AGM Announcements | 6 April 2010 16:06


VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.04.2010 in Congress Center Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.04.2010 in Congress Center Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

06.04.2010 16:06

Wolfsburg

WKN: 766 400, 766 403, A1CRPV
ISIN: DE 0007664005, DE 0007664039, DE 000A1CRPV0

Sehr geehrte Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,

unsere diesjährige Ordentliche Hauptversammlung und unsere Gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre sind jeweils für den 22. April 2010 einberufen worden. Ergänzend zu den veröffentlichten Tagesordnungen teilen wir zur Vorbereitung Ihrer Stimmabgabe bzw. zur Berücksichtigung bei der Erteilung entsprechender Weisungen für Ihre Stimmrechtsvertreter folgende Sachverhalte mit:

1)

zu Tagesordnungspunkt 2 der Ordentlichen Hauptversammlung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben am 26. bzw. 30. März 2010 jeweils folgenden Beschluss gefasst:

Am 23. und 26. März 2010 haben wir die Ausgabe von 64.904.498 neuen Vorzugsaktien mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2009 beschlossen. Da auch diese Aktien somit für das Geschäftsjahr 2009 dividendenberechtigt sind, werden wir – wie in der veröffentlichten Tagesordnung angekündigt – unseren zu Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung veröffentlichten Beschlussvorschlag wie folgt anpassen und in dieser Fassung zur Abstimmung vorschlagen:

‘Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 884.191.589,94 Euro

a)

einen Teilbetrag von 472.008.635,20 Euro zur Zahlung einer Dividende von 1,60 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und

b)

einen Teilbetrag von 282.437.011,48 Euro zur Zahlung einer Dividende von 1,66 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie

zu verwenden sowie 129.745.943,26 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.’

2)

zu Tagesordnungspunkt 6 der Ordentlichen Hauptversammlung und zu Tagesordnungspunkt 1 der Gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre

a)

Der Vorstand hat am 26. März 2010 folgenden Beschluss gefasst:

Der Ordentlichen Hauptversammlung und der Gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre, die beide für den 22. April 2010 einberufen worden sind, ist eine Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines entsprechenden Bedingten Kapitals vorgeschlagen worden.

Die Ermächtigung und das Bedingte Kapital sollen das in der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Dezember 2009 beschlossene Genehmigte Kapital (§ 4 Abs. 4 der Satzung) ergänzen, nicht jedoch die Gesamtanzahl der insgesamt unter dem Bedingten und Genehmigten Kapital auszugebenden bzw. bereits ausgegebenen neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien über 135 Mio. Stück hinaus erhöhen.

Für den Fall, dass die Ermächtigung erteilt und das Bedingte Kapital geschaffen werden, werden wir von der durch die Außerordentliche Hauptversammlung am 3. Dezember 2009 unter Tagesordnungspunkt 1 mit dem Genehmigten Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung geschaffenen Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien in dem Umfang keinen Gebrauch machen, in dem zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ausgabe neuer Aktien bereits stimmrechtslose Vorzugsaktien aus dem am 22. April 2010 zu beschließenden bedingten Kapital ausgegeben wurden oder bei Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte aus bereits begebenen oder bereits beschlossenen Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind. Diese Selbstverpflichtung werden wir für die Dauer der Laufzeiten der vorgenannten Ermächtigungen für unsere Aktionäre und Investoren auf der Website der Gesellschaft verfügbar machen.

Der Aufsichtsrat hat am 30. März 2010 diesen Beschluss zustimmend zur Kenntnis genommen.

b)

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben am 26. bzw. 30. März 2010 jeweils folgenden Beschluss gefasst:

Zum Zwecke der Klarstellung und Umsetzung des Vorstandsbeschlusses gemäß lit. a) werden der Vorstand und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung den veröffentlichten Beschlussvorschlag mit folgender redaktioneller Neuformulierung der im zweiten Absatz von a) genannten Formulierung vorschlagen (Die Änderungen gegenüber dem veröffentlichten Beschlussvorschlag sind kenntlich gemacht):

‘Die Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen darf durch den Vorstand nur in dem Umfang ausgeübt werden, wie zum Zeitpunkt der Begebung die Summe der [aus dieser Ermächtigung] (i) bei Ausübung der dadurch geschaffenen Options- und/oder Wandlungsrechte maximal zu beziehenden Aktien, der (ii) aufgrund der bereits erfolgten Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bei Ausübung der entsprechenden Options- und/oder Wandlungsrechte maximal zu beziehenden oder bereits bezogenen Aktien und der (iii) aufgrund der von der Hauptversammlung am 3. Dezember 2009 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 345.600.000,- Euro (entsprechend 135 Millionen stimmrechtslosen Vorzugsaktien) zu erhöhen, ausgegebenen oder aufgrund bereits gefasster Beschlüsse noch auszugebenden [oder zu beziehenden] Aktien 135 Millionen Aktien nicht übersteigt.’

Die oben genannten Punkte sollen auch auf den beiden Versammlungen am 22. April 2010 bekannt gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfsburg, den 31. März 2010

Volkswagen Aktiengesellschaft

Der Vorstand