Vossloh Aktiengesellschaft

Werdohl

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

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Konzern-Kennzahlen 2021 2020
Auftragseingang Mio.€ 947,6 915,5
Auftragsbestand Mio.€ 611,4 594,5
Aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatz Mio.€ 942,8 869,7
Core Components Mio.€ 429,1 375,3
Customized Modules Mio.€ 418,7 401,8
Lifecycle Solutions Mio.€ 115,5 103,8
EBITDA Mio.€ 124,2 123,1
EBITDA-Marge % 13,2 14,2
EBIT Mio.€ 72,3 73,1
EBIT-Marge % 7,7 8,4
Zinsergebnis Mio.€ -7,5 -14,4
EBT Mio.€ 64,8 58,7
Konzernergebnis Mio.€ 35,9 20,8
Ergebnis je Aktie 1,31 0,98
Return on Capital Employed 1,3 % 8,1 8,4
Wertbeitrag 1,3 Mio.€ 9,5 12,5
Aus der Bilanz
Anlagevermögen 2,3 Mio.€ 726,0 694,1
Investitionen Mio.€ 51,3 68,7
Abschreibungen Mio.€ 51,9 50,0
Working Capital (Stichtag) Mio.€ 175,6 155,3
Capital Employed (Stichtag) 3 Mio.€ 901,6 849,4
Eigenkapital 3 Mio.€ 587,9 412,4
Anteile anderer Gesellschafter Mio.€ 28,6 15,9
Anteile Hybridkapitalgeber Mio.€ 148,3 -
Nettofinanzschuld Mio.€ 174,0 307,4
Nettofinanzschuld (inklusive Leasingverbindlichkeiten) Mio.€ 215,6 351,3
Bilanzsumme 3 Mio.€ 1.289,4 1.214,4
Eigenkapitalquote 3 % 45,6 34,0
Aus der Kapitalflussrechnung
Bruttocashflow Mio.€ 125,1 112,9
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit Mio.€ 81,3 56,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit Mio.€ -57,9 -3,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Mio.€ -30,8 -67,4
Free Cashflow Mio.€ 30,6 4,0
Mitarbeitende
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Anzahl 3.612 3.482
Core Components Anzahl 879 938
Customized Modules Anzahl 2.150 1.987
Lifecycle Solutions Anzahl 520 498
Vossloh AG Anzahl 63 59
Personalaufwand Mio.€ 211,8 205,1
Aktie
Börsenkurs am 31.12. 45,15 41,35
Börsenkapitalisierung am 31.12. Mio.€ 793,0 726,3

1 Bei einem durchschnittlichen Capital Employed
2 Anlagevermögen = Immaterielle Vermögenswerte zzgl. Sachanlagen zzgl. als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien zzgl. Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen zzgl. übrige langfristige Finanzinstrumente
3 Vergleichsinformationen gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf Seite 133.

"Wir leben unser Leitmotiv ,enabling green mobility' und tragen mit unserer Expertise zu einer nachhaltigeren Zukunft bei."

 

Oliver Schuster

Vorsitzender des Vorstands

Vorwort des Vorstandsvorsitzenden

Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

sehr geehrte Damen und Herren,

das abgelaufene Geschäftsjahr war für Vossloh, vielleicht mehr als jedes andere, ein ambivalentes Jahr. Selten zuvor trafen widrige Rahmenbedingungen und schlechte Nachrichten auf der einen und positive Entwicklungen auf der anderen Seite derart komprimiert aufeinander. Nach den schmerzhaften Einschnitten in allen Lebensbereichen im Zuge der Pandemie im Jahr 2020, sowohl in privater als auch in wirtschaftlicher Hinsicht, lag viel Hoffnung auf 2021. Die Realität hat uns bekanntermaßen ein gutes Stück weit eines Besseren belehrt. Die Herausforderungen rund um Covid-19 sind geblieben und haben sich durch die Störung von Lieferketten und steigende Materialpreise in einigen Bereichen der Wirtschaft sogar verstärkt.

2021 war auch das Jahr, in dem uns Heinz Hermann Thiele, ein hoch geschätzter Mensch und wichtiger Förderer von Vossloh, viel zu früh verlassen hat. Sein Tod im vergangenen Jahr traf uns unerwartet und hat uns tief erschüttert. Sein ganz persönlicher Beitrag zur Stabilisierung und Neuausrichtung unseres Unternehmens kann nicht genug gewürdigt werden. Heinz Hermann Thiele hinterlässt neben einer nicht zu schließenden Lücke jedoch auch eine Vision. Die Vision eines nachhaltig und profitabel wachsenden Vossloh Konzerns, der mit seiner einzigartigen Expertise rund um den Fahrweg Schiene die weltweite Nummer eins in diesem Bereich werden will. Diese Vision ist unser Ansporn und dieser Vision fühlen wir uns als Vorstand weiter verpflichtet.

Mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung sind wir diesem Ziel im Berichtsjahr einen großen Schritt nähergekommen. Gemeinsam mit unseren rund 3.600 Mitarbeitenden ist es uns im Geschäftsjahr 2021 gelungen, den eingeschlagenen Kurs hin zu nachhaltigem und profitablem Wachstum ungeachtet zahlreicher Widerstände konsequent fortzusetzen. Die Umsatzerlöse stiegen auf 942,8 Mio.€, ein Plus von 8,4 % gegenüber dem Vorjahr. Das operative EBIT erhöhte sich von 57,5 Mio.€ auf 72,3 Mio.€, die operative EBIT-Marge stieg um 1,1 Prozentpunkte auf jetzt 7,7 %. Vor dem Hintergrund erheblicher Ergebnisbelastungen infolge drastisch gestiegener Material-, Logistik- und Energiepreise eine äußerst positive Entwicklung.

Auch mit der Auftragslage sind wir überaus zufrieden. Der Auftragseingang übertraf den Vorjahreswert um 3,5 %, der Auftragsbestand zum Jahresende lag um 2,8 % über dem Wert von 2020. In vielen Ländern sehen wir erste Anzeichen einer Nachfragebelebung nach unseren Produkten und Dienstleistungen, die in Summe die pandemiebedingten, temporären Nachfragerückgänge in einigen Ländern überkompensieren. Die Book-to-Bill-Ratio lag 2021 bei 1,01. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich in dieser Kennzahl einige wichtige Vertriebserfolge nicht widerspiegeln. So sind beispielsweise die von uns im Jahresverlauf 2021 gewonnenen und bekannt gegebenen Rahmenverträge mit einem Gesamtvolumen von deutlich über 200 Mio.€ nur zu einem geringen Teil im Auftragseingang enthalten, da erst die hieraus erfolgenden Abrufe als Auftragseingang ausgewiesen werden. Dazu zählen etwa Rahmenverträge für die Lieferung von Weichenkomponenten und -systemen für die staatlichen Bahnbetreiber in Australien (ARTC), den Niederlanden (ProRail), Norwegen (Bane NOR) sowie für die Brüsseler Verkehrsbetriebe (STIB) oder auch für die Lieferung von Betonschwellen an Queensland Rail in Australien.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin sehr zuversichtlich, dass sich die gute Auftragslage im laufenden Geschäftsjahr fortsetzen wird. Das liegt auch daran, dass wir bereits Anfang Februar 2022 einen der größten Aufträge unserer Unternehmensgeschichte mit einem Volumen von 90 Mio.€ erhalten haben, wenngleich auch hier gilt, dass wir den Auftragseingang erst zeitverzögert bei Abruf einzelner Lose in unseren Büchern sehen werden. Über unsere australische Tochtergesellschaft Austrak werden wir in den nächsten Jahren insgesamt rund 1,3 Millionen Betonschwellen an die staatliche Bahngesellschaft ARTC liefern. Ebenfalls im Februar 2022 haben wir einen weiteren Großauftrag in China für Schienenbefestigungssysteme im Wert von knapp 40 Mio.€ gewonnen. Damit sind die für 2022 geplanten Umsatzerlöse im Segment Hochgeschwindigkeit in China durch gewonnene Aufträge auf Basis der aktuellen Lieferpläne bereits heute abgesichert. Zudem haben wir einen zukunftsweisenden Auftrag für drei Instandhaltungsmaschinen für die Metro Shenzhen in China erhalten, die erstmals vollständig emissionsfrei betrieben werden können. All diese Themen lassen uns zuversichtlich in die Zukunft schauen und sind eine gute Basis für unser organisches Wachstum in der Zukunft.

Unser Geschäftsmodell ist nicht nur nachhaltig, sondern profitiert auch von einem verstärkten politischen Willen zur Förderung des Verkehrsträgers Schiene. Das zeigt beispielsweise das Programm "Green Deal" der Europäischen Kommission, die 2021 zum europäischen Jahr der Schiene ausgerufen hatte. Wir sind überzeugt, und auch hier stehen wir mit unserer Meinung nicht alleine, dass eine Verlagerung des Verkehrs insbesondere von der Straße auf die Schiene die grundlegende Voraussetzung dafür ist, die Klimawende erfolgreich zu gestalten. Wir fühlen uns verpflichtet, dazu beizutragen und übernehmen hier in vielerlei Hinsicht Verantwortung.

Längst werden unsere Produktionsstätten in Deutschland ausschließlich mit grünem Strom versorgt, haben wir umfangreiche Maßnahmen zur CO 2 -Reduktion im Rahmen unserer Leistungserbringung getroffen und bereits hervorragende Ratingergebnisse von renommierten ESG-Agenturen erhalten. Im Jahr 2021 haben wir zudem eine konzernweite Nachhaltigkeitsrichtlinie eingeführt, die die Grundsätze und den organisatorischen Rahmen für alle Nachhaltigkeitsaktivitäten und -initiativen von Vossloh festlegt. Zudem ist für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig die EU-Taxonomieverordnung -ein normiertes Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten -anzuwenden. Im Ergebnis kommen wir für das Geschäftsjahr 2021 für die taxonomiefähigen Umsatzerlöse auf einen hervorragenden Wert von 100 %. Damit Umsätze von Vossloh auch als taxonomiekonform eingestuft werden, müssen sie gemäß der einschlägigen Anforderungen in Verbindung mit elektrifizierten Bahnstrecken stehen, was letztlich nachvollziehbar nicht in unserem Einflussbereich liegt. Bezogen auf die Umsatzerlöse 2021 liegt der auf dieser Basis ermittelte Wert bei starken 62 %. Unabhängig vom Kriterium der Elektrifizierung steht jedoch außer Zweifel, dass auch der Transport von Menschen und Gütern auf nicht elektrifizierten Bahnstrecken deutlich umweltschonender erfolgt als mit jedem anderen Verkehrsmittel.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir mit der "Fabrik der Zukunft" am Stammsitz unseres Unternehmens in Werdohl ein mehrjähriges Großprojekt zum Abschluss bringen. Alle Produktionshallen sind fertiggestellt und die automatisierte, verkettete Fertigung mit gleichzeitig deutlich gesteigerter Wertschöpfungstiefe ist erfolgreich angelaufen. Das Werk ist momentan vollständig ausgelastet und trägt entscheidend zur Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit bei. Unter anderem dadurch ist es uns beispielsweise gelungen, die Marktführerschaft für Schienenbefestigungssysteme in Deutschland zurückzuerobern.

Besonders freue ich mich mit meinen Vorstandskollegen auch über die wertvollen Impulse, die unsere Mitarbeitenden entwickeln und über das im Jahr 2021 konzernweit eingeführte Ideenmanagement "Fit4Future" einbringen. Seither haben uns über 700 Ideen von mehr als 500 Teilnehmenden erreicht. Diese Resonanz war überwältigend. Zwischenzeitlich konnten wir knapp 200 Vorschläge bereits umsetzen, zahlreiche werden folgen. Lassen Sie mich an dieser Stelle die Gelegenheit ergreifen, um mich bei all unseren Mitarbeitenden für ihr großes Engagement, Durchhaltevermögen und ihre Loyalität im vergangenen Jahr zu bedanken. Ohne ihren Einsatz wären wir noch längst nicht dort angekommen, wo Vossloh heute steht.

Wir wollen und werden weiter wachsen. Den finanziellen Spielraum für organisches und anorganisches Wachstum haben wir im Berichtszeitraum dadurch verbessert, dass wir Mitte Februar 2021 als eines der ersten Unternehmen in Deutschland eine an Nachhaltigkeitsratings gekoppelte Hybridanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von 150 Mio.€ platziert haben. Im Januar 2022 konnten wir zudem im Rahmen einer Refinanzierung ein Schuldscheindarlehen über ein Volumen von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren bei einer festen Verzinsung von 0,8 Prozent begeben. Diese sehr attraktiven Konditionen unterstreichen das Vertrauen, das der Kapitalmarkt unserem Unternehmen entgegenbringt.

Die höhere finanzielle Flexibilität haben wir zum Teil bereits wie avisiert für die Erweiterung unseres Angebotsportfolios, zur Stärkung der eigenen Position in bestimmten Wachstumsmärkten sowie für gezielte Innovationen genutzt. Mit der Akquisition des niederländischen Unternehmens ETS Spoor BV Ende Juli 2021 haben wir einen weiteren Schritt unternommen, um unsere Position im Markt für Bahninfrastruktur zu stärken. Das erworbene Unternehmen verfügt über ein breites, komplementäres Angebot an Produkten und Dienstleistungen und eine starke Marktposition im besonders innovativen niederländischen Markt, der bereits heute Vorreiter für zukunftsweisende Geschäftsmodelle ist.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Vossloh hat alles was es braucht, um nachhaltig erfolgreich zu sein. Wir schauen mit großer Zuversicht nach vorne. Mit Blick auf das Jahr 2022 rechnen wir bei Umsatzerlösen zwischen 925 Mio.€ und 1 Mrd.€ mit einer EBIT-Marge zwischen 7,5 % und 8,5 %. Damit gehen wir für das Jahr 2022 erneut von einem Anstieg des EBIT aus. Aufgrund der insgesamt sehr erfreulichen Geschäftsentwicklung und dem positiven Blick in die Zukunft werden Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG auf der kommenden Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende von 1,00 € je Aktie vorschlagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Transparenz schafft Vertrauen. Im Namen aller Vorstandsmitglieder danke ich Ihnen genau für dieses Vertrauen, das Sie uns im abgelaufenen Geschäftsjahr entgegengebracht haben. Gleichzeitig würden wir uns darüber freuen, wenn Sie uns auch künftig auf unserem eingeschlagenen Weg eines profitablen und nachhaltigen Wachstums begleiten. Gemeinsam können wir die ökonomisch und ökologisch sinnvolle grüne Mobilität auf dieser Welt ein entscheidendes Stück voranbringen.

 

Ihr

Oliver Schuster, Vorsitzender des Vorstands, Vossloh AG

Jahresübersicht 2021

1. Quartal

Vossloh erhält den bis dahin größten Auftrag in der Unternehmensgeschichte in Australien über die Lieferung von Weichensystemen mit einem Volumen von rund 50 Mio.€. Ausgerüstet wird das Projekt Inland Rail über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die 1.700 Kilometer lange Frachtstrecke verbindet die ostaustralischen Städte Melbourne und Brisbane; davon werden 600 Kilometer neu gebaut, der Rest wird modernisiert.

Vossloh schließt einen umfangreichen Rahmenvertrag über die Lieferung von Weichen in den Niederlanden. Die Rahmenvereinbarung mit ProRail BV, dem staatlichen Betreiber des rund 7.000 Kilometer langen Eisenbahnnetzes, umfasst inklusive Optionen einen Zeitraum bis 2028. ProRail hatte im Rahmen seiner Ausschreibung neben technischen und wirtschaftlichen Parametern vor allem auch das Thema Nachhaltigkeit in seine Entscheidung einbezogen.

Vossloh geht innovative Wege bei der Finanzierung und platziert als eines der ersten Unternehmen in Deutschland eine nachhaltigkeitsorientierte Hybridanleihe. Der Rückzahlungsbetrag ist an die Nachhaltigkeitsperformance von Vossloh gekoppelt, die über unabhängige Nachhaltigkeitsratings gemessen wird. Die größere finanzielle Flexibilität wird zur Erweiterung des aktuellen Angebotsportfolios, zur Stärkung der eigenen Position in bestimmten Wachstumsmärkten sowie für gezielte Innovationen genutzt werden.

Trauer um Heinz Hermann Thiele: Der 79-jährige Hauptaktionär und frühere Vorsitzende des Aufsichtsrats der Vossloh AG verstirbt in München. Durch sein enormes finanzielles, vor allem aber auch persönliches Engagement hatte er das Unternehmen wesentlich geprägt und sicher durch den aufwendigen mehrjährigen Prozess der Neuausrichtung und Restrukturierung begleitet.

Die Familie Thiele wird auch künftig als Hauptaktionärin von Vossloh im Unternehmen engagiert bleiben. Die über Holdinggesellschaften gehaltene Beteiligung an Vossloh soll gemäß der testamentarischen Verfügung von Heinz Hermann Thiele künftig in eine Familienstiftung überführt werden.

Das Gemeinschaftsunternehmen Rhomberg Sersa Vossloh erhält den Zuschlag von InfraLeuna für die Digitalisierung der Schieneninfrastruktur am Standort Leuna, um die Bewirtschaftung der Gleisanlagen langfristig zu optimieren. Einer der größten Chemieparks Deutschlands setzt damit auf unsere Asset-Management-Software MR.pro.

2. Quartal

Vossloh unterzeichnet einen langfristigen Rahmenvertrag über die Lieferung von Straßenbahnweichen. Der Brüsseler Verkehrsbetrieb Société des Transports Intercommunaux de Bruxelles (STIB) wird damit in den nächsten zehn Jahren den gesamten Bedarf an Straßenbahnweichen und Ersatzteilen decken. Der Auftragswert beträgt insgesamt knapp 40 Mio.€.

Auf der Hauptversammlung wird allen von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit folgt die Hauptversammlung auch dem Dividendenvorschlag in Höhe von 1,00 € je Aktie. Insgesamt sind rund 74 % des Grundkapitals vertreten.

Umsatz und operative Profitabilität im Vossloh Konzern steigen in den ersten drei Monaten 2021 im Vergleich zum Vorjahr signifikant. Es ist das beste operative Ergebnis in einem ersten Quartal seit zehn Jahren.

Speziell für die vollumfängliche Bearbeitung von Rillenschienen entwickelt Vossloh ein Fräswerkzeug, das im Frühjahr bei der Düsseldorfer Rheinbahn AG erfolgreich zur Anwendung kommt. Durch die Kombination mit dem HSG-city, der seit gut fünf Jahren in Eigenregie betrieben wird, und Schienenfräsen bei Bedarf als Dienstleistungsauftrag verfügt der Düsseldorfer Netzbetreiber über ein adäquates Instrumentarium zur Lärm reduzierenden Schieneninstandhaltung.

3. Quartal

Vossloh hebt die Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2021 an; der Ausblick für die EBIT-Marge wird trotz deutlich steigender Materialpreise bestätigt.

Die Gründung der Vossloh Rail Services Italia S.r.l. ist sowohl das Ergebnis der positiven Marktentwicklung als auch Teil der konsequenten Ausrichtung von Vossloh als Asset-Management-Spezialist. In Mailand kommt kurz danach ein smarter HSG-city zum Einsatz. Er gewährleistet maßgeschneiderte Instandhaltung durch Diagnostik und Schleifleistungen.

Vossloh erwirbt das niederländische Unternehmen ETS Spoor BV (ETS). ETS ist ein etablierter und führender "One-Stop-Shop" mit einem breiten Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Mit der Akquisition des langjährigen Geschäftspartners stärkt der Vossloh Konzern seine strategisch wichtige Position im niederländischen Bahninfrastrukturmarkt, der hervorragende Wachstumsperspektiven bietet. ETS erzielte im Jahr 2020 einen Umsatz von rund 20 Mio.€ und wird nun im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions geführt.

Bane NOR, der staatliche Infrastrukturbetreiber in Norwegen, schließt einen großen Rahmenvertrag mit Vossloh. Die Vereinbarung umfasst vor allem die Lieferung von Weichen und Kreuzungen für konventionelle Bahnstrecken sowie die Entwicklung einer neuen Weichenreihe für Schwerlaststrecken. Der Auftragswert für die gesamte Laufzeit inklusive Optionen beläuft sich auf über 80 Mio.€. Eine wesentliche Rolle bei der Auftragsvergabe spielten Nachhaltigkeitskriterien.

4. Quartal

Vossloh unterzeichnet einen bedeutenden Rahmenvertrag in Australien. In den kommenden drei Jahren wird Vossloh aus seinem Werk in Rockhampton (Queensland) heraus Betonschwellen an die staatliche Bahngesellschaft Queensland Rail (QR) liefern.

Die Kalyon Group, ein führender türkischer Baukonzern für Infrastrukturprojekte, vergibt einen Großauftrag über 147 Weichen in verschiedenen Geometrien einschließlich Ersatzteilen sowie weiterer Fahrwegkomponenten an Vossloh. Ausgerüstet werden soll die Verbindung der Städte Bandirma, Bursa und Osmaneli im Nordwesten der Türkei. Geplant ist der Bau einer zweigleisigen Hochgeschwindigkeitsstrecke, die die Fahrzeiten für Menschen und Güter erheblich verkürzt. Vossloh rüstete in den vergangenen Jahren bereits mehrere Hochgeschwindigkeitsstrecken in der Türkei aus.

Vossloh erhält erneut den Zuschlag für die Lieferung von Schienenbefestigungssystemen für den Bau einer Hochgeschwindigkeitsstrecke in Südchina. Die Systeme sollen weitgehend im Jahr 2022 ausgeliefert werden. Der Auftrag hat ein Volumen von mehr als 30 Mio.€ und ist ein Beleg für die unverändert starke Position in einem der weltweit bedeutendsten Bahnmärkte. Das chinesische Hochgeschwindigkeitsnetz umfasst derzeit knapp 40.000 Kilometer und wächst rasant.

Die Deutsche Bahn schließt erfolgreich die umfassende Erneuerung mehrerer Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 193 Kilometern auf der Schnellfahrstrecke Berlin -Hamburg ab. Vossloh lieferte aus seinen Schweißwerken just-in-time die vorkonfektionierten Langschienen mit einer Gesamtlänge von rund 400 Kilometern und trug die Gesamtverantwortung für die Schienenlogistik.

Die Vossloh Aktie

Die Aktienmärkte haben sich im Geschäftsjahr 2021 trotz einer anhaltend hohen Volatilität letztlich sehr positiv entwickelt. Der DAX schloss am letzten Handelstag des Jahres bei 15.885 Punkten. Das entspricht einer Steigerung von 16 % gegenüber dem Jahresschlusskurs 2020. Auch der MDAX und der SDAX legten auf Jahressicht deutlich um 14 % beziehungsweise 11 % zu. Die Entwicklung der Indizes wurde im Jahresverlauf im Wesentlichen durch den Fortgang der Covid-19-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Lage beeinflusst. So stieg der DAX in der ersten Jahreshälfte 2021 infolge der sinkenden Infektionszahlen und der Erholung der Wirtschaft deutlich. Dabei war er Ende März erstmals auf über 15.000 Punkte gestiegen. Dieser Anstieg wurde auch durch die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank und die Verabschiedung eines 1.900 Mrd.$ schweren Konjunkturpakets in den USA begünstigt.

In der zweiten Jahreshälfte bewegte sich der DAX überwiegend zwischen 15.000 und 16.000 Punkten. Dabei kam es mehrfach zu deutlichen Kursrückgängen -insbesondere aufgrund der steigenden Inflation, die zum Teil auf hohe Rohstoff- und Energiepreise zurückzuführen war. Zudem wurden die Aktienmärkte durch Lieferengpässe sowie steigende Infektionszahlen und die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus ab November belastet. In den letzten beiden Handelswochen des Jahres legte der DAX wieder deutlich zu. Die Indizes MDAX und SDAX schlossen bei 35.123 Punkten beziehungsweise 16.414 Punkten und hatten damit zum Jahresende neue Höchststände erreicht.

Auch die Aktie der Vossloh AG entwickelte sich im Geschäftsjahr 2021 ausgesprochen positiv und verzeichnete auf Jahressicht ein Kursplus von 9 %. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2021 geleisteten Dividendenzahlungen als wieder in die Aktie reinvestierte Beträge - und damit auf vergleichbarer Basis zu der Entwicklung der Indizes -läge der Kursanstieg bei 12 %. Die Vossloh Aktie startete am 4. Januar 2021 mit 41,50 € in den Handel. In einem volatilen Umfeld entwickelte sich der Aktienkurs bis Ende Februar ausgesprochen positiv. Es folgten in den Monaten März und April teilweise deutliche Kursrückgänge der Vossloh Aktie. Am 21. April erreichte die Aktie ihren Jahrestiefstwert von 39,35 €.

Kursentwicklung 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

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Kennzahlen der Vossloh Aktie 2021 2020
Ergebnis je Aktie 1,31 0,98
Dividende je Aktie 1 1,00 1,00
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien im Jahresdurchschnitt Tsd. Stück 17.564 17.564
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien zum Jahresende Tsd. Stück 17.564 17.564
Börsenkurs zum Jahresende 45,15 41,35
Kurshoch/​-tief 49,45/​39,35 42,50/​23,60
Marktkapitalisierung zum Jahresende Mio.€ 793,0 726,3
Handelsvolumen Tsd. Stück 3.041 3.854
Durchschnittliches Handelsvolumen pro Tag Tsd. Stück 11,9 15,2

1 Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2021 vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung

In den Folgemonaten konnte die Vossloh Aktie wieder an den starken Jahresauftakt anknüpfen und insbesondere im August mit einem Monatsplus von 13 % deutliche Wertzuwächse verzeichnen. Ihren Jahreshöchstwert erreichte sie am 3. September mit 49,45 €. Zum Jahresende schloss die Aktie bei einem Kurs von 45,15 €. Dies entspricht einer Marktkapitalisierung zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 793,0 Mio.€.

Am 3. September 2021 gab die Deutsche Börse im Rahmen umfassender Änderungen des Indexregelwerks bekannt, dass unter anderen auch die Aktie der Vossloh AG am 20. September 2021 aus dem SDAX ausscheiden werde.

Dividende

Für das Geschäftsjahr 2021 werden Vorstand und Aufsichtsrat der für den 18. Mai vorgesehenen Hauptversammlung vorschlagen, eine Dividende von 1,00 € (Vorjahr: 1,00 €) je Aktie zu zahlen. Dies entspricht einer Gesamtausschüttung von rund 17,6 Mio.€.

Aktionärsstruktur

Nadia Thiele und Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Heinz Hermann Thiele sind gemäß ihren letzten Stimmrechtsmitteilungen mit einem Anteil in Höhe von 50,09 % größter Aktionär der Vossloh AG. Ein weiterer Aktionär der Vossloh AG mit einem Stimmrechtsanteil oberhalb der gesetzlichen Meldeschwelle von 3 % ist Franklin Mutual Advisers, LLC, Wilmington, Delaware/​USA, mit 4,99 % des Stammkapitals. Entsprechend der Definition der Deutschen Börse AG werden Aktienanteile unter 5 % dem Streubesitz beziehungsweise der freien Marktkapitalisierung zugerechnet. Damit lag der frei verfügbare Anteil am Grundkapital der Vossloh AG am 31. Dezember 2021 bei 49,91 %. Gemäß dieser Definition ergibt sich eine frei verfügbare Marktkapitalisierung auf Basis eines volumengewichteten Durchschnittspreises der letzten 20 Handelstage zum Stichtag 30. Dezember 2021 von rund 386 Mio.€.

Analystenbewertungen

Die Aktie der Vossloh AG wurde Ende Februar 2022 von sieben Finanzanalysten in regelmäßigen Kommentaren und Werteinschätzungen verfolgt. Sechs von ihnen empfahlen, die Vossloh Aktie zu kaufen; ein Analyst hat eine Halten-Empfehlung abgegeben. Das durchschnittliche Kursziel der Vossloh Aktie lag auf Basis der bis Ende Februar 2022 vorliegenden Analystenbewertungen bei 55 €. Der niedrigste Zielkurs betrug 53 €, der höchste Zielkurs lag bei 58 €.

Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Vossloh AG werden seit vielen Jahren regelmäßig durch verschiedene internationale Rating-Agenturen beurteilt. Solche Ratings spielen für Vossloh eine besondere Rolle: Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland platzierte der Konzern Anfang 2021 eine nachhaltigkeitsorientierte Hybridanleihe. Der Rückzahlungsbetrag der Anleihe ist an die Nachhaltigkeitsperformance von Vossloh gekoppelt, gemessen anhand der Bewertungen von ISS ESG und MSCI ESG Research. ISS ESG zeichnet Vossloh mit einem Prime-Status aus, womit die Vossloh AG zu den besten zehn Prozent ihrer Industrie zählt. MSCI ESG Research bewertet die Nachhaltigkeitsleistungen des Unternehmens mit einem A (auf einer Skala von AAA bis CCC). Auch EcoVadis überprüft die Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit regelmäßig. Aktuell wird die Nachhaltigkeitsperformance von Vossloh mit einem Silber-Status bewertet und gehört auf Basis des erhaltenen Scores zu den besten zehn Prozent aller von EcoVadis bewerteten Unternehmen. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit bei Vossloh können der nichtfinanziellen Konzernerklärung ab Seite 79 entnommen werden.

Dialog mit dem Kapitalmarkt

Der Vorstand und das Investor-Relations-Team der Vossloh AG standen im Geschäftsjahr 2021 im regelmäßigen Dialog mit institutionellen und privaten Anlegern. Der Austausch mit dem Kapitalmarkt wurde 2021 deutlich intensiviert. Vossloh nahm im Berichtsjahr an mehreren Kapitalmarktkonferenzen teil und organisierte zudem eigene Treffen mit Investoren und Analysten. Darüber hinaus stehen Vossloh Vertreter dem Kapitalmarkt bereits seit vielen Jahren in regelmäßigen Telefonkonferenzen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Vorstand und das Investor-Relations-Team der Vossloh AG steht Ihnen gern jederzeit sowohl schriftlich als auch persönlich für Anfragen und Rückfragen zur Verfügung. Sie erhalten weitere Informationen über das Unternehmen sowie die Aktie der Vossloh AG auf www.vossloh.com. Dort finden Sie neben aktuellen Finanzberichten, Präsentationen und Pressemeldungen auch Informationen zum Thema Creditor Relations. Gern können Sie uns jederzeit per E-Mail an investor.relations@vossloh.com oder telefonisch unter (02392) 52-609 kontaktieren.

VERANTWORTUNG FÜR GRÜNE MOBILITÄT

Globale Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und Globalisierung bringen klassische Mobilitätskonzepte an ihre Grenzen. Gerade in Ballungszentren führt am schienengebundenen Personenverkehr als Alternative insbesondere zum Pkw kein Weg mehr vorbei. Gleichzeitig bedingt Arbeitsteilung im globalen Maßstab die räumliche Trennung von Produktions- und Konsumregionen mit der Folge stetig wachsender Warenströme. Diesen zunehmenden Bedarf an Transportkapazität für Menschen und Güter effizient und nachhaltig zu gestalten, ist zweifellos eine der großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.

Nachhaltigkeit als einer der entscheidenden Eckpfeiler verantwortlichen Handelns ist längst nicht mehr nur ein Trend. Wirtschaft und Gesellschaft müssen und werden sich entsprechend anpassen. Im Pariser Klimaschutzabkommen haben sich 195 Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet, einen Beitrag zum internationalen Klimaschutz zu leisten und die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Nachhaltiges Handeln und Wirtschaften sind weltweit eine Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen.

Die Zukunft gehört grüner Mobilität

Der Verkehrssektor ist weltweit für rund ein Viertel aller CO 2 -Emissionen verantwortlich. Nachhaltiger Klimaschutz erfordert folglich eine Dekarbonisierung des Mobilitätssystems. Angesichts eines steigenden Mobilitätsbedarfs führt der Weg zu weniger Emissionen im motorisierten Verkehr nur über die verstärkte Nutzung des grünsten Verkehrsträgers im Modal Split: der Bahn. In der Europäischen Union emittiert der Schienenverkehr lediglich 0,5 % der im Verkehrssektor ausgestoßenen Treibhausgase, erbringt dabei im Verkehrsträgervergleich aber 11,3 % der Transportleistung für Güter und 6,8 % im Personenverkehr. Wer auf die Schiene setzt, profitiert zusätzlich von einem willkommenen Nebeneffekt: Die externen Kosten -etwa für Unfallschäden und Lärm -ebenso wie der Flächenbedarf liegen für die Bahn deutlich unter den Werten anderer Verkehrsträger.

42 Mal höher sind die Treibhausgasemissionen pro Passagier und Kilometer bei einem Inlandsflug (254 Gramm) im Vergleich zu einem Hochgeschwindigkeitszug (6 Gramm). Das Auto liegt, von einer Person genutzt, durchschnittlich bei 171 Gramm.

Mehr Verkehr auf der Schiene steht weltweit auf der politischen Agenda

Die Ziele des europäischen Green Deals für die Bahn sehen unter anderem eine Verdopplung des Hochgeschwindigkeitsverkehrs bis 2030 und eine Verdopplung des Frachtverkehrs bis 2050 vor. In Deutschland hat die bereits 2020 in Kraft getretene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III zwischen Bund und Bahn Investitionen von 86 Mrd.€ für zehn Jahre festgeschrieben. Italien plant Investitionen von 23 Mrd.€, hauptsächlich für den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes. In Osteuropa sind Ausgaben von mehr als 10 Mrd.€ vorgesehen. Darin ist Rail Baltica enthalten, eine in der Planung befindliche Eisenbahnverbindung von Warschau über Kaunas und Riga nach Tallinn mit Anschluss nach Helsinki. In den USA sind 66 Mrd.$ für den Personenfernverkehr eingeplant, weitere 90 Mrd.$ für die schienengebundene Personenbeförderung rund um die großen Städte. Australien hat Ausgaben von umgerechnet mehr als 15 Mrd.€ für Bahninfrastrukturprojekte angekündigt.

Verfügbarkeit bleibt der Schlüssel

Mehr Verkehr auf der Schiene kann kurz- und mittelfristig insbesondere in Europa aus nachvollziehbaren Gründen nur zu einem geringeren Teil über Streckenneubau realisiert werden. Um die Ziele zu erreichen, werden bestehende Strecken mehr Verkehr aufnehmen müssen, die Verkehrsdichte wird also spürbar steigen.

Für Vossloh hat das mehrere sehr positive Implikationen. Bei einer verstärkten Nutzung des Bestandsnetzes nimmt unausweichlich dessen Verschleiß zu. Entsprechend wird die Nachfrage nach unseren technologisch führenden, zuverlässigen und sicheren Produkten und Lösungen steigen. Hierin besteht unsere Kernkompetenz seit über 135 Jahren.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Wenn die Verkehrsdichte wächst, verkleinern sich Zeitfenster für notwendige Servicearbeiten. Die Instandhaltung muss also deutlich effizienter, sprich: zustandsbasiert und im nächsten Schritt prädiktiv werden. Dadurch, dass Vossloh über ein einzigartig umfassendes Produktportfolio verfügt, verstehen wir nicht nur die Physik der einzelnen Komponenten des Fahrwegs Schiene, sondern auch deren systemisches Zusammenspiel. Dies wiederum ist notwendige Voraussetzung, um dem Kunden auch maßgeschneiderte Instandhaltungslösungen anbieten zu können.

2030 will Vossloh klimaneutral sein.

VERANTWORTUNG FÜR DEN PLANETEN

Als ein weltweit führendes Bahntechnikunternehmen mit dem Fokus auf Bahninfrastruktur hat Vossloh die Vision, die Welt zu einem besseren Ort zu machen, indem wir den Weg bereiten für zuverlässige, sichere und bedarfsgerechte Mobilität bei null Emissionen. Wir setzen diese Vision um, indem wir innovative Produkte und Dienstleistungen sowie maßgeschneiderte Lösungen für eine langlebige und widerstandsfähige Schieneninfrastruktur bereitstellen. Unser Markenversprechen "enabling green mobility" beinhaltet auch das Bekenntnis zum Klimaschutz und zu einer nachhaltigen Unternehmensführung. Nachhaltigkeit ist bei Vossloh kein Werbeversprechen, sondern Bestandteil unserer Identität.

Wir leisten innerhalb der Bahnbranche unseren Beitrag zur Erreichung der Klima- und Umweltschutzziele im Verkehrssektor. Dabei reicht es für uns nicht aus, dass die Bahn ohnehin ein grüner Verkehrsträger ist. Das Wie ist entscheidend: Vossloh hat nachhaltiges Handeln zu einem Pfeiler seiner Strategie gemacht und es überdies in den Unternehmenswerten verankert. Wir sind davon überzeugt, dass erfolgreiche Unternehmen in ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte ausbalancieren müssen. Ressourcenschonung und das Ziel möglichst niedriger Emissionen geben die Richtung vor für unsere Produkte, unsere Dienstleistungen, unsere Fertigung und alle übrigen Geschäftsprozesse.

Das Nachhaltigkeitsversprechen

100 % Grünstrom in allen deutschen Produktionsstätten.

Langfristiger Unternehmenserfolg erfordert einen Beitrag zum Wohlergehen der Gesellschaft und zum Erhalt der Lebensgrundlagen sowie der Entwicklungsmöglichkeiten für kommende Generationen. Im September 2021 hat der Vorstand von Vossloh den Anspruch nachhaltigen Handelns deshalb mit einem neuen Nachhaltigkeitsversprechen ("Sustainability Commitment") bekräftigt. Eine Nachhaltigkeitsrichtlinie stellt darüber hinaus sicher, dass sowohl die Aufbau- als auch die Ablauforganisation im Konzern geeignet ist, dieses Versprechen auch zu erfüllen. Sie schafft einen organisatorischen Rahmen mit Verantwortlichkeiten und Verfahren, regelt Rollen und Zuständigkeiten und definiert einen Prozess zur Bestimmung der relevanten Fokusthemen bei Vossloh. Im Ergebnis sind Nachhaltigkeitsaspekte ebenso fest wie unumkehrbar in allen Bereichen unseres Unternehmens verankert.

Grüne Fabrik der Zukunft

Geradlinige Produktionsprozesse, hoher Automatisierungsgrad und mehr Wertschöpfungstiefe charakterisieren die 2021 hochgelaufene Fabrik der Zukunft am Stammsitz in Werdohl. Hier sorgt beispielsweise die Eigenproduktion zusätzlicher Komponenten unserer Schienenbefestigungssysteme für deutlich verkürzte beziehungsweise wegfallende Transportwege. Mit Blick auf den vergleichbaren Teil der Produktion haben wir die CO 2 -Emissionen seit 2017 um 30 % reduziert; das entspricht der internen Zielsetzung. Eine Solaranlage zur teilweisen Deckung des Energiebedarfs ist in Planung.

Spannklemmen der nächsten Generation

Die neue Spannklemmengeneration von Vossloh bringt nicht nur handfeste Vorteile für unsere Kunden, sondern ist in mehrfacher Hinsicht gut für die Umwelt. Eine sichtbar andere Geometrie bietet optimierte Eigenschaften für die steigenden Anforderungen im Gleisbetrieb. Dabei weist die Spannklemme einen kleineren CO 2 -Fußabdruck auf. Gewichtsoptimierung und geringerer Platzbedarf verbessern die Ökobilanz beim Transport zusätzlich. Die Premiumbeschichtung Vossloh protect gewährleistet selbst unter extremen Umweltbedingungen lang anhaltenden Korrosionsschutz für Spannklemmen und Schrauben. Im Rahmen der Herstellung und Aufbringung kommen keine umweltschädlichen Chemikalien zum Einsatz.

Verbesserte Umweltbilanz bei Schwellen

Vossloh Tie Technologies in den USA steht vor der Einführung eines Pilotprojekts zur Beimischung von CO 2 im Rahmen der Herstellung von Betonschwellen. Dadurch wird bereits emittiertes CO 2 eingekapselt und damit der eigene Fußabdruck verringert. Durch die Injektion von CO 2 in den Beton können außerdem geringfügige Reduzierungen des Zementgehalts zu einer weiteren Verringerung der im Herstellungsprozess erzeugten Treibhausgase führen.

Die Verbundstoffschwelle von Vossloh aus dem innovativen Werkstoff amalentic wird weitgehend aus Rezyklat in Industriequalität hergestellt und ist nach ihrer Lebensdauer von bis zu 50 Jahren selbst voll recycelbar. Vor allem ist die Verbundstoffschwelle wegen ihres Gewichts, ihrer Anpassbarkeit und ihrer Lebensdauer ein adäquater Ersatz für Holzschwellen, deren Imprägnierung zudem ökologisch äußerst bedenklich ist.

Weichenbau auf dem Weg zur CO 2 -Neutralität

Um das Ziel, bis 2030 CO 2 -neutral zu sein, zu erreichen, stellt auch der Geschäftsbereich Customized Modules jeden Geschäftsprozess, jeden Produktionsschritt sowie die Werkstoffe und Komponenten der Weiche auf den Prüfstand. Elektrifizierung von Dienstfahrzeugen und Produktionsmitteln, Bezug grünen Stroms, Fotovoltaik auf den Gebäuden, LED-Beleuchtung oder Recycling von zugelieferten Verpackungen sind nur einige Beispiele für aktuelle Projekte. Um die Auswirkungen von Entwicklung und Projektierung, Einkauf und Transport, Herstellung, Lieferung, Betrieb und Entsorgung von Produkten zu erfassen und zu optimieren, werden alle Phasen des Produktlebenszyklus durch den Geschäftsbereich dokumentiert.

Elektrifizierung bei Gleisbearbeitungsmaschinen

Anfang 2022 haben wir die ersten vollständig emissionsfreien Hochgeschwindigkeitsschleifmaschinen an einen Kunden in China geliefert. Ein Fremdstromanschluss im Bereich der Kupplung erlaubt es, den erforderlichen elektrischen Strom für Absaugung, Hydraulik, Kompressor und Kleinverbraucher direkt aus dem Traktionsfahrzeug zu beziehen.

Die globale Erwärmung hat bereits eingesetzt und bedeutet zusätzliche Beanspruchung für die ohnehin zunehmend durch mehr Verkehr belastete Schieneninfrastruktur. Denn: Die Schienentemperatur liegt unter Sonneneinstrahlung um etwa 20 Grad Celsius höher als die Lufttemperatur. Doch die Schienenbefestigungssysteme von Vossloh gewährleisten eine elastische und dennoch stabile Gleislage. Das sorgt für eine gleichmäßige Lastverteilung und damit für eine unbeeinträchtigte Lebensdauer des Fahrwegs auch bei kritischeren Temperaturen. Auch die Vossloh Verbundstoffschwelle ist für Temperaturextreme geeignet.

VERANTWORTUNG FÜR UNSERE STAKEHOLDER

Nachhaltigkeit ist so viel mehr als Ökologie. Das Wohlergehen der Menschen, die mit und für uns arbeiten, die berechtigten finanziellen Interessen unserer Investoren, der Bedarf unserer Kunden an effizienter Infrastruktur: Allen diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist unsere elementare Verantwortung im gesellschaftlichen Gefüge.

Kultur der Zusammenarbeit

Bei Vossloh hat sich in den vergangenen Jahren ein bestimmtes Wertesystem herausgebildet, das charakteristisch ist sowohl für den Umgang miteinander, also innerhalb der Belegschaft, als auch für unser Verhalten gegenüber externen Partnern und Interessengruppen. Dieses Wertesystem haben wir zuletzt im Anschluss an die Fokussierung des Konzerns auf die Bahninfrastruktur und die Erarbeitung unserer Konzernstrategie formuliert. Aufbauend auf den Grundwerten Leidenschaft, Spitzenleistung, unternehmerisches Handeln sowie Vertrauen und Respekt haben wir Nachhaltigkeit als fünften Wert hinzugefügt. Dieses Thema hat in der Belegschaft inzwischen einen hohen Stellenwert und deckt sich mit den Erwartungen von Kunden, Investoren, Mitarbeitenden und Talenten sowie Lieferanten.

Mit Leben gefüllt werden Werte erst im Umgang miteinander, in der Interaktion zwischen Menschen. Vossloh hat daher klare Leitlinien für das Verhalten von Mitarbeitenden formuliert: Wir schaffen Werte für Vossloh, forcieren stetige Verbesserung und agieren als Team. Diese Grundsätze leiten unser Zusammenwirken innerhalb des Wertesystems, das im Umkehrschluss das Fundament unseres Handelns bildet.

Erfolg im globalen Wettbewerb ist langfristig nur durch verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln möglich. Dazu gehört, dass sich sowohl das Unternehmen als auch seine Mitarbeitenden jederzeit und überall an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Vossloh bekennt sich zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung und erkennt dessen wachsende globale Bedeutung für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft an.

Es sind gemeinsame Ideen und Wertvorstellungen, die uns leiten und uns zu einem Team machen. Unser Slogan "enabling green mobility" bringt auf den Punkt, dass wir für nachhaltige, sichere und bedarfsgerechte Mobilität sorgen.

Die V.I.P.-Grundsätze gelten für alle Mitarbeitenden und in alle Richtungen: Wir schaffen Werte für Vossloh (Value), wir forcieren stetige Verbesserung (Improvement), wir sind Teil des Teams (People).

Nachhaltige Finanzierung

Studien global tätiger Investoren veranschaulichen, dass Unternehmen, die Nachhaltigkeit erfolgreich in ihr Tagesgeschäft integriert haben, langfristig eine stabilere Geschäftsentwicklung verzeichnen und damit aus Anlegersicht unter Risikogesichtspunkten bei Investitionsentscheidungen zu bevorzugen sind. Im Sinne unseres Nachhaltigkeitsversprechens sind wir überzeugt: Nachhaltiges Wirtschaften ist gelebte Risikovorsorge. Mit der Platzierung unserer Hybridanleihe gehen wir einen innovativen und als eines der ersten deutschen Unternehmen auch einen nachhaltigkeitsorientierten Weg bei der Finanzierung des Konzerns. Der Rückzahlungsbetrag der Hybridanleihe ist an unsere Nachhaltigkeitsperformance gebunden, die über unabhängige Ratings gemessen wird. Hierfür werden die Bewertungen von ISS ESG und MSCI ESG Research herangezogen. Damit ist Vossloh transparent und hinsichtlich seiner Entwicklung konkret überprüfbar. Mit der Hybridanleihe ist Vossloh Vorreiter, denn in naher Zukunft wird der Zugang zu frischem Kapital entscheidend von der Nachhaltigkeitsleistung abhängen. Sie wird, ähnlich wie die Digitalisierung, künftig ein entscheidender Wachstumstreiber sein.

Die erstmalige Anwendung der EU-Taxonomie für das Geschäftsjahr 2021 unterstreicht unseren Nachhaltigkeitsbeitrag deutlich. Da das Geschäft von Vossloh dem ökologisch nachhaltigen schienengebundenen Verkehr zu Gute kommt, sind 100 % des Konzernumsatzes 2021 taxonomiefähig. Mit 62 % der Umsätze ist darüber hinaus ein Großteil des Konzernumsatzes auch taxonomiekonform. Ausgenommen sind hier nach den gegenwärtigen EU-Regeln Produkte und Dienstleistungen für nicht elektrifizierte Strecken. Ergänzende Informationen zur Herleitung und Berechnung des Wertes lassen sich der nichtfinanziellen Konzernerklärung entnehmen.

Vossloh hat die Werkzeuge zur Effizienzsteigerung

Netzbetreiber -eine unserer wichtigsten Kundengruppen -tragen im Wesentlichen dadurch zu grüner Mobilität bei, dass sie störungsfrei möglichst viel Verkehr auf der Schiene abwickeln. Eine verfügbare Strecke führt nicht nur zu geringerem Energieverbrauch und damit niedrigeren Emissionen, weil der Verkehr ohne Stop-and-go flüssig läuft. Eine freie Strecke mit pünktlichen Zügen motiviert Menschen überhaupt erst zu komfortablen Bahnreisen und Spediteure zur Nutzung zuverlässig planbarer Transportverbindungen.

Einige Werkzeuge für höchste Effizienz des Netzes erhält der Kunde bei Vossloh. Durch die Erhebung und Interpretation von Zustandsdaten zum Fahrweg Schiene können wir unseren Kunden maßgeschneiderte und hocheffiziente Instandhaltungsleistungen anbieten und so echten Mehrwert schaffen. Beispiel Schweden: Weil Weichen für etwa 40 % aller Störungen im Bereich des Fahrwegs verantwortlich sind, ist die mehrjährige sensorische Überwachung von 1.000 strategisch wichtigen Weichen im schwedischen Netz für Vossloh ein Leuchtturmprojekt. Nach Vossloh Vorgaben entwickelte Sensorboxen im Gleis erfassen kontinuierlich Beschleunigungskräfte sowie Umgebungs- und weitere Systemparameter. Abweichungen von vorgegebenen Grenzwerten werden mit einem Ampelsystem visualisiert und mithilfe weiterer Kriterien wie Alter der Weiche, Bauform, Wetter oder Intensität der Befahrung interpretiert. Aus der realen Belastung der Weiche leiten wir präzise die Instandhaltungsempfehlungen ab. Das eigene Serviceportfolio von Vossloh bietet dann alle Möglichkeiten -von Ersatzteilen über Schleifen und Fräsen bis zum Weichenwechsel in Rekordzeit.

GRÜNE MOBILITÄT. BESSERE WELT.

Wenn Mobilität als Grundbedürfnis unverzichtbar bleibt, muss der Verkehrssektor signifikant dekarbonisiert werden. Aus diesem Grund führt an der Bahn als umweltfreundlichstem Massentransportmittel in den kommenden Jahrzehnten kein Weg vorbei. Der entsprechende politische Wille hat sich bereits weltweit in einer Vielzahl von Investitionsprogrammen für den Verkehrsträger Schiene materialisiert. So hat sich zum Beispiel die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2050 um 90 % zu reduzieren.

Um die Welt zu einem besseren Ort zu machen, leisten wir unseren Beitrag zu grüner Mobilität, die für die Nutzer attraktiv und planbar ist -sozial verträglich, ressourcenschonend, auf höchste Verfügbarkeit ausgerichtet.

Wir kümmern uns um den Planeten, indem wir Verantwortung für ökologisch nachteilige Auswirkungen übernehmen und sie minimieren -bei Produkten, Dienstleistungen und in den eigenen Geschäftsprozessen. Wir sind überzeugt, dass dies der richtige Weg ist, um erfolgreich zu sein und unsere finanziellen Ziele zu erreichen. Und weil es einfach Bestandteil unserer DNA ist.

Wir kümmern uns um die uns anvertrauten Menschen, indem wir Verantwortung für diejenigen übernehmen, die für und mit uns arbeiten. Denn die Menschen machen den Unterschied in einer sich immer schneller verändernden Welt.

Wir unterstützen unsere Kunden und tragen dazu bei, dass Züge pünktlich fahren können: Vossloh bietet bewährte wie immer wieder optimierte nachhaltige Produkte und die Werkzeuge für höchste Effizienz des Netzes. Das ist im Zusammenspiel mit ganzheitlich nachhaltiger Unternehmensführung unser Weg in eine bessere Welt.

Bericht des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsvorsitzender

Aufsichtsrat der Vossloh AG

Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender, geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG, Hamburg

Ulrich M. Harnacke, stellvertretender Vorsitzender, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, Mönchengladbach

Dr. Roland Bosch, Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG, Königstein/​Taunus

Marcel Knüpfer, technischer Fachwirt und Schichtleiter, Zwenkau

Andreas Kretschmann, Sozialversicherungsfachangestellter, Betriebsratsvorsitzender der Vossloh Fastening Systems GmbH und Vorsitzender des Konzernbetriebsrats, Neuenrade

Dr. Bettina Volkens, selbstständige Beraterin und Mitglied in diversen Aufsichtsräten, Königstein/​Taunus

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen, die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, unverzüglich und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Vossloh AG und den Konzern relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und -entwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies umfasste auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung.

Die Berichte des Vorstands hat der Aufsichtsrat eingehend diskutiert und die in diesen Berichten geschilderte wirtschaftliche Lage sowie die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der einzelnen Geschäftsbereiche beziehungsweise -felder und der wichtigen Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland plausi-bilisiert und mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und konnte sich dabei jeweils von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund gesetzlicher Regelungen, der Satzung oder der Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen und erteilten auf dieser Basis die erforderlichen Zustimmungen.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat auch stets zwischen den Sitzungen über bedeutende Vorgänge informiert. Darüber hinaus fand auch außerhalb der Sitzungen ein regelmäßiger und enger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität und den Gang der Geschäfte, die Unternehmensstrategie sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert.

Schwerpunkte der Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2021 fanden insgesamt sieben Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat kam zu vier ordentlichen Sitzungen am 17. März, 18. Mai, 9. September und 25. November 2021 zusammen.

Außerordentliche Sitzungen fanden am 12. Februar, 14. Juli sowie 9. September 2021 statt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Aufsichtsratssitzungen vollzählig teilgenommen. Die Präsenz in den Sitzungen lag damit insgesamt bei 100 %. Unabhängig davon fand ein regelmäßiger Austausch unter den Aufsichtsratsmitgliedern zur Vorbesprechung und Vorbereitung der Sitzungen statt. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsrat nichts anderes bestimmt und eine Teilnahme für erforderlich gehalten hatte. Im Rahmen der Sitzungen tagte der Aufsichtsrat zu einzelnen Tagesordnungspunkten grundsätzlich auch ohne die Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat hat ferner zur Beratung über einzelne Themen relevante Sachverständige und Auskunftspersonen hinzugezogen wie insbesondere den Abschlussprüfer im Rahmen der Bilanzsitzung.

Im vergangenen Geschäftsjahr befassten sich Aufsichtsrat und Vorstand in allen Sitzungen eingehend mit der Weiterentwicklung des Vossloh Konzerns. In allen Sitzungen berichtete der Vorstand darüber hinaus zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung und wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat laufend mit dem Stand der behördlichen und zivilrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit früheren wettbewerbswidrigen Absprachen, Compliance-Themen und der Weiterentwicklung des Vossloh Compliance-Management-Systems. Die weiter anhaltende Covid-19-Pandemie sowie ihr Einfluss auf die Geschäftslage waren fortlaufend Gegenstand der Aussprache. In den einzelnen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat darüber hinaus schwerpunktmäßig mit folgenden Themen:

Gegenstand der außerordentlichen Sitzung am 12. Februar 2021 war die Begebung der Hybridanleihe, welcher der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Abwägung zustimmte. Die Platzierung dieser nachhaltigkeitsorientierten Hybridanleihe flankiert die Wachstumsstrategie von Vossloh.

Die Bilanzsitzung am 17. März 2021 hatte insbesondere die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2020 sowie das Format, die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung am 19. Mai 2021 zum Gegenstand. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Vorbereitung der Hauptversammlung, Fragen der Vorstandsvergütung sowie Personalthemen.

Am 18. Mai 2021 stand neben den Regelberichtsthemen die Transformation des Geschäftsbereichs Customized Modules auf der Agenda. Ebenfalls bereitete der Aufsichtsrat die virtuelle Hauptversammlung 2021 vor. Zudem informierte sich der Aufsichtsrat über das Thema Leadership Excellence, einschließlich der Talententwicklung, und befasste sich mit der Nachfolgeplanung. Ein weiteres Thema der Sitzung war die Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats.

In der außerordentlichen Sitzung am 14. Juli 2021 erörterte der Aufsichtsrat die geplante Akquisition der ETS Spoor BV und stimmte dem Vorhaben nach eingehender Diskussion mit dem Vorstand zu. Die Akquisition von ETS Spoor BV ist ein weiterer Baustein im Rahmen der Umsetzung der Unternehmensstrategie und stärkt die Wettbewerbsposition von Vossloh in dem wichtigen niederländischen Markt, welcher zugleich ein Referenzmarkt für zukunftsweisende Geschäftsmodelle im Bereich der Bahninfrastruktur ist.

Die Sitzung am 9. September 2021, welche am Hamburger Standort des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions stattfand, hatte neben den Regelberichtsthemen im Wesentlichen den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions, Personalthemen sowie die Positionierung der Gesellschaft am Kapitalmarkt zum Gegenstand. Am selben Tag fand zudem eine außerordentliche Sitzung statt, in welcher sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Ausrichtung des Konzerns und der Unternehmensstrategie befasste. Gemeinsam erörterten und überprüften Aufsichtsrat und Vorstand die im Jahr 2020 formulierte Unternehmensstrategie, diskutierten den Umsetzungsstand und nahmen erforderliche Anpassungen vor.

In seiner letzten ordentlichen Sitzung des Jahres am 25. November 2021 widmete sich der Aufsichtsrat neben den Regelberichtsthemen eingehend der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr sowie der Unternehmensplanung für die Jahre 2022 bis 2024. Dem Budget für 2022 stimmte der Aufsichtsrat nach intensiver Prüfung und Diskussion mit dem Vorstand zu. Ferner führte der Aufsichtsrat im Herbst 2021 eine umfangreiche Effizienzprüfung mit externer Begleitung durch und besprach in der Sitzung die durchweg guten Ergebnisse der Selbstbeurteilung im Detail. Als weitere Tagesordnungspunkte standen die Festlegung der Zielgrößen für die Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand auf der Agenda. In diesem Zusammenhang passte der Aufsichtsrat die Anforderungen und Ziele für seine Zusammensetzung an. Ein weiteres Thema der Sitzung war die Vorstellung der Nachhaltigkeitsstrategie von Vossloh. Ferner wurde zusammen mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ("DCGK") verabschiedet und die für die Vorstandsvergütung maßgeblichen Erfolgsziele für das Geschäftsjahr 2022 festgelegt.

Der Unterstützung bei der Amtseinführung sowie der kontinuierlichen Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder messen Aufsichtsrat und Gesellschaft hohe Bedeutung bei. Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats hierbei angemessen. So fand die September-Sitzung des Aufsichtsrats am Hauptstandort des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions in Hamburg statt; die Aufsichtsratsmitglieder besichtigten die Schienenbearbeitungsmaschinen-Fertigung, vertieften ihre Kenntnisse über den Geschäftsbereich und trafen mit dem lokalen und internationalen Management des Geschäftsbereichs zusammen. Im November wurde die Sitzung durch einen Vortrag von externer Seite zum Thema Corporate Governance ergänzt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat drei Ausschüsse gebildet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss sowie den Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse befassen sich konzentriert mit den ihnen jeweils zugewiesenen Themen und bereiten bei Bedarf Entscheidungen für die Sitzungen des Plenums vor. Soweit gesetzlich zulässig und aus Sicht des Aufsichtsrats sinnvoll, hat der Aufsichtsrat den Ausschüssen in bestimmten Fällen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über relevante Themen und Diskussionsergebnisse. Die Protokolle über die Sitzungen des Prüfungsausschusses werden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt.

Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr wie im Vorjahr zu sechs Sitzungen zusammen. An allen Prüfungsausschusssitzungen haben die Mitglieder vollzählig teilgenommen. Der Vorstand ist bei den Sitzungen vollständig zugegen, soweit der Prüfungsausschuss eine Teilnahme für erforderlich hält. Darüber hinaus nahmen an fast allen Sitzungen Vertreter des Abschlussprüfers sowie die Verantwortlichen für die Bereiche Rechnungswesen sowie Recht und Compliance der Vossloh AG teil. Die Leiter relevanter Zentralbereiche stehen darüber hinaus für Berichte und Fragen zur Verfügung. Weitere Sachverständige wurden bei ausgewählten Tagesordnungspunkten hinzugezogen.

Wesentliche Schwerpunkte der Tätigkeit des Prüfungsausschusses sind unter anderen die Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens sowie des vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen, deren Überwachung der Aufsichtsrat an den Prüfungsausschuss delegiert hat.

Der Prüfungsausschuss hat auf Grundlage der Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns sowie des Zusammengefassten Lageberichts in seiner Sitzung am 17. März 2021 nach eingehender Erörterung in Anwesenheit des Abschlussprüfers entschieden, dem Aufsichtsrat die Billigung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Vossloh AG sowie des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 vorzuschlagen. In seinen Sitzungen am 28. April, 27. Juli und 27. Oktober 2021 erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand den Halbjahresfinanzbericht beziehungsweise die Quartalsmitteilungen vor deren jeweiliger Veröffentlichung.

Ferner fallen die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss hatte am 17. März 2021 dem Gesamtaufsichtsrat den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers unterbreitet und nachfolgend die Erteilung des Prüfungsauftrags an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer in der Sitzung am 9. September 2021 beschlossen sowie anschließend vorgenommen und mit diesem die Prüfungsschwerpunkte und die Vergütung des Abschlussprüfers vereinbart. Ferner überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und beurteilte die Qualität der Abschlussprüfung. Die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen unterliegt grundsätzlich der Zustimmungspflicht des Prüfungsausschusses.

Der Prüfungsausschuss hat sich in allen seinen Sitzungen darüber hinaus mit den wesentlichen Risiken sowie Rechts- und Compliance-Themen befasst. Der Prüfungsausschuss diskutierte mit dem Vorstand eingehend die im Konzern identifizierten Hauptrisiken sowie die Notwendigkeit und Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen, insbesondere auch für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit früheren wettbewerbswidrigen Absprachen. Ferner setzte sich der Prüfungsausschuss laufend und intensiv mit Compliance-Themen auseinander und ließ sich umfassend über diesbezüglich relevante Sachverhalte, deren Behandlung sowie die laufende Überprüfung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems von Vossloh informieren. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss eingehend mit dem internen Kontrollsystem des Unternehmens. Der Prüfungsausschuss befasst sich ferner mit Umwelt- und Sozialbelangen und mit den damit verbundenen möglichen Chancen und Risiken für den Konzern. Der Prüfungsausschuss befasste sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit entsprechenden Compliance-Themen und auch mit Fragen der CSR-Berichterstattung. In der Sitzung am 25. November 2021 berichtete die Interne Revision über ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 an den Prüfungsausschuss.

Der Nominierungsausschuss und der Personalausschuss tagten im Berichtsjahr nicht, zumal es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat und Vorstand gab.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Sicherstellung einer guten Corporate Governance misst der Aufsichtsrat große Bedeutung bei. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 25. November 2021 mit den Empfehlungen des DCGK befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht wurde (vgl. auch Seite 33 des Geschäftsberichts). Die Vossloh AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2020 mit zwei Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen und wird diesen auch zukünftig entsprechen. Details zur Corporate Governance der Gesellschaft können der Erklärung zur Unternehmensführung und dem Corporate-Governance-Bericht (Seite 30 ff. des Geschäftsberichts) entnommen werden.

Jahres- und Konzernabschluss 2021

Der Jahresabschluss für die Vossloh AG nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften, der Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Zusammengefasste Lagebericht für die Vossloh AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung am 19. Mai 2021 zum Abschlussprüfer gewählten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz München, Niederlassung Düsseldorf, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Dabei stellte der Abschlussprüfer auch fest, dass der Vorstand die in § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikoüberwachungssystems in geeigneter Form getroffen hat und das System geeignet ist, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Darüber hinaus wurde der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) vom Abschlussprüfer nach § 313 AktG geprüft. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Die Abschlussunterlagen einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB) und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 16. März 2022 ausgehändigt. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und erteilte ergänzende Auskünfte. Der Aufsichtsrat erörterte nach Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss und in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend alle im Zusammenhang mit diesen Unterlagen aufgetretenen Fragen. Dabei berichtete der Abschlussprüfer auch über das Risikofrüherkennungssystem im Vossloh Konzern. Der Abschlussprüfer hat zudem die sonstigen Informationen, zu denen unter anderem die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, die Erklärung zur Unternehmensführung/​ Corporate-Governance-Bericht und die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§ 315b HGB) gehören, gelesen und gewürdigt und hat keine wesentliche falsche Darstellung festgestellt. Zudem hatte der Aufsichtsrat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB) nach ISAE 3000 (Revised) zur Erlangung begrenzter Sicherheit sowie des Vergütungsberichts gemäß § 162 Abs. 1 AktG beauftragt, die jeweils keine Einwendungen ergaben.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB), den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands, den Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 1 AktG sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns ebenfalls geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde damit festgestellt. Dem Zusammengefassten Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung und den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie dem Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 1 AktG stimmte der Aufsichtsrat zu. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2021, der die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je dividendenberechtigte Aktie vorsieht, hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden des Vossloh Konzerns herzlich für ihr außerordentliches Engagement und das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2021. Ungeachtet der vielfältigen unternehmerischen Herausforderungen, namentlich auch der Auswirkungen der andauernden Covid-19-Pandemie und der Preis- und Verfügbarkeitsprobleme auf den internationalen Material- und Logistikmärkten, hat sich Vossloh im abgelaufenen Geschäftsjahr hervorragend weiterentwickelt.

 

Werdohl, 16. März 2022

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender

Erklärung zur Unternehmensführung/​Corporate-Governance-Bericht

Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB ist das zentrale Element der Corporate-Governance-Berichterstattung (Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK")). Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig.

Leitungs- und Kontrollstruktur

Die Vossloh AG unterliegt den Vorschriften des deutschen Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrechts sowie den Regelungen ihrer Satzung. Wie alle deutschen Aktiengesellschaften besitzt die Vossloh AG eine dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur, die sich in den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Die Hauptversammlung ist für wesentliche Grundsatzentscheidungen in der Aktiengesellschaft zuständig. Alle drei Organe sind dem Wohle des Unternehmens und den Interessen der Aktionäre verpflichtet.

Vorstand

Die drei Mitglieder des Vorstands leiten das Unternehmen gemeinsam in eigener Verantwortung. Herr Oliver Schuster ist als Vorstandsvorsitzender neben der Koordinierung der Arbeit des Vorstands für die Bereiche Strategie und M&A, Media Relations, Recht und Compliance, IT und Digital Business, Innovation und Forschung & Entwicklung, Personal sowie Interne Revision verantwortlich. Herr Dr. Thomas Triska verantwortet als Chief Financial Officer die Bereiche Rechnungswesen und Steuern, Controlling, Treasury sowie Investor Relations. Herr Jan Furnivall verantwortet als Chief Operating Officer die Bereiche Vertrieb, Technik, EHS/​Nachhaltigkeit sowie Marketing Kommunikation. Zusätzlich sind die Geschäftsbereiche einzelnen Mitgliedern des Vorstands zugeordnet. Herr Oliver Schuster verantwortet den Geschäftsbereich Core Components, Herr Dr. Thomas Triska den Geschäftsbereich Customized Modules und Herr Jan Furnivall den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands der Vossloh AG finden sich auf Seite 170 dieses Geschäftsberichts.

Die Arbeit innerhalb des Vorstands wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Verantwortungsbereichen. In allen wesentlichen Fragen entscheidet der gesamte Vorstand. Mögliche Interessenkonflikte werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt und den anderen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei beachtet der Aufsichtsrat die durch die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bestimmten Zielgrößen sowie die in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegte Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (das gesetzliche Rentenalter). Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, mit der langfristigen Nachfolgeplanung, um vorausschauend geeignete weibliche und männliche Kandidaten zu identifizieren und zu entwickeln und um Vakanzen schnellstmöglich mit der am besten geeigneten Kandidatin beziehungsweise dem am besten geeigneten Kandidaten besetzen zu können.

Die Vossloh AG hat für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt für die Vorstandsmitglieder 10 % des Schadens bis zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Mitglieds.

Aufsichtsrat

Der gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat ist nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes und des Aktiengesetzes zusammengesetzt. Er besteht zu zwei Dritteln aus Anteilseigner- und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK wurden die Vertreter der Anteilseigner einzeln gewählt. Die Amtszeiten aller aktuellen Aufsichtsratsmitglieder enden mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheiden wird. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Vossloh AG einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit finden sich auf Seite 171 dieses Geschäftsberichts.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie das Risikomanagement und Themen der Compliance. Er verabschiedet die Jahresplanung, stellt den Jahresabschluss der Vossloh AG fest, billigt den Konzernabschluss und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111b AktG. Darüber hinaus erfordern bestimmte wesentliche, in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelte Geschäfte und Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist.

Der Aufsichtsrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 25. November 2021 konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Die "Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft für seine Zusammensetzung" sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und beinhalten auch das Diversitätskonzept. Im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) strebt der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung aller Geschlechter an. Der Aufsichtsrat hat für die Zielperiode vom 15. Dezember 2021 bis zum 14. Dezember 2026 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 16,67 % (ein Mitglied) festgelegt. Dieses Ziel wird aktuell erfüllt.

Weitere Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung betreffen, neben den Kompetenzen des Gesamtgremiums, die Unabhängigkeit der Mitglieder, potenzielle Interessenkonflikte, zeitliche Verfügbarkeit, eine Altersgrenze (in der Regel 70 Jahre) sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Gremium (in der Regel nicht länger als drei Amtsperioden). Diesen Anforderungen und Zielen entspricht der Aufsichtsrat in seiner derzeitigen Zusammensetzung. Insbesondere verfügen die Aufsichtsratsmitglieder über die erforderlichen fachlichen wie persönlichen Qualifikationen. Zur Unabhängigkeit hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C.7 des DCGK unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur von Vossloh festgelegt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein sollen. Mit Stand vom 31. Dezember 2021 sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats sämtliche Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des DCGK und darüber hinaus auch als unabhängig vom Mehrheitsaktionär der Vossloh AG im Sinne der Empfehlung C.9 des DCGK anzusehen. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen die vom Aufsichtsrat verabschiedeten "Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft für seine Zusammensetzung" berücksichtigen.

Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in den derzeit drei Ausschüssen statt, die der Aufsichtsrat zur Erhöhung der Effizienz seiner Tätigkeit gebildet hat. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über relevante Themen und Diskussionsergebnisse.

Der Personalausschuss besteht derzeit aus vier Mitgliedern, namentlich Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, Frau Dr. Bettina Volkens, Herrn Ulrich M. Harnacke und Herrn Andreas Kretschmann, und ist vor allem für Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Er bereitet grundsätzlich die Personalentscheidungen sowie die Beschlüsse und Überprüfungen des Gesamtaufsichtsrats hinsichtlich des Vergütungssystems und der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich Vorsitzender des Personalausschusses.

Der Prüfungsausschuss, dem Herr Ulrich M. Harnacke, Herr Dr. Roland Bosch und Herr Andreas Kretschmann angehören, ist insbesondere zuständig für die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts und der Prüfungsberichte der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns durch den Aufsichtsrat vor. Die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzbericht werden von Prüfungsausschuss und Vorstand gemeinsam vor der Veröffentlichung erörtert. Der Prüfungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für die Wahl des Abschlussprüfers, erteilt den Prüfauftrag für den Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, legt zusammen mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest und prüft und bewertet die Qualität der Abschlussprüfung anhand verschiedener Kriterien. Der Prüfungsausschuss lässt sich zudem regelmäßig direkt von der Internen Revision und dem Chief Compliance Officer berichten. Zudem machen die Mitglieder des Prüfungsausschusses von ihrem Auskunftsrecht nach § 107 Abs. 4 S. 4 AktG Gebrauch. Ferner nimmt der Prüfungsausschuss die Aufgaben nach § 111a Abs. 2 S. 1 und 2 AktG über die Prüfung von Geschäften mit nahestehenden Personen wahr. Auch außerhalb der Prüfungsausschusssitzungen steht der Vorsitzende des Prüfungsausschusses regelmäßig in Kontakt mit dem Abschlussprüfer. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Ulrich M. Harnacke. Er ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie ehemaliger Geschäftsführer der Deloitte & Touche GmbH. Er erfüllt als Finanzexperte mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und dem Gebiet der Rechnungslegung die Voraussetzungen nach § 100 Abs. 5 AktG und ist zudem als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.10 und D.4 des DCGK anzusehen. Herr Dr. Roland Bosch ist kaufmännischer Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG sowie ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn Cargo AG. Er verfügt unter anderem über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung (§ 100 Abs. 5 AktG).

Aufgabe des aus vier Mitgliedern, namentlich Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, Frau Dr. Bettina Volkens, Herrn Dr. Roland Bosch sowie Herrn Ulrich M. Harnacke, bestehenden Nominierungsausschusses ist sowohl die langfristige Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat als auch die Vorbereitung von Kandidatenvorschlägen für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat beschließt dann über die Wahlvorschläge, die der Hauptversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist Herr Prof. Dr. Rüdiger Grube.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit und seiner Ausschüsse. Dabei bedient sich der Aufsichtsrat in der Regel im Wechsel externer Unterstützung oder führt eine Selbstevaluation durch. Die letzte Überprüfung der Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse fand mit externer und unabhängiger Unterstützung im Zeitraum von September bis November 2021 statt. Die Ergebnisse waren durchweg erfreulich. Die Schwerpunkte der Effizienzprüfung umfassten unter anderem das Grundverständnis des Aufsichtsrats, die Gremienarbeit, Inhalte der Sitzungen, Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Berichterstattung durch und Kommunikation mit dem Abschlussprüfer sowie die Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Mögliche Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich anzuzeigen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats, die sie selbst oder ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen betreffen, von der Ausübung ihres Stimmrechts ausgeschlossen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat neben seinen Bezügen als Aufsichtsrat weitere Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen erhalten. Ehemalige Mitglieder des Vorstands gehören dem Aufsichtsrat der Vossloh AG nicht an.

Compliance

Vossloh versteht unter Compliance regelgetreues Verhalten im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien. Als global tätiges Unternehmen trägt Vossloh mit seiner rund 135-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Partnern, Mitarbeitenden, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass Vossloh und alle Vossloh Mitarbeitende sich jederzeit und überall bei ihrer Tätigkeit für das Unternehmen an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln.

Der Vorstand der Vossloh AG hat diese Grundsätze unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." Das Compliance Commitment ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Der Vorstand der Vossloh AG hat für den Vossloh Konzern ein Compliance-Management-System eingerichtet. Das Vossloh Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken durch Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schaden von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Korruptionsprävention und die strikte Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.

Basis des Vossloh Compliance-Management-Systems ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex), der die Werte Integrität und integres Geschäftsgebaren konkretisiert und präzisiert und der für den gesamten Konzern und alle Unternehmensangehörigen verbindlich ist. Der Code of Conduct wurde 2016 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Die aktuelle Fassung ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zusammen mit den gleichermaßen konzernweit geltenden, ebenfalls 2016 überarbeiteten Compliance-Richtlinien steht allen Mitarbeitenden damit ein Regelwerk zur Verfügung, das eine Richtschnur für die tägliche Arbeit bietet und dabei hilft, rechtmäßige und richtige Entscheidungen zu treffen. Das Compliance-Regelwerk liegt in den wesentlichen Konzernsprachen vor und wurde weltweit an alle Mitarbeitenden im Vossloh Konzern verteilt. Auf Basis eines Compliance-Schulungskonzepts werden sämtliche Mitarbeitenden regelmäßig zielgruppengerecht zu Compliance-Fragen geschult. Vossloh hat zudem für alle Mitarbeitenden mit Computerarbeitsplatz ein Compliance-E-Learning-Programm eingerichtet.

Zur Umsetzung und Überwachung der Compliance hat der Vorstand eine Compliance-Organisation eingerichtet und deren Aufbau, die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Compliance-Funktionen sowie ihre Berichtswege in einer "Geschäftsordnung Compliance" festgelegt. Die Vossloh Compliance-Organisation besteht aus dem Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance-Office) und dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officern und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officern in den operativen Gesellschaften. Der Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat.

Zur Aufdeckung möglicher Compliance-Verstöße hat Vossloh zusammen mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Über die Whistleblower- Hotline haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber die Möglichkeit, einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. Der Chief Compliance Officer geht jedem Hinweis nach und veranlasst gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen. Dasselbe gilt für Hinweise, die Mitarbeitende über interne Meldewege mitteilen können; unter anderem können sie sich direkt an das Compliance Office von Vossloh wenden.

Der Chief Compliance Officer und das Group Compliance Committee prüfen laufend die konzernweite Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems. Im Geschäftsjahr 2017 wurde das Compliance-Management-System des Vossloh Konzerns durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer umfassenden Überprüfung nach dem Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 980), bezogen auf die Teilbereiche Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung, unterzogen. Die Prüfung wurde als Wirksamkeitsprüfung durchgeführt und im Februar 2018 abgeschlossen. KPMG hat bestätigt, dass das Compliance-Management-System des Vossloh Konzerns angemessen implementiert ist und im Betrachtungszeitraum wirksam war. Vossloh hat den Prüfungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" unter den Stichwörtern "Corporate Governance" > "Compliance" veröffentlicht.

Darüber hinaus nimmt das Group Compliance Committee, zumeist mit Unterstützung von externen Wirtschaftsprüfern, regelmäßig anlassunabhängige Audits vor, um die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems in den Konzerngesellschaften zu überprüfen und neue oder veränderte Risiken sowie etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Risiko- und Kontrollmanagement

Zu den Grundsätzen guter Corporate Governance gehört der verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken. Dem Vorstand der Vossloh AG und den Geschäftsführungen im Vossloh Konzern stehen konzernweite und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken gewährleisten. Die Systeme werden fortwährend auf ihre Effektivität hin überprüft, gegebenenfalls an sich verändernde Anforderungen angepasst und vom Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags überprüft und beurteilt. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss werden, wie oben dargestellt, regelmäßig informiert und in den Prozess der Steuerung der Risiken eingebunden. Einzelheiten zum Risikomanagement im Vossloh Konzern sind im Abschnitt Risiko- und Chancenmanagement (ab Seite 65 dieses Geschäftsberichts) dargestellt. Er enthält auch den Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG haben sich auch im Jahr 2021 eingehend mit den Empfehlungen des DCGK befasst. Die bei Vossloh praktizierte Corporate Governance wird regelmäßig entsprechend überprüft.

Vorstand und Aufsichtsrat haben im November 2021 die nachfolgende Entsprechenserklärung abgegeben:

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Vossloh Aktiengesellschaft entspricht seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2020 mit den nachfolgend genannten Ausnahmen sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des am 20. März 2020 bekannt gemachten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) und wird diesen auch zukünftig mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprechen.

Empfehlung C.4: "Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt."

Erläuterung: Es soll jeweils weiterhin im Einzelfall beurteilt werden können, ob die Anzahl der begleiteten Mandate eines Aufsichtsratsmitglieds, auch unter Berücksichtigung des für das jeweilige Mandat erforderlichen Zeitaufwands, angemessen erscheint. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Prof. Dr. Grube, nimmt drei weitere Aufsichtsratsmandate bei börsennotierten Gesellschaften (Vantage Towers AG, Hamburger Hafen- und Logistik AG sowie RIB Software SE) wahr, wobei er bei zweien den Vorsitz inne hat. Ferner bekleidet Herr Prof. Dr. Grube drei weitere Mandate bei nicht börsennotierten Gesellschaften (siehe Offenlegung auf der Internetseite der Gesellschaft), die als vergleichbare Funktionen im Sinne der DCGK-Empfehlung C.4 anzusehen sein könnten. Herr Prof. Dr. Grube ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat, nicht zuletzt wegen seiner herausragenden Expertise und langjährigen Branchenerfahrung eine große Bereicherung für die Gesellschaft, was durch die weiteren vorgenannten Mandate nicht beeinträchtigt wird. Herr Prof. Dr. Grube hat insbesondere ausreichend Zeit für die sorgfältige Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft zur Verfügung.

Empfehlung G.10: "Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können."

Erläuterung: Der Aufsichtsrat erachtet die aktienkursbasierte Komponente der variablen Vergütung des Vorstands, welche gegenwärtig rund 1/​3 der variablen Vorstandsvergütung ausmacht, für ausreichend. Eine noch stärkere Gewichtung der aktienkursbasierten Vergütungskomponenten könnte aus Sicht des Aufsichtsrats den Fokus auf die nachhaltige Erreichung wesentlicher operativer Leistungsindikatoren schwächen. Ferner berücksichtigt der Aufsichtsrat, dass bei den aktienkursbasierten Vergütungskomponenten die Entwicklung des Börsenkurses nicht nur von der Leistung der Vorstandsmitglieder abhängt, sondern auch von externen Faktoren, auf die die Gesellschaft und ihre Organe keinen Einfluss haben. Ein vierjähriger Bemessungszeitraum für die langfristig variable Vergütung der Vorstandsmitglieder (oder eine sich an den dreijährigen Bemessungszeitraum direkt anschließende Ausschüttungssperre von einem weiteren Jahr) ist aus Sicht des Aufsichtsrats angesichts der ebenfalls vom DCGK empfohlenen und bei der Gesellschaft regelmäßig praktizierten Erstbestellung von nur drei Jahren nicht sachgerecht.

Diese sowie die in den vergangenen Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Vossloh AG dauerhaft zugänglich.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Vossloh AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung, insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, über die Wahl des Abschlussprüfers, aber auch über Unternehmensverträge sowie Kapitalmaßnahmen und sonstige Satzungsänderungen. In der Hauptversammlung gewährt jede Vossloh Aktie eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Unmittelbar nach der Hauptversammlung können die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden.

Investor Relations

Vossloh achtet auf unverzügliche, effiziente sowie inhaltlich gleiche Information der Aktionäre und anderer Teilnehmer am Kapitalmarkt. Alle von Vossloh veröffentlichten Informationen über das Unternehmen werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com in deutscher und englischer Sprache zugänglich gemacht. Das gilt insbesondere für den jährlichen Geschäftsbericht, den Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilungen zu den Quartalen und die Einladung zur Hauptversammlung. Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen, namentlich Hauptversammlung, Geschäftsbericht sowie Zwischenberichte und -mitteilungen, sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf der Internetseite der Vossloh AG publiziert wird. Der Konzernabschluss ist binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, der Halbjahresfinanzbericht und die Zwischenmitteilungen sind spätestens binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich. Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung bei Vossloh Tatsachen eintreten, die Vossloh unmittelbar betreffen und geeignet sind, den Börsenkurs der Vossloh Aktie erheblich zu beeinflussen, werden sie gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht. Die Internetseite www.vossloh.com bietet darüber hinaus umfangreiche und aktuelle Informationen zum Vossloh Konzern und zur Vossloh Aktie.

Rechnungslegungs- und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des Vossloh Konzerns findet auf Basis der in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) statt. Der Jahresabschluss der Vossloh AG wird hingegen nach den Vorschriften des HGB erstellt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Sowohl der Konzernabschluss nach IFRS als auch der Einzelabschluss nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften wurden nach den deutschen Vorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 2021 zum Abschlussprüfer gewählt worden war. Der Prüfungsauftrag wurde durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß den Empfehlungen des DCGK erteilt. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass kein Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers besteht. Es wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er über alle etwaigen für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet sowie den Aufsichtsrat über alle hierbei festgestellten Tatsachen informiert, die eine Unrichtigkeit der Erklärung zum DCGK ergeben. Bei der Prüfung haben sich Hinweise auf solche Tatsachen nicht ergeben. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2021 wurden einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben haben der Aufsichtsrat und der Vorstand für die Vossloh AG die nachstehenden Zielsetzungen beschlossen (zu den Zielen für den Aufsichtsrat siehe bereits oben den Abschnitt "Aufsichtsrat").

Für den gegenwärtig mit drei männlichen Vorstandsmitgliedern besetzten Vorstand der Vossloh AG hat der Aufsichtsrat am 25. November 2021 eine Zielgröße von 0 % für die nächste Zielperiode bis zum 14. Dezember 2026 beschlossen und wie folgt begründet:

"Der Aufsichtsrat der Vossloh AG ist sich der gesetzlichen Vorgaben für die Stärkung von Frauen in Führungspositionen und seiner Verantwortung bei der Geschlechtergleichstellung bewusst. Entsprechend hat der Aufsichtsrat für die eigene Besetzung eine Zielgröße von 16,67 % (entsprechend einer Frau im aus sechs Personen bestehenden und mit vier Anteilseignervertretern besetzten Gesamtgremium) festgelegt. Die Vossloh AG ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Für den Vorstand hält der Aufsichtsrat eine freiwillige Selbstverpflichtung auf eine dauerhaft verbindliche Zielgröße größer "Null" nach Abwägung aller Umstände für derzeit schwer umsetzbar.

Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, mit der langfristigen Nachfolgeplanung, um vorausschauend geeignete weibliche und männliche Kandidaten zu identifizieren und zu entwickeln und um Vakanzen schnellstmöglich mit der am besten geeigneten Kandidatin beziehungsweise dem am besten geeigneten Kandidaten besetzen zu können. Der Aufsichtsrat setzt sich dafür ein, dass der Vorstand geeignete weibliche Talente aktiv fördert. Ein allgemeingültiges Diversitätskonzept besteht für den Vorstand -auch in Anbetracht der geringen Größe des Vorstands der Vossloh AG -aber nicht. Vielmehr ist der Aufsichtsrat bestrebt, in jedem Einzelfall die am besten geeignete Kandidatin beziehungsweise den am besten geeigneten Kandidaten für vakante Vorstandsposten zu finden. Der Besetzung des Vorstands geht ein systematischer Auswahlprozess voraus, bei dem neben einer Vielzahl weiterer Aspekte, wie auch der Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands, Kompetenz und Persönlichkeit im Vordergrund stehen.

Der Vorstand besteht aktuell aus hochqualifizierten Führungskräften, die eine lange Verbundenheit zur Vossloh AG und eine tiefe Kenntnis der von ihnen verantworteten Materie auszeichnet. Auch in Zukunft möchte der Aufsichtsrat die Freiheit haben, den verhältnismäßig kleinen Vorstand der Vossloh AG nach den vorgenannten Prinzipien der Bestenauslese besetzen zu können. In der gesamten Bahnindustrie sowie auch in angrenzenden Industrien sind darüber hinaus nur vergleichsweise wenige Frauen tätig, insbesondere mit einschlägiger Management-Erfahrung. Diesen Umstand erfährt und bedauert die Vossloh AG auch bei der Rekrutierung für (Führungs-)Positionen unterhalb der Vorstandsebene, da Frauen im Bewerberkreis in aller Regel stark unterrepräsentiert sind. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist daher nicht gewährleistet, dass eine Selbstverpflichtung zu einer Mindestbeteiligung von Frauen mit der Beibehaltung der Bestenauslese vereinbar ist. Dies gilt erst recht in Ansehung der geringen Größe des Vorstands."

Änderungen oder Erweiterungen des Vorstands sind gegenwärtig nicht beabsichtigt. Im Rahmen des Auswahlprozesses zur Vorbereitung der Veränderungen im Vorstand im November 2020 wurden auch weibliche Kandidaten berücksichtigt.

Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Vossloh AG am 25. November 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil von jeweils 25 % mit Fristsetzung bis zum 14. Dezember 2026 festgelegt. Die Zielgröße für die erste Führungsebene wurde zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 mit 20,0 % unterschritten. Für die zweite Führungsebene wurde die Zielgröße zum Ablauf des Geschäftsjahres 2021 mit einem Frauenanteil von 33,3 % übererfüllt.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Unter www.vossloh.com/​de/​investor-relations/​corporate-gover-nance/​verguetung/​ sind das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 AktG, das von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 gebilligt wurde, sowie das von der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG am selben Tag beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats abrufbar. Unter derselben Internetadresse sind der Vergütungsbericht (für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats) sowie der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG abrufbar. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie des Vossloh Konzerns, namentlich der Stärkung des Produktgeschäfts und dem weiteren Ausbau des konventionellen und digitalen Servicegeschäfts mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes.

Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2021

des Vossloh Konzerns und der Vossloh AG

Geschäft und Rahmenbedingungen

Segmentierung und Wettbewerbsposition

Vossloh ist weltweit in den Märkten für Bahninfrastruktur tätig. Das Unternehmen bietet ein breites Leistungsspektrum unter einem Dach an: Schienenbefestigungssysteme, Betonschwellen, Weichensysteme und Kreuzungen sowie innovative und zunehmend digitalbasierte Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Schienen und Weichen. Vossloh bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und zum Klimaschutz und leistet mit seinen Produkten und Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität von Menschen und Gütern.

Die Aktivitäten sind in drei Geschäftsbereiche - Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions -gegliedert. Der Geschäftsbereich Core Components besteht aus den beiden Geschäftsfeldern Vossloh Fastening Systems und Vossloh Tie Technologies. Zu den beiden anderen Geschäftsbereichen gehört jeweils ein Geschäftsfeld: Vossloh Switch Systems zu Customized Modules und Vossloh Rail Services zu Lifecycle Solutions. Ausführliche Darstellungen zu den einzelnen Geschäftsbereichen finden Sie auf den Seiten 50 ff.

Im Bahninfrastrukturgeschäft hat Vossloh folgende Wettbewerbspositionen inne:

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Vossloh ist ein weltweit führender Anbieter und Technologieführer bei Schienenbefestigungssystemen.

Vossloh ist einer der weltweiten Markt- und Technologieführer im Segment Weichen und Kreuzungen.

Vossloh ist ein führender Anbieter von innovativen Technologien und Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Schienen und Weichen.

In Nordamerika und Australien ist Vossloh führender Hersteller von Betonschwellen.

Organisation

Der Vossloh Konzern ist weltweit tätig. Lokale Präsenz und Nähe zu den Kunden gehören zu den wesentlichen Bestandteilen der geschäftlichen Aktivitäten. Wesentliche Produktionsstätten für die Schienenbefestigungssysteme des Geschäftsfelds Fastening Systems befinden sich in Deutschland, China, Polen, den USA und Russland. Das Geschäftsfeld Tie Technologies produziert Betonschwellen in den USA, Mexiko, Kanada und Australien. Die Herstellung der Weichensysteme und Kreuzungen im Geschäftsbereich Customized Modules erfolgt vor allem in Frankreich, Schweden, Australien, Luxemburg, Polen, Finnland, Großbritannien, Indien und China. Die Dienstleistungen für Schienenwege im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions werden überwiegend in West- und Nordeuropa sowie in China und den USA erbracht.

Vossloh unterhält weltweit Vertriebsgesellschaften und Niederlassungen. Das Unternehmen geht fallweise Joint Ventures und Kooperationen mit kompetenten Partnern vor Ort ein. Wesentliche Konzerngesellschaften und zugleich Führungsgesellschaften sind:

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Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl/​Deutschland, und Rocla Concrete Tie, Inc., Lakewood, Colorado/​USA, für den Geschäftsbereich Core Components,

Vossloh Cogifer SA, Rueil-Malmaison/​Frankreich, für den Geschäftsbereich Customized Modules sowie -

Vossloh Rail Services GmbH, Hamburg/​Deutschland, für den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions.

Steuerungssystem

Die für den Vossloh Konzern bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind Wertbeitrag, Umsatz, EBITDA-Marge und EBIT-Marge. Während Umsatz, EBITDA-Marge und EBIT-Marge die entscheidenden Kennzahlen für die kurzfristige Betrachtung darstellen, steht bei der längerfristigen Steuerung der Geschäftsfelder im Rahmen der wertorientierten Wachstumsstrategie der Wertbeitrag im Fokus. Im Rahmen der externen Berichterstattung ist der Wertbeitrag die zentrale Ergebnisgröße der Geschäftsbereiche und -felder.

Positive Wertbeiträge werden erzielt, wenn eine Prämie auf die von Eigen- und Fremdkapitalgebern geforderte Verzinsung (Kapitalkosten) erwirtschaftet wird. Die Prämie ergibt sich aus der Differenz zwischen der erwirtschafteten Kapitalrendite, gemessen als Return on Capital Employed (ROCE, ermittelt als EBIT/​ Capital Employed), und den Kapitalkosten, die als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt werden. Durch Multiplikation der Prämie mit dem durchschnittlichen Capital Employed ergibt sich der absolute Wertbeitrag einer Periode. Im Rahmen der internen Steuerung werden ROCE und Wertbeitrag auf einer Vorsteuerbasis ermittelt.

Die Eigenkapitalkosten resultieren aus einem risikolosen Zinssatz plus einer Marktrisikoprämie. Aufgrund der Vorsteuerbetrachtung wird der Verzinsungsfaktor entsprechend angepasst. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus den durchschnittlichen Finanzierungskonditionen des Konzerns zusammen. Das zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten angesetzte Verhältnis von Eigen- zu verzinslichem Fremdkapital leitet sich nicht aus der Bilanz ab, da es zum einen auf einer Zielgröße für die Finanzierungsstruktur basiert. Zum anderen erfolgt der Ansatz des Eigenkapitals nicht zu den in der Bilanz enthaltenen Buch-, sondern zu Zielmarktwerten. Zur internen Steuerung wurde im Geschäftsjahr 2021 wie im Vorjahr ein Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) vor Steuern in Höhe von 7,0 % als Verzinsungserwartung der Kapitalgeber angesetzt.

Grundsätzlich existieren zwei Hebel zur Erhöhung des Wertbeitrags: Erhöhung des EBIT und Optimierung des gebundenen Kapitals (Capital Employed). Aus beiden Größen leitet sich zugleich der ROCE ab. Um diese Kennzahl zu erhöhen, setzt Vossloh bei den beeinflussbaren Größen an. Daher werden ergänzend insbesondere das Working Capital und die Working-Capital-Intensität (durchschnittliches Working Capital/​ Jahresumsatz) sowie der Free Cashflow betrachtet.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterstützen das Management bei der Führung und der langfristigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen jedoch nicht vorrangig zur Steuerung des Unternehmens. Vielmehr ermöglichen sie erweiterte Erkenntnisse über die Situation im Konzern und lassen darauf aufbauende Entscheidungen zu. Demnach sind im Vossloh Konzern keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren vorhanden, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Nicht primär steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden in der nichtfinanziellen Konzernerklärung ab Seite 79 erläutert.

Die monatliche Finanzberichterstattung für das Management der Vossloh AG ist ein zentrales Element zur laufenden Analyse und Steuerung der Geschäftsbereiche und -felder sowie des Konzerns. Hierbei werden die von den einbezogenen Konzerngesellschaften erstellten Abschlüsse und die wesentlichen Kennzahlen ebenso konsolidiert und analysiert wie die monatliche Jahresvorschau. Planabweichungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die finanziellen Ziele untersucht. Eine Risikoberichterstattung ergänzt die monatliche Jahresvorschau um potenzielle Vermögensminderungen und -mehrungen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Zielerreichung werden laufend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert. Die Finanzzahlen der operativen Einheiten werden intensiv durch deren Management und den Konzernvorstand unter Einbeziehung der relevanten Zentralabteilungen der Vossloh AG diskutiert.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Kurzfristige konjunkturelle Entwicklungen spiegeln sich deshalb nur bedingt in den Absatzmärkten für Bahntechnik wider. Bedeutsamer ist die Entwicklung der Verschuldungssituation der Staaten in den Absatzmärkten von Vossloh, da sich die Auftraggeber des Konzerns weit überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Die Verschuldungsquote (also der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) der Euro-Länder belief sich laut Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union am Ende des dritten Quartals 2021 -aktuellere Zahlen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts nicht vor -auf 97,7 %. Zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt hatte sie bei 96,6 % gelegen. Ende September 2021 betrug die Verschuldungsquote der gesamten EU 90,1 % im Vergleich zu 89,2 % im Vorjahr. Die höheren Verschuldungsquoten resultieren insbesondere aus beträchtlichen Zuwächsen der Staatsverschuldung aufgrund des Finanzierungsbedarfs der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Im Berichtsjahr waren aus dem Anstieg der Staatsverschuldung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Vossloh zu verzeichnen.

Global betrachtet zeigt der Bahntechnikmarkt eine seit Jahren stetig wachsende Tendenz -eine Folge der weltweit steigenden Nachfrage nach umweltfreundlicher, sicherer und wirtschaftlicher Mobilität für Menschen und Güter. Treiber dieser Entwicklung sind unter anderem Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, Zunahme der internationalen Handelsströme und insbesondere ein steigendes Umweltbewusstsein. Wenn es darum geht, immer mehr Menschen und Güter zu transportieren und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck dieser Mobilität zu reduzieren, um dem Klimawandel zu begegnen, müssen höhere Anteile im Personen- oder Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden. So hatte die Europäische Union das Jahr 2021 zum "Jahr der Schiene" ausgerufen, um die im Green Deal gesteckten Klimaziele im Verkehrssektor zu unterstützen. Darüber hinaus befindet sich die Bahnbranche durch Digitalisierung, Automatisierung, künstliche Intelligenz sowie Standardisierung und Liberalisierung im Schienenverkehr in einem tiefgreifenden Wandel.

Eine Reihe von Studien analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem weltweiten Bahntechnikmarkt. Die bedeutsamste Publikation ist die "World Rail Market Study" des europäischen Verbands der Bahnindustrie UNIFE. Die Studie wird in zweijährlichem Rhythmus aktualisiert; die jüngsten Ergebnisse wurden im Oktober 2020 veröffentlicht.

UNIFE beziffert das derzeitige weltweite Volumen des Bahnmarkts auf rund 177 Mrd.€ pro Jahr. Der europäische Branchenverband stuft rund 62 % des Gesamtvolumens - also knapp 110 Mrd.€ - als zugänglichen Marktanteil ein. Zugänglich bedeutet, dass der entsprechende Markt grundsätzlich für europäische Lieferanten geöffnet ist und die Marktnachfrage nicht exklusiv durch inländische Hersteller gedeckt wird.

Vossloh konzentriert sich auf Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur. Die Marktsegmente Infrastruktur und Infrastrukturservices sind daher für Vossloh von besonderer Bedeutung. Bei der Infrastruktur (exklusive des Teilsegments Elektrifizierung) belief sich der zugängliche Markt gemäß UNIFE-Daten im Zeitraum 2017 bis 2019 auf rund 18 Mrd.€ pro Jahr. Davon entfallen regional gesehen rund 35 % des Marktvolumens auf Westeuropa und etwa 30 % auf die Länder des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA (USA, Kanada und Mexiko). Als Nächstes folgen die Regionen Asien-Pazifik mit rund 14 %, Osteuropa mit 8 % und Afrika/​Naher Osten mit 6 %. Die Märkte in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) und in Lateinamerika repräsentieren mit rund 4 % und etwa 3 % kleinere Anteile am zugänglichen Marktvolumen. Das Gesamtvolumen des zugänglichen Markts für Infrastrukturservices beträgt laut UNIFE derzeit rund 6 Mrd.€; das entspricht etwa 40 % des gesamten Markts für Infrastrukturservices.

Unternehmenserwerbe

Am 30. Juli 2021 wurde der Vertrag über den Erwerb aller Anteile an den Gesellschaften ETS Spoor BV (inzwischen unter Vossloh ETS BV firmierend) sowie ETS International BV vollzogen. Erwerberin ist die Vossloh Rail Services International GmbH, Hamburg. Die beiden Gesellschaften sind im niederländischen Bahnmarkt als Handelsunternehmen tätig und vertreiben Produkte sowie Dienstleistungen von Unternehmen aus mehreren Geschäftsfeldern. Durch den Erwerb sollen insbesondere zusätzliche Marktpotenziale für Dienstleistungen rund um die Instandhaltung von Schienen und Weichen erschlossen werden. Die ETS International BV, die bislang allein bei internationalen Projekten tätig war, soll im Geschäftsjahr 2022 auf die Vossloh ETS BV verschmolzen werden.

Ertragslage

Vossloh Geschäftsbereiche - Auftragseingang und Auftragsbestand

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Auftragseingang Auftragsbestand
Mio.€ 2021 2020 2021 2020
Core Components 398,4 349,6 211,8 247,0
Customized Modules 452,5 472,6 391,4 338,4
Lifecycle Solutions 122,2 103,5 14,9 10,2
Vossloh AG/​Konsolidierung -25,5 -10,2 -6,7 -1,1
Konzern 947,6 915,5 611,4 594,5

Auftragseingang gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen

Der Vossloh Konzern konnte im Geschäftsjahr 2021 den Auftragseingang deutlich steigern und übertraf den Vorjahreswert um 32,1 Mio.€. Die positive Entwicklung war insbesondere auf den Geschäftsbereich Core Components zurückzuführen. Hier wiederum ging der Anstieg auf das Geschäftsfeld Fastening Systems zurück, das vor allem in China, Indien und Australien höhere Auftragseingänge erzielte. Dagegen verzeichnete das Geschäftsfeld Tie Technologies insgesamt geringere Auftragseingänge als im Vorjahr. Während die Auftragseingänge in Australien stiegen, blieben sie in den USA weit hinter dem Vorjahr zurück. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions wies spürbar höhere Auftragseingänge aus. Der Anstieg war insbesondere auf eine positive Entwicklung der Auftragssituation in China, in den Niederlanden -nach dem Erwerb von ETS Spoor - sowie in Deutschland zurückzuführen. Dagegen konnte der Geschäftsbereich Customized Modules den Vorjahreswert nicht erreichen, lag aber 2021 erneut auf hohem Niveau. Hierzu trug vor allem ein Großauftrag aus der Türkei bei. Das Book-to-Bill-Verhältnis des Vossloh Konzerns als Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz betrug im Berichtsjahr 1,01 (Vorjahr: 1,05). Der Auftragsbestand hat sich zum Ende 2021 um 16,9 Mio.€ erhöht. Aufgrund der hohen Zahl von Rahmenverträgen besitzt die Kennzahl "Auftragsbestand" nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Auftragsvolumen von gewonnenen Rahmenverträgen werden in der Regel erst zum Zeitpunkt des Abrufs im Auftragseingang erfasst.

Umsätze von 942,8 Mio.€ deutlich höher als ursprünglich erwartet

Im Geschäftsjahr 2021 erzielte der Vossloh Konzern deutlich höhere Umsätze als im Vorjahr. Sie stiegen von 869,7 Mio.€ im Jahr 2020 um 8,4 % auf 942,8 Mio.€. Damit lagen sie spürbar über dem ursprünglich prognostizierten Umsatzkorridor von 850 Mio.€ bis 925 Mio.€ und am oberen Ende des zur Jahresmitte 2021 angehobenen Prognosekorridors von 900 Mio.€ bis 950 Mio.€. Der Umsatzanstieg war vor allem auf den Geschäftsbereich Core Components und hier auf das Geschäftsfeld Fastening Systems zurückzuführen. Daneben trugen auch die Geschäftsbereiche Customized Modules und Lifecycle Solutions zum Anstieg bei.

Vossloh Konzern - Umsatzverteilung nach Regionen

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Mio.€ % Mio.€ %
2021 2020
Deutschland 94,6 10,0 74,2 8,5
Frankreich 73,1 7,8 89,1 10,2
Übriges Westeuropa 71,2 7,6 67,4 7,8
Nordeuropa 114,9 12,2 115,5 13,3
Südeuropa 81,3 8,6 64,4 7,4
Osteuropa 67,4 7,1 65,4 7,5
Europa gesamt 502,5 53,3 476,0 54,7
Amerika 89,8 9,5 127,3 14,7
Asien 218,9 23,2 151,4 17,4
Afrika 28,3 3,0 15,8 1,8
Australien 103,3 11,0 99,2 11,4
Gesamt 942,8 100,0 869,7 100,0

Spürbarer Umsatzanstieg in Europa, vor allem in Deutschland und Südeuropa

Die Umsätze in Europa legten im Berichtsjahr um 5,6 % gegenüber dem Vorjahr zu. Vor allem die Umsatzentwicklung in Deutschland trug mit einem Wachstum von 27,6 % zum Anstieg bei. Maßgeblich verantwortlich hierfür waren höhere Umsätze im Geschäftsfeld Fastening Systems. Dagegen verzeichnete der Konzern geringere Umsatzbeiträge aus Frankreich. Der Geschäftsbereich Customized Modules verzeichnete dort einen starken Umsatzrückgang. In Nordeuropa lagen die Umsätze auf dem Niveau des Vorjahres. In Südeuropa erzielte Vossloh um 26,2 % höhere Umsätze als im Vorjahr. Dies ging hauptsächlich auf höhere Umsatzbeiträge des Geschäftsfelds Fastening Systems in Italien zurück. In Osteuropa lag der Umsatz leicht über dem Vorjahreswert. Insbesondere höhere Umsätze des Geschäftsfelds Fastening Systems in Ungarn und Rumänien konnten geringere Umsätze des Geschäftsbereichs Customized Modules in Serbien mehr als ausgleichen.

Umsatz in Amerika deutlich unter dem Vorjahr

In Amerika blieben die Umsätze 2021 um 29,5 % unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang resultierte maßgeblich aus geringeren Umsätzen des Geschäftsfelds Tie Technologies in den USA. Daneben geht ein Teil des Umsatzrückgangs in der Region Amerika auf mittlerweile veräußerte Gesellschaften zurück.

Umsätze in Asien signifikant gestiegen

In Asien erzielte der Vossloh Konzern einen signifikanten Umsatzanstieg im Vergleich zum Vorjahr: Die Umsätze stiegen um 44,6 %. Der wesentliche Treiber hinter dieser Entwicklung waren die gestiegenen Umsätze des Geschäftsfelds Fastening Systems in China. Daneben trugen auch höhere Umsätze des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions in China zum Anstieg bei.

Umsätze in Australien leicht über hohem Vorjahresniveau

In Australien übertrafen die Konzernumsätze das bereits hohe Vorjahresniveau um 4,1 %. Der leichte Umsatzanstieg ist auf höhere Umsätze des Geschäftsfelds Fastening Systems sowie des Geschäftsbereichs Customized Modules zurückzuführen.

Umsätze in Afrika deutlich gesteigert

In Afrika erzielte der Vossloh Konzern um 78,7 % höhere Umsätze. Zum Wachstum trugen maßgeblich die höheren Umsätze des Geschäftsbereichs Customized Modules in Ägypten bei.

Die Herstellungskosten des Vossloh Konzerns summierten sich im Berichtsjahr auf 724,8 Mio.€ und waren damit der Umsatzentwicklung folgend deutlich höher als im Vorjahr (672,8 Mio.€). Der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz lag trotz einer gestiegenen Materialeinsatzquote infolge der deutlich gestiegenen Materialpreise im Berichtsjahr bei 76,9 % und damit leicht unter dem Vorjahreswert von 77,4 %. Die Vertriebs- und Verwaltungskosten im Vossloh Konzern stiegen von 148,1 Mio.€ auf 160,8 Mio.€. Der Anteil dieser Aufwendungen an den Umsatzerlösen lag nahezu unverändert zum Vorjahr bei 17,1 % (Vorjahr: 17,0 %). Das sonstige betriebliche Ergebnis -der Saldo von sonstigem betrieblichen Ertrag von 18,7 Mio.€ (Vorjahr: 21,3 Mio.€) und sonstigem betrieblichen Aufwand von 7,8 Mio.€ (Vorjahr: 10,0 Mio.€) -blieb mit 10,9 Mio.€ nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahreswert von 11,3 Mio.€.

Vossloh Konzern - Umsatz und Ergebnis

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Mio.€ % Mio.€ %
2021 2020
Umsatz 942,8 100,0 869,7 100,0
EBITDA/​EBITDA-Marge 124,2 13,2 123,1 14,2
EBIT/​EBIT-Marge 72,3 7,7 73,1 8,4
Konzernergebnis 35,9 3,8 20,8 2,4
Ergebnis je Aktie (in €) 1,31 0,98

Ergebnis und Profitabilität auf operativer Basis deutlich gestiegen, Vorjahr war durch Bucheffekt in Höhe von 15,6 Mio.€ begünstigt

Ohne Berücksichtigung der erfolgswirksamen Buchwertanpassung von 15,6 Mio.€ im Rahmen der Übergangskonsolidierung einer chinesischen Gesellschaft im Geschäftsfeld Fastening Systems im Vorjahr erzielte Vossloh im Geschäftsjahr 2021 eine deutliche Steigerung der EBITDA- und EBIT-Kennzahlen gegenüber dem Vorjahr. Nicht operative Einmaleffekte aufgrund erfolgswirksamer Buchwertanpassungen infolge von Übergangskonsolidierungen zweier Gesellschaften im Geschäftsbereich Customized Modules sowie aufgrund der Bildung einer Rückstellung für weitere Restrukturierungsmaßnahmen in Frankreich glichen sich im Berichtsjahr aus. Auf operativer Basis stieg das EBITDA somit um 15,6 %, das EBIT um 25,7 %. Diese Steigerung konnte trotz erheblicher Belastungen aus Materialpreiserhöhungen, die insbesondere die Profitabilität im zweiten Halbjahr belastet haben, erreicht werden. Auch die operative Profitabilität verbesserte sich unter Herausrechnung des Bucheffekts im Vorjahr spürbar. Die EBIT-Marge stieg von operativ 6,6 % im Vorjahr auf 7,7 % und lag damit im erwarteten Korridor von 7 % bis 8 %. Auch die EBITDA-Marge stieg spürbar von operativ 12,4 % im Vorjahr auf 13,2 % und lag damit ebenfalls im prognostizierten Korridor von 13 % bis 14 %.

Das Nettozinsergebnis im Geschäftsjahr 2021 verbesserte sich signifikant auf -7,5 Mio.€ im Vergleich zum Vorjahreswert von -14,4 Mio.€. Dies ging hauptsächlich auf geringere Währungsumrechnungsverluste aus abgesicherten konzerninternen Darlehen in Fremdwährungen zurück. Daneben reduzierten sich auch die Finanzierungskosten aus Finanzverbindlichkeiten deutlich -eine Folge der verbesserten Bilanzstruktur durch die im Februar 2021 platzierte Hybridanleihe. Das Ergebnis vor Ertragsteuern erhöhte sich im Berichtsjahr auf 64,8 Mio.€ (Vorjahr: 58,7 Mio.€).

Ergebnis je Aktie deutlich über Vorjahr

Die Ertragsteuern im Vossloh Konzern betrugen im Berichtsjahr 28,6 Mio.€. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 11,7 Mio.€ ging neben dem höheren operativen Ergebnis auch auf Wertminderungen aktiver latenter Steuern in Deutschland zurück. Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten verbesserte sich infolge des Wegfalls der Verluste des Ende Mai 2020 abgeschlossenen Verkaufs des ehemaligen Geschäftsfelds Locomotives deutlich von -26,2 Mio.€ im Vorjahr auf -0,3 Mio.€. Das Konzernergebnis wurde gegenüber 2020 deutlich um 72,8 % gesteigert.

5,1 Mio.€ vom Konzernergebnis standen den Hybridkapitalgebern zu, während den anderen Gesellschaftern 7,7 Mio.€ zuzurechnen waren (Vorjahr: 3,6 Mio.€). Das den Anteilseignern der Vossloh AG zuzurechnende Konzernergebnis lag mit 23,1 Mio.€ ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert von 17,2 Mio.€. Daraus resultierte bei einer unveränderten durchschnittlichen Zahl im Umlauf befindlicher Aktien von 17.564.180 Stück ein im Vorjahresvergleich deutlich verbessertes Ergebnis je Aktie.

Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie für 2021 geplant

Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG verfolgen das Ziel, die Aktionärinnen und Aktionäre angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns zu beteiligen. Vorstand und Aufsichtsrat werden daher der für den 18. Mai 2022 aufgrund der Covid-19-Pandemie erneut in virtueller Form geplanten Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2021 eine Dividende in Höhe von 1,00 € (Vorjahr: 1,00 €) auszuschütten.

Vossloh Konzern - Wertmanagement

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Mio.€ 2021 2020
Capital Employed (Durchschnitt) 1 896,9 865,8
ROCE 1 8,1 8,4
Wertbeitrag 1 9,5 12,5

1 Vergleichsinformationen gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterung auf Seite 133.

ROCE und Wertbeitrag auf operativer Basis höher als im Vorjahr

ROCE und Wertbeitrag des Vorjahres waren wesentlich durch den oben genannten Bucheffekt (EBIT-Effekt: 15,6 Mio.€) begünstigt gewesen. Auf operativer Basis stiegen ROCE und Wertbeitrag 2021 spürbar.

Der Anstieg ging ausschließlich auf das höhere operative EBIT zurück. Der Anstieg des durchschnittlichen Capital Employed resultierte im Wesentlichen aus einem im Jahresdurchschnitt höheren Anlagevermögen. Daneben trug auch ein höheres durchschnittliches Working Capital infolge des deutlichen Umsatzwachstums zum Anstieg bei. Auf operativer Basis verbesserte sich der Wertbeitrag ebenfalls und lag im erwarteten Korridor von 0 Mio.€ bis 15 Mio.€. Der gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) lag im Geschäftsjahr 2021 unverändert bei 7,0 %.

Finanzlage und Investitionen

Als Konzernobergesellschaft trägt die Vossloh AG die Verantwortung für das Finanzmanagement des Konzerns. Dem Bereich Treasury des Konzerns obliegen die zentrale Steuerung der Zahlungsströme, die Sicherung der Finanzierung sämtlicher Konzerngesellschaften sowie die Absicherung und Steuerung finanzieller Risiken. Neben Liquiditätsrisiken zählen dazu insbesondere Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen. Zur Absicherung werden unter anderem derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Konzerngesellschaften werden im Wesentlichen durch konzerninterne Mittelbereitstellungen der Vossloh AG finanziert. Nur in Einzelfällen, in denen eine ausländische Finanzierung wirtschaftlich vorteilhafter oder rechtlich notwendig ist, erfolgt eine originäre Finanzierung in einzelnen Konzerngesellschaften.

Nettofinanzschuld gegenüber dem Vorjahr durch Hybridanleihe signifikant reduziert

Die Nettofinanzschuld des Vossloh Konzerns (berechnet als Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abzüglich kurzfristiger Wertpapiere) ohne Leasingverbindlichkeiten sank vom Jahresende 2020 mit 307,4 Mio.€ signifikant auf 174,0 Mio.€ zum Ende des Geschäftsjahres 2021. Der deutliche Rückgang ging vor allem auf die Zuflüsse aus der im Februar 2021 platzierten Hybridanleihe von rund 150 Mio.€ sowie einen positiven Free Cashflow 2021 zurück. Dagegen wirkten insbesondere Dividenden-, Leasing- und Zinszahlungen sowie die im Jahr 2021 angefallenen Auszahlungen aus dem Erwerb von ETS Spoor in Höhe von 10,6 Mio.€ erhöhend. Zum Jahresende 2021 belief sich die Nettofinanzschuld inklusive der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 41,6 Mio.€ (Vorjahr: 43,9 Mio.€) auf 215,6 Mio.€ (Vorjahr: 351,3 Mio.€).

Die Finanzverbindlichkeiten betrugen zum Ende des Berichtsjahres 291,6 Mio.€ und lagen damit deutlich unter dem Vorjahreswert von 419,5 Mio.€. Ursache war weitgehend die Hybridanleihe, die gemäß IFRS dem Eigenkapital zugerechnet wird. Der Anteil kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten sank gegenüber dem Vorjahreswert von 175,0 Mio.€ deutlich auf 69,2 Mio.€. Der Vorjahreswert hatte die im Juli 2021 fällig gewordenen Schuldscheindarlehen in Höhe von 135 Mio.€ beinhaltet.

Ende 2020 entfielen 250 Mio.€ der Finanzverbindlichkeiten auf die im Geschäftsjahr 2017 platzierten Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von vier Jahren (bis Juli 2021) in einem Volumen von 135 Mio.€ und von sieben Jahren (bis Juli 2024) in einem Volumen von 115 Mio.€. Die Verzinsung bei den vierjährigen Laufzeiten war für einen Betrag von 85 Mio.€ mit 0,988 % fixiert und für einen Betrag von 50 Mio.€ variabel mit einer Marge von 85 Basispunkten über Euribor. Für die siebenjährigen Laufzeiten galt bei einem Teilbetrag von 90 Mio.€ eine feste Verzinsung von 1,763 %, beim Restbetrag von 25 Mio.€ galten 120 Basispunkte über Euribor. Im Berichtsjahr hat Vossloh mit den Mitteln der Hybridanleihe die Schuldscheine mit vierjährigen Laufzeiten vollständig getilgt. Daneben wurde zum Jahresende 2021 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Dezember 2028) bei einer festen Verzinsung von 0,8 % pro Jahr platziert. Mit diesen Mitteln löste Vossloh im Januar 2022 den variabel verzinslichen Schuldschein in gleicher Höhe mit einer Laufzeit bis Juli 2024 vorzeitig ab.

Weitere 35,7 Mio.€ der Finanzverbindlichkeiten entfielen auf Inanspruchnahmen des im November 2017 abgeschlossenen Konsortialkredits mit einem Volumen von derzeit 230 Mio.€ und einer Laufzeit bis November 2024. Die Verzinsung orientiert sich an der Höhe einer im Kreditvertrag vereinbarten Kennzahl (Relation der Nettofinanzschuld zum EBITDA) sowie am Grad der Inanspruchnahme der Kreditlinie und lag zum Ende des Berichtsjahres bei 0,9 %. Für diese Kennzahl (Covenant) ist eine Maximalhöhe festgelegt, deren Überschreitung den kreditgebenden Banken die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einräumt. Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen; sie war zum Halbjahr und Ende 2021 gegeben. Die Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristigen Wertpapieren betrug 76,0 Mio.€ zum Jahresende 2021 (Vorjahr: 68,1 Mio.€).

Die Haftungsverhältnisse reduzierten sich gegenüber dem Jahresende 2020 von 109,0 Mio.€ auf 58,0 Mio.€. Der Großteil davon entfiel mit 50,0 Mio.€ auf das ehemalige Geschäftsfeld Locomotives. Für diese noch bestehenden Haftungsverhältnisse hat die Vossloh AG eine unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaft auf erste Anforderung einer erstklassigen Bank erhalten.

Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln insgesamt zugesagte, aber nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 279,0 Mio.€ (Vorjahr: 223,7 Mio.€) zur Verfügung.

Die im Februar 2021 begebene Hybridanleihe über 150 Mio.€ mit unendlicher Laufzeit kann erstmals nach fünf Jahren seitens der Gesellschaft gekündigt und zurückgezahlt werden. Die Verzinsung in den kommenden fünf Jahren beläuft sich auf 4,0 %. Darüber hinaus kann sich in Abhängigkeit von der Nachhaltigkeitsperformance, die anhand der Ratings von ISS ESG und MSCI ESG Research gemessen wird, der Rückzahlungsbetrag erhöhen. Die Ausgestaltung der Anleihe bewirkt eine Behandlung im Konzernabschluss als Eigenkapital. Die daraus resultierende Erhöhung der Eigenkapitalquote und damit einhergehende Stärkung der Bilanzstruktur führt zu einer deutlich größeren finanziellen Flexibilität, die die Umsetzung der Unternehmensstrategie positiv flankiert.

Vossloh Konzern - Entwicklung des Cashflows

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Mio.€ 2021 2020
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 81,3 56,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit -57,9 -3,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -30,8 -67,4
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss -7,4 -14,3
Free Cashflow 30,6 4,0

Free Cashflow deutlich höher als im Vorjahr

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr deutlich über dem Vorjahreswert. Dies ging zum einen auf den höheren Bruttocashflow (berechnet als Summe aus EBIT fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten sowie Abschreibungen/​Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte [saldiert mit Zuschreibungen] sowie Veränderung langfristiger Rückstellungen) infolge des Wegfalls der Verluste des mittlerweile veräußerten Geschäftsbereichs Transportation zurück. Zum anderen war der Vorjahreswert durch hohe negative Effekte aus einem Anstieg des Working Capital im veräußerten Geschäftsbereich Transportation beeinträchtigt gewesen. Bei vergleichbaren Zahlungsabflüssen aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lag der Free Cashflow -definiert als Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit abzüglich der Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Investitionen in Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen und zuzüglich Einzahlungen aus Gewinnausschüttungen oder dem Verkauf von at-equity einbezogenen Unternehmen -ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit lag deutlich unter dem Vorjahr, vor allem aufgrund der Mittelzuflüsse aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs Transportation im Vorjahr sowie der Abflüsse aus dem Erwerb von ETS Spoor im Berichtsjahr. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit sind die Mittelzuflüsse aus der Hybridanleihe enthalten, die weitgehend für die ebenfalls enthaltene Tilgung eines Schuldscheindarlehens und die Reduzierung mittel- und langfristiger Kredite verwendet wurden. Die verbesserte Bilanzstruktur infolge der Hybridanleihe führte zu einem deutlichen Rückgang der gezahlten Zinsen. Dagegen waren 2021 die Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter deutlich höher, da angesichts der Unsicherheit der Pandemie die Zahlung einer Dividende im Jahr 2020 ausgesetzt worden war.

Vossloh Konzern - Investitionen und Abschreibungen

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Mio.€ 2021 2020
Investitionen Abschreibungen Investitionen Abschreibungen
Core Components 23,6 24,3 31,1 22,6
Customized Modules 14,2 13,7 18,0 14,6
Lifecycle Solutions 11,4 12,3 16,5 12,2
Vossloh AG/​Konsolidierung 2,1 1,6 3,1 0,6
Gesamt 51,3 51,9 68,7 50,0

In den letzten Jahren wurden die Konzernwerte vor allem von zwei großen Einzelinvestitionen getrieben: der Errichtung einer hochmodernen Fertigungsstätte für Schienenbefestigungssysteme am Hauptsitz in Werdohl ("Fabrik der Zukunft") und der Modernisierung des Produktionsstandorts für Weichenherzstücke in Outreau (Nordfrankreich). Das Investitionsvolumen für diese beiden Projekte belief sich jeweils auf rund 40 Mio.€. Beide Investitionen wurden 2021 fertiggestellt und können im Vergleich zum Vorjahr auch als wesentliche Treiber für den Rückgang der Investitionen genannt werden. Entsprechend lagen im Geschäftsbereich Core Components die Investitionen spürbar unter dem Vorjahresniveau. Im Geschäftsfeld Fastening Systems ging der wesentliche Teil der Investitionen 2021 unverändert auf die "Fabrik der Zukunft" zurück, allerdings in deutlich geringerem Umfang als im Vorjahr. Das Geschäftsfeld Tie Technologies investierte unter anderem weiter in die Optimierung des Produktionsprozesses im 2019 neu errichteten Werk in Kanada. Die höchste Einzelinvestition im Geschäftsbereich Customized Modules bezog sich auf die Modernisierung der Produktionsstätte in Australien. Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions wurde weiterhin in die Entwicklung einer Hochleistungsfräsmaschine investiert, die Ende 2021 in den operativen Betrieb ging. Die in der obigen Tabelle ausgewiesenen Investitionen geben die Zugänge im Geschäftsjahr wieder und umfassen auch Investitionen in Vermögenswerte, die durch einen Leasingvertrag finanziert sind. In der Kapitalflussrechnung werden Investitionen (inklusive Investitionen des im Geschäftsjahr 2020 verkauften Geschäftsbereichs Transportation) ausgewiesen, soweit sie bereits zu Auszahlungen geführt haben. Insofern weichen die Werte voneinander ab. Auch die Abschreibungen, die in der Kapitalflussrechnung dem EBIT wieder hinzugerechnet werden, enthalten im Vorjahr noch Effekte aus dem veräußerten Geschäftsbereich Transportation. Die Abschreibungen auf Konzernebene sind inklusive Wertminderungen beziehungsweise Wertaufholungen dargestellt und lagen auf Vorjahresniveau.

Die Investitionsverpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (Bestellobligo) beliefen sich zum 31. Dezember 2021 insgesamt auf 12,7 Mio.€ (Vorjahr: 19,0 Mio.€). Sie resultieren zum einen aus der australischen Gesellschaft im Geschäftsfeld Tie Technologies, zum anderen hauptsächlich noch aus Bestellungen für die "Fabrik der Zukunft" in Werdohl sowie die Modernisierung des Produktionsstandorts in Outreau.

Vermögenslage

Vossloh Konzern - Vermögenslage

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31.12.2021 31.12.2020
Bilanzsumme 1 Mio.€ 1.289,4 1.214,4
Eigenkapital 1 Mio.€ 587,9 412,4
Eigenkapitalquote 1 % 45,6 34,0
Working Capital (Stichtag) 2 Mio.€ 175,6 155,3
Anlagevermögen 1,3 Mio.€ 726,0 694,1
Capital Employed (Stichtag) 1,4 Mio.€ 901,6 849,4

1 Vergleichsinformationen gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst; vgl. die Erläuterung auf Seite 133.
2 Working Capital = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsvermögenswerten) plus Vorräte minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsschulden) minus erhaltene Anzahlungen minus sonstige kurzfristige Rückstellungen (bereinigt um nicht dem operativen Geschäftsbetrieb zuzuordnende Sachverhalte)
3 Anlagevermögen = Immaterielle Vermögenswerte zzgl. Sachanlagen zzgl. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zzgl. Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen zzgl. übrige langfristige Finanzinstrumente
4 Capital Employed = Working Capital plus Anlagevermögen

Eigenkapitalquote um 11,6 Prozentpunkte gestiegen

Das Eigenkapital des Vossloh Konzerns lag am Jahresende 2021 signifikant über dem Vorjahreswert. Wesentliche Treiber dieser Entwicklung waren die im Eigenkapital ausgewiesene Hybridanleihe sowie das positive Konzernergebnis 2021. Damit ergab sich eine um 11,6 Prozentpunkte höhere Eigenkapitalquote.

Working-Capital-Intensität erneut verbessert

Das Working Capital zum Stichtag 31. Dezember 2021 ist infolge des deutlichen Umsatzwachstums im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Das durchschnittliche Working Capital betrug im Berichtsjahr 194,7 Mio.€ (Vorjahr: 186,4 Mio.€). Die durchschnittliche Working-Capital-Intensität -das Verhältnis von durchschnittlichem Working Capital zu Umsatz -sank dagegen von 21,4 % auf 20,6 %. Die Geschäftsbereiche Customized Modules und Lifecycle Solutions trugen zu dieser positiven Entwicklung bei.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung und Lage des Vossloh Konzerns

Der Vossloh Konzern hat im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl operativ als auch strategisch deutliche Fortschritte erzielt. Das Unternehmen hat alle Prognosen der zentralen Steuerungsgrößen für das Geschäftsjahr 2021 erreicht oder übertroffen. Mit Blick auf die Umsatzentwicklung hatte Vossloh für das Geschäftsjahr 2021 ursprünglich einen Korridor von 850 Mio.€ bis 925 Mio.€ prognostiziert. Nach einer starken Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2021 hat Vossloh die Umsatzprognose auf 900 Mio.€ bis 950 Mio.€ erhöht. Schließlich stieg der Umsatz um 8,4 % auf 942,8 Mio.€ und lag damit am oberen Ende der angehobenen Prognose. Im Hinblick auf die Profitabilität steigerte Vossloh die EBIT-Marge und die EBITDA-Marge von operativ 6,6 % beziehungsweise 12,4 % im Vorjahr auf 7,7 % beziehungsweise 13,2 % und lag damit innerhalb der Prognose. Das EBIT stieg von operativ 57,5 Mio.€ im Vorjahr auf 72,3 Mio.€. Diese Verbesserung ist insbesondere vor dem Hintergrund signifikanter Belastungen aus Materialpreiserhöhungen als äußerst positiv zu werten. Der Wertbeitrag lag bei 9,5 Mio.€ und erfüllte damit ebenfalls die Prognose des Unternehmens.

Auch die Höhe der ausgewiesenen Auftragseingänge entwickelte sich sehr positiv. Vossloh erzielte spürbar höhere Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahr und eine Book-to-Bill-Ratio von leicht über 1 bei deutlich gesteigerten Umsätzen. Daneben gab der Konzern den Gewinn mehrerer Rahmenverträge im Geschäftsjahr 2021 bekannt. Die umfassenden Auftragsvolumen aus diesen Rahmenverträgen sind nur zu einem geringen Teil im Auftragseingang enthalten. Erst die Abrufe unter Rahmenverträgen werden in der Regel als Auftragseingang ausgewiesen.

Mit Blick auf die Vermögens- und Finanzlage konnten ebenfalls spürbare Verbesserungen erzielt werden. Im Februar 2021 wurde eine Hybridanleihe in Höhe von 150 Mio.€ erfolgreich platziert. Der Eigenkapitalausweis der Anleihe führte zu einer wesentlichen Stärkung der Bilanzstruktur und vergrößerte den finanziellen Handlungsspielraum deutlich. Die Nettofinanzschuld exklusive der Leasingverbindlichkeiten wurde von 307,4 Mio.€ Ende 2020 auf 174,0 Mio.€ Ende 2021 reduziert. Die Eigenkapitalquote stieg auf 45,6 % (Vorjahr: 34,0 %). Die Hybridanleihe ist an Nachhaltigkeitskriterien gekoppelt und unterstreicht damit die große Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit im Konzern. Zudem steigerte Vossloh den Free Cashflow von 4,0 Mio.€ auf 30,6 Mio.€.

Unter strategischen Gesichtspunkten war das Geschäftsjahr 2021 ebenfalls sehr erfolgreich. Mit dem Erwerb der niederländischen ETS Spoor im Juli 2021 hat Vossloh seine Wettbewerbsposition in einem wichtigen Referenzmarkt für zukunftsweisende Geschäftsmodelle wesentlich gestärkt und den Zugang zu strategisch bedeutsamen Kunden verbessert. Zudem trägt der Erwerb zur Komplettierung des Produktportfolios im Bereich Bahninfrastruktur bei. Am Stammsitz in Werdohl hat Vossloh das mehrjährige Großprojekt zur Errichtung einer hochmodernen Produktionsstätte für Schienenbefestigungssysteme erfolgreich fertiggestellt. Daneben war das Jahr 2021 auch im Hinblick auf die strategisch bedeutsamen präventiven und korrektiven Instandhaltungsdienstleistungen sehr erfolgreich. Vossloh hat 2021 die bislang höchste Zahl an Instandhaltungsmaschinen innerhalb eines Jahres veräußert. Das Unternehmen hat 2021 zudem ein konzernweites Nachhaltigkeitsprogramm beschlossen und Nachhaltigkeit in seinen Unternehmenswerten fest verankert.

2021 war für den Vossloh Konzern aus operativer und strategischer Sicht insgesamt ein überaus erfolgreiches Geschäftsjahr.

Geschäftsentwicklung Core Components

Im Geschäftsbereich Core Components hat Vossloh sein Angebot an industriell gefertigten Serienprodukten zusammengefasst, die in hoher Stückzahl für Projekte der Bahninfrastruktur benötigt werden. Hierunter fallen die im Geschäftsfeld Fastening Systems entwickelten, produzierten und vertriebenen Schienenbefestigungssysteme für sämtliche Einsatzbereiche weltweit -von der Schwerlast- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke sowie im Nahverkehr. Das Geschäftsfeld Tie Technologies ist der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen in Nordamerika und Australien. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme hergestellt.

Core Components

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2021 2020
Auftragseingang Mio.€ 398,4 349,6
Auftragsbestand Mio.€ 211,8 247,0
Umsatz 1 Mio.€ 429,1 375,3
EBITDA Mio.€ 71,0 74,2
EBITDA-Marge % 16,5 19,8
EBIT Mio.€ 46,7 51,6
EBIT-Marge % 10,9 13,7
Working Capital (Durchschnitt) Mio.€ 117,5 99,9
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) % 27,4 26,6
Capital Employed (Durchschnitt) Mio.€ 346,5 320,3
ROCE % 13,5 16,1
Wertbeitrag Mio.€ 22,4 29,1

1 Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen.

Auftragseingänge im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen

Im Geschäftsbereich Core Components lagen die Auftragseingänge im Berichtsjahr um 48,8 Mio.€ deutlich über dem Vorjahr. Im Geschäftsfeld Fastening Systems waren höhere Auftragseingänge in China zu verzeichnen, inklusive des im Dezember 2021 gewonnenen Großauftrags. Zudem übertraf das Schwellengeschäft in Australien das Vorjahr deutlich, während die Auftragslage im nordamerikanischen Schwellengeschäft unter dem Niveau des Vorjahres lag. Der Auftragsbestand zum Ende des Jahres 2021 lag um 35,2 Mio.€ unter dem Vergleichswert.

Umsatz signifikant um 14,3 % gestiegen

Im Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Core Components um 14,3 %. Der Anstieg ging auf deutlich höhere Umsätze im Geschäftsfeld Fastening Systems zurück, während die Umsätze im Geschäftsfeld Tie Technologies wie erwartet unter denen des Vorjahres lagen.

EBIT und EBIT-Marge auf operativer Basis trotz Belastungen aus Materialpreiserhöhungen deutlich gestiegen

Das EBIT im Geschäftsbereich Core Components lag um 4,9 Mio.€ unter dem Vorjahreswert von 51,6 Mio.€. Der Vorjahreswert war positiv durch eine erfolgswirksame Buchwertanpassung in Höhe von 15,6 Mio.€ im Rahmen der Übergangskonsolidierung eines Joint Ventures in China im Geschäftsfeld Fastening Systems beeinflusst gewesen. Operativ konnte der Geschäftsbereich das EBIT und die EBIT-Marge somit deutlich steigern. Pandemiebedingte Verschiebungen von Auslieferungen in das Jahr 2021 begründen die deutliche operative Verbesserung, die durch Belastungen aus der Materialpreisentwicklung teilweise neutralisiert wurde.

Der Return on Capital Employed (ROCE) im Geschäftsbereich Core Components ging im Vorjahresvergleich aufgrund der erfolgswirksamen Buchwertanpassung im Geschäftsjahr 2020 zurück. Das durchschnittliche Capital Employed stieg insbesondere aufgrund des höheren durchschnittlichen Working Capital gegenüber 2020 an. Die durchschnittliche Working-Capital-Intensität stieg gegenüber dem Vorjahr geringfügig um 0,8 Prozentpunkte. Der Wertbeitrag war im Geschäftsjahr 2021 deutlich geringer als im Vorjahr.

Vossloh Fastening Systems

Auftragseingänge deutlich über dem Vorjahr

Der Auftragseingang bei Vossloh Fastening Systems lag 2021 mit 269,5 Mio.€ deutlich über dem Vorjahreswert von 211,0 Mio.€. Dies ging neben dem gestiegenen Auftragsvolumen in China, dem Auftrag zur Lieferung der Schienenbefestigungssysteme für eine Metrostrecke in Indien und Vertriebserfolgen in Australien auch auf höhere Abrufe aus Rahmenverträgen mit Schwellenwerken in Deutschland zurück. Projektbedingt gesunkene Auftragseingänge vor allem in Amerika, der Mongolei sowie Ägypten konnten somit überkompensiert werden. Der Auftragsbestand war Ende 2021 mit 150,0 Mio.€ unter das Vorjahresniveau (177,1 Mio.€) gesunken.

Umsatzerlöse deutlich gesteigert

Die Umsatzerlöse bei Vossloh Fastening Systems im Jahr 2021 betrugen 292,4 Mio.€ nach 216,3 Mio.€ im Vorjahr. Wesentlich getrieben wurde diese Entwicklung von Lieferungen für Großprojekte im Hochgeschwindigkeitssegment in China, die sich aufgrund der Covid-19-Pandemie aus dem Jahr 2020 in das erste Halbjahr 2021 verschoben hatten. Darüber hinaus waren Umsatzsteigerungen in Italien und Deutschland zu verzeichnen.

Erneut hoher positiver Wertbeitrag

Der Wertbeitrag von Vossloh Fastening Systems lag mit 23,3 Mio.€ unter dem Vorjahreswert (30,2 Mio.€), aber dennoch weiterhin auf hohem Niveau. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass der Vorjahreswert durch den positiven Bucheffekt aus der Übergangskonsolidierung des chinesischen Joint Ventures begünstigt gewesen war.

Vossloh Tie Technologies

Auftragseingänge aufgrund geringerer Aufträge in den USA unter Vorjahr

Das Geschäftsfeld Tie Technologies verzeichnete im Berichtsjahr Auftragseingänge in Höhe von 132,3 Mio.€, die damit um 19,4 Mio.€ unter dem Vorjahreswert von 151,7 Mio.€ lagen. Der Rückgang war im Wesentlichen auf geringere Neuaufträge im US-Geschäft zurückzuführen, während in Australien, Mexiko und Kanada höhere Auftragseingänge zu verzeichnen waren. Der Auftragsbestand Ende 2021 betrug 65,1 Mio.€ (Vorjahr: 75,5 Mio.€).

Umsatzerlöse unter hohem Vorjahreswert

Die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Tie Technologies summierten sich auf 142,3 Mio.€ und lagen damit unter dem hohen Vorjahreswert von 169,1 Mio.€. Dies war hauptsächlich auf die verhaltene Nachfrage von Class-I-Kunden in den USA sowie auf erwartet geringere Umsätze in Australien zurückzuführen. In Kanada und Mexiko konnten dagegen höhere Umsätze generiert werden.

Der Wertbeitrag von Vossloh Tie Technologies lag mit -0,8 Mio.€ leicht über dem Vorjahresniveau von -1,1 Mio.€.

Geschäftsentwicklung Customized Modules

Im Geschäftsbereich Customized Modules sind alle Leistungen des Konzerns rund um Herstellung, Einbau und Wartung individualisierter Infrastrukturmodule für den Bahnbereich gebündelt. Zum Geschäftsbereich gehört das Geschäftsfeld Switch Systems, einer der weltweit größten Anbieter von Weichensystemen. Das Produktportfolio deckt ein sehr breites Anwendungsspektrum ab und reicht von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke.

Customized Modules

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2021 | 2020
Auftragseingang Mio.€ 452,5 472,6
Auftragsbestand Mio.€ 391,4 338,4
Umsatz 1 Mio.€ 418,7 401,8
EBITDA Mio.€ 47,6 44,6
EBITDA-Marge % 11,4 11,1
EBIT Mio.€ 34,0 30,0
EBIT-Marge % 8,1 7,5
Working Capital (Durchschnitt) Mio.€ 69,5 76,0
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) % 16,6 18,9
Capital Employed (Durchschnitt) 2 Mio.€ 366,6 367,1
ROCE 2 % 9,3 8,2
Wertbeitrag 2 Mio.€ 8,3 4,3

1 Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen.
2 Vergleichsinformationen gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterung auf Seite 133.

Auftragsbestand deutlich über dem Vorjahreswert

Die Auftragseingänge im Geschäftsbereich Customized Modules lagen um 4,3 % unter dem sehr starken Vorjahreswert. Insbesondere in Frankreich und Polen sowie Ägypten lagen die Neuaufträge unter dem Vorjahreswert, während gewonnene Großaufträge in der Türkei, Mexiko sowie Australien teilweise kompensierend wirkten. Als Folge daraus sowie aus der Vollkonsolidierung zweier Gesellschaften in Indien und Portugal lag der Auftragsbestand deutlich über dem Vorjahreswert.

Umsätze leicht gestiegen

Die Umsätze des Geschäftsbereichs lagen um 16,9 Mio.€ über dem Wert von 2020. Zuwächse waren insbesondere in Ägypten, Australien und Indien zu verzeichnen, wodurch Rückgänge vor allem in Frankreich mehr als ausgeglichen werden konnten. Umsatzbeiträge aus erstmalig vollkonsolidierten Unternehmen in Höhe von 11,5 Mio.€ im Berichtsjahr standen Umsätze im Vorjahr in Höhe von 11,7 Mio.€ aus veräußerten Aktivitäten in Nord- und Südamerika gegenüber.

EBIT signifikant über dem Vorjahresergebnis

Das EBIT des Geschäftsbereichs lag 2021 dank operativer Effizienzsteigerungen unter anderem in Frankreich deutlich um 13,2 % über dem Vorjahreswert. Das Ergebnis im Berichtsjahr wurde durch Materialpreissteigerungen negativ beeinflusst. Nicht operative Einmaleffekte aufgrund ertragswirksamer Buchwertanpassungen infolge von Übergangskonsolidierungen zweier Gesellschaften im Geschäftsbereich Customized Modules glichen sich aufgrund der Bildung einer Rückstellung für weitere Restrukturierungsmaßnahmen in Frankreich im Berichtsjahr aus.

Dieser insgesamt positiven Entwicklung folgend lag der ROCE spürbar über dem Vorjahreswert. Auch der Wertbeitrag verbesserte sich deutlich. Das durchschnittliche Capital Employed blieb im Vorjahresvergleich nahezu konstant.

Working-Capital- Intensität spürbar verbessert

Das durchschnittliche Working Capital sank dank weiterer operativer Verbesserungen deutlich unter den Wert des Vorjahres. Die Working-Capital-Intensität verbesserte sich um 2,3 Prozentpunkte gegenüber 2020.

Geschäftsentwicklung Lifecycle Solutions

Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions konzentriert sich mit dem Geschäftsfeld Rail Services auf spezialisierte Dienstleistungen rund um die Instandhaltung von Schienen und Weichen. Die innovativen Technologien fördern die Sicherheit von Bahnstrecken und tragen zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen und zu höherer Streckenverfügbarkeit bei. Zum Serviceportfolio gehören vor allem die Instandhaltung, die korrektive und präventive Pflege von Schienen und Weichen durch Fräsen und Schleifen, Schweißdienstleistungen sowie Schienen- und Weichenlogistik. Die umfassenden Dienstleistungen von Lifecycle Solutions ergänzen die Produktangebote von Core Components und Customized Modules.

Lifecycle Solutions

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2021 2020
Auftragseingang Mio.€ 122,2 103,5
Auftragsbestand Mio.€ 14,9 10,2
Umsatz 1 Mio.€ 115,5 103,8
EBITDA Mio.€ 21,6 20,9
EBITDA-Marge % 18,7 20,2
EBIT Mio.€ 9,3 8,8
EBIT-Marge % 8,0 8,4
Working Capital (Durchschnitt) Mio.€ 13,0 13,1
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) % 11,2 12,6
Capital Employed (Durchschnitt) 2 Mio.€ 184,3 177,4
ROCE 2 % 5,0 4,9
Wertbeitrag 2 Mio.€ -3,6 -3,7

1 Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen.
2 Vergleichsinformationen gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterung auf Seite 133.

Auftragseingänge deutlich über dem Vorjahr

Im Geschäftsjahr 2021 verzeichnete der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions deutlich höhere Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg der Auftragseingänge wurde im Wesentlichen im Subsegment Maschinenverkäufe in China sowie akquisitionsbedingt durch Mehraufträge in den Niederlanden für ETS Spoor erzielt. Der Auftragsbestand am Jahresende 2021 lag deutlich über dem Vorjahreswert.

Umsätze um 11,4 % gestiegen

Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions erzielte um 11,4 % höhere Erlöse als im Vorjahr. Der Anstieg ging insbesondere auf höhere Umsätze bei Maschinenverkäufen in China zurück. Daneben trugen zu einem geringeren Anteil die ersten Umsatzbeiträge aus der 2021 erworbenen Gesellschaft ETS Spoor zum Anstieg bei. Dagegen lagen die Umsätze im Schienen- und Weichenschleifen unter denen des Vorjahres. Der Internationalisierungsgrad des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions -gemessen an den erzielten Umsatzerlösen außerhalb Deutschlands -stieg im Geschäftsjahr 2021 auf 48,4 % (Vorjahr: 46,9 %).

EBIT erneut gesteigert

Das EBIT des Geschäftsbereichs stieg im Vergleich zum Vorjahr trotz angefallener Erwerbsnebenkosten für ETS Spoor um 0,5 Mio.€. Insbesondere Ergebnisbeiträge aus dem Maschinenverkauf trugen dazu bei.

Der Wertbeitrag lag auf Vorjahresniveau. Die Working-Capital-Intensität verbesserte sich um 1,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Vossloh AG - Analyse des Jahresabschlusses

Die Vossloh AG steht als operative Management- und Finanzholding an der Spitze des Vossloh Konzerns. Sie steuert und überwacht alle wesentlichen Aktivitäten innerhalb des Konzerns. Neben der Festlegung der Konzernstrategie und der Steuerung der Unternehmensentwicklung übernimmt sie die Allokation der finanziellen Mittel, insbesondere für Investitionen oder Akquisitionen. Sie ist unter anderem verantwortlich für das Konzernrechnungswesen, das Konzerncontrolling, das konzernweite Treasury, das Risiko- und Chancenmanagement, die Interne Revision sowie die Bereiche Innovation & Entwicklung, EHS/​Nachhaltigkeit, Informationstechnologie, Recht & Compliance, Investor Relations und Unternehmenskommunikation. Sie steuert vertriebliche Aktivitäten einschließlich der Marketingkommunikation. Ihr obliegen die Personalpolitik, die Personalentwicklung und die Betreuung der obersten Führungsebenen des Konzerns. Vertreter der einzelnen Geschäftsfelder berichten im Rahmen regelmäßiger Termine über sämtliche relevanten Vorgänge und Entwicklungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Der Vorstand nimmt in diesem Rahmen sowie im Zuge der Ausübung seiner jeweiligen funktionalen Führungsverantwortung direkten Einfluss auf die operative Steuerung der Geschäftsfelder. Darüber hinaus wird die enge Einbindung des Vorstands in wesentliche operative Entscheidungen durch einen umfangreichen Zustimmungskatalog sichergestellt.

Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Jahresabschluss. In Einzelfällen ist die Behandlung bestimmter Geschäftsvorfälle im Konzernabschluss gemäß IFRS anders abgebildet worden. Im Geschäftsjahr haben sich die einschlägigen Vorschriften des HGB im Wesentlichen nicht geändert.

Analyse des Jahresabschlusses

Die von der Vossloh AG für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Umsatzerlöse von 7,6 Mio.€ (Vorjahr: 7,5 Mio.€) resultierten überwiegend aus Umlagen an Konzerngesellschaften, für die eine Vielzahl von Leistungen durch die Vossloh AG erfolgte (im Wesentlichen in den Bereichen IT und Marketing).

Die betrieblichen Aufwendungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Management- und der Finanzierungsfunktion der Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Entwicklung der Vossloh AG folgen den Aktivitäten der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Die bedeutsamen Leistungsindikatoren der Vossloh AG sind die allgemeinen Verwaltungskosten, das Finanzergebnis und das Ergebnis nach Steuern beziehungsweise der Jahresüberschuss.

Die Verwaltungskosten sind 2021 mit 18,5 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr (19,8 Mio.€) gesunken. Ursächlich für diesen Rückgang waren unter anderem die im Vorjahr höheren Beratungskosten von 3,6 Mio.€ aufgrund des damals durchgeführten Strategieprojekts, die im Berichtsjahr auf 2,1 Mio.€ zurückgegangen sind.

Die Personalaufwendungen in Höhe von 12,0 Mio.€ sind trotz der Erweiterung des Vorstands nur leicht gegenüber dem Vorjahr (11,6 Mio.€) angestiegen. Daneben sind auch die Messekosten gegenüber dem Vorjahr relativ konstant geblieben, da aufgrund der Covid-19-Pandemie auch im Berichtsjahr die Branchenmesse InnoTrans nicht stattfinden konnte.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Berichtsjahr auch aufgrund geringerer Kursverluste aus der Absicherung der konzerninternen Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften in Fremdwährungsländern im Vergleich zum Vorjahr von 3,5 Mio.€ auf 1,6 Mio.€. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 0,5 Mio.€ bewegten sich wieder auf dem erwarteten Level, nachdem sie im Vorjahr mit 12,3 Mio.€ durch einen nachträglichen Kaufpreisbestandteil aus dem Verkauf der Vossloh Kiepe GmbH sowie durch den Verkauf der Vossloh Locomotives GmbH deutlich höher ausgefallen waren.

Das Finanzergebnis 2021 verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr signifikant und betrug 27,0 Mio.€ gegenüber -42,0 Mio.€ im vorangegangenen Jahr. Wesentliche Erträge aus Beteiligungen (17,6 Mio.€) sowie aus Gewinnabführungen (12,5 Mio.€) standen einem negativen Zinsergebnis von 6,1 Mio.€ gegenüber. Im Vorjahr hatten sich Verlustübernahmen in Höhe von 28,6 Mio.€ sowie Abschreibungen auf Beteiligungen wegen einer dauerhaften Wertminderung in Höhe von 47,0 Mio.€ prägend auf das Finanzergebnis ausgewirkt.

Das negative Zinsergebnis resultierte in wesentlichem Ausmaß aus dem Zinsaufwand durch die Hybridanleihe in Höhe von 5,1 Mio.€. Die Zinsaufwendungen betrugen insgesamt 12,8 Mio.€ (Vorjahr: 8,9 Mio.€), während Zinserträge in Höhe von 6,7 Mio.€ (Vorjahr: 9,6 Mio.€) -im Wesentlichen aus der Weiterreichung dieser Mittel in Form von kurzfristigen Krediten oder längerfristigen Darlehen an Konzerngesellschaften -realisiert wurden. Ertragsteuern fielen vor dem Hintergrund der bestehenden Verlustvorträge mit 0,1 Mio.€ weiterhin in sehr geringer Höhe an (Vorjahr: 0,0 Mio.€). Der Jahresüberschuss der Vossloh AG betrug im Berichtsjahr 7,7 Mio.€ (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 53,0 Mio.€), was die im Prognosebericht des Geschäftsberichts 2020 ausgedrückte Erwartung bestätigte.

Die Bilanzsumme stieg im Vorjahresvergleich leicht von 895,8 Mio.€ auf 918,6 Mio.€. Das Finanzanlagevermögen sank dabei um 37,9 Mio.€, während sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 60,8 Mio.€ erhöhten. Es fand also eine Umschichtung der Konzernfinanzierung bezüglich der Fristigkeit statt. Gleichzeitig wurde die Konzernfinanzierung der US-Aktivitäten zur Verbesserung der Kosten der Währungsabsicherung zum Teil von Fremdkapital auf Eigenkapital umgestellt.

Die Finanzanlagen verminderten sich insgesamt um 37,9 Mio.€ auf 565,1 Mio.€. Das Umlaufvermögen stieg um 59,8 Mio.€ auf 348,4 Mio.€, hauptsächlich geprägt durch die erwähnte Zunahme der kurzfristigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 60,8 Mio.€. Die sonstigen Vermögensgegenstände veränderten sich nur unwesentlich.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf der Passivseite der Bilanz haben sich zum Berichtsstichtag mit 360,7 Mio.€ deutlich gegenüber dem Vorjahr mit 332,8 Mio.€ erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen von 25,7 Mio.€ auf 30,4 Mio.€. Die Rückstellungen beliefen sich auf 28,8 Mio.€ und lagen damit leicht über dem Niveau des Vorjahres von 25,7 Mio.€. Das Eigenkapital hat sich trotz des Jahresüberschusses aufgrund der Dividendenzahlung von 500,1 Mio.€ auf 490,3 Mio.€ vermindert. Die Eigenkapitalquote sank gegenüber dem Vorjahr von 55,8 % auf 53,4 %.

Insgesamt ist die Entwicklung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Vossloh AG trotz der leichten Minderung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2021 aufgrund der gesunkenen Verwaltungskosten sowie des positiven Jahresergebnisses als positiv zu beurteilen.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der Vossloh AG geht aufgrund der am 31. Dezember 2021 bei 50,09 % liegenden mittelbaren Beteiligung von Frau Nadia Thiele sowie Herrn Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Heinz Hermann Thiele am Grundkapital von einer Abhängigkeit der Vossloh AG im Sinne des § 17 AktG aus. Gemäß § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Erklärung enthält: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Benachteiligende Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von Herrn Heinz Hermann Thiele bzw. ihm nachfolgend seiner Erbin Frau Thiele oder Herrn Brühmüller sowie von einem der mit den genannten Personen verbundenen Unternehmen wurden nicht getroffen. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren." Der Bericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen.

Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB

Nachfolgend sind die nach §§ 289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 31. Dezember 2021 dargestellt.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt 49.857.682,23 €. Es ist eingeteilt in 17.564.180 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

Beschränkungen von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit der Aktien

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt.

10 % der Stimmrechte überschreitende Beteiligung am Kapital

Unter Zugrundelegung der der Gesellschaft gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) übermittelten Stimmrechtsmitteilungen besteht eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet. Die KB Holding GmbH, Grünwald, Deutschland, hält 50,09 % der Stimmrechte an der Vossloh AG. Diese Stimmrechte sind ausweislich der Stimmrechtsmitteilungen nach § 34 Abs. 1 WpHG der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH, Grünwald, Deutschland, der Stella Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald, Deutschland, und Frau Nadia Thiele, München, Deutschland, sowie Herrn Robin Brühmüller (als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des verstorbenen Heinz Hermann Thiele), München, Deutschland, zuzurechnen.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligungen

Arbeitnehmer, die als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft richten sich nach den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Die Amtszeit beträgt höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit zulässig ist. Ein Widerruf der Bestellung ist gemäß § 84 Abs. 4 AktG möglich.

Änderungen der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung fasst die Hauptversammlung ihre Beschlüsse, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung anwesenden Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreibt zwingend etwas anderes vor. § 27 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ferner ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem oder bedingtem Kapital anzupassen.

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf

Die Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ergeben sich aus § 4 der Satzung.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 24.928.841,11 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

(i) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht auszunehmen;

(ii) um den Inhabern - oder im Fall von Namenspapieren den Gläubigern -von zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 umlaufenden Wandel- und/​oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder einer ihrer 100-prozentigen Konzerngesellschaften künftig zu begebenden Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/​oder Optionsrechte beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionären zustehen würde;

(iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Kapitalgrenze werden angerechnet: (1.) die Veräußerung eigener Aktien, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/​oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht ausgegeben werden beziehungsweise auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;

(iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.

Die in den vorstehenden Absätzen (i) bis (iv) enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen sind insgesamt auf einen Betrag, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung, beschränkt. Auf die vorgenannte 10%-Grenze sind darüber hinaus anzurechnen: (1.) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Weitere Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus § 4 der Satzung.

Erwerb eigener Aktien

Es besteht derzeit keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft.

Zum 31. Dezember 2021 verfügte die Gesellschaft über keine eigenen Aktien.

Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels

Es bestehen neun wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.

Bei acht dieser Vereinbarungen bedeutet Kontrollwechsel, dass eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Personen -mit Ausnahme der Nachkommen, Ehegatten, Erben, Stiftungen oder sonstigen Begünstigten der letztwilligen Verfügung von Herrn Heinz Hermann Thiele -direkt oder indirekt mehr als 50 % der Kapitalanteile beziehungsweise Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt:

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zwei Schuldscheindarlehen, arrangiert durch die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale und BNP Paribas: Die Darlehensverträge sehen für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Darlehensgeber vor, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung die Zahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verlangen;

ein Konsortialkreditvertrag mit der Bayerischen Landesbank, der BNP Paribas Niederlassung Deutschland, der Commerzbank AG, der Deutsche Bank AG, Filiale Deutschlandgeschäft, der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, der Landesbank Baden-Württemberg, der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale und der Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch einschließlich der auf dieser Grundlage geschlossenen Unterkreditlinienvereinbarungen: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat jede einzelne Bank das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung den auf sie entfallenden Teil des Kredits zu kündigen. Im Fall einer Kündigung sind ausstehende Inanspruchnahmen einschließlich aufgelaufener Zinsen mit einer Frist von mindestens 15 Tagen fällig und zahlbar;

ein Avalkreditvertrag mit der Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Bank. Im Falle einer Kündigung ist der ausstehende Betrag einschließlich aufgelaufener Zinsen sofort fällig;

ein Kautionsversicherungsvertrag mit der Tryg Deutschland, Niederlassung der Tryg Forsikring A/​S: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat der Versicherer das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer Kündigung kann der Versicherer für die noch im Obligo stehenden Avale eine Sicherheit in Form einer Barhinterlegung fordern;

eine Hybridanleihe, arrangiert durch die M.M. Warburg & Co. und Jefferies GmbH: Die Anleihe sieht für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Emittentin vor, die Anleihe zu kündigen und die Rückzahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu einem näher zu bestimmenden Zeitpunkt zu verlangen. Wird das Kündigungsrecht durch die Emittentin nicht ausgeübt, erhöht sich der für die Berechnung der Zinsen ansonsten anwendbare Zinssatz um zusätzliche 500 Basispunkte.

ein Darlehensvertrag mit der DZ Bank AG: Für den Fall eines Kontrollwechsels ist zwischen den Parteien eine zufriedenstellende Einigung zur Fortsetzung des Darlehensverhältnisses gegebenenfalls zu veränderten Bedingungen zu erzielen. Kommt eine Einigung nicht innerhalb eines Monats zustande, kann die Bank das Darlehen einschließlich aufgelaufener Zinsen fristlos kündigen;

ein Schuldscheindarlehen, arrangiert durch die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale: Der Darlehensvertrag sieht für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Darlehensgeber vor, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung die Zahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.

Bei einer weiteren Vereinbarung bedeutet Kontrollwechsel im Wesentlichen den Erwerb von mehr als 30 % der Stimmrechte durch eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen, wobei in Bezug auf die Nachkommen, Ehegatten, Erben, Stiftungen oder sonstigen Begünstigten der letztwilligen Verfügung von Herrn Heinz Hermann Thiele ein Kontrollwechsel bei Überschreiten von 50 % der Kapitalanteile vorliegt:

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ein Avalkreditvertrag mit der Deutsche Bank AG: Für den Fall eines Kontrollwechsels sind Verhandlungen zur Weiterführung des Rahmenkredits gegebenenfalls unter veränderten Bedingungen und Konditionen vorgesehen. Die Bank ist nach einem Kontrollwechsel nicht verpflichtet, weitere Inanspruchnahmen zu finanzieren.

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels

Mit keinem Mitglied des Vorstands oder Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

Mitarbeitende

Im Vossloh Konzern engagierten sich zum 31. Dezember 2021 weltweit 3.687 Mitarbeitende 1 für die Ziele des Unternehmens. Das waren 220 Beschäftigte mehr als im Vorjahr (3.467 Mitarbeitende), was einem Anstieg von 6,3 % entspricht.

Kennzahlen Mitarbeitende

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T€ 2021 2020
Personalaufwand pro Person 58,6 58,9
Umsatz pro Person 261,0 249,8

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeitenden betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 3.612 gegenüber 3.482 im Geschäftsjahr 2020. Der Zuwachs von 3,7 % ist weitgehend auf die erstmalige Vollkonsolidierung der indischen Gesellschaft Vossloh Beekay Castings Ltd. im Geschäftsbereich Customized Modules zurückzuführen.

Von der durchschnittlichen Gesamtzahl der Mitarbeitenden waren 72,9 % (Vorjahr: 73,9 %) an den europäischen Standorten beschäftigt. Von den verbleibenden 27,1 % waren 54,1 % (Vorjahr: 32,7 %) in Asien, 25,2 % (Vorjahr: 44,0 %) im amerikanischen Raum und 20,7 % (Vorjahr: 23,3 %) in Australien tätig.

Personalaufwand

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Mio.€ 2021 2020
Löhne und Gehälter 169,5 162,9
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 36,8 36,8
Altersversorgung 5,5 5,4
Gesamt 211,8 205,1

Geschäftsbereiche

Die durchschnittliche Zahl von Mitarbeitenden verteilt sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche. Mit dem jeweiligen Personalaufwand konnte folgender Umsatz generiert werden:

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Zahl 0 Personen Personalaufwand pro Person
in T€
Umsatz pro Person
in T€
Geschäftsbereich 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Core Components 879 938 64,7 60,5 488,3 400,2
Customized Modules 2.150 1.987 49,5 52,2 194,7 202,2
Lifecycle Solutions 520 498 69,8 66,0 222,0 208,2

Darüber hinaus waren durchschnittlich 63 Mitarbeitende (Vorjahr: 59) bei der Vossloh AG beschäftigt.

Für weitergehende Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf die Ausführungen in der nichtfinanziellen Konzernerklärung unter dem Abschnitt "Arbeitnehmerbelange".

1 Die Anzahl der Mitarbeitenden wird in diesem Abschnitt auf Basis von Vollzeitäquivalenten angegeben.

Forschung & Entwicklung

Vossloh gehört in seinen Tätigkeitsfeldern in der Bahninfrastruktur zu den Technologieführern. Innovation ist ein entscheidender Baustein für die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Im Interesse der Sicherheit gelten für die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Bis Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur marktreif sind, durchlaufen sie in der Regel mehrjährige (Weiter-)Entwicklungs- und Testphasen sowie komplexe Zulassungsverfahren durch unabhängige Prüfungseinrichtungen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Vossloh sind deshalb zumeist auf mehrere Jahre angelegt.

Um den spezifischen Erwartungen der Kunden in den einzelnen Marktregionen gerecht zu werden und die eigene Wettbewerbsposition weiter zu stärken, investiert Vossloh mit einem strukturierten Innovationsmanagement stetig in die Weiterentwicklung und Optimierung seiner Produkte und Dienstleistungen. 2021 wurde eine konzernweit gültige Innovationsrichtlinie (Innovation Playbook) erarbeitet und verabschiedet sowie ein Group Innovation Committee installiert. Ziel ist es, im Unternehmen die geschäftsfeldübergreifende Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle weiter zu intensivieren, Entscheidungsprozesse effizienter und strukturierter zu gestalten und gleichzeitig sowohl Kunden als auch Zulieferer mit ihrer jeweiligen spezifischen Expertise stärker in die Forschungs- und Entwicklungsprozesse einzubinden. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen zudem seine Produktionsprozesse überprüft und ist dabei, durch Neubau und Modernisierung sowie weitere Automatisierung und Spezialisierung kontinuierliche Effizienzsteigerungen zu realisieren.

Ein Fokus der Innovation bei Vossloh ist die Digitalisierung als Bindeglied zwischen Hardware und Dienstleistungen. Durch den Einsatz spezialisierter Sensorik erzeugt das Unternehmen intelligente Infrastrukturkomponenten, die Daten über den Zustand des Fahrwegs und die Belastungen im Gleis liefern. Aus diesen Daten kann Wissen über den Grad der Abnutzung der Komponenten gewonnen werden. Mit diesem Wissen lassen sich Aussagen treffen, welche Instandhaltungsstrategien wann am sinnvollsten angewendet werden sollten. So kann das Risiko eines Ausfalls von Komponenten - und damit eines Teilausfalls der Infrastruktur -während des laufenden Betriebs reduziert werden. Perspektivisch werden auch durch den Einsatz künstlicher Intelligenz Verschleißmuster erkennbar, wodurch Ausfälle von Fahrwegskomponenten vorausgesehen und durch planbare Instandhaltung vermieden werden können. Vossloh nutzt dabei sein systemisches Fahrwegverständnis, um das zentrale Kundenbedürfnis "Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene" zu berücksichtigen und entwickelt ganzheitliche Lösungen im Zusammenspiel aller Vossloh Geschäftseinheiten.

Ein wesentlicher Teil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit von Vossloh findet zielgerichtet im Rahmen einzelner Kundenaufträge statt. Entsprechend werden diese Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Herstellungskosten und nicht unter Forschung & Entwicklung (F&E) ausgewiesen. Ausgaben für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit sie die in IAS 38 in diesem Zusammenhang definierten Kriterien erfüllen. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden -sofern nicht unter den Herstellungskosten ausgewiesen - als Forschungs- und Entwicklungskosten gezeigt.

Im Jahr 2021 summierten sich die Ausgaben für Forschung & Entwicklung -inklusive aktivierter Eigenleistungen -auf insgesamt 12,2 Mio.€ (Vorjahr: 13,5 Mio.€). Dies entspricht einem Anteil am Konzernumsatz von rund 1,3 % (Vorjahr: 1,6 %). Mit 4,2 Mio.€ (Vorjahr: 4,0 Mio.€) entfielen die F&E-Ausgaben im Geschäftsbereich Core Components weitgehend auf das Geschäftsfeld Fastening Systems. Im Geschäftsbereich Customized Modules betrugen die F&E-Ausgaben 4,8 Mio.€ (Vorjahr: 4,2 Mio.€). 2,5 Mio.€ (Vorjahr: 5,3 Mio.€) waren dem Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zuzurechnen. 0,7 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) entfielen auf die Vossloh AG.

Die aktivierten Zugänge aus Eigenleistungen sowie aus Lieferungen oder Leistungen Dritter im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 3,2 Mio.€ (Vorjahr: 4,6 Mio.€) betrafen hauptsächlich den Geschäftsbereich Customized Modules.

Vossloh Konzern - Forschungs- und Entwicklungsausgaben

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Mio.€ 2021 2020
Forschungs- und Entwicklungsausgaben 12,2 13,5
davon aktiviert 3,2 4,6
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (GuV) 9,0 8,9
Abschreibungen (auf aktivierte Entwicklungskosten) 0,8 0,3

Streckenverfügbarkeit maximieren, Lebenszykluskosten reduzieren

Bei der Forschung und Entwicklung für neue Produkte und Dienstleistungen konzentrierte sich Vossloh auch 2021 auf einige wesentliche Herausforderungen, die die Bahnbranche aktuell zu bewältigen hat. Es geht einerseits darum, die Verfügbarkeit von Bahnstrecken zu erhöhen und zugleich Lösungen für die Folgen der dadurch steigenden Gleisbelastung wie Verschleiß oder Lärmemissionen zu entwickeln. Andererseits ist es Ziel, die Lebensdauer von Infrastruktur(-Komponenten) weiter zu verlängern und so deren Lebenszykluskosten zu reduzieren. Vossloh verfügt über umfassendes Wissen über das komplexe System Fahrweg Schiene. Auf dieser Basis kann das Unternehmen wesentlich zur Steigerung der Effizienz der Instandhaltung von Schienennetzen beitragen. Der Aspekt der Digitalisierung spielt hierbei eine zentrale Rolle. Der Fokus liegt auf einer intelligenten Fahrbahn und ihrem digitalen Monitoring. So wird ein störungsfreier Betrieb gefördert und die Voraussetzung für mehr Verkehr auf der Schiene geschaffen. Damit leistet Vossloh einen Beitrag zu einer leistungsfähigeren Bahninfrastruktur, die wiederum notwendige Voraussetzung für die umweltfreundliche Mobilität von Menschen und Gütern ist ("enabling green mobility").

Zustandsdaten als Basis für vorausschauende Instandhaltung

Die Digitalisierung der Bahninfrastruktur eröffnet Vossloh neue Möglichkeiten der Wertschöpfung mit seinen Produkten und Dienstleistungen. Vossloh Applikationen führen mittlerweile Messdaten und Zustandsinformationen aus dem Gleis zusammen, bieten einen schnellen Überblick über den Handlungsbedarf an den Strecken und schlagen passende Maßnahmen zur Schadensbehebung vor. So sammeln konfigurierbare IoT-Sensoren von Vossloh an verschiedenen Stellen im Gleis (beispielsweise Schwelle, Herzstück oder Weichenantrieb) Daten durch die Messung von Schwingungszuständen. Via Mobilfunknetz werden die vorqualifizierten und verdichteten Messdaten an die Vossloh-Analytics-Plattform zur Auswertung weitergeleitet. Auf der Plattform werden die Daten, die Messinstrumente und Sensoren in verschiedenen Infrastrukturkomponenten erfasst haben, durch Messdaten aus Schleifzügen von Vossloh ergänzt und zu einem Gesamtbild verknüpft.

Die Schienenbearbeitungsmaschinen von Vossloh dienen somit zusätzlich als Diagnosefahrzeuge. Sie vermessen den Schienenzustand im laufenden Fahrplan und übertragen die gesammelten Daten in ein Asset-Management-System, zum Beispiel die im eigenen Haus entwickelten Applikationen mapl-e oder MR.Pro. Dabei kann mapl-e den Zustand nicht nur anschaulich darstellen, sondern auch bewerten und daraus Instandhaltungsmaßnahmen ableiten sowie wirtschaftlich einschätzen. Auf dieser Grundlage kann der Asset-Manager einen Plan und ein Budget für die Instandhaltung ermitteln. Alle Messdaten, Analysen, Bewertungen und Handlungsempfehlungen können Vossloh Kunden in einem geschützten Bereich auf der Analyseplattform einsehen. Mit diesem digitalen Service ermöglicht Vossloh seinen Kunden, ihr Wissen über ihre Infrastruktur signifikant zu vertiefen und deren Verfügbarkeit durch gezielte, auch präventive Instandhaltung zu erhöhen.

Bei der Wartung von Weichenantrieben führt Vossloh in der Anwendung "Digital Twin" Augmented Reality und Virtual Reality zusammen. Der "digitale Zwilling" liefert ein virtuelles Abbild eines physischen Objekts oder Systems -mit umfassenden Produkt- und Funktionsdaten sowie visueller Overlay-Darstellung in Echtzeit. Auch Drohnen hat Vossloh im Einsatz, um digitale, dreidimensionale Modelle hoch frequentierter Streckenabschnitte zu erstellen. Auf Basis dieser 3-D-Modelle können Gleislayout, Weichengeometrie oder die Führung von Oberleitungen optimiert werden, um höhere Geschwindigkeiten und mehr Kapazitäten auf der Strecke bei gleichzeitig weniger Wartungsaufwand zu realisieren.

Eine Hauptursache für mangelnde Streckenverfügbarkeit sind Weichenstörungen und damit einhergehende ungeplante Instandhaltungsmaßnahmen. Gerade im Weichenmanagement hat die Digitalisierung mittlerweile Lösungen geschaffen. Im städtischen Nahverkehr beispielsweise kann der kompakte elektrohydraulische Antrieb Easydrive von Vossloh mit Smart-Sensor-Technologie für die Zustandsfernüberwachung aufgerüstet werden. Für Vollbahnstrecken hat Vossloh mit Easyswitch MIM-H eine neue Generation dieses Weichenantriebs entwickelt, die als modulare Plug-and-play-Lösung mit hoher Zuverlässigkeit punktet.

Chancen bietet die Digitalisierung zudem direkt für die F&E-Aktivitäten von Vossloh: Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit stützt sich in allen Geschäftsbereichen immer stärker auf Daten verarbeitende Technologien -ein Trend, der auch 2021 anhielt. So können über mehrdimensionale Simulationen, etwa nach Finite-Elemente- oder Mehrkörpersimulationsmethoden, Lösungen schneller und kostengünstiger erarbeitet werden als auf herkömmlichem Weg. Die von Vossloh entwickelte innovative DYNADeV-Plattform ist eine Simulation des Rad-Schiene-Kontakts zur Vorhersage des mechanischen Verhaltens einer Weiche. Das Simulationstool ersetzt teure Messungen im Gleis und aufwendige Laborversuche. Über den virtuellen Prozess können Weichen nicht nur deutlich schneller als bisher entwickelt und zertifiziert werden. Aus den Daten lässt sich auch ableiten, welche Züge beispielsweise durch verformte Räder schädlich für die vorhandene Infrastruktur sind.

Beiträge für eine "leise Schiene"

Vossloh Innovationen haben immer auch eine "leise Schiene" im Fokus, denn Lärm und Vibrationen beeinträchtigen die Menschen vor allem in urbanen Ballungsräumen. Mit dämpfenden Schienenbefestigungen, "Flüsterweichen" oder dem Akustikschliff von Gleisen trägt Vossloh dazu bei, Lärmemissionen zu reduzieren; alle Lösungen in diesem Bereich wurden 2021 weiter verbessert. Darüber hinaus bietet das Unternehmen auch entsprechende Instandhaltungsdienstleistungen an, die nachweislich Lärmemissionen reduzieren. Mit Sensortechnologie überwacht Vossloh die Geräuschentwicklung und kann durch gezielte Gleisschliffe Geräuschpegel der Schieneninfrastruktur dauerhaft niedrig halten. Ein weiteres Beispiel, wie das Unternehmen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt, um die Lebensqualität im urbanen Raum durch Lärmvermeidung zu fördern.

Kooperationen und Partnerschaften

Für einen Teil der Entwicklungsaufgaben greift Vossloh schon seit Langem auf das spezifische Know-how externer Fachleute zurück. Der Konzern verfügt über ein weitreichendes Expertennetzwerk. So arbeitet das Unternehmen im Rahmen langfristiger Partnerschaften auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Konstellationen eng mit namhaften Universitäten und Forschungsinstituten in aller Welt zusammen, beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Schweden, China, Australien und in den USA. Im Bereich Digitalisierung und Big-Data-Analyse stehen insbesondere Kooperationen mit Technologieunternehmen und Start-ups im Fokus. Beim datenbasierten Weichenmonitoring beispielsweise kooperiert Vossloh unter anderem mit der DB Systemtechnik GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG. Eine wichtige Partnerschaft stellt zudem das mit Rhomberg Sersa gegründete Joint-Venture dar, das ein breites Spektrum an Monitoring- und Serviceleistungen zur Instandhaltung von Weichen und Gleisen anbietet. Mit der Software MR.pro verfügt das Gemeinschaftsunternehmen über systemoffene digitale Werkzeuge zur Auswertung und Visualisierung von Zustand und Substanz der Gleisinfrastruktur.

F&E in den Geschäftsbereichen

Im Geschäftsbereich Core Components arbeiteten die F&E-Experten 2021 weiter an neuen Lösungen für mehr Lärm- und Erschütterungsschutz. Im Mittelpunkt stand dabei das auf Nahverkehrsstrecken verbaute Schienenbefestigungssystem 336V, das bei der Metro Melbourne erprobt wird. In diesem System kommen cellentic-Zwischenplatten zum Einsatz. Bei cellentic handelt es sich um ein hochelastisches Elastomer. Komponenten aus diesem Material optimieren die Elastizität des Gleises. Das verringert Vibrationen, reduziert den Körperschall und schont den Oberbau -insbesondere wenn es wie von Vossloh in Kombination mit der selbst entwickelten Verbundstoffschwelle EPS (Engineered Polymer Sleeper) verbaut werden kann. Die Verbundstoffschwelle ist inzwischen für verschiedene Einsatzbereiche verfügbar und bestand 2021 weitere Praxistests, unter anderem in Russland, Bulgarien, Italien und Deutschland. Grundlagenforschung leisteten die Vossloh Fachleute im Hinblick auf die Zulassung neuer thermoplastischer Materialien für die Eigenfertigung von Kunststoffkomponenten sowie bei der Entwicklung neuer Spannklemmen. Hier ist ein Ziel die Erhöhung der Lebensdauer spezieller Spannklemmen in stark beanspruchten Gleisen. Gemeinsam mit einer großen Eisenbahngesellschaft startete Vossloh ein Projekt, in dem der Lebenszyklus einer Klemme auf 2,5 Milliarden Lasttonnen gesteigert werden soll.

Im Geschäftsbereich Customized Modules setzten die F&E-Ingenieure 2021 die Erprobung des neuen, extrem harten Walzstahls CogX weiter fort. Der wärmebehandelte, laminierte Stahl für Herzstücke und Zungen wurde in weiteren Weichensystemen für den Straßenbahn- und den Schwerlastverkehr getestet. Das Material überzeugt durch eine im Vergleich zu bestehenden Lösungen höhere Verschleiß- und Stoßfestigkeit sowie eine um bis zu 30 % längere Lebensdauer. Ebenfalls fortgesetzt wurden die Praxistests eines energiesparenden, rein hydraulischen Weichenantriebs und des digital steuerbaren Weichenantriebs MIM-H auf Hochgeschwindigkeitsstrecken. Bei der im Geschäftsbereich entwickelten Beschichtung COGISLIDE lief nach mehrjährigen erfolgreichen Testeinsätzen die Fertigung an. Mit diesem Material überzogene Gleitstühle in Weichen können auch ohne Schmierung reibungsfrei und mit geringem Energieaufwand bewegt werden. Begonnen wurde mit der Entwicklung eines leistungsverbesserten und dennoch energiesparenden Heizsystems, das auf Weichen von Hochgeschwindigkeits-wie auch konventionellen Strecken zugeschnitten werden kann. Mit der französischen Staatsbahn SNCF hat Customized Modules bei allen Projekten der Weichenentwicklung einen starken, festen Kooperationspartner.

Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions geht es bei der (Weiter-)Entwicklungsarbeit zum einen um Maschinen zur Schienenbearbeitung, zum anderen um Onboard-Messsysteme zur noch umfassenderen Zustandserfassung von Schienenstrecken sowie um Software zur Auswertung und Darstellung der gesammelten Daten (Stichwort "Smart Maintenance"). 2021 entstanden weitere Aggregate für Hochgeschwindigkeitsschleifzüge -etwa um beim High Speed Grinding mehr Abtrag zu erzielen oder zum Nachweis der Schleifqualität (Quer- und Längsprofil sowie Rissfreiheit). Bei der mobilen Vollbahnfräse (VTM performance) wie bei der kompakten Fräsmaschine (VTM compact) wurden Steuerung und Sensorik an neue Anforderungen adaptiert. Durch Umbau der Kompressoren und der Absauganlage gelang es, noch mehr der beim Fräsen entstehenden Metallspäne direkt zu erfassen. Weil von Kunden immer öfter angefragt, untersucht der Geschäftsbereich systematisch Alternativen zum Diesel- oder Benzinantrieb seiner Maschinen. Erprobt wurden batteriebetriebene Elektromotoren und die Energieversorgung über die Oberleitung. Für den Einsatz im U-Bahn-Netz von Shenzhen erhielt Vossloh Anfang 2022 den Auftrag zur Lieferung der weltweit ersten emissionsfreien Hochgeschwindigkeitsschleifzüge, bei denen ein HSG-city mit einem elektrischen Triebfahrzeug gekoppelt wird.

Optimierung von Produktion und Verwaltung

Zusätzlich zum Produkt- und Serviceportfolio entwickelt Vossloh kontinuierlich seine Produktionsprozesse weiter. Ziel sind hoch effiziente, smarte Fabriken. Anfang 2021 wurde die "Fabrik der Zukunft" am Stammsitz in Werdohl mit einer digital gesteuerten, hoch automatisierten Spannklemmenproduktion in Betrieb genommen. Nach Abschluss des Projekts "OT 2020" verfügt Vossloh in Outreau über eine optimierte Produktionsanlage für Weichenherzstücke inklusive Kompetenzzentrum für Gießereitechnik. Auch die Spezialisierung der beiden großen Weichenwerke des Konzerns auf bestimmte Wertschöpfungsschritte (Metallbearbeitung in Reichshoffen, Endmontage und Versand in Fere-en-Tardenois) erbrachte deutliche Effizienzgewinne. Gleichzeitig treibt Vossloh intern die globale Zusammenarbeit und den schnellen, geschäftsfeldübergreifenden Wissensaustausch im Rahmen internationaler Entwicklungsprojekte voran. Dafür nutzt das Unternehmen modernste Kommunikations- und Kollaborationslösungen.

Schlanke Prozesse und digitale Datenflüsse sollen künftig auch die internen Business-Prozesse prägen. Im Herbst 2021 wurde die Vorstudie zu einem konzernweit einheitlichen ERP System gestartet. Die gewählte Lösung lässt sich nicht nur an die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Vossloh Einheiten anpassen, sondern macht auch die Anbindung weiterer Plattformen möglich, beispielsweise Customer-Relationship-Management (CRM) oder Produkt-Lebenszyklus-Management (PLM).

Risiko- und Chancenmanagement

Organisation

Risiken und Chancen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens werden im Vossloh Konzern auf allen Ebenen planmäßig identifiziert, analysiert, bewertet, berichtet, überwacht und gesteuert. Vossloh hat dafür ein konzernweites Risiko- und Chancenmanagementsystem eingerichtet. Dessen Aufgabe ist es, bei Veränderungen einerseits negative Auswirkungen zu verhindern oder zu begrenzen und andererseits sich bietende Chancen aufzuzeigen und nutzbar zu machen. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem erfasst neben der Vossloh AG sämtliche in- und ausländischen Tochtergesellschaften, an denen die Vossloh AG direkt oder indirekt beteiligt ist, unabhängig von deren Einbeziehung in den Konzernabschluss. Die Geschäftsentwicklung der Vossloh AG unterliegt -neben den spezifischen Themen der Beteiligungsbewertung und der Konzernfinanzierung -im Wesentlichen denselben Risiken und Chancen wie die des Konzerns. Akquirierte Gesellschaften werden jeweils umgehend in das System integriert.

Das Risiko- und Chancenmanagementsystem ist Bestandteil der Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse. Die Aufbau- und Ablauforganisation sind in einer konzernweiten Richtlinie dokumentiert, die im Geschäftsjahr 2021 vor dem Hintergrund der ergänzenden Anforderungen des Prüfungsstandards IDW PS 340 n.F. aktualisiert und operativ im Berichtswesen umgesetzt wurde. Die Aktualisierung konzentriert sich im Wesentlichen auf die Prüfung gegenseitiger Abhängigkeiten der gemeldeten Einzelrisiken und deren Aggregation zu einer Gesamtrisikoposition (Nettobetrachtung), die abschließend ins Verhältnis zur Risikotragfähigkeit des Konzerns gesetzt wird. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde im Rahmen der ergänzenden Anforderungen des Prüfungsstandards IDW PS 340 n.F. neu definiert, systematisch auf Basis von Ergebnis- und Liquiditätskennzahlen erhoben und wird fortlaufend durch das Konzerncontrolling und den Vorstand überprüft. Zusätzlich werden Risiken mit einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (unter 5 %, sogenannte Tail-Events), sofern relevant, im Berichtswesen systematisch erfasst.

Der Aufbau des Risiko- und Chancenmanagementsystems orientiert sich an der Struktur der betrieblichen Abläufe der jeweiligen Organisationseinheiten. Auf allen Konzernebenen sind Risikoverantwortliche, Risikobeauftragte und Risikocontroller benannt. Eine permanente Inventur identifiziert fortlaufend Risiken und Chancen und stellt sicher, dass relevante Risiken und Chancen effektiv, unverzüglich und systematisch erfasst werden.

Vossloh bewertet Risiken und Chancen im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage. Primär werden die möglichen Auswirkungen anhand des finanziellen Leistungsindikators EBIT ermittelt; ergänzend wird deren Einfluss auf die Liquiditätssituation ausgewiesen. Bei Zins- und Ertragsteuerrisiken sowie Risiken aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird auf den Einfluss des Risikos auf das Konzernergebnis Bezug genommen. Neben der wahrscheinlichsten Ergebnisauswirkung werden auch der Worst Case und der Best Case ermittelt. Gemäß dem Value-at-Risk-Ansatz wird dafür eine Mindestwahrscheinlichkeit von 5 % vorausgesetzt. Ergänzend erfolgt eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Tail-Events werden separat dargestellt. Zudem sind auch nichtfinanzielle Risiken und Chancen Bestandteil des Risikoberichtswesens. Sie werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte, beispielsweise Umwelt- oder Arbeitnehmerbelange, bewertet.

Vossloh dokumentiert und bereitet Risiken und Chancen in standardisierten Berichten auf. Sie enthalten detaillierte Informationen über die Risiken und Chancen, die Bewertungsparameter und mögliche Maßnahmen zur Steuerung der Risiken oder zur Nutzung der Chancen. Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen erfolgt vierteljährlich. Sie ergänzt die jeweils aktuelle Jahresvorschau und umfasst zudem absehbare und hinreichend konkrete Risiken und Chancen der folgenden drei Jahre. Ad-hoc-Berichte vervollständigen das periodische Reporting und ermöglichen jederzeit eine aktuelle Einschätzung der Lage. Adressaten der Risikoberichte sind der Vorstand der Vossloh AG sowie das Management der Konzerngesellschaften und der Geschäftsfelder. Sie steuern und überwachen die Risiken und Chancen. Regelmäßig besprechen das Management der Geschäftsfelder, das Konzerncontrolling und der Vorstand die aktuelle Risikosituation.

Die enge personelle Verflechtung erlaubt dabei einen raschen Informationsfluss und ermöglicht auch kurzfristige Reaktionen. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen getroffen, um frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Konzerns gefährden. Die Interne Revision kontrolliert jährlich, ob das Risiko- und Chancenmanagementsystem angemessen und funktionsfähig ist und ob es mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt. 2021 wurden die Anpassungen aufgrund der geänderten Anforderungen des Prüfungsstandards IDW PS 340 n.F. begleitend geprüft. Zudem führt der Abschlussprüfer regelmäßig eine Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (RFS-Prüfung) durch.

Welche Bedeutung einzelne Risikokategorien für den Vossloh Konzern haben, wird, soweit möglich, auf Basis der potenziellen negativen und positiven Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen Ergebnisgrößen, verbunden mit der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Risikokategorie, bewertet. Dabei erfolgt eine Darstellung der Risikosituation nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung) auf Basis einer Worst-Case-Bewertung. Anhand der beiden Faktoren Höhe der möglichen negativen Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt eine Klassifizierung der Risikokategorien als hoch, mittel oder gering.

Dies kann der folgenden Abbildung entnommen werden:

Die folgenden Ausführungen veranschaulichen die zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags relevanten und für die Entwicklung des Vossloh Konzerns bedeutsamen Risiken und Chancen innerhalb der betrachteten Risikokategorien. Hierbei werden wesentliche Einzelrisiken und -chancen gesondert hervorgehoben, sofern sie unter Berücksichtigung einer Mindesteintrittswahrscheinlichkeit einen Worst Case oder Best Case über 2 Mio.€ (Nettobetrachtung) aufweisen.

Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen sowie Branchenrisiken und -chancen

Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen entstehen grundsätzlich aus Konjunkturschwankungen, gesellschaftspolitischen Ereignissen, Wechselkurs- und Zinsentwicklungen sowie aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken und -chancen ergeben sich aus der Wettbewerbssituation und der Charakteristik der Zielmärkte sowie aus globalen Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, Globalisierung, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung.

Die Auswirkungen aus Produktionsunterbrechungen aufgrund der Covid-19-Pandemie auf den Vossloh Konzern gingen im Geschäftsjahr 2021 zurück. Kurzfristige Produktionsstilllegungen aufgrund von Infektionsfällen innerhalb der Belegschaft oder behördlicher Vorgaben sowie Ausfälle von Mitarbeitenden bei Lieferanten und Kunden störten die Betriebsabläufe nur in wenigen Bereichen. Im Vergleich zu anderen Branchen waren die Auswirkungen der Pandemie auf die Bahninfrastruktur und somit auch auf Vossloh deutlich geringer.

Die anhaltende globale Pandemie und deren Folgen werden die Weltwirtschaft auch 2022 spürbar beeinflussen und für Unsicherheit sorgen. Auch für den Vossloh Konzern handelt es sich trotz derzeit vergleichsweise gering eingestuften Auswirkungen verschiedener Risiken in Summe um ein wesentliches Einzelrisiko, das aber vor dem Hintergrund der hohen Krisenresistenz als nicht sehr hoch eingeschätzt wird.

Einen weiteren Einfluss auf Vossloh haben ordnungspolitische Maßnahmen, der Stand der Deregulierung des Schienenverkehrs im jeweiligen Land und die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte. Letztere sind mitentscheidend für die Investitionsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber. Eine geringere Verfügbarkeit von öffentlichen Finanzierungsmitteln kann sich negativ auf die künftige Geschäftsentwicklung von Vossloh auswirken, eine höhere entsprechend positiv. In den für den Konzern bedeutsamen Märkten der Infrastrukturinstandhaltung waren in den letzten Jahren Einsparungen aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage vieler öffentlicher Auftraggeber zu verzeichnen gewesen. Dies kann sich als Folge der Pandemie sporadisch weiter verstärken. Demgegenüber ist aktuell vermehrt der politische Wille zu beobachten, deutlich mehr Transporte auf den umweltverträglichsten Verkehrsträger, die Schiene, zu verlagern, um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen. So hat die EU-Kommission das Jahr 2021 zum "Europäischen Jahr der Schiene" erklärt; zahlreiche Regionen weltweit haben Förderprogramme aufgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In vielen Ländern sind Wirtschaftsbelebungsprogramme angekündigt, die auch zusätzliche Investitionen in die Bahninfrastruktur zum Ziel haben.

Vossloh war im Berichtsjahr 2021 weltweit in den Märkten für Bahninfrastruktur tätig. In diesem Bereich zählt der Konzern auf ausgewählten Märkten zu den führenden Anbietern. Mehr als 85 % seiner Umsätze erwirtschaftet Vossloh in Europa, Amerika und Asien.

Die Märkte für Bahninfrastruktur in Europa zeichnen sich überwiegend durch weitgehend stabile politische und ökonomische Verhältnisse aus. Die amerikanischen Märkte zeigen eine deutlich höhere Volatilität auf der Nachfrageseite, da es sich bei den Bahn- und Netzbetreibern insbesondere im Frachtbereich überwiegend um nicht öffentlich finanzierte Kunden handelt. Das Geschäft von Vossloh in Asien ist durch Projekte des anhaltend starken Neubaus von Hochgeschwindigkeitsstrecken in China geprägt. Aktivitäten in diesen und anderen Märkten -insbesondere im übrigen Asien, in Australien und in Afrika -bergen für Vossloh neben Chancen auch zusätzliche Risiken. In den genannten Märkten können sich Risiken vor allem aus politischen und gesellschaftlichen Instabilitäten, protektionistischen Tendenzen und aus der Entwicklung des Ölpreises, aus Wechselkursschwankungen -im Wesentlichen Translationsrisiken - und aus rechtlichen Unsicherheiten ergeben.

Darüber hinaus bestehen vereinzelt Risiken, dass Produkte durch neue technische Entwicklungen substituiert werden oder dass neue Wettbewerber in den Markt eintreten. Die Wettbewerbsintensität hat im Bereich Bahninfrastruktur in den vergangenen Jahren spürbar und nachhaltig zugenommen. Vossloh begegnet diesen Risiken mit einer ständigen Weiterentwicklung seiner Produkte und Dienstleistungen, der konsequenten Ausrichtung seiner Aktivitäten auf die Bedürfnisse der Kunden und mit umfassenden Kostensenkungsmaßnahmen. Bei der Kundenausrichtung nehmen die Digitalisierung und -daraus resultierend -neue Geschäftsmodelle eine immer bedeutsamere Rolle ein.

Vossloh stuft das gesamtwirtschaftliche Risiko resultierend aus der Covid-19-Pandemie als gering ein. Unverändert gegenüber dem Vorjahr wird das Branchenrisiko für die prognostizierten finanziellen Ziele ebenfalls als gering eingeschätzt.

Operative Risiken und Chancen

Operative Risiken und Chancen können in den verschiedenen betrieblichen Aufgabenbereichen entstehen, insbesondere bei der Beschaffung, in der Produktion und bei der Auftragsabwicklung. Im Beschaffungsprozess strebt Vossloh eine Begrenzung von Preisänderungsrisiken durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder durch Preisgleitklauseln bei Lieferanten und Kunden an. Allerdings ist die Durchsetzung von Preisgleitklauseln häufig nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung möglich. Währungskursrisiken im Zuge der Beschaffung begrenzt Vossloh überwiegend durch den Einsatz von Devisentermingeschäften. Die in der Mittelfristplanung unterstellten Entwicklungen der Preise für Material und Komponenten basieren im Wesentlichen auf Informationen von Lieferanten und auf Marktanalysen.

Vossloh beobachtet fortlaufend die Veränderungen der Material- und Energiepreise. Sollte die Entwicklung der Preise der eingesetzten Materialien sowie der für den Produktionsprozess benötigten Energieträger von den getroffenen Annahmen abweichen, können sich Risiken oder Chancen für den prognostizierten Ertrag aus höheren oder geringeren Beschaffungspreisen insbesondere im Geschäftsbereich Core Components ergeben. Hierbei handelt es sich um ein wesentliches Einzelrisiko beziehungsweise eine wesentliche Einzelchance.

Zudem können sich im Verlauf des Beschaffungsprozesses Risiken durch Lieferantenausfälle, Rohstoffverknappung, Qualitätsprobleme bei Materialien oder zeitliche Verzögerungen bei Zulieferungen ergeben. Vossloh minimiert diese Risiken durch die bevorzugte Zusammenarbeit mit langjährig bewährten Partnern und eine Verbesserung der Wertschöpfungstiefe in ausgewählten Bereichen. Trotz einer sorgfältigen Auswahl der Lieferanten, einer kontinuierlichen Betreuung dieser Zulieferer und des Aufbaus alternativer Bezugsmöglichkeiten können zukünftige Risiken im Beschaffungsprozess zwar begrenzt, aber nicht ausgeschlossen werden.

Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Einheiten grundsätzlich der Gefahr von Betriebsunterbrechungen, Qualitätsproblemen in der Fertigung sowie Arbeitssicherheits- und Umweltrisiken ausgesetzt. Diese Risiken können verstärkt auftreten, wenn signifikante Investitionen an einem Standort Einfluss auf die Produktionsprozesse haben oder sich einzelne Standorte in einem Restrukturierungsprozess befinden. Aktuell werden insbesondere im Geschäftsbereich Customized Modules Umstrukturierungen an mehreren Produktionsstandorten in Frankreich vorgenommen. Hierbei handelt es sich um wesentliche Einzelrisiken beziehungsweise -chancen. Vossloh vermeidet oder reduziert die daraus entstehenden Risiken durch umfassende Richtlinien und Verfahrensanweisungen zum Projekt- und Qualitätsmanagement, zur Produktions- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz. Die Zertifizierung gemäß internationalen Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 oder OHSAS 18001 beziehungsweise ISO 45001 ist im Vossloh Konzern weit fortgeschritten. Sind neu akquirierte Einheiten nicht entsprechend zertifiziert, werden sie so rasch wie möglich an diese Standards herangeführt.

Im Zuge der Auftragsabwicklung können bei Vossloh Risiken aus der Komplexität von Projekten entstehen. Sie können aus unerwarteten technischen Schwierigkeiten, unvorhersehbaren Entwicklungen an Projektstandorten, Problemen bei Partner- oder Subunternehmen, logistischen Herausforderungen sowie Verschiebungen von Zulassungs-, Abnahme- oder Abrechnungszeitpunkten resultieren. Dies kann zu signifikanten Mehraufwendungen oder Vertragsstrafen führen. Diese Risiken lassen sich durch eine entsprechende Gestaltung der Verträge und ein umfassendes Projekt- und Qualitätsmanagement zwar begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen. Andererseits können indirekt vereinzelt Chancen entstehen, wenn gebildete Risikovorsorgen nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen.

Nach Akquisitionen können sich Risiken aus notwendigen Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte materialisieren, wenn die mittelfristige operative Entwicklung der jeweiligen Einheiten deutlich schwächer als erwartet ausfällt und/​oder das allgemeine Zinsniveau ansteigt. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum Bilanzstichtag überprüft (Impairment-Test). Bei außergewöhnlichen Ereignissen nimmt Vossloh auch unterjährige Bewertungen vor.

Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe sogenannter Cash Generating Units (CGUs), der Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben zugeordnet wurden, der Nutzungswert gegenübergestellt.

Für bestehende operative Risiken hat Vossloh entsprechend den Vorschriften der einschlägigen IFRS Risikovorsorgen bilanziell erfasst. Trotz der Vorsorgen für bekannte Risiken mit einer überwiegenden Eintrittswahrscheinlichkeit können weitere Ergebnisbelastungen aus der Umstrukturierung einzelner Standorte nicht vollkommen ausgeschlossen werden und sich negativ auf die Erreichung der prognostizierten finanziellen Ziele auswirken. Die absolute Risikohöhe aus der Abarbeitung von Projekten ist abhängig vom Volumen und der Höhe der Entwicklungsleistungen des jeweiligen Auftrags sowie der Qualität der produzierten Erzeugnisse.

Vossloh schätzt das Risiko aus dem Wertschöpfungsprozess und der Abarbeitung von Projekten unverändert als mittel ein. Das Risiko etwaiger Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte wird ebenfalls wie im Vorjahr als mittel eingestuft. Das Risiko aus Materialpreisveränderungen wird unverändert als mittel eingestuft. Die übrigen operativen Risiken werden in Summe unverändert als gering eingeschätzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen

Corporate Treasury überwacht und begrenzt im Vossloh Konzern die finanziellen Risiken und optimiert fortlaufend die Konzernfinanzierung. Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen folgen entsprechenden Richtlinien. Vorrangiges Ziel ist die Bestandssicherung des Unternehmens, indem jederzeit die Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit gewährleistet ist. Des Weiteren werden konzerninterne Synergie- und Skalenpotenziale realisiert, soweit dies zweckmäßig erscheint.

Derivative Finanzinstrumente setzt Vossloh ausschließlich zur Absicherung von konkreten Risiken aus bestehenden oder absehbaren Grundgeschäften ein. Diese ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden auch bilanziell im Regelfall als Sicherungsbeziehungen abgebildet. Dabei handelt es sich ausschließlich um im Vorhinein genehmigte, marktgängige Finanzinstrumente. Die Funktionen Handel, Abwicklung und Controlling sind organisatorisch getrennt. Das Konzern-Treasury sichert und überwacht fortlaufend die Effektivität der Risikoabsicherung. Im Einzelnen steuert es folgende Finanzrisiken: Liquiditätsrisiken, Risiken aus Zinsänderungen (Cashflow-Risiken), Preisänderungsrisiken und Ausfallrisiken.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken bestünden, wenn Vossloh fällige Verpflichtungen nicht fristgerecht und uneingeschränkt begleichen könnte. Deshalb verfügt der Konzern über eine kontinuierliche Liquiditätssteuerung, die auch Reserven für potenzielle Sonderfaktoren sowie den erforderlichen Spielraum für die Umsetzung der Unternehmensstrategie berücksichtigt. Ein konzerninterner Finanzausgleich mithilfe von Cash-Pooling-Systemen in einzelnen Ländern und Intercompany-Darlehen erleichtert die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften für den Finanzierungsbedarf anderer.

Die Finanzierung und Liquiditätsbereitstellung erfolgen in der Regel zentral über die Vossloh AG als Konzernholding. Im Februar 2021 hat die Vossloh AG eine Hybridanleihe über 150 Mio.€ begeben. Die Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals zum Februar 2026 seitens Vossloh gekündigt und zurückgezahlt werden. Aus diesen Mitteln wurden die im Juli 2021 fälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von 135 Mio.€ getilgt. Mit den Erlösen eines Ende Dezember 2021 begebenen Schuldscheindarlehens in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Dezember 2028 wurde im Januar 2022 vorzeitig ein noch bis Juli 2024 laufendes und variabel verzinsliches Schuldscheindarlehen in gleicher Höhe abgelöst. Damit existieren aus den im Juli 2017 begebenen Schuldscheindarlehen nur noch Darlehen in Höhe von 90 Mio.€ mit einer Fälligkeit im Juli 2024. Seit November 2017 besteht ein mit acht Banken abgeschlossener Konsortialkredit über 150 Mio.€ mit einer Laufzeit bis November 2024. Das Kreditvolumen wurde im April 2019 um 80 Mio.€ auf 230 Mio.€ erhöht und kann während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um weitere maximal 70 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Im Juli 2021 wurde mit einer weiteren Bank ein variabel verzinslicher Darlehensvertrag über 20 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Juli 2024 abgeschlossen und in Anspruch genommen. Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 279,0 Mio.€ zur Verfügung.

Derzeit bestehen weder Finanzierungs-noch Liquiditätsengpässe. Insgesamt stuft Vossloh das Liquiditätsrisiko unverändert als gering ein.

Risiken aus Zinsänderungen

Änderungen des zukünftigen Zinsniveaus können bei variabel verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen Schwankungen der Zahlungsströme hervorrufen. Dieses Risiko sichert Vossloh gegebenenfalls durch den Einsatz von Zinsswaps und Zinscaps ab. Das Unternehmen analysiert regelmäßig, wie sich Änderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme auswirken. Im Sinne eines aktiven Risikomanagements wurden die variablen Zinsströme eines 2018 abgeschlossenen langfristigen Darlehens mit einem Zinsswap zum gleichen Zeitpunkt in feste Zahlungsströme getauscht. Die positiven oder negativen Auswirkungen einer potenziellen Änderung des EZB-Leitzinsniveaus auf die Zahlungsströme werden als niedrig eingeschätzt. Dieses Risiko wird deshalb unverändert als gering beurteilt.

Preisänderungsrisiken

Preisänderungsrisiken resultieren daraus, dass sich der Wert eines Finanzinstruments wegen höherer oder niedrigerer Marktzinssätze oder Wechselkurse ändert. Bestehende wie zukünftig zu erwartende Verbindlichkeiten oder Forderungen in Fremdwährungen werden bei Vossloh in der Regel zum Zeitpunkt der Auftragsvergäbe mit Devisentermingeschäften abgesichert. Translationsrisiken -resultierend aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen -werden laufend überwacht. Aufgrund des hohen Grads der Absicherung von Preisänderungsrisiken wird dieses Risiko insgesamt unverändert als gering klassifiziert.

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken ergeben sich, wenn ein Vertragspartner bei einem Geschäft seinen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt und dadurch bei Vossloh finanzielle Verluste verursacht. Der Konzern minimiert das Ausfallrisiko, indem er sich auf Vertragspartner mit überwiegend guter bis ausgezeichneter Bonität beschränkt, wobei die Bewertung, soweit verfügbar, im Wesentlichen auf den Aussagen internationaler Rating-Agenturen basiert. Zum Jahresende 2021 verteilten sich die Geldanlagen und die derivativen Finanzinstrumente mit positiven Marktwerten zu 61 % auf Vertragspartner mit einem Rating von AA+ bis AA-, zu 22 % auf Vertragspartner mit einem Rating von A+ bis A-, zu 11 % auf Vertragspartner mit einem Rating von BBB+ bis BBB- und zu 6 % auf Vertragspartner mit einem Rating von BB oder keinem verfügbaren Rating. Des Weiteren verteilt der Konzern seine Finanzaktiva auf eine Vielzahl von Kreditinstituten und streut so das Risiko breit. Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Kreditinstituten bestanden und bestehen nicht.

Da es sich bei den Kunden von Vossloh häufig um öffentliche Auftraggeber handelt, besteht insgesamt ein geringes Ausfallrisiko. Dennoch werden Außenstände fortlaufend von den Konzerngesellschaften überwacht; sie sind teilweise zusätzlich über Kreditversicherungen abgesichert. Trotz der ergriffenen Vorsorgemaßnahmen können finanzielle Belastungen aus Forderungsausfällen nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Im Exportgeschäft werden Aufträge üblicherweise mit Dokumentenakkreditiven abgewickelt, um das Ausfallrisiko abzusichern. Aufgrund der Beschränkung auf Vertragspartner mit guter oder ausgezeichneter Bonität wird das Ausfallrisiko unverändert als gering eingestuft.

Rechtliche Risiken und Chancen

Rechtliche Risiken entstehen für Vossloh insbesondere aus Reklamationen, Garantieansprüchen, Schadensersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Erkennbare Risiken werden, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen gedeckt und -sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen -in der Bilanz durch Rückstellungen berücksichtigt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Schäden entstehen können, die nicht oder nicht ausreichend versichert sind oder über die gebildeten Vorsorgen hinausgehen. Andererseits können sich indirekt Chancen aus einer nicht vollständigen Inanspruchnahme gebildeter Risikovorsorgen ergeben.

Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG haben Schadensersatzansprüche gegen die zum Konzern gehörende Gesellschaft Vossloh Rail Center GmbH, Hamburg, erhoben. Wenngleich die der Gesellschaft unmittelbar zurechenbaren Schäden im Jahr 2016 durch einen Teilvergleich mit der Deutsche Bahn AG abgeschlossen wurden, verbleibt unverändert das Risiko einer gesamtschuldnerischen Haftung für noch nicht regulierte Schäden. Für etwaige noch offene Ansprüche hat die Vossloh Rail Center GmbH, Hamburg, einen Freistellungsanspruch, der teilweise mit Banksicherheiten abgesichert ist. Darüber hinaus haben verschiedene Kunden Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit laufenden oder abgeschlossenen Kartellverfahren im Bereich Weichen erhoben. Rückstellungen für Schadensersatzansprüche werden gebildet, sofern die Durchsetzung einzelner Ansprüche der Kunden als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird und eine zuverlässige Schätzung potenzieller Schadenshöhen möglich erscheint. Hierbei handelt es sich um ein wesentliches Einzelrisiko beziehungsweise eine wesentliche Einzelchance.

Resultierend aus den Desinvestitionen der vergangenen Jahre wurden den jeweiligen Erwerbern in den Kaufverträgen bestimmte Garantie- und Freistellungsansprüche gewährt. Für diese Ansprüche werden Risikovorsorgen gebildet, sofern eine Inanspruchnahme aus den Garantien und Freistellungen als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird. Chancen können indirekt entstehen, wenn gebildete Risikovorsorgen nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen. Hierbei handelt es sich um wesentliche Einzelrisiken sowie -chancen.

Für die bestehenden rechtlichen Risiken wurden gemäß den anzuwendenden IFRS Risikovorsorgen gebildet.

Eine aus rechtlichen Risiken resultierende Belastung der prognostizierten finanziellen Ziele für Vossloh kann nicht ausgeschlossen werden. Sie wird insgesamt unverändert als mittleres Risiko eingestuft.

Nichtfinanzielle Risiken und Chancen 1

Gemäß HGB ist über diejenigen nichtfinanziellen Risiken zu berichten, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbeziehungen sowie Produkten und Dienstleistungen verbunden sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben oder haben werden. Die nichtfinanziellen Risiken sind Bestandteil der Risikoberichterstattung des Vossloh Konzerns.

Aktuell wurden keine wesentlichen Risiken gemeldet, die die beschriebenen Kriterien erfüllen. Vossloh stuft daher die Risikosituation aus nichtfinanziellen Sachverhalten unverändert als gering ein.

1 Gegenstand der Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, siehe Seite 108.

Sonstige Risiken und Chancen

Die sonstigen Risiken setzen sich primär aus Personal- und Informationstechnologierisiken zusammen.

Eine nicht adäquate personelle Ausstattung, zum Beispiel aufgrund eines Mangels an Führungs- und Fachkräften, kann die wirtschaftliche Lage des Konzerns negativ beeinflussen. Darüber hinaus können sich Personalrisiken aus einer hohen Fluktuation von Leistungsträgern und einem unzureichenden Ausbildungsstand sowie durch von Mitarbeitenden verursachte Fehler oder Diebstähle ergeben. Diesen Risiken begegnet Vossloh mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere, dass sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positioniert, um so im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte zu bestehen. Diverse Entwicklungsmaßnahmen verbessern den Kenntnisstand der Mitarbeitenden fortlaufend, und attraktive Vergütungsstrukturen erhöhen die Chancen, Beschäftigte langfristig an das Unternehmen zu binden.

Eine komplexe und leistungsfähige Informationstechnologie hat entscheidenden Einfluss auf die Steuerung der operativen und strategischen Geschäftsprozesse. In Zeiten der Digitalisierung nimmt die Bedeutung einer leistungsfähigen Informationstechnologie zu. Vossloh beobachtet eine weltweit kontinuierliche Zunahme von Bedrohungen der Cybersicherheit und optimiert seine IT-Infrastruktur fortlaufend. Insbesondere mit Hilfe von technischen und organisatorischen Vorkehrungen minimiert Vossloh Risiken im Zusammenhang mit der Verlässlichkeit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der in den Informationssystemen gespeicherten Daten. Die Vossloh AG wird durch interne und externe Sicherheitsexperten permanent betreut. Potenzielle Angriffe werden durch modernste Systeme analysiert und verhindert. Kontinuierliche Verbesserungen des ohnehin hohen Sicherheitsstandards innerhalb des Konzerns, der unter anderem Maßnahmen wie die Härtung der Infrastruktur und Multifaktor-Authentifizierung umfasst, werden durch ein Schulungsprogramm der Mitarbeitenden abgerundet.

Sonstige Risiken hatten 2021 keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis. Das Risiko wird insgesamt als gering eingestuft (Vorjahr: mittlere Personalrisiken aufgrund des Maßnahmenprogramms).

Zusammenfassende Beurteilung der Risiko- und Chancenlage

Sämtliche beschriebenen Risiken und Chancen, denen der Vossloh Konzern (und damit auch die Vossloh AG) ausgesetzt ist, unterliegen hinsichtlich ihrer Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer permanenten Kontrolle und Steuerung. Für die derzeit bekannten Risiken wurden entsprechend den einschlägigen IFRS notwendige Risikovorsorgen gebildet. Darüber hinaus bestehende Risiken und Chancen werden -soweit hinreichend konkretisiert -in den aktuellen Jahresprognosen berücksichtigt. Auf dieser Basis geht Vossloh zum Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichts -unverändert gegenüber dem Vorjahr -von keinen signifikanten Abweichungen bei der Erreichung der Ziele für das Geschäftsjahr 2022 aus. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich weder aus einzelnen Risiken noch aus der Gesamtheit aller zurzeit bekannten Risiken unter Substanz- und Liquiditätsaspekten eine Bestandsgefährdung des Vossloh Konzerns. Das vorhandene Konzerneigenkapital reicht zur Deckung potenzieller Risiken aus. Insofern ist die Risiko- und Chancenlage im Vossloh Konzern insgesamt als zufriedenstellend einzustufen.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess/​Konzernrechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)

Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung ist bei Vossloh ein Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken gemäß § 91 Abs. 2 AktG, daneben ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem sowie ein Risikomanagementsystem gemäß § 91 Abs. 3 AktG eingerichtet. Diese Systeme dienen dazu, existenzgefährdende sowie darüber hinaus auch sonstige Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Das Risikomanagementsystem ist im Geschäftsjahr 2021 vor dem Hintergrund des neuen Prüfungsstandards des IDW (PS 340 n.F.) grundlegend überarbeitet worden. Der Konzernabschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems. Das interne Kontrollsystem umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des Vossloh Konzerns zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Verantwortlich für das interne Kontrollsystem sind auf Konzernebene im Wesentlichen die Interne Revision sowie die Abteilungen Konzerncontrolling, Rechnungswesen, Treasury und Recht. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind Elemente eines internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen -zum Beispiel dem Vier-Augen-Prinzip -sind auch IT-Prozesse ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Des Weiteren werden durch den Konzernbereich Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.

Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, die Interne Revision der Vossloh AG und die dezentral auf der Ebene der Führungsgesellschaften der Geschäftsfelder beauftragten Mitarbeitenden sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten betraut. Der Abschlussprüfer/​Konzernabschlussprüfer führt daneben ebenfalls prozessunabhängige Prüfungstätigkeiten durch. Insbesondere die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Schwerpunktprüfungen im Rahmen der Vorprüfung bilden wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess/​Konzernrechnungslegungsprozess.

Informationstechnologie

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt dezentral in den lokalen Buchhaltungssystemen der Konzerngesellschaften. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der Vossloh AG ergänzen die Tochterunternehmen die jeweiligen, auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungsmethoden erstellten Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen, die dann durch sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in das im Konzern verwendete Berichts- und Konsolidierungssystem eingestellt werden. In diesem System, dem Cognos Controller aus dem Hause IBM (derzeit verwendete Version: 10.4.0), erfolgt sowohl die Konsolidierung als auch die Bereitstellung zusätzlicher Managementinformationen.

Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Buchhaltung der Konzerngesellschaften in einem einheitlichen System des Herstellers SAP. Dieses IT-System ermöglicht im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einen zentralen Zugriff sowie zentral initiierte Kontrollen. Bislang wird das System in der Vossloh AG sowie bei der weit überwiegenden Zahl der Gesellschaften in den Geschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions verwendet.

Rechnungslegungsbezogene/​konzernrechnungslegungsbezogene Risiken

Die Aufstellung der Abschlüsse erfordert eine Reihe von Annahmen und Schätzungen. Solche Schätzungen haben Einfluss auf die Wertansätze der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag und auf die Erfassung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum. Aus dem Missbrauch notwendiger Ermessensspielräume können sich konzernrechnungslegungsbezogene Risiken ergeben.

Wesentliche Aktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung/​Konzernrechnungslegung

Das "Handbuch Konzernberichtswesen" des Vossloh Konzerns regelt auf Basis der Vorschriften zur Rechnungslegung nach den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Vossloh Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind hier vor allem Regelungen zu einzelnen Posten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Gesamtergebnisrechnung und zu den im Anhang zu veröffentlichenden Informationen bei Einhaltung der in der EU geltenden Rechtslage enthalten. Das Handbuch regelt auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben dem Konsolidierungskreis sind die Bestandteile der durch die Konzerngesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festgelegt. Die formalen Anforderungen umfassen unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes.

Das "Handbuch Konzernberichtswesen" wird regelmäßig überarbeitet und fortentwickelt; die letzte Aktualisierung erfolgte im Dezember 2020. Neue oder überarbeitete Versionen werden allen am Konzernrechnungslegungsprozess Beteiligten auf direktem Weg über das konzernweite Intranet zur Verfügung gestellt. Zur Steigerung der Effizienz und der Benutzerfreundlichkeit wird das Handbuch Konzernberichtswesen derzeit überarbeitet und in einer web-basierten Basis neu aufgestellt. Überarbeitungen beziehungsweise Ergänzungen werden dann unmittelbar verfügbar sein. Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten am Konzernrechnungslegungsprozess wird darüber hinaus durch Nutzung der Möglichkeiten von MS Teams verbessert werden.

Nach der dezentralen Erfassung der buchhalterischen Vorgänge in den Konzerngesellschaften erfolgt die Durchsicht der monatlichen Abschlüsse sowie des Jahresabschlusses auf der Ebene der Führungsgesellschaft des jeweiligen Geschäftsfelds. Anhaltspunkte für Kontrollen sind, neben einer zufälligen Auswahl, insbesondere größere oder ungewöhnliche Geschäftsvorfälle. Konzernweite Vorgaben und Richtlinien existieren beispielsweise für den Prozess des monatlichen Reportings, für Investitionen, Angebotsabgaben, Compliance und das Risikomanagement. Die Gesellschaften und Geschäftsfelder des Vossloh Konzerns sind ferner angehalten, dezentral wesentliche Bereiche mit Richtlinien zu regeln.

In weiteren Schritten erfolgen auf Ebene der Vossloh AG zunächst generelle Plausibilitätsprüfungen der durch die Einzelgesellschaften gemeldeten Berichtspakete. Sie beinhalten einerseits die an konzerneinheitliche Bilanzierungsstandards angepassten Abschlüsse der jeweiligen Konzerngesellschaften, andererseits die darüber hinausgehenden erforderlichen Informationen für den Konzernanhang. Die Plausibilitätsprüfungen werden sowohl durch das Rechnungswesen als auch durch das Konzerncontrolling durchgeführt. Danach erfolgt die Konsolidierung der Abschlüsse. Die Kontrolle der korrekten Eliminierung konzerninterner Forderungen/​Verbindlichkeiten, Aufwendungen/​Erträge und Kapitalverflechtungen sowie Zwischengewinne bei konzerninternen Lieferungen oder Leistungen erfolgt regelmäßig nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie zusätzlich durch geeignete Validierungsregeln in entsprechenden Kontrolldateien.

Außerdem erfolgen auf Konzernebene auch die Aufbereitung und die Aggregation weiterer Daten für die Bereitstellung der im Anhang und im Lagebericht enthaltenen Informationen (einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem unterstützt durch die im Vossloh Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung unternehmensbezogener Sachverhalte sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung.

Fehlerhafte Ermessensentscheidungen, die Umgehung von Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können der Natur der Sache nach nicht vollständig ausgeschlossen werden, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit gewährleisten kann, dass der Konzernabschluss fehlerfrei ist.

Einschränkende Hinweise

Die getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die Vossloh AG sowie die in den Konzernabschluss der Vossloh AG einbezogenen Unternehmen, bei denen die Vossloh AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen.

Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht abgedruckt; dieser ist dauerhaft über die Webseite der Vossloh AG (siehe "www.vossloh.com" > "Investor Relations" > "Mitteilungen und Veröffentlichungen" > "Finanzpublikationen"; www.vossloh.com/​de/​investor-relations/​mitteilungen-und-veroeffentlichungen/​finanzpublikationen/​) zugänglich.

Prognosebericht

Der Prognosebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Erwartungen des Managements von Vossloh hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Konzerns beruhen. Diesen Erwartungen liegen Einschätzungen zugrunde, die das Management anhand verfügbarer Informationen getroffen hat. Berücksichtigt wurden Annahmen zur künftigen Entwicklung des internationalen Bahntechnikmarkts sowie insbesondere die spezifischen Geschäftserwartungen der Geschäftsbereiche des Vossloh Konzerns. Die getroffenen Aussagen unterliegen Risiken und Chancen, die Vossloh nicht vollständig kontrollieren und steuern kann. Zur Vertiefung sei diesbezüglich auf die Ausführungen zum Risiko- und Chancenmanagement des Konzerns (ab Seite 65) verwiesen. Sollten die dem Ausblick zugrunde liegenden Annahmen nicht zutreffen oder die beschriebenen Risiken oder Chancen eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von dieser Prognose abweichen. Der Vossloh Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Prognosebericht enthaltenen Aussagen außerhalb der gesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften zu aktualisieren.

Makroökonomische Entwicklungen und Ausblick auf den Bahntechnikmarkt

Die Schwankungen der Weltwirtschaft haben auf die kurzfristige Entwicklung von Vossloh generell nur begrenzten Einfluss. Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Konjunkturelle Trends spiegeln sich deshalb nur bedingt auf den für Vossloh relevanten Märkten wider. Längerfristig kann allerdings ein Anstieg der Verschuldung einzelner Länder, insbesondere im Heimatmarkt Europa, einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Vossloh haben. Der überwiegende Anteil der Kunden von Vossloh wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. Sparmaßnahmen in den für Vossloh relevanten Märkten aufgrund einer hohen Verschuldung der jeweiligen Staatshaushalte können in einzelnen Ländern nicht ausgeschlossen werden. Die Verschuldung der Länder in Europa war im Geschäftsjahr 2020, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, deutlich gestiegen und ist im Jahr 2021 im Wesentlichen auf diesem hohen Niveau verblieben. Als weitere indirekte Folge der Pandemie könnten im Jahr 2022 signifikante Preissteigerungen bei den eingesetzten Materialien negative Auswirkungen auf die Kostenstruktur und die Profitabilität von Vossloh haben. Dem gegenüber stehen der weltweite Trend zu mehr Nachhaltigkeit und die damit zunehmende Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene sowie damit verbundene Förderprogramme. Die Folge daraus werden vermehrte Investitionen in die von Vossloh angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Bahninfrastruktur sein.

Der europäische Verband der Bahnindustrie UNIFE analysiert mit seiner "World Rail Market Study" im Zweijahresrhythmus ausführlich die Entwicklungen auf dem weltweiten Bahntechnikmarkt und erarbeitet auf dieser Basis fundierte Vorhersagen für die kommenden Jahre. Die aktuell gültige Studie wurde im Oktober 2020 vorgestellt; sie ist in ihrer Aussagekraft eingeschränkt, da die Entwicklungen rund um die Covid-19-Pandemie nur schwer absehbar waren. Um diesem Punkt möglichst angemessen Rechnung zu tragen, enthält die Studie aufgrund der Ungewissheit der langfristigen Auswirkungen von Covid-19 auf die Bahnindustrie eine Szenarioanalyse, die alternativ von einem v-förmigen und einem u-förmigen Verlauf der zukünftigen Marktentwicklung ausgeht. Beim v-förmigen Verlauf wird eine schnelle Erholung des Markts erwartet, beim u-förmigen Verlauf eine länger andauernde Erholungsphase. In der Studie wird der v-förmige Verlauf als das am wahrscheinlichsten eintretende Szenario angenommen. Als Gründe hierfür nennen die Verfasser unter anderem die Vielzahl von Konjunkturpaketen und öffentlichen Hilfen für den Sektor Bahn sowie das Ergebnis einer Umfrage unter den UNIFE-Mitgliedern. Im Folgenden wird daher auf das v-förmige Szenario näher eingegangen. Es beinhaltet bekannte Covid-19-bedingte Sachverhalte, etwa eine Reduzierung des Volumens im Servicemarkt sowie bereits erfolgte Projektverschiebungen und -stornierungen. Insgesamt soll das jährliche weltweite Volumen des gesamten Bahntechnikmarkts von durchschnittlich rund 177 Mrd.€ im Zeitraum 2017 bis 2019 auf durchschnittlich rund 204 Mrd.€ im Zeitraum 2023 bis 2025 anwachsen -eine Wachstumsrate von durchschnittlich 2,3 % pro Jahr. Dabei wird der für europäische Anbieter wie Vossloh zugängliche Markt nach Schätzungen der UNIFE etwa 126 Mrd.€ für den Zeitraum 2023 bis 2025 betragen. Als zugänglich gelten Märkte, die für europäische Lieferanten geöffnet sind und in denen, soweit es sich um außereuropäische Märkte handelt, die Nachfrage nicht exklusiv durch inländische Kapazitäten gedeckt wird. Bei Märkten, in denen europäische Anbieter nur über Joint-Venture-Strukturen tätig werden können, wird die Hälfte des Marktvolumens als zugänglich eingestuft. Zum Vergleich: Für den Zeitraum 2017 bis 2019 galt ein Marktvolumen von durchschnittlich rund 110 Mrd.€ pro Jahr als zugänglich. Die erwartete Steigerung auf 126 Mrd.€ bedeutet eine Zunahme von ebenfalls 2,3 % pro Jahr.

Die UNIFE-Studie zeigt starke Unterschiede in der regionalen Verteilung des prognostizierten Marktwachstums. Größter für Vossloh zugänglicher Bahntechnikmarkt ist und bleibt Westeuropa mit einem jährlichen Volumen von rund 40 Mrd.€ im Zeitraum 2017 bis 2019. Hier wird ein Marktwachstum von jährlich 2,1 % auf circa 46 Mrd.€ im Zeitraum 2023 bis 2025 erwartet. Es folgen die NAFTA-Region mit aktuell rund 27 Mrd.€ und zukünftig etwa 31 Mrd.€ jährlichem Marktvolumen (+2,6 %) sowie die Region Asien-Pazifik mit einem Volumen von knapp 20 Mrd.€, das auf rund 21 Mrd.€ ansteigen soll (+1,3 %). In diesen drei Regionen sind über drei Viertel des gesamten zugänglichen Bahntechnikmarkts verortet. Für die restlichen Regionen rechnet UNIFE mit folgenden Wachstumsraten in den kommenden Jahren: Lateinamerika 4,9 %, Osteuropa 3,6 %, Afrika/​Naher Osten 2,5 % und GUS 1,9 %.

Der europäische Branchenverband der Bahnindustrie gliedert den Markt für Bahntechnik in die Segmente Infrastruktur, Schienenfahrzeuge, Leit- und Sicherungstechnik, Services sowie Turnkey-Projekte. Mit seinen Geschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ist Vossloh im Segment Infrastruktur und im Teilbereich Infrastrukturservices des Segments Services aktiv. Das Volumen des weltweit zugänglichen Infrastrukturmarkts im Zeitraum 2017 bis 2019 (ohne das Teilsegment Elektrifizierung) beziffert UNIFE auf durchschnittlich 18 Mrd.€ pro Jahr. Die Wachstumsprognose bis zum Zeitraum 2023 bis 2025 liegt bei jährlich 2,4 %. Daraus ergibt sich ein zukünftiges Marktvolumen von jährlich rund 21 Mrd.€. Die Wachstumsprognose für das Teilsegment Infrastrukturservices bis zum Zeitraum 2023 bis 2025 beträgt 1,8 %, sodass ein Anstieg des zugänglichen Marktvolumens von gegenwärtig 6,0 Mrd.€ pro Jahr auf 6,7 Mrd.€ erwartet wird. In Summe belief sich der für Vossloh relevante und zugängliche Markt im Zeitraum 2017 bis 2019 auf etwa 24 Mrd.€ pro Jahr. Er soll bis zum Zeitraum 2023 bis 2025 auf rund 28 Mrd.€ wachsen (+2,2 %).

Ausblick für das Jahr 2022

Die Prognose für den Vossloh Konzern basiert auf der erwarteten Entwicklung der drei Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions sowie der Vossloh AG. Schwerpunktmäßig fließen in die Umsatzplanung von Vossloh geschäftsfeldspezifische Annahmen ein. Sie berücksichtigen unter anderem Produktperspektiven, das erwartete Verhalten der Wettbewerber, Projektwahrscheinlichkeiten sowie Marktchancen und -risiken in einzelnen Regionen. Die Kunden von Vossloh sind öffentliche und private Nah-, Güter- und Fernverkehrsbetreiber, die Investitionen nach langfristigen Entscheidungsprozessen und im Rahmen längerfristiger Finanzierungen tätigen. Als Partner begleitet Vossloh seine Kunden über Jahre hinweg. Gemeinsam mit ihnen plant und entwickelt das Unternehmen Lösungen für individuelle Produkt- und Serviceerfordernisse. Dies bringt in der Regel mehrmonatige, zum Teil sogar mehrjährige Liefer- und Projektlaufzeiten mit sich.

Prognose steuerungsrelevanter Kennzahlen

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2021 Erwartung 2022
Umsatz Mio.€ 942,8 925 bis 1.000
EBITDA-Marge % 13,2 13 bis 14
EBIT-Marge % 7,7 7,5 bis 8,5
Wertbeitrag Mio.€ 9,5 5 bis 20

Umsätze von bis zu 1 Mrd.€ prognostiziert

Vossloh erwartet für das Geschäftsjahr 2022 Umsätze zwischen 925 Mio.€ und 1 Mrd.€ (2021: 942,8 Mio.€). Für den Geschäftsbereich Core Components prognostiziert Vossloh insgesamt Umsätze auf Vorjahresniveau. Das Geschäftsfeld Fastening Systems erwartet insgesamt leicht höhere Umsätze. Geringere Umsätze vor allem in China -der Umsatz 2021 war dort vor allem durch pandemiebedingte Verschiebungen von Auslieferungen positiv beeinflusst -sollen im Wesentlichen durch höher prognostizierte Umsatzbeiträge in Osteuropa mehr als ausgeglichen werden. Im Geschäftsfeld Tie Technologies rechnet das Unternehmen nach zwei außerordentlich umsatzstarken Jahren mit einer normalisierten Umsatzentwicklung in Australien. Der Umsatzrückgang dort soll durch höhere Umsätze in den USA weitgehend ausgeglichen werden.

Im Geschäftsbereich Customized Modules erwartet Vossloh leicht höhere Umsätze, im Wesentlichen getrieben durch erwartete Umsatzsteigerungen in Mexiko, Portugal und der Türkei. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions rechnet vor allem aufgrund des Erwerbs von ETS Spoor mit einem deutlichen Umsatzanstieg.

EBITDA-Marge zwischen 13 % und 14 % und EBIT-Marge zwischen 7,5 % und 8,5 % erwartet

Der Vossloh Konzern rechnet für das Geschäftsjahr 2022 mit einer EBITDA-Marge zwischen 13 % und 14 % (2021: 13,2 %) und einer EBIT-Marge zwischen 7,5 % und 8,5 % (2021: 7,7 %). Während der Geschäftsbereich Core Components von einer insgesamt stabilen bis leicht rückläufigen Profitabilitätsentwicklung ausgeht, erwarten die Geschäftsbereiche Customized Modules und Lifecycle Solutions erneut eine höhere Profitabilität. Insgesamt rechnet Vossloh für das Jahr 2022 mit einem weiteren Anstieg des EBIT.

Wertbeitrag 2022 erneut positiv erwartet

Das durchschnittliche Capital Employed wird im Geschäftsjahr 2022 voraussichtlich leicht über dem Niveau des Vorjahres liegen. Der Wertbeitrag im Geschäftsjahr 2022 wird im Korridor von 5 Mio.€ bis 20 Mio.€ erwartet. Der für die interne Steuerung relevante gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) wird auch im Geschäftsjahr 2022 mit 7,0 % angesetzt.

Risiken für die Geschäftsentwicklung von Vossloh ergeben sich im Wesentlichen aus der Entwicklung der Materialpreise. Für 2022 werden anhaltende Belastungen aus höheren Materialkosten erwartet, die durch die Weitergabe von Preiserhöhungen an Kunden nur zum Teil gemindert werden können. Zudem können sich Risiken aus höheren als in der Planung unterstellten Energiekosten ergeben. Namentlich bringen die jüngsten geopolitischen Entwicklungen zusätzliche Unsicherheit mit sich und werden voraussichtlich auch einen Einfluss auf die Energiepreise haben. Positive wie negative Einflüsse auf die Geschäftsentwicklung können sich ferner aus Verschiebungen von Lieferplänen bei größeren Projekten, insbesondere in China, ergeben. Darüber hinaus können Ergebnisbelastungen aus rechtlichen Risiken und aus dem Wertschöpfungsprozess, unter anderem mögliche Lieferengpässe bei ausgewählten Materialien, die Ertragssituation beeinträchtigen. Für ergänzende Informationen zu Risiken, die Einfluss auf die dargestellte Planung haben könnten, wird auf die Ausführungen in der Risikoberichterstattung (Seite 65 ff.) verwiesen.

Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Einzelabschluss. Das Ergebnis der Vossloh AG als operativer Managementholding wird maßgeblich durch die Verwaltungskosten und das Finanzergebnis beeinflusst. Die Verwaltungskosten der Vossloh AG werden im Geschäftsjahr 2022 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres erwartet. Das Finanzergebnis ist neben anfallenden Zinsaufwendungen stark abhängig von den Erträgen aus Ausschüttungen und Gewinnabführungsverträgen sowie von Aufwendungen aus Verlustübernahmen und außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen. Hier erwartet Vossloh grundsätzlich keine wesentliche Veränderung gegenüber 2021. Negative Effekte aus der geplanten Verschmelzung mehrerer deutscher Gesellschaften im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions können hierbei nicht ausgeschlossen werden. Im Fall der erfolgreichen Verschmelzung wird für 2022 insgesamt eine stabile Entwicklung beim Ergebnis nach Steuern gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 erwartet.

Für die kommenden Jahre hat bei Vossloh die weitere Umsetzung der Unternehmensstrategie oberste Priorität. Neben organischem Wachstum bei steigender Profitabilität stehen dabei spezifische Kooperationen und Akquisitionen im Fokus, um das Kerngeschäft strategisch weiterzuentwickeln und den Unternehmenswert des Konzerns nachhaltig zu steigern. Die Planung für das Geschäftsjahr 2022 in der dargestellten Form berücksichtigt allein das angestrebte organische Wachstum.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung 1

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung von Vossloh nach §§ 315b und 315c HGB für das Jahr 2021 wird zur Erfüllung der handelsrechtlichen Anforderungen abgegeben. Bei der Erstellung dieser Erklärung hat Vossloh sich zur Auswahl der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI, Option "Core"/​"Kern") und den Prinzipien des United Nations (UN) Global Compact orientiert. Vossloh bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und zum Klimaschutz; Nachhaltigkeit ist einer der fünf Grundwerte des Unternehmens. Das Nachhaltigkeitsversprechen des Vorstands ist auf der Unternehmenswebseite www.vossloh.com veröffentlicht (Rubrik "Investor Relations" > "Nachhaltigkeit" > "Nachhaltigkeitsmanagement bei Vossloh").

Vosslohs Nachhaltigkeitsanspruch

enabling green mobility -für eine nachhaltige Zukunft

"Nachhaltige, sichere und benutzerfreundliche Schienenmobilität für eine bessere Welt" ist die Unternehmensvision von Vossloh. Als weltweit erfolgreicher Anbieter von integrierten Bahninfrastrukturlösungen mit einer über 135-jährigen Tradition und einem einzigartigen Portfolio rund um den Fahrweg Schiene leistet Vossloh einen wesentlichen Beitrag zur Mobilität von Menschen und zum Transport von Gütern. Sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr ist die Schiene der umweltfreundlichste, effizienteste und sicherste Verkehrsträger. Mehr Verkehr auf der Schiene ist daher eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der Klimawende. Dabei eröffnet der digitale Wandel in der Bahnindustrie dem Verkehrsträger Schiene erhebliche neue Möglichkeiten, seine ökologischen Vorteile noch stärker auszuspielen und einen noch größeren Beitrag zur nachhaltigen Lösung der weltweiten Herausforderungen im Verkehrssektor zu leisten.

Die Verantwortung des Unternehmens beschränkt sich jedoch nicht darauf, den Weg für eine nachhaltige Mobilität zu ebnen. Vossloh ist davon überzeugt, dass Unternehmen in ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten ökonomische, soziale und ökologische Aspekte in Einklang bringen müssen. Langfristiger Erfolg erfordert einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft und zur Erhaltung aller Möglichkeiten für künftige Generationen. Das Unternehmen hat sich daher bewusst für Nachhaltigkeit als einen seiner Unternehmenswerte entschieden: "Wir übernehmen Verantwortung und tragen Sorge für die Welt, in der wir leben."

Nachhaltigkeitsstrategie und -management

Bedeutung von Nachhaltigkeit für das Geschäftsmodell von Vossloh

Vossloh bietet Produkte und Dienstleistungen an, die bessere Schienenwege mit einer höheren Auslastung ermöglichen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit bestehender Bahnstrecken zu erhöhen, einen effizienten und störungsfreien Betrieb zu ermöglichen und die Lebenszykluskosten der Infrastruktur zu senken. Für weitere Ausführungen zum Geschäftsmodell wird auf die Seiten 38 f. verwiesen.

Entwicklung einer konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie

Unter dem Leitmotiv "enabling green mobility" ist Vossloh eine treibende Kraft für kundenorientierte, innovative und nachhaltige Produkte sowie Dienstleistungen rund um den Fahrweg Schiene. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der Nachhaltigkeitsstrategie von Vossloh wider. Im Geschäftsjahr 2021 hat Vossloh seine Nachhaltigkeitsstrategie weiterentwickelt, um die Nachhaltigkeitsaktivitäten im Konzern zentral auszurichten und zu fokussieren, Vosslohs positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft weiter zu verbessern und die Nachhaltigkeitsleistung von Vossloh transparenter zu machen. Die Nachhaltigkeitsstrategie und die sie unterstützende Richtlinie wurden am 20. September 2021 vom Vorstand der Vossloh AG verabschiedet.

Gleichzeitig hat der Vorstand der Vossloh AG mit seinem auf den Internetseiten der Gesellschaft veröffentlichten Nachhaltigkeitsversprechen Anspruch und Fokussierung des Unternehmens unterstrichen und bekräftigt.

1 Nicht Gegenstand der Abschlussprüfung, jedoch Gegenstand einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit. Den Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers finden Sie auf Seite 108.

Konzernweites Nachhaltigkeitsprogramm

Die neue Nachhaltigkeitsrichtlinie bildet den organisatorischen Rahmen und legt konzernweit die Grundsätze für alle Nachhaltigkeitsaktivitäten und -initiativen von Vossloh fest. Die Richtlinie legt insbesondere die Handlungsfelder sowie Organisation, Verantwortlichkeiten und Prozesse fest. Ausrichtung und Fokus der Nachhaltigkeitsaktivitäten werden durch eine Wesentlichkeitsanalyse zur Bestimmung der für Vossloh relevanten Nachhaltigkeitsthemen vorgegeben. Für diese wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurden anschließend konkrete Nachhaltigkeitsziele bestimmt. Die Ziele werden mittels Nachhaltigkeitsinitiativen sowie der weiteren Integration von ökologischen und sozialen Aspekten in die Geschäfts- und Entscheidungsprozesse des Unternehmens verfolgt. Ein weiterer Fokus der Richtlinie liegt auf der internen und externen Kommunikation, um die Nachhaltigkeitsleistung von Vossloh transparent zu machen und auch das Engagement aller Mitarbeitenden auf dem Weg zu einem grünen Unternehmen weiter zu fördern.

Im Zuge der Weiterentwicklung hat Vossloh sein Nachhaltigkeitsmanagement in acht Handlungsfelder gegliedert, die eine gezieltere und effizientere Verfolgung der in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Themen ermöglichen. Der übergreifende Bereich "Nachhaltigkeitsstrategie und -management" bildet den Rahmen für die anderen sieben Bereiche sowie für die weitere Ausrichtung des Konzerns.

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Nachhaltigkeitsstrategie und -management

Umwelt- und Klimaschutz

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Personalstrategie und -führung

Good Corporate Citizenship

Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse

Unternehmensethik und Menschenrechte

Die Nachhaltigkeitsorganisation von Vossloh

Der Konzernvorstand trägt die Gesamtverantwortung für alle Nachhaltigkeitsthemen und stellt sicher, dass Vossloh seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Verantwortung gerecht wird und einen positiven Beitrag zum Wohl von Umwelt und Gesellschaft leistet. Im operativen Management ist das Thema Nachhaltigkeit dem Chief Operating Officer (COO) unterstellt. Daneben gibt es in der Vossloh AG die Abteilung Corporate Sustainability. Die 2020 neu geschaffene Funktion des Head of Corporate Sustainability, welche direkt an den Vorstand berichtet, ist für die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die Steuerung der konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen verantwortlich. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Group Sustainability Committee zur zentralen Steuerung aller Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb des Konzerns eingerichtet. Es wird vom Head of Corporate Sustainability geleitet. Ihm gehören die Bereichsleiter wichtiger Zentralfunktionen der Vossloh AG sowie die Geschäftsführer und Nachhaltigkeitsbeauftragten der Geschäftsfelder an. Zudem hat jedes Geschäftsfeld einen Nachhaltigkeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten ernannt.

EU-Taxonomie und externe Bewertungen

100 % der Umsätze taxonomiefähig, 62 % taxonomiekonform

Für das Geschäftsjahr 2021 waren erstmals die Berichtspflichten der EU-Taxonomieverordnung umzusetzen. Hierbei handelt es sich um ein normiertes Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse. Ausführliche Informationen zu den Vorgaben der EU-Taxonomie sowie eine umfassende und detaillierte Beschreibung der Umsetzung bei Vossloh finden Sie auf den Seiten 104 ff. Da sämtliche Geschäftstätigkeiten dem Bereich Schienenverkehrsinfrastruktur (Abschnitt 6.14. des delegierten Rechtsakts zur Taxonomieverordnung vom 4. Juni 2021) zugeordnet werden können, werden für das Berichtsjahr 100 % der Umsatzerlöse als taxonomiefähig eingestuft. Die taxonomiekonformen Umsätze, die von Vossloh bereits vor der offiziellen Berichtspflicht ermittelt wurden und die im Wesentlichen Umsätze betreffen, die sich auf elektrifizierte Strecken beziehen, stellten im Jahr 2021 mit 62 % den Großteil der Gesamtumsätze des Vossloh Konzerns dar.

Nachhaltigkeitsratings unterstreichen Vosslohs Nachhaltigkeitsleistung

Verschiedene Rating-Agenturen beurteilen und würdigen seit vielen Jahren regelmäßig die Nachhaltigkeitsleistungen von Vossloh. Aktuell wird das Unternehmen unter anderem von ISS ESG mit einem Prime-Status geführt, womit der Vossloh Konzern zu den besten zehn Prozent seiner Industrie zählt. EcoVadis führt Vossloh mit einem Silber-Status, und gemäß dem erhaltenen Score zählt Vossloh zu den besten zehn Prozent aller von EcoVadis bewerteten Unternehmen. MSCI ESG Research beurteilt die Nachhaltigkeitsleistungen von Vossloh mit einem A (auf einer Skala von AAA bis CCC). Solche Beurteilungen spielen für Vossloh eine besondere Rolle: Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland platzierte der Konzern Anfang 2021 eine nachhaltigkeitsorientierte Hybridanleihe. Der Rückzahlungsbetrag der Anleihe ist an die Nachhaltigkeitsperformance des Unternehmens gekoppelt, gemessen anhand der Bewertungen von ISS ESG und MSCI ESG Research.

Ein weiteres Kriterium zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Vossloh sind Zertifizierungen nach international anerkannten Normen und Standards. Die ganz überwiegende Zahl der Vossloh Einheiten verfügt über Zertifizierungen nach mindestens einem der Qualitäts-, Umwelt-, Energieeffizienz- oder Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzstandards wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 und ISO 45001 (beziehungsweise dem Vorgängerstandard OHSAS 18001) oder nach einem vergleichbaren nationalen Standard und hat entsprechende Managementsysteme eingerichtet. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren wie im Vorjahr rund 98 % der Vossloh Mitarbeitenden bei einer zertifizierten Einheit beschäftigt.

Wesentlichkeitsanalyse und Einbindung von Stakeholdern

Zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Sachverhalte

Im Rahmen der Überarbeitung der konzernweiten Nachhaltigkeitsstrategie hat Vossloh 2021 erneut eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um die für Vossloh relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren. Dazu wurden insgesamt 38 potenziell relevante Nachhaltigkeitsthemen in sieben Handlungsfelder eingeteilt. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden 198 repräsentative Stakeholder befragt, darunter 53 externe Teilnehmer. Zum einen wurden in dieser Umfrage die Erwartungen der Stakeholder von Vossloh auf die nichtfinanziellen Sachverhalte erhoben. Zum anderen bewerteten sie für dieselben Themen die Relevanz für Vossloh nach (i) dem Einfluss der Vossloh Aktivitäten auf diese Themen sowie (ii) der Auswirkungen auf die zukünftige Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Die Rangfolge und Priorisierung der Nachhaltigkeitsthemen wurden ermittelt, indem für jedes Thema die Erwartungen der Stakeholder mit der Relevanz für Vossloh in Beziehung gesetzt wurden. Das Ergebnis wurde vom Group Sustainability Committee und dem Vorstand einer kritischen Prüfung unterzogen, die auch die Managementperspektive, bereits laufende Aktivitäten und die strategische Ausrichtung von Vossloh einschloss. Vossloh berichtet nun über 23 wesentliche nichtfinanzielle Themen.

Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit

Darüber hinaus wird berichtet, wie der Konzern die zehn Prinzipien des UN Global Compact umsetzt.

Die Berichterstattung umfasst die weltweiten Aktivitäten von Vossloh; der betrachtete Kreis der Unternehmen entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses (siehe Seite 120 ff., Stichwort "Konsolidierung"). Zu einigen nichtfinanziellen Posten enthält der Lagebericht zusätzliche und/​oder detailliertere Informationen, auf die jeweils verwiesen wird. Die Risikoberichterstattung des Unternehmens umfasst alle wesentlichen Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von Vossloh verbunden sind. Sie umfasst auch die wesentlichen nichtfinanziellen Risiken, denen Vossloh ausgesetzt sein kann (siehe Abschnitt "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen" auf Seite 71).

Neue globale Nachhaltigkeitsziele und -initiativen

Basierend auf der durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse und den 23 als wesentlich identifizierten Themen hat Vossloh Ende 2021 sieben Fokusthemen für die weitere Nachhaltigkeitsarbeit des Unternehmens bestimmt. Diese Themen wurden jeweils mit konkreten Nachhaltigkeitszielen versehen. Zeitgleich hat Vossloh für jedes Ziel eine konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative gestartet, um die gesetzten Konzernziele zu erreichen.

Die sieben konkreten Nachhaltigkeitsziele für Vossloh sind

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CO 2 -Neutralität bis 2030 (Scope 1 und Scope 2),

90 % nachhaltiges strategisches Beschaffungsvolumen bis 2025,

Reduzierung der Arbeitsunfälle um jährlich 20 %,

Einführung der neuen wertebasierten Vossloh Führungsprinzipien,

Reduktion des ökologischen Fußabdrucks der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh entlang der gesamten Wertschöpfungskette,

Implementierung einer konzernweiten Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie 2022

Implementierung eines Corporate-Volunteering-Programms zur Stärkung des gesellschaftlichen Engagements

Für alle genannten Ziele sind Kennzahlen definiert, über die der Grad der Zielerreichung gemessen wird. Die Wesentlichkeitsanalyse sowie die Auswahl der Fokusthemen werden jährlich überprüft und bei Bedarf ergänzt.

Über diese für den gesamten Konzern geltenden Fokusthemen und -ziele hinaus gibt es in den verschiedenen Geschäftsfeldern und an den Standorten des Konzerns vielfältige weitere Nachhaltigkeitsinitiativen.

Unternehmensweit gab es Ende 2021 insgesamt 40 Nachhaltigkeitsinitiativen bei Vossloh. Den Überblick über sämtliche Initiativen nebst entsprechender Erfolgsmessung wird zukünftig ein konzernweites Register gewährleisten.

Umwelt- und Klimaschutz

Der Vossloh Konzern arbeitet generell auf einen effizienten Umgang mit Ressourcen und die Minimierung von Umweltbelastungen hin. Die kontinuierliche Optimierung des Material-, Energie- und Personaleinsatzes sowie die stetige Verbesserung der Prozesse sind schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen fester Bestandteil des Tagesgeschäfts. Dies gilt für die Herstellung von Bahninfrastrukturprodukten ebenso wie für die Erbringung von Dienstleistungen für den Fahrweg Schiene. Für Umweltthemen sind an den Standorten der Konzerngesellschaften darüber hinaus Umweltbeauftragte ernannt und entsprechende Berichtssysteme installiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren 83 % (Vorjahr: 72 %) der Mitarbeitenden bei einer nach ISO 14001 zertifizierten Einheit beschäftigt.

Im Bereich "Umwelt- und Klimaschutz" hat Vossloh bei der Wesentlichkeitsanalyse 2021 die im Folgenden näher dargestellten vier Sachverhalte als relevant identifiziert. Zusätzlich wurde eine konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative definiert, die das Ziel verfolgt, bis 2030 schrittweise Klimaneutralität (Scope 1 und Scope 2) zu erreichen. Gemessen wird die Zielerreichung anhand der Indikatoren CO 2e -(CO 2 -Äquivalente-) Ausstoß, CO 2e -Intensität (CO 2e /​Umsatz) und Energieintensität (Energieverbrauch/​Umsatz). Dafür wurde die detaillierte Ermittlung der Energieverbräuche nach konzernweit einheitlichen Vorgaben eingeleitet und mit der Erarbeitung eines detaillierten Maßnahmenplans begonnen, um den CO 2e -Ausstoß Jahr für Jahr zu senken. Der Fokus der Aktivitäten liegt auf einer tatsächlichen Reduktion des direkten und indirekten CO 2e -Ausstoßes. Zusätzlich prüft Vossloh gegenwärtig ein Kompensationsprogramm, um unvermeidbar verbleibende Emissionen im Vossloh Konzern auszugleichen.

Energieeffizienz und CO 2 e-Emissionen

Im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf den Klimawandel sind für Vossloh insbesondere die CO 2 -Emissionen und CO 2-Äquivalente relevant. Alle Geschäftsbereiche investieren seit Jahren gezielt in die Senkung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz. Beispielhafte Maßnahmen sind die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technologie oder die Nutzung der Abwärme der Produktion an mehreren Standorten. Zudem ist der Energieverbrauch, auch in Anbetracht der steigenden Energiepreise, wesentliches Entscheidungskriterium bei Investitionsentscheidungen sowie bei der Optimierung der Prozesse.

Die folgenden Tabellen stellen die Verbräuche der wesentlichen Energieträger im Vossloh Konzern für das Berichtsjahr und die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2020 dar:

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MWh (Vossloh Konzern) 2021 2020
Gasverbrauch 90.854,2 72.268,5
Stromverbrauch 71.529,5 64.175,1
Fernwärmeverbrauch 4.586,4 4.384,2
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Liter (Vossloh Konzern) 2021 2020
Heizölverbrauch 244.403,1 228.862,0
Kraftstoffverbrauch 1 969.009,0 828.094,1

1 Hierunter sind Kraftstoffverbräuche aus dem Fuhrpark von Vossloh erfasst.

Die Höhe der CO 2 e -beziehungsweise Treibhausgasemissionen (THG) von Vossloh wurde -wie in den Vorjahren -auf der Grundlage des THG-Protokolls in den Kategorien Scope 1 und Scope 2 mit folgenden Ergebnissen ermittelt:

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t CO 2 -Äquivalente Scope 1 (Vossloh Konzern) 2021 2020
Gasverbrauch 16.643,5 13.289,4
Heizölverbrauch 620,8 581,4
Kraftstoffverbrauch 2.390,8 2.064,8
Scope 1 19.655,1 15.935,6
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t CO 2 -Äquivalente Scope 2 (Vossloh Konzern) 2021 2020
Stromverbrauch 26.496,0 27.622,6
Fernwärmeverbrauch 1.333,4 1.315,3
Scope 2 27.829,4 28.937,9

Die folgende Tabelle stellt die Energie- und CO 2e -Intensität dar, jeweils ins Verhältnis gesetzt zum Gesamtumsatz des Vossloh Konzerns. Die Energie- und CO 2e -Intensität sind für Vossloh, auch in Anbetracht der avisierten Wachstumsziele des Unternehmens, die wesentlichen Steuerungskennziffern für die Energieeffizienz sowie die Minimierung der CO 2e -Emissionen.

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Energie- und CO -Äquivalente-Intensität (Vossloh Konzern) 2021 2020
Energieintensität (MWh/​Mio.€) 190,7 174,8
CO 2e -Intensität (Tonnen CO 2 e/​Mio.€) 50,4 51,6

CO 2 e-Intensität 50,4 Tonnen CO 2 e/​Mio.€ reduziert

Der Anstieg der Energieintensität ist hauptsächlich auf die Konsolidierung eines indischen Produktionsstandorts, einer Gießerei für Weichenherzstücke, im Geschäftsbereich Customized Modules zurückzuführen. Dagegen konnte trotz des insgesamt höheren Energieverbrauchs die CO 2e -Intensität gemessen in CO 2e -Ausstoß in Tonnen pro 1 Million € Umsatz trotz Konsolidierung des emissionsintensiven indischen Produktionsstandorts in Summe spürbar reduziert werden. Dies ging auf Effizienzverbesserungen und Einsparungen sowie auch auf die verstärkte Umstellung der Standorte auf grünen Strom zurück.

Für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen, die die vor- und nachgelagerten Bereiche betreffen (Scope 3), verfügt Vossloh bislang noch nicht über ausreichende Datengrundlagen.

Die operativen Einheiten des Unternehmens arbeiten mit einer Vielzahl von Maßnahmen daran, die CO 2 -Emissionen stetig weiter zu verringern. Beim Thema energieeffiziente Produktion gilt konzernweit die "Fabrik der Zukunft" bei Vossloh Fastening Systems in Werdohl als "Leuchtturm". Möglichst kurze Wege durch geradlinige Anordnung der einzelnen Stationen, Wechsel des Energieträgers zur Wärmeerzeugung, die hocheffiziente Dämmung der Vergütungsanlage und der Einsatz eines Hocheffizienzbrenners sowie die Modernisierung der Waschanlage mit kleineren und niedriger temperierten Wirkbädern: Das sind einige der Maßnahmen, mit denen in Werdohl der Energieeinsatz pro 1.000 gebogene Schienenklemmen deutlich gesenkt werden konnte. Die Waschanlage beispielsweise arbeitet nach dem Umbau mit einer um 25 % höheren Energieeffizienz als vorher.

Customized Modules schloss 2021 die Neugestaltung der Werteflüsse im Weichengeschäft in Frankreich ab. Die Spezialisierung einzelner Standorte auf bestimmte Fertigungsschritte ermöglicht unter anderem effizientere Produktionsprozesse mit kürzeren Durchlaufzeiten, die sich auch in niedrigeren CO 2 -Emissionen niederschlagen. Der Geschäftsbereich verfolgte 2021 mehrere Projekte, um geeignete Werksgebäude mit Solardächern auszustatten. Für die Gießerei in Outreau beispielsweise soll so künftig bis zu 15 % des Energiebedarfs klimafreundlich erzeugt werden. Für das Technologiezentrum in Reichshoffen wurden 2021 die Pläne für eine Warmwasserbereitung über Sonnenkollektoren vorangetrieben. Die Fotovoltaikanlage auf dem Werk in Bangalore in Indien wurde 2021 fertiggestellt und liefert bereits Solarstrom. Mehrere Standorte von Customized Modules verfügen über Wallboxen, an denen Mitarbeitende ihre E-Autos kostenlos aufladen können. Parallel unterstützt der Geschäftsbereich Mitarbeitende finanziell beim Kauf eines Elektrofahrrads für den Weg zur Arbeit. An den indischen Standorten in Neu-Delhi und Hyderabad kommen mittlerweile über 75 % der Belegschaft auf von Vossloh gesponserten E-Bikes ins Vossloh Werk und vermeiden damit auf ihrem Arbeitsweg jeglichen CO 2 -Ausstoß. Dies ist -insbesondere im Vergleich mit den verbreiteten Motorrollern -nicht nur gut für das Klima, sondern fördert auch die Gesundheit der Mitarbeitenden. Mehrere Einheiten des Geschäftsbereichs wechselten 2021 von konventionellen Lieferanten zu Ökostromanbietern.

Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions beziehen seit der Umstellung in Leipzig 2021 nun alle deutschen Standorte Ökostrom. Da zahlreiche Maschinen von Vossloh Rail Services nur mit Dieselkraftstoff betrieben werden können, wechselte das Geschäftsfeld 2021 zu einem Tanktarif, der die CO 2 -Emissionen kompensiert, indem ein Aufpreis in Klimaschutzprojekte investiert wird. Dieses Kompensationsprogramm wird seitdem auch für alle Dienstwagen des Konzerns in Deutschland genutzt.

Im Geschäftsfeld Tie Technologies erarbeitete 2021 eine interne Expertengruppe verschiedene Vorschläge, um den Energieverbrauch bei der Herstellung von Betonschwellen im Werk in Colorado zu senken. Unter anderem wurden die Leerlaufzeiten von Maschinen reduziert. In enger Abstimmung mit Zulieferern und Kunden begannen zudem systematische Analysen und Tests, wie sich material- und energiesparende Veränderungen bei der Zusammensetzung des Betons sowie bei den Prozessen zur Aushärtung auf die Qualität der Schwellen auswirken. Dabei wurde auch ein Projekt zur Übernahme der CarbonCure-Technologie initiiert. Bei diesem Herstellungsverfahren wird dem frischen Beton aufbereitetes CO 2 aus industriellen Abgasströmen beigemischt. Das Kohlendioxid bindet sich dort als Nanomineral ein. Das Verfahren verbessert die Umweltbilanz des Betons, ohne seine Leistungsstärke zu beeinträchtigen.

Lärm- und Staubemissionen

Bei der Herstellung seiner Produkte und bei der Erbringung seiner Dienstleistungen ist das Unternehmen bestrebt, die an den jeweiligen Standorten anfallenden Emissionen von Lärm und Staub sowie die Belastung der Mitarbeitenden durch Schwingungen und Vibrationen so niedrig wie möglich zu halten. Vossloh Fastening Systems erzielte 2021 weitere Verbesserungen in diesem Bereich, beispielsweise durch den Einbau staubbindender Filter im Werk in Anyang. Bei Vossloh Skamo wurde die Entlüftung der Härterei modernisiert, die Entlüftung an einer Presse mit Hauben versehen sowie eine Drahtschneidemaschine eingehaust. Im Werk in Werdohl senkte ein neues Fertigungsverfahren mit Vereinzelung der Spannklemmen den Schallpegel weiter. Diesen Effekt hatte auch die Erweiterung der Schallschutzkabine um die Biegeanlage.

Wasserverbrauch

In den Vossloh Fabriken wird Wasser vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei verschiedenen Produktionsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Das Wasser beziehen die Vossloh Einheiten von den jeweiligen lokalen öffentlichen Wasserversorgungen. Das Unternehmen hat den Anspruch, die elementare Ressource so effizient wie möglich einzusetzen. Insbesondere in wasserintensiven Produktionsbereichen wird das gebrauchte Wasser deshalb in eigenen Anlagen wiederaufbereitet und in den Betriebsprozess zurückgeführt. Teilweise arbeiten die Produktionseinheiten mit geschlossenen Wasserkreisläufen. Abwasser entsorgt Vossloh an allen Standorten über die jeweiligen öffentlichen Abwassersysteme. Während der Produktion stark verunreinigtes Brauchwasser wird dabei zuvor in eigenen Kläranlagen so aufbereitet, dass es (mindestens) den Einleitungsstandards der öffentlichen Systeme entspricht.

Die folgende Tabelle stellt den über die Wasserzähler ermittelten Verbrauch an Wasser im Vossloh Konzern dar:

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m3 (Vossloh Konzern) 2021 2020
Wasserverbrauch 178.173,3 177.553,1

Der Wasserverbrauch lag trotz der deutlich höheren Umsätze und der Vollkonsolidierung des indischen Produktionsstandorts im Geschäftsbereich Customized Modules in etwa auf Vorjahresniveau. Das geht vor allem auf eine geringere Ausbringungsmenge im Geschäftsfeld Tie Technologies zurück.

Im Berichtsjahr nahm Vossloh Fastening Systems in Werdohl eine neue Neutralisationsanlage in Betrieb.

Mit einer effektiveren Beiztechnik und kleineren Wirkbädern entsteht dort nun weniger Abwasser als in der bisherigen Anlage. Auch die Abwasserbehandlungsanlage in Polen wurde modernisiert. Bei Vossloh Rail Services arbeitet die Brenneranlage des Schweißwerks in Nürnberg seit April 2021 mit einem geschlossenen Kühlkreislauf, wodurch Wasser eingespart wird.

Abfallmanagement

Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie haben sich alle Vossloh Gesellschaften zum Ziel gesetzt, verantwortungsvoll und sparsam mit natürlichen Ressourcen umzugehen. In den einzelnen Einheiten werden Materialverbräuche und Entsorgungsmengen erfasst und kontrolliert. Die Vossloh Einheiten wenden nach Abfallarten getrennte, sichere Entsorgungswege an. Die ausgewählten Entsorgungsunternehmen werden regelmäßig überprüft. Wo technisch möglich und sinnvoll, reduzieren geschlossene Kreisläufe und Wiederaufbereitungsanlagen den Verbrauch wertvoller neuer Rohstoffe auf ein Minimum.

Wiederverwertung kann den Rohstoffbedarf und die Abfallmengen reduzieren. Ökonomisch sinnvolle Recyclingprogramme und -verfahren sorgen bei Vossloh dafür, dass die Menge des letztlich zu deponierenden Mülls stetig sinkt. So sammelt beispielsweise das Werk Kunshan die bei der Qualitätskontrolle ausgesonderten Schienenklemmen und gibt sie an die Stahlwerke zurück, die das Material wieder in die Produktion einbinden. An mehreren Standorten setzt Vossloh Fastening Systems jetzt wiederverwendbare Transportcontainer ein. Vossloh Tie Technologies recycelt Stahlschrott und Prozesswasser in großem Umfang. Customized Modules verarbeitet in Fere-en-Tardenois das Verpackungsmaterial der angelieferten Rohstoffe weiter. Der Geschäftsbereich hat 2021 zudem ein Projekt initiiert, um den Prozentsatz des eingesetzten Recyclingstahls beim Guss von Weichenherzstücken von derzeit rund 60 % weiter zu steigern. Auch Downcycling kann ein Weg sein, um den Lebenszyklus des Materials zu verlängern. So werden bei Vossloh Rail Services nicht wiederaufzubereitende Reste von Schleifkörpern als Zusatz in der Schlackeproduktion verwendet.

Sichere und nachhaltige Mobilität

Der Verkehrsträger Schiene gewinnt, gerade vor dem Hintergrund ambitionierter Klimaschutzziele, enorm an Bedeutung. Mehr Verkehr auf der Schiene ist ein Kernelement zukunftsfähiger, umwelt- und klimafreundlicher Mobilität.

Im Bereich "Sichere und nachhaltige Mobilität" hat Vossloh bei der Wesentlichkeitsanalyse 2021 die im Folgenden dargestellten fünf Sachverhalte als relevant identifiziert. Eine konzernweite Initiative verfolgt das Ziel, den ökologischen Fußabdruck der Produkte und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verringern. Dafür sollen bis 2023 anhand je eines Beispiels aus allen vier Geschäftsfeldern der vollständige Fußabdruck ermittelt und die Erkenntnisse als EcoDesign-Prinzipien in den Innovations- und Entwicklungsprozess von Produkten und Dienstleistungen integriert werden, um deren Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten.

Streckenverfügbarkeit

Vor dem Hintergrund der Diskussion um Flächenverbrauch und angesichts langer Planungs- und Genehmigungszeiten für den Neubau von Bahnstrecken wird die effizientere Nutzung bestehender Schienenstrecken immer wichtiger -durch stärkere Auslastung, höhere Fahrgeschwindigkeiten oder längere (und schwerere) Züge. Je höher allerdings die Belastung der Bahninfrastruktur ist, desto wichtiger werden ihre permanente Überwachung und Instandhaltung zur Vermeidung von Ausfällen. Hier verfügt Vossloh zum einen über Logistikkompetenz vom Schienen- und Weichenaustausch bis zur kompletten Erneuerung von Streckenabschnitten. Zum anderen deckt Vossloh bei der Weichen- und Schieneninstandhaltung die gesamte Bedarfspalette für korrektives Fräsen und präventives Schleifen ab. In Vollbahn-wie in Nahverkehrsnetzen bietet das Unternehmen mit High Speed Grinding (HSG), High Performance Milling (VTM performance), Multi Purpose Milling (VTM compact) und dem System Flexis Lösungen für jede Art von Bahnstrecke, die die Lebensdauer und Nutzbarkeit der Schieneninfrastruktur verlängern.

Dabei kann der Konzern den Einsatz seiner innovativen Schleif- und Frästechnologien mit der Diagnose des Zustands der Infrastruktur kombinieren. Gerade in diesem Bereich eröffnet die Digitalisierung erhebliche Potenziale, insbesondere für die zustandsbasierte und perspektivisch prädiktive Instandhaltung. Streckenseitig erfasste Zustandsdaten von Gleisen und Weichen werden um die Diagnosedaten ergänzt, die die mit Messtechnologie ausgestatteten Schleifmaschinen liefern. Applikationen wie mapl-e und MR.Pro führen die gesammelten Daten in der cloud-basierten Vossloh-Analytics-Plattform zusammen, geben einen schnellen Überblick über den Handlungsbedarf für Strecken(-Abschnitte) und schlagen passende Maßnahmen zur Schadensverhinderung oder -behebung vor. Der Vorteil liegt auf der Hand: Smart Maintenance orientiert sich am tatsächlichen Instandhaltungsbedarf, statt wie bisher fest vorgegebenen Intervallen zu folgen. Gleichzeitig sind die Schleifmaschinen von Vossloh so ausgelegt, dass sie im fahrplanmäßigen Verkehr "mitschwimmen" können. So müssen Strecken für die Instandhaltung nicht mehr gesperrt werden.

Produktsicherheit

Für die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh gelten detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Alle wesentlichen Produktionsstandorte verfügen über ein Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001 oder einem vergleichbaren nationalen Standard wie dem US-amerikanischen AAR M1003. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 waren 97 % (Vorjahr: 97 %) der Vossloh Mitarbeitenden bei einer so zertifizierten Einheit beschäftigt.

Dem Einsatz der Produkte und Dienstleistungen im Gleis gehen in der Regel aufwendige, oft jahrelange Prüfungen voraus. Sie erfolgen in unternehmenseigenen Prüfständen und Testlaboren, bei Testnutzungen von Kunden sowie im Rahmen der komplexen Zulassungsverfahren durch zertifizierte Prüforganisationen. Alle Geschäftsfelder von Vossloh verfügen über Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, in denen hoch spezialisierte Fachkräfte arbeiten (siehe Kapitel "Forschung & Entwicklung" ab Seite 61).

Mit an die jeweiligen Anforderungen angepassten Anleitungen, Einweisungen, Beratungen, Schulungen und Seminaren zum Teil vor, zum Teil nach der Lieferung stellt Vossloh sicher, dass die Mitarbeitenden der Kunden angemessen mit den Produkten des Unternehmens umgehen können. Für Fragen von Kundenseite stehen Fachleute aus Vertrieb und Technik zur Verfügung.

Um mögliche Beeinträchtigungen der Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen zu minimieren, legt Vossloh großen Wert auf die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten. Sie erfolgt durch die einzelnen operativen Einheiten mit ihrem spezifischen Fachwissen. Diese unterziehen potenzielle Lieferanten vor der erstmaligen Beauftragung einer umfassenden Bewertung, basierend auf einer Lieferantenselbstauskunft. Ein wesentlicher Sachverhalt betrifft stets die Erfüllung der von Vossloh vorgegebenen Qualitätsstandards. Stichwörter sind hier unter anderen Qualität der Produkte, Service und Liefertreue. Alle Partner, mit denen Vossloh zusammenarbeitet, werden immer wieder Beurteilungen nach festgelegten Gesichtspunkten, insbesondere hinsichtlich Qualität, unterzogen. Für Auftragsvergaben kommen nur Unternehmen infrage, die auf der Liste zugelassener Lieferanten stehen. Lieferanten von Vossloh müssen zudem generell jederzeit gewährleisten können, dass ihre Waren und Dienstleistungen behördlichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Lärmreduzierung im Gleis

Die Reduzierung von Lärm im Bahnverkehr und eine verbesserte Schienenakustik sind seit Jahren Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei Vossloh (siehe auch das Kapitel "Forschung & Entwicklung" auf Seite 61). Essenziell für eine wirksame Lärmminderung ist dessen Bekämpfung an der Quelle: durch Optimierung des Rad-Schiene-Kontakts im Gleis, zu der Vossloh wertvolle Beiträge leistet. Das Unternehmen bietet in allen Geschäftsbereichen Produkte und Dienstleistungen an, die den Schienenlärm nachhaltig reduzieren können. Beispiele sind die cellentic-Komponenten und Schienenbefestigungssysteme mit einem hohen Kunststoffanteil, die den Körperschall dämpfen, die sogenannten Flüsterweichen sowie die Schienenbearbeitungstechnologien (Schleifen, Fräsen) für die Wiederherstellung einer glatten und damit "leisen" Oberfläche. Die Schienen- und Weichenbearbeitungsmaschinen sorgen durch exakten Materialabtrag für eine Lärmreduzierung um bis zu 10 dB(A). Dabei arbeiten auch die Maschinen selbst leise. So bleibt beispielsweise die Geräuschentwicklung der Kompaktfräse VTM compact im Betrieb unter 78 dB(A), sodass Anwohner auch während einer Nachtschicht nicht belästigt werden. Zum Vergleich: In einer ruhigen Wohnstraße liegt die Lautstärke bei 40 dB(A), ein Pkw mit 50 km/​h erreicht bereits einen Wert um 70 dB(A).

2021 entwickelte Vossloh Rail Services ein neues Fräswerkzeug, mit dem nun auch Rillenschienen ohne vorherige Baumaßnahmen während der Überfahrt der Fräsmaschine vollumfänglich bearbeitet werden können. Durch den Einsatz dieses Fräsrads konnte eine nachhaltige Lärmreduzierung auf besonders belasteten Streckenabschnitten der Rheinbahn in Düsseldorf erreicht werden (siehe auch das Kapitel "Forschung & Entwicklung" auf Seite 61). Die Logistikeinheit des Geschäftsfelds schloss 2021 die Ausstattung der eigenen Güterwagen mit Flüsterbremsen ab. Damit soll der Lärmpegel beim Transport von Weichen und Gleisen zu Baustellen um bis zu 10 dB(A) reduziert werden.

Ökologische Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen

Schon aus wirtschaftlichen Gründen haben sich alle Einheiten von Vossloh einen möglichst sparsamen Umgang mit Ressourcen zum Ziel gesetzt. Entsprechend fließen bereits in vielen Bereichen des Unternehmens Nachhaltigkeitskriterien auch in die Entwicklung und Gestaltung neuer Produkte und Dienstleistungen ein. Jetzt sollen diese Ansätze systematisch miteinander verknüpft und geschäftsfeldübergreifend harmonisiert werden, damit konzernweite Handlungsprinzipien entstehen, die von allen Geschäftsbereichen verfolgt werden. Der erste Schritt auf diesem Weg war im Berichtsjahr die Erarbeitung einer konzernweiten Innovationsrichtlinie (Innovation Playbook). Sie beschreibt, wie Entwicklungsprojekte bei Vossloh künftig aufgesetzt und durchgeführt werden, und definiert, anhand welcher Kriterien und Indikatoren in den verschiedenen Phasen eines Projekts dessen Erfolg beurteilt und über eine Fortsetzung entschieden wird. Nachhaltigkeitsaspekten wie niedrigem Energieverbrauch oder Nichtverwendung problematischer Rohmaterialien kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Ebenso bezieht die Betrachtung den gesamten Lebenszyklus eines Produkts einschließlich Recycling und/​oder Entsorgung wie auch die langfristigen Auswirkungen einer Dienstleistung in Form von Ökobilanzen gemäß internationalen Normen wie ISO 14040 oder 14044 von Anfang an mit ein.

Noch 2021 wurde begonnen, je ein geeignetes Beispiel aus jedem der vier Geschäftsfelder zu identifizieren. Im Unterschied zum bisherigen Entwicklungsprozess wird dabei weniger produkt- oder auftragsbezogen gearbeitet, sondern es werden ganzheitliche Lösungen angestrebt, zu denen Erfahrungen aus allen Geschäftsfeldern beitragen -so können gleich neue Geschäftsmodelle entstehen. Auch die Sichtweise des oder der Kunden sowie von Zulieferern wird frühzeitig in den Entwicklungsprozess aufgenommen, um eine hohe Kompatibilität an den Schnittstellen zu erreichen.

Partnerschaft mit Kunden und Zulieferern

Schon lange sind Kunden immer auch Partner von Vossloh, teils basierend auf jahrzehntelangen Geschäftsbeziehungen, insbesondere bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle. So erfolgen in den Geschäftsbereichen Core Components und Customized Modules häufig Testeinbauten auf ausgewählten Bahnstrecken von Kunden. In der jüngeren Vergangenheit wurde so beispielsweise die neuartige Verbundstoffschwelle Engineered Polymer Sleeper (EPS) unter anderem in den USA, in Schweden, Rumänien, Finnland und Deutschland getestet. Ähnlich gründlichen Praxistests bei Streckenbetreibern in mehreren Ländern wurde der neue, digital steuerbare Weichenantrieb MIM-H unterzogen. Aktuell bestehen bei Vossloh Fastening Systems Partnerschaften unter anderem für die Entwicklung eines neuen Schienenbefestigungssystems für Feste Fahrbahn in Städten sowie eines kundenspezifischen Befestigungssystems für ein schienengebundenes automatisches Verkehrsmittel (Peoplemover). Auch die Schleif- und Fräszüge des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions stellten ihre Marktreife zunächst bei testweisen Einsätzen bei Kunden unter Beweis. Die feste Kooperation mit der DB Systemtechnik GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG, bildet die Basis für Aufträge zum datenbasierten Monitoring von Bahninfrastruktur. Der mehrjährige Rahmenvertrag mit Trafikverket zur Zustandsüberwachung von insgesamt 1.000 Weichen in Schweden kann als Beispiel für eine weitere Form von Partnerschaft mit Kunden genannt werden. Hier werden die Strategien für ein effizientes und zielgerichtetes Vorgehen gemeinsam entwickelt und Entscheidungen über konkrete Maßnahmen in enger Absprache getroffen.

Voraussetzung für eine solch enge Zusammenarbeit sind zufriedene Kunden, weshalb die Vossloh Einheiten großen Wert auf ein strukturiertes Feedback legen -auch, um aus eventuellen Fehlern zu lernen. Die konzernweit ausgerollte einheitliche Customer-Relationship-Management-(CRM-)Software beinhaltet neben einem Tool zur Einschätzung der Kundenzufriedenheit mithilfe bestimmter, mit den Kundengruppen verbundener Fragen, die in einen Gesamtscore münden, auch ein Marketingtool, das für direkte Kundenbefragungen und -analysen zur Objektivierung dieser Einschätzung genutzt werden kann. Die Basis dafür bilden verschiedene Segmentierungskriterien (Regionen, Kundenkategorien, Kundenklassifikationen, Leistungssegmente) und die Einteilung in Buying-Center-Funktionen. Parallel dazu kommt der bei Customized Modules entwickelte Net Promoting Score (NPS) zum Einsatz. Diese Kennzahl misst, inwiefern ein Kunde ein Produkt oder eine Dienstleistung weiterempfehlen würde.

2021 holten mehrere Geschäftsfelder auf unterschiedliche Weise Kundenfeedback ein. So bat Vossloh Fastening Systems in Deutschland eine kleine Gruppe von Top-Kunden um Bewertung und führte in China sowie in Polen breitere Befragungen durch. Bei Vossloh Switch Systems wurden alle Einheiten mit dem System des Net Promoting Scores vertraut gemacht. Vossloh Rail Services konzentrierte sich bei der Befragung auf die Kunden einer operativen Einheit. Die Ergebnisse zeigten durchweg eine hohe Zufriedenheit mit den Produkten und Dienstleistungen von Vossloh. Vereinzelt vorgebrachte Kritikpunkte regten zu zeitnah umgesetzten Verbesserungen an.

Auch mit Zulieferern geht Vossloh Partnerschaften ein, damit deren Produkte exakt den von Vossloh gewünschten Anforderungen entsprechen. Ein Beispiel ist hier CogX: Den wärmebehandelten, laminierten Stahl für Herzstücke und Weichenzungen entwickelte Vossloh Cogifer gemeinsam mit Arcelor Mittal. Beim Bau des Schienenfräszugs SF03 W-FFS, der die hochkomplexe Technik zur vollständigen Reprofilierung von Gleisen in nur einer Überfahrt beinhaltet, setzt Vossloh Rail Services auf die bewährte Zusammenarbeit mit Linsinger. Alle Sensoren für die Überwachung der Weichen in Schweden werden von einem Partner geliefert, der die Produkte gemeinsam mit Vossloh an die dort gegebenen Voraussetzungen angepasst hat.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sicherheit am Arbeitsplatz und die Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden stehen bei Vossloh im Mittelpunkt der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Das Unternehmen strebt die Zertifizierung möglichst vieler Einheiten nach dem international gängigen Standard ISO 45001 an (siehe dazu auch den Sachverhalt "Zertifizierungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz" auf Seite 92). Die Norm gibt dem Unternehmen geeignete Instrumente und Maßnahmen an die Hand, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durchgängig in den Abläufen zu etablieren. Für die oberen Führungskräfte der operativen Einheiten ist die Erreichung der definierten Arbeitssicherheitskennzahlen ein Bestandteil ihrer vergütungsrelevanten Zielvereinbarungen. Seit 2021 steht allen Mitarbeitenden ein Trainingsmodul zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf der Vossloh-Learning-Plattform (VLP) zur Verfügung.

Im Bereich "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" hat Vossloh bei der Wesentlichkeitsanalyse 2021 die im Folgenden dargestellten drei Sachverhalte als wesentlich identifiziert. Für diesen Bereich wurde eine konzernweite Initiative definiert, die das Ziel verfolgt, die Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen jährlich um 20 % zu reduzieren. Relevante Kennzahlen für die Zielerreichung sind die international gebräuchlichen Größen Lost Time Accident Frequency Rate (LTAFR, Häufigkeit der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) und Lost Time Accident Severity Rate (LTASR, Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) sowie die Zahl der über die SAFE+-App gemeldeten und minimierten potenziellen Unfallrisiken.

Auch im abgelaufenen Jahr stellte die Covid-19-Pandemie Vossloh vor besondere Herausforderungen, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und Ansteckungen mit dem Virus am Arbeitsplatz zu verhindern. Koordiniert über den Covid-19-Krisenstab, bestehend aus dem Chief Operating Officer, dem Head of Corporate Sustainability, der Leiterin Corporate Human Resources, dem Leiter Corporate Controlling sowie den HSE-Verantwortlichen der Geschäftseinheiten, wurden die im Vorjahr eingeführten umfassenden Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen aufrechterhalten und bei Bedarf nachjustiert. Der Konzernbetriebsrat, die Mitarbeitendenvertretungen vor Ort und das Work Safety Committee waren in die Entscheidungen eingebunden. An allen Standorten informierte das Unternehmen seine Mitarbeitenden über die Auswirkungen von Impfungen gegen das Virus; teilweise wurden auch Impfaktionen durchgeführt.

Weil für die Mitarbeitenden in der Produktion die Anweisung bestand, schon beim geringsten Verdacht einer Infektion zunächst zu Hause zu bleiben und sich testen zu lassen, kam es über das Jahr hinweg an mehreren Standorten zu kurzzeitigen Produktionsunterbrechungen. In den Verwaltungsbereichen arbeiteten die Beschäftigten weitgehend im Homeoffice. Auch die Kontakte zu Kunden, Lieferanten und Dienstleistern wurden weiterhin bevorzugt online gehalten. Im Verlauf des Jahres 2021 wurden konzernweit 377 Covid-19-Erkrankungen bei Mitarbeitenden von Vossloh gemeldet.

Arbeitssicherheit

Mit dem Work Safety Committee existiert bei Vossloh seit 2012 ein ständiges konzernweites Gremium für Arbeitssicherheit. Es initiierte in den vergangenen Jahren wichtige Schritte zur Harmonisierung der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbedingungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen. So wurde eine gemeinsame Arbeitsschutzpolitik formuliert, die für alle Gesellschaften weltweit verbindlich ist. Darin ist als Vision die Null-Unfall-Strategie festgeschrieben. Das Work Safety Committee setzte auch wichtige Impulse bei der Entwicklung der konzerneigenen Unfallverhütungs-App SAFE+.

Arbeitsunfälle werden bei Vossloh konzernweit über die gesetzlichen Pflichten hinaus nach einheitlichen Kriterien dokumentiert. Die wichtigsten Kennzahlen dabei sind die Häufigkeit und die Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall. Unfälle, die aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Mitarbeitenden zu Ausfallzeiten führen, werden unverzüglich direkt an den Vorstand gemeldet. Um die Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu reduzieren und die Sicherheitskultur weiterzuentwickeln, arbeiten Work Safety Committee, Konzernbetriebsrat und die Zentraleinheit Corporate Sustainability eng zusammen.

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Arbeitsunfälle (Vossloh Konzern) 2021 2020
Lost Time Accidents (LTA)1 118 102
Lost Time Accidents Frequency Rate (LTAFR) 2 16,4 16,2
Lost Time Accidents Severity Rate (LTASR) 3 2,8 2,6

1 Unfälle mit verletzungsbedingtem Ausfall von mindestens 1 Stunde.
2 Häufigkeit der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall von mindestens 1 Stunde, gemessen in Zahl der Arbeitsunfälle im Verhältnis zur kumulierten Ist-Arbeitszeit, bezogen auf 1 Million Arbeitsstunden.
3 Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall von mindestens 1 Stunde, gemessen in Dauer des Arbeitsausfalls im Verhältnis zur kumulierten Ist-Arbeitszeit, bezogen auf 1.000 Arbeitsstunden.

Wie auch im Vorjahr ereignete sich 2021 im Vossloh Konzern kein Arbeitsunfall mit Todesfolge.

Generell werden bei Vossloh sowohl Unfälle mit und ohne Arbeitsausfall als auch Beinaheunfälle analysiert, um daraus standortübergreifend für die Zukunft zu lernen und die Unfallzahlen zu senken. Damit es erst gar nicht zu Unfällen am Arbeitsplatz kommt, ist Prävention dem Unternehmen ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige verhaltensorientierte Sicherheitsbegehungen, die das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeitenden schärfen, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und -trainings für alle Mitarbeitenden, Online-Schulungen zu sicherheitsrelevanten Themen, die Bereitstellung umfassender Schutzausrüstung, Sicherheitskennzeichnungen an den Arbeitsplätzen sowie Sensibilisierungskampagnen. Dabei kommen häufig auch eindrückliche Videos oder Safety-Flashs (anonymisierte Zusammenfassungen) von Unfällen zum Einsatz. Regelmäßig und nicht nur in der Produktion erfolgt konzernweit zum Beginn eines Arbeitstags oder einer Zusammenkunft die Aktion "4 Sekunden für die Sicherheit" mit einem kurzen Hinweis zu einem ausgewählten Sicherheitsaspekt.

Der Schutz der Hände stand im Fokus der Sicherheitskampagne 2021 bei Vossloh Tie Technologies. In unterschiedlichen Ausprägungen kam das Thema jede Woche bei einem der täglichen Safety-Talks zur Sprache, um alle Mitarbeitenden dafür zu sensibilisieren. Bei Vossloh Switch Systems gab es an den Standorten Reichshoffen und Fere-en-Tardenois Trainings, wie Stürze vermieden werden können. In der Gießerei in Outreau wurden zwei sogenannte Cobots installiert. Diese "kollaborativen Roboter" nehmen ihren menschlichen Kollegen ermüdende, sich wiederholende (und damit unfallträchtige) Aufgaben wie die Maschinenbestückung oder das Be- und Entladen ab.

Eine wichtige Rolle bei der Minimierung möglicher Risiken - und damit bei der Erreichung des Ziels, die Zahl der Arbeitsunfälle konzernweit jährlich um 20 % zu senken -spielt die SAFE+-App, die 2020 in enger Zusammenarbeit des Bereichs Corporate Sustainability mit dem Work Safety Committee und dem Konzernbetriebsrat sowie mit Unterstützung der Vossloh IT auf den Weg gebracht worden war. Zunächst in deutscher, englischer und französischer Sprache verfügbar, wird die App derzeit auf alle im Konzern gesprochenen Sprachen ausgerollt. 2021 erhielten konzernweit über 1.000 Mitarbeitende eine Einweisung in die Nutzung der App. Künftig soll jeder Vossloh Mitarbeitende in das Programm eingebunden sein. Nach der Schulung sollen die Mitarbeitenden erkannte Sicherheitsrisiken im Unternehmen oder im Einsatz auf den Gleisen über die App melden. So sollen an allen Standorten und in allen Bereichen die Gefahrenmomente systematisch reduziert werden.

Müssen Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für Vossloh international reisen, steht ihnen das Reisesicherheitsmanagement des Konzerns zur Verfügung. Sie erhalten dann umfassende Unterstützung im Hinblick auf medizinische und sicherheitstechnische Aspekte ihrer Reise wie auch bei der Vorsorge für eventuelle Notfälle. Dafür stehen Travel Security Manager im Unternehmen sowie die weltweiten AssistanceCenter und die Assistance-App eines Dienstleisters bereit.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das betriebliche Gesundheitsmanagement von Vossloh verfolgt das Ziel, allen Mitarbeitenden Möglichkeiten zur Gesundheitsprävention und -förderung zu eröffnen. Dazu gehören die bereits genannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen, Ergonomie am Arbeitsplatz, Fahrsicherheitstrainings und werksärztliche Betreuung ebenso wie ein tägliches Obstangebot, Ernährungsberatung, Betriebssport (unter anderem Lauf- und Radfahrgruppen sowie Yogakurse), Raucherentwöhnungsunterstützung und Vorsorgeangebote (unter anderem Darmkrebsvorsorge, Grippeschutzimpfungen, Vital-Screenings, Tipps zur Gesunderhaltung).

Vossloh Fastening Systems nutzte 2021 eine im Unternehmen erstellte Masterarbeit, um zu erfahren, welche Gesundheitsschutzmaßnahmen die Mitarbeitenden für besonders wichtig halten. So kristallisierten sich einige Schwerpunktthemen heraus: Muskel-Skelett- sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stressbewältigung und Ernährung. Bei Customized Modules erhalten die Mitarbeitenden seit Mitte 2021 bei Bedarf psychologische Unterstützung durch eine rund um die Uhr besetzte Telefonhotline. Vossloh Rail Services testete 2021 in den Schweißwerken Exo-Skelette zur Entlastung der Rückenmuskulatur der Mitarbeitenden.

Zertifizierungen im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Der Sicherheit am Arbeitsplatz und dem Gesundheitsschutz für Mitarbeitende widmet Vossloh hohe Aufmerksamkeit. Die Einführung eines entsprechenden Managementsystems und seine Zertifizierung integrieren die entsprechenden Themen in die laufenden Prozesse eines Unternehmens. Die vorgeschriebenen Audits durch unabhängige externe Prüfer stellen sicher, dass den rechtlichen Verpflichtungen und Anforderungen Rechnung getragen wird. International gängig in diesem Bereich ist der Standard ISO 45001; er hat den früher häufigeren Standard OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) abgelöst. Bei Vossloh sind fast alle größeren Produktionsstandorte weltweit nach ISO 45001 oder zu einem geringen Teil nach OHSAS 18001 zertifiziert. Ende 2021 beschäftigten diese Einheiten rund 88 % der Vossloh Mitarbeitenden (Vorjahr: 76 %). Seit November 2021 bereitet der Geschäftsbereich Customized Modules die Zertifizierung des Standorts Bydgoszcz nach ISO 45001 vor, eine weitere Einheit in Malaysia soll folgen. Die im Berichtsjahr neu zum Konzern gekommenen Einheiten sollen schnellstmöglich ebenso nach ISO 45001 zertifiziert werden wie die Standorte von Tie Technologies in Nordamerika.

Personalstrategie und -führung

Engagierte und überzeugte Mitarbeitende sind die Grundlage für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Deshalb legt Vossloh großen Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Chancengleichheit, faire Entlohnung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in allen Bereichen, zusätzliche betriebliche Leistungen (über gesetzliche und/​oder tarifliche Regelungen hinaus) und ein motivierendes Arbeitsumfeld sind dabei wesentliche Aspekte. Die Beachtung der lokalen gesetzlichen Regelungen und Standards ist Bestandteil der Compliance-Verpflichtung (siehe dazu den Sachverhalt "Compliance" auf Seite 99). Die Themen Werte und Führungsprinzipien wurden im letzten Jahr mit besonderem Fokus konzernweit bearbeitet.

Im Bereich "Personalstrategie und -führung" hat Vossloh bei der Wesentlichkeitsanalyse 2021 die im Folgenden dargestellten fünf Sachverhalte als relevant identifiziert. In diesem Bereich wurden zwei konzernweite Initiativen definiert. Zum einen wird das Unternehmen von 2022 an neue, wertebasierte Führungsprinzipien einführen und im Unternehmen verankern. Ein wesentliches Element zur Überprüfung der gesteckten Ziele ist der 2020 eingeführte People Review Process (PRP). Zum anderen beabsichtigt Vossloh, im Geschäftsjahr 2022 die konzernweite Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie weiter auszurollen. In jeder Geschäftseinheit wurden sogenannte Diversity-Beauftragte etabliert, die nicht nur als Anlaufstelle fungieren, sondern auch Projekte in ihren jeweiligen Geschäftseinheiten anstoßen oder umsetzen.

Werte und Führungsprinzipien

Von zwar zentral koordinierten, jedoch flexibel und unabhängig voneinander operierenden Einheiten zu "One Vossloh": Als Unternehmen hat sich Vossloh in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Nach Abschluss der Restrukturierung und Fokussierung auf den Fahrweg Schiene sowie durch die Aufnahme des Themas Nachhaltigkeit in einerseits die Unternehmenswerte und andererseits - als zentrale Initiative -in die überarbeitete Unternehmensstrategie ging es darum, das neue Selbstverständnis für die Kommunikation nach innen und außen zu beschreiben: Welche Vision und Mission verfolgt Vossloh? Von welchen Grundwerten ist die Unternehmens- und Führungskultur geprägt?

In einem von Corporate HR moderierten strukturierten Prozess wurden Unternehmenswerte, Mission und Vision sowie Führungsprinzipien zusammen mit dem Vorstand und dem Management der Geschäftsfelder sowie der globalen HR-Community überarbeitet beziehungsweise neu erarbeitet. Dabei wurde unter anderem entschieden, die vier bisherigen Unternehmenswerte "Leidenschaft", "Spitzenleistung", "Vertrauen und Respekt" sowie "unternehmerisches Handeln" weiterzuführen, aber mit neuen Inhalten zu füllen sowie um den fünften Unternehmenswert "Nachhaltigkeit" zu ergänzen. Zudem wurden drei Führungsprinzipien etabliert, die als Leitlinien nicht nur für das Management, sondern für alle Mitarbeitenden bei Vossloh gelten: "Wir schaffen Werte für Vossloh", "Wir forcieren stetige Verbesserung", "Wir sind Teil des Teams". Anhand ebenfalls definierter Indikatoren kann transparent überprüft werden, ob Entscheidungen diesen Führungsprinzipien entsprechen. Die Führungsprinzipien waren ein zentrales Thema der jährlichen Leaders' Lounge im Dezember 2021, an der rund 100 Führungskräfte des Konzerns aus aller Welt virtuell teilnahmen.

Im Jahr 2021 wurde ein einheitlicher Talent- und Nachfolgeprozess erarbeitet. Er wird 2022 global ausgerollt. Zwischen Oktober und November wurde das globale Top-Management hinsichtlich der Vision/​Mission, der Werte und der Führungsprinzipien geschult. Im Dezember wurde die gesamte Belegschaft mittels Videobotschaften informiert. Der Prozess wurde auch in Abstimmung mit den Vertretern des Konzernbetriebsrats durchgeführt und dem Aufsichtsrat vorgestellt. Globale Trainings hierzu finden 2022 statt, flankiert von einer Kommunikationskampagne.

Die generellen "Spielregeln" des Arbeitens bei Vossloh sind in einem Code of Conduct zusammengefasst, den jeder einzelne Mitarbeitende mit Eintritt ins Unternehmen durch seine Unterschrift anerkennt. Die im Code of Conduct niedergelegten Verhaltensgrundsätze sind verbindliche Richtschnur und Maßstab für die tägliche Arbeit aller Unternehmensangehörigen (siehe den Sachverhalt "Compliance" auf Seite 99).

Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ein großes Plus von Vossloh -auch im Hinblick auf seine Attraktivität als Arbeitgeber -ist das umfassende Angebot an Entwicklungsmaßnahmen für die Beschäftigten. Das Unternehmen fördert gezielt Talente, indem es bestrebt ist, ihnen attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Nachwuchskräfte bekommen unter anderem die Möglichkeit, übergreifend international, projektbezogen und digital zu arbeiten. Im Rahmen des jährlichen Mitarbeitendengesprächs werden die jeweiligen Maßnahmen zur individuellen Förderung des Beschäftigten auf Basis der betrieblichen Bedarfe vereinbart. Die passgenaue Umsetzung der Maßnahmen wird von den HR-Abteilungen eng begleitet und evaluiert. Zusätzlich setzen sich Führungskräfte und Mitarbeitende zu einem Halbjahresgespräch zusammen, um den Fortschritt der vereinbarten Ziele und Entwicklungsmaßnahmen zu besprechen.

Ab dem Jahr 2022 werden im People Review Process (PRP) für Führungskräfte und außertarifliche Mitarbeitende nicht nur Individualziele und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart, also "Was", sondern auch "Wie" diese Maßnahmen und Ziele im Sinne der Unternehmenswerte und Führungsprinzipien erreicht werden sollen. Im vergangenen Geschäftsjahr durchliefen diesen Prozess über 80,7 % aller Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeitenden.

Die Vielzahl von Weiterbildungsmaßnahmen für Vossloh Mitarbeitende auf allen Kompetenzfeldern umfasst externe und interne Trainingsmaßnahmen, zum Beispiel Workshops, Mitarbeit in Projekten und Coachings sowie zunehmend digitale Lernangebote. Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der "Fabrik der Zukunft" in Werdohl durchliefen im Berichtsjahr beispielsweise rund 100 Mitarbeitende von Vossloh Fastening Systems ein Qualifizierungsprogramm mit etwa 85 Maßnahmen. Dabei kam auch ein Schulungsroboter zum Einsatz. Infolge der Covid-19-Pandemie standen allerdings auch 2021 wieder Trainings im Online- und Blended-Learning-Format im Fokus. Insgesamt nahmen 2.013 Mitarbeitende an 7.829 Veranstaltungen teil - 10,2 % weniger als im Vorjahr. Da sich nicht alle Präsenzschulungen eins zu eins digital umsetzen lassen, konnten leider auch 2021 nicht alle Weiterbildungswünsche der Mitarbeitenden erfüllt werden.

Vossloh fördert zudem eigene Initiativen von Mitarbeitenden zur Qualifizierung, beispielsweise ein nebenberufliches Studium. So gewährt zum Beispiel Vossloh Fastening Systems seit 2021 Mitarbeitenden in China, die sich weiterbilden, vor Prüfungen einen zusätzlichen freien Tag zur besseren Vorbereitung. Darüber hinaus gibt es das geschäftsfeldübergreifende LEAD!-Programm, mit dem Potenzialträger auf weiterführende Aufgaben vorbereitet werden. 2021 wurde das gesamte Programm überarbeitet und an den neu erarbeiteten Werten und Führungsprinzipien ausgerichtet. Sieben Tage lang lernten die Teilnehmer anhand von Vorträgen, Übungen und Outdoor-Aktivitäten die Zusammenhänge zwischen den Vossloh Führungsprinzipien und deren Umsetzung in der Praxis kennen.

Die Vossloh-Learning-Plattform (VLP) ist das digitale Umfeld für kontinuierliches Lernen ("Learn"), Teilen ("Share") und Wachsen ("Grow") im Unternehmen. Die Plattform soll eine inspirierende und motivierende Lernkultur schaffen, zu der alle Mitarbeitenden beitragen und von der auch alle profitieren können. Die VLP zeigt beispielhaft, dass Lernen jeden Tag und auf vielfältige Weise stattfindet.

Die Lernangebote sind in die Bereiche "onsite", "tailormade" und "digital learnings" unterteilt, sodass je nach Lernbedarf schnell eine passende Lösung gefunden werden kann. Die VLP steht allen Mitarbeitenden weltweit in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung.

Die berufliche Erstausbildung junger Menschen erfolgt bei Vossloh in Deutschland sowohl im gewerblich-technischen wie auch im kaufmännischen Bereich auch über duale Angebote, also die Kombination von betrieblicher Ausbildung und Studium. Trotz der Covid-19-Pandemie konnten 2021 wieder alle laufenden Ausbildungen aufrechterhalten und auch neue Ausbildungsverhältnisse begonnen werden. Auszubildende im kaufmännischen Bereich wurden in die Homeoffice-Regelungen einbezogen; gewerblich-technische Azubis konnten digitale Lerneinheiten zu Hause absolvieren.

Motivierendes Arbeitsumfeld

Alternde Gesellschaften in den Industrieländern, Fachkräftemangel in vielen Teilen der Welt, zunehmend digitale Arbeitswelten, globaler Wettbewerb um gut ausgebildete Ingenieure, veränderte Erwartungen der jungen Generation an Arbeitgeber: Das sind nur einige der Herausforderungen im Bereich Human Resources, denen sich Vossloh zu stellen hat. Das Unternehmen legt deshalb großen Wert darauf, seinen Beschäftigten ein motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten. Ein grünes Unternehmen in einer krisensicheren Branche zu sein, ist wichtiger Bestandteil des Employer Branding.

Moderne IT-Ausstattung, tägliches Obstangebot, kostenloses Mineralwasser, Überraschungsgeschenke zu besonderen Anlässen (etwa Weihnachten, Ostern, in den USA auch Thanksgiving), Sportgruppen oder gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft sind bei Vossloh selbstverständliche Incentives für Mitarbeitende. Die Covid-19-Pandemie hat insbesondere in den Verwaltungsbereichen das flexible, mobile Arbeiten weiter verstärkt. Es wird flankiert von neuen Kommunikations- und Veranstaltungsformaten wie virtuellen Kaffeepausen, Online-Yogagruppen oder digitalen Weihnachtsfeiern. Seit 2020 ist eine Konzernbetriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten in Kraft, basierend auf den Erfahrungen mit Homeoffice.

Vossloh praktiziert eine lebensphasenorientierte Personalpolitik. Das Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" wird konstruktiv zwischen Arbeitnehmervertretern und Management diskutiert. Für die Mitarbeitenden der deutschen Vossloh Gesellschaften bildete die Auditierung "Beruf und Familie" einen wichtigen Meilenstein. Die Palette der hier eingesetzten Instrumente reicht von flexiblen Arbeitszeiten über Gleitzeit-, Teilzeit- und Elternzeitmodelle bis zu mobilem Arbeiten, individuellen Sabbaticals, Kinderbetreuungs- und Pflegeunterstützungsangeboten und der Umwandlung von Sonderzahlungen in Freizeit für Familienaufgaben. In den französischen Vossloh Gesellschaften bestehen Vereinbarungen zur geschäftlichen (Nicht-) Erreichbarkeit von Mitarbeitenden während ihrer Freizeit. Derzeit arbeitet der Geschäftsbereich Customized Modules an der Vereinbarung "Balance Work Private Life".

Sachverhalte, die die Nachhaltigkeitsorientierung von Vossloh weiter stärken, gehen auch in das Anreizsystem des Unternehmens ein. 2021 wurde -ebenfalls in enger Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretung und Vorstand -der in einigen Geschäftseinheiten bereits bestehende kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) zum konzernweiten Ideenprogramm Fit4Future umgestaltet. Dabei können alle Mitarbeitenden über eine in vielen Sprachen verfügbare App Ideen einreichen und deren Umsetzung geschäftsfeldübergreifend begleiten. Ausdrückliches Ziel ist es, den Einsatz von Material, Energie sowie Arbeitskraft und -zeit in allen Bereichen des Unternehmens zu reduzieren und damit die Kosten zu senken. Die besten Projekte, die aus den eingereichten Vorschlägen entstehen, nehmen an einem jährlichen Wettbewerb teil. Drei von einer Jury ausgewählte Projekte werden jeweils im Rahmen der Leaders' Lounge mit dem neu geschaffenen Eduard-Vossloh-Preis prämiert. Im Jahr 2021 standen Projekte aus China, Frankreich und Deutschland als Finalisten zur Wahl. Die Teilnehmer der virtuellen Leaders Lounge wurden aufgefordert, den Gewinner zu wählen.

Im Berichtsjahr reichten die Mitarbeitenden beziehungsweise Teams aller Geschäftsfelder insgesamt über 650 Ideen ein, von denen mehr als 180 bereits 2021 umgesetzt wurden. Für den nach dem Firmengründer benannten Preis -bestehend aus einem Geldbetrag sowie Trainings- und Teambuilding-Angeboten -wurden 15 Vorschläge nominiert. Den mit 15.000 Euro dotierten ersten Preis erhielt ein Team von Vossloh Rail Services in Hamburg. Die Idee der visuellen Fernbetreuung und Fernwartung von Gleisbearbeitungsmaschinen mithilfe von Datenbrillen überzeugte insbesondere wegen der Skalierbarkeit der Lösung für den gesamten Konzern. Zweiter mit einem Preisgeld von 10.000 Euro wurde ein Team des chinesischen Joint Ventures WCRCT von Vossloh Switch Systems in Wuhu. Das Projekt erbrachte, dass zur Herstellung mehrerer Typen von Zungenrohlingen für Weichen nur noch das dritte von drei Werkzeugen hergestellt und ersetzt werden muss. Der dritte Preis (5.000 Euro) ging an ein Team von Vossloh Switch Systems in Fere-en-Tardenois für eine Idee, mit der die Nachbearbeitung von Bohrungen in Weichenunterlagsplatten überflüssig wird.

Die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden erheben die Gesellschaften des Vossloh Konzerns regelmäßig durch Befragungen zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen und Veränderungen. 2021 gab es Mitarbeitendenbefragungen unter anderem bei Vossloh Fastening Systems an den deutschen Standorten zum Thema Gesundheitsschutz (siehe den Sachverhalt "Betriebliches Gesundheitsmanagement", Seite 92) und in Polen. Zudem wurden alle Auszubildenden des Geschäftsfelds gebeten, die Qualität der Ausbildung zu beurteilen. Das sehr gute Ergebnis führte zur Vergabe des Gütesiegels "Ausbildungsbetrieb 2021" an das Unternehmen. Vossloh Rail Services erhielt aus der Befragung der Mitarbeitenden aus der Verwaltung wertvolle Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten beim mobilen Arbeiten, etwa durch Shared Desks oder virtuelle Kaffeepausen, aber auch auf Defizite, etwa beim Führen auf Distanz.

Gleichstellung und Inklusion

Grundsätzlich achtet Vossloh auf Chancengleichheit der Geschlechter. Die Diversity- und Inklusionsrichtlinie bildet den konzernweiten Rahmen für verschiedene Initiativen in diesem Bereich, etwa bei der Sensibilisierung von Führungskräften, bei der Auswahl von Mitarbeitenden für High-Potential-Programme, bei der Besetzung offener Stellen oder im Rahmen der lebensphasenorientierten Personalpolitik. Im Geschäftsbereich Customized Modules entfaltet die 2019 gestartete Initiative "All on track" trotz der Einschränkung durch die Covid-19-Pandemie Wirkung. Befördert worden war die Initiative durch die Tatsache, dass in Frankreich Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet sind, jährlich Kennzahlen zu veröffentlichen, die die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen betreffen. In diesem Penicaud-Index erreichte Vossloh Cogifer SA, Führungsgesellschaft des Geschäftsbereichs Customized Modules, 2021 von 100 möglichen Punkten 84. In Deutschland wurde das Geschäftsfeld Rail Services Firmenpate für protechnicale e.V., einen Verein, der gezielt junge Frauen im technischen Bereich fördert.

Diversity

Als global agierender Konzern fördert Vossloh aktiv die Vielfalt der Belegschaft. Im Jahr 2021 beschäftigte das Unternehmen quer über alle Hierarchieebenen Frauen und Männer aus 46 Nationen mit unterschiedlichen Qualifikationen, Bildungsabschlüssen und Ausbildungswegen sowie unterschiedlicher beruflicher Erfahrung und Betriebszugehörigkeitsdauer. Die französischen Vossloh Standorte beteiligen sich an der landesweiten Initiative TREMPLIN (übersetzt: Sprungbrett; Abkürzung für TRansport EMPLoi INnovation). Sie will den Fachkräftemangel in der Transport- und Logistikbranche verringern, indem sie Menschen mit Handicap zu einer Bewerbung ermuntert und sie fördert. Vossloh Rail Services bietet im Rahmen eines Nachwuchscampus Praktika und Ausbildungsplätze für sozial benachteiligte Jugendliche an. Unter den Auszubildenden des Geschäftsfelds sind zudem mehrere Geflüchtete. Die Diversity- und Inklusionsrichtlinie, die im Laufe des Jahres 2022 planmäßig umgesetzt werden soll, wird künftig den konzernweiten Rahmen für solche Initiativen bilden.

Die folgende Tabelle gibt einige wesentliche Kennzahlen im Personalbereich wieder, die vor dem Hintergrund von Vossloh als weltweit produzierendem Industrieunternehmen zu sehen sind:

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Personalstruktur 1 im Vossloh Konzern (zum 31.12.) 2021 2020
Anteil Frauen an der Gesamtbelegschaft (in %) 14,9 14,9
Altersstruktur der Beschäftigten (in %)
< 31 Jahre 16,5 17,1
31-50 Jahre 53,3 54,3
> 50 Jahre 30,2 28,6
Betriebszugehörigkeit der Beschäftigten (in %)
0-10 Jahre 59,2 60,2
11-20 Jahre 22,2 22,9
> 20 Jahre 18,6 16,9
Mitarbeitende nach Regionen (in %)
Deutschland 22,1 22,1
Frankreich 21,1 23,6
Übriges Europa 30,9 29,5
Asien 14,0 8,4
Amerika 6,6 10,2
Australien 5,3 6,2

1 Anzahl der Mitarbeitenden auf Basis des tatsächlichen Personalbestands (Headcounts).

Good Corporate Citizenship

Vossloh versteht sich als "guter Bürger". Als solcher engagiert sich das Unternehmen sozial und karitativ für die jeweiligen Gemeinwesen an seinen Standorten.

Im Bereich "Good Corporate Citizenship" legt Vossloh auf Basis der Wesentlichkeitsanalyse 2021 einen Fokus auf die Förderung gesellschaftlichen Engagements. Im Laufe des Jahres 2022 soll ein konzernweites Corporate-Volunteering-Programm eingerichtet werden.

Gesellschaftliches Engagement

Soziale Belange liegen bei Vossloh bislang im Verantwortungsbereich der operativen Einheiten; es bestand daher bisher kein konzernweites Konzept. Auch werden die Beiträge, die die einzelnen Unternehmenseinheiten zum Gemeinwesen an den verschiedenen Standorten leisten, noch nicht systematisch erfasst. Jetzt soll in einem ersten Schritt im Jahr 2022 das Corporate-Volunteering-Programm entwickelt und eingeführt werden. Hiermit sollen die Vision und die Werte von Vossloh unterstützt werden, indem die Mitarbeitenden zur Übernahme von Verantwortung für die Gemeinden und das soziale Umfeld ermutigt werden.

Traditionell unterstützen einzelne Gesellschaften in unterschiedlichen Formen die Zivilgesellschaften an ihren jeweiligen Standorten. So erhalten etwa Vereine, Sozial- und Kultureinrichtungen oder Organisationen zur Unterstützung benachteiligter Menschen Geld- und Sachspenden. Viele Vossloh Einheiten stellen Mitarbeitende für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Interesse frei, zum Beispiel für den Feuerwehrdienst, die Mitwirkung in Gemeinderäten oder für Verbandsarbeit. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions ermöglicht seinen Mitarbeitenden schon ein stärkeres Engagement im sozialen, sportlichen, kulturellen oder Umweltbereich, indem er Geldbeträge bereitstellt, die an gemeinnützige Organisationen vergeben werden können. Bei Austrak gibt es bereits einen bezahlten Abwesenheitstag, um für eine Wohltätigkeitsorganisation eigener Wahl zu arbeiten. Futrifer ist an seinem Heimatstandort ein wichtiger Partner der Schulen, um junge Menschen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Rund 30 Mitarbeitende von Vossloh Fastening Systems in China organisierten 2021 erstmals eine Müllsammelaktion in der benachbarten Stadt und bedachten Bedienstete der lokalen Müllabfuhr mit Geschenken.

Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet, über das eigene Werkstor hinauszublicken. Es geht um das Management der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen über deren gesamten Lebenszyklus hinweg -von der Beschaffung von Rohstoffen über Verarbeitungs- und Herstellungsprozesse sowie den Einsatz der Produkte und Dienstleistungen bis zu ihrer Entsorgung beziehungsweise ihrem Recycling. Vossloh wird auf diese Aspekte zukünftig ein noch stärkeres Augenmerk richten.

Im Rahmen der umfassenden Nachhaltigkeitswesentlichkeitsanalyse 2021 wurde der Bereich "Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse" (Sustainable Supply Chains and Operations) als eines von sieben Fokusthemen identifiziert. Als Ziel wurde definiert, Nachhaltigkeit in der Lieferkette auszubauen und bis 2025 den Anteil des nachhaltig eingekauften Beschaffungsvolumens auf 90 % zu steigern. Im Rahmen eines Responsible-Sourcing-Management-Systems werden im Einkauf insbesondere Nachhaltigkeitskriterien definiert und etabliert, eine kriterienbasierte Risikoprüfung von Lieferanten wird durchgeführt, und Lieferanten werden durch einen konzernweit geltenden Code of Conduct verpflichtet.

Verantwortungsvolle Beschaffung

Bereits heute legt der Konzern im Rahmen seiner Leistungserbringung und Beschaffung großen Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen sowie auf den Schutz der Umwelt. Vossloh Einheiten prüfen im Vorfeld einer Beauftragung standardmäßig Lieferanten auf der Grundlage von Selbstauskünften. Bei laufenden Verträgen erfolgt regelmäßig eine Leistungsbewertung. Mehrere Geschäftsfelder haben zudem auf Grundlage ihrer Erfahrungen im Jahr 2021 einen Code of Conduct für Geschäftspartner entwickelt, der strategische Lieferanten adressiert und sie auf grundlegende Prinzipien einschließlich Nachhaltigkeitsaspekten verpflichtet, an denen sich auch Vossloh selbst ausrichtet.

Unternehmensethik und Menschenrechte

Im Folgenden werden die nichtfinanziellen Sachverhalte und Aspekte Corporate Governance, Compliance, insbesondere Bekämpfung von Korruption und Bestechung, kartellrechtskonformes Verhalten sowie Achtung der Menschenrechte erläutert. Allen vorgenannten Punkten sind Verantwortung und Risikominimierung gemein.

Vossloh trägt als global tätiges Unternehmen mit einer mehr als 135-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Partnern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Aus dieser Verantwortung leitet Vossloh den Anspruch ab, dass sich das Unternehmen und seine Mitarbeitenden jederzeit und überall an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Dieser Anspruch ist im Vossloh Code of Conduct schriftlich fixiert. Der Code of Conduct, den alle Mitarbeitenden beim Eintritt ins Unternehmen unterzeichnen, soll ihnen helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Good Corporate Governance

Als deutsche Aktiengesellschaft besitzt die Vossloh AG eine dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur, die sich in den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Beide Organe sind dem Wohl des Unternehmens und den Interessen der Aktionäre verpflichtet. Die Hauptversammlung als drittes Organ ist für wesentliche Grundsatzentscheidungen der Gesellschaft zuständig (siehe zu diesem Abschnitt den Corporate-Governance-Bericht auf den Seiten 30).

Compliance mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben

Die Vermeidung von Gesetzesverstößen aller Art, insbesondere von Korruption und wettbewerbswidrigem Verhalten, ist ein zentrales Anliegen des Vorstands für die gesamte Vossloh Gruppe. Der Vorstand hat dies auch unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." (Siehe www.vossloh.com >"Investor Relations" > "Corporate Govenance" >"Compliance".) Innerhalb des Vorstands führt der Chief Executive Officer (CEO) den Bereich Compliance.

Der Vorstand hat für den Vossloh Konzern ein Compliance-Management-System eingerichtet. Eine "Geschäftsordnung Compliance für den Vossloh Konzern" regelt die Compliance-Organisation, die Aufgabenverteilung der Funktionsträger und die Berichtspflichten auf allen Unternehmensebenen. Die Compliance- Organisation besteht aus dem Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance-Office), dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officern und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officern in den operativen Gesellschaften.

Das Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken für Compliance-Verstöße zu erkennen und sie durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schäden und Haftungsrisiken von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Im Rahmen einer im Jahr 2016 mit externer Unterstützung und zuletzt 2021 aktualisierten Risikobestandsaufnahme wurden Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Verstöße gegen Wettbewerbsrecht als zentrale Compliance-Risiken identifiziert. Dies betrifft insbesondere den Vertrieb und alle vertriebsunterstützenden Aktivitäten unter Einbeziehung von Intermediären. Das Compliance-Management-System greift diese Risiken auf und minimiert sie durch geeignete Prozesse und Maßnahmen.

Basis des Compliance-Management-Systems von Vossloh ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex). Der Verhaltenskodex konkretisiert und präzisiert die Werte von Integrität und integrem Geschäftsgebaren und fasst sie in klare und einfache Regeln und Prinzipien. Er liegt gegenwärtig in 15 Sprachen vor und ist für alle Unternehmensangehörigen verbindlich. Er wurde zuletzt 2016 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Es bestehen zudem Richtlinien zur Korruptionsprävention, zu kartellrechtskonformem Verhalten und zur Einschaltung von Intermediären sowie eine Datenschutzrichtlinie, eine Exportkontrollrichtlinie und eine Insiderrichtlinie (für weitere Informationen zu Compliance bei Vossloh siehe www.vossloh.com > "Investor Relations" > "Corporate Governance" > "Compliance").

Compliance im Rahmen der geschäftlichen Aktivitäten ist Gegenstand regelmäßiger Präsenzschulungen in allen Vossloh Gesellschaften. Der Schulungsbedarf und die Teilnehmer werden auf Basis des Vossloh Compliance-Schulungskonzepts von den Compliance Officern der Geschäftsfelder und den Local Compliance Officern ermittelt und festgelegt. Das Compliance Office unter Leitung des Chief Compliance Officers hält durchgeführte Präsenzschulungen zentral nach. 2021 richtete Vossloh weltweit Compliance-Schulungen mit insgesamt 723 Teilnehmern aus (2020: 309).

Compliance-Schulungen finden zudem in Form eines E-Learnings statt, das Anfang 2021 in grundlegend aktualisierter Form neu ausgerollt wurde. Das Basismodul "Code of Conduct - Compliance-Grundlagen" richtet sich an alle Mitarbeitenden mit Computerarbeitsplatz. Daneben gibt es zwei Module zu den Schwerpunkten Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention für sämtliche Führungskräfte und Mitarbeitende mit Außenkontakt. An den gleichen Adressatenkreis wendet sich das "Auffrischungs"-Modul zu Korruptionsprävention, Wettbewerbsrecht und Außenwirtschaftsrecht. Alle neuen Mitarbeitenden durchlaufen sukzessive das E-Learning-Programm. Die Local Compliance Officer halten die Teilnahme systematisch nach und mahnen sie bei Bedarf an. Die Schulungsquote betrug zum Stichtag 31. Dezember 2021 95,0 % (2020: 96,4 %).

Um die Einhaltung der Vorgaben des Compliance-Management-Systems in den einzelnen operativen Einheiten zu überprüfen, werden -zumeist mit Unterstützung externer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - Compliance-Audits durchgeführt. Sie erfolgen sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig. 2021 wurden drei anlassunabhängige Compliance-Audits durchgeführt. Ferner werden Compliance-Themen auch im Rahmen der Internen Revision mitgeprüft. Das Unternehmen lässt sein Compliance-Management-System darüber hinaus regelmäßig durch externe Experten überprüfen und sich Empfehlungen für eine Weiterentwicklung und Verbesserung geben. Die bislang letzte Überprüfung erfolgte im Jahr 2017; der Prüfungsbericht ist auf der Internetseite www.vossloh.com > "Investor Relations" >"Corporate Governance" > "Compliance" veröffentlicht. Soweit Feststellungen und Empfehlungen für die Compliance-Arbeit ausgesprochen wurden, wurden und werden sie im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems umgesetzt. Im Jahr 2018 hatte Vossloh zudem mit externer Unterstützung eine Bestandsaufnahme und eine Umfrage unter 215 Führungskräften und weiteren Mitarbeitenden im Vossloh Konzern durchgeführt, die die Wirksamkeit des eingerichteten Compliance-Management-Systems sowie ein ausgeprägtes Bewusstsein und eine hohe Akzeptanz von Compliance in der Vossloh Gruppe bestätigt hat. Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine erneute konzernweite Compliance-Risikobestandsaufnahme durchgeführt. Gegenstand dieser Risikobestandsaufnahme war die konzernweite Ermittlung der Compliance-Risiken des Vossloh Konzerns in den Bereichen Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung sowie Exportkontrolle unter Berücksichtigung bestehender Compliance-Regeln und -Maßnahmen. Die Angemessenheit des bestehenden Compliance-Management-Systems konnte dadurch insgesamt weiterhin bestätigt werden.

Zusammen mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei hat Vossloh eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Neben der Möglichkeit der direkten Ansprache der Compliance Officer haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber auf diesem Weg die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. 2021 wurden die Ombudspersonen dreimal kontaktiert (2020: fünfmal). Sämtliche daraus folgenden Ermittlungen hinsichtlich möglicher Compliance-Verstöße wurden abgeschlossen.

Vossloh hat ferner besondere Vorkehrungen getroffen, um die Beachtung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Exportkontroll- und des Embargorechts, sicherzustellen. Über die Selbstverständlichkeit hinaus, dass anwendbare Rechtsvorschriften zu beachten sind, teilt Vossloh die mit dem Außenwirtschaftsrecht verfolgten sicherheitspolitischen Ziele, insbesondere die Stärkung internationaler Friedensbemühungen sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Eine gruppenweit gültige Exportkontrollrichtlinie schafft auf Basis des geltenden Rechts für den gesamten Vossloh Konzern und alle Vossloh Mitarbeitenden einen verbindlichen Rahmen, um die Einhaltung der jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Rahmenvorgaben dieser Richtlinie werden durch weitergehende Vorschriften in Gestalt von Arbeits- und Organisationsanweisungen oder Prozessbeschreibungen ergänzt. Gemäß der Richtlinie ernennt jede operativ tätige Einheit einen Ausfuhrverantwortlichen und einen Trade Compliance Officer (TCO). In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalabteilungen entwickeln sie Schulungskonzepte und sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden, die in außenwirtschaftlich relevanten Bereichen tätig sind, entsprechend geschult werden. Das zentrale Compliance-E-Learning-Tool von Vossloh enthält zudem das Modul "Außenwirtschaftsrecht".

Der Vossloh Konzern erwartet auch von seinen Lieferanten und Dienstleistern ein regelkonformes Handeln und Verhalten, das Recht und Gesetz entspricht. Dies wird im Einzelfall sowie anlassbezogen geprüft und kontrolliert. Für die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Agenten, Distributoren und Beratern im Vertriebsbereich gilt konzernweit verbindlich die "Richtlinie zur Einschaltung von Intermediären". Deren Ziel ist es, dem Risiko unlauterer Praktiken durch beauftragte Dritte vorzubeugen und die Risiken für das Unternehmen und seine Unternehmensangehörigen zu minimieren.

Als Bestandteil seines Compliance-Management-Systems führt Vossloh ein gruppenweites Verbandsregister, das alle Unternehmens- und privaten Mitgliedschaften in Industrieverbänden erfasst. Die wichtigsten Mitgliedschaften der Vossloh AG sind:

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Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB)

Union des Industries Ferroviaires Européennes (UNIFE), Verband der europäischen Eisenbahnindustrie

Deutsches Verkehrsforum

Institut für Bahntechnik GmbH (IfB)

Allianz pro Schiene e.V.

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)

Vossloh tätigt keine Spenden an politische Parteien oder ähnliche Institutionen.

Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte

Der Vossloh Konzern ist bestrebt, in seinem unternehmerischen Handeln die international anerkannten Menschenrechte zu achten, und hat dies unter Punkt 10 ("Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten") im Vossloh Code of Conduct verbindlich für alle Mitarbeitenden kodifiziert. Der Code of Conduct ist auf der Unternehmenswebseite www.vossloh.com > "Investor Relations" > "Corporate Governance" > "Compliance" öffentlich zugänglich. Risiken, die aus Verstößen gegen Menschenrechte resultieren können, werden im Abschnitt "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen" auf Seite 71 erfasst.

Um das Risiko von Kinderarbeit zu minimieren, beschäftigt Vossloh generell keine Arbeitnehmer unter 14 beziehungsweise 15 Jahren (je nach gesetzlicher Festlegung in den einzelnen Ländern). Zudem liegt der Großteil der Produktionsstätten von Vossloh in Europa. Bei Mitarbeitenden unter 18 Jahren handelt es sich in der Regel um Auszubildende. Die für sie verantwortlichen Ausbilder stehen in der Pflicht, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Arbeitsrechts und Arbeitsschutzes einzuhalten. Für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten steht die Whistleblower-Hotline zur Verfügung. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Hinweise zu einer Verletzung von Menschenrechten gemeldet (2020: ebenfalls keine Hinweise).

Bedeutende Kooperationsverträge neueren Datums, beispielsweise Joint-Venture-Verträge, schließen in der Regel den Vossloh Code of Conduct und damit auch dessen Aussagen zu Menschenrechten als bindende Verhaltensrichtlinie ein. Gleiches gilt für die Verträge mit Intermediären (zum Beispiel Handelsvertreter und Distributoren).

Die verschiedenen Vossloh Gesellschaften unterziehen ihre Lieferanten und Intermediäre vor dem ersten Vertragsabschluss intensiven Eingangsprüfungen. Hier ergab sich bislang keine Veranlassung für Prüfungen auf die Einhaltung von Menschenrechten.

Die Beachtung der lokalen gesetzlichen Regelungen und Standards (beispielsweise Mindestlohn oder arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen) ist Bestandteil der Compliance-Verpflichtung. Europa- und Konzernbetriebsrat, Vorstand und Corporate Human Resources (HR) tauschen sich bei Vossloh regelmäßig aus, um den Informationsfluss sicherzustellen, Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren sowie gemeinsam neue Themen aufzugreifen und in Projekten zu bearbeiten.

Datenschutz und Schutz der Privatsphäre

Der Schutz personenbezogener Daten ist Vossloh ein wichtiges Anliegen. Das Unternehmen hat im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein Datenschutzmanagementsystem überarbeitet und die Organisation den neuen rechtlichen Erfordernissen angepasst. Die geltende Datenschutzrichtlinie ist für alle Vossloh Gesellschaften und alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich, auch außerhalb der Europäischen Union. Die Einhaltung der Vossloh Datenschutzrichtlinie wird durch bestellte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren sowie ein regelmäßig tagendes Datenschutzkomitee auf Ebene der Vossloh AG überwacht.

UN Global Compact und Umsetzung seiner zehn Prinzipien

Vossloh ist Mitglied im United Nations (UN) Global Compact. Durch die Unterstützung der Prinzipien des UN Global Compact verdeutlicht das Unternehmen seinen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) bis 2030. Der Konzern fokussiert sein Engagement auf 6 der insgesamt 17 SDGs:

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SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten

SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

SDG 9: Widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

SDG 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

SDG 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Selbstverpflichtungen, Leitbilder und Managementsysteme, die dem Konzern helfen, die Prinzipien des UN Global Compact in seine Geschäftsprozesse zu integrieren:

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Prinzip Leitbilder, Richtlinien und Managementsysteme von Vossloh Abschnitt der nichtfinanziellen Konzernerklärung
Menschenrechte
1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. 2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. - Vossloh Code of Conduct - Konzernweite Arbeitsschutzpolitik - Konzernweites Reisesicherheitsmanagement - Betriebliches Gesundheitsmanagement der Vossloh Gesellschaften - Konzernweite Datenschutzrichtlinie gemäß DSGVO - Werte und Führungsprinzipien - Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz - Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte - Compliance mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben
Arbeitsnormen
3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. 4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten. 5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. 6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. - Vossloh Code of Conduct - Corporate Compliance Commitment - Konzernweites Compliance-Management-System - Konzernweite Diversity- und Inklusionsrichtlinie - Initiative "All on track" im Geschäftsbereich Customized Modules - Werte und Führungsprinzipien - Compliance mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben - Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte - Gleichstellung und Inklusion - Diversity
Umweltschutz
7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen. 8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern. 9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen. - Vossloh Code of Conduct - Konzernweites Umweltmanagementsystem - Abfall- und Gefahrstoffmanagement der Vossloh Gesellschaften - Qualitätsmanagement der Vossloh Gesellschaften - Umwelt- und Klimaschutz - Ökologische Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen - Verantwortungsvolle Beschaffung
Korruptionsprävention
10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. - Vossloh Code of Conduct - Corporate Compliance Commitment - Konzernweites Compliance-Management-System - Konzernweite Embargo- und Exportkontrollrichtlinie - Konzernweite Richtlinie zur Einschaltung von Intermediären - Werte und Führungsprinzipien - Compliance mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben

EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh

Im Rahmen des europäischen Green Deal zielt die EU-Kommission darauf ab, den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Ein zentraler Bestandteil davon ist die EU-Taxonomieverordnung, ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Die Verordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, definiert sechs Umweltziele:

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Gemäß den EU-Taxonomievorgaben sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie

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einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs genannten Umweltziele leisten (Substantial Contribution),

die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (do not significant harm, DNSH) und

Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhalten (Minimum Safeguards, Mindestschutz).

Ob eine Wirtschaftstätigkeit die ersten beiden Punkte erfüllt, wird anhand von technischen Bewertungskriterien ermittelt. Diese liegen aktuell nur für die ersten beiden EU-Umweltziele vor. Somit sind für das Geschäftsjahr 2021 nur zu diesen beiden Zielen Angaben zu machen.

Die Regelungen differenzieren zwischen taxonomiefähigen (eligible) und taxonomiekonformen (aligned) Aktivitäten. Lassen sich Aktivitäten den Taxonomiekriterien zuordnen, sind sie taxonomiefähig, unabhängig davon, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden. Aktivitäten sind taxonomiekonform, wenn die taxonomiefähigen Aktivitäten die Kriterien auch erfüllen.

Gemäß der EU-Taxonomieverordnung berichtet Vossloh nachfolgend erstmals über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx) von taxonomiefähigen beziehungsweise nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten.

Im Geschäftsjahr 2021 hat Vossloh ein Projekt zur Implementierung der Taxonomieanforderungen in Bezug auf die EU-Umweltziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" gestartet. Das Projektteam umfasste den Finanzvorstand der Vossloh AG sowie Experten aus den Zentralbereichen Rechnungswesen, Nachhaltigkeit, Konzerncontrolling und Investor Relations. Über Vorgehen und Zwischenergebnisse wurde regelmäßig an den Gesamtvorstand berichtet.

Die Geschäftsaktivitäten von Vossloh wurden zunächst im Rahmen einer initialen Sortierung den relevanten Taxonomiekriterien zugeordnet. Daraufhin wurden Interviews und Workshops mit den jeweiligen Ansprechpartnern und Experten aus den Fachbereichen der Geschäftsfelder sowie wesentlicher Konzerngesellschaften (durch-) geführt. Ziel der Gespräche war es, die dortigen Geschäftsaktivitäten zu analysieren und zu prüfen, ob entsprechende Taxonomiekriterien für die Geschäftsaktivitäten tatsächlich erfüllt werden (Alignment-Prüfung).

Die Analyse aller Aktivitäten der Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ergab, dass sämtliche Geschäftstätigkeiten von Vossloh der Kategorie "Schienenverkehrsinfrastruktur" (Abschnitt 6.14. des delegierten Rechtsakts zur Taxonomieverordnung vom 4. Juni 2021) zugeordnet werden können. Gemäß der Verordnung umfasst diese Kategorie unter anderem den Bau, die Modernisierung, den Betrieb und die Wartung von Bahnverkehrsstrecken. Der Großteil der Geschäftsaktivitäten von Vossloh umfasst die Herstellung und Lieferung wesentlicher Komponenten und Systeme der Schieneninfrastruktur. Daneben bietet Vossloh umfassende Dienstleistungen rund um den Fahrweg Schiene an, wovon ein wesentlicher Teil die Instandhaltung von Schienen und Weichen betrifft.

Danach ergeben sich für den Vossloh Konzern die folgenden Werte für die Anteile der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx:

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Absolut
(in Mio.€)
Taxonomiefähig
(in %)
Taxonomiefähig
(in Mio.€)
Nicht-taxonomiefähig
(in %)
Nicht-taxonomiefähig (in Mio.€)
Umsatzerlöse 942,8 100 942,8 0 0,0
CapEx 66,2 87 57,6 13 8,6
OpEx 45,2 96 43,4 4 1,8

Dabei sind die Umsatzerlöse definiert als Nettoumsatzerlöse gemäß IFRS, wie sie in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, und beziehen sich mithin nur auf vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Weitere Informationen zu den Umsatzerlösen finden sich auf Seite 125 des Geschäftsberichts.

CapEx umfassen Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte einschließlich der im Rahmen von Asset- oder Share-Deals erworbenen Güter, wie sie in der Konzernbilanz ersichtlich sind. Die Berechnung der Investitionsausgaben (CapEx) erfolgt auf Bruttobasis, also ohne Berücksichtigung von Neubewertungen oder planmäßigen wie auch außerplanmäßigen Abschreibungen. Weitere Informationen zu CapEx finden Sie auf den Seiten 135 ff. des Geschäftsberichts.

Die Betriebsausgaben (OpEx) berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, etwa Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte.

Darüber hinaus gibt Vossloh freiwillig auch eine erste Indikation über taxonomiekonforme Umsatzerlöse, CapEx und OpEx an. Bei der Analyse der Taxonomiekonformität wurde wie folgt vorgegangen:

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Substantial Contribution: Die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien wurde individuell für jedes Geschäftsfeld geprüft.

Do no significant harm (DNSH): Die DNSH-Kriterien beziehen sich überwiegend auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie beim Ziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" auf grundlegende Aspekte der Geschäftsaktivität. Vor diesem Hintergrund war regelmäßig eine Einschätzung der DNSH-Konformität auf Ebene des Geschäftsfelds sachgerecht. Die DNSH-Konformität bezüglich des EU-Umweltziels 2 "Anpassung an den Klimawandel" wird auf Konzernebene eingeschätzt.

Minimum Safeguards: Hier wurde ein konzernweiter Ansatz zur Sicherstellung der Minimum-Safeguards-Vorgaben verfolgt, der eine sachgerechte und lückenlose Verfolgung dieser Vorgaben ermöglicht.

Die Geschäftsaktivitäten von Vossloh tragen zu einem verfügbaren und leistungsfähigen Schienennetz bei, das eine Grundvoraussetzung für die aus Umweltsicht gewünschte Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene ist (siehe hierzu die Ausführungen auf der Seite 87 des Geschäftsberichts). Kein anderer Verkehrsträger ist klimafreundlicher als die Schiene. Im Sinne der Taxonomieverordnung sind die Geschäftsaktivitäten von Vossloh insgesamt als eine ermöglichende Tätigkeit für klimafreundliche Mobilität anzusehen. Daher kann für die Geschäftsaktivitäten von Vossloh grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Substantial Contribution) ausgegangen werden, wenn sie die in der Kategorie Schienenverkehrsinfrastruktur dargelegten technischen Bewertungskriterien erfüllen. Gemäß der Verordnung wird für die Aktivitäten von Vossloh ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz nur unterstellt, wenn sie auf elektrifizierten oder auf Bahnstrecken, für die ein Plan zur Elektrifizierung vorliegt, erbracht werden. Bahnstrecken, die nur für den Transport fossiler Brennstoffe bestimmt sind, sind hiervon ausgenommen.

Die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur liegt nicht im Verantwortungsbereich von Vossloh, und teilweise sind die Einsatzorte der Produkte nicht bekannt. Bei der Analyse, ob die Kriterien hinsichtlich der Elektrifizierung tatsächlich erfüllt werden, hat Vossloh einen dreistufigen Prozess verfolgt. In einem ersten Schritt nahm das Unternehmen bei sämtlichen Aktivitäten, die auf Hochgeschwindigkeitsstrecken und im schienengebundenen Stadtverkehr erfolgen, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz an, da diese Strecken in der Regel vollständig elektrifiziert sind. Für die restlichen Anwendungsbereiche hat Vossloh in einem zweiten Schritt die wesentlichen Einzelprojekte hinsichtlich der Elektrifizierung der Bahnstrecken analysiert. Im dritten Schritt wurde für die restlichen Projekte die Elektrifizierungsrate des jeweiligen Landes herangezogen. Die Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Studien und Angaben von offiziellen statistischen Behörden, Bahnunternehmen sowie Schienenverbänden. Zudem wurden sämtliche Aktivitäten der Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions in allen Ländern hinsichtlich bestehender Bahnstrecken untersucht, die für den Transport von fossilen Brennstoffen ausgelegt sind. Im Ergebnis konnten keine Aktivitäten von Vossloh mit Bahnstrecken dieser Art in Verbindung gebracht werden.

Vossloh hat sich bei der Analyse der Aktivitäten vor allem auf deren wesentlichen Beitrag auf das Umweltziel "Klimaschutz" fokussiert. Aktivitäten, die wesentlich zum Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" beitragen, wurden nicht identifiziert.

Als Nächstes waren die als klimaschützend eingestuften Aktivitäten dahin gehend zu prüfen, ob sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der oben genannten Umweltziele führten (DNSH-Kriterien). Die Kriterien für das EU-Umweltziel "Wasserqualität" referenzieren im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, zu deren Einhaltung Vossloh verpflichtet ist. Zahlreiche Geschäftstätigkeiten von Vossloh kommen vollständig ohne die Nutzung der Ressource Wasser aus, wie beispielsweise das Fräsen und Schleifen von Schienen und Weichen, Schweißleistungen, Logistiktätigkeiten oder auch Montagearbeiten. Ansonsten wird die Ressource in den Vossloh Fabriken vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei Fertigungsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Verunreinigte Abwässer werden in werkseigenen Kläranlagen so behandelt, dass sie mindestens den Einleitungsstandards der öffentlichen Wasserversorgung entsprechen (siehe hierzu auch die Ausführungen auf der Seite 86).

Im Hinblick auf das Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" erfüllen Vossloh Produkte die Anforderungen an eine lange Haltbarkeit und Langlebigkeit, da die meisten Komponenten auf eine sehr lange Lebensdauer ausgelegt und am Ende ihrer Nutzungsdauer recycelbar und verwertbar sind. Darüber hinaus trägt das Serviceportfolio des Geschäftsbereichs Lifecycle Solution zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen bei.

Auch die Vorgaben bezüglich des EU-Umweltziels "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" werden seitens Vossloh erfüllt. Darüber hinaus tragen eine große Anzahl von Produkten und Dienstleistungen von Vossloh zur Reduktion von Lärm und Vibrationen im Gleis bei (siehe hierzu auch den Abschnitt "Lärmreduzierung im Gleis" auf der Seite 88).

Bezüglich des EU-Umweltziels "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme"gilt: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und vergleichbare Prüfungen werden von Vossloh durchgeführt, soweit ein entsprechendes Erfordernis besteht. Vossloh unterliegt bei der Herstellung von Produkten in der Regel nicht der UVP-Pflicht. Schließlich trägt Vossloh durch die Erhöhung der Streckenverfügbarkeit und damit die Ermöglichung von mehr Verkehr bei gleicher Landnutzung dazu bei, den Flächenbedarf für die Errichtung von Schieneninfrastruktur zu minimieren und damit einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten.

Angaben zur Einhaltung der Mindestvorschriften hinsichtlich Arbeitssicherheit und Menschenrechte finden sich auf den Seiten 90 ff. und 98 ff. in diesem Bericht.

Unter Zugrundelegung dieses Vorgehens und der genannten Annahmen und Schätzungen ergeben sich für den Vossloh Konzern folgende Werte für die taxonomiekonformen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx:

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Absolut
(in Mio.€)
Taxonomiekonform
(in %)
Taxonomiekonform
(in Mio.€)
Umsatzerlöse 942,8 62 584,5
CapEx 66,2 60 39,6
OpEx 45,2 64 29,1

Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle Berichterstattung

An die Vossloh AG, Werdohl

Unser Auftrag

Wir haben die im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der Vossloh AG, Werdohl, (im Folgenden "die Gesellschaft") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 (im Folgenden "nichtfinanzielle Berichterstattung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/​2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit deren eigenen in Abschnitt "EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh" der nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und die Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Berichterstattung) oder Irrtümern ist.

Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh" der nichtfinanziellen Berichterstattung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet.

Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten der nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren.

Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Wir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten.

Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen -insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/​vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) -an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Berichterstattung abzugeben.

Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung der Gesellschaft mit Ausnahme der dort genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh" der nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.

Im Rahmen unserer Prüfung, die wir überwiegend in den Monaten Januar und Februar 2022 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:

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Verschaffung eines Verständnisses über die Struktur der Nachhaltigkeitsorganisation des Konzerns und über die Einbindung von Stakeholdern,

Befragung der gesetzlichen Vertreter und relevanter Mitarbeiter*innen, die in den Aufstellungsprozess einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, über das auf diesen Prozess bezogene interne Kontrollsystem sowie über Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung,

Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung,

Analytische Beurteilung von ausgewählten Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung,

Abgleich von ausgewählten Angaben mit den entsprechenden Daten im Konzernabschluss und Konzernlagebericht,

Beurteilung der Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung,

Beurteilung des Prozesses zur Identifikation der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivtäten und der entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.

Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet.

Prüfungsurteil

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit §§ 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh" der nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist.

Verwendungsbeschränkung

Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen.

Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

 

Düsseldorf, den 28. Februar 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

René Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer

Dr. Matthias Schmidt

Konzernabschluss der Vossloh AG zum 31. Dezember 2021

Gewinn- und Verlustrechnung

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Mio.€ Anhang 2021 2020
Umsatzerlöse (1) 942,8 869,7
Herstellungskosten (2.1) -724,8 -672,8
Vertriebs- und Verwaltungskosten (2.2) -160,8 -148,1
Wertberichtigungen bzw. Zuschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte 2,3 1,9
Forschungs- und Entwicklungskosten (2.3) -9,0 -8,9
Sonstiger betrieblicher Ertrag (3.1) 18,7 21,3
Sonstiger betrieblicher Aufwand (3.2) -7,8 -10,0
Betriebsergebnis 61,4 53,1
Beteiligungsergebnis aus at-equity einbezogenen Unternehmen 4,5 3,9
Übrige Finanzerträge (4.1) 6,4 16,7
Übrige Finanzaufwendungen (4.2) 0,0 -0,6
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 72,3 73,1
Zinserträge (5.2) 5,2 7,8
Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen (5.1) -12,7 -22,2
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 64,8 58,7
Ertragsteuern (6) -28,6 -11,7
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 36,2 47,0
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (7) -0,3 -26,2
Konzernergebnis 35,9 20,8
davon entfallen auf Anteilseigner der Vossloh AG 23,1 17,2
davon entfallen auf Hybridkapitalgeber 5,1 -
davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter (8) 7,7 3,6
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes/​verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) (9) 1,31 0,98
davon entfallen auf fortgeführte Aktivitäten 1,33 2,47
davon entfallen auf nicht fortgeführte Aktivitäten -0,02 -1,49

Gesamtergebnisrechnung

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Mio.€ Anhang 2021 2020
Konzernergebnis 35,9 20,8
Marktwertänderung von Sicherungsinstrumenten (Cashflow-Hedging) -0,1 0,2
Währungsumrechnungsdifferenzen (23) 12,7 -11,5
Ertragsteuern 0,1 0,0
Beträge, die gegebenenfalls in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 12,7 -11,3
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne (24) 1,9 -1,2
Ertragsteuern (16) -0,7 0,5
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 1,2 -0,7
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen 13,9 -12,0
Gesamtergebnis 49,8 8,8
davon entfallen auf Anteilseigner der Vossloh AG 34,2 5,8
davon entfallen auf Hybridkapitalgeber 5,1 -
davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter 10,5 3,0

Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021

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Mio.€ 2021 2020
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 72,3 73,1
EBIT aus nicht fortgeführten Aktivitäten -0,3 -22,7
Abschreibungen/​Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte (saldiert mit Zuschreibungen) 51,6 60,8
Veränderung der langfristigen Rückstellungen 1,5 1,7
Bruttocashflow 125,1 112,9
Veränderung der Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen (soweit nicht zahlungswirksam) -11,3 -17,6
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -2,5 1,3
Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten -1,2 -2,0
Gezahlte Ertragsteuern -23,0 -12,4
Veränderung des Working Capital -1,9 -21,7
Veränderungen sonstiger Aktiva und Passiva -3,9 -4,4
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 81,3 56,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -51,7 -52,0
Investitionen in Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen 0,0 -0,1
Einzahlungen aus Gewinnausschüttungen von at-equity einbezogenen Unternehmen 1,0 0,0
Free Cashflow 30,6 4,0
Investitionen in langfristige Finanzinstrumente 0,0 -0,4
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 3,1 3,7
Auszahlungen/​Einzahlungen aus dem Kauf/​Verkauf von kurzfristigen Wertpapieren -0,2 -0,3
Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Finanzinstrumenten 0,2 0,2
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen -0,8 45,9
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen -9,5 0,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit -57,9 -3,0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter -26,2 -4,2
Nettoeinzahlungen aus Hybridkapital 148,3 -
Nettofinanzierung aus kurzfristigen Krediten -146,9 4,3
Nettofinanzierung aus mittel- und langfristigen Krediten 12,0 -35,2
Tilgungen aus Leasing -11,3 -19,1
Erhaltene Zinsen sowie Einzahlungen aus Absicherungen der Konzernfinanzierung 5,2 7,9
Gezahlte Zinsen und ähnliche Aufwendungen -11,9 -21,1
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -30,8 -67,4
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss -7,4 -14,3
Veränderung der liquiden Mittel aus der Erstkonsolidierung 2,3 0,6
Wechselkursbedingte Änderungen 2,0 -2,2
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 32,7 48,6
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 29,6 32,7

Zu weiteren Informationen zur Kapitalflussrechnung vgl. Seite 131 f.

Bilanz

Aktiva

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in Mio.€ Anhang 31.12.2021 31.12.2020 1.1.2020
Immaterielle Vermögenswerte * (10) 343,2 314,4 294,9
Sachanlagen (11) 323,8 313,6 296,8
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (12) 7,4 4,4 1,8
Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen * (13) 47,6 55,9 57,7
Übrige langfristige Finanzinstrumente (14) 4,4 6,0 6,0
Sonstige langfristige Vermögenswerte (15) 4,1 3,9 4,0
Latente Steuerforderungen (16) 12,3 20,4 17,7
Langfristige Vermögenswerte 742,8 718,6 678,9
Vorräte (17) 195,0 163,4 152,1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (18) 214,5 209,5 212,8
Vertragsvermögenswerte (18) 2,9 4,3 5,0
Ertragsteuererstattungsansprüche (19) 7,0 3,3 5,8
Übrige kurzfristige Finanzinstrumente (20) 17,7 21,8 29,6
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (20) 33,5 24,1 25,8
Kurzfristige Wertpapiere (21) 1,0 0,3 0,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (22) 75,0 67,8 56,7
Kurzfristige Vermögenswerte 546,6 494,5 487,8
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (7) 0,0 1,3 162,6
Vermögenswerte 1.289,4 1.214,4 1.329,3

Passiva

in Mio.€ Anhang 31.12.2021 31.12.2020 1.1.2020
Gezeichnetes Kapital (23.1) 49,9 49,9 49,9
Kapitalrücklagen (23.2) 190,4 190,4 190,4
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis * (23.3) 172,0 170,2 156,6
Hybridkapital (23.4) 148,3 - -
Sonstige Eigenkapitalposten (23.5) -1,3 -14,0 -4,8
Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter 559,3 396,5 392,1
Anteile anderer Gesellschafter (23.6) 28,6 15,9 9,4
Eigenkapital 587,9 412,4 401,5
Pensionsrückstellungen/​Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung (24) 34,5 35,5 34,8
Sonstige langfristige Rückstellungen (25) 16,5 12,4 8,9
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (26.1) 222,4 244,5 385,8
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (26.2) 1,0 0,0 1,4
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (26.4) 2,9 2,8 10,6
Latente Steuerschulden (16) 12,2 7,7 7,9
Langfristige Schulden 289,5 302,9 449,4
Sonstige kurzfristige Rückstellungen (25) 56,3 56,4 59,4
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (26.1) 69,2 175,0 41,3
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (26.2) 149,2 152,3 132,8
Kurzfristige Vertragsschulden (26.2) 0,0 0,0 0,2
Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten (26.3) 6,8 6,8 4,4
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (26.4) 130,5 105,6 91,7
Kurzfristige Schulden 412,0 496,1 329,8
Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten (7) 0,0 3,0 148,6
Eigenkapital und Schulden 1.289,4 1.214,4 1.329,3

* Vorjahreswerte (31.12.2020 sowie 1.1.2020) gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf Seite 133.

Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Mio.€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen und Konzernergebnis Hybridkapital
Stand 31.12.2019 wie berichtet 49,9 190,4 158,7 -
Korrektur gem. IAS 8 * -2,1
Stand 1.1.2020 nach Anpassung 49,9 190,4 156,6 -
Einstellung in die Gewinnrücklagen -2,6
Änderung des Konsolidierungskreises 0,0 -0,4
Sonstige Effekte -0,6
Konzernergebnis 17,2
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern
Dividendenzahlungen 0,0
Stand 31.12.2020 49,9 190,4 170,2 -
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,2
Begebung Hybridkapital 148,3
Änderung des Konsolidierungskreises -2,4
Sonstige Effekte -1,3
Konzernergebnis 23,1 5,1
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern
Dividendenzahlungen -17,8
Vergütung an Hybridkapitalgeber -5,1
Stand 31.12.2021 49,9 190,4 172,0 148,3
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Sonstige Eigenkapitalposten
Mio.€ Rücklage für Währungsumrechnung Rücklage aus Sicherungsgeschäften Rücklage aus Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne
Stand 31.12.2019 wie berichtet -1,4 -0,8 -2,6
Korrektur gem. IAS 8 *
Stand 1.1.2020 nach Anpassung -1,4 -0,8 -2,6
Einstellung in die Gewinnrücklagen 2,6
Änderung des Konsolidierungskreises -1,3 1,2
Sonstige Effekte -0,3
Konzernergebnis
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern -10,9 0,2 -0,7
Dividendenzahlungen
Stand 31.12.2020 -13,6 -0,6 0,2
Einstellung in die Gewinnrücklagen -0,2
Begebung Hybridkapital
Änderung des Konsolidierungskreises 1,4 0,0
Sonstige Effekte 0,1 0,3
Konzernergebnis
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern 9,9 0,0 1,2
Dividendenzahlungen
Vergütung an Hybridkapitalgeber
Stand 31.12.2021 -2,2 -0,3 1,2
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Mio.€ Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter Anteile anderer Gesellschafter Gesamt
Stand 31.12.2019 wie berichtet 394,2 9,4 403,6
Korrektur gem. IAS 8 * -2,1 -2,1
Stand 1.1.2020 nach Anpassung 392,1 9,4 401,5
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,0 0,0
Änderung des Konsolidierungskreises -0,5 7,1 6,6
Sonstige Effekte -0,9 0,6 -0,3
Konzernergebnis 17,2 3,6 20,8
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern -11,4 -0,6 -12,0
Dividendenzahlungen 0,0 -4,2 -4,2
Stand 31.12.2020 396,5 15,9 412,4
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,0 0,0
Begebung Hybridkapital 148,3 148,3
Änderung des Konsolidierungskreises -1,0 5,6 4,6
Sonstige Effekte -0,9 0,9 0,0
Konzernergebnis 28,2 7,7 35,9
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern 11,1 2,8 13,9
Dividendenzahlungen -17,8 -4,3 -22,1
Vergütung an Hybridkapitalgeber -5,1 -5,1
Stand 31.12.2021 559,3 28,6 587,9

* Vorjahreswerte gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf Seite 133.

Zu weiteren Informationen über Veränderungen der Eigenkapitalposten vgl. die Erläuterungen zu den Ziffern (23.1) bis (23.5) auf den Seiten 145 f.

Konzernanhang zum 31. Dezember 2021

der Vossloh AG

Segmentinformationen nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldern

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Mio.€ Fastening Systems Tie Technologies Core Components Customized Modules (Switch Systems)
Wertbeitrag 2021 23,3 -0,8 -0,1 22,4 8,3
2020 30,2 -1,1 0,0 29,1 4,3 *
Informationen aus der Gewinn- und Verlustrechnung/​Stromgrößen
Außenumsatzerlöse 2021 278,0 132,3 0,0 410,3 417,0
2020 198,7 166,5 0,0 365,2 400,5
Innenumsatzerlöse 2021 14,4 10,0 -5,6 18,8 1,7
2020 17,6 2,6 -10,1 10,1 1,3
Planmäßige Abschreibungen 2021 8,9 15,4 0,0 24,3 13,7
2020 8,5 13,7 0,0 22,2 14,0
Investitionen in langfristige Vermögenswerte 2021 19,1 4,5 0,0 23,6 14,2
2020 25,5 5,6 0,0 31,1 18,0
Beteiligungsergebnis aus at-equity einbezogenen Unternehmen 2021 1,0 0,0 0,0 1,0 2,5
2020 0,5 0,0 0,0 0,5 2,3
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2021 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2020 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Andere wesentliche zahlungsunwirksame Segmentaufwendungen 2021 3,2 1,8 0,0 5,0 17,2
2020 3,2 2,8 0,0 6,0 13,9
Wertminderungen 2021 0,0 0,0 - 0,0 0,0
2020 0,4 0,0 - 0,4 0,7
Wertaufholungen 2021 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2020 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1
Informationen aus der Bilanz
Gesamtvermögen 2021 298,3 201,2 -2,2 497,3 570,4
2020 280,0 205,5 -1,4 484,1 524,2 *
Verbindlichkeiten 2021 159,2 54,8 -2,2 211,8 320,8
2020 161,1 67,6 -1,3 227,4 292,4
Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen 2021 5,3 0,0 0,0 5,3 30,7
2020 4,5 0,0 0,0 4,5 41,0 *
Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 2 2021 535 344 0 879 2.150
2020 542 396 0 938 1.987
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Mio.€ Lifecycle Solutions (Rail Services) Nicht fortgeführte Aktivitäten/​ Locomotives Konsolidierung 1 Transportation Holdinggesellschaften
Wertbeitrag 2021 -3,6 - - - 1,4
2020 -3,7 * -30,7 37,7 7,0 -9,0
Informationen aus der Gewinn- und Verlustrechnung/​Stromgrößen X
Außenumsatzerlöse 2021 110,8 - - - 0,0
2020 99,6 41,7 -41,7 0,0 0,0
Innenumsatzerlöse 2021 4,7 - - - 0,1
2020 4,2 7,0 0,0 7,0 0,0
Planmäßige Abschreibungen 2021 12,3 - - - 0,8
2020 11,8 7,6 -7,6 0,0 0,7
Investitionen in langfristige Vermögenswerte 2021 11,4 - - - 2,1
2020 16,5 1,8 -1,8 0,0 3,4
Beteiligungsergebnis aus at-equity einbezogenen Unternehmen 2021 1,0 - - - 0,0
2020 1,1 0,0 0,0 0,0 0,0
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2021 0,0 - - - -0,3
2020 0,0 -31,7 0,0 -31,7 5,5
Andere wesentliche zahlungsunwirksame Segmentaufwendungen 2021 3,5 - - - 0,2
2020 2,8 0,0 0,0 0,0 7,5
Wertminderungen 2021 0,0 - - - 0,8
2020 0,4 - - - 47,8
Wertaufholungen 2021 0,0 - - - 0,0
2020 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Informationen aus der Bilanz X
Gesamtvermögen 2021 265,8 - - - 1.264,9
2020 234,0 * 232,7 -232,7 0,0 1.230,5
Verbindlichkeiten 2021 245,5 - - - 373,5
2020 211,3 139,4 -139,4 0,0 529,2
Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen 2021 11,6 - - - 0,0
2020 10,4 * 0,0 0,0 0,0 0,0
Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 2 2021 520 - - - 63
2020 498 125 -125 0 59
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Mio.€ Konsolidierung Konzern
Wertbeitrag 2021 -19,0 9,5
2020 -15,2 12,5 *
Informationen aus der Gewinn- und Verlustrechnung/​Stromgrößen
Außenumsatzerlöse 2021 0,0 938,1
2020 0,0 865,3
Innenumsatzerlöse 2021 -20,6 4,7
2020 -18,2 4,4
Planmäßige Abschreibungen 2021 0,0 51,1
2020 0,0 48,7
Investitionen in langfristige Vermögenswerte 2021 0,0 51,3
2020 -0,3 68,7
Beteiligungsergebnis aus at-equity einbezogenen Unternehmen 2021 0,0 4,5
2020 0,0 3,9
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2021 0,0 -0,3
2020 0,0 -26,2
Andere wesentliche zahlungsunwirksame Segmentaufwendungen 2021 0,0 25,9
2020 0,0 30,2
Wertminderungen 2021 0,0 0,8
2020 -47,9 1,4
Wertaufholungen 2021 0,0 0,0
2020 0,0 0,1
Informationen aus der Bilanz
Gesamtvermögen 2021 -1.309,0 1.289,4
2020 -1.258,4 1.214,4 *
Verbindlichkeiten 2021 -450,1 701,5
2020 -461,3 799,0
Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen 2021 0,0 47,6
2020 0,0 55,9 *
Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 2 2021 0 3.612
2020 0 3.482

1 Die Konsolidierungsspalte enthält die gemäß IFRS 5 erforderliche Eliminierung der umgegliederten Aufwendungen und Erträge sowie Bilanzposten der als nicht fortgeführte Aktivitäten ausgewiesenen Berichtssegmente
2 Die Berechnung der durchschnittlichen Mitarbeitendenzahl erfolgt auf Basis von Quartalswerten.
* Vorjahreswerte gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf Seite 133.

Allgemeine Grundlagen

Die Vossloh AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Werdohl, Deutschland. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5292 geführt, der Geschäftssitz ist Vosslohstraße 4, 58791 Werdohl. Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für den Bereich der Bahntechnik -insbesondere für die Bahninfrastruktur und den Bahnverkehr -bilden die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Vossloh Gruppe.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden alle zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Standards berücksichtigt.

Der Vorstand der Vossloh AG hat den Konzernabschluss am 28. Februar 2022 zur Weitergabe an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats freigegeben.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht, waren aber im Geschäftsjahr 2021 gemäß den Übernahmevorschriften der EU noch nicht verpflichtend anzuwenden oder noch nicht in europäisches Recht übernommen. Bei noch nicht von der EU übernommenen Standards und Interpretationen wird die erstmalige Anwendung gemäß IASB angegeben. Vorzeitige Anwendungen dieser Standards sind nicht geplant.

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Neue bzw. geänderte Standards Veröffentlichung Erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr Übernahme durch die EU Wesentlicher Inhalt bzw. erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Vossloh AG
IFRS 17: Insurance Contracts Mai 2017 2023 2021 Keine
Classification of Liabilities as Current or Non-current including Deferral of Effective Date (Amendment to IAS 1) Januar bzw. Juli 2020 2023 ./​. Auswirkungen auf die Darstellung als kurz- oder langfristig bei auslaufenden Finanzierungsvereinbarungen sind möglich, hängen aber vom Einzelfall ab.
Reference to the Conceptual Framework (Amendments to IFRS 3) Mai 2020 2022 2021 Keine
Onerous Contracts-Cost of Fulfilling a Contract (Amendments to IAS 37) Mai 2020 2022 2021 Keine
Property, Plant and Equipment: Proceeds before Intended Use (Amendments to IAS 16) Mai 2020 2022 2021 Da der Verkauf von Produkten, deren Herstellung während der Testphase von neuen Sachanlagen erfolgt, nur in geringem Maße stattfindet, erwarten wir keine wesentlichen Auswirkungen.
Annual Improvements to IFRS Standards 2018-2020 Mai 2020 2022 2021 Keine
Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4) Juni 2020 2023 2020 Keine
Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2) Februar 2021 2023 ./​. Keine
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen (Änderungen an IAS 8) Februar 2021 2023 ./​. Keine
Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen (Änderungen an IAS 12) Mai 2021 2023 ./​. Die Änderungen werden momentan analysiert; wesentliche Auswirkungen werden nicht erwartet.
Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17) Dezember 2021 2023 ./​. Keine

Erstmalige Anwendung von Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr 2021 wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Änderungen von Standards und Interpretationen erstmals angewendet:

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Standard/​Interpretation Veröffentlichung Übernahme durch die EU
Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16) März 2021 August 2021
Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16) August 2020 Januar 2021
Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von IFRS 9 - Änderungen an IFRS 4 Juni 2020 Dezember 2020

Die erstmalig angewendeten Standards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7 sowie IFRS 16 aufgrund der Reform der Referenzzinssätze werden -soweit daraus materielle Auswirkungen resultierten -im Rahmen der Erläuterungen zu Finanzinstrumenten beziehungsweise zum Management finanzieller Risiken detaillierter beschrieben.

Grundsätze der Aufstellung des Konzernabschlusses

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag der Vossloh AG (31. Dezember) aufgestellt. Die einbezogenen Abschlüsse werden überwiegend durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Vossloh AG, erstellt. Die Darstellung erfolgt weitgehend in Millionen Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Der Konzernabschluss wird auf Basis des "Going-concern"-Prinzips aufgestellt.

Die Covid-19-Pandemie hat sich direkt im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer in Form von Beeinträchtigung der Produktion oder von Projektverzögerungen auf unser Geschäft ausgewirkt. Weiterhin sind die Auswirkungen im Vergleich zu anderen Branchen als eher gering einzustufen. Spürbar sind hingegen Spätfolgen der Pandemie, die sich in höheren Materialpreisen für unsere Produkte niederschlagen. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung sehen wir als Haupteinflussfaktor, in welchem Ausmaß Einschränkungen durch Kontaktbeschränkungen o.ä. gelockert werden sowie insbesondere die weltweit weiterhin bestehenden Mängel bei der Versorgung mit verschiedenen Vorprodukten beziehungsweise Rohstoffen sich zurück entwickeln. Wir analysieren kontinuierlich alle für unser Geschäft relevanten Risiken, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen kurzfristig ergreifen zu können.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert vonseiten des Managements eine Reihe von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen. Diese Schätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet. Sie haben Einfluss auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden und der Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie auf die Erfassung der Erträge und Aufwendungen des Berichtszeitraums.

Aufgrund der Unsicherheit kann es zu Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen und den tatsächlichen späteren Werten kommen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen werden in der Periode der Änderung beziehungsweise -zum Beispiel im Fall von geänderten Nutzungsdauern bei Sachanlagen -in zukünftigen Perioden berücksichtigt.

Schätzungsunsicherheiten mit wesentlicher Auswirkung auf den Konzernabschluss treten insbesondere bei der Bilanzierung der Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe Textziffer 10), im Hinblick auf den Ansatz latenter Steuern (siehe Textziffer 16) sowie bei der Bilanzierung und Bewertung sonstiger Rückstellungen (siehe Textziffer 25) auf.

Ermessensentscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss betreffen insbesondere die Laufzeit von Leasingverträgen im Falle von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen (siehe hier den Abschnitt zu "Angaben zu Leasingverträgen").

Die im Konzernabschluss der Vossloh AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden unter den jeweiligen Textziffern des Anhangs erläutert.

Konsolidierung

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Vossloh AG sowie grundsätzlich aller verbundenen Unternehmen. Tochtergesellschaften, die die Vossloh AG in der Regel aufgrund einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit beherrscht, werden vollkonsolidiert.

Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tage der Erlangung der Beherrschung bis zum Erlöschen des Beherrschungsverhältnisses in den Konzernabschluss einbezogen. Das Kapital der Tochterunternehmen wird im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit den Gesellschaftsanteilen nach der Erwerbsmethode eliminiert. Hierbei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaften verrechnet. Zur Ermittlung des Eigenkapitals der erworbenen Tochtergesellschaften im Wege der Erstkonsolidierung werden alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich der Eventualschulden des erworbenen Tochterunternehmens mit ihren jeweiligen Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden werden als Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest auf Ebene des zugehörigen Geschäftsfelds unterzogen. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden unmittelbar ertragswirksam erfasst. Anteile anderer Gesellschafter werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des jeweiligen erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Konzernanteils an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erwerb oder Verlust der Kontrolle über diese Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen behandelt.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Schulden- sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Soweit in Einzelabschlüssen Wertberichtigungen auf Anteile einbezogener Gesellschaften oder konzerninterne Forderungen gebildet wurden, werden sie im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert.

Gemeinschaftsunternehmen werden grundsätzlich gemäß IFRS 11 at-equity einbezogen, soweit das Konzernunternehmen, das die Beteiligung hält, typische Gesellschafterrechte hat, die sich auf das Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens beziehen. Soweit die Rechte des die Beteiligung haltenden Konzernunternehmens sich auf jeweils einzelne Vermögenswerte oder Schulden beziehen oder die an dem Gemeinschaftsunternehmen beteiligten Gesellschaften konkrete Vereinbarungen über die Aufteilung der durch das Gemeinschaftsunternehmen hergestellten Güter oder geleisteten Dienstleistungen getroffen haben, wird ein solches Gemeinschaftsunternehmen als gemeinschaftlich betrieben angesehen, und die Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge werden quotal einbezogen. Sonstige Unternehmen, an denen Vossloh zwischen 20 % und 50 % beteiligt ist und bei denen Vossloh einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden, soweit wesentlich, at-equity bewertet.

Alle übrigen Beteiligungen werden grundsätzlich zu Marktwerten bilanziert und unter den übrigen langfristigen Finanzinstrumenten ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2021 gab es folgende Änderungen im Konsolidierungskreis:

Am 30. Juli 2021 wurde der Vertrag über den Erwerb aller Geschäftsanteile an den Gesellschaften ETS Spoor BV (inzwischen unter Vossloh ETS BV firmierend) sowie ETS International BV vollzogen. Die Gesellschaften sind als Handelsunternehmen insbesondere auf dem niederländischen Bahnmarkt tätig. Vossloh übernimmt durch den Erwerb diese Funktion und kann insofern noch effizienter Projekte in einem geschäftsfeldübergreifenden Ansatz ("One Vossloh") bearbeiten. Außerdem wird hierdurch die Möglichkeit geschaffen, das Angebot an spezialisierten Dienstleistungen rund um die Instandhaltung von Schienen und Weichen auf dem niederländischen Bahnmarkt zu verbessern. Der Kaufpreis betrug zum Bilanzstichtag 13,0 Mio.€ und beinhaltet eine bedingte Gegenleistung ("Earn Out") in Höhe von 2,4 Mio.€ als Barwert der erwarteten Zahlungen über die nächsten fünf Jahre. Die zukünftigen Geschäftsaussichten waren für den erworbenen, steuerlich nicht wirksamen Goodwill ausschlaggebend. Die Anpassungen der bisherigen Buchwerte an die im Konzernabschluss anzusetzenden Zeitwerte sind ebenfalls steuerlich nicht wirksam.

Dem Kaufpreis standen folgende Vermögenswerte und Schulden gegenüber:

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Mio.€ Marktwerte
Immaterielle Vermögenswerte 4,6
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0,2
Vorräte 1,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3,1
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1,2
Aktiva 10,8
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3,5
Sonstige Verbindlichkeiten 1,5
Summe Verbindlichkeiten 5,0
Erworbenes Nettovermögen 5,8
Kaufpreis 13,0
Geschäfts- oder Firmenwert 7,2

Die Marktwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden sind als vorläufig anzusehen, da die Ermittlung zwar fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen ist.

Der Beitrag der erworbenen Gesellschaften zum Umsatz des Geschäftsjahres 2021 betrug 3,7 Mio.€, der Beitrag zum Konzernergebnis belief sich auf -0,2 Mio.€. Bei einem Erwerb zum Beginn des Geschäftsjahres wären 16,2 Mio.€ zum Konzernumsatz sowie 0,6 Mio.€ zum Konzernergebnis beigetragen worden. Die mit dem Erwerb verbundenen Transaktionskosten beliefen sich auf 0,3 Mio.€; ihr Ausweis erfolgt unter den Verwaltungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die übernommenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Nominalwerten; es werden keine Forderungsausfälle erwartet.

Neben diesen Unternehmenserwerben erfolgte in zwei Fällen eine Übergangskonsolidierung durch Kontrollerwerb. In beiden Fällen wurde mit dem jeweiligen Partner eine Anpassung der vertraglichen Regelungen über die Zuständigkeiten der Organe und die erforderlichen Zustimmungsquoten bei wesentlichen Entscheidungen vereinbart.

Zum 1.1.2021 übernahm Vossloh die Kontrolle über die Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien; die Gesellschaft wird seit diesem Zeitpunkt vollständig in den Konzernabschluss einbezogen. Vossloh hält an dieser Gesellschaft 58,48 % der Anteile. Der Kontrollerwerb wurde gemäß IAS 28.22 (a) als Unternehmenserwerb gemäß den Vorschriften des IFRS 3 bilanziert. Aus der Differenz zwischen dem bisherigen Buchwert der at-equity bilanzierten Beteiligung und dem Marktwert der Anteile (6,8 Mio.€) zum Zeitpunkt des Kontrollerwerbs resultierte ein Ertrag in Höhe von 1,4 Mio.€, der unter den übrigen Finanzerträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Der Marktwert spiegelt die Ertragsaussichten der Tochtergesellschaft wider und führt insofern auch zu dem aus dem Unternehmenszusammenschluss resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert. Der Marktwert wurde technisch bei der Erstkonsolidierung als Gegenleistung behandelt. Folgende Vermögenswerte und Schulden wurden übernommen, die in Höhe des von Vossloh gehaltenen Anteils am Nettovermögen mit der Gegenleistung aufgerechnet wurden und zu dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert sowie zu einem entsprechenden Ausweis von Anteilen anderer Gesellschafter führten:

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Mio.€ Marktwerte
Immaterielle Vermögenswerte 0,1
Sachanlagen 4,4
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0,4
Vorräte 2,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4,5
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1,8
Aktiva 14,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2,5
Steuerverbindlichkeiten 1,1
Rückstellungen 1,0
Sonstige Verbindlichkeiten 1,1
Summe Verbindlichkeiten 5,7
In den Konzernabschluss einbezogenes Nettovermögen 8,3
davon dem JV-Partner zustehender Anteil (41,52 %) 3,5
Vossloh zuzurechnender Anteil am Nettovermögen 4,8
Hingegebener Wert der Anteile 6,8
Geschäfts- oder Firmenwert 2,0

Die Gesellschaft hat seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 8,1 Mio.€ zum Konzernumsatz und 0,4 Mio.€ zum Konzernergebnis beigetragen. Transaktionskosten fielen nur in unwesentlichem Ausmaß an. Die beim Kontrollerwerb vorhandenen Zahlungsmittel der Gesellschaft betrugen 0,3 Mio.€ und werden in der Kapitalflussrechnung in der Zeile "Veränderung der liquiden Mittel aus der Erstkonsolidierung" ausgewiesen. Die erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Nominalwerten; es werden keine Forderungsausfälle erwartet. Der mit dem Unternehmenserwerb einhergehende Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht relevant.

Zum 4.10.2021 übernahm Vossloh die Kontrolle über die Futrifer-Indüstrias Ferroviarias SA, Lissabon/​Portugal; die Gesellschaft wird seit diesem Zeitpunkt vollständig in den Konzernabschluss einbezogen. Vossloh hält an dieser Gesellschaft 61,0 % der Anteile. Der Kontrollerwerb wurde gemäß IAS 28.22 (a) als Unternehmenserwerb gemäß den Vorschriften des IFRS 3 bilanziert. Aus der Differenz zwischen dem bisherigen Buchwert der at-equity bilanzierten Beteiligung und dem Marktwert der Anteile (12,0 Mio.€) zum Zeitpunkt des Kontrollerwerbs resultierte ein Ertrag in Höhe von 4,1 Mio.€, der unter den übrigen Finanzerträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Der Marktwert spiegelt die Ertragsaussichten der Tochtergesellschaft, welche auf dem Markt für Bahninfrastruktur in Portugal tätig ist, wider und führt insofern auch zu dem aus dem Unternehmenszusammenschluss resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert. Der Marktwert wurde technisch bei der Erstkonsolidierung als Gegenleistung behandelt. Folgende Vermögenswerte und Schulden wurden übernommen, die in Höhe des von Vossloh gehaltenen Anteils am Nettovermögen mit der Gegenleistung aufgerechnet wurden und zu dem erfassten Geschäfts- oder Firmenwert sowie zu einem entsprechenden Ausweis von Anteilen anderer Gesellschafter führten:

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Marktwerte
Immaterielle Vermögenswerte 2,4
Sachanlagen 0,4
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0,1
Vorräte 2,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3,4
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 1,6
Aktiva 9,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,6
Rückstellungen 0,8
Sonstige Verbindlichkeiten 2,9
Summe Verbindlichkeiten 4,3
In den Konzernabschluss einbezogenes Nettovermögen 5,6
davon dem JV-Partner zustehender Anteil (39 %) 2,2
Vossloh zuzurechnender Anteil am Nettovermögen 3,4
Hingegebener Wert der Anteile 12,0
Geschäfts- oder Firmenwert 8,6

Die Gesellschaft hat seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung 3,4 Mio.€ zum Konzernumsatz und -0,1 Mio.€ zum Konzernergebnis beigetragen. Transaktionskosten fielen nur in unwesentlichem Ausmaß an. Die beim Kontrollerwerb vorhandenen Zahlungsmittel der Gesellschaft betrugen 1,1 Mio.€ und werden in der Kapitalflussrechnung in der Zeile "Veränderung der liquiden Mittel aus der Erstkonsolidierung" ausgewiesen. Die erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Nominalwerten; es werden keine Forderungsausfälle erwartet. Der mit dem Unternehmenserwerb einhergehende Geschäfts- oder Firmenwert ist steuerlich nicht relevant.

Daneben wurde zwei bislang unwesentliche Konzerngesellschaften zum 1. Januar 2021 in den Konsolidierungskreis aufgenommen, eine weitere Konzerngesellschaft wurde gegründet, eine Gesellschaft wurde liquidiert und zwei Konzerngesellschaften wurden auf eine dritte verschmolzen. Schließlich wurde die Mehrheit der Anteile an zwei Konzerngesellschaften veräußert, so dass diese Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden sind.

Damit wurden zum Ende des Geschäftsjahres 57 Gesellschaften (Vorjahr: 55 Gesellschaften) vollständig in den Konzernabschluss einbezogen, davon wie im Vorjahr 14 Gesellschaften mit Sitz im Inland.

Sechs Gesellschaften (Vorjahr: neun) mit Sitz im Ausland sowie unverändert zum Vorjahr eine Gesellschaft im Inland wurden at-equity einbezogen.

Wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden neun Gesellschaften (Vorjahr: elf), an denen die Vossloh AG zum Abschlussstichtag mittelbar oder unmittelbar die Stimmrechtsmehrheit hielt oder die sie auf sonstige Weise beherrschte, nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Währungsumrechnung

Die in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften werden entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Da es sich bei den Tochtergesellschaften um wirtschaftlich selbstständige Einheiten handelt, entspricht die funktionale Währung der Tochtergesellschaft ihrer jeweiligen lokalen Währung. Dabei wird für die Umrechnung der Bilanzposten der Mittelkurs am Bilanzstichtag verwendet, während die Währungsumrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs erfolgt, der als Annäherung an die jeweiligen Kurse zu den Transaktionstagen verwendet wird.

Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei den Vermögenswerten und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz werden ergebnisneutral erfasst und innerhalb des Eigenkapitals in dem Posten "Sonstige Eigenkapitalposten" gesondert ausgewiesen.

In den Einzelabschlüssen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung des Geschäftsvorfalls bewertet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste aus der Bewertung von Finanzinstrumenten sowie von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Die Fremdwährungskurse der Länder, die nicht Mitglied des Euro-Raums sind und in denen Vossloh mit konsolidierten Tochterunternehmen in größerem Umfang tätig ist, sind nachfolgend aufgeführt:

Währungskurse

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Land Währung 2021 2020 2021 2020
Stichtagskurs Durchschnittskurs
Australien AUD 1 € 1,57 1,59 1,57 1,66
China CNY 1 € 7,25 7,99 7,63 7,87
Großbritannien GBP 1 € 0,84 0,90 0,86 0,89
Indien INR 1 € 84,42 89,32 87,48 84,57
Kanada CAD 1 € 1,44 1,56 1,48 1,53
Malaysia MYR 1 € 4,74 4,92 4,90 4,79
Mexiko MXN 1 € 23,28 24,35 24,00 24,52
Polen PLN 1 € 4,58 4,56 4,56 4,44
Russland RUB 1 € 85,36 90,46 87,24 82,63
Schweden SEK 1 € 10,28 10,05 10,15 10,49
Serbien RSD 1 € 117,58 117,57 117,58 117,58
Türkei TRY 1 € 15,07 9,08 10,46 8,04
USA USD 1 € 1,14 1,22 1,18 1,14

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

Zusammensetzung der Umsatzerlöse

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Mio.€ 2021 2020
Verkauf von Produkten
Fastening Systems 292,4 216,3
Tie Technologies 142,3 169,1
Konsolidierung -5,6 -10,1
Core Components 429,1 375,3
Customized Modules 416,9 403,2
Lifecycle Solutions 22,6 7,0
Konsolidierung -20,2 -11,1
Konzern 848,4 774,4
Dienstleistungen
Lifecycle Solutions 84,6 84,5
Konzern 84,6 84,5
Umsatzerlöse aus kundenspezifischer Fertigung
Customized Modules 1,8 -1,4
Lifecycle Solutions 8,3 12,3
Konsolidierung -0,3 -0,1
Konzern 9,8 10,8
Summe Konzernumsatz über alle Tätigkeitsfelder 942,8 869,7
Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldern
Fastening Systems 292,4 216,3
Tie Technologies 142,3 169,1
Konsolidierung -5,6 -10,1
Core Components 429,1 375,3
Customized Modules 418,7 401,8
Lifecycle Solutions 115,5 103,8
Konsolidierung -20,5 -11,2
Konzern 942,8 869,7

Die Leistungsverpflichtungen der Konzerngesellschaften bestehen weit überwiegend in der Lieferung der typischen Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen, die jeweils im Rahmen der Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Geschäftsbereiche und -felder in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung auf den Seiten 152 f. aufgelistet sind. Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen und Preisnachlässen wie Rabatten, Boni, Skonti und zurückgewährten Entgelten oder Retouren erfasst. Grundsätzlich erfolgt der Ausweis gemäß IFRS 15 bei Übergang der Kontrolle der zu liefernden Produkte auf Basis der jeweils vertraglich vereinbarten Incoterms. In den meisten Fällen deckt sich dies mit dem Übergang von Eigentum und Risiken auf den Erwerber beziehungsweise der physischen Inbesitznahme durch den Kunden. Bei einigen Konzerngesellschaften sind sogenannte Bill-and-hold-Regelungen vertraglich vereinbart, da die Kunden die Lieferung der Produkte auf Basis ihrer eigenen Planung von Bauprojekten bei neuen oder zu überholenden Schienenstrecken steuern. In diesen Fällen wurden die Produkte bereits vorab vom Kunden akzeptiert und werden als Eigentum des Kunden auch gesondert gelagert. Bei vertraglich im Voraus vereinbarter Teilabrechnung erfolgt die Umsatzrealisierung nach verbindlicher Abnahme der Teilleistungen durch den Kunden. In der weit überwiegenden Zahl von Kundenaufträgen sind in den Zahlungsbedingungen keine Finanzierungskomponenten enthalten. Bei einigen Aufträgen bestehen faktische Rücknahmeverpflichtungen einzelner Komponenten für den Fall, dass aufgrund bestimmter Effekte die bisherigen Komponenten durch passende ersetzt werden müssen. Darüber hinaus sind marktübliche Gewährleistungen vertraglich vereinbart.

Bei einzelnen Projekten erfolgt die Erbringung der geschuldeten Leistung und damit die Umsatzlegung über einen Zeitraum. Dasselbe gilt generell bei der Erbringung von Dienstleistungen. Hierbei wird mit dem Umsatz auch der anteilig bis zum Bilanzstichtag realisierte Ergebnisbeitrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird in Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) durch Gegenüberstellung der bereits angefallenen und der insgesamt erwarteten Auftragskosten gemessen. Dabei ergibt sich der Fertigstellungsgrad der Aufträge aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten des Auftrags (Cost-to-Cost-Methode). Kosten aufgrund von Ineffizienzen oder Ähnlichem werden bei der Berechnung des Fertigstellungsgrads herausgerechnet. Anteilige Gewinne aus der PoC-Methode werden nur für solche Kundenaufträge realisiert, deren Ergebnis verlässlich ermittelt werden kann. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, erfolgt ein Ausweis ohne eine Einbeziehung des anteiligen Gewinns. Sofern bei einem Kundenauftrag ein Verlust droht, wird dieser in voller Höhe berücksichtigt.

Die auf den Seiten 116 und 117 dargestellte Segmentberichterstattung enthält eine Aufgliederung der Außenumsatzerlöse nach Geschäftsbereichen, Geschäftsfeldern und Regionen. Eine weitere Darstellung der Gesamtumsätze nach Regionen findet sich darüber hinaus im Zusammengefassten Lagebericht auf Seite 42 dieses Geschäftsberichts.

(2) Kosten der Funktionsbereiche

Im Rahmen des Umsatzkostenverfahrens erfolgt die Zuordnung der Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Funktionsbereichen. In den Herstellungs-, Vertriebs-, Verwaltungs- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten sind die nachstehend aufgeführten Kostenarten in folgender Höhe enthalten:

Aufstellung der Kostenarten

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Mio.€ 2021 2020
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 409,0 360,6
Aufwendungen für bezogene Leistungen 58,3 63,6
Materialaufwand 467,3 424,2
Löhne und Gehälter 169,5 162,9
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 36,8 36,8
Aufwendungen für Altersversorgung 5,5 5,4
Personalaufwand 211,8 205,1
Abschreibungen 51,9 50,0

Auf Basis der Quartale ergab sich im Jahresdurchschnitt die folgende Personalstruktur:

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2021 2020
Vorstand/​Geschäftsführung 22 22
Andere leitende Angestellte 94 107
Außertarifliche Mitarbeitende 881 800
Tarifliche Mitarbeitende 2.693 2.625
Auszubildende 39 35
Praktikantinnen/​Praktikanten sowie Werkstudentinnen/​Werkstudenten 13 15
Summe 3.742 3.604

Im Geschäftsfeld Locomotives, das mit Wirkung vom 31. Mai 2020 veräußert worden war, waren im Vorjahr durchschnittlich 142 Mitarbeitende beschäftigt. Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vossloh Konzern gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB belief sich auf 3.668 (Vorjahr: 3.666). Die Werte geben die Zahl der beschäftigten Personen wieder; die Zahlen der durchschnittlichen Mitarbeitenden in den Segmentangaben auf Seite 116 f. basieren auf einer Umrechnung in Vollzeitäquivalente.

(2.1) Herstellungskosten

Die Herstellungskosten enthalten die Kosten der in der jeweiligen Periode abgesetzten Erzeugnisse und Dienstleistungen. Neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten wie Material-, Personal- und Energiekosten enthalten sie auch Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen, die im Wesentlichen auf Sachanlagen sowie in geringerem Maße auf immaterielle Vermögenswerte entfallen. Die Herstellungskosten enthalten auch die in der jeweiligen Periode vorgenommenen Abwertungen auf Vorräte.

(2.2) Vertriebs- und Verwaltungskosten

Zusammensetzung der Vertriebs- und Verwaltungskosten

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2021 2020
Vertriebskosten 65,3 61,2
Verwaltungskosten 95,5 86,9
Vertriebs- und Verwaltungskosten 160,8 148,1

Die Vertriebskosten enthalten neben Personalkosten im Wesentlichen Ausgangsfrachten und Provisionen.

Die Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der Verwaltung einschließlich der Abschreibungen auf zugehörige Vermögenswerte.

(2.3) Forschungs- und Entwicklungskosten

Sämtliche Forschungskosten werden unmittelbar im Aufwand erfasst und in den Forschungs- und Entwicklungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Kosten für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit die in IAS 38 formulierten Kriterien erfüllt sind. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sind ebenfalls unter diesem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand vor aktivierten Eigenleistungen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 10,3 Mio.€ (Vorjahr: 10,5 Mio.€). Von diesen Aufwendungen für Entwicklungsprojekte wurden 1,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,6 Mio.€) in der Bilanz aktiviert.

(3.1) Sonstiger betrieblicher Ertrag

Zusammensetzung des sonstigen betrieblichen Ertrags

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Mio.€ 2021 2020
Währungsgewinne 5,4 7,2
Erträge aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 1,8 3,1
Erträge aus Zuschüssen der öffentlichen Hand 1,6 1,7
Mieteinnahmen 1,1 1,2
Versicherungsentschädigungen 0,3 0,3
Auflösung von Wertberichtigungen und Zuschreibungen 0,0 0,1
Übriger Ertrag 8,5 7,7
Sonstige betriebliche Erträge 18,7 21,3

Im Vorjahr waren in Höhe von 1,3 Mio.€ Auflösungen der Währungsumrechnungsdifferenzen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Vossloh Signaling USA in den Währungsgewinnen ausgewiesen. Des Weiteren sind in den Währungsgewinnen und -verlusten Marktwertänderungen freistehender Derivate zur ökonomischen Absicherung von Währungsrisiken enthalten.

Die Erträge aus Zuschüssen der öffentlichen Hand betreffen im Wesentlichen Zuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Erhaltene Zahlungen zur Subventionierung von Aufwendungen werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst und zeitanteilig unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vereinnahmt. Investitionszuschüsse und -zulagen werden von den Anschaffungskosten der betreffenden Sachanlagen abgesetzt. Noch nicht erfüllte Auflagen, die bei Nichterfüllung zu einer Rückzahlung führen würden, oder sonstige Eventualverpflichtungen in diesem Zusammenhang existieren nicht. Zum Bilanzstichtag waren wie im Vorjahr keine Zuschüsse als Minderung der Anschaffungskosten in den Sachanlagen erfasst.

(3.2) Sonstiger betrieblicher Aufwand

Zusammensetzung des sonstigen betrieblichen Aufwands

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Mio.€ 2021 2020
Währungsverluste -5,3 -6,9
Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -0,6 -1,1
Aufwendungen für Gebäude -0,6 -0,5
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -0,4 -0,2
Wertminderungen von Vorräten und sonstigen Vermögenswerten -0,3 -0,5
Übriger Aufwand -0,6 -0,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen -7,8 -10,0

In den Währungsverlusten sind Aufwendungen in Höhe von 1,8 Mio.€ aus der Auflösung der Währungsumrechnungsdifferenz im Zusammenhang mit dem Verkauf und nachfolgender Entkonsolidierung einer südamerikanischen Gesellschaft enthalten.

Die Wertminderungen von Vorräten und sonstigen Vermögenswerten sind vollständig eine Folge von nachlaufenden Effekten aus bereits veräußerten Abgangsgruppen.

Weitere Erläuterungen finden sich unter der Textziffer (7) auf Seite 129.

(4.1) Übrige Finanzerträge

Zusammensetzung der übrigen Finanzerträge

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Mio.€ 2021 2020
Erträge aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zu Zeitwerten 5,5 15,6
Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,8 0,0
Erträge aus Beteiligungen 0,1 1,0
Erträge aus Wertpapieren 0,0 0,1
Übrige Finanzerträge 6,4 16,7

Ähnlich wie im Vorjahr resultieren die Erträge aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zu Zeitwerten im Berichtsjahr vollständig aus der Marktbewertung von bisher at-equity einbezogenen Anteilen von Joint Ventures im Zusammenhang mit einer Übergangskonsolidierung aufgrund von Kontrollerwerb. Im Berichtsjahr handelte es sich um Anteile an der Vossloh Beekay Castings Ltd. sowie an der Futrifer-Indüstrias Ferroviarias SA (vgl. hierzu auch die Erläuterungen im Abschnitt "Konsolidierung" auf Seite 120 ff.). Im Vorjahr hatten die Erträge im Zusammenhang mit der Übergangskonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens Vossloh (Anyang) Track Material Co. gestanden.

(4.2) Übrige Finanzaufwendungen

Zusammensetzung der übrigen Finanzaufwendungen

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Mio.€ 2021 2020
Wertminderungen von Finanzinstrumenten 0,0 -0,6
Übrige Finanzaufwendungen 0,0 -0,6

(5.1) Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen

Zusammensetzung der Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen

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Mio.€ 2021 2020
Zinsen aus Bankschulden -4,8 -7,2
Zinsen aus Leasing -1,1 -1,0
Avalprovisionen -0,8 -0,8
Sonstiger Zinsaufwand -6,0 -13,2
Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen -12,7 -22,2

Der sonstige Zinsaufwand enthält im Wesentlichen Währungsverluste aus konzerninternen Finanzierungen.

(5.2) Zinserträge

Währungsgewinne aus konzerninternen Finanzierungen in Höhe von 4,3 Mio.€ (Vorjahr: 6,8 Mio.€) stellen den Hauptbestandteil der Zinserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 5,2 Mio.€ (Vorjahr: 7,8 Mio.€) dar.

(6) Ertragsteuern

Zusammensetzung der Ertragsteuern

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Mio. € 2021 2020
Laufende Ertragsteuern 18,5 17,4
Latente Steuern 10,1 -5,7
Ertragsteuern 28,6 11,7

Von den laufenden Ertragsteuern betrafen -2,1 Mio.€ (Vorjahr: 2,3 Mio.€) Sachverhalte aus Vorjahren. Bei den latenten Steuern galt dies für 0,1 Mio.€ (Vorjahr: -3,0 Mio.€). In Höhe von 9,7 Mio.€ (Vorjahr: 4,3 Mio.€) resultierte aus der Umkehrung von temporären Differenzen sowie aus steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen ein latenter Steueraufwand. Aus Neubewertungen von temporären Differenzen resultierte ein latenter Steueraufwand in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,6 Mio.€).

In Deutschland wird auf zu versteuernde Gewinne die gesetzliche Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) erhoben. Daneben fällt Gewerbesteuer an, deren Hebesatz von den jeweiligen Kommunen festgelegt wird. Im Durchschnitt erwarten wir für die Vossloh AG als Organträger eine Steuerquote von 32,15 % (Vorjahr: 31,98 %).

Der tatsächliche Steueraufwand im Vossloh Konzern von 28,6 Mio.€ (Vorjahr: 11,7 Mio.€) lag um 7,8 Mio.€ über dem erwarteten Steueraufwand (Vorjahr: um 7,1 Mio.€ geringerer tatsächlicher Steueraufwand), der sich bei der Anwendung des für die Konzernholding geltenden Steuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergeben würde.

Die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlich in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand ist nachfolgend dargestellt:

Überleitung auf den ausgewiesenen Steueraufwand

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2021 2020
Ergebnis vor Ertragsteuern Mio.€ 64,8 58,7
Ertragsteuersatz inklusive Gewerbesteuern % 32,15 31,98
Erwarteter Steueraufwand bei einheitlicher Steuerbelastung Mio.€ 20,8 18,8
Steuerminderung bzw. -erhöhung aufgrund abweichender lokaler Steuersätze Mio.€ -6,5 -2,6
Steuerminderung aufgrund steuerfreier Erträge Mio.€ -1,4 -3,1
Steuererhöhung aus steuerlich nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben Mio.€ 2,9 6,2
Steuern für Vorjahre Mio.€ -2,0 -0,7
Steuereffekt aus Zuschreibung beziehungsweise Abwertung aktiver latenter Steuern Mio.€ 14,3 -2,8
Effekte aus Doppelbesteuerung Mio.€ 1,2 0,5
Effekt aus Neubewertung latenter Steuern Mio.€ 0,3 1,6
Effekte aus der Bewertung von Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen Mio.€ -1,5 -6,0
Sonstige Abweichungen Mio.€ 0,5 -0,2
Ausgewiesene Ertragsteuerbelastung Mio.€ 28,6 11,7
Effektiver Ertragsteuersatz % 44,1 19,9

Die Abwertung latenter Steuern im Berichtsjahr resultierte im Wesentlichen aus der weitgehenden Wertminderung der bislang bei der Vossloh AG bilanzierten aktiven latenten Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge aufgrund einer Neueinschätzung der Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge im Prognosezeitraum.

Der Gesamtbetrag der latenten Steuern, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden, betrug -0,7 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€). Die latenten Steuern resultierten aus der im Geschäftsjahr zu berücksichtigenden Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in Höhe von -0,7 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€), daneben aus erfolgsneutralen Bewertungsänderungen der Sicherungsinstrumente aus Cashflow-Hedging in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€).

Aus dem Wertansatz von Beteiligungen in den jeweiligen Muttergesellschaften und dem Nettovermögen in der Konzernbilanz resultieren zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von 180,1 Mio.€ (Vorjahr: 97,5 Mio.€). Die daraus zu passivierenden latenten Steuern würden 2,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,6 Mio.€) betragen.

Da der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und diese Umkehrung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist, werden daraus keine passiven latenten Steuern bilanziert.

(7) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten/​zum Verkauf vorgesehene Vermögenswerte und Schulden

Nachdem das bis zum Verkauf als nicht fortgeführte Aktivität im Konzernabschluss ausgewiesene Geschäftsfeld Locomotives am 31. Mai 2020 an die chinesische Gesellschaft CRRC ZELC veräußert worden war, resultierte das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten im Berichtsjahr aus nachlaufenden Effekten früherer Veräußerungen von Geschäftsfeldern. Im Vorjahr waren zusätzlich die Aufwendungen und Erträge des ehemaligen Geschäftsfelds Locomotives für den Zeitraum Januar bis Mai 2020 enthalten gewesen. Die in der Konzernbilanz in den Zeilen "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" im Vorjahr ausgewiesenen Werte betreffen eine Konzerngesellschaft in Südamerika, deren Anteile in der Zwischenzeit mehrheitlich veräußert wurden und die daher aufgrund des Kontrollverlusts entkonsolidiert wurde.

Die folgende Tabelle zeigt eine Aufgliederung des in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten:

Zusammensetzung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten

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Mio.€ 2021 2020
Erträge - 41,7
Aufwendungen - -54,4
Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit, vor Steuern - -12,7
Ertragsteuern - -3,0
Ergebnis aus laufender Geschäftstätigkeit, nach Steuern - -15,7
Wertminderung auf langfristige Vermögenswerte - -10,3
Nachlaufende Effekte aus ehemaligen Geschäftsfeldern -0,3 -0,2
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten -0,3 -26,2
davon entfallen auf Anteilseigner der Vossloh AG -0,3 -26,2
davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter 0,0 0,0

In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Gruppen der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und der damit in Zusammenhang stehenden Schulden dargestellt:

Vermögenswerte und Schulden in Verbindung mit Veräußerungsgruppen

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Mio.€ 31.12.2021 31.12.2020
Sachanlagen - 0,0
Sonstige langfristige Vermögenswerte - 0,0
Langfristige Vermögenswerte - 0,0
Vorräte - 0,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 0,6
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - 0,1
Zahlungsmittel und -äquivalente - 0,4
Kurzfristige Vermögenswerte - 1,3
Vermögenswerte - 1,3
Rückstellungen - 0,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 0,2
Leasingverbindlichkeiten - 0,3
Sonstige Verbindlichkeiten - 2,4
Schulden - 3,0

Die vorstehende Tabelle enthält analog zur Vorgehensweise im Vorjahr die Vermögenswerte und Schulden der Veräußerungsgruppen im Sinne des IFRS 5 und umfasst insofern für das Vorjahr Vermögenswerte und Schulden der bereits erwähnten brasilianischen Gesellschaft.

(8) Anteile anderer Gesellschafter

Im Ergebnis nach Ertragsteuern sind auf andere Gesellschafter entfallende Gewinnanteile in Höhe von 7,9 Mio.€ (Vorjahr: 4,1 Mio.€) sowie Verlustanteile in Höhe von 0,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€) enthalten.

(9) Ergebnis je Aktie

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2021 2020
Gewogener Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien Anzahl 17.564.180 17.564.180
Auf die Anteilseigner der Vossloh AG entfallendes Konzernergebnis Mio.€ 23,1 17,2
Unverwässertes/​verwässertes Ergebnis je Aktie 1,31 0,98
davon entfallend auf "fortgeführte Aktivitäten" 1,33 2,47
davon entfallend auf "nicht fortgeführte Aktivitäten" -0,02 -1,49

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentverbindlichkeiten im Vossloh Konzern. Die Zahlungsmittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Finanztitel mit einer vom Erwerb an verbleibenden Restlaufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Kontokorrentverbindlichkeiten ergeben sich bei Sollbeständen von kurzfristig fälligen Bankguthaben sowie aus Unterlinien im Rahmen des grundsätzlich bis November 2024 fälligen Kreditvertrags und werden in den Finanzmittelfonds einbezogen. Bilanziell erfolgt der Ausweis dieser Unterlinien als Bestandteil der Inanspruchnahme aus dem angesprochenen Kreditvertrag bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Damit umfasst der Finanzmittelfonds neben den bilanziell ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 75,0 Mio.€ (Vorjahr: 67,8 Mio.€) noch Kontokorrentverbindlichkeiten in Höhe von 45,4 Mio.€ (Vorjahr: 35,6 Mio.€). Im Vorjahr waren noch liquide Mittel der zu Beginn des Berichtsjahres entkonsolidierten brasilianischen Gesellschaft in Höhe von 0,4 Mio.€ zu berücksichtigen. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nach Zahlungsströmen aus betrieblicher Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen Währungsumrechnungseffekte sowie die Änderungen der latenten Steuern. In den Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb oder Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten werden zugegangene beziehungsweise abgehende Zahlungsmittel saldiert. Im Berichtsjahr erfolgte eine Saldierung zugehender Zahlungsmittel von 1,1 Mio.€ mit Kaufpreiszahlungen in Höhe von 10,6 Mio.€. Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen umfassten abgehende Zahlungsmittel von 0,5 Mio.€ sowie notwendige Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf in Höhe von 0,3 Mio.€. Im Vorjahr waren vereinnahmte Kaufpreiszahlungen in Höhe von 48,3 Mio.€ mit abgehenden Zahlungsmitteln in Höhe von 2,4 Mio.€ saldiert worden.

Die bilanzielle Umgliederung der zum Januar 2022 vorzeitig gekündigten Schuldscheindarlehenstranche in Höhe von 25 Mio.€ von mittel-in kurzfristig wurde für Zwecke der Darstellung in der Kapitalflussrechnung nicht in den beiden betreffenden Zeilen "Nettofinanzierung aus kurzfristigen Krediten" und "Nettofinanzierung aus mittel- und langfristigen Krediten" berücksichtigt, da hierdurch keine Geldbewegung ausgelöst wurde. Die Zeile "Nettofinanzierung aus kurzfristigen Krediten" enthält die Tilgung der fälligen Schuldscheindarlehenstranche in Höhe von 135 Mio.€ aus den zugeflossenen Mitteln des Hybridkapitals sowie die Neuaufnahme eines Kredits bei der Bayerischen Landesbank von 15 Mio.€. Des Weiteren tilgte Vossloh Fastening Systems (China) Co. kurzfristige Kredite in Höhe von rund 12 Mio.€. Die Zeile "Nettofinanzierung aus mittel- und langfristigen Krediten" enthält die Neuaufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 25 Mio.€ sowie eines mittelfristigen Kredits bei der DZ Bank AG und demgegenüber um rund 47 Mio.€ geringere Inanspruchnahmen unter dem Konsortialkredit. Zu weiteren Informationen verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten unter 26.1.

Die Werte der Kapitalflussrechnung auf Seite 113 beziehen sich auf den gesamten Konzern inklusive der Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufteilung der Zwischensummen der Kapitalflussrechnung sowie des Finanzmittelfonds zu Beginn und am Ende der Periode auf fortgeführte und nicht fortgeführte Aktivitäten:

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Mio.€ 2021 2020
Cashflow-Positionen Davon aus fortgeführten Aktivitäten Davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten Davon aus fortgeführten Aktivitäten Davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten
Bruttocashflow 125,2 -0,1 126,2 -13,3
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 81,4 -0,1 109,3 -53,2
Free Cashflow 30,7 -0,1 58,1 -54,1
Cashflow aus Investitionstätigkeit -57,9 - -2,1 -0,9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -30,8 - -121,3 53,9
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 32,7 - 46,0 * 2,6
Wechselkursbedingte Änderungen 2,0 - -2,2 0,0
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 29,6 - 32,7 * 0,0

* Davon sind 0,7 Mio.€ am Anfang und 0,4 Mio.€ am Ende der Periode in Veräußerungsgruppen enthalten und werden gemäß IFRS 5 in den "Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" ausgewiesen.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Aufteilung der Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten (ohne Kontokorrentkredite) sowie der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Derivate aus Sicherungsbeziehungen in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Sachverhalte:

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Mio.€ Lang- und mittelfristige Kreditverbindlichkeiten Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten
Stand 31.12.2019 347,5 19,1
Zahlungen der Periode -35,2 6,4
Nichtzahlungswirksame Veränderungen
Umgliederung -135,0 135,0
Veränderung aufgrund von bereits veräußerten sowie noch zum Verkauf stehenden Veräußerungsgruppen 0,0 0,0
Veränderungen aus der Erstkonsolidierung 0,0 2,1
Neue Leasingverträge 0,0 0,0
Zeitwertänderungen 0,0 0,0
Währungskurseffekte 0,0 0,0
Sonstiges 0,0 0,0
Stand 31.12.2020 177,3 162,6
Zahlungen der Periode 12,0 -148,3
Nichtzahlungswirksame Veränderungen
Umgliederung -25,0 25,0
Veränderung aus Unternehmenserwerb 0,0 0,0
Veränderung aus der Erstkonsolidierung 0,0 0,0
Zinsverbindlichkeiten gegenüber Hybridkapitalgebern - 5,1
Neue Leasingverträge 0,0 0,0
Zeitwertänderungen 0,0 0,0
Währungskurseffekte 0,0 0,0
Sonstiges 0,0 -4,2
Stand 31.12.2021 164,3 40,2
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Mio.€ Leasingverbindlichkeiten Derivate in Sicherungsbeziehungen Summe
Stand 31.12.2019 49,1 10,0 425,7
Zahlungen der Periode -12,1 0,0 -40,9
Nichtzahlungswirksame Veränderungen
Umgliederung 0,0 0,0 0,0
Veränderung aufgrund von bereits veräußerten sowie noch zum Verkauf stehenden Veräußerungsgruppen 0,0 0,0 0,0
Veränderungen aus der Erstkonsolidierung 0,0 0,0 2,1
Neue Leasingverträge 4,7 0,0 4,7
Zeitwertänderungen 0,5 -5,9 -5,4
Währungskurseffekte 0,7 0,0 0,7
Sonstiges 1,0 0,0 1,0
Stand 31.12.2020 43,9 4,1 387,9
Zahlungen der Periode -11,3 0,0 -147,6
Nichtzahlungswirksame Veränderungen
Umgliederung 0,0 0,0 0,0
Veränderung aus Unternehmenserwerb 0,5 0,0 0,5
Veränderung aus der Erstkonsolidierung 0,0 0,0 0,0
Zinsverbindlichkeiten gegenüber Hybridkapitalgebern - - 5,1
Neue Leasingverträge 7,7 0,0 7,7
Zeitwertänderungen -0,3 -0,2 -0,5
Währungskurseffekte 0,0 0,0 0,0
Sonstiges 1,1 0,0 -3,1
Stand 31.12.2021 41,6 3,9 250,0

Erläuterungen zur Bilanz

Fehlerkorrektur gemäß IAS 8.42

Im aktuellen Geschäftsjahr wurde die Notwendigkeit einer Anpassung der bilanziellen Abbildung von in Vorjahren erfolgten Statuswechseln bei zwei vorher vollkonsolidierten Unternehmen auf eine Einbeziehung at-equity festgestellt. Bei diesen Statuswechseln waren die zuzuordnenden Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die im Zeitpunkt der Umstellung relevanten Wertansätze für den erstmaligen Ausweis der Beteiligung an den Joint Ventures nicht korrekt ermittelt worden. Im Zeitpunkt dieser Übergangskonsolidierungen wäre das sonstige betriebliche Ergebnis bei diesen Transaktionen um insgesamt 2,0 Mio.€ höher ausgefallen. Daneben war bei einer weiteren Übergangskonsolidierung einer vorher at-equity einbezogenen Beteiligung der abgehende Buchwert nicht korrekt ermittelt worden. Bei dieser Übergangskonsolidierung hätte sich das sonstige betriebliche Ergebnis um 4,1 Mio.€ vermindert.

Die entsprechenden Korrekturen führen zu einer Erhöhung der immateriellen Vermögenswerte um 14,8 Mio.€, zu einer Verminderung des Buchwerts der Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen in Höhe von 16,9 Mio.€ sowie zu einer entsprechenden Verminderung der Gewinnrücklagen um 2,1 Mio.€. Die Korrektur erfolgt jeweils initial in der ersten dargestellten Vergleichsperiode der Bilanz (1. Januar 2020) sowie in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2020 innerhalb der Eigenkapitalveränderungsrechnung und wird entsprechend fortentwickelt. Auswirkungen auf das Ergebnis je Aktie ergeben sich weder in der Berichtsperiode noch in der Vergleichsperiode.

Gliederungsprinzip der Bilanz

Die Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind.

Unabhängig von ihrer Fälligkeit werden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch dann als kurzfristig angesehen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, jedoch innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus fällig werden. Latente Steuern werden als langfristige Vermögenswerte oder Schuldenausgewiesen

(10) Immaterielle Vermögenswerte

Zusammensetzung der immateriellen Vermögenswerte

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Mio.€ 2021 2020
Geschäfts- oder Firmenwerte 297,4 275,0 *
Entwicklungskosten 4,2 4,9
Konzessionen, Lizenzen und Schutzrechte 31,3 26,8
Geleistete Anzahlungen 10,3 7,7
343,2 314,4 *

* Vorjahreswert gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf dieser Seite.

Die immateriellen Vermögenswerte, die bis auf die Geschäfts- oder Firmenwerte ausschließlich Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer beinhalten, werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften bilanziert, aus deren Akquisition sie stammen.

Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich zum Bilanzstichtag oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe von Cash Generating Units (CGUs) der erzielbare Betrag, der als Nutzungswert ermittelt wird, gegenübergestellt. Im Vossloh Konzern erfolgt die Zuordnung der Goodwills zu den Geschäftsfeldern, die Gruppen von CGUs darstellen. Auf dieser Ebene erfolgt dann der Werthaltigkeitstest. Der Nutzungswert wird auf Basis der Mittelfristplanung der jeweiligen Einheiten aus erwarteten diskontierten Zahlungsströmen ermittelt. Als wesentliche Annahmen werden insofern die aus der Vertriebsplanung resultierenden erwarteten Aufträge und die entsprechend prognostizierten Umsatzerlöse sowie die darauf basierende vollständige Ergebnis- und Bilanzplanung gesehen.

Bei der Ermittlung des Nutzungswerts durch Abzinsung der erwarteten Cashflows (nach Steuern) kommen geschäftsfeldspezifische Diskontierungszinssätze nach Steuern zur Anwendung. Bei der Ermittlung des jeweiligen Diskontierungszinssatzes werden gewichtete spezifische Länderrisiken, Inflations-/​Währungsadjustierungen sowie Steuersätze berücksichtigt, wobei die Gewichtungen der Länderrisiken sowie der Inflationseffekte aus der regionalen Umsatzverteilung im abgelaufenen Geschäftsjahr sowie über die Budgetperioden abgeleitet werden; die Steuersätze dagegen werden auf Basis der relativen Ergebnisbeiträge der Gesellschaften innerhalb der Geschäftsfelder ermittelt. Die regionale Umsatzverteilung als Gewicht bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes für die ewige Rente erfolgt allein aus den Umsätzen des letzten Planjahres. Vor allem zum Zweck der differenzierteren Berücksichtigung der kurzfristigen und der nachhaltigen Inflations-/​Währungsadjustierung der Kapitalkosten werden unterschiedliche Nachsteuer-Diskontierungszinssätze für den Planungszeitraum und die ewige Rente ermittelt, die sich hauptsächlich hinsichtlich der einbezogenen Inflations-/​Währungsadjustierungen unterscheiden. Ferner werden geschäftsfeldspezifische einheitliche Vorsteuer-Diskontierungszinssätze berechnet, mit denen sich auf Basis der Vorsteuer-Cashflows die gleichen Nutzungswerte ergeben, die mittels Diskontierung der Nachsteuer-Cashflows mit den differenzierten Nachsteuer-Diskontierungszinssätzen resultieren. Die Vorsteuer-Diskontierungszinssätze für die einzelnen Geschäftsfelder sind in der untenstehenden Tabelle angegeben.

Die Planungen basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit und den Erwartungen in Bezug auf die künftige Marktentwicklung und umfassen einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Das erwartete Umsatzwachstum der Geschäftsfelder basiert auf geplanten beziehungsweise in unterschiedlichem Ausmaß bereits im Auftragsbestand erfassten Projekten. Das für diesen Zeitraum gemäß der Mittelfristplanung erwartete durchschnittliche jährliche Umsatzwachstum in den Geschäftsfeldern ist in der folgenden Tabelle ausgewiesen. Die Wachstumsrate der ewigen Rente wird in Höhe von 50 % der geschäftsfeldspezifischen Inflationsrate angesetzt, die aus der oben beschriebenen Ermittlung des Diskontierungszinssatzes für die ewige Rente resultiert.

Weiter in der Zukunft liegende Perioden zur Berücksichtigung der ewigen Rente werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der beschriebenen Wachstumsrate in den Nutzungswert einbezogen. Hierbei wird eine in gleichem Maße erfolgende Finanzierung des Working Capital sowie der Sachanlagen im Cashflow berücksichtigt. Soweit die so ermittelten Nutzungswerte die Buchwerte der jeweiligen Geschäftsfelder (inklusive der zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte) übersteigen, sind keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen werden verschiedene Szenarien untersucht: eine Erhöhung der Nachsteuer-Diskontierungszinssätze um 50 Basispunkte sowie eine generelle Absenkung der Cashflows um 7,5 %. Bei keinem Szenario ergab sich die Notwendigkeit einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Verteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Berichtssegmente

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Mio.€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Diskontierungssatz Wachstumsrate in der ewigen Rente Durchschnittliches Umsatzwachstum
(in %) (in %) p. a. (in %)
Vossloh Switch Systems 10,62 11,24 1,27 0,87 4,9 5,2
Vossloh Rail Services 8,05 8,54 1,03 0,66 15,3 9,2
Vossloh Tie Technologies 9,48 9,84 1,13 0,93 5,6 -0,8
Vossloh Fastening Systems 11,30 12,87 1,24 1,26 5,6 13,1
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Mio.€ 2021 2020
Gesamtwert *
Vossloh Switch Systems 187,9 169,8 1
Vossloh Rail Services 64,0 56,8
Vossloh Tie Technologies 56,7 53,7
Vossloh Fastening Systems 26,9 24,4 2
335,5 304,7

1 Vorjahreswert gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf der vorhergehenden Seite.
2 Vorjahreswert angepasst.
* Buchwert zuzüglich rechnerischer Anteile anderer Gesellschafter

Für Zwecke des Impairment-Tests sind in den Geschäfts- oder Firmenwerten des Geschäftsfelds Vossloh Switch Systems 25,5 Mio.€ (Vorjahr: 18,3 Mio.€) sowie in denen des Geschäftsfelds Fastening Systems 12,6 Mio.€ (Vorjahr: 11,4 Mio.€) rechnerische Anteile anderer Gesellschafter eingerechnet. Die Zugänge bei den Geschäfts- oder Firmenwerten des Geschäftsjahres resultierten im Geschäftsfeld Rail Services aus dem Erwerb der ETS Spoor BV in den Niederlanden sowie im Geschäftsfeld Switch Systems aus den Übergangskonsolidierungen von Vossloh Beekay Castings Ltd., Indien, sowie Futrifer-Indüstrias Ferroviarias SA, Portugal.

Entwicklungskosten werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist, die technische Realisierbarkeit und zukünftige Vermarktung sichergestellt sind und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu zukünftigen Mittelzuflüssen führen wird.

Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt dem Entwicklungsprozess zuzurechnenden Kosten.

Aktivierte Entwicklungskosten werden mit Nutzungsdauern von 1 bis 18 Jahren linear abgeschrieben. Konzessionen, Lizenzen und Schutzrechte werden überwiegend linear über einen Zeitraum von 1 bis 30 Jahren abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind in Höhe von 3,3 Mio.€ (Vorjahr: 2,9 Mio.€) in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Herstellungskosten, in Höhe von 1,8 Mio.€ (Vorjahr: 1,8 Mio.€) in den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in Höhe von 0,5 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€) in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten.

Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) vorgenommen.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte

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Mio.€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Geschäfts- oder Firmenwerte Entwicklungskosten Konzessionen, Lizenzen und Schutzrechte
Nettobuchwert 31.12. 297,4 275,0 4,2 4,9 31,3 26,8
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 329,6 309,6 11,1 10,9 65,7 59,9
Anpassung gemäß IAS 8 * - 14,8 - - - -
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​Unternehmenserwerben 7,2 0,0 0,0 0,0 4,7 0,0
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 10,7 11,9 0,0 0,0 2,1 9,5
Zugänge/​laufende Investitionen 0,0 0,0 0,0 0,2 1,2 1,3
Abgänge -0,8 -2,7 -0,3 0,0 -4,6 -3,6
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 -0,1
Währungsumrechnungsdifferenzen 4,5 -4,0 0,0 0,0 2,0 -1,3
Stand 31.12. 351,2 329,6 10,8 11,1 71,2 65,7
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand 1.1. 54,6 57,3 6,2 5,9 38,9 38,3
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,4 0,0
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 0,0 0,0 0,4 0,3 5,2 4,8
Abgänge -0,8 -2,7 0,0 0,0 -4,5 -3,5
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,7 -0,7
Stand 31.12. 53,8 54,6 6,6 6,2 39,9 38,9
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Mio.€ 2021 2020 2021 2020
Geleistete Anzahlungen Immaterielle Vermögenswerte
Nettobuchwert 31.12. 10,3 7,7 343,2 314,4
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 7,7 1,2 414,1 381,6
Anpassung gemäß IAS 8 * - - - 14,8
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​Unternehmenserwerben 0,0 0,0 11,9 0,0
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,0 0,0 12,8 21,4
Zugänge/​laufende Investitionen 3,1 6,4 4,3 7,9
Abgänge 0,0 0,0 -5,7 -6,3
Umbuchungen -0,1 0,1 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 6,5 -5,3
Stand 31.12. 10,7 7,7 443,9 414,1
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand 1.1. 0,0 0,0 99,7 101,5
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,0 0,0 -0,4 0,0
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 0,4 0,0 6,0 5,1
Abgänge 0,0 0,0 -5,3 -6,2
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 0,7 -0,7
Stand 31.12. 0,4 0,0 100,7 99,7

* Vorjahreswerte gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf Seite 133.

(11) Sachanlagen

Zusammensetzung der Sachanlagen

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Mio.€ 2021 2020
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 105,0 87,8
Nutzungsrechte Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 27,7 29,4
Technische Anlagen und Maschinen 126,6 121,2
Nutzungsrechte technische Anlagen und Maschinen 9,8 11,1
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16,3 13,2
Nutzungsrechte andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5,2 4,3
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 33,2 46,6
323,8 313,6

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis auch Anschaffungsnebenkosten. Anschaffungspreisminderungen reduzieren die Anschaffungskosten.

Im Fall von qualifizierten Vermögenswerten gemäß IAS 23 werden die auf die Herstellungszeit entfallenden Fremdkapitalzinsen zusätzlich aktiviert. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr war dieser Sachverhalt unwesentlich.

Nutzungsrechte aus gemieteten Sachanlagen werden gemäß IFRS 16 im Zugangszeitpunkt mit der Summe aus der Leasingverbindlichkeit, Zahlungen vor oder zu Beginn der Nutzung, Nebenkosten des Vertragsabschlusses sowie geschätzten Kosten eines Rückbaus oder ähnlicher Verpflichtungen am Ende der Nutzungszeit erfasst. Die Zugangsbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt sich aus dem Barwert der erwarteten Leasingzahlungen. Der für die Barwertberechnung verwendete Zinssatz ist im Regelfall der Grenzfinanzierungssatz, der sich in dem jeweiligen Währungsgebiet und unter einer vergleichbaren Laufzeit für eine Finanzierung eines Vermögenswerts ergibt. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge und damit die Summe der erwarteten Leasingzahlungen wird unter Berücksichtigung der vertraglichen Gegebenheiten und im Fall von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf Basis der Erwartungen der jeweiligen Geschäftsführungen festgelegt. Anpassungen der Erwartungen über die Laufzeit sowie sonstige Schätzungsänderungen führen zu einer Neubewertung der jeweiligen Verträge. Die hierdurch ausgelösten Wertänderungen werden in der Darstellung der Buchwertentwicklung in der Zeile "Neubewertungen und Modifikationen" ausgewiesen. Insoweit sind hier Ermessensspielräume durch das jeweilige Management gegeben, die bei wesentlichen Leasingverträgen dokumentiert werden. Im Regelfall sind feste Zahlungen vereinbart; vertraglich vereinbarte Restwertgarantien werden mit dem erwarteten Wert berücksichtigt. Im Geschäftsfeld Rail Services existieren für eine Reihe von Vermögenswerten Mietkaufverträge, bei denen der Kaufpreis am Ende der Grundmietzeit entsprechend bei der Bewertung berücksichtigt wurde. Die aktivierten Nutzungsrechte werden überwiegend über die unterstellte Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.

Im Fall eines anschließenden Eigentumsübergangs basiert die Abschreibung auf der erwarteten Gesamtnutzungszeit für den betroffenen Vermögenswert.

Entwicklung der Sachanlagen inklusive der gemäß IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte

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Mio.€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Nettobuchwert 31.12. 132,7 117,2 136,4 132,3 21,5 17,5
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 190,8 175,0 366,2 346,3 56,0 54,5
Neubewertungen und Modifikationen 0,0 3,7 0,0 0,0 0,0 0,2
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​Unternehmenserwerben 0,4 0,0 1,9 1,1 0,5 0,2
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 2,9 0,0 1,2 0,0 0,4 0,0
Zugänge/​laufende Investitionen 10,4 10,3 10,7 10,9 6,7 4,3
Abgänge -2,0 -8,3 -4,3 -5,9 -2,7 -4,2
Umbuchungen 13,7 13,7 13,5 19,3 3,1 1,8
Währungsumrechnungsdifferenzen 4,1 -3,6 5,6 -5,5 1,3 -0,8
Stand 31.12. 220,3 190,8 394,8 366,2 65,3 56,0
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand 1.1. 73,6 65,6 233,9 219,1 38,5 36,4
Veränderungen aus Erstkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,0
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 13,3 13,7 24,9 23,5 6,9 6,4
Abgänge -1,6 -4,7 -3,1 -5,4 -2,5 -3,7
Umbuchungen 0,9 0,0 -0,9 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 1,4 -1,0 3,6 -3,4 0,9 -0,6
Stand 31.12. 87,6 73,6 258,4 233,9 43,8 38,5
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Mio.€ 2021 2020 2021 2020
Nettobuchwert 31.12. 33,2 46,6 323,8 313,6
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 52,8 48,3 665,8 624,1
Neubewertungen und Modifikationen - - 0,0 3,9
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​Unternehmenserwerben 0,0 8,5 2,8 9,8
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,4 0,0 4,9 0,0
Zugänge/​laufende Investitionen 17,4 31,8 45,2 57,3
Abgänge -0,1 -0,1 -9,1 -18,5
Umbuchungen -31,3 -34,8 -1,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,2 -0,9 11,2 -10,8
Stand 31.12. 39,4 52,8 719,8 665,8
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand 1.1. 6,2 6,2 352,2 327,3
Veränderungen aus Erstkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,1
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 0,0 0,0 45,1 43,6
Abgänge 0,0 0,0 -7,2 -13,8
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 5,9 -5,0
Stand 31.12. 6,2 6,2 396,0 352,2

Innerhalb der Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte aktiviert:

Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16

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Mio. € 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Nettobuchwert 31.12. 27,7 29,4 9,8 11,1 5,2 4,3
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 42,2 40,3 13,4 11,9 8,2 7,5
Neubewertungen und Modifikationen 0,0 3,7 0,0 0,0 0,0 0,2
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​Unternehmenserwerben 0,3 0,0 0,2 0,0 0,1 0,0
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zugänge/​laufende Investitionen 4,7 2,8 0,0 1,5 3,0 1,3
Abgänge -0,7 -5,2 0,0 0,0 -1,1 -0,9
Umbuchungen 0,0 1,0 0,0 -0,1 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,7 -0,4 0,0 0,1 0,0 0,1
Stand 31.12. 47,2 42,2 13,6 13,4 10,2 8,2
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand 1.1. 12,8 7,2 2,3 0,9 3,9 2,4
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Abschreibungen und Wertminderung des Geschäftsjahres 6,8 7,6 1,5 1,4 2,2 2,3
Abgänge -0,4 -2,2 0,0 0,0 -1,1 -0,8
Umbuchungen 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,3 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand 31.12. 19,5 12,8 3,8 2,3 5,0 3,9

Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer Sachanlagen

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Gebäude 5 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 30 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 30 Jahre

Veränderungen aus Erstkonsolidierung beinhalten im Wesentlichen Zugänge aus dem Erwerb der Gesellschaft ETS Spoor BV. Veränderungen aus Übergangskonsolidierung resultieren aus der Umstellung von Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien und Futrifer-Indüstrias Ferroviarias, SA, Lissabon/​Portugal, von der bisherigen Bilanzierung at-equity auf die Vollkonsolidierung. Wesentliche Zugänge bei den Grundstücken erfolgten im Berichtsjahr bei Gesellschaften des Geschäftsfelds Fastening Systems, insbesondere bei Vossloh Fastening Systems GmbH und Vossloh Fastening Systems America Corp. Vossloh Fastening Systems GmbH (Geschäftsfeld Fastening Systems), Vossloh Cogifer SA (Geschäftsfeld Switch Systems) sowie die Gesellschaften des Geschäftsfelds Rail Services trugen im Wesentlichen zu den Zugängen bei den technischen Anlagen/​Maschinen sowie anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung bei. Wertminderungen bei Sachanlagen, die über die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten hinausgehen, wurden im Berichtsjahr nicht erfasst (Vorjahr: 0,2 Mio.€).

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen sind in Höhe von 39,3 Mio.€ (Vorjahr: 36,7 Mio.€) in den Herstellungskosten, in Höhe von 5,6 Mio.€ (Vorjahr: 6,4 Mio.€) in den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in Höhe von 0,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,3 Mio.€) in den Forschungs- und Entwicklungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

(12) Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Entwicklung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

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Mio.€ 2021 2020
Nettobuchwerte 7,4 4,4
Anschaffungskosten
Stand 1.1. 7,7 4,0
Zugänge 1,9 3,9
Abgänge 0,0 0,0
Umbuchungen 1,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,9 -0,2
Stand 31.12. 11,5 7,7
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand 1.1. 3,3 2,2
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0,5 1,2
Abgänge 0,0 0,0
Umbuchungen 0,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,3 -0,1
Stand 31.12. 4,1 3,3

Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich um ganz oder teilweise fremdvermietete, nicht betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Die nicht betrieblich genutzten Gebäude werden gemäß IAS 40 mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die den linearen Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern liegen bei 15 bis 20 Jahren.

Die Mieteinnahmen des Berichtsjahres betrugen 1,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€). Auf vermietete Objekte entfielen einschließlich Abschreibungen, Instandhaltung und Nebenkosten Aufwendungen in Höhe von 0,6 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€); wie im Vorjahr waren unvermietete Objekte nicht vorhanden. In den Aufwendungen im Zusammenhang mit vermieteten Objekten sind -ebenfalls wie im Vorjahr -keine Wertminderungen enthalten. Der Zeitwert der nicht betrieblich genutzten Grundstücke inklusive aufstehender Gebäude beträgt 8,0 Mio.€ (Vorjahr: 4,8 Mio.€). Die Zeitwerte wurden durch anerkannte Gutachter ermittelt.

(13) Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen

Angaben zu Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen

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Mio.€ 2021 2020
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Aktivitäten 4,5 3,9
Gewinn oder Verlust aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0,0 0,1
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 2,1 -0,9
Gesamtergebnis 6,6 3,1

Wesentliche Angaben der Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/​China und der Amurrio Ferrocarril y Equipos SA, Amurrio/​Spanien, die at-equity bilanziert sind

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Mio.€ 2021 2020
Wuhu Amurrio Wuhu Amurrio
Langfristiges Vermögen 13,8 10,9 14,2 11,4
Kurzfristiges Vermögen 27,2 29,6 19,8 29,9
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3,1 0,1 2,7 0,7
Langfristige Schulden 0,0 1,4 0,0 2,0
davon langfristige finanzielle Schulden 0,0 1,0 0,0 1,3
Kurzfristige Schulden 14,9 10,7 12,8 11,0
davon kurzfristige finanzielle Schulden 3,6 1,6 2,9 0,2
Umsatzerlöse 21,0 35,8 19,5 35,0
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 2,6 0,8 3,0 0,2
Abschreibungen 2,0 1,4 1,8 1,5
Zinserträge 0,5 0,2 0,1 0,0
Zinsaufwendungen 0,3 0,3 0,3 0,1
Steueraufwand 0,0 0,0 0,0 0,0
Gesamtergebnis 4,9 0,6 2,6 0,3

Überleitung der Finanzinformation zum at-equity-Buchwert

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Mio.€ 2021 2020
Wuhu Amurrio Wuhu Amurrio
Nettovermögen 1.1. 21,2 28,2 18,6 28,6
Gewinn oder Verlust 2,6 0,8 3,0 0,2
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 2,3 -0,2 -0,4 0,1
Dividenden - -0,4 - -0,7
Nettovermögen 31.12. 26,1 28,4 21,2 28,2
Anteiliges Eigenkapital 13,1 14,2 10,6 14,1
Konsolidierungen 0,1 0,0 0,2 -0,1
Buchwert 13,2 14,2 10,8 14,0

Die Anteile an den at-equity einbezogenen Unternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert. Hierbei werden die Buchwerte der Gesellschaften um die anteiligen Nachsteuerergebnisse, um ausgeschüttete Dividenden oder auch sonstige Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert. Es handelt sich um Anteile an sechs (Vorjahr: neun) ausländischen sowie wie im Vorjahr einem inländischen Unternehmen, die in den meisten Fällen unter gemeinschaftlicher Kontrolle durch eine Konzerngesellschaft und im Regelfall einen externen Partner stehen oder auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Die Gesellschaften Vossloh Beekay Castings in Indien sowie Futrifer-Indüstrias Ferroviarias in Portugal wurden durch Kontrollwechsel im Wege der Übergangskonsolidierung vollständig in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Ein bereits im Wesentlichen abgewickeltes Joint Venture im Geschäftsfeld Rail Services wurde im Laufe des Geschäftsjahres liquidiert. Detaillierte Angaben zum Konsolidierungskreis finden sich im Anhang auf Seite 120 ff. dieses Geschäftsberichts.

(14) Übrige langfristige Finanzinstrumente

Zusammensetzung der übrigen langfristigen Finanzinstrumente

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Mio.€ 2021 2020
Übrige Beteiligungen 3,3 3,1
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen 0,5 2,3
Ausleihungen 0,2 0,3
Wertpapiere 0,1 0,1
Derivate Finanzinstrumente aus Sicherungsbeziehungen 0,0 0,1
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 0,3 0,1
Übrige langfristige Finanzinstrumente 4,4 6,0

Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, bei denen das Kriterium der Kontrolle erfüllt ist, die aber aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen werden, werden prinzipiell zu Marktwerten bilanziert. Solche Eigenkapitalinstrumente sind für das Bild der Vermögens- und Ertragslage des Konzerns unwesentlich. Die Beurteilung dafür erfolgt anhand der wesentlichen Finanzkennzahlen der Unternehmen wie EBIT, Umsatz, Bilanzsumme und Höhe des Eigenkapitals. Aufgrund der mangelnden Wesentlichkeit erfolgen auch keine weiteren Angaben gemäß IFRS 9 zu diesen Eigenkapitalinstrumenten.

Die nicht an einem aktiven Markt gehandelten Ausleihungen sowie die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte werden auf Basis des verfolgten Geschäftsmodells für solche Finanzinstrumente (Zahlungsflüsse ergeben sich ausschließlich aus den Zinszahlungen oder dem Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) bei Zugang mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung beziehungsweise dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht, bewertet. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungen werden zum Barwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Langfristige Wertpapiere mit festen oder mit bestimmbaren Zahlungen und fester Laufzeit, die an einem aktiven Markt notiert sind und für die ebenfalls das bereits beschriebene Geschäftsmodell gilt, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Übrige langfristige Wertpapiere werden zu Zeitwerten bilanziert. Dabei werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstige Eigenkapitalposten) abgegrenzt und bei der Veräußerung erfolgswirksam erfasst.

Sonstige Finanzinstrumente werden in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung nach IFRS 9 bewertet. Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 153 ff.

(15) Sonstige langfristige Vermögenswerte

Unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungen bilanziert.

(16) Latente Steuern

Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 auf temporäre Unterschiede zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Buchwerten in der Bilanz nach IFRS, auf steuerliche Verlustvorträge sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge gebildet. Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewendet, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden.

Steuerlatenzen aufgrund von Bewertungsunterschieden sowie von steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen entstanden bei folgenden Bilanzposten:

Latente Steuern

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Mio. € 2021 2020
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2,2 24,1 2,0 21,5
Vorräte 2,7 0,0 2,8 0,0
Forderungen 1,1 1,8 1,0 2,0
Sonstige Aktiva 0,0 0,0 0,0 0,0
Pensionsrückstellungen 7,7 0,0 7,9 0,0
Sonstige Rückstellungen 7,2 0,0 5,9 0,4
Verbindlichkeiten 4,4 1,1 4,7 0,5
Sonstige Passiva 1,9 3,8 3,8 4,5
Verlust- und Zinsvorträge 3,7 - 13,5 -
Gesamt 30,9 30,8 41,6 28,9
Saldierung -18,6 -18,6 -21,2 -21,2
Latente Steuern laut Bilanz 12,3 12,2 20,4 7,7

Die Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern sind im Berichtsjahr -wie im Vorjahr -überwiegend in der Gewinn- und Verlustrechnung, zu einem geringeren Teil auch in der Gesamtergebnisrechnung erfasst worden.

Zum 31. Dezember 2021 bestanden im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 403,0 Mio.€ (Vorjahr: 389,1 Mio.€) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 388,2 Mio.€ (Vorjahr: 376,4 Mio.€). Dabei wurden für körperschaftsteuerliche Verluste in Höhe von 398,8 Mio.€ (Vorjahr: 361,8 Mio.€) und für gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von 384,1 Mio.€ (Vorjahr: 342,6 Mio.€) keine latenten Steuern angesetzt. Für die Ermittlung der aktivierbaren latenten Steuern auf Verlust- oder Zinsvorträge werden über den dreijährigen Zeitraum der Detailplanung hinaus wie in den Vorperioden zwei weitere Jahre betrachtet und das erwartete zu versteuernde Einkommen wird über diesen Zeitraum von fünf Jahren abgeschätzt. Gesellschaften, die in mindestens den letzten drei Jahren steuerliche Verluste realisiert hatten, haben keine aktiven latenten Steuern auf Verlust- oder Zinsvorträge ausgewiesen.

Darüber hinaus bestanden in den ausländischen Gesellschaften Verlustvorträge in Bezug auf vergleichbare Ertragsteuern in Höhe von insgesamt 111,8 Mio.€ (Vorjahr: 80,1 Mio.€), von denen 9,1 Mio.€ (Vorjahr: 9,9 Mio.€) zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Im Berichtsjahr wurden aktive latente Steuern in Höhe von 14,2 Mio.€ (Vorjahr: 17,4 Mio.€) wertgemindert oder aufgrund von nicht erfüllten Bedingungen nicht angesetzt. Gleichzeitig lebten in Höhe von 1,9 Mio.€ (Vorjahr: 20,2 Mio.€) aktive latente Steuern auf, die wertgemindert gewesen waren oder bislang nie angesetzt werden konnten. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland wie auch überwiegend im Ausland ist nach derzeitiger Rechtslage uneingeschränkt möglich. Verlustvorträge in Höhe von 35,4 Mio.€ bei ausländischen Ertragsteuern (Vorjahr: 21,9 Mio.€) werden in der Zukunft verfallen, davon 33,7 Mio.€ (Vorjahr: 20,3 Mio.€) nach mehr als fünf Jahren.

(17) Vorräte

Zusammensetzung der Vorräte

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Mio.€ 2021 2020
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 92,5 83,3
Unfertige Erzeugnisse 35,2 36,4
Handelswaren 23,1 10,7
Fertigerzeugnisse 39,2 31,4
Geleistete Anzahlungen 5,0 1,6
Gesamt 195,0 163,4

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle produktionsbezogenen Vollkosten. Dazu zählen die direkt zurechenbaren Einzelkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung und alle im Rahmen der Fertigung systematisch zurechenbaren fixen und variablen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, soweit es sich um qualifizierte Vermögenswerte im Sinne von IAS 23 handelt. Soweit die Vorräte einer Gruppenbewertung unterliegen, kommt die Durchschnittsmethode zur Anwendung. Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt. Die Abwertungen auf Vorratsbestände betrugen zum Berichtsstichtag 18,7 Mio.€ (Vorjahr: 19,9 Mio.€) und resultierten im Wesentlichen aus Überreichweiten. Davon sind im Berichtsjahr 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,9 Mio.€) erfolgswirksam erfasst worden. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug 20,8 Mio.€ (Vorjahr: 2,5 Mio.€).

Da die Gründe für Wertminderungen entfallen waren, wurden 2021 Zuschreibungen auf Vorräte in Höhe von 0,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€) vorgenommen.

(18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit zu Nennwerten bilanziert. Zur Wertberichtigung wird die vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL) angewendet. Mögliche Änderungen des Kreditrisikos werden zu jedem Abschlussstichtag durch eine Analyse des Risikos auf der Basis der gesamten Laufzeit der Forderungen mittels einer Wertberichtigungsmatrix berücksichtigt, die auf den tatsächlichen Forderungsausfällen pro Geschäftsfeld basiert. Die bisherigen Erfahrungen werden sodann um zukunftsbezogene Informationen wie makroökonomische Gegebenheiten und die Erwartungen der Geschäftsfelder ergänzt. In Abhängigkeit vom Alter der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt eine Wertberichtigung um eine Verlustrate, die sich nach den Tagen der Überfälligkeit richtet.

Im Folgenden ist die Wertberichtigungsmatrix tabellarisch dargestellt:

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2021
Risikoklasse Bruttobuchwerte
(Mio.€)
Nettobuchwerte (nach Berücksichtigung von Einzelrisiken ohne erstattungsfähige USt)
(Mio.€)
Wertberichtigung
(Mio.€)
Durchschnittliche Verlustrate Vossloh Konzern
(in %)
Nicht fällige Vermögenswerte 165,4 137,5 0,1 0,11
Fällig seit 1 bis 30 Tagen 15,4 13,7 0,0 0,28
Fällig seit 31 bis 90 Tagen 20,5 18,2 0,1 0,42
Fällig seit 91 bis 180 Tagen 9,4 8,4 0,1 0,94
Fällig seit 181 bis 360 Tagen 4,8 4,3 0,1 2,30
Fällig seit mehr als 360 Tagen 1,3 1,1 0,2 17,06
Fällig seit mehr als 360 Tagen mit individueller Wertberichtigung 4,3 3,9 0,2 4,30
221,1 187,1 0,8
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2020
Risikoklasse Bruttobuchwerte
(Mio.€)
Nettobuchwerte (nach Berücksichtigung von Einzelrisiken ohne erstattungsfähige USt)
(Mio.€)
Wertberichtigung
(Mio.€)
Durchschnittliche Verlustrate Vossloh Konzern
(in %)
Nicht fällige Vermögenswerte 163,5 136,3 0,1 0,09
Fällig seit 1 bis 30 Tagen 21,7 19,6 0,1 0,26
Fällig seit 31 bis 90 Tagen 14,3 12,9 0,1 0,79
Fällig seit 91 bis 180 Tagen 5,4 4,8 0,1 3,12
Fällig seit 181 bis 360 Tagen 5,5 4,8 0,2 4,70
Fällig seit mehr als 360 Tagen 5,0 4,4 0,8 18,31
Fällig seit mehr als 360 Tagen mit individueller Wertberichtigung 2,3 2,1 0,1 4,17
217,7 184,9 1,5

Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Soweit Anzeichen für eine wahrscheinliche Wertminderung gegeben sind, beispielsweise die Anmeldung einer Insolvenz, erfolgt eine entsprechende Wertberichtigung. Eine Ausbuchung erfolgt erst dann, wenn die Realisierung der jeweiligen Forderung aufgrund rechtlicher oder faktischer Gründe nahezu ausgeschlossen ist (zum Beispiel Beendigung eines Insolvenzverfahrens). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber bestimmten Kunden werden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit trotz einer Überfälligkeit von mehr als 360 Tagen als gesonderte Klasse behandelt und entsprechend geringer wertberichtigt.

Der Bestand und die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nachfolgend dargestellt:

Entwicklung der Wertberichtigungen (inklusive Berücksichtigung der Einzelrisiken) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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Mio.€ 2021 2020
Stand zum 1.1. 13,4 20,3
Zugang aus Unternehmenserwerben/​Übergangskonsolidierung 0,2 0,0
Zuführungen 0,3 2,1
Auflösungen -2,6 -3,5
Inanspruchnahmen -0,4 -4,9
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 -0,6
Stand zum 31.12. 10,9 13,4

Vertragsvermögenswerte beziehungsweise Vertragsschulden resultieren aus der Bilanzierung von Kundenaufträgen, bei denen die Umsatzrealisierung über den Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt. Dabei werden für jeden einschlägigen Auftrag die angefallenen Auftragskosten einschließlich eines dem Fertigstellungsgrad entsprechenden Gewinnanteils abzüglich etwaiger, vollständig berücksichtigter Verluste als Vertragsvermögenswert oder Vertragsschuld bilanziert. Der Ausweis erfolgt aktivisch als Vertragsvermögenswert, soweit die kumulierte Leistung die von Kunden erhaltenen Anzahlungen übersteigt. Im umgekehrten Fall werden die Anzahlungen nach Verrechnung mit den kumulierten Leistungen als Vertragsschulden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Im Regelfall erfolgen nur geringe Anzahlungen, sodass sich bei den so bilanzierten Aufträgen im Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen meistens ein aktivischer Saldo ergibt.

Vertragsvermögenswerte und -schulden

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Mio.€ 2021 2020
Vertragsvermögenswerte Vertragsschulden Vertragsvermögenswerte Vertragsschulden
Auftragskosten 6,4 0,8 18,4 0,8
Anteilige Gewinne 0,4 0,2 0,9 0,2
Anteilige Verluste -0,2 0,0 -1,3 0,0
Kumulierte Leistung aus Fertigungsaufträgen 6,6 1,0 18,0 1,0
Erhaltene Anzahlungen 0,0 0,0 0,0 0,0
Teilabrechnungen -3,7 -1,0 -13,7 -1,0
Bilanzausweis 2,9 0,0 4,3 0,0

(19) Ertragsteuererstattungsansprüche

Die Erstattungsansprüche entfallen in Höhe von 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) auf Gesellschaften des Geschäftsfelds Fastening Systems, in Höhe von 5,7 Mio.€ (Vorjahr: 2,4 Mio.€) auf Vossloh Switch Systems, in Höhe von 0,6 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€) auf Gesellschaften des Geschäftsfelds Rail Services, in Höhe von 0,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) auf das Geschäftsfeld Tie Technologies sowie in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) auf Gesellschaften auf der Konzernebene.

(20) Übrige kurzfristige Finanzinstrumente und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Zusammensetzung der übrigen kurzfristigen Finanzinstrumente sowie der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte

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I Mio.€ 2021 2020
Forderungen aus Erstattungsleistungen 8,8 6,1
Sonstige Finanzforderungen 6,0 8,3
Kautionen und Sicherheitsleistungen 1,3 1,3
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0,6 2,2
Debitorische Kreditoren 0,4 0,3
Forderungen gegen Arbeitnehmer 0,3 0,2
Derivative Finanzinstrumente 0,2 2,0
Zinsforderungen 0,1 0,0
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 1,4
Ausleihungen 0,0 0,0
Übrige kurzfristige Finanzinstrumente 17,7 21,8
Sonstige Steuerforderungen (ohne Ertragsteuern) 15,9 12,2
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 12,2 7,5
Rechnungsabgrenzung 5,4 4,4
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 33,5 24,1

Die unter den übrigen kurzfristigen Finanzinstrumenten ausgewiesenen Forderungen werden zum Zeitwert unter erfolgswirksamer Erfassung von Wertänderungen bewertet. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Erstattungsleistungen handelt es sich nicht um Erstattungen durch Gesellschafter. Die sonstigen Finanzforderungen resultieren im Wesentlichen aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Factoring-Verträgen in den Geschäftsfeldern Switch Systems in Höhe von 4,1 Mio.€ (Vorjahr: 5,4 Mio.€) sowie Rail Services in Höhe von 0,9 Mio.€ (Vorjahr: 1,9 Mio.€). Die Forderungen stellen Ansprüche gegenüber den Factoring-Banken dar; der Nominalwert entspricht aufgrund der kurzen Fälligkeit der übertragenen Forderungen dem Fair Value. Wertminderungen wurden bei den sonstigen Finanzforderungen nicht vorgenommen.

Der Stand sowie die Entwicklung der Wertberichtigungen sind nachfolgend dargestellt:

Entwicklung der Wertberichtigungen

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Mio.€ 2021 2020
Stand zum 1.1. 1,4 3,9
Zuführungen 0,0 0,0
Auflösungen 0,0 0,0
Inanspruchnahmen -1,4 -2,5
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0
Stand zum 31.12. 0,0 1,4

Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 153 ff. Die sonstigen Steuerforderungen sowie die übrigen Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

(21) Kurzfristige Wertpapiere

Unter diesem Posten werden Anlagen in kurzfristigen festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesen, bei denen es sowohl zu Zinszahlungen als auch zu Verkäufen kommt. Der Ausweis erfolgt zu Marktwerten; Wertänderungen werden direkt im sonstigen Eigenkapital erfasst.

Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 153 ff.

(22) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel beinhalten Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Finanztitel mit einer vom Erwerb an verbleibenden Restlaufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Die Bilanzierung erfolgt zum Nennwert.

(23) Eigenkapital/​ Kapitalmanagement

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 115 dargestellt. Das Kapitalmanagement von Vossloh verfolgt primär das Ziel, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch einen positiven Wertbeitrag zu erzielen. Als Nebenbedingungen sind die jederzeitige Sicherung der Liquidität und eine angemessene Höhe der Eigenkapitalquote des Vossloh Konzerns zur langfristigen Sicherung der Unternehmensfortführung zu gewährleisten. Die Optimierung der Kapitalstruktur trägt hierzu ebenso bei wie eine effiziente Steuerung der Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement.

Die Vossloh AG beachtet im Rahmen des Kapitalmanagements die gesetzlichen Vorschriften zur Kapitalerhaltung. Sie unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Besondere Kapitalbegriffe werden nicht verwendet. Im Rahmen der Dividendenpolitik des Vossloh Konzerns besteht das Ziel, nachhaltig Dividende auszuschütten, vorausgesetzt, die wirtschaftliche Situation erlaubt dies und die Gremien stimmen zu. Eine Entscheidung über die Höhe der jährlichen Dividende wird von Jahr zu Jahr getroffen.

(23.1) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Vossloh AG beträgt wie im Vorjahr 49.857.682,23 € und ist ebenso unverändert gegenüber dem Vorjahr in 17.564.180 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Es sind ausschließlich Stammaktien ausgegeben. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,84 € pro Stück am gezeichneten Kapital beteiligt.

(23.2) Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld gegenüber dem Nominalbetrag aus der Ausgabe von Aktien durch die Vossloh AG. Außerdem werden in der Kapitalrücklage Unterschiede erfasst, die sich aus den Ankaufs- und Verkaufspreisen der eigenen Anteile ergeben haben.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2021 erhielten die im Inland beschäftigten Mitarbeitenden der Vossloh Gruppe die Möglichkeit, wahlweise drei Aktien der Vossloh AG unentgeltlich zu beziehen oder zwölf Aktien zu einem Vorzugspreis in Höhe von 50 % des Ausgabekurses von 47,10 € pro Aktie -ermittelt anhand des Börsenkurses zum Zeitpunkt der Übertragung -zu erwerben. Aus der Inanspruchnahme dieses Programms wurden Mitarbeitenden des Vossloh Konzerns im Berichtsjahr aus beiden Durchführungsalternativen insgesamt 2.397 Aktien unentgeltlich gewährt. Der Aufwand aus der Gewährung der Aktien betrug 110,1 T€ und wurde auf Basis des Kurses von 45,95 € pro Aktie am letzten Tag der Teilnahmefrist ermittelt.

Die gewährten Anteile unterliegen einer jeweils dreijährigen Haltefrist. Der Erwerb der gewährten Anteile erfolgte über den Kapitalmarkt; es bestehen keine weiteren Verpflichtungen aus dem Programm. Im Vorjahr war die Durchführung aufgrund der Unsicherheiten aus der Covid-19-Pandemie ausgesetzt worden.

(23.3) Gewinnrücklagen und Konzernergebnis

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit jene nicht aus Konzernsicht ausgeschüttet wurden. Im Berichtsjahr wurde eine Dividende von 1,00 €/​Aktie (Vorjahr: 0 €/​Aktie) ausgeschüttet.

(23.4) Hybridkapital

Im Februar 2021 wurde eine Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 150 Mio.€ platziert. Infolge der Anleihebedingungen wird dieses Finanzinstrument gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert und entsprechend ausgewiesen. Es besteht ein alleiniges Kündigungsrecht durch die Vossloh AG, erstmalig zum 23. Februar 2026. Die im Zusammenhang mit der Emission angefallenen Transaktionskosten wurden direkt als Minderung des Eigenkapitals erfasst. Die Hybridanleihe wird mit 4,0 % verzinst, wobei die Zinszahlungen unter bestimmten Bedingungen gemäß der Entscheidung der Gesellschaft ausgesetzt und in die Zukunft verschoben werden können.

Entwicklung der sonstigen Eigenkapitalposten

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Rücklage aus Währungsumrechnung Rücklage aus Sicherungsgeschäften (Cashflow-Hedges) Rücklage aus Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne Sonstiges Gesamtergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter
Mio.€ 2021
Umbuchung von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten aus leistungsorientierten Plänen in die Gewinnrücklagen -0,2 -0,2
Ausländische Tochtergesellschaften - Währungsumrechnungsdifferenzen 9,9 9,9
Absicherung von Zahlungsströmen 0,0 0,0
Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste aus leistungsorientierten Plänen 1,2 1,2
Ent-und Übergangskonsolidierungseffekte 1,4 0,0 1,4
Sonstige Effekte 0,1 0,3 0,4
Gesamt 11,4 0,3 1,0 12,7
Mio.€ 2020
Umbuchung von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten aus leistungsorientierten Plänen in die Gewinnrücklagen 2,6 2,6
Ausländische Tochtergesellschaften - Währungsumrechnungsdifferenzen -10,9 -10,9
Absicherung von Zahlungsströmen 0,2 0,2
Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste aus leistungsorientierten Plänen -0,7 -0,7
Ent-und Übergangskonsolidierungseffekte -1,3 1,2 -0,1
Sonstige Effekte -0,3 -0,3
Gesamt -12,2 0,2 2,8 -9,2
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Anteile anderer Gesellschafter Sonstiges Gesamtergebnis
Mio.€ 2021
Umbuchung von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten aus leistungsorientierten Plänen in die Gewinnrücklagen -0,2
Ausländische Tochtergesellschaften - Währungsumrechnungsdifferenzen 2,8 12,7
Absicherung von Zahlungsströmen 0,0
Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste aus leistungsorientierten Plänen 1,2
Ent-und Übergangskonsolidierungseffekte 1,4
Sonstige Effekte 0,4
Gesamt 2,8 15,5
Mio.€ 2020
Umbuchung von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten aus leistungsorientierten Plänen in die Gewinnrücklagen 2,6
Ausländische Tochtergesellschaften - Währungsumrechnungsdifferenzen -0,6 -11,5
Absicherung von Zahlungsströmen 0,2
Versicherungsmathematische Gewinne/​Verluste aus leistungsorientierten Plänen -0,7
Ent-und Übergangskonsolidierungseffekte -0,1
Sonstige Effekte -0,3
Gesamt -0,6 -9,8

(23.5) Sonstige Eigenkapitalposten

Die sonstigen Eigenkapitalposten beinhalten die erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, aus der Bewertung von Derivaten im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften (Cashflow-Hedges) und von als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzinstrumenten sowie aus den im Geschäftsjahr erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Leistungen an Arbeitnehmer. Im Berichtsjahr wurden 0,2 Mio.€ versicherungsmathematische Verluste (Vorjahr: 2,6 Mio.€ Gewinne) von der Rücklage aus Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

(23.6) Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter entfielen im Wesentlichen mit 20,9 Mio.€ (Vorjahr: 15,0 Mio.€) auf konzernfremde Gesellschafter des Geschäftsfelds Fastening Systems sowie mit 7,7 Mio.€ (Vorjahr: 0,9 Mio.€) auf solche im Geschäftsfeld Switch Systems.

(24) Pensionsrückstellungen/​Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung

Entwicklung der Pensionsrückstellungen/​Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung

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Barwert der Verpflichtung Marktwert des Planvermögens Gesamt
Stand 1.1.2020 46,2 -11,4 34,8
Dienstzeitaufwand 1,1 1,1
Netto-Zinsaufwand/​-ertrag 0,5 -0,1 0,4
Bewertungsänderungen
Erträge aus Planvermögen ohne die im Netto-Zinsaufwand erfassten Beträge -0,2 -0,2
Gewinne/​Verluste aus der Änderung aktuarieller Annahmen 1,5 1,5
Erfahrungsbedingte Annahmen -0,2 -0,2
Gezahlte Leistungen -1,8 0,8 -1,0
Ablösung von Verpflichtungen -0,9 -0,9
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0
Stand 31.12.2020 46,4 -10,9 35,5
Veränderungen aus Erstkonsolidierung 0,9 -0,3 0,6
Dienstzeitaufwand 1,1 1,1
Netto-Zinsaufwand/​-ertrag 0,4 -0,1 0,3
Bewertungsänderungen
Erträge aus Planvermögen ohne die im Netto-Zinsaufwand erfassten Beträge -0,3 -0,3
Gewinne/​Verluste aus der Änderung aktuarieller Annahmen -1,4 -1,4
Erfahrungsbedingte Annahmen -0,3 -0,3
Gezahlte Leistungen -1,7 0,6 -1,1
Ablösung von Verpflichtungen 0,0 0,0
Sonstige Veränderungen 0,1 -0,1 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 0,1
Stand 31.12.2021 45,6 -11,1 34,5

Die Vossloh AG sowie einige Tochtergesellschaften sind Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und auch derzeitigen Beschäftigten eingegangen. Daraus resultierende Zahlungen erfolgen bei Eintritt der entsprechenden Bedingungen grundsätzlich bis zum Lebensende der Berechtigten. Die Altersversorgungsleistungen variieren dabei je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer, dem Entgelt und der im Unternehmen eingenommenen Stellung. Die Verpflichtung zur zukünftigen Zahlung der Pensionen liegt bei den betroffenen Tochtergesellschaften (Defined Benefit Plan).

Die Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) gebildet. Hierbei werden aktuelle Kapitalmarktzinssätze, zukünftige wahrscheinliche Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie erwartete Fluktuationsraten berücksichtigt. Bilanzielle Risiken der leistungsorientierten Pläne resultieren insbesondere aus der Entwicklung der aktuellen Kapitalmarktzinssätze, da das derzeit niedrige Zinsniveau zu vergleichsweise hohen Barwerten der Verpflichtungen führt.

Gleichzeitig ergibt sich daraus das Risiko, dass die Marktwerte der Vermögenswerte innerhalb des Planvermögens nicht in gleichem Maße steigen. Aus beiden Effekten könnte es zu Minderungen des Eigenkapitals aufgrund von versicherungsmathematischen Verlusten kommen.

Bei dem mit dem Barwert der Versorgungszusagen verrechneten Planvermögen handelt es sich ganz überwiegend um Rückdeckungsversicherungen, die den Hauptanteil der jeweiligen personenbezogenen Ansprüche aus den Versorgungszusagen abdecken. Die Rückdeckungsversicherungen sind den Berechtigten einzeln verpfändet, die Verrechnung mit dem Barwert der Verpflichtungen erfolgt zum Zeitwert.

Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Hierbei wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet.

Die bilanzierten Pensionsrückstellungen sowie die Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung leiten sich wie folgt ab:

Ableitung der bilanzierten Pensionsrückstellungen/​Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung

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Mio.€ 2021 2020
Pensionsrückstellung Rückstellung für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung Pensionsrückstellung Rückstellung für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung
Barwert der durch Planvermögen gedeckten Versorgungszusagen 15,6 9,8 16,9 5,8
Marktwert des Planvermögens -10,0 -1,1 -10,2 -0,9
Rückstellung für durch Planvermögen gedeckte Versorgungsansprüche 5,6 8,7 6,7 4,9
Barwert der nicht durch Planvermögen finanzierten Versorgungsansprüche 19,0 1,2 20,4 3,5
Rückstellung für nicht durch Planvermögen gedeckte Versorgungsansprüche 19,0 1,2 20,4 3,5
Bilanzierte Rückstellung 24,6 9,9 27,1 8,4

Die laufenden Dienstzeitaufwendungen sind Teil des Personalaufwands, der in die Funktionskosten eingeht. Der Zinsaufwand wird im sonstigen Zinsaufwand ausgewiesen. Die tatsächliche Verzinsung des Planvermögens betrug im Berichtsjahr 3,90 % (Vorjahr: 3,50 %).

Als Diskontierungszinssatz wurde im Berichtsjahr überwiegend ein Wert von 1,07 % (Vorjahr: 0,78 %) verwendet. Dieser Parameter wird als wesentlich angesehen, sodass eine Sensitivitätsanalyse aufgrund für möglich gehaltener Änderungen vorgenommen wurde. Eine Absenkung oder Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um jeweils 25 Basispunkte hätte die Defined Benefit Obligation (DBO) und damit die Rückstellung um 1,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,7 Mio.€) erhöht oder um 1,2 Mio.€ (Vorjahr: 1,7 Mio.€) vermindert. Die mittlere Duration der leistungsorientierten Pensionspläne beträgt 15,5 Jahre (Vorjahr: 15,3 Jahre). Weitere Parameter betreffen die erwartete Fluktuation mit 6,00 %, den Einkommenstrend mit 3,00 %, den Rententrend mit 1,80 % sowie die erwartete Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze mit 2,50 % (alle Werte p. a. und unverändert gegenüber dem Vorjahr).

Daneben existieren in einigen Konzerngesellschaften freiwillige oder gesetzlich vorgegebene beitragsorientierte Pläne. Daraus haben diese Konzerngesellschaften neben der Zahlung der Beiträge an externe Träger im Regelfall keine weiteren Verpflichtungen. Der Aufwand aus der Dotierung solcher beitragsorientierten Pläne betrug im Geschäftsjahr 8,1 Mio.€ (Vorjahr: 7,9 Mio.€).

Die Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung enthalten Zahlungen von Einmalbeträgen, die nach gesetzlichen Vorgaben bei mehreren Konzerngesellschaften für Arbeitnehmer im Fall des Ausscheidens (sowohl beim Übergang in den Ruhestand als auch in anderen Fällen) zu leisten sind. Diese Rückstellungen sind als Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19 zu behandeln und sind aufgrund der Ausgestaltung als Defined Benefit Plan einzuordnen.

Zur Finanzierung der erwarteten Zahlungen wurden teilweise Vermögenswerte in ein externes Planvermögen eingebracht. Die bilanzierten Rückstellungen ergeben sich demgemäß als Saldo von Verpflichtungsbarwert und Marktwert dieses Planvermögens.

Bei der Ermittlung der Rückstellung wurden ein Diskontierungszins von minus 0,39 bis plus 1,03 % (Vorjahr: 0,59 %) sowie eine erwartete Steigerung der Lohn- und Gehaltszahlungen von 2,0 beziehungsweise 4,0 % (Vorjahr: 2,00 %) unterstellt.

(25) Sonstige Rückstellungen

Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen

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Mio.€ 2021 2020
Personalbezogene Rückstellungen 1,7 1,5
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 2,1 1,5
Prozessrisiken und Drohverluste 4,7 2,9
Risiken aus M&A-Transaktionen 2,4 1,2
Übrige Rückstellungen 5,6 5,3
Sonstige langfristige Rückstellungen 16,5 12,4
Personalbezogene Rückstellungen 0,0 0,0
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 14,3 11,7
Prozessrisiken und Drohverluste 7,4 7,6
Risiken aus M&A-Transaktionen 7,8 8,6
Übrige Rückstellungen 26,8 28,5
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 56,3 56,4
Sonstige Rückstellungen 72,8 68,8

Alle als kurzfristig ausgewiesenen Rückstellungen weisen Fälligkeiten innerhalb eines Jahres aus. Alle als langfristig ausgewiesenen Rückstellungen weisen Restlaufzeiten von über einem Jahr aus. Die Zeitpunkte der Inanspruchnahmen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bei Risiken aus Garantieverpflichtungen oder bei Prozessrisiken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeiten unsicher sind. Die Rückstellungen wurden in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt, soweit die Wahrscheinlichkeit einer Belastung höher als 50 % ist. Langfristige Rückstellungen sind mit dem Barwert der ungewissen Verpflichtungen angesetzt, soweit der Abzinsungseffekt wesentlich ist.

Entwicklung der sonstigen Rückstellungen

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Mio.€ Anfangsbestand 1.1.2021 Zugang Erstkonsolidierung Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Zinseffekte
Personalbezogene Rückstellungen 1,5 0,0 -0,1 -0,1 0,4 0,0
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 13,2 0,2 -1,3 -1,9 6,1 0,0
Prozessrisiken und Drohverluste 10,5 0,6 -1,7 -2,2 4,3 0,0
Risiken aus M&A-Transaktionen 9,8 0,0 -0,3 -1,9 2,4 0,0
Übrige Rückstellungen 33,8 0,3 -11,9 -2,4 12,5 0,0
Sonstige Rückstellungen 68,8 1,1 -15,3 -8,5 25,7 0,0
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Mio.€ Währungsumrechnungsdifferenzen Endbestand 31.12.2021
Personalbezogene Rückstellungen 0,0 1,7
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 0,1 16,4
Prozessrisiken und Drohverluste 0,6 12,1
Risiken aus M&A-Transaktionen 0,2 10,2
Übrige Rückstellungen 0,1 32,4
Sonstige Rückstellungen 1,0 72,8

Die Garantieverpflichtungen beinhalten sowohl die für einzelne Garantiekosten zurückgestellten Beträge als auch aufgrund von Erfahrungswerten gebildete Rückstellungen in Höhe der erwarteten Garantiefälle aus getätigten Umsätzen. Die Prozessrisiken und Drohverluste berücksichtigen Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten sowie Risikovorsorgen für Verluste aus schwebenden Geschäften. Für drohende Verluste aus Abnahmeverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 8,8 Mio.€ (Vorjahr: 5,3 Mio.€). Die übrigen Rückstellungen enthalten unter anderem Vorsorgen für Rückbauverpflichtungen, für Restrukturierungen sowie für Risiken aus möglichen Schadensersatzansprüchen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten

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Mio.€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Fälligkeiten < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 69,2 175,0 189,9 234,4 32,5 10,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 149,2 152,3 0,8 0,0 0,2 0,0
Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen 0,0 0,0 0,0 - 0,0 -
Ertragsteuerverbindlichkeiten 6,8 6,8 0,0 - 0,0 -
Sonstige Verbindlichkeiten 130,2 105,6 3,2 2,8 0,0 -
Summe 355,4 439,7 193,9 237,2 32,7 10,1
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Mio.€ 2021 2020
Fälligkeiten Gesamt
Finanzverbindlichkeiten 291,6 419,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 150,2 152,3
Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen 0,0 0,0
Ertragsteuerverbindlichkeiten 6,8 6,8
Sonstige Verbindlichkeiten 133,4 108,4
Summe 582,0 687,0

(26.1) Finanzverbindlichkeiten

Zusammensetzung der Finanzverbindlichkeiten

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Mio.€ 2021 2020
Übrige langfristige Bankverbindlichkeiten 164,3 177,3
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 32,4 34,4
Kontokorrentkredite 25,7 32,8
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 222,4 244,5
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 34,2 157,0
Zinsverbindlichkeiten 1,0 1,5
Zinsverbindlichkeiten gegenüber Hybridkapitalgebern 5,1 -
Kurzfristige Wechselverbindlichkeiten 0,0 0,0
Kurzfristige Verbindlichkeiten für ausstehende Dividendenzahlungen 0,0 4,2
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 9,2 9,5
Kontokorrentkredite 19,7 2,8
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 69,2 175,0
Finanzverbindlichkeiten 291,6 419,5

Die Finanzverbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten resultieren aus der bilanziellen Abbildung von Leasingverträgen gemäß IFRS 16. Zur Bewertung dieser Posten vgl. die Erläuterungen zu Abschnitt (11) auf Seite 136. Aufgrund der Zuordnung der Kontokorrentverbindlichkeiten zum Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung werden sie in der Tabelle gesondert von den kurz- und langfristigen Bankverbindlichkeiten ausgewiesen.

Im Juli 2017 hatte die Vossloh AG Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von vier Jahren im Volumen von 135 Mio.€ und von sieben Jahren im Volumen von 115 Mio.€ begeben. Im Berichtsjahr wurden die vierjährigen Schuldscheindarlehen mit den zugeflossenen Mitteln aus der Hybridanleihe planmäßig getilgt. Die vereinbarte Verzinsung ist bei den siebenjährigen Laufzeiten für einen Betrag von 90 Mio.€ mit 1,763 % fixiert und für einen Betrag von 25 Mio.€ variabel mit einer Marge von 120 Basispunkten über Euribor. Für die Referenzgröße gilt ein Floor von 0,0 %. Zum Jahresende 2021 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Dezember 2028) bei einer festen Verzinsung von 0,8 % pro Jahr platziert. Mit diesen Mitteln hat die Vossloh AG im Januar 2022 das variabel verzinsliche Schuldscheindarlehen in gleicher Höhe mit einer ursprünglichen Laufzeit bis Juli 2024 vorzeitig abgelöst.

Ende November 2017 hatte die Vossloh AG einen Konsortialkredit über 150 Mio.€ mit acht Banken abgeschlossen. Nach Ausübung der beiden Verlängerungsoptionen im November 2018 und 2019 um jeweils ein Jahr hat der Finanzierungsvertrag nun eine Laufzeit bis November 2024. Das Kreditvolumen wurde im April 2019 um 80 Mio.€ auf 230 Mio.€ erhöht und kann während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um bis zu 70 Mio.€ weiter erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Hier wurde die Einhaltung eines Covenants in Form der Relation Nettofinanzschuld zu EBITDA vereinbart. Eine Verletzung des maximal vereinbarten Schwellenwerts dieser Kennzahl führt zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit durch die kreditgebenden Banken. Gleichzeitig bestimmt die jeweilige Höhe der Kennzahl die Verzinsung (Basispunkte über Euribor). Sie liegt aktuell bei 0,90 %. Zum Bilanzstichtag war die Kreditlinie in Höhe von 42,0 Mio.€ über Barmittel und über an Tochtergesellschaften abgezweigte Linien und Bürgschaften in Anspruch genommen (Vorjahr: 85,9 Mio.€). Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen und war zum Halbjahr und zum Berichtsstichtag gegeben. Der Ausweis der bestehenden Verbindlichkeit aus diesem Konsortialkredit erfolgt gemäß den vertraglichen Bedingungen unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten.

Des Weiteren hatte die Vossloh AG im Juli 2021 bei der DZ Bank AG ein Darlehen über 20 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Juli 2024 und einer Marge von 0,75 % über dem 3-Monats-Euribor aufgenommen. Für die Referenzgröße gilt ein Floor von 0,0 %.

Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 findet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 153 ff.

(26.2) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsschulden

Die Vertragsschulden resultieren aus Aufträgen, bei denen die Umsatzlegung über einen Zeitraum erfolgt und die von Kunden geleisteten Anzahlungen und Teilabrechnungen die kumulierte Leistung aus der Abwicklung der jeweiligen Aufträge übersteigen. Eine Aufgliederung dieser Verbindlichkeiten in Bruttoforderungen, Anzahlungen und Teilabrechnungen sowie weitere Angaben finden sich bei den Erläuterungen zu den Vertragsvermögenswerten unter der Textziffer 18.

(26.3) Ertragsteuerverbindlichkeiten

Es handelt sich um die den Steuerbehörden zum Bilanzstichtag tatsächlich geschuldeten Ertragsteuern, die von den verschiedenen Konzerngesellschaften ausgewiesen werden.

(26.4) Sonstige Verbindlichkeiten

Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten

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Mio.€ 2021 2020
Langfristige Rechnungsabgrenzung 2,6 2,8
Personalbezogene Verbindlichkeiten 0,1 0,0
Übrige 0,2 0,0
Langfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 2,9 2,8
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 2,9 2,8
Freistehende Derivate 3,9 6,0
Kreditorische Debitoren 0,7 1,1
Derivate aus Cashflow-Hedges 0,3 0,2
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,0 0,8
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsunternehmen 0,0 0,0
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4,9 8,1
Erhaltene Anzahlungen 57,3 41,8
Personalbezogene Verbindlichkeiten 30,3 26,8
Rechnungsabgrenzung 11,7 0,9
Umsatzsteuerverbindlichkeiten 6,7 6,9
Sonstige nicht ergebnisabhängige Steuern 4,8 5,3
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträgen 3,9 6,9
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden 2,6 2,3
Übrige 8,3 6,6
Kurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 125,6 97,5
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 130,5 105,6

Finanzinstrumente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Handelstag, gegebenenfalls unter Einbeziehung direkt zurechenbarer Transaktionskosten, bilanziert und in der Folge mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht eine Bewertung zum Marktwert geboten ist. Die Erfassung der aus Marktwertänderungen resultierenden Gewinne und Verluste ist davon abhängig, ob die Voraussetzungen des IFRS 9 hinsichtlich der Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt sind. Änderungen des Marktwerts von Derivaten zur Absicherung von Cashflows werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Marktwertänderungen von freistehenden Derivaten werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag oder im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Darüber hinaus wird ein Zinsfloor, der in einem Zinsswap eingebettet ist, als Sicherungsinstrument im Rahmen des Fair-Value-Hedging designiert. Er wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und wies zum 31. Dezember 2021 einen positiven Marktwert auf.

Die mit 57,3 Mio.€ (Vorjahr: 41,8 Mio.€) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen bestehen aus Kundenzahlungen für Projekte, bei denen die Umsatzlegung nicht über einen Zeitraum realisiert wird. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden sind nach IAS 19 unabgezinst in Höhe der Verpflichtung berücksichtigt.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Diese differenziert zwischen den von den verschiedenen Geschäftsfeldern des Vossloh Konzerns angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat umfasst die Geschäftsbereiche und -felder als Berichtssegmente im Sinne von IFRS 8.

Die Segmentstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr in den drei Geschäftsbereichen des Kerngeschäfts nicht geändert. Neben dem Geschäftsfeld Fastening Systems gehört das Geschäftsfeld Tie Technologies zum Geschäftsbereich Core Components. Vossloh Switch Systems sowie Vossloh Rail Services sind weiterhin die einzigen Geschäftsfelder der Geschäftsbereiche Customized Modules sowie Lifecycle Solutions. Der Geschäftsbereich Transportation mit dem Geschäftsfeld Locomotives wurde mit dem Vollzug des Kaufvertrags am 31. Mai 2020 aus dem Konzern herausgelöst und veräußert.

Der Geschäftsbereich Core Components umfasst die Geschäftsfelder Fastening Systems sowie Tie Technologies. Vossloh Fastening Systems ist ein führender Anbieter von Schienenbefestigungssystemen. Das Angebot umfasst Schienenbefestigungen für sämtliche Einsatzbereiche, vom Nahverkehr über den Schwerlastverkehr bis zu den Hochgeschwindigkeitsstrecken. Vossloh Tie Technologies als weiteres Geschäftsfeld innerhalb dieses Geschäftsbereichs ist in Nordamerika der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme in mehreren Werken in den USA sowie in mehreren Produktionsstätten in Australien, Mexiko und Kanada hergestellt.

Der Geschäftsbereich Customized Modules beziehungsweise das Geschäftsfeld Switch Systems ist einer der weltweit führenden Weichenhersteller. Das Geschäftsfeld stattet Schienennetze mit Weichen und Kreuzungen sowie zugehörigen Steuerungs- und Kontrollsystemen aus und übernimmt bei Bedarf die Installation sowie die Wartung dieser Systeme. Auch hier reicht das Anwendungsspektrum von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke.

Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions beziehungsweise das Geschäftsfeld Rail Services ist in den Bereichen Schienenhandel, Ladeleistung Langschienen auf Baustellen, Schweißwerkleistungen Neuschienen, Aufbereitung Altschienen, Baustellenschweißen, Schienenwechsel, Schienenschleifen/​-fräsen, Schienenprüfung und Baustellenüberwachung tätig. Außerdem organisiert und überwacht es Just-in-time-Schienentransporte zu Baustellen und sorgt für die termingerechte Bereitstellung zugelassener Ladesysteme.

Im bisherigen Geschäftsbereich Transportation waren die Aktivitäten im Bereich Schienenfahrzeuge einschließlich entsprechender Services zusammengefasst. Zum Geschäftsbereich gehörte das mit Wirkung vom 31. Mai 2020 veräußerte Geschäftsfeld Locomotives. Die Angaben in der Segmentberichterstattung sind nur noch für das Vorjahr relevant.

Die Konsolidierung beinhaltet die Eliminierung der Geschäftsbeziehungen innerhalb der Segmente sowie zwischen den Segmenten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Verrechnung der konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die Eliminierung von Gewinnausschüttungen zwischen Konzerngesellschaften sowie die Verrechnung der innerkonzernlichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen den in der EU anzuwendenden IFRS und sind für alle Segmente identisch. Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Segmenten werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.

Die Segmentinformationen nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldern sind auf Seite 116 f. dargestellt.

Die wesentlichen zahlungsunwirksamen Segmentaufwendungen beinhalten die Zuführungen zu Rückstellungen.

Der Vossloh Konzern weist in der Erläuterung seiner Ertragslage im Zusammengefassten Lagebericht den sogenannten Wertbeitrag auf Vorsteuerbasis als eine zentrale wertorientierte Kennzahl aus. Hierbei wurde im Berichtsjahr ein WACC von 7,0 % (Vorjahr: 7,0 %) vor Steuern verwendet.

Eine Überleitung des Segmentergebnisses "Wertbeitrag" des Gesamtkonzerns auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist nachfolgend dargestellt:

Überleitung des Wertbeitrags auf das EBIT

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Mio.€ 2021 2020
Wertbeitrag * 9,5 12,5
Kapitalkosten auf das betriebsnotwendige Kapital (WACC 2021: 7,0 %; 2020: 7,0 %) 62,8 60,6
EBIT 72,3 73,1

* Vorjahreswert gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf Seite 133.

Eine regionale Segmentierung erfolgt gemäß IFRS 8.33 für langfristige Vermögenswerte und Außenumsatzerlöse. Dabei sind die dargestellten Außenumsätze den Regionen auf Basis der jeweiligen Kundenstandorte zugeordnet. Da Umsätze mit nicht konsolidierten Konzerngesellschaften in dieser Darstellung der Außenumsatzerlöse unberücksichtigt bleiben, sind die Werte mit der regionalen Umsatzdarstellung auf Seite 42 im Zusammengefassten Lagebericht nicht kompatibel.

Segmentinformationen nach Regionen

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Mio.€ 2021 2020 2021 2020
Außenumsatzerlöse Langfristige Vermögenswerte 1
Deutschland 94,6 74,2 211,6 203,2
Frankreich 73,1 89,1 186,0 184,7 *
Übriges Westeuropa 71,2 67,4 41,9 29,7
Nordeuropa 114,9 115,5 18,8 21,5
Südeuropa 81,3 64,4 12,2 1,1
Osteuropa 62,7 61,1 11,9 11,9
Europa gesamt 497,8 471,7 482,4 452,1 *
Amerika 89,8 127,3 98,9 97,8
Asien 218,9 151,3 54,9 43,3
Afrika 28,3 15,8 0,0 0,0
Australien 103,3 99,2 42,3 43,1
Gesamt 938,1 865,3 678,5 636,3 *

1 Ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche.
* Vorjahreswert gemäß IAS 8 retrospektiv angepasst, vgl. die Erläuterungen auf Seite 133.

Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Die Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente richten sich nach den im Folgenden erwähnten Bewertungskategorien des IFRS 9:

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Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung von Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL)

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung von Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)

Die Bilanz des Vossloh Konzerns enthält sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente.

Originäre Finanzinstrumente

Die originären Finanzinstrumente umfassen bei den Vermögenswerten in erster Linie Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die übrigen Finanzanlagen. Auf der Passivseite umfassen sie die finanziellen Verbindlichkeiten. Sie werden zu dem Zeitpunkt bilanziert, an dem Vossloh Vertragspartei bei einem Finanzinstrument wird. Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Derivative Finanzinstrumente

Bei den derivativen Finanzinstrumenten, deren Wert sich von einem Basiswert ableitet, handelt es sich insbesondere um Devisentermingeschäfte.

Der Vossloh Konzern setzt verschiedene derivative Finanzinstrumente ein. Sie dienen vor allem zur Absicherung von Währungsrisiken aus festen vertraglichen Verpflichtungen in Fremdwährung sowie aus zukünftigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, außerdem zur Absicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen.

Dabei erfolgt die Absicherung von in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden mittels freistehender Derivate. Die auf das abgesicherte Risiko entfallenden und sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und des Sicherungsgeschäfts werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Veränderungen der Zeitwerte aufgrund von Währungsschwankungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Absicherung des Währungsexposures erfolgt nicht auf Basis geplanter Positionen, sondern in der Regel unmittelbar nach Auftragseingang mittels eines Devisentermingeschäfts.

Bei der Absicherung schwebender Geschäfte im Rahmen eines Cashflow-Hedge werden die Wertveränderungen des ebenfalls zum Zeitwert bilanzierten Derivats erfolgsneutral nach Berücksichtigung von latenten Steuern im Eigenkapital erfasst. Mit der Abwicklung der schwebenden Geschäfte werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge erfolgswirksam aufgelöst oder bei den Anschaffungskosten erworbener Vermögenswerte berücksichtigt. Eine vorher als effektiv eingestufte Sicherungsbeziehung wurde im Vorjahr aufgrund einer Vertragsanpassung aufgelöst. Das ursprünglich als Sicherungsinstrument designierte Derivat wird seitdem erfolgswirksam zum Marktwert bewertet.

Das Nominalvolumen der durch freistehende Derivate ökonomisch abgesicherten Fremdwährungen teilt sich wie folgt auf:

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Mio.€ Währung 2021 2020
USA USD 84,0 118,3
Australien AUD 14,4 17,2
China CNY 2,7 -
Polen PLN 1,3 2,2
Großbritannien GBP 0,8 -
103,2 137,7

Der deutliche Rückgang bei den auf USD lautenden Derivaten resultiert aus einer Umfinanzierung der US-amerikanischen Aktivitäten. Die Zeitwerte der zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzten Derivate sowie die gesicherten Nominalvolumen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

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Derivative Finanzinstrumente Marktwert Nominalwert Marktwert Nominalwert
Mio.€ 2021 2020
Zinsswaps Restlaufzeiten bis 1 Jahr - - - -
bis 5 Jahre -0,1 5,8 - -
über 5 Jahre - - -0,1 7,1
-0,1 5,8 -0,1 7,1
Devisentermingeschäfte Restlaufzeiten bis 1 Jahr -3,9 102,9 -4,1 137,7
bis 5 Jahre 0,0 0,3 - -
über 5 Jahre - - - -
-3,9 103,2 -4,1 137,7
Insgesamt -4,0 109,0 -4,2 144,8

Die beizulegenden Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente sowie der Währungssicherungs- und Devisentermingeschäfte werden auf Basis zukünftig erwarteter, abgezinster Cashflows ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet.

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, die Aufteilung nach den Bewertungskategorien sowie die geforderte Angabe der beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 und deren Bewertungsquellen nach Klassen gemäß IFRS 7 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Buchwerte, Bewertungskategorien und Fair Values zum 31. Dezember 2021

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Bewertungskategorien nach IFRS 9
Mio.€ Buchwerte unter IFRS 9 laut Bilanz 31.12.2021 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) Zeitwerte 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 214,5 214,5 - - 214,5
Wertpapiere 1,0 0,2 - 0,8 1,0
Übrige Finanzinstrumente und sonstige Vermögenswerte 21,7 18,0 0,6 3,1 21,7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 75,0 74,9 - 0,1 75,0
Summe finanzielle Vermögenswerte 312,2 307,6 0,6 4,0 312,2
Finanzverbindlichkeiten 250,0 250,0 - - 250,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 150,2 150,2 - - 150,2
Sonstige Verbindlichkeiten 101,1 96,9 0,3 3,9 101,1
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 501,3 497,1 0,3 3,9 501,3

Buchwerte, Bewertungskategorien und Fair Values zum 31. Dezember 2020

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Bewertungskategorien nach IFRS 9
Mio.€ Buchwerte unter IFRS 9 laut Bilanz 31.12.2020 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) Zeitwerte 31.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 209,5 209,5 - - 209,5
Wertpapiere 0,3 - - 0,3 0,3
Übrige Finanzinstrumente und sonstige Vermögenswerte 25,6 20,3 0,6 * 4,7 * 25,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 67,8 67,5 - 0,3 67,8
Summe finanzielle Vermögenswerte 303,2 297,3 0,6 5,3 303,2
Finanzverbindlichkeiten 375,5 375,5 - - 375,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 152,3 152,3 - - 152,3
Sonstige Verbindlichkeiten 88,0 81,8 0,2 6,0 88,0
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 615,8 609,6 0,2 6,0 615,8

* Vorjahreswerte angepasst

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und aus Fertigungsaufträgen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind mithilfe der Diskontierung der aus diesen Verbindlichkeiten zukünftig zu erwartenden Zins- und Tilgungszahlungen auf Basis aktueller Marktzinssätze ermittelt worden.

Unter den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden überwiegend freistehende Derivate ausgewiesen.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zur Bewertungshierarchie des IFRS 7 sowie des IFRS 13 (sogenannte Fair-Value-Hierarchie). Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr erfolgten Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Zuordnung zu den Stufen der Fair-Value-Hierarchie

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Anhand von Börsenkursen ermittelt (Stufe 1) Von Marktwerten abgeleitet (Stufe 2) Nicht auf Marktwerten beruhende Bewertung (Stufe 3)
Mio.€ 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2020
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 4,6 5,9 *
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 4,2 6,2
Gesamt 0,0 0,0 8,8 12,1 0,0 0,0

* Vorjahreswerte angepasst

Grundlage der Hierarchiestufen sind die für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Faktoren. Auf Stufe 1 wird der Preis unverändert von identischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten übernommen, die an einem aktiven Markt gehandelt werden. Bei Anwendung von Inputfaktoren auf Stufe 2 sowie Stufe 3 werden im Regelfall Bewertungsmodelle verwendet. Während auf der Stufe 2 die Inputfaktoren am Markt beobachtbar oder ableitbar sind, gibt es auf der Stufe 3 keine beobachtbaren Marktdaten.

Die Vossloh AG schließt Derivategeschäfte für einen Rahmenvertrag ("Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte") ab; diese erfüllen nicht die Kriterien für die bilanzielle Saldierung. Das liegt daran, dass der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Das Recht auf eine Saldierung ist nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, zum Beispiel einem Verzug bei den Bankdarlehen oder anderen Kreditereignissen, durchsetzbar. Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:

Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

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Mio.€ 2021 2020
Finanzielle Vermögenswerte
Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Vermögenswerte 0,2 1,9
Finanzinstrumente, die zur bilanziellen Verrechnung qualifizieren 0,0 0,0
Nettobilanzwerte der finanziellen Vermögenswerte 0,2 1,9
Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen -0,2 -1,7
Gesamtnettowert der finanziellen Vermögenswerte 0,0 0,2
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Verbindlichkeiten -4,2 -5,7
Finanzinstrumente, die zur bilanziellen Verrechnung qualifizieren 0,0 0,0
Nettobilanzwerte der finanziellen Verbindlichkeiten -4,2 -5,7
Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen 0,2 1,7
Gesamtnettowert der finanziellen Verbindlichkeiten -4,0 -4,0

Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien

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Mio.€ Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten
Nettogewinne/​-verluste aus:
Beteiligungserträge 0,1
Zinsen 0,0 0,3 -4,8
Folgebewertung
aus Zuführung zu Wertberichtigungen 0,0
aus Auflösung von Wertberichtigungen 2,3
aus Währungsumrechnungsdifferenzen 0,4
zum beizulegenden Zeitwert 0,0
Summe 2,7 0,3 0,1 -4,8
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Mio.€ 2021 2020
Nettogewinne/​-verluste aus:
Beteiligungserträge 0,1 1,0
Zinsen -4,5 -7,1
Folgebewertung
aus Zuführung zu Wertberichtigungen 0,0 -0,8
aus Auflösung von Wertberichtigungen 2,3 2,7
aus Währungsumrechnungsdifferenzen 0,4 0,2
zum beizulegenden Zeitwert 0,0 -0,4
Summe -1,7 -4,4

Dabei werden die Zinsen im Zinsergebnis sowie die Abgangserfolge und Kursgewinne wie -verluste im sonstigen betrieblichen Ertrag beziehungsweise im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Die Erträge aus der Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren zu Zeitwerten sowie die Wertberichtigungen auf veräußerbare Werte sind in der obigen Übersicht enthalten und werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen.

Management finanzieller Risiken

Der Vossloh Konzern ist im Rahmen seiner operativen Tätigkeit finanziellen Risiken ausgesetzt. Bei diesen Risiken handelt es sich um Liquiditäts-, Währungs-, Zins- sowie Ausfallrisiken. Die konzernweite Steuerung und Begrenzung der Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgen durch das Treasury-Management.

Die Überwachung der Kreditrisiken erfolgt im Rahmen des allgemeinen Risikomanagements.

Liquiditätsrisiken

Einem möglichen Liquiditätsrisiko -der Gefahr, dass der Konzern nicht zu jeder Zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann -begegnet Vossloh mit einer Liquiditätsplanung sowie einem zentralen Cash-Management. Zum Jahresende standen dem Konzern neben Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristig liquidierbaren Wertpapieren in Höhe von 76,0 Mio.€ zusätzliche, nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 279,0 Mio.€ zur Abdeckung zukünftiger Liquiditätsbedarfe zur Verfügung. Davon entfielen 188,0 Mio.€ auf freie Linien der Vossloh AG unter dem Konsortialkredit mit einer Laufzeit bis November 2024. Die freien Kreditlinien der Tochtergesellschaften in Höhe von 91,0 Mio.€ hatten im Wesentlichen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr oder waren ohne Fälligkeit zugesagt. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich:

Fälligkeiten der Zins- und Tilgungszahlungen

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bis 1 Jahr
Mio.€ 2021 2020
Tilgung Zins Tilgung Zins
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten -49,5 -8,5 -168,0 -5,5
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten -4,2 0,0 -6,2 0,0
Derivative finanzielle Vermögenswerte 0,2 2,0
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1 bis 5 Jahre
Mio.€ 2021 2020
Tilgung Zins Tilgung Zins
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten -164,2 -4,1 -201,6 -6,3
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 -0,1 0,0 -0,1
Derivative finanzielle Vermögenswerte
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mehr als 5 Jahre
Mio.€ 2021 2020
Tilgung Zins Tilgung Zins
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten -32,4 -0,4 -10,1 0,0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 0,0 0,0
Derivative finanzielle Vermögenswerte

Währungsrisiken

Währungsrisiken resultieren aus in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden in fremder Währung, deren Euro-Gegenwert durch eine Veränderung der Wechselkurse negativ beeinflusst werden kann, sowie aus schwebenden Fremdwährungsgeschäften, deren zukünftige Zahlungsströme sich aufgrund von Wechselkursveränderungen nachteilig entwickeln können. Nennenswerte Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft ergeben sich für Vossloh aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus schwebenden Liefer-, Leistungs- und Einkaufsgeschäften. Hier besteht die konzernweite Vorgabe, Währungsrisiken durch das Treasury-Management zentral absichern zu lassen. Mithilfe von Devisentermingeschäften, die fristen- und betragskongruent zu den zu sichernden Grundgeschäften abgeschlossen werden (Microhedges), werden die Kurse für die so gesicherten Geschäfte festgeschrieben, um ungünstige Auswirkungen von Währungsschwankungen auf Kalkulationen und Vermögenswerte zu verhindern. Zum Stichtag hatte Vossloh Währungsderivate in Höhe von 7,7 Mio.€ in Cashflow-Hedges designiert, alle weiteren Währungsderivate sind freistehend. Aus der Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse in die Konzernwährung Euro resultieren Währungsumrechnungsdifferenzen (Translationsrisiken), die erfolgsneutral in der Bilanzzeile "Sonstige Eigenkapitalposten" erfasst werden (siehe hierzu den Abschnitt "Währungsumrechnung" auf Seite 124). Aufwendungen und Erträge sowie Bilanzwerte der nicht im Euro-Raum ansässigen Gesellschaften sind daher vom jeweiligen Euro-Währungskurs abhängig. Die Translationsrisiken werden derzeit nicht abgesichert, da sie sich nicht unmittelbar auf Cashflows auswirken. Zudem sind die Investitionen in Auslandsgesellschaften langfristig angelegt.

Zinsrisiken

Zinsrisiken resultieren im Wesentlichen aus den im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgenommenen kurzfristigen und langfristigen variabel verzinsten Krediten sowie den kurzfristigen variabel verzinsten Geldanlagen der liquiden Mittel.

Dem Risiko, dass sich zukünftige Zinszahlungen aus variabel verzinsten Krediten aufgrund von Änderungen des Zinsniveaus ungünstig entwickeln, wird durch Zinsswaps entgegengewirkt (vgl. zu diesen Begriffen das Glossar, Seite 191).

Im Rahmen des Hedge-Accountings werden diese Zinssicherungsgeschäfte als Cashflow-Hedge bilanziert. Im Sicherungsgeschäft eingebettete Zinsfloors werden ergebniswirksam als Fair-Value-Hedge bilanziert. Der Nominalbetrag des Zinsswaps betrug zum Stichtag 5,8 Mio.€ und hat eine Laufzeit bis Mitte 2026.

Als Methode zur Beurteilung der Sicherungseffektivität wird die Dollar-Offset-Methode angewendet. Die Effektivität war für dieses Zinssicherungsgeschäft bereits im Jahr 2020 nicht mehr gegeben, sodass der Bestand der Cashflow-Hedge-Rücklagen in Höhe von -0,2 Mio.€ über die Restlaufzeit bis Mitte 2026 erfolgswirksam linear aufgelöst wird.

Die Zeitwerte der zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzten Derivate sowie die gesicherten Nominalvolumen sind unter "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" auf Seite 153 ff. dargestellt. Unter Berücksichtigung der bestehenden Zinsderivate waren zum Berichtsstichtag 56 % der Finanzverbindlichkeiten mit festen Zinssätzen aufgenommen, 44 % unterlagen einer variablen Verzinsung.

Sensitivitätsanalyse

Sensitivitätsanalysen beziffern näherungsweise und im Rahmen bestimmter Annahmen, welches Risiko besteht, wenn bestimmte Einflussfaktoren Änderungen erfahren. Im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko sowie das Wechselkursrisiko werden folgende Veränderungen unterstellt:

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eine Erhöhung der Marktzinssätze um 1 % beziehungsweise eine Reduzierung der Marktzinssätze um 0,25 % (Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve);

eine gleichzeitige Auf- oder Abwertung des Euros gegenüber allen Fremdwährungen um 10 %.

Bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos zum Stichtag wurden originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente sowie die bestehenden Zinsderivate berücksichtigt. Ein um 100 Basispunkte höheres Marktzinsniveau, bezogen auf die am 31. Dezember 2021 ausgewiesenen variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und -forderungen, hätte das Finanzergebnis aufgrund der gestiegenen Zinserträge um 0,2 Mio.€ reduziert. Ein um 25 Basispunkte niedrigeres Marktzinsniveau hätte das Finanzergebnis aufgrund der bestehenden Euribor-Floor-Regelung im Konsortialkredit um 0,1 Mio.€ erhöht. Das Eigenkapital wäre bei dem höheren Marktzinsniveau um 0,1 Mio.€ höher beziehungsweise bei dem niedrigeren Marktzinsniveau um 0,1 Mio.€ niedriger gewesen. Dabei wurde unterstellt, dass der veränderte Zinssatz für ein ganzes Jahr Anwendung gefunden hätte.

Aufgrund der nahezu vollständigen Absicherung des Währungsrisikos sind die Auswirkungen einer gleichzeitigen Abwertung des Euros auf die ungesicherte Fremdwährungsposition um 10 % für die Ertragslage von unwesentlicher Bedeutung. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Sensitivitätsanalyse der wesentlichen bestehenden Fremdwährungsderivate und Fremdwährungsdarlehen auf das sonstige Zinsergebnis und das Eigenkapital. Ein positiver Wert bedeutet einen Anstieg des Ergebnisses und des Eigenkapitals.

Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Fremdwährungsderivate

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USD
31.12.2021 31.12.2020
+ 10
%
- 10
%
+ 10
%
- 10
%
Zinsergebnis -0,2 0,3 -0,5 0,6
Eigenkapital -0,1 0,2 -0,4 0,4

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken beschreiben das Risiko, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus finanziellen Forderungen nicht nachkommen. Hinsichtlich der durch den Vossloh Konzern bei Banken angelegten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der von Konzerngesellschaften gehaltenen kurzfristigen Wertpapiere sowie der mit Banken abgeschlossenen Sicherungsinstrumente wird das Kreditrisiko durch Beschränkung auf Kontrahenten mit einer erstklassigen Bonität minimiert. Aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen, die potenziell mit einem Ausfallrisiko behaftet sind.

Die Kreditrisiken werden im Rahmen des Risikomanagements überwacht und durch den Abschluss von Kreditversicherungen (zum Beispiel Euler Hermes) minimiert. Konkreten Ausfallrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Bruttoforderungsbestand (Forderungen vor Abzug von Wertberichtigungen) gliedert sich hinsichtlich der operativen Kreditrisiken wie folgt:

Bruttoforderungsbestand der kurzfristigen Forderungen

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Mio.€ Nicht überfällige und nicht wertberichtigte Forderungen Überfällige und nicht wertberichtigte Forderungen Wertberichtigte Forderungen Bruttowert der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
2021 158,1 56,9 11,0 226,0
2020 153,2 57,2 12,4 222,8
Sonstige
2021 51,2 0,0 0,0 51,2
2020 45,9 1,5 0,0 47,4

Eine Analyse der überfälligen Forderungen zeigt die nachfolgende Übersicht:

Überfällige Forderungen

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Mio.€ bis 1 Monat 1 bis 3 Monate 3 bis 6 Monate 6 bis 12 Monate mehr als 12 Monate Summe
aus Lieferungen und Leistungen
2021 15,6 20,7 9,7 5,0 5,9 56,9
2020 21,8 15,4 5,6 6,0 8,4 57,2
Sonstige
2021 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2020 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5 1,5

Ein konkretes Ausfallrisiko besteht auch hinsichtlich der überfälligen Forderungen nicht, da es sich aufgrund der Kundenstruktur des Vossloh Konzerns zu einem großen Teil um staatliche beziehungsweise öffentliche Abnehmer handelt.

Das maximale Ausfallrisiko aller finanziellen Vermögenswerte ergibt sich aus deren Buchwerten (siehe Übersicht auf Seite 155).

IBOR-Reform

Weltweit wird eine grundlegende Reform der wichtigsten Referenzzinssätze vorgenommen einschließlich des Ersatzes einiger Interbank Offered Rates (IBORs) durch alternative, nahezu risikofreie Zinssätze (als IBOR-Reform bezeichnet). Finanzinstrumente des Vossloh Konzerns sind IBORs ausgesetzt, die im Rahmen dieser marktweiten Initiativen ersetzt oder reformiert werden. Zum 31. Dezember 2021 bestanden nur Verträge mit einer Kopplung an Euribor beziehungsweise EONIA. Die Berechnungsmethode des Euribor hatte sich bereits im Laufe des Jahres 2019 geändert. Im Juli 2019 hatte die belgische Financial Services and Markets Authority die Zulassung für den Euribor gemäß der European Union Benchmarks Regulation erteilt. Dies ermöglicht es den Marktteilnehmern, den Euribor weiterhin sowohl für bestehende als auch für neue Verträge zu verwenden, und der Vossloh Konzern geht davon aus, dass der Euribor auf absehbare Zeit als Referenzzinssatz bestehen bleiben wird. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden die vormals auf EONIA referierenden Vertragsbedingungen auf den neuen Referenzzinssatz Euro-Short-Term-Rate (€STR) umgestellt. Die €STR wird von der Europäischen Zentralbank ermittelt und basiert auf Transaktionen des unbesicherten Geldmarkts. Seit 2. Oktober 2019 wird der Referenzzinssatzes EONIA bereits aus €STR zuzüglich 8,5 Basispunkten berechnet.

Im Jahr 2021 wurde im Vossloh Konzern ein neuer Kreditvertrag mit Kopplung an den USD-LIBOR, bereits inklusive der Vereinbarungen über den Ersatz des Referenzzinses, abgeschlossen. Der alternative Referenzsatz für den USD-LIBOR ist die Secured Overnight Financing Rate (SOFR); bestimmte USD LIBORs werden aber erst nach Juni 2023 eingestellt. Diese Vereinbarung stellt das Instrument automatisch von USD-LIBOR auf SOFR um, sobald der jeweilige USD-LIBOR eingestellt wird.

Die zentrale Treasury-Abteilung verfolgt weiterhin die Entwicklung hinsichtlich der alternativen Zinssätze, evaluiert betroffene Verträge und begleitet den Übergang sowie die erforderlichen Vertragsanpassungen zu alternativen Zinssätzen. Derzeit existieren keine weiteren aufgrund der IBOR-Reform noch umzustellenden Verträge.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse/​Eventualverbindlichkeiten

Die Haftungsverhältnisse haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2020 von 109,0 Mio.€ um 51,0 Mio.€ auf 58,0 Mio.€ reduziert. Davon entfallen 50,0 Mio.€ auf Haftungsverhältnisse für das mit Wirkung vom 31. Mai 2020 veräußerte ehemalige Geschäftsfeld Locomotives und 0,3 Mio.€ auf Haftungsverhältnisse für das mit Wirkung vom 31. Januar 2017 veräußerte ehemalige Geschäftsfeld Electrical Systems. Für die noch bestehenden Haftungsverhältnisse der beiden ehemaligen Geschäftsfelder hat die Vossloh AG unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaften auf erste Anforderung von erstklassigen Banken erhalten. Die Haftungsverhältnisse resultieren in Höhe von 24,0 Mio.€ (Vorjahr: 26,0 Mio.€) aus Bürgschaftsverhältnissen. Davon betreffen 21,3 Mio.€ die ehemaligen Geschäftsfelder und 2,7 Mio.€ (Vorjahr: 1,7 Mio.€) nicht konsolidierte verbundene Unternehmen. 34,0 Mio.€ (Vorjahr: 83,0 Mio.€) der Haftungsverhältnisse sind auf Patronatserklärungen zurückzuführen; hiervon entfallen 29,0 Mio.€ auf die ehemaligen Geschäftsfelder und 5,0 Mio.€ (Vorjahr: 6,2 Mio.€) auf nicht konsolidierte verbundene Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt.

Die durch Bestellungen ausgelösten Verpflichtungen aus der Anschaffung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (Bestellobligo) beliefen sich auf 12,7 Mio.€ (Vorjahr: 19,0 Mio.€).

Leasing

Die Gesellschaften des Vossloh Konzerns haben in vielen Fällen Nutzungsvereinbarungen über Vermögenswerte mit den jeweiligen Eigentümern abgeschlossen. Die wesentlichen Sachverhalte betreffen Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen sowie Geschäftsausstattung, hier insbesondere Dienstwagen sowie IT-Equipment. Die daraus resultierenden Nutzungsrechte (sogenannte "Right of use"-Vermögenswerte) werden gemäß IFRS 16 unter den Sachanlagen aktiviert, die Barwerte der Zahlungsverpflichtungen unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Das Wahlrecht des IFRS 16.4 bezüglich Nutzungsrechten auf immaterielle Vermögenswerte wird so ausgeübt, dass Nutzungsrechte aus solchen Verträgen nicht in der Bilanz erfasst werden. Die angewendeten Bilanzierungsmethoden für die Nutzungsrechte sowie für die aus dem Leasingvertrag resultierenden Finanzverbindlichkeiten wurden bei den Erläuterungen zu den Sachanlagen geschildert. Dort wird auch der Aufwand aus der Abschreibung von aktivierten Nutzungswerten aufgeführt. Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten werden im Zinsergebnis erfasst.

Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (Laufzeit weniger als ein Jahr) sowie für geringwertige Vermögenswerte -die daraus grundsätzlich resultierenden Nutzungsrechte werden gemäß dem Wahlrecht des IFRS 16.6 nicht aktiviert -werden im sonstigen betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Gleiche gilt für variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht zu berücksichtigen sind. Gewinne oder Verluste aus sogenannten "Sale and lease back"-Transaktionen werden in Abhängigkeit von den Bedingungen der Leasingvereinbarung zu einem gewissen Ausmaß erfasst, soweit solche Transaktionen stattfinden. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden solche Transaktionen nicht durchgeführt. Aus Untermietverhältnissen resultierende Mieterlöse werden im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und die Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die gesamten Auszahlungen umfassen hierbei die zahlungswirksamen Veränderungen der Leasingverbindlichkeiten sowie die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen, die nicht zu einer Erfassung von Nutzungsrechten in der Bilanz geführt haben.

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Mio.€ 2021 2020
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Leasingschulden 1,1 1,0
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverträgen 3,9 3,4
Aufwand aus der Anmietung von geringwertigen Vermögenswerten 0,4 0,4
Aufwand aus variablen Leasingzahlungen 0,2 0,2
Gesamte Auszahlungen für Leasing 17,3 21,2
Mieterlöse aus Untervermietung 0,0 0,0

Die Restlaufzeiten der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten

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Mio.€ 2021 2020 2021 2020 2021 2020
Fälligkeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
Leasingverbindlichkeiten 9,2 9,5 26,9 25,4 5,5 9,0
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Mio.€ 2021 2020
Fälligkeiten Gesamt
Leasingverbindlichkeiten 41,6 43,9

Zukünftige Auszahlungen, die bisher nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt wurden, können sich aus variablen Leasingzahlungen, bisher nicht als überwiegend wahrscheinlich erscheinenden Verlängerungsoptionen beziehungsweise einer Nichtausübung von Kündigungsoptionen oder aus unberücksichtigten Restwertgarantien ergeben. Die daraus resultierenden Auszahlungen sind in Summe unwesentlich. Bereits abgeschlossene Leasingverträge, bei denen die Nutzung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, lagen zum Berichtsstichtag nicht vor. Durch Leasingverträge auferlegte Restriktionen oder Zusicherungen über bestimmte finanzielle Gegebenheiten existieren nicht.

Angaben zu Gesellschaften mit nicht beherrschenden Gesellschaftern

Wesentliche Konzerngesellschaften mit anderen (also nicht beherrschenden) Gesellschaftern sind die

1. Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/​China

2. Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/​China

3. Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/​Luxemburg

4. Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien

5. Futrifer-Indüstrias Ferroviarias, SA, Lissabon/​Portugal

Zu 1.: 32 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 7,6 Mio.€ (Vorjahr: 3,8 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2021 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 15,0 Mio.€ (Vorjahr: 10,2 Mio.€).

Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/​China

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Mio.€ 2021 2020
Langfristiges Vermögen 11,9 10,3
Kurzfristiges Vermögen 72,3 89,0
Langfristige Schulden 8,4 4,2
Kurzfristige Schulden 28,9 63,1
Umsatzerlöse 104,3 58,8
Wertbeitrag 27,7 13,2
Gesamtergebnis 27,6 10,8
Cashflow -0,4 -0,3
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 12,6 12,9

Zu 2.: 49 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern -0,1 Mio.€ (Vorjahr: -0,6 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2021 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 7,5 Mio.€ (Vorjahr: 6,3 Mio.€).

Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/​China

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Mio.€ 2021 2020
Langfristiges Vermögen 37,6 34,5
Kurzfristiges Vermögen 14,8 8,6
Langfristige Schulden 6,5 6,9
Kurzfristige Schulden 18,6 11,4
Umsatzerlöse 28,0 12,8
Wertbeitrag -2,4 -3,0
Gesamtergebnis 2,4 -1,7
Cashflow -0,1 -0,1
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 0,0 0,0

Zu 3.: 10,79 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2021 betrug der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 1,9 Mio.€ (Vorjahr: 1,8 Mio.€).

Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/​Luxemburg

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Mio.€ 2021 2020
Langfristiges Vermögen 14,7 15,4
Kurzfristiges Vermögen 25,2 15,0
Langfristige Schulden 0,3 0,4
Kurzfristige Schulden 23,7 15,0
Umsatzerlöse 36,7 34,3
Wertbeitrag 1,9 0,7
Gesamtergebnis 1,5 1,9
Cashflow 1,0 -0,6
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 0,6 0,0

Zu 4.: 41,52 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,2 Mio.€ des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2021 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 3,8 Mio.€. Die Gesellschaft wurde durch Kontrollwechsel im Wege der Übergangskonsolidierung vollständig in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien

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Mio.€ 2021 2020
Langfristiges Vermögen 7,5 2,3
Kurzfristiges Vermögen 10,4 9,0
Langfristige Schulden 0,4 0,2
Kurzfristige Schulden 5,7 4,3
Umsatzerlöse 10,4 10,6
Wertbeitrag -0,2 0,6
Gesamtergebnis 2,4 0,0
Cashflow 0,2 -0,1
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 0,2 0,0

Zu 5.: 39 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,0 Mio.€ des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2021 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 2,1 Mio.€. Die Gesellschaft wurde durch Kontrollwechsel im Wege der Übergangskonsolidierung vollständig in den Konsolidierungskreis aufgenommen.

Wesentliche Finanzinformationen der Futrifer-Indústrias Ferroviárias, SA, Lissabon/​Portugal

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Mio.€ 2021 2020
Langfristiges Vermögen 11,3 0,5
Kurzfristiges Vermögen 8,4 6,2
Langfristige Schulden 0,5 0,0
Kurzfristige Schulden 5,1 3,7
Umsatzerlöse 3,5 9,1
Wertbeitrag -0,2 1,2
Gesamtergebnis -0,1 1,0
Cashflow 0,1 1,3
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 0,0 -0,2

Bei weiteren Konzerngesellschaften mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter waren diese jeweils einzeln wie auch insgesamt unwesentlich.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Vossloh AG ist das oberste, beherrschende Unternehmen des Vossloh Konzerns. Die konsolidierten Unternehmen des Vossloh Konzerns stehen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit mit nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie assoziierten Unternehmen in Beziehung. Daraus resultierende Transaktionen wurden zu marktüblichen Konditionen durchgeführt. Die nahestehenden nicht konsolidierten Unternehmen und assoziierten Unternehmen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes auf Seite 168 f. aufgeführt.

Als nahestehende natürliche Personen werden in der Vossloh Gruppe die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats angesehen.

Herr Heinz Hermann Thiele war bis zu seinem Todestag am 23. Februar 2021 über die KB Holding GmbH als Mehrheitsaktionärin der Vossloh AG in der Lage, die Gesellschaft maßgeblich zu beeinflussen. Seither sind dessen Erbin Frau Nadia Thiele beziehungsweise Herr Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker in der Lage, die Vossloh AG über die Mehrheitsaktionärin KB Holding GmbH maßgeblich zu beeinflussen. Gleichzeitig kontrollieren sie indirekt die Gesellschaften des Knorr-Bremse-Konzerns. Diese sind somit als nahestehende Unternehmen und Personen zu behandeln. Aus Transaktionen mit Gesellschaften des Knorr-Bremse-Konzerns resultierten im Geschäftsjahr Materialbezüge in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€), Umsätze in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) sowie offene Forderungen und geleistete Anzahlungen zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€).

In der folgenden Aufstellung sind die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen und Unternehmen dargestellt. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Geschäftsvorfälle mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die in der Segmentberichterstattung als Innenumsatzerlöse und in der Konzernbilanz als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen sind. Daneben sind Transaktionen mit assoziierten Unternehmen berücksichtigt. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden natürlichen Personen haben nicht stattgefunden.

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Mio.€ 2021 2020
Käufe oder Verkäufe von Gütern
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von fertigen und unfertigen Gütern 13,2 14,5
Materialaufwand aus dem Kauf von fertigen und unfertigen Gütern 19,1 20,5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5,4 5,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4,3 4,2
Aufwendungen für uneinbringliche/​zweifelhafte Forderungen 0,0 0,0
Käufe oder Verkäufe von sonstigen Vermögenswerten
Erlöse aus dem Verkauf sonstiger Vermögenswerte 0,0 0,1
Forderungen aus dem Verkauf sonstiger Vermögenswerte 0,5 0,5
Verbindlichkeiten aus dem Kauf sonstiger Vermögenswerte 0,0 0,8
Geleistete oder bezogene Dienstleistungen
Erlöse aus der Bereitstellung von Dienstleistungen 0,5 1,4
Aufwendungen aus dem Bezug von Dienstleistungen 0,3 0,5
Lizenzen
Lizenzerlöse 0,2 0,1
Lizenzaufwendungen 1,6 0,7
Finanzierung
Zinserlöse aus gewährten Finanzierungsdarlehen 0,3 0,1
Forderungen aus gewährten Finanzierungsdarlehen 0,9 4,1
Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten
Gewährung von Bürgschaften 2,7 1,7
Gewährung von sonstigen Sicherheiten 0,0 0,0

Leistungen an nahestehende Personen

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Kurzfristig fällige Leistungen Anwartschaften auf Altersversorgung (Dienstzeitaufwand) Sonstige langfristige Zuwendungen
2021 2020 2021 2020 2021 2020
Vorstand der Vossloh AG 2.835.865 1.993.619 313.555 339.511 1.724.604 677.878
Aufsichtsrat der Vossloh AG 420.000 456.666 - - - -
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Leistungen aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses Summe
2021 2020 2021 2020
Vorstand der Vossloh AG - 1.087.203 4.874.024 4.098.211
Aufsichtsrat der Vossloh AG - - 420.000 456.666

Die kurzfristig fälligen Leistungen für den Vorstand umfassten die festen und die einjährigen variablen Vergütungen. Pensionsverpflichtungen bestehen für den Vorstandsvorsitzenden in Höhe von 2,5 Mio.€ (Vorjahr: 2,3 Mio.€). Eine Individualisierung der Bezüge sowie weitere Details zum Vergütungssystem finden sich im Vergütungsbericht auf den Seiten 181 ff. in diesem Geschäftsbericht sowie unter www.vossloh.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​verguetung/​.

Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der Vossloh AG und ihre Hinterbliebenen

Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung sowie der Hinterbliebenen betrugen 1.183.658 € (Vorjahr: 2.731.814 €). Es handelte sich im Berichtsjahr vollständig um Ruhegeldzahlungen. Im Vorjahr waren zusätzlich Leistungen an die im jeweiligen Geschäftsjahr ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder in Höhe von 1.548.156 € enthalten gewesen. Laufende Ruhegeldzahlungen unterliegen den Anpassungen entsprechend der Tarifentwicklung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen. Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung sowie deren Angehörige beliefen sich auf 26.661.450 € (Vorjahr: 28.680.372 €). In Höhe von 9.983.006 € (Vorjahr: 10.155.725 €) bestehen Rückdeckungsversicherungen, die den Begünstigten einzeln verpfändet sind. Der Restbetrag ist durch Rückstellungen gedeckt.

Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare für die im Berichtsjahr erbrachten Dienstleistungen des Prüfers des Konzernabschlusses betragen 0,8 Mio.€; davon betreffen 0,1 Mio.€ das vorherige Geschäftsjahr. Sie sind in Höhe von 0,7 Mio.€ für Abschlussprüfungsleistungen angefallen und umfassen die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, die Prüfung der Abschlüsse der Vossloh AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie prüferische Durchsichten der Zwischenabschlüsse. Andere Bestätigungsleistungen wurden im Umfang von 0,1 Mio.€ im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und Organvergütung erbracht.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im November 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website von Vossloh (www.vossloh.com) dauerhaft zugänglich gemacht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Aus den jüngsten politischen Ereignissen in Osteuropa können sich Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Genauere Prognosen sind in diesem Zusammenhang noch nicht möglich.

Konzerngesellschaften und Beteiligungen

Die Angaben zum Anteilsbesitz des Vossloh Konzerns erfolgen gemäß § 313 Abs. 2 HGB in der folgenden Aufstellung:

Aufstellung Anteilsbesitz

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Mio.€ Fußnote Beteiligung
in %
bei Konsolidierung 1 Eigenkapital 2 Ergebnis nach Steuern 2
(1) Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl
(2) Vossloh International GmbH, Werdohl 100,00 (1) (k)
(3) Vossloh US Holdings, Inc., Wilmington/​USA 100,00 (2) (k)
(4) Vossloh Australia Pty. Ltd., Sydney/​Australien 100,00 (1) (k)
Geschäftsbereich Core Components
Geschäftsfeld Fastening Systems
(5) Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl 3 100,00 (1) (k)
(6) Vossloh Tehnica Feroviara SRL, Bukarest/​Rumänien 100,00 (5) (n) 0,2 0,0
(7) Vossloh Drazni Technika s.r.o., Prag/​Tschechien 100,00 (5) (n) 2,1 1,2
(8) Vossloh Sistemi S.r.l., Cesena/​Italien 100,00 (5) (k)
(9) Vossloh Skamo Sp.z o.o., Nowe Skalmierzyce/​Polen 100,00 (5) (k)
(10) FÉDER-7 Rugôgyârtô Kft., Sarkeresztes/​Ungarn 100,00 (5) (n) 0,4 0,0
(11) Vossloh Fastening Systems America Corp., McGregor/​USA 100,00 (3) (k)
(12) Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/​China 68,00 (5) (k)
(13) Vossloh-Werke International GmbH, Werdohl 100,00 (5) (k)
(14) Beijing China-Railway Vossloh Technology Co., Ltd., Peking/​China 49,00 (5) (n) 2,1 1,2
Vossloh Fastening Systems Southern Africa Proprietary Ltd., Kapstadt/​Südafrika 6 100,00 (79) (n) 0,0 0,0
(16) TOO Vossloh Fastening Systems (Kazakhstan), Qapschaghai/​Kasachstan 50,00 (13) (e)
(17) Suzhou Vossloh Track Systems Co., Ltd., Suzhou/​China 100,00 (13) (k)
(18) AO Vossloh Fastening Systems RUS, Engels/​Russland 50,00 (5) (e)
(19) Vossloh Fastening Systems Australia Pty. Ltd., Sydney/​Australien 4 100,00 (4) (k)
(20) OOO Vossloh Bahn- und Verkehrstechnik, Moskau/​Russland 99,00/​1,00 (2)/​(1) (k)
(21) Vossloh Maschinenfabrik Deutschland GmbH, Werdohl 100,00 (5) (n) -1,7 -0,1
(22) Vossloh Fastening Systems India Private Ltd., Neu-Delhi/​Indien 99,99/​0,01 (5)/​(13) (k)
(23) Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/​China 51,00 (13) (k)
(24) Kunshan Vossloh Railway Materials Trading Co., Ltd. Kunshan/​China 100,00 (13) (k)
Geschäftsfeld Tie Technologies
(25) Rocla International Holdings, Inc., Wilmington/​USA 100,00 (3) (k)
(26) Rocla Concrete Tie, Inc., Lakewood/​USA 100,00 (25) (k)
(27) RCTI de Mexico, S. de R. L. de C. V., Mexiko-Stadt/​Mexiko 99,998/​0,002 (26)/​(3) (k)
(28) RocBra Participacoes e Empreendimentos Ltda., Sào Paulo/​Brasilien 6 100,00 (25) (n) 3,9 0,5
Cavan Rocbra Industria E Comercio De Pre Moldados De Concreto S/​A, Sào Paulo/​Brasilien 6 20,00 (28) (n) 17,9 2,3
(30) Austrak Pty. Ltd., Brisbane/​Australien 100,00 (4) (k)
(31) Vossloh Tie Technologies Canada ULC, Vancouver/​Kanada 100,00 (26) (k)
Geschäftsbereich Customized Modules
Geschäftsfeld Switch Systems
(32) Vossloh France SAS, Rueil-Malmaison/​Frankreich 100,00 (1) (k)
(33) Vossloh Cogifer SA, Rueil-Malmaison/​Frankreich 100,00 (32) (k)
(34) Jacquemard AVR SA, St. Jean Bonnefonds/​Frankreich 100,00 (33) (k)
(35) Vossloh Cogifer Finland Oy, Salo/​Finnland 100,00 (36) (k)
(36) Vossloh Nordic Switch Systems AB, Ystad/​Schweden 100,00 (33) (k)
(37) Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/​Luxemburg 89,21 (33) (k)
(38) Vossloh Laeis GmbH, Trier 100,00 (37) (k)
(39) Futrifer-Indùstrias Ferroviarias SA, Lissabon/​Portugal 61,00 (33) (k)
(40) Amurrio Ferrocarril y Equipos SA, Amurrio/​Spanien 50,00 (33) (e)
(41) Montajes Ferroviarios, S. L., Amurrio/​Spanien 6 100,00 (40) (n) 0,2 0,0
(42) Burbiola SA, Amurrio/​Spanien 50,00 (40) (n) 1,8 0,2
(43) Vossloh Cogifer UK Ltd., Scunthorpe/​Großbritannien 100,00 (33) (k)
(44) Vossloh Cogifer Italia S.r.l., Mailand/​Italien 100,00 (33) (k)
(45) Vossloh Cogifer Polska Sp.z o.o., Bydgoszcz/​Polen 96,99 (33) (k)
(46) ATO-Asia Turnouts Ltd., Bangkok/​Thailand 51,00 (33) (e)
(47) Vossloh Cogifer Malaysia Sdn. Bhd., Kuala Lumpur/​Malaysia 100,00 (33) (k)
VOSSLOH MIN SKRETNICE DOO ZA Proizvodnjui Montazu Skretnica i Opreme Nis, Nis/​Serbien 100,00 (33) (k)
(49) Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien 5 58,48 (33) (k)
(50) Vossloh Cogifer Turnouts India Private Ltd., Hyderabad/​Indien 5 100,00 (33) (k)
(51) Vossloh Cogifer Signalling India Private Ltd., Bangalore/​Indien 5 100,00 (33) (k)
(52) Vossloh Cogifer Australia Pty. Ltd., Castlemaine/​Australien 100,00 (4) (k)
(53) Vossloh Cogifer Kloos BV, Nieuw-Lekkerland/​Niederlande 100,00 (33) (k)
(54) Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/​China 50,00 (33) (e)
(55) Vossloh Cogifer Southern Africa Proprietary Ltd., Kapstadt/​Südafrika 6 100,00 (79) (n) 0,0 -0,1
(56) Vossloh Cogifer do Brasil Administracao de Bens e Participacoes Ltda., Sorocaba/​Brasilien 19,00 (33) (n) 0,0 0,0
(57) Vossloh Cogifer do Brasil Metalúrgica MBM SA, Sorocaba/​Brasilien 100,00 (56) (n) 1,1 0,0
(58) Vossloh Infrastructure Systems LLC, Moskau/​Russland 90,00/​10,00 (37)/​(48) (n) 0,0 0,0
Geschäftsbereich Lifecycle Solutions
Geschäftsfeld Rail Services
(59) Vossloh Rail Services GmbH, Hamburg 3 100,00 (1) (k)
(60) Vossloh Rail Center GmbH, Hamburg 3 100,00 (59) (k)
(61) Vossloh Rail Inspection GmbH, Leipzig 3 100,00 (60) (k)
(62) Alpha Rail Team GmbH & Co. KG, Berlin 3 100,00 (60) (k)
(63) Alpha Rail Team Verwaltungs GmbH, Berlin 100,00 (60) (k)
(64) Vossloh Logistics GmbH, Hannover 3 100,00 (59) (k)
(65) VOSSLOH Turkey Demiryolu Sistemleri Ltd. §ti., Istanbul/​Türkei 100,00 (68) (k)
(66) Vossloh Rail Maintenance GmbH, Hamburg 3 100,00 (59) (k)
(67) Vossloh Mobile Rail Services GmbH, Leipzig 3 100,00 (60) (k)
(68) Vossloh Rail Services International GmbH, Hamburg 3 100,00 (59) (k)
(69) Vossloh Rail Services Scandinavia AB, Örebro/​Schweden 100,00 (68) (k)
(70) Vossloh Rail Services North America Corporation, Denver/​USA 4 100,00 (3) (k)
Beijing CRM-Vossloh Track Maintenance Technology Co.,Ltd., Peking/​China 47,00 (68) (e)
(72) Vossloh Rail Services Kunshan Co., Ltd., Kunshan/​China 100,00 (68) (k)
(73) Vossloh Rail Services Finland Oy, Kouvola/​Finnland 100,00 (68) (k)
(74) Rhomberg Sersa Vossloh GmbH, Föhren 50,00 (59) (e)
(75) Vossloh Services France SAS, Rueil-Malmaison/​Frankreich 49,90/​50,10 (33)/​(68) (k)
(76) Vossloh Rail Services Italia Srl, Cesena/​Italien 4 100,00 (68) (k)
(77) Vossloh ETS BV, Purmerend/​Niederlande 4 100,00 (68) (k)
(78) ETS International BV, Purmerend/​Niederlande 4 100,00 (68) (k)
Sonstige Gesellschaften
(79) Vossloh Southern Africa Holdings Proprietary Ltd., Johannesburg/​Südafrika 6 100,00 (2) (n) 0,0 0,0

1 Für vollkonsolidierte Gesellschaften steht ein (k), für equity-konsolidierte ein (e) und für nicht konsolidierte ein (n). Die Nichteinbeziehung in den Konsolidierungskreis beruht grundsätzlich auf der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
2 Fremdwährungsbeträge sind beim Eigenkapital mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und bei den Ergebnissen nach Steuern zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.
3 Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB oder § 264b HGB.
4 Im Berichtsjahr erstmals in die Konsolidierung einbezogen.
5 Abweichendes Geschäftsjahr 1.4. bis 31.3.
6 Informationen zu Eigenkapital und Ergebnis nach Steuern basieren auf den letzten verfügbaren Abschlüssen.

Vorstand der Vossloh AG

Oliver Schuster, geboren 1964, Düsseldorf

Vorsitzender des Vorstands (seit 1.10.2019)

Erstbestellung: 1.3.2014, bestellt bis: 28.2.2025

Konzernmandate:

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Vossloh Cogifer SA: Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vossloh France SAS: Präsident (bis 31.5.2021)

Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd.: Vorsitzender

des Verwaltungsrats sowie rechtlicher Vertreter der Gesellschaft

Dr. Thomas Triska, geboren 1975, Balve

Chief Financial Officer (CFO)

Erstbestellung: 1.11.2020, bestellt bis: 31.10.2023

Externe Mandate:

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Wohnungsgesellschaft Werdohl GmbH: Mitglied des Aufsichtsrats Konzernmandate:

Vossloh Cogifer SA: Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vossloh International GmbH: Geschäftsführer

Vossloh France SAS: Präsident (seit 31.5.2021)

Jan Furnivall, geboren 1976, Meerbusch

Chief Operating Officer (COO)

Erstbestellung: 1.11.2020, bestellt bis: 31.10.2023

Konzernmandate:

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Vossloh International GmbH: Geschäftsführer

Vossloh US Holdings, Inc.: Vize-Präsident

Aufsichtsrat der Vossloh AG

Prof. Dr. Rüdiger Grube 2, 4 , Vorsitzender, Hamburg,

Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH

und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG (Mitglied des Aufsichtsrats seit 5.2.2020)

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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen- und Logistik AG, Hamburg

Nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats der RIB Software SE, Stuttgart

Nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats der Deufol SE, Hofheim (Wallau)

Vorsitzender der Aufsichtsräte der Bombardier Transportation Germany GmbH, Berlin, und der Bombardier Transportation (Bahntechnologie) Holding Germany GmbH, Berlin

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vantage Towers AG, Düsseldorf

Mitglied des Aufsichtsrats der AVW Immobilien AG, Hamburg

Ulrich M. Harnacke 2, 3, 4 , ehemaliger Vorsitzender, Mönchengladbach, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater (Mitglied des Aufsichtsrats seit 20.5.2015)

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Mitglied des Gesellschafterausschusses der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München

Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Brenntag SE, Essen

Mitglied des Beirats der Zentis GmbH & Co. KG, Aachen

Dr. Roland Bosch 3, 4 , Königstein/​Taunus, Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG (Mitglied des Aufsichtsrats seit 27.5.2020)

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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Danzer Holding AG, Dornbirn/​Österreich

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Erbud S.A., Warschau (Polen)

Dr. Bettina Volkens 2, 4 , Königstein/​Taunus, selbstständige Beraterin und Mitglied in diversen Aufsichtsräten (Mitglied des Aufsichtsrats seit 27.5.2020)

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Mitglied des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, Koblenz

Mitglied des Aufsichtsrats der Bilfinger SE, Mannheim

Marcel Knüpfer 1 , Zwenkau, technischer Fachwirt und Schichtleiter

(Mitgliedes des Aufsichtsrats seit 1.6.2020)

Andreas Kretschmann 1, 2, 3 , Neuenrade, Sozialversicherungsfachangestellter, Vorsitzender des Betriebsrats der Vossloh Fastening Systems GmbH und Vorsitzender des Konzernbetriebsrats

(Mitglied des Aufsichtsrats seit 30.8.2017)

1 Arbeitnehmervertreter
2 Mitglied des Personalausschusses
3 Mitglied des Prüfungsausschusses
4 Mitglied des Nominierungsausschusses

Gewinnverwendungsvorschlag

Der handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 weist einen Jahresüberschuss von 7.766.125,97 € aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von 60.552.737,59 € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 68.318.863,56 €.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 49.857.682,23 € eine Dividende von 1,00 € je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 50.754.683,56 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf 17.564.180,00 €.

 

Werdohl, 28. Februar 2022

Vossloh AG

Der Vorstand

Oliver Schuster

Dr. Thomas Triska

Jan Furnivall

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Werdohl, 28. Februar 2022

Vossloh AG

Der Vorstand

Oliver Schuster

Dr. Thomas Triska

Jan Furnivall

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b, § 315c HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der darin enthaltenen Berichterstattung über Corporate Governance und der nichtfinanziellen Konzernerklärung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Im Konzernabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von Mio. EUR 297,4 ausgewiesen, die 23,1 % der Konzern-Bilanzsumme ausmachen.

Im Vossloh-Konzern werden vier zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGU) unterschieden, denen jeweils ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Hierbei werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen, um etwaige Abwertungsbedarfe festzustellen. Der erzielbare Betrag wird auf Basis des Nutzungswerts (value in use) unter Berücksichtigung der Mittelfristplanung der jeweiligen Einheit aus erwarteten diskontierten Zahlungsströmen ermittelt (Discounted Cashflow-Verfahren).

Die Cashflow-Prognosen basieren auf der vom Vorstand genehmigten, vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen und im Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen Konzernplanung für einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Hierbei werden auch Erwartungen über die künftige Marktentwicklung und länderspezifische Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Größen berücksichtigt. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden, aus denen ein bedeutender Teil des Nutzungswerts resultiert (Phase der ewigen Rente), werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme unter Berücksichtigung einer ZGU-spezifischen Wachstumsrate in den Nutzungswert einbezogen. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen Cashflows durch den Vorstand sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben des Vorstands zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Abschnitt 10 des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen, die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt und die Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten gewürdigt. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten zukünftigen Cashflows haben wir unter anderem durch Abgleich dieser mit der aktuellen, vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung sowie durch Befragung des Vorstands zu den wesentlichen Planungsannahmen untersucht. Darüber hinaus haben wir die Planung unter Berücksichtigung allgemeiner und branchenspezifischer Markterwartungen kritisch gewürdigt. Ergänzende Anpassungen des Detailplanungszeitraums sowie die Fortschreibung der Zahlungsströme für die Phase der ewigen Rente wurden von uns mit den zuständigen Vertretern des Mutterunternehmens ausführlich diskutiert und nachvollzogen.

Da bereits geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern befasst und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte für die Vermögenslage des Konzerns ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer potentiellen Änderung einer wesentlichen Bewertungsannahme einschätzen zu können. Zudem haben wir die Vollständigkeit und Angemessenheit der nach IAS 36 geforderten Angaben im Konzernanhang geprüft.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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den Bericht des Aufsichtsrats,

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird,

die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB, -die Versicherung des Vorstands nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht,

den Vergütungsbericht nach § 162 AktG und

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts,

aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist und auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, sowie für den Vergütungsbericht, sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei, die den SHA-256-Wert 6990BC937600462BEB2406A1A04DBE435581280DC8601 F5E7F14B1635FB48256 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht -auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen -sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist René Kadlubowski.

 

Düsseldorf, den 28. Februar 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

René Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer

Christian Siepe, Wirtschaftsprüfer

Vergütungsbericht

Der Bericht beschreibt die Grundsätze der Vergütung des Vorstands sowie des Aufsichtsrats der Vossloh AG und erläutert gemäß § 162 AktG unter zusätzlicher Berücksichtigung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK") die gewährte und geschuldete Vergütung aller gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2021.

Vergütung des Vorstands

Vergütungssystem und Grundsätze der Vergütung

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Vossloh AG gilt seit dem 1. Januar 2021 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 84,97 % gebilligt (das "Vergütungssystem"). Das Vergütungssystem wurde in den Anstellungsverträgen der zum November 2020 neu bestellten Vorstandsmitglieder bereits berücksichtigt. Auf den im Jahr 2019 abgeschlossenen Anstellungsvertrag des amtierenden Vorstandsvorsitzenden findet das Vergütungssystem keine Anwendung, während einzelne Bestandteile des Vergütungssystems auf dessen Anstellungsverhältnis anwendbar sind. Im Rahmen seines Anwendungsbereichs wurde das Vergütungssystem ohne Einschränkung auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 angewendet.

Das Vergütungssystem zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrem Tätigkeits- und Verantwortungsbereich im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DCGK angemessen zu vergüten und dabei einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie der Vossloh AG zu leisten, namentlich zur Stärkung des Produktionsgeschäfts und zum weiteren Ausbau des konventionellen und digitalen Servicegeschäfts mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes.

Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sind die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder, ihre individuellen Leistungen, die wirtschaftliche Lage sowie der Erfolg und die nachhaltigen Zukunftsaussichten des Unternehmens, ferner die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds (horizontaler Vergleich) und der unternehmensinternen Vergütungsstruktur (vertikaler Vergleich) auch in der zeitlichen Entwicklung.

Im Rahmen des horizontalen Vergleichs zieht der Aufsichtsrat eine im Hinblick auf die Marktstellung, Branche und geografische Lage der Vossloh AG geeignete Gruppe von Unternehmen heran (Peer Group). Die Peer Group besteht schwerpunktmäßig aus im MDAX und SDAX notierten Unternehmen der fertigenden Industrie, die national und international tätig sind. Der Aufsichtsrat strebt an, dass die Vergütung des Vorstands stets marktgerecht und attraktiv ist. Im vertikalen Vergleich berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die absolute Höhe und Entwicklung der Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Gesamtbelegschaft im Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat ferner den oberen Führungskreis in diesem Zusammenhang wie folgt abgegrenzt: Er besteht aus den Bereichsleitern der Gesellschaft und den Geschäftsführern der einzelnen Geschäftsfelder. Die relevante Gesamtbelegschaft umfasst alle Mitarbeitenden im Konzern einschließlich Teilzeitarbeitskräften.

Systematik der Vorstandsvergütung

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Vossloh AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie Nebenleistungen und -nur für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden - Altersversorgungszusagen. Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable Vergütung ("Einjährige Tantieme") sowie die langfristig variable Vergütung ("Mehrjährige Tantieme") gewährt.

Im relativen Vergleich zwischen den festen Vergütungskomponenten und den variablen Vergütungskomponenten macht der Anteil der variablen Vergütung bei einer jeweils 100-prozentigen Zielerreichung für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden ca. 58,8 % (unter Einbeziehung des Versorgungsaufwands ca. 47 %) und für die weiteren Vorstandsmitglieder ca. 61,9 % der Ziel-Gesamtvergütung aus. Auf die erfolgsunabhängige Vergütung entfallen demnach für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden ca. 41,2 % (unter Einbeziehung des Versorgungsaufwands ca. 53 %) und für die weiteren Vorstandsmitglieder ca. 38,1 % der Ziel-Gesamtvergütung.

Grundvergütung

Die Grundvergütung besteht aus einer jährlichen Festvergütung in zwölf gleichen Monatsraten und Nebenleistungen wie insbesondere der Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüssen zur Kranken-, Unfall- und Reisegepäckversicherung. Das Vergütungssystem sieht grundsätzlich keine weiteren Bestandteile der Grundvergütung, insbesondere keine betriebliche Altersvorsorge, vor. Auf Basis seines Altvertrags besteht für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden allerdings als Bestandteil der Grundvergütung eine Versorgungszusage für Pensionszahlungen bei Erreichen einer Altersgrenze von 63 Jahren.

Variable Vergütung

Einjährige Tantieme. Die Einjährige Tantieme ist abhängig von der Erreichung kurzfristiger Erfolgsziele, die objektiv messbar und für den wirtschaftlichen Erfolg des Vossloh Konzerns maßgeblich sind. Der Aufsichtsrat vereinbart mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied die Kennziffern der kurzfristigen Erfolgsziele sowie deren Gewichtung zueinander grundsätzlich im Rahmen des Anstellungsvertrags. Die konkreten Zielwerte für die einzelnen kurzfristigen Erfolgsziele werden jährlich auf Basis der jeweils aktuellen Planung vor Beginn des Vergütungsjahres vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Zielerreichung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres auf Basis des geprüften Konzernabschlusses der Vossloh AG ermittelt. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte ist ausgeschlossen. Allerdings kann der Aufsichtsrat den Zielbonus bei Vorliegen außergewöhnlicher Entwicklungen nach pflichtgemäßem Ermessen um bis zu 20 % reduzieren oder um bis zu 30 % erhöhen.

Im Geschäftsjahr 2021 waren die kurzfristigen Erfolgsziele das Konzern-EBIT, der Konzernumsatz und das durchschnittlich gebundene Working Capital, welche bereits in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder festgelegt waren.

Mehrjährige Tantieme. Die Mehrjährige Tantieme ist nach dem Vergütungssystem abhängig von der Erreichung mehrjähriger Erfolgsziele über einen Bemessungszeitraum von drei Jahren. Für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden gilt auf Basis seines Altvertrags noch ein zweijähriger Bemessungszeitraum. Die mehrjährigen Erfolgsziele sind in der Regel drei objektiv messbare Kriterien mit etwa gleicher Gewichtung. Die konkreten Zielwerte werden gemäß dem Vergütungssystem entweder allgemein im Anstellungsvertrag oder vor Beginn des jeweiligen Bemessungszeitraums vereinbart. Die Ermittlung der Zielerreichung erfolgt nach Ablauf des jeweiligen Bemessungszeitraums.

Wie in den Anstellungsverträgen vorgesehen, sind die Erfolgsziele der Mehrjährigen Tantieme für das Geschäftsjahr 2021 der Return on Capital Employed (ROCE) sowie die absolute und die relative Performance der Vossloh Aktie. Bei der relativen Kursentwicklung wird ein Vergleich zur gewichteten durchschnittlichen Kursentwicklung von DAX, MDAX und SDAX angestellt.

Sonderzuwendungen. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat nach seinem Ermessen eine Sonderzuwendung bei außerordentlichen Leistungen im jeweiligen Betrachtungszeitraum festsetzen. Die Höhe dieser möglichen Sonderzuwendungen ist gemäß dem Vergütungssystem der Höhe nach auf den Zielbetrag der Einjährigen Tantieme begrenzt.

Im Geschäftsjahr 2021 wurden den Vorstandsmitgliedern keine Sonderzuwendungen gewährt oder zugesagt.

Malus- und Clawback-Regelungen. Das Vergütungssystem sieht sogenannte Malus- und Clawback-Regelungen vor, die es dem Aufsichtsrat ermöglichen, in begründeten Fällen, insbesondere im Fall bestimmter wesentlicher Pflichtverletzungen oder im Fall eines fehlerhaften Konzernabschlusses, variable Vergütungsbestandteile ganz oder teilweise einzubehalten oder zurückzufordern.

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2021 keinen Anlass, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Maximalvergütung. Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder ist gemäß dem Vergütungssystem der Höhe nach begrenzt. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden 2.923.000 € brutto p.a. und für die weiteren Vorstandsmitglieder jeweils 1.812.800 € brutto p.a. In Anwendung der Vorgaben des Vergütungssystems wird die Maximalvergütung in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder, die im Geltungsbereich des Vergütungssystems abgeschlossen worden sind, jeweils als betragsmäßige Obergrenze der jährlichen Gesamtvergütung vereinbart. Hierdurch ist die Einhaltung der Maximalvergütung gewährleistet.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021

Die nachfolgende Tabelle, die sich an den Mustertabellen der Europäischen Kommission (Draft Guidelines on the Standardised Presentation of the Remuneration Report) orientiert, enthält Angaben über die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG.

Die "gewährte Vergütung" erfasst dabei Vergütungsbestandteile, die dem jeweiligen Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2021 über die Grundvergütung tatsächlich zugeflossen sind, sowie -entsprechend dem Begriffsverständnis der Gesellschaft -variable Vergütungsbestandteile für Zeiträume, in denen die der Vergütung zugrunde liegende Tätigkeit vollständig erbracht wurde. Die "geschuldete Vergütung" erfasst dagegen solche Vergütungsansprüche, die im abgelaufenen Geschäftsjahr fällig geworden, aber noch nicht erfüllt sind. Insofern werden in den Spalten "Einjährige Tantieme" sowie "Mehrjährige Tantieme" jeweils die Vergütungen als gewährt und geschuldet ausgewiesen, für die der jeweilige Leistungszeitraum das Geschäftsjahr 2021 war, da die zugrundeliegende Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2021 vollständig erbracht wurde. Die Bemessungszeiträume bei der mehrjährigen Tantieme betragen im Fall des amtierenden Vorstandsvorsitzenden (aufgrund des vor der Geltung des aktuellen Vergütungssystems abgeschlossenen Altvertrags) zwei Jahre und bei den übrigen Vorstandsmitgliedern drei Jahre. Der Bemessungszeitraum für die für ein bestimmtes Geschäftsjahr ausgewiesene mehrjährige Tantieme erstreckt sich daher auch auf das Folgejahr beziehungsweise die Folgejahre. Insofern handelt es sich bei den in der Spalte zur mehrjährigen Tantieme ausgewiesenen Beträgen um vorläufige Beträge, die sich gemäß der tatsächlichen Zielerreichung bis zum Abschluss der jeweiligen Bemessungszeitraums noch ändern können. Rückstellungen für Versorgungszusagen werden mangels Zufluss und Fälligkeit nicht an dieser Stelle, sondern nachfolgend separat ausgewiesen.

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Feste Vergütung Nebenleistungen Summe Grundvergütung Einjährige Tantieme 1 Mehrjährige Tantieme
Gewährte und geschuldete Zuwendungen
Oliver Schuster 2020 550.000 23.139 573.139 711.377 589.508
Vorsitzender des Vorstands seit 1.10.2019, Mitglied des Vorstands seit 1.3.2014 2021 550.000 26.149 576.149 638.314 649.404
Dr. Thomas Triska 2020 58.333 3.076 61.409 65.494 -
Mitglied des Vorstands 2021 350.000 19.490 369.490 446.820 537.600
Jan Furnivall 2020 58.333 1.568 59.901 65.494 -
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2020 2021 350.000 8.272 358.272 446.820 537.600
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Summe variable Vergütung Gesamte Vergütung Verhältnis zur gesamten Vergütung
Gewährte und geschuldete Zuwendungen Anteil Grundvergütung Anteil variable Vergütung
Oliver Schuster 1.300.885 1.874.024 31 % 69 %
Vorsitzender des Vorstands seit 1.10.2019, Mitglied des Vorstands seit 1.3.2014 1.287.718 1.863.867 31 % 69 %
Dr. Thomas Triska 65.494 126.903 48 % 52 %
Mitglied des Vorstands 984.420 1.353.910 27 % 73 %
Jan Furnivall 65.494 125.395 48 % 52 %
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2020 984.420 1.342.692 27 % 73 %

1 Die Einjährige variable Vergütung wurde vom Aufsichtsrat aufgrund außergewöhnlicher Entwicklungen um 10 % erhöht.

Die nachfolgende Tabelle, die sich an der Mustertabelle "Gewährte Zuwendungen" des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung von 2017 (DCGK a. F.) orientiert, enthält Angaben über die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 "gewährten Zuwendungen" im Sinne des DCGK a. F. Zur Vermeidung von Wiederholungen werden in der Tabelle lediglich die Bestandteile der mehrjährigen Tantieme aufgeführt; die Grundvergütung sowie die einjährige Tantieme entsprechen der vorstehenden Tabelle. Die "gewährten Zuwendungen" im Sinne des DCGK a. F. umfassen -ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung oder die Fälligkeit -alle Vergütungsbestandteile, die einem Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2021 wenigstens dem Grunde nach zugesagt wurden und deren (zukünftige) Höhe zumindest geschätzt werden kann.

Es handelt sich mithin nicht um den Begriff "geschuldete Vergütung" im Sinne von § 162 Abs. 1 S. 1 AktG. Vielmehr sind in der nachfolgenden Übersicht die auf die jeweiligen Laufzeitbänder der Mehrjährigen Tantieme entfallenden Beträge aufgeführt, die im Berichtsjahr sowie im Vorjahr gewährt wurden, um freiwillig - über die Anforderungen von § 162 AktG hinaus -die Transparenz und Vergleichbarkeit der Angaben mit dem Vergütungssystem zu erhöhen. Die Beträge für die Mehrjährige Tantieme sind bei noch nicht beendeten Bemessungszeiträumen auf Basis der aktuellsten Kenntnisse geschätzt worden.

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Mehrjährige Tantieme Summe
Gewährte mehrjährige variable Zuwendung 2019 & 2020 2020 & 2021 2021 & 2022 2021 bis 2023 1
Oliver Schuster 2020 -47.123 677.878 - - 630.755
Vorsitzender des Vorstands seit 1.10.2019, Mitglied des Vorstands seit 1.3.2014 2021 - -88.370 649.404 - 561.034
Dr. Thomas Triska 2020 - - - - -
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2020 2021 - - - 537.600 537.600
Jan Furnivall 2020 - - - - -
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2020 2021 - - - 537.600 537.600

1 Der Grundbetrag der mehrjährigen variablen Vergütung für den Bemessungszeitraum 2021 bis 2023 wurde für Dr. Thomas Triska sowie für Jan Furnivall zur Berücksichtigung der Monate November und Dezember des Jahres 2020 um 2/​12 erhöht.

Die in den vorstehenden Tabellen dargestellte Vergütung des Vorstands entspricht den Zielsetzungen des Vergütungssystems. Die Vergütung fördert die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem Anreize für ein langfristiges und nachhaltiges Unternehmenswachstum gesetzt werden. An dem Unternehmenserfolg partizipieren die Mitglieder des Vorstands durch entsprechende Leistungskriterien und ambitionierte Zielvereinbarungen. Die mehrheitlich an der Entwicklung der Vossloh Aktie orientierten Leistungskriterien innerhalb der Mehrjährigen Tantieme, die wiederum bei 100 prozentiger Zielerreichung stets den überwiegenden Teil der variablen Vergütung ausmacht, bewirken zudem auch eine Angleichung an die Interessen der Aktionäre der Vossloh AG. Die Erfolgsziele, deren Gewichtung sowie die Zielwerte für die aktienkursorientierten Erfolgsziele der Mehrjährigen Tantieme sind in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder vereinbart worden. Die übrigen Zielwerte der Erfolgsziele der Einjährigen Tantieme und der Mehrjährigen Tantieme für das Geschäftsjahr 2021 wurden vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt. Die Einzelheiten hierzu sind in der nachfolgenden Übersicht angegeben:

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Schwellenwerte für Zielerreichung
Angewendete Leistungskriterien und Art der Vergütung hierfür Relative Gewichtung der Leistungskriterien untereinander
in %
0 % Zielerreichung bei Unterschreitung des Zielwerts um
(in %)
170 % Zielerreichung bei Überschreitung des Zielwerts um
(in %)
Leistungskriterien inkl. Zielkorridor für variable Vergütung 2021
Oliver Schuster Konzern-EBIT (Mio.€) 65 % -30,3 + 10,3
Einjährige Tantieme Konzernumsatz (Mio.€) 20 % -10,2 +4,9
durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 15 % +10,7 -6,5
durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 48 % -22,3 +13,4
Mehrjährige Tantieme Individuelle Performance der Vossloh Aktie (€) 26 % -6,9 +4,7
Relative Performance der Vossloh Aktie (€) 26 % -5,5 + 6,6
Dr. Thomas Triska Konzern-EBIT (Mio.€) 65 % -30,3 + 10,3
Konzernumsatz (Mio.€) 20 % -10,2 +4,9
Einjährige Tantieme durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 15 % +10,7 -6,5
durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 31 % -22,4 +14,5
Mehrjährige Tantieme Individuelle Performance der Vossloh Aktie (€) 34 % -10,1 + 7,1
Relative Performance der Vossloh Aktie (€) 34 % -7,2 + 8,9
Jan Furnivall Konzern-EBIT (Mio.€) 65 % -30,3 + 10,3
Konzernumsatz (Mio.€) 20 % -10,2 +4,9
Einjährige Tantieme durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 15 % +10,7 -6,5
durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 31 % -22,4 +14,5
Mehrjährige Tantieme Individuelle Performance der Vossloh Aktie (€) 34 % -10,1 + 7,1
Relative Performance der Vossloh Aktie (€) 34 % -7,2 + 8,9
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Festgestellte bzw. erwartete Leistung Zielerreichungsgrad
in %
Leistungskriterien inkl. Zielkorridor für variable Vergütung 2021
Oliver Schuster 72,3 134
Einjährige Tantieme 942,8 182
194,7 145
8,2 120
Mehrjährige Tantieme 49,8 283
49,8 89
Dr. Thomas Triska 72,3 134
942,8 182
Einjährige Tantieme 194,7 145
8,3 112
Mehrjährige Tantieme 53,9 229
53,9 89
Jan Furnivall 72,3 134
942,8 182
Einjährige Tantieme 194,7 145
8,3 112
Mehrjährige Tantieme 53,9 229
53,9 89

Soweit die Zielerreichungen von Bestandteilen der mehrjährigen Tantieme 2021 in der vorstehenden Tabelle ausgewiesen sind, berücksichtigen die in der Tabelle angegebenen Werte die tatsächliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2021 sowie eine vorläufige Schätzung hinsichtlich des weiteren Bemessungszeitraums.

Frühere Mitglieder des Vorstands

Herr Werner Andree hat als früheres Vorstandsmitglied der Vossloh AG im Geschäftsjahr 2021 sowie im Vorjahr gewährte und geschuldete Vergütung gemäß § 162 Abs. 1 S. 1 AktG in Form von Ruhegeld in Höhe von 258.135 € bezogen. Im Einklang mit § 162 Abs. 5 AktG werden personenbezogene Angaben für ehemalige Vorstandsmitglieder unterlassen, sofern sie vor dem 31. Dezember 2011 aus dem Vorstand ausgeschieden sind.

Altersversorgung

Auf Basis seines Altvertrags besteht zugunsten des amtierenden Vorstandsvorsitzenden eine Versorgungszusage, die Pensionszahlungen bei Erreichen einer Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Abhängig von der Dauer der Vorstandstätigkeit beträgt der jährliche Ruhegeldanspruch nach drei Jahren der Zugehörigkeit jeweils 1 % pro vollem Dienstjahr Zugehörigkeit, im Falle der ersten Vertragsverlängerung jeweils 2 % pro weiterem vollen Dienstjahr Zugehörigkeit und im weiteren Verlauf bis maximal 40 % der zugrunde zu legenden jährlichen Grundvergütung. Nach dem Tod eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds reduziert sich die Rentenanwartschaft beziehungsweise das zuletzt gezahlte Ruhegeld an den hinterbliebenen Ehepartner auf 60 %.

Der Barwert der Versorgungszusage und die Zuführung nach handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Versorgungsaufwand gemäß IFRS ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

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Versorgungszusagen nach handelsrechtlichen Vorschriften
€ Versorgungszusagen Im Geschäftsjahr zugeführter Betrag Barwert der Pensionsverpflichtung Versorgungsaufwand nach IFRS
Oliver Schuster 370.147 1.643.783 339.511
Vorsitzender des Vorstands seit 1.10.2019 419.735 2.063.518 313.555

Zusagen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit

Für den Fall der einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge Zusagen auf Auszahlung der voraussichtlichen Vergütung für die reguläre Restlaufzeit des Vertrags, sofern die Beendigung nicht auf einer einseitigen und ohne wichtigen Grund erfolgten Niederlegung durch das Vorstandsmitglied oder einem Widerruf der Bestellung aus einem Grund beruht, der auch einen wichtigen Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses darstellt. Die Zusagen sind jedoch in jedem Fall auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (sogenannter Abfindungs-Cap). Bereits erdiente variable Vergütungen werden unter dem Vergütungssystem nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten ausgezahlt. Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelung) besteht nicht.

Kredite an Vorstandsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Vorstandsmitglieder der Vossloh AG gewährt.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2021

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 17 der Satzung des Unternehmens geregelt. Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung und entspricht der Anregung G.18 des DCGK, indem durch die ausschließliche Festvergütung eine unabhängige und effektive Erfüllung der Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats sichergestellt wird. Das von Vorstand und Aufsichtsrat entwickelte Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder ist von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,87 % bestätigt worden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 40.000 € brutto jährlich. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der genannten Vergütung. Die Mitgliedschaft je Ausschuss wird durch einen Zuschlag von einem Viertel der Grundvergütung abgegolten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache des Zuschlags für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss. Soweit der Aufsichtsratsvorsitzende Mitglied in Ausschüssen ist, erhält er keine zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit. Aufsichtsratsmitglieder, die nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben über die den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 AktG.

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2021
Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Gesamt
% %
Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender seit 9.2.2020) 120.000 100 % 0 0 % 120.000
Ulrich M. Harnacke (Vorsitzender vom 2.4.2019 bis 9.2.2020; stellvertretender Vorsitzender seit 27.5.2020) 60.000 60 % 40.000 40 % 100.000
Dr. Roland Bosch (seit 27.5.2020) 40.000 80 % 10.000 20 % 50.000
Dr. Bettina Volkens (seit 27.5.2020) 40.000 80 % 10.000 20 % 50.000
Andreas Kretschmann 40.000 67 % 20.000 33 % 60.000
Marcel Knüpfer (seit 1.6.2020) 40.000 100 % 0 % 40.000
Dr. Sigrid Evelyn Nikutta (bis 27.5.2020; stellvertretende Vorsitzende vom 22.5.2019 bis 27.5.2020)
Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy (bis 27.5.2020)
Michael Ulrich (bis 31.5.2020)
Gesamt 340.000 80.000 420.000
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2020
Festvergütung Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit Gesamt
% %l
Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender seit 9.2.2020) 110.000 100 % 0 0 % 110.000
Ulrich M. Harnacke (Vorsitzender vom 2.4.2019 bis 9.2.2020; stellvertretender Vorsitzender seit 27.5.2020) 66.667 62 % 41.666 38 % 108.333
Dr. Roland Bosch (seit 27.5.2020) 26.667 67 % 13.333 33 % 40.000
Dr. Bettina Volkens (seit 27.5.2020) 26.667 67 % 13.333 33 % 40.000
Andreas Kretschmann 40.000 77 % 11.667 23 % 51.667
Marcel Knüpfer (seit 1.6.2020) 23.333 100 % 0 % 23.333
Dr. Sigrid Evelyn Nikutta (bis 27.5.2020; stellvertretende Vorsitzende vom 22.5.2019 bis 27.5.2020) 25.000 75 % 8.333 25 % 33.333
Prof. Dr. Anne Christine d'Arcy (bis 27.5.2020) 16.667 67 % 8.333 33 % 25.000
Michael Ulrich (bis 31.5.2020) 16.667 67 % 8.333 33 % 25.000
Gesamt 351.668 104.998 456.666

Beraterverträge

Im Geschäftsjahr 2021 bestanden keine Beraterverträge mit Aufsichtsratsmitgliedern.

Kredite an Aufsichtsratsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt.

Vergleichende Darstellung der Entwicklung der Organvergütung, der Ertragslage und der Arbeitnehmervergütung

Die nachfolgende Tabelle vergleicht die Entwicklung der Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat mit der Entwicklung der Ertragslage der Vossloh AG beziehungsweise des Vossloh Konzerns und der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung.

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% 2018 ggü. 2017 2019 ggü. 2018 2020 ggü. 2019 2021 ggü. 2020
Vorstandsvergütung 1
Oliver Schuster (CEO) -28 % 61 % 47 % -1 %
Dr. Thomas Triska (CFO) 78 %
Jan Furnivall (COO) 79 %
Aufsichtsratsvergütung 2
Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 0 %
Ulrich M. Harnacke (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) 10 % 7 % -8 % -8 %
Dr. Roland Bosch -17 %
Marcel Knüpfer 0 %
Andreas Kretschmann 0 % 0 % 29 % 16 %
Dr. Bettina Volkens -17 %
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss/​Jahresfehlbetrag nach HGB (Vossloh AG) -131 % -1.689 % 17 % 115 %
EBIT nach IFRS (Vossloh Konzern) 3 -23 % 3 % 31 % -1 %
Durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis
Arbeitnehmervergütung 4 4 % 26 % -16 % -1 %

1 Zeitanteilig ermittelt.
2 Zeitanteilig ermittelt.
3 Bereinigter Wert für 2019 berücksichtigt. Die Entwicklung hätte 2019 gegenüber 2018 -170 % und 2020 gegenüber 2019 294 % betragen, wenn das unbereinigte EBIT verwendet worden wäre.
4 Löhne und Gehälter gemäß IFRS (ohne nicht fortgeführte Aktivitäten); Zahl Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis ohne Vorstandsmitglieder der AG.

Die angegebene Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat entspricht dabei jeweils der im Geschäftsjahr 2021 im Sinne des § 162 AktG gewährten und geschuldeten Vergütung. Hierbei sind bei den Mitgliedern des Vorstands neben der Grundvergütung die für das jeweilige Geschäftsjahr gewährte einjährige variable Vergütung sowie die mehrjährige Vergütung für den Bemessungszeitraum, der mit dem jeweiligen Geschäftsjahr endete, berücksichtigt worden. Hinsichtlich der Ertragslage wird auf die im jeweiligen Einzelabschluss der Vossloh AG ausgewiesenen Jahresergebnisse gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB und zusätzlich auf das EBIT des Vossloh Konzerns abgestellt. Bezüglich der Arbeitnehmervergütung wird die durchschnittliche Vergütung ohne Lohnnebenkosten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Vossloh Konzerns auf Vollzeitäquivalentbasis einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG und der Teilzeitarbeitskräfte, herangezogen. Der Bonus ist spiegelbildlich zum Ausweis der einjährigen Tantieme bei den Mitgliedern des Vorstands in dem Geschäftsjahr enthalten, in dem die Tätigkeit, die der Vergütung zugrunde liegt, vollständig erbracht wurde. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der Vossloh AG erhalten, bleibt diese Vergütung unberücksichtigt. Zur Vergleichbarkeit der Angaben zur Ertragsentwicklung und zur Arbeitnehmervergütung sind auch bei Letzterer keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt, die in Tochtergesellschaften beschäftigt waren, die im Konzernabschluss des betreffenden Geschäftsjahres als "nicht fortgeführte Aktivität" ausgewiesen wurden.

 

Werdohl, 28. Februar 2022

Vossloh AG

Der Vorstand

Oliver Schuster

Dr. Thomas Triska

Jan Furnivall

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Rüdiger Grube

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, ("die Gesellschaft") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Verwendungszweck des Prüfungsvermerks

Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage der mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.

Haftung

Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der Gesellschaft getroffenen Auftragsvereinbarung vom 10.Dezember 2021 sowie der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. beschränkt. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

 

Düsseldorf, den 28. Februar 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

René Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer

Christian Siepe, Wirtschaftsprüfer

Termine 2022/​2023

Termine 2022

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Hauptversammlung 18. Mai 2022
Veröffentlichung Zwischenbericht/​Zwischenmitteilung
per 31. März 28. April 2022
per 30. Juni 3. August 2022
per 30. September 27. Oktober 2022
Weitere Termine unter www.vossloh.com

Termine 2023

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Veröffentlichung der Abschlusszahlen 2022 März 2023
Pressekonferenz März 2023
Investoren- und Analystenkonferenz März 2023
Hauptversammlung Mai 2023

Investor Relations

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Ansprechpartner Dr. Daniel Gavranovic
E-Mail investor.relations@vossloh.com
Telefon +49 2392 52-609
Telefax +49 2392 52-219

Informationen zur Vossloh Aktie

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ISIN DE0007667107
Handelsplätze Xetra, Tradegate, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, Hannover, Hamburg, Stuttgart, München
Index SDAX
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien zum 31.12.2021 17.564.180
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien im Jahresdurchschnitt 17.564.180
Aktienkurs (31.12.2021) 45,15 €
Kurshoch/​-tief 2021 49,45 €/​39,35 €
Reuterskürzel VOSG.DE
Bloombergkürzel VOS:GR
Dividendenvorschlag 1,00 €

Haftungsausschluss: Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Einschätzungen künftiger Entwicklungen seitens des Vorstands basieren. Die Aussagen und Prognosen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Aussagen und Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten abweichen. Marken: Alle in diesem Geschäftsbericht erwähnten Marken- und Warenzeichen oder Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dies gilt insbesondere für DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und Xetra als eingetragene Warenzeichen und Eigentum der Deutsche Börse AG.

Glossar

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Avalkredit Übernahme von Bürgschaften und Garantien
Capital Employed Working Capital plus Anlagevermögen
Cash-Pooling Saldenübertragungsverfahren zur Bündelung der Liquidität
Derivative Finanzinstrumente Vertragliche Vereinbarungen, deren Marktwerte sich von einem Basiswert (zum Beispiel Aktien oder Währungen) ableiten
EBIT Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern
EBIT-Marge EBIT/​Umsatz
EBITDA Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern und Abschreibungen
EBITDA-Marge EBITDA/​Umsatz
EBT Ergebnis vor Ertragsteuern
Eigenkapitalquote Eigenkapital/​Bilanzsumme
Finanzverbindlichkeiten Schuldscheindarlehen, Bankschulden, Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
IAS/​IFRS International Accounting Standards/​ International Financial Reporting Standards
Kapitalrendite Siehe Return on Capital Employed
Kreditlinie Kreditvereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Unentgeltliche oder vergünstigte Gewährung von Aktien an Mitarbeitende
Nettofinanzschuld Finanzverbindlichkeiten minus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente minus kurzfristige Wertpapiere
Personalaufwand pro Person Personalaufwand/​Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Return on Capital Employed EBIT/​durchschnittliches Capital Employed
Treasury Finanzmanagement
Wertbeitrag EBIT minus Weighted Average Cost of Capital (WACC) multipliziert mit dem durchschnittlichen Capital Employed
Working Capital Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsvermögenswerten) plus Vorräte minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsschulden) minus erhaltene Anzahlungen minus sonstige kurzfristige Rückstellungen (bereinigt um nicht dem operativen Geschäftsbetrieb zuzuordnende Sachverhalte)
Working-Capital-Intensität Durchschnittliches Working Capital/​Umsatz
Zinscap Optionsgeschäft, das den Käufer durch Vereinbarung einer Zinsobergrenze gegen steigende Zinssätze absichert
Zinsswap Vertragliche Vereinbarung über den Austausch von variablen und festen Zinszahlungsströmen auf Basis eines zugrunde liegenden Nominalbetrags

Adressen

Vossloh Aktiengesellschaft

Vosslohstraße 4 • D-58791 Werdohl

Postfach 1860 • D-58778 Werdohl

Telefon +49 239252-0

Telefax +49 239252-219

www.vossloh.com

Vossloh Fastening Systems GmbH

Vosslohstraße 4 • D-58791 Werdohl

Postfach 1860 • D-58778 Werdohl

Telefon +49 239252-0

Telefax +49 239252-448

Vossloh Tie Technologies

Rocla Concrete Tie, Inc.

1819 Denver W Dr,

S 450 Lakewood, CO 80401

Telefon +1303296-3500

Telefax +1303297-2255

Vossloh Switch Systems

Vossloh Cogifer SA

23 rue François Jacob

F-92500 Rueil-Malmaison Cedex

Telefon +33155 477300

Telefax +33155 477392

Vossloh Rail Services GmbH

Hannoversche Straße 10 • D-21079 Hamburg

Telefon +49 40 430931-0

Telefax +49 40 430931-342

Impressum

Vossloh AG

Hausadresse:

Vosslohstraße 4 • 58791 Werdohl

Postanschrift:

Postfach 1860 • 58778 Werdohl

Redaktion:

Vossloh AG

Uwe Jülichs, Swisttal

Dr. Ilse Preiss, Winnenden

Projektkoordination, Gestaltung, Realisation:

Vossloh AG, Marketing Communications

Fotografie:

Andreas Henk, Düsseldorf

Vossloh AG

Illustration:

Adobe Stock

Vossloh AG

Schlusskorrektur:

pro verbis, Bochum

Produktion:

Staudt Lithographie GmbH, Bochum

Redaktionsschluss: März 2022

Dieser Geschäftsbericht erscheint auch in englischer Sprache und ist unter www.vossloh.com abrufbar.

Konzern-Kennzahlen über 10 Jahre *

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2021 2020 2019 2018 2017
Aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatz Mio.€ 942,8 869,7 916,4 865,0 918,3
EBIT Mio.€ 72,3 73,1 55,7 54,2 70,3
Zinsergebnis Mio.€ -7,5 -14,4 -18,5 -13,4 -12,5
EBT Mio.€ 64,8 58,7 -56,1 40,8 57,8
Konzernergebnis Mio.€ 35,9 20,8 -136,8 22,7 0,3
Ergebnis je Aktie 1,31 0,98 -8,32 1,14 -0,50
Return on Capital Employed % 8,1 8,4 -4,2 6,8 8,9
Wertbeitrag Mio.€ 9,5 12,5 -105,4 -5,8 11,1
Aus der Bilanz
Anlagevermögen Mio.€ 726,0 694,1 659,2 646,1 568,7
Investitionen 1 Mio.€ 51,3 68,7 59,8 60,5 39,5
Abschreibungen 1 Mio.€ 51,9 50,0 86,4 35,5 33,6
Working Capital (Stichtag) Mio.€ 175,6 155,3 180,3 216,0 190,0
Capital Employed (Stichtag) Mio.€ 901,6 849,4 839,5 862,0 758,7
Eigenkapital Mio.€ 587,9 412,4 403,6 523,3 532,4
davon: Anteile anderer Gesellschafter Mio.€ 28,6 15,9 9,4 10,8 15,0
Nettofinanzschuld 2 Mio.€ 215,6 351,3 370,4 307,3 207,7
Bilanzsumme Mio.€ 1.289,4 1.214,4 1.331,4 1.266,9 1.252,9
Eigenkapitalquote % 45,6 34,0 30,3 41,3 42,5
Aus der Kapitalflussrechnung
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit Mio.€ 81,3 56,1 12,3 37,6 24,5
Cashflow aus Investitionstätigkeit Mio.€ -57,9 -3,0 -15,5 -95,0 -124,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Mio.€ -30,8 -67,4 28,1 -14,1 20,7
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss Mio.€ -7,4 -14,3 24,9 -71,5 79,0
Mitarbeitende
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Anzahl 3.612 3.482 3.774 3.720 3.934
davon: Deutschland Anzahl 748 720 871 866 854
Ausland Anzahl 2.864 2.762 2.903 2.854 3.080
Personalaufwand Mio.€ 211,8 205,1 260,1 214,9 214,8
Personalaufwand je Person T€ 58,6 58,9 68,9 57,0 54,6
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2016 2015 2014 2013 2012
Aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatz Mio.€ 822,5 952,9 1.100,8 1.300,7 1.243,0
EBIT Mio.€ 57,5 42,3 -183,4 52,7 97,5
Zinsergebnis Mio.€ -10,6 -11,1 -24,2 -21,4 -21,4
EBT Mio.€ 46,9 31,2 -207,6 31,3 76,1
Konzernergebnis Mio.€ 10,1 77,8 -205,7 23,6 64,8
Ergebnis je Aktie 0,22 5,42 -16,46 1,25 4,94
Return on Capital Employed % 8,8 5,8 -21,7 5,9 11,5
Wertbeitrag Mio.€ -1,5 -31,1 -267,8 -22,8 13,0
Aus der Bilanz
Anlagevermögen Mio.€ 467,8 486,7 548,8 714,5 662,7
Investitionen 1 Mio.€ 30,3 34,2 50,7 64,4 61,1
Abschreibungen 1 Mio.€ 31,5 35,7 123,2 40,7 41,4
Working Capital (Stichtag) Mio.€ 159,2 213,8 226,5 94,5 166,0
Capital Employed (Stichtag) Mio.€ 627,0 700,5 775,3 809,0 828,7
Eigenkapital Mio.€ 550,8 428,7 349,6 481,1 505,7
davon: Anteile anderer Gesellschafter Mio.€ 18,0 17,0 19,7 18,6 15,9
Nettofinanzschuld 2 Mio.€ 85,0 218,6 283,0 204,1 200,8
Bilanzsumme Mio.€ 1.367,2 1.389,9 1.604,4 1.562,4 1.500,0
Eigenkapitalquote % 40,3 30,8 21,8 30,8 33,7
Aus der Kapitalflussrechnung
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit Mio.€ 65,8 107,8 -42,2 130,5 162,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit Mio.€ -43,2 -11,6 -58,3 -75,4 -72,9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Mio.€ 79,3 -77,0 103,7 -63,1 -109,9
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss Mio.€ 101,9 19,2 3,2 -8,0 -20,2
Mitarbeitende
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Anzahl 3.682 4.069 4.883 5.247 5.078
davon: Deutschland Anzahl 840 1.244 1.853 1.759 1.756
Ausland Anzahl 2.842 2.825 3.030 3.487 3.322
Personalaufwand Mio.€ 197,1 218,1 283,0 284,0 271,0
Personalaufwand je Person T€ 53,5 53,6 58,0 54,1 53,4

Vossloh AG: Kennzahlen über 10 Jahre

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2021 2020 2019 2018 2017
Gezeichnetes Kapital Mio.€ 49,9 49,9 49,9 45,3 45,3
Dividende pro Aktie 3 1,00 1,00 0,00 1,00 1,00
Börsenkurs am 31.12. 45,15 41,35 37,00 42,45 46,80
Börsenkapitalisierung am 31.12. Mio.€ 793,0 726,3 649,9 677,8 747,3
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2016 2015 2014 2013 2012
Gezeichnetes Kapital Mio.€ 45,3 37,8 37,8 37,8 37,8
Dividende pro Aktie 3 0,00 0,00 0,00 0,50 2,00
Börsenkurs am 31.12. 59,61 57,74 53,50 72,50 74,47
Börsenkapitalisierung am 31.12. Mio.€ 951,8 793,1 712,9 870,3 893,5

* 2017 und 2016 unter Berücksichtigung des Ausweises der Geschäftsfelder Locomotives und Electrical Systems als nicht fortgeführte Aktivitäten; 2015 unter Berücksichtigung des Ausweises der Geschäftsfelder Rail Vehicles und Electrical Systems als nicht fortgeführte Aktivitäten; 2014 und frühere Jahre wie bisher dargestellt.
1 Ohne langfristige Finanzinstrumente; planmäßige Abschreibungen zuzüglich Wertminderungen/​Wertaufholungen
2 Bei negativem Vorzeichen: Nettofinanzvermögen
3 Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung