![]() VOLKSWAGEN AGWolfsburgHalbjahresfinanzbericht Januar bis Juni 2018Wesentliche ZahlenVOLKSWAGEN KONZERNscroll
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Angepasst Alle Zahlen im Bericht sind jeweils für sich gerundet; dies kann bei der Addition
zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Vergleichswerte des Vorjahres werden neben
den Werten des aktuellen Berichtszeitraums in Klammern dargestellt. AktuellesWesentliche Fakten
Wichtige EreignisseMESSEN UND VERANSTALTUNGENDie Marken des Volkswagen Konzerns stellten im zweiten Quartal 2018 auf zahlreichen
Messen und Veranstaltungen beeindruckende neue Produkte vor. Auto China 2018Volkswagen setzt die Produkt- und Technologieoffensive auf seinem wichtigsten Markt
konsequent fort: Auf der Auto China 2018 in Peking feierte die neue Generation des
Lavida, der Marktführer unter den kompakten Limousinen, ihre Premiere. Das Modell
überzeugt durch seine klare Designsprache und ein deutlich gewachsenes Raumangebot.
Der neue Lavida basiert auf dem Modularen Querbaukasten MQB und nutzt dessen Stärken
in puncto effizienter Antrieb sowie moderner Infotainment- und Assistenzsysteme. Außerdem
debütierte in Peking der neue Volkswagen CC, die in China produzierte Version des
Arteon. Das bisher in Europa erhältliche Modell begeistert durch sein expressives
Design und bietet mit seiner coupéhaften eleganten Linie erstaunlich viel Platz und
Komfort. Mit dem neuen Touareg unterstrich Volkswagen darüber hinaus seine Ambition
im wichtigen SUV-Segment, welches in China inzwischen 44% des Gesamtmarktes ausmacht.
Neben dem neuen Touareg bringt Volkswagen 2018 drei weitere Modelle auf den Markt,
darunter die China-Version des T-Roc mit verlängertem Radstand. Einen Ausblick auf
die nachhaltige Mobilität von morgen und übermorgen zeigte Volkswagen in Peking mit
seiner Studie I.D. VIZZION, dem künftigen Flaggschiff der vollelektrischen I.D.-Familie.
Die ersten Modelle auf Basis des Modularen Elektrifizierungsbaukastens starten 2020
in Europa und in China. Die Marke Audi stellte in Peking erstmals den Q5L vor. Die Langversion des erfolgreichen
Offroaders ist der erste SUV der Marke mit verlängertem Radstand und wendet sich speziell
an Kunden in China. Diese können zwischen fünf Ausstattungslinien und zwei Leistungsversionen
des 2.0 TFSI-Motors wählen - mit 140 kW (190 PS) oder mit 185 kW (252 PS). Der Allradantrieb
quattro und die Siebengang-S tronic sind serienmäßig an Bord. Seine Messepremiere feierte auf der Auto China auch der ŠKODA Kamiq. Der neue SUV
ist nach dem Kodiaq und dem Karoq das dritte Mitglied der modernen SUV-Familie auf
dem chinesischen Markt und führt die kraftvolle SUV-Formensprache konsequent fort.
Er vereint kompakte Abmessungen mit einem sehr geräumigen Innenraum, in dem sich das
robuste Design nahtlos fortsetzt. Das hochgestellte Infotainmentdisplay in der Mitte
des Armaturenträgers ermöglicht dem Fahrer eine besonders einfache und komfortable
Bedienung vieler Fahrzeugfunktionen. Die junge, urbane Käuferschicht, an die sich
der Kamiq richtet, kann ihren digitalen Lebensstil dank einem von ŠKODA neu entwickelten,
intelligenten Konnektivitätssystem uneingeschränkt verfolgen. Als Antrieb kommt ein
komplett neuer 1.5 MPI-Motor mit 81 kW (110 PS) zum Einsatz. Die Marke Bentley stellte erstmals den Bentayga V8 vor. Der SUV verbindet Luxus mit
hoher Nutzbarkeit und starker Performance. Herzstück ist der 4.0 V8-Biturbo mit 404
kW (550 PS), der den Bentayga in 4,5 s von 0 auf 100 km/h beschleunigt. Auch äußerlich
unterstreicht das Modell seinen sportlichen Charakter, unter anderem durch die Twin-Quad-Auspuffrohre
und optionale Carbon-Keramik-Bremsen. Porsche feierte in Peking die Asien-Premieren des 911 GT3 RS und des Mission E Cross
Turismo. Er leistet 383 kW (520 PS) aus 4 l Hubraum und beschleunigt in 3,2 s von
0 auf 100 km/h; die Höchstgeschwindigkeit liegt bei beeindruckenden 312 km/h. Der
Mission E Cross Turismo ist die Konzeptstudie eines elektrisch angetriebenen Cross
Utility Vehicle, das mit emotionalem Design, prägnanten Offroad-Elementen sowie einem
neuartigen Anzeige- und Bedienkonzept punktet. GTI-Treffen am WörtherseeBeim jährlichen GTI-Treffen am Wörthersee stand das Debüt des Golf GTI TCR Concept
im Mittelpunkt des Interesses. Die aus dem Rennsport abgeleitete seriennahe Studie
bringt über einen Turbomotor und ein Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe eine Leistung
von 213 kW (290 PS) auf die Straße; die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 264 km/h.
Optisch besticht das Modell unter anderem durch 19-Zoll-Leichtmetallfelgen, einen
neu gestalteten Stoßfänger, neue Schwelleraufsätze in der Seitenpartie und einen massiven
Diffusor mit zwei Endrohren. Neben dem GTI TCR Concept standen zwei weitere Premieren
auf dem Programm: Auszubildende aus Wolfsburg präsentierten den Golf GTI Next Level
mit einem 302 kW (411 PS) starken 2.0 l Benzinmotor und Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe.
Das Unikat ist in den Serienfarben White Silver Metallic und Deep Black Perleffekt
lackiert. Nachwuchskräfte von Volkswagen Sachsen enthüllten den Golf Variant TGI GMOTION
mit einem 96 kW (131 PS) starken 1.5 TGI-Erdgas-Motor, Siebengang-Doppelkupplungsgetriebe
und integriertem Allradantrieb. Das Showcar vereint Sportlichkeit, Eleganz und Geländegängigkeit
und zeigt, dass alternative Antriebe alltagstauglich sind. Wiener MotorensymposiumVolkswagen stellte auf dem 39. Wiener Motorensymposium progressive Hybrid-, Erdgas-
und Dieselsysteme als Weltpremieren vor. Eines der wichtigsten neuen Antriebssysteme
ist ein 48-Volt-Mild-Hybrid, das Volkswagen zuerst für die nächste Golf-Generation
auf den Markt bringen und Hybridantriebe damit für große Kundenkreise erschwinglich
machen wird. Das System wird dazu beitragen, Verbrauch und Emissionen deutlich zu
senken und gleichzeitig ein Plus an Dynamik und Komfort zu bieten. Ein weiteres technisches
Highlight in Wien war der neue CNG-Motor 1.5 TGI evo. Der mit einem variablen Turbolader
der neuesten Generation ausgestattete Direkteinspritzer mit 96 kW (130 PS) nutzt das
Miller-Brennverfahren, bei dem durch eine besonders hohe Verdichtung des Aggregats
in Kombination mit der hohen Oktanzahl, die Erdgas als Kraftstoff bietet, die Effizienz
deutlich gesteigert wird. Für Volkswagen ist dieser hochmoderne Motor ein wichtiger
Baustein im Rahmen der Erdgas-Offensive. Das große Potenzial des Dieselantriebs zeigte
Volkswagen in Wien anhand der komplett neu entwickelten 2.0 TDI-Motoren der Baureihe
EA288 evo, die es erstmals auch in Verbindung mit Hybridsystemen geben wird. Im Zusammenspiel
mit einer Lithium-Ionen-Batterie senkt das Mild-Hybrid-System den Verbrauch und erhöht
den Komfort. Die neuen TDI-Motoren zeichnen sich durch sehr niedrige Emissionen in
allen Fahrzyklen aus. Sie erfüllen die aktuellen und zukünftigen Emissionsvorschriften
der WLTP/RDE (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure/Real Driving
Emissions)-Zulassung und besitzen ein Leistungsspektrum von 100 kW (136 PS) bis 150
kW (204 PS). Weltpremiere des Audi Q8Im Juni 2018 stellte die Marke Audi erstmals das neue Gesicht der Q-Familie vor: den
Audi Q8. Er vereint die Eleganz eines viertürigen Luxus-Coupés mit der praktischen
Vielseitigkeit eines großen SUV. Sein expressives Design wird durch den imposanten
Singleframe-Kühlergrill im Oktagon-Design, eine elegant abfallende Dachlinie und die
bis zu 22 Zoll großen Räder unterstrichen. Serienmäßig leuchten LED-Scheinwerfer die
Straße aus, auf Wunsch in HD Matrix LED-Technologie. Im Inneren sind dank des MMI
touch response-Bedienkonzepts mit zwei großen Displays alle Infotainment- und Komfortfunktionen
abrufbar, auch über Spracherkennung. Zu den Assistenzsystemen gehören der Adaptive
Fahrassistent, der Effizienzassistent, der Kreuzungsassistent, die Spurwechselwarnung,
die Bordsteinwarnung und die Umgebungskameras. Anfang 2019 folgt der Remote Garagenpilot,
der den SUV bei gleichzeitiger Überwachung durch den Fahrer selbsttätig in eine Garage
und wieder heraus steuert. Allradlenkung und quattro-Antrieb sorgen für agile Fahreigenschaften
und beste Traktion. Alle im Q8 verfügbaren Antriebe sind dank der neuen Mild-Hybrid-Technologie
besonders effizient. Das 48-Volt-Hauptbordnetz verbindet eine Lithium-Ionen-Batterie
mit einem Riemen-Starter-Generator. Porsches Mission E wird als Taycan an den Start gehenIm Rahmen des Festaktes "70 Jahre Porsche Sportwagen" gab Porsche im Juni bekannt,
dass das erste rein elektrisch betriebene Modell der Marke - bisher als Konzeptstudie
Mission E bekannt - unter dem Namen Taycan auf den Markt kommen wird. Der Name bedeutet
sinngemäß "lebhaftes, junges Pferd" und greift damit den Mittelpunkt des Porsche-Wappens
auf. Porsche will bis 2022 mehr als 6 Mrd.€ in die Elektromobilität investieren, unter
anderem in die Entwicklung von Varianten und Derivaten des Taycan, in die Elektrifizierung
und Hybridisierung der bestehenden Produktpalette, in den Ausbau der Standorte sowie
in neue Technologien, Ladeinfrastruktur und Smart Mobility. Durch den Taycan sollen
alleine am Standort Zuffenhausen rund 1.200 neue Arbeitsplätze entstehen. IFAT 2018Auf der IFAT 2018 in München, der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und
Rohstoffwirtschaft, stellten die Marken Scania und MAN praxisgerechte Lösungen für
Kommunen und Unternehmen vor. Scania trägt mit der neuen L-Baureihe, zahlreichen Fahrerhausvarianten
der Baureihen P und G sowie der neuen 7 l-Motorenreihe zum nachhaltigen Verkehr in
Städten und Stadtrandgebieten bei. Darüber hinaus bietet Scania eine große Auswahl
an kraftstoffeffizienten Euro-6-Motoren, die sowohl mit Diesel, als auch mit Biodiesel,
Bioethanol und HVO (hydrierte Pflanzenöle) betrieben werden können. MAN hat in den
Baureihen TGE, TGL, TGM und TGS ein umfangreiches Nutzfahrzeugprogramm im Angebot
- vom Transporter bis zum vierachsigen Fahrgestell. So können in Kombination mit branchenspezifischen
Aufbauten und Anbaugeräten die jeweils effizientesten Fahrzeuge konfiguriert werden. AUSZEICHNUNGENMitte April 2018 kürten die Leser der Auto Bild allrad mehrere Modelle des Volkswagen
Konzerns zum "Allradauto des Jahres". ŠKODA überzeugte die Jury mit dem Kodiaq in
der Gesamt- sowie in der Importwertung der Kategorie Geländewagen und SUV bis 30.000
€. Darüber hinaus wurde der ŠKODA Superb als Importsieger in der Kategorie Allrad-Pkw
bis 40.000€ ausgezeichnet. Audi setzte sich mit dem Audi A6 allroad quattro als Gesamtsieger
in der Kategorie Allrad-Crossover durch. Porsche erzielte mit dem Panamera und mit
dem 911 jeweils den Gesamtsieg in der Kategorie Allrad-Pkw über 40.000 € sowie im
Bereich Allrad-Sportwagen, -Coupés und -Cabrios. Der Multivan der Marke Volkswagen
Nutzfahrzeuge wurde zum Gesamtsieger in der Kategorie Allrad-Vans und -Busse gekürt.
SEAT belegte in der Importwertung derselben Kategorie mit dem Alhambra den Spitzenplatz.
Zudem gewann der Lamborghini Urus einen Sonderpreis der Redaktion für das beste Design.
Bei der von Auto Bild allrad jährlich veranstalteten Leserwahl standen insgesamt 219
Fahrzeugmodelle in zehn Kategorien zur Wahl. Die Redaktion des Fachmagazins Firmenauto und die Prüfgesellschaft Dekra zeichneten
im April 2018 diverse Modelle des Volkswagen Konzerns zum "Firmenauto des Jahres 2018"
aus. Die Marke Volkswagen Pkw gewann mit dem Polo 1.0 TGI, dem Golf 1.4 TGI sowie
dem Passat Variant GTE in den Kategorien Kleinwagen, Kompaktwagen und Mittelklasse.
ŠKODA überzeugte mit dem Octavia Combi 1.6 TDI und dem Kodiaq 2.0 TDI 4x4 in der Importwertung
der Kompaktklasse sowie in der Kategorie Midsize-SUV. SEAT siegte mit seinem Ibiza
1.0 TGI sowie dem Ateca 1.6 TDI in der Importeurswertung der Kategorien Kleinwagen
und kompakte SUV. Bei der Wahl stellten 250 Flottenmanager knapp 100 Fahrzeuge auf
den Prüfstand. Die Fachzeitschriften Verkehrs-Rundschau und Trucker haben ebenfalls im April 2018
die umweltfreundlichsten Nutzfahrzeuge ausgezeichnet. Dabei ging der Titel "Green
Van of the Year" an den Crafter der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge. Neben Verbrauch
und Emissionen flossen auch die Laderaumgröße und die tatsächliche Nutzlast in die
Bewertung ein. Anfang Juni 2018 gewann der Volkswagen Konzern gleich mehrfach die Auszeichnung "International
Engine of the Year 2018", der von UKi Media & Events' Automotive Magazines organisiert
wird. Die Marke Volkswagen Pkw wurde für ihren 1.0 TSI-Motor in der Hubraumklasse
unter 1,0 l gekürt. Audi erhielt den Award für seinen 2.5 TFSI-Motor in der Kategorie
2,0 bis 2,5 l Hubraum. Porsche konnte mit seinem 2,0 l-Vierzylinder-Turbomotor sowie
mit seinem 3,0 l-Sechszylinder-Turbomotor in den Hubraumkategorien zwischen 1,8 bis
2,0 l und 2,5 bis 3,0 l überzeugen. Verliehen wurde die Auszeichnung von einer international
besetzten Jury aus Journalisten. Die Leser des Fachmagazins OFF ROAD wählten Anfang Juni 2018 den Amarok der Marke
Volkswagen Nutzfahrzeuge zum sechsten Mal seit 2011 zum besten Pickup des Jahres.
Insgesamt standen in diesem Jahr 196 Modelle zur Wahl, abgestimmt wird seit 1982 in
mittlerweile 13 Kategorien. Der Volkswagen Konzern und seine Marken wurden Mitte Juni 2018 beim "AutomotiveINNOVATIONS
Award 2018" gleich mehrfach ausgezeichnet. Der Volkswagen Konzern wurde zum innovationsstärksten
Automobilkonzern gekürt. Gleichzeitig setzte sich die Marke Volkswagen Pkw zum dritten
Mal in Folge als innovationsstärkste Volumenmarke durch. Darüber hinaus überzeugte
die Kernmarke die Jury im Volumensegment in den Kategorien alternative Antriebe, konventionelle
Antriebe sowie Autonomes Fahren und Sicherheit. Audi stellte mit dem Audi A8 das innovationsstärkste
Modell und gewann als Premiummarke in der Kategorie Autonomes Fahren und Sicherheit.
Vergeben werden die Auszeichnungen jährlich vom unabhängigen, wissenschaftlichen Institut
Center of Automotive Management in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers. Im Juni 2018 ging der Leserpreis "Die besten Nutzfahrzeuge", verliehen durch die Fachzeitschriften
trans aktuell, FERNFAHRER und lastauto omnibus, in den Kategorien Lieferwagen, Transporter
bis 2,8 t und Pickup zum fünften Mal in Folge an die Modelle Caddy, Transporter und
Amarok von Volkswagen Nutzfahrzeuge. Mitte April 2018 gewannen die Marken ŠKODA und SEAT mit ihren Modellen Karoq und Arona
einen "Red Dot Award" in der Kategorie Product Design. Die international besetzte
Expertenjury bewertet die zahlreichen Einreichungen anhand von Kriterien wie Innovationsgrad,
formale Qualität, Funktionalität und ökologische Verträglichkeit. Anfang Mai 2018 haben mehr als 13.000 Leser der Zeitschrift Auto Zeitung über die
besten neuen Autodesigns in fünf Fahrzeugklassen abgestimmt und die Sieger der "Design
Trophy 2018" gekürt. Die Marke Volkswagen Pkw wurde mit ihrem Polo in der Kategorie
Kleinwagen/City Cars ausgezeichnet. Darüber hinaus setzte sich der neue Audi A7 Sportback
in der Kategorie Limousinen/Kombis/Vans durch. Die Marke Volkswagen Pkw erhielt im April 2018 für ihre digitale Kundenplattform "Volkswagen
We" zwei Auszeichnungen des Art Directors Club für Deutschland - zum einen für die
Internetseite volkswagen-we.de und zum anderen für ihre Webservices. JUBILÄENEnde Mai 2018 produzierte die Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge am Standort Hannover
das 100-tausendste Exemplar des Reisemobils California. Bei dem Modell handelte es
sich um einen California "Ocean" mit 4MOTION Allradantrieb, 7-Gang DSG und einer Zweifarb-Lackierung
in Candy-Weiß/ Starlight Blue Metallic. Die Erfolgsgeschichte des Reisemobils begann
vor 30 Jahren, insgesamt wurden bisher 160.000 Fahrzeuge hergestellt. Anfang Juni 2018 fertigten die Mitarbeiter von Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover
das 500-tausendste Fahrzeug der aktuellen Transporter-Baureihe - ein Multivan mit
Zweifarblackierung in Candy-Weiß/Kurkumagelb. Ebenfalls Anfang Juni 2018 hat das Volkswagen Stammwerk in Wolfsburg das 45-millionste
Fahrzeug seit Beginn der Serienfertigung im Dezember 1945 produziert. Bei dem Jubiläumsfahrzeug
handelte es sich um einen e-Golf. Das meistgebaute Modell am Standort Wolfsburg ist
der Golf, gefolgt von Käfer, Polo und Tiguan. KOOPERATIONENMitte April 2018 haben die Volkswagen Truck & Bus AG, vormals Volkswagen Truck & Bus
GmbH, und die Hino Motors Ltd. ein Rahmenabkommen für eine strategische Partnerschaft
unterzeichnet. Beide Unternehmen werden auf Grundlage ihrer gemeinsamen Vorstellungen
Kooperationsmöglichkeiten in den Bereichen Logistik und Verkehrsforschung bei bestehenden
und neuen Technologien sowie im Einkauf ausloten. Dabei konzentriert sich eine mögliche
Zusammenarbeit im Technologiebereich auf konventionelle Antriebsstränge, Hybrid- und
Elektroantriebe sowie auf die Felder Konnektivität und Autonomes Fahren. Durch die
strategische Partnerschaft wollen Volkswagen Truck & Bus und Hino Motors ihre globale
Präsenz weiter ausbauen und die Herausforderungen der Branche meistern. Hino ist ein
führender Nutzfahrzeughersteller mit starker Präsenz auf dem japanischen Heimatmarkt
und in Asien. Im Juni 2018 haben der Volkswagen Konzern und die Ford Motor Company eine Absichtserklärung
unterzeichnet. Das Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit beider Unternehmen zu stärken
und weltweit besser auf die Bedürfnisse der Kunden einzugehen. Volkswagen und Ford
untersuchen mögliche Projekte in einer Reihe von Geschäftsfeldern, darunter die Entwicklung
von Nutzfahrzeugmodellen. Der Volkswagen Konzern startete ebenfalls im Juni 2018 ein neues Gemeinschaftsunternehmen
mit QuantumScape. Ziel ist, eine Großserienproduktion von Feststoffbatterien zu ermöglichen
und bis zum Jahr 2025 eine Produktionsanlage zu errichten. Zudem investiert Volkswagen
100 Mio. USD in QuantumScape und wird damit zum größten automobilen Anteilseigner
des innovativen Unternehmens. Der Abschluss dieser Transaktion unterliegt noch der
Zustimmung durch die Behörden. DIESELTHEMATIKIm Juni 2018 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Bußgeldbescheid gegen die
Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik erlassen. Der Bußgeldbescheid
knüpft an fahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen von Mitarbeitern der Volkswagen
AG in der Abteilung Aggregate-Entwicklung an und bezieht sich im Zeitraum von Mitte
2007 bis 2015 auf insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Typen EA 189
weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada. Der Bußgeldbescheid sieht
eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.€ vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß
einer Ahndung in Höhe von 5 Mio. € sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
in Höhe von 995 Mio. € zusammensetzt. Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender
Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig
geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen die Volkswagen AG laufende
Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet. HAUPTVERSAMMLUNGAm 3. Mai 2018 fand in Berlin die 58. Ordentliche Hauptversammlung der Volkswagen
AG statt. Die Stammaktionäre der Volkswagen AG schlossen sich bei einer Präsenz von
93,18% des stimmberechtigten Kapitals dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat
an, für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von 3,90€ je Stammaktie und 3,96€ je
Vorzugsaktie auszuschütten. Zudem gaben sie ihre Zustimmung zur Entlastung der Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Versammlung bestätigte Frau Marianne Heiß
als Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Wolfgang Porsche wurde erneut in den Aufsichtsrat
gewählt - beide für eine volle Amtszeit. Darüber hinaus bestellten die Stammaktionäre
der Volkswagen AG die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC)
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 und für
die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts
des ersten Halbjahres 2018, für den Zeitraum bis 30. September 2018 sowie für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2019. ABFINDUNG AN DIE MINDERHEITSAKTIONÄRE DER MAN SEAm 26. Juni 2018 hat das Oberlandesgericht München im Spruchverfahren zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtskräftig
entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben ist. Die in
erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29 € je
Aktie wurde bestätigt. Im Rahmen eines Berichtigungsprozesses hat das Oberlandesgericht
München am 30. Juli 2018 den jährlichen Ausgleichsanspruch auf 5,47 € brutto (abzüglich
etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für
diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) festgesetzt. VORSTANDSANGELEGENHEITENIm Juli 2018 hat der Aufsichtsrat der Volkswagen AG Herrn Stefan Sommer mit Wirkung
spätestens zum 1. Januar 2019 zum Mitglied des Konzernvorstands für das Ressort Beschaffung
bestellt. Er folgt in seiner Funktion auf Herrn Francisco Javier Garcia Sanz, der
das Unternehmen im April 2018 auf eigenen Wunsch verlassen hatte. Aufgrund seiner Inhaftierung im Zusammenhang mit staatsanwaltlichen Ermittlungen zur
Dieselthematik hat Herr Rupert Stadler die Aufsichtsräte der AUDI AG und der Volkswagen
AG im Juni 2018 gebeten, ihn vorübergehend von seinen Organfunktionen im Vorstand
der AUDI AG und im Vorstand der Volkswagen AG zu entbinden. Beide Gremien haben dieser
Bitte entsprochen. ZwischenlageberichtVolkswagen AktieIm Zeitraum Januar bis Juni 2018 waren an den internationalen Aktienmärkten insgesamt
sinkende Kurse bei volatilem Verlauf zu sehen. Der DAX lag unter dem Wert zum Jahresende 2017. Unsicherheiten hinsichtlich der Wirtschaftspolitik
der US-Regierung und der Geldpolitik - sowohl der US-Notenbank als auch der Europäischen
Zentralbank - belasteten anhaltend die Notierungen. Positive Auswirkungen hatten aussichtsreiche
konjunkturelle Entwicklungen wichtiger Industrienationen und die Regierungsbildung
in EU-Staaten. Die Kurse der Vorzugsaktie und der Stammaktie der Volkswagen AG folgten im Jahr 2018 bei hoher Volatilität dem sinkenden Marktumfeld. Positive Impulse lieferten die starke Liquidität sowie die Weiterentwicklung der Führungsstruktur des Volkswagen Konzerns. Belastet wurden die Notierungen insbesondere durch Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen regulatorischen Rahmenbedingungen für Diesel- und Elektrofahrzeuge, der Dieselthematik, der US-Zollpolitik sowie des Testverfahrens zur Bestimmung von Schadstoff- und CO2 -Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen - das sogenannte WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Angaben und Erläuterungen zum Ergebnis je Aktie finden Sie im Anhang des Konzern-Zwischenabschlusses.
Weitere Daten zur Volkswagen Aktie sowie Nachrichten, Berichte und Präsentationen
zum Unternehmen sind auf der Internetseite www.volkswagenag.com/ir abrufbar. KENNZAHLEN ZU DEN VOLKSWAGEN AKTIEN UND MARKTINDIZES VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNI 2018scroll
KURSENTWICKLUNG VON DEZEMBER 2017 BIS JUNI 2018Index auf Basis der Monatsendkurse, Stand 31.12.2017 = 100![]() GeschäftsverlaufGESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGIn den ersten sechs Monaten des Jahres 2018 setzte die Weltwirtschaft ihr robustes
Wachstum fort. Dabei übertraf die durchschnittliche Expansionsrate des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) sowohl in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch in den Schwellenländern
den jeweiligen Wert der Vorjahresperiode. Die Preise für Energie und Rohstoffe erhöhten
sich mehrheitlich gegenüber dem Vorjahreszeitraum bei einem nach wie vor vergleichsweise
niedrigen Zinsniveau. Zunehmende handelspolitische Verwerfungen auf internationaler
Ebene führten zu erheblich gestiegener Unsicherheit. Die Konjunktur in Westeuropa verzeichnete von Januar bis Juni 2018 insgesamt ein solides
Wachstum bei leicht abnehmender Dynamik. Diese Entwicklung war mehrheitlich sowohl
bei den nordeuropäischen als auch bei den südeuropäischen Ländern zu verzeichnen. In Deutschland setzte sich der Wachstumstrend bei einer guten Lage am Arbeitsmarkt
im Berichtszeitraum fort, wenngleich sich sowohl die Stimmung der Unternehmen als
auch die der Konsumenten über die letzten Monate hinweg leicht eintrübte. Die Volkswirtschaften Zentraleuropas erzielten im ersten Halbjahr 2018 weiterhin verhältnismäßig
hohe Wachstumsraten. In Osteuropa begünstigte das im Vorjahresvergleich höhere Energiepreisniveau
die wirtschaftliche Entwicklung. Die russische Wirtschaft setzte die konjunkturelle
Erholung langsam fort. Südafrika wies in der ersten Jahreshälfte 2018 bei anhaltenden strukturellen Defiziten
und politischen Herausforderungen eine im Vergleich zum Vorjahr stabile Steigerungsrate
des BIP aus. Das Wachstum der US-Wirtschaft stieg im Berichtszeitraum nochmals an. Wesentliche
Impulse kamen von der privaten Inlandsnachfrage. Die US-Zentralbank entschied aufgrund
der stabilen Lage am Arbeitsmarkt und der erwarteten Inflationsentwicklung, den Leitzins
sukzessive anzuheben. Sowohl in Kanada als auch in Mexiko ließ die Dynamik im Vergleich
zum entsprechenden Vorjahreszeitraum nach. Brasilien hat die konjunkturelle Talsohle hinter sich gelassen und das Wirtschaftswachstum
der Vorquartale fortgesetzt, die Lage in Südamerikas größter Volkswirtschaft blieb
dennoch angespannt. Argentiniens wirtschaftliche Situation verschlechterte sich im
Verlauf der ersten Jahreshälfte bei anhaltend hoher Inflation deutlich. Aufgrund der
schwierigen Situation beantragte die Regierung Finanzhilfen beim Internationalen Währungsfonds. Die chinesische Wirtschaft wuchs im Berichtszeitraum mit nahezu unverändert hoher
Dynamik. Indien hob sich aufgrund seiner starken konjunkturellen Entwicklung von den
meisten Schwellenländern ab. Japan registrierte gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum
ein abgeschwächtes BIP-Wachstum. DEVISENKURSENTWICKLUNG VON DEZEMBER 2017 BIS JUNI 2018Index auf Basis der Monatsendkurse, Stand 31.12.2017 = 100![]() ENTWICKLUNG DER PKW-MÄRKTEVon Januar bis Juni 2018 ist die weltweite Pkw-Nachfrage gestiegen (+3,5%). Sie lag
damit im neunten Jahr in Folge über dem vergleichbaren Vorjahreswert. Während in Westeuropa
und Nordamerika die Nachfrage nur leicht zunahm, verzeichneten die Regionen Asien-Pazifik,
Südamerika sowie Zentral- und Osteuropa teilweise deutliche Zuwächse. In Westeuropa lag die Pkw-Nachfrage im Berichtszeitraum aufgrund der positiven Entwicklung
im zweiten Quartal insgesamt leicht über dem Vorjahresniveau. In den größten Einzelmärkten
entwickelten sich die Neuzulassungen uneinheitlich. Auf dem spanischen Markt führten
vor allem attraktive Kaufanreize zu einer zweistelligen Zuwachsrate. In Frankreich
begünstigten positive gesamtwirtschaftliche Faktoren einen Anstieg der Pkw-Verkäufe.
Dagegen waren die Neuzulassungen in Italien aufgrund einer abnehmenden Privatnachfrage
- unter anderem beeinflusst durch die politische Unsicherheit während der Regierungsbildung
- insgesamt leicht rückläufig. In Großbritannien wurde das hohe Niveau der Vorjahre
deutlich verfehlt. Dabei konnten die negativen Effekte aus der Änderung der Kfz-Steuer
zum 1. April 2017 durch ein positives zweites Quartal gemildert werden. Zudem belastete
der ungewisse Ausgang der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien
weiterhin die Nachfrage. Der Anteil der neu zugelassenen Dieselfahrzeuge (Pkw) in
Westeuropa ging im Berichtszeitraum auf 37,7 (46,0) % zurück. In Deutschland lag die Zahl der Pkw-Neuzulassungen in den ersten sechs Monaten 2018
über der des Vorjahreszeitraums. Damit wurde der zweitbeste Halbjahreswert seit 1999
erreicht. Neben der weiterhin guten konjunkturellen Lage haben Verkaufshilfen der
Anbieter, insbesondere in Form eines Umweltbonus, das sehr hohe Niveau begünstigt.
Zu diesem positiven Ergebnis hat ausschließlich der hohe Anstieg der privaten Zulassungen
beigetragen. In der Region Zentral- und Osteuropa stieg die Pkw-Nachfrage im Berichtszeitraum gegenüber
dem ersten Halbjahr 2017 weiter deutlich an. Die zentraleuropäischen EU-Märkte wiesen
dabei überwiegend positive Veränderungsraten auf. In Osteuropa nahm die Zahl der neu
zugelassenen Pkw ebenfalls weiter zu. Dies war insbesondere auf den hohen Zuwachs
des russischen Marktes - unterstützt durch staatliche Absatzförderprogramme - zurückzuführen. Auf dem Pkw-Markt in Südafrika stagnierten die Neuzulassungen in den ersten sechs
Monaten 2018 auf dem schwachen Niveau des Vorjahreswertes. Aus den veränderten politischen
Rahmenbedingungen infolge des Präsidentschaftswechsels resultierten kaum positive
Auswirkungen. In Nordamerika lagen die Verkaufszahlen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (bis 6,35
t) im ersten Halbjahr 2018 leicht über dem Vorjahresniveau. Das Marktwachstum in den
USA wurde durch die gute Beschäftigungslage und die höhere Kaufkraft der Konsumenten
begünstigt. Die Verschiebung der Nachfrage von klassischen Pkw hin zu leichten Nutzfahrzeugen
wie SUV- und Pickup-Modellen setzte sich im Berichtszeitraum fort. Der kanadische
Automobilmarkt lag aufgrund eines leichten Rückgangs im zweiten Quartal knapp unter
dem Höchststand aus dem Vorjahr. In Mexiko fiel die Zahl der verkauften Fahrzeuge
deutlich unter den Rekordwert des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Auf den Märkten der Region Südamerika legten die Neuzulassungen für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge in den ersten sechs Monaten 2018 gegenüber dem niedrigen Vorjahresniveau
deutlich zu. In Brasilien setzte sich die im Jahresverlauf 2017 begonnene Erholung
der Automobilnachfrage mit hohem Tempo fort. Die Zahl der Neuzulassungen lag allerdings
noch merklich unter dem Rekordniveau aus 2013. Argentinien verzeichnete einen signifikanten
Zuwachs der Nachfrage nach Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Die Verschlechterung der
gesamtwirtschaftlichen Situation im zweiten Quartal wirkte allerdings dämpfend auf
den Zuwachs. Die Region Asien-Pazifik wies auch im ersten Halbjahr 2018 die mit Abstand höchste
absolute Nachfragesteigerung auf. Wachstumstreiber war dabei weiterhin der chinesische
Pkw-Markt, der - trotz der zum Jahresende 2017 beendeten Steuererleichterungen für
Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 1,6 l sowie der Ankündigung einer generellen
Senkung der Importzölle von 25% auf 15 %- überdurchschnittlich zulegen konnte. Positiv
beeinflusst wurde das Wachstum vor allem durch die anhaltend hohe Nachfrage nach Modellen
aus dem SUV-Segment. Auch in Indien erreichten die Pkw-Verkäufe im Berichtszeitraum
einen neuen Höchststand. Die kräftige Ausweitung war insbesondere auf die Entlastung
durch die zum 1. Juli 2017 eingeführte, landesweit einheitliche Waren- und Dienstleistungssteuer
sowie attraktive Preis- und Finanzierungsangebote zurückzuführen. Der japanische Pkw-Markt
blieb dagegen moderat unter dem vergleichbaren Vorjahresvolumen. Der Rückgang war
unter anderem auf den nachlassenden Einführungseffekt neuer Modelle zurückzuführen. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR NUTZFAHRZEUGEVon Januar bis Juni 2018 lag die weltweite Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen
unter dem Vorjahresniveau. Trotz des ungewissen Ausgangs der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien
lagen die Neuzulassungen in Westeuropa leicht über dem Niveau des Vorjahres. In Deutschland
lag die Nachfrage im Berichtszeitraum ebenfalls über der Vergleichsperiode 2017. Das Zulassungsvolumen von leichten Nutzfahrzeugen in Zentral- und Osteuropa verzeichnete
eine spürbare Steigerung gegenüber dem Vorjahr. In Russland waren die Zulassungen
in den Monaten Januar bis Juni 2018 ebenfalls spürbar höher als im Vorjahr. Für Nord- und Südamerika berichten wir über den "light vehicle market" im Bereich
der Pkw-Märkte. Darin sind sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge enthalten. In der Region Asien-Pazifik sank die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen im Vergleich
zum Vorjahr merklich. In China, dem dominierenden Markt der Region und dem größten
Markt weltweit, wurde das Zulassungsvolumen des Vorjahres stark verfehlt. In Indien,
Indonesien und Thailand wurde die Anzahl neu zugelassener Fahrzeuge im Vergleich zum
Vorjahr stark überschritten. Die weltweite Nachfrage nach mittelschweren und schweren Lkw mit einem Gesamtgewicht
von mehr als 6 t lag von Januar bis Juni 2018 auf den für den Volkswagen Konzern relevanten
Märkten über dem Wert der Vergleichsperiode. Die Nachfrage in Westeuropa stieg leicht über das Niveau von 2017. In Deutschland,
dem größten Markt Westeuropas, lagen die Neuzulassungen im ersten Halbjahr 2018 leicht
unter dem Vorjahreswert. Während die Nachfrage in Großbritannien moderat zurückging,
entwickelte sie sich in Italien, Spanien und Frankreich deutlich positiv. In der Region Zentral- und Osteuropa führte die positive wirtschaftliche Entwicklung
zu einem signifikant höheren Zulassungsvolumen als im Vorjahr. Vor allem die Nachfrage
in Russland verzeichnete infolge der fortgeführten Erholung der Wirtschaft und des
Ersatzbeschaffungsbedarfs einen beträchtlichen Anstieg. In Südamerika lag das Zulassungsvolumen stark über dem Wert des ersten Halbjahres
2017. In Brasilien, dem größten Markt der Region, stieg die Lkw-Nachfrage infolge
der konjunkturellen Erholung gegenüber dem niedrigen Wert der Vergleichsperiode sehr
stark. Auch in Argentinien war eine deutliche Zunahme des Zulassungsvolumens zu verzeichnen. Die Nachfrage nach Bussen lag von Januar bis Juni 2018 auf den für den Volkswagen
Konzern relevanten Märkten moderat über dem Niveau des Vorjahres. Hierzu trugen vor
allem die Märkte in Brasilien sowie Zentral- und Osteuropa bei. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR POWER ENGINEERINGDie Märkte für Power Engineering unterliegen unterschiedlichen regionalen und konjunkturellen
Einflüssen, weshalb die jeweiligen Geschäftsverläufe meist unabhängig voneinander
sind. Im Marinemarkt setzte sich im ersten Halbjahr 2018 die zurückhaltende Bestelltätigkeit
weiter fort und verbesserte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf niedrigem Niveau
nur leicht. Im Transportbereich war teilweise eine Erholung spürbar. Eine weiterhin
stabile Nachfrage zeigte sich bei Kreuzfahrtschiffen, Passagierfähren, Fischerei-,
Bagger- und Behördenschiffen. Im Offshore-Sektor hemmten die vorhandenen Überkapazitäten
im Markt weiterhin Investitionen in die Offshore-Ölgewinnung. Übergreifend für alle
Segmente ist aufgrund des niedrigen Marktvolumens weiterhin ein deutlicher Wettbewerbsdruck
und damit verbunden ein starker Preisverfall spürbar. Der Markt für die Energieerzeugung zeigte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres leicht erholt. In allen Anwendungsbereichen, vor allem bei Gas, konnte eine
höhere Nachfrage festgestellt werden. Dies belegt den Trend weg von schwerölbetriebenen
Kraftwerken hin zu mit Dual-Fuel sowie mit Gas betriebenen Kraftwerken. Es besteht
ein unverändert hoher Bedarf an Energielösungen, mit starker Tendenz hin zu höherer
Flexibilität und dezentraler Verfügbarkeit. Die Konjunktur in wichtigen Schwellenländern
hat sich etwas erholt. Dennoch ist bei allen Projekten ein anhaltend starker Wettbewerbs-
und Preisdruck zu erkennen, der die Ergebnisqualität der Aufträge belastet. Zudem
führen die unverändert schwierigen Finanzierungsbedingungen auf der Kundenseite, insbesondere
bei größeren Projekten, häufig zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe. Der Markt für Turbomaschinen hat sich im ersten Halbjahr 2018 gegenüber dem niedrigen
Niveau des Vorjahres geringfügig erholt. Die Nachfrage aus der Grundstoff-, Öl-, Gas-
und Prozessindustrie zeigte teilweise eine erhöhte Volatilität, die auf politische
Unsicherheiten in einigen Absatzmärkten zurückzuführen ist. Die Stromerzeugung ist
teilweise durch Überkapazitäten geprägt, jedoch zeichnet sich vor allem in den Regionen
mit geringer Elektrifizierung eine leichte Erholung ab. Der Wettbewerbs- und Preisdruck
hat sich im Vergleich zum Vorjahresquartal zwar etwas verringert, bleibt aber wegen
der niedrigen Nachfrage und Volatilität des Marktes insgesamt hoch. Der After-Sales-Markt für Dieselmotoren in der Marine- und Kraftwerkssparte hat sich
insgesamt positiv entwickelt und profitierte von einem weiter steigenden Interesse
an langlaufenden Wartungsverträgen. Im Bereich Turbomaschinen ist der After-Sales-Markt
unter Druck geraten und war gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGENAutomobile Finanzdienstleistungen wurden im ersten Halbjahr 2018 auf hohem Niveau
nachgefragt, was insbesondere auf die positive Entwicklung des Pkw-Gesamtmarktes sowie
die weiterhin niedrigen Leitzinsen in wesentlichen Währungsräumen zurückzuführen war. Der europäische Markt profitierte vom gestiegenen Fahrzeugabsatz, vor allem in West-
und Zentraleuropa. Finanzierung und Leasing wurden von den Kunden präferiert, insbesondere
beim Neuwagenerwerb. Auch After-Sales-Produkte wie Inspektions-, Wartungs- und Verschleißverträge
sowie automobilbezogene Versicherungen wurden in den ersten sechs Monaten 2018 stark
nachgefragt. In Deutschland blieb der Anteil kreditfinanzierter oder geleaster Neufahrzeuge im
Berichtszeitraum stabil auf hohem Niveau. After-Sales-Produkte wurden verstärkt nachgefragt,
auch der Bedarf nach integrierten Mobilitätslösungen im Geschäftskundensegment stieg
weiter an. In Südafrika blieb die Nachfrage nach Finanzierungs- und Versicherungsprodukten konstant. Auf dem US-amerikanischen Markt und in Mexiko wurden Finanzdienstleistungen rund um
das Automobil auch im Zeitraum Januar bis Juni 2018 auf hohem Niveau nachgefragt. Auf dem brasilianischen Markt setzte sich die im Jahresverlauf 2017 begonnene Erholung
der Automobilnachfrage mit erhöhtem Tempo fort. Das Verbraucherkreditgeschäft und
das landesspezifische Finanzdienstleistungsprodukt Consorcio - eine Kombination aus
Sparplan und Lotterie -blieben im ersten Halbjahr 2018 jedoch stabil. Auch der argentinische
Markt knüpfte an die positive Entwicklung des Vorjahres an. Neben den klassischen
Finanzierungs- und Leasingprodukten konnte sich eine neue Form der Finanzierung etablieren,
die an den Inflationsindex gebunden ist. In der Region Asien-Pazifik hat sich die Nachfrage nach automobilbezogenen Finanzdienstleistungen
im ersten Halbjahr 2018 uneinheitlich entwickelt. In China erhöhte sich der Anteil
kreditfinanzierter Fahrzeugkäufe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Trotz zunehmender
Zulassungsbeschränkungen in Ballungsgebieten besteht dort insbesondere im Binnenland
ein beträchtliches Potenzial, um Neukunden für automobilbezogene Finanzdienstleistungen
zu gewinnen. Auf dem indischen Markt stieg die Nachfrage nach automobilbezogenen Finanzdienstleistungen.
In Japan hingegen schwächte sie sich leicht ab. Auch im Nutzfahrzeugbereich entwickelte sich die Nachfrage nach Finanzdienstleistungen
regional unterschiedlich. In China und insbesondere in Westeuropa setzte sich die
positive Entwicklung des Jahres 2017 fort. Das Lkw- und Busgeschäft sowie der dazugehörige
Finanzdienstleistungsmarkt in Brasilien haben sich stabilisert. AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNSDer Volkswagen Konzern lieferte von Januar bis Juni 2018 weltweit 5.518.986 Fahrzeuge
an Kunden aus. Das waren 7,1 % beziehungsweise 363.537 Einheiten mehr als im Vergleichszeitraum
des Vorjahres. Gleichzeitig verzeichnete der Konzern damit das beste erste Halbjahr
seiner Unternehmensgeschichte. Die Grafik auf Seite 12 zeigt die Entwicklung der weltweiten
Auslieferungen nach Einzelmonaten gegenüber dem Vorjahr. Im Folgenden gehen wir auf
die Auslieferungen von Pkw sowie auf die Auslieferungen von Nutzfahrzeugen getrennt
ein. AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNI1scroll
AUSLIEFERUNGEN VON PKW WELTWEITWeltweit stieg die Nachfrage nach Pkw aus dem Volkswagen Konzern in den ersten sechs
Monaten des Jahres 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 7,0% auf 5.148.052 Fahrzeuge.
Im gleichen Zeitraum wuchs der Pkw-Gesamtmarkt mit 3,5% etwas langsamer. Die Marke
Volkswagen Pkw (+6,3%) erreichte einen neuen Bestwert für das erste Halbjahr. Darüber
hinaus entwickelten sich vor allem die Marken ŠKODA (+11,6%) und SEAT (+17,6%) sehr
erfreulich, und auch Audi, Porsche, Lamborghini sowie Bugatti konnten ihre Auslieferungszahlen
steigern. In den Regionen Westeuropa, Zentral- und Osteuropa, Nordamerika, Südamerika
und Asien-Pazifik übertraf die Nachfrage nach Pkw aus dem Volkswagen Konzern den jeweiligen
Vorjahreswert teilweise deutlich. Die größte absolute Steigerung verzeichneten wir
in der Region Asien-Pazifik. Die Tabelle auf der nächsten Seite zeigt einen Überblick über die Auslieferungen von
Pkw an Kunden nach Märkten im Berichtszeitraum. Nachfolgend erläutern wir die Entwicklung
der Verkaufszahlen in den einzelnen Märkten. Auslieferungen in Europa/Übrige MärkteVon Januar bis Juni 2018 übergaben wir auf einem leicht wachsenden Gesamtmarkt in
Westeuropa mit 1.784.271 Einheiten 5,9% mehr Konzernmodelle an Kunden als im gleichen
Zeitraum des Vorjahres - trotz des infolge der Dieselthematik noch nicht vollständig
wiederhergestellten Kundenvertrauens sowie der Verunsicherung der Kunden aufgrund
der öffentlichen Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge. Die Modelle Golf Limousine,
Audi Q2, Audi Q5 und Porsche 911 verzeichneten erfreuliche Zuwächse. Sehr beliebt
waren zudem die neuen Modelle Polo, T-Roc, Tiguan Allspace und Arteon der Marke Volkswagen
Pkw, Karoq der Marke ŠKODA sowie Arona der Marke SEAT. Der Pkw-Marktanteil des Volkswagen
Konzerns in Westeuropa stieg auf 22,4 (21,6)%. Auf dem deutschen Pkw-Markt erholte sich die Nachfrage nach Fahrzeugen aus dem Volkswagen
Konzern im ersten Halbjahr 2018 und stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,2%.
In der gleichen Periode wuchs der Gesamtmarkt um 2,9%. Erfreuliche Nachfragezuwächse
verzeichneten unter anderem die Modelle Golf, Passat Variant und Audi Q2. Darüber
hinaus waren die neuen Modelle T-Roc, Tiguan Allspace und Arteon der Marke Volkswagen
Pkw, Karoq der Marke ŠKODA sowie Arona der Marke SEAT bei den Kunden sehr beliebt.
In der Zulassungsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes führten sieben Konzernmodelle
ihr jeweiliges Segment an: up!, Polo, Golf, Tiguan, Touran, Passat und Porsche 911.
Der Golf war auch in den ersten sechs Monaten 2018 der in Deutschland am häufigsten
zugelassene Pkw. Auf den weiterhin wachsenden Pkw-Märkten der Region Zentral- und Osteuropa lieferten
wir im Berichtszeitraum 9,9% mehr Fahrzeuge an Kunden aus als ein Jahr zuvor. In Russland
und Polen stieg die Nachfrage nach Konzernmodellen teilweise kräftig an, während unsere
Auslieferungszahlen in Tschechien moderat zurückgingen. Besonders gefragt waren die
Modelle Polo, Tiguan, ŠKODA Rapid und ŠKODA Octavia. Die neuen Modelle T-Roc, ŠKODA
Karoq und SEAT Arona waren ebenfalls sehr beliebt. Der Marktanteil des Volkswagen
Konzerns in der Region Zentral- und Osteuropa belief sich auf 21,9 (22,9) %. In Südafrika sank die Zahl der verkauften Fahrzeuge aus dem Volkswagen Konzern auf
einem stagnierenden Gesamtmarkt in den ersten sechs Monaten 2018 um 4,3% unter den
Vergleichswert des Vorjahres. Der Polo blieb das am meisten verkaufte Konzernmodell
in Südafrika. Auslieferungen in NordamerikaVon Januar bis Juni 2018 stieg die Nachfrage nach Modellen aus dem Volkswagen Konzern
auf einem leicht wachsenden Gesamtmarkt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Nordamerika
im Vergleich zum Vorjahr um 1,2%. Der Konzern erreichte in dieser Region einen Marktanteil
von 4,5 (4,5) %. Der Tiguan Allspace löste den Jetta als gefragtestes Konzernmodell
in Nordamerika ab. In den USA lieferte der Volkswagen Konzern in den ersten sechs Monaten dieses Jahres
6,3 % mehr Fahrzeuge an Kunden aus als im Vorjahr. Der Gesamtmarkt wuchs im gleichen
Zeitraum weniger stark. Weiterhin überwog die Nachfrage nach Modellen aus den SUV-
und Pickup-Segmenten. Die größten Zuwächse unter den Modellen aus dem Konzern verzeichneten
Audi Q3, Audi Q5, Porsche 911 und Porsche Panamera. Zudem waren die neuen SUV Tiguan
Allspace und Atlas der Marke Volkswagen Pkw sowie der Audi A5 Sportback bei den Kunden
sehr beliebt. Auf dem leicht schwächeren Gesamtmarkt in Kanada lag die Zahl der an Kunden ausgelieferten
Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns im Berichtszeitraum über dem vergleichbaren Vorjahreswert
(+13,5%). Besonders beliebt waren die Modelle Golf Limousine und Audi Q5 sowie die
neuen SUV der Marke Volkswagen Pkw Tiguan Allspace und Atlas. AUSLIEFERUNGEN VON PKW AN KUNDEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30.JUNI1scroll
AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS NACH MONATENin Tsd. Fahrzeuge![]() In den ersten sechs Monaten 2018 übergaben wir auf einem rückläufigen Gesamtmarkt
in Mexiko deutlich weniger Fahrzeuge an Kunden als im Vorjahreszeitraum (- 18,1%).
Erfreulich entwickelten sich die Verkaufszahlen der Modelle Polo, Saveiro und Tiguan
Allspace. Auslieferungen in SüdamerikaAuf den südamerikanischen Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge setzte sich der
positive Trend in der ersten Jahreshälfte 2018 fort. Der Volkswagen Konzern lieferte
dort in diesem Zeitraum 10,6% mehr Fahrzeuge an Kunden aus als im Vorjahr. Der Marktanteil
des Konzerns in Südamerika lag bei 11,5 (11,6)%. Der brasilianische Markt erholte sich ebenfalls weiter. Der Volkswagen Konzern profitierte
von dieser Entwicklung und verzeichnete dort im Berichtszeitraum einen erheblichen
Anstieg seiner Verkäufe an Kunden um 19,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders erfreulich
entwickelte sich die Nachfrage nach den Modellen Suran und Amarok. Darüber hinaus
waren die neuen Modelle Polo und Virtus sehr beliebt. Der neue Tiguan Allspace wurde
erfolgreich in den Markt eingeführt. Auf einem signifikant steigenden Gesamtmarkt in Argentinien erreichte die Zahl der
Auslieferungen an Kunden des Volkswagen Konzerns in den ersten sechs Monaten 2018
den Vorjahreswert nicht (-6,5%). Die größte Nachfrage unter den Konzernmodellen verzeichneten
der Gol und der Amarok. Die neuen Modelle Polo, Virtus und Tiguan Allspace wurden
von den Kunden ebenfalls gut angenommen. Auslieferungen in Asien-PazifikIn der Region Asien-Pazifik hielt das Wachstum des Gesamtmarktes im ersten Halbjahr
2018 an. Der Volkswagen Konzern übergab dort mit einem Plus von 9,0% deutlich mehr
Fahrzeuge an Kunden als ein Jahr zuvor. Der Marktanteil des Konzerns in dieser Region
erhöhte sich auf 12,0 (11,5)%. Auf dem weiterhin überdurchschnittlich wachsenden Pkw-Markt in China stieg die Zahl
der verkauften Konzernmodelle im Berichtszeitraum um 9,3% gegenüber dem Vorjahr an.
Bora, Sagitar, Lamando, Santana, Magotan, Audi A3, Audi A4, Audi Q3, Audi Q5, ŠKODA
Rapid und Porsche Panamera verzeichneten die größten Zuwächse unter den Konzernmodellen.
Darüber hinaus waren die neuen Modelle Lavida, Phideon und ŠKODA Octavia Combi sowie
die neuen SUV Teramont, Tiguan Allspace und ŠKODA Kodiaq sehr gefragt. Der ŠKODA Karoq
wurde erfolgreich in den Markt eingeführt. Der indische Pkw-Markt verzeichnete in den ersten sechs Monaten 2018 einen kräftigen
Nachfragezuwachs. Mit einem Rückgang um 13,3 % verfehlte die Zahl der an Kunden ausgelieferten
Konzernmodelle den Vorjahreswert. Der Polo war das am meisten nachgefragte Modell
des Konzerns in Indien. In Japan stieg die Zahl der Pkw-Auslieferungen an Kunden des Konzerns von Januar bis
Juni 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 %, während die Gesamtmarktnachfrage im gleichen
Zeitraum rückläufig war. Die Modelle Golf und Audi Q2 verzeichneten erfreuliche Nachfragezuwächse. AUSLIEFERUNGEN VON NUTZFAHRZEUGENIm ersten Halbjahr 2018 übergab der Volkswagen Konzern weltweit insgesamt 370.934
Nutzfahrzeuge an Kunden (+7,1%). Davon entfielen 97.705 (+11,6%) Einheiten auf Lkw
und 11.251 (+32,7%) Einheiten auf Busse. Die Auslieferungen von leichten Nutzfahrzeugen
stiegen gegenüber dem Vorjahr um 4,7% auf 261.978 Fahrzeuge. In Westeuropa erhöhten sich die Verkäufe um 5,1% auf insgesamt 231.678 Einheiten;
davon entfielen 182.710 auf leichte Nutzfahrzeuge, 46.258 auf Lkw und 2.710 auf Busse.
Am stärksten nachgefragt wurden auf den westeuropäischen Märkten die Konzernmodelle
Caddy und Transporter. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2018 lagen die Auslieferungen auf den Märkten der
Region Zentral- und Osteuropa bei 38.939 Fahrzeugen (+13,0%); darunter waren 20.739
leichte Nutzfahrzeuge, 17.253 Lkw und 947 Busse. Der Caddy und der Transporter waren
die Konzernmodelle mit der größten Nachfrage. In Russland, dem größten Markt der Region,
stiegen die Verkäufe infolge der konjunkturellen Erholung gegenüber dem Vorjahr um
26,1 % auf 8.748 Einheiten. Auf den Übrigen Märkten übertrafen die Nutzfahrzeug-Auslieferungen des Volkswagen
Konzerns den Vorjahreswert mit insgesamt 28.708 Fahrzeugen um 0,8%; davon entfielen
18.986 auf leichte Nutzfahrzeuge, 7.426 auf Lkw und 2.296 auf Busse. Die Verkäufe in Nordamerika sanken auf 5.220 Fahrzeuge (-25,0%) und wurden nahezu
ausschließlich in Mexiko an Kunden übergeben; darunter waren 3.608 leichte Nutzfahrzeuge,
463 Lkw und 1.149 Busse. Die Auslieferungen in Südamerika stiegen auf insgesamt 45.015 Einheiten (+28,7%);
davon entfielen 22.627 auf leichte Nutzfahrzeuge, 19.239 auf Lkw und 3.149 auf Busse.
Der Amarok erfreute sich besonderer Beliebtheit. Nachdem sich das wirtschaftliche
Klima in Brasilien weiter aufhellte, konnten wir hier unsere Verkäufe um 49,8% steigern.
Unter den ausgelieferten Einheiten befanden sich 6.929 leichte Nutzfahrzeuge, 14.394
Lkw und 2.072 Busse. In der Region Asien-Pazifik verkaufte der Volkswagen Konzern im Berichtszeitraum 21.374
Fahrzeuge: 13.308 leichte Nutzfahrzeuge, 7.066 Lkw und 1.000 Busse - das waren insgesamt
1,8% mehr als im Vorjahr. Die beliebtesten Konzernmodelle waren dort der Transporter
und der Amarok. In China verringerten sich die Verkäufe um 0,8 % auf 4.843 Einheiten,
davon entfielen 2.781 Fahrzeuge auf leichte Nutzfahrzeuge, 1.858 auf Lkw und 204 auf
Busse. AUSLIEFERUNGEN VON NUTZFAHRZEUGEN AN KUNDEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNI1scroll
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Die Auslieferungen des Vorjahres wurden aufgrund der statistischen Fortschreibung
aktualisiert. AUSLIEFERUNGEN IM SEGMENT POWER ENGINEERINGIm Regelfall sind Aufträge im Segment Power Engineering Teil größerer Investitionsprojekte,
für die Lieferzeiten von knapp einem Jahr bis hin zu mehreren Jahren und Teillieferungen
nach Baufortschritt typisch sind. Die Umsatzerlöse aus dem Neubaugeschäft folgen daher
der Entwicklung der Auftragseingänge mit entsprechendem zeitlichen Versatz. Hauptumsatzträger des Segments Power Engineering waren im Zeitraum Januar bis Juni
2018 Engines & Marine Systems sowie Turbomachinery, die zusammen über zwei Drittel
der gesamten Umsatzerlöse erzielten. FINANZDIENSTLEISTUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNSDer Konzernbereich Finanzdienstleistungen umfasst die Händler- und Kundenfinanzierung,
das Leasing, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagement sowie Mobilitätsangebote
des Volkswagen Konzerns. Er schließt die Volkswagen Finanzdienstleistungen sowie die
Finanzdienstleistungsaktivitäten von Scania und Porsche Holding Salzburg ein. Im ersten Halbjahr 2018 waren die Produkte und Services des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen
weiterhin sehr beliebt. Im Finanzierungs-, Leasing-, Service- und Versicherungsgeschäft
übertraf die Zahl der Neuverträge mit weltweit 3,9 (3,6) Mio. Kontrakten den Vergleichswert
2017. Der Anteil der geleasten oder finanzierten Fahrzeuge an den Auslieferungen des
Konzerns (Penetrationsrate) belief sich in den Märkten des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen
im Berichtszeitraum auf 33,5 (33,5)%. Der Gesamtvertragsbestand lag am 30. Juni 2018
mit 19,3 Mio. Einheiten um 4,8% über dem Stand vom 31. Dezember 2017. In Europa/Übrige Märkte nahm die Zahl der unterzeichneten Neuverträge in den ersten
sechs Monaten 2018 um 8,0% auf 2,9 Mio. Einheiten zu. Der Gesamtvertragsbestand zum
30. Juni 2018 stieg im Vergleich zum Jahresende 2017 um 4,7% auf 14,0 Mio. Kontrakte;
davon entfielen 6,7 Mio. Verträge (+ 4,7 %) auf den Bereich Kundenfinanzierung und
Leasing. Am Ende des Berichtszeitraums lag der Vertragsbestand in Nordamerika mit 2,8 (2,7)
Mio. Kontrakten über dem Niveau vom 31. Dezember 2017. Der Bereich Kundenfinanzierung
und Leasing verzeichnete 1,8 (1,8) Mio. Verträge. Die Zahl der neu abgeschlossenen
Verträge legte im Vergleich zum Vorjahr um 9,1 % auf 451 Tsd. Kontrakte zu. In Südamerika wurden von Januar bis Juni dieses Jahres 105 (98) Tsd. neue Kontrakte
abgeschlossen. Der Gesamtvertragsbestand war Ende Juni mit 489 Tsd. Einheiten um 9,0%
niedriger als am Jahresende 2017. Die Verträge betrafen überwiegend den Bereich Kundenfinanzierung
und Leasing. Im Raum Asien-Pazifik waren die neuen Vertragsabschlüsse mit 413 Tsd. Einheiten um
14,6% höher als im Vorjahr. Der Gesamtvertragsbestand belief sich am 30. Juni 2018
auf 2,0 Mio. Kontrakte; ein Anstieg von 10,7% im Vergleich zum 31. Dezember 2017.
Auf den Bereich Kundenfinanzierung und Leasing entfielen 1,5 Mio. Verträge (+ 4,5%). ABSATZ AN DIE HANDELSORGANISATIONIm ersten Halbjahr 2018 stieg der Absatz des Volkswagen Konzerns an die Handelsorganisation
um 5,8% auf 5.575.490 Fahrzeuge (einschließlich der chinesischen Joint Ventures).
Grund dafür war insbesondere die höhere Nachfrage in Europa, China und Brasilien.
Der Auslandsabsatz erhöhte sich im Berichtszeitraum um 6,1 %. Im Inland übertraf der
Absatz den Vorjahreswert um 3,5 %. Die Inlandsquote als Anteil am Gesamtabsatz sank
auf 12,5 (12,8)%. PRODUKTIONVon Januar bis Juni 2018 stieg die Produktion des Volkswagen Konzerns gegenüber dem
Vorjahr um 6,5% auf insgesamt 5.785.559 Fahrzeuge. Im Inland lag die Fertigung bei
1.326.997 Einheiten, ein Rückgang von 1,8%. Die Inlandsquote sank auf 22,9 (24,9)
%. LAGERBESTÄNDEDie weltweiten Lagerbestände bei den Konzerngesellschaften und in der Handelsorganisation
lagen am 30. Juni 2018 über dem Stand zum Jahresende 2017 und dem entsprechenden Wert
des Vorjahreszeitraums. BELEGSCHAFTAm 30. Juni 2018 beschäftigte der Volkswagen Konzern 625.006 aktive Mitarbeiter; weitere
8.716 Mitarbeiter befanden sich in der passiven Phase der Altersteilzeit. Zusätzlich
standen 15.970 junge Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Am Ende des ersten Halbjahres
2018 erhöhte sich die weltweite Gesamtbelegschaft des Volkswagen Konzerns im Vergleich
zum 31. Dezember 2017 um 1,2% auf 649.692 Mitarbeiter. Dazu trugen im Wesentlichen
der volumenbedingte Aufbau, die Einstellung von Fachkräften im In- und Ausland sowie
der Personalanstieg in unseren neuen Werken in China bei. Im Inland waren 288.544
Arbeitnehmer beschäftigt, ein Anstieg von 0,4% gegenüber dem Stand vom Jahresende
2017. Die Inlandsquote verringerte sich auf 44,4 (44,8) %. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageANWENDUNG NEUER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDSZum 1. Januar 2018 trat die Pflicht zur Anwendung des IFRS 9 "Finanzinstrumente" und
des IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" in Kraft. IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung
von finanziellen Vermögenswerten, für Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten
und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Teile der bisher im Finanzergebnis
erfassten Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten werden nun
direkt in den Umsatzerlösen und im Sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt.
Daraus ergibt sich ein stärkerer Einfluss auf das Operative Ergebnis. IFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. In diesem
Zusammenhang wurde auch der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen
vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Zudem waren Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme umzugliedern. Die oben beschriebenen Sachverhalte führten unter anderem zu Anpassungen der Vorjahreswerte
der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Kosten der Umsatzerlöse, die Vertriebs- und Verwaltungskosten
sowie das Sonstige betriebliche Ergebnis waren im Zusammenhang mit dem geänderten
Ausweis aus der Auflösung von Rückstellungen anzupassen; aufgrund der Umgliederung
von Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme verringerten sich die Umsatzerlöse
und Vertriebskosten. Das Operative Ergebnis blieb unverändert. Durch IFRS 9 wurden
das Finanzergebnis und in der Folge auch das Ergebnis vor Steuern, die Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag sowie das Ergebnis nach Steuern geringfügig angepasst. SONDEREINFLÜSSESondereinflüsse umfassen bestimmte Sachverhalte im Abschluss, deren gesonderte Angabe
nach Einschätzung des Vorstands nützlich ist, um den wirtschaftlichen Erfolg besser
beurteilen zu können. Im Zeitraum Januar bis Juni 2018 ergaben sich im Operativen Ergebnis negative Sondereinflüsse
im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von -1,6 Mrd.€ im Bereich Pkw. Sie
resultierten im Wesentlichen aus dem im Juni erlassenen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft
Braunschweig (1,0 Mrd.€), durch den das laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen
die Volkswagen AG beendet wurde, sowie aus höheren Rechtsverteidigungskosten. ABFINDUNG AN DIE MINDERHEITSAKTIONÄRE DER MAN SEIm Spruchverfahren zur Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs
an die Minderheitsaktionäre der MAN SE hat das Oberlandesgericht München Ende Juni
2018 rechtskräftig entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben
ist. Die in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung je Aktie wurde
bestätigt. Durch die Neubewertung der Andienungs- und Ausgleichsrechte ergab sich
im Übrigen Finanzergebnis ein Aufwand von 0,4 Mrd.€, der sich in der Bilanz in der
Position "Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte" niederschlägt. ERTRAGSLAGE DES KONZERNSIm ersten Halbjahr 2018 erzielte der Volkswagen Konzern Umsatzerlöse in Höhe von 119,4
Mrd.€. Der Anstieg um 3,5% war im Wesentlichen auf den gestiegenen Fahrzeugabsatz
sowie die gute Geschäftsentwicklung im Konzernbereich Finanzdienstleistungen zurückzuführen,
denen eine negative Wechselkursentwicklung entgegenwirkte. Die Effekte aus der Anwendung
der neuen internationalen Rechnungslegungsstandards glichen sich weitgehend aus. Der
Volkswagen Konzern erwirtschaftete 79,8 (80,0) % seiner Umsatzerlöse im Ausland. Das Bruttoergebnis fiel mit 24,8 Mrd.€ um 1,1 Mrd.€ höher aus als im Vorjahreszeitraum.
Die Bruttomarge belief sich auf 20,8 (20,6)%. Das Operative Ergebnis des Volkswagen Konzerns vor Sondereinflüssen verbesserte sich
in den ersten sechs Monaten 2018 um 0,9 Mrd.€ auf 9,8 Mrd.€, die operative Rendite
vor Sondereinflüssen erhöhte sich auf 8,2 (7,7)%. Hierzu trugen im Wesentlichen Volumenverbesserungen
bei, während die seit Jahresbeginn hier zu erfassende Fair-Value-Bewertung von bestimmten
Derivaten und eine geringere Aktivierungsquote von Entwicklungskosten einen negativen
Einfluss hatten. Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von
-1,6 Mrd.€ belasteten das Operative Ergebnis. Infolgedessen nahm das Operative Ergebnis
des Volkswagen Konzerns gegenüber Vorjahr um 0,8 Mrd.€ auf 8,2 Mrd.€ ab. Die operative
Umsatzrendite ging auf 6,8 (7,7)% zurück. Das Finanzergebnis erhöhte sich um 0,9 Mrd.€ auf 0,8 Mrd.€. Geringere Aufwendungen
aus der stichtagsbezogenen Bewertung derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung
des Finanzierungsgeschäfts, positive währungsbezogene Bewertungseffekte und niedrigere
Zinsaufwendungen hatten einen positiven, die Neubewertung der Andienungs- und Ausgleichsrechte
im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE
hatte einen negativen Einfluss. Das Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen lag
auf dem Niveau des Vorjahres, das durch die Neubewertung der Anteile an HERE infolge
der Beteiligung weiterer Investoren positiv beeinflusst war. Das Ergebnis der chinesischen
Gemeinschaftsunternehmen übertraf den Vorjahreswert. Das Ergebnis vor Steuern des Volkswagen Konzerns stieg im Berichtszeitraum um 2,0%
auf 9,0 Mrd.€. Das Ergebnis nach Steuern nahm im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Mrd.€
auf 6,6 Mrd.€ zu. Ertragslage im Konzernbereich AutomobileIm Zeitraum Januar bis Juni 2018 erwirtschaftete der Konzernbereich Automobile Umsatzerlöse
in Höhe von 101,7 Mrd.€, die insbesondere aufgrund positiver Volumeneffekte um 3,3
Mrd.€ über dem Vorjahreswert lagen; die negative Wechselkursentwicklung hatte einen
gegenläufigen Einfluss. Sowohl in den Bereichen Pkw und Nutzfahrzeuge als auch im
Bereich Power Engineering waren die Umsatzerlöse höher als im ersten Halbjahr 2017.
Da unsere chinesischen Joint Ventures At Equity bilanziert werden, schlägt sich die
Geschäftsentwicklung des Konzerns auf dem chinesischen Pkw-Markt im Wesentlichen nur
in Form von Lieferungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen in den Umsatzerlösen des
Konzerns nieder. Die Kosten der Umsatzerlöse stiegen vor allem volumenbedingt sowie aufgrund höherer
ergebniswirksam verrechneter Forschungs- und Entwicklungskosten; Produktkostenoptimierungen
hatten einen gegenläufigen Effekt. Ihr Anteil an den Umsatzerlösen war aber leicht
rückläufig. Mit 6,6 (6,9)% ging der Anteil der gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten
an den Umsatzerlösen des Konzernbereichs Automobile - die Forschungs- und Entwicklungskostenquote
(F & E-Quote) - zurück. Die Vertriebskosten und auch ihr Anteil an den Umsatzerlösen nahmen gegenüber Vorjahr
ab. Der Rückgang resultierte aus vorzunehmenden Umgliederungen von Aufwendungen in
die Umsatzerlöse infolge des neuen IFRS 15, aus dem Verkauf der PGA-Gruppe im Juni
2017 sowie aus positiven Wechselkurseinflüssen. Die Verwaltungskosten erhöhten sich
im ersten Halbjahr 2018, ihr Anteil an den Umsatzerlösen blieb dabei jedoch unverändert.
Das Sonstige betriebliche Ergebnis ging vor allem aufgrund der im Berichtszeitraum
erfassten Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik und der seit Jahresbeginn
hier erfassten Fair-Value-Bewertung von Derivaten außerhalb des Hedge Accounting um
1,7 Mrd.€ auf -1,9 Mrd.€ zurück. Das Operative Ergebnis des Konzernbereichs Automobile fiel mit 6,9 Mrd.€ im ersten
Halbjahr 2018 um 0,8 Mrd.€ niedriger aus als im Vorjahr. Der Rückgang resultierte
im Wesentlichen aus im Berichtszeitraum erfassten Sondereinflüssen im Zusammenhang
mit der Dieselthematik, höheren ergebniswirksam verrechneten Forschungs- und Entwicklungskosten
(vor allem geringere Aktivierungen von Vorleistungen) und der seit Jahresbeginn hier
erfassten Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten. Der gestiegene Fahrzeugabsatz
hatte einen positiven Einfluss. Die operative Umsatzrendite belief sich auf 6,8 (7,8)
%. Ohne Berücksichtigung der Sondereinflüsse erhöhte sich das Operative Ergebnis des
Automobilbereichs auf 8,5 (7,7) Mrd.€. Die operative Umsatzrendite vor Sondereinflüssen
stieg auf 8,4 (7,8) %. Wir profitieren im Operativen Ergebnis von der Geschäftsentwicklung
unserer chinesischen Gemeinschaftsunternehmen im Wesentlichen nur in Form von Lieferungen
von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie Lizenzeinnahmen, da die Ergebnisse der Joint
Ventures im Finanzergebnis At Equity bilanziert werden. ERTRAGSLAGE IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZEUGE UND POWER ENGINEERING VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNIscroll
1
Das Vorjahr wurde angepasst. OPERATIVES ERGEBNIS VOR SONDEREINFLÜSSEN NACH QUARTALENVolkswagen Konzern in Mio. €![]() Ertragslage im Konzernbereich FinanzdienstleistungenIn den ersten sechs Monaten 2018 beliefen sich die Umsatzerlöse des Konzernbereichs
Finanzdienstleistungen auf 17,7 Mrd.€; sie lagen insbesondere aufgrund des gestiegenen
Geschäftsvolumens um 4,1% über dem Vorjahreswert. Die Kosten der Umsatzerlöse erhöhten sich leicht überproportional um 0,6 Mrd.€ auf
14,4 Mrd.€. Die Vertriebskosten nahmen zu, ihr Anteil an den Umsatzerlösen blieb dabei
nahezu unverändert. Die Verwaltungskosten und auch ihr Anteil an den Umsatzerlösen
stiegen deutlich an. Im Vergleich zum Vorjahr führte insbesondere der Volumenanstieg
zu gestiegenen Aufwendungen. Das Operative Ergebnis des Finanzdienstleistungsbereichs fiel mit 1,3 Mrd.€ um 2,3%
höher aus als im Vorjahr. Die operative Umsatzrendite lag bei 7,3 (7,5) %. FINANZIELLE SITUATION DES KONZERNSIm Zeitraum Januar bis Juni 2018 erwirtschaftete der Volkswagen Konzern einen Brutto-Cash-flow
in Höhe von 20,3 Mrd.€, der um 0,8 Mrd.€ über dem Vorjahreswert lag. Die Veränderung
im Working Capital war mit -15,5 Mrd.€ vor allem aufgrund deutlich geringerer Mittelabflüsse
aus der Dieselthematik um 6,9 Mrd.€ weniger belastet als ein Jahr zuvor. In der Folge
verbesserte sich der Cash-flow aus dem laufenden Geschäft um 7,7 Mrd.€ auf 4,8 Mrd.
€. Von den im ersten Halbjahr 2018 erfassten Sondereinflüssen führte die Zahlung der
Geldbuße aus dem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu einem Mittelabfluss. Die Investitionstätigkeit aus dem laufenden Geschäft lag mit 7,2 (7,0) Mrd. € über
dem Vorjahreswert. Aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich ein Mittelzufluss von 6,4 (12,6) Mrd.€.
Die Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen die Dividendenzahlung an die
Aktionäre der Volkswagen AG, die Begebung einer Hybridanleihe sowie die Aufnahme und
Tilgung von Anleihen und anderen Finanzschulden. Am 30. Juni 2018 lag der Zahlungsmittelbestand des Volkswagen Konzerns laut Kapitalflussrechnung
bei 21,2 (21,9) Mrd. €. Ende Juni 2018 verzeichnete der Volkswagen Konzern eine Netto-Liquidität in Höhe von
-121,5 Mrd. €; am Jahresende 2017 hatte sie bei -119,1 Mrd.€ gelegen. Finanzielle Situation im Konzernbereich AutomobileDer Brutto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile fiel im ersten Halbjahr 2018 mit
15,5 Mrd.€ um 0,6 Mrd.€ höher aus als ein Jahr zuvor. Der guten Ergebnisentwicklung
standen die im Berichtszeitraum erfassten Sondereinflüsse, die zum Großteil auszahlungswirksam
waren, sowie im Vorjahresvergleich geringere Dividenden der chinesischen Joint Ventures
entgegen. Die Veränderung des Working Capital um 7,6 Mrd.€ auf -5,2 Mrd.€ spiegelt
im Wesentlichen die im Berichtszeitraum deutlich geringeren Mittelabflüsse aus der
Dieselthematik wider. In der Folge erhöhte sich der Cash-flow aus dem laufenden Geschäft
auf 10,2 (2,0) Mrd.€. Mit 6,9 (6,8) Mrd.€ war die Investitionstätigkeit aus dem laufenden Geschäft des Konzernbereichs
Automobile auf dem Niveau des Vorjahres. Die darin enthaltenen Sachinvestitionen (Investitionen
in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Immaterielle Vermögenswerte
ohne aktivierte Entwicklungskosten) lagen mit 4,4 (4,2) Mrd.€ über dem Wert des ersten
Halbjahres 2017, die Sachinvestitionsquote blieb nahezu unverändert bei 4,3 (4,2)%.
Die Investitionen flossen vornehmlich in unsere Fertigungsstandorte und in Modelle,
die wir in diesem und im kommenden Jahr in den Markt einführen, sowie in die ökologische
Ausrichtung der Modellpalette, die Elektrifizierung des Antriebsstrangs und die modularen
Baukästen. Mit 2,5 (2,9) Mrd.€ nahmen die aktivierten Entwicklungskosten ab. In der
Position "Erwerb und Verkauf von Beteiligungen" stand im Wesentlichen die Investition
in das neu gegründete Joint Venture mit Anhui Jianghuai Automobile (JAC) der teilweisen
Veräußerung von Anteilen an der There Holding gegenüber. Im Vorjahr waren der Erwerb
der Anteile an Navistar sowie die teilweise Veräußerung der PGA Group enthalten. FINANZIELLE SITUATION IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZEUGE UND POWER ENGINEERING VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNIscroll
Der Netto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile lag im Berichtszeitraum im Wesentlichen
aufgrund deutlich geringerer Mittelabflüsse aus der Dieselthematik mit 3,3 Mrd. €
um 8,1 Mrd.€ über dem Vorjahreswert. In der Finanzierungstätigkeit flossen in den ersten sechs Monaten 2018 Mittel in Höhe
von -2,7 Mrd.€ ab, im Vorjahr war ein Zufluss von 6,9 Mrd.€ zu verzeichnen. An die
Aktionäre der Volkswagen AG wurde im Mai 2018 eine gegenüber Vorjahr um 1,0 Mrd.€
höhere Dividende von 2,0 Mrd.€ ausgeschüttet. Die im Juni 2018 über die Volkswagen
International Finance N.V. erfolgreich platzierte Dual-Tranche-Hybridanleihe im Gesamtnennbetrag
von 2,75 Mrd.€ führte zu einem Mittelzufluss. Sie besteht zum einen aus einer 1,25
Mrd.€ Anleihe, die mit einem Kupon von 3,375% ausgestattet und erstmals nach sechs
Jahren kündbar ist, und zum anderen aus einer 1,5 Mrd.€ Anleihe, die einen Kupon von
4,625 % hat und erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden kann. Beide Tranchen besitzen
eine unbefristete Laufzeit und erhöhen - unter anderem nach Abzug der Kapitalbeschaffungskosten
- das Eigenkapital. Von der Hybridanleihe waren 2,75 Mrd.€ als Kapitaleinzahlung zu
klassifizieren, die die Netto-Liquidität erhöhten. Des Weiteren berücksichtigt die
Finanzierungstätigkeit die Aufnahme und Tilgung von Anleihen und anderen Finanzschulden. Ende Juni 2018 übertraf die Netto-Liquidität des Konzernbereichs Automobile mit 26,3
Mrd.€ den Wert vom Jahresende 2017 um 3,9 Mrd.€. Finanzielle Situation im Konzernbereich FinanzdienstleistungenVon Januar bis Juni 2018 erwirtschaftete der Konzernbereich Finanzdienstleistungen
einen Brutto-Cash-flow in Höhe von 4,9 (4,6) Mrd.€. Aufgrund des gestiegenen Geschäftsvolumens
war die Mittelbindung im Working Capital mit 10,2 (9,6) Mrd.€ höher als im ersten
Halbjahr 2017. Der Cashflow aus dem laufenden Geschäft lag bei -5,4 (-4,9) Mrd.€. Die Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts nahm im Vergleich zum Vorjahr auf
0,3 (0,2) Mrd.€ zu. Die Finanzierungstätigkeit des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen enthält vor
allem die Aufnahme und Tilgung von Anleihen und anderen Finanzschulden; insgesamt
flossen Mittel in Höhe von 9,1 (5,7) Mrd.€ zu. Die branchenüblich negative Netto-Liquidität des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen
belief sich am 30. Juni 2018 auf -147,8 Mrd.€, zum 31. Dezember 2017 waren es -141,5
Mrd.€. BILANZSTRUKTUR DES KONZERNSAm Ende des ersten Halbjahres 2018 verzeichnete der Volkswagen Konzern eine um 4,5
% über dem Wert vom 31. Dezember 2017 liegende Bilanzsumme von 441,1 Mrd.€. Das Eigenkapital
des Konzerns stieg auf 113,9 (109,1) Mrd.€. Die Eigenkapitalquote lag unverändert
bei 25,8 (25,8)%. Aufgrund der Umsetzung der neuen internationalen Rechnungslegungsstandards
kam es zu einer Anpassung der Eröffnungsbilanz des Volkswagen Konzerns zum 1. Januar
2018. Zum 31. Dezember 2017 blieben die Werte bis auf Verschiebungen innerhalb des
Eigenkapitals unverändert. Bilanzstruktur im Konzernbereich AutomobileAm 30. Juni 2018 waren die Sachanlagen im Konzernbereich Automobile geringer, während
die Immateriellen Vermögenswerte im Vergleich zum 31. Dezember 2017 annähernd unverändert
blieben. Die At Equity bewerteten Anteile gingen im Wesentlichen aufgrund der Dividendenbeschlüsse
der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen zurück. Die gute Geschäftsentwicklung der
chinesischen Joint Ventures sowie der Zugang der Anteile an dem Joint Venture mit
JAC hatten einen gegenläufigen Einfluss. Die Sonstigen Forderungen und finanziellen
Vermögenswerte waren unter anderem aufgrund von negativen Einflüssen aus der Derivatebewertung
rückläufig. Insgesamt lagen die Langfristigen Vermögenswerte um 1,9% unter dem Wert
zum Jahresende 2017. Die Kurzfristigen Vermögenswerte nahmen um 13,7% zu; die darin enthaltenen Vorräte
stiegen im Wesentlichen produktionsbedingt. Die in den kurzfristigen Sonstigen Forderungen
und finanziellen Vermögenswerten enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
erhöhten sich volumenbedingt deutlich. Am 30. Juni 2018 verzeichnete der Automobilbereich
einen um 20,3 % über dem Wert vom 31. Dezember 2017 liegenden Zahlungsmittelbestand
in Höhe von 16,6 Mrd.€. Am Ende des ersten Halbjahres 2018 war das Eigenkapital des Konzernbereichs Automobile
mit 86,3 Mrd.€ um 4,7 Mrd.€ höher als am 31. Dezember 2017. Positiven Einfluss hatten
die gute Ergebnisentwicklung und die im Juni 2018 begebene Hybridanleihe. Die Dividendenzahlung
an die Aktionäre der Volkswagen AG, negative Effekte aus der erfolgsneutral erfassten
Derivatebewertung und aus der Währungsumrechnung sowie einmalige Einflüsse aus der
Erstanwendung der neuen internationalen Rechnungslegungsstandards minderten das Eigenkapital.
Die Anteile von Minderheiten am Eigenkapital sind im Wesentlichen der RENK AG und
der AUDI AG zuzurechnen. Da diese insgesamt geringer waren als die dem Konzernbereich
Finanzdienstleistungen zugeordneten Anteile von Minderheiten am Eigenkapital, ergab
sich für den im Abzug ermittelten Konzernbereich Automobile ein negativer Wert. Mit 69,7 (69,8) Mrd. € lagen die Langfristigen Schulden auf dem Niveau vom Ende des
letzten Geschäftsjahres. Die darin enthaltenen Langfristigen Finanzschulden nahmen
ab. Am Ende der ersten sechs Monate 2018 übertrafen die Kurzfristigen Schulden insgesamt
den Wert vom Jahresende 2017 um 5,5%. Die Kurzfristigen Finanzschulden veränderten
sich unter anderem durch Umgliederungen vom langfristigen in den kurzfristigen Bereich
aufgrund kürzerer verbleibender Restlaufzeiten auf -3,2 (-0,5) Mrd.€. Die Werte des
Automobilbereichs enthalten auch die Eliminierung konzerninterner Beziehungen zwischen
den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen. Da die Kurzfristigen Finanzschulden
des originären Konzernbereichs Automobile geringer waren als die an den Finanzdienstleistungsbereich
gewährten Darlehen, war der auszuweisende Wert negativ. Die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen nahmen volumenbedingt zu. Die kurzfristigen Sonstigen Schulden
stiegen gegenüber dem 31. Dezember 2017 deutlich an. Die Position "Minderheitsgesellschaftern
gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte" umfasst im Wesentlichen die Verbindlichkeit
für die Verpflichtung zum Erwerb der ausstehenden MAN Aktien; infolge des Beschlusses
im Spruchverfahren wurde die Position auf 4,2 (3,8) Mrd. € entsprechend angepasst. Am 30. Juni 2018 lag die Bilanzsumme des Konzernbereichs Automobile mit 229,5 Mrd.€
um 3,8% über dem Jahresende 2017. BILANZSTRUKTUR IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZEUGE UND POWER ENGINEERINGscroll
Bilanzstruktur im Konzernbereich FinanzdienstleistungenEnde Juni 2018 übertraf die Bilanzsumme des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen
mit 211,7 Mrd.€ den Wert vom 31. Dezember 2017 um 5,3%. Insgesamt stiegen die Langfristigen Vermögenswerte im Vergleich zum Jahresende 2017
um 4,4%; die darin enthaltenen langfristigen Forderungen erhöhten sich im Wesentlichen
aufgrund des Geschäftswachstums. Die Kurzfristigen Vermögenswerte nahmen um 6,5 % zu. Aufgrund der Überarbeitung der
Klassifizierung von Finanzinstrumenten durch den IFRS 9 kam es zu einer Umgliederung
insbesondere von Forderungen aus Finanzdienstleistungen in die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, die in der Position "Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte"
enthalten sind. Der Zahlungsmittelbestand im Finanzdienstleistungsbereich hatte am
Bilanzstichtag eine Höhe von 5,1 (4,6) Mrd.€. Rund 48,0 (47,6)% der Aktiva des Volkswagen
Konzerns entfielen Ende des ersten Halbjahres 2018 auf den Finanzdienstleistungsbereich. Ende Juni 2018 lag das Eigenkapital des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen mit
27,6 Mrd.€ auf dem Niveau vom 31. Dezember 2017. Die Eigenkapitalquote belief sich
auf 13,0 (13,7)%. Die Langfristigen Schulden fielen im Wesentlichen aufgrund gestiegener langfristiger
Finanzschulden zur Refinanzierung des Geschäftsvolumens um 3,8% höher aus. Die Kurzfristigen Schulden stiegen insgesamt um 8,1%, die darin enthaltenen Kurzfristigen
Finanzschulden nahmen deutlich zu, auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen waren höher als zum Jahresende 2017. Das Einlagevolumen aus dem Direktbankgeschäft lag mit 31,2 (31,4) Mrd.€ auf dem Niveau
des Vorjahresbilanz-stichtages. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHTIm zweiten Quartal 2018 ergaben sich Sondereinflüsse aus der Dieselthematik, die das
Operative Ergebnis belasten. Unsere Prognose für das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen
für den Konzern und den Bereich Pkw bleibt bestehen, die Prognose für das Operative
Ergebnis inklusive Sondereinflüsse haben wir abgesenkt. In der Folge wird die Kapitalrendite
(RoI) leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Den Ausblick für das Geschäftsjahr
2018 finden Sie auf Seite 24. Bei bestimmten als Pkw zugelassenen T6-Modellen (Klasse M1) mit Euro-6-Dieselmotoren
wurde im Rahmen der Prüfung der Übereinstimmung der laufenden Neuproduktion mit dem
genehmigten Typ (Conformity of Production) festgestellt, dass bestimmte technische
Werte nicht vollumfänglich bestätigt werden konnten. Zur Sicherstellung dieser Übereinstimmung
der Neuproduktion entwickelte die Volkswagen AG eine Softwaremaßnahme, die Ende Februar
2018 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt und in der Neuproduktion sowie
auf bis dahin noch nicht ausgelieferte (insgesamt circa 30.000) Neufahrzeuge angewandt
wurde. Die Volkswagen AG führte außerdem In-Use-Tests durch, um zu prüfen, ob die
circa 200.000 bereits im Markt befindlichen T6-Gebrauchtfahrzeuge die technischen
Werte einhalten. Die auf Vorschlag der Volkswagen AG durchgeführten Prüfungen fanden
in enger Abstimmung mit dem KBA statt, das dieses Verfahren in einem Bescheid vom
1. März 2018 aufgenommen hat. Die Ergebnisse dieser Tests zeigen, dass die technischen
Werte bei den T6-Gebrauchtfahrzeugen eingehalten werden. Am 2. März 2018 wies das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die erste geänderte Sammelklage (First Class Action Complaint)
wegen des angeblichen Handels von Anleihen zu künstlich überhöhten Preisen und wegen
des Wertverlusts dieser Anleihen nach der Bekanntgabe der "Notices of Violation" durch
die U.S. Environmental Protection Agency (EPA) in vollem Umfang ab, gestattete jedoch
die Einreichung einer zweiten geänderten Klage. Am 2. April 2018 reichten die Kläger
eine zweite geänderte Sammelklage ein, bezüglich der die Volkswagen AG eine Abweisung
beantragt hat. Am 5. März 2018 gab ein Gericht im US-Bundesstaat Tennessee einem Antrag auf Abweisung
der vom Attorney General von Tennessee gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen zum Teil statt beziehungsweise wies
diesen zum Teil ab. Den Anträgen von Volkswagen und Tennessee auf Einlegung von Rechtsmitteln
wurde stattgegeben. Am 12. März 2018 gab ein Staatsgericht in Minnesota einem Antrag auf Abweisung der
vom Attorney General von Minnesota gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen zum Teil statt beziehungsweise wies
diesen zum Teil ab. Volkswagen hat bezüglich der Entscheidung Beschwerde eingelegt. Am 15. März 2018 reichten die Hauptrechtsbeistände der Kläger in Bezug auf kartellrechtliche
Verfahren gegen deutsche Automobilhersteller im Northern District von Kalifornien
im Auftrag einer mutmaßlichen indirekten Käuferklasse und einer mutmaßlichen direkten
Käuferklasse konsolidierte, geänderte Sammelklagen gegen die Volkswagen AG und bestimmte
Tochterunternehmen sowie andere Hersteller ein. In den konsolidierten, geänderten
Klagen wird behauptet, dass die Beklagten sich seit den 1990ern zwecks unrechtmäßiger
Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abstimmten, indem sie einen Austausch
sensibler Geschäftsinformationen vereinbart hätten und unrechtmäßige Vereinbarungen
bezüglich Technik, Kosten und Lieferanten eingegangen seien. Des Weiteren behaupten
die Kläger, dass die Beklagten eine Beschränkung der Größe der AdBlue-Tanks vereinbart
hätten, um sicherzustellen, dass die US-Emissions-Regulierungsbehörden keine eingehende
Überprüfung des Emissionskontrollsystems in Fahrzeugen der Beklagten vornehmen würden
und dass diese Vereinbarung für Volkswagen den Anstoß zur Erstellung des "Defeat Device"
gegeben hätte. In den Klagen wird überdies behauptet, dass die Beklagten sich bei
der Festlegung des Preises des für ihre Automobile verwendeten Stahls abgestimmt hätten,
indem sie mit deutschen Stahlherstellern eine Absprache zur Anwendung einer Zwei-Komponenten-Preisformel
für Stahlkäufe getroffen hätten und eng zusammenarbeiteten, um der Förderung von Dieselfahrzeugen
dienende, wissenschaftliche Studien zu erstellen. Am 17. Mai 2018 reichten alle Beklagten
einen gemeinsamen Antrag auf Abweisung der zwei konsolidierten Sammelklagen ein. Am
24. Mai 2018 reichten die Beklagten auf Seiten von Volkswagen auch einen Einzelantrag
auf Klageabweisung unter Geltendmachung von speziell auf sie zutreffenden Gründen
ein. Die schriftlichen Stellungnahmen zu den Anträgen liegen mittlerweile vollständig
vor, eine Anhörung ist derzeit für den 17. September 2018 anberaumt. Am 22. März 2018 teilten die Volkswagen AG, bestimmte Tochterunternehmen und der Attorney
General von Arizona einem Staatsgericht in Arizona mit, dass bezüglich der verbraucherschutzrechtlichen
und wettbewerbsrechtlichen Klagen in Arizona eine Vereinbarung erzielt worden sei.
Am 24. Mai 2018 wies das zuständige Gericht auf Antrag beider Parteien die Klage in
Arizona endgültig ab. In Südkorea wurde die Freigabe für die letzten Fahrzeugcluster des Motortyps EA 189
am 28. März 2018 erteilt. Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware
verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6- oder V8-Motor der Emissionsnorm Euro 6
als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf
angeordnet, gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung
einiger Audi Fahrzeugmodelle. Am 11. April 2018 gab ein Staatsgericht in Texas einem Antrag auf Einleitung eines
Eilverfahrens (summary judgment) bezüglich der vom Attorney General von Texas gegen
die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen
zum Teil statt beziehungsweise wies diesen zum Teil ab. Das Gericht in Texas wies
den Antrag von Volkswagen auf eine erneute Prüfung beziehungsweise die Einlegung von
Rechtsmitteln ab. Am 16. April 2018 wies das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die von der Environmental Protection Commission of Hillsborough
County, Florida und Salt Lake County, Utah auf bundesstaatlicher und kommunaler Ebene
erhobenen Umweltschutzklagen gegen bestimmte Tochterunternehmen der Volkswagen AG
endgültig ab. Als Begründung führte das Gericht vorstehend benannte, derzeit in Tennessee,
Minnesota, Texas sowie bei weiteren Staatsgerichten anhängige Verfahren an, in denen
dieselbe Frage des Verhältnisses von US-Bundesrecht zum Recht von einzelnen US-Bundesstaaten
verhandelt wird. Die Bezirke haben bezüglich der Entscheidung Einspruch eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet.
Überdies bestätigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass sie unter anderem gegen
den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG in seiner Eigenschaft als Mitglied
des Vorstands der Porsche SE bezüglich seiner eventuellen Beteiligung an einer möglichen
Marktmanipulation in Zusammenhang mit der gleichen Thematik ermittelt. Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezüglich der Dieselthematik strafrechtliche
Ermittlungen gegen ein Vorstandsmitglied, einen Mitarbeiter und einen ehemaligen Mitarbeiter
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des Verdachts auf Betrug und unzulässige Werbung
eingeleitet. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit
der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen
zugrunde liegt. Die Untersuchungen befinden sich in einem frühen Stadium. Vorstand
und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen
Stand berichten. Sollten sich Erkenntnisse ergeben, die ein vorwerfbares Verhalten
oder ein Organisationsverschulden begründen, wird der Vorstand beziehungsweise der
Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen ergreifen. Am 18. April 2018 stimmten die EPA und die Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien
das California Air Resources Board (CARB) der zweiten Phase der emissionsbezogenen
Anpassung betroffener 2,0 l TDI-Fahrzeuge mit Motoren der dritten Generation zu. Damit konnten die Freigabeprozesse für die technischen Maßnahmen für die betroffenen
Fahrzeuge des Motortyps EA 189 - mit Ausnahme von Chile - in allen Ländern abgeschlossen
werden. Am 19. April 2018 genehmigte das US-Bundesgericht in der in Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die Vereinbarung der Parteien über die Verschiebung der
zuvor für den 11. Mai 2018 angesetzten Anhörung zu dem Antrag der Beklagten auf Abweisung
der konsolidierten Sammelklage, die auf den Vorwurf abstellt, die Beklagte habe die
Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen
der Marke Audi verschleiert. Diese Anhörung wurde erneut verschoben. Am 25. April 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
die Umweltbehörde des US-Bundesstaat Maryland (Department of the Environment) eine
Vereinbarung bekannt, wonach umweltrechtliche Ansprüche des Bundesstaats Maryland
und verbleibende Verbraucheransprüche wegen Rückgabe beziehungsweise Unterlassung
beigelegt werden. Bestandteil dieser Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht Maryland
am 3. Mai 2018 genehmigtes Consent Decree. Die Gerichte von Ontario und Quebec erteilten jeweils am 19. beziehungsweise 25. April
2018 die Genehmigung für einen Vergleich mit Verbrauchern, der seitens der Volkswagen
AG und anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in Bezug auf 3,0 l TDI-Fahrzeuge
geschlossen wurde. Am 1. Mai 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des US-Bundesstaats West Virginia eine Vereinbarung bekannt,
wonach Verbraucheransprüche des US-Bundesstaats West Virginia beigelegt werden. Bestandteil
dieser Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht West Virginia am 1. Mai 2018 genehmigtes
Consent Decree. Am 29. August 2017 reichten Kläger beim US District Court für den Eastern District
von New York im Auftrag einer mutmaßlichen Käuferklasse von American Depository Receipts
der Volkswagen AG eine Klage gegen die Volkswagen AG und drei frühere sowie ein amtierendes
Vorstandsmitglied ein. Die Kläger machen im Rahmen des US Securities Exchange Act
von 1934 Ansprüche geltend, wonach die Beklagten bezüglich der Compliance-Maßnahmen
der Volkswagen AG - insbesondere in wettbewerbs- und kartellrechtlicher Hinsicht -
wesentliche Falschaussagen getätigt und Tatsachen ausgelassen haben sollen. Die Kläger
reichten am 13. Juli 2018 eine geänderte Klage ein. Die Beklagten beabsichtigen zu
beantragen, diese Klage abzuweisen. Am 18. Mai 2018 stimmten die EPA und die CARB einer emissionsbezogenen Anpassung von
Fahrzeugen der Generation 1.1 mit V6 3,0 l TDI-Motoren zu. Am 13. Juli 2018 haben
die EPA und die CARB die Anpassungsmaßnahme für Fahrzeuge mit V6 3,0 l TDI-Motor der
Generation 1.2 genehmigt. Am 22. Mai 2018 reichten Kläger eine konsolidierte Sammelklage im Auftrag einer mutmaßlichen
Klasse von bei Franchise-Handelsbetrieben tätigen Volkswagen Vertriebsmitarbeitern
ein. Am 7. Juni 2018 bestellte das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien
anhängigen "Multidistrict Litigation" den Rechtsbeistand der Kläger als Interims-Hauptrechtsbeistand
für die mutmaßliche Klasse. Am 28. Mai 2018 wurde eine beim Bezirksgericht (Provincial Court) von Quebec eingereichte
Sammelklage im Hinblick auf Ansprüche bezüglich Aktien der Volkswagen AG und American
Depositary Receipts zugelassen. Am 1. Juni 2018 wurde beim Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" eine Änderungsanzeige des mit dem US-Justizministerium
(DoJ) und der EPA abgeschlossen dritten Partial Consent Decrees eingereicht, wonach
bestimmte Fälligkeitstermine in Bezug auf die jährliche Berichterstattung geändert
wurden. Am 5. Juni 2018 gab ein Staatsgericht in Illinois einem Antrag auf Abweisung der vom
Attorney General von Illinois gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen statt. Der Bundesstaat hat bezüglich
der Entscheidung Einspruch eingelegt. Am 6. Juni 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des US-Bundesstaats Oklahoma eine Vereinbarung bekannt, wonach
Verbraucheransprüche des Bundesstaats Oklahoma beigelegt werden. Bestandteil dieser
Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht Oklahoma am 6. Juni 2018 genehmigtes Consent
Decree. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen vom 11. Juni 2018 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft
München II das dort anhängige Ermittlungsverfahren ausgeweitet hat. Dem zugrundeliegenden
Durchsuchungsbeschluss lässt sich entnehmen, dass nunmehr auch gegen den Vorstandsvorsitzenden
der AUDI AG (zugleich Vorstandsmitglied der Volkswagen AG) und ein weiteres aktives
Vorstandsmitglied der AUDI AG ermittelt wird. Vorgeworfen wird beiden Beschuldigten
unter anderem Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dieselfahrzeugen auf dem
europäischen Markt im Zeitraum nach Herbst 2015. Der Vorstandsvorsitzende der AUDI
AG wurde am 18. Juni 2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt in diesem Zusammenhang derzeit gegen 20
Personen. Die AUDI AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts
beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Die Untersuchungen
befinden sich in einem frühen Stadium. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG lassen
sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Sollten sich Erkenntnisse ergeben,
die ein vorwerfbares Verhalten oder ein Organisationsverschulden begründen, wird der
Vorstand beziehungsweise der Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen ergreifen. Am 13. Juni 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des Bundesstaats Vermont eine Vereinbarung bekannt, wonach Verbraucheransprüche
des Bundesstaats Vermont beigelegt werden. Am 16. Juli 2018 wurde eine gemeinsame
Vereinbarung zur Abweisung der Klage bei dem Gericht in Vermont eingereicht. Am 13. Juni 2018 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Bußgeldbescheid gegen
die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik erlassen. Der Bußgeldbescheid
knüpft an fahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen von Mitarbeitern der Volkswagen
AG in der Abteilung Aggregate-Entwicklung an und bezieht sich im Zeitraum von Mitte
2007 bis 2015 auf insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Typen EA 189
weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada. Der Bußgeldbescheid sieht
eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.€ vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß
einer Ahndung in Höhe von 5 Mio. € sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
in Höhe von 995 Mio. € zusammensetzt. Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender
Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig
geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen die Volkswagen AG laufende
Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung
gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften ist daher in Deutschland im
Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt betreffend die Dieselmotoren
der Typen EA 189 weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada, der Gegenstand
des Bußgeldbescheids ist, nicht mehr zu erwarten. Somit geht Volkswagen davon aus,
dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere
in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche
Verfahren haben wird. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem durch
die Staatsanwaltschaft in München in Ermittlung befindlichen Sachverhalt bezüglich
der Audi AG besteht unverändert fort. Von weitergehenden Angaben wird gemäß IAS 37.92
abgesehen, um das Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. Am 25. Juni 2018 erteilte ein Staatsgericht in Pennsylvania seine Zustimmung zu einem
Prozessvergleich, in dessen Rahmen eine frühere Vergleichsvereinbarung zur Beilegung
der bundesstaatlichen Umweltschutzklagen gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
vom Bundesstaat Pennsylvania und neun anderen Bundesstaaten umgesetzt wurde. Diese
Staaten hatten sich gegen die Übernahme der bundesstaatlichen Emissionsnormen entschieden. Am 26. Juni 2018 gab ein Staatsgericht in Missouri einem Antrag auf Abweisung der
vom Attorney General von Missouri gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen statt. Am 26. Juni 2018 hat das Oberlandesgericht München im Spruchverfahren zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtskräftig
entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben ist. Die in
erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29€ je Aktie
wurde bestätigt. Im Rahmen eines Berichtigungsprozesses hat das Oberlandesgericht
München am 30. Juli 2018 den jährlichen Ausgleichsanspruch auf 5,47€ brutto (abzüglich
etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für
diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) festgesetzt.
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München sind rechtskräftig und im Bundesanzeiger
zu veröffentlichen. Danach kann die Barabfindung von 90,29 € pro Aktie gem. § 305
AktG noch binnen zwei Monaten angenommen werden. Am 6. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden im
Zusammenhang mit der Durchsuchung bei der Kanzlei Jones Day entschieden und festgestellt,
dass die Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung von Mandatsunterlagen und Daten
der Volkswagen AG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Die Gesellschaften des
Volkswagen Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren. In Österreich wurde im Berichtszeitraum die erstinstanzliche Zurückweisung der letzten
dort noch anhängigen Anlegerklage im Zusammenhang mit der Dieselthematik rechtskräftig. Seit vielen Monaten untersucht die AUDI AG mit Hochdruck alle Dieselkonzepte auf etwaige
Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenzial. Von Juli 2017 bis Juni 2018 sind die
von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen in verschiedenen Bescheiden des KBA zu Fahrzeugmodellen
mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden. Die im Mai 2018 angestoßenen Untersuchungen zu den aktuellen Fahrzeugkonzepten der
Motorengenerationen Generation 2 evo und Generation 3 sind abgeschlossen. Die wesentlichen
Ergebnisse werden derzeit dem KBA vorgestellt. In Deutschland sind im Zusammenhang mit der Dieselthematik kundenseitig rund 17.300
produktbezogene Einzelklagen gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des
Volkswagen Konzerns anhängig. Von der financialright GmbH wurde nach Einreichung einer Klage aus an sie abgetretenen
Rechten von circa 2.000 Schweizer Kunden nun eine weitere entsprechende Klage von
rund 6.000 slowenischen Kunden gegen die Volkswagen AG erhoben. Die Klagen haben einen
Streitwert von zusammen rund 50 Mio.€. Die private spanische Verbraucherschutzorganisation Organization de Consumidores y
Usuarios (OCU) hat am 9. Mai 2018 eine Sammelklage gegen die Volkswagen Group España
Distribution S.A. erhoben. Die OCU vertritt rund 7.500 spanische Kunden und fordert
für diese Schadensersatz in Höhe von knapp 23 Mio.€. Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum gegenüber den Ausführungen zur voraussichtlichen
Entwicklung des Volkswagen Konzerns im Geschäftsjahr 2018 in den Kapiteln "Prognosebericht"
und "Risiko- und Chancenbericht" - einschließlich der Abschnitte "Risiken aus der
Dieselthematik" und "Rechtsstreitigkeiten/Dieselthematik" sowie der zugrunde liegenden
Sachverhaltsdarstellung im Kapitel "Dieselthematik" - des zusammengefassten Lageberichts
im Geschäftsbericht 2017 auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt erfolgten Veröffentlichungen
sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik und
bei weiteren wesentlichen Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Änderungen. Dieser Bericht enthält Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf des Volkswagen Konzerns.
Diesen Aussagen liegen Annahmen zur Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen einzelner Länder und Wirtschaftsräume, insbesondere für die Automobilbranche,
zugrunde, die wir auf Basis der uns vorliegenden Informationen getroffen haben und
die wir zurzeit als realistisch ansehen. Die Einschätzungen sind mit Risiken behaftet
und die tatsächliche Entwicklung kann von der erwarteten abweichen. Sollten sich wesentliche
Parameter bezüglich unserer wichtigsten Absatzmärkte ändern oder sich wesentliche
Veränderungen bei den für den Volkswagen Konzern relevanten Währungskursverhältnissen
ergeben, wird das unsere Geschäftsentwicklung entsprechend beeinflussen. Darüber hinaus
kann es auch zu Abweichungen von der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung kommen,
wenn sich die im Geschäftsbericht 2017 dargestellten Einschätzungen zu den Faktoren
nachhaltiger Wertsteigerung sowie zu Risiken und Chancen anders entwickeln als derzeit
von uns erwartet oder sich zusätzliche Risiken beziehungsweise Chancen oder sonstige
den Geschäftsverlauf beeinflussende Faktoren ergeben. AusblickDer Vorstand des Volkswagen Konzerns geht davon aus, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft
2018 leicht abschwächen wird. Risiken sehen wir in protektionistischen Tendenzen,
Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern.
Zudem werden die Wachstumsaussichten weiterhin von geopolitischen Spannungen und Konflikten
belastet. Wir rechnen deshalb sowohl für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als
auch für die Schwellenländer mit einer etwas schwächeren Dynamik als 2017. Die höchsten
Zuwachsraten erwarten wir in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen Asiens. Wir rechnen damit, dass sich die Pkw-Märkte im Jahr 2018 in den einzelnen Regionen
uneinheitlich entwickeln werden. Die weltweite Nachfrage nach Neufahrzeugen wird insgesamt
voraussichtlich langsamer steigen als 2017. Für Westeuropa erwarten wir ein Absatzvolumen,
das leicht unter dem des Jahres 2017 liegt. Auf dem deutschen Pkw-Markt rechnen wir
mit einem Marktvolumen auf Höhe des Vorjahres. In Zentral- und Osteuropa sollte die
Pkw-Nachfrage den Vorjahreswert deutlich übertreffen. Auf den Märkten für Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge (bis 6,35 t) in Nordamerika wird das Nachfragevolumen voraussichtlich
leicht unter dem des Vorjahres liegen. Wir rechnen damit, dass die Nachfrage auf den
südamerikanischen Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr
insgesamt merklich steigen wird. Die Pkw-Märkte der Region Asien-Pazifik werden ihr
Wachstum im Jahr 2018 voraussichtlich abgeschwächt fortsetzen. Auch im Jahr 2018 werden sich die Märkte für leichte Nutzfahrzeuge in den einzelnen
Regionen unterschiedlich entwickeln. Insgesamt rechnen wir mit einer leicht sinkenden
Nachfrage. Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten für mittelschwere und schwere
Lkw sowie auf den relevanten Märkten für Busse werden die Neuzulassungen 2018 voraussichtlich
leicht über denen von 2017 liegen. Wir gehen davon aus, dass automobilbezogene Finanzdienstleistungen auch im Jahr 2018
eine hohe Bedeutung für den weltweiten Fahrzeugabsatz haben werden. Der Volkswagen Konzern ist auf die künftigen Herausforderungen im Mobilitätsgeschäft
und die heterogene Entwicklung der regionalen Automobilmärkte gut vorbereitet. Unser
einzigartiges Markenportfolio, unsere Präsenz auf allen wichtigen Märkten der Welt,
die breite und gezielt ergänzte Produktpalette sowie wegweisende Technologien und
Dienstleistungen verschaffen uns weltweit eine gute Position im Wettbewerb. Im Zuge
der Transformation unseres Kerngeschäfts werden wir die Konzernmarken trennschärfer
positionieren und unser Fahrzeug- und Antriebsportfolio mit Blick auf die attraktivsten
und wachstumsstärksten Marktsegmente optimieren. Zusätzlich arbeiten wir mit der fortlaufenden
Entwicklung neuer Technologien und unserer Baukästen daran, die Vorteile unseres Mehrmarkenkonzerns
noch gezielter zu nutzen. Wir gehen davon aus, dass die Auslieferungen an Kunden des Volkswagen Konzerns im
Jahr 2018 unter weiterhin herausfordernden Marktbedingungen den Vorjahreswert moderat
übertreffen werden. Herausforderungen ergeben sich insbesondere aus dem konjunkturellen Umfeld, der steigenden Wettbewerbsintensität, volatilen Wechselkursverläufen sowie der Dieselthematik. Zudem gilt in der EU ein neues, zeitlich aufwendigeres, Testverfahren zur Bestimmung von Schadstoff- und CO2 -Emissionen sowie des Kraftstoffverbrauchs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, das sogenannte WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Wir erwarten, dass die Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns und seiner Bereiche um
bis zu 5% über dem Vorjahreswert liegen werden. Für das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen
des Konzerns und des Bereichs Pkw rechnen wir im Jahr 2018 mit einer operativen Umsatzrendite
zwischen 6,5 und 7,5 %. Für den Bereich Nutzfahrzeuge gehen wir von einer operativen
Umsatzrendite zwischen 5,0 und 6,0% aus. Im Bereich Power Engineering erwarten wir
einen gegenüber Vorjahr geringeren Operativen Verlust. Für den Konzernbereich Finanzdienstleistungen
gehen wir von einem Operativen Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres aus. Nach Sondereinflüssen erwarten wir für den Konzern und für den Bereich Pkw eine operative
Umsatzrendite, die moderat unterhalb des jeweils erwarteten Korridors liegt. Marken und GeschäftsfelderUMSATZERLÖSE UND OPERATIVES ERGEBNIS NACH MARKEN UND GESCHÄFTSFELDERNIm ersten Halbjahr 2018 erwirtschaftete der Volkswagen Konzern Umsatzerlöse in Höhe
von 119,4 (115,3) Mrd.€. Das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen verbesserte sich
auf 9,8 (8,9) Mrd.€. Im Berichtszeitraum waren Sondereinflüsse von -1,6 Mrd.€ zu berücksichtigen,
die ausschließlich aus der Dieselthematik resultierten. Die Marke Volkswagen Pkw setzte in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 1.931 (1.812)
Tsd. Fahrzeuge ab. Großer Beliebtheit erfreuten sich die Modelle T-Roc, Tiguan und
Atlas. Die Umsatzerlöse waren mit 42,7 Mrd.€ um 7,7% höher als im Vorjahr. Das Operative
Ergebnis vor Sondereinflüssen lag bei 2,1 (1,8) Mrd. €. Positiv wirkten das höhere
Volumen und verbesserte Produktkosten. Dem standen höhere Vertriebskosten, unter anderem
aufgrund der Umweltprämie, sowie Vorleistungen für neue Produkte, insbesondere im
Rahmen der Umsetzung der Elektrooffensive, gegenüber. Aus der Dieselthematik ergaben
sich Sondereinflüsse in Höhe von -1,6 Mrd. €. Der Absatz der Marke Audi legte im Zeitraum Januar bis Juni 2018 auf weltweit 812
(783) Tsd. Fahrzeuge zu. Unser chinesisches Joint Venture FAW-Volkswagen veräußerte
weitere 293 (252) Tsd. Audi Fahrzeuge. Die Modelle Q2, Q5, A4 und A5 wurden besonders
stark nachgefragt. Die Umsatzerlöse stiegen auf 31,2 (30,0) Mrd.€. Vor allem Volumensteigerungen,
Effizienzfortschritte und ein vorausschauendes Währungsmanagement führten dazu, dass
sich das Operative Ergebnis auf 2,8 (2,7) Mrd.€ verbesserte. In den Finanzkennzahlen
der Marke Audi sind die Marken Lamborghini und Ducati enthalten. Im Berichtszeitraum
setzte Ducati 33.834 (36.713) Motorräder ab. Die Marke ŠKODA verzeichnete im ersten Halbjahr 2018 einen Absatz von 511 (501) Tsd.
Fahrzeugen. Verstärkt nachgefragt wurden die Modelle Karoq und Kodiaq. Die Umsatzerlöse
lagen mit 9,2 Mrd.€ um 5,1% über dem Vorjahreswert. Das Operative Ergebnis ging aufgrund
negativer Wechselkurseffekte und höherer Vorleistungen für neue Produkte um 4,5% auf
821 Mio. € zurück, während Volumenverbesserungen und Kostenoptimierungen positiv wirkten. Im Berichtszeitraum war der Absatz der Marke SEAT mit 347 Tsd. Fahrzeugen um 14,3
% höher als ein Jahr zuvor. Der für Audi gefertigte Q3 ist darin enthalten. Besonders
stark nachgefragt wurden insbesondere die neuen Modelle Arona und Ibiza. Die Umsatzerlöse
stiegen um 14,5% auf 5,8 Mrd.€. Das Operative Ergebnis verbesserte sich um 62,7% auf
212 Mio.€. Belastungen aus Vorleistungen für neue Produkte und aus Wechselkursen konnten
durch positive Volumen-, Preis- und Mixeffekte deutlich überkompensiert werden. Die Marke Bentley setzte in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 4.520 (4.907) Fahrzeuge
ab. Mit 757 (867) Mio.€ waren die Umsatzerlöse niedriger als im Vergleichszeitraum
2017. Das Operative Ergebnis lag bei -80 (13) Mio.€; Belastungen ergaben sich im Wesentlichen
aus dem geringeren Absatz, Verzögerungen beim Anlauf des neuen Continental GT und
aus Wechselkursen. BERICHTSSTRUKTUR DES VOLKSWAGEN KONZERNS
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Porsche Automobile setzte im Zeitraum Januar bis Juni 2018 weltweit 123 (124) Tsd.
Fahrzeuge ab. Der Panamera und der 911 wiesen erfreuliche Steigerungsraten auf. Die
Umsatzerlöse waren mit 11,2 (10,8) Mrd.€ höher als ein Jahr zuvor. Vor allem aufgrund
positiver Mixeffekte legte das Operative Ergebnis von Porsche Automobile um 0,4% auf
2,1 Mrd.€ zu. Im ersten Halbjahr 2018 setzte Volkswagen Nutzfahrzeuge weltweit 248 (244) Tsd. Fahrzeuge
ab. Die südamerikanische Amarok-Fertigung wird seit Anfang dieses Jahres durch die
Marke Volkswagen Pkw gesteuert. Der Crafter verzeichnete einen deutlichen Nachfrageanstieg.
Die Umsatzerlöse legten um 6,7 % auf 6,3 Mrd. € zu. Das Operative Ergebnis erhöhte
sich um 26,7% auf 567 Mio.€; der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Volumen-
und Mixeffekten, einer besseren Preispositionierung und Materialkostenoptimierungen. Die Marke Scania konnte ihren Absatz in den ersten sechs Monaten 2018 auf 47 (44)
Tsd. Fahrzeuge steigern. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 6,5 (6,3) Mrd.€. Das Operative
Ergebnis war mit 684 (673) Mio.€ besser als im Vorjahr. Kostensteigerungen standen
höheren Volumina, einer vorteilhaften Wechselkursentwicklung und einem verbesserten
Finanzdienstleistungsgeschäft gegenüber. Im Berichtszeitraum setzte MAN Nutzfahrzeuge 65 Tsd. Einheiten ab; ein Plus von 24,0%
im Vergleich zum Vorjahr. Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf 5,8 (5,3) Mrd.€. Das
Operative Ergebnis stieg volumenbedingt auf 258 (193) Mio.€. MAN Power Engineering erzielte im Zeitraum Januar bis Juni 2018 Umsatzerlöse in Höhe
von 1,6 (1,6) Mrd.€. Das Operative Ergebnis lag bei 68 (73) Mio.€. Das Operative Ergebnis der Volkswagen Finanzdienstleistungen verbesserte sich im ersten
Halbjahr 2018 um 5,7% auf 1,2 Mrd.€, was vor allem auf das Geschäftswachstum und Margenverbesserungen
zurückzuführen war. WESENTLICHE ZAHLEN NACH MARKEN UND GESCHÄFTSFELDERN VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNI1scroll
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Die Zahlen sind jeweils für sich gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen
Abweichungen führen. ABSATZ UND UMSATZERLÖSE NACH MÄRKTENIn der Region Europa/Übrige Märkte konnte der Volkswagen Konzern in den ersten sechs
Monaten 2018 seinen Absatz im Vergleich zum Vorjahr um 7,2% auf 2,6 Mio. Fahrzeuge
steigern. Die Umsatzerlöse legten volumenbedingt auf 76,4 (73,8) Mrd.€ zu, Wechselkurse
hatten hingegen einen negativen Einfluss. Der Absatz des Volkswagen Konzerns in Nordamerika belief sich im Berichtszeitraum
auf 433 Tsd. Fahrzeuge; ein Rückgang von 9,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Umsatzerlöse
nahmen volumen- und wechselkursbedingt um 3,4% auf 17,7 Mrd.€ ab, Mixveränderungen
wirkten positiv. Auf den südamerikanischen Märkten setzten wir im Zeitraum Januar bis Juni dieses Jahres
293 (246) Tsd. Fahrzeuge ab. Die Volumen- und Mixentwicklung führte dazu, dass sich
die Umsatzerlöse auf 5,2 (4,9) Mrd.€ verbesserten. Belastend wirkte eine unvorteilhafte
Wechselkursentwicklung. WESENTLICHE ZAHLEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNI1scroll
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Die Zahlen sind jeweils für sich gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen
Abweichungen führen. In der Region Asien-Pazifik setzte der Volkswagen Konzern im ersten Halbjahr 2018
- einschließlich der chinesischen Joint Ventures - insgesamt 2,2 (2,1) Mio. Fahrzeuge
ab. Die Umsatzerlöse erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 % auf 19,0 Mrd.€.
Ein verbessertes Komponentengeschäft unserer vollkonsolidierten Gesellschaften wirkte
sich positiv aus. Die Umsatzerlöse unserer chinesischen Gemeinschaftsunternehmen sind
nicht enthalten, da diese At Equity konsolidiert werden. Erträge und Aufwendungen aus Sicherungsgeschäften zur Absicherung von Umsatzerlösen
in Fremdwährung sind mit Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 seit
1. Januar 2018 den Umsatzerlösen zuzuordnen; im Zeitraum Januar bis Juni 2018 erhöhten
Sicherungsgeschäfte die Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns um 1,0 Mrd.€. VOLKSWAGEN FINANZDIENSTLEISTUNGENVolkswagen Finanzdienstleistungen unterstützte im ersten Halbjahr 2018 den Absatz
des Volkswagen Konzerns mit seinen innovativen Produkten entlang der automobilen Wertschöpfungskette. Bereits zum 20. Mal hat die Fachzeitschrift Firmenauto die Auszeichnung "Firmenauto
des Jahres" verliehen. In Europas größtem Praxisvergleich testeten rund 250 Flottenmanager
nahezu 100 Fahrzeuge in zwölf Kategorien. Volkswagen Finanzdienstleistungen knüpfte
an die Siegesserie der vergangenen Jahre an und belegte zum wiederholten Mal den ersten
Platz in der Kategorie "Leasing". Volkswagen Finanzdienstleistungen setzt seine Digitalisierungsstrategie konsequent
um und stärkt mit einer Mehrheitsbeteiligung der Volkswagen Financial Services AG
an dem portugiesischen Softwareunternehmen VTXRM seine IT-Kompetenz. Das Unternehmen
deckt das gesamte Spektrum der elektronischen Vertragsverarbeitung von Finanz- und
Leasingunternehmen ab und wird von Volkswagen Finanzdienstleistungen bereits in zahlreichen
Ländern eingesetzt. Volkswagen Finanzdienstleistungen nutzt als wesentliche Refinanzierungsquellen Geld-
und Kapitalmarktinstrumente, Asset Backed Securities (ABS)-Transaktionen sowie Kundeneinlagen
aus dem Direktbankgeschäft. Im zweiten Quartal 2018 hat Volkswagen Finanzdienstleistungen Forderungen in Höhe
von mehr als 750 Mio. AUD (rund 470 Mio.€) verbrieft und erfolgreich bei Investoren
platziert. Die Auto-ABS-Transaktion Driver Australia five ist ausschließlich mit Forderungen
der Volkswagen Financial Services Australia Pty Ltd. besichert und ist die bisher
volumenstärkste der Volkswagen Financial Services in australischen Dollar. Die Volkswagen Bank GmbH hat erstmals Forderungen aus italienischen Autokrediten verbrieft.
Die Auto-ABS-Transaktion Driver Italia one ist ausschließlich mit Forderungen der
italienischen Filiale der Volkswagen Bank GmbH besichert und hat ein Volumen von mehr
als 500 Mio. €. Die Volkswagen Financial Services AG hat im zweiten Quartal 2018 drei Anleihen mit
einem Volumen von insgesamt 2,25 Mrd.€ platziert. Die Volkswagen Bank GmbH hat ebenfalls
drei Anleihen mit einem Volumen von insgesamt 2 Mrd.€ platziert. Die Transaktionen
stießen auf ein hohes Investoreninteresse und waren mehr als zweifach überzeichnet. Die neuen Vertragsabschlüsse im Finanzierungs-, Leasing-, Service- und Versicherungsgeschäft
lagen im ersten Halbjahr 2018 mit 3,5 (3,3) Mio. Kontrakten über dem Niveau des Vorjahres.
Bei gleichgebliebenen Vergabegrundsätzen belief sich die Penetrationsrate als Anteil
der geleasten oder finanzierten Fahrzeuge am relevanten Auslieferungsvolumen des Konzerns
auf 33,2 (33,1)%. Der Gesamtvertragsbestand übertraf am 30. Juni 2018 mit 17,6 Mio.
Kontrakten den Stand vom Jahresende 2017 um 2,0%. Im Bereich Kundenfinanzierung/Leasing
war der Bestand mit 9,9 Mio. Kontrakten um 3,5% höher als am 31. Dezember 2017. Der
Vertragsbestand im Bereich Service/Versicherungen lag mit 7,6 (7,6) Mio. Kontrakten
auf dem Niveau vom Vorjahresende. Die Volkswagen Bank hatte am Ende des Berichtszeitraums rund 1,5 (1,5) Mio. Einlagenkonten
im Bestand. Die Belegschaft von Volkswagen Finanzdienstleistungen belief sich am 30. Juni 2018
auf 13.943 (13.766) Mitarbeiter. Konzern-Zwischenabschluss (Kurzfassung)Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 30. Juniscroll
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Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen. Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 30. Juniscroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. April bis 30. Juniscroll
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Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen. Gesamtergebnisrechnung vom 1. April bis 30. Juniscroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). Bilanz zum 30. Juni 2018 und zum 31. Dezember 2017Aktiva
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Passivascroll
Eigenkapitalentwicklungscroll
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Die Volkswagen AG verzeichnete aus dem im Juni 2017 begebenen Hybridkapital einen
Zugang von liquiden Mitteln in Höhe von 3.500 Mio. € reduziert um ein Disagio in Höhe
von 4 Mio.€ und abzüglich Kapitalbeschaffungskosten in Höhe von 23 Mio.€. Hinzu kamen
zahlungsunwirksame Effekte aus der Abgrenzung von Steuern in Höhe von 8 Mio.€. Das
Hybridkapital ist als gewährtes Eigenkapital zu klassifizieren. Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 30. Juniscroll
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Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen. Die Kapitalflussrechnung wird in der Anhangangabe zur Kapitalflussrechnung erläutert. AnhangRechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS)Die Volkswagen AG hat gemäß der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und
des Rates ihren Konzernabschluss für das Jahr 2017 nach den durch die Europäische
Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Financial
Reporting Standards (IFRS), erstellt. Dementsprechend wurde auch dieser Konzern-Zwischenabschluss
zum 30. Juni 2018 in Übereinstimmung mit IAS 34 (Zwischenberichterstattung) erstellt
und enthält einen gegenüber dem Konzernabschluss verkürzten Berichtsumfang. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; das kann bei der Addition
zu geringfügigen Abweichungen führen. Zusätzlich zu den berichtspflichtigen Segmenten werden im verkürzten Konzern-Zwischenabschluss
neben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung für
den Volkswagen Konzern zu Erläuterungszwecken die Konzernbereiche Automobile und Finanzdienstleistungen
dargestellt. Diese stellen keine Pflichtangaben nach IFRS dar. Die Eliminierung der
konzerninternen Beziehungen zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen
sind dem Konzernbereich Automobile zugeordnet. Der vorliegende Konzern-Zwischenabschluss wurde einer prüferischen Durchsicht im Sinne
von § 115 WpHG unterzogen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Volkswagen AG hat alle von der EU übernommenen und ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend
anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. IFRS 9 - FINANZINSTRUMENTEIFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung
von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des
betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller
Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten",
als "zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen
im Sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen
in der Gewinn- und Verlustrechnung" klassifiziert. Die Klassifizierung und Bewertung
finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen unter IFRS 9 weitgehend unverändert zu den
derzeitigen Bilanzierungsvorschriften nach IAS 39. Das Modell zur Ermittlung von Wertminderungen und der Bildung von Risikovorsorgen
verändert sich von einem Modell bereits eingetretener Kreditausfälle (Incurred Credit
Loss Modell) zu einem Modell erwarteter Kreditausfälle (Expected Credit Loss Modell).
Diese geänderte Bewertungsmethodik führt zu einer Erhöhung der Risikovorsorge. Die
Erhöhung der Risikovorsorge resultiert zum einen aus der Anforderung auch für nicht
notleidende finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen
Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge zu bilden. Zum anderen ergibt
sich der Anstieg aus der Anforderung, für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich
das Kreditrisiko seit dem Erstansatz wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge auf
Basis der gesamten erwarteten Restlaufzeit zu berücksichtigen. Im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich sowohl Erweiterungen
von Designationsmöglichkeiten als auch die Notwendigkeit zur Implementierung komplexerer
Buchungs- und Bewertungslogiken. Darüber hinaus entfallen mit IFRS 9 die quantitativen
Grenzen für den Effektivitätstest. Weiterhin ändert sich die Reklassifizierungspraxis unter IFRS 9. Es ist in Abhängigkeit
der Marktentwicklung von einer stärkeren Beeinflussung des Operativen Ergebnisses
durch Sicherungsgeschäfte auszugehen. Aufgrund der retrospektiven Anwendung der Vorschriften
zur Designation von Optionsgeschäften wurden die Vorjahreswerte angepasst. Dadurch
ergab sich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2017 ein Effekt auf das Ergebnis
nach Steuern in Höhe von -120 Mio. €. Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben. Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften
des IFRS 9 für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten,
für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen dar. Innerhalb der Klasse der derivativen Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen lagen
durch IFRS 9 keine Umgliederungen aus beziehungsweise in andere Klassen vor. ANPASSUNG DER BILANZWERTE AUF DEN 01.01.2018 DURCH IFRS 9scroll
Neben der dargestellten Anpassung hatte die geänderte Vorschrift zur Bildung von Risikovorsorgen
auch Einfluss auf die Bewertung der vermieteten Vermögenswerte. Hieraus ergab sich
ein Anpassungseffekt in Höhe von 43 Mio. € (Ausweis in den vermieteten Vermögenswerten:
35 Mio. €; in den Vorräten: 7 Mio. €). Dieser Erstanwendungseffekt wurde unter der
Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018scroll
ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018scroll
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ÜBERLEITUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 ZU IFRS 9 ZUM 01.01.2018scroll
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9scroll
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9scroll
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9scroll
IFRS 15 - ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDENIFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. Der Volkswagen
Konzern wendet die modifiziert retrospektive Transitionmethode an. Wesentliche Umstellungseffekte
haben sich für den Volkswagen Konzern zum 1. Januar 2018 nicht ergeben, da die bisherige
Vorgehensweise bereits überwiegend in Einklang mit den Neuregelungen steht. Im Teilkonzern MAN kommt es für bestimmte Vertragsarten zu einer zeitlich nachgelagerten
Erfassung der Umsatzerlöse im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung. Korrespondierend
dazu werden die Sonstigen Rückstellungen und Sonstigen Verbindlichkeiten angepasst.
Als Folge der bilanziellen Berücksichtigung von fälligen aber noch nicht vom Kunden
in Form von Zahlungsmitteln geleisteten Anzahlungen hat sich die Bilanz zum 1. Januar
2018 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mrd.€ verlängert. Ab dem Geschäftsjahr 2018 sind bestimmte bisher in den Vertriebskosten zu erfassende
Umfänge (insbesondere an Dritte geleistete Finanzierungskostenzuschüsse) den Erlösschmälerungen
zuzuordnen. Darüber hinaus ist die Auflösung von Rückstellungen für Erlösschmälerungen ab dem
Geschäftsjahr 2018 nicht mehr als Sonstiger betrieblicher Ertrag zu zeigen, sondern
unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Hierdurch kommt es zu einer Verschiebung zwischen
dem Sonstigen betrieblichen Ergebnis und den Umsatzerlösen in Höhe von 0,2 Mrd.€. Zur Vereinheitlichung der Darstellung und für eine bessere Vergleichbarkeit wurde
in diesem Zusammenhang auch der Ausweis der anderen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen
Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Die Vorjahreswerte wurden
entsprechend angepasst. Das Sonstige betriebliche Ergebnis des Vorjahres hat sich
dadurch um 1,3 Mrd.€ verringert. Die Kosten der Umsatzerlöse (1,0 Mrd.€) sowie die
Vertriebs- (0,3 Mrd.€) und Verwaltungskosten (44 Mio. €) wurden in entsprechendem
Umfang entlastet. Des Weiteren wurde mit der Einführung von IFRS 15 festgestellt, dass einzelne Vertriebsprogramme
in bestimmten Ländern den Erlösschmälerungen statt den Vertriebskosten zuzuordnen
sind. Daher wurden die Vertriebskosten des Vorjahres um 0,5 Mrd. € angepasst. Die
Umsatzerlöse verringerten sich entsprechend. SONSTIGE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENFür den vorliegenden Konzern-Zwischenabschluss wurde ein Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen
im Inland von 1,9% (31. Dezember 2017: 1,9%) verwendet. Die Ermittlung des Ertragsteueraufwands für den Konzern-Zwischenabschluss erfolgt
gemäß IAS 34 (Zwischenberichterstattung) auf Basis des durchschnittlichen jährlichen
Steuersatzes, der für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird. Im Übrigen werden bei der Aufstellung des Konzern-Zwischenabschlusses und der Ermittlung
der Vergleichszahlen für das Vorjahr grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie Konsolidierungsgrundsätze wie im Konzernabschluss 2017 angewandt. Eine detaillierte
Beschreibung dieser Methoden ist im Anhang des Konzernabschlusses 2017 unter der Angabe
"Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" veröffentlicht. Darüber hinaus sind die
Auswirkungen neuer Standards unter der Angabe "Nicht angewendete neue beziehungsweise
geänderte IFRS" näher beschrieben. Der Konzernabschluss 2017 ist auch im Internet
unter www.volkswagenag.com/ir abrufbar. Wesentliche EreignisseAm 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2,0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt wurden. Danach erfolgten weitere Meldungen zum Umfang der Dieselthematik. Detaillierte Erläuterungen hierzu finden sich im Konzernabschluss 2017 unter der Angabe "Wesentliche Ereignisse". Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2018 waren in diesem Zusammenhang zusätzliche
Aufwendungen für Rechtsrisiken von 1,6 Mrd.€ zu erfassen. Wesentlicher Hintergrund
für die Aufwendungen ist die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang
mit der Dieselthematik erlassene Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.€ sowie höhere
Rechtsverteidigungskosten. Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt
erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen
zur Dieselthematik und bei weiteren wesentlichen Rechtsstreitigkeiten keine materiellen
Auswirkungen auf den Quartalsabschluss. Die Hauptversammlung der MAN SE hat im Juni 2013 dem Abschluss eines Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAN SE und der Volkswagen Truck & Bus GmbH,
einer Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, zugestimmt. Der Vertrag sieht vor, dass
den Minderheitsaktionären der MAN SE entweder eine Barabfindung gemäß § 305 AktG oder
eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG für jedes volle Geschäftsjahr zusteht. Im
Juli 2013 ist ein Spruchverfahren eingeleitet worden, in dem die Angemessenheit der
im Vertrag geregelten Barabfindung gemäß § 305 AktG und der Ausgleichszahlung gemäß
§ 304 AktG überprüft wurde. Am 26. Juni 2018 hat das Oberlandesgericht München im Spruchverfahren zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtskräftig
entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben ist. Die in
erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29 € je
Aktie wurde bestätigt. Im Rahmen eines Berichtigungsprozesses hat das Oberlandesgericht
München am 30. Juli 2018 den jährlichen Ausgleichsanspruch auf 5,47 € brutto (abzüglich
etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für
diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) festgesetzt. Mit dem Beschluss waren die den Minderheitsgesellschaftern gewährten Andienungs- und
Ausgleichsrechte neu zu bewerten. Hieraus ergab sich ein Aufwand von 0,4 Mrd.€, der
im übrigen Finanzergebnis erfasst wurde. Weitere Angaben finden sich unter der Angabe "Rechtsstreitigkeiten". KonzernkreisNeben der Volkswagen AG, die ihren Sitz in Wolfsburg hat und beim Amtsgericht Braunschweig
unter HRB 100484 eingetragen ist, werden in den Konzernabschluss alle wesentlichen
in- und ausländischen Tochterunternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen
einbezogen, die die Volkswagen AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Dies ist
der Fall, wenn die Volkswagen AG unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt aufgrund
von Stimmrechten oder anderen Rechten über das potenzielle Tochterunternehmen besitzt,
an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem potenziellen Tochterunternehmen
partizipiert und diese Rückflüsse beeinflussen kann. VOLLKONSOLIDIERTE TOCHTERGESELLSCHAFTENAm 1. Juni 2017 wurde die teilweise Veräußerung der PGA Group SAS, Paris, Frankreich,
durch die POFIN Financial Services Verwaltungs GmbH, Freilassing, an die Emil Frey-Gruppe
umgesetzt. Der Verkauf steht im Zusammenhang mit der strategischen Weiterentwicklung
des Händlernetzes der Porsche Holding Salzburg und der damit verbundenen Fokussierung
auf Handelsbetriebe der Marken des Volkswagen Konzerns. Die Transaktion umfasste Handelsbetriebe in Polen, den Niederlanden, Belgien sowie
teilweise in Frankreich. Für den Volkswagen Konzern ergab sich im Vorjahr hieraus
ein positiver Effekt auf die Netto-Liquidität in Höhe von 0,8 Mrd. € sowie unter Berücksichtigung
der abgehenden Vermögenswerte und Schulden ein unwesentlicher Ertrag, der im Sonstigen
betrieblichen Ergebnis ausgewiesen wurde. Insgesamt sind durch die Transaktion Vermögenswerte in Höhe von 2,5 Mrd.€ und Schulden
in Höhe von 2,1 Mrd.€ abgegangen. Bei den Vermögenswerten handelte es sich im Wesentlichen
um langfristige Vermietete Vermögenswerte (0,6 Mrd.€) sowie um Vorratsvermögen (1,0
Mrd.€). Die Schulden betrafen hauptsächlich langfristige und kurzfristige Sonstige
Verbindlichkeiten (0,9 Mrd. €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(0,7 Mrd. €). BETEILIGUNGEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENDer Audi Teilkonzern, die BMW Group und die Daimler AG haben im Jahr 2015 die There
Holding B.V., Rijswijk, Niederlande, gegründet, an der sie sich zu je 33,3 % beteiligt
haben. Im Dezember 2016 unterzeichnete die There Holding B.V. mit der Intel Holdings
B.V., Schiphol-Rijk, Niederlande, einen Vertrag zum Verkauf von 15% der Anteile an
der HERE International B.V., Rijswijk, Niederlande. Die Transaktion mit der Intel
Holdings B.V. wurde am 31. Januar 2017 vollzogen. Dies führte auf Ebene der There
Holding B.V. zu einem Beherrschungsverlust im Sinne des IFRS 10. Aus der Entkonsolidierung
ergab sich für den Volkswagen Konzern ein anteiliger Ergebniseffekt von 183 Mio.€,
der im Vorjahr im Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen wurde. Da
weiterhin ein maßgeblicher Einfluss besteht, wird die HERE International B.V. als
assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Abschluss der There Holding
B.V. einbezogen. Am Beteiligungsverhältnis des Volkswagen Konzerns an der There Holding
B.V. ergab sich durch diesen Verkauf keine Änderung. Im Februar 2018 wurde bei der
There Holding B.V. eine Kapitalherabsetzung vorgenommen. Der auf den Volkswagen Konzern
entfallende Anteil betrug 96 Mio. €. Im Dezember 2017 wurden mit der Robert Bosch Investment Nederland B.V., Boxtel, Niederlande,
sowie der Continental Automotive Holding Netherlands B.V., Maastricht, Niederlande,
Verträge zur Veräußerung von Anteilen an der There Holding B.V. unterzeichnet. Die
Robert Bosch Investment Nederland B.V. sowie die Continental Automotive Holding Netherlands
B.V. haben damit jeweils 5,9 % an der There Holding B.V. erworben. Die Transaktionen
wurden am 28. Februar 2018 vollzogen. Der Audi Teilkonzern, die BMW Group und die
Daimler AG haben ihre Anteile in gleicher Höhe veräußert. Die Beteiligungsquote des
Volkswagen Konzerns reduzierte sich somit auf 29,4%. Im Hinblick auf die Finanz- und
Ertragslage ergaben sich keine wesentlichen Effekte. Im Juni 2018 wurde bei der There Holding B.V. eine Kapitalerhöhung vorgenommen, an
der der Volkswagen Konzern teilgenommen hat. Die At Equity bewerteten Anteile erhöhten
sich um 31 Mio.€ und die Beteiligungsquote beträgt nun rund 29,5 %. Anfang September 2016 gaben die Volkswagen Truck & Bus GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft
der Volkswagen AG, und der US-amerikanische Nutzfahrzeughersteller Navistar International
Corporation, Lisle, USA, (Navistar) bekannt, eine Vereinbarung zum Abschluss einer
weitreichenden Allianz unterzeichnet zu haben. Die Kooperation bezieht sich insbesondere
auf die Zusammenarbeit bei technischen Komponenten sowie den Einkauf. Der Vollzug
der Transaktion erfolgte am 28. Februar 2017. Volkswagen Truck & Bus hat im Rahmen
einer Kapitalerhöhung 16,6% der Unternehmensanteile an Navistar erworben und 15,76
USD je Aktie gezahlt. Der Kaufpreis beläuft sich auf 0,3 Mrd.€. Aufgrund der Vertretung
von Volkswagen im Board of Directors von Navistar sowie der vereinbarten Kooperationen
wird die Beteiligung an Navistar im Konzernabschluss unter den At Equity bewerteten
Anteilen ausgewiesen. Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss1. UmsatzerlöseSTRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS 1. HALBJAHR 20171scroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterung IFRS 15). STRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS 1. HALBJAHR 2018scroll
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Die Sonstigen Umsatzerlöse umfassen unter anderem Erlöse aus Werkstattleistungen sowie
Lizenzeinnahmen. 2. Kosten der UmsatzerlöseIn den Kosten der Umsatzerlöse sind die dem Finanzdienstleistungsgeschäft zuzuordnenden
Zinsaufwendungen in Höhe von 1.065 Mio.€ (Vorjahr: 985 Mio.€) enthalten. Darüber hinaus werden in den Kosten der Umsatzerlöse neben den planmäßigen auch außerplanmäßige
Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte
berücksichtigt. Die auf Basis aktualisierter Wertminderungstests ermittelten außerplanmäßigen
Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt 336 Mio.€ (Vorjahr: 405 Mio.€). Die Basis
zur Berechnung der außerplanmäßigen Abschreibungen bildet der Nutzungswert. 3. Forschungs- und Entwicklungskostenscroll
4. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils
der Aktionäre der Volkswagen AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der
sich während des Berichtszeitraums in Umlauf befindenden Stamm- und Vorzugsaktien. Da die unverwässerte und die verwässerte Zahl der Aktien identisch sind, entspricht
das unverwässerte auch dem verwässerten Ergebnis je Aktie. Gemäß § 27 der Satzung
der Volkswagen AG steht der Vorzugsaktie eine um 0,06€ höhere Dividende als der Stammaktie
zu. scroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). 5. Langfristige VermögenswerteENTWICKLUNG AUSGEWÄHLTER LANGFRISTIGER VERMÖGENSWERTE VOM 1. JANUAR ZUM 30. JUNI 2018scroll
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Der Eröffnungsbilanzwert wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). 6. Vorrätescroll
Im Berichtszeitraum waren keine wesentlichen Wertminderungen und Zuschreibungen auf
Vorräte vorzunehmen. 7. Kurzfristige sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswertescroll
Das Operative Ergebnis wurde im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2018 mit 402
Mio.€ (Vorjahr: 355 Mio.€) aus Wertminderungen und Zuschreibungen auf lang- und kurzfristige
finanzielle Vermögenswerte belastet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten auch Forderungen aus der
Langfristfertigung (vertragliche Vermögenswerte). Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Klassifizierung von Finanzinstrumenten durch
den IFRS 9 wurden zum 1. Januar 2018 Forderungen aus Händlerfinanzierung (Bestandteil
der Forderungen aus Finanzdienstleistungen) in Höhe von 2,9 Mrd.€ in die Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. 8. EigenkapitalIm Juni 2018 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International
Finance N.V., Amsterdam, Niederlande, (Emittentin) eine nicht besicherte, nachrangige
Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 2,8 Mrd. € emittiert. Die Hybridanleihe
hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei durch die Emittentin kündbaren Tranchen
begeben. Die erste Tranche (1,3 Mrd.€ mit einem Kupon von 3,375 %) ist erstmals nach
sechs Jahren, die zweite Tranche (1,5 Mrd.€ mit einem Kupon von 4,625 %) nach zehn
Jahren kündbar. Nach IAS 32 ist die Hybridanleihe vollständig als Eigenkapital zu
klassifizieren. Das aufgenommene Kapital wurde um Kapitalbeschaffungskosten reduziert
und unter Berücksichtigung von latenten Steuern in das Eigenkapital eingestellt. Die
zu leistenden Zinszahlungen an die Anleiheinhaber werden, vermindert um die Ertragsteuern,
direkt im Eigenkapital erfasst. Das Gezeichnete Kapital setzt sich aus 295.089.818 nennwertlosen Stammaktien und 206.205.445
nennwertlosen Vorzugsaktien zusammen und beträgt 1.283 Mio.€ (Dezember 2017: 1.283
Mio.€). Im Berichtszeitraum hat die Volkswagen AG eine Dividende in Höhe von 1.967 Mio.€ (Vorjahr:
1.015 Mio.€) ausgeschüttet. Davon entfielen 1.151 Mio.€ (Vorjahr: 590 Mio.€) auf Stammaktien
und 817 Mio.€ (Vorjahr: 425 Mio. €) auf Vorzugsaktien. Die Anteile von Minderheiten entfallen im Wesentlichen auf die Aktionäre der RENK
AG und der AUDI AG. 9. Langfristige Finanzschuldenscroll
10. Kurzfristige Finanzschuldenscroll
11. Angaben zum Fair ValueDie Prinzipien und Methoden zur Fair Value Bewertung sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert. Detaillierte Erläuterungen zu den Bewertungsprinzipien und -methoden
finden sich im Konzernabschluss 2017 unter der Angabe "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Der Fair Value entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver
Markt existiert, wird der Fair Value mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel
durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder
durch die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt. Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Schulden umfassen
derivative Finanzinstrumente, die nicht nach den Regelungen des Hedge Accounting bilanziert
werden. Hierzu zählen im Wesentlichen Warentermingeschäfte, Devisentermingeschäfte
auf Warentermingeschäfte sowie in bestimmten Fällen Zinsswaps, Währungsswaps und Zins-/Währungsswaps.
Zum anderen werden die sonstigen Beteiligungen (grundsätzlich Anteile mit einer Beteiligungsquote
von weniger als 20%) an Personengesellschaften (Fremdkapitalinstrumente), Forderungen
aus Kundenfinanzierung, deren Rückflüsse nicht nur Zins- und Tilgungszahlungen beinhalten,
sowie finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen von vom Volkswagen Konzern beherrschten
Spezialfonds gehalten werden, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Die derivativen
Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen (Derivate im Hedge Accounting) werden ebenfalls
erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Zu den erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten gehören
sonstige Beteiligungen (grundsätzlich Anteile mit einer Beteiligungsquote von weniger
als 20 %) an Kapitalgesellschaften (Eigenkapitalinstrumente) und Aktien, für die der
Volkswagen Konzern in der Regel das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Bewertung zum Fair
Value in Anspruch nimmt, sowie Wertpapiere (Fremdkapitalinstrumente), deren Zahlungsströme
ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen umfassen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells
gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen
Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Im Rahmen
der erfolgsneutralen Bewertung werden die Änderungen des Fair Value nach Berücksichtigung
latenter Steuern im Eigenkapital erfasst. Im Falle von Wertpapieren (Fremdkapitalinstrumente)
werden Wertberichtigungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ermittlung des Fair Value wird anhand einheitlicher Bewertungsmethoden sowie Bewertungsparameter
vorgenommen. Die Durchführung der Fair Value Bewertung bei Finanzinstrumenten der
Stufe 2 und 3 wird auf Basis zentraler Vorgaben in den einzelnen Konzernbereichen
durchgeführt. Der Fair Value der den Minderheitsgesellschaftern gewährten Andienungs-/Ausgleichsrechte
wird mittels eines Barwertmodells ermittelt, das auf der vertraglich vereinbarten
Barabfindung einschließlich Ausgleichzahlung sowie der gesetzlichen Mindestverzinsung
und einem laufzeitäquivalenten, risikoadjustierten Diskontierungszinssatz basiert. Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen der FinanzinstrumenteDie nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von
Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente. Der Fair Value der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten,
wie Forderungen und Verbindlichkeiten, wird durch die Abzinsung unter Berücksichtigung
eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Aus Wesentlichkeitsgründen
wird grundsätzlich der Fair Value für kurzfristige Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt. Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 werden ab dem Geschäftsjahr 2018
die Buchwerte der vertraglichen Vermögenswerte und der Forderungen aus Versicherungsverträgen
in der Klasse "Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7" ausgewiesen. Die für den Fair Value der Forderungen maßgebliche Risikovariablen sind risikoadjustierte
Zinssätze. ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE ZUM 31. DEZEMBER 2017scroll
ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE ZUM 30. JUNI 2018scroll
Folgende Tabellen zeigen eine Übersicht der zum Fair Value bewerteten finanziellen
Vermögenswerte und Schulden: ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN NACH STUFENscroll
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DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE IN SICHERUNGSBEZIEHUNGEN NACH STUFENscroll
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Die Zuordnung der Fair Values in die drei Stufen der Fair Value Hierarchie richtet
sich nach der Verfügbarkeit beobachtbarer Marktpreise. In Stufe 1 werden Fair Values
von Finanzinstrumenten gezeigt, für die ein Preis direkt auf einem aktiven Markt ermittelt
werden kann. Darunter fallen zum Beispiel Wertpapiere und zum Fair Value bewertete
sonstige Beteiligungen. Fair Values in Stufe 2, beispielsweise bei Derivaten, werden
auf Basis von Marktdaten gemäß marktbezogener Bewertungsverfahren ermittelt. Hierbei
werden insbesondere Währungskurse, Zinskurven sowie Rohstoffpreise verwendet, welche
an den entsprechenden Märkten beobachtbar sind und über Preisserviceagenturen bezogen
werden. Fair Values der Stufe 3 errechnen sich über Bewertungsverfahren, bei denen
nicht direkt auf dem aktiven Markt beobachtbare Faktoren einbezogen werden. Im Volkswagen
Konzern sind der Stufe 3 langfristige Warentermingeschäfte zugeordnet, da für die
Bewertung die am Markt vorhandenen Kurse extrapoliert werden müssen. Die Extrapolation
erfolgt auf Basis von beobachtbaren Inputfaktoren für die unterschiedlichen Rohstoffe,
welche über Preisserviceagenturen bezogen werden. Des Weiteren werden in der Stufe
3 Optionen auf Eigenkapitalinstrumente und Restwertsicherungsmodelle sowie Forderungen
aus Kundenfinanzierung gezeigt. Für die Bewertung der Eigenkapitalinstrumente werden
dabei insbesondere die jeweiligen Unternehmensplanungen sowie unternehmensindividuelle
Diskontzinssätze verwendet. Wesentlicher Inputfaktor zur Bestimmung des Fair Value
für die Restwertsicherungsmodelle sind Prognosen sowie Schätzungen von Gebrauchtwagenrestwerten
der entsprechenden Modelle. ENTWICKLUNG DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN BILANZPOSTEN BASIEREND AUF STUFE 3scroll
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Der Eröffnungsbilanzwert wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Die Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair Value Hierarchie werden zu den jeweiligen
Berichtsstichtagen berücksichtigt. Die Umgliederungen aus Stufe 3 in Stufe 2 beinhalten
Warentermingeschäfte, für die aufgrund der abnehmenden Restlaufzeit dann beobachtbare
Marktkurse zur Bewertung zur Verfügung stehen, sodass keine Extrapolation mehr notwendig
ist. Es gab keine Verschiebungen zwischen weiteren Stufen der Fair Value Hierarchie. Für den Fair Value der Warentermingeschäfte ist der Rohstoffpreis die wesentliche
Risikovariable. Mittels Sensitivitätsanalyse wird der Effekt von Änderungen des Rohstoffpreises
auf das Ergebnis nach Ertragsteuern und das Eigenkapital dargestellt. Wenn die Rohstoffpreise der der Stufe 3 zugeordneten Warentermingeschäfte zum 30.
Juni 2018 um 10% höher (niedriger) gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern
um 11 Mio.€ (Vorjahr: 5 Mio.€) höher (niedriger) ausgefallen. Auf das Eigenkapital
ergeben sich keine Effekte. Die für die Bewertung der vom Unternehmen gehaltenen Optionen auf Eigenkapitalinstrumente
maßgebliche Risikovariable ist der jeweilige Unternehmenswert. Mittels einer Sensitivitätsanalyse
werden Effekte aus einer Änderung der Risikovariablen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern
dargestellt. Wenn die unterstellten Unternehmenswerte zum 30. Juni 2018 um 10% höher gewesen wären,
wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 3 Mio.€ (Vorjahr: 1 Mio.€) höher ausgefallen.
Wenn die unterstellten Unternehmenswerte zum 30. Juni 2018 um 10% niedriger gewesen
wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 3 Mio.€ (Vorjahr: 1 Mio.€) niedriger
ausgefallen. Restwertrisiken resultieren aus Absicherungsvereinbarungen mit dem Handel, wonach
im Rahmen von Rückkaufverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen entstehende
Ergebnisauswirkungen aus marktbedingten Schwankungen der Restwerte teilweise vom Volkswagen
Konzern getragen werden. Für den Fair Value der Optionen aus Restwertrisiken sind die Marktpreise von Gebrauchtwagen
die wesentliche Risikovariable. Mittels Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen
von Änderungen der Gebrauchtwagenpreise auf das Ergebnis nach Ertragsteuern quantifiziert. Wenn die Gebrauchtwagenpreise der im Restwertsicherungsmodell enthaltenen Fahrzeuge
zum 30. Juni 2018 um 10% höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern
um 317 Mio.€ (Vorjahr: 263 Mio.€) höher ausgefallen. Wenn die Gebrauchtwagenpreise
der im Restwertsicherungsmodell enthaltenen Fahrzeuge zum 30. Juni 2018 um 10% niedriger
gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 335 Mio.€ (Vorjahr: 263 Mio.€)
niedriger ausgefallen. Wenn die risikoadjustierten Zinssätze der zum Fair Value bewerteten Forderungen zum
30. Juni 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern
um 7 Mio.€ niedriger ausgefallen. Wenn die risikoadjustierten Zinssätze zum 30. Juni
2018 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern
um 7 Mio. € höher ausgefallen. 12. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt den Zahlungsmittelfluss im Volkswagen Konzern sowie
in den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen. Der Zahlungsmittelbestand
setzt sich aus Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks, Kassenbestand und jederzeit
fälligen Mitteln zusammen. scroll
In der Finanzierungstätigkeit stehen sich folgende Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse
gegenüber: scroll
13. SegmentberichterstattungDie Segmentabgrenzung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung im Volkswagen
Konzern. Der Mehrmarkenstrategie folgend wird jede Marke (Geschäftssegment) des Konzerns
von einem eigenen Markenvorstand geleitet. Dabei sind die vom Vorstand der Volkswagen
AG festgelegten Konzernziele und -vorgaben zu berücksichtigen. Die Segmentberichterstattung
besteht aus den vier berichtspflichtigen Segmenten Pkw, Nutzfahrzeuge, Power Engineering
und Finanzdienstleistungen. Die Aktivitäten des Segments Pkw erstrecken sich auf die Entwicklung von Fahrzeugen
und Motoren, die Produktion und den Vertrieb von Pkw sowie das Geschäft mit entsprechenden
Originalteilen. Im Berichtssegment Pkw werden die einzelnen Pkw-Marken des Volkswagen
Konzerns, insbesondere aufgrund des hohen Maßes an technologischer und wirtschaftlicher
Verzahnung im Produktionsverbund der einzelnen Marken, zu einem berichtspflichtigen
Segment zusammengefasst. Des Weiteren liegt eine Zusammenarbeit in zentralen Bereichen
wie Beschaffung, Forschung und Entwicklung oder Treasury vor. Das Segment Nutzfahrzeuge umfasst vor allem die Entwicklung, die Produktion sowie
den Vertrieb von leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen und Bussen, das Geschäft
mit entsprechenden Originalteilen sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
Wie bei den Pkw-Marken besteht eine Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung, Entwicklung
und Vertrieb. Weitere Verzahnungen werden angestrebt. Die Aktivitäten des Segments Power Engineering beinhalten die Entwicklung und Herstellung
großer Dieselmotoren, Turbokompressoren, Industrieturbinen und chemischer Reaktorsysteme
sowie die Herstellung von Getrieben, Antriebstechnik und Prüfsystemen. Die Tätigkeit des Segments Finanzdienstleistungen umfasst die Händler- und Kundenfinanzierung,
das Leasing-, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagementgeschäft sowie
Mobilitätsangebote. In diesem Segment erfolgen Zusammenfassungen insbesondere unter
Berücksichtigung der Vergleichbarkeit der Art der Dienstleistungen sowie der regulatorischen
Rahmenbedingungen. Die Kaufpreisallokation aus erworbenen Gesellschaften wird direkt den entsprechenden
Segmenten zugeordnet. Das Segmentergebnis wird bei Volkswagen auf Basis des Operativen Ergebnisses bestimmt. Die Überleitungsrechnung beinhaltet Bereiche und sonstige Geschäftstätigkeiten die
definitionsgemäß keine Segmente darstellen. Darin ist auch die nicht allokierte Konzernfinanzierung
enthalten. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten erfolgt ebenfalls innerhalb der
Überleitungsrechnung. Den Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften der Segmente des Volkswagen Konzerns
liegen grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. BERICHTSSEGMENTE 1. HALBJAHR 20171scroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). BERICHTSSEGMENTE 1. HALBJAHR 2018scroll
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ÜBERLEITUNGSRECHNUNGscroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). 14. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und UnternehmenZum 30. Juni 2018 hält die Porsche SE mit 52,2% die Mehrheit der Stimmrechte an der
Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde
die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit
kann die Porsche SE nicht die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen
AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15% der Stammaktien gehören.
Die Porsche SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen
des Volkswagen Konzerns mitzuwirken und gilt damit als nahestehendes Unternehmen im
Sinne des IAS 24. scroll
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Die in den obigen Tabellen dargestellten empfangenen Lieferungen und Leistungen gegenüber
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen enthalten nicht die gefassten
Dividendenbeschlüsse in Höhe von 3.236 Mio.€ (Vorjahr: 3.533 Mio.€). Die Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen entfallen im Wesentlichen auf gewährte
Darlehen in Höhe von 6.708 Mio.€ (Vorjahr: 6.277 Mio.€) sowie Forderungen aus Lieferungs-
und Leistungsbeziehungen in Höhe von 3.168 Mio.€ (Vorjahr: 3.354 Mio.€). Die Forderungen
gegenüber nicht konsolidierten Tochtergesellschaften resultieren ebenfalls im Wesentlichen
aus gewährten Darlehen in Höhe von 653 Mio.€ (Vorjahr: 1.038 Mio.€) sowie aus Lieferungs-
und Leistungsbeziehungen in Höhe von 172 Mio.€ (Vorjahr: 224 Mio.€). Die Transaktionen mit nahestehenden Personen erfolgen unter marktüblichen Konditionen.
Diese beinhalten teilweise auch Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Porsche SE bestehen im Wesentlichen aus Termingeldeinlagen. Die Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsräten beinhalten im Wesentlichen verzinsliche
Bankguthaben von Aufsichtsräten, die zu marktüblichen Konditionen bei Gesellschaften
des Volkswagen Konzerns angelegt wurden. Des Weiteren bürgt der Volkswagen Konzern für nahestehende Personen und Unternehmen
gegenüber externen Banken in Höhe von 202 Mio.€ (Vorjahr: 149 Mio.€). Die ausstehenden Forderungen gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen wurden
in Höhe von 59 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio.€) wertberichtigt. Im ersten Halbjahr 2018
fielen hierfür Aufwendungen in Höhe von 17 Mio.€ (Vorjahr: 36 Mio.€) an. Der Volkswagen Konzern hat in den ersten sechs Monaten Kapitaleinlagen bei nahestehenden
Unternehmen in Höhe von 455 Mio.€ (Vorjahr: 203 Mio.€) getätigt. 15. RechtsstreitigkeitenBei bestimmten als Pkw zugelassenen T6-Modellen (Klasse M1) mit Euro-6-Dieselmotoren
wurde im Rahmen der Prüfung der Übereinstimmung der laufenden Neuproduktion mit dem
genehmigten Typ (Conformity of Production) festgestellt, dass bestimmte technische
Werte nicht vollumfänglich bestätigt werden konnten. Zur Sicherstellung dieser Übereinstimmung
der Neuproduktion entwickelte die Volkswagen AG eine Softwaremaßnahme, die Ende Februar
2018 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt und in der Neuproduktion sowie
auf bis dahin noch nicht ausgelieferte (insgesamt circa 30.000) Neufahrzeuge angewandt
wurde. Die Volkswagen AG führte außerdem In-Use-Tests durch, um zu prüfen, ob die
circa 200.000 bereits im Markt befindlichen T6-Gebrauchtfahrzeuge die technischen
Werte einhalten. Die auf Vorschlag der Volkswagen AG durchgeführten Prüfungen fanden
in enger Abstimmung mit dem KBA statt, das dieses Verfahren in einem Bescheid vom
1. März 2018 aufgenommen hat. Die Ergebnisse dieser Tests zeigen, dass die technischen
Werte bei den T6-Gebrauchtfahrzeugen eingehalten werden. Am 2. März 2018 wies das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die erste geänderte Sammelklage (First Class Action Complaint)
wegen des angeblichen Handels von Anleihen zu künstlich überhöhten Preisen und wegen
des Wertverlusts dieser Anleihen nach der Bekanntgabe der "Notices of Violation" durch
die U.S. Environmental Protection Agency (EPA) in vollem Umfang ab, gestattete jedoch
die Einreichung einer zweiten geänderten Klage. Am 2. April 2018 reichten die Kläger
eine zweite geänderte Sammelklage ein, bezüglich der die Volkswagen AG eine Abweisung
beantragt hat. Am 5. März 2018 gab ein Gericht im US-Bundesstaat Tennessee einem Antrag auf Abweisung
der vom Attorney General von Tennessee gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen zum Teil statt beziehungsweise wies
diesen zum Teil ab. Den Anträgen von Volkswagen und Tennessee auf Einlegung von Rechtsmitteln
wurde stattgegeben. Am 12. März 2018 gab ein Staatsgericht in Minnesota einem Antrag auf Abweisung der
vom Attorney General von Minnesota gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen zum Teil statt beziehungsweise wies
diesen zum Teil ab. Volkswagen hat bezüglich der Entscheidung Beschwerde eingelegt. Am 15. März 2018 reichten die Hauptrechtsbeistände der Kläger in Bezug auf kartellrechtliche
Verfahren gegen deutsche Automobilhersteller im Northern District von Kalifornien
im Auftrag einer mutmaßlichen indirekten Käuferklasse und einer mutmaßlichen direkten
Käuferklasse konsolidierte, geänderte Sammelklagen gegen die Volkswagen AG und bestimmte
Tochterunternehmen sowie andere Hersteller ein. In den konsolidierten, geänderten
Klagen wird behauptet, dass die Beklagten sich seit den 1990ern zwecks unrechtmäßiger
Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abstimmten, indem sie einen Austausch
sensibler Geschäftsinformationen vereinbart hätten und unrechtmäßige Vereinbarungen
bezüglich Technik, Kosten und Lieferanten eingegangen seien. Des Weiteren behaupten
die Kläger, dass die Beklagten eine Beschränkung der Größe der AdBlue-Tanks vereinbart
hätten, um sicherzustellen, dass die US-Emissions-Regulierungsbehörden keine eingehende
Überprüfung des Emissionskontrollsystems in Fahrzeugen der Beklagten vornehmen würden
und dass diese Vereinbarung für Volkswagen den Anstoß zur Erstellung des "Defeat Device"
gegeben hätte. In den Klagen wird überdies behauptet, dass die Beklagten sich bei
der Festlegung des Preises des für ihre Automobile verwendeten Stahls abgestimmt hätten,
indem sie mit deutschen Stahlherstellern eine Absprache zur Anwendung einer Zwei-Komponenten-Preisformel
für Stahlkäufe getroffen hätten und eng zusammenarbeiteten, um der Förderung von Dieselfahrzeugen
dienende, wissenschaftliche Studien zu erstellen. Am 17. Mai 2018 reichten alle Beklagten
einen gemeinsamen Antrag auf Abweisung der zwei konsolidierten Sammelklagen ein. Am
24. Mai 2018 reichten die Beklagten auf Seiten von Volkswagen auch einen Einzelantrag
auf Klageabweisung unter Geltendmachung von speziell auf sie zutreffenden Gründen
ein. Die schriftlichen Stellungnahmen zu den Anträgen liegen mittlerweile vollständig
vor, eine Anhörung ist derzeit für den 17. September 2018 anberaumt. Am 22. März 2018 teilten die Volkswagen AG, bestimmte Tochterunternehmen und der Attorney
General von Arizona einem Staatsgericht in Arizona mit, dass bezüglich der verbraucherschutzrechtlichen
und wettbewerbsrechtlichen Klagen in Arizona eine Vereinbarung erzielt worden sei.
Am 24. Mai 2018 wies das zuständige Gericht auf Antrag beider Parteien die Klage in
Arizona endgültig ab. In Südkorea wurde die Freigabe für die letzten Fahrzeugcluster des Motortyps EA 189
am 28. März 2018 erteilt. Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware
verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6- oder V8-Motor der Emissionsnorm Euro 6
als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf
angeordnet, gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung
einiger Audi Fahrzeugmodelle. Am 11. April 2018 gab ein Staatsgericht in Texas einem Antrag auf Einleitung eines
Eilverfahrens (summary judgment) bezüglich der vom Attorney General von Texas gegen
die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen
zum Teil statt beziehungsweise wies diesen zum Teil ab. Das Gericht in Texas wies
den Antrag von Volkswagen auf eine erneute Prüfung beziehungsweise die Einlegung von
Rechtsmitteln ab. Am 16. April 2018 wies das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die von der Environmental Protection Commission of Hillsborough
County, Florida und Salt Lake County, Utah auf bundesstaatlicher und kommunaler Ebene
erhobenen Umweltschutzklagen gegen bestimmte Tochterunternehmen der Volkswagen AG
endgültig ab. Als Begründung führte das Gericht vorstehend benannte, derzeit in Tennessee,
Minnesota, Texas sowie bei weiteren Staatsgerichten anhängige Verfahren an, in denen
dieselbe Frage des Verhältnisses von US-Bundesrecht zum Recht von einzelnen US-Bundesstaaten
verhandelt wird. Die Bezirke haben bezüglich der Entscheidung Einspruch eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet.
Überdies bestätigte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass sie unter anderem gegen
den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG in seiner Eigenschaft als Mitglied
des Vorstands der Porsche SE bezüglich seiner eventuellen Beteiligung an einer möglichen
Marktmanipulation in Zusammenhang mit der gleichen Thematik ermittelt. Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezüglich der Dieselthematik strafrechtliche
Ermittlungen gegen ein Vorstandsmitglied, einen Mitarbeiter und einen ehemaligen Mitarbeiter
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des Verdachts auf Betrug und unzulässige Werbung
eingeleitet. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit
der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen
zugrunde liegt. Die Untersuchungen befinden sich in einem frühen Stadium. Vorstand
und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen
Stand berichten. Sollten sich Erkenntnisse ergeben, die ein vorwerfbares Verhalten
oder ein Organisationsverschulden begründen, wird der Vorstand beziehungsweise der
Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen ergreifen. Am 18. April 2018 stimmten die EPA und die Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien
das California Air Resources Board (CARB) der zweiten Phase der emissionsbezogenen
Anpassung betroffener 2,0 l TDI-Fahrzeuge mit Motoren der dritten Generation zu. Damit konnten die Freigabeprozesse für die technischen Maßnahmen für die betroffenen
Fahrzeuge des Motortyps EA 189 - mit Ausnahme von Chile - in allen Ländern abgeschlossen
werden. Am 19. April 2018 genehmigte das US-Bundesgericht in der in Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die Vereinbarung der Parteien über die Verschiebung der
zuvor für den 11. Mai 2018 angesetzten Anhörung zu dem Antrag der Beklagten auf Abweisung
der konsolidierten Sammelklage, die auf den Vorwurf abstellt, die Beklagte habe die
Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen
der Marke Audi verschleiert. Diese Anhörung wurde erneut verschoben. Am 25. April 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
die Umweltbehörde des US-Bundesstaat Maryland (Department of the Environment) eine
Vereinbarung bekannt, wonach umweltrechtliche Ansprüche des Bundesstaats Maryland
und verbleibende Verbraucheransprüche wegen Rückgabe beziehungsweise Unterlassung
beigelegt werden. Bestandteil dieser Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht Maryland
am 3. Mai 2018 genehmigtes Consent Decree. Die Gerichte von Ontario und Quebec erteilten jeweils am 19. beziehungsweise 25. April
2018 die Genehmigung für einen Vergleich mit Verbrauchern, der seitens der Volkswagen
AG und anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in Bezug auf 3,0 l TDI-Fahrzeuge
geschlossen wurde. Am 1. Mai 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des US-Bundesstaats West Virginia eine Vereinbarung bekannt,
wonach Verbraucheransprüche des US-Bundesstaats West Virginia beigelegt werden. Bestandteil
dieser Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht West Virginia am 1. Mai 2018 genehmigtes
Consent Decree. Am 29. August 2017 reichten Kläger beim US District Court für den Eastern District
von New York im Auftrag einer mutmaßlichen Käuferklasse von American Depository Receipts
der Volkswagen AG eine Klage gegen die Volkswagen AG und drei frühere sowie ein amtierendes
Vorstandsmitglied ein. Die Kläger machen im Rahmen des US Securities Exchange Act
von 1934 Ansprüche geltend, wonach die Beklagten bezüglich der Compliance-Maßnahmen
der Volkswagen AG - insbesondere in wettbewerbs- und kartellrechtlicher Hinsicht -
wesentliche Falschaussagen getätigt und Tatsachen ausgelassen haben sollen. Die Kläger
reichten am 13. Juli 2018 eine geänderte Klage ein. Die Beklagten beabsichtigen zu
beantragen, diese Klage abzuweisen. Am 18. Mai 2018 stimmten die EPA und die CARB einer emissionsbezogenen Anpassung von
Fahrzeugen der Generation 1.1 mit V6 3,0 l TDI-Motoren zu. Am 13. Juli 2018 haben
die EPA und die CARB die Anpassungsmaßnahme für Fahrzeuge mit V6 3,0 l TDI-Motor der
Generation 1.2 genehmigt. Am 22. Mai 2018 reichten Kläger eine konsolidierte Sammelklage im Auftrag einer mutmaßlichen
Klasse von bei Franchise-Handelsbetrieben tätigen Volkswagen Vertriebsmitarbeitern
ein. Am 7. Juni 2018 bestellte das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien
anhängigen "Multidistrict Litigation" den Rechtsbeistand der Kläger als Interims-Hauptrechtsbeistand
für die mutmaßliche Klasse. Am 28. Mai 2018 wurde eine beim Bezirksgericht (Provincial Court) von Quebec eingereichte
Sammelklage im Hinblick auf Ansprüche bezüglich Aktien der Volkswagen AG und American
Depositary Receipts zugelassen. Am 1. Juni 2018 wurde beim Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" eine Änderungsanzeige des mit dem US-Justizministerium
(DoJ) und der EPA abgeschlossen dritten Partial Consent Decrees eingereicht, wonach
bestimmte Fälligkeitstermine in Bezug auf die jährliche Berichterstattung geändert
wurden. Am 5. Juni 2018 gab ein Staatsgericht in Illinois einem Antrag auf Abweisung der vom
Attorney General von Illinois gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen statt. Der Bundesstaat hat bezüglich
der Entscheidung Einspruch eingelegt. Am 6. Juni 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des US-Bundesstaats Oklahoma eine Vereinbarung bekannt, wonach
Verbraucheransprüche des Bundesstaats Oklahoma beigelegt werden. Bestandteil dieser
Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht Oklahoma am 6. Juni 2018 genehmigtes Consent
Decree. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen vom 11. Juni 2018 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft
München II das dort anhängige Ermittlungsverfahren ausgeweitet hat. Dem zugrundeliegenden
Durchsuchungsbeschluss lässt sich entnehmen, dass nunmehr auch gegen den Vorstandsvorsitzenden
der AUDI AG (zugleich Vorstandsmitglied der Volkswagen AG) und ein weiteres aktives
Vorstandsmitglied der AUDI AG ermittelt wird. Vorgeworfen wird beiden Beschuldigten
unter anderem Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dieselfahrzeugen auf dem
europäischen Markt im Zeitraum nach Herbst 2015. Der Vorstandsvorsitzende der AUDI
AG wurde am 18. Juni 2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt in diesem Zusammenhang derzeit gegen 20
Personen. Die AUDI AG hat zwei renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts
beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Die Untersuchungen
befinden sich in einem frühen Stadium. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI AG lassen
sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Sollten sich Erkenntnisse ergeben,
die ein vorwerfbares Verhalten oder ein Organisationsverschulden begründen, wird der
Vorstand beziehungsweise der Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen ergreifen. Am 13. Juni 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des Bundesstaats Vermont eine Vereinbarung bekannt, wonach Verbraucheransprüche
des Bundesstaats Vermont beigelegt werden. Am 16. Juli 2018 wurde eine gemeinsame
Vereinbarung zur Abweisung der Klage bei dem Gericht in Vermont eingereicht. Am 13. Juni 2018 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Bußgeldbescheid gegen
die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik erlassen. Der Bußgeldbescheid
knüpft an fahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen von Mitarbeitern der Volkswagen
AG in der Abteilung Aggregate-Entwicklung an und bezieht sich im Zeitraum von Mitte
2007 bis 2015 auf insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Typen EA 189
weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada. Der Bußgeldbescheid sieht
eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd. € vor, die sich aus dem gesetzlichen
Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von 5 Mio. € sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher
Vorteile in Höhe von 995 Mio. € zusammensetzt. Die Volkswagen AG hat die Geldbuße
nach eingehender Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid
rechtskräftig geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen die Volkswagen
AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet. Eine weitere Sanktionierung oder
Einziehung gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften ist daher in Deutschland
im Zusammenhang mit dem einheitlichen Lebenssachverhalt betreffend die Dieselmotoren
der Typen EA 189 weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada, der Gegenstand
des Bußgeldbescheids ist, nicht mehr zu erwarten. Somit geht Volkswagen davon aus,
dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere
in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche
Verfahren haben wird. Das Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem durch
die Staatsanwaltschaft in München in Ermittlung befindlichen Sachverhalt bezüglich
der Audi AG besteht unverändert fort. Von weitergehenden Angaben wird gemäß IAS 37.92
abgesehen, um das Verfahren und die Interessen des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen. Am 25. Juni 2018 erteilte ein Staatsgericht in Pennsylvania seine Zustimmung zu einem
Prozessvergleich, in dessen Rahmen eine frühere Vergleichsvereinbarung zur Beilegung
der bundesstaatlichen Umweltschutzklagen gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
vom Bundesstaat Pennsylvania und neun anderen Bundesstaaten umgesetzt wurde. Diese
Staaten hatten sich gegen die Übernahme der bundesstaatlichen Emissionsnormen entschieden. Am 26. Juni 2018 gab ein Staatsgericht in Missouri einem Antrag auf Abweisung der
vom Attorney General von Missouri gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen statt. Am 26. Juni 2018 hat das Oberlandesgericht München im Spruchverfahren zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtskräftig
entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben ist. Die in
erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29 € je
Aktie wurde bestätigt. Im Rahmen eines Berichtigungsprozesses hat das Oberlandesgericht
München am 30. Juli 2018 den jährlichen Ausgleichsanspruch auf 5,47 € brutto (abzüglich
etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für
diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) festgesetzt.
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München sind rechtskräftig und im Bundesanzeiger
zu veröffentlichen. Danach kann die Barabfindung von 90,29 € pro Aktie gem. § 305
AktG noch binnen zwei Monaten angenommen werden. Am 6. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden im
Zusammenhang mit der Durchsuchung bei der Kanzlei Jones Day entschieden und festgestellt,
dass die Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung von Mandatsunterlagen und Daten
der Volkswagen AG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Die Gesellschaften des
Volkswagen Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren. In Österreich wurde im Berichtszeitraum die erstinstanzliche Zurückweisung der letzten
dort noch anhängigen Anlegerklage im Zusammenhang mit der Dieselthematik rechtskräftig. Seit vielen Monaten untersucht die AUDI AG mit Hochdruck alle Dieselkonzepte auf etwaige
Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenzial. Von Juli 2017 bis Juni 2018 sind die
von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen in verschiedenen Bescheiden des KBA zu Fahrzeugmodellen
mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden. Die im Mai 2018 angestoßenen
Untersuchungen zu den aktuellen Fahrzeugkonzepten der Motorengenerationen Generation
2 evo und Generation 3 sind abgeschlossen. Die wesentlichen Ergebnisse werden derzeit
dem KBA vorgestellt. In Deutschland sind im Zusammenhang mit der Dieselthematik kundenseitig rund 17.300
produktbezogene Einzelklagen gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des
Volkswagen Konzerns anhängig. Von der financialright GmbH wurde nach Einreichung einer Klage aus an sie abgetretenen
Rechten von circa 2.000 Schweizer Kunden nun eine weitere entsprechende Klage von
rund 6.000 slowenischen Kunden gegen die Volkswagen AG erhoben. Die Klagen haben einen
Streitwert von zusammen rund 50 Mio. €. Die private spanische Verbraucherschutzorganisation Organization de Consumidores y
Usuarios (OCU) hat am 9. Mai 2018 eine Sammelklage gegen die Volkswagen Group España
Distribución S.A. erhoben. Die OCU vertritt rund 7.500 spanische Kunden und fordert
für diese Schadensersatz in Höhe von knapp 23 Mio. €. Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum gegenüber den Ausführungen zur voraussichtlichen
Entwicklung des Volkswagen Konzerns im Geschäftsjahr 2018 in den Kapiteln "Prognosebericht"
und "Risiko- und Chancenbericht" - einschließlich der Abschnitte "Risiken aus der
Dieselthematik" und "Rechtsstreitigkeiten/Dieselthematik" sowie der zugrunde liegenden
Sachverhaltsdarstellung im Kapitel "Dieselthematik" -des zusammengefassten Lageberichts
im Geschäftsbericht 2017 auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt erfolgten Veröffentlichungen
sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik und
bei weiteren wesentlichen Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Änderungen. 16. EventualverbindlichkeitenGegenüber den im Geschäftsbericht 2017 beschriebenen Eventualverbindlichkeiten ergeben
sich bis zum 30. Juni 2018 keine wesentlichen Veränderungen. 17. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben sich im Vergleich zum Konzernabschluss
2017 um 2,5 Mrd.€ auf 27,0 Mrd.€ erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus
der Erhöhung des Bestellobligos für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen um
2,1 Mrd. €. Deutscher Corporate Governance KodexDie aktuellen Erklärungen nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, der AUDI AG, der MAN SE und
der RENK AG sind auf den Internetseiten www.volkswagenag.com/ir, www.audi.com/cgk-erklaerung,
www.man.eu/corporate beziehungsweise www.renk.eu/corporated-governance.html dauerhaft
zugänglich. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem StichtagIm Juli 2018 hat die Volkswagen AG eine über die Volkswagen International Finance
N.V., Amsterdam, Niederlande, (Emittentin) im Jahr 2013 emittierte Hybridanleihe mit
einem Nominalvolumen in Höhe von 1,25 Mrd. € aufgekündigt. Die Rückzahlung der Anleihe
einschließlich aller bis dahin angefallener, noch nicht gezahlter Zinsen wird im September
2018 erfolgen. Mit Kündigung der Anleihe ist diese nach IAS 32 als Fremdkapital zu
klassifizieren und kürzt das Eigenkapital und die Nettoliquidität des Volkswagen Konzerns
entsprechend. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze
für die Zwischenberichterstattung der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Zwischenlagebericht
der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns
so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen
Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind. Wolfsburg, 1. August 2018 Volkswagen Aktiengesellschaft Der Vorstand Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, WolfsburgWir haben den verkürzten Konzern-Zwischenabschluss - bestehend aus verkürzter Gewinn-
und Verlustrechnung und verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Bilanz, Eigenkapitalentwicklung,
verkürzter Kapitalflussrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben - und
den Konzern-Zwischenlagebericht der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, für
den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2018, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts
nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des
verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzern-Zwischenlageberichts nach den für
Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung
des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten
Konzern-Zwischenabschluss und dem Konzern-Zwischenlagebericht auf der Grundlage unserer
prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses und
des Konzern-Zwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzern-Zwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den für Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen
von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb
nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht
erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzern-Zwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Wir verweisen auf die im Anhang des Konzern-Zwischenabschlusses im Abschnitt "Wesentliche
Ereignisse" und im Konzern-Zwischenlagebericht im Kapitel "Prognose-, Risiko- und
Chancenbericht" dargestellten aktualisierten Informationen im Zusammenhang mit der
Dieselthematik, die neben den Ausführungen zu den kürzlich bekannt gewordenen Vorwürfen
bei zwei Tochtergesellschaften hinsichtlich des Verdachts auf Betrug und unzulässige
Werbung beziehungsweise hinsichtlich des Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit
dem Verkauf von Dieselfahrzeugen auf dem europäischen Markt im Zeitraum nach Herbst
2015 im Wesentlichen auf die im Konzernabschluss 2017 sowie die im Konzernlagebericht
zum 31. Dezember 2017 dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen verweisen. Auf der Grundlage der dargestellten und diesem Konzern-Zwischenabschluss und Konzern-Zwischenlagebericht
zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen
zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es unverändert keine Bestätigung dafür, dass
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft vor Sommer 2015 Kenntnis von der bewussten Manipulation
der Steuerungssoftware hatten. Sollten im Rahmen der weiteren Untersuchungen neue
Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand der Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik
gewonnen werden, könnten diese gegebenenfalls Auswirkungen auf den Konzern-Zwischenabschluss
und Konzern-Zwischenlagebericht als auch auf den Jahres- beziehungsweise Konzernabschluss
sowie auf den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 und die Vorjahre haben. Die bislang gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungen und Rechtsrisiken basieren
auf dem dargestellten Kenntnisstand einschließlich den Ausführungen zu den kürzlich
bekannt gewordenen Vorwürfen bei zwei Tochtergesellschaften hinsichtlich des Verdachts
auf Betrug und unzulässige Werbung beziehungsweise hinsichtlich des Verdachts auf
Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dieselfahrzeugen auf dem europäischen Markt
im Zeitraum nach Herbst 2015. Aufgrund der mit den laufenden und erwarteten Rechtsstreitigkeiten
zwangsläufig zusammenhängenden Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass zukünftig
die Einschätzung der Risiken anders ausfallen kann. Unsere Urteile zum verkürzten Konzern-Zwischenabschluss und Konzern-Zwischenlagebericht
sind diesbezüglich nicht modifiziert. Hannover, den 1. August 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft scroll
GlossarAusgewählte Begriffe auf einen BlickFahrzyklenBisher wurden Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen der in Europa zugelassenen Fahrzeuge auf einem Rollenprüfstand mit Hilfe des "Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelt. Seit Herbst 2017 wird das bestehende Testverfahren für Abgas und Verbrauch in der EU durch die Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP) sukzessive abgelöst. Diese gilt seit Herbst 2017 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2018 für alle Neufahrzeuge. Ziel dieses neuen Testzyklus ist, CO2 -Emissionen und Verbräuche praxisnäher anzugeben. Eine weitere wichtige europäische Verordnung ist auch die Real Driving Emission (RDE) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, bei der die Emissionen mittels mobiler Abgasmesstechnik zusätzlich auch im realen Straßenverkehr überprüft werden. HybridanleiheDie von Volkswagen begebenen Hybridanleihen werden vollständig dem Eigenkapital zugerechnet.
Während der unbegrenzten Laufzeit stehen der Emittentin zu bestimmten Terminen Kündigungsrechte
zu. Die Zinsausstattung ist bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit fixiert und variiert
später nach Maßgabe der Anleihebedingungen. AktivierungsquoteDie Aktivierungsquote ist als Relation aus den aktivierten Entwicklungskosten und
den gesamten Kosten für Forschung und Entwicklung im Konzernbereich Automobile definiert.
Sie stellt den Anteil der gesamten Primärausgaben für Forschung und Entwicklung dar,
welcher aktivierungspflichtig ist. BruttomargeMit der Bruttomarge wird der prozentuale Anteil des Bruttoergebnisses an den Umsatzerlösen
innerhalb einer Periode ermittelt. Die Bruttomarge gibt Auskunft über die Profitabilität
nach Kosten des Umsatzes. EigenkapitalquoteDie Eigenkapitalquote gibt den prozentualen Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital
zu einem Stichtag an. Diese Quote ist ein Indikator für die Stabilität und Kapitalkraft
des Unternehmens und zeigt den Grad der finanziellen Unabhängigkeit. Forschungs- und EntwicklungskostenquoteDie Forschungs- und Entwicklungskostenquote (F&E-Quote) im Konzernbereich Automobile
setzt die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Relation zu den Umsatzerlösen.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen die Aufwendungen von der Zukunftsforschung
bis zur marktreifen Entwicklung unserer Produkte. Besonderes Augenmerk liegt dabei
auf der umweltfreundlichen Ausrichtung unseres Produktportfolios. Die F&E-Quote belegt
die Anstrengungen für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens: die auf nachhaltiges
Wachstum ausgerichtete Zielsetzung einer wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Netto-Cash-flowDer Netto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile zeigt den Mittelüberschuss aus
dem laufenden Geschäft, der zum Beispiel für Dividendenzahlungen zur Verfügung steht.
Er ergibt sich aus dem Cash-flow des laufenden Geschäfts abzüglich der Investitionstätigkeit
des laufenden Geschäfts. Netto-LiquiditätDie Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile bildet den nicht durch Kreditstand
finanzierten Bestand an Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten, Wertpapieren,
Darlehensforderungen und Termingeldanlagen ab. Zur Absicherung der Geschäftstätigkeit
haben wir das strategische Ziel formuliert, dass die Netto-Liquidität im Konzernbereich
Automobile rund 10% der Umsatzerlöse des Konzerns beträgt. Operatives ErgebnisDie Umsatzerlöse, in denen die Geschäftsentwicklung unserer at-equity-konsolidierten
chinesischen Joint Ventures nicht enthalten ist, sind das finanzielle Abbild unseres
Markterfolgs. Nach Berücksichtigung des Ressourceneinsatzes ist das Operative Ergebnis
Ausdruck der originären Unternehmenstätigkeit und zeigt den wirtschaftlichen Erfolg
des Kerngeschäfts. Operative RenditeDie operative Rendite ist das Verhältnis von erwirtschaftetem Operativen Ergebnis
zu Umsatzerlösen. SachinvestitionsquoteDie Sachinvestitionsquote im Konzernbereich Automobile bringt gleichermaßen unsere
Innovationskraft und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit zum Ausdruck. Bei ihrer Berechnung
werden die Investitionen - im Wesentlichen für die Modernisierung und Erweiterung
der Produktpalette, für umweltfreundliche Aggregate sowie für die Anpassung der Produktionskapazitäten
und Verbesserung der Fertigungsprozesse - ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen des
Konzernbereichs Automobile gesetzt. Umsatzrendite vor SteuernAls Umsatzrendite ist das in Prozent ausgedrückte Verhältnis von Gewinn vor Steuern
und Umsatzerlösen innerhalb einer Periode definiert. Sie zeigt die Höhe des je Umsatzeinheit
erwirtschafteten Gewinns. Die Umsatzrendite gibt Auskunft über die Profitabilität
der gesamten Geschäftstätigkeit vor Abzug von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. ImpressumHERAUSGEBERVolkswagen AG Finanzpublizität Brieffach 1848-2 38436 Wolfsburg Deutschland scroll
INVESTOR RELATIONSVolkswagen AG Investor Relations Brieffach 1849 38436 Wolfsburg Deutschland scroll
FINANZKALENDER30. Oktober 2018Zwischenbericht Januar - September 2018 Neben der deutschen Fassung erscheint der Zwischenbericht in englischer Sprache. Beide Sprachfassungen sind im Internet abrufbar unter: www.volkswagenag.com/ir Printed in Germany 858.809.583.00 |
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