Voltabox AG
Delbrück
Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG
Delbrück, 6. Mai 2019 - Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt,
dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2017 der Voltabox AG, Delbrück,
fehlerhaft ist:
| 1. |
Das Konzernergebnis ist um 9,9 Mio. € zu hoch ausgewiesen, da der Anspruch der Voltabox
AG gegen die Muttergesellschaft paragon GmbH & Co. KGaA auf Ausgleich des Verlusts
im handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31.12.2017 aus dem geschlossenen Gewinnabführungsvertrag
ertragswirksam erfasst wurde. Dies verstößt gegen IAS 1.109 Satz 2, wonach Transaktionen
mit Eigentümern, bei denen die Eigentümer in ihrer Eigenschaft als Eigentümer handeln,
ergebnisneutral zu erfassen sind.
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| 2. |
Das Konzernergebnis ist um weitere rund 1,6 Mio. € zu hoch ausgewiesen, da Transaktionskosten
im Zusammenhang mit der Börsennotierung bereits ausgegebener Aktien der Gesellschaft
im Oktober 2017 erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurden. Von den gesamten Transaktionskosten
in Höhe von 8,8 Mio. € beziehen sich schätzungsweise 2,5 Mio. € sowohl auf die Ausgabe
von 5,825 Millionen neuen Aktien als auch auf die erstmalige Börsennotierung von 10,0
Millionen bereits ausgegebener Aktien. Diese nicht direkt zurechenbaren Kosten wurden
nicht anhand eines sinnvollen Schlüssels auf die einzelnen Transaktionen umgelegt.
Dies verstößt gegen IAS 32.37 Satz 3 i.V.m. IAS 32.38 Satz 2.
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| 3. |
Das Konzernergebnis ist um weitere 1,8 Mio. € zu hoch ausgewiesen, da Verluste aus
der Währungsumrechnung von Fremdwährungsdarlehen nicht aufwandswirksam, sondern im
sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Dies verstößt gegen IAS 21.28.
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| 4. |
Das Konzernergebnis ist um weitere mindestens 0,8 Mio. € zu hoch ausgewiesen, da bei
der Tochtergesellschaft Voltabox of Texas Inc. zum 31.12.2017 ein bereits bestehender
Aktivüberhang bei den latenten Steuern ertragswirksam auf 2,9 Mio. € aufgestockt wurde.
Der Ansatz eines Aktivüberhangs von 2,9 Mio. € bei den latenten Steuern der Tochtergesellschaft
Voltabox of Texas Inc. verstößt gegen IAS 12.35, da diese Gesellschaft eine steuerliche
Verlusthistorie aufwies und überzeugende substanzielle Hinweise zur Nutzbarkeit der
steuerlichen Verluste nicht vorlagen.
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| 5. |
Im Konzernanhang wird offengelegt, dass zwei Unternehmen die Schwelle von 10% beim
Umsatzanteil überschritten haben. Tatsächlich entfällt nur auf ein Unternehmen mehr
als 10% des Gesamtumsatzes. Bei diesem Unternehmen wurde die Höhe des Umsatzes nicht
offengelegt. Der Umsatz mit diesem Unternehmen machte mit 18,3 Mio. € 67% des Konzernumsatzes
im Geschäftsjahr 2017 aus. Dies verstößt gegen IFRS 8.34, wonach für Unternehmen mit
einem Umsatzanteil größer 10% auch die jeweilige Höhe des erzielten Umsatzes offenzulegen
ist.
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| 6. |
Bei der Kalkulation der durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien für die Ermittlung
des Ergebnisses je Aktie wurde für den Zeitraum Januar bis September 2017 eine Anzahl
ausstehender Aktien von 10.000.000 angesetzt, obwohl die Anzahl ausstehender Aktien
erst im September 2017 durch die Sacheinlage einer Darlehensforderung von 100.000
auf 10.000.000 angestiegen ist. Dies verstößt gegen IAS 33.19 i.V.m. IAS 33.21 (c),
wonach Aktien, die in Folge einer Umwandlung eines Schuldinstruments in Stammaktien
ausgegeben werden, erst ab dem Tag in die Kalkulation einbezogen werden, an dem keine
Zinsen mehr anfallen.
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| 7. |
Im Konzernanhang wird offengelegt, dass die paragon GmbH & Co. KGaA die Muttergesellschaft
der Voltabox AG ist, aber nicht darauf hingewiesen, dass Herr Klaus Dieter Frers in
der Lage ist, die Muttergesellschaft zu beherrschen. Dies verstößt gegen IAS 24.13
Satz 2, wonach nicht nur der Name der Muttergesellschaft, sondern auch der Name der
„ultimate controlling party“ offenzulegen ist.
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| 8. |
Anhand der Angaben im Konzernabschluss lässt sich die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten
- zahlungswirksame Veränderung laut Kapitalflussrechnung einerseits und nicht zahlungswirksame
Veränderungen aus der Sacheinlage von Darlehen und aus der Währungsumrechnung andererseits
- nicht beurteilen. Dies verstößt gegen IAS 7.44A.
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| 9. |
Im Konzernanhang wird nur darauf hingewiesen, dass einem Kunden verlängerte Zahlungskonditionen
eingeräumt wurden. Aus dieser Angabe wird nicht deutlich, dass sich hieraus eine wesentliche
Veränderung des Ausfallrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
ergeben hat und ein wesentlicher negativer Effekt auf den operativen Cashflow des
Folgejahres ergeben wird. Dies verstößt gegen IFRS 7.33 (c).
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