Wolfsburg
WKN: 766 400, 766 403, A1CRPV
ISIN: DE 0007664005, DE
0007664039, DE 000A1CRPV0
Sehr geehrte Aktionäre,
sehr geehrte Damen und Herren,
unsere diesjährige Ordentliche Hauptversammlung und unsere Gesonderte
Versammlung der Vorzugsaktionäre sind jeweils für den 22. April 2010
einberufen worden. Ergänzend zu den veröffentlichten Tagesordnungen
teilen wir zur Vorbereitung Ihrer Stimmabgabe bzw. zur Berücksichtigung
bei der Erteilung entsprechender Weisungen für Ihre Stimmrechtsvertreter
folgende Sachverhalte mit:
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1)
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zu Tagesordnungspunkt 2 der Ordentlichen Hauptversammlung
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben am 26. bzw. 30. März 2010
jeweils folgenden Beschluss gefasst:
Am 23. und 26. März 2010 haben wir die Ausgabe von 64.904.498 neuen
Vorzugsaktien mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar
2009 beschlossen. Da auch diese Aktien somit für das Geschäftsjahr
2009 dividendenberechtigt sind, werden wir – wie in der veröffentlichten
Tagesordnung angekündigt – unseren zu Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung
veröffentlichten Beschlussvorschlag wie folgt anpassen und in dieser
Fassung zur Abstimmung vorschlagen:
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‘Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn
der Volkswagen Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2009 in Höhe
von 884.191.589,94 Euro
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a)
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einen Teilbetrag von 472.008.635,20 Euro zur Zahlung einer
Dividende von 1,60 Euro je dividendenberechtigter Stammaktie und
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b)
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einen Teilbetrag von 282.437.011,48 Euro zur Zahlung einer
Dividende von 1,66 Euro je dividendenberechtigter Vorzugsaktie
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zu verwenden sowie 129.745.943,26 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.’
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2)
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zu Tagesordnungspunkt 6 der Ordentlichen Hauptversammlung
und zu Tagesordnungspunkt 1 der Gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
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a)
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Der Vorstand hat am 26. März 2010 folgenden Beschluss gefasst:
Der Ordentlichen Hauptversammlung und der Gesonderten Versammlung
der Vorzugsaktionäre, die beide für den 22. April 2010 einberufen
worden sind, ist eine Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und die Schaffung eines entsprechenden
Bedingten Kapitals vorgeschlagen worden.
Die Ermächtigung und das Bedingte Kapital sollen das in der außerordentlichen
Hauptversammlung am 3. Dezember 2009 beschlossene Genehmigte Kapital
(§ 4 Abs. 4 der Satzung) ergänzen, nicht jedoch die Gesamtanzahl der
insgesamt unter dem Bedingten und Genehmigten Kapital auszugebenden
bzw. bereits ausgegebenen neuen stimmrechtslosen Vorzugsaktien über
135 Mio. Stück hinaus erhöhen.
Für den Fall, dass die Ermächtigung erteilt und das Bedingte Kapital
geschaffen werden, werden wir von der durch die Außerordentliche Hauptversammlung
am 3. Dezember 2009 unter Tagesordnungspunkt 1 mit dem Genehmigten
Kapital gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung geschaffenen Ermächtigung zur
Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien
in dem Umfang keinen Gebrauch machen, in dem zum Zeitpunkt der beabsichtigten
Ausgabe neuer Aktien bereits stimmrechtslose Vorzugsaktien aus dem
am 22. April 2010 zu beschließenden bedingten Kapital ausgegeben wurden
oder bei Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte aus bereits
begebenen oder bereits beschlossenen Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen auszugeben sind. Diese Selbstverpflichtung
werden wir für die Dauer der Laufzeiten der vorgenannten Ermächtigungen
für unsere Aktionäre und Investoren auf der Website der Gesellschaft
verfügbar machen.
Der Aufsichtsrat hat am 30. März 2010 diesen Beschluss zustimmend
zur Kenntnis genommen.
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b)
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben am 26. bzw. 30. März
2010 jeweils folgenden Beschluss gefasst:
Zum Zwecke der Klarstellung
und Umsetzung des Vorstandsbeschlusses gemäß lit. a) werden der Vorstand
und der Aufsichtsrat der Hauptversammlung den veröffentlichten Beschlussvorschlag
mit folgender redaktioneller Neuformulierung der im zweiten Absatz
von a) genannten Formulierung vorschlagen (Die Änderungen gegenüber
dem veröffentlichten Beschlussvorschlag sind kenntlich gemacht):
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‘Die Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
darf durch den Vorstand nur in dem Umfang ausgeübt werden, wie zum
Zeitpunkt der Begebung die Summe der [aus dieser Ermächtigung]
(i) bei Ausübung der dadurch geschaffenen Options- und/oder Wandlungsrechte
maximal zu beziehenden Aktien, der (ii) aufgrund der bereits erfolgten
Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen bei Ausübung
der entsprechenden Options- und/oder Wandlungsrechte maximal zu beziehenden
oder bereits bezogenen Aktien
und der
(iii) aufgrund der
von der Hauptversammlung am 3. Dezember 2009 beschlossenen Ermächtigung
des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 345.600.000,- Euro (entsprechend
135 Millionen stimmrechtslosen Vorzugsaktien) zu erhöhen,
ausgegebenen
oder aufgrund bereits gefasster Beschlüsse noch
auszugebenden
[oder zu beziehenden] Aktien 135 Millionen Aktien nicht übersteigt.’
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Die oben genannten Punkte sollen auch auf den beiden Versammlungen
am 22. April 2010 bekannt gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfsburg, den 31. März 2010
Volkswagen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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