BAUER AktiengesellschaftSchrobenhausenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Zusammengefasster LageberichtI. Grundlagen des Konzerns Konzernstruktur Leistungsindikatoren Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Unsere Märkte im Überblick Geschäftsverlauf Segment Spezialtiefbau Segment Maschinen Segment Resources Segmente Zentrale Dienste / Konsolidierung III. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Konzernertragslage Konzernfinanz- und -vermögenslage Investitionen IV. Einzelabschluss BAUER Aktiengesellschaft V. Risiko- und Chancenbericht Risikobericht Chancenbericht VI. Prognosebericht VII. Rechtliche Angaben Erklärung zur Unternehmensführung Abhängigkeitsbericht Zusammengefasster LageberichtI. Grundlagen des KonzernsKONZERNSTRUKTUR Die BAUER Gruppe sieht sich als einer der führenden Anbieter von Dienstleistungen, Maschinen und Produkten für Boden und Grundwasser. Der Konzern verfügt über ein weltweites Netzwerk auf allen Kontinenten. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in drei zukunftsorientierte Segmente mit hohem Synergiepotential aufgeteilt: Spezialtiefbau, Maschinen und Resources. Das Segment Spezialtiefbau führt weltweit alle gängigen Verfahren des Spezialtiefbaus aus. Hierzu gehören die Erstellung von komplexen Baugruben, Gründungen für große Infrastrukturmaßnahmen und Gebäude, Dichtwände sowie Baugrundverbesserungen. Einerseits werden die Baumärkte durch lokale Tochtergesellschaften bearbeitet, die sich in einem Netzwerk unterstützen, und andererseits werden Großprojekte in Ländern ohne lokale Gesellschaft durch Bündelung von Kapazitäten aus aller Welt durchgeführt. Aus Deutschland und aus regionalen Zentren heraus werden Unterstützungsleistungen mithilfe zentraler Servicefunktionen bereitgestellt und Standards für die Tochterfirmen des eigenen Segments gesetzt. Im Segment Maschinen ist Bauer Anbieter für die gesamte Palette an Geräten für den Spezialtiefbau sowie für die Erkundung, Erschließung und Gewinnung natürlicher Ressourcen. Neben dem Stammsitz in Schrobenhausen verfügt der Maschinenbereich über ein weltweites Vertriebsnetz und hat Fertigungsstätten unter anderem in Deutschland, China, Malaysia, Italien, in der Türkei und in den USA. Im Segment Resources konzentriert sich Bauer auf die Entwicklung, Produktion und Ausführung innovativer Produkte und Services und agiert mit mehreren Geschäftsbereichen und Tochterfirmen als Dienstleister auf den Gebieten Bohrdienstleistungen und Brunnenbau, Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau und Sanierung. Zu den Kompetenzen zählen Wassergewinnung, Altlastensanierung und Abfallmanagement sowie Wasseraufbereitung und Bauwerkssanierung. Die BAUER Aktiengesellschaft (BAUER AG) ist die Holdinggesellschaft der Unternehmensgruppe und stellt im Wesentlichen das Segment Zentrale Dienste dar. Sie erbringt als Dienstleister zentrale Verwaltungs- und Servicefunktionen für die verbundenen Unternehmen und ist insbesondere in den Bereichen Personal, Rechnungswesen, Finanzierung, Group Communications & Marketing, Recht und Steuern, IT, Group Accounting and Controlling, Internal Audit and Risk Management sowie Health Safety Environment (HSE) tätig. Die BAUER Offshore Technologies GmbH ist aus strategischen Gründen ebenfalls Teil des Segments Zentrale Dienste. Da der Konzern sehr breit aufgestellt ist, ist keine Zweigniederlassung im Konzern von bedeutsamer bzw. wesentlicher Größe. LEISTUNGSINDIKATOREN Finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentliche und bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung des Konzerns werden die Entwicklung der Gesamtkonzernleistung und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verwendet. Für die BAUER AG werden hierfür ausschließlich die Umsatzerlöse herangezogen. Die Gesamtkonzernleistung ist der in der Baubranche übliche Leistungsindikator und stellt dabei die Leistungen aller im Konzern befindlichen Gesellschaften dar. Die Differenz von konsolidierter Leistung zur Gesamtkonzernleistung ergibt sich aus den Leistungen der assoziierten Unternehmen, dem Leistungsanteil an Arbeitsgemeinschaften sowie den Leistungen nicht konsolidierter Gesellschaften. Umsatzerlöse werden hingegen nicht als Leistungsindikator herangezogen. Diese geben nur ein unvollständiges Bild der im Geschäftsjahr im Konzern erbrachten Leistung wieder. Für eine Darstellung der Überleitung verweisen wir auf Abschnitt 7 im Konzernanhang, die Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Entwicklung der Gesamtkonzernleistung sowie der jeweilige Anteil der Segmente an der Gesamtkonzernleistung werden im Wirtschaftsbericht dargestellt. Über die Berechnung und die Entwicklung des EBIT des Konzerns finden sich ebenfalls Angaben im Wirtschaftsbericht. Auf Segmentebene werden ebenfalls die Gesamtkonzernleistung und das EBIT als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren herangezogen. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im Rahmen eines umfassenden Berichtswesens werden für den Konzern auch nichtfinanzielle Kennzahlen ermittelt, die jedoch einzeln weder für die interne Steuerung noch darüber hinaus eine wesentliche Bedeutung haben. Die Berichterstattung über die Entwicklung dieser Kennzahlen dient vorwiegend der Vermittlung eines umfassenden Eindrucks über die Tätigkeiten der BAUER Gruppe. Die einbezogenen Kennzahlen stammen unter anderem aus dem Bereich des Personalwesens, wie die Anzahl der Mitarbeiter. Weiterhin werden Fort- und Weiterbildungskennzahlen sowie Kennzahlen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung berichtet. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Die BAUER Gruppe wandte im Geschäftsjahr 2023 erneut erhebliche Beträge zur Neu- und Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienstleistungen in den drei Segmenten sowie für Forschungszwecke auf. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit in der BAUER Gruppe ist dezentral organisiert, wird aber segmentübergreifend koordiniert. Im Mittelpunkt standen die unterschiedlichen Geräte für den Spezialtiefbau sowie die passenden Bohrwerkzeuge und Anbaugeräte. Dazu kamen die Neuentwicklung sowie Optimierung von Anwendungen und Verfahren auf den Baustellen. Im Maschinenbereich lag der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Jahr 2023 auf Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Antriebstechnik. Zudem wurden neue Produkte und Anwendungen präsentiert. Zur Hausaustellung im April wurde der BAUER BCS 185 als neues, kompaktes Spezialgerät für beengte Fräsbaustellen vorgestellt, das bei Kunden bereits erfolgreiche Ersteinsätze absolvierte. Ebenso wurde das neue Smart Grab Control-System präsentiert, dass die Bedienung von Seilbaggern mit Freifallwinden erheblich vereinfacht. Im Rahmen eines im Jahr 2023 neu gestarteten Forschungsprojekts wird in den kommenden drei Jahren ein Konzept erarbeitet, um Baumaschinen für den Spezialtiefbau CO 2 -emissionsfrei betreiben zu können. Hierfür ist die Integration eines Antriebssystems, bestehend aus einer Wasserstoff-Brennstoffzelle sowie weiterer Komponenten, in ein Bauer-Spezialtiefbaugerät geplant. Die Entwicklungskapazitäten im Segment Spezialtiefbau können je nach Entwicklungsthema gezielt aktiviert werden. Im Zuge einer Neuorganisation wurden die Aufgabe der bisherigen Abteilung Research & Development in die Abteilung Bautechnik integriert. Auch der Bereich Knowledge & Innovation Transfer wurde nun dort angesiedelt. Damit kann noch effizienter das Ziel verfolgt werden, die Entwicklungsergebnisse innerhalb des Segments für die Projekte zu standardisieren. Im Jahr 2023 wurde die Entwicklungsarbeit gezielt auf Bauverfahren im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie gerichtet. Im Bereich des Bodenmischens ist es nun möglich, Mixed-in-Place-Wände mit Mischwerkzeugen mit einem Durchmesser von 750 mm herzustellen. Dadurch ergibt sich eine Erhöhung der statischen Tragfähigkeit und die Möglichkeit, das Verfahren im US-Markt einzuführen, wo größere Wandquerschnitte gefragt sind. Im Zusammenhang mit dem Silikatgelsystem LWS wurden weitere alternative Ausgangstoffe untersucht, um noch spezifischer auf die jeweiligen Anforderungen reagieren zu können. Des Weiteren wurde der Prototyp einer Rüttellanze konstruiert und gebaut, um bei der Herstellung den Einsatz von Zement bei der Mantelmischung deutlich reduzieren zu können. Im Segment Resources liegt der Entwicklungsschwerpunkt auf Lösungen für den Umweltbereich, der Altlastensanierung sowie der Entsorgung. Seit längerem bildet hierbei die Aufbereitung von mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS) belasteten Wässern einen Schwerpunkt. Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS) stellen heute ein großes Umweltproblem dar. Im Jahr 2023 wurden Versuche mit einer mobilen Bodenwaschanlage durchgeführt, um die Reinigungsleistung und weitere Parameter zu erproben. Ziel ist es, das Produktportfolio um eine entsprechende Anlage zu erweitern. Darüber hinaus wird intensiv an Produkten und Techniken zur Reduzierung der CO 2 -Bilanzierung gearbeitet. So wurden unter anderem vergleichende Tests mit einer konventionellen Grundwasserreinigungsanlage und einer Pilotanlage der EcoVert-Technologie - einem rein biologischen Verfahren, bei dem zwei Bio-Vertikalfilter das Herzstück bilden - durchgeführt. Die Erkenntnisse über die Umweltauswirkungen der Anlagen gehen in die weitere Entwicklungsarbeit ein. Für Forschungstätigkeiten, die konzernübergreifend von Bedeutung sein können, werden über die BAUER Forschungsgemeinschaft interne und externe Aufträge zu Forschungsthemen vergeben. Diese Art der Gesamtorganisation der Forschungs- und Entwicklungsarbeit hat sich sehr bewährt. Durch schnelle Entscheidungen und eine hohe Flexibilität können alle Produkte auf dem neuesten Stand gehalten sowie neue Ideen und Marktanforderungen schnell umgesetzt werden. Im Segment Maschinen waren 196 Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung tätig. Im Segment Spezialtiefbau waren 2023 45 Mitarbeiter und im Segment Resources 11 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig. Für die BAUER Gruppe waren insgesamt 252 Mitarbeiter in der Forschung und Entwicklung tätig. Die aufwandswirksamen verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen 2023 30,9 Mio. EUR (Vorjahr: 28,8 Mio. EUR). Diese Aufwendungen haben in der Vergangenheit vielfach zu einer generellen Erhöhung der Know-how-Basis der Segmente geführt. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN SEIT DEM 13. MAI 2024 Nach der am 13. Mai 2024 abgeschlossenen Prüfung wurde der Konzernabschluss geändert und einer Nachtragsprüfung unterzogen. Die Änderungen haben Auswirkungen auf Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Konzernbilanz, Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals sowie sämtliche damit zusammenhängenden Anhangsangaben. Für eine Beschreibung von Art und Umfang der Änderungen verweisen wir auf den Abschnitt Allgemeine Erläuterungen im Konzernanhang. Zudem wurden im Zusammengefassten Lagebericht die folgenden Abschnitte angepasst, was entsprechend mit * in den einzelnen Kapiteln gekennzeichnet ist: scrollen
II. WirtschaftsberichtGESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG Das Jahr 2023 wurde bestimmt von zahlreichen gesamtwirtschaftlichen und politischen Entwicklungen. Die Krisenherde und Einflussfaktoren auf die Wirtschaft haben nicht abgenommen - im Gegenteil. Die anhaltend hohe Inflation, ein weiterer Zinsanstieg, die wirtschaftliche Schwäche Chinas, anhaltende sowie neue Kriege und Konflikte - wie in der Ukraine oder in Gaza - haben das Jahr 2023 und damit die ökonomischen Rahmenbedingungen erheblich mitbestimmt. Dennoch konnte sich die Weltwirtschaft auf niedrigem Niveau stabilisieren und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zeigte sich in Summe robust. Die Wirtschaft in Europa wurde maßgeblich durch die anhaltend hohe Inflation, einen weiteren Zinsanstieg und den andauernden Krieg Russlands gegen die Ukraine geprägt. Bestimmt durch diese Einflüsse konnte die Wirtschaft in dieser Region folglich nur im niedrigen einstelligen Bereich wachsen. Insbesondere in Deutschland wirkten sich die hohen Zinsen und der Anstieg bei den Rohstoffpreisen negativ aus. Besonders stark traf es hier die Bereiche Immobilienentwicklung und Wohnungsbau. Zusätzliche Verunsicherung für die deutsche Wirtschaft brachte ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine erhebliche Lücke im Bundeshaushalt zur Folge hatte, welche nur durch umfassende neue Sparpläne der Regierung, die auf Kosten von geplanten Investitionen gingen, geschlossen werden konnte. In Nordamerika, insbesondere in den USA, hat sich die Wirtschaft ungeachtet des Zins- und Inflationsumfeldes sehr stabil entwickelt. Positiv zu dieser Entwicklung beigetragen haben massive Subventionen des Staates im Rahmen des Inflation Reduction Act. China konnte sich auch 2023 wirtschaftlich nicht erholen und leidet weiter unter einer schwachen Entwicklung. Insbesondere die schwere Immobilienkrise im Land belastete die Wirtschaft massiv. Hingegen verzeichneten die anderen asiatischen Länder eine positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung, allen voran Indien. Das Land ist inzwischen ein neuer Turbo für die Weltwirtschaft geworden. Der Nahe Osten nimmt ungeachtet der Konflikte in der Region an Stärke zu. Allen voran Saudi-Arabien verzeichnet gerade einen wirtschaftlichen Boom, aber auch die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar weisen eine positive wirtschaftliche Entwicklung auf. Die mittel- und langfristigen Einflussfaktoren auf die Weltwirtschaft werden immer schwerer abzuschätzen, da davon auszugehen ist, dass sogenannte Polykrisen in zunehmend kürzeren Abständen entstehen und deren Auswirkungen noch tiefgreifender werden. Ungeachtet der anhaltenden Krisen und Herausforderungen, die die Welt seit einigen Jahren in einer besonderen Häufung erlebt, zeigte sich die Weltwirtschaft insgesamt überraschend robust. UNSERE MÄRKTE IM ÜBERBLICK Die Einschätzung der Marktentwicklungen sowie der allgemeinen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Konzern und für die Geschäftssegmente in diesem Lagebericht basiert auf den Informationen aus den einzelnen Tochtergesellschaften, den Einschätzungen der Regionalleiter sowie der obersten Führungsebene. Die beschriebenen zahlreichen negativen Einflussfaktoren haben sich in den einzelnen Regionen der Welt sehr unterschiedlich bemerkbar gemacht. In Nordamerika hatten die Auswirkungen in Summe kaum Einfluss auf die Bau- und Baumaschinenmärkte, während in Europa insbesondere der Immobiliensektor Rückgänge verzeichnen musste. In China hielt der Abschwung der Wirtschaft an, die Immobilienkrise im Land hat sich weiter zugespitzt. Die weiteren Länder Asiens verzeichneten eine stabile Entwicklung. Insbesondere Indien erfuhr einen Boom im Infrastrukturbereich. Die an Erdöl und Erdgas reichen Länder des Nahen Ostens erlebten aufgrund des Anstiegs bei den Energie- und Rohstoffpreisen einen deutlichen Aufschwung in den Bau- und Baumaschinenmärkten. Besonders hervorzuheben sind die in Saudi-Arabien gestarteten Megaprojekte. Die meisten Länder Afrikas und Südamerikas lagen insgesamt weiterhin auf niedrigem Niveau. Der generelle Bedarf an Infrastruktur ist sowohl in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen als auch in den etablierten Industrieländern nach wie vor vorhanden. Staatliche Investitionen in die Infrastruktur förderten die Baumärkte weltweit. Neben dem Bau- und dem Maschinenbaumarkt als für uns wichtigste Märkte sehen wir auch in den Bereichen Umwelttechnik, Wasser, Bergbau und erneuerbare Energien eine positive Entwicklung, die durch die wachsende Bedeutung dieser Themen vorangetrieben wird. Deutschland In Deutschland haben die hohen Zinsen und Inflation den Immobiliensektor, aber auch Investitionen der Industrie abgebremst. Der öffentliche Bau profitierte weiterhin von einem erheblichen Defizit im Bereich Infrastruktur, für den im Staatshaushalt ungeachtet der angespannten Haushaltslage finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Durch den notwendigen Ausbau der Energieinfrastruktur sowie den Umbau der Versorgung mit erneuerbaren Energien konnte die Bauwirtschaft zusätzlich profitieren. Der Preisdruck und die Wettbewerbssituation an Markt haben sich im Laufe des Jahres weiter verstärkt. Die Nachfrage nach Baumaschinen lag im Jahr 2023 in etwa auf dem gleichen hohen Niveau wie im Vorjahr. Europa Die Bauwirtschaft in Europa zeigte sich in Summe stabil im Vergleich zum Vorjahr. Wie auch in Deutschland, hat sich der Immobilienbau am stärksten abgebremst und belastete alle Märkte Europas. Die Maschinenbaumärkte in Europa zeigten sich stabil auf dem Niveau des Vorjahres. Nahost Die anhaltende Nachfrage nach Rohstoffen, aber auch die Transformation der Länder des Nahen Ostens hin zu einer Zeit nach den Bodenschätzen sorgte für eine gute wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum. Insbesondere gilt dies für Saudi-Arabien, wo unzählige Megaprojekte unter der Vision 2030 vorangetrieben werden. Im Zuge dieser Entwicklungen stellte sich auch eine Erholung der Baumaschinenmärkte ein. Asien-Pazifik Die Länder und Märkte in der Region (ohne China) profitieren von der aktuellen Kostenentwicklung in Europa, wodurch wieder vermehrt Investitionen dort stattfinden. Auch die schwache wirtschaftliche Entwicklung in China leistet hierzu ihren Beitrag. Indien spielt wegen der enormen staatlichen Investitionen in die Infrastruktur des Landes in der Region eine zunehmend wichtige Rolle. Dementsprechend haben sich die Baumärkte in den meisten asiatischen Ländern mit Ausnahme Chinas positiv entwickelt. In den Märkten Südasiens besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Infrastruktur und Energieversorgung. Daraus resultieren interessante Projekte für die Bauindustrie und speziell den Spezialtiefbau. Der Markt für Baumaschinen in Indien verzeichnete einen deutlichen Zuwachs. Auch China ist und bleibt trotz der aktuellen Schwäche ein großer sowie wichtiger Bau- und Maschinenmarkt. Amerika Der Nachholbedarf in vielen Infrastrukturbereichen der USA ist unverändert groß. Die US-amerikanische Wirtschaft konnte sich insgesamt sehr gut behaupten. Die aufgelegten Infrastrukturprogramme, insbesondere der Infrastructure Investment and Job Act, wirken sich positiv aus. Dieser Trend führte auch beim Verkauf von Baumaschinen zu weiterem Wachstum. In Kanada zeigte sich der Bau- und Baumaschinenmarkt positiv, in den Ländern Mittel- und Südamerikas dagegen weiter verhalten. Afrika In Afrika ist das wirtschaftliche Niveau vieler Länder weiter sehr niedrig, so dass die Bau- und Baumaschinennachfrage auch im Jahr 2023 schwach war. Nur Ägypten hatte eine stabile Baukonjunktur. Diese ist vor allem auf staatliche Infrastrukturprojekte zurückzuführen. Wichtige Zukunftsthemen für den Kontinent, wie Wasser, Umwelt, Energie oder Bodenschätze, nehmen an Bedeutung zu und werden durch Fördermaßnahmen unterstützt. Dennoch sind die Entwicklungen auch in diesen Bereichen sehr verhalten. Gesamtaussage Märkte Die anhaltende Volatilität der Weltmärkte bleibt die größte Herausforderung. Immer wieder ändern sich kurzfristig politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, auf die wir uns als Unternehmen dann schnell und flexibel einstellen müssen. Insbesondere gilt dies für die Bau- und Maschinenbaumärkte. In Summe war die weltweite Nachfrage in den Bau- und Baumaschinenmärkten auch im Jahr 2023 positiv. Die zahlreichen negativen Einflussfaktoren, wie der Krieg Russlands gegen die Ukraine, die Inflation, der Zinsanstieg oder die zunehmenden politischen Spannungen, haben sich negativ auf die Märkte ausgewirkt. Dennoch zeigte sich die Weltwirtschaft 2023 robust. Insgesamt ist zu erwarten, dass sich die Märkte weiter auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen, weshalb mit einer Verlangsamung bei der Nachfrage, insbesondere in Europa und Nordamerika, gerechnet werden muss. Ungeachtet dessen bietet die anhaltende Dynamik einzelner Märkte immer wieder neues Potenzial für kurzfristige Marktchancen. ![]() GESCHÄFTSVERLAUF * Die BAUER Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtkonzernleistung von 1.831,1 Mio. EUR, die um 4,7 % über dem Vorjahreswert von 1.748,1 Mio. EUR lag. Das EBIT war mit 95,2 Mio. EUR deutlich positiv, nach dem dieses mit -68,0 Mio. EUR im Vorjahr erheblich negativ war. Das Ergebnis nach Steuern war mit 7,5 Mio. EUR ebenso wieder im positiven Bereich (Vorjahr: -94,0 Mio. EUR). Die Gesamtkonzernleistung ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen, was insbesondere auf das Segment Spezialtiefbau zurückzuführen war. In den Segmenten Maschinen und Resources waren dagegen Rückgänge zu verzeichnen. Die Ergebniskennzahlen des Jahres 2023 haben sich gegenüber dem Jahr 2022 deutlich verbessert. Im Vorjahr wurden die Ergebniskennzahlen von zahlreichen negativen Einflussfaktoren belastet. Dies waren im Wesentlichen: scrollen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr spiegelte das EBIT der BAUER Gruppe das insgesamt positive operative Geschäft wider. Insbesondere das Segment Spezialtiefbau führte in einigen Ländern wie Saudi-Arabien, UK oder Ungarn größere Projekte sehr erfolgreich aus, die einen wesentlichen Ergebnisbeitrag lieferten. Im Segment Maschinen konnte das EBIT trotz Rückgang bei der Gesamtkonzernleistung gesteigert werden und auch das Segment Resources lieferte einen guten Ergebnisbeitrag. Ende Oktober 2023 wurde die IT-Infrastruktur der BAUER Gruppe Ziel eines Angriffs, sodass verschiedene Systeme des Unternehmens vorsorglich heruntergefahren bzw. abgeschaltet wurden. Infolge des Angriffs waren vor allem die Bereiche der Materialwirtschaft und der Maschinenproduktion längere Zeit nicht bzw. nur eingeschränkt arbeitsfähig. Dies führte im Segment Maschinen im vierten Quartal des Jahres 2023 zu erheblichen Umsatzausfällen, bspw. dadurch, dass bestellte Maschinen nicht ausgeliefert werden konnten. Dies beeinflusste sowohl das Ergebnis des Segments als auch der BAUER Gruppe insgesamt. Zusätzlich sind weitere finanzielle Aufwendungen durch den Cyberangriff entstanden. Auf das Ergebnis nach Steuern des Konzerns hatten dagegen Zinssicherungsgeschäfte aufgrund der gerade in den Monaten November und Dezember 2023 deutlich gefallenen Marktzinsen und der entsprechenden Bewertung in der Bilanz einen deutlich negativen Einfluss in Höhe von 10,4 Mio. EUR (Vorjahr: positiver Einfluss von 29,1 Mio. EUR). Mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2022 hatte der Konzern am 5. April 2023 eine Prognose für das Geschäftsjahr 2023 abgegeben. Das EBIT zum Jahresende 2023 lag aufgrund der besser als erwarteten operativen Geschäftsentwicklung - insbesondere in den Segmenten Spezialtiefbau und Resources - nun erheblich über den ursprünglichen Planungen (35 - 60 Mio. EUR). Bei der Gesamtkonzernleistung wurde ursprünglich ein leichter Rückgang erwartet, wobei zum Jahresende aus gleichem Grund ein leichter Anstieg erzielt wurde. Der Auftragsbestand des Konzerns lag zum Jahresende 2023 mit 1.553,6 Mio. EUR um 7,5 % deutlich über dem bereits hohen Vorjahreswert von 1.445,0 Mio. EUR. Im Segment Spezialtiefbau ist der Auftragsbestand deutlich angestiegen, während dieser in den Segmenten Maschinen und Resources deutlich bzw. leicht zurückgegangen ist. Der Auftragseingang lag mit 1.940,3 Mio. EUR um 6,1 % über dem Vorjahreswert von 1.828,6 Mio. EUR. Gesamtaussage Geschäftsverlauf Das Jahr 2023 war für den Konzern eine eindeutige Trendwende nach den schwierigen Vorjahren. Im Segment Spezialtiefbau konnten in vielen Ländern sehr gute Ergebnisse bei Bauprojekten erzielt werden. Die Optimierung der internationalen Aufstellung und die Schließung einiger Tochterfirmen trugen ebenso zum besseren Ergebnis bei. Das Segment Maschinen hatte mit Ausnahme Chinas eine insgesamt wieder bessere operative Entwicklung, war jedoch am meisten vom Cyberangriff auf die BAUER Gruppe betroffen. Das Segment Resources konnte in den meisten Bereichen wieder eine gute operative Entwicklung verzeichnen. Insgesamt werden weiterhin konsequente Maßnahmen umgesetzt, um den Konzern stark für die Zukunft zu machen. SEGMENT SPEZIALTIEFBAU * scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen Allgemeine Rahmenbedingungen Die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Segment Spezialtiefbau wurden bereits in den Kapiteln "Gesamtwirtschaftliche Entwicklung" und "Unsere Märkte im Überblick" beschrieben. Wesentliche Ereignisse Das Segment Spezialtiefbau erzielte im Geschäftsjahr 2023 eine Gesamtkonzernleistung von 903,9 Mio. EUR, die mit 14,8 % deutlich über dem Vorjahr von 787,4 Mio. EUR lag. Das EBIT war mit 44,9 Mio. EUR deutlich positiv (Vorjahr: -65,5 Mio. EUR). Das Ergebnis nach Steuern lag entsprechend bei 3,3 Mio. EUR (Vorjahr: -79,7 Mio. EUR). Die Ergebniskennzahlen des Vorjahres waren von einigen wesentlichen Effekten beeinflusst, die zu erheblich negativen Ergebnisbeiträgen geführt hatten. Dazu zählten die Entkonsolidierung einer russischen Gesellschaft (-9,7 Mio. EUR), Abwertungen auf das Anlage- sowie das Umlaufvermögen (rund 35,6 Mio. EUR) sowie die finanziellen Auswirkungen von geplanten und vollzogenen Schließungen von Tochterfirmen im Zuge der Fokussierung der internationalen Präsenz auf die Märkte, in denen ein nachhaltig positives Ergebnis möglich ist. Im Geschäftsjahr 2023 machten sich das insgesamt positive operative Geschäft mit einigen sehr erfolgreich ausgeführten Projekten sowie die zahlreichen Restrukturierungsmaßnahmen der Vorjahre in den Kennzahlen deutlich bemerkbar. Zudem konnten trotz des schwierigeren weltweiten Marktumfelds der Auftragsbestand im Laufe des Jahres weiter erhöht werden. Die einzelnen Baumärkte zeigten sich entsprechend der Rahmenbedingungen auch sehr unterschiedlich. In Deutschland war der Baumarkt generell rückläufig, sodass hier Leistung und beim Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr zurückgingen. In Europa verlief das Geschäftsjahr 2023 gut. In Großbritannien, Schweden und Ungarn konnte jeweils eine gute Leistung und ein gutes Ergebnis erzielt werden. In Ungarn wird zudem erfolgreich an einem Großprojekt gearbeitet. In den Niederlanden blieb die Leistung stabil. Die Auslastung in der Schweiz und in Österreich war dagegen zu gering. Die Märkte im Nahen Osten entwickelten sich in Summe sehr gut. Durch die Abwicklung sehr großer Aufträge in Jordanien, in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien konnte in der Region ein sehr gutes Ergebnis erzielt werden. Saudi-Arabien verzeichnete durch Megaprojekte insgesamt eine Sonderkonjunktur. Hier erwarten wir weitere umfangreiche Folgeaufträge. In Katar verlief das Geschäftsjahr unbefriedigend. Erfreulich war erneut die Leistung unserer Tochterfirma in Ägypten, die durch einige gute Projekte einen guten Ergebnisbeitrag liefern konnte. Dennoch trübt sich dort der Markt mehr und mehr ein. Unsere Präsenz im restlichen Afrika haben wir inzwischen stark reduziert. Die Länder in der Region Asien-Pazifik entwickelten sich weiterhin sehr unterschiedlich. Unsere Tochterfirmen in Thailand, Indonesien und auf den Philippinen hatten eine bessere Auslastung als in den Vorjahren, wenn auch noch nicht überall positive Ergebnisse erzielt werden konnten. In Malaysia wurde aufgrund der anhaltenden Unterauslastung erneut ein Verlust verzeichnet. In Indien konnten wir unsere Leistung gegenüber dem Vorjahr steigern und unsere Marktpräsenz erhöhen. Die Tochterfirma in den USA hatte insgesamt eine gute Auftragslage, doch führten Verzögerungen bei großen Projekten sowie eine insgesamt zu schwache operative Entwicklung zu einem Verlust. Geprägt war das Geschäft weiterhin von großen Dammsanierungs- und Infrastrukturprojekten. In Kanada führten ähnliche Gründe ebenfalls zu einem Verlust. In beiden Ländern sind entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gestartet worden. In Panama lagen Leistung und Ergebnis im Plan, da hier an verschiedenen Projekten für die neue Metrolinie gearbeitet werden konnte. Im Mittelpunkt unserer Anstrengungen steht auch weiterhin die Etablierung einer schlanken und weltweit vernetzten Organisationsstruktur mit einer geringeren Anzahl an Einzelfirmen. Dazu führen wir den weltweiten Rollout des BAUER Construction Process (BCP) konsequent weiter, der Prozesse verbessert und konsequente Maßnahmen der Risikovorsorge nachhaltig vereinheitlicht. Wir verfolgen das Ziel sowohl im Bereich der nachhaltigen Bauverfahren und Anwendungen als auch im Bereich Digitalisierung eine führende Rolle im Spezialtiefbau einzunehmen. ![]() Auftragslage Der Auftragsbestand ist um 15,3 % von 852,6 Mio. EUR im Vorjahr auf 983,0 Mio. EUR deutlich angestiegen und lag damit auf Rekordniveau. Darin enthalten sind vor allem Projekte in Europa und Nordamerika, darunter auch einige Großprojekte. Der Auftragseingang lag mit 1.034,9 Mio. EUR um 30,3 % sehr deutlich über dem Vorjahreswert von 794,5 Mio. EUR. Wir hatten auch im Geschäftsjahr 2023 sehr gute Auftragseingänge. Obwohl sich die Märkte weiter sehr volatil zeigten, ist es uns gelungen, einige große Aufträge zu gewinnen. Zwar war die Auftragslage in einigen Ländern noch nicht ausreichend, doch sehen wir durch den vorhandenen Auftragsbestand und aufgrund weiterer Chancen in der Welt eine gute Ausgangslage für das laufende Geschäftsjahr. Insbesondere erwarten wir weitere umfangreiche Aufträge, bspw. in Saudi-Arabien oder Großbritannien. SEGMENT MASCHINEN * scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. Allgemeine Rahmenbedingungen Die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Segment Maschinen wurden bereits in den Kapiteln "Gesamtwirtschaftliche Entwicklung" und "Unsere Märkte im Überblick" beschrieben. Wesentliche Ereignisse Im Segment Maschinen lag die Gesamtkonzernleistung im vergangenen Geschäftsjahr mit 721,5 Mio. EUR um 3,5 % leicht unter dem Vorjahr von 747,8 Mio. EUR. Das EBIT ging von 39,9 Mio. EUR auf 39,0 Mio. EUR nur leicht zurück, während das Ergebnis nach Steuern von 19,7 Mio. EUR auf 4,8 Mio. EUR deutlich zurückging. Die Ergebniskennzahlen des Vorjahres waren von einigen wesentlichen Effekten beeinflusst, die zu negativen Ergebnisbeiträgen geführt hatten. Dies waren die außerplanmäßigen Abschreibungen in Bezug auf die russischen Gesellschaften (7,6 Mio. EUR) sowie der Verkauf der Olbersdorfer Guß GmbH (rund 10,1 Mio. EUR.). Das Segment Maschinen verzeichnete im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang bei den Leistungskennzahlen. Die Ergebniskennzahlen lagen dagegen hinter den Erwartungen zurück, was vor allem auf die finanziellen Belastungen in der Region Asien und insbesondere China zurückzuführen war. Auch die Entkonsolidierung der russischen Gesellschaften im Segment brachte eine negativen Ergebniseffekt. Zudem war das Segment am meisten vom Cyberangriff betroffen, sodass gerade im vierten Quartal geplante Auslieferungen nicht mehr durchgeführt worden konnten. ![]() In der Folge fehlten hier entsprechende Umsatzerlöse und die zugehörigen Ergebnisbeiträge. Das Ergebnis nach Steuern war deutlich vom negativen Effekt der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte im Finanzergebnis belastet (siehe Erläuterungen im Kapitel Geschäftsverlauf). Nachdem im Jahr 2022 die Liefersituation von Materialien und Teilen für die Produktion noch angespannt war, hat sich die Lage im abgelaufenen Geschäftsjahr schon wesentlich verbessert. Insgesamt zeigten die Märkte in Amerika, insbesondere in den USA, sowie im Nahen Osten weiterhin Anstiege bei den Verkaufszahlen. In Deutschland und Europa insgesamt blieb die Nachfrage annähernd konstant. In der Region Asien-Pazifik und insbesondere China lagen die Verkaufszahlen weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Hauptgrund hierfür war weiterhin das schwache wirtschaftliche Umfeld des Baumarkts. Die lokale Produktions- und Vertriebsorganisation lag somit erneut erheblich unter den Planungen und verzeichnete wie bereits im Vorjahr einen Verlust. Bei den Tochterfirmen und den einzelnen Produktgruppen stellte sich das Geschäftsjahr wie folgt dar: Der Vertrieb von Klein- und Ankerbohrgeräten lief erneut sehr positiv und verzeichnete bereits zum Jahresende einen Auftragsbestand, der weit in das laufende Jahr reicht. Rammgeräte und Drehantriebe zeigten wieder einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit guten Ergebnissen. Auch beim Verkauf von Brunnenbohranlagen konnten die Absatzzahlen gesteigert werden. Bei Mischanlagen und Bohrrohren lagen die Ergebnisse unterhalb des Vorjahres. Das Geschäft mit Ersatzteilen, Bohrwerkzeugen und After-Sales-Services lieferte erneut einen guten Beitrag zum Gesamtergebnis. Ein gutes Geschäftsjahr verzeichnete auch der An- und Verkauf von Gebrauchtmaschinen. Die Vertriebsgesellschaft für Spezialtiefbaugeräte in den USA hatte ein gutes Marktumfeld und konnte mit einer Leistungssteigerung ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Einen negativen Ergebnisbeitrag lieferte hingegen die lokale Produktmarke für Brunnenbohrgeräte. Auftragslage Der Auftragseingang ging gegenüber dem Vorjahr von 792,1 Mio. EUR um 10,7 % deutlich auf 707,5 Mio. EUR zurück. Der Auftragsbestand lag zum Jahresende 2023 mit 208,1 Mio. EUR um 6,3 % deutlich unter dem Vorjahreswert von 222,1 Mio. EUR. Insgesamt hat sich die Nachfrage nach Spezialtiefbaugeräten weltweit stabil gezeigt. Die zahlreichen weiteren Unsicherheitsfaktoren für den Investitionsgütermarkt, wie die hohe Inflation, hohe Zinsen und der Krieg Russlands gegen die Ukraine, haben die Nachfrage im vergangenen Jahr dabei nicht negativ beeinflusst. SEGMENT RESOURCES scrollen
Allgemeine Rahmenbedingungen Das Segment Resources konzentriert sich mit seinen Produkten und Dienstleistungen auf die Geschäftsfelder Bohrdienstleistungen und Brunnenbau, Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau sowie Sanierung. Die allgemeinen Rahmenbedingungen für das Segment wurden bereits in den Kapiteln "Gesamtwirtschaftliche Entwicklung" und "Unsere Märkte im Überblick" beschrieben. Wesentliche Ereignisse Die Gesamtkonzernleistung im Segment Resources lag mit 277,7 Mio. EUR um 7,2 % deutlich unter dem Vorjahreswert von 299,2 Mio. EUR. Das EBIT lag gegenüber dem Vorjahr von -37,3 Mio. EUR mit 12,0 Mio. EUR deutlich im positiven Bereich. Ebenso das Ergebnis nach Steuern, das nach -41,0 Mio. EUR im Vorjahr, bei 7,4 Mio. EUR lag. Die Ergebniskennzahlen des Vorjahres waren von einigen wesentlichen Effekten beeinflusst, die zu erheblich negativen Ergebnisbeiträgen geführt hatten. Dazu zählten die Entscheidungen zur Schließung bzw. Abwicklung von Tochterfirmen (rund 14,5 Mio. EUR) sowie Abwertungen bei der Beteiligung im Oman aufgrund des deutlichen Anstiegs bei den Weighted Average Cost of Capital (WACC) und einer veränderten Markteinschätzung bei der zukünftigen Veräußerung von CO 2 -Zertifikaten (25,7 Mio. EUR). Im abgelaufenen Geschäftsjahr verzeichneten die einzelnen Geschäftsbereiche sehr unterschiedliche Entwicklungen. Im Geschäftsbereich Bohrdienstleistungen und Brunnenbau hatten unsere Bohrfirmen in Afrika, die vor allem für die Rohstoffindustrie und internationale Entwicklungsgesellschaften tätig sind, eine stabile Entwicklung auf niedrigem Niveau. ![]() Die GWE Gruppe, die Brunnenausbaumaterialien in Deutschland, Frankreich und Osteuropa sowie in Chile herstellt und vertreibt, verzeichnete ein gutes Geschäftsjahr. Die Tochterfirmen in Frankreich, Polen, Ungarn und Chile verzeichneten ebenso ein positives Ergebnis. Das zunehmend schwierigere Marktumfeld im deutschen Baumarkt wirkte sich auch auf den Geschäftsbereich Umwelttechnik aus, der in einem wettbewerbsintensiven Marktumfeld einen Rückgang bei den Leistungs- und Ergebniskennzahlen verzeichnete. Erfreulich verlief das operative Geschäftsjahr erneut für unsere Beteiligung im Oman im Bereich Pflanzenkläranlagen. Der Bergbaubereich brachte aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage in Deutschland wieder einen sehr positiven Leistungs- und Ergebnisbeitrag. In Kasachstan wurde das seit einigen Jahren erfolgreich laufende Projekt erweitert. Im Geschäftsfeld Sanierung lag die Leistung zum Ende des Jahres 2023 leicht unter dem Vorjahr und das Ergebnis lag leicht im negativen Bereich. Die bisherigen Serviceleistungen für die Revitalisierung von Verbrauchermärkten wurden aufgegeben. Auftragslage Der Auftragseingang lag 2023 mit 269,9 Mio. EUR um 17,8 % deutlich unter dem Vorjahreswert von 328,3 Mio. EUR. Der Auftragsbestand zum Jahresende war mit 362,5 Mio. EUR um 2,1 % nur leicht niedriger als im Vorjahr mit 370,3 Mio. EUR. Den größten Anteil am Auftragsbestand liefert der Geschäftsbereich Bergbau in Deutschland mit einem Volumen von 178,0 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vorjahr gab es in diesem Bereich einen leichten Rückgang. Die Pflanzenkläranlage im Oman trägt aufgrund ihrer langen Betriebszeit einen weiteren erheblichen Anteil zum Auftragsbestand bei. Einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Bereiche Sanierung und Umwelttechnik. SEGMENTE ZENTRALE DIENSTE / KONSOLIDIERUNG In den Segmenten Zentrale Dienste und Konsolidierung sind die Leistungen und Ergebnisse des Konzerns zusammengefasst, die nicht den operativen Segmenten zugeordnet werden können sowie der BAUER Offshore Technologies GmbH. Im Wesentlichen zeigt das Segment Zentrale Dienste aber die Leistung der BAUER AG selbst, die für ihre Konzerntöchter unterschiedlichste Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung gegen Verrechnung erbringt. Das Segment Zentrale Dienste weist 2023 ein EBIT von -0,6 Mio. EUR (Vorjahr: -78,7 Mio. EUR) aus. Dieses beinhaltet mit 0,6 Mio. EUR Ausschüttungen der Konzerntöchter an die Konzernmuttergesellschaft. Das Ergebnis nach Steuern betrug -7,9 Mio. EUR (Vorjahr: -66,4 Mio. EUR). Die Leistungen des Segments sind vor allem Verrechnungen innerhalb des Konzerns. Im Segment Konsolidierung wurden die Konsolidierungen vorgenommen. Im EBIT von -0,08 Mio. EUR (Vorjahr: 73,7 Mio. EUR) sind im Wesentlichen die zuvor genannten Ausschüttungen der Konzerntöchter an die BAUER AG enthalten. Das Ergebnis nach Steuern betrug -0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 73,4 Mio. EUR). III. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageKONZERNERTRAGSLAGE * Die Ertragslage war im Jahr 2023 insgesamt von einem grundlegend positiven operativen Geschäft in allen drei Segmenten geprägt. Einen negativen Effekt hatten die finanziellen Auswirkungen aus der Bewertung der Zinssicherungsgeschäfte sowie der Cyberangriff. Das Vergleichsjahr 2022 war von unterschiedlichen erheblichen Einflüssen geprägt, darunter im Wesentlichen die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Konzerngesellschaften in Russland, die Abwertungen auf das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die Entscheidung zum Verkauf bzw. der Abwicklung von weiteren Tochtergesellschaften. Die wichtigsten Kennzahlen haben sich wie folgt verändert: Die Gesamtkonzernleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 % von 1.748,1 Mio. EUR auf 1.831,1 Mio. EUR deutlich erhöht. Das EBIT lag gegenüber dem Vorjahreswert von -68,0 Mio. EUR mit 95,2 Mio. EUR wieder auf einem positiven Niveau, das seit vielen Jahren nicht mehr erzielt werden konnte. Das Ergebnis nach Steuern war mit 7,5 Mio. EUR wieder im positiven Bereich - im Vorjahr lag dieses bei -94,0 Mio. EUR. Im Folgenden werden die Einzelpositionen der GuV für das Jahr 2023 erläutert: Die konsolidierte Leistung ist von 1.680,0 Mio. EUR im Vorjahr auf 1.773,4 Mio. EUR um 5,6 % angestiegen. Der Zuwachs ist im Wesentlichen auf die deutlich bessere Geschäftsentwicklung im Segment Spezialtiefbau zurückzuführen, der Rückgänge in den Segmenten Maschinen und Resources überkompensiert hat. Die Umsatzerlöse haben sich dementsprechend von 1.630,1 Mio. EUR um 4,2 % auf 1.698,2 Mio. EUR erhöht. Der Anstieg resultiert ebenfalls aus der bei der konsolidierten Leistung beschriebenen Entwicklung der Segmente. Die Bestandsveränderungen veränderten sich deutlich von 16,0 Mio. EUR auf 36,9 Mio. EUR, was im Wesentlichen auf einen Bestandaufbau im Segment Maschinen zurückzuführen war. Auch der Cyberangriff hatte hierzu beigetragen. Die anderen aktivierten Eigenleistungen sind von 9,4 Mio. EUR auf 12,1 Mio. EUR aufgrund vermehrter Entwicklungsleistungen deutlich angestiegen. Die sonstigen Erträge sind gegenüber Vorjahr von 24,4 Mio. EUR mit 26,2 Mio. EUR nahezu unverändert. Der Materialaufwand ist im Berichtsjahr um 2,0 % von 876,9 Mio. EUR auf 894,5 Mio. EUR nur leicht angestiegen. Wesentlich hierfür war der Leistungsanstieg, hinter dem der Anstieg in dieser Position jedoch zurückblieb. Der Personalaufwand ist um 1,0 % von 463,4 Mio. EUR auf 458,7 Mio. EUR leicht zurückgegangen und stand damit dem Anstieg bei der konsolidierten Leistung entgegen. Wir sind weiterhin bemüht den Personalaufwand im Verhältnis zur konsolidierten Leistung in den nächsten Jahren zu verbessern. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 7,0 % von 233,3 Mio. EUR auf 216,9 Mio. EUR deutlich zurückgegangen. Im Vorjahr waren in dieser Position Aufwendungen aus der Entkonsolidierung von Gesellschaften (14,4 Mio. EUR) enthalten. Diese betrugen im Berichtsjahr 8,4 Mio. EUR. Die Wertminderungen und Wertaufholungen gemäß IFRS 9 in Höhe von 1,6 Mio. EUR lagen erheblich unter dem Vorjahreswert von 29,8 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2022 sind darin vor allem große Teile der im Geschäftsverlauf beschriebenen Abwertungen auf das Umlaufvermögen (26,8 Mio. EUR) enthalten. Dier Wertminderungen bei at-Equity bewerteten Anteilen lagen im Jahr 2023 bei 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 25,7 Mio. EUR) und betrafen das Segment Spezialtiefbau. Wesentlicher Bestandteil der Position im Vorjahr waren die Abwertungen der Anteile der Resources-Beteiligung im Oman aufgrund des deutlichen Anstiegs bei den Weighted Average Cost of Capital (WACC) sowie einer veränderten Markteinschätzung bei der zukünftigen Veräußerung von CO 2 -Zertifikaten. Das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen lag mit 9,4 Mio. EUR auf Höhe des Vorjahreswerts von 9,7 Mio. EUR. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen sind um 12,9 % von 116,0 Mio. EUR auf 101,0 Mio. EUR zurückgegangen. Im Vorjahr waren hier zusätzliche Abschreibungen auf Maschinen in Zusammenhang mit dem Offshore-Projekt in Frankreich sowie auf die Tochtergesellschaften in Russland im Segment Maschinen enthalten. Die nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte spiegeln die Nutzung der Mietgeräte wider, die wir unseren Kunden zur Verfügung stellen. Dies betrifft vor allem das Geschäft in den USA. Die Position hat sich im Berichtsjahr um 8,2 % von 12,5 Mio. EUR auf 13,5 Mio. EUR erhöht. Die Finanzerträge sind von 117,7 Mio. EUR auf 37,6 Mio. EUR sehr deutlich zurückgegangen. Die darin enthaltenen Währungsgewinne und Gewinne aus Sicherungsgeschäften sind um 28,5 Mio. EUR und die Gewinne aus Marktwertveränderungen der Derivate um 52,0 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr. Zusätzlich war im Vorjahr ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der restlichen Anteile der Wöhr+Bauer GmbH in Höhe von 5,6 Mio. EUR enthalten. Die Finanzaufwendungen lagen mit 100,0 Mio. EUR nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres von 99,0 Mio. EUR. Hierin sind im Wesentlichen die Währungsverluste und Verluste aus Sicherungsgeschäften enthalten. Der Ertragsteueraufwand lag mit 25,4 Mio. EUR deutlich unter dem Vorjahr von 44,7 Mio. EUR. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem verbesserten operativen Geschäft, wodurch weniger gesellschaftsrechtliche Kapitalmaßnahmen notwendig waren und die Werthaltigkeit von ertragsteuerlichen Verlustvorträgen angestiegen ist. Der Ergebnisanteil der Aktionäre der BAUER AG betrug 5,5 Mio. EUR (Vorjahr: -95,5 Mio. EUR). Der Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern war mit 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,5 Mio. EUR) etwas höher als im Vorjahr. KONZERNFINANZ- UND -VERMÖGENSLAGE * Die Bilanzsumme des Konzerns ist im Jahr 2023 um 4,9 % von 1.620,0 Mio. EUR auf 1.699,2 Mio. EUR leicht angestiegen. Die Eigenkapitalquote lag mit 29,2 % deutlich über dem Vorjahr von 24,8 % und hat sich aufgrund der durchgeführten Kapitalerhöhung und des positiven Ergebnisses nach Steuern wesentlich erhöht. Die Nettoverschuldung ist im Berichtsjahr mit 410,8 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr von 514,6 Mio. EUR deutlich zurückgegangen. Damit hat sich die Nettoverschuldung im Vergleich zur Bilanzsumme sowie zur Leistungsentwicklung deutlich verbessert. Die Höhe der Nettoverschuldung ist im Konzern im Wesentlichen von der Höhe des Working Capital abhängig. Entwicklung Covenants scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. Bedingt durch unser Geschäftsmodell und dem speziellen Markt, in dem wir tätig sind, ist das Working Capital bei unseren Unternehmen naturgemäß relativ hoch. Im Baubereich haben wir vergleichsweise kurze Laufzeiten und es gibt eher nur vereinzelt Anzahlungen, so dass bei uns sehr selten ein positiver Cashflow über die Laufzeit der Baustelle, sondern erst nach Fertigstellung generiert wird. Daher benötigen wir über die vielen Baustellen des Konzerns gesehen eine Finanzierung, die etwa drei Monatsumsätzen im Baubereich entspricht. Ähnlich verhält es sich im Maschinenbau. Die Vorlaufzeiten in der Produktion betragen bei unseren spezialisierten Maschinen etwa zwölf Monate. Da die Kunden Geräte im Normalfall erst bestellen, wenn sie einen entsprechenden Auftrag haben und folglich auch kurze Lieferzeiten von uns erwarten, sind wir gezwungen, einen Bestand an Fertiggeräten vorzuhalten. Da wir zudem eine sehr breite Produktpalette und dazu weltweit Ersatzteile für unsere Kunden vorhalten müssen, erhöht sich die Finanzierungsnotwendigkeit entsprechend. Bei den festgelegten Covenants, Net Debt zu EBITDA und der Eigenkapitalquote, konnten die vereinbarten Schwellenwerte mit großem Abstand eingehalten werden. Das Verhältnis Net Debt zu EBITDA spiegelt mit einem Wert von 1,96 eine wesentliche Verbesserung der Ergebnis- als auch der Verschuldungslage wider. Covenants wurden im Konzern, neben den beiden Konsortialkrediten mit einem Volumen von 390 Mio. EUR (Inanspruchnahme: 172,7 Mio. EUR) und 53 Mio. EUR (ausstehender Darlehensbetrag: 5,8 Mio. EUR), für mehrere Darlehen festgelegt, die zum Jahresende 2023 mit 87,5 Mio. EUR valutierten. In Bezug auf die Bilanzpositionen ist auf folgende wesentliche Veränderungen hinzuweisen: Auf der Aktivseite: scrollen
Auf der Passivseite: scrollen
Die im Rahmen der Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Nettozahlungsmittel aus betrieblicher Tätigkeit lagen mit 150,8 Mio. EUR über dem Niveau des Vorjahres von 101,0 Mio. EUR. Folgende Faktoren trugen hierzu bei: scrollen
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit betrug -108,6 Mio. EUR und lag über dem Niveau des Vorjahres von -83,7 Mio. EUR. Wesentlicher Grund hierfür waren unter anderem höhere Investitionen in Sachanlagen und in immaterielle Vermögenswerte. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug -17,3 Mio. EUR. Dieser setzt sich im Wesentlichen aus Darlehensrückführungen in Höhe von -215,6 Mio. EUR, Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen in Höhe von 101,4 Mio. EUR sowie aus der Neuverschuldung bei Banken in Höhe von 150,7 Mio. EUR zusammen. INVESTITIONEN Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 lagen deutlich unterhalb des Vorjahres, jedoch weiterhin über den Abschreibungen. Dies lag im Wesentlichen an projektbezogenen Investitionen in Geräte. Investitionen in Grundstücke und Gebäude wurden im Wesentlichen für die Produktion getätigt. In den Folgejahren sind weitere Neuinvestitionen in den Ausbau und die Modernisierung unserer Produktions- und Lagerstätten geplant. Im Segment Spezialtiefbau wurde weiter in unsere Geräteausstattung investiert, um den Anforderungen der Märkte nach immer leistungsfähigeren Maschinen für Spezialprojekte nachzukommen und die Geräteflotte insgesamt auf einem modernen Stand zu halten. Durch unsere Strategie, verstärkt an internationalen großen Infrastrukturprojekten mit hoher Spezialtiefbauleistung teilzunehmen, sind vermehrt Investitionen in größere Maschinen notwendig. Auch in die Digitalisierung wurde weiter intensiv investiert, was auch in den Folgejahren fortgesetzt werden soll. Im Segment Maschinen wurde sich im Wesentlichen auf Investitionen zur Modernisierung des Geräteparks und der Fertigungsstätten konzentriert. In den nächsten Jahren werden verstärkt Investitionen in den Kapazitätsausbau bei der Tochterfirma, die Klein- und Ankerbohrgeräte herstellt, erfolgen. Zur Optimierung und Zukunftsausrichtung der Logistik im Segment Maschinen wird in den nächsten Jahren deutlich in diesen Bereich investiert. Auch in die Automatisierung und Digitalisierung der Geräte sowie der Produktion wird weiter investiert. Im Segment Resources wurde im Wesentlichen in die Instandhaltung und Erweiterung der Produktionsanlagen und Entsorgungszentren investiert. Die BAUER Gruppe investierte im Geschäftsjahr 2023 158,4 Mio. EUR (Vorjahr: 138,4 Mio. EUR) in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen beliefen sich im Konzern auf 100,8 Mio. EUR (Vorjahr: 116,0 Mio. EUR). Die nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte betrugen im Konzern 13,5 Mio. EUR (Vorjahr: 12,5 Mio. EUR). Bei der BAUER AG betrug der Anlagenzugang im Geschäftsjahr 2023 5,1 Mio. EUR (Vorjahr: 6,1 Mio. EUR). Dem stehen Abschreibungen von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 2,9 Mio. EUR) gegenüber. IV. Einzelabschluss BAUER AktiengesellschaftDer Konzernlagebericht und der Lagebericht der BAUER AG als Muttergesellschaft sind zusammengefasst. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der BAUER AG (nach HGB) werden daher an dieser Stelle erläutert. Im Geschäftsjahr 2023 haben sich folgende Positionen von Bilanz und GuV zum Vorjahr maßgeblich verändert: Wesentliche Veränderungen in der Bilanz: scrollen
Wesentliche Veränderungen in der GuV: scrollen
Grundlage für eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre bildet der Bilanzgewinn der BAUER AG als Konzernmuttergesellschaft unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Konzerns. Die Dividendenpolitik der BAUER AG ist auf Kontinuität ausgerichtet, so dass grundsätzlich auch in schwierigen Jahren eine Dividende ausgeschüttet werden sollte, sofern dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die BAUER AG ist als Konzernholding von den Beteiligungserträgen ihrer Tochterfirmen abhängig und erfüllt zudem eine Finanzierungsfunktion für diese. Im Jahr 2023 hat sich das Konzern-Eigenkapital durch die vorgenommene Kapitalerhöhung wieder erhöht. Doch es gilt weiterhin sorgsam zwischen Kontinuität sowie der Beteiligung der Aktionäre einerseits und der Sicherung der Eigenkapitalquote andererseits abzuwägen. Daher wird der Vorstand dem Aufsichtsrat empfehlen, der ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten. Mittelfristig hält der Konzern unverändert an seiner Dividendenpolitik fest, die eine Ausschüttungsquote von etwa 25 bis 30 % des ausgewiesenen Ergebnisses nach Steuern vorsieht. V. Risiko- und ChancenberichtRISIKOBERICHT GRUNDPRINZIP DES RISIKOMANAGEMENTS Im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten sind wir Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unserem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Unternehmerisches Handeln ist ohne das Eingehen von Risiken nicht denkbar. Nicht planbare Ereignisse können sowohl Gefährdungen als auch Chancen mit sich bringen. Für uns bedeutet Risikomanagement daher nicht nur einseitig die Reduzierung von Gefahren, sondern zugleich das bewusste Umgehen mit Chancen. Ziele des Risikomanagements sind u. a. die Absicherung unserer Unternehmensziele, frühzeitiges Einleiten von Maßnahmen sowie die Reduzierung von Risikokosten. Unser Risikomanagement - welches sowohl Risiken als auch Chancen bewertet - basiert auf einem eher risikoscheuen Grundverständnis, das heißt es zielt darauf ab, eher gegen drohende Risiken abzusichern, als kurzfristige Gewinnchancen zu realisieren. Risikomanagementsystem Unser Risikomanagementsystem regelt den Umgang mit Risiken innerhalb der BAUER Gruppe. Es definiert eine einheitliche Methodik, die für alle Segmente und deren Gesellschaften gültig ist. Es wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Unser Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil unseres Managementsystems und dient, wie alle unsere Managementsysteme, als Instrument der wert- und erfolgsorientierten Unternehmenssteuerung. Im Rahmen von Audits wird dessen Umsetzung regelmäßig geprüft und dessen Wirksamkeit kontinuierlich verbessert. Die Prozessschritte des Risikomanagements sind Identifikation, Bewertung, Steuerung von Maßnahmen und Überwachung. Für die Identifikation von Risiken wurden Risikokategorien definiert und einzelnen Risikofeldern zugeordnet. Dadurch werden Schwerpunkte gesetzt. Risikokategorien in der BAUER Gruppe sind strategische Risiken, Marktrisiken, Finanzmarktrisiken, politische und rechtliche Risiken, Risiken aus der Wertschöpfungskette und Risiken durch Unterstützungsprozesse. Diese Risiken werden zur Gruppe der latenten Risiken zusammengefasst und in einem gemeinsamen Prozess im Rahmen unseres Risikomanagements behandelt. Im Gegensatz dazu werden Projektrisiken, ihrer Natur und Bedeutung entsprechend, in einem weiteren und hiervon unabhängigen Prozess behandelt. Die Bewertung von Risiken bezieht sich auf die mögliche Auswirkung auf das erwartete Ergebnis vor Steuern. Der Identifizierungs- und Bewertungsprozess der latenten Risiken erfolgt mindestens zweimal jährlich im Rahmen von Interviews mit dem jeweiligen Management unserer relevanten Gesellschaften sowie gemeinsam mit den Abteilungs- und Zentralfunktionsleitern. Dieser Prozess stellt sicher, dass potenzielle neue und bekannte Risiken sowie Chancen auf Managementebene zur Diskussion gestellt werden. Nach der strukturierten Risikoidentifikation erfolgt die Bewertung der Risiken anhand einer Relevanzskala. Relevante Risiken oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts werden mit standardisierten Methoden bewertet. Risiken werden sowohl nach ihrem Maximalschaden als auch nach ihrem Erwartungswert analysiert. Die Bewertung der Risiken berücksichtigt die risikospezifischen Schadensbegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung). Risiken werden über einen einjährigen Betrachtungszeitraum bewertet. Soweit möglich und sinnvoll werden für potenzielle Schadensfälle und Haftungsrisiken angemessene Versicherungen abgeschlossen, um den Gefährdungsgrad zu vermindern und mögliche Verluste zu minimieren oder vollständig zu vermeiden. Relevanzskala der BAUER Gruppe scrollen
Die Überwachung der jeweiligen Risiken obliegt den Risikoverantwortlichen. Die Wirkungen der Einzelrisiken werden im Kontext der Unternehmensplanung mittels der Risikosimulation aggregiert. Dies bedeutet, dass in unabhängigen Simulationsläufen mit Hilfe von Zufallszahlen die Risiken und Chancen und deren Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung eines Geschäftsjahres mehrere tausend Mal durchgespielt wird (Monte-Carlo-Simulation). Durch die Aggregation aller wesentlichen Risiken auf Konzernebene werden die potenziellen Ergebnisauswirkungen der Risiken (Konfidenzniveau: 99 %) ermittelt. Zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit werden die aggregierten Risiken unter Berücksichtigung der Projektrisiken dem bilanzierten Konzern-Eigenkapital gegenübergestellt. Eine Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt jährlich. Um akute Risiken zu kommunizieren, wird die reguläre Risikoanalyse durch eine Sofortmeldungsberichterstattung ergänzt. Behandlung von Projektrisiken * Projektrisiken sind die wesentlichen Leistungsrisiken und damit untrennbarer Bestandteil der Segmente Spezialtiefbau und Resources, also überall dort, wo Baudienstleistungen oder Anlagenbau auf dem Gelände des Kunden erbracht werden. Für alle relevanten Projekte oberhalb niedriger Schwellenwerte werden vor Angebotslegung systematisch alle denkbaren Risiken und Chancen identifiziert, analysiert, bewertet und geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Risiken und zur Verfolgung der Chancen festgelegt. Bei laufenden Projekten werden die Risiken im Rahmen des kontinuierlichen Projektcontrollings und Projektmanagements analysiert, das heißt identifiziert, bewertet und mit Maßnahmen hinterlegt. Jedes Projekt wird einer Risikoklasse zugeordnet und, entsprechend der Risikoklasse, in der Organisation eskaliert. Das Projekt ist somit einem strikten Genehmigungsprozess unterworfen. Die Einteilung der Risikoklassen erfolgt zum einen auf Basis von definierten Checklisten nach dem K.O.-Prinzip, um Fehleinstufungen in eine zu niedrige Risikoklasse zu verhindern. Zum anderen erfolgt sie auf Basis des für das Projekt ermittelten Schadenspotentials, wobei das jeweils ungünstigere Ergebnis maßgeblich ist. Die dabei ermittelten Risikoklassen werden auch bei den Kalkulationszuschlägen zur Abdeckung der ermittelten Risiken berücksichtigt. Das System wurde für die Unternehmensteile über Jahre hinweg mit entsprechenden Projektrisiken weiterentwickelt und in seiner Anwendung auf die relevanten Unternehmungen ausgeweitet. Der Kommunikations- und Freigabeprozess erfolgt zum Teil IT-gestützt durch standardisierte "Workflows". Risiken Nachfolgend beschreiben wir potenzielle Risiken, die bedeutende Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Organisation und Führung sowie unsere Reputation haben können, und geben eine Einschätzung der Relevanz für unser Geschäft. Die Aufgliederung erfolgt nach den gleichen Risikokategorien, die wir auch in unserem Risikomanagementsystem verwenden. Sofern nicht anderslautend angegeben, betreffen die nachfolgend beschriebenen Risiken alle unsere Segmente. STRATEGISCHE RISIKEN Geschäftsfeldstruktur Den strategischen Risiken aus der Geschäftsfeldstruktur des Konzerns und der Ausrichtung am Baumarkt begegnen wir durch eine internationale Aufteilung unseres Geschäfts in die Segmente Spezialtiefbau, Maschinen und Resources und verfolgen damit das Ziel, eine bessere konjunkturelle Unabhängigkeit von der Bauwirtschaft und regionalen Investitionszyklen zu erzielen. Unsere drei Segmente bieten neben der Risikodiversifikation auch deutliche Synergieeffekte. So fließen zum Beispiel Erkenntnisse des Maschineneinsatzes und der Verfahrensentwicklung im Segment Spezialtiefbau regelmäßig in die Weiterentwicklung der Maschinen ein. Mit einer gemeinsamen Zusammenarbeit der Segmente Spezialtiefbau und Resources werden erfolgreich Gesamtleistungen von Spezialtiefbauarbeiten inklusive Entsorgung oder Altlastensanierung angeboten. Das Segment Maschinen wird durch den Bau von Maschinen für den Bergbau seine Abhängigkeit von der allgemeinen Bauwirtschaft weiter reduzieren können. Die Struktur unserer Geschäftsfelder betrachten wir wie im Vorjahr als mittleres Risiko. MARKTRISIKEN Wettbewerbsumfeld Gerade im Segment Maschinen agieren wir in wettbewerbsintensiven und preissensiblen Märkten. Um unsere Wettbewerbssituation in China zu verbessern, werden strukturelle Anpassungen durchgeführt. In den Segmenten Spezialtiefbau und Resources nutzen wir eine Mischung aus internationalen Experten und lokalem Personal. Dadurch sichern wir sowohl Qualität und Methodenkompetenz als auch eine wettbewerbsfähige Kostenstruktur. Das Wettbewerbsrisiko wird wie im Vorjahr als geringes Risiko eingeschätzt. Risiken der Marktentwicklung Die weltwirtschaftlichen und geopolitischen Aussichten stufen wir weiterhin als große Unsicherheit bei der Marktentwicklung ein. Vor allem der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die sich daraus ableitenden Sanktionen und Maßnahmen bergen nach wie vor Risiken für die BAUER Gruppe, ebenso wie auch der Krieg in Nahost und die sich daraus ergebenden Risiken für die ganze Region im Mittleren Osten und den dortigen Markt. Zudem wird das sinkende Wirtschaftswachstum Chinas Ausstrahlungseffekte auf die Entwicklung der Weltwirtschaft haben. Unsere Strategie die Geschäfte in jedem Segment weltweit auf viele Märkte zu verteilen, reduziert das gesamte Risiko, so dass für den Konzern bei Schwächung oder Ausfall einzelner regionaler Märkte kein gravierendes Gesamtrisiko besteht. Darüber hinaus sind wir durch unsere Netzwerkstrategie im Segment Spezialtiefbau grundsätzlich in der Lage, die Kapazitäten im Falle eines regionalen Marktrückgangs von einem Land in das nächste zu verlegen und dort weiterzuarbeiten. Diese Strategie hat sich bei verschiedenen regionalen Krisensituationen der Vergangenheit bewährt und negative Auswirkungen auf das Gesamtergebnis abgemildert. Auch im Segment Resources konnte die Internationalisierung bereits vorangetrieben werden. In Summe bewerten wir die Risiken der Marktentwicklung wie im Vorjahr als bedeutendes Risiko für die BAUER Gruppe. FINANZMARKTRISIKEN * Finanzielle Stabilität und Liquidität Für mehrere langfristige Darlehen ist mit Banken die Einhaltung von Finanzkennzahlen vereinbart. Diese sind vornehmlich das Verhältnis von Net Debt zu EBITDA sowie das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote. Neben der Ergebnissituation des Gesamtkonzerns kann insbesondere ein erhöhter Finanzierungsbedarf zu einem erhöhten Risiko der Verletzung von mit Banken vereinbarten Finanzkennzahlen führen, was eine Reduzierung oder Beendigung von Kreditlinien zur Folge haben kann. Dem Risiko von finanzieller Instabilität und Versorgungsengpässen auf den internationalen Finanzmärkten konnte unter anderem durch die Verlängerung eines Konsortialkredits sowie die im Jahr 2023 durchgeführte Kapitalerhöhung, die die Eigenkapitalbasis erhöht und die Bilanzrelationen weiter verbessert hat, begegnet werden. Das Risiko im Bereich finanzielle Stabilität und Liquidität wird als geringeres Risiko eingestuft. Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken Soweit möglich und verfügbar, begegnen wir Währungsrisiken durch die lokale Finanzierung unserer internationalen Beteiligungsgesellschaften in ihrer jeweiligen Landeswährung. Transaktionsrisiken (Fremdwährungsrisiken aus dem laufenden Cash-Flow) minimieren wir in allen Geschäftsbereichen mit der Anwendung geeigneter Kurssicherungsinstrumente. Das Zinsrisiko des Konzerns ergibt sich aufgrund der zum großen Teil variabel verzinslichen Finanzschulden (kurz- und langfristige Kredite). Es existieren Zinssicherungsvereinbarungen von variablen in feste Zinsen, um so ein Risiko von steigenden Zinsen am Markt auszuschließen. Dennoch haben die mehrfachen Zinserhöhungen der EZB im Zuge der Inflationsbekämpfung zu einer Mehrbelastung geführt, da die Marktzinsentwicklungen Auswirkungen auf die Finanzerträge und Finanzaufwendungen des Konzerns haben. Die verbleibenden Währungsrisiken, die im wesentlichen Translationsrisiken sind, sowie die Zinsunsicherheit bewerten wir weiterhin als mittleres Risiko für unser operatives Geschäft. POLITISCHE UND RECHTLICHE RISIKEN Compliance Für die BAUER Gruppe ist verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ein Grundprinzip für erfolgreiches, wirtschaftliches Agieren, für die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen sowie für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung. Wir legen größten Wert darauf, dass gesellschaftliche Konventionen, rechtliche Vorgaben und Unternehmensregeln eingehalten werden, um das Risiko von Verstößen gegen geltendes Recht zu reduzieren. Compliance bedeutet für uns gesetzmäßiges und regelkonformes sowie ethisch korrektes Verhalten. Rechtmäßiges, ethisches und soziales Handeln sind wesentliche Bausteine unseres Wertemanagementsystems. So werden unsere Mitarbeiter schon bei der Einstellung mit unseren Grundwerten vertraut gemacht. Spezielle Schulungen werden durchgeführt, um dieses Wissen zu vertiefen. Durch den Einsatz einer Software wird sichergestellt, dass wir keine Geschäfte mit Kunden betreiben, die auf einer EU- oder US-Sanktionsliste stehen. Zusammenfassend sind wir der Meinung, dass wir mit unserem vorhandenen Wertemanagementsystem ein effizientes und effektives System geschaffen haben, das es uns erlaubt, unsere Compliance-Risiken als mittlere (Vorjahr: mittlere) Risiken zu bewerten. Politisches und rechtliches Umfeld Die Kriege in der Ukraine und in Israel, Zollstreitigkeiten und Handelsbeschränkungen, wie zum Beispiel zwischen den USA und China, sowie der schwelende Konflikt um Taiwan belasten die weltweite Investitionsbereitschaft und können weitreichende Folgen auf die globale Weltwirtschaft haben. In einigen Ländern besteht zudem das Risiko, dass die Regierung verstärkt in die Unternehmensangelegenheiten eingreift. Das wiederum kann zu einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand führen. Politische Änderungen, wie z. B. Regierungswechsel, können zur Belebung aber auch zur Abschwächung der lokalen Baumärkte führen. Der Krieg in der Ukraine bringt zusätzliche Unsicherheit und könnte zusammen mit dem Konflikt im Nahen Osten größere politische Spannungen in Europa und der Welt auslösen. Die Risiken aus unserem politischen und rechtlichen Umfeld bewerten wir als bedeutendes (Vorjahr: bedeutendes) Risiko. Vertragsrisiken In den Segmenten Spezialtiefbau und Resources werden überwiegend Bau-, Bohr- und Umweltdienstleistungen erbracht. Bei den zugrundeliegenden Projekten handelt es sich nahezu immer um Prototypen, die in jedem Fall auf der Basis von Individualverträgen abgewickelt werden. Soweit möglich, verwenden wir standardisierte, internationale Standards der Bauwirtschaft (z. B. FIDIC), für die Vertragsgestaltung. Die daraus resultierenden Risiken unterliegen strengen Routinen, so dass sie wie im Vorjahr als gering bewertet werden können. Laufende Rechtsfälle Rechtsstreitigkeiten entstehen fast ausschließlich aus unserer Leistungserbringung insbesondere im Projektgeschäft. Juristische Auseinandersetzungen bestehen mit Auftraggebern, Lieferanten und Geschäftspartnern und beziehen sich zumeist auf die Vergütung, behaupteter Mängel der Leistungen oder Verzögerungen in der Fertigstellung eines Projekts. Der Ausgang von Gerichts- bzw. Schiedsverfahren, an denen wir beteiligt sind, lässt sich naturgemäß nicht mit Sicherheit vorhersagen. Dennoch gehen wir nach sorgfältiger Prüfung davon aus, dass für alle laufenden Rechtsstreitigkeiten ausreichende bilanzielle Vorsorge getroffen wurde und bewerten dieses Risiko als geringes (Vorjahr: geringes) Risiko. WERTSCHÖPFUNGSRISIKEN Risiken aus Forschung und Entwicklung Als Technologieführer, speziell im Segment Maschinen, begegnen wir einer möglichen Schwächung unserer Marktposition mit laufender Forschung und Entwicklung. Auch wenn das Wachstum in Asien und die daraus entstehenden neuen Konkurrenten den Innovationsdruck verstärken, ist es uns gelungen, den notwendigen Abstand als Technologieführer bis heute zu wahren. Zudem besteht in diesem Bereich das Risiko der Mehrkosten aufgrund von Fehlentwicklungen und -konstruktionen, welche zu Nachbesserungen führen. Dieses Risiko wird durch einen strukturierten und mehrstufigen Produktentstehungsprozess minimiert. Aufgrund unserer hohen Innovationskraft und dem transparenten Produktentstehungsprozess beurteilen wir das Risiko im Bereich Forschung und Entwicklung als geringes (Vorjahr: geringes) Risiko. Akquisition, Vertrieb und Vertragsverhandlungen sowie Kalkulation Die Risiken der Fehlkalkulation bei Angebotserstellung und einer Zusage technischer Eigenschaften, die nicht eingehalten werden können, werden durch ein strenges Vier-Augen-Prinzip und etablierten Standards bei der Kalkulation minimiert (siehe Projektrisiken) und können als mittleres (Vorjahr: mittleres) Risiko angesehen werden. Materialwirtschaft und Beschaffung Aufgrund von geopolitischen Spannungen und Konflikten besteht immer noch das Risiko einer kurzfristigen nicht mengengerechten und termingerechten Bereitstellung des zu beschaffenden Produktionsmaterials in unserem Segment Maschinen. Lieferengpässe können die Kosten im Segment erhöhen. Durch eine fortlaufende Überwachung von Kennzahlen und aktiven Steuerungsmaßnahmen wird den Herausforderungen auf den Beschaffungsmärkten entgegengewirkt. Trotz größter Anstrengung wird das Risiko weiterhin als bedeutend (Vorjahr: mittel) eingeschätzt. Produktion und Auftragsausführung Im Rahmen unserer Projektausführung kann es durch verschiedene Einflüsse zu Verzögerungen kommen. Technisches Versagen aus Konstruktions- oder Statikfehlern im Projektgeschäft können zu erheblichen Bauverzögerungen führen. Die Risiken daraus sind im Konzern immanenter Bestandteil des Projektgeschäfts. Konstruktionen und Statiken werden deshalb überwiegend in eigenen Konstruktionsbüros von erfahrenen Mitarbeitern erstellt. Ein weiteres Risiko in der Auftragsausführung ist die Auswahl und Anwendung von Bohrverfahren. Eine Fehlbeurteilung von Bodenverhältnissen kann ebenfalls zu erhöhten Risikokosten führen. Störungen im Projektablauf sind durch den verantwortlichen Projektleiter zu identifizieren und frühzeitig zu kommunizieren. Das Management ist sich dieser Risiken bewusst und baut auf ein erfahrenes Projekt- und Produktionsmanagement in allen Segmenten. Trotz aller Vorkehrungen in der Auftragsausführung besteht das Risiko von Managementfehlern, welche insbesondere bei Großprojekten zu erhöhten Kosten führen. Alle aufgeführten Risiken sind in den Segmenten Spezialtiefbau und Resources Bestandteil einer Chancen- und Risikoanalyse auf Projektebene (siehe Projektrisiken). Projektrisiken sind grundsätzlich die wesentlichen Leistungsrisiken der Segmente Spezialtiefbau und Resources, zumal jedes Einzelprojekt Individualcharakter hat. Obwohl wir davon ausgehen, dass die Leistungsermittlung bei unseren Projekten mit der gebotenen Vorsicht getätigt wurde, ist es nicht endgültig auszuschließen, dass bei der Endabrechnung mit dem Kunden ein niedrigeres Ergebnis akzeptiert werden muss. Infolge der tendenziell zunehmenden Größe und Komplexität der Projekte sind die daraus resultierenden Risiken als mittel (Vorjahr: mittel) zu bewerten. RISIKEN DURCH UNTERSTÜTZUNGSPROZESSE Debitorenmanagement Durch ein effizientes Forderungsmanagement wird dem Risiko des Forderungsausfalls entgegengewirkt. Zudem ist die Prüfung der Bonität neuer Kunden eine wesentliche Kontrolle im Rahmen der Prüfung unserer Vertragspartner. Eine Sicherung unserer Forderungen wird zum Teil durch Versicherungen abgedeckt. Forderungsausfälle bewerten wir als geringes (Vorjahr: geringes) Risiko. Informationstechnologie und Datenschutz Die BAUER Gruppe wurde Ende Oktober 2023 Opfer eines Cyberangriffs mit weitgehenden Folgen für alle betrieblichen Prozesse. Die hohen Sicherheitsstandards in der IT haben zwar verhindert, dass der Worst Case eingetreten ist, dennoch ist es gelungen, der BAUER Gruppe hier Schaden zuzufügen. Es hat sich gezeigt, dass die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Informationen, Daten und Systemen durch die zunehmende Cyberkriminalität höchst gefährdet ist. Aus diesem Grund bauen wir unsere vorbeugenden Informationssicherheitsmaßnahmen für den Schutz vor unbeabsichtigtem Datenverlust, Datendiebstahl und allen Formen der Cyberkriminalität noch weiter aus als bisher. Außerdem werden Mitarbeiter in Schulungen dazu sensibilisiert, sehr diszipliniert und sorgfältig mit den Systemen umzugehen und auch im Umgang mit personenbezogenen Daten die erforderliche Vertraulichkeit walten zu lassen. Wir stufen das Risiko des Datenverlusts und der Cyberkriminalität als bedeutendes (Vorjahr: mittleres) Risiko ein. GESAMTRISIKO Obwohl das Cyberrisiko als bedeutendes Risiko mit erheblichem Schadenspotenzial betrachtet wird und die geopolitische Lage sich nochmals verschärft hat, sieht das Management derzeit keine einzelnen oder aggregierten Risiken, die der BAUER Gruppe existenziell schaden könnten. Das Management sieht in Summe auch auf Basis der Geschäftsaussichten eine leichte Verbesserung des Gesamtrisikos, aufgrund der bilanziellen Verbesserung durch die Kapitalerhöhung. Die identifizierten Risiken werden als beherrschbar eingestuft. Neben den dargestellten Risiken kann es zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen, die sich negativ auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken können. CHANCENBERICHT Parallel zur Risikobeschreibung erfolgt die Gliederung unserer Chancen. Sofern nicht anderslautend angegeben, betreffen die nachfolgend beschriebenen Chancen alle unsere Segmente. STRATEGISCHE CHANCEN Über die Jahre hat der Konzern durch die Abwicklung von Projekten in dem Kerngeschäft naheliegenden Geschäften Know-how aufgebaut und daraus Synergien entwickelt, die das Segment Resources bilden. Dazu gehört der Bereich Umwelttechnik, der sich mit der Behandlung kontaminierter Böden und Grundwasser beschäftigt und sich immer mehr internationalisiert hat. Ein ähnliches Geschäft ist aus dem ersten Einsatz von Spezialtiefbaugeräten für die Exploration von Diamanten erwachsen. Heute werden unterschiedlichste Bohrdienstleistungen ausgeführt. Im Bereich Brunnenbau werden ebenso hochwertige Produkte zum Ausbau von Brunnen sowie für die oberflächennahe Geothermie entwickelt. Im Segment Resources werden damit einige der wichtigsten Themenbereiche des 21. Jahrhunderts bedient. Darüber hinaus ist das Segment Resources unabhängiger von den Konjunkturzyklen der Bauwirtschaft. Für die Internationalisierung des Segment Resources nutzen wir auch die Erfahrungen unserer Organisationseinheiten in den beiden anderen Segmenten sowie die internationale Bekanntheit der Marke Bauer. Im Bereich der erneuerbaren Energien eröffnen sich neue Geschäftsmöglichkeiten. So erfordern einige Offshore-Windkraftanlagen anspruchsvolle Unterwasserbohrungen, die im Segment Spezialtiefbau mit speziellen Bohranlagen ausgeführt werden können. Die dazu benötigten Geräte werden im Segment Maschinen gefertigt. MARKTCHANCEN Die immer stärkere Urbanisierung und der wachsende Bedarf an Infrastruktur führen zu immer größeren Bauvorhaben, die der Bauwirtschaft viele interessante Chancen bieten. In den aufstrebenden Wirtschaftsnationen, wie z.B. Indien, aber auch in den etablierten Industrieländern, gibt es gerade in der Bauwirtschaft einen enormen Nachholbedarf. Das gilt nicht nur für die Verkehrsinfrastruktur, sondern auch für Wohnanlagen, öffentliche Gebäude, Dämme oder Hochwasserschutzmaßnahmen. Zudem findet Bauen in immer engeren urbanen Räumen statt. Dies erfordert Gebäude, die immer höher werden, was umfangreiche Gründungsarbeiten voraussetzt. Auch der ruhende und fließende Verkehr muss immer stärker in den Untergrund gebracht werden, was ebenfalls zu Wachstum des Spezialtiefbaus führt. Im Segment Resources bieten die hohen Umweltauflagen bei der Ölproduktion hervorragende Marktchancen für unsere Produkte und Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Pflanzenkläranlagen. Außerdem gewinnen auch Altlastensanierungen in den ölfördernden Ländern an Bedeutung. Durch die weiterhin anhaltende Energiekrise in Europa und die Notwendigkeit Alternativen zu den fossilen Brennstoffen zu erschließen, ist die Nachfrage im Bereich Geothermie gestiegen. Im Segment Resources gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um das geothermische Potential zu nutzen. Sei es die Herstellung von Energiepfählen zur Kälte- und Wärmeversorgung von Gebäuden, die thermische Aktivierung von Betonbauteilen zur Wärmespeicherung oder die klassische Erdwärmesondenbohrung. Wir sind überzeugt, dass unsere Marktchancen in der geothermischen Tiefenbohrung weiter steigen. FINANZMARKT CHANCEN Durch die Kapitalerhöhung konnten wir die Eigenkapitalbasis weiter erhöhen und die Bilanzrelationen verbessern, sowie unsere Zinslasten deutlich reduzieren. Mit einer stabilen und langfristigen Gesellschafterstruktur haben wir ideale Voraussetzungen, um unser Unternehmen langfristig sicher und wieder erfolgreich in die Zukunft zu führen. WERTSCHÖPFUNGSCHANCEN Entwicklung und Innovation Weiterhin liegt unser Fokus darauf, langfristig nicht nur am Markt zu bestehen, sondern als Technologieführer Maßstäbe zu setzen. Daher ist eines der Themen, die der Konzern künftig verstärkt vorantreiben wird, die Digitalisierung. Ein wichtiger Impulsgeber für die Digitalisierung im Bauwesen ist dabei Building Information Modeling (BIM). Aber auch im Maschinenbau wird sich dieser Trend weiter verstärken und viele der Geschäftsprozesse beeinflussen. Mit Hilfe einer übergreifenden Strategie über alle Teile des Konzerns ist die Digitalisierung eine Chance für Bauer. Projektchancen Unabhängig von nationalen und globalen Marktzyklen entwickeln sich oft in eher schwachen Märkten Aufgabenstellungen, für die wir als Konzern, gerade aus der Zusammensetzung unseres Dienstleistungs- und Produktportfolios heraus, passend aufgestellt sind. Ein Beispiel dafür sind Verfahren zur nachträglichen Installation von Kerndichtungen in Erddämmen oder Verfahren zur Erschließung und Erweiterung von Bergbauarbeiten. Die daraus resultierenden Projekte erreichen teilweise sehr große Loseinheiten und können im Auftragsfall durch das Zusammenschließen unserer weltweiten Ressourcen sowie durch unsere langjährige Erfahrung mit Großprojekten erfolgreich bewältigt werden. Nachträge und Claim-Management Die Durchsetzung von Forderungen und Nachträgen birgt nicht nur Risiken, sondern auch die Chance, aus Änderungen der bestellten Bauleistung oder durch den Auftraggeber nachträglich bestellte Zusatzleistungen bessere Ergebnisse erzielen zu können als zu den ursprünglichen festgelegten Konditionen. Bei Projekten mit hohem Änderungspotential kann sich daraus eine deutliche Verbesserung der Ergebnisse ergeben. Durch ein baubegleitendes professionelles Nachtragsmanagement versuchen wir diese Chancen zu realisieren. GESAMTCHANCEN Durch neue innovative Produkte und Dienstleistungen in allen drei Segmenten sehen wir eine stetige Zunahme unserer Marktchancen auf dem Weltmarkt. Unsere Strategie, die überwiegend kleineren und mittleren weltweit agierenden Gesellschaften systematisch zu effizienten Netzwerken zu verknüpfen, ermöglicht es uns immer besser aus den damit einhergehenden Skalierungseffekten Geschwindigkeits- und Kostenvorteile zu generieren. Mit einer deutlich verbesserten Bilanzstruktur aufgrund der Kapitalerhöhung erzielen wir eine stabile Finanzlage unseres Unternehmens. Zusammengefasst sehen wir für unseren Konzern im Jahr 2024 eine gute Ausgangsbasis für unser weltweites Geschäft. VI. PrognoseberichtFür das Jahr 2024 ist eine Abschätzung zur Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes unverändert schwierig. In Summe haben die Bau- und Maschinenbaumärkte im vergangenen Jahr ein Wachstum gezeigt, das sich grundsätzlich fortsetzen sollte. Dies ist jedoch stark von den geopolitischen Entwicklungen abhängig. Stark gestiegene Zinsen, eine hohe Inflation, mehrere Kriege oder geopolitische Spannungen und Veränderungen haben die Wirtschaft im vergangenen Jahr beeinflusst und werden weiter in spürbarem Ausmaß ihre Spuren hinterlassen. Aus heutiger Sicht kann man die weiteren politischen und ökonomischen Folgen daraus auch für das laufende Jahr nicht endgültig abschätzen. Im Bau bieten Infrastrukturprojekte aufgrund staatlicher Investitionen immer wieder interessante Chancen für einzelne Großprojekte. Der aktuell sehr gute Auftragsbestand im Segment Spezialtiefbau signalisiert grundsätzlich einen positiven Geschäftsverlauf. Die Entwicklung der Zinsen, der Ausgang der Wahl in den USA und das Ende des Konflikts im Nahen Osten können für die weitere Marktentwicklung entscheidend sein. Entsprechend der Baumärkte erwarten wir auch die Entwicklung der Baumaschinenmärkte. In den Märkten unseres Segments Resources mit Umwelttechnik, Wassergewinnung und Wasseraufbereitung sowie Bergbau und Sanierung erwarten wir ungeachtet der genannten Risikofaktoren eine gute Entwicklung für das Jahr 2024, da diese sich auch im vergangenen Jahr sehr robust und stabil gezeigt haben. Der Markt in Deutschland ist dabei nach wie vor durch die verhaltene Entwicklung im Hochbau geprägt, wobei hier eine Verbesserung in der zweiten Jahreshälfte erwartet wird. Grundsätzlich ist insgesamt wieder mit einem weiteren Wachstum der Weltwirtschaft über die nächsten Jahre zu rechnen - insbesondere angetrieben Ländern wie Indien, den USA oder auch Saudi-Arabien. Die geopolitischen Risikofaktoren bleiben in Anbetracht der vielen aktuellen und anhaltenden Herausforderungen, wie dem Krieg in der Ukraine, den Konflikten im Nahen Osten, den Spannungen auf der koreanischen Halbinsel oder den Wahlen in den USA weiter hoch. Aus heutiger Sicht kann man eine Gesamtentwicklung bei so vielen denkbaren Szenarien kaum abschätzen, aber wir gehen davon aus, dass die wichtigsten Märkte der Welt ein Wachstum aufweisen werden. Unabhängig von den kurzfristigen Einflussfaktoren, sehen wir aber grundsätzliche Trends, von denen wir profitieren können. Die anhaltende Urbanisierung und das Bevölkerungswachstum führen nach wie vor zu einem Bedarf an neuer, ebenso wie zum Erhalt und Ausbau bestehender Infrastruktur. Der Klimawandel ist ein weiterer Treiber für unsere Märkte. Alternative Energiequellen benötigen auch entsprechende Infrastruktur. Mit der voranschreitenden Digitalisierung und dem Fokus auf Nachhaltigkeit bieten sich Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle und die Weiterentwicklung eigener Prozesse und Dienstleistungen. Mit unserem sehr guten Auftragsbestand, unseren konsequent verfolgten Maßnahmen zur nachhaltigen Ertragsverbesserung, den Investitionen in die Neu- und Weiterentwicklung unserer Technologien sowie unseren großen Anstrengungen im Bereich Digitalisierung, sehen wir uns für das laufende Jahr und darüber hinaus daher gut aufgestellt. Durch Digitalisierungsprojekte wie "Bauen Digital" erschließen wir neue Märkte und stärken unsere Position im Spezialtiefbau. Mit neuen Technologien, Produkten und Verfahren im Bereich der erneuerbaren Energien sehen wir uns sowohl im Spezialtiefbau als auch im Maschinenbau gut und zukunftsorientiert aufgestellt. Zusätzlich profitiert der Maschinenbau durch die Möglichkeiten prädiktiver Instandhaltung und bei Assistenzsystemen sowie von der zunehmenden Nachfrage nach alternativen Antrieben. Das Segment Resources ist mit Technologien für den Bereich Bergbau in einer Welt mit knapper werdenden Rohstoffen zukunftsorientiert aufgestellt. Die Bereiche Umwelttechnik, Wasseraufbereitung und Sanierung adressieren mit Ihren Innovationen den Trend der Nachhaltigkeit sowie des Klima- und Umweltschutzes. Mit neuen Produkten und Lösungen im Bereich Geothermie oder zur Einsparung von CO 2 fokussieren wir uns auf Zukunftsmärkte. Weiter arbeiten wir an der Verbesserung unserer Kostenstrukturen und am Ausbau von Synergien innerhalb des Konzerns. Die Verbesserung unseres Working Capital und unserer Kostenbasis wird durch ein langfristig aufgesetztes Maßnahmenprogramm unterstützt. Insbesondere gilt dies für die Produktion unserer Maschinen und die Entwicklung neuer Produkte als auch für die flexiblere Anpassung unserer Kapazitäten auf Schwankungen der Weltmärkte. Bei unseren Planungen haben wir alle bekannten Chancen und Risiken bewertet und dabei positive wie negative Szenarien bestmöglich antizipiert. Grundsätzlich stellt im Spezialtiefbau und unseren weiteren Geschäften die Beschaffenheit des Baugrunds beziehungsweise des Bodens jedoch auch immer ein Element dar, bei dem trotz aufwändiger Voruntersuchungen unvorhergesehene Faktoren auftreten können. Diese können bei der Bauausführung zu Störungen und im Einzelfall auch zu Verlusten führen. Von der grundlegenden strategischen Zielsetzung des Konzerns sind wir unverändert überzeugt. Die Aufstellung mit den drei Segmenten Spezialtiefbau, Maschinen und Resources wird auch in den kommenden Jahren die Richtung des Konzerns bestimmen. PROGNOSE SEGMENTE UND BAUER AG Segment Spezialtiefbau Insgesamt erwarten wir für die Baumärkte weltweit ein Wachstum. Der sehr große Bedarf an Infrastruktur in der Welt wird weiterhin die Baukonjunktur prägen. Für Deutschland erwarten wir ein gutes und stabiles Marktumfeld, insbesondere im Bereich des Infrastrukturbaus. Für die Immobilienentwicklung in Deutschland gehen wir aufgrund der aktuellen Zinslage davon aus, dass sich der Markt frühestens im dritten Quartal erholen wird. Das positive Umfeld im Infrastrukturbau kann die schwächere Lage in der Immobilienentwicklung aber gut ausgleichen. In Europa erwarten wir in Summe eine gute Entwicklung in den einzelnen Märkten. Der Nahe Osten ist mit Anstieg der Rohstoffpreise bereits im vergangenen Jahr wieder gewachsen. Wir erwarten, dass sich dies fortsetzen wird, wobei insbesondere Saudi-Arabien eine Sonderkonjunktur bietet. In den USA erwarten wir durch die Auftragslage und das Marktumfeld ein positives Geschäftsjahr - unabhängig davon, dass Wahlen stattfinden. In den Ländern Asiens haben wir unsere Strukturen in den letzten beiden Jahren sehr deutlich reduziert und werden hier wenn nötig weiter anpassen. Insgesamt entwickeln sich die asiatischen Märkte mit Ausnahme von Indien langsam, was sich im laufenden Jahr wohl fortsetzen wird. Für das Jahr 2024 gehen wir aufgrund der anhaltend guten Nachfrage im Bereich Infrastruktur von einem Wachstum in den meisten Baumärkten in der Welt aus. Der sehr gute Auftragsbestand und die gute Nachfragesituation sind die Basis unserer gesetzten Ziele. Für das Segment Spezialtiefbau gehen wir daher von einer deutlichen Steigerung bei der Gesamtkonzernleistung sowie von einem leichten Anstieg beim EBIT im Vergleich zum Vorjahr aus. Segment Maschinen Entsprechend der Erwartungen für die Baumärkte, gehen wir auch für die Maschinenbaumärkte von einem leichten Wachstum aus. Im Vorjahr konnten nahezu alle Regionen der Welt ein gutes Wachstum verzeichnen. Lediglich in China gestalteten sich die Vertriebsaktivitäten sehr schwierig, da die Bauwirtschaft einen sehr deutlichen Rückgang verzeichnete. Infolgedessen erlebte das Land einen deutlichen Einbruch beim Absatz von Baumaschinen. Für das laufende Jahr erwarten wir für China zwar eine leichte Belebung, jedoch weiterhin einen schwierigen Markt. Unser Fokus liegt unverändert auf den Innovationen im Gerätebereich, der Optimierung unserer Herstellkosten und den Investitionen in ein modernes und zukunftsorientiertes Produktionsnetzwerk. Für das Jahr 2024 erwarten wir grundsätzlich ein leichtes Wachstum in den Märkten. Jedoch sind die Unsicherheiten aus der aktuellen geopolitischen Lage in der Welt eine große Herausforderung für den Vertrieb. Ein derartiges Marktumfeld erschwert größere Investitionsentscheidungen von Kunden und kann damit unser Geschäft auch negativ beeinflussen. Auch die weitere Entwicklung des Marktes in China als einem der größten Baumaschinenmärkte der Welt, bringt an dieser Stelle zusätzliche Unsicherheit. In Summe erwarten wir aber eine stabile Leistungsentwicklung über dem Niveau des Vorjahres und eine wieder bessere Ergebnisentwicklung. Unter diesen Annahmen erwarten wir für das Segment Maschinen, dass die Gesamtkonzernleistung auf dem Niveau des Vorjahres und das EBIT 2024 deutlich über dem Vorjahr liegen werden. Segment Resources Die operative Geschäftsentwicklung im Segment Resources war im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr positiv. Positive Aussichten hat unverändert der Umweltbereich, der trotz einer leichten Abschwächung aufgrund des Rückgangs des Hochbaumarkts in Deutschland mittel- und langfristig eine gute Nachfrage verzeichnet. Da wir bei der Immobilienentwicklung in Deutschland aufgrund der höheren Zinsen erst im zweiten Halbjahr 2024 eine Belebung erwarten, gehen wir davon aus, dass unser Geschäft im Bereich der Altlastensanierung ebenfalls leicht negativ beeinflusst werden könnte. Unabhängig davon erwarten wir für die weiteren Bereiche, wie Entsorgung oder Geothermie, eine positive Entwicklung. Für die Bereiche Brunnenbau und Bergbau gehen wir ebenfalls von einer positiven Entwicklung aus. Hier gibt es eine stabile bis steigende Nachfrage für Spezialdienstleistungen sowie für Brunnenausbauprodukte. Der Bereich Sanierung blieb hinter seinen Erwartungen zurück. Es wird weiterhin intensiv an der Ausrichtung gearbeitet. Für das Jahr 2024 erwarten wir im Segment Resources, dass die Gesamtkonzernleistung und das EBIT auf dem Niveau des Vorjahres liegen werden. BAUER AG Im Jahr 2024 erwartet die BAUER AG eine leichte Steigerung bei den Umsatzerlösen. PROGNOSE GESAMTKONZERN Die Prognose des Gesamtkonzerns ergibt sich im Wesentlichen aus der Gesamtbetrachtung und Zusammenführung der im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Erwartungen für die einzelnen Geschäftssegmente. Die größten Unsicherheitsfaktoren stellen für den Konzern die anhaltenden geopolitischen Herausforderungen und Konflikte in der Welt dar. All diese Themen werden aus unserer Sicht über das ganze Jahr potenzielle große Einflussfaktoren bleiben, die unser eigenes Geschäft und unsere Gerätekunden gegebenenfalls negativ beeinflussen können. Da diese ganzen Themen einen sehr erheblichen und kaum einschätzbaren Einfluss nehmen können, gehen wir mit Vorsicht bei unseren Erwartungen in das laufende Geschäftsjahr, auch wenn der gute Auftragsbestand eine positive Basis für die Geschäftsentwicklung des Jahres 2024 ist. Diese Einschätzungen sowie die Aggregation der Erwartungen der einzelnen Segmente bilden die Grundlage unserer Szenarien für das laufende Geschäftsjahr und wir haben versucht diese bei der Konzernprognose bestmöglich zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund und den damit verbundenen anhaltend schwer abzuschätzenden Auswirkungen im laufenden Geschäftsjahr, ist auch die Spanne für unseren Leistungsindikator EBIT definiert. Nach Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Lageberichts und unter Berücksichtigung der genannten Einflussfaktoren erwarten wir im Geschäftsjahr 2024 für den Konzern einen leichten Anstieg sowohl bei der Gesamtkonzernleistung als auch beim EBIT. Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat empfehlen, der ordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten, da die Erträge in die weitere Stabilisierung und Zukunftsfähigkeit der Gruppe investiert werden sollen. Mittelfristig halten wir jedoch unverändert an unserer Dividendenpolitik fest, die eine Ausschüttungsquote von etwa 25 bis 30 % des ausgewiesenen Ergebnisses nach Steuern vorsieht. Vergleich: Ist 2023 / Prognose 2024 scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. VII. Rechtliche AngabenERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG Nachstehend erfolgt die Erklärung zur Unternehmensführung mit den Festlegungen, Begründungen und Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 HGB. FESTLEGUNGEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM AUFSICHTSRAT Der paritätisch mitbestimmte und aus zwölf Personen bestehende Aufsichtsrat der BAUER AG setzte sich während des Berichtsjahres 2023 auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer aus zwei Frauen und vier Männern sowie auf Seiten der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner bis zum 2. November 2023 aus drei Frauen und drei Männern und anschließend aus zwei Frauen und vier Männern zusammen. Bis zum Widerruf der Zulassung der Aktien der BAUER AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Delisting) mit Wirkung zum Ablauf des 20. Juni 2023 galt für den Aufsichtsrat der BAUER AG das gesetzliche Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 AktG von mindestens 30 % Frauen und 30 % Männern, welches mit der vorliegenden Besetzung eingehalten war. Für die Zeit danach hat der Aufsichtsrat eine bis zum 22. Juni 2027 zu erreichende Zielgröße von mindestens zwei Frauen von sechs Mitgliedern der Anteilseignervertreter und von mindestens zwei Frauen von sechs Mitgliedern der Arbeitnehmervertreter festgelegt. Auch diese Zielsetzung ist mit der vorliegenden Zusammensetzung erreicht. FESTLEGUNGEN FÜR DEN FRAUENANTEIL IM VORSTAND UND IN DEN FÜHRUNGSEBENEN Da der Vorstand der Gesellschaft bis zum Entfallen der Börsennotierung mit Wirksamwerden des Delistings mit Ablauf des 20. Juni 2023 nicht aus mehr als drei Personen bestand, war die gesetzliche Geschlechterquote für den Vorstand von börsennotierten Gesellschaften gemäß § 76 Abs. 3a AktG bei der BAUER AG im vergangenen Berichtsjahr durchgehend nicht anwendbar. Der Aufsichtsrat hat eine bis zum 22. Juni 2027 zu erreichende Zielgröße von wenigstens einer Frau im Vorstand festgelegt. Soweit Vertragsverlängerungen von amtierenden Vorstandsmitgliedern sinnvoll sind, muss jedoch kein Bewerbungsverfahren mit anderen Bewerbern oder Bewerberinnen durchgeführt werden. Sofern ein Bewerbungsverfahren durchgeführt wird, dürfen sich sowohl Männer und Frauen für das Amt des Vorstandsmitglieds bewerben und bei der Stellenbesetzung wird grundsätzlich die am besten geeignete Person ausgewählt. Sofern das Ziel von wenigstens einer Frau im Vorstand noch nicht erreicht ist, wird bei gleicher Eignung bei der Vorstandsbesetzung die Frau bevorzugt. Begründet wird die Zielsetzung des Aufsichtsrats damit, dass bei der Besetzung der Vorstandsämter die Geschlechter die gleichen Chancen haben sollen. Die Bestellung zum Vorstandsmitglied soll daher primär nach der Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers für das Amt entschieden werden. Für den Fall der gleichen Eignung wird die Bevorzugung des weiblichen Geschlechts zur Erfüllung des Diversitätsziels von einer Frau und damit zur Förderung der strukturellen Chancengleichheit von Männern und Frauen für gerechtfertigt gehalten. Aktuell umfasst der Vorstand der BAUER AG lediglich zwei Mitglieder. Gerade in kleineren Gremien-Größen in der obersten Führung eines Wirtschaftsunternehmens kommt es auf die Eignung der Person für das Amt an. Hierbei kann nicht das Geschlecht für die Stellenbesetzung den maßgeblichen Ausschlag geben, weil allein das Geschlecht noch nichts über die Befähigung zum Amt eines Vorstandsmitglieds aussagt. Um nicht auf die angesammelte Erfahrung und Expertise von amtierenden Vorstandsmitgliedern verzichten zu müssen, muss die Wiederbestellung der tätigen Vorstandsmitglieder möglich sein, ohne dem Druck zur Erreichung eines Frauenanteils ausgesetzt zu sein. Die Zielgröße für den Vorstand von mindestens einer Frau ist mit der derzeitigen Zusammensetzung nicht erreicht. Hintergrund hierfür ist, dass die letzte und einzige Stellennachbesetzung seit dieser Festlegung des Frauenanteils für den Vorstand aufgrund des Ausscheidens von Herrn Florian Bauer aus dem Vorstand mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 mangels ausreichend geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten nur interimsweise durch erneute Bestellung des vormaligen Vorstandsmitglieds Herrn Hartmut Beutler für einen befristeten Zeitraum bis 31. Dezember 2024 erfolgt ist und aktuell noch an der Nachbesetzung gearbeitet wird. Für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand eine bis zum 30. Juni 2027 zu erreichende Zielgröße von mindestens 21,43 % festgelegt und für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand eine bis zum 30. Juni 2027 zu erreichende Zielgröße von 29,16 % festgelegt. Diese Zielgrößen sind zum Ende des Berichtsjahres in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands mit einer Frauenquote von 14,29 % nicht erreicht und in der zweiten Führungsebene mit gerundet 29,63 % erreicht. Hintergrund für die Nichterreichung der Zielvorgabe auf der ersten Führungsebene ist, dass die Stellen grundsätzlich aufgrund der Eignung des in Betracht kommenden Personenkreises besetzt werden und das Geschlecht bei besserer Eignung nicht den Ausschlag für die Besetzung der Leitungsposition gibt. Unabhängig von der gesetzlich zwingenden Festlegung von Zielgrößen engagiert sich die Unternehmensgruppe in der Förderung von Frauen und Männern, die Führungskräfte werden wollen und versucht als technikgetriebenes Unternehmen insbesondere Frauen für technische Berufe zu begeistern. ABHÄNGIGKEITSBERICHT SCHLUSSERKLÄRUNG ZUM BERICHT ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN Der Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die der Gesellschaft zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.
Schrobenhausen, den 19. Juli 2024 BAUER Aktiengesellschaft Dipl.-Betriebswirt (FH) Hartmut Beutler Peter Hingott Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungder BAUER Aktiengesellschaft nach HGB50 Gewinn- und Verlustrechnung der BAUER Aktiengesellschaft 51 Bilanz der BAUER Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnungder BAUER Aktiengesellschaftscrollen
Bilanz zum 31. Dezember 2023der BAUER AktiengesellschaftAKTIVA scrollen
Konzernabschlussnach IFRSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung Konzern-Gesamtergebnisrechnung Konzern-Kapitalflussrechnung Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals Konzernanhang Allgemeine Erläuterungen Konzern-Segmentberichterstattung Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur Konzernbilanz Sonstige Erläuterungen Anteilsbesitzliste der BAUER Gruppe Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. Konzern-GesamtergebnisrechnungGESAMTERGEBNISRECHNUNGscrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. Konzern-Kapitalflussrechnungscrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. PASSIVA scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. Entwicklung des Konzern-Eigenkapitalsvom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. KonzernanhangALLGEMEINE ERLÄUTERUNGENALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERN Die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, Deutschland (im Folgenden BAUER AG genannt), besteht in der Rechtsform der deutschen Aktiengesellschaft. Sie hat ihren Sitz in Schrobenhausen, BAUER-Straße 1, und ist im Handelsregister Ingolstadt (HRB 101375) eingetragen. Die BAUER Aktiengesellschaft ist das oberste und zugleich unterste Mutterunternehmen, in dessen Konzernabschluss der Einzelabschluss der BAUER Aktiengesellschaft einbezogen wird. Der nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss der BAUER Aktiengesellschaft wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die BAUER Gruppe ist Anbieter von Dienstleistungen, Maschinen und Produkten für Boden und Grundwasser. Der Konzern ist mit seinen Leistungen und Produkten auf den weltweiten Märkten vertreten. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns ist in drei operative Segmente aufgeteilt: Spezialtiefbau, Maschinen und Resources. Mit Ablauf des 20. Juni 2023 wurde der Widerruf der Zulassung der Aktien der BAUER AG zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse wirksam. Seit diesem Zeitpunkt ist die BAUER AG nicht mehr im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet. AUSWIRKUNGEN DER UKRAINE-KRISE AUF DIE BILANZIERUNG Im Segment Maschinen führten die aufgrund der Ukraine-Krise bestehenden Unsicherheiten dazu, dass Engagement in Russland weiter zu reduzieren. Aus diesem Grund wurden die Geschäftsbetriebe der OOO BAUER Maschinen - Kurgan, der OOO BAUER Maschinen Russland und der OOO BG-Tools-MSI zum 31.12.2023 entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung ergaben sich wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die unter Punkt 2 Konsolidierungskreis beschrieben sind. WESENTLICHE ÄNDERUNGEN IN DER AKTUELLEN BERICHTSPERIODE Gemäß IAS 8.41 sind wesentliche Fehler aus früheren Perioden bei der Entdeckung zu korrigieren. Gemäß IAS 1.40A i.V.m. IAS 1.10(f) ist im Falle einer Fehlerkorrektur eine dritte zu Beginn der vorangegangenen Periode lautende Bilanz vorzulegen, wenn die rückwirkende Anpassung einen wesentlichen Effekt auf die Informationen dieser Bilanz hat. Die im Folgenden dargestellten Fehler haben unseres Erachtens keinen wesentlichen Effekt auf die Informationen der Bilanz, sodass auf eine Fehlerkorrektur in einer dritten Spalte der Bilanz verzichtet wird. Folgende Fehler gem. IAS 8.5 haben sich in der Aufstellung des Konzernabschlusses der BAUER Gruppe im Vergleich zum Vorjahr ergeben: scrollen
WESENTLICHE ÄNDERUNGEN SEIT DEM 13. MAI 2024 Nach der am 13. Mai 2024 abgeschlossenen Prüfung wurde der Konzernabschluss geändert und einer Nachtragsprüfung unterzogen. Art und Umfang der Änderungen können der nachfolgenden Aufstellung entnommen werden und haben Auswirkung auf Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernkapitalflussrechnung, Konzernbilanz, Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals sowie sämtliche damit zusammenhängenden Anhangangaben. Von den Änderungen betroffene Abschlussposten sind: scrollen
Entkonsolidierung OOO BAUER Maschinen Russland und OOO BG-TOOLS-MSI Aus der Entkonsolidierung ergab sich ein Effekt auf das Konzernergebnis in Höhe von TEUR -8.371. In der Veränderung der Position Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn ist ein Anstieg des Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 5.141 enthalten, der durch die Entkonsolidierung begründet ist. Projektbewertung Rottach-Egern Die negativere Prognose auf das Projektergebnis durch die Behebung eines Schadensfalls wurde über Bildung einer Drohverlustrückstellung abgebildet, was einen Effekt nach latenten Steuern auf das Konzernergebnis in Höhe von TEUR -3.106 ergab. Abwertung aktive latente Steuern bei TracMec Srl Aus der Abwertung ergab sich ein Effekt auf das Konzernergebnis in Höhe von TEUR -756. Abwertung immaterielle Vermögenswerte bei TracMec Srl Aus der Abwertung ergab sich ein Effekt auf das Konzernergebnis in Höhe von TEUR -231. Abwertung der verbleibenden Anteile an TERRABAUER S.L. Aus der Abwertung ergab sich ein Effekt auf das Konzernergebnis in Höhe von TEUR -1.216. Konsolidierungsbezogene Änderungen Aufgrund der vorgenommenen Änderung ergaben sich konsolidierungsspezifische Effekte in Höhe von TEUR 44, die sich auf das Konzernergebnis ausgewirkt haben. 1. GRUNDLAGEN FÜR DIE AUFSTELLUNG DES KONZERNABSCHLUSSES Der Konzernabschluss der BAUER AG wurde unter Anwendung von § 315e HGB im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten, eingeschränkt durch die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (inklusive derivativer Finanzinstrumente). Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt. In der BAUER Gruppe entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden und umfasst jeweils den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12. eines Jahres. 2. KONSOLIDIERUNGSKREIS In den Konsolidierungskreis werden neben der obersten Muttergesellschaft BAUER AG alle wesentlichen Tochtergesellschaften im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen. Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, bei denen der Konzern die Beherrschung über die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Dies ist regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 %. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Tochtergesellschaften mit ruhender oder nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cashflows der BAUER Gruppe sowohl einzeln und als auch gesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert und in der BAUER Gruppe nach den Vorgaben des IFRS 9 bilanziert. Für diese Gesellschaften wird regelmäßig ein beizulegender Zeitwert ermittelt und die entsprechende Anpassung ergebnisneutral über das Other Comprehensive Income vorgenommen (FVOCI-Option). In den Konzernabschluss 2023 wurden 110 Unternehmen (Vorjahr: 112) einbezogen. Im Geschäftsjahr wurden 6 (Vorjahr: 3) Gesellschaften erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen. Seit Anfang des Jahres 2023 sind 8 (Vorjahr: 7) Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Arbeitsgemeinschaften wurden aufgrund der projektbezogenen Kurzlebigkeit nicht bei der Anzahl der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen berücksichtigt. Die folgende Übersicht zeigt die Anzahl der Tochtergesellschaften aufgeteilt nach Segmenten (ohne BAU-Argen): scrollen
scrollen
scrollen
* Vorjahreszahlen geändert: Der Konsolidierungsstatus der Gesellschaften in den Segmenten wurde überprüft und angepasst. Ergibt die Beurteilung einer neuen Tochtergesellschaft nach qualitativen Kriterien, dass die Gesellschaft aus Sicht des operativen Segments oder des Konzerns unwesentlich ist, wird sie gegebenenfalls nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Es dürfen sich jedoch durch eine unterlassene Einbeziehung weder wesentliche Veränderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben, noch weitere wesentliche Trends unberücksichtigt bleiben. In wenigen Fällen werden Gesellschaften voll in den Konzernabschluss der BAUER AG mit einbezogen, obwohl weniger als 50 % ihrer Stimmrechtsanteile gehalten werden. Dies ist auf staatliche Beschränkungen zurückzuführen, nach denen ausländische Investoren nicht mehr als 50 % der Stimmrechte an inländischen Gesellschaften halten dürfen. Die BAUER AG bedient sich in diesen Fällen sog. Agency-Konstruktionen, mithilfe derer wirtschaftlich mehr als 50 % der Stimmrechte an der jeweiligen Gesellschaft gehalten werden und die damit zu einer Vollkonsolidierung berechtigen. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung oder die Möglichkeit zur Beherrschung auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Beherrschung endet. Gesellschaften, bei denen die BAUER AG direkt oder indirekt die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen maßgeblich beeinflusst (assoziierte Unternehmen), werden nach der Equity-Methode konsolidiert. Davon waren zum 31. Dezember 2023 5 Gesellschaften (Vorjahr: 5) betroffen. Gemeinschaftsunternehmen wurden ebenfalls nach der Equity-Methode konsolidiert. Die BAUER Gruppe hält vereinzelt mehr als 50 % an Unternehmen, die als Gemeinschaftsunternehmen oder assoziiertes Unternehmen berücksichtigt werden. Diese Bewertung ist durch gesellschaftsindividuelle Vertragsgestaltung begründet, die eine Beherrschung aus Sicht der BAUER Gruppe ausschließt. Die Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB sind in einer gesonderten Aufstellung des Anteilsbesitzes zusammengefasst und im Konzernanhang enthalten. Tochtergesellschaften mit abweichendem Abschlussstichtag stellen einen Zwischenabschluss zum Konzernabschlussstichtag auf. Die BAUER Corporate Services Private Limited, die BAUER Equipment India Private Limited sowie die BAUER Specialized Foundation Contractor India Private Limited erstellen aufgrund der lokalen gesetzlichen Vorschriften ihren Abschluss auf den 31. März. Anwendung von § 264 Abs. 3 HGB Für folgende Gesellschaften wird von § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht: scrollen
Anwendung von § 291 Abs. 1 HGB Die BAUER Maschinen GmbH, die BAUER Spezialtiefbau GmbH und die BAUER Resources GmbH haben von der Befreiungsmöglichkeit des § 291 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verzichtet. Veränderungen bei Tochterunternehmen Segment Spezialtiefbau Mit Datum vom 18. Dezember 2023 wurde die BAUER Designware GmbH in die BAUER Design GmbH umfirmiert und der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft geändert. Segment Maschinen Mit Datum vom 6. Juni 2023 wurde der Verschmelzungsvertrag zur Verschmelzung der PRAKLA Bohrtechnik GmbH als übertragender Rechtsträger auf die KLEMM Bohrtechnik GmbH als übernehmendem Rechtsträger beurkundet. Die Verschmelzung erfolgte zum Verschmelzungsstichtag 1. Januar 2023. Wirksam wurde die Verschmelzung jedoch erst mit Eintragung im Handelsregister, die am 3. Juli 2023 stattfand. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung wurde die BAUER Maschinen GmbH Alleingesellschafterin (100 %) der KLEMM Bohrtechnik GmbH. Ebenfalls mit Wirkung zum 3. Juli 2023 wurde der Geschäftsbetrieb (ohne Grundstück) von der EURODRILL GmbH (nun firmierend "EURODRILL Grundstücks GmbH") als übertragender Rechtsträger auf die BAUER Foralith GmbH (nun firmierend "EURODRILL GmbH") abgespalten. Zum 31. Dezember 2023 wurde die OOO BAUER Maschinen - Kurgan, die OOO BAUER Maschinen Russland und die OOO BG-Tools-MSI aufgrund Beherrschungsverlust entkonsolidiert. Aus der Entkonsolidierung ergab sich insgesamt ein Verlust in Höhe von TEUR -7.482. Darin enthalten ist ein Ertrag aus Entkonsolidierung von TEUR 889 von der OOO BAUER Maschinen - Kurgan (sonstige Erträge) sowie ein Aufwand aus Entkonsolidierung von TEUR -8.371 bei den übrigen russischen Gesellschaften (Sonstige betriebliche Aufwendungen). Segment Resources Mit Notarvertrag vom 18. August 2023 und mit Eintragung im Handelsregister am 2. Oktober 2023 wurde die PURE Umwelttechnik GmbH auf die BAUER Resources GmbH verschmolzen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurden 50 % der Anteile an der Carbo FORCE GmbH (Gemeinschaftsunternehmen) zu einem Kaufpreis von TEUR 1.000 erworben. Zusätzlich wurden lt. Kaufvertrag bis zum 1. Februar 2023 Einzahlungen in das Eigenkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 2.000 geleistet. Der Vertrag sieht eine Earn-Out-Klausel vor, welche an erfolgsbedingte Faktoren geknüpft ist. Der ermittelte Betrag hierfür beträgt TEUR 375. Somit ergibt sich ein Gesamtansatz in der Erstkonsolidierung von TEUR 3.375, der einen Geschäfts- oder Firmenwert darstellt und unter den at-Equity-bewerteten Anteilen ausgewiesen wird. Zum 28. Februar wurde die BAUER Resources Canada Ltd. Wegen Auflösung entkonsolidiert und ist somit aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Aus der Entkonsolidierung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Mit Datum vom 21. Dezember 2023 wurde die BAUER Erdwärme GmbH als 100 % Tochter der SPESA Spezialbau und Sanierung GmbH gegründet und damit in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Mit Datum vom 29. Dezember 2023 wurde die BAUER Technologies RDC Ltd. Wegen Auflösung entkonsolidiert und ist somit aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Aus der Entkonsolidierung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zum 31. Dezember 2023 wurde die bisher nicht konsolidierte OOO SCHACHTBAU Kirgisistan als Gemeinschaftsunternehmen (50 %) der SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH erstkonsolidiert. Die Gesellschaft wird daher at-Equity bilanziert. Segment Zentrale Dienste Mit Wirkung zum 1. Juni 2023 wurde die bisher nicht im Konsolidierungskreis befindliche fielddata.io GmbH auf die BAUER Maschinen GmbH verschmolzen. Mit Wirkung zum 27. November 2023 wurde die BAUER Training Center GmbH in die BAUER Immobilien GmbH umfirmiert. Gesellschafterin bleibt zu 100 % die BAUER Aktiengesellschaft. Darüber hinaus wurden am 6. Dezember 2023 100 % der Anteile an der Aresing Industrie GmbH zu einem Kaufpreis von TEUR 1.000 (Stammkapital) von der BAUER Immobilien GmbH übernommen. Aus dem Erwerb ergab sich kein Geschäfts- oder Firmenwert. Zum 31. Dezember 2023 wurde die bisher nicht im Konsolidierungskreis befindliche BAUER Offshore Technologies GmbH aus Wesentlichkeitsgründen erstmals in den Konzernabschluss einbezogen. 3. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden nach den für die BAUER Gruppe einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert. Die Konzernvorräte und das Anlagevermögen werden um vorhandene Zwischenergebnisse bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Bildung latenter Steuern, wobei aktive und passive latente Steuern aufgerechnet werden, wenn Zahlungsfrist und Steuergläubiger übereinstimmen. Bei erstmalig konsolidierten Tochterunternehmen wurden die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der erworbenen Unternehmen mit deren beizulegenden Zeitwerten zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Bei der Erstkonsolidierung entstehende aktive Unterschiedsbeträge werden aktiviert und einem jährlichen Impairment-Test unterworfen; passivische Unterschiedsbeträge werden sofort zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung gemäß IFRS 3 erfolgswirksam erfasst. Für die Konsolidierung nach der Equity-Methode gelten die gleichen Grundsätze. Übersteigt der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen den Beteiligungsbuchwert, werden keine weiteren Verluste mehr erfasst, es sei denn, ein einbezogenes Konzernunternehmen ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil am Ergebnis und am Reinvermögen dar, der nicht dem Konzern zuzurechnen ist. Auf diese Anteile entfallendes Ergebnis wird in der Gewinn- und Verlustrechnung folglich separat vom Anteil am Ergebnis, der den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzuordnen ist, ausgewiesen. Der Ausweis in der Bilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt von dem auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Eigenkapital. Der Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen und Änderungen der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert. 4. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN SOWIE WESENTLICHE ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN Bei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen vom Management Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf Ansatz, Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche zum Zeitpunkt der Annahmen und Schätzungen verfügbaren Informationen zugrunde gelegt. Die Ermessungsentscheidungen, Annahmen und Schätzungen unterliegen regelmäßig einer erhöhten Unsicherheit. Die tatsächlichen Beträge können daher von den Beurteilungen und Schätzungen des Managements abweichen und wesentliche Auswirkungen auf die BAUER Gruppe haben. Ermessensentscheidungen des Managements als Basis für die Ausübung entsprechender Bilanzierungsregeln sind im Wesentlichen bei folgenden Sachverhalten erforderlich: scrollen
Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den jeweils aktuellen Verhältnissen und Einschätzungen. Bei den zukunftsbezogenen Annahmen und Schätzungen zum Bilanzstichtag werden in Bezug auf die erwartete künftige Geschäftsentwicklung die zum Zeitpunkt der Konzernabschlusserstellung vorliegenden Umstände sowie die als realistisch unterstellte zukünftige Entwicklung des globalen und branchenbezogenen Umfelds berücksichtigt. Entwicklungen werden im Rahmen der Ausübung von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen regelmäßig berücksichtigt und entsprechend wirtschaftlicher oder länderspezifischer Entwicklungen aktualisiert. Unsicherheit bei Ermessungsentscheidungen, Annahmen und Schätzungen wurden im Geschäftsjahr insbesondere durch die Ukraine-Krise verstärkt. 5. ALLGEMEINE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 5.1. Allgemeine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der nachfolgenden beibehalten: IFRS 17 "Versicherungsverträge" IFRS 17 "Versicherungsverträge" löst IFRS 4 "Versicherungsverträge" ab. Der Standard enthält drei zentrale Ansätze für die Abbildung von Versicherungsverträgen: scrollen
Die Bilanzierung von Rückversicherungsverträgen erfolgt im Kern analog zur Bilanzierung sonstiger Versicherungsverträge, ergänzt allerdings um einzelne Sondervorschriften bzw. Anpassungen für Rückversicherungsverträge, die der Versicherer hält. Zu beachten ist ferner, dass der VFA für Rückversicherungsverträge nicht anwendbar ist. Folgende Änderungen an IFRS 17 haben sich ergeben: scrollen
Alle nach den IFRS bilanzierenden Unternehmen, die Versicherungsverträge ausgeben, einschließlich Unternehmen außerhalb der Versicherungsbranche, die solche Verträge ausgeben, sind von den Änderungen an IFRS 17 betroffen. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am 23. November 2021 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für die BAUER Gruppe ergaben sich durch die Änderung am IFRS 17 "Versicherungsverträge" keine Auswirkungen im Geschäftsjahr 2023. Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen Bei erstmaliger Anwendung der bis zum Dezember 2021 bestehenden Regelungen in IFRS 17 und IFRS 9 konnten Rechnungslegungsanomalien entstehen, wenn Vergleichsinformationen für finanzielle Vermögenswerte nicht rückwirkend an die Regelungen des IFRS 9 angepasst werden. Eine solche Anpassung erfolgt nach IFRS nicht, wenn das Unternehmen das diesbezügliche Wahlrecht entsprechend ausübt oder wenn das Unternehmen die Vergleichsinformationen zwar rückwirkend anpasst, die betreffenden finanziellen Vermögenswerte jedoch während der Vergleichsperiode ausgebucht hat. Die vorgenommenen Ergänzungen des IFRS 17 erlaubt es Erstanwendern des Standards, finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode so darzustellen, als ob die Klassifizierungs- und Bewertungsregelungen in IFRS 9 auf diese finanziellen Vermögenswerte angewendet worden wären (Klassifizierungsüberlagerung). Dabei ist eine Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zugrunde zu legen, die das Unternehmen auf Grundlage vernünftiger und belastbarer Informationen für den Erstanwendungszeitpunkt erwartet. Die Änderung kann auch von solchen Bilanzierenden angewendet werden, die IFRS 9 bereits vor dem Übergang auf IFRS 17 umgesetzt haben. Diese Unternehmen können die Klassifizierungsüberlagerung auf in der Vergleichsperiode ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte anwenden, soweit sie die in IFRS 17 vorgesehenen Regelungen zur Neubeurteilung der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten beim Übergang auf IFRS 17 nutzen. Unternehmen, die die Klassifizierungsüberlagerung auf finanzielle Vermögenswerte anwenden, sind nicht verpflichtet, auch die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 auf diese finanziellen Vermögenswerte anzuwenden. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, werden Wertminderungen für die betreffenden finanziellen Vermögenswerte in der Vergleichsperiode weiterhin nach IAS 39 ermittelt. Ungeachtet der Anwendung der Klassifizierungsüberlagerung auf finanzielle Vermögenswerte, ist ein Unternehmen verpflichtet, die für diese finanziellen Vermögenswerte geltenden Übergangsvorschriften des IFRS 9 zu beachten. Die zu Beginn der Vergleichsperiode vorzunehmenden Buchwertanpassungen sind in den Gewinnrücklagen oder einer anderen angemessenen Komponente des Eigenkapitals zu erfassen. Darüber hinaus sind im Anhang qualitative Informationen über den Umfang der Nutzung der Klassifizierungsüberlagerung sowie des Wahlrechts zur Anwendung der Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 in der Vergleichsperiode offenzulegen. Quantitative Angaben werden nicht gefordert. Da die Übergansvorschriften des IFRS 9 auch bei Anwendung der Klassifizierungsüberlagerung weiterhin anwendbar bleiben, ändert sich auch nichts an dem Erfordernis, dass sich die nach IFRS 7 erforderlichen Angaben zur erstmaligen Anwendung des IFRS 9 auf den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 beziehen. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am 9. September 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für die BAUER Gruppe ergaben sich durch die Änderung "Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen" keine Auswirkungen im Geschäftsjahr 2023. Änderung an IAS 1 und Practice Statement 2: Angaben von Rechnungslegungsmethoden Künftig sind nur noch Angaben zu wesentlichen ("material") und nicht mehr zu maßgeblichen ("significant") Rechnungslegungsmethoden zu machen. Was als "wesentlich" gilt, richtet sich nach der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen für die Bilanzadressaten. Rechnungslegungsmethoden, die sich auf unwesentliche Geschäftsvorfälle, Ereignisse oder Umstände beziehen, sind unwesentlich und daher nicht angabepflichtig. Die Unwesentlichkeit lässt sich jedoch nicht allein quantitativ bestimmen, sondern muss auch qualitativ beurteilt werden. Rechnungslegungsmethoden, die sich auf wesentliche Geschäftsvorfälle, Ereignisse oder Umstände beziehen, können wesentlich sein, müssen es aber nicht zwangsweise. Werden unwesentliche Angaben zu Rechnungslegungsmethoden gemacht, dürfen diese keine wesentlichen Informationen verschleiern. Wird die Angabe einer Rechnungslegungsmethode als unwesentlich angesehen, können gleichwohl etwaige andere Angabepflichten zum Geschäftsvorfall zu erfüllen sein. Die grundlegenden Überlegungen des IAS 1 zur Feststellung, wann eine Rechnungslegungsmethode als wesentlich gilt und Angabepflichten bestehen, wurden inhaltlich ebenfalls in das IFRS Practice Statement 2 "Making Materiality Judgements" aufgenommen. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am 3. März 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderungen an IAS 1 und Practice Statement 2 hatten für die BAUER Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2023. Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen Die Änderungen beinhalten Klarstellungen zur Unterscheidung von Rechnungslegungsmethoden (grds. Retrospektiv zu erfassen) und rechnungslegungsbezogene Schätzungen (prospektiv zu erfassen), um Unternehmen deren Abgrenzung zu erleichtern. Nach der neuen Definition sind rechnungslegungsbezogene Schätzungen monetäre Beträge, die mit Bewertungsunsicherheiten behaftet sind. Der Begriff stellt somit einen Wert dar, der unter Zuhilfenahme von Bewertungstechniken und Inputfaktoren ermittelt wird. Änderungen rechnungslegungsbezogener Schätzungen können notwendig werden, wenn sich die Gegebenheiten, auf denen eine Schätzung basierte, ändern oder neue Informationen, Entwicklungen oder Erfahrungen vorliegen. Schätzungsänderungen beziehen sich niemals auf abgelaufene Perioden und stellen daher keine Fehlerkorrekturen dar. Die Auswirkungen der Änderungen angewandter Bewertungstechniken oder in diese einfließender Inputfaktoren stellen Änderungen rechnungslegungsbezogener Schätzungen dar, es sei denn, es handelt sich um die Korrektur früherer Fehler. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am 3. März 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für die BAUER Gruppe ergaben sich durch die Änderungen an IAS 8 "Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen" keine wesentlichen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2023. Änderungen an IAS 12 zum Ansatzverbot für latente Steuern bei erstmaligem Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld Die Änderungen an IAS 12 schränken die sog. "Initial Recognition Exception" (IRE) wie nachfolgend beschrieben ein: Bisher regelt die IRE ein Ansatzverbot für latente Steuern bei erstmaligem Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld in einem Geschäftsvorfall, der weder ein Unternehmenszusammenschluss ist noch das bilanzielle oder das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. Führt eine Transaktion gleichzeitig zu betragsgleichen abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen, sind sowohl aktive als auch passive latente Steuern anzusetzen. Ein Nichtansatz latenter Steuern ist nicht mehr zulässig, zum Beispiel bei Leasing oder Rückbauverpflichtungen. Die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung ist in den Gewinnrücklagen (oder in einem anderen angemessenen Bestandteil des Eigenkapitals) zu diesem Zeitpunkt zu erfassen. Die Neuregelung ist auf alle Transaktionen anzuwenden, die am oder nach dem Beginn der Vergleichsperiode stattfinden. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am 12. August 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für die BAUER Gruppe ergaben sich durch die Änderungen an IAS 12 "Ansatzverbot für latente Steuern bei erstmaligem Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld" keine wesentlichen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2023. Änderungen an IAS 12: Globale Mindestbesteuerung- Pillar Two-Modellregelungen Mit der Änderung werden eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, sowie gezielte Angabepflichten für betroffene Unternehmen in IAS 12 aufgenommen. Gemäß angepasster Fassung sind in Perioden, in denen eine Gesetzgebung zur Umsetzung der Pillar-Two-Regelungen zwar beschlossen, jedoch noch nicht in Kraft getreten ist, Informationen zu geben, die es Abschlussadressaten ermöglichen, die Auswirkungen der Pillar-Two-Regelungen bzw. der daraus resultierenden Ertragssteuern auf das Unternehmen einzuschätzen. Hierzu sind zum Ende der Berichtsperiode bekannte oder verlässlich einschätzbare qualitative und quantitative Informationen zu den Auswirkungen anzugeben. Wenn die Auswirkungen nicht bekannt oder verlässlich einschätzbar sind, sind Informationen zum Fortschritt zu geben, den das Unternehmen hinsichtlich der Einschätzung der Auswirkungen der Pillar-Two-Regelungen gemacht hat. Der tatsächliche Steueraufwand (bzw. -ertrag) im Zusammenhang mit Pillar-Two-Ertragssteuern ist separat anzugeben. Die vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern, die aus der Implementierung der Pillar Two-Regelungen resultieren, ist unverändert direkt nach Veröffentlichung der Änderungen an IAS 12 anzuwenden. Gleiches gilt für die Pflicht zur Angabe, dass von der obligatorischen Ausnahme Gebrauch gemacht wird. Die Verordnung zur Übernahme der Änderungen durch die EU ("Endorsement") wurde am 9. November 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Für die BAUER Gruppe ergaben sich durch die Änderungen an IAS 12 "Globale Mindestbesteuerung - Pillar Two-Modellregelungen" keine wesentlichen Auswirkungen im Geschäftsjahr 2023. Ferner haben das IASB und das IFRIC weitere nachfolgend aufgeführte Standards, Interpretationen und Änderungen verabschiedet, die erst ab dem Geschäftsjahr 2024 ff. verpflichtend anzuwenden bzw. von der teilweise EU noch nicht anerkannt sind: scrollen
Zum 31. Dezember 2023 erfolgte keine frühzeitige Anwendung dieser Standards durch die BAUER Gruppe. Die Erstanwendung der Standards ist für den Zeitpunkt geplant, an dem sie durch die EU anerkannt und übernommen sind. Die zukünftige Anwendung dieser Standards wird voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der BAUER Gruppe haben. 5.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Fremdwährungsumrechnungen Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der BAUER AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. Transaktionen in Fremdwährung werden in den jeweiligen Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. In Fremdwährung gebundene monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Andere Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls umgerechnet, wenn sie nach dem Anschaffungskostenprinzip bilanziert werden. Wenn diese Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, erfolgt die Umrechnung mit dem Kurs zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt. Entstehende Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Die Abschlüsse der zur BAUER Gruppe gehörenden ausländischen Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Aktiv- und Passivposten werden danach mit dem Stichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs umgerechnet. Das Eigenkapital wird mit Ausnahme der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen zu historischen Kursen geführt. Die sich dadurch ergebenden Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und bis zum Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebes kumuliert im Eigenkapital in der Währungsumrechnungsrücklage ausgewiesen. Die für die Umrechnung verwendeten Kurse ergaben sich aus der folgenden Tabelle: scrollen
Immaterielle Vermögenswerte Einen Überblick über die Nutzungsdauern immaterieller Vermögenswerte gibt die folgende Tabelle: scrollen
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie der Goodwill, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich oder bei Vorliegen eines Hinweises auf Wertminderungen hin geprüft. Der Goodwill stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch Unternehmenserwerb entstandener Goodwill wird unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Ein Goodwill, der aus dem Erwerb eines assoziierten Unternehmens resultiert, ist im Buchwert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen enthalten und wird infolgedessen nicht separat, sondern als Bestandteil des gesamten Buchwerts auf Wertminderung geprüft. Der bilanzierte Goodwill wird einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit seinen ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Wertaufholungen sind unzulässig. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Goodwills, der dem abgehenden Unternehmen zugeordnet ist. Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse beziehungsweise Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsaufwand wird dann erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (sog. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten). Mit Ausnahme des Goodwills wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Kosten für Forschung und Entwicklung werden gemäß IAS 38 in dem Geschäftsjahr als Aufwand verrechnet, in dem sie angefallen sind. Eine Ausnahme bilden dabei bestimmte Entwicklungskosten, die aktiviert werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass aus dem Entwicklungsprojekt ein künftiger Nutzen erzielt wird und die anfallenden Kosten verlässlich ermittelbar sind. Darüber hinaus müssen die folgenden Kriterien nach IAS 38.57 erfüllt sein: scrollen
Die Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die in Entwicklung befindlichen Vermögenswerte werden einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und mit ihren ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Laufzeit der entwickelten Modelle. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer liegt zwischen 3 und 6 Jahren. Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden auf den höheren Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert vorgenommen. Liegen die Voraussetzungen für eine Wertminderung nicht mehr vor, werden Zuschreibungen - außer bei Firmenwerten - vorgenommen. Sachanlagen Sachanlagen sind gemäß IAS 16 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßig linear nach der Prorata-temporis-Methode bemessene Abschreibungen, bewertet, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf besser gerecht wird. Die Erstbewertung von Sachanlagen erfolgt nach IFRS mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis zuzüglich direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. Kosten der Standortvorbereitung, Kosten der Lieferung, Montagekosten, geschätzte Kosten für einen späteren Abbruch und Abräumen des Vermögenswerts oder ähnliches, abzüglich Anschaffungspreisminderungen, wie unter anderem Rabatte, Boni oder Skonti. Zu den Herstellkosten zählen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der produktionsbedingten Gemeinkosten. In letzteres sind Sozialkosten und Verwaltungskosten nur einzubeziehen, wenn diese direkt dem Produktionsvorgang zugeordnet werden können oder dazu dienen, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand für die vorhergesehene Verwendung zu versetzen. Finanzierungskosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert, sofern ein beachtlicher Zeitraum erforderlich ist, um den Vermögenswert in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen. Einen Überblick über die Nutzungsdauern gibt die folgende Tabelle: scrollen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden gemäß IAS 36 vorgenommen, wenn der Buchwert seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Dabei ist der erzielbare Betrag der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert. Sollten die Gründe für eine in den Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen. Sowohl außerplanmäßige Abschreibungen als auch planmäßige Abschreibungen werden unter den Abschreibungen auf das Anlagevermögen erfasst. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibungen wird gemäß IAS 36 unter den langfristigen Vermögenswerten erläutert. Die BAUER Gruppe überprüft die Methoden und Nutzungsdauern zum Bilanzstichtag regelmäßig und passt diese bei Bedarf prospektiv an. Sofern die Vermietung von Maschinen nicht nur als verkaufsfördernde Maßnahme zählt, sondern den Hauptgeschäftszweck einer Gesellschaft darstellt, werden die vermieteten Maschinen unter dem Sachanlagevermögen ausgewiesen. Wertminderung von Vermögenswerten oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Die BAUER Gruppe überprüfte zum 31. Dezember 2023 die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und at-Equity bewerteten Anteilen, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen der Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorlagen. Die Höhe der überprüften Buchwerte sowie Auswirkungen aus etwaigen Wertminderungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Geschäftsjahr 2022: scrollen
Geschäftsjahr 2023: scrollen
Der Buchwert der überprüften Vermögenswerte des Vorjahres wurde angepasst. Details zur Anpassung können dem Abschnitt "Wesentliche Änderungen in der Berichtsperiode" entnommen werden. Bei den grundsätzlichen Analysen zur Werthaltigkeit zahlungsmittelgenerierender Einheiten bestimmt die BAUER Gruppe als erzielbaren Betrag den höheren Wert aus Nutzungswert und Fair Value abzüglich Veräußerungskosten und vergleicht diesen mit den entsprechenden Buchwerten. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen den einzelnen Gesellschaften der BAUER Gruppe. Der Nutzungswert wird durch Diskontierung erwarteter zukünftiger Cashflows aus der fortgeführten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit einem risikoangepassten Zinssatz (WACC) ermittelt. Die zukünftigen Zahlungsströme werden auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen, vom Management verabschiedeten Business Planung bestimmt. Die Planungsrechnung umfasst regelmäßig einen Zeitraum über fünf Jahre. Sie basiert auf Erwartungen der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung der jeweiligen Segmentmärkte sowie der Profitabilität der angebotenen Produkte. Bei der Ableitung des Nutzungswertes findet darüber hinaus eine Risikobewertung statt. So werden die Effekte projekt- und gesellschaftsbezogener Risiken sowie die Auswirkungen des Russland Ukraine Konfliktes und der Zinsentwicklung über die Zahlungsströme in der Berechnung abgebildet. Länderrisiken werden als gesellschaftsübergreifende Effekte demgegenüber im Zinssatz berücksichtigt. Die für die Planungsrechnung herangezogenen Prämissen werden sowohl mit der historischen Entwicklung als auch mit externen Informationsquellen auf Plausibilität geprüft. Der für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit ermittelte, risikoangepasste Zinssatz (WACC - Weighted Average Cost of Capital) betrug zum 31. Dezember 2023 9,67 % (Vorjahr: 10,56 %) nach Steuern zuzüglich Länderrisikozuschlag. Der WACC vor Steuern betrug zum 31. Dezember 2023 9,89 % (Vorjahr: 10,85 %). Die Ermittlung erfolgt auf Basis des Capital-Asset-Pricing-Modells (CAPM) unter Berücksichtigung der aktuellen Markterwartungen. Zur Ermittlung des Zinssatzes werden spezifische Peer-Group-Informationen für Beta-Faktoren, Kapitalstrukturdaten sowie den Fremdkapitalkostensatz verwendet. Die gesellschaftsspezifischen Zahlungsströme wurden unter Verwendung der jeweiligen Steuersätze der Gesellschaften im Inland von 29,13 % bis 32,14 % (Vorjahr: 28,08 % bis 32,14 %) sowie im Ausland von 0 % bis 32 % (Vorjahr: 0 % bis 35 %) ermittelt. Für die Perioden nach der Detailplanungsphase werden die Cashflows der letzten Planperiode unter Berücksichtigung von Wachstumsraten fortgeschrieben, die sich an der langfristigen Inflationserwartung orientieren. Die für die Berechnung verwendeten Wachstumsraten liegen grundsätzlich im Segment Spezialtiefbau bei 1 % (Vorjahr: 1 %), im Segment Resources liegen die verwendeten Wachstumsraten zwischen 0 % und 2 % (Vorjahr: 0 % bis 2 %). Für das Segment Maschinen liegen die Wachstumsraten zwischen 2 % und 5 % (Vorjahr: 2 % bis 5 %). Die Unternehmensplanung wird ausgehend von Vergangenheitserfahrungen unter Berücksichtigung aktueller Prognosen erstellt. In den Segmenten Spezialtiefbau und Resources orientieren sich die Planungen an den bereits im Auftragsbestand befindlichen Projekten sowie an Kundenanfragen. Im Segment Maschinen basieren wesentliche Planungsannahmen auf den der Vertriebsplanung zugrundeliegenden Branchenprognosen zur weltweiten Baumaschinenkonjunktur, konkreten Kundenzusagen zu einzelnen Projekten sowie unternehmensspezifischen Anpassungen, die auch geplante Produktinnovationen und Kosteneinsparungen beinhalten. Für das Jahr 2024 wird ein weiteres Wachstum in den meisten Regionen erwartet. Jedoch sind die anhaltenden Krisen wie der Krieg Russlands mit der Ukraine weiterhin Unsicherheitsfaktoren für das laufende Jahr. Ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor ist die Entwicklung des Marktes in China als einen der größten Baumaschinenmärkte der Welt. Dies wurde in den Planungen der entsprechenden Gesellschaften berücksichtigt. Infolge der gestiegenen Unsicherheiten wurden im Jahr 2023 Szenarien mit einem WACC in Höhe von 9,67 % nach Steuern durchgeführt. Die Sensitivitätsanalyse zeigt auf, dass bei einer Erhöhung des WACC um 50 Basispunkten ein zusätzlicher Abwertungsbedarf im Segment Spezialtiefbau in Höhe von TEUR -7 und im Segment Maschinen in Höhe von TEUR -57. Leasing Die BAUER Gruppe fungiert sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber. a) Bilanzierung als Leasingnehmer Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der gegen Zahlung eines Entgelts das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Ein Leasingnehmer hat grundsätzlich bei allen Leasingverhältnissen ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Die Leasingverbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz in Höhe des Barwerts der zum Bereitstellungszeitraum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen erfasst, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses anfallen. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen: scrollen
Die Abzinsung erfolgte mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz. Der durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz betrug 12,18 % (Vorjahr: 5,13 %). Falls jedoch ein implizierter Zinssatz bestimmbar ist, werden die Leasingzahlungen mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Die Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen: scrollen
In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht abzüglich der kumulierten Abschreibungen und falls relevant, unter Berücksichtigung von Wertminderungen erfasst, berichtigt um jede, in IFRS 16.36(c) aufgeführte Neubewertung der Leasingverbindlichkeit. Die in der Bilanz angesetzten Nutzungsrechte werden in denjenigen Bilanzpositionen ausgewiesen, in denen die dem Leasingvertrag zugrundeliegenden Vermögenswerte ausgewiesen worden wären, wenn sie im Eigentum der BAUER Gruppe stehen würden. Die Nutzungsrechte werden daher zum Stichtag unter den langfristigen Vermögenswerten, im Wesentlichen in der Position Sachanlagen ausgewiesen. Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht der BAUER Gruppe hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Am Stichtag sind im Rahmen der Folgebewertungen zudem notwendige Anpassungen von Nutzungsrecht und Verbindlichkeit zu prüfen. Es werden Anpassungen notwendig, die aus der Neubeurteilung der getroffenen Annahmen ohne eine Änderung des Vertrags resultieren oder es kann auch zu Änderungen des Vertrags kommen. Die Neubeurteilung der getroffenen Annahmen betrifft Anpassungen von Zahlungserwartungen, den anzuwendenden Diskontierungszins, bezogen auf die Restlaufzeit, wenn die Veränderung auf einer Veränderung der Laufzeit oder der Beurteilung der Ausübungswahrscheinlichkeit einer Kaufoption basiert, sowie die veränderte Erwartung bezüglich der Ausübung einer Verlängerungs- oder Beendigungsoption. Der ursprünglich angewendete Zins ist dagegen beizubehalten, wenn sich z. B. erwartete Zahlungen ändern. Die Leasingverbindlichkeit wird mit den geänderten Parametern neu berechnet und mit diesem Betrag in der Bilanz angesetzt. Der dabei anfallende Anpassungsbetrag der Leasingverbindlichkeit wird komplett gegen das Nutzungsrecht gebucht. Damit erfolgt grundsätzlich eine erfolgsneutrale, rein bilanzielle Erfassung. Die erfolgswirksame Berücksichtigung der Anpassung erfolgt erst in den Folgejahren durch verringerte bzw. erhöhte Abschreibungen auf den Nutzungswert. Für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse bestehen nach IFRS 16.60 Anwendungserleichterungen. Diese nimmt die BAUER Gruppe in Anspruch und setzt daher für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Verbindlichkeit an. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden unverändert als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Vermögenswerte mit geringem Wert beinhalten z. B. IT-Ausstattung und kleinere Büromöbel mit einem Objektneupreis von unter TEUR 5. Die BAUER Gruppe mietet verschiedene Büro und Lagergebäude sowie technische Anlagen und Fahrzeuge an. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Die BAUER Gruppe nimmt - mit Ausnahme von Immobilien-Leasingverhältnissen - das Wahlrecht in Anspruch, Leasing- und Nichtleasingkomponenten zusammenzufassen und einheitlich in der Bilanz als Leasingverhältnisse zu erfassen. Darüber hinaus werden die Bilanzierungsvorschriften des IFRS 16 nicht auf die Leasingverhältnisse angewendet, die immaterielle Vermögenswerte betreffen. Auf Leasingverhältnisse für immaterielle Vermögenswerte wird grundsätzlich unverändert IAS 38 angewendet. Die Sale-and-Lease back-Transaktionen haben vorwiegend kurzfristigen Charakter und sind für die BAUER Gruppe nicht wesentlich. b) Bilanzierung als Leasinggeber Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, in der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht an der Nutzung eines Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum überträgt. Diese Leasingverhältnisse werden entweder als Finanzierungsleasing oder als Operating-Leasingverhältnisse ausgewiesen. Werden durch die Bedingungen des Leasingverhältnisses im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen, wird der Vertrag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Ist dies nicht der Fall, erfolgt der Ausweis als Operating-Leasingverhältnis. Umsatzerlöse aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. In der BAUER Gruppe sind diese Leasingverhältnisse meist sehr kurzfristiger Natur und umfassen einen Zeitraum von wenigen Monaten. Der Ausweis erfolgt unter den zeitraumbezogenen Umsatzerlösen. Zuwendungen öffentlicher Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte einschließlich nicht monetärer Zuwendungen zum beizulegenden Zeitwert werden in der Bilanz als passivischer Abgrenzungsposten (Investzulage) dargestellt. Unternehmenserwerbe Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Goodwill angesetzt. Die Bewertung der nicht beherrschenden Anteile erfolgt entweder zu Anschaffungskosten (partielle Goodwill-Methode) oder zum Fair Value (Full-Goodwill-Methode). Das gegebene Wahlrecht kann einzelfallweise ausgeübt werden. In der BAUER Gruppe ist grundsätzlich die partielle Goodwill-Methode anzuwenden. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten, die im direkten Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss stehen, werden ergebniswirksam erfasst. Im Falle eines sukzessiven Unternehmenserwerbs werden die Unterschiede zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert der bisher gehaltenen Anteile zum Erwerbszeitpunkt erfolgswirksam erfasst. Für zum Erwerbszeitpunkt beim erworbenen Unternehmen bestehende Vertragsverhältnisse, ausgenommen Sachverhalte IFRS 16, wird eine Analyse und ggf. eine Neuklassifizierung dieser vorgenommen. Fremdkapitalkosten Fremdkapitalkosten, die gemäß IAS 23 in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des Vermögenswerts in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Vermögenswerte einbezogen. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Grundsätzlich erfolgt die Überprüfung des Vorliegens eines qualifizierten Vermögenswerts nach intern festgelegten Wesentlichkeitsgrenzen für Projekte und Anlagen. Bei Überschreitung dieser Wesentlichkeitsgrenzen werden Fremdkapitalkosten für qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Andere Finanzierungskosten werden als laufender Aufwand unter den Finanzaufwendungen erfasst. At-Equity bewertete Anteile Assoziierte Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind gemäß IAS 28 solche Unternehmen, auf die der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt, über die er aber keine Beherrschung hat, regelmäßig begleitet von einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 %. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert und anfänglich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Anteil des Konzerns an assoziierten Unternehmen beinhaltet den beim Erwerb entstandenen Goodwill (nach Berücksichtigung kumulierter Wertminderungen). Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Anteile an Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses des assoziierten Unternehmens werden anteilig ebenfalls im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst, getrennt nach Beträgen, die in einer späteren Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden und Beträge, die nicht umgegliedert werden. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet. Wenn der Verlustanteil des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen dem Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, erfasst der Konzern keine weiteren Verluste, es sei denn, er ist für das assoziierte Unternehmen Verpflichtungen eingegangen oder hat für das assoziierte Unternehmen Zahlungen geleistet. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen und assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Nicht realisierte Verluste werden ebenfalls eliminiert, es sei denn, die Transaktion deutet auf eine Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts hin. Der gesamte Equity-Buchwert wird bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest nach IAS 36 unterzogen. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert einer at-Equity bilanzierten Finanzanlage, erfolgt eine Wertminderung in Höhe des Differenzbetrags. Spätere Wertaufholungen werden erfolgswirksam erfasst. Gemeinschaftsunternehmen Gemeinschaftsunternehmen sind gemeinsame Vereinbarungen, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte gemeinsam ausgeübte Führung der Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Unter die at-Equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen fallen neben Joint Ventures auch die typischen deutschen Arbeitsgemeinschaften ("ARGE"), in Form der Beistellungs-ARGEN. Bei Beistellungs-ARGEN werden Vermögenswerte in Form von Personal, Material oder Geräten der ARGE bei- und in Rechnung gestellt. Die von der Arbeitsgemeinschaft erzielten Ergebnisse werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert. Entsprechend erfolgt der Ausweis in der Bilanz unter den at-Equity bewerteten Anteilen und in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen. Laufende Verrechnungen von und gegenüber Arbeitsgemeinschaften werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Gemeinschaftliche Tätigkeiten Gemeinschaftliche Tätigkeiten sind gemeinsame Vereinbarungen, bei der die Parteien, die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte an den Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte gemeinsam ausgeübte Führung der Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern. Sofern die BAUER Gruppe Tätigkeiten im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit durchführt, so erfasst der Konzern als gemeinschaftlich Tätiger im Zusammenhang mit seinem Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit folgende Posten: scrollen
Bei Transaktionen, wie dem Kauf von Vermögenswerten durch ein Konzernunternehmen, werden Gewinne und Verluste in dem Umfang des Konzernanteils an der gemeinschaftlichen Tätigkeit erst bei der Weiterveräußerung der Vermögenswerte an Dritte erfasst. Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Nach IFRS 9 wird bei der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zwischen Schuldinstrumenten, Eigenkapitalinstrumenten gemäß IAS 32 und Derivaten unterschieden. a) Originäre Finanzinstrumente In der BAUER Gruppe werden originäre Finanzinstrumente als finanzielle Vermögenswerte folgenden Kategorien zugeordnet: scrollen
Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten erfolgt grundsätzlich, sobald die BAUER Gruppe Vertragspartei wird. Bei üblichem Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung der Erfüllungstag relevant, das heißt der Tag, an dem der Vermögenswert oder die Schuld an oder durch die BAUER Gruppe geliefert wird. Die Erstbewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden erfolgt zum Fair Value. Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten ist abhängig von der Zuordnung zu den Kategorien gemäß den Vorschriften des IFRS 9 und erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Finanzielle Verbindlichkeiten fallen, mit Ausnahme der Derivate, grundsätzlich unter die Kategorie "Amortised Cost". Die Einstufung finanzieller Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Schuldinstrumente darstellen, in die Bewertungskategorien "Amortised Cost (AC)", "Fair Value through Profit or Loss (FVTPL)" und "Fair Value through Other Comprehensive Income (FVOCI) (mit Recycling)" erfolgt anhand des jeweils zugrundeliegenden Geschäftsmodells und den Zahlungsstrombedingungen des zu beurteilenden finanziellen Vermögenswerts. Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, werden zu Amortised Cost bewertet. Schuldinstrumente, die zwar die Zahlungsstrombedingungen erfüllen, jedoch in einem Geschäftsmodell gehalten werden, dass sowohl die Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch die Veräußerung finanzieller Vermögenswerte vorsieht, werden zum Fair Value through Other Comprehensive Income bewertet. Zu Amortised Cost bewertete finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig zum Fair Value unter Berücksichtigung der Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts oder der Emission der finanziellen Verbindlichkeit zuzurechnen sind, erfasst und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit ergeben sich gemäß der Effektivzinsmethode aus den historischen Anschaffungskosten abzüglich der vorgenommenen Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag sowie abzüglich etwaiger Wertminderungen beziehungsweise zuzüglich Wertaufholungen. Bei finanziellen Vermögenswerten, die der Kategorie "Fair Value through Other Comprehensive Income" (mit Recycling) zugeordnet werden, sind ebenfalls die direkt dem Erwerb zurechenbaren Transaktionskosten anzusetzen. Veränderungen des Buchwerts werden allerdings im sonstigen Ergebnis ausgewiesen, mit Ausnahme der Wertminderungserträge oder -aufwendungen, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden. Erst mit dem Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die zuvor im Eigenkapital angesetzten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Im vergangenen Geschäftsjahr kam es zu keinem Ansatz von zu FVOCI bewerteten finanziellen Vermögenswerten, die gleichzeitig Schuldinstrumente darstellen. Finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente), welche die Kriterien der Kategorien "Amortised Cost" oder "Fair Value through Other Comprehensive Income" nicht erfüllen, werden als "Fair Value through Profit or Loss" klassifiziert. Gewinne oder Verluste aus einem Schuldinstrument, das in der Folge zu FVTPL bewertet wird, werden im Gewinn oder Verlust in der Periode ausgewiesen, in der sie entstehen. Weder für finanzielle Vermögenswerte noch finanzielle Verbindlichkeiten wurde die FVPL-Option angewandt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen sowohl Guthaben bei Kreditinstituten als auch Kassenbestände und werden zu Amortised Cost bewertet, da sie mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften von IFRS 9. Aus Unwesentlichkeitsgründen wurden jedoch keine Wertberichtigungen erfasst. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis zu erfassen. Sofern sie signifikante Finanzierungskomponenten enthalten, sind sie zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen. Die BAUER Gruppe hält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, um die vertraglichen Cashflows, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, zu vereinnahmen und bewertet sie in der Folge zu Amortised Cost abzüglich Wertberichtigungen. Bei für einen Verkauf vorgesehenen Forderungen liegen aufgrund der Factoring-Vereinbarungen die Kriterien für das Geschäftsmodell "Verkaufen" vor und diese sind somit der Bewertungskategorie FVTPL zuzuordnen. Für diese Forderungen sind keine Wertminderungen gemäß IFRS 9 zu erfassen. Grundsätzlich sind finanzielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 32 Eigenkapitalinstrumente darstellen, als "Fair Value through Profit or Loss" zu klassifizieren und erfolgswirksam zu bewerten. Dabei besteht für gehaltene Eigenkapitalinstrumente ein unwiderrufliches Wahlrecht im Rahmen der erstmaligen Kategorisierung, die Wertschwankungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die BAUER Gruppe übt dieses Wahlrecht für die hiervon betroffenen Beteiligungen aus, da die ergebniswirksame Darstellung der Gewinne und Verluste aus Wertänderungen des Fair Value für die Entwicklung der Beteiligungen nicht aussagekräftig ist. Dabei erfolgt nach Ausbuchung der Beteiligung keine spätere Umgliederung der im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung. Dividenden werden weiterhin erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Dividende ist eindeutig als Rückzahlung eines Teils der Kosten des Eigenkapitalinstruments anzusehen. Diese Bewertungsvorschrift wird in der BAUER Gruppe ebenfalls für Anteile an Unternehmenseinheiten angewandt, die aufgrund von Unwesentlichkeit nicht konsolidiert werden. Die Erfassung von Wertminderungen basiert sowohl auf eingetretenen Verlusten, als auch auf Schätzungen erwarteter Kreditausfälle (Expected-Loss-Modell). Dabei werden Wertminderungen für erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 für sämtliche zu Amortised Cost bewertete finanzielle Vermögenswerte sowie für Fair Value through Other Comprehensive Income bewertete Schuldinstrumente erfasst. Grundsätzlich ist für die Ermittlung des Umfangs der Risikovorsorge ein Drei-Stufen-Modell vorgesehen. Eine Risikovorsorge wird entweder auf Basis der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, falls sich das Kreditrisiko seit dem Erstansatz wesentlich verschlechtert hat (Stufe 2) oder falls eine beeinträchtigte Bonität festgestellt wird (Stufe 3). Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für die gemäß IFRS 15 erfassten Vertragsvermögenswerte wird der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach die über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste als Wertminderung berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und Einzelwertberichtigungen bei finanziellen Vermögenswerten mit beeinträchtigter Bonität wird in der BAUER Gruppe auf interne Bonitätsbeurteilungen sowie externe Ratings zurückgegriffen. Ebenso fließen bei Vorliegen von entsprechenden einzelfallbezogenen Umständen individuelle und makroökonomische Gegebenheiten in die Bestimmung der Höhe der Wertberichtigungen mit ein. Eine wesentliche Kreditrisikoverschlechterung der Gegenpartei wird dann unterstellt, wenn sich ihr Rating um eine festgelegte Anzahl von Stufen verringert hat. Die Bonitätseinstufung basiert auf einem aktiv betriebenen Forderungsmanagement unter Bezugnahme auf die Kredithistorie und auf einer laufend durchgeführten Überwachung der Kreditwürdigkeit der Kunden. Die Anwendung der Überfälligkeitsannahme von 30 Tagen ist in der Branche nicht aussagekräftig unter anderem aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten erfolgt die Bemessung der erwarteten Kreditverluste mithilfe einer sogenannten "Provision Matrix", die auf historischen Ausfällen und in die Zukunft gerichteter Schätzungen beruht. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der BAUER Gruppe in den drei unterschiedlichen Segmenten Spezialtiefbau, Maschinen und Resources und der damit einhergehenden diversifizierten Kundenstruktur werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Ebene der Segmente zusammengefasst und die erwarteten Kreditverluste auf Portfolioebene für jedes Segment berechnet. Eine individuelle Wertberichtigung auf finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität wird erfasst, wenn objektive Hinweise wie zum Beispiel Zahlungsversäumnisse oder Insolvenzen vorliegen. Dabei wird ein Ausfall eines finanziellen Vermögenswertes auf Basis individueller Beurteilung bestimmt, so dass nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass die Forderung ganz oder teilweise realisierbar ist. Sofern keine angemessene Erwartung für eine Rückzahlung besteht, wird der finanzielle Vermögenswert abgeschrieben. Bei einer Abschreibung von finanziellen Vermögenswerten unternimmt die BAUER Gruppe weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen, um zu versuchen, die fälligen Forderungen einzuziehen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat oder die wesentlichen Chancen und Risiken weder übertragen noch zurückbehalten wurden, aber die Verfügungsmacht übertragen wurde. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann aus der Bilanz entfernt, wenn sie getilgt ist, d.h. wenn die im Vertrag festgelegte Verpflichtung erfüllt oder aufgehoben oder ausgelaufen ist. Eine Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden wird nur dann vorgenommen, wenn eine Aufrechnung der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtlich durchsetzbar ist und auch die Absicht besteht, tatsächlich zu saldieren. b) Derivative Finanzinstrumente Ein Derivat ist ein Finanzinstrument oder ein Vertrag im Anwendungsbereich von IFRS 9, der die folgenden drei Kriterien kumulativ erfüllt: scrollen
Derivative Finanzinstrumente werden in der BAUER Gruppe ausschließlich zur Absicherung gegen Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Reine Handelsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft werden nicht eingegangen. In der BAUER Gruppe werden freistehende derivative finanzielle Vermögenswerte und freistehende derivative finanzielle Verbindlichkeiten folgender Kategorie zugeordnet: "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" oder Fair Value through Profit or Loss (FVTPL)Bei finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Fair Value through Profit or Loss bewertet werden, erfolgt die Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert ohne Berücksichtigung der Transaktionskosten; diese sind sofort erfolgswirksam als Aufwand zu erfassen. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Wertänderungen von Derivaten, die nicht Teil eines Cashflow-Hedges sind, werden erfolgswirksam unter den Finanzaufwendungen oder -erträgen berücksichtigt. Zu den freistehenden derivativen Finanzinstrumenten der Kategorie "Fair Value through Profit or Loss" gehören Zinsswaps, Devisentermingeschäfte, Devisenswaps sowie Devisenoptionsgeschäfte. Die derivativen Finanzinstrumente werden mit ihren Marktwerten als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Bei Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im Hedge Accounting designiert sind, wird im Falle der Absicherung des Risikos aus Schwankungen von zukünftigen Zahlungsströmen (Cashflow-Hedges) der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes aus einem Sicherungsinstrument zunächst unter Berücksichtigung latenter Steuern im Eigenkapital erfasst und erst bei Realisierung des abgesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst. Die BAUER Gruppe designiert bei der Absicherung von Fremdwährungsrisiken nur die Kassakomponente der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsgeschäfts als Bestandteil des Cashflow-Hedges. Auf die Terminkomponente und Cross-Currency-Basis-Spread (CCBS)-Komponente entfallende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis in der Rücklage für Sicherungskosten berücksichtigt. Der ineffektive Teil des Sicherungsgeschäfts wird sofort erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2023 wurde Hedge Accounting für Sicherungen von Zahlungsstromrisiken (Cashflow-Hedges) angewendet. Zusätzlich zu den Fremdwährungsbesicherungen gab es im Geschäftsjahr insgesamt zwei (Vorjahr: zwei) Zinssicherungsbeziehungen zur Absicherung variabler Zahlungen aus Zinsswaps und Schuldscheindarlehen. Die Marktwerte der Derivate werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z. B. Zinssätze oder Devisenkurse und mithilfe anerkannter Modelle z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet. Die Marktwerte der Devisentermingeschäfte werden auf der Basis von zukünftigen erwarteten Zahlungsströmen unter Berücksichtigung von aktuellen Referenzkursen und Terminauf- und Terminabschlägen bestimmt. Die Marktwerte der Zinsswaps werden auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Zahlungsströme ermittelt. Dabei werden die für die jeweilige Restlaufzeit der Derivate geltenden Marktzinssätze verwendet. Vorräte und erhaltene Anzahlungen Vorräte an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Handelswaren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden gemäß IAS 2 mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt. Erhaltene Anzahlungen für Aufträge, die keine Fertigungsaufträge darstellen, werden aktivisch und offen von den Vorräten abgesetzt, soweit für den jeweiligen Auftrag bereits Herstellungskosten angefallen sind. Alle anderen erhaltenen Anzahlungen werden passiviert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Zur Ermittlung des Bilanzansatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wird überwiegend die Methode des gleitenden Durchschnitts angewendet. Sofern die unter den fertigen Erzeugnissen sowie Handelswaren enthaltenen und primär zum Verkauf bestimmten Maschinen und Zubehörteile als sekundäre Verkaufsfördermaßnahme kurzfristig vermietet sind, werden zur Bestimmung der Nettoveräußerungswerte folgende Faktoren berücksichtigt: scrollen
Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkten Kosten des Herstellungsprozesses. Die Höhe der außerplanmäßigen Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte wird gemäß IAS 2 unter den Vorräten erläutert. Auftragsfertigung Kundenspezifische Fertigungsaufträge werden nach dem Fertigstellungsgrad bilanziert. Die erbrachte Leistung einschließlich des anteiligen Ergebnisses wird im Wesentlichen nach dem Fertigstellungsgrad zeitraumbezogen in den Umsatzerlösen ausgewiesen. Um den Leistungsfortschritt eines Projekts zu bestimmen, wird die Methode angewendet, die am zuverlässigsten die erbrachten Leistungen misst. Sowohl input- als auch outputbasierte Methoden können konsistent auf ähnliche Leistungsverpflichtungen und in ähnlichen Umständen angewendet werden. In der BAUER Gruppe kommen, insbesondere zur Ermittlung von Erlösen aus Fertigungsaufträgen, im Wesentlichen inputbasierte Methoden (zum Beispiel Cost-to-Cost-Methode der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad) zur Anwendung. Erlöse sowie Vertragsmodifikationen (Vertragsänderungen und Nachträge) werden in Übereinstimmung mit IFRS 15 angesetzt, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass es bei diesen Vertragsmodifikationen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommen wird. Ausschreibungskosten werden dann aktiviert, wenn wahrscheinlich ist, dass sie abgerechnet werden können und bei ausbleibendem Auftrag nicht angefallen wären. Vertragserfüllungskosten, die vor Vertragsbeginn anfallen, werden aktiviert, soweit ein Ausgleich erwartet wird und über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die BAUER AG hat keine Verträge, bei denen der Zeitraum bis zur Übertragung des geschuldeten Werkes auf den Kunden eine Finanzierungskomponente darstellt. Demzufolge erfolgt keine Anpassung des Transaktionspreises um den Zeitwert des Geldes. Der Ausweis der Aufträge erfolgt unter den Vertragsvermögenswerten beziehungsweise unter den Vertragsverbindlichkeiten. Soweit die kumulierte Leistung (Auftragskosten und Auftragsergebnis) die Anzahlungen im Einzelfall übersteigt, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch unter den Vertragsvermögenswerten. Falls die insgesamt zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung erwarteten Kosten die insgesamt erwarteten Umsatzerlöse übersteigt, werden Drohverlustrückstellungen gebildet. Im Allgemeinen beinhalten Bau- und Dienstleistungsverträge Mängel- und Gewährleistungsfristen im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts. Diese Verpflichtungen werden nicht als separate Leistungsverpflichtungen betrachtet und daher geschätzt in die Gesamtkosten der Verträge einbezogen. Soweit erforderlich, werden Beträge im Einklang mit IAS 37 unter den Rückstellungen erfasst. In diesen Umsatzerlösen können auch periodenfremde Umsätze enthalten sein, die sich aufgrund der finalen Schlussrechnungsvereinbarungen und Umsatzkorrekturen im Segment Spezialtiefbau ergeben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld und Sichteinlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von unter drei Monaten. Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß IAS 12 auf Abweichungen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen in Höhe der voraussichtlichen künftigen Steuerbelastung bzw. -entlastung berücksichtigt. Daneben werden aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt, soweit mit der Realisierung hinreichend gerechnet wird. Latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Gemäß IAS 12.74 sind latente Steueransprüche und latente Steuerschulden zu saldieren, wenn ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht. Des Weiteren ist zu saldieren, wenn sich die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für: scrollen
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Ansatz der Ertragsteuern und latenten Steuern im Inland erfolgt auf der Basis der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuer innerhalb einer Bandbreite von 29,13 % bis 32,14 % (Vorjahr: 28,08 % und 32,14 %). Im Ausland werden Ertragsteuersätze zwischen 0,00 % und 32,00 % (Vorjahr: 0,00 % und 35,00 %) zugrunde gelegt. Bei der bilanziellen Abbildung von etwaigen ertragsteuerlichen Unsicherheiten wird im Regelfall auf die einzelne ertragsteuerliche Behandlung abgestellt. Sofern es nicht wahrscheinlich ist, dass eine ertragsteuerliche Behandlung von den lokalen Steuerbehörden akzeptiert werden wird, verwendet die BAUER Gruppe den Betrag mit der höchsten Wahrscheinlichkeit bei der Bestimmung des zu versteuernden Gewinns beziehungsweise der steuerlichen Basis. Die Steuererklärungen der Gesellschaften der BAUER Gruppe werden regelmäßig von inländischen und ausländischen Steuerbehörden geprüft. Unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren - unter anderem der Auslegung, Kommentierung und Rechtsprechung zur jeweiligen Steuergesetzgebung sowie der Erfahrungen aus der Vergangenheit - werden, soweit ersichtlich und wahrscheinlich, in ausreichendem Umfang Rückstellungen für zukünftig mögliche Steuerverpflichtungen gebildet. Die BAUER Gruppe hat sich im Geschäftsjahr intensiv mit möglichen Auswirkungen aufgrund der Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) beschäftigt. Im Rahmen ersten Untersuchung wurden auf Basis vorhandener Finanzdaten aller Jurisdiktionen, in denen BAUER aktiv ist, Betroffenheitsanalysen durchgeführt. Viele für Pillar Two relevante Datenpunkte lagen zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht vor, weswegen Annahmen getroffen wurden. Unter Berücksichtigung vorhandener und geschätzter Datenpunkte und der darauf aufsetzenden Analyse erwarten wir, dass die Auswirkungen von Pillar Two auf die BAUER Gruppe insbesondere in den ersten Jahren der Anwendung von untergeordneter Bedeutung sein werden. Insbesondere die zu Beginn vorhandenen Erleichterungsvorschriften ("Safe-Harbour") sorgen für eine erwartungsgemäß niedrige Ergänzungssteuerbelastung. Auswirkungen aufgrund der planmäßig sich im Zeitablauf abschwächenden oder wegfallenden Safe Harbours können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Von der obligatorischen Ausnahme durch die Änderung an IAS 12 hinsichtlich der Bilanzierung von latenten Steuern im Zusammenhang mit Pillar Two wurde im Geschäftsjahr Gebrauch gemacht. Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich in Aktien Zum 1. Januar 2024 wurde das bestehende Vergütungssystem vom Aufsichtsrat aufgehoben, so dass die Verpflichtung zur Anlage von variablen Vergütungsteilen in Aktien durch den Vorstand entfällt. Rückstellung a) Pensionsrückstellungen Die BAUER Gruppe betreibt verschiedene leistungsorientierte Pläne im In- und Ausland. Typischerweise schreiben leistungsorientierte Pläne einen Betrag an Pensionsleistungen fest, den die Beschäftigten bei Renteneintritt erhalten werden und der in der Regel von einem oder mehreren Faktoren (wie Alter, Dienstzeit und Gehalt) abhängig ist. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (defined benefit obligation, DBO) am Bilanzstichtag, abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens. Die DBO wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (projected unit credit method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Die Industrieanleihen lauten auf die Währung der Auszahlungsbeträge und weisen den Pensionsverpflichtungen entsprechende Laufzeiten zu. In den Ländern, in denen es keinen hinreichend entwickelten Markt für solche Anleihen gibt, werden Regierungsanleihen angewandt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzaufwand. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt das betreffende Unternehmen Beiträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen, die im Personalaufwand ausgewiesen werden. b) Steuerrückstellungen Steuerrückstellungen enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern. Ertragsteuerrückstellungen werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind. c) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, sofern sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Höhe der Inanspruchnahme eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und diese zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die Bewertung wird auf Basis bestmöglicher Schätzungen vorgenommen und berücksichtigt künftige erwartete Kostensteigerungen. Umsatzerlöse Die Realisierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden erfolgt nach Abzug von Umsatzsteuer und anderen Steuern, gekürzt um erwartete Erlösminderungen. Umsatzerlöse werden erfasst, sobald ein Übergang der Verfügungsgewalt auf den Kunden stattgefunden hat. In der BAUER Gruppe kann es sich dabei um zeitpunkt- oder auch zeitraumbezogene Umsatzerlöse handeln. Eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung erfolgt bei Vorliegen einer der nachfolgenden Voraussetzungen: scrollen
Zusätzlich muss der Leistungsfortschritt messbar sein. Für die Erläuterung zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus der Auftragsfertigung verweisen wir auf den gleichnamigen Abschnitt. Umsatzerlöse aus der Vermietung von Gebrauchtmaschinen betreffen Operating-Leasingverhältnisse mit Kunden. Die Bilanzierung von Mietumsätzen ist im Abschnitt "Leasing" unter der "Bilanzierung als Leasinggeber" erläutert. Trifft keine der oben genannten Voraussetzungen zu, erfasst die BAUER Gruppe ihre Umsatzerlöse zeitpunktbezogen. Darunter fallen regelmäßig Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Maschinen und Geräten wie auch entsprechendes Zubehör. Der Transaktionspreis entspricht der Gegenleistung, die wir für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten werden. Variable Gegenleistungen sind Teile des Transaktionspreises, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht feststanden. Darunter fallen beispielsweise Rabatte, Skonti, Gutschriften oder Strafzahlungen. Variable Bestandteile werden mit dem Erwartungswert bzw. dem wahrscheinlichsten Betrag angesetzt. Für den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Transaktionspreises können länderindividuelle Zahlungsbedingungen vorliegen. In Deutschland betragen diese überwiegend 30 Tage. Für voraussichtlich eintretende Gewährleistungsverpflichtungen werden Gewährleistungsrückstellungen gebildet. In der BAUER Gruppe bestehen keine wesentlichen Rücknahme-, Erstattungs- oder sonstige Verpflichtungen, die Auswirkung auf die Erlösrealisierung haben. Sonstige Erträge und Aufwendungen Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Erhaltene Dividenden von Unternehmen, an denen wir weder Beherrschung ausüben, noch gemeinschaftliche Führung oder maßgeblicher Einfluss vorliegt, werden als Erträge aus operativen Beteiligungen unter den Finanzerträgen erfasst. Betriebliche Aufwendungen, betriebliche Erträge, Finanzerträge und Finanzaufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam erfasst. 6. KONZERN-SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlagen zur Bestimmung der Segmente der BAUER Gruppe. Die BAUER Gruppe ist in die Segmente Spezialtiefbau, Maschinen, Resources und zentrale Dienste aufgeteilt. Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten werden zu marktgerechten Preisen durchgeführt. Die SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH ist in den Segmenten Maschinen und Resources tätig. Das Vermögen, die Schulden sowie die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH wurden den entsprechenden Segmenten zugeordnet. Spezialtiefbau Das Segment Spezialtiefbau führt weltweit alle gängigen Verfahren des Spezialtiefbaus aus. Hierzu gehören die Erstellung von komplexen Baugruben, Gründungen für große Infrastrukturmaßnahmen und Gebäude, Dichtwände sowie Baugrundverbesserungen. Einerseits werden die Baumärkte durch lokale Tochtergesellschaften bearbeitet, die sich in einem Netzwerk unterstützen, und andererseits werden Großprojekte in Ländern ohne lokale Gesellschaft durch Bündelung von Kapazitäten aus aller Welt durchgeführt. Aus Deutschland heraus werden Unterstützungsleistungen mithilfe zentraler Servicefunktionen bereitgestellt und Standards für die Tochterfirmen des eigenen Segments gesetzt. Maschinen Im Segment Maschinen ist Bauer Anbieter für die gesamte Palette an Geräten für den Spezialtiefbau sowie für die Erkundung, Erschließung und Gewinnung natürlicher Ressourcen. Neben dem Stammsitz in Schrobenhausen verfügt der Maschinenbereich über ein weltweites Vertriebsnetz und hat Fertigungsstätten in Deutschland, China, Malaysia, Russland, Indien, Italien, Türkei und den USA. Resources Im Segment Resources konzentriert sich Bauer auf die Entwicklung, Produktion und Ausführung innovativer Produkte und Services und agiert mit mehreren Geschäftsbereichen und Tochterfirmen als Dienstleister auf den Gebieten Bohrdienstleistungen und Brunnenbau, Umwelttechnik, Pflanzenkläranlagen, Bergbau und Sanierung. Zu den Kompetenzen zählen Wassergewinnung und Drilling Technologies, Altlastensanierung und Abfallmanagement sowie Wasseraufbereitung und Bauwerkssanierung. Zentrale Dienste Das Segment Zentrale Dienste umfasst Dienstleistungen (Rechnungswesen, Personal, IT, etc.) der BAUER AG für die Konzerngesellschaften. Hierin sind auch andere, nicht den gesondert dargestellten Segmenten zuordenbare Gesellschaften enthalten, welche z. B. in- und externe Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie zentrale Entwicklungsleistungen übernehmen oder anbieten oder im Offshore-Bereich tätig sind. Im Geschäftsjahr 2023 waren TEUR 604 (Vorjahr: 13.900) an Ausschüttungen der Konzerntöchter an die Konzernmuttergesellschaft in diesem Segment enthalten. Konsolidierung Unter Konsolidierung werden hier die intersegmentären Konsolidierungseffekte dargestellt. Diese beinhalten die Bereinigung von Innenumsatzerlösen zwischen den Geschäftsfeldern sowie Aufwendungen und Erträge und Zwischenergebnisse. Die intrasegmentären Konsolidierungseffekte, also Effekte innerhalb des Geschäftsfelds, wurden bereits dort bereinigt. Die im Segment Zentrale Dienste genannten Ausschüttungen sind in den Bereinigungen der Zwischenergebnisse enthalten. Das als Ergebnis nach Steuern ausgewiesene Segmentergebnis enthält die Finanzerträge und -aufwendungen sowie den Ertragsteueraufwand. Das Segmentvermögen und die Segmentschulden der Geschäftsbereiche enthalten alle Vermögenswerte und Schulden des Konzerns. Die langfristigen Vermögenswerte im Segmentbericht nach Regionen enthalten immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Gesamtkonzernleistung, konsolidierte Leistung sowie Umsatzerlöse mit Dritten Die konsolidierte Leistung spiegelt die Leistungen aller im Konsolidierungskreis enthaltenen Gesellschaften wider. Die Gesamtkonzernleistung stellt die Gesamtleistungen aller in unserem Konzern befindlichen Gesellschaften dar. Die Differenz von konsolidierter Leistung zur Gesamtkonzernleistung ergibt sich aus der Leistung der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, unserem Nachunternehmeranteil an ARGEN sowie der Leistung nicht konsolidierter Gesellschaften. Die Umsatzerlöse mit Dritten werden den Geschäftssegmenten entsprechend dem Standort des Kunden zugeordnet. Es bestehen keine Kunden mit einem Umsatzanteil von mehr als 10 %. Eine Verteilung der Umsatzerlöse auf jedes Produkt und jede Dienstleistung bzw. auf jede Gruppe vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen war zum Bilanzstichtag nicht verfügbar. Konzern-SegmentberichterstattungSEGMENTBERICHT NACH GESCHÄFTSFELDERN scrollen
* Zahlen nach dem 13. Mai 2024 geändert; für die Details der Änderungen wird auf den Abschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" verwiesen. scrollen
scrollen
SEGMENTBERICHT NACH REGIONEN scrollen
scrollen
scrollen
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung7. UMSATZERLÖSE Die erzielten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.698.186 (Vorjahr: 1.630.136) enthalten zeitraumbezogene Erlöse, Erlöse aus Lieferungen und Leistungen an Arbeitsgemeinschaften sowie Umsatzerlöse aus dem Verkauf und der Vermietung von Geräten und Zubehör. Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Geräten und Zubehör betrugen im Geschäftsjahr TEUR 33.285 (Vorjahr: 26.023). Zur Darstellung und Zusammensetzung der Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern und Regionen sowie der Aufteilung in zeitraumbezogene und zeitpunktbezogene Erlöse verweisen wir auf die Erläuterungen zur Segmentberichterstattung (siehe Textziffer 6). Die Umsatzerlöse geben nur ein unvollständiges Bild der im Geschäftsjahr erbrachten Leistung wieder. Daher wird im Folgenden auf die Gesamtkonzernleistung übergeleitet: scrollen
In den Umsatzerlösen waren periodenfremde Umsätze in Höhe von netto TEUR 1.124 (Vorjahr: 7.764) enthalten, die sich aufgrund der finalen Schlussrechnungsvereinbarungen und Umsatzkorrekturen im Segment Spezialtiefbau ergeben. Bei der Umsatzkorrektur handelte es sich im Vorjahr um variable Transaktionsbestandteile, die in der Vergangenheit realisiert wurden. Von einer möglichen Umkehr der Umsätze ging man im Rahmen der Projektabwicklung nicht aus. Der Sachverhalt stellte eine Änderung des Transaktionspreises gemäß IFRS 15.88 dar. Im Baubereich können bei Schlussrechnungen beispielsweise Nachtragspositionen enthalten sein, die noch nicht mit dem Auftraggeber endverhandelt bzw. beauftragt wurden. Diese können sich teilweise als zweifelhaft darstellen. Auf diese Beträge wird eine Umsatzkorrektur vorgenommen. Sollte sich der zweifelhafte Betrag als werthaltig herausstellen, wird der entsprechende Umsatz realisiert. Die folgende Tabelle gibt die begonnenen, aber noch nicht vollständig erfüllten Leistungsverpflichtungen und deren erwartete Erlösrealisierung daraus wieder: scrollen
8. ANDERE AKTIVIERTE EIGENLEISTUNGEN scrollen
9. SONSTIGE ERTRÄGE scrollen
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten darüber hinaus im Wesentlichen Erträge aus andere Aufwandserstattungen sowie sonstige Erträge, die sich auf die im Konsolidierungskreis befindlichen Gesellschaften verteilen und im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind. 10. MATERIALAUFWAND scrollen
In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind kurzfristige Fremdgerätemieten in Höhe von TEUR 40.587 (Vorjahr: 38.385) enthalten. Hierbei handelt es sich um Großgeräte für den kurzfristigen Baustelleneinsatz, mit einer Laufzeit von 3 bis 6 Monaten. 11. PERSONALAUFWAND Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen den Aufwand für Versorgungsleistungen sowie die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ohne den Zinsanteil, der unter der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen ausgewiesen wird. Zuführungen zu Jubiläumsrückstellungen sind ebenfalls ohne Zinsanteil unter den Löhnen und Gehältern ausgewiesen. scrollen
Die Arbeitgeberanteile zur Rentenversicherung betrugen im Geschäftsjahr TEUR 24.914 (Vorjahr: 24.088). Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Pläne, die unter 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzern" erläutert wurden. Davon entfallen TEUR 20.177 (Vorjahr: 14.410) auf das Inland und TEUR 4.737 (Vorjahr: 9.678) auf das Ausland. In den Löhnen und Gehältern sind Abfindungsaufwendungen in Höhe von TEUR 3.737 (Vorjahr: 3.906) enthalten. 12. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN scrollen
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen erfolgswirksame Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen sowie übrige sonstige betriebliche Aufwendungen, die sich auf die im Konsolidierungskreis befindlichen Gesellschaften verteilen und im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung sind. Die sonstigen mitarbeiterbezogenen Aufwendungen umfassen u. a. Aus- und Fortbildungskosten, Beihilfen und Geschenke, Reise- und Umzugskosten und weitere projektbezogene Personalkosten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Erträge in Höhe von TEUR 17.876 (Vorjahr: 12.215) aus Auflösung von Rückstellungen sowie aus ausgebuchten Forderungen enthalten. Für weiterführende Erläuterungen zu den Wertberichtigungen verweisen wir auf Abschnitt 40. Die Leasingaufwendungen enthalten die Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von TEUR 17.759 (Vorjahr: 16.817) und Leasingaufwendungen von geringem Wert in Höhe von TEUR 1.409 (Vorjahr: 1.284). Variable Leasingzahlungen, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit mit einbezogen wurden, sind nicht enthalten. 13. WERTMINDERUNGEN UND WERTAUFHOLUNGEN GEMÄß IFRS 9 Die ausgewiesenen Wertminderungen und Wertaufholungen in Höhe von TEUR 1.586 (Vorjahr: 29.817) stellen die gemäß IFRS 9 erwarteten Kreditverluste dar und beziehen sich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte. Darin enthalten sind Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 9.298 (Vorjahr: 3.374). Für weiterführende Erläuterungen verweisen wir auf Abschnitt 40. 14. WERTMINDERUNGEN BEI AT-EQUITY BEWERTETEN ANTEILEN Im Geschäftsjahr wurde eine Abwertung auf at-Equity-bewertete Anteile der TERRABAUER S.L. in Höhe von TEUR 1.217 vorgenommen. Hintergrund hierfür ist ein bestehendes Insolvenzverfahren. Im Vorjahr war die BAUER Nimr LLC (Segment Resources) infolge eines Impairmenttests mit einer Abwertung auf den erzielbaren Betrag in Höhe von TEUR 25.669 betroffen. 15. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BEWERTETEN ANTEILEN Das Ergebnis aus at-Equity bewerteten Anteilen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 9.435 (Vorjahr: 9.739) und enthält die Gewinn- und Verlustanteile an assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden. scrollen
16. ABSCHREIBUNGEN Die Abschreibungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die Wertminderungen auf das Anlagevermögen werden unter Textziffer 22.2 "Sachanlagen" erläutert. 17. NUTZUNGSBEDINGTE ABSCHREIBUNGEN ZUR WERTMINDERUNG DER VORRÄTE Die nutzungsbedingten Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte betrugen im Geschäftsjahr TEUR 13.537 (Vorjahr: 12.510). Dabei handelt es sich um nutzungsbedingte Abschreibungen auf Gebrauchtmaschinen, die kurzfristig an Kunden zur Verkaufsförderung vermietet waren. Die nutzungsbedingten Abschreibungen auf im Geschäftsjahr 2023 abgegangenen Gebrauchtmaschinen sind in diesen Zahlen enthalten. FINANZERGEBNIS 18. FINANZERTRÄGE Die Finanzerträge stellen sich wie folgt dar: scrollen
Im Vorjahr waren in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge sind TEUR 5.599 aus dem Verkauf der Beteiligung an der Wöhr + Bauer GmbH enthalten. 19. FINANZAUFWENDUNGEN Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt: scrollen
Die unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthaltenen Zinsen aus Leasinggeschäften betrugen im Geschäftsjahr TEUR 3.561 (Vorjahr: 2.787). Im Finanzergebnis sind Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 10.338 (Vorjahr: 8.388) sowie Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 37.967 (Vorjahr: 29.850) enthalten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. 20. ERTRAGSTEUERAUFWAND Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: scrollen
Der theoretische Steuersatz beträgt 29,13 % (Vorjahr: 28,08 %). In den tatsächlichen Steuern sind erfasste Anpassungen für periodenfremde tatsächliche Ertragsteuern in Höhe von TEUR 5.024 (Vorjahr: -1.860) enthalten. Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand Der erwartete Steueraufwand liegt unter dem ausgewiesenen Steueraufwand. Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand begründen sich in der Überleitungsrechnung wie folgt: scrollen
Die Steuerauswirkungen der nicht abzugsfähigen Ausgaben und steuerfreien Erträgen enthalten Effekte aus Übergangs- und Entkonsolidierungen in Höhe von TEUR 2.173 (Vorjahr: 2.910). Aus internen Ausschüttungen ergeben sich nach dem 31. Dezember 2023 steuerliche Auswirkungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: 110). 21. ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des den Aktionären der BAUER AG zurechenbaren Ergebnisses nach Steuern mit der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der ausgegebenen Stammaktien. Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf nachstehende Werte: scrollen
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung sind im Anlagespiegel auf den folgenden Seiten dargestellt. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 22. ANLAGEVERMÖGEN 22.1. Immaterielle Vermögenswerte scrollen
scrollen
* Die Beschreibung der Veränderungen der Vorträge befindet sich im Abschnitt "Allgemeine Erläuterungen" unter dem Absatz "Wesentliche Änderungen in der aktuellen Berichtsperiode". scrollen
scrollen
Von den im Jahr 2023 insgesamt angefallenen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Patentkosten erfüllten TEUR 9.386 (Vorjahr: 4.438) die Aktivierungskriterien nach IFRS. Folgende Beträge wurden erfolgswirksam verrechnet: scrollen
22.2. Sachanlagen scrollen
scrollen
* Die Beschreibung der Veränderungen der Vorträge befindet sich im Abschnitt "Allgemeine Erläuterungen" unter dem Absatz "Wesentliche Änderungen in der aktuellen Berichtsperiode". scrollen
Die Zugänge von Nutzungsrechten betragen für das Geschäftsjahr 2023 TEUR 17.517 (Vorjahr: 27.999). Die Abschreibungen aus Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr für Grundstücke und Gebäude TEUR 5.687 (Vorjahr: 6.400), für Technische Anlagen und Maschinen TEUR 14.917 (Vorjahr: 11.008) sowie für Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung TEUR 3.355 (Vorjahr: 3.326). scrollen
Im aktuellen Geschäftsjahr erfolgten keine Umgliederungen im Rahmen des IFRS 5. In der Position "Technische Anlagen und Maschinen" befinden sich Maschinen, deren Hauptzweck in der Vermietung an Kunden besteht. Der Buchwert dieser Maschinen betrug im Geschäftsjahr TEUR 19.811 (Vorjahr: 12.834). Künftige Zahlungsverpflichtungen aus Bestellungen, die bilanziell noch nicht erfasst waren (Bestellobligo) betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 12.294 (Vorjahr: 14.660). Der Wert resultiert im Wesentlichen aus diversen offenen Bestellungen für den Bereich Technische Anlagen und Maschinen der Gesellschaften SCHACHTBAU Nordhausen GmbH (TEUR 8.338), BAUER Spezialtiefbau GmbH (TEUR 1.450) sowie der BAUER Aktiengesellschaft (TEUR 1.325). Die Veränderungen im Konsolidierungskreis im Bereich des Sachanlagevermögens resultieren im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Entkonsolidierung der Gesellschaften OOO BAUER Maschinen - Kurgan, OOO BG-TOOLS-MSI, OOO BAUER Maschinen Russland und der BAUER Technologies RDC Ltd. Gegenstände des Sachanlagevermögens unterliegen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 80.456 (Vorjahr: 84.712) Belastungen in Form von Grundpfandrechten und Sicherungsübereignungen. Darüber hinaus bestehen für gemietete Vermögenwerte, die gemäß IFRS 16 dem Konzern zuzurechnen sind, geschäftsübliche Verfügungsbeschränkungen in Höhe von TEUR 61.885 (Vorjahr: 69.038). Im Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert (Vorjahr: TEUR 0). Insgesamt wurde das Anlagevermögen im Geschäftsjahr um TEUR 4.811 (Vorjahr: 11.224) außerplanmäßig abgeschrieben. In den Beträgen sind auch Zuschreibungen enthalten. Diese Zu- und Abschreibungen sind in Höhe von TEUR 5.356 (Vorjahr: 2.159) dem Segment Spezialtiefbau, in Höhe von TEUR -545 (Vorjahr: 5.269) dem Segment Maschinen und in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: 3.796) dem Segment Resources zuzuordnen. Die außerplanmäßige Abschreibung entfällt auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 231 (Vorjahr: 147) und auf das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 4.580 (Vorjahr: 11.077), wovon TEUR -503 (Vorjahr: 7.287) Bebaute Grundstücke und Gebäude, TEUR 4,979 (Vorjahr: 3.727) Technische Anlagen und Maschinen und TEUR 104 (Vorjahr: 63) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen. Im Wertminderungsaufwand bei den Grundstücken und Gebäuden stecken insgesamt TEUR -1.334 (Vorjahr: Abwertung TEUR 4.490) aus der ertragswirksamen Auflösung des Impairments der beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten OOO BAUER Maschinen Russland und OOO BAUER Maschinen - Kurgan. Darüber hinaus wurde bei der Gesellschaft Thai BAUER Co. Ltd. ein Grundstück i. H. v. TEUR 832 (Vorjahr: 2.159) außerplanmäßig abgewertet, da das Grundstück nicht mehr wie ursprünglich geplant als Lagerplatz nutzbar ist. Im Bereich Technische Anlagen und Maschinen wurden bei der BAUER Spezialtiefbau GmbH außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.058 vorgenommen, da die betreffenden Anlagen aus dem Rückkauf von der Projektgesellschaft BAUER Fondations SAS, Frankreich (Projekt St. Brieuc) in der Zukunft nicht mehr anderweitig eingesetzt werden können. Zusätzlich ergab sich bei den Technischen Anlagen und Maschinen der OOO BG-TOOLS-MSI ein Impairmentbedarf der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in Höhe von TEUR 558. Die Wertminderungen wurden auf Basis des erzielbaren Betrages vorgenommen. Für dessen Ermittlung wurde ein Abzinsungssatz von 9,67 % (Vorjahr: 10,56 %) verwendet. Effekte auf andere nicht finanzielle Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr von untergeordneter Bedeutung. 22.3. At-Equity bilanzierte Anteile Die Bilanzansätze der Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Veränderung bei den at-Equity bewerteten Anteilen: scrollen
scrollen
* Die Beschreibung der Veränderungen der Vorträge befinden sich im Abschnitt "Allgemeine Erläuterungen" unter dem Absatz "Wesentliche Änderungen in der aktuellen Berichtsperiode". Die unter der Position "Veränderung im Konsolidierungskreis" aufgeführten Beträge beinhalten nur Werte bis zum Zeitpunkt der Vollkonsolidierung. a) Gemeinschaftsunternehmen Bei den dargestellten Finanzinformationen für Gemeinschaftsunternehmen handelt es sich um Beträge, die Gegenstand des Abschlusses nach lokaler Rechnungslegung sind, korrigiert um etwaige Anpassungen an IFRS. Die Darstellung erfolgt jeweils zu 100,00 %. Die wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen stellen sich wie folgt dar: Geschäftsjahr 2022 : scrollen
Geschäftsjahr 2023: scrollen
Zusammengefasste Finanzinformationen zu den wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (vor Konsolidierungen): scrollen
scrollen
Im Geschäftsjahr 2023 sind aus den oben genannten Arbeitsgemeinschaften im Ergebnis aus Equity-Beteiligungen unter den Ergebnissen aus at-Equity bilanzierten Unternehmen TEUR 2.601 (Vorjahr: 2.764) enthalten. Zusammengefasste Finanzinformationen zu den unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (vor Konsolidierungen): BILANZ scrollen
Die lang- und kurzfristigen finanziellen Schulden enthalten keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Rückstellungen. ERGEBNISRECHNUNG scrollen
Überleitungsrechnung zu den zusammengefassten Finanzinformationen für Gemeinschaftsunternehmen Der anteilige Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen lässt sich wie folgt überleiten: Geschäftsjahr 2022: scrollen
Geschäftsjahr 2023: scrollen
Auf eine Angabe des Fair Values unserer unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen wurde verzichtet, da kein notierter Marktpreis vorhanden ist. b) Assoziierte Unternehmen Bei den dargestellten Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen handelt es sich um Beträge, die Gegenstand des Abschlusses nach lokaler Rechnungslegung sind, korrigiert um etwaige Anpassungen an IFRS. Die Darstellung erfolgt jeweils zu 100,00 %. Die wesentlichen assoziierten Unternehmen stellen sich wie folgt dar: Geschäftsjahr 2022: scrollen
Geschäftsjahr 2023: scrollen
Die BAUER Nimr LLC wird trotz Stimmrechtsmehrheit als assoziiertes Unternehmen geführt, da aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen kein beherrschender Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann. Zusammengefasste Finanzinformationen für die BAUER Nimr LLC sowie die SPANTEC Spann- & Ankertechnik GmbH werden in den untenstehenden Tabellen dargestellt. Die Beträge in der folgenden Tabelle werden vor Konsolidierungen dargestellt. BILANZ scrollen
ERGEBNISRECHNUNG scrollen
Zusammengefasste Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind (Beträge vor Konsolidierungen): BILANZ scrollen
ERGEBNISRECHNUNG scrollen
Überleitungsrechnung zu den zusammengefassten Finanzinformationen für assoziierte Unternehmen Der anteilige Buchwert an den assoziierten Unternehmen lässt sich wie folgt überleiten: Geschäftsjahr 2022: scrollen
Geschäftsjahr 2023: scrollen
Die sonstigen Anpassungen beinhalten im Wesentlichen Währungsanpassungen. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verpflichtungen und maßgeblichen Beschränkungen sowie Risiken in Bezug auf die Anteile an assoziierten Unternehmen. Zum 31. Dezember 2023 betrug der beizulegende Zeitwert der BAUER Nimr LLC TEUR 25.761 (Vorjahr: 24.403). Der Fair Value der SPANTEC Spann- & Ankertechnik GmbH betrug am 31. Dezember 2023 TEUR 68.088 (Vorjahr: 67.784). Im Geschäftsjahr wurde eine außerplanmäßige Abschreibung bei der TERRABAUER S.L. in Höhe von TEUR 1.217 vorgenommen. Für Hintergründe verweisen wir auf Abschnitt 14 "Wertminderungen bei at-Equity bewerteten Anteilen". 22.4. Beteiligungen Ergänzende Finanzinformationen für Beteiligungen Geschäftsjahr 2022: scrollen
Geschäftsjahr 2023: scrollen
Die Vorjahreszahl des beizulegenden Zeitwerts unwesentlicher Beteiligungen wurde angepasst. Details zur Anpassung können dem Abschnitt "Wesentliche Änderungen in der Berichtsperiode" entnommen werden. 23. LATENTE STEUERN Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen: scrollen
In der vorstehenden Tabelle sind in der Position Sonstige Verbindlichkeiten aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 272 (Vorjahr: 403) und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: 20) enthalten, die Teil der Sicherungsrücklage (Hedge Accounting) sind. Des Weiteren sind in der Position Pensionsrückstellungen aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 11.568 (Vorjahr: 9.233) und passive latente Steuern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: 0) auf die im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste erfasst. Die aktiven und passiven latenten Steuern, die aufgrund der Sicherungsrücklage und versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste gebildet wurden, wurden im Eigenkapital erfasst. Der Anteil der kurzfristigen aktiven latenten Steuern ohne Verlustvorträge beträgt TEUR 7.485 (Vorjahr: 7.170), der der passiven latenten Steuern TEUR 8.374 (Vorjahr: 12.951). Der Rückgang bei den aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge von TEUR 20.209 auf TEUR 16.851 ist im Wesentlichen auf die Eurodrill GmbH (TEUR -4.283) und die BAUER Machinery USA Inc. (TEUR -1.491) sowie die SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH (TEUR +1.484) und die BAUER Verwaltungs und Beteiligungs GmbH (TEUR +2.412) zurückzuführen. Bei der BAUER Machinery Inc. und der TracMec Srl konnten aufgrund der negativen Ergebnisentwicklung keine Verlustvorträge angesetzt werden. Bei der Eurodrill GmbH (vormals BAUER Foralith GmbH) wurden die angesetzten aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge durch eine Restrukturierungsmaßnahme in aktive latente Steuern auf Bewertungsunterschiede umgewandelt. Bei der SCHACHTBAU Nordhausen GmbH und der BAUER Verwaltungs und Beteiligungs GmbH konnten, wie auch im nächsten Abschnitt beschreiben, aufgrund der steuerlichen Planung aktive latente Steuern auf Verlustvorträge aktiviert werden. Für Gesellschaften wurden in der Berichtsperiode latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 28.299 (Vorjahr: 16.923) aktiviert, die aufgrund der steuerlichen Planungsrechnung in Zukunft realisiert werden können. Darin sind latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 11.820 (Vorjahr: 6.667) von Unternehmen enthalten, die in der Vorperiode oder der laufenden Periode Verluste erlitten haben. Die steuerlichen Verlustvorträge am Jahresende setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Auf nicht nutzbare Verlustvorträge in Höhe von TEUR 311.184 (Vorjahr: 286.549) wurden aufgrund der mittelfristigen steuerlichen Ergebnisplanung keine latenten Steuern angesetzt. Die Angabe zu den Verlustvorträgen beruht auf vorläufigen Steuerhochrechnungen zum Erstellungszeitpunkt. Die final festgestellten Verlustvorträge wurden nacherfasst. Der Anteil der kurzfristigen aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge betrug im Geschäftsjahr TEUR 7.829 (Vorjahr: 4.951). Passive latente Steuern, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen entstehen, werden nur angesetzt, wenn der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen im Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden für temporäre Unterschiede latente Steuern in Höhe von TEUR 3.914 (Vorjahr: 2.460) nicht angesetzt. 24. LANGFRISTIGE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN scrollen
In den langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kumulierte Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: 4.111) enthalten. 25. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: scrollen
Die übrigen sonstigen langfristigen Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr nicht zu verzinsen. 26. SONSTIGE LANGFRISTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen: scrollen
Die übrigen sonstigen langfristigen Vermögenswerte enthalten Forderungen aus Derivaten sowie sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte. Die Derivate werden unter Textziffer 40 der sonstigen Erläuterungen dargestellt. Die nicht konsolidierten Tochterunternehmen betreffen nicht börsennotierte Gesellschaften, für die kein aktiver Markt besteht. Für die Entwicklung der Fair Values von Anteile an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften verweisen wir auf Abschnitt 40 "Finanzinstrumente". ERGÄNZENDE FINANZINFORMATIONEN FÜR ANTEILE AN NICHT KONSOLIDIERTEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN Geschäftsjahr 2022: scrollen
Geschäftsjahr 2023: scrollen
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE 27. VORRÄTE Die Vorräte setzen sich aus folgenden Positionen zusammen: scrollen
Von den Vorräten sind TEUR 109.831 (Vorjahr: 116.975) zum Nettoveräußerungswert angesetzt. Die im Geschäftsjahr aufwandswirksam gebuchten Wertminderungen der Vorräte auf den Nettoveräußerungswert betrugen TEUR 20.242 (Vorjahr: 33.222). Diese teilen sich wie folgt auf: scrollen
Im Geschäftsjahr war der Vermietungsstatus geringfügig höher als im Vorjahr. Die nutzungsbedingten Abschreibungen der Gebrauchtmaschinen stiegen von TEUR 12.510 auf TEUR 13.537 an. In den außerplanmäßigen Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte sind sowohl außerplanmäßige Abschreibungen auf Neu- und Gebrauchtmaschinen (Ausweis unter den Bestandsveränderungen) als auch auf Lagerbestände (Ausweis im Materialaufwand) enthalten. Der überwiegende Teil der außerplanmäßigen Abschreibungen betrifft den nicht vermieteten Maschinenbestand und ist dem Segment Maschinen zuzuordnen. Die außerplanmäßige Abschreibung wurde auf Basis des niedrigeren Wertes aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert vorgenommen. Dieser entsprach regelmäßig dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieses Verfahren fällt unter die Stufen 2 und 3 der Bemessungshierarchie des IFRS 13. In den fertigen Erzeugnissen sind vom Segment Maschinen eigengefertigte Maschinen und Zubehörteile enthalten, die primär zum Verkauf bestimmt sind. Im Rahmen von verkaufsfördernden Maßnahmen werden Maschinen vermietet. Diese Erlöse werden als Umsätze aus Vermietung realisiert. Die BAUER Gruppe unterscheiden grundsätzlich zwei Formen von Maschinen und Zubehörteilen (im Folgenden: "Maschinen"): Neue Maschinen Hierbei handelt es sich um Maschinen, die im Geschäftsjahr oder früheren Geschäftsjahren gefertigt wurden und zum Verkauf bereitstehen, aber noch nicht vermietet waren. Diese Maschinen werden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt. Gebrauchtmaschinen Als Gebrauchtmaschinen werden die Maschinen bezeichnet, die primär zum Verkauf stehen und als sekundäre Verkaufsfördermaßnahme im Geschäftsjahr oder früheren Geschäftsjahren bereits kurzfristig vermietet waren. Dabei wechseln neue Maschinen bei erstmaliger Vermietung automatisch in den Status einer Gebrauchtmaschine. Bei Vermietung ermittelt sich der Nettoveräußerungswert aus den Herstellkosten vermindert um die nutzungsbedingten sowie außerplanmäßigen Abschreibungen zur Wertminderung der Vorräte. Falls es sich um neue Maschinen handelt oder Gebrauchtmaschinen, die nicht vermietet sind, wird der Wertminderung auf den Nettoveräußerungswert durch eine außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Der Verkauf und die Vermietung der Maschinen beziehen sich ausschließlich auf das Segment Maschinen. Die folgende Übersicht zeigt den Buchwert vor Wertminderung der gebrauchten Maschinen und Zubehörteile sowie den Vermietungsstatus zum Stichtag: scrollen
Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr wurden Vorräte als Kreditsicherheit gestellt. 28. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten Die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Im Geschäftsjahr waren Vertragsvermögenswerte mit insgesamt TEUR 2.248 (Vorjahr: 1.743) wertberichtigt. Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund erwarteter Kreditverluste gebildet. Erlöse aus Verträgen mit Kunden Die folgende Tabelle zeigt den Anteil von in der Berichtsperiode erfassten Erlösen aus Vertragsverbindlichkeiten des Vorjahres sowie Erlösen aus Leistungsverpflichtungen, die in den vergangenen Jahren erfüllt wurden: scrollen
Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten auch Forderungen aus Arbeitsgemeinschaften. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen sonstige Steuererstattungsansprüche, Forderungen gegenüber Mitarbeitern und Forderungen gegenüber Sozialkassen, und Versicherungsbeiträge und sonstige Abgrenzungen. Daneben ist ein Vermögenswert aus Forderungsabtretungen in Höhe von TEUR 140 (Vorjahr: 0) in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Dabei handelt es sich um anhaltendes Engagement für eine Export- und Zinsforderung in Höhe von TEUR 866 gegenüber einem Kunden in Guatemala, welche in neun aufeinander folgenden halbjährlichen Raten zu begleichen sind und im Rahmen eines Forderungsverkaufs abgetreten wurde. Gemäß Abtretungsvereinbarung verbleibt im Falle eines politischen oder wirtschaftlichen Schadensfalls ein Selbstbeteiligungsrisiko in Höhe von 10 % in der BAUER Gruppe. Der Buchwert, der dem anhaltenden Engagement zugehörigen Verbindlichkeit beträgt TEUR 162 (Vorjahr: 0) und ist unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Rückgang der sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte ist hauptsächlich auf die Rückzahlung einer Darlehensforderung gegenüber der BAUER Nimr LLC zurückzuführen. Im Vorjahr war diese mit einem Betrag von TEUR 10.774 enthalten. Für die Veränderungen der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr gem. den Vorschriften des IFRS 9 verweisen wir auf Abschnitt 40 "Finanzinstrumente". Die Wertberichtigungen zur Berücksichtigung von erwarteten Kreditverlusten aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 49.503 (Vorjahr: 62.055) wurden unter Berücksichtigung von Einzelrisiken und auf Basis historischer Zahlungsausfälle berechnet. Hierbei wurden Forderungen sowohl einzeln (bei Vorliegen von objektiven Hinweisen) als auch aufgrund erwarteter Kreditverluste wertberichtigt. Die Ermittlung von Wertberichtigungen auf Forderungen beruht in erheblichem Maß auf Einschätzungen und Beurteilungen einzelner Forderungen, bei denen neben Kreditwürdigkeit und Zahlungsverzug des jeweiligen Kunden auch die aktuellen Konjunkturentwicklungen und historische Ausfallerfahrungen berücksichtigt werden. Der darin bereits enthaltene Anteil von Wertberichtigungen auf langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug TEUR 0 (Vorjahr: 4.111). Im Geschäftsjahr waren sonstige finanzielle Vermögenswerte aufgrund erwarteter Kreditverluste mit insgesamt TEUR 104 (Vorjahr: 184) wertgemindert. Sie waren im Geschäftsjahr, wie im Vorjahr nicht überfällig. Insgesamt waren im Geschäftsjahr TEUR 0 (Vorjahr: 0) an monetären Vermögenswerten als Sicherheiten für potenzielle, zukünftige Gewährleistungen aus Bauleistungen hinterlegt. Der unter den kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene kurzfristige Anteil der Forderungen aus Devisentermingeschäften beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 888 (Vorjahr: 4.192). 29. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 68.749 (Vorjahr: 44.607) beinhalten Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände. Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus einer erhaltenen Anzahlung aus einem Großprojekt in Ungarn. Zum 31. Dezember 2023 bestanden TEUR 0 (Vorjahr: 3.074) an Verfügungsbeschränkungen auf Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente bei den russischen Tochtergesellschaften. 30. ZUR VERÄUSSERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr waren keine zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte bilanziert. 31. EIGENKAPITAL Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. November 2022 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von damals 111.186.566,76 EUR, eingeteilt in 26.091.781 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um bis zu 74.124.374,99 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.394.520 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet EUR 4,26 je Stückaktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Dementsprechend wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung 16.945.697 neue, auf den Inhaber lautende Aktien unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben und das gezeichnete Kapital mit Wirkung zum 23.03.2023 um 72.211.776,98 EUR erhöht. Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der BAUER AG ist seitdem eingeteilt in 43.037.478 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund 4,26 EUR je Stückaktie. Seitdem und zum 31. Dezember 2023 beträgt das gezeichnete Kapital der BAUER Aktiengesellschaft demnach 183.398.343,74 EUR. Die Aktien sind nennwertlos. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung, mit Ausnahme von gesetzlichen Stimmverboten wie in § 136 AktG, je eine Stimme. Herr Helmuth Newin, Regensburg, hat gemäß § 20 Abs. 1 AktG mit Schreiben vom 19. Juli 2023 mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der BAUER Aktiengesellschaft gehört. Ihm sind nach § 16 Abs. 4 AktG die durch die SD Thesaurus GmbH, München gehaltenen Aktien an der BAUER Aktiengesellschaft zuzurechnen. Dementsprechend hat auch die SD Thesaurus GmbH, München, mit Schreiben vom 18. Juli 2023 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der BAUER Aktiengesellschaft gehört. Mit Datum vom 4. März 2024 hat die SD Thesaurus GmbH gemäß § 20 Abs. 3 GwG mitgeteilt, dass der SD Thesaurus GmbH mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 unmittelbar noch 33,9255 % der Aktien der BAUER Aktiengesellschaft gehören. Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen Durch Beschluss der Hauptversammlung der BAUER Aktiengesellschaft vom 31. März 2021 ist der Vorstand der Gesellschaft im Wege der Satzungsänderung ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. März 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 10.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist hierzu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen, b) bei Kapitalerhöhungen gegen Geldeinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des vorhandenen Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, c) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, die sich bei Kapitalerhöhungen gegen Geld- und/oder Sacheinlagen aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, d) zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend), bei der den Aktionären angeboten wird, ihren Dividendenanspruch wahlweise (ganz oder teilweise) als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2021 in die Gesellschaft einzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt § 4 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend zu ändern. Durch Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 befristet eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots oder über die Börse. Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse von Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots, dürfen der Erwerbspreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse je Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann der Kaufpreis angepasst werden. Die mittels der vorstehenden Ermächtigungen erworbenen Aktien kann der Vorstand zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwenden. Insofern können die erworbenen Aktien insbesondere auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis (ohne Erwerbsnebenkosten) veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Die Aktien können zudem an Dritte übertragen werden, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. Sie können zudem an Mitarbeiter und Geschäftsleitungsmitglieder der Gesellschaft und mit ihr verbundenen Unternehmen auch im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen ausgegeben werden. Die vorbezeichneten Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. Hinsichtlich der Verwendung der zurückgekauften Aktien sieht die Ermächtigung für bestimmte Fälle den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, wurde bisher nicht genutzt. Das übrige Eigenkapital der BAUER Gruppe hat sich wie folgt entwickelt: scrollen
Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurde keine Dividende an die Aktionäre ausgezahlt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen über den rechnerischen Wert des Nennbetrages hinaus erzielt wurden, sowie Aufwendungen für die Ausgabe von Aktien. Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn Die anderen Gewinnrücklagen und der Bilanzgewinn enthalten in der Vergangenheit erzielte Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. In den Gewinnrücklagen sind Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie darauf entfallende erfolgsneutrale Steuern enthalten. Im Geschäftsjahr beträgt der kumulierte Umbewertungsbetrag brutto TEUR -39.593 (Vorjahr: -32.103). Latente Steuern wurden in Höhe von TEUR 11.568 (Vorjahr: 9.221) ausgewiesen. Außerdem wird darin der IFRS-Ausgleichsposten ausgewiesen, der kumulierte Effekte aus dem Erstanwendungszeitpunkt der IFRS beinhaltet. Die kumulierten Ergebnisse betragen zum Stichtag TEUR 10.387 (Vorjahr: 10.387). Im Vorjahr wurden von der BAUER Resources GmbH die restlichen 16,67 % der Anteile an der Site Group for Services and Well Drilling Ltd. Co., Amman, Jordan für 1 USD erworben. Die Minderheitenanteile in Höhe von TEUR -25.050 wurden aufgrund der Eigenkapitaltransaktion unter Gesellschaftern mit dem Kaufpreis verrechnet und die die anderen Gewinnrücklagen umgegliedert. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung eines beherrschten ausländischen Geschäftsbetriebs werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in einer gesonderten Rücklage im Eigenkapital kumuliert. Der kumulierte Betrag wird in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, sobald die Nettoinvestition veräußert wird. Die kumulierte Differenz aus den Währungsumrechnungen beträgt TEUR -15.758 (Vorjahr: -9.257). Ebenfalls enthalten ist die Rücklage für erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte. Diese Veränderungen werden in der sogenannten Fair-Value-through-OCI-Rücklage im Eigenkapital kumuliert. Die kumulierten Effekte betragen TEUR 1.200 (Vorjahr: -2.412) und werden aus dieser Rücklage in die Gewinnrücklagen übertragen, wenn die entsprechenden Eigenkapitalinstrumente ausgebucht werden. Die latenten Steuern hierfür betragen TEUR -100 (Vorjahr: 53). Die Hedging-Rücklage und Rücklage für Sicherungskosten umfassen die Cashflow-Sicherungsrücklage und die Kosten der Sicherungsrücklage. Die Cashflow-Sicherungsrücklage dient der Erfassung des wirksamen Teils der Gewinne oder Verluste aus Derivaten, die als Cashflow-Sicherungsbeziehung designiert sind. Die Beträge werden in der Folge in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert. Die kumulierten Ergebnisse betragen TEUR 2 (Vorjahr: 2). Die Hedging-Rücklage beträgt vor Steuern TEUR 640 (Vorjahr: 1.361). 31.1. Minderheitsgesellschafter Einzelheiten zu den nicht 100 %igen Tochterunternehmen, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen Die Minderheitsgesellschafter, die in der BAUER Gruppe wesentlich sind, stellen sich wie folgt dar: scrollen
scrollen
Nachfolgend sind zusammengefasste Finanzinformationen für jede Konzerngesellschaft mit wesentlichen Minderheitsgesellschaftern angegeben, die den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen entsprechen: BILANZ scrollen
scrollen
* Im Vorjahr wurden die restlichen 16,67 % Anteile an der Site Group erworben. ERGEBNISRECHNUNG scrollen
scrollen
KAPITALFLUSSRECHNUNG scrollen
scrollen
31.2. Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement Zielsetzung des Kapitalmanagements der BAUER Gruppe ist es, ein starkes Finanzprofil zu gewährleisten. Insbesondere sollen für die Aktionäre angemessene Dividendenzahlungen sowie für die Fremdkapitalgeber vereinbarte Zins- und Tilgungszahlungen sichergestellt werden. Darüber hinaus will man ausreichende finanzielle Spielräume zur Fortsetzung des Wachstumskurses erhalten. Das Risikoprofil wird aktiv gesteuert und überwacht. Hierfür wird vor allem auf die Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Nettoverschuldung und Ergebnis nach Steuern zurückgegriffen. Die Kennzahlen sind in folgender Übersicht dargestellt: scrollen
Unter den Finanzschulden sind jeweils lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen und sonstige Finanzverbindlichkeiten enthalten. Das Net Interest Coverage umfasst das Finanzergebnis, korrigiert um Erträge aus operativen Beteiligungen. Im Rahmen der Kapitalmanagementstrategie für die Tochterfirmen der BAUER Gruppe wird darauf geachtet, dass die Konzerngesellschaften eine den lokalen Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung haben. Unser Ziel ist es dabei, den notwendigen Finanz- und Liquiditätsspielraum zur Verfügung zu haben. 32. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN Die langfristigen Anteile an den Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
scrollen
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen langfristige Anteile an Verbindlichkeiten aus Jubiläumsverpflichtungen sowie langfristige Anteile der Personalrückstellungen. Die sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten die Marktwerte der Derivate sowie sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Finanzierungsgesellschaften (siehe dazu die Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten unter Abschnitt 40). Die sonstigen langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten. 33. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN Die BAUER Gruppe betreibt verschiedene leistungsorientierte Pläne im In- und Ausland. Die in der Konzernbilanz angesetzten Rückstellungen für Pensionen der Gesellschaften in Schrobenhausen decken den Großteil des Bilanzwertes ab. Für diese Gesellschaften gilt die Versorgungsordnung der BAUER Spezialtiefbau GmbH vom 1. Juli 1992 in der Fassung der Betriebsvereinbarung vom 18. November 1998. Darin gewährt die Gesellschaft allen Mitarbeitern, die bis zum 31. März 1998 in die Firma eingetreten sind, sowie deren Hinterbliebenen eine Altersrente, eine Invalidenrente sowie eine Hinterbliebenenrente an den Ehegatten. Die Altersrente wird nach Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. bei einer vorherigen Inanspruchnahme von Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung zugesagt. Diese beträgt für jedes rentenfähige Dienstjahr 0,225 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes zuzüglich 0,075 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr zuzüglich für den Teil des rentenfähigen Arbeitsverdienstes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,375 % zuzüglich 0,125 % für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr. Bei Versorgungsanwärtern, die nicht der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes angehören: Für jedes rentenfähige Dienstjahr 0,3 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes zuzüglich 0,1 % des rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr zuzüglich für den Teil des rentenfähigen Arbeitsverdienstes oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 0,3 % zuzüglich 0,1 % für jedes vor dem 1. Januar 1999 zurückgelegte rentenfähige Dienstjahr. Da das Pensionswerk seit 1998 geschlossen ist und die laufenden Pensionszahlungen aus dem Cashflow der jeweiligen Gesellschaften geleistet werden existieren keine Finanzierungsvereinbarungen der Pensionspläne durch zusätzliches Planvermögen. Die Hinterbliebenenrente an den Ehegatten beträgt 50 % des jeweils erreichten Anspruchs; daneben sind noch Waisenrenten in verschiedenen Formen zugesagt. Daneben bestehen Besitzstands- und Übergangsregelungen. Die mit den Versorgungssystemen verbundenen Risiken betreffen im Wesentlichen die üblichen Risiken von leistungsorientierten Pensionsplänen in Bezug auf mögliche Änderungen des Abzinsungssatzes und in kleinem Maße der Inflationsentwicklung sowie der Langlebigkeit. Den Berechnungen liegen im Wesentlichen folgende Annahmen zu Grunde: scrollen
scrollen
* Für Gesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr lagen keine Informationen vor. Die Pensionszusagen im Inland werden unter Berücksichtigung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gemäß den "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck ermittelt. Der für die Abzinsung der künftigen Zahlungsverpflichtungen verwendete Zinssatz wird grundsätzlich auf Basis der Renditen erstrangiger Unternehmensanleihen bestimmt. Im Ausland basieren die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten auf publizierten landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ermittelte sich wie folgt: scrollen
Die leistungsorientierte Verpflichtung und das Planvermögen entwickelten sich im Vorjahr wie folgt: scrollen
Die leistungsorientierte Verpflichtung und das Planvermögen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt: scrollen
Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens kann folgenden Kategorien zugeordnet werden: scrollen
Für die qualifizierenden Versicherungsverträge existieren keine Marktpreisnotierungen. Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz, erwartete Gehaltserhöhungen, erwartete Rentensteigerungen sowie die Lebenserwartung. Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen beträgt: scrollen
Die obige Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dies in der Realität ereignet und Veränderungen in einigen Annahmen korrelieren könnten. Die Sensitivität für die Lebenserwartung wird durch pauschale (altersunabhängige) Faktoren für eine Referenzperson mit einer um ein Jahr höheren bzw. um ein Jahr niedrigeren Lebenserwartung erreicht. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der Pensionsrückstellungen in der Bilanz ermittelt werden. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wurde mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren zum Ende der Berichtsperiode berechnet. Die Methoden und Arten von Annahmen zur Vorbereitung der Sensitivitätsanalyse haben sich im Vergleich zur Vorperiode nicht geändert. Die leistungsorientierten Verpflichtungen und das Planvermögen setzen sich nach Ländern wie folgt zusammen: scrollen
scrollen
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung teilt sich wie folgt auf die Mitglieder des Plans auf: scrollen
Die gewichtete durchschnittliche Dauer der leistungsorientierten Pläne beträgt 14,83 Jahre (Vorjahr: 14,81 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2024 werden Rentenzahlungen in Höhe von TEUR 4.419 (Vorjahr: 4.002) erwartet. Davon werden voraussichtlich TEUR 4.419 (Vorjahr: 4.002) vom Arbeitgeber erbracht. Es werden Beiträge in das externe Planvermögen in Höhe von TEUR 68 (Vorjahr: 71) für das Jahr 2024 erwartet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fälligkeiten der undiskontierten Pensionsleistungen: scrollen
34. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN scrollen
In der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 401 (Vorjahr: 572) enthalten. In der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber at-Equity bilanzierten Unternehmen und Beteiligungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitsgemeinschaften in Höhe von TEUR 30.431 (Vorjahr: 27.234) enthalten. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Gleitzeit- und Urlaubsguthaben, Berufsgenossenschaften, Schwerbehindertenabgaben, Tantiemen sowie sonstige Steuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit. Die sonstigen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Finanzierungsgesellschaften. Die Marktwerte entsprechen nahezu den Buchwerten. Die Zinssatzspanne bei den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt 0,8 % bis 13,00 % (Vorjahr: 0,21 % bis 13,00 %). 35. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scrollen
scrollen
In den Rückstellungen für Risiken aus Auftragsabwicklung und Gewährleistungen sind einige Risiken enthalten, die bei der Ausführung von Spezialtiefbauarbeiten und dem Verkauf von Maschinen, Geräten und Werkzeugen für den Spezialtiefbau mit dazugehörenden Serviceleistungen anfallen. Im Wesentlichen sind dies Gewährleistungsverpflichtungen sowie andere ungewisse Verpflichtungen. Die Risiken aus Auftragsabwicklung und Gewährleistungen werden projekt- bzw. baustellenbezogen ermittelt. Die Rückstellungen aus Drohverlusten resultieren im Wesentlichen aus Verlusten bei Bauprojekten. Für die sonstigen Rückstellungen wird mit einem Verbrauch im Jahr 2024 gerechnet. Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen Rückstellungen, bei denen ein voraussichtlicher Verbrauch in einer Zeitspanne von 1 - 5 Jahren erwartet wird (Vorjahr: 0). Bei den Rückstellungen für Prozessrisiken handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten auf Forderungen. 36. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Haftungsverhältnisse sind nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten, die in Höhe, der am Bilanzstichtag maximal möglichen Inanspruchnahme ausgewiesen werden. scrollen
In der Bauindustrie ist die Ausstellung von verschiedenen Bürgschaften zur Absicherung der bauvertraglichen Verpflichtungen üblich und notwendig. Diese Bürgschaften werden üblicherweise von Banken bzw. Kreditversicherungsunternehmen (Bürgen) ausgestellt und umfassen im Wesentlichen Angebots-, Vertragserfüllungs-, Vorauszahlungs- und Gewährleistungsbürgschaften. Im Fall der Bürgschaftsbeziehung bestehen vertragliche Regressansprüche der Bürgen gegenüber dem Konzern. Ein Risiko einer Bürgschaftsinanspruchnahme besteht nur dann, wenn den zugrunde liegenden vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird. Die Haftungsverhältnisse waren überwiegend zur Sicherung von Vertragserfüllungen, Gewährleistungsverpflichtungen und Vorauszahlungen gegeben. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen gegenüber Dritten. Im Übrigen haften wir gesamtschuldnerisch für alle Arbeitsgemeinschaften, an denen wir beteiligt sind. Abflüsse aus Haftungsverhältnissen werden nicht erwartet. Künftige Zahlungsverpflichtungen aus Bestellungen, die bilanziell noch nicht erfasst waren (Bestellobligo) betrugen zum 31. Dezember 2023 TEUR 12.294 (Vorjahr: 14.660). Der Wert resultiert im Wesentlichen aus diversen offenen Bestellungen für den Bereich Technische Anlagen und Maschinen der Gesellschaften SCHACHTBAU Nordhausen GmbH (TEUR 8.338), BAUER Spezialtiefbau GmbH (TEUR 1.450) sowie der BAUER Aktiengesellschaft (TEUR 1.325). 37. AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHE Es ist nicht geplant, Geschäftsbereiche im Sinne des IFRS 5 einzustellen oder aufzugeben. 38. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Die der BAUER Gruppe bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Die nachfolgende Angabe wurde am 19. Juli 2024 aktualisiert: Die Gesellschaft hat zusammen mit weiteren verbundenen Unternehmen als wesentlichen Finanzierungsbaustein der Konzernfinanzierung einen Konsortialkreditvertrag mit einem Bankenkonsortium über ein Kreditvolumen in Höhe von 390 Mio. EUR abgeschlossen. Die Laufzeit des Konsortialkreditvertrages endet am 21. September 2024. Am 03. Juni 2024 konnte mit den Kreditgebern eine Refinanzierungsvereinbarung des Konsortialkreditvertrages abgeschlossen werden. Die neue Laufzeit beträgt drei Jahre und kann mit Einwilligung der Vertragsparteien bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Kreditmarge der Refinanzierung hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Kreditvertrag um 25 Basispunkte erhöht. Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2023 keine Ereignisse, über die nach IAS 10 berichtet werden muss. SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN39. KAPITALFLUSSRECHNUNG Der Fonds der Kapitalflussrechnung umfasst ausschließlich die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel. In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungsströme erläutert, und zwar getrennt nach Mittelzu- und Mittelabflüssen aus dem laufenden Geschäft sowie aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Das Ergebnis vor Steuern wird um nicht zahlungswirksame Transaktionen bereinigt. Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Working Capital ergibt sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Die Investitionstätigkeit umfasst neben Zugängen im Sach- und Finanzanlagevermögen auch die Zugänge immaterieller Vermögenswerte sowie die Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen. In der Finanzierungstätigkeit ist neben Zahlungsmittelabflüssen aus Dividendenzahlungen die Veränderung der übrigen Finanzschulden enthalten. Die Veränderungen der Bilanzpositionen, die für die Entwicklung der Kapitalflussrechnung herangezogen werden, sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da Effekte aus der Währungsumrechnung und aus Konsolidierungskreisänderungen sowie die Zuführung und Auflösung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Rückstellungen nicht zahlungswirksam sind und ausgesondert werden. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Transaktionen enthalten nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, wie z. B. Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen, nicht zahlungswirksame Effekte aus der Fremdwährungsumrechnung sowie Wertminderungen und Wertaufholungen des Umlaufvermögens. Die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in diesem Posten ist im Wesentlichen auf die Marktwertveränderung von Derivaten zurückzuführen. 40. FINANZINSTRUMENTE Im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit und im Finanzierungsbereich ist die BAUER Gruppe insbesondere Währungskurs- und Zinsschwankungen sowie Liquiditäts- und Ausfallrisiken ausgesetzt. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften auszuschließen bzw. zu begrenzen. Alle Sicherungsmaßnahmen werden zentral durch die BAUER AG gesteuert. Durch das Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass eine ausreichende Funktionstrennung bei Handel und Abwicklung gegeben ist. Alle Derivatgeschäfte werden nur mit Banken höchstmöglicher Bonität abgeschlossen. MARKTRISIKEN Währungsrisiko Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch Finanzinstrumente, welche in einer von der funktionalen Währung abweichenden Währung denominiert und monetärer Art sind; wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Als relevante Risikovariablen gelten die Wechselkurse zwischen funktionaler und nicht funktionaler Währung, in denen die BAUER Gruppe Finanzinstrumente eingeht. Die bestehenden Devisentermingeschäfte dienen der Sicherstellung der Kurssicherungsstrategie. In der BAUER Gruppe sind die wesentlichen originären monetären Finanzinstrumente entweder unmittelbar in funktionaler Währung denominiert oder es werden zu einem wesentlichen Teil die aus dem Wechselkursrisiko resultierenden Schwankungen durch den Einsatz von Derivaten eliminiert. Auch aufgrund der in der Regel kurzfristigen Fälligkeit der Instrumente haben mögliche Währungskursänderungen nur sehr geringfügige Auswirkungen auf das Ergebnis oder das Eigenkapital. Für Zwecke der Sensitivitätsanalyse werden Währungsrisiken aus monetären Finanzinstrumenten sowie Devisentermingeschäften in die Ermittlung einbezogen, die nicht in den funktionalen Währungen der einzelnen Gesellschaften der BAUER Gruppe abgeschlossen wurden. Auswirkungen durch Kursänderungen der jeweiligen Fremdwährung von +/- 10 % auf die Gewinn-und-Verlustrechnung sowie das OCI: scrollen
scrollen
Es bestehen keine Risikokonzentrationen. Zinsrisiko Das Zinsrisiko des Konzerns ergibt sich aufgrund der variabel verzinslichen Finanzschulden (sowie der kurzfristigen in Anspruch genommenen Kreditlinien). Die bestehenden Zinsswaps dienen der Sicherstellung unserer Finanzierungs- und Zinssicherungsstrategie. Es existieren Swapvereinbarungen von variablen in feste Zinsen, um so ein Risiko von schwankenden Zinsen am Markt zu reduzieren. Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originär variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht durch Sicherungsderivate wirtschaftlich abgesichert sind, aus und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten mit ein. Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten (Zinsswaps), die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf die Finanzerträge und Finanzaufwendungen (Bewertungsergebnis aus der Anpassung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten an den beizulegenden Zeitwert) und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt. Die Auswirkungen der Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, bei denen das Hedge Accounting angewendet wird, ist im OCI erfasst. Auswirkungen durch Zinsänderungen von +/- 100 Basispunkten auf die Gewinn-und-Verlustrechnung sowie das OCI: scrollen
In der BAUER Gruppe bestanden zum 31. Dezember 2022 Zinssicherungsinstrumente und variabel verzinste Kreditvereinbarungen, die auf den USD-Libor referenzieren. Der Nominalwert der Zinssicherung betrug 10.000.000 USD, der Fair Value zum 31. Dezember 2022 TEUR 84. Der Nominalwert der Kreditvereinbarungen mit USD-Libor-Referenz betrug zum 31. Dezember 2022 44.250.000 USD, die Ausnutzung TEUR 24.302. Im Geschäftsjahr 2023 lief der Zinsswap vereinbarungsgemäß aus, weswegen zum Stichtag 31. Dezember 2023 kein Zinssicherungsinstrument vorlag, welches auf den USD-Libor referenziert. Rohstoffpreisrisiko Rohstoffpreisrisiken, denen die BAUER Gruppe hinsichtlich der Verfügbarkeit und möglicher Preisschwankungen am Markt ausgesetzt ist, werden durch Lieferzusagen und Festpreisvereinbarungen mit den Lieferanten vor Auftragsausführung ausgeschlossen oder begrenzt. Das Rohstoffpreisrisiko bezieht sich im Wesentlichen auf Stahl. Aufgrund der Festpreisvereinbarungen wird keine Sensitivität angegeben. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis der Geschäftsplanung gesteuert, die sicherstellt, dass die erforderlichen Mittel zur Finanzierung des operativen Geschäfts und der laufenden und künftigen Investitionen in allen Konzerngesellschaften zeitgerecht und in der erforderlichen Währung zu optimalen Kosten zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Liquiditätsrisikomanagements wird der Liquiditätsbedarf aus dem operativen Geschäft, aus Investitionstätigkeiten sowie aus anderen finanziellen Maßnahmen in Form eines Bankenreports und einer Liquiditätsplanung ermittelt. Eine auf einem festen Planungshorizont ausgerichtete Liquiditätsvorschau sowie in der BAUER Gruppe vorhandene, nicht ausgenutzte Kredit- und Avallinien stellen die Liquiditätsversorgung sicher. In der Berichtsperiode bestanden freie Linien für kurzfristige Darlehen und Kontokorrentkredite in Höhe von TEUR 311.939 (Vorjahr: 229.173) sowie für Avale in Höhe von TEUR 268.524 (Vorjahr: 223.630). Aus den folgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten und nicht abgezinsten Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten der BAUER Gruppe ersichtlich: scrollen
scrollen
Im Berichtszeitraum gab es keine Ausfälle bei den Zins- und Tilgungszahlungen. Zum 31. Dezember 2023 wurden von der BAUER AG alle Kreditvereinbarungen die vereinbarte Relation NetDebt/EBITDA und Eigenkapitalquote erfüllt. Es ist nicht zu erwarten, dass für Verbindlichkeiten aus Bürgschaften (Eventualverbindlichkeiten) wesentliche tatsächliche Verbindlichkeiten und damit signifikante Cashflows entstehen werden, für die noch keine Rückstellungen gebildet wurden. Die Fälligkeitsstruktur der derivativen Finanzinstrumente, basierend auf undiskontierten Zahlungsmittelabflüssen und -zuflüssen, stellt sich wie folgt dar: scrollen
scrollen
Für die Berechnung der Zahlungsmittelzuflüsse aus Zinsswaps wurden die Konditionen per 31. Dezember 2023 verwendet. Bei den Devisentermingeschäften handelt es sich um ein Bruttosettlement. Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko wird auf Konzernebene gesteuert. Ausfallrisiken ergeben sich sowohl aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, derivativen Finanzinstrumenten und Einlagen bei Banken und Finanzinstituten, als auch aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Vertragsvermögenswerte. Für eine Zusammenarbeit werden nur Banken und Finanzinstitute mit höchstmöglicher Bonität ausgewählt. In der Berichtsperiode wurde kein Kreditlimit überschritten. Das Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners und daher maximal in Höhe des Bruttobuchwerts gegenüber dem jeweiligen Kontrahenten. Eine Darstellung der Buchwerte und des daraus resultierenden maximalen Ausfallrisikos pro Klasse ist in den Tabellen ab Seite 150 ersichtlich. Dem Risiko aus originären Finanzinstrumenten wird durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle sowie in Deutschland durch Kreditversicherungen Rechnung getragen. Da derivative Finanzinstrumente nur mit Banken höchstmöglicher Bonität abgeschlossen werden und im Rahmen des Risikomanagements je Kontrahent Limits festgelegt sind, ist das tatsächliche Ausfallrisiko für abgeschlossene Devisentermingeschäfte zu vernachlässigen. Es bestehen keine Risikokonzentrationen. Die Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2022 wird im Folgenden auf den Schlussbilanzwert der Wertberichtigung zum 31. Dezember 2023 übergeleitet: scrollen
In den Zuführungen und Auflösungen sind die Ergebnisse aus Wertberichtigungen auf Forderungen abzüglich der Wertminderungen auf uneinbringliche Forderungen in Höhe von TEUR 1.141 (Vorjahr: 5.920) enthalten. Nachfolgende Tabellen zeigen die Bruttobuchwerte nach Ausfallrisiko-Ratingklassen in Form von Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte: scrollen
scrollen
Die Überfälligkeiten entstehen einerseits aufgrund von Abstrichen in der Leistungsanerkenntnis, andererseits wird sehr häufig für öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber gebaut, deren Prozesse zur internen Zahlungsfreigabe zwar langwierig sind, in der Regel aber eine vollständige Zahlung nach sich ziehen. In der folgenden Tabelle sind die Bruttobuchwerte der sonstigen finanziellen Vermögenswerte nach den ECL-Stufen zum 31. Dezember dargestellt: scrollen
scrollen
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die zu Amortised Cost bewertet werden, gelten als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet", weshalb die in der Periode erfasste Wertberichtigung auf die erwarteten 12-Monats-Kreditverluste begrenzt wurde. Dabei sind Schuldinstrumente als "mit geringem Ausfallrisiko behaftet" einzustufen, wenn das Risiko der Nichterfüllung gering ist und der Schuldner jederzeit in der Lage ist, seine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen kurzfristig zu erfüllen. Finanzielle Vermögenswerte werden der Stufe 2 zugeordnet, wenn sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, aber noch kein Ausfall vorliegt. Dementsprechend befinden sich unter der Stufe 3 sämtliche einzelwertberichtigte finanzielle Vermögenswerte. In der BAUER Gruppe umfassen die sonstigen finanziellen Vermögenswerte im Wesentlichen kurzfristige Darlehen an nahestehende Unternehmen, Kautionsforderungen sowie sonstige Forderungen. Die Darlehensforderung gegenüber der BAUER Nimr LLC (Vorjahr: 10.774), welche letztes Jahr die größte Einzelposition innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte dargestellt hat, besteht zum 31. Dezember 2023 nicht mehr. Bei den anderen Kreditnehmern ist das Rating ebenfalls bekannt, sodass ein laufendes Monitoring ermöglicht wird. Die Wertberichtigung für die zu Amortised Cost bewerteten sonstigen finanziellen Vermögenswerten wird wie folgt auf den Schlussbilanzwert der Wertberichtigung übergeleitet: scrollen
scrollen
Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien Die folgende Tabelle stellt die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettogewinne bzw. -verluste (vor Steuern) von Finanzinstrumenten dar, gegliedert nach den Bewertungskategorien des IFRS 9: scrollen
Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets measured at Amortised Cost enthält Ergebnisse aus der Zuführung und Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Wertminderungen und -aufholungen auf uneinbringliche Forderungen, Effekte aus der Währungsumrechnung sowie Zinserträge. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Liabilities measured at Amortised Cost enthält das Ergebnis aus Zinsaufwendungen gegenüber Dritten, für Kontokorrent- und Langfristdarlehen, Avalprovisionen sowie Ergebnisse aus Bankgebühren. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets at Fair Value through OCI ohne Recycling enthält die Dividendenerträge aus den Sonstigen Beteiligungen und Anteilen von nicht konsolidierten Unternehmen. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Financial Assets and Liabilities at Fair Value through Profit or Loss beinhaltet Ergebnisse aus Devisentermin- und Optionsgeschäften sowie Ergebnisse aus Marktwertveränderungen von Zinsswaps. In den Wertminderungen für Financial Assets measured at Amortised Cost sind im Gegensatz zur Überleitungsrechnung für Wertberichtigungen auch die Ergebnisse aus uneinbringlichen Forderungen in Höhe von TEUR 1.141 (Vorjahr: 5.920) enthalten. Aus der folgenden Tabelle sind die auf Vermögenswerte der Kategorie Financial Assets measured at Amortised Cost enthaltenen Wertminderungen ersichtlich: scrollen
Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen aus at Amortised Cost bewerteten Finanzinstrumenten wird nachfolgend dargestellt: scrollen
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) eines Finanzinstruments ist der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Parteien ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Soweit Finanzinstrumente an einem aktiven Markt notiert sind, wie vor allem gehaltene Aktien und begebene Anleihen, stellt die jeweilige Notierung an diesem Markt den beizulegenden Zeitwert dar. Existiert kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden ermittelt. Eine Gegenüberstellung der Buchwerte und Fair Value der Finanzinstrumente sowie eine Überleitung auf die Kategorien des IFRS 9 findet sich in den Tabellen auf Seite 150 ff. Für derivative Finanzinstrumente ohne Optionskomponente, dazu zählen Devisentermingeschäfte sowie Zinsswaps, werden zukünftige Zahlungsströme anhand von Terminkurven ermittelt. Der Fair Value dieser Instrumente entspricht der Summe der diskontierten Zahlungsströme. Die Devisenoptionen werden auf der Basis von marktüblichen Optionspreismodellen bewertet. Für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten, ist aufgrund der kurzen Restlaufzeit der Buchwert als realistische Schätzung des beizulegenden Zeitwertes anzunehmen. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen finanziellen Vermögenswerten sowie sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten verbundenen Zahlungsströmen unter Berücksichtigung der aktuellen Zinsstrukturkurve und dem jeweils anzuwendenden Ausfallrisiko der Gegenparteien bzw. der BAUER Gruppe. Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden anhand einer der in den drei folgenden Stufen beschriebenen Inputparametern ermittelt: scrollen
Die folgenden Tabellen stellen die Entwicklung der zum Fair Value bewerteten Bilanzposten der Stufe 3 dar: scrollen
scrollen
Hierbei handelt es sich um die zum Fair Value through OCI bewerteten Beteiligungen sowie Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen. Die für die Bewertung relevanten Parameter werden aus der jährlichen Mittelfristplanung abgeleitet. Über die Planwerte jeder Einheit wird mit dem Ertragswertverfahren der Unternehmenswert ermittelt. Die Plausibilität der Planung wird durch Controlling und Unternehmensführung geprüft. Nach finaler Meldung prüft ein Gremium aus den Bereichen Group Accounting und Beteiligungscontrolling die Ergebnisse des Ertragswertverfahrens sowie nächste Schritte bei Unterdeckung von Ertragswert im Verhältnis zum Buchwert. Als bedeutende nicht beobachtbare Eingangsparameter gehen hierbei die Annahmen bezüglich der Unternehmensplanung, die Wachstumsrate für die Schätzung der Cashflows nach Beendigung der Planungsperiode sowie der Diskontierungssatz in die Bewertung ein. Basierend auf gegenwärtig vorliegende Informationen wird eine wesentliche Veränderung der Unternehmensplanungen als unwahrscheinlich eingeschätzt. Die verwendeten Cashflow-Prognosen werden aus diesem Grund als geeignete Grundlage für die Fair Value Ermittlung erachtet. Bei einer Variation des auf der Nachsteuer-Basis ermittelten WACC von +/- 0,5 %-Punkten würde das Eigenkapital um TEUR 47 (Vorjahr: 161) niedriger bzw. TEUR 43 (Vorjahr: 190) höher ausfallen. Zwischen den bedeutenden, nicht beobachtbaren Eingangsparametern bestehen keine signifikanten Beziehungszusammenhänge. Es gab keine Umgliederung zwischen den Stufen während des Jahres. Wenn Umstände eintreten, die eine andere Einstufung erfordern, werden diese am Ende der Berichtsperiode umgegliedert. Sonstige Angaben zu Sicherungsgeschäften Im Rahmen der konzerninternen Darlehensvergabe ist die BAUER Gruppe Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, die zum Großteil durch Cashflow-Hedges mittels Devisentermingeschäften gesichert werden, die nach den Regeln des Hedge Accounting gem. IFRS 9 bilanziert werden. Die BAUER Gruppe wendet Hedge Accounting gem. IFRS 9 auf Fremdwährungstransaktionen nur an, wenn als Grundgeschäft ein kurz- oder langfristiges endfälliges bzw. Tilgungsdarlehen vorliegt. Das Sicherungsgeschäft wird so abgeschlossen, dass Nominalwert von Sicherungsgeschäft und Grundgeschäft deckungsgleich sind, was einem Hedge Ratio von 1:1 entspricht. Die wesentlichen Vertragsmerkmale der Devisentermingeschäfte stimmen mit den Vertragsbestandteilen des Grundgeschäfts überein. Die effektiven Fair Value Änderungen der Sicherungsinstrumente, die in, die in der Hedging-Reserve im OCI erfasst werden, werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der die gesicherte Transaktion (Intercompany Darlehen in Fremdwährung) sich aufgrund der Fremdwährungsumrechnung auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Die prospektive Effektivität und die wirtschaftliche Beziehung werden mit der Critical Term Match-Methode nachgewiesen. Die Bestimmung von etwaigen Ineffektivitäten erfolgt anhand der Dollar-Offset-Methode auf Basis der hypothetischen Derivate-Methode. Bei der Absicherung von Fremdwährungsgeschäften entstehen Ineffektivitäten möglicherweise dann, wenn sich die Bonität der Gruppe oder der Gegenpartei des Derivats ändern oder sich der Zeitpunkt der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung verändert. Während der Berichtsperiode sind keine Ineffektivitäten aufgetreten. Weiterhin ist das zinsbedingte Cashflow-Risiko der variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen durch Zinsswaps abgesichert und die Schuldscheindarlehen somit in festverzinsliche Finanzschulden konvertiert worden. Die wesentlichen Vertragsmerkmale der Zinsswaps stimmen mit den Vertragsbestandteilen des Grundgeschäfts überein. Dabei sind Nominalwert des Grundgeschäfts mit dem Nominalwert des Sicherungsgeschäfts, auf dessen Basis die Zinszahlungen erfolgen, deckungsgleich. Dies entspricht einem Hedge-Ratio von 1:1. Die Schuldscheindarlehen und der Zinsswap sind als Sicherungsbeziehung designiert. Gewinne und Verluste werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der sich die gesicherte Transaktion (Darlehen) auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt (Bei Realisierung des Zinsaufwandes). Bei der Absicherung von Zinsrisiken kann es zu Ineffektivitäten kommen, wenn sich der Zeitpunkt der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung ändert oder wenn sich das Kreditrisiko einer Partei verändert. Buchhalterisch zu erfassende Ineffektivitäten sind im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht aufgetreten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Nominalvolumina und Marktwerte der im Konzern eingesetzten derivativen Finanzinstrumente: scrollen
Zusätzlich zu den Zinsswaps und Devisentermingeschäften wurden während des Geschäftsjahres (wie auch im Vorjahr) Devisenoptionsgeschäfte abgeschlossen. Die Laufzeit endete im selben Jahr wieder, sodass zum Stichtag keine Optionen im Bestand sind. Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit künftiger Zahlungsströme Die folgende Tabelle stellt die quantitativen Informationen je Risikokategorie dar. Darin enthalten sind das zeitliche Profil für den Nominalbetrag des Sicherungsinstruments sowie der Durchschnittskurs des Sicherungsinstruments. Bei der Absicherung des Zinsrisikos handelt es sich um regelmäßige Zinszahlungen bis zur Endfälligkeit des Zins-Swaps: scrollen
scrollen
Auswirkungen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte der Sicherungsinstrumente (finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten getrennt) sowie die Bilanzposten der Sicherungsinstrumente dar: scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte der abgesicherten Grundgeschäfte sowie die Salden der Cashflow-Hedge Rücklage abgebildet: scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
Die Terminkomponente, die in der Rücklage für Sicherungskosten erfasst wird, sichert ein sog. Time-Period-Related Grundgeschäft. Die ergebniswirksame Umgliederung erfolgte im Geschäftsjahr in den Posten Finanzerträge und Finanzaufwendungen. Während der Berichtsperiode sind keine Ineffektivitäten aufgetreten. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten a) Finanzielle Vermögenswerte Die folgenden finanziellen Vermögenswerte unterliegen einer potenziellen Saldierung, durchsetzbaren Master-Netting-Vereinbarungen oder ähnlichen Vereinbarungen. Der Bruttobetrag angesetzter finanzieller Vermögenswerte entspricht dem Nettobetrag, da in der Bilanz keine Saldierung vorgenommen wurde. scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
b) Finanzielle Verbindlichkeiten Die folgenden finanziellen Verbindlichkeiten unterliegen einer potenziellen Saldierung, durchsetzbaren Master-Netting-Vereinbarungen oder ähnlichen Vereinbarungen. Der Bruttobetrag angesetzter finanzieller Verbindlichkeiten entspricht dem Nettobetrag, da in der Bilanz keine Saldierung vorgenommen wurde. scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
In der Spalte "Finanzinstrumente" werden die Beträge ausgewiesen, die Gegenstand einer Aufrechnungsrahmenvereinbarung sind, aber wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen für eine Saldierung in der Bilanz nicht aufgerechnet wurden. In der Spalte "erhaltene Barsicherheiten" bzw. "geleistete Barsicherheiten" sind die bezogen auf die Gesamtsumme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erhaltenen Beträge von Barsicherheiten und Sicherheiten von Finanzinstrumenten ausgewiesen, welche die Kriterien für eine Aufrechnung in der Bilanz nicht erfüllen. Im Konzern werden Finanzinstrumente entsprechend der Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 Bilanzposten zugeordnet. Für kurzfristige Finanzinstrumente, die zu Amortised Cost bilanziert werden, erfolgt gemäß IFRS 7.29a keine Fair Value Angabe. Die folgende Übersicht zeigt eine Überleitung der Klassen auf die Kategorien des IFRS 9 und die jeweiligen Marktwerte: scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
scrollen
Zur grundsätzlichen Einordnung der unterschiedlichen Bewertungskategorien und -maßstäbe verweisen wir auf den Abschnitt 5.2 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Nettoverbindlichkeiten Die Entwicklung der Nettoverbindlichkeiten ist in folgender Tabelle dargestellt: scrollen
scrollen
Die sonstigen Veränderungen beinhalten im Wesentlichen Effekte aus der Währungsumrechnung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen. 41. ORGANE DER GESELLSCHAFT Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat an: Anteilseignervertreter scrollen
Arbeitnehmervertreter scrollen
Vorstand scrollen
42. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG Das Vergütungssystem fand für das Bezugsjahr 2023 analog zum Vorjahr 2022 grundsätzlich noch Anwendung, allerdings mit der Abweichung, dass auf die Verpflichtung des Vorstands zur Anlage des LTI-Aktien-Anteils in Aktien aufgrund des Delistings verzichtet wurde. Zum 01.01.2024 wird das bestehende Vergütungssystem vom Aufsichtsrat aufgehoben, so dass die Verpflichtung zur Anlage von variablen Vergütungsteilen in Aktien durch den Vorstand auch zukünftig entfällt. 43. ANGABEN ÜBER DIE BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN Gesamtbezüge nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB Mitglieder des Vorstands der BAUER AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten bzw. den Geschäftsführungen von anderen Unternehmen, mit denen die BAUER AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB für ihre ausgeübte Vorstandstätigkeit ohne die Zuführung zu Pensionsrückstellungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 1.412 (Vorjahr: 1.780). Davon sind TEUR 764 (Vorjahr: 1.130) erfolgsunabhängige und TEUR 648 (Vorjahr: 650) erfolgsbezogene Gehaltsbestandteile. In den Gesamtbezügen sind Sachbezüge aus der privaten Nutzung eines Dienst-Pkw nebst Aufwandsentschädigungen für jedes Mitglied des Vorstands sowie Beiträge zur Gruppenunfallversicherung und der Berufsgenossenschaft enthalten. Alt-Verträge mit Vorstandsmitgliedern enthalten Pensionszusagen und eine Hinterbliebenenversorgung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Daneben wird eine Altersversorgung über den Weg der Direktversicherung mit Entgeltumwandlung ermöglicht. Aufgrund der für Vorstandsmitglieder geltenden betrieblichen Altersversorgung ist ein Pensionsaufwand (Service Costs) in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: 12) entstanden. Das festgelegte Basisgehalt zur Berechnung der Altersversorgungsleistungen ist bei allen Verträgen deutlich niedriger als das Grundgehalt. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands beliefen sich für das Geschäftsjahr 2023 auf TEUR 1.071 (Vorjahr: 300). Darin enthalten sind Leistungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Höhe von TEUR 750 (Vorjahr: 0). Die Vorstandsverträge enthalten im Falle vorzeitiger Vertragsbeendigungen individuelle Abfindungsklauseln, die sich hinsichtlich des Abrechnungsmodus an der Beschäftigungszeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientieren und bezogen auf ein Vorstandsmitglied so bemessen sind, dass ein Betrag von zwei Jahresvergütungen nicht überschritten wird. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots sind mit den Mitgliedern des Vorstands nicht getroffen. Für ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind zum Stichtag Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 6.158 (Vorjahr: 6.040) passiviert. Die Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2023 betrug TEUR 391 (Vorjahr: 378). Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen nach IAS 24 Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Als Geschäftsvorfall mit nahestehenden Unternehmen und Personen gilt die Übertragung von Ressourcen, Dienstleistungen oder Verpflichtungen zwischen dem berichtenden Unternehmen und einem nahestehenden Unternehmen beziehungsweise einer nahestehenden Person, unabhängig davon, ob dafür ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Im Geschäftsjahr wurde das bestehende Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder angepasst, so dass der variable Vergütungsanteil Long Term Incentives auf Aktienbasis ("LTI Aktien") entfällt. Die variable Vergütung besteht damit nur noch aus dem kurzfristtigen Bestandteil, dem sogenannten Short Term Incentives ("STI") und dem mehrjährigen Bestandteil, Long Term Incentives mit Barausgleich ("LTI Bar"). Für den "STI" und den "LTI Bar" werden durch den Aufsichtsrat zu Beginn des Bezugsjahres Zielvorgaben anhand finanzieller und nichtfinanzieller Leistungskriterien gemacht. Nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres erfolgt im Folgejahr nach Feststellung des Jahresabschlusses die Auszahlung auf Basis der Erreichung der zuvor definierten Zielvorgaben. Als Zielwerte wurden sowohl qualitative als auch quantitative Vorgaben vereinbart. Neben Berücksichtigung von Gesamtkonzernleistung und Ergebnis nach Steuern fließen auch Leistungskriterien der Bereiche Markt, Mitarbeiter, Unternehmenskultur, Finanzen, Ergebnisentwicklung, Bilanz, Organisation, Prozesse, Strategie, IT, Rechnungswesen, Stakeholder sowie ökologische und soziale Aspekte in die Betrachtung ein. Zusätzliche individuelle Zielvorgaben sind ebenfalls möglich. Der konkrete Auszahlungsbetrag des "STI" hängt von der Erreichung der für das Geschäftsjahr vorgegebenen Ziele ab. Der "LTI Bar" erstreckt sich mit dem Bemessungszeitraum für die Zielerreichung auf das aktuelle und die drei vorhergehenden Geschäftsjahre. Für die bestehenden Pachtverträge mit nahen Angehörigen wurde zum 31. Dezember 2023 nach IFRS 16 ein Nutzungsrecht von TEUR 1.526 aktiviert (Vorjahr: 1.350) und eine Verbindlichkeit TEUR 1.604 (Vorjahr: 1.398) passiviert. Gegenüber der BAUER Stiftung bestanden zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten aus einem grundschuldbesicherten Tilgungsdarlehen in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: 1.500), für das fixe Zinsen in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: 83) gezahlt wurden. Die BAUER Stiftung ist ein sonstiges nahestehendes Unternehmen. Bezüglich des Darlehens gegen das assoziierte Unternehmen BAUER Nimr LLC, Maskat, Sultanat Oman, verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt 28 "Forderungen und sonstige Vermögenswerte". Die Vergütung der Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte kann der folgenden Tabelle entnommen werden. scrollen
Die zum Bilanzstichtag ausstehenden Salden für variable nicht anteilsbasierte Vergütungsbestandteile betrugen TEUR 648 (Vorjahr: 425). Für die Ausübung der Funktion als Arbeitnehmer erhielten Aufsichtsratsmitglieder insgesamt TEUR 624 (Vorjahr: 568). Aus mit nahen Angehörigen bestehende Anstellungs- und Dienstverträge geleistete Vergütungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 436 (Vorjahr: 459). Rentenbezüge für Familienmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 145 (Vorjahr: 135). Die Pensionszahlungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder betrugen insgesamt TEUR 321 (Vorjahr: 300). Der nach IAS 19 ermittelte Anwartschaftsbarwert (Defined Benefit Obligation) sämtlicher Pensionszusagen gegenüber den zum Jahresende amtierenden Mitgliedern des Vorstands betrug zum Geschäftsjahresende TEUR 182 (Vorjahr: 139). Die wesentlichen Beziehungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Konzerns und nahestehenden Unternehmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: scrollen
Die bezogenen Leistungen umfassen im Wesentlichen alle im Geschäftsjahr erfassten Aufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen. Von assoziierten Unternehmen wurden Dividenden in Höhe von TEUR 3.334 (Vorjahr: 3.600) und von Gemeinschaftsunternehmen TEUR 0 (Vorjahr: 0) erhalten. Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen werden zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte enthalten uneinbringliche Forderungen sowie finanzielle Vermögenswerte gegenüber nahestehenden Unternehmen. 44. GEMEINSCHAFTLICHE TÄTIGKEITEN Die wesentlichen gemeinschaftlichen Tätigkeiten sind nachfolgend aufgeführt: Geschäftsjahr 2022: scrollen
Geschäftsjahr 2023: scrollen
45. HONORARE UND DIENSTLEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS Das für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar gliedert sich wie folgt: PricewaterhouseCoopers: scrollen
In den Honoraren für sonstige Leistungen und für andere Bestätigungsleistungen sind sowohl prüfungsnahe Beratungsleistungen, projektbegleitende Prüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie als auch Dienstleistungen im Rahmen der Offenlegungspflichten enthalten. 46. FREIGABE DES KONZERNABSCHLUSSES Die nachfolgende Angabe wurde am 19. Juli 2024 aktualisiert: Der Vorstand hat den Konzernabschluss zur Billigung an den Aufsichtsrat freigegeben. 47. ANZAHL DER MITARBEITER scrollen
48. VORSCHLAG FÜR DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS Der festgestellte Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 weist einen Bilanzverlust aus. Daher wird der Hauptversammlung kein Vorschlag über die Verwendung eines Bilanzgewinns vorgelegt. 49. AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES scrollen
* Gesellschaften werden trotz Kapitalanteil < 50 % vollkonsolidiert. Gründe hierfür können u. A. vertragliche Vereinbarungen sein, die der BAUER Gruppe beherrschenden Einfluss (Control) gemäß IFRS 10 ermöglichen.
Schrobenhausen, den 19. Juli 2024 Der Vorstand Dipl.-Betriebswirt (FH) Hartmut Beutler Peter Hingott Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. Allgemeine AngabenDie BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Ingolstadt unter der Nummer HR B 101375 eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzbuches aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. II. Gliederung, Vergleichbarkeit der Vorjahreszahlen und GrundsätzeDer Jahresabschluss wurde gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/WährungsumrechnungBilanzierung und Bewertung der Aktivposten Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind mit ihrem Auszahlungsbetrag aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen nach ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Sachanlagen werden über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen drei und 21 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und € 800 (vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag) für das einzelne Wirtschaftsgut nicht übersteigen (geringwertige Wirtschaftsgüter), werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit der am Bilanzstichtag beizulegende Wert unter den Anschaffungskosten liegt, wird dieser angesetzt. Abschreibungen der Finanzanlagen werden ausschließlich aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Von dem Wahlrecht i.S.d. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wird nicht Gebrauch gemacht. Ausleihungen sind zum Nennbetrag angesetzt. Soweit der am Bilanzstichtag beizulegende Wert unter den Anschaffungskosten liegt, wird dieser angesetzt. Abschreibungen der Finanzanlagen werden ausschließlich aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Rückdeckungsversicherungsansprüche werden auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw. Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) zum Bilanzstichtag bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden zum Nennwert bewertet. Latente Steuern Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen. Vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz einer sich insgesamt ergebenden Steuerentlastung wird Gebrauch gemacht. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29,13 % zugrunde (15,83 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 13,30 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 380 %. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt zum 31. Dezember 2023 1,82 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und Rentensteigerungen von jährlich 2,0 %, in 2024 abweichend 6,0 %, zugrunde gelegt sowie eine Standardfluktuation der Heubeck Richttafeln mit Niveau 90% unterstellt. Erfolgswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes werden im Finanzergebnis erfasst. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 264 der für die Ausschüttung gesperrt ist. In den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten im Rahmen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Derivative Finanzinstrumente sind, soweit die hierfür zu berücksichtigen Kriterien erfüllt sind, nach § 254 HGB in Bewertungseinheiten abgebildet und sich gegenüberstehende kompensierende Wertänderungen werden bilanziell nicht erfasst (Einfrierungsmethode). Die positiven beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente, die nicht in Bewertungseinheiten abgebildet sind, werden nicht bilanziert. Es werden lediglich Drohverlustrückstellungen in Höhe der negativen beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente, die nicht in Bewertungseinheiten abgebildet sind, gebildet. Fremdwährungsumrechnung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden mit dem zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Wechselkurs erfasst. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer voraussichtlichen Laufzeit von über einem Jahr erfolgt zu dem jeweiligen Transaktionskurs oder dem jeweils ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag. Für die Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von unter einem Jahr sowie für flüssige Mittel wird der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag verwendet. Haftungsverhältnisse Die in den Haftungsverhältnissen dargestellten Beträge entsprechen dem vertraglichen Haftungsumfang. IV. BilanzerläuterungenAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens während des Geschäftsjahres ist in dem nachfolgenden Anlagenspiegel (Seiten 6 und 7) dargestellt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen (Anteilsbesitz) - d. h. die Unternehmen, von denen die Gesellschaft direkt oder indirekt mindestens 20 % der Anteile besitzt - werden in der Aufstellung zum Anteilsbesitz im Kapitel "VI. Sonstige Angaben" dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Darlehensforderungen in Höhe von T€ 107.629 (Vorjahr: T€ 18.514), die im Wesentlichen mit Zinssätzen zwischen 7,50 % und 8,50 % p.a. verzinst werden. Des Weiteren sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 7.740 (Vorjahr: T€ 1.317) enthalten. Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T€ 360 (Vorjahr: T€ 358), die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen. Es bestehen sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T€ 360 (Vorjahr: T€ 358). Diese betreffen die Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Abgrenzungen für Aufwendungen aus Wartungsverträgen und Mietsoftware über T€ 5.227 (Vorjahr: T€ 4.761) sowie der Nürnberger Lebensversicherung in Höhe von T€ 11 (Vorjahr: T€ 12). AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 scrollen
scrollen
scrollen
Aktive latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf folgenden Abweichungen zu steuerlichen Bewertungsvorschriften und haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Gezeichnetes Kapital In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18. November 2022 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von damals 111.186.566,76 EUR, eingeteilt in 26.091.781 auf den Inhaber lautenden Stückaktien, um bis zu 74.124.374,99 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.394.520 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet EUR 4,26 je Stückaktie gegen Bareinlagen zu erhöhen. Dementsprechend wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung 16.945.697 neue, auf den Inhaber lautende Aktien unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben und das gezeichnete Kapital mit Wirkung zum 23.03.2023 um 72.211.776,98 EUR erhöht. Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der BAUER AG ist seitdem eingeteilt in 43.037.478 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund 4,26 EUR je Stückaktie. Seitdem und zum 31. Dezember 2023 beträgt das gezeichnete Kapital der BAUER Aktiengesellschaft demnach 183.398.343,74 EUR. Die Aktien sind nennwertlos. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung, mit Ausnahme von gesetzlichen Stimmverboten wie in § 136 AktG, je eine Stimme. § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft enthält eine Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital bis zum 30. März 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 10 Mio. durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Der Vorstand ist hierzu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Durch Beschlussfassung in der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 26. Juni 2024 befristet eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots oder über die Börse. Die aufgrund dieser Ermächtigungen erworbenen Aktien kann der Vorstand zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken verwenden. Hinsichtlich der Verwendung der zurückgekauften Aktien sieht die Ermächtigung für bestimmte Fälle den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vor. Die BAUER Aktiengesellschaft hat keinen Bestand an eigenen Aktien, im Geschäftsjahr wurden weder eigene Aktien erworben noch verkauft. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt T€ 44.789 (Vorjahr: T€ 18.107). Die Zunahme ergibt sich als andere Zuzahlung gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von insgesamt T€ 29.462 aus dem Unterschiedsbetrag, soweit der von den Aktionären bei der Durchführung der Kapitalerhöhung vom 16. März 2023 geleistete Bezugspreis von € 6,00 je Neuer Aktie den geringsten Ausgabebetrag von rund € 4,26 je Neuer Aktie überstieg. Mit Beschluss des Vorstands vom 21.03.2024 wurden aus den anderen Zuzahlungen in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB ein Teilbetrag in Höhe von T€ 2.780 zum Ausgleich von Verlustvorträgen bzw. eines Jahresfehlbetrages entnommen. Gewinnrücklagen Die gesetzliche Rücklage sowie die anderen Gewinnrücklagen betragen jeweils T€ 12 (Vorjahr: T€ 12) bzw. T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Bilanzgewinn scrollen
Rückstellungen Aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum bisherigen Ansatz zum 31. Dezember 2009 von T€ 2.108. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2023 wurden hierfür T€ 141 (Vorjahr: T€ 141) als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die verbleibende Unterdeckung der Pensionsrückstellungen danach auf T€ 141. Für die Berechnung der Pensionsrückstellung wurde der Durchschnittszinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Der sich nach § 253 Abs. 6 S. 3 HGB ergebende Unterschiedsbetrag bei Anwendung des Durchschnittszinssatzes der letzten sieben Jahre von 1,74 % beträgt T€ 264. Der Betrag ist ausschüttungsgesperrt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Prämien und Tantiemen mit T€ 968, für Beratungs- und Prüfungskosten mit T€ 373, für Jubiläumsverpflichtungen T€ 125, für Urlaubsverpflichtungen mit T€ 289, sowie für die Verpflichtung zur Zahlung von Altersteilzeitleistungen mit T€ 22. Verbindlichkeiten Zusammensetzung und Angaben zu den Restlaufzeiten (Vorjahr in Klammern): scrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 117.966 (Vorjahr: T€ 23.730). Zum Stichtag waren Sicherheiten in Form einer Grundschuld in Höhe von T€ 1.910 (Vorjahr: T€ 1.910) bestellt. Haftungsverhältnisse scrollen
Soweit es sich um Höchstbetragsbürgschaften handelt, wurde die Valutierung zum 31. Dezember 2023 angegeben. Mit Datum vom 17. April 2014 hatten die BAUER Aktiengesellschaft und ihre wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen. Der Vertrag besaß eine Laufzeit von drei Jahren bis zum 17. April 2017. Mit Datum vom 21. Februar 2018 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und ihren wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften einerseits und der Commerzbank, der Deutschen Bank, HSBC Trinkaus & Burkhardt sowie der UniCredit Bank vorzeitig ein Änderungsvertrag zu diesem Konsortialvertrag abgeschlossen. Danach besitzt der geänderte Konsortialkreditvertrag ein Gesamtvolumen von € 465,0 Mio. und eine feste Laufzeit von zwei Jahren bis zum 29. Juli 2021. Am 01. Oktober 2018 wurde durch die Erhöhung des Engagements einiger Konsortialbanken das Gesamtvolumen des Konsortialkredits auf € 470 Mio. angehoben. Mit Datum vom 22. Dezember 2020 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und Ihren wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften einerseits und unter der Führung der Commerzbank, der Deutschen Bank und der UniCredit Bank andererseits, vorzeitig ein weiterer Änderungsvertrag mit einem Gesamtvolumen von € 430,0 Mio. und einer Laufzeit von 18 Monaten abgeschlossen. Mit einem weiteren Änderungsvertrag, datiert auf den 22. September 2021, wurde der Konsortialkredit zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und ihren wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften einerseits und unter der Führung der Commerzbank, der Deutschen Bank und der UniCredit Bank andererseits, um weitere drei Jahre mit Verlängerungsoption über ein Gesamtvolumen von € 390,0 Mio. abgeschlossen. Vom Gesamtvolumen des Konsortialkredits wurde an die BAUER Aktiengesellschaft ein Betrag in Höhe von € 158,8 Mio. (Vorjahr: € 146,1 Mio.) ausgereicht, davon an Kreditlinien 157,3 Mio. € (Vorjahr: € 144,5 Mio.) und an Avallinien € 1,5 Mio. (Vorjahr: € 1,6 Mio.). Zum Jahresende lag die Ausnutzung dieses Volumens bei € 60,2 Mio. (Vorjahr: € 125,1 Mio.). Dabei beläuft sich die Ausnutzung des Kreditlinienvolumens auf € 58,7 Mio. (Vorjahr: € 124,0 Mio.) und die Ausnutzung des Avallinienvolumens auf € 1,5 Mio. (Vorjahr: € 1,6 Mio.). Hinsichtlich des restlichen in Anspruch genommenen Gesamtkreditvolumens in Höhe von € 112,5 Mio. (Vorjahr: € 96,8 Mio.) haftet die BAUER Aktiengesellschaft zusammen mit weiteren acht Kreditnehmern und Garanten aus der BAUER Gruppe gesamtschuldnerisch. Haftungsverhältnisse werden nur im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der BAUER Aktiengesellschaft oder der Geschäftstätigkeit verbundener Unternehmen eingegangen. Mit Datum vom 13. Dezember 2017 wurde zwischen der BAUER Aktiengesellschaft und ihren wesentlichen deutschen Tochtergesellschaften ("Schuldner") einerseits und der IKB Deutsche Industriebank AG, der Bremer Kreditbank Aktiengesellschaft, der Hypo Vorarlberg Bank AG, sowie der KBC Bank NV, Niederlassung Deutschland ("Kreditgeber") ein zweiter Konsortialvertrag (KKV II) abgeschlossen. Danach besitzt der zweite Konsortialkreditvertrag ein Gesamtvolumen von € 53,0 Mio. mit einer festen Laufzeit von fünf Jahren bis zum 30. September 2022 für die Fazilität A (Tilgungsdarlehen € 24 Mio.) und Fazilität C (Endfälliges Darlehen € 14 Mio) sowie mit einer festen Laufzeit von 10 Jahren bis zum 30. September 2027 für die Fazilität B mit einer Gesamtsumme von € 15 Mio. Die Fazilitäten A und B dienen der Finanzierung von Investitionen im Bereich Maschinen/Anlagen/Prozesstechnik für Gesellschaften, die am Standort Schrobenhausen und am Standort Nordhausen ansässig sind. Die Fazilität C kann zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung verwendet werden. Das verfügbare Gesamtvolumen von € 53,0 Mio. wurde seitens der BAUER Spezialtiefbau GmbH, Schrobenhausen, in voller Höhe in Anspruch genommen. Zum Stichtag betrug die Restschuld € 5,8 Mio. (Fazilität B), für die die BAUER Aktiengesellschaft gesamtschuldnerisch mit den übrigen Vertragsparteien haftet. Auf Basis der bis zum Aufstellungszeitpunkt gewonnenen Erkenntnisse geht die BAUER Aktiengesellschaft derzeit davon aus, dass die den Haftungsverhältnissen zugrundeliegenden Verpflichtungen von den jeweiligen Hauptschuldnern erfüllt werden können. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den aufgeführten Haftungsverhältnissen wird als nicht wahrscheinlich angesehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Zahlungsverpflichtungen aus Miet- bzw. Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag T€ 1.343 (Vorjahr: T€ 1.235). Darin enthalten sind sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 543 (Vorjahr: T€ 533). V. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Bei den Umsatzerlösen in Höhe von T€ 60.723 (Vorjahr: T€ 46.450) handelt es sich um Vergütungen für das Erbringen von Leistungen gegenüber den Tochterunternehmen laut Vereinbarungen vom 10. Januar 2001 einschließlich Ergänzungen. Es wurden überwiegend Leistungen an die BAUER Maschinen GmbH, Schrobenhausen, BAUER Spezialtiefbau GmbH, Schrobenhausen, BAUER Resources GmbH, Schrobenhausen, und SCHACHTBAU NORDHAUSEN GmbH, Nordhausen, erbracht. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt: scrollen
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf T€ 3.925 (Vorjahr: T€ 12.526) und betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Zuschreibung von Anlagevermögen aus der Finanzanlage fielddata.io in Höhe von T€ 3.816 (Vorjahr: T€ 0) sowie Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 401). Personalaufwand In dem Posten sind Aufwendungen für Altersversorgungen in Höhe von T€ 489 (Vorjahr: T€ 463) enthalten. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt scrollen
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Kursverluste aus Währungsumrechnung in Höhe von T€ 19 (Vorjahr: T€ 454) sowie sonstige Steuern in Höhe von T€ 28 (Vorjahr: T€ 25). Erträge aus Beteiligungen scrollen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten in Höhe von T€ 2.986 (Vorjahr: T€ 1.665) solche aus verbundenen Unternehmen sowie Erträge aus Zinsswaps in Höhe von T€ 1.839 (Vorjahr: T€ 1.317). Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten beinhaltet in Höhe von T€ 2.699 (Vorjahr: T€ 431) Zinsaufwendungen aus Darlehen von verbundenen Unternehmen. Auf die Aufzinsung der Rückstellungen entfällt ein Betrag von T€ 197 (Vorjahr: T€ 579). Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
VI. Sonstige AngabenAusschüttungsgesperrte Beträge (§§ 253 Abs. 6, 268 Abs. 8 HGB n.F.) Zum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre: scrollen
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 übersteigen die frei verfügbaren Rücklagen abzüglich eines Verlustvortrags den Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Bereichen: scrollen
Da alle Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz stehenden, in den Konzernabschluss der BAUER Aktiengesellschaft einbezogenen Unternehmen getätigt werden, entfällt gemäß § 285 Nr. 21 HGB eine weitere Angabe. Als nahestehende Personen gelten die Mitglieder der Geschäftsführung und die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie deren nahe Angehörige. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit (Grundgeschäfte) der BAUER Aktiengesellschaft wird unter anderem auch auf variabel verzinsliche Fazilitäten zurückgegriffen und es wurden Darlehen in fremder Währung gewährt. Zur Begrenzung der aus Veränderungen von Marktzinssätzen entstehenden Zinsrisiken werden in beschränktem Rahmen Festzinszahlerswaps als Sicherungsinstrumente eingesetzt. Die aus den Wechselkursschwankungen entstehenden Währungsrisiken werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls Devisentermingeschäfte zur Absicherung des Währungsrisikos abgeschlossen. Zum 31.12.2023 und zum Vorjahresstichtag waren keine Devisentermingeschäfte im Bestand. Zum 31. Dezember 2023 bestanden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung der Zinsrisiken. Die Nominalvolumina werden dabei unsaldiert angegeben und spiegeln damit die Beträge aller Einzelgeschäfte wider. Die Marktwerte (beizulegende Zeitwerte) der derivativen Finanzinstrumente entsprechen - bezogen auf den Bilanzstichtag - jeweils dem von der Bank (für Zinsswaps) sowie aus der Treasury Management Software tm5 (für Devisentermingeschäfte) ermittelten Preis, zu dem ein unabhängiger Dritter die Rechte und/oder Pflichten aus den Instrumenten übernehmen würde. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps wird auf Basis der Barwerte der zukünftigen Zahlungsflüsse berechnet. scrollen
scrollen
Die in der Tabelle genannten Werte beziehen sich auf alle zum 31. Dezember 2023 im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente. Die Derivate haben die nachstehenden maximalen Fälligkeiten: scrollen
Zum 31. Dezember 2023 bestanden Festzinszahlerswaps mit einem Nominalvolumen in Höhe von T€ 60.000 (Vorjahr: T€ 69.000) zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von variabel verzinsten Darlehen, die nicht in Bewertungseinheiten designiert wurden. Diese weisen beizulegende positive Zeitwerte von T€ 3.846 (Vorjahr: T€ 7.212) auf. Für die nicht in einer Bewertungseinheit designierten Zinsswaps wurden folglich Drohverlustrückstellungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 0) und Zinsabgrenzungen in Höhe von negativ T€ 142 (Vorjahr: T€ -9) erfasst. Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB werden gebildet einerseits zwischen Darlehen und Festzinszahlerswaps mit den Banken und andererseits zwischen mit Banken abgeschlossenen Zinsswaps und denen mit Tochtergesellschaften (Mikro-Hedge), sofern die hierfür zu berücksichtigenden Kriterien erfüllt sind. Soweit den Wertänderungen im Rahmen der Bewertungseinheiten i.S.d. § 254 HGB kompensierende Wertänderungen gegenüberstehen, werden diese daher bilanziell nicht erfasst (Einfrierungsmethode). Die gegenläufigen Wertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich vollstänig aus, da sie demselben Risiko ausgesetzt sind. Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird quartalsweise prospektiv anhand der Critical Terms Match Methode und retrospektiv anhand der Dollar-Offset Methode zu jedem Stichtag festgestellt. Das Nominalvolumen der zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus Darlehen abgeschlossenen Festzinszahlerswaps mit Banken in Bewertungseinheiten beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf T€ 30.000 (Vorjahr: T€ 30.000) mit beizulegenden positiven Marktwerten von T€ 952 (Vorjahr: T€ 1.190). Daneben bestanden Festzinszahlerswaps, die die BAUER AG mit Banken für Tochtergesellschaften zur Absicherung deren Zinsrisiken mit einen Nominalvolumen in Höhe von T€ 160.000 (Vorjahr: T€ 160.000) abgeschlossen hat. Die abgeschlossenen konzerninternen Zinsswaps (Nominalvolumen T€ 160.000 (Vorjahr: T€ 160.000)) mit den Tochtergesellschaften BAUER Maschinen GmbH, BAUER Spezialtiefbau GmbH und BAUER Resources GmbH stehen mit den Festzinszahlerswaps der Banken in einer Bewertungseinheit. Die hieraus resultierenden positiven Marktwerte in Höhe von T€ 10.277 (Vorjahr: T€ 19.128) sowie negativen Marktwerte in Höhe von T€ 10.373 (Vorjahr: T€ 19.335) sind in Mikro-Bewertungseinheiten abgebildet. Die Höhe des abgesicherten Risikos aus der Bildung der Bewertungseinheiten mit internen und externen Zinsswaps beträgt T€ 10.373 (Vorjahr: T€ 19.335), in dessen Höhe die Bildung von Drohverlustrückstellungen zum Abschlussstichtag unterlassen werden konnte. Zum Abschlussstichtag ergibt sich die Höhe der mit den gebildeten Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken aus den erwarteten nachteiligen Zahlungsstromänderungen der zukünftigen Zinszahlungen aus variabel verzinslichen Darlehen von T€ 952 (Vorjahr: T€ 1.190). Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Mit Wirkung zum 23.03.2023 wurde das Grundkapital der BAUER Aktiengesellschaft in Höhe von € 111.186.566,76 im Umfang von € 72.211.776,98 durch Ausgabe von 16.945.697 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet € 4,26 je Stückaktie auf insgesamt € 183.398.343,74 erhöht. Das Grundkapital ist seitdem eingeteilt in 43.037.478 auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet € 4,26 je Stückaktie. Hiernach wurden der BAUER Aktiengesellschaft folgende Beteiligungen mitgeteilt: scrollen
Der BAUER Aktiengesellschaft wurde mitgeteilt, dass die SD Thesaurus GmbH und die Doblinger Beteiligung GmbH seit dem 31.03.2023 ihr Verhalten in Bezug auf die BAUER Aktiengesellschaft im Sinne von § 30 Abs. 2 WpÜG in sonstiger Weise abstimmen und hierdurch die Kontrolle über die BAUER Aktiengesellschaft gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 29 Abs. 2 WpÜG erlangt haben. Dementsprechend wurden der BAUER Aktiengesellschaft folgende Beteiligungen mitgeteilt: scrollen
Die SD Thesaurus GmbH hat dementsprechend am 12.05.2023 eine Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot und zugleich Delisting-Erwerbsangebot ("Angebot") an die Aktionäre der BAUER Aktiengesellschaft, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der BAUER AG veröffentlicht. Bis zum Ablauf der Annahmefrist am 16.06.2023, 24:00 Uhr (Ortszeit München) (nachfolgend der "Meldestichtag"), wurde das Pflichtangebot für insgesamt 9.056.313 BAUER-Aktien angenommen. Dies entsprach einem Anteil von ca. 21,04 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der BAUER AG. scrollen
Mit Widerruf der Zulassung der Aktien der BAUER Aktiengesellschaft zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 20.06.2023 besteht keine Verpflichtung der Aktionäre zur Mitteilung der Beteiligungen gem. §§ 33 ff. WpHG mehr. scrollen
Organe der Gesellschaft Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat an: Anteilseignervertreter scrollen
Arbeitnehmervertreter scrollen
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen T€ 390,9 (Vorjahr: T€ 378,4). Vorstand: scrollen
Die Angabe für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands nach § 285 S. 1 Nr. 9 a) HGB wird in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf Pensionszahlungen von T€ 321 (Vorjahr: T€ 300) und Abfindungen von T€ 750 (Vorjahr: T€ 0). Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer des Einzel- und des Konzernabschlusses der BAG im Geschäftsjahr berechnete Honorar gliedert sich wie folgt: scrollen
Bei den anderen Bestätigungsleistungen sowie den sonstigen Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um prüfungsnahe Dienstleistungen. Konzernabschluss Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen des Bauer-Konzerns und erstellt den Konzernabschluss nach IFRS für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger elektronisch offengelegt. Steueraufwand oder Steuerbetrag nach dem Mindeststeuergesetz Die BAUER Gruppe hat sich im Geschäftsjahr intensiv mit möglichen Auswirkungen aufgrund der Einführung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) beschäftigt. Im Rahmen ersten Untersuchung wurden auf Basis vorhandener Finanzdaten aller Jurisdiktionen, in denen BAUER aktiv ist, Betroffenheitsanalysen durchgeführt. Viele für Pillar Two relevante Datenpunkte lagen zum Zeitpunkt der Evaluierung noch nicht vor, weswegen Annahmen getroffen wurden. Unter Berücksichtigung vorhandener und geschätzter Datenpunkte und der darauf aufsetzenden Analyse erwarten wir, dass die Auswirkungen von Pillar Two auf die BAUER Gruppe insbesondere in den ersten Jahren der Anwendung von untergeordneter Bedeutung sein werden. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die nachfolgende Angabe wurde am 19. Juli 2024 aktualisiert: Die Gesellschaft hat zusammen mit weiteren verbundenen Unternehmen als wesentlichen Finanzierungsbaustein der Konzernfinanzierung einen Konsortialkreditvertrag mit einem Bankenkonsortium über ein Kreditvolumen in Höhe von 390 Mio. EUR abgeschlossen. Die Laufzeit des Konsortialkreditvertrages endet am 21. September 2024. Am 03. Juni 2024 konnte mit den Kreditgebern eine Refinanzierungsvereinbarung des Konsortialkreditvertrages abgeschlossen werden. Die neue Laufzeit beträgt drei Jahre und kann mit Einwilligung der Vertragsparteien bis zu zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Kreditmarge der Refinanzierung hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Kreditvertrag um 25 Basispunkte erhöht. Darüber hinaus ergaben sich nach dem 31. Dezember 2023 keine von besonderer Bedeutung zu verzeichnende Vorgänge. Aufstellung zum Anteilsbesitzscrollen
scrollen
Kommentare: 1) Die BAUER Spezialtiefbau GmbH hält 49% an BAUER Geotechnical Specialized Foundation LLC, das Ergebnis steht der BST aber zu 100% zu (vertragliche Vereinbarung) 2) Die BAUER Resources GmbH hält 49% an BAUER Emirates Techn. & Services LLC, das Ergebnis steht der BRE aber zu 100% zu (vertragliche Vereinbarung) 3) Die BAUER International FZE hält 49% an BAUER International Quatar LLC, das Ergebnis steht der BST aber zu 100% zu (vertragliche Vereinbarung) 4) Die BAUER Spezialtiefbau GmbH hält 49% an Inner City (Thailand) Company Limited, das Ergebnis steht der BST aber zu 100% zu (vertragliche Vereinbarung) 5) Die BAUER Equipment Gulf FZE hält 49% an BAUER Equipment Gulf LLC, das Ergebnis steht der BMA aber zu 100% zu (vertragliche Vereinbarung) 6) Die BAUER Technologies South Africa (PTY) Ltd hält 49% an BAUER TECHNOLOGIES RDC LTD SARL, das Ergebnis steht der BRE aber zu 100% zu (vertragliche Vereinbarung) 7) Die BAUER Spezialtiefbau GmbH hält 40% an BAUER Foundations Philippines, das Ergebnis steht der BST aber zu 100% zu (vertragliche Vereinbarung) 8) Gesellschaft still gelegt 9) Gesellschaft in Schließung 10) Abschluss vorläufig 11) Abschluss der Gesellschaft liegt noch nicht vor Aufstellung zum Anteilsbesitz - Arbeitsgemeinschaftenscrollen
Vorschlag zur GewinnverwendungDer Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft schließt ab mit einem Jahresfehlbetrag von -2.777.969,74 €. Zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von -7.275,75 € und den Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe von 2.780.000,00 € ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von -5.245,49 €. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
Schrobenhausen, 19. Juli 2024 BAUER Aktiengesellschaft Der Vorstand Peter Hingott Dipl.-Betriebswirt (FH) Hartmut Beutler BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BAUER Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis zur Nachtragsprüfung Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Jahresabschluss und geänderten Lagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 13. Mai 2024 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 19. Juli 2024 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderungen der Angaben im Abschnitt "Sonstige Angaben", Unterabschnitt "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Anhangs und im Abschnitt "II. Wirtschaftsbericht", Unterabschnitte "Geschäftsverlauf", "Segment Spezialtiefbau" und "Segment Maschinen", Abschnitt "III. Ertrags-,Finanz- und Vermögenslage", Unterabschnitte "Konzernertragslage" und "Konzernfinanz- und Vermögenslage" sowie im Abschnitt "V. Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitt "Behandlung von Projektrisiken" sowie Unterabschnitt "Finanzmarktrisiken" des Lageberichts bezog. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Anhang, Abschnitt "Sonstige Angaben", Unterabschnitt "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" sowie im geänderten Lagebericht, Abschnitt "I. Grundlagen des Konzerns", Unterabschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024", wird verwiesen.
Stuttgart, den 13. Mai 2024
/ begrenzt auf die im Hinweis zur
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stefanie Fink, Wirtschaftsprüferin ppa. Christian Derosa, Wirtschaftsprüfer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der BAUER Aktiengesellschaft, Schrobenhausen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der BAUER Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Konzernlageberichts. Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Hinweis zur Nachtragsprüfung Diesen Bestätigungsvermerk erteilen wir zu dem geänderten Konzernabschluss und dem geänderten Konzernlagebericht aufgrund unserer pflichtgemäßen, am 13. Mai 2024 abgeschlossenen Prüfung und unserer am 19. Juli 2024 abgeschlossenen Nachtragsprüfung, die sich auf die Änderungen der Posten "Immaterielle Vermögenswerte", "Sachanlagen", "At-Equity bewertete Anteile", "Aktive latente Steuern", "Sonstige langfristige Vermögenswerte", "Vorräte gesamt", "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Geleistete Anzahlungen", "Sonstige kurzfristige Vermögenswerte", "Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte", "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente", "Andere Gewinnrücklagen und Bilanzgewinn", "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten", "Passive latente Steuern", "Vertragsverbindlichkeiten", "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten" und "Sonstige Rückstellungen" der Konzernbilanz, der Posten "Umsatzerlöse", "Sonstige betriebliche Aufwendungen", "Wertminderungen bei at-Equity bewerteten Anteilen", "Abschreibungen auf das Anlagevermögen", "Finanzerträge" und "Ertragssteueraufwand" der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und des Postens "Unterschiede aus der Währungsumrechnung" der Konzerngesamtergebnisrechnung und die zugehörigen Änderungen der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Angaben im Konzernanhang und Konzernlageberichtsowie auf die Änderungen der Angaben in den Abschnitten "38. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" und "46. Freigabe des Konzernabschlusses" des Konzernanhangs und im Abschnitt "V. Risiko- und Chancenbericht", Unterabschnitt "Behandlung von Projektrisiken" sowie Unterabschnitt "Finanzmarktrisiken" des Konzernlageberichts bezog. Auf die Darstellung der Änderungen durch die gesetzlichen Vertreter im geänderten Konzernanhang, Abschnitt "Allgemeine Erläuterungen", Unterabschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024", sowie im geänderten Konzernlagebericht, Abschnitt "I. Grundlagen des Konzerns", Unterabschnitt "Wesentliche Änderungen seit dem 13. Mai 2024" wird verwiesen.
Stuttgart, den 13. Mai 2024
/ begrenzt auf die im Hinweis zur
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stefanie Fink, Wirtschaftsprüferin ppa. Christian Derosa, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats 2023Die Arbeit des Aufsichtsrats war im Geschäftsjahr 2023 vor allem durch die Durchführung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. November 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung und deren Folgewirkungen geprägt. Mit Wirkung zum 23. März 2023 wurde das Grundkapital der BAUER Aktiengesellschaft in Höhe von 111.186.566,76 EUR im Umfang von 72.211.776,98 EUR durch Ausgabe von 16.945.697 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Form von Stammaktien (mit Stimmrecht) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von gerundet 4,26 EUR je Stückaktie auf insgesamt 183.398.343,74 EUR erhöht. Die SD Thesaurus GmbH, München, hatte die Kapitalmaßnahme abgesichert und sich im Vorfeld verpflichtet, alle nicht von anderen Aktionären der Gesellschaft bezogene neue Aktien zum Bezugspreis zu zeichnen und zu erwerben. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wurde der Gesellschaft mitgeteilt, dass die SD Thesaurus GmbH und die Doblinger Beteiligung GmbH seit dem 31. März 2023 ihr Verhalten in Bezug auf die BAUER Aktiengesellschaft im Sinne von § 30 Abs. 2 WpÜG in sonstiger Weise abstimmen und hierdurch die Kontrolle über die BAUER Aktiengesellschaft gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 29 Abs. 2 WpÜG erlangt haben. Die SD Thesaurus GmbH hat dementsprechend am 12. Mai 2023 eine Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot und zugleich Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der BAUER Aktiengesellschaft, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der BAUER AG veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat die damit verbundenen Änderungen intensiv begleitet und den Vorstand der Gesellschaft bei der Arbeit unterstützt. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Zwischen den Sitzungsterminen berichtete der Vorstand grundsätzlich monatlich in Textform über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle und Finanzzahlen der Unternehmensgruppe und der Gesellschaft. Aufgrund eines Cyberangriffs auf die IT-Infrastruktur war die Berichterstattung jedoch zum Ende des Geschäftsjahres eingeschränkt. Weiter stand der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand und insbesondere mit dem Vorstandsvorsitzenden in regelmäßigem Kontakt, hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert und sich zu strategischen Themen und zur Risikolage ausgetauscht. Frau Doblinger hat sich aufgrund eines Interessenkonflikts aufgrund einer Zeichnungsverpflichtung der SD Thesaurus GmbH im Rahmen der von der Hauptversammlung am 18. November 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung an den Beratungen und der Beschlussfassung zu den Details der Durchführung der Kapitalerhöhung nicht beteiligt. Weiter hat sich Frau Doblinger entsprechend bei den Beratungen und Beschlussfassungen zur gemeinsamen Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum kombinierten Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der SD Thesaurus GmbH nicht beteiligt. Ebenso wurde mit Bestellung von Herrn Prof. Dr. Fuchs zum Mitglied des Aufsichtsrats ein bestehender Rechtsbesorgungsvertrag mit dessen Kanzlei ohne die Beteiligung von Herrn Prof. Dr. Fuchs behandelt. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, haben sich im Übrigen nicht ergeben. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsratsplenum Im Berichtsjahr fanden acht Plenumssitzungen und vier Beschlussfassungen im schriftlichen Umlaufverfahren statt. Die Geschäfts- und Ergebnisentwicklung, die Entwicklung des Auftragsbestands sowie die Entwicklungen auf den Märkten und in den Geschäftssegmenten waren Gegenstand in allen quartalsweisen Aufsichtsratssitzungen. Dabei bezieht der Aufsichtsrat die Berichte aus den Ausschüssen ein. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 befasste sich der Aufsichtsrat im Schwerpunkt mit der Durchführung der von der außerordentlichen Hauptversammlung am 18. November 2022 beschlossenen Kapitalerhöhung. Zum einen hat der Aufsichtsrat die Erledigung der gegen die Beschlussfassung geführten Anfechtungsklagen begleitet und zum anderen hat sich der Aufsichtsrat mit der Festlegung der Einzelheiten der Kapitalerhöhung befasst. Dementsprechend wurden im Rahmen der Kapitalerhöhung 16.945.697 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien unter Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben und das gezeichnete Kapital mit Wirkung zum 23. März 2023 um 72.211.776,98 EUR erhöht. Im März des Berichtsjahres wurde zudem in einer Sondersitzung die Beendigung der Vorstandstätigkeit des amtierenden Vorstandsvorsitzenden Herrn Michael Stomberg sowie der Abschluss eines entsprechenden Aufhebungsvertrages mit ihm beschlossen. In der Bilanzsitzung im April zum Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2022 wurden der Jahres- und Konzernabschluss nebst dem zusammengefassten Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung unter Anwesenheit und mit Berichterstattung des Abschlussprüfers geprüft. Als Prüfungsschwerpunkte wurden die Sondereffekte auf das Jahresergebnis geprüft. Nach Prüfung der Prüfberichte des Jahresabschlusses wurde der Jahres- und Konzernabschluss vom Aufsichtsrat festgestellt bzw. gebilligt. Ebenso wurden die Erklärung zur Unternehmensführung und der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2022 bestätigt und die Vergütungsthemen mit dem Vergütungsbericht wurden behandelt. Des Weiteren hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand und mit der Einladung der ordentlichen Hauptversammlung befasst. Weiterer Schwerpunkt der Beratungen war das kurz zuvor eingereichte kombinierte Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der SD Thesaurus GmbH. In einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats Mitte April hat der Aufsichtsrat nach Abwägung der Vor- und Nachteile eines Delisting der Antragstellung auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt zugestimmt. Nach Einholung und Behandlung einer Fairness Opinion im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung im Mai des Geschäftsjahres wurde im Rahmen einer schriftlichen Beschlussfassung der Abgabe und Veröffentlichung der Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot der SD Thesaurus GmbH zugestimmt. Weiter wurde im Mai die Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024 beschlossen. In der Juni-Sitzung hat sich der Aufsichtsrat mit der operativen Geschäftsentwicklung in den Segmenten, der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung und mit der Identifizierung und Entwicklung von Potentialträgern im Unternehmen befasst. In der September-Sitzung behandelte der Aufsichtsrat neben der Geschäftsentwicklung in den verschiedenen Märkten im Schwerpunkt die mittelfristige Konzernbilanzplanung, die Berichterstattung an den Aufsichtsrat, die Entwicklung des Offshore-Geschäfts und die Planungen für einen Werksneubau. Anfang Dezember kam der Aufsichtsrat zusammen, um die Nachbesetzung der Ausschüsse aufgrund des Ausscheidens von Frau Andrea Teutenberg und Herrn Prof. Thomas Bauer sowie den Geschäftsverlauf in den Segmenten zu besprechen und einen Compliance-Bericht entgegenzunehmen. Zudem wurde die Abänderung und Neufassung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat einschließlich Veränderungen bei den Ausschüssen beschlossen. Weiter wurde dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit dem amtierenden Vorstandsmitglied Herrn Florian Bauer zum Ende des Geschäftsjahres zugestimmt und die Anschlussbestellung von Herrn Hartmut Beutler als Mitglied des Vorstands wurde beschlossen. Zudem wurden die Angebote aus der Ausschreibung der Abschlussprüfung beurteilt und der Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 beschlossen. Nach Bestellung von Herrn Prof. Dr. Bastian Fuchs zum Mitglied des Aufsichtsrats wurde dieser nach Vorbesprechung in der Sitzung in einer schriftlichen Beschlussfassung zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt und Nachbesetzungen der Ausschüsse sowie die Zustimmung zu einem Rechtsbesorgungsvertrag mit der Rechtsanwaltskanzlei, in welcher der Aufsichtsratsvorsitzende tätig ist, wurden beschlossen. Arbeit in den Ausschüssen Es gab vier Ausschüsse des Aufsichtsrats, wobei der Vermittlungsausschuss nicht zusammentreten musste und der Nominierungsausschuss aufgrund kurzfristiger Befassung des Gesamtaufsichtsrats nicht tagen musste. Über wesentliche Inhalte der Ausschusssitzungen haben deren Vorsitzende regelmäßig in den Plenumssitzungen berichtet. Der Präsidial- und Personalausschuss kam zu einer Präsenzsitzung zusammen. Darin wurden das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder behandelt und die Entscheidungen des Aufsichtsrats zur Festsetzung der Gehälter und Tantiemen der Vorstandsmitglieder, zum Vergütungsbericht sowie die Tantiemenrahmen vorbereitet. Der Ausschuss hat sich weiter mit der Zusammensetzung des Vorstands und mit der Nachfolge in das Amt des Vorstands befasst. Die Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand aufgrund des Ausscheidens des Vorstandsvorsitzenden zu Jahresbeginn wurde durch den Ausschuss vorbereitet. Eine Selbstbeurteilung der Aufsichtsratsmitglieder nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde durchgeführt und ausgewertet. Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr fünfmal zusammen. Der Ausschuss hat sich mit der Prüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts, den Quartalsmitteilungen, dem Halbjahresfinanzbericht und in Anwesenheit der Abschlussprüfer mit der Prüfung des Konzern- und Jahresabschlusses, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie mit der Wahl und Bestellung des Abschlussprüfers befasst und die Qualität der Abschlussprüfung beurteilt. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt und die Honorarvereinbarung getroffen. Zudem hat der Ausschuss die Ausschreibung der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024 behandelt und ausgewertet, in einer Schwerpunktsitzung die Berichte zum Risikomanagement und zur Internen Revision entgegengenommen, die Ergebnisentwicklung und die Hochrechnung zum Jahresende geprüft. Eine Vorab-Billigung von Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer hat der Prüfungsausschuss beschlossen und die Ausgestaltung des zukünftigen Berichtswesens wurde behandelt. Zum Ende des Geschäftsjahres wurde die Auflösung des Prüfungsausschusses beschlossen. Präsenz, Fortbildung Wie auch in den vorangegangenen Jahren konnte im Geschäftsjahr 2023 eine konstant hohe Teilnahmequote bei den Beratungen des Aufsichtsratsplenums sowie seiner Ausschüsse verzeichnet werden. Der Vermittlungs- und der Nominierungsausschuss haben nicht getagt. Die Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden grundsätzlich alle hybrid als Präsenz- und Video-bzw. Telefonkonferenz durchgeführt, um die Teilnahme von allen Aufsichtsratsmitgliedern zu erleichtern und eine hohe Teilnahmequote zu erreichen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen grundsätzlich eigenverantwortlich wahr. Im Berichtsjahr ergaben sich zwei Wechsel in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats auf Anteilseignerseite. Frau Andrea Teutenberg legte ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 2. November 2023 nieder. Als ihr Nachfolger wurde mit Wirkung zum 2. November 2023 Herr Alfons Doblinger gerichtlich bestellt. Weiter schied der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Prof. Thomas Bauer mit Wirkung zum 6. Dezember 2023 aus dem Aufsichtsrat aus und als Nachfolger wurde Herr Prof. Dr.-jur. Bastian Fuchs mit Wirkung zum 18. Dezember 2023 vom Gericht bestellt. scrollen
Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2023 Der Jahresabschluss der BAUER AG zum 31. Dezember 2023 und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Stuttgart, unter Einbeziehung der Konzernrechnungslegung geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat die Abschlussunterlagen, den Abhängigkeitsbericht und die Berichte der Abschlussprüfer einer Prüfung unterzogen. Der Abschlussprüfer hat an den Bilanzsitzungen des Gesamtaufsichtsrats zu diesen Vorlagen teilgenommen. Die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen mit dem zusammengefassten Lagebericht, dem Abhängigkeitsbericht und die Berichte des Wirtschaftsprüfers wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Einsicht ausgehändigt und von diesen geprüft. Mit der Refinanzierung des Konsortialkreditvertrages wurden der zusammengefasste Lagebericht sowie die Angaben im Jahres- und Konzernabschluss u.a. hierzu abgeändert und die Abschlussunterlagen einer Nachtragsprüfung seitens des Abschlussprüfers unterzogen. Das Ergebnis der Prüfung der Unterlagen durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben und der Veröffentlichung wurde zugestimmt. Zum Abhängigkeitsbericht hat der Abschlussprüfer den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, 1. dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht, insbesondere auch gegen die Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht, waren nicht zu erheben. Der Jahresabschluss der BAUER AG und der Konzernabschluss sowie die Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht wurden vom Aufsichtsrat in seinen Sitzungen am 14. Mai 2024 - hier v.a. der Abhängigkeitsbericht - und am 26. Juli 2024 geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss der BAUER AG wurde damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Mangels Bilanzgewinn kann den Aktionären kein Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns gemacht werden. Den Vorständen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften danke ich im Namen des gesamten Aufsichtsrats für ihre engagierten Leistungen im vergangenen Geschäftsjahr.
Schrobenhausen, Juli 2024 Der Aufsichtsrat Prof. Dr.-jur. Bastian Fuchs, Aufsichtsratsvorsitzender Der Konzernabschluss zum 31.12.2023 wurde am 26.07.2024 gebilligt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||