VOLKSWAGEN AGWolfsburgZwischenbericht Januar bis September 2020Wesentliche ZahlenVOLKSWAGEN KONZERNscrollen
1 Mengendaten inklusive der nicht
vollkonsolidierten chinesischen Gemeinschaftsunternehmen.
Die Auslieferungen des Vorjahres wurden aufgrund
statistischer Fortschreibung aktualisiert.
Alle Zahlen im Bericht sind jeweils für sich
gerundet; dies kann bei der Addition zu geringfügigen
Abweichungen führen. Die Vergleichswerte des Vorjahres
werden neben den Werten des aktuellen Geschäftsjahres
in Klammern dargestellt.
Reichweitenangaben zu Fahrzeugen wurden auf dem
Rollenprüfstand über das Durchfahren der Zyklen
nach der Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure
(WLTP) ermittelt. WLTP-Reichweitenwerte für
Serienfahrzeuge können ausstattungsbedingt abweichen.
Die tatsächliche Reichweite variiert in der Praxis
abhängig von verschiedenen weiteren Faktoren.
Wesentliche Faktenscrollen
Wichtige EreignisseWELTWEITE AUSBREITUNG DES CORONAVIRUS (SARS-COV-2)Ende Dezember 2019 wurden in Wuhan, in der chinesischen
Provinz Hubei erste Fälle einer Atemwegserkrankung mit
teilweise tödlichem Verlauf bekannt, die auf ein
neuartiges Virus aus der Familie der Coronaviren
zurückzuführen ist. Ab Mitte Januar 2020 traten
auch Infektionen außerhalb Chinas auf. In Europa
stieg die Zahl der infizierten Personen im Verlauf des
Februars und insbesondere im März und im April 2020
laufend an. Während dort im weiteren Verlauf des
zweiten Quartals 2020 vielerorts rückläufige
Neuinfektionen verzeichnet wurden, erhöhte sich die
Dynamik in Nord-, Mittel- und Südamerika, in Afrika
sowie in Teilen Asiens. Im zweiten Quartal wurden vor allem
in Europa viele der zur Eindämmung der
Covid-19-Pandemie ergriffenen Maßnahmen sukzessive
wieder gelockert. Dazu gehörten unter anderem die
teilweise Aufhebung von Grenzkontrollen und
Reisebeschränkungen, die Reduzierung von
Ausgangsbeschränkungen sowie erweiterte Öffnungen
von Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Zudem wurden von der Kommission der Europäischen Union
sowie von zahlreichen Regierungen in Europa Hilfspakete zur
Unterstützung der Wirtschaft verabschiedet. Auch in
anderen Regionen wurden von den Regierungen
konjunkturstützende Maßnahmen eingeleitet, um
den massiven Beeinträchtigungen des gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Lebens infolge der Covid-19-Pandemie
entgegenzuwirken. Während des dritten Quartals und
insbesondere zu Beginn des vierten Quartals 2020 war
weltweit vielerorts ein erneuter, teilweise sehr
dynamischer Anstieg der Neuinfektionen zu verzeichnen, so
dass zuvor eingeleitete Lockerungen situationsbezogen
wieder zurückgenommen wurden.
NEUE KONZERNMODELLE VORGESTELLTDie Marken des Volkswagen Konzerns nutzten auch im
dritten Quartal 2020 aufgrund der Ausbreitung des
Coronavirus und der damit einhergehenden Bemühungen
zur Eindämmung der Pandemie hauptsächlich
Online-Präsentationen, um ihre neuen Fahrzeuge und
Technologien vorzustellen.
Die Marke Volkswagen Pkw feierte im dritten Quartal 2020
die Weltpremiere des ID.4, der erste vollelektrische SUV
der Marke. Kraftvolle Proportionen, fließende Linien
und ein plastisch geformtes Heck prägen das Exterieur
und verleihen dem Allrounder hohe aerodynamische
Qualitäten. Der Innenraum besticht durch ein
großzügiges Platzangebot, puristisches Design,
effektvolle Beleuchtung und nachhaltige Bezugsmaterialien.
Das Bedienkonzept basiert auf zwei Displays - eines davon
mit bis zu 12 Zoll Diagonale und Touch-Funktion - und
kommt, auch dank der natürlichen Sprachbedienung
"Hallo ID.", ohne physische Tasten und Schalter aus.
Optional ist ein Head-up-Display mit Augmented-Reality
erhältlich, das einige Anzeigen, beispielsweise die
Abbiegepfeile der Navigation, mit der Realität
fusioniert. Der an der Hinterachse sitzende Elektroantrieb
des ID.4 leistet 150 kW (204 PS) und beschleunigt das
Fahrzeug in 8,5 sec von 0 auf 100 km/h, die
Spitzengeschwindigkeit liegt bei 160 km/h. Die unter der
Passagierzelle liegende Batterie sorgt für einen
tiefen Schwerpunkt, speichert bis zu 77 kWh Energie und
erlaubt damit eine Reichweite von bis zu 520 km. Der ID.4
ist nach dem ID.3 das zweite Modell von Volkswagen Pkw auf
Basis des Modularen E-Antriebs-Baukastens (MEB); er soll
zukünftig in Europa, in China und später auch in
den USA gebaut und verkauft werden. Volkswagen Pkw feierte
zudem das Debüt des neuen Golf Variant. Der kompakte
Kombi präsentiert sich in einem kraftvollen Design und
ist geräumiger, dynamischer und digitaler als sein
Vorgänger. Der Zuwachs an Länge um 66 mm ordnet
die Proportionen neu und lässt den Golf Variant
gestreckter und flacher wirken. Zur Serienausstattung
zählen der Spurhalteassistent Lane Assist, das
Umfeldbeobachtungssystem Front Assist mit
City-Notbremsfunktion und Fußgängererkennung,
der neue Abbiegeassistent, die elektronische
Differenzialsperre XDS, die lokale Gefahrenwarnung Car2X,
das Startsystem Keyless Start und eine automatische
Fahrlichtschaltung. Im Innenraum überzeugen unter
anderem das digitale Cockpit, das Online-Infotainmentsystem
Composition mit 8,25 Zoll Touchscreen sowie die
Online-Dienste und -Funktionen von We Connect und We
Connect Plus. Zum Antriebsportfolio gehören ein
eTSI-Motor mit Mild-Hybridantrieb sowie innovative
TDI-Motoren mit zwei SCR-Katalysatoren (Selective Catalytic
Reduction) für geringere Emissionen. Parallel
debütierte auch der robuste Golf Alltrack. Er
verfügt serienmäßig über den
permanenten Allradantrieb 4MOTION, erhöhte
Bodenfreiheit, eine Allterrain-Optik inklusive spezifischer
Stoßfänger und ein individualisiertes Interieur.
Dank des Allradantriebs ist er als Zugfahrzeug für bis
zu 2.000 kg Anhängelast einsetzbar. Neben dem Golf
Variant und dem Golf Alltrack stellte Volkswagen Pkw im
dritten Quartal 2020 den überarbeiteten Tiguan vor.
Die umgestaltete Frontpartie des erfolgreichen SUVs wird
geprägt von einem markanten Kühlergrill und
LED-Matrixscheinwerfern. Im Innenraum kommen neue
Touch-Bedienmöglichkeiten am Lenkrad und bei der
Klimaanlage zum Einsatz. Volkswagen elektrifiziert den
Tiguan erstmals mit einem modernen Plug-in-Hybridantrieb.
Außerdem ist er als besonders dynamischer Tiguan R
erhältlich.
Die Marke Audi stellte im dritten Quartal 2020 den
überarbeiteten Q2 vor. Die Linienführung des
robusten Allrounders ist sportlich gestreckt und kraftvoll
zugleich und lässt den kompakten SUV selbstbewusst
auftreten. Das markante Design unterstreichen
LED-Scheinwerfer, optional auch mit der innovativen
Matrix-LED-Technologie, die ein intelligent geregeltes
Fernlicht ermöglicht. Der geräumige Innenraum
bietet fünf Passagieren Platz und führt die
straffe Formensprache des Exterieurs fort. Das Audi virtual
cockpit verfügt über ein 12,3 Zoll Display. Hinzu
kommt die MMI Navigation plus mit LTE-Modul, die ein 8,3
Zoll Display bietet und über einen
Dreh-Drück-Steller auf der Mittelkonsole (MMI touch)
oder per natürlich-sprachlicher Steuerung bedient
werden kann. Das Bang & Olufsen Premium Sound System
mit 14 Lautsprechern und 705 Watt Leistung sticht heraus im
Segment der kleinen SUV. Die Palette kraftvoller Antriebe
besteht aus drei TFSI- und zwei TDI-Motoren. Nach dem Q4
e-tron concept, der als kompakter Elektro-SUV sein
Debüt auf dem Genfer Automobilsalon 2019 gab, stellte
Audi nun die Coupe-Variante Q4 Sportback e-tron concept
vor. Die Studie wird von zwei Elektromotoren angetrieben,
die mittels quattro Allradantrieb eine Systemleistung von
225 kW (306 PS) auf die Straße bringen. Den Sprint
von null auf 100 km/h legt der Q4 Sportback e-tron concept
in nur 6,3 sec hin, die Höchstgeschwindigkeit
beträgt 180 km/h. Technisch bedient sich das SUV Coupe
aus dem MEB. Die im Unterboden verbaute Batterie
ermöglicht eine Reichweite von rund 450 km.
Die Marke SKODA geht den nächsten konsequenten
Schritt bei der Umsetzung ihrer E-Mobilitäts-Strategie
und präsentierte im dritten Quartal mit dem Enyaq iV
ihr erstes Serienmodell auf Basis des MEB. Der rein
batterieelektrische SUV besitzt eine emotionale und
dynamische Designsprache, sein markantes SKODA Gesicht ist
optional mit beleuchtetem Kühlergrill ausgestattet. Er
kombiniert Heck- oder Allradantrieb mit einer
alltagstauglichen Reichweite von bis zu 510 km. Der Kunde
kann zwischen zwei Antriebsvarianten, drei
Batteriegrößen und fünf Leistungsstufen von
109 bis 225 kW (148 bis 306 PS) wählen. Auch im
Innenraum führt SKODA seine emotionale Designsprache
fort: der innovative SUV verfügt über die
markentypisch großzügigen Platzverhältnisse
und ein völlig neues Innenraumkonzept mit Design
Selections statt klassischer Ausstattungslinien. Dabei
steht jede Design Selection für einen geschmackvoll
eingerichteten Innenraum mit hohem Wohlfühlfaktor und
natürlichen, nachhaltig verarbeiteten und recycelten
Materialien.
Porsche präsentierte den umfangreich
überarbeiteten Panamera, der die Performance eines
Sportwagens mit dem Komfort einer exklusiven Limousine
verbindet und nun eine noch größere Bandbreite
abdeckt: Mit dem 463 kW (630 PS) starken Topmodell Panamera
Turbo S unterstreicht der Sportwagenhersteller seinen hohen
Anspruch auf Best-in-Class-Performance. Der Panamera 4S
E-Hybrid verfolgt hingegen konsequent die
E-Performance-Strategie der Marke und ergänzt das
Plug-in-Hybrid-Angebot um einen komplett neuen Antrieb mit
412 kW (560 PS) Systemleistung. Dabei wurde die rein
elektrische Reichweite im Vergleich zu den bisherigen
Hybrid-Modellen um bis zu 30 % erhöht. Für alle
neuen Panamera-Modelle wurden die Fahrwerk- und
Regelsysteme in Richtung Sportlichkeit und Komfort getrimmt
und teilweise komplett neu appliziert. Darüber hinaus
kommen neue Generationen von Lenkung und Reifen zum
Einsatz. Serienmäßig ist die Sport Design-Front
mit markanten Lufteinlassgittern und großen
seitlichen Kühlluftöffnungen sowie einzeiliger
Bugleuchte. Das Porsche Communication Management (PCM)
umfasst zusätzliche digitale Funktionen und Services
wie zum Beispiel die verbesserte Online-Sprachbedienung
Voice Pilot, den Risk Radar für aktuelle
Gefahreninformationen, das drahtlose Apple CarPlay und
viele weitere Connect-Dienste. Zu den Assistenzsystemen
zählen jetzt serienmäßig unter anderem der
Spurhalteassistent inklusive Verkehrszeichenerkennung,
Porsche InnoDrive inklusive Abstandsregeltempostat,
Nachtsichtassistent, Spurwechselassistent sowie Park
Assistent mit Surround View.
Bentley stellte im dritten Quartal 2020 den Nachfolger
des erfolgreichen Bentayga vor, mit dem die britische Marke
vor nahezu fünf Jahren das Segment der Luxus-SUVs
eröffnete. Wie sein Vorgänger verbindet der neue
Bentayga die Fähigkeiten eines leistungsstarken Grand
Tourers mit den Eigenschaften einer Luxuslimousine, eines
geräumigen Familienfahrzeugs und eines Offroaders. Das
Exterieurdesign an Front und Heck übernimmt die
aktuelle Bentley-Designsprache und verleiht dem Fahrzeug
eine faszinierend dynamische Optik mit eleganter
Präsenz. Auch der Innenraum wurde überarbeitet:
Das nahtlos in die handgefertigte Armaturentafel
integrierte Infotainmentsystem der nächsten Generation
ist mit einem 10,9 Zoll Bildschirm mit randloser
Darstellung ausgestattet. Die optimierten Sitze können
im Fond mit einer Belüftungsfunktion ausgestattet
werden. Die Fondpassagiere können zudem ein deutlich
großzügigeres Platzangebot genießen.
Neueste Hard- und Software-Ausstattungen ermöglichen
eine verbesserte Navigation mit Satellitenkarten,
Online-Suche und anderen Funktionen. Der Bentayga wird
zunächst als V8-Variante mit einem doppelt
turbogeladenen 405 kW (550 PS) starken 4,0 l Ottomotor
eingeführt. Im weiteren Verlauf dieses Jahres soll er
als Spitzenmodell Bentayga Speed mit 467 kW (635 PS)
starkem 6,0 l W12-Motor sowie als effizienter
Plug-in-Hybrid erhältlich sein.
Die Marke Lamborghini stellte im dritten Quartal 2020
den streng limitierten Sian Roadster vor. Die offene
Version des visionären Supersportwagens besticht mit
atemberaubendem Design und einer innovativen
Hybrid-Technologie: Der V12-Motor wird dabei mit einem in
das Getriebe integrierten 48-Volt-Elektromotor mit 34 PS zu
einer Hybridlösung kombiniert; das sorgt für
unmittelbares Ansprechverhalten und eine noch stärkere
Performance. Der eingesetzte innovative Superkondensator
bietet zudem die zehnfache Speicherkapazität einer
Lithium-Ionen-Batterie und sorgt mit seinem Einbau zwischen
Fahrzeuginnenraum und Motor für eine gute
Gewichtsverteilung. Die Kombination von thermischer und
elektrischer Leistung stellt dem Sian Roadster eine
Leistung von 602 kW (819 PS) zur Verfügung. Die
Beschleunigung von 0 auf 100 km/h absolviert er damit in
unter 2,9 sec, die Höchstgeschwindigkeit beträgt
350 km/h.
Volkswagen Nutzfahrzeuge feierte die Weltpremiere des
Caddy California. Er basiert auf der neu entwickelten
fünften Generation des beliebten Allrounders und nutzt
damit auch alle konstruktiven Vorteile des Modularen
Querbaukasten (MQB). Neben dem California 6.1 und dem Grand
California erweitert er zukünftig als kompaktes
Reisemobil die California-Familie. Mit vielen innovativen
Detaillösungen - beispiels weise einer ausziehbaren
Miniküche, neuen Belüftungsöffnungen mit
integrierten Fliegengittern oder dimmbaren LED-Spots - ist
der Caddy California ein multifunktionaler und komfortabler
Begleiter für Reisen sowie im Alltag. Mit dem Digital
Cockpit, einem Online-Infotainmentsystem mit 10,0 Zoll
Display, neuen Assistenzsystemen und nachhaltigen
TDI-Motoren mit doppelten SCR-Katalysatoren kommen zudem
neueste Technologien zum Einsatz. Optional kann der Caddy
California mit einem 1,4 m
2 großen Panoramadach konfiguriert werden,
das tagsüber den Innenraum mit Licht flutet und bei
Nacht den Blick in den Sternenhimmel erlaubt.
AUSZEICHNUNGENAnfang Juli 2020 wurden mehrere Modelle des Volkswagen
Konzerns bei der Wahl zum "Firmenauto des Jahres 2020" der
Fachzeitschrift Firmenauto ausgezeichnet. Die Marke
Volkswagen Pkw gewann mit den Modellen up!, Polo, Golf,
ID.3, Passat und T-Roc in den Kategorien Minicars,
Kleinwagen, Kompaktwagen, kompakte Elektroautos,
Plug-In-Hybride der Mittelklasse, sowie kleine SUV und
Crossover. Die Marke SEAT überzeugte ebenfalls mit
einem Dreifachsieg und belegte mit dem Ibiza, dem Arona und
dem Alhambra in den Importwertungen in den Kategorien
Kleinwagen, kleine SUV und Crossover sowie Maxivans die
ersten Plätze. SKODA setzte sich mit dem Superb in der
Importwertung nicht nur in der Kategorie Mittelklasse
durch, sondern auch in der Kategorie Plug-In-Hybride der
Mittelklasse und feierte einen Zweifachsieg. Die
tschechische Marke konnte darüber hinaus mit dem
Kodiaq und dem Octavia in den Importwertungen der Kategorie
Midsize-SUV und -Crossover sowie in der Kategorie
Kompaktwagen überzeugen. Audi wurde mit dem e-tron,
dem A4 und dem Q5 als Gesamtsieger in den Kategorien
Elektroautos der Ober- und Luxusklasse, Mittelklasse,
Mid-size-SUV und -Crossover ausgezeichnet. Porsche rundete
mit dem Taycan in der Gesamtwertung in der Kategorie
Newcomer den Erfolg ab. Bei der Wahl stimmten insgesamt 165
Jurymitglieder über die Gesamtsieger und die Gewinner
der Importwertung aus 20 verschiedenen Fahrzeugkategorien
ab.
Ende Juli 2020 wurde der Leserpreis "Die besten
Nutzfahrzeuge 2020" in den Kategorien Lieferwagen,
Transporter bis 2,8 t und Pickup an die Modelle Caddy,
Transporter und Amarok von Volkswagen Nutzfahrzeuge
vergeben. Insgesamt wählten rund 8.000 Leser der
Fachzeitschriften transaktuell, Fernfahrer und lastauto
omnibus in 19 Kategorien aus 253 Baureihen "Die besten
Nutzfahrzeuge 2020".
JUBILÄENIm August 2020 feierte Bentley die Fertigung des
40-tausendsten Flying Spur, das Flaggschiff der Marke. Die
erste Generation des Luxus-Sportwagens wurde 2005
eingeführt; inzwischen wird die dritte Generation des
Flying Spur angeboten. Die Fahrzeuge werden von 250
Mitarbeitern in Handarbeit im englischen Crewe hergestellt.
KOOPERATIONENEnde September 2020 unterzeichneten Volkswagen und
Blacklvy Ghana eine unverbindliche Absichtserklärung
zur strategischen Kooperation. Blacklvy Ghana befasst sich
mit dem Aufbau und der Entwicklung von Unternehmen in der
Subsahara-Region in Afrika. Das gemeinsame Ziel beider
Parteien ist die Schaffung nachhaltiger und grüner
Mobilität und der verbesserte Zugang zu Autos und
Wohnraum in Ghana. Langfristig soll die Kooperation einen
Beitrag zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur für
E-Fahrzeuge in Ghana leisten und so auch den Markt für
E-Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns öffnen.
CAR.SOFTWARE ORG BAUT KOMPETENZEN IN DER BILDVERARBEITUNG AUSEnde September 2020 hat das Software-Unternehmen
Car.Software Org des Volkswagen Konzerns vereinbart, den
Geschäftsbereich für die Frontkamerasoftware vom
Software-Spezialisten HELLA Aglaia Mobile Vision GmbH,
einer Tochtergesellschaft der HELLA GmbH & Co. KGaA zu
übernehmen. Ziele dieser Übernahme sind der
interne Ausbau von Softwarekompetenzen in der
Bildverarbeitung und die Entwicklung von
Fahrerassistenzsystemen bis hin zu automatisierten
Fahrfunktionen für alle Konzernmarken weiter
voranzutreiben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Frontkamerasoftwarebereichs von HELLA Aglaia sollen den
Berliner Standort der Car.Software Org unterstützen.
Der Vollzug der Übernahme wird für Anfang 2021
erwartet und steht noch unter dem Vorbehalt
kartellrechtlicher Genehmigungen.
AKTIENRECHTLICHER SQUEEZE-OUT BEI DER AUDI AG BESCHLOSSENIm Rahmen des geplanten aktienrechtlichen Squeeze-out
bei der AUDI AG hat die Volkswagen AG am 16. Juni 2020 die
Höhe der Barabfindung für die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre auf 1.551,53
€ je Aktie festgesetzt und mitgeteilt. Am 31. Juli
2020 hat die Hauptversammlung der AUDI AG dem
aktienrechtlichen Squeeze-out und der vollständigen
Übertragung der außenstehenden Audi Aktien auf
die Volkswagen AG zugestimmt. Dieser Beschluss wird mit
Eintragung ins Handelsregister wirksam.
VERSCHMELZUNGSRECHTLICHER SQUEEZE-OUT BEI DER MAN SE VERSCHOBENAm 17. September 2020 hat die TRATON SE die Entscheidung
mitgeteilt, den am 28. Februar 2020 angekündigten
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out der
Minderheitsaktionäre der MAN SE nicht mehr im Jahr
2020 durchzuführen. Zuvor sollen die Themen
Neuausrichtung der MAN SE und Bewältigung der
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie priorisiert werden. Die
vollständige gesellschaftsrechtliche Integration der
MAN SE in die TRATON SE soll 2021 weiter vorangetrieben
werden.
VOLLZUG DES VERKAUFS DER BETEILIGUNG AN DER RENK AGDer Volkswagen Konzern hat am 6. Oktober 2020 den
Verkauf seiner 76-prozentigen Beteiligung an der Renk AG
vollzogen. Der Verkaufspreis belief sich auf 0,5 Mrd.
€. Die entsprechenden Vermögenswerte und Schulden
sind in der Bilanz zum 30. September 2020 weiterhin als zur
Veräußerung gehalten ausgewiesen.
ÜBERNAHME VON NAVISTARAm 16. Oktober 2020 gab die TRATON SE bekannt, mit der
Navistar International Corporation (Navistar) eine
grundsätzliche Einigung darüber erzielt zu haben,
dass TRATON sämtliche in Umlauf befindliche Aktien von
Navistar, die nicht bereits von TRATON gehalten werden, zu
einem Preis von 44,50 USD je Aktie erwirbt. Zum Zeitpunkt
der Einigung hielt TRATON 16,7 % der ausstehenden Aktien
von Navistar. Diese grundsätzliche Einigung steht
unter dem Vorbehalt eines für TRATON
zufriedenstellenden Abschlusses der Due Diligence, der
Einigung über den Abschluss des Verschmelzungsvertrags
und der zugehörigen Transaktionsdokumente sowie der
Genehmigung der Transaktion durch die Vorstände und
die Aufsichtsräte von TRATON sowie der Volkswagen AG
und dem Board of Directors und der
Aktionärsversammlung von Navistar. Nach
Vertragsschluss steht der Vollzug der Transaktion
insbesondere unter dem Vorbehalt behördlicher
Genehmigungen.
URTEILE DES BUNDESGERICHTSHOFS ZU DIESELVERFAHRENAm 25. Mai 2020 erging erstmalig eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer produktbezogenen
Einzelklage im Zusammenhang mit der Dieselthematik. Der BGH
entschied, dass dem Käufer eines vor Bekanntwerden der
Dieselthematik erworbenen Fahrzeugs mit dem Motortyp EA 189
ein Schadensersatzanspruch gegen die Volkswagen AG zusteht.
Er kann die Erstattung des für das Fahrzeug gezahlten
Kaufpreises verlangen, muss sich aber den gezogenen
Nutzungsvorteil anrechnen lassen und der Volkswagen AG das
Fahrzeug zurückgeben. Mit dem Urteil wurde für
einen Großteil der seinerzeit noch anhängigen
Einzelklagen Klarheit darüber geschaffen, wie der BGH
die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren
beurteilt.
Der BGH hat im Juli 2020 in mehreren Grundsatzurteilen
weitere wesentliche Rechtsfragen für die noch
anhängigen Verfahren betreffend Fahrzeuge mit Motoren
des Typs EA 189 geklärt. Er hat entschieden, dass kein
Schadensersatzanspruch besteht, wenn der Kläger sein
Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015
erworben hat. Zudem hat der BGH geurteilt, dass Erwerber
von betroffenen Fahrzeugen keinen Anspruch auf
Deliktszinsen nach § 849 Bürgerliches Gesetzbuch
haben. Darüber hinaus hat der BGH klargestellt, dass
die Nutzungsvorteile eines Klägers einen
möglichen Schadensersatzanspruch vollständig
aufzehren können.
UNABHÄNGIGES COMPLIANCE MONITORSHIP ERFOLGREICH ABGESCHLOSSENIm September 2020 hat der unabhängige Compliance
Monitor Larry D. Thompson bestätigt, dass Volkswagen
seinen Verpflichtungen aus dem Vergleich mit dem
US-Justizministerium nachgekommen ist, ein
Compliance-Programm zu entwerfen und umzusetzen, das
Verstöße gegen Anti-Betrugs- und Umweltgesetze
verhindert und aufdeckt. Die Zertifizierung gilt für
die Volkswagen AG und ihre Tochtergesellschaften und
verbundene Unternehmen außer der Porsche AG und
Porsche Cars North America, die nicht Teil des Monitorships
waren. Im Laufe des Monitorships, das 2017 begann und nun
beendet ist, hat Volkswagen seine Strukturen, Prozesse und
Systeme in vielen Unternehmensbereichen überarbeitet
und gestärkt, darunter technische Entwicklung,
Governance, Risikomanagement, Compliance und
Rechtsfunktionen. Thompson fungierte auch als Independent
Compliance Auditor und gab im Juni 2020 seinen dritten und
letzten Prüfungsbericht ab. Dieser Bericht stellte
keine neuen Verstöße gegen die relevanten
Vergleiche mit der Abteilung für Umwelt und
natürliche Ressourcen des Department of Justice, dem
kalifornischen Generalstaatsanwalt, der Environmental
Protection Agency und dem California Air Resources Board
fest.
HAUPTVERSAMMLUNGAm 30. September 2020 fand die ursprünglich
für den 7. Mai 2020 geplante und aufgrund der
Covid-19-Pandemie verschobene 60. ordentliche
Hauptversammlung der Volkswagen AG erstmalig als virtuelle
Hauptversammlung statt. Bei einer Präsenz von rund 94
% des stimmberechtigten Kapitals folgten die Aktionäre
dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, für das
Geschäftsjahr 2019 eine gegenüber dem Vorjahr
unveränderte Dividende von 4,80 € je Stammaktie
und 4,86 € je Vorzugsaktie auszuschütten. Des
Weiteren erteilte die Hauptversammlung den Mitgliedern des
Vorstands und des Aufsichtsrats die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019, stimmte einer
Satzungsänderung zu und bestellte die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Konzernzwischenabschlusses und Zwischenlageberichts
für den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2020 und
für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021.
Mit Ablauf der Hauptversammlung endete
turnusgemäß die Amtszeit von Herrn Dr. Hussain
Ali Al Abdulla im Aufsichtsrat der Volkswagen AG. Die
Hauptversammlung wählte Herrn Dr. Al Abdulla für
eine weitere volle Amtszeit als Vertreter der Anteilseigner
zum Mitglied des Aufsichtsrats.
ERSTE GREEN BONDS ERFOLGREICH PLATZIERTIm September 2020 hat der Volkswagen Konzern erstmalig
Green Bonds mit einem Volumen von 2 Mrd. € und mit
Laufzeiten von 8 und 12 Jahren erfolgreich am Markt
platziert. Die Anleihen trafen auf ein sehr reges Interesse
unter anderem von internationalen und auch spezialisierten
Green-Bond-Investoren. Die Mittel sind für den
Modularen E-Antriebsbaukasten (MEB) und die neuen
BEV-Modelle ID.3 und ID.4 bestimmt. Die Green Bonds waren
die erste Emission auf Basis des im März von
Volkswagen vorgestellten Green Finance Framework für
auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Finanzinstrumente. Zur
Finanzierung der umfassenden Elektro-Offensive des
Volkswagen Konzerns sollen in Zukunft verstärkt Green
Bonds genutzt werden.
ZwischenlageberichtVolkswagen AktieNach den Kurseinbrüchen im ersten Quartal dieses
Jahres - ausgelöst durch die Covid-19-Pandemie mit
ihren massiven negativen wirtschaftlichen Auswirkungen -
setzte an den internationalen Aktienmärkten im zweiten
Quartal eine teilweise kräftige Erholung ein. Im
dritten Quartal verlangsamte sich die
Aufwärtsbewegung.
Am Ende des dritten Quartals war der DAX um 4 % unter
dem Wert zum Jahresende 2019. Nach einem zunächst
guten Start in das neue Geschäftsjahr mit einem
Rekordhoch im Februar brachen die Notierungen mit
zunehmender Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
kräftig ein. Ausgehend vom Tiefpunkt im März
gewann der deutsche Leitindex dann wieder an Wert und hatte
den Kurseinbruch im dritten Quartal nahezu aufgeholt.
Wesentliche Treiber dieser Entwicklung waren die
Konjunkturstimuli der Notenbanken und Regierungen in aller
Welt und die damit verbundene Hoffnung auf eine schnellere
Erholung der Weltwirtschaft. Gegen Ende des
Berichtszeitraums belastete die steigende Furcht vor einer
weiteren Infektionswelle und daraus folgenden Restriktionen
im öffentlichen Leben die Kursentwicklung.
Auch die Kurse der Vorzugsaktie und der Stammaktie der
Volkswagen AG erholten sich nach ihren Wertverlusten im
ersten Quartal 2020 in den darauf folgenden Monaten. Sie
unterschritten dennoch den Vergleichswert vom Jahresende
2019 um 22 % beziehungsweise 14 %. Unsicherheiten
bezüglich der Entwicklung der globalen
Automobilnachfrage infolge der Covid-19-Pandemie setzten
die Kurse unter Druck. Belastend wirkte zudem, dass sich
die Automobilindustrie derzeit in einer
Transformationsphase mit hohem Investitionsbedarf befindet.
Negative Einflüsse resultierten außerdem aus
drohen den US-Strafzöllen auf europäische
Fahrzeuge und aus dem ungewissen Ausgang der Verhandlungen
über den Austritt Großbritanniens aus dem
EU-Binnenmarkt und der damit verbundenen Ausgestaltung der
zukünftigen Beziehungen sowie aus dem seit Mai 2020
gestiegenen Kurs des Euro gegenüber dem US-Dollar.
Positive Impulse kamen von der einsetzenden Erholung des
Automobilmarktes in China und der Hoffnung der Anleger auf
eine verbesserte Wirtschaftsaktivität infolge
internationaler Lockerungen und staatlicher
Fördermaßnahmen sowie auf ein Abklingen der
Covid-19-Pandemie.
Angaben und Erläuterungen zum Ergebnis je Aktie
finden Sie im Anhang des Konzern-Zwischenabschlusses.
Weitere Daten zur Volkswagen Aktie sowie Nachrichten,
Berichte und Präsentationen zum Unternehmen sind auf
der Internetseite
www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations.html abrufbar.
KENNZAHLEN ZU DEN VOLKSWAGEN AKTIEN UND MARKTINDIZES VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER 2020scrollen
KURSENTWICKLUNG VON DEZEMBER 2019 BIS SEPTEMBER 2020Index auf Basis der Monatsendkurse, Stand 31.12.2019 =
100
GeschäftsverlaufGESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNGBedingt durch die globale Ausbreitung des Coronavirus
SARS-CoV-2, die damit verbundenen restriktiven
Maßnahmen und die daraus resultierenden Einschnitte
auf der Nachfrage- und Angebotsseite verzeichnete die
Weltwirtschaft von Januar bis September 2020 ein negatives
Wachstum. Die durchschnittliche Expansionsrate des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) lag sowohl bei den
fortgeschrittenen Volkswirtschaften als auch bei den
Schwellenländern weit unter dem Wert der
Vorjahresperiode. Dabei war weltweit zu erkennen, dass die
Wachstumsraten im dritten Quartal weniger stark
rückläufig waren als im zweiten Quartal dieses
Jahres. Auf nationaler Ebene war die Entwicklung im
Berichtszeitraum davon abhängig, inwieweit die globale
Covid-19-Pandemie jeweils ihre negativen Auswirkungen
entfaltete. Die Regierungen und Notenbanken zahlreicher
Länder weltweit haben zum Teil mit erheblichen fiskal-
und geldpolitischen Maßnahmen reagiert. Entsprechend
verringerte sich das bereits vergleichsweise niedrige
Zinsniveau. Deutlich sanken die Preise für
Energierohstoffe, während die Preise für sonstige
Rohstoffe im Durchschnitt gegenüber dem
Vorjahreszeitraum nahezu unverändert blieben. Die
Währungen einiger Schwellenländer werteten in den
ersten neun Monaten 2020 merklich ab. Der weltweite
Güterhandel ging im Berichtszeitraum zurück.
Die Wirtschaft in Westeuropa verzeichnete von Januar bis
September 2020 insgesamt ein stark rückläufiges
Wachstum. Diese Entwicklung war bei allen nord- und
südeuropäischen Ländern zu beobachten.
Für erhebliche Einschnitte sorgten die Auswirkungen
nationaler Maßnahmen zur Eindämmung der
Pandemie, unter anderem durch Grenzschließungen und
räumliche/physische Distanzierung, welche in einigen
Regionen sowohl das gesellschaftliche Leben massiv
einschränkten als auch die Wirtschaft folgenschwer
belasteten. Im Verlauf des zweiten Quartals nahmen die
Regierungen vieler europäischer Länder die
Einschränkungen zum Teil wieder zurück, was zu
einer schrittweisen wirtschaftlichen Erholung führte.
Aufgrund der in vielen Ländern wieder steigenden
Fallzahlen und damit einhergehenden verschärften
Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie konnte
sich dieser Trend in einigen Staaten nicht fortsetzen.
Deutschland verzeichnete im Berichtszeitraum eine
deutlich negative Wachstumsrate. Bei einer zum Jahresbeginn
noch guten Lage am Arbeitsmarkt ist im Verlauf der ersten
drei Quartale eine Vielzahl von Betrieben in Kurzarbeit
gegangen. Im Zuge der Lockerungen im gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Bereich sowie der von der Regierung
beschlossenen Hilfsmaßnahmen verbesserte sich das
Vertrauen der Verbraucher und der Unternehmen zwar,
erreichte aber nur vereinzelt das jeweilige
Vorkrisenniveau.
In den Volkswirtschaften Zentral- und Osteuropas
verringerte sich das reale absolute BIP in den ersten neun
Monaten 2020 insgesamt deutlich. Diese Entwicklung war auch
in Russland zu beobachten, der größten
Volkswirtschaft Osteuropas.
In der Türkei konnte sich die Erholung aus dem
ersten Quartal nicht fortsetzen - die Wachstumsrate des BIP
war insgesamt deutlich negativ. Südafrika wies bei
anhaltenden strukturellen Defiziten und politischen
Herausforderungen im Berichtszeitraum eine stark
rückläufige Steigerungsrate des BIP aus.
Das Wachstum der US-Wirtschaft ging bei einem
dynamischen Infektionsgeschehen innerhalb der ersten drei
Quartale des Jahres 2020 deutlich zurück und war
negativ. Zur Stärkung der Wirtschaft vor dem
Hintergrund der Beeinträchtigungen durch die
Covid-19-Pandemie beschloss die US-Regierung umfangreiche
Förderpakete. Die US-Notenbank unternahm neben
weiteren wirtschaftsstützenden Maßnahmen zwei
Zinssenkungen. Die wöchentlichen Erstanträge auf
Arbeitslosenunterstützung stiegen um mehrere Millionen
an und blieben bei einer rückläufigen Entwicklung
auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Dies schlug sich
entsprechend auf die Arbeitslosenquote nieder. In den
Nachbarstaaten Kanada und Mexiko sank die
Wirtschaftsleistung ebenfalls deutlich beziehungsweise
stark im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2019.
Die Wirtschaft Brasiliens verbuchte von Januar bis
September 2020 im Zuge einer anhaltend hohen Dynamik der
Covid-19-Pandemie einen starken Rückgang. In
Argentinien setzte sich die rezessive
Wirtschaftsentwicklung bei hoher Inflation und einem
fortlaufenden Währungsverfall gegenüber dem
Vorjahr verstärkt fort.
Die chinesische Wirtschaftsleistung, die den negativen
Effekten der Covid-19-Pandemie bereits früher als
andere Volkswirtschaften ausgesetzt war, stieg im
Berichtszeitraum infolge von positiven Wachstumsraten im
zweiten und dritten Quartal an. Indien registrierte bei
zuletzt hohen Infektionszahlen ein kräftig
rückläufiges Wachstum. Japan verzeichnete bedingt
durch die negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie
gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum
ebenfalls ein negatives BIP-Wachstum.
ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR PKW UND LEICHTE NUTZFAHRZEUGEVon Januar bis September 2020 ist die weltweite
Pkw-Nachfrage im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der
Covid-19-Pandemie signifikant zurückgegangen (- 20,2
%). Von dem Einbruch waren alle Regionen betroffen.
Überdurchschnittliche Einbußen verzeichneten
dabei die Gesamtmärkte Westeuropa,
DEVISENKURSENTWICKLUNG VON DEZEMBER 2019 BIS SEPTEMBER 2020Index auf Basis der Monatsendkurse, Stand 31.12.2019 =
100
Südamerika und Afrika, während in
Asien-Pazifik und Nahost der Rückgang im Vergleich
dazu geringer ausfiel.
Die weltweite Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen lag
von Januar bis September 2020 erheblich unter dem
Vorjahresniveau.
In Westeuropa verfehlte die Pkw-Nachfrage im
Berichtszeitraum das Vorjahresniveau stark. Die negativen
Auswirkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus
SARS-CoV-2 waren bereits ab dem letzten Drittel des ersten
Quartals spürbar. In allen großen
Einzelmärkten entwickelten sich die Neuzulassungen mit
ähnlichen Ausprägungen rückläufig,
wobei sich die Rückgänge zum Ende des
Berichtszeitraums abschwächten und einige Märkte
in einzelnen Monaten sogar positive Wachstumsraten
verzeichneten. Die Pkw-Märkte in Großbritannien,
Frankreich Italien, und Spanien büßten innerhalb
der ersten neun Monate 2020 jeweils rund ein Drittel ihres
Volumens ein.
Das Neuzulassungsvolumen von leichten Nutzfahrzeugen
fiel in Westeuropa erheblich unter den Wert des Vorjahres.
In Deutschland verfehlten die Pkw-Neuzulassungen von
Januar bis September 2020 das hohe Niveau des
Vorjahreszeitraums. Verstärkt durch die
Covid-19-Pandemie und die damit verbundenen
Einschränkungen und Verbote ging die Nachfrage hier um
ein Viertel zurück.
Die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen in
Deutschland lag im Berichtszeitraum signifikant unter dem
Niveau der Vergleichsperiode 2019.
In der Region Zentral- und Osteuropa lagen die
Pkw-Verkäufe im Berichtszeitraum signifikant unter dem
Vorjahresniveau. Dabei entwickelte sich die Nachfrage im
bisherigen Jahresverlauf in den einzelnen Märkten
unterschiedlich. Während in den
zentraleuropäischen EU-Ländern seit Jahresbeginn
Rückgänge registriert wurden, zeigte sich der
russische Pkw-Markt im ersten Quartal noch stabil. Er
verzeichnete im zweiten Quartal mit der zunehmenden
Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einen drastischen
Rückgang, der sich im Verlauf des dritten Quartals
wieder verminderte.
Das Zulassungsvolumen von leichten Nutzfahrzeugen in
Zentral- und Osteuropa ging gegenüber dem
vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres erheblich
zurück. Dabei fiel auch in Russland die Zahl der
verkauften Fahrzeuge in den Monaten Januar bis September
2020 erheblich unter den Vorjahreswert.
Im Zeitraum Januar bis September 2020 lag das
Pkw-Marktvolumen in der Türkei um mehr als zwei
Drittel über dem sehr geringen Vorjahresniveau.
Begünstigt wurde der Anstieg der Nachfrage vor allem
von den hohen Zuwächsen im ersten und dritten Quartal
dieses Jahres, während im Verlauf des zweiten Quartals
die Nachfrage zeitweise zurückging. In Südafrika
blieb die Zahl der Pkw-Verkäufe krisenbedingt sehr
stark unter dem bereits schwachen Wert des Vorjahres.
Auch in der Region Nordamerika gingen die Verkaufszahlen
von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (bis 6,35 t) im
Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahreswert
signifikant zurück, wobei sich die Auswirkungen der
Covid-19-Pandemie im zweiten Quartal verstärkten.
Gegen Ende des Berichtszeitraums schwächte sich der
Rückgang wieder etwas ab. Das Marktvolumen in den USA
blieb dabei ebenfalls signifikant unter dem
Vorjahresniveau. Von dem Rückgang waren neben dem
Pkw-Segment auch die leichten Nutzfahrzeuge wie SUV- und
Pickup-Modelle betroffen. Auf dem kanadischen
Automobilmarkt beschleunigte die Covid-19-Pandemie den in
2018 begonnenen rückläufigen Trend erheblich. In
Mexiko fiel die Zahl der verkauften Fahrzeuge stark unter
den vergleichbaren Vorjahreswert.
Auf den Märkten der Region Südamerika war das
Neuzulassungsvolumen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in
den ersten neun Monaten 2020 sehr stark
rückläufig. Hier zeigten sich - mehr noch als in
Westeuropa - die prozentual stärksten Auswirkungen der
Covid-19-Pandemie auf die Automobilmärkte. In
Brasilien wurde die Erholung der Automobilnachfrage
unterbrochen: die Zahl der Neuzulassungen lag sehr stark
unter dem Wert des Vorjahreszeitraums. Auf dem
argentinischen Markt wirkte sich, neben der
Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation seit
Mitte 2018, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
negativ auf die Nachfrage nach Pkw und leichten
Nutzfahrzeugen aus. Von Januar bis September 2020
reduzierten sich auch dort die Verkaufszahlen sehr stark.
In der Region Asien-Pazifik belasteten die Auswirkungen
aus der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ebenfalls
den Berichtszeitraum. Die Zahl der Pkw-Neuzulassungen lag
von Januar bis September 2020 deutlich unter dem
Vorjahresniveau. Das war auch auf die Entwicklung des
chinesischen Pkw-Marktes zurückzuführen, der das
Nachfragevolumen des Vorjahres aufgrund der
Covid-19-Pandemie deutlich verfehlte. Nach den drastischen
Verlusten in den ersten drei Monaten des Jahres zeigten
sich dort im weiteren Jahresverlauf dagegen klare
Erholungstendenzen des Gesamtmarktes. Auf dem indischen
Pkw-Markt gingen die Verkäufe im Zeitraum Januar bis
September 2020 gegenüber dem Vorjahr stark
zurück. In Japan wurden in den ersten neun Monaten
2020 signifikant weniger Fahrzeuge nachgefragt als im
Vorjahr, was neben der Covid-19-Pandemie auch auf die
erfolgte Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Oktober 2019
zurückzuführen war.
Die Nachfrage nach leichten Nutzfahrzeugen in der Region
Asien-Pazifik sank im Vergleich zum Vorjahr erheblich. In
China, dem dominierenden Markt der Region und dem
größten Markt weltweit, wurde das
Zulassungsvolumen des Vorjahres um rund ein Fünftel
unterschritten. In Indien lag die Zahl neu zugelassener
Fahrzeuge drastisch, in Thailand erheblich unter dem Niveau
des Vorjahres.
ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR NUTZFAHRZEUGEDie weltweite Nachfrage nach mittelschweren und schweren
Lkw mit einem Gesamtgewicht von mehr als 6 t lag in der
Berichtsperiode auf den für den Volkswagen Konzern
relevanten Märkten bedingt durch die Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 stark unter dem Wert der
Vergleichsperiode.
Die Nachfrage in den 27 EU-Staaten ohne Malta, aber
inklusive Großbritannien, Norwegen und der Schweiz
(EU27+ 3) lag in den ersten neun Monaten 2020 sehr stark
unter Vorjahr. Der bereits erwartete Marktrückgang
für 2020 wurde durch die Covid-19-Pandemie
insbesondere im zweiten Quartal 2020 verstärkt. Der
russische Markt zeigte einen erheblichen Rückgang. Die
Türkei verzeichnete einen Anstieg der Neuzulassungen
um das 1,3-Fache, im Vergleich zu einem allerdings sehr
niedrigen Vorjahresniveau. Dagegen entwickelte sich der
südafrikanische Markt drastisch rückläufig.
In Brasilien, dem größten Markt der Region
Südamerika, lag die Lkw-Nachfrage pandemiebedingt
deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.
Auch die Bus-Märkte wurden durch die
Covid-19-Pandemie sehr stark beeinflusst. Die Nachfrage
nach Bussen lag in den ersten neun Monaten 2020 in den
EU27+ 3 stark unter dem Niveau des Vorjahres, insbesondere
der Reisebusmarkt kam nahezu zum Erliegen. Die Nachfrage in
Brasilien lag sehr stark und in Mexiko drastisch unter
Vorjahr.
ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR POWER ENGINEERINGDie Märkte für Power Engineering unterliegen
unterschiedlichen regionalen und konjunkturellen
Einflüssen; deshalb sind die jeweiligen
Geschäftsverläufe meist unabhängig
voneinander.
Die Bestelltätigkeit im Marinemarkt war in den
ersten drei Quartalen 2020 aufgrund der globalen
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie und der damit
einhergehenden Unsicherheit deutlich geringer als im
Vorjahreszeitraum und von Projektverschiebungen in die
Zukunft geprägt. Im Bereich der Handelsschifffahrt
entwickelte sich der Markt, trotz einer Stabilisierung der
Frachtraten, nur zögerlich. Im Marktbereich der
Kreuzfahrtschiffe kamen die Bestellungen zum Erliegen. Auch
der in ähnlicher Weise durch Einnahmeausfälle
betroffene Bereich der Passagierfähren war von einem
Nachfragerückgang betroffen. Der durch staatliche
Investitionen getragene Spezialmarkt für
Behördenschiffe zeigte sich stabil. Im Offshore-Sektor
hemmten die vorhandenen Überkapazitäten und der
niedrige Ölpreis nahezu komplett die Investitionen in
die Offshore-Ölgewinnung.
Der Markt für Energieerzeugung zeigte sich in den
ersten neun Monaten 2020 gegenüber dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres deutlich
rückläufig. Diese Entwicklung wurde durch die
Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und seine
Auswirkungen auf das Weltwirtschaftssystem verstärkt,
was insgesamt zu einer weiteren Verschärfung des
Preisdrucks führte. Aufgrund des Ölpreis-Verfalls
entwickelte sich eine kurzfristige Nachfrage nach HFO
(Heavy Fuel Oil)-Bestandsmotoren mit niedrigeren Preisen,
dennoch hielt der generelle Trend weg von
schwerölbetriebenen Kraftwerken hin zu mit Dual-Fuel
sowie mit Gas betriebenen Kraftwerken weiterhin an. Die
Nachfrage nach neuen Energielösungen wie Wasserstoff-,
Batterie- oder Solartechnologien war geprägt von
Projektverschiebungen, die Tendenz geht jedoch
unverändert zu höherer Flexibilität und
dezentraler Verfügbarkeit.
Der Markt für Turbomaschinen hat sich
gegenüber dem Vorjahr in nahezu allen
Anwendungsbereichen merklich verschlechtert. Im
Wesentlichen bedingt durch die Covid-19-Pandemie hat sich
die Nachfrage nach Turbokompressoren in der Grundstoff-,
Öl-, Gas- und Prozessindustrie im Verlauf der ersten
neun Monate 2020 spürbar abgeschwächt. Auch die
Nachfrage nach Dampfturbinen zur Stromerzeugung ist im
Bereich der erneuerbaren Energien gegen Ende des ersten
Halbjahres eingebrochen und insgesamt in den ersten drei
Quartalen 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stark
rückläufig. Die Nachfrage nach Gasturbinen
für dezentrale, industrielle
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in den Leistungsklassen
der neuen Gasturbinenbaureihe verzeichnete in den ersten
neun Monaten 2020 einen Einbruch. Durch die
Covid-19-Pandemie sind viele Projekte in nahezu allen
Regionen, außer China, zeitlich verzögert.
Der After-Sales-Markt für Dieselmotoren hat sich in
den ersten drei Quartalen 2020 insbesondere in der
Marinesparte leicht positiv entwickelt und profitierte von
einem weiter steigenden Interesse an
Nachrüstungslösungen. Nach einem guten ersten
Quartal 2020 sank die Nachfrage jedoch im zweiten und
dritten Quartal 2020 pandemiebedingt unter das
Vorjahresniveau.
Der After-Sales-Markt für Turbomaschinen stand
weiterhin stark unter Druck. In den ersten neun Monaten
2020 wurden größere Investitionen unter anderem
für Umbauten aufgrund der Covid-19-Pandemie verschoben
oder zuletzt auch vereinzelt storniert. Erste positive
Signale gab es im Service vor Ort (Field Service), der nach
einem niedrigeren Geschäftsvolumen im ersten Halbjahr
ein deutliches Wachstum im dritten Quartal verzeichnete.
ENTWICKLUNG DER MÄRKTE FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGENAutomobile Finanzdienstleistungen wurden insbesondere in
den ersten drei Monaten 2020 auf hohem Niveau nachgefragt,
was unter anderem auf die weiterhin niedrigen Leitzinsen in
wesentlichen Währungsräumen
zurückzuführen war. Gleichwohl übte die
Covid-19-Pandemie im Berichtszeitraum in nahezu allen
Regionen Druck auf die Nachfrage nach
Finanzdienstleistungen aus. Insbesondere im zweiten Quartal
2020 waren die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie weltweit
spürbar. Im dritten Quartal erholten sich die
Märkte für automobile Finanzdienstleistungen
teilweise.
Auf dem europäischen Pkw-Markt war vor allem das
zweite Quartal 2020 von der Covid-19-Pandemie geprägt,
sodass dort im Berichtszeitraum insgesamt ein starker
Rückgang der Nachfrage nach Neu- und
Gebrauchtfahrzeugen zu verzeichnen war. Der Anteil von
Leasing- und Finanzierungsverträgen,
After-Sales-Produkten wie Inspektions-, Wartungs- und
Verschleißverträgen sowie automobilbezogenen
Versicherungen am Fahrzeugabsatz konnte ausgebaut werden,
auch wenn die absoluten Zahlen der Verträge
rückläufig waren.
In Deutschland führten die Herausforderungen der
Covid-19-Pandemie dazu, dass die Zugänge an
kreditfinanzierten und geleasten Neufahrzeugen von Januar
bis September 2020 unter den Werten des Vorjahreszeitraums
lagen. Im Leasinggeschäft mit Einzelkunden konnten
jedoch sowohl die Neu wagen- als auch insbesondere die
Gebrauchtwagenvertragszugänge gesteigert werden.
In Südafrika hat sich die Nachfrage nach
Finanzierungs- und Versicherungsprodukten ab dem zweiten
Quartal 2020 infolge von Kampagnen stabilisiert, lag aber
im Berichtszeitraum unter dem Niveau des Vorjahres.
In der gesamten Region Nordamerika war durch die
Covid-19-Pandemie ein Rückgang der Nachfrage nach
Finanzdienstleistungen zu verzeichnen. In den USA und auch
in Kanada lag der Anteil an Leasing- und
Finanzierungsverträgen in den ersten drei Quartalen
2020 jedoch über Vorjahresniveau, da die Zugänge
bei Leasing- und Finanzierungsverträgen im Vergleich
zu den Fahrzeugauslieferungen nur unterproportional
zurückgingen. In den USA war dabei eine Verlagerung
von Leasing- hin zu Finanzierungsverträgen zu
beobachten. In Mexiko war der Anteil der Leasing- und
Finanzierungsverträge aufgrund des aktuell
eingeschränkten Flottengeschäfts leicht
rückläufig.
Auf den Märkten der Region Südamerika wirkte
sich die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vor allem
im zweiten und am Anfang des dritten Quartals 2020 negativ
auf die Nachfrage nach Fahrzeugen und automobilbezogenen
Finanzdienstleistungen aus. In Brasilien und Argentinien
gingen die Vertragszahlen im Berichtszeitraum signifikant
zurück, auch die Penetrationsraten der Hersteller -
der Anteil der geleasten und finanzierten Fahrzeuge an den
Auslieferungen - sanken.
In China erholte sich der Pkw-Markt im zweiten und
dritten Quartal 2020 von der Covid-19-Pandemie. Die
Lockerungen der Beschränkungen führten auch zu
ansteigenden Vertragsabschlüssen bei
automobilbezogenen Finanzdienstleistungen, die im Zeitraum
Januar bis September leicht unter Vorjahresniveau lagen. In
Japan waren im Berichtszeitraum die negativen Auswirkungen
der Covid-19-Pandemie - trotz attraktiver
Finanzdienstleistungsangebote - insbesondere im
Neuwagengeschäft spürbar. In Indien war die
Nachfrage nach Finanzdienstleistungen aufgrund eines
anhaltend schwachen Bankenmarktes und des sich
ausbreitenden Coronavirus SARS-CoV-2 rückläufig.
Auch im Nutzfahrzeugbereich führte die
Covid-19-Pandemie in den ersten drei Quartalen dieses
Jahres zu erheblichen Rückgängen bei der
Nachfrage nach Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. In der Folge
waren in Europa und Brasilien gesunkene Leasing- und
Finanzierungsverträge zu verzeichnen, jedoch bei
zugleich steigenden Penetrationsraten der Finanzprodukte.
AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNSVon Januar bis September 2020 lieferte der Volkswagen
Konzern weltweit 6.504.747 Fahrzeuge an Kunden aus. Der
Rückgang um 18,7 % oder 1.500.419 Einheiten im
Vergleich zum Vorjahr war nahezu ausschließlich auf
die Covid-19-Pandemie und die weltweit ergriffenen
Maßnahmen zu deren Eindämmung
zurückzuführen. Sowohl die Verkaufszahlen im
Bereich Pkw als auch im Bereich Nutzfahrzeuge waren infolge
des Absinkens der Nachfrage rückläufig. Die
Grafik auf Seite 13 zeigt die Entwicklung der weltweiten
Auslieferungen nach Einzelmonaten im Vergleich zum Vorjahr.
Im Folgenden gehen wir auf die Auslieferungen des Bereichs
Pkw sowie auf die Auslieferungen des Bereichs Nutzfahrzeuge
getrennt ein.
AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER 1scrollen
AUSLIEFERUNGEN DES BEREICHS PKW WELTWEITDie weltweite Nachfrage nach Pkw und leichten
Nutzfahrzeugen aus dem Volkswagen Konzern sank unter den
beeinträchtigenden Marktbedingungen, die aus der
Unsicherheit und den weltweit ergriffenen Maßnahmen
im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie resultierten, im
Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 18,5 % auf
6.377.083 Einheiten. Dabei zeigten sich im Zusammenhang mit
der Pandemie sowohl zeitliche als auch geografisch
unterschiedliche Effekte auf unsere Auslieferungen an
Kunden. Mit Ausnahme von Bentley erreichten die Marken des
Volkswagen Konzerns ihre Vorjahreswerte nicht. In nahezu
allen Regionen registrierten wir eine gegenüber dem
Vorjahr rückläufige Nachfrage. Die einzige
Ausnahme bildete die Region Nahost vor allem aufgrund der
positiven Entwicklung der Verkaufszahlen in der
Türkei. Im Verlauf des zweiten und des dritten
Quartals schwächten sich die Rückgänge im
Monatsvergleich wieder ab und in einigen Einzelmärkten
verzeichneten wir einen Anstieg der Nachfrage nach
Konzernmodellen. Im September lag die Nachfrage nach
Konzernmodellen über dem Vergleichswert des Vorjahres.
Unser Pkw-Marktanteil belief sich in einem signifikant
rückläufigen Weltgesamtmarkt auf 13,0 (12,6) %.
Die Tabelle auf der nächsten Seite zeigt einen
Überblick über die Auslieferungen von Pkw und
leichten Nutzfahrzeugen an Kunden nach Märkten im
Berichtszeitraum. Nachfolgend erläutern wir die
Entwicklung der Verkaufszahlen in den einzelnen
Märkten.
Auslieferungen in Europa/Übrige MärkteIn Westeuropa lieferte der Volkswagen Konzern in den
ersten neun Monaten dieses Jahres auf einem stark
rückläufigen Gesamtmarkt 2.023.822 Fahrzeuge an
Kunden aus. Das waren 26,8 % weniger als im gleichen
Zeitraum 2019. Mit der zunehmenden Ausbreitung des
Coronavirus SARS-CoV-2 und den zur Eindämmung
ergriffenen Maßnahmen ging die Nachfrage nach
Konzernfahrzeugen im Verlauf des ersten und zu Beginn des
zweiten Quartals immer stärker zurück. In allen
großen Einzelmärkten verlief der Rückgang
der Nachfrage nach Konzernfahrzeugen in nahezu
ähnlichen Ausprägungen. Gegen Ende des ersten
Halbjahres schwächten sich die Rückgänge
wieder ab und im dritten Quartal lag die Nachfrage nach
Konzernfahrzeugen in einzelnen Märkten auf Monatsbasis
bereits wieder über dem jeweiligen Vorjahreswert. Das
größte Nachfragevolumen unter den
Konzernfahrzeugen verzeichneten die Modelle Golf, Polo,
Tiguan und T-Roc der Marke Volkswagen Pkw. Zudem waren die
im Verlauf des Vorjahres neu oder als Nachfolger in den
Markt eingeführten Modelle T-Cross und Passat der
Marke Volkswagen Pkw, der Q3 Sportback, der Q7 und der
e-tron der Marke Audi, der Scala und der Kamiq der Marke
SKODA, der Mii electric und der Tarraco der Marke SEAT
sowie Porsche Cayenne Coupe und Porsche Taycan bei den
Kunden sehr beliebt. Im Berichtszeitraum wurden unter
anderem die Modelle up!, T-Roc Cabrio, Golf Limousine und
Arteon Shooting Brake sowie der ID.3 der Marke Volkswagen
Pkw, die Audi Modelle A3 Limousine, A3 Sportback, A5 und
e-tron Sportback, Citigoe iV, Superb iV und Octavia der
Marke SKODA sowie Leon, Leon ST und Ateca der Marke SEAT
erfolgreich neu oder als Nachfolger in den Markt
eingeführt. Der Pkw-Marktanteil des Volkswagen
Konzerns in Westeuropa erhöhte sich auf 23,4 (22,6) %.
In Deutschland lag die Nachfrage nach Fahrzeugen aus dem
Volkswagen Konzern auf einem erheblich
rückläufigen Gesamtmarkt von Januar bis September
2020 um 25,8 % unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang
war wie auf dem westeuropäischen Gesamtmarkt auf die
negativen Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus
zurückzuführen. Das größte
Nachfragevolumen unter den Konzernmodellen verzeichneten
die Modelle Golf und Tiguan der Marke Volkswagen Pkw. Auch
die im Laufe des Vorjahres neu oder als Nachfolger
eingeführten Modelle T-Cross und Passat der Marke
Volkswagen Pkw, der Q3 Sportback, der Q7 und der e-tron der
Marke Audi, der Scala und der Kamiq der Marke SKODA, der
Mii electric und der Tarraco der Marke SEAT sowie Porsche
Cayenne Coupe und Porsche Taycan waren bei den Kunden sehr
gefragt. In der Zulassungsstatistik des
Kraftfahrt-Bundesamtes führten acht Konzernmodelle ihr
jeweiliges Segment an: Golf, T-Roc, Tiguan, Touran, Passat,
Audi A6, Porsche 911 und Caddy. Der Golf war auch nach den
ersten neun Monaten 2020 der in Deutschland am
häufigsten zugelassene Pkw.
In der Region Zentral- und Osteuropa ging die Zahl der
an Kunden übergebenen Fahrzeuge im Berichtszeitraum
mit 17,4 % weniger stark zurück als in Westeuropa. Das
war vor allem auf die positive Entwicklung der
Auslieferungszahlen in Russland im ersten und dritten
Quartal zurückzuführen. Eine erfreuliche
Nachfrageentwicklung verzeichneten die Modelle T-Cross der
Marke Volkswagen Pkw, Audi Q3 Sportback, die SKODA Modelle
Scala, Kamiq und Karoq sowie Porsche Cayenne Coupe. Der
Pkw-Marktanteil des Volkswagen Konzerns in der Region
Zentral- und Osteuropa belief sich auf 22,1 (21,3) %.
In der Türkei profitierte der Volkswagen Konzern
weiterhin von den Nachholeffekten des Gesamtmarktes und
steigerte die Zahl der an Kunden übergebenen Fahrzeuge
von Januar bis September dieses Jahres im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum um 77,5 %. Das am meisten nachgefragte
Konzernmodell war der Passat Limousine. Auf dem sehr stark
rückläufigen südafrikanischen Markt sank die
Zahl der verkauften Konzernmodelle um 31,9 %. Der Polo der
Marke Volkswagen Pkw war weiterhin das dort am meisten
verkaufte Konzernmodell.
Auslieferungen in NordamerikaIn Nordamerika sank die Nachfrage nach Modellen aus dem
Volkswagen Konzern im Berichtszeitraum im Vergleich zum
Vorjahr um 21,8 % und entsprach damit nahezu der
Gesamtmarktentwicklung. Die Auswirkungen der
Covid-19-Pandemie traten in dieser Region mit zeitlicher
Verzögerung auf und verstärkten sich zu Beginn
des zweiten Quartals. Im weiteren Verlauf des
Berichtszeitraums schwächte sich der Rückgang
wieder etwas ab. Der Marktanteil des Konzerns in dieser
Region belief sich auf 4,5 (4,6) %. Der Tiguan Allspace und
der Jetta der Marke Volkswagen Pkw waren die am meisten
gefragten Konzernmodelle in Nordamerika.
Von Januar bis September 2020 lieferte der Volkswagen
Konzern auf dem signifikant schwächeren
US-amerikanischen Markt 17,7 % weniger Fahrzeuge an Kunden
aus als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die
größten Zuwächse unter den Konzernmodellen
verzeichneten unter anderem der Passat und der Arteon der
Marke Volkswagen Pkw, Q3 und e-tron der Marke Audi sowie
Porsche 911 Cabrio. Der Atlas und der Atlas Cross Sport der
Marke Volkswagen Pkw, die Audi Modelle A4, A5, Q7 und
e-tron Sportback sowie der Porsche Taycan und Cayenne Coupe
wurden im Berichtszeitraum erfolgreich neu oder als
Nachfolger in den Markt eingeführt.
In Kanada ging die Zahl der Auslieferungen an Kunden des
Volkswagen Konzerns im Berichtszeitraum im Vergleich zum
Vorjahr um 26,6 % zurück. Der Gesamtmarkt war
während dieser Zeit erheblich rückläufig.
Erfreuliche Nachfragezuwächse verzeichnete
insbesondere der Audi Q3.
Auf einem stark sinkenden Gesamtmarkt in Mexiko
lieferten wir in den ersten neun Monaten dieses Jahres 33,7
% weniger Fahrzeuge an Kunden aus als im Vorjahreszeitraum.
Das größte Nachfragevolumen unter den
Konzernmodellen verzeichneten Vento und Jetta der Marke
Volkswagen Pkw.
AUSLIEFERUNGEN DES BEREICHS PKW AN KUNDEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER 1scrollen
AUSLIEFERUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNS NACH MONATEN in Tsd. Fahrzeuge
Auslieferungen in SüdamerikaAuf dem insgesamt sehr stark rückläufigen
südamerikanischen Markt für Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge ging die Zahl der an Kunden übergebenen
Konzernmodelle im Berichtszeitraum 2020 im Vergleich zum
Vorjahr um 25,8 % zurück. Die Auswirkungen der
Covid-19-Pandemie traten in dieser Region mit zeitlicher
Verzögerung auf. Sie verstärkten sich mit Beginn
des zweiten Quartals und schwächten sich in den
Folgemonaten wieder etwas ab. Der Gol und der im Vorjahr
neu in den Markt eingeführte T-Cross der Marke
Volkswagen Pkw wiesen das größte
Nachfragevolumen unter den Konzernmodellen auf. Der
Marktanteil des Konzerns in Südamerika stieg auf 14,4
(12,5) %.
Die Erholung des brasilianischen Marktes wurde durch den
Ausbruch der Covid-19-Pandemie unterbrochen. Der Volkswagen
Konzern lieferte dort im Vorjahresvergleich 24,7 % weniger
Fahrzeuge an Kunden aus. Besonders gefragt war - neben dem
Gol und dem Polo - der neue T-Cross der Marke Volkswagen
Pkw.
In Argentinien fiel die Zahl der an Kunden des
Volkswagen Konzerns ausgelieferten Fahrzeuge mit dem sehr
stark rückläufigen Gesamtmarkt unter den
Vorjahreswert (- 25,8 %). Die größte Nachfrage
unter den Konzernmodellen verzeichneten der Gol und der
T-Cross der Marke Volkswagen Pkw sowie der Amarok von
Volkswagen Nutzfahrzeuge.
Auslieferungen in Asien-PazifikVon Januar bis September 2020 verzeichnete der
Volkswagen Konzern auf dem vor allem wegen der
Covid-19-Pandemie deutlich rückläufigen
Gesamtmarkt der Region Asien-Pazifik eine sinkende
Nachfrage und übergab 10,0 % weniger Fahrzeuge an
Kunden als ein Jahr zuvor. Der Pkw-Marktanteil des Konzerns
in dieser Region stieg auf 13,4 (12,6) %.
In China lieferte der Volkswagen Konzern auf einem vor
allem wegen der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
deutlich schwächeren Gesamtmarkt im Berichtszeitraum
10,0 % weniger Fahrzeuge an Kunden aus als im Vorjahr. Nach
dem sehr hohen Volumenrückgang im ersten Quartal
verzeichneten wir in den folgenden Monaten überwiegend
eine leichte Steigerung im Vergleich zum jeweiligen
Vorjahreswert. Besonders gefragt waren die im Verlauf des
Vorjahres neu oder als Nachfolger eingeführten Modelle
T-Cross und Teramont X der Marke Volkswagen Pkw, VA3 und
VS5 der Marke JETTA, Audi A6L und Audi Q8, SKODA Kamiq GT
sowie Porsche Cayenne Coupe. Zudem verzeichneten der Tayron
und der Tharu der Marke Volkswagen Pkw, Q2L, Q2L e-tron und
Q5 der Marke Audi sowie der Porsche Panamera Limousine eine
erfreuliche Nachfrageentwicklung. Die Modelle Tacqua,
Viloran und Tayron X der Marke Volkswagen Pkw, VS7 der
Marke JETTA, Audi Q7 und Audi e-tron Sportback sowie SKODA
Rapid wurden im Berichtszeitraum erfolgreich neu oder als
Nachfolger in den Markt eingeführt.
Auf dem stark rückläufigen indischen Pkw-Markt
registrierte der Volkswagen Konzern in den ersten neun
Monaten dieses Jahres eine gegenüber dem
Vorjahreszeitraum um 53,1 % schwächere Nachfrage. Der
Polo der Marke Volkswagen und der Rapid der Marke SKODA
waren dort die am meisten nachgefragten Modelle des
Konzerns.
In Japan reduzierte sich die Zahl der an Kunden
übergebenen Konzernfahrzeuge von Januar bis September
2020 auf einem signifikant schwächeren Gesamtmarkt im
Vergleich zum Vorjahr um 17,3 %. Der T-Cross der Marke
Volkswagen verzeichnete die größte Nachfrage
unter den Konzernmodellen.
AUSLIEFERUNGEN DES BEREICHS NUTZFAHRZEUGEIn den ersten neun Monaten 2020 übergab der
Volkswagen Konzern weltweit 28,7 % weniger Nutzfahrzeuge an
Kunden als ein Jahr zuvor. Insgesamt lieferten wir 127.664
Nutzfahrzeuge an Kunden aus. Davon entfielen 104.432 (-31,8
%) Einheiten auf Lkw und 11.840 (-24,9 %) Einheiten auf
Busse. Die Auslieferungen der Transporterbaureihe MAN TGE
beliefen sich auf 11.392 (10.111) Fahrzeuge. Der
Rückgang im Lkw-Geschäft resultierte aus einem
Einbruch unserer Kernmärkte, der sich durch die
anhaltende Unsicherheit infolge der Covid-19-Pandemie in
den ersten drei Quartalen 2020 verstärkt hat.
In den 27 EU-Staaten ohne Malta, aber inklusive
Großbritannien, Norwegen und der Schweiz (EU27+3)
verringerten sich die Verkäufe gegenüber dem
entsprechenden Vorjahreszeitraum um 36,1 % auf insgesamt
68.545 Einheiten; davon entfielen 53.342 auf Lkw und 4.030
auf Busse. Die Marke MAN lieferte hier 11.173 leichte
Nutzfahrzeuge aus.
In Russland sanken die Verkäufe gegenüber dem
Vorjahr um 8,2 % auf 5.368 Einheiten; darunter waren 5.182
Lkw und 186 Busse.
Von Januar bis September 2020 erhöhten sich die
Auslieferungen in der Türkei auf 1.731 (417)
Fahrzeuge. Davon entfielen 1.536 Einheiten auf Lkw und 99
Einheiten auf Busse sowie 96 Fahrzeuge auf die
Transporterbaureihe MAN TGE. In Südafrika verringerten
sich die Nutzfahrzeug-Auslieferungen des Volkswagen
Konzerns gegenüber dem Vorjahr um 30,7 % auf insgesamt
2.226 Fahrzeuge; davon entfielen 1.985 auf Lkw und 241 auf
Busse.
Die Verkäufe in Nordamerika sanken in den ersten
drei Quartalen 2020 auf 1.152 Fahrzeuge (- 50,0 %); diese
wurden ausschließlich in Mexiko an Kunden
übergeben, darunter waren 859 Lkw und 293 Busse.
Die Auslieferungen in Südamerika sanken auf
insgesamt 35.077 Einheiten (- 19,2 %); davon entfielen
29.424 auf Lkw und 5.653 auf Busse. Die Verkäufe in
Brasilien sanken in den ersten neun Monaten 2020 um 23,4 %.
Unter den ausgelieferten Einheiten befanden sich 25.257 Lkw
und 4.001 Busse.
In der Region Asien-Pazifik verkaufte der Volkswagen
Konzern im Berichtszeitraum 7.914 Fahrzeuge, darunter 7.053
Lkw und 852 Busse - das waren insgesamt 15,2 % weniger als
im Vorjahr.
AUSLIEFERUNGEN IM SEGMENT POWER ENGINEERINGIm Regelfall sind Aufträge im Segment Power
Engineering Teil größerer Investitionsprojekte,
für die Lieferzeiten von knapp einem Jahr bis hin zu
mehreren Jahren und Teillieferungen nach Baufortschritt
typisch sind. Die Umsatzerlöse aus dem
Neubaugeschäft folgen daher der Entwicklung der
Auftragseingänge mit entsprechendem zeitlichen
Versatz.
Hauptumsatzträger des Segments Power Engineering
waren im Zeitraum Januar bis September 2020 Engines &
Marine Systems sowie Turbomachinery, die zusammen über
zwei Drittel der gesamten Umsatzerlöse erzielten.
AUSLIEFERUNGEN DES BEREICHS NUTZFAHRZEUGE AN KUNDEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBER 1scrollen
1 Die Auslieferungen des Vorjahres wurden
aufgrund der statistischen Fortschreibung aktualisiert.
FINANZDIENSTLEISTUNGEN DES VOLKSWAGEN KONZERNSDer Konzernbereich Finanzdienstleistungen umfasst die
Händler- und Kundenfinanzierung, das Leasing, das
Bank- und Versicherungsgeschäft, das Flottenmanagement
sowie Mobilitätsangebote des Volkswagen Konzerns. Er
schließt die Volkswagen Finanzdienstleistungen sowie
die Finanzdienstleistungsaktivitäten von Scania und
Porsche Holding Salzburg ein.
Die Produkte und Services des Konzernbereichs
Finanzdienstleistungen waren im Zeitraum Januar bis
September 2020 beliebt, die Nachfrage war jedoch von der
Covid-19-Pandemie beeinträchtigt. Im Finanzierungs-,
Leasing-, Service- und Versicherungsgeschäft ging die
Zahl der Neuverträge um 10,0 % auf weltweit 6,2 Mio.
Kontrakte zurück. Der Anteil der geleasten und
finanzierten Fahrzeuge an den Auslieferungen des Konzerns
(Penetrationsrate) in den Märkten des Konzernbereichs
Finanzdienstleistungen stieg im Berichtszeitraum auf 36,2
(34,9) %, da die Auslieferungen des Konzerns im Vergleich
zu den Vertragsabschlüssen überproportional
zurückgingen. Am 30. September 2020 lag der
Gesamtvertragsbestand mit 23,8 (23,7) Mio. Einheiten leicht
über dem Stand vom Jahresende 2019.
Das Finanzdienstleistungsgeschäft in
Europa/Übrige Märkte war insbesondere im zweiten
Quartal von der Covid-19-Pandemie beeinflusst. Die Zahl der
im Berichtszeitraum unterzeichneten Neuverträge
verfehlte hier mit 4,6 (5,2) Mio. Einheiten das Niveau des
Vorjahres. Der Gesamtvertragsbestand belief sich Ende
September 2020 auf 17,4 Mio. Kontrakte; das waren 0,5 %
weniger als am 31. Dezember 2019. Auf den Bereich
Kundenfinanzierung und Leasing entfielen von diesen
Kontrakten 7,6 Mio. Verträge (- 1,5 %).
In Nordamerika wurden in den ersten neun Monaten dieses
Jahres 672 (716) Tsd. neue Kontrakte geschlossen. Der
Vertragsbestand Ende September 2020 übertraf mit 3,1
Mio. Kontrakten den Wert vom Vorjahresende um 1,7 %. Der
Bereich Kundenfinanzierung und Leasing verzeichnete 1,9
(1,8) Mio. Verträge.
Die Region Südamerika war vor allem im zweiten und
dritten Quartal von der Covid-19-Pandemie betroffen. Hier
verfehlte die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge im
Berichtszeitraum mit 207 (266) Tsd. Kontrakten den
Vergleichswert des Vorjahres. Ende September 2020 war der
Gesamtvertragsbestand mit 704 (703) Tsd. Einheiten leicht
höher als am 31. Dezember 2019. Die Verträge
betrafen überwiegend den Bereich Kundenfinanzierung
und Leasing.
Im Raum Asien-Pazifik, in dem sich das Coronavirus
SARS-CoV-2 zuerst ausbreitete, nahmen die neuen
Vertragsabschlüsse im Zeitraum Januar bis September
2020 um 4,1 % auf 724 Tsd. Einheiten zu. Der
Gesamtvertragsbestand belief sich am 30. September 2020 auf
2,5 Mio. Kontrakte; ein Anstieg um 6,9 % gegenüber dem
Jahresende 2019. Auf den Bereich Kundenfinanzierung und
Leasing entfielen 1,8 Mio. Verträge (+ 6,9 %).
ABSATZ AN DIE HANDELSORGANISATIONIn den ersten neun Monaten 2020 sank der Absatz des
Volkswagen Konzerns an die Handelsorganisation
gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 21,0 % auf
6.310.571 Fahrzeuge (einschließlich der chinesischen
Joint Ventures). Grund für den Rückgang waren im
Wesentlichen negative Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.
Die in diesem Zusammenhang anhaltende Verunsicherung sowie
die zur Eindämmung der Pandemie eingeführten
nationalen Maßnahmen, wie
Mobilitätsbeschränkungen und
Geschäftsschließungen, gingen mit einem Absinken
der Kundennachfrage einher. Überdurchschnittliche
Nachfragerückgänge waren vor allem in Europa
sowie Nord- und Südamerika zu verzeichnen. Der
Auslandsabsatz ging gegenüber dem Zeitraum Januar bis
September 2019 um 20,3 % auf 5.551.747 Fahrzeuge
zurück. Im Inland fiel der Absatz gegenüber dem
Vorjahreswert um 25,3 %. Die Inlandsquote als Anteil am
Gesamtabsatz verringerte sich auf 12,0 (12,7) %.
PRODUKTIONIm Berichtszeitraum ging die Fertigung des Volkswagen
Konzerns gegenüber dem Vorjahr aufgrund der
getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des
Coronavirus SARS-CoV-2 um 23,4 % auf insgesamt 6.107.235
Fahrzeuge zurück. Die Auswirkungen nationaler
Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie
führten zu einer Unterbrechung von Lieferketten und in
der Folge zu Produktionsstopps im Volkswagen Konzern.
Während sich an den Standorten in China seit dem
zweiten Quartal die Produktionszahlen gegenüber dem
Vorjahr erholten, führten die zeitlich
verzögerten Auswirkungen der Covid-19-Pandemie an den
übrigen Standorten weltweit in allen Quartalen zu
Rückgängen in der Fertigung. Im Inland lag die
Produktion bei 1.091.152 Einheiten, ein Rückgang von
31,8 %. Im Ausland fiel die Fertigung gegenüber dem
Vorjahr um 21,3 % auf insgesamt 5.016.083 Fahrzeuge. Die
Inlandsquote verringerte sich auf 17,9 (20,1) %.
LAGERBESTÄNDEDie weltweiten Lagerbestände bei den
Konzerngesellschaften und in der Handelsorganisation lagen
am 30. September 2020 unter dem Stand zum Jahresende 2019
und unter dem entsprechenden Wert des Vorjahreszeitraums.
BELEGSCHAFTAm 30. September 2020 waren im Volkswagen Konzern
635.265 aktive Mitarbeiter beschäftigt; weitere 10.842
Mitarbeiter waren in der passiven Phase der Altersteilzeit.
Zusätzlich befanden sich 18.089 junge Menschen in
einem Ausbildungsverhältnis. Am Ende des dritten
Quartals 2020 blieb die weltweite Gesamtbelegschaft des
Volkswagen Konzerns mit 664.196 Mitarbeitern marktbedingt
und aufgrund von nicht erfolgtem Fluktuationsersatz leicht
unter dem Stand vom Jahresende 2019. Die Mitarbeiterzahl im
Inland lag mit 294.883 Beschäftigten ebenfalls leicht
unter dem Jahresendniveau 2019.
Ertrags-, Finanz- und VermögenslageEINBRINGUNG DER AUTONOMOUS INTELLIGENT DRIVINGVolkswagen hat am 12. Juli 2019 bekanntgegeben, zusammen
mit der Ford Motor Company (Ford) in das an der Entwicklung
eines Systems für das autonome Fahren arbeitende
Unternehmen Argo AI zu investieren. Dies erfolgt zum einen
durch die auf mehrere Jahre verteilte Bereitstellung von
finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.
USD und zum anderen, indem Volkswagen seine
vollkonsolidierte Tochtergesellschaft Autonomous
Intelligent Driving (AID) einbrachte. Darüber hinaus
hat Volkswagen für einen Kaufpreis von 500 Mio. USD,
zahlbar in drei gleichen Jahresraten, von Ford bestehende
Anteile an Argo AI erworben. Der Vollzug der Transaktion
einschließlich der Einbringung der AID erfolgte zum
1. Juni 2020. Aus der Einbringung der AID in die Argo AI
zum Zeitwert ergab sich unter Berücksichtigung einer
anteiligen Ergebniseliminierung ein nicht
liquiditätswirksamer Ertrag im Sonstigen betrieblichen
Ergebnis von 0,8 Mrd. €. Die Argo AI wird als
Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den
Konzernabschluss einbezogen.
SONDEREINFLÜSSESondereinflüsse umfassen bestimmte Sachverhalte im
Abschluss, deren gesonderte Angabe nach Einschätzung
des Vorstands nützlich ist, um den wirtschaftlichen
Erfolg besser beurteilen zu können.
Im Zusammenhang mit der Dieselthematik ergaben sich im
Berichtszeitraum im Operativen Ergebnis negative
Sondereinflüsse in Höhe von - 0,7 (- 1,3) Mrd.
€ im Bereich Pkw. Sie resultierten im Wesentlichen aus
Rechtsrisiken.
ERTRAGSLAGE DES KONZERNSDer Volkswagen Konzern erwirtschaftete in den ersten
neun Monaten 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 155,5
Mrd. €; ein Rückgang um 16,7 % im Vergleich zum
Vorjahr. Insbesondere die geringeren Volumina infolge der
Covid-19-Pandemie belasteten das Ergebnis, zudem hatte die
Währungskursentwicklung einen negativen Einfluss.
Mixeffekte und eine bessere Preispositionierung wirkten
hingegen positiv. Der Volkswagen Konzern erzielte 80,7
(80,4) % seiner Umsatzerlöse im Ausland. Das
Bruttoergebnis ging auf 23,3 (36,4) Mrd. €
zurück; die Bruttomarge belief sich auf 15,0 (19,5) %.
Im Zeitraum Januar bis September 2020 konnte das
Operative Ergebnis des Volkswagen Konzerns vor
Sondereinflüssen mit 2,4 (14,8) Mrd. € wieder
einen Gewinn verzeichnen. Die operative Umsatzrendite vor
Sondereinflüssen verringerte sich auf 1,5 (7,9) %. Vor
allem die negativen Auswirkungen der Ausbreitung der
Covid-19-Pandemie wirkten belastend: Neben dem
Absatzrückgang infolge des Absinkens der
Kundennachfrage führten Turbulenzen auf den Rohstoff-
und Kapitalmärkten zu negativen Effekten aus der
Fair-Value-Bewertung von Derivaten außerhalb des
Hedge-Accounting sowie aus der Bewertung von
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten. Aus
der Einbringung der AID in das Joint Venture Argo AI ergab
sich ein Ertrag in Höhe von 0,8 Mrd. €.
Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der Dieselthematik
belasteten das Operative Ergebnis mit - 0,7 (- 1,3) Mrd.
€. Im Berichtszeitraum konnte ein positives Operatives
Ergebnis in Höhe von 1,7 (13,5) Mrd. € erzielt
werden. Die operative Umsatzrendite lag bei 1,1 (7,3) %.
Infolge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 nahm
auch das Finanzergebnis im Vergleich zum Vorjahr um 0,5
Mrd. € auf 0,6 Mrd. € ab. Geänderte
Zinssätze zur Bewertung von Schulden führten
dazu, dass die im Finanzergebnis enthaltenen
Zinsaufwendungen bewertungsbedingt zurückgingen. Das
Wertpapier- und Fondsergebnis wurde durch
Kursänderungen belastet. Im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum war das Ergebnis aus At Equity bewerteten
Anteilen geringer; dies ist insbesondere auf das gesunkene
Ergebnis der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen
zurückzuführen, die vor allem im ersten Quartal
2020 von Covid-19 betroffen waren.
Im Berichtszeitraum gab das Ergebnis vor Steuern des
Volkswagen Konzerns um 12,4 Mrd. € auf 2,3 Mrd. €
nach. Das Ergebnis nach Steuern lag bei 1,7 (11,2) Mrd.
€.
Ertragslage im Konzernbereich AutomobileDer Konzernbereich Automobile erzielte in den ersten
neun Monaten 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 125,3
Mrd. €. Der Rückgang um 20,2 % im Vergleich zum
Vorjahr ist im Wesentlichen auf den Volumenrückgang
infolge der Covid-19-Pandemie zurückzuführen,
auch die Währungskursentwicklung wirkte belastend.
Verbesserungen im Mix und in der Preispositionierung hatten
einen positiven Effekt. Die Umsatzerlöse in den
Bereichen Pkw und Nutzfahrzeuge verfehlten jeweils
signifikant die Vorjahreswerte. Im Bereich Power
Engineering waren sie leicht unter dem Niveau des
Vorjahres; hier liegen geschäftsbedingt
Auftragseingang und Umsatzrealisierung zeitlich zum Teil
deutlich auseinander. Die Geschäftsentwicklung des
Konzerns auf dem chinesischen Pkw-Markt schlägt sich
im Wesentlichen nur in Form von Lieferungen von Fahrzeugen
und Fahrzeugteilen in den Umsatzerlösen des Konzerns
nieder, da unsere chinesischen Joint Ventures At Equity
bilanziert werden.
Die Kosten der Umsatzerlöse nahmen infolge der
geringeren Volumina ab, ihr Anteil an den
Umsatzerlösen stieg jedoch im Vergleich zum Vorjahr.
Höhere Abschreibungen infolge des umfangreichen
Investitionsvolumens der Vorjahre standen geringere
ergebniswirksam verrechnete Forschungs- und
Entwicklungskosten gegenüber.
OPERATIVES ERGEBNIS VOR SONDEREINFLÜSSEN NACH QUARTALENVolkswagen Konzern in Mio. €
ERTRAGSLAGE IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZEUGE UND POWER ENGINEERING VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBERscrollen
Die Forschungs- und Entwicklungskostenquote
(F&E-Quote), definiert als Anteil der gesamten
Forschungs- und Entwicklungskosten an den
Umsatzerlösen des Konzernbereichs Automobile, lag im
Zeitraum Januar bis September 2020 aufgrund des
Umsatzrückgangs mit 8,1 (6,8) % über dem Wert des
Vorjahres.
Die Vertriebskosten waren im Berichtszeitraum geringer
als ein Jahr zuvor, ihr Anteil an den Umsatzerlösen
nahm jedoch zu. Die Verwaltungskosten sowie ihr Anteil an
den Umsatzerlösen erhöhten sich. Das Sonstige
betriebliche Ergebnis belief sich auf - 0,6 (-0,3) Mrd.
€; Sondereinflüsse im Zusammenhang mit der
Dieselthematik von - 0,6 (- 1,3) Mrd. € waren
hauptsächlich hier zu berücksichtigen. Auch der
Ertrag aus der Einbringung Autonomous Intelligent Driving
(AID) in das an der Entwicklung eines Systems für das
autonome Fahren arbeitende Unternehmen Argo AI in Höhe
von 0,8 Mrd. € ist darin enthalten. Belastend wirkten
außerdem vor allem negative Effekte aus der
Fair-Value-Bewertung von Derivaten außerhalb des
Hedge Accounting und aus der Bewertung von
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit -
0,9 (0,3) Mrd. €.
Das Operative Ergebnis des Konzernbereichs Automobile
belief sich nach den ersten drei Quartalen 2020 auf - 0,1
Mrd. €; das waren 11,4 Mrd. € weniger als im
Vorjahr. Die operative Umsatzrendite im Konzernbereich
Automobile lag bei - 0,1 (7,2) %. Die Covid-19-Pandemie
führte zu negativen Einflüssen sowohl über
den geringeren Absatz als auch über
Fair-Value-Bewertungen auf bestimmte Derivate sowie
über die Bewertung von Fremdwährungsforderungen
und -verbindlichkeiten. Geringere Kosten sowie der Ertrag
aus der Einbringung der AID wirkten positiv, im Vergleich
zum Vorjahr waren die negativen Sondereinflüsse
niedriger. Das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen
sank auf 0,6 (12,6) Mrd. €, die operative
Umsatzrendite vor Sondereinflüssen ging auf 0,5 (8,0)
% zurück. Da die Ergebnisse der chinesischen
Gemeinschaftsunternehmen im Finanzergebnis At Equity
bilanziert werden, schlägt sich die
Geschäftsentwicklung unserer Joint Ventures im
Wesentlichen nur in Form von Lieferungen von Fahrzeugen und
Fahrzeugteilen sowie Lizenzeinnahmen im Operativen Ergebnis
nieder.
Ertragslage im Konzernbereich FinanzdienstleistungenDie Umsatzerlöse des Konzernbereichs
Finanzdienstleistungen übertrafen im Berichtszeitraum
mit 30,2 (29,6) Mrd. € den Vorjahreswert leicht.
Aufgrund des Geschäftsmodells des
Finanzdienstleistungsbereichs ist der negative Effekt aus
der Covid-19-Pandemie in den Umsatzerlösen hier
geringer als im Konzernbereich Automobile.
Die Kosten der Umsatzerlöse stiegen um 0,5 Mrd.
€ auf 24,8 Mrd. €. Die Vertriebs- und
Verwaltungskosten sowie das Sonstige betriebliche Ergebnis
waren in Summe höher als im Vorjahr, auch ihr Anteil
an den Umsatzerlösen nahm zu. Das Sonstige
betriebliche Ergebnis verschlechterte sich im Wesentlichen
aufgrund höherer Risikokosten als Folge der Pandemie.
Das Operative Ergebnis des Finanzdienstleistungsbereichs
erreichte mit 1,8 (2,2) Mrd. € nicht die
Größenordnung des Vorjahres. Die operative
Umsatzrendite lag bei 5,9 (7,5) %.
FINANZIELLE SITUATION DES KONZERNSIm Berichtszeitraum fiel der Brutto-Cash-flow des
Volkswagen Konzerns mit 21,1 Mrd. € ergebnisbedingt um
8,8 Mrd. € niedriger aus als im Vorjahr. Die
Veränderung im Working Capital belief sich auf - 2,8
(- 17,1) Mrd. €. Die Covid-19-Pandemie wirkte sich
unter anderem in Form niedrigerer Forderungen im
Finanzdienstleistungsgeschäft, einer geringeren
Bevorratung infolge der Produktionsreduzierungen, eines
gesunkenen Forderungsaufbaus, geringerer sonstiger
Rückstellungen sowie eines niedrigeren Aufbaus der
Verbindlichkeiten aus. Die Mittelabflüsse aus der
Dieselthematik fielen höher aus als im
Vorjahreszeitraum. Der Cash-flow aus dem laufenden
Geschäft legte um 5,5 Mrd. € auf 18,3 Mrd. €
zu.
Die Investitionstätigkeit des laufenden
Geschäfts fiel mit 11,8 (12,5) Mrd. € niedriger
aus als im Vorjahr.
Vor allem zur Stärkung der Brutto-Liquidität
flossen in der Finanzierungstätigkeit im
Berichtszeitraum insgesamt Mittel in Höhe von 17,8
(0,7) Mrd. € zu. Die Finanzierungstätigkeit
beinhaltet im Wesentlichen die Aufnahme und Tilgung von
Anleihen und Veränderungen der übrigen
Finanzschulden. Im Juni 2020 wurde erfolgreich eine
Dual-Tranche-Hybridanleihe in Höhe von 3,0 Mrd. €
platziert. Im September 2020 emittierte Volkswagen Green
Bonds in Höhe von 2 Mrd. €. Die syndizierte
Kreditlinie der Volkswagen AG in Höhe von 10 Mrd.
€ wurde zum Ende des Berichtszeitraums zu rund zwei
Drittel genutzt. Im Vorjahr waren die Dividendenzahlung an
die Aktionäre der Volkswagen AG, der Erwerb
angedienter MAN Aktien infolge der Kündigung des BGAV
sowie der Zahlungsmittelzufluss aus dem Börsengang von
TRATON zu berücksichtigen.
Der Zahlungsmittelbestand des Volkswagen Konzerns laut
Kapitalflussrechnung wies am Ende des Berichtszeitraums
eine Höhe von 45,1 (30,4) Mrd. € aus.
Am 30. September 2020 lag die Netto-Liquidität des
Volkswagen Konzerns bei - 134,5 Mrd. €, am Jahresende
2019 waren es - 148,0 Mrd. €.
Finanzielle Situation im Konzernbereich AutomobileDer Brutto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile ging
in den ersten neun Monaten 2020 vor allem infolge des
pandemiebedingten Ergebnisrückgangs auf 13,0 (22,3)
Mrd. € zurück. Der im dritten Quartal 2019 noch
nicht gefasste Dividendenbeschluss des chinesischen Joint
Ventures FAW-Volkswagen hatte im Vorjahresvergleich einen
positiven Einfluss. Die Veränderung des Working
Capital belief sich auf 0,2 (- 1,4) Mrd. €. Die
Covid-19-Pandemie wirkte sich unter anderem in Form einer
geringeren Bevorratung infolge der
Produktionsreduzierungen, eines gesunkenen
Forderungsaufbaus sowie geringerer sonstiger
Rückstellungen und eines niedrigeren Aufbaus der
Verbindlichkeiten aus. Im Gesamt-Neun-Monatszeitraum
reflektiert sich die Normalisierung des Working Capital,
das - bedingt durch die Covid-19-Pandemie - in den
einzelnen Quartalen sehr unterschiedlichen
Veränderungen unterlag. Mittelabflüsse, die aus
der Dieselthematik resultieren, fielen im Berichtszeitraum
höher aus als im Vorjahr. Der Cash-flow aus dem
laufenden Geschäft verfehlte mit 13,2 Mrd. € den
Vergleichswert 2019 um 7,7 Mrd. €.
Die Investitionstätigkeit des laufenden
Geschäfts des Konzernbereichs Automobile belief sich
in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 auf 11,8 Mrd.
€; ein Rückgang von 0,6 Mrd. € im Vergleich
zum Vorjahr. Die Sachinvestitionen (Investitionen in
Sachanlagen, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und
Immaterielle Vermögenswerte ohne aktivierte
Entwicklungskosten) sanken um 1,8 Mrd. € auf 6,4 Mrd.
€, womit sich die Sachinvestitionsquote auf 5,1 (5,2)
% reduzierte. Die Sachinvestitionen flossen vornehmlich in
unsere Fertigungsstandorte und in Modelle, die wir in
diesem und im kommenden Jahr in den Markt einführen,
sowie in die ökologische Ausrichtung unserer
Modellpalette, die Elektrifizierung und Digitalisierung
unserer Produkte und in unsere modularen Baukästen.
Die Zugänge zu den aktivierten Entwicklungskosten
erhöhten sich im Berichtszeitraum um 0,8 Mrd. €
auf 4,5 Mrd. €, was im Wesentlichen auf die seit Ende
2019 auf Markenebene durchzuführenden
Produktwerthaltigkeitseinschätzungen
zurückzuführen ist. Die Position "Erwerb und
Verkauf von Beteiligungen" nahm infolge strategischer
Investitionen in diverse Unternehmen, vor allem in das
Joint Venture Argo AI, um 0,5 Mrd. € auf 1,1 Mrd.
€ zu.
Der Netto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile
verringerte sich um 7,2 Mrd. € auf 1,4 Mrd. €.
Die Finanzierungstätigkeit berücksichtigt die
Aufnahme und Tilgung von Anleihen und Veränderungen
der übrigen Finanzschulden. Im Zeitraum Januar bis
September 2020 lag der Mittelzufluss bei insgesamt 14,2
Mrd. €. Dies diente der Stärkung der
Brutto-Liquidität und führte zu höheren
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Hierin
enthalten sind unter anderem die im September 2020
platzierten Green Bonds über 2,0 Mrd. €. Aus der
im Juni 2020 über die Volkswagen International Finance
N.V. erfolgreich begebenen Dual-Tranche-Hybridanleihe im
Gesamtnennbetrag von 3,0 Mrd. € ergab sich ebenfalls
ein Mittelzufluss. Sie besteht zum einen aus einer 1,5 Mrd.
€ Anleihe, die mit einem Kupon von 3,5 % ausgestattet
und erstmals nach fünf Jahren kündbar ist, und
zum anderen aus einer 1,5 Mrd. € Anleihe, die einen
Kupon von 3,875 % hat und erstmals nach neun Jahren
gekündigt werden kann. Beide Tranchen besitzen eine
unbefristete Laufzeit und erhöhen - unter anderem nach
Abzug der Kapital beschaffungskosten - das Eigenkapital.
Von der Hybridanleihe waren 3,0 Mrd. € als
Kapitaleinzahlung zu klassifizieren, die die
Netto-Liquidität erhöhten. Im Vorjahr flossen
Mittel in Höhe von 7,0 Mrd. € ab, unter anderem
aufgrund der Dividendenzahlung an die Aktionäre der
Volkswagen AG, die in diesem Jahr Anfang des vierten
Quartal erfolgte, und des Erwerbs angedienter MAN Aktien
infolge der Kündigung des BGAV mit der MAN SE, denen
ein Zahlungsmittelzugang aus dem Börsengang von TRATON
entgegen stand.
FINANZIELLE SITUATION IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZEUGE UND POWER ENGINEERING VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBERscrollen
Die Netto-Liquidität des Konzernbereichs Automobile
belief sich Ende September 2020 auf 24,8 Mrd. €; am
31. Dezember 2019 waren es 21,3 Mrd. €.
Finanzielle Situation im Konzernbereich FinanzdienstleistungenVon Januar bis September 2020 erzielte der
Konzernbereich Finanzdienstleistungen einen
Brutto-Cash-flow in Höhe von 8,1 (7,6) Mrd. €.
Aufgrund einer geringeren Mittelbindung infolge des
nachfragebedingt gesunkenen Geschäftsvolumens nach
Ausbreitung des Coronavirus belief sich die
Veränderung im Working Capital auf - 3,0 (-15,7) Mrd.
€. Der Cash-flow aus dem laufenden Geschäft nahm
auf 5,1 (- 8,2) Mrd. € zu.
Die Investitionstätigkeit des laufenden
Geschäfts lag mit 0,0 (0,2) Mrd. € unter der
Größenordnung des Vorjahres.
Die Finanzierungstätigkeit des Konzernbereichs
Finanzdienstleistungen enthält vor allem die Aufnahme
und Tilgung von Anleihen und übrigen Finanzschulden.
In den ersten neun Monaten 2020 flossen insgesamt Mittel in
Höhe von 3,7 Mrd. € zu, ein Jahr zuvor waren es
7,7 Mrd. €.
Ende September 2020 lag die branchenüblich negative
Netto- Liquidität des Konzernbereichs
Finanzdienstleistungen bei - 159,3 Mrd. €, am
Jahresende 2019 waren es - 169,3 Mrd. €.
BILANZSTRUKTUR DES KONZERNSDer Volkswagen Konzern verzeichnete am 30. September
2020 eine Bilanzsumme von 501,2 Mrd. €. Der Anstieg um
2,7 % im Vergleich zum 31. Dezember 2019 ist im
Wesentlichen auf die Stärkung der
Brutto-Liquidität und die im zweiten Quartal 2020
erfolgreich platzierte Hybridanleihe
zurückzuführen. Währungskurseffekte wirkten
gegenläufig. Das Eigenkapital des Konzerns belief sich
auf 122,4 (123,7) Mrd. €, die Eigenkapitalquote lag
bei 24,4 (25,3) %.
Bilanzstruktur im Konzernbereich AutomobileAm Ende des dritten Quartals 2020 waren die
Immateriellen Vermögenswerte des Konzernbereichs
Automobile nahezu auf dem Wert zum Bilanzstichtag 2019.
Aufgrund von Wechselkurseffekten und über den
Zugängen liegenden Abschreibungen nahmen die
Sachanlagen ab. Die Langfristigen Vermögenswerte
gingen im Vergleich zum Jahresende 2019 insgesamt um 0,3 %
zurück.
Die Kurzfristigen Vermögenswerte legten um 14,9 %
zu. Die darin enthaltenen Vorräte sanken infolge der
pandemiebedingten Produktionsreduzierungen. Die
kurzfristigen Sonstigen Forderungen und finanziellen
Vermögenswerte waren höher als Ende 2019. Mit
47,8 Mrd. € übertraf der Bestand an Wertpapieren
und Zahlungsmitteln im Konzernbereich Automobile den Wert
vom Jahresende 2019 um 14,6 Mrd. €.
Die Position "Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte" umfasst nach der Einbringung der AID
in das Joint Venture Argo AI den voraussichtlich abgehenden
Buchwert der Vermögenswerte aus der nach dem Stichtag
erfolgten Veräußerung von Renk. Die Position
"Zur Veräußerung gehaltene Schulden" beinhaltet
die voraussichtlich abgehenden Buchwerte der
zugehörigen Schulden.
Das Eigenkapital des Konzernbereichs Automobile lag am
Ende des dritten Quartals 2020 mit 91,4 (92,8) Mrd. €
leicht unter dem Wert zum 31. Dezember 2019. Die im Juni
2020 begebene Hybridanleihe, Effekte aus der erfolgsneutral
erfassten Derivatebewertung sowie das positive Ergebnis
wirkten eigenkapitalerhöhend. Die
Währungsumrechnung, die durch die Hauptversammlung
beschlossene Dividendenzahlung an die Aktionäre der
Volkswagen AG sowie gestiegene versicherungsmathematische
Verluste aus der Bewertung von Pensionsrückstellungen
reduzierten das Eigenkapital. Die Anteile von Minderheiten
am Eigenkapital sind im Wesentlichen den
Minderheitsaktionären der TRATON GROUP zuzurechnen.
Die Langfristigen Schulden waren mit 89,9 Mrd. € um
1,0 % geringer als Ende Dezember 2019; die darin
enthaltenen langfristigen Finanzschulden sanken im
Wesentlichen durch Umgliederungen vom langfristigen in den
kurzfristigen Bereich aufgrund kürzerer verbleibender
Restlaufzeiten sowie währungsbedingt. Erhöhend
wirkten die im September begebenen Green Bonds in dieser
Position. Die Pensionsrückstellungen nahmen vor allem
resultierend aus der versicherungsmathematischen
Neubewertung infolge der Änderung des Zinssatzes zu.
BILANZSTRUKTUR IN DEN BEREICHEN PKW, NUTZFAHRZ EUGE UND POWER ENGINEERINGscrollen
Am Ende des dritten Quartals 2020 beliefen sich die
Kurzfristigen Schulden auf 78,9 Mrd. €; ein Plus von
15,7 Mrd. € gegenüber dem Stand vom 31. Dezember
2019. Die kurzfristigen Finanzschulden erhöhten sich
infolge der Umgliederungen in den kurzfristigen Bereich
sowie von Maßnahmen zur Stärkung der
Brutto-Liquidität auf 7,0 (-7,3) Mrd. €. Die
Werte des Automobilbereichs enthalten auch die Eliminierung
konzerninterner Beziehungen zwischen den Konzernbereichen
Automobile und Finanzdienstleistungen. Da die Kurzfristigen
Finanzschulden des originären Konzernbereichs
Automobile am Jahresende 2019 geringer waren als die an den
Finanzdienstleistungsbereich gewährten Darlehen, war
der auszuweisende Wert negativ. Die kurzfristigen sonstigen
Schulden nahmen im Vergleich zum Jahresende 2019 zu; im
Wesentlichen resultierte der Anstieg durch die zum Ende des
dritten Quartals 2020 durch die Hauptversammlung
beschlossene Dividende gegenüber den Aktionären
der Volkswagen AG, die erst zu Beginn des vierten Quartals
2020 zur Auszahlung kam.
Der Konzernbereich Automobile verzeichnete Ende
September eine Bilanzsumme in Höhe von 260,2 Mrd.
€; das waren 5,4 % mehr als am 31. Dezember 2019.
Bilanzstruktur im Konzernbereich FinanzdienstleistungenAm 30. September dieses Jahres lag die Bilanzsumme des
Konzernbereichs Finanzdienstleistungen mit 241,0 (241,3)
Mrd. € auf dem Niveau vom 31. Dezember 2019.
Die Langfristigen Vermögenswerte gaben im Vergleich
zum Jahresende 2019 insgesamt um 3,5 % nach; die darin
enthaltenen Sachanlagen waren nahezu unverändert.
Während die Vermieteten Vermögenswerte stiegen,
gingen die langfristigen Forderungen aus
Finanzdienstleistungen infolge der Covid-19-Pandemie
volumen- und währungsbedingt zurück.
Die Kurzfristigen Vermögenswerte waren höher
als am Jahresende 2019. Die kurzfristigen Sonstigen
Forderungen und finanziellen Vermögenswerte sowie
kurzfristigen Forderungen aus Finanzdienstleistungen fielen
hingegen pandemiebedingt geringer aus. Der
Zahlungsmittelbestand im Finanzdienstleistungsbereich
erreichte am 30. September 2020 eine Höhe von 14,9
Mrd. €; ein Plus von 8,6 Mrd. € gegenüber
dem 31. Dezember 2019.
Am Ende des Berichtszeitraums entfielen rund 48,1 (49,4)
% der Aktiva des Volkswagen Konzerns auf den
Finanzdienstleistungsbereich.
Das Eigenkapital des Konzernbereichs
Finanzdienstleistungen war mit 31,0 (30,9) Mrd. € im
Vergleich zum 31. Dezember 2019 nahezu unverändert.
Negative Wechselkurseffekte standen dem positiven Ergebnis
gegenüber. Die Eigenkapitalquote lag bei 12,9 (12,8)
%.
Höhere sonstige Rückstellungen und gestiegene
langfristige Finanzschulden führten dazu, dass die
Langfristigen Schulden insgesamt um 0,9 % zunahmen.
Die Kurzfristigen Schulden waren aufgrund niedrigerer
kurzfristiger Finanzschulden geringer als am Jahresende
2019.
Das Einlagevolumen aus dem Direktbankgeschäft ging
im Vergleich zum Jahresende 2019 auf 31,0 (32,5) Mrd.
€ zurück.
PROGNOSE-, RISIKO- UND CHANCENBERICHTDie weltweite Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
bringt massive Beeinträchtigungen in sämtlichen
Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Lebens mit sich. Dies ist auch verbunden mit Turbulenzen
auf den Rohstoff- und Finanzmärkten. Insbesondere sind
die Folgen für die weitere Entwicklung einzelner
Volkswirtschaften und der Weltwirtschaft insgesamt zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht verlässlich
einschätzbar. Zudem könnte eine zweite Welle mit
steigenden Neuinfektionen die Belastungen und die
Unsicherheit verstärken. Gleichwohl gehen wir von
einer sich fortsetzenden wirtschaftlichen Erholung im
restlichen Verlauf des Jahres 2020 aus.
Von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ist der
Volkswagen Konzern in allen Bereichen betroffen:
insbesondere der Vertrieb infolge des Absinkens der
Kundennachfrage, die Produktion und die Lieferketten.
Risiken ergeben sich vor allem aus einer anhaltend
rückläufigen Nachfrage und einer steigenden
Wettbewerbsintensität, die durch staatliche
Konjunkturprogramme gemindert werden könnten.
Herausforderungen sehen wir darüber hinaus vor allem
in der Produktion im Hinblick auf stabile Lieferketten und
den Schutz der Gesundheit unserer Belegschaft. Wir haben
verstärkte Hygiene- und Schutzmaßnahmen
installiert, um den Betrieb sicherzustellen. Der Vorstand
des Volkswagen Konzerns erwartet weltweit an seinen
Standorten negative Auswirkungen auf das operative
Geschäft. In der Folge gehen wir davon aus, dass wir
die ursprünglichen Erwartungen an einige
Spitzenkennzahlen des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2020 nicht erreichen werden.
Wir gehen davon aus, dass die Auslieferungen an Kunden,
die Umsatzerlöse und das Operative Ergebnis des
Volkswagen Konzerns unter Vorjahr liegen werden. Im
Konzernbereich Automobile wird sich 2020 trotz
gegensteuernder Maßnahmen die F&E-Quote aufgrund
nachfragebedingt rückläufiger Umsatzerlöse
über der des Vorjahres bewegen, die
Sachinvestitionsquote erwarten wir hingegen auf
Vorjahresniveau. Infolge der geminderten Kundennachfrage
sowie weiterer Auszahlungen im Rahmen der Dieselthematik
und von Liquiditätsabflüssen aus Mergers &
Acquisitions-Aktivitäten rechnen wir für das Jahr
2020 mit einem positiven, aber deutlich unter dem
Vorjahreswert liegenden Netto-Cash-flow. Die
Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile wird
sich voraussichtlich in der Größenordnung des
Vorjahres bewegen. Wir rechnen mit einer positiven
Kapitalrendite (RoI), die ergebnisbedingt unter dem
Vorjahreswert und unter unserem definierten
Mindestverzinsungsanspruch an das investierte Vermögen
in Höhe von 9 % liegt.
Den Ausblick für das Geschäftsjahr 2020 finden
Sie auf den Seiten 24 und 25.
Dieselthematik1. Straf- und Verwaltungsverfahren weltweit (exklusive
USA/Kanada)
Im Mai 2020 ist das Strafverfahren wegen des Vorwurfs
der Marktmanipulation im Hinblick auf
kapitalmarktrechtliche Informationspflichten im
Zusammenhang mit der Dieselthematik gegen den amtierenden
Vorstandsvorsitzenden und ein ehemaliges Mitglied (heutiger
Aufsichtsratsvorsitzender) des Vorstands der Volkswagen AG
gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von jeweils
4,5 Mio. € - und insoweit auch gegen die Volkswagen AG
als Nebenbeteiligte - durch das Landgericht Braunschweig
endgültig eingestellt worden. Das Landgericht
Braunschweig hat im September 2020 die weiter
anhängige Anklage gegen einen ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG
einschließlich des insoweit noch anhängigen
Verfahrens gegen die Volkswagen AG zugelassen und das
Hauptverfahren eröffnet.
Im September 2020 hat das Landgericht Braunschweig die
weitere Anklage auch gegen denselben ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG unter anderem wegen
des Vorwurfs des Betruges im Zusammenhang mit der
Dieselthematik betreffend Motoren des Typs EA 189
zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Das Landgericht München II hat im Juni 2020 die
Anklage der Staatsanwaltschaft München II auch gegen
den vormaligen Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG unter
anderem wegen des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit
der Dieselthematik betreffend 3.0 l TDI-Motoren im
Wesentlichen unverändert zur Hauptverhandlung
zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die
Verhandlung hat im September 2020 begonnen.
Im August 2020 hat die Staatsanwaltschaft München
II eine weitere Anklage auch gegen drei ehemalige
Vorstandsmitglieder der AUDI AG unter anderem wegen des
Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Dieselthematik
betreffend 3.0 l und 4.2 l TDI-Motoren erhoben.
2. Produktbezogene Klagen weltweit (exklusive
USA/Kanada)
In Australien hat das Gericht im April 2020 den in den
Sammelklagen zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich
genehmigt.
Die Volkswagen AG und der Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. haben am 28. Februar 2020 einen
außergerichtlichen Vergleich über die Beendigung
der Musterfeststellungsklage geschlossen. Danach hat sich
die Volkswagen AG verpflichtet, Verbrauchern, die sich zur
Musterfeststellungsklage angemeldet haben und die
Vergleichskriterien erfüllen, Einzelvergleiche
anzubieten. Das Vergleichsvolumen beträgt insgesamt
bis zu 830 Mio. €. Der Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. hat am 30. April 2020 die
Musterfeststellungsklage zurückgenommen. Volkswagen
hat mit rund 244 Tsd. Kunden individuelle Vergleiche mit
einem Gesamtvolumen von rund 770 Mio. € geschlossen.
Im April 2020 entschied der High Court in England und
Wales in der Group Litigation, dass es sich bei der
Umschaltlogik des EA 189-Motors um eine unzulässige
Abschalteinrichtung handele und sieht sich
diesbezüglich auch an die Feststellungen des
Kraftfahrtbundesamtes gebunden. Die Berufung von Volkswagen
gegen die Entscheidung des High Court zu diesen Vorfragen
wurde durch den Court of Appeal im August 2020
rechtskräftig zurückgewiesen. Die Frage der
Haftung von Volkswagen war nicht Gegenstand der
Entscheidung des High Court und wird erst im weiteren
Prozessverlauf erörtert.
Im April 2020 wurde Volkswagen eine auf Zahlung von
Schadensersatz gerichtete Sammelklage mit
Opt-Out-Mechanismus für niederländische
Verbraucher durch die Diesel Emissions Justice Foundation
zugestellt. Nach einer am 1. Januar 2020 in Kraft
getretenen Gesetzesänderung in den Niederlanden
können sich gegebenenfalls auch Verbraucher innerhalb
der Europäischen Union der Sammelklage im Rahmen einer
Opt-In-Option anschließen. Allerdings ist noch
unklar, inwiefern das neue Gesetz für dieses Verfahren
anwendbar ist. Die Sammelklage betrifft unter anderem
Fahrzeuge des Motortyps EA 189.
In Deutschland erging im Mai 2020 erstmalig eine
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer
produktbezogenen Einzelklage im Zusammenhang mit der
Dieselthematik. Der BGH entschied, dass dem Käufer
eines vor Bekanntwerden der Dieselthematik erworbenen
Fahrzeugs des Motorentyps EA 189 ein Schadensersatzanspruch
gegen die Volkswagen AG zusteht. Er kann die Erstattung des
für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss
sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen
und der Volkswagen AG das Fahrzeug zurückgeben. Mit
dem Urteil wurde für einen Großteil der
seinerzeit rund 65 Tsd. in Deutschland noch anhängigen
Einzelklagen Klarheit darüber geschaffen, wie der BGH
die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren
beurteilt. Auf dieser Basis konnte die Anzahl der
anhängigen Einzelverfahren durch zwischenzeitlich
geschlossene Vergleiche bereits deutlich reduziert werden.
Der BGH hat im Juli 2020 in mehreren Grundsatzurteilen
weitere wesentliche Rechtsfragen für die noch
anhängigen Verfahren betreffend Fahrzeuge mit Motoren
des Typs EA 189 geklärt. Er hat entschieden, dass kein
Schadensersatzanspruch besteht, wenn der Kläger sein
Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015
erworben hat. Zudem hat der BGH geurteilt, dass Erwerber
von betroffenen Fahrzeugen keinen Anspruch auf
Deliktszinsen nach § 849 des Bürgerlichen
Gesetzbuches haben. Darüber hinaus hat der BGH
klargestellt, dass die Nutzungsvorteile eines Klägers
einen möglichen Schadensersatzanspruch
vollständig aufzehren können.
Im September 2020 hat die französische
Verbraucherorganisation Confederation de la Consommation,
du Logement et du Cadre de Vie (CLCV) eine Sammelklage
für bis zu 950 Tsd. französische Eigentümer
und Leasingnehmer von Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA
189 gegen Volkswagen Group Automotive Retail France und
Volkswagen AG eingereicht. Es handelt sich um eine Opt-In
Sammelklage, bei der sich die betroffenen Verbraucher erst
dann zum Verfahren anmelden müssen, wenn die
Sammelklage rechtskräftig entschieden sein wird.
3. Anlegerklagen weltweit (exklusive USA/Kanada)
Mit Beschlüssen aus März 2019 hatte das
Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Durchführung
weiterer Kapitalanleger-Musterverfahren abgelehnt. Darunter
befand sich auch ein Musterverfahren gegen die Porsche SE
und die Volkswagen AG wegen angeblicher
Ad-hoc-Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der
Dieselthematik. Die Klägerseite hat gegen die
Ablehnung dieses Musterverfahrens durch das OLG Stuttgart
Rechtsbeschwerde zum BGH erhoben. Der BGH hat die Sache im
Juni 2020 zur erneuten Entscheidung über die
Bestimmung eines Musterklägers an das OLG Stuttgart
zurückverwiesen. Im Oktober 2020 hat das OLG Stuttgart
in diesem Musterverfahren, an dem die Volkswagen AG als
Nebenintervenientin beteiligt ist, das Wolverhampton City
Council, Administrating Authority for the West Midlands
Metropolitan Authorities Pension Fund zur
Musterklägerin bestimmt.
4. Verfahren in den USA/Kanada
Im Februar 2020 hat das Gericht des Bundesstaats Montana
(Montana State Court) einen Teil der vom Attorney General
des Bundesstaats Montana geltend gemachten
umweltrechtlichen Forderungen abgewiesen, die Klage aber
hinsichtlich anderer Forderungen zugelassen. Im August 2020
hat der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats Montana
(Montana Supreme Court) die von Volkswagen beantragte
Überprüfung dieser Entscheidung aus
verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt. Im März
2020 hat der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Ohio
(Ohio Supreme Court) auf Antrag von Volkswagen das
Rechtsmittelverfahren gegen eine Entscheidung des
Instanzgerichts zu verbleibenden Forderungen des
Bundesstaates Ohio zugelassen. Im Juni 2020 hat das
US-Bundesberufungsgericht für den 9. Gerichtsbezirk
(Ninth Circuit) unter teilweiser Aufhebung der
instanzgerichtlichen Klageabweisung entschieden, dass
über bestimmte Forderungen der US-Verwaltungsbezirke
Hillsborough County (Florida) und Salt Lake County (Utah)
weiter zu verhandeln sei. Im September 2020 hat das
US-Bundesberufungsgericht für den 9. Gerichtsbezirk
das Verfahren in Ansehung eines Antrags ausgesetzt, mit dem
Volkswagen voraussichtlich die Überprüfung der
Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten
Staaten (US Supreme Court) beantragen wird.
Im Mai 2020 wurde das in den Vereinigten Staaten
laufende Vergleichsprogramm für Fahrzeuge mit 3.0 l
TDI-Motoren der Generation 2 beendet.
In der auf Strafschadensersatz gerichteten
umweltrechtlichen Sammelklage im Namen der Einwohner der
Provinz Quebec hat ein Gericht der Provinz Quebec, nachdem
es das Vorliegen der Voraussetzungen für eine
Sammelklage bestätigt hatte, im Juni 2020 entschieden,
dass ein Antrag auf Klageabweisung durch Volkswagen im
aktuellen Verfahrensstadium zulässig ist. Volkswagen
hat den Antrag im Juli 2020 formwirksam angekündigt.
Im August 2020 hat das US District Court des Northern
District von Kalifornien dem Antrag von Volkswagen auf
Abweisung der im März 2019 eingereichten Klage der
US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC), in der Forderungen nach US-Bundeswertpapierrecht
geltend gemacht werden, zum Teil stattgegeben und ihn zum
Teil zurückgewiesen. Unter anderem hat das Gericht
sämtliche im Zusammenhang mit Asset-Backed-Securities
geltend gemachten Forderungen gegen VW Credit, Inc.
abgewiesen. Im September 2020 hat die SEC eine
überarbeitete Klageschrift eingereicht, in der neben
weiteren Änderungen die abgewiesenen Forderungen nicht
mehr enthalten sind.
Im September 2020 lief die Amtszeit des in
Übereinstimmung mit dem Plea Agreement beauftragten
unabhängigen Compliance Monitors aus. Im Juni 2020
endete bereits die Beauftragung als unabhängiger
Compliance Auditor gemäß dem Third Partial
Consent Decree und dem Third California Partial Consent
Decree.
5. Weitere Verfahren
Im Verfahren auf Einsetzung eines Sonderprüfers bei
der Volkswagen AG hat das OLG Celle im April 2020 durch
Beschluss entschieden, einen anderen als den
ursprünglich bestellten Sonderprüfer zu
bestellen. Diese Entscheidung des OLG Celle ist formal
rechtskräftig. Die Volkswagen AG hat auch gegen diese
Entscheidung wegen der Verletzung ihrer
verfassungsmäßig garantierten Rechte
Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
erhoben und die Verbindung mit der ersten
Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss auf Einsetzung
des Sonderprüfers angeregt. Die Verfassungsbeschwerde
hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Weitere wesentliche RechtsstreitigkeitenDer Risikobetrag im Steuerverfahren der brasilianischen
Finanzverwaltung gegen MAN Latin America beträgt
weiterhin 3,1 Mrd. BRL. Aufgrund von
Währungsschwankungen ergibt sich durch die Umrechnung
ein von 0,7 auf 0,5 Mrd. € reduziertes Risiko, das im
Anhang innerhalb der Eventualverbindlichkeiten enthalten
ist.
Im Zusammenhang mit dem Sachverhalt, der im Grundsatz
auch dem im April 2019 eingeleiteten kartellrechtlichen
Verfahren der Europäischen Kommission gegen die
Volkswagen AG sowie die AUDI AG und die Dr. Ing. h.c. F.
Porsche AG zugrunde liegt, hat die südkoreanische
Wettbewerbsbehörde im Mai 2020 die Niederlassungen der
Audi Volkswagen Südkorea und Porsche Südkorea
durchsucht und Auskunftsersuchen an die Volkswagen AG, AUDI
AG und Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gerichtet. In der
gleichen Angelegenheit hat zudem die türkische
Wettbewerbsbehörde im Juli 2020 ein Verfahren
eröffnet.
Im März 2020 hat das US District Court des Northern
District von Kalifornien zwei angepasste Sammelklagen
abgewiesen, in denen Käufer deutscher Luxusfahrzeuge
behauptet hatten, dass mehrere Automobilhersteller, unter
anderem die Volkswagen AG und weitere
Konzerngesellschaften, sich zwecks
unrechtmäßiger Erhöhung der Preise
deutscher Luxusfahrzeuge abgestimmt und damit gegen
US-amerikanische Kartell- und Verbraucherschutzgesetze
verstoßen hätten. Nach Auffassung des Gerichts
waren die Klagen unschlüssig, weil durch den
klägerischen Vortrag nicht hinreichend plausibel
begründet war, dass der Wettbewerb durch die
behaupteten Absprachen unzulässig eingeschränkt
und damit gegen US-Recht verstoßen worden sei. Das
Gericht gewährte den Klägern die
Möglichkeit, ihre Klagen hinsichtlich eines begrenzten
Teils der ursprünglichen klägerischen Forderungen
zu überarbeiten. Im Juni 2020 haben die Kläger
einen zweiten Satz überarbeiteter Klageschriften
eingereicht, deren Abweisung die Beklagten im August 2020
beantragt haben. Im Oktober 2020 hat das Gericht dem Antrag
der Beklagten stattgegeben und die überarbeiteten
Klageschriften abschließend in Gänze abgewiesen.
Gegen diese Entscheidung können die Kläger
Rechtsmittel einlegen.
Im Februar 2020 hat das US District Court des Northern
District von Kalifornien einen Sammelklagevergleich zur
Beilegung zivilrechtlicher Forderungen betreffend rund 98
Tsd. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe der Marken Volkswagen,
Audi, Porsche und Bentley endgültig genehmigt.
Im Oktober 2020 wurden beim US District Court des
Northern District von Kalifornien drei Klagen eingereicht,
mit denen die Kläger jeweils im Namen einer
mutmaßlichen Klasse von US-Käufern und
US-Leasingnehmern bestimmter Porsche-Fahrzeuge mit
Benzinmotor handeln wollen. Bei den Beklagten handelt es
sich um die Volkswagen AG, Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG,
AUDI AG und Porsche Cars North America, Inc., wobei nicht
jede Gesellschaft in allen drei Fällen verklagt ist.
Laut den Klageschriften habe eine bestimmte in den
betroffenen Fahrzeugen angeblich eingesetzte Software
und/oder Hardware dazu geführt, dass der
tatsächliche Schadstoffausstoß und/oder
Kraftstoffverbrauch die im Zulassungsverfahren
festgestellten Vergleichswerte überschreite.
Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum
gegenüber den Ausführungen zur voraussichtlichen
Entwicklung des Volkswagen Konzerns im Geschäftsjahr
2020 in den Kapiteln "Prognosebericht" und "Risiko- und
Chancenbericht" - einschließlich des Abschnitts
"Rechtsrisiken" - des zusammengefassten Lageberichts im
Geschäftsbericht 2019 keine wesentlichen
Änderungen. Insbesondere liegen dem Vorstand der
Volkswagen AG basierend auf den vorhandenen und gewonnenen
Informationen nach wie vor keine belastbaren Erkenntnisse
oder Einschätzungen hinsichtlich der beschriebenen
Sachverhalte vor, die zu einer anderen Bewertung der damit
verbundenen Risiken führen würden.
Weitergehende Angaben zu den Schätzungen
hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu
Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der
Fälligkeit von Beträgen der Rückstellungen
und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den
Rechtsrisiken werden gemäß IAS 37.92 nicht
gemacht, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen
des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen.
Dieser Bericht enthält Aussagen zum künftigen
Geschäftsverlauf des Volkswagen Konzerns. Diesen
Aussagen liegen Annahmen zur Entwicklung der
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen
einzelner Länder und Wirtschaftsräume,
insbesondere für die Automobilbranche, zugrunde, die
wir auf Basis der uns vorliegenden Informationen getroffen
haben und die wir zurzeit als realistisch ansehen. Die
Einschätzungen sind mit Risiken behaftet und die
tatsächliche Entwicklung kann von der erwarteten
abweichen. Sollten sich wesentliche Parameter
bezüglich unserer wichtigsten Absatzmärkte
ändern oder sich wesentliche Veränderungen bei
den für den Volkswagen Konzern relevanten
Währungskursverhältnissen oder Rohstoffen ergeben
oder die tatsächlichen Auswirkungen der
Covid-19-Pandemie von dem in diesem Bericht unterstellten
Szenario abweichen, wird das unsere
Geschäftsentwicklung entsprechend beeinflussen.
Darüber hinaus kann es auch zu Abweichungen von der
voraussichtlichen Geschäftsentwicklung kommen, wenn
sich die im Geschäftsbericht 2019 dargestellten
Einschätzungen zu den Faktoren nachhaltiger
Wertsteigerung sowie zu Risiken und Chancen anders
entwickeln als derzeit von uns erwartet oder sich
zusätzliche Risiken beziehungsweise Chancen oder
sonstige den Geschäftsverlauf beeinflussende Faktoren
ergeben.
AusblickDer Vorstand des Volkswagen Konzerns geht davon aus,
dass das Wachstum der Weltwirtschaft 2020 infolge der
Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 eine negative
Wachstumsrate aufweisen wird. Risiken sehen wir
darüber hinaus weiterhin in protektionistischen
Tendenzen, Turbulenzen auf den Finanzmärkten sowie
strukturellen Defiziten in einzelnen Ländern. Zudem
werden die Wachstumsaussichten von anhaltenden
geopolitischen Spannungen und Konflikten belastet. Wir
gehen davon aus, dass sowohl die fortgeschrittenen
Volkswirtschaften als auch die Schwellenländer eine
deutlich rückläufige Wirtschaftsentwicklung
verzeichnen werden. Gleichwohl gehen wir von einer sich
fortsetzenden wirtschaftlichen Erholung im restlichen
Verlauf des Jahres 2020 aus.
Für die Entwicklung der Pkw-Märkte im Jahr
2020 haben wir aufgrund der Covid-19-Pandemie für
einzelne Regionen Szenarien entwickelt, die zum Beispiel
auch die aktuellen Erfahrungen aus der Entwicklung in China
berücksichtigen. Die Szenarien reflektieren die
zeitlich unterschiedliche geographische Ausbreitung der
Covid-19-Pandemie. Insgesamt gehen wir davon aus, dass das
weltweite Nachfragevolumen nach Neufahrzeugen im Jahr 2020
voraussichtlich zwischen 15 und 20 % unter dem des
Vorjahres liegen wird. In Westeuropa rechnen wir für
2020 mit einem Neuzulassungsvolumen von Pkw, das um rund 25
% unter dem Niveau des Vorjahres liegt. Nach dem
drastischen Rückgang zu Beginn des zweiten Quartals
kam es in den folgenden Monaten zu einer Erholung, bei der
zum Ende des Berichtszeitraums in einzelnen Monaten sogar
der Vorjahreswert erreicht wurde. Wir haben unterstellt,
dass es im vierten Quartal 2020 zu einer
Seitwärtsbewegung des Marktes kommt, bei der das
Vorjahresniveau merklich unterschritten wird. Auf den
Pkw-Märkten in Zentral- und Osteuropa legen wir - nach
dem Einbruch im zweiten und der Erholung im dritten Quartal
-für die letzten drei Monate des Jahres ebenfalls
einen Seitwärtstrend zugrunde, wobei das Vorjahr
signifikant verfehlt wird. Wir erwarten, dass die Zahl der
Verkäufe 2020 hier den Vorjahreswert voraussichtlich
um rund 20 % unterschreiten wird. Auf den Märkten
für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bis 6,35 t) in
Nordamerika rechnen wir für 2020 mit einem
Nachfragevolumen, das 20 bis 25 % unter dem Niveau des
Vorjahres liegt. Dabei gehen wir davon aus, dass nach dem
drastischen Rückgang zu Beginn des zweiten Quartals
und einer stetigen Erholung in den folgenden Monaten - bis
hin zur Erreichung des Vorjahresniveaus im September - im
letzten Quartal des Jahres 2020 eine erhebliche
Abschwächung des Marktes zu verzeichnen sein wird. Wir
erwarten, dass die Neuzulassungen von Pkw und leichten
Nutzfahrzeugen auf den südamerikanischen Märkten
2020 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um bis zu 35 %
sinken werden. Nach dem drastischen Rückgang im
zweiten und einer kräftigen Erholung im dritten
Quartal wird sich der Markt im vierten Quartal
voraussichtlich auf dem erreichten Niveau seitwärts
bewegen, wobei die Werte des Vorjahres nach wie vor nicht
wieder erreicht werden. Die Märkte für Pkw in der
Region Asien-Pazifik werden 2020 voraussichtlich zwischen
10 und 15 % unter dem Vorjahresniveau liegen. Nach dem sehr
starken Rückgang im ersten, der zügigen Erholung
im zweiten und dem Wiedererreichen der Vorjahreswerte im
dritten Quartal rechnen wir im letzten Quartal 2020 mit
einer Entwicklung moderat unter dem Vorjahresniveau.
Auch die Märkte für leichte Nutzfahrzeuge
werden sich im Jahr 2020 in den einzelnen Regionen
unterschiedlich entwickeln; insgesamt rechnen wir
Covid-19-bedingt für 2020 mit einer signifikant
sinkenden Nachfrage.
Wir erwarten für 2020, dass die Neuzulassungen
sowohl von mittelschweren und schweren Lkw mit einem
Gesamtgewicht von mehr als 6 t als auch von Bussen auf den
relevanten Märkten des Bereichs Nutzfahrzeuge stark
bis sehr stark unter denen von 2019 liegen.
Automobilbezogene Finanzdienstleistungen werden nach
unserer Einschätzung auch im Jahr 2020 eine hohe
Bedeutung für den weltweiten Fahrzeugabsatz haben.
Unsere Markenvielfalt, unsere Präsenz auf allen
wichtigen Märkten der Welt, die breite und gezielt
ergänzte Produktpalette sowie unsere Technologien und
unsere Dienstleistungen verschaffen uns weltweit eine gute
Position im Wettbewerb. Im Zuge der Transformation unseres
Kerngeschäfts positionieren wir die Konzernmarken noch
trennschärfer und optimieren unser Fahrzeug- und
Antriebsportfolio. Im Fokus stehen dabei vor allem die CO
2-Bilanz unserer Fahrzeugflotte und die
Konzentration auf die attraktivsten und
wachstumsstärksten Marktsegmente. Zusätzlich
arbeiten wir mit der fortlaufenden Entwicklung neuer
Technologien und unserer Baukästen daran, die Vorteile
unseres Mehrmarkenkonzerns noch gezielter zu nutzen.
Wir gehen davon aus, dass die Auslieferungen an Kunden
des Volkswagen Konzerns im Jahr 2020 in Folge der
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie deutlich unter dem Wert
des Vorjahres liegen werden.
Herausforderungen ergeben sich zudem insbesondere aus
der steigenden Wettbewerbsintensität, volatilen
Rohstoff- und Devisenmärkten sowie aus
verschärften emissionsbezogenen Anforderungen.
Wir erwarten, dass in Folge der Covid-19-Pandemie im
Jahr 2020 die Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns und
seiner Bereiche, mit Ausnahme des Konzernbereichs
Finanzdienstleistungen, deutlich unter dem Niveau des
Vorjahres liegen werden. Für das Operative Ergebnis
vor und inklusive Sondereinflüssen des Volkswagen
Konzerns und des Bereichs Pkw sowie für das Operative
Ergebnis des Bereichs Nutzfahrzeuge rechnen wir mit einem
gravierenden Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Im
Bereich Power Engineering und im Konzernbereich
Finanzdienstleistungen erwarten wir
geschäftsmodellbedingt für das Operative Ergebnis
im Jahr 2020 geringere Einflüsse aus der Pandemie.
Für den Bereich Power Engineering gehen wir von einem
gegenüber Vorjahr deutlich höheren Operativen
Verlust aus. Für den Konzernbereich
Finanzdienstleistungen rechnen wir mit Umsatzerlösen
auf dem Niveau des Vorjahres und einem Operativen Ergebnis
deutlich unter dem Vorjahreswert. Insgesamt erwarten wir
für den Volkswagen Konzern ein positives Operatives
Ergebnis vor und inklusive Sondereinflüssen im Jahr
2020.
Marken und GeschäftsfelderUMSATZERLÖSE UND OPERATIVES ERGEBNIS NACH MARKEN UND GESCHÄFTSFELDERNIm Zeitraum Januar bis September 2020 war das
Geschäft des Volkswagen Konzerns und seiner Marken
stark von der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt. In der
Folge ergaben sich konzernweit geringere Werte bei Absatz-,
Umsatz- und Ergebnis. Die Umsatzerlöse des Konzerns
gingen auf 155,5 (186,6) Mrd. € zurück. Das
Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen sank auf 2,4
(14,8) Mrd. €. Aus der Dieselthematik ergaben sich in
den ersten neun Monaten dieses Jahres Sondereinflüsse
in Höhe von - 0,7 (- 1,3) Mrd. €.
Die Marke Volkswagen Pkw setzte im Berichtszeitraum 1,9
(2,8) Mio. Fahrzeuge ab; ein Minus von 31,1 % im Vergleich
zum Vorjahr. Der im Vorjahr eingeführte T-Cross konnte
entgegen dem Trend Zuwächse verzeichnen, auch der neue
Atlas Cross Sport war sehr beliebt. Mit 47,2 Mrd. €
waren die Umsatzerlöse um 27,9 % niedriger als ein
Jahr zuvor. Das Operative Ergebnis vor
Sondereinflüssen gab auf - 1,0 (3,2) Mrd. € nach.
Die Belastungen aus dem Volumenrückgang infolge der
Covid-19-Pandemie sowie aus der Wechselkursentwicklung
konnten nicht durch geringere Fixkosten und eine
verbesserte Preispositionierung kompensiert werden. Aus der
Dieselthematik ergaben sich im Berichtszeitraum
Sondereinflüsse in Höhe von - 0,6 (- 0,7) Mrd.
€.
Der Absatz der Marke Audi verringerte sich in den ersten
neun Monaten 2020 auf weltweit 682 (900) Tsd. Fahrzeuge.
Über das chinesische Joint Venture FAW-Volkswagen
wurden weitere 475 (430) Tsd. Audi Fahrzeuge
veräußert. Die Modelle Q3, A6 und e-tron
verzeichneten eine steigende Nachfrage. Die
Umsatzerlöse gingen auf 33,3 (41,3) Mrd. €
zurück. Infolge des Volumenrückgangs, der
Belastungen aus der Bewertung von bestimmten Derivaten
sowie negativer Währungseffekte und gestiegener
Verkaufshilfen verringerte sich das Operative Ergebnis (im
laufenden Jahr vor Sondereinflüssen) auf 0,2 (3,2)
Mrd. €. Reduzierte Fix- und Entwicklungskosten und der
Entkonsolidierungseffekt aus dem Verkauf der Autonomous
Intelligent Driving GmbH (AID) wirkten positiv. Im
Berichtszeitraum ergaben sich aus der Dieselthematik
Sondereinflüsse in Höhe von - 0,1 Mrd. €. In
den Finanzkennzahlen der Marke Audi sind die Marken
Lamborghini und Ducati enthalten. Ducati setzte in den
ersten drei Quartalen 34.160 (42.506) Motorräder ab.
Der Absatz der Marke SKODA war im Zeitraum Januar bis
September dieses Jahres mit 596 Tsd. Fahrzeugen um 25,9 %
geringer als ein Jahr zuvor. Besonders beliebt bei den
Kunden waren die neuen Modelle Scala, Kamiq und Octavia
Combi. Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 12,0 (14,8)
Mrd. €, das Operative Ergebnis ging auf 469 (1.175)
Mio. € zurück. Belastungen aus dem
Covid-19-bedingten Volumenrückgang, aus der
Wechselkursentwicklung sowie aus emissionsbezogenen
Aufwendungen standen reduzierten Fix- und
Entwicklungskosten sowie Produktkostenoptimierungen
gegenüber.
Im Berichtszeitraum setzte die Marke SEAT 319 Tsd.
Fahrzeuge ab; das waren 38,3 % weniger als im Vorjahr. Der
für Audi gefertigte A1 ist darin enthalten. Stark
nachgefragt wurden die SUV-Modelle Arona und Ateca sowie
der Leon. Die Umsatzerlöse fielen mit 6,0 Mrd. €
um 31,5 % geringer aus als ein Jahr zuvor. Vor allem der
pandemiebedingte Volumenrückgang führte dazu,
dass das Operative Ergebnis auf -290 (248) Mio. €
sank. Auch emissionsbezogene Aufwendungen wirkten
belastend.
Der Absatz der Marke Bentley war in den ersten neun
Monaten 2020 mit 7.610 (7.224) Fahrzeugen höher als
2019. Die Umsatzerlöse stiegen volumenbedingt auf
1.397 (1.306) Mio. €. Das Operative Ergebnis ging auf
- 52 (65) Mio. € zurück, was im Wesentlichen auf
höhere Abschreibungen, Einmalaufwendungen für
Restrukturierungsmaßnahmen sowie Wechselkurseffekte
zurückzuführen war.
BERICHTSSTRUKTUR DES VOLKSWAGEN KONZERNSscrollen
Porsche Automobile erzielte im Berichtszeitraum einen
Absatz von weltweit 181 Tsd. Fahrzeugen; damit wurde der
Vergleichswert des Vorjahres um 11,6 % verfehlt. Die
Umsatzerlöse lagen bei 17,5 (18,7) Mrd. €. Das
Operative Ergebnis (im Vorjahr vor Sondereinflüssen)
gab auf 1,9 (3,2) Mrd. € nach; mit 10,8 % konnte
jedoch eine zweistellige Umsatzrendite erzielt werden. Der
Rückgang im Operativen Ergebnis resultierte neben dem
geringeren Fahrzeugabsatz aus Kostensteigerungen,
insbesondere für Digitalisierung und Elektrifizierung.
Auch die Währungskursentwicklung wirkte negativ.
Im Zeitraum Januar bis September 2020 ging der Absatz
von Volkswagen Nutzfahrzeuge auf weltweit 250 (344) Tsd.
Fahrzeuge zurück. Die Umsatzerlöse lagen bei 6,7
Mrd. €; ein Minus von 23,8 % im Vergleich zum Vorjahr.
Das Operative Ergebnis sank infolge des
Volumenrückgangs und der ab diesem Jahr geltenden CO
2-Lenkungsabgaben auf -362 (497) Mio. €.
Zudem belasteten höhere Vorleistungen und
Abschreibungen für neue Produkte,
Fixkostensteigerungen sowie ungünstigere Wechselkurse
das Ergebnis. Produktkostenoptimierungen und Mixeffekte
wirkten hingegen positiv.
Scania Vehicles and Services verzeichnete in den ersten
neun Monaten 2020 einen Absatz von 49 (76) Tsd. Fahrzeugen.
Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 8,1 (10,4) Mrd.
€. Das Operative Ergebnis von Scania Vehicles and
Services verringerte sich auf 419 (1.209) Mio. €.
Mixverbesserungen sowie geringere Fix- und
Entwicklungskosten konnten Belastungen aus geringeren
Volumina und negativen Wechselkurseffekten nicht
kompensieren.
MAN Nutzfahrzeuge setzte Berichtszeitraum 80 Tsd.
Einheiten ab; das waren 23,4 % weniger als ein Jahr zuvor.
Die Umsatzerlöse gingen auf 7,5 (9,2) Mrd. €
zurück. Das Operative Ergebnis verfehlte mit -461
(297) Mio. € den Vorjahreswert, was im Wesentlichen
aus dem Volumenrückgang bei Neufahrzeugen, einem
schwierigen Gebrauchtfahrzeuggeschäft sowie Kosten im
Zusammenhang mit der Einführung der neuen
Lkw-Generation resultierte.
Power Engineering erwirtschaftete in den ersten drei
Quartalen 2020 Umsatzerlöse in Höhe von 2,7 (2,9)
Mrd. €. Das Operative Ergebnis gab volumenbedingt auf
66 (91) Mio. € nach, auch die
Währungskursentwicklung belastete das Ergebnis.
Kostensenkungen und Mixeffekte wirkten positiv.
WESENTLICHE ZAHLEN NACH MARKEN UND GESCHÄFTSFELDERN VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBERscrollen
1 Porsche (einschließlich
Finanzdienstleistungen): Umsatz 19.406 (20.490) Mio.
€, Operatives Ergebnis vor Sondereinflüssen 2.011
(3.346) Mio. €.
Im Zeitraum Januar bis September 2020 lag die Zahl der
im Finanzierungs-, Leasing-, Service- und
Versicherungsgeschäft der Volkswagen
Finanzdienstleistungen neu abgeschlossenen Verträge
bei 5,7 (6,3) Mio. (-9,1 %). Bei gleichgebliebenen
Vergabegrundsätzen nahm die Penetrationsrate als
Anteil der geleasten oder finanzierten Fahrzeuge am
relevanten Auslieferungsvolumen des Konzerns auf 35,9
(34,5) % zu, da die Auslieferungen des Konzerns im
Vergleich zu den Vertragsabschlüssen
überproportional sanken. Der Gesamtvertragsbestand
belief sich am 30. September 2020 auf 21,6 Mio. Kontrakte;
am Jahresende 2019 waren es 21,5 Mio. Kontrakte. Im Bereich
Kundenfinanzierung/Leasing lag der Vertragsbestand bei 11,3
(11,2) Mio. Kontrakten, im Bereich Service/ Versicherungen
waren es 10,4 (10,3) Mio. Kontrakte. Die Volkswagen Bank
verzeichnete am Ende des Berichtszeitraums 1,4 (1,4) Mio.
Einlagenkonten im Bestand. Das Operative Ergebnis sank in
den ersten neun Monaten 2020 risikokostenbedingt auf 1,6
(2,0) Mrd. €.
ABSATZ UND UMSATZERLÖSE NACH MÄRKTENIn der Region Europa/Übrige Märkte setzte der
Volkswagen Konzern im Berichtszeitraum mit 2,7 Mio.
Fahrzeugen 24,9 % weniger Einheiten ab als im Vorjahr. Die
Covid-19-Pandemie wirkte sich insbesondere ab dem Ende des
ersten Quartals negativ auf das Geschäft aus. Die
Umsatzerlöse verringerten sich aufgrund der gesunkenen
Nachfrage auf 93,8 (113,9) Mrd. €. Zudem wirkten
Wechselkurseffekte negativ, Mixeffekte positiv.
Auf den Märkten Nordamerikas traten die negativen
Effekte aus der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit
zeitlicher Verzögerung mit Beginn des zweiten Quartals
ein. Dort ging der Absatz des Volkswagen Konzerns im
Zeitraum Januar bis September 2020 um 31,5 % auf 505 Tsd.
Fahrzeuge zurück. Die Umsatzerlöse gaben auf 25,8
(32,9) Mrd. € nach.
Der Absatz in Südamerika lag in den ersten neun
Monaten dieses Jahres bei 322 (445) Tsd. Fahrzeugen. Die
Covid-19-Pandemie belastete vor allem im zweiten und
dritten Quartal die Nachfrage. Der Volumenrückgang und
eine ungünstige Wechselkursentwicklung führten
dazu, dass die Umsatzerlöse auf 5,9 (8,4) Mrd. €
sanken.
Nachdem die Covid-19-Pandemie zu Jahresbeginn zuerst die
Region Asien-Pazifik betroffen hatte, legte die Nachfrage
im Jahresverlauf wieder zu. Im Berichtszeitraum belief sich
der Absatz des Volkswagen Konzerns - einschließlich
der chinesischen Gemeinschaftsunternehmen - auf 2,8 (3,2)
Mio. Fahrzeuge. Die Umsatzerlöse sanken volumen- und
wechselkursbedingt auf 30,4 (31,3) Mrd. €. Die
Umsatzerlöse unserer chinesischen Joint Ventures sind
nicht enthalten, da diese At Equity konsolidiert werden.
In den ersten drei Quartalen 2020 belasteten
Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von
Umsatzerlösen in Fremdwährung die
Umsatzerlöse des Volkswagen Konzerns mit - 0,5 (+ 0,1)
Mrd. €.
WESENTLICHE ZAHLEN NACH MÄRKTEN VOM 1. JANUAR BIS 30. SEPTEMBERscrollen
Konzern-Zwischenabschluss (Kurzfassung)Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 30. Septemberscrollen
1 Inklusive Zuordnung der Konsolidierung
zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen.
Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis 30. Septemberscrollen
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Juli bis 30. Septemberscrollen
1 Inklusive Zuordnung der Konsolidierung
zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen.
Gesamtergebnisrechnung vom 1. Juli bis 30. Septemberscrollen
Bilanz zum 30. September 2020 und zum 31. Dezember 2019scrollen
Eigenkapitalentwicklungscrollen
scrollen
1 Die Volkswagen AG verzeichnete aus dem im Juni
2020 begebenen Hybridkapital einen Zugang von liquiden
Mitteln in Höhe von 3.000 Mio. € abzüglich
Kapitalbeschaffungskosten in Höhe von 16 Mio. €.
Hinzu kamen zahlungsunwirksame Effekte aus der Abgrenzung
von Steuern in Höhe von 5 Mio. €. Das
Hybridkapital ist als gewährtes Eigenkapital zu
klassifizieren.
Kapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 30. Septemberscrollen
1 Inklusive Zuordnung der Konsolidierung
zwischen den Konzernbereichen Automobile und
Finanzdienstleistungen.
Die Kapitalflussrechnung wird in der Anhangangabe zur
Kapitalflussrechnung erläutert.
AnhangRechnungslegung nach International Financial Reporting Standards (IFRS)Die Volkswagen AG hat gemäß der Verordnung
1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates
ihren Konzernabschluss für das Jahr 2019 nach den
durch die Europäische Union übernommenen
internationalen Rechnungslegungsstandards, den
International Financial Reporting Standards (IFRS),
erstellt. Dementsprechend wurde auch dieser
Konzern-Zwischenabschluss zum 30. September 2020 in
Übereinstimmung mit IAS 34 (Zwischenberichterstattung)
erstellt und enthält einen gegenüber dem
Konzernabschluss verkürzten Berichtsumfang.
Alle Beträge sind jeweils für sich
kaufmännisch gerundet; das kann bei der Addition zu
geringfügigen Abweichungen führen.
Zusätzlich zu den berichtspflichtigen Segmenten
werden im verkürzten Konzern-Zwischenabschluss neben
der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der
Kapitalflussrechnung für den Volkswagen Konzern zu
Erläuterungszwecken die Konzernbereiche Automobile und
Finanzdienstleistungen dargestellt. Diese stellen keine
Pflichtangaben nach IFRS dar. Die Eliminierung der
konzerninternen Beziehungen zwischen den Konzernbereichen
Automobile und Finanzdienstleistungen sind dem
Konzernbereich Automobile zugeordnet.
Der vorliegende Konzern-Zwischenabschluss wurde einer
prüferischen Durchsicht im Sinne des § 115 WpHG
unterzogen.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Volkswagen AG hat alle von der EU übernommenen
und ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwendenden
Rechnungslegungsnormen umgesetzt.
SONSTIGE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENFür den vorliegenden Konzern-Zwischenabschluss
wurde ein Abzinsungssatz für
Pensionsrückstellungen im Inland in Höhe von 0,9
% (31. Dezember 2019: 1,1 %) verwendet.
Die Ermittlung des Ertragsteueraufwands für den
Konzern-Zwischenabschluss erfolgt gemäß IAS 34
(Zwischenberichterstattung) auf Basis des
durchschnittlichen jährlichen Steuersatzes, der
für das gesamte Geschäftsjahr erwartet wird.
Im Übrigen werden bei der Aufstellung des
Konzern-Zwischenabschlusses und der Ermittlung der
Vergleichszahlen für das Vorjahr grundsätzlich
dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie
Konsolidierungsgrundsätze wie im Konzernabschluss 2019
angewandt. Eine detaillierte Beschreibung dieser Methoden
ist im Anhang des Konzernabschlusses 2019 unter der Angabe
"Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze"
veröffentlicht.
Darüber hinaus sind die Auswirkungen neuer
Standards unter der Angabe "Nicht angewendete neue
beziehungsweise geänderte IFRS" näher
beschrieben. Der Konzernabschluss 2019 ist auch im Internet
unter www.volkswagenag.com/de/InvestorRelations.html
abrufbar.
Wesentliche EreignisseAm 18. September 2015 veröffentlichte die
US-amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental
Protection Agency, EPA) eine "Notice of Violation" und gab
öffentlich bekannt, dass bei Abgastests an bestimmten
Fahrzeugen mit 2,0 l Dieselmotoren des Volkswagen Konzerns
in den USA Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid (NO
x)-Emissionen festgestellt wurden. Danach
erfolgten weitere Meldungen zum Umfang der Dieselthematik.
Detaillierte Erläuterungen finden sich im
Konzernabschluss 2019 unter der Angabe "Wesentliche
Ereignisse".
In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2020
waren in diesem Zusammenhang zusätzliche Aufwendungen
im Wesentlichen für Rechtsrisiken in Höhe von 0,7
Mrd. € zu erfassen.
Darüber hinaus liegen dem Vorstand der Volkswagen
AG basierend auf den vorhandenen und gewonnenen
Informationen nach wie vor keine belastbaren Erkenntnisse
oder Einschätzungen hinsichtlich des Sachverhalts vor,
die zu einer anderen Bewertung der damit verbundenen
Risiken führen würden.
Weitere Angaben zu den Rechtsstreitigkeiten im
Zusammenhang mit der Dieselthematik finden sich unter der
Angabe "Rechtsstreitigkeiten".
Die Covid-19-Pandemie hat sich aufgrund des weltweiten
Nachfragerückgangs sowie der teilweise noch
andauernden Produktionsunterbrechungen negativ auf die
Finanz- und Ertragslage des Volkswagen Konzerns in den
ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2020
ausgewirkt.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde zum 30. September
2020 die Werthaltigkeit von Vermögenswerten,
insbesondere der Geschäfts- und Firmenwerte,
Markennamen, aktivierten Entwicklungskosten und Sachanlagen
überprüft. Da Volkswagen bei der Pandemie derzeit
von einem vorübergehenden Ereignis ausgeht, durch das
die langfristige Geschäftsentwicklung des Konzerns
nicht nachhaltig negativ beeinflusst wird, wurden dazu die
Jahre 2020 bis 2024 der letztjährigen Impairmenttests
an aktuelle Erwartungen hinsichtlich der
Gesamtmarktentwicklungen und den daraus abgeleiteten
Absatzschätzungen angepasst. Zu den erwarteten
Entwicklungen der weltweiten Automobilmärkte wird auf
die Ausführungen im Zwischenlagebericht verwiesen. Des
Weiteren wurden die Kapitalkostensätze (WACC) auf den
30. September 2020 sowie einzelne Bewertungsparameter
für finanzielle Vermögenswerte angepasst.
Insgesamt haben sich aus der Überprüfung keine
wesentlichen zusätzlichen
außerplanmäßigen Wertminderungen von
Vermögenswerten ergeben.
Durch die Turbulenzen auf den Rohstoff- und
Kapitalmärkten waren vor allem im Zusammenhang mit der
Bilanzierung von Derivaten, die nicht im Hedge Accounting
abgebildet werden, sowie der Bewertung von
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
innerhalb des Sonstigen betrieblichen Ergebnisses
Aufwendungen in Höhe von 1,0 Mrd. € (Vorjahr:
Ertrag 0,2 Mrd. €) zu erfassen.
Volkswagen hat am 12. Juli 2019 bekanntgegeben, zusammen
mit der Ford Motor Company (Ford) in das an der Entwicklung
eines Systems für das autonome Fahren arbeitende
Unternehmen Argo AI zu investieren. Dies erfolgt zum einen
durch die auf mehrere Jahre verteilte Bereitstellung von
finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 1,0 Mrd.
USD und zum anderen, indem Volkswagen seine
vollkonsolidierte Tochtergesellschaft Autonomous
Intelligent Driving (AID) einbrachte. Darüber hinaus
hat Volkswagen für einen Kaufpreis von 500 Mio. USD,
zahlbar in drei gleichen Jahresraten, von Ford bestehende
Anteile an Argo AI erworben. Der Vollzug der Transaktion
einschließlich der Einbringung der AID erfolgte zum
1. Juni 2020. Aus der Einbringung der AID in die Argo AI
zum Zeitwert ergab sich unter Berücksichtigung einer
anteiligen Ergebniseliminierung ein nicht
liquiditätswirksamer Ertrag im Sonstigen betrieblichen
Ergebnis von 0,8 Mrd. €. Die Argo AI wird als
Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den
Konzernabschluss einbezogen.
Am 28. Februar 2020 gab die Volkswagen AG bekannt, ihre
Beteiligung an der AUDI AG von rund 99,64 % auf 100 %
aufstocken zu wollen. Die Durchführung eines
aktienrechtlichen Squeeze-out wurde auf der
Hauptversammlung der AUDI AG am 31. Juli 2020 beschlossen.
Mit Beschlussfassung war der Barwert des gewährten
Andienungsrechts von rund 0,2 Mrd. € erfolgsneutral
als kurzfristige Verbindlichkeit zu erfassen. Entsprechend
reduzierten sich die Minderheitenanteile am Eigenkapital
des Volkswagen Konzerns und die Gewinnrücklagen der
Aktionäre der Volkswagen AG. Dieser Beschluss wird mit
Eintragung ins Handelsregister wirksam.
KonzernkreisNeben der Volkswagen AG, die ihren Sitz in Wolfsburg hat
und beim Amtsgericht Braunschweig unter HRB 100484
eingetragen ist, werden in den Konzernabschluss alle
wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen
einschließlich strukturierter Unternehmen einbezogen,
die die Volkswagen AG unmittelbar oder mittelbar
beherrscht. Dies ist der Fall, wenn die Volkswagen AG
unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt
aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über
das potenzielle Tochterunternehmen besitzt, an positiven
oder negativen variablen Rückflüssen aus dem
potenziellen Tochterunternehmen partizipiert und diese
Rückflüsse beeinflussen kann.
Erläuterungen zum Konzern-Zwischenabschluss1. UmsatzerlöseSTRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS 1. - 3. QUARTAL 2019scrollen
scrollen
STRUKTUR DER UMSATZERLÖSE DES KONZERNS 1. - 3. QUARTAL 2020scrollen
scrollen
Die Sonstigen Umsatzerlöse umfassen unter anderem
Erlöse aus Werkstattleistungen sowie Lizenzeinnahmen.
2. Kosten der UmsatzerlöseIn den Kosten der Umsatzerlöse sind die dem
Finanzdienstleistungsgeschäft zuzuordnenden
Zinsaufwendungen in Höhe von 1.763 Mio. €
(Vorjahr: 2.032 Mio. €) enthalten.
Darüber hinaus werden in den Kosten der
Umsatzerlöse neben den planmäßigen auch
außerplanmäßige Abschreibungen auf
aktivierte Entwicklungskosten, Sachanlagen und Vermietete
Vermögenswerte berücksichtigt. Die auf Basis
aktualisierter Wertminderungstests ermittelten
außerplanmäßigen Abschreibungen belaufen
sich auf insgesamt 704 Mio. € (Vorjahr: 858 Mio.
€). Die Basis zur Berechnung der
außerplanmäßigen Abschreibungen bildet der
Nutzungswert.
3. Forschungs- und Entwicklungskostenscrollen
4. Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich
aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der
Volkswagen AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl
der sich während des Berichtszeitraums in Umlauf
befindenden Stamm- und Vorzugsaktien. Da im
Berichtszeitraum keine Sachverhalte Vorlagen, aus denen
Verwässerungseffekte auf die Anzahl der Aktien
resultierten, entspricht das verwässerte Ergebnis je
Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie.
Gemäß § 27 Abs. 2 Ziffer 1 der Satzung
der Volkswagen AG steht jeder Vorzugsaktie im Verlustfall
ein Vorzugsgewinnanteil von 0,11 € zu. Dieser
Vorzugsgewinnanteil wäre in Folgeperioden
nachzuzahlen, sofern es zu keiner
Dividendenausschüttung für das laufende
Geschäftsjahr kommen sollte, und ist somit bei der
Ermittlung des Ergebnisses je Aktie im jeweiligen
Verlustjahr zu berücksichtigen. Eine
Berücksichtigung der Verteilung weiterer Gewinnanteile
erfolgt gemäß § 27 Abs. 2 Ziffern 2 und 3
der Satzung der Volkswagen AG. Bei einem den
Aktionären der Volkswagen AG zuzurechnenden positiven
Ergebnis nach Steuern steht jeder Vorzugsaktie
grundsätzlich eine um 0,06 € höhere
Dividende als der Stammaktie zu.
scrollen
5. Langfristige VermögenswerteENTWICKLUNG AUSGEWÄHLTER LANGFRISTIGER VERMÖGENSWERTE VOM 1. JANUAR BIS ZUM 30. SEPTEMBER 2020scrollen
6. Vorrätescrollen
Im Berichtszeitraum waren keine wesentlichen
Wertminderungen und Zuschreibungen auf Vorräte
vorzunehmen.
7. Kurzfristige sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswertescrollen
Das Operative Ergebnis wurde im Zeitraum vom 1. Januar
bis zum 30. September 2020 mit 929 Mio. € (Vorjahr:
592 Mio. €) aus Wertminderungen und Zuschreibungen auf
finanzielle Vermögenswerte belastet.
8. EigenkapitalIm Juni 2020 hat die Volkswagen AG über eine
Tochtergesellschaft, die Volkswagen International Finance
N.V., Amsterdam, Niederlande, (Emittentin) eine nicht
besicherte, nachrangige Hybridanleihe mit einem
Nominalvolumen in Höhe von 3,0 Mrd. € emittiert.
Die Hybridanleihe hat eine unbefristete Laufzeit und wurde
in zwei durch die Emittentin kündbaren Tranchen
begeben. Die erste Tranche (1,5 Mrd. € mit einem Kupon
von 3,500 %) ist erstmals nach 5 Jahren, die zweite Tranche
(1,5 Mrd. € mit einem Kupon von 3,875 %) nach 9 Jahren
kündbar. Nach IAS 32 ist die Hybridanleihe
vollständig als Eigenkapital zu klassifizieren. Das
aufgenommene Kapital wurde um Kapitalbeschaffungskosten
reduziert und unter Berücksichtigung von latenten
Steuern in das Eigenkapital eingestellt. Die zu leistenden
Zinszahlungen an die Anleiheinhaber werden direkt im
Eigenkapital erfasst.
Das Gezeichnete Kapital setzt sich aus 295.089.818
nennwertlosen Stammaktien und 206.205.445 nennwertlosen
Vorzugsaktien zusammen und beträgt 1.283 Mio. €
(Vorjahr: 1.283 Mio. €).
Auf der Hauptversammlung der Volkswagen AG am 30.
September 2020 wurde eine Dividende in Höhe von 2.419
Mio. € (Vorjahr: 2.419 Mio. €) beschlossen. Davon
entfielen 1.416 Mio. € (Vorjahr: 1.416 Mio. €)
auf Stammaktien und 1.002 Mio. € (Vorjahr: 1.002 Mio.
€) auf Vorzugsaktien. Die Auszahlung der Dividende
erfolgte im Oktober 2020.
Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern (nicht
beherrschende Anteile) am Eigenkapital entfallen im
Wesentlichen auf die TRATON GROUP.
Am 28. Februar 2020 gab die Volkswagen AG bekannt, ihre
Beteiligung an der AUDI AG von rund 99,64 % auf 100 %
aufstocken zu wollen. Die Durchführung eines
aktienrechtlichen Squeeze-out wurde auf der
Hauptversammlung der AUDI AG am 31. Juli 2020 beschlossen
(siehe Angabe "Wesentliche Ereignisse").
9. Langfristige Finanzschuldenscrollen
10. Kurzfristige Finanzschuldenscrollen
11. Angaben zum Fair ValueDie Prinzipien und Methoden zur Fair Value Bewertung
sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert. Detaillierte Erläuterungen zu den
Bewertungsprinzipien und -methoden finden sich im
Konzernabschluss 2019 unter der Angabe "Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze"".
Der Fair Value entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder
Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird
der Fair Value mittels finanzmathematischer Methoden, zum
Beispiel durch die Diskontierung der zukünftigen
Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz oder durch die
Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, ermittelt.
Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten
finanziellen Vermögenswerte und Schulden umfassen
derivative Finanzinstrumente, die nicht nach den Regelungen
des Hedge Accounting bilanziert werden. Hierzu zählen
im Wesentlichen Warentermingeschäfte,
Devisentermingeschäfte auf Warentermingeschäfte
sowie in bestimmten Fällen Zinsswaps,
Währungsswaps und Zins-/Währungsswaps. Zum
anderen werden die sonstigen Beteiligungen
(grundsätzlich Anteile mit einer Beteiligungsquote von
weniger als 20 %) an Personengesellschaften
(Fremdkapitalinstrumente), Forderungen aus
Kundenfinanzierung, deren Rückflüsse nicht nur
Zins- und Tilgungszahlungen beinhalten, sowie finanzielle
Vermögenswerte, die im Rahmen von vom Volkswagen
Konzern beherrschten Spezialfonds gehalten werden,
erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Die derivativen
Finanzinstrumente in Sicherungsbeziehungen (Derivate im
Hedge Accounting) werden in Abhängigkeit des zu Grunde
liegenden Grundgeschäfts entweder erfolgsneutral oder
erfolgswirksam zum Fair Value bewertet.
Zu den erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten
finanziellen Vermögenswerten gehören sonstige
Beteiligungen (grundsätzlich Anteile mit einer
Beteiligungsquote von weniger als 20 %) an
Kapitalgesellschaften (Eigenkapitalinstrumente) und Aktien,
für die der Volkswagen Konzern in der Regel das
Wahlrecht zur erfolgsneutralen Bewertung zum Fair Value in
Anspruch nimmt, sowie Wertpapiere
(Fremdkapitalinstrumente), deren Zahlungsströme
ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen umfassen
und die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten
werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der
vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf
finanzieller Vermögenswerte besteht. Im Rahmen der
erfolgsneutralen Bewertung werden die Änderungen des
Fair Value nach Berücksichtigung latenter Steuern im
Eigenkapital erfasst. Im Falle von Wertpapieren
(Fremdkapitalinstrumente) werden Wertberichtigungen
unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Ermittlung des Fair Value wird anhand einheitlicher
Bewertungsmethoden sowie Bewertungsparameter vorgenommen.
Die Durchführung der Fair Value Bewertung bei
Finanzinstrumenten der Stufe 2 und Stufe 3 wird auf Basis
zentraler Vorgaben in den einzelnen Konzernbereichen
durchgeführt.
ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTEDie nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der
Bilanzposten zu den Klassen von Finanzinstrumenten,
aufgeteilt nach Buchwerten und Fair Values der
Finanzinstrumente.
Der Fair Value der zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente, wie
Forderungen und Verbindlichkeiten, wird durch die Abzinsung
unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und
laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt. Aus
Wesentlichkeitsgründen wird grundsätzlich der
Fair Value für kurzfristige Bilanzposten dem
Bilanzwert gleichgesetzt.
Die für den Fair Value der Forderungen
maßgeblichen Risikovariablen sind risikoadjustierte
Zinssätze.
ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE ZUM 31. DEZEMBER 2019scrollen
ÜBERLEITUNG DER BILANZPOSTEN ZU DEN KLASSEN DER FINANZINSTRUMENTE ZUM 30. SEPTEMBER 2020scrollen
Die Leasingforderungen haben einen Buchwert von 51,9
Mrd. € (Vorjahr: 53,9 Mrd. €) und einen Fair
Value von 52,9 Mrd. € (Vorjahr: 55,0 Mrd. €).
Folgende Tabellen zeigen eine Übersicht der zum
Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerte und
Schulden:
ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN NACH STUFENscrollen
scrollen
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE IN SICHERUNGSBEZIEHUNGEN NACH STUFENscrollen
scrollen
Die Zuordnung der Fair Values in die drei Stufen der
Fair Value Hierarchie richtet sich nach der
Verfügbarkeit beobachtbarer Marktpreise. In Stufe 1
werden Fair Values von Finanzinstrumenten gezeigt, für
die ein Preis direkt auf einem aktiven Markt ermittelt
werden kann. Darunter fallen zum Beispiel Wertpapiere und
zum Fair Value bewertete sonstige Beteiligungen. Fair
Values in Stufe 2, beispielsweise bei Derivaten, werden auf
Basis von Marktdaten gemäß marktbezogener
Bewertungsverfahren ermittelt. Hierbei werden insbesondere
Währungskurse, Zinskurven sowie Rohstoffpreise
verwendet, welche an den entsprechenden Märkten
beobachtbar sind und über Preisserviceagenturen
bezogen werden. Fair Values der Stufe 3 errechnen sich
über Bewertungsverfahren, bei denen nicht direkt auf
dem aktiven Markt beobachtbare Faktoren einbezogen werden.
Im Volkswagen Konzern sind der Stufe 3 langfristige
Warentermingeschäfte zugeordnet, da für die
Bewertung die am Markt vorhandenen Kurse extrapoliert
werden müssen. Die Extrapolation erfolgt auf Basis von
beobachtbaren Inputfaktoren für die unterschiedlichen
Rohstoffe, welche über Preisserviceagenturen bezogen
werden. Des Weiteren werden in der Stufe 3 Optionen auf
Eigenkapitalinstrumente und Restwertsicherungsmodelle,
Forderungen aus Kundenfinanzierung sowie
Fahrzeugfinanzierungsprogramme gezeigt. Für die
Bewertung der Eigenkapitalinstrumente werden dabei
insbesondere die jeweiligen Unternehmensplanungen sowie
unternehmensindividuelle Diskontzinssätze verwendet.
Wesentlicher Inputfaktor zur Bestimmung des Fair Value
für die Restwertsicherungsmodelle sind Prognosen sowie
Schätzungen von Gebrauchtwagenrestwerten der
entsprechenden Modelle. Zur Bewertung der
Fahrzeugfinanzierungsprogramme wird insbesondere der
entsprechende Fahrzeugpreis berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine zusammenfassende
Übersicht der Entwicklung der zum Fair Value
bewerteten Bilanzposten in der Stufe 3:
ENTWICKLUNG DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN BILANZPOSTEN BASIEREND AUF STUFE 3scrollen
scrollen
Die Umgliederungen zwischen den Stufen der Fair Value
Hierarchie werden zu den jeweiligen Berichtsstichtagen
berücksichtigt. Die Umgliederungen aus Stufe 3 in
Stufe 2 beinhalten Warentermingeschäfte, für die
aufgrund der abnehmenden Restlaufzeit beobachtbare
Marktkurse zur Bewertung zur Verfügung stehen, sodass
keine Extrapolation mehr notwendig ist. Es gab keine
Verschiebungen zwischen weiteren Stufen der Fair Value
Hierarchie.
Für den Fair Value der Warentermingeschäfte
ist der Rohstoffpreis die wesentliche Risikovariable.
Mittels Sensitivitätsanalyse wird der Effekt von
Änderungen des Rohstoffpreises auf das Ergebnis nach
Ertragsteuern und das Eigenkapital dargestellt.
Wenn die Rohstoffpreise der der Stufe 3 zugeordneten
Warentermingeschäfte zum 30. September 2020 um 10 %
höher (niedriger) gewesen wären, wäre das
Ergebnis nach Ertragsteuern um 242 Mio. € (Vorjahr:
170 Mio. €) höher (niedriger) ausgefallen. Auf
das Eigenkapital ergeben sich keine Effekte.
Die für die Bewertung der vom Unternehmen
gehaltenen Optionen auf Eigenkapitalinstrumente
maßgebliche Risikovariable ist der jeweilige
Unternehmenswert. Mittels einer Sensitivitätsanalyse
werden Effekte aus einer Änderung der Risikovariablen
auf das Ergebnis nach Ertragsteuern dargestellt.
Wenn die unterstellten Unternehmenswerte zum 30.
September 2020 um 10 % höher gewesen wären,
wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 3 Mio. €
(Vorjahr: 2 Mio. €) höher ausgefallen. Wenn die
unterstellten Unternehmenswerte zum 30. September 2020 um
10 % niedriger gewesen wären, wäre das Ergebnis
nach Ertragsteuern um 3 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio.
€) niedriger ausgefallen.
Restwertrisiken resultieren aus
Absicherungsvereinbarungen mit dem Handel, wonach im Rahmen
von Rückkaufverpflichtungen aus abgeschlossenen
Leasingverträgen entstehende Ergebnisauswirkungen aus
marktbedingten Schwankungen der Restwerte teilweise vom
Volkswagen Konzern getragen werden.
Für den Fair Value der Optionen aus Restwertrisiken
sind die Marktpreise von Gebrauchtwagen die wesentliche
Risikovariable. Mittels Sensitivitätsanalyse werden
die Auswirkungen von Änderungen der
Gebrauchtwagenpreise auf das Ergebnis nach Ertragsteuern
quantifiziert.
Wenn die Gebrauchtwagenpreise der im
Restwertsicherungsmodell enthaltenen Fahrzeuge zum 30.
September 2020 um 10 % höher gewesen wären,
wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 383 Mio.
€ (Vorjahr: 320 Mio. €) höher ausgefallen.
Wenn die Gebrauchtwagenpreise der im
Restwertsicherungsmodell enthaltenen Fahrzeuge zum 30.
September 2020 um 10 % niedriger gewesen wären,
wäre das Ergebnis nach Ertragsteuern um 400 Mio.
€ (Vorjahr: 332 Mio. €) niedriger ausgefallen.
Wenn die risikoadjustierten Zinssätze der zum Fair
Value bewerteten Forderungen zum 30. September 2020 um 100
Basispunkte höher gewesen wären, wäre das
Ergebnis nach Ertragsteuern um 2 Mio. € (Vorjahr: 3
Mio. €) niedriger ausgefallen. Wenn die
risikoadjustierten Zinssätze zum 30. September 2020 um
100 Basispunkte niedriger gewesen wären, wäre das
Ergebnis nach Ertragsteuern um 2 Mio. € (Vorjahr: 3
Mio. €) höher ausgefallen.
Wenn bei den Fahrzeugfinanzierungsprogrammen der
entsprechende Fahrzeugpreis zum 30. September 2020 um 10 %
höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis nach
Ertragsteuern um 0,3 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €)
höher ausgefallen. Wenn bei den
Fahrzeugfinanzierungsprogrammen der entsprechende
Fahrzeugpreis zum 30. September 2020 um 10 % niedriger
gewesen wäre, wäre das Ergebnis nach
Ertragsteuern um 0,3 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €)
niedriger ausgefallen.
Wenn die Ertragslage der zum Fair Value bewerteten
Beteiligungen zum 30. September 2020 um 10 % besser gewesen
wäre, wäre das Eigenkapital um 4,2 Mio. €
(Vorjahr: 8 Mio. €) höher ausgefallen. Wenn die
Ertragslage der zum Fair Value bewerteten Beteiligungen um
10 % schlechter gewesen wäre, wäre das
Eigenkapital um 4,2 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €)
geringer ausgefallen.
12. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt den Zahlungsmittelfluss
im Volkswagen Konzern sowie in den Konzernbereichen
Automobile und Finanzdienstleistungen. Der
Zahlungsmittelbestand setzt sich aus Guthaben bei
Kreditinstituten, Schecks, Kassenbestand und jederzeit
fälligen Mitteln zusammen.
scrollen
In der Finanzierungstätigkeit stehen sich folgende
Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse gegenüber:
scrollen
13. SegmentberichterstattungDie Segmentabgrenzung folgt der internen Steuerung und
Berichterstattung im Volkswagen Konzern. Der
Mehrmarkenstrategie folgend wird jede Marke
(Geschäftssegment) des Konzerns von einem eigenen
Markenvorstand geleitet. Dabei sind die vom Vorstand der
Volkswagen AG festgelegten Konzernziele und -vorgaben zu
berücksichtigen. Die Segmentberichterstattung besteht
aus den vier berichtspflichtigen Segmenten Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Power Engineering und
Finanzdienstleistungen.
Die Aktivitäten des Segments Pkw und leichte
Nutzfahrzeuge erstrecken sich auf die Entwicklung von
Fahrzeugen und Motoren, die Produktion und den Vertrieb von
Pkw und leichten Nutzfahrzeugen sowie das Geschäft mit
entsprechenden Originalteilen. Im Berichtssegment Pkw und
leichte Nutzfahrzeuge erfolgt die Zusammenfassung der
einzelnen Marken zu einem berichtspflichtigen Segment,
insbesondere aufgrund des hohen Maßes an
technologischer und wirtschaftlicher Verzahnung im
Produktionsverbund. Des Weiteren liegt eine Zusammenarbeit
in zentralen Bereichen wie Beschaffung, Forschung und
Entwicklung oder Treasury vor.
Das Segment Nutzfahrzeuge umfasst vor allem die
Entwicklung, die Produktion sowie den Vertrieb von
Lastkraftwagen und Bussen, das Geschäft mit
entsprechenden Originalteilen sowie damit in Zusammenhang
stehende Dienstleistungen. Wie bei den Pkw-Marken besteht
eine Zusammenarbeit in den Bereichen Beschaffung,
Entwicklung und Vertrieb. Weitere Verzahnungen werden
angestrebt.
Die Aktivitäten des Segments Power Engineering
beinhalten die Entwicklung und Herstellung großer
Dieselmotoren, Turbokompressoren, Industrieturbinen und
chemischer Reaktorsysteme sowie die Herstellung von
Getrieben, Antriebstechnik und Prüfsystemen.
Die Tätigkeit des Segments Finanzdienstleistungen
umfasst die Händler- und Kundenfinanzierung, das
Leasing-, das Bank- und Versicherungsgeschäft, das
Flottenmanagementgeschäft sowie
Mobilitätsangebote. In diesem Segment erfolgen
Zusammenfassungen insbesondere unter Berücksichtigung
der Vergleichbarkeit der Art der Dienstleistungen sowie der
regulatorischen Rahmenbedingungen.
Die Kaufpreisallokation aus erworbenen Gesellschaften
wird direkt den entsprechenden Segmenten zugeordnet.
Das Segmentergebnis wird bei Volkswagen auf Basis des
Operativen Ergebnisses bestimmt.
Die Überleitungsrechnung beinhaltet Bereiche und
sonstige Geschäftstätigkeiten, die
definitionsgemäß keine Segmente darstellen.
Darin ist auch die nicht zugeordnete Konzernfinanzierung
enthalten. Die Konsolidierung zwischen den Segmenten
erfolgt ebenfalls innerhalb der Überleitungsrechnung.
Den Geschäftsbeziehungen zwischen den
Gesellschaften der Segmente des Volkswagen Konzerns liegen
grundsätzlich Preise zugrunde, die auch mit Dritten
vereinbart werden.
BERICHTSSEGMENTE 1. - 3. QUARTAL 2019scrollen
scrollen
BERICHTSSEGMENTE 1. - 3. QUARTAL 2020scrollen
scrollen
ÜBERLEITUNGSRECHNUNGscrollen
14. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und UnternehmenDie Porsche SE hält die Mehrheit der Stimmrechte an
der Volkswagen AG.
Auf der Außerordentlichen Hauptversammlung der
Volkswagen AG am 3. Dezember 2009 wurde die Schaffung von
Entsendungsrechten für das Land Niedersachsen
beschlossen. Damit kann die Porsche SE trotz der Mehrheit
der Stimmrechte an der Volkswagen AG nicht die Mehrheit der
Mitglieder im Aufsichtsrat der Volkswagen AG bestellen,
solange dem Land Niedersachsen mindestens 15 % der
Stammaktien gehören. Die Porsche SE gilt damit als
nahestehendes Unternehmen im Sinne des IAS 24.
scrollen
scrollen
In den obigen Tabellen sind die von den
Gemeinschaftsunternehmen und Assoziierten Unternehmen
erhaltenen Dividendenzahlungen nach Abzug von Quellensteuer
in Höhe von 2.056 Mio. € (Vorjahr: 1.201 Mio.
€) nicht enthalten.
Die Forderungen gegen Gemeinschaftsunternehmen entfallen
im Wesentlichen auf gewährte Darlehen in Höhe von
7.373 Mio. € (31. Dezember 2019: 8.290 Mio. €)
sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 3.655 Mio. € (31. Dezember 2019: 4.375
Mio. €). Die Forderungen gegen nicht konsolidierte
Tochtergesellschaften resultieren ebenfalls im Wesentlichen
aus gewährten Darlehen in Höhe von 846 Mio.
€ (31. Dezember 2019: 938 Mio. €) sowie aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 187 Mio. €
(31. Dezember 2019: 188 Mio. €).
Die Transaktionen mit nahestehenden Personen erfolgen
regelmäßig unter marktüblichen Konditionen.
Diese beinhalten teilweise auch Eigentumsvorbehalte.
Die Verpflichtungen gegenüber Aufsichtsräten
beinhalten im Wesentlichen verzinsliche Bankguthaben von
Aufsichtsräten, die zu marktüblichen Konditionen
bei Gesellschaften des Volkswagen Konzerns angelegt wurden.
In den Verbindlichkeiten gegenüber der Porsche SE
ist zum 30. September 2020 die Dividende in Höhe von
756 Mio. € enthalten.
In den Verbindlichkeiten gegenüber dem Land
Niedersachsen ist zum 30. September 2020 die Dividende in
Höhe von 286 Mio. € enthalten.
Des Weiteren bürgt der Volkswagen Konzern für
nahestehende Personen und Unternehmen gegenüber
externen Banken in Höhe von 344 Mio. € (31.
Dezember 2019: 322 Mio. €).
Die ausstehenden Forderungen gegen nahestehende Personen
und Unternehmen wurden in Höhe von 46 Mio. €
(Vorjahr: 53 Mio. €) wertberichtigt. In den ersten
drei Quartalen 2020 fielen hierfür Aufwendungen in
Höhe von 36 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) an.
Der Volkswagen Konzern hat in den ersten neun Monaten
Kapitaleinlagen bei nahestehenden Unternehmen in Höhe
von 192 Mio. € (Vorjahr: 214 Mio. €)
getätigt.
15. RechtsstreitigkeitenDIESELTHEMATIK1. Straf- und Verwaltungsverfahren weltweit (exklusive
USA/Kanada)
Im Mai 2020 ist das Strafverfahren wegen des Vorwurfs
der Marktmanipulation im Hinblick auf
kapitalmarktrechtliche Informationspflichten im
Zusammenhang mit der Dieselthematik gegen den amtierenden
Vorstandsvorsitzenden und ein ehemaliges Mitglied (heutiger
Aufsichtsratsvorsitzender) des Vorstands der Volkswagen AG
gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von jeweils
4,5 Mio. € - und insoweit auch gegen die Volkswagen AG
als Nebenbeteiligte - durch das Landgericht Braunschweig
endgültig eingestellt worden. Das Landgericht
Braunschweig hat im September 2020 die weiter
anhängige Anklage gegen einen ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG
einschließlich des insoweit noch anhängigen
Verfahrens gegen die Volkswagen AG zugelassen und das
Hauptverfahren eröffnet.
Im September 2020 hat das Landgericht Braunschweig die
weitere Anklage auch gegen denselben ehemaligen
Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG unter anderem wegen
des Vorwurfs des Betruges im Zusammenhang mit der
Dieselthematik betreffend Motoren des Typs EA 189
zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Das Landgericht München II hat im Juni 2020 die
Anklage der Staatsanwaltschaft München II auch gegen
den vormaligen Vorstandsvorsitzenden der AUDI AG unter
anderem wegen des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit
der Dieselthematik betreffend 3.0 l TDI-Motoren im
Wesentlichen unverändert zur Hauptverhandlung
zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die
Verhandlung hat im September 2020 begonnen.
Im August 2020 hat die Staatsanwaltschaft München
II eine weitere Anklage auch gegen drei ehemalige
Vorstandsmitglieder der AUDI AG unter anderem wegen des
Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Dieselthematik
betreffend 3.0 l und 4.2 l TDI-Motoren erhoben.
2. Produktbezogene Klagen weltweit (exklusive
USA/Kanada)
In Australien hat das Gericht im April 2020 den in den
Sammelklagen zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich
genehmigt.
Die Volkswagen AG und der Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. haben am 28. Februar 2020 einen
außergerichtlichen Vergleich über die Beendigung
der Musterfeststellungsklage geschlossen. Danach hat sich
die Volkswagen AG verpflichtet, Verbrauchern, die sich zur
Musterfeststellungsklage angemeldet haben und die
Vergleichskriterien erfüllen, Einzelvergleiche
anzubieten. Das Vergleichsvolumen beträgt insgesamt
bis zu 830 Mio. €. Der Verbraucherzentrale
Bundesverband e.V. hat am 30. April 2020 die
Musterfeststellungsklage zurückgenommen. Volkswagen
hat mit rund 244 Tsd. Kunden individuelle Vergleiche mit
einem Gesamtvolumen von rund 770 Mio. € geschlossen.
Im April 2020 entschied der High Court in England und
Wales in der Group Litigation, dass es sich bei der
Umschaltlogik des EA 189-Motors um eine unzulässige
Abschalteinrichtung handele und sieht sich
diesbezüglich auch an die Feststellungen des
Kraftfahrtbundesamtes gebunden. Die Berufung von Volkswagen
gegen die Entscheidung des High Court zu diesen Vorfragen
wurde durch den Court of Appeal im August 2020
rechtskräftig zurückgewiesen. Die Frage der
Haftung von Volkswagen war nicht Gegenstand der
Entscheidung des High Court und wird erst im weiteren
Prozessverlauf erörtert.
Im April 2020 wurde Volkswagen eine auf Zahlung von
Schadensersatz gerichtete Sammelklage mit
Opt-Out-Mechanismus für niederländische
Verbraucher durch die Diesel Emissions Justice Foundation
zugestellt. Nach einer am 1. Januar 2020 in Kraft
getretenen Gesetzesänderung in den Niederlanden
können sich gegebenenfalls auch Verbraucher innerhalb
der Europäischen Union der Sammelklage im Rahmen einer
Opt-In-Option anschließen. Allerdings ist noch
unklar, inwiefern das neue Gesetz für dieses Verfahren
anwendbar ist. Die Sammelklage betrifft unter anderem
Fahrzeuge des Motortyps EA 189.
In Deutschland erging im Mai 2020 erstmalig eine
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer
produktbezogenen Einzelklage im Zusammenhang mit der
Dieselthematik. Der BGH entschied, dass dem Käufer
eines vor Bekanntwerden der Dieselthematik erworbenen
Fahrzeugs des Motorentyps EA 189 ein Schadensersatzanspruch
gegen die Volkswagen AG zusteht. Er kann die Erstattung des
für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises verlangen, muss
sich aber den gezogenen Nutzungsvorteil anrechnen lassen
und der Volkswagen AG das Fahrzeug zurückgeben. Mit
dem Urteil wurde für einen Großteil der
seinerzeit rund 65 Tsd. in Deutschland noch anhängigen
Einzelklagen Klarheit darüber geschaffen, wie der BGH
die wesentlichen Grundfragen in den Dieselverfahren
beurteilt. Auf dieser Basis konnte die Anzahl der
anhängigen Einzelverfahren durch zwischenzeitlich
geschlossene Vergleiche bereits deutlich reduziert werden.
Der BGH hat im Juli 2020 in mehreren Grundsatzurteilen
weitere wesentliche Rechtsfragen für die noch
anhängigen Verfahren betreffend Fahrzeuge mit Motoren
des Typs EA 189 geklärt. Er hat entschieden, dass kein
Schadensersatzanspruch besteht, wenn der Kläger sein
Fahrzeug nach der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015
erworben hat. Zudem hat der BGH geurteilt, dass Erwerber
von betroffenen Fahrzeugen keinen Anspruch auf
Deliktszinsen nach § 849 des Bürgerlichen
Gesetzbuches haben. Darüber hinaus hat der BGH
klargestellt, dass die Nutzungsvorteile eines Klägers
einen möglichen Schadensersatzanspruch
vollständig aufzehren können.
Im September 2020 hat die französische
Verbraucherorganisation Confederation de la Consommation,
du Logement et du Cadre de Vie (CLCV) eine Sammelklage
für bis zu 950 Tsd. französische Eigentümer
und Leasingnehmer von Fahrzeugen mit Motoren des Typs EA
189 gegen Volkswagen Group Automotive Retail France und
Volkswagen AG eingereicht. Es handelt sich um eine Opt-In
Sammelklage, bei der sich die betroffenen Verbraucher erst
dann zum Verfahren anmelden müssen, wenn die
Sammelklage rechtskräftig entschieden sein wird.
3. Anlegerklagen weltweit (exklusive USA/Kanada)
Mit Beschlüssen aus März 2019 hatte das
Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die Durchführung
weiterer Kapitalanleger-Musterverfahren abgelehnt. Darunter
befand sich auch ein Musterverfahren gegen die Porsche SE
und die Volkswagen AG wegen angeblicher
Ad-hoc-Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der
Dieselthematik. Die Klägerseite hat gegen die
Ablehnung dieses Musterverfahrens durch das OLG Stuttgart
Rechtsbeschwerde zum BGH erhoben. Der BGH hat die Sache im
Juni 2020 zur erneuten Entscheidung über die
Bestimmung eines Musterklägers an das OLG Stuttgart
zurückverwiesen. Im Oktober 2020 hat das OLG Stuttgart
in diesem Musterverfahren, an dem die Volkswagen AG als
Nebenintervenientin beteiligt ist, das Wolverhampton City
Council, Administrating Authority for the West Midlands
Metropolitan Authorities Pension Fund zur
Musterklägerin bestimmt.
4. Verfahren in den USA/Kanada
Im Februar 2020 hat das Gericht des Bundesstaats Montana
(Montana State Court) einen Teil der vom Attorney General
des Bundesstaats Montana geltend gemachten
umweltrechtlichen Forderungen abgewiesen, die Klage aber
hinsichtlich anderer Forderungen zugelassen. Im August 2020
hat der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats Montana
(Montana Supreme Court) die von Volkswagen beantragte
Überprüfung dieser Entscheidung aus
verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt. Im März
2020 hat der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Ohio
(Ohio Supreme Court) auf Antrag von Volkswagen das
Rechtsmittelverfahren gegen eine Entscheidung des
Instanzgerichts zu verbleibenden Forderungen des
Bundesstaates Ohio zugelassen. Im Juni 2020 hat das
US-Bundesberufungsgericht für den 9. Gerichtsbezirk
(Ninth Circuit) unter teilweiser Aufhebung der
instanzgerichtlichen Klageabweisung entschieden, dass
über bestimmte Forderungen der US-Verwaltungsbezirke
Hillsborough County (Florida) und Salt Lake County (Utah)
weiter zu verhandeln sei. Im September 2020 hat das
US-Bundesberufungsgericht für den 9. Gerichtsbezirk
das Verfahren in Ansehung eines Antrags ausgesetzt, mit dem
Volkswagen voraussichtlich die Überprüfung der
Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten
Staaten (US Supreme Court) beantragen wird.
Im Mai 2020 wurde das in den Vereinigten Staaten
laufende Vergleichsprogramm für Fahrzeuge mit 3.0 l
TDI-Motoren der Generation 2 beendet.
In der auf Strafschadensersatz gerichteten
umweltrechtlichen Sammelklage im Namen der Einwohner der
Provinz Quebec hat ein Gericht der Provinz Quebec, nachdem
es das Vorliegen der Voraussetzungen für eine
Sammelklage bestätigt hatte, im Juni 2020 entschieden,
dass ein Antrag auf Klageabweisung durch Volkswagen im
aktuellen Verfahrensstadium zulässig ist. Volkswagen
hat den Antrag im Juli 2020 formwirksam angekündigt.
Im August 2020 hat das US District Court des Northern
District von Kalifornien dem Antrag von Volkswagen auf
Abweisung der im März 2019 eingereichten Klage der
US-Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission,
SEC), in der Forderungen nach US-Bundeswertpapierrecht
geltend gemacht werden, zum Teil stattgegeben und ihn zum
Teil zurückgewiesen. Unter anderem hat das Gericht
sämtliche im Zusammenhang mit Asset-Backed-Securities
geltend gemachten Forderungen gegen VW Credit, Inc.
abgewiesen. Im September 2020 hat die SEC eine
überarbeitete Klageschrift eingereicht, in der neben
weiteren Änderungen die abgewiesenen Forderungen nicht
mehr enthalten sind.
Im September 2020 lief die Amtszeit des in
Übereinstimmung mit dem Plea Agreement beauftragten
unabhängigen Compliance Monitors aus. Im Juni 2020
endete bereits die Beauftragung als unabhängiger
Compliance Auditor gemäß dem Third Partial
Consent Decree und dem Third California Partial Consent
Decree.
5. Weitere Verfahren
Im Verfahren auf Einsetzung eines Sonderprüfers bei
der Volkswagen AG hat das OLG Celle im April 2020 durch
Beschluss entschieden, einen anderen als den
ursprünglich bestellten Sonderprüfer zu
bestellen. Diese Entscheidung des OLG Celle ist formal
rechtskräftig. Die Volkswagen AG hat auch gegen diese
Entscheidung wegen der Verletzung ihrer
verfassungsmäßig garantierten Rechte
Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht
erhoben und die Verbindung mit der ersten
Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss auf Einsetzung
des Sonderprüfers angeregt. Die Verfassungsbeschwerde
hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Weitere wesentliche RechtsstreitigkeitenDer Risikobetrag im Steuerverfahren der brasilianischen
Finanzverwaltung gegen MAN Latin America beträgt
weiterhin 3,1 Mrd. BRL. Aufgrund von
Währungsschwankungen ergibt sich durch die Umrechnung
ein von 0,7 auf 0,5 Mrd. € reduziertes Risiko, das im
Anhang innerhalb der Eventualverbindlichkeiten enthalten
ist.
Im Zusammenhang mit dem Sachverhalt, der im Grundsatz
auch dem im April 2019 eingeleiteten kartellrechtlichen
Verfahren der Europäischen Kommission gegen die
Volkswagen AG sowie die AUDI AG und die Dr. Ing. h.c. F.
Porsche AG zugrunde liegt, hat die südkoreanische
Wettbewerbsbehörde im Mai 2020 die Niederlassungen der
Audi Volkswagen Südkorea und Porsche Südkorea
durchsucht und Auskunftsersuchen an die Volkswagen AG, AUDI
AG und Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gerichtet. In der
gleichen Angelegenheit hat zudem die türkische
Wettbewerbsbehörde im Juli 2020 ein Verfahren
eröffnet.
Im März 2020 hat das US District Court des Northern
District von Kalifornien zwei angepasste Sammelklagen
abgewiesen, in denen Käufer deutscher Luxusfahrzeuge
behauptet hatten, dass mehrere Automobilhersteller, unter
anderem die Volkswagen AG und weitere
Konzerngesellschaften, sich zwecks
unrechtmäßiger Erhöhung der Preise
deutscher Luxusfahrzeuge abgestimmt und damit gegen
US-amerikanische Kartell- und Verbraucherschutzgesetze
verstoßen hätten. Nach Auffassung des Gerichts
waren die Klagen unschlüssig, weil durch den
klägerischen Vortrag nicht hinreichend plausibel
begründet war, dass der Wettbewerb durch die
behaupteten Absprachen unzulässig eingeschränkt
und damit gegen US-Recht verstoßen worden sei. Das
Gericht gewährte den Klägern die
Möglichkeit, ihre Klagen hinsichtlich eines begrenzten
Teils der ursprünglichen klägerischen Forderungen
zu überarbeiten. Im Juni 2020 haben die Kläger
einen zweiten Satz überarbeiteter Klageschriften
eingereicht, deren Abweisung die Beklagten im August 2020
beantragt haben. Im Oktober 2020 hat das Gericht dem Antrag
der Beklagten stattgegeben und die überarbeiteten
Klageschriften abschließend in Gänze abgewiesen.
Gegen diese Entscheidung können die Kläger
Rechtsmittel einlegen.
Im Februar 2020 hat das US District Court des Northern
District von Kalifornien einen Sammelklagevergleich zur
Beilegung zivilrechtlicher Forderungen betreffend rund 98
Tsd. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe der Marken Volkswagen,
Audi, Porsche und Bentley endgültig genehmigt.
Im Oktober 2020 wurden beim US District Court des
Northern District von Kalifornien drei Klagen eingereicht,
mit denen die Kläger jeweils im Namen einer
mutmaßlichen Klasse von US-Käufern und
US-Leasingnehmern bestimmter Porsche-Fahrzeuge mit
Benzinmotor handeln wollen. Bei den Beklagten handelt es
sich um die Volkswagen AG, Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG,
AUDI AG und Porsche Cars North America, Inc., wobei nicht
jede Gesellschaft in allen drei Fällen verklagt ist.
Laut den Klageschriften habe eine bestimmte in den
betroffenen Fahrzeugen angeblich eingesetzte Software
und/oder Hardware dazu geführt, dass der
tatsächliche Schadstoffausstoß und/oder
Kraftstoffverbrauch die im Zulassungsverfahren
festgestellten Vergleichswerte überschreite.
Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum
gegenüber den Ausführungen zur voraussichtlichen
Entwicklung des Volkswagen Konzerns im Geschäftsjahr
2020 in den Kapiteln "Prognosebericht" und "Risiko- und
Chancenbericht" - einschließlich des Abschnitts
"Rechtsrisiken" - des zusammengefassten Lageberichts im
Geschäftsbericht 2019 keine wesentlichen
Änderungen. Insbesondere liegen dem Vorstand der
Volkswagen AG basierend auf den vorhandenen und gewonnenen
Informationen nach wie vor keine belastbaren Erkenntnisse
oder Einschätzungen hinsichtlich der beschriebenen
Sachverhalte vor, die zu einer anderen Bewertung der damit
verbundenen Risiken führen würden.
Weitergehende Angaben zu den Schätzungen
hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sowie Angaben zu
Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der
Fälligkeit von Beträgen der Rückstellungen
und Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den
Rechtsrisiken werden gemäß IAS 37.92 nicht
gemacht, um die Ergebnisse der Verfahren und die Interessen
des Unternehmens nicht zu beeinträchtigen.
16. EventualverbindlichkeitenGegenüber den im Geschäftsbericht 2019
beschriebenen Eventualverbindlichkeiten ergeben sich zum
30. September 2020 keine wesentlichen Veränderungen.
17. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe
von 22,1 Mrd. € sind im Vergleich zum Konzernabschluss
2019 angestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die
Zahlungsverpflichtungen aus zukünftigen
Beteiligungserwerben zurückzuführen.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem StichtagDer Volkswagen Konzern hat am 6. Oktober 2020 den
Verkauf seiner 76-prozentigen Beteiligung an der Renk AG
vollzogen. Der Verkaufspreis belief sich auf 0,5 Mrd.
€. Die entsprechenden Vermögenswerte und Schulden
sind in der Bilanz zum 30. September 2020 weiterhin als zur
Veräußerung gehalten ausgewiesen.
Wolfsburg, 28. Oktober 2020
Volkswagen Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Bescheinigung nach prüferischer DurchsichtAn die VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wir haben den verkürzten Konzern-Zwischenabschluss
der VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT, Wolfsburg, - bestehend
aus verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung,
verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter
Bilanz, verkürzter Eigenkapitalentwicklung,
verkürzter Kapitalflussrechnung, sowie
ausgewählten erläuternden Anhangangaben - und den
Konzern-Zwischenlagebericht für den Zeitraum vom 1.
Januar 2020 bis 30. September 2020, die Bestandteile des
unterjährigen Finanzberichts nach § 115 Abs. 7
i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 und 4 WpHG sind, einer
prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung
des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses nach den
IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU
anzuwenden sind, und des Konzern-Zwischenlageberichts nach
den für Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist
es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten
Konzern-Zwischenabschluss und dem
Konzern-Zwischenlagebericht auf der Grundlage unserer
prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des
verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses und des
Konzern-Zwischenlageberichts unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze für die prüferische
Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die
prüferische Durchsicht so zu planen und
durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung
mit einer gewissen Sicherheit ausschließen
können, dass der verkürzte
Konzern-Zwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit den IFRS für
Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden
sind, und der Konzern-Zwischenlagebericht in wesentlichen
Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für
Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des
WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische
Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf
Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf
analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die
durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da
wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung
vorgenommen haben, können wir einen
Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht
sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu
der Annahme veranlassen, dass der verkürzte
Konzern-Zwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in
Übereinstimmung mit den IFRS für
Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden
sind, oder dass der Konzern-Zwischenlagebericht in
wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den
für Konzern-Zwischenlageberichte anwendbaren
Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.
Ohne diese Schlussfolgerung einzuschränken,
verweisen wir auf die vom Vorstand im Abschnitt
"Wesentliche Ereignisse" im Anhang des verkürzten
Konzern-Zwischenabschlusses und im Abschnitt "Prognose-,
Risiko- und Chancenbericht" des
Konzern-Zwischenlageberichts dargestellten aktualisierten
Informationen und abgegebenen Erklärungen im
Zusammenhang mit der Dieselthematik, in denen die gegen den
Volkswagen Konzern erhobenen Vorwürfe und geltend
gemachten Ansprüche erläutert werden und in denen
auf die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie die
im Konzernlagebericht 2019 dargestellten Informationen und
abgegebenen Erklärungen verwiesen wird. Auf der
Grundlage der dort dargestellten und diesem verkürzten
Konzern-Zwischenabschluss und Konzern-Zwischenlagebericht
zugrundeliegenden bisherigen Ergebnisse der verschiedenen
eingeleiteten Maßnahmen zur Aufklärung der
Dieselthematik gibt es insbesondere unverändert keine
Bestätigung dafür, dass Vorstandsmitglieder der
Gesellschaft vor Sommer 2015 Kenntnis von der bewussten
Manipulation der Steuerungssoftware hatten. Die im
verkürzten Konzern-Zwischenabschluss zum 30. September
2020 gebildeten Rückstellungen für Rechtsrisiken
basieren auf diesen Ergebnissen und dem dort dargestellten
Kenntnisstand. Aufgrund der mit den laufenden und
erwarteten Rechtsstreitigkeiten zwangsläufig
zusammenhängenden Unsicherheiten ist nicht
auszuschließen, dass zukünftig die
Einschätzung der dort dargestellten Risiken anders
ausfallen kann.
Hannover, 28. Oktober 2020
Ernst & Young GmbH
scrollen
GlossarAusgewählte Begriffe auf einen Blick
HybridanleiheDie von Volkswagen begebenen Hybridanleihen werden
vollständig dem Eigenkapital zugerechnet. Während
der unbegrenzten Laufzeit stehen der Emittentin zu
bestimmten Terminen Kündigungsrechte zu. Die
Zinsausstattung ist bis zur ersten
Kündigungsmöglichkeit fixiert und variiert
später nach Maßgabe der Anleihebedingungen.
Modularer E-Antriebs-Baukasten (MEB)In der Entwicklung befindliches Baukastensystem für
die Herstellung von Elektroautos. Der MEB legt die
Parameter für Achsen, Antriebe, Hochvolt-Batterien,
Radstände und Gewichtsverhältnisse fest, damit
ein Fahrzeug optimal die Anforderungen der
Elektromobilität erfüllt. Im Jahr 2020 soll das
erste Fahrzeug auf Basis des MEB in Serie gefertigt werden.
Plug-in-HybridLeistungsstufe von Hybridfahrzeugen. Plug-inHybrid
Electric Vehicles (PHEVs) besitzen eine größere
Batterie mit entsprechend hoher Kapazität, die sowohl
über den Verbrennungsmotor oder das Bremsen als auch
über die Steckdose geladen werden kann. Dadurch
erhöht sich die Reichweite des Fahrzeugs.
TestverfahrenBisher wurden Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen
der in Europa zugelassenen Fahrzeuge auf einem
Rollenprüfstand mit Hilfe des "Neuen Europäischen
Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelt. Seit Herbst 2017 wird das
bestehende Testverfahren für Abgas und Verbrauch in
der EU durch die Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles
Test Procedure (WLTP) sukzessive abgelöst. Diese gilt
seit Herbst 2017 für neue Fahrzeugtypen und seit
Herbst 2018 für alle Neufahrzeuge. Ziel dieses neuen
Testzyklus' ist, CO
2-Emissionen und Verbräuche
praxisnäher anzugeben. Eine weitere wichtige
europäische Verordnung ist auch die Real Driving
Emissions (RDE) für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, bei
der die Emissionen mittels mobiler Abgasmesstechnik
zusätzlich auch im realen Straßenverkehr
überprüft werden.
AktivierungsquoteDie Aktivierungsquote ist als Relation aus den
aktivierten Entwicklungskosten und den gesamten Kosten
für Forschung und Entwicklung im Konzernbereich
Automobile definiert. Sie stellt den Anteil der gesamten
Primärausgaben für Forschung und Entwicklung dar,
welcher aktivierungspflichtig ist.
BruttomargeMit der Bruttomarge wird der prozentuale Anteil des
Bruttoergebnisses an den Umsatzerlösen innerhalb einer
Periode ermittelt. Die Bruttomarge gibt Auskunft über
die Profitabilität nach Kosten des Umsatzes.
EigenkapitalquoteDie Eigenkapitalquote gibt den prozentualen Anteil des
Eigenkapitals am Gesamtkapital zu einem Stichtag an. Diese
Quote ist ein Indikator für die Stabilität und
Kapitalkraft des Unternehmens und zeigt den Grad der
finanziellen Unabhängigkeit.
Forschungs- und EntwicklungskostenquoteDie Forschungs- und Entwicklungskostenquote
(F&E-Quote) im Konzernbereich Automobile setzt die
gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten in Relation zu
den Umsatzerlösen. Die Forschungs- und
Entwicklungskosten umfassen die Aufwendungen von der
Zukunftsforschung bis zur marktreifen Entwicklung unserer
Produkte. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der
umweltfreundlichen Ausrichtung unseres Produktportfolios.
Die F&E-Quote belegt die Anstrengungen für die
Zukunftsfähigkeit des Unternehmens: die auf
nachhaltiges Wachstum ausgerichtete Zielsetzung einer
wettbewerbsfähigen Ertragskraft.
Netto-Cash-flowDer Netto-Cash-flow des Konzernbereichs Automobile zeigt
den Mittelüberschuss aus dem laufenden Geschäft,
der zum Beispiel für Dividendenzahlungen zur
Verfügung steht. Er ergibt sich aus dem Cash-flow des
laufenden Geschäfts abzüglich der
Investitionstätigkeit des laufenden Geschäfts.
Netto-LiquiditätDie Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile
bildet den nicht durch Kreditstand finanzierten Bestand an
Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten,
Wertpapieren, Darlehensforderungen und Termingeldanlagen
ab. Zur Absicherung der Geschäftstätigkeit haben
wir das strategische Ziel formuliert, dass die
Netto-Liquidität im Konzernbereich Automobile rund 10
% der Umsatzerlöse des Konzerns beträgt.
Operatives ErgebnisDie Umsatzerlöse, in denen die
Geschäftsentwicklung unserer at-equity-konsolidierten
chinesischen Joint Ventures nicht enthalten ist, sind das
finanzielle Abbild unseres Markterfolgs. Nach
Berücksichtigung des Ressourceneinsatzes ist das
Operative Ergebnis Ausdruck der originären
Unternehmenstätigkeit und zeigt den wirtschaftlichen
Erfolg des Kerngeschäfts.
Operative UmsatzrenditeDie operative Umsatzrendite ist das Verhältnis von
erwirtschaftetem Operativen Ergebnis zu Umsatzerlösen.
SachinvestitionsquoteDie Sachinvestitionsquote im Konzernbereich Automobile
bringt gleichermaßen unsere Innovationskraft und
zukünftige Wettbewerbsfähigkeit zum Ausdruck. Bei
ihrer Berechnung werden die Investitionen - im Wesentlichen
für die Modernisierung und Erweiterung der
Produktpalette, für umweltfreundliche Aggregate sowie
für die Anpassung der Produktionskapazitäten und
Verbesserung der Fertigungsprozesse - ins Verhältnis
zu den Umsatzerlösen des Konzernbereichs Automobile
gesetzt.
Umsatzrendite vor SteuernAls Umsatzrendite ist das in Prozent ausgedrückte
Verhältnis von Gewinn vor Steuern und
Umsatzerlösen innerhalb einer Periode definiert. Sie
zeigt die Höhe des je Umsatzeinheit erwirtschafteten
Gewinns. Die Umsatzrendite gibt Auskunft über die
Profitabilität der gesamten
Geschäftstätigkeit vor Abzug von Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag.
ImpressumHERAUSGEBERVolkswagen AG
INVESTOR RELATIONSVolkswagen AG
FINANZKALENDER16. März 2021
6. Mai 2021
29.Juli 2021
28. Oktober 2021
Neben der deutschen Fassung erscheint der
Zwischenbericht in englischer Sprache.
Beide Sprachfassungen sind im Internet abrufbar unter:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||