AGM Announcements | 17 September 2010 15:22
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Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens Samstag, 25. September 2010, 24:00 Uhr MESZ zugehen:
Vivanco Gruppe AG
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| 2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge |
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung nach § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
Bis spätestens Montag, 11. Oktober 2010, 24:00 Uhr MESZ bei vorstehender Adresse eingegangene Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden im Internet unter www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (§ 127 AktG) sinngemäß.
Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG sowie zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren jeweiligen Voraussetzungen sowie Gründen, aus denen ein Gegenantrag oder Wahlvorschlag nicht über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden muss, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung zur Verfügung.
| 3. |
Auskunftsrecht der Aktionäre |
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung zur Verfügung.
| 4. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung EUR 3.888.646,- und ist eingeteilt in 3.888.646 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dementsprechend 3.888.646.
| 5. |
Informationen auf der Internetseite und zugänglich gemachte Dokumente |
Von der Einberufung der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung die folgenden Unterlagen zugänglich:
| a) |
der Inhalt dieser Einberufung |
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| b) |
eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll |
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| c) |
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
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| d) |
die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung |
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| e) |
Formulare zur Vollmachtserteilung (einschließlich zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) und |
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| f) |
weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, den §§ 127, 131 Abs. 1. Aktiengesetz |
Die vorstehend unter a) bis f) genannten Dokumente liegen zudem ab Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ewige Weide 15, 22926 Ahrensburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und werden auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Auf Verlangen werden die vorstehend unter a) bis f) genannten Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und unentgeltlich als Druckstück zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an:
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vivanco.de > Unternehmen > Hauptversammlung werden auch etwaige Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung stehen.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
| 6. |
Organisatorische Hinweise |
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Zur Übersendung steht die vorstehend genannte Adresse der Vivanco Gruppe AG zur Verfügung.
Ahrensburg, im September 2010
Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Die Vivanco Gruppe Aktiengesellschaft (im Folgenden: die Gesellschaft ) befindet sich in einer sehr angespannten finanziellen Situation.
| 1. |
Am 10. Mai 2006 beschloss die ordentliche Hauptversammlung eine vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Deckung von Verlusten und der Einstellung in die Kapitalrücklage. Dabei wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 14.699.641,58 auf EUR 1.092.667,- herabgesetzt, indem der auf die einzelnen Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital auf EUR 1,- reduziert und Aktien in einem Verhältnis von (gerundet) 5,2624:1 zusammengelegt wurden. Am 13. April 2007 wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.092.667,- auf EUR 3.888.646,- erhöht, indem 2.795.979 jungen Stückaktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus bedingtem Kapital ausgegeben wurden. |
| 2. |
Die finanzielle Situation der Gesellschaft hat sich in der Folgezeit verschlechtert. In den Jahren 2006 bis 2009 wurde laut der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns insgesamt ein negatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern von etwa EUR 36 Mio. und trotz der Erträge aus Forderungsverzichten im Jahr 2006 in Höhe von rund EUR 47 Mio. insgesamt Konzernjahresfehlbeträge von etwa EUR 5 Mio. erwirtschaftet. Im gleichen Zeitraum ist das Eigenkapital des Konzerns von EUR 13 Mio. auf etwa EUR -23,7 Mio. gesunken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 beliefen sich die langfristigen Kreditverbindlichkeiten des Konzerns auf rund EUR 51,1 Mio. Davon entfielen rund EUR 40,2 Mio. auf die Gesellschaft und rund EUR 10,7 Mio. auf die Vivanco GmbH, die eine 100%ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist. Die gesamten langfristigen Kreditverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen gegenüber der MHB-Bank AG und setzen sich zusammen aus von der MHB-Bank AG (seinerzeit zusammen mit der Deutsche Bank AG, London) im Jahr 2006 erworbenen Krediten in Höhe von insgesamt EUR 29,3 Mio. und aus weiteren, im Jahr 2006 begründeten, voll in Anspruch genommenen Kreditlinien in Höhe von insgesamt EUR 15,0 Mio. Diese Verbindlichkeiten sind am 31. Dezember 2011 sämtlich fällig und werden seit dem 1. August 2008 mit einem Nominalzinssatz von 7,57% verzinst. Zur finanziellen Stützung der Gesellschaft hat die MHB-Bank AG in der Vergangenheit mehrere Verzichte mit Besserungsschein hinsichtlich der Zinsen aus den oben genannten Kreditverbindlichkeiten ausgesprochen. Durch Vereinbarung vom 26. August 2008 hat die MHB-Bank AG auf Zinsen in Höhe von EUR 2,3 Mio. und durch Vereinbarung vom 3. Februar 2009 auf Zinsen in Höhe von EUR 6,5 Mio. jeweils gegen Besserungsschein verzichtet. Mit Vereinbarung vom 5. Februar 2010 hat die MHB-Bank AG gegen Besserungsschein auf die Zinsen für das Geschäftsjahr 2010 und mit Schreiben vom 21. Juli 2010 gegen Besserungsschein auf Zinsen für das Geschäftsjahr 2011 verzichtet. |
| 3. |
Aufgrund des hohen Fremdkapitalanteils bleibt die finanzielle Situation des Konzerns angespannt. Die Liquidität der Gesellschaft und des Konzerns soll nach der Unternehmensplanung kurz- bis mittelfristig aus dem Umsatzprozess gesichert werden. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass die Unternehmensfinanzierung auch über den 31. Dezember 2011 hinaus gesichert werden kann. Anderenfalls wäre der Fortbestand der Gesellschaft und des Konzerns gefährdet. |
| 4. |
Zum 30. Juni 2010 weist der Konzern ein negatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern von EUR – 0,8 Mio. aus, für das zweite Halbjahr erwartet der Vorstand ein positives Ergebnis vor Zinsen und Steuern von ca. EUR 2,0 Mio., mithin für das Gesamtjahr 2010 EUR 1,2 Mio. In der Finanzplanung des Konzerns steht für das Jahr 2010 ein positiver Cash flow von EUR 0,7 Mio., dieser berücksichtigt bereits den Zinsverzicht der MHB-Bank AG für das laufende Geschäftsjahr. Dieser Zinsverzicht ist demnach für die Zahlungsfähigkeit der Unternehmensgruppe und der Gesellschaft grundlegend. |
| 5. |
Infolge von Jahresfehlbeträgen und Wertminderungen seit 2006 hat sich das Eigenkapital des Konzerns und der Gesellschaft vermindert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 betrug das Eigenkapital des Konzerns etwa EUR -23,7 Mio. und das Eigenkapital der Gesellschaft etwa EUR 3,8 Mio., bei einem Grundkapital von etwa EUR 3,9 Mio. Trotz eines verbesserten operativen Geschäftsverlaufs im Konzern ist bei der Gesellschaft heute nach pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein hälftiger Verlust des Grundkapitals besteht. |
| 6. |
Aus den vorstehend genannten Gründen ist der Fortbestand der Gesellschaft von der erfolgreichen Umsetzung des nachfolgend beschriebenen Rekapitalisierungskonzepts abhängig (zu Alternativkonzepten vgl. die Ausführungen unter III.). |
| 1. |
Die Gesellschaft befindet sich mit der MHB-Bank AG und ihrem Mehrheitsaktionär, LSF Irish Holdings III Limited, Dublin (Irland), die ca. 66,7% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft hält, in andauernden Gesprächen über die Umsetzung eines Rekapitalisierungskonzepts, das bei erfolgreicher Umsetzung zu einer Verringerung der Kreditverbindlichkeiten der Gesellschaft um EUR 29,3 Mio. sowie zu einer Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft führt. LSF Irish Holdings III Limited hat bereits signalisiert, dass sie die Durchführung des vorgeschlagenen Rekapitalisierungskonzepts begrüßt und prinzipiell unterstützen wird, vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung, die von ihrem Verwaltungsrat getroffen wird. |
| 2. |
Das Rekapitalisierungskonzept beinhaltet folgende von der Hauptversammlung zu beschließende Maßnahmen: |
| a) |
Eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 3:1, und zwar folgendermaßen: Zunächst soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 3.888.646,- durch Einziehung einer Aktie im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG auf EUR 3.888.645,- herabgesetzt werden. Die einzuziehende Stückaktie (die einen rechnerischen Anteil von EUR 1,- am Grundkapital verkörpert) soll der Gesellschaft von LSF Irish Holdings III Limited unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dieser Schritt ist erforderlich, um das Grundkapital für die nachfolgende vereinfachte Kapitalherabsetzung auf einen durch 3 teilbaren Betrag zu glätten. Sodann soll das Grundkapital im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) von EUR 3.888.645,- um EUR 2.592.430,- auf EUR 1.296.215,- herabgesetzt, indem jeweils 3 Stückaktien zu einer Stückaktie zusammengelegt werden. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in voller Höhe zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung sonstiger Verluste. |
| b) |
Das somit auf EUR 1.296.215,- herabgesetzte Grundkapital soll dann in einem nächsten Schritt um EUR 3.888.905,- auf EUR 5.185.120,- durch Ausgabe von 3.888.905 neuen Stückaktien erhöht werden. Der Ausgabebetrag soll EUR 1,- je Aktie betragen (entsprechend dem auf die neuen Stückaktien entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital). Die Kapitalerhöhung soll gegen Sacheinlage erfolgen. Bezugs- und zeichnungsberechtigt für die im Rahmen der Sachkapitalerhöhung auszugebenden Aktien soll allein die Aktionärin LSF Irish Holdings III Limited sein, die als Leistung auf ihre Sacheinlageverpflichtung der Gesellschaft von ihr zu erwerbende Darlehensrückzahlungsansprüche im Nominalbetrag von EUR 29,3 Mio. erlässt. Diese Darlehensansprüche, die bei Einberufung der Hauptversammlung noch der MHB-Bank AG zustehen, wird die LSF Irish Holdings III Limited vor Einlage von der MHB-Bank AG erwerben. Ausgehend von der bei Beschlussfassung von LSF Irish Holdings III Limited gehaltenen Aktienzahl entspricht die Sachkapitalerhöhung einem Bezugsverhältnis von 1:4,5. |
| c) |
In einem weiteren Schritt soll das Grundkapital durch eine Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 1.944.063,- auf bis zu EUR 7.129.183,- durch Ausgabe von bis zu EUR 1.944.063 neuen Stückaktien weiter erhöht werden. Die neuen Aktien sollen allen Aktionären, mit Ausnahme von LSF Irish Holdings III Limited, zu einem Ausgabepreis von EUR 1,- in bar je Aktie im Verhältnis 1:4,5 zum Bezug angeboten werden. Aufgrund des identischen Bezugsverhältnisses bei Sach- und Barkapitalerhöhung bleiben die Beteiligungsquoten der Aktionäre, die sämtliche Bezugsrechte im Rahmen der Barkapitalerhöhung ausüben, konstant, es tritt also aufgrund der Sachkapitalerhöhung keine ‘Verwässerung’ ein. |
Durch die vorstehenden Rekapitalisierungsmaßnahmen soll der Fortbestand der Gesellschaft auch über den 31. Dezember 2011 hinaus gewährleistet werden. Die verbesserte Eigenkapitalausstattung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft stärken und eine nachhaltige Fortführung der Gesellschaft ermöglichen.
Der Vorstand hat sich intensiv mit Alternativen zu dem vorgeschlagenen Rekapitalisierungskonzept beschäftigt. Zu den geprüften Alternativen gehörten:
| * |
eine Refinanzierung der Gesellschaft unter Beteiligung der MHB-Bank AG und/oder eines neuen Bankenkonsortiums; |
| * |
die Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft durch einen Investor und eine sich daran anschließende Refinanzierung der Gesellschaft unter Beteiligung bzw. Vermittlung des Investors; |
| * |
die Durchführung ausschließlich einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für alle derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft; |
| * |
die Realisierung stiller Reserven in den Vermögenswerten der Gesellschaft, indem diese zu Marktwerten innerhalb des Konzerns übertragen werden. |
Keine der Alternativen hat sich jedoch als umsetzbar oder Erfolg versprechend erwiesen. Aufgrund der bereits bestehenden hohen Fremdfinanzierung der Gesellschaft ist eine Refinanzierung der Gesellschaft unter Beteiligung der MHB-Bank AG und/oder eines neuen Bankenkonsortiums in der derzeitigen Marktsituation nicht möglich gewesen. Ein neuer Investor, der bereit gewesen wäre, die Rekapitalisierung der Gesellschaft zu unterstützen, ohne dass es zu einer Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss kommen würde, konnte nicht gefunden werden. Der derzeitige Großaktionär LSF Irish Holdings III Limited ist im Übrigen nicht bereit, sich in dem erforderlichen Umfang an einer Barkapitalerhöhung zu beteiligen. Die Realisierung stiller Reserven in den Vermögenswerten der Gesellschaft, indem diese zu Marktpreisen innerhalb des Konzerns übertragen werden, wäre lediglich geeignet, den hälftigen Verlust des Grundkapitals bilanziell zu beseitigen ohne hiermit langfristig eine strukturelle Verbesserung der finanziellen Situation der Gesellschaft zu erreichen.
Aus Sicht des Vorstands gibt es daher aus heutiger Sicht keine sachgerechte Alternative zu dem vorgeschlagenen Rekapitalisierungskonzept.
Der Vorstand ist der Ansicht, dass die im Rahmen der Sach- und Barkapitalerhöhung jeweils vorgeschlagenen ‘gekreuzten’ Bezugsrechtsausschlüsse sich gegenseitig kompensieren und daher bei einer Gesamtbetrachtung beider Maßnahmen kein Bezugsrechtsausschluss im Sinne des § 186 Abs. 3 AktG gegeben ist. Für diese Auffassung spricht nach Ansicht des Vorstands insbesondere, dass die typischerweise mit einem Bezugsrechtsausschluss für die ausgeschlossenen Aktionäre eintretende ‘Verwässerung’ vorliegend nicht gegeben ist, da bei einer Gesamtbetrachtung sämtliche Aktionäre zu einem einheitlichen Ausgabebetrag und im gleichen Bezugsverhältnis neue Aktien beziehen können.
Da jedoch die Anwendbarkeit des § 186 Abs. 3 AktG in Fallkonstellationen wie der vorliegenden von der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist, erstellt der Vorstand rein vorsorglich diesen Bericht über den Bezugsrechtsausschluss.
| 1. |
Der im Rahmen der oben genannten Sachkapitalerhöhung (Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlungseinladung) vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss liegt im Gesellschaftsinteresse und ist geeignet, die Krisensituation zu beenden. Er ist ferner auch erforderlich und verhältnismäßig. |
| a) |
Der zu beschließende Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft mit Ausnahme der LSF Irish Holdings III Limited im Rahmen der Sachkapitalerhöhung sichert aus den dargestellten Gründen den Fortbestand des Unternehmens und liegt daher im Interesse der Gesellschaft. |
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| b) |
Darüber hinaus ist der Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen der Sachkapitalerhöhung auch geeignet, die künftige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft nachhaltig positiv zu beeinflussen. Der Bezugsrechtsausschluss ist – wie bereits dargelegt – Bestandteil der Neuausrichtung der Kapitalstruktur der Gesellschaft und damit Voraussetzung ihrer Sanierung unter Beteiligung von LSF Irish Holdings III Limited. Die mit der Sachkapitalerhöhung verbundene dauerhafte Reduzierung von Zins- und Tilgungsleistungen führt mittelfristig zu zusätzlicher Liquidität und ist nach Einschätzung des Vorstands ausreichend, um die Krise abzuwenden und den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. |
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| c) |
Der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ist auch erforderlich. Die LSF Irish Holdings III Limited hat dem Vorstand gegenüber erklärt, sich an der Rekapitalisierung der Gesellschaft nur dann beteiligen zu wollen, wenn sowohl die Kapitalherabsetzung als auch die Sachkapitalerhöhung im vorgeschlagenen Umfang und zu den vorgeschlagenen Bedingungen durchgeführt wird. Ohne die Sachkapitalerhöhung käme es nicht zum Forderungserlass seitens LSF Irish Holdings III Limited und damit nicht zu einer Entlastung von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von EUR 29.300.000,-. Dies würde die weitere Entwicklung der Gesellschaft stark einschränken und – sofern nach dem 31. Dezember 2011 die Refinanzierung nicht sichergestellt werden kann – sogar den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Eine geeignete Alternative für eine Rekapitalisierung zur Stärkung der Gesellschaft hat sich – wie unter III. dargestellt – nicht geboten. Der Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ist daher auch erforderlich. |
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| d) |
Schließlich stellt der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss aus Sicht des Vorstands auch eine verhältnismäßige Lösung dar. Grundsätzlich ist anerkannt, dass das Interesse der Aktionäre an der Erhaltung ihrer Beteiligungsquote zurücktreten kann, wenn dies im Interesse des Fortbestands der Gesellschaft erforderlich ist. Da der Fortbestand der Gesellschaft ohne Rekapitalisierung gefährdet ist, liegt eine solche den Bezugsrechtsausschluss rechtfertigende Situation ohnehin bereits vor. Darüber hinaus ergibt sich die Verhältnismäßigkeit des Bezugsrechtsausschlusses auch dadurch, dass LFS Irish Holdings III Limited im Rahmen der Barkapitalerhöhung vom Bezug neuer Aktien ausgeschlossen ist. Im Übrigen ist der Vorstand der Auffassung, dass der Ausgabebetrag der neuen Aktien in Höhe von EUR 1,- je Stückaktie sowohl im Rahmen der Barkapitalerhöhung als auch im Rahmen der Sachkapitalerhöhung angemessen festgesetzt ist und dass die zur Unterlegung der neuen Aktien erbrachte Sacheinlage in Höhe des Gesamtausgabebetrags werthaltig ist, so dass auch eine wirtschaftliche Verwässerung der Aktionäre nicht stattfindet. |
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| e) |
Der für die Sachkapitalerhöhung vorgeschlagene Ausgabebetrag von EUR 1,- je Stückaktie ist nach Auffassung des Vorstands angemessen, weil die Gesellschaft ohne die Durchführung der Rekapitalisierungsmaßnahmen – einschließlich der Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss – dauerhaft nicht überlebensfähig wäre und bei ihrer Zerschlagung nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands für die Aktionäre ein Totalverlust eintreten, jedenfalls aber nicht mehr als EUR 1,- je Stückaktie erzielt werden könnte. Selbst wenn der Börsenkurs der Gesellschaft auf über EUR 1,- steigen sollte (bei Erstellung dieses Berichts lag der Börsenkurs bei rd. EUR 1,-), ist der Vorstand der Auffassung, dass der Ausgabebetrag angemessen festgesetzt ist. Zum einen fehlt dem Börsenkurs aufgrund der bestehenden Marktenge die Aussagekraft für den wahren Wert der Gesellschaft; zum anderen kann die existenzbedrohte Situation der Gesellschaft und die Abwesenheit von sachgerechten Sanierungsalternativen zulässigerweise in die Angemessenheitserwägung einfließen. |
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| f) |
Der Vorstand hat die Werthaltigkeit der Darlehensverbindlichkeiten, die im Rahmen der Sachkapitalerhöhung erlassen werden sollen, sorgfältig geprüft. Er ist der Ansicht, dass diese mindestens in Höhe des Gesamtausgabebetrags der hierfür ausgegebenen 3.888.905 jungen Stückaktien werthaltig sind. Bei dieser Werthaltigkeitsprüfung hat der Vorstand anhand einer Analyse zukünftiger finanzieller Überschüsse eine Kapitaldienstprüfung vorgenommen. Darüber hinaus wurde analysiert, in welchem Umfang eine Verwertung von Sicherheiten möglich ist. Beide Prüfungen ergaben, dass der Wert der erlassenen Darlehensverbindlichkeiten den Gesamtausgabebetrag von EUR 3.888.905,- mindestens erreicht. Nach Auffassung des Vorstands ist der tatsächliche Wert der zu erlassenden Darlehensverbindlichkeiten deutlich höher einzuschätzen. Der Ausgabebetrag der jungen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung ist nach Ansicht des Vorstands daher vollständig durch die einzubringende Sacheinlage gedeckt. Gestützt wird die Werthaltigkeit der zu erlassenden Darlehensverbindlichkeiten darüber hinaus dadurch, dass LSF Irish Holdings III Limited
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| g) |
Die Werthaltigkeit der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung einzubringenden Forderungen vor Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister wird von dem gerichtlich bestellten unabhängigen Sachkapitalerhöhungsprüfer Alpers & Stenger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, überprüft. Eine Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister wird aufgrund der aktienrechtlichen Regelungen nur dann erfolgen, wenn der Sachkapitalerhöhungsprüfer bestätigt, dass der Wert der erlassenen Darlehensrückzahlungsansprüche den anteiligen Betrag des Grundkapitals der hierfür ausgegebenen Aktien, d.h. mindestens EUR 3.888.905,- (Gesamtausgabebetrag), erreicht. |
| 2. |
Der im Rahmen der oben genannten Barkapitalerhöhung vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss (Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlungseinladung) ist ebenfalls zulässig. |
| a) |
Die Barkapitalerhöhung dient dem Zweck, den Aktionären des Streubesitzes die Möglichkeit zu geben, ihre Beteiligungsquote trotz Sachkapitalerhöhung und des damit zwingend verbundenen Bezugsrechtsausschlusses konstant zu halten. Um dies aus Sicht der Streubesitzaktionäre sicherzustellen, ist der Ausschluss des Bezugsrechts des Mehrheitsaktionärs LFS Irish Holdings III Limited im Rahmen der Barkapitalerhöhung erforderlich und geeignet. Indem durch den gekreuzten Bezugsrechtsauschluss eine Verwässerung von Beteiligungsrechten der Aktionäre vermieden wird, wird die Rechtssicherheit des Restrukturierungskonzepts erhöht, der Bezugsrechtsausschluss liegt daher im Interesse der Gesellschaft. Zudem hat LSF Irish Holdings III Limited gegenüber dem Vorstand bereits erklärt, dass sie bei Umsetzung des gesamten Rekapitalisierungskonzepts keine Einwände gegen den Bezugsrechtsausschluss im Rahmen der Barkapitalerhöhung hat. |
| b) |
Der Bezugsrechtsausschluss ist auch verhältnismäßig und angemessen, da sowohl der Umfang der Bezugsberechtigung als auch die wirtschaftlichen Bedingungen, zu denen die LFS Irish Holdings III Limited im Rahmen der Sachkapitalerhöhung und die übrigen Aktionär im Rahmen der Barkapitalerhöhung neue Aktien beziehen können, identisch sind. |
| c) |
Der für die Barkapitalerhöhung vorgeschlagene Ausgabebetrag von EUR 1,- je Stückaktie ist nach Auffassung des Vorstands angemessen. Nach Ansicht des Vorstands liegt der derzeit auf eine Aktie entfallende Anteil am Unternehmenswert unter EUR 1,-. Aufgrund des Verbots der Unterpariemission (§ 9 Abs. 1 AktG) ist ein Ausgabebetrag von weniger als EUR 1,- jedoch unzulässig. Für den gekreuzten Bezugsrechtsausschluss ist ferner erforderlich, dass der Ausgabebetrag der Barkapitalerhöhung dem der Sachkapitalerhöhung entspricht. Davon abgesehen erscheint es nach Einschätzung des Vorstands auch nicht realistisch, dass Aktien bei einem über EUR 1,- je Stückaktie liegenden Ausgabebetrag Aktionäre zur Zeichnung der Aktien aus der Barkapitalerhöhung bereit wären. |