![]() Vossloh AktiengesellschaftWerdohlJahresabschluss 2019GESCHÄFTSBERICHT 2019FokussiertDynamisch.Grün.Prof. Dr. Rüdiger Grube Aufsichtsratsvorsitzender Aufsichtsrat der Vossloh AGProf. Dr. Rüdiger Grube (seit 5. Februar 2020), Vorsitzender, geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG, Hamburg Ulrich M. Harnacke, ehemaliger Vorsitzender, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, Mönchengladbach Dr.-Ing. Volker Kefer (bis 4. März 2019), ehemaliger Vorsitzender, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG, Erlangen Dr. Sigrid Evelyn Nikutta (seit 22. Mai 2019), stellvertretende Vorsitzende, Vorstand Güterverkehr der Deutsche Bahn AG und Vorsitzende des Vorstands der DB Cargo AG, Berlin Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy, Universitätsprofessorin für Corporate Governance und Management Control, Wien Dr. Bernhard Düttmann (bis 31. Dezember 2019), selbstständiger Unternehmensberater und interimistischer Vorsitzender des Vorstands der CECONOMY AG, Meerbusch Andreas Kretschmann, Sozialversicherungsfachangestellter, Betriebsratsvorsitzender der Vossloh Fastening Systems GmbH, Neuenrade Michael Ulrich, Maschinenschlosser, Betriebsratsvorsitzender der Vossloh Locomotives GmbH und Vorsitzender des Europäischen Betriebsrats und des Konzernbetriebsrats, Kiel Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen, die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, prompt und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Vossloh AG und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und -entwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies umfasste auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Berichte des Vorstands hat der Aufsichtsrat eingehend diskutiert und die in diesen Berichten geschilderte wirtschaftliche Lage sowie die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der einzelnen Geschäftsbereiche beziehungsweise -felder und der wichtigen Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland plausibilisiert und mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und konnte sich dabei jeweils von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund gesetzlicher Regelungen, der Satzung oder der Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen und erteilten die erforderlichen Zustimmungen. Der Aufsichtsrat wurde über bedeutende Vorgänge auch zwischen den Sitzungen durch den Vorstand informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert. Schwerpunkte der SitzungenIm Berichtsjahr kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen am 27. März, 21. Mai, 2. Oktober und 27. November 2019 zusammen. Außerordentliche Sitzungen fanden am 4. Februar, 2. April, 22. Mai, 18. und 19. Juni, 16. August sowie 16. September und 16. Oktober 2019 statt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben an nahezu allen Aufsichtsratssitzungen vollzählig teilgenommen. Lediglich waren Herr Michael Ulrich bei zwei Sitzungen (18. Juni und 2. Oktober 2019) krankheitsbedingt und Herr Dr. Bernhard Düttmann bei einer Sitzung (22. Mai 2019) terminbedingt verhindert. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Aufsichtsrat und Vorstand befassten sich im vergangenen Jahr in allen Sitzungen eingehend mit der Weiterentwicklung des Vossloh-Konzerns einschließlich des aufgesetzten Maßnahmenprogramms zur nachhaltigen Steigerung der Profitabilität sowie zur Erhöhung der Eigenfinanzierungskraft. In allen Sitzungen berichtete der Vorstand darüber hinaus zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung und wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat laufend mit dem Stand der behördlichen und zivilrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit früheren wettbewerbswidrigen Absprachen, Compliance-Themen sowie der Weiterentwicklung des Vossloh-Compliance-Management-Systems. In den einzelnen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat darüber hinaus schwerpunktmäßig mit folgenden Themen: In der außerordentlichen Sitzung am 4. Februar 2019 beriet sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Vorstand zu Vossloh Locomotives, namentlich der operativen Entwicklung und einer anstehenden Ausschreibung, sowie zu den laufenden Verkaufsgesprächen betreffend Vossloh Locomotives. Die Bilanzsitzung am 27. März 2019 hatte insbesondere den Jahres- und Konzernabschluss 2018 sowie die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 zum Gegenstand. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung wiederum eingehend mit Vossloh Locomotives, insbesondere dem Stand bei der Abarbeitung eines Großprojekts sowie dem Status der geplanten Veräußerung. Einen weiteren wesentlichen Gegenstand der Sitzung bildete die Smart-Rail-Track-Strategie des Vossloh-Konzerns. Themen der außerordentlichen Sitzung am 2. April 2019 waren organisatorische Änderungen im Aufsichtsrat, die durch die Niederlegung des Aufsichtsratsmandats von Herrn Dr. Volker Kefer, erforderlich waren, sowie die Vorbereitung des Vorschlags zur Wahl von Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta als neues Mitglied in den Aufsichtsrat. Am 21. Mai 2019 standen neben den Regelberichtsthemen und Vossloh Locomotives unter anderem das Thema Digitalisierung sowie das Maßnahmenprogramm zur nachhaltigen Steigerung der Profitabilität sowie zur Erhöhung der Eigenfinanzierungskraft auf der Agenda. Ebenfalls befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Geschäftsbereich Customized Modules und bereitete die Hauptversammlung 2019 vor. In der außerordentlichen Sitzung am 22. Mai 2019 im Anschluss an die Hauptversammlung wurde Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie als Mitglied in den Personal- und den Nominierungsausschuss gewählt. Die außerordentlichen Sitzungen am 18. und 19. Juni 2019 fanden anlässlich der im Juni 2019 durchgeführten Kapitalerhöhung um 10 % des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2017 statt. Der Aufsichtsrat stimmte der Kapitalerhöhung mit dem Ziel einer Reduzierung der konsolidierten Nettofinanzverbindlichkeiten sowie einer Verbesserung der finanziellen Flexibilität für zukünftiges Wachstum zu. Am 16. August 2019 befasste sich der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung eingehend mit der seit Langem geplanten Veräußerung von Vossloh Locomotives an den strategischen Erwerber CRRC ZELC. Der Aufsichtsrat genehmigte nach sorgfältiger Prüfung den Verkauf, der für Vossloh den letzten Schritt auf dem Weg zu einem reinen Infrastrukturanbieter darstellt. In der außerordentlichen Sitzung am 16. September 2019 befasste sich der Aufsichtsrat ohne Teilnahme des Vorstands eingehend mit Personalangelegenheiten des Vorstands. Nach eingehender Diskussion beschloss der Aufsichtsrat die Bestellung von Herrn Schuster zum Vorstandsvorsitzenden und verlängerte seinen Vertrag um fünf Jahre bis Februar 2025. Ferner wurde Herr Dr.-Ing. Runge für drei Jahre bis zum 30. September 2022 zum Vorstandsmitglied bestellt. Mit Herrn Busemann und Herrn Schenk wurden einvernehmliche Beendigungen vereinbart. Darüber hinaus wurde im Zuge der Vertragsverlängerung von Herrn Schuster sowie der Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Runge das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit Blick auf regulatorische Anforderungen und Investorenerwartungen überprüft und teilweise angepasst und die variable Vergütung stärker in die Abhängigkeit der Aktienkursentwicklung gestellt. Die Sitzung am 2. Oktober 2019, die bei der Vossloh-Gesellschaft Outreau Technologies in Outreau, Frankreich, stattfand, hatte neben Regelberichtsthemen wesentlich die weitere Befassung des Aufsichtsrats mit dem Geschäftsbereich Customized Modules zum Gegenstand. Dabei besichtigte der Aufsichtsrat auch den Produktionsstandort Outreau und überzeugte sich von den Verbesserungen nach den vorgenommenen, aber noch nicht vollständig abgeschlossenen Investitionen in der Produktion. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Status der Umsetzung des Maßnahmenprogramms. Themen der außerordentlichen Sitzung am 16. Oktober 2019 waren der Verkauf von Cleveland Track Material sowie ein Statusupdate zu den laufenden Vorbereitungen für den Vollzug des Verkaufs von Vossloh Locomotives. In seiner letzten ordentlichen Sitzung des Jahres am 27. November 2019 widmete sich der Aufsichtsrat eingehend der Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie der Planung für die Jahre 2020 bis 2022. Dem Budget für 2020 stimmte der Aufsichtsrat nach intensiver Prüfung und Diskussion mit dem Vorstand zu. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Status zum Maßnahmenprogramm, Vossloh Locomotives sowie die Verabschiedung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für 2019. Ausschüsse des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben drei Ausschüsse gebildet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss sowie den Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse befassen sich konzentriert mit den ihnen jeweils zugewiesenen Themen und bereiten bei Bedarf Entscheidungen für die Sitzungen des Plenums vor. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Aufsichtsrat den Ausschüssen in bestimmten Fällen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über relevante Themen und Diskussionsergebnisse. Die Protokolle über die Sitzungen des Prüfungsausschusses werden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt. Im Geschäftsjahr 2019 kam der Prüfungsausschuss wie im Vorjahr zu sechs Sitzungen zusammen. An allen Prüfungsausschusssitzungen haben alle Mitglieder vollzählig teilgenommen. Der Vorstand ist bei den Sitzungen in der Regel vollständig zugegen. Darüber hinaus nehmen an den Sitzungen zumeist Vertreter des Abschlussprüfers sowie die Verantwortlichen für die Bereiche Rechnungswesen, Controlling und Recht & Compliance der Vossloh AG teil. Wesentliche Schwerpunkte der Tätigkeit des Prüfungsausschusses sind unter anderen die Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens sowie des vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns. Auf Grundlage der Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Vossloh AG und des Vossloh-Konzerns sowie des Zusammengefassten Lageberichts hat der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 27. März 2019 nach eingehender Erörterung in Anwesenheit des Abschlussprüfers entschieden, dem Aufsichtsrat die Billigung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Vossloh AG sowie des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen. In seinen Sitzungen am 24. April, 24. Juli und 23. Oktober 2019 erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand den Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsmitteilungen vor deren Veröffentlichung. In die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses fallen ferner die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer. Der Ausschluss hat dem Aufsichtsrat am 27. März 2019 den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers unterbreitet und nachfolgend die Erteilung des Prüfungsauftrags an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer vorgenommen sowie die Prüfungsschwerpunkte und die Vergütung des Abschlussprüfers festgelegt. Ferner überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und beurteilte die Qualität der Abschlussprüfung. Die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen unterliegt grundsätzlich einer Zustimmungspflicht des Prüfungsausschusses. In allen seinen Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss darüber hinaus mit den wesentlichen Risiken sowie Rechts- und Compliance-Themen befasst. Der Prüfungsausschuss diskutierte mit dem Vorstand eingehend die im Konzern identifizierten Hauptrisiken sowie die Notwendigkeit und Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen, insbesondere auch für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit früheren wettbewerbswidrigen Absprachen. Ferner setzte sich der Prüfungsausschuss laufend und intensiv mit Compliance-Themen auseinander und ließ sich umfassend über diesbezüglich relevante Sachverhalte, deren Behandlung sowie die laufende Überprüfung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems von Vossloh informieren. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss eingehend mit dem internen Kontrollsystem des Unternehmens. In der Sitzung am 27. November 2019 berichtete unter anderen die Interne Revision an den Prüfungsausschuss. Der Nominierungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2019 zweimal getagt. Gegenstand der Sitzungen am 12. und 29. März 2019 war die Vorbereitung des Wahlvorschlags für die Nachwahl von Frau Dr. Sigrid Evelyn Nikutta in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2019. Der Personalausschuss tagte im Jahr 2019 ebenfalls mehrmals und bereitete den Vorstandswechsel zum 1. Oktober 2019, namentlich die Bestellung von Herrn Schuster zum Vorstandsvorsitzenden und seine Vertragsverlängerung sowie die Bestellung von Herrn Dr.-Ing. Runge zum Vorstandsmitglied, vor. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und im VorstandIm Aufsichtsrat gab es im Berichtsjahr Veränderungen. Herr Dr.-Ing. Kefer hatte am 4. März 2019 sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats aus persönlichen Gründen niedergelegt. Herr Harnacke hat als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender die Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden bis zu seiner offiziellen Wahl zum Vorsitzenden am 2. April 2019 übernommen. Die Hauptversammlung hat am 22. Mai 2019 auf Vorschlag des Aufsichtsrats Frau Dr. Nikutta zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung im Anschluss an die Hauptversammlung wurde Frau Dr. Nikutta zur stellvertretenden Vorsitzenden sowie zum Mitglied des Personal- und Nominierungsausschusses gewählt. Zum Ablauf des Berichtsjahres hat Herr Dr. Düttmann sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Blick auf seine Verpflichtungen bei der CECONOMY AG niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Düttmann für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. In einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats wurde am 6. Januar 2020 beschlossen, die gerichtliche Bestellung von Herrn Prof. Dr. Grube als neues Aufsichtsratsmitglied zu beantragen. Nach erfolgter Bestellung am 5. Februar 2020 hat Herr Prof. Dr. Grube am 10. Februar 2020 auch den Vorsitz des Aufsichtsrats übernommen. Herr Harnacke ist mit Wirkung vom gleichen Tag wieder zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt worden. Im Vorstand gab es im Berichtsjahr ebenfalls Veränderungen. Der Aufsichtsrat hatte in der außerordentlichen Sitzung vom 16. September 2019 den amtierenden Finanzvorstand, Herrn Oliver Schuster, mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 zum Vorstandsvorsitzenden ernannt und für weitere fünf Jahre bis zum 28. Februar 2025 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Die Zuständigkeit von Herrn Schuster für das Finanzressort von Vossloh bleibt davon unberührt. Zudem wurde Herr Dr. -Ing. Karl Martin Runge mit Wirkung vom 1. Oktober 2019 für drei Jahre zum weiteren Mitglied des Vorstands ernannt. Der Aufsichtsrat und die Vorstandsmitglieder Herr Andreas Busemann sowie Herr Volker Schenk haben sich einvernehmlich darauf verständigt, dass die zum 31. März beziehungsweise zum 30. April 2020 auslaufenden Verträge von Herrn Busemann und Herrn Schenk nicht verlängert werden und beide Vorstandsmitglieder ihre Ämter zum Ablauf des 30. September 2019 niederlegen. Der Vorstand der Vossloh AG hat seither zwei Mitglieder. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat misst der Sicherstellung einer guten Corporate Governance große Bedeutung zu. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 27. November 2019 mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht wurde (vgl. auch Seite 34 des Geschäftsberichts). Die Vossloh AG entspricht sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Details zur Corporate Governance der Gesellschaft können der Erklärung zur Unternehmensführung und dem Corporate-Governance-Bericht (Seiten 31 bis 35 des Geschäftsberichts) entnommen werden. Jahres- und Konzernabschluss 2019Der Jahresabschluss für die Vossloh AG nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften, der Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Zusammengefasste Lagebericht für die Vossloh AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2019 zum Abschlussprüfer gewählten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz München, Niederlassung Düsseldorf, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Dabei stellte der Abschlussprüfer auch fest, dass der Vorstand die in § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikoüberwachungssystems in geeigneter Form getroffen hat und das System geeignet ist, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus wurde der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) vom Abschlussprüfer nach § 313 AktG geprüft. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Die Abschlussunterlagen einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB) und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2020 ausgehändigt. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und erteilte ergänzende Auskünfte. Der Aufsichtsrat erörterte nach Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss und unter Teilnahme des Abschlussprüfers umfassend alle im Zusammenhang mit diesen Unterlagen aufgetretenen Fragen. Dabei hat der Abschlussprüfer auch über das Risikofrüherkennungssystem im Vossloh-Konzern berichtet. Der Abschlussprüfer hat zudem die sonstigen Informationen, zu denen unter anderem die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, die Erklärung zur Unternehmensführung/Corporate-Governance-Bericht und die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§ 315b HGB) gehören, gelesen und gewürdigt und hat keine wesentliche falsche Darstellung festgestellt. Zudem hat der Aufsichtsrat eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung nach ISAE 3000 (Revised) zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB) beauftragt, die keine Einwendungen ergeben hat. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht der Vossloh AG und des Vossloh-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB), den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns ebenfalls geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde damit festgestellt. Dem Zusammengefassten Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung und den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB, jeweils in Verbindung mit der Übergangsvorschrift des Art. 83 Abs. 1 EGHGB, sowie dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen stimmte der Aufsichtsrat zu. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019, der die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je dividendenberechtigte Aktie vorsieht, hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vossloh-Konzerns für ihren engagierten und erfolgreichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Werdohl, 18. März 2020 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Rüdiger Grube Vorsitzender Erklärung zur Unternehmensführung/ Corporate-Governance-BerichtDie nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB, jeweils in Verbindung mit der Übergangsvorschrift des Art. 83 Abs. 1 EGHGB, schließt zugleich den Corporate-Governance-Bericht gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK) ein. Leitungs- und KontrollstrukturDie Vossloh AG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrechts sowie den Regelungen der eigenen Satzung. Wie alle deutschen Aktiengesellschaften besitzt die Vossloh AG eine dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur, die sich in den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Die Hauptversammlung ist für wesentliche Grundsatzentscheidungen in der Aktiengesellschaft zuständig. Alle drei Organe sind dem Wohle des Unternehmens und den Interessen der Aktionäre verpflichtet. VorstandDie zwei Mitglieder des Vorstands leiten das Unternehmen gemeinsam in eigener Verantwortung. Herr Oliver Schuster ist seit dem 1. Oktober 2019 als Vorstandsvorsitzender neben der Koordinierung der Arbeit des Vorstands für die Bereiche Rechnungswesen, Controlling, Treasury, Steuern, Interne Revision, Recht, Compliance, Investor- und Media-Relations, Strategie, M&A, Digital Business, IT, Forschung und Entwicklung sowie Innovation verantwortlich. Herr Dr.-Ing. Karl Martin Runge verantwortet die Bereiche Vertrieb, Technik, Marketing Kommunikation, EHS/ Nachhaltigkeit und Personal. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands der Vossloh AG finden sich auf Seite 158 dieses Geschäftsberichts. Die Arbeit innerhalb des Vorstands wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Verantwortungsbereichen. In allen wesentlichen Fragen entscheidet der gesamte Vorstand. Mögliche Interessenkonflikte werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt und dem anderen Vorstandsmitglied zur Kenntnis gebracht. Nebentätigkeiten oder die Übernahme von externen Aufsichtsratsmandaten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei beachtet der Aufsichtsrat die durch die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bestimmten Zielgrößen sowie die in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegte Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (das gesetzliche Rentenalter). Ein weiter gehendes Diversitätskonzept, etwa mit Anforderungen zum Berufs- und Bildungshintergrund, besteht für den Vorstand auch in Anbetracht der Größe des Vorstands der Vossloh AG nicht. Der Auswahl der Vorstandsmitglieder geht ein systematischer Suchprozess voraus, bei dem neben einer Vielzahl weiterer Aspekte in erster Linie Kompetenz und Persönlichkeit im Vordergrund stehen. Die Vossloh AG hat für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit einem Selbstbehalt abgeschlossen, der 10 % des Schadens bis zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Mitglieds beträgt. AufsichtsratDer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat ist nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes und des Aktiengesetzes zusammengesetzt. Er besteht zu zwei Dritteln aus Anteilseigner- und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK wurden die Vertreter der Anteilseigner einzeln gewählt. Die Amtszeiten aller aktuellen Aufsichtsratsmitglieder (mit Ausnahme des gerichtlich bis zur nächsten Hauptversammlung bestellten Aufsichtsratsmitglieds Prof. Dr. Grube) enden mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheiden wird. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Vossloh AG, einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit, finden sich auf Seite 159 dieses Geschäftsberichts. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie das Risikomanagement und Themen der Compliance. Er verabschiedet die Jahresplanung und entscheidet über die Feststellung des Jahresabschlusses der Vossloh AG sowie die Billigung des Konzernabschlusses. Bestimmte wesentliche, in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelte Geschäfte und Maßnahmen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt, die auf den Internetseiten der Gesellschaft veröffentlicht ist. Der Aufsichtsrat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 28. September 2017 konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Die "Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft für seine Zusammensetzung" sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und beinhalten auch das Diversitätskonzept. Im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) strebt der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung aller Geschlechter an. Basierend auf dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat für die Zielperiode bis zum 30. Juni 2022 für den Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 16,67 % (ein Mitglied) festgelegt. Dieses Ziel wird derzeit mit zwei weiblichen Mitgliedern (33,34 %) erfüllt. Weitere Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung betreffen unter anderem die Kompetenzen des Gesamtgremiums, die Unabhängigkeit der Mitglieder, potenzielle Interessenkonflikte, zeitliche Verfügbarkeit, eine Altersgrenze (in der Regel 70 Jahre) sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Gremium (in der Regel nicht länger als drei Amtsperioden). Diesen Anforderungen und Zielen entspricht der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung. Insbesondere verfügen die Aufsichtsratsmitglieder über die erforderlichen fachlichen wie persönlichen Qualifikationen. Zur Unabhängigkeit hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur von Vossloh festgelegt, dass dem Aufsichtsrat mindestens zur Hälfte unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK angehören sollen. Mit Stand vom 31. Dezember 2019 sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats sämtliche Aufsichtsratsmitglieder als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK anzusehen. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen die vom Aufsichtsrat verabschiedeten "Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft für seine Zusammensetzung" berücksichtigen. Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in den derzeit drei Ausschüssen statt, die der Aufsichtsrat zur Erhöhung der Effizienz seiner Tätigkeit gebildet hat. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über relevante Themen und Diskussionsergebnisse. Der Personalausschuss besteht derzeit aus vier Mitgliedern, namentlich Herrn Prof. Dr. Grube, Frau Dr. Nikutta, Herrn Harnacke und Herrn Ulrich, und ist vor allem für Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Er bereitet die Personalentscheidungen sowie die Beschlüsse und Überprüfungen des Gesamtaufsichtsrats hinsichtlich des Vergütungssystems und der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich Vorsitzender des Personalausschusses. Der Prüfungsausschuss, dem Herr Harnacke, Frau Prof. Dr. d'Arcy und Herr Ulrich angehören, ist insbesondere zuständig für die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts und der Prüfungsberichte der Vossloh AG und des Konzerns durch den Aufsichtsrat vor. Die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzbericht werden von Prüfungsausschuss und Vorstand gemeinsam vor der Veröffentlichung erörtert. Der Prüfungsausschuss lässt sich zudem regelmäßig direkt von der Internen Revision und dem Chief Compliance Officer berichten. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Harnacke. Herr Harnacke ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie ehemaliger Geschäftsführer der Deloitte & Touche GmbH. Er erfüllt als Finanzexperte die Voraussetzungen nach § 100 Abs. 5 AktG. Aufgabe des aus vier Mitgliedern, Herrn Prof. Dr. Grube, Frau Dr. Nikutta, Frau Prof. Dr. d'Arcy sowie Herrn Harnacke, bestehenden Nominierungsausschusses ist sowohl die langfristige Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat als auch die Vorbereitung von Kandidatenvorschlägen für den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat beschließt dann über die Wahlvorschläge, die der Hauptversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist Herr Prof. Dr. Grube. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Dabei bedient sich der Aufsichtsrat in der Regel im Wechsel externer Unterstützung oder führt eine Selbstevaluation durch. Die letzte Überprüfung war im Rahmen einer Selbstevaluation durchgeführt worden, und die durchweg positiven Ergebnisse wurden im März 2018 besprochen. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Mögliche Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich anzuzeigen. Mitglieder des Aufsichtsrats müssen sich bei Entscheidungen, die sie selbst oder ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen betreffen, der Stimme enthalten. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat neben seinen Bezügen als Aufsichtsrat weitere Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen erhalten. Ehemalige Mitglieder des Vorstands gehören dem Aufsichtsrat der Vossloh AG nicht an. ComplianceVossloh versteht unter Compliance regelgetreues Verhalten im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien. Als global tätiges Unternehmen trägt Vossloh mit seiner über 130-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Partnern, Mitarbeitern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass Vossloh und alle Vossloh-Mitarbeiter sich jederzeit und überall bei ihrer Tätigkeit für das Unternehmen an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Der Vorstand der Vossloh AG hat diese Grundsätze unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." Das Compliance Commitment ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Der Vorstand der Vossloh AG hat für den VosslohKonzern ein Compliance-Management-System eingerichtet. Das Vossloh-Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken durch Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schäden und Haftungsrisiken von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Korruptionsprävention und die strikte Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften. Basis des Vossloh-Compliance-Management-Systems ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex), der die Werte Integrität und integres Geschäftsgebaren konkretisiert und präzisiert und der für den gesamten Konzern und alle Unternehmensangehörigen verbindlich ist. Der Code of Conduct wurde 2016 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Zusammen mit den gleichermaßen konzernweit geltenden, ebenfalls 2016 überarbeiteten Compliance-Richtlinien steht allen Mitarbeitern damit ein Regelwerk zur Verfügung, das eine Richtschnur für die tägliche Arbeit bietet und dabei hilft, rechtmäßige und richtige Entscheidungen zu treffen. Das Compliance-Regelwerk liegt in den wesentlichen Konzernsprachen vor und wurde weltweit an alle Mitarbeiter im Vossloh-Konzern verteilt. Auf Basis eines Compliance-Schulungskonzepts werden sämtliche Mitarbeiter regelmäßig zielgruppengerecht zu Compliance-Fragen geschult. Vossloh hat zudem für alle Mitarbeiter mit Computerarbeitsplatz ein Compliance-eLearning-Programm eingerichtet. Zur Umsetzung und Überwachung der Compliance hat der Vorstand eine Compliance-Organisation eingerichtet und deren Aufbau, die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Compliance-Funktionen sowie ihre Berichtswege in einer "Geschäftsordnung Compliance" festgelegt. Die Vossloh-Compliance-Organisation besteht aus dem Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance Office) und dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officern und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officern in den operativen Gesellschaften. Der Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat. Zur Aufdeckung möglicher Compliance-Verstöße hat Vossloh zusammen mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Über die Whistleblower-Hotline haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber die Möglichkeit, einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh-Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. Der Chief Compliance Officer geht jedem Hinweis nach und veranlasst gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen. Der Chief Compliance Officer und das Group Compliance Committee prüfen laufend die konzernweite Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems. Im Geschäftsjahr 2017 wurde das Compliance-Management-System des Vossloh-Konzerns durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer umfassenden Überprüfung nach dem Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW PS 980), bezogen auf die Teilbereiche Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung, unterzogen. Die Prüfung wurde als Wirksamkeitsprüfung durchgeführt und im Februar 2018 abgeschlossen. KPMG hat bestätigt, dass das Compliance-Management-System des VosslohKonzerns angemessen implementiert ist und im Betrachtungszeitraum wirksam war. Soweit Feststellungen und Empfehlungen für die Compliance-Arbeit ausgesprochen wurden, wurden und werden sie im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems umgesetzt. Vossloh hat den Prüfungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" unter den Stichwörtern "Corporate Governance" > "Compliance" veröffentlicht. Darüber hinaus nimmt das Group Compliance Committee, zumeist mit Unterstützung von externen Wirtschaftsprüfern, regelmäßig anlassunabhängige Audits vor, um die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems in den Konzerngesellschaften zu überprüfen und neue oder veränderte Risiken sowie etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Risiko- und KontrollmanagementZu den Grundsätzen guter Corporate Governance gehört der verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken. Dem Vorstand der Vossloh AG und den Geschäftsführungen im VosslohKonzern stehen konzernweite und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken gewährleisten. Die Systeme werden fortwährend auf ihre Effektivität geprüft, gegebenenfalls an sich verändernde Anforderungen angepasst und vom Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags überprüft. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss werden, wie oben dargestellt, regelmäßig informiert und in den Prozess der Steuerung der Risiken eingebunden. Einzelheiten zum Risikomanagement im Vossloh-Konzern sind im Risiko- und Chancenmanagement (ab Seite 68) dargestellt. Er enthält auch den Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG haben sich auch im Jahr 2019 eingehend mit den Empfehlungen des DCGK befasst. Die bei Vossloh praktizierte Corporate Governance wird regelmäßig entsprechend überprüft. Vorstand und Aufsichtsrat haben im November 2019 die nachfolgende Entsprechenserklärung abgegeben: Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance KodexDie Vossloh Aktiengesellschaft hat sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") in der Fassung vom 7. Februar2017 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der Vossloh AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung, insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, über die Wahl des Abschlussprüfers, aber auch über Unternehmensverträge sowie Kapitalmaßnahmen und sonstige Satzungsänderungen. In der Hauptversammlung gewährt jede Vossloh-Aktie eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Unmittelbar nach der Hauptversammlung können die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden. Investor-RelationsVossloh achtet auf unverzügliche, effiziente sowie inhaltlich gleiche Information der Aktionäre und anderer Teilnehmer am Kapitalmarkt. Alle von Vossloh veröffentlichten Informationen über das Unternehmen werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com in deutscher und englischer Sprache zugänglich gemacht. Das gilt insbesondere für den jährlichen Geschäftsbericht, den Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilungen zu den Quartalen und die Einladung zur Hauptversammlung. Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen, namentlich Hauptversammlung, Geschäftsbericht sowie Zwischenberichte und -mitteilungen, sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf der Internetseite der Vossloh AG publiziert wird. Der Konzernabschluss ist binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, Halbjahresfinanzbericht und Zwischenmitteilungen sind spätestens binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich. Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung bei Vossloh Tatsachen eintreten, die Vossloh unmittelbar betreffen und geeignet sind, den Börsenkurs der Vossloh-Aktie erheblich zu beeinflussen, werden sie unverzüglich durch Ad-hoc-Mitteilungen (Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung) bekannt gemacht. Die Internetseite www.vossloh.com bietet darüber hinaus umfangreiche und aktuelle Informationen zum Vossloh-Konzern und zur Vossloh-Aktie. Rechnungslegungs- und AbschlussprüfungDie Rechnungslegung des Vossloh-Konzerns findet auf Basis der in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) statt. Der Jahresabschluss der Vossloh AG wird hingegen nach den Vorschriften des HGB erstellt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Sowohl der Konzernabschluss nach IFRS als auch der Einzelabschluss nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften wurden nach den deutschen Vorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 2019 gewählt worden war. Der Prüfungsauftrag wurde durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß den Empfehlungen des DCGK erteilt. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass kein Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers besteht. Es wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er über alle etwaigen für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet sowie den Aufsichtsrat über alle hierbei festgestellten Tatsachen informiert, die eine Unrichtigkeit der Erklärung zum DCGK ergeben. Bei der Prüfung haben sich Hinweise auf solche Tatsachen jedoch nicht ergeben. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2019 wurden einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenNach Maßgabe des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst haben der Aufsichtsrat und der Vorstand für die Vossloh AG die nachstehenden Zielsetzungen beschlossen (zu den Zielen für den Aufsichtsrat siehe bereits oben im Abschnitt "Aufsichtsrat"). Für den gegenwärtig mit zwei männlichen Vorstandsmitgliedern besetzten Vorstand der Vossloh AG hatte der Aufsichtsrat am 23. Mai 2017 eine Zielgröße von 0 % für die nächste Zielperiode bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Änderungen oder Erweiterungen des Vorstands sind nach dem Wechsel im Oktober 2019 gegenwärtig nicht beabsichtigt. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand der Vossloh AG am 19. Mai 2017 Zielgrößen von jeweils 25 % mit Fristsetzung bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. Die Zielgröße für die erste Führungsebene wurde 2019 im Zuge der Umsetzung des Maßnahmenprogramms und der Umorganisation von Verantwortungsbereichen mit 16,7 % unterschritten (Vorjahr: 25,0 %). Für die zweite Führungsebene wurde ein Anteil von 25,0 % erreicht (Vorjahr: 28,6 %). Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDer Aufsichtsrat beschließt das Vergütungssystem für den Vorstand und überprüft es regelmäßig. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Bei der variablen Vergütung ist für den überwiegenden Teil eine mehrjährige Bemessungsgrundlage vereinbart. Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Sie trägt den Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder, ihren persönlichen Leistungen, der wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten des Unternehmens wie auch der Üblichkeit im horizontalen und vertikalen Vergleich - auch in der zeitlichen Entwicklung - Rechnung. Das im Geschäftsjahr 2017 überarbeitete System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder war von der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 gebilligt worden. Dieses Vergütungssystem wurde im Zuge der personellen Veränderungen sowie der Verkleinerung des Vorstands zum Oktober 2019 fortentwickelt. Insbesondere wurde die variable Vergütung stärker in die Abhängigkeit von der Aktienkursentwicklung gestellt. Die Vergütung des Aufsichtsrats besteht seit 2014 in einer reinen Festvergütung, die in der Satzung der Vossloh AG geregelt ist. Weitere Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden Sie im Vergütungsbericht ab Seite 55, der sowohl Teil des Zusammengefassten Lageberichts als auch Teil dieser Erklärung zur Unternehmensführung ist. Geschäft und RahmenbedingungenSegmentierung und WettbewerbspositionVossloh ist weltweit in den Märkten für Bahntechnik tätig. Das Kerngeschäft des Unternehmens bilden Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur. Die Aktivitäten im Kerngeschäft sind in drei Geschäftsbereiche - Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions - gegliedert. Der Geschäftsbereich Core Components besteht aus den beiden Geschäftsfeldern Vossloh Fastening Systems und Vossloh Tie Technologies. Zu den beiden anderen Geschäftsbereichen gehört jeweils ein Geschäftsfeld: Vossloh Switch Systems zu Customized Modules und Vossloh Rail Services zu Lifecycle Solutions. Darüber hinaus ist Vossloh im Lokomotivengeschäft tätig. Vossloh Locomotives ist das letzte verbliebene Geschäftsfeld des als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsbereichs Transportation. Die Vossloh AG hat am 26. August 2019 einen Vertrag über die Veräußerung des Geschäftsfelds Locomotives an die CRRC Zhuzhou Locomotive Co., Ltd., Zhuzhou/China (CRRC ZELC), eine Tochtergesellschaft der China Railway Rolling Stock Corporation Ltd. (CRRC), unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion wird im laufenden Geschäftsjahr kurzfristig erwartet. Ausführliche Darstellungen zu den einzelnen Bereichen des Kerngeschäfts finden Sie auf den Seiten 49 ff. In seinem Kerngeschäft Bahninfrastruktur hat das Unternehmen folgende Wettbewerbspositionen inne:
OrganisationDer Vossloh-Konzern ist weltweit tätig. Lokale Präsenz und Nähe zu den Kunden gehören zu den wesentlichen Bestandteilen des Geschäftsmodells. Wesentliche Produktionsstätten für die Schienenbefestigungssysteme von Vossloh befinden sich in Deutschland, China, Polen, den USA und Russland. Das Geschäftsfeld Tie Technologies produziert Betonschwellen in den USA und in Mexiko sowie in Australien. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte zudem der Aufbau einer Fertigung in Kanada. Die Herstellung der Weichensysteme von Vossloh erfolgt vor allem in Frankreich, Schweden, Australien, Luxemburg, Polen, Finnland, Großbritannien und China. Im Rahmen eines Maßnahmenprogramms hat Vossloh beschlossen, sich im Geschäftsbereich Customized Modules von den Produktionsstandorten in Amerika zu trennen und dies weitestgehend in 2019 umgesetzt. Die Dienstleistungen für Schienenwege im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions werden überwiegend vom Standort Deutschland aus in West- und Nordeuropa erbracht. Auch in China werden Serviceleistungen angeboten. Das nicht zum Kerngeschäft gehörende und als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesene Lokomotivengeschäft hat seine Produktionsstätte in Deutschland. Vossloh unterhält weltweit Vertriebsgesellschaften und Niederlassungen. Das Unternehmen geht fallweise Joint Ventures und Kooperationen mit kompetenten Partnern vor Ort ein. Wesentliche Konzerngesellschaften und zugleich Führungsgesellschaften sind:
Im nicht zum Kerngeschäft zählenden und als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsbereich Transportation hat diese Funktion die Vossloh Locomotives GmbH, Kiel/Deutschland, inne. SteuerungssystemDie für den Vossloh-Konzern bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind Wertbeitrag, Umsatz und EBIT-Marge * . Darüber hinaus wird ab dem Geschäftsjahr 2020 die EBITDA-Marge berichtet, die ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Eigenfinanzierungskraft des Unternehmens ist. Während Umsatz, EBIT-Marge sowie EBITDA-Marge die entscheidenden Kennzahlen für die kurzfristigere Betrachtung darstellen, steht bei der längerfristigen Steuerung der Geschäftsfelder im Rahmen der wertorientierten Wachstumsstrategie der Wertbeitrag im Fokus. Im Rahmen der externen Berichterstattung ist der Wertbeitrag die steuerungsrelevante Ergebnisgröße der Geschäftsbereiche und -felder. Positive Wertbeiträge werden erzielt, wenn eine Prämie auf die von Eigen- und Fremdkapitalgebern geforderte Verzinsung (Kapitalkosten) erwirtschaftet wird. Die Prämie ergibt sich aus der Differenz zwischen der erwirtschafteten Kapitalrendite, gemessen als Return on Capital Employed (ROCE, ermittelt als EBIT/Capital Employed), und den Kapitalkosten, die als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt werden. Durch Multiplikation der Prämie mit dem durchschnittlichen Capital Employed ergibt sich der absolute Wertbeitrag einer Periode. Im Rahmen der internen Steuerung werden ROCE und Wertbeitrag auf einer Vorsteuerbasis ermittelt. Die Eigenkapitalkosten resultieren aus einem risikolosen Zinssatz plus einer Marktrisikoprämie. Aufgrund der Vorsteuerbetrachtung wird der Verzinsungsfaktor entsprechend angepasst. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus den durchschnittlichen Finanzierungskonditionen des Konzerns zusammen. Das zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten angesetzte Verhältnis von Eigen- zu verzinslichem Fremdkapital von zwei Dritteln zu einem Drittel leitet sich nicht aus der Bilanz ab, da es zum einen auf einer Zielgröße für die Finanzierungsstruktur basiert. Zum anderen erfolgt der Ansatz des Eigenkapitals nicht zu den in der Bilanz enthaltenen Buch-, sondern zu Zielmarktwerten. Zur internen Steuerung wurde im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr ein Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) vor Steuern in Höhe von 7,5 % als Verzinsungserwartung der Kapitalgeber angesetzt. Grundsätzlich existieren zwei Hebel zur Erhöhung des Wertbeitrags: Erhöhung des EBIT und Optimierung des gebundenen Kapitals (Capital Employed). Aus beiden Größen leitet sich zugleich der ROCE ab. Um diese Kennzahl zu erhöhen, setzt Vossloh bei den beeinflussbaren Größen an. Daher werden ergänzend insbesondere das Working Capital und die Working-Capital-Intensität (durchschnittliches Working Capital/Jahresumsatz) sowie der Free Cashflow betrachtet. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterstützen das Management bei der Führung und der langfristigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Nichtfinanzielle Kennzahlen dienen jedoch nicht vorrangig zur Steuerung des Unternehmens. Vielmehr ermöglichen sie erweiterte Erkenntnisse über die Situation im Konzern und lassen darauf aufbauende Entscheidungen zu. Demnach sind im Vossloh-Konzern keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren vorhanden, die für die Geschäftstätigkeit des Vossloh-Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind. Weitergehende nicht primär steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind der nichtfinanziellen Konzernerklärung ab Seite 80 zu entnehmen. Die monatliche Finanzberichterstattung für das Management der Vossloh AG ist ein zentrales Element zur laufenden Analyse und Steuerung der Geschäftsbereiche und -felder sowie des Konzerns. Hierbei werden die von den einbezogenen Konzerngesellschaften erstellten Abschlüsse und die wesentlichen Kennzahlen ebenso konsolidiert und analysiert wie die monatliche Jahresvorschau. Planabweichungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die finanziellen Ziele untersucht. Eine Risikoberichterstattung ergänzt die monatliche und quartalsweise Jahresvorschau um potenzielle Vermögensminderungen und -mehrungen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Zielerreichung werden laufend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert. Die Finanzzahlen der operativen Einheiten werden intensiv durch deren Management und den Konzernvorstand unter Einbeziehung der relevanten Zentralabteilungen der Vossloh AG diskutiert. WirtschaftsberichtWirtschaftliches UmfeldGlobal betrachtet zeigt der Bahntechnikmarkt seit Jahren stetig wachsende Tendenz - eine Folge der weltweit steigenden Nachfrage nach umweltfreundlicher, sicherer und wirtschaftlicher Mobilität für Menschen und Güter. Treiber dieser Entwicklung sind unter anderem Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, Zunahme der internationalen Handelsströme und steigendes Umweltbewusstsein. Insbesondere ein gestiegenes Umweltbewusstsein kann zukünftig diese Tendenz verstärken, sofern hieraus höhere Anteile im Personen- oder Güterverkehr auf den Verkehrsträger Schiene verlagert werden. Darüber hinaus befindet sich die Branche durch Digitalisierung, Automatisierung, künstliche Intelligenz sowie Standardisierung und Liberalisierung im Schienenverkehr in einem tiefgreifenden Wandel. Gleichzeitig nimmt die Wettbewerbsintensität zu, auch durch den Eintritt neuer Marktakteure. Eine Reihe von Studien analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem weltweiten Bahntechnikmarkt. Die wichtigste Publikation ist die "World Rail Market Study" des europäischen Verbands der Bahnindustrie UNIFE. Die Studie wird in zweijährlichem Rhythmus aktualisiert; die jüngsten Ergebnisse wurden im September 2018 beim Branchentreff InnoTrans in Berlin vorgestellt. UNIFE beziffert das derzeitige weltweite Volumen des Bahnmarkts auf rund 163 Mrd.€ pro Jahr. Der europäische Branchenverband stuft rund 63 % des Gesamtvolumens - also knapp 103 Mrd.€ - als zugänglichen Mark ein. Zugänglich bedeutet, dass der entsprechende Markt grundsätzlich für europäische Lieferanten geöffnet ist und die Marktnachfrage, soweit es sich um außereuropäische Märkte handelt, nicht exklusiv durch inländische Hersteller gedeckt wird. Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur bilden das Kerngeschäft von Vossloh. Die Marktsegmente Infrastruktur und Infrastrukturservices sind daher für Vossloh von besonderer Bedeutung. In Summe belief sich der zugängliche Markt in diesen beiden Segmenten gemäß UNIFE-Daten im Zeitraum 2015 bis 2017 auf rund 27 Mrd.€ pro Jahr. Davon entfallen gemäß den UNIFE-Daten regional gesehen derzeit rund 34 % des zugänglichen Marktvolumens auf Westeuropa und etwa 33 % auf die Länder des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA (USA, Kanada, Mexiko). Als Nächstes folgen die Regionen Asien-Pazifik mit rund 13 %, Osteuropa mit 8 % sowie Afrika/Naher Osten mit 5 %. Die Märkte in Lateinamerika und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) repräsentieren mit rund 4 % und etwa 3 % kleinere Anteile am zugänglichen Marktvolumen. Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Kurzfristige konjunkturelle Entwicklungen spiegeln sich deshalb nur bedingt auf den Absatzmärkten für Bahntechnik wider. Bedeutsamer ist die Entwicklung der Verschuldungssituation der Staaten in den Absatzmärkten von Vossloh, da sich die Auftraggeber des Konzerns weit überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Die Verschuldungsquote (also der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) der Euro-Länder (ER-19) belief sich laut Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) am Ende des dritten Quartals 2019 - aktuellere Zahlen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts nicht vor - auf 86,1 %. Zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt hatte sie bei 87,1 % gelegen. Ende September 2019 betrug die Verschuldungsquote der gesamten EU (EU-28) 80,1 % im Vergleich zu 81,4 % im Vorjahr. Maßnahmenprogramm 2019Der Vossloh-Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 ein Maßnahmenprogramm zur nachhaltigen Steigerung der Profitabilität sowie zur Erhöhung der Eigenfinanzierungskraft auf- und weitgehend umgesetzt. Das Programm umfasste eine Reduktion der Zahl der Mitarbeiter gegenüber dem Jahresende 2018 sowie die Trennung von unprofitablen beziehungsweise unvorteilhaften Aktivitäten. Als unvorteilhaft wurden Aktivitäten eingestuft, die zwar einen positiven Ergebnisbeitrag erwirtschafteten, jedoch die Profitabilitätsanforderungen nicht erfüllten oder sich aus anderen Gründen negativ auf die Entwicklung des Vossloh-Konzerns ausgewirkt haben. Ferner standen verstärkt die Senkung von Gemeinkosten, die Fokussierung von Investitionen und intensivierte Maßnahmen zur Reduktion des Working Capital im Fokus des Programms. Im Zusammenhang damit beschloss der Vossloh-Konzern, mit Beginn der Halbjahresberichterstattung für das Geschäftsjahr 2019 ein bereinigtes EBIT auszuweisen. Die Bereinigung umfasst ergebnisbelastende Einmaleffekte des Maßnahmenprogramms. Weitere Erläuterungen finden sich auf Seite 43 f. ErtragslageAm 26. August 2019 hatte die Vossloh AG einen Vertrag über die Veräußerung des Geschäftsfelds Locomotives, des letzten verbliebenen Geschäftsfelds des Geschäftsbereichs Transportation, an die CRRC ZELC unterzeichnet. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts lagen noch nicht alle erforderlichen Genehmigungen vor. Der Vollzug der Transaktion wird in naher Zukunft erwartet. Wie in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 wird das Geschäftsfeld Locomotives weiterhin als nicht fortgeführte Aktivitäten dargestellt. Die Vermögenswerte und Schulden dieses Geschäftsfelds werden in der Bilanz in den Zeilen "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Alle Aufwendungen und Erträge, die aus den zur Veräußerung stehenden Gesellschaften stammen oder im Zusammenhang mit der Veräußerung angefallen sind, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile "Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten" ausgewiesen. Darüber hinaus gehende Erläuterungen finden sich im Konzernanhang unter "(7) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten" auf Seite 120 f. Die nachfolgende Darstellung umfasst somit die konsolidierte Ertragslage des Kerngeschäfts Bahninfrastruktur. Im Geschäftsjahr 2019 konnte ein deutlicher Umsatzzuwachs im Vossloh-Konzern erzielt werden. Der Umsatz des Konzerns stieg auf 916,4 Mio.€ (Vorjahr: 865,0 Mio.€) und lag damit innerhalb des Prognosekorridors von 900 Mio.€ bis 1 Mrd.€. Die Erlöse stiegen vor allem im Geschäftsbereich Core Components maßgeblich, bedingt durch die Akquisition von Austrak sowie eine verbesserte Geschäftsentwicklung beim Geschäft mit Schienenbefestigungen im chinesischen Markt. Die Ergebnisentwicklung war dagegen im Berichtsjahr maßgeblich durch das Maßnahmenprogramm geprägt. Insgesamt war das EBIT im VosslohKonzern um 93,3 Mio.€ durch diesbezügliche Einmaleffekte belastet, wodurch das EBIT im Geschäftsjahr 2019 bei -37,6 Mio.€ lag. Das um diese Einmaleffekte bereinigte EBIT betrug somit 55,7 Mio.€ und war damit leicht höher als im zuletzt kommunizierten Ausblick, der ein bereinigtes EBIT im unteren Drittel des ursprünglichen Korridors von 50 Mio.€ bis 60 Mio.€ prognostiziert hatte. Vossloh-Konzern - Umsatzverteilung nach Regionenscroll
Umsatz in Europa vor allem aufgrund geringerer Umsätze in Osteuropa unter dem VorjahrIn Europa lagen die Umsätze des Vossloh-Konzerns im Berichtsjahr um 5,0 % unter dem Vorjahr. Der größte Umsatzrückgang in Höhe von 17,8 % war in Osteuropa zu verzeichnen. Hier blieben vor allem die Umsätze im Geschäftsbereich Customized Modules in Polen hinter dem Vorjahr zurück. In Nordeuropa waren die Umsätze im Vossloh-Konzern um 5,7 % geringer als im Vorjahr. Im Wesentlichen resultierte diese Entwicklung aus geringeren Umsätzen in Schweden in den Geschäftsbereichen Lifecycle Solutions und Customized Modules. Auch erreichten in Südeuropa Umsätze um 4,1 % die Werte des Vorjahres nicht. Während die Erlöse insbesondere im Geschäftsbereich Customized Modules in Italien und Griechenland geringer waren, konnten Mehrumsätze in der Türkei im Geschäftsfeld Fastening Systems erzielt werden. In Westeuropa blieben die Umsätze des Vossloh-Konzerns auf Vorjahresniveau. Geringere Umsätze in Deutschland, insbesondere im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions, und Großbritannien, insbesondere im Geschäftsbereich Customized Modules, konnten durch höhere Umsätze vor allem in Belgien im Geschäftsbereich Customized Modules und in Frankreich im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions weitgehend kompensiert werden. Deutlicher Umsatzanstieg in Amerika, vor allem aufgrund höherer Umsätze im Geschäftsbereich Core Components in den USAIn Amerika konnten die Umsätze im Berichtsjahr deutlich um 17,6 % gesteigert werden. Der größte Umsatzzuwachs wurde in den USA im Geschäftsbereich Core Components erzielt. Sowohl die Umsätze bei Vossloh Tie Technologies als auch bei Vossloh Fastening Systems lagen deutlich über dem Vorjahr. Auch in Kanada und Mexiko verlief die Umsatzentwicklung erfreulich. In Kanada waren die gestiegenen Umsätze vor allem auf das Betonschwellengeschäft im Geschäftsbereich Core Components sowie auf das mittlerweile weitgehend veräußerte nordamerikanische Weichengeschäft im Geschäftsbereich Customized Modules zurückzuführen. Zudem konnten höhere Umsätze in Chile im Geschäftsbereich Customized Modules erreicht werden. Dagegen lagen die Umsätze in Brasilien und Argentinien unter dem Vorjahr, hauptsächlich ebenfalls aufgrund geringerer Umsatzbeiträge des Geschäftsbereichs Customized Modules. Umsätze in Asien vor allem aufgrund höherer Umsätze in China deutlich über dem VorjahrIn Asien wurde dank eines sehr erfreulichen Geschäftsverlaufs im zweiten Halbjahr 2019 noch ein wesentlicher Umsatzzuwachs von 13,2 % im Vergleich zum Vorjahr erzielt. Insbesondere in China konnten im Geschäftsfeld Fastening Systems deutlich höhere Umsätze als im Vorjahr erwirtschaftet werden. Zudem wurden höhere Umsätze in Indien sowie in Israel im Geschäftsbereich Customized Modules erreicht. In Israel trug auch Vossloh Fastening Systems zum Umsatzwachstum bei. Dagegen waren vor allem in Thailand und in Kasachstan geringere Umsatzbeiträge als im Vorjahr aus dem Geschäftsfeld Fastening Systems zu verzeichnen. Umsätze in Australien akquisitionsbedingt mehr als verdoppeltIn Australien haben sich die Umsätze im Vossloh-Konzern im Berichtsjahr mehr als verdoppelt. Der signifikante Umsatzanstieg war vollständig auf die ganzjährige Einbeziehung der im Dezember 2018 übernommenen australischen Gesellschaft im Geschäftsfeld Tie Technologies zurückzuführen. Die Umsatzentwicklung im australischen Weichengeschäft, Bestandteil des Geschäftsbereichs Customized Modules, blieb im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Umsätze in Afrika unter dem VorjahrDie Umsätze in Afrika lagen im Berichtsjahr deutlich um 22,0 % unter dem Vorjahresvolumen. Dies war vor allem auf projektbedingt geringere Umsätze im Geschäftsbereich Customized Modules in Ägypten zurückzuführen. Aber auch im Senegal erreichten die Umsätze das Vorjahresniveau nicht, insbesondere aufgrund geringerer Umsatzbeiträge aus dem Geschäftsfeld Fastening Systems. Die Herstellungskosten des Vossloh-Konzerns betrugen im Berichtsjahr 745,6 Mio.€ und lagen damit deutlich über dem Vorjahreswert von 678,7 Mio.€. Ein Teil des Anstiegs resultierte aus dem höheren Umsatzvolumen. Zudem waren die Herstellungskosten im Berichtsjahr durch hohe Einmalaufwendungen aus dem Maßnahmenprogramm in Höhe von 16,4 Mio.€ beeinflusst. Dadurch lag auch der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz im Berichtsjahr mit 81,4 % über dem Vorjahresniveau von 78,5 %. Auch die Vertriebs- und Verwaltungskosten waren aufgrund von Einmalaufwendungen aus dem Maßnahmenprogramm in Höhe von insgesamt 38,2 Mio.€ mit 169,4 Mio.€ deutlich höher als im Vorjahr (144,1 Mio.€). Ihr Anteil am Umsatz stieg dadurch von 16,7 % auf 18,5 % an. Das sonstige betriebliche Ergebnis betrug -22,3 Mio.€ und lag deutlich unter dem Vorjahreswert von 18,4 Mio.€. Verantwortlich für den Rückgang waren im Wesentlichen ebenfalls Belastungen aus dem Maßnahmenprogramm in Höhe von 38,7 Mio.€. Vossloh-Konzern - Umsatz und Ergebnisscroll
Das unbereinigte Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) und damit auch die unbereinigte EBIT-Marge im Vossloh-Konzern waren 2019 aufgrund der ergebnisbelastenden Einmaleffekte aus dem Maßnahmenprogramm deutlich schlechter als ursprünglich erwartet und damit unbereinigt nicht vergleichbar mit dem Vorjahreswert. Die negativen Einmaleffekte aus dem Maßnahmenprogramm wurden für das Geschäftsjahr 2019 nur in den Kennzahlen EBIT und EBIT-Marge bereinigt. Effekte aus Maßnahmen wurden bereinigt, sofern entsprechende Aktionen oder Entscheidungen im Rahmen des Maßnahmenprogramms initiiert oder final entschieden wurden. Dabei standen primär die Restrukturierung oder Beendigung von unprofitablen oder anderweitig unvorteilhaften Aktivitäten sowie der Mitarbeiterabbau im Fokus. Die folgende detaillierte und transparente Analyse der definierten und zu bereinigenden Sachverhalte ermöglicht eine exakte Quantifizierung der Effekte, die im Zusammenhang mit den Maßnahmen entstanden sind. Im Maßnahmenbaustein Mitarbeiterabbau werden die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Freistellung von Mitarbeitern zusammengefasst. Im Geschäftsjahr 2019 verteilten sich diese Aufwendungen wie folgt: scroll
Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren im Vossloh-Konzern 357 Mitarbeiter weniger beschäftigt als zum 31. Dezember 2018. Davon war ein Abgang von 242 Mitarbeitern auf Veräußerungen zurückzuführen. 126 Mitarbeiter sind in dem Stichtagswert von 2019 noch enthalten, deren Arbeitsverhältnis bis zum Auslaufen der Kündigungsfristen weiter besteht. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit unprofitablen und unvorteilhaften Aktivitäten lassen sich in die Bereiche Portfoliobereinigungen (Produktionsstandorte), Restrukturierungen/Produktionsverlagerungen bestehender Produktionsstandorte sowie Trennung von unvorteilhaften Aktivitäten untergliedern. Die Portfoliobereinigungen einzelner Produktionsstandorte umfassen dabei ausschließlich Effekte aus dem Austritt aus dem amerikanischen Markt im Weichengeschäft. Restrukturierungen und Verlagerungen von Produktionsstätten betreffen die Geschäftsbereiche Core Components und Customized Modules. Für die Trennung von unvorteilhaften Aktivitäten sind Sonderaufwendungen in sämtlichen Geschäftsbereichen angefallen. scroll
Insgesamt waren im Geschäftsjahr 2019 negative Sondereffekte von 93,3 Mio.€ zu verzeichnen. Das um diese Sondereffekte bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2019 betrug 55,7 Mio.€. Somit lag das bereinigte EBIT innerhalb des ursprünglich prognostizierten Korridors von 50 Mio.€ bis 60 Mio.€ und leicht über dem zuletzt im Oktober 2019 auf 50 Mio.€ bis 53 Mio.€ eingegrenzten Korridor. Das Nettozinsergebnis im Geschäftsjahr 2019 belief sich auf -18,5 Mio.€ und lag damit deutlich unter dem Vorjahreswert von -13,4 Mio.€. Ursächlich hierfür waren vor allem deutlich höhere Zinsaufwendungen, insbesondere aufgrund höherer Währungsumrechnungsverluste im Zusammenhang mit Finanzierungsaktivitäten. Zudem waren im Berichtsjahr in den Zinsaufwendungen Effekte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 in Höhe von 1,2 Mio.€ enthalten. Auch die Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten waren insbesondere infolge höherer Inanspruchnahmen von Krediten höher als im Vorjahr. Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) betrug unter dem Strich -56,1 Mio.€ im Berichtsjahr (Vorjahr: 40,8 Mio.€). Die Reduktion war somit weit überwiegend auf die Sondereffekte aus dem Maßnahmenprogramm und das geringere Nettozinsergebnis zurückzuführen. Konzernergebnis aufgrund von Belastungen aus dem Maßnahmenprogramm sowie verschlechtertem Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten unter dem VorjahrIm Vossloh-Konzern beliefen sich die Ertragsteuern im Berichtsjahr auf 10,3 Mio.€ und lagen damit deutlich unter dem Vorjahreswert von 16,0 Mio.€. Insbesondere eine vorsichtige Bilanzierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge führte trotz der hohen Verluste zu einem Steueraufwand anstelle eines zu erwartenden Steuerertrags. Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten betrug -70,4 Mio.€ und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert (-2,1 Mio.€). Im Berichtsjahr war das Ergebnis infolge der Unterzeichnung des Vertrags über den Verkauf des Geschäftsbereichs Transportation durch Wertminderungen in der Größenordnung von insgesamt knapp 50 Mio.€ belastet. Zudem verschlechterte sich auch das Jahresergebnis des Geschäftsbereichs Transportation 2019 deutlich. Ursächlich hierfür waren Ergebnisbelastungen im Zusammenhang mit der Abarbeitung eines Großauftrags in Frankreich. Entsprechend war das Konzernergebnis im Berichtsjahr deutlich negativ. Das den Anteilseignern der Vossloh AG zuzurechnende Konzernergebnis lag mit -139,7 Mio.€ ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert (18,2 Mio.€). Daraus resultierte bei einer durchschnittlichen Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien von 16.798.618 Stück (Vorjahr: 15.967.437 Stück) ein im Vorjahresvergleich deutlich niedrigeres Ergebnis je Aktie. Dividendenvorschlag erneut in Höhe von 1,00 € je Aktie für 2019Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG schlagen den Aktionären in der für den 27. Mai 2020 geplanten Hauptversammlung angesichts der positiven Aussichten und der soliden Finanzlage vor, für das Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr eine Dividende in Höhe von 1,00 € auszuschütten. Vossloh-Konzern - Wertmanagementscroll
Wertbeitrag infolge der Ergebnisbelastungen aus dem Maßnahmenprogramm deutlich negativAls Folge des unbereinigten negativen EBIT war auch der Return on Capital Employed (ROCE) negativ. Das durchschnittliche Capital Employed stieg insbesondere aufgrund eines höheren Anlagevermögens. Dies war vor allem bedingt durch die Ende 2018 erfolgten Übernahmen, die im Berichtsjahr erstmals ganzjährig in die Durchschnittsberechnung einbezogen wurden. Zudem führte die erstmalige Anwendung des Standards IFRS 16 zu einer Erhöhung im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Der Wertbeitrag im Berichtsjahr war bei einem unveränderten gewichteten Kapitalkostensatz (WACC) von 7,5 % deutlich schlechter als ursprünglich erwartet. Dies ging vor allem auf die Sonderbelastungen aus dem Maßnahmenprogramm zurück. Vossloh-Geschäftsbereiche - Auftragseingang und Auftragsbestandscroll
Auftragseingänge leicht unter dem hohen Vorjahresniveau, Book-to-Bill bei 1,02Die Auftragseingänge konnten das hohe Niveau des Vorjahres nicht ganz erreichen. Dies lag vor allem am Geschäftsbereich Customized Modules, in dem der Rückgang unter anderem auch auf die unterjährige Veräußerung der US-amerikanischen Tochtergesellschaft Cleveland Track Material zurückzuführen war. Zudem waren im Geschäftsbereich Core Components im Vorjahr sehr hohe Auftragseingänge für Schienenbefestigungssysteme in China gewonnen worden (insgesamt etwa 85 Mio.€). Dagegen wirkte die ganzjährige Einbeziehung des australischen Betonschwellengeschäfts positiv auf die Auftragseingänge im Geschäftsbereich Core Components. Die Book-to-Bill-Ratio des Vossloh-Konzerns als Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz betrug im Berichtsjahr 1,02. Der Auftragsbestand lag um 7,7 % unter dem Vorjahr. Den Rückgang verursachte hauptsächlich der Verkauf der US-amerikanischen Tochtergesellschaft im Geschäftsbereich Customized Modules. Dagegen stieg der Auftragsbestand im Geschäftsbereich Core Components insbesondere infolge einer sehr guten Entwicklung im australischen Betonschwellengeschäft spürbar. Finanzlage und InvestitionenAls Konzernobergesellschaft trägt die Vossloh AG die Verantwortung für das Finanzmanagement des Konzerns. Dem Bereich Treasury des Konzerns obliegt die zentrale Steuerung der Zahlungsströme, die Sicherung der Finanzierung sämtlicher Konzerngesellschaften sowie die Absicherung und Steuerung finanzieller Risiken. Neben Liquiditätsrisiken zählen dazu insbesondere Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen. Zur Absicherung werden unter anderem derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Konzerngesellschaften werden im Wesentlichen durch konzerninterne Mittelbereitstellungen der Vossloh AG finanziert. Nur in Einzelfällen, in denen eine ausländische Finanzierung wirtschaftlich vorteilhafter oder rechtlich notwendig ist, erfolgt eine originäre Finanzierung in einzelnen Konzerngesellschaften. Nettofinanzschuld gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegenDie Nettofinanzschuld des Vossloh-Konzerns (berechnet als Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abzüglich kurzfristigen Wertpapieren) ohne Berücksichtigung der Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 16 stieg vom Jahresende 2018 mit 307,3 Mio.€ leicht auf 321,3 Mio.€ zum Ende des Geschäftsjahres 2019 an. Inklusive der Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 49,1 Mio.€ betrug die Nettofinanzschuld zum Jahresende 2019 370,4 Mio.€. Während die Dividendenausschüttungen, die Zinszahlungen sowie der negative Free Cashflow im Jahr 2019 erhöhend auf die Nettofinanzschuld wirkten, hatten die Zuflüsse aus der Kapitalerhöhung sowie die Zuflüsse aus dem Verkauf der US-amerikanischen Aktivitäten im Geschäftsbereich Customized Modules einen reduzierenden Effekt. Die Finanzverbindlichkeiten beliefen sich zum Ende des Geschäftsjahres 2019 auf 427,1 Mio.€ und lagen damit über dem entsprechenden Vorjahreswert von 356,5 Mio.€. Der Anteil kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten belief sich Ende 2019 auf 41,3 Mio.€ (Vorjahr: 32,5 Mio.€). Der Vorjahreswert wurde angepasst, da in 2018 der Ausweis der bestehenden Verbindlichkeiten aus dem Konsortialkredit noch unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten erfolgte. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich hauptsächlich aufgrund der Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 16 und aufgrund höherer Inanspruchnahmen der zur Verfügung stehenden Kreditlinien. Von den gesamten Finanzverbindlichkeiten ohne Berücksichtigung der Leasingverbindlichkeiten entfielen 250 Mio.€ auf die im Geschäftsjahr 2017 platzierten Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von vier Jahren (bis Juli 2021) im Volumen von 135 Mio.€ und sieben Jahren (bis Juli 2024) im Volumen von 115 Mio.€. Die vereinbarte Verzinsung ist hierbei bei den vierjährigen Laufzeiten für einen Betrag von 85 Mio.€ mit 0,988 % fixiert, für einen Betrag von 50 Mio.€ variabel mit einer Marge von 85 Basispunkten über Euribor. Für die siebenjährigen Laufzeiten gilt bei einem Teilbetrag von 90 Mio.€ eine feste Verzinsung von 1,763 %, beim Restbetrag von 25 Mio.€ gelten 120 Basispunkte über Euribor. Für die Referenzgröße gilt jeweils ein Floor von 0,0 %. Weitere 87 Mio.€ entfielen auf Inanspruchnahmen unter dem im November 2017 abgeschlossenen Konsortialkredit mit einem Volumen von derzeit 230 Mio.€ und einer Laufzeit bis November 2024. Die Verzinsung lag zum Ende des Geschäftsjahres bei 1,80 %. Die Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristigen Wertpapieren aus den fortgeführten Bereichen betrug 56,7 Mio.€ zum Jahresende 2019 (Vorjahr: 49,2 Mio.€). Die Haftungsverhältnisse veränderten sich gegenüber dem Jahresende 2018 von 21,3 Mio.€ nur unwesentlich auf 21,0 Mio.€. Zum Jahresende standen dem Konzern - neben den Zahlungsmitteln - zugesagte, aber nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 194 Mio.€ zur Verfügung. Vossloh-Konzern - Entwicklung des Cashflowsscroll
Free Cashflow aus fortgeführten Aktivitäten positivDer Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr deutlich unter dem Vorjahreswert. Dies war zum einen auf den deutlich niedrigeren Bruttocashflow zurückzuführen (berechnet als Summe aus EBIT fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten sowie Abschreibungen/Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte [saldiert mit Zuschreibungen] sowie Veränderung langfristiger Rückstellungen). Zum anderen wirkte sich hier der Anstieg des Working Capital im als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsbereich Transportation aus. Bei nahezu vergleichbarer Investitionstätigkeit lag der Free Cashflow - definiert als Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit abzüglich der Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Investitionen in Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen und zuzüglich Einzahlungen aus Gewinnausschüttungen oder dem Verkauf von at-equity einbezogenen Unternehmen - ebenfalls klar unter dem Wert des Vorjahres. Verantwortlich hierfür war der signifikant negative Free Cashflow aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Der Free Cashflow aus fortgeführten Aktivitäten war in Summe leicht positiv. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit zeigte sich dagegen klar verbessert. Dies war zum einen auf die Zuflüsse aus dem Verkauf einer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zurückzuführen. Zum anderen sind in dem Vorjahreswert Zahlungsabflüsse aus dem Erwerb des australischen Betonschwellengeschäfts enthalten. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war deutlich höher als im Vorjahr. Während sich die Nettomittelzuflüsse aus der Kapitalerhöhung stark erhöhend auswirkten, waren die Rückzahlungen von kurzfristigen Krediten sowie die Tilgungen aus Finanzierungsleasing und Zinszahlungen höher als im Vorjahr. Außerdem wurden im Berichtsjahr beim Finanzmittelfonds kurzfristige Kontokorrentverbindlichkeiten mit berücksichtigt. Die hierdurch ausgelösten Cashflows hatten im Vorjahr einen positiven Effekt auf den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Vossloh-Konzern - Investitionen und Abschreibungenscroll
Die Investitionen auf Konzernebene blieben im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr der Höhe nach nahezu unverändert. Während die Investitionen im Geschäftsbereich Core Components deutlich anstiegen, sanken die Investitionen im Geschäftsbereich Customized Modules in ähnlicher Größenordnung. Die größten Einzelinvestitionen im Geschäftsbereich Core Components wurden für den Bau einer hochmodernen Fertigungsstätte für Schienenbefestigungen ("Fabrik der Zukunft") in Werdohl, für die Ertüchtigung eines Produktionsstandorts für Betonschwellen in Australien sowie für die Gründung eines Joint Ventures zur Produktion von Schienenbefestigungen in China getätigt. Der Rückgang im Geschäftsbereich Customized Modules ist insbesondere auf die hohen Investitionen im Vorjahr zur Modernisierung des Produktionsstandorts für Manganherzen in Outreau zurückzuführen. Die Investitionen im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions lagen leicht unter dem Vorjahr. Im Berichtsjahr wurde unter anderem in die Entwicklung eines innovativen Schienenprüfgeräts investiert. Die hier ausgewiesenen Investitionen stimmen nicht mit den Werten in der Kapitalflussrechnung überein, da dort nur zahlungswirksame Investitionen sowie Investitionen des als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsbereichs Transportation enthalten sind. Auch die Abschreibungen in der Kapitalflussrechnung enthalten Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten und entsprechen daher nicht den hier ausgewiesenen Werten. Die Abschreibungen auf Konzernebene sind inklusive Wertminderungen/Wertaufholungen dargestellt und daher signifikant höher als im Vorjahr. Ursächlich hierfür sind insbesondere die Wertminderungen, die im Rahmen des Maßnahmenprogramms vorgenommen wurden (36,6 Mio.€). Die Investitionsverpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (Bestellobligo) beliefen sich zum 31.12.2019 insgesamt auf 22,2 Mio.€ (Vorjahr: 16,0 Mio.€) und stehen fast ausschließlich im Zusammenhang mit dem Bau der "Fabrik der Zukunft" sowie der Modernisierung des Produktionsstandorts in Outreau. VermögenslageVossloh-Konzern - Vermögenslagescroll
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Working Capital = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsvermögenswerten)
plus Vorräte minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich
Vertragsschulden) minus erhaltene Anzahlungen minus sonstige kurzfristige Rückstellungen
(bereinigt um nicht dem operativen Geschäftsbetrieb zuzuordnende Sachverhalte) Eigenkapitalquote trotz Ergebnisbelastungen aus Maßnahmenprogramm über 30 %Das Eigenkapital des Vossloh-Konzerns lag zum Ende des Geschäftsjahres 2019 deutlich unter dem entsprechenden Stichtagswert des Vorjahres. Diese Entwicklung geht insbesondere auf das infolge der negativen Einmaleffekte aus dem Maßnahmenprogramm negative Konzernergebnis zurück. Zudem wirkten die Dividendenzahlung an die Anteilseigner der Vossloh AG sowie Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter mindernd auf das Eigenkapital. Im Gegensatz dazu wirkten sich die Nettoemissionserlöse aus der Kapitalerhöhung positiv auf das Eigenkapital aus. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 stieg gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 und höheren Vermögenswerten aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Das im Vorjahresvergleich geringere Eigenkapital und die höhere Bilanzsumme führten zu einer Reduzierung der Eigenkapitalquote, die aber dennoch über 30 % lag. Die Vermögenswerte von Vossloh Locomotives sind bis zum Vollzug der Transaktion in der Bilanz enthalten. Nach Abschluss der Transaktion wird sich die Bilanzsumme deutlich reduzieren mit entsprechend positiven Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote. Das Working Capital zum Stichtag 31. Dezember 2019 blieb um 16,5 % unter dem Vergleichswert im Vorjahr. Dies war im Wesentlichen auf die Veräußerung der US-Gesellschaften im Geschäftsbereich Customized Modules zurückzuführen. Das durchschnittliche Working Capital betrug im Berichtsjahr 227,2 Mio.€ (Vorjahreswert: 218,1 Mio.€). Das Capital Employed zum Ende des Jahres 2019 lag aufgrund des zum Jahresende geringeren Working Capital und der vorgenommenen Veräußerungen trotz der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 leicht unter dem Wert des Vorjahres. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDas Geschäftsjahr 2019 war vor allem durch das beschlossene und weitgehend umgesetzte Maßnahmenprogramm geprägt, das die Profitabilität und Eigenfinanzierungskraft des Vossloh-Konzerns nachhaltig steigern wird. Aus dem Maßnahmenprogramm resultierten wesentliche Ergebnisbelastungen, weshalb die ursprünglichen Zielkorridore für das EBIT/EBIT-Marge und den Wertbeitrag nicht erreicht werden konnten. Um die tatsächliche operative Ertragskraft beurteilen zu können, wird für das Geschäftsjahr 2019 auch ein um ergebnisbelastende Einmaleffekte bereinigtes EBIT berichtet. Mit einem bereinigten EBIT von 55,7 Mio.€, das leicht über dem Wert des Vorjahres wie auch leicht über den zuletzt kommunizierten Erwartungen lag, war die bereinigte Ergebnisentwicklung des Vossloh-Konzerns im Berichtsjahr positiv. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass sich das gesamte Maßnahmenprogramm, aus dem nachhaltig wesentliche Einsparungen resultieren werden, vollständig aus den Mittelzuflüssen aus dem Verkauf von unprofitablen Einheiten refinanziert. Auch die Auftragssituation war insgesamt zufriedenstellend. Die Book-to-Bill-Ratio des Konzerns lag 2019 bei 1,02. Im Berichtsjahr wurde erneut ein Großauftrag für Schienenbefestigungssysteme in China mit einem Volumen von rund 40 Mio.€ gewonnen. Zudem wurden wichtige Rahmenverträge unterzeichnet, die erst bei entsprechenden Abrufen im Auftragseingang sichtbar werden. Hier können Rahmenverträge in Italien und Schweden mit einem gesamten Umsatzvolumen von bis zu 100 Mio.€ genannt werden. Diese Themen stellen eine gute Basis für organisches Wachstum in der Zukunft dar. In diesem Zusammenhang kann auch auf die Gründung eines Joint Ventures in China hingewiesen werden, das die Wertschöpfungstiefe erhöhen und den Zugang zu weiteren Marktsegmenten in China verbessern wird. Einen weiteren strategischen Meilenstein bildete die Unterzeichnung des Verkaufsvertrags für den als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsbereich Transportation. Auch die Eigenkapitalquote ist mit über 30 % weiterhin hoch. Somit kann operativ und strategisch von einer zufriedenstellenden Geschäftsentwicklung des Vossloh-Konzerns im Berichtsjahr gesprochen werden. Geschäftsentwicklung Core ComponentsIm Geschäftsbereich Core Components hat Vossloh sein Angebot an industriell gefertigten Serienprodukten zusammengefasst, die in hoher Stückzahl für Projekte der Bahninfrastruktur benötigt werden. Hierunter fallen die im Geschäftsfeld Fastening Systems entwickelten, produzierten und vertriebenen Schienenbefestigungssysteme für sämtliche Einsatzbereiche weltweit von der Schwerlast- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke sowie im Nahverkehr. Das Geschäftsfeld Tie Technologies ist der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen in Nordamerika und Australien. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme hergestellt. Core Componentsscroll
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Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen. Auftragseingänge weiter auf hohem NiveauIm Geschäftsbereich Core Components summierten sich die Auftragseingänge im Berichtsjahr auf 382,0 Mio.€ und lagen damit nur um 9,3 Mio.€ unter dem hohen Vorjahreswert von 391,3 Mio.€. Das Vorjahr war stark durch mehrere Großaufträge für Vossloh Fastening Systems in China gekennzeichnet, die sich in dieser Höhe im Berichtsjahr nicht wiederholten. Dies wurde im Wesentlichen durch Neuaufträge in Australien nach dem Erwerb von Austrak Ende 2018 sowie durch Zuwächse in den USA kompensiert. Der Auftragsbestand zum Ende des Jahres 2019 lag bei 267,6 Mio.€ und war damit erneut deutlich höher als im Vorjahr (237,3 Mio.€). Starker Umsatzanstieg in beiden GeschäftsfeldernIm Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Core Components deutlich um 20,1 %. Zu dieser Entwicklung trugen beide Geschäftsfelder bei: Vossloh Fastening Systems verzeichnete um 17,3 Mio.€ höhere Umsätze, im Wesentlichen in China, aber auch in den USA und Mexiko. Der Anstieg im Geschäftsfeld Tie Technologies war insbesondere akquisitionsbedingt auf die australische Gesellschaft Austrak zurückzuführen. Aufgrund der 2018 gewonnenen Großprojekte in China war die Book-to-Bill-Ratio im Jahr 2018 mit 1,34 besonders hoch gewesen. Im Geschäftsjahr 2019 überstiegen die Auftragseingänge erneut deutlich die Umsätze. Die Book-to-Bill-Ratio lag mit 1,09 jedoch unter dem hohen Vorjahreswert. Bereinigte Profitabilität wiederholt zweistelligDas EBIT lag im Geschäftsbereich Core Components (trotz der negativen Einmaleffekte aus dem Maßnahmenprogramm) leicht über dem Vorjahresniveau. Die Ergebnisbelastungen durch das Maßnahmenprogramm summierten sich im Geschäftsbereich Core Components auf insgesamt 4,4 Mio.€. Davon entfielen 2,4 Mio.€ auf das Modul Personal und 2,0 Mio.€ auf den Baustein Unprofitable und unvorteilhafte Aktivitäten. Im letztgenannten Baustein entstanden Sonderaufwendungen für die Restrukturierung/Produktionsverlagerungen bestehender Standorte sowie die Trennung von unprofitablen Aktivitäten. Das um Effekte des Maßnahmenprogramms bereinigte EBIT betrug im Berichtsjahr somit 39,3 Mio.€ und führte zu einer bereinigten EBIT-Marge in etwa auf Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Vorjahr entwickelten sich insbesondere das USA-Geschäft sowie die Geschäftsaktivitäten von Vossloh Fastening Systems in China positiv. Aufgrund der Belastungen des Maßnahmenprogramms blieb der Return On Capital Employed (ROCE) im Geschäftsbereich Core Components 2019 unter dem Vorjahreswert. Das durchschnittliche Capital Employed lag im Geschäftsjahr 2019 nach der Austrak-Akquisition sowie der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 über dem Vorjahr. Der Wertbeitrag unterschritt im Geschäftsjahr 2019 deutlich das Vorjahresniveau. Ausschlaggebend war das gestiegene durchschnittliche Capital Employed im Berichtszeitraum als Folge der Austrak-Akquisition und der Erstanwendung von IFRS 16. Die durchschnittliche Working-Capital-Intensität stieg gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 1,1 Prozentpunkte. Vossloh Fastening SystemsAuftragseingänge unter dem starken VorjahrDer Auftragseingang bei Vossloh Fastening Systems lag 2019 mit 220,4 Mio.€ deutlich unter dem Vorjahreswert von 305,7 Mio.€. Das Vorjahr war nach drei im Jahresverlauf gewonnenen Großaufträgen im Hochgeschwindigkeitssegment in China mit einem Volumen von rund 85 Mio.€ außerordentlich stark ausgefallen. Der Auftragsbestand lag Ende 2019 bei 177,2 Mio.€ und damit um 13,9 Mio.€ leicht unter dem Endwert des Vorjahres. Die Umsatzerlöse bei Vossloh Fastening Systems im Jahr 2019 betrugen 234,2 Mio.€ nach 216,9 Mio.€ im Vorjahr. Der Anstieg war im Wesentlichen auf das Chinageschäft zurückzuführen. Zudem entwickelte sich das Nordamerikageschäft positiv. Die Book-to-Bill-Ratio bei Vossloh Fastening Systems lag bei 0,94 (Vorjahr: 1,41). Erneut hoher positiver WertbeitragDer Wertbeitrag von Vossloh Fastening Systems stieg trotz der Ergebnisbelastungen aus dem Maßnahmenprogramm mit 21,6 Mio.€ leicht über das Vorjahresniveau (21,4 Mio.€). Vossloh Tie TechnologiesAuftragseingänge deutlich über dem VorjahrDas Geschäftsfeld Tie Technologies verzeichnete im Berichtsjahr Auftragseingänge in Höhe von 168,1 Mio.€, die damit um 75,7 Mio.€ über dem Vorjahreswert von 92,4 Mio.€ lagen. Die Steigerung war auf die australische Gesellschaft Austrak zurückzuführen, die im Berichtsjahr unter anderem einen Großauftrag von Rio Tinto gewinnen konnte. Zudem wurden leicht höhere Auftragseingänge in den USA verzeichnet. Der Auftragsbestand Ende 2019 betrug 92,9 Mio.€ (Vorjahr: 50,6 Mio.€). Umsatzerlöse deutlich über dem VorjahrDie Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Tie Technologies summierten sich auf 125,7 Mio.€ und lagen damit über dem Vorjahresniveau von 78,1 Mio.€. Wesentlich wirkten sich hier die Akquisition von Austrak wie auch Mehrumsätze in den USA aus. Die Book-to-Bill-Ratio steigerte sich im Jahresvergleich deutlich auf 1,34 (Vorjahr: 1,18). Der Wertbeitrag von Vossloh Tie Technologies lag mit -7,8 Mio.€ als Folge der Belastungen des Maßnahmenprogramms sowie des höheren durchschnittlichen Capital Employed nach der Austrak-Akquisition unter dem Vorjahreswert (Vorjahr: -3,8 Mio.€). Geschäftsentwicklung Customized ModulesIm Geschäftsbereich Customized Modules sind alle Leistungen des Konzerns rund um Herstellung, Einbau und Wartung individualisierter Infrastrukturmodule für den Bahnbereich gebündelt. Zum Geschäftsbereich gehört das Geschäftsfeld Switch Systems, einer der weltweit größten Anbieter von Weichensystemen. Das Produktportfolio deckt ein sehr breites Anwendungsspektrum ab und reicht von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke. Customized Modulesscroll
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Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen. Auftragseingänge leicht unter dem VorjahrDie Auftragseingänge im Geschäftsbereich Customized Modules summierten sich 2019 auf 468,2 Mio.€ und lagen damit um 7,8 % unter dem Vorjahreswert von 504,6 Mio.€. Der wesentliche Teil des Rückgangs war auf geringere Auftragseingänge in Indien und Israel zurückzuführen, zudem wurde der Rückgang durch den Verkauf der größten US-amerikanischen Gesellschaft im Weichenbereich im Rahmen des Maßnahmenprogramms beeinflusst. Teilweise wurde diese Entwicklung durch höhere Auftragsgewinne in den Niederlanden, Malaysia und Singapur kompensiert. Der Auftragsbestand erreichte zum Stichtag 273,0 Mio.€ (Vorjahr: 345,7 Mio.€). Hier war für den Rückgang primär der Verkauf der US-Gesellschaft ausschlaggebend. Umsätze 2019 leicht unter dem VorjahresniveauIm Geschäftsjahr 2019 blieben die Umsatzerlöse des Geschäftsbereichs Customized Modules mit 473,2 Mio.€ leicht unter dem Vorjahresniveau. Das hohe Umsatzvolumen des Vorjahres in Polen konnte im Wesentlichen aufgrund von Projektverschiebungen von 2019 nach 2020 nicht wiederholt und nur teilweise durch insbesondere die serbische Gesellschaft kompensiert werden. Die Book-to-Bill-Ratio lag bei 0,99 (Vorjahr: 1,05). Bereinigtes Ergebnis unter dem VorjahrDas EBIT des Geschäftsbereichs lag 2019 mit -54,3 Mio.€ um 80,4 Mio.€ unter dem Wert des vergangenen Berichtsjahres. Dieses Ergebnis war durch Einmaleffekte aus dem Maßnahmenprogramm in Höhe von 78,0 Mio.€ belastet. Sie verteilten sich auf den Baustein Personal mit 22,4 Mio.€ und das Modul Unprofitable und unvorteilhafte Aktivitäten mit 55,6 Mio.€. Im letztgenannten Baustein fielen Sonderaufwendungen für Portfoliobereinigungen von Produktionsstandorten, die Restrukturierung/Produktionsverlagerungen bestehender Standorte sowie die Trennung von unprofitablen/unvorteilhaften Aktivitäten an. Die höchsten Aufwendungen betrafen den Bereich Portfoliobereinigungen. Hier wirkten sich im Wesentlichen Buchverluste aus den Verkäufen in den USA aus. Das um diese Einmaleffekte bereinigte EBIT lag im Berichtsjahr bei 23,7 Mio.€ und somit um 2,4 Mio.€ unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Schwächer als im Vorjahr waren die Ergebnisbeiträge aus Polen, die der Umsatzentwicklung folgten, sowie aus Großbritannien. Deutlich positiv im Vergleich zu 2018 entwickelte sich das Ergebnis am Standort Outreau in Frankreich. Aufgrund des durch Einmaleffekte aus dem Maßnahmenprogramm belasteten EBIT lag der ROCE bei einem nahezu konstanten durchschnittlichen Capital Employed deutlich im negativen Bereich. Somit war auch der Wertbeitrag stark negativ. Das durchschnittliche Working Capital fiel, unter anderem auch als Konsequenz der Verkäufe in den USA, unter den Wert des Vorjahres. Geschäftsentwicklung Lifecycle SolutionsDer Geschäftsbereich Lifecycle Solutions konzentriert sich mit dem Geschäftsfeld Rail Services auf spezialisierte Dienstleistungen rund um die Instandhaltung von Schienen und Weichen. Die innovativen Technologien fördern die Sicherheit von Bahnstrecken und tragen zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen und höherer Streckenverfügbarkeit bei. Zum Serviceportfolio gehören die Instandhaltung, die korrektive und präventive Pflege von Schienen und Weichen durch Schleifen und Fräsen, Schweißdienstleistungen sowie Schienen- und Weichenlogistik. Die umfassenden Dienstleistungen von Lifecycle Solutions ergänzen die Produktangebote von Core Components und Customized Modules. Lifecycle Solutionsscroll
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Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen. Deutliche Steigerung der AuftragseingängeIm Geschäftsjahr 2019 verzeichnete der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions mit Auftragseingängen in Höhe von 103,5 Mio.€ eine Steigerung um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr. Höher als im Vorjahr waren die Auftragseingänge im Segment Service, insbesondere im Fräsgeschäft. Der Auftragsbestand am Jahresende 2019 betrug 10,5 Mio.€ (Vorjahr: 12,9 Mio.€). Höhere Umsätze im Vergleich zum VorjahrDie Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions stiegen im Geschäftsjahr 2019 erneut und überschritten klar die Marke von 100 Mio.€. Dies war im Wesentlichen durch das Fräsgeschäft getrieben, nachdem Lifecycle Solutions diesen Bereich Ende 2018 durch eine Akquisition ausgebaut hatte. Der Internationalisierungsgrad des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions - gemessen an den erzielten Umsatzerlösen außerhalb Deutschlands - nahm von 40,0 % im Geschäftsjahr 2018 auf 45,4 % zu. Insbesondere in Westeuropa, außerhalb Deutschland konnten dabei höhere Umsätze erzielt werden. Bereinigtes EBIT nach dem Wegfall eines Einmaleffekts unter dem VorjahrVerglichen mit 2018 reduzierte sich das EBIT um 19,4 Mio.€ auf -6,5 Mio.€. Darin enthalten waren Einmal-Belastungen aus dem Maßnahmenprogramm in Höhe von 12,7 Mio.€. Sie verteilten sich mit 2,9 Mio.€ auf das Modul Personal sowie 9,8 Mio.€ auf das Modul unprofitable Aktivitäten. Im letztgenannten Baustein fielen Sonderaufwendungen ausschließlich für die Trennung von unprofitablen Aktivitäten an. Das um diese Effekte bereinigte EBIT lag bei 6,2 Mio.€ im Jahr 2019, die bereinigte EBIT-Marge reduzierte sich um 7,0 Prozentpunkte auf 5,9 %. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus einer einmaligen Realisierung eines negativen Firmenwerts aus der Akquisition des Schienenfräsgeschäfts im Vorjahr. Durch die Ergebniseffekte des Maßnahmenprogramms belastet waren im Berichtsjahr 2019 auch ROCE und Wertbeitrag im Berichtsjahr 2019. Das Capital Employed stieg im Wesentlichen als Folge der Ende 2018 durchgeführten Akquisition und der Erstanwendung von IFRS 16 im Jahr 2019. Die durchschnittliche Working-Capital-Intensität lag um 0,8 Prozentpunkte über dem Vorjahr. Vossloh AGDie Vossloh AG steht als operative Management- und Finanzholding an der Spitze des Vossloh-Konzerns. Sie steuert und überwacht alle wesentlichen Aktivitäten innerhalb des Konzerns. Neben der Festlegung der Konzernstrategie und der Steuerung der Unternehmensentwicklung übernimmt sie die Allokation der finanziellen Mittel, insbesondere für Investitionen oder Akquisitionen. Sie ist unter anderem verantwortlich für das Konzernrechnungswesen, das Konzerncontrolling, das konzernweite Treasury, das Risiko- und Chancenmanagement, die Interne Revision sowie die Bereiche Innovation & Entwicklung, EHS/Nachhaltigkeit, Informationstechnologie, Recht & Compliance, Investor-Relations und Unternehmenskommunikation. Sie steuert vertriebliche Aktivitäten einschließlich der Marketingkommunikation. Ihr obliegen die Personalpolitik, die Personalentwicklung und die Betreuung der obersten Führungsebenen des Konzerns. Vertreter der einzelnen Geschäftsfelder berichten im Rahmen regelmäßiger Termine über sämtliche relevanten Vorgänge und Entwicklungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Der Vorstand nimmt in diesem Rahmen sowie im Zuge der Ausübung seiner jeweiligen funktionalen Führungsverantwortung direkten Einfluss auf die operative Steuerung der Geschäftsfelder. Darüber hinaus wird die enge Einbindung des Vorstands in wesentliche operative Entscheidungen durch einen umfangreichen Zustimmungskatalog sichergestellt. Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Jahresabschluss. In Einzelfällen ist die Behandlung bestimmter Geschäftsvorfälle im Konzernabschluss gemäß IFRS anders abgebildet worden. Im Geschäftsjahr haben sich die einschlägigen Vorschriften des HGB im Wesentlichen nicht geändert. Analyse des JahresabschlussesDie von der Vossloh AG für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Umsatzerlöse von 5,2 Mio.€ (Vorjahr: 4,8 Mio.€) resultierten überwiegend aus Umlagen an Konzerngesellschaften, für die eine Vielzahl von Leistungen durch die Vossloh AG erfolgte (im Wesentlichen in den Bereichen IT und Marketing). Die betrieblichen Aufwendungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Management- und der Finanzierungsfunktion der Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Entwicklung der Vossloh AG folgen den Aktivitäten der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Die bedeutsamen Leistungsindikatoren der Vossloh AG sind die allgemeinen Verwaltungskosten, das Finanzergebnis und das Ergebnis nach Steuern beziehungsweise der Jahresüberschuss. Die Verwaltungskosten sind 2019 mit 18,7 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr (19,7 Mio.€) leicht gesunken und bewegten sich somit im Rahmen der Erwartungen, dass diese in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen werden. Während die Personalaufwendungen mit 13,4 Mio.€ aufgrund des Maßnahmenprogramms deutlich angestiegen sind (Vorjahr: 10,5 Mio.€), sind insbesondere die Messekosten gegenüber dem Vorjahr gesunken, da im Berichtsjahr die Branchenmesse InnoTrans nicht stattgefunden hatte. Auch die im Vorjahr vergleichsweise hohen Beratungskosten fielen nicht in derselben Größenordnung an. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr deutlich von 4,8 Mio.€ auf 7,2 Mio.€ im Berichtsjahr. Dies resultierte fast ausschließlich aus Kursverlusten. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken auf 5,0 Mio.€ (Vorjahr: 12,2 Mio.€). Im Vorjahr erfolgten höhere Auflösungen von gebildeten Risikovorsorgen aus der Veräußerung der ehemaligen Geschäftsfelder Electrical Systems und Rail Vehicles als im Geschäftsjahr 2019, während Kursgewinne leicht höher ausfielen als im Vorjahr. Das Finanzergebnis 2019 verminderte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 50,0 Mio.€ und betrug -42,9 Mio.€. Ursprünglich wurde eine spürbare Verbesserung des Finanzergebnisses in 2019 erwartet. Zum Rückgang trug hauptsächlich eine Abschreibung auf eine Beteiligung wegen einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von 26,3 Mio.€ bei. Außerdem sanken die Erträge aus Gewinnabführungen im Berichtsjahr auf 18,8 Mio.€ (Vorjahr: 25,4 Mio.€), während die Aufwendungen aus Verlustübernahmen deutlich von 17,6 Mio.€ im Vorjahr auf 60,5 Mio.€ im Berichtsjahr anstiegen. Zinsaufwendungen in Höhe von 9,1 Mio.€ (Vorjahr: 7,2 Mio.€) standen im Berichtsjahr Zinserträge von 14,2 Mio.€ (Vorjahr: 10,0 Mio.€) - im Wesentlichen aus der Weiterreichung dieser Mittel in Form von kurzfristigen Krediten oder längerfristigen Darlehen an Konzerngesellschaften - gegenüber. Ertragsteuern fielen vor dem Hintergrund der bestehenden Verlustvorträge mit 0,1 Mio.€ in sehr geringer Höhe an (Vorjahr: -1,3 Mio.€). Der Jahresfehlbetrag der Vossloh AG betrug im Berichtsjahr 63,5 Mio.€ (Vorjahr: 3,5 Mio.€). Im Prognosebericht des Geschäftsberichts wurde von einer deutlichen Verbesserung beim Ergebnis nach Steuern ausgegangen. Insbesondere die Verzögerung beim Verkauf von Vossloh Locomotives und negative Einmaleffekte aus dem Maßnahmenprogramm belasteten das Ergebnis nach Steuern stark. Die Bilanzsumme sank im Vorjahresvergleich von 968,6 Mio.€ leicht auf 953,9 Mio.€. Hauptsächlicher Grund war die Abnahme der Konzernfinanzierung in Form von Ausleihungen sowie kurzfristigen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Finanzanlagen wuchsen insgesamt um 59,5 Mio.€ auf 606,7 Mio.€. Dies war auf den Anstieg bei den Beteiligungen an verbundenen Unternehmen als Folge mehrerer Eigenkapitalerhöhungen bei drei inländischen Tochtergesellschaften zurückzuführen. Gegenläufig wirkte die bereits erwähnte Wertberichtigung einer Beteiligung sowie die Verminderung der Ausleihungen an verbundenen Unternehmen (Abnahme um 17,5 Mio.€ auf 132,5 Mio.€). Das Umlaufvermögen sank um 73,9 Mio.€ auf 346,0 Mio.€, hauptsächlich geprägt durch die Abnahme der kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 80,8 Mio.€. Die sonstigen Vermögensgegenstände stiegen auf 4,5 Mio.€ infolge eines Umsatzsteuerguthabens beziehungsweise einer geleisteten Mietkaution. Der Bestand an liquiden Mitteln erhöhte sich leicht um 2,4 Mio.€ auf 7,7 Mio.€. Die Passivseite der Bilanz wies am Berichtsstichtag mit 348,0 Mio.€ (Vorjahr: 331,2 Mio.€) höhere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich nur unwesentlich von 20,3 Mio.€ auf 21,1 Mio.€. Die Rückstellungen beliefen sich auf 25,4 Mio.€ und lagen damit geringfügig unter dem Wert des Vorjahres von 26,1 Mio.€. Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag sowie die Dividende von 583,6 Mio.€ auf 553,1 Mio.€ vermindert. Teilweise kompensierend wirkte die im Juni 2019 durchgeführte Kapitalerhöhung. Die Eigenkapitalquote verminderte sich infolgedessen auf 58,0 %, während sie im Vorjahr noch 60,3 % betragen hatte. Insgesamt ist die Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Vossloh AG im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der Belastungen im Finanzergebnis als eher negativ zu beurteilen. AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der Vossloh AG geht aufgrund der im Wege der Eigenkapitalerhöhung nunmehr bei 50,09 % liegenden mittelbaren Beteiligung von Herrn Heinz Hermann Thiele am Grundkapital von einer Abhängigkeit der Vossloh AG im Sinne des § 17 AktG aus. Gemäß § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Erklärung enthält: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Benachteiligende Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von Herrn Heinz Hermann Thiele oder von mit ihm verbundenen Unternehmen wurden nicht getroffen. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren." Der Bericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Vermerk des Abschlussprüfers versehen. VergütungsberichtGrundsätze der Vergütung des VorstandsDer Vergütungsbericht beinhaltet die Grundsätze für die Festlegung der Vergütung des Vorstands der Vossloh AG und erläutert die Höhe und die Struktur des Einkommens der Vorstände. Darüber hinaus informiert er über die Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats. Zielsetzung. Zielsetzung des Vergütungssystems für den Vorstand ist es, die Vorstandsmitglieder ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich gemäß im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben angemessen zu vergüten. Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder, ihre individuellen Leistungen, die wirtschaftliche Lage sowie der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens und die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur des Unternehmens auch in der zeitlichen Entwicklung. Systematik der Vorstandsvergütung. Im Zusammenhang mit den personellen Veränderungen und der Verkleinerung des Vorstands auf zwei Mitglieder zum 1. Oktober 2019 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand mit Blick auf regulatorische Anforderungen und Investorenerwartungen überprüft und teilweise angepasst. Das Vergütungssystem der Vossloh AG für die Vorstandsmitglieder besteht nach wie vor aus drei Vergütungskomponenten: Grundvergütung, Einjähriger Tantieme und Mehrjähriger Tantieme. Unter Beibehaltung der grundlegenden Struktur ist im Zuge der Fortentwicklung des Vergütungssystems insbesondere die variable Vergütung stärker in die Abhängigkeit von der Aktienkursentwicklung gestellt und die Gewichtung der einzelnen Vergütungsbestandteile angepasst worden. Vor der Änderung sah das Vergütungssystem im Rahmen der Mehrjährigen Tantieme Erfolgsziele vor, die sich zu zwei Dritteln nach finanziellen Kennzahlen (im Geschäftsjahr 2019 namentlich Durchschnittswerte über den jeweiligen Zeitraum für Umsatzwachstum und ROCE) richteten und zu einem Drittel nach persönlichen Zielen. Der Anteil der variablen Vergütung betrug bis zur Anpassung rund 65 % (im Fall des Vorstandsvorsitzenden) beziehungsweise rund 60 % (im Fall der übrigen Vorstandsmitglieder) der Gesamtzielvergütung, wobei die Mehrjährige Tantieme wiederum rund 60 % der variablen Zielvergütung ausmachte. Das fortentwickelte Vergütungssystem gilt nach Maßgabe einer Übergangsregelung für Herrn Schuster im Wesentlichen vom 1. Januar 2020 an und für Herrn Dr.-Ing. Runge seit dem 1. Oktober 2019 und stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Die Grundvergütung ist eine feste, auf das Gesamtjahr bezogene Vergütung, die sich am Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert und in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt wird. Sie beträgt rund 40 % der Gesamtzielvergütung der Vorstandsmitglieder. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus der privaten Dienstwagennutzung bestehen. Für die Wahrnehmung von Aufgaben in Tochterunternehmen erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die variable Vergütung, die bei 100-prozentiger Zielerreichung rund 60 % der Gesamtzielvergütung der Vorstandsmitglieder ausmacht, teilt sich in eine Einjährige und eine Mehrjährige Vergütungskomponente. Die Erfolgsziele der variablen Vergütung beziehen sich auf finanzielle Kennzahlen, die objektiv messbar und für den wirtschaftlichen Erfolg des Vossloh-Konzerns maßgeblich sind, sowie auf die Entwicklung der Vossloh-Aktie. Sämtliche Erfolgsziele sind zukunftsgerichtet und werden (mit Ausnahme der aktienkursorientierten Vergütungskomponente) vom Aufsichtsrat mit Zielwerten zu Beginn einer jeweiligen Bemessungsperiode durch Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern festgelegt. Die Zielwerte für die aktienkursorientierte variable Vergütung errechnen sich unmittelbar aus den Anstellungsverträgen. Die Einjährige Tantieme wird anhand jährlicher Erfolgsziele ermittelt und macht bei jeweils 100-prozentiger Zielerreichung etwas weniger als die Hälfte der gesamten variablen Zielvergütung aus. Die Erfolgsziele für die Einjährige Tantieme sind das Konzern-EBIT, der Konzernumsatz und das durchschnittlich gebundene Working Capital des Vossloh-Konzerns. In Abhängigkeit von den individuellen Leistungen des Vorstandsmitglieds kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen den Zielbonus für die 100-prozentige Zielerreichung um bis zu 20 % reduzieren oder um bis zu 30 % erhöhen. Die Mehrjährige Tantieme, die bei jeweils 100-prozentiger Zielerreichung mit etwas mehr als 50 % den größeren Teil der variablen Zielvergütung ausmacht, ist abhängig von der Erreichung mehrjähriger Erfolgsziele. Die Erfolgsziele für die Mehrjährige Tantieme richten sich zu 48 % (im Fall des Vorstandsvorsitzenden) beziehungsweise zu rund 31 % (im Fall des weiteren Vorstandsmitglieds) nach dem ROCE und im Übrigen, für den verbleibenden Anteil jeweils mit derselben Gewichtung, nach der absoluten und der relativen Entwicklung der Vossloh-Aktie. Bei der Messung und Beurteilung der relativen Entwicklung der VosslohAktie wird ein Vergleich zur durchschnittlichen Kursentwicklung des DAX, MDAX und SDAX angestellt. Die Ermittlung der Zielerreichung für die Einjährige Tantieme sowie der finanziellen Kennzahlen für die Mehrjährige Tantieme erfolgt jährlich durch den Aufsichtsrat auf Grundlage des geprüften Konzernabschlusses. Soweit die Mehrjährige Tantieme von der Kursentwicklung der Vossloh-Aktie abhängt, wird die Zielerreichung anhand volumengewichteter XETRA-Durchschnittskurse beziehungsweise anhand der durch die Deutsche Börse AG veröffentlichten Stichtags-Durchschnittskurse der Indizes, jeweils während der letzten 40 Tage vor Beginn beziehungsweise Ablauf der Bemessungsperiode, ermittelt. Der DAX wird dabei mit 70 %, die beiden anderen Indizes jeweils mit 15 % gewichtet. Der Zielbonus wird bei einer 100-prozentigen Zielerreichung gewährt. Die Tantieme erhöht beziehungsweise reduziert sich gegenüber dem Zielbonus in Abhängigkeit vom Erreichen der festgelegten Zielwerte. Die Einjährige Tantieme und die Mehrjährige Tantieme sind dabei auf maximal 170 % des jeweiligen Zielbonus begrenzt. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat nach seinem Ermessen eine Sonderzuwendung bei außerordentlichen Leistungen im jeweiligen Betrachtungszeitraum festsetzen. Überprüfung und Billigung der VorstandsvergütungDer Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2017 mit Unterstützung durch einen unabhängigen externen Vergütungsberater eine Marktüblichkeits- und Systemanalyse der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Vossloh AG vorgenommen. Die Überprüfung hat bestätigt, dass das Vergütungssystem der Vossloh AG, noch ohne Berücksichtigung der Fortentwicklung im Herbst 2019, den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Gesamtvergütungen jeweils sowohl im horizontalen (mit vergleichbaren Unternehmen) als auch im vertikalen Vergleich (Differenzierung der Vorstandsmitglieder untereinander und im Vergleich zu den nachgelagerten Ebenen im Unternehmen) angemessen und marktüblich sind. Ferner wurden auch die Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung sowie die gewährten Nebenleistungen als angemessen und marktüblich angesehen. Das vor der oben dargestellten Fortentwicklung angewendete System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde am 9. Mai 2018 gemäß § 120 Abs. 4 AktG von der Hauptversammlung gebilligt. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019In der nachfolgenden Tabelle ist die Vorstandsvergütung namentlich zugeordnet. Die gewährten Zuwendungen enthalten auch zurückgestellte Beträge für variable Vergütungsbestandteile, die erst 2020 beziehungsweise 2021 zur Auszahlung kommen werden. Die Nebenleistungen umfassen die Dienstwagennutzung in Höhe der steuerlich anzusetzenden Werte für die Privatnutzung. Für die mit Ablauf des 30. September 2019 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Andreas Busemann und Volker Schenk enthält die Tabelle die Vergütung für den Zeitraum, in dem sie als Vorstände bestellt waren. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses werden gesondert angegeben. scroll
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Alle Werte für 2019 bei Herrn Busemann sowie Herrn Schenk auf Basis der abgeschlossenen
Vereinbarungen Die nachfolgende Tabelle weist den Zufluss der Vergütung im Berichtsjahr sowie für das Vorjahr aus. Hierbei wurden die gezahlten Beträge der variablen Vergütung den Jahren zugeordnet, in denen sie dem jeweiligen Vorstandsmitglied zugeflossen sind. scroll
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Die Versorgungszusagen nach handelsrechtlichen Vorschriften ergeben sich gemäß folgender Tabelle: scroll
Altersversorgung. Der Vorstandsvorsitzende Oliver Schuster hat eine Versorgungszusage erhalten, die Pensionszahlungen bei Erreichen einer Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Abhängig von der Dauer der Vorstandstätigkeit beträgt der jährliche Ruhegeldanspruch nach drei Jahren der Zugehörigkeit jeweils 1 % pro vollem Dienstjahr Zugehörigkeit, im Falle der ersten Vertragsverlängerung jeweils 2 % pro weiterem vollen Dienstjahr Zugehörigkeit und im weiteren Verlauf bis maximal 40 % der zugrunde zu legenden jährlichen Grundvergütung. Der im Geschäftsjahr 2019 für Mitglieder des Vorstands zusätzlich zurückgestellte Betrag belief sich auf 517.265 € (Vorjahr: 473.272 €). Nach dem Tod eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds reduziert sich die Rentenanwartschaft beziehungsweise das zuletzt gezahlte Ruhegeld an den hinterbliebenen Ehepartner auf 60 %. Zusagen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit. Für den Fall der einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge Zusagen auf Auszahlung der bereits verdienten beziehungsweise voraussichtlichen Vergütung, sofern die Beendigung nicht auf einer einseitigen und ohne wichtigen Grund erfolgten Niederlegung durch das Vorstandsmitglied oder einem Widerruf der Bestellung aus wichtigem Grund beruht. Die Zusagen sind jedoch in jedem Fall auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (sogenannter Abfindungs-Cap). Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelung) besteht nicht. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses. Den im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern wurden aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses die in der folgenden Tabelle aufgeführten Leistungen zugesagt oder gewährt. Die festen Vergütungen sind bereits zeitanteilig im Geschäftsjahr 2019 zugeflossen, während die variablen Vergütungen erst im Geschäftsjahr 2020 zufließen werden. scroll
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Ablauf des Dienstvertrags am 31.3.2020 Kredite an Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstandsmitglieder der Vossloh AG gewährt. Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der Vossloh AG und ihre Hinterbliebenen.Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung sowie deren Hinterbliebenen betrugen 3.683.409 € (Vorjahr: 1.172.861 €). Es handelt sich um Ruhegeldzahlungen in Höhe von 1.183.658 € sowie Leistungen an die im Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder in Höhe von 2.499.751 €. Laufende Ruhegeldzahlungen unterliegen den Anpassungen entsprechend der Tarifentwicklung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen. Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung sowie deren Angehörige beliefen sich auf 22.809.518 € (Vorjahr: 21.256.507 €). Hierin ist der oben aufgeführte Betrag für Volker Schenk enthalten. In Höhe von 10.297.220 € (Vorjahr: 10.459.305 €) bestehen Rückdeckungsversicherungen, die den Begünstigten einzeln verpfändet sind. Der Restbetrag ist durch Rückstellungen gedeckt. Vergütung des AufsichtsratsVergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2019. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung des Unternehmens geregelt. Das Vergütungssystem steht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 40.000 € brutto jährlich. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der genannten Vergütung. Die Mitgliedschaft je Ausschuss wird durch einen Zuschlag von einem Viertel der Grundvergütung abgegolten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache des Zuschlags für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss. Soweit der Aufsichtsratsvorsitzende Mitglied in Ausschüssen ist, erhält er keine zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit. Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten für das Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 429.167 € (Vorjahr: 435.833 €). Auf die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats entfielen die in der nachfolgenden Tabelle aufgelisteten Beträge: scroll
Beraterverträge. Im Geschäftsjahr 2019 bestanden keine Beraterverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern. Kredite an Aufsichtsratsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGBNachfolgend sind die nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB (jeweils in Verbindung mit der Übergangsvorschrift in Art. 83 Abs. 1 EGHGB) geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 31. Dezember 2019 dargestellt. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt 49.857.682,23 €. Es ist eingeteilt in 17.564.180 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Beschränkungen von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit der AktienMit allen Aktien sind die gleichen Rechte verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. 10 % der Stimmrechte überschreitende Beteiligung am KapitalUnter Zugrundelegung der der Gesellschaft gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) übermittelten Stimmrechtsmitteilungen besteht eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet. Die KB Holding GmbH, Grünwald, Deutschland, hält 50,09 % der Stimmrechte an der Vossloh AG. Diese Stimmrechte sind nach § 34 Abs. 1 WpHG der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH, Grünwald, Deutschland, der Stella Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald, Deutschland, und Herrn Heinz Hermann Thiele, München, Deutschland, zuzurechnen. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmerbeteiligungenArbeitnehmer, die als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; SatzungsänderungenDie Ernennung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft richten sich nach den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Die Amtszeit beträgt höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit zulässig ist. Ein Widerruf der Bestellung ist gemäß § 84 Abs. 3 AktG möglich. Änderungen der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung fasst die Hauptversammlung ihre Beschlüsse, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung anwesenden Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreibt zwingend etwas anderes vor. § 27 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ferner ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem oder bedingtem Kapital anzupassen. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum AktienrückkaufDie Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ergeben sich aus § 4 der Satzung. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 18.130.067,56 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: (i) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht auszunehmen; (ii) um den Inhabern - oder im Fall von Namenspapieren den Gläubigern - von zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder einer ihrer 100-prozentigen Konzerngesellschaften künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionären zustehen würde; (iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Kapitalgrenze werden angerechnet: (1.) die Veräußerung eigener Aktien, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht ausgegeben werden beziehungsweise auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden; (iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Die in den vorstehenden Absätzen (i) bis (iv) enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen sind insgesamt auf einen Betrag, der 20 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung, beschränkt. Auf die vorgenannte 20%-Grenze sind darüber hinaus anzurechnen: (1.) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Weitere Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus § 4 der Satzung. Erwerb eigener AktienEs besteht derzeit keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2019 verfügte die Gesellschaft über keine eigenen Aktien. Vereinbarungen unter der Bedingung eines KontrollwechselsEs bestehen neun wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen. Bei acht dieser Vereinbarungen bedeutet Kontrollwechsel, dass eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Personen direkt oder indirekt mehr als 50 % der Kapitalanteile beziehungsweise Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt, wobei in Bezug auf Herrn Heinz Hermann Thiele kein Kontrollwechsel begründet wird:
Bei einer weiteren Vereinbarung bedeutet Kontrollwechsel im Wesentlichen den Erwerb von mehr als 30 % der Stimmrechte durch eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen, wobei in Bezug auf Herrn Heinz Hermann Thiele ein Kontrollwechsel bei Überschreiten von 50 % der Kapitalanteile vorliegt:
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines KontrollwechselsMit keinem Mitglied des Vorstands oder Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. MitarbeiterIm Vossloh-Konzern engagierten sich zum 31. Dezember 2019 weltweit 3.531 Mitarbeiter für die Ziele des Unternehmens. Dies sind 357 Beschäftigte weniger als im Vorjahr (3.888 Mitarbeiter) und entspricht einem Rückgang von 9,2 %. Dieser ist auf ein im Berichtsjahr umgesetztes Maßnahmenprogramm zurückzuführen, das unter anderem eine Reduzierung der Mitarbeiteranzahl sowie die Trennung beziehungsweise den Verkauf von unprofitablen Aktivitäten beinhaltete. Zum 31. Dezember 2019 sind 126 freigestellte Mitarbeiter noch enthalten, deren Arbeitsverhältnis bis zum Auslaufen der Kündigungsfristen fortbesteht. Unter Berücksichtigung dieser Mitarbeiter ergibt sich ein bereinigter Wert von 3.405 Mitarbeitern Ende 2019. Mitarbeiterbezogene Kennzahlenscroll
Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 3.786 gegenüber 3.720 im Geschäftsjahr 2018. Dies entspricht einem Anstieg von 1,8 %. Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 sind die australische Gesellschaft Austrak Pty. Ltd. sowie das Schienenfräsgeschäft von STRABAG Rail GmbH übernommen worden, wodurch die entsprechenden Mitarbeiter nicht ganzjährig in den Durchschnittszahlen enthalten waren. Dagegen wurden die Mitarbeiterfreisetzungen sowie die Verkäufe beziehungsweise die Schließung von Gesellschaften zum Großteil in den letzten Monaten des Berichtsjahres vorgenommen, wodurch die entsprechenden Mitarbeiter noch überwiegend in die Durchschnittsberechnung einbezogen wurden. Von der durchschnittlichen Gesamtzahl der Mitarbeiter waren 72,6 % (Vorjahr: 73,8 %) an den europäischen Standorten beschäftigt. Von den verbleibenden 27,4 % waren 50,4 % (Vorjahr: 52,6 %) hauptsächlich im nordamerikanischen Raum sowie 26,7 % (Vorjahr: 29,4 %) in Asien tätig. Personalaufwandscroll
Der Anstieg im Personalaufwand ist im Wesentlichen auf die Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit dem Maßnahmenprogramm zurückzuführen. Neben dem Baustein Reduktion der Mitarbeiteranzahl sind auch im Modul unprofitable und unvorteilhafte Aktivitäten signifikante Sonderaufwendungen im Personalaufwand angefallen. GeschäftsbereicheDie durchschnittliche Zahl von Mitarbeitern verteilt sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche. Mit dem jeweiligen Personalaufwand konnte folgender Umsatz generiert werden: scroll
Darüber hinaus waren durchschnittlich 63 Mitarbeiter (Vorjahr: 63) bei der Vossloh AG beschäftigt. In einem von Restrukturierung geprägten Jahr hatte Vossloh zwei übergeordnete Ziele: die faire und sozialverträgliche Trennung von Mitarbeitern im Rahmen des Maßnahmenprogramms auf der einen Seite und andererseits die Weiterentwicklung der attraktiven Rahmenbedingungen bei Vossloh als Arbeitgeber. Hierzu gehört unter anderem die Möglichkeit der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei Vossloh hat - unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität, religiöser Einstellung oder sexueller Orientierung - die gleiche Chance, neue Aufgaben mit erweiterter Verantwortung zu übernehmen. Zu den attraktiven Rahmenbedingungen zählen vielfältige Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenso wie sichere Arbeitsbedingungen in allen Unternehmensbereichen inklusive Förderung der individuellen Gesundheit. Für weitergehende Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf die Ausführungen der nichtfinanziellen Erklärung unter dem Aspekt "Arbeitnehmerbelange". Die Arbeitswelt bei Vossloh gestalten wir unter Mitwirkung der Arbeitnehmervertreter, die sich weit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus engagieren. Forschung & EntwicklungVossloh gehört in seinen Tätigkeitsfeldern in der Bahninfrastruktur zu den Technologieführern. Um den spezifischen Erwartungen der Kunden in den einzelnen Marktregionen nachhaltig gerecht zu werden und die eigene Wettbewerbsposition weiter zu stärken, investiert das Unternehmen intensiv sowohl in die Weiterentwicklung und Optimierung seiner Produkte und Dienstleistungen als auch beispielsweise in die Digitalisierung und die weitere Automatisierung der internen Geschäfts- und Produktionsprozesse. Innovation ist ein entscheidender Baustein, um die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten. Im Rahmen eines strukturierten Innovationsmanagements treibt Vossloh Neuentwicklungen kontinuierlich voran. Das wichtigste Stichwort dabei heißt Digitalisierung. Ende 2018 wurde im Unternehmen die Position des Chief Digital Officer (CDO) geschaffen, der konzernweit die Bereiche Informationstechnik, Digitalisierung und Innovation verantwortet. Ein wesentlicher Teil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit findet bei Vossloh zielgerichtet im Rahmen einzelner Kundenaufträge statt. Entsprechend werden diese Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Herstellungskosten und nicht unter Forschung & Entwicklung (F&E) erfasst. Ausgaben für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit sie die in IAS 38 in diesem Zusammenhang definierten Kriterien erfüllen. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden - sofern nicht unter den Herstellungskosten ausgewiesen - als Forschungs- und Entwicklungskosten berichtet. Im Jahr 2019 summierten sich die Ausgaben für Forschung & Entwicklung - inklusive aktivierter Eigenleistungen - auf insgesamt 12,6 Mio.€ (Vorjahr: 13,0 Mio.€). Dies entspricht einem Anteil am Konzernumsatz von rund 1,4 % (Vorjahr: 1,5 %). Mit 4,0 Mio.€ (Vorjahr: 4,3 Mio.€) entfielen die F&E-Ausgaben im Geschäftsbereich Core Components nahezu vollständig auf das Geschäftsfeld Fastening Systems. Im Geschäftsbereich Customized Modules betrugen die F&E-Ausgaben 4,2 Mio.€ (Vorjahr: 4,0 Mio.€). 4,2 Mio.€ (Vorjahr: 4,8 Mio.€) waren dem Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zuzurechnen. Die aktivierten Zugänge aus Eigenleistungen sowie aus Lieferungen oder Leistungen Dritter im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 1,9 Mio.€ (Vorjahr: 2,1 Mio.€) betrafen hauptsächlich den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions. Vossloh-Konzern - Forschungs- und Entwicklungsausgabenscroll
In seiner Forschungs- und Entwicklungsarbeit konzentriert sich Vossloh auf wesentliche Herausforderungen, die die Bahnbranche aktuell zu bewältigen hat. Es geht einerseits darum, die Verfügbarkeit von Bahnstrecken zu maximieren und zugleich Lösungen für die Folgen der dadurch steigenden Gleisbelastung wie Verschleiß oder Lärmemissionen zu entwickeln. Andererseits soll die Lebensdauer von Infrastruktur (-Komponenten) weiter verlängert werden, um so deren Lebenszykluskosten zu reduzieren. Als Systemanbieter verfügt Vossloh über umfassendes Wissen über das komplexe System Fahrweg Schiene. Die Vision "The Smart Rail Track by Vossloh" steht für den Anspruch, eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung des Systems Fahrweg Schiene einzunehmen. Gearbeitet wird an einem digitalen Fahrbahnmonitoring und intelligenten Fahrbahn, die einen störungsfreien Betrieb ermöglicht und Voraussetzung für mehr Verkehr auf der Schiene ist. Der Einsatz digitaler Technologien eröffnet dem Konzern enorme Potenziale im Hinblick auf Produkte und Dienstleistungen. Neue Vossloh-Applikationen führen Messdaten und Zustandsinformationen zusammen, bieten einen schnellen Überblick über den Handlungsbedarf der Strecken und schlagen passende Maßnahmen zur Schadensbehebung vor. Der frei konfigurierbare IoT-Sensor von Vossloh beispielsweise ist dank eines eingebetteten Mikroprozessors winzig, klein und intelligent. An verschiedenen Stellen im Gleis (Schwelle, Weichenantrieb, etc.) verbaubar, sammelt er Informationen durch Messung von ungewöhnlichen Schwingungszuständen. Sein interner Mikroprozessor qualifiziert und verdichtet die Daten und gibt sie via Cloud zur Auswertung weiter. Die Überwachungsplattform V-MON von Vossloh verknüpft die Daten, die Messinstrumente in verschiedenen Infrastrukturkomponenten erfasst haben, zu einem Gesamtbild, das effiziente Prognosen für eine vorausschauende Instandhaltung des Schienennetzes ermöglicht. Die Schienenbearbeitungsmaschinen von Vossloh werden künftig zusätzlich auch als Diagnosefahrzeuge genutzt, um den Schienenzustand im laufenden Fahrplan zu vermessen und die gesammelten Daten in ein Asset Management System, zum Beispiel die im eigenen Haus entwickelten Applikationen mapl-e oder MR.Pro, zu übertragen. Das Asset Managementsystem mapl-e kann den Zustand nicht nur anschaulich darstellen, sondern auch bewerten und daraus Instandhaltungsmaßnahmen ableiten und wirtschaftlich bewerten. Auf dieser Basis kann der Asset Manager seinen Instandhaltungsplan und sein Instandhaltungsbudget ermitteln. Bei der Wartung von Weichenantrieben führt Vossloh Augmented Reality und Virtual Reality in der Anwendung "Digital Twin" zusammen: Der "digitale Zwilling" liefert ein virtuelles Abbild eines physischen Objekts oder Systems - mit umfassenden Produkt- und Funktionsdaten sowie visueller Overlay-Darstellung in Echtzeit. Sogar Drohnen hat Vossloh mittlerweile im Einsatz, um digitale dreidimensionale Modelle hoch frequentierter Streckenabschnitte zu erstellen. Auf Basis dieser 3-D-Modelle können Gleislayout, Weichengeometrie oder die Führung von Oberleitungen optimiert werden, um höhere Geschwindigkeiten und mehr Kapazitäten auf der Strecke bei weniger Wartungsaufwand zu realisieren. Eine Hauptursache für mangelnde Streckenverfügbarkeit sind Weichenstörungen und damit einhergehende ungeplante Instandhaltungsmaßnahmen. Auch das Weichenmanagement "made by Vossloh" wird immer digitaler. Im städtischen Nahverkehr beispielsweise kann der kompakte elektrohydraulische Antrieb Easydrive mit Smart-Sensor-Technologie für die Zustandsfernüberwachung aufgerüstet werden. Für Vollbahnstrecken hat Vossloh mit Easyswitch MIM-H eine neue Generation dieses Weichenantriebs entwickelt, der als modulare Plug-and-play-Lösung mit hoher Zuverlässigkeit punktet. Chancen bietet die Digitalisierung auch direkt für die F&E-Aktivitäten von Vossloh: Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit stützt sich in allen Geschäftsbereichen immer stärker auf datenverarbeitende Technologien. So können über mehrdimensionale Simulationen, etwa nach Finite-Elemente- oder Mehrkörpersimulationsmethoden, Lösungen schneller und kostengünstiger erreicht werden als auf herkömmlichem Weg. Die von Vossloh entwickelte innovative DYNADeV-Plattform ist eine Echtzeitsimulation zur Vorhersage des mechanischen Verhaltens einer Weiche. Das Simulationstool ersetzt teure Messungen im Gleis und aufwendige Laborversuche; über den virtuellen Prozess können Weichen deutlich schneller als bisher zertifiziert werden. Vossloh-Innovationen haben immer auch eine "leise Schiene" im Fokus, denn Lärm und Vibrationen beeinträchtigen die Menschen vor allem in urbanen Ballungsräumen und trüben damit die überlegene Umweltbilanz des Verkehrsträgers Schiene. Mit Entwicklungen wie dämpfenden Schienenbefestigungen, "Flüsterweichen" oder dem Akustikschliff von Gleisen trägt Vossloh dazu bei, dass die Vorbeifahrt eines Zugs leiser sein kann als ein Staubsauger. Für einen Teil der Entwicklungsaufgaben greift Vossloh schon seit Langem auf das spezifische Know-how externer Fachleute zurück. Der Konzern verfügt über ein weitreichendes Expertennetzwerk. So arbeitet das Unternehmen im Rahmen langfristiger Partnerschaften eng mit namhaften Universitäten und Forschungsinstituten in aller Welt zusammen. Im Bereich Digitalisierung und Big-Data-Analyse werden insbesondere Kooperationen mit Technologieunternehmen und Start-ups eingeleitet. Eine wichtige Partnerschaft stellt zudem das mit Rhomberg Sersa gegründete Joint-Venture-Unternehmen dar, das ein breites Spektrum an Monitoring- und Serviceleistungen zur Instandhaltung von Weichen und Gleisen anbietet. Mit der Software MR.pro verfügt das Gemeinschaftsunternehmen über systemoffene digitale Werkzeuge zur Auswertung und Visualisierung von Zustand und Substanz der Gleisinfrastruktur. Im Geschäftsbereich Core Components arbeiteten die F&E-Experten 2019 weiter an neuen Lösungen für mehr Lärm- und Erschütterungsschutz. Im Fokus stand dabei zum einen erneut das für den Nahverkehr in China entwickelte Schienenbefestigungssystem 336V und zum anderen das System DFF 336 NG für Metros auf Fester Fahrbahn. In beiden Systemen kommen ce//ent/c-Zwischenplatten zum Einsatz. Bei cellentic handelt es sich um ein hochelastisches Elastomer. Komponenten aus diesem Material optimieren die Elastizität des Gleises. Das verringert Vibrationen und schont den Oberbau. Spannklemmen sowie Schwellen- und Hakenschrauben in beiden Systemen tragen die neue, besonders umweltfreundliche Premium-Zinkbeschichtung Vossloh protect für einen langlebigen Korrosionsschutz selbst unter extremen Bedingungen. Einen weiteren Forschungsschwerpunkt bildeten Under-Sleeper-Pads, eine ebenfalls vibrationsdämpfende Besohlung für Betonschwellen. Im Geschäftsbereich Customized Modules setzten die F&E-Ingenieure 2019 die Erprobung des neuen, extrem harten Walzstahls CogX fort. Der wärmebehandelte, laminierte Stahl für Herzstücke und Zungen wurde in Weichensystemen für den Straßenbahn- und den Schwerlastverkehr getestet. Das Material überzeugt durch eine im Vergleich zu bestehenden Lösungen höhere Verschleiß- und Stoßfestigkeit - und eine bis zu 30 % längere Lebensdauer. Auf Hochgeschwindigkeitsstrecken wurde sowohl ein rein hydraulischer Weichenantrieb, der zur Energieeinsparung beiträgt, als auch der neue, digital steuerbare Weichenantrieb MIM-H gründlichen Praxistests unterzogen. Abgeschlossen wurde die Erprobung der im Geschäftsbereich Customized Modules entwickelten Beschichtung COGISLIDE. Damit überzogene Gleitstühle in Weichen können ohne Schmierung bewegt werden. Zusammen mit COGILINK, einer neuen Generation selbstschmierender Unterlegscheiben, korrosionsgeschützter Zapfen und eines schmierungsfreien Kugelgelenks für alle Gestängearten, wird das gesamte Weichensystem wartungsfrei und funktioniert noch länger und zuverlässiger. Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions wurde 2019 die Entwicklung der kompakten MPM-Schienenfräse (Multi Purpose Milling) finalisiert. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse des Nahverkehrs und tunneltauglich, eignet sie sich ebenso für die flexible Hotspot-Bearbeitung auf Vollbahnstrecken. Für selbstfahrende Schienenschleifzüge in chinesischen Nahverkehrsnetzen wurde mit der Entwicklung von zwei unterschiedlichen Schleifaggregaten begonnen; auch für die nächste Generation von Hochgeschwindigkeitsschleifzügen (HSG 3) entstanden erste Konzepte. Um eine regelmäßige Zustandserhebung zu gewährleisten arbeiteten im Geschäftsjahr 2019 die Ingenieure an integrierten Messeinrichtungen für die mobilen Schienenfräsen und Schleifzüge (High Speed Grinding). Zusätzlich zur Digitalisierung des Produkt- und Serviceportfolios investiert Vossloh kontinuierlich sowohl in die weitere Automatisierung der internen Geschäftsabläufe durch den Einsatz moderner IT-Geschäftslösungen und -Infrastrukturen als auch in die Digitalisierung der Produktionsprozesse. So investiert Vossloh am Standort Werdohl im Rahmen des Neubaus einer "Fabrik der Zukunft" in die digital gesteuerte, hoch automatisierte Spannklemmenproduktion. Für die globale Kollaboration und den schnellen Wissensaustausch der Experten im Rahmen internationaler Entwicklungsprojekte nutzen wir modernste Kommunikations- und Kollaborationslösungen. Jeder Experte und sein Wissen sind somit immer nur "einen Mausklick weit" entfernt. Risiko- und ChancenmanagementOrganisationRisiken und Chancen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens werden im Vossloh-Konzern regelmäßig auf allen Ebenen planmäßig identifiziert, analysiert, bewertet, kommuniziert, überwacht und gesteuert. Vossloh hat dafür ein konzernweites Risiko- und Chancenmanagementsystem eingerichtet. Dessen Aufgabe ist es, bei Veränderungen einerseits negative Auswirkungen zu verhindern oder zu begrenzen und andererseits sich bietende Chancen aufzuzeigen und nutzbar zu machen. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem erfasst neben der Vossloh AG sämtliche in- und ausländischen Tochtergesellschaften, an denen die Vossloh AG direkt oder indirekt beteiligt ist, unabhängig von deren Einbeziehung in den Konzernabschluss. Die Geschäftsentwicklung der Vossloh AG unterliegt im Wesentlichen denselben Risiken und Chancen wie die des Konzerns. Akquirierte Gesellschaften werden jeweils so bald wie möglich in das System integriert. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem ist Bestandteil der Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse. Die Aufbau- und Ablauforganisation ist in einer konzernweiten Richtlinie dokumentiert, die letztmalig im Januar 2018 aktualisiert wurde. Für das Geschäftsjahr 2020 ist eine Überarbeitung der Richtlinie vor dem Hintergrund des neuen Prüfungsstandards IDW EPS 340 n. F. vorgesehen. Der Aufbau des Managementsystems orientiert sich an der Struktur der betrieblichen Abläufe der jeweiligen Organisationseinheiten. Auf allen Konzernebenen sind Risikoverantwortliche, Risikobeauftragte und Risikocontroller benannt. Eine permanente Inventur identifiziert fortlaufend Risiken und Chancen und stellt sicher, dass relevante Risiken effektiv, zeitnah und systematisch erfasst werden. Vossloh bewertet Risiken und Chancen im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Ertragslage. Primär werden die möglichen Auswirkungen anhand des finanziellen Leistungsindikators EBIT ermittelt. Bei Zins- und Ertragsteuerrisiken sowie Risiken aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird auf den Einfluss des Risikos auf das Konzernergebnis Bezug genommen. Neben der wahrscheinlichsten Ergebnisauswirkung werden auch der Worst Case und der Best Case ermittelt. Gemäß dem Value-at-Risk-Ansatz wird dafür eine Mindestwahrscheinlichkeit von 5 % vorausgesetzt. Ergänzend erfolgt eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Zudem sind auch nichtfinanzielle Risiken und Chancen Bestandteil des Risikoberichtswesens, die im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte, beispielsweise Umwelt- oder Arbeitnehmerbelange, bewertet werden. Vossloh dokumentiert und kommuniziert Risiken und Chancen in standardisierten Berichten. Sie enthalten detaillierte Informationen über die Risiken und Chancen, die Bewertungsparameter und mögliche Maßnahmen zur Steuerung der Risiken oder zur Nutzung der Chancen. Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen erfolgt vierteljährlich. Sie ergänzt die jeweils aktuelle Jahresvorschau und umfasst zudem absehbare und hinreichend konkrete Risiken und Chancen der Folgejahre. Ad-hoc-Berichte vervollständigen das periodische Reporting und ermöglichen jederzeit eine aktuelle Einschätzung der Lage. Adressaten der Risikoberichte sind der Vorstand der Vossloh AG sowie das Management der Konzerngesellschaften und der Geschäftsfelder. Sie steuern und überwachen die Risiken und Chancen. Regelmäßig besprechen das Management der Geschäftsfelder, das Konzerncontrolling und der Vossloh-Vorstand die aktuelle Risikosituation. Die enge personelle Verflechtung erlaubt dabei einen raschen Informationsfluss und ermöglicht auch kurzfristige Reaktionen. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen getroffen, um frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Konzerns gefährden. Die Interne Revision kontrolliert jährlich, ob das Risiko- und Chancenmanagementsystem angemessen und funktionsfähig ist und ob es mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt. Welche Bedeutung einzelne Risikokategorien für den Vossloh-Konzern haben, wird, soweit möglich, auf Basis der möglichen negativen Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen Ziele, verbunden mit der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Risikokategorie, bewertet. Dabei erfolgt eine Darstellung der Risikosituation nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung). Anhand der beiden Faktoren Höhe der möglichen negativen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt eine Klassifizierung der Risikokategorien als hoch, mittel oder gering. Dies kann der folgenden Abbildung entnommen werden: ![]() Die folgenden Ausführungen veranschaulichen die zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags relevanten und für die Entwicklung des Vossloh-Konzerns bedeutsamen Risiken und Chancen. Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen sowie Branchenrisiken und -chancenGesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen entstehen grundsätzlich aus Konjunkturschwankungen, gesellschaftspolitischen Ereignissen, Wechselkurs- und Zinsentwicklungen sowie aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken und -chancen ergeben sich aus der Wettbewerbssituation und der Charakteristik der Zielmärkte sowie aus globalen Megatrends wie Urbanisierung oder Digitalisierung. Der Klimawandel kann unter beide Kategorien subsumiert werden. Viele Auftraggeber von Vossloh sind in öffentlicher Hand. Deshalb beeinflusst die allgemeine gesamtwirtschaftliche Entwicklung die Geschäftsentwicklung des Konzerns nur begrenzt. Einen stärkeren Einfluss haben ordnungspolitische Maßnahmen, der Stand der Deregulierung des Schienenverkehrs im jeweiligen Land und die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte. Letztere sind mitentscheidend für die Investitionsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber. Eine geringere (höhere) Verfügbarkeit von öffentlichen Finanzierungsmitteln kann sich negativ (positiv) auf die künftige Geschäftsentwicklung von Vossloh auswirken. In dem für den Konzern bedeutsamen Markt der Infrastrukturinstandhaltung waren in den letzten Jahren Einsparungen aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage vieler öffentlicher Auftraggeber zu verzeichnen. Angesichts des anhaltend zunehmenden Verkehrsaufkommens auf der Schiene sollten die Auswirkungen allerdings grundsätzlich nur temporär sein. Chancen können sich für den VosslohKonzern langfristig aus den Diskussionen zum Klimawandel ergeben. Der Verkehrsträger Schiene kann im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern gerade bei der Umweltverträglichkeit punkten. Vor diesem Hintergrund erscheinen künftig steigende Investitionen in die Bahninfrastruktur möglich. Vossloh war im Berichtsjahr 2019 weltweit in den Märkten für Bahninfrastruktur (Kerngeschäft) und Schienenfahrzeuge (Lokomotiven) tätig. In seinem Kerngeschäft Bahninfrastruktur zählt der Konzern auf ausgewählten Märkten zu den führenden Anbietern. Mehr als 85 % seiner Umsätze erwirtschaftet Vossloh in Europa, Amerika und Asien. Der seit Ende 2014 nicht mehr zum Kerngeschäft zählende Geschäftsbereich Transportation ist hauptsächlich in Europa, im Wesentlichen in Deutschland, Frankreich und Italien, tätig. Die Märkte für Bahninfrastruktur in Europa zeichnen sich überwiegend durch weitgehend stabile politische und ökonomische Faktoren aus. Die amerikanischen Märkte zeigen eine deutlich höhere Volatilität auf der Nachfrageseite, da es sich bei den Bahn- und Netzbetreibern dort überwiegend um Privatunternehmen handelt. Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Ertragssituation des Geschäftsbereichs Customized Modules in Amerika hat Vossloh im Rahmen seines 2019 aufgesetzten Maßnahmenprogramms beschlossen, sämtliche Gesellschaften des Geschäftsbereichs Customized Modules in den USA und in Südamerika zu veräußern oder zu schließen. Ein wesentlicher Teil der im Berichtsjahr angefallenen negativen Einmaleffekte ist auf diese Entscheidung zurückzuführen. Das VosslohGeschäft in Asien ist gegenwärtig durch Projekte des anhaltend starken Neubaus von Hochgeschwindigkeitsstrecken Dies kann der folgenden Abbildung entnommen werden: in China geprägt. Aktivitäten in diesen und anderen Märkten - insbesondere auch im übrigen Asien, Australien und Afrika - bergen für Vossloh neben Chancen auch zusätzliche Risiken. In den genannten anderen Märkten können sich Risiken vor allem aus politischen und gesellschaftlichen Instabilitäten, aus der Entwicklung des Ölpreises, aus Wechselkursschwankungen - im Wesentlichen Translationsrisiken - und aus rechtlichen Unsicherheiten ergeben. Darüber hinaus bestehen vereinzelt Risiken, dass Produkte durch neue technische Entwicklungen substituiert werden oder dass neue Wettbewerber in den Markt eintreten. Die Wettbewerbsintensität hat im Bereich Bahninfrastruktur in den vergangenen Jahren spürbar und nachhaltig zugenommen. Vossloh begegnet diesen Risiken mit einer ständigen Weiterentwicklung seiner Produkte und Dienstleistungen sowie der konsequenten Ausrichtung seiner Aktivitäten auf die Bedürfnisse der Kunden. Hierbei nehmen die Digitalisierung und - daraus resultierend -neue Geschäftsmodelle eine immer bedeutsamere Rolle ein. Vossloh stuft das gesamtwirtschaftliche Risiko und das Branchenrisiko für die prognostizierten finanziellen Ziele insgesamt unverändert gegenüber dem Vorjahr als gering ein. Operative Risiken und ChancenOperative Risiken und Chancen können in den verschiedenen betrieblichen Aufgabenbereichen entstehen, insbesondere bei der Beschaffung, in der Produktion und bei der Auftragsabwicklung. Im Beschaffungsprozess strebt Vossloh eine Begrenzung von Preisänderungsrisiken durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder durch Preisgleitklauseln an. Allerdings ist die Durchsetzung von Preisgleitklauseln häufig nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung möglich. Währungskursrisiken im Zuge der Beschaffung begrenzt Vossloh überwiegend durch den Einsatz von Devisentermingeschäften. Die in der Mittelfristplanung unterstellten Entwicklungen der Preise für Material und Komponenten basieren im Wesentlichen auf Informationen von Lieferanten und auf Marktanalysen. Für 2020 erwartet Vossloh ähnlich wie im Geschäftsjahr 2019 keine wesentliche Veränderung der Materialpreise. Sollte die Entwicklung der Preise der eingesetzten Materialien von den getroffenen Annahmen abweichen, könnten sich Risiken oder Chancen für den prognostizierten Ertrag aus höheren oder geringeren Preisen insbesondere im Geschäftsbereich Core Components ergeben. Zudem können sich im Verlauf des Beschaffungsprozesses Risiken durch Lieferantenausfälle, Qualitätsprobleme oder zeitliche Verzögerungen bei Zulieferern ergeben. Vossloh versucht, diese Risiken durch die bevorzugte Zusammenarbeit mit langjährig bewährten Partnern zu minimieren. Trotz einer sorgfältigen Auswahl der Lieferanten, einer laufenden Betreuung dieser Zulieferer und des Aufbaus alternativer Bezugsmöglichkeiten können zukünftige Risiken im Beschaffungsprozess zwar begrenzt, aber nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Einheiten grundsätzlich der Gefahr von Betriebsunterbrechungen, Qualitätsproblemen sowie Arbeitssicherheits- und Umweltrisiken ausgesetzt. Diese Risiken können verstärkt auftreten, wenn signifikante Investitionen an einem Standort Einfluss auf die Produktionsprozesse haben oder sich einzelne Standorte in einem Restrukturierungsprozess befinden. Aktuell werden insbesondere im Geschäftsbereich Customized Modules Umstrukturierungen an diversen Produktionsstandorten vorgenommen. Vossloh vermeidet oder reduziert die daraus entstehenden Risiken durch umfassende Richtlinien und Verfahrensanweisungen zum Projekt- und Qualitätsmanagement, zur Produktions- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz. Die Zertifizierung gemäß internationalen Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 oder OHSAS 18001 beziehungsweise ISO 45001 ist im Vossloh-Konzern weit fortgeschritten. Sind neu akquirierte Einheiten nicht entsprechend zertifiziert, werden sie so rasch wie möglich an diese Standards herangeführt. Im Zuge der Auftragsabwicklung können bei Vossloh Risiken aus der Komplexität von Projekten entstehen. Dies kann aus unerwarteten technischen Schwierigkeiten, unvorhersehbaren Entwicklungen an Projektstandorten, Problemen bei Partner- oder Subunternehmen, logistischen Herausforderungen sowie Verschiebungen von Zulassungs-, Abnahme- oder Abrechnungszeitpunkten resultieren. Insbesondere im nicht mehr zum Kerngeschäft gehörenden und als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsbereich Transportation können in der Anlaufphase und bei der Abwicklung von Großprojekten mit entsprechend hohem Entwicklungsaufwand oder bei der erstmaligen Zusammenarbeit mit neuen Partner- oder Subunternehmen vermehrt Risiken auftreten und zu signifikanten Mehraufwendungen oder Vertragsstrafen führen. Diese Risiken lassen sich durch eine entsprechende Gestaltung der Verträge und ein umfassendes Projekt- und Qualitätsmanagement zwar begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen. Insbesondere im Geschäftsbereich Customized Modules konnten 2019 deutliche Verbesserungen bei der Abarbeitung von Projekten erzielt werden. Vertragsstrafen ließen sich jedoch insbesondere nach der Ankündigung der Restrukturierung der französischen Standorte im Rahmen des Maßnahmenprogramms im November 2019 nicht vollkommen vermeiden. Andererseits können indirekt vereinzelt Chancen entstehen, wenn gebildete Risikovorsorgen nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen. Nach Akquisitionen können Risiken aus notwendigen Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren, wenn die mittelfristige operative Entwicklung der jeweiligen Einheiten deutlich schwächer als erwartet ausfällt oder das allgemeine Zinsniveau deutlich ansteigt. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum Bilanzstichtag überprüft (Impairmenttest). Bei außergewöhnlichen Ereignissen nimmt Vossloh auch unterjährige Bewertungen vor. Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe sogenannter Cash Generating Units (CGU), der Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben zugeordnet wurden, der Nutzungswert gegenübergestellt. Aus Desinvestitionsvorhaben können zudem Risiken oder Chancen resultieren, sofern die vorhandenen Buchwerte nicht durch den erzielten beziehungsweise voraussichtlich erzielbaren Kaufpreis eines Erwerbers vollständig abgedeckt sind oder der Kaufpreis die vorhandenen Buchwerte übersteigt. 2019 waren insbesondere Belastungen in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe aus der Veräußerung der amerikanischen Aktivitäten im Geschäftsbereich Customized Modules zu verzeichnen. Für bestehende operative Risiken hat Vossloh entsprechend den Vorschriften nach IFRS Risikovorsorgen bilanziert. Trotz der Risikovorsorgen für bekannte Risiken mit einer überwiegenden Eintrittswahrscheinlichkeit können weitere Ergebnisbelastungen aus der Umstrukturierung einzelner Standorte im Rahmen des Maßnahmenprogramms und aus der Abarbeitung von Projekten nicht vollkommen ausgeschlossen werden und sich negativ auf die Erreichung der prognostizierten finanziellen Ziele auswirken. Die absolute Risikohöhe aus der Abarbeitung von Projekten ist abhängig vom Volumen und der Höhe der Entwicklungsleistungen des jeweiligen Auftrags sowie der Qualität der produzierten Erzeugnisse. Vossloh schätzt das Risiko aus dem Wertschöpfungsprozess und der Abarbeitung von Projekten vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen Umsetzung des Maßnahmenprogramms als mittel ein. Darüber hinaus können sich weitere negative oder positive Effekte aus der Veräußerung der verbliebenen amerikanischen Gesellschaften ergeben, sofern der erzielbare Verkaufspreis deutlich von den getroffenen Annahmen abweicht. Diese Effekte werden ebenso wie mögliche notwendige Wertminderungen der Geschäfts- und Firmenwerte als mittel eingestuft. Die übrigen operativen Risiken werden unverändert insgesamt als gering beurteilt. Finanzwirtschaftliche Risiken und ChancenCorporate Treasury überwacht und begrenzt im Vossloh-Konzern die finanziellen Risiken und optimiert fortlaufend die Konzernfinanzierung. Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen folgen entsprechenden Richtlinien. Vorrangiges Ziel ist die Bestandssicherung des Unternehmens, indem jederzeit die Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit gewährleistet ist. Des Weiteren werden konzerninterne Synergie- und Skalenpotenziale realisiert, soweit dies zweckmäßig erscheint. Derivative Finanzinstrumente setzt Vossloh ausschließlich zur Absicherung von konkreten Risiken aus bestehenden oder absehbaren Grundgeschäften ein. Diese ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden auch bilanziell als Sicherungsbeziehungen abgebildet. Dabei handelt es sich ausschließlich um im Vorhinein genehmigte, marktgängige Finanzinstrumente. Die Funktionen Handel, Abwicklung und Controlling sind organisatorisch getrennt. Das Konzern-Treasury sichert und überwacht fortlaufend die Effektivität der Risikoabsicherung. Im Einzelnen steuert es folgende Finanzrisiken: Liquiditätsrisiken, Risiken aus Zinsänderungen (Cashflow-Risiken), Preisänderungsrisiken und Ausfallrisiken. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken bestünden, wenn Vossloh fällige Verpflichtungen nicht fristgerecht und uneingeschränkt begleichen könnte. Deshalb verfügt der Konzern über eine kontinuierliche Liquiditätssteuerung, die auch Reserven für potenzielle Sonderfaktoren sowie den erforderlichen Spielraum für die Umsetzung der Unternehmensstrategie berücksichtigt. Ein konzerninterner Finanzausgleich mithilfe von Cash-Pooling-Systemen in einzelnen Ländern und Intercompany-Darlehen erleichtert die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften für den Finanzierungsbedarf anderer. Die Finanzierung und Liquiditätsbereitstellung erfolgt in der Regel zentral über die Vossloh AG als Konzernholding. Im Juli 2017 wurden Schuldscheindarlehen über 135 Mio.€ mit Fälligkeiten im Juli 2021 und über 115 Mio.€ mit Fälligkeiten im Juli 2024 begeben. Seit November 2017 besteht ein mit acht Banken abgeschlossener Konsortialkredit über 150 Mio.€ mit einer Laufzeit bis November 2024. Das Kreditvolumen wurde im April 2019 um 80 Mio.€ auf 230 Mio.€ erhöht und kann während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um maximal 70 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Die Verzinsung orientiert sich an der Höhe einer im Kreditvertrag vereinbarten Kennzahl (Relation der Nettofinanzschuld zum EBITDA) sowie am Grad der Inanspruchnahme der Kreditlinie. Für diese Kennzahl (Covenant) ist eine Maximalhöhe festgelegt, deren Überschreitung den kreditgebenden Banken die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung eröffnet. Die Einhaltung des Covenant ist halbjährlich nachzuweisen. Aufgrund einer Vertragsanpassung wurde die Überprüfung zum 30. Juni 2019 ausgesetzt, zum Berichtsstichtag war die Einhaltung gegeben. Zum Jahresende standen dem Konzern - neben den Zahlungsmitteln - nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 194 Mio.€ zur Verfügung. Derzeit bestehen weder Finanzierungs- noch Liquiditätsengpässe. Insgesamt stuft Vossloh das Liquiditätsrisiko unverändert als gering ein. Risiken aus ZinsänderungenÄnderungen des zukünftigen Zinsniveaus können bei variabel verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen Schwankungen der Zahlungsströme hervorrufen. Dieses Risiko sichert Vossloh gegebenenfalls durch den Einsatz von Zinsswaps und Zinscaps ab. Das Unternehmen analysiert regelmäßig, wie sich Änderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme auswirken. Im Sinne eines aktiven Risikomanagements wurden die variablen Zinsströme eines 2018 abgeschlossenen langfristigen Darlehens mit einem Zinsswap in feste Zahlungsströme getauscht. Die Wahrscheinlichkeit einer kurzfristigen Änderung des Zinsniveaus und ihre positiven oder negativen Auswirkungen auf die Zahlungsströme werden als niedrig eingeschätzt. Dieses Risiko wird deshalb unverändert als gering beurteilt. PreisänderungsrisikenPreisänderungsrisiken resultieren daraus, dass sich der Wert eines Finanzinstruments wegen höherer oder niedrigerer Marktzinssätze oder Wechselkurse ändert. Bestehende wie zukünftig zu erwartende Verbindlichkeiten oder Forderungen in Fremdwährungen werden bei Vossloh in der Regel zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe mit Devisentermingeschäften abgesichert. Translationsrisiken - resultierend aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen - werden laufend überwacht. Aufgrund des hohen Grads der Absicherung von Preisänderungsrisiken wird dieses Risiko insgesamt unverändert als gering klassifiziert. AusfallrisikenAusfallrisiken ergeben sich, wenn ein Vertragspartner bei einem Geschäft seinen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt und dadurch bei Vossloh finanzielle Verluste verursacht. Der Konzern minimiert das Ausfallrisiko, indem er sich auf Vertragspartner mit überwiegend guter bis ausgezeichneter Bonität beschränkt, wobei die Bewertung, soweit verfügbar, im Wesentlichen auf den Aussagen internationaler Rating-Agenturen basiert. Zum Jahresende 2019 verteilten sich die Geldanlagen und die derivativen Finanzinstrumente mit positiven Marktwerten zu 32 % auf Vertragspartner mit einem Rating von AA+ bis AA-, zu 52 % auf Vertragspartner mit einem Rating von A+ bis A-, zu 13 % auf Vertragspartner mit einem Rating von BBB+ bis BBB- und zu 3 % auf Vertragspartner mit einem Rating von BB oder keinem verfügbaren Rating. Des Weiteren verteilt der Konzern seine Finanzaktiva auf eine Vielzahl von Kreditinstituten und streut so das Risiko breit. Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Kreditinstituten bestanden und bestehen nicht. Bei den Kunden von Vossloh handelt es sich häufig um öffentliche Auftraggeber. Hier wird das Ausfallrisiko in der Regel als sehr gering eingestuft. Dennoch werden Außenstände fortlaufend von den Konzerngesellschaften überwacht; sie sind teilweise zusätzlich über Kreditversicherungen abgesichert. Trotz der ergriffenen Vorsorgemaßnahmen können finanzielle Belastungen aus Forderungsausfällen nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Im Exportgeschäft werden Aufträge üblicherweise mit Dokumentenakkreditiven abgewickelt, um das Ausfallrisiko abzusichern. Aufgrund der Beschränkung auf Vertragspartner mit guter oder ausgezeichneter Bonität wird das Ausfallrisiko unverändert als gering eingeordnet. Rechtliche Risiken und ChancenRechtliche Risiken entstehen für Vossloh insbesondere aus Reklamationen, Garantieansprüchen, Schadensersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Erkennbare Risiken werden, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen gedeckt und - sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung durch Rückstellungen berücksichtigt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Schäden entstehen können, die nicht oder nicht ausreichend versichert sind oder über die gebildeten Vorsorgen hinausgehen. Andererseits können sich indirekt Chancen aus einer nicht vollständigen Inanspruchnahme gebildeter Risikovorsorgen ergeben. Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG haben Schadensersatzansprüche gegen die zum Konzern gehörende Gesellschaft Vossloh Rail Center GmbH, Hamburg, erhoben. Wenngleich die der Gesellschaft unmittelbar zurechenbaren Schäden im Jahr 2016 durch einen Teilvergleich mit der Deutsche Bahn AG abgeschlossen wurden, verbleibt unverändert das Risiko einer gesamtschuldnerischen Haftung für noch nicht regulierte Schäden. Für etwaige noch offene Ansprüche hat die Vossloh Rail Center GmbH, Hamburg, einen Freistellungsanspruch, der teilweise mit Banksicherheiten abgesichert ist. Darüber hinaus haben verschiedene Kunden Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit laufenden oder abgeschlossenen Kartellverfahren im Bereich Weichen erhoben. Rückstellungen für Schadensersatzansprüche werden gebildet, sofern die Durchsetzung einzelner Ansprüche der Kunden als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird und eine zuverlässige Schätzung potenzieller Schadenshöhen möglich erscheint. Der Geschäftsbereich Transportation gehört seit Ende 2014 nicht mehr zum Kerngeschäft des Vossloh-Konzerns. Bereits im Jahr 2015 hatte Vossloh das Geschäftsfeld Rail Vehicles und Anfang 2017 das Geschäftsfeld Electrical Systems veräußert. Über das letzte verbliebene Geschäftsfeld des Geschäftsbereichs Transportation, Vossloh Locomotives, hat Vossloh am 26. August 2019 einen Kaufvertrag unterzeichnet und erwartet zeitnah dessen Vollzug. Ferner wurden im Rahmen des Maßnahmenprogramms 2019 im Geschäftsbereich Customized Modules die Gesellschaft Cleveland Track Material sowie das operative Geschäft der Gesellschaft Vossloh Track Material verkauft. Den Erwerbern dieser Geschäftsfelder beziehungsweise Unternehmenseinheiten wurden in den Kaufverträgen bestimmte Garantie- und Freistellungsansprüche gewährt. Für etwaige hierauf basierende Ansprüche werden Risikovorsorgen gebildet, sofern eine Inanspruchnahme aus den Garantien und Freistellungen als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird. Chancen können indirekt entstehen, wenn gebildete Risikovorsorgen nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen. Für die bestehenden rechtlichen Risiken wurden gemäß den anzuwendenden IFRS Risikovorsorgen gebildet. Eine aus rechtlichen Risiken resultierende Belastung der prognostizierten finanziellen Ziele für Vossloh kann nicht ausgeschlossen werden. Sie wird insgesamt unverändert als mittleres Risiko eingestuft. Nichtfinanzielle Risiken und Chancen 1Gemäß HGB ist über diejenigen nichtfinanziellen Risiken zu berichten, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbeziehungen sowie Produkten und Dienstleistungen verbunden sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben oder haben werden. Die nichtfinanziellen Risiken sind Bestandteil der Risikoberichterstattung des Vossloh-Konzerns. Aktuell werden keine Risiken berichtet, die die beschriebenen Kriterien erfüllen. Vossloh stuft daher die Risikosituation aus nichtfinanziellen Risiken unverändert als gering ein. Sonstige Risiken und ChancenDie sonstigen Risiken setzen sich primär aus Personal- und Informationstechnologierisiken zusammen. Eine nicht adäquate personelle Ausstattung, zum Beispiel aufgrund eines Mangels an Führungs- und Fachkräften, kann die wirtschaftliche Lage des Konzerns negativ beeinflussen. Darüber hinaus können sich Personalrisiken aus einer hohen Fluktuation von Leistungsträgern und einem unzureichenden Ausbildungsstand sowie durch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verursachte Fehler oder Diebstähle ergeben. Diesen Risiken begegnet Vossloh mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere, dass sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positioniert, um so im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte zu bestehen. Diverse Entwicklungsmaßnahmen verbessern den Kenntnisstand der Mitarbeiter fortlaufend, und attraktive Vergütungsstrukturen erhöhen die Chancen, Beschäftigte langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein Baustein des 2019 umgesetzten Maßnahmenprogramms beinhaltet die Reduzierung der Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vossloh-Konzern. Rund ein Drittel der 2019 angefallenen Sonderaufwendungen sind auf Kosten im Zusammenhang mit der Freisetzung von Beschäftigten zurückzuführen. Im Geschäftsbericht 2019 wurden die voraussichtlichen Aufwendungen für die Freisetzungen erfasst, soweit die Voraussetzungen der anzuwendenden IFRS erfüllt waren. Sollte es zu Abweichungen von den getroffenen Annahmen kommen, sind positive beziehungsweise negative Auswirkungen auf die finanziellen Eckdaten möglich. Eine komplexe und leistungsfähige Informationstechnologie hat entscheidenden Einfluss auf die Steuerung der operativen und strategischen Geschäftsprozesse. In Zeiten der Digitalisierung nimmt die Bedeutung einer leistungsfähigen Informationstechnologie kontinuierlich zu. Mithilfe von technischen und organisatorischen Vorkehrungen minimiert Vossloh Risiken im Zusammenhang mit der Verlässlichkeit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der in den Informationssystemen gespeicherten Daten. Sie gewährleisten gleichzeitig eine effiziente Informationsverarbeitung. Im Mai 2018 wurde zudem eine Datenschutzrichtlinie für alle Vossloh-Gesellschaften in Kraft gesetzt. Vossloh ist seit dem 8. Januar 2020 wieder im Index SDAX der Deutschen Börse gelistet, nachdem das Unternehmen im Juni 2019 aus diesem Index ausgeschieden war. Ausschlaggebende Kriterien für die Indexzugehörigkeit sind die frei verfügbare Marktkapitalisierung und die gehandelten Volumina an der Frankfurter Wertpapierbörse. Ein möglicher Verlust der Indexzugehörigkeit kann zu einer geringeren Attraktivität der Aktie und womöglich zu sinkenden Handelsvolumina führen. Durch einen erneuten Verlust der Zugehörigkeit zum SDAX könnten sich die Möglichkeiten zur Finanzierung größerer Akquisitionen - zum Beispiel über eine Kapitalerhöhung - verschlechtern. Sonstige Risiken hatten 2019 mit Ausnahme der personalbezogenen Rückstellungen im Rahmen des Maßnahmenprogramms keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis. Mögliche negative oder positive Auswirkungen sind aus heutiger Sicht im Bereich Personal möglich, sollte es zu Abweichungen von den getroffenen Annahmen kommen. Aus diesem Grund wird das Risiko insgesamt als mittel eingestuft. Zusammenfassende Beurteilung der Risiko- und ChancenlageSämtliche beschriebenen Risiken und Chancen, denen der Vossloh-Konzern ausgesetzt ist, unterliegen hinsichtlich ihrer Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer permanenten Kontrolle und Steuerung. Für die derzeit bekannten Risiken wurden entsprechend den Vorschriften nach IFRS notwendige Risikovorsorgen gebildet. Darüber hinaus bestehende Risiken und Chancen werden - soweit hinreichend konkretisiert - in den aktuellen Jahresprognosen berücksichtigt. Auf dieser Basis geht Vossloh zum Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichts von keinen signifikanten Abweichungen bei der Erreichung der Ziele für das Geschäftsjahr 2020 aus. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich weder aus einzelnen Risiken noch aus der Gesamtheit aller zurzeit bekannten Risiken unter Substanz- und Liquiditätsaspekten eine Bestandsgefährdung des Vossloh-Konzerns. Das vorhandene Konzerneigenkapital reicht zur Deckung potenzieller Risiken aus. Insofern ist die Risiko- und Chancenlage im Vossloh-Konzern insgesamt als zufriedenstellend einzustufen. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess/Konzernrechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB) Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist bei Vossloh ein Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken gemäß § 91 Abs. 2 AktG eingerichtet. Es dient dazu, existenzgefährdende und über den ursprünglichen, gesetzlich formulierten Umfang hinaus auch sonstige Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Der Konzernabschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems. Das interne Kontrollsystem umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des Vossloh-Konzerns zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Verantwortlich für das interne Kontrollsystem sind auf Konzernebene im Wesentlichen die Interne Revision sowie die Abteilungen Konzerncontrolling, Rechnungswesen, Treasury und Recht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind Elemente eines internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen - zum Beispiel dem Vier-Augen-Prinzip - sind auch IT-Prozesse ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Des Weiteren werden durch den Konzernbereich Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, die Interne Revision der Vossloh AG und die dezentral auf der Ebene der Führungsgesellschaften der Geschäftsfelder beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten betraut. Der Abschlussprüfer/Konzernabschlussprüfer führt daneben ebenfalls prozessunabhängige Prüfungstätigkeiten durch. Insbesondere die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Schwerpunktprüfungen im Rahmen der Vorprüfung bilden wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess/Konzernrechnungslegungsprozess. InformationstechnologieDie Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt dezentral in den lokalen Buchhaltungssystemen der Konzerngesellschaften. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der Vossloh AG ergänzen die Tochterunternehmen die jeweiligen, auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungsmethoden erstellten Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen, die dann durch sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in das im Konzern verwendete Berichts- und Konsolidierungssystem eingestellt werden. In diesem System, dem Cognos Controller aus dem Hause IBM (derzeit verwendete Version: 10.4.0), erfolgt sowohl die Konsolidierung als auch die Bereitstellung zusätzlicher Managementinformationen. Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Buchhaltung der Konzerngesellschaften in einem einheitlichen System des Herstellers SAP. Dieses IT-System ermöglicht im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einen zentralen Zugriff sowie zentral initiierte Kontrollen. Bislang wird das System in der Vossloh AG sowie bei der weit überwiegenden Zahl der Gesellschaften in den Geschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions verwendet. Eine Einführung bei der australischen Gesellschaft im Geschäftsfeld Tie Technologies ist für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehen. Rechnungslegungsbezogene/konzernrechnungslegungsbezogene RisikenDie Erstellung der Abschlüsse erfordert eine Reihe von Annahmen und Schätzungen. Solche Schätzungen haben Einfluss auf die Wertansätze der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und auf die Erfassung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum. Aus dem Missbrauch notwendiger Ermessensspielräume können sich konzernrechnungslegungsbezogene Risiken ergeben. Wesentliche Aktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung/KonzernrechnungslegungDas "Handbuch Konzernberichtswesen" des Vossloh-Konzerns regelt auf Basis der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Vossloh-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind hier vor allem Regelungen zu einzelnen Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Gesamtergebnisrechnung und zu den im Anhang zu veröffentlichenden Informationen bei Einhaltung der in der EU geltenden Rechtslage enthalten. Das Handbuch regelt auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben dem Konsolidierungskreis sind die Bestandteile der durch die Konzerngesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festgelegt. Die formalen Anforderungen umfassen unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes. Das "Handbuch Konzernberichtswesen" wird regelmäßig überarbeitet und fortentwickelt; die letzte Aktualisierung erfolgte im Dezember 2019. Neue oder überarbeitete Versionen werden allen am Konzernrechnungslegungsprozess Beteiligten schnellstmöglich über das konzernweite Intranet zur Verfügung gestellt. Nach der dezentralen Erfassung der buchhalterischen Vorgänge in den Konzerngesellschaften erfolgt die Durchsicht der monatlichen Abschlüsse sowie des Jahresabschlusses auf der Ebene der Führungsgesellschaft des jeweiligen Geschäftsfelds. Anhaltspunkte für Kontrollen sind, neben einer zufälligen Auswahl, insbesondere größere oder ungewöhnliche Geschäftsvorfälle. Konzernweite Vorgaben und Richtlinien existieren beispielsweise für den Prozess des monatlichen Reportings, Investitionen, Angebotsabgaben, Compliance und das Risikomanagement. Die Gesellschaften und Geschäftsfelder des Vossloh-Konzerns sind ferner angehalten, dezentral wesentliche Bereiche mit Richtlinien zu regeln. In weiteren Schritten erfolgen auf Ebene der Vossloh AG zunächst generelle Plausibilitätsprüfungen der durch die Einzelgesellschaften gemeldeten Berichtspakete. Sie beinhalten einerseits die an konzerneinheitliche Bilanzierungsstandards angepassten Abschlüsse der jeweiligen Konzerngesellschaften, andererseits die darüber hinausgehenden erforderlichen Informationen für den Konzernanhang. Die Plausibilitätsprüfungen werden sowohl durch das Rechnungswesen als auch durch das Konzerncontrolling durchgeführt. Danach erfolgt die Konsolidierung der Abschlüsse. Die Kontrolle der korrekten Eliminierung konzerninterner Forderungen/Verbindlichkeiten, Aufwendungen/Erträge und Kapitalverflechtungen sowie Zwischengewinne bei konzerninternen Lieferungen oder Leistungen erfolgt regelmäßig nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie zusätzlich durch geeignete Validierungsregeln in entsprechenden Kontrolldateien. Außerdem erfolgen auf Konzernebene auch die Aufbereitung und Aggregation weiterer Daten für die Bereitstellung der im Anhang und im Lagebericht enthaltenen Informationen (einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem unterstützt durch die im Vossloh-Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung unternehmensbezogener Sachverhalte sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Fehlerhafte Ermessensentscheidungen, die Umgehung von Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können der Natur der Sache nach nicht vollständig ausgeschlossen werden, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit gewährleisten kann, dass der Konzernabschluss fehlerfrei ist. Einschränkende HinweiseDie getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die Vossloh AG sowie die in den Konzernabschluss der Vossloh AG einbezogenen Unternehmen, bei denen die Vossloh AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen. Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGBErklärung zur Unternehmensführung ist ab Seite 31 dieses Geschäftsberichts abgedruckt und ist Bestandteil des Zusammengefassten Lageberichts. Der Geschäftsbericht ist dauerhaft über die Website der Vossloh AG (siehe "www.vossloh.com" > "Investor Relations" > "Mitteilungen und Veröffentlichungen" > "Finanzpublikationen") zugänglich. PrognoseberichtDer Prognosebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Erwartungen des Managements von Vossloh hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Konzerns beruhen. Diesen Erwartungen liegen Einschätzungen zugrunde, die das Management anhand sämtlicher zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts verfügbarer Informationen getroffen hat. Berücksichtigt wurden insbesondere Annahmen zur künftigen Entwicklung des internationalen Bahntechnikmarkts sowie die spezifischen Geschäftserwartungen der Kerngeschäftsbereiche des Vossloh-Konzerns. Die getroffenen Aussagen unterliegen Risiken und Chancen, die Vossloh nicht vollständig kontrollieren und steuern kann. Vertiefend sei diesbezüglich auf die Ausführungen zum Risiko- und Chancenmanagement des Konzerns (ab Seite 68) verwiesen. Sollten die dem Ausblick zugrunde liegenden Annahmen nicht zutreffen oder die beschriebenen Risiken oder Chancen eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von dieser Prognose abweichen. Der VosslohKonzern übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Prognosebericht enthaltenen Aussagen außerhalb der gesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften zu aktualisieren. Makroökonomische Entwicklungen und Ausblick auf den BahntechnikmarktDie kurz- und mittelfristigen Schwankungen der Weltwirtschaft sind für Vossloh generell von untergeordneter Bedeutung. Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Die aktuellen konjunkturellen Trends spiegeln sich deshalb nur bedingt auf den Bahnmärkten wider. Von größerer Bedeutung für Vossloh sind der Trend zu mehr Nachhaltigkeit und damit die stetig wachsende Bedeutung des Transportwegs Schiene. Dieser Trend kann aus heutiger Sicht zu vermehrten Investitionen in die Bahninfrastruktur führen. Ebenfalls bedeutsam ist die Entwicklung der Verschuldung einzelner Länder, insbesondere im Heimatmarkt Europa. Die Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) erwartet, dass im europäischen Raum der seit 2015 erkennbare Trend zu weniger staatlichen Schulden anhalten wird. Für 2020 rechnet sie mit einem weiteren Rückgang der Verschuldungsquoten sowohl im Euro-Raum als auch in der Europäischen Union. Der europäische Verband der Bahnindustrie UNIFE analysiert mit seiner "World Rail Market Study" im Zwei-Jahres-Rhythmus ausführlich die Entwicklungen auf dem weltweiten Bahntechnikmarkt und erarbeitet auf dieser Basis fundierte Vorhersagen für die kommenden Jahre. Die letzte Studie wurde im September 2018 bei der InnoTrans in Berlin, der Fachmesse für Verkehrstechnik, vorgestellt. Danach wird das jährliche weltweite Volumen für den gesamten Bahntechnikmarkt von durchschnittlich 163 Mrd.€ im Zeitraum 2015 bis 2017 auf durchschnittlich rund 192 Mrd.€ im Zeitraum 2021 bis 2023 anwachsen - ein durchschnittliches Plus von 2,7 % pro Jahr. Dabei wird zukünftig der für europäische Anbieter wie Vossloh zugängliche Markt nach Schätzungen der UNIFE etwa 120 Mrd.€ pro Jahr umfassen. Als zugänglich gelten Märkte, die für europäische Lieferanten geöffnet sind und in denen, soweit es sich um außereuropäische Märkte handelt, die Nachfrage nicht exklusiv durch inländische Kapazitäten gedeckt wird. Bei Märkten, in denen europäische Anbieter nur über Joint-Venture-Strukturen tätig werden können, wird die Hälfte des Marktvolumens als zugänglich eingestuft. Zum Vergleich: Bislang wird ein Marktvolumen von rund 103 Mrd.€ pro Jahr als zugänglich eingestuft. Die erwartete Steigerung auf 120 Mrd.€ bedeutet eine Zunahme von 2,6 % pro Jahr. Die UNIFE-Studie zeigt starke Unterschiede in der regionalen Verteilung des prognostizierten Marktwachstums. UNIFE rechnet damit, dass die zugänglichen Märkte in den Regionen Lateinamerika mit 5,3 %, Afrika/ Naher Osten mit 3,8 % sowie NAFTA-Raum mit 3,1 % in den kommenden Jahren überdurchschnittlich stark zulegen werden. Größter für Vossloh zugänglicher Bahntechnikmarkt ist und bleibt Westeuropa mit einem jährlichen Volumen von gut 37 Mrd.€ im Zeitraum 2015 bis 2017. Hier wird ein Marktwachstum von jährlich 2,3 % auf rund 43 Mrd.€ im Zeitraum 2021 bis 2023 erwartet. Es folgen die NAFTA-Region mit aktuell 26 Mrd.€ und zukünftig 32 Mrd.€ jährlichen Marktvolumens sowie die Region Asien-Pazifik mit einem Volumen von knapp 17 Mrd.€, das auf 20 Mrd.€ ansteigen soll. In den drei letztgenannten Regionen sind momentan über drei Viertel des gesamten zugänglichen Bahntechnikmarkts verortet. Der europäische Branchenverband der Bahnindustrie gliedert den Markt für Bahntechnik in die Segmente Infrastruktur, Schienenfahrzeuge, Leit- und Sicherungstechnik, Services sowie Turnkey-Projekte. Mit seinen Kerngeschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ist Vossloh im Segment Infrastruktur und im Teilbereich Infrastrukturservices des Segments Services aktiv. Das Volumen des weltweit zugänglichen Infrastrukturmarkts beziffert UNIFE auf rund 21 Mrd.€ pro Jahr im Zeitraum 2015 bis 2017. Die Wachstumsprognose bis zum Zeitraum 2021 bis 2023 liegt bei jährlich 2,8 %. Daraus ergibt sich ein Marktvolumen von zukünftig jährlich rund 25 Mrd.€. Die Wachstumsprognose für das Teilsegment Infrastrukturservices bis zum Zeitraum 2021 bis 2023 beträgt ebenfalls 2,8 %, sodass ein Anstieg des zugänglichen Marktvolumens von gegenwärtig 6,1 Mrd.€ pro Jahr auf 7,1 Mrd.€ erwartet wird. In Summe belief sich der für Vossloh relevante und zugängliche Markt im Zeitraum 2015 bis 2017 auf etwa 27 Mrd.€ pro Jahr. Dieser soll bis zum Zeitraum 2021 bis 2023 auf 32 Mrd.€ ansteigen. Ausblick für das Jahr 2020Die Prognose für den Vossloh-Konzern basiert auf der antizipierten Entwicklung der drei Kerngeschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions sowie der Vossloh AG. Schwerpunktmäßig fließen in die Umsatzplanung von Vossloh geschäftsfeldspezifische Annahmen ein. Sie berücksichtigen unter anderem Produktperspektiven, das erwartete Verhalten der Wettbewerber, Projektwahrscheinlichkeiten sowie Marktchancen und -risiken in einzelnen Regionen. Die Kunden von Vossloh sind öffentliche und private Nah-, Güter- und Fernverkehrsbetreiber, die Investitionen nach langfristigen Entscheidungsprozessen und im Rahmen längerfristiger Finanzierungen tätigen. Als Partner begleitet Vossloh seine Kunden über Jahre hinweg. Gemeinsam mit ihnen plant und entwickelt das Unternehmen Lösungen für individuelle Produkt- und Serviceerfordernisse. Dies bringt in der Regel mehrmonatige, zum Teil sogar mehrjährige Liefer- und Projektlaufzeiten mit sich. Prognose steuerungsrelevanter Kennzahlenscroll
Umsätze trotz Veräußerungen auf VorjahresniveauVossloh geht auf Basis des aktuellen Kenntnisstands davon aus, auch im Jahr 2020 Umsätze zwischen 900 Mio.€ und 1 Mrd.€ erzielen zu können. Der Wegfall von Umsatzerlösen infolge des Ausstiegs aus dem amerikanischen Weichenmarkt gegen Ende des Jahres 2019 wird dabei durch erwartet positive Entwicklungen in anderen Regionen mehr als ausgeglichen. Im Geschäftsbereich Core Components erwartet Vossloh in beiden Geschäftsfeldern deutlich höhere Umsätze als 2019. Das erwartete Umsatzwachstum des Geschäftsfelds Fastening Systems in China ist zum Teil auf höhere Auslieferungen von Schienenbefestigungen im Segment Hochgeschwindigkeit zurückzuführen. Darüber hinaus werden Umsatzbeiträge in niedriger zweistelliger Millionenhöhe aus einem 2019 neu gegründeten Joint Venture in China erwartet. Im Geschäftsfeld Tie Technologies geht Vossloh von deutlichen Umsatzsteigerungen insbesondere in Australien aus. Auch im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions erwartet der Vossloh-Konzern 2020 leicht höhere Umsätze als 2019. Der Umsatzanstieg wird aus heutiger Sicht primär durch höhere Serviceumsätze im Segment Fräsen bedingt sein. Im Geschäftsbereich Customized Modules werden infolge der Desinvestitionen im Rahmen des Maßnahmenprogramms 2019 hingegen deutlich geringere Umsätze erwartet als im Berichtsjahr. In den betreffenden US-Gesellschaften wurden 2019 noch Umsätze in der Größenordnung von 65 Mio.€ erzielt. Die geringeren Umsätze in Amerika können im Geschäftsbereich Customized Modules durch höhere Umsätze in anderen Regionen voraussichtlich teilweise kompensiert werden. EBITDA-Marge zwischen 12 % und 13 % erwartetIm Geschäftsjahr 2020 verwendet Vossloh erstmals auch die Kennzahl EBITDA-Marge (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen im Verhältnis zum Umsatz) als bedeutsamen finanziellen Leistungsindikator für die Eigenfinanzierungskraft des Vossloh-Konzerns und veröffentlicht entsprechend eine Prognose für diese Kennzahl. Der Vossloh-Konzern rechnet für 2020 mit einer EBITDA-Marge zwischen 12 % und 13 %. Die EBIT-Marge wird zwischen 7 % und 8 % erwartet. Der prognostizierte Anstieg in der Profitabilität ist insbesondere auf Einsparungen aus der im Geschäftsjahr 2019 begonnenen Umsetzung des Maßnahmenprogramms sowie auf eine verbesserte Profitabilität im operativen Geschäft in den Geschäftsbereichen Core Components und Lifecycle Solutions zurückzuführen. Unter dem Strich erwartet der Vossloh-Konzern in sämtlichen Geschäftsbereichen für 2020 höhere EBIT-Margen im Vergleich zu den bereinigten EBIT-Margen des Jahres 2019. Signifikante positive oder negative Sondereffekte aus dem Maßnahmenprogramm, die im Geschäftsjahr 2019 zu einer Bereinigung der EBIT-Marge geführt haben, werden aktuell im Geschäftsjahr 2020 nicht erwartet, sodass der gegebene Ausblick auf unbereinigten Größen basiert. Positiver Wertbeitrag in 2020 prognostiziert2020 wird der für die interne Steuerung relevante gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus von bisher 7,5 % auf 7,0 % gesenkt. Das durchschnittliche Capital Employed wird voraussichtlich im Geschäftsjahr 2020 unter dem Wert des Geschäftsjahres 2019 liegen. Insgesamt wird nach dem in dreistelliger Millionenhöhe negativen Wertbeitrag 2019 im Geschäftsjahr 2020 eine Rückkehr zu positiven Wertbeiträgen erwartet. Risiken für die Geschäftsentwicklung von Vossloh ergeben sich unter anderem aus der Desinvestition Vossloh Locomotives, sollte es zu weiteren signifikanten Verzögerungen beim Abschluss der Transaktion kommen. Darüber hinaus können Ergebnisbelastungen aus rechtlichen Risiken und der Abarbeitung von Projekten, zum Beispiel als Folge der Umsetzung des Maßnahmenprogramms, die Ertragssituation belasten. Für ergänzende Informationen zu Risiken, die Einfluss auf die dargestellte Planung haben könnten, wird auf die Ausführungen in der Risikoberichterstattung (Seite 68 ff.) verwiesen. Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Einzelabschluss. Das Ergebnis der Vossloh AG als operativer Managementholding wird maßgeblich durch die Verwaltungskosten und das Finanzergebnis beeinflusst. Die Verwaltungskosten der Vossloh AG werden im Geschäftsjahr 2020 leicht niedriger erwartet als im Vorjahr. Das Finanzergebnis ist neben anfallenden Zinsaufwendungen stark abhängig von den Erträgen aus Ausschüttungen und aus Gewinnabführungsverträgen sowie Aufwendungen aus Verlustübernahmen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen. Hier erwartet Vossloh eine spürbare Verbesserung gegenüber 2019. Das Finanzergebnis war 2019 durch die Verlustübernahmen für den Geschäftsbereich Transportation stark negativ belastet worden. Insgesamt wird von einer deutlichen Verbesserung des Ergebnisses nach Steuern im Jahr 2020 ausgegangen. Für die kommenden Jahre steht bei Vossloh das organische Wachstum bei steigender Profitabilität ebenso im Fokus der Zielsetzungen wie die Suche nach spezifischen Kooperationen und Akquisitionsobjekten, um das Kerngeschäft strategisch weiterzuentwickeln und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Die Planung für das Geschäftsjahr 2020 in der dargestellten Form berücksichtigt allein das angestrebte organische Wachstum sowie aus heutiger Sicht wahrscheinliche Veränderungen im Konsolidierungskreis. Nichtfinanzielle KonzernerklärungDie nichtfinanzielle Konzernerklärung von Vossloh für das Jahr 2019 entspricht den handelsrechtlichen Anforderungen. Bei der Erstellung dieser Erklärung hat Vossloh als Rahmenwerk den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) angewendet und innerhalb des DNK die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) zur Auswahl der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren genutzt (Option "Core/Kern"). Die Berichterstattung umfasst die weltweiten Aktivitäten des Konzerns; die betrachteten Gesellschaften entsprechen dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses (siehe Seite 113 ff., Stichwort "Konsolidierung"). Die erste nichtfinanzielle Konzernerklärung von Vossloh berichtete über das Geschäftsjahr 2017. Zuvor war damals eine mehrstufige Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt worden, um die relevanten Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen selbst sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen zu identifizieren und zu priorisieren. Die Analyse beinhaltete auch eine globale Befragung von Experten und Führungskräften in verschiedenen Funktionen des Unternehmens. Es ergaben sich 13 nichtfinanzielle Sachverhalte von besonderer Relevanz. Die 2017 getroffene Auswahl war gemäß Beschluss des Vorstands der Vossloh AG für die nichtfinanzielle Konzernerklärung 2018 unverändert beibehalten worden. Der Vorstand befasst sich regelmäßig mit den nichtfinanziellen Sachverhalten, mit denen Vossloh seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Verantwortung nachkommt. Für die nichtfinanzielle Erklärung 2019 bestätigte der Vorstand in seiner Sitzung am 9. Dezember 2019 die bisherigen Themen und beschloss, als weiteren nichtfinanziellen Sachverhalt von besonderer Relevanz für das Unternehmen das Thema Wasserverbrauch in die Berichterstattung mit aufzunehmen. Die folgende Wesentlichkeitsmatrix bildet die Bedeutung der nunmehr 14 nichtfinanziellen Sachverhalte ab: ![]() Zu einigen der im Folgenden betrachteten nichtfinanziellen Aspekte und Sachverhalte enthält der Geschäfts oder der Lagebericht von Vossloh zusätzliche und/oder ausführlichere Informationen, auf die jeweils entsprechend verwiesen wird. Alle mit der Geschäftstätigkeit von Vossloh verbundenen wesentlichen Risiken sind Bestandteil der Risikoberichterstattung des Unternehmens. Sie deckt auch die für Vossloh wesentlichen nichtfinanziellen Risiken ab (siehe hierzu den Abschnitt "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen" auf Seite 73). Bedeutung der Nachhaltigkeitsthemen für das Geschäftsmodell von VosslohVossloh ist weltweit in den Märkten für Bahntechnik tätig. Dabei liegt der Fokus des Unternehmens auf der Bahninfrastruktur. Die Aktivitäten des Konzerns in seinem Kerngeschäft sind in die drei Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions gegliedert. Darüber hinaus war Vossloh 2019 noch im Lokomotivengeschäft aktiv, das in diesem Geschäftsbericht weiterhin als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesen ist. Am 26. August 2019 hat die Vossloh AG einen Vertrag über die Veräußerung dieses Geschäftsfelds an eine Tochtergesellschaft der China Railway Rolling Stock Corporation (CRRC) unterzeichnet. Der Vollzug der Transaktion stand zum Ende der Erstellung des Geschäftsberichts noch aus, wird allerdings bald erwartet. Ausführlich ist das Geschäftsmodell von Vossloh im Kapitel "Geschäft und Rahmenbedingungen" auf Seite 38 f. beschrieben. Vossloh leistet mit seinen Produkten und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur einen wichtigen Beitrag zur Mobilität von Menschen und zur Beförderung von Gütern. Die Schiene gehört dabei sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr zu den umweltverträglichsten und zugleich sichersten Transportwegen. Damit Bahnen aller Art diese Vorteile künftig noch stärker ausspielen und weltweit noch mehr Beiträge zur nachhaltigen Lösung vieler Verkehrsprobleme leisten können, wird der digitale Wandel in der Bahnindustrie eine wichtige Rolle spielen. Hier setzt Vossloh mit der Vision "The Smart Rail Track by Vossloh" an, mit der eine maximale und planbare Streckenverfügbarkeit durch einen störungsfreien Betrieb bei gleichzeitig geringeren Lebenszykluskosten für die Infrastruktur verfolgt wird. Generell kommt dem Thema Nachhaltigkeit im Industriebereich Bahntechnik ein hoher Stellenwert zu. Ressourcen sollen sparsam verwendet werden und Emissionen - in der Bahntechnik im Wesentlichen CO2- und Schallemissionen - auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten oder durch neue Technologien noch weiter reduziert werden. Vossloh nutzt seine umfassende Erfahrung und Expertise, um die positive Umwelt- und Nachhaltigkeitsbilanz dieses Verkehrsträgers weiter zu verbessern. Der Konzern liefert langlebige Komponenten für die Infrastruktur und entwickelt diese Komponenten durch innovative Werkstoffe und Designs stetig weiter. Vossloh erforscht und erarbeitet insbesondere auch Lösungen zur Verminderung von Vibration und Lärm im Bahnverkehr. Die Produkte und Instandhaltungsdienstleistungen des Unternehmens zielen darüber hinaus auf eine maximale Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene ab. In seinem wirtschaftlichen Handeln wird Vossloh auch seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg im globalen Wettbewerb ist nur durch verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln möglich. Dazu gehört, dass sich sowohl das Unternehmen als auch seine Mitarbeiter * jederzeit und überall an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Entsprechend berichtet Vossloh in der nichtfinanziellen Konzernerklärung 2019 über Aspekte und Sachverhalte aus folgenden Bereichen:
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird zusätzlich über Sozialbelange berichtet. Nachhaltiges Handeln ist für Vossloh seit Langem ein unverzichtbares Element der unternehmerischen Kultur. Das Unternehmen verbindet langfristige ökonomische Wertschöpfung mit ökologischer und sozialer Verantwortung. Nachhaltige Lösungen und innovative Prozesse werden bei Vossloh strukturiert vorangetrieben. Im Zentrum steht dabei die ganzheitliche Betrachtung. Das Unternehmen führt in seinen Kerngeschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions die bestehenden Umwelt-, Energie-, Qualitäts-, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsysteme Schritt für Schritt zu einem integrierten Managementsystem zusammen, das regelmäßigen Auditierungen durch unabhängige externe Prüfer unterzogen werden soll. In einer Erklärung zur nachhaltigen Ausrichtung des Konzerns bekennt sich der Vorstand zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung. Die Erklärung ist auf der Unternehmenswebseite www.vossloh.com in der Rubrik "Investor Relations" unter dem Stichwort "Nachhaltigkeit" (und dort unter "Nachhaltigkeitsmanagement bei Vossloh") veröffentlicht. In der operativen Führung des Konzerns ist das Thema Nachhaltigkeit in einem eigenen Ressort verortet. Es gehört nach der Neuordnung der Aufgaben im nunmehr verkleinerten Vorstand der Vossloh AG zum Verantwortungsbereich des Chief Operating Officer (COO). Er ist in die Entwicklung aller Konzepte eingebunden, die das Thema Nachhaltigkeit betreffen. Er leitet auch den Arbeitskreis Nachhaltigkeit. Diesem gehören zum einen die Konzernverantwortlichen für Compliance, Environment/ Health/Safety (EHS), Human Resources (HR), Investor-Relations (IR), Finance und Rechnungswesen an. Zum anderen sind hier alle Geschäftsfelder des Konzerns vertreten. Das Gremium tauscht sich intensiv und regelmäßig über Nachhaltigkeitsthemen aus; im Jahr 2019 fanden zwei Sitzungen und ein Workshop zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsausrichtung im Vossloh-Konzern statt. Zu den Aufgaben des Arbeitskreises gehört, die im Unternehmen bestehenden Ansätze weiterzuentwickeln und so die angestrebte konzernweite Nachhaltigkeitsstrategie weiter zu konkretisieren. Diese Strategie soll auch messbare Ziele beinhalten, die Vossloh künftig im Bereich Nachhaltigkeit anstreben will. Die dafür eingeleiteten Prozesse erhielten 2019 durch die Veränderungen im Vorstand neue Impulse. Bei den neu eingeführten sogenannten Operations Review Meetings ist nun regelmäßig auch über die wichtigsten Kennzahlen zum Energie- und Wasserverbrauch, zu den CO2-Emissionen, zum Abfallaufkommen und zum Thema Arbeitssicherheit zu berichten. Die Geschäftsfelder sind zudem aufgerufen, die Ziele zu benennen und zu erarbeiten, die sie künftig zu den verschiedenen Nachhaltigkeitsthemen erreichen wollen. Auf dieser Basis sollen dann im nächsten Schritt im Arbeitskreis konzernweit gültige Ziele definiert werden. Vossloh ist bereits seit 2008 in mehreren Nachhaltigkeitsindizes gelistet (unter anderem im Global Challenges Index und über das Anlageuniversum von oekom research). In den vergangenen Jahren erlangten immer mehr Einheiten des Unternehmens Zertifizierungen nach mindestens einem der internationalen Qualitäts-, Umwelt-, Energieeffizienz- und Sozialstandards wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 und OHSAS 18001 beziehungsweise dem Nachfolgestandard ISO 45001 oder nach einem vergleichbaren nationalen Standard und verfügen über entsprechende Managementsysteme. Diese Entwicklung wurde auch 2019 fortgesetzt. So verfügt jetzt neu auch Vossloh Services France SAS über Zertifizierungen gemäß ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren mehr als 98 % der Vossloh-Mitarbeiter bei einer zertifizierten Einheit beschäftigt. Für alle Standorte weltweit im Vossloh-Konzern werden die Energie- und Wasserverbräuche sowie Daten zu Arbeitnehmerbelangen, beispielsweise zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zu Entwicklungen im Bereich Human Resources, zentral über die Konsolidierungssoftware Cognos erhoben und plausibilisiert. Über das Projekt "HR Business Information" wurde im ersten Quartal 2019 zum einen eine breitere Basis für die Erhebung von Daten im Personalbereich geschaffen; zum anderen sind die gesammelten Informationen jetzt konzernweit vergleichbar. Ebenfalls für den gesamten Konzern verfügbar sind ausgewählte Kennzahlen zum Bereich Compliance. Für weitere nichtfinanzielle Sachverhalte liegen keine konzernweit einheitlichen quantitativen Daten vor. Über die Definition und Aufnahme weiterer Sachverhalte in eine konzernweit einheitliche quantitative Berichterstattung wird der Arbeitskreis Nachhaltigkeit Empfehlungen unter Kosten- und Nutzengesichtspunkten erarbeiten. Sofern sich quantitative Daten zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren in dieser Erklärung lediglich auf einzelne Einheiten beziehen, erfolgt ein entsprechender Hinweis. UN Global Compact und Umsetzung seiner zehn PrinzipienIn seiner Sitzung am 9. Dezember 2019 hatte der Vorstand der Vossloh AG beschlossen, dass der Konzern dem United Nations (UN) Global Compact beitreten und sich künftig am jährlichen COP-Reporting (Communication on Progress) beteiligen wird. Die Unterzeichnung der Beitrittserklärung (Option "Signatory") durch den Vorstandsvorsitzenden (CEO) Oliver Schuster erfolgte am 18. Dezember 2019. Seit dem 23. Januar 2020 ist Vossloh Mitglied im UN Global Compact. Durch die Unterstützung der Prinzipien des UN Global Compact verdeutlicht Vossloh seinen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) bis 2030. Aus den insgesamt 17 SDGs hat der Vorstand auf Vorschlag des Arbeitskreises Nachhaltigkeit sechs Ziele definiert, auf die sich das Engagement des Konzerns fokussiert:
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Selbstverpflichtungen, Leitbilder und Managementsysteme, die Vossloh helfen, die Prinzipien des UN Global Compact in seine Geschäftsprozesse zu integrieren: scroll
UmweltbelangeDas Umweltmanagement im Vossloh-Konzern arbeitet generell auf einen effizienten Umgang mit Ressourcen und die Minimierung von Umweltbelastungen hin. Um dies zu erreichen, werden Prozesse und Strukturen im Unternehmen stetig optimiert. Dies gilt für die Herstellung von Bahninfrastrukturprodukten und die Erbringung von Dienstleistungen für den Fahrweg Schiene ebenso wie für Transport und Logistik. In den verschiedenen Konzerngesellschaften sind Umweltbeauftragte ernannt, ein entsprechendes Berichtssystem ist installiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren mehr als 70 % der Vossloh-Mitarbeiter bei einer nach ISO 14001 zertifizierten Einheit beschäftigt. Entlang ihrer gesamten Prozess- und Wertschöpfungsketten gehen die Vossloh-Gesellschaften verantwortungsvoll und bewusst sparsam mit natürlichen Ressourcen um. Ein umfassendes Abfall- und Gefahrstoffmanagement erfasst und kontrolliert Materialverbräuche und Entsorgungsmengen. Das Unternehmen wendet in vielen seiner Werke nach Abfallarten getrennte, sichere Entsorgungswege an; die ausgewählten Entsorgungsunternehmen werden regelmäßig auditiert. Geschlossene Kreisläufe und Wiederaufbereitungsanlagen reduzieren den Verbrauch wertvoller neuer Rohstoffe wie etwa Frischwasser auf ein Minimum. Ökonomisch sinnvolle Recyclingprogramme und -verfahren sorgen dafür, dass die Menge des schlussendlich zu deponierenden Mülls stetig sinkt. Wiederverwertung wird in immer mehr Bereichen der Produktion großgeschrieben. So investierte Vossloh Tie Technologies 2019 in Nordamerika in eine mobile Recyclinganlage, um das Material ausgebauter Betonschwellen für die Herstellung neuer Produkte mitnutzen zu können. Als eine relevante Kennzahl im Umweltbereich hat Vossloh bei der Wesentlichkeitsanalyse klimarelevante CO2-Emissionen und Lärmemissionen und 2019 zusätzlich durch den Vorstand den Wasserverbrauch identifiziert. Zu allen drei Sachverhalten verfolgt Vossloh seit Jahren das generelle Ziel, die Emissionen beziehungsweise die Verbräuche immer weiter zu senken. Die Definition konkreter Zielmarken für festgelegte Zeiträume gehört zu den Aufgaben des Arbeitskreises Nachhaltigkeit. Er hatte 2018 erste Überlegungen dazu angestellt, die 2019 weiter ausgearbeitet wurden. CO2-EmissionenIm Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Klimawandel sind für Vossloh die CO2-Emissionen und CO2-Äquivalente relevant, die durch den Energieverbrauch bei Vossloh selbst sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen entstehen. Alle Geschäftsbereiche investieren seit Jahren gezielt in die Senkung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz, etwa durch Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technologie. An mehreren Produktionsstandorten wird die Abwärme genutzt. Wo immer möglich, kommen erneuerbare Energien, beispielsweise aus eigenen Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen, zum Einsatz. Mit der "Fabrik der Zukunft" bei Vossloh Fastening Systems in Werdohl und der neuen Gießerei "OT 2020" bei Customized Modules in Outreau entstehen derzeit zwei konzernweite "Leuchttürme" auch im Hinblick auf energieeffiziente Produktion. Die folgenden Tabellen stellen die Verbräuche der wesentlichen Energieträger im Vossloh-Konzern für das Berichtsjahr und die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2018 dar: MWh (Vossloh-Konzern)scroll
Liter (Vossloh-Konzern) * scroll
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Für den als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsbereich Transportation
wurden 2019 folgende Verbräuche ermittelt: Heizölverbrauch 10.846,6 Liter (2018: 12.179,2
Liter), Kraftstoffverbrauch 62.024,0 Liter (2018: 59.971,6 Liter). Der Gasverbrauch im Vossloh-Konzern ist im Vorjahresvergleich um 3,3% gesunken. Der Rückgang war vor allem auf das Geschäftsfeld Fastening Systems zurückzuführen. Auch der Heizölverbrauch lag im Berichtsjahr um insgesamt 1,0 % unter dem Vorjahresniveau, vor allem aufgrund eines geringeren Verbrauchs im Geschäftsbereich Customized Modules. Der Fernwärmeverbrauch war insbesondere aufgrund der geringeren Produktionsaktivitäten in Polen im Geschäftsbereich Customized Modules um insgesamt 11,4 % geringer. Dagegen lagen der Stromverbrauch (+5,4 %) und der Kraftstoffverbrauch (+4,4 %) vor allem aufgrund der Übernahme der australischen Gesellschaft Austrak im Geschäftsfeld Tie Technologies über dem Vorjahresniveau. Die Höhe der CO2- beziehungsweise Treibhausgasemissionen (THG) von Vossloh wurde - wie bereits in den Vorjahren - auf der Grundlage des THG-Protokolls in den Kategorien Scope 1 (direkte Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energien für Heizung und Mobilität) und Scope 2 (indirekte, durch eingekaufte Energien verursachte Emissionen) mit folgenden Ergebnissen ermittelt: t CO2-Äquivalente Scope 1 (Vossloh-Konzern)scroll
t CO2-Äquivalente Scope 2 (Vossloh-Konzern)scroll
Die CO2-Äquivalente für den Energieträger Strom waren trotz der höheren Verbrauchswerte im Berichtsjahr nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Die CO2-Äquivalente aus dem Bezug von Fernwärme sind entsprechend der Entwicklung der Verbrauchswerte gesunken. Für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen, die die vor- und nachgelagerten Bereiche betreffen (Scope 3), verfügt Vossloh nicht über konzernweit erhobene Daten. Vossloh nutzt konsequent die sich bietenden Möglichkeiten, um seine CO2-Emissionen weiter zu verringern. Dazu gehören auch zahlreiche kleinere Veränderungen. So sind als Firmenwagen nur noch Fahrzeuge mit Diesel-, Hybrid- oder Elektromotoren zulässig, die laut Herstellerangaben weniger als 150 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Mitarbeiter von Vossloh Switch Systems dürfen seit 2019 nur noch Firmenwagen mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 110 Gramm pro Kilometer fahren. Vossloh Fastening Systems und die Vossloh AG nehmen am Programm "Clean Advantage(tm)" teil, das den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Investitionen unter anderem in Aufforstung, Alternativenergie oder Biomasseprojekte ausgleicht. Wo immer sinnvoll, nutzen Mitarbeiter der deutschen Vossloh-Gesellschaften für Dienstfahrten die Bahn. Die Zahl dieser Fahrten summierte sich im Jahr 2019 auf 2.074; die dabei durchschnittlich zurückgelegte Entfernung betrug 358 Kilometer. Im Werdohler Werk für Befestigungssysteme wurden 2019 Bewegungsmelder installiert, die sicherstellen, dass das Licht ausgeschaltet wird, wenn niemand vor Ort ist. Die Anlage zur Wasserneutralisation arbeitete bisher mit einem "stromfressenden" Drehkolbengebläse aus den 1970er-Jahren. Durch den Anschluss der Belüftung an das Druckluftnetz können nun 16.366 Kilowattstunden Strom pro Jahr eingespart werden. Die Eingangstore des US-amerikanischen Werks in Waco, Texas werden seit einiger Zeit mit Sonnenenergie betrieben. Um das Nachhaltigkeitsbewusstsein weiter zu schärfen und aufzuzeigen, wie wichtig es ist, die CO2-Emissionen zu reduzieren, wurde im Frühjahr 2019 eine Befragung der Mitarbeiter von Vossloh Fastening Systems und der Vossloh AG zu diesem Thema durchgeführt. Bei Customized Modules wurde 2019 die Reisetätigkeit der Mitarbeiter deutlich eingeschränkt und dafür der Einsatz des 2017 eingeführten Telefon- und Videokonferenzsystems für Besprechungen weiter intensiviert. Die dauerhafte Reduzierung der Express- und Luftfrachten trug ebenso zur Senkung der Zahl der Fahrten - und damit der CO2-Emissionen - bei wie die Neuregelung der Anlieferungen für die Werke in Reichshoffen und Fere-en-Tardenois. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions stellte zum 1. Januar 2020 das letzte seiner Schweißwerke in Nürnberg auf Ökostrom um. Seit 2019 werden zur Ausleuchtung der Schienenaufnahme- und Abzugswagen nicht mehr Stromgeneratoren, sondern akkubetriebene LED-Leuchten genutzt. 2019 hat der Geschäftsbereich zudem begonnen, über ein Bündel an Maßnahmen den Kraftstoffverbrauch zu senken. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions setzt dabei unter anderem auf eine moderne Fahrzeugflotte und Anreize zu kraftstoffsparendem Fahrverhalten sowie auf den Einsatz von Videokonferenzen zur Verringerung der Reisetätigkeit und die Reduktion von Flugreisen. Erste Ergebnisse werden 2020 vorliegen. LärmemissionenBei Vossloh selbst ist Lärmentwicklung kein nachhaltigkeitsrelevantes Thema; das Unternehmen hält gesetzlichen Emissionsvorgaben ein. Die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh dienen allerdings der Schaffung und Erhaltung von Schieneninfrastruktur. Für Bahnstrecken aller Art ist Lärmschutz ein Thema mit starker öffentlicher Wahrnehmung, es gehört aktuell zu den drängenden Herausforderungen des schienengebundenen Verkehrs. Lärm hemmt dringend notwendigen Streckenausbau, kann Anwohner von Bahnstrecken krank machen und verursacht hohe Kosten für Verkehrsbetreiber und Verbraucher. Essenziell für eine wirksame Lärmminderung ist dessen Bekämpfung an der Quelle: durch Optimierung des Rad-Schiene-Kontakts im Gleis. Die Reduzierung von Lärm im Bahnverkehr und eine verbesserte Schienenakustik sind seit Jahren Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei Vossloh. Das Unternehmen bietet in allen Kerngeschäftsbereichen entsprechende Produkte und Dienstleistungen an, die den Schienenlärm nachhaltig reduzieren können. So dämmen Spezialmaterialien wie die cellentic-Zwischenlagen und -platten für die hochelastischen Schienenbefestigungssysteme von Vossloh Schwingungen aufgrund von Fahrbahn- und Radunebenheiten und minimieren den bei Zugüberfahrten durch Gleisvibration entstehenden Körperschall. cellentic-Komponenten können in nahezu jedem Gleistyp installiert werden. Von Anfang an konsequent auf Vibrationsdämpfung ausgelegt ist das Schienenbefestigungssystem DFF 336 Crossover mit einem hohen Kunststoffanteil, das insbesondere für die Sanierung bestehender Strecken entwickelt wurde. Auch spezielle Weichendesigns von Vossloh helfen, Lärm an Bahnstrecken zu reduzieren: Passiert der Zug eine sogenannte Flüsterweiche, wird die Bewegung der Zugräder auf der Schiene geräuschoptimiert. Vossloh-Kreuzungen mit beweglichen Herzstückspitzen bestehen dabei aus einem eigens entwickelten, gegossenen Manganstahl. Je mehr Riffel, Schlupfwellen und Schleuderstellen Schienen aufweisen, desto lauter ist das Rollgeräusch bei der Überfahrt eines Zugs. Angepasst an die Tiefe der Schienenfehler, bietet Vossloh unterschiedliche Bearbeitungstechniken (Schleifen, Fräsen) für die Wiederherstellung einer glatten und damit "leisen" Schienenoberfläche an. Die Schienen- und Weichenbearbeitungsmaschinen sorgen durch exakten Materialabtrag für eine Lärmreduzierung um bis zu 10 dB(A). Dabei arbeiten auch die Maschinen selbst leise. So bleibt beispielsweise die Geräuschentwicklung der Kompaktfräse Multi Purpose Milling (MPM) im Betrieb unter 78 dB(A), sodass Anwohner auch während einer Nachtschicht nicht belästigt werden. Zum Vergleich: In einer ruhigen Wohnstraße liegt die Lautstärke bei 40 dB(A), ein Pkw mit 50 Kilometer pro Stunde erreicht bereits einen Wert um 70 dB(A). WasserverbrauchErstmals berichtet Vossloh in dieser nichtfinanziellen Erklärung über den vom Vorstand am 9. Dezember 2019 als wesentlich beschlossenen Sachverhalt Wasserverbrauch. Das Unternehmen setzt Wasser in seinen Produktionsstätten vor allem zur Oberflächenbehandlung seiner Produkte und als Kühlmittel bei verschiedenen Produktionsprozessen ein, sowie für die Herstellung von Betonschwellen. Darüber hinaus wird an allen Standorten Trink- und Sanitärwasser benötigt. Das Wasser beziehen die Vossloh-Einheiten aus den jeweiligen lokalen öffentlichen Wasserversorgungen. Das Unternehmen hat den Anspruch, die elementare Ressource so effizient wie möglich einzusetzen. Insbesondere in wasserintensiven Produktionsbereichen wird das gebrauchte Wasser deshalb in eigenen Anlagen wiederaufbereitet und in den Betriebsprozess zurückgeführt. Wo technisch möglich, arbeiten die Produktionseinheiten mit geschlossenen Wasserkreisläufen. Abwasser entsorgt Vossloh an allen Standorten über die jeweiligen öffentlichen Abwassersysteme. Während der Produktion stark verunreinigtes Brauchwasser wird dabei zuvor in eigenen Kläranlagen so aufbereitet, dass es (mindestens) den Einleitungsstandards der öffentlichen Systeme entspricht. Die folgende Tabelle stellt den über die Wasserzähler ermittelten Verbrauch an Wasser im Vossloh-Konzern für das Geschäftsjahr 2019 dar: m3(Vossloh-Konzern)scroll
Projekte wie die "Fabrik der Zukunft" von Vossloh Fastening Systems in Werdohl oder die moderne Gießerei "OT 2020" von Vossloh Switch Systems in Outreau haben auch die Reduzierung des Wasserverbrauchs im Blick. In Outreau hatten die Modernisierungsmaßnahmen bereits 2019 ein in dieser Hinsicht erfreuliches Ergebnis: Wo für die Produktion einer Weichenkomponente 2018 über 200 Kubikmeter Wasser (überwiegend auf dem Gelände gesammeltes Regenwasser) verbraucht worden waren, betrug dieser Wert 2019 nur noch 2,69 Kubikmeter. ArbeitnehmerbelangeAls bedeutsamste nichtfinanzielle Sachverhalte im Hinblick auf Arbeitnehmerbelange hat Vossloh bei der Wesentlichkeitsanalyse die Punkte "Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz", "Aus-, Fort- und Weiterbildung", "Arbeitsbedingungen" sowie "Attraktiver Arbeitgeber" ermittelt. Die zu diesen Punkten von den HR-Abteilungen auf den verschiedenen Ebenen des Konzerns erarbeiteten und umgesetzten Konzepte sowie die dabei angestrebten Ziele werden nachfolgend erläutert. Wesentliche Risiken im Hinblick auf Arbeitnehmerbelange gibt es derzeit nicht (siehe auch "Risiko- und Chancenmanagement" unter dem Abschnitt "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen" auf Seite 73). Arbeitssicherheit & GesundheitsschutzSicherheit am Arbeitsplatz und die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter stehen bei Vossloh im Mittelpunkt der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Fast alle größeren Produktionsstandorte weltweit sind nach dem international anerkannten Standard OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) oder dem Nachfolgestandard ISO 45001 zertifiziert und unterziehen sich den vorgeschriebenen Audits durch unabhängige externe Prüfer. Zum Ende des Jahres 2019 beschäftigten die nach OHSAS 18001 oder ISO 45001 zertifizierten Einheiten über 76 % der Vossloh-Mitarbeiter. Das Segment Weichen- und Anlagenservice von Vossloh Rail Services verfügt seit 2017 sogar über eine SCC-Zertifizierung (Safety Certificate Contractors), deren Anforderungen über OHSAS 18001 hinausgehen. Für die oberen Führungskräfte der operativen Einheiten ist die Erreichung der definierten Arbeitssicherheitskennzahlen ein Bestandteil ihrer vergütungsrelevanten Zielvereinbarungen. Mit dem Work Safety Committee existiert seit 2012 ein ständiges konzernweites Gremium für Arbeitssicherheit. Es hat in den vergangenen Jahren wichtige Schritte zur Harmonisierung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbedingungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen initiiert. So wurde eine gemeinsame Arbeitsschutzpolitik formuliert, die für alle Gesellschaften weltweit verbindlich ist. Darin ist als Vision die Null-Unfall-Strategie festgeschrieben. Seit 2014 werden bei Vossloh Arbeitsunfälle konzernweit über die gesetzlichen Pflichten hinaus monatlich nach einheitlichen Kriterien dokumentiert. Wichtigste Kennzahlen dabei sind die international gängigen Größen Lost Time Accident Frequency Rate (LTAFR, Häufigkeit der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) und Lost Time Accident Severity Rate (LTASR, Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall). Unfälle, die aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Mitarbeiters zu Ausfallzeiten führen, werden zeitnah direkt an den Vorstand berichtet. Um die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu reduzieren und die Sicherheitskultur weiterzuentwickeln, arbeiten Work Safety Committee und Konzernbetriebsrat eng zusammen. Arbeitsunfälle (Vossloh-Konzern) *scroll
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Für den als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsbereich Transportation
können folgende Werte für 2019 angegeben werden: LTA = 20 (2018: 10), LTAFR = 21,6
(2018: 12,4) und LTASR = 2,0 (2018: 0,9). Generell werden bei Vossloh sowohl Unfälle mit und ohne Arbeitsausfall als auch Beinahe-Unfälle analysiert, um daraus standortübergreifend für die Zukunft zu lernen und die Unfallzahlen zu senken. Auch im Bereich Arbeitssicherheit gehört die Definition konkreter Zielmarken für festgelegte Zeiträume zu den Aufgaben des Arbeitskreises Nachhaltigkeit. Er erarbeitete erste Vorschläge, die derzeit noch in der Abstimmung mit dem Work Safety Committee sind. Damit es erst gar nicht zu Unfällen am Arbeitsplatz kommt, ist Prävention für Vossloh ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige, verhaltensorientierte Sicherheitsbegehungen, die das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter schärfen, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und -trainings für alle Mitarbeiter, Onlineschulungen zu sicherheitsrelevanten Themen, die Bereitstellung umfassender Schutzausrüstung, Sicherheitskennzeichnungen an den Arbeitsplätzen sowie Sensibilisierungskampagnen. Dabei kommen häufig auch eindrückliche Videos zum Einsatz. Regelmäßig erfolgt im Vossloh-Konzern zum Beginn eines Arbeitstags oder einer Zusammenkunft die Aktion "4 Sekunden für die Sicherheit" - nicht nur ausschließlich in der Produktion - mit einem kurzen Hinweis zu einem ausgewählten Sicherheitsaspekt. Noch einen Schritt weiter geht der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions: Hier erhielten 2019 erstmals alle gewerblichen Mitarbeiter die Auflage, eine aus ihrer Sicht unsichere Situation oder Handlung in ihrem Arbeitsalltag, die im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen kann, an den zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu melden. Die Auswertung der gesammelten Meldungen ist noch nicht abgeschlossen. Für alle Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für Vossloh international reisen, gibt es seit 1. Februar 2018 ein konzernweit einheitliches, zeitgemäßes Reisesicherheitsmanagement. Es umfasst sowohl medizinische als auch sicherheitstechnische Aspekte von Geschäftsreisen und bietet auch Vorsorge für eventuelle Notfälle. Die globale Reisesicherheitsrichtlinie steht den Mitarbeitern im Intranet zur Verfügung. Die Reisenden des Konzerns werden bei der Vorbereitung von Reisen sowohl durch den automatisierten Versand reisebezogener E-Mails eines kompetenten externen Dienstleisters als auch durch dessen Assistance-Center und die Travel-Security-Manager des Konzerns unterstützt. Über diese Zusammenarbeit stehen den Reisenden 11.000 internationale Medizin-, Sicherheits- und Logistikexperten an über 1.000 Standorten in 90 Ländern 24/7 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Eine Assistance-App sowie Informationen zu den Assistance-Centern im Scheckkartenformat runden das Angebot des Dienstleisters ab, der selbst gemäß GRI-Richtlinien agiert. Mit dem zeitlich und inhaltlich anspruchsvollen Programm der Einführung des Reisesicherheitsmanagements hat sich Vossloh für den "Duty of Care Award" 2019 beworben. Das betriebliche Gesundheitsmanagement von Vossloh verfolgt das Ziel, allen Mitarbeitern Möglichkeiten zur Gesundheitsprävention und -förderung zu eröffnen. Dazu gehören die bereits genannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen, Ergonomie am Arbeitsplatz und Fahrsicherheitstrainings ebenso wie ein tägliches Obstangebot, Ernährungsberatung, Betriebssport (unter anderem Laufgruppen und Yogakurse), Raucherentwöhnungsunterstützung und Vorsorgeangebote (unter anderem Darmkrebsvorsorge, Grippeschutzimpfungen, Vital-Screenings, Tipps zur Gesunderhaltung). Vossloh Fastening Systems führte 2019 für alle Mitarbeiter des Werks in Russland eine freiwillige Krankenversicherung ein, über die die Beschäftigten kostenlose medizinische Hilfe bei ausgewählten Einrichtungen erhalten können. Im Werk in den USA wurden für Mitarbeiter, die ganztägig auf Betonböden stehen, Anti-Ermüdungsmatten angeschafft. Aus-, Fort- und WeiterbildungAlternde Gesellschaften in den Industrieländern, Fachkräftemangel in vielen Teilen der Welt, zunehmend digital veränderte Arbeitswelten, globaler Wettbewerb um gut ausgebildete Ingenieure, veränderte Erwartungshaltungen der jungen Generation an Arbeitgeber: Das sind nur einige der Herausforderungen im Bereich Human Resources, denen sich Vossloh zu stellen hat. Ein großes Plus des Unternehmens im Rahmen der Arbeitgeberattraktivität ist das umfassende Angebot an Entwicklungsmaßnahmen für seine Beschäftigten, die im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs zwischen Führungskraft und Mitarbeiter zur individuellen Förderung des Mitarbeiters auf Basis der betrieblichen Bedarfe vereinbart werden. Die passgenaue Umsetzung der Maßnahmen wird von den HR-Abteilungen eng begleitet und evaluiert. Das Mitarbeitergespräch als zentrales Führungsinstrument behandelt neben den Entwicklungsmaßnahmen auch ein gegenseitiges Feedback zur Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter. Die Durchführungsquote der jährlichen Gespräche ist in vielen Gesellschaften der VosslohGruppe als Kennzahl fest verankert und lag 2019 wiederum bei 95 %. Die Bandbreite der Weiterbildungsmaßnahmen in allen Kompetenzfeldern umfasst externe und interne Trainingsmaßnahmen, zum Beispiel Workshops, Mitarbeit in Projekten und Coachings sowie zunehmend digitale Lernangebote. Vossloh fördert ferner eigene Initiativen von Mitarbeitern zur Qualifizierung, beispielsweise ein nebenberufliches Studium. Darüber hinaus fördert und fordert Vossloh im Rahmen des Talentmanagements Führungsnachwuchskräfte und ausgewählte Spezialisten im jährlich durchgeführten LEAD!-Programm. Mit diesem geschäftsfeldübergreifenden Executive-Development-Programm werden Potenzialträger zu One-Vossloh-Multiplikatoren ausgebildet, die in der systematisch durchgeführten Nachfolgeplanung auf weiterführende Aufgaben vorbereitet werden. Die Vossloh-Learning-Plattform (VLP) ist das digitale Umfeld für kontinuierliches Lernen ("LEARN"), Teilen ("SHARE") und Wachsen ("GROW"). Unsere Mission ist es, bei Vossloh eine inspirierende und motivierende Lernkultur zu schaffen, zu der jeder beitragen und von der jeder profitieren kann. Die VLP zeigt beispielhaft, dass Lernen jeden Tag und auf vielfältige Weise stattfindet. Das Angebot umfasst Lernangebote wie "onsite", "tailormade" oder "digital learnings" und wächst kontinuierlich. Alle Geschäftsfelder führen Trainingsprogramme durch, die die Führungs- und Managementfähigkeiten der Führungskräfte ausbauen. In der Erstausbildung junger Menschen werden bei Vossloh in Deutschland die sowohl im gewerblich-technischen als auch im kaufmännischen Bereich bestehenden Dualen Angebote sehr stark nachgefragt, also die Kombination von betrieblicher Ausbildung und Studium. Über das Joint Venture Rhomberg Sersa Vossloh GmbH ist der Geschäftsbereich Vossloh Rail Services seit 2019 am etablierten Schulungsanbieter BahnWege-Seminare in der Nähe von Trier beteiligt. Dessen breit gefächertes Fortbildungsangebot rund um die Schienenweginstandhaltung kann nun verstärkt auch von Vossloh-Mitarbeitern genutzt werden. ArbeitsbedingungenEngagierte Mitarbeiter sind die Grundlage für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Deshalb legt Vossloh großen Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Chancengleichheit, faire Entlohnung, zusätzliche betriebliche Leistungen (über gesetzliche und/oder tarifliche Regelungen hinaus) sowie ein sicheres Arbeitsumfeld sind dabei wesentliche Sachverhalte. Die Beachtung der lokalen gesetzlichen Regelungen und Standards (beispielsweise Mindestlohn oder arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen) ist Bestandteil der Compliance-Verpflichtung. Europa- und Konzernbetriebsrat laden den Vorstand und Corporate Human Resources (HR) regelmäßig zu ihren Sitzungen ein, um den Informationsfluss sicherzustellen, Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren und gemeinsam neue Themen aufzugreifen und in Projekten zu bearbeiten. 2019 führten Betriebsrat und Corporate HR einen gemeinsamen Workshop zur Steigerung der Führungsqualität bei Vossloh durch. Eines dieser Themen ist eine lebensphasenorientierte Personalpolitik. Hier wurde mit der erfolgreichen Auditierung "Beruf und Familie" im Frühjahr 2019 ein wichtiger Meilenstein erreicht. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Führungskräften, Mitarbeitern und Betriebsräten setzt die für die nächsten drei Jahre definierten Ziele in Maßnahmen um, die die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der Mitarbeiter in allen deutschen Vossloh-Gesellschaften weiter verbessern. Die Palette der Instrumente reicht von flexiblen Arbeitszeiten über Gleitzeit-, Teilzeit- und Elternzeitmodelle bis zu mobilem Arbeiten, individuellen Sabbaticals, Kinderbetreuungs- und Pflegeunterstützungsangeboten und der Umwandlung von Sonderzahlungen in Freizeit für Familienaufgaben. In den französischen Vossloh-Gesellschaften bestehen Vereinbarungen zur geschäftlichen (Nicht-)Erreichbarkeit von Mitarbeitern während ihrer Freizeit. Darüber hinaus engagiert sich der Geschäftsbereich Customized Modules in der französischen Initiative "All on track". In das Anreizsystem von Vossloh gehen auch Sachverhalte ein, die die Nachhaltigkeitsorientierung des Unternehmens weiter stärken. So nehmen bei Vossloh Fastening Systems Mitarbeiter am Ideenmanagement INSPIRO und am kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) teil, der sie auch finanziell an den Einsparungen beteiligt, die aus ihren Ideen für eine Verbesserung der Produkt-, Prozess- und Servicequalität resultieren. Ein Teil der Vorschläge betrifft die Themenbereiche Umweltschutz (Schwerpunkt: Energieeinsparung) sowie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. 2019 regten beispielsweise zwei Mitarbeiter eine technische Lösung an, die jetzt sicherstellt, dass niemand mehr bei laufendem Schwungrad in eine Presse hineingreifen kann. Eine weitere Mitarbeiterin schlug vor, den Gebrauch von Mülleimern und -tüten aus Plastik in den Büroräumen zu verringern: Anstelle von zehn täglich zu leerenden Mülleimern in zwei Räumen ist jetzt nur noch ein zentral platziertes Behältnis im Einsatz. Generell steht bei Vossloh Fastening Systems Nachhaltigkeitsmanagement mittlerweile regelmäßig auf der Agenda von Abteilungsrunden. Führungskräfte und Mitarbeiter erarbeiten dabei gemeinsam Vorschläge zur Ressourcenschonung. Die generellen "Spielregeln" des Arbeitens bei Vossloh sind in einem Code of Conduct zusammengefasst, den jeder einzelne Mitarbeiter mit Eintritt ins Unternehmen durch seine Unterschrift anerkennt. Der Code of Conduct konkretisiert und präzisiert die Werte von Integrität und integrem Geschäftsgebaren. Die hier niedergelegten Verhaltensgrundsätze sind verbindliche Richtschnur und Maßstab für die tägliche Arbeit aller Unternehmensangehörigen (siehe dazu auch die ausführlichen Ausführungen zum Stichwort "Compliance" auf Seite 32). Von allen seinen Geschäftspartnern - ob Unternehmen oder Einzelpersonen - erwartet Vossloh, "dass sie ihr Handeln für Vossloh an vergleichbaren Prinzipien ausrichten, die wir uns selbst geben", wie im Code of Conduct des Unternehmens festgehalten ist. Zulieferer, Dienstleister und Subunternehmen, die neu mit Vossloh zusammenarbeiten möchten, müssen anhand von Checklisten umfassend Auskunft über sich geben. Zunehmend fließen in diese Bewertungen auch die Sachverhalte Sicherheit, Gesundheit und Umwelt ein, da Vossloh wiederum selbst entsprechende Nachweise gegenüber seinen Kunden erbringen muss (vgl. Kapitel "Kunden- und Produktbelange" auf Seite 97). Ein Ziel des im April 2019 vom Vorstand beschlossenen Maßnahmenprogramms zur Stärkung der Profitabilität und Eigenfinanzierungskraft von Vossloh war die Reduktion der weltweiten Mitarbeiterzahl um rund 5 % gegenüber dem Stand zum Jahresende 2018. Neben der Trennung von nachhaltig verlustbehafteten und unterdurchschnittlich profitablen Einheiten wurde dafür auch ein Personalabbauprozess eingeleitet, den Vossloh entsprechend einem von Human Resources vordefinierten Prozess möglichst sozial verträglich gestaltete. Eine Freisetzung von Mitarbeitern ist dabei grundsätzlich das letzte Mittel. Ehe Betroffene eine Kündigung erhalten, wird - in intensiver Diskussion mit dem lokalen Betriebsrat - eine Vielzahl von Maßnahmen ausgeschöpft. Zunächst wird versucht, die Belegschaftsstärke der betroffenen Einheit vorausschauend zu reduzieren, beispielsweise durch Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge, Nichtnachbesetzung altersbedingter oder freiwilliger Austritte, Umorganisation von Aufgaben oder Abschluss von Altersteilzeitverträgen. Den nächsten Schritt bilden intensive Verhandlungen mit dem Betriebsrat über die geplante Restrukturierung der Einheit mit dem Ziel eines Interessenausgleichs und eines Sozialplans. Vossloh legt Wert darauf, unterstützende Elemente in den Sozialplan zu integrieren. 2019 wurde sowohl bei der Vossloh AG als auch bei der Vossloh Laeis GmbH den Mitarbeitern, durch die Einrichtung einer Transfergesellschaft, eine weit über die Dauer der Kündigungsfrist hinausgehende, zusätzliche Zeit verschafft, um den richtigen neuen Arbeitsplatz zu finden. Parallel wird konzernintern geprüft, ob Mitarbeiter in anderen Vossloh-Gesellschaften eine neue Anstellung finden können. Attraktiver ArbeitgeberDie Unternehmenskultur von Vossloh basiert auf den vier Grundwerten "Leidenschaft", "exzellentes Arbeiten", "Vertrauen & Respekt" sowie "Unternehmergeist". Dass diese Werte tagtäglich gelebt werden, ist ein wichtiges Argument für Vossloh, sowohl im Wettbewerb um qualifizierte Fachleute als auch im Bemühen, kompetente Mitarbeiter langfristig zu binden. Zugleich bietet Vossloh die Möglichkeit, übergreifend international, projektbezogen und digital zu arbeiten mit dem Ziel, attraktive Arbeitsplätze für Nachwuchskräfte zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten. Seine Attraktivität als Arbeitgeber stützt Vossloh beständig durch eine Reihe von Maßnahmen wie:
Die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter erheben die Gesellschaften des Vossloh-Konzerns regelmäßig durch Befragungen zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten. Die Befragungen werden nach wissenschaftlichen Methoden durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen und Veränderungen. Da das Thema Mitarbeiterführung eine Schlüsselrolle für die Zufriedenheit der Mitarbeiter spielt, erhielten Corporate Human Resources und Konzernbetriebsrat 2019 den Auftrag vom Vorstand, gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten. Bei Vossloh Fastening Systems wurden 2019 die aus der vorjährigen Mitarbeiterbefragung zur Führungsqualität abgeleiteten Maßnahmen umgesetzt. Beim Geschäftsbereich Lifecycle Solutions sind Ende 2018 die Mitarbeiter der Vossloh High Speed Grinding GmbH befragt worden. Die Ergebnisse führten dazu, dass 2019 mehr Gespräche der Geschäftsleitung mit den Mitarbeitern in der Fertigung stattfanden, um die interne Kommunikation zu verbessern. Zudem wurde ein "Kulturteam" mit Mitarbeitern aus verschiedenen Abteilungen und Funktionen gebildet, das einen Maßnahmenkatalog erarbeitete, der 2020 umgesetzt werden soll. Und es wurden rund 50 Mitarbeiter benannt, die im Januar 2020 einen Führungskräfte-Workshop absolvierten. Auf Basis der Ergebnisse der Ende 2018 durchgeführten konzernweiten IT-Mitarbeiterumfrage wurde 2019 mit der Entwicklung der "IT Roadmap 2025" begonnen. Ziel ist, die IT-Organisation noch stärker auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten. Dafür sollen Schritt für Schritt gruppenweit einheitliche Plattformen eingeführt werden nach dem Motto "input data once, use them many times ". Standardisierung, Harmonisierung und Integration sollen die Möglichkeiten der globalen Zusammenarbeit im Konzern - und damit die Reaktionszeiten auf Kundenanfragen - verbessern. Zur schnellen Einarbeitung in die neue Software erhalten die betroffenen Mitarbeiter intensive Schulungen. Die flachen Hierarchien bei Vossloh fördern generell den offenen Dialog innerhalb der Belegschaft. Als Feedbackmöglichkeit zwischen Mitarbeiter und Führungskraft fest institutionalisiert ist konzernweit das jährliche Mitarbeitergespräch; darüber hinaus sind regelmäßige Unterredungen zwischen Mitarbeitern und Führungskräften erwünscht. Um den "Blick über den Tellerrand" zu fördern, werden zum einen vor- und nachgelagerte Prozessschritte transparent dargestellt und erläutert. Zum anderen werden Mitarbeitern systematisch Einblicke in andere oder neue Bereiche gewährt. Seit der Einführung des One-Vossloh-Prinzips im integrierten Konzern fordert der Vorstand zudem eine stärkere Kommunikation über die Geschäftsbereichsgrenzen hinweg offensiv ein. Sozialbelange/Gesellschaftliches EngagementVossloh steht in einem kontinuierlichen Dialog mit seinen internen und externen Stakeholdern. Dabei ist es dem Unternehmen wichtig, die einzelnen Gruppen direkt anzusprechen und ihre Interessen zu berücksichtigen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche Themen beim Stakeholder-Dialog eine Rolle spielen und welche Dialogformate Vossloh nutzt: scroll
Soziale Belange gehören entsprechend der dezentralen Konzernstruktur zum Verantwortungsbereich der operativen Einheiten; es liegt daher kein konzernweites Konzept vor. Auch werden die Beiträge, die die einzelnen Unternehmenseinheiten zum Gemeinwesen an den verschiedenen Standorten leisten, nicht systematisch erfasst. Aussagen für Geschäftsfelder oder -bereiche sind daher derzeit nicht möglich. Risiken, die sich aus diesem Engagement ergeben können, sind jedoch Bestandteil der Risikoberichterstattung des Konzerns (Stichwort "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen", Seite 73). Traditionell unterstützen einzelne Gesellschaften in unterschiedlichen Formen die Zivilgesellschaften an ihren jeweiligen Standorten. So ermöglicht der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions seinen Mitarbeitern ein stärkeres Engagement im sozialen, sportlichen, kulturellen oder im Umweltbereich mit der Bereitstellung von Geldbeträgen, die an gemeinnützige Organisationen gehen können. Vossloh-Einheiten im Geschäftsfeld Switch Systems spendeten 2019 Stühle für eine Schule, pflanzten Bäume und trugen aktiv zum Gelingen von Kinderferienprogrammen bei. Im Geschäftsfeld Tie Technologies wird für soziale Zwecke gespendet. Bei Austrak Pty. Ltd. gibt es einen bezahlten Abwesenheitstag, um für eine Wohltätigkeitsorganisation der Wahl zu arbeiten. Darüber hinaus setzten sich erneut zahlreiche Mitarbeiter von Vossloh in ihrer Freizeit ehrenamtlich in den Gemeinschaften vor Ort ein. Auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Konstellationen arbeiteten außerdem insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Vossloh mit zahlreichen Universitäten und Forschungsinstituten zusammen, beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Schweden, China, Australien und in den USA. Unter anderem prämiert Vossloh auch besonders gute Studienleistungen - so zum Beispiel die Jahrgangsbeste oder den Jahrgangsbesten im Studiengang Finanzmanagement an der University of Applied Sciences Europe in Iserlohn. UnternehmensverantwortungIm Folgenden werden die nichtfinanziellen Sachverhalte und Aspekte Corporate Governance, Compliance, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, kartellrechtskonformes Verhalten sowie Achtung der Menschenrechte erläutert. Allen vorgenannten Punkten sind Verantwortung und Risikominimierung gemein. Vossloh trägt als global tätiges Unternehmen mit einer mehr als 130-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Partnern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Zu dieser Unternehmensverantwortung gehört, dass sich das Unternehmen und seine Mitarbeiter jederzeit und überall an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Corporate GovernanceAls deutsche Aktiengesellschaft besitzt die Vossloh AG eine dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur, die sich in den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Beide Organe sind dem Wohl des Unternehmens und den Interessen der Aktionäre verpflichtet. Die Hauptversammlung als drittes Organ ist für wesentliche Grundsatzentscheidungen der Gesellschaft zuständig. Compliance/ Bekämpfung von Korruption und Bestechung/Kartellrechtskonformes VerhaltenDie Vermeidung von Gesetzesverstößen aller Art, insbesondere von Korruption und wettbewerbswidrigem Verhalten, ist ein zentrales Anliegen des Vorstands für die gesamte Vossloh-Gruppe. Der Vorstand hat dies auch unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." (Siehe www.vossloh.com >"Investor Relations" > "Corporate Governance" ^.Compliance"). Innerhalb des Vorstands führt der Chief Executive Officer (CEO) den Bereich Compliance. Der Vorstand hat für den Vossloh-Konzern ein Compliance-Management-System (CMS) eingerichtet. Eine "Geschäftsordnung Compliance für den Vossloh-Konzern" regelt die Compliance-Organisation, die Aufgabenverteilung der Funktionsträger und die Berichtspflichten auf allen Unternehmensebenen. Die Compliance-Organisation besteht aus dem Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance Office) und dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG sowie Compliance Officern und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officern in den operativen Gesellschaften. Das Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken für Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schäden und Haftungsrisiken von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Im Rahmen einer im Jahr 2016 mit externer Unterstützung aktualisierten Risikobestandsaufnahme wurden Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Verstöße gegen Wettbewerbsrecht als zentrale Compliance-Risiken identifiziert. Dies betrifft insbesondere den Vertrieb und alle vertriebsunterstützenden Aktivitäten unter Einbeziehung von Intermediären. Das Compliance-Management-System greift diese Risiken auf und minimiert sie durch geeignete Prozesse und Maßnahmen. Basis des Compliance-Management-Systems von Vossloh ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex). Der Verhaltenskodex konkretisiert und präzisiert die Werte von Integrität und integrem Geschäftsgebaren und fasst sie in klare und einfache Regeln und Prinzipien. Er liegt gegenwärtig in 15 Sprachen vor und ist für alle Unternehmensangehörigen verbindlich. Er wurde zuletzt 2016 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Es bestehen zudem Richtlinien zur Korruptionsprävention, zu kartellrechtskonformem Verhalten und zur Einschaltung von Intermediären sowie eine Insiderrichtlinie. Compliance im Rahmen der geschäftlichen Aktivitäten ist Gegenstand regelmäßiger Präsenzschulungen in allen Vossloh-Gesellschaften. Der Schulungsbedarf und die Teilnehmer werden auf Basis des Vossloh-Compliance-Schulungskonzepts von den Compliance Officern der Geschäftsfelder und den Local Compliance Officern ermittelt und festgelegt. Das Compliance Office unter Leitung des Chief Compliance Officer hält durchgeführte Präsenzschulungen zentral nach. 2019 führte Vossloh weltweit Compliance-Schulungen mit insgesamt 1.063 Teilnehmern durch (2018: 1.324 Teilnehmer). Compliance-Schulungen finden zudem in Form eines E-Learnings statt. Das Basismodul "Code of Conduct - Compliance-Grundlagen" richtet sich an alle Mitarbeiter mit Computerarbeitsplatz. Daneben gibt es zwei Module zu den Schwerpunkten Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention für sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiter mit Außenkontakt. An den gleichen Adressatenkreis wendet sich das "Auffrischungs"-Modul zu Korruptionsprävention, Wettbewerbsrecht und Außenwirtschaftsrecht. Alle neuen Mitarbeiter durchlaufen sukzessive das E-Learning-Programm. Die Local Compliance Officer halten die Teilnahme systematisch nach und mahnen sie bei Bedarf an. Die Schulungsquote betrug zum Stichtag 31. Dezember 2019 95,9 % (2018: 91,1 %). Um die Einhaltung der Vorgaben des Compliance-Management-Systems in den einzelnen operativen Einheiten zu überprüfen, werden - zumeist mit Unterstützung externer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - Compliance-Audits durchgeführt. Sie erfolgen sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig. 2019 wurden gruppenweit drei Compliance-Audits (2018: vier) durchgeführt. Vossloh lässt sein Compliance-Management-System darüber hinaus regelmäßig durch externe Experten überprüfen und sich Empfehlungen für eine Weiterentwicklung und Verbesserung geben. Die bislang letzte Überprüfung erfolgte im Jahr 2017; der Prüfungsbericht ist auf der Internetseite www.vossloh.com in der Rubrik "Investor Relations" unter den Stichwörtern "Corporate Governance" > "Compliance" veröffentlicht. Soweit Feststellungen und Empfehlungen für die Compliance-Arbeit ausgesprochen wurden, wurden und werden sie im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems umgesetzt. 2018 hatte Vossloh zudem mit externer Unterstützung eine Bestandsaufnahme und Umfrage mit 215 Führungskräften und weiteren Mitarbeitern im Vossloh-Konzern durchgeführt, die die Wirksamkeit des eingerichteten Compliance-Management-Systems sowie ein ausgeprägtes Bewusstsein und eine hohe Akzeptanz von Compliance in der Vossloh-Gruppe bestätigt haben. Zusammen mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei hat Vossloh eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Auf diesem Weg haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache einem unabhängigen außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh-Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. 2019 wurden die Ombudspersonen sechsmal kontaktiert (2018: sechsmal). Vossloh geht jedem Hinweis auf möglicherweise gesetz- oder regelwidriges Verhalten konsequent nach. Vossloh hat ferner besondere Vorkehrungen getroffen, um die Beachtung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Exportkontroll- und des Embargorechts, sicherzustellen. Über die Selbstverständlichkeit hinaus, dass anwendbare Rechtsvorschriften zu beachten sind, teilt Vossloh die mit dem Außenwirtschaftsrecht verfolgten sicherheitspolitischen Ziele, insbesondere die Stärkung internationaler Friedensbemühungen sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Eine gruppenweit gültige Exportkontrollrichtlinie schafft auf Basis des geltenden Rechts für den gesamten Vossloh-Konzern und alle Vossloh-Mitarbeiter einen verbindlichen Rahmen, um die Einhaltung der jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Rahmenvorgaben dieser Richtlinie werden durch weiter gehende Vorschriften in Gestalt von Arbeits- und Organisationsanweisungen oder Prozessbeschreibungen ergänzt. Gemäß der Richtlinie ernennt jede operativ tätige Einheit einen Ausfuhrverantwortlichen und einen Trade Compliance Officer (TCO). In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalabteilungen entwickeln sie Schulungskonzepte und sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter, die in außenwirtschaftlich relevanten Bereichen tätig sind, entsprechend geschult werden. Das zentrale Compliance eLearning-Tool von Vossloh enthält zudem ein Modul "Außenwirtschaftsrecht". Vossloh erwartet auch von seinen Lieferanten und Dienstleistern ein regelkonformes Handeln und Verhalten, das Recht und Gesetz entspricht. Dies wird im Einzelfall sowie anlassbezogen geprüft und kontrolliert. Für die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Agenten, Distributoren und Beratern im Vertriebsbereich gilt konzernweit verbindlich die "Richtlinie zur Einschaltung von Intermediären". Deren Ziel ist es, dem Risiko unlauterer Praktiken durch beauftragte Dritte vorzubeugen und die Risiken für Vossloh und seine Unternehmensangehörigen zu minimieren. Als Bestandteil seines Compliance-Management-Systems führt Vossloh seit Anfang 2017 ein gruppenweites Verbandsregister, das alle Unternehmens- und privaten Mitgliedschaften in Industrieverbänden erfasst. Die wichtigsten Mitgliedschaften der Vossloh AG sind:
Ausführungen zu wesentlichen nichtfinanziellen Risiken aus laufenden Verfahren und Rechtsstreitigkeiten sind Bestandteil des Abschnitts Risiko- und Chancenmanagement auf Seite 68. Vossloh tätigt keine Spenden an politische Parteien oder ähnliche Institutionen. Der Schutz personenbezogener Daten ist Vossloh ein wichtiges Anliegen. Vossloh hat im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 sein Datenschutzmanagementsystem überarbeitet und die Organisation den neuen rechtlichen Erfordernissen angepasst. Die seit Mai 2018 geltende neue Datenschutzrichtlinie ist für alle Vossloh-Gesellschaften und alle Mitarbeiter weltweit verbindlich, auch außerhalb der Europäischen Union. Die Einhaltung der Vossloh-Datenschutzrichtlinie wird durch bestellte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren sowie ein regelmäßig tagendes Datenschutzkomitee auf Ebene der Vossloh AG überwacht. Achtung der MenschenrechteVossloh achtet in seinem unternehmerischen Handeln die international anerkannten Menschenrechte und hat dies unter Punkt 10 ("Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten") im Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex) verbindlich für alle Mitarbeiter kodifiziert. Der Code of Conduct ist auf der Unternehmenswebseite www.vossloh.com in der Rubrik "Investor Relations" unter den Stichwörtern "Corporate Governance" > "Compliance" öffentlich zugänglich. Risiken, die aus Verstößen gegen Menschenrechte resultieren können, werden im Abschnitt "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen" auf Seite 73 erfasst. Als global agierender Konzern fördert Vossloh aktiv die Vielfalt seiner Belegschaft. Im Jahr 2019 beschäftigte das Unternehmen quer über alle Hierarchieebenen Frauen und Männer aus mehr als 45 Nationen mit unterschiedlichen Qualifikationen, Bildungsabschlüssen und Ausbildungswegen sowie unterschiedlicher beruflicher Erfahrung und Betriebszugehörigkeitsdauer. Grundsätzlich achtet Vossloh auf Chancengleichheit der Geschlechter, beispielsweise bei der Sensibilisierung von Führungskräften, der Auswahl von Mitarbeitern für High-Potential-Programme, bei der Besetzung offener Stellen sowie im Rahmen der lebensphasen-orientierten Personalpolitik. Im Geschäftsbereich Customized Modules wurde im Juli 2019 die Initiative "All on track" gestartet. An allen französischen Vossloh-Standorten sollen Netzwerke für mehr Vielfalt und insbesondere mehr Frauen in den Belegschaften geknüpft werden. Ein Ziel ist, dass für offene Stellen jeweils gleich viele männliche und weibliche Kandidaten in die engere Wahl gezogen werden. Befördert wurde die Initiative durch die Tatsache, dass in Frankreich Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet sind, jährlich Kennzahlen zu veröffentlichen, die die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen betreffen. Um das Risiko von Kinderarbeit zu minimieren, beschäftigt Vossloh generell keine Arbeitnehmer unter 14 beziehungsweise 15 Jahren (je nach gesetzlicher Festlegung in den einzelnen Ländern). Zudem liegt der Großteil der Produktionsstätten von Vossloh in Europa. Bei Mitarbeitern unter 18 Jahren handelt es sich in der Regel um Auszubildende. Die für sie verantwortlichen Ausbilder stehen in der Pflicht, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Arbeitsrechts und Arbeitsschutzes einzuhalten. Für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten steht die Whistleblower-Hotline zur Verfügung. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Hinweise zu einer Verletzung von Menschenrechten gemeldet (2018: ebenfalls keine Hinweise). Für die Gestaltung von Verträgen im Hinblick auf den Aspekt Menschenrechte gibt es bei Vossloh keine unternehmensweit gültige Vorgabe und deshalb auch kein entsprechendes Monitoring. Bedeutende Kooperationsverträge neueren Datums, beispielsweise Joint-Venture-Verträge, schließen in der Regel den Vossloh Code of Conduct und damit auch dessen Aussagen zu Menschenrechten als bindende Verhaltensrichtlinie ein. Gleiches gilt für die Verträge mit Intermediären (zum Beispiel Handelsvertretern und Distributoren). Bislang wurden bei Vossloh weder eigene Standorte noch Lieferanten auf die Einhaltung der Menschenrechtsklauseln überprüft. Entsprechende Monitoring- und Assessment-Prozesse sind nicht etabliert. Der Unternehmensführung liegen keinerlei Hinweise darauf vor, dass einzelne Standorte gegen Menschenrechte verstoßen. Die verschiedenen Vossloh-Gesellschaften unterziehen ihre Lieferanten und Intermediäre vor dem ersten Vertragsabschluss intensiven Eingangsprüfungen. Auch hier ergab sich bislang keine Veranlassung für Prüfungen auf die Einhaltung von Menschenrechten. Kunden- und ProduktbelangeDie Märkte für Bahntechnik, auf denen Vossloh tätig ist, weisen einige Besonderheiten auf, die unter anderem aus der geschichtlichen Entwicklung des Verkehrsträgers Eisenbahn resultieren. Für einen großen Teil dieser Märkte gilt, dass sich die Bahninfrastruktur sowie zahlreiche Bahnverkehrsbetreiber nach wie vor in öffentlicher Hand befinden. Potenzielle Auftraggeber von Vossloh sind also Gesellschaften, deren Investitionsmöglichkeiten auch von politischen Vorgaben beeinflusst sind. Der Bau und die Instandhaltung von Schienenstrecken sowie der Kauf und die Unterhaltung des rollenden Materials sind kostenintensiv; Bahnverkehrsbetreiber müssen enorme technische, logistische und rechtliche Vorgaben erfüllen. So hält sich die Zahl der potenziellen Auftraggeber von Vossloh in Grenzen. Darüber hinaus ist Sicherheit bei der (Massen-)Beförderung von Menschen und Gütern elementar. Im Vergleich mit anderen Verkehrsträgern kann die Schiene gerade in dieser Hinsicht punkten. Für Vossloh sind deshalb die Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen sowie die Zufriedenheit seiner Kunden relevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren. Die wesentlichen nichtfinanziellen Risiken, die sich für das Unternehmen aus den Rahmenbedingungen der Branche und der bearbeiteten Märkte ergeben, sind Bestandteil des Abschnitts "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen" auf Seite 73. ProduktsicherheitVossloh leistet wesentliche Beiträge zu einem sicheren Bahnverkehr und erfüllt dabei selbst höchste Standards. Für die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh gelten detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Alle wesentlichen Produktionsstandorte verfügen über ein Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001 oder einem vergleichbaren nationalen Standard wie dem US-amerikanischen AAR M1003. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 waren 97 % der Vossloh-Mitarbeiter bei einer so zertifizierten Einheit beschäftigt. Dem Einsatz der Produkte und Dienstleistungen im Gleis gehen in der Regel aufwendige, oft jahrelange Prüfungen "auf Herz und Nieren" voraus. Sie erfolgen in unternehmenseigenen Prüfständen und Testlaboren, bei Testeinbauten durch Kunden oder Testnutzungen bei Kunden sowie im Rahmen der komplexen Zulassungsverfahren durch zertifizierte Prüforganisationen. So erprobte der Geschäftsbereich Core Components 2019 die innovative Verbundstoffschwelle EPS im Regelbetrieb auf ausgewählten Strecken in Deutschland, Schweden, Finnland und Rumänien sowie in den USA. Der Geschäftsbereich Customized Modules testete verschiedene Produkte aus dem neu entwickelten, extrem harten Walzstahl in Straßenbahn- und Schwerlastnetzen. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions setzte - gemeinsam mit namhaften Partnern - das Projekt HavenZuG fort. Es erforscht, wie bei Hafenbahnen die permanente Überwachung und Analyse des Gleiszustands in den täglichen Rangierbetrieb eingebettet werden kann. Die hohen Anforderungen bringen entsprechend lange Entwicklungszeiten mit sich. Alle Geschäftsfelder von Vossloh verfügen über Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, in denen hoch spezialisierte Fachkräfte arbeiten (siehe Kapitel "Forschung & Entwicklung" ab Seite 65). Mit an die jeweiligen Anforderungen angepassten Anleitungen, Einweisungen, Beratungen, Schulungen und Seminaren zum Teil vor, zum Teil nach der Lieferung stellt Vossloh sicher, dass die Mitarbeiter der Kunden angemessen mit den Produkten des Unternehmens umgehen können. Für Fragen von Kundenseite stehen Fachleute aus Vertrieb und Technik zur Verfügung. Um eventuelle Sachverhalte für die Beeinträchtigungen der Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen zu minimieren, legt Vossloh großen Wert auf die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten. Sie erfolgt durch die einzelnen operativen Einheiten mit ihrem spezifischen Fachwissen. In die umfangreichen Bewertungen und Audits potenzieller wie bestehender Lieferanten fließen zahlreiche Kriterien ein. Ein wesentlicher Sachverhalt betrifft stets die Erfüllung der von Vossloh vorgegebenen Qualitätsstandards. Stichwörter sind hier unter anderen Qualität der Produkte, Service und Liefertreue. Alle Partner, mit denen Vossloh zusammenarbeitet, werden regelmäßigen Beurteilungen nach festgelegten Gesichtspunkten, insbesondere hinsichtlich Qualität, unterzogen. Für Auftragsvergaben kommen nur Unternehmen infrage, die auf der Liste zugelassener Lieferanten stehen. Lieferanten von Vossloh müssen zudem generell jederzeit gewährleisten können, dass ihre Waren und Dienstleistungen behördlichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen. KundenzufriedenheitDie Kommunikation mit den Kunden fiel bei Vossloh bislang - entsprechend der früheren dezentralen Struktur des Unternehmens - in den Zuständigkeitsbereich der operativen Einheiten. Um die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden besser zu verstehen und noch passgenauer erfüllen zu können, hatten die Geschäftsbereiche die Kundenkommunikation bereits in den vergangenen Jahren stetig ausgebaut. Dem One-Vossloh-Prinzip folgend, wurde Ende 2017 nach einem konzernweiten Dialog zu den Themen Vertrieb und Kundenkommunikation mit dem Aufbau eines geschäftsbereichsübergreifenden Kundenbeziehungsmanagements begonnen. Ziel ist zum einen, dass alle Informationen über alle Vossloh-Kunden zentral in einer sicheren Umgebung gesammelt werden und dort allen operativen Einheiten gleichermaßen zur Verfügung stehen, um so Synergien für den Vertrieb nutzen zu können. Zum anderen soll das System dazu beitragen, dass weniger Aufwand betrieben werden muss, um Unterlagen für Auftragsausschreibungen zu erstellen und die immer umfangreicheren Berichtspflichten gegenüber Kunden zu erfüllen, etwa hinsichtlich der Zertifizierungen. Die Lösung auf Basis einer CRM-Software (Customer Relationship Management) läuft - nach entsprechender Schulung von mehr als 300 Mitarbeitern - seit Februar 2018. Erfasst sind einerseits mehr als 10.000 Vossloh-Kunden in 115 Ländern und andererseits sämtliche weltweiten Bahninfrastrukturprojekte, die der Konzern anbietet. 2019 wurde eine Schnittstelle zum E-Mail-Programm geschaffen und die Arbeitsumgebung nutzerfreundlicher gestaltet. 2020 soll unter anderem die Anwenderfreundlichkeit weiter gesteigert, die Angebotsbearbeitung optimiert, ein Marketingmodul eingeführt und eine Verbindung zu Sharepoint, der "Informationszentrale" des Konzerns, geschaffen werden. Die Erhebung der Kundenzufriedenheit obliegt nach wie vor den operativen Einheiten. Entsprechend finden Befragungen auf unterschiedliche Weise in jeweils selbst gewählten unterschiedlichen Rhythmen statt, zum Teil auch projektorientiert oder im Rahmen von Kundenbesuchen. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions und die Vossloh AG stellten 2019 erste Überlegungen an, Abfragen mithilfe des geplanten CRM-Marketingmoduls zu organisieren. Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen KonzernerklärungAn den Aufsichtsrat der Vossloh AG, WerdohlWir haben die im zusammengefassten Lagebericht der Vossloh AG, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der Vossloh AG nach §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB der Vossloh AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (im Folgenden "nichtfinanzielle Konzernerklärung") einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und QualitätssicherungWir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1). Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Konzernerklärung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit aussagen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unseres Auftrags haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
Wie in der nichtfinanziellen Konzernerklärung dargestellt, wurden Nachhaltigkeitsbewertungen und Audits von Lieferanten durch von der Vossloh AG beauftragte externe Dienstleister durchgeführt. Die Angemessenheit und Richtigkeit der Schlussfolgerungen aus den jeweils durchgeführten Prüfungshandlungen waren nicht Bestandteil unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit. PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Vossloh AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. VerwendungszweckDieser Vermerk ist an den Aufsichtsrat der Vossloh AG, Werdohl, gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt und darf nur zur Veröffentlichung gemäß § 315b Abs. 4 HGB sowie zur Aufnahme in den Geschäftsbericht der Gesellschaft verwendet werden. Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Anlage- und/oder Vermögens-) Entscheidungen treffen. Allgemeine Auftragsbedingungen / Haftung / Haftungsausschluss gegenüber DrittenDem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Aufsichtsrat der Vossloh AG, Werdohl, erbracht haben, liegen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Unsere Verantwortung für die Prüfung und für unseren Vermerk besteht gemäß diesem Auftrag alleine dem Aufsichtsrat der Vossloh AG gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir keine Verantwortung, Sorgfaltspflichten oder Haftung; insbesondere sind Dritte nicht in den Schutzbereich dieses Vertrags einbezogen. § 334 BGB, wonach Einwendungen aus deinem Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, ist nicht abbedungen.
Düsseldorf, den 28. Februar 2020 Warth & Klein Grant Thornton AG Niclas Rauscher, Wirtschaftsprüfer Manuel Selchow, Wirtschaftsprüfer Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Gesamtergebnisrechnungscroll
Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019scroll
BilanzAktiva scroll
1
Vorjahreswerte angepasst aufgrund einer nachträglichen Änderung des Goodwills aus
einem Unternehmenserwerb, vgl. die Erläuterung unter Ziffer (10) auf Seite 125. Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
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Zu weiteren Informationen über Veränderungen der Eigenkapitalposten vgl. die Erläuterungen zu den Ziffern (23.1) bis (23.5) auf den Seiten 136 ff. Konzernanhang zum 31. Dezember 2019der Vossloh AGSegmentinformationen nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldernscroll
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Allgemeine GrundlagenDie Vossloh AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Werdohl, Deutschland. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5292 geführt. Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für den Bereich der Bahntechnik - insbesondere für die Bahninfrastruktur und den Bahnverkehr - bilden die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Vossloh-Gruppe. Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden alle zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Standards berücksichtigt. Der Vorstand der Vossloh AG hat den Konzernabschluss am 28. Februar 2020 zur Weitergabe an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats freigegeben. Neue RechnungslegungsvorschriftenDie folgenden Standards und Interpretationen wurden bislang durch das IASB veröffentlicht, waren aber im Geschäftsjahr 2019 gemäß den Übernahmevorschriften der EU noch nicht verpflichtend anzuwenden oder noch nicht in europäisches Recht übernommen. Bei Standards und Interpretationen, die noch nicht von der EU übernommen worden sind, wird der englische Titel verwendet sowie die erstmalige Anwendung gemäß IASB angegeben. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards ist nicht geplant. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss derzeit geprüft. scroll
Erstmalige Anwendung von Standards und InterpretationenIm Geschäftsjahr 2019 wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Änderungen von Standards und Interpretationen erstmals angewendet: scroll
Im Geschäftsjahr 2019 wurde IFRS 16: Leasingverhältnisse erstmalig angewendet. Zu generellen Aspekten der Änderung in der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen im Fall eines Leasingnehmers haben wir im Geschäftsbericht 2017 umfassend informiert. Die Umstellung auf IFRS 16 hat im Vossloh-Konzern durch Anwendung der einschlägigen Übergangsregelungen folgendermaßen stattgefunden:
Bisher als Operating Leasing kategorisierte Verträge wurden grundsätzlich zum 1. Januar 2019 erstmalig erfasst. Hierbei erfolgt die Berechnung der zu passivierenden Schuld in Höhe des Barwerts der verbleibenden Leasingraten unter Verwendung der beschriebenen Zinssätze. Das zugehörige Nutzungsrecht wurde dann in der Höhe der erfassten Leasingschuld angesetzt. Anstelle der früher in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfassten Leasingzahlungen werden nun die Abschreibungen der aktivierten Nutzungsrechte in den jeweiligen Funktionskosten (Herstellungskosten, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie Forschungs- und Entwicklungskosten) sowie die Aufzinsung der passivierten Barwerte im Zinsaufwand ausgewiesen. Kurzfristige Leasingverhältnisse (Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoptionen maximal ein Jahr) sowie Vermögenswerte mit geringem Wert werden gemäß den im IFRS 16 enthaltenen Wahlrechten von der generell vorgesehenen bilanziellen Erfassung ausgenommen. In solchen Fällen werden weiterhin die vertraglichen Leasingraten als betrieblicher Aufwand erfasst. Vermögenswerte von geringem Wert umfassen insbesondere geleaste Büromittel und sonstige Betriebsausstattung. Die am Vorjahresstichtag offengelegten Leasingzahlungen werden in der folgenden Tabelle auf die am 1.1.2019 in der Bilanz erfassten Leasingverbindlichkeiten übergeleitet. Insbesondere die im Rahmen der Einführung durchgeführten Analysen der wahrscheinlichen Dauer der weiteren Nutzung im Falle von Verlängerungs- beziehungsweise Kündigungsoptionen haben zu einer spürbaren Erhöhung des Barwerts der Verpflichtung geführt. Überleitung der zukünftigen Leasingzahlungen am 31.12.2018 aus Operate Leases zu den erfassten Leasingverpflichtungen im Zeitpunkt der Erstanwendungscroll
In der Kapitalflussrechnung sind die Leasingzahlungen für aktivierte Nutzungsrechte aufgrund ihrer Natur als Tilgung von Finanzverbindlichkeiten im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit auszuweisen. Zahlungen für Leasingverträge, die gemäß der Ausübung von Wahlrechten nicht zur Aktivierung von Nutzungsrechten geführt haben, werden im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Aufgrund der Regelungen des im November 2017 abgeschlossenen Konsortialkredits hat die Umstellung der Leasingbilanzierung keine Auswirkung auf die Einhaltung der finanziellen Kennziffern, da die entsprechenden Kennzahlen gemäß der bisherigen Bilanzierungsmethode ermittelt werden. Die weiteren erstmalig angewendeten Standards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Grundsätze der Erstellung des KonzernabschlussesDie in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag der Vossloh AG (31. Dezember) aufgestellt. Die einbezogenen Abschlüsse werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer überwiegend geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Unternehmens, erstellt. Die Darstellung erfolgt weitgehend in Millionen Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert vonseiten des Managements eine Reihe von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen. Diese Schätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet. Sie haben Einfluss auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden und der Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie auf die Erfassung der Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums. Aufgrund der Unsicherheit kann es zu Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen und den tatsächlichen späteren Werten kommen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen werden in der Periode der Änderung beziehungsweise - zum Beispiel im Fall von geänderten Nutzungsdauern bei Sachanlagen - in zukünftigen Perioden berücksichtigt. Schätzungsunsicherheiten mit wesentlicher Auswirkung auf den Konzernabschluss treten insbesondere bei der Bilanzierung der Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe Textziffer 10), im Hinblick auf den Ansatz latenter Steuern (siehe Textziffer 16) sowie bei der Bilanzierung und Bewertung sonstiger Rückstellungen (siehe Textziffer 25) auf. Ermessensentscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss betreffen insbesondere die Bemessung der Laufzeit von Leasingverträgen im Falle von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen (siehe hier den Abschnitt zu "Angaben zu Leasingverträgen"). Die im Konzernabschluss der Vossloh AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind unter den jeweiligen Textziffern des Anhangs erläutert. KonsolidierungDer Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Vossloh AG sowie grundsätzlich aller verbundenen Unternehmen. Tochtergesellschaften, die die Vossloh AG in der Regel aufgrund einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit beherrscht, werden vollkonsolidiert. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tage der Erlangung der Beherrschung bis zum Erlöschen des Beherrschungsverhältnisses in den Konzernabschluss einbezogen. Das Kapital der Tochterunternehmen wird im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit den Gesellschaftsanteilen nach der Erwerbsmethode eliminiert. Hierbei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaften verrechnet. Zur Ermittlung des Eigenkapitals der erworbenen Tochtergesellschaften werden alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich der Eventualschulden des erworbenen Tochterunternehmens mit ihren jeweiligen Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden werden als Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest auf Ebene des zugehörigen Geschäftsfelds unterzogen. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden unmittelbar ertragswirksam erfasst. Anteile anderer Gesellschafter werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des jeweiligen erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Konzernanteils an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erwerb oder Verlust der Kontrolle über diese Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen behandelt. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Schulden- sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Soweit in Einzelabschlüssen Wertberichtigungen auf Anteile einbezogener Gesellschaften oder konzerninterne Forderungen gebildet wurden, werden sie im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Gemeinschaftsunternehmen werden grundsätzlich gemäß IFRS 11 at-equity einbezogen, soweit das die Beteiligung haltende Konzernunternehmen typische Gesellschafterrechte hat, die sich auf das Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens beziehen. Soweit die Rechte des die Beteiligung haltenden Konzernunternehmens sich auf jeweils einzelne Vermögenswerte oder Schulden beziehen oder die an dem Gemeinschaftsunternehmen beteiligten Gesellschaften konkrete Vereinbarungen über die Aufteilung der durch das Gemeinschaftsunternehmen hergestellten Güter oder geleisteten Dienstleistungen getroffen haben, würde ein solches Gemeinschaftsunternehmen als gemeinschaftlich betrieben angesehen, und die Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge würden quotal einbezogen. Sonstige Unternehmen, an denen Vossloh zwischen 20 % und 50 % beteiligt ist und bei denen Vossloh einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden, soweit wesentlich, at-equity bewertet. Alle übrigen Beteiligungen werden grundsätzlich zu Marktwerten bilanziert und unter den übrigen langfristigen Finanzinstrumenten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 gab es folgende Änderungen im Konsolidierungskreis:Eine im Vorjahr noch unwesentliche Gesellschaft sowie zwei im Berichtsjahr gegründete Gesellschaften wurden erstmalig in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Aus dem Kreis der vollkonsolidierten Gesellschaften schieden zwei Gesellschaften durch konzerninterne Verschmelzung aus, während eine Gesellschaft veräußert wurde. Damit wurden zum Ende des Geschäftsjahres - wie im Vorjahr - 60 Gesellschaften vollständig in den Konzernabschluss einbezogen, davon 16 Gesellschaften mit Sitz im Inland. Elf Gesellschaften (Vorjahr: zehn) mit Sitz im Ausland sowie eine Gesellschaft im Inland (Vorjahr: eine) wurden at-equity einbezogen. Wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden 12 Gesellschaften (Vorjahr: 16), an denen die Vossloh AG zum Abschlussstichtag mittelbar oder unmittelbar die Stimmrechtsmehrheit hielt oder die sie auf sonstige Weise beherrschte, nicht in den Konzernabschluss einbezogen. WährungsumrechnungDie in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften werden entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Da es sich bei den Tochtergesellschaften um wirtschaftlich selbstständige Einheiten handelt, entspricht die funktionale Währung der Tochtergesellschaft ihrer jeweiligen lokalen Währung. Dabei wird für die Umrechnung der Bilanzposten der Mittelkurs am Bilanzstichtag verwendet, während die Währungsumrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs erfolgt, der als Annäherung an die jeweiligen Kurse zu den Transaktionstagen verwendet wird. Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei den Vermögenswerten und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz werden ergebnisneutral erfasst und innerhalb des Eigenkapitals in dem Posten "Sonstige Eigenkapitalposten" gesondert ausgewiesen. In den Einzelabschlüssen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung des Geschäftsvorfalls bewertet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste aus der Bewertung von Finanzinstrumenten sowie von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden ergebniswirksam berücksichtigt. Die Fremdwährungskurse der Länder, die nicht Mitglied des Euro-Raums sind und in denen Vossloh mit konsolidierten Tochterunternehmen in größerem Umfang tätig ist, sind nachfolgend aufgeführt: Währungskursescroll
Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDer Vorstand der Vossloh AG hat im Berichtsjahr ein Maßnahmenprogramm zur nachhaltigen Steigerung der Profitabilität sowie zur Erhöhung der Eigenfinanzierungskraft beschlossen und weitgehend umgesetzt. Die hieraus resultierenden Aufwendungen wirken sich im Wesentlichen in Wertminderung von Immateriellen Vermögenswerten sowie Sachanlagen und in Abfindungen oder damit zusammenhängenden Leistungen aus. Insgesamt wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit der Trennung von unprofitablen beziehungsweise unvorteilhaften Aktivitäten in Höhe von 41,9 Mio.€ erfasst. Im Zusammenhang mit der Reduzierung der Zahl der Mitarbeiter fielen 30,2 Mio.€ für Abfindungszahlungen oder im Wege der Bildung von Rückstellungen für entsprechende Zahlungen an. Weitere Aufwendungen in Höhe von 21,2 Mio.€ sind überwiegend in den Herstellungskosten, daneben auch aus zusätzlichen Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den Vertriebs- und Verwaltungskosten ausgewiesen. Insgesamt wurden an Sondereffekten Aufwendungen in Höhe von 93,3 Mio.€ in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. (1) UmsatzerlöseZusammensetzung der Umsatzerlösescroll
Die Leistungsverpflichtungen der Konzerngesellschaften bestehen weit überwiegend in der Lieferung der typischen Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen, die jeweils im Rahmen der Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Geschäftsbereiche und -felder in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung auf den Seiten 108 f. aufgelistet sind. Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen und Preisnachlässen wie Rabatten, Boni, Skonti und zurückgewährten Entgelten oder Retouren erfasst. Grundsätzlich erfolgt der Ausweis gemäß IFRS 15 bei Übergang der Kontrolle der zu liefernden Produkte auf Basis der jeweils vertraglich vereinbarten Incoterms. In den meisten Fällen deckt sich dies mit dem Übergang von Eigentum und Risiken auf den Erwerber beziehungsweise der physischen Inbesitznahme durch den Kunden. Bei einigen Konzerngesellschaften sind sogenannte Bill-and-hold-Regelungen vertraglich vereinbart, da die Kunden die Lieferung der Produkte auf Basis ihrer eigenen Planung von Bauprojekten bei neuen oder zu überholenden Schienenstrecken steuern. In diesen Fällen wurden die Produkte bereits vorab vom Kunden akzeptiert und werden als Eigentum des Kunden auch gesondert gelagert. Bei vertraglich im Voraus vereinbarter Teilabrechnung erfolgt die Umsatzrealisierung nach verbindlicher Abnahme der Teilleistungen durch den Kunden. In der weit überwiegenden Zahl von Kundenaufträgen sind in den Zahlungsbedingungen keine Finanzierungskomponenten enthalten. Bei einigen Aufträgen bestehen faktische Rücknahmeverpflichtungen einzelner Komponenten für den Fall, dass aufgrund bestimmter Effekte die bisherigen Komponenten durch passende ersetzt werden müssen. Darüber hinaus sind marktübliche Gewährleistungen vertraglich vereinbart. Bei einzelnen Projekten und generell bei der Erbringung von Dienstleistungen erfolgt die Erbringung der geschuldeten Leistung und damit die Umsatzlegung über einen Zeitraum. Hierbei wird mit dem Umsatz auch der anteilig bis zum Bilanzstichtag realisierte Ergebnisbeitrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird in Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) durch Gegenüberstellung der bereits angefallenen und der insgesamt erwarteten Auftragskosten gemessen. Dabei ergibt sich der Fertigstellungsgrad der Aufträge aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten des Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Kosten aufgrund von Ineffizienzen oder Ähnlichem werden bei der Berechnung des Fertigstellungsgrads herausgerechnet. Anteilige Gewinne aus der PoC-Methode werden nur für solche Kundenaufträge realisiert, deren Ergebnis verlässlich ermittelt werden kann. Soweit diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, erfolgt ein Ausweis ohne eine Einbeziehung des anteiligen Gewinns. Soweit bei einem Kundenauftrag ein Verlust droht, wird dieser in voller Höhe berücksichtigt. Die auf den Seiten 108 f. und 143 f. dargestellte Segmentberichterstattung enthält eine Aufgliederung der Außenumsatzerlöse nach Geschäftsbereichen, Geschäftsfeldern und Regionen. Eine weitere Darstellung der Gesamtumsätze nach Regionen findet sich darüber hinaus im Zusammengefassten Lagebericht auf Seite 42 dieses Geschäftsberichts. (2) Kosten der FunktionsbereicheIm Rahmen des Umsatzkostenverfahrens erfolgt die Zuordnung der Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Funktionsbereichen. In den Herstellungs-, Vertriebs-, Verwaltungs- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten sind die nachstehend aufgeführten Kostenarten in folgender Höhe enthalten: Aufstellung der Kostenartenscroll
In den Abschreibungen sind im Berichtsjahr Wertminderungen auf bereits veräußerte sowie noch zum Verkauf stehende Veräußerungsgruppen in Höhe von 33,4 Mio.€ sowie Abschreibung auf im Rahmen von IFRS 16 aktivierte Nutzungsrechte in Höhe von 11,4 Mio.€ enthalten. Auf Basis der Quartale ergab sich im Jahresdurchschnitt die folgende Personalstruktur: Personalstrukturscroll
Im zur Veräußerung vorgesehenen Geschäftsfeld Locomotives waren im Jahresdurchschnitt 537 Mitarbeiter (Vorjahr: 481) beschäftigt. Die Zahl der Arbeitnehmer im Vossloh-Konzern gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB beläuft sich auf 3.773 (Vorjahr: 3.752). (2.1) HerstellungskostenDie Herstellungskosten enthalten die Kosten der in der jeweiligen Periode abgesetzten Erzeugnisse und Dienstleistungen. Neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten wie Material-, Personal- und Energiekosten enthalten sie auch Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen auf Sachanlagen sowie im Wesentlichen auf immaterielle Vermögenswerte. Die Herstellungskosten enthalten auch die in der jeweiligen Periode vorgenommenen Abwertungen auf Vorräte. (2.2) Vertriebs- und VerwaltungskostenZusammensetzung der Vertriebs- und Verwaltungskostenscroll
Die Vertriebskosten enthalten neben Personalkosten im Wesentlichen Ausgangsfrachten und Provisionen. Die Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der Verwaltung einschließlich Abschreibungen. (2.3) Forschungs- und EntwicklungskostenSämtliche Forschungskosten werden unmittelbar im Aufwand erfasst und in den Forschungs- und Entwicklungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Kosten für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit die in IAS 38 formulierten Kriterien erfüllt sind. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sind ebenfalls unter diesem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand vor aktivierten Eigenleistungen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 11,6 Mio.€ (Vorjahr: 12,3 Mio.€). Von diesen Aufwendungen für Entwicklungsprojekte wurden 0,9 Mio.€ (Vorjahr: 1,4 Mio.€) in der Bilanz aktiviert. (3) Sonstiges betriebliches ErgebnisZusammensetzung des sonstigen betrieblichen Ergebnissesscroll
In den Währungsgewinnen werden in Höhe von 8,2 Mio.€ Auflösungen der Währungsumrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Cleveland Track Material und der weitgehenden Liquidation durch Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte der Vossloh Track Material ausgewiesen. Des Weiteren sind in den Währungsgewinnen bzw. Währungsverlusten Marktwertänderungen freistehender Derivate zur ökonomischen Absicherung von Währungsrisiken enthalten. Die Erträge aus Zuschüssen der öffentlichen Hand betreffen im Wesentlichen Zuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Erhaltene Zahlungen werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst und zeitanteilig unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vereinnahmt. Investitionszuschüsse und -zulagen werden von den Anschaffungskosten der betreffenden Sachanlagen abgesetzt. Noch nicht erfüllte Auflagen, die bei Nichterfüllung zu einer Rückzahlung führen würden, oder sonstige Eventualverpflichtungen in diesem Zusammenhang existieren nicht. Zum Bilanzstichtag waren wie im Vorjahr keine Zuschüsse als Minderung der Anschaffungskosten in den Sachanlagen erfasst. Die Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind nahezu vollständig durch das im Geschäftsjahr durchgeführte Maßnahmenprogramm begründet. 17,5 Mio.€ wurden im Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile an der Cleveland Track Material erfasst. In den Geschäftsfeldern Rail Services sowie Switch Systems wurden verschiedene immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen und Nutzungsrechte im Ausmaß von 8,2 Mio.€ beziehungsweise 9,1 Mio.€ wertgemindert. Die Aufwendungen von Vossloh Switch Systems fielen ebenfalls im Rahmen der Behandlung zweier Gesellschaften als Abgangsgruppen an. Weitere Erläuterungen finden sich unter der Randziffer (7) auf Seite 120 f. Im Vorjahr war im übrigen Ertrag ein negativer Firmenwert in Höhe von 5,5 Mio.€ enthalten. (4.1) Übrige FinanzerträgeZusammensetzung der übrigen Finanzerträgescroll
(4.2) Übrige FinanzaufwendungenZusammensetzung der übrigen Finanzaufwendungenscroll
(5) ZinsaufwendungenZusammensetzung der Zinsaufwendungenscroll
(6) ErtragsteuernZusammensetzung der Ertragsteuernscroll
Von den laufenden Ertragsteuern betrafen -0,1 Mio.€ (Vorjahr: -1,3 Mio.€) Sachverhalte aus Vorjahren. Bei den latenten Steuern galt dies für -0,3 Mio.€ (Vorjahr: -0,7 Mio.€). In Höhe von 3,2 Mio.€ (Vorjahr: 3,6 Mio.€) resultierte aus der Umkehrung von temporären Differenzen ein latenter Steuerertrag. Aus Neubewertungen von temporären Differenzen resultierte ein latenter Steueraufwand in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€). In Deutschland wird auf zu versteuernde Gewinne die gesetzliche Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) erhoben. Daneben fällt Gewerbesteuer an, deren Hebesatz von den jeweiligen Kommunen festgelegt wird. Im Durchschnitt erwarten wir für die Vossloh AG als Organträger eine Steuerquote von 31,87 % (Vorjahr: 31,88 %). Der tatsächliche Steueraufwand im Vossloh-Konzern von 10,3 Mio.€ (Vorjahr: 16,0 Mio.€) lag um 28,2 Mio.€ (Vorjahr: 3,0 Mio.€) über dem erwarteten Steueraufwand, der sich bei der Anwendung des für die Konzernholding geltenden Steuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt. Die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlich in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand ist nachfolgend dargestellt: Überleitung auf den ausgewiesenen Steueraufwandscroll
Die sonstigen Abweichungen resultieren im Wesentlichen aus tax credits bei der Vossloh Cogifer KIHN SA in Luxemburg. Der Gesamtbetrag der latenten Steuern, die das sonstige Gesamtergebnis erhöhten, betrug 1,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€). Die latenten Steuern resultierten aus der im Geschäftsjahr zu berücksichtigenden Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in Höhe von 1,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€), daneben aus erfolgsneutralen Bewertungsänderungen der Sicherungsinstrumente aus Cashflow-Hedging in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€). Aus dem Wertansatz von Beteiligungen in den jeweiligen Muttergesellschaften und dem Nettovermögen in der Konzernbilanz resultieren zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von 194,3 Mio.€ (Vorjahr: 307,8 Mio.€). Die hieraus theoretisch zu passivierenden latenten Steuern würden 3,3 Mio.€ (Vorjahr: 5,3 Mio.€) betragen. Da der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und diese Umkehrung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist, werden daraus keine passiven latenten Steuern bilanziert. (7) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten/zum Verkauf vorgesehene Vermögenswerte und SchuldenDas Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten betraf im Berichtsjahr überwiegend das Geschäftsfeld Locomotives, das als nicht fortgeführte Aktivitäten gemäß IFRS 5 ausgewiesen wird. Nachdem im August 2019 ein Vertrag über den Verkauf der Anteile an CRRC Zhuzhou Locomotives Co., Ltd. in China unterzeichnet worden war, erwartet der Vorstand einen baldigen Vollzug dieser Transaktion. Das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ergebnis umfasst alle Erträge und Aufwendungen aus dem laufenden Geschäft von Vossloh Locomotives sowie den dazugehörigen Steueraufwand, daneben alle Aufwendungen aus der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value abzüglich erwarteter Veräußerungskosten. Außerdem wurden Rückstellungen im Zusammenhang mit früheren Veräußerungen aus Teilbereichen des ehemaligen Geschäftsbereichs Transportation aufgelöst. Die in der Bilanz ausgewiesenen zum Verkauf vorgesehenen Vermögenswerte und Schulden stammen aus den Gesellschaften dieses Geschäftsfelds sowie aus den Gesellschaften Vossloh Cogifer do Brasil Metalurgica in Brasilien sowie Vossloh Signaling, in den USA des Geschäftsfelds Switch Systems, bei denen eine Verkaufsabsicht besteht und die als Veräußerungsgruppen gemäß IFRS 5 zu behandeln sind. Außerdem werden in dieser Zeile die noch verbliebenen Sachanlagen von Vossloh Track Material, ausgewiesen. Alle sonstigen Vermögenswerte dieser Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr im Rahmen zweier Transaktionen veräußert. Damit wurde der Geschäftsbetrieb eingestellt und in diesem Zusammenhang anteilig die dieser Gesellschaft zuzurechnende und in den sonstigen Eigenkapitalposten ausgewiesene Währungsumrechnungsdifferenz erfolgswirksam aufgelöst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der zum Verkauf vorgesehenen Vermögenswerte und Schulden: Vermögenswerte und Schulden aus nicht fortgeführten Aktivitätenscroll
Zusammensetzung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitätenscroll
In der Gesamtergebnisrechnung stammen -0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) aus der Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne nebst zugehörigen Ertragsteuern in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Vermögenswerte und Schulden in Verbindung mit Veräußerungsgruppenscroll
(8) Anteile anderer GesellschafterIm Ergebnis nach Ertragsteuern sind auf andere Gesellschafter entfallende Gewinnanteile in Höhe von 4,4 Mio.€ (Vorjahr: 4,6 Mio.€) sowie Verlustanteile in Höhe von 1,5 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€) enthalten. (9) Ergebnis je Aktiescroll
Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der kurzfristigen Kontokorrentverbindlichkeiten im Vossloh-Konzern. Die Zahlungsmittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Finanztitel mit einer vom Erwerb an verbleibenden Restlaufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Kurzfristige Kontokorrentverbindlichkeiten ergeben sich bei Sollbeständen von kurzfristig fälligen Bankguthaben und werden in den Finanzmittelfonds einbezogen. Im Vorjahr waren diese Sachverhalte noch als Bestandteil der kurzfristigen Kreditaufnahme behandelt worden. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen Währungsumrechnungseffekte sowie die Änderungen der latenten Steuern. In den Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb oder Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten wurden zugegangene beziehungsweise abgehende Zahlungsmittel saldiert. Im Vorjahr erfolgte eine Saldierung zugehender Zahlungsmittel in Höhe von 2,0 Mio.€ mit Kaufpreiszahlungen in Höhe von 44,9 Mio.€. Einzahlungen aus dem Verkauf konsolidierter Unternehmen beinhalten einen Verkaufspreis von 40,1 Mio.€ und abgehende Zahlungsmittel von 0,5 Mio.€. Die Nettofinanzierung aus kurzfristigen Krediten enthält die Tilgung des Kredits gegenüber der Bayerischen Landesbank mit 14,4 Mio.€ sowie die Aufnahme eines neuen Darlehens der Vossloh Fastening Systems China, welches zum Stichtag mit 9,3 Mio.€ passiviert wurden. Die Zeile "Nettofinanzierung aus mittel- und langfristigen Krediten" enthält vor allem die Ziehung weiterer Tranchen im Rahmen des Konsortialkredits in Höhe von 35,0 Mio.€. Im Vorjahr waren in der Nettofinanzierung aus Krediten die Tilgung des Schuldscheindarlehens in Höhe von 50,0 Mio.€ sowie die Inanspruchnahme der Kreditlinie des Konsortialkredits mit 56,2 Mio.€ und die Aufnahme eines kurzfristigen Kredits von der Bayerischen Landesbank über 25,0 Mio.€ ausgewiesen. Zu weiteren Informationen verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten unter 26.1. Die Werte der auf Seite 105 aufgeführten Kapitalflussrechnung sind bezogen auf den gesamten Konzern inklusive der Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufteilung der Zwischensummen der Kapitalflussrechnung sowie des Finanzmittelfonds zu Beginn und am Ende der Periode auf fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten: scroll
Die folgende Tabelle verdeutlicht die Aufteilung der Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten sowie der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Derivate in Sicherungsbeziehungen in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Sachverhalte: scroll
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Erläuterungen zur BilanzDie Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Unabhängig von ihrer Fälligkeit werden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch dann als kurzfristig angesehen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, jedoch innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus fällig werden. Latente Steuern werden als langfristige Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen. (10) Immaterielle VermögenswerteZusammensetzung der immateriellen Vermögenswerte scroll
Die immateriellen Vermögenswerte, die bis auf die Geschäfts- oder Firmenwerte ausschließlich Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer beinhalten, werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften bilanziert, aus deren Akquisition sie stammen. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich zum Bilanzstichtag oder bei Vorliegen sogenannter Triggering Events auf ihre Werthaltigkeit überprüft (Impairmenttest). Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe von Cash Generating Units (CGUs) der höhere Betrag aus Nutzungswert beziehungsweise Fair Value abzüglich Veräußerungskosten gegenübergestellt. Bei den betrachteten CGU-Gruppen ist der Nutzungswert jeweils der höhere Wert. Im Vossloh-Konzern erfolgt die Zuordnung der Goodwills zu den Geschäftsfeldern, die Gruppen von CGUs darstellen. Der Nutzungswert wird auf Basis der Mittelfristplanung der jeweiligen Einheiten aus erwarteten diskontierten Zahlungsströmen ermittelt. Als wesentliche Annahmen werden insofern die aus der Vertriebsplanung resultierenden erwarteten Aufträge und die entsprechend prognostizierten Umsatzerlöse sowie die darauf basierende vollständige Ergebnis- und Bilanzplanung gesehen. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts durch Abzinsung der erwarteten Cashflows kommt ein CGU-spezifischer Diskontierungszinssatz vor Steuern zur Anwendung. Bei der Ermittlung des jeweiligen Diskontierungszinssatzes werden gewichtete spezifische Länderrisiken, Inflationseffekte sowie Steuersätze berücksichtigt, wobei die Gewichtungen der Länderrisiken sowie der Inflationseffekte aus der regionalen Umsatzverteilung im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie über die Budgetperioden abgeleitet wurden, während die Steuersätze auf Basis der relativen Ergebnisbeiträge der Gesellschaften innerhalb der Geschäftsfelder ermittelt werden. Die Planungen basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit und den Erwartungen in Bezug auf die künftige Marktentwicklung und umfassen einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Das erwartete Umsatzwachstum der Geschäftsfelder basiert auf geplanten beziehungsweise in unterschiedlichem Ausmaß bereits durch Auftragsbestand unterlegten Projekten. Das für diesen Zeitraum gemäß der Mittelfristplanung erwartete durchschnittliche jährliche Umsatzwachstum in den Geschäftsfeldern ist in der folgenden Tabelle ausgewiesen. Die Wachstumsrate der ewigen Rente wurde in Höhe von 50 % der geschäftsfeldspezifischen Inflationsrate, die aus der oben beschriebenen Ermittlung des Diskontierungsfaktors resultierte, angesetzt. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der beschriebenen Wachstumsrate in den Nutzungswert einbezogen. Hierbei wird eine in gleichem Maße erfolgende Finanzierung von Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Sachanlagen im Cashflow berücksichtigt. Da die so ermittelten Nutzungswerte die Buchwerte der jeweiligen Geschäftsfelder (inklusive der zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte) übersteigen, sind keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen werden verschiedene Szenarien untersucht: eine Erhöhung der Diskontierungszinssätze um 50 Basispunkte, eine gesonderte Ableitung des WACC nur für den Terminal-Value sowie eine generelle Absenkung der Cashflows um 7,5 %. Beim Geschäftsfeld Rail Services ergab sich bei allen Szenarien ein Impairmentbedarf, der sich zwischen 1,1 Mio.€ und 17,1 Mio.€ bewegte. Im Geschäftsfeld Tie Technologies ergab sich nur bei einer gleichzeitigen Erhöhung des WACC um 50 Basispunkte und einer Absenkung der Cashflows um 7,5 % ein Impairmentbedarf im einstelligen Millionenbereich. Verteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Berichtssegmentescroll
Im Geschäfts- oder Firmenwert des Geschäftsfelds Vossloh Switch Systems sind für Zwecke des Impairmenttests 1,1 Mio.€ (Vorjahr: 2,9 Mio.€) rechnerische Anteile anderer Gesellschafter eingerechnet. Im Frühjahr 2019 wurde die Kaufpreisallokation der im Vorjahr erworbenen Austrak Pty. Ltd. finalisiert. Daraus ergab sich eine Erhöhung des im Geschäftsfeld Tie Technologies ausgewiesenen Goodwills sowie der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um 1,5 Mio.€. Gemäß IFRS 3.49 wurden daher die entsprechenden Vorjahreswerte in der Bilanz auf Seite 106 angepasst. Der Vossloh Switch Systems zugeordnete Goodwill verminderte sich durch die Veräußerung der Gesellschaft Cleveland Track Material um 12,1 Mio.€. Außerdem ist der diesem Geschäftsfeld zugeordnete Goodwill im Rahmen der Veräußerung des operativen Geschäfts der Vossloh Track Material und aufgrund der Behandlung der Vossloh Signaling als Abgangsgruppe um 2,8 Mio.€ gemindert worden. Entwicklungskosten werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist, die technische Realisierbarkeit und zukünftige Vermarktung sichergestellt sind und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu zukünftigen Mittelzuflüssen führen wird. Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt dem Entwicklungsprozess zuzurechnenden Kosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden mit Nutzungsdauern von einem bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Konzessionen, Lizenzen und Schutzrechte werden überwiegend linear über einen Zeitraum von einem bis zwanzig Jahren abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind in Höhe von 2,7 Mio.€ (Vorjahr: 2,7 Mio.€) in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Herstellungskosten, in Höhe von 2,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,7 Mio.€) in den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in Höhe von 0,9 Mio.€ (Vorjahr: 0,9 Mio.€) in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 4,8 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) vorgenommen. Entwicklung der immateriellen Vermögenswertescroll
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(11) SachanlagenZusammensetzung der Sachanlagenscroll
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis auch Anschaffungsnebenkosten. Anschaffungspreisminderungen reduzieren die Anschaffungskosten. Im Fall von qualifizierten Vermögenswerten gemäß IAS 23 werden die auf die Herstellungszeit entfallenden Fremdkapitalzinsen zusätzlich aktiviert. Im Berichtsjahr wurden 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€) aktiviert. Nutzungsrechte aus gemieteten Sachanlagen werden gemäß IFRS 16 im Zugangszeitpunkt mit der Summe aus der Leasingverbindlichkeit, Zahlungen vor oder zu Beginn der Nutzung, Nebenkosten des Vertragsabschlusses sowie geschätzten Kosten eines Rückbaus oder ähnlicher Verpflichtungen am Ende der Nutzungszeit erfasst. Die Zugangsbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt sich aus dem Barwert der erwarteten Leasingzahlungen. Der für die Barwertberechnung verwendete Zinssatz ist im Regelfall der Grenzfinanzierungssatz, der sich in dem jeweiligen Währungsgebiet und für eine Finanzierung eines Vermögenswerts mit einer vergleichbaren Nutzungsdauer ergibt. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge und damit die Summe der erwarteten Leasingzahlungen wird unter Berücksichtigung der vertraglichen Gegebenheiten und im Fall von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf Basis der Erwartungen der jeweiligen Geschäftsführungen festgelegt. Insoweit sind hier Ermessensspielräume durch das jeweilige Management gegeben, die bei wesentlichen Leasingverträgen dokumentiert werden. Im Regelfall sind feste Zahlungen vereinbart; vertraglich vereinbarte Restwertgarantien werden mit dem erwarteten Wert berücksichtigt. Im Geschäftsfeld Rail Services existieren für eine Reihe von Vermögenswerten Mietkaufverträge, bei denen der Kaufpreis am Ende der Grundmietzeit entsprechend bei der Bewertung berücksichtigt wurde. Die aktivierten Nutzungsrechte werden überwiegend über die unterstellte Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Fall eines anschließenden Eigentumsübergangs basiert die Abschreibung auf der erwarteten Gesamtnutzungszeit für den betroffenen Vermögenswert. Entwicklung der Sachanlagen inklusive der gemäß IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechtescroll
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Innerhalb der Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte aktiviert: Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16scroll
Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde: Nutzungsdauer Sachanlagenscroll
Die Veränderung aus Entkonsolidierung betrifft die Sachanlagen der veräußerten Gesellschaft Cleveland Track Material. In den Abgängen sind Sachanlagen, die als zur Veräußerung stehend klassifiziert wurden, enthalten. Über die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten hinausgehende Wertminderungen bei Sachanlagen (inkl. der Sachanlagen in Veräußerungsgruppen) wurden im Berichtsjahr in Höhe von 15,0 Mio.€ erfasst (Vorjahr: 0,0 Mio.€). Die zugrunde liegenden Sachverhalte resultierten aus dem Maßnahmenprogramm. Die Wertminderungen betrafen in Höhe von 5,1 Mio.€ Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der Konzerngesellschaft Cleveland Track Material abgewertet wurden. Daneben wurden Vermögenswerte von zwei Abgangsgruppen in Höhe von 3,5 Mio.€ wertgemindert, bevor die Umgliederung in die Zeile "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" erfolgte. Weitere Wertminderungen in Höhe von 6,4 Mio.€ wurden bei Vermögenswerten in den Geschäftsfeldern Rail Services sowie Fastening Systems erfasst. Der erzielbare Betrag der wertgeminderten Vermögenswerte belief sich auf 6,3 Mio.€. Es handelt sich hier um einen Nutzungswert ("value in use") gemäß IAS 36. Bei der Bewertung wurde ein Diskontierungsfaktor von 7,9 % angewendet. Abschreibungen auf Sachanlagen sind in Höhe von 37,6 Mio.€ (Vorjahr: 26,6 Mio.€) in den Herstellungskosten, in Höhe von 6,3 Mio.€ (Vorjahr: 3,4 Mio.€) in den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) in den Forschungs- und Entwicklungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. (12) Als Finanzinvestitionen gehaltene ImmobilienEntwicklung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilienscroll
Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich um ganz oder teilweise fremdvermietete, nicht betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Die nicht betrieblich genutzten Gebäude werden gemäß IAS 40 mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die den linearen Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern liegen bei 20 Jahren. Die Mieteinnahmen des Berichtsjahres betrugen 1,0 Mio.€ (Vorjahr: 1,0 Mio.€). Auf vermietete Objekte entfielen einschließlich Abschreibungen, Instandhaltung und Nebenkosten Aufwendungen in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€); unvermietete Objekte waren - wie auch im Vorjahr - nicht vorhanden. In den Aufwendungen im Zusammenhang mit vermieteten Objekten sind - wie im Vorjahr - keine Wertminderungen enthalten. Der Zeitwert der nicht betrieblich genutzten Grundstücke inklusive aufstehender Gebäude beträgt 2,5 Mio.€ (Vorjahr: 6,9 Mio.€). Die Zeitwerte basieren zum überwiegenden Teil auf den aktuellen Marktpreisen vergleichbarer Immobilien. Eine Bewertung durch einen anerkannten Gutachter hat nicht stattgefunden. (13) Beteiligungen an at-equity einbezogenen UnternehmenAngaben zu Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmenscroll
Wesentliche Finanzinformationen der Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/China, die at-equity bilanziert istscroll
Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/Indien, die at-equity bilanziert istscroll
Wesentliche Finanzinformationen der Futrifer-Industrias Ferroviarias, SA, Lissabon/Portugal, die at-equity bilanziert istscroll
Die Anteile an den at-equity einbezogenen Unternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert. Hierbei werden die Buchwerte der Gesellschaften um die anteiligen Nachsteuerergebnisse, um ausgeschüttete Dividenden oder auch sonstige Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert. Es handelt sich um Anteile an elf (Vorjahr: zehn) ausländischen sowie wie im Vorjahr einem inländischen Unternehmen, auf die jeweils ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. (14) Übrige langfristige FinanzinstrumenteZusammensetzung der übrigen langfristigen Finanzinstrumentescroll
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, bei denen das Kriterium der Kontrolle erfüllt ist, die aber aufgrund Unwesentlichkeit nicht einbezogen werden, werden prinzipiell zu Marktwerten bilanziert. Solche Eigenkapitalinstrumente sind für das Bild der Vermögens- und Ertragslage des Konzerns unwesentlich. Die Beurteilung dafür erfolgt anhand der wesentlichen Finanzkennzahlen der Unternehmen wie EBIT, Umsatz, Bilanzsumme und Höhe des Eigenkapitals. Aufgrund der mangelnden Wesentlichkeit erfolgen auch keine weiteren Angaben gem. IFRS 9 zu diesen Eigenkapitalinstrumenten. Die nicht an einem aktiven Markt gehandelten Ausleihungen sowie die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte werden auf Basis des verfolgten Geschäftsmodells für solche Finanzinstrumente (Zahlungsflüsse ergeben sich ausschließlich aus den Zinszahlungen oder dem Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) bei Zugang mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung beziehungsweise dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht, bewertet. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungen werden zum Barwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Langfristige Wertpapiere mit festen oder mit bestimmbaren Zahlungen und fester Laufzeit, die an einem aktiven Markt notiert sind und für die ebenfalls das bereits beschriebene Geschäftsmodell gilt, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Übrige langfristige Wertpapiere werden zu Zeitwerten bilanziert. Dabei werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstige Eigenkapitalposten) abgegrenzt und bei der Veräußerung erfolgswirksam erfasst. Sonstige Finanzinstrumente werden in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung nach IFRS 9 bewertet. Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 145 ff. (15) Sonstige langfristige VermögenswerteUnter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungen bilanziert. (16) Latente SteuernLatente Steuern werden entsprechend IAS 12 auf temporäre Unterschiede zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Buchwerten in der Bilanz nach IFRS, auf steuerliche Verlustvorträge sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge gebildet. Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewandt, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden entstanden bei folgenden Bilanzposten: Latente Steuernscroll
Die Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern sind im Berichtsjahr - wie im Vorjahr -überwiegend in der Gewinn- und Verlustrechnung, zu einem geringeren Teil auch in der Gesamtergebnisrechnung erfasst worden. Zum 31. Dezember 2019 bestanden im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 338,2 Mio.€ (Vorjahr: 269,4 Mio.€) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 308,7 Mio.€ (Vorjahr: 261,8 Mio.€). Dabei wurden für körperschaftsteuerliche Verluste in Höhe von 316,5 Mio.€ (Vorjahr: 255,6 Mio.€) und für gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von 285,7 Mio.€ (Vorjahr: 247,5 Mio.€) keine latenten Steuern angesetzt. Für die Ermittlung der aktivierbaren latenten Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge wird der Zeitraum der Detailplanung, der grundsätzlich drei Jahre beträgt, wie in den Vorperioden um zwei weitere Jahre erweitert und hierbei im Besonderen auf erwartete zu versteuernde Einkommen abgestellt. Gesellschaften, die in der Berichtsperiode oder in der Vorperiode Verluste realisiert hatten, haben aktive latente Steuern in Höhe von 15,4 Mio.€ (vor Saldierung) ausgewiesen. Die Werthaltigkeit ist durch steuerliche Planungsrechnungen untermauert worden. Darüber hinaus bestanden in den ausländischen Gesellschaften Verlustvorträge in Höhe von 88,5 Mio.€ (Vorjahr: 52,2 Mio.€), die in Höhe von 36,8 Mio.€ (Vorjahr: 52,2 Mio.€) berücksichtigt wurden. Im Berichtsjahr wurden aktive latente Steuern in Höhe von 23,3 Mio.€ (Vorjahr: 10,3 Mio.€) wertgemindert. Gleichzeitig lebten in Höhe von 2,6 Mio.€ (Vorjahr: 3,7 Mio.€) aktive latente Steuern auf, die bislang wertgemindert gewesen waren. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland wie auch überwiegend im Ausland ist nach derzeitiger Rechtslage unbeschränkt möglich. Verlustvorträge in Höhe von 14,9 Mio.€ (Vorjahr: 9,1 Mio.€) verfallen nach mehr als fünf Jahren. (17) VorräteZusammensetzung der Vorrätescroll
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle produktionsbezogenen Vollkosten. Dazu zählen die direkt zurechenbaren Einzelkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung und alle im Rahmen der Fertigung systematisch zurechenbaren fixen und variablen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, soweit es sich um qualifizierte Vermögenswerte im Sinne von IAS 23 handelt. Soweit die Vorräte einer Gruppenbewertung unterliegen, kommt die Durchschnittsmethode zur Anwendung. Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt. Die Abwertungen auf Vorratsbestände betrugen zum Berichtsstichtag 22,4 Mio.€ (Vorjahr: 27,0 Mio.€) und resultierten im Wesentlichen aus Überreichweiten. Hiervon sind im Berichtsjahr 1,1 Mio.€ (Vorjahr: -2,1 Mio.€) erfolgswirksam erfasst worden. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug 4,3 Mio.€ (Vorjahr: 12,2 Mio.€). Da die Gründe für Wertminderungen entfallen waren, wurden 2019 Zuschreibungen auf Vorräte in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) vorgenommen. (18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie VertragsvermögenswerteForderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit zu Nennwerten bilanziert. Zur Wertberichtigung wird die vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL) angewendet. Für Änderungen des Kreditrisikos erfolgt zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der gesamten Laufzeit mittels einer Wertberichtigungsmatrix, die auf den tatsächlichen Forderungsausfällen pro Geschäftsfeld basiert. Die bisherigen Erfahrungen werden sodann um zukunftsbezogene Informationen wie makroökonomische Gegebenheiten und die Erwartungen der Geschäftsbereiche ergänzt. In Abhängigkeit vom Alter der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt eine Wertberichtigung um eine Verlustrate, die sich nach den Tagen der Überfälligkeit richtet. Im Folgenden ist die Wertberichtigungsmatrix tabellarisch dargestellt:scroll
Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Soweit Anzeichen für eine wahrscheinliche Wertminderung gegeben sind, beispielsweise die Anmeldung einer Insolvenz, erfolgt eine entsprechende Wertberichtigung. Eine Ausbuchung erfolgt erst dann, wenn die Realisierung der jeweiligen Forderung aufgrund rechtlicher oder faktischer Gründe nahezu ausgeschlossen ist (zum Beispiel Beendigung eines Insolvenzverfahrens). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber bestimmten Kunden werden trotz einer Überfälligkeit von mehr als 360 Tagen als gesonderte Klasse behandelt und entsprechend geringer wertberichtigt. Der Bestand und die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nachfolgend dargestellt: Entwicklung der Wertberichtigungen (inklusive Berücksichtigung der Einzelrisiken) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
In den Zuführungen sind 7,7 Mio.€ zusätzliche Wertberichtigung im Zusammenhang mit dem Maßnahmenprogramm enthalten. Vertragsvermögenswerte resultieren aus der Bilanzierung von Kundenaufträgen, bei denen die Umsatzrealisierung über den Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt. Dabei werden die angefallenen Auftragskosten einschließlich eines dem Fertigstellungsgrad entsprechenden Gewinnanteils abzüglich etwaiger Verluste als Vertragsvermögenswert aktiviert. Der Ausweis erfolgt aktivisch als Vertragsvermögenswert, soweit die kumulierte Leistung die von Kunden erhaltenen Anzahlungen übersteigt. Im umgekehrten Fall werden die Anzahlungen nach Verrechnung mit den kumulierten Leistungen als Vertragsschulden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Im Regelfall erfolgen nur geringe Anzahlungen, sodass sich bei den hier relevanten Aufträgen im Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen meistens ein aktivischer Saldo ergibt. Vertragsvermögenswerte und -schuldenscroll
(19) ErtragsteuererstattungsansprücheDie Erstattungsansprüche entfallen in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) auf Gesellschaften des Geschäftsfelds Fastening Systems, in Höhe von 4,7 Mio.€ (Vorjahr: 6,2 Mio.€) auf Vossloh Switch Systems, in Höhe von 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,6 Mio.€) auf Gesellschaften des Geschäftsfelds Rail Services, in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€) auf das Geschäftsfeld Tie Technologies sowie in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€) auf Gesellschaften auf der Konzernebene. (20) Übrige kurzfristige Finanzinstrumente und sonstige kurzfristige VermögenswerteZusammensetzung der übrigen kurzfristigen Finanzinstrumente sowie der sonstigen kurzfristigen Vermögenswertescroll
Die unter den übrigen kurzfristigen Finanzinstrumenten ausgewiesenen Forderungen werden zu Anschaffungskosten oder fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Erstattungsleistungen handelt es sich nicht um Erstattungen durch Gesellschafter. Die sonstigen Finanzforderungen resultieren im Wesentlichen aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Factoringverträgen im Geschäftsfeld Switch Systems. Aus einer früheren Veräußerung eines Geschäftsfelds besteht ein finanzieller Vermögenswert in Höhe von 6,0 Mio.€ (Vorjahr: 3,9 Mio.€). Der Stand sowie die Entwicklung der Wertberichtigungen sind nachfolgend dargestellt: Entwicklung der Wertberichtigungenscroll
Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 145 ff. Die sonstigen Steuerforderungen sowie die übrigen Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. (21) Kurzfristige WertpapiereUnter diesem Posten werden Anlagen in kurzfristigen festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesen, bei denen es sowohl zu Zinszahlungen als auch zu Verkäufen kommt. Der Ausweis erfolgt zu Marktwerten; Wertänderungen werden direkt im sonstigen Eigenkapital erfasst. Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 145 ff. (22) Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel beinhalten Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Finanztitel mit einer vom Erwerb an verbleibenden Restlaufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Die Bilanzierung erfolgt zum Nennwert. (23) Eigenkapital/ KapitalmanagementDie Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 107 dargestellt. Das Kapitalmanagement von Vossloh verfolgt primär das Ziel, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch einen positiven Wertbeitrag zu erzielen. Als Nebenbedingungen sind die jederzeitige Sicherung der Liquidität und eine angemessene Höhe der Eigenkapitalquote des Vossloh-Konzerns zur langfristigen Sicherung der Unternehmensfortführung zu gewährleisten. Die Optimierung der Kapitalstruktur trägt hierzu ebenso bei wie eine effiziente Steuerung der Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement. Die Vossloh AG beachtet im Rahmen des Kapitalmanagements die gesetzlichen Vorschriften zur Kapitalerhaltung. Sie unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Besondere Kapitalbegriffe werden nicht verwendet. Im Rahmen der Dividendenpolitik des Vossloh-Konzerns besteht das Ziel, nachhaltig Dividende auszuschütten, vorausgesetzt, die wirtschaftliche Situation erlaubt dies und die Gremien stimmen zu. Eine Entscheidung über die Höhe der jährlichen Dividende wird von Jahr zu Jahr getroffen. Es gibt keine feste Ausschüttungsquote. (23.1) Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der Vossloh AG beträgt 49.857.682,23 € (Vorjahr: 45.325.167,47 €) und ist in 17.564.180 (Vorjahr: 15.967.437) auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Es sind ausschließlich Stammaktien ausgegeben. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,84 €/Stück am gezeichneten Kapital beteiligt. Im Berichtsjahr erfolgte eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals, die am 19. Juni abgeschlossen wurde. Hierbei wurden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens 1.596.743 neue Aktien zu einem Platzierungspreis von 30,70 € je Aktie ausgegeben. Vom Bruttoemissionserlös von 49,0 Mio.€ wurden 0,7 Mio.€ Transaktionskosten erfolgsneutral vom Eigenkapital abgesetzt. (23.2) KapitalrücklagenDie Kapitalrücklage enthält das Aufgeld gegenüber dem Nominalbetrag aus der Ausgabe von Aktien durch die Vossloh AG. Außerdem werden in der Kapitalrücklage Unterschiede erfasst, die sich aus den Ankaufsund Verkaufspreisen der eigenen Anteile ergeben haben. Der Kapitalrücklage wurden durch die Kapitalerhöhung im Berichtsjahr 43,9 Mio.€ zugeführt. MitarbeiterbeteiligungsprogrammIm Berichtsjahr wurde das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgrund des Maßnahmenprogramms ausgesetzt. Im Vorjahr hatten die im Inland beschäftigten Mitarbeiter der Vossloh-Gruppe die Möglichkeit erhalten, wahlweise zwei Aktien der Vossloh AG unentgeltlich zu beziehen oder acht Aktien zu einem Vorzugspreis in Höhe von 50 % des Ausgabekurses von 40,10 € pro Aktie - ermittelt anhand des Börsenkurses zum Zeitpunkt der Übertragung - zu erwerben. Aus der Inanspruchnahme dieses Programms wurden Mitarbeitern des Vossloh-Konzerns - einschließlich der in dem zur Veräußerung stehenden Geschäftsfeld beschäftigten Mitarbeiter - im Vorjahr aus beiden Durchführungsalternativen insgesamt 2.286 Aktien unentgeltlich gewährt. Der Aufwand aus der Gewährung der Aktien betrug im Vorjahr 102,5 T€ und wurde auf Basis des Kurses von 37,80 € pro Aktie am letzten Tag der damaligen Teilnahmefrist ermittelt. Die gewährten Anteile unterliegen einer jeweils dreijährigen Haltefrist. Der Erwerb der gewährten Anteile erfolgte über den Kapitalmarkt; es bestehen keine weiteren Verpflichtungen aus dem Programm. (23.3) Gewinnrücklagen und KonzernergebnisDie Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit jene nicht aus Konzernsicht ausgeschüttet wurden. In den Gewinnrücklagen ist ein aus Vorjahren stammender Effekt aus der Umstellung auf die korrekte Methodik der Berücksichtigung von Währungsverlusten aus bestimmten Finanzierungsvorgängen in Höhe von 2,0 Mio.€ erfasst. Entwicklung der sonstigen Eigenkapitalpostenscroll
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(23.4) Sonstige EigenkapitalpostenDie sonstigen Eigenkapitalposten beinhalten die erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, aus der Bewertung von Derivaten im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften (Cashflow-Hedges) und von als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzinstrumenten sowie aus den im Geschäftsjahr erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Leistungen an Arbeitnehmer. Im Berichtsjahr wurden 0,5 Mio.€ Aufwand (Vorjahr: 0,3 Mio.€) von der Rücklage aus Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in die Gewinnrücklagen umgegliedert. (23.5) Anteile anderer GesellschafterDie Anteile anderer Gesellschafter entfielen im Wesentlichen mit 8,7 Mio.€ (Vorjahr: 8,8 Mio.€) auf konzernfremde Gesellschafter des Geschäftsfelds Fastening Systems sowie mit 0,7 Mio.€ (Vorjahr: 2,0 Mio.€) auf solche im Geschäftsfeld Switch Systems. (24) Pensionsrückstellungen/Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der BeschäftigungEntwicklung der Pensionsrückstellungen/Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigungscroll
Die Vossloh AG sowie einige Tochtergesellschaften sind Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und auch derzeitigen Beschäftigten eingegangen. Daraus resultierende Zahlungen erfolgen bei Eintritt der entsprechenden Bedingungen grundsätzlich bis zum Lebensende der Berechtigten. Die Altersversorgungsleistungen variieren dabei je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer, dem Entgelt und der im Unternehmen eingenommenen Stellung. Die Verpflichtung zur zukünftigen Zahlung der Pensionen liegt bei den betroffenen Tochtergesellschaften (Defined Benefit Plan). Die Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) gebildet. Hierbei werden aktuelle Kapitalmarktzinssätze, zukünftige wahrscheinliche Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie erwartete Fluktuationsraten berücksichtigt. Bilanzielle Risiken der leistungsorientierten Pläne resultieren insbesondere aus der Entwicklung der aktuellen Kapitalmarktzinssätze, da das derzeit niedrige Zinsniveau zu vergleichsweise hohen Barwerten der Verpflichtungen führt. Gleichzeitig ergibt sich daraus das Risiko, dass die Marktwerte der Vermögenswerte innerhalb des Planvermögens nicht in gleichem Maße steigen. Aus beiden Effekten könnte es zu Minderungen des Eigenkapitals aufgrund von versicherungsmathematischen Verlusten kommen. Bei dem mit dem Barwert der Versorgungszusagen verrechneten Planvermögen handelt es sich ganz überwiegend um Rückdeckungsversicherungen, die den Hauptanteil der jeweiligen personenbezogenen Ansprüche aus den Versorgungszusagen abdecken. Die Rückdeckungsversicherungen sind den Berechtigten einzeln verpfändet, die Verrechnung mit dem Barwert der Verpflichtungen erfolgt zum Zeitwert. Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Hierbei wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Die bilanzierten Pensionsrückstellungen sowie die Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung leiten sich wie folgt ab: Ableitung der bilanzierten Pensionsrückstellungen/Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigungscroll
Die laufenden Dienstzeitaufwendungen sind Teil des Personalaufwands, der in die Funktionskosten eingeht. Der Zinsaufwand wird im sonstigen Zinsaufwand ausgewiesen. Die tatsächliche Verzinsung des Planvermögens betrug im Berichtsjahr 3,7 % (Vorjahr: 3,6 %). Als Diskontierungszinssatz wurde im Berichtsjahr ein Wert von 1,16 % (Vorjahr: 2,0 %) verwendet. Dieser Parameter wird als wesentlich angesehen, sodass eine Sensitivitätsanalyse aufgrund für möglich gehaltener Änderungen vorgenommen wurde. Eine Absenkung oder Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um jeweils 25 Basispunkte hätte die Defined Benefit Obligation (DBO) und damit die Rückstellung um 1,5 Mio.€ (Vorjahr: 1,2 Mio.€) erhöht oder um 1,4 Mio.€ (Vorjahr: 1,2 Mio.€) vermindert. Die mittlere Duration der leistungsorientierten Pensionspläne beträgt 15,3 Jahre (Vorjahr: 14,6 Jahre). Weitere Parameter betrafen die erwartete Fluktuation mit 6,0 %, den Einkommenstrend mit 3,0 %, den Rententrend mit 1,8 % sowie die erwartete Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze mit 2,5 % (alle Werte p. a. und unverändert gegenüber dem Vorjahr). Daneben existieren in einigen Konzerngesellschaften freiwillige oder gesetzlich vorgegebene beitragsorientierte Pläne. Hieraus haben diese Konzerngesellschaften neben der Zahlung der Beiträge an externe Träger keine weiteren Verpflichtungen. Der Aufwand aus der Dotierung solcher beitragsorientierten Pläne betrug im Geschäftsjahr 8,2 Mio.€ (Vorjahr: 7,9 Mio.€). Die Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung enthalten mögliche Zahlungen von Einmalbeträgen, die nach gesetzlichen Vorgaben in Frankreich für Arbeitnehmer im Fall des Ausscheidens (sowohl beim Übergang in den Ruhestand als auch in anderen Fällen) zu leisten sind ("Indemnites de fin de carriere"). Diese Rückstellungen sind als Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19 zu behandeln und sind aufgrund der Ausgestaltung als Defined Benefit Plan einzuordnen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis unter den sonstigen langfristigen Rückstellungen; da diese Rückstellungen ebenfalls für Leistungen nach Ende der Beschäftigung gebildet werden, verbessert der Ausweis unter dieser Zeile den Informationsgehalt des Konzernabschlusses. Der Vorjahresbetrag in Höhe von 7,9 Mio.€ wurde entsprechend umgegliedert. Zur Finanzierung der erwarteten Zahlungen wurden teilweise Vermögenswerte in ein externes Planvermögen eingebracht. Die bilanzierten Rückstellungen ergeben sich demgemäß als Saldo von Verpflichtungsbarwert und Marktwert dieses Planvermögens. Bei der Ermittlung der Rückstellung wurden ein Diskontierungszins von 0,77 % (Vorjahr: 1,54 %) sowie eine zum Vorjahr unveränderte erwartete Steigerung der Lohn- und Gehaltszahlungen von 2,0 % unterstellt. (25) Sonstige RückstellungenZusammensetzung der sonstigen Rückstellungenscroll
Alle als kurzfristig ausgewiesenen Rückstellungen weisen Fälligkeiten innerhalb eines Jahres aus. Alle als langfristig ausgewiesenen Rückstellungen weisen Restlaufzeiten von über einem Jahr aus. Die Zeitpunkte der Inanspruchnahmen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bei Risiken aus Garantieverpflichtungen oder bei Prozessrisiken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeiten unsicher sind. Die Rückstellungen wurden in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen sind mit dem Barwert der ungewissen Verpflichtungen angesetzt, soweit der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Entwicklung der sonstigen Rückstellungenscroll
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Die Garantieverpflichtungen beinhalten sowohl die für einzelne Garantiekosten zurückgestellten Beträge als auch aufgrund von Erfahrungswerten gebildete Rückstellungen in Höhe der erwarteten Garantiefälle aus getätigten Umsätzen. Die Prozessrisiken und Drohverluste berücksichtigen Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten sowie Risikovorsorgen für Verluste aus schwebenden Geschäften. Für drohende Verluste aus Abnahmeverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 6,2 Mio.€ (Vorjahr: 6,5 Mio.€). Die übrigen Rückstellungen enthalten unter anderem Vorsorgen für Risiken aus Unternehmensverkäufen sowie aus möglichen Schadensersatzansprüchen. Die Zuführungen des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf das Maßnahmenprogramm, hierbei insbesondere auf Rückstellungen aus Abfindungen zurückzuführen. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten nach Restlaufzeitenscroll
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(26.1) FinanzverbindlichkeitenZusammensetzung der Finanzverbindlichkeitenscroll
Die Finanzverbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus Finanzleasing resultieren aus den gemäß IFRS 16 zu berücksichtigenden Leasingverbindlichkeiten. Zur Bewertung dieser Posten vgl. die Erläuterungen zu Abschnitt (11) auf Seite 126 f. Im Juli 2017 hatte die Vossloh AG Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von vier Jahren im Volumen von 135 Mio.€ und sieben Jahren im Volumen von 115 Mio.€ begeben. Die vereinbarte Verzinsung ist hierbei bei den vierjährigen Laufzeiten für einen Betrag von 85 Mio.€ mit 0,988 % fixiert und für einen Betrag von 50 Mio.€ variabel mit einer Marge von 85 Basispunkten über Euribor. Für die siebenjährigen Laufzeiten gilt bei einem Teilbetrag von 90 Mio.€ eine feste Verzinsung von 1,763 %, beim Restbetrag von 25 Mio.€ gelten 120 Basispunkte über Euribor. Für die Referenzgröße gilt jeweils ein Floor von 0,0 %. Ende November 2017 hatte die Vossloh AG einen neuen Konsortialkredit über 150 Mio.€ mit acht Banken abgeschlossen und damit den seit dem Jahr 2015 bestehenden und bis April 2018 terminierten Konsortialkredit endgültig abgelöst. Nach Ausübung der beiden Verlängerungsoptionen im November 2018 und 2019 um jeweils ein Jahr hat der Finanzierungsvertrag nun eine Laufzeit bis November 2024. Das Kreditvolumen wurde im April 2019 um 80 Mio.€ auf 230 Mio.€ erhöht und kann während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um weitere bis zu 70 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Hier wurde die Einhaltung eines Covenants in Form der Relation Nettofinanzschuld zu EBITDA vereinbart. Eine Verletzung des maximal vereinbarten Schwellenwerts dieser Kennzahl führt zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit durch die kreditgebenden Banken. Gleichzeitig bestimmt die jeweilige Höhe der Kennzahl die Verzinsung (Basispunkte über Euribor). Sie liegt aktuell bei 1,8 %. Zum Bilanzstichtag war die Kreditlinie in Höhe von 102,3 Mio.€ über Barmittel, über an Tochtergesellschaften abgezweigte Linien und Bürgschaften in Anspruch genommen worden (Vorjahr: 56,2 Mio.€). Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen. Aufgrund einer Vertragsanpassung wurde die Überprüfung zum 30. Juni 2019 ausgesetzt, zum Berichtsstichtag war die Einhaltung gegeben. Der Ausweis der bestehenden Verbindlichkeit aus diesem Konsortialkredit erfolgt gemäß den vertraglichen Bedingungen unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis noch unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten; die Änderung spiegelt die tatsächlichen Regelung korrekt wider. Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 145 ff. (26.2) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie VertragsschuldenDie Vertragsschulden resultieren aus Aufträgen, bei denen die Umsatzlegung über einen Zeitraum erfolgt und die von Kunden geleisteten Anzahlungen und Teilabrechnungen die kumulierte Leistung aus der Abwicklung der jeweiligen Aufträge übersteigen. Eine Aufgliederung dieser Verbindlichkeiten in Bruttoforderungen, Anzahlungen und Teilabrechnungen sowie weitere Angaben finden sich in den Erläuterungen zu den Vertragsvermögenswerten in Textziffer 18. (26.3) ErtragsteuerverbindlichkeitenEs handelt sich um die den Steuerbehörden zum Bilanzstichtag tatsächlich geschuldeten Ertragsteuern, die von den verschiedenen Konzerngesellschaften ausgewiesen werden. (26.4) Sonstige VerbindlichkeitenZusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeitenscroll
Finanzinstrumente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Handelstag, gegebenenfalls unter Einbeziehung direkt zurechenbarer Transaktionskosten, bilanziert und in der Folge mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht eine Bewertung zum Marktwert geboten ist. Die Erfassung der aus Marktwertänderungen resultierenden Gewinne und Verluste ist davon abhängig, ob die Voraussetzungen des IFRS 9 hinsichtlich der Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt sind. Änderungen des Marktwerts von Derivaten zur Absicherung von Cashflows werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Marktwertänderungen von freistehenden Derivaten werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Fair Value Hedging wurde zum Stichtag nicht praktiziert. Die mit 28,5 Mio.€ (Vorjahr: 14,3 Mio.€) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen bestehen aus Kundenzahlungen für Projekte, bei denen die Umsatzlegung nicht über einen Zeitraum realisiert wird. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sind nach IAS 19 unabgezinst in Höhe der Verpflichtung berücksichtigt. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthielten im Vorjahr beschlossene, aber noch nicht ausgeschüttete Dividendenzahlungen an andere Gesellschafter in Höhe von 4,3 Mio.€. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Diese differenziert zwischen den von den verschiedenen Geschäftsfeldern des Vossloh-Konzerns angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat umfasst die Geschäftsbereiche und -felder als Berichtssegmente im Sinne von IFRS 8. Die Segmentstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr in den drei Geschäftsbereichen des Kerngeschäfts nicht geändert. Neben dem Geschäftsfeld Fastening Systems gehört das Geschäftsfeld Tie Technologies zum Geschäftsbereich Core Components. Vossloh Switch Systems sowie Vossloh Rail Services sind weiterhin die einzigen Geschäftsfelder der Geschäftsbereiche Customized Modules sowie Lifecycle Solutions. Der Geschäftsbereich Transportation bestand zum Bilanzstichtag allein aus dem als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Geschäftsfeld Locomotives. Der Geschäftsbereich Core Components umfasst die Geschäftsfelder Fastening Systems sowie Tie Technologies. Vossloh Fastening Systems ist ein führender Anbieter von Schienenbefestigungssystemen. Das Angebot umfasst Schienenbefestigungen für sämtliche Einsatzbereiche, vom Nahverkehr über den Schwerlastverkehr bis zu den Hochgeschwindigkeitsstrecken. Vossloh Tie Technologies als weiteres Geschäftsfeld innerhalb dieses Geschäftsbereichs ist in Nordamerika der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme in mehreren Werken in den USA sowie in Produktionsstätten in Mexiko und Kanada hergestellt. Seit Dezember 2018 gehört zu Vossloh Tie Technologies mit der Austrak Pty. Ltd. auch ein führender Hersteller von Betonschwellen in Australien. Der Geschäftsbereich Customized Modules beziehungsweise das darin enthaltene Geschäftsfeld Switch Systems ist einer der weltweit führenden Weichenhersteller. Das Geschäftsfeld stattet Schienennetze mit Weichen und Kreuzungen sowie zugehörigen Steuerungs- und Kontrollsystemen aus und übernimmt bei Bedarf die Installation sowie die Wartung dieser Systeme. Auch hier reicht das Anwendungsspektrum von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions beziehungsweise das Geschäftsfeld Rail Services ist in den Bereichen Schienenhandel, Ladeleistung Langschienen auf Baustellen, Schweißwerkleistungen Neuschienen, Aufbereitung Altschienen, Baustellenschweißen, Schienenwechsel, Schienenschleifen/-fräsen, Schienenprüfung und Baustellenüberwachung tätig. Außerdem organisiert und überwacht es Just-in-time-Schienen-transporte zu Baustellen und sorgt für die termingerechte Bereitstellung zugelassener Ladesysteme. Im Geschäftsbereich Transportation sind die Aktivitäten im Bereich Schienenfahrzeuge einschließlich entsprechender Services zusammengefasst. Zum Geschäftsbereich gehört das zur Veräußerung vorgesehene Geschäftsfeld Locomotives. Im Geschäftsfeld Locomotives werden seit rund 100 Jahren Diesellokomotiven entwickelt und produziert, die hinsichtlich technologischer Standards, Wirtschaftlichkeit, Flexibilität und Umweltfreundlichkeit Maßstäbe setzen. Darüber hinaus werden umfangreiche Dienstleistungen angeboten, insbesondere zur Wartung und Instandhaltung von Lokomotiven. Die Konsolidierung beinhaltet die Eliminierung der Geschäftsbeziehungen innerhalb der Segmente sowie zwischen den Segmenten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Verrechnung der konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die Eliminierung von Gewinnausschüttungen zwischen Konzerngesellschaften sowie die Verrechnung der innerkonzernlichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen den in der EU anzuwendenden IFRS und sind für alle Segmente identisch. Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Segmenten werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Segmentinformationen nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldern sind auf Seite 108 f. dargestellt. Die wesentlichen zahlungsunwirksamen Segmentaufwendungen beinhalten die Zuführungen zu Rückstellungen. Der Vossloh-Konzern weist in der Erläuterung seiner Ertragslage im Zusammengefassten Lagebericht den sogenannten Wertbeitrag auf Vorsteuerbasis als eine zentrale wertorientierte Kennzahl aus. Hierbei wurde im Berichtsjahr ein WACC von 7,5 % (Vorjahr: 7,5 %) vor Steuern verwendet. Eine Überleitung des Segmentergebnisses "Wertbeitrag" des Gesamtkonzerns auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist nachfolgend dargestellt: Überleitung des Wertbeitrags auf das EBITscroll
Eine regionale Segmentierung erfolgt gemäß IFRS 8.33 für langfristige Vermögenswerte und Außenumsatzerlöse. Dabei sind die dargestellten Außenumsätze den Regionen auf Basis der jeweiligen Kundenstandorte zugeordnet. Da Umsätze mit nicht konsolidierten Konzerngesellschaften in dieser Darstellung der Außenumsatzerlöse unberücksichtigt bleiben, sind die Werte mit der regionalen Umsatzdarstellung auf Seite 42 im Zusammengefassten Lagebericht nicht kompatibel. Segmentinformationen nach Regionenscroll
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Exklusive Finanzinstrumenten und latenten Steueransprüchen Zusätzliche Angaben zu FinanzinstrumentenDie Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente richten sich nach den im folgenden erwähnten Bewertungskategorien des IFRS 9:
Die Bilanz des Vossloh-Konzerns enthält sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente. Originäre FinanzinstrumenteDie originären Finanzinstrumente umfassen bei den Vermögenswerten in erster Linie Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die übrigen Finanzanlagen. Auf der Passivseite umfassen sie die finanziellen Verbindlichkeiten. Sie werden zu dem Zeitpunkt bilanziert, an dem Vossloh Vertragspartei bei einem Finanzinstrument wird. Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Derivative FinanzinstrumenteBei den derivativen Finanzinstrumenten, deren Wert sich von einem Basiswert ableitet, handelt es sich insbesondere um Devisentermingeschäfte. Der Vossloh-Konzern setzt verschiedene derivative Finanzinstrumente ein, vor allem zur Absicherung von Währungsrisiken aus festen vertraglichen Verpflichtungen in Fremdwährung sowie von zukünftigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, zur Absicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen. Dabei wird die Absicherung von in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden als frei stehende Derivate erfasst. Es erfolgt eine bilanzielle Berücksichtigung der sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und des Sicherungsgeschäfts, die auf das abgesicherte Risiko entfallen. Die Veränderungen der Zeitwerte aufgrund von Währungsschwankungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Absicherung des Währungsexposures erfolgt nicht auf Basis geplanter Positionen, sondern in der Regel unmittelbar nach Auftragseingang mittels eines Devisentermingeschäfts. Bei der Absicherung schwebender Geschäfte im Rahmen eines Cashflow-Hedge werden die Wertveränderungen des ebenfalls zum Zeitwert bilanzierten Derivats erfolgsneutral nach Berücksichtigung von latenten Steuern im Eigenkapital erfasst. Mit der Abwicklung der schwebenden Geschäfte werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge erfolgswirksam aufgelöst oder bei den Anschaffungskosten erworbener Vermögenswerte berücksichtigt. Die am 31. Dezember 2019 bestehenden Cashflow-Hedges hatten eine Laufzeit von bis zu rund sechs Jahren. Das Nominalvolumen der durch freistehende Derivate ökonomisch abgesicherten Fremdwährungen teilt sich wie folgt auf: scroll
Die Zeitwerte der zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzten Derivate sowie die gesicherten Nominalvolumina sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Derivative Finanzinstrumentescroll
Die beizulegenden Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente sowie der Währungssicherungs- und Devisentermingeschäfte werden auf Basis abgezinster zukünftige erwarteter Cashflows ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Die Buchwerte der Finanzinstrumente, die Aufteilung nach den Bewertungskategorien sowie die geforderte Angabe der beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 und deren Bewertungsquellen nach Klassen gemäß IFRS 7 sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Buchwerte, Bewertungskategorien und Fair Values zum 31. Dezember 2019scroll
Buchwerte, Bewertungskategorien und Fair Values zum 31. Dezember 2018scroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und aus Fertigungsaufträgen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind mithilfe der Diskontierung der aus diesen Verbindlichkeiten zukünftig zu erwartenden Zins- und Tilgungszahlungen auf Basis aktueller Marktzinssätze ermittelt worden. Unter den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden überwiegend freistehende Derivate ausgewiesen. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zur Bewertungshierarchie des IFRS 7 sowie des IFRS 13 (sogenannte Fair-Value-Hierarchie). Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr erfolgten Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Zuordnung zu den Stufen der Fair-Value-Hierarchiescroll
Grundlage der Hierarchiestufen sind die für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Faktoren. Auf Stufe 1 wird der Preis unverändert von identischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten übernommen, die an einem aktiven Markt gehandelt werden. Sowohl auf Stufe 2 als auch Stufe 3 werden Bewertungsmodelle verwendet. Während auf der Stufe 2 die Inputfaktoren am Markt beobachtbar sind, gibt es auf der Stufe 3 keine beobachtbaren Marktdaten. Die Vossloh AG schließt Derivategeschäfte für einen Rahmenvertrag ("Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte") ab, diese erfüllen nicht die Kriterien für die bilanzielle Saldierung. Dies liegt daran, dass der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Das Recht auf eine Saldierung ist nur beim Eintritt künftiger Ereignisse wie zum Beispiel einem Verzug bei den Bankdarlehen oder anderen Kreditereignissen durchsetzbar. Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen. Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeitenscroll
Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien scroll
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Dabei werden die Zinsen im Zinsergebnis sowie die Abgangserfolge und Kursgewinne wie -verluste im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Die Erträge aus der Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren zu Zeitwerten sowie die Wertberichtigungen auf veräußerbare Werte sind in der obigen Übersicht enthalten und werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Management finanzieller RisikenDer Vossloh-Konzern ist im Rahmen seiner operativen Tätigkeit finanziellen Risiken ausgesetzt. Bei diesen Risiken handelt es sich um Liquiditäts-, Währungs-, Zins- sowie Ausfallrisiken. Die konzernweite Steuerung und Begrenzung der Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgen durch das Treasury-Management. Die Überwachung der Kreditrisiken erfolgt im Rahmen des allgemeinen Risikomanagements. LiquiditätsrisikenEinem möglichen Liquiditätsrisiko - der Gefahr, dass der Konzern nicht zu jeder Zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann - begegnet Vossloh mit einer Liquiditätsplanung sowie einem zentralen Cash-Management. Zum Jahresende standen dem Konzern neben Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristig liquidierbaren Wertpapieren in Höhe von 56,7 Mio.€ zusätzliche, nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 193,7 Mio.€ zur Abdeckung zukünftiger Liquiditätsbedarfe zur Verfügung. Davon entfielen 120,6 Mio.€ auf freie Linien der Vossloh AG unter dem Konsortialkredit mit einer Laufzeit bis November 2024. Die freien Kreditlinien der Tochtergesellschaften in Höhe von 73,1 Mio.€ hatten im Wesentlichen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr oder waren ohne Fälligkeit zugesagt. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich: Fälligkeiten der Zins- und Tilgungszahlungenscroll
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WährungsrisikenWährungsrisiken resultieren aus in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden in fremder Währung, deren Euro-Gegenwert durch eine Veränderung der Wechselkurse negativ beeinflusst werden kann, sowie aus schwebenden Fremdwährungsgeschäften, deren zukünftige Zahlungsströme sich aufgrund von Wechselkursveränderungen nachteilig entwickeln können. Nennenswerte Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft ergeben sich für Vossloh aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus schwebenden Liefer-, Leistungs- und Einkaufsgeschäften. Hier besteht die konzernweite Vorgabe, Währungsrisiken durch das Treasury-Management zentral absichern zu lassen. Mithilfe von Devisentermingeschäften, die fristen- und betragskongruent zu den zu sichernden Grundgeschäften abgeschlossen werden (Microhedges), werden die Kurse für die so gesicherten Geschäfte festgeschrieben, um ungünstige Auswirkungen von Währungsschwankungen auf Kalkulationen und Vermögenswerte zu verhindern. Zum Stichtag hatte Vossloh keine Währungsderivate in einem Cashflow-Hedge designiert, somit sind alle Währungsderivate frei stehend. Aus der Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse in die Konzernwährung Euro resultieren Währungsumrechnungsdifferenzen (Translationsrisiken), die erfolgsneutral in der Bilanzzeile "Sonstige Eigenkapitalposten" erfasst werden (siehe hierzu den Abschnitt "Währungsumrechnung" auf Seite 114). Aufwendungen und Erträge sowie Bilanzwerte der nicht im Euro-Raum ansässigen Gesellschaften sind daher vom jeweiligen Euro-Währungskurs abhängig. Die Translationsrisiken werden derzeit nicht abgesichert, da sie sich nicht unmittelbar auf Cashflows auswirken. Zudem sind die Investitionen in Auslandsgesellschaften langfristig angelegt. ZinsrisikenZinsrisiken resultieren im Wesentlichen aus den im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgenommenen kurzfristigen und langfristigen variabel verzinsten Krediten sowie den kurzfristigen variabel verzinsten Geldanlagen der liquiden Mittel. Dem Risiko, dass sich zukünftige Zinszahlungen aus variabel verzinsten Krediten aufgrund von Änderungen des Zinsniveaus ungünstig entwickeln, wird durch Zinsswaps (vgl. zu diesen Begriffen das Glossar, Seite 169) entgegengewirkt. Im Rahmen des Hedge-Accountings werden diese Zinssicherungsgeschäfte als Cashflow-Hedge bilanziert. Im Sicherungsgeschäft eingebettete Zins-Floors werden ergebniswirksam als Fairvalue-Hedge bilanziert. Der Nominalbetrag des Zinsswaps betrug zum Stichtag 8,0 Mio.€ und hat eine Laufzeit bis Anfang 2026. Als Methode zur Beurteilung der Sicherungseffektivität wird der Critical Terms Match sowie die DollarOffset-Methode angewendet. Der Swap weist eine Effektivität von 100 % auf. Die Effekte aus dem Swap wurden zum Stichtag mit -0,2 Mio.€ erfolgsneutral in den sonstigen Eigenkapitalposten und mit 0,1 Mio.€ erfolgswirksam im Zinsergebnis dargestellt. Die Zeitwerte der zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzten Derivate sowie die gesicherten Nominalvolumina sind unter "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 145 ff. dargestellt. Unter der Berücksichtigung der bestehenden Zinsderivate waren zum Berichtsstichtag 46 % der Finanzverbindlichkeiten mit festen Zinssätzen aufgenommen, 54 % unterlagen einer variablen Verzinsung. SensitivitätsanalyseSensitivitätsanalysen beziffern näherungsweise und im Rahmen bestimmter Annahmen, welches Risiko besteht, wenn bestimmte Einflussfaktoren Änderungen erfahren. Im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko sowie das Wechselkursrisiko werden folgende Veränderungen unterstellt:
Bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos zum Stichtag wurden originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente sowie die bestehenden Zinsderivate berücksichtigt. Ein um 100 Basispunkte höheres Marktzinsniveau, bezogen auf die am 31. Dezember 2019 ausgewiesenen variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und -forderungen, hätte das Finanzergebnis um 0,8 Mio.€ erhöht. Ein um 25 Basispunkte niedrigeres Marktzinsniveau hätte das Finanzergebnis aufgrund der bestehenden Euribor-Floor-Regelung im Konsortialkredit um 0,1 Mio.€ erhöht. Das Eigenkapital wäre bei dem höheren Marktzinsniveau um 0,5 Mio.€ beziehungsweise bei dem niedrigeren Marktzinsniveau um 0,1 Mio.€ niedriger gewesen. Dabei wurde unterstellt, dass der veränderte Zinssatz für ein ganzes Jahr Anwendung gefunden hätte. Aufgrund der nahezu vollständigen Absicherung des Währungsrisikos sind die Auswirkungen einer gleichzeitigen Abwertung des Euros auf die ungesicherte Fremdwährungsposition um 10 % für die Ertragslage von unwesentlicher Bedeutung. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Sensitivitätsanalyse der wesentlichen bestehenden Fremdwährungsderivate und Fremdwährungsdarlehen auf das Sonstige Zinsergebnis und das Eigenkapital. Ein positiver Wert bedeutet einen Anstieg des Ergebnisses und des Eigenkapitals. Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Fremdwährungsderivatescroll
AusfallrisikenAusfallrisiken beschreiben das Risiko, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus finanziellen Forderungen nicht nachkommen. Hinsichtlich der durch den Vossloh-Konzern bei Banken angelegten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und von Konzerngesellschaften gehaltenen kurzfristigen Wertpapiere sowie der mit Banken abgeschlossenen Sicherungsinstrumente wird das Kreditrisiko durch Beschränkung auf Kontrahenten mit einer erstklassigen Bonität minimiert. Aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen, die potenziell mit einem Ausfallrisiko behaftet sind. Die Kreditrisiken werden im Rahmen des Risikomanagements überwacht und durch den Abschluss von Kreditversicherungen (zum Beispiel Euler Hermes) minimiert. Konkreten Ausfallrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Bruttoforderungsbestand (Forderungen vor Abzug von Wertberichtigungen) gliedert sich hinsichtlich der operativen Kreditrisiken wie folgt: Bruttoforderungsbestand der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Eine Analyse der überfälligen Forderungen zeigt die nachfolgende Übersicht: Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Ein konkretes Ausfallrisiko besteht auch hinsichtlich der überfälligen Forderungen nicht, da es sich aufgrund der Kundenstruktur des Vossloh-Konzerns zu einem großen Teil um staatliche beziehungsweise öffentliche Abnehmer handelt. Das maximale Ausfallrisiko aller finanziellen Vermögenswerte ergibt sich aus deren Buchwerten (siehe Übersichten auf Seite 146). Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse/ EventualverbindlichkeitenDie Haftungsverhältnisse haben sich wertmäßig gegenüber dem 31. Dezember 2018 von 21,3 Mio.€ um 0,3 Mio.€ auf 21,0 Mio.€ reduziert. Davon entfielen wie im Vorjahr 9,0 Mio.€ auf Haftungsverhältnisse für das mit Wirkung vom 31. Januar 2017 veräußerte ehemalige Geschäftsfeld Electrical Systems. Für diese Haftungsverhältnisse hat die Vossloh AG eine unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaft auf erste Anforderung einer erstklassigen Bank erhalten. Die Haftungsverhältnisse resultierten in Höhe von 2,7 Mio.€ (Vorjahr: 3,5 Mio.€) aus Bürgschaftsverhältnissen (davon entfielen 2,4 Mio.€ (Vorjahr: 3,2 Mio.€) auf nicht konsolidierte verbundene Unternehmen) und in Höhe von 18,3 Mio.€ (Vorjahr: 17,8 Mio.€) aus Patronatserklärungen (davon entfielen 9,6 Mio.€ (Vorjahr: 9,1 Mio.€) auf nicht konsolidierte verbundene Unternehmen). Das Risiko einer Inanspruchnahme wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die durch Bestellungen ausgelösten Verpflichtungen aus der Anschaffung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (Bestellobligo) beliefen sich auf 22,2 Mio.€ (Vorjahr: 16,0 Mio.€). LeasingDie Gesellschaften des Vossloh-Konzerns haben regelmäßig Nutzungsvereinbarungen über Vermögenswerte mit den jeweiligen Eigentümern abgeschlossen. Die wesentlichen Sachverhalte betreffen Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen sowie Geschäftsausstattung, hier insbesondere Dienstwagen sowie IT-Equipment. Die hieraus resultierenden Nutzungsrechte (sogenannte "Right of use"-Vermögenswerte) werden gemäß IFRS 16 unter den Sachanlagen aktiviert, die Barwerte der Zahlungsverpflichtungen unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Das Wahlrecht des IFRS 16.4 bezüglich Nutzungsrechten auf immaterielle Vermögenswerte wird so ausgeübt, dass Nutzungsrechte aus solchen Verträgen nicht bilanziert werden. Die angewendeten Bilanzierungsmethoden für die Nutzungsrechte sowie für die aus dem Leasingvertrag resultierende Finanzverbindlichkeit wurde bei den Erläuterungen zu den Sachanlagen geschildert. Dort wird auch der Aufwand aus der Abschreibung von aktivierten Nutzungswerten aufgeführt. Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten werden im Zinsergebnis erfasst. Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (Laufzeit weniger als ein Jahr) sowie für geringwertige Vermögenswerte - die hieraus grundsätzlich resultierenden Nutzungsrechte werden gemäß dem Wahlrecht im IFRS 16.6 nicht aktiviert - werden im sonstigen betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Gleiche gilt für variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht zu berücksichtigen sind. Gewinne oder Verluste aus sogenannten "Sale and lease back"- Transaktionen werden in Abhängigkeit von den Bedingungen der Leasingvereinbarung zu einem gewissen Ausmaß erfasst, soweit solche Transaktionen stattfinden. Im Berichtsjahr wurde keine solche Transaktion realisiert. Aus Untermietverhältnissen resultierende Mieterlöse werden im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Aufgrund der angewendeten Übergangsregelung werden hier keine Vorjahreswerte ausgewiesen. scroll
Die Restlaufzeiten der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Verbindlichkeiten nach Restlaufzeitenscroll
Zukünftige Auszahlungen, die bisher nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt wurden, können sich aus variablen Leasingzahlungen, bisher nicht als überwiegend wahrscheinlich erscheinenden Verlängerungsoptionen beziehungsweise einer Nichtausübung von Kündigungsoptionen oder aus unberücksichtigten Restwertgarantien ergeben. Die hieraus resultierenden Auszahlungen sind in Summe unwesentlich. Aus bereits vereinbarten Leasingverträgen, bei denen die Nutzung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, werden Zahlungen in Höhe von 1,8 Mio.€ erwartet. Durch Leasingverträge auferlegte Restriktionen oder Zusicherungen über bestimmte finanzielle Gegebenheiten existieren nicht. Angaben zu Gesellschaften mit nicht beherrschenden GesellschafternWesentliche Konzerngesellschaften mit anderen (= nicht beherrschenden) Gesellschaftern sind die1. Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/China, 2. Vossloh Cogifer Kihn SA, Rumelange/Luxemburg. Zu 1.: 32 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten. Im Geschäftsjahr 2019 waren diesen Gesellschaftern 4,1 Mio.€ (Vorjahr: 4,1 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2019 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 10,3 Mio.€ (Vorjahr: 10,6 Mio.€). Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/Chinascroll
Zu 2.: 10,79 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehalten. Im Geschäftsjahr 2019 waren diesen Gesellschaftern -0,6 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2019 betrug der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 0,6 Mio.€ (Vorjahr: 1,2 Mio.€). Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Cogifer Kihn SA, Rumelange/Luxemburgscroll
Bei weiteren Konzerngesellschaften mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind diese jeweils einzeln wie auch insgesamt unwesentlich. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenDie Vossloh AG ist das oberste, beherrschende Unternehmen des Vossloh-Konzerns. Die konsolidierten Unternehmen des Vossloh-Konzerns stehen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit mit nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie assoziierten Unternehmen in Beziehung. Daraus resultierende Transaktionen wurden zu marktüblichen Konditionen durchgeführt. Die nahestehenden nicht konsolidierten Unternehmen und assoziierten Unternehmen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes auf Seite 156 f. aufgeführt. Als nahestehende natürliche Personen werden in der Vossloh-Gruppe die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats angesehen. Herr Heinz Hermann Thiele, der als größter Einzelaktionär die Präsenzmehrheit in den Hauptversammlungen der letzten Jahre stellte, kontrolliert indirekt die Gesellschaften des Knorr-Bremse-Konzerns. Sie sind somit als nahestehende Unternehmen zu behandeln. Aus Transaktionen mit Gesellschaften des Knorr-Bremse-Konzerns resultierten im Geschäftsjahr Materialbezüge in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€), Umsätze in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) sowie offene Forderungen und geleistete Anzahlungen zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€). Daneben besteht ein finanzieller Vermögenswert in Höhe von 6,0 Mio.€, der aus dem Verkauf der Anteile an der ehemaligen Vossloh Kiepe GmbH, Düsseldorf, resultiert. In der folgenden Aufstellung sind die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen zusammengestellt. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Geschäftsvorfälle mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die in der Segmentberichterstattung als Innenumsatzerlöse und in der Konzernbilanz als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen dargestellt sind. Daneben sind Transaktionen mit assoziierten Unternehmen berücksichtigt. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden natürlichen Personen haben nur in einem sehr geringen Umfang stattgefunden. scroll
Leistungen an nahestehende Personenscroll
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Die kurzfristig fälligen Leistungen für den Vorstand umfassten die festen und die einjährigen variablen Vergütungen. Pensionsverpflichtungen bestehen für Vorstände in Höhe von 1,9 Mio.€ (Vorjahr: 2,0 Mio.€). Eine Individualisierung der Bezüge sowie weitere Details zum Vergütungssystem finden sich im Vergütungsbericht als Teil des Zusammengefassten Lageberichts des Vossloh-Konzerns. Honorare des AbschlussprüfersDie Honorare für die im Geschäftsjahr 2019 erbrachten Dienstleistungen des Prüfers des Konzernabschlusses betragen 0,5 Mio.€. Sie betreffen ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Die Honorare für Abschlussprüfungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Abschlüsse der Vossloh AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen durch die Deloitte GmbH. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten der Zwischenabschlüsse. Deutscher Corporate Governance KodexIm November 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website von Vossloh dauerhaft zugänglich gemacht. Ereignisse nach dem BilanzstichtagMögliche Auswirkungen durch das Coronavirus COVID-19 auf unser Geschäft durch Beeinträchtigung der Produktion oder durch Projektverzögerungen sind derzeit noch nicht bestimmbar. Ausschlaggebend wird sein, wie schnell die Ausbreitung des Virus erfolgreich eingedämmt werden kann und welche Auswirkungen auf die Wirtschaft in China und weltweit hieraus resultieren werden. Wir analysieren kontinuierlich alle für unser Geschäft relevanten Risiken, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen kurzfristig ergreifen zu können. Konzerngesellschaften und BeteiligungenDie Angaben zum Anteilsbesitz des Vossloh-Konzerns erfolgen gemäß § 313 Abs. 2 HGB in der folgenden Aufstellung: Aufstellung Anteilsbesitzscroll
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Für vollkonsolidierte Gesellschaften steht ein (k), für at-equity einbezogene ein
(e) und für nicht konsolidierte ein (n). Die Nichteinbeziehung in den Konsolidierungskreis
beruht grundsätzlich auf der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage. Vorstand der Vossloh AGVorstand der Oliver Schuster, geboren 1964, Kierspe Vossloh AG Vorsitzender des Vorstands (seit 1.10.2019) Erstbestellung: 1.3.2014, bestellt bis: 28.2.2025 Externe Mandate:
Andreas Busemann, geboren 1966, Frankfurt/Main Vorsitzender des Vorstands (bis 30.9.2019) Erstbestellung: 1.4.2017, bestellt bis: 30.9.2019 Dr.-Ing. Karl Martin Runge, geboren 1964, Kassel Erstbestellung: 1.10.2019, bestellt bis: 30.9.2022 Konzernmandate:
Volker Schenk, geboren 1964, Düsseldorf Erstbestellung: 1.5.2014, bestellt bis: 30.9.2019 Externe Mandate:
Aufsichtsrat der Vossloh AGProf. Dr. Rüdiger Grube 24 , Vorsitzender, Hamburg, selbstständiger Unternehmensberater und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 5.2.2020)
Ulrich M. Harnacke 2,3,4 , ehemaliger Vorsitzender, Mönchengladbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 20.5.2015)
Dr.-Ing. Volker Kefer 2,4 , ehemaliger Vorsitzender, Erlangen, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG (Mitglied des Aufsichtsrats vom 24.5.2017 bis zum 4.3.2019) Dr. Sigrid Evelyn Nikutta 2,4 , stellvertretende Vorsitzende, Berlin, Mitglied des Vorstands der Deutsche Bahn AG und Vorsitzende des Vorstands der DB Cargo AG (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 22.5.2019)
Prof. Dr. Anne-Christine d'Arcy 3,4 , Wien (Österreich), Universitätsprofessorin für Corporate Governance und Management Control (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 9.5.2018) Dr. Bernhard Düttmann 34 , Meerbusch, selbstständiger Unternehmensberater und interimistischer Vorsitzender des Vorstands der CECONOMY AG (Mitglied des Aufsichtsrats vom 9.5.2018 bis zum 31.12.2019)
Andreas Kretschmann 1 , Neuenrade, Sozialversicherungsfachangestellter (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 30.8.2017) Michael Ulrich 1 , 2 , 3 , Kiel, Maschinenschlosser (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 20.4.2007)
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Arbeitnehmervertreter GewinnverwendungsvorschlagDer handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresfehlbetrag von 63.513.786,27 € aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von 94.684.926,77 € sowie von Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 50.000.000,00 € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 81.171.140,50 €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 49.857.682,23 € eine Dividende von 1,00 € je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 63.606.960,50 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf 17.564.180,00 €.
Werdohl, 28. Februar 2020 Vossloh AG Der Vorstand Oliver Schuster Dr.-Ing. Karl Martin Runge Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Werdohl, 28. Februar 2020 Vossloh AG Der Vorstand Oliver Schuster Dr.-Ing. Karl Martin Runge Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vossloh Aktiengesellschaft, WerdohlVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzern-Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Geschäftsbericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB, die Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, und die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 2. Bewertung und Darstellung von aufgegebenen Geschäftsbereichen und Veräußerungsgruppen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a. Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) b. Prüferisches Vorgehen 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwertea. Im Konzernabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von Mio. EUR 252,3 ausgewiesen, die 19,0 % der Konzern-Bilanzsumme ausmachen. Im Vossloh-Konzern werden vier zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGU) unterschieden, denen jeweils ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Hierbei werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen, um etwaige Abwertungsbedarfe festzustellen. Der erzielbare Betrag wird auf Basis des Nutzungswerts (value in use) unter Berücksichtigung der Mittelfristplanung der jeweiligen Einheit aus erwarteten diskontierten Zahlungsströmen ermittelt (Discounted Cashflow-Verfahren). Die Cashflow-Prognosen basieren auf der vom Vorstand genehmigten, vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen und im Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen Konzernplanung für einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Hierbei werden auch Erwartungen über die künftige Marktentwicklung und länderspezifische Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Größen berücksichtigt. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden, aus denen ein bedeutender Teil des Nutzungswerts resultiert (Phase der ewigen Rente), werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme unter Berücksichtigung einer ZGU-spezifischen Wachstumsrate in den Nutzungswert einbezogen. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen Cashflows durch den Vorstand sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Abschnitt 10 des Konzernanhangs enthalten. b. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen, die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt und die Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten gewürdigt. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten zukünftigen Cashflows haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser mit der aktuellen, vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung sowie durch Befragung des Vorstands zu den wesentlichen Planungsannahmen untersucht. Darüber hinaus haben wir die Planung unter Berücksichtigung allgemeiner und branchenspezifischer Markterwartungen kritisch gewürdigt. Ergänzende Anpassungen des Detailplanungszeitraums sowie die Fortschreibung der Zahlungsströme für die Phase der ewigen Rente wurden von uns mit den zuständigen Vertretern der Gesellschaft ausführlich diskutiert und nachvollzogen. Da bereits geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern befasst und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte für die Vermögenslage des Konzerns ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer potentiellen Änderung einer wesentlichen Bewertungsannahme einschätzen zu können. Zudem haben wir die Vollständigkeit und Angemessenheit der nach IAS 36 geforderten Angaben im Konzernanhang geprüft. 2. Bewertung und Darstellung von aufgegebenen Geschäftsbereichen und Veräußerungsgruppena. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden betreffen im Wesentlichen das Geschäftsfeld Locomotives als aufgegebenen Geschäftsbereich. Weitere Gesellschaften werden als Veräußerungsgruppen abgebildet. Die ausgewiesenen Vermögenswerte belaufen sich zum Bilanzstichtag auf Mio. EUR 162,6, die zur Veräußerung gehaltenen Schulden auf Mio. EUR 148,6. Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf Mio. EUR -70,4. Die Veräußerungsabsicht für das als aufgegebener Geschäftsbereich eingestufte Geschäftsfeld Locomotives besteht bereits seit dem Geschäftsjahr 2017. Die Anteile an dieser Gesellschaft wurden mit Vertrag vom 26. August 2019 verkauft. Der Vollzug der Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Behörden in Europa und China. Für die Gesellschaften VSIG und VCBM erfolgte der Ausweis als zum Verkauf gehaltene Veräußerungsgruppen erstmalig im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019, da konkrete Verkaufsverhandlungen geführt werden. Die Bewertung und Darstellung dieser nicht fortgeführten Aktivitäten erfolgt im Konzern-Abschluss der Vossloh Aktiengesellschaft gemäß den Regelungen des IFRS 5. Die Ermittlung und Zuordnung der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge aus den nicht fortgeführten Aktivitäten erfolgt auf Basis des Vertrags vom 26. August 2019 und der vorliegenden Angebote. Im Rahmen der Bewertung nach IFRS 5 hat der Vorstand für die zum Jahresende noch ausgewiesenen Vermögenswerte einen Wertminderungsbedarf in Höhe von Mio. EUR 83,0 ermittelt, der in Höhe von Mio. EUR 33,4 im fortgeführten Ergebnis und in Höhe von Mio. EUR 49,6 im Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten erfasst ist. Aufgrund der erheblichen Bedeutung der mit Ermessen behafteten Bewertungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs und der zum Verkauf vorgesehenen Veräußerungsgruppe für die Vermögens- und Finanzlage des Konzerns sowie der im Geschäftsjahr realisierten Ergebniseffekte hieraus für die Ertragslage waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich und zu den zum Verkauf vorgesehenen Veräußerungsgruppen sowie zu den Ergebnissen aus nicht fortgeführten Aktivitäten sind im Kapitel "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" in Abschnitt 7 des Konzernanhangs enthalten. b. Wir haben beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Klassifizierung als zur Veräußerung vorgesehene Aktivität für das Geschäftsfeld Locomotives zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 weiterhin vorgelegen haben sowie ob die Einstufung der weiteren Gesellschaften als zur Veräußerung vorgesehene Abgangsgruppen sachgerecht ist. Dazu haben wir Befragungen des Vorstands durchgeführt sowie Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle durchgesehen. Unsere Prüfungshandlungen umfassten darüber hinaus unter anderem die Einsichtnahme und Würdigung des Verkaufsvertrags bzw. der vorliegenden Angebote. Darauf basierend haben wir die Berechnung der Wertminderungen beurteilt. Zudem haben wir geprüft, ob nur solche Vermögenswerte und Schulden nach IFRS 5 separat ausgewiesen worden sind, die Gegenstand des Verkaufsvertrags bzw. der Angebote sind. Ebenso haben wir die Ermittlung derjenigen Aufwendungen und Erträge nachvollzogen, die den nicht fortgeführten Aktivitäten zugeordnet sind und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung und im Konzernanhang ausgewiesen werden. Im Rahmen unserer Prüfung der Bewertung nach IFRS 5 zum Bilanzstichtag haben wir gewürdigt, ob die Einschätzungen des Vorstands sachgerecht und angemessen sind. Hierzu haben wir unter anderem Befragungen des Vorstands sowie der an der Veräußerung beteiligten Fachabteilungen der Vossloh Aktiengesellschaft durchgeführt und die erhaltenen Informationen, wie Kaufvertrag, Angebote und Vorstandsprotokolle, kritisch gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die Ermittlung des sich ergebenden Wertminderungsaufwandes sowie dessen Allokation auf die langfristigen Vermögenswerte rechnerisch nachvollzogen. Weiterhin haben wir beurteilt, ob die zugehörigen Angaben im Konzernanhang vollständig und sachgerecht sind. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefassten Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rene Kadlubowski.
Düsseldorf, den 28. Februar 2020 Deloitte GmbH Andre Bedenbecker, Wirtschaftsprüfer Rene Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019scroll
BilanzAktiva scroll
Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage zum Anhang)scroll
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AnhangAllgemeine AngabenDie Vossloh Aktiengesellschaft, Vosslohstraße 4, 58791 Werdohl, eingetragen unter der Registernummer HR B 5292 am Amtsgericht Iserlohn, ist gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Vossloh AG für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt, sofern es keine weiteren Erläuterungen gibt. Die Bilanzierung und Bewertung richten sich nach folgenden Grundsätzen: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - soweit abnutzbar abzüglich planmäßiger Abschreibung nach der degressiven oder linearen Methode - bewertet. Seit dem Geschäftsjahr 2001 werden zugegangene abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens ausschließlich vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der beizulegende Wert dauerhaft unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von einem bis fünf Jahren abgeschrieben, bei den Gebäuden betrug die Nutzungsdauer bis zum Abgang fünf bis fünfzig Jahre und ein bis zwanzig Jahre bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für alle eigenständig nutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein jahresbezogener Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Alle eigenständig nutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten bis 250 € liegen, werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur Ermittlung der beizulegenden Wertes der Beteiligungen wird, soweit keine aktuellen Marktpreise vorliegen, ein Bewertungsverfahren in Anlehnung an IDW RS HFA 10 "Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses" in Verbindung mit IDW S 1 i.d.F. 2008 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" des Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, in ihrer zum Bilanzstichtag gültigen Fassung angewendet. Hierbei werden zukünftige Free Cashflows, abgeleitet aus der jeweiligen aktuellen Planung mit einem Zeithorizont von drei Jahren, ermittelt und mit dem gewogenen Kapitalkostensatz diskontiert. Der risikolose Basiszins beträgt 0,338 %. Die Marktprämie beträgt 7,00 %. Unter Berücksichtigung von länderspezifischen Risikofaktoren sowie Wachstumsfaktoren wird der so ermittelte Barwert mit dem Nettobuchwert verglichen. Liegt eine dauerhafte Wertminderung vor, wird auf den beizulegenden Wert außerplanmäßig abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden zum Nennwert beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder zum niedrigen beizulegenden Wert bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Einbuchungstag oder dem ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet und bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag, sofern keine Absicherung besteht. Sind die Forderungen und Verbindlichkeiten kursgesichert, wird der Sicherungskurs angewendet. Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in den Bilanzpositionen "Pensionsrückstellungen" und "Sonstige Rückstellungen" sowie den latenten Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge ergibt sich bei einem Steuersatz von 31,87 % ein aktivischer Überhang bei den latenten Steuern. Die Vossloh AG übt das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Ansatz aktiver latenter Steuern nicht aus. Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen wurden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Dabei wurden die "Richttafeln 2018 G" (RT2018G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Als Rechnungszins wurde der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank zum 31. Dezember 2019 veröffentlichter Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 2,71 % herangezogen, wobei der laufzeitkongruente durchschnittliche Marktzinssatz auf Basis der letzten zehn Geschäftsjahre wie im Vorjahr ermittelt wird. Als weitere Berechnungsgrundlagen wurden eine Lohn- und Gehaltssteigerung in Höhe von 3,00 %, eine erwartete Steigerung der Pensionszahlungen in Höhe von 1,80 % sowie eine durchschnittliche Fluktuationsrate in Höhe von 6,00 % zugrunde gelegt. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (sogenanntes Deckungsvermögen), sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet und werden mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Dadurch reduzierten sich die Rückstellungen für Pensionen um 10,3 Mio.€ (Vorjahr: 10,5 Mio.€). Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtung saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen. Für weitere Risiken oder Verpflichtungen im Personalbereich, beispielsweise Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach den Grundsätzen kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst, soweit die Rückstellungen nicht den Altersvorsorgeverpflichtungen zuzurechnen sind. Bezüglich der Jubiläumsrückstellungen wird von einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ausgegangen. Bei der Rückstellung für Altersteilzeit wird ein laufzeitadäquater Zinssatz verwendet. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die derivativen Finanzgeschäfte werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst. In dem Umfang, in dem die durch die jeweilige Bewertungseinheit gebildete Sicherungsbeziehung effektiv ist, werden die sich ausgleichenden Wertänderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft nicht erfasst. Das Ergebnis aus den zur Währungssicherung abgeschlossenen Devisenkontrakten wird in diesen Fällen erst bei Fälligkeit ausgewiesen. In dem Umfang, in dem eine Sicherung ineffektiv ist, werden insgesamt verbleibende Verluste sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein insgesamt verbleibender Gewinn bleibt dagegen unberücksichtigt. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel auf Seite 72 zu entnehmen. Die Zugänge der Anteile an verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Kapitalerhöhungen an der Vossloh International GmbH (53,4 Mio.€), der Vossloh Fastening Systems GmbH (20,0 Mio.€) und der Vossloh Locomotives GmbH (30,0 Mio.€). Der Beteiligungsbuchwert der Vossloh Locomotives GmbH wurde in Höhe von 26,3 Mio.€ (Vorjahr: 23,3 Mio.€) außerplanmäßig abgeschrieben. Der Beteiligungsbuchwert an der Vossloh Fastening Systems GmbH in Höhe von 270,1 Mio.€ liegt um 6,9 Mio.€ über seinem Beizulegendem Zeitwert in Höhe von 263,2 Mio.€. Erwartete Rentabilitätserhöhung aufgrund der Investitionsmaßnahmen am Produktionsstandort Werdohl sorgen nach Ansicht des Vorstands dafür, dass die Wertminderung nicht dauernd ist und somit keine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB zu erfolgen hat. Aufstellung Anteilsbesitzscroll
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Für vollkonsolidierte Gesellschaften steht ein (k), für equity-konsolidierte ein
(e) und für nicht konsolidierte ein (n). Die Nichteinbeziehung in den Konsolidierungskreis
beruht grundsätzlich auf der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sowohl im aktuellen, als auch im Vorjahr im vollen Umfang innerhalb eines Jahres fällig. Sämtliche Forderungen bestehen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas Grundkapital der Vossloh AG beträgt 49.857.682,23 € (Vorjahr: 45.325.167,47 €) und ist in 17.564.180 (Vorjahr: 15.967.437) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Es sind ausschließlich Stammaktien ausgegeben. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,84 €/Stück am gezeichneten Kapital beteiligt. Im Berichtsjahr erfolgte eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals, die am 19. Juni abgeschlossen wurde. Hierbei wurden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens 1.596.743 neue Aktien zu einem Platzierungspreis von 30,70 € je Aktie ausgegeben. Vom Bruttoemissionserlös von rund 49,0 Mio.€ wurden 0,7 Mio.€ Transaktionskosten aufwandswirksam erfasst. Die Kapitalerhöhung erfolgte in Ergänzung des bereits im April 2019 beschlossenen Maßnahmenprogramms, um die erzielten Nettoerlöse zur Verbesserung der finanziellen Flexibilität der Gesellschaft für zukünftiges Wachstum sowie zur weiteren Reduzierung der konsolidierten Nettofinanzverbindlichkeiten zu verwenden. Genehmigtes KapitalIn der Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 wurde ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von 22.662.582,32 € beschlossen. Nach der teilweisen Verwendung im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 18.130.067,56 €. Diese Ermächtigung ist befristet bis zum 23. Mai 2022. Bedingtes KapitalDie Gesellschaft verfügt über kein bedingtes Kapital. RücklagenDie Kapitalrücklage in Höhe von 201.443.508,42 € (Vorjahr: 156.956.013,08 €) enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die Vossloh AG. Im Berichtsjahr wurden somit im Rahmen der Kapitalerhöhung 44.487.495,34 € in die Kapitalrücklage eingestellt. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen in Höhe von 270.671.697,46 € (Vorjahr: 270.671.697,46 €). RückstellungenIm Geschäftsjahr 2019 betrug der Erfüllungsbetrag für Pensionsrückstellungen 25.325 T€ (Vorjahr: 24.137 T€). Der mit diesen verrechnete beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens betrug 10.297 T€ (Vorjahr: 10.459 T€). Die Pensionsrückstellung wäre um 2.575 T€ (Vorjahr 2.909 T€) höher ausgefallen, wenn der laufzeitkongruente Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre und nicht der vergangenen zehn Geschäftsjahre zu Grunde gelegt worden wäre. In derselben Höhe liegt eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB vor. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung). Dieser Wert stimmt auch mit dem steuerlichen Aktivwert überein. Die fortgeführten Anschaffungskosten betragen 5.990 T€. Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB beträgt 4.307 T€ und resultiert vollständig aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem fortgeführten Anschaffungskosten des Deckungsvermögen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen in Höhe von 2.320 T€ (Vorjahr: 2.482 T€) mit Erträgen in Höhe von 376 T€ (Vorjahr: 371 T€) im Finanzergebnis verrechnet worden. Von den sonstigen Rückstellungen in Höhe von 10.351 T€ (Vorjahr: 12.393 T€ entfallen 5.053 T€ (Vorjahr: 3.202 T€ auf den Personalbereich und 4.180 T€ (Vorjahr: 6.801 T€) auf Vorsorgen aus Unternehmensverkäufen und den damit in Verbindung stehenden Beratungsaufwendungen. Verbindlichkeiten und HaftungsverhältnisseDie in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 347.999 T€ (Vorjahr: 331.219 T€) sind mit 10.600 T€ (Vorjahr: 81.219 T€) innerhalb eines Jahres fällig und mit 337.399 T€ (Vorjahr: 135.000 T€) innerhalb von einem bis fünf Jahren fällig. Alle anderen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Juli 2017 hatte die Vossloh AG Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von vier Jahren im Volumen von 135 Mio.€ und sieben Jahren im Volumen von 115 Mio.€ begeben. Die vereinbarte Verzinsung ist hierbei bei den vierjährigen Laufzeiten für einen Betrag von 85 Mio.€ mit 0,988 % fixiert und für einen Betrag von 50 Mio.€ variabel mit einer Marge von 85 Basispunkten über Euribor. Für die siebenjährigen Laufzeiten gilt bei einem Teilbetrag von 90 Mio.€ eine feste Verzinsung von 1,763 %, beim Restbetrag von 25 Mio.€ gelten 120 Basispunkte über Euribor. Für die Referenzgröße gilt jeweils ein Floor von 0,0 %. Ende November 2017 hatte die Vossloh AG einen neuen Konsortialkredit über 150 Mio.€ mit acht Banken abgeschlossen und damit den seit dem Jahr 2015 bestehenden und bis April 2018 terminierten Konsortialkredit vollständig abgelöst. Nach Ausübung der beiden Verlängerungsoptionen im November 2018 und 2019 um jeweils ein Jahr, hat der Finanzierungsvertrag nun eine Laufzeit bis November 2024. Das Kreditvolumen wurde im April 2019 um 80 Mio.€ auf 230 Mio.€ erhöht und kann während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um weitere bis zu 70 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvieren-den Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Hier wurde die Einhaltung eines Covenants in Form der Relation Nettofinanzschuld zu EBITDA vereinbart. Eine Verletzung des maximal vereinbarten Schwellenwerts dieser Kennzahl führt zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit durch die kreditgebenden Banken. Gleichzeitig bestimmt die jeweilige Höhe der Kennzahl die Verzinsung (Basispunkte über Euribor). Sie lag aktuell bei 1,8 %. Zum Bilanzstichtag war die Kreditlinie in Höhe von 87,4 Mio.€ durch Barkredite sowie in Höhe von 14,9 Mio.€ durch Avale und Ausnutzung von an Tochtergesellschaften abgezweigten Linien in Anspruch genommen (Vorjahr: 56,2 Mio.€). Der Covenant wird halbjährlich auf Einhaltung geprüft. Aufgrund einer Vertragsanpassung wurde die Überprüfung zum Halbjahr ausgesetzt, zum Jahresende war die Einhaltung gegeben. Mit der Bayerische Landesbank besteht weiterhin eine Grundsatzvereinbarung über im Einzelnen nicht zugesicherte kurzfristige Kredite. Zum 31. Dezember 2019 waren unter dieser Vereinbarung 10,6 Mio.€ in Anspruch genommen (Vorjahr: 25,0 Mio.€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, setzen sich sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr vollständig aus sonstigen Verbindlichkeiten zusammen. Die Haftung aus Bürgschaftsverhältnissen beträgt 280.884 T€ (Vorjahr: 261.052 T€) und entfällt in Höhe von 271.896 T€ (Vorjahr: 252.064 T€) auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die Summe der Höchstbetragsbürgschaften beläuft sich auf 331.115 T€ (Vorjahr: 299.185 T€). In 36 Fällen ist die Bürgschaftssumme unbegrenzt. Da die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich von den verbundenen und assoziierten Unternehmen erfüllt werden können, waren keine Verbindlichkeiten zu passivieren. Des Weiteren bestehen ausschließlich gegenüber Fremden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 177 T€ (Vorjahr: 456 T€). Von diesen sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind 98 T€ (Vorjahr: 204 T€) innerhalb eines Jahres und 79 T€ (Vorjahr: 252 T€) im Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren fällig. Gründe für eine überwiegend wahrscheinliche Inanspruchnahme aus dem Haftungsobligo sind nicht ersichtlich. Wir schließen dies insbesondere aus der fehlenden Inanspruchnahme bei den langjährig bestehenden Obligos. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse am Abschlussstichtag und der bis zur Aufstellung gewonnenen Erkenntnisse ergeben sich keine weiteren Hinweise auf eine Inanspruchnahme. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse im Jahr 2019 betrafen mit 5.262 T€ (Vorjahr: 4.794 T€) - davon an verbundene Unternehmen 5.256 T€ (Vorjahr: 4.811 T€) - im Wesentlichen Dienstleistungsumlagen. Die Umsatzerlöse sind bis auf folgende Ausnahmen vollständig in Deutschland angefallen: Umsatzerlöse in Frankreich in Höhe von 1.622 T€ (Vorjahr: 1.514 T€), in USA in Höhe von 251 T€ (Vorjahr: 193 T€) sowie in China in Höhe von 173 T€ (Vorjahr: 124 T€). Die Funktionskosten sind in Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sowie allgemeine Verwaltungskosten unterteilt. Die Herstellungskosten umfassen im Wesentlichen interne und externe Aufwendungen für die Erbringung von Managementdienstleistungen. Der Personalaufwand der Vossloh AG ist unter den allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Die Personalaufwendungen betrugen im Berichtsjahr 13.398 T€ (Vorjahr: 10.508 T€). Sie entfielen mit 12.280 T€ (Vorjahr: 8.706 T€) auf Löhne und Gehälter sowie mit 1.119 T€ (Vorjahr: 1.802 T€) auf soziale Abgaben und auf Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Die Aufwendungen für Altersversorgung betrugen 342 T€ (Vorjahr: 1.039 T€). Daneben beinhalten die Verwaltungskosten Kosten für Rechts- und Unternehmensberatung. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 4.962 T€ (Vorjahr: 12.158 T€) , neben periodenfremden Erträgen aus Rückstellungsauflösungen in Höhe von 3.174 T€ (Vorjahr: 11.393 T€) sind Ertäge aus Kursgewinnen in Höhe von 1.787 T€ (Vorjahr: 720 T€) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten im Wesentlichen Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 7.146 T€ (Vorjahr 4.782 T€). Das Finanzergebnis von -42.910 T€ (Vorjahr: 7.044 T€) beinhaltet die Gewinnausschüttungen von der Vossloh France SAS, Rueil-Malmaison/Frankreich in Höhe von 15.000 T€ (Vorjahr 15.000 T€), sowie die Aufwendungen aus Verlustübernahme von der Vossloh Rail Services GmbH und der Vossloh Locomotives GmbH von zusammen 60.530 T€ (Vorjahr: 17.597 T€). Der Zinsanteil für die Veränderung der Pensionsrückstellung in Höhe von 1.944 T€ (Vorjahr: 2.111 T€) wurde unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" erfasst. Sonstige AngabenDie Vossloh AG beschäftigte durchschnittlich 63 Angestellte (Vorjahr: 62), davon sind 54 in Vollzeit und 9 in Teilzeit beschäftigt. Im Berichtsjahr wurde das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm aufgrund des Maßnahmenprogramms ausgesetzt. Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2018, erhielten die im Inland beschäftigten Mitarbeiter der Vossloh-Gruppe die Möglichkeit, wahlweise zwei Aktien der Vossloh AG unentgeltlich zu beziehen oder acht Aktien zu einem Vorzugspreis in Höhe von 50 % des Ausgabekurses von 40,10 € pro Aktie - ermittelt anhand des Börsenkurses zum Zeitpunkt der Übertragung - zu erwerben. Aus der Inanspruchnahme dieses Programms wurden Mitarbeitern der Vossloh AG im Vorjahr insgesamt Aktien 148 unentgeltlich gewährt. Der Aufwand aus der Gewährung der Aktien betrug 7 T€. Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne Versorgungsaufwand) für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von insgesamt 1.460 T€ (Vorjahr: 2.529 T€) teilen sich in 563 T€ (Vorjahr: 1.450 T€) für fixe sowie 872 T€ (Vorjahr: 1.028 T€) für variable Bestandteile und 25 T€ (Vorjahr: 51 T€) für Nebenleistungen auf. Ehemalige Vorstandsmitglieder erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 3.683 T€ (Vorjahr: 1.173 T€). Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung und deren Angehörige beliefen sich auf 22.810 T€. In Höhe von 10.297 T€ bestehen Rückdeckungsversicherungen, die den Begünstigten einzeln verpfändet sind. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 429 T€ für das Berichtsjahr entfielen ausschließlich auf fixe Bezüge. Zu den weiteren Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB verweisen wir auf die Angaben im Vergütungsbericht als Bestandteil des Zusammengefassten Lageberichts. Die Vossloh AG ist im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit insbesondere Risiken aus Wechselkurs- und Zinssatzänderungen ausgesetzt, die durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert werden. Die konzernweite Steuerung und Begrenzung der Wechselkurs- und Zinsrisiken erfolgt durch das Treasury-Management der Vossloh AG. Zur Sicherung von Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft der Tochterunternehmen sowie zur Sicherung von an Tochterunternehmen vergebenen Fremdwährungsdarlehen werden Devisentermingeschäfte mit Banken abgeschlossen. Alle gesicherten Grundgeschäfte werden initial und in der Folgebewertung zum in der Ausreichung gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet. Die Differenz zwischen Kassakurs am Tag der Ausgabe und dem gesicherten Terminkurs, multipliziert mit dem Nominalvolumen der Forderung, wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Dies entspricht in Summe einer ratierlichen Zu- bzw. Abschreibung des Eurobuchwerts der Fremdwährungsforderung vom Devisenkassakurs bei Ausreichung bis zum gesicherten Terminkurs. Hierbei werden sich ausgleichende Wertänderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäften, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, nicht bilanziert (Einfrierungsmethode). Die Nominalvolumina und Marktwerte der eingesetzten Sicherungsgeschäfte sind nachfolgend aufgeführt: Derivate Finanzinstrumentescroll
Die Bewertung der Derivate beziehungsweise die Ermittlung der Marktwerte erfolgt in Abhängigkeit von der Instrumentenart. Die Devisentermingeschäfte betreffen in Höhe von 179,6 Mio.€ die Absicherung von bilanzierten Forderungen und in Höhe von 0,7 Mio.€ die Absicherung von bilanzierten Verbindlichkeiten. Die Marktwerte von Zinssicherungen beruhen auf Bankbewertungen. Die Marktwerte der Devisentermingeschäfte errechnen sich auf der Basis des am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs unter Berücksichtigung der Terminauf- und -abschläge für die jeweilige Restlaufzeit des Kontraktes im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs und wurden auf der Basis "Sicherungskurs zum Stichtagswert" selbst ermittelt. Bewertungseinheiten zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos und des ZinsänderungsrisikosDerivative Finanzinstrumente werden abgeschlossen, um Zahlungsstromrisiken abzusichern und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Somit gleichen sich die Zahlungsströme daraus aus. Die Devisentermingeschäfte haben überwiegend Laufzeiten von bis zu einem Jahr, maximal aber rund 1,5 Jahre. Ist die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich, werden für negative Marktwerte Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter den sonstigen Rückstellungen gebildet; Erträge aus Marktwerten welche die Anschaffungskosten übersteigen, werden nicht angesetzt. 2019 wurden alle derivativen Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente mit den zugrundeliegenden Grundgeschäften zusammengefasst. Dabei handelt es sich ausschließlich um Microhedges, deren prospektive Effektivität anhand der Laufzeit- und Volumenkongruenz (Critical Term Match) beurteilt wird und vollständig effektiv sind. Die Fremdwährungssicherung der Vossloh AG erreicht aufgrund der Übereinstimmung der designierten wertkritischen Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft eine vollständige Absicherung. Grundgeschäfte sind fest kontrahierte Bestellungen oder Lieferungen mit festen Lieferzeitpunkten sowie Fremdwährungsdarlehen. Der kontrahierte Zahlungsstrom wird durch Devisenterminkäufe oder -verkäufe gesichert. Dabei werden auch Fremdwährungspositionen bei Tochterunternehmen für deren Rechnung gesichert. Zum 31. Dezember 2019 waren Fremdwährungspositionen in den Währungen Australische Dollar (AUD), US-Dollar (USD) und Britische Pfund (GBP) gesichert. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen/PersonenSoweit Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt wurden, wurden die Verträge unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs zu marktüblichen Konditionen geschlossen. Entsprechenserklärung nach § 161 AktGIm November 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website des Konzerns unter der URL https://www.vossloh.com/de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung/ dauerhaft zugänglich gemacht. Mitteilungen nach dem WertpapierhandelsgesetzDas deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte berührt, zu einer Mitteilung. Folgende Stimmrechtsmitteilungen wurden der Vossloh AG gemäß § 33 WpHG zugesandt, soweit sie für das Geschäftsjahr 2019 relevant sind. Folgende Stimmrechtsmitteilungen des Hauptgesellschafters, Herr Heinz Hermann Thiele, Deutschland, wurden der Vossloh AG zugesandt. scroll
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Die Stimmrechte der KB Holding GmbH, Grünwald, Deutschland, sind der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Stimmrechte der KB Holding GmbH und der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH sind der Stella Vermögensverwaltungs GmbH gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die Stimmrechte der KB Holding GmbH, der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH und der Stella Vermögensverwaltungs GmbH sind Herrn Heinz Hermann Thiele als von ihm kontrollierte Unternehmen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Mit Schreiben vom 24. Juni 2019 teilte uns die TIP Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH im Zusammenhang mit der Schwellenüberschreitung vom 24. Juni 2019 gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit: "I. Ziele des Erwerbs 1. Der Meldepflichtige strebt mit der Investition ein langfristiges strategisches Engagement bei der Vossloh Aktiengesellschaft an. 2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte an der Vossloh Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. 3. Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und/ oder Aufsichtsorganen der Gesellschaft an. 4. Der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an. II. Es wurden ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet." Über die Stimmrechtsmitteilungen des Hauptgesellschafters Herr Heinz Hermann Thiele hinaus, wurden uns folgende Stimmrechtsmitteilungen übermittelt. scroll
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Honorare des AbschlussprüfersDie im Geschäftsjahr 2019 von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, in Anspruch genommenen Dienstleistungen umfassten ausschließlich Leistungen für die Abschlussprüfung. Auf die Angabe des berechneten Gesamthonorars der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr wird unter Verweis auf die Konzernklausel verzichtet. Vorstand der Vossloh AGOliver Schuster, geboren 1964, Kierspe Vorsitzender des Vorstands (seit 1.10.2019) Erstbestellung: 1.3.2014, bestellt bis: 28.2.2025 Externe Mandate:
Andreas Busemann, geboren 1966, Frankfurt/Main Vorsitzender des Vorstands (bis 30.9.2019) Erstbestellung: 1.4.2017, bestellt bis: 30.9.2019 Dr.-Ing. Karl Martin Runge, geboren 1964, Kassel Erstbestellung: 1.10.2019, bestellt bis: 30.9.2022 Konzernmandate:
Volker Schenk, geboren 1964, Düsseldorf Erstbestellung: 1.5.2014, bestellt bis: 30.9.2019 Externe Mandate:
Aufsichtsrat der Vossloh AGProf. Dr. Rüdiger Grube 24 , Vorsitzender, Hamburg, selbstständiger Unternehmensberater und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 5.2.2020)
Ulrich M. Harnacke 2,34 , ehemaliger Vorsitzender, Mönchengladbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 20.5.2015)
Dr.-Ing. Volker Kefer 24 , ehemaliger Vorsitzender, Erlangen, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG (Mitglied des Aufsichtsrats vom 24.5.2017 bis zum 4.3.2019) Dr. Sigrid Evelyn Nikutta 24 , stellvertretende Vorsitzende, Berlin, Mitglied des Vorstands der Deutsche Bahn AG und Vorsitzende des Vorstands der DB Cargo AG (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 22.5.2019)
Prof. Dr. Anne-Christine d'Arcy 34 , Wien (Österreich), Universitätsprofessorin für Corporate Governance und Management Control (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 9.5.2018) Dr. Bernhard Düttmann 3,4 , Meerbusch, selbstständiger Unternehmensberater und interimistischer Vorsitzender des Vorstands der CECONOMY AG (Mitglied des Aufsichtsrats vom 9.5.2018 bis zum 31.12.2019)
Andreas Kretschmann 1 , Neuenrade, Sozialversicherungsfachangestellter (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 30.8.2017) Michael Ulrich 123 , Kiel, Maschinenschlosser (Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 20.4.2007) scroll
Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Jahresfehlbetrag von 63.513.786,27 € aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von 94.684.926,77 € sowie von Entnahmen aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 50.000.000,00 € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 81.171.140,50 €. Der Vorstand und Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 49.857.682,23 € eine Dividende von 1,00 € je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 63.606.960,50 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf 17.564.180,00 €. Gewinnverwendungsvorschlagscroll
Werdohl, 28. Februar 2020 Vossloh AG Der Vorstand Oliver Schuster Dr.-Ing. Karl Martin Runge Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Werdohl, 28. Februar 2020 Vossloh AG Der Vorstand Oliver Schuster Dr.-Ing. Karl Martin Runge Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vossloh Aktiengesellschaft, WerdohlVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Geschäftsbericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB, die Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist, und die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a. Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss) b. Prüferisches Vorgehen Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmena. Im Jahresabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft werden zum 31. Dezember 2019 Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 474,0 ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 49,7 %. Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben somit einen wesentlichen Einfluss auf das Bild der Vermögenslage der Gesellschaft. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Der Vorstand prüft die Werthaltigkeit der im Jahresabschluss bilanzierten Anteilsbuchwerte auf Basis einer vereinfachten Ertragswertberechnung. Die im Bewertungsmodell verwendeten Zahlungsmittelströme beruhen dabei auf unternehmensindividuellen Cashflow-Planungen der gesetzlichen Vertreter der Unternehmen, die mit dem Vorstand der Vossloh Aktiengesellschaft abgestimmt wurden, für die auf den Stichtag folgenden drei Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der beizulegende Wert wird durch Diskontierung der Plan-Cashflows mittels der gewichteten Kapitalkosten ermittelt. Der sich aus dieser Berechnung unter Abzug der Nettoverschuldung ergebende Ertragswert wird unter Berücksichtigung der Beteiligungsquote mit dem Buchwert der Anteile zum Bilanzstichtag verglichen. Ist der Ertragswert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauerhafter Natur ist. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der Anteile vorgenommen. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von Mio. EUR 26,3 auf die Anteile an der Vossloh Locomotives GmbH, Kiel, vorgenommen. Die Anteile an dieser Gesellschaft wurden mit Vertrag vom 26. August 2019 verkauft, der Buchwert zum 31. Dezember 2019 entspricht dem erwarteten Verkaufserlös. Der Vollzug der Transaktion steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Freigabe durch die zuständigen Behörden in Europa und China. Die bei der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen getroffenen Annahmen sind in hohem Maße von der Einschätzung und Beurteilung des Vorstands abhängig und unterliegen daher erheblichen Schätzunsicherheiten. Dies gilt insbesondere für die sachgerechte Abschätzung der künftigen Zahlungsmittelströme und Wachstumsraten, die sachgerechte Ermittlung risikoäquivalenter gewichteter Kapitalkostensätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung. Bereits geringfügige Veränderungen des angewendeten Diskontierungszinssatzes können erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Ertragswerts haben. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Kapiteln "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs enthalten. b. Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten unter anderem das methodische Vorgehen der durch den Vorstand durchgeführten Bewertung nachvollzogen und beurteilt, ob das Bewertungsmodell die konzeptionellen Anforderungen der relevanten Bewertungsstandards zutreffend abbildet, sowie die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Darüber hinaus haben wir beurteilt, ob die den Bewertungen zugrunde liegenden Cashflow-Planungen auf sachgerechten und vertretbaren Annahmen beruhen und mit der für 2020 vom Aufsichtsrat genehmigten und für 2021 und 2022 billigend zur Kenntnis genommenen Konzernplanung in Einklang stehen. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Bewertung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen gestützt sowie durch Befragung des Vorstands von den wesentlichen Annahmen der Planung überzeugt. Darüber hinaus haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der gewichteten Kapitalkosten geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Bei der Prüfung der Bewertung der Anteile an der Vossloh Locomotives GmbH, Kiel, haben wir den Verkaufsvertrag eingesehen und gewürdigt, ob der Buchwert dem erwarteten Verkaufserlös entspricht. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rene Kadlubowski.
Düsseldorf, den 28. Februar 2020 Deloitte GmbH Andre Bedenbecker, Wirtschaftsprüfer Rene Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer |
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