VOLKSWAGEN AGWolfsburgZwischenbericht Januar bis September 2018Wesentliche ZahlenVOLKSWAGEN KONZERNscroll
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Angepasst Alle Zahlen im Bericht sind jeweils für sich gerundet; dies kann bei der Addition
zu geringfügigen Abweichungen führen. Die Vergleichswerte des Vorjahres werden neben
den Werten des aktuellen Berichtszeitraums in Klammern dargestellt. Wesentliche Fakten
Wichtige EreignisseMESSEN UND VERANSTALTUNGENIm dritten Quartal 2018 präsentierten die Marken des Volkswagen Konzerns auf zahlreichen
Messen und Veranstaltungen beeindruckende neue Produkte. Weltpremiere des Modularen E-Antriebs-Baukastens von VolkswagenIm September 2018 zeigte Volkswagen erstmals das Chassis seiner neuen Elektromodell-Familie
ID. und gewährte Medienvertretern aus der ganzen Welt Einblicke in die Plattform-Strategie
für Elektroautos. Der dem ID.-Chassis zugrundeliegende Modulare E-Antriebs-Baukasten
(MEB) soll die Elektromobilität zu bezahlbaren Preisen in die Massenmobilität überführen.
In der Gläsernen Manufaktur Dresden erfuhren die Teilnehmer darüber hinaus weitere
Details über die Hochvolt-Batterie, die das Herzstück des MEB bildet. Ab Ende 2019
wird die vollelektrische ID.-Familie auf Basis des MEB in Zwickau gebaut. Bis Ende
2022 startet der Volkswagen Konzern die Produktion von weltweit 27 MEB-Fahrzeugen
von fünf Konzernmarken; die Bandbreite reicht vom kompakten Kleinwagen über SUVs bis
zum Lifestyle-Bulli. In der ersten Phase sind rund 10 Millionen Konzernfahrzeuge auf
dem MEB geplant. Auch in Sachen Ladeinfrastruktur geht Volkswagen in die Offensive:
In Dresden war erstmals ein Design-Prototyp der "Volks-Wallbox" zu sehen, die das
einfache und bequeme Laden der ID.-Familie zu Hause möglich machen soll. Audi startet ElektrifizierungsoffensiveMit der Weltpremiere des e-tron startete die Marke Audi im September 2018 ihre Elektrifizierungsoffensive.
Der SUV ist das erste rein elektrisch angetriebene Serienmodell der Marke mit den
Vier Ringen. Zwei E-Maschinen treiben den e-tron kraftvoll, umweltschonend und nahezu
lautlos an. Für hervorragende Traktion und Dynamik sorgt eine neue Generation des
quattro-Antriebs: der elektrische Allradantrieb. Ein Schlüsselfaktor für den sportlichen
Charakter und die hervorragende Querdynamik ist die tiefe und zentrale Einbaulage
des Batteriesystems, das für eine langstreckentaugliche Reichweite sorgt. Umfangreiche
Rekuperationsfunktionen und das elektrohydraulisch integrierte Bremsregelsystem tragen
zusammen mit einer ausgeklügelten Aerodynamik zur Effizienzsteigerung bei. Highlight
im Fahrzeug sind die optional erhältlichen virtuellen Außenspiegel. Sie reduzieren
nicht nur den Luftwiderstand, sondern heben auch die Digitalisierung im Auto auf ein
neues Niveau. Bis 2025 will Audi zwölf Automobile mit reinem Elektroantrieb -von der
Kompaktklasse bis in die Oberklasse -in den wichtigsten Märkten weltweit anbieten. Weltpremiere des neuen Porsche MacanPorsche hat im Juli 2018 in Shanghai erstmals den neuen Macan vorgestellt. Der seit
2014 sehr erfolgreiche Kompakt-SUV wurde in puncto Design, Komfort, Konnektivität
und Fahrdynamik umfassend aufgewertet. Damit bleibt der Macan das sportliche Aushängeschild
in seinem Segment. Im Stil der Porsche-Design-DNA ist der neue Macan mit einem dreidimensional
ausgearbeiteten LED-Heckleuchtenband ausgestattet. Die LED-Technik ist künftig auch
bei den Hauptscheinwerfern serienmäßig. Auffälligste Neuerungen im Innenraum sind
der 10,9 Zoll große Touchscreen des neuen Porsche Communication Management (PCM),
die neu angeordneten und gestalteten Lüftungsdüsen und das aus dem 911 bekannte GT-Sportlenkrad.
Das PCM erlaubt den Zugang zu neuen digitalen Funktionen wie der intelligenten Sprachsteuerung
und der serienmäßigen Online-Navigation. Das Angebot an Komfort-Ausstattungen wird
unter anderem um einen Stauassistenten, eine beheizbare Frontscheibe und einen Ionisator
zur Verbesserung der Luftqualität im Innenraum erweitert. Weltpremiere des SEAT TarracoSEAT feierte im September 2018 das Debüt des neuen Tarraco. Das auf dem MQB basierende
Flaggschiff der spanischen Marke ergänzt die Modellpalette und ist neben dem Arona
und dem Ateca das größte Fahrzeug der SUV-Familie von SEAT. Der Tarraco verbindet
modernste Technologie, dynamisches, agiles Handling, uneingeschränkte Alltagstauglichkeit
und Funktionalität mit elegantem und zukunftsweisendem Design. Sein markanter Kühlergrill
und die charakteristischen LED-Scheinwerfer zeigen die zukünftige Designsprache kommender
SEAT Modelle. Mit bis zu sieben Sitzen bietet er ausreichend Platz im Innenraum. Der
neue Tarraco verfügt über eine Reihe an Fahrerassistenzsystemen, die das Fahren auch
bei schwierigeren Bedingungen komfortabler und sicherer machen: Spurhalteassistent
und Front Assist mit City-Notbremsfunktion sind serienmäßig an Bord. Weitere Systeme,
wie zum Beispiel der Blind-Spot-Sensor, der Stauassistent, der Fernlicht- oder der
Notfallassistent, sind optional erhältlich. Die hochmodernen Motoren verfügen alle
über Direkteinspritzung, Turboaufladung und Start-Stopp-Automatik. IAA Nutzfahrzeuge in HannoverAuf der IAA Nutzfahrzeuge in Hannover präsentierte Volkswagen Nutzfahrzeuge zahlreiche neue Lösungen für den nachhaltigen Transport von Menschen und Gütern in urbanen Regionen. Mit dem ABT e-Caddy und dem ABT e-Transporter wurden erstmals zwei rein elektrisch angetriebene Umbaulösungen für den Stadtverkehr vorgestellt, die zusammen mit dem strategischen Partner ABT entwickelt wurden und die Lücke im elektrifizierten Modellprogramm der Marke schließen sollen. Der 120 km/h schnelle ABT e-Caddy kann rund 200 km mit einer Batterieladung zurücklegen. Er wird bereits Mitte des kommenden Jahres auf den Markt kommen und mit einem Laderaumvolumen von 4,2 m3 zu den geräumigsten E-Fahrzeugen seiner Klasse gehören. Mit dem ABT e-Transporter setzt Volkswagen Nutzfahrzeuge den Antrieb seines vielseitig einsetzbaren Bestsellers unter Strom. Der Zero-Emission-Van kann, je nach Aufbau seines skalierbaren Batteriesystems, bis zu 400 km rein elektrisch zurücklegen. Als weitere Weltpremiere stellte Volkswagen Nutzfahrzeuge das Concept Car ID. BUZZ
CARGO vor. Das Fahrzeug ist vollelektrisch, vernetzt und automatisiert im Stadtverkehr
von Morgen unterwegs und hält viele Designlösungen und maximalen Komfort für den Fahrer
bereit. Zum Beispiel können Servicemonteure oder Wartungstechniker ein elektrifiziertes
Regalsystem im Innenraum nutzen, das mit ihrem Auftrags- und Bestellsystem vernetzt
ist. Nach dem e-Crafter, der im September als erster großer Zero-Emission-Transporter
der Marke seine Markteinführung feierte und damit den Start der Elektromobilitätsoffensive
markierte, zeigte Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover mit der Studie Crafter HyMotion
ein weiteres elektrifiziertes Modell der Crafter-Baureihe. Der Crafter HyMotion ist
ein elektrisch angetriebener Transporter, der durch eine Brennstoffzelle mit Energie
versorgt wird. Seine Tanks sind modular ausgelegt und ermöglichen Reichweiten von
350 bis 500 km. Ein eindrucksvolles Signal für die Kooperation innerhalb der TRATON GROUP lieferten die Nutzfahrzeug-Marken MAN und Scania zum Auftakt der IAA Nutzfahrzeuge, indem ein aus Fahrzeugen beider Marken bestehender Platoon auf dem Messegelände in Hannover vorfuhr. Bei Platooning handelt es sich um eine mögliche Form des automatisierten Fahrens, bei dem die Fahrzeuge elektronisch vernetzt in geringem Abstand hintereinander fahren. So lassen sich Kraftstoff- und CO2 -Einsparungen erzielen, bei gleichzeitig deutlich erhöhter Sicherheit. MAN gab auf der IAA Nutzfahrzeuge einfache Antworten auf komplexe Fragen zu den Themen
Elektromobilität und Digitalisierung. Neben dem vollelektrisch angetriebenen Verteiler-Lkw
MAN eTGM zeigte das Münchner Traditionsunternehmen auch den MAN eTGE, eine batterieelektrische
Variante des neuen Transporters. Als einer der ersten Hersteller stellt MAN damit
vollelektrische Lösungen für den gesamten Bereich der City-Logistik zwischen 3 und
26 Tonnen vor. Die Fahrzeuge fahren emissionsfrei und tragen damit zur Verbesserung
der Stadtluft bei. Aufgrund der geringen Fahrgeräusche können sie vermehrt nachts
eingesetzt werden, zum Beispiel für die Belieferung des Handels. Noch einen Schritt
weiter geht MAN mit der Studie MAN CitE, einem elektrisch angetriebenen Lkw voller
kreativer Lösungen für den innerstädtischen Verteilverkehr. Eine ungewöhnlich niedrige
Einstiegshöhe, besonders breite Türen, ein ergonomisch optimiertes Cockpit, große
Seitenfenster und ein 360-Grad-Kamerasystem bieten dem Fahrer bei seiner täglichen
Arbeit hohe Sicherheit und Komfort. Die Reichweite des CitE liegt bei bis zu 100 km
-mehr als genug für den städtischen Lieferverkehr. Bei den Bussen stellte MAN den
seriennahen Prototyp MAN Lion's City E vor. Der Elektrobus wird durch einen Zentralmotor
an der Achse angetrieben. Das schafft Platz für einen optimierten Sitzbereich im Heck
mit vier zusätzlichen Plätzen. Die Batterien sind crashsicher und platzsparend auf
dem Dach untergebracht. Sie ermöglichen eine Reichweite von bis zu 270 km und können
in nur drei Stunden aufgeladen werden. Außerdem stellte MAN in Hannover neue maßgeschneiderte
Dienstleistungen aus seinem Bereich MAN DigitalServices vor. Scania hat auf der IAA Nutzfahrzeuge erstmals ausschließlich Fahrzeuge mit alternativen
Antrieben präsentiert. Dazu zählt ein Hybrid-Lkw der neuen Generation für den urbanen
Lieferverkehr. Er wird vom Scania DC09, einem Fünfzylinder-Reihenmotor, angetrieben,
der mit HVO (hydriertem Pflanzenöl) oder Diesel betrieben werden kann. Parallel dazu
verfügt das Fahrzeug über einen Elektromotor mit 130 kW (177 PS). Der neue Service
Scania Zone unterstützt dabei, dass alle Emissionsauflagen und Geschwindigkeitsbeschränkungen
in den entsprechenden Gebieten erfüllt werden. Zudem feierte Scania in Hannover die
Weltpremiere des ersten Reisebusses, der einen alternativen Kraftstoff nutzt. Der
mit Flüssiggas (LNG) betriebene Scania Interlink MD hat eine Reichweite von bis zu
1.000 km und stellt aufgrund der guten Verfügbarkeit von LNG eine zeitgemäße und zukunftsfähige
Alternative dar. Die Messebesucher konnten darüber hinaus den elektrisch betriebenen
Stadtbus Citywide besichtigen und sich über die zahlreichen Scania Dienstleistungen
informieren. Die in Südamerika vertretene Marke Volkswagen Caminhões e Ônibus zeigte in Hannover
den e-Delivery mit neuem Antriebsstrang und neuem Batteriesatz. Der elektrisch angetriebene
Lkw verfügt über eine Leistung von 260 kW (353 PS) und kann mehr als 200 km zurücklegen.
Außerdem war auf dem Messestand der Volksbus e-Flex zu sehen. Er basiert auf einer
flexiblen Architektur, die alle Varianten der Elektromobilität zulässt: vom Hybridantrieb
über den Plug-in-Hybrid bis hin zur reinen Elektrotraktion. AUSZEICHNUNGENDie Marke Volkswagen Pkw erhielt Anfang Juli 2018 zum dritten Mal in Folge den "Plus
X Award" in der Kategorie Innovativste Marke des Jahres. Volkswagen begeisterte die
internationale, unabhängige Jury, die in diesem Jahr Experten aus 26 Branchen umfasste,
mit einem exzellent aufgestellten Produktportfolio, das viele unterschiedliche Kundenbedürfnisse
anspricht. Zudem wurde Volkswagen Pkw als "Beste Automobilmarke 2018" in der Kategorie
der Automobilhersteller ausgezeichnet. Der "Plus X Award" ist einer der weltweit bedeutendsten
Innovationspreise für Technologie, Sport und Lifestyle. Im Juli 2018 kürte das internationale Marktforschungsinstitut J.D. Power in einer
Langzeit-Zufriedenheitsstudie den Audi Q5 zum Gewinner in der Fahrzeugklasse Kompakt-SUV.
Rund 15.000 Personen, die ihr Auto seit etwa zwei Jahren fahren, wurden per Online-Interview
nach ihren Erfahrungen in den Kategorien Qualität/Zuverlässigkeit, Attraktivität und
Unterhaltskosten befragt. Ebenfalls im Juli 2018 gewann das Volkswagen Stammwerk in Wolfsburg den "Automotive
Lean Production Award", der jährlich von der Fachpublikation Automobil Produktion
und der Beratungsgesellschaft Agamus Consult vergeben wird. Laut Experten-Jury ist
das Stammwerk in Wolfsburg auf dem Weg zu mehr Produktivität und Effizienz. Im Werk
wurden Lean-Lösungen an mehr als 50 Stationen in den Bereichen Presswerk, Karosseriebau,
Lackiererei, Montage und Logistik -unter anderem vor dem Hintergrund von Industrie
4.0 -bewertet. MAN Truck & Bus erhielt im Juli 2018 bei den britischen "Motor Transport Awards" für
seinen TGX die Auszeichnung "Fleet Truck of the Year 2018". Hohe Effizienz, niedrige
Betriebskosten und der Fahrkomfort überzeugten die Jury. Seit 32 Jahren gelten die
"Motor Transport Awards" als Benchmark für Exzellenz unter den britischen Flottenbetreibern. Im September 2018 erhielt der Touareg der Marke Volkswagen Pkw beim Euro NCAP Crashtest
die Bestwertung von fünf Sternen. Darüber hinaus überzeugte der Audi A6 die Crashtest-Experten,
die das Modell ebenfalls mit fünf Sternen bewerteten. Die übergreifende Sicherheitsbewertung
setzt sich aus den Ergebnissen in den vier Kategorien Insassenschutz für Erwachsene
und Kinder, Fußgängerschutz und Sicherheitsunterstützung zusammen. Euro NCAP ist seit
20 Jahren ein strenger Maßstab für das Sicherheitsniveau von Automobilen in Europa. Ebenfalls im September 2018 konnte MAN Truck & Bus mit seinem aFAS (automatisch fahrerlos
fahrendes Absicherungsfahrzeug auf Autobahnen) den ersten "Truck Innovation Award"
für das Jahr 2019 -verliehen durch die Jury des International Truck of the Year (IToY)
-gewinnen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen automatisierten Sicherheits-Lkw,
der für die Absicherung von Wanderbaustellen auf Autobahnen entwickelt wurde. Bei der Leserwahl des Fachmagazins auto motor und sport gewannen die Marken Volkswagen
Pkw und Audi im September 2018 in sechs Kategorien den "Car Connectivity Award". Über
10.500 Teilnehmer stimmten online in elf Kategorien über Vernetzungstechniken und
Fahrzeuge ab. Die Marke Volkswagen Pkw überzeugte mit der We-Park-App in der Kategorie
Preis-Leistungs-Stars. Audi wurde mit seinem A8 in der Kategorie Connected Cars auf
den ersten Platz gewählt. Als bestes Soundsystem setzte sich das Bang & Olufsen Advanced
Sound System im Audi A7 Sportback durch, bei den Navigationssystemen überzeugte die
Audi MMI Navigation plus. In den Kategorien Komfort- und Sicherheitsassistenzsysteme
belegte Audi ebenfalls Platz eins. Bei dem Wettbewerb Autonis -ebenfalls im September 2018 von auto motor und sport durchgeführt
-stimmten rund 12.000 Teilnehmer online über ihre Design-Favoriten ab. Die Marke Volkswagen
Pkw überzeugte mit dem up! GTI als Gewinner der Kategorie Minicars. Porsche wurde
mit seinem 911 GT3 in der Kategorie Sportwagen gekürt. Audi gewann die Wertung Innenraum-Designmarke
2018. Bei dem Automotive Brand Contest des German Design Council hat der Volkswagen Konzern
im September 2018 gleich mehrere Auszeichnungen verliehen bekommen. Die Marke Volkswagen
Pkw erhielt mit dem T-Roc die Höchstwertung "Best of Best" in der Kategorie Exterior
Volume Brand. Der Touareg wurde zum "Best of Best" in der Kategorie Interior gekürt.
Darüber hinaus wurde dem ID. VIZZION eine Auszeichnung in der Kategorie Concepts verliehen.
Die Marke SEAT wurde mit dem CUPRA eRacer, dem ersten rein elektrischen Tourenwagen
der Welt, in derselben Kategorie ausgezeichnet. Bentley erhielt mit seinem Continental
GT den Titel "Best of Best" in den Kategorien Exterior Premium Brand und Interior.
Der renommierte Designpreis ist der einzige internationale Designwettbewerb für Automobilmarken
und zählt zu den wichtigsten Branchenevents; die unabhängige Expertenjury setzt sich
aus Vertretern der Medien, des Designs, der Kommunikation sowie der Hochschulen zusammen. JUBILÄENIm August 2018 ist im tschechischen SKODA-Werk Kvasiny der einmillionste SUV vom Band
gelaufen. Bei dem Jubiläumsfahrzeug handelte es sich um einen Karoq in Emerald Grün
metallic. Ebenfalls im August 2018 feierte das mexikanische Werk Puebla der Marke Volkswagen
Pkw das 12-millionste Fahrzeug seit Produktionsstart 1967, ein Tiguan mit der Farbe
Habanero-Orange. Puebla ist das zweitgrößte Werk der Marke Volkswagen Pkw außerhalb
Europas. KOOPERATIONENAnfang Juli 2018 unterzeichneten die Volkswagen Group China und SEAT eine Absichtserklärung
mit der Anhui Jianghuai Automobile Group Corp. Ltd. (JAC). Die drei Parteien wollen
gemeinsam ein neues Zentrum für Forschung und Entwicklung mit Fokus auf Elektrofahrzeuge
und Technologien für Konnektivität und Autonomes Fahren einrichten sowie eine eigene
leistungsstarke Plattform für batterieelektrische Fahrzeuge am Markt etablieren. Im Juli 2018 hat die Volkswagen Group China mit dem langjährigen Joint-Venture-Partner
FAW sowie mit dem China Intelligent and Connected Vehicles (Beijing) Research Institute
Co. Ltd. Absichtserklärungen in den Bereichen Elektromobilität, Konnektivität, Mobilitätsdienste
und Autonomes Fahren unterzeichnet. Ziel ist es, mit den chinesischen Partnern die
breit angelegte Elektrooffensive in der Volksrepublik sowie den Einsatz neuer Technologien
weiter konsequent voranzutreiben. Im September 2018 haben die TRATON AG und Hino Motors ihre strategische Partnerschaft
vertieft. Ziel ist die Gründung eines gemeinsamen Joint Ventures für die Beschaffung
und die Bündelung ihrer Kräfte im Bereich Elektromobilität. Hino ist seit über 25
Jahren im Bereich der elektrifizierten Fahrzeuge tätig und verfügt über die weltweit
größte Flotte von Hybrid-Nutzfahrzeugen. Ebenfalls im September 2018 haben die TRATON AG und die chinesische CNHTC Group (Sinotruk)
einen weiteren Ausbau ihrer langfristigen Partnerschaft bekannt gegeben. Ziel ist
es, ein neues Joint Venture zu gründen, um einen schweren Lkw von MAN für China zu
entwickeln. Außerdem soll die Kooperation in den Bereichen Technologie und Beschaffung
evaluiert und intensiviert werden. Volkswagen hat Ende September 2018 eine strategische Partnerschaft mit Microsoft geschlossen,
um gemeinsam die Volkswagen Automotive Cloud zu entwickeln. Die Partnerschaft bildet
die Grundlage, um die globale Cloud-Expertise von Microsoft mit der Erfahrung von
Volkswagen als Automobilunternehmen mit weltweiter Marktpräsenz zu verbinden. Volkswagen
geht damit einen entscheidenden Schritt im Wandel hin zum Mobilitätsanbieter mit einer
vollvernetzten Fahrzeugflotte und mit dem digitalen Ökosystem "Volkswagen We". Mit
dem Aufbau der Volkswagen Automotive Cloud will Volkswagen künftig digitale Dienste
auf seine gesamte Flotte ausweiten. Die erarbeiteten Lösungen sollen langfristig auch
auf weitere Konzernmarken in allen Regionen der Welt ausgerollt werden. NEUE PRODUKTIONSSTANDORTE IN CHINADer Volkswagen Konzern eröffnete im Zuge seiner Lokalisierungsstrategie für China
bis Ende August 2018 an den Standorten Qingdao, Foshan und Tianjin drei neue FAW-Volkswagen-Fahrzeugwerke
sowie das Komponentenwerk Volkswagen FAW Platform Tianjin Branch. Im Werk Tianjin
sollen künftig jährlich 300.000 SUV-Modelle vom Band rollen und damit die Basis für
die SUV-Offensive der Volkswagen Group China bilden. In Tianjin wurden die Fahrzeug-
und Komponentenwerke an einem Standort gebündelt, um zusammen mit dem bestehenden
Getriebewerk weitere Synergien zu nutzen und die Produktionseffizienz zu steigern.
Die Eröffnung der zweiten Fahrzeugfertigung in Foshan mit einer Gesamtkapazität von
jährlich 600.000 Fahrzeugen ist wegweisend für die Elektrifizierungsstrategie "Roadmap
E" des Volkswagen Konzerns. Dort soll bis 2020 die Fertigung von Fahrzeugen auf dem
Modularen E-Antriebs-Baukasten (MEB) und von MEB-Batteriesystemen aufgenommen werden.
Auch in Qingdao werden neben Autos mit Verbrennungsmotor in Zukunft elektrifizierte
Fahrzeuge vom Band laufen können. Zudem wird dort die Produktion von Batteriesystemen
für die MQB-Plattform stattfinden. Alle vier neuen Fabriken erhöhen die Flexibilität
von Volkswagen Group China deutlich, auf Kundenbedürfnisse schneller reagieren zu
können. AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DES BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAGS MIT DER MAN SEDie TRATON AG (vormals Volkswagen Truck & Bus AG), eine 100-prozentige Tochtergesellschaft
der Volkswagen AG, hat am 22. August 2018 den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
(BGAV) mit der MAN SE mit Wirkung zum 1. Januar 2019 außerordentlich gekündigt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht München in einem Spruchverfahren zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtskräftig
entschieden, dass die in dem Vertrag angebotene Barabfindung auf 90,29 € je Aktie
und der jährliche Ausgleich auf 5,47 € brutto je Aktie zu erhöhen ist. Daraus ergibt
sich eine signifikante Erhöhung des jährlich zu zahlenden Ausgleichs an die Minderheitsaktionäre
der MAN SE. Da dieser nach Auffassung des Vorstands der TRATON AG nunmehr in keinem
angemessenen Verhältnis zur Gewinnabführung der MAN SE und den anderweitigen Vorteilen
aus dem BGAV steht, hat die TRATON AG das ihr in diesem Fall nach § 304 Abs. 4 Aktiengesetz
zustehende außerordentliche Kündigungsrecht ausgeübt. Im Anschluss an die Bekanntmachung der Eintragung der Beendigung des BGAV ins Handelsregister
Anfang des Jahres 2019 erhalten die außenstehenden Aktionäre der MAN SE nach den Bestimmungen
des BGAV das Recht, ihre Aktien in einem Zeitraum von zwei Monaten zum Barabfindungspreis
von 90,29€ der TRATON AG anzudienen. DIESELTHEMATIKIm Oktober 2018 hat die Staatsanwaltschaft München II einen Bußgeldbescheid gegen
die AUDI AG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten
von der AUDI AG hergestellten beziehungsweise vertriebenen V6/V8-Dieselaggregaten
und Dieselfahrzeugen erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von
insgesamt 800 Mio.€ vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in
Höhe von 5 Mio.€ für eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Organisationseinheit
"Abgas Service/Zulassung Aggregate" sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
von 795 Mio. € zusammensetzt. Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung
akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig
geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das gegen die AUDI AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren
beendet. VORSTANDSANGELEGENHEITENHerr Stefan Sommer hat mit Wirkung zum 1. September 2018 im Konzernvorstand das Ressort
Komponente und Beschaffung übernommen. Herr Sommer folgt in seiner Funktion auf Herrn
Francisco Javier Garcia Sanz, der das Unternehmen im April 2018 auf eigenen Wunsch
verlassen hatte. Mit Wirkung vom 2. Oktober 2018 ist Herr Rupert Stadler aus dem Vorstand der Volkswagen
AG und aus dem Vorstand der AUDI AG ausgeschieden. Die Aufsichtsräte beider Unternehmen
haben am selben Tag einer entsprechenden Vereinbarung zur Beendigung seiner Ämter
sowie seiner Dienstverträge zugestimmt. Volkswagen AktieIm Zeitraum Januar bis September 2018 waren an den internationalen Aktienmärkten insgesamt
sinkende Kurse bei volatilem Verlauf zu sehen. Der DAX lag unter dem Wert zum Jahresende 2017. Unsicherheiten hinsichtlich der Wirtschaftspolitik
der US-Regierung, der Geldpolitik -sowohl der US-Notenbank als auch der Europäischen
Zentralbank - sowie wirtschaftliche Risiken einiger Staaten belasteten anhaltend die
Notierungen. Positive Auswirkungen hatten aussichtsreiche konjunkturelle Entwicklungen
wichtiger Industrienationen und die Regierungsbildung in EU-Staaten. Die Kurse der Vorzugsaktie und der Stammaktie der Volkswagen AG folgten in den ersten neun Monaten 2018 bei hoher Volatilität dem sinkenden Marktumfeld. Positive Impulse lieferten die starke Liquidität sowie die Weiterentwicklung der Führungsstruktur des Volkswagen Konzerns. Belastet wurden die Notierungen insbesondere durch Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen regulatorischen Rahmenbedingungen für Diesel- und Elektrofahrzeuge, der Dieselthematik, der US-Zollpolitik sowie des Testverfahrens zur Bestimmung von Schadstoff- und CO2 -Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen -das sogenannte WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Angaben und Erläuterungen zum Ergebnis je Aktie finden Sie im Anhang des Konzern-Zwischenabschlusses.
Weitere Daten zur Volkswagen Aktie sowie Nachrichten, Berichte und Präsentationen
zum Unternehmen sind auf der Internetseite www.volkswagenag.com/ir abrufbar. KENNZAHLEN ZU DEN VOLKSWAGEN AKTIEN UND MARKTINDIZES VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER 2018scroll
KURSENTWICKLUNG VON DEZEMBER 2017 BIS SEPTEMBER 2018Index auf Basis der Monatsendkurse, Stand 31.12.2017 = 100![]() GeschäftsverlaufGESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGIn den ersten neun Monaten des Jahres 2018 setzte die Weltwirtschaft ihr robustes
Wachstum mit im Zeitverlauf nachlassendem Tempo fort. Während die durchschnittliche
Expansionsrate des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften
leicht über dem Wert der Vorjahresperiode lag, befand sie sich in den Schwellenländern
auf einem gleichbleibenden Niveau. Die Preise für Energie und Rohstoffe erhöhten sich
mehrheitlich gegenüber dem Vorjahreszeitraum bei einem nach wie vor vergleichsweise
niedrigen Zinsniveau. Zunehmende handelspolitische Verwerfungen auf internationaler
Ebene führten zu erheblich gestiegener Unsicherheit. Die Konjunktur in Westeuropa verzeichnete von Januar bis September 2018 insgesamt
ein solides Wachstum bei abnehmender Dynamik. Diese Entwicklung war mehrheitlich sowohl
bei den nordeuropäischen als auch bei den südeuropäischen Ländern zu verzeichnen. In Deutschland setzte sich der Wachstumstrend bei einer guten Lage am Arbeitsmarkt
im Berichtszeitraum mit verminderter Dynamik fort, wobei sich sowohl die Stimmung
der Unternehmen als auch die der Konsumenten über die letzten Monate hinweg eintrübte. Die Volkswirtschaften Zentraleuropas erzielten in den ersten drei Quartalen 2018 weiterhin
verhältnismäßig hohe Wachstumsraten. In Osteuropa begünstigte das im Vorjahresvergleich
höhere Energiepreisniveau die wirtschaftliche Entwicklung. Die russische Wirtschaft
setzte die konjunkturelle Erholung langsam fort. In der Türkei kam es nach der ersten Jahreshälfte zu einem erheblichen wirtschaftlichen
Einbruch. Südafrika wies in den ersten neun Monaten 2018 bei anhaltenden strukturellen
Defiziten und politischen Herausforderungen eine im Vergleich zum Vorjahr reduzierte
Steigerungsrate des BIP aus. Das Wachstum der US-Wirtschaft stieg im Berichtszeitraum weiter an. Wesentliche Impulse
kamen von der privaten Inlandsnachfrage. Die US-Zentralbank hob aufgrund der stabilen
Lage am Arbeitsmarkt und der erwarteten Inflationsentwicklung den Leitzins sukzessive
an. Sowohl in Kanada als auch in Mexiko ließ die Dynamik im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahreszeitraum nach. Brasilien hat die konjunkturelle Talsohle hinter sich gelassen und das leichte Wirtschaftswachstum
der Vorquartale fortgesetzt; die Lage in Südamerikas größter Volkswirtschaft blieb
dennoch angespannt. Argentiniens wirtschaftliche Lage verschlechterte sich im Verlauf
der ersten neun Monate des Jahres 2018 bei anhaltend hoher Inflation deutlich. Aufgrund
der schwierigen Situation beantragte die Regierung Finanzhilfen beim Internationalen
Währungsfonds. Die chinesische Wirtschaft wuchs im Berichtszeitraum mit nahezu unverändert hoher
Dynamik. Im Kontext handelspolitischer Auseinandersetzungen mit den USA reagierte
die Regierung mit einer Ausdehnung staatlicher Stützungsmaßnahmen. Indien hob sich
aufgrund seiner starken konjunkturellen Entwicklung von den meisten Schwellenländern
ab, verzeichnete jedoch im Jahresverlauf eine nachlassende Wachstumsgeschwindigkeit
auf hohem Niveau. Japan registrierte gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum
ein abgeschwächtes BIP-Wachstum. DEVISENKURSENTWICKLUNG VON DEZEMBER 2017 BIS SEPTEMBER 2018 Index auf Basis der Monatsendkurse, Stand 31.12.2017 = 100![]() ENTWICKLUNG DER PKW-MÄRKTEDie weltweite Pkw-Nachfrage ist von Januar bis September 2018 gestiegen (+1,2%). Sie
lag damit im neunten Jahr in Folge über dem vergleichbaren Vorjahreswert. Während
in Westeuropa und Asien-Pazifik die Nachfrage nur leicht zunahm, verzeichneten die
Regionen Zentral- und Osteuropa sowie Südamerika deutliche Zuwächse. Dagegen blieben
die Verkäufe in Nordamerika leicht unter dem Vorjahreswert. In Westeuropa lag die Pkw-Nachfrage im Berichtszeitraum aufgrund der positiven Entwicklung
im zweiten Quartal leicht über dem Vorjahresniveau. Die Umstellung auf das Testverfahren
WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zum 1. September 2018
führte zu Vorzieheffekten in den Monaten Juli und August und zu signifikanten Rückgängen
im September. Insgesamt verlangsamte sich das Wachstum im Vergleich zur Vorjahresperiode.
In den größten Einzelmärkten entwickelten sich die Neuzulassungen uneinheitlich. Auf
dem spanischen Markt führten vor allem attraktive Kaufanreize zu einer zweistelligen
Zuwachsrate. In Frankreich begünstigten positive gesamtwirtschaftliche Faktoren einen
Anstieg der Pkw-Verkäufe. Dagegen waren die Neuzulassungen in Italien aufgrund einer
abnehmenden Privatnachfrage -unter anderem beeinflusst durch die politische Unsicherheit
während der Regierungsbildung -insgesamt leicht rückläufig. In Großbritannien wurde
das hohe Niveau der Vorjahre deutlich verfehlt. Der ungewisse Ausgang der Austrittsverhandlungen
zwischen der EU und Großbritannien belastete die Nachfrage. Der Anteil der neu zugelassenen
Dieselfahrzeuge (Pkw) in Westeuropa sank im Zeitraum Januar bis September 2018 auf
36,8 (45,3) %. In Deutschland übertraf die Zahl der Pkw-Neuzulassungen in den ersten neun Monaten
2018 den Wert des Vorjahreszeitraums. Damit wurde der zweitbeste Wert seit 1999 erreicht.
Neben der weiterhin guten konjunkturellen Lage haben Verkaufshilfen der Anbieter,
insbesondere in Form eines Umweltbonus, das sehr hohe Niveau begünstigt. Die positive
Entwicklung war ausschließlich auf den hohen Anstieg der privaten Zulassungen zurückzuführen. In der Region Zentral- und Osteuropa stieg die Pkw-Nachfrage im Berichtszeitraum gegenüber
den ersten drei Quartalen 2017 weiter deutlich an. Die zentraleuropäischen EU-Märkte
wiesen dabei positive Veränderungsraten auf. In Osteuropa nahm die Zahl der neu zugelassenen
Pkw ebenfalls weiter zu. Dies hatte seine Ursache vor allem im hohen Zuwachs des russischen
Marktes, der durch staatliche Absatzförderprogramme unterstützt wurde. Der Pkw-Markt in der Türkei verzeichnete vor allem aufgrund der Verschlechterung der
gesamtwirtschaftlichen Situation einen erheblichen Nachfragerückgang. Auf dem Pkw-Markt
in Südafrika lag die Zahl der Neuzulassungen in den ersten neun Monaten 2018 nahezu
auf dem schwachen Niveau des Vorjahres. Die veränderten politischen Rahmenbedingungen
infolge des Präsidentschaftswechsels brachten kaum positive Impulse für die Inlandsverkäufe. In Nordamerika gingen die Verkaufszahlen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (bis
6,35 t) im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahreswert leicht zurück. Die stabile
Marktsituation auf hohem Niveau in den USA wurde durch die gute Beschäftigungslage
und die höhere Kaufkraft der Konsumenten begünstigt. Die Verschiebung der Nachfrage
von klassischen Pkw hin zu leichten Nutzfahrzeugen wie SUV- und Pickup-Modellen hielt
im Berichtszeitraum an. Der kanadische Automobilmarkt verfehlte aufgrund der seit
dem zweiten Quartal rückläufigen Verkaufszahlen den Höchststand des Vorjahres leicht.
In Mexiko fiel die Zahl der verkauften Fahrzeuge deutlich unter den hohen Wert des
vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Auf den Märkten der Region Südamerika legten die Neuzulassungen für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge in den ersten neun Monaten 2018 im Vergleich zum niedrigen Vorjahresniveau
deutlich zu. In Brasilien setzte sich die im Jahresverlauf 2017 begonnene Erholung
der Automobilnachfrage mit hohem Tempo fort. Die Zahl der Neuzulassungen lag allerdings
noch merklich unter dem Rekordniveau aus 2012. In Argentinien wirkte sich die Verschlechterung
der gesamtwirtschaftlichen Situation seit Juni 2018 auch negativ auf die Nachfrage
nach Pkw und leichten Nutzfahrzeugen aus. Dies führte insgesamt zu einem leichten
Rückgang im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In der Region Asien-Pazifik nahm die Zahl der Pkw-Neuzulassungen im Berichtszeitraum
weiter zu. Das Nachfragevolumen des chinesischen Pkw-Marktes lag von Januar bis September
2018 jedoch nur leicht über dem Vorjahreswert. Der Handelskonflikt zwischen China
und den USA belastete unter anderem das Geschäfts- und Verbrauchervertrauen und führte
im dritten Quartal zu einem deutlichen Marktrückgang. In Indien erreichten die Pkw-Verkäufe
im Berichtszeitraum einen neuen Höchststand. Die in der ersten Jahreshälfte kräftige
Ausweitung war insbesondere auf die Entlastung durch die zum 1. Juli 2017 eingeführte,
landesweit einheitliche Waren- und Dienstleistungssteuer sowie attraktive Preis- und
Finanzierungsangebote zurückzuführen. Der japanische Pkw-Markt blieb dagegen leicht
unter dem vergleichbaren Vorjahresvolumen. Der Rückgang war unter anderem auf den
nachlassenden Einführungseffekt neuer Modelle zurückzuführen. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR NUTZFAHRZEUGEVon Januar bis September 2018 lag die weltweite Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen
leicht unter dem Vorjahresniveau. Trotz des ungewissen Ausgangs der Austrittsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien
lagen die Neuzulassungen in Westeuropa leicht über dem Niveau des Vorjahres. In Deutschland
lag die Nachfrage im Berichtszeitraum ebenfalls über der Vergleichsperiode 2017. Das Zulassungsvolumen von leichten Nutzfahrzeugen in Zentral- und Osteuropa verzeichnete
eine spürbare Steigerung gegenüber dem Vorjahr. In Russland waren die Zulassungen
in den Monaten Januar bis September 2018 ebenfalls spürbar höher als im Vorjahr. Für Nord- und Südamerika berichten wir über den "light vehicle market" im Bereich
der Pkw-Märkte. Darin sind sowohl Pkw als auch leichte Nutzfahrzeuge enthalten. In der Region Asien-Pazifik sank die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen im Vergleich
zum Vorjahr leicht. In China, dem dominierenden Markt der Region und dem größten Markt
weltweit, wurde das Zulassungsvolumen des Vorjahres deutlich verfehlt. In Indien,
Thailand und Indonesien wurde die Anzahl neu zugelassener Fahrzeuge im Vergleich zum
Vorjahr teilweise stark überschritten. Die weltweite Nachfrage nach mittelschweren und schweren Lkw mit einem Gesamtgewicht
von mehr als 6 t lag von Januar bis September 2018 auf den für den Volkswagen Konzern
relevanten Märkten über dem Wert der Vergleichsperiode. Die Nachfrage in Westeuropa stieg leicht über das Niveau von 2017. In Deutschland,
dem größten Markt Westeuropas, lagen die Neuzulassungen in den ersten neun Monaten
2018 ebenfalls leicht über dem Vorjahreswert. Während die Nachfrage in Großbritannien
moderat zurückging, entwickelte sie sich in Italien, Frankreich und Spanien zum Teil
deutlich positiv. In der Region Zentral- und Osteuropa führte die positive wirtschaftliche Entwicklung
zu einem deutlich höheren Zulassungsvolumen als im Vorjahr. Die Nachfrage in Russland
verzeichnete infolge der fortgeführten Erholung der Wirtschaft und des Ersatzbeschaffungsbedarfs
einen ebenfalls deutlichen Anstieg. In Südamerika lag das Zulassungsvolumen stark über dem Wert der ersten neun Monate
2017. In Brasilien, dem größten Markt der Region, stieg die Lkw-Nachfrage infolge
der konjunkturellen Erholung gegenüber dem niedrigen Wert der Vergleichsperiode sehr
stark. Dagegen war in Argentinien ein spürbarer Rückgang des Zulassungsvolumens zu
verzeichnen. Die Nachfrage nach Bussen lag von Januar bis September 2018 auf den für den Volkswagen
Konzern relevanten Märkten über dem Niveau des Vorjahres. Hierzu trugen vor allem
die Märkte in Brasilien sowie Zentral- und Osteuropa bei. Die Nachfrage in Westeuropa
lag leicht über dem Vorjahresniveau. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR POWER ENGINEERINGDie Märkte für Power Engineering unterliegen unterschiedlichen regionalen und konjunkturellen
Einflüssen, weshalb die jeweiligen Geschäftsverläufe meist unabhängig voneinander
sind. Im Marinemarkt setzte sich in den ersten neun Monaten 2018 die zurückhaltende Bestelltätigkeit
weiter fort und blieb damit auf Vorjahresniveau. Im Transportbereich war für Container
und LNG-Frachter eine Erholung der Nachfrage spürbar, bei Schüttgutfrachtern und Tankern
war die Nachfrage rückläufig. Eine weiterhin stabile Nachfrage zeigte sich bei Kreuzfahrtschiffen,
Passagierfähren, Fischerei-, Bagger- und Behördenschiffen. Im Offshore-Sektor hemmten
die vorhandenen Überkapazitäten im Markt weiterhin Investitionen in die Offshore-Ölgewinnung.
Übergreifend für alle Segmente ist aufgrund des niedrigen Marktvolumens weiterhin
ein deutlicher Wettbewerbsdruck und damit verbunden ein starker Preisverfall spürbar. Der Markt für die Energieerzeugung zeigte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des
Vorjahres leicht erholt. In allen Anwendungsbereichen, vor allem bei Gas, konnte eine
höhere Nachfrage festgestellt werden. Dies belegt den Trend weg von schwerölbetriebenen
Kraftwerken hin zu mit Dual-Fuel sowie mit Gas betriebenen Kraftwerken. Es besteht
ein unverändert hoher Bedarf an Energielösungen, mit starker Tendenz hin zu höherer
Flexibilität und dezentraler Verfügbarkeit. Die Konjunktur in wichtigen Schwellenländern
hat sich etwas erholt. Dennoch ist bei allen Projekten ein anhaltend starker Wettbewerbs-
und Preisdruck zu erkennen, der die Ergebnisqualität der Aufträge belastet. Zudem
führen die unverändert schwierigen Finanzierungsbedingungen auf der Kundenseite, insbesondere
bei größeren Projekten, häufig zu Verzögerungen bei der Auftragsvergabe. Der Markt für Turbomaschinen hat sich von Januar bis September 2018 im Vergleich zum
Vorjahr leicht verbessert. Die Nachfrage aus der Grundstoff-, Öl-, Gas- und Prozessindustrie
nahm leicht zu, zeigte sich aber aufgrund politischer Unsicherheiten volatil. Die
Stromerzeugung ist teilweise durch Überkapazitäten geprägt, jedoch zeichnet sich vor
allem in den Regionen mit geringer Elektrifizierung eine leichte Erholung ab. Der
Wettbewerbs- und Preisdruck hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zwar etwas
verringert, blieb aber wegen der niedrigen Nachfrage und der Volatilität des Marktes
insgesamt hoch. Der After-Sales-Markt für Dieselmotoren in der Marine- und Kraftwerkssparte hat sich
insgesamt positiv entwickelt und profitierte von einem weiter steigenden Interesse
an langlaufenden Wartungsverträgen und Nachrüstungslösungen. Im Bereich Turbomaschinen
war der After-Sales-Markt weiterhin schwach und von Preis- und Effizienzdruck geprägt.
Eine Erholung fand nur langsam statt. ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGENIn den ersten neun Monaten 2018 wurden automobile Finanzdienstleistungen auf hohem
Niveau nachgefragt, was insbesondere auf die positive Entwicklung des Pkw-Gesamtmarktes
sowie die weiterhin niedrigen Leitzinsen in wesentlichen Währungsräumen zurückzuführen
war. Der europäische Markt profitierte vom gestiegenen Fahrzeugabsatz. In nahezu allen
Ländern wurden höhere Vertragszuwächse bei Finanzierung und Leasing generiert. Das
Gebrauchtwagengeschäft legte vor allem in West- und Zentraleuropa zu. Auch After-Sales-Produkte
wie Inspektions-, Wartungs- und Verschleißverträge sowie insbesondere automobilbezogene
Versicherungen wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 stark nachgefragt. In Deutschland blieb der Anteil kreditfinanzierter oder geleaster Neufahrzeuge im
Berichtszeitraum stabil auf hohem Niveau. After-Sales-Produkte wurden verstärkt nachgefragt,
auch der Bedarf nach integrierten Mobilitätslösungen im Geschäftskundensegment stieg
weiter an. In Südafrika blieb die Nachfrage nach Finanzierungs- und Versicherungsprodukten konstant. Auf dem US-amerikanischen Markt und in Mexiko wurden Finanzdienstleistungen rund um
das Automobil auch im Zeitraum Januar bis September 2018 auf hohem Niveau nachgefragt. Auf dem brasilianischen Markt setzte sich die im Jahresverlauf 2017 begonnene Erholung
der Automobilnachfrage mit hohem Tempo fort. Das Verbraucherkreditgeschäft und das
landesspezifische Finanzdienstleistungsprodukt Consorcio -eine Kombination aus Sparplan
und Lotterie -sind im Berichtszeitraum gewachsen. In Argentinien hat die jüngste Wirtschaftskrise
den zuletzt positiven Trend gestoppt. Stark gestiegene Zinsen stellen eine Herausforderung
für den Vertrieb von Finanzierungs- und Leasingprodukten dar. In der Region Asien-Pazifik hat sich die Nachfrage nach automobilbezogenen Finanzdienstleistungen
in den ersten neun Monaten 2018 uneinheitlich entwickelt. In China erhöhte sich der
Anteil kreditfinanzierter Fahrzeugkäufe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Trotz
zunehmender Zulassungsbeschränkungen in Ballungsgebieten besteht dort insbesondere
im Binnenland ein beträchtliches Potenzial, um Neukunden für automobilbezogene Finanzdienstleistungen
zu gewinnen. Auf dem indischen Markt stieg die Nachfrage nach automobilbezogenen Finanzdienstleistungen.
In Japan hingegen schwächte sie sich leicht ab. Auch im Nutzfahrzeugbereich entwickelte sich die Nachfrage nach Finanzdienstleistungen
regional unterschiedlich. In China und insbesondere in Westeuropa setzte sich die
positive Entwicklung des Jahres 2017 fort. Das Lkw- und Busgeschäft sowie der dazugehörige
Finanzdienstleistungsmarkt in Brasilien haben sich stabilisiert. AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNSIm Zeitraum Januar bis September 2018 lieferte der Volkswagen Konzern weltweit 8.130.250
Fahrzeuge an Kunden aus. Gegenüber der gleichen Periode des Vorjahres waren das 4,2%
beziehungsweise 323.964 Einheiten mehr. Der Konzern erreichte damit gleichzeitig einen
neuen Bestwert für die ersten neun Monate eines Jahres. Die Grafik auf Seite 12 zeigt
die Entwicklung der weltweiten Auslieferungen nach Einzelmonaten gegenüber dem Vorjahr.
Im Folgenden gehen wir auf die Auslieferungen von Pkw sowie auf die Auslieferungen
von Nutzfahrzeugen getrennt ein. AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER1scroll
AUSLIEFERUNGEN VON PKW WELTWEITDie weltweite Nachfrage nach Pkw aus dem Volkswagen Konzern stieg im Berichtszeitraum
bei einem leicht wachsenden Gesamtmarkt gegenüber dem Vorjahr um 4,1% auf 7.592.480
Fahrzeuge. Im dritten Quartal 2018 konnten hohe Steigerungsraten in den Monaten Juli
und August die erwarteten Rückgänge aufgrund der Umstellung auf das Testverfahren
WLTP im September nahezu kompensieren. Besonders erfreulich entwickelten sich die
Marken SKODA (+7,8%) und SEAT (+17,1%), und auch Volkswagen Pkw, Audi, Porsche, Lamborghini
sowie Bugatti steigerten ihre Auslieferungszahlen. In den Regionen Westeuropa, Zentral-
und Osteuropa, Südamerika und Asien-Pazifik übertraf die Nachfrage nach Pkw aus dem
Volkswagen Konzern den jeweiligen Vorjahreswert teilweise deutlich. In Nordamerika
lag die Zahl der verkauften Fahrzeuge etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Die größte
absolute Steigerung verzeichneten wir in der Region Asien-Pazifik. Die Tabelle auf der nächsten Seite zeigt einen Überblick über die Auslieferungen von
Pkw an Kunden nach Märkten im Berichtszeitraum. Nachfolgend erläutern wir die Entwicklung
der Verkaufszahlen in den einzelnen Märkten. Auslieferungen in Europa/Übrige MärkteAuf einem leicht wachsenden Gesamtmarkt in Westeuropa lieferte der Volkswagen Konzern
von Januar bis September dieses Jahres 2.489.744 Fahrzeuge an Kunden aus. Das waren
3,0% mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Belastende Einflüsse aus dem infolge
der Dieselthematik noch nicht vollständig wiederhergestellten Kundenvertrauen und
der Verunsicherung der Kunden aufgrund der öffentlichen Diskussion um Fahrverbote
für Dieselfahrzeuge sowie insbesondere die erwarteten Rückgänge aufgrund der WLTP-Umstellung
im September konnten mehr als ausgeglichen werden. Erfreuliche Zuwächse verzeichneten
die Modelle Audi Q5, SKODA Kodiaq, Porsche 911 und Porsche Cayenne. Zudem waren die
neuen Modelle Polo, T-Roc, Tiguan Allspace und Arteon der Marke Volkswagen Pkw, Karoq
der Marke SKODA sowie Arona der Marke SEAT sehr beliebt. Der Touareg der Marke Volkswagen
Pkw, der Audi A6 und der Audi Q8 sowie der SKODA Fabia wurden erfolgreich in den Markt
eingeführt. Der Pkw-Marktanteil des Volkswagen Konzerns in Westeuropa erhöhte sich
auf 22,2 (21,8)%. In Deutschland stieg die Nachfrage nach Fahrzeugen aus dem Volkswagen Konzern im Berichtszeitraum
im Vergleich zum Vorjahr um 3,4%. In der gleichen Periode wuchs der Gesamtmarkt um
2,4%. Zu den beliebtesten Konzernmodellen zählten Passat Variant, Tiguan und Audi
A4 Avant. Auch die neuen Modelle Polo, T-Roc, Tiguan Allspace und Arteon der Marke
Volkswagen Pkw, Karoq der Marke SKODA sowie Arona der Marke SEAT waren bei den Kunden
sehr gefragt. In der Zulassungsstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes führten sieben
Konzernmodelle ihr jeweiliges Segment an: up!, Polo, Golf, Tiguan, Touran, Passat
und Porsche 911. Der Golf war auch in den ersten neun Monaten 2018 der in Deutschland
am häufigsten zugelassene Pkw. Auf den weiterhin deutlich wachsenden Pkw-Märkten der Region Zentral- und Osteuropa
lieferten wir in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 9,2% mehr Fahrzeuge an Kunden
aus als 2017. Während in Russland und Polen die Nachfrage nach Konzernmodellen teilweise
kräftig anstieg, ging die Zahl der Auslieferungen in Tschechien zurück. Die Modelle
Polo, Tiguan sowie die SKODA Modelle Fabia, Rapid und Octavia wiesen die größte Nachfrage
auf. Ebenfalls sehr beliebt waren die neuen Modelle T-Roc, SKODA Karoq und SEAT Arona.
Der Marktanteil des Volkswagen Konzerns in der Region Zentral- und Osteuropa belief
sich auf 21,2 (22,3) %. In der Türkei lieferten wir auf einem erheblich schwächeren Pkw-Markt 31,5% weniger
Fahrzeuge an Kunden aus. Auf einem nahezu auf dem Vorjahresniveau liegenden Gesamtmarkt
in Südafrika war die Zahl der verkauften Fahrzeuge aus dem Volkswagen Konzern in der
Berichtsperiode stabil. Der Polo war weiterhin das am meisten verkaufte Konzernmodell
in Südafrika. AUSLIEFERUNGEN VON PKW AN KUNDEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER1scroll
AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS NACH MONATEN in Tsd. Fahrzeuge![]() Auslieferungen in NordamerikaAuf einem leicht schwächeren Gesamtmarkt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in Nordamerika
ging die Nachfrage nach Modellen aus dem Volkswagen Konzern von Januar bis September
2018 im Vergleich zum Vorjahr um 0,5% zurück. Der Konzern erreichte in dieser Region
einen Marktanteil von 4,6 (4,6)%. Der Jetta wurde erfolgreich in den Markt eingeführt.
Daneben war der Tiguan Allspace das am meisten gefragte Konzernmodell in Nordamerika. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres lieferte der Volkswagen Konzern auf dem
US-amerikanischen Markt 4,7% mehr Fahrzeuge an Kunden aus als ein Jahr zuvor. Der
Gesamtmarkt zeigte sich im gleichen Zeitraum stabil. Weiterhin wurden mehr Modelle
aus den SUV- und Pickup-Segmenten nachgefragt als klassische Pkw. Die größten Zuwächse
unter den Konzernmodellen verzeichneten Audi Q5 und Porsche Macan. Zudem waren die
neuen SUV Tiguan Allspace und Atlas der Marke Volkswagen Pkw sowie der Audi A5 Sportback
bei den Kunden sehr beliebt. In Kanada stieg die Zahl der an Kunden übergebenen Fahrzeuge aus dem Volkswagen Konzern
im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahreswert um 3,5 %. Der Gesamtmarkt ging
währenddessen leicht zurück. Besonders beliebt waren die Modelle Golf Limousine und
Audi Q5 sowie die neuen SUV der Marke Volkswagen Pkw Tiguan Allspace und Atlas. Von Januar bis September 2018 lieferten wir auf einem deutlich rückläufigen Gesamtmarkt
in Mexiko weniger Fahrzeuge an Kunden aus als im Vorjahreszeitraum (-17,0%). Die größte
Nachfrage verzeichneten die Modelle Vento, Jetta und Tiguan Allspace. Auslieferungen in SüdamerikaAuf den südamerikanischen Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge setzte sich der
positive Trend in den ersten neun Monaten 2018 fort. In diesem Zeitraum stieg dort
die Zahl der an Kunden des Volkswagen Konzerns übergebenen Fahrzeuge im Vergleich
zum Vorjahr um 9,9%. Der Jetta und der Touareg wurden erfolgreich in den Markt eingeführt.
Der Marktanteil des Konzerns in Südamerika lag bei 11,8 (11,6)%. Der Volkswagen Konzern profitierte von der anhaltenden Erholung des brasilianischen
Marktes und steigerte dort im Berichtszeitraum die Zahl der Verkäufe an Kunden im
Vorjahresvergleich um 22,4%. Dies war vor allem auf den Markterfolg der neuen Modelle
Polo, Virtus und Tiguan Allspace zurückzuführen. Aber auch die Nachfrage nach den
Modellen Suran und Amarok entwickelte sich sehr erfreulich. Auf einem insgesamt leicht schwächeren Gesamtmarkt in Argentinien sank die Zahl der
an Kunden des Volkswagen Konzerns ausgelieferten Fahrzeuge in den ersten drei Quartalen
2018 unter den Vorjahreswert (- 16,5%). Die größte Nachfrage unter den Konzernmodellen
verzeichneten der Gol und der Amarok. Die neuen Modelle Polo, Virtus und Tiguan Allspace
wurden von den Kunden ebenfalls gut angenommen. Auslieferungen in Asien-PazifikDer Gesamtmarkt in der Region Asien-Pazifik verzeichnete im Berichtszeitraum ein leichtes
Wachstum. Mit einem Anstieg von 5,2% übergab der Volkswagen Konzern dort mehr Fahrzeuge
an Kunden als ein Jahr zuvor. Der Marktanteil des Konzerns in dieser Region erhöhte
sich auf 12,3 (11,8)%. In China lag die Zahl der verkauften Konzernmodelle von Januar bis September 2018
um 5,0 % über dem Vorjahreswert. Der Pkw-Gesamtmarkt verzeichnete im gleichen Zeitraum
ein nur leichtes Wachstum. Die größten absoluten Zuwächse unter den Konzernmodellen
erreichten Sagitar, Santana, Magotan, Audi A4 und Porsche Panamera. Sehr gefragt waren
zudem die neuen Modelle Bora, Lavida, Lamando, Phideon und SKODA Octavia Combi sowie
die neuen SUV Teramont, Tiguan Allspace, Audi Q5, SKODA Karoq und SKODA Kodiaq. Die
Modelle T-Roc, Gran Lavida, Touareg und SKODA Kamiq wurden erfolgreich in den Markt
eingeführt. Auf dem indischen Pkw-Markt erhöhte sich die Nachfrage in den ersten neun Monaten
2018 merklich. Der Volkswagen Konzern verzeichnete dort einen Rückgang seiner Verkäufe
an Kunden um 16,1 % gegenüber dem Vorjahreswert. Der Polo war das am meisten nachgefragte
Modell des Konzerns in Indien. In Japan übergaben wir im Berichtszeitraum 2,4% mehr Pkw an Kunden als im Vorjahr,
während die Nachfrage auf dem Gesamtmarkt leicht zurückging. Die Modelle Golf und
Audi Q2 verzeichneten erfreuliche Nachfragezuwächse. AUSLIEFERUNGEN VON NUTZFAHRZEUGENIm den ersten neun Monaten 2018 übergab der Volkswagen Konzern weltweit insgesamt
537.770 Nutzfahrzeuge an Kunden (+5,0%). Davon entfielen 145.068 (+11,6 %) Einheiten
auf Lkw und 16.393 (+22,1%) Einheiten auf Busse. Die Auslieferungen von leichten Nutzfahrzeugen
stiegen gegenüber dem Vorjahr um 2,0% auf 376.309 Fahrzeuge. In Westeuropa erhöhten sich die Verkäufe um 3,7% auf insgesamt 328.874 Einheiten;
davon entfielen 257.684 auf leichte Nutzfahrzeuge, 67.324 auf Lkw und 3.866 auf Busse.
Am stärksten nachgefragt wurden auf den westeuropäischen Märkten die Konzernmodelle
Transporter und Caddy. Im Zeitraum von Januar bis September 2018 lagen die Auslieferungen auf den Märkten
der Region Zentral- und Osteuropa bei 58.360 Fahrzeugen (+11,1%); darunter waren 30.956
leichte Nutzfahrzeuge, 26.283 Lkw und 1.121 Busse. Der Transporter und der Caddy waren
die Konzernmodelle mit der größten Nachfrage. In Russland, dem größten Markt der Region,
stiegen die Verkäufe infolge der konjunkturellen Erholung gegenüber dem Vorjahr um
15,8% auf 13.718 Einheiten. Auf den Übrigen Märkten, insbesondere in der Türkei, sanken die Nutzfahrzeug-Auslieferungen
des Volkswagen Konzerns gegenüber dem Vorjahr um 8,6% auf insgesamt 41.228 Fahrzeuge;
davon entfielen 27.712 auf leichte Nutzfahrzeuge, 10.540 auf Lkw und 2.976 auf Busse. Die Verkäufe in Nordamerika sanken auf 7.903 Fahrzeuge (-20,6%) und wurden nahezu
ausschließlich in Mexiko an Kunden übergeben; darunter waren 5.468 leichte Nutzfahrzeuge,
762 Lkw und 1.673 Busse. Die Auslieferungen in Südamerika stiegen auf insgesamt 69.432 Einheiten (+24,6%);
davon entfielen 34.617 auf leichte Nutzfahrzeuge, 29.625 auf Lkw und 5.190 auf Busse.
Der Amarok erfreute sich besonderer Beliebtheit. Nachdem sich das wirtschaftliche
Klima in Brasilien weiter aufhellte, konnten wir hier unsere Verkäufe um 56,1% steigern.
Unter den ausgelieferten Einheiten befanden sich 12.786 leichte Nutzfahrzeuge, 23.407
Lkw und 3.707 Busse. In der Region Asien-Pazifik verkaufte der Volkswagen Konzern im Berichtszeitraum 31.973
Fahrzeuge: 19.872 leichte Nutzfahrzeuge, 10.534 Lkw und 1.567 Busse -das waren insgesamt
0,3 % mehr als im Vorjahr. Die beliebtesten Konzernmodelle waren dort der Transporter
und der Amarok. In China verringerten sich die Verkäufe um 5,2% auf 7.519 Einheiten,
davon entfielen 4.204 Fahrzeuge auf leichte Nutzfahrzeuge, 3.013 auf Lkw und 302 auf
Busse. AUSLIEFERUNGEN VON NUTZFAHRZEUGEN AN KUNDEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER1scroll
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Die Auslieferungen des Vorjahres wurden aufgrund der statistischen Fortschreibung
aktualisiert. AUSLIEFERUNGEN IM SEGMENT POWER ENGINEERINGIm Regelfall sind Aufträge im Segment Power Engineering Teil größerer Investitionsprojekte,
für die Lieferzeiten von knapp einem Jahr bis hin zu mehreren Jahren und Teillieferungen
nach Baufortschritt typisch sind. Die Umsatzerlöse aus dem Neubaugeschäft folgen daher
der Entwicklung der Auftragseingänge mit entsprechendem zeitlichen Versatz. Hauptumsatzträger des Segments Power Engineering waren im Zeitraum Januar bis September
2018 Engines & Marine Systems sowie Turbomachinery, die zusammen über zwei Drittel
der gesamten Umsatzerlöse erzielten. FINANZDIENSTLEISTUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNSDer Konzernbereich Finanzdienstleistungen umfasst die Händler- und Kundenfinanzierung,
das Leasing, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagement sowie Mobilitätsangebote
des Volkswagen Konzerns. Er schließt die Volkswagen Finanzdienstleistungen sowie die
Finanzdienstleistungsaktivitäten von Scania und Porsche Holding Salzburg ein. Die Produkte und Services des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen waren im Zeitraum
Januar bis September 2018 weiterhin sehr beliebt. Die Zahl der Neuverträge im Finanzierungs-,
Leasing-, Service- und Versicherungsgeschäft lag mit weltweit 5,8 (5,4) Mio. Kontrakten
über dem Vergleichswert 2017. Der Anteil der geleasten oder finanzierten Fahrzeuge
an den Auslieferungen des Konzerns (Penetrationsrate) belief sich in den Märkten des
Konzernbereichs Finanzdienstleistungen im Berichtszeitraum auf 34,0 (33,8) %. Am 30.
September 2018 übertraf der Gesamtvertragsbestand mit 19,4 Mio. Einheiten den Stand
vom 31. Dezember 2017 um 5,5 %. In Europa/Übrige Märkte legte die Zahl der unterzeichneten Neuverträge in den ersten
neun Monaten 2018 um 6,3 % auf 4,3 Mio. Einheiten zu. Der Gesamtvertragsbestand zum
30. September 2018 war mit 14,1 Mio. Kontrakten um 5,2% höher als am Jahresende 2017;
davon entfielen 6,7 Mio. Verträge (+5,3%) auf den Bereich Kundenfinanzierung und Leasing. In Nordamerika lag der Vertragsbestand am Ende des Berichtszeitraums mit 2,8 (2,7)
Mio. Kontrakten über dem Niveau vom 31. Dezember 2017. Der Bereich Kundenfinanzierung
und Leasing verzeichnete 1,8 (1,8) Mio. Verträge. Im Vergleich zum Vorjahr nahm die
Zahl der neu abgeschlossenen Verträge um 7,2% auf 694 Tsd. Kontrakte zu. Von Januar bis September dieses Jahres wurden in Südamerika 169 (148) Tsd. neue Kontrakte
abgeschlossen. Der Gesamtvertragsbestand war Ende September mit 487 Tsd. Einheiten
um 9,4% niedriger als am 31. Dezember 2017. Die Verträge betrafen überwiegend den Bereich Kundenfinanzierung und Leasing. Im Raum Asien-Pazifik stiegen die neuen Vertragsabschlüsse im Vergleich zum Vorjahr
um 8,2% auf 631 Tsd. Einheiten. Der Gesamtvertragsbestand belief sich am 30. September
2018 auf 2,0 Mio. Kontrakte; das waren 12,4% mehr als am Jahresende 2017. Auf den
Bereich Kundenfinanzierung und Leasing entfielen 1,6 Mio. Verträge (+ 6,1 %). ABSATZ AN DIE HANDELSORGANISATIONIn den ersten neun Monaten 2018 stieg der Absatz des Volkswagen Konzerns an die Handelsorganisation
um 2,7% auf 8.123.044 Fahrzeuge (einschließlich der chinesischen Joint Ventures).
Grund dafür war insbesondere die höhere Nachfrage in Zentral- und Osteuropa, China
und Brasilien. Der Auslandsabsatz erhöhte sich im Berichtszeitraum um 3,3 %. Im Inland
sank der Absatz bedingt durch die im dritten Quartal erfolgte Umstellung auf das Testverfahren
WLTP gegenüber dem Vorjahreswert um 2,3 %. Die Inlandsquote als Anteil am Gesamtabsatz
verringerte sich auf 11,6 (12,2)%. PRODUKTIONVon Januar bis September 2018 stieg die Fertigung des Volkswagen Konzerns gegenüber
dem Vorjahr um 1,7% auf insgesamt 8.178.747 Fahrzeuge. Im Inland lag die Produktion
bei 1.714.429 Einheiten, der Rückgang von 12,6% war im Wesentlichen WLTP-bedingt.
Die Inlandsquote sank auf 21,0 (24,4) %. LAGERBESTÄNDEDie weltweiten Lagerbestände bei den Konzerngesellschaften und in der Handelsorganisation
lagen am 30. September 2018 über dem Stand zum Jahresende 2017 und unter dem entsprechenden
Wert des Vorjahreszeitraums. BELEGSCHAFTAm 30. September 2018 beschäftigte der Volkswagen Konzern 632.312 aktive Mitarbeiter;
weitere 8.959 Mitarbeiter befanden sich in der passiven Phase der Altersteilzeit.
Zusätzlich standen 19.356 junge Menschen in einem Ausbildungsverhältnis. Am Ende der
ersten neun Monate 2018 erhöhte sich die weltweite Gesamtbelegschaft des Volkswagen
Konzerns im Vergleich zum 31. Dezember 2017 um 2,9% auf 660.627 Mitarbeiter. Dazu
trugen im Wesentlichen der volumenbedingte Aufbau, die Einstellung von Fachkräften
im In- und Ausland sowie der Personalanstieg in unseren neuen Werken in China bei.
Im Inland waren 292.585 Arbeitnehmer beschäftigt, ein Anstieg von 1,8% gegenüber dem
Stand vom Jahresende 2017. Die Inlandsquote verringerte sich jedoch auf 44,3 (44,8)%. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageANWENDUNG NEUER RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDSZum 1. Januar 2018 trat die Pflicht zur Anwendung des IFRS 9 "Finanzinstrumente" und
des IFRS 15 "Umsatzerlöse aus Kundenverträgen" in Kraft. IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung
von finanziellen Vermögenswerten, für Wertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten
und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Teile der bisher im Finanzergebnis
erfassten Effekte aus der Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten werden nun
direkt in den Umsatzerlösen und im Sonstigen betrieblichen Ergebnis berücksichtigt.
Daraus ergibt sich ein stärkerer Einfluss auf das Operative Ergebnis. IFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. In diesem
Zusammenhang wurde auch der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen Funktionsbereichen
vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Zudem waren Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme umzugliedern. Die oben beschriebenen Sachverhalte führten unter anderem zu Anpassungen der Vorjahreswerte
der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Kosten der Umsatzerlöse, die Vertriebs- und Verwaltungskosten
sowie das Sonstige betriebliche Ergebnis waren im Zusammenhang mit dem geänderten
Ausweis aus der Auflösung von Rückstellungen anzupassen; aufgrund der Umgliederung
von Aufwendungen für einzelne Vertriebsprogramme verringerten sich die Umsatzerlöse
und Vertriebskosten. Das Operative Ergebnis blieb unverändert. Durch IFRS 9 wurden
das Finanzergebnis und in der Folge auch das Ergebnis vor Steuern, die Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag sowie das Ergebnis nach Steuern geringfügig angepasst. SONDEREINFLÜSSESondereinflüsse umfassen bestimmte Sachverhalte im Abschluss, deren gesonderte Angabe
nach Einschätzung des Vorstands nützlich ist, um den wirtschaftlichen Erfolg besser
beurteilen zu können. Im Berichtszeitraum ergaben sich im Operativen Ergebnis negative Sondereinflüsse im
Zusammenhang mit der Dieselthematik in Höhe von -2,4 (-2,6) Mrd.€ im Bereich Pkw.
Sie resultierten im Wesentlichen aus den rechtskräftigen Bußgeldbescheiden der Staatsanwaltschaft
Braunschweig (1,0 Mrd.€) und der Staatsanwaltschaft München II (0,8 Mrd. €) sowie
aus höheren Rechtsverteidigungskosten. ABFINDUNG AN DIE MINDERHEITSAKTIONÄRE DER MAN SEIm Spruchverfahren zur Angemessenheit der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs
an die Minderheitsaktionäre der MAN SE hat das Oberlandesgericht München Ende Juni
2018 rechtskräftig entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben
ist. Die in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung je Aktie wurde
bestätigt. Aus der hieraus durchzuführenden Neubewertung der Andienungs- und Ausgleichsrechte
ergab sich im Zeitraum von Januar bis Juni 2018 ein Aufwand im Übrigen Finanzergebnis
von 0,4 Mrd.€. Im August 2018 wurde der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE
außerordentlich zum 1. Januar 2019 gekündigt. Aus der hieraus resultierenden Anpassung
der Berechnung ergab sich im Übrigen Finanzergebnis ein Ertrag von 0,4 Mrd.€. Außerdem
sind im dritten Quartal 2018 für Ausgleichszahlungen und den Erwerb angedienter Aktien
Mittel in Höhe von 0,3 Mrd.€ abgeflossen. Die in der Bilanz ausgewiesene Position "Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte"
reduzierte sich entsprechend. ERTRAGSLAGE DES KONZERNSVon Januar bis September 2018 erwirtschaftete der Volkswagen Konzern Umsatzerlöse
in Höhe von 174,6 Mrd.€ und übertraf damit den Vorjahreswert um 2,7%. Positiv wirkten
insbesondere Volumen- und Mixeffekte sowie die gute Geschäftsentwicklung im Konzernbereich
Finanzdienstleistungen, denen eine negative Wechselkursentwicklung entgegenstand.
Die Effekte aus der Anwendung der neuen internationalen Rechnungslegungsstandards
wirkten insgesamt umsatzerhöhend. Der Anteil der im Ausland erzielten Umsatzerlöse
belief sich auf 81,0 (80,2)%. Das Bruttoergebnis lag mit 35,0 Mrd.€ um 2,4 Mrd.€ über dem Vorjahreswert. Die Bruttomarge
belief sich auf 20,1 (19,2)%. Bereinigt um im Vorjahr hier erfasste Sondereinflüsse
lag das Bruttoergebnis um 0,3 Mrd. € über Vorjahr. Die Bruttomarge vor Sondereinflüssen
hatte im Vorjahreszeitraum 20,4 % betragen. Mit 13,3 (13,2) Mrd.€ lag das Operative Ergebnis des Volkswagen Konzerns vor Sondereinflüssen
in den ersten drei Quartalen 2018 auf dem Niveau des Vorjahres. Die operative Umsatzrendite
vor Sondereinflüssen war mit 7,6 (7,8) % leicht rückläufig. Einen positiven Einfluss
hatten insbesondere Volumenverbesserungen, während die seit Jahresbeginn hier zu erfassende
Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten und eine geringere Aktivierungsquote
von Entwicklungskosten negativ wirkten. Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik
belasteten das Operative Ergebnis in Höhe von -2,4 (-2,6) Mrd.€. Das Operative Ergebnis
des Volkswagen Konzerns lag mit 10,9 Mrd.€ um 0,2 Mrd.€ über dem Vorjahreswert. Die
operative Umsatzrendite belief sich auf 6,2 (6,3) %. Das Finanzergebnis war mit 1,6 Mrd.€ um 2,0 Mrd.€ über dem Wert des Vorjahres. Geringere
Aufwendungen aus der stichtagsbezogenen Bewertung derivativer Finanzinstrumente zur
Absicherung des Finanzierungsgeschäft, niedrigere Zinsaufwendungen und währungsbezogene
Bewertungseffekte hatten einen positiven Einfluss, die Neubewertung der Andienungs-
und Ausgleichsrechte im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
mit der MAN SE wirkte insgesamt belastend. Das Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen
nahm zu, wobei die Ergebnisse der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen höher ausfielen
als ein Jahr zuvor. Der Vorjahreszeitraum war durch die Neubewertung der Anteile an
HERE infolge der Beteiligung weiterer Investoren positiv beeinflusst. Das Ergebnis vor Steuern des Volkswagen Konzerns verbesserte sich gegenüber Vorjahr
um 2,2 Mrd.€ auf 12,5 Mrd.€. Das Ergebnis nach Steuern nahm um 1,8 Mrd.€ auf 9,4 Mrd.€
zu. Ertragslage im Konzernbereich AutomobileDie Umsatzerlöse des Konzernbereichs Automobile beliefen sich in den ersten drei Quartalen
2018 auf 148,4 Mrd.€; das waren 2,5 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg resultierte
im Wesentlichen aus Volumen- und Mixverbesserungen. Die negative Wechselkursentwicklung
hatte einen gegenläufigen Einfluss. Das dritte Quartal 2018 war durch die Umstellung
auf das Testverfahren WLTP belastet. Die Umsatzerlöse in den Bereichen Pkw, Nutzfahrzeuge
und Power Engineering konnten die jeweiligen Vorjahreswerte übertreffen. Die Geschäftsentwicklung
des Konzerns auf dem chinesischen Pkw-Markt schlägt sich im Wesentlichen nur in Form
von Lieferungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen in den Umsatzerlösen des Konzerns
nieder, da unsere chinesischen Joint Ventures At Equity bilanziert werden. Die Kosten der Umsatzerlöse nahmen vor allem volumenbedingt sowie aufgrund höherer
ergebniswirksam verrechneter Forschungs- und Entwicklungskosten zu. Ihr Anteil an
den Umsatzerlösen war ohne Berücksichtigung der im Vorjahr hier erfassten Sondereinflüsse
leicht höher. Der Anteil der gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten an den Umsatzerlösen
des Konzernbereichs Automobile -die Forschungs- und Entwicklungskostenquote (F & E-Quote)
-belief sich im Berichtszeitraum auf 6,6 (6,8)%. In den ersten neun Monaten nahmen sowohl die Vertriebskosten als auch ihr Anteil an
den Umsatzerlösen gegenüber Vorjahr leicht ab. Der Rückgang resultierte aus vorzunehmenden
Umgliederungen von Aufwendungen in die Umsatzerlöse infolge des neuen IFRS 15, aus
dem Verkauf der PGA-Gruppe im Juni 2017 sowie aus Wechselkurseinflüssen. Die Verwaltungskosten
nahmen zu, ihr Anteil an den Umsatzerlösen blieb dabei jedoch unverändert. Das Sonstige
betriebliche Ergebnis verringerte sich um 2,2 Mrd.€ auf -2,5 Mrd.€. Vor allem höhere
in dieser Position erfasste Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik,
die seit Jahresbeginn hier erfasste Fair-Value-Bewertung von Derivaten außerhalb des
Hedge Accounting und die negative Wechselkursentwicklung wirkten belastend. Das Operative Ergebnis des Konzernbereichs Automobile lag in den ersten drei Quartalen
2018 mit 8,8 (8,7) Mrd.€ auf dem Niveau des Vorjahres. Dem gestiegenen Volumen standen
insbesondere die im Berichtszeitraum erfassten Sondereinflüsse im Zusammenhang mit
der Dieselthematik, höhere ergebniswirksam verrechnete Forschungs- und Entwicklungskosten
(vor allem geringere Aktivierungen von Vorleistungen) und die seit Jahresbeginn hier
erfasste Fair-Value-Bewertung von bestimmten Derivaten entgegen. Die operative Umsatzrendite
lag bei 6,0 (6,0)%. Ohne Berücksichtigung der Sondereinflüsse war das Operative Ergebnis
des Automobilbereichs mit 11,3 (11,3) Mrd.€ auf dem Niveau des Vorjahres. Die operative
Umsatzrendite vor Sondereinflüssen ging auf 7,6 (7,8) % zurück. Da die Ergebnisse
der Joint Ventures im Finanzergebnis At Equity bilanziert werden, profitieren wir
im Operativen Ergebnis von der Geschäftsentwicklung unserer chinesischen Gemeinschaftsunternehmen
im Wesentlichen nur in Form von Lieferungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen sowie
Lizenzeinnahmen. ERTRAGSLAGE IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZEUGE UND POWER ENGINEERING VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBERscroll
1
Das Vorjahr wurde angepasst. OPERATIVES ERGEBNIS VOR SONDEREINFLÜSSEN NACH QUARTALEN Volkswagen Konzern in Mio. €![]() Ertragslage im Konzernbereich FinanzdienstleistungenIn den ersten neun Monaten erzielte der Konzernbereich Finanzdienstleistungen Umsatzerlöse
in Höhe von 26,2 Mrd.€; der Anstieg um 3,3% im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen
auf das gestiegene Geschäftsvolumen zurückzuführen. Die Kosten der Umsatzerlöse nahmen proportional um 0,7 Mrd.€ auf 21,2 Mrd.€ zu. Die
Vertriebskosten stiegen leicht, ihr Anteil an den Umsatzerlösen blieb dabei unverändert.
Die Verwaltungskosten und auch ihr Anteil an den Umsatzerlösen erhöhten sich deutlich.
Im Vergleich zum Vorjahr führten insbesondere das Volumenwachstum sowie gestiegene
IT-Kosten zu höheren Aufwendungen. Im Berichtszeitraum erwirtschaftete der Finanzdienstleistungsbereich ein um 6,2% über
dem Vorjahr liegendes Operatives Ergebnis von 2,0 Mrd.€. Die operative Umsatzrendite
belief sich auf 7,8 (7,6) %. FINANZIELLE SITUATION DES KONZERNSMit 27,4 Mrd.€ übertraf der Brutto-Cashflow des Volkswagen Konzerns im Zeitraum Januar
bis September 2018 den Vorjahreswert um 2,5 Mrd. €. Die Veränderung im Working Capital
um 6,3 Mrd.€ auf -18,3 (- 24,6) Mrd.€ spiegelt im Wesentlichen die im Berichtszeitraum
deutlich geringeren Mittelabflüsse aus der Dieselthematik wider. In der Folge erhöhte
sich der Cashflow aus dem laufenden Geschäft auf 9,1 (0,3) Mrd.€. Von den in den ersten
neun Monaten 2018 als Sondereinflüsse erfassten Geldbußen im Zusammenhang mit der
Dieselthematik führte die Zahlung aus dem Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft
Braunschweig bereits zu einem Mittelabfluss. Mit 11,8 Mrd.€ fiel die Investitionstätigkeit aus dem laufenden Geschäft des Volkswagen
Konzerns im Berichtszeitraum um 0,5 Mrd.€ höher aus als im Vorjahr. Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf 11,3 (11,9) Mrd.€.
Die Finanzierungstätigkeit beinhaltet im Wesentlichen die Dividendenzahlung an die
Aktionäre der Volkswagen AG, die Begebung einer Hybridanleihe im Juni sowie die Rückzahlung
der im dritten Quartal 2018 gekündigten Hybridanleihe sowie die Aufnahme und Tilgung
von Anleihen und anderen Finanzschulden. Am Ende des dritten Quartals 2018 verzeichnete der Volkswagen Konzern einen Zahlungsmittelbestand
laut Kapitalflussrechnung in Höhe von 24,8 (21,0) Mrd.€. Am 30. September 2018 belief sich die Netto-Liquidität des Konzerns auf -123,5 Mrd.€,
am Jahresende 2017 waren es -119,1 Mrd. €. Finanzielle Situation im Konzernbereich AutomobileDer Konzernbereich Automobile erzielte in den ersten drei Quartalen 2018 einen Brutto-Cashflow
von 20,1 Mrd.€, der den Vergleichswert des Vorjahres um 2,0 Mrd. € übertraf. Der guten
Ergebnisentwicklung standen die im Berichtszeitraum erfassten Sondereinflüsse, die
zu einem großen Teil bereits auszahlungswirksam waren, sowie im Vorjahresvergleich
geringere Dividenden der chinesischen Joint Ventures entgegen. Die Veränderung des
Working Capital war mit -5,2 Mrd.€ vor allem aufgrund deutlich geringerer Mittelabflüsse
aus der Dieselthematik um 4,9 Mrd. € weniger belastet als ein Jahr zuvor. In der Folge
verbesserte sich der Cashflow aus dem laufenden Geschäft um 6,9 Mrd.€ auf 14,9 Mrd.€. Die Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts des Konzernbereichs Automobile nahm
im Zeitraum Januar bis September 2018 um 0,5 Mrd.€ auf 11,4 Mrd.€ zu. Die darin enthaltenen
Sachinvestitionen (Investitionen in Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
und Immaterielle Vermögenswerte ohne aktivierte Entwicklungskosten) lagen mit 7,9
(7,1) Mrd.€ über dem Wert der ersten neun Monate 2017. Die Sachinvestitionsquote erhöhte
sich auf 5,3 (4,9)%. Wir investierten vornehmlich in unsere Fertigungsstandorte und
in Modelle, die wir in diesem und im kommenden Jahr in den Markt einführen, sowie
in die ökologische Ausrichtung der Modellpalette, die Elektrifizierung des Antriebsstrangs
und die modularen Baukästen. FINANZIELLE SITUATION IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZEUGE UND POWER ENGINEERING VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBERscroll
Mit 3,5 Mrd.€ gingen die aktivierten Entwicklungskosten um 0,7 Mrd.€ zurück. In der
Position "Erwerb und Verkauf von Beteiligungen" standen im Wesentlichen die Investition
in das neu gegründete Joint Venture mit Anhui Jianghuai Automobile (JAC) und der Erwerb
weiterer Anteile an Quantum Scape der teilweisen Veräußerung von Anteilen an der There
Holding gegenüber. Im Vorjahr waren der Erwerb der Anteile an Navistar sowie die teilweise
Veräußerung der PGA Group enthalten. Der Netto-Cashflow des Konzernbereichs Automobile in Höhe von 3,5 Mrd.€ fiel im Wesentlichen
aufgrund deutlich geringerer Mittelabflüsse aus der Dieselthematik um 6,4 Mrd. € höher
aus als im Vorjahreszeitraum. In der Finanzierungstätigkeit flossen im Zeitraum Januar bis September 2018 Mittel
in Höhe von -2,5 Mrd.€ ab, im Vorjahr war ein Zufluss von 3,3 Mrd. € zu verzeichnen.
An die Aktionäre der Volkswagen AG wurde im Mai 2018 eine gegenüber Vorjahr um 1,0
Mrd.€ höhere Dividende von 2,0 Mrd.€ ausgeschüttet. Die im Juni 2018 über die Volkswagen
International Finance N.V. erfolgreich platzierte Dual-Tranche-Hybridanleihe im Gesamtnennbetrag
von 2,75 Mrd. € führte zu einem Mittelzufluss. Sie besteht zum einen aus einer 1,25
Mrd. € Anleihe, die mit einem Kupon von 3,375 % ausgestattet und erstmals nach sechs
Jahren kündbar ist, und zum anderen aus einer 1,5 Mrd.€ Anleihe, die einen Kupon von
4,625 % hat und erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden kann. Beide Tranchen besitzen
eine unbefristete Laufzeit und erhöhen -unter anderem nach Abzug der Kapitalbeschaffungskosten
-das Eigenkapital. Von der Hybridanleihe waren 2,75 Mrd. € als Kapitaleinzahlung zu
klassifizieren, die die Netto-Liquidität erhöhten. Aus der Rückzahlung der im dritten
Quartal 2018 gekündigten Hybridanleihe ergab sich ein Mittelabfluss von 1,25 Mrd.€.
Des Weiteren berücksichtigt die Finanzierungstätigkeit die Aufnahme und Tilgung von
Anleihen und anderen Finanzschulden sowie die als Folge des Spruchverfahrens bis zum
30. September 2018 angedienten MAN Aktien und im Berichtszeitraum erworbene Aktien
an der AUDI AG. Ende September 2018 lag die Netto-Liquidität des Konzernbereichs Automobile bei 24,8
Mrd.€, am 31. Dezember 2017 belief sie sich auf 22,4 Mrd. €. Finanzielle Situation im Konzernbereich FinanzdienstleistungenVon Januar bis September 2018 war der Brutto-Cashflow des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen
mit 7,3 Mrd.€ um 0,5 Mrd.€ höher als ein Jahr zuvor. Die Mittelbindung im Working
Capital nahm um 1,4 Mrd.€ auf 13,2 Mrd.€ ab. Der Cashflow aus dem laufenden Geschäft
verbesserte sich in der Folge um 1,9 Mrd.€ auf -5,8 Mrd.€. Die Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts lag mit 0,4 (0,3) Mrd. € über dem
Wert des Vorjahres. Aus der Finanzierungstätigkeit flossen dem Konzernbereich Finanzdienstleistungen in
den ersten neun Monaten 2018 Mittel in Höhe von 13,8 (8,7) Mrd.€ zu. Hierin ist vor
allem die Aufnahme und Tilgung von Anleihen und anderen Finanzschulden enthalten. Am 30. September 2018 verzeichnete der Konzernbereich Finanzdienstleistungen eine
branchenüblich negative Netto-Liquidität in Höhe von -148,2 Mrd.€, am 31. Dezember
2017 waren es -141,5 Mrd.€. BILANZSTRUKTUR DES KONZERNSAm Ende des dritten Quartals 2018 nahm die Bilanzsumme des Volkswagen Konzerns gegenüber
dem Jahresendstand 2017 um 5,1 % auf 443,9 Mrd.€ zu. Mit 114,5 (109,1) Mrd.€ übertraf das Eigenkapital des Konzerns den Wert vom 31. Dezember
2017 um 5,0%. Die Eigenkapitalquote belief sich unverändert auf 25,8 (25,8)%. Aufgrund
der Umsetzung der neuen internationalen Rechnungslegungsstandards kam es zu einer
Anpassung der Eröffnungsbilanz des Volkswagen Konzerns zum 1. Januar 2018. Zum 31.
Dezember 2017 blieben die Werte bis auf Verschiebungen innerhalb des Eigenkapitals
unverändert. Bilanzstruktur im Konzernbereich AutomobileAm 30. September 2018 lagen sowohl die Sachanlagen als auch die Immateriellen Vermögenswerte
im Konzernbereich Automobile auf dem Niveau vom Jahresende 2017. Die At Equity bewerteten
Anteile gingen zurück. Den positiven Geschäftsergebnissen der chinesischen Joint Ventures
sowie dem Zugang der Anteile an dem Joint Venture mit JAC standen die Dividendenbeschlüsse
der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen gegenüber. Die Sonstigen Forderungen und
finanziellen Vermögenswerte nahmen unter anderem aufgrund von negativen Einflüssen
aus der Derivatebewertung ab. Insgesamt waren die Langfristigen Vermögenswerte um
0,9% niedriger als zum Jahresende 2017. Die Kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 9,7%; die darin enthaltenen Vorräte
stiegen im Wesentlichen produktionsbedingt und aufgrund der Umstellung auf das Testverfahren
WLTP. Der Zahlungsmittelbestand im Konzernbereich Automobile lag am Bilanzstichtag
bei 16,4 (13,8) Mrd. €. Zum 30. September 2018 übertraf das Eigenkapital des Konzernbereichs Automobile mit
86,4 Mrd.€ den Wert vom Jahresende 2017 um 4,8 Mrd.€. Die gute Ergebnisentwicklung
und die im Juni 2018 begebene Hybridanleihe wirkten positiv. Die Dividendenzahlung
an die Aktionäre der Volkswagen AG, die Rückzahlung der im dritten Quartal 2018 gekündigten
Hybridanleihe, negative Effekte aus der erfolgsneutral erfassten Derivatebewertung
und aus der Währungsumrechnung sowie einmalige Einflüsse aus der Erstanwendung der
neuen internationalen Rechnungslegungsstandards reduzierten das Eigenkapital. Die
Anteile von Minderheiten am Eigenkapital sind im Wesentlichen der RENK AG und der
AUDI AG zuzurechnen. Da diese insgesamt geringer waren als die dem Konzernbereich
Finanzdienstleistungen zugeordneten Anteile von Minderheiten am Eigenkapital, ergab
sich für den im Abzug ermittelten Konzernbereich Automobile ein negativer Wert. Mit 68,8 (69,8) Mrd.€ lagen die Langfristigen Schulden leicht unter dem Niveau vom
31. Dezember 2017. Die darin enthaltenen Langfristigen Finanzschulden gingen zurück. Am Ende der ersten neun Monate 2018 nahmen die Kurzfristigen Schulden insgesamt um
3,9% zu. Die Kurzfristigen Finanzschulden verringerten sich unter anderem durch Umgliederungen
vom langfristigen in den kurzfristigen Bereich aufgrund kürzerer verbleibender Restlaufzeiten
auf -1,1 (-0,5) Mrd. €. Die Werte des Automobilbereichs enthalten auch die Eliminierung
konzerninterner Beziehungen zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen.
Da die Kurzfristigen Finanzschulden des originären Konzernbereichs Automobile geringer
waren als die an den Finanzdienstleistungsbereich gewährten Darlehen, war der auszuweisende
Wert negativ. Die kurzfristigen Sonstigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Jahresende
2017 deutlich, unter anderem aufgrund des Bußgeldbescheids der Staatsanwaltschaft
München II. Die Position "Minderheitsgesellschaftern gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte"
umfasst im Wesentlichen die Verbindlichkeit für die Verpflichtung zum Erwerb der ausstehenden
MAN Aktien; infolge des Beschlusses im Spruchverfahren, der außerordentlichen Kündigung
des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sowie des Mittelabflusses für Ausgleichszahlungen
und den Erwerb angedienter Aktien wurde die Position auf 3,5 (3,8) Mrd.€ entsprechend
angepasst. BILANZSTRUKTUR IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZEUGE UND POWER ENGINEERINGscroll
Mit 227,6 Mrd. € war die Bilanzsumme des Konzernbereichs Automobile zum 30. September
2018 um 2,9% höher als Ende 2017. Bilanzstruktur im Konzernbereich FinanzdienstleistungenAm 30. September 2018 verzeichnete der Konzernbereich Finanzdienstleistungen eine
Bilanzsumme, die mit 216,3 Mrd.€ um 7,6% höher war als am Jahresende 2017. Im Vergleich zum 30. Dezember 2017 nahmen die Langfristigen Vermögenswerte insgesamt
um 7,0 % zu; die hierin enthaltenen langfristigen Forderungen und die Vermieteten
Vermögenswerte stiegen im Wesentlichen aufgrund des Geschäftswachstums. Die Kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um 8,4%. Aufgrund der Überarbeitung
der Klassifizierung von Finanzinstrumenten durch den IFRS 9 kam es zu einer Umgliederung
insbesondere von Forderungen aus Finanzdienstleistungen in die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, die in der Position "Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte"
enthalten sind. Am Bilanzstichtag stieg der Zahlungsmittelbestand im Finanzdienstleistungsbereich
um 4,2 Mrd.€ auf 8,8 Mrd. €. Am Ende des Berichtszeitraums entfielen rund 48,7 (47,6)%
der Aktiva des Volkswagen Konzerns auf den Finanzdienstleistungsbereich. Das Eigenkapital des Konzernbereichs Finanzdienstleistungen stieg zum 30. September
2018 um 0,7 Mrd.€ auf 28,1 Mrd.€ im Vergleich zum 31. Dezember 2017. Die Eigenkapitalquote
belief sich auf 13,0 (13,7) %. Die Langfristigen Schulden nahmen vor allem aufgrund gestiegener langfristiger Finanzschulden
zur Refinanzierung des Geschäftsvolumens um 12,0% zu. Die Kurzfristigen Schulden fielen im Wesentlichen resultierend aus einem Anstieg der
Kurzfristigen Finanzschulden insgesamt um 5,1 % höher aus. Ende September 2018 war das Einlagevolumen aus dem Direktbankgeschäft mit 30,8 (31,4)
Mrd.€ niedriger als ein Jahr zuvor. PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHTIm Berichtszeitraum ergaben sich Sondereinflüsse aus der Dieselthematik, die das Operative
Ergebnis belasten. Unsere Prognose für das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen
für den Konzern und den Bereich Pkw bleibt bestehen, die Prognose für das Operative
Ergebnis inklusive Sondereinflüsse haben wir abgesenkt. Die Netto-Liquidität erwarten wir aufgrund höherer Mittelabflüsse aus der Dieselthematik
sowie aus dem Erwerb angedienter MAN-Aktien moderat unter dem Vorjahr. Die Kapitalrendite (RoI) wird leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Den Ausblick
für das Geschäftsjahr 2018 finden Sie auf Seite 25. Bei bestimmten als Pkw zugelassenen T6-Modellen (Klasse M1) mit Euro-6-Dieselmotoren
wurde im Rahmen der Prüfung der Übereinstimmung der laufenden Neuproduktion mit dem
genehmigten Typ (Conformity of Production) festgestellt, dass bestimmte technische
Werte nicht vollumfänglich bestätigt werden konnten. Zur Sicherstellung dieser Übereinstimmung
der Neuproduktion entwickelte die Volkswagen AG eine Softwaremaßnahme, die Ende Februar
2018 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt und in der Neuproduktion sowie
auf bis dahin noch nicht ausgelieferte (insgesamt circa 30.000) Neufahrzeuge angewandt
wurde. Die Volkswagen AG führte außerdem In-Use-Tests durch, um zu prüfen, ob die
circa 200.000 bereits im Markt befindlichen T6-Gebrauchtfahrzeuge die technischen
Werte einhalten. Die auf Vorschlag der Volkswagen AG durchgeführten Prüfungen fanden
in enger Abstimmung mit dem KBA statt, das dieses Verfahren in einem Bescheid vom
1. März 2018 aufgenommen hat. Im Anschluss an weitere Prüfungen im August 2018 erfolgte
auf Vorschlag der Volkswagen AG und in Übereinstimmung mit diesem Bescheid auch bei
den T6-Gebraucht-fahrzeugen eine Softwaremaßnahme zur Sicherstellung der Übereinstimmung
mit dem genehmigten Fahrzeugtyp. Am 2. März 2018 wies das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die erste geänderte Sammelklage (First Amended Class Action
Complaint) wegen des angeblichen Handels von Anleihen zu künstlich überhöhten Preisen
und wegen des Wertverlusts dieser Anleihen nach der Bekanntgabe der "Notices of Violation"
durch die U.S. Environmental Protection Agency (EPA) in vollem Umfang ab, gestattete
jedoch die Einreichung einer zweiten geänderten Klage. Am 2. April 2018 reichten die
Kläger eine zweite geänderte Sammelklage ein bezüglich der die Volkswagen AG die Abweisung
beantragt hat. Am 7. September 2018 wies das Gericht den Antrag von Volkswagen auf
Klageabweisung zurück, wonach das Verfahren fortgeführt wird. Die U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC" - US-Börsenaufsicht) hat von
der Volkswagen AG Informationen für die von der Volkswagen AG begebenen Anleihen angefordert,
diese Anfrage bezieht sich auf mögliche Verletzungen von Wertpapiergesetzen, die daraus
resultieren sollen, dass die Nichteinhaltung von US-amerikanischen Emissionsvorschriften
durch bestimmte Volkswagen Dieselfahrzeuge nicht offen gelegt wurde. Am 5. März 2018 gab ein Gericht im US-Bundesstaat Tennessee einem Antrag auf Abweisung
der vom Attorney General von Tennessee gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen zum Teil statt beziehungsweise wies
diesen zum Teil ab. Sowohl Volkswagen als auch Tennessee haben bezüglich der Entscheidung
Rechtsmittel eingelegt. Am 12. März 2018 gab ein Staatsgericht in Minnesota einem Antrag auf Abweisung der
vom Attorney General von Minnesota gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen zum Teil statt beziehungsweise wies
diesen zum Teil ab. Volkswagen hat bezüglich der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Am 15. März 2018 reichten die Hauptrechtsbeistände der Kläger in Bezug auf kartellrechtliche
Verfahren gegen deutsche Automobilhersteller im Northern District von Kalifornien
im Auftrag einer mutmaßlichen indirekten Käuferklasse und einer mutmaßlichen direkten
Käuferklasse konsolidierte, geänderte Sammelklagen gegen die Volkswagen AG und bestimmte
Tochterunternehmen sowie andere Hersteller ein. In den konsolidierten, geänderten
Klagen wird behauptet, dass die Beklagten sich seit den 1990ern zwecks unrechtmäßiger
Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abstimmten, indem sie einen Austausch
sensibler Geschäftsinformationen vereinbart hätten und unrechtmäßige Vereinbarungen
bezüglich Technik, Kosten und Lieferanten eingegangen seien. Des Weiteren behaupten
die Kläger, dass die Beklagten eine Beschränkung der Größe der AdBlue-Tanks vereinbart
hätten, um sicherzustellen, dass die US-Emissions-Regulierungsbehörden keine eingehende
Überprüfung des Emissionskontrollsystems in Fahrzeugen der Beklagten vornehmen würden
und dass diese Vereinbarung für Volkswagen den Anstoß zur Erstellung des "Defeat Device"
gegeben hätte. In den Klagen wird überdies behauptet, dass die Beklagten sich bei
der Festlegung des Preises des für ihre Automobile verwendeten Stahls abgestimmt hätten,
indem sie mit deutschen Stahlherstellern eine Absprache zur Anwendung einer Zwei-Komponenten-Preisformel
für Stahlkäufe getroffen hätten und eng zusammenarbeiteten, um der Förderung von Dieselfahrzeugen
dienende, wissenschaftliche Studien zu erstellen. Am 17. Mai 2018 reichten alle Beklagten
einen gemeinsamen Antrag auf Abweisung der zwei konsolidierten Sammelklagen ein. Am
24. Mai 2018 reichten die Beklagten auf Seiten von Volkswagen auch einen Einzelantrag
auf Klageabweisung unter Geltendmachung von speziell auf sie zutreffenden Gründen
ein. Die schriftlichen Stellungnahmen zu den Anträgen liegen vollständig vor, eine
Anhörung ist derzeit für den 12. Februar 2019 anberaumt. Am 22. März 2018 teilten die Volkswagen AG, bestimmte Tochterunternehmen und der Attorney
General von Arizona einem Staatsgericht in Arizona mit, dass bezüglich der verbraucherschutzrechtlichen
und wettbewerbsrechtlichen Klagen in Arizona eine Vereinbarung erzielt worden sei.
Am 24. Mai 2018 wies das zuständige Gericht auf Antrag beider Parteien die Klage in
Arizona endgültig ab. In Südkorea wurde die Freigabe für die letzten Fahrzeugcluster des Motortyps EA 189
am 28. März 2018 erteilt. Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware
verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6- oder V8-Motor der Emissionsnorm Euro 6
als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf
angeordnet, gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung
einiger Audi Fahrzeugmodelle. Am 11. April 2018 gab ein Staatsgericht in Texas einem Antrag auf Einleitung eines
Eilverfahrens (summary judgment) bezüglich der vom Attorney General von Texas gegen
die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen
zum Teil statt beziehungsweise wies diesen zum Teil ab. Das Gericht in Texas wies
den Antrag von Volkswagen auf eine erneute Prüfung beziehungsweise die Einlegung von
Rechtsmitteln ab. Am 1. August 2018 legte Volkswagen bei einem texanischen Berufungsgericht
Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Prozessgerichts ein. Am 16. April 2018 wies das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die von der Environmental Protection Commission of Hillsborough
County, Florida und Salt Lake County, Utah auf bundesstaatlicher und kommunaler Ebene
erhobenen Umweltschutzklagen gegen bestimmte Tochterunternehmen der Volkswagen AG
endgültig ab. Als Begründung führte das Gericht vorstehend benannte, derzeit in Tennessee,
Minnesota, Texas sowie bei weiteren Staatsgerichten anhängige Verfahren an, in denen
dieselbe Frage des Verhältnisses von US-Bundesrecht zum Recht von einzelnen US-Bundesstaaten
verhandelt wird. Die Bezirke haben bezüglich der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet.
Sie bestätigte, dass sie unter anderem gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
der Volkswagen AG in seiner Eigenschaft als Mitglied des Vorstands der Porsche SE
bezüglich seiner eventuellen Beteiligung an einer möglichen Marktmanipulation in Zusammenhang
mit der gleichen Thematik ermittelt. Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezüglich der Dieselthematik strafrechtliche
Ermittlungen gegen ein Vorstandsmitglied, einen Mitarbeiter und einen ehemaligen Mitarbeiter
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des Verdachts des Betruges und der unzulässigen
Werbung eingeleitet. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat zwei renommierte Großkanzleien
mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen
zugrunde liegt. Die Untersuchungen befinden sich in einem frühen Stadium. Vorstand
und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen
Stand berichten. Sollten sich Erkenntnisse ergeben, die ein vorwerfbares Verhalten
oder ein Organisationsverschulden begründen, wird der Vorstand beziehungsweise der
Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen ergreifen. Am 18. April 2018 stimmten die EPA und die Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien
das California Air Resources Board (CARB) der zweiten Phase der emissionsbezogenen
Anpassung betroffener 2,0 l TDI-Fahrzeuge mit Motoren der dritten Generation zu. Damit konnten die Freigabeprozesse für die technischen Maßnahmen für die betroffenen
Fahrzeuge des Motortyps EA 189 -mit Ausnahme von Chile -in allen Ländern abgeschlossen
werden. Am 19. April 2018 genehmigte das US-Bundesgericht in der in Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die Vereinbarung der Parteien über die Verschiebung der
zuvor für den 11. Mai 2018 angesetzten Anhörung zu dem Antrag der Beklagten auf Abweisung
der konsolidierten Sammelklage, die auf den Vorwurf abstellt, die Beklagte habe die
Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen
der Marke Audi verschleiert. Die Parteien haben vereinbart, die Anhörung zu dem Antrag
weiter zu verschieben, eine Anhörung ist nicht terminiert. Am 25. April 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
die Umweltbehörde des US-Bundesstaat Maryland (Department of the Environment) eine
Vereinbarung bekannt, wonach umweltrechtliche Ansprüche des Bundesstaats Maryland
und verbleibende Verbraucheransprüche wegen Rückgabe beziehungsweise Unterlassung
beigelegt werden. Bestandteil dieser Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht Maryland
am 3. Mai 2018 genehmigtes Consent Decree. Die Gerichte von Ontario und Quebec erteilten jeweils am 19. beziehungsweise 25. April
2018 die Genehmigung für einen Vergleich mit Verbrauchern, der seitens der Volkswagen
AG und anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in Bezug auf 3,0 l TDI-Fahrzeuge
geschlossen wurde. Am 1. Mai 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des US-Bundesstaats West Virginia eine Vereinbarung bekannt,
wonach Verbraucheransprüche des US-Bundesstaats West Virginia beigelegt werden. Bestandteil
dieser Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht West Virginia am 1. Mai 2018 genehmigtes
Consent Decree. Am 29. August 2017 reichten Kläger beim US District Court für den Eastern District
von New York im Auftrag einer mutmaßlichen Käuferklasse von American Depository Receipts
der Volkswagen AG eine Klage gegen die Volkswagen AG und drei frühere sowie ein amtierendes
Vorstandsmitglied ein. Die Kläger machen im Rahmen des US Securities Exchange Act
von 1934 Ansprüche geltend, wonach die Beklagten bezüglich der Compliance-Maßnahmen
der Volkswagen AG -insbesondere in Wettbewerbs- und kartellrechtlicher Hinsicht und
in Bezug auf Vorwürfe im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen die Volkswagen
AG im Northern District von Kalifornien -wesentliche falsche und unvollständige Aussagen
getätigt haben sollen. Am 13. Juli 2018 reichten die Kläger eine geänderte Klage ein,
die Abweisung dieser Klage wurde eingereicht. Am 18. Mai 2018 stimmten die EPA und die CARB einer emissionsbezogenen Anpassung von
Fahrzeugen der Generation 1.1 mit V6 3,0 l TDI-Motoren zu. Am 13. Juli 2018 haben
die EPA und die CARB die Anpassungsmaßnahme für Fahrzeuge mit V6 3,0 l TDI-Motor der
Generation 1.2 genehmigt. Am 22. Mai 2018 reichten Kläger eine konsolidierte Sammelklage im Auftrag einer mutmaßlichen
Klasse von bei Franchise-Handelsbetrieben tätigen Volkswagen Vertriebsmitarbeitern
ein. Am 7. Juni 2018 bestellte das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien
anhängigen "Multidistrict Litigation" den Rechtsbeistand der Kläger als Interims-Hauptrechtsbeistand
für die mutmaßliche Klasse. Am 28. Mai 2018 wurde eine beim Bezirksgericht (Provincial Court) von Quebec eingereichte
Sammelklage im Hinblick auf Ansprüche bezüglich Aktien der Volkswagen AG und American
Depositary Receipts zugelassen. Am 1. Juni 2018 wurde beim Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" eine Änderungsanzeige des mit dem US-Justizministerium
(DOJ) und der EPA abgeschlossenen dritten Partial Consent Decrees eingereicht, wonach
bestimmte Fälligkeitstermine in Bezug auf die jährliche Berichterstattung geändert
wurden. Auch für die im Third California Partial Consent Decree genannten Fälligkeitstermine
in Bezug auf die jährliche Berichterstattung wurde am 30. August 2018 eine solche
Änderungsanzeige beim gleichen Gericht eingereicht. Am 5. Juni 2018 gab ein Staatsgericht in Illinois einem Antrag auf Abweisung der vom
Attorney General von Illinois gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen statt. Der Bundesstaat hat bezüglich
der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Am 6. Juni 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des US-Bundesstaats Oklahoma eine Vereinbarung bekannt, wonach
Verbraucheransprüche des Bundesstaats Oklahoma beigelegt werden. Bestandteil dieser
Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht Oklahoma am 6. Juni 2018 genehmigtes Consent
Decree. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen vom 11. Juni 2018 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft
München II das dort anhängige Ermittlungsverfahren ausgeweitet hat. Dem zugrundeliegenden
Durchsuchungsbeschluss lässt sich entnehmen, dass nunmehr auch gegen den ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG (zugleich ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen
AG) und ein weiteres aktives Vorstandsmitglied der AUDI AG ermittelt wird. Vorgeworfen
wird beiden Beschuldigten unter anderem Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf von
Dieselfahrzeugen auf dem europäischen Markt im Zeitraum nach Herbst 2015. Der ehemalige
Vorstandsvorsitzende der AUDI AG wurde am 18. Juni 2018 festgenommen und befindet
sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt im
Zusammenhang mit der Dieselthematik derzeit gegen 23 Personen. Die AUDI AG hat zwei
renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den
staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI
AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Sollten sich Erkenntnisse
ergeben, die ein vorwerfbares Verhalten oder ein Organisationsverschulden begründen,
wird der Vorstand beziehungsweise der Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen ergreifen. Am 13. Juni 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des Bundesstaats Vermont eine Vereinbarung bekannt, wonach Verbraucheransprüche
des Bundesstaats Vermont beigelegt werden. Am 16. Juli 2018 wurde eine gemeinsame
Vereinbarung zur Abweisung der Klage bei dem Gericht in Vermont eingereicht. Am 13. Juni 2018 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Bußgeldbescheid gegen
die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik erlassen. Der Bußgeldbescheid
knüpft an fahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen von Mitarbeitern der Volkswagen
AG in der Abteilung Aggregate-Entwicklung an und bezieht sich im Zeitraum von Mitte
2007 bis 2015 auf insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Typen EA 189
weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada. Der Bußgeldbescheid sieht
eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.€ vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß
einer Ahndung in Höhe von 5 Mio. € sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
in Höhe von 995 Mio.€ zusammensetzt. Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender
Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig
geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das gegen die Volkswagen AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren
beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die Volkswagen AG und ihre
Konzerngesellschaften ist daher in Deutschland im Zusammenhang mit dem einheitlichen
Lebenssachverhalt betreffend die Dieselmotoren der Typen EA 189 weltweit sowie EA
288 (Generation 3) in den USA und Kanada, der Gegenstand des Bußgeldbescheids ist,
nicht mehr zu erwarten. Somit geht Volkswagen davon aus, dass die Beendigung dieses
Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen
AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird. Am 11. Juli 2018 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Verteidigern der Beschuldigten und den Verteidigern der Volkswagen AG Einsicht in die Verfahrensakten des noch gegen Mitarbeiter der Volkswagen AG geführten sogenannten NOx -Verfahrens gewährt. Am 3. September 2018 wurde zudem Akteneinsicht im beendeten Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig genommen. Dies ist für die Volkswagen AG ein weiterer Schritt bei der Aufarbeitung der Dieselthematik. Im Oktober 2018 hat die Staatsanwaltschaft München II einen Bußgeldbescheid gegen
die AUDI AG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten
von der AUDI AG hergestellten beziehungsweise vertriebenen V6/V8-Dieselaggregaten
und Dieselfahrzeugen erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von
insgesamt 800 Mio. € vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in
Höhe von 5 Mio.€ für eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Organisationseinheit
"Abgas Service/Zulassung Aggregate", sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
von 795 Mio.€ zusammensetzt. Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung
akzeptiert und einen Rechtsmittelverzicht erklärt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig
geworden ist. Die Geldbuße wurde zwischenzeitlich auch vollständig bezahlt und ist
als vollstreckt anzusehen. Durch den Bußgeldbescheid ist das gegen die AUDI AG laufende
Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet. Am 25. Juni 2018 erteilte ein Staatsgericht in Pennsylvania seine Zustimmung zu einem
Prozessvergleich, in dessen Rahmen eine frühere Vergleichsvereinbarung zur Beilegung
der bundesstaatlichen Umweltschutzklagen gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
vom Bundesstaat Pennsylvania und neun anderen Bundesstaaten umgesetzt wurde. Diese
Staaten hatten sich gegen die Übernahme der bundesstaatlichen Emissionsnormen entschieden. Am 26. Juni 2018 gab ein Staatsgericht in Missouri einem Antrag auf Abweisung der
vom Attorney General von Missouri gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen statt. Missouri hat gegen diese Entscheidung
keine Rechtsmittel eingelegt. Am 6. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden im
Zusammenhang mit der Durchsuchung bei der Kanzlei Jones Day entschieden und festgestellt,
dass die Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung von Mandatsunterlagen und Daten
der Volkswagen AG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Die Gesellschaften des
Volkswagen Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren. In Österreich wurde im Berichtszeitraum die erstinstanzliche Zurückweisung der letzten
dort noch anhängigen Anlegerklage im Zusammenhang mit der Dieselthematik rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 30. Juli 2018 im Rahmen des gegen Einzelpersonen
geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
gegen die Volkswagen AG nach § 30 OWiG eingeleitet. Am 24. August 2018 hat die Staatsanwaltschaft
Braunschweig in diesem Verfahren den Verteidigern der Beschuldigten und den Verteidigern
der Volkswagen AG Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt. Am 15. August 2018 lehnte ein Bezirksgericht in Ontario eine von Investoren in American
Depository Receipts und Aktien der Volkswagen AG mutmaßliche Securities-Sammelklage
unter anderem mit der Begründung ab, dass das Gericht für die Klage nicht zuständig
sei. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurde am 14. September 2018 zugestellt. In den USA einigten sich am 28. August 2018 die Volkswagen AG und eine mutmaßliche
Käuferklasse von American Depositary Receipts der Volkswagen AG auf eine Regelung
der Ansprüche wegen angeblich erlittener Kursverluste infolge der in den "Notices
of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge, gegen eine Ausgleichszahlung in Höhe
von 48 Mio. USD. Der vorgeschlagene Vergleich unterliegt noch der Zustimmung des Gerichts. Am 17. September 2018 beantragten die Volkswagen AG, die AUDI AG und bestimmte Tochterunternehmen
beim Obersten Gerichtshof von Kanada die Zulassung der Berufung bezüglich der Entscheidung
eines Bezirksgerichts von Quebec vom 24. Januar 2018, nach der eine Sammelklage in
Bezug auf eine Verletzung des Umweltrechts allein wegen der Frage zugelassen wurde,
ob Strafschadenersatz geltend gemacht werden könne. Seit vielen Monaten untersucht die AUDI AG mit Hochdruck alle Dieselkonzepte auf etwaige
Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenzial. Von Juli 2017 bis September 2018 sind
die von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen in verschiedenen Bescheiden des KBA
zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden.
Die im Mai 2018 angestoßenen Untersuchungen zu den aktuellen Fahrzeugkonzepten der
Motorengenerationen Generation 2 evo und Generation 3 sind abgeschlossen. Die wesentlichen
Ergebnisse sind dem KBA vorgestellt worden. Von der financialright GmbH wurde, nach Einreichung einer Klage aus an sie abgetretenen
Rechten von circa 2.000 Schweizer Kunden, eine weitere entsprechende Klage von rund
6.000 slowenischen Kunden gegen die Volkswagen AG erhoben. Die private spanische Verbraucherschutzorganisation Organizatión de Consumidores y
Usuarios (OCU) hat am 9. Mai 2018 eine Sammelklage gegen die Volkswagen Group España
Distribución S.A. erhoben. Die OCU vertritt rund 7.500 spanische Kunden. Der Volkswagen AG wurden 14 von dem österreichischen Konsumentenschutz (VKI) erhobene
Klagen zugestellt. In diesen werden für rund 8.400 Kunden Schadenersatzansprüche geltend
gemacht, die an den VKI zum Inkasso abgetreten wurden. Darüber hinaus wurden der Volkswagen
AG sechs Klagen der Plattform "Cobin Claims" zugestellt, in denen abgetretene Schadensersatzansprüche
von ungefähr 80 Kunden geltend gemacht werden. Am 12. September 2018 wurde eine kundenseitige Sammelklage in Johannesburg gegen Volkswagen
of South Africa Ltd. und diverse Händler erhoben. In Polen wurden am 17. September 2018 weitere Sammelklagen von Kunden gegen die Volkswagen
AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns erhoben. In Deutschland sind im Zusammenhang mit der Dieselthematik kundenseitig rund 25.500
produktbezogene Einzelklagen gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des
Volkswagen Konzerns anhängig. Im Rahmen der in der Öffentlichkeit bereits bekannten kartellrechtlichen Untersuchungen
in der Automobilindustrie hat die Europäische Kommission am 18. September 2018 ein
formelles Verfahren gegen die betroffenen Unternehmen eingeleitet. Die Untersuchungen
dauern seit geraumer Zeit an. Wie der Pressemitteilung der Europäischen Kommission
zu entnehmen ist, hat die Europäische Kommission den Untersuchungsgegenstand nunmehr
lediglich auf den Bereich Emissionen begrenzt. Die Verfahrenseinleitung ist ein üblicher
und rein prozessualer Verfahrensschritt, der von Volkswagen erwartet wurde. Der Volkswagen
Konzern und die betreffenden Konzernmarken kooperieren vollumfänglich mit der Europäischen
Kommission und werden die Kooperation auch weiterhin fortsetzen. Darüber hinaus hat die italienische Wettbewerbsbehörde ein Verfahren wegen möglicher
wettbewerbswidriger Absprachen (vermeintlicher Austausch von wettbewerblich sensitiven
Informationen) gegen mehrere herstellereigene Automobilfinanzierungsgesellschaften,
darunter die Volkswagen Bank GmbH, eingeleitet. Das Verfahren wurde später auf die
relevanten Muttergesellschaften ausgeweitet, darunter die Volkswagen AG. Im Oktober
2018 haben die Volkswagen Bank GmbH und die Volkswagen AG Beschwerdepunkte erhalten,
welche die Erkenntnisse der Behörde zusammenfassen und den vermeintlichen Verstoß
beschreibt. Eine Bewertung des zugrundeliegenden Sachverhalts ist aufgrund des frühen
Stadiums noch nicht möglich. Am 26. Juni 2018 hat das Oberlandesgericht München im Spruchverfahren zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtskräftig
entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch auf 5,47€ brutto (abzüglich etwaiger
Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern
für das betreffende Geschäftsjahrgeltenden Steuersatz) je Aktie anzuheben ist. Die
in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29€ je
Aktie wurde bestätigt. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München sind rechtskräftig
und am 6. August 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Danach konnte die Barabfindung
von 90,29€ je Aktie gemäß § 305 AktG noch binnen zwei Monaten angenommen werden. Daneben
haben außenstehende MAN Aktionäre weitere Anträge an das Oberlandesgericht München
gestellt, um auch die Erhöhung der im Jahr 2013 gezahlten Garantiedividende auf 5,47€
brutto zu erreichen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zu diesen nach
Abschluss des Verfahrens gestellten Anträgen bleibt abzuwarten. In den Steuerverfahren zwischen MAN Latin America und der brasilianischen Finanzverwaltung
vertritt die brasilianische Finanzverwaltung bezüglich der in 2009 gewählten Erwerbsstruktur
für MAN Latin America eine abweichende Auffassung der steuerlichen Auswirkungen. Im
Dezember 2017 ist im sogenannten Administrative Court Verfahren ein zweitinstanzliches,
für MAN Latin America negatives Urteil ergangen. Gegen dieses Urteil hat MAN Latin
America vor dem regulären Gericht in 2018 Klage erhoben. Die betragsmäßige Abschätzung
des Risikos für den Fall, dass sich die Finanzverwaltung insgesamt mit ihrer Auffassung
durchsetzen könnte, ist aufgrund der Verschiedenheit der gegebenenfalls nach brasilianischem
Recht zur Anwendung kommenden Strafzuschläge nebst Zinsen mit Unsicherheit behaftet.
Es wird jedoch weiterhin mit einem für MAN Latin America positiven Ausgang gerechnet.
Für den gegenteiligen Fall könnte sich ein Risiko von rund 0,6 Mrd.€ für den beklagten
Gesamtzeitraum ab 2009 ergeben, das im Anhang innerhalb der Eventualverbindlichkeiten
angegeben wurde. Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum gegenüber den Ausführungen zur voraussichtlichen
Entwicklung des Volkswagen Konzerns im Geschäftsjahr 2018 in den Kapiteln "Prognosebericht"
und "Risiko- und Chancenbericht" -einschließlich der Abschnitte "Risiken aus der Dieselthematik"
und "Rechtsstreitigkeiten/Dieselthematik" sowie der zugrunde liegenden Sachverhaltsdarstellung
im Kapitel "Dieselthematik" -des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht
2017 auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt erfolgten Veröffentlichungen sowie
aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik und bei weiteren
wesentlichen Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Änderungen. Dieser Bericht enthält Aussagen zum künftigen Geschäftsverlauf des Volkswagen Konzerns.
Diesen Aussagen liegen Annahmen zur Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen einzelner Länder und Wirtschaftsräume, insbesondere für die Automobilbranche,
zugrunde, die wir auf Basis der uns vorliegenden Informationen getroffen haben und
die wir zurzeit als realistisch ansehen. Die Einschätzungen sind mit Risiken behaftet
und die tatsächliche Entwicklung kann von der erwarteten abweichen. Sollten sich wesentliche
Parameter bezüglich unserer wichtigsten Absatzmärkte ändern oder sich wesentliche
Veränderungen bei den für den Volkswagen Konzern relevanten Währungskursverhältnissen
ergeben, wird das unsere Geschäftsentwicklung entsprechend beeinflussen. Darüber hinaus
kann es auch zu Abweichungen von der voraussichtlichen Geschäftsentwicklung kommen,
wenn sich die im Geschäftsbericht 2017 dargestellten Einschätzungen zu den Faktoren
nachhaltiger Wertsteigerung sowie zu Risiken und Chancen anders entwickeln als derzeit
von uns erwartet oder sich zusätzliche Risiken beziehungsweise Chancen oder sonstige
den Geschäftsverlauf beeinflussende Faktoren ergeben. AusblickDer Vorstand des Volkswagen Konzerns geht davon aus, dass sich das Wachstum der Weltwirtschaft
2018 leicht abschwächen wird. Risiken sehen wir in protektionistischen Tendenzen,
Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern.
Zudem werden die Wachstumsaussichten weiterhin von geopolitischen Spannungen und Konflikten
belastet. Wir rechnen deshalb sowohl für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften als
auch für die Schwellenländer mit einer etwas schwächeren Dynamik als 2017. Die höchsten
Zuwachsraten erwarten wir in den aufstrebenden Wirtschaftsnationen Asiens. Wir rechnen damit, dass sich die Pkw-Märkte im Jahr 2018 in den einzelnen Regionen
uneinheitlich entwickeln werden. Die weltweite Nachfrage nach Neufahrzeugen wird insgesamt
voraussichtlich auf dem Niveau von 2017 liegen. Für Westeuropa erwarten wir ein Absatzvolumen,
das etwas über dem des Jahres 2017 liegt. Auf dem deutschen Pkw-Markt rechnen wir
mit einem Marktvolumen auf Höhe des Vorjahres. In Zentral- und Osteuropa sollte die
Pkw-Nachfrage den Vorjahreswert deutlich übertreffen. Auf den Märkten für Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge (bis 6,35 t) in Nordamerika wird das Nachfragevolumen voraussichtlich
leicht unter dem des Vorjahres liegen. Wir rechnen damit, dass die Nachfrage auf den
südamerikanischen Märkten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahr
insgesamt moderat steigen wird. Die Pkw-Märkte der Region Asien-Pazifik werden im
Jahr 2018 voraussichtlich leicht rückläufig sein. Auch im Jahr 2018 werden sich die Märkte für leichte Nutzfahrzeuge in den einzelnen
Regionen unterschiedlich entwickeln. Insgesamt rechnen wir mit einer leicht sinkenden
Nachfrage. Auf den für den Volkswagen Konzern relevanten Märkten für mittelschwere und schwere
Lkw sowie auf den relevanten Märkten für Busse werden die Neuzulassungen 2018 voraussichtlich
leicht über denen von 2017 liegen. Wir gehen davon aus, dass automobilbezogene Finanzdienstleistungen auch im Jahr 2018
eine hohe Bedeutung für den weltweiten Fahrzeugabsatz haben werden. Der Volkswagen Konzern ist auf die künftigen Herausforderungen im Mobilitätsgeschäft
und die heterogene Entwicklung der regionalen Automobilmärkte gut vorbereitet. Unser
einzigartiges Markenportfolio, unsere Präsenz auf allen wichtigen Märkten der Welt,
die breite und gezielt ergänzte Produktpalette sowie wegweisende Technologien und
Dienstleistungen verschaffen uns weltweit eine gute Position im Wettbewerb. Im Zuge
der Transformation unseres Kerngeschäfts werden wir die Konzernmarken trennschärfer
positionieren und unser Fahrzeug- und Antriebsportfolio mit Blick auf die attraktivsten
und wachstumsstärksten Marktsegmente optimieren. Zusätzlich arbeiten wir mit der fortlaufenden
Entwicklung neuer Technologien und unserer Baukästen daran, die Vorteile unseres Mehrmarkenkonzerns
noch gezielter zu nutzen. Wir gehen davon aus, dass die Auslieferungen an Kunden des Volkswagen Konzerns im
Jahr 2018 unter weiterhin herausfordernden Marktbedingungen den Vorjahreswert moderat
übertreffen werden. Herausforderungen ergeben sich insbesondere aus dem konjunkturellen Umfeld, der steigenden Wettbewerbsintensität, volatilen Wechselkursverläufen sowie der Dieselthematik. Zudem gilt in der EU ein neues, zeitlich aufwendigeres, Testverfahren zur Bestimmung von Schadstoff- und CO2 -Emis-sionen sowie des Kraftstoffverbrauchs bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen, das sogenannte WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Wir erwarten, dass die Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns und seiner Bereiche um
bis zu 5% über dem Vorjahreswert liegen werden. Für das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen
des Konzerns und des Bereichs Pkw rechnen wir im Jahr 2018 mit einer operativen Umsatzrendite
zwischen 6,5 und 7,5 %. Für den Bereich Nutzfahrzeuge gehen wir von einer operativen
Umsatzrendite zwischen 5,0 und 6,0% aus. Im Bereich Power Engineering erwarten wir
einen Operativen Verlust in der Größenordnung des Vorjahres. Für den Konzernbereich
Finanzdienstleistungen gehen wir von einem Operativen Ergebnis auf dem Niveau des
Vorjahres aus. Inklusive Sondereinflüsse erwarten wir für den Konzern und für den Bereich Pkw eine
operative Umsatzrendite, die moderat unterhalb des jeweils erwarteten Korridors liegt. Marken und GeschäftsfelderUMSATZERLÖSE UND OPERATIVES ERGEBNIS NACH MARKEN UND GESCHÄFTSFELDERNDie Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns beliefen sich im Zeitraum Januar bis September
2018 auf 174,6 (170,1) Mrd.€. Das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen lag mit
13,3 (13,2) Mrd. € auf dem Niveau des Vorjahres. Aus der Dieselthematik ergaben sich
im Berichtszeitraum Sondereinflüsse in Höhe von - 2,4 (- 2,6) Mrd. €. In den ersten drei Quartalen dieses Jahres setzte die Marke Volkswagen Pkw 2,8 (2,6)
Mio. Fahrzeuge ab. Die Modelle Polo, T-Roc, Tiguan, Virtus und Atlas wurden besonders
stark nachgefragt. Die Umsatzerlöse nahmen um 7,3% auf 62,5 Mrd.€ zu. Das Operative
Ergebnis vor Sondereinflüssen belief sich auf 2,3 (2,5) Mrd.€. Positiv wirkten der
gestiegene Fahrzeugabsatz und verbesserte Produktkosten. Höhere Vertriebskosten, unter
anderem aufgrund der Umweltprämie, Wechselkurseffekte und Vorleistungen für neue Produkte,
insbesondere im Rahmen der Umsetzung der Elektrooffensive, belasteten das Ergebnis.
Zudem ergaben sich Herausforderungen aus dem Testverfahren WLTP. Aus der Dieselthematik
resultierten Sondereinflüsse in Höhe von -1,6 (- 2,6) Mrd. €. Die Marke Audi verzeichnete in den ersten neun Monaten 2018 einen Absatz von weltweit
1,1 (1,1) Mio. Fahrzeugen. Das chinesische Joint Venture FAW-Volkswagen veräußerte
weitere 455 (412) Tsd. Audi Fahrzeuge. Großer Beliebtheit erfreuten sich die Modelle
Q2, Q5, Q8, A4 und A5. Die Umsatzerlöse stiegen auf 44,3 (44,0) Mrd.€. Das Operative
Ergebnis vor Sondereinflüssen lag bei 3,7 (3,9) Mrd.€. Mixverbesserungen und positive
Wechselkurseffekte konnten den geringeren Fahrzeugabsatz und höhere Verkaufskosten,
in denen sich jeweils auch die Belastungen aus WLTP widerspiegeln, nicht ausgleichen.
Die Dieselthematik führte zu Sondereinflüssen in Höhe von -0,8 Mrd. €. In den Finanzkennzahlen
der Marke Audi sind die Marken Lamborghini und Ducati enthalten. Ducati setzte im
Berichtszeitraum 43.435 (46.774) Motorräder ab. Die Marke SKODA setzte von Januar bis September dieses Jahres 698 (700) Tsd. Fahrzeuge
ab. Besonders stark nachgefragt wurden die Modelle Karoq und Kodiaq. Die Umsatzerlöse
legten im Vergleich zum Vorjahr um 2,1% auf 12,6 Mrd.€ zu. Das Operative Ergebnis
nahm um 10,2% auf 1,1 Mrd.€ ab; der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus negativen
Wechselkurs- und Mixeffekten und höheren Vorleistungen für neue Produkte. Kostenoptimierungen
und eine verbesserte Preispositionierung wirkten hingegen positiv. Mit 462 Tsd. Fahrzeugen war der Absatz der Marke SEAT im Berichtszeitraum um 5,9%
höher als im Vorjahr. Der für Audi gefertigte Q3 ist darin enthalten. Der Arona wurde
verstärkt nachgefragt. Die Umsatzerlöse lagen mit 7,7 Mrd. € um 6,7% über dem Vergleichswert
2017. Das Operative Ergebnis nahm um 54,4% auf 237 Mio.€ zu; dabei konnten Belastungen
aus Vorleistungen für neue Produkte und aus Wechselkursen durch positive Volumen-
und Mixeffekte mehr als ausgeglichen werden. Die Marke Bentley setzte in den ersten drei Quartalen dieses Jahres 6.654 (7.498)
Fahrzeuge ab. Die Umsatzerlöse gingen auf 1,1 (1,3) Mrd.€ zurück. Das Operative Ergebnis
belief sich auf -137 (31) Mio.€; vor allem Wechselkurseffekte sowie Verzögerungen
beim Anlauf des neuen Continental GT wirkten belastend. BERICHTSSTRUKTUR DES VOLKSWAGEN KONZERNSKONZERNBEREICH AUTOMOBILEscroll
KONZERNBEREICH FINANZDIENSTLEISTUNGENHändler- und Kundenfinanzierung Porsche Automobile setzte im Zeitraum Januar bis September 2018 weltweit 190 (180)
Tsd. Fahrzeuge ab. Einen deutlichen Nachfrageanstieg verzeichneten der Panamera und
der 911. Die Umsatzerlöse erhöhten sich auf 17,5 (15,7) Mrd. €. Das Operative Ergebnis
von Porsche Automobile verbesserte sich um 10,6% auf 3,2 Mrd.€, was insbesondere auf
das gesteigerte Volumen und positive Mixeffekte zurückzuführen war. Der Absatz von Volkswagen Nutzfahrzeuge belief sich im Berichtszeitraum auf weltweit
337 (371) Tsd. Fahrzeuge. Die südamerikanische Amarok-Fertigung wird seit Anfang dieses
Jahres durch die Marke Volkswagen Pkw gesteuert. Eine erfreuliche Steigerungsrate
wies der Crafter auf. Die Umsatzerlöse lagen bei 8,6 Mrd.€; das waren 3,9% weniger
als im Vorjahr. Trotz positiver Mixeffekte und Materialkostenoptimierungen führten
vor allem eine unvorteilhafte Wechselkursentwicklung und die Herausforderungen aus
WLTP dazu, dass das Operative Ergebnis um 10,0% auf 628 Mio.€ zurückging. Die Marke Scania konnte ihren Absatz in den ersten drei Quartalen dieses Jahres auf
69 (65) Tsd. Fahrzeuge steigern. Die Umsatzerlöse lagen bei 9,6 (9,3) Mrd.€. Scania
erzielte ein Operatives Ergebnis von 991 (947) Mio.€; der Anstieg resultierte insbesondere
aus dem höheren Volumen, einer vorteilhaften Wechselkursentwicklung und einem verbesserten
Finanzdienstleistungsgeschäft. Kostensteigerungen wirkten negativ. Von Januar bis September 2018 setzte MAN Nutzfahrzeuge 98 Tsd. Einheiten ab; das waren
21,6% mehr als im Vorjahr. Die Umsatzerlöse verbesserten sich auf 8,6 (8,0) Mrd. €.
Das Operative Ergebnis ging auf 222 (269) Mio.€ zurück. Dabei konnte der Volumenanstieg
die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Aktivitäten in Indien
nicht kompensieren. MAN Power Engineering verzeichnete im Berichtszeitraum Umsatzerlöse in Höhe von 2,5
(2,4) Mrd.€. Das Operative Ergebnis belief sich auf 142 (107) Mio.€. Das Operative Ergebnis der Volkswagen Finanzdienstleistungen legte in den ersten neun
Monaten 2018 um 8,6% auf 1,9 Mrd. € zu. Vor allem das Geschäftswachstum hatte einen
positiven Effekt. WESENTLICHE ZAHLEN NACH MARKEN UND GESCHÄFTSFELDERN VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER1scroll
1
Die Zahlen sind jeweils für sich gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen
Abweichungen führen. ABSATZ UND UMSATZERLÖSE NACH MÄRKTENIn den ersten drei Quartalen 2018 konnte der Volkswagen Konzern seinen Absatz in der
Region Europa/Übrige Märkte im Vergleich zum Vorjahr um 1,4% auf 3,6 Mio. Fahrzeuge
steigern. Die Umsatzerlöse lagen bei 106,7 (107,3) Mrd.€. Volumenverbesserungen standen
Belastungen aus Wechselkursen gegenüber. Das dritte Quartal 2018 war durch die Umstellung
auf das Testverfahren WLTP belastet. In Nordamerika setzte der Volkswagen Konzern im Berichtszeitraum 686 Tsd. Fahrzeuge
ab; das waren 4,4% weniger als ein Jahr zuvor. Neben der Volumenentwicklung trugen
Wechselkurseffekte dazu bei, dass die Umsatzerlöse um 1,1% auf 27,4 Mrd. € zurückgingen.
Mixveränderungen wirkten positiv. Auf den Märkten Südamerikas setzten wir im Zeitraum Januar bis September dieses Jahres
445 (384) Tsd. Fahrzeuge ab. Die Umsatzerlöse verbesserten sich volumen- und mixbedingt
auf 7,8 (7,4) Mrd. €, die Wechselkursentwicklung wirkte hingegen belastend. In der Region Asien-Pazifik verzeichnete der Volkswagen Konzern im Berichtszeitraum
-einschließlich der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen -einen Absatz von insgesamt
3,4 (3,3) Mio. Fahrzeugen. Die Umsatzerlöse legten im Vergleich zum Vorjahr um 13,3%
auf 31,4 Mrd.€ zu, was auf ein verbessertes Komponentengeschäft unserer vollkonsolidierten
Gesellschaften zurückzuführen war. Die Umsatzerlöse unserer chinesischen Joint Ventures
sind nicht enthalten, da diese At Equity konsolidiert werden. Erträge und Aufwendungen aus Sicherungsgeschäften zur Absicherung von Umsatzerlösen
in Fremdwährung sind mit Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 seit
1. Januar 2018 den Umsatzerlösen zuzuordnen; im Zeitraum Januar bis September 2018
erhöhten Sicherungsgeschäfte die Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns um 1,4 Mrd.€. WESENTLICHE ZAHLEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER1scroll
1
Die Zahlen sind jeweils für sich gerundet; das kann bei der Addition zu geringfügigen
Abweichungen führen. VOLKSWAGEN FINANZDIENSTLEISTUNGENIm Zeitraum Januar bis September 2018 unterstützte Volkswagen Finanzdienstleistungen
den Absatz des Volkswagen Konzerns mit seinen innovativen Produkten entlang der automobilen
Wertschöpfungskette. Volkswagen Finanzdienstleistungen setzte im September 2018 sein internationales Wachstum
fort und erweiterte das Leistungsportfolio um Volkswagen Group of America Fleet Services:
Über die Zusammenarbeit zwischen der Volkswagen Credit, Inc. und dem US-amerikanischen
Unternehmen Merchants können Großkunden auf dem US-Markt mit einem umfassenden Full-Service-Leasing
bedient werden. Dazu werden Lösungen in den Bereichen Sourcing, Finanzierung, Service
und Remarketing zur Verfügung gestellt. Ebenfalls im September hat Volkswagen Finanzdienstleistungen für ihre Gebrauchtwagenplattform
heycar Daimler Financial Services als Partner und Investor gewinnen können. Der Einstieg
erfolgt im Wege einer Kapitalerhöhung. Nach Abschluss der Transaktion wird Daimler
mit 20% an der Mobility Trader Holding GmbH beteiligt sein, welche über eine Tochtergesellschaft
die Plattform heycar im deutschen Markt betreibt. Die Transaktion steht unter dem
Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden. Volkswagen Finanzdienstleistungen nutzt als wesentliche Refinanzierungsquellen Geld-
und Kapitalmarktinstrumente, Asset Backed Securities (ABS)-Transaktionen sowie Kundeneinlagen
aus dem Direktbankgeschäft. Die bisher volumenstärkste Transaktion der Volkswagen Finanzdienstleistungen in diesem
Jahr erzielte die Volkswagen Leasing GmbH mit drei Anleihen über insgesamt 2,5 Mrd.€.
Die kürzeste Anleihe hat eine Laufzeit von zweieinhalb Jahren mit einem Volumen von
1 Mrd. €, eine weitere Anleihe mit einer Laufzeit von viereinhalb Jahren verfügt über
ein Volumen von 750 Mio.€, die Anleihe mit der längsten Laufzeit über sieben Jahre
hat ein Volumen von ebenfalls 750 Mio.€. Volkswagen Financial Services N.V. platzierte
eine Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio. GBP, etwa 556 Mio.€. Die Laufzeit beträgt
etwas mehr als drei Jahre. Darüber hinaus hat die OOO Volkswagen Bank RUS 5 Mrd. RUB,
etwa 70 Mio.€, am russischen Kapitalmarkt platziert. Die Laufzeit der Anleihe beträgt
drei Jahre. Die Volkswagen Bank GmbH hat mit dem Programm Driver 15 eine weitere ABS-Transaktion
aus verbrieften Finanzierungsverträgen mit einem Volumen von mehr als 750 Mio. € erfolgreich
platziert. Darüber hinaus begab die Volkswagen Financial Services Australia Pty Limited
eine Anleihe über 350 Mio. AUD, rund 224 Mio.€. Im Berichtszeitraum lagen die neuen Vertragsabschlüsse im Finanzierungs-, Leasing-,
Service- und Versicherungsgeschäft mit 5,2 (5,0) Mio. Kontrakten über dem Niveau des
Vorjahres. Die Penetrationsrate als Anteil der geleasten oder finanzierten Fahrzeuge
am relevanten Auslieferungsvolumen des Konzerns belief sich bei gleichgebliebenen
Vergabegrundsätzen auf 33,7 (33,5)%. Am 30. September 2018 übertraf der Gesamtvertragsbestand
mit 17,6 Mio. Kontrakten den Stand vom 31. Dezember 2017 um 2,4%. Im Bereich Kundenfinanzierung/Leasing
war der Bestand mit 10,0 Mio. Kontrakten um 4,4 % höher als am Jahresende 2017. Im
Bereich Service/Versicherungen lag der Vertragsbestand mit 7,6 (7,6) Mio. Kontrakten
auf dem Niveau vom Vorjahresende. Am Ende des dritten Quartals 2018 hatte die Volkswagen Bank rund 1,5 (1,5) Mio. Einlagenkonten
im Bestand. Die Belegschaft von Volkswagen Finanzdienstleistungen belief sich am 30. September
2018 auf 14.015 (13.955) Mitarbeiter. Konzern-Zwischenabschluss (Kurzfassung)Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 30. Septemberscroll
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Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen. Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 30. Septemberscroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Juli bis 30. Septemberscroll
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Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen. Gesamtergebnisrechnung vom 1. Juli bis 30. Septemberscroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9 und IFRS 15). Bilanz zum 30. September 2018 und zum 31. Dezember 2017scroll
Eigenkapitalentwicklungscroll
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Die Volkswagen AG verzeichnete aus dem im Juni 2017 begebenen Hybridkapital einen
Zugang von liquiden Mitteln in Höhe von 3.500 Mio. €, reduziert um ein Disagio in
Höhe von 4 Mio. € und abzüglich Kapitalbeschaffungskosten in Höhe von 23 Mio.€. Hinzu
kamen zahlungsunwirksame Effekte aus der Abgrenzung von Steuern in Höhe von 8 Mio.€.
Das Hybridkapital ist als gewährtes Eigenkapital zu klassifizieren. Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 30. Septemberscroll
1
Inklusive Zuordnung der Konsolidierung zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen. Die Kapitalflussrechnung wird in der Anhangangabe zur Kapitalflussrechnung erläutert. AnhangRechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS)Die Volkswagen AG hat gemäß der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und
des Rates ihren Konzernabschluss für das Jahr 2017 nach den durch die Europäische
Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards, den International Financial
Reporting Standards (IFRS), erstellt. Dementsprechend wurde auch dieser Konzern-Zwischenabschluss
zum 30. September 2018 in Übereinstimmung mit IAS 34 (Zwischenberichterstattung) erstellt
und enthält einen gegenüber dem Konzernabschluss verkürzten Berichtsumfang. Alle Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; das kann bei der Addition
zu geringfügigen Abweichungen führen. Zusätzlich zu den berichtspflichtigen Segmenten werden im verkürzten Konzern-Zwischenabschluss
neben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung für
den Volkswagen Konzern zu Erläuterungszwecken die Konzernbereiche Automobile und Finanzdienstleistungen
dargestellt. Diese stellen keine Pflichtangaben nach IFRS dar. Die Eliminierung der
konzerninternen Beziehungen zwischen den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen
sind dem Konzernbereich Automobile zugeordnet. Der vorliegende Konzern-Zwischenabschluss wurde einer prüferischen Durchsicht im Sinne
von § 115 WpHG unterzogen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Volkswagen AG hat alle von der EU übernommenen und ab dem 1. Januar 2018 verpflichtend
anzuwendenden Rechnungslegungsnormen umgesetzt. IFRS 9 - FINANZINSTRUMENTEIFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung
von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des
betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller
Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten",
als "zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderungen
im Sonstigen Ergebnis" oder als "zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen
in der Gewinn- und Verlustrechnung" klassifiziert. Die Klassifizierung und Bewertung
finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen unter IFRS 9 weitgehend unverändert zu den
Bilanzierungsvorschriften nach IAS 39. Das Modell zur Ermittlung von Wertminderungen und der Bildung von Risikovorsorgen
verändert sich von einem Modell bereits eingetretener Kreditausfälle (Incurred Credit
Loss Modell) zu einem Modell erwarteter Kreditausfälle (Expected Credit Loss Modell).
Diese geänderte Bewertungsmethodik führt zu einer Erhöhung der Risikovorsorge. Die
Erhöhung der Risikovorsorge resultiert zum einen aus der Anforderung auch für nicht
notleidende finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen
Ansatz nicht wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge zu bilden. Zum anderen ergibt
sich der Anstieg aus der Anforderung, für finanzielle Vermögenswerte, bei denen sich
das Kreditrisiko seit dem Erstansatz wesentlich erhöht hat, eine Risikovorsorge auf
Basis der gesamten erwarteten Restlaufzeit zu berücksichtigen. Im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich unter IFRS 9 sowohl
Erweiterungen von Designationsmöglichkeiten als auch die Notwendigkeit zur Implementierung
komplexerer Buchungs- und Bewertungslogiken. Darüber hinaus entfallen mit IFRS 9 die
quantitativen Grenzen für den Effektivitätstest. Weiterhin ändert sich die Reklassifizierungspraxis unter IFRS 9. Es ist in Abhängigkeit
der Marktentwicklung von einer stärkeren Beeinflussung des Operativen Ergebnisses
durch Sicherungsgeschäfte auszugehen. Aufgrund der retrospektiven Anwendung der Vorschriften
zur Designation von Optionsgeschäften wurden die Vorjahreswerte angepasst. Dadurch
ergab sich in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2017 ein Effekt auf das
Ergebnis nach Steuern in Höhe von -191 Mio. €. Zudem ergeben sich deutlich umfangreichere Anhangangaben. Die folgenden Tabellen stellen die wesentlichen Auswirkungen aus den neuen Bilanzierungsvorschriften
des IFRS 9 für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten,
für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen dar. Innerhalb der Klasse der derivativen Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen lagen
durch IFRS 9 keine Umgliederungen aus beziehungsweise in andere Klassen vor. ANPASSUNG DER BILANZWERTE AUF DEN 01.01.2018 DURCH IFRS 9scroll
Neben der dargestellten Anpassung hatte die geänderte Vorschrift zur Bildung von Risikovorsorgen
auch Einfluss auf die Bewertung der vermieteten Vermögenswerte. Hieraus ergab sich
ein Anpassungseffekt in Höhe von 43 Mio. € (Ausweis in den vermieteten Vermögenswerten:
35 Mio. €; in den Vorräten: 7 Mio. €). Dieser Erstanwendungseffekt wurde unter der
Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018scroll
ÜBERLEITUNG DER KLASSEN DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN VON IAS 39 AUF IFRS 9 ZUM 1. JANUAR 2018scroll
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ÜBERLEITUNG DER RISIKOVORSORGE FÜR FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 ZU IFRS 9 ZUM 01.01.2018scroll
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSWIRKSAM ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9scroll
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ERFOLGSNEUTRAL ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9scroll
ÜBERLEITUNG DER BUCHWERTE DER ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETEN FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTE VON IAS 39 AUF IFRS 9scroll
IFRS 15 - ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDENIFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. Der Volkswagen
Konzern wendet die modifiziert retrospektive Transitionmethode an. Wesentliche Umstellungseffekte
haben sich für den Volkswagen Konzern zum 1. Januar 2018 nicht ergeben, da die bisherige
Vorgehensweise bereits überwiegend in Einklang mit den Neuregelungen steht. Im Teilkonzern MAN kommt es für bestimmte Vertragsarten zu einer zeitlich nachgelagerten
Erfassung der Umsatzerlöse im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung. Korrespondierend
dazu werden die Sonstigen Rückstellungen und Sonstigen Verbindlichkeiten angepasst.
Als Folge der bilanziellen Berücksichtigung von fälligen aber noch nicht vom Kunden
in Form von Zahlungsmitteln geleisteten Anzahlungen hat sich die Bilanz zum 1. Januar
2018 gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mrd.€ verlängert. Ab dem Geschäftsjahr 2018 sind bestimmte bisher in den Vertriebskosten zu erfassende
Umfänge (insbesondere an Dritte geleistete Finanzierungskostenzuschüsse) den Erlösschmälerungen
zuzuordnen. Darüber hinaus ist die Auflösung von Rückstellungen für Erlösschmälerungen ab dem
Geschäftsjahr 2018 nicht mehr als Sonstiger betrieblicher Ertrag zu zeigen, sondern
unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Hierdurch kommt es zu einer Verschiebung zwischen
dem Sonstigen betrieblichen Ergebnis und den Umsatzerlösen in Höhe von 0,7 Mrd.€. Zur Vereinheitlichung der Darstellung und für eine bessere Vergleichbarkeit wurde
in diesem Zusammenhang auch der Ausweis der anderen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen und abgegrenzten Schulden angepasst und eine Zuordnung zu denjenigen
Funktionsbereichen vorgenommen, über die sie gebildet wurden. Die Vorjahreswerte wurden
entsprechend angepasst. Das Sonstige betriebliche Ergebnis des Vorjahres hat sich
dadurch um 1,9 Mrd.€ verringert. Die Kosten der Umsatzerlöse (1,5 Mrd.€) sowie die
Vertriebs- (0,4 Mrd.€) und Verwaltungskosten (67 Mio. €) wurden in entsprechendem
Umfang entlastet. Des Weiteren wurde mit der Einführung von IFRS 15 festgestellt, dass einzelne Vertriebsprogramme
in bestimmten Ländern den Erlösschmälerungen statt den Vertriebskosten zuzuordnen
sind. Daher wurden die Vertriebskosten des Vorjahres um 0,8 Mrd. € angepasst. Die
Umsatzerlöse verringerten sich entsprechend. SONSTIGE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENFür den vorliegenden Konzern-Zwischenabschluss wurde ein Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen
im Inland in Höhe von 1,9% (31. Dezember 2017: 1,9%) verwendet. Die Ermittlung des Ertragsteueraufwands für den Konzern-Zwischenabschluss erfolgt
gemäß IAS 34 (Zwischenberichterstattung) auf Basis des durchschnittlichen jährlichen
Steuersatzes, der für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird. Im Übrigen werden bei der Aufstellung des Konzern-Zwischenabschlusses und der Ermittlung
der Vergleichszahlen für das Vorjahr grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sowie Konsolidierungsgrundsätze wie im Konzernabschluss 2017 angewandt. Eine detaillierte
Beschreibung dieser Methoden ist im Anhang des Konzernabschlusses 2017 unter der Angabe
"Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" veröffentlicht. Darüber hinaus sind die Auswirkungen neuer Standards unter der Angabe "Nicht angewendete
neue beziehungsweise geänderte IFRS" näher beschrieben. Der Konzernabschluss 2017
ist auch im Internet unter www.volkswagenag.com/ir abrufbar. Wesentliche EreignisseAm 18. September 2015 veröffentlichte die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental
Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab öffentlich bekannt, dass
bei Abgastests an bestimmten Fahrzeugen mit 2,0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns
in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NOx)-Emissionen festgestellt wurden.
Danach erfolgten weitere Meldungen zum Umfang der Dieselthematik. Detaillierte Erläuterungen
hierzu finden sich im Konzernabschluss 2017 unter der Angabe "Wesentliche Ereignisse". In diesem Zusammenhang waren im Geschäftsjahr 2018 zusätzliche Sondereinflüsse von
2,4 Mrd. € zu erfassen. Wesentlicher Hintergrund für die Aufwendungen sind die von
der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Staatsanwaltschaft München II im Zusammenhang
mit der Dieselthematik erlassenen Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,8 Mrd. € sowie
höhere Rechtsverteidigungskosten. Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt
erfolgten Veröffentlichungen sowie aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen
zur Dieselthematik und bei weiteren wesentlichen Rechtsstreitigkeiten keine materiellen
Auswirkungen auf den Quartalsabschluss. Die Hauptversammlung der MAN SE hat im Juni 2013 dem Abschluss eines Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages zwischen der MAN SE und der Volkswagen Truck & Bus GmbH,
einer Tochtergesellschaft der Volkswagen AG, zugestimmt. Der Vertrag sieht vor, dass
den Minderheitsaktionären der MAN SE entweder eine Barabfindung gemäß § 305 AktG oder
eine Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG für jedes volle Geschäftsjahr zusteht. Im
Juli 2013 ist ein Spruchverfahren eingeleitet worden, in dem die Angemessenheit der
im Vertrag geregelten Barabfindung gemäß § 305 AktG und der Ausgleichszahlung gemäß
§ 304 AktG überprüft wurde. Am 26. Juni 2018 hat das Oberlandesgericht München im Spruchverfahren zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtskräftig
entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch je Aktie anzuheben ist. Die in
erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29 € je
Aktie wurde bestätigt. Im Rahmen eines Berichtigungsprozesses hat das Oberlandesgericht
München am 30. Juli 2018 den jährlichen Ausgleichsanspruch auf 5,47 € brutto (abzüglich
etwaiger Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für
diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) festgesetzt. Mit dem Beschluss waren die den Minderheitsgesellschaftern gewährten Andienungs- und
Ausgleichsrechte neu zu bewerten. Hieraus ergab sich im Zeitraum von Januar bis Juni
2018 ein Aufwand im Übrigen Finanzergebnis von 0,4 Mrd. €. Im August 2018 wurde der
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE außerordentlich zum 1. Januar
2019 gekündigt. Aus der hieraus resultierenden Anpassung der Berechnung ergab sich
im Übrigen Finanzergebnis ein Ertrag von 0,4 Mrd. €. Außerdem sind im dritten Quartal
2018 für Ausgleichszahlungen und den Erwerb angedienter Aktien Mittel in Höhe von
0,3 Mrd. € abgeflossen. Die in der Bilanz ausgewiesenen "Minderheitsgesellschaftern
gewährte Andienungs-/Ausgleichsrechte" reduzieren sich entsprechend. Nach dem Bilanzstichtag wurden dem Volkswagen Konzern 17,8 Mio. Aktien angedient.
Auf diese entfällt ein Abfindungsanspruch von 1,6 Mrd. €, der im vierten Quartal 2018
zur Auszahlung kommt. Nach Andienung hält der Volkswagen Konzern 86,9 % der Anteile
an der MAN SE. Weitere Angaben finden sich unter der Angabe "Rechtsstreitigkeiten". KonzernkreisNeben der Volkswagen AG, die ihren Sitz in Wolfsburg hat und beim Amtsgericht Braunschweig
unter HRB 100484 eingetragen ist, werden in den Konzernabschluss alle wesentlichen
in- und ausländischen Tochterunternehmen einschließlich strukturierter Unternehmen
einbezogen, die die Volkswagen AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht. Dies ist
der Fall, wenn die Volkswagen AG unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt aufgrund
von Stimmrechten oder anderen Rechten über das potenzielle Tochterunternehmen besitzt,
an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem potenziellen Tochterunternehmen
partizipiert und diese Rückflüsse beeinflussen kann. VOLLKONSOLIDIERTE TOCHTERGESELLSCHAFTENAm 1. Juni 2017 wurde die teilweise Veräußerung der PGA Group SAS, Paris, Frankreich,
durch die POFIN Financial Services Verwaltungs GmbH, Freilassing, an die Emil Frey-Gruppe
umgesetzt. Der Verkauf steht im Zusammenhang mit der strategischen Weiterentwicklung
des Händlernetzes der Porsche Holding Salzburg und der damit verbundenen Fokussierung
auf Handelsbetriebe der Marken des Volkswagen Konzerns. Die Transaktion umfasste Handelsbetriebe in Polen, den Niederlanden, Belgien sowie
teilweise in Frankreich. Für den Volkswagen Konzern ergab sich im Vorjahr hieraus
ein positiver Effekt auf die Netto-Liquidität in Höhe von 0,8 Mrd.€ sowie unter Berücksichtigung
der abgehenden Vermögenswerte und Schulden ein unwesentlicher Ertrag, der im Sonstigen
betrieblichen Ergebnis ausgewiesen wurde. Insgesamt sind durch die Transaktion Vermögenswerte in Höhe von 2,5 Mrd.€ und Schulden
in Höhe von 2,1 Mrd.€ abgegangen. Bei den Vermögenswerten handelte es sich im Wesentlichen
um langfristige Vermietete Vermögenswerte (0,6 Mrd.€) sowie um Vorratsvermögen (1,0
Mrd.€). Die Schulden betrafen hauptsächlich langfristige und kurzfristige Sonstige
Verbindlichkeiten (0,9 Mrd.€) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(0,7 Mrd.€). BETEILIGUNGEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENDer Audi Teilkonzern, die BMW Group und die Daimler AG haben im Jahr 2015 die There
Holding B.V., Rijswijk, Niederlande, gegründet, an der sie sich zu je 33,3% beteiligt
haben. Im Dezember 2016 unterzeichnete die There Holding B.V. mit der Intel Holdings
B.V., Schiphol-Rijk, Niederlande, einen Vertrag zum Verkauf von 15% der Anteile an
der HERE International B.V., Rijswijk, Niederlande. Die Transaktion mit der Intel
Holdings B.V. wurde am 31. Januar 2017 vollzogen. Dies führte auf Ebene der There
Holding B.V. zu einem Beherrschungsverlust im Sinne des IFRS 10. Aus der Entkonsolidierung
ergab sich für den Volkswagen Konzern ein anteiliger Ergebniseffekt von 183 Mio.€,
der im Vorjahr im Ergebnis aus At Equity bewerteten Anteilen ausgewiesen wurde. Da
weiterhin ein maßgeblicher Einfluss besteht, wird die HERE International B.V. als
assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Abschluss der There Holding
B.V. einbezogen. Am Beteiligungsverhältnis des Volkswagen Konzerns an der There Holding
B.V. ergab sich durch diesen Verkauf keine Änderung. Im Februar 2018 wurde bei der
There Holding B.V. eine Kapitalherabsetzung vorgenommen. Der auf den Volkswagen Konzern
entfallende Anteil betrug 96 Mio. €. Im Dezember 2017 wurden mit der Robert Bosch Investment Nederland B.V., Boxtel, Niederlande,
sowie der Continental Automotive Holding Netherlands B.V., Maastricht, Niederlande,
Verträge zur Veräußerung von Anteilen an der There Holding B.V. unterzeichnet. Die
Robert Bosch Investment Nederland B.V. sowie die Continental Automotive Holding Netherlands
B.V. haben damit jeweils 5,9 % an der There Holding B.V. erworben. Die Transaktionen
wurden am 28. Februar 2018 vollzogen. Der Audi Teilkonzern, die BMW Group und die
Daimler AG haben ihre Anteile in gleicher Höhe veräußert. Die Beteiligungsquote des
Volkswagen Konzerns reduzierte sich somit auf 29,4%. Im Hinblick auf die Finanz- und
Ertragslage ergaben sich keine wesentlichen Effekte. Im Juni 2018 wurde bei der There Holding B.V. eine Kapitalerhöhung vorgenommen, an
der der Volkswagen Konzern teilgenommen hat. Die At Equity bewerteten Anteile erhöhten
sich um 31 Mio.€ und die Beteiligungsquote beträgt nun rund 29,5%. Anfang September 2016 gaben die Volkswagen Truck & Bus GmbH, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft
der Volkswagen AG, und der US-amerikanische Nutzfahrzeughersteller Navistar International
Corporation, Lisle, USA, (Navistar) bekannt, eine Vereinbarung zum Abschluss einer
weitreichenden Allianz unterzeichnet zu haben. Die Kooperation bezieht sich insbesondere
auf die Zusammenarbeit bei technischen Komponenten sowie den Einkauf. Der Vollzug
der Transaktion erfolgte am 28. Februar 2017. Die Volkswagen Truck & Bus GmbH hat
im Rahmen einer Kapitalerhöhung 16,6% der Unternehmensanteile an Navistar erworben
und 15,76 USD je Aktie gezahlt. Der Kaufpreis beläuft sich auf 0,3 Mrd. €. Aufgrund
der Vertretung von Volkswagen im Board of Directors von Navistar sowie der vereinbarten
Kooperationen wird die Beteiligung an Navistar im Konzernabschluss unter den At Equity
bewerteten Anteilen ausgewiesen. Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss1. UmsatzerlöseSTRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS 1. - 3. QUARTAL 20171scroll
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterung IFRS 15). STRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS 1. - 3. QUARTAL 2018scroll
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Die Sonstigen Umsatzerlöse umfassen unter anderem Erlöse aus Werkstattleistungen sowie
Lizenzeinnahmen. 2. Kosten der UmsatzerlöseIn den Kosten der Umsatzerlöse sind die dem Finanzdienstleistungsgeschäft zuzuordnenden
Zinsaufwendungen in Höhe von 1.643 Mio.€ (Vorjahr: 1.469 Mio.€) enthalten. Darüber hinaus werden in den Kosten der Umsatzerlöse neben den planmäßigen auch außerplanmäßige
Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Vermietete Vermögenswerte
berücksichtigt. Die auf Basis aktualisierter Wertminderungstests ermittelten außerplanmäßigen
Abschreibungen belaufen sich auf insgesamt 566 Mio.€ (Vorjahr: 730 Mio.€). Die Basis
zur Berechnung der außerplanmäßigen Abschreibungen bildet der Nutzungswert. 3. Forschungs- und Entwicklungskostenscroll
4. Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils
der Aktionäre der Volkswagen AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der
sich während des Berichtszeitraums in Umlauf befindenden Stamm- und Vorzugsaktien. Da die unverwässerte und die verwässerte Zahl der Aktien identisch sind, entspricht
das unverwässerte auch dem verwässerten Ergebnis je Aktie. Gemäß § 27 der Satzung
der Volkswagen AG steht der Vorzugsaktie eine um 0,06€ höhere Dividende als der Stammaktie
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Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). 5. Langfristige VermögenswerteENTWICKLUNG AUSGEWÄHLTER LANGFRISTIGER VERMÖGENSWERTE VOM 1. JANUAR ZUM 30. SEPTEMBER 2018scroll
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Der Eröffnungsbilanzwert wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). 6. Vorrätescroll
Im Berichtszeitraum waren keine wesentlichen Wertminderungen und Zuschreibungen auf
Vorräte vorzunehmen. 7. Kurzfristige sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswertescroll
Das Operative Ergebnis wurde im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2018
mit 456 Mio.€ (Vorjahr: 513 Mio.€) aus Wertminderungen und Zuschreibungen auf lang-
und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte belastet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten auch Forderungen aus der
Langfristfertigung (vertragliche Vermögenswerte). Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Klassifizierung von Finanzinstrumenten durch
den IFRS 9 wurden zum 1. Januar 2018 Forderungen aus Händlerfinanzierung (Bestandteil
der Forderungen aus Finanzdienstleistungen) in Höhe von 2,9 Mrd.€ in die Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. 8. EigenkapitalIm Juni 2018 hat die Volkswagen AG über eine Tochtergesellschaft, die Volkswagen International
Finance N.V., Amsterdam, Niederlande, (Emittentin) eine nicht besicherte, nachrangige
Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 2,8 Mrd.€ emittiert. Die Hybridanleihe
hat eine unbefristete Laufzeit und wurde in zwei durch die Emittentin kündbaren Tranchen
begeben. Die erste Tranche (1,3 Mrd.€ mit einem Kupon von 3,375 %) ist erstmals nach
sechs Jahren, die zweite Tranche (1,5 Mrd.€ mit einem Kupon von 4,625 %) nach zehn
Jahren kündbar. Nach IAS 32 ist die Hybridanleihe vollständig als Eigenkapital zu
klassifizieren. Das aufgenommene Kapital wurde um Kapitalbeschaffungskosten reduziert
und unter Berücksichtigung von latenten Steuern in das Eigenkapital eingestellt. Die
zu leistenden Zinszahlungen an die Anleiheinhaber werden, vermindert um die Ertragsteuern,
direkt im Eigenkapital erfasst. Im Juli 2018 hat die Volkswagen AG eine über die Volkswagen International Finance
N.V., Amsterdam, Niederlande, (Emittentin) im Jahr 2013 emittierte erste Tranche der
Hybridanleihe mit einem Nominalvolumen in Höhe von 1,3 Mrd.€ aufgekündigt. Hierbei
waren außerdem Effekte in Höhe von 14 Mio.€ zu berücksichtigen. Mit Kündigung der
Anleihe war diese nach IAS 32 als Fremdkapital zu klassifizieren und hat das Eigenkapital
und die Netto-Liquidität des Volkswagen Konzerns entsprechend gekürzt. Aus der Rückzahlung
der gekündigten Hybridanleihe ergab sich ein Mittelabfluss von 1,3 Mrd. €. Das Gezeichnete Kapital setzt sich aus 295.089.818 nennwertlosen Stammaktien und 206.205.445
nennwertlosen Vorzugsaktien zusammen und beträgt 1.283 Mio.€ (Dezember 2017: 1.283
Mio.€). Im Berichtszeitraum hat die Volkswagen AG eine Dividende in Höhe von 1.967 Mio.€ (Vorjahr:
1.015 Mio.€) ausgeschüttet. Davon entfielen 1.151 Mio.€ (Vorjahr: 590 Mio.€) auf Stammaktien
und 817 Mio.€ (Vorjahr: 425 Mio. €) auf Vorzugsaktien. Die Anteile von Minderheiten entfallen im Wesentlichen auf die Aktionäre der RENK
AG und der AUDI AG. 9. Langfristige Finanzschuldenscroll
10. Kurzfristige Finanzschuldenscroll
11. Angaben zum Fair ValueDie Prinzipien und Methoden zur Fair Value Bewertung sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert. Detaillierte Erläuterungen zu den Bewertungsprinzipien und -methoden
finden sich im Konzernabschluss 2017 unter der Angabe "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Der Fair Value entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver
Markt existiert, wird der Fair Value mittels finanzmathematischer Methoden, zum Beispiel
durch die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder
durch die Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt. Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Vermögenswerte und Schulden umfassen
derivative Finanzinstrumente, die nicht nach den Regelungen des Hedge Accounting bilanziert
werden. Hierzu zählen im Wesentlichen Warentermingeschäfte, Devisentermingeschäfte
auf Warentermingeschäfte sowie in bestimmten Fällen Zinsswaps, Währungsswaps und Zins-/Währungsswaps.
Zum anderen werden die sonstigen Beteiligungen (grundsätzlich Anteile mit einer Beteiligungsquote
von weniger als 20%) an Personengesellschaften (Fremdkapitalinstrumente), Forderungen
aus Kundenfinanzierung, deren Rückflüsse nicht nur Zins- und Tilgungszahlungen beinhalten,
sowie finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen von vom Volkswagen Konzern beherrschten
Spezialfonds gehalten werden, erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Die derivativen
Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen (Derivate im Hedge Accounting) werden ebenfalls
erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Zu den erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten gehören
sonstige Beteiligungen (grundsätzlich Anteile mit einer Beteiligungsquote von weniger
als 20 %) an Kapitalgesellschaften (Eigenkapitalinstrumente) und Aktien, für die der
Volkswagen Konzern in der Regel das Wahlrecht zur erfolgsneutralen Bewertung zum Fair
Value in Anspruch nimmt, sowie Wertpapiere (Fremdkapitalinstrumente), deren Zahlungsströme
ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen umfassen und die im Rahmen eines Geschäftsmodells
gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen
Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Im Rahmen
der erfolgsneutralen Bewertung werden die Änderungen des Fair Value nach Berücksichtigung
latenter Steuern im Eigenkapital erfasst. Im Falle von Wertpapieren (Fremdkapitalinstrumente)
werden Wertberichtigungen unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Ermittlung des Fair Value wird anhand einheitlicher Bewertungsmethoden sowie Bewertungsparameter
vorgenommen. Die Durchführung der Fair Value Bewertung bei Finanzinstrumenten der
Stufe 2 und 3 wird auf Basis zentraler Vorgaben in den einzelnen Konzernbereichen
durchgeführt. Der Fair Value der den Minderheitsgesellschaftern gewährten Andienungs-/Ausgleichsrechte
wird mittels eines Barwertmodells ermittelt, das auf der vertraglich vereinbarten
Barabfindung einschließlich Ausgleichzahlung sowie der gesetzlichen Mindestverzinsung
und einem laufzeitäquivalenten, risikoadjustierten Diskontierungszinssatz basiert. Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen der FinanzinstrumenteDie nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Klassen von
Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente. Der Fair Value der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten,
wie Forderungen und Verbindlichkeiten, wird durch die Abzinsung unter Berücksichtigung
eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Aus Wesentlichkeitsgründen
wird grundsätzlich der Fair Value für kurzfristige Bilanzposten dem Bilanzwert gleichgesetzt. Mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 werden ab dem Geschäftsjahr 2018
die Buchwerte der vertraglichen Vermögenswerte und der Forderungen aus Versicherungsverträgen
in der Klasse "Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7" ausgewiesen. Die für den Fair Value der Forderungen maßgebliche Risikovariablen sind risikoadjustierte
Zinssätze. ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE ZUM 31. DEZEMBER 2017scroll
ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE ZUM 30. SEPTEMBER 2018scroll
Folgende Tabellen zeigen eine Übersicht der zum Fair Value bewerteten finanziellen
Vermögenswerte und Schulden: ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN NACH STUFENscroll
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DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE IN SICHERUNGSBEZIEHUNGEN NACH STUFENscroll
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Die Zuordnung der Fair Values in die drei Stufen der Fair Value Hierarchie richtet
sich nach der Verfügbarkeit beobachtbarer Marktpreise. In Stufe 1 werden Fair Values
von Finanzinstrumenten gezeigt, für die ein Preis direkt auf einem aktiven Markt ermittelt
werden kann. Darunter fallen zum Beispiel Wertpapiere und zum Fair Value bewertete
sonstige Beteiligungen. Fair Values in Stufe 2, beispielsweise bei Derivaten, werden
auf Basis von Marktdaten gemäß marktbezogener Bewertungsverfahren ermittelt. Hierbei
werden insbesondere Währungskurse, Zinskurven sowie Rohstoffpreise verwendet, welche
an den entsprechenden Märkten beobachtbar sind und über Preisserviceagenturen bezogen
werden. Fair Values der Stufe 3 errechnen sich über Bewertungsverfahren, bei denen
nicht direkt auf dem aktiven Markt beobachtbare Faktoren einbezogen werden. Im Volkswagen
Konzern sind der Stufe 3 langfristige Warentermingeschäfte zugeordnet, da für die
Bewertung die am Markt vorhandenen Kurse extrapoliert werden müssen. Die Extrapolation
erfolgt auf Basis von beobachtbaren Inputfaktoren für die unterschiedlichen Rohstoffe,
welche über Preisserviceagenturen bezogen werden. Des Weiteren werden in der Stufe
3 Optionen auf Eigenkapitalinstrumente und Restwertsicherungsmodelle, Forderungen
aus Kundenfinanzierung sowie Fahrzeugfinanzierungsprogramme gezeigt. Für die Bewertung
der Eigenkapitalinstrumente werden dabei insbesondere die jeweiligen Unternehmensplanungen
sowie unternehmensindividuelle Diskontzinssätze verwendet. Wesentlicher Inputfaktor
zur Bestimmung des Fair Value für die Restwertsicherungsmodelle sind Prognosen sowie
Schätzungen von Gebrauchtwagenrestwerten der entsprechenden Modelle. Zur Bewertung
der Fahrzeugfinanzierungsprogramme wird insbesondere der entsprechende Fahrzeugpreis
berücksichtigt. ENTWICKLUNG DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN BILANZPOSTEN BASIEREND AUF STUFE 3scroll
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Der Eröffnungsbilanzwert wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). Die Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair Value Hierarchie werden zu den jeweiligen
Berichtsstichtagen berücksichtigt. Die Umgliederungen aus Stufe 3 in Stufe 2 beinhalten
Warentermingeschäfte, für die aufgrund der abnehmenden Restlaufzeit dann beobachtbare
Marktkurse zur Bewertung zur Verfügung stehen, sodass keine Extrapolation mehr notwendig
ist. Es gab keine Verschiebungen zwischen weiteren Stufen der Fair Value Hierarchie. Für den Fair Value der Warentermingeschäfte ist der Rohstoffpreis die wesentliche
Risikovariable. Mittels Sensitivitätsanalyse wird der Effekt von Änderungen des Rohstoffpreises
auf das Ergebnis nach Ertragsteuern und das Eigenkapital dargestellt. Wenn die Rohstoffpreise der der Stufe 3 zugeordneten Warentermingeschäfte zum 30.
September 2018 um 10% höher (niedriger) gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern
um 31 Mio.€ (Vorjahr: 12 Mio.€) höher (niedriger) ausgefallen. Auf das Eigenkapital
ergeben sich keine Effekte. Die für die Bewertung der vom Unternehmen gehaltenen Optionen auf Eigenkapitalinstrumente
maßgebliche Risikovariable ist der jeweilige Unternehmenswert. Mittels einer Sensitivitätsanalyse
werden Effekte aus einer Änderung der Risikovariablen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern
dargestellt. Wenn die unterstellten Unternehmenswerte zum 30. September 2018 um 10 % höher gewesen
wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 3 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio.€) höher ausgefallen.
Wenn die unterstellten Unternehmenswerte zum 30. September 2018 um 10% niedriger gewesen
wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 3 Mio.€ (Vorjahr: 2 Mio.€) niedriger
ausgefallen. Restwertrisiken resultieren aus Absicherungsvereinbarungen mit dem Handel, wonach
im Rahmen von Rückkaufverpflichtungen aus abgeschlossenen Leasingverträgen entstehende
Ergebnisauswirkungen aus marktbedingten Schwankungen der Restwerte teilweise vom Volkswagen
Konzern getragen werden. Für den Fair Value der Optionen aus Restwertrisiken sind die Marktpreise von Gebrauchtwagen
die wesentliche Risikovariable. Mittels Sensitivitätsanalyse werden die Auswirkungen
von Änderungen der Gebrauchtwagenpreise auf das Ergebnis nach Ertragsteuern quantifiziert. Wenn die Gebrauchtwagenpreise der im Restwertsicherungsmodell enthaltenen Fahrzeuge
zum 30. September 2018 um 10 % höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern
um 327 Mio. € (Vorjahr: 259 Mio.€) höher ausgefallen. Wenn die Gebrauchtwagenpreise
der im Restwertsicherungsmodell enthaltenen Fahrzeuge zum 30. September 2018 um 10%
niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 358 Mio.€ (Vorjahr:
259 Mio.€) niedriger ausgefallen. Wenn die risikoadjustierten Zinssätze der zum Fair Value bewerteten Forderungen zum
30. September 2018 um 100 Basispunkte höher gewesen wären, wäre das Ergebnis nach
Ertragsteuern um 7 Mio.€ niedriger ausgefallen. Wenn die risikoadjustierten Zinssätze
zum 30. September 2018 um 100 Basispunkte niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis
nach Ertragsteuern um 7 Mio. € höher ausgefallen. Wenn bei den Fahrzeugfinanzierungsprogramme der entsprechende Fahrzeugpreis zum 30.
September 2018 um 10 % höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um
18 Mio. € höher ausgefallen. Wenn bei den Fahrzeugfinanzierungsprogramme der entsprechende
Fahrzeugpreis zum 30. September 2018 um 10% niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis
nach Ertragsteuern um 18 Mio.€ niedriger ausgefallen. 12. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt den Zahlungsmittelfluss im Volkswagen Konzern sowie
in den Konzernbereichen Automobile und Finanzdienstleistungen. Der Zahlungsmittelbestand
setzt sich aus Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks, Kassenbestand und jederzeit
fälligen Mitteln zusammen. scroll
In der Finanzierungstätigkeit stehen sich folgende Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse
gegenüber: scroll
13. SegmentberichterstattungDie Segmentabgrenzung folgt der internen Steuerung und Berichterstattung im Volkswagen
Konzern. Der Mehrmarkenstrategie folgend wird jede Marke (Geschäftssegment) des Konzerns
von einem eigenen Markenvorstand geleitet. Dabei sind die vom Vorstand der Volkswagen
AG festgelegten Konzernziele und -vorgaben zu berücksichtigen. Die Segmentberichterstattung
besteht aus den vier berichtspflichtigen Segmenten Pkw, Nutzfahrzeuge, Power Engineering
und Finanzdienstleistungen. Die Aktivitäten des Segments Pkw erstrecken sich auf die Entwicklung von Fahrzeugen
und Motoren, die Produktion und den Vertrieb von Pkw sowie das Geschäft mit entsprechenden
Originalteilen. Im Berichtssegment Pkw werden die einzelnen Pkw-Marken des Volkswagen
Konzerns, insbesondere aufgrund des hohen Maßes an technologischer und wirtschaftlicher
Verzahnung im Produktionsverbund der einzelnen Marken, zu einem berichtspflichtigen
Segment zusammengefasst. Des Weiteren liegt eine Zusammenarbeit in zentralen Bereichen
wie Beschaffung, Forschung und Entwicklung oder Treasury vor. Das Segment Nutzfahrzeuge umfasst vor allem die Entwicklung, die Produktion sowie
den Vertrieb von leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen und Bussen, das Geschäft
mit entsprechenden Originalteilen sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
Wie bei den Pkw-Marken besteht eine Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung, Entwicklung
und Vertrieb. Weitere Verzahnungen werden angestrebt. Die Aktivitäten des Segments Power Engineering beinhalten die Entwicklung und Herstellung
großer Dieselmotoren, Turbokompressoren, Industrieturbinen und chemischer Reaktorsysteme
sowie die Herstellung von Getrieben, Antriebstechnik und Prüfsystemen. Die Tätigkeit des Segments Finanzdienstleistungen umfasst die Händler- und Kundenfinanzierung,
das Leasing-, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagementgeschäft sowie
Mobilitätsangebote. In diesem Segment erfolgen Zusammenfassungen insbesondere unter
Berücksichtigung der Vergleichbarkeit der Art der Dienstleistungen sowie der regulatorischen
Rahmenbedingungen. Die Kaufpreisallokation aus erworbenen Gesellschaften wird direkt den entsprechenden
Segmenten zugeordnet. Das Segmentergebnis wird bei Volkswagen auf Basis des Operativen Ergebnisses bestimmt. Die Überleitungsrechnung beinhaltet Bereiche und sonstige Geschäftstätigkeiten die
definitionsgemäß keine Segmente darstellen. Darin ist auch die nicht allokierte Konzernfinanzierung
enthalten. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten erfolgt ebenfalls innerhalb der
Überleitungsrechnung. Den Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften der Segmente des Volkswagen Konzerns
liegen grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten vereinbart werden. BERICHTSSEGMENTE 1. - 3. QUARTAL 20171scroll
scroll
1
Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 15). BERICHTSSEGMENTE 1. - 3. QUARTAL 2018scroll
scroll
ÜBERLEITUNGSRECHNUNGscroll
1
Das Vorjahr wurde angepasst (siehe Erläuterungen zu IFRS 9). 14. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und UnternehmenZum 30. September 2018 hält die Porsche SE mit 52,2 % die Mehrheit der Stimmrechte
an der Volkswagen AG. Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde
die Schaffung von Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen beschlossen. Damit
kann die Porsche SE nicht die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen
AG bestellen, solange dem Land Niedersachsen mindestens 15% der Stammaktien gehören.
Die Porsche SE hat aber die Möglichkeit, an den unternehmenspolitischen Entscheidungen
des Volkswagen Konzerns mitzuwirken und gilt damit als nahestehendes Unternehmen im
Sinne des IAS 24. scroll
scroll
Die in den obigen Tabellen dargestellten empfangenen Lieferungen und Leistungen gegenüber
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen enthalten nicht die gefassten
Dividendenbeschlüsse in Höhe von 3.394 Mio.€ (Vorjahr: 3.539 Mio.€). Die Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen entfallen im Wesentlichen auf gewährte
Darlehen in Höhe von 7.164 Mio.€ (Vorjahr: 6.277 Mio.€) sowie Forderungen aus Lieferungs-
und Leistungsbeziehungen in Höhe von 3.860 Mio.€ (Vorjahr: 3.354 Mio.€). Die Forderungen
gegenüber nicht konsolidierten Tochtergesellschaften resultieren ebenfalls im Wesentlichen
aus gewährten Darlehen in Höhe von 794 Mio. € (Vorjahr: 1.038 Mio.€) sowie aus Lieferungs-
und Leistungsbeziehungen in Höhe von 192 Mio.€ (Vorjahr: 224 Mio.€). Die Transaktionen mit nahestehenden Personen erfolgen unter marktüblichen Konditionen.
Diese beinhalten teilweise auch Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Porsche SE bestehen im Wesentlichen aus Termingeldeinlagen. Die Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsräten beinhalten im Wesentlichen verzinsliche
Bankguthaben von Aufsichtsräten, die zu marktüblichen Konditionen bei Gesellschaften
des Volkswagen Konzerns angelegt wurden. Des Weiteren bürgt der Volkswagen Konzern für nahestehende Personen und Unternehmen
gegenüber externen Banken in Höhe von 226 Mio.€ (Vorjahr: 220 Mio.€). Die ausstehenden Forderungen gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen wurden
in Höhe von 74 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio.€) wertberichtigt. In den ersten drei Quartalen
2018 fielen hierfür Aufwendungen in Höhe von 19 Mio.€ (Vorjahr: 2 Mio.€) an. Der Volkswagen Konzern hat in den ersten neun Monaten Kapitaleinlagen bei nahestehenden
Unternehmen in Höhe von 520 Mio.€ (Vorjahr: 136 Mio.€) getätigt. 15. RechtsstreitigkeitenBei bestimmten als Pkw zugelassenen T6-Modellen (Klasse M1) mit Euro-6-Dieselmotoren
wurde im Rahmen der Prüfung der Übereinstimmung der laufenden Neuproduktion mit dem
genehmigten Typ (Conformity of Production) festgestellt, dass bestimmte technische
Werte nicht vollumfänglich bestätigt werden konnten. Zur Sicherstellung dieser Übereinstimmung
der Neuproduktion entwickelte die Volkswagen AG eine Softwaremaßnahme, die Ende Februar
2018 durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt und in der Neuproduktion sowie
auf bis dahin noch nicht ausgelieferte (insgesamt circa 30.000) Neufahrzeuge angewandt
wurde. Die Volkswagen AG führte außerdem In-Use-Tests durch, um zu prüfen, ob die
circa 200.000 bereits im Markt befindlichen T6-Gebrauchtfahrzeuge die technischen
Werte einhalten. Die auf Vorschlag der Volkswagen AG durchgeführten Prüfungen fanden
in enger Abstimmung mit dem KBA statt, das dieses Verfahren in einem Bescheid vom
1. März 2018 aufgenommen hat. Im Anschluss an weitere Prüfungen im August 2018 erfolgte
auf Vorschlag der Volkswagen AG und in Übereinstimmung mit diesem Bescheid auch bei
den T6-Gebraucht-fahrzeugen eine Softwaremaßnahme zur Sicherstellung der Übereinstimmung
mit dem genehmigten Fahrzeugtyp. Am 2. März 2018 wies das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die erste geänderte Sammelklage (First Amended Class Action
Complaint) wegen des angeblichen Handels von Anleihen zu künstlich überhöhten Preisen
und wegen des Wertverlusts dieser Anleihen nach der Bekanntgabe der "Notices of Violation"
durch die U.S. Environmental Protection Agency (EPA) in vollem Umfang ab, gestattete
jedoch die Einreichung einer zweiten geänderten Klage. Am 2. April 2018 reichten die
Kläger eine zweite geänderte Sammelklage ein bezüglich der die Volkswagen AG die Abweisung
beantragt hat. Am 7. September 2018 wies das Gericht den Antrag von Volkswagen auf
Klageabweisung zurück, wonach das Verfahren fortgeführt wird. Die U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC" - US-Börsenaufsicht) hat von
der Volkswagen AG Informationen für die von der Volkswagen AG begebenen Anleihen angefordert,
diese Anfrage bezieht sich auf mögliche Verletzungen von Wertpapiergesetzen, die daraus
resultieren sollen, dass die Nichteinhaltung von US-amerikanischen Emissionsvorschriften
durch bestimmte Volkswagen Dieselfahrzeuge nicht offen gelegt wurde. Am 5. März 2018 gab ein Gericht im US-Bundesstaat Tennessee einem Antrag auf Abweisung
der vom Attorney General von Tennessee gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen zum Teil statt beziehungsweise wies
diesen zum Teil ab. Sowohl Volkswagen als auch Tennessee haben bezüglich der Entscheidung
Rechtsmittel eingelegt. Am 12. März 2018 gab ein Staatsgericht in Minnesota einem Antrag auf Abweisung der
vom Attorney General von Minnesota gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen zum Teil statt beziehungsweise wies
diesen zum Teil ab. Volkswagen hat bezüglich der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Am 15. März 2018 reichten die Hauptrechtsbeistände der Kläger in Bezug auf kartellrechtliche
Verfahren gegen deutsche Automobilhersteller im Northern District von Kalifornien
im Auftrag einer mutmaßlichen indirekten Käuferklasse und einer mutmaßlichen direkten
Käuferklasse konsolidierte, geänderte Sammelklagen gegen die Volkswagen AG und bestimmte
Tochterunternehmen sowie andere Hersteller ein. In den konsolidierten, geänderten
Klagen wird behauptet, dass die Beklagten sich seit den 1990ern zwecks unrechtmäßiger
Erhöhung der Preise deutscher Luxusfahrzeuge abstimmten, indem sie einen Austausch
sensibler Geschäftsinformationen vereinbart hätten und unrechtmäßige Vereinbarungen
bezüglich Technik, Kosten und Lieferanten eingegangen seien. Des Weiteren behaupten
die Kläger, dass die Beklagten eine Beschränkung der Größe der AdBlue-Tanks vereinbart
hätten, um sicherzustellen, dass die US-Emissions-Regulierungsbehörden keine eingehende
Überprüfung des Emissionskontrollsystems in Fahrzeugen der Beklagten vornehmen würden
und dass diese Vereinbarung für Volkswagen den Anstoß zur Erstellung des "Defeat Device"
gegeben hätte. In den Klagen wird überdies behauptet, dass die Beklagten sich bei
der Festlegung des Preises des für ihre Automobile verwendeten Stahls abgestimmt hätten,
indem sie mit deutschen Stahlherstellern eine Absprache zur Anwendung einer Zwei-Komponenten-Preisformel
für Stahlkäufe getroffen hätten und eng zusammenarbeiteten, um der Förderung von Dieselfahrzeugen
dienende, wissenschaftliche Studien zu erstellen. Am 17. Mai 2018 reichten alle Beklagten
einen gemeinsamen Antrag auf Abweisung der zwei konsolidierten Sammelklagen ein. Am
24. Mai 2018 reichten die Beklagten auf Seiten von Volkswagen auch einen Einzelantrag
auf Klageabweisung unter Geltendmachung von speziell auf sie zutreffenden Gründen
ein. Die schriftlichen Stellungnahmen zu den Anträgen liegen vollständig vor, eine
Anhörung ist derzeit für den 12. Februar 2019 anberaumt. Am 22. März 2018 teilten die Volkswagen AG, bestimmte Tochterunternehmen und der Attorney
General von Arizona einem Staatsgericht in Arizona mit, dass bezüglich der verbraucherschutzrechtlichen
und wettbewerbsrechtlichen Klagen in Arizona eine Vereinbarung erzielt worden sei.
Am 24. Mai 2018 wies das zuständige Gericht auf Antrag beider Parteien die Klage in
Arizona endgültig ab. In Südkorea wurde die Freigabe für die letzten Fahrzeugcluster des Motortyps EA 189
am 28. März 2018 erteilt. Das südkoreanische Umweltministerium hat bestimmte Emissionsstrategien in der Motorsteuerungssoftware
verschiedener Dieselfahrzeuge mit einem V6- oder V8-Motor der Emissionsnorm Euro 6
als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und am 4. April 2018 einen Rückruf
angeordnet, gleiches gilt in Bezug auf das Dynamic Shift Program (DSP) in der Getriebesteuerung
einiger Audi Fahrzeugmodelle. Am 11. April 2018 gab ein Staatsgericht in Texas einem Antrag auf Einleitung eines
Eilverfahrens (summary judgment) bezüglich der vom Attorney General von Texas gegen
die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen
zum Teil statt beziehungsweise wies diesen zum Teil ab. Das Gericht in Texas wies
den Antrag von Volkswagen auf eine erneute Prüfung beziehungsweise die Einlegung von
Rechtsmitteln ab. Am 1. August 2018 legte Volkswagen bei einem texanischen Berufungsgericht
Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Prozessgerichts ein. Am 16. April 2018 wies das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die von der Environmental Protection Commission of Hillsborough
County, Florida und Salt Lake County, Utah auf bundesstaatlicher und kommunaler Ebene
erhobenen Umweltschutzklagen gegen bestimmte Tochterunternehmen der Volkswagen AG
endgültig ab. Als Begründung führte das Gericht vorstehend benannte, derzeit in Tennessee,
Minnesota, Texas sowie bei weiteren Staatsgerichten anhängige Verfahren an, in denen
dieselbe Frage des Verhältnisses von US-Bundesrecht zum Recht von einzelnen US-Bundesstaaten
verhandelt wird. Die Bezirke haben bezüglich der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet.
Sie bestätigte, dass sie unter anderem gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden
der Volkswagen AG in seiner Eigenschaft als Mitglied des Vorstands der Porsche SE
bezüglich seiner eventuellen Beteiligung an einer möglichen Marktmanipulation in Zusammenhang
mit der gleichen Thematik ermittelt. Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart bezüglich der Dieselthematik strafrechtliche
Ermittlungen gegen ein Vorstandsmitglied, einen Mitarbeiter und einen ehemaligen Mitarbeiter
der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG wegen des Verdachts des Betruges und der unzulässigen
Werbung eingeleitet. Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG hat zwei renommierte Großkanzleien
mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen
zugrunde liegt. Die Untersuchungen befinden sich in einem frühen Stadium. Vorstand
und Aufsichtsrat der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen
Stand berichten. Sollten sich Erkenntnisse ergeben, die ein vorwerfbares Verhalten
oder ein Organisationsverschulden begründen, wird der Vorstand beziehungsweise der
Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen ergreifen. Am 18. April 2018 stimmten die EPA und die Umweltbehörde des US-Bundesstaates Kalifornien
das California Air Resources Board (CARB) der zweiten Phase der emissionsbezogenen
Anpassung betroffener 2,0 l TDI-Fahrzeuge mit Motoren der dritten Generation zu. Damit konnten die Freigabeprozesse für die technischen Maßnahmen für die betroffenen
Fahrzeuge des Motortyps EA 189 -mit Ausnahme von Chile -in allen Ländern abgeschlossen
werden. Am 19. April 2018 genehmigte das US-Bundesgericht in der in Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" die Vereinbarung der Parteien über die Verschiebung der
zuvor für den 11. Mai 2018 angesetzten Anhörung zu dem Antrag der Beklagten auf Abweisung
der konsolidierten Sammelklage, die auf den Vorwurf abstellt, die Beklagte habe die
Existenz von Abschalteinrichtungen in mit Automatikgetriebe ausgestatteten Fahrzeugen
der Marke Audi verschleiert. Die Parteien haben vereinbart, die Anhörung zu dem Antrag
weiter zu verschieben, eine Anhörung ist nicht terminiert. Am 25. April 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
die Umweltbehörde des US-Bundesstaat Maryland (Department of the Environment) eine
Vereinbarung bekannt, wonach umweltrechtliche Ansprüche des Bundesstaats Maryland
und verbleibende Verbraucheransprüche wegen Rückgabe beziehungsweise Unterlassung
beigelegt werden. Bestandteil dieser Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht Maryland
am 3. Mai 2018 genehmigtes Consent Decree. Die Gerichte von Ontario und Quebec erteilten jeweils am 19. beziehungsweise 25. April
2018 die Genehmigung für einen Vergleich mit Verbrauchern, der seitens der Volkswagen
AG und anderen Gesellschaften des Volkswagen Konzerns in Bezug auf 3,0 l TDI-Fahrzeuge
geschlossen wurde. Am 1. Mai 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des US-Bundesstaats West Virginia eine Vereinbarung bekannt,
wonach Verbraucheransprüche des US-Bundesstaats West Virginia beigelegt werden. Bestandteil
dieser Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht West Virginia am 1. Mai 2018 genehmigtes
Consent Decree. Am 29. August 2017 reichten Kläger beim US District Court für den Eastern District
von New York im Auftrag einer mutmaßlichen Käuferklasse von American Depository Receipts
der Volkswagen AG eine Klage gegen die Volkswagen AG und drei frühere sowie ein amtierendes
Vorstandsmitglied ein. Die Kläger machen im Rahmen des US Securities Exchange Act
von 1934 Ansprüche geltend, wonach die Beklagten bezüglich der Compliance-Maßnahmen
der Volkswagen AG -insbesondere in Wettbewerbs- und kartellrechtlicher Hinsicht und
in Bezug auf Vorwürfe im Rahmen eines kartellrechtlichen Verfahrens gegen die Volkswagen
AG im Northern District von Kalifornien -wesentliche falsche und unvollständige Aussagen
getätigt haben sollen. Am 13. Juli 2018 reichten die Kläger eine geänderte Klage ein,
die Abweisung dieser Klage wurde eingereicht. Am 18. Mai 2018 stimmten die EPA und die CARB einer emissionsbezogenen Anpassung von
Fahrzeugen der Generation 1.1 mit V6 3,0 l TDI-Motoren zu. Am 13. Juli 2018 haben
die EPA und die CARB die Anpassungsmaßnahme für Fahrzeuge mit V6 3,0 l TDI-Motor der
Generation 1.2 genehmigt. Am 22. Mai 2018 reichten Kläger eine konsolidierte Sammelklage im Auftrag einer mutmaßlichen
Klasse von bei Franchise-Handelsbetrieben tätigen Volkswagen Vertriebsmitarbeitern
ein. Am 7. Juni 2018 bestellte das Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien
anhängigen "Multidistrict Litigation" den Rechtsbeistand der Kläger als Interims-Hauptrechtsbeistand
für die mutmaßliche Klasse. Am 28. Mai 2018 wurde eine beim Bezirksgericht (Provincial Court) von Quebec eingereichte
Sammelklage im Hinblick auf Ansprüche bezüglich Aktien der Volkswagen AG und American
Depositary Receipts zugelassen. Am 1. Juni 2018 wurde beim Bundesgericht in der im US-Bundesstaat Kalifornien anhängigen
"Multidistrict Litigation" eine Änderungsanzeige des mit dem US-Justizministerium
(DOJ) und der EPA abgeschlossenen dritten Partial Consent Decrees eingereicht, wonach
bestimmte Fälligkeitstermine in Bezug auf die jährliche Berichterstattung geändert
wurden. Auch für die im Third California Partial Consent Decree genannten Fälligkeitstermine
in Bezug auf die jährliche Berichterstattung wurde am 30. August 2018 eine solche
Änderungsanzeige beim gleichen Gericht eingereicht. Am 5. Juni 2018 gab ein Staatsgericht in Illinois einem Antrag auf Abweisung der vom
Attorney General von Illinois gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen statt. Der Bundesstaat hat bezüglich
der Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Am 6. Juni 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des US-Bundesstaats Oklahoma eine Vereinbarung bekannt, wonach
Verbraucheransprüche des Bundesstaats Oklahoma beigelegt werden. Bestandteil dieser
Vereinbarung ist ein vom Staatsgericht Oklahoma am 6. Juni 2018 genehmigtes Consent
Decree. Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen vom 11. Juni 2018 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft
München II das dort anhängige Ermittlungsverfahren ausgeweitet hat. Dem zugrundeliegenden
Durchsuchungsbeschluss lässt sich entnehmen, dass nunmehr auch gegen den ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG (zugleich ehemaliges Vorstandsmitglied der Volkswagen
AG) und ein weiteres aktives Vorstandsmitglied der AUDI AG ermittelt wird. Vorgeworfen
wird beiden Beschuldigten unter anderem Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf von
Dieselfahrzeugen auf dem europäischen Markt im Zeitraum nach Herbst 2015. Der ehemalige
Vorstandsvorsitzende der AUDI AG wurde am 18. Juni 2018 festgenommen und befindet
sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt im
Zusammenhang mit der Dieselthematik derzeit gegen 23 Personen. Die AUDI AG hat zwei
renommierte Großkanzleien mit der Aufklärung des Sachverhalts beauftragt, der den
staatsanwaltschaftlichen Vorwürfen zugrunde liegt. Vorstand und Aufsichtsrat der AUDI
AG lassen sich regelmäßig über den aktuellen Stand berichten. Sollten sich Erkenntnisse
ergeben, die ein vorwerfbares Verhalten oder ein Organisationsverschulden begründen,
wird der Vorstand beziehungsweise der Aufsichtsrat entsprechende Maßnahmen ergreifen. Am 13. Juni 2018 gaben die Volkswagen AG und bestimmte verbundene Unternehmen sowie
der Attorney General des Bundesstaats Vermont eine Vereinbarung bekannt, wonach Verbraucheransprüche
des Bundesstaats Vermont beigelegt werden. Am 16. Juli 2018 wurde eine gemeinsame
Vereinbarung zur Abweisung der Klage bei dem Gericht in Vermont eingereicht. Am 13. Juni 2018 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig einen Bußgeldbescheid gegen
die Volkswagen AG im Zusammenhang mit der Dieselthematik erlassen. Der Bußgeldbescheid
knüpft an fahrlässige Aufsichtspflichtverletzungen von Mitarbeitern der Volkswagen
AG in der Abteilung Aggregate-Entwicklung an und bezieht sich im Zeitraum von Mitte
2007 bis 2015 auf insgesamt 10,7 Mio. Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Typen EA 189
weltweit sowie EA 288 (Generation 3) in den USA und Kanada. Der Bußgeldbescheid sieht
eine Geldbuße in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.€ vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß
einer Ahndung in Höhe von 5 Mio.€ sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
in Höhe von 995 Mio. € zusammensetzt. Die Volkswagen AG hat die Geldbuße nach eingehender
Prüfung akzeptiert und diese vollständig bezahlt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig
geworden ist. Durch den Bußgeldbescheid ist das gegen die Volkswagen AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren
beendet. Eine weitere Sanktionierung oder Einziehung gegen die Volkswagen AG und ihre
Konzerngesellschaften ist daher in Deutschland im Zusammenhang mit dem einheitlichen
Lebenssachverhalt betreffend die Dieselmotoren der Typen EA 189 weltweit sowie EA
288 (Generation 3) in den USA und Kanada, der Gegenstand des Bußgeldbescheids ist,
nicht mehr zu erwarten. Somit geht Volkswagen davon aus, dass die Beendigung dieses
Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen
AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird. Am 11. Juli 2018 hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig den Verteidigern der Beschuldigten und den Verteidigern der Volkswagen AG Einsicht in die Verfahrensakten des noch gegen Mitarbeiter der Volkswagen AG geführten sogenannten NOx -Verfahrens gewährt. Am 3. September 2018 wurde zudem Akteneinsicht im beendeten Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig genommen. Dies ist für die Volkswagen AG ein weiterer Schritt bei der Aufarbeitung der Dieselthematik. Im Oktober 2018 hat die Staatsanwaltschaft München II einen Bußgeldbescheid gegen
die AUDI AG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten
von der AUDI AG hergestellten beziehungsweise vertriebenen V6/V8-Dieselaggregaten
und Dieselfahrzeugen erlassen. Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von
insgesamt 800 Mio.€ vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in
Höhe von 5 Mio. € für eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung in der Organisationseinheit
"Abgas Service/Zulassung Aggregate", sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile
von 795 Mio.€ zusammensetzt. Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung
akzeptiert und einen Rechtsmittelverzicht erklärt, womit der Bußgeldbescheid rechtskräftig
geworden ist. Die Geldbuße wurde zwischenzeitlich auch vollständig bezahlt und ist
als vollstreckt anzusehen. Durch den Bußgeldbescheid ist das gegen die AUDI AG laufende
Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet. Am 25. Juni 2018 erteilte ein Staatsgericht in Pennsylvania seine Zustimmung zu einem
Prozessvergleich, in dessen Rahmen eine frühere Vergleichsvereinbarung zur Beilegung
der bundesstaatlichen Umweltschutzklagen gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
vom Bundesstaat Pennsylvania und neun anderen Bundesstaaten umgesetzt wurde. Diese
Staaten hatten sich gegen die Übernahme der bundesstaatlichen Emissionsnormen entschieden. Am 26. Juni 2018 gab ein Staatsgericht in Missouri einem Antrag auf Abweisung der
vom Attorney General von Missouri gegen die Volkswagen AG und bestimmte Tochterunternehmen
erhobenen bundesstaatlichen Umweltschutzklagen statt. Missouri hat gegen diese Entscheidung
keine Rechtsmittel eingelegt. Am 6. Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden im
Zusammenhang mit der Durchsuchung bei der Kanzlei Jones Day entschieden und festgestellt,
dass die Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung von Mandatsunterlagen und Daten
der Volkswagen AG nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen hat. Die Gesellschaften des
Volkswagen Konzerns werden auch weiterhin und unter Einbeziehung der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts mit den staatlichen Behörden kooperieren. In Österreich wurde im Berichtszeitraum die erstinstanzliche Zurückweisung der letzten
dort noch anhängigen Anlegerklage im Zusammenhang mit der Dieselthematik rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat am 30. Juli 2018 im Rahmen des gegen Einzelpersonen
geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
gegen die Volkswagen AG nach § 30 OWiG eingeleitet. Am 24. August 2018 hat die Staatsanwaltschaft
Braunschweig in diesem Verfahren den Verteidigern der Beschuldigten und den Verteidigern
der Volkswagen AG Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt. Am 15. August 2018 lehnte ein Bezirksgericht in Ontario eine von Investoren in American
Depository Receipts und Aktien der Volkswagen AG mutmaßliche Securities-Sammelklage
unter anderem mit der Begründung ab, dass das Gericht für die Klage nicht zuständig
sei. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung wurde am 14. September 2018 zugestellt. In den USA einigten sich am 28. August 2018 die Volkswagen AG und eine mutmaßliche
Käuferklasse von American Depositary Receipts der Volkswagen AG auf eine Regelung
der Ansprüche wegen angeblich erlittener Kursverluste infolge der in den "Notices
of Violation" der EPA beschriebenen Vorgänge, gegen eine Ausgleichszahlung in Höhe
von 48 Mio. USD. Der vorgeschlagene Vergleich unterliegt noch der Zustimmung des Gerichts. Am 17. September 2018 beantragten die Volkswagen AG, die AUDI AG und bestimmte Tochterunternehmen
beim Obersten Gerichtshof von Kanada die Zulassung der Berufung bezüglich der Entscheidung
eines Bezirksgerichts von Quebec vom 24. Januar 2018, nach der eine Sammelklage in
Bezug auf eine Verletzung des Umweltrechts allein wegen der Frage zugelassen wurde,
ob Strafschadenersatz geltend gemacht werden könne. Seit vielen Monaten untersucht die AUDI AG mit Hochdruck alle Dieselkonzepte auf etwaige
Unregelmäßigkeiten und Nachrüstungspotenzial. Von Juli 2017 bis September 2018 sind
die von der AUDI AG vorgeschlagenen Maßnahmen in verschiedenen Bescheiden des KBA
zu Fahrzeugmodellen mit V6 und V8 TDI-Motoren aufgegriffen und angeordnet worden.
Die im Mai 2018 angestoßenen Untersuchungen zu den aktuellen Fahrzeugkonzepten der
Motorengenerationen Generation 2 evo und Generation 3 sind abgeschlossen. Die wesentlichen
Ergebnisse sind dem KBA vorgestellt worden. Von der financialright GmbH wurde, nach Einreichung einer Klage aus an sie abgetretenen
Rechten von circa 2.000 Schweizer Kunden, eine weitere entsprechende Klage von rund
6.000 slowenischen Kunden gegen die Volkswagen AG erhoben. Die private spanische Verbraucherschutzorganisation Organizatión de Consumidores y
Usuarios (OCU) hat am 9. Mai 2018 eine Sammelklage gegen die Volkswagen Group España
Distribución S.A. erhoben. Die OCU vertritt rund 7.500 spanische Kunden. Der Volkswagen AG wurden 14 von dem österreichischen Konsumentenschutz (VKI) erhobene
Klagen zugestellt. In diesen werden für rund 8.400 Kunden Schadenersatzansprüche geltend
gemacht, die an den VKI zum Inkasso abgetreten wurden. Darüber hinaus wurden der Volkswagen
AG sechs Klagen der Plattform "Cobin Claims" zugestellt, in denen abgetretene Schadensersatzansprüche
von ungefähr 80 Kunden geltend gemacht werden. Am 12. September 2018 wurde eine kundenseitige Sammelklage in Johannesburg gegen Volkswagen
of South Africa Ltd. und diverse Händler erhoben. In Polen wurden am 17. September 2018 weitere Sammelklagen von Kunden gegen die Volkswagen
AG und andere Gesellschaften des Volkswagen Konzerns erhoben. In Deutschland sind im Zusammenhang mit der Dieselthematik kundenseitig rund 25.500
produktbezogene Einzelklagen gegen die Volkswagen AG und andere Gesellschaften des
Volkswagen Konzerns anhängig. Im Rahmen der in der Öffentlichkeit bereits bekannten kartellrechtlichen Untersuchungen
in der Automobilindustrie hat die Europäische Kommission am 18. September 2018 ein
formelles Verfahren gegen die betroffenen Unternehmen eingeleitet. Die Untersuchungen
dauern seit geraumer Zeit an. Wie der Pressemitteilung der Europäischen Kommission
zu entnehmen ist, hat die Europäische Kommission den Untersuchungsgegenstand nunmehr
lediglich auf den Bereich Emissionen begrenzt. Die Verfahrenseinleitung ist ein üblicher
und rein prozessualer Verfahrensschritt, der von Volkswagen erwartet wurde. Der Volkswagen
Konzern und die betreffenden Konzernmarken kooperieren vollumfänglich mit der Europäischen
Kommission und werden die Kooperation auch weiterhin fortsetzen. Darüber hinaus hat die italienische Wettbewerbsbehörde ein Verfahren wegen möglicher
wettbewerbswidriger Absprachen (vermeintlicher Austausch von wettbewerblich sensitiven
Informationen) gegen mehrere herstellereigene Automobilfinanzierungsgesellschaften,
darunter die Volkswagen Bank GmbH, eingeleitet. Das Verfahren wurde später auf die
relevanten Muttergesellschaften ausgeweitet, darunter die Volkswagen AG. Im Oktober
2018 haben die Volkswagen Bank GmbH und die Volkswagen AG Beschwerdepunkte erhalten,
welche die Erkenntnisse der Behörde zusammenfassen und den vermeintlichen Verstoß
beschreibt. Eine Bewertung des zugrundeliegenden Sachverhalts ist aufgrund des frühen
Stadiums noch nicht möglich. Am 26. Juni 2018 hat das Oberlandesgericht München im Spruchverfahren zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE rechtskräftig
entschieden, dass der jährliche Ausgleichsanspruch auf 5,47€ brutto (abzüglich etwaiger
Körperschaftsteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern
für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz) je Aktie anzuheben ist. Die
in erster Instanz vom Landgericht München I erhöhte Abfindung in Höhe von 90,29€ je
Aktie wurde bestätigt. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts München sind rechtskräftig
und am 6. August 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Danach konnte die Barabfindung
von 90,29€ je Aktie gemäß § 305 AktG noch binnen zwei Monaten angenommen werden. Daneben
haben außenstehende MAN Aktionäre weitere Anträge an das Oberlandesgericht München
gestellt, um auch die Erhöhung der im Jahr 2013 gezahlten Garantiedividende auf 5,47€
brutto zu erreichen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München zu diesen nach
Abschluss des Verfahrens gestellten Anträgen bleibt abzuwarten. In den Steuerverfahren zwischen MAN Latin America und der brasilianischen Finanzverwaltung
vertritt die brasilianische Finanzverwaltung bezüglich der in 2009 gewählten Erwerbsstruktur
für MAN Latin America eine abweichende Auffassung der steuerlichen Auswirkungen. Im
Dezember 2017 ist im sogenannten Administrative Court Verfahren ein zweitinstanzliches,
für MAN Latin America negatives Urteil ergangen. Gegen dieses Urteil hat MAN Latin
America vor dem regulären Gericht in 2018 Klage erhoben. Die betragsmäßige Abschätzung
des Risikos für den Fall, dass sich die Finanzverwaltung insgesamt mit ihrer Auffassung
durchsetzen könnte, ist aufgrund der Verschiedenheit der gegebenenfalls nach brasilianischem
Recht zur Anwendung kommenden Strafzuschläge nebst Zinsen mit Unsicherheit behaftet.
Es wird jedoch weiterhin mit einem für MAN Latin America positiven Ausgang gerechnet.
Für den gegenteiligen Fall könnte sich ein Risiko von rund 0,6 Mrd.€ für den beklagten
Gesamtzeitraum ab 2009 ergeben, das im Anhang innerhalb der Eventualverbindlichkeiten
angegeben wurde. Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum gegenüber den Ausführungen zur voraussichtlichen
Entwicklung des Volkswagen Konzerns im Geschäftsjahr 2018 in den Kapiteln "Prognosebericht"
und "Risiko- und Chancenbericht" -einschließlich der Abschnitte "Risiken aus der Dieselthematik"
und "Rechtsstreitigkeiten/Dieselthematik" sowie der zugrunde liegenden Sachverhaltsdarstellung
im Kapitel "Dieselthematik" -des zusammengefassten Lageberichts im Geschäftsbericht
2017 auch aus den bis zum Aufstellungszeitpunkt erfolgten Veröffentlichungen sowie
aus den fortgeführten Untersuchungen und Befragungen zur Dieselthematik und bei weiteren
wesentlichen Rechtsstreitigkeiten keine wesentlichen Änderungen. 16. EventualverbindlichkeitenGegenüber den im Geschäftsbericht 2017 beschriebenen Eventualverbindlichkeiten ergeben
sich bis zum 30. September 2018 keine wesentlichen Veränderungen. 17. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben sich im Vergleich zum Konzernabschluss
2017 um 3,2 Mrd.€ auf 27,7 Mrd. € erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus
der Erhöhung des Bestellobligos für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen um
3,5 Mrd. €. Deutscher Corporate Governance KodexDie aktuellen Erklärungen nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
des Vorstands und des Aufsichtsrats der Volkswagen AG, der AUDI AG, der MAN SE und
der RENK AG sind auf den Internetseiten www.volkswagenag.com/ir, www.audi.com/cgk-erklaerung,
www.man.eu/corporate beziehungsweise www.renk-ag.com/de/investor-relations/berichte
dauerhaft zugänglich. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem StichtagHinsichtlich des Spruchverfahrens am Oberlandesgericht München zur Angemessenheit
der Barabfindung und des Ausgleichsanspruchs der Minderheitsaktionäre der MAN SE sowie
hinsichtlich der im August 2018 vorgenommenen außerordentlichen Kündigung des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages mit der MAN SE verweisen wir auf unsere Ausführungen
zu den Wesentlichen Ereignissen. Nach dem Stichtag wurden dem Volkswagen Konzern 17,8
Mio. Aktien der MAN SE angedient. Auf diese entfällt ein Abfindungsanspruch in Höhe
von 1,6 Mrd. €, der im vierten Quartal zur Auszahlung kommt. Wolfsburg, 30. Oktober 2018 Volkswagen Aktiengesellschaft Der Vorstand Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg Wir haben den verkürzten Konzern-Zwischenabschluss -bestehend aus verkürzter Gewinn-
und Verlustrechnung und verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Bilanz, Eigenkapitalentwicklung,
verkürzter Kapitalflussrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben - und
den Konzern-Zwischenlagebericht der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, für
den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2018, die Bestandteile des Quartalsfinanzberichts
nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des
verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzern-Zwischenlageberichts nach den für
Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung
des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten
Konzern-Zwischenabschluss und dem Konzern-Zwischenlagebericht auf der Grundlage unserer
prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses und
des Konzern-Zwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen
vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen,
dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können,
dass der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und
der Konzern-Zwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung
mit den für Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt
worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen
von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb
nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß
keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht
erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt
geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss
in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung,
wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzern-Zwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Wir verweisen auf die im Anhang des Konzern-Zwischenabschlusses im Abschnitt "Wesentliche
Ereignisse" und im Konzern-Zwischenlagebericht im Kapitel "Prognose-, Risiko- und
Chancenbericht" dargestellten aktualisierten Informationen im Zusammenhang mit der
Dieselthematik, die neben den Ausführungen zu gegenüber der Gesellschaft und deren
Tochtergesellschaften vorgebrachten Vorwürfen und angemeldeten Ansprüchen im Wesentlichen
auf die im Konzernabschluss 2017 sowie die im Konzernlagebericht zum 31. Dezember
2017 dargestellten Informationen und abgegebenen Erklärungen verweisen. Auf der Grundlage der dargestellten und diesem Konzern-Zwischenabschluss und Konzern-Zwischenlagebericht
zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen eingeleiteten Maßnahmen
zur Aufklärung des Sachverhalts gibt es unverändert keine Bestätigung dafür, dass
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft vor Sommer 2015 Kenntnis von der bewussten Manipulation
der Steuerungssoftware hatten. Sollten im Rahmen der weiteren Untersuchungen neue
Erkenntnisse über einen früheren Informationsstand der Vorstandsmitglieder zur Dieselthematik
gewonnen werden, könnten diese gegebenenfalls Auswirkungen auf den Konzern-Zwischenabschluss
und Konzern-Zwischenlagebericht als auch auf den Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie
auf den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 und die Vorjahre haben. Die bislang gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungen und Rechtsrisiken basieren
auf dem dargestellten Kenntnisstand einschließlich den Ausführungen zu gegenüber der
Gesellschaft und deren Tochtergesellschaften vorgebrachten Vorwürfen und angemeldeten
Ansprüchen. Aufgrund der mit den laufenden und erwarteten Rechtsstreitigkeiten zwangsläufig
zusammenhängenden Unsicherheiten ist nicht auszuschließen, dass zukünftig die Einschätzung
der Risiken anders ausfallen kann. Unsere Urteile zum verkürzten Konzern-Zwischenabschluss und Konzern-Zwischenlagebericht
sind diesbezüglich nicht modifiziert. Hannover, den 30. Oktober 2018 PricewaterhouseCoopers GmbH scroll
GlossarAusgewählte Begriffe auf einen BlickFahrzyklenBisher wurden Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen der in Europa zugelassenen Fahrzeuge auf einem Rollenprüfstand mit Hilfe des "Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelt. Seit Herbst 2017 wird das bestehende Testverfahren für Abgas und Verbrauch in der EU durch das Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP) sukzessive abgelöst. Diese gilt seit Herbst 2017 für neue Fahrzeugtypen und ab September 2018 für alle Neufahrzeuge. Ziel dieses neuen Testzyklus ist, CO2 -Emissionen und Verbräuche praxisnäher anzugeben. Eine weitere wichtige europäische Verordnung ist auch die Real Driving Emission (RDE) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, bei der die Emissionen mittels mobiler Abgasmesstechnik zusätzlich auch im realen Straßenverkehr überprüft werden. HybridanleiheDie von Volkswagen begebenen Hybridanleihen werden vollständig dem Eigenkapital zugerechnet.
Während der unbegrenzten Laufzeit stehen der Emittentin zu bestimmten Terminen Kündigungsrechte
zu. Die Zinsausstattung ist bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit fixiert und variiert
später nach Maßgabe der Anleihebedingungen. AktivierungsquoteDie Aktivierungsquote ist als Relation aus den aktivierten Entwicklungskosten und
den gesamten Kosten für Forschung und Entwicklung im Konzernbereich Automobile definiert.
Sie stellt den Anteil der gesamten Primärausgaben für Forschung und Entwicklung dar,
welcher aktivierungspflichtig ist. BruttomargeMit der Bruttomarge wird der prozentuale Anteil des Bruttoergebnisses an den Umsatzerlösen
innerhalb einer Periode ermittelt. Die Bruttomarge gibt Auskunft über die Profitabilität
nach Kosten des Umsatzes. EigenkapitalquoteDie Eigenkapitalquote gibt den prozentualen Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital
zu einem Stichtag an. Diese Quote ist ein Indikator für die Stabilität und Kapitalkraft
des Unternehmens und zeigt den Grad der finanziellen Unabhängigkeit. Forschungs- und EntwicklungskostenquoteDie Forschungs- und Entwicklungskostenquote (F&E-Quote) im Konzernbereich Automobile
setzt die gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Relation zu den Umsatzerlösen.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten umfassen die Aufwendungen von der Zukunftsforschung
bis zur marktreifen Entwicklung unserer Produkte. Besonderes Augenmerk liegt dabei
auf der umweltfreundlichen Ausrichtung unseres Produktportfolios. Die F&E-Quote belegt
die Anstrengungen für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens: die auf nachhaltiges
Wachstum ausgerichtete Zielsetzung einer wettbewerbsfähigen Ertragskraft. Netto-CashflowDer Netto-Cashflow des Konzernbereichs Automobile zeigt den Mittelüberschuss aus dem
laufenden Geschäft, der zum Beispiel für Dividendenzahlungen zur Verfügung steht.
Er ergibt sich aus dem Cashflow des laufenden Geschäfts abzüglich der Investitionstätigkeit
des laufenden Geschäfts. Netto-LiquiditätDie Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile bildet den nicht durch Kreditstand
finanzierten Bestand an Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten, Wertpapieren,
Darlehensforderungen und Termingeldanlagen ab. Zur Absicherung der Geschäftstätigkeit
haben wir das strategische Ziel formuliert, dass die Netto-Liquidität im Konzernbereich
Automobile rund 10% der Umsatzerlöse des Konzerns beträgt. Operatives ErgebnisDie Umsatzerlöse, in denen die Geschäftsentwicklung unserer at-equity-konsolidierten
chinesischen Joint Ventures nicht enthalten ist, sind das finanzielle Abbild unseres
Markterfolgs. Nach Berücksichtigung des Ressourceneinsatzes ist das Operative Ergebnis
Ausdruck der originären Unternehmenstätigkeit und zeigt den wirtschaftlichen Erfolg
des Kerngeschäfts. Operative RenditeDie operative Rendite ist das Verhältnis von erwirtschaftetem Operativen Ergebnis
zu Umsatzerlösen. SachinvestitionsquoteDie Sachinvestitionsquote im Konzernbereich Automobile bringt gleichermaßen unsere
Innovationskraft und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit zum Ausdruck. Bei ihrer Berechnung
werden die Investitionen -im Wesentlichen für die Modernisierung und Erweiterung der
Produktpalette, für umweltfreundliche Aggregate sowie für die Anpassung der Produktionskapazitäten
und Verbesserung der Fertigungsprozesse -ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen des Konzernbereichs
Automobile gesetzt. Umsatzrendite vor SteuernAls Umsatzrendite ist das in Prozent ausgedrückte Verhältnis von Gewinn vor Steuern
und Umsatzerlösen innerhalb einer Periode definiert. Sie zeigt die Höhe des je Umsatzeinheit
erwirtschafteten Gewinns. Die Umsatzrendite gibt Auskunft über die Profitabilität
der gesamten Geschäftstätigkeit vor Abzug von Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. ImpressumHERAUSGEBERVolkswagen AG INVESTOR RELATIONSVolkswagen AG FINANZKALENDER12. März 2019Jahrespressekonferenz und Investorenkonferenz der Volkswagen AG 2. Mai 2019Zwischenbericht Januar - März 2019 14. Mai 2019Hauptversammlung der Volkswagen AG 25. Juli 2019Halbjahresfinanzbericht 2019 30. Oktober 2019Zwischenbericht Januar - September 2019 Neben der deutschen Fassung erscheint der Zwischenbericht in englischer Sprache. Beide Sprachfassungen sind im Internet abrufbar unter: Printed in Germany |
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