![]() VOLKSWAGEN AGWolfsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Abschluss Volkswagen AGBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014DER VOLKSWAGEN AGAktiva scroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER VOLKSWAGEN AG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2014scroll
Anhang zum Jahresabschluss der Volkswagen AG per 31.12.2014Abschluss nach HandelsrechtDie Volkswagen AG hat ihren Sitz in Wolfsburg, Deutschland, und ist und ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Registernummer HRB 100484 eingetragen. Der Abschluss der Volkswagen AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches - unter Beachtung der Regelungen des Aktiengesetzes - aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist zur besseren internationalen Vergleichbarkeit nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Vermerke, die wahlweise in der Bilanz, bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, werden insgesamt im Anhang, bzw. Lagebericht dargestellt. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet, so dass sich bei Additionen geringfügige Abweichungen ergeben können. Im Bereich des Elektrizitätssektors übt die Volkswagen AG gemeinsam in der Gruppe mit einem Tochterunternehmen die Tätigkeiten Erzeugung und Handel/Vertrieb sowie Elektrizitätsverteilung aus. Daher ist die Volkswagen AG zusammen mit diesem Tochterunternehmen als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG einzustufen und unterliegt somit den Regelungen des EnWG. Für gewisse Tätigkeiten im Energiesektor sind gemäß § 6b Abs. 3 EnWG grundsätzlich getrennte Konten zu führen (Verpflichtung zur Entflechtung in der Rechnungslegung). Die Volkswagen AG selbst betreibt nur Kundenanlagen gemäß § 3 Nr. 24 b, a EnWG (Mittel- und Niederspannungsebene). Die Elektrizitätsverteilung durch ein Netz der allgemeinen Versorgung (Hochspannungsebene in Wolfsburg, § 3 Nr. 17 EnWG) erfolgt durch das Tochterunternehmen. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes als Bestandteil des Anhangs ist zusätzlich beim elektronischen Unternehmensregister unter der Internetadresse www.unternehmensregister.de und auf www.volkswagenag.com/ir unter der Rubrik "Meldepflichtige Finanzpublikationen" abrufbar. Erklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG/§ 285 Nr. 16 HGBDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Volkswagen AG haben am 21. November 2014 die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung ist dauerhaft unter www.volkswagenag.com/ir, Rubrik Corporate Governance, Menüpunkt "Erklärungen", zugänglich. Wesentliche Ereignisse des GeschäftsjahresDie Volkswagen AG hat insgesamt Anteile im Wert von 6,5 Mrd. € am Grundkapital der Scania AB, Södertälje, Schweden mit einem Stimmrechtsanteil von 10,5% erworben und hält damit insgesamt über 82% (im Konzern über 99%) der Stimmrechte. Das Kapital der Porsche Holding Stuttgart GmbH, Stuttgart wurde insgesamt um 4,3 Mrd. € erhöht. Darüber hinaus wurden Kapitalzuführungen bei der Volkswagen Financial Services AG, Braunschweig (2,3 Mrd. €), bei der Volkswagen Finance Luxemburg S.A., Luxemburg (1,7 Mrd. €), bei der AUDI AG, Ingolstadt (1,6 Mrd. €) sowie weitere Kapitalmaßnahmen geringeren Umfangs bei verbundenen Unternehmen durchgeführt. Im HI-TV Fonds (Treasury-Fonds) wurden 1,1 Mrd. € angelegt. Die Volkswagen AG hat die Anteile der Volkswagen Argentina S.A., Buenos Aires, Argentinien erworben (0,1 Mrd. €) und Forderungen in die Gesellschaft eingebracht (0,2 Mrd. €). Von der Truck & Bus GmbH, Wolfsburg, wurden aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags insgesamt Verluste in Höhe von 0,6 Mrd. € übernommen. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde unverändert um die Sonstigen Beteiligungserträge und -aufwendungen sowie um das Sonstige Finanzergebnis erweitert. Diese beiden Posten werden unter (14) Finanzergebnis weiter erläutert. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear über grundsätzlich drei bis fünf Jahre abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Geleistete Zuschüsse zu im Eigentum Dritter stehender Vermögensgegenstände werden als entgeltlich erworbene Nutzungsrechte aktiviert und grundsätzlich über fünf Jahre planmäßig abgeschrieben. Nach Vollabschreibung werden die Vermögensgegenstände ausgebucht. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten angesetzt und um Abschreibungen vermindert. Erhaltene Investitionszuschüsse werden abgesetzt. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Material- und Lohnkosten sowie anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Verwaltungskostenanteile bleiben außer Ansatz. Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zu Grunde: scroll
Für Zugänge bis zum 31.12.2009 werden im steuerrechtlich zulässigen Umfang grundsätzlich planmäßige Abschreibungen auf bewegliche Sachanlagen degressiv mit späterem planmäßigem Übergang auf die lineare Methode unter Berücksichtigung des Einsatzes im Mehrschichtbetrieb vorgenommen. Für das am 31.12.2009 vorhandene Sachanlagevermögen wird das Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 4 EGHGB ausgeübt. Ab dem 01.01.2010 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear abgeschrieben. Bei Zugängen beweglicher Vermögensgegenstände werden die Abschreibungen grundsätzlich im Zugangsjahr pro rata temporis verrechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und ausgebucht. Des Weiteren werden bestimmte Anlagegegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit Anschaffungskosten bis zu 1.500 €, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erreicht ist, im Einzelfall als Abgang behandelt. Die Unterschiedsbeträge zwischen den handelsrechtlich gebotenen und den steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Wertansätzen wurden in den Sonderposten mit Rücklageanteil auf der Passivseite der Bilanz eingestellt. Bestehende Sonderposten werden beibehalten, da diese vor dem Umstellungsjahr auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gebildet wurden. Ihre Abwicklung erfolgt planmäßig erfolgswirksam; sie basieren auf den Vorschriften des § 3 Abs. 2 ZonenrandförderungsGesetz, des § 6b EStG/R 6.6 EStR, des § 7d EStG, des § 82d EStDV und des R 35 EStR. Seit dem 1. Januar 2010 werden keine Sonderposten neu gebildet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Vorliegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen vorgenommen; Zuschreibungen erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, sobald die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Dazu werden jährlich Wertminderungstests durchgeführt. Wertpapiere des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren Zeitwerten bewertet. Wertpapiere, die als Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Bei diesen Wertpapieren handelt es sich um Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und die ausschließlich der Erfüllung der Verbindlichkeiten aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Der beizulegende Zeitwert dieser Vermögensgegenstände entspricht dem Marktpreis (§ 255 Abs. 4 HGB). Nicht- oder geringverzinsliche Ausleihungen werden zum Barwert bewertet; die übrigen Ausleihungen zum Nennwert. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Der Wertansatz der unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sowie der fertigen Erzeugnisse enthält neben Fertigungsmaterial und Fertigungslohn auch die anteiligen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen im erforderlichen Umfang. Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert berücksichtigt. Forderungen mit Fälligkeiten von mehr als einem Jahr werden unter Anwendung eines laufzeitadäquaten Zinssatzes mit dem Barwert zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die Volkswagen AG bilanziert Emissionszertifikate im Zuteilungs- bzw. Erwerbszeitpunkt. Eine Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Kostenlos zugeteilte Emissionszertifikate werden zum Erinnerungswert angesetzt. Der Wert am Stichtag je Zertifikat beträgt 7,20 € pro Tonne CO2 (Preisnotierung: Carbix). Auf fremde Währungen lautende Forderungen werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem aktuellen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Bei längerfristigen Forderungen schlägt sich ein geringerer Kurs am Bilanzstichtag in einer niedrigeren Bewertung der Forderung aufwandswirksam nieder, während ein höherer Kurs (Bewertungsgewinn) unberücksichtigt bleibt. Bei kursgesicherten Forderungen wird von einer Stichtagskursbewertung abgesehen. Erworbene Devisenoptionsrechte werden bis zur Fälligkeit mit ihren Anschaffungskosten beziehungsweise niedrigeren Zeitwerten angesetzt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die Aufwand innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. Latente Steuern erfassen zeitliche Unterschiede für Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen aller Bilanzposten. Da die Volkswagen AG als Organträgerin auch Steuerschuldnerin für die verbundenen Unternehmen ist, mit denen ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, werden bei der Ermittlung der latenten Steuern auch deren Differenzen berücksichtigt. Die Volkswagen AG ist außerdem als Mitunternehmer an Personengesellschaften beteiligt. Die latenten Steuern auf die Differenz zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen sind, soweit es die Körperschaftsteuer betrifft, ebenfalls bei der Volkswagen AG auszuweisen. Die Ermittlung der latenten Steuern auf diese Differenzen erfolgt mit einem durchschnittlichen Ertragsteuersatz von 29,8 % bzw. mit 15,8 % bei temporären Differenzen, die auf unterschiedliche Bilanzansätze bei Personengesellschaften zurückgehen, an denen die Volkswagen AG beteiligt ist. Auf die Aktivierung aktiver Überhänge latenter Steuern wird entsprechend des Wahlrechts des § 274 HGB verzichtet. Erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten wird auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung durch ausreichende Dotierung von Rückstellungen zum Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen Rechnung getragen. Sie decken in diesem Rahmen alle erkennbaren Risiken aus zukünftigen Inanspruchnahmen ab. Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet, wobei das Anwartschaftsbarwertverfahren für leistungsorientierte Zusagen (Projected Unit Credit Method) verwendet wird. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften werden auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie weitere relevante Größen berücksichtigt. Der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Abzinsungssatz zum 30. November 2014 wurde auf den 31. Dezember 2014 hochgerechnet. Dieser Wert wird gemäß § 253 Abs. 2 HGB als Rechnungszinssatz in Höhe von 4,54% bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren der Bewertung der Pensionsrückstellungen zu Grunde gelegt. Rückstellungen mit einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst worden. Die im Finanzergebnis darzustellenden Beträge sind im Sonstigen Finanzergebnis enthalten. Seit 2013 erfolgt die Bilanzierung und Bewertung der im Rahmen von Altersteilzeitverträgen zu leistenden Erfüllungsbeträge als Individualvereinbarung mit Entlohnungscharakter unter den sonstigen Rückstellungen, während der Ausweis bis 2013 unter den Sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte. Die Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden unter Zugrundelegung des bisherigen beziehungsweise des geschätzten Schadensverlaufs bei den ausgelieferten Fahrzeugen gebildet. Zur Bewertung von Devisen- und Warentermingeschäften wird jeweils der vereinbarte Kurs mit dem Terminkurs gleicher Fälligkeit zum Bilanzstichtag verglichen. Ein sich daraus ergebender unrealisierter Verlust wird zurückgestellt. Eine positive Differenz (Bewertungsgewinn) wird nicht berücksichtigt. Eine Aufrechnung von Gewinnen und Verlusten erfolgt nicht. Das Bewertungsergebnis wird auf den Barwert abgezinst. Steuerrückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Bewertung ermittelt. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungs- beziehungsweise Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei ihrer Erfassung mit dem aktuellen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden aufwandswirksam höher angesetzt, wenn der Kurs am Bilanzstichtag höher ist. Ein niedrigerer Kurs (Bewertungsgewinn) wird nicht berücksichtigt. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor den Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums danach darstellen. Der Ansatz der Eventualverbindlichkeiten entspricht dem Haftungsumfang. Soweit möglich und sinnvoll werden zu Sicherungszwecken geschlossene derivative Finanzinstrumente mit vergleichbaren Risiken der Grundgeschäfte zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Diese werden nach der Einfrierungsmethode bilanziert; d.h. in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme ausgleichen, findet keine buchmäßige Erfassung der Bewertung statt. Die Bewertung der nicht in Bewertungseinheiten einbezogenen Geschäfte erfolgt einzeln zu Marktwerten. Sich ergebende unrealisierte Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Durch kombinierte Zins- und Währungstauschvereinbarungen (Cross-Currency-Interest-Rate-Swaps) und Devisentermingeschäfte unterlegte Vermögensgegenstände oder Schulden werden bei ihrer erstmaligen Erfassung zu den vertraglich vereinbarten Kursen umgerechnet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den jeweiligen Tageskursen oder den dazu vereinbarten Kursen in Ansatz gebracht Drohende Kursverluste am Bilanzstichtag werden bei der Bewertung berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr, die auf fremde Währung lauten werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Beteiligungen werden mit dem Kurs im Zugangszeitpunkt angesetzt. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt die Zuordnung der Aufwendungen zu den Bereichen Herstellung, Vertrieb und Allgemeine Verwaltung nach den Regeln der Kostenstellenrechnung. Die Herstellungs- und Anschaffungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen enthalten sämtliche Aufwendungen aus dem Materialbeschaffungs- und Herstellungsbereich und für Handelswaren, die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie Aufwendungen für Gewährleistungen und Produkthaftpflicht. In den Vertriebskosten werden Personal- und Sachkosten der Vertriebsstellen sowie Versand-, Werbe-, Verkaufsförderungs-, Marktforschungs- und Kundendienstkosten ausgewiesen. Zu den Allgemeinen Verwaltungskosten gehören Personal- und Sachkosten der Verwaltungsstellen. Die Sonstigen Steuern werden den Funktionsbereichen zugeordnet. Erläuterungen zur Bilanz(1) ANLAGEVERMÖGENDie Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Berichtsjahr ist auf den Seiten 10 bis 11 dargestellt. Die Investitionen betragen: scroll
Wesentliche Zugänge zu Finanzanlagen werden im Abschnitt "Wesentliche Ereignisse des Geschäftsjahres" auf Seite 4 erläutert. Bestandteil der Wertpapiere des Anlagevermögens sind auch Wertpapierfonds (Zeit-Wertfonds und Pensions-Fonds). Abschreibungen wurden vorgenommen auf: scroll
Degressive Abschreibungen werden weiterhin auf Vermögenswerte vorgenommen, die vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aktiviert wurden. Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten in Höhe von 0,1 Mrd. € degressive Abschreibungen. Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen den Beteiligungsbuchwert der SGL Carbon SE, Wiesbaden sowie die Volkswagen India Pvt. Ltd., Pune, Indien. ANGABEN GEMÄß § 285 NR. 26 HGBWertpapier-Fonds (Werte zum 31.12.2014)scroll
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Ausschüttungen in 2014 betreffen das Geschäftsjahr
2013 und 2014. Die Anlageziele der Fonds sind eine laufzeitadäquate Verzinsung bei entsprechender Risikostreuung über die Wertpapierklassen Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Geldvermögen und sonstige Vermögenswerte. Diese werden national wie auch international angelegt, wobei die Fondsanteile täglich zurückgegeben werden können. Die Ermittlung der Marktwerte erfolgt anhand von Börsenkursen. Der HI-TV Fonds (Treasury-Fonds) wird bei der Volkswagen AG dem Anlagevermögen zugeordnet und zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Wertberichtigung des HI-TV Fonds auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert wurde in 2014 nicht vorgenommen, weil keine voraussichtlich dauernde Wertminderung gegeben war. Grund hierfür war, dass der durchschnittliche Marktwert des Fonds im Jahresverlauf 2014 eine aufsteigende Tendenz aufwies. Bei dem HI-ZW Fonds (Zeit-Wertfonds) und dem HI-PF Fonds (Pensions-Fonds) handelt es sich um zum Zeitwert bewertete Sondervermögen, die ausschließlich zur Erfüllung von Verpflichtungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen. Beide Fonds werden mit den dazugehörigen Verpflichtungen saldiert. Aus der Zeitwertbewertung der Fonds resultierende Aufwendungen und Erträge werden sofort ergebniswirksam erfasst. Damit entfällt die Untersuchung eines möglicherweise vorhandenen Abschreibungsbedarfs aufgrund dauernder Wertminderung. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSscroll
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(2) VORRÄTEscroll
(3) FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEscroll
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hauptsächlich aus Darlehen mit kurz- und mittelfristigen Laufzeiten sowie aus Forderungen im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen inklusive weiterberechneter Ertragsteuern. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vor allem noch nicht fällige Steuererstattungen (704 Mio. €), Forderungen aus dem Gebrauchtwagenverkauf im Auftrag für Tochtergesellschaften (202 Mio. €), Forderungen auf Erstattung von Gewährleistungen (148 Mio. €) sowie geleistete Anzahlungen (99 Mio. €). Die Sonstigen Wertpapiere wurden in Vorjahren vollständig wertberichtigt. (4) KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTENIn den Guthaben bei Kreditinstituten (8,4 Mrd. €) sind insgesamt 1 Mrd. € enthalten, die bei verbundenen Unternehmen gehalten werden. Davon haben Guthaben in Höhe von 1 Mio. € Laufzeiten von über einem Jahr (im Vorjahr: -). (5) GEZEICHNETES KAPITALDas Gezeichnete Kapital der Volkswagen AG ist durch auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien unterlegt. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 2,56 € am Grundkapital. Neben Stammaktien existieren Vorzugsaktien, die mit dem Recht auf eine um 0,06 € höhere Dividende als die Stammaktien, jedoch nicht mit einem Stimmrecht ausgestattet sind. Die Volkswagen AG hat im Januar 2014 22.103 neu geschaffene Vorzugsaktien (Nominalwert 56.583,68 €) aus der Ausübung von Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. April 2012 besteht bis zum 18. April 2017 ein Genehmigtes Kapital zur Ausgabe von neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien oder Vorzugsaktien von bis zu 110 Mio. €. Im Juni 2014 hat die Volkswagen AG 10.471.204 neue Vorzugsaktien (Nominalwert 27 Mio. €) ausgegeben, so dass noch 83 Mio. € des Genehmigten Kapitals verbleiben. Durch die Kapitalerhöhung verzeichnete die Volkswagen AG einen Mittelzufluss in Höhe von rd. 2 Mrd. €. Nach den Kapitalerhöhungen setzt sich das Gezeichnete Kapital aus 295.089.818 nennwertlosen Stammaktien und 180.641.478 nennwertlose Vorzugsaktien zusammen und beträgt 1.218 Mio. € (im Vorjahr 1.191 Mio. €). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. April 2010 besteht ein Bedingtes Kapital bis zum 21. April 2015 von 102 Mio. €, das zur Begebung von bis zu 5 Mrd. € Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen genutzt werden kann. Volkswagen AG hat dieses Bedingte Kapital bisher wie folgt verwendet: Im November 2012 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance N.V. Amsterdam, Niederlande (VIF; Emittentin), eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von 2,5 Mrd. € zum Bezug von Vorzugsaktien platziert. Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird mit 5,50 % verzinst. Die Laufzeit der Wandelschuldverschreibung endet am 9. November 2015. Die Emittentin hat der Volkswagen AG ein Darlehen in Höhe des Emissionserlöses gewährt, das unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen wird. Im Juni 2013 wurde in Ergänzung zu der Wandelschuldverschreibung im November 2012 eine weitere Wandelschuldverschreibung in Höhe von 1,2 Mrd. € platziert. Die neue Wandelschuldverschreibung entspricht in ihren Ausstattungsmerkmalen der im November 2012 begebenen Wandelschuldverschreibung und wurde zum Ausgabepreis von 105,64 % des Nennbetrages begeben. Zusätzlich wurden Stückzinsen (1 Mio. €) vereinnahmt und abgegrenzt. Die Laufzeit der neuen Wandelschuldverschreibung endet ebenfalls am 9. November 2015. Die Emittentin hat der Volkswagen AG ein Darlehen in Höhe des Emissionserlöses gewährt, das zusammen mit der Tranche aus November 2012 unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen wird. Der derzeitige minimale Wandlungspreis beträgt 147,61 €, der maximale Wandlungspreis beläuft sich auf 177,13 €. Bei Eintritt bestimmter Ereignisse ist eine Anpassung des Wandlungspreises vorgesehen. Die Wandelschuldverschreibungen werden spätestens am Ende der Laufzeit durch die Ausgabe von neuen Vorzugsaktien bedient. Die Emittentin hat zu jeder Zeit das Recht, die Wandelschuldverschreibungen zum minimalen Wandlungspreis zu wandeln. Daneben sehen die Anleihebedingungen vorzeitige Wandlungsmöglichkeiten vor. Von diesem Recht zur wahlweisen Wandlung wurde im Berichtszeitraum Gebrauch gemacht. Insgesamt wurde dabei ein Anleihebetrag in Höhe von 4 Mio. € zum Zeitpunkt der Wandlung gültigen Höchstwandlungspreis in 22.103 neue Vorzugsaktien gewandelt. (6) KAPITALRÜCKLAGEscroll
Die Kapitalrücklage setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt 11.065 Mio. € der Kapitalerhöhungen, dem Aufgeld aus der Begebung von Optionsanleihen von 219 Mio. € (im Vorjahr 219 Mio. €) sowie einem Einstellungsbetrag von 107 Mio. € aufgrund der in 2006 durchgeführten Kapitalherabsetzung zusammen. Im Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage um 1.973 Mio. € aufgrund einer Kapitalerhöhung sowie um 4 Mio. € aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten der Wandelschuldverschreibung (siehe Abschnitt (5) Gezeichnetes Kapital). Es wurden keine Beträge aus der Kapitalrücklage entnommen. (7) GEWINNRÜCKLAGENscroll
Aus dem Jahresergebnis wurden gemäß § 58 Abs. 2 AktG 180 Mio. € in die Anderen Gewinnrücklagen eingestellt. (8) SONDERPOSTEN MIT RÜCKLAGEANTEILscroll
(9) RÜCKSTELLUNGENscroll
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenRückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Leistungen hängen in der Regel von der Beschäftigungsdauer und dem Entgelt der Mitarbeiter ab. Bei der Volkswagen AG basieren die Altersversorgungssysteme auf Leistungszusagen, wobei zwischen rückstellungsfinanzierten (nicht wertpapiergebundenen) und extern finanzierten (wertpapiergebundenen) Versorgungssystemen unterschieden wird. Die bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zugrunde gelegten Annahmen sind: scroll
Beim Prozentsatz für den Gehaltstrend wird auch der Karrieretrend als Zuschlag auf die Regelgehaltserhöhung berücksichtigt. Die Aufteilung der Pensionsverpflichtungen in nicht wertpapiergebundene und wertpapiergebundene Verpflichtungen sowie die Saldierung des wertpapiergebundenen Teils werden in der Bilanz wie folgt dargestellt: scroll
Wertpapiergebundene AltersversorgungszusageDas Fondsvermögen der wertpapiergebundenen Pensionsverpflichtungen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Zeitwert des Pensionsfonds übersteigt die zugesagte Mindestleistung aus der korrespondierenden Versorgungszusage, so dass auch diese in Höhe des beizulegenden Zeitwertes des Pensionsfonds angesetzt wird. Die betriebliche Altersversorgung bei der Volkswagen AG beruht seit 1996 in Deutschland auf einer Rentenbausteinzusage. Seit dem 1. Januar 2001 ist dieses Modell zu einem Pensionsfonds weiterentwickelt worden. Dabei wird der jährliche vergütungsabhängige Versorgungsaufwand treuhänderisch durch den Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg, in Fonds angelegt. Dieses Modell bietet durch die Fondsanlage die Chance zu einer Steigerung der Versorgungsansprüche und sichert diese zusätzlich vollständig ab. Folgende Beträge wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet: scroll
Sonstige RückstellungenDie Sonstigen Rückstellungen bestehen unter anderem für Gewährleistungen (3,8 Mrd. €), Personalkosten (2,9 Mrd. € im Wesentlichen für Dienstjubiläen, Sondervergütungen, Altersteilzeit und andere Kosten der Belegschaft) und sonstige Vertriebsaufwendungen (2,4 Mrd. €). Für die Verpflichtung zur Rückgabe von Emissionszertifikaten wurden Rückstellungen in Höhe von 2 Mio. € gebildet. Innerhalb der Rückstellungen für Personalkosten sind Verpflichtungen aus Zeitwertguthaben von Mitarbeitern enthalten. Die Volkswagen AG gibt seit dem 01.01.1998 das Zeit-Wertpapier als Vorsorgekonzept zur Lebensarbeitszeitplanung aus. Auf dieser Basis können Mitarbeiter sog. Zeitwertguthaben erwerben, die Verpflichtungen der Volkswagen AG darstellen. Zur Sicherung der Ansprüche der Mitarbeiter wurde ein anerkannter Spezialfonds (Zeit-Wertfonds) aufgelegt. Zusätzlich wird in einen Geldmarktfonds investiert. Das Modell bietet durch die Fondsanlage die Chance zu einer Steigerung der Zeit-Wertansprüche und sichert diese zusätzlich vollständig ab. Das aus beiden Fonds bestehende Deckungsvermögen wird gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände der Zeit-Wertfonds wurde anhand von Marktpreisen (Börsenkurse) auf dem aktiven Markt bestimmt. Das Fondsvermögen und die Verpflichtungen aus dem Zeit-Wertpapier werden saldiert: scroll
Folgende Beträge wurden 2014 verrechnet: scroll
Auf-/AbzinsungenAuf die Rückstellungen zum 31.12.2009 hätte beim Übergang auf das neue HGB eine zusätzliche Abzinsung von 211 Mio. € berücksichtigt werden müssen. Die Volkswagen AG hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, den höheren Rückstellungsstand fortzuführen. Zum 31.12.2014 lag der nicht buchmäßig erfasste Abzinsungsbetrag auf diesen Altbestand unter 1 Mio. €. (10) VERBINDLICHKEITENscroll
Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden u.a. Verbindlichkeiten gegenüber der VIF ausgewiesen, die aus Wandelschuldverschreibungen resultieren. Nähere Einzelheiten zu den Wandelschuldverschreibungen finden sich unter (5) Gezeichnetes Kapital. Im März 2014 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft (VIF, Emittentin) eine nicht besicherte, nachrangige Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 3 Mrd. € emittiert. Die Hybridanleihe hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei durch die Emittentin kündbaren Tranchen begeben. Die erste Tranche (1,25 Mrd. € mit einem Kupon von 3,75%) ist erstmals nach 7 Jahren, die zweite Tranche (1,75 Mrd. € mit einem Kupon von 4,625%) nach 12 Jahren kündbar. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, stammen mit 1.300 Mio. € (Vorjahr: 1.102 Mio. €) beziehungsweise 12 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €) aus Lieferungen und Leistungen. Von den Verbindlichkeiten sind 48.189 Mio. € (Vorjahr: 45.086 Mio. €) verzinslich. Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Es bestehen Grundpfandrechte in Höhe von 800 Mio. € zur Sicherung von in den Sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Mitarbeiterverbindlichkeiten in Höhe von 425 Mio. €. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 7.598 Mio. €. Der Betrag setzt sich zusammen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (989 Mio. €), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (6.529 Mio. €; im Vorjahr 4.170 Mio. €) und Sonstigen Verbindlichkeiten (80 Mio. €, im Vorjahr 75 Mio. €). Haftungsverhältnissescroll
Der wesentliche Inhalt der Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen entfällt auf Garantien gegenüber Gläubigern von Tochtergesellschaften und aus von diesen begebenen Anleihen. Die Volkswagen AG garantiert der MAN SE, dass die Truck & Bus GmbH derart geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass die Truck & Bus GmbH in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten aus Ziffer 5 des MAN-Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu erfüllen. Risikoeinschätzung der Inanspruchnahme von HaftungsverhältnissenDie Volkswagen AG gibt Garantien für von den Finanzierungsgesellschaften begebene Kapitalmarktemissionen, für Förderkredite supranationaler Finanzierungsinstitute sowie in Einzelfällen für Kredite an neu gegründete Tochtergesellschaften. Die Volkswagen AG führt ihre Tochtergesellschaften in einer Weise, dass diese ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen können. Dazu finden neben einer monatlichen Liquiditätsberichterstattung an die Volkswagen AG regelmäßige Financial Reviews statt, in der Abweichungen der Ist- von der Planliquidität analysiert und erforderliche Korrekturmaßnahmen ergriffen werden. Basierend auf diesen Informationen wird ein Risiko einer Inanspruchnahme aus den gegebenen Garantien nicht gesehen. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3 HGB)Die Volkswagen AG finanziert den überwiegenden Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ausländischen verbundenen Unternehmen sowie einigen ausgewählten konzernfremden Importeuren auf der Grundlage eines echten Factorings über ihre Tochtergesellschaft Volkswagen Group Services S. A., Brüssel, bzw. die Volkswagen Finance Belgium S.A., Brüssel. Ausgewählte Forderungen gegen Partner der inländischen Vertriebsorganisation werden auf der Grundlage eines echten Factorings über die Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig, finanziert. Das Volumen belief sich im Geschäftsjahr auf 35,9 Mrd. €. In dieser Höhe sind der Gesellschaft liquide Mittel zugeflossen. Besondere neue Risiken entstehen aus diesen Geschäften nicht. In geringem Umfang verkauft die Volkswagen AG Fahrzeuge, im Wesentlichen an Autovermietungsgesellschaften, mit der Verpflichtung, sie nach einer festgelegten Zeit zu einem vorab festgelegten Preis zurück zu kaufen. Zum 31.12.2014 betraf das ca. 12.900 Fahrzeuge im Wert von ca. 0,2 Mrd. €. Für das Risiko aus der künftigen Vermarktung, dass sich aus der Abweichung der vereinbarten Preise von den Marktpreisen ergibt, werden Rückstellungen gebildet. Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Auf verbundene Unternehmen entfielen bei Darlehenszusagen 15.882 Mio. €, bei Miet- und Leasingverträgen 181 Mio. € und bei Betriebsführungsverträgen 20 Mio. €. scroll
Auf verbundene Unternehmen entfielen bei Darlehenszusagen 15.578 Mio. €, bei Miet- und Leasingverträgen 214 Mio. € und bei Betriebsführungsverträgen 19 Mio. €. In den Sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind branchenüblich langfristige Miet- und Leasingverträge für Lager-, Logistik- und Büroflächen, Teststrecken sowie Sponsoring- und Werbeverträge enthalten. Besondere neue Risiken entstehen durch diese Geschäfte nicht. Gegenüber der Porsche SE bestehen bis zum Jahr 2019 sonstige finanzielle Verpflichtungen aus zu leistenden Garantieprovisionen in Höhe von 14 Mio. €. Von den Grundstücken sind rund 52 ha (Bilanzwert 7 Mio. €) mit Erbbaurechten belastet. Gemäß § 5 Abs. 10 des Statuts für den Einlagensicherungsfonds hat sich die Volkswagen AG verpflichtet, den Bundesverband deutscher Banken e.V., Köln, von etwaigen Verlusten freizustellen, die durch dessen Maßnahmen zugunsten eines in Mehrheitsbesitz stehenden Kreditinstituts anfallen. Die Volkswagen AG haftet aus ihren Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften. Das Obligo für Investitionsvorhaben hält sich im üblichen Rahmen. EventualverbindlichkeitenDem neuen Co-Investor an LeasePlan wurde bis zum 12.01.2012 die Option eingeräumt, die Anteile an die Volkswagen AG zum ursprünglichen Verkaufspreis zurück zu geben. Am 18.11.2013 wurde die Option bis zum 12.01.2016 verlängert. Der Nominalwert der Option beläuft sich auf 1.477 Mio. €. Der Wert der Option beträgt zum 31.12.2014 0,3 Mio. €. Den Gesellschaftern der Original Teile Logistik GmbH & Co. KG, Baunatal (kurz OTLG), wurde eine Put Option eingeräumt, die den Gesellschaftern bis zum 31.12.2025 das Recht gibt, ihre Anteile an der OTLG der Volkswagen AG anzudienen. Der Wert der Verpflichtung zum Stichtag beträgt 0,1 Mrd. €. Angaben zu derivativen FinanzinstrumentenBEWERTUNGSMETHODENDie Zeitwerte der Derivate entsprechen im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder durch Anwendung anerkannter Optionspreismodelle ermittelt und durch Bestätigung der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft. Die Ermittlung erfolgte auf Basis folgender Zinsstrukturen: scroll
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DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEAls Sicherungsinstrumente werden Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Warentermingeschäfte und kombinierte Zins-/Währungsswaps und Zinsswaps eingesetzt. Sämtliche Sicherungsinstrumente dienen, unabhängig von deren Einbeziehung in Bewertungseinheiten, der Absicherung von Währungskurs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken aus realwirtschaftlichen Grundgeschäften. In der folgenden Tabelle wird das Absicherungsvolumen der Finanzinstrumente dargestellt, die nicht in Bewertungseinheiten einbezogen werden. Für die Sicherungsinstrumente mit negativem Zeitwert werden Rückstellungen gebildet, während für die Sicherungsinstrumente mit positivem Zeitwert der Ansatz eines Vermögensgegenstands unterbleibt. scroll
BILANZPOSTEN UND BUCHWERTEBuchwerte der derivativen, nicht in Bewertungseinheiten enthaltenen Finanzinstrumente sind in den folgenden Bilanzposten enthalten: scroll
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE - IN BEWERTUNGSEINHEITEN EINBEZOGENDie Erläuterung der abgesicherten Risiken, der Sicherungsstrategie und der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen sind im Lagebericht enthalten. ABSICHERUNG VON WÄHRUNGSKURS-, ZINS- UND ROHSTOFFPREISRISIKENIn Bewertungseinheiten einbezogen werden folgende Risiken: scroll
Die Absicherung von Fremdwährungsrisiken erfolgt im Rahmen eines Portfolioansatzes bei dem erwartete Zahlungsmittelzuflüsse und erwartete Zahlungsmittelabflüsse in fremder Währung saldiert werden, um dann die Nettoposition abzusichern. Da dabei das Volumen der Absicherung das Volumen der geplanten Rohstoffeinkäufe und Umsatzerlöse unterschreitet, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die künftigen Zahlungsstromänderungen der Sicherungsinstrumente die Effekte bei Rohstoffeinkäufen und Umsatzerlösen ausgleichen werden. Hinzu kommt, dass je später innerhalb des Planungszeitraumes der Rohstoffeinkauf oder der Umsatzerlös eingeplant wird, der Grad der Absicherung sinkt. Die Bilanzierung sämtlicher Bewertungseinheiten erfolgt nach der sogenannten "Einfrierungsmethode". Die gebildeten Bewertungseinheiten waren zu 100 % effektiv. Die Absicherung konzerninterner Darlehen erfolgt durch Zusammenfassung mit Zins-/Währungsswaps und Zinsswaps zu Mikro-Bewertungseinheiten, wobei sich der Sicherungszeitraum nach der Laufzeit des zugrundeliegenden Geschäfts richtet. Die Effektivität der Bewertungseinheit wird prospektiv mittels Critical-Term-Match-Methode und retrospektiv mit Hilfe der Dollar-Offset-Methode gemessen. In einem Fall wurde eine Mikro-Bewertungseinheit aus einem Zins-/Währungsswap und einem bereits genehmigten Darlehen gebildet, das zwischen der Volkswagen AG und einer Tochtergesellschaft geschlossen wird und das für die Geschäftsentwicklung des Tochterunternehmens unerlässlich ist. Für die erwarteten Transaktionen werden sowohl Mikro-, als auch Makro- und Portfolio-Bewertungseinheiten gebildet, wobei deren Effektivität prospektiv mit Hilfe der Critical-Term-Match-Methode und retrospektiv mit Hilfe der Dollar-Offset-Methode gemessen wird. Bei der Sicherung erwarteter Transaktionen werden Risiken in Höhe von 32.485 Mio. € durch Mikro-Bewertungseinheiten, 61.361 Mio. € durch Makro-Bewertungseinheiten und 99 Mio. € durch Portfolio-Bewertungseinheiten abgesichert. Schwebende Geschäfte und erwartete Transaktionen betreffen hauptsächlich geplante Rohstoffeinkäufe in Fremdwährung und in den nächsten fünf Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zufließende Umsatzerlöse aus Fahrzeugverkäufen. Einzelne geplante Umsatzerlöse und Einkäufe mit geringem Umfang betreffen darüber hinaus gehende Zeiträume. Die Absicherung von Währungskursrisiken im Rahmen schwebender Geschäfte erfolgt durch Mikro-Bewertungseinheiten. ABSICHERUNG VON WÄHRUNGSKURS- UND ROHSTOFFPREISRISIKEN FÜR TOCHTERGESELLSCHAFTENDie Volkswagen AG führt die Währungskurs- und Einkaufspreisrisiken einiger Tochtergesellschaften im Rahmen einer einheitlichen Planung mit eigenen Risiken zusammen, um diese mittels Devisentermingeschäften, Devisenoptionen und Warentermingeschäften bei konzernexternen Partnern abzusichern. Das Nominalvolumen der von der Volkswagen AG insgesamt abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte für erwartete Transaktionen und geplante Rohstoffeinkäufe enthält daher auch Werte, die vollkonsolidierten Tochtergesellschaften zuzurechnen sind. Die Zurechnung zu Tochtergesellschaften erfolgt entweder über Sicherungsgeschäfte, die zwischen der Tochtergesellschaft und der Volkswagen AG spiegelbildlich zu den extern abgeschlossenen Sicherungsgeschäften durchgeführt werden oder es erfolgt eine Beteiligung der Tochtergesellschaft am Ergebnis des Sicherungsgeschäfts bei Fälligkeit. Die zwischen der Volkswagen AG und einer Tochtergesellschaft abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte entsprechen bei Laufzeit und Messung der Effektivität den extern abgeschlossenen Sicherungsgeschäften. Die Zusammenfassung mit Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten erfolgt ausschließlich als Mikro-Bewertungseinheit. Als Grundgeschäft wird das gesamte oder ein Teil des von der Volkswagen AG mit konzernexternen Partnern geschlossenen Sicherungsgeschäftes designiert. Derivative FinanzinstrumenteIn der folgenden Tabelle wird das Absicherungsvolumen dargestellt, das vollkonsolidierten Tochtergesellschaften zuzurechnen ist und das nicht in Bewertungseinheiten einbezogen wird. scroll
Bilanzposten und BuchwerteDie Buchwerte der Sicherungsgeschäfte, die nicht in Bewertungseinheiten einbezogen werden und die die auf Tochtergesellschaften entfallen, sind in den folgenden Bilanzposten enthalten: scroll
Absicherung von Währungskurs- und RohstoffpreisrisikenFür Tochtergesellschaften abgesichert und in Bewertungseinheiten einbezogen wurden: scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(11) UMSATZERLÖSEscroll
Bei den Sonstigen Verkäufen handelt es sich im Wesentlichen um Material- und Verbundlieferungen an Tochtergesellschaften und Joint Ventures. (12) SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEscroll
Die Sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Weiterberechnungen 1,7 Mrd. € (Vorjahr: 1,5 Mrd. €), der Währungsumrechnung im Rahmen des Liefer- und Leistungsverkehrs 1,7 Mrd. (Vorjahr: 1,4 Mrd. €) sowie aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen 0,6 Mrd. € (Vorjahr: 0,9 Mrd. €). Erträge, die früheren Geschäftsjahren zuzuordnen sind, betragen 1,0 Mrd. € (im Vorjahr 1,1 Mrd. €). Die Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil beträgt 8 Mio. € (im Vorjahr 6 Mio. €). (13) SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENscroll
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich vor allem aus Aufwendungen für Währungsumrechnung 1,7 Mrd. € (Vorjahr: 1,4 Mrd. €), Aufwendungen für die Beratung von Tochterunternehmen und an die Volkswagen AG weiterberechnete Leistungen 1,4 Mrd. € (im Vorjahr 1,2 Mrd. €) zusammen, die wiederum an Tochterunternehmen weiterbelastet wurden. Bei den Aufwendungen aus Währungsumrechnung handelte es sich vorwiegend um unsaldierte realisierte Kursverluste und Kursverluste aus der Umrechnung operativer Forderungen und Verbindlichkeiten. Aufwendungen, die früheren Geschäftsjahren zuzuordnen sind, betragen 0,6 Mrd. € (im Vorjahr 1,0 Mrd. €). Sie betreffen hauptsächlich Aufwendungen für Gewährleistungen. (14) FINANZERGEBNISscroll
ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN AUS BETEILIGUNGENscroll
Die Erträge aus Beteiligungen umfassen im Wesentlichen Erträge der chinesischen Joint Ventures, der Volkswagen (China) Investment Company Ltd., Beijing, China, der VW Logistics GmbH & Co. OHG Wolfsburg und der VW of South Africa (Pty.) Ltd, Uitenhage, Südafrika. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen, in die weiterberechnete ergebnisabhängige Steuern einbezogen werden, umfassen im Wesentlichen Erträge der AUDI AG, der Porsche Holding Stuttgart GmbH, der VW Financial Services AG, Braunschweig, der AutoVision GmbH, Wolfsburg, der VW Sachsen GmbH, Zwickau und der VW Kraftwerk GmbH, Woflsburg. Unter den Sonstigen Beteiligungsaufwendungen wird die Weitergabe von Beteiligungserträgen an die AUDI AG ausgewiesen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen fast ausschließlich Verluste, die von der Truck & Bus GmbH übernommen wurden. Erträge und Aufwendungen aus Zinsenscroll
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Zinsen aufgrund Steuernachzahlungen und Aufwendungen aus dem Factoringgeschäft (Finanzierung unverzinslicher Lieferforderungen). Sonstiges Finanzergebnisscroll
Sonstige SteuernDie den Funktionsbereichen zugeordneten Sonstigen Steuern betragen 45 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Grundsteuer, Fahrzeugsteuer sowie um Umsatzsteuer. Latente SteuernFür den Organkreis der Volkswagen AG ergibt sich im Geschäftsjahr nach Verrechnung von aktiven und passiven latenten Steuern ein aktiver Überhang, der eine künftige Steuerentlastung darstellt, auf deren Aktivierung verzichtet wird. Die folgenden Tabellen zeigen die Entwicklung der latenten Steuern für das laufende und für das vorangegangene Geschäftsjahr: Latente Steuern 2014scroll
Latente Steuern 2013scroll
MITTEILUNGEN UND VERÖFFENTLICHUNGEN VON VERÄNDERUNGEN DES STIMMRECHTSANTEILS AN DER VOLKSWAGEN AG NACH § 21 UND § 26 WPHGPORSCHE1) Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Porsche Automobil Holding SE an der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Deutschland, am 5. Januar 2009 die Schwelle von 50% überschritten hat und zu diesem Tag 50,76% (149.696.680 Stimmrechte) beträgt. 2) Folgende Personen haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des jeweiligen Mitteilenden an der Volkswagen Aktiengesellschaft am 5. Januar 2009 die Schwelle von 50% überschritten hat und zu diesem Tag 50,76 % (149.696.680 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche vorgenannten 149.696.680 Stimmrechte sind dem jeweiligen Mitteilenden nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die den Mitteilenden zugerechneten Stimmrechte werden über Tochterunternehmen im Sinne von § 22 Abs. 3 WpHG gehalten, deren zugerechneter Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt und die in den Klammern angegeben sind: Mag. Josef Ahorner, Österreich (Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Mag. Louise Kiesling, Österreich (Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche, Österreich (Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Dr. Oliver Porsche, Österreich (Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Kai Alexander Porsche, Österreich (Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Mark Philipp Porsche, Österreich (Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Gerhard Anton Porsche, Österreich (Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Ing. Hans-Peter Porsche, Österreich (Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Peter Daniell Porsche, Österreich (Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Dr. Wolfgang Porsche, Deutschland (Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich; Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich (Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich (Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich; Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich (Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich (Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich; Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich (Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland), Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich (Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich (Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/ Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Louise Daxer-Piëch GmbH, Grünwald/Deutschland (Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/ Deutschland), Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland (Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/ Deutschland), Gerhard Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland (Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/ Deutschland), Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich (Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Hans-Peter Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland (Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald/Deutschland (Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Familien Porsche-Daxer-Piech Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald/Deutschland (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Dr. Hans Michel Piëch, Österreich (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Hans Michel Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg/Österreich), Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg/Österreich (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Hans Michel Piech GmbH, Grünwald/Deutschland), Hans Michel Piech GmbH, Grünwald/Deutschland (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland), Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch, Österreich (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Ferdinand Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg/Österreich; Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien/Österreich), Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien/Österreich (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Ferdinand Piech GmbH, Grünwald/Deutschland; Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg/Österreich), Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg/Österreich (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland; Ferdinand Piech GmbH, Grünwald/Deutschland), Ferdinand Piech GmbH, Grünwald/Deutschland (Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart/Deutschland). 3) Die Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg/Österreich, und die Porsche GmbH, Salzburg/Österreich, haben uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Volkswagen Aktiengesellschaft am 5. Januar 2009 jeweils die Schwelle von 50% überschritten hat und zu diesem Tag jeweils 53,13% (156.702.015 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche vorgenannten 156.702.015 Stimmrechte sind der Porsche Holding Gesellschaft m.b.H. nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Unternehmen, über die die Stimmrechte gehalten werden und deren zugerechneter Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt, sind:
Von den vorgenannten 156.702.015 Stimmrechten sind der Porsche GmbH, Salzburg/Österreich, 50,76% der Stimmrechte (149.696.753 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Unternehmen, über die die Stimmrechte gehalten werden und deren zugerechneter Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt, sind:
4) Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr (indirekter) Stimmrechtsanteil an der Volkswagen Aktiengesellschaft, Wolfsburg, Deutschland, am 29. September 2010 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,74% der Stimmrechte (149.696.680 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG 50,74% der Stimmrechte (149.696.680 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Volkswagen Aktiengesellschaft jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald, Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald, Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart. Die Stimmrechte wurden nicht durch Ausübung eines durch Finanzinstrumente nach § 25 Abs. 1 Satz 1 WpHG verliehenen Erwerbsrechts erlangt. 5) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 WpHG am 01.02.2013 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Porsche Piech Holding GmbH, Salzburg, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 31.01.2013 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 53,10% (entspricht: 156.701.942 Stimmrechten) 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 2,00% (entspricht: 5.901.796 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 2,00% (entspricht: 5.901.796 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 53,10% (entspricht: 156.701.942 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg; Porsche Piech GmbH & Co. KG, Salzburg Ausübungszeitraum: ab 31.12.2022 6) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 WpHG am 01.02.2013 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Porsche Gesellschaft m.b.H., Salzburg, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 31.01.2013 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 53,10% (entspricht: 156.701.942 Stimmrechten) 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 2,00% (entspricht: 5.901.796 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 2,00% (entspricht: 5.901.796 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 53,10% (entspricht: 156.701.942 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: Porsche Piech GmbH & Co. KG, Salzburg Ausübungszeitraum: ab 31.12.2022 7) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 02.08.2013 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.07.2013 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Spaltungs- und Übernahmsvertrag Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 8) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 12.08.2013 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenunterschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 10.08.2013 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0,00% (entspricht: 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 0,00% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: - Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 9) Die LK Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 10.08.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der LK Holding GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der LK Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart; Familien Porsche-Kiesling Beteiligung GmbH, Grünwald; Louise Daxer-Piech GmbH, Grünwald. 10) Die Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.08.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 10.08.2013 die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tag 0% der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat. 11) Die Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart. 12) Die Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ahorner Beta Beteiligungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart. 13) Die Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Louise Daxer-Piech GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Louise Daxer-Piech GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart. 14) Die Ahorner Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.09.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 11.09.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73 % der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Ahorner Holding GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Ahorner Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Louise Daxer-Piech GmbH, Salzburg, Österreich; Ahorner Beta Beteiligungs GmbH, Grünwald; Ahorner Alpha Beteiligungs GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart. 15) Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.12.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 02.12.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Porsche Wolfgang 1. Beteiligungs GmbH & Co. KG, Stuttgart; Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart. 16) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Dr. Wolfgang Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit Dritter durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 17) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Ing. Hans-Peter Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit Dritter durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 18) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Peter Daniell Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit Dritter durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 19) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Dr. Ferdinand Oliver Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit Dritter durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 20) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Kai Alexander Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit Dritter durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 21) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Mag. Mark Philipp Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit Dritter durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 22) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Gerhard Anton Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit Dritter durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 23) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Dr. Louise Kiesling, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit Dritter durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 24) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Dr. Geraldine Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 25) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Diana Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 26) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Dr. Dr. Christian Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 27) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Dipl.-Design. Stephanie Porsche-Schröder, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 28) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Ferdinand Rudolf Wolfgang Porsche, Österreich 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 29) Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 30.04.2014 erhalten: 1. Emittent: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg, Deutschland 2. Mitteilungspflichtiger: Felix Alexander Porsche, Deutschland 3. Art der Schwellenberührung: Schwellenüberschreitung 4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% 5. Datum der Schwellenberührung: 30.04.2014 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 295.089.818 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil: Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 50,73% (entspricht: 149.696.681 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht: 0 Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: Kette der kontrollierten Unternehmen: - ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Erwerbsmöglichkeit durch Strukturvereinbarung Fälligkeit: n/a Verfall: n/a 30) Die Porsche Wolfgang 1. Beteiligungsverwaltungs GmbH, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%,15%,10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten und zu diesem Tag 0% der Stimmrechte (0 Stimmrechte) betragen hat. 31) Die Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH, Salzburg, Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Dezember 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, Deutschland, am 15. Dezember 2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten und zu diesem Tag 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH 50,73% der Stimmrechte (149.696.681 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die der Dr. Wolfgang Porsche Holding GmbH zugerechneten Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: Wolfgang Porsche GmbH, Grünwald; Familie Porsche Beteiligung GmbH, Grünwald; Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart. QATARWir haben folgende Mitteilung erhalten: (1) Pursuant to section 25 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, that as per August 26, 2009 Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l. no longer held directly or indirectly any financial instruments that grant the right to acquire shares in Volkswagen AG and would thus have fallen below the threshold of 5% of the voting rights of Volkswagen AG if it had held shares instead of those financial instruments. If Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l. had held shares in Volkswagen AG instead of such financial instruments it would have held 0.00 % of the voting rights of Volkswagen AG (0 voting rights) as per August 26, 2009. (2) Pursuant to section 25 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding Netherlands B.V., Amsterdam, The Netherlands, that as per August 26, 2009 Qatar Holding Netherlands B.V. no longer held directly or indirectly any financial instruments that grant the right to acquire shares in Volkswagen AG and would thus have fallen below the threshold of 5% of the voting rights of Volkswagen AG if it had held shares instead of those financial instruments. If Qatar Holding Netherlands B.V. had held shares in Volkswagen AG instead of such financial instruments it would have held 0.00 % of the voting rights of Volkswagen AG (0 voting rights) as per August 26, 2009. Wir haben folgende Mitteilung erhalten: (1) Pursuant to section 21 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of the State of Qatar, acting by and through the Qatar Investment Authority, Doha, Qatar, that its indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft (a) exceeded the threshold of 10% on December 17, 2009 and amounted to 13.71% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (40,440,274 voting rights) as per this date (i) 6.93% (20,429,274 voting rights) of which have been obtained by the exercise by Qatar Holding LLC of financial instruments within the meaning of section 25 (1) sentence 1 WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and (ii) all of which are attributed to the State of Qatar pursuant to section 22 (1) sentence 1 no. 1 WpHG. (b) exceeded the threshold of 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date (i) 3.29% (9,708,738 voting rights) of which have been obtained by the exercise by Qatar Holding LLC of financial instruments within the meaning of section 25 (1) sentence 1 WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and (ii) all of which are attributed to the State of Qatar pursuant to section 22 (1) sentence 1 no. 1 WpHG. Voting rights that are attributed to the State of Qatar pursuant to lit. (a) and (b) above are held via the following entities which are controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amount to 3 % each or more: (aa) Qatar Investment Authority, Doha, Qatar; (bb) Qatar Holding LLC, Doha, Qatar; (cc) Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg; (dd) Qatar Holding Netherlands B.V., Amsterdam, The Netherlands. (2) Pursuant to section 21 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of the Qatar Investment Authority, Doha, Qatar, that its indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft (a) exceeded the threshold of 10% on December 17, 2009 and amounted to 13.71% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (40,440,274 voting rights) as per this date (i) 6.93% (20,429,274 voting rights) of which have been obtained by the exercise by Qatar Holding LLC of financial instruments within the meaning of section 25 (1) sentence 1 WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and (ii) all of which are attributed to the Qatar Investment Authority pursuant to section 22 (1) sentence 1 no. 1 WpHG. (b) exceeded the threshold of 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date (i) 3.29% (9,708,738 voting rights) of which have been obtained by the exercise by Qatar Holding LLC of financial instruments within the meaning of section 25 (1) sentence 1 WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and (ii) all of which are attributed to the Qatar Investment Authority pursuant to section 22 (1) sentence 1 no. 1 WpHG. Voting rights that are attributed to the Qatar Investment Authority pursuant to lit. (a) and (b) above are held via the entities as set forth in (1) (bb) through (dd) which are controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amount to 3% each or more. (3) Pursuant to section 21 (1) WpHG we hereby notify for and behalf of Qatar Holding LLC, Doha, Qatar, that its direct and indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft (a) exceeded the threshold of 10% on December 17, 2009 and amounted to 13.71% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (40,440,274 voting rights) as per this date (i) 6.93% (20,429,274 voting rights) of which have been obtained by the exercise of financial instruments within the meaning of section 25 (1) sentence 1 WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and (ii) 6.78% (20,011,000 voting rights) of which are attributed to Qatar Holding LLC pursuant to section 22 (1) sentence 1 no. 1 WpHG. (b) exceeded the threshold of 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date (i) 3.29% (9,708,738 voting rights) of which have been obtained by the exercise of financial instruments within the meaning of section 25 (1) sentence 1 WpHG on that date granting the right to acquire shares in Volkswagen Aktiengesellschaft, and (ii) 6.78% (20,011,000 voting rights) of which are attributed to Qatar Holding LLC pursuant to section 22 (1) sentence 1 no. 1 WpHG. Voting rights that are attributed to Qatar Holding LLC pursuant to lit. (a) and (b) above are held via the entities as set forth in (1) (cc) through (dd) which are controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amount to 3 % each or more. Wir haben folgende Mitteilung erhalten: (1) Pursuant to section 25 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of the State of Qatar, acting by and through the Qatar Investment Authority, Doha, Qatar, that as per December 18, 2009 the State of Qatar no longer held directly or indirectly any financial instruments that grant the right to acquire shares in Volkswagen AG and would thus have fallen below the thresholds of 15%, 10% and 5% of the voting rights of Volkswagen AG if it had held shares instead of those financial instruments. If the State of Qatar had held shares in Volkswagen AG instead of such financial instruments it would have held 0.00 % of the voting rights of Volkswagen AG (0 voting rights) as per December 18, 2009. (2) Pursuant to section 25 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of the Qatar Investment Authority, Doha, Qatar, that as per December 18, 2009 the Qatar Investment Authority no longer held directly or indirectly any financial instruments that grant the right to acquire shares in Volkswagen AG and would thus have fallen below the thres hold of 15%, 10% and 5% of the voting rights of Volkswagen AG if it had held shares instead of those financial instruments. If the Qatar Investment Authority had held shares in Volkswagen AG instead of such financial instruments it would have held 0.00 % of the voting rights of Volkswagen AG (0 voting rights) as per December 18, 2009. (3) Pursuant to section 25 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding LLC, Doha, Qatar, that as per December 18, 2009 Qatar Holding LLC no longer held directly or indirectly any financial instruments that grant the right to acquire shares in Volkswagen AG and would thus have fallen below the threshold of 15%, 10% and 5% of the voting rights of Volkswagen AG if it had held shares instead of those financial instruments. If Qatar Holding LLC had held shares in Volkswagen AG instead of such financial instruments it would have held 0.00 % of the voting rights of Volkswagen AG (0 voting rights) as per December 18, 2009. Wir haben folgende Mitteilung erhalten: (1) Pursuant to section 21 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l., Luxembourg, Luxembourg, that its indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft exceeded the thresholds of 10% and 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date, all of which are attributed to Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l. pursuant to section 22 (1) sentence 1 no.1 WpHG. Voting rights that are attributed to Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l. are held via the following entities which are controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amount to 3% each or more: (a) Qatar Holding Netherlands B.V., Amsterdam, The Netherlands; (b) Qatar Holding Germany GmbH, Frankfurt am Main, Germany. (2) Pursuant to section 21 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding Netherlands B.V., Amsterdam, The Netherlands, that its indirect voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft exceeded the thresholds of 10% and 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date, all of which are attributed to Qatar Holding Luxembourg II S.à.r.l. pursuant to section 22 (1) sentence 1 no. 1 WpHG. Voting rights that are attributed to Qatar Holding Netherlands B.V. are held via the entity as set forth in (1) (b) which is controlled by it and whose attributed proportion of voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft amounts to 3 % or more. (3) Pursuant to section 21 (1) WpHG we hereby notify for and on behalf of Qatar Holding Germany GmbH, Frankfurt am Main, Germany, that its direct voting rights in Volkswagen Aktiengesellschaft exceeded the thresholds of 3%, 5%, 10% and 15% on December 18, 2009 and amounted to 17.00% of the voting rights of Volkswagen Aktiengesellschaft (50,149,012 voting rights) as per this date. LAND NIEDERSACHSENDas Land Niedersachsen hat unter dem 5. Januar 2015 mitgeteilt, dass das Land Niedersachsen zum 31. Dezember 2014 insgesamt 59.022.310 Stammaktien hält. Hiervon werden 440 Stück VW-Stammaktien direkt und 59.021.870 Stammaktien indirekt über die landeseigene Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH (HanBG) gehalten. ENTWICKLUNG VOM JAHRESÜBERSCHUSS ZUM BILANZGEWINNscroll
Im Jahresüberschuss werden weiterhin degressive Abschreibungen verrechnet. Für den im Geschäftsjahr angefallenen Betrag wird auf Seite 8 verwiesen. GESAMTPERIODENAUFWANDMaterialaufwandscroll
Personalaufwandscroll
SONSTIGE ANGABENDer Steueraufwand entfällt auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGENscroll
Für weitere Erläuterungen wird auf Seite 8 verwiesen. IM JAHRESDURCHSCHNITT BEI DER VOLKSWAGEN AG BESCHÄFTIGTE MITARBEITERscroll
Die Angaben zur personellen Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats und zur Veränderung dieser Gremien sowie zu den Mitgliedschaften der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien befinden sich in einer Anlage zum Anhang. ANGABEN ZU NAHE STEHENDEN PERSONEN UND UNTERNEHMENAls nahe stehende Personen oder Unternehmen gelten in Anlehnung an IAS 24 natürliche Personen und Unternehmen, die von der Volkswagen AG beeinflusst werden können, die einen Einfluss auf die Volkswagen AG ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahe stehenden Partei der Volkswagen AG stehen. Zum Bilanzstichtag hielt die Porsche SE mit 50,73 % die Mehrheit der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit kann die Porsche SE nicht mehr die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 % der Stammaktien gehören. Die Porsche SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen des Volkswagen Konzerns mitzuwirken. Die Einbringung des operativen Holdinggeschäftsbetriebs der Porsche SE in die Volkswagen AG am 1. August 2012 wirkt sich wie folgt auf die bereits vor Einbringung bestehenden, im Zuge der Grundlagenvereinbarung und der hiermit im Zusammenhang stehenden Durchführungsverträge, geschlossenen Vereinbarungen zwischen der Porsche SE, der Volkswagen AG und Gesellschaften des Porsche Holding Stuttgart Konzerns aus:
Bezüglich der bei der Porsche SE bis zur Einbringung ihres operativen Holding-Geschäftsbetriebs in die Volkswagen AG verbliebenen 50,1 % der Anteile an der Porsche Holding Stuttgart, hatten sich die Porsche SE und die Volkswagen AG im Rahmen der Grundlagenvereinbarung wechselseitig Put- und Call-Optionen eingeräumt. Sowohl die Volkswagen AG (im Falle der Ausübung ihrer Call-Option) als auch die Porsche SE (im Falle der Ausübung ihrer Put-Option) hatten sich verpflichtet, aus der Ausübung der Optionen und eventuellen nachgelagerten Handlungen sich in Bezug auf die Beteiligung an der Porsche Holding Stuttgart ergebende steuerliche Belastungen (z. B. aus der Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 und/oder 2009) zu tragen. Hätten sich bei der Volkswagen AG, der Porsche Holding Stuttgart, der Porsche AG oder deren jeweiligen Tochtergesellschaften aus der Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 und/oder 2009 steuerliche Vorteile ergeben, hätte sich im Falle der Ausübung der Put-Option durch die Porsche SE der für die Übertragung des verbleibenden 50,1 %igen Anteils an der Porsche Holding Stuttgart von der Volkswagen AG zu entrichtende Kaufpreis um den Barwert der Steuervorteile erhöht. Diese Regelung wurde im Rahmen des Einbringungsvertrags dahingehend übernommen, dass die Porsche SE in Höhe des Barwerts der realisierbaren Steuervorteile aus einer infolge der Einbringung entstehenden Nachversteuerung der Ausgliederung 2007 einen Anspruch auf Zahlung gegen die Volkswagen AG hat. Im Rahmen der Einbringung wurde zudem vereinbart, dass die Porsche SE die Volkswagen AG, die Porsche Holding Stuttgart sowie deren Tochterunternehmen von Steuern freistellt, sofern es durch von der Porsche SE vorgenommene oder unterlassene Maßnahmen bei oder nach Umsetzung der Einbringung zu einer Nachversteuerung 2012 bei diesen Gesellschaften kommen sollte. Auch in diesem Fall hat die Porsche SE einen Anspruch auf Zahlung gegen die Volkswagen AG in Höhe des Barwerts der realisierbaren Steuervorteile, die sich bei einem derartigen Vorgang auf Ebene der Volkswagen AG oder einem ihrer Tochterunternehmen ergeben. Im Zusammenhang mit der Einbringung des operativen Holdinggeschäftsbetriebs der Porsche SE in die Volkswagen AG wurden weitere Verträge geschlossen und Erklärungen abgegeben, dazu zählen im Wesentlichen:
Das Land Niedersachsen und die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, verfügen gemäß Mitteilung vom 5. Januar 2015 am 31. Dezember 2014 weiterhin über 20,00 % der Stimmrechte an der Volkswagen AG. Darüber hinaus wurde - wie oben dargestellt - von der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 beschlossen, dass das Land Niedersachsen zwei Mitglieder des Aufsichtsrates bestellen darf (Entsendungsrecht). Mitglieder des Vorstands beziehungsweise des Aufsichtsrats der Volkswagen AG sind Mitglieder in Aufsichtsräten beziehungsweise Vorständen von anderen Unternehmen oder sind Gesellschafter anderer Unternehmen, mit denen die Volkswagen AG im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Beziehungen unterhält. Alle Geschäfte mit nahe stehenden Personen und Unternehmen werden zu Bedingungen ausgeführt, wie sie auch mit fremden Dritten üblich sind. Die folgenden Tabellen zeigen das Lieferungs- und Leistungsvolumen zwischen der Volkswagen AG und nahe stehenden Unternehmen und Personen. Deren Umfang wurde in Anlehnung an nahe stehende Personen nach IAS 24 bestimmt und umfasst konsolidierte und nicht konsolidierte Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, assoziierte Unternehmen, der Porsche SE und deren verbundenen Unternehmen sowie weitere nahe stehende Personen und Gesellschaften. Zusätzlich zu den Angaben in den folgenden Tabellen wurden von der Volkswagen AG an die Porsche SE Dividenden in Höhe von 599 Mio. € (Vorjahr: 524 Mio. €) gezahlt. NAHE STEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONENscroll
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Vorstand und Aufsichtsrat des Volkswagen Konzerns sind nahe stehende Personen. Für diesen Personenkreis sind folgende im Rahmen ihrer Organtätigkeit gewährte Leistungen und Vergütungen erfasst worden: scroll
Den angestellten Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht weiterhin ein reguläres Gehalt im Rahmen ihres Arbeitsvertrags zu. Dieses orientiert sich an den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und entspricht einer angemessenen Vergütung für die entsprechende Funktion bzw. Tätigkeit im Unternehmen. Dies gilt entsprechend für den Vertreter der Leitenden Angestellten im Aufsichtsrat. Zum Geschäftsjahresende bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Vorstandsmitgliedern für Tantiemen und für Leistungen aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Höhe von 65.435.399 € (Vorjahr: 51.964.300 €). Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder. VERGÜTUNGEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATscroll
Die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands setzt sich aus einer Festvergütung und Nebenleistungen zusammen. Die Festvergütung enthält neben der Grundvergütung in unterschiedlichem Umfang auch die Vergütung für die Übernahme von Mandaten bei Konzerngesellschaften. Die Nebenleistungen resultieren aus der Gewährung von Sachbezügen. Dazu gehören insbesondere die Überlassung von Betriebsmitteln, zum Beispiel Dienstwagen, sowie die Übernahme von Versicherungsprämien. Steuern, die auf diese Sachbezüge entfallen, wurden im Wesentlichen von der Volkswagen AG getragen. Die erfolgsabhängige Vergütung setzt sich zusammen aus einer Sondervergütung, die sich auf die Geschäftsentwicklung des Berichtsjahres und des vorangegangenen Jahres bezieht sowie seit 2010 aus einem Long Term Incentive (LTI, langfristiger Anreiz), dem eine Betrachtung des Berichtsjahres und der drei vorangegangenen Geschäftsjahre zugrunde liegt. Darüber hinaus können individuelle Leistungen der Vorstandsmitglieder bonifiziert werden. Am 31. Dezember 2014 betrugen die Pensionsrückstellungen für Mitglieder des Vorstands 95.992.020 € (Vorjahr: 88.704.661€). Die Dynamisierung der laufenden Renten erfolgt analog der Dynamisierung des höchsten Tarifgehaltes, sofern die Anwendung des § 16 BetrAVG nicht zu einer stärkeren Anhebung führt. Für Verträge mit Mitgliedern des Vorstands, die ab dem 1. Januar 2010 geschlossen wurden, besteht im Krankheitsfall Anspruch auf eine sechs- bis zwölfmonatige Fortzahlung der normalen Bezüge. Zuvor abgeschlossene Verträge gewähren eine sechsmonatige Fortzahlung. Bei Dienstunfähigkeit besteht Anspruch auf das Ruhegehalt. Hinterbliebene erhalten 66 2/3% Witwenrente beziehungsweise 20% Waisengeld bezogen auf das Ruhegehalt des ehemaligen Vorstandsmitglieds. Ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen haben 22.111.951 € (Vorjahr: 9.977.972 €) erhalten. Darin enthalten sind die Beträge, die einem Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand zum 31. Juli 2014 zugesagt wurden. Für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 30. September 2015 wurde dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied eine erfolgsunabhängige Vergütung in Höhe von 1.270.575 € und eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 5.976.716 € gewährt. Das sich anschließende Überbrückungsgeld, bei Gegenrechnung etwaiger Bezüge von Dritten, entspricht dem für die Zeit nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Für diesen Personenkreis betrug der Barwert der Pensionsverpflichtungen 129.456.621 € (Vorjahr: 125.376.525 €). Die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Rahmen des Vergütungsberichts innerhalb des Lageberichts erläutert. An Mitglieder des Vorstands wurden unverzinsliche Vorschüsse in Höhe von 480.000 € (Vorjahr: 480.000 €) gezahlt, die mit der erfolgsabhängigen Vergütung im Folgejahr verrechnet werden.
Wolfsburg, den 17. Februar 2015 Volkswagen Aktiengesellschaft Der Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Volkswagen AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Wolfsburg, 17. Februar 2015 Volkswagen Aktiengesellschaft Der Vorstand Martin Winterkorn Francisco Javier Garcia Sanz Jochem Heizmann Christian Klingler Horst Neumann Leif Östling Hans Dieter Pötsch Andreas Renschler Rupert Stadler Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 18. Februar 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des zusammengefassten Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt."
Hannover, den 18. Februar 2015 PricewaterhouseCoopers Norbert Winkeljohann, Wirtschaftsprüfer Frank Hübner, Wirtschaftsprüfer OrganeMitglieder des Vorstands und deren Mandate Stand 31. Dezember 2014PROF. DR. DR. H.C. MULT. MARTIN WINTERKORN (67)Vorsitzender (seit 01.01.2007) Forschung und Entwicklung 01.07.2000* Vorsitzender des Vorstands der Porsche Automobil Holding SE 25.11.2009* Mandate:○ FC Bayern München AG, München DR. RER. POL. H.C. FRANCISCO JAVIER GARCIA SANZ (57)Beschaffung 01.07.2001* Mandate:○ Hochtief AG, Essen ⦿ Criteria CaixaHolding S.A., Barcelona PROF. DR. RER. POL. DR.-ING. E.H. JOCHEM HEIZMANN (62)China 11.01.2007* Mandate:○ Lufthansa Technik AG, Hamburg ⦿ OBO Bettermann GmbH & Co. KG, Menden CHRISTIAN KLINGLER (46)Vertrieb und Marketing 01.01.2010* Mandate:⦿ Messe Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main DR.-ING. E.H. MICHAEL MACHT (54)Produktion 01.10.2010 - 31.07.2014* PROF. H.C. DR. RER. POL. HORST NEUMANN (65)Personal und Organisation 01.12.2005* DR. H.C. LEIF ÖSTLING (69)Nutzfahrzeuge 01.09.2012* Mandate:⦿ SKF AB, Göteborg ⦿ EQT Holdings AB, Stockholm HANS DIETER PÖTSCH (63)Finanzen und Controlling 01.01.2003* Vorstand für Finanzen der Porsche Automobil Holding SE 25.11.2009* Mandate:○ Bertelsmann Management SE, Gütersloh ○ Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh ANDREAS RENSCHLER (56)Nutzfahrzeuge 01.02.2015* Mandate (Stand 01.02.2015):○ Deutsche Messe AG, Hannover PROF. RUPERT STADLER (51)Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG 01.01.2010* Mandate:○ FC Bayern München AG, München Die Mitglieder des Vorstands nehmen im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe der Konzernsteuerung und -Überwachung weitere Aufsichtsratsmandate bei Konzern- und wesentlichen Beteiligungsunternehmen wahr.
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Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Mandate Stand 31. Dezember 2014HON.-PROF. DR. TECHN. H.C. DIPL.-ING. ETH FERDINAND K. PIËCH (77)(Vorsitzender) 16.04.2002* Mandate:○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ○ MAN SE, München (Vorsitz) ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ⦿ Ducati Motor Holding S.p.A., Bologna ⦿ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ⦿ Scania AB, Södertälje ⦿ Scania CV AB, Södertälje BERTHOLD HUBER (64)(Stv. Vorsitzender) Industriegewerkschaft Metall 25.05.2010* Mandate:○ AUDI AG, Ingolstadt (stv. Vorsitz) ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ○ Siemens AG, München (stv. Vorsitz) DR. JUR. KLAUS LIESEN (83)02.07.1987 - 03.05.2006* Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats der Volkswagen AG (seit 03.05.2006) DR. HUSSAIN ALI AL-ABDULLA (57)Board Member of Qatar Investment Authority und Board Member of Qatar Holding LLC 22.04.2010* Mandate:⦿ Gulf Investment Corporation, Safat/Kuwait ⦿ Masraf Al Rayan, Doha (Vorsitz) ⦿ Qatar Investment Authority, Doha ⦿ Qatar Holding LLC, Doha AHMAD AL-SAYED (38)Minister of State, Qatar 28.06.2013* Mandate:⦿ Qatar Exchange, Doha ⦿ Qatar National Bank, Doha JÜRGEN DORN (48)Vorsitzender des Betriebsrats Werk München der MAN Truck & Bus AG, des Gesamtbetriebsrats der MAN Truck & Bus AG sowie des Konzern- und SE-Betriebsrats der MAN SE 01.01.2013* Mandate:○ MAN SE, München ○ MAN Truck & Bus AG, München (stv. Vorsitz) ANNIKA FALKENGREN (52)Präsidentin und Vorsitzende des Vorstands der Skandinaviska Enskilda Banken AB 03.05.2011* Mandate:⦿ Securitas AB, Stockholm DR. JUR. HANS-PETER FISCHER (55)Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen Management Association 01.01.2013* Mandate:⦿ Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg UWE FRITSCH (58)Vorsitzender des Betriebsrats Werk Braunschweig der Volkswagen AG 19.04.2012* Mandate:⦿ Eintracht Braunschweig GmbH & Co KGaA, Braunschweig ⦿ Phantoms Basketball Braunschweig GmbH, Braunschweig BABETTE FRÖHLICH (49)Industriegewerkschaft Metall, FB Koordination der Vorstandsaufgaben und Planung 25.10.2007* Mandate:○ MTU Aero Engines AG, München OLAF LIES (47)Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 19.02.2013* Mandate:○ Deutsche Messe AG, Hannover ⦿ Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft GmbH, Hannover (Vorsitz) ⦿ JadeWeserPort Realisierungs GmbH Co. KG, Wilhelmshaven (Vorsitz) ⦿ Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG, Wilhelmshaven ⦿ JadeWeserPort Realisierungs-Beteiligungs GmbH, Wilhelmshaven (Vorsitz) HARTMUT MEINE (62)Bezirksleiter des IG-Metall-Bezirks Niedersachsen und Sachsen-Anhalt 30.12.2008* Mandate:○ Continental AG, Hannover ○ KME Germany GmbH, Osnabrück PETER MOSCH (42)Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der AUDI AG 18.01.2006* Mandate:○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ○ Audi Pensionskasse - Altersversorgung der AUTO UNION GmbH, VVaG, Ingolstadt BERND OSTERLOH (58)Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG 01.01.2005* Mandate:○ Autostadt GmbH, Wolfsburg ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ○ Wolfsburg AG, Wolfsburg ⦿ Allianz für die Region GmbH, Braunschweig ⦿ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ⦿ VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg ⦿ Volkswagen Immobilien GmbH, Wolfsburg DR. JUR. HANS MICHEL PIËCH (72)Selbstständiger Rechtsanwalt 07.08.2009* Mandate:○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ⦿ Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading ⦿ Porsche Cars North America Inc., Wilmington ⦿ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ⦿ Porsche Ibérica S.A., Madrid ⦿ Porsche Italia S.p.A., Padua ⦿ Schmittenhöhebahn AG, Zell am See ⦿ Volksoper Wien GmbH, Wien URSULA PIËCH (58)Mitglied des Aufsichtsrats der AUDI AG 19.04.2012* Mandate:○ AUDI AG, Ingolstadt DR. JUR. FERDINAND OLIVER PORSCHE (53)Vorstand der Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft 07.08.2009* Mandate:○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart ⦿ PGA S.A., Paris ⦿ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ⦿ Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co KG, Ludwigsburg DR. RER. COMM. WOLFGANG PORSCHE (71)Vorsitzender des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE; Vorsitzender des Aufsichtsrats der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG 24.04.2008* Mandate:○ AUDI AG, Ingolstadt ○ Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, Stuttgart (Vorsitz) ○ Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart (Vorsitz) ⦿ Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft, Salzburg (Vorsitz) ⦿ Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading ⦿ Porsche Cars North America Inc., Wilmington ⦿ Porsche Holding Gesellschaft m.b.H., Salzburg ⦿ Porsche Ibérica S.A., Madrid ⦿ Porsche Italia S.p.A., Padua ⦿ Schmittenhöhebahn AG, Zell am See STEPHAN WEIL (56)Niedersächsischer Ministerpräsident 19.02.2013* STEPHAN WOLF (48)Stv. Vorsitzender des Gesamt- und Konzernbetriebsrats der Volkswagen AG 01.01.2013* Mandate:○ Wolfsburg AG, Wolfsburg ⦿ Sitech Sitztechnik GmbH, Wolfsburg ⦿ Volkswagen Pension Trust e.V., Wolfsburg THOMAS ZWIEBLER (49)Vorsitzender des Betriebsrats Volkswagen Nutzfahrzeuge 15.05.2010*
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Mitgliedschaft in inländischen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATSStand 31.12.2014Mitglieder des PräsidiumsHon.-Prof. Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand K. Piëch (Vorsitz) Berthold Huber (stv. Vorsitz) Bernd Osterloh Dr. Wolfgang Porsche Stephan Weil Stephan Wolf Mitglieder des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestimmungsgesetzHon.-Prof. Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand K. Piech (Vorsitz) Berthold Huber (stv. Vorsitz) Bernd Osterloh Stephan Weil Mitglieder des PrüfungsausschussesDr. Ferdinand Oliver Porsche (Vorsitz) Peter Mosch (stv. Vorsitz) Annika Falkengren Babette Fröhlich Mitglieder des NominierungsausschussesHon.-Prof. Dr. techn. h.c. Dipl.-Ing. ETH Ferdinand K. Piëch (Vorsitz) Dr. Wolfgang Porsche Stephan Weil Anteilsbesitz gem. §§ 285 und 313 HGB für die Volkswagen AG und den Volkswagen Konzern sowie Darstellung der in den Volkswagen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. IFRS 12 zum 31.12.2014scroll
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Ergebnisabführungsvertrag Bei den folgenden Gesellschaften ist die VOLKSWAGEN AG unbeschränkt haftender Gesellschafter: 1. Abgaszentrum der Automobilindustrie GbR, Weissach 2. PDB-Partnership for Dummy Technology and Biomechanics GbR, Ingolstadt 3. Volkswagen AG Preussen Elektra AG OHG, Wolfsburg 4. Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG, Wolfsburg Herausgeber: Volkswagen Aktiengesellschaft Finanzpublizität Brieffach 1848/2 38436 Wolfsburg Telefon (05361) 9-0 Telefax (05361) 9-28282 ISSN 558.809.557.00 |
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