Vossloh AktiengesellschaftWerdohlKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzern-Kennzahlenscrollen
1 Bei einem durchschnittlichen Capital Employed
Vorwort des VorstandsvorsitzendenVerehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir einmal mehr unter Beweis gestellt, dass wir auch in besonders herausfordernden Zeiten unseren Erfolgskurs unbeirrt fortsetzen und unsere ambitionierten Ziele nicht nur erreichen, sondern sie zum Teil sogar deutlich übertreffen können. Vossloh hält also Spur - auch unter widrigen Bedingungen. Und von Letzteren hatte auch das Jahr 2022 bekanntermaßen reichlich zu bieten. Polykrise ist das neue Normal: russischer Angriffskrieg im Osten Europas, Energiekrise, Flüchtlingskrise, Klimakrise, Coronapandemie, massiv gestörte Lieferketten, enorme Inflationsraten in weiten Teilen der Welt, einhergehend mit spürbaren Zinssteigerungen. Die Liste ließe sich zweifellos fortsetzen. Die Welt scheint zunehmend unübersichtlich zu werden. Die Aktienmärkte reagierten 2022 deutlich: Der MSCI World sowie der DAX gaben um rund 13 % beziehungsweise 12 % nach, MDAX und SDAX brachen im Jahresverlauf um 28 % respektive 27 % ein. Doch lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Vossloh werfen. Trotz der zuvor beschriebenen enormen Herausforderungen hat Vossloh sich auch im Berichtsjahr erneut als äußerst widerstandsfähiges Unternehmen erwiesen. Genau genommen sogar deutlich mehr als das, denn wir konnten wesentliche finanzielle Parameter nicht nur stabil halten und insofern den sich überlagernden Krisen trotzen. Wir konnten sie in vielen Fällen sogar deutlich verbessern. So erreichte der Auftragseingang mit rund 1,25 Mrd.€ ein neues Rekordniveau und übertraf den Vorjahreswert um beachtliche 31,6 %. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2022 lag mit 799,6 Mio.€ um 30,8 % über dem entsprechenden Vorjahreswert. Mit Blick auf unseren Konzernumsatz ist es uns im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals in der Unternehmensgeschichte gelungen, im Kerngeschäft Bahninfrastruktur Erlöse von mehr als 1 Mrd.€ zu erzielen. Die Umsätze stiegen auf 1,05 Mrd.€, was einer Verbesserung gegenüber dem Vorjahr um 11,0 % entspricht. Dies ist auch deshalb beachtenswert, weil wir bereits 2021 um über 8 % zulegen konnten. Und nicht zuletzt ist es uns gelungen, trotz erheblicher Zusatzbelastungen infolge der massiv gestiegenen Preise für Materialien und Energie das EBIT um 5,8 Mio.€ auf 78,1 Mio.€ zu steigern. Damit hat Vossloh das höchste Konzern-EBIT seit zehn Jahren erreicht. Diese hervorragenden Ergebnisse verdankt Vossloh ganz maßgeblich dem unermüdlichen Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit. Jede und jeder Einzelne von ihnen hat ihren beziehungsweise seinen Teil dazu beigetragen, und dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch im Namen meiner Vorstandskollegen sehr herzlich bedanken. Die überaus positive Entwicklung unseres Unternehmens ist darüber hinaus zu einem ganz entscheidenden Teil in einem zukunftsweisenden, nachhaltigen und krisenresistenten Geschäftsmodell begründet. Vossloh leistet tagtäglich überall auf der Welt einen wertvollen Beitrag zu grüner Mobilität im Sinne einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verkehrswende. Unser Produkt- und Dienstleistungsangebot trägt entscheidend dazu bei, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen wie auch den Energie- und Flächenbedarf im Transportsektor spürbar zu senken. Die Schiene ist unbestritten der mit Abstand energieeffizienteste und umweltverträglichste Verkehrsträger, der insbesondere im Vergleich zur Straße auch hinsichtlich der Flächeneffizienz deutlich vorteilhafter ist. Damit ist die Verlagerung von Transportkapazitäten beispielsweise von der Straße auf die Schiene unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit unausweichlich und alternativlos. Die Regierungen Deutschlands und der anderen EU-Mitgliedstaaten, der USA, Chinas und Australiens legen dementsprechend milliardenschwere Investitionsprogramme auf, um die grüne Verkehrswende voranzutreiben. Das sind hervorragende Rahmenbedingungen für unsere Branche mit Blick auf die kommenden Jahrzehnte. Hinzu kommt, dass unsere Kunden zum überwiegenden Teil der öffentlichen Hand zuzurechnen sind und tendenziell einen eher langfristigen Planungs- und Entscheidungshorizont haben. Das macht uns in gewissem Maße unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und gibt unserem Geschäft zusätzliche Stabilität. "Vossloh leistet tagtäglich überall auf der Welt einen wertvollen Beitrag zu grüner Mobilität im Sinne einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verkehrswende"
Oliver Schuster, Vorsitzender des Vorstands Da der Neubau von Bahnstrecken aus vielerlei Gründen mit dem geplanten Anstieg des Schienenverkehrs nicht mithalten können wird, kommt der Verfügbarkeit existierender Bahninfrastruktur besondere Bedeutung zu. Dafür gilt es, parallel zum Bau neuer Strecken, in vielen Ländern einen immensen Ersatzbedarf an Produkten rund um den Fahrweg Schiene zu bedienen und gleichzeitig die Effizienz im Bereich der Instandhaltung deutlich zu steigern. Denn mehr Verkehr führt zu höherem Verschleiß und damit zu gesteigertem Instandhaltungsbedarf bei gleichzeitig immer kürzeren für Instandhaltung verfügbaren Zeitfenstern. Bei der Lösung genau solcher komplexen Probleme profitieren unsere Auftraggeber von unserem umfassenden Portfolio aus hochwertigen Produkten und Dienstleistungen, das sich durch ein einzigartiges systemisches Fahrwegverständnis, gepaart mit einer hohen digitalen Kompetenz, auszeichnet. Vossloh ist in der Lage, den Zustand der Schiene sowohl stationär als auch mobil präzise zu erfassen und nach Auswertung der Daten maßgeschneiderte Instandhaltungslösungen anzubieten, um die Verfügbarkeit und die Lebensdauer der Bahninfrastruktur zu maximieren. Durch unsere technologische Spitzenposition und Innovationskraft sind wir ein wertschaffender Partner für unsere Kunden und sichern damit ihren und unseren Erfolg. Ein Beispiel hierfür ist das Leuchtturmprojekt zur datenbasierten digitalen Zustandsüberwachung von 1.000 Weichen der schwedischen Bahninfrastrukturbehörde Trafikverket. Durch den Einsatz unserer hochmodernen Sensorik in Verbindung mit intelligenten Algorithmen erhält der Kunde in Echtzeit direkt von unserer cloudbasierten Datenplattform wichtige Informationen zum Zustand seiner Infrastrukturkomponenten. Ausfallzeiten aufgrund von überraschenden Weichenstörungen werden deutlich reduziert, die Effizienz entsprechender Instandhaltungsmaßnahmen und damit die Verfügbarkeit des Fahrwegs spürbar gesteigert. Unseren technologischen Führungsanspruch konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr auf der weltweit wichtigsten Branchenmesse InnoTrans in Berlin eindrucksvoll unterstreichen. In mehreren kundenorientierten Themenwelten haben wir dort eine Vielzahl aufsehenerregender Produkt- und Service-Neuheiten erstmals der Weltöffentlichkeit präsentiert, darunter etwa die neuartige Verbundstoffschwelle (Engineered Polymer Sleeper, EPS) als ressourcenschonende und nachhaltige Alternative zur konventionellen Holzschwelle oder die neue Spannklemme der M-Generation mit weiter verbesserten Produkteigenschaften und einem deutlich geringeren CO 2-Fußabdruck. Das smarte Weichenmonitoring oder die digitalbasierte Streckeninspektion mithilfe von Drohnen erlauben eine detaillierte Erhebung und Analyse von Daten, ohne sanierungsbedürftige Gleisabschnitte sperren zu müssen. Ähnlich verhält es sich beim Einsatz unserer smarten Hochgeschwindigkeitsschleifzüge, bei denen Zustandserfassung, Bearbeitung und Nachmessung der Schiene parallel erfolgen. Unsere Innovationen stellen stets den Kunden und seine Bedürfnisse in den Mittelpunkt. Wir verstehen den Fahrweg Schiene und sind das Systemhaus für Bahninfrastruktur, dem die Kunden weltweit vertrauen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, "enabling green mobility" ist nicht nur unser Motto, sondern vor allem täglicher Ansporn für uns selbst. Das bedeutet, dass wir uns keinesfalls damit begnügen, mehr schienengebundene Mobilität zu ermöglichen. Unser Anspruch ist es, zusätzlich auch im Rahmen unserer Leistungserstellung sowie mit Blick auf den ökologischen Fußabdruck unserer Produkte und Services stetig besser zu werden und einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen zu leisten. Details zu unseren umfassenden Nachhaltigkeitsaktivitäten während des abgelaufenen Geschäftsjahres und den Beurteilungen, die wir von renommierten ESG-Rating-Agenturen erhalten haben, entnehmen Sie bitte unserer nichtfinanziellen Erklärung ab Seite 78 ff. in diesem Bericht. Wertvolle neue Impulse erhalten wir auch aus dem Kreis unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich während des Berichtszeitraums wieder sehr aktiv an dem konzernweiten Ideenmanagementprogramm "Fit 4 Future" beteiligt haben. Fast 1.000 Optimierungsvorschläge haben uns im Verlauf des Jahres erreicht, von denen bereits knapp 300 umgesetzt wurden. Weitere werden folgen. Auch dieses Projekt verdeutlicht, dass wir niemals stillstehen und uns auf dem Erreichten ausruhen, sondern stets danach streben, immer besser, kreativer, produktiver und effizienter zu werden. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir als Vorstand haben es uns zum Ziel gesetzt, Vossloh kontinuierlich weiterzuentwickeln und auch in Zukunft stärker zu wachsen als der Markt. Trotz anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen sind wir zuversichtlich, dieses Ziel auch im Jahr 2023 zu erreichen, und gehen davon aus, unsere Umsatzerlöse auf ein Niveau zwischen 1,05 und 1,15 Mrd.€ steigern zu können. Ungeachtet des anhaltend hohen Niveaus der Beschaffungskosten für Energie und Material sowie deutlich steigender Personalkosten erwarten wir erneut auch einen spürbaren Anstieg des EBIT. Wir gehen für das Jahr 2023 von einem EBIT in der Größenordnung zwischen 79 und 88 Mio.€ aus. Aufgrund der guten Auftragslage und der positiven Geschäftsentwicklung werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung der Vossloh AG vorschlagen, erneut eine Dividende von 1,00 € je Aktie auszuschütten. Verehrte Damen und Herren, im Namen des gesamten Vorstands danke ich Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns im Jahr 2022 entgegengebracht haben. Wir freuen uns darauf, mit Ihnen gemeinsam den eingeschlagenen Weg zu nachhaltigem und profitablem Wachstum unseres Unternehmens fortzusetzen und grüne Mobilität weltweit Stück für Stück Wirklichkeit werden zu lassen.
Ihr Oliver Schuster, Vorsitzender des Vorstands, Vossloh AG Jan Furnivall, COO Oliver Schuster, CEO Dr. Thomas Triska, CFO Jahresübersicht 20221. QuartalDie Vossloh AG begibt im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgreich ein Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 25 Mio.€. Der Schuldschein hat eine Laufzeit von sieben Jahren bei einer festen Verzinsung von 0,8 % pro Jahr. Die guten Konditionen und die deutliche Überzeichnung unterstreichen das hohe Vertrauen, das Vossloh am Kapitalmarkt genießt. Zugleich sichert sich Vossloh mit der Transaktion langfristig attraktive Finanzierungskonditionen. Vossloh erhält einen richtungsweisenden Auftrag über die Lieferung von zunächst drei Hochgeschwindigkeitsschleifzügen (HSG-city) für den Einsatz im U-Bahn-Netz der südchinesischen Megacity Shenzhen. Der Hochgeschwindigkeitsschleifzug ist eine Weltneuheit. Er bezieht den Strom aus der Stromschiene und kann somit vollständig emissionsfrei betrieben werden. Vossloh gewinnt einen der größten Infrastrukturaufträge der Unternehmensgeschichte von der staatlichen australischen Bahngesellschaft Australian Rail Track Corporation für das Projekt Inland Rail. Der Bau der rund 1.700 Kilometer langen Eisenbahnstrecke zwischen Melbourne und Brisbane ist das größte Infrastrukturprojekt für den Schienengüterverkehr in Australien. Der gesamte Auftrag für Betonschwellen hat einen Wert von umgerechnet rund 90 Mio.€. Bereits Anfang 2021 hatte Vossloh für dasselbe Projekt den Auftrag über die Lieferung von Weichenkomponenten mit einem Volumen von rund 50 Mio.€ erhalten. Erneut wird Vossloh mit der Lieferung von Schienenbefestigungssystemen für den Neubau von zwei chinesischen Hochgeschwindigkeitsstrecken beauftragt. Das Hochgeschwindigkeitsnetz in China ist bereits heute das größte der Welt und wächst weiter rasant. Vossloh begleitet den Ausbau seit dem Jahr 2006. Die Aufträge haben Volumina von zusammen rund 90 Mio.€ und betreffen die Verbindungen zwischen Laixi und Rongcheng sowie den Millionenmetropolen Weifang und Yantai. 2. QuartalVossloh gewinnt einen bedeutenden Auftrag der staatlichen Gesellschaft National Authority for Tunnels für die Lieferung von Schienenbefestigungssystemen für eine neue Hochgeschwindigkeitsstrecke im Norden Ägyptens. In diesem Projekt werden die Küstenstadt El-Alamein und die am Suezkanal gelegene Stadt Ain Suchna verbunden. Die zweigleisige Strecke hat eine Gesamtlänge von rund 660 Kilometern und ist Teil des geplanten, rund 2.000 Kilometer langen Hochgeschwindigkeitsnetzes in Ägypten. Der Auftrag hat ein Volumen von über 40 Mio.€. Auf der Hauptversammlung stimmen die Aktionärinnen und Aktionäre allen von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen Tagesordnungspunkten mit großer Mehrheit zu. Damit folgt die Hauptversammlung auch dem Dividendenvorschlag in Höhe von 1,00 € je Aktie. Insgesamt sind 73,84 % des Grundkapitals vertreten. Der Osloer Nahverkehrsbetreiber Sporveien bestellt eine Hochgeschwindigkeitsschleifmaschine HSG-city. Um die städtischen Bahnlinien mit einer Streckengesamtlänge von fast 130 Kilometern instand zu halten, soll der HSG-city ab Mitte 2023 jährlich 1.500 Stunden in Betrieb sein. Der Auftrag unterstreicht die hohe Nachfrage nach der weltweit einzigartigen und patentierten Hochgeschwindigkeitsschleiftechnologie von Vossloh. Im Mai 2022 feiert Vossloh mit knapp 100 Kunden die offizielle Eröffnung der Fabrik der Zukunft von Vossloh Fastening Systems am Standort Werdohl. Vossloh hat hier rund 40 Mio.€ in die weltweit modernste Fertigung für Schienenbefestigungssysteme investiert. Diese zeichnet sich durch signifikant erhöhte Effizienz, eine weitgehende Automatisierung und eine deutliche Steigerung der Wertschöpfungstiefe aus. Mit Freude und Stolz feiert auch die Belegschaft das neue Werk auf einem Fest mit allen Mitarbeitenden und Angehörigen. 3. QuartalDie DB Netz AG setzt 2023 auf das Hochgeschwindigkeitsschleifen zur präventiven Schieneninstandhaltung für ihr hoch belastetes Netz. Der Auftrag umfasst ein Volumen von mindestens 12.000 Kilometern. Zum Einsatz kommt ein neuer, smarter HSG-Zug, der mit umfangreicher Mess- und Analysetechnologie ausgestattet ist und im Betrieb wichtige Zustandsdaten des Fahrwegs erfasst. Die Daten werden in Echtzeit gesammelt und mittels Algorithmen ausgewertet. Das Schleifprogramm kann individuell an den jeweiligen Streckenzustand angepasst werden. Der regelmäßige Einsatz der smarten HSG-Maschinen beugt nicht nur Schienenfehlern effektiv vor und verlängert signifikant die Schienenlebensdauer, sondern bildet mit wachsender Datenhistorie auch die Basis für eine vorausschauende Instandhaltung des Fahrwegs Schiene. Unter dem Motto "enabling green mobility" präsentiert Vossloh auf der weltweit größten Bahnmesse InnoTrans in Berlin zahlreiche wegweisende Innovationen rund um die Bahninfrastruktur. Mit den Themenwelten Advanced infrastructure, Future turnout environment und Smart maintenance zeigt Vossloh Lösungen für die drängendsten Herausforderungen in Bezug auf einen leistungsfähigen und verfügbaren Fahrweg Schiene auf. Das Feedback der Kunden ist überwältigend und die Messe ein voller Erfolg. Vossloh präsentiert in Berlin auch seine neuen Spannklemmen der M-Generation. Ihre innovative Geometrie mit nach außen gebogenen Federarmen erhöht die Eigenfrequenz, macht die Spannklemmen dadurch besonders robust wie auch langlebig und reduziert die Lebenszykluskosten. Zudem punktet die neue M-Generation aufgrund einer neuartigen Mikro-Stahllegierung, des geringeren Materialeinsatzes und eines kompakteren Designs mit einem deutlich besseren CO₂-Fußabdruck. 4. QuartalVossloh erzielt wesentliche Fortschritte beim zukunftsweisenden Auftrag zur datenbasierten Zustandsüberwachung von Weichen in Schweden. Der vor zwei Jahren von Trafikverket erteilte Auftrag erstreckt sich über mehrere Jahre und umfasst die Ausrüstung von insgesamt 1.000 Weichen im schwedischen Netz. Ziel ist es, ungeplante Ausfallzeiten als Folge von Weichenstörungen zu reduzieren, die Effizienz der Instandhaltungsarbeiten zu steigern und damit die Verfügbarkeit des Fahrwegs deutlich zu erhöhen. Der Rollout der erfolgreich validierten Lösung erfolgt ab Januar 2023. Im Rahmen der Fit-4-Future-Initiative, des konzernweiten Vossloh Ideenprogramms für mehr Effizienz, wird der Eduard-Vossloh-Award 2022 an die Finalisten vergeben. Den ersten Platz erringt eine Idee aus Luxemburg, mit der Fräszeiten für Komponenten von Straßenbahnweichen erheblich reduziert werden können. Für die beste Idee im Bereich Nachhaltigkeit wird erstmals ein Sonderpreis vergeben, der Sustainability Award. Er geht in die USA für die Zulassung eines umweltfreundlicheren, CO₂-reduzierten Zements zur Herstellung von Betonschwellen. Vossloh erreicht trotz anhaltend schwieriger Rahmenbedingungen aufgrund massiver weltpolitischer Unsicherheit, gestörter Lieferketten und gestiegener Preise einen Auftragseingang auf Rekordniveau. Aufträge im Volumen von 1,25 Mrd.€ - was einem Anstieg von 31,6 % gegenüber dem Vorjahr entspricht - unterstreichen eindrucksvoll die Position von Vossloh als führender Anbieter im Zukunftsmarkt Bahninfrastruktur. Die Vossloh AktieDas Börsenjahr 2022 war von geopolitischen Krisen sowie einer geldpolitischen Zeitenwende geprägt und insgesamt ein negatives Börsenjahr für die wichtigsten Leitindizes. Der DAX schloss am letzten Handelstag 2022 bei 13.924 Punkten, was einem Rückgang um 12,3 % im Vergleich zum Handelsschluss 2021 entspricht. Auf Gesamtjahressicht fiel der Rückgang bei den Auswahlindizes MDAX und SDAX noch deutlicher aus: Der MDAX beendete das Börsenjahr 2022 bei 25.118 Zählern - ein Minus von 28,5 % im Vergleich zum letzten Handelstag des Vorjahres. Der SDAX entwickelte sich im Jahresverlauf nahezu parallel zum MDAX und schloss zum Jahresende auf einem Niveau von 11.926 Zählern. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 27,3 %. Die Aktienkurse kleinerer Unternehmen waren folglich von den unsicheren Rahmenbedingungen insgesamt stärker betroffen als die der großen DAX-Gesellschaften. Der maßgebliche Auslöser für die schwache Entwicklung der Indizes war der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der am 24. Februar 2022 begann. Er sorgte an den Finanzmärkten für große Verunsicherung - auch im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit Materialien und Energie. Die Preise für Energie und Lebensmittel stiegen drastisch und trieben die Inflation in Deutschland im Oktober auf bis zu 10,4 %. Die fortdauernden Beeinträchtigungen der weltweiten Lieferketten wie auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie belasteten die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland zusätzlich. Um der steigenden Inflation entgegenzuwirken, griffen die Notenbanken in den USA und Europa ein und erhöhten die Zinsen in kurzer Folge mehrfach und deutlich. Die US-Notenbank hob den Leitzins im Jahresverlauf 2022 um insgesamt vier Prozentpunkte auf zuletzt 4,25 % bis 4,5 % an. Die Europäische Zentralbank zog zeitverzögert nach, gab nach sechs Jahren ihre Nullzinspolitik auf und erhöhte den Leitzins zwischen Juli und Dezember in mehreren Schritten auf zuletzt 2,5 %. Die Aktie der Vossloh AG behauptete sich in diesem schwierigen Marktumfeld. Sie entwickelte sich im Geschäftsjahr 2022 deutlich besser als die Indizes SDAX und MDAX und übertraf nach hohen Zuwächsen zum Jahresende sogar den DAX. In der Abbildung unten ist die Kursentwicklung der Vossloh Aktie ohne Berücksichtigung der im Jahr 2022 ausgezahlten Dividende dargestellt. Auf vergleichbarer Basis zu der Entwicklung der Indizes und damit unter Berücksichtigung der im Jahr 2022 geleisteten Dividendenzahlung als in die Aktie reinvestierte Beträge lag der Kursrückgang bei 10,8 %. Kursentwicklung 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Kennzahlen der Vossloh Aktiescrollen
1 Dividendenvorschlag für das
Geschäftsjahr 2022 vorbehaltlich der Zustimmung der
Hauptversammlung
Die Vossloh Aktie war mit einem Kurs von 45,35 € in das Börsenjahr 2022 gestartet und hatte gleich am 6. Januar den Höchststand von 46,35 € erreicht. Im Verlauf des ersten Halbjahres blieb die Performance teilweise deutlich hinter den Vergleichsindizes zurück, fiel auf 29,30 € am 23. Juni, holte dann aber spürbar auf und erreichte insbesondere mit Einsetzen des Schlussquartals deutliche Wertzuwächse weit oberhalb von MDAX und SDAX. Zum Jahresende ging die Aktie mit einem Schlusskurs von 39,10 € aus dem Handel. Dies entspricht einer Marktkapitalisierung von 686,8 Mio.€ zum 31. Dezember 2022. DividendeAuf der für den 24. Mai 2023 vorgesehenen Hauptversammlung werden Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG den Aktionären eine Dividendenzahlung in Höhe von 1,00 € (Vorjahr: 1,00 €) je Aktie für das Geschäftsjahr 2022 vorschlagen. Dies entspricht auf Basis der Zahl dividendenberechtigter Aktien einer Gewinnausschüttung von rund 17,6 Mio.€. AktionärsstrukturNadia Thiele, die Witwe des verstorbenen Großaktionärs Heinz Hermann Thiele, beziehungsweise Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker für dessen Nachlass sind gemäß ihren letzten Stimmrechtsmitteilungen über die KB Holding GmbH mit einem Anteil in Höhe von 50,09 % größter Aktionär der Vossloh AG. Mit einem Stimmrechtsanteil oberhalb der gesetzlichen Meldeschwelle von 3 % zählt Franklin Mutual Advisers, LLC, Wilmington, Delaware/USA zum Aktionärskreis und hält gemäß der letzten Stimmrechtsmitteilung rund 4,99 % des Stammkapitals. Entsprechend der Definition der Deutsche Börse AG wird der zuletzt genannte Anteil der freien Marktkapitalisierung, dem sogenannten Free Float, zugerechnet. Damit lag der frei verfügbare Anteil am Grundkapital der Vossloh AG zum 31. Dezember 2022 bei 49,91 %. Somit ergibt sich eine frei verfügbare Marktkapitalisierung auf Basis eines volumengewichteten Durchschnittspreises der letzten 20 Handelstage zum Stichtag 30. Dezember 2022 von rund 347,0 Mio.€. AnalystenbewertungenDie Aktie der Vossloh AG wurde zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts Ende Februar 2023 von sieben Finanzanalysten mit regelmäßigen Kommentaren und Werteinschätzungen begleitet. Vier von ihnen empfehlen, die Vossloh Aktie zu kaufen; zwei weitere raten dazu, das Papier zu halten. Das durchschnittliche Kursziel der Vossloh Aktie lag auf Basis der bis Ende Februar 2023 vorliegenden Analystenbewertungen bei 45 €. Der niedrigste Zielkurs betrug 38 €, der höchste wurde auf 50 € festgesetzt. NachhaltigkeitDie umfassenden Nachhaltigkeitsaktivitäten von Vossloh werden seit einigen Jahren regelmäßig von renommierten internationalen Rating-Agenturen - darunter ISS ESG, MSCI ESG Research und EcoVadis - beurteilt. Die Agentur ISS ESG hat Vossloh mit dem Prime-Status ausgezeichnet. MSCI ESG Research hat im Dezember das Rating von A auf die zweitbeste Stufe AA (auf einer Skala von AAA bis CCC) hinaufgesetzt. Die Analysten von EcoVadis haben Vossloh zuletzt den Silber-Status verliehen und damit in den Kreis der besten zehn Prozent aller von EcoVadis bewerteten Unternehmen aufgenommen. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit bei Vossloh können der nichtfinanziellen Konzernerklärung ab Seite 78 ff. entnommen werden (siehe hierzu auch die Informationen auf der Website unter www.vossloh.com > "Investor Relations">"Nachhaltigkeit"). Die Beurteilungen von ISS ESG und MSCI ESG Research sind für Vossloh auch aufgrund der nachhaltigkeitsorientierten Hybridanleihe von Bedeutung, die der Konzern Anfang 2021 platziert hatte. Der Rückzahlungsbetrag der Anleihe ist an die Nachhaltigkeits-Performance von Vossloh gekoppelt, die sich an den Agenturbewertungen orientiert. Die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2021 unterlag erstmals den Pflichten aus der EU-Taxonomieverordnung. Dieses normierte Klassifizierungssystem definiert und bewertet ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Wie im vorangegangenen Geschäftsjahr meldet Vossloh auch für das Jahr 2022 Werte, die das nachhaltige Geschäftsmodell von Vossloh ausdrücklich unterstreichen: 100 % der Umsatzerlöse werden als taxonomiefähig, 64 % als taxonomiekonform gewertet. Dialog mit dem KapitalmarktDer Vorstand und das Investor-Relations-Team der Vossloh AG standen auch während des Geschäftsjahres 2022 in regelmäßigem und intensivem Dialog mit institutionellen und privaten Anlegern. Während des Berichtszeitraums nahm das Unternehmen aktiv an mehreren Kapitalmarktkonferenzen teil, organisierte zudem eigene Treffen mit Investoren und Analysten und ermöglichte es den Kapitalmarktteilnehmern, in regelmäßigen Telefonkonferenzen den Vorständen der Vossloh AG ihre Fragen zu stellen. Der Vorstand und das Investor-Relations-Team der Vossloh AG stehen Ihnen jederzeit gern sowohl für schriftliche als auch telefonische Anfragen zur Verfügung. Umfassende Informationen zum Unternehmen und der Aktie der Vossloh AG stehen zudem auf der Website unter www.vossloh.com bereit. Dort sind neben aktuellen Finanzberichten, Präsentationen und Pressemeldungen auch Informationen zum Thema Creditor Relations abrufbar. Gern können Sie uns jederzeit per E-Mail an: investor.relations@ vossloh.com oder telefonisch unter (02392) 52-609 kontaktieren. DER MARKT: ZUKUNFTSSICHER, WACHSTUMSSTARK.Die Bahnindustrie ist weltweit auf Wachstumskurs. Viele Länder setzen mittlerweile verstärkt auf die Bahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel, um ehrgeizige Klimaziele zu erreichen. Die Weltbevölkerung wächst - der Anteil der Menschen, die in Städten wohnen, steigt stetig. Im Gegenzug stößt der Individualverkehr in seiner heutigen Form an seine Grenzen. Effizientes Verkehrsmanagement, verantwortungsvolle Flächennutzung und die Reduktion schädlicher Emissionen stellen Gesellschaften weltweit vor enorme Herausforderungen. Die Stärkung des Verkehrsträgers Schiene wird für künftige multimodale Verkehrskonzepte von entscheidender Bedeutung sein. Schienengebundener Verkehr ist konkurrenzlos nachhaltig. Innerhalb der EU entfallen auf den Schienenverkehr lediglich 2 % des gesamten Energieverbrauchs im Transportsektor. Gleichzeitig erbringt die Bahn jedoch 13 % der Güterverkehrsleistung und 7 % der Personenverkehrsleistung. Die zunehmende Elektrifizierung von Strecken und ein steigender Anteil erneuerbarer Energien im Strommix lassen die Bahn in Sachen CO₂-Ausstoß noch wettbewerbsfähiger werden. Außerdem ist schienengebundener Verkehr hochgradig flächeneffizient. Der Flächenverbrauch pro beförderter Person im Stadtverkehr etwa liegt beim Schienenverkehr um über 90 % unter dem des motorisierten Individualverkehrs. Mit steigendem Anteil versiegelter Verkehrsflächen kann Regenwasser nicht mehr in den Böden versickern, was weitreichende Folgen für unsere Umwelt hat. Die Politik hat in vielen Ländern der Erde inzwischen die Vorteilhaftigkeit des Schienenverkehrs erkannt und umfangreiche Investitionsprogramme aufgelegt. Ein Trend, der unsere Industrie über Jahrzehnte prägen wird. Verkehrsverlagerung braucht Verfügbarkeit des FahrwegsDie gesamte globale Gleisinfrastruktur weist heute eine Länge von rund 1,7 Millionen Kilometern auf, Tendenz steigend. Ein Ausbau existierender Streckennetze proportional zum steigenden Verkehrsaufkommen ist aber praktisch nicht umsetzbar. Der Erhöhung der Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene kommt daher zentrale Bedeutung zu. Moderne Zugsteuerungssysteme und die zunehmende Umstellung auf digitale Stellwerke werden eine höhere Verkehrsdichte auf Bahnstrecken ermöglichen. Dieses Mehr an Verkehr auf der Schiene setzt allerdings eine leistungsfähige und intakte Bahninfrastruktur voraus. Vossloh in einzigartiger PositionEine höhere Verkehrsdichte und damit einhergehend eine intensivere Nutzung des Fahrwegs führen unvermeidlich zu höherem Verschleiß und damit zu höherer Nachfrage nach Produkten der Bahninfrastruktur. Mit solchen langlebigen Produkten für den Fahrweg Schiene erwirtschaftet Vossloh heute den größten Teil des Konzernumsatzes. In den kommenden Jahren wird der Anteil der Serviceumsätze allerdings deutlich steigen. Bei wachsender Streckenauslastung verkürzt sich die für Instandhaltungsmaßnahmen verfügbare Zeit. Instandhaltungsmodelle müssen demnach deutlich effizienter werden, Fehler idealerweise bereits erkannt und behoben werden, bevor sie zu ernsthaften Problemen führen. Denn mit steigender Auslastung der Netze wächst gleichzeitig auch der wirtschaftliche Schaden infolge von ungeplanten Ausfällen und damit nicht verfügbaren Streckenabschnitten. Schnelle, präventive Instandhaltungstechnologien werden in Zukunft noch wichtiger - maßgeschneidert für den tatsächlichen Zustand der Bahninfrastruktur. Sensorik am Gleis ebenso wie auf Instandhaltungsmaschinen sowie die Möglichkeit zur Verarbeitung großer Datenmengen und deren KI-gestützte Auswertung in Echtzeit machen dies möglich. Das notwendige Expertenwissen und das systemische Verständnis des Fahrwegs Schiene finden Netzbetreiber bei Vossloh mitsamt umfassender Lösungskompetenz rund um ein einzigartig breites Produkt- und Serviceportfolio. Wachstum stark, Geschäftsmodell zukunftssicherDer europäische Branchenverband UNIFE rechnet im Vergleich der Zeiträume 2019 bis 2021 und 2025 bis 2027 mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum des für Vossloh relevanten und zugänglichen Markts von 3,4 %. Damit wüchse der entsprechende Weltmarkt von zuletzt knapp 29 Mrd.€ auf dann rund 35 Mrd.€ an. Für die Bahnbranche insgesamt liegt die Erwartung der Marktanalysten für den gleichen Zeitraum dagegen bei lediglich 2,9 %. Der für Vossloh relevante Markt soll also deutlich überproportional und auch stärker als in früheren Studien angenommen wachsen. Mit marktführenden Positionen bei Schienenbefestigungs- und Weichensystemen sowie technologisch herausragenden Schienendienstleistungen ist Vossloh global präsent und wird von der steigenden Nachfrage profitieren. Hinzu kommt: Vossloh erwirtschaftet einen bedeutenden Anteil seines weltweiten Umsatzes direkt oder indirekt mit Kunden der öffentlichen Hand. Dies schützt uns vor kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen und verleiht unserem Geschäftsmodell zusätzliche Stabilität. Darüber hinaus werden bis zum Ende des Jahrzehnts viele Netzbetreiber, insbesondere in den Industrieländern, erhebliche Teile ihrer Belegschaft verlieren, weil die geburtenstarken Jahrgänge der Boomer-Generation in den Ruhestand gehen. Im Gegenzug werden externe Lieferanten und Dienstleister zunehmend Verantwortung beispielsweise mit Blick auf Streckenverfügbarkeit übernehmen. Darüber hinaus werden zukunftsweisende Geschäftsmodelle wie Availability as a Service in den kommenden Jahren spürbar an Bedeutung gewinnen. Darin liegt enormes Potenzial für Vossloh. DIE STRATEGIE: KLAR, RICHTUNGSWEISEND.Die Stabilität des Unternehmens und der stetig wachsende Geschäftserfolg von Vossloh sind kein Zufall. Beides haben wir während der vergangenen Jahre zielgerichtet erarbeitet. Richtschnur unseres Handelns ist dabei eine konkrete, von der gesamten Organisation getragene und umsetzungsorientierte Unternehmensstrategie. Von technologisch führenden Netzbetreibern werden wir inzwischen als Systemhaus für Bahninfrastruktur wahrgenommen. Kein anderes Unternehmen ist so fokussiert auf den Fahrweg Schiene in seiner systemischen Gesamtheit wie Vossloh. Die Kombination aus Entwicklung, Produktion und Vertrieb aller wesentlichen Fahrwegkomponenten sowie einem breiten, zunehmend digitalbasierten Serviceangebot unter einem Dach ist global einzigartig. Die entscheidende Brücke zwischen Produkt- und Servicegeschäft bilden die Digitalisierung sowie die Fähigkeit, aus erhobenen Daten entscheidungsrelevante und wertschaffende Informationen zu generieren. Ein starkes BestandsgeschäftDie erste Stoßrichtung unserer Strategie besteht darin, das breite Geschäft mit Produkten und klassischen Dienstleistungen weiter zu stärken. Dies ist der Nukleus unseres Unternehmens und bildet die unverzichtbare Grundlage für künftige Geschäftsmodelle. Der Ausbau des Bestandsgeschäfts ist untrennbar mit dem Ziel der stetigen Steigerung der Profitabilität verbunden. Vossloh setzt dabei strategisch auf die Reduktion von Produktionskosten, die verstärkte Fokussierung auf Wachstumsbereiche, eine Erweiterung des Angebotsportfolios um komplementäre Produkte und Dienstleistungen sowie auf gezielte Innovationen. Ein smartes DienstleistungsgeschäftZweites zentrales Element unserer Unternehmensstrategie ist es, das Servicegeschäft mit digitalen Fähigkeiten zu erweitern. Die sensorische Zustandserfassung des Fahrwegs Schiene und das Ableiten relevanter Informationen revolutionieren das Instandhaltungsgeschäft. Die Daten werden entweder direkt im Gleis oder durch unsere intelligenten, mit umfangreicher Messtechnik ausgestatteten Servicemaschinen erhoben. In einer cloudbasierten Plattform ergeben die Daten aus beiden Quellen zusammen mit den relevanten Infrastruktur- und Betriebsdaten des Kunden ein Gesamtbild. Das tiefe und umfassende Verständnis der Fahrwegphysik bildet die entscheidende Grundlage im Rahmen der anschließenden Datenanalyse. Auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse entwickeln wir maßgeschneiderte Instandhaltungslösungen für unsere Kunden. Die Instandhaltung der Zukunft orientiert sich am tatsächlichen sowie am prognostizierten Zustand des Fahrwegs Schiene und schafft die Grundlage für völlig neue Instandhaltungsmodelle. So wird Vossloh von einem Anbieter einzelner Serviceleistungen zum Garanten maximaler Streckenverfügbarkeit. Die permanente Zustandsüberwachung der Bahninfrastruktur liefert darüber hinaus wertvolle Erkenntnisse, die in die stetige Neu- und Weiterentwicklung von Produkten einfließen. Eine nachhaltige und effiziente OrganisationDer dritte und letzte Baustein unserer Strategie befasst sich maßgeblich mit der Effizienz und Nachhaltigkeit unserer Leistungserbringung. Darunter fallen Themen wie die permanente Optimierung von Prozesslandschaften, stetige Effizienzsteigerung in sämtlichen Unternehmensbereichen und der gezielte Aus- und Aufbau erfolgskritischer Kompetenzen beispielsweise im Digitalbereich. Ebenso werden hier Aspekte rund um Führungskultur und insbesondere auch Nachhaltigkeit mit konkreten Initiativen hinterlegt und damit noch stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Führende einschlägige Rating-Agenturen beurteilen unsere Nachhaltigkeitsleistung bereits heute als sehr gut. Auch im Rahmen der sogenannten EU-Taxonomie wird dies deutlich. 100 % unseres Konzernumsatzes sind taxonomiefähig, bemerkenswerte 64 % der Vossloh Umsatzerlöse sind taxonomiekonform. Vereinfacht bedeutet dies, dass Vossloh einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele im Rahmen des europäischen Green Deal leistet. Die wesentlichen Themen, an denen die Organisation in Sachen Nachhaltigkeit arbeitet, sind neben dem Umwelt- und Klimaschutz unter anderen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Personalführung, verantwortungsvolle Lieferketten, nachhaltige Produkte und Services sowie gesellschaftliche Verantwortung. Eines unserer erklärten Ziele ist es, bis zum Jahr 2030 schrittweise CO₂-Neutralität (Scope 1 und 2) zu erreichen. Unsere Vision ist es, durch nachhaltige, sichere und bedarfsgerechte Mobilität auf der Schiene die Welt zu einem besseren Ort zu machen. Dafür steht Vossloh und daran lassen wir uns messen. DIE PRODUKTE UND LEISTUNGEN: MASSGESCHNEIDERT, INNOVATIV.Ein Produkt- und Serviceportfolio, das sich zum Nutzen des Kunden vom Wettbewerb abgrenzt, bildet ebenso wie technologische Führerschaft und Innovationskraft das Fundament langfristigen Erfolgs - gerade auch in herausfordernden Zeiten. Wir unterstützen unsere Kunden und tragen dazu bei, dass mehr Verkehr auf die Schiene verlagert werden kann und Züge pünktlicher fahren können. Weil der Bau neuer Bahnstrecken aus vielerlei Gründen limitiert ist, steht die Verfügbarkeit bestehender Streckennetze an oberster Stelle für die Netzbetreiber. Die Herausforderung besteht darin, das Netz trotz immer intensiverer Nutzung zugleich zuverlässiger zu machen. Mit der Präsentation auf der InnoTrans, der weltweit größten Messe für Bahn- und Verkehrstechnik, hat Vossloh im September 2022 den Nerv der Zeit getroffen. "enabling green mobility" ist weit mehr als ein Unternehmens-Claim, das hat Vossloh dort unter Beweis gestellt. Mit unseren Themenwelten Advanced infrastructure, Future turnout environment und Smart maintenance haben wir die dringendsten Herausforderungen der Kunden in Bezug auf einen leistungsfähigen und verfügbaren Fahrweg Schiene identifiziert und innovative Lösungen vorgestellt. Neuer Standard für eine umweltgerechte InfrastrukturNicht weniger als einen neuen Standard setzt Vossloh mit der M-Spannklemme für Schienenbefestigungssysteme. Das charakteristische Design mit den nach außen gebogenen Federarmen ist mit einer deutlich angehobenen Eigenfrequenz ein Problemlöser auf immer höher belasteten Strecken. Geringerer Ressourceneinsatz, weniger Belastung für das Material beim Biegen, verbesserte Eigenschaften, höhere Dauerfestigkeit sowie eine spürbare CO 2-Reduktion bei Produktion und Transport zeichnen die neue Generation aus. Auch die neuartige Verbundstoffschwelle (Engineered Polymer Sleeper, EPS) wartet als ressourcenschonende und nachhaltige Alternative zur konventionellen Holzschwelle mit ähnlichen Vorzügen auf. Das von Vossloh eigens entwickelte Material besteht aus Sand sowie nahezu ausschließlich recycelten Grundstoffen. Am Ende des 50-jährigen Lebenszyklus ist das Produkt vollständig wiederverwertbar. Hiermit steht Kunden in baulichen Situationen, in denen die klassische Betonschwelle nicht eingesetzt werden kann, eine Alternative zur Holzschwelle zur Verfügung. Die Weiche der Zukunft sieht einen Ausfall vorausDas weltweit beachtete Vorzeigeprojekt zur sensorischen Weichenüberwachung in Schweden treibt Vossloh erfolgreich voran. Die Validierung der Funktionalität der Sensoren, Gateways, Cloud-Anwendungen und Algorithmen konnte 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Der 2020 vom Infrastrukturbetreiber Trafikverket erteilte Auftrag erstreckt sich über mehrere Jahre und umfasst insgesamt 1.000 Weichen im schwedischen Netz. Die Vossloh Lösung überwacht unter anderem Schwingungen der Weiche bei Zugüberfahrten in Kombination mit einer Geschwindigkeitsmessung sowie einem Algorithmus zur Zugerkennung. Nach dem erfolgreichen Rollout wird der Kunde die Weichen permanent überwachen und unvorhergesehene Ausfälle deutlich reduzieren können. Die störungsfreie Funktion der Weichen ist ein Schlüsselelement für zuverlässigen Bahnbetrieb. Überwachungslösungen von Vossloh, die drohende Unterbrechungen im Voraus erkennen und eine vorbeugende Instandhaltung erlauben, sind schon heute weltweit im Nahverkehr ebenso wie in Hochgeschwindigkeitsstrecken im Einsatz. Service: im Fahrplan und jetzt auch intelligentDie Technologie, bei Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h im laufenden Fahrplan zu schleifen, gibt es nur bei Vossloh - unter dem Namen High-Speed-Grinding (HSG). Auf den hoch belasteten Strecken der Deutschen Bahn wird diese präventive Schieneninstandhaltung im Jahr 2023 um eine digitale Dimension erweitert. Nun verwenden wir smarte HSG-Züge, die mit Mess- und Prüftechnik ausgestattet sind und auf diese Weise im Betrieb wichtige Zustandsdaten des Fahrwegs erfassen. Der regelmäßige Einsatz der smarten HSG-Maschinen beugt somit nicht nur Schienenfehlern effektiv vor und verlängert signifikant die Schienenlebensdauer, sondern ermöglicht auch eine passgenaue, zustandsbasierte Instandhaltung und bildet mit wachsender Datenhistorie zudem die Basis für eine vorausschauende Instandhaltung. Im städtischen Umfeld hat sich diese Technologie mit dem Einsatz eines smarten HSG-city bereits umfassend bewährt. Grüne MobilitätBei Vossloh arbeiten wir täglich daran, grüne Mobilität zu ermöglichen, und schlagen damit die Brücke zwischen einem weltweit stetig wachsenden Bedarf an Transportkapazitäten und dem schonenden Umgang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen. So sind wir für die diesbezüglichen, immer höheren Anforderungen unserer Kunden gut gerüstet. Davon zeugen Aufträge, bei denen wir nicht nur mit technologisch führenden Produkten und Dienstleistungen, sondern auch bei den geforderten Nachhaltigkeitskriterien überzeugen konnten, ebenso wie messbare Erfolge bei nachhaltigen Produktdesigns und Fertigungsprozessen. DIE MENSCHEN: BESONDERS, WERTVOLL.Zufriedene und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind einer der Schlüssel zu einem kontinuierlichen Geschäftserfolg. Die Menschen bei Vossloh verkörpern ein gemeinsames Wertesystem: Leidenschaft, Spitzenleistung, unternehmerisches Handeln, Vertrauen und Respekt sowie Nachhaltigkeit. Wir haben den Vossloh Faktor. Warum tun wir, was wir tun? Wir teilen die Vision, die Welt durch unseren Beitrag zu grüner Mobilität besser zu machen. Unsere gemeinsamen Werte bilden dabei zugleich Fundament und Klammer: Leidenschaft ist der Antrieb für entschlossenes Handeln. Spitzenleistung verstehen wir bei Vossloh eher als einen Prozess denn ein Ergebnis. Wir streben ständig danach, die Dinge heute besser zu machen als gestern. Unternehmerisches Handeln bedeutet, Chancen zu sehen und zu verfolgen. Vertrauen und Respekt sind für den Erfolg eines jeden Teams unerlässlich. Nachhaltigkeit schließlich spiegelt unser Bestreben wider, Verantwortung zu übernehmen und uns um die Welt um uns herum zu kümmern. Der Vossloh Faktor - kurz erklärtDie Führungsgesellschaften unserer Geschäftsbereiche sind jeweils tief verwurzelt in der Industriegeschichte ihres Landes - teilweise seit über 100 Jahren. Regionale Bindungen und die Nähe zum Team in überschaubaren Strukturen gehen heute einher mit den Vorzügen des kapitalmarktorientierten Konzerns. So verbinden wir bei Vossloh das Beste aus beiden Welten. Lokaler Zusammenhalt der Menschen, die vergleichsweise rasche Möglichkeit zur Übernahme von Verantwortung in Fach- und Führungsaufgaben und globale Entwicklungsperspektiven sind drei Schlüsselfaktoren für attraktive Arbeitsplätze. Klare Grundsätze für den Umgang miteinanderMit Leben gefüllt werden unsere fünf Werte erst im Umgang miteinander, in der Interaktion zwischen Menschen. Vossloh hat dafür klare Führungsprinzipien formuliert. "Value - Improvement - People" gelten für alle Mitarbeitenden und in alle Richtungen: Wir schaffen Werte für Vossloh (Value), wir forcieren stetige Verbesserung (Improvement), wir alle sind Teil des Teams (People). Wir schaffen Werte, indem wir den Kunden in den Mittelpunkt stellen, uns anspruchsvolle Ziele setzen und ergebnisorientiert handeln. Stetige Verbesserung erreichen wir, indem wir den Status quo hinterfragen, Verantwortung übernehmen und fördern sowie Fehler zulassen und daraus lernen. Zum Team werden wir, indem wir Sinn stiften und Orientierung geben, Leistung fördern und Erfolge feiern sowie uns um unsere Mitarbeitenden kümmern. Mit dem Unternehmen wachsen könnenDie Anforderungen des Markts und die Rahmenbedingungen unseres Geschäfts unterliegen einem immer schnelleren Wandel. Wir stehen im Wort, es unseren Mitarbeitenden zu ermöglichen, mit dem Unternehmen zu wachsen. Deshalb versetzen wir sie mit stetiger Weiterbildung, den richtigen "Werkzeugen" und einem angenehmen Arbeitsumfeld in die Lage, auch neue Aufgaben meistern zu können. Lerninhalte für unsere Belegschaft bieten wir seit vielen Jahren nicht nur in Präsenz, sondern auch online an. Wir ermutigen ausdrücklich dazu, Wissen zu teilen, zusammenzuarbeiten und Netzwerke zu pflegen. Quelle von InnovationDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen für uns den entscheidenden Unterschied im Wettbewerb: Sie sind die Quelle jeder Innovation. Innovation wiederum schafft erheblichen Wert für die Kunden und damit auch für Vossloh. Sie geht idealerweise nicht nur über das derzeitige Vossloh Angebot hinaus, sondern auch über das des Wettbewerbs. Neben individuellen Freiräumen hat Vossloh auch Spielregeln für den Innovationsprozess etabliert, die Vergleichbarkeit herstellen und die aussichtsreichsten Projekte bis zur Marktreife begleiten. Eine einheitliche Bewertung und das Wissen, woran andere Bereiche gerade arbeiten, sind nach unserer Überzeugung entscheidend für zielgerichtete Innovationen. So können wir gemeinsam, transparent und bereichsübergreifend Lösungen entwickeln. Dabei binden wir unsere Kunden von vornherein ein, um deren Wissen, Ideen und Bedürfnisse in den Prozess einfließen zu lassen. Der Innovationsprozess stellt sicher, dass Ressourcen zielgerichtet gelenkt sowie wertschaffend und kundenorientiert eingesetzt werden. DIE ARBEITSWEISE: NACHHALTIG, EFFIZIENT.Vossloh hat sich durch viele Krisen und Herausforderungen hindurch als außergewöhnlich widerstandsfähig erwiesen. Diese Resilienz beispielsweise gegenüber gestörten Lieferketten und gestiegenen Einkaufspreisen für Material und Energie verdankt Vossloh unter anderem seinem kontinuierlichen Effizienzstreben und der Ausgabendisziplin, die wir in den vergangenen Jahren fest im Unternehmen verankert haben. Beide sind essenzielle Bausteine unseres Erfolgs. Um Kundenanforderungen bestmöglich erfüllen und Lösungen aus dem gesamten Portfolio anbieten zu können, werden bei Vossloh interdisziplinäres Denken und die immer engere Zusammenarbeit über Geschäftsbereichsgrenzen hinweg zunehmend wichtiger. Dieses Zusammenwirken basiert auf unserer Leitidee One Vossloh und auf den von uns gelebten Werten. In der Aufnahme von Nachhaltigkeit in unseren Wertekanon spiegelt sich unser Anspruch wider, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden. Der sich daraus ergebende optimale Ressourceneinsatz kommt uns auch ökonomisch zugute. State-of-the-Art-Produktion hat Umwelt im BlickBestmöglicher Wertstrom, modernste Produktionsverfahren, mehr eigene Wertschöpfung und Bildung von Kompetenzzentren, wo dies sinnvoll ist: Konsequent setzt Vossloh auf hocheffiziente Fertigungen mit hohem Automatisierungsgrad und ökologisch einwandfreien Prozessen. In der neuen Leitfabrik für Schienenbefestigungssysteme in Werdohl ist jeder einzelne Prozess auf geringstmöglichen Energie- und Wasserverbrauch, die Verwendung umweltfreundlicher Materialien, möglichst regionale Lieferketten und nicht zuletzt auf Emissionsvermeidung ausgelegt. Für die Produktion komplexer Systeme wie Weichen setzen wir auf Arbeitsteilung. Dahinter steht die Idee, über Kompetenzzentren für alle kritischen Gewerke zu verfügen, für wiederkehrende Bearbeitungsschritte sogenannte Hubs zu schaffen und schließlich die Montage in der Nähe des Kunden zu gewährleisten. Plattformen für effiziente ZusammenarbeitIm Zeitalter der Digitalisierung spielt eine leistungsfähige Informationstechnik auch im eigenen Haus eine wichtige Rolle für den Geschäftserfolg. Es ist daher Bestandteil der Vossloh Strategie, ein stabiles digitales Rückgrat für alle geschäftlichen Aktivitäten bereitzustellen, Plattformen für interne Zusammenarbeit zu schaffen und digitale Werkzeuge für neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Unsere Vossloh eigene Analytikplattform beispielsweise ist eine cloudbasierte Anwendung, in der wir große Datenmengen verarbeiten, analysieren und so aufbereiten können, dass daraus konkrete Handlungsempfehlungen für unsere Kunden erwachsen. Ein einheitliches ERP-System für sämtliche Geschäftsbereiche weltweit, mit dem alle bei Vossloh schnell, unkompliziert und vor allem grenzüberschreitend zusammenarbeiten können, haben wir mit internationalen Teams sorgfältig vorbereitet und werden 2023 mit dem Rollout beginnen. Effizienzinitiative höchst erfolgreichMit Fit 4 Future hatte Vossloh bereits 2021 eine von den Mitarbeitenden getragene, konzernweite Effizienzinitiative gestartet. Dabei kann die Belegschaft Ideen einreichen und deren Umsetzung begleiten. Gesucht werden jeweils Vorschläge für Maßnahmen, die nachweislich die Effizienz der täglichen Arbeit erhöhen. Fit 4 Future hat zum Ziel, Verschwendung von Material und Energie, von (Arbeits-)Aufwand, Geld und Zeit zu vermeiden. Für die drei besten Ideen wird am Ende jedes Geschäftsjahres der Eduard-Vossloh-Preis vergeben, außerdem ein Sonderpreis für die beste Idee zum Thema Nachhaltigkeit. Das Programm hat sich zu einem riesigen Erfolg entwickelt; fast 1.000 Ideen wurden 2022 eingereicht, viele davon umgesetzt. Es leistet nicht nur wichtige Beiträge zu betrieblichen Spitzenleistungen und innovativen Produktverbesserungen, sondern führt auch zu erheblichen Kosteneinsparungen und Effizienzverbesserungen. Lokale Ansprechpartner, globale KompetenzDen konsequent gemeinsamen Auftritt gegenüber Kunden hat Vossloh seit dem 1. Januar 2023 zum Prinzip gemacht und den Vertrieb weltweit neu strukturiert. Vossloh Kunden haben jetzt in vielen Regionen der Welt einen einzigen Ansprechpartner, der das gesamte Vossloh Angebot repräsentiert. Der lokale Ansprechpartner kennt und versteht die Bedürfnisse der Kunden, kann für die Lösung ihrer Probleme aber auf die globalen Ressourcen von Vossloh als "Fahrwegversteher" zurückgreifen. VOSSLOH: EIN WELTMARKTFÜHRER MIT BESTER PERSPEKTIVE.Vossloh steht gut da, obwohl wir als international agierender Konzern auf vielfältige Weise Teil der weltpolitischen Entwicklungen mit ihren aktuell zahlreichen Verwerfungen sind. Erstmals in unserer Geschichte haben wir im Geschäftsjahr 2022 in unserem Kerngeschäft Bahninfrastruktur mehr als 1 Mrd.€ Umsatz erwirtschaftet. Auftragseingang und Auftragsbestand, wichtige Indikatoren für die künftige Umsatzentwicklung, erreichten jeweils Rekordniveau. Im Zuge unserer Transformation zu einem fokussierten Lösungsanbieter für Bahninfrastruktur haben wir unsere Hausaufgaben erledigt. Nicht zuletzt haben wir gemeinsam mit einem großen internen Team eine klare Strategie etabliert, die die Umsetzung gleich mitgedacht hat und gleichsam als innerer Kompass allen bei Vossloh Orientierung gibt. Wir haben unsere Prozesse auf Effizienz getrimmt, das Kostenbewusstsein geschärft, digitale Kompetenzen ausgebaut und zukunftsweisende Innovationen vorangetrieben. Weil Menschsein ohne Mobilität nicht denkbar ist und weil die Dekarbonisierung des Verkehrssektors ein Schlüssel zur Begrenzung der globalen Erwärmung ist, führt kein Weg an mehr schienengebundenem Verkehr vorbei. Ob mit Blick auf Streckenneubau oder eine intensivere Nutzung bestehender Netze: Die Märkte für die Produkte und Leistungen von Vossloh werden stark wachsen. Und wir bei Vossloh sind überzeugt, auch weiterhin stärker zu wachsen als der Bahninfrastrukturmarkt. Wir haben alle Voraussetzungen für nachhaltigen Erfolg: die internationale Aufstellung, das Kundenvertrauen, die einzigartige Kombination aus Produkten, Dienstleistungen und digitalen Anwendungen unter einem Dach, das systemische Verständnis für integrierte Problemlösungen, die Innovationskraft und vor allem die richtigen Menschen. Grüne Mobilität ist Bestandteil unserer Identität. Wir sind davon überzeugt, dass dies den entscheidenden Unterschied macht - für uns selbst, für die nachfolgenden Generationen, für die Gesellschaft, für unsere Investoren. Dieser Sinn hinter unserer wirtschaftlichen Tätigkeit gibt uns die Energie, von Veränderungen nicht nur zu profitieren, sondern sie aktiv zu gestalten. Prof. Dr. Rüdiger Grube Aufsichtsratsvorsitzender Aufsichtsrat der Vossloh AG Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender, geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG, Hamburg Ulrich M. Harnacke, stellvertretender Vorsitzender, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, Mönchengladbach Dr. Roland Bosch, Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG, Königstein/Taunus Marcel Knüpfer, technischer Fachwirt und Schichtleiter, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH und Mitglied des Konzernbetriebsrats, Zwenkau Andreas Kretschmann, Sozialversicherungsfachangestellter, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats und Mitglied des Betriebsrats der Vossloh Fastening Systems GmbH, Neuenrade Dr. Bettina Volkens, selbstständige Beraterin und Mitglied in diversen Aufsichtsräten, Königstein/Taunus Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,auch im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen, die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, unverzüglich und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Vossloh AG und den Konzern relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und -entwicklung sowie der Compliance unterrichtet. Dies umfasste auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die in diesen Berichten geschilderte wirtschaftliche Lage sowie die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der einzelnen Geschäftsbereiche beziehungsweise -felder und der wichtigen Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland plausibilisiert und mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und konnte sich dabei jeweils von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund gesetzlicher Regelungen, der Satzung oder der Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen und erteilten auf dieser Basis die erforderlichen Zustimmungen. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat auch stets zwischen den Sitzungen über bedeutende Vorgänge informiert. Darüber hinaus fand auch außerhalb der Sitzungen ein regelmäßiger und enger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität und den Gang der Geschäfte, die Unternehmensstrategie, die Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert. Schwerpunkte der SitzungenIm Geschäftsjahr 2022 fanden insgesamt sechs Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat kam zu fünf ordentlichen Sitzungen am 16. März, 17. Mai, 12. sowie 13. September und 24. November 2022 zusammen. Eine außerordentliche Sitzung fand am 13. April 2022 statt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben an fast allen Aufsichtsratssitzungen vollzählig teilgenommen. Frau Dr. Bettina Volkens war bei zwei Sitzungen aufgrund von Terminkonflikten verhindert. Die Präsenz in den Sitzungen lag damit insgesamt bei 94,44 %. Mit Ausnahme der außerordentlichen Sitzung im April, die als Videokonferenz durchgeführt wurde, fanden alle Sitzungen in Präsenz statt. Zudem fand ein regelmäßiger Austausch unter den Aufsichtsratsmitgliedern zur Vorbesprechung und Vorbereitung der Sitzungen statt. Die Mitglieder des Vorstands nahmen an den Aufsichtsratssitzungen teil, wobei Teile der Sitzungen auch jeweils ohne Mitglieder des Vorstands abgehalten wurden. Der Aufsichtsrat hat ferner zur Beratung über einzelne Themen Sachverständige und Auskunftspersonen hinzugezogen, insbesondere den Abschlussprüfer im Rahmen der Bilanzsitzung. Aufsichtsrat und Vorstand erörterten im vergangenen Geschäftsjahr in allen Sitzungen eingehend die Weiterentwicklung des Vossloh Konzerns. In allen Sitzungen berichtete der Vorstand darüber hinaus zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung und wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit den Auswirkungen der Material- und Energiepreisentwicklung auf den Konzern sowie mit geeigneten Maßnahmen, um nachteilige Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Vossloh zu minimieren. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat laufend mit dem Stand der schon seit Längerem währenden zivilrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit früheren wettbewerbswidrigen Absprachen sowie zu Compliance-Themen und der Weiterentwicklung des Vossloh Compliance-Management-Systems. Der Krieg in der Ukraine und die noch andauernde Covid-19-Pandemie sowie ihre Einflüsse auf die Geschäftslage waren ebenfalls regelmäßig Gegenstand der Aussprache. In den einzelnen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat darüber hinaus schwerpunktmäßig mit folgenden Themen: Die Bilanzsitzung am 16. März 2022 hatte insbesondere die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2021 und des aktienrechtlichen Vergütungsberichts sowie das Format, die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die virtuelle Hauptversammlung am 18. Mai 2022 zum Gegenstand. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Vorbereitung der Hauptversammlung, Fragen der Vorstandsvergütung, einem Digitalisierungsprojekt, der Cybersecurity sowie Personalthemen. In der außerordentlichen Sitzung am 13. April 2022 erörterte der Aufsichtsrat die Umsetzung eines Innovations- und Investitionsvorhabens bei Skamo, der Gesellschaft des Geschäftsfeldes Fastening Systems in Polen, und gab das Projekt nach eingehender Diskussion und Abwägung frei. Auf der Agenda standen am 17. Mai 2022 neben den Regelberichtsthemen die Entwicklung der Beschaffungspreise sowie deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit nebst Erörterung eines diesbezüglichen Maßnahmenpakets. Ebenfalls bereitete der Aufsichtsrat die virtuelle Hauptversammlung 2022 vor und befasste sich im Wesentlichen mit Personalthemen. Die Sitzung am 12. September 2022 hatte neben den Regelberichtsthemen im Wesentlichen die Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und Personalthemen zum Gegenstand. Am Folgetag, dem 13. September 2022, fand die Strategiesitzung statt, in der sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Ausrichtung des Konzerns und der Unternehmensstrategie befasste. Gemeinsam erörterten und überprüften Aufsichtsrat und Vorstand die Unternehmensstrategie, diskutierten den Umsetzungsstand und nahmen erforderliche Anpassungen vor. In diesem Zusammenhang wurde auch dediziert die jeweilige strategische Stoßrichtung in den Bereichen Digitalisierung, Personalentwicklung, Nachhaltigkeit sowie die Akquisitionsstrategie des Vorstands ausführlich besprochen. Am 24. November 2022 widmete sich der Aufsichtsrat in seiner letzten ordentlichen Sitzung des Jahres neben den Regelberichtsthemen eingehend der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr sowie der Unternehmensplanung für die Jahre 2023 bis 2025. Dem Budget für 2023 stimmte der Aufsichtsrat nach intensiver Prüfung und Diskussion mit dem Vorstand zu. Ferner führte der Aufsichtsrat die Effizienzprüfung und Selbstevaluation des Aufsichtsrats durch. Der Aufsichtsrat passte außerdem die Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung an und hielt den Umsetzungsstand des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats in Form einer Qualifikationsmatrix fest. Darüber hinaus wurde zusammen mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 verabschiedet und ein Investitionsprojekt erörtert. Des Weiteren wurden die für die Vorstandsvergütung maßgeblichen Erfolgsziele für das Geschäftsjahr 2023 festgelegt. Der Unterstützung bei der Amtseinführung sowie der kontinuierlichen Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder messen Aufsichtsrat und Gesellschaft hohe Bedeutung bei. Die Gesellschaft unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats hierbei angemessen. So fand die März-Sitzung des Aufsichtsrats am Sitz der Gesellschaft in Werdohl statt. Die Aufsichtsratsmitglieder besichtigten am Hauptstandort des Geschäftsfelds Fastening Systems die neue Fabrik der Zukunft, vertieften ihre Kenntnisse über das Geschäftsfeld, einschlägige Technologien, die Produktion sowie den Bereich Forschung & Entwicklung und kamen mit dem Management des Geschäftsfelds zusammen. Die Sitzungen im September fanden in Stuttgart statt und wurden mit einer Besichtigung der Baustelle Stuttgart 21 des Kunden Deutsche Bahn verbunden. Ausschüsse des AufsichtsratsZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat drei Ausschüsse gebildet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss sowie den Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse befassen sich konzentriert mit den ihnen jeweils zugewiesenen Themen und bereiten bei Bedarf Entscheidungen für die Sitzungen des Plenums vor. Soweit gesetzlich zulässig und aus Sicht des Aufsichtsrats sinnvoll, hat der Aufsichtsrat den Ausschüssen in bestimmten Fällen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über relevante Themen und Diskussionsergebnisse. Die Protokolle über die Sitzungen des Prüfungsausschusses werden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt. Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr zu sechs Sitzungen zusammen. Die Mitglieder haben an fast allen Prüfungsausschusssitzungen vollzählig teilgenommen. Herr Andreas Kretschmann war bei einer Sitzung verhindert. Damit lag die Präsenz in den Sitzungen bei 94,44 %. Die Sitzungen fanden zur einen Hälfte als Präsenzsitzungen und zur anderen als Videokonferenzen statt. Darüber hinaus nahmen an fast allen Sitzungen Vertreter des Abschlussprüfers sowie die Verantwortlichen für die Bereiche Rechnungswesen sowie Recht und Compliance der Vossloh AG teil. Dabei fand auch eine Aussprache mit dem Abschlussprüfer ohne Mitglieder des Vorstands statt. Die Leiter relevanter Zentralbereiche standen für Berichte und Fragen zur Verfügung. Weitere Sachverständige wurden bei ausgewählten Tagesordnungspunkten hinzugezogen. Wesentliche Schwerpunkte der Tätigkeit des Prüfungsausschusses sind unter anderen die Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens sowie des vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen, deren Überwachung der Aufsichtsrat an den Prüfungsausschuss delegiert hat. In seiner Sitzung am 16. März 2022 entschied der Prüfungsausschuss auf Grundlage der Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns sowie des Zusammengefassten Lageberichts und des Vergütungsberichts nach eingehender Erörterung in Anwesenheit des Abschlussprüfers, dem Aufsichtsrat die Billigung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Vossloh AG sowie des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 vorzuschlagen und den Vergütungsbericht zu verabschieden. In seinen Sitzungen am 27. April, 1. August und 26. Oktober 2022 erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand den Halbjahresfinanzbericht beziehungsweise die Quartalsmitteilungen vor deren jeweiliger Veröffentlichung. Ferner fallen die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss unterbreitete am 16. März 2022 dem Gesamtaufsichtsrat den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers, beschloss in der Sitzung am 12. September 2022 die Erteilung des Prüfungsauftrags an den von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer und vereinbarte mit diesem die Prüfungsschwerpunkte und die Vergütung. Ferner überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und beurteilte die Qualität der Abschlussprüfung. Die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen unterliegt grundsätzlich der Zustimmungspflicht des Prüfungsausschusses. Die hierfür maßgebliche Richtlinie wurde im Berichtsjahr angepasst und durch den Prüfungsausschuss verabschiedet. Der Prüfungsausschuss hat sich in allen seinen Sitzungen darüber hinaus mit den wesentlichen Risiken sowie Rechts- und Compliance-Themen befasst. Der Prüfungsausschuss diskutierte mit dem Vorstand eingehend die im Konzern identifizierten wesentlichen Risiken einschließlich der Material- und Energiepreisentwicklungen sowie die Notwendigkeit und Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen, insbesondere auch für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit früheren wettbewerbswidrigen Absprachen. In den Sitzungen bestand jeweils auch Gelegenheit zur Aussprache der Ausschussmitglieder und des Abschlussprüfers in Abwesenheit der Vorstandsmitglieder. Ferner setzte sich der Prüfungsausschuss laufend und intensiv mit Compliance-Themen auseinander und ließ sich umfassend über diesbezüglich relevante Sachverhalte, deren Behandlung sowie die laufende Überprüfung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems von Vossloh informieren. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss eingehend mit dem internen Kontrollsystem und dem Risikomanagementsystem und deren Angemessenheit und Wirksamkeit. Der Prüfungsausschuss setzte sich ferner mit Nachhaltigkeitsfragen und mit den damit verbundenen möglichen Chancen und Risiken für den Konzern auseinander. Der Prüfungsausschuss widmete sich in diesem Zusammenhang insbesondere den entsprechenden Compliance-Themen und auch den Fragen der CSR-Berichterstattung. In der Sitzung am 24. November 2022 berichtete die Interne Revision über ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 an den Prüfungsausschuss. Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtsjahr nicht, da es keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat gab. Der Personalausschuss kam am 12. September sowie am 24. November 2022 zu Sitzungen zusammen, die jeweils als Präsenzsitzungen stattfanden. Die Mitglieder nahmen an den Sitzungen fast vollzählig teil. Frau Dr. Bettina Volkens war bei einer Sitzung terminlich verhindert. Somit lag die Teilnahmequote insgesamt bei 87,50 %. Gegenstand der Sitzungen waren die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand und insbesondere die beabsichtigten Wiederbestellungen sowie Vertragsverlängerungen der Vorstände Herr Dr. Thomas Triska und Herr Jan Furnivall. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Sicherstellung einer guten Corporate Governance misst der Aufsichtsrat große Bedeutung bei. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 24. November 2022 mit den Empfehlungen des DCGK befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht wurde (vgl. auch Seite 31 des Geschäftsberichts). Die Vossloh AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2021 mit zwei Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen des DCGK in den Fassungen vom 16. Dezember 2019 beziehungsweise 28. April 2022 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Details zur Corporate Governance der Gesellschaft können der Erklärung zur Unternehmensführung und dem Corporate-Governance-Bericht (Seiten 28 ff. des Geschäftsberichts) entnommen werden. Jahres- und Konzernabschluss 2022Der Jahresabschluss für die Vossloh AG nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften, der Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Zusammengefasste Lagebericht für die Vossloh AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung am 18. Mai 2022 zum Abschlussprüfer gewählten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz München, Niederlassung Düsseldorf, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Dabei stellte der Abschlussprüfer auch fest, dass der Vorstand die in § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikoüberwachungssystems in geeigneter Form getroffen hat und das System geeignet ist, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus wurde der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) vom Abschlussprüfer nach § 313 AktG geprüft. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Ferner haben Vorstand und Aufsichtsrat den Vergütungsbericht gemäß § 162 Abs. 1 AktG erstellt. Dieser wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Abschlussunterlagen einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB) und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 13. März 2023 ausgehändigt. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und erteilte ergänzende Auskünfte. Der Aufsichtsrat erörterte nach Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss und in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend alle im Zusammenhang mit diesen Unterlagen aufgetretenen Fragen. Dabei berichtete der Abschlussprüfer auch über das Risikofrüherkennungssystem im Vossloh Konzern. Der Abschlussprüfer hat zudem die sonstigen Informationen, zu denen unter anderem die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, die Erklärung zur Unternehmensführung/ Corporate-Governance-Bericht und die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§ 315b HGB) gehören, gelesen und gewürdigt und hat keine wesentliche falsche Darstellung festgestellt. Zudem hatte der Aufsichtsrat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB) nach ISAE 3000 (Revised) zur Erlangung begrenzter Sicherheit sowie des Vergütungsberichts gemäß § 162 Abs. 1 AktG beauftragt, die jeweils keine Einwendungen ergaben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung (§ 315b HGB), den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns ebenfalls geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde damit festgestellt. Dem Zusammengefassten Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung und den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB sowie dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen stimmte der Aufsichtsrat zu. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2022, der die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,00 € je dividendenberechtigte Aktie vorsieht, hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vossloh Konzerns herzlich für ihr außerordentliches Engagement und das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2022. Ungeachtet der vielfältigen Herausforderungen, namentlich auch der Auswirkungen der geopolitischen Spannungen und Verwerfungen und der Preissteigerungen auf den Material- und Energiemärkten, hat sich Vossloh im abgelaufenen Geschäftsjahr hervorragend weiterentwickelt.
Werdohl, 13. März 2023 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender Erklärung zur Unternehmensführung/ Corporate-Governance-BerichtDie nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB ist das zentrale Element der Corporate-Governance-Berichterstattung (Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK)). Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig. Leitungs- und KontrollstrukturDie Vossloh AG unterliegt den in Deutschland anwendbaren Vorschriften des Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrechts sowie den Regelungen ihrer Satzung. Wie alle deutschen Aktiengesellschaften besitzt die Vossloh AG eine dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur, die sich in den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Die Hauptversammlung ist für wesentliche Grundsatzentscheidungen in der Aktiengesellschaft zuständig. Alle drei Organe sind dem Wohle des Unternehmens und den Interessen der Aktionäre verpflichtet. VorstandDie drei Mitglieder des Vorstands leiten das Unternehmen gemeinsam in eigener Verantwortung. Herr Oliver Schuster ist als Vorstandsvorsitzender neben der Koordinierung der Arbeit des Vorstands für die Zentralbereiche Strategie und M&A, Media Relations, Recht und Compliance, IT und Digital Business, Innovation und Forschung & Entwicklung, Personal sowie Interne Revision verantwortlich. Herr Dr. Thomas Triska verantwortet als Chief Financial Officer die Zentralbereiche Rechnungswesen und Steuern, Controlling, Treasury sowie Investor Relations. Herr Jan Furnivall verantwortet als Chief Operating Officer die Zentralbereiche Vertrieb, Technik, EHS/Nachhaltigkeit sowie Marketing/ Kommunikation. Zusätzlich sind die Geschäftsbereiche einzelnen Mitgliedern des Vorstands zugeordnet. Herr Oliver Schuster betreut den Geschäftsbereich Core Components, Herr Dr. Thomas Triska den Geschäftsbereich Customized Modules und Herr Jan Furnivall den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands der Vossloh AG finden sich auf Seite 176 dieses Geschäftsberichts. Die Arbeit innerhalb des Vorstands wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Verantwortungsbereichen. In allen wesentlichen Fragen entscheidet der gesamte Vorstand. Mögliche Interessenkonflikte werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt und den anderen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei beachtet der Aufsichtsrat die durch die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bestimmten Zielgrößen sowie die in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegte Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (das gesetzliche Rentenalter). Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, mit der langfristigen Nachfolgeplanung, um vorausschauend geeignete weibliche und männliche Kandidaten zu identifizieren und zu entwickeln und um Vakanzen schnellstmöglich mit der am besten geeigneten Kandidatin beziehungsweise dem am besten geeigneten Kandidaten besetzen zu können. Die Vossloh AG hat für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt für die Vorstandsmitglieder 10 % des Schadens bis zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Mitglieds. AufsichtsratDer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat ist nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammengesetzt. Er besteht zu zwei Dritteln aus Anteilseigner- und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK wurden die Vertreter der Anteilseigner einzeln gewählt. Die Amtszeiten aller aktuellen Aufsichtsratsmitglieder enden mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2023, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 entscheiden wird. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Vossloh AG einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit finden sich auf Seite 177 dieses Geschäftsberichts. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie das Risikomanagement und Themen der Compliance. Er verabschiedet die Jahresplanung, stellt den Jahresabschluss der Vossloh AG fest, billigt den Konzernabschluss und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111b AktG. Darüber hinaus erfordern bestimmte wesentliche, in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelte Geschäfte und Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist. Der Aufsichtsrat hat zuletzt in seiner Sitzung am 24. November 2022 die konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium überprüft und ergänzt. Die "Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft für seine Zusammensetzung" sind auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht und beinhalten auch das Diversitätskonzept. Im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) strebt der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung aller Geschlechter an. Der Aufsichtsrat hat am 25. November 2021 für die Zielperiode vom 15. Dezember 2021 bis zum 14. Dezember 2026 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 16,67 % (ein Mitglied) festgelegt. Diese Vorgabe wird aktuell erfüllt. Weitere Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung betreffen neben den Kompetenzen des Gesamtgremiums die Unabhängigkeit der Mitglieder, potenzielle Interessenkonflikte, zeitliche Verfügbarkeit, eine Altersgrenze (in der Regel 70 Jahre) sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Gremium (in der Regel nicht länger als drei Amtsperioden). Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt die derzeitige Zusammensetzung des Gesamtgremiums die genannten Anforderungen und Ziele. Die einzelnen Mitglieder bringen dabei ihre fachlichen und persönlichen Qualifikationen wie folgt in den Aufsichtsrat ein:
Zur Wahrung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C.7 des DCGK festgelegt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein sollen. Entsprechend der Empfehlung C.9 Satz 2 des DCGK soll mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom Mehrheitsaktionär der Vossloh AG sein. Zum 31. Dezember 2022 sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats sämtliche Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.7 und C.9 des DCGK anzusehen. Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigen die vom Aufsichtsrat verabschiedeten "Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft für seine Zusammensetzung". Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in den derzeit drei Ausschüssen statt, die der Aufsichtsrat zur Erhöhung der Effizienz seiner Tätigkeit gebildet hat. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über relevante Themen und Diskussionsergebnisse. Der Personalausschuss besteht derzeit aus vier Mitgliedern, namentlich Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, Frau Dr. Bettina Volkens, Herrn Ulrich M. Harnacke und Herrn Andreas Kretschmann, und ist vor allem für Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Er bereitet grundsätzlich die Personalentscheidungen sowie die Beschlüsse und Überprüfungen des Gesamtaufsichtsrats hinsichtlich des Vergütungssystems und der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Prof. Dr. Rüdiger Grube, ist zugleich Vorsitzender des Personalausschusses und als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 des DCGK anzusehen. Dem Prüfungsausschuss gehören Herr Ulrich M. Harnacke, Herr Dr. Roland Bosch und Herr Andreas Kretschmann an. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Ulrich M. Harnacke. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts und der Prüfungsberichte der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns durch den Aufsichtsrat vor. Die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzbericht werden von Prüfungsausschuss und Vorstand gemeinsam vor der Veröffentlichung erörtert. Der Prüfungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für die Wahl des Abschlussprüfers, erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten, legt zusammen mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest und prüft und bewertet die Qualität der Abschlussprüfung anhand verschiedener Kriterien. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Prüfungsausschusssitzungen regelmäßig in Kontakt mit dem Abschlussprüfer und tauscht sich mit diesem insbesondere über den Fortgang der Prüfung aus. Der Prüfungsausschuss lässt sich zudem regelmäßig direkt von der Internen Revision und dem Chief Compliance Officer berichten. Zudem machen die Mitglieder des Prüfungsausschusses von ihrem Auskunftsrecht nach § 107 Abs. 4 S. 4 AktG Gebrauch. Ferner nimmt der Prüfungsausschuss die Aufgaben nach § 111a Abs. 2 S. 1 und 2 AktG betreffend die Prüfung von Geschäften mit nahestehenden Personen wahr. Mitglieder des Prüfungsausschusses verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, jeweils einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Herr Ulrich M. Harnacke ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie ehemaliger Geschäftsführer der Deloitte GmbH und ehemaliges Vorstandsmitglied der BDO AG. Er erfüllt als Finanzexperte mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und dem Gebiet der Rechnungslegung die Voraussetzungen nach § 100 Abs. 5 AktG sowie der Empfehlung D.3 des DCGK; dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Herr Dr. Roland Bosch ist kaufmännischer Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG sowie ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn Cargo AG. Er verfügt unter anderem über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung (§ 100 Abs. 5 AktG, Empfehlung D.3 des DCGK), einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Aufgabe des aus den vier Anteilseignervertretern, namentlich Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, Frau Dr. Bettina Volkens, Herrn Dr. Roland Bosch sowie Herrn Ulrich M. Harnacke, bestehenden Nominierungsausschusses ist sowohl die langfristige Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat als auch die Vorbereitung von Kandidatenvorschlägen für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat beschließt dann über die Wahlvorschläge, die der Hauptversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist Herr Prof. Dr. Rüdiger Grube. Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit und seiner Ausschüsse. Dabei bedient sich der Aufsichtsrat in der Regel im Wechsel externer Unterstützung oder führt eine Selbstevaluation durch. Die letzte Überprüfung der Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse fand im November 2022 im Rahmen einer Selbstevaluation statt und zeigte durchweg positive Ergebnisse. Die Schwerpunkte der Evaluation umfassten die Zusammenarbeit der Aufsichtsratsmitglieder, die Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse sowie den Informationsaustausch im Aufsichtsrat. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Mögliche Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich anzuzeigen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats, die sie selbst oder ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen betreffen, von der Ausübung ihres Stimmrechts ausgeschlossen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat neben seinen Bezügen als Aufsichtsratsmitglied weitere Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen von einer Gesellschaft des Vossloh Konzerns erhalten. Ehemalige Mitglieder des Vorstands der Vossloh AG gehören dem Aufsichtsrat nicht an. ComplianceVossloh versteht unter Compliance regelgetreues Verhalten im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien. Als global tätiges Unternehmen trägt Vossloh mit seiner 140-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Partnern, Mitarbeitenden, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass Vossloh und alle seine Mitarbeitenden sich jederzeit und überall bei ihrer Tätigkeit für das Unternehmen an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Der Vorstand der Vossloh AG hat diese Grundsätze unmissverständlich in seinem Compliance-Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." Das Compliance Commitment ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Der Vorstand der Vossloh AG hat für den Vossloh Konzern ein Compliance-Management-System eingerichtet. Das Vossloh Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken durch Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schaden von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Korruptionsprävention und die strikte Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften. Basis des Vossloh Compliance-Management-Systems ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex), der den Wert Integrität konkretisiert und der für den gesamten Konzern und alle Unternehmensangehörigen verbindlich ist. Der Code of Conduct wurde 2016 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Die aktuelle Fassung ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zusammen mit den gleichermaßen konzernweit geltenden Compliance-Richtlinien steht allen Mitarbeitenden damit ein Regelwerk zur Verfügung, das eine Richtschnur für die tägliche Arbeit bietet und dabei hilft, rechtmäßige und richtige Entscheidungen zu treffen. Das Compliance-Regelwerk liegt in den wesentlichen Konzernsprachen vor und wurde weltweit an alle Mitarbeitenden im Vossloh Konzern verteilt. Auf Basis eines Compliance-Schulungskonzepts werden sämtliche Mitarbeitenden regelmäßig zielgruppengerecht zu Compliance-Fragen geschult. Vossloh hat zudem für alle Mitarbeitenden mit Computerarbeitsplatz ein Compliance-E-Learning-Programm eingerichtet. Zur Umsetzung und Überwachung der Compliance hat der Vorstand eine Compliance-Organisation eingerichtet und deren Aufbau, die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Compliance-Funktionen sowie ihre Berichtswege in einer Geschäftsordnung Compliance festgelegt. Die Vossloh Compliance-Organisation besteht aus dem Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance-Office) und dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officern und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officern in den operativen Gesellschaften. Der Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat. Zur Aufdeckung möglicher Compliance-Verstöße hat Vossloh zusammen mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Über die Whistleblower-Hotline haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber die Möglichkeit, einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. Der Chief Compliance Officer geht jedem Hinweis nach und veranlasst gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen. Dasselbe gilt für Hinweise, die Mitarbeitende über interne Meldewege mitteilen können; unter anderem können sie sich direkt an das Compliance Office von Vossloh wenden. Der Chief Compliance Officer und das Group Compliance Committee prüfen laufend die konzernweite Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems. Im Geschäftsjahr 2017 wurde das Compliance-Management-System des Vossloh Konzerns zudem durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einer umfassenden Überprüfung nach dem Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 980), bezogen auf die Teilbereiche Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung, unterzogen. Die Prüfung wurde als Wirksamkeitsprüfung durchgeführt und im Februar 2018 abgeschlossen. KPMG hat bestätigt, dass das Compliance-Management-System des Vossloh Konzerns angemessen implementiert ist und im Betrachtungszeitraum wirksam war. Vossloh hat den Prüfungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Investor Relations" unter den Stichwörtern "Corporate Governance">"Compliance" veröffentlicht. Weitere Maßnahmen zur Angemessenheit beziehungsweise Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems des Vossloh Konzerns werden ab Seite 98 dieses Geschäftsberichts erläutert. Darüber hinaus nimmt das Group Compliance Committee regelmäßig anlassunabhängige Audits, zumeist mit Unterstützung von externen Wirtschaftsprüfern, vor und führt Risikodialoge durch, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems in den Konzerngesellschaften zu überprüfen und neue oder veränderte Risiken sowie etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Risiko- und KontrollmanagementZu den Grundsätzen guter Corporate Governance gehört der verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken sowie mit ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und daraus abgeleiteten Nachhaltigkeitszielen. Dem Vorstand der Vossloh AG und den Geschäftsführungen im Vossloh Konzern stehen konzernweite und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken, einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Daten, gewährleisten. Die Systeme werden fortwährend auf ihre Effektivität hin überprüft, gegebenenfalls an sich verändernde Anforderungen angepasst und vom Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags überprüft und beurteilt. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss werden, wie oben dargestellt, regelmäßig informiert und in den Prozess der Steuerung der Risiken eingebunden. Einzelheiten zum Risikomanagement im Vossloh Konzern sind im Abschnitt Risiko- und Chancenbericht (ab Seite 64 dieses Geschäftsberichts) dargestellt. Er enthält auch den Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG haben sich auch im Jahr 2022 eingehend mit den Empfehlungen des DCGK befasst. Die bei Vossloh praktizierte Corporate Governance wird regelmäßig entsprechend überprüft. Vorstand und Aufsichtsrat haben im November 2022 die nachfolgende Entsprechenserklärung abgegeben: Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance KodexDie Vossloh Aktiengesellschaft entspricht derzeit mit den nachfolgend genannten Ausnahmen sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) und wird diesen auch zukünftig mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprechen. Empfehlung C.4: "Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt." Erläuterung: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Grube, nimmt, neben dem Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vossloh AG, zwei weitere Aufsichtsratsmandate bei börsennotierten Gesellschaften (Vantage Towers AG sowie Hamburger Hafen- und Logistik AG) wahr, wobei er bei beiden den Vorsitz innehat. Ferner bekleidet Herr Prof. Dr. Grube drei weitere Mandate bei nicht börsennotierten Gesellschaften (siehe Offenlegung auf der Internetseite der Gesellschaft), die als vergleichbare Funktion im Sinne der DCGK-Empfehlung C.4 anzusehen sein könnten. Im Übrigen besteht ein weiteres Mandat mit nicht vergleichbarer Funktion. Herr Prof. Dr. Grube ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat, nicht zuletzt wegen seiner herausragenden Expertise und langjährigen Branchenerfahrung, eine große Bereicherung für die Gesellschaft, was durch die weiteren vorgenannten Mandate nicht beeinträchtigt wird. Herr Prof. Dr. Grube hat insbesondere ausreichend Zeit für die sorgfältige Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft zur Verfügung. Empfehlung G.10: "Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können." Erläuterung: Der Aufsichtsrat erachtet die aktienkursbasierte Komponente der variablen Vergütung des Vorstands, welche gegenwärtig rund ein Drittel der variablen Vorstandsvergütung ausmacht, für ausreichend. Dabei berücksichtigt der Aufsichtsrat, dass bei den aktienkursbasierten Vergütungskomponenten die Entwicklung des Börsenkurses nicht nur von der Leistung der Vorstandsmitglieder und der Entwicklung der Gesellschaft abhängt, sondern auch von externen Faktoren, auf die die Gesellschaft und ihre Organe keinen Einfluss haben. Ein vierjähriger Bemessungszeitraum für die langfristig variable Vergütung der Vorstandsmitglieder (oder eine sich an den dreijährigen Bemessungszeitraum direkt anschließende Ausschüttungssperre von einem weiteren Jahr) ist aus Sicht des Aufsichtsrats angesichts der ebenfalls vom DCGK empfohlenen und bei der Gesellschaft regelmäßig praktizierten Erstbestellung von nur drei Jahren nicht sachgerecht. Ferner hat die Vossloh Aktiengesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2021 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in den Fassungen vom 16. Dezember 2019 und 28. April 2022 mit Ausnahme der vorstehend dargelegten Abweichungen zu Empfehlungen C. 4 und G.10 entsprochen. Diese sowie die in den vergangenen Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Vossloh AG dauerhaft zugänglich. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der Vossloh AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung, insbesondere regelmäßig über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, über die Wahl des Abschlussprüfers und über die Billigung des Vergütungsberichts. In der Hauptversammlung gewährt jede Vossloh Aktie eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Unmittelbar nach der Hauptversammlung können die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden. Investor RelationsVossloh achtet auf unverzügliche, effiziente sowie inhaltlich gleiche Information der Aktionäre und anderer Teilnehmer am Kapitalmarkt. Alle von Vossloh veröffentlichten Informationen über das Unternehmen werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com in deutscher und englischer Sprache zugänglich gemacht. Das gilt insbesondere für den jährlichen Geschäftsbericht, den Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilungen zu den Quartalen und die Einladung zur Hauptversammlung. Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen, namentlich Hauptversammlung, Geschäftsbericht sowie Zwischenberichte und -mitteilungen, sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf der Internetseite der Vossloh AG publiziert wird. Der Konzernabschluss ist binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, der Halbjahresfinanzbericht und die Zwischenmitteilungen sind spätestens binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich. Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung Insider-Informationen entstehen beziehungsweise bekannt werden, die Vossloh betreffen und geeignet sind, den Börsenkurs der Vossloh Aktie erheblich zu beeinflussen, werden sie gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht. Die Internetseite www.vossloh.com bietet darüber hinaus umfangreiche und aktuelle Informationen zum Vossloh Konzern und zur Vossloh Aktie. Rechnungslegungs- und AbschlussprüfungDie Rechnungslegung des Vossloh Konzerns findet auf Basis der in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) statt. Der Jahresabschluss der Vossloh AG wird hingegen nach den Vorschriften des HGB erstellt, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. Sowohl der Konzernabschluss nach IFRS als auch der Einzelabschluss nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften wurde nach den deutschen Vorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 2022 zum Abschlussprüfer gewählt worden war. Der Prüfungsauftrag wurde durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß den Empfehlungen des DCGK erteilt. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass kein Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers besteht. Es wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er über alle etwaigen für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet sowie den Aufsichtsrat über alle hierbei festgestellten Tatsachen informiert, die eine Unrichtigkeit der Erklärung zum DCGK ergeben können. Bei der Prüfung haben sich Hinweise auf solche Tatsachen nicht ergeben. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2022 wurden einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Teilhabe von Frauen und Männern an FührungspositionenNach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben haben der Aufsichtsrat und der Vorstand für die Vossloh AG die nachstehenden Zielsetzungen beschlossen (zu den Zielen für den Aufsichtsrat siehe bereits oben den Abschnitt "Aufsichtsrat"). Für den gegenwärtig mit drei männlichen Vorstandsmitgliedern besetzten Vorstand der Vossloh AG hat der Aufsichtsrat am 25. November 2021 eine Zielgröße von 0 % für die nächste Zielperiode bis zum 14. Dezember 2026 beschlossen und wie folgt begründet: "Der Aufsichtsrat der Vossloh AG ist sich der gesetzlichen Vorgaben für die Stärkung von Frauen in Führungspositionen und seiner Verantwortung bei der Geschlechtergleichstellung bewusst. Entsprechend hat der Aufsichtsrat für die eigene Besetzung eine Zielgröße von 16,67 % (entsprechend einer Frau im aus sechs Personen bestehenden und mit vier Anteilseignervertretern besetzten Gesamtgremium) festgelegt. Die Vossloh AG ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Für den Vorstand hält der Aufsichtsrat eine freiwillige Selbstverpflichtung auf eine dauerhaft verbindliche Zielgröße größer Null nach Abwägung aller Umstände für derzeit schwer umsetzbar. Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, mit der langfristigen Nachfolgeplanung, um vorausschauend geeignete weibliche und männliche Kandidaten zu identifizieren und zu entwickeln und um Vakanzen schnellstmöglich mit der am besten geeigneten Kandidatin beziehungsweise dem am besten geeigneten Kandidaten besetzen zu können. Der Aufsichtsrat setzt sich dafür ein, dass der Vorstand geeignete weibliche Talente aktiv fördert. Ein allgemeingültiges Diversitätskonzept besteht für den Vorstand - auch in Anbetracht der geringen Größe des Vorstands der Vossloh AG - aber nicht. Vielmehr ist der Aufsichtsrat bestrebt, in jedem Einzelfall die am besten geeignete Kandidatin beziehungsweise den am besten geeigneten Kandidaten für vakante Vorstandsposten zu finden. Der Besetzung des Vorstands geht ein systematischer Auswahlprozess voraus, bei dem neben einer Vielzahl weiterer Aspekte wie auch der Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands Kompetenz und Persönlichkeit im Vordergrund stehen. Der Vorstand besteht aktuell aus hoch qualifizierten Führungskräften, die eine lange Verbundenheit zur Vossloh AG und eine tiefe Kenntnis der von ihnen verantworteten Materie auszeichnet. Auch in Zukunft möchte der Aufsichtsrat die Freiheit haben, den verhältnismäßig kleinen Vorstand der Vossloh AG nach den vorgenannten Prinzipien der Bestenauslese besetzen zu können. In der gesamten Bahnindustrie sowie auch in angrenzenden Industrien sind darüber hinaus nur vergleichsweise wenige Frauen tätig, insbesondere mit einschlägiger Management-Erfahrung. Diesen Umstand erfährt und bedauert die Vossloh AG auch bei der Rekrutierung für (Führungs-)Positionen unterhalb der Vorstandsebene, da Frauen im Bewerberkreis in aller Regel stark unterrepräsentiert sind. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist daher nicht gewährleistet, dass eine Selbstverpflichtung zu einer Mindestbeteiligung von Frauen mit der Beibehaltung der Bestenauslese vereinbar ist. Dies gilt erst recht in Ansehung der geringen Größe des Vorstands." Änderungen oder Erweiterungen des Vorstands sind gegenwärtig nicht beabsichtigt. Im Rahmen des Auswahlprozesses zur Vorbereitung der Veränderungen im Vorstand im November 2020 wurden auch Kandidatinnen berücksichtigt. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Vossloh AG am 25. November 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil von jeweils 25 % mit Fristsetzung bis zum 14. Dezember 2026 festgelegt. Die Zielgröße für die erste Führungsebene konnte zum 31. Dezember 2022 mit 36,0 % erreicht werden. Für die zweite Führungsebene wurde die Zielgröße zum Ablauf des Geschäftsjahres 2022 mit einem Frauenanteil von 33,3 % ebenfalls übererfüllt. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratUnter www.vossloh.com/de/investor-relations/corporate-governance/verguetung/ sind das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 AktG, das von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 gebilligt wurde, sowie das von der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG am selben Tag beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats abrufbar. Unter derselben Internetadresse ist der Vergütungsbericht nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG abrufbar. Ferner sind die letzten Beschlüsse der Hauptversammlung zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie des Vossloh Konzerns, namentlich der Stärkung des Produktgeschäfts und des weiteren Ausbaus des konventionellen und digitalen Servicegeschäfts mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Zusammengefasster Lageberichtdes Vossloh Konzerns und der Vossloh AG zum 31.Dezember 2022Geschäft und RahmenbedingungenSegmentierung und WettbewerbspositionVossloh ist weltweit in den Märkten für Bahninfrastruktur tätig. Das Unternehmen bietet ein breites Leistungsspektrum unter einem Dach für den Fahrweg Schiene an: Schienenbefestigungssysteme, Betonschwellen, Weichensysteme und Kreuzungen sowie innovative und zunehmend digitalbasierte Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Schienen und Weichen. Vossloh bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und zum Klimaschutz und leistet mit seinen Produkten und Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität von Menschen und Gütern. Die Aktivitäten sind in drei Geschäftsbereiche - Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions - gegliedert. Der Geschäftsbereich Core Components besteht aus den beiden Geschäftsfeldern Vossloh Fastening Systems und Vossloh Tie Technologies. Zu den beiden anderen Geschäftsbereichen gehört jeweils ein Geschäftsfeld: Vossloh Switch Systems zu Customized Modules und Vossloh Rail Services zu Lifecycle Solutions. Ausführliche Darstellungen zu den einzelnen Geschäftsbereichen finden Sie auf den Seiten 48 ff. Im Bahninfrastrukturgeschäft hat Vossloh folgende Wettbewerbspositionen inne: scrollen
OrganisationDer Vossloh Konzern ist weltweit tätig. Lokale Präsenz und Nähe zu den Kunden gehören zu den wesentlichen Bestandteilen der geschäftlichen Aktivitäten. Bedeutende Produktionsstätten für die Schienenbefestigungssysteme des Geschäftsfelds Fastening Systems befinden sich in Deutschland, China, Polen und den USA. Das Geschäftsfeld Tie Technologies produziert Betonschwellen in den USA, in Mexiko, Kanada und Australien. Die Herstellung der Weichensysteme im Geschäftsbereich Customized Modules erfolgt vor allem in Frankreich, Schweden, Australien, Luxemburg, Polen, Portugal, Finnland, Großbritannien, Indien, Serbien und China. Die Dienstleistungen für Schienenwege im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions werden überwiegend in West- und Nordeuropa sowie in China erbracht. Vossloh unterhält weltweit Vertriebsgesellschaften und Niederlassungen. Das Unternehmen geht fallweise Joint Ventures und Kooperationen mit kompetenten Partnern vor Ort ein. Wesentliche Konzerngesellschaften und zugleich Führungsgesellschaften sind: scrollen
SteuerungssystemDie für den Vossloh Konzern bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind Wertbeitrag, Umsatz, EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) und EBIT-Marge (EBIT / Umsatz). Während Umsatz, EBIT und EBIT-Marge die entscheidenden Kennzahlen für die kurzfristige Betrachtung darstellen, steht bei der längerfristigen Steuerung der Geschäftsfelder im Rahmen der wertorientierten Wachstumsstrategie insbesondere der Wertbeitrag im Fokus. Im Rahmen der externen Berichterstattung ist der Wertbeitrag die zentrale Ergebnisgröße der Geschäftsbereiche und -felder. Die EBITDA-Marge wird im Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator eingestuft, da die wesentlichen Erfolgstreiber nahezu identisch wie beim EBIT sind und die Kennzahl nicht mehr zur Steuerung des Vossloh Konzerns herangezogen wird. Positive Wertbeiträge werden erzielt, wenn eine Prämie auf die von Eigen- und Fremdkapitalgebern geforderte Verzinsung (Kapitalkosten) erwirtschaftet wird. Die Prämie ergibt sich aus der Differenz zwischen der erwirtschafteten Kapitalrendite, gemessen als Return on Capital Employed (ROCE, ermittelt als EBIT/ durchschnittliches Capital Employed), und den Kapitalkosten, die als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt werden. Durch Multiplikation der Prämie mit dem durchschnittlichen Capital Employed ergibt sich der absolute Wertbeitrag einer Periode. Im Rahmen der internen Steuerung werden ROCE und Wertbeitrag auf einer Vorsteuerbasis ermittelt. Die Eigenkapitalkosten resultieren im Wesentlichen aus einem risikolosen Zinssatz plus einer Marktrisikoprämie. Aufgrund der Vorsteuerbetrachtung wird der Verzinsungsfaktor entsprechend angepasst. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus den durchschnittlichen Finanzierungskonditionen des Konzerns zusammen. Das zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten angesetzte Verhältnis von Eigenkapital zu verzinslichem Fremdkapital leitet sich nicht aus der Bilanz ab, da es zum einen auf einer Zielgröße für die Finanzierungsstruktur basiert. Zum anderen erfolgt der Ansatz des Eigenkapitals nicht zu den in der Bilanz enthaltenen Buch-, sondern zu Zielmarktwerten. Zur internen Steuerung wurde im Geschäftsjahr 2022 wie im Vorjahr ein Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) vor Steuern in Höhe von 7,0 % als Verzinsungserwartung der Kapitalgeber angesetzt. Grundsätzlich existieren zwei Hebel zur Erhöhung des Wertbeitrags: Erhöhung des EBIT und Optimierung des gebundenen Kapitals (Capital Employed). Aus beiden Größen leitet sich zugleich der ROCE ab. Um diese Kennzahl zu erhöhen, setzt Vossloh bei den beeinflussbaren Größen an. Daher werden ergänzend insbesondere das Working Capital und die Working-Capital-Intensität (durchschnittliches Working Capital/Jahresumsatz) sowie der Free Cashflow betrachtet. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterstützen das Management bei der Führung und der langfristigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen jedoch nicht vorrangig zur Steuerung des Unternehmens. Vielmehr ermöglichen sie erweiterte Erkenntnisse über die Situation im Konzern und lassen darauf aufbauende Entscheidungen zu. Im Vossloh Konzern sind demnach keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren gemäß § 289c Abs. 3 Nr. 5 HGB vorhanden. Nicht primär steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden in der nichtfinanziellen Konzernerklärung ab Seite 78 ff. erläutert. Die monatliche Finanzberichterstattung für das Management der Vossloh AG ist ein zentrales Element zur laufenden Analyse und Steuerung der Geschäftsbereiche und -felder sowie des Konzerns. Hierbei werden die von den einbezogenen Konzerngesellschaften erstellten Abschlüsse und die wesentlichen Kennzahlen ebenso konsolidiert und analysiert wie die monatliche Jahresvorschau. Planabweichungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die finanziellen Ziele untersucht. Eine Risikoberichterstattung ergänzt die monatliche Jahresvorschau um potenzielle Vermögensminderungen und -mehrungen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Zielerreichung werden laufend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert. Die Finanzzahlen der operativen Einheiten werden intensiv durch deren Management und den Konzernvorstand unter Einbeziehung der relevanten Zentralabteilungen der Vossloh AG diskutiert. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenInvestitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Kurzfristige konjunkturelle Entwicklungen spiegeln sich deshalb nur bedingt in den Absatzmärkten für Bahntechnik wider. Von größerer Bedeutung ist die Entwicklung der Verschuldungssituation der Staaten in den Absatzmärkten von Vossloh, da sich die Auftraggeber des Konzerns ganz überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Die Verschuldungsquote (also der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) der Euro-Länder belief sich laut Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) zum Ende des dritten Quartals 2022 auf 93,0 % - aktuellere Zahlen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts nicht vor. Am Vergleichszeitpunkt des Vorjahres hatte sie bei 97,3 % gelegen. Ende September 2022 betrug die Verschuldungsquote der gesamten EU 85,1 % im Vergleich zu 89,7 % im Vorjahr. Die geringeren Verschuldungsquoten resultieren aus einem stärkeren Wachstum des Bruttoinlandprodukts gegenüber dem Wachstum des öffentlichen Schuldenstands. Global betrachtet zeigt der Markt für Bahntechnologie seit Jahren eine stetig wachsende Tendenz - eine Folge der weltweit steigenden Nachfrage nach umweltfreundlicher, sicherer und wirtschaftlicher Mobilität für Menschen und Güter. Treiber dieser Entwicklung sind unter anderen Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und insbesondere ein steigendes Umweltbewusstsein. Kein anderer Verkehrsträger kann eine bessere Ökobilanz aufweisen. Wenn es darum geht, immer mehr Menschen und Güter zu transportieren und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck dieser Mobilität zu reduzieren, um dem Klimawandel zu begegnen, müssen größere Anteile im Personen- und Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden. Weltweit werden Investitionsprogramme zur Förderung des Verkehrsträgers Bahn aufgesetzt. Deutschland hatte beispielsweise im Jahr 2020 das Programm "Starke Schiene" verabschiedet und mit der Deutschen Bahn vereinbart, gemeinsam bis zum Jahr 2030 die Rekordsumme von 86 Mrd.€ in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes zu investieren. Ägypten hat in dem Infrastrukturinvestitionsplan "Egypt Vision 2030" vorgesehen, bis dahin knapp 50 Mrd.€ in den Ausbau des Schienennetzes zu investieren, darunter ein 1.800 Kilometer langer Streckenabschnitt für Schnellverbindungen. Als weiteres Beispiel will Australien bis 2030 umgerechnet 77 Mrd.€ in den Infrastrukturausbau einschließlich des Bahnverkehrs investieren. Auch darüber hinaus befindet sich die Bahnbranche in einem tiefen Umbruch. Die Digitalisierung und Automatisierung, künstliche Intelligenz sowie Standardisierung und Liberalisierung im Schienenverkehr verändern die Rahmenbedingungen signifikant. Innovationen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Eine Reihe von Studien analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem weltweiten Markt für Bahntechnologie. Die bedeutsamste Publikation ist die "World Rail Market Study" des europäischen Verbands der Bahnindustrie UNIFE. Die Studie wird in zweijährlichem Rhythmus aktualisiert. Die jüngsten Ergebnisse wurden im September 2022 während der InnoTrans in Berlin, der weltweit größten Fachmesse für Verkehrstechnik, veröffentlicht. UNIFE beziffert das derzeitige weltweite Volumen des Bahnmarkts auf rund 177 Mrd.€ pro Jahr. Gegenwärtig stuft der europäische Branchenverband rund 61 % des Gesamtvolumens des Bahnmarkts - also etwa 107 Mrd.€ - als "zugänglich" ein. Zugänglich bedeutet, dass der entsprechende Markt grundsätzlich für europäische Lieferanten geöffnet ist und die Marktnachfrage nicht exklusiv durch inländische Hersteller gedeckt wird. Vossloh konzentriert sich auf Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur. Die Marktsegmente Infrastruktur und Infrastrukturservices sind daher für Vossloh von besonderer Bedeutung. Bei der Infrastruktur belief sich der zugängliche Markt gemäß UNIFE-Daten zuletzt auf 22,8 Mrd.€ pro Jahr. Das Volumen des zugänglichen Marktes für Infrastrukturservices beträgt laut UNIFE derzeit rund 6,1 Mrd.€. ErtragslageVossloh Geschäftsbereiche - Auftragseingang und Auftragsbestandscrollen
Auftragseingang erreicht historischen HöchstwertIm Geschäftsjahr 2022 erreichte Vossloh neue Rekordstände beim Auftragseingang und Auftragsbestand. Der Auftragseingang erreichte einen historischen Höchstwert und lag um 31,6 % über dem Vorjahreswert. Der deutliche Anstieg wurde von allen Geschäftsbereichen getragen. Im Geschäftsbereich Core Components erzielte vor allem das Geschäftsfeld Fastening Systems ein deutliches Plus, unter anderem aufgrund von Großaufträgen in China und Ägypten. Vossloh Tie Technologies, das zweite Geschäftsfeld im Geschäftsbereich Core Components, übertraf ebenfalls deutlich das Vorjahresniveau bei den Auftragseingängen. Das Geschäftsfeld verzeichnete vor allem in den USA und Australien deutlich höhere Auftragseingänge. Der Anstieg im Geschäftsbereich Customized Modules war weitgehend auf die Region Europa zurückzuführen, insbesondere in Italien, Polen, Portugal und Frankreich. Die höheren Auftragseingänge im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions gingen vor allem auf eine positive Entwicklung in Deutschland und den Niederlanden zurück. Das Book-to-Bill-Verhältnis auf Konzernebene als Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz lag bei 1,19 (Vorjahr: 1,01). Der Auftragsbestand des Vossloh Konzerns lag zum Ende des Jahres 2022 ebenfalls auf einem sehr hohen Niveau und übertraf den Vorjahreswert um 30,8 %. Aufgrund der hohen Zahl von Rahmenverträgen besitzt die Kennzahl "Auftragsbestand" nur eine eingeschränkte Aussagekraft, denn das Auftragsvolumen von gewonnenen Rahmenverträgen wird in der Regel erst zum Zeitpunkt des Abrufs im Auftragseingang erfasst. Umsatz deutlich höher als erwartet, 1-Mrd.€-Marke übertroffenDer Vossloh Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen deutlichen Umsatzanstieg und übertraf erstmals im Kerngeschäft Bahninfrastruktur die Milliardengrenze. Nach 942,8 Mio.€ im Vorjahr stiegen die Umsätze um 11,0 % auf 1.046,1 Mio.€. Sie lagen damit deutlich über dem ursprünglich erwarteten Prognosekorridor von 925 Mio.€ bis 1 Mrd.€ und am oberen Ende des zum Jahresende 2022 angehobenen Prognosekorridors von 1 Mrd.€ bis 1,05 Mrd.€. Alle Geschäftsbereiche trugen zum Umsatzanstieg bei, wobei der Geschäftsbereich Core Components und hier vor allem das Geschäftsfeld Fastening Systems den größten Beitrag leistete. In den Geschäftsbereichen Customized Modules und Lifecycle Solutions ging der Umsatzanstieg auch auf die erstmalig ganzjährig in den Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften Futrifer-Indústrias Ferroviárias und Vossloh ETS zurück. Die daraus resultierende Umsatzsteigerung betrug insgesamt 23,3 Mio.€. Vossloh Konzern - Umsatzverteilung nach Regionenscrollen
Signifikanter Umsatzanstieg in Europa, vor allem in den Niederlanden, Frankreich und PortugalDie Umsätze in Europa legten im Berichtsjahr um 17,4 % gegenüber dem Vorjahr zu. Für den Anstieg in Westeuropa waren maßgeblich höhere Umsätze des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions in den Niederlanden sowie des Geschäftsbereichs Customized Modules in Frankreich verantwortlich. In Nordeuropa übertrafen die Umsätze das Vorjahresniveau um 13,3 %. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions erzielte in Dänemark und der Geschäftsbereich Customized Modules in Norwegen höhere Umsätze. In Südeuropa steigerte Vossloh die Umsätze um 25,4 % gegenüber dem Vorjahr. Dies ging hauptsächlich auf höhere Umsatzerlöse in der Türkei, aber auch auf konsolidierungsbedingt höhere Umsatzbeiträge des Geschäftsbereichs Customized Modules in Portugal zurück. In Osteuropa lag der Umsatz um 17,1 % über dem Vorjahresniveau, maßgeblich getrieben durch das Geschäftsfeld Fastening Systems mit höheren Umsätzen in Rumänien und Tschechien. Umsatz in Amerika deutlich über dem VorjahrIn Amerika stiegen die Umsätze 2022 um 36,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus höheren Umsätzen der Geschäftsbereiche Core Components und Customized Modules in Mexiko. Zudem übertraf auch der Umsatz in Kanada dank des Geschäftsfelds Tie Technologies den Vorjahreswert. Die Umsätze des Konzerns in den USA lagen dagegen leicht unter dem Vorjahreswert. Umsätze in Asien unter dem Vorjahr, aber weiterhin auf hohem NiveauIn Asien blieben die Umsätze des Konzerns um 6,6 % hinter dem hohen Vorjahreswert zurück. Dies lag weitgehend an geringeren Umsatzbeiträgen des Geschäftsfelds Fastening Systems in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Umsätze in Australien leicht über VorjahrIn Australien übertrafen die Konzernumsätze das bereits hohe Vorjahresniveau um 3,2 %. Der leichte Umsatzanstieg ist insbesondere auf höhere Umsätze des Geschäftsfelds Fastening Systems zurückzuführen. Umsätze in Afrika unter dem VorjahrIn Afrika verzeichnete der Vossloh Konzern um 21,2 % geringere Umsätze. Der Rückgang ging maßgeblich auf gesunkene Umsätze des Geschäftsbereichs Customized Modules in Ägypten zurück. Die Herstellungskosten des Vossloh Konzerns summierten sich im Berichtsjahr auf 809,3 Mio.€ und waren damit der Umsatzentwicklung folgend deutlich höher als im Vorjahr (724,8 Mio.€). Der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz lag im Berichtsjahr unter anderem aufgrund deutlich gestiegener Materialpreise bei 77,4 % (Vorjahr: 76,9 %). Die Vertriebs- und Verwaltungskosten im Vossloh Konzern stiegen von 160,8 Mio.€ auf 163,7 Mio.€. Der Anteil dieser Aufwendungen an den Umsatzerlösen lag mit 15,6 % unter dem Vorjahreswert von 17,0 %. Das sonstige betriebliche Ergebnis - der Saldo von sonstigem betrieblichen Ertrag von 20,9 Mio.€ (Vorjahr: 18,7 Mio.€) und sonstigem betrieblichen Aufwand von 11,3 Mio.€ (Vorjahr: 7,8 Mio.€) - betrug 9,6 Mio.€ und war leicht geringer als der Vorjahreswert von 10,9 Mio.€. Vossloh Konzern - Umsatz und Ergebnisscrollen
EBIT trotz Belastungen aus höheren Beschaffungskosten deutlich gestiegenVossloh erzielte im Geschäftsjahr 2022 eine deutliche Steigerung des Ergebnisses vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) gegenüber dem Vorjahr. Das EBIT konnte um 8,0 % verbessert werden. Auch das EBITDA (EBIT vor Abschreibungen) war höher als im Vorjahr und stieg um 5,7 % an. Der Anstieg ging auf die Geschäftsbereiche Customized Modules und Lifecycle Solutions zurück. Trotz erheblicher Belastungen aus höheren Beschaffungspreisen lag die EBIT-Marge am unteren Rand des ursprünglich prognostizierten Korridors von 7,5 % bis 8,5 % und im oberen Bereich des zum Jahresende 2022 angepassten Korridors von 7,0 % bis 7,5 %. Die EBITDA-Marge erreichte den ursprünglichen Prognosekorridor von 13 % bis 14 % nicht, lag aber ebenfalls am oberen Rand des zuletzt kommunizierten Korridors von 12,0 % bis 12,5 %. Das Nettozinsergebnis im Geschäftsjahr 2022 sank auf -10,6 Mio.€ im Vergleich zum Vorjahreswert von -7,5 Mio.€. Im Wesentlichen ging dies auf Währungsumrechnungsverluste aus Stichtagsbewertungen bestehender Fremdwährungspositionen im Bereich der Konzernfinanzierung zurück. Das Ergebnis vor Ertragsteuern erhöhte sich im Berichtsjahr auf 67,5 Mio.€ (Vorjahr: 64,8 Mio.€). Die Ertragsteuern im Vossloh Konzern betrugen im Berichtsjahr 12,5 Mio.€. Aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung im inländischen Organkreis sowie eines verbesserten Ausblicks der französischen Gesellschaften konnten aktive latente Steuern wieder angesetzt werden. Im Vorjahr waren im Inland im Zusammenhang mit der steuerlich wirksamen Hybridanleihe aktive latente Steuern wertgemindert worden. Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten hatte erneut keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis und verbesserte sich leicht von -0,3 Mio.€ im Vorjahr auf 1,0 Mio.€. Das Konzernergebnis wurde gegenüber 2021 deutlich um 56,2 % gesteigert. Ergebnis je Aktie deutlich über dem Vorjahr6,0 Mio.€ (Vorjahr: 5,1 Mio.€) vom Konzernergebnis standen den Hybridkapitalgebern zu, während den anderen Gesellschaftern 8,3 Mio.€ zuzurechnen waren (Vorjahr: 7,7 Mio.€). Das den Anteilseignern der Vossloh AG zuzurechnende Konzernergebnis lag mit 41,7 Mio.€ ebenfalls deutlich über dem Vorjahreswert von 23,1 Mio.€. Daraus resultierte bei einer unveränderten durchschnittlichen Zahl im Umlauf befindlicher Aktien von 17.564.180 Stück ein im Vorjahresvergleich deutlich verbessertes Ergebnis je Aktie von 2,38 € (Vorjahr: 1,31 €). Dividende in Höhe von 1,00 € je Aktie für 2022 geplantVorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG verfolgen das Ziel, die Aktionärinnen und Aktionäre angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns zu beteiligen. Vorstand und Aufsichtsrat werden daher der für den 24. Mai 2023 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende in Höhe von 1,00 € (Vorjahr: 1,00 €) auszuschütten. Vossloh Konzern - Wertmanagementscrollen
Wertbeitrag leicht höher als im VorjahrDer ROCE lag auf dem Niveau des Vorjahres. Der Wertbeitrag übertraf infolge des höheren EBIT den Vorjahreswert leicht. Das durchschnittliche Capital Employed stieg aufgrund eines im Jahresdurchschnitt höheren Anlagevermögens und Working Capital spürbar an. Der gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) lag im Geschäftsjahr 2022 noch unverändert bei 7,0 %. In der folgenden Tabelle ist eine Überleitung der Kennzahlen ROCE und Wertbeitrag auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführte EBIT dargestellt. Überleitung Wertbeitrag und ROCE auf das EBITscrollen
Finanzlage und InvestitionenAls Konzernobergesellschaft trägt die Vossloh AG die Verantwortung für das Finanzmanagement des Konzerns. Dem Bereich Treasury des Konzerns obliegen die zentrale Steuerung der Zahlungsströme, die Sicherung der Finanzierung sämtlicher Konzerngesellschaften sowie die Absicherung und Steuerung finanzieller Risiken. Neben Liquiditätsrisiken zählen dazu insbesondere Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen. Zur Absicherung werden unter anderem derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Konzerngesellschaften werden im Wesentlichen durch konzerninterne Mittelbereitstellungen der Vossloh AG finanziert. Nur in Einzelfällen, in denen eine ausländische Finanzierung wirtschaftlich vorteilhafter oder rechtlich notwendig ist, erfolgt eine originäre Finanzierung in einzelnen Konzerngesellschaften. Nettofinanzschuld unter anderem durch höheres Working Capital gestiegenDie Nettofinanzschuld des Vossloh Konzerns (berechnet als Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abzüglich kurzfristiger Wertpapiere) ohne Leasingverbindlichkeiten erhöhte sich vom Jahresende 2021 mit 174,0 Mio.€ auf 197,6 Mio.€ zum Ende des Geschäftsjahres 2022. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Dividenden-, Leasing- und Zinszahlungen. Dagegen war der Free Cashflow im Geschäftsjahr 2022 trotz eines spürbaren Working-Capital-Aufbaus infolge höherer Beschaffungspreise und einer stärkeren Bevorratung positiv und wirkte sich mindernd auf die Nettofinanzschuld aus. Zum Jahresende 2022 belief sich die Nettofinanzschuld inklusive der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 39,9 Mio.€ (Vorjahr: 41,6 Mio.€) auf 237,5 Mio.€ (Vorjahr: 215,6 Mio.€). Die Finanzverbindlichkeiten betrugen zum Ende des Berichtsjahres 316,6 Mio.€ und lagen damit über dem Vorjahreswert von 291,6 Mio.€. Ende 2021 entfielen 115 Mio.€ der Finanzverbindlichkeiten auf die im Geschäftsjahr 2017 platzierten Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von sieben Jahren (bis Juli 2024). Die Verzinsung war für einen Betrag von 90 Mio.€ mit 1,763 % fixiert und für den Restbetrag von 25 Mio.€ variabel mit einer Marge von 120 Basispunkten über Euribor. Daneben war zum Jahresende 2021 ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Dezember 2028) bei einer festen Verzinsung von 0,8 % pro Jahr platziert worden. Mit diesen Mitteln löste Vossloh im Januar 2022 den variabel verzinslichen Schuldschein in gleicher Höhe mit einer Laufzeit bis Juli 2024 vorzeitig ab. Der Anteil kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten sank daher gegenüber dem Vorjahreswert von 69,2 Mio.€ auf 49,2 Mio.€. Weitere 88 Mio.€ der Finanzverbindlichkeiten zum Jahresende 2022 entfielen auf Inanspruchnahmen des im November 2017 abgeschlossenen Konsortialkredits mit einem Volumen von derzeit 230 Mio.€ und einer Laufzeit bis November 2024. Die Verzinsung lag zum Jahresende bei 2,75 % und ergab sich aus dem jeweiligen Referenzzinssatz (Euribor beziehungsweise €STR) sowie einer im Kreditvertrag vereinbarten Marge, die sich an der Kennzahl Nettofinanzschuld zu EBITDA orientiert. Zum Jahresende lag die angewendete Marge bei 1,0 %. Für diese Kennzahl (Covenant) ist eine Maximalhöhe festgelegt, deren Überschreitung den kreditgebenden Banken die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einräumt. Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen; sie war zum Halbjahr und Ende 2022 gegeben. Des Weiteren hatte die Vossloh AG Ende 2022 - unverändert gegenüber dem Vorjahr - ein Darlehen über 20 Mio.€ bei der DZ-Bank mit einer Laufzeit bis Juli 2024 und einer Marge von 0,75 % über dem 3-Monats-Euribor aufgenommen. Die Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristigen Wertpapieren betrug zum Ende des Berichtsjahres 79,1 Mio.€ (Vorjahr: 76,0 Mio.€). Die Haftungsverhältnisse reduzierten sich gegenüber dem Jahresende 2021 von 58,0 Mio.€ auf 51,7 Mio.€. Der Großteil davon entfiel mit 46,2 Mio.€ auf das ehemalige Geschäftsfeld Locomotives. Für diese noch bestehenden Haftungsverhältnisse hat die Vossloh AG eine unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaft auf erste Anforderung einer erstklassigen Bank erhalten. Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln zugesagte, aber nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 219,6 Mio.€ (Vorjahr: 279,0 Mio.€) zur Verfügung. Die im Februar 2021 begebene Hybridanleihe über 150 Mio.€ mit unendlicher Laufzeit kann erstmals nach fünf Jahren durch die Gesellschaft gekündigt und zurückgezahlt werden. Die Verzinsung beläuft sich in den ersten fünf Jahren auf 4,0 %. Darüber hinaus kann sich in Abhängigkeit von der Nachhaltigkeits-Performance, die anhand der Ratings von ISS ESG und MSCI ESG Research gemessen wird, der Rückzahlungsbetrag erhöhen. Die Ausgestaltung der Anleihe bewirkt eine Behandlung im Konzernabschluss als Eigenkapital. Die daraus resultierende Erhöhung der Eigenkapitalquote und die damit einhergehende Stärkung der Bilanzstruktur führen zu einer deutlich größeren finanziellen Flexibilität, die die Umsetzung der Unternehmensstrategie positiv flankiert. Vossloh Konzern - Entwicklung des Cashflowsscrollen
Free Cashflow trotz eines spürbaren Working-Capital-Anstiegs nur leicht unter VorjahrDer Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit lag im Berichtsjahr unter dem Vorjahreswert. Während der Bruttocashflow (berechnet als Summe aus EBIT fortgeführter und nicht fortgeführter Aktivitäten sowie Abschreibungen/Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte [saldiert mit Zuschreibungen] sowie Veränderung langfristiger Rückstellungen) infolge des höheren EBIT den Vorjahreswert übertraf, wirkte sich vor allem ein spürbarer Anstieg des Working Capital negativ aus. Bei geringeren Zahlungsabflüssen aus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen lag der Free Cashflow (definiert als Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit abzüglich der Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Investitionen in Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen und zuzüglich Einzahlungen aus Gewinnausschüttungen oder dem Verkauf von at-equity einbezogenen Unternehmen) leicht unter Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Vorjahr waren weniger liquide Mittel im Cashflow aus Investitionstätigkeit abgeflossen, vor allem aufgrund der 2021 angefallenen Mittelabflüsse für den Erwerb der niederländischen Gesellschaft ETS Spoor BV. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigte sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Vossloh Konzern - Investitionen und Abschreibungenscrollen
Im Geschäftsbereich Core Components lagen die Investitionen spürbar unter dem Vorjahresniveau. Ursächlich hierfür waren geringere Investitionen im Geschäftsfeld Fastening Systems, nachdem die "Fabrik der Zukunft" fertiggestellt worden war. Die größte Einzelinvestition im Berichtsjahr betraf den Aufbau der Serienfertigung für die innovative Verbundstoffschwelle am polnischen Produktionsstandort. Die Investitionen im Geschäftsfeld Tie Technologies übertrafen dagegen den Vorjahreswert. Das Geschäftsfeld investierte vor allem an den australischen Standorten in die Erweiterung der Produktionskapazitäten. Die größte Einzelinvestition im Geschäftsbereich Customized Modules bezog sich auf die Optimierung der Produktionsprozesse am schwedischen Produktionsstandort. Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions wurde weiterhin vor allem in eine Hochleistungsfräsmaschine investiert. Die in der obigen Tabelle ausgewiesenen Investitionen geben die Zugänge im Geschäftsjahr wieder und umfassen auch Investitionen in Vermögenswerte, die durch einen Leasingvertrag finanziert sind. In der Kapitalflussrechnung werden Investitionen ausgewiesen, soweit sie bereits zu Auszahlungen geführt haben. Insofern weichen die Werte voneinander ab. Die Abschreibungen auf Konzernebene, die in der Kapitalflussrechnung dem EBIT wieder hinzugerechnet werden, sind inklusive Wertminderungen beziehungsweise Wertaufholungen dargestellt und lagen auf Vorjahresniveau. Die Investitionsverpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (Bestellobligo) beliefen sich zum 31. Dezember 2022 insgesamt auf 23,2 Mio.€ (Vorjahr: 12,7 Mio.€). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Bestellungen für den polnischen Produktionsstandort des Geschäftsfelds Fastening Systems für den Aufbau der Serienfertigung der Verbundstoffschwelle. VermögenslageVossloh Konzern - Vermögenslagescrollen
1 Working Capital = Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (einschließlich
Vertragsvermögenswerten) plus Vorräte minus
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(einschließlich Vertragsschulden) minus erhaltene
Anzahlungen minus sonstige kurzfristige Rückstellungen
(bereinigt um nicht dem operativen Geschäftsbetrieb
zuzuordnende Sachverhalte)
Eigenkapitalquote weiterhin über 45 %Das Eigenkapital des Vossloh Konzerns lag am Jahresende 2022 spürbar über dem Vorjahreswert. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung war das positive Konzernergebnis 2022. Die Eigenkapitalquote war infolge der gestiegenen Bilanzsumme nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. Working-Capital-Intensität nahezu unverändertDas Working Capital zum Stichtag 31. Dezember 2022 ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar angestiegen. Wesentlicher Treiber der Entwicklung waren höhere Vorratsbestände als im Vorjahr. Dies ging vor allem auf eine stärkere Bevorratung, um Versorgungsengpässe zu vermeiden, sowie auf höhere Beschaffungspreise zurück. Daher lag auch das durchschnittliche Working Capital mit 218,1 Mio.€ über dem Vorjahreswert von 194,7 Mio.€. Die durchschnittliche Working-Capital-Intensität - das Verhältnis von durchschnittlichem Working Capital zu Umsatz - betrug 20,8 % (Vorjahr: 20,6 %). Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung und Lage des Vossloh KonzernsDas Geschäftsjahr 2022 war von zahlreichen Krisen wie dem Krieg in der Ukraine, enorm steigenden Beschaffungspreisen sowie den anhaltenden Folgen der Coronapandemie geprägt. Vossloh hat in dieser schwierigen Situation erneut ein überdurchschnittliches Maß an Resilienz bewiesen und den Wachstumskurs auch 2022 fortgesetzt. Der Umsatz im Bahninfrastrukturgeschäft überschritt erstmals die Milliardengrenze und stieg im Jahresvergleich um 11,0 % auf 1.046,1 Mio.€. Damit übertraf der erzielte Umsatz deutlich den ursprünglich prognostizierten Korridor von 925 Mio.€ bis 1 Mrd.€. Das EBIT stieg spürbar von 72,3 Mio.€ auf 78,1 Mio.€ an. Der Anstieg ist vor dem Hintergrund deutlich höherer Beschaffungskosten, die nicht vollständig an die Kunden weitergereicht werden konnten, äußerst bemerkenswert. Trotz der daraus resultierenden nachteiligen Auswirkungen auf die Profitabilität lag die EBIT-Marge mit 7,5 % am unteren Ende des ursprünglich erwarteten Korridors von 7,5 % bis 8,5 %. Der Wertbeitrag lag bei 11,5 Mio.€ und damit ebenfalls innerhalb der prognostizierten Spanne des Unternehmens von 5 Mio.€ bis 20 Mio.€. Die Auftragseingänge entwickelten sich ebenfalls sehr positiv. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie stark um 31,6 % gewachsen und erreichten mit 1,25 Mrd.€ ein Rekordniveau. Der Auftragsbestand stieg um 30,8 % gegenüber Vorjahr. Das Book-to-Bill-Verhältnis im Konzern erreichte den hohen Wert von 1,19 bei deutlich gesteigerten Umsätzen. Der Blick auf die Vermögens- und Finanzlage ist angesichts der Rahmenbedingungen ebenfalls insgesamt positiv zu werten. Das Eigenkapital stieg um 6,3 % auf 625,1 Mio.€ im Vergleich zum Vorjahr. Die Eigenkapitalquote blieb mit 45,7 % nahezu unverändert auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Die Nettofinanzschuld erhöhte sich allerdings als Folge des höheren Working Capital von 215,6 Mio.€ Ende 2021 auf 237,5 Mio.€ zum Jahresende 2022. Der Free Cashflow lag mit 27,9 Mio.€ nur leicht unter dem Vorjahreswert von 30,6 Mio.€. Vor dem Hintergrund gestiegener Beschaffungspreise und einer stärkeren Bevorratung, um Versorgungsengpässe zu vermeiden, ist diese Entwicklung sehr zufriedenstellend. Unter strategischen Gesichtspunkten verlief das Geschäftsjahr 2022 ebenfalls erfolgreich. Vossloh hat beim richtungsweisenden Vorzeigeprojekt zur datenbasierten Zustandsüberwachung von Weichen in Schweden einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die erfolgreich validierte Lösung zielt darauf ab, die Effizienz der Instandhaltungsarbeiten zu steigern, ungeplante Ausfallzeiten von Weichen zu minimieren und damit die Verfügbarkeit des Fahrwegs deutlich zu erhöhen. Daneben wurde im Berichtsjahr unter anderem der Aufbau einer Serienfertigung für die Herstellung der innovativen, nachhaltigen Verbundstoffschwelle am polnischen Produktionsstandort des Geschäftsfelds Fastening Systems beschlossen und begonnen. Bei der neuartigen Verbundstoffschwelle handelt es sich um eine umweltfreundlichere Alternative zu Holzschwellen, die vollständig recyclingfähig ist und deutlich geringere Lebenszykluskosten aufweist. Insgesamt war 2022 für den Vossloh Konzern aus operativer und strategischer Sicht ein überaus erfolgreiches Geschäftsjahr. Geschäftsentwicklung Core ComponentsIm Geschäftsbereich Core Components hat Vossloh sein Angebot an industriell gefertigten Serienprodukten zusammengefasst, die in hoher Stückzahl für Projekte der Bahninfrastruktur benötigt werden. Darunter fallen die im Geschäftsfeld Fastening Systems entwickelten, produzierten und vertriebenen Schienenbefestigungssysteme für sämtliche Einsatzbereiche weltweit - von der Schwerlast- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke sowie im Nahverkehr. Das Geschäftsfeld Tie Technologies ist der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen in Nordamerika und Australien. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme hergestellt. Core Componentsscrollen
1 Umsatzerlöse umfassen
Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen
Geschäftsbereichen.
Deutlich höhere Auftragseingänge im VorjahresvergleichDie Auftragseingänge des Geschäftsbereichs Core Components im Berichtsjahr übertrafen den Vorjahreswert deutlich um 156,0 Mio.€. Dies entspricht einer Steigerung von fast 40 %. Beide Geschäftsfelder konnten eine signifikante Steigerung bei den erhaltenen Aufträgen verbuchen. Das Geschäftsfeld Fastening Systems konnte im Jahr 2022 unter anderem drei Großaufträge zur Lieferung der Befestigungssysteme für den Neubau von Hochgeschwindigkeitsstrecken in China und Ägypten gewinnen. Im Geschäftsfeld Tie Technologies erhöhten sich die Auftragseingänge in den USA und in Australien. Der Auftragsbestand zum Ende des Jahres 2022 lag um 73,6 Mio.€ beziehungsweise 34,8 % über dem Vorjahreswert. Umsatz signifikant um 12,4 % gestiegenIm Berichtsjahr stiegen die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Core Components um 12,4 %. Im Wesentlichen trug das Geschäftsfeld Fastening Systems zu dieser positiven Entwicklung bei, aber auch das Geschäftsfeld Tie Technologies konnte deutlich höhere Erlöse als im Vorjahr realisieren. EBIT und EBIT-Marge 2022 durch höhere Beschaffungspreise belastetDas EBIT im Geschäftsbereich Core Components lag um 3,0 Mio.€ unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang ging insbesondere auf gestiegene Beschaffungspreise zurück. Die höheren Beschaffungspreise konnten nicht vollständig an die Kunden weitergegeben werden, was sich insbesondere nachteilig auf die Profitabilität ausgewirkt hat. Zudem wurde im Berichtsjahr eine Wertminderung an einer at-equity bilanzierten Beteiligung im Geschäftsfeld Fastening Systems vorgenommen. Als Folge des geringeren EBIT bei einem gleichzeitig höheren durchschnittlichen Capital Employed sank der Return on Capital Employed (ROCE) im Geschäftsjahr 2022. Sowohl das durchschnittliche Working Capital als auch das durchschnittliche Anlagevermögen als Bestandteile des Capital Employed stiegen gegenüber 2021 an. Die Entwicklung des durchschnittlichen Working Capital war in erster Linie auf ein deutlich höheres Vorratsvermögen im Berichtsjahr zurückzuführen. Die durchschnittliche Working-Capital-Intensität lag dank eines verbesserten Forderungsmanagements um 1,4 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich im Geschäftsjahr 2022 ein geringerer Wertbeitrag. Auftragseingänge deutlich über dem VorjahrVossloh Fastening SystemsIm Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die Auftragseingänge von Vossloh Fastening Systems auf ein Volumen von insgesamt 391,8 Mio.€, während der Vorjahreswert bei 269,5 Mio.€ gelegen hatte. In vielen Regionen stieg die Nachfrage an. Zudem trugen auch die gewonnenen Großaufträge zur Lieferung der Schienenbefestigungssysteme für den Neubau von zwei Hochgeschwindigkeitsstrecken in China sowie einer Hochgeschwindigkeitsstrecke im Norden Ägyptens zu der Entwicklung bei. Der Auftragsbestand Ende 2022 hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 49,1 Mio.€ auf 199,1 Mio.€ erhöht. Umsatzerlöse deutlich gesteigertDie Umsatzerlöse bei Vossloh Fastening Systems im Jahr 2022 betrugen 341,3 Mio.€ nach 292,4 Mio.€ im Vorjahr. Diese Entwicklung wurde wesentlich durch Lieferungen für Projekte in Mexiko und in der Türkei beeinflusst. Daneben waren aber auch insbesondere in Osteuropa, in China und in Australien Umsatzzuwächse zu verzeichnen. Diese konnten Mindererlöse in den Vereinigten Arabischen Emiraten mehr als kompensieren. Erneut hoher positiver WertbeitragDer Wertbeitrag von Vossloh Fastening Systems sank analog zum EBIT auf 18,5 Mio.€ (Vorjahr: 23,3 Mio.€), lag aber dennoch weiterhin auf hohem Niveau. Auftragseingänge in den USA und Australien über dem VorjahrVossloh Tie TechnologiesDas Geschäftsfeld Tie Technologies verzeichnete im Berichtsjahr Auftragseingänge in Höhe von 178,0 Mio.€, die damit um 45,7 Mio.€ über dem Vorjahreswert von 132,3 Mio.€ lagen. Der Anstieg war im Wesentlichen auf höhere Neuaufträge im US-Geschäft und in Australien zurückzuführen, während sich in Mexiko und Kanada die Auftragseingänge leicht unter dem Vorjahresniveau bewegten. Der Auftragsbestand Ende 2022 betrug 89,5 Mio.€ (Vorjahr: 65,1 Mio.€). Umsatzerlöse über dem VorjahreswertDie Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Tie Technologies summierten sich auf 156,3 Mio.€ und lagen damit deutlich über dem Vorjahreswert von 142,3 Mio.€. Höhere Umsätze in Kanada und in Mexiko konnten die geringeren Umsätze in Australien mehr als kompensieren. Die Umsätze in den USA waren nahezu auf Vorjahresniveau. Der Wertbeitrag von Vossloh Tie Technologies lag mit -0,2 Mio.€ leicht über dem Vorjahresniveau von -0,8 Mio.€. Geschäftsentwicklung Customized ModulesIm Geschäftsbereich Customized Modules sind alle Leistungen des Konzerns rund um Herstellung, Einbau und Wartung individualisierter Infrastrukturmodule für den Bahnbereich gebündelt. Zum Geschäftsbereich gehört das Geschäftsfeld Switch Systems, einer der weltweit größten Anbieter von Weichensystemen. Das Produktportfolio deckt ein sehr breites Anwendungsspektrum ab und reicht von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke. Customized Modulesscrollen
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Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen
Geschäftsbereichen.
Auftragsbestand deutlich über dem VorjahreswertDie Auftragseingänge im Geschäftsbereich Customized Modules lagen um 24,5 % über dem Vorjahreswert. Insbesondere in Italien und Polen sowie konsolidierungsbedingt in Portugal lagen die Neuaufträge über dem Vorjahreswert, während in der Türkei, in Mexiko sowie in Australien geringere Auftragseingänge zu verzeichnen waren. Umsätze deutlich gestiegenDie Umsätze des Geschäftsbereichs lagen um 37,4 Mio.€ über dem Wert von 2021. Zuwächse waren insbesondere in Frankreich, Portugal und der Türkei zu verzeichnen, wodurch Rückgänge vor allem in Ägypten mehr als ausgeglichen werden konnten. In Portugal ging der Anstieg auf eine zu Beginn des letzten Quartals 2021 erstmalig vollkonsolidierte Gesellschaft zurück, deren Umsatzbeiträge im Jahr 2022 ganzjährig berücksichtigt wurden. Die daraus resultierende Umsatzsteigerung betrug 12,6 Mio.€. EBIT über dem VorjahresergebnisDas EBIT des Geschäftsbereichs lag 2022 um 9,4 % über dem Vorjahreswert, und das trotz der Belastungen aus höheren Beschaffungspreisen. Dieser insgesamt positiven Entwicklung folgend lag der ROCE trotz eines erhöhten durchschnittlichen Capital Employed über dem Vorjahreswert. Auch der Wertbeitrag verbesserte sich somit deutlich. Working-Capital- Intensität leicht verbessertDas durchschnittliche Working Capital erhöhte sich insbesondere aufgrund eines höheren Vorratsvermögens leicht. Der prozentuale Anstieg fiel allerdings geringer aus als das Umsatzwachstum. Somit sank die durchschnittliche Working-Capital-Intensität geringfügig um 0,6 Prozentpunkte gegenüber 2021. Geschäftsentwicklung Lifecycle SolutionsDer Geschäftsbereich Lifecycle Solutions konzentriert sich mit dem Geschäftsfeld Rail Services auf spezialisierte Dienstleistungen rund um die Instandhaltung von Schienen und Weichen. Die innovativen Technologien fördern die Sicherheit von Bahnstrecken und tragen zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen und zu höherer Streckenverfügbarkeit bei. Zum Serviceportfolio gehören vor allem die Instandhaltung, die korrektive und präventive Pflege von Schienen und Weichen durch Fräsen und Schleifen, Schweißdienstleistungen sowie Schienen- und Weichenlogistik. Die umfassenden Dienstleistungen von Lifecycle Solutions ergänzen die Produktangebote von Core Components und Customized Modules. Lifecycle Solutionsscrollen
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Auftragseingänge deutlich über dem VorjahrIm Geschäftsjahr 2022 verzeichnete der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions deutlich höhere Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahr, die im Wesentlichen im Bereich Hochgeschwindigkeitsschleifen sowie durch Mehraufträge in den Niederlanden erzielt wurden. Der Auftragsbestand am Jahresende 2022 lag deutlich über dem Vorjahreswert. Umsätze um 17,7 % gestiegenDer Geschäftsbereich Lifecycle Solutions erzielte um 17,7 % höhere Erlöse als im Vorjahr. Der Anstieg ging insbesondere auf höhere Umsätze in den Niederlanden, in Dänemark und in Deutschland zurück, wodurch Rückgänge vor allem in Schweden und in China mehr als ausgeglichen werden konnten. In den Niederlanden ging der Umsatzanstieg insbesondere auf die im Vorjahr erworbene Gesellschaft ETS Spoor zurück, die seit August 2021 in den Konsolidierungskreis einbezogen ist. Die daraus resultierende Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr betrug 10,7 Mio.€. Der Internationalisierungsgrad des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions - gemessen an den erzielten Umsatzerlösen außerhalb Deutschlands - stieg im Geschäftsjahr 2022 auf 54,4 % (Vorjahr: 48,4 %). EBIT um 23,7 % gestiegenDas EBIT des Geschäftsbereichs stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,2 Mio.€. Dazu trugen unter anderem höhere Ergebnisbeiträge der niederländischen Gesellschaft sowie höhere Ergebnisbeiträge aus Maschinenverkäufen bei. Der Wertbeitrag erhöhte sich um 0,7 Mio.€. Die Working-Capital-Intensität stieg im Vorjahresvergleich vor allem aufgrund einer höheren Bevorratung, um Versorgungsengpässe zu vermeiden. Vossloh AG - Analyse des JahresabschlussesDie Vossloh AG steht als operative Management- und Finanzholding an der Spitze des Vossloh Konzerns. Sie steuert und überwacht alle wesentlichen Aktivitäten innerhalb des Konzerns. Neben der Festlegung der Konzernstrategie und der Steuerung der Unternehmensentwicklung übernimmt sie die Allokation der finanziellen Mittel, insbesondere für Investitionen oder Akquisitionen. Sie ist unter anderem verantwortlich für das Konzernrechnungswesen, das Konzerncontrolling, das konzernweite Treasury, das Risiko- und Chancenmanagement, die Interne Revision sowie die Bereiche Innovation & Entwicklung, EHS/Nachhaltigkeit, Informationstechnologie, Recht & Compliance, Investor Relations und Unternehmenskommunikation. Sie steuert vertriebliche Aktivitäten einschließlich der Marketingkommunikation. Ihr obliegen die Personalpolitik, die Personalentwicklung und die Betreuung der obersten Führungsebenen des Konzerns. Vertreter der einzelnen Geschäftsfelder berichten im Rahmen regelmäßiger Termine über sämtliche relevanten Vorgänge und Entwicklungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Der Vorstand nimmt in diesem Rahmen sowie im Zuge der Ausübung seiner jeweiligen funktionalen Führungsverantwortung direkten Einfluss auf die operative Steuerung der Geschäftsfelder. Darüber hinaus wird die enge Einbindung des Vorstands in wesentliche operative Entscheidungen durch einen umfangreichen Zustimmungskatalog sichergestellt. Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Jahresabschluss. In Einzelfällen ist die Behandlung bestimmter Geschäftsvorfälle im Konzernabschluss gemäß IFRS anders abgebildet worden. Im Geschäftsjahr haben sich die einschlägigen Vorschriften des HGB im Wesentlichen nicht geändert. Analyse des JahresabschlussesDie von der Vossloh AG für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen Umsatzerlöse von 11,7 Mio.€ (Vorjahr: 7,6 Mio.€) resultierten überwiegend aus Umlagen an Konzerngesellschaften, für die eine Vielzahl von Leistungen durch die Vossloh AG erfolgte (im Wesentlichen in den Bereichen IT und Marketing, daneben noch für Leistungen in den Bereichen Digitalisierung sowie Internationaler Vertrieb). Die betrieblichen Aufwendungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Management- und der Finanzierungsfunktion der Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Entwicklung der Vossloh AG folgen den Aktivitäten der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der Vossloh AG sind die allgemeinen Verwaltungskosten, das Finanzergebnis und das Ergebnis nach Steuern beziehungsweise der Jahresüberschuss. Die Verwaltungskosten sind 2022 mit 19,0 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr (18,5 Mio.€) leicht gestiegen. Die Personalaufwendungen in Höhe von 13,7 Mio.€ haben sich gegenüber dem Vorjahr (12,0 Mio.€) leicht erhöht, was neben den gestiegenen Gehältern seine Ursache in einer Anpassung der Pensionsrückstellungen aufgrund der zu erwartenden Rentenanpassungen hat. Auch die Messekosten sind gegenüber dem Vorjahr aufgrund der im Berichtsjahr erstmalig wieder durchgeführten Branchenmesse InnoTrans angestiegen. Gegenläufig haben sich Beratungskosten im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen blieben im Berichtsjahr mit 1,7 Mio.€ auf einem nahezu konstanten Niveau im Vergleich zum Vorjahr (1,6 Mio.€); sie enthalten ausschließlich Verluste aus Fremdwährungsbewertungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2,6 Mio.€ lagen aufgrund einer Rückstellungsauflösung deutlich über dem Vorjahreswert von 0,5 Mio.€. Das Finanzergebnis 2022 fiel gegenüber dem Vorjahr deutlich von 27,0 Mio.€ auf -46,3 Mio.€. Wesentliche Erträge aus Beteiligungen (20,0 Mio.€) sowie aus Gewinnabführungen (17,1 Mio.€) konnten Verlustübernahmen in Höhe von 6,1 Mio.€ sowie insbesondere Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von 74,7 Mio.€ nicht kompensieren. Wesentlicher Treiber dieser Wertberichtigung war der gestiegene risikofreie Zins, wodurch der beizulegende Wert der Beteiligungen entsprechend sank. Darüber hinaus standen Zinserträgen in Höhe von 8,0 Mio.€ (Vorjahr: 6,7 Mio.€) - im Wesentlichen aus der Weiterreichung von kurzfristigen Krediten oder längerfristigen Darlehen an Konzerngesellschaften - Zinsaufwendungen in Höhe von 11,9 Mio.€ (Vorjahr: 12,8 Mio.€) gegenüber. Das negative Zinsergebnis resultierte in wesentlichem Ausmaß aus dem Zinsaufwand durch die Hybridanleihe in Höhe von 6,0 Mio.€ (Vorjahr: 5,1 Mio.€). Ertragsteuern fielen vor dem Hintergrund der bestehenden Verlustvorträge mit 0,0 Mio.€ unverändert gegenüber dem Vorjahr in sehr geringer Höhe an. Der Jahresfehlbetrag der Vossloh AG betrug im Berichtsjahr 64,3 Mio.€ (Vorjahr: Jahresüberschuss von 7,7 Mio.€). Die Bilanzsumme sank im Vorjahresvergleich von 918,6 Mio.€ auf 855,0 Mio.€. Das Finanzanlagevermögen sank dabei als Saldo der vorgenommenen Wertberichtigungen und der Erhöhung der Ausleihungen an Tochtergesellschaften um 54,7 Mio.€, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 14,9 Mio.€. Das immaterielle Anlagevermögen stieg durch die Arbeiten im Zusammenhang mit der Umstellung der ERP-Software im Konzern von 4,0 Mio.€ im Vorjahr auf 9,7 Mio.€ deutlich an. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf der Passivseite der Bilanz haben sich zum Berichtsstichtag mit 238,0 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr (210,7 Mio.€) leicht erhöht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sanken um 12,6 Mio.€ auf 17,8 Mio.€ (Vorjahr: 30,4 Mio.€). Die Rückstellungen beliefen sich auf 31,6 Mio.€ und lagen damit aufgrund der bereits erwähnten zusätzlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen über dem Niveau des Vorjahres von 28,8 Mio.€. Das Eigenkapital hat sich aufgrund der Dividendenzahlung und des Jahresfehlbetrags von 490,3 Mio.€ auf 408,4 Mio.€ deutlich vermindert. Die Eigenkapitalquote sank daher gegenüber dem Vorjahr von 53,4 % auf 47,8 %. Insgesamt ist nach Einschätzung des Vorstands die Vermögens- und Finanzlage der Vossloh AG angesichts der immer noch sehr hohen Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahres als positiv zu beurteilen. Die Ertragslage ist aufgrund der außerplanmäßigen Abschreibung auf Finanzanlagen im Berichtszeitraum hingegen als nicht zufriedenstellend einzustufen. AbhängigkeitsberichtDer Vorstand der Vossloh AG geht aufgrund der am 31. Dezember 2022 weiterhin bei 50,09 % liegenden mittelbaren Beteiligung von Frau Nadia Thiele sowie Herrn Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Heinz Hermann Thiele am Grundkapital von einer Abhängigkeit der Vossloh AG im Sinne des § 17 AktG aus. Gemäß § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Erklärung enthält: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Benachteiligende Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von Frau Thiele oder Herrn Brühmüller sowie von einem der mit den genannten Personen verbundenen Unternehmen wurden nicht getroffen. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren." Der Bericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen. Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGBNachfolgend sind die nach §§ 289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 31. Dezember 2022 dargestellt. Zusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt 49.857.682,23 €. Es ist eingeteilt in 17.564.180 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Beschränkungen von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit der AktienMit allen Aktien sind die gleichen Rechte verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. 10 % der Stimmrechte überschreitende Beteiligung am KapitalUnter Zugrundelegung der der Gesellschaft gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) übermittelten Stimmrechtsmitteilungen besteht eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet. Die KB Holding GmbH, Grünwald, Deutschland, hält 50,09 % der Stimmrechte an der Vossloh AG. Diese Stimmrechte sind ausweislich der Stimmrechtsmitteilungen nach § 34 Abs. 1 WpHG der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH, Grünwald, Deutschland, der Stella Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald, Deutschland, und Frau Nadia Thiele, München, Deutschland, sowie Herrn Robin Brühmüller (als Testamentsvollstrecker für den Nachlass des verstorbenen Heinz Hermann Thiele), München, Deutschland, zuzurechnen. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Stimmrechtskontrolle bei ArbeitnehmerbeteiligungenArbeitnehmer, die als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus. Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; SatzungsänderungenDie Ernennung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft richten sich nach den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Die Amtszeit beträgt höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit zulässig ist. Ein Widerruf der Bestellung ist gemäß § 84 Abs. 4 AktG möglich. Änderungen der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung fasst die Hauptversammlung ihre Beschlüsse, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung anwesenden Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreibt zwingend etwas anderes vor. § 27 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ferner ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem oder bedingtem Kapital anzupassen. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum AktienrückkaufDie Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ergeben sich aus § 4 der Satzung. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 24.928.841,11 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: (i) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht auszunehmen; (ii) um den Inhabern - oder im Fall von Namenspapieren den Gläubigern - von zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder einer ihrer 100-prozentigen Konzerngesellschaften künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionären zustehen würde; (iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Kapitalgrenze werden angerechnet: (1.) die Veräußerung eigener Aktien, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht ausgegeben werden beziehungsweise auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden; (iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen. Die in den vorstehenden Absätzen (i) bis (iv) enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen sind insgesamt auf einen Betrag, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung, beschränkt. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind darüber hinaus anzurechnen: (1.) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Weitere Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus § 4 der Satzung. Erwerb eigener AktienEs besteht derzeit keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft. Zum 31. Dezember 2022 verfügte die Gesellschaft über keine eigenen Aktien. Vereinbarungen unter der Bedingung eines KontrollwechselsEs bestehen acht wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen. Bei sieben dieser Vereinbarungen bedeutet Kontrollwechsel, dass eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Personen - mit Ausnahme der Nachkommen, Ehegatten, Erben, Stiftungen oder sonstigen Begünstigten der letztwilligen Verfügung von Herrn Heinz Hermann Thiele - direkt oder indirekt mehr als 50 % der Kapitalanteile beziehungsweise Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt: scrollen
Bei einer weiteren Vereinbarung bedeutet Kontrollwechsel im Wesentlichen den Erwerb von mehr als 30 % der Stimmrechte durch eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen, wobei in Bezug auf die Nachkommen, Ehegatten, Erben, Stiftungen oder sonstigen Begünstigten der letztwilligen Verfügung von Herrn Heinz Hermann Thiele ein Kontrollwechsel bei Überschreiten von 50 % der Kapitalanteile vorliegt: scrollen
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines KontrollwechselsMit keinem Mitglied des Vorstands oder Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. MitarbeitendeIm Vossloh Konzern engagierten sich zum 31. Dezember 2022 weltweit 3.882 Mitarbeitende 1 für die Ziele des Unternehmens. Das waren 195 Beschäftigte mehr als im Vorjahr (3.687 Mitarbeitende), was einem Anstieg von 5,3 % entspricht. Kennzahlen Mitarbeitendescrollen
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeitenden betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 3.794 gegenüber 3.612 im Geschäftsjahr 2021. Der Zuwachs von 5,0 % ist auf alle Geschäftsbereiche zurückzuführen. Einer der Gründe für den Anstieg liegt in der zu Beginn des letzten Quartals 2021 erstmalig vollkonsolidierten portugiesischen Gesellschaft im Geschäftsbereich Customized Modules, deren Mitarbeitende im Jahr 2022 ganzjährig in die Durchschnittsberechnung einbezogen wurden. Von der durchschnittlichen Gesamtzahl der Mitarbeitenden waren 73,6 % (Vorjahr: 72,9 %) an den europäischen Standorten beschäftigt. Von den verbleibenden 26,4 % waren 51,7 % (Vorjahr: 54,1 %) in Asien, 26,4 % (Vorjahr: 25,2 %) im amerikanischen Raum und 21,9 % (Vorjahr: 20,7 %) in Australien tätig. Personalaufwandscrollen
GeschäftsbereicheDie durchschnittliche Zahl von Mitarbeitenden verteilt sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche. Mit dem jeweiligen Personalaufwand konnte folgender Umsatz generiert werden: scrollen
Darüber hinaus waren durchschnittlich 67 Mitarbeitende (Vorjahr: 63) bei der Vossloh AG beschäftigt. Für weitergehende Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf die Ausführungen in der nichtfinanziellen Konzernerklärung unter den Abschnitten "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" sowie "Personalstrategie und -führung". Forschung & EntwicklungVossloh gehört auf seinen Tätigkeitsfeldern in der Bahninfrastruktur zu den Technologieführern. Innovation ist ein entscheidender Baustein für die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Im Interesse der Sicherheit gelten für die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Bis Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur marktreif sind, durchlaufen sie in der Regel mehrjährige (Weiter-)Entwicklungs- und Testphasen sowie komplexe Zulassungsverfahren durch unabhängige Prüfungseinrichtungen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Vossloh sind deshalb zumeist auf mehrere Jahre angelegt. Um den spezifischen Erwartungen der Kunden in den einzelnen Marktregionen nachhaltig gerecht zu werden und die eigene Wettbewerbsposition weiter zu stärken, investiert Vossloh mit einem strukturierten Innovationsmanagement stetig in die Weiterentwicklung und Optimierung seiner Produkte und Dienstleistungen. Prinzipien und Vorgehensweisen definiert die im Jahr 2021 verabschiedete konzernweit gültige Innovationsrichtlinie (Innovation Playbook), deren Umsetzung durch ein Group Innovation Committee sichergestellt wird. Ziel ist es, im Unternehmen die geschäftsfeldübergreifende Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle weiter zu intensivieren und gleichzeitig sowohl Kunden als auch Zulieferer mit ihrer jeweiligen spezifischen Expertise stärker in die Forschungs- und Entwicklungsprozesse einzubinden. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen zudem seine Produktionsprozesse überprüft und ist dabei, durch Modernisierung sowie weitere Automatisierung und Spezialisierung kontinuierliche Effizienzsteigerungen zu realisieren. Ein Fokus der Innovation bei Vossloh liegt auf der Digitalisierung als Bindeglied zwischen Hardware und Dienstleistungen. Durch den Einsatz spezialisierter Sensorik erhebt das Unternehmen Daten über den Zustand des Fahrwegs und die Belastungen im Gleis. Aus diesen Daten kann unter anderem Wissen über den Grad der Abnutzung der Komponenten gewonnen werden. Mit diesem Wissen lassen sich Aussagen treffen, welche Instandhaltungsstrategien wann am sinnvollsten angewendet werden sollten. So kann das Risiko eines Ausfalls von Komponenten - und damit des jeweiligen Streckenabschnitts mitsamt seiner Infrastruktur - während des laufenden Betriebs reduziert werden. In diesem Zusammenhang spielt auch der Einsatz künstlicher Intelligenz eine wichtige Rolle, mit der Verschleißmuster erkennbar werden, wodurch Ausfälle von Fahrwegkomponenten vorausgesehen und durch planbare Instandhaltungsmaßnahmen vermieden werden können. Vossloh nutzt dabei sein systemisches Fahrwegverständnis, um dem zentralen Kundenbedürfnis - die Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene - zu begegnen, und entwickelt ganzheitliche Lösungen im Zusammenspiel aller Geschäftseinheiten. 2022 war das Leitmotiv von Vossloh - enabling green mobility - gleichzeitig der Claim für die Präsenz auf der InnoTrans in Berlin, der weltweit größten Messe für Schienenverkehrstechnik und -infrastruktur. Passend zum Messemotto standen mit Advanced infrastructure, Future turnout environment und Smart maintenance drei Schwerpunktthemen im Fokus. Vossloh zeigte in Berlin Lösungen, die dafür sorgen, dass die Schieneninfrastruktur robuster und widerstandsfähiger und die Streckenverfügbarkeit erhöht wird, obgleich die Anforderungen an das Schienennetz permanent steigen. Gleichzeitig spielten bei den gezeigten Lösungen Nachhaltigkeitskriterien wie geringer Materialeinsatz und Energieverbrauch eine wichtige Rolle. Ein wesentlicher Teil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit von Vossloh findet zielgerichtet im Rahmen einzelner Kundenaufträge statt. Entsprechend werden diese Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Herstellungskosten und nicht unter Forschung & Entwicklung (F&E) ausgewiesen. Ausgaben für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit die in IAS 38 in diesem Zusammenhang definierten Kriterien erfüllt sind. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden - sofern nicht unter den Herstellungskosten ausgewiesen - als Forschungs- und Entwicklungskosten gezeigt. Im Jahr 2022 summierten sich die Aufwendungen für Forschung & Entwicklung - inklusive aktivierter Eigenleistungen - auf insgesamt 11,8 Mio.€ (Vorjahr: 12,2 Mio.€). Dies entspricht einem Anteil am Konzernumsatz von rund 1,1 % (Vorjahr: 1,3 %). Mit 4,1 Mio.€ (Vorjahr: 4,2 Mio.€) entfielen die F&E-Ausgaben im Geschäftsbereich Core Components weitestgehend auf das Geschäftsfeld Fastening Systems. Im Geschäftsbereich Customized Modules betrugen die F&E-Ausgaben 3,7 Mio.€ (Vorjahr: 4,8 Mio.€). 3,6 Mio.€ (Vorjahr: 2,5 Mio.€) waren dem Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zuzurechnen, während 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,7 Mio.€) auf die Vossloh AG entfielen. Die aktivierten Zugänge aus Eigenleistungen sowie aus Lieferungen oder Leistungen Dritter im Geschäftsjahr 2022 in Höhe von 3,5 Mio.€ (Vorjahr: 3,2 Mio.€) betrafen hauptsächlich den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions. Vossloh Konzern - Forschungs- und Entwicklungsausgabenscrollen
Streckenverfügbarkeit maximieren, Lebenszykluskosten reduzierenBei der Forschung und Entwicklung im Rahmen neuer Produkte und Dienstleistungen konzentrierte sich Vossloh auch im Jahr 2022 auf einige wesentliche Herausforderungen, die die Bahnbranche aktuell zu bewältigen hat. Es geht einerseits darum, die Verfügbarkeit von Bahnstrecken zu erhöhen und zugleich Lösungen für die Folgen der dadurch steigenden Gleisbelastung wie Verschleiß oder Lärmemissionen zu entwickeln. Andererseits ist das Ziel, die Lebensdauer von Infrastruktur(-Komponenten) zu verlängern und so deren Lebenszykluskosten zu reduzieren. Vossloh verfügt über ein umfassendes Wissen über das komplexe System "Fahrweg Schiene". Auf dieser Basis kann das Unternehmen wesentlich zur Steigerung der Effizienz der Instandhaltung von Schienennetzen beitragen. Der Aspekt der Digitalisierung spielt hierbei eine zentrale Rolle. Der Fokus liegt auf einer intelligenten Fahrbahn und ihrem digitalen Monitoring. So wird ein störungsfreier Betrieb gefördert und die Voraussetzung für mehr Verkehr auf der Schiene geschaffen. Damit leistet Vossloh einen Beitrag zu einer leistungsfähigeren Bahninfrastruktur, die wiederum notwendige Voraussetzung für die umweltfreundliche Mobilität von Menschen und Gütern ist - enabling green mobility. Zustandsdaten als Basis für vorausschauende InstandhaltungDie Digitalisierung der Bahninfrastruktur eröffnet Vossloh neue Möglichkeiten der Wertschöpfung mit seinen Produkten und Dienstleistungen. Vossloh Applikationen führen Messdaten und Zustandsinformationen aus dem Gleis zusammen, bieten einen schnellen Überblick über den Handlungsbedarf an den Strecken und schlagen passende Maßnahmen zur Schadensbehebung vor. So sammeln konfigurierbare IoT-Sensoren von Vossloh Daten durch die Messung von Schwingungszuständen in der Nähe der Weichen. Via Mobilfunknetz werden die vorqualifizierten und verdichteten Messdaten an eine von Vossloh eigens entwickelte cloudbasierte Plattform zur Auswertung weitergeleitet. Auf der Plattform werden die von den Sensoren gesammelten Messdaten verarbeitet, um ein untypisches Verhalten des Gleises zu identifizieren und Instandhaltungsmaßnahmen vorzuschlagen. Die Schienenbearbeitungsmaschinen von Vossloh, die mit einer Reihe von Sensoren wie Laser oder Wirbelstrom ausgestattet sind, dienen somit zusätzlich als Diagnosefahrzeuge. Sie vermessen den Schienenzustand im laufenden Fahrplan und übertragen die gesammelten Daten in ein Asset-Management-System, zum Beispiel die im eigenen Haus entwickelten Applikationen mapl-e oder MR.Pro. Dabei kann mapl-e den Zustand nicht nur anschaulich darstellen, sondern auch bewerten und daraus Instandhaltungsmaßnahmen ableiten sowie eine wirtschaftliche Bewertung der erforderlichen Arbeiten vornehmen. Auf dieser Grundlage kann der Asset-Manager eine Planung und ein Budget für die Instandhaltung ermitteln. Alle Messdaten, Analysen, Bewertungen und Handlungsempfehlungen für ihre Strecken können Vossloh Kunden in einem geschützten Bereich unserer digitalen Analyseplattform einsehen. Mit diesem digitalen Service ermöglicht es Vossloh seinen Kunden, ihr Wissen über ihre Infrastruktur signifikant zu vertiefen und deren Verfügbarkeit durch gezielte, auch präventive Instandhaltung zu erhöhen. Weichen zählen zu den kritischsten und wartungsintensivsten Elementen des Fahrwegs Schiene. Eine Hauptursache für mangelnde Streckenverfügbarkeit sind Weichenstörungen und damit einhergehende ungeplante Instandhaltungsmaßnahmen. Gleichzeitig sind Weichen der ideale Ausgangspunkt für die kontinuierliche sensorgestützte Erfassung von Zustandsdaten. Da sich an Weichen nicht nur Gleise, sondern auch verschiedene Signal- und Steuerungssysteme kreuzen, ist der Informationsgehalt der hier gesammelten Daten besonders hoch. Für das Weichenmanagement stehen mittlerweile diverse digitale Lösungen zur Verfügung. Im städtischen Nahverkehr beispielsweise kann der kompakte elektrohydraulische Antrieb Easydrive von Vossloh mit Smart-Sensor-Technologie für die Zustandsfernüberwachung aufgerüstet werden. Konventionelle Weichenantriebe können mit der PM-Diagbox nachgerüstet und dadurch smart werden. Für Vollbahnstrecken bietet Vossloh mit dem neuartigen Weichenantrieb Easyswitch MIM-H eine modulare Plug-and-play-Lösung mit hoher Zuverlässigkeit. Mit der Eigenentwicklung Smart Monitoring Vossloh (SMV) werden bereits die Weichenantriebe einer Hochgeschwindigkeitsstrecke in Frankreich überwacht. Dadurch lassen sich nicht nur Ausfälle von Weichenantrieben vorhersagen, sondern auch die Notwendigkeit von Stopfarbeiten im Bereich von Weichen erkennen. Vossloh setzt auch Drohnen ein, um beispielsweise digitale dreidimensionale Modelle hoch frequentierter Streckenabschnitte zu erstellen. Auf Basis dieser 3D-Modelle können Gleislayout, Weichengeometrie oder der Austausch von Gleisabschnitten optimiert werden, um höhere Geschwindigkeiten und mehr Kapazitäten auf der Strecke bei gleichzeitig weniger Wartungsaufwand zu realisieren. Das Konzept V-Drone macht auch Sanierungsprojekte effizienter, sicherer und transparenter, weil Messungen und Digitalisierung ohne Personen im Gleis erfolgen können und die Gleise während der Messungen weiterhin uneingeschränkt nutzbar sind. Chancen bietet die Digitalisierung zudem direkt für die F&E-Aktivitäten von Vossloh. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit stützt sich in allen Geschäftsbereichen immer stärker auf Daten verarbeitende Technologien - ein Trend, der 2022 anhielt. So nutzt Vossloh beispielsweise die Kombination aus Mehrkörpersimulation und Finite-Elemente-Simulation. Mit Vosslohs innovativem DYNAD eV gelingt die Simulation des Rad-Schiene-Kontakts zur Vorhersage des mechanischen Verhaltens einer Weiche. Dieses Simulationswerkzeug ersetzt teure Messungen im Gleis und zeitaufwendige Laborversuche. Mit dem digitalen Verfahren können Weichen nicht nur viel schneller als bisher entwickelt und zertifiziert werden. Anhand der Daten kann auch festgestellt werden, welche Züge die bestehende Infrastruktur schädigen, zum Beispiel durch verformte Räder. Unser jüngstes Beispiel in einer anderen Produktlinie für eine erfolgreiche Entwicklung mit digitalen Mitteln ist die neue M-Generation der Spannklemmen von Vossloh: Ein Team mit Spezialisten aus verschiedenen Bereichen konnte die Entwicklung der neuen Spannklemmen-Generation in nur rund zwölf Monaten erfolgreich abschließen - mit vielfältigen Vorteilen für unsere Kunden. Beiträge für eine "leise Schiene"Innovationen von Vossloh haben immer auch eine "leise Schiene" im Fokus, denn Lärm und Vibrationen beeinträchtigen die Menschen vor allem in urbanen Ballungsräumen. Mit dämpfenden Schienenbefestigungen, Flüsterweichen oder dem Akustikschliff von Gleisen trägt Vossloh dazu bei, Lärmemissionen zu reduzieren. Mehrere Lösungen in diesem Bereich wurden 2022 weiter verbessert. Darüber hinaus bietet das Unternehmen entsprechende Instandhaltungsdienstleistungen an, die nachweislich Lärmemissionen reduzieren. Mit Sensortechnologie überwacht Vossloh die Geräuschentwicklung und kann durch gezielte Gleisschliffe den Geräuschpegel der Schieneninfrastruktur dauerhaft niedrig halten. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie das Unternehmen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt, um die Lebensqualität im urbanen Raum durch Lärmvermeidung zu fördern. Kooperationen und PartnerschaftenFür einen Teil der Entwicklungsaufgaben greift Vossloh schon seit Langem auf das spezifische Know-how externer Fachleute zurück. Der Konzern verfügt über ein weitreichendes Expertennetzwerk. So arbeitet das Unternehmen im Rahmen langfristiger Partnerschaften auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Konstellationen eng mit namhaften Universitäten und Forschungsinstituten in aller Welt zusammen, beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Schweden, China, Australien und in den USA. Im Bereich Digitalisierung und Big-Data-Analyse stehen insbesondere Kooperationen mit Technologieunternehmen und Start-ups im Fokus. Eine wichtige Partnerschaft stellt exemplarisch das mit Rhomberg Sersa gegründete Joint Venture dar, das ein breites Spektrum an Monitoring- und Serviceleistungen zur Instandhaltung von Weichen und Gleisen anbietet. Mit der Software MR.Pro verfügt das Gemeinschaftsunternehmen über systemoffene digitale Werkzeuge zur Auswertung und Visualisierung von Zustand und Substanz der Gleisinfrastruktur. F&E in den GeschäftsbereichenIm Geschäftsbereich Core Components stand 2022 im Geschäftsfeld Fastening Systems die Entwicklung der neuen Spannklemme im Blickpunkt. Ihre innovative Geometrie mit nach außen gebogenen Federarmen ermöglicht den Einsatz elastischerer Systeme zur weiteren Reduzierung von Vibrationen. Die M-Generation punktet mit optimierter Performance, erhöhter Lebensdauer, einer reduzierten Komplexität des Angebotsportfolios und einer signifikant verbesserten CO 2-Bilanz dank neuer Mikro-Stahllegierung und eines kompakteren Designs. Verschiedene Modelle kamen 2022 in Europa und Nordamerika ins Testgleis. Bei der Weiterentwicklung der cellentic-Zwischenplatten ging es schwerpunktmäßig darum, den Einsatz gesundheitsschädlicher Nitrosamine bei der Herstellung gänzlich zu vermeiden. cellentic-Komponenten optimieren die Elastizität des Gleises, verringern Vibrationen, reduzieren den Körperschall und schonen den Oberbau - insbesondere wenn sie in Kombination mit der ebenfalls von Vossloh entwickelten Verbundstoffschwelle Engineered Polymer Sleeper (EPS) verbaut werden. Für die Produktion der EPS wird nach mehrjährigen Tests aktuell eine Serienfertigung aufgebaut. Im Geschäftsfeld Tie Technologies bildeten im Berichtsjahr material- und energiesparende Veränderungen bei der Zusammensetzung des Betons für Bahnschwellen einen Schwerpunkt der F&E-Aktivitäten. Ein wesentlicher Fokus lag auf der Verwendung einer innovativen Zementmischung, die durch eine veränderte Zusammensetzung bei gleichbleibenden Eigenschaften eine deutlich verbesserte CO 2-Bilanz hat. Der Geschäftsbereich Customized Modules schloss 2022 die Entwicklung einer Ultraschallprüfung von Herzstücken aus gegossenem Manganstahl ab. Sie eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten für die Gießerei, sondern auch für die Inspektion dieser wichtigen Weichenelemente im Gleis. Mit dem Weichenantrieb Flexidrive-4M entstand ein Produkt für Metro und Vollbahn, das konsequent auf die sehr lange Lebensdauer von einer Million Schaltvorgängen ausgelegt ist, unter anderem durch reibungsarme Materialien und ein Gehäuse, das die inneren Teile gegen schwierigste Klimabedingungen schützt. Diese Antriebe werden derzeit erstmals in Finnland getestet. Für den zuvor über Jahre hinweg in unterschiedlichen Installationen erprobten extrem harten Walzstahl CogX für Herzstücke und Zungen entstand eine Produktlinie, die weltweit angeboten wird. Das Material zeigt eine im Vergleich zu bisherigen Lösungen höhere Verschleiß- und Stoßfestigkeit sowie eine um bis zu 30 % längere Lebensdauer. Ebenfalls in eine Produktlinie überführt wurde nach mehrjährigen erfolgreichen Testeinsätzen COGISLIDE, die im Geschäftsbereich entwickelte Beschichtung. Sind Gleitstühle in Weichen mit diesem Material überzogen, können die Zungenschienen auch ohne Schmierung reibungsfrei und mit geringem Energieaufwand bewegt werden. Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions geht es bei der (Weiter-)Entwicklungsarbeit zum einen um Maschinen zur Schienenbearbeitung, zum anderen um Onboard-Messsysteme zur noch umfassenderen Zustandserfassung von Schienenstrecken sowie um Software zur Auswertung und Darstellung der gesammelten Daten (Stichwort "Smart Maintenance"). 2022 wurden Steuerung, Sensorik und Messtechnik verschiedener Schleif- und Fräsfahrzeuge an neue Anforderungen adaptiert. Da von Kunden immer öfter angefragt, untersucht der Geschäftsbereich systematisch Alternativen zum Diesel- oder Benzinantrieb seiner Maschinen. Erprobt wurden batteriebetriebene Elektromotoren und die Energieversorgung über Fremdstrom aus (mehreren gekoppelten) Traktionsfahrzeugen. Marktreif ist mittlerweile der SoniQ Rail Explorer, ein handgeführtes Ultraschallprüfsystem zur Erkennung und Lokalisierung von betriebsbedingten Unregelmäßigkeiten im Schieneninneren. Die Neuentwicklung überzeugte bei der Erprobung im Gleis mit geringem Gewicht, leichter Handhabung und hoher Robustheit. Optimierung von Produktion und VerwaltungZusätzlich zum Produkt- und Serviceportfolio entwickelt Vossloh kontinuierlich seine Produktionsprozesse weiter. Ziel sind hocheffiziente, smarte Fabriken. Ein Paradebeispiel dafür ist die "Fabrik der Zukunft" am Stammsitz in Werdohl mit einer digital gesteuerten, hoch automatisierten Spannklemmenproduktion. Auch die Spezialisierung der beiden großen Weichenwerke des Konzerns auf bestimmte Wertschöpfungsschritte (Metallbearbeitung in Reichshoffen, Endmontage und Versand in Fère-en-Tardenois) erbrachte deutliche Effizienzgewinne. Weiter intensiviert wurden 2022 die Zusammenarbeit der Vossloh Einheiten untereinander und der schnelle, geschäftsfeldübergreifende Wissensaustausch im Rahmen internationaler Entwicklungsprojekte. Dafür nutzt das Unternehmen modernste Kommunikations- und Kollaborationslösungen; entsprechend wurde auch im Jahr 2022 die IT-Struktur weiter ausgebaut und vereinheitlicht. Schlanke Prozesse und digitale Datenflüsse entlang der gesamten Wertschöpfungskette prägen die internen Prozesse bei Vossloh immer stärker. Eines der größten Projekte im Unternehmen ist "one.ERP". Mit dem konzernweit einheitlichen Enterprise-Resource-Planning-(ERP-)System entsteht ein Werkzeug für die grenzenlose Zusammenarbeit aller Beschäftigten. Denn die gewählte Lösung lässt sich nicht nur an die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Vossloh Einheiten anpassen, sondern macht auch die Anbindung weiterer Plattformen möglich, beispielsweise von Customer-Relationship-Management (CRM) oder Produkt-Lebenszyklus-Management (PLM). Das Projekt wurde im Berichtszeitraum planmäßig vorangetrieben. Risiko- und ChancenberichtGrundsätze und OrganisationRisiken und Chancen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens werden im Vossloh Konzern auf allen Ebenen planmäßig identifiziert, analysiert, bewertet, überwacht, gesteuert sowie an die jeweils zuständigen Stellen berichtet. Für Vossloh ist der sachgemäße Umgang mit Risiken und Chancen Teil der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Vossloh hat dafür ein konzernweites Risiko- und Chancenmanagementsystem eingerichtet. Dessen Aufgabe ist es, bei Veränderungen einerseits negative Auswirkungen zu verhindern oder zu begrenzen und andererseits sich bietende Chancen aufzuzeigen und nutzbar zu machen. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem erfasst neben der Vossloh AG sämtliche in- und ausländischen Tochtergesellschaften, an denen die Vossloh AG direkt oder indirekt beteiligt ist, unabhängig von deren Einbeziehung in den Konzernabschluss. Akquirierte Gesellschaften werden jeweils umgehend in das System integriert. Auf die Risiko- und Chancenlage der Vossloh AG wird am Abschluss des Kapitels gesondert eingegangen. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem ist Bestandteil der Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse. Die Aufbau- und Ablauforganisation sind in einer konzernweiten Richtlinie dokumentiert, die letztmalig im Geschäftsjahr 2021 vor dem Hintergrund der ergänzenden Anforderungen des Prüfungsstandards IDW PS 340 n. F. aktualisiert und auch im Geschäftsjahr 2022 unverändert umgesetzt wurde. Die Aktualisierung konzentriert sich im Wesentlichen auf die Prüfung gegenseitiger Abhängigkeiten der gemeldeten Einzelrisiken und deren Aggregation zu einer Gesamtrisikoposition (Nettobetrachtung), die abschließend ins Verhältnis zur Risikotragfähigkeit des Konzerns gesetzt wird. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wird systematisch auf Basis von Ergebnis- und Liquiditätskennzahlen erhoben und fortlaufend durch das Konzerncontrolling und den Vorstand überprüft. Zusätzlich werden Risiken mit einem sehr hohen Schadenswert und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (unter 5 %, sogenannte Tail-Events), sofern relevant, im Berichtswesen systematisch erfasst. Der Aufbau des Risiko- und Chancenmanagementsystems orientiert sich an der Struktur der betrieblichen Abläufe der jeweiligen Organisationseinheiten. Auf allen Konzernebenen sind Risikoverantwortliche, Risikobeauftragte und Risikocontroller benannt. Eine permanente Inventur identifiziert fortlaufend Risiken und Chancen und stellt sicher, dass relevante Risiken und Chancen effektiv, unverzüglich und systematisch erfasst werden. Vossloh bewertet Risiken und Chancen im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage. Primär werden die möglichen Auswirkungen anhand des finanziellen Leistungsindikators EBIT ermittelt; ergänzend wird deren Einfluss auf die Liquiditätssituation ausgewiesen. Bei Zins- und Ertragsteuerrisiken sowie Risiken aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird auf den Einfluss des Risikos auf das Konzernergebnis Bezug genommen. Neben der wahrscheinlichsten Ergebnisauswirkung werden auch der Worst Case und der Best Case ermittelt. Gemäß dem Value-at-Risk-Ansatz wird dafür eine Mindestwahrscheinlichkeit von 5 % vorausgesetzt. Ergänzend erfolgt eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Tail-Events werden separat dargestellt. Zudem sind auch nichtfinanzielle Risiken und Chancen Bestandteil des Risikoberichtswesens. Sie werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte, beispielsweise Umwelt- oder Arbeitnehmerbelange, bewertet. Vossloh dokumentiert und bereitet Risiken und Chancen in standardisierten Berichten auf. Sie enthalten detaillierte Informationen über die Risiken und Chancen, die Bewertungsparameter und mögliche Maßnahmen zur Steuerung der Risiken oder zur Nutzung der Chancen. Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen erfolgt vierteljährlich. Sie ergänzt die jeweils aktuelle Jahresvorschau und umfasst zudem absehbare und hinreichend konkrete Risiken und Chancen der folgenden drei Jahre. Ad-hoc-Berichte vervollständigen das periodische Reporting und ermöglichen jederzeit eine aktuelle Einschätzung der Lage. Adressaten der Risikoberichte sind der Vorstand der Vossloh AG sowie das Management der Konzerngesellschaften und der Geschäftsfelder. Sie steuern und überwachen die Risiken und Chancen. Regelmäßig besprechen das Management der Geschäftsfelder, das Konzerncontrolling und der Vorstand die aktuelle Risikosituation. Die enge personelle Verflechtung erlaubt dabei einen raschen Informationsfluss und ermöglicht auch kurzfristige Reaktionen. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen getroffen, um frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Konzerns gefährden. Neben dem Berichtswesen unterstützt das interne Kontrollsystem (IKS) dabei, Risiken in bestehenden Prozessen aufzudecken, zu vermeiden und so möglichen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Die Interne Revision kontrolliert jährlich, ob das Risiko- und Chancenmanagementsystem angemessen und funktionsfähig ist und ob es mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt. 2021 wurden die Anpassungen aufgrund der geänderten Anforderungen des Prüfungsstandards IDW PS 340 n.F. von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitend geprüft. Zudem führt der Abschlussprüfer regelmäßig eine Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (RFS-Prüfung) durch. Welche Bedeutung einzelne Risikokategorien für den Vossloh Konzern haben, wird grundsätzlich auf Basis der potenziellen negativen und positiven Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen Ergebnisgrößen, verbunden mit der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Risikokategorie, bewertet. Dabei erfolgt eine Darstellung der Risikosituation nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung) auf Basis einer Worst-Case-Bewertung. Anhand der beiden Faktoren "Höhe der möglichen negativen Auswirkung" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" erfolgt eine Klassifizierung der Risikokategorien als hoch, mittel oder gering. Dies kann der folgenden Abbildung entnommen werden: Auswirkungen in Mio.€
Die folgenden Ausführungen veranschaulichen die zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags relevanten und für die Entwicklung des Vossloh Konzerns wesentlichen Risiken und Chancen innerhalb der betrachteten Risikokategorien. Hierbei werden Einzelrisiken und -chancen gesondert hervorgehoben, sofern sie unter Berücksichtigung einer Mindesteintrittswahrscheinlichkeit einen Worst Case oder Best Case über 2 Mio.€ (Nettobetrachtung) aufweisen. Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen sowie Branchenrisiken und -chancenGesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen entstehen grundsätzlich aus Konjunkturschwankungen, gesellschaftspolitischen Ereignissen, Wechselkurs- und Zinsentwicklungen sowie aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken und -chancen ergeben sich aus der Wettbewerbssituation und der Charakteristik der Zielmärkte sowie aus globalen Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, Globalisierung, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung. Die Folgen des Ausbruchs des Russland-Ukraine-Kriegs im Februar 2022 haben Vossloh vor allem indirekt durch Schwierigkeiten in der Lieferkette und durch die dynamische Preisentwicklung bei Vormaterialien und auf den Energiemärkten getroffen. Vossloh begegnet diesen Risiken durch Qualifizierung von Alternativlieferanten sowie fortlaufende Analysen des Energiemarkts und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Risikoreduktion. Die primär in einem Joint Venture und einer Handelsgesellschaft gebündelten Aktivitäten in Russland machen lediglich einen geringen Anteil am Konzernumsatz aus. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Vossloh Konzern waren im Geschäftsjahr 2022 noch spürbar. Störungen in der Produktion aufgrund von Infektionsfällen innerhalb der Belegschaft oder behördlichen Vorgaben sowie Ausfälle von Mitarbeitenden bei Lieferanten und Kunden störten die Betriebsabläufe allerdings nur in sehr begrenztem Maße. Auswirkungen auf die Betriebsabläufe können auch 2023 nicht gänzlich ausgeschlossen werden, werden aber als gering eingeschätzt. Einen weiteren Einfluss auf Vossloh haben ordnungspolitische Maßnahmen, der Stand der Deregulierung des Schienenverkehrs im jeweiligen Land und die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte. Letztere sind mitentscheidend für die Investitionsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber. Eine geringere Verfügbarkeit von öffentlichen Finanzierungsmitteln kann sich negativ auf die künftige Geschäftsentwicklung von Vossloh auswirken, eine höhere entsprechend positiv. In den für den Konzern bedeutsamen Märkten der Infrastrukturinstandhaltung waren in den letzten Jahren Einsparungen aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage vieler öffentlicher Auftraggeber zu verzeichnen gewesen. Zur Bekämpfung der 2022 deutlich gestiegenen Inflationsraten hat sowohl die amerikanische als auch die europäische Zentralbank die Leitzinsen in mehreren Schritten deutlich angehoben. Dies kann die Kosten der Refinanzierung öffentlicher Haushalte belasten und dadurch verfügbare Finanzierungsmittel einschränken. Demgegenüber ist aktuell vermehrt der politische Wille zu beobachten, deutlich mehr Transporte auf den umweltverträglichsten Verkehrsträger, die Schiene, zu verlagern, um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Zahlreiche Regionen weltweit haben Förderprogramme aufgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In vielen Ländern sind Wirtschaftsbelebungsprogramme angekündigt, die auch zusätzliche Investitionen in die Bahninfrastruktur zum Ziel haben. Vossloh war im Berichtsjahr 2022 weltweit in den Märkten für Bahninfrastruktur tätig. In diesem Bereich zählt der Konzern auf ausgewählten Märkten zu den führenden Anbietern. Mehr als 85 % seiner Umsätze erwirtschaftet Vossloh in Europa, Amerika und Asien. Die Märkte für Bahninfrastruktur in Europa zeichnen sich überwiegend durch weitgehend stabile politische und ökonomische Verhältnisse aus. Die amerikanischen Märkte zeigen eine deutlich höhere Volatilität auf der Nachfrageseite, da es sich bei den Bahn- und Netzbetreibern insbesondere im Frachtbereich überwiegend um nicht öffentlich finanzierte Kunden handelt. Das Geschäft von Vossloh in Asien ist durch Projekte des anhaltend starken Neubaus von Hochgeschwindigkeitsstrecken in China geprägt. Aktivitäten in diesen und anderen Märkten - insbesondere im übrigen Asien, in Australien und in Afrika - bergen für Vossloh neben Chancen auch zusätzliche Risiken. In den genannten Märkten können sich Risiken vor allem aus politischen und gesellschaftlichen Instabilitäten, protektionistischen Tendenzen und aus der Entwicklung des Ölpreises, aus Wechselkursschwankungen - im Wesentlichen Translationsrisiken - und aus rechtlichen Unsicherheiten ergeben. Darüber hinaus bestehen vereinzelt Risiken, dass Produkte durch neue technische Entwicklungen substituiert werden oder dass neue Wettbewerber in den Markt eintreten. Die Wettbewerbsintensität hat im Bereich Bahninfrastruktur in den vergangenen Jahren spürbar und nachhaltig zugenommen. Vossloh begegnet diesen Risiken mit einer ständigen Weiterentwicklung seiner Produkte und Dienstleistungen, der konsequenten Ausrichtung seiner Aktivitäten auf die Bedürfnisse der Kunden und mit umfassenden Kostensenkungsmaßnahmen. Bei der Kundenausrichtung nehmen die Digitalisierung und - daraus resultierend - neue Geschäftsmodelle eine immer bedeutsamere Rolle ein. Vossloh stuft das gesamtwirtschaftliche Risiko als Folge des Russland-Ukraine-Kriegs aufgrund des geringen direkten Exposures sowie das Risiko aus der Covid-19-Pandemie insgesamt unverändert als gering ein. Unverändert gegenüber dem Vorjahr wird das Branchenrisiko für die prognostizierten finanziellen Ziele ebenfalls als gering eingeschätzt. Operative Risiken und ChancenOperative Risiken und Chancen können in den verschiedenen betrieblichen Aufgabenbereichen entstehen, insbesondere bei der Beschaffung, in der Produktion und bei der Auftragsabwicklung. Im Beschaffungsprozess strebt Vossloh eine Begrenzung von Preisänderungsrisiken durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder durch Preisgleitklauseln bei Lieferanten und Kunden an. Allerdings ist die Durchsetzung von Preisgleitklauseln häufig nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung möglich. Währungskursrisiken im Zuge der Beschaffung begrenzt Vossloh überwiegend durch den Einsatz von Devisentermingeschäften. Die in der Mittelfristplanung unterstellten Entwicklungen der Preise für Material und Komponenten basieren im Wesentlichen auf Informationen von Lieferanten und auf Marktanalysen. Vossloh beobachtet fortlaufend die Veränderungen der Material- und Energiepreise. Sollte die Entwicklung der Preise, der eingesetzten Materialien sowie der für den Produktionsprozess benötigten Energieträger von den getroffenen Annahmen abweichen, können sich Risiken oder Chancen für den prognostizierten Ertrag aus höheren oder geringeren Beschaffungspreisen insbesondere im Geschäftsbereich Core Components ergeben. Infolge der dynamischen Inflationsentwicklung können Tarifabschlüsse zu höheren oder geringeren als prognostizierten Ergebnissen führen. Hierbei handelt es sich um wesentliche Einzelrisiken beziehungsweise um wesentliche Einzelchancen. Im Verlauf des Beschaffungsprozesses können sich Risiken durch Lieferantenausfälle, Rohstoffverknappung, Qualitätsprobleme bei Materialien oder zeitliche Verzögerungen bei Zulieferungen ergeben. Vossloh minimiert diese Risiken durch die bevorzugte Zusammenarbeit mit langjährig bewährten Partnern und eine Verbesserung der Wertschöpfungstiefe in ausgewählten Bereichen. Trotz einer sorgfältigen Auswahl der Lieferanten, einer kontinuierlichen Betreuung dieser Zulieferer und des Aufbaus alternativer Bezugsmöglichkeiten können zukünftige Risiken im Beschaffungsprozess zwar begrenzt, aber nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Einheiten grundsätzlich der Gefahr von Betriebsunterbrechungen, Qualitätsproblemen in der Fertigung sowie Arbeitssicherheits- und Umweltrisiken ausgesetzt. Diese Risiken können verstärkt auftreten, wenn signifikante Investitionen an einem Standort Einfluss auf die Produktionsprozesse haben. Vossloh vermeidet oder reduziert die daraus entstehenden Risiken durch umfassende Richtlinien und Verfahrensanweisungen zum Projekt- und Qualitätsmanagement, zur Produktions- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz. Die Zertifizierung gemäß internationalen Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 oder OHSAS 18001 beziehungsweise ISO 45001 ist im Vossloh Konzern weit fortgeschritten. Sind neu akquirierte Einheiten nicht entsprechend zertifiziert, werden sie so rasch wie möglich an diese Standards herangeführt. Im Zuge der Auftragsabwicklung können, insbesondere bei hoher Auslastung der Werke oder technisch anspruchsvollen Produkten, bei Vossloh Risiken aus der Komplexität von Projekten entstehen. Sie können aus unerwarteten technischen Schwierigkeiten, unvorhersehbaren Entwicklungen an Projektstandorten, Problemen bei Partner- oder Subunternehmen, logistischen Herausforderungen sowie Verschiebungen von Zulassungs-, Abnahme- oder Abrechnungszeitpunkten resultieren. Dies kann in Einzelfällen zu signifikanten Mehraufwendungen oder Vertragsstrafen führen. Diese Risiken lassen sich durch eine entsprechende Gestaltung der Verträge und ein umfassendes Kapazitäts-, Projekt- und Qualitätsmanagement zwar begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen. Andererseits können indirekt vereinzelt Chancen entstehen, wenn gebildete Risikovorsorgen nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen. Nach Akquisitionen können sich Risiken aus notwendigen Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben, wenn die mittel- und langfristige operative Entwicklung der jeweiligen Einheiten deutlich schwächer als erwartet ausfällt und/oder sich die Bewertungsparameter (zum Beispiel das allgemeine Zinsniveau) stark verändern. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum Bilanzstichtag überprüft (Impairment-Test). Bei außergewöhnlichen Ereignissen erfolgt ein Werthaltigkeitstest auch unterjährig. Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe sogenannter Cash Generating Units (CGUs), der Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben zugeordnet sind, der Nutzungswert gegenübergestellt. Für bestehende operative Risiken hat Vossloh entsprechend den Vorschriften der einschlägigen IFRS Risikovorsorgen bilanziell erfasst. Trotz der Vorsorgen für bekannte Risiken mit einer überwiegenden Eintrittswahrscheinlichkeit können weitere Ergebnisbelastungen aus der Umstrukturierung einzelner Standorte nicht vollkommen ausgeschlossen werden und sich negativ auf die Erreichung der prognostizierten finanziellen Ziele auswirken. Die absolute Risikohöhe aus der Abarbeitung von Projekten ist abhängig vom Volumen und der Höhe der Entwicklungsleistungen des jeweiligen Auftrags sowie der Qualität der produzierten Erzeugnisse. Vossloh schätzt das Risiko aus dem Wertschöpfungsprozess und der Abarbeitung von Projekten sowie das Risiko aus Materialpreisveränderungen unverändert als mittel ein. Das Risiko etwaiger Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte wird ebenfalls wie im Vorjahr als mittel eingestuft. Die übrigen operativen Risiken werden in Summe unverändert als gering eingeschätzt. Finanzwirtschaftliche Risiken und ChancenDie Abteilung Corporate Treasury überwacht und begrenzt im Vossloh Konzern die finanziellen Risiken und optimiert fortlaufend die Konzernfinanzierung. Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen folgen entsprechenden Richtlinien. Vorrangiges Ziel ist die Bestandssicherung des Unternehmens, indem jederzeit die Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit gewährleistet ist. Des Weiteren werden konzerninterne Synergie- und Skalenpotenziale realisiert, soweit dies zweckmäßig erscheint. Derivative Finanzinstrumente setzt Vossloh ausschließlich zur Absicherung von konkreten Risiken aus bestehenden oder absehbaren Grundgeschäften ein. Diese ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden auch bilanziell im Regelfall als Sicherungsbeziehungen abgebildet. Dabei handelt es sich ausschließlich um im Vorhinein genehmigte, marktgängige Finanzinstrumente. Die Funktionen Handel, Abwicklung und Controlling sind organisatorisch getrennt. Das Konzern-Treasury sichert und überwacht fortlaufend die Effektivität der Risikoabsicherung. Im Einzelnen steuert es folgende Finanzrisiken: Liquiditätsrisiken, Risiken aus Zinsänderungen (Cashflow-Risiken), Preisänderungsrisiken und Ausfallrisiken. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken bestünden, wenn Vossloh fällige Verpflichtungen nicht fristgerecht und uneingeschränkt begleichen könnte. Deshalb verfügt der Konzern über eine kontinuierliche Liquiditätssteuerung, die auch Reserven für potenzielle Sonderfaktoren sowie den erforderlichen Spielraum für die Umsetzung der Unternehmensstrategie berücksichtigt. Ein konzerninterner Finanzausgleich mithilfe von Cash-Pooling-Systemen in einzelnen Ländern und Intercompany-Darlehen erleichtert die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften für den Finanzierungsbedarf anderer. Die Finanzierung und Liquiditätsbereitstellung erfolgen in der Regel zentral über die Vossloh AG als Konzernholding. Im Februar 2021 hat die Vossloh AG eine Hybridanleihe über 150 Mio.€ begeben. Die Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals zum Februar 2026 seitens Vossloh gekündigt und zurückgezahlt werden. Aus diesen Mitteln wurden die im Juli 2021 fälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von 135 Mio.€ getilgt. Mit den Erlösen eines Ende Dezember 2021 begebenen Schuldscheindarlehens in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Dezember 2028 wurde im Januar 2022 vorzeitig ein noch bis Juli 2024 laufendes und variabel verzinsliches Schuldscheindarlehen in gleicher Höhe abgelöst. Damit existieren aus den im Juli 2017 begebenen Schuldscheindarlehen nur noch Darlehen in Höhe von 90 Mio.€ mit einer Fälligkeit im Juli 2024. Seit November 2017 besteht ein mit acht Banken abgeschlossener Konsortialkredit über 150 Mio.€ mit einer Laufzeit bis November 2024. Das Kreditvolumen wurde im April 2019 um 80 Mio.€ auf 230 Mio.€ erhöht und kann während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um weitere maximal 70 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Im Juli 2021 wurde mit einer weiteren Bank ein variabel verzinslicher Darlehensvertrag über 20 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Juli 2024 abgeschlossen und in Anspruch genommen. Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 219,6 Mio.€ zur Verfügung. Es bestehen weder Finanzierungs- noch Liquiditätsengpässe. Insgesamt stuft Vossloh das Liquiditätsrisiko unverändert als gering ein. Risiken aus ZinsänderungenÄnderungen des zukünftigen Zinsniveaus können bei variabel verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen Schwankungen der Zahlungsströme hervorrufen. Dieses Risiko sichert Vossloh gegebenenfalls durch den Einsatz von Zinsswaps und Zinscaps ab. Das Unternehmen analysiert regelmäßig, wie sich Änderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme auswirken. Im Sinne eines aktiven Risikomanagements wurden die variablen Zinsströme eines 2018 abgeschlossenen langfristigen Darlehens mit einem Zinsswap zum gleichen Zeitpunkt in feste Zahlungsströme getauscht. Im August 2022 wurden darüber hinaus zwei Forward-Payer-Zinsswaps für die Refinanzierung der Mitte 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen abgeschlossen. Damit wurde der Referenzzinssatz für zwei Drittel des fällig werdenden Volumens für die neuen Laufzeiten über fünf und sieben Jahre fixiert. Die positiven oder negativen Auswirkungen einer potenziellen Änderung des EZB-Leitzinsniveaus auf die Zahlungsströme werden als niedrig eingeschätzt. Dieses Risiko wird anders als im Vorjahr als mittel eingestuft. PreisänderungsrisikenPreisänderungsrisiken resultieren daraus, dass sich der Wert eines Finanzinstruments wegen höherer oder niedrigerer Marktzinssätze oder Wechselkurse ändert. Bestehende wie zukünftig zu erwartende Verbindlichkeiten oder Forderungen in Fremdwährungen werden bei Vossloh in der Regel zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe mit Devisentermingeschäften abgesichert. Translationsrisiken - resultierend aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen - werden laufend überwacht. Aufgrund des hohen Grads der Absicherung von Preisänderungsrisiken wird dieses Risiko insgesamt unverändert als gering klassifiziert. AusfallrisikenAusfallrisiken ergeben sich, wenn ein Vertragspartner bei einem Geschäft seinen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt und dadurch bei Vossloh finanzielle Verluste verursacht. Der Konzern minimiert das Ausfallrisiko, indem er sich auf Vertragspartner mit überwiegend guter bis ausgezeichneter Bonität beschränkt, wobei die Bewertung, soweit verfügbar, im Wesentlichen auf den Aussagen internationaler Rating-Agenturen basiert. Zum Jahresende 2022 verteilten sich die Geldanlagen und die derivativen Finanzinstrumente mit positiven Marktwerten zu 59 % auf Vertragspartner mit einem Rating von AA+ bis AA-, zu 17 % auf Vertragspartner mit einem Rating von A+ bis A-, zu 23 % auf Vertragspartner mit einem Rating von BBB+ bis BBB- und zu 1 % auf Vertragspartner mit einem Rating von BB oder keinem verfügbaren Rating. Des Weiteren verteilt der Konzern seine Finanzaktiva auf eine Vielzahl von Kreditinstituten und streut so das Risiko breit. Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Kreditinstituten bestanden und bestehen nicht. Da es sich bei den Kunden von Vossloh häufig um öffentliche Auftraggeber handelt, besteht insgesamt ein geringes Ausfallrisiko. Dennoch werden Außenstände fortlaufend von den Konzerngesellschaften überwacht; sie sind teilweise zusätzlich über Kreditversicherungen abgesichert. Trotz der ergriffenen Vorsorgemaßnahmen können finanzielle Belastungen aus Forderungsausfällen nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Im Exportgeschäft werden Aufträge üblicherweise mit Dokumentenakkreditiven abgewickelt, um das Ausfallrisiko abzusichern. Aufgrund der Beschränkung auf Vertragspartner mit guter oder ausgezeichneter Bonität wird das Ausfallrisiko unverändert als gering eingestuft. Rechtliche Risiken und ChancenRechtliche Risiken entstehen für Vossloh insbesondere aus Reklamationen, Garantieansprüchen, Schadensersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Erkennbare Risiken werden, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen gedeckt und - sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - in der Bilanz durch Rückstellungen berücksichtigt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Schäden entstehen können, die nicht oder nicht ausreichend versichert sind oder über die gebildeten Vorsorgen hinausgehen. Andererseits können sich indirekt Chancen aus einer nicht vollständigen Inanspruchnahme gebildeter Risikovorsorgen ergeben. Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG haben Schadensersatzansprüche gegen die zum Konzern gehörende Gesellschaft Vossloh Rail Services Deutschland GmbH (vormals Vossloh Rail Center GmbH), Hamburg, erhoben. Wenngleich die der Gesellschaft unmittelbar zurechenbaren Schäden im Jahr 2016 durch einen Teilvergleich mit der Deutsche Bahn AG abgeschlossen wurden, verbleibt unverändert das Risiko einer gesamtschuldnerischen Haftung für noch nicht regulierte Schäden. Die Ansprüche wurden im Jahr 2022 erstinstanzlich abgewiesen. Für etwaige noch offene Ansprüche hat die Vossloh Rail Services Deutschland GmbH einen Freistellungsanspruch, der teilweise mit Banksicherheiten abgesichert ist. Darüber hinaus haben verschiedene Kunden Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit laufenden oder abgeschlossenen Kartellverfahren im Bereich Weichen erhoben. Rückstellungen für Schadensersatzansprüche werden gebildet, sofern die Durchsetzung einzelner Ansprüche der Kunden als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird und eine zuverlässige Schätzung potenzieller Schadenshöhen möglich erscheint. Hierbei handelt es sich um ein wesentliches Einzelrisiko beziehungsweise eine wesentliche Einzelchance. Resultierend aus den Desinvestitionen der vergangenen Jahre wurden den jeweiligen Erwerbern in den Kaufverträgen bestimmte Garantie- und Freistellungsansprüche gewährt. Für diese Ansprüche werden Risikovorsorgen gebildet, sofern eine Inanspruchnahme aus den Garantien und Freistellungen als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird. Chancen können indirekt entstehen, wenn gebildete Risikovorsorgen nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen. Hierbei handelt es sich um wesentliche Einzelrisiken sowie -chancen. Für die bestehenden rechtlichen Risiken wurden gemäß den anzuwendenden IFRS Risikovorsorgen gebildet. Eine aus rechtlichen Risiken resultierende Belastung der prognostizierten finanziellen Ziele für Vossloh kann nicht ausgeschlossen werden. Sie wird insgesamt unverändert als mittleres Risiko eingestuft. Nichtfinanzielle Risiken und Chancen 1Gemäß HGB ist über diejenigen nichtfinanziellen Risiken zu berichten, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbeziehungen sowie Produkten und Dienstleistungen verbunden sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben oder haben werden. Die nichtfinanziellen Risiken sind Bestandteil der Risikoberichterstattung des Vossloh Konzerns. Aktuell wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert, die die beschriebenen Kriterien erfüllen. Vossloh stuft daher die Risikosituation aus nichtfinanziellen Sachverhalten unverändert als gering ein. Sonstige Risiken und ChancenDie sonstigen Risiken setzen sich primär aus Personal- und Informationstechnologierisiken zusammen. Eine nicht adäquate personelle Ausstattung, zum Beispiel aufgrund eines Mangels an Führungs- und Fachkräften, kann die wirtschaftliche Lage des Konzerns negativ beeinflussen. Darüber hinaus können sich Personalrisiken aus einer hohen Fluktuation von Leistungsträgern und einem unzureichenden Ausbildungsstand sowie durch von Mitarbeitenden verursachte Fehler oder Diebstähle ergeben. Diesen Risiken begegnet Vossloh mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere, dass sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positioniert, um so im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte zu bestehen. Diverse Entwicklungsmaßnahmen verbessern den Kenntnisstand der Mitarbeitenden fortlaufend, und attraktive Vergütungsstrukturen erhöhen die Chancen, Beschäftigte langfristig an das Unternehmen zu binden. Eine komplexe und leistungsfähige Informationstechnologie hat entscheidenden Einfluss auf die Steuerung der operativen und strategischen Geschäftsprozesse. In Zeiten der Digitalisierung ist die Leistungsfähigkeit der Informationstechnologie von besonderer Bedeutung. Vossloh beobachtet eine weltweite kontinuierliche Zunahme von Bedrohungen der Cybersicherheit und optimiert seine IT-Infrastruktur fortlaufend. Insbesondere mithilfe von technischen und organisatorischen Vorkehrungen minimiert Vossloh Risiken im Zusammenhang mit der Verlässlichkeit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der in den Informationssystemen gespeicherten Daten. Die Vossloh AG wird permanent durch interne und externe Sicherheitsexperten betreut. Potenzielle Angriffe werden durch modernste Systeme analysiert und verhindert. Kontinuierliche Verbesserungen des ohnehin hohen Sicherheitsstandards innerhalb des Konzerns, der unter anderem Maßnahmen wie die Härtung der Infrastruktur und Multifaktor-Authentifizierung umfasst, werden durch ein Schulungsprogramm für die Mitarbeitenden abgerundet. Sonstige Risiken hatten 2022 keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis. Das Risiko wird insgesamt als gering eingestuft. Risiken und Chancen der Vossloh AGDie Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Chancen und Risiken im Einzelabschluss der Vossloh AG auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss, der im Wesentlichen von den Verwaltungskosten, dem Finanz- und Steuerergebnis beeinflusst wird. Als operative Managementholding unterliegt das Finanzergebnis der Vossloh AG im Wesentlichen denselben oben genannten Chancen und Risiken des Konzerns. Chancen und Risiken können sich generell in Form veränderter Dividendenzahlungen, höherer oder verminderter Ergebnisabführungen beziehungsweise Verlustübernahmen sowie hinsichtlich der Werthaltigkeit von Finanzanlagen auswirken. Bei Zinsänderungen ist der Jahresüberschuss Schwankungen des Pensionsaufwands innerhalb der Verwaltungskosten unterworfen, ebenso kann sich die Werthaltigkeit von Finanzanlagen im Finanzergebnis beispielsweise als Folge steigender Zinsen negativ ändern. Risikovorsorgen für Desinvestitionsprojekte, sofern in der Vossloh AG bilanziert, können bei abweichender Inanspruchnahme zu positiven oder negativen Veränderungen des Jahresüberschusses führen. Zusammenfassende Beurteilung der Risiko- und ChancenlageSämtliche beschriebenen Risiken und Chancen, denen der Vossloh Konzern sowie die Vossloh AG ausgesetzt sind, unterliegen hinsichtlich ihrer Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer permanenten Kontrolle und Steuerung. Für die derzeit bekannten und mehrheitlich wahrscheinlichen Risiken wurden entsprechend den einschlägigen IFRS notwendige Risikovorsorgen gebildet. Darüber hinaus bestehende Risiken und Chancen werden - soweit hinreichend konkretisiert - in den aktuellen Jahresprognosen berücksichtigt. Auf dieser Basis geht Vossloh zum Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichts - unverändert gegenüber dem Vorjahr - von keinen signifikanten Abweichungen bei der Erreichung der Ziele für das Geschäftsjahr 2023 aus. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich weder aus einzelnen Risiken noch aus der Gesamtheit aller zurzeit bekannten Risiken unter Substanz- und Liquiditätsaspekten eine Bestandsgefährdung des Vossloh Konzerns. Das vorhandene Konzerneigenkapital reicht zur Deckung potenzieller Risiken aus. Insofern ist die Risiko- und Chancenlage im Vossloh Konzern insgesamt als zufriedenstellend einzustufen. Internes KontrollsystemDas interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten hat das Ziel, die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Übereinstimmung aller Aktivitäten mit Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Bezogen auf den Rechnungslegungsprozess umfasst das interne Kontrollsystem alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des Vossloh Konzerns zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Ein effektives und effizientes internes Kontrollsystem ist entscheidend, um Risiken in den Geschäftsprozessen erfolgreich zu steuern. Eine angemessene Funktionstrennung und die Anwendung des Vieraugenprinzips reduzieren das Risiko betrügerischer Handlungen. In seiner Ausgestaltung betrachtet das interne Kontrollsystem bei Vossloh alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus. Im Rechnungslegungsprozess selbst tragen verschiedene Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen beispielsweise dazu bei, dass der Konzernabschluss regelungskonform erstellt wird. Ferner existieren konzernweite Vorgaben und Richtlinien beispielsweise für den Prozess des monatlichen Reportings, für Investitionen, Angebotsabgaben, Compliance und das Risikomanagement. Die Geschäftsfelder und die Gesellschaften des Vossloh Konzerns sind ferner angehalten, dezentral wesentliche Bereiche mit Richtlinien zu regeln. Bei relevanten IT-Systemen führt Vossloh regelmäßig Systemsicherungen durch, um Datenverluste und Systemausfälle möglichst zu vermeiden. Zum Sicherungskonzept gehören unter anderem maßgeschneiderte Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen. Vossloh entwickelt die Anforderungen an das interne Kontrollsystem kontinuierlich weiter und passt die Kontrolllandschaft an sich ändernde Prozesse an. Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung sind bei Vossloh ein Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken gemäß § 91 Abs. 2 AktG, daneben ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem sowie ein Risikomanagementsystem gemäß § 91 Abs. 3 AktG eingerichtet. Diese Systeme dienen dazu, existenzgefährdende sowie darüber hinaus auch sonstige Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Der Konzernabschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems. Verantwortlich für das interne Kontrollsystem sind auf Ebene der Geschäftsfelder die jeweiligen Führungsgesellschaften mit einer Vielzahl von abgestimmten Regelungen und Richtlinien, auf Konzernebene gemeinschaftlich im Wesentlichen die Abteilungen Controlling, Rechnungswesen, Treasury und Recht sowie die Interne Revision. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind Elemente eines internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen - zum Beispiel dem Vieraugenprinzip - sind auch IT-Prozesse ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Des Weiteren werden durch die Abteilung Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, die Interne Revision und die Abteilung Recht der Vossloh AG sowie die dezentral auf der Ebene der Führungsgesellschaften der Geschäftsfelder beauftragten Mitarbeitenden sind für die prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten verantwortlich. Der Abschlussprüfer/ Konzernabschlussprüfer führt daneben ebenfalls prozessunabhängige Prüfungstätigkeiten durch. InformationstechnologieDie Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt dezentral in den lokalen Buchhaltungssystemen der Konzerngesellschaften. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der Vossloh AG ergänzen die Tochterunternehmen die jeweiligen, auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungsmethoden erstellten Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen, die dann durch sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in das im Konzern verwendete Berichts- und Konsolidierungssystem eingestellt werden. In diesem System, dem Cognos Controller aus dem Hause IBM (derzeit verwendete Version: 10.4.0), erfolgt sowohl die Konsolidierung als auch die Bereitstellung zusätzlicher Managementinformationen. Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Buchhaltung der Konzerngesellschaften in einem einheitlichen System des Herstellers SAP. Dieses IT-System ermöglicht im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einen zentralen Zugriff sowie zentral initiierte Kontrollen. Bislang wird das System in der Vossloh AG sowie bei der weit überwiegenden Zahl der Gesellschaften aller Geschäftsbereiche verwendet. Wesentliche Aktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung/KonzernrechnungslegungDas "Handbuch Konzernberichtswesen" des Vossloh Konzerns regelt die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Vossloh Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Die formalen Anforderungen umfassen unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes. Das "Handbuch Konzernberichtswesen" wird regelmäßig überarbeitet und fortentwickelt; die letzte Aktualisierung erfolgte im Sommer 2022. Neue oder überarbeitete Versionen werden allen am Konzernrechnungslegungsprozess Beteiligten auf direktem Weg über das konzernweite Intranet zur Verfügung gestellt. Nach der dezentralen Erfassung der buchhalterischen Vorgänge in den Konzerngesellschaften erfolgt die Durchsicht der monatlichen Abschlüsse sowie des Jahresabschlusses auf der Ebene der Führungsgesellschaft des jeweiligen Geschäftsfelds. Anhaltspunkte für Kontrollen sind, neben einer zufälligen Auswahl, insbesondere größere oder ungewöhnliche Geschäftsvorfälle. Auf Ebene der Vossloh AG erfolgen weitere Plausibilitätsprüfungen durch die Abteilungen Rechnungswesen, Recht und Controlling unter Verwendung geeigneter Validierungsregeln, um die korrekte Einhaltung der anzuwendenden Regelungen der IFRS sowie des HGB sicherzustellen. Außerdem erfolgen auf Konzernebene auch die Aufbereitung und die Aggregation weiterer Daten für die Bereitstellung der im Anhang und im Lagebericht enthaltenen Informationen (einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag). Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem unterstützt durch die im Vossloh Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung unternehmensbezogener Sachverhalte sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Fehlerhafte Ermessensentscheidungen, die Umgehung von Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können der Natur der Sache nach nicht vollständig ausgeschlossen werden, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit gewährleisten kann, dass der Konzernabschluss fehlerfrei ist. Einschränkende HinweiseDie getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die Vossloh AG sowie die in den Konzernabschluss der Vossloh AG einbezogenen Unternehmen, bei denen die Vossloh AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen. Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems 1Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem sind regelmäßig Gegenstand der Prüfungsaktivitäten der Internen Revision. Diese erfolgen entweder im Rahmen des risikobasierten jährlichen Prüfungsplans oder im Rahmen von unterjährig durchgeführten Prüfungen. Über die kritischen Kontrollschwächen werden der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Vossloh AG informiert. Die Risikoberichterstattung ist ferner Teil der regelmäßigen Berichterstattung im Prüfungsausschuss. Dem Vorstand sind aus der Befassung mit dem internen Kontrollsystem und dem Risikomanagementsystem sowie aus der Berichterstattung keine Umstände bekannt, die vermuten lassen, dass das interne Kontrollsystem oder Risikomanagementsystem zum 31. Dezember 2022 in ihrer jeweiligen Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wäre.
1 Aussagen in diesem Abschnitt sind nicht
Gegenstand der Abschlussprüfung
Verweis auf die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung ist im Geschäftsbericht abgedruckt; dieser ist dauerhaft über die Website der Vossloh AG (siehe www.vossloh.com > Investor Relations > Mitteilungen und Veröffentlichungen > Finanzpublikationen) zugänglich. PrognoseberichtDer Prognosebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Erwartungen des Managements von Vossloh hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Konzerns beruhen. Diesen Erwartungen liegen Einschätzungen zugrunde, die das Management anhand verfügbarer Informationen getroffen hat. Berücksichtigt wurden Annahmen zur künftigen Entwicklung des internationalen Bahntechnikmarkts sowie insbesondere die spezifischen Geschäftserwartungen der Geschäftsbereiche des Vossloh Konzerns. Die getroffenen Aussagen unterliegen Risiken und Chancen, die Vossloh nicht vollständig kontrollieren und steuern kann. Zur Vertiefung wird diesbezüglich auf die Ausführungen zum Risiko- und Chancenbericht des Konzerns (ab Seite 64) verwiesen. Sollten die dem Ausblick zugrunde liegenden Annahmen nicht zutreffen oder die beschriebenen Risiken oder Chancen eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von dieser Prognose abweichen. Der Vossloh Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Prognosebericht enthaltenen Aussagen außerhalb der gesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften zu aktualisieren. Makroökonomische Entwicklungen und Ausblick auf den BahntechnikmarktDie Schwankungen der Weltwirtschaft haben auf die kurzfristige Entwicklung von Vossloh generell nur begrenzten Einfluss. Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Konjunkturelle Trends spiegeln sich deshalb nur bedingt auf den für Vossloh relevanten Märkten wider. Längerfristig kann allerdings ein Anstieg der Verschuldung einzelner Länder, insbesondere im Heimatmarkt Europa, einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Vossloh haben. Der überwiegende Anteil der Kunden von Vossloh wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. Sparmaßnahmen in den für Vossloh relevanten Märkten aufgrund einer hohen Verschuldung der jeweiligen Staatshaushalte können in einzelnen Ländern nicht ausgeschlossen werden. Dem gegenüber stehen der weltweite Trend zu mehr Nachhaltigkeit und die damit zunehmende Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene sowie damit verbundene Förderprogramme. Daraus werden vermehrte Investitionen in die von Vossloh angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Bahninfrastruktur erwartet. Der europäische Verband der Bahnindustrie UNIFE analysiert mit seiner "World Rail Market Study" im Zweijahresrhythmus ausführlich die Entwicklungen auf dem weltweiten Bahntechnikmarkt und erarbeitet auf dieser Basis fundierte Vorhersagen für die kommenden Jahre. Die aktuell gültige Studie wurde im September 2022 vorgestellt. Danach wird das jährliche weltweite Volumen des gesamten Bahntechnikmarkts von durchschnittlich rund 176 Mrd.€ im Zeitraum 2019 bis 2021 auf durchschnittlich rund 211 Mrd.€ im Zeitraum 2025 bis 2027 anwachsen - eine Wachstumsrate von durchschnittlich 3,0 % pro Jahr. Dabei wird der für europäische Anbieter wie Vossloh zugängliche Markt nach Schätzungen der UNIFE etwa 127 Mrd.€ für den Zeitraum 2025 bis 2027 betragen. Als zugänglich gelten Märkte, die für europäische Lieferanten geöffnet sind und in denen, soweit es sich um außereuropäische Märkte handelt, die Nachfrage nicht exklusiv durch inländische Kapazitäten gedeckt wird. Bei Märkten, in denen europäische Anbieter nur über Joint-Venture-Strukturen tätig werden können, wird die Hälfte des Marktvolumens als zugänglich eingestuft. Zum Vergleich: Für den Zeitraum 2019 bis 2021 galt ein Marktvolumen von durchschnittlich rund 107 Mrd.€ pro Jahr als zugänglich. Die erwartete Steigerung auf 127 Mrd.€ bedeutet eine Zunahme von 2,9 % pro Jahr. Die UNIFE-Studie zeigt starke Unterschiede in der regionalen Verteilung des prognostizierten Marktwachstums. Der größte zugängliche Bahntechnikmarkt ist und bleibt Westeuropa mit einem jährlichen Volumen von rund 41 Mrd.€ im Zeitraum 2019 bis 2021. Hier wird ein Marktwachstum von jährlich 3,9 % auf circa 52 Mrd.€ im Zeitraum 2025 bis 2027 erwartet. Es folgen die NAFTA-Region mit aktuell rund 26 Mrd.€ und zukünftig etwa 31 Mrd.€ jährlichem Marktvolumen (+3,2 %) sowie die Region Asien-Pazifik mit einem Volumen von knapp 19 Mrd.€, das auf rund 21 Mrd.€ ansteigen soll (+2,1 %). In diesen drei Regionen sind über drei Viertel des gesamten zugänglichen Bahntechnikmarkts verortet. Für die restlichen Regionen rechnet UNIFE mit folgenden Wachstumsraten in den kommenden Jahren: Afrika/Naher Osten 7,7 %, Osteuropa 6,7 %, Lateinamerika 4,9 % und GUS -23,4 %. Der europäische Branchenverband der Bahnindustrie gliedert den Markt für Bahntechnik in die Segmente Infrastruktur, Schienenfahrzeuge, Leit- und Sicherungstechnik, Services sowie Turnkey-Projekte. Mit seinen Geschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ist Vossloh im Segment Infrastruktur und im Teilbereich Infrastrukturservices des Segments Services aktiv. Das Volumen des weltweit zugänglichen Infrastrukturmarkts im Zeitraum 2019 bis 2021 beziffert UNIFE auf durchschnittlich 23 Mrd.€ pro Jahr. Die Wachstumsprognose bis zum Zeitraum 2025 bis 2027 liegt bei jährlich 3,8 %. Daraus ergibt sich ein zukünftiges Marktvolumen von jährlich rund 29 Mrd.€. Die Wachstumsprognose für das Teilsegment Infrastrukturservices bis zum Zeitraum 2025 bis 2027 beträgt 1,8 %, sodass ein Anstieg des zugänglichen Marktvolumens von gegenwärtig 6,1 Mrd.€ pro Jahr auf 6,8 Mrd.€ erwartet wird. In Summe belief sich der für Vossloh relevante und zugängliche Markt im Zeitraum 2019 bis 2021 auf etwa 29 Mrd.€ pro Jahr. Er soll bis zum Zeitraum 2025 bis 2027 auf rund 35 Mrd.€ wachsen (+3,4 %). Ausblick für das Jahr 2023Die Prognose für den Vossloh Konzern basiert auf der erwarteten Entwicklung der drei Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions sowie der Vossloh AG. Schwerpunktmäßig fließen in die Umsatzplanung von Vossloh geschäftsfeldspezifische Annahmen ein. Sie berücksichtigen unter anderem Produktperspektiven, das erwartete Verhalten der Wettbewerber, Projektwahrscheinlichkeiten sowie Marktchancen und -risiken in einzelnen Regionen. Die Kunden von Vossloh sind öffentliche und private Nah-, Güter- und Fernverkehrsbetreiber, die Investitionen nach langfristigen Entscheidungsprozessen und im Rahmen längerfristiger Finanzierungen tätigen. Als Partner begleitet Vossloh seine Kunden über Jahre hinweg. Gemeinsam mit ihnen plant und entwickelt das Unternehmen Lösungen für individuelle Produkt- und Serviceerfordernisse. Dies bringt in der Regel mehrmonatige, zum Teil sogar mehrjährige Liefer- und Projektlaufzeiten mit sich. Prognose steuerungsrelevanter Kennzahlenscrollen
1 Der Korridor für die EBIT-Marge bezieht
sich auf den Mittelwert der Umsatzprognose.
Weiterer Umsatzanstieg auf 1,05 Mrd.€ bis 1,15 Mrd.€ prognostiziertVossloh erwartet für das Geschäftsjahr 2023 Umsätze zwischen 1,05 Mrd.€ und 1,15 Mrd.€ (2022: 1.046,1 Mio.€). Eine wesentliche Basis für den erwarteten Umsatzanstieg bildet der hohe Auftragsbestand zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres. Es wird erwartet, dass sämtliche Geschäftsbereiche zum Umsatzwachstum im Konzern beitragen. Im Geschäftsbereich Core Components prognostiziert Vossloh im Geschäftsfeld Fastening Systems Umsätze in etwa auf Vorjahresniveau, im Geschäftsfeld Tie Technologies rechnet Vossloh mit steigenden Umsätzen. Hier wird insbesondere von einer spürbaren Nachfragebelebung in Nordamerika ausgegangen. Im Geschäftsbereich Customized Modules erwartet Vossloh Umsatzsteigerungen im Wesentlichen bei der französischen Führungsgesellschaft sowie der Gesellschaft in Luxemburg. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions rechnet vor allem aufgrund des im September 2022 abgeschlossenen Rahmenvertrags zur präventiven Schieneninstandhaltung mit der Deutschen Bahn mit einem deutlichen Umsatzanstieg. EBIT zwischen 79 Mio.€ und 88 Mio.€ erwartetDer Vossloh Konzern rechnet auch für das Geschäftsjahr 2023 mit einem weiteren Anstieg des absoluten EBIT. Analog zum Umsatz sollen auch beim EBIT sämtliche Geschäftsbereiche zur Steigerung beitragen. Aus heutiger Sicht wird das EBIT in einem Korridor zwischen 79 Mio.€ und 88 Mio.€ erwartet. Bezogen auf den Mittelwert dieser Umsatzprognose ergibt sich hieraus eine EBIT-Marge zwischen 7,2 % und 8,0 % (2022: 7,5 %). Wertbeitrag zwischen 0 und 10 Mio.€ erwartetDas durchschnittliche Capital Employed wird im Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich leicht über dem Niveau des Vorjahres liegen. Der für die interne Steuerung relevante gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) wird im Geschäftsjahr 2023 infolge der allgemeinen Zinsentwicklung auf 8,5 % angehoben (Vorjahr: 7,0 %). Für den Wertbeitrag wird trotz der Erhöhung des gewichteten Kapitalkostensatzes im Geschäftsjahr 2023 ein Wert zwischen 0 und 10 Mio.€ erwartet. Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Einzelabschluss. Das Ergebnis der Vossloh AG als operativer Managementholding wird maßgeblich durch die Verwaltungskosten und das Finanzergebnis beeinflusst. Die Verwaltungskosten der Vossloh AG werden im Geschäftsjahr 2023 erwartungsgemäß signifikant ansteigen. Neben einer Erhöhung der Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen insbesondere erwartete Gehaltssteigerungen zu dieser Entwicklung bei. Für das Finanzergebnis erwartet Vossloh eine signifikante Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, nachdem das Geschäftsjahr 2022 durch außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen deutlich belastet war. Insgesamt wird somit für 2023 eine deutliche Verbesserung beim Ergebnis nach Steuern gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 erwartet. Für die kommenden Jahre hat die weitere Umsetzung der Unternehmensstrategie bei Vossloh oberste Priorität. Neben organischem Wachstum bei steigender Profitabilität stehen dabei spezifische Kooperationen und Akquisitionen im Fokus, um das Kerngeschäft strategisch weiterzuentwickeln und den Unternehmenswert des Konzerns nachhaltig zu steigern. Die Planung für das Geschäftsjahr 2023 in der dargestellten Form berücksichtigt allein das angestrebte organische Wachstum. Nichtfinanzielle Konzernerklärung 1Die nichtfinanzielle Konzernerklärung von Vossloh nach §§ 315b und 315c HGB für das Jahr 2022 wird zur Erfüllung der handelsrechtlichen Anforderungen abgegeben. Bei der Erstellung dieser Erklärung hat Vossloh sich zur Auswahl der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren an den Standards der Global Reporting Initiative GRI und den Prinzipien des United Nations (UN) Global Compact orientiert. Vossloh bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und zum Klimaschutz. Nachhaltigkeit ist einer der fünf Grundwerte des Unternehmens. Das Nachhaltigkeitsversprechen des Vorstands ist auf der Unternehmenswebseite www.vossloh.com veröffentlicht (Rubrik "Investor Relations">"Nachhaltigkeit">"Nachhaltigkeitsstrategie und -management"). enabling green mobility - für eine nachhaltige ZukunftVosslohs Nachhaltigkeitsengagement"Nachhaltige, sichere und benutzerfreundliche Schienenmobilität für eine bessere Welt" ist die Unternehmensvision von Vossloh. Als weltweit erfolgreicher Anbieter von integrierten Bahninfrastrukturlösungen mit einer 140-jährigen Tradition und einem einzigartigen Portfolio rund um den Fahrweg Schiene leistet Vossloh einen wesentlichen Beitrag zur Mobilität von Menschen und zum Transport von Gütern. Sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr ist die Schiene der umweltfreundlichste, effizienteste und sicherste Verkehrsträger. Mehr Verkehr auf der Schiene ist daher eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen der ehrgeizigen Klimaziele. Dabei eröffnet der digitale Wandel in der Bahnindustrie dem Verkehrsträger Schiene erhebliche neue Möglichkeiten, seine ökologischen Vorteile noch stärker auszuspielen und einen noch größeren Beitrag zur nachhaltigen Lösung der weltweiten Herausforderungen im Verkehrssektor zu leisten. Die Verantwortung des Unternehmens beschränkt sich jedoch nicht darauf, den Weg für eine nachhaltige Mobilität zu ebnen. Vossloh ist davon überzeugt, dass Unternehmen in ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten ökonomische, soziale und ökologische Aspekte in Einklang bringen müssen. Langfristiger Erfolg erfordert einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft und zur Erhaltung aller Möglichkeiten für künftige Generationen. Vossloh hat sich daher bewusst für Nachhaltigkeit als einen seiner Unternehmenswerte entschieden: "Wir übernehmen Verantwortung und tragen Sorge für die Welt, in der wir leben." Nachhaltigkeitsstrategie und -managementBedeutung von Nachhaltigkeit für das Geschäftsmodell von VosslohVossloh bietet Produkte und Dienstleistungen an, die leistungsfähige Schienenwege mit einer höheren Auslastung ermöglichen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit bestehender Bahnstrecken zu erhöhen, einen effizienten und störungsfreien Betrieb zu ermöglichen und die Lebenszykluskosten der Infrastruktur zu senken. Für weitere Ausführungen zum Geschäftsmodell wird auf die Seiten 36 f. verwiesen. Konzernweite NachhaltigkeitsstrategieUnter dem Leitmotiv "enabling green mobility" ist Vossloh eine treibende Kraft für kundenorientierte, innovative und nachhaltige Produkte sowie Dienstleistungen rund um den Fahrweg Schiene. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der Nachhaltigkeitsstrategie von Vossloh wider. Vossloh verfolgt seit dem Geschäftsjahr 2021 eine überarbeitete, konzernweite Nachhaltigkeitsstrategie, die zum Ziel hat, die Nachhaltigkeitsaktivitäten im Konzern zentral auszurichten und zu fokussieren, Vosslohs positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft weiter zu verbessern und die Nachhaltigkeitsleistung des Konzerns transparenter zu machen. Der Vorstand der Vossloh AG hat die Nachhaltigkeitsstrategie und die sie unterstützende Richtlinie im Jahr 2021 verabschiedet und zugleich Vosslohs Nachhaltigkeitsversprechen, mit dem der Vorstand den Anspruch und die Fokussierung unterstrichen und bekräftigt hat, auf den Internetseiten der Gesellschaft veröffentlicht. Konzernweites NachhaltigkeitsprogrammDie Nachhaltigkeitsrichtlinie bildet den organisatorischen Rahmen und legt konzernweit die Grundsätze für alle Nachhaltigkeitsaktivitäten und -initiativen von Vossloh fest. Die Richtlinie definiert insbesondere die Handlungsfelder sowie Organisation, Verantwortlichkeiten und Prozesse. Ausrichtung und Fokus der Nachhaltigkeitsaktivitäten wurden durch eine Wesentlichkeitsanalyse zur Bestimmung der für Vossloh relevanten Nachhaltigkeitsthemen ermittelt. Für diese wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen wurden anschließend konkrete Nachhaltigkeitsziele bestimmt. Die Ziele werden mittels Nachhaltigkeitsinitiativen sowie der weiteren Integration von ökologischen und sozialen Aspekten in die Geschäfts- und Entscheidungsprozesse des Unternehmens verfolgt. Mit seiner internen und externen Kommunikation will Vossloh seine Nachhaltigkeitsleistung transparent machen und das Engagement aller Mitarbeitenden auf dem Weg zu einem nachhaltigen Unternehmen weiter fördern. Vossloh hat seine Nachhaltigkeitsaktivitäten in acht Handlungsfelder gegliedert, die eine gezielte und effiziente Verfolgung der in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Themen ermöglichen: scrollen
Der übergreifende Bereich "Nachhaltigkeitsstrategie und -management" bildet den Rahmen für die sieben anderen Handlungsfelder sowie für die weitere Ausrichtung des Konzerns. NachhaltigkeitsorganisationDer Konzernvorstand trägt die Gesamtverantwortung für alle Nachhaltigkeitsthemen und stellt sicher, dass Vossloh seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Verantwortung gerecht wird und einen positiven Beitrag zum Wohl von Umwelt und Gesellschaft leistet. Im operativen Management ist das Thema Nachhaltigkeit dem Chief Operating Officer (COO) unterstellt. Daneben gibt es in der Vossloh AG die Abteilung Corporate Sustainability. Die 2020 geschaffene Funktion des direkt an den Vorstand berichtenden Head of Corporate Sustainability ist für die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die Steuerung der konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen verantwortlich. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Group Sustainability Committee zur zentralen Steuerung aller Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb des Konzerns eingerichtet, das vom Head of Corporate Sustainability geleitet wird. Ihm gehören die Bereichsleiter wichtiger Zentralfunktionen der Vossloh AG sowie die Geschäftsführer und Nachhaltigkeitsbeauftragten der Geschäftsfelder an. Zudem hat jedes Geschäftsfeld einen Nachhaltigkeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten ernannt. EU-Taxonomie und externe Bewertungen100 % der Umsätze taxonomiefähig, 64 % taxonomiekonformSeit dem Geschäftsjahr 2021 setzt Vossloh die Berichtspflichten der EU-Taxonomieverordnung um. Hierbei handelt es sich um ein normiertes Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Für das Berichtsjahr 2022 werden wie im Vorjahr die Umsatzerlöse zu 100 % als taxonomiefähig eingestuft. Der Anteil der ökologisch nachhaltigen und damit taxonomiekonformen Umsätze, die im Wesentlichen Umsätze betreffen, die sich auf elektrifizierte Strecken beziehen, erhöhte sich im Geschäftsjahr auf 64 % (Vorjahr: 62 %). Beide Werte sind erneut hervorragend und unterstreichen das nachhaltige Geschäftsmodell von Vossloh. Ausführliche Informationen zu den Vorgaben der EU-Taxonomie, eine umfassende und detaillierte Beschreibung der Umsetzung bei Vossloh sowie die geforderten Kennzahlen gemäß Anhang II des delegierten Rechtsakts der EU-Kommission finden Sie auf den Seiten 103 ff. des Geschäftsberichts. Ratings unterstreichen Vosslohs NachhaltigkeitsleistungVerschiedene Rating-Agenturen beurteilen und würdigen seit vielen Jahren regelmäßig die Nachhaltigkeitsleistungen von Vossloh. Aktuell wird das Unternehmen unter anderem von Institutional Shareholder Services (ISS) ESG mit einem Prime-Status geführt, womit der Vossloh Konzern zu den besten zehn Prozent seiner Industrie zählt. EcoVadis führt Vossloh mit einem Silber-Status, und gemäß dem erhaltenen Score zählt Vossloh zu den besten zehn Prozent aller von EcoVadis bewerteten Unternehmen. MSCI ESG Research hat im Berichtsjahr 2022 ihr Rating von Vossloh von A auf die zweitbeste Stufe AA (auf einer Skala von AAA bis CCC) hochgesetzt. Solche Beurteilungen spielen für Vossloh eine besondere Rolle: Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland platzierte der Konzern Anfang 2021 eine nachhaltigkeitsorientierte Hybridanleihe. Der Rückzahlungsbetrag der Anleihe ist an die Nachhaltigkeits-Performance des Unternehmens gekoppelt, gemessen anhand der Bewertungen von ISS ESG und MSCI ESG Research. Ein weiteres Kriterium für die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Vossloh ist die Zertifizierung nach international anerkannten Normen und Standards. Die Vossloh Einheiten sind überwiegend nach mindestens einer der internationalen Qualitäts-, Umwelt-, Energieeffizienz- oder Arbeitsschutznormen wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001, ISO 45001 oder deren Vorgängernorm OHSAS 18001 oder einer vergleichbaren nationalen Norm zertifiziert und verfügen über entsprechende Managementsysteme. Zum 31. Dezember 2022 waren wie im Vorjahr 98 % der Vossloh Mitarbeitenden an einem Standort beschäftigt, der eine oder mehrere dieser Zertifizierungen aufweist. Der Anteil der operativen Gesellschaften mit mindestens einer dieser Zertifizierungen liegt bei 97 %. Themen, Ziele und Initiativen im Bereich NachhaltigkeitBerichterstattung über nichtfinanzielle ThemenUm die für das Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, hat Vossloh im Jahr 2021 eine Wesentlichkeitsanalyse unter Beteiligung repräsentativer externer und interner Stakeholder sowie des Group Sustainability Committees und des Vorstands durchgeführt. Dazu wurden insgesamt 38 potenziell relevante Nachhaltigkeitsthemen in sieben Handlungsfelder eingeteilt. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden 198 repräsentative Stakeholder befragt, darunter 53 externe Teilnehmer. Die Rangfolge und Priorisierung der Nachhaltigkeitsthemen wurden ermittelt, indem für jedes Thema die Erwartungen der Stakeholder mit der Relevanz für Vossloh in Beziehung gesetzt wurden. Für die weitere Nachhaltigkeitsarbeit des Unternehmens wurden vom Vorstand und dem Group Sustainability Committee insgesamt sieben Fokusthemen bestimmt, die mit jeweils einem konkreten Nachhaltigkeitsziel versehen wurden. Für das Berichtsjahr 2022 ergab sich kein Änderungs- oder Ergänzungsbedarf hinsichtlich der Themen- und Zielauswahl. Vossloh berichtet deshalb im Folgenden erneut über 23 Einzelthemen in sieben Handlungsfeldern. Handlungsfelder im Bereich Nachhaltigkeit
Darüber hinaus wird in dieser Erklärung berichtet, wie der Konzern die zehn Prinzipien des UN Global Compact umsetzt. Die Berichterstattung umfasst die weltweiten Aktivitäten von Vossloh. Der betrachtete Kreis der Unternehmen entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses (siehe Seite 128 f., Stichwort "Konsolidierung"). Zu einigen nichtfinanziellen Themen enthält der Lagebericht zusätzliche und/oder detailliertere Informationen, auf die jeweils verwiesen wird. Die Risikoberichterstattung des Unternehmens umfasst alle wesentlichen Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit von Vossloh verbunden sind. Sie umfasst auch die wesentlichen nichtfinanziellen Risiken, denen Vossloh ausgesetzt sein kann (siehe Abschnitt "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen" auf Seite 70). Konzernweite Handlungsfelder und NachhaltigkeitszieleIn der folgenden Tabelle sind die sieben Handlungsfelder mit den jeweiligen konzernweiten Nachhaltigkeitszielen dargestellt, die den Nachhaltigkeitsaspekten gemäß § 289c HGB zugeordnet sind: Nachhaltigkeitsstrategien und -managementscrollen
Für alle genannten Ziele sind Kennzahlen definiert, über die der Grad der Zielerreichung gemessen wird. Ende 2021 hatte das Unternehmen zudem für jedes Ziel eine konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative gestartet. Sie wurden 2022 weitergeführt und erbrachten erste Ergebnisse, über die in den jeweiligen Kapiteln berichtet wird. Über alle Aktivitäten wurden das Group Sustainability Committee und der Vorstand regelmäßig informiert. Über die für den gesamten Konzern geltenden Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsziele hinaus gibt es in den verschiedenen Geschäftsfeldern und an einzelnen Standorten des Unternehmens vielfältige weitere Nachhaltigkeitsinitiativen. Zum 31. Dezember 2022 gab es insgesamt 44 laufende Nachhaltigkeitsinitiativen. Umwelt- und KlimaschutzDer Vossloh Konzern achtet auf einen effizienten Umgang mit Ressourcen und die Minimierung von Umweltbelastungen. Die kontinuierliche Optimierung des Material-, Energie- und Personaleinsatzes sowie die stetige Verbesserung der Prozesse sind schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen fester Bestandteil des Tagesgeschäfts. Dies gilt für die Herstellung von Bahninfrastrukturprodukten und -komponenten ebenso wie für Dienstleistungen rund um den Fahrweg Schiene. Für Umweltthemen sind an den Standorten der Konzerngesellschaften darüber hinaus Umweltbeauftragte ernannt und entsprechende Berichtssysteme installiert worden. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren 84 % (Vorjahr: 83 %) der Mitarbeitenden bei einer nach ISO 14001 zertifizierten Einheit beschäftigt. Der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung lag bei 65 %. Im Bereich "Umwelt- und Klimaschutz" hat Vossloh vier Themen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als relevant identifiziert: scrollen
Sie werden im Folgenden näher dargestellt. Das für diesen Bereich definierte konzernweite Nachhaltigkeitsziel betrifft das Einzelthema "Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen"; über Maßnahmen und Fortschritte wird dort berichtet. Energieeffizienz und TreibhausgasemissionenHinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimawandel sind für Vossloh insbesondere die CO 2e(CO 2-Äquivalente)-Emissionen relevant. Das Unternehmen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 schrittweise CO 2e-Neutralität (Scope 1 und Scope 2) zu erreichen. Die Zielerreichung wird anhand der Indikatoren CO 2e-Emissionen, CO 2e-Intensität (Tonnen CO 2e/Umsatz in Mio.€) und Energieintensität (Energieverbrauch in MWh/Umsatz in Mio.€) gemessen. Für Vossloh sind die Energieintensität und die CO 2e-Intensität die zentralen Indikatoren für Energieeffizienz und die Minimierung der CO 2e-Emissionen, auch im Hinblick auf die Wachstumsziele des Unternehmens. Im Rahmen der konzernweiten Initiative "Carbon Neutrality 2030 (Scope 1 & 2)" hat ein bereichsübergreifendes Team unter der Leitung des Head of Corporate Sustainability im Jahr 2022 Pläne zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO 2-Emissionen eingeführt. Dabei konzentrieren sich die Teams sowohl auf die energieintensivsten Prozesse und Anlagen als auch auf die CO 2-intensivsten Energiequellen. Das Projektteam stellte Daten über die Ausgangssituation in allen Einheiten zusammen, beschrieb die Ziele und legte die Messinstrumente fest. Der nächste Schritt war die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Abteilungen. Parallel dazu wurde auf Ebene der Einzelgesellschaften und Standorte ein umfangreiches Paket an Maßnahmen erarbeitet, mit deren Hilfe schrittweise jährliche Reduktionsziele erreicht werden sollen. Einige Vorhaben daraus wurden bereits 2022 umgesetzt und brachten erste Fortschritte. So beziehen nun beispielsweise alle deutschen Vossloh Standorte sowie mehrere Einheiten in Serbien, Finnland, Schweden, Großbritannien und den Niederlanden ausschließlich "grünen" Strom. Für die Folgejahre erwartet Vossloh auf Basis der Maßnahmenpläne eine kontinuierliche Reduzierung der direkten und indirekten CO 2e-Emissionen im Verhältnis zum Umsatz des Vossloh Konzerns. Die folgenden Tabellen stellen die Verbräuche der wesentlichen Energieträger im Vossloh Konzern für das Berichtsjahr und die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2021 dar: scrollen
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Die Höhe der CO 2e- beziehungsweise Treibhausgasemissionen (THG) von Vossloh wurde - wie in den Vorjahren - auf der Grundlage des GHG-Protokolls (Greenhouse Gas Protocol) in den Kategorien Scope 1 und Scope 2 mit folgenden Ergebnissen ermittelt: scrollen
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Die folgende Tabelle stellt die Energie- und CO 2e-Intensität dar, jeweils ins Verhältnis gesetzt zum Gesamtumsatz des Vossloh Konzerns. scrollen
Der Vossloh Konzern hat trotz eines signifikant höheren Umsatzes seine CO 2e-Emissionen (Scope 1 und 2) im Geschäftsjahr 2022 spürbar reduziert. Während der Umsatz um 11,0 % gestiegen ist, reduzierten sich die Scope-1- und Scope-2-Emissionen um 5,5 % im Vergleich zum Vorjahr. Die CO 2e-Intensität, also die CO 2e-Emissionen in Tonnen pro Mio.€ Umsatz, konnte Vossloh im Jahr 2022 sogar noch deutlicher um signifikante 14,9 % senken. Die wesentlichen Treiber für diese beachtliche Entwicklung waren vor allem ein deutlich zurückgegangener Gasverbrauch, insbesondere infolge von Effizienzverbesserungen und intensivierten Energieeinsparmaßnahmen, der einen deutlichen Anstieg des Kraftstoffverbrauchs aufgrund erhöhter Geschäftsaktivitäten und gestiegener Reisetätigkeiten mehr als ausgleichen konnte. Daneben ging die geringere CO 2e-Intensität auf einen stetig steigenden Anteil des Bezugs von grünem beziehungsweise CO 2-ärmerem Strom zurück. Für die Ermittlung der Treibhausgasemissionen, die die vor- und nachgelagerten Bereiche betreffen (Scope 3), verfügt Vossloh bislang noch nicht über ausreichende Datengrundlagen. Alle Geschäftsbereiche investieren seit Jahren gezielt in die Senkung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz. Beispielhafte Maßnahmen sind die Umstellung der Beleuchtung auf LED-Technologie, die Nutzung der Produktionsabwärme an mehreren Standorten und der Wechsel von immer mehr Einheiten zu Ökostrom-Anbietern. Systematisch prüfen die Einheiten, ob die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder Wärmepumpen die Energiebilanz verbessern kann. Der Geschäftsbereich Customized Modules gab 2022 eine Untersuchung in Auftrag, ob an ausgewählten Standorten auch ein Biomassekraftwerk in die Energieversorgung eingebunden werden kann. Grundsätzlich ist - gerade auch in Anbetracht der hohen Energiepreise - der Energieverbrauch ein wesentliches Kriterium bei Investitionsentscheidungen sowie bei der Optimierung der Prozesse. Im Jahr 2022 hat Vossloh insbesondere an seinen europäischen Standorten die Beheizung der Produktionsstätten und Verwaltungsgebäude optimiert, was zu erheblichen Energieeinsparungen und einer Verringerung der CO 2e-Emissionen bei gleichzeitiger Wahrung angenehmer Arbeitsbedingungen geführt hat. Die operativen Einheiten des Unternehmens arbeiten mit einer Vielzahl von Maßnahmen daran, die CO 2-Emissionen stetig weiter zu verringern. Für Vossloh Fastening Systems war Energieeffizienz ein Leitmotiv beim Bau und der Ausrüstung der "Fabrik der Zukunft" in Werdohl. Mit Erfolg: Der Energieeinsatz pro 1.000 gebogene Spannklemmen ist deutlich niedriger als bei der früheren Produktion. Dennoch werden konsequent weitere Verbesserungsmöglichkeiten gesucht - auch im Kleinen. Um Strom zu sparen, wurden 2022 beispielsweise die Wochenendabschaltung in der Beize und die Druckluftleckagemessung umgestellt. Daneben investiert das Geschäftsfeld Fastening Systems in regenerative Energien. Am Standort Werdohl wurden Solarpanels bestellt, die 2023 installiert werden sollen und die bei vollem Betrieb jährlich bis zu 560 MWh Energie liefern. Am Standort im chinesischen Anyang wurde 2022 ebenfalls mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Werks begonnen. Am polnischen Produktionsstandort liefen die Planungen für die Installation von Solarzellen und Wärmepumpen an. Im Geschäftsbereich Customized Modules wurden unter anderen folgende Maßnahmen umgesetzt: Über die Einführung von sogenannten "Energie-Gembas" lassen sich schnell Bestandsaufnahmen vor Ort, beispielsweise während einer Werksbesichtigung oder Schulung durchführen, die zur Bewusstseinsbildung beitragen. An einem indischen Standort wurden Solar-Aufdachanlagen installiert, die zur Energieversorgung beitragen. An einem weiteren indischen Standort wurde die Wärmebehandlungsanlage für Weichengussteile erneuert, die den Gasverbrauch wesentlich reduziert hat. Der Heizölverbrauch an einem Standort in Großbritannien wurde durch neue und effizientere Heizkessel sowie eine kontinuierliche Temperaturüberwachung deutlich verbessert. Betriebsbedingter Lärm, Vibrationen und StaubverschmutzungBei der Herstellung seiner Produkte und der Erbringung seiner Dienstleistungen ist das Unternehmen bestrebt, die an den jeweiligen Standorten anfallenden Emissionen von Lärm und Staub oder Schwingungen und Vibrationen so gering wie möglich zu halten, um die Belastung der Mitarbeitenden, Anwohnenden und benachbarten Einrichtungen bei den Gleisbauarbeiten weitgehend zu vermeiden. Vossloh Fastening Systems hat 2022 die Biegepressen im Werk in Werdohl mit Schallschutzkabinen ausgestattet. Auch im Geschäftsbereich Customized Modules wurden 2022 lärmmindernde Anlagen an mehreren Standorten eingebaut. WasserverbrauchIn den Fabriken von Vossloh wird Wasser vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei verschiedenen Produktionsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Das Wasser beziehen die Vossloh Einheiten von den jeweiligen lokalen öffentlichen Wasserversorgern. Das Unternehmen verfolgt den Anspruch, die elementare Ressource so effizient wie möglich einzusetzen. Insbesondere in wasserintensiven Produktionsbereichen wird das gebrauchte Wasser deshalb in eigenen Anlagen wiederaufbereitet und in den Betriebsprozess zurückgeführt. Teilweise arbeiten die Produktionseinheiten mit geschlossenen Wasserkreisläufen. Abwasser entsorgt Vossloh an allen Standorten über die jeweiligen öffentlichen Abwassersysteme. Während der Produktion stark verunreinigtes Brauchwasser wird dabei zuvor in unternehmenseigenen Kläranlagen so aufbereitet, dass es (mindestens) den Einleitungsstandards der öffentlichen Systeme entspricht. Die folgende Tabelle stellt die über Zähler ermittelten Wasserverbräuche im Vossloh Konzern dar: scrollen
Der Wasserverbrauch lag trotz des deutlich höheren Konzernumsatzes leicht unter dem Vorjahreswert. Der Rückgang ging hauptsächlich auf einen deutlich effizienteren Wassereinsatz in den Produktionsstätten des Geschäftsfelds Fastening Systems zurück. Insbesondere in Deutschland konnte in der neuen Produktionsstätte in Werdohl der Wasserverbrauch signifikant reduziert werden. AbfallmanagementIm Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie haben sich alle Vossloh Gesellschaften zum Ziel gesetzt, verantwortungsvoll und sparsam mit natürlichen Ressourcen umzugehen. In den einzelnen Einheiten werden Materialverbräuche und Entsorgungsmengen erfasst und kontrolliert. Die Vossloh Einheiten wenden nach Abfallarten getrennte, sichere Entsorgungswege an. Die ausgewählten Entsorgungsunternehmen werden regelmäßig überprüft. Wo technisch möglich und sinnvoll, reduzieren geschlossene Kreisläufe und Wiederaufbereitungsanlagen den Verbrauch wertvoller neuer Rohstoffe auf ein Minimum. Wiederverwertung kann den Rohstoffbedarf und die Abfallmengen reduzieren. Ökonomisch sinnvolle Recyclingprogramme und -verfahren sorgen bei Vossloh dafür, dass die Menge des letztlich zu deponierenden Mülls stetig sinkt. Stahlschrott und Kunststoff werden an allen Standorten recycelt. An mehreren Standorten setzt Vossloh Fastening Systems wiederverwendbare Transportcontainer ein. Vossloh Tie Technologies recycelt Prozesswasser in großem Umfang. Customized Modules verarbeitet in Fère-en-Tardenois das Verpackungsmaterial der angelieferten Rohstoffe weiter. Der Geschäftsbereich hatte 2021 zudem ein Projekt initiiert und im Jahr 2022 weiterverfolgt, um den Prozentsatz des eingesetzten Recyclingstahls beim Guss von Weichenherzstücken weiter zu steigern. Auch Downcycling, also die Wiederaufbereitung von Materialien ohne Erhaltung der ursprünglichen Qualität, kann ein Weg sein, um den Lebenszyklus des Materials zu verlängern. So werden bei Vossloh Rail Services nicht wiederaufzubereitende Reste von Schleifkörpern als Zusatz in der Schlackeproduktion verwendet. Sichere und nachhaltige MobilitätDer Verkehrsträger Schiene gewinnt, gerade vor dem Hintergrund ambitionierter Klimaschutzziele, enorm an Bedeutung. Mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, ist ein Kernelement zukunftsfähiger, umwelt- und klimafreundlicher Mobilität. Im Bereich "Sichere und nachhaltige Mobilität" hat Vossloh im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die fünf Themen scrollen
als nachhaltigkeitsrelevant identifiziert. Sie werden im Folgenden näher dargestellt. Das für diesen Bereich definierte konzernweite Nachhaltigkeitsziel betrifft das Einzelthema "Ökologisch nachhaltige Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen"; über Maßnahmen und Fortschritte wird dort berichtet. StreckenverfügbarkeitMit Blick auf begrenzte Investitionsbudgets sowie angesichts langer Planungs- und Genehmigungszeiten für den Neubau von Bahnstrecken wird die effizientere Nutzung bestehender Schienenstrecken immer wichtiger - durch stärkere Auslastung, höhere Fahrgeschwindigkeiten oder längere (und damit auch schwerere) Züge. Je höher allerdings die Belastung der Bahninfrastruktur ist, desto höher ist der Verschleiß und desto wichtiger werden ihre permanente Überwachung und Instandhaltung zur Vermeidung von Ausfällen. Vossloh kann zwei Beiträge zur Erhöhung der Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene leisten: Vossloh kann einerseits Produkte entwickeln und herstellen, die langlebiger und wartungsärmer sind. Andererseits kann Vossloh zu einer effizienteren Instandhaltung des Schienennetzes beitragen. Hier deckt Vossloh bei der Weichen- und Schieneninstandhaltung die gesamte Bedarfspalette für korrektives Fräsen und präventives Schleifen ab. In Vollbahn- wie in Nahverkehrsnetzen bietet das Unternehmen mit High Speed Grinding (HSG), High Performance Milling (VTM performance), Multi Purpose Milling (VTM compact) und dem System Flexis maßgeschneiderte Lösungen für jede Art von Bahnstrecke, die die Lebensdauer und Nutzbarkeit der Schieneninfrastruktur verlängern. Daneben verfügt Vossloh über Schweißdienstleistungen sowie Logistikkompetenz vom Schienen- und Weichenaustausch bis zur kompletten Erneuerung von Streckenabschnitten. Dabei kombiniert der Konzern den Einsatz seiner innovativen Schleif- und Frästechnologien mit der Diagnose des Zustands der Infrastruktur. Gerade in diesem Bereich eröffnet die Digitalisierung erhebliches Potenzial, insbesondere für die zustandsbasierte und perspektivisch prädiktive Instandhaltung. Streckenseitig erfasste Zustandsdaten von Gleisen und Weichen werden um die Diagnosedaten ergänzt, die die mit Messtechnologie ausgestatteten Schleifmaschinen liefern. Applikationen wie mapl-e und MR.Pro führen die gesammelten Daten in der unternehmenseigenen cloudbasierten Plattform zusammen, geben einen schnellen Überblick über den Handlungsbedarf für Strecken(-Abschnitte) und schlagen passende Maßnahmen zur Schadensverhinderung oder -behebung vor. Der Vorteil liegt auf der Hand: Smart Maintenance orientiert sich am tatsächlichen Instandhaltungsbedarf, statt wie bisher fest vorgegebenen Intervallen zu folgen. Gleichzeitig sind die Schleifmaschinen von Vossloh so ausgelegt, dass sie im fahrplanmäßigen Verkehr "mitschwimmen" können. So müssen Strecken für die Instandhaltung nicht mehr gesperrt werden. ProduktsicherheitFür die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh gelten detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Alle wesentlichen Produktionsstandorte verfügen über ein Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001 oder einem vergleichbaren nationalen Standard wie dem US-amerikanischen AAR M1003. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 waren 96 % (Vorjahr: 97 %) der Vossloh Mitarbeitenden bei einer so zertifizierten Einheit beschäftigt. Der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung lag bei 94 %. Dem Einsatz der Produkte und Dienstleistungen im Gleis gehen in der Regel aufwendige, oft jahrelange Prüfungen voraus. Sie erfolgen in unternehmenseigenen Prüfständen und Testlaboren, bei Testnutzungen von Kunden sowie im Rahmen der komplexen Zulassungsverfahren durch zertifizierte Prüforganisationen. Alle Geschäftsfelder von Vossloh verfügen über Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, in denen hoch spezialisierte Fachkräfte arbeiten (siehe Kapitel "Forschung & Entwicklung" auf den Seiten 59 ff.). Mit an die jeweiligen Anforderungen angepassten Anleitungen, Einweisungen, Beratungen, Schulungen und Seminaren zum Teil vor, zum Teil nach der Lieferung stellt Vossloh sicher, dass die Mitarbeitenden der Kunden angemessen mit den Produkten des Unternehmens umgehen können. Für Fragen seitens der Kunden stehen Fachleute aus Vertrieb und Technik zur Verfügung. Um mögliche Beeinträchtigungen der Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen zu minimieren, legt Vossloh großen Wert auf die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten. Sie erfolgt durch die einzelnen operativen Einheiten mit ihrem spezifischen Fachwissen. Diese unterziehen potenzielle Lieferanten vor der erstmaligen Beauftragung einer umfassenden Bewertung, basierend auf einer Lieferantenselbstauskunft. Ein wesentlicher Sachverhalt betrifft stets die Erfüllung der von Vossloh vorgegebenen Qualitätsstandards. Produktqualität, Service und Liefertreue etwa sind in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung. Alle Partner, mit denen Vossloh zusammenarbeitet, werden immer wieder nach festgelegten Gesichtspunkten beurteilt, insbesondere hinsichtlich der Qualität. Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die auf der Liste zugelassener Lieferanten stehen. Lieferanten von Vossloh müssen zudem generell jederzeit gewährleisten können, dass ihre Waren und Dienstleistungen behördlichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Lärmreduzierung im GleisDie Reduzierung von Lärm im Bahnverkehr und eine verbesserte Schienenakustik sind seit Jahren Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei Vossloh (siehe auch das Kapitel "Forschung & Entwicklung" auf den Seiten 59 ff.). Den Lärm an seiner Quelle zu bekämpfen, ist dabei besonders wirksam. Vossloh optimiert dafür den Rad-Schiene-Kontakt im Gleis. Das Unternehmen bietet in allen Geschäftsbereichen Produkte und Dienstleistungen an, die den Schienenlärm nachhaltig reduzieren können. Beispiele sind die cellentic-Komponenten und Schienenbefestigungssysteme mit einem hohen Kunststoffanteil, die den Körperschall dämpfen, die sogenannten Flüsterweichen sowie die Schienenbearbeitungstechnologien (Schleifen, Fräsen) für die Wiederherstellung einer glatten und damit leisen Oberfläche. Die Schienen- und Weichenbearbeitungsmaschinen sorgen durch exakten Materialabtrag für eine Lärmreduzierung um bis zu 10 dB(A). Dabei arbeiten auch die Maschinen selbst sehr leise. So bleibt beispielsweise die Geräuschentwicklung der Kompaktfräse VTM compact im Betrieb unter 78 dB(A), sodass Anwohnende auch während einer Nachtschicht nicht belästigt werden. Zum Vergleich: In einer ruhigen Wohnstraße liegt die Lautstärke bei 40 dB(A), ein Pkw mit 50 km/h erreicht bereits einen Wert um 70 dB(A). Ökologisch nachhaltige Gestaltung von Produkten und DienstleistungenBereits aus wirtschaftlichen Gründen streben alle Einheiten von Vossloh einen möglichst sparsamen Umgang mit Ressourcen an. So fließen bereits seit Jahren Nachhaltigkeitskriterien in die Entwicklung und Gestaltung neuer Produkte und Dienstleistungen ein. 2021 waren mit Hilfe der konzernweiten Innovationsrichtlinie ("Innovation Playbook") zunächst alle Innovationsprozesse geschäftsfeldübergreifend harmonisiert worden. In einem Folgeschritt wurden 2022 die in den Geschäftsfeldern existierenden Ansätze und Kriterien zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen zusammengetragen, um diese ebenfalls aneinander anzugleichen und die entsprechende Innovationsrichtlinie zu ergänzen und mit konkreten Handlungsempfehlungen zu vervollständigen. Unter anderen kommen den Nachhaltigkeitsaspekten eines niedrigen Energieverbrauchs (und damit niedrigen CO 2-Ausstoßes) oder der Nichtverwendung problematischer Rohmaterialien dabei eine zentrale Bedeutung zu. Ebenso bezieht die Betrachtung von Anfang an den gesamten Lebenszyklus eines Produkts einschließlich Recycling und/oder Entsorgung mit ein. Gleiches gilt für die langfristigen Auswirkungen einer Dienstleistung in Form von Ökobilanzen gemäß internationaler Normen wie ISO 14040 oder 14044. Die aktuelle konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative verfolgt das Ziel, den ökologischen Fußabdruck der Produkte und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu verringern. Dafür wurde in allen drei Geschäftsbereichen anhand eines oder mehrerer Produkte eine Lebenszyklusanalyse (Life Cycle Assessment, LCA) vorgenommen, die dem Ansatz "Cradle to Grave" folgt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden als EcoDesign-Prinzipien in den Innovations- und Entwicklungsprozess von Produkten und Dienstleistungen integriert, um deren Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Auch die Sichtweise von Kunden und Zulieferern und deren Bedürfnisse bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten werden frühzeitig in den Entwicklungsprozess aufgenommen, um einen hohen "Product-Market-fit" zu erreichen. Parallel zu den Lebenszyklusanalysen wurden eine geeignete LCA-Software und ein Datenbanksystem ausgewählt. Zum Jahresende hatte in jedem Geschäftsbereich (mindestens) ein Produkt oder eine Dienstleistung einen LCA-Prozess durchlaufen. Der Fokus lag dabei auf dem verursachten CO 2-Ausstoß. Der für die Analyse eines Produkts oder einer Dienstleistung notwendige Aufwand ist in den Geschäftsfeldern naturgemäß sehr unterschiedlich. 2023 sollen aus den Ergebnissen der LCAs jeweils die Faktoren herausgefiltert werden, bei denen aufgrund von Veränderungen die höchste Reduktion der CO 2-Emissionen zu erwarten ist. Das Geschäftsfeld Fastening Systems hat bisher für 19 Produkte die Umweltauswirkungen von der Entwicklung bis zum Werkstor dokumentiert. Nach dem gleichen Ansatz führte Vossloh Rail Services im dritten Quartal erstmals eine Lebenszyklusanalyse für einen HSG-city-Schleifzug durch. Partnerschaft mit Kunden und ZulieferernSeit jeher sind Kunden immer auch Partner von Vossloh. Teilweise verbinden sie jahrzehntelange Geschäftsbeziehungen, insbesondere bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle. So erfolgen in den Geschäftsbereichen Core Components und Customized Modules häufig Testeinbauten auf ausgewählten Bahnstrecken von Kunden. In der jüngeren Vergangenheit wurde so beispielsweise die neuartige Verbundstoffschwelle Engineered Polymer Sleeper (EPS) unter anderem in den USA, in Schweden, Rumänien, Finnland und Deutschland getestet. Ähnlich gründlichen Praxistests bei Streckenbetreibern in mehreren Ländern wurde der neue, digital steuerbare Weichenantrieb MIM-H unterzogen. Bei Vossloh Fastening Systems bestehen Partnerschaften unter anderem für die Entwicklung eines neuen Schienenbefestigungssystems für Feste Fahrbahn in Städten sowie eines kundenspezifischen Befestigungssystems für ein schienengebundenes automatisches Verkehrsmittel (Peoplemover). Auch die Schleif- und Fräsmaschinen des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions stellten ihre Marktreife zunächst bei testweisen Einsätzen bei Kunden unter Beweis. Der mehrjährige Rahmenvertrag mit Trafikverket zur Zustandsüberwachung von insgesamt 1.000 Weichen in Schweden ist ein weiteres Beispiel für die partnerschaftliche Beziehung zu Kunden von Vossloh. Hier werden die Strategien für ein effizientes und zielgerichtetes Vorgehen gemeinsam entwickelt und Entscheidungen über konkrete Maßnahmen in enger Absprache getroffen. Voraussetzung für eine solch enge Zusammenarbeit sind zufriedene Kunden, weshalb die Vossloh Einheiten großen Wert auf ein strukturiertes Feedback legen - auch, um aus etwaigen Fehlern zu lernen. Die konzernweit ausgerollte einheitliche Software für das Customer-Relationship-Management (CRM) beinhaltet ein Tool zur Einschätzung der Kundenzufriedenheit mithilfe bestimmter, mit den Kundengruppen verbundener Fragen. 2022 holten mehrere Geschäftsfelder auf unterschiedliche Weise ein Kundenfeedback ein. So bat Vossloh Fastening Systems in Deutschland erneut eine kleine Gruppe von Top-Kunden um Bewertung und führte in China sowie in Polen breitere Befragungen durch. Bei Vossloh Switch Systems gab es an mehreren Standorten Befragungen auf Basis des "Net Promoter Score"-Systems. Die Ergebnisse zeigten eine hohe Zufriedenheit mit den Produkten und Dienstleistungen von Vossloh. Vereinzelt vorgebrachte Kritikpunkte regten zu Verbesserungen an, die kurzfristig umgesetzt wurden. Auch mit Zulieferern geht Vossloh Partnerschaften ein, damit deren Produkte exakt den von Vossloh gewünschten Anforderungen entsprechen. Ein Beispiel ist hier CogX: Den wärmebehandelten, laminierten Stahl für Herzstücke und Weichenzungen entwickelte Vossloh Switch Systems gemeinsam mit Arcelor Mittal. Beim Bau des Schienenfräszugs SF03 W-FFS, der die hochkomplexe Technik zur vollständigen Reprofilierung von Gleisen in nur einer Überfahrt beinhaltet, setzt Vossloh Rail Services auf die bewährte Zusammenarbeit mit Linsinger. Alle Sensoren für die Überwachung der Weichen in Schweden werden von einem Partner geliefert, der die Produkte gemeinsam mit Vossloh an die dort gegebenen Voraussetzungen angepasst hat. Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzSicherheit und der Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden und aller anderen Personen, die sich in unseren Geschäftsräumen aufhalten, stehen bei Vossloh im Mittelpunkt der Fürsorgepflicht. Das Unternehmen strebt an, möglichst viele Bereiche nach der international anerkannten Norm ISO 45001 zertifizieren zu lassen (siehe auch "Zertifizierungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" auf den Seiten 91 f.). Die Norm gibt dem Unternehmen geeignete Instrumente und Maßnahmen an die Hand, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seine Prozesse zu integrieren. Für die Führungskräfte der operativen Einheiten ist das Erreichen der definierten Arbeitsschutzkennzahlen fester Bestandteil ihrer entgeltbezogenen Zielvereinbarungen. Seit 2021 steht allen Mitarbeitenden über die Vossloh-Learning-Plattform (VLP) ein Schulungsmodul zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung. Im Bereich "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" hat Vossloh im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die drei Themen scrollen
als nachhaltigkeitsrelevant identifiziert. Sie werden im Folgenden näher dargestellt. Das für diesen Bereich definierte konzernweite Nachhaltigkeitsziel betrifft das Einzelthema "Arbeitssicherheit"; über Maßnahmen und Fortschritte wird dort berichtet. Auch im abgelaufenen Jahr hatte die anhaltende Covid-19-Pandemie Vossloh vor die Herausforderung gestellt, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und Ansteckungen mit dem Virus am Arbeitsplatz zu verhindern. Koordiniert über den Covid-19-Krisenstab, bestehend aus dem Chief Operating Officer, dem Head of Corporate Sustainability, der Head of Corporate Human Resources, dem Head of Corporate Controlling sowie den HSE-Verantwortlichen der Geschäftseinheiten, wurden Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen aufrechterhalten und bei Bedarf nachjustiert. Der Konzernbetriebsrat, die Arbeitnehmervertretungen vor Ort und das Work Safety Committee waren in die Entscheidungen eingebunden. Das Unternehmen informierte seine Mitarbeitenden über die Auswirkungen von Impfungen gegen das Virus; teilweise wurden auch Impfaktionen durchgeführt. Trotz tendenziell milderer Krankheitsverläufe als zu Beginn der Pandemie blieb für die Mitarbeitenden in der Produktion die Anweisung bestehen, beim Verdacht einer Infektion zunächst zu Hause zu bleiben und sich testen zu lassen. Für die Beschäftigten in den Verwaltungsbereichen wurden Arbeitszeitmodelle mit verschiedenen Homeoffice-Anteilen entwickelt, die auch künftig als Maßnahme für eine bessere Work-Life-Balance und zur Schaffung eines motivierenden Arbeitsumfelds Bestand haben sollen. ArbeitssicherheitSeit 2012 gibt es bei Vossloh mit dem Work Safety Committee ein ständiges konzernweites Arbeitsschutzgremium. Damit wurden in den vergangenen Jahren wichtige Schritte zur Harmonisierung der Arbeitsschutzbedingungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen eingeleitet. So wurde beispielsweise eine einheitliche Arbeitsschutzpolitik entwickelt, die für alle Gesellschaften weltweit verbindlich ist. In dieser Politik ist die Vision der Null-Unfall-Strategie definiert. Auch bei der Entwicklung der konzerneigenen Unfallverhütungs-App SAFE+ spielte das Work Safety Committee eine wichtige Rolle. Die aktuelle konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative verfolgt das Ziel, die Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 % zu reduzieren. Relevante Kennzahlen für die Zielerreichung sind die international gebräuchlichen Größen Lost Time Accidents Frequency Rate (LTAFR, Häufigkeit der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) und Lost Time Accidents Severity Rate (LTASR, Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) sowie die Zahl der über die SAFE+-App gemeldeten und minimierten potenziellen Unfallrisiken. Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung spielt das Work Safety Committee unter Leitung des Head of Corporate Sustainability - in enger Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat. Der Ausschuss hat sich auch im Geschäftsjahr 2022 intensiv mit den diversen Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei Vossloh beschäftigt. Unter anderem hat das Work Safety Committee eine neue globale Trainingskampagne zur Erkennung und Meldung von Arbeitssicherheitsrisiken mit dem Titel "See Something. Say Something." vorbereitet sowie ein Konzept zur Selbstevaluation aller Standorte mit Blick auf den Reifegrad der Arbeitssicherheitsvorkehrungen erstellt. Das Konzept verfolgt insbesondere auch das Ziel, innerhalb des Konzerns gemeinsam und voneinander zu lernen und die Arbeitssicherheit bei Vossloh kontinuierlich zu verbessern. Mit dem gleichen Ziel befasst sich der Gesamtvorstand vierteljährlich mit den Leitern der Geschäftsfelder, um aktuelle Entwicklungen im Bereich Arbeitssicherheit, Häufigkeit, Schwere und Ursachen für Arbeitsunfälle sowie eingeleitete Präventions- und Korrekturmaßnahmen zu besprechen. All diese Maßnahmen wirkten sich im Geschäftsjahr 2022 sehr positiv auf die Arbeitssicherheit bei Vossloh aus. Arbeitsunfälle werden bei Vossloh konzernweit über die gesetzlichen Pflichten hinaus nach einheitlichen Kriterien dokumentiert. Unfälle, die aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung eines Mitarbeitenden zu Ausfallzeiten führen, werden direkt an den Vorstand gemeldet. scrollen
1 Unfälle mit verletzungsbedingtem Ausfall
eines Mitarbeitenden oder Leiharbeitnehmenden von
mindestens 1 Stunde.
Die Unfallhäufigkeit (LTAFR) konnte im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr um 17,1 % reduziert werden. Bei der Schwere der Unfälle (LTASR) gelang Vossloh sogar eine Reduktion um 42,9 %. Wie im Vorjahr ereignete sich 2022 im Vossloh Konzern kein Arbeitsunfall mit Todesfolge. Generell werden bei Vossloh sowohl Unfälle mit und ohne Arbeitsausfall als auch Beinaheunfälle analysiert, um daraus standortübergreifend für die Zukunft zu lernen und die Unfallzahlen zu senken. Damit es erst gar nicht zu Unfällen am Arbeitsplatz kommt, ist Prävention dem Unternehmen ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige verhaltensorientierte Sicherheitsbegehungen, die das Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeitenden schärfen, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und -trainings für alle Mitarbeitenden, Onlineschulungen zu sicherheitsrelevanten Themen, die Bereitstellung umfassender Schutzausrüstung, Sicherheitskennzeichnungen an den Arbeitsplätzen sowie Sensibilisierungskampagnen. Dabei kommen häufig auch eindrückliche Videos oder Safety-Flashs (anonymisierte Zusammenfassungen) von Unfällen zum Einsatz. Regelmäßig und nicht nur in der Produktion erfolgt konzernweit zum Beginn eines Arbeitstags oder einer Zusammenkunft die Aktion "4 Sekunden für die Sicherheit" mit einem kurzen Hinweis zu einem ausgewählten Sicherheitsaspekt. Eine wichtige Rolle bei der Minimierung möglicher Risiken - und damit bei der Erreichung des Ziels, die Häufigkeit der Arbeitsunfälle konzernweit jährlich um 20 % zu senken - spielt die SAFE+-App. Zum 31. Dezember 2022 war SAFE+ in Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar. Eine Version mit weiteren im Konzern gesprochenen Sprachen wird im Jahr 2023 zur Verfügung gestellt. Über die App können und sollen die Vossloh Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag erkannte Sicherheitsrisiken melden, um an allen Standorten und in allen Bereichen die Gefahrenmomente systematisch zu reduzieren. Im Verlauf des Jahres 2022 meldeten Mitarbeitende insgesamt 1.309 potenzielle Unfallrisiken, 975 davon (74 %) wurden umgehend minimiert. Müssen Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für Vossloh international reisen, steht ihnen das Reisesicherheitsmanagement des Konzerns zur Verfügung. Sie erhalten dann umfassende Unterstützung im Hinblick auf medizinische und sicherheitstechnische Aspekte ihrer Reise wie auch bei der Vorsorge für eventuelle Notfälle. Dafür stehen Travel Security Manager im Unternehmen sowie die weltweiten Assistance-Center und die Assistance-App eines Dienstleisters bereit. Betriebliches GesundheitsmanagementDas betriebliche Gesundheitsmanagement von Vossloh verfolgt das Ziel, allen Mitarbeitenden Möglichkeiten zur Gesundheitsprävention und -förderung zu eröffnen. Dazu gehören die bereits genannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen, Ergonomie am Arbeitsplatz, Fahrsicherheitstrainings und werksärztliche Betreuung ebenso wie ein tägliches Obstangebot, Ernährungsberatung, Betriebssport (unter anderem Lauf- und Radfahrgruppen sowie Yogakurse), Rauchentwöhnungsunterstützung und Vorsorgeangebote (unter anderem Darmkrebsvorsorge, Grippeschutzimpfungen, Vital-Screenings, Tipps zur Gesunderhaltung). Bei Vossloh Fastening Systems in Werdohl startete 2022 die Initiative "VFS bleibt gesund" mit Fokus auf Muskel-Skelett-Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stressbewältigung und Ernährung. Unter anderem gab es die Möglichkeit, an einem kostenlosen Probetraining im örtlichen Fitnessstudio, der Vorbereitung auf einen Firmenlauf und das Stadtradeln, Workshops zum Umgang mit psychischen Belastungen sowie Vorträgen zum Thema Ernährung teilzunehmen. Bei Customized Modules erhalten die Mitarbeitenden bei Bedarf psychologische Unterstützung durch eine rund um die Uhr besetzte Telefonhotline. Gemeinsam mit den Experten des Dienstleistungsunternehmens pme Familienservice GmbH hat Vossloh seine Mitarbeitenden an deutschen Standorten auch im Jahr 2022 in schwierigen Phasen unterstützt, in denen Familienmitglieder besonders viel Aufmerksamkeit benötigten - sei es bei der Kinderbetreuung, der Pflege von Angehörigen oder in persönlichen Krisen. Zudem hat Vossloh während des Berichtszeitraums die Einführung einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung zum 1. Januar 2023 vorbereitet. Das umfassende Leistungsangebot können die Mitarbeitenden aller Tochtergesellschaften in Deutschland in Anspruch nehmen. Sie profitieren von einem arbeitgeberfinanzierten Betrag in Höhe von 300 Euro pro Jahr, den sie für eine Vielzahl von medizinischen Leistungen nutzen können. Zertifizierungen im Bereich Arbeitssicherheit und GesundheitsschutzDer Sicherheit am Arbeitsplatz und dem Gesundheitsschutz für Mitarbeitende widmet Vossloh hohe Aufmerksamkeit. Die Einführung eines entsprechenden Managementsystems und seine Zertifizierung integrieren die entsprechenden Themen in die laufenden Prozesse eines Unternehmens. Die vorgeschriebenen Audits durch unabhängige externe Prüfer stellen sicher, dass die rechtlichen Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt werden. International gängig in diesem Bereich ist der Standard ISO 45001; er hat den früher häufigeren Standard OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) abgelöst. Ende 2022 beschäftigten die nach diesem Standard zertifizierten Einheiten rund 89 % der Vossloh Mitarbeitenden (Vorjahr: 88 %). Der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung lag bei 81 %. Im Juni 2022 durchlief das Werk von Vossloh Fastening Systems im chinesischen Anyang erstmals die Auditierung nach ISO 45001 und schloss sie erfolgreich ab. Bei Vossloh Rail Services wurde 2022 die niederländische Vossloh ETS BV in die Matrixzertifizierung des Geschäftsbereichs integriert. Im Geschäftsbereich Customized Modules wurde 2022 die erstmalige Zertifizierung des Standorts Bydgoszcz nach ISO 45001 erfolgreich abgeschlossen. Anfang 2023 lag auch das Zertifikat für das Werk in Malaysia vor. Grundsätzlich verfolgt Vossloh das Ziel, neu zum Konzern gekommene Einheiten schnellstmöglich nach ISO 45001 zu zertifizieren. Personalstrategie und -führungEngagierte und überzeugte Mitarbeitende sind die Grundlage für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Deshalb legt Vossloh großen Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Chancengleichheit, faire Entlohnung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in allen Bereichen, zusätzliche betriebliche Leistungen über gesetzliche und/oder tarifliche Regelungen hinaus und ein motivierendes Arbeitsumfeld sind dabei wesentliche Aspekte. Die Beachtung der lokalen gesetzlichen Regelungen und Standards ist Bestandteil der Compliance-Verpflichtung (siehe dazu den Sachverhalt "Compliance" auf den Seiten 98 ff.). Im Bereich "Personalstrategie und -führung" hat Vossloh im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die fünf Themen scrollen
als nachhaltigkeitsrelevant identifiziert. Sie werden im Folgenden näher dargestellt. Für das Fokusthema sind zwei konzernweite Nachhaltigkeitsziele definiert. Ein Ziel betrifft das Einzelthema "Werte und Führungsprinzipien", das andere Ziel betrifft das Einzelthema "Diversity". Über Maßnahmen und Fortschritte wird jeweils dort berichtet. Werte und FührungsprinzipienDie Leitidee "One Vossloh" wird immer wichtiger: Nach Abschluss der Restrukturierung, der Fokussierung auf den Fahrweg Schiene sowie der Aufnahme des Themas Nachhaltigkeit in die Unternehmenswerte und in die Unternehmensstrategie arbeitet Vossloh an einem neuen Selbstverständnis für die Kommunikation nach innen und außen. Dabei wurden im Rahmen der konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiative Ende 2021 drei Führungsprinzipien etabliert: "Wir schaffen Werte für Vossloh", "Wir forcieren stetige Verbesserung", "Wir sind Teil des Teams". Diese wertebasierten Leitlinien gelten nicht nur für das Management, sondern für alle Mitarbeitenden bei Vossloh. Anhand von ebenfalls bereits im Jahr 2021 definierten Indikatoren kann transparent überprüft werden, ob Entscheidungen diesen Führungsprinzipien entsprechen. 2022 fanden konzernweit Trainings zu dem Themenbereich statt, die von einer Kommunikationskampagne flankiert wurden. Zum Jahresende 2022 hatten bereits mehr als 80 % aller Führungskräfte im Unternehmen eine Schulung zu den Führungsprinzipien absolviert. Für die Mitarbeitenden im Vertrieb aller Geschäftsfelder wurde zudem ein zweitägiger Workshop angeboten, bei dem es darum ging, wie bei den Kunden eine hohe Wertschätzung von Vossloh erreicht werden kann. Ebenfalls noch im Jahr 2021 war ein konzernweit einheitlicher Talent- und Nachfolgeprozess eingeführt worden, der im Jahresverlauf 2022 global ausgerollt wurde. Dabei fanden in allen Einheiten runde Tische statt, bei denen die Mitglieder der obersten beiden Führungsebenen Evaluierungen der Belegschaften entsprechend den neuen Vorgaben vornahmen. Für 2023 sind weitere Trainings sowohl zu den Werten und Führungsprinzipien als auch zum Talent- und Nachfolgeprozess geplant. Unterstützt werden Führungskräfte und Mitarbeitende durch einen Blended-Learning-Ansatz, bestehend aus E-Learnings, Trainings und Fallstudien im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs. Künftig wird jährlich durch Follow-ups mithilfe des People Review Process (PRP) und der runden Tische überprüft, dass beide Themen die beabsichtigte Wirkung erzielen. Die generellen "Spielregeln" des Arbeitens bei Vossloh sind in einem Code of Conduct zusammengefasst, den jeder einzelne Mitarbeitende mit Eintritt ins Unternehmen durch seine Unterschrift anerkennt. Die im Code of Conduct niedergelegten Verhaltensgrundsätze sind verbindliche Richtschnur und Maßstab für die tägliche Arbeit aller Unternehmensangehörigen (siehe den Sachverhalt "Compliance" auf den Seiten 98 ff.). Aus-, Fort- und WeiterbildungEin großes Plus von Vossloh - auch im Hinblick auf seine Attraktivität als Arbeitgeber - ist das umfassende Angebot an Entwicklungsmaßnahmen für die Beschäftigten. Das Unternehmen fördert gezielt Talente, indem es bestrebt ist, ihnen attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Nachwuchskräfte bekommen unter anderem die Möglichkeit, übergreifend international, projektbezogen und digital zu arbeiten. Im Rahmen des jährlichen Mitarbeitendengesprächs werden die jeweiligen Maßnahmen zur individuellen Förderung des Beschäftigten auf Basis des betrieblichen Bedarfs vereinbart. Die passgenaue Umsetzung der Maßnahmen wird von den Personalabteilungen eng begleitet und evaluiert. Zusätzlich setzen sich Führungskräfte und Mitarbeitende zu einem Halbjahresgespräch zusammen, um den Erreichungsgrad der vereinbarten Ziele und Entwicklungsmaßnahmen zu besprechen. Während des Berichtszeitraums wurden im Zuge des People Review Process für Führungskräfte und außertarifliche Mitarbeitende erstmals nicht nur Individualziele und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart, also "Was", sondern auch "Wie" diese Maßnahmen und Ziele im Sinne der Unternehmenswerte und Führungsprinzipien erreicht werden sollen. Im Laufe des Jahres durchliefen diesen Prozess 90,5 % aller Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeitenden (Vorjahr: 80,7 %). Die Vielzahl von Weiterbildungsmaßnahmen für Vossloh Mitarbeitende auf allen Kompetenzfeldern umfasst externe und interne Trainingsmaßnahmen, zum Beispiel Workshops, Mitarbeit in Projekten und Coachings sowie zunehmend digitale Lernangebote. In der Fabrik der Zukunft von Vossloh Fastening Systems in Werdohl wurde im Berichtsjahr das Qualifizierungsprogramm für noch nicht geschulte bestehende sowie für neue Mitarbeitende fortgesetzt. Auch 2022 standen Trainings im Online- und Blended-Learning-Format im Fokus. Insgesamt nahmen 2.143 Mitarbeitende an 8.305 Veranstaltungen teil - 8,5 % mehr als im Vorjahr. Vossloh fördert zudem eigene Initiativen von Mitarbeitenden zur Qualifizierung, beispielsweise ein berufsbegleitendes Studium. So gewährt Vossloh Fastening Systems Mitarbeitenden in China, die sich weiterbilden, etwa vor Prüfungen einen zusätzlichen freien Tag zur besseren Vorbereitung. Darüber hinaus gibt es das geschäftsfeldübergreifende LEAD!-Programm, mit dem Potenzialträger auf weiterführende Aufgaben vorbereitet werden. Es war im Vorjahr überarbeitet und an den neu erarbeiteten Werten und Führungsprinzipien ausgerichtet worden. Die Vossloh-Learning-Plattform (VLP) ist das digitale Umfeld für kontinuierliches Lernen ("Learn"), Teilen ("Share") und Wachsen ("Grow") im Unternehmen. Die Plattform soll eine inspirierende und motivierende Lernkultur schaffen, zu der alle Mitarbeitenden beitragen und von der auch alle profitieren können. Die VLP zeigt beispielhaft, dass Lernen jeden Tag und auf vielfältige Weise stattfindet. Die Lernangebote sind in die Bereiche "onsite", "tailormade" und "digital learnings" unterteilt, sodass je nach Lernbedarf schnell eine passende Lösung gefunden werden kann. Die VLP steht allen Mitarbeitenden weltweit in deutscher, englischer und französischer Sprache zur Verfügung. Motivierendes ArbeitsumfeldAlternde Gesellschaften in den Industrieländern, Fachkräftemangel in vielen Teilen der Welt, zunehmend digitale Arbeitswelten, globaler Wettbewerb um gut ausgebildete Ingenieure, veränderte Erwartungen der jungen Generation an Arbeitgeber: Das sind nur einige der Herausforderungen im Bereich Human Resources, denen sich Vossloh zu stellen hat. Das Unternehmen legt deshalb großen Wert darauf, seinen Beschäftigten ein motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten. Ein grünes Unternehmen in einer krisensicheren Branche zu sein, ist wichtiger Bestandteil für die Aktivitäten im Bereich Employer-Branding. Moderne IT-Ausstattung, tägliches Obstangebot, kostenloses Mineralwasser, Überraschungsgeschenke zu besonderen Anlässen (etwa Weihnachten, Ostern, in den USA auch Thanksgiving), Sportgruppen oder gemeinsame Unternehmungen der Belegschaft sind bei Vossloh selbstverständliche Incentives für Mitarbeitende. Vossloh praktiziert eine lebensphasenorientierte Personalpolitik. Das Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" wird konstruktiv zwischen Arbeitnehmervertretern und Management diskutiert. Die deutschen Vossloh Gesellschaften sind nach dem Audit "Beruf und Familie" zertifiziert. Im März 2022 wurde in allen französischen Unternehmen des Vossloh Konzerns ein sogenannter Sozialpakt eingeführt, der für einen besseren Ausgleich zwischen beruflichen und privaten Belangen sorgen soll. Zu den Richtlinien zählt etwa das Verbot, E-Mails oder Telefonate außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu verschicken oder zu führen. Eine Privilegierung genießen zudem Mitarbeiter, die ihre Angehörigen selbst zu Hause pflegen. Um die Work-Life-Balance noch weiter zu verbessern, wurden für alle Standorte besondere Homeoffice-Regelungen geschaffen oder Teilzeitarbeit ermöglicht sowie für Eltern zusätzliche Erleichterungen eingerichtet, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Alle Regelungen müssen dabei im Einklang mit den Vorschriften der jeweiligen Länder stehen. Sachverhalte, die die Nachhaltigkeitsorientierung von Vossloh weiter stärken, werden ebenfalls vom Anreizsystem des Unternehmens erfasst. 2021 war - in enger Zusammenarbeit von Arbeitnehmervertretung und Vorstand - der in einigen Geschäftseinheiten bestehende kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) zum konzernweiten Ideenprogramm Fit 4 Future umgestaltet worden. Dabei können alle Mitarbeitenden über eine in vielen Sprachen verfügbare App Ideen einreichen und deren Umsetzung geschäftsfeldübergreifend begleiten. Ausdrückliches Ziel ist es, den Einsatz von Material, Energie sowie Arbeitskraft und -zeit in allen Bereichen des Unternehmens zu reduzieren und damit die Kosten zu senken. Die besten Projekte, die aus den eingereichten Vorschlägen entstehen, nehmen an einem jährlichen Wettbewerb teil. Drei von einer Jury ausgewählte Projekte werden mit dem Eduard-Vossloh-Preis prämiert. Die Finalisten stellen ihre Ideen im Rahmen des jährlichen Führungskräfte-Meetings "Leaders' Lounge" vor. Die Teilnehmer der Leaders' Lounge entscheiden über die Reihenfolge der Sieger. 2022 standen Projekte aus Luxemburg, Deutschland und Australien als Finalisten zur Wahl. Insgesamt reichten die Mitarbeitenden beziehungsweise Teams aller Geschäftsfelder im Berichtsjahr fast 1000 Ideen ein (Vorjahr: über 650 Ideen), von denen knapp 300 bereits 2022 umgesetzt wurden. Für den nach dem Firmengründer benannten Preis - bestehend aus einem Geldbetrag sowie Trainings- und Teambuilding-Angeboten - wurden zwölf Vorschläge nominiert. Den mit 15.000 Euro dotierten ersten Preis erhielt ein Team von Vossloh Switch Systems aus Rumelange (Luxemburg). Die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden erheben die Gesellschaften des Vossloh Konzerns regelmäßig durch Befragungen zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Verbesserungsmaßnahmen und Veränderungen. 2022 gab es Befragungen der Mitarbeitenden unter anderem bei Vossloh Fastening Systems an den chinesischen Standorten (jeweils zu den Arbeitsbedingungen; im Anschluss wurden zahlreiche Vorschläge direkt umgesetzt) und in Polen (mit Schwerpunkt auf Onlineschulungen, deren Qualität als gut bewertet wurde). Aufgrund der positiven Bewertungen durch die Auszubildenden in Deutschland erhielt Vossloh erneut das Gütesiegel "Ausbildungsbetrieb 2022". Im Geschäftsbereich Customized Modules ist Vossloh Nordic Switch Systems Vorreiter in Sachen Mitarbeitendenbefragungen, unter anderem mit regelmäßigen Erhebungen zur Arbeitsmotivation. Das Vorgehen soll ab 2023 von den anderen Einheiten des Geschäftsbereichs übernommen werden. Vossloh Rail Services geht beim Thema Mitarbeiterzufriedenheit noch einen Schritt weiter: Zufriedene Beschäftigte, die weitere Fachkräfte für Vossloh werben, erhalten eine Prämie. Gleichstellung und InklusionGrundsätzlich achtet Vossloh auf Chancengleichheit der Geschlechter. Die 2021 überarbeitete Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie bildet den konzernweiten Rahmen für verschiedene Initiativen in diesem Bereich, etwa bei der Sensibilisierung von Führungskräften, bei der Auswahl von Mitarbeitenden für High-Potential-Programme, bei der Besetzung offener Stellen oder im Rahmen der lebensphasenorientierten Personalpolitik. Im Geschäftsbereich Customized Modules entfaltet die 2019 gestartete Initiative "All on track" trotz vorübergehender Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie Wirkung. Befördert worden war die Initiative durch die Tatsache, dass in Frankreich Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet sind, jährlich Kennzahlen zu veröffentlichen, die die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen betreffen. In diesem Penicaud-Index erreichte Vossloh Cogifer SA, Führungsgesellschaft des Geschäftsbereichs Customized Modules, 2022 von 100 möglichen Punkten 87. Vossloh Cogifer ist zudem Partner der französischen Organisation Elles bougent, die Frauen ermutigt, wissenschaftlich-technische Studiengänge zu wählen und eine Karriere in diesem Bereich anzustreben. In Deutschland ist das Geschäftsfeld Rail Services Firmenpate für protechnicale e.V., einen Verein, der gezielt junge Frauen im technischen Bereich fördert. DiversityAls global agierender Konzern fördert Vossloh aktiv die Vielfalt seiner Belegschaft. Hier ging das Unternehmen 2022 im Rahmen der konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiative einen Schritt weiter: Es wurden in jeder Geschäftseinheit Diversity-Beauftragte benannt. Sie fungieren nicht nur als Anlaufstelle, sondern sollen auch entsprechende Projekte in ihren jeweiligen Geschäftseinheiten anstoßen oder umsetzen. Erste Ideen und Best-Practice-Beispiele wurden beim Kick-off-Meeting der Beauftragten diskutiert. Im Jahr 2022 beschäftigte Vossloh quer über alle Hierarchieebenen Frauen und Männer aus 44 Nationen mit unterschiedlichen Qualifikationen, Bildungsabschlüssen und Ausbildungswegen sowie unterschiedlicher beruflicher Erfahrung und Betriebszugehörigkeitsdauer. Die französischen Vossloh Standorte beteiligen sich an der landesweiten Initiative TREMPLIN (übersetzt: Sprungbrett; Abkürzung für TRansport EMPLoi INnovation). Sie will den Fachkräftemangel in der Transport- und Logistikbranche verringern, indem sie Menschen mit Handicap zu einer Bewerbung ermuntert und sie fördert. Vossloh Rail Services bietet im Rahmen eines Nachwuchscampus Praktika und Ausbildungsplätze für sozial benachteiligte Jugendliche an. Unter den Auszubildenden des Geschäftsfelds sind zudem mehrere Geflüchtete. Die folgende Tabelle gibt einige wesentliche Kennzahlen im Personalbereich wieder, die vor dem Hintergrund von Vossloh als weltweit produzierendem Industrieunternehmen zu sehen sind: scrollen
1 Zahl der Mitarbeitenden auf Basis des
tatsächlichen Personalbestands (Headcounts).
Good Corporate CitizenshipVossloh versteht sich als "guter Bürger". Als solcher engagiert sich das Unternehmen sozial und karitativ für das Gemeinwesen an seinen jeweiligen Standorten. Im Bereich "Good Corporate Citizenship" hat Vossloh im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse das Thema "gesellschaftliches Engagement" als nachhaltigkeitsrelevant identifiziert. Ziel war es, im Laufe des Jahres 2022 ein konzernweites Corporate-Volunteering-Programm einzurichten. Gesellschaftliches EngagementSoziale Belange liegen bei Vossloh bislang im Verantwortungsbereich der operativen Einheiten, sodass bisher kein konzernweites Konzept bestand. Auch wurden die Beiträge, die die einzelnen Unternehmenseinheiten für das Gemeinwesen an den verschiedenen Standorten leisten, nicht systematisch erfasst. In einem ersten Schritt wurde 2022 das Corporate-Volunteering-Programm "Stronger Together - Responsible. Caring. Generous." entwickelt. Es soll die Vision und die Werte von Vossloh unterstützen, indem die Mitarbeitenden zur Übernahme von Verantwortung für die Gemeinden und das soziale Umfeld ermutigt werden. Für ihr Engagement sollen sie bis zu einen (bezahlten) Arbeitstag jährlich aufwenden können. Um konzernweit einheitliche Vorgaben herauszuarbeiten, wurde zunächst ein Überblick über die bisherigen vielfältigen Aktivitäten der Vossloh Einheiten erstellt und das Ergebnis dann mit Modellen anderer Unternehmen verglichen und analysiert. Als professioneller Partner für die konkrete Gestaltung und Umsetzung wurde die international renommierte Wirtschaftshochschule ESCP Berlin an Bord geholt. Nach finaler Prüfung im Frühjahr 2023 soll das Programm im Laufe des Jahres konzernweit eingeführt werden. Traditionell unterstützen einzelne Vossloh Gesellschaften in unterschiedlichen Formen die Zivilgesellschaften an ihren jeweiligen Standorten. So erhalten etwa Vereine, Sozial- und Kultureinrichtungen oder Organisationen zur Unterstützung benachteiligter Menschen Geld- und Sachspenden. Viele Vossloh Einheiten stellen Mitarbeitende für ehrenamtliche Tätigkeiten im öffentlichen Interesse frei, zum Beispiel für den Feuerwehrdienst, die Mitwirkung in Gemeinderäten oder für Verbandsarbeit. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions ermöglicht seinen Mitarbeitenden schon ein stärkeres Engagement im sozialen, sportlichen, kulturellen oder Umweltbereich, indem er Geldbeträge bereitstellt, die an gemeinnützige Organisationen vergeben werden können. Bei der australischen Tochtergesellschaft Austrak gibt es bereits einen bezahlten Abwesenheitstag, um für eine Wohltätigkeitsorganisation eigener Wahl zu arbeiten. Nachhaltige Lieferketten und ArbeitsprozesseNachhaltiges Wirtschaften bedeutet, über das eigene Werkstor hinauszublicken. Es geht um das Management der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg - von der Beschaffung von Rohstoffen über Verarbeitungs- und Herstellungsprozesse sowie den Einsatz der Produkte und Dienstleistungen bis zu ihrer Entsorgung beziehungsweise ihrem Recycling. Vossloh wird auf diese Aspekte zukünftig ein noch stärkeres Augenmerk richten: Im Rahmen der Nachhaltigkeitsinitiativen hat sich der Konzern freiwillig zu einer verantwortungsvollen Beschaffung verpflichtet. Der Vorstand der Vossloh AG bekennt sich zum Grundprinzip höchster Umwelt-, Sozial- und Governancestandards bei Beschaffungsentscheidungen und hat im Dezember 2022 auf der Unternehmenswebseite www.vossloh.com das Responsible Sourcing Commitment veröffentlicht (siehe Rubrik "Investor Relations">"Nachhaltigkeit">"Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse"). Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2021 wurde der Bereich "Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse" (Sustainable Supply Chains and Operations) als eines von sieben Fokusthemen identifiziert. Als Ziel wurde definiert, Nachhaltigkeit in der Lieferkette auszubauen und bis 2025 den Anteil des nachhaltig eingekauften strategischen Beschaffungsvolumens auf 90 % zu steigern. Im Rahmen eines Responsible-Sourcing-Management-Systems ist vorgesehen, dass ab 2023 im Einkauf Nachhaltigkeitskriterien definiert und etabliert, eine kriterienbasierte Risikoprüfung von Lieferanten durchgeführt und Lieferanten auf einen konzernweit geltenden Code of Conduct verpflichtet werden. Verantwortungsvolle BeschaffungIm Geschäftsjahr 2022 wurde im Vossloh Konzern ein Managementsystem zur Steuerung eines nachhaltigen Einkaufs erarbeitet und eingerichtet. Dabei wurden in einem umfassenden Prozess und in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch relevante Nachhaltigkeitsrisiken ermittelt, und ihre Relevanz für Vossloh in bestehenden Lieferketten wurde geprüft. Dieses Responsible-Sourcing-Management-System soll sicherstellen, dass im Zuge der Beauftragung von und während der Zusammenarbeit mit Lieferanten Nachhaltigkeitskriterien eine wesentliche Berücksichtigung finden. Vossloh wird ab 2023 von strategischen Lieferanten Auskunft über eingerichtete Maßnahmen und Prozesse zur Sicherstellung von Umwelt-, Sozial- und Governancestandards verlangen. Auf Basis dieser Selbstauskunft nebst entsprechenden Nachweisen sollen die Einkaufsabteilungen von Vossloh ein Nachhaltigkeitsprofil der Lieferanten erstellen. Vossloh erwartet, dass seine Lieferanten im Rahmen ihrer Aktivitäten Nachhaltigkeit einen hohen Stellenwert einräumen und interne Maßnahmen zu deren Sicherstellung einrichten. Ferner sollen Lieferanten, um Vossloh zu beliefern, grundsätzlich einem Mindestmaß an Nachhaltigkeit genügen. Zudem wirkt Vossloh in der Zusammenarbeit mit Lieferanten auf eine kontinuierliche Verbesserung von Umwelt- und Sozialbedingungen, insbesondere Arbeitsstandards, sowie im Bereich Good Governance hin. Bestehende und neue strategische Lieferanten werden aufgefordert, den Vossloh Verhaltenskodex für Geschäftspartner anzuerkennen, der ab 2023 in überarbeiteter Form weltweit für strategische Lieferanten verpflichtend ist. Er definiert wesentliche und verbindliche Regeln zu nachhaltigem Handeln für Vossloh Geschäftspartner, an denen sich auch das Unternehmen selbst ausrichtet: Einhaltung geltender Gesetze, insbesondere Achtung weltweit geltender Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Umweltschutz, Transparenz in der Lieferkette sowie verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien genauso wie Verbot von Korruption und Bestechung und Einhaltung von Gesetzen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Ein besonderer Schwerpunkt der nachhaltigen Beschaffung liegt auf dem Verbot des Bezugs von sogenannten Konfliktmineralien (3TG). Das Unternehmen hat dazu 2022 auf seiner Webseite www.vossloh.com ein entsprechendes Statement veröffentlicht (siehe Rubrik "Investor Relations">"Nachhaltigkeit">"Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse"). Vossloh selbst verwendet für die Herstellung seiner Produkte oder die Erbringung seiner Dienstleistungen wissentlich keine 3TG-Mineralien (also Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold), die aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) stammen und deren Erwerb direkt oder indirekt bewaffnete Konflikte finanzieren oder anderweitig begünstigen könnte. Die Sicherstellung des Bezugsverbots solcher Rohstoffe ist Gegenstand des Lieferantenauswahlprozesses bei Vossloh und Teil der Verpflichtungen der Lieferanten im Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Die Einhaltung der anerkannten Pflichten soll ab 2023 im Rahmen von regelmäßigen Audits auf Grundlage des ermittelten Risikoprofils und unter Berücksichtigung länderspezifischer Risiken des liefernden Produktionsstandorts geprüft werden. Erfüllt ein Geschäftspartner die an ihn gerichteten Erwartungen nicht, beabsichtigt Vossloh grundsätzlich auf Verbesserungen hinzuwirken. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtungen aus dem Vossloh Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder der wiederholten fehlenden Bereitschaft, angemessene Abhilfemaßnahmen nachzuweisen, kann unter anderem die Geschäftsbeziehung beendigt werden. Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte können sich bei Hinweisen auf mögliche Verletzungen des Verhaltenskodexes für Geschäftspartner an die zuständigen internen Stellen bei Vossloh oder an die Compliance-Ombudspersonen wenden. Unternehmensethik und MenschenrechteIm Folgenden werden die nichtfinanziellen Themen und Aspekte Corporate Governance, Compliance, insbesondere Bekämpfung von Korruption und Bestechung, kartellrechtskonformes Verhalten sowie Achtung der Menschenrechte erläutert. Allen vorgenannten Punkten sind Verantwortung und Risikominimierung gemein. Vossloh trägt als global tätiges Unternehmen mit einer 140-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Partnern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Aus dieser Verantwortung leitet Vossloh den Anspruch ab, dass sich das Unternehmen und seine Mitarbeitenden jederzeit und überall an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Dieser Anspruch ist im Vossloh Code of Conduct schriftlich fixiert. Der Code of Conduct, den alle Mitarbeitenden beim Eintritt ins Unternehmen unterzeichnen, soll ihnen helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Good Corporate GovernanceAls deutsche Aktiengesellschaft besitzt die Vossloh AG eine dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur, die sich in den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Beide Organe sind dem Wohl des Unternehmens und den Interessen der Aktionäre verpflichtet. Die Hauptversammlung als drittes Organ ist für wesentliche Grundsatzentscheidungen der Gesellschaft zuständig (siehe zu diesem Abschnitt den Corporate-Governance-Bericht auf den Seiten 28 ff.). Compliance mit gesetzlichen und regulatorischen VorgabenDie Vermeidung von Gesetzesverstößen aller Art, insbesondere von Korruption und wettbewerbswidrigem Verhalten, ist ein zentrales Anliegen des Vorstands für die gesamte Vossloh Gruppe. Der Vorstand hat dies auch unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." (Siehe www.vossloh.com >"Investor Relations">"Corporate Governance">"Compliance"). Innerhalb des Vorstands führt der Chief Executive Officer (CEO) den Bereich Compliance. Der Vorstand hat für den Vossloh Konzern ein Compliance-Management-System eingerichtet. Eine "Geschäftsordnung Compliance für den Vossloh Konzern" regelt die Compliance-Organisation, die Aufgabenverteilung auf die Funktionsträger und die Berichtspflichten auf allen Unternehmensebenen. Die Compliance-Organisation besteht aus dem Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance-Office), dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officern und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officern in den operativen Gesellschaften. Das Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken für Compliance-Verstöße zu erkennen und sie durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schäden und Haftungsrisiken von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Im Rahmen einer im Jahr 2016 mit externer Unterstützung durchgeführten und zuletzt 2021 aktualisierten Risikobestandsaufnahme wurden Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie Verstöße gegen Wettbewerbsrecht als zentrale Compliance-Risiken identifiziert. Dies betrifft insbesondere den Vertrieb und alle vertriebsunterstützenden Aktivitäten unter Einbeziehung von Intermediären. Das Compliance-Management-System greift diese Risiken auf und minimiert sie durch geeignete Prozesse und Maßnahmen. Basis des Compliance-Management-Systems von Vossloh ist seit dem Jahr 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex). Dieses Regelwerk konkretisiert und präzisiert die Werte von Integrität und integrem Geschäftsgebaren und fasst sie in klare und einfache Regeln und Prinzipien. Er liegt gegenwärtig in 15 Sprachen vor und ist für alle Unternehmensangehörigen verbindlich. Er wurde zuletzt 2016 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Es bestehen zudem Richtlinien zur Korruptionsprävention, zu kartellrechtskonformem Verhalten und zur Einschaltung von Intermediären sowie eine Datenschutzrichtlinie, eine Exportkontrollrichtlinie und eine Insider-Richtlinie (für weitere Informationen zu Compliance bei Vossloh siehe www.vossloh.com > "Investor Relations">"Corporate Governance">"Compliance"). Compliance im Rahmen der geschäftlichen Aktivitäten ist Gegenstand regelmäßiger Präsenzschulungen in allen Vossloh Gesellschaften. Der Schulungsbedarf und die Teilnehmer werden auf Basis des Vossloh Compliance-Schulungskonzepts von den Compliance Officern der Geschäftsfelder und den Local Compliance Officern ermittelt und festgelegt. Das Compliance Office unter Leitung des Chief Compliance Officers hält durchgeführte Präsenzschulungen zentral nach. 2022 richtete Vossloh weltweit Compliance-Schulungen mit insgesamt 1.283 Teilnehmern aus (2021: 723). Compliance-Schulungen finden zudem in Form eines 2021 grundlegend aktualisierten E-Learnings statt. Das Basismodul "Code of Conduct - Compliance-Grundlagen" richtet sich an alle Mitarbeitenden mit Computerarbeitsplatz. Daneben gibt es zwei Module zu den Schwerpunkten Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention für sämtliche Führungskräfte und Mitarbeitende mit Außenkontakt. An den gleichen Adressatenkreis wendet sich das "Auffrischungs"-Modul zu Korruptionsprävention, Wettbewerbsrecht und Außenwirtschaftsrecht. Alle neuen Mitarbeitenden durchlaufen sukzessive das E-Learning-Programm. Die Local Compliance Officer halten die Teilnahme systematisch nach und mahnen sie bei Bedarf an. Die Schulungsquote lag zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 96,3 % (2021: 95,0 %). Um die Einhaltung der Vorgaben des Compliance-Management-Systems in den einzelnen operativen Einheiten zu überprüfen, werden - zumeist mit Unterstützung externer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - Compliance-Audits durchgeführt. Sie erfolgen sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig. 2022 wurden drei anlassunabhängige Compliance-Audits durchgeführt; davon wurde eine im Jahr 2022 begonnene Prüfung erst 2023 abgeschlossen. Ferner werden Compliance-Themen auch im Rahmen der Internen Revision mitgeprüft. Das Unternehmen lässt sein Compliance-Management-System darüber hinaus regelmäßig durch externe Experten überprüfen und sich Empfehlungen für eine Weiterentwicklung und Verbesserung geben. Die bislang letzte umfassende Überprüfung erfolgte im Jahr 2017; der Prüfungsbericht ist auf der Internetseite www.vossloh.com > "Investor Relations">"Corporate Governance">"Compliance" veröffentlicht. Soweit Feststellungen und Empfehlungen für die Compliance-Arbeit ausgesprochen wurden, wurden und werden sie im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems umgesetzt. Im Jahr 2018 hatte Vossloh zudem mit externer Unterstützung eine Bestandsaufnahme und eine Umfrage unter Führungskräften und Mitarbeitenden im Konzern durchgeführt, die insbesondere die Wirksamkeit des eingerichteten Compliance-Management-Systems bestätigt hatten. Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine erneute konzernweite Compliance-Risikobestandsaufnahme durchgeführt. Gegenstand dieser Risikobestandsaufnahme war die konzernweite Ermittlung der Compliance-Risiken des Vossloh Konzerns in den Bereichen Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung sowie Exportkontrolle unter Berücksichtigung bestehender Compliance-Regeln und -Maßnahmen (siehe hierzu auch den Abschnitt "Rechtliche Risiken und Chancen" auf der Seite 70). Die Angemessenheit des bestehenden Compliance-Management-Systems konnte dadurch insgesamt weiterhin bestätigt werden. Ferner führen das Compliance Office und das Corporate Controlling jährlich Risikodialoge mit ausgewählten Gesellschaften des Vossloh Konzerns durch, um die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems mit Blick auf die Erfassung wesentlicher Risiken zu prüfen; im Jahr 2022 fanden zwei Risikodialoge statt. In Zusammenarbeit mit einer international agierenden Rechtsanwaltskanzlei hat Vossloh eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Neben der Möglichkeit der direkten Ansprache der Compliance Officer haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber auf diesem Weg die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. 2022 wurden die Ombudspersonen zweimal kontaktiert (2021: dreimal). Sämtliche daraus folgenden Ermittlungen hinsichtlich möglicher Compliance-Verstöße wurden abgeschlossen. Vossloh hat ferner besondere Vorkehrungen getroffen, um die Beachtung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Exportkontroll- und des Embargorechts, sicherzustellen. Über die Selbstverständlichkeit hinaus, dass anwendbare Rechtsvorschriften zu beachten sind, teilt Vossloh die mit dem Außenwirtschaftsrecht verfolgten sicherheitspolitischen Ziele, insbesondere die Stärkung internationaler Friedensbemühungen sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Eine gruppenweit gültige Exportkontrollrichtlinie schafft auf Basis des geltenden Rechts für den gesamten Vossloh Konzern und alle Vossloh Mitarbeitenden einen verbindlichen Rahmen, um die Einhaltung der jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Rahmenvorgaben dieser Richtlinie werden durch weitergehende Vorschriften in Gestalt von Arbeits- und Organisationsanweisungen oder Prozessbeschreibungen ergänzt. Gemäß der Richtlinie ernennt jede operativ tätige Einheit einen Ausfuhrverantwortlichen und einen Trade Compliance Officer (TCO). In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalabteilungen entwickeln sie Schulungskonzepte und sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden, die in außenwirtschaftlich relevanten Bereichen tätig sind, entsprechend geschult werden. Das zentrale Compliance-E-Learning-Tool von Vossloh enthält zudem das Modul "Außenwirtschaftsrecht". Der Vossloh Konzern erwartet auch von seinen Lieferanten und Dienstleistern ein regelkonformes Handeln und Verhalten, das Recht und Gesetz entspricht. Dies wird im Einzelfall sowie anlassbezogen geprüft und kontrolliert. Für die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Agenten, Distributoren und Beratern im Vertriebsbereich gilt konzernweit verbindlich die "Richtlinie zur Einschaltung von Intermediären". Deren Ziel ist es, dem Risiko unlauterer Praktiken durch beauftragte Dritte vorzubeugen und die Risiken für das Unternehmen und seine Unternehmensangehörigen zu minimieren. Als Bestandteil seines Compliance-Management-Systems führt Vossloh ein gruppenweites Verbandsregister, das alle Unternehmens- und privaten Mitgliedschaften in Industrieverbänden erfasst. Die wichtigsten Mitgliedschaften der Vossloh AG sind: scrollen
Vossloh tätigt keine Spenden an politische Parteien oder ähnliche Institutionen. Achtung der Menschen- und ArbeitnehmerrechteDer Vossloh Konzern ist bestrebt, in seinem unternehmerischen Handeln die international anerkannten Menschenrechte zu achten, und hat dies unter Punkt 10 ("Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten") im Vossloh Code of Conduct verbindlich für alle Mitarbeitenden kodifiziert. Der Code of Conduct ist auf der Unternehmenswebseite www.vossloh.com > "Investor Relations">"Corporate Governance">"Compliance" öffentlich zugänglich. Risiken, die aus Verstößen gegen Menschenrechte resultieren können, werden im Abschnitt "Nichtfinanzielle Risiken und Chancen" auf Seite 70 erfasst. Um das Risiko von Kinderarbeit zu minimieren, beschäftigt Vossloh generell keine Arbeitnehmer unter 14 beziehungsweise 15 Jahren (je nach gesetzlicher Festlegung in den einzelnen Ländern). Zudem liegt der Großteil der Produktionsstätten von Vossloh in Europa. Bei Mitarbeitenden unter 18 Jahren handelt es sich in der Regel um Auszubildende. Die für sie verantwortlichen Ausbilder stehen in der Pflicht, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Arbeitsrechts und Arbeitsschutzes einzuhalten. Für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten steht die Whistleblower-Hotline zur Verfügung. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Hinweise zu einer Verletzung von Menschenrechten gemeldet (2021: ebenfalls keine Hinweise). Bedeutende Kooperationsverträge neueren Datums, beispielsweise Joint-Venture-Verträge, schließen in der Regel den Vossloh Code of Conduct und damit auch dessen Aussagen zu Menschenrechten als bindende Verhaltensrichtlinie ein. Gleiches gilt für die Verträge mit Intermediären (zum Beispiel Handelsvertretern und Distributoren). Die verschiedenen Vossloh Gesellschaften unterziehen ihre Lieferanten und Intermediäre vor dem ersten Vertragsabschluss intensiven Eingangsprüfungen. Hier ergab sich bislang keine Veranlassung für Prüfungen auf die Einhaltung von Menschenrechten. Die Beachtung der lokalen gesetzlichen Regelungen und Standards (beispielsweise Mindestlohn oder arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen) ist Bestandteil der Compliance-Verpflichtung. Europa- und Konzernbetriebsrat, Vorstand und Corporate Human Resources (HR) tauschen sich bei Vossloh regelmäßig aus, um den Informationsfluss sicherzustellen, Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren sowie gemeinsam neue Themen aufzugreifen und in Projekten zu bearbeiten. Datenschutz und Schutz der PrivatsphäreDer Schutz personenbezogener Daten ist Vossloh ein wichtiges Anliegen. Das Unternehmen hat im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein Datenschutzmanagementsystem überarbeitet und die Organisation den neuen rechtlichen Erfordernissen angepasst. Die geltende Datenschutzrichtlinie ist für alle Vossloh Gesellschaften und alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich, auch außerhalb der Europäischen Union. Die Einhaltung der Vossloh Datenschutzrichtlinie wird durch bestellte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren sowie ein regelmäßig tagendes Datenschutzkomitee auf Ebene der Vossloh AG überwacht. UN Global Compact und Umsetzung seiner zehn PrinzipienVossloh ist Mitglied im United Nations (UN) Global Compact. Durch die Unterstützung der Prinzipien des UN Global Compact unterstreicht das Unternehmen seinen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) bis zum Jahr 2030. Der Konzern fokussiert sich mit seinem Engagement auf 6 der insgesamt 17 SDGs: scrollen
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Selbstverpflichtungen, Leitbilder und Managementsysteme, die dem Konzern helfen, die Prinzipien des UN Global Compact in seine Geschäftsprozesse zu integrieren: scrollen
EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei VosslohMit ihrer europaweiten Klimaschutzinitiative "Green Deal" zielt die EU-Kommission darauf ab, den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft sowie Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Ein zentraler Bestandteil davon ist die EU-Taxonomieverordnung, ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Die Verordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, definiert sechs Umweltziele: 1. Klimaschutz 2. Anpassung an den Klimawandel 3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen 4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft 5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Bisher wurden konkrete Kriterien nur für die ersten beiden Umweltziele definiert. Die verbleibenden Kriterien für die Umweltziele drei bis sechs werden aktuell noch erarbeitet und daher voraussichtlich für die Berichterstattung der kommenden Jahre relevant werden. Gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie scrollen
Ob eine Wirtschaftstätigkeit die ersten beiden Punkte erfüllt, wird anhand von technischen Bewertungskriterien ermittelt. Sie liegen aktuell nur für die ersten beiden EU-Umweltziele vor. Somit sind für das Geschäftsjahr 2022 nur zu diesen beiden Zielen Angaben zu machen. Die Regelungen differenzieren zwischen taxonomiefähigen (eligible) und taxonomiekonformen (aligned) Aktivitäten. Lassen sich Aktivitäten den Taxonomiekriterien zuordnen, sind sie taxonomiefähig, unabhängig davon, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden. Aktivitäten sind taxonomiekonform, wenn die taxonomiefähigen Aktivitäten die Kriterien auch erfüllen. Gemäß der EU-Taxonomieverordnung berichtet Vossloh nachfolgend über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx) von taxonomiefähigen und nicht-taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten. Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 erfolgt gemäß Taxonomieverordnung in der Fassung vom 18. Juni 2020 und der technischen Bewertungskriterien des delegierten Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung vom 4. Juni 2021. Die darin enthaltenen Formulierungen unterliegen noch Auslegungsunsicherheiten. Im Folgenden ist die Interpretation von Vossloh dargestellt. Die Geschäftsaktivitäten von Vossloh wurden 2021 im Rahmen einer initialen Sortierung zunächst den relevanten Taxonomiekriterien zugeordnet. Daraufhin wurden Interviews und Workshops mit den jeweiligen Ansprechpartnern und Experten aus den Fachbereichen der Geschäftsfelder sowie wesentlicher Konzerngesellschaften durchgeführt. Ziel der Gespräche war es, die dortigen Geschäftsaktivitäten zu analysieren und zu prüfen, ob entsprechende Taxonomiekriterien für die Geschäftsaktivitäten tatsächlich erfüllt wurden (Alignment-Prüfung). Die Analyse aller Aktivitäten der Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ergab, dass sämtliche Geschäftstätigkeiten von Vossloh der Kategorie "Schienenverkehrsinfrastruktur" (Abschnitt 6.14. des delegierten Rechtsakts zur Taxonomieverordnung vom 4. Juni 2021) zugeordnet werden können. Gemäß der Verordnung umfasst diese Kategorie unter anderem den Bau, die Modernisierung, den Betrieb und die Wartung von Bahnverkehrsstrecken. Der Großteil der Geschäftsaktivitäten von Vossloh deckt die Herstellung und Lieferung wesentlicher Komponenten und Systeme der Schieneninfrastruktur ab. Daneben bietet Vossloh umfassende Dienstleistungen rund um den Fahrweg Schiene an, wovon ein wesentlicher Teil die Instandhaltung von Schienen und Weichen betrifft. Vossloh ist entweder unmittelbar am Bau, der Modernisierung oder der Instandhaltung von Bahninfrastruktur beteiligt oder liefert seine Produkte an Kunden, die sie für die Konstruktion oder Wartung der Bahnstrecken benötigen. Damit Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden, müssen sie die technischen Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Die taxonomiekonformen Tätigkeiten wurden analysiert und die Anteile an Umsatzerlösen, CapEx und OpEx wie folgt ermittelt: scrollen
Die Geschäftsaktivitäten von Vossloh tragen zu einem verfügbaren und leistungsfähigen Schienennetz bei, das eine Grundvoraussetzung für die unter Umweltschutzaspekten gewünschte Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene ist (siehe hierzu die Ausführungen auf der Seite 86 des Geschäftsberichts). Kein anderer Verkehrsträger ist klimafreundlicher als die Schiene. Im Sinne der Taxonomieverordnung sind die Geschäftsaktivitäten von Vossloh insgesamt als eine "ermöglichende Tätigkeit für klimafreundliche Mobilität" anzusehen. Für die Geschäftsaktivitäten von Vossloh ist grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Substantial Contribution) auszugehen, wenn sie die in der Kategorie "Schienenverkehrsinfrastruktur" dargelegten technischen Bewertungskriterien erfüllen. Gemäß der Verordnung wird für die Aktivitäten von Vossloh ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz nur unterstellt, wenn sie auf elektrifizierten oder auf Bahnstrecken, für die ein Plan zur Elektrifizierung vorliegt, erbracht werden. Bahnstrecken, die nur für den Transport fossiler Brennstoffe bestimmt sind, fallen nicht hierunter. Die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur liegt nicht im Verantwortungsbereich von Vossloh, und teilweise sind die Einsatzorte der Produkte nicht bekannt. Bei der Analyse, ob die Kriterien hinsichtlich der Elektrifizierung tatsächlich erfüllt werden, hat Vossloh einen dreistufigen Prozess verfolgt. In einem ersten Schritt nahm das Unternehmen bei sämtlichen Aktivitäten, die auf Hochgeschwindigkeitsstrecken und im schienengebundenen Stadtverkehr erfolgen, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz an, da diese Strecken in der Regel vollständig elektrifiziert sind. Für die restlichen Anwendungsbereiche hat Vossloh in einem zweiten Schritt die wesentlichen Einzelprojekte hinsichtlich der Elektrifizierung der Bahnstrecken analysiert. Im dritten Schritt wurde für die restlichen Projekte die Elektrifizierungsrate des jeweiligen Landes herangezogen. Die Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Studien und Angaben von offiziellen statistischen Behörden, Bahnunternehmen sowie Schienenverbänden. Zudem wurden sämtliche Aktivitäten der Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions in allen Ländern im Zusammenhang mit Bahnstrecken untersucht, die für den Transport von fossilen Brennstoffen ausgelegt sind. Diese Aktivitäten erfüllen nicht die Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität. Im Ergebnis konnten keine Aktivitäten von Vossloh mit Bahnstrecken dieser Art in Verbindung gebracht werden. Vossloh hat sich bei der Analyse der Aktivitäten vor allem auf deren wesentlichen Beitrag für das Umweltziel "Klimaschutz" fokussiert. Aktivitäten, die wesentlich zum Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" beitragen, wurden nicht identifiziert. Als Nächstes waren die als klimaschützend eingestuften Aktivitäten dahin gehend zu prüfen, ob sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der oben genannten Umweltziele führten (DNSH-Kriterien). Hinsichtlich der DNSH-Kriterien zum EU-Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" gibt es keine Anhaltspunkte, dass die physischen Folgen des Klimawandels die Wirtschaftstätigkeiten von Vossloh wesentlich beeinträchtigen. Die Kriterien für das EU-Umweltziel "Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen" referenzieren im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, zu deren Einhaltung Vossloh verpflichtet ist. Zahlreiche Geschäftstätigkeiten von Vossloh kommen vollständig ohne die Nutzung der Ressource Wasser aus, beispielsweise das Fräsen und Schleifen von Schienen und Weichen, Schweißleistungen, Logistiktätigkeiten oder auch Montagearbeiten. Ansonsten wird die Ressource in den Vossloh Fabriken vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei Fertigungsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Verunreinigte Abwässer werden in werkseigenen Kläranlagen so behandelt, dass sie mindestens den Einleitungsstandards der öffentlichen Wasserversorgung entsprechen (siehe hierzu auch die Ausführungen auf der Seite 85). Im Hinblick auf das Umweltziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" erfüllen Vossloh Produkte die Anforderungen an eine lange Haltbarkeit und Langlebigkeit, da die meisten Komponenten auf eine sehr lange Lebensdauer ausgelegt und am Ende ihrer Nutzungsdauer recycelbar und verwertbar sind. Darüber hinaus trägt das Serviceportfolio des Geschäftsbereichs Lifecycle Solution zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen bei. Auch die Vorgaben bezüglich des EU-Umweltziels "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" werden seitens Vossloh erfüllt. Eine große Zahl von Produkten und Dienstleistungen von Vossloh trägt etwa zur Reduktion von Lärm und Vibrationen im Gleis bei (siehe hierzu auch den Abschnitt "Lärmreduzierung im Gleis" auf der Seite 87). Bezüglich des EU-Umweltziels "Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme" gilt: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und vergleichbare Prüfungen werden von Vossloh durchgeführt, soweit ein entsprechendes Erfordernis besteht. Vossloh unterliegt bei der Herstellung von Produkten in der Regel nicht der UVP-Pflicht. Schließlich trägt Vossloh durch die Erhöhung der Streckenverfügbarkeit und damit die Ermöglichung von mehr Verkehr bei gleicher Landnutzung dazu bei, den Flächenbedarf für die Errichtung von Schieneninfrastruktur zu minimieren und somit einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten. Angaben zur Einhaltung der Mindestvorschriften hinsichtlich Arbeitssicherheit und Menschenrechten finden sich auf den Seiten 89 ff. und 98 ff. in diesem Bericht. Unter Zugrundelegung dieses Vorgehens und der genannten Annahmen und Schätzungen ergeben sich für den Vossloh Konzern folgende Werte für die taxonomiefähigen und -konformen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx: scrollen
Die Umsatzerlöse der taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten übertrafen den Wert des Vorjahres um 15,0 %. Der Anstieg ist in erster Linie auf den Geschäftsbereich Core Components zurückzuführen. Daneben konnten auch die anderen beiden Geschäftsbereiche, Customized Modules und Lifecycle Solutions, ihre Umsätze deutlich steigern. Der Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse erhöht sich leicht um 2 Prozentpunkte. Dies lag im Wesentlichen an einem höheren Umsatzanteil mit elektrifizierten Bahnstrecken. Die Investitionsausgaben (CapEx) der taxonomiekonformen Aktivitäten lagen um 21,2 % unter dem Vorjahreswert. Der Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse ging entsprechend um 6 Prozentpunkte zurück. Der prozentuale Rückgang resultierte hauptsächlich aus höheren Investitionen für ein konzernweit einheitliches ERP-System, die definitionsgemäß als nicht taxonomiefähig einzustufen sind. Dadurch hat sich gemäß den Kriterien der Verordnung der Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen an den Gesamtinvestitionen reduziert. Die Betriebsausgaben (OpEx) der taxonomiekonformen Aktivitäten erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 12,7 %. Der Anteil taxonomiekonformer Betriebsausgaben stieg um einen Prozentpunkt. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Wartungs- und Reparaturaufwendungen zurückzuführen. Weiter gehende Informationen zu Umsatz, CapEx und OpExDie Umsatzerlöse sind definiert als Nettoumsatzerlöse gemäß IFRS, wie sie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, und beziehen sich mithin nur auf vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Der Anteil der ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse ermittelt sich, indem die taxonomiekonformen Nettoumsatzerlöse durch die gesamten Umsatzerlöse im Konzern geteilt werden. Weitere Informationen zu den Umsatzerlösen finden sich auf den Seiten 131 f. des Geschäftsberichts. Zusammensetzung des Umsatzerlösezählersscrollen
Die Investitionsausgaben (CapEx) umfassen Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte einschließlich der im Rahmen von Asset- oder Share-Deals erworbenen Güter, wie sie in der Konzernbilanz ersichtlich sind. Die Berechnung der Investitionsausgaben (CapEx) erfolgt auf Bruttobasis, also ohne Berücksichtigung von Neubewertungen oder planmäßigen wie auch außerplanmäßigen Abschreibungen. Weitere Informationen zu CapEx finden Sie auf den Seiten 141 ff. des Geschäftsberichts. Der Zähler für die Ermittlung der taxonomiekonformen CapEx setzt sich wie folgt zusammen: Zusammensetzung des CapEx-Zählersscrollen
Die Betriebsausgaben (OpEx) berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, etwa Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte. Der Zähler für die Ermittlung der taxonomiekonformen OpEx ergibt sich wie folgt: Zusammensetzung des OpEx-Zählersscrollen
Kennzahlen zur EU-Taxonomie gemäß Anhang II des delegierten Rechtsakts der EU-Kommissionscrollen
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Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die nichtfinanzielle BerichterstattungAn die Vossloh AG, WerdohlUnser AuftragWir haben die im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht zusammengefasst ist, enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung der Vossloh AG, (im Folgenden "die Gesellschaft") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 (im Folgenden "nichtfinanzielle Berichterstattung") einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Nicht Gegenstand unserer Prüfung sind die in der nichtfinanziellen Berichterstattung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Vossloh AG sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB und Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (im Folgenden die "EU-Taxonomieverordnung") und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie mit der in Abschnitt "EU Taxonomie-Berichterstattung zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852" der nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten Auslegung der in der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten enthaltenen Formulierungen und Begriffe durch die gesetzlichen Vertreter. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und die Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben des Konzerns, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (Manipulation der nichtfinanziellen Berichterstattung) oder Irrtümern ist. Die EU-Taxonomieverordnung und die hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte enthalten Formulierungen und Begriffe, die noch erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch nicht in jedem Fall Klarstellungen veröffentlicht wurden. Daher haben die gesetzlichen Vertreter ihre Auslegung der EU-Taxonomieverordnung und der hierzu erlassenen delegierten Rechtsakte im Abschnitt "EU-Taxonomie-Berichterstattung zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852" der nichtfinanziellen Berichterstattung niedergelegt. Sie sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegung. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, ist die Rechtskonformität der Auslegung mit Unsicherheiten behaftet. Die Genauigkeit und Vollständigkeit der Umweltdaten in der nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen inhärent vorhandenen Grenzen, welche aus der Art und Weise der Datenerhebung und -berechnung sowie getroffenen Annahmen resultieren. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Berichterstattung abzugeben. Wir haben unsere betriebswirtschaftliche Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit begrenzter Sicherheit beurteilen können, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung der Gesellschaft mit Ausnahme der dort genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU Taxonomie-Berichterstattung zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852" der nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung, die wir in den Monaten Januar bis März 2023 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: scrollen
Die gesetzlichen Vertreter haben bei der Ermittlung der Angaben gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomieverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Aufgrund des immanenten Risikos, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unterschiedlich ausgelegt werden können, sind die Rechtskonformität der Auslegung und dementsprechend unsere diesbezügliche Prüfung mit Unsicherheiten behaftet. PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Vossloh AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB und der EU-Taxonomieverordnung und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sowie der in Abschnitt "EU Taxonomie-Berichterstattung zur Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2020/852" in der nichtfinanziellen Berichterstattung dargestellten Auslegung durch die gesetzlichen Vertreter aufgestellt worden ist. Wir geben kein Prüfungsurteil zu den in der nichtfinanziellen Berichterstattung genannten externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen ab. VerwendungsbeschränkungWir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt wurde und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Düsseldorf, den 7. März 2023 Deloitte
GmbH
Sebastian Dingel, Partner Eike Bernhard Hellmann, Senior Manager Konzernabschluss der Vossloh AG zum 31. Dezember 2022Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
Gesamtergebnisrechnungscrollen
Kapitalflussrechnungscrollen
Zu weiteren Informationen zur Kapitalflussrechnung vgl. die Seiten 137 f. BilanzAktiva scrollen
Eigenkapitalveränderungsrechnungscrollen
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Zu weiteren Informationen über Veränderungen der Eigenkapitalposten vgl. die Erläuterungen zu den Ziffern (23.1) bis (23.5) auf den Seiten 151 f. Konzernanhang zum 31. Dezember 2022der Vossloh AGSegmentinformationen nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldernscrollen
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1 Die Berechnung der durchschnittlichen
Mitarbeitendenzahl erfolgt auf Basis von Quartalswerten.
Allgemeine GrundlagenDie Vossloh AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Werdohl, Deutschland. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5292 geführt, der Geschäftssitz ist Vosslohstraße 4, 58791 Werdohl. Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für den Bereich der Bahntechnik - insbesondere für die Bahninfrastruktur - bilden die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Vossloh Gruppe. Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden alle zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Standards berücksichtigt. Der Vorstand der Vossloh AG hat den Konzernabschluss am 27. Februar 2023 zur Weitergabe an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats freigegeben. Neue RechnungslegungsvorschriftenDie folgenden Standards und Interpretationen wurden durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht, waren aber im Geschäftsjahr 2022 gemäß den Übernahmevorschriften der EU noch nicht verpflichtend anzuwenden oder noch nicht in europäisches Recht übernommen. Bei noch nicht von der EU übernommenen Standards und Interpretationen wird die erstmalige Anwendung gemäß IASB angegeben. Vorzeitige Anwendungen dieser Standards sind nicht geplant. scrollen
Erstmalige Anwendung von Standards und InterpretationenIm Geschäftsjahr 2022 wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Änderungen von Standards und Interpretationen erstmals angewendet: scrollen
Die erstmalig angewendeten Standards und Interpretationen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Grundsätze der Aufstellung des KonzernabschlussesDie in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag der Vossloh AG (31. Dezember) aufgestellt. Die einbezogenen Abschlüsse werden überwiegend durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Vossloh AG, erstellt. Die Darstellung erfolgt weitgehend in Millionen Euro. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Der Konzernabschluss wird auf Basis des "Going concern"-Prinzips aufgestellt. Während sich die Covid-19-Pandemie im Vergleich zu den Vorjahren nur noch unwesentlich auf das Geschäft des Vossloh Konzerns ausgewirkt hat, sind die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Energiekosten sowie weitere Preiserhöhungen bei den eingesetzten Produktionsfaktoren deutlich zu spüren. Hinsichtlich der weiteren Entwicklung sieht Vossloh als Haupteinflussfaktor, wie stark sich Einschränkungen durch gestörte Lieferbeziehungen oder durch andere Einflussfaktoren in positiver oder negativer Richtung auswirken werden. Daneben wird die weitere Entwicklung davon abhängen, ob sich die weltweit weiterhin bestehenden Mängel bei der Versorgung mit verschiedenen Vorprodukten beziehungsweise Rohstoffen verschärfen oder abklingen werden und wie die weitere Preis- und Zinsentwicklung ausfällt. Der Vossloh Konzern analysiert kontinuierlich alle für das Geschäft relevanten Risiken, um eventuell erforderliche Gegenmaßnahmen kurzfristig ergreifen zu können. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert vonseiten des Managements eine Reihe von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen. Diese Schätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet. Sie haben Einfluss auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden und der Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie auf die Erfassung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum. Aufgrund der Unsicherheiten kann es zu Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen und den tatsächlichen späteren Werten kommen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen werden in der Periode der Änderung beziehungsweise - zum Beispiel im Fall von geänderten Nutzungsdauern bei Sachanlagen - in zukünftigen Perioden berücksichtigt. Schätzungsunsicherheiten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss treten insbesondere bei der Bilanzierung der Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe Textziffer 10), im Hinblick auf den Ansatz latenter Steuern (siehe Textziffer 16) sowie bei der Bilanzierung und Bewertung sonstiger Rückstellungen (siehe Textziffer 25) auf. Ermessensentscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss betreffen insbesondere die Laufzeit von Leasingverträgen im Fall von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen (siehe hier den Abschnitt zu "Angaben zu Leasingverträgen"). Die im Konzernabschluss der Vossloh AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden unter den jeweiligen Textziffern des Anhangs erläutert. KonsolidierungDer Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Vossloh AG sowie grundsätzlich aller verbundenen Unternehmen. Tochtergesellschaften, die die Vossloh AG in der Regel aufgrund einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit kontrolliert, werden vollkonsolidiert. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tage der Erlangung der Kontrolle bis zum Erlöschen derselben in den Konzernabschluss einbezogen. Das Eigenkapital der Tochterunternehmen wird im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit den Gesellschaftsanteilen nach der Erwerbsmethode eliminiert. Hierbei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaften verrechnet. Zur Ermittlung des Eigenkapitals der erworbenen Tochtergesellschaften bei der Erstkonsolidierung werden alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich der Eventualschulden des erworbenen Tochterunternehmens mit ihren jeweiligen Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden werden als Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest auf Ebene des zugehörigen Geschäftsfelds unterzogen. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden unmittelbar ertragswirksam erfasst. Anteile anderer Gesellschafter werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des jeweiligen erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Konzernanteils an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erwerb oder Verlust der Kontrolle über diese Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen behandelt. Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Schulden- sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Soweit in Einzelabschlüssen Wertberichtigungen auf Anteile einbezogener Gesellschaften oder konzerninterne Forderungen gebildet wurden, werden sie im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Gemeinschaftsunternehmen werden grundsätzlich gemäß IFRS 11 at-equity einbezogen, soweit das Konzernunternehmen, das die Beteiligung hält, typische Gesellschafterrechte hat, die sich auf das Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens beziehen. Soweit die Rechte des die Beteiligung haltenden Konzernunternehmens sich auf jeweils einzelne Vermögenswerte oder Schulden beziehen oder die an dem Gemeinschaftsunternehmen beteiligten Gesellschaften konkrete Vereinbarungen über die Aufteilung der durch das Gemeinschaftsunternehmen hergestellten Güter oder geleisteten Dienstleistungen getroffen haben, wird ein solches Gemeinschaftsunternehmen als gemeinschaftlich betrieben angesehen, und die Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge werden quotal einbezogen. Sonstige Unternehmen, an denen Vossloh zwischen 20 % und 50 % beteiligt ist und bei denen Vossloh einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden, soweit wesentlich, at-equity bewertet. Alle übrigen Beteiligungen werden grundsätzlich zu Marktwerten bilanziert und unter den übrigen langfristigen Finanzinstrumenten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2022 gab es geringfügige Änderungen im Konsolidierungskreis: Eine bislang unwesentliche Konzerngesellschaft wurde zum 1. Januar 2022 in den Konsolidierungskreis aufgenommen, eine weitere Gesellschaft wurde kurz vor Ende des Geschäftsjahres liquidiert und sechs Konzerngesellschaften wurden durch mehrere verbundene Rechtsakte zu einer verschmolzen beziehungsweise angewachsen. Damit wurden zum Ende des Geschäftsjahres 52 Gesellschaften (Vorjahr: 57) vollständig in den Konzernabschluss einbezogen, davon neun Gesellschaften (Vorjahr: 14) mit Sitz im Inland. Sechs Gesellschaften mit Sitz im Ausland sowie eine Gesellschaft im Inland wurden at-equity einbezogen, beides unverändert zum Vorjahr. Wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden acht Gesellschaften (Vorjahr: neun), an denen die Vossloh AG zum Abschlussstichtag mittelbar oder unmittelbar die Stimmrechtsmehrheit hielt oder die sie auf sonstige Weise kontrollierte, nicht in den Konzernabschluss einbezogen. WährungsumrechnungDie in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften werden entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Da es sich bei den Tochtergesellschaften nahezu vollständig um wirtschaftlich selbstständige Einheiten handelt, entsprechen die funktionalen Währungen dieser Tochtergesellschaften ihren jeweiligen lokalen Währungen. Dabei wird für die Umrechnung der Bilanzposten der Stichtagskurs (Mittelkurs am Bilanzstichtag) verwendet, während die Währungsumrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs erfolgt, der als Annäherung an die jeweiligen Kurse zu den Transaktionstagen verwendet wird. Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei den Vermögenswerten und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz werden ergebnisneutral erfasst und innerhalb des Eigenkapitals in dem Posten "Sonstige Eigenkapitalposten" gesondert ausgewiesen. Seit Anfang des Geschäftsjahres ist bei einer ausländischen Gesellschaft aufgrund des geänderten wirtschaftlichen Umfelds nicht mehr die lokale Währung, sondern der Euro als funktionale Währung anzusehen. Entsprechend erfolgt die Umrechnung des Abschlusses dieser Gesellschaft, der in der lokalen Währung aufgestellt wird, nach der Zeitbezugsmethode. Demnach werden sogenannte nicht monetäre Posten (bei der betroffenen Gesellschaft im Wesentlichen Sachanlagen) sowie die entsprechenden Abschreibungen mit dem zum Umstellungszeitpunkt vorliegenden historischen Kurs umgerechnet. Die anderen Posten der Bilanz sind mit dem Stichtagskurs, Aufwendungen sowie Erträge sind - mit Ausnahme der Abschreibungen - mit dem Jahresdurchschnittskurs umzurechnen. In den Einzelabschlüssen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erfassung des Geschäftsvorfalls bewertet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste aus der Bewertung von Finanzinstrumenten sowie von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden ergebniswirksam berücksichtigt. Die Fremdwährungskurse der Länder, die nicht Mitglied des Euro-Raums sind und in denen Vossloh mit konsolidierten Tochterunternehmen in größerem Umfang tätig ist, sind nachfolgend aufgeführt: Währungskursescrollen
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) UmsatzerlöseZusammensetzung der Umsatzerlösescrollen
Die Leistungsverpflichtungen der Konzerngesellschaften bestehen weit überwiegend in der Lieferung der typischen Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen, die jeweils im Rahmen der Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Geschäftsbereiche und -felder in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung auf Seite 159 aufgelistet sind. Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen und Preisnachlässen wie Rabatten, Boni, Skonti und zurückgewährten Entgelten oder Retouren erfasst. Grundsätzlich erfolgt der Ausweis gemäß IFRS 15 bei Übergang der Kontrolle der zu liefernden Produkte auf Basis der jeweils vertraglich vereinbarten Incoterms. In den meisten Fällen deckt sich dies mit dem Übergang von Eigentum und Risiken auf den Erwerber beziehungsweise der physischen Inbesitznahme durch den Kunden. Bei einigen Konzerngesellschaften sind sogenannte Bill-and-hold-Regelungen vereinbart, da die Kunden die Lieferung der Produkte auf Basis ihrer eigenen Planung von Bauprojekten bei neuen oder zu überholenden Schienenstrecken steuern. In diesen Fällen wurden die Produkte bereits vorab vom Kunden akzeptiert und werden als Eigentum des Kunden auch gesondert gelagert. Bei vertraglich im Voraus vereinbarter Teilabrechnung erfolgt die Umsatzrealisierung nach verbindlicher Abnahme der Teilleistungen durch den Kunden. In der weit überwiegenden Zahl von Kundenaufträgen sind in den Zahlungsbedingungen keine Finanzierungskomponenten enthalten. Bei einigen Aufträgen bestehen faktische Rücknahmeverpflichtungen einzelner Komponenten für den Fall, dass aufgrund bestimmter Effekte die bisherigen Komponenten durch passende ersetzt werden müssen. Darüber hinaus sind marktübliche Gewährleistungen vertraglich vereinbart. Bei einzelnen Projekten erfolgt die Erbringung der geschuldeten Leistung und damit die Umsatzlegung über einen Zeitraum. Dasselbe gilt generell bei der Erbringung von Dienstleistungen. Hierbei wird mit dem Umsatz auch der anteilig bis zum Bilanzstichtag realisierte Ergebnisbeitrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird in Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten des Auftrags (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Kosten aufgrund von Ineffizienzen oder Ähnlichem werden bei der Berechnung des Fertigstellungsgrads herausgerechnet. Anteilige Gewinne aus der PoC-Methode werden nur für solche Kundenaufträge realisiert, deren Ergebnis verlässlich ermittelt werden kann. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, erfolgt ein Ausweis ohne eine Einbeziehung des anteiligen Gewinns. Sofern bei einem Kundenauftrag ein Verlust droht, wird dieser in voller Höhe berücksichtigt. Die auf den Seiten 124 f. dargestellte und auf den Seiten 159 f. erläuterte Segmentberichterstattung enthält eine Aufgliederung der Außenumsatzerlöse nach Geschäftsbereichen, Geschäftsfeldern und Regionen. Eine weitere Darstellung der Gesamtumsätze nach Regionen findet sich darüber hinaus im Zusammengefassten Lagebericht auf Seite 40 dieses Geschäftsberichts. (2) Kosten der FunktionsbereicheIm Rahmen des Umsatzkostenverfahrens erfolgt die Zuordnung der Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Funktionsbereichen. In den Herstellungs-, Vertriebs-, Verwaltungs- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten sind die nachstehend aufgeführten Kostenarten in folgender Höhe enthalten: Aufstellung der Kostenartenscrollen
Auf Basis der Quartale ergab sich im Jahresdurchschnitt die folgende Personalstruktur: scrollen
Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vossloh Konzern gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB belief sich auf 3.846 (Vorjahr: 3.668). Die Werte geben die Zahl der beschäftigten Personen wieder; die Zahlen der durchschnittlichen Mitarbeitenden in den Segmentangaben auf den Seiten 124 f. basieren auf einer Umrechnung in Vollzeitäquivalente. (2.1) HerstellungskostenDie Herstellungskosten enthalten die Kosten der in der jeweiligen Periode abgesetzten Erzeugnisse und Dienstleistungen. Neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten wie Material-, Personal- und Energiekosten enthalten sie auch Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen, die im Wesentlichen auf Sachanlagen sowie in geringerem Maße auf immaterielle Vermögenswerte entfallen. Die Herstellungskosten enthalten auch die in der jeweiligen Periode vorgenommenen Abwertungen auf Vorräte. (2.2) Vertriebs- und VerwaltungskostenZusammensetzung der Vertriebs- und Verwaltungskostenscrollen
Die Vertriebskosten enthalten neben Personalkosten im Wesentlichen Ausgangsfrachten und Provisionen. Die Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der Verwaltung einschließlich der Abschreibungen auf zugehörige Vermögenswerte. (2.3) Forschungs- und EntwicklungskostenSämtliche Forschungskosten werden unmittelbar im Aufwand erfasst und in den Forschungs- und Entwicklungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Kosten für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit die in IAS 38 formulierten Kriterien erfüllt sind. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sind ebenfalls unter diesem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand vor aktivierten Eigenleistungen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 10,3 Mio.€ (Vorjahr: 10,3 Mio.€). Von diesen Aufwendungen, die in Entwicklungsabteilungen angefallen sind, wurden 2,0 Mio.€ (Vorjahr: 1,3 Mio.€) in der Bilanz aktiviert. (3.1) Sonstiger betrieblicher ErtragZusammensetzung des sonstigen betrieblichen Ertragsscrollen
In den Währungsgewinnen und -verlusten sind auch Marktwertänderungen freistehender Derivate zur ökonomischen Absicherung von Währungsrisiken enthalten. Die Erträge aus Zuschüssen der öffentlichen Hand betreffen im Wesentlichen Zuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Erhaltene Zahlungen zur Subventionierung von Aufwendungen werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst und zeitanteilig unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vereinnahmt. Investitionszuschüsse und -zulagen werden von den Anschaffungskosten der betreffenden Sachanlagen abgesetzt. Noch nicht erfüllte Auflagen, die bei Nichterfüllung zu einer Rückzahlung führen würden, oder sonstige Eventualverpflichtungen in diesem Zusammenhang existieren nicht. In den übrigen Erträgen sind unter anderem erhaltene Zuschüsse im Rahmen eines Infrastrukturprojekts der Deutschen Bahn in Höhe von 3,8 Mio.€ (Vorjahr: 0,7 Mio.€) enthalten. Den Erträgen standen über die Laufzeit dieses Projekts Aufwendungen gegenüber. (3.2) Sonstiger betrieblicher AufwandZusammensetzung des sonstigen betrieblichen Aufwandsscrollen
In den Währungsverlusten des Vorjahres sind Aufwendungen in Höhe von 1,8 Mio.€ aus der Auflösung der Währungsumrechnungsdifferenz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der nachfolgenden Entkonsolidierung einer südamerikanischen Gesellschaft enthalten. Zusammensetzung der übrigen Finanzerträge(4.1) Übrige Finanzerträgescrollen
Die Erträge aus der Bewertung von Finanzinstrumenten zu Zeitwerten resultieren im Vorjahr vollständig aus der Marktbewertung von bisher at-equity einbezogenen Anteilen von Joint Ventures im Zusammenhang mit Übergangskonsolidierungen aufgrund von Kontrollerwerb. Es hatte sich um Anteile an zwei Gesellschaften im Geschäftsfeld Switch Systems gehandelt. (4.2) Übrige FinanzaufwendungenZusammensetzung der übrigen Finanzaufwendungenscrollen
Die Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus der Wertminderung eines at-equity bilanzierten Joint Ventures. (5.1) Zinsaufwendungen und ähnliche AufwendungenZusammensetzung der Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungenscrollen
Der sonstige Zinsaufwand enthält im Wesentlichen Währungsverluste aus konzerninternen Finanzierungen. (5.2) ZinserträgeWährungsgewinne aus konzerninternen Finanzierungen in Höhe von 6,8 Mio.€ (Vorjahr: 4,3 Mio.€) stellen den Hauptbestandteil der Zinserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 7,5 Mio.€ (Vorjahr: 5,2 Mio.€) dar. (6) ErtragsteuernZusammensetzung der Ertragsteuernscrollen
Von den laufenden Ertragsteuern betrafen 0,8 Mio.€ (Vorjahr: -2,1 Mio.€) Sachverhalte aus Vorjahren. Bei den latenten Steuern galt dies für -1,9 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€). In Höhe von 10,1 Mio.€ resultierte aus der Umkehrung von temporären Differenzen sowie aus steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen ein latenter Steuerertrag (Vorjahr: Steueraufwand in Höhe von 9,7 Mio.€). Aus Neubewertungen von temporären Differenzen resultierte ein latenter Steueraufwand in Höhe von 0,7 Mio.€ (Vorjahr: 0,3 Mio.€). In Deutschland wird auf zu versteuernde Gewinne die gesetzliche Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) erhoben. Daneben fällt Gewerbesteuer an, deren Hebesatz von den jeweiligen Kommunen festgelegt wird. Im Durchschnitt wird für die Vossloh AG als Organträger eine Steuerquote von 32,18 % (Vorjahr: 32,15 %) erwartet. Der tatsächliche Steueraufwand im Vossloh Konzern von 12,5 Mio.€ (Vorjahr: 28,6 Mio.€) lag um 9,2 Mio.€ unter dem erwarteten Steueraufwand (Vorjahr: um 7,8 Mio.€ höherer tatsächlicher Steueraufwand), der sich bei der Anwendung des für die Konzernholding geltenden Steuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergeben würde. Die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlich in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand ist nachfolgend dargestellt: Überleitung auf den ausgewiesenen Steueraufwandscrollen
Die Aufwertung latenter Steuern im Berichtsjahr resultierte im Wesentlichen aus einer teilweisen Zuschreibung der bislang bei der Vossloh AG wertgeminderten aktiven latenten Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge. Dies war ein Folgeeffekt aus gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und einer damit einhergehenden Vergrößerung des inländischen ertragsteuerlichen Organkreises. Daneben wurden aktive latente Steuern aufgrund einer Neueinschätzung der erwarteten steuerlichen Gewinne innerhalb der französischen groupe fiscale zugeschrieben. Der Gesamtbetrag der latenten Steuern, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden, betrug -4,5 Mio.€ (Vorjahr: -0,7 Mio.€). Die latenten Steuern resultierten aus der im Geschäftsjahr zu berücksichtigenden Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in Höhe von -3,1 Mio.€ (Vorjahr: -0,7 Mio.€), daneben aus erfolgsneutralen Bewertungsänderungen der Sicherungsinstrumente aus Cashflow-Hedging in Höhe von -1,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€). Aus dem Wertansatz von Beteiligungen in den jeweiligen Muttergesellschaften und dem Nettovermögen in der Konzernbilanz resultieren zu versteuernde temporäre Differenzen in Höhe von 173,7 Mio.€ (Vorjahr: 180,1 Mio.€). Die daraus zu passivierenden latenten Steuern würden 2,3 Mio.€ (Vorjahr: 2,3 Mio.€) betragen. Da der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und diese Umkehrung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist, werden daraus keine passiven latenten Steuern bilanziert. (7) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten/zum Verkauf vorgesehene Vermögenswerte und SchuldenDas Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten resultierte im Berichts- wie im Vorjahr aus nachlaufenden Effekten früherer Veräußerungen von Geschäftsfeldern. Die folgende Tabelle zeigt eine Aufgliederung des in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten: Zusammensetzung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitätenscrollen
Die in der Bilanz ausgewiesenen zum Verkauf vorgesehenen Vermögenswerte und Schulden sind einer Aktivität im Geschäftsfeld Switch Systems zuzuordnen, welche Gegenstand eines zum Bilanzstichtag bestehenden Verkaufsprojekts ist. Dieses wurde im Berichtsjahr begonnen. Zum Bilanzstichtag 2022 erwartete der Vorstand der Vossloh AG, dass der Verkauf innerhalb der nächsten zwölf Monate erfolgen wird. In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Gruppen der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und der damit in Zusammenhang stehenden Schulden dargestellt: Vermögenswerte und Schulden in Verbindung mit Veräußerungsgruppenscrollen
(8) Anteile anderer GesellschafterIm Ergebnis nach Ertragsteuern sind auf andere Gesellschafter entfallende Gewinnanteile in Höhe von 8,4 Mio.€ (Vorjahr: 7,9 Mio.€) sowie Verlustanteile in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) enthalten. (9) Ergebnis je Aktiescrollen
Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentverbindlichkeiten im Vossloh Konzern. Die Zahlungsmittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Finanztitel mit einer vom Erwerb an verbleibenden Restlaufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Kontokorrentverbindlichkeiten ergeben sich bei Sollbeständen von kurzfristig fälligen Bankguthaben sowie aus Unterlinien im Rahmen des grundsätzlich bis November 2024 fälligen Kreditvertrags und werden in den Finanzmittelfonds einbezogen. Bilanziell erfolgt der Ausweis dieser Unterlinien als Bestandteil der Inanspruchnahme aus dem angesprochenen Kreditvertrag bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Damit umfasst der Finanzmittelfonds neben den bilanziell ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 76,8 Mio.€ (Vorjahr: 75,0 Mio.€) noch Kontokorrentverbindlichkeiten in Höhe von 48,3 Mio.€ (Vorjahr: 45,4 Mio.€). Zusätzlich sind 0,4 Mio.€ am Ende der Periode in Veräußerungsgruppen enthalten und werden gemäß IFRS 5 in den "Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentverbindlichkeiten nach Zahlungsströmen aus betrieblicher Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen Währungsumrechnungseffekte sowie die Änderungen der latenten Steuern. In den Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb oder Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten werden zugegangene beziehungsweise abgehende Zahlungsmittel saldiert. Im Vorjahr erfolgte eine Saldierung zugehender Zahlungsmittel von 1,1 Mio.€ mit Kaufpreiszahlungen in Höhe von 10,6 Mio.€. Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen im Vorjahr umfassten abgehende Zahlungsmittel von 0,5 Mio.€ sowie notwendige Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf in Höhe von 0,3 Mio.€. Die Zeile "Nettofinanzierung aus kurzfristigen Krediten" enthält im Berichtsjahr die Tilgung der vorzeitig gekündigten Schuldscheindarlehenstranche in Höhe von 25 Mio.€. Im Vorjahr hatten sich hier die Tilgung der fälligen Schuldscheindarlehenstranche in Höhe von 135 Mio.€ aus den zugeflossenen Mitteln des Hybridkapitals, die Neuaufnahme eines Kredits bei der Bayerischen Landesbank über 15 Mio.€ sowie von Vossloh Fastening Systems (China) Co. getilgte kurzfristige Kredite in Höhe von rund 12 Mio.€ ausgewirkt. Die Zeile "Nettofinanzierung aus mittel- und langfristigen Krediten" enthält im Berichtsjahr eine um rund 52 Mio.€ höhere Inanspruchnahme unter dem Konsortialkredit, während im Vorjahr an dieser Stelle die Neuaufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 25 Mio.€ sowie eines mittelfristigen Kredits bei der DZ Bank AG und demgegenüber eine um rund 47 Mio.€ geringere Inanspruchnahme unter dem Konsortialkredit ausgewiesen worden war. Zu weiteren Informationen verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten unter (26.1). In der Vorjahresspalte wurde die bilanzielle Umgliederung der bereits erwähnten, zum Januar 2022 vorzeitig gekündigten Schuldscheindarlehenstranche in Höhe von 25 Mio.€ von mittel- in kurzfristig für Zwecke der Darstellung in der Kapitalflussrechnung nicht in den beiden betreffenden Zeilen "Nettofinanzierung aus kurzfristigen Krediten" und "Nettofinanzierung aus mittel- und langfristigen Krediten" berücksichtigt, da hierdurch keine Geldbewegung ausgelöst wurde. Die Werte der Kapitalflussrechnung auf Seite 121 beziehen sich auf den gesamten Konzern inklusive der Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Von den Gesamtwerten waren im Bruttocashflow 1,0 Mio.€ (Vorjahr: -0,1 Mio.€) nicht fortgeführten Aktivitäten zuzurechnen. Im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit sowie im Free Cashflow waren im Vorjahr jeweils -0,1 Mio.€ nicht fortgeführten Aktivitäten zuzurechnen, während im Berichtsjahr die Werte der Kapitalflussrechnung vollständig aus den fortgeführten Aktivitäten stammten. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Aufteilung der Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten (ohne Kontokorrentverbindlichkeiten) sowie der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Derivate aus Sicherungsbeziehungen in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Sachverhalte: scrollen
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Erläuterungen zur BilanzGliederungsprinzip der BilanzDie Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Unabhängig von ihrer Fälligkeit werden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch dann als kurzfristig angesehen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, jedoch innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus fällig werden. Latente Steuern werden als langfristige Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen. Zusammensetzung der immateriellen Vermögenswerte(10) Immaterielle Vermögenswertescrollen
Die immateriellen Vermögenswerte, die bis auf die Geschäfts- oder Firmenwerte ausschließlich Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer beinhalten, werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften bilanziert, aus deren Akquisition sie stammen. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich zum Bilanzstichtag oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe von Cash Generating Units (CGUs) der erzielbare Betrag, der als Nutzungswert ermittelt wird, gegenübergestellt. Im Vossloh Konzern erfolgt die Zuordnung der Goodwills zu den Geschäftsfeldern, die Gruppen von CGUs darstellen. Auf dieser Ebene erfolgt dann der Werthaltigkeitstest. Der Nutzungswert wird auf Basis der Mittelfristplanung der jeweiligen Einheiten aus erwarteten diskontierten Zahlungsströmen ermittelt. Als wesentliche Annahmen werden insofern die aus der Vertriebsplanung resultierenden erwarteten Aufträge und die entsprechend prognostizierten Umsatzerlöse sowie die darauf basierende vollständige Ergebnis- und Bilanzplanung gesehen. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts durch Abzinsung der erwarteten Cashflows (nach Steuern) kommen geschäftsfeldspezifische Diskontierungszinssätze nach Steuern zur Anwendung. Bei der Ermittlung des jeweiligen Diskontierungszinssatzes werden gewichtete spezifische Länderrisiken, Inflations-/Währungsadjustierungen sowie Steuersätze berücksichtigt, wobei die Gewichtungen der Länderrisiken sowie der Inflationseffekte aus der regionalen Umsatzverteilung im abgelaufenen Geschäftsjahr und über die Budgetperioden abgeleitet werden. Die Steuersätze dagegen werden auf Basis der relativen Ergebnisbeiträge der Gesellschaften innerhalb der Geschäftsfelder ermittelt. Die regionale Umsatzverteilung als Gewicht bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes für die ewige Rente erfolgt allein aus den Umsätzen des letzten Planjahres. Vor allem zum Zweck der differenzierteren Berücksichtigung der kurzfristigen und der nachhaltigen Inflations-/Währungsadjustierung der Kapitalkosten werden unterschiedliche Nachsteuer-Diskontierungszinssätze für den Planungszeitraum und die ewige Rente ermittelt, die sich hauptsächlich hinsichtlich der einbezogenen Inflations-/Währungsadjustierungen unterscheiden. Ferner werden geschäftsfeldspezifische einheitliche Vorsteuer-Diskontierungszinssätze berechnet, mit denen sich auf Basis der Vorsteuer-Cashflows die gleichen Nutzungswerte ergeben, die nach Diskontierung der Nachsteuer-Cashflows mit den differenzierten Nachsteuer-Diskontierungszinssätzen resultieren. Die Vorsteuer-Diskontierungszinssätze für die einzelnen Geschäftsfelder sind in der unten stehenden Tabelle angegeben. Die Planungen basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit und den Erwartungen in Bezug auf die künftige Marktentwicklung und umfassen einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Das erwartete Umsatzwachstum der Geschäftsfelder basiert auf geplanten beziehungsweise in unterschiedlichem Ausmaß bereits im Auftragsbestand erfassten Projekten. Das für diesen Zeitraum gemäß der Mittelfristplanung erwartete durchschnittliche jährliche Umsatzwachstum der Geschäftsfelder ist in der folgenden Tabelle ausgewiesen. Die Wachstumsrate der ewigen Rente wird in Höhe von 50 % der geschäftsfeldspezifischen Inflationsrate angesetzt, die aus der oben beschriebenen Ermittlung des Diskontierungszinssatzes für die ewige Rente resultiert. Weiter in der Zukunft liegende Perioden zur Berücksichtigung der ewigen Rente werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der beschriebenen Wachstumsrate in den Nutzungswert einbezogen. Hierbei wird eine in gleichem Maße erfolgende Finanzierung des Working Capital sowie der Sachanlagen im Cashflow berücksichtigt. Soweit die so ermittelten Nutzungswerte die Buchwerte der jeweiligen Geschäftsfelder (inklusive der zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte) übersteigen, sind keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen werden verschiedene Szenarien untersucht: eine Erhöhung der Nachsteuer-Diskontierungszinssätze um 50 Basispunkte sowie eine generelle Absenkung der Cashflows um 7,5 %. Bei keinem Szenario ergab sich die Notwendigkeit einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte. Verteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Geschäftsfelderscrollen
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* Buchwert zuzüglich rechnerischer Anteile
anderer Gesellschafter
Für Zwecke des Impairment-Tests sind in den Geschäfts- oder Firmenwerten des Geschäftsfelds Switch Systems 26,5 Mio.€ (Vorjahr: 25,5 Mio.€) und in denen des Geschäftsfelds Fastening Systems 12,2 Mio.€ (Vorjahr: 12,6 Mio.€) rechnerische Anteile anderer Gesellschafter eingerechnet. Die Änderungen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten des Geschäftsjahres resultierten im Wesentlichen aus der Umgliederung des auf die zu veräußernde Aktivität entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts innerhalb des Geschäftsfelds Switch Systems, daneben aus geänderten Wechselkursen. Entwicklungskosten werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist, die technische Realisierbarkeit und zukünftige Vermarktung ausreichend sicher erwartet werden kann und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu zukünftigen Mittelzuflüssen führen wird. Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt dem Entwicklungsprozess zuzurechnenden Kosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden mit Nutzungsdauern von 1 bis 18 Jahren linear abgeschrieben. Konzessionen, Lizenzen und Schutzrechte werden überwiegend linear über einen Zeitraum von 1 bis 30 Jahren abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind in Höhe von 2,0 Mio.€ (Vorjahr: 3,3 Mio.€) in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Herstellungskosten, in Höhe von 3,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,8 Mio.€) in den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in Höhe von 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€) in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€) vorgenommen. Entwicklung der immateriellen Vermögenswertescrollen
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Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte stammen in Höhe von 6,5 Mio.€ aus dem mehrjährigen Projekt zur Einführung eines konzernweit einheitlichen ERP-Systems (one.ERP). Zusammensetzung der Sachanlagen(11) Sachanlagenscrollen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis auch Anschaffungsnebenkosten. Anschaffungspreisminderungen reduzieren die Anschaffungskosten. Im Fall von qualifizierten Vermögenswerten gemäß IAS 23 werden die auf die Herstellungszeit entfallenden Fremdkapitalzinsen zusätzlich aktiviert. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr war dieser Sachverhalt unwesentlich. Nutzungsrechte aus gemieteten Sachanlagen werden gemäß IFRS 16 im Zugangszeitpunkt mit der Summe aus der Leasingverbindlichkeit, Zahlungen vor oder zu Beginn der Nutzung, Nebenkosten des Vertragsabschlusses sowie geschätzten Kosten eines Rückbaus oder ähnlicher Verpflichtungen am Ende der Nutzungszeit erfasst. Die Zugangsbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt sich aus dem Barwert der erwarteten Leasingzahlungen. Der für die Barwertberechnung verwendete Zinssatz ist im Regelfall der Grenzfinanzierungssatz, der sich in dem jeweiligen Währungsgebiet und unter einer vergleichbaren Laufzeit für eine Finanzierung eines Vermögenswerts ergibt. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge und damit die Summe der erwarteten Leasingzahlungen wird unter Berücksichtigung der vertraglichen Gegebenheiten und im Fall von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf Basis der Erwartungen der jeweiligen Geschäftsführungen festgelegt. Anpassungen der Erwartungen über die Laufzeit sowie sonstige Schätzungsänderungen führen zu einer Neubewertung der jeweiligen Verträge. Die hierdurch ausgelösten Wertänderungen werden in der Darstellung der Buchwertentwicklung in der Zeile "Neubewertungen und Modifikationen" ausgewiesen. Insoweit sind hier Ermessensspielräume durch das jeweilige Management gegeben, die bei wesentlichen Leasingverträgen dokumentiert werden. Im Regelfall sind feste Zahlungen vereinbart; vertraglich vereinbarte Restwertgarantien werden mit dem erwarteten Wert berücksichtigt. Im Geschäftsfeld Rail Services existieren für eine Reihe von Vermögenswerten Mietkaufverträge, bei denen der Kaufpreis am Ende der Grundmietzeit entsprechend bei der Bewertung berücksichtigt wurde. Die aktivierten Nutzungsrechte werden überwiegend über die unterstellte Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Fall eines anschließenden Eigentumsübergangs basiert die Abschreibung auf der erwarteten Gesamtnutzungszeit für den betroffenen Vermögenswert. Entwicklung der Sachanlagen inklusive der gemäß IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechtescrollen
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Innerhalb der Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte aktiviert: Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16scrollen
Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde: Nutzungsdauer Sachanlagenscrollen
Veränderungen aus Erstkonsolidierung im Vorjahr umfassten im Wesentlichen Zugänge aus dem Erwerb der Gesellschaft ETS Spoor BV. Veränderungen aus Übergangskonsolidierung resultierten aus der Umstellung von Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/Indien und Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/Portugal, von der bisherigen Bilanzierung at-equity auf die Vollkonsolidierung. Wesentliche Zugänge bei Grundstücken, bei technischen Anlagen/Maschinen sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgten im Berichtjahr bei den Gesellschaften des Geschäftsfelds Fastening Systems und des Geschäftsfelds Rail Services. Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betrafen insbesondere Ausgaben für den Aufbau einer Fertigung von Verbundstoffschwellen im Geschäftsfeld Fastening Systems, Erweiterungen der Produktionskapazitäten an den australischen Standorten des Geschäftsfelds Tie Technologies sowie weitere Arbeiten an Hochleistungsfräsen im Geschäftsfeld Rail Services. Wertminderungen bei Sachanlagen, die über die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten hinausgehen, wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr erfasst. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen sind in Höhe von 39,1 Mio.€ (Vorjahr: 39,3 Mio.€) in den Herstellungskosten, in Höhe von 5,8 Mio.€ (Vorjahr: 5,6 Mio.€) in den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) in den Forschungs- und Entwicklungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. (12) Als Finanzinvestitionen gehaltene ImmobilienEntwicklung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilienscrollen
Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich um ganz oder teilweise fremdvermietete, nicht betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude. Die nicht betrieblich genutzten Gebäude werden gemäß IAS 40 mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die den linearen Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern liegen bei 15 bis 20 Jahren. Die Mieteinnahmen des Berichtsjahres betrugen 0,7 Mio.€ (Vorjahr: 1,0 Mio.€). Auf vermietete Objekte entfielen einschließlich Abschreibungen, Instandhaltung und Nebenkosten Aufwendungen in Höhe von 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,6 Mio.€); wie im Vorjahr waren unvermietete Objekte nicht vorhanden. In den Aufwendungen im Zusammenhang mit vermieteten Objekten sind - ebenfalls wie im Vorjahr - keine Wertminderungen enthalten. Der Zeitwert der nicht betrieblich genutzten Grundstücke inklusive aufstehender Gebäude beträgt 7,8 Mio.€ (Vorjahr: 8,0 Mio.€). Die Zeitwerte wurden durch anerkannte Gutachter ermittelt. Im Geschäftsjahr wurde eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert, da Vossloh nicht mehr als wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie anzusehen ist. Mit dem Abgang der Immobilie wird in gleicher Höhe eine Finanzforderung unter der Bilanzposition "Übrige langfristige Finanzinstrumente" ausgewiesen. Der Buchwert der Forderung betrug zum Bilanzstichtag 5,2 Mio.€. (13) Beteiligungen an at-equity einbezogenen UnternehmenAngaben zu Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmenscrollen
Wesentliche Angaben der Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/China und der Amurrio Ferrocarril y Equipos SA, Amurrio/Spanien, die at-equity bilanziert sindscrollen
Überleitung der Finanzinformation zum at-equity-Buchwertscrollen
Die Anteile an den at-equity einbezogenen Unternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert. Hierbei werden die Buchwerte der Gesellschaften um die anteiligen Nachsteuerergebnisse, um ausgeschüttete Dividenden oder auch sonstige Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert. Es handelt sich - unverändert gegenüber dem Vorjahr - um Anteile an sechs ausländischen sowie einem inländischen Unternehmen, die in den meisten Fällen unter gemeinschaftlicher Kontrolle durch eine Konzerngesellschaft und im Regelfall einen externen Partner stehen oder auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Detaillierte Angaben zum Konsolidierungskreis finden sich im Anhang auf den Seiten 174 f. dieses Geschäftsberichts. (14) Übrige langfristige FinanzinstrumenteZusammensetzung der übrigen langfristigen Finanzinstrumentescrollen
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, bei denen das Kriterium der Kontrolle erfüllt ist, die aber aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen werden, werden prinzipiell zu Marktwerten bilanziert. Solche Eigenkapitalinstrumente sind für das Bild der Vermögens- und Ertragslage des Konzerns unwesentlich. Die Beurteilung dafür erfolgt anhand der wesentlichen Finanzkennzahlen der Unternehmen wie EBIT, Umsatz, Bilanzsumme und Höhe des Eigenkapitals. Aufgrund der mangelnden Wesentlichkeit erfolgen auch keine weiteren Angaben gemäß IFRS 9 zu diesen Eigenkapitalinstrumenten. Die nicht an einem aktiven Markt gehandelten Ausleihungen sowie die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte werden auf Basis des verfolgten Geschäftsmodells für solche Finanzinstrumente (Zahlungsflüsse ergeben sich ausschließlich aus den Zinszahlungen und dem Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) bei Zugang mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung beziehungsweise dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht, bewertet. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungen werden zum Barwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Langfristige Wertpapiere mit festen oder mit bestimmbaren Zahlungen und fester Laufzeit, die an einem aktiven Markt notiert sind und für die ebenfalls das bereits beschriebene Geschäftsmodell gilt, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Übrige langfristige Wertpapiere werden zu Zeitwerten bilanziert. Dabei werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstige Eigenkapitalposten) abgegrenzt und bei der Veräußerung erfolgswirksam erfasst. Sonstige Finanzinstrumente werden in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung nach IFRS 9 bewertet. Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 160 ff. Die Erhöhung der derivativen Finanzinstrumente aus Sicherungsbeziehungen ist vor allem auf zwei Forward-Payer-Swaps zurückzuführen, die im Berichtsjahr zur Absicherung des Zinsniveaus für die Anschlussfinanzierung der im Jahr 2024 fälligen Schuldscheindarlehen abgeschlossen wurden. Der Anstieg der sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten resultierte im Wesentlichen aus der Umgliederung des Buchwerts einer bisher als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie und ihrem Ausweis als Finanzforderung. Weitere Informationen dazu finden sich unter der Textziffer (12) dieses Geschäftsberichts auf Seite 144. (15) Sonstige langfristige VermögenswerteUnter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungen bilanziert. (16) Latente SteuernLatente Steuern werden entsprechend IAS 12 auf temporäre Unterschiede zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Buchwerten in der Bilanz nach IFRS, auf steuerliche Verlust- und Zinsvorträge sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge gebildet. Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewendet, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden. Steuerlatenzen aufgrund von Ansatz- beziehungsweise Bewertungsunterschieden sowie von steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen entstanden bei folgenden Bilanzposten: Latente Steuernscrollen
In der Zeile "Sonstige Passiva" sind passive latente Steuern in Höhe von 2,6 Mio.€ (Vorjahr: 2,5 Mio.€) enthalten, die aus noch nicht versteuerten Rücklagen resultieren. Die Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern sind im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - überwiegend in der Gewinn- und Verlustrechnung, zu einem geringeren Teil auch in der Gesamtergebnisrechnung erfasst worden. Zum 31. Dezember 2022 bestanden im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 417,4 Mio.€ (Vorjahr: 403,0 Mio.€) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 387,7 Mio.€ (Vorjahr: 388,2 Mio.€). Dabei wurden für körperschaftsteuerliche Verluste in Höhe von 383,7 Mio.€ (Vorjahr: 398,8 Mio.€) und für gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von 354,1 Mio.€ (Vorjahr: 384,1 Mio.€) keine latenten Steuern angesetzt. Für die Ermittlung der aktivierbaren latenten Steuern auf Verlust- oder Zinsvorträge werden über den dreijährigen Zeitraum der Detailplanung hinaus wie in den Vorperioden zwei weitere Jahre betrachtet und das erwartete zu versteuernde Einkommen wird über diesen Zeitraum von fünf Jahren abgeschätzt. Darüber hinaus bestanden in den ausländischen Gesellschaften Verlustvorträge in Bezug auf vergleichbare Ertragsteuern in Höhe von insgesamt 93,3 Mio.€ (Vorjahr: 111,8 Mio.€), von denen 25,6 Mio.€ (Vorjahr: 9,1 Mio.€) zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Im Berichtsjahr wurden aktive latente Steuern in Höhe von 11,0 Mio.€ (Vorjahr: 14,2 Mio.€) wertgemindert oder aufgrund von nicht erfüllten Bedingungen nicht angesetzt. Gleichzeitig lebten in Höhe von 14,7 Mio.€ (Vorjahr: 1,9 Mio.€) aktive latente Steuern auf, die wertgemindert gewesen waren oder bislang nicht angesetzt werden konnten. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland wie auch überwiegend im Ausland ist nach derzeitiger Rechtslage uneingeschränkt möglich. Verlustvorträge in Höhe von 15,8 Mio.€ bei ausländischen Ertragsteuern (Vorjahr: 18,9 Mio.€) werden in der Zukunft verfallen, davon 15,4 Mio.€ (Vorjahr: 17,2 Mio.€) nach mehr als fünf Jahren. (17) VorräteZusammensetzung der Vorrätescrollen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle produktionsbezogenen Vollkosten. Dazu zählen die direkt zurechenbaren Einzelkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung und alle im Rahmen der Fertigung systematisch zurechenbaren fixen und variablen Gemeinkosten. Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, soweit es sich um qualifizierte Vermögenswerte im Sinne von IAS 23 handelt. Soweit die Vorräte einer Gruppenbewertung unterliegen, kommt die Durchschnittsmethode zur Anwendung. Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt. Die Abwertungen auf Vorratsbestände betrugen zum Berichtsstichtag 19,5 Mio.€ (Vorjahr: 18,7 Mio.€) und resultierten im Wesentlichen aus Überreichweiten. Davon sind im Berichtsjahr 0,9 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€) erfolgswirksam erfasst worden. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug 16,6 Mio.€ (Vorjahr: 20,8 Mio.€). Da die Gründe für Wertminderungen entfallen waren, wurden 2022 Zuschreibungen auf Vorräte in Höhe von 0,6 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) vorgenommen. (18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie VertragsvermögenswerteForderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit zu Nennwerten bilanziert. Zur Wertberichtigung wird die vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL) angewendet. Mögliche Änderungen des Kreditrisikos werden zu jedem Abschlussstichtag durch eine Analyse des Risikos auf der Basis der gesamten Laufzeit der Forderungen mittels einer Wertberichtigungsmatrix berücksichtigt, die auf den tatsächlichen Forderungsausfällen pro Geschäftsfeld basiert. Die bisherigen Erfahrungen werden sodann um zukunftsbezogene Informationen wie makroökonomische Gegebenheiten und die Erwartungen der Geschäftsfelder ergänzt. In Abhängigkeit vom Alter der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt eine Wertberichtigung um eine Verlustrate, die sich nach den Tagen der Überfälligkeit richtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber bestimmten Kunden werden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit trotz einer Überfälligkeit von mehr als 360 Tagen als gesonderte Klasse behandelt und entsprechend geringer wertberichtigt. Im Folgenden ist die Wertberichtigungsmatrix tabellarisch dargestellt: scrollen
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Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Soweit Anzeichen für eine wahrscheinliche Wertminderung gegeben sind, beispielsweise die Anmeldung einer Insolvenz, erfolgt eine entsprechende Wertberichtigung. Eine Ausbuchung erfolgt erst dann, wenn die Realisierung der jeweiligen Forderung aufgrund rechtlicher oder faktischer Gründe nahezu ausgeschlossen ist (zum Beispiel nach der Beendigung eines Insolvenzverfahrens). Der Bestand und die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nachfolgend dargestellt: Entwicklung der Wertberichtigungen (inklusive Berücksichtigung der Einzelrisiken) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Vertragsvermögenswerte beziehungsweise Vertragsschulden resultieren aus der Bilanzierung von Kundenaufträgen, bei denen die Umsatzrealisierung über den Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt. Dabei werden für jeden einschlägigen Auftrag die angefallenen Auftragskosten einschließlich eines dem Fertigstellungsgrad entsprechenden Gewinnanteils abzüglich etwaiger, vollständig berücksichtigter Verluste als Vertragsvermögenswert oder Vertragsschuld bilanziert. Der Ausweis erfolgt aktivisch als Vertragsvermögenswert, soweit die kumulierte Leistung die von Kunden erhaltenen Anzahlungen oder vereinbarte Teilabrechnungen übersteigt. Im umgekehrten Fall werden die Anzahlungen nach Verrechnung mit den kumulierten Leistungen als Vertragsschulden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Im Regelfall erfolgen nur geringe Anzahlungen, sodass sich bei den so bilanzierten Aufträgen im Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen meistens ein aktivischer Saldo ergibt. Vertragsvermögenswerte und -schuldenscrollen
(19) ErtragsteuererstattungsansprücheDie Erstattungsansprüche entfallen in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€) auf Gesellschaften des Geschäftsfelds Fastening Systems, in Höhe von 7,7 Mio.€ (Vorjahr: 5,7 Mio.€) auf Vossloh Switch Systems, in Höhe von 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,6 Mio.€) auf Gesellschaften des Geschäftsfelds Rail Services, in Höhe von 0,5 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) auf das Geschäftsfeld Tie Technologies sowie in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€) auf Gesellschaften auf der Konzernebene. (20) Übrige kurzfristige Finanzinstrumente und sonstige kurzfristige VermögenswerteZusammensetzung der übrigen kurzfristigen Finanzinstrumente sowie der sonstigen kurzfristigen Vermögenswertescrollen
Die unter den übrigen kurzfristigen Finanzinstrumenten ausgewiesenen Forderungen werden zum Zeitwert unter erfolgswirksamer Erfassung von Wertänderungen bewertet. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Erstattungsleistungen handelt es sich nicht um Erstattungen durch Gesellschafter. Die sonstigen Finanzforderungen resultieren im Wesentlichen aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Factoring-Verträgen in den Geschäftsfeldern Switch Systems in Höhe von 0,6 Mio.€ (Vorjahr: 4,1 Mio.€) sowie Rail Services in Höhe von 1,7 Mio.€ (Vorjahr: 0,9 Mio.€). Die Forderungen stellen Ansprüche gegenüber den Factoring-Banken dar; der Nominalwert entspricht aufgrund der kurzen Fälligkeit der übertragenen Forderungen dem Fair Value. Wertminderungen wurden bei den sonstigen Finanzforderungen nicht vorgenommen. Der Stand sowie die Entwicklung der Wertberichtigungen sind nachfolgend dargestellt: Entwicklung der Wertberichtigungenscrollen
Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 160 ff. Die sonstigen Steuerforderungen sowie die übrigen Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. (21) Kurzfristige WertpapiereUnter diesem Posten werden Anlagen in kurzfristigen festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesen, bei denen es sowohl zu Zinszahlungen als auch zu Verkäufen kommt. Der Ausweis erfolgt zu Marktwerten; Wertänderungen werden direkt im sonstigen Eigenkapital erfasst. Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 160 ff. (22) Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel beinhalten Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Finanztitel inklusive Schecks mit einer vom Erwerb an verbleibenden Restlaufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Die Bilanzierung erfolgt zum Nennwert. (23) Eigenkapital/ KapitalmanagementDie Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 123 dargestellt. Das Kapitalmanagement von Vossloh verfolgt primär das Ziel, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch einen positiven Wertbeitrag zu erzielen. Als Nebenbedingungen sind die jederzeitige Sicherung der Liquidität und eine angemessene Höhe der Eigenkapitalquote des Vossloh Konzerns zur langfristigen Sicherung der Unternehmensfortführung zu gewährleisten. Die Optimierung der Kapitalstruktur trägt hierzu ebenso bei wie eine effiziente Steuerung der Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement. Die Vossloh AG beachtet im Rahmen des Kapitalmanagements die gesetzlichen Vorschriften zur Kapitalerhaltung. Sie unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Besondere Kapitalbegriffe werden nicht verwendet. Im Rahmen der Dividendenpolitik des Vossloh Konzerns besteht das Ziel, nachhaltig Dividende auszuschütten, vorausgesetzt, die wirtschaftliche Situation erlaubt dies und die Gremien stimmen zu. Eine Entscheidung über die Höhe der jährlichen Dividende wird von Jahr zu Jahr getroffen. (23.1) Gezeichnetes KapitalDas Grundkapital der Vossloh AG beträgt wie im Vorjahr 49.857.682,23 € und ist ebenso unverändert gegenüber dem Vorjahr in 17.564.180 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Es sind ausschließlich Stammaktien ausgegeben. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,84 € pro Stück am gezeichneten Kapital beteiligt. (23.2) KapitalrücklagenDie Kapitalrücklage enthält das Aufgeld gegenüber dem Nominalbetrag aus der Ausgabe von Aktien durch die Vossloh AG. Außerdem werden in der Kapitalrücklage Unterschiede erfasst, die sich aus den Ankaufs- und Verkaufspreisen der eigenen Anteile aus früheren Aktienrückkaufprogrammen ergeben haben. MitarbeiterbeteiligungsprogrammIm Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2022 erhielten die im Inland beschäftigten Mitarbeitenden der Vossloh Gruppe die Möglichkeit, wahlweise drei Aktien der Vossloh AG unentgeltlich zu beziehen oder zwölf Aktien zu einem Vorzugspreis in Höhe von 50 % des Ausgabekurses von 37,45 € pro Aktie - ermittelt anhand des Börsenkurses zum Zeitpunkt der Übertragung - zu erwerben. Die Bedingungen waren im Vorjahr grundsätzlich identisch, der Ausgabekurs betrug 47,10 €. Aus der Inanspruchnahme dieses Programms wurden Mitarbeitenden des Vossloh Konzerns im Berichtsjahr aus beiden Durchführungsalternativen insgesamt 2.457 Aktien (Vorjahr: 2.397 Aktien) unentgeltlich gewährt. Der Aufwand aus der Gewährung der Aktien betrug 76,7 T€ (Vorjahr: 110,1 T€) und wurde auf Basis des Kurses von 31,20 € (Vorjahr: 45,95 €) pro Aktie am letzten Tag der Teilnahmefrist ermittelt. Die gewährten Anteile unterliegen einer jeweils dreijährigen Haltefrist. Der Erwerb der gewährten Anteile erfolgte über den Kapitalmarkt; es bestehen keine weiteren Verpflichtungen aus dem Programm. (23.3) Gewinnrücklagen und KonzernergebnisDie Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten und aus Konzernsicht nicht ausgeschütteten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Im Berichtsjahr wurde - wie im Vorjahr - eine Dividende von 1,00 €/Aktie ausgeschüttet. (23.4) HybridkapitalIm Februar 2021 wurde eine Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 150 Mio.€ platziert. Infolge der Anleihebedingungen wird dieses Finanzinstrument gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert und entsprechend ausgewiesen. Die Vossloh AG hat ein alleiniges Kündigungsrecht, welches erstmalig zum 23. Februar 2026 ausgeübt werden kann. Die im Zusammenhang mit der Emission angefallenen Transaktionskosten wurden direkt als Minderung des Eigenkapitals erfasst. Die Hybridanleihe wird mit 4,0 % verzinst, wobei die Zinszahlungen unter bestimmten Bedingungen gemäß der Entscheidung der Gesellschaft ausgesetzt und in die Zukunft verschoben werden können. Entwicklung der sonstigen Eigenkapitalpostenscrollen
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(23.5) Sonstige EigenkapitalpostenDie sonstigen Eigenkapitalposten beinhalten die erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften (Cashflow-Hedges) und von als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzinstrumenten sowie aus den im Geschäftsjahr erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Leistungen an Arbeitnehmer. Im Berichtsjahr wurden 1,2 Mio.€ versicherungsmathematische Gewinne (Vorjahr: 0,2 Mio.€) von der Rücklage aus Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in die Gewinnrücklagen umgegliedert. (23.6) Anteile anderer GesellschafterDie Anteile anderer Gesellschafter entfielen im Wesentlichen mit 21,1 Mio.€ (Vorjahr: 20,9 Mio.€) auf konzernfremde Gesellschafter des Geschäftsfelds Fastening Systems sowie mit 6,1 Mio.€ (Vorjahr: 7,7 Mio.€) auf solche im Geschäftsfeld Switch Systems. Entwicklung der Pensionsrückstellungen/Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung(24) Pensionsrückstellungen/Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigungscrollen
Die Vossloh AG sowie einige Tochtergesellschaften sind Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und auch derzeitigen Beschäftigten eingegangen. Daraus resultierende Zahlungen erfolgen bei Eintritt der entsprechenden Bedingungen grundsätzlich bis zum Lebensende der Berechtigten. Die Altersversorgungsleistungen variieren dabei je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer, dem Entgelt und der im Unternehmen eingenommenen Stellung. Die Verpflichtung zur zukünftigen Zahlung der Pensionen liegt bei den betroffenen Tochtergesellschaften (Defined Benefit Plan). Die Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) gebildet. Hierbei werden aktuelle Kapitalmarktzinssätze, zukünftige wahrscheinliche Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie erwartete Fluktuationsraten berücksichtigt. Bilanzielle Risiken der leistungsorientierten Pläne resultieren insbesondere aus der Entwicklung der aktuellen Kapitalmarktzinssätze, da Schwankungen des Zinsniveaus die Barwerte der Verpflichtungen volatil werden lassen und damit auch das Konzern-Eigenkapital entsprechenden Anpassungen unterliegt. Gleichzeitig ergibt sich daraus das Risiko, dass die Marktwerte der Vermögenswerte innerhalb des Planvermögens nicht in gleichem Maße steigen. Aus beiden Effekten könnte es zu Minderungen des Eigenkapitals aufgrund von versicherungsmathematischen Verlusten kommen. Bei dem mit dem Barwert der Versorgungszusagen verrechneten Planvermögen handelt es sich ganz überwiegend um Rückdeckungsversicherungen, die den Hauptanteil der jeweiligen personenbezogenen Ansprüche aus den Versorgungszusagen abdecken. Die Rückdeckungsversicherungen sind den Berechtigten einzeln verpfändet, die Verrechnung mit dem Barwert der Verpflichtungen erfolgt zum Zeitwert. Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Hierbei wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Die bilanzierten Pensionsrückstellungen sowie die Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung leiten sich wie folgt ab: Ableitung der bilanzierten Pensionsrückstellungen/Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung scrollen
Die laufenden Dienstzeitaufwendungen sind Teil des Personalaufwands, der in die Funktionskosten eingeht. Der Zinsaufwand wird im sonstigen Zinsaufwand ausgewiesen. Die tatsächliche Verzinsung des Planvermögens betrug im Berichtsjahr 3,4 % (Vorjahr: 3,9 %). Als Diskontierungszinssatz wurde im Berichtsjahr überwiegend ein Wert von 3,7 % (Vorjahr: 1,07 %) verwendet. Dieser Parameter wird als wesentlich angesehen, sodass eine Sensitivitätsanalyse aufgrund für möglich gehaltener Änderungen vorgenommen wurde. Eine Absenkung oder Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um jeweils 25 Basispunkte hätte die Defined Benefit Obligation (DBO) und damit die Rückstellung um 1,0 Mio.€ (Vorjahr: 1,3 Mio.€) erhöht oder um 1,0 Mio.€ (Vorjahr: 1,2 Mio.€) vermindert. Die mittlere Duration der leistungsorientierten Pensionspläne beträgt 15,5 Jahre (Vorjahr: 15,5 Jahre). Weitere Parameter betreffen die erwartete Fluktuation mit 6,0 %, den Einkommenstrend mit 3,0 %, den Rententrend mit 2,2 % sowie die erwartete Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze mit 2,5 % (alle Werte p. a. und bis auf den Rententrend (Vorjahr: 1,8 %) unverändert gegenüber dem Vorjahr). Aufgrund des Ausweises einer Aktivität als Abgangsgruppe wurde die DBO im Berichtsjahr um 0,6 Mio.€ vermindert. Daneben existieren in einigen Konzerngesellschaften freiwillige oder gesetzlich vorgegebene beitragsorientierte Pläne. Daraus haben diese Konzerngesellschaften neben der Zahlung der Beiträge an externe Träger im Regelfall keine weiteren Verpflichtungen. Der Aufwand aus der Dotierung solcher beitragsorientierten Pläne betrug im Geschäftsjahr 8,0 Mio.€ (Vorjahr: 8,1 Mio.€). Die Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung enthalten Zahlungen von Einmalbeträgen, die nach gesetzlichen Vorgaben bei mehreren Konzerngesellschaften für Arbeitnehmer im Fall des Ausscheidens (sowohl beim Übergang in den Ruhestand als auch in anderen Fällen) zu leisten sind. Diese Rückstellungen sind als Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19 zu behandeln und sind aufgrund der Ausgestaltung als Defined Benefit Plan einzuordnen. Zur Finanzierung der erwarteten Zahlungen wurden teilweise Vermögenswerte in ein externes Planvermögen eingebracht. Die bilanzierten Rückstellungen ergeben sich demgemäß als Saldo von Verpflichtungsbarwert und Marktwert dieses Planvermögens. Bei der Ermittlung der Rückstellung wurden ein Diskontierungszins von 3,7 % (Vorjahr: minus 0,39 bis plus 1,03 %) sowie eine erwartete Steigerung der Lohn- und Gehaltszahlungen von 3,0 beziehungsweise 4,0 % (Vorjahr: 2,0 beziehungsweise 4,0 %) unterstellt. (25) Sonstige RückstellungenZusammensetzung der sonstigen Rückstellungenscrollen
Alle als kurzfristig ausgewiesenen Rückstellungen weisen erwartete Fälligkeiten innerhalb eines Jahres aus. Alle als langfristig ausgewiesenen Rückstellungen weisen erwartete Restlaufzeiten von über einem Jahr aus. Die Zeitpunkte der Inanspruchnahmen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bei Risiken aus Garantieverpflichtungen oder bei Prozessrisiken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeiten unsicher sind. Die Rückstellungen wurden in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt, soweit die Wahrscheinlichkeit einer Belastung höher als 50 % ist. Langfristige Rückstellungen sind mit dem Barwert der ungewissen Verpflichtungen angesetzt, soweit der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Entwicklung der sonstigen Rückstellungenscrollen
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Die Garantieverpflichtungen beinhalten sowohl die für einzelne Garantiekosten zurückgestellten Beträge als auch aufgrund von Erfahrungswerten gebildete Rückstellungen in Höhe der erwarteten Garantiefälle aus getätigten Umsätzen. Die Prozessrisiken und Drohverluste berücksichtigen Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten sowie Risikovorsorgen für Verluste aus schwebenden Geschäften. Für drohende Verluste aus Abnahmeverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 9,0 Mio.€ (Vorjahr: 8,8 Mio.€). Nach Wegfall bestimmter Fristen aus den zugrunde liegenden Verkaufsvereinbarungen konnten für mehrere M&A-Transaktionen bestehende Rückstellungen aufgelöst werden. Die übrigen Rückstellungen enthalten unter anderem Vorsorgen für Rückbauverpflichtungen, für Restrukturierungen sowie für Risiken aus möglichen Schadensersatzansprüchen. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten nach Restlaufzeitenscrollen
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(26.1) FinanzverbindlichkeitenZusammensetzung der Finanzverbindlichkeitenscrollen
Die Finanzverbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten resultieren aus der bilanziellen Abbildung von Leasingverträgen gemäß IFRS 16. Zur Bewertung dieser Posten vgl. die Erläuterungen zu Abschnitt (11) auf Seite 142. Aufgrund der Zuordnung der Kontokorrentverbindlichkeiten zum Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung werden sie in der Tabelle gesondert von den kurz- und langfristigen Bankverbindlichkeiten ausgewiesen. Im Juli 2017 hatte die Vossloh AG Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von vier Jahren im Volumen von 135 Mio.€ und von sieben Jahren im Volumen von 115 Mio.€ begeben. Im Vorjahr wurden die vierjährigen Schuldscheindarlehen mit den zugeflossenen Mitteln aus der Hybridanleihe planmäßig getilgt. Die vereinbarte Verzinsung ist bei den siebenjährigen Laufzeiten für einen Betrag von 90 Mio.€ mit 1,763 % fixiert und für einen Betrag von 25 Mio.€ variabel mit einer Marge von 120 Basispunkten über Euribor. Für die Referenzgröße galt ein Floor von 0,0 %. Zum Ende des Vorjahres wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Dezember 2028) bei einer festen Verzinsung von 0,8 % pro Jahr platziert. Mit diesen Mitteln hat die Vossloh AG im Januar 2022 das variabel verzinsliche Schuldscheindarlehen in gleicher Höhe mit einer ursprünglichen Laufzeit bis Juli 2024 vorzeitig abgelöst. Ende November 2017 hatte die Vossloh AG einen Konsortialkredit über 150 Mio.€ mit acht Banken abgeschlossen. Nach Ausübung der beiden Verlängerungsoptionen im November 2018 und 2019 um jeweils ein Jahr hat der Finanzierungsvertrag nun eine Laufzeit bis November 2024. Das Kreditvolumen wurde im April 2019 um 80 Mio.€ auf 230 Mio.€ erhöht und kann während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um bis zu 70 Mio.€ weiter erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. In dem Konsortialkredit wurde die Einhaltung eines Covenants in Form der Relation Nettofinanzschuld zu EBITDA vereinbart. Eine Verletzung des maximal vereinbarten Schwellenwerts dieser Kennzahl führt zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit durch die kreditgebenden Banken. Gleichzeitig bestimmt die jeweilige Höhe der Kennzahl die Verzinsung (Basispunkte über Euribor). Sie liegt aktuell bei 1,00 %. Zum Bilanzstichtag war die Kreditlinie in Höhe von 91,6 Mio.€ über Barmittel und über an Tochtergesellschaften abgezweigte Linien und Bürgschaften in Anspruch genommen (Vorjahr: 42,0 Mio.€). Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen und war zum Halbjahr und zum Berichtsstichtag gegeben. Der Ausweis der bestehenden Verbindlichkeit aus diesem Konsortialkredit erfolgt gemäß den vertraglichen Bedingungen unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Des Weiteren hatte die Vossloh AG im Juli 2021 bei der DZ Bank AG ein Darlehen über 20 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Juli 2024 und einer Marge von 0,75 % über dem 3-Monats-Euribor aufgenommen. Für die Referenzgröße gilt ein Floor von 0,0 %. Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 findet sich unter den "Zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 160 ff. (26.2) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie VertragsschuldenDie Vertragsschulden resultieren aus Aufträgen, bei denen die Umsatzlegung über einen Zeitraum erfolgt und die von Kunden geleisteten Anzahlungen und Teilabrechnungen die kumulierte Leistung aus der Abwicklung der jeweiligen Aufträge übersteigen. Eine Aufgliederung dieser Verbindlichkeiten in Bruttoforderungen, Anzahlungen und Teilabrechnungen sowie weitere Angaben finden sich bei den Erläuterungen zu den Vertragsvermögenswerten unter der Textziffer 18. Weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr waren Vertragsschulden auszuweisen. (26.3) ErtragsteuerverbindlichkeitenEs handelt sich um die den Steuerbehörden zum Bilanzstichtag tatsächlich geschuldeten Ertragsteuern, die von den verschiedenen Konzerngesellschaften ausgewiesen werden. (26.4) Sonstige VerbindlichkeitenZusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeitenscrollen
Finanzinstrumente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Handelstag, gegebenenfalls unter Einbeziehung direkt zurechenbarer Transaktionskosten, bilanziert und in der Folge mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht eine Bewertung zum Marktwert geboten ist. Die Erfassung der aus Marktwertänderungen resultierenden Gewinne und Verluste ist davon abhängig, ob die Voraussetzungen des IFRS 9 hinsichtlich der Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt sind. Änderungen des Marktwerts von Derivaten zur Absicherung von Cashflows werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Marktwertänderungen von freistehenden Derivaten werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag oder im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Die mit 68,8 Mio.€ (Vorjahr: 57,3 Mio.€) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen resultieren aus Kundenanzahlungen für Projekte, bei denen die Umsatzlegung nicht über einen Zeitraum realisiert wird. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden sind nach IAS 19 unabgezinst in Höhe der Verpflichtung berücksichtigt. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Diese differenziert zwischen den von den verschiedenen Geschäftsfeldern des Vossloh Konzerns angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat umfasst die Geschäftsbereiche und -felder als Berichtssegmente im Sinne von IFRS 8. Die Segmentstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr in den drei Geschäftsbereichen nicht geändert. Neben dem Geschäftsfeld Fastening Systems gehört das Geschäftsfeld Tie Technologies zum Geschäftsbereich Core Components. Vossloh Switch Systems sowie Vossloh Rail Services sind weiterhin die einzigen Geschäftsfelder der Geschäftsbereiche Customized Modules sowie Lifecycle Solutions. Der Geschäftsbereich Core Components umfasst die Geschäftsfelder Fastening Systems sowie Tie Technologies. Vossloh Fastening Systems ist ein führender Anbieter von Schienenbefestigungssystemen. Das Angebot umfasst Schienenbefestigungen für sämtliche Einsatzbereiche, vom Nahverkehr über den Schwerlastverkehr bis zu Hochgeschwindigkeitsstrecken. Vossloh Tie Technologies als weiteres Geschäftsfeld innerhalb dieses Geschäftsbereichs ist in Nordamerika und in Australien der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme in mehreren Werken in den USA sowie in verschiedenen Produktionsstätten in Australien, Mexiko und Kanada hergestellt. Der Geschäftsbereich Customized Modules beziehungsweise das Geschäftsfeld Switch Systems ist einer der weltweit führenden Weichenhersteller. Das Geschäftsfeld stattet Schienennetze mit Weichen und Kreuzungen sowie zugehörigen Steuerungs- und Kontrollsystemen aus und übernimmt bei Bedarf die Installation sowie die Wartung dieser Systeme. Auch hier reicht das Anwendungsspektrum von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions beziehungsweise das Geschäftsfeld Rail Services ist in den Bereichen Schienenhandel, Ladeleistung Langschienen auf Baustellen, Schweißwerkleistungen Neuschienen, Aufbereitung Altschienen, Baustellenschweißen, Schienenwechsel, Schienenschleifen/-fräsen, Schienenprüfung und Baustellenüberwachung tätig. Außerdem organisiert und überwacht es Just-in-time-Schienentransporte zu Baustellen und sorgt für die termingerechte Bereitstellung zugelassener Ladesysteme. Die Konsolidierung beinhaltet die Eliminierung der Geschäftsbeziehungen innerhalb der Segmente sowie zwischen den Segmenten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Verrechnung der konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die Eliminierung von Gewinnausschüttungen zwischen Konzerngesellschaften, die Aufrechnung der von den jeweiligen Muttergesellschaften gehaltenen Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital der Tochtergesellschaften sowie die Verrechnung der innerkonzernlichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen den in der EU anzuwendenden IFRS und sind für alle Segmente identisch. Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Segmenten werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Die Segmentinformationen nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldern sind auf den Seiten 124 f. dargestellt. Die wesentlichen zahlungsunwirksamen Segmentaufwendungen beinhalten die Zuführungen zu Rückstellungen. Der Vossloh Konzern weist in der Erläuterung seiner Ertragslage im Zusammengefassten Lagebericht den sogenannten Wertbeitrag auf Vorsteuerbasis als eine zentrale wertorientierte Kennzahl aus. Hierbei wurde im Berichtsjahr ein gegenüber dem Vorjahr unveränderter WACC von 7,0 % vor Steuern verwendet. Eine Überleitung des Segmentergebnisses "Wertbeitrag" des Gesamtkonzerns auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist nachfolgend dargestellt: Überleitung des Wertbeitrags auf das EBITscrollen
Eine regionale Segmentierung erfolgt gemäß IFRS 8.33 für langfristige Vermögenswerte und Außenumsatzerlöse. Dabei sind die dargestellten Außenumsätze den Regionen auf Basis der jeweiligen Kundenstandorte zugeordnet. Da Umsätze mit nicht konsolidierten Konzerngesellschaften in dieser Darstellung der Außenumsatzerlöse unberücksichtigt bleiben, sind die Werte mit der regionalen Umsatzdarstellung auf Seite 40 im Zusammengefassten Lagebericht nicht kompatibel. Segmentinformationen nach Regionenscrollen
1 Ohne Finanzinstrumente und latente
Steueransprüche.
Zusätzliche Angaben zu FinanzinstrumentenDie Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente richten sich nach den im Folgenden erwähnten Bewertungskategorien des IFRS 9: scrollen
Die Bilanz des Vossloh Konzerns enthält sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente. Originäre FinanzinstrumenteDie originären Finanzinstrumente umfassen bei den Vermögenswerten in erster Linie Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die übrigen Finanzanlagen. Auf der Passivseite umfassen sie die finanziellen Verbindlichkeiten. Sie werden zu dem Zeitpunkt bilanziert, an dem Vossloh Vertragspartei bei einem Finanzinstrument wird. Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Derivative FinanzinstrumenteBei den derivativen Finanzinstrumenten, deren Wert sich von einem Basiswert ableitet, handelt es sich insbesondere um Devisentermingeschäfte. Der Vossloh Konzern setzt verschiedene derivative Finanzinstrumente ein. Sie dienen vor allem zur Absicherung von Währungsrisiken aus festen vertraglichen Verpflichtungen in Fremdwährung sowie aus zukünftigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, außerdem zur Absicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen. Dabei erfolgt die Absicherung von in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden mittels freistehender Derivate. Die auf das abgesicherte Risiko entfallenden und sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und des Sicherungsgeschäfts werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Veränderungen der Zeitwerte aufgrund von Währungsschwankungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Absicherung des Währungs-Exposures erfolgt nicht auf Basis geplanter Positionen, sondern in der Regel unmittelbar nach Auftragseingang mittels eines Devisentermingeschäfts. Bei der Absicherung schwebender Geschäfte im Rahmen eines Cashflow-Hedge werden die Wertveränderungen des ebenfalls zum Zeitwert bilanzierten Derivats erfolgsneutral nach Berücksichtigung von latenten Steuern im Eigenkapital erfasst. Mit der Abwicklung der schwebenden Geschäfte werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge erfolgswirksam aufgelöst oder bei den Anschaffungskosten erworbener Vermögenswerte berücksichtigt. Eine in früheren Geschäftsjahren als effektiv eingestufte Sicherungsbeziehung wurde 2020 aufgrund einer Vertragsanpassung aufgelöst. Das ursprünglich als Sicherungsinstrument designierte Derivat wird seitdem erfolgswirksam zum Marktwert bewertet. Das Nominalvolumen der durch freistehende Derivate ökonomisch abgesicherten Fremdwährungen teilt sich wie folgt auf: scrollen
Die Zeitwerte der zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzten Derivate sowie die gesicherten Nominalvolumen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: scrollen
Die beizulegenden Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente sowie der Währungssicherungs- und Devisentermingeschäfte werden auf Basis zukünftig erwarteter abgezinster Cashflows ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet. Die signifikante Zunahme bei den langfristigen Zinsswaps resultiert aus den im Berichtsjahr abgeschlossenen Forward-Payer-Swaps zur Absicherung des Zinsniveaus für die 2024 erfolgende Anschlussfinanzierung der dann fälligen Schuldscheindarlehen. Diese Finanzinstrumente werden unter den übrigen langfristigen Finanzinstrumenten in der Bilanz ausgewiesen. Die Buchwerte der Finanzinstrumente, die Aufteilung nach den Bewertungskategorien sowie die geforderte Angabe der beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 und deren Bewertungsquellen nach Klassen gemäß IFRS 7 sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Buchwerte, Bewertungskategorien und Fair Values zum 31. Dezember 2022scrollen
Buchwerte, Bewertungskategorien und Fair Values zum 31. Dezember 2021scrollen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsschulden sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind mithilfe der Diskontierung der aus diesen Verbindlichkeiten zukünftig zu erwartenden Zins- und Tilgungszahlungen auf Basis aktueller Marktzinssätze ermittelt worden. Unter den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden überwiegend freistehende Derivate ausgewiesen. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zur Bewertungshierarchie des IFRS 7 sowie des IFRS 13 (sogenannte Fair-Value-Hierarchie). Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr erfolgten Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie. Zuordnung zu den Stufen der Fair-Value-Hierarchiescrollen
Grundlage der Hierarchiestufen sind die für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Faktoren. Auf Stufe 1 wird der Preis unverändert von identischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten übernommen, die an einem aktiven Markt gehandelt werden. Bei der Anwendung von Inputfaktoren auf Stufe 2 sowie Stufe 3 werden im Regelfall Bewertungsmodelle verwendet. Während auf der Stufe 2 die Inputfaktoren am Markt beobachtbar oder ableitbar sind, gibt es auf der Stufe 3 keine beobachtbaren Marktdaten. Die Vossloh AG schließt Derivategeschäfte für einen Rahmenvertrag ("Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte") ab; diese erfüllen nicht die Kriterien für die bilanzielle Saldierung. Das liegt daran, dass der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Das Recht auf eine Saldierung ist nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, zum Beispiel einem Verzug bei den Bankdarlehen oder anderen Kreditereignissen, durchsetzbar. Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen: Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeitenscrollen
Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorienscrollen
Dabei werden die Zinsen im Zinsergebnis sowie die Abgangserfolge und Kursgewinne wie -verluste im sonstigen betrieblichen Ertrag beziehungsweise im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Die Erträge aus der Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren zu Zeitwerten sowie die Wertberichtigungen auf veräußerbare Werte sind in der obigen Übersicht enthalten und werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Management finanzieller RisikenDer Vossloh Konzern ist im Rahmen seiner operativen Tätigkeit finanziellen Risiken ausgesetzt. Bei diesen Risiken handelt es sich um Liquiditäts-, Währungs-, Zins- sowie Ausfallrisiken. Die konzernweite Steuerung und Begrenzung der Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgen durch das Treasury-Management. Die Überwachung der Kreditrisiken erfolgt im Rahmen des allgemeinen Risikomanagements. LiquiditätsrisikenEinem möglichen Liquiditätsrisiko - der Gefahr, dass der Konzern nicht zu jeder Zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann - begegnet Vossloh mit einer Liquiditätsplanung sowie einem zentralen Cash-Management. Zum Jahresende standen dem Konzern neben Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristig liquidierbaren Wertpapieren in Höhe von 79,1 Mio.€ zusätzliche, nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 219,6 Mio.€ zur Abdeckung zukünftiger Liquiditätsbedarfe zur Verfügung. Davon entfielen 138,5 Mio.€ auf freie Linien der Vossloh AG unter dem Konsortialkredit mit einer Laufzeit bis November 2024. Die freien Kreditlinien der Tochtergesellschaften in Höhe von 81,3 Mio.€ hatten im Wesentlichen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr oder waren ohne Fälligkeit zugesagt. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich: Fälligkeiten der Zins- und Tilgungszahlungenscrollen
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WährungsrisikenWährungsrisiken resultieren aus in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden in fremder Währung, deren Euro-Gegenwert durch eine Veränderung der Wechselkurse negativ beeinflusst werden kann, sowie aus schwebenden Fremdwährungsgeschäften, deren zukünftige Zahlungsströme sich aufgrund von Wechselkursveränderungen nachteilig entwickeln können. Nennenswerte Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft ergeben sich für Vossloh aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus schwebenden Liefer-, Leistungs- und Einkaufsgeschäften. Hier besteht die konzernweite Vorgabe, Währungsrisiken durch das Treasury-Management zentral absichern zu lassen. Mithilfe von Devisentermingeschäften, die fristen- und betragskongruent zu den zu sichernden Grundgeschäften abgeschlossen werden (Microhedges), werden die Kurse für die so gesicherten Geschäfte festgeschrieben, um ungünstige Auswirkungen von Währungsschwankungen auf Kalkulationen und Vermögenswerte zu verhindern. Zum Stichtag hatte Vossloh Währungsderivate mit einem Nominalvolumen von 21,0 Mio.€ in Cashflow-Hedges designiert, alle weiteren Währungsderivate sind freistehend. Aus der Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse in die Konzernwährung Euro resultieren Währungsumrechnungsdifferenzen (Translationsrisiken), die erfolgsneutral in der Bilanzzeile "Sonstige Eigenkapitalposten" erfasst werden (siehe hierzu den Abschnitt "Währungsumrechnung" auf Seite 130). Aufwendungen und Erträge sowie Bilanzwerte der nicht im Euro-Raum ansässigen Gesellschaften sind daher vom jeweiligen Euro-Währungskurs abhängig. Die Translationsrisiken werden derzeit nicht abgesichert, da sie sich nicht unmittelbar auf Cashflows auswirken. Zudem sind die Investitionen in Auslandsgesellschaften langfristig angelegt. ZinsrisikenZinsrisiken resultieren im Wesentlichen aus den im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgenommenen kurzfristigen und langfristigen variabel verzinsten Krediten sowie den kurzfristigen variabel verzinsten Geldanlagen der liquiden Mittel. Dem Risiko, dass sich zukünftige Zinszahlungen aus variabel verzinsten Krediten aufgrund von Änderungen des Zinsniveaus ungünstig entwickeln, wird durch Zinsswaps entgegengewirkt (vgl. zu diesen Begriffen das Glossar, Seite 197). Im Rahmen des Hedge-Accountings werden diese Zinssicherungsgeschäfte als Cashflow-Hedge bilanziert. Im Sicherungsgeschäft eingebettete Zinsfloors werden ergebniswirksam als Fair-Value-Hedge bilanziert. Der Nominalbetrag der Zinsswaps betrug zum Stichtag 64,5 Mio.€. Die Zinssicherungen haben Laufzeiten bis Mitte 2026, Mitte 2029 und Mitte 2031. Als Methode zur Beurteilung der Sicherungseffektivität wird die Dollar-Offset-Methode angewendet. Die Effektivität eines im Jahr 2018 abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfts war bereits im Jahr 2020 nicht mehr gegeben, sodass der Bestand der Cashflow-Hedge-Rücklagen im Zeitpunkt der Auflösung der Sicherungsbeziehung in Höhe von -0,2 Mio.€ über die Restlaufzeit bis Mitte 2026 erfolgswirksam linear aufgelöst wird. Die Zeitwerte der zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzten Derivate sowie die gesicherten Nominalvolumen sind unter "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 160 ff. dargestellt. Unter Berücksichtigung der bestehenden Zinsderivate waren zum Berichtsstichtag 50 % der Finanzverbindlichkeiten mit festen Zinssätzen aufgenommen, 50 % unterlagen einer variablen Verzinsung. SensitivitätsanalyseSensitivitätsanalysen beziffern näherungsweise und im Rahmen bestimmter Annahmen, welches Risiko besteht, wenn bestimmte Einflussfaktoren Änderungen erfahren. Im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko sowie das Wechselkursrisiko werden folgende Veränderungen unterstellt: scrollen
Bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos zum Stichtag wurden originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente sowie die bestehenden Zinsderivate berücksichtigt. Ein um 100 Basispunkte höheres Marktzinsniveau, bezogen auf die am 31. Dezember 2022 ausgewiesenen variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und -forderungen, hätte das Finanzergebnis aufgrund der gestiegenen Zinserträge um 0,6 Mio.€ erhöht. Ein um 25 Basispunkte niedrigeres Marktzinsniveau hätte das Finanzergebnis um 0,1 Mio.€ reduziert. Das Eigenkapital wäre bei dem höheren Marktzinsniveau um 1,4 Mio.€ höher und bei dem niedrigeren Marktzinsniveau um 0,4 Mio.€ niedriger gewesen. Dabei wurde unterstellt, dass der veränderte Zinssatz für ein ganzes Jahr Anwendung gefunden hätte. Aufgrund der nahezu vollständigen Absicherung des Währungsrisikos sind die Auswirkungen einer gleichzeitigen Abwertung des Euros auf die ungesicherte Fremdwährungsposition um 10 % für die Ertragslage von unwesentlicher Bedeutung. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Sensitivitätsanalyse der wesentlichen bestehenden Fremdwährungsderivate und Fremdwährungsdarlehen auf das sonstige Zinsergebnis: Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Fremdwährungsderivatescrollen
AusfallrisikenAusfallrisiken beschreiben das Risiko, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus finanziellen Forderungen nicht nachkommen. Hinsichtlich der durch den Vossloh Konzern bei Banken angelegten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der von Konzerngesellschaften gehaltenen kurzfristigen Wertpapiere sowie der mit Banken abgeschlossenen Sicherungsinstrumente wird das Kreditrisiko durch Beschränkung auf Kontrahenten mit einer erstklassigen Bonität minimiert. Aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen, die potenziell mit einem Ausfallrisiko behaftet sind. Die Kreditrisiken werden im Rahmen des Risikomanagements überwacht und durch den Abschluss von Kreditversicherungen (zum Beispiel Euler Hermes) minimiert. Konkreten Ausfallrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Bruttoforderungsbestand (Forderungen vor Abzug von Wertberichtigungen) gliedert sich hinsichtlich der operativen Kreditrisiken wie folgt: Bruttoforderungsbestand der kurzfristigen Forderungenscrollen
Eine Analyse der überfälligen Forderungen zeigt die nachfolgende Übersicht: Überfällige Forderungenscrollen
Ein konkretes Ausfallrisiko besteht auch hinsichtlich der überfälligen Forderungen nicht, da es sich aufgrund der Kundenstruktur des Vossloh Konzerns zu einem großen Teil um staatliche beziehungsweise öffentliche Abnehmer handelt. Das maximale Ausfallrisiko aller finanziellen Vermögenswerte ergibt sich aus deren Buchwerten (siehe Übersicht auf Seite 162). IBOR-ReformBis zum 31. Dezember 2021 wurde der vormals auf EONIA basierende Referenzzinssatz auf den neuen Referenzzinssatz EURO-Short-Term Rate (€STR) umgestellt. Die Berechnungsmethode des Euribor hatte sich bereits im Jahr 2019 geändert. Im Jahr 2021 wurde im Vossloh Konzern ein neuer Kreditvertrag mit Kopplung an den USD-LIBOR, bereits inklusive der Vereinbarungen über den Ersatz des Referenzzinses, abgeschlossen. Der alternative Referenzsatz für den USD-LIBOR ist die Secured Overnight Financing Rate (SOFR), bestimmte USD-LIBORs werden aber erst nach Juni 2023 eingestellt. Diese Vereinbarung stellt das Instrument automatisch von USD-LIBOR auf SOFR um, sobald der jeweilige USD-LIBOR eingestellt wird. Die zentrale Treasury-Abteilung verfolgt weiterhin die Entwicklung hinsichtlich der alternativen Zinssätze, evaluiert die betroffenen Verträge und begleitet den Übergang sowie die erforderlichen Vertragsanpassungen zu alternativen Zinssätzen. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisse/ EventualverbindlichkeitenDie Haftungsverhältnisse haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2021 von 58,0 Mio.€ um 6,3 Mio.€ auf 51,7 Mio.€ reduziert. Davon entfallen 46,2 Mio.€ auf Haftungsverhältnisse für das mit Wirkung vom 31. Mai 2020 veräußerte ehemalige Geschäftsfeld Locomotives und 0,3 Mio.€ auf Haftungsverhältnisse für das mit Wirkung vom 31. Januar 2017 veräußerte ehemalige Geschäftsfeld Electrical Systems. Für die noch bestehenden Haftungsverhältnisse der beiden ehemaligen Geschäftsfelder hat die Vossloh AG unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaften auf erste Anforderung von erstklassigen Banken erhalten. Die Haftungsverhältnisse resultieren in Höhe von 20,8 Mio.€ (Vorjahr: 24,0 Mio.€) aus Bürgschaftsverhältnissen und betreffen vollständig die ehemaligen Geschäftsfelder. Im Vorjahr betrafen noch 2,7 Mio.€ nicht konsolidierte verbundene Unternehmen. 30,9 Mio.€ (Vorjahr: 34,0 Mio.€) der Haftungsverhältnisse sind auf Patronatserklärungen zurückzuführen; hiervon entfallen 25,7 Mio.€ auf die ehemaligen Geschäftsfelder und 5,2 Mio.€ (Vorjahr: 5,0 Mio.€) auf nicht konsolidierte verbundene Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt. Die durch Bestellungen ausgelösten Verpflichtungen aus der Anschaffung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (Bestellobligo) beliefen sich auf 23,2 Mio.€ (Vorjahr: 12,7 Mio.€). LeasingDie Gesellschaften des Vossloh Konzerns haben in vielen Fällen Nutzungsvereinbarungen über Vermögenswerte mit den jeweiligen Eigentümern abgeschlossen. Die wesentlichen Sachverhalte betreffen Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen sowie Geschäftsausstattung, hier insbesondere Dienstwagen sowie IT-Equipment. Die daraus resultierenden Nutzungsrechte (sogenannte "Right of use"-Vermögenswerte) werden gemäß IFRS 16 unter den Sachanlagen aktiviert, die Barwerte der Zahlungsverpflichtungen unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Das Wahlrecht des IFRS 16.4 bezüglich Nutzungsrechten auf immaterielle Vermögenswerte wird so ausgeübt, dass Nutzungsrechte aus solchen Verträgen nicht in der Bilanz erfasst werden. Die angewendeten Bilanzierungsmethoden für die Nutzungsrechte sowie für die aus dem Leasingvertrag resultierenden Finanzverbindlichkeiten wurden bei den Erläuterungen zu den Sachanlagen geschildert. Dort wird auch der Aufwand aus der Abschreibung von aktivierten Nutzungswerten aufgeführt. Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten werden im Zinsergebnis erfasst. Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (Laufzeit weniger als ein Jahr) sowie für geringwertige Vermögenswerte - die daraus grundsätzlich resultierenden Nutzungsrechte werden gemäß dem Wahlrecht im IFRS 16.6 nicht aktiviert - werden im sonstigen betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Gleiche gilt für variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht zu berücksichtigen sind. Gewinne oder Verluste aus sogenannten "Sale and lease back"-Transaktionen werden in Abhängigkeit von den Bedingungen der Leasingvereinbarung zu einem gewissen Ausmaß erfasst, soweit solche Transaktionen stattfinden. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden solche Transaktionen nicht durchgeführt. Aus Untermietverhältnissen resultierende Mieterlöse werden im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und die Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die gesamten Auszahlungen umfassen hierbei die zahlungswirksamen Veränderungen der Leasingverbindlichkeiten sowie die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen, die nicht zu einer Erfassung von Nutzungsrechten in der Bilanz geführt haben. scrollen
Die Restlaufzeiten der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Verbindlichkeiten nach Restlaufzeitenscrollen
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Zukünftige Auszahlungen, die bisher nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt wurden, können sich aus variablen Leasingzahlungen, bisher nicht als überwiegend wahrscheinlich erscheinenden Verlängerungsoptionen beziehungsweise einer Nichtausübung von Kündigungsoptionen oder aus unberücksichtigten Restwertgarantien ergeben. Die daraus resultierenden Auszahlungen sind in Summe unwesentlich. Bereits abgeschlossene Leasingverträge, bei denen die Nutzung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, lagen zum Berichtsstichtag nicht vor. Durch Leasingverträge auferlegte Restriktionen oder Zusicherungen über bestimmte finanzielle Gegebenheiten existieren nicht. Angaben zu Gesellschaften mit nicht beherrschenden GesellschafternWesentliche Konzerngesellschaften mit anderen (also nicht kontrollierenden) Gesellschaftern sind: 1. Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/China 2. Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/China 3. Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/Luxemburg 4. Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/Indien 5. Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/Portugal Zu 1.: 32 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten. Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 6,5 Mio.€ (Vorjahr: 7,6 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2022 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 13,0 Mio.€ (Vorjahr: 15,0 Mio.€). Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/Chinascrollen
Zu 2.: 49 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten. Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 1,0 Mio.€ (Vorjahr: -0,1 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2022 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 8,1 Mio.€ (Vorjahr: 7,5 Mio.€). Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/Chinascrollen
Zu 3.: 10,79 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehalten. Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2022 betrug der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 2,0 Mio.€ (Vorjahr: 1,9 Mio.€). Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/Luxemburgscrollen
Zu 4.: 41,52 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten. Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2022 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 3,7 Mio.€ (Vorjahr: 3,8 Mio.€). Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/Indienscrollen
Zu 5.: 39 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten. Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,5 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2022 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 2,1 Mio.€ (Vorjahr: 2,1 Mio.€). Wesentliche Finanzinformationen der Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/Portugalscrollen
Bei weiteren Konzerngesellschaften mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter waren diese jeweils einzeln wie auch insgesamt unwesentlich. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenDie Vossloh AG ist das oberste, kontrollierende Unternehmen des Vossloh Konzerns. Die konsolidierten Unternehmen des Vossloh Konzerns stehen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit mit nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie assoziierten Unternehmen in Beziehung. Daraus resultierende Transaktionen wurden zu marktüblichen Konditionen durchgeführt. Die nahestehenden nicht konsolidierten Unternehmen und assoziierten Unternehmen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes auf den Seiten 174 f. aufgeführt. Als nahestehende natürliche Personen werden in der Vossloh Gruppe die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats angesehen. Herr Heinz Hermann Thiele war bis zu seinem Todestag am 23. Februar 2021 über die KB Holding GmbH als Mehrheitsaktionärin der Vossloh AG in der Lage, die Gesellschaft maßgeblich zu beeinflussen. Seither sind dessen Erbin Frau Nadia Thiele und Herr Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker in der Lage, die Vossloh AG über die Mehrheitsaktionärin KB Holding GmbH zu kontrollieren. Gleichzeitig kontrollieren sie indirekt die Gesellschaften des Knorr-Bremse-Konzerns. Sie sind somit als nahestehende Unternehmen und Personen zu behandeln. Aus Transaktionen mit Gesellschaften des Knorr-Bremse-Konzerns resultierten im Geschäftsjahr Materialbezüge in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€), Umsätze in Höhe von 0,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€), offene Forderungen und geleistete Anzahlungen zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€). In der folgenden Aufstellung sind die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen dargestellt. Dabei handelt es sich sowohl um Geschäftsvorfälle mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die in der Segmentberichterstattung als Innenumsatzerlöse und in der Konzernbilanz als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen sind, als auch um Transaktionen mit assoziierten Unternehmen. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden natürlichen Personen fanden nicht statt. scrollen
Leistungen an nahestehende Personenscrollen
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Die kurzfristig fälligen Leistungen für den Vorstand umfassten die festen und die einjährigen variablen Vergütungen. Die Zielerreichungskriterien bei der Mehrjährigen Tantieme der Vorstandsmitglieder beziehen sich zu einem wesentlichen Teil auf die absolute und die relative Performance des Aktienkurses der Vossloh Aktie. Eine weitere Komponente der Mehrjährigen Tantieme fällt unter die Bestimmungen des IAS 19, in der obigen Tabelle wird diese ebenfalls in der Spalte "Anteilsbasierte Vergütungen" ausgewiesen. Damit erfolgt der Ausweis der Mehrjährigen Tantieme insgesamt gemäß IFRS 2. Bei der absoluten Performance sind als Zielgrößen bestimmte Kurssteigerungsraten über den jeweiligen Zeitraum der Mehrjährigen Tantieme vertraglich festgelegt. Bei der relativen Performance wird die Kursentwicklung mit der eines gewichteten Indexes aus DAX, MDAX und SDAX verglichen. Eine Über- beziehungsweise Unterperformance führt dann zu einer konkreten Zielerreichung. Der Buchwert der für die Mehrjährige Tantieme erfassten Schulden des Konzerns beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 3,6 Mio.€ (Vorjahr: 2,3 Mio.€). Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 HGB beträgt 3.952.441 € (Vorjahr: 4.102.574 €). Pensionsverpflichtungen bestehen für den Vorstandsvorsitzenden in Höhe von 1,7 Mio.€ (Vorjahr: 2,5 Mio.€). Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der Vossloh AG und ihre HinterbliebenenDie Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung sowie der Hinterbliebenen betrugen unverändert gegenüber dem Vorjahr 1.183.658 €. Es handelte sich vollständig um Ruhegeldzahlungen. Laufende Ruhegeldzahlungen unterliegen den Anpassungen entsprechend der Tarifentwicklung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen. Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung sowie deren Angehörige beliefen sich auf 20.078.847 € (Vorjahr: 26.661.450 €). In Höhe von 9.812.242 € (Vorjahr: 9.983.006 €) bestehen Rückdeckungsversicherungen, die den Begünstigten einzeln verpfändet sind. Der Restbetrag ist durch Rückstellungen gedeckt. Honorare des AbschlussprüfersDie Honorare für die im Berichtsjahr erbrachten Dienstleistungen des Prüfers des Konzernabschlusses betragen 0,7 Mio.€. Sie sind in Höhe von 0,6 Mio.€ für Abschlussprüfungsleistungen angefallen und umfassen die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, die Prüfung der Abschlüsse der Vossloh AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie prüferische Durchsichten der Zwischenabschlüsse. Andere Bestätigungsleistungen wurden im Umfang von 0,1 Mio.€ im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Ermittlung von nachlaufenden Effekten aus Unternehmenskäufen und der Organvergütung erbracht. Deutscher Corporate Governance KodexIm November 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website von Vossloh (www.vossloh.com/de/investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung) dauerhaft zugänglich gemacht. Konzerngesellschaften und BeteiligungenDie Angaben zum Anteilsbesitz des Vossloh Konzerns erfolgen gemäß § 313 Abs. 2 HGB in der folgenden Aufstellung: Aufstellung Anteilsbesitzscrollen
1 Für vollkonsolidierte Gesellschaften
steht ein (k), für at-equity einbezogene ein (e) und
für nicht konsolidierte ein (n).
Vorstand der Vossloh AGOliver Schuster, geboren 1964, DüsseldorfVorsitzender des Vorstands (seit 1.10.2019) Erstbestellung: 1.3.2014, bestellt bis: 28.2.2025 Konzernmandate: scrollen
Dr. Thomas Triska, geboren 1975, BalveChief Financial Officer (CFO) Erstbestellung: 1.11.2020, bestellt bis: 31.10.2023 Externe Mandate: scrollen
Jan Furnivall, geboren 1976, MeerbuschChief Operating Officer (COO) Erstbestellung: 1.11.2020, bestellt bis: 31.10.2023 Konzernmandate: scrollen
Aufsichtsrat der Vossloh AGProf. Dr. Rüdiger Grube 2,4, Vorsitzender, Hamburg, Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG (Mitglied des Aufsichtsrats seit 5.2.2020) - Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen- und Logistik AG, Hamburg scrollen
Ulrich M. Harnacke 2,3,4, stellvertretender Vorsitzender, Mönchengladbach, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater (Mitglied des Aufsichtsrats seit 20.5.2015) scrollen
Dr. Roland Bosch 3,4, Königstein/Taunus, Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG (Mitglied des Aufsichtsrats seit 27.5.2020) scrollen
Marcel Knüpfer 1, Zwenkau, technischer Fachwirt und Schichtleiter, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH und Mitglied des Konzernbetriebsrats (Mitgliedes des Aufsichtsrats seit 1.6.2020) Andreas Kretschmann 1,2,3, Neuenrade, Sozialversicherungsfachangestellter, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats und Mitglied des Betriebsrats der Vossloh Fastening Systems GmbH (Mitglied des Aufsichtsrats seit 30.8.2017) Dr. Bettina Volkens 2,4, Königstein/Taunus, selbstständige Beraterin und Mitglied in diversen Aufsichtsräten (Mitglied des Aufsichtsrats seit 27.5.2020) scrollen
1 Arbeitnehmervertreter
GewinnverwendungsvorschlagDer handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 weist einen Jahresfehlbetrag von 64.335.897,03 € aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von 110.754.683,56 € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 46.418.786,53 €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 49.857.682,23 € eine Dividende von 1,00 € je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 28.854.606,53 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf 17.564.180,00 €.
Werdohl, 7. März 2023 Vossloh AG Der Vorstand Oliver Schuster Dr. Thomas Triska Jan Furnivall Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Werdohl, 7. März 2023 Vossloh AG Der Vorstand Oliver Schuster Dr. Thomas Triska Jan Furnivall Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Vossloh Aktiengesellschaft, WerdohlVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Zudem haben wir die im Abschnitt "Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems" enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben im zusammengefassten Lagebericht nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) b) Prüferisches Vorgehen Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwertea) Im Konzernabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von Mio. EUR 295,8 ausgewiesen, die 21,6 % der Konzern-Bilanzsumme ausmachen. Im Vossloh-Konzern werden vier zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGU) unterschieden, denen jeweils ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Hierbei werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen, um etwaige Abwertungsbedarfe festzustellen. Der erzielbare Betrag wird auf Basis des Nutzungswerts (value in use) unter Berücksichtigung der Mittelfristplanung der jeweiligen Einheit aus erwarteten diskontierten Zahlungsströmen ermittelt (Discounted Cashflow-Verfahren). Die Cashflow-Prognosen basieren auf der vom Vorstand genehmigten, vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen und im Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen Konzernplanung für einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Hierbei werden auch Erwartungen über die künftige Marktentwicklung und länderspezifische Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Größen berücksichtigt. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden, aus denen ein bedeutender Teil des Nutzungswerts resultiert (Phase der ewigen Rente), werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme unter Berücksichtigung einer ZGU-spezifischen Wachstumsrate in den Nutzungswert einbezogen. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen Cashflows durch den Vorstand sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben des Vorstands zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Abschnitt 10 des Konzernanhangs enthalten. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen, die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt und die Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten gewürdigt. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten zukünftigen Cashflows haben wir unter anderem durch deren Abgleich mit der aktuellen, vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung sowie durch Befragung des Vorstands zu den wesentlichen Planungsannahmen untersucht. Darüber hinaus haben wir die Planung unter Berücksichtigung allgemeiner und branchenspezifischer Markterwartungen kritisch gewürdigt. Ergänzende Anpassungen des Detailplanungszeitraums sowie die Fortschreibung der Zahlungsströme für die Phase der ewigen Rente wurden von uns mit den zuständigen Vertretern des Mutterunternehmens ausführlich diskutiert und nachvollzogen. Da bereits geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern befasst und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte für die Vermögenslage des Konzerns ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer potentiellen Änderung einer wesentlichen Bewertungsannahme einschätzen zu können. Zudem haben wir die Vollständigkeit und Angemessenheit der nach IAS 36 geforderten Angaben im Konzernanhang geprüft. Sonstige InformationenDer Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: scrollen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist und auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, sowie für den Vergütungsbericht sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert bf608389ee7af111264c9b8c478cd4fa9a59a53cf9fd481438951a3518b029bc aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDer Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. September 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKSUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist René Kadlubowski.
Düsseldorf, den 7. März 2023 Deloitte
GmbH
gez. René Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer gez. Christian Siepe, Wirtschaftsprüfer VergütungsberichtDer Bericht erläutert gemäß § 162 AktG die von der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung aller gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2022. Vergütungssystem und Grundsätze der VergütungVergütung des VorstandsDie im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder beruht auf dem seit dem 1. Januar 2021 geltenden und von der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 gebilligten Vergütungssystem (das "Vergütungssystem"). Im Rahmen seines Anwendungsbereichs wurde das Vergütungssystem ohne Einschränkung auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2022 angewendet. Auf den im Jahr 2019 abgeschlossenen Anstellungsvertrag des amtierenden Vorstandsvorsitzenden findet das Vergütungssystem keine Anwendung, während einzelne Bestandteile des Vergütungssystems auf dessen Anstellungsverhältnis anwendbar sind. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Vossloh AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie Nebenleistungen (wie insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zur Kranken-, Unfall- und Reisegepäckversicherung) und - nur für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden - Altersversorgungszusagen in Form von Pensionszahlungen bei Erreichen einer Altersgrenze von 63 Jahren. Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable Vergütung ("Einjährige Tantieme") sowie die langfristig variable Vergütung ("Mehrjährige Tantieme") gewährt. Die Einjährige Tantieme basiert auf der Erreichung kurzfristiger Erfolgsziele. Für das Geschäftsjahr 2022 waren das Konzern-EBIT, der Konzernumsatz und das durchschnittlich gebundene Working Capital die maßgeblichen Erfolgsziele. Die Mehrjährige Tantieme beruht auf der Erreichung langfristiger Erfolgsziele über einen Bemessungszeitraum von drei Jahren (beziehungsweise von zwei Jahren im Fall des amtierenden Vorstandsvorsitzenden auf Grundlage des dem Vergütungssystem insoweit nicht unterliegenden Altvertrages). Die Erfolgsziele der Mehrjährigen Tantieme für das Geschäftsjahr 2022 sind der Return on Capital Employed (ROCE) sowie die absolute und die relative Performance der Vossloh Aktie im Vergleich zur gewichteten durchschnittlichen Kursentwicklung von DAX, MDAX und SDAX in der Bemessungsperiode der Geschäftsjahre 2022 bis 2024 (beziehungsweise für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden 2022 bis 2023). Eine Aufschlüsselung der Anwendung der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung in Erfolgsziele, Zielwerte und Gewichtung sowie Zielerreichung ist für jedes Vorstandmitglied nachfolgend im Abschnitt "Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2022" dargestellt. Soweit die Anstellungsverträge dem Vergütungssystem unterliegen, wird die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zudem der Höhe nach durch eine einzelvertraglich festgelegte betragsmäßige Maximalvergütung begrenzt. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Maximalvergütung beträgt für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden 2.923.000 € brutto p. a. und für die weiteren Mitglieder des Vorstands jeweils 1.812.800 € brutto p. a. Von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit, Vorstandsmitgliedern Sonderzuwendungen zu gewähren, wurde im Geschäftsjahr 2022 kein Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2022 keinen Anlass, von der Möglichkeit eines Einbehalts oder einer Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (sogenannte Malus- und Clawback-Regelungen) in bestimmten begründeten Fällen, insbesondere im Fall bestimmter wesentlicher Pflichtverletzungen oder im Fall eines fehlerhaften Konzernabschlusses, Gebrauch zu machen. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2022Aufgrund der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 durch die Hauptversammlung am 18. Mai 2022, gab es keinen Anlass, die Umsetzung des Vergütungssystems oder die Berichterstattung zu hinterfragen. Gleichwohl soll - wie nachfolgend erläutert - die Darstellung der im Berichtsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung an das inzwischen verbreitete Begriffsverständnis angeglichen werden. Die nachfolgende Tabelle, die sich an den Mustertabellen der Europäischen Kommission (Draft Guidelines on the Standardised Presentation of the Remuneration Report) orientiert, enthält Angaben über die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG. Im Vergütungsbericht wird hinsichtlich der Einjährigen und der Mehrjährigen Tantieme als gewährt und geschuldet diejenige Vergütung ausgewiesen, deren Bemessungsperiode mit Ablauf des Berichtsjahres abgelaufen ist und die im Frühjahr 2023 auf Basis der jeweils festgestellten Zielerreichung zur Auszahlung kommt. Die mit Ablauf des Berichtsjahres grundsätzlich erdienten, aber noch nicht ausgezahlten variablen Vergütungsbestandteile werden als im Berichtsjahr geschuldete Vergütung angegeben. Als im Berichtsjahr gewährte Vergütung werden alle Vergütungsbestandteile angegeben, die im Berichtsjahr tatsächlich ausgezahlt wurden, sofern über dieselbe Vergütung - wie bei der Einjährigen Tantieme und der Mehrjährigen Tantieme - nicht bereits in einem früheren Vergütungsbericht als geschuldete Vergütung berichtet wurde. Demgegenüber hatte die Gesellschaft im Vergütungsbericht 2021 für die Mehrjährige Tantieme noch ein anderes Begriffsverständnis zugrunde gelegt und die für das Berichtsjahr vertraglich zugesagte Mehrjährige Tantieme mittels geschätzter vorläufiger Beträge ausgewiesen. Diese Umstellung dient der Harmonisierung mit der inzwischen verbreiteten Marktpraxis und damit einer besseren Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen. Außerdem wird hierdurch eine Darstellung durch die Verwendung von budgetbasierten Schätzgrößen, deren spätere Realisation nur zufällig dem vorher berichteten Wert entspricht, vermieden. Zur Vergleichbarkeit wurden die Werte für das Vorjahr ebenfalls nach dem aktuellen Begriffsverständnis ermittelt und in der Zeile "2021 (neu)" ausgewiesen. Entsprechend diesem Begriffsverständnis werden dem Geschäftsjahr 2022 als gewährte und geschuldete Vergütung die Einjährige Tantieme 2022 aller Mitglieder des Vorstands und die Mehrjährige Tantieme 2021 des amtierenden Vorstandsvorsitzenden (dessen Altvertrag für die Mehrjährige Tantieme noch einen zweijährigen Bemessungszeitraum vorsieht, während der Bemessungszeitraum der Mehrjährigen Tantieme 2021 der weiteren Vorstandsmitglieder noch nicht abgeschlossen ist) zugeordnet. Diese Vergütungsbestandteile kommen nach Feststellung des Jahresabschlusses zur Auszahlung. Rückstellungen für Versorgungszusagen werden mangels Zuflusses und Fälligkeit nicht als gewährt und geschuldet, sondern nur separat im Abschnitt "Altersversorgung" ausgewiesen. scrollen
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Die in der vorstehenden Tabelle dargestellte Vergütung des Vorstands entspricht den Zielsetzungen des Vergütungssystems. Die Vergütung fördert die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem Anreize für ein langfristiges und nachhaltiges Unternehmenswachstum gesetzt werden. An dem Unternehmenserfolg partizipieren die Mitglieder des Vorstands durch entsprechende Leistungskriterien und ambitionierte Zielvereinbarungen. Die mehrheitlich an der Entwicklung der Vossloh Aktie orientierten Leistungskriterien innerhalb der Mehrjährigen Tantieme, die wiederum bei 100-prozentiger Zielerreichung stets den überwiegenden Teil der variablen Vergütung ausmacht, bewirken zudem auch eine Angleichung an die Interessen der Aktionäre der Vossloh AG. Die Erfolgsziele, deren Gewichtung sowie, im Fall der aktienkursorientierten Erfolgsziele der Mehrjährigen Tantieme, die Zielwerte sind in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder vereinbart worden. Die übrigen Zielwerte der Erfolgsziele der Einjährigen Tantieme und der Mehrjährigen Tantieme für das Geschäftsjahr 2022 wurden vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt. Die Ziel- und Schwellenwerte sowie die festgestellte Zielerreichung sind in Bezug auf die einzelnen Erfolgsziele in der nachfolgenden Übersicht angegeben. Hinsichtlich der Einjährigen Tantieme für das Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat von der im Vergütungssystem und den Anstellungsverträgen vorgesehenen Möglichkeit, den Zielbonus für die 100-prozentige Zielerreichung der Einjährigen Tantieme unter bestimmten Voraussetzungen herabzusetzen oder zu erhöhen, Gebrauch gemacht. Die vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegten Zielwerte wurden dabei nicht (nachträglich) geändert. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass der Vorstand das Unternehmen im abgelaufenen Jahr sehr erfolgreich durch die außergewöhnlichen Herausforderungen und Entwicklungen geführt hat. Die Mitglieder des Vorstands haben die gesteckten Ziele trotz widriger Umstände, insbesondere der unvorhersehbaren geopolitischen Entwicklungen und schweren Verwerfungen auf den Material-, Energie- und Logistikmärkten, erreicht und zum Teil sogar deutlich übertroffen. Dem trägt der Aufsichtsrat in Anwendung seines pflichtgemäßen Ermessens mit der Erhöhung des Zielbonusses für die Mitglieder des Vorstands jeweils mit einem Faktor 1,2 angemessen Rechnung. scrollen
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Frühere Mitglieder des VorstandsHerr Werner Andree hat als früheres Vorstandsmitglied der Vossloh AG im Geschäftsjahr 2022 sowie im Vorjahr eine gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 S. 1 AktG in Form von Ruhegeld in Höhe von jeweils 258.135 € bezogen. Eine Einbeziehung in die auf der Seite 192 dargestellte vergleichende Darstellung der Entwicklung der Organvergütung, der Ertragslage und der Arbeitnehmervergütung erfolgt nicht, da seine Vergütung nicht von der Ertragslage der Gesellschaft abhängt. AltersversorgungAuf Basis seines Altvertrags besteht zugunsten des amtierenden Vorstandsvorsitzenden eine Versorgungszusage, die Pensionszahlungen bei Erreichen einer Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Abhängig von der Dauer der Vorstandstätigkeit beträgt der jährliche Ruhegeldanspruch nach drei Jahren der Zugehörigkeit jeweils 1 % pro vollem Dienstjahr Zugehörigkeit, im Falle der ersten Vertragsverlängerung jeweils 2 % pro weiterem vollen Dienstjahr Zugehörigkeit und im weiteren Verlauf bis maximal 40 % der zugrunde zu legenden jährlichen Grundvergütung. Nach dem Tod eines aktiven oder ehemaligen Vorstandsmitglieds reduziert sich die Rentenanwartschaft beziehungsweise das zuletzt gezahlte Ruhegeld an den hinterbliebenen Ehepartner auf 60 %. Der Barwert der Versorgungszusage und die Zuführung nach handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Versorgungsaufwand gemäß IFRS ergeben sich aus der folgenden Tabelle: scrollen
Zusagen bei vorzeitiger Beendigung der TätigkeitFür den Fall der einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge Zusagen auf Auszahlung der voraussichtlichen Vergütung für die reguläre Restlaufzeit des Vertrags, sofern die Beendigung nicht auf einer einseitigen und ohne wichtigen Grund erfolgten Niederlegung durch das Vorstandsmitglied oder einem Widerruf der Bestellung aus einem Grund beruht, der auch einen wichtigen Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses darstellt. Die Zusagen sind jedoch in jedem Fall auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (sogenannter Abfindungs-Cap). Bereits erdiente variable Vergütungen werden unter dem Vergütungssystem nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und nach den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten ausgezahlt. Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelung) besteht nicht. Vergütung des AufsichtsratsVergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2022Die Vergütung des Aufsichtsrats beruht auf § 17 der Satzung der Gesellschaft und dem von der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 gebilligten Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, das im Geschäftsjahr 2022 ohne Einschränkung angewendet wurde. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit außer dem Ersatz ihrer Auslagen und entsprechend der Anregung G.18 des DCGK eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 40.000 € brutto jährlich. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der genannten Vergütung. Die Mitgliedschaft je Ausschuss wird durch einen Zuschlag von einem Viertel der Grundvergütung abgegolten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache des Zuschlags für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss. Soweit der Aufsichtsratsvorsitzende Mitglied in Ausschüssen ist, erhält er keine zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit. Aufgrund der Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 durch die Hauptversammlung am 18. Mai 2022, gab es keinen Anlass, die Berichterstattung zu hinterfragen. Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben über die den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2022 gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 AktG: scrollen
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Vergleichende Darstellung der Entwicklung der Organvergütung, der Ertragslage und der ArbeitnehmervergütungDie nachfolgende Tabelle vergleicht die Entwicklung der Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat mit der Entwicklung der Ertragslage der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns und der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung. scrollen
1 In Vorjahren zeitanteilig ermittelt, soweit
erforderlich.
Die angegebene Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat entspricht dabei jeweils der im Geschäftsjahr 2022 im Sinne des § 162 AktG gewährten und geschuldeten Vergütung gemäß dem oben näher erläuterten Begriffsverständnis der Gesellschaft. Hinsichtlich der Ertragslage wird auf die im jeweiligen Einzelabschluss der Vossloh AG ausgewiesenen Jahresergebnisse gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB und zusätzlich auf das EBIT des Vossloh Konzerns abgestellt. Bezüglich der Arbeitnehmervergütung wird die durchschnittliche Vergütung ohne Lohnnebenkosten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Vossloh Konzerns auf Vollzeitäquivalentbasis einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG und der Teilzeitarbeitskräfte herangezogen. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der Vossloh AG erhalten, bleibt diese Vergütung unberücksichtigt. Zur Vergleichbarkeit der Angaben zur Ertragsentwicklung und zur Arbeitnehmervergütung sind auch bei Letzterer keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt, die in Tochtergesellschaften beschäftigt waren, die im Konzernabschluss des betreffenden Geschäftsjahres als "nicht fortgeführte Aktivität" ausgewiesen wurden.
Werdohl, 7. März 2023 Vossloh AG Der Vorstand Oliver Schuster Dr. Thomas Triska Jan Furnivall Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Rüdiger Grube Prüfungsvermerk des WirtschaftsprüfersAn die Vossloh Aktiengesellschaft, WerdohlWir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, ("die Gesellschaft") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des AufsichtsratsDie gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilNach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG. Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des VergütungsberichtsDie in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind. Verwendungszweck des PrüfungsvermerksWir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage der mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. HaftungDer Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der Gesellschaft getroffenen Auftragsvereinbarung vom 12. September 2022 sowie der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2017 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. beschränkt. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Düsseldorf, den 7. März 2023 Deloitte
GmbH
René Kadlubowski, Wirtschaftsprüfer Christian Siepe, Wirtschaftsprüfer Termine 2023/2024Termine 2023scrollen
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Haftungsausschluss: Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Einschätzungen künftiger Entwicklungen seitens des Vorstands basieren. Die Aussagen und Prognosen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Aussagen und Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten abweichen. Marken: Alle in diesem Geschäftsbericht erwähnten Marken- und Warenzeichen oder Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dies gilt insbesondere für DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und Xetra als eingetragene Warenzeichen und Eigentum der Deutsche Börse AG. GlossarAvalkreditÜbernahme von Bürgschaften und Garantien Capital EmployedWorking Capital plus Anlagevermögen Cash-PoolingSaldenübertragungsverfahren zur Bündelung der Liquidität Derivative FinanzinstrumenteVertragliche Vereinbarungen, deren Marktwerte sich von einem Basiswert (zum Beispiel Aktien oder Währungen) ableiten EBITErgebnis vor Zinsen und Ertragsteuern EBIT-MargeEBIT/Umsatz EBITDAErgebnis vor Zinsen und Ertragsteuern und Abschreibungen EBITDA-MargeEBITDA/Umsatz EBTErgebnis vor Ertragsteuern EigenkapitalquoteEigenkapital/Bilanzsumme FinanzverbindlichkeitenSchuldscheindarlehen, Bankschulden, Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing IAS/IFRSInternational Accounting Standards/ International Financial Reporting Standards KapitalrenditeSiehe Return on Capital Employed KreditlinieKreditvereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien MitarbeiterbeteiligungsprogrammUnentgeltliche oder vergünstigte Gewährung von Aktien an Mitarbeitende NettofinanzschuldFinanzverbindlichkeiten minus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente minus kurzfristige Wertpapiere Personalaufwand pro PersonPersonalaufwand/Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Return on Capital EmployedEBIT/durchschnittliches Capital Employed TreasuryFinanzmanagement WertbeitragEBIT minus Weighted Average Cost of Capital (WACC) multipliziert mit dem durchschnittlichen Capital Employed Working CapitalForderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsvermögenswerten) plus Vorräte minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsschulden) minus erhaltene Anzahlungen minus sonstige kurzfristige Rückstellungen (bereinigt um nicht dem operativen Geschäftsbetrieb zuzuordnende Sachverhalte) Working-Capital-IntensitätDurchschnittliches Working Capital/Umsatz ZinscapOptionsgeschäft, das den Käufer durch Vereinbarung einer Zinsobergrenze gegen steigende Zinssätze absichert ZinsswapVertragliche Vereinbarung über den Austausch von variablen und festen Zinszahlungsströmen auf Basis eines zugrunde liegenden Nominalbetrags AdressenVossloh AktiengesellschaftVosslohstraße 4 • D-58791 Werdohl Postfach 1860 • D-58778 Werdohl Telefon +49 239252-0 Telefax +49 239252-219 www.vossloh.com Vossloh Fastening Systems GmbHVosslohstraße 4 • D-58791 Werdohl Postfach 1860 • D-58778 Werdohl Telefon +49 239252-0 Telefax +49 239252-448 Vossloh Tie TechnologiesRocla Concrete Tie, Inc. 1819 Denver W Dr, S 450 Lakewood, CO 80401 Telefon +1303296-3500 Telefax +1303297-2255 Vossloh Switch SystemsVossloh Cogifer SA 23 rue François Jacob F-92500 Rueil-Malmaison Cedex Telefon +33155 477300 Telefax +33155 477392 Vossloh Rail Services GmbHHannoversche Straße 10 • D-21079 Hamburg Telefon +49 40 430931-0 Telefax +49 40 430931-342 ImpressumVossloh AGHausadresse: Vosslohstraße 4 • 58791 Werdohl Postanschrift: Postfach 1860 • 58778 Werdohl Redaktion:Vossloh AG Uwe Jülichs, Swisttal Dr. Ilse Preiss, Winnenden Projektkoordination, Gestaltung, Realisation:Vossloh AG, Corporate Marketing Communication Fotografie:Markus-Steur.de Vossloh AG Illustration:Adobe Stock Vossloh AG Schlusskorrektur: pro verbis, BochumProduktion:Staudt Lithographie GmbH, Bochum Redaktionsschluss:März 2023 Dieser Geschäftsbericht erscheint auch in englischer Sprache und ist unter www.vossloh.com abrufbar. Konzern-Kennzahlen über 10 Jahre *scrollen
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Vossloh AG: Kennzahlen über 10 Jahrescrollen
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* 2017 und 2016 unter Berücksichtigung des
Ausweises der Geschäftsfelder Locomotives und
Electrical Systems als nicht fortgeführte
Aktivitäten;
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