Vossloh Aktiengesellschaft

Werdohl

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

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Konzern-Kennzahlen 2024 2023
Auftragseingang Mio.€ 1.364,9 1.217,4
Auftragsbestand Mio.€ 836,2 761,2
Aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatz Mio.€ 1.209,6 1.214,3
Core Components Mio.€ 463,4 546,7
Customized Modules Mio.€ 561,2 537,4
Lifecycle Solutions Mio.€ 204,3 163,5
EBITDA Mio.€ 160,3 158,0
EBITDA-Marge % 13,3 13,0
EBIT Mio.€ 105,2 98,5
EBIT-Marge % 8,7 8,1
Zinsergebnis Mio.€ -14,6 -16,0
EBT Mio.€ 90,6 82,5
Konzernergebnis Mio.€ 76,5 55,3
Ergebnis je Aktie 3,56 2,21
Return on Capital Employed 1 % 10,8 10,5
Wertbeitrag 1 Mio.€ 13,1 18,9
Aus der Bilanz
Anlagevermögen 2 Mio.€ 792,8 746,1
Investitionen Mio.€ 83,8 74,5
Abschreibungen Mio.€ 55,1 59,5
Working Capital (Stichtag) Mio.€ 174,4 193,1
Capital Employed (Stichtag) Mio.€ 967,2 939,2
Eigenkapital Mio.€ 751,9 638,5
Anteile anderer Gesellschafter Mio.€ 25,8 28,1
Anteile Hybridkapitalgeber Mio.€ 148,3 148,3
Nettofinanzschuld Mio.€ 88,7 182,9
Nettofinanzschuld (inklusive Leasingverbindlichkeiten) Mio.€ 137,6 219,5
Bilanzsumme Mio.€ 1.490,8 1.392,7
Eigenkapitalquote % 50,4 45,8
Aus der Kapitalflussrechnung
Bruttocashflow Mio.€ 166,0 163,4
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit Mio.€ 136,4 137,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit Mio.€ -49,7 -65,4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Mio.€ -83,9 -39,4
Free Cashflow Mio.€ 86,0 70,9
Mitarbeitende
Beschäftigte im Jahresdurchschnitt Anzahl 4.194 3.999
Core Components Anzahl 1.023 1.017
Customized Modules Anzahl 2.319 2.290
Lifecycle Solutions Anzahl 739 609
Vossloh AG/​Holdinggesellschaften Anzahl 113 83
Personalaufwand Mio.€ 283,5 255,2
Aktie
Börsenkurs am 31.12. 43,05 41,95
Börsenkapitalisierung am 31.12. Mio.€ 831,8 736,8

1 Bei einem durchschnittlichen Capital Employed

2 Anlagevermögen = Immaterielle Vermögenswerte zzgl. Sachanlagen zzgl. als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien zzgl. Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen zzgl. übrige langfristige Finanzinstrumente

Vorwort des Vorstandsvorsitzenden

Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren,

die Zeit, wie wir sie heute kennen, verdanken wir in gewisser Weise der Bahn.

Noch vor 150 Jahren gingen im Deutschen Kaiserreich in jedem Ort die Uhren anders: Es galt die "Ortszeit", die sich nach dem lokalen Stand der Sonne richtete. Von West nach Ost betrug der Zeitunterschied in Deutschland mehr als eine Stunde. Wer damals beispielsweise um den Bodensee reiste, musste sechsmal seine Uhr umstellen.

Mit dem Ausbau der Eisenbahn - zwischen 1840 und 1880 wurden in Deutschland mehr als 33.000 Kilometer Schienen verlegt - stieg neben der Reiselust vor allem das Tempo, mit dem sich die Menschen fortbewegten. Und dadurch wurden die Zeitunterschiede zum Problem für die Fahrpläne. Bahnhöfe hatten meist mehrere Uhren mit verschiedenen Ortszeiten, Schaffner hatten zusätzlich eine Uhr mit der an Berlin orientierten "Bahn-Zeit". Reisende mussten also gut rechnen können, um keinen Zug zu verpassen. Dieses Wirrwarr wurde 1893 per Gesetz beendet, mit der Einführung der Mitteleuropäischen Zeit für ganz Deutschland.

Die Bahn und die Zeit, das ist bis heute eine spannungsreiche Beziehung. "Früher konnte man die Uhr nach der Bahn stellen" ist keine nostalgische Erinnerung an die Ortszeiten im Kaiserreich, sondern eine häufig zu hörende Klage über die Unpünktlichkeit von Zügen. Und zwar bei Weitem nicht nur in Deutschland.

Und damit sind wir bei Vossloh und bei unserem Beitrag für eine zuverlässige Bahn. Denn ein Großteil der Probleme im Zugverkehr geht auf die Infrastruktur zurück. Bis zu 80 % der Verspätungen von Fernzügen sind etwa nach Angaben der Deutschen Bahn auf "veraltete und störanfällige sowie überlastete Infrastruktur zurückzuführen". In vielen Ländern wurden Gleise und Anlagen jahrzehntelang vernachlässigt. Diesen Rückstau gehen Bahnbetreiber inzwischen weltweit mit umfangreichen Investitionsprogrammen an. Und viele wählen unser Unternehmen als Partner.

Das schlägt sich in unseren Auftragsbüchern nieder. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten wir einen Auftragseingang von 1.364,9 Mio.€ erzielen, der um 12,1 % über dem Vorjahresniveau liegt und einen neuen historischen Höchststand im Infrastrukturgeschäft von Vossloh markiert. Besonders hervorheben möchte ich exemplarisch einen Großauftrag zur Lieferung von Schienenbefestigungssystemen und Weichen für eine neue Hochgeschwindigkeitsstrecke in Marokko. Darüber hinaus konnten wir bedeutende Rahmenverträge abschließen, etwa für die präventive Schienenpflege durch Hochgeschwindigkeitsschleifen sowie Fräsen im Gesamtvolumen von über 100 Mio.€ für die Deutsche Bahn, Teil des Plans zur Generalsanierung des deutschen Streckennetzes in den kommenden Jahren.

Wir sind stolz, dass Vossloh zu diesem ehrgeizigen Projekt der Deutschen Bahn - "vom hoch belasteten Netz zum Hochleistungsnetz" - beiträgt. Unsere Arbeit auf der Schnellfahrstrecke Köln-Frankfurt in diesem Rahmen fand im Sommer 2024 auch breite mediale Beachtung. Ein Fernsehteam des NDR begleitete unseren Schienenwechselzug dabei, wie er in nur vier Wochen hundert Kilometer neue Schienen verlegte. Kein anderes System weltweit tauscht Schienen schneller aus. Auch hier spielt Zeit bei der Bahn eine große Rolle, denn Streckensperrungen sollen so kurz wie möglich gehalten werden. Wegen dieser Vorzüge war der Schienenwechselzug auch international gefragt, etwa bei der wirtschaftlich bedeutenden Eisenbahnstrecke Malmbanan im Norden Schwedens, die nach schweren Beschädigungen in kurzer Zeit wieder befahrbar gemacht wurde.

Weltweit hat unsere Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr Umsätze von 1.209,6 Mio.€ generiert. Damit konnten wir das Rekordniveau des Vorjahres halten. Trotz des außergewöhnlich hohen Umsatzwachstums im Jahr 2023 durch den Abschluss mehrerer großer Neubauprojekte ist es uns gelungen, insbesondere durch ein dynamisches Wachstum in Europa, vor allem in Deutschland und zum Teil auch akquisitionsbedingt in Schweden, die Umsätze im Gesamtkonzern stabil zu halten. In Frankreich und den USA zum Beispiel verzeichneten wir erhebliche Umsatzsteigerungen, die insgesamt die Rückgänge aus abgeschlossenen Projekten in Mexiko, China und Australien nahezu ausgeglichen haben. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) konnte nach einem spürbaren Anstieg im Berichtsjahr die 100-Mio.€-Marke überschreiten. Der Anstieg von 98,5 Mio.€ auf 105,2 Mio.€ ging dabei vor allem auf eine starke Profitabilitätsentwicklung in den Geschäftsbereichen Customized Modules und Lifecycle Solutions zurück.

Basis unseres Geschäftserfolgs ist, dass wir Wert schaffen für unsere Kunden. Bei der Bahninfrastruktur entfällt der größte Teil der Lebenszykluskosten - rund zwei Drittel - nicht auf deren Anschaffung, sondern auf die Instandhaltung. Und genau hier setzen wir an: durch die Entwicklung immer langlebigerer und wartungsärmerer Produkte, durch die fortlaufende Optimierung ihres Zusammenspiels im System Fahrweg sowie durch maßgeschneiderte und hocheffiziente Instandhaltungslösungen, sowohl präventiv als auch korrektiv.

Auf der weltweit wichtigsten Messe für Bahntechnik, der InnoTrans in Berlin, haben wir 2024 erneut Innovationen präsentiert, die in unserer Industrie Maßstäbe setzen. Dazu gehört die Eigenentwicklung einer neuartigen Schwellenbesohlung, das Engineered Polymer Pad (EPP). Diese elastische Schicht zwischen Schwelle und Schotterbett sorgt unter anderem für eine stabile Gleislage und trägt damit auch zur Sicherheit auf der Schiene bei. Das Material besteht fast ausschließlich aus recycelten Kunststoffen und ist am Ende der Lebensdauer vollständig wiederverwertbar. Das gilt auch für unsere neu entwickelte Verbundstoffschwelle Engineered Polymer Sleeper (EPS), deren Serienproduktion wir im Berichtsjahr in Polen aufgenommen haben. Auf der InnoTrans haben wir dem internationalen Fachpublikum auch das weltweit erste Herzstück für Weichen vorgestellt, das aus recyceltem Manganstahl hergestellt wurde.

Die ökologische Nachhaltigkeit ist, neben der Qualität und Langlebigkeit unserer Produkte, seit Jahren ein zentrales Element unserer Arbeit. Deshalb macht es mich persönlich besonders stolz, dass wir im Berichtsjahr für unseren Beitrag zu grüner Mobilität mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet wurden. Die Jury würdigte damit die Verdienste unseres Unternehmens um klimafreundliche, innovative und effiziente Mobilitätslösungen im Bereich der Bahninfrastruktur.

Diese Mobilitätslösungen folgen zunehmend einer ganzheitlichen Betrachtung. Statt einzelner Komponenten offerieren wir ein System und schlagen außerdem die Brücke zwischen System und Service. Mit unserem Gesamtverständnis des Fahrwegs Schiene und dem breiten Portfolio an Produkten und Serviceleistungen bieten wir unseren Kunden einen integrierten Ansatz zum Erreichen ihres wichtigsten Ziels, der höheren Verfügbarkeit ihres Streckennetzes. Im Rahmen von Großprojekten wie etwa jüngst in Mexiko kommt unsere umfassende Kompetenz voll zum Tragen. Dort liefern wir Betonschwellen, Schienenbefestigungssysteme und Weichen sowie Schweißleistungen für den Bau einer neuen Eisenbahnstrecke; alle vier Geschäftsfelder von Vossloh sind daran beteiligt.

Wesentlicher Treiber der Integration vom Produkt zur Lösung ist die Digitalisierung. Umfassende Sensorik, die wir mit einem Netzwerk von Partnern entwickelt haben, liefert uns Daten über den Zustand der Infrastruktur. Wir sammeln diese Daten auf unserer Cloud-Plattform Vossloh connect und analysieren sie mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Das ermöglicht uns und den Unternehmen, die die Plattform nutzen, eine bedarfsgerechte und vorausschauende Instandhaltung - also im Spannungsfeld von Bahn und Zeit einen Schritt voraus zu sein. Nach dem Start Ende 2023 wurde Vossloh connect im Berichtsjahr überaus positiv von den Kunden angenommen - auch dank der Marketingkampagne zum Launch, die den German Brand Award 2024 in gleich fünf Kategorien gewonnen hat. Die Jury lobte das intelligente Konzept als "Meilenstein (...) kundenorientierter Lösungsentwicklung in der digitalen Ära".

Für Vossloh ist Digitalisierung also ein wesentlicher Hebel, mit dem wir die Transformation der Bahnindustrie vorantreiben und mitgestalten können. Bereits heute beschäftigen wir rund 120 Digitalexpertinnen und -experten und bauen unsere Kompetenz in diesem Bereich weiter aus. Im Markt der Bahninfrastruktur erwarten wir durch die Digitalisierung ähnlich tiefgreifende Veränderungen wie in anderen Branchen. So wird, neben anderen Faktoren, die zunehmende Bedeutung ganzheitlicher Lösungsangebote die laufende Konsolidierung unseres Markts weiter beschleunigen, und das eröffnet uns als einem der Weltmarktführer Chancen für weiteres Wachstum. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir unser Servicegeschäft durch den Erwerb von France Aiguillages Services (FAS) und der Scandinavian Track Group (STG) verstärkt. Im Frühjahr 2025, sobald alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, wollen wir die Übernahme des führenden europäischen Betonschwellenherstellers Sateba vollziehen, die größte Akquisition in der Geschichte unseres Unternehmens. Der Zusammenschluss erweitert unser Produktportfolio in Europa und eröffnet uns die Möglichkeit, Kunden auch hier Schwellen, Befestigungssysteme, Weichen und Dienstleistungen aus einer Hand anzubieten. Vossloh baut dadurch seine Rolle als das System- und Lösungshaus für Bahninfrastruktur weiter aus.

Wachstum benötigt freie finanzielle Mittel. Deshalb freue ich mich, dass es uns gelungen ist, den Free Cashflow weiter zu verbessern, von 70,9 Mio.€ im Vorjahr auf 86,0 Mio.€. Unsere konzernweite Initiative Cash4Growth hat zu dieser Entwicklung maßgeblich beigetragen und wird auch künftig eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die Grundlage für weiteres Wachstum zu schaffen.

Mit großer Zuversicht blicken wir auf das Jahr 2025. Gestützt durch einen starken Auftragsbestand erwarten wir im laufenden Geschäftsjahr ein deutliches Wachstum und gehen von Umsatzerlösen in einer Bandbreite von 1,25 Mrd.€ bis 1,325 Mrd.€ aus. Alle Geschäftsbereiche sollen zu dieser positiven Entwicklung beitragen. Auch beim EBIT prognostizieren wir einen spürbaren Anstieg auf 110 Mio.€ bis 120 Mio.€. Wie angekündigt, erwarten wir im Frühjahr 2025 den erfolgreichen Abschluss der Akquisition von Sateba. Bei einer geplanten Erstkonsolidierung bis Anfang Mai 2025 gehen wir auf Konzernebene von Umsatzerlösen zwischen 1,475 Mrd.€ und 1,575 Mrd.€ sowie einem EBIT - vor Effekten aus der buchhalterischen Verteilung des Kaufpreises für Sateba - zwischen 140 Mio.€ und 155 Mio.€ aus.

Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung und der angesichts der Auftragslage guten Aussichten werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 eine erhöhte Dividende von 1,10 € (Vorjahr: 1,05 €) auszuschütten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen des gesamten Vorstands danke ich Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns im vergangenen Geschäftsjahr entgegengebracht haben. Mit Blick auf die Beziehung von Bahn und Zeit bin ich überzeugt: Die Zukunft gehört der Bahn. Ich freue mich darauf, sie mit Ihrer Unterstützung weiter mitzugestalten.

 

Ihr

Oliver Schuster, Vorsitzender des Vorstands, Vossloh AG

Prof. Dr. Rüdiger Grube, Aufsichtsratsvorsitzender

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat den Aufsichtsrat regelmäßig, unverzüglich und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Vossloh AG und den Konzern relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und -entwicklung, der Nachhaltigkeit sowie der Compliance unterrichtet. Die Berichterstattung umfasste auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung.

Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die in diesen Berichten geschilderte wirtschaftliche Lage sowie die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der einzelnen Geschäftsbereiche beziehungsweise -felder und der wichtigen Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland plausibilisiert und mit dem Vorstand erörtert. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden und konnte sich dabei jeweils von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund gesetzlicher Regelungen, der Satzung oder der Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen und erteilten auf dieser Basis die erforderlichen Zustimmungen.

Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand auch zwischen den Sitzungen über bedeutende Vorgänge informiert. Darüber hinaus fand auch außerhalb der Sitzungen ein regelmäßiger und enger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität und den Gang der Geschäfte, die Unternehmensstrategie, die Nachhaltigkeitsstrategie sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt informiert.

Aufsichtsrat der Vossloh AG

Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender, geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG, Hamburg

Ulrich M. Harnacke, stellvertretender Vorsitzender, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater, Mönchengladbach

Dr. Roland Bosch, Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG, Königstein/​Taunus

Martin Klaes, Betriebsschlosser, Vorsitzender des Betriebsrats der Vossloh Fastening Systems GmbH und der Vossloh AG, Werdohl

Marcel Knüpfer, technischer Fachwirt und Schichtleiter, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH und Mitglied des Konzernbetriebsrats, Zwenkau

Dr. Bettina Volkens, selbstständige Beraterin und Mitglied in diversen Aufsichtsräten, Königstein/​Taunus

Schwerpunkte der Sitzungen

Im Geschäftsjahr 2024 fanden insgesamt zehn Sitzungen des Plenums statt. Der Aufsichtsrat kam zu fünf ordentlichen Sitzungen am 19. März, 14. Mai, 16. und 17. September (Strategiesitzung) sowie 21. November 2024 zusammen. Außerordentliche Sitzungen fanden am 3. und 23. Juli, am 12. November sowie am 13. und 20. Dezember 2024 statt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben an den Aufsichtsratssitzungen zumeist vollzählig teilgenommen. Herr Martin Klaes war zu der Märzsitzung verhindert, während Frau Dr. Bettina Volkens an den ordentlichen Sitzungen im Mai und im November nicht zugegen sein konnte. Bei der außerordentlichen Sitzung am 3. Juli war Herr Dr. Roland Bosch entschuldigt, Herr Ulrich Harnacke bei der Sitzung am 23. Juli. Die Präsenz in den Sitzungen lag damit insgesamt bei 91,7 %. Mit Ausnahme der außerordentlichen Sitzungen am 23. Juli, 12. November sowie am 13. und 20. Dezember 2024, die als Videokonferenzen durchgeführt wurden, wurden alle Sitzungen in Präsenz abgehalten. Zudem haben sich die Aufsichtsratsmitglieder zur Vorbesprechung und Vorbereitung der Sitzungen regelmäßig ausgetauscht.

Die Mitglieder des Vorstands nahmen an der Mehrzahl der Aufsichtsratssitzungen teil, wobei einzelne Tagesordnungspunkte solcher Sitzungen auch ohne den Vorstand besprochen wurden. Der Aufsichtsrat hat ferner zur Beratung über einzelne Themen Sachverständige und Auskunftspersonen hinzugezogen, insbesondere den Abschlussprüfer im Rahmen der Bilanzsitzung.

Aufsichtsrat und Vorstand befassten sich im vergangenen Geschäftsjahr in allen Sitzungen eingehend mit der Weiterentwicklung des Vossloh Konzerns. In der Mehrzahl der Sitzungen, insbesondere in allen ordentlichen Sitzungen, berichtete der Vorstand darüber hinaus zur Geschäftslage mit detaillierten Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern sowie zu Chancen und Risiken der Geschäftsentwicklung und zu wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mehrfach mit Akquisitions- und Nachhaltigkeitsbelangen sowie mit Compliance-Themen.

In den einzelnen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat darüber hinaus schwerpunktmäßig mit folgenden Themen: Die Bilanzsitzung am 19. März 2024 hatte insbesondere die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023 und des aktienrechtlichen Vergütungsberichts sowie das Format, die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung am 15. Mai 2024 zum Gegenstand. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der weiteren Vorbereitung der Hauptversammlung, dem Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder sowie der Verlängerung der Bestellung von Herrn Oliver Schuster. Darüber hinaus beschloss der Aufsichtsrat redaktionelle Änderungen der Satzung, ließ sich eingehend zum Sicherheitsmanagement im Vossloh Konzern berichten und diskutierte dieses mit dem Vorstand.

Am 14. Mai 2024 standen neben den Regelberichtsthemen der Status der Konzernfinanzierung, eine Vorstellung der aktuellen M&A-Projekte sowie ein Investitionsvorhaben zum Um- und Ausbau des Werks für Weichenmontage in Portugal auf der Agenda. Zudem bereitete der Aufsichtsrat die am Folgetag abgehaltene Hauptversammlung vor.

In den außerordentlichen Sitzungen am 3. und 23. Juli 2024 beriet der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Einzelheiten zum Erwerb der französischen Sateba-Gruppe sowie dessen Finanzierung und stimmte dem Erwerb sowie der vorgeschlagenen Finanzierung nach eingehender Beratung und sorgfältiger Abwägung zu. Die Erweiterung des Produktportfolios in Europa durch den Erwerb des Betonschwellenspezialisten Sateba ist ein bedeutender Meilenstein in der Umsetzung der Unternehmensstrategie.

Am 16. September 2024 fand die ordentliche Aufsichtsratssitzung am Standort des Geschäftsbereichs Customized Modules in Reichshoffen statt. Neben Regelberichtsthemen wurde insbesondere ein Investitionsvorhaben zum Aufbau einer Serienfertigung zur Produktion von Schwellenbesohlungen in Werdohl genehmigt sowie ein Update zu Arbeitssicherheit und Brandschutz im Vossloh Konzern gegeben. In der jährlichen Strategiesitzung am 17. September 2024 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Konzernstrategie und diskutierte diese mit dem Vorstand sowie verschiedenen Bereichsverantwortlichen von Vossloh. Schwerpunktthemen waren dabei insbesondere die Digitalisierung, künstliche Intelligenz, die Personalstrategie sowie die Nachhaltigkeit des Angebotsportfolios.

Die außerordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats und eines ad hoc für denselben Tag gebildeten Ausschusses des Aufsichtsrats am 12. November 2024 hatten eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital nebst Platzierung der neuen Aktien im Rahmen der Finanzierung der Sateba-Transaktion zum Gegenstand.

Am 21. November 2024 widmete sich der Aufsichtsrat in seiner letzten ordentlichen Sitzung des Jahres neben den Regelberichtsthemen eingehend der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr. Nach vertiefter Prüfung und Diskussion mit dem Vorstand verabschiedete der Aufsichtsrat das vorgestellte Budget für das Geschäftsjahr 2025 und nahm die mittelfristige Planung für die Jahre 2026 und 2027 zustimmend zur Kenntnis. Ferner wurden insbesondere die Ergebnisse der extern durchgeführten Effizienzprüfung des Aufsichtsrats vorgestellt und diskutiert.

In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Dezember 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Weiterentwicklung des Vergütungssystems für den Vorstand und den damit zusammenhängenden Anpassungen der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern. Nach eingehender Beratung hat der Aufsichtsrat dieses weiterentwickelte Vergütungssystem für den Vorstand, das der ordentlichen Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorgelegt werden soll, mit Wirkung vom 1. Januar 2025 beschlossen. In der außerordentlichen Sitzung am 20. Dezember 2024 befasste sich der Aufsichtsrat mit weiteren Einzelheiten der Vorstandsvergütung und legte die für die variablen Elemente der Vorstandsvergütung maßgeblichen kurz- und langfristigen Erfolgsziele fest.

Der kontinuierlichen Aus- und Fortbildung der Aufsichtsratsmitglieder messen Aufsichtsrat und Gesellschaft große Bedeutung bei. So fanden die Septembersitzungen des Aufsichtsrats an einem Produktionsstandort des Geschäftsbereichs Customized Modules in Reichshoffen statt. Die Aufsichtsratsmitglieder besichtigten den Standort und vertieften ihre Kenntnisse über das Geschäftsfeld sowie die Produktion von Weichen und Weichensystemen und kamen mit dem Management des Geschäftsfelds zusammen.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben drei ständige Ausschüsse gebildet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss sowie den Nominierungsausschuss. Die Ausschüsse befassen sich konzentriert mit den ihnen jeweils zugewiesenen Themen und bereiten bei Bedarf Entscheidungen für die Sitzungen des Plenums vor. Soweit gesetzlich zulässig und aus Sicht des Aufsichtsrats sinnvoll, hat der Aufsichtsrat den Ausschüssen in bestimmten Fällen auch Entscheidungsbefugnisse übertragen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über relevante Themen und Diskussionsergebnisse. Regelmäßig informiert der Vorsitzende des betreffenden Ausschusses auch unverzüglich nach der jeweiligen Ausschusssitzung die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats über die wesentlichen Punkte der Ausschusssitzung. Die Protokolle über die Sitzungen des Prüfungsausschusses werden zudem dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt.

Der Prüfungsausschuss kam im Berichtsjahr zu sieben Sitzungen zusammen. Die Mitglieder nahmen an allen Prüfungsausschusssitzungen vollzählig teil. Damit lag die Präsenz in den Sitzungen bei 100 %. Vier Sitzungen fanden als Präsenzsitzungen und drei als Videokonferenzen statt. Darüber hinaus nahmen an fast allen Sitzungen Vertreter des Abschlussprüfers sowie die Verantwortlichen für die Bereiche Rechnungswesen und Steuern sowie Recht und Compliance der Vossloh AG teil. Dabei fanden auch Aussprachen mit dem Abschlussprüfer ohne Mitglieder des Vorstands statt. Die Leiter relevanter Zentralbereiche standen für Berichte und Fragen zur Verfügung. Weitere Sachverständige wurden bei ausgewählten Tagesordnungspunkten hinzugezogen.

Wesentliche Schwerpunkte der Tätigkeit des Prüfungsausschusses sind unter anderen die Prüfung der Rechnungslegung des Unternehmens sowie des vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts, des Berichts über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Personen, deren Überwachung der Aufsichtsrat an den Prüfungsausschuss delegiert hat.

In der Sitzung am 19. März 2024 erläuterte der Abschlussprüfer dem Prüfungsausschuss die Prüfung der Jahresabschlüsse der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns sowie des Zusammengefassten Lageberichts und des Vergütungsberichts. Nach eingehender Erörterung entschied der Prüfungsausschuss, dem Aufsichtsrat die Billigung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses der Vossloh AG sowie des Zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 vorzuschlagen und den Vergütungsbericht zu verabschieden. In seinen Sitzungen am 24. April, 24. Juli und 30. Oktober 2024 erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand den Halbjahresfinanzbericht beziehungsweise die Quartalsmitteilungen, jeweils vor deren Veröffentlichung.

Ferner fallen die Beziehungen der Gesellschaft zum Abschlussprüfer in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses. Der Ausschuss unterbreitete am 19. März 2024 dem Gesamtaufsichtsrat den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers, erteilte dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer am 15. Mai 2024 den Prüfungsauftrag und vereinbarte die Vergütung. Ferner überwachte der Ausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und beurteilte die Qualität der Abschlussprüfung. Die Beauftragung des Abschlussprüfers mit Nichtprüfungsleistungen unterliegt grundsätzlich der Zustimmungspflicht des Prüfungsausschusses.

In allen seinen Sitzungen hat sich der Prüfungsausschuss darüber hinaus mit den wesentlichen Risiken sowie Rechts- und Compliance-Themen befasst. Der Prüfungsausschuss diskutierte mit dem Vorstand eingehend die im Konzern identifizierten wesentlichen Risiken sowie die Notwendigkeit und Angemessenheit der gebildeten Risikovorsorgen, insbesondere auch für Risiken aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit früheren wettbewerbswidrigen Absprachen. In den Sitzungen bestand jeweils auch Gelegenheit zur Aussprache der Ausschussmitglieder und des Abschlussprüfers in Abwesenheit der Vorstandsmitglieder. Ferner setzte sich der Prüfungsausschuss laufend und intensiv mit Compliance-Themen auseinander und ließ sich über diesbezüglich relevante Sachverhalte und deren Behandlung, auch über einen Compliance-Jahresbericht, sowie über die laufende Überprüfung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems umfassend informieren. Der Prüfungsausschuss befasste sich eingehend mit dem internen Kontrollsystem sowie dem Risikomanagementsystem und deren Angemessenheit und Wirksamkeit. Der Prüfungsausschuss setzte sich ferner mit Nachhaltigkeitsfragen und den damit verbundenen möglichen Auswirkungen, Chancen und Risiken für den Konzern auseinander und widmete sich in diesem Zusammenhang insbesondere den entsprechenden Fragen der CSRD-Berichterstattung. In der Sitzung am 21. November 2024 berichtete die Interne Revision dem Prüfungsausschuss über ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024.

In einer außerordentlichen Sitzung am 24. Juli 2024 befasste sich der Prüfungsausschuss darüber hinaus eingehend mit dem Erwerb der französischen Sateba-Gruppe sowie deren Business-Plan und erörterte die Finanzierungsmöglichkeiten.

Der Personalausschuss kam am 5. Februar, 4. März, 19. Juni sowie am 16. September 2024 zu Sitzungen zusammen, die bis auf die Septembersitzung, die in Reichshoffen stattfand, als Videokonferenzen durchgeführt wurden. Die Mitglieder nahmen an den Sitzungen fast vollzählig teil. Herr Marcel Knüpfer, der zum 12. Februar in den Personalausschuss gewählt wurde, war zu der Sitzung im Juni verhindert. Somit lag die Teilnahmequote insgesamt bei 93,3 %. Gegenstand der Sitzung im Februar waren insbesondere die Wiederbestellung und zugleich Vertragsanpassungen des Dienstvertrags von Herrn Oliver Schuster, die Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung sowie die Weiterentwicklung des Vergütungssystems für den Vorstand. In der Märzsitzung fasste der Personalausschuss den Beschluss zur Empfehlung der Wiederbestellung von Herrn Schuster bis 2030 und der damit einhergehenden Vertragsverlängerung. In der Junisitzung beschloss der Personalausschuss, das Vergütungssystem des Vorstands zu prüfen und mandatierte einen externen Vergütungsberater, um die Prüfung und Überarbeitung des Systems zu begleiten. In der Septembersitzung stellte der externe Berater die Ergebnisse der Prüfung vor, und der Personalausschuss beriet über die Ergebnisse und den Überarbeitungsbedarf.

Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtsjahr nicht.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat misst der Sicherstellung einer guten Corporate Governance große Bedeutung bei. Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen im November und Dezember 2024 mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) befasst und gemeinsam mit dem Vorstand die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben. Die Vossloh AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2023 mit (derzeit noch) fünf Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird ihnen auch zukünftig entsprechen. Details zur Corporate Governance der Gesellschaft können der Erklärung zur Unternehmensführung und dem Corporate-Governance-Bericht (Seite 32 ff. des Geschäftsberichts) entnommen werden.

Jahres- und Konzernabschluss 2024

Der Jahresabschluss für die Vossloh AG nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften, der Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und der Zusammengefasste Lagebericht für die Vossloh AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der durch die Hauptversammlung am 15. Mai 2024 zum Abschlussprüfer gewählten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Sitz München, Niederlassung Düsseldorf, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Dabei stellte der Abschlussprüfer auch fest, dass der Vorstand die in § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikoüberwachungssystems in geeigneter Form getroffen hat und das System geeignet ist, bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Darüber hinaus wurde der vom Vorstand aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (§ 312 AktG) vom Abschlussprüfer nach § 313 AktG geprüft. Der Abschlussprüfer hat den folgenden Vermerk für den Bericht erteilt: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Ferner haben Vorstand und Aufsichtsrat den Vergütungsbericht für 2024 gemäß § 162 Abs. 1 AktG erstellt. Er wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Abschlussunterlagen einschließlich der Konzernnachhaltigkeitserklärung (§ 315b HGB) und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats am 26. März 2025 ausgehändigt. Der Abschlussprüfer berichtete in dieser Sitzung über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und erteilte ergänzende Auskünfte. Der Aufsichtsrat erörterte nach Vorbereitung durch den Prüfungsausschuss und in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend alle im Zusammenhang mit diesen Unterlagen aufgetretenen Fragen. Dabei berichtete der Abschlussprüfer auch über das Risikofrüherkennungssystem im Vossloh Konzern. Der Abschlussprüfer hat zudem die sonstigen Informationen, zu denen unter anderen die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, die Erklärung zur Unternehmensführung/​ Corporate-Governance-Bericht und die Konzernnachhaltigkeitserklärung (§ 315b HGB) gehören, gelesen und gewürdigt und hat keine wesentliche falsche Darstellung festgestellt. Zudem hatte der Aufsichtsrat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung (§ 315b HGB) nach ISAE 3000 (Revised) zur Erlangung begrenzter Sicherheit beauftragt, die keine Einwendungen ergab.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Zusammengefassten Lagebericht der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 einschließlich der Konzernnachhaltigkeitserklärung (§ 315b HGB), den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen einschließlich der Schlusserklärung des Vorstands sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns ebenfalls geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde damit festgestellt. Dem Zusammengefassten Lagebericht, insbesondere den Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung und den Angaben nach §§ 289a und 315a HGB, sowie dem Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns 2024, der die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,10 € je dividendenberechtigte Aktie vorsieht, hat sich der Aufsichtsrat angeschlossen.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vossloh Konzerns herzlich für ihr außerordentliches Engagement und ihren Beitrag zu dem erfolgreichen Geschäftsjahr 2024. Vossloh hat sich ungeachtet der vielfältigen Herausforderungen im abgelaufenen Geschäftsjahr hervorragend weiterentwickelt.

 

Werdohl, 26. März 2025

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender

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Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2024

des Vossloh Konzerns und der Vossloh AG

Geschäft und Rahmenbedingungen

Vorbemerkung

Der Lagebericht der Vossloh AG wurde wie in den Vorjahren in Anwendung von § 315 Abs. 5 HGB mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst. Die Aussagen beziehen sich im Grundsatz auf die Vossloh AG sowie auf den Konzern, soweit nicht explizit gegenteilig dargestellt. Insbesondere der Abschnitt Vossloh AG - Analyse des Jahresabschlusses bezieht sich allein auf die Vossloh AG, daneben erfolgen gesonderte Erläuterungen zur Vossloh AG, unter anderem im Prognosebericht.

Erstmalig berichtet Vossloh im Lagebericht über wesentliche immaterielle Ressourcen; daneben wurde die in den Vorjahren außerhalb des Lageberichts im Geschäftsbericht veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung (Corporate-Governance-Bericht) gemäß §§ 289f und 315d HGB im vorliegenden Bericht in den Lagebericht integriert. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB nicht in die Abschlussprüfung einbezogen.

Die im Lagebericht enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung bezieht sich auf den gesamten Konzern. Aufgrund der Situation, dass bisher die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Corporate Social Responsibility Directive in Deutschland nicht erfolgt ist, gleichzeitig aber die bisher veröffentlichten und für Vossloh relevanten European Sustainability Reporting Standards berücksichtigt wurden, wurde die Bezeichnung der bisherigen nichtfinanziellen Konzernerklärung entsprechend abgeändert.

Segmentierung und Wettbewerbsposition

Vossloh ist weltweit in den Märkten für Bahninfrastruktur tätig. Der Konzern bietet ein breites Leistungsspektrum unter einem Dach für den Fahrweg Schiene an: Schienenbefestigungssysteme, Betonschwellen, Weichensysteme und Kreuzungen sowie zunehmend innovative und digitalbasierte Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Schienen und Weichen. Die Kunden von Vossloh sind öffentliche und private Nah-, Güter- und Fernverkehrsbetreiber, die Investitionen nach überwiegend langfristigen Entscheidungsprozessen und im Rahmen langfristiger Finanzierungen tätigen. Vossloh unterhält langjährige Kundenbeziehungen. Gemeinsam mit ihnen plant und entwickelt das Unternehmen Lösungen für ihre individuellen Produkt- und Serviceanforderungen. Dies führt in der Regel zu Liefer- und Projektlaufzeiten von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren, wobei oft langfristige Rahmenverträge mit den Kunden vereinbart werden. Vossloh bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung und zum Klimaschutz und leistet mit seinen Produkten und Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität von Menschen und Gütern.

Die Aktivitäten des Unternehmens sind in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions. Der Geschäftsbereich Core Components besteht aus den beiden Geschäftsfeldern Vossloh Fastening Systems und Vossloh Tie Technologies. Zu den beiden anderen Geschäftsbereichen gehört jeweils ein Geschäftsfeld: Vossloh Switch Systems zu Customized Modules und Vossloh Rail Services zu Lifecycle Solutions. Ausführliche Darstellungen zu den einzelnen Geschäftsbereichen finden Sie auf den Seiten 16 ff.

Im Bahninfrastrukturgeschäft hat Vossloh folgende Wettbewerbspositionen inne:

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Vossloh ist ein weltweit führender Anbieter und Technologieführer bei Schienenbefestigungssystemen. - Vossloh ist einer der weltweiten Markt- und Technologieführer im Segment Weichen und Kreuzungen. - Vossloh ist ein führender Anbieter von innovativen Technologien und Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Schienen und Weichen.

Vossloh ist führender Hersteller von Betonschwellen in Nordamerika und Australien.

Organisation

Der Vossloh Konzern ist weltweit tätig. Lokale Präsenz und Nähe zu den Kunden gehören zu den wesentlichen Bestandteilen der geschäftlichen Aktivitäten. Wesentliche Produktionsstätten für die Schienenbefestigungssysteme des Geschäftsfelds Fastening Systems befinden sich in Deutschland, China, Polen und den USA. Das Geschäftsfeld Tie Technologies produziert Betonschwellen in den USA sowie in Mexiko, Kanada und Australien. Die Herstellung der Weichensysteme im Geschäftsbereich Customized Modules erfolgt vor allem in Frankreich, Schweden, Luxemburg, Polen, Australien, Indien, Finnland, Portugal, Großbritannien, den Niederlanden, Serbien und China. Die Dienstleistungen für Schienenwege im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions werden überwiegend in West- und Nordeuropa sowie in China erbracht.

Vossloh unterhält weltweit Vertriebsgesellschaften und Niederlassungen. Das Unternehmen geht fallweise Joint Ventures und Kooperationen mit kompetenten Partnern vor Ort ein. Wesentliche Konzerngesellschaften und zugleich Führungsgesellschaften sind:

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Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl/​Deutschland, und Rocla Concrete Tie, Inc., Lakewood, Colorado/​USA, für den Geschäftsbereich Core Components,

Vossloh Cogifer SA, Rueil-Malmaison/​Frankreich, für den Geschäftsbereich Customized Modules sowie - Vossloh Rail Services GmbH, Hamburg/​Deutschland, für den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions.

Steuerungssystem

Die für den Vossloh Konzern bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind Wertbeitrag, Umsatz, EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) und EBIT-Marge (EBIT/​Umsatz). Während Umsatz, EBIT und EBIT-Marge die entscheidenden Kennzahlen für die kurzfristige Betrachtung darstellen, steht bei der längerfristigen Steuerung der Geschäftsfelder im Rahmen der wertorientierten Wachstumsstrategie der Wertbeitrag im Vordergrund. Im Rahmen der externen Berichterstattung ist der Wertbeitrag die zentrale Ergebnisgröße der Geschäftsbereiche und -felder.

Positive Wertbeiträge werden erzielt, wenn eine Prämie auf die von Eigen- und Fremdkapitalgebern erwartete Verzinsung (Kapitalkosten) erwirtschaftet wird. Die Prämie ergibt sich aus der Differenz zwischen der erwirtschafteten Kapitalrendite, gemessen als Return on Capital Employed (ROCE, ermittelt als EBIT/​ durchschnittliches Capital Employed), und den Kapitalkosten, die als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt werden. Durch Multiplikation der Prämie mit dem durchschnittlichen Capital Employed (Working Capital plus Anlagevermögen) ergibt sich der absolute Wertbeitrag einer Periode. Im Rahmen der internen Steuerung werden ROCE und Wertbeitrag auf einer Vorsteuerbasis ermittelt.

Die Eigenkapitalkosten resultieren im Wesentlichen aus einem risikolosen Zinssatz plus einer Marktrisikoprämie. Aufgrund der Vorsteuerbetrachtung wird der Verzinsungsfaktor entsprechend angepasst. Die Fremdkapitalkosten resultieren aus den durchschnittlichen Finanzierungskonditionen. Das zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten angesetzte Verhältnis von Eigenkapital zu verzinslichem Fremdkapital leitet sich nicht aus der Bilanz ab, da es zum einen auf einer Zielgröße für die Finanzierungsstruktur basiert. Zum anderen erfolgt der Ansatz des Eigenkapitals nicht zu den in der Bilanz enthaltenen Buch-, sondern zu Zielmarktwerten. Zur internen Steuerung wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) vor Steuern in Höhe von 9,5 % als Verzinsungserwartung der Kapitalgeber angesetzt (Vorjahr: 8,5 %).

Grundsätzlich existieren zwei Hebel zur Erhöhung des Wertbeitrags: Erhöhung des EBIT und Optimierung des gebundenen Kapitals (Capital Employed). Aus beiden Größen leitet sich zugleich der ROCE ab. Um diese Kennzahl zu erhöhen, setzt Vossloh bei den beeinflussbaren Größen an. Daher werden ergänzend insbesondere das Working Capital und die Working-Capital-Intensität (durchschnittliches Working Capital/​Jahresumsatz) sowie der Free Cashflow betrachtet.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterstützen das Management bei der Führung und der langfristigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen jedoch nicht vorrangig zur Steuerung des Unternehmens und sind infolgedessen keine bedeutsamsten Leistungsindikatoren im Sinne der §§ 315 Abs. 3 und 289 Abs. 3 HGB. Vielmehr ermöglichen sie erweiterte Erkenntnisse über die Situation im Konzern und lassen darauf aufbauende Entscheidungen zu. Nicht primär steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden in der Konzernnachhaltigkeitserklärung ab Seite 58 erläutert.

Die monatliche Finanzberichterstattung für das Management der Vossloh AG ist ein zentrales Element zur laufenden Analyse und Steuerung der Geschäftsbereiche und -felder sowie des Konzerns. Hierbei werden die von den einbezogenen Konzerngesellschaften erstellten Abschlüsse und die wesentlichen Kennzahlen ebenso konsolidiert und analysiert wie die jeweils aktuelle Jahresvorschau. Planabweichungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die finanziellen Ziele untersucht. Eine Risikoberichterstattung ergänzt die jeweils aktuelle Jahresvorschau um potenzielle Vermögensminderungen und -mehrungen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Zielerreichung werden laufend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert. Die Finanzzahlen der operativen Einheiten werden intensiv durch deren Management und den Vorstand unter Einbeziehung der relevanten Zentralabteilungen der Vossloh AG diskutiert.

Immaterielle Ressourcen

Vossloh berichtet im Folgenden über die wesentlichen immateriellen Ressourcen. Die Wichtigkeit der einzelnen immateriellen Werte ergibt sich aus ihrer grundlegenden Bedeutung für das Geschäftsmodell von Vossloh und ihrer Rolle als zentrale Wertschöpfungsquellen für das Unternehmen. Die Auswirkungen der wichtigsten immateriellen Ressourcen auf das Geschäftsmodell und den Unternehmenserfolg sind sowohl kurz- und mittelfristiger als auch langfristiger Natur.

Zu den identifizierten wichtigsten immateriellen Ressourcen zählt das Humankapital von Vossloh. Damit sind Kompetenzen und Fachwissen, aber auch Innovationsfähigkeit, Engagement und Loyalität der Mitarbeitenden gegenüber dem Unternehmen gemeint. Das Humankapital ist entscheidend für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen und Produkte sowie die Sicherstellung der operativen Exzellenz und kann sich auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfung sowie den Unternehmenserfolg auswirken. Ein Verlust von Schlüsselqualifikationen oder die eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachkräften könnte die Wettbewerbsfähigkeit von Vossloh erheblich beeinträchtigen.

Zudem ist die Marke Vossloh eine wichtige immaterielle Ressource. Am Markt wird die Marke als Garant für Zuverlässigkeit, Qualität und Innovation wahrgenommen. Nationale und internationale Kunden entscheiden sich aufgrund der Markenreputation für Vossloh. Dies gilt selbst bei integrierten Produkten, die sowohl aus eigenen als auch aus zugekauften Komponenten bestehen. Somit trägt die Marke maßgeblich zur Positionierung des Unternehmens in den Zielmärkten bei und unterstützt damit als Wertschöpfungsquelle die Marktdurchdringung sowie die Kundengewinnung und -bindung. Ergänzend zur Markenstärke tragen die etablierten Kundenbeziehungen zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens bei. Diese Beziehungen, die auf langjähriger Zusammenarbeit basieren, ermöglichen ein tieferes Verständnis der Kundenbedürfnisse und unterstützen die zielgerichtete Entwicklung von Produkten und Lösungen, die präzise auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind.

Des Weiteren sind Zulassungen und Patente in der Bahninfrastrukturindustrie von wesentlicher Bedeutung. Die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh unterliegen strengen Sicherheitsstandards. Zulassungen garantieren, dass diese hohen Anforderungen erfüllt werden; ohne Zulassungen ist ein Markteintritt in der Regel nicht möglich. Patente schützen die technologischen Innovationen von Vossloh, die zur Erfüllung dieser Standards notwendig sind. Da sie Möglichkeiten eröffnen, Wettbewerbsvorteile zu sichern und neue Märkte zu erschließen, sind sie integraler Bestandteil des Geschäftsmodells und der Wertschöpfung des Konzerns.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Kurzfristige konjunkturelle Entwicklungen spiegeln sich deshalb nur bedingt in den relevanten Absatzmärkten wider. Von größerer Bedeutung ist die Entwicklung der Verschuldungssituation der Staaten in den Absatzmärkten von Vossloh, da sich die Auftraggeber des Konzerns weit überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Die Verschuldungsquote (also der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) der Euro-Länder belief sich laut Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) am Ende des dritten Quartals 2024 - aktuellere Zahlen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses zusammengefassten Lageberichts nicht vor - auf 88,2 %. Zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt hatte sie bei 88,4 % gelegen. Ende September 2024 betrug die Verschuldungsquote der gesamten EU 81,6 % nach 81,5 % im Vorjahr.

Global betrachtet wächst der Bahntechnikmarkt seit Jahren stetig - eine Folge der weltweit steigenden Nachfrage nach umweltfreundlicher, sicherer und wirtschaftlicher Mobilität für Menschen und Güter. Treiber dieser Entwicklung sind unter anderen Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Digitalisierung, Urbanisierung und insbesondere ein steigendes Umweltbewusstsein. Kein anderes Massenverkehrsmittel kann eine bessere Ökobilanz aufweisen als die Bahn. Wenn es darum geht, immer mehr Menschen und Güter zu transportieren und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck der Mobilität zu reduzieren, um dem Klimawandel zu begegnen, müssen größere Anteile am Personen- oder Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden.

Weltweit gibt es Investitionsprogramme zur Förderung des Verkehrsträgers Schiene. Diese Programme spielen für Vossloh eine bedeutende Rolle, da sie Märkte betreffen, in denen Vossloh mit mindestens einem Geschäftsfeld eine starke Wettbewerbsposition hält. Die Europäische Union beispielsweise hat sich in ihrem Klimaschutzprogramm Green Deal zum Ziel gesetzt, die verkehrsbedingten CO 2 -Emissionen bis 2050 um 90 % (bis 2030 bereits um 55 %) zu senken. Dafür möchte die Europäische Kommission den Personenschienenverkehr im Hochgeschwindigkeitsbereich bis 2030 verdoppeln und bis 2050 verdreifachen. Der Schienengüterverkehr soll bis 2030 um 50 % zunehmen und bis 2050 verdoppelt werden. Die Ziele des europäischen Green Deals werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten positive Auswirkungen auf die Bahnindustrie haben. Ein weiteres Beispiel für Investitionsprogramme ist das im Jahr 2020 in Deutschland verabschiedete Programm "Starke Schiene". Die Regierung hat mit der Deutsche Bahn AG vereinbart, gemeinsam bis zum Jahr 2030 die Rekordsumme von 86 Mrd.€ in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes zu investieren. In Afrika wird vermehrt in Eisenbahnprojekte investiert.

Ein Beispiel hierfür ist der Infrastrukturinvestitionsplan "Egypt Vision 2030", der Investitionen von nahezu 50 Milliarden Euro in den Ausbau des Schienennetzes in Ägypten vorsieht, einschließlich einer 1.800 Kilometer langen Schnellverbindung. Indian Railways will bis Ende 2030 klimaneutral sein. Die indische Staatsbahn investiert deshalb massiv in den Ausbau des riesigen Schienennetzes auf dem Subkontinent, in die Modernisierung des rollenden Materials sowie in Wind- und Solarparks zur Elektrifizierung der Strecken. Auch darüber hinaus befindet sich die Bahnbranche in einem tiefen Umbruch. Digitalisierung und Automatisierung, künstliche Intelligenz sowie Standardisierung und Liberalisierung im Schienenverkehr verändern die Rahmenbedingungen signifikant. Innovationen gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Eine Reihe von Studien analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem weltweiten Markt für Bahntechnologie. Die bedeutsamste Publikation ist die "World Rail Market Study" des europäischen Verbands der Bahnindustrie UNIFE. Die Studie wird in zweijährlichem Rhythmus aktualisiert. Die jüngsten Ergebnisse wurden im September 2024 während der InnoTrans in Berlin, der weltweit größten Fachmesse für Verkehrstechnik, veröffentlicht.

UNIFE beziffert das derzeitige weltweite Volumen des Bahnmarkts auf rund 202 Mrd.€ pro Jahr. Gegenwärtig stuft der europäische Branchenverband rund 59 % des Gesamtvolumens des Bahnmarkts - also etwa 119 Mrd.€ - als zugänglich ein. Dies bedeutet, dass der entsprechende Markt grundsätzlich für europäische Lieferanten geöffnet ist und die Marktnachfrage nicht exklusiv durch inländische Hersteller gedeckt wird.

Unternehmenserwerbe

Am 1. Juli 2024 wurde der Vertrag zum Erwerb aller Anteile an der Scandinavian Track Group (STG) in Borlänge/​Schweden vollzogen. Die Gesellschaft hat vier weitere Tochtergesellschaften in Schweden, Norwegen und Dänemark; alle Gesellschaften sind dem Geschäftsfeld Rail Services zugeordnet. Durch den Erwerb wurde das Tätigkeitsprofil von Vossloh Rail Services in Skandinavien erheblich erweitert und umfasst diverse Instandhaltungsservices für den Fahrweg Schiene, etwa den Einbau oder die Instandhaltung von Weichen, sowie Inspektionsberatungsleistungen.

Außerdem erfolgte am 19. Juli 2024 der Vollzug des Erwerbs der Anteile an der France Aiguillages Services (FAS) in Bertrichamps/​Frankreich. Auch diese Gesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaft LUNEFCF gehören zum Geschäftsfeld Rail Services. FAS führt eine Vielzahl von technischen Prüfungen und Wartungsleistungen an Weichensystemen und Signalanlagen durch und schult in einem Trainingszentrum eigene sowie Mitarbeitende der französischen Staatsbahn SNCF.

Ertragslage

Vossloh Geschäftsbereiche - Auftragseingang und Auftragsbestand

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Auftragseingang Auftragsbestand
Mio.€ 2024 2023 2024 2023
Core Components 532,5 542,7 293,8 262,1
Customized Modules 662,8 524,1 525,6 461,3
Lifecycle Solutions 198,1 175,5 28,9 40,8
Konsolidierung -28,5 -24,9 -12,1 -3,0
Konzern 1.364,9 1.217,4 836,2 761,2

Anhaltend positives Marktumfeld führt zu neuen Höchstwerten

Im Geschäftsjahr 2024 erreichte Vossloh neue Höchstwerte bei den Auftragseingängen und beim Auftragsbestand. Der Auftragseingang übertraf den bereits hohen Vorjahreswert um 12,1 %. Dieser Anstieg war hauptsächlich auf den Geschäftsbereich Customized Modules zurückzuführen, der im Vergleich zum Vorjahr eine signifikante Steigerung der Auftragseingänge um 26,5 % erzielte. Besonders in der Region Afrika waren deutliche Zuwächse zu verzeichnen, vor allem in Marokko und Algerien. Auch die Region Naher Osten sowie die Länder Singapur, Kanada und Schweden trugen zu der positiven Entwicklung bei. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions erzielte bei den Auftragseingängen ebenfalls einen deutlichen Anstieg um 12,9 % im Vergleich zum Vorjahr, was hauptsächlich auf höhere Auftragsvolumina in Schweden und Dänemark zurückzuführen war. Im Gegensatz dazu lagen die Auftragseingänge des Geschäftsbereichs Core Components leicht um 1,9 % unter dem Vorjahreswert. Im Geschäftsfeld Fastening Systems konnten höhere Auftragseingänge unter anderem in Algerien und Italien Rückgänge beispielsweise in China und Mexiko überkompensieren, während die Auftragseingänge im Geschäftsfeld Tie Technologies, dem zweiten Geschäftsfeld im Geschäftsbereich Core Components, deutlich unter dem hohen Vorjahreswert lagen. Dies ist vor allem auf einen bereits im Vorjahr abgeschlossenen Großauftrag in Mexiko zurückzuführen. Das Book-to-Bill-Verhältnis auf Konzernebene, das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz, lag bei 1,13 (Vorjahr: 1,00).

Der Auftragsbestand des Vossloh Konzerns am 31. Dezember 2024 hatte im Bereich Bahninfrastruktur den höchsten Wert in der Unternehmensgeschichte am Ende eines Jahres erreicht. Aufgrund der hohen Zahl von Rahmenverträgen besitzt die Kennzahl Auftragsbestand eine nur eingeschränkte Aussagekraft, da das Auftragsvolumen von gewonnenen Rahmenverträgen in der Regel erst zum Zeitpunkt der jeweiligen Abrufe im Auftragseingang erfasst wird.

Umsatz mit 1,2 Mrd.€ auf Höhe des Rekordwerts im Vorjahr

Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der Vossloh Konzern Umsätze in der gleichen Größenordnung wie im Rekordjahr zuvor. Nach 1.214,3 Mio.€ im Vorjahr betrugen die Umsätze im Berichtszeitraum 1.209,6 Mio.€. Sie lagen damit im mittleren Bereich des ursprünglich prognostizierten Korridors von 1,16 Mrd.€ bis 1,26 Mrd.€. Während der Geschäftsbereich Core Components einen deutlichen Umsatzrückgang in beiden Geschäftsfeldern verzeichnete, konnten die Geschäftsbereiche Lifecycle Solutions und Customized Modules spürbare Umsatzzuwächse erzielen.

Vossloh Konzern - Umsatzverteilung nach Regionen

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Mio.€ % Mio.€ %
2024 2023
Deutschland 171,4 14,2 141,8 11,7
Frankreich 118,6 9,8 95,1 7,8
Übriges Westeuropa 81,0 6,7 101,6 8,4
Nordeuropa 170,9 14,1 139,9 11,5
Südeuropa 147,7 12,2 116,5 9,6
Osteuropa 82,7 6,8 88,4 7,3
Europa gesamt 772,3 63,8 683,3 56,3
Amerika 146,5 12,1 189,5 15,6
Asien 179,1 14,8 215,1 17,7
Afrika 32,2 2,7 14,7 1,2
Australien 79,5 6,6 111,7 9,2
Gesamt 1.209,6 100,0 1.214,3 100,0

Umsatzrückgang in Amerika und Asien durch starken

Umsatzanstieg in Europa ausgeglichen

Die Umsätze in Europa stiegen um 13,0 %. Besonders bemerkenswert war der Umsatzanstieg in Südeuropa um 26,8 %. Getragen wurde diese positive Entwicklung hauptsächlich durch den Geschäftsbereich Customized Modules. Insbesondere die erhöhten Lieferungen an Kunden in Italien und der Türkei trugen maßgeblich zu diesem Wachstum bei.

In Nordeuropa erzielte der Vossloh Konzern ebenfalls einen beachtlichen Umsatzanstieg von 22,2 %, der überwiegend auf den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zurückzuführen ist. Besonders hervorzuheben ist hier ein Schienenwechselprojekt im Norden Schwedens für den staatlichen Infrastrukturbetreiber Trafikverket. Zudem trug auch der Erwerb des schwedischen Unternehmens STG zu dem Anstieg bei. Weitere nennenswerte Umsatzzuwächse in Europa wurden in Deutschland und Frankreich erzielt. In Deutschland ist der Anstieg vor allem auf den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zurückzuführen, insbesondere auf den Teilbereich Track Supply und das High Speed Grinding. Darüber hinaus trugen erhöhte Weichenlieferungen des Geschäftsbereichs Customized Modules an die Deutsche Bahn zum Wachstum bei. In Frankreich ging der Umsatzanstieg insbesondere auf höhere Lieferungen von Weichenkomponenten im Straßenbahngeschäft des Geschäftsbereichs Customized Modules zurück.

Im Geschäftsjahr 2024 verzeichneten die Umsatzerlöse in Amerika einen Rückgang von 22,7 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die Geschäftsbereiche Core Components und Customized Modules zurückzuführen, da im Vorjahr ein bedeutendes Neubauprojekt in Mexiko weitgehend abgeschlossen worden war. Die höheren Auslieferungen von Betonschwellen in den USA im Geschäftsfeld Tie Technologies, insbesondere an die Class-I-Frachtbetreiber, konnten diesen Rückgang nur teilweise kompensieren.

In Asien lagen die Umsätze im Geschäftsjahr 2024 deutlich unter denen des Vorjahres (-16,7 %). Dies war weitgehend durch geringere Auslieferungen von Schienenbefestigungssystemen für Hochgeschwindigkeitsstrecken in China im Geschäftsfeld Fastening Systems bedingt.

Auch in Australien verzeichnete der Vossloh Konzern im Vorjahresvergleich einen Umsatzrückgang von 28,9 %, der auf das Geschäftsfeld Tie Technologies zurückgeht. Ursache dafür ist eine Normalisierung der Marktnachfrage. Zudem trugen geringere Auslieferungen von Betonschwellen für das große Infrastrukturprojekt Inland Rail zu der Entwicklung bei.

Demgegenüber konnten die Umsätze in Afrika im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden (+119,0 %). Zu diesem Wachstum trugen unter anderem die Auslieferungen von Schienenbefestigungssystemen des Geschäftsfelds Fastening Systems für den Bau von Hochgeschwindigkeitsverbindungen in Marokko und Ägypten bei.

Die Herstellungskosten des Vossloh Konzerns beliefen sich im Berichtsjahr auf 880,4 Mio.€ und lagen damit leicht unter dem Vorjahresniveau von 898,3 Mio.€. Der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz betrug 72,8 % und lag vor allem aufgrund einer leicht verringerten Materialeinsatzquote infolge eines insgesamt verbesserten Projektmixes leicht unter dem Vorjahr (74,0 %). Die Vertriebs- und Verwaltungskosten im Vossloh Konzern erhöhten sich von 214,4 Mio.€ auf 230,0 Mio.€. Dieser Anstieg war hauptsächlich auf höhere Beratungskosten im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Sateba zurückzuführen. Zusätzlich trugen gestiegene Personalkosten zu der Entwicklung bei. Das sonstige betriebliche Ergebnis - der Saldo von sonstigem betrieblichen Ertrag von 25,3 Mio.€ (Vorjahr: 17,7 Mio.€) und sonstigem betrieblichen Aufwand von 11,0 Mio.€ (Vorjahr: 10,9 Mio.€) - belief sich auf 14,3 Mio.€ und lag damit über dem Vorjahreswert von 6,8 Mio.€.

Vossloh Konzern - Umsatz und Ergebnis

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Mio.€ % Mio.€ %
Mio.€ 2024 2023
Umsatz 1.209,6 100,0 1.214,3 100,0
EBITDA/​EBITDA-Marge 160,3 13,3 158,0 13,0
EBIT/​EBIT-Marge 105,2 8,7 98,5 8,1
Konzernergebnis 76,5 6,3 55,3 4,6
Ergebnis je Aktie (in €) 3,56 2,21

EBIT gegenüber dem Vorjahr spürbar gestiegen

Vossloh konnte im Geschäftsjahr 2024 das EBIT um 6,7 % gegenüber dem Vorjahr steigern. Hauptverantwortlich für diesen Anstieg war ein verbesserter Projektmix in den Geschäftsbereichen Customized Modules und Lifecycle Solutions. Zusätzlich zu den operativen Verbesserungen war das EBIT durch Rückstellungsauflösungen begünstigt, die jedoch durch Transaktionskosten für den geplanten Erwerb von Sateba in Höhe von über 10 Mio.€, die auf der Konzernebene erfasst wurden, nahezu vollständig gemildert wurden. Das EBIT und die EBIT-Marge lagen im mittleren Bereich des prognostizierten Korridors von 100 Mio.€ bis 115 Mio.€ beziehungsweise 8,3 % bis 9,5 %.

Das Nettozinsergebnis im Geschäftsjahr 2024 verbesserte sich auf -14,6 Mio.€ im Vergleich zum Vorjahreswert von -16,0 Mio.€. Im Wesentlichen ging dies auf geringere Kursverluste aus Finanzierungspositionen in Fremdwährung zurück. Das Ergebnis vor Ertragsteuern erhöhte sich im Berichtsjahr auf 90,6 Mio.€ (Vorjahr: 82,5 Mio.€).

Die Ertragsteuern im Vossloh Konzern betrugen im Berichtsjahr 14,1 Mio.€ (Vorjahr: 28,2 Mio.€). Die außergewöhnlich niedrige Steuerquote im Geschäftsjahr 2024 resultierte maßgeblich aus der Aktvierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die aufgrund erwarteter positiver steuerlicher Ergebnisse im inländischen Organkreis angesetzt wurden.

Ergebnis je Aktie steigt signifikant auf 3,56 €

Das Konzernergebnis 2024 lag aufgrund der niedrigeren Steuerquote und operativer Ergebnisverbesserungen signifikant über dem des Vorjahres. Vom Konzernergebnis standen den Hybridkapitalgebern wie im Vorjahr 6,0 Mio.€ zu, während den anderen Gesellschaftern 7,3 Mio.€ zuzurechnen waren (Vorjahr: 10,6 Mio.€). Das den Anteilseignern der Vossloh AG zuzurechnende Konzernergebnis lag mit 63,2 Mio.€ deutlich über dem Vorjahreswert von 38,7 Mio.€. Daraus resultierte bei einer durchschnittlichen Zahl im Umlauf befindlicher Aktien von 17.770.535 Stück (Vorjahr: 17.564.180 Stück) ein im Vorjahresvergleich deutlich höheres Ergebnis je Aktie.

Dividende in Höhe von 1,10 € je Aktie für 2024 geplant

Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG verfolgen das Ziel, die Aktionärinnen und Aktionäre angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns zu beteiligen. Vorstand und Aufsichtsrat werden daher der für den 7. Mai 2025 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 eine erhöhte Dividende in Höhe von 1,10 € (Vorjahr: 1,05 €) auszuschütten.

Vossloh Konzern - Wertmanagement

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Mio.€ 2024 2023
Capital Employed (Durchschnitt) 969,7 937,2
ROCE (in %) 10,8 10,5
Wertbeitrag 13,1 18,9

ROCE 2024 über dem Vorjahr

Der ROCE lag infolge der operativen Verbesserung leicht über dem Vorjahr. Der für die interne Steuerung herangezogene WACC - die gewichteten Kapitalkosten der Eigen- und Fremdkapitalgeber - wurde infolge der allgemeinen Zinsentwicklung für das Geschäftsjahr 2024 auf 9,5 % angehoben (Vorjahr: 8,5 %). Aus diesem Grund lag der Wertbeitrag 2024 unter dem des Vorjahres, allerdings innerhalb der prognostizierten Bandbreite.

In der folgenden Tabelle ist eine Überleitung der Kennzahlen ROCE und Wertbeitrag auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführte EBIT dargestellt:

Überleitung Wertbeitrag und ROCE auf das EBIT

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Mio.€ 2024 2023
Prämie in % (ROCE - WACC) 1,3 2,0
Durchschnittliches Capital Employed 969,7 937,2
Wertbeitrag 13,1 18,9
Kapitalkosten auf das durchschnittliche Capital Employed 92,1 79,6
EBIT 105,2 98,5

Finanzlage und Investitionen

Als Konzernobergesellschaft trägt die Vossloh AG die Verantwortung für das Finanzmanagement des Konzerns. Dem Bereich Treasury des Konzerns obliegen die zentrale Steuerung der Zahlungsströme, die Sicherung der Finanzierung sämtlicher Konzerngesellschaften sowie die Absicherung und Steuerung finanzieller Risiken. Neben Liquiditätsrisiken zählen dazu insbesondere Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen. Zur Absicherung werden unter anderem derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Konzerngesellschaften werden im Wesentlichen durch konzerninterne Mittelbereitstellungen der Vossloh AG finanziert. Nur in Einzelfällen, in denen eine ausländische Finanzierung wirtschaftlich vorteilhafter oder rechtlich notwendig ist, erfolgt eine originäre Finanzierung in einzelnen Konzerngesellschaften.

Nettofinanzschuld deutlich gesunken dank verbessertem Free Cashflow und Kapitalerhöhung

Die Nettofinanzschuld des Vossloh Konzerns (berechnet als Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abzüglich kurzfristiger Wertpapiere) ohne Leasingverbindlichkeiten reduzierte sich vom Jahresende 2023 mit 182,9 Mio.€ auf 88,7 Mio.€ zum Ende des Geschäftsjahres 2024. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus einem deutlich verbesserten Free Cashflow sowie aus dem Emissionserlös einer im November 2024 durchgeführten Kapitalerhöhung. Zum Jahresende 2024 belief sich die Nettofinanzschuld inklusive der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 48,9 Mio.€ (Vorjahr: 36,6 Mio.€) auf 137,6 Mio.€ (Vorjahr: 219,5 Mio.€).

Die Finanzverbindlichkeiten betrugen zum Ende des Berichtsjahres 232,7 Mio.€ und lagen damit deutlich unter dem Vorjahreswert von 320,0 Mio.€. 60 Mio.€ der Finanzverbindlichkeiten entfielen auf zwei im Geschäftsjahr 2023 platzierte Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von fünf und sieben Jahren (bis Juli 2028 und 2030). Die ursprünglich variable Verzinsung der beiden Schuldscheindarlehen wurde Ende November 2023 mit zwei Payer-Zinsswaps in feste Zinssätze umgewandelt. Bereits zum Jahresende 2021 war ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Dezember 2028) und einer festen Verzinsung platziert worden. Weitere rund 22 Mio.€ der Finanzverbindlichkeiten zum Jahresende 2024 entfielen auf Inanspruchnahmen des im Februar 2024 vorzeitig neu abgeschlossenen Konsortialkredits mit einem Volumen von 240 Mio.€ und einer Laufzeit bis Februar 2029. Die Verzinsung ergibt sich aus dem jeweiligen Referenzzinssatz (Euribor beziehungsweise €STR) sowie einer im Kreditvertrag vereinbarten Marge, die sich an der Kennzahl Nettofinanzschuld zu EBITDA orientiert. Für diese Kennzahl (Covenant) ist eine Maximalhöhe festgelegt, deren Überschreitung den kreditgebenden Banken die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einräumt. Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen; sie war zum Halbjahr und Ende 2024 gegeben. Zum Jahresende 2024 - unverändert gegenüber dem Vorjahr - war ein Mitte Juli erneuertes Darlehen über 20 Mio.€ bei der DZ-Bank mit einer Laufzeit bis Juli 2027 und einem variablen Zinssatz ausstehend. Knapp 19 Mio.€ waren auch noch unter einer Brückenfazilität mit variabler Verzinsung ausstehend, die im Juli für die Akquisitionsfinanzierung der Sateba Gruppe abgeschlossen worden war. Insgesamt beliefen sich diese Kreditlinien zum Jahresende 2024 noch auf knapp 504 Mio.€. Aufgrund der im Berichtsjahr erfolgten Rückzahlungen und erneuerten Kreditverträge sank der Anteil der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahreswert von 198,4 Mio.€ auf 62,2 Mio.€. Die Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristigen Wertpapieren betrug zum Ende des Berichtsjahres 95,0 Mio.€ (Vorjahr: 100,5 Mio.€).

Die Haftungsverhältnisse haben sich gegenüber dem Jahresende 2023 von 29,0 Mio.€ auf 26,8 Mio.€ reduziert. Der Großteil davon entfiel mit 21,1 Mio.€ auf das ehemalige Geschäftsfeld Locomotives. Für diese noch bestehenden Haftungsverhältnisse hat die Vossloh AG eine unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaft auf erste Anforderung einer erstklassigen Bank erhalten.

Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln zugesagte, aber nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 757,6 Mio.€ (Vorjahr: 244,4 Mio.€) zur Verfügung.

Die im Februar 2021 begebene Hybridanleihe über 150 Mio.€ mit unendlicher Laufzeit kann erstmals nach fünf Jahren durch die Gesellschaft gekündigt und zurückgezahlt werden. Die Verzinsung beläuft sich in den ersten fünf Jahren auf 4,0 %. Darüber hinaus kann sich in Abhängigkeit von der Nachhaltigkeits-Performance, die anhand der Ratings von ISS ESG und MSCI ESG Research gemessen wird, der Rückzahlungsbetrag erhöhen. Die Ausgestaltung der Anleihe bewirkt eine Behandlung im Konzernabschluss als Eigenkapital. Die daraus resultierende Erhöhung der Eigenkapitalquote und die damit einhergehende Stärkung der Bilanzstruktur führen zu einer deutlich größeren finanziellen Flexibilität, die die Umsetzung der Unternehmensstrategie positiv flankiert.

Vossloh Konzern - Entwicklung des Cashflows

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Mio.€ 2024 2023
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 136,4 137,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit -49,7 -65,4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -83,9 -39,4
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss 2,8 32,5
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 62,4 28,9
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 64,6 62,4
Free Cashflow 86,0 70,9

Free Cashflow spürbar gestiegen

Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit lag insgesamt auf Vorjahresniveau. Der Free Cashflow (definiert als Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit abzüglich der Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Investitionen in Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen und zuzüglich Einzahlungen aus Gewinnausschüttungen oder dem Verkauf von at-equity einbezogenen Unternehmen) stieg vor allem bedingt durch die geringeren Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr spürbar an. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten lag trotz der Netto-Emissionserlöse aus der Kapitalerhöhung vor allem aufgrund höherer Rückzahlungen kurzfristiger Kredite deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.

Vossloh Konzern - Investitionen und Abschreibungen

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Mio.€ 2024 2023
Investitionen Abschreibungen Investitionen Abschreibungen
Core Components 20,8 21,9 24,8 25,5
Customized Modules 40,0 16,7 25,3 19,2
Lifecycle Solutions 19,0 15,9 19,5 14,2
Vossloh AG/​Konsolidierung 4,0 0,6 4,9 0,6
Gesamt 83,8 55,1 74,5 59,5

Die Investitionen im Jahr 2024 übertrafen das Vorjahresniveau und lagen erneut deutlich über den Abschreibungen. Im Geschäftsbereich Core Components gingen die Investitionen spürbar zurück, insbesondere nach dem Abschluss des Aufbaus der Serienfertigung für die Verbundstoffschwelle am polnischen Produktionsstandort des Geschäftsfelds Fastening Systems. Dagegen stiegen die Investitionen im Geschäftsbereich Customized Modules deutlich an. Hohe Investitionen fielen insbesondere für neue Weichenwerke in Australien und Schweden an. Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions lagen die Investitionen auf dem Niveau des Vorjahres. Unter anderem wurden weitere Investitionen in die Hochleistungsfräse VTM-performance vorgenommen. Die in der obigen Tabelle ausgewiesenen Investitionen geben die Zugänge im Geschäftsjahr wieder und umfassen auch Investitionen in Vermögenswerte, die durch einen Leasingvertrag finanziert sind. In der Kapitalflussrechnung werden Investitionen ausgewiesen, soweit sie bereits zu Auszahlungen geführt haben. Insofern weichen die Werte voneinander ab. Die Abschreibungen auf Konzernebene, die in der Kapitalflussrechnung dem EBIT wieder hinzugerechnet werden, sind inklusive Wertminderungen beziehungsweise Wertaufholungen dargestellt und lagen auf Vorjahresniveau.

Die Investitionsverpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (Bestellobligo) beliefen sich zum 31. Dezember 2024 insgesamt auf 11,1 Mio.€ (Vorjahr: 6,8 Mio.€).

Vermögenslage

Vossloh Konzern - Vermögenslage

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Geschäftsjahr 2024 31.12.2024 Geschäftsjahr 2023 31.12.2023
Bilanzsumme Mio.€ 1.490,8 1.392,7
Eigenkapital Mio.€ 751,9 638,5
Eigenkapitalquote % 50,4 45,8
Working Capital (Stichtag) 1 Mio.€ 174,4 193,1
Durchschnittliches Working Capital Mio.€ 213,7 209,4
Durchschnittliche Working-Capital-Intensität % 17,7 17,2
Anlagevermögen 2 Mio.€ 792,8 746,1
Capital Employed (Stichtag) 3 Mio.€ 967,2 939,2

1 Working Capital = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsvermögenswerten) plus Vorräte minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsschulden) minus erhaltene Anzahlungen minus sonstige kurzfristige Rückstellungen (bereinigt um nicht dem operativen Geschäftsbetrieb zuzuordnende Sachverhalte)

2 Anlagevermögen = Immaterielle Vermögenswerte zzgl. Sachanlagen zzgl. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zzgl. Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen zzgl. übrige langfristige Finanzinstrumente

3 Capital Employed = Working Capital plus Anlagevermögen

Eigenkapitalquote auf über 50 % gestiegen

Das Eigenkapital des Vossloh Konzerns hat sich zum Jahresende 2024 im Vergleich zum Vorjahr signifikant erhöht. Dieser Anstieg ist neben dem positiven Konzernergebnis 2024 insbesondere auf die Netto-Emissionserlöse aus der Kapitalerhöhung im November 2024 in Höhe von rund 71 Mio.€ zurückzuführen.

Infolgedessen stieg die Eigenkapitalquote auf über 50 %.

Zum Stichtag 31. Dezember 2024 war das Working Capital um 9,7 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Das durchschnittliche Working Capital im Jahr 2024 lag leicht über dem Vorjahreswert, was zu einer geringfügigen Erhöhung der durchschnittlichen Working-Capital-Intensität um 0,5 Prozentpunkte führte.

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Geschäftsentwicklung und Lage des Vossloh Konzerns

Das Jahr 2024 war geprägt von komplexen Rahmenbedingungen und gekennzeichnet durch politische Unsicherheiten, anhaltende geopolitische Spannungen und ein angespanntes makroökonomisches Umfeld. Gleichzeitig eröffnete die Förderung der schienengebundenen Mobilität im Rahmen zahlreicher Investitionsinitiativen weltweit vielversprechende Chancen für Vossloh. In diesem dynamischen Umfeld konnte Vossloh eine starke Geschäftsentwicklung erzielen. Der Umsatz erreichte nach einem erwartet starken vierten Quartal das Rekordniveau des Vorjahres. Auftragseingang und -bestand erzielten neue Höchststände. Hier profitiert Vossloh von seiner starken Wettbewerbsposition in einem dynamischen und stetig wachsenden Marktumfeld. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg ebenfalls spürbar an, und auch der Free Cashflow (FCF) konnte den bereits hohen Wert des Vorjahres nochmals übertreffen.

Die Geschäftsentwicklung hat die für das Berichtsjahr gesetzten Ziele und Erwartungen des Vorstands vollständig erfüllt.

Geschäftsentwicklung Core Components

Im Geschäftsbereich Core Components hat Vossloh sein Angebot an industriell gefertigten Serienprodukten zusammengefasst, die in hoher Stückzahl für Projekte der Bahninfrastruktur benötigt werden. Darunter fallen die im Geschäftsfeld Fastening Systems entwickelten, produzierten und vertriebenen Schienenbefestigungssysteme für sämtliche Einsatzbereiche weltweit - von der Schwerlast- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke sowie im Nahverkehr. Das Geschäftsfeld Tie Technologies ist der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen in Nordamerika und Australien. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme hergestellt.

Core Components

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2024 2023
Auftragseingang Mio.€ 532,5 542,7
Auftragsbestand Mio.€ 293,8 262,1
Umsatz 1 Mio.€ 463,4 546,7
EBITDA Mio.€ 89,6 95,3
EBITDA-Marge % 19,3 17,4
EBIT Mio.€ 67,6 69,8
EBIT-Marge % 14,6 12,8
Working Capital (Durchschnitt) Mio.€ 93,7 101,1
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) % 20,2 18,5
Capital Employed (Durchschnitt) Mio.€ 319,4 329,5
ROCE % 21,2 21,2
Wertbeitrag Mio.€ 37,3 41,8

1 Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen.

Auftragsbestand deutlich gestiegen

Der Geschäftsbereich Core Components verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 nur leicht unter dem hohen Vorjahreswert liegende Auftragseingänge (-1,9 %). Geringere Auftragsvolumina im Geschäftsfeld Tie Technologies konnten von Vossloh Fastening Systems größtenteils kompensiert werden. Das Book-to-Bill-Verhältnis des Geschäftsbereichs lag insgesamt bei dem erfreulichen Wert von 1,15. Der Auftragsbestand zum Ende des Jahres 2024 hat sich verglichen mit dem Vorjahreswert um 31,7 Mio.€ beziehungsweise 12,1 % erhöht.

Umsatz im Vorjahr von hohen Projektumsätzen in Mexiko und China geprägt

Die Umsätze im Geschäftsbereich Core Components blieben im Berichtsjahr wie erwartet deutlich hinter dem hohen Vorjahresniveau zurück. Die Erlöse reduzierten sich in Summe um 15,2 %. Beide Geschäftsfelder - Fastening Systems und Tie Technologies - konnten den Wert aus dem Geschäftsjahr 2023 nicht erreichen. Dies ging in erster Linie auf geringere Projektumsätze in Mexiko und in China zurück.

Das Volumen der zwischengesellschaftlichen Umsatzerlöse ist im Jahr 2024 verglichen mit dem Vorjahr gesunken. Dies ist auf den im Vorjahr abgewickelten Großauftrag in Mexiko zurückzuführen.

EBIT nur leicht unter dem Vorjahr

Das EBIT im Geschäftsbereich Core Components lag trotz der um 83,3 Mio.€ deutlich geringeren Umsätze lediglich um 2,2 Mio.€ unter dem Vorjahreswert. Dies ist primär auf einen margenstärkeren Umsatzmix im Geschäftsfeld Tie Technologies zurückzuführen. Zudem war das EBIT auch durch die Auflösung von einzelnen Rückstellungen begünstigt.

Der Return on Capital Employed (ROCE) blieb gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 nahezu unverändert. Hier konnte das geringere EBIT durch das gesunkene durchschnittliche Capital Employed kompensiert werden. Das durchschnittliche Working Capital in diesem Geschäftsbereich konnte auch im Jahr 2024 weiter gesenkt werden. Der Wertbeitrag von Core Components ging insbesondere aufgrund des höheren gewichteten Kapitalkostensatzes von 9,5 % (Vorjahr: 8,5 %) um 4,5 Mio.€ zurück.

Vossloh Fastening Systems

Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahr gestiegen

Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Auftragseingänge von Vossloh Fastening Systems auf ein Volumen von insgesamt 371,9 Mio.€. Der Wert der Neuaufträge im Vorjahr hatte in Summe bei 356,1 Mio.€ gelegen. Eine Zunahme der Volumina konnte in erster Linie in Algerien, Marokko, Italien und Osteuropa verbucht werden. Dagegen verzeichnete das Geschäftsfeld vor allem in China und Mexiko geringere Auftragseingänge. Das Book-to-Bill-Verhältnis verbesserte sich auf 1,20 nach 1,02 im Jahr 2023. Der Auftragsbestand Ende 2024 hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 55,8 Mio.€ auf 245,0 Mio.€ signifikant erhöht.

Umsatzerlöse unter dem starken Vorjahreswert

Die Umsatzerlöse bei Vossloh Fastening Systems betrugen im Berichtsjahr 309,7 Mio.€ nach 349,4 Mio.€ im Vorjahr. Dies geht in erster Linie auf geringere Projektumsätze in China und in Mexiko gegenüber dem Vorjahr zurück. Umsatzzuwächse waren hingegen vor allem in Algerien und Italien zu verzeichnen.

Vossloh Tie Technologies

Erneut hoher positiver Wertbeitrag

Der Wertbeitrag von Vossloh Fastening Systems sank auf 32,1 Mio.€ (Vorjahr: 43,8 Mio.€), lag damit aber dennoch weiterhin auf sehr hohem Niveau.

Verbesserte Nachfrage in den USA

Im Geschäftsfeld Tie Technologies kamen die Auftragseingänge im Berichtsjahr mit 183,1 Mio.€ nicht an den Rekordwert aus dem Vorjahr (213,9 Mio.€) heran. Ursächlich hierfür waren der im Jahr 2023 enthaltene Auftrag in Mexiko sowie geringere Abrufe aus Rahmenverträgen in Australien. Eine Zunahme der Bestellungen von Class-I-Gesellschaften in den USA sowie aus dem kanadischen Markt konnten dies nicht kompensieren. Das Book-to-Bill-Verhältnis lag bei 1,06 (Vorjahr: 0,95). Der Auftragsbestand Ende 2024 betrug 55,8 Mio.€ (Vorjahr: 76,7 Mio.€).

Umsatzerlöse erwartungsgemäß gesunken

Die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Tie Technologies verfehlten den Rekordwert von 2023 deutlich um 22,9 % und summierten sich auf 172,8 Mio.€. Mindererlöse in Mexiko aufgrund der Abarbeitung eines Großprojekts im Vorjahr sowie im australischen Markt konnten erwartungsgemäß durch gestiegene Umsätze in den USA dank höherer Abrufe der Class-I-Gesellschaften nicht ausgeglichen werden.

Der Wertbeitrag von Vossloh Tie Technologies war mit 5,4 Mio.€ positiv und konnte trotz des erhöhten gewichteten Kapitalkostensatzes verglichen mit dem Vorjahr deutlich gesteigert werden.

Geschäftsentwicklung Customized Modules

Im Geschäftsbereich Customized Modules sind alle Leistungen des Konzerns rund um Herstellung, Einbau und Wartung individualisierter Infrastrukturmodule für den Bahnbereich gebündelt. Zum Geschäftsbereich gehört das Geschäftsfeld Switch Systems, einer der weltweit größten Anbieter von Weichensystemen. Das Produktportfolio deckt ein sehr breites Anwendungsspektrum ab und reicht von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke.

Customized Modules

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2024 2023
Auftragseingang Mio.€ 662,8 524,1
Auftragsbestand Mio.€ 525,6 461,3
Umsatz 1 Mio.€ 561,2 537,4
EBITDA Mio.€ 72,3 61,8
EBITDA-Marge % 12,9 11,5
EBIT Mio.€ 55,6 42,7
EBIT-Marge % 9,9 7,9
Working Capital (Durchschnitt) Mio.€ 92,7 79,0
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) % 16,5 14,7
Capital Employed (Durchschnitt) Mio.€ 409,0 379,7
ROCE % 13,6 11,2
Wertbeitrag Mio.€ 16,8 10,4

1 Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen.

Auftragseingang auf Rekordniveau

Die Auftragseingänge im Geschäftsbereich Customized Modules lagen um 138,7 Mio.€ über dem Vorjahreswert. Damit wurde für den Geschäftsbereich ein historischer Höchstwert erreicht. Insbesondere in Marokko, Algerien sowie im Nahen Osten lagen die Neuaufträge über dem Vorjahreswert, wohingegen in der Schweiz, in Deutschland und in Norwegen geringere Auftragseingänge verzeichnet wurden.

Anhaltendes Umsatzwachstum

Auch die Umsätze des Geschäftsbereichs entwickelten sich um 23,8 Mio.€ besser als 2023 und erreichten ein neues Allzeithoch. Zuwächse waren insbesondere in Frankreich und Deutschland zu verzeichnen, wodurch projektbedingte Rückgänge vor allem in Mexiko und Serbien mehr als ausgeglichen werden konnten.

Positive Ergebnisentwicklung setzt sich weiter fort

Das EBIT des Geschäftsbereichs lag 2024 um 30,5 % über dem Vorjahreswert. Dies ging im Wesentlichen auf höhere Ergebnisbeiträge der Standorte in Frankreich und Luxemburg zurück. Die EBIT-Marge stieg entsprechend stark an und lag um 2,0 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Das Ergebnis und die Profitabilität wurden hierbei auch durch rückwirkende Preisanpassungen positiv beeinflusst.

Der positiven Ergebnisentwicklung folgend lag der ROCE trotz eines gestiegenen durchschnittlichen Capital Employed deutlich über dem Vorjahreswert. Der Wertbeitrag stieg entsprechend an.

Das durchschnittliche Working Capital erhöhte sich insbesondere aufgrund eines höheren Vorratsvermögens. Die durchschnittliche Working-Capital-Intensität stieg um 1,8 Prozentpunkte gegenüber 2023.

Geschäftsentwicklung Lifecycle Solutions

Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions konzentriert sich mit dem Geschäftsfeld Rail Services auf spezialisierte Dienstleistungen rund um die Instandhaltung von Schienen und Weichen. Die innovativen Technologien fördern die Sicherheit von Bahnstrecken und tragen zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen und zu höherer Streckenverfügbarkeit bei. Zum Serviceportfolio gehören vor allem die Instandhaltung, die korrektive und präventive Pflege von Schienen und Weichen durch Fräsen und Schleifen, Schweißdienstleistungen sowie Schienen- und Weichenlogistik. Die umfassenden Dienstleistungen von Lifecycle Solutions ergänzen die Produktangebote von Core Components und Customized Modules.

Lifecycle Solutions

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2024 2023
Auftragseingang Mio.€ 198,1 175,5
Auftragsbestand Mio.€ 28,9 40,8
Umsatz 1 Mio.€ 204,3 163,5
EBITDA Mio.€ 34,9 25,8
EBITDA-Marge % 17,1 15,8
EBIT Mio.€ 19,0 11,6
EBIT-Marge % 9,3 7,1
Working Capital (Durchschnitt) Mio.€ 35,0 34,0
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) % 17,2 20,8
Capital Employed (Durchschnitt) Mio.€ 232,4 220,2
ROCE % 8,2 5,3
Wertbeitrag Mio.€ -3,0 -7,1

1 Umsatzerlöse umfassen Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen.

Auftragseingänge über dem Vorjahr

Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions um 12,9 % höhere Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahr, die im Wesentlichen im Teilbereich Track Supply erzielt wurden. Der Auftragsbestand am Jahresende 2024 lag unter dem Vorjahreswert. Im Geschäftsjahr 2024 unterzeichnete Rahmenverträge für korrektive Instandhaltung (Schienenfräsen) und präventive Schienenpflege (Hochgeschwindigkeitsschleifen) mit der Deutschen Bahn im Gesamtwert von deutlich über 100 Mio.€ sind nur geringfügig im Auftragsbestand enthalten. Sie werden erst zum Zeitpunkt der jeweiligen Abrufe im Auftragseingang erfasst.

Umsätze um 25 % gestiegen

Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions erzielte um 25 % höhere Umsatzerlöse als im Vorjahr. Der Anstieg resultierte in erster Linie aus höheren Umsätzen in Deutschland, Schweden und Dänemark. In Schweden gingen die Zuwächse insbesondere auf die erworbene Gesellschaft Scandinavian Track Group (STG) zurück, die seit August 2024 in den Konsolidierungskreis einbezogen ist. Die daraus resultierende Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr betrug 11,6 Mio.€. Der Internationalisierungsgrad des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions - gemessen an den erzielten Umsatzerlösen außerhalb Deutschlands - sank im Geschäftsjahr 2024 auf 46,7 % (Vorjahr: 49,2 %).

EBIT signifikant höher als im Vorjahr

Das EBIT des Geschäftsbereichs stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 7,4 Mio.€. Dazu trugen im Wesentlichen höhere Ergebnisbeiträge aus dem Teilbereich Track Supply bei. Auch die EBIT-Marge erhöhte sich deutlich und übertraf den Vorjahreswert um 2,2 Prozentpunkte.

Der Wertbeitrag erhöhte sich um 4,1 Mio.€. Die Working-Capital-Intensität verbesserte sich im Vorjahresvergleich vor allem aufgrund einer geringeren Bevorratung sowie durch Optimierung im Kreditorenmanagement.

Vossloh AG - Analyse des Jahresabschlusses

Die Vossloh AG steht als operative Management- und Finanzholding an der Spitze des Vossloh Konzerns. Sie steuert und überwacht alle wesentlichen Aktivitäten innerhalb des Konzerns. Neben der Festlegung der Konzernstrategie und der Steuerung der Unternehmensentwicklung übernimmt sie die Allokation der finanziellen Mittel, insbesondere für Investitionen oder Akquisitionen. Sie ist unter anderem verantwortlich für das Konzernrechnungswesen, das Konzerncontrolling, das konzernweite Treasury, das Risiko- und Chancenmanagement, die Interne Revision sowie die Bereiche Innovation & Entwicklung, EHS/​Nachhaltigkeit, Informationstechnologie, Recht & Compliance, Investor Relations und Unternehmenskommunikation. Sie steuert vertriebliche Aktivitäten einschließlich der Marketingkommunikation. Ihr obliegen die Personalpolitik, die Personalentwicklung und die Betreuung der obersten Führungsebenen des Konzerns. Vertreter der einzelnen Geschäftsfelder berichten im Rahmen regelmäßiger Termine über relevante Vorgänge und Entwicklungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Der Vorstand nimmt in diesem Rahmen sowie im Zuge der Ausübung seiner jeweiligen funktionalen Führungsverantwortung direkten Einfluss auf die operative Steuerung der Geschäftsfelder. Darüber hinaus wird die enge Einbindung des Vorstands in wesentliche operative Entscheidungen durch einen umfangreichen Zustimmungskatalog sichergestellt.

Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Jahresabschluss. In Einzelfällen ist die Behandlung bestimmter Geschäftsvorfälle im Konzernabschluss gemäß IFRS anders abgebildet worden. Im Geschäftsjahr haben sich die einschlägigen Vorschriften des HGB im Wesentlichen nicht geändert.

Analyse des Jahresabschlusses

Die von der Vossloh AG für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Umsatzerlöse von 17,6 Mio.€ (Vorjahr: 15,5 Mio.€) resultierten überwiegend aus Umlagen an Konzerngesellschaften, für die eine Vielzahl von Leistungen durch die Vossloh AG erfolgte (im Wesentlichen in den Bereichen IT und Marketing, daneben noch für Leistungen in den Bereichen Digitalisierung sowie Internationaler Vertrieb).

Die betrieblichen Aufwendungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Management- und der Finanzierungsfunktion der Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Entwicklung der Vossloh AG folgen den Aktivitäten der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der Vossloh AG sind die allgemeinen Verwaltungskosten, das Finanzergebnis und das Ergebnis nach Steuern beziehungsweise der Jahresüberschuss.

Die Verwaltungskosten sind 2024 mit 33,4 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr (20,3 Mio.€) deutlich gestiegen; im Budget war ein leichter Anstieg erwartet worden. Die Personalaufwendungen in Höhe von 17,8 Mio.€ haben sich gegenüber dem Vorjahr (14,3 Mio.€) erhöht, was sowohl an gestiegenen Gehältern als auch an einer höheren Zuführung zu den Pensionsrückstellungen liegt. Messekosten sind, wie üblich in Jahren, in denen die Branchenmesse InnoTrans stattfindet, gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen; außerdem belasteten erheblich höhere Beratungskosten, insbesondere durch die Transaktionskosten im Rahmen des Erwerbs der Sateba-Gruppe, das Ergebnis.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fielen im Berichtsjahr mit 1,6 Mio.€ geringer aus als im Vorjahr (2,2 Mio.€); sie enthalten ausschließlich Verluste aus Fremdwährungsbewertungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 0,8 Mio.€ (Vorjahr: 1,3 Mio.€) und waren ebenfalls durch Erträge aus Fremdwährungsbewertungen geprägt.

Das Finanzergebnis 2024 sank von 115,7 Mio.€ im Vorjahr auf 103,3 Mio.€ im Berichtsjahr, während im Vorjahr noch ein deutlich geringeres Ergebnis erwartet worden war. Wesentlicher Effekt für den Rückgang waren geringere Erträge aus Beteiligungen (20,1 Mio.€ gegenüber 40,1 Mio.€ im Vorjahr). Weitere hauptsächliche Einflussgrößen bestanden in Gewinnabführungen (44,9 Mio.€, Vorjahr: 42,7 Mio.€) sowie in Zuschreibungen auf Finanzanlagen (34,1 Mio.€ gegenüber 29,6 Mio.€ im Vorjahr).

Die Zuschreibungen auf die gestiegenen beizulegenden Werte zweier Beteiligungen resultierten einerseits aus einem gegenüber dem Vorjahr etwas geringeren risikofreien Zinses, spiegelten andererseits aber auch die weiterhin verbesserten Geschäftsaussichten wider.

Daneben standen mit 21,1 Mio.€ höheren Zinserträgen (Vorjahr: 16,9 Mio.€) - im Wesentlichen aus der Weiterreichung von kurzfristigen Krediten oder längerfristigen Darlehen an Konzerngesellschaften - in geringerem Ausmaß erhöhte Zinsaufwendungen in Höhe von 18,0 Mio.€ (Vorjahr: 15,0 Mio.€) gegenüber. Die Ertragsteuern betrugen aufgrund der Mindestbesteuerungsvorschriften gegenüber dem Vorjahr unverändert 0,5 Mio.€. Das Ergebnis nach Steuern beziehungsweise der Jahresüberschuss der Vossloh AG betrug im Berichtsjahr 68,9 Mio.€ (Vorjahr: 93,9 Mio.€) und entsprach damit der im Vorjahr erwarteten Entwicklung.

Die Bilanzsumme stieg im Vorjahresvergleich geringfügig von 938,3 Mio.€ auf 949,0 Mio.€ an. Gegenläufig zu den bereits erwähnten Zuschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte wirkte sich eine konzerninterne Rückführung einer langfristigen Ausleihung sowie geringere Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Abnahme um 15,2 Mio.€) aus.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf der Passivseite der Bilanz haben sich zum Berichtsstichtag mit 147,6 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr (247,3 Mio.€) als Folge der wesentlichen Veränderung der Finanzierungsstruktur durch Darlehensrückführungen, Neuaufnahmen sowie die durchgeführte Kapitalerhöhung deutlich vermindert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sanken auch im Berichtsjahr weiter um 10,7 Mio.€ auf 2,5 Mio.€ (Vorjahr: 13,2 Mio.€). Rückstellungen blieben mit 31,2 Mio.€ nahezu auf gleichem Niveau im Vergleich zum Vorjahr (31,7 Mio.€). Das Eigenkapital hat sich im Berichtsjahr durch den im Vergleich zur Dividendenzahlung deutlich höheren Jahresüberschuss sowie die im November 2024 durchgeführte Kapitalerhöhung von 484,7 Mio.€ auf 607,2 Mio.€ weiter spürbar erhöht. Die Eigenkapitalquote stieg entsprechend auf 64,0 % und damit um 12,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (51,7 %).

Insgesamt sieht der Vorstand die Vermögens- und Finanzlage der Vossloh AG angesichts der hohen Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahres als sehr gut an. Auch die Ertragslage ist vor dem Hintergrund des positiven Finanzergebnisses durch die Beteiligungserträge, die abgeführten Gewinne der inländischen Tochtergesellschaften sowie des Nettozinsergebnisses im Berichtszeitraum überaus zufriedenstellend.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der Vossloh AG geht aufgrund der am 31. Dezember 2024 weiterhin bei 50,09 % liegenden mittelbaren Beteiligung am Grundkapital von einer Abhängigkeit der Vossloh AG im Sinne des § 17 AktG aus. Diese besteht nach der am 9. Dezember 2024 erfolgten Übertragung der vorher von Frau Nadia Thiele sowie Herrn Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Heinz Hermann Thiele gehaltenen Vermögenswerte nunmehr gegenüber der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung. Gemäß § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Erklärung enthält: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Benachteiligende Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von Frau Thiele oder Herrn Brühmüller beziehungsweise nach der Übertragung von der Stiftung oder von einem der mit den genannten natürlichen beziehungsweise juristischen Personen verbundenen Unternehmen wurden nicht getroffen. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren." Der Bericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen.

Erklärung zur Unternehmensführung/​ Corporate-Governance-Bericht

Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB ist das zentrale Element der Corporate-Governance-Berichterstattung (Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022). Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig.

Leitungs- und Kontrollstruktur

Die Vossloh AG unterliegt den in Deutschland anwendbaren Vorschriften des Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrechts sowie den Regelungen ihrer Satzung. Die Vossloh AG hat eine dualistische Leitungsund Überwachungsstruktur, die sich in den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Die Hauptversammlung ist für wesentliche Grundsatzentscheidungen in der Aktiengesellschaft zuständig. Alle drei Organe sind dem Wohle des Unternehmens und den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre verpflichtet.

Vorstand

Die drei Mitglieder des Vorstands leiten das Unternehmen gemeinsam in eigener Verantwortung. Herr Oliver Schuster ist als Vorstandsvorsitzender neben der Koordinierung der Arbeit des Vorstands für die Zentralbereiche Strategie und M&A, Media Relations, Recht und Compliance, IT und Digital Business, Innovation und Forschung & Entwicklung, Personal sowie Interne Revision verantwortlich. Herr Dr. Thomas Triska verantwortet als Chief Financial Officer die Zentralbereiche Rechnungswesen und Steuern, Controlling, Treasury sowie Investor Relations. Herr Jan Furnivall verantwortet als Chief Operating Officer die Zentralbereiche Vertrieb, Technik, EHS/​Nachhaltigkeit sowie Marketing/​Kommunikation. Zusätzlich sind die Geschäftsbereiche einzelnen Mitgliedern des Vorstands zugeordnet. Herr Oliver Schuster betreut den Geschäftsbereich Core Components, Herr Dr. Thomas Triska den Geschäftsbereich Customized Modules und Herr Jan Furnivall den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands der Vossloh AG finden sich auf Seite 156.

Die Arbeit innerhalb des Vorstands wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Verantwortungsbereichen. In allen wesentlichen Fragen entscheidet der gesamte Vorstand. Mögliche Interessenkonflikte werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt und den anderen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei beachtet der Aufsichtsrat die durch die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bestimmten Zielgrößen sowie die in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegte Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (das gesetzliche Rentenalter). Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, mit der langfristigen Nachfolgeplanung, um vorausschauend geeignete weibliche und männliche Kandidaten zu identifizieren und zu entwickeln und um Vakanzen schnellstmöglich mit der am besten geeigneten Kandidatin beziehungsweise dem am besten geeigneten Kandidaten besetzen zu können.

Die Vossloh AG hat für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt für die Vorstandsmitglieder 10 % des Schadens bis zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Mitglieds.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Vossloh AG hat sechs Mitglieder und ist nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammengesetzt. Er besteht zu zwei Dritteln aus Anteilseigner- und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK wurden die Vertreter der Anteilseigner einzeln gewählt. Die Amtszeiten aller aktuellen Aufsichtsratsmitglieder enden mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2028, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheiden wird. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Vossloh AG einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit finden sich auf Seite 157.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie gesonderte Nachhaltigkeitsthemen, das Risikomanagement und Themen der Compliance. Er verabschiedet die Jahresplanung, stellt den Jahresabschluss der Vossloh AG fest, billigt den Konzernabschluss und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111b AktG. Darüber hinaus erfordern bestimmte wesentliche, in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelte Geschäfte und Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com/​de/​ investor-relations/​corporate-governance/​aufsichtsrat veröffentlicht ist.

Der Aufsichtsrat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 24. November 2022 die konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und am 23. November 2023 das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium überprüft und aktualisiert. Die "Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft für seine Zusammensetzung" sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com/​de/​ investor-relations/​corporate-governance/​aufsichtsrat veröffentlicht und beinhalten auch das Diversitätskonzept. Im Hinblick auf Vielfalt (Diversität) strebt der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung aller Geschlechter an. Der Aufsichtsrat hatte am 25. November 2021 für die Zielperiode vom 15. Dezember 2021 bis zum 14. Dezember 2026 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 16,67 % (ein Mitglied) festgelegt. Diese Zielvorgabe wird aktuell erfüllt.

Weitere Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung betreffen neben den Kompetenzen des Gesamtgremiums die Unabhängigkeit der Mitglieder, potenzielle Interessenkonflikte, zeitliche Verfügbarkeit, eine Altersgrenze (in der Regel 70 Jahre) sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Gremium (in der Regel nicht länger als drei Amtsperioden). Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt die derzeitige Zusammensetzung des Gesamtgremiums die genannten Anforderungen und Ziele. Die einzelnen Mitglieder bringen dabei ihre fachlichen und persönlichen Qualifikationen wie folgt in den Aufsichtsrat ein:

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Prof. Dr. Rüdiger Grube Ulrich M. Harnacke Dr. Roland Bosch Martin Klaes Marcel Knüpfer Dr. Bettina Volkens
Führung und Überwachung von mittelgroßen oder großen, international tätigen Unternehmen X X X X
Industrie und entsprechende Wertschöpfungsketten X X X X X
Forschung und Entwicklung (insbesondere im Bereich der für Vossloh relevanten Technologien) X X X
Produktion, Marketing, Vertrieb X X
Für Vossloh wesentliche Märkte X X X X X
Kapitalmarkt X X X
Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) X X X X
Nachhaltigkeit (Environment, Social) X X X X X
Rechnungswesen und Rechnungslegung X X
Abschlussprüfung X X
Controlling, Risikomanagement X X
Corporate Governance, Compliance X X X X X X
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat seit 2/​2020 5/​2015 5/​2020 5/​2023 6/​2020 5/​2020

Zur Wahrung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C.7 des DCGK festgelegt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein soll. Entsprechend der Empfehlung C.9 Satz 2 des DCGK soll mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom Mehrheitsaktionär der Vossloh AG sein. Zum 31. Dezember 2024 waren nach Einschätzung des Aufsichtsrats sämtliche Anteilseignervertreter (100 %) im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.7 und C.9 des DCGK anzusehen.

Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in den derzeit drei Ausschüssen statt, die der Aufsichtsrat zur Erhöhung der Effizienz seiner Tätigkeit gebildet hat. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über behandelte Themen und Diskussionsergebnisse.

Der Personalausschuss besteht aus vier Mitgliedern, namentlich Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, Frau Dr. Bettina Volkens, Herrn Ulrich M. Harnacke und Herrn Marcel Knüpfer. Der Personalausschuss ist vor allem für Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Er bereitet grundsätzlich die Personalentscheidungen sowie die Beschlüsse und Überprüfungen des Gesamtaufsichtsrats hinsichtlich des Vergütungssystems und der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Prof. Dr. Rüdiger Grube, ist zugleich Vorsitzender des Personalausschusses und als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 des DCGK anzusehen.

Dem Prüfungsausschuss gehören Herr Ulrich M. Harnacke, Herr Dr. Roland Bosch und Herr Marcel Knüpfer an. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Ulrich M. Harnacke. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts und der Prüfungsberichte der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns durch den Aufsichtsrat vor. Die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzbericht werden von Prüfungsausschuss und Vorstand gemeinsam vor der Veröffentlichung erörtert. Der Prüfungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für die Wahl des Abschlussprüfers, erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte und legt zusammen mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Prüfungsausschusssitzungen regelmäßig in Kontakt mit dem Abschlussprüfer und tauscht sich mit ihm insbesondere über den Fortgang der Prüfung aus. Der Prüfungsausschuss lässt sich zudem regelmäßig direkt von der Internen Revision und dem Chief Compliance Officer berichten. Darüber hinaus machen die Mitglieder des Prüfungsausschusses von ihrem Auskunftsrecht nach § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG Gebrauch. Ferner nimmt der Prüfungsausschuss die Aufgaben nach § 111a Sätze 1 und 2 AktG hinsichtlich der Prüfung von Geschäften mit nahestehenden Personen wahr. Mitglieder des Prüfungsausschusses verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, jeweils einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Herr Ulrich M. Harnacke ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie ehemaliger Geschäftsführer der Deloitte GmbH und ehemaliges Vorstandsmitglied der BDO AG. Er erfüllt als Finanzexperte mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und dem Gebiet der Rechnungslegung die Voraussetzungen nach § 100 Abs. 5 AktG sowie der Empfehlung D.3 des DCGK; dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Zudem ist er als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 des DCGK anzusehen. Herr Dr. Roland Bosch ist kaufmännischer Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG sowie ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn Cargo AG. Er verfügt unter anderem über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung (§ 100 Abs. 5 AktG, Empfehlung D.3 des DCGK) einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.

Aufgabe des aus den vier Anteilseignervertretern, namentlich Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, Frau Dr. Bettina Volkens, Herrn Dr. Roland Bosch sowie Herrn Ulrich M. Harnacke, bestehenden Nominierungsausschusses ist sowohl die langfristige Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat als auch die Vorbereitung von Kandidatenvorschlägen für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat beschließt über die Wahlvorschläge, die der Hauptversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist Herr Prof. Dr. Rüdiger Grube.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit und seiner Ausschüsse. Dabei bedient sich der Aufsichtsrat externer Unterstützung oder führt eine Selbstevaluation durch. Die letzte Überprüfung der Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse fand mit externer und unabhängiger Unterstützung im Oktober 2024 statt und zeigte durchweg positive Ergebnisse. Die Schwerpunkte der Effizienzprüfung umfassten unter anderem Gremienarbeit, Inhalte der Sitzungen, Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Berichterstattung durch und Kommunikation mit dem Abschlussprüfer, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität und Nachfolgeplanung.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Mögliche Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich anzuzeigen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats, die sie selbst oder ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen betreffen, von der Ausübung ihres Stimmrechts ausgeschlossen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat - mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Bezüge - neben seinen Bezügen als Aufsichtsratsmitglied weitere Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen von einer Gesellschaft des Vossloh Konzerns erhalten. Ehemalige Mitglieder des Vorstands der Vossloh AG gehören dem Aufsichtsrat nicht an.

Compliance

Vossloh versteht unter Compliance regelgetreues Verhalten im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien. Als global tätiges Unternehmen trägt Vossloh mit seiner rund 140-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Partnern, Mitarbeitenden, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass Vossloh und alle seine Mitarbeitenden sich jederzeit und überall bei ihrer Tätigkeit für das Unternehmen an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln.

Der Vorstand der Vossloh AG hat diese Grundsätze unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." Das Compliance Commitment ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Der Vorstand der Vossloh AG hat für den Vossloh Konzern ein Compliance-Management-System eingerichtet. Das Vossloh Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken durch Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schaden von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Korruptionsprävention und die strikte Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.

Basis des Vossloh Compliance-Management-Systems ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex), der den Wert Integrität konkretisiert und der für den gesamten Konzern und alle Unternehmensangehörigen verbindlich ist. Der Code of Conduct wurde 2016 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Die aktuelle Fassung ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zusammen mit den gleichermaßen konzernweit geltenden Compliance-Richtlinien steht allen Mitarbeitenden damit ein Regelwerk zur Verfügung, das eine Richtschnur für die tägliche Arbeit bietet und dabei hilft, rechtmäßige und richtige Entscheidungen zu treffen. Das Compliance-Regelwerk liegt in den wesentlichen Konzernsprachen vor und wurde weltweit an alle Mitarbeitenden im Vossloh Konzern verteilt. Auf Basis eines Compliance-Schulungskonzepts werden sämtliche Mitarbeitenden regelmäßig zielgruppengerecht zu Compliance-Fragen geschult. Vossloh hat zudem für alle Mitarbeitenden mit Computerarbeitsplatz ein ComplianceeLearning-Programm eingerichtet.

Zur Umsetzung und Überwachung der Compliance hat der Vorstand eine Compliance-Organisation eingerichtet und deren Aufbau, Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Compliance-Funktionen sowie ihre Berichtswege in einer "Geschäftsordnung Compliance" festgelegt. Die Vossloh Compliance-Organisation besteht aus dem Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance Office) und dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officers und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officers in den operativen Gesellschaften. Der Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat.

Zur Aufdeckung möglicher Compliance-Verstöße hat Vossloh zusammen mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Über die Whistleblower-Hotline haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber die Möglichkeit, einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. Der Chief Compliance Officer geht jedem Hinweis nach und veranlasst gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen. Dasselbe gilt für Hinweise, die Mitarbeitende über interne Meldewege mitteilen können; unter anderem können sie sich direkt an das Compliance Office der Vossloh AG wenden.

Der Chief Compliance Officer und das Group Compliance Committee prüfen laufend die konzernweite Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2024 beschlossen, das Compliance-Management-System nach letztmaliger externer Überprüfung und Bestätigung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Geschäftsjahr 2017 einer erneuten externen Überprüfung bezogen auf die Teilbereiche Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung nach dem IDW PS 980 n.F. (neue Fassung; 09.2022) zu unterziehen, und hat hierzu erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Diese Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2024 mit dem sogenannten Readiness Check gestartet und wird 2025 mit der Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung abgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems des Vossloh Konzerns werden auf den Seiten 132 ff. erläutert.

Das Group Compliance Committee veranlasst regelmäßig anlassunabhängige Audits, zumeist mit Unterstützung von externen Wirtschaftsprüfern, und führte in den letzten Jahren bis zum Ende des Berichtsjahrs Risikodialoge durch, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems in den Konzerngesellschaften zu überprüfen und neue oder veränderte Risiken sowie etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Am Ende des Geschäftsjahres 2024 hatte das Group Compliance Committee beschlossen, die bisher durchgeführten Risikodialoge zukünftig nicht mehr vorzunehmen und durch eine softwarebasierte Risikoabfrage bei allen Konzerngesellschaften zu ersetzen. Die softwaregestützte Abfrage wurde Ende 2024 erstmalig initiiert.

Risiko- und Kontrollmanagement

Zu den Grundsätzen guter Corporate Governance gehört der verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken sowie mit ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und den daraus abgeleiteten Nachhaltigkeitszielen. Dem Vorstand der Vossloh AG und den Geschäftsführungen im Vossloh Konzern stehen konzernweite und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Daten gewährleisten. Die Systeme werden fortlaufend auf ihre Effektivität überprüft, gegebenenfalls an sich verändernde Anforderungen angepasst und vom Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags überprüft und beurteilt. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss werden, wie oben dargestellt, regelmäßig informiert und in den Prozess der Steuerung der Risiken eingebunden. Einzelheiten zum Risikomanagement im Vossloh Konzern sind im Abschnitt Risiko- und Chancenbericht ab Seite 43 dargestellt. Er enthält auch den Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. Einzelheiten zur Nachhaltigkeit sind der Konzernnachhaltigkeitserklärung ab Seite 58 zu entnehmen.

Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG haben sich auch im Jahr 2024 eingehend mit den Empfehlungen des DCGK befasst. Die bei Vossloh praktizierte Corporate Governance wird regelmäßig entsprechend überprüft.

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2024 die nachfolgende Entsprechenserklärung abgegeben:

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Vossloh Aktiengesellschaft entspricht derzeit mit den nachfolgend genannten Ausnahmen sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) und wird diesen auch zukünftig mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprechen.

Empfehlung C.4: Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt."

Erläuterung: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Grube, nimmt, neben dem Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vossloh AG, mehr als fünf weitere Aufsichtsratsmandate bei börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahr. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Frage, ob ein Mitglied genügend Zeit für sein Mandat aufbringen kann, jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden muss. Herr Prof. Dr. Grube ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat, nicht zuletzt wegen seiner herausragenden Expertise und langjährigen Branchenerfahrung, eine große Bereicherung für die Gesellschaft, was durch seine weiteren Mandate nicht beeinträchtigt wird. Herr Prof. Dr. Grube hat insbesondere ausreichend Zeit für die sorgfältige Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft zur Verfügung.

Empfehlung G.7: "Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind."

Erläuterung: Die Gesellschaft beabsichtigt, den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2024 auf der vertraglich im zurzeit noch geltenden Vergütungssystem vorgesehenen Grundlage jeweils einen Sonderbonus zu gewähren. Damit soll den Leistungen der Vorstandsmitglieder im laufenden Geschäftsjahr, einschließlich der Vereinbarung zum Erwerb der Sateba Group, angemessen Rechnung getragen werden. Dabei hat der Aufsichtsrat auch berücksichtigt, dass die Transaktionskosten für den Erwerb der Sateba Group bereits im laufenden Geschäftsjahr angefallen sind, der Vollzug jedoch erst für das nächste Geschäftsjahr vorgesehen ist und dies bei der Festsetzung der Ziele für das laufende Geschäftsjahr nicht berücksichtigt werden konnte. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer Überprüfung der Vorstandsvergütung am 13. Dezember 2024 ein überarbeitetes Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 zur Billigung vorgelegt werden und ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten soll. Im überarbeiteten Vergütungssystem soll die Möglichkeit zur Gewährung von Sonderboni abgeschafft, gleichzeitig aber eine Grundlage für die Bereinigung von außerordentlichen Entwicklungen und Sondereffekten im Einklang mit der Empfehlung in G.11 des DCGK geschaffen werden.

Empfehlung G.8: "Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein."

Erläuterung: Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Vergütungssystems soll die im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder vertraglich zugesagte Gewichtung der Vergleichs-Indizes zur Ermittlung der relativen Performance der Vossloh-Aktie angepasst werden. Die neue Gewichtung soll nicht nur für zukünftige Vergütungstranchen, sondern auch für noch laufende Tranchen der Mehrjährigen Tantieme Anwendung finden und dadurch eine einheitliche Grundlage schaffen. Die Incentivierung der Vorstandsmitglieder orientiert sich dabei, neben anderen Erfolgszielen, unverändert an der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft.

Empfehlung G.9 Satz 1: "Nach Ablauf des Geschäftsjahres soll der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe der individuell für dieses Jahr zu gewährenden Vergütungsbestandteile festlegen."

Erläuterung: Mit Blick auf die für das Geschäftsjahr 2024 zu gewährenden Sonderboni, die somit nicht an die für das Geschäftsjahr 2024 festgelegten Erfolgsziele anknüpfen, wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung in G.9 Satz 1 des DCGK erklärt.

Empfehlung G.10: Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können."

Erläuterung der Abweichung von Satz 1: Der Aufsichtsrat hat die derzeitige aktienkursbasierte Komponente der variablen Vergütung des Vorstands, welche gegenwärtig rund 1/​3 der variablen Vorstandsvergütung ausmacht, grundsätzlich für ausreichend erachtet. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 wird Vossloh der Empfehlung G.10 Satz 1 hingegen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat wie bereits dargelegt am 13. Dezember 2024 ein überarbeitetes Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das der Hauptversammlung im Jahr 2025 zur Billigung vorgelegt werden und ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten soll. Dieses Vergütungssystem sieht im Rahmen der variablen Vergütung überwiegend aktienbasiert gewährte Beträge in Form eines virtuellen Performance Share Plan vor.

Erläuterung der Abweichung von Satz 2: Ein vierjähriger Bemessungszeitraum für die langfristig variable Vergütung der Vorstandsmitglieder (bzw. eine sich an den dreijährigen Bemessungszeitraum direkt anschließende Ausschüttungssperre von einem weiteren Jahr) ist aus Sicht des Aufsichtsrats angesichts der ebenfalls vom DCGK empfohlenen und bei der Gesellschaft regelmäßig praktizierten Erstbestellung von nur drei Jahren nicht sachgerecht.

Ferner hat die Vossloh Aktiengesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2023 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 mit Ausnahme der vorstehend dargelegten Abweichungen von den Empfehlungen C.4, G.7, G.8, G.9 Satz 1 und G.10 entsprochen.

Die aktuelle sowie die in den vergangenen Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Vossloh AG dauerhaft zugänglich.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Vossloh AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, über die Wahl des Abschlussprüfers und über die Billigung des Vergütungsberichts. In der Hauptversammlung gewährt jede Vossloh Aktie eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Unmittelbar nach der Hauptversammlung können die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden.

Investor Relations

Die Vossloh AG achtet auf unverzügliche, effiziente sowie inhaltlich gleiche Information der Aktionäre und anderer Teilnehmer am Kapitalmarkt. Alle von der Vossloh AG veröffentlichten Informationen über das Unternehmen werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com in deutscher und englischer Sprache zugänglich gemacht. Das gilt insbesondere für den jährlichen Geschäfts bericht, den Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilungen zu den Quartalen und die Einladung zur Hauptversammlung. Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen, namentlich Hauptversammlung, Geschäftsbericht sowie Zwischenberichte und -mitteilungen, sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf der Internetseite der Vossloh AG publiziert wird. Der Konzernabschluss ist binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, der Halbjahresfinanzbericht und die Zwischenmitteilungen sind spätestens binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich. Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung Insiderinformationen entstehen oder bekannt werden, die Vossloh betreffen und geeignet sind, den Börsenkurs der Vossloh Aktie erheblich zu beeinflussen, werden sie gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht. Die Internetseite www.vossloh.com bietet darüber hinaus umfangreiche und aktuelle Informationen zum Vossloh Konzern und zur Vossloh Aktie.

Rechnungslegungs- und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des Vossloh Konzerns findet auf Basis der in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) statt. Der Jahresabschluss der Vossloh AG wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Sowohl der Konzernabschluss nach IFRS als auch der Einzelabschluss nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften wurde nach den anwendbaren deutschen Vorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 2024 zum Abschlussprüfer gewählt worden war. Der Prüfungsauftrag wurde durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß den Empfehlungen des DCGK erteilt. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass kein Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers besteht. Es wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er über alle etwaigen für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet sowie den Aufsichtsrat über alle hierbei festgestellten Tatsachen informiert, die eine Unrichtigkeit der Erklärung zum DCGK ergeben können. Bei der Prüfung haben sich Hinweise auf solche Tatsachen nicht ergeben. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2024 wurden einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben haben der Aufsichtsrat und der Vorstand für die Vossloh AG die nachstehenden Zielsetzungen beschlossen (zu den Zielen für den Aufsichtsrat siehe bereits oben im Abschnitt "Aufsichtsrat").

Für den gegenwärtig mit drei männlichen Vorstandsmitgliedern besetzten Vorstand der Vossloh AG hatte der Aufsichtsrat am 25. November 2021 eine Zielgröße von 0 % für die nächste Zielperiode bis zum 14. Dezember 2026 beschlossen und wie folgt begründet:

"Der Aufsichtsrat der Vossloh AG ist sich der gesetzlichen Vorgaben für die Stärkung von Frauen in Führungspositionen und seiner Verantwortung bei der Geschlechtergleichstellung bewusst. Entsprechend hat der Aufsichtsrat für die eigene Besetzung eine Zielgröße von 16,67 % (entsprechend einer Frau im aus sechs Personen bestehenden und mit vier Anteilseignervertretern besetzten Gesamtgremium) festgelegt. Die Vossloh AG ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Für den Vorstand hält der Aufsichtsrat eine freiwillige Selbstverpflichtung auf eine dauerhaft verbindliche Zielgröße größer null nach Abwägung aller Umstände für derzeit schwer umsetzbar.

Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, mit der langfristigen Nachfolgeplanung, um vorausschauend geeignete weibliche und männliche Kandidaten zu identifizieren und zu entwickeln und um Vakanzen schnellstmöglich mit der am besten geeigneten Kandidatin beziehungsweise dem am besten geeigneten Kandidaten besetzen zu können. Der Aufsichtsrat setzt sich dafür ein, dass der Vorstand geeignete weibliche Talente aktiv fördert. Ein allgemeingültiges Diversitätskonzept besteht für den Vorstand - auch in Anbetracht der geringen Größe des Vorstands der Vossloh AG - aber nicht. Vielmehr ist der Aufsichtsrat bestrebt, in jedem Einzelfall die am besten geeignete Kandidatin beziehungsweise den am besten geeigneten Kandidaten für vakante Vorstandsposten zu finden.

Der Besetzung des Vorstands geht ein systematischer Auswahlprozess voraus, bei dem neben einer Vielzahl weiterer Aspekte, wie auch der Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands, Kompetenz und Persönlichkeit im Vordergrund stehen.

Der Vorstand besteht aktuell aus hoch qualifizierten Führungskräften, die eine lange Verbundenheit zur Vossloh AG und eine profunde Kenntnis der von ihnen verantworteten Materie auszeichnen. Auch in Zukunft möchte der Aufsichtsrat die Freiheit haben, den verhältnismäßig kleinen Vorstand der Vossloh AG nach den vorgenannten Prinzipien der Bestenauslese besetzen zu können. In der gesamten Bahnindustrie sowie auch in angrenzenden Industrien sind darüber hinaus nur vergleichsweise wenige Frauen tätig, insbesondere mit einschlägiger Management-Erfahrung. Diesen Umstand erfährt und bedauert die Vossloh AG auch bei der Rekrutierung für (Führungs-)Positionen unterhalb der Vorstandsebene, da Frauen im Bewerberkreis in aller Regel stark unterrepräsentiert sind. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist daher nicht gewährleistet, dass eine Selbstverpflichtung zu einer Mindestbeteiligung von Frauen mit der Beibehaltung der Bestenauslese vereinbar ist. Dies gilt erst recht in Ansehung der geringen Größe des Vorstands."

Im Rahmen des Auswahlprozesses zur Vorbereitung der letzten personellen Veränderungen im Vorstand im November 2020 waren auch Kandidatinnen berücksichtigt worden. Im März 2023 hatte der Aufsichtsrat die Amtszeiten und Verträge von Herrn Dr. Thomas Triska und Herrn Jan Furnivall um jeweils weitere fünf Jahre bis zum 31. Oktober 2028 verlängert. Die Verlängerung der Amtszeit und des Vertrags von Herrn Oliver Schuster um fünf weitere Jahre bis zum 28. Februar 2030 wurde vor Ablauf der aktuellen Bestellungsperiode im März 2024 beschlossen. Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands sind gegenwärtig nicht beabsichtigt.

Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Vossloh AG am 25. November 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil von jeweils 25 % mit Fristsetzung bis zum 14. Dezember 2026 festgelegt. Die Zielgröße zum 31. Dezember 2024 für die erste Führungsebene wurde mit 30,8 % und für die zweite Führungsebene mit einem Frauenanteil von 40,0 % übererfüllt.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Unter www.vossloh.com/​de/​investor-relations/​corporate-governance/​verguetung sind das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 AktG, das von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 gebilligt wurde, sowie das seit dem 1. Januar 2025 geltende, vom Aufsichtsrat am 13. Dezember 2024 beschlossene und von der Hauptversammlung noch zu billigende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands abrufbar.

Das von der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG am 24. Mai 2023 beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist unter derselben Internetadresse ebenso abrufbar. Der Vergütungsbericht 2024 nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG ist auf den Seiten 219 ff. des Vossloh Geschäftsberichts zu finden. Ebenso wie die letzten Beschlüsse der Hauptversammlung zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht wird er auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar sein. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie des Vossloh Konzerns, namentlich der Stärkung des Produktgeschäfts und des weiteren Ausbaus des digitalen Servicegeschäfts mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts.

Übernahmerechtliche Angaben nach § 289a HGB und § 315a HGB

Nachfolgend sind die nach §§ 289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 31. Dezember 2024 dargestellt.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt 54.843.447,62 €. Es ist eingeteilt in 19.320.597 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.

Beschränkungen von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit der Aktien

Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt.

10 % der Stimmrechte überschreitende Beteiligung am Kapital

Unter Zugrundelegung der der Gesellschaft gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) übermittelten Stimmrechtsmitteilungen besteht eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet. Die KB Holding GmbH, Oberhaching, Deutschland, hält 50,09 % der Stimmrechte an der Vossloh AG. Diese Stimmrechte sind ausweislich der Stimmrechtsmitteilungen nach § 34 Abs. 1 WpHG der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH, Oberhaching, Deutschland, der Stella Vermögensverwaltung GmbH, Oberhaching, Deutschland, und der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung, München, Deutschland, zuzurechnen.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligungen

Arbeitnehmer, die als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft richten sich nach den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Die Amtszeit beträgt höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung der Verlängerung der Amtszeit zulässig ist. Ein Widerruf der Bestellung ist gemäß § 84 Abs. 4 AktG möglich.

Änderungen der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung fasst die Hauptversammlung ihre Beschlüsse, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung anwesenden Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreibt zwingend etwas anderes vor. § 27 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ferner ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem oder bedingtem Kapital anzupassen.

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19.943.075,72 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:

(i) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht auszunehmen;

(ii) um den Inhabern - oder im Fall von Namenspapieren den Gläubigern - von zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 umlaufenden Wandel- und/​oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder einer ihrer 100-prozentigen Konzerngesellschaften künftig zu begebenden Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/​oder Optionsrechte beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionären zustehen würde;

(iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Kapitalgrenze werden angerechnet: (1.) die Veräußerung eigener Aktien, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/​oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht ausgegeben werden beziehungsweise auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;

(iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.

Die in den vorstehenden Absätzen (i) bis (iv) enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/​oder Sacheinlagen sind insgesamt auf einen Betrag, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung, beschränkt. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind darüber hinaus anzurechnen: (1.) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Weitere Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus § 4 der Satzung.

Ausgabe von Schuldverschreibungen

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Mai 2024 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 14. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (jeweils einschließlich Hybridanleihen) (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000 € auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 1.756.418 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 4.985.768 € zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Geld- und/​oder Sachleistung erfolgen.

Den Aktionärinnen und Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auszuschließen

(i) soweit die Schuldverschreibungen gegen Geldzahlung ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die vorstehende Anrechnung auf die Höchstgrenze entfällt mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 2 dieses Absatzes;

(ii) soweit die Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden;

(iii) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde;

(iv) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.

Die in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss sind unter Anrechnung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden bzw. die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden (mit Ausnahme der Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge), auf einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung begrenzt. Die vorstehende Anrechnung auf die Höchstgrenze entfällt mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 1 dieses Absatzes.

Weitere Einzelheiten der Ermächtigung sowie des zur Bedienung geschaffenen Bedingten Kapitals 2024 ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2024 sowie § 4 der Satzung.

Erwerb eigener Aktien

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Mai 2024 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 14. Mai 2029 eigene Aktien der Gesellschaft in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der vorgenannten Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorgenannten Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung zu erwerben Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands

a) über die Börse,

b) mittels eines an alle Aktionärinnen und Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots,

c) mittels einer an alle Aktionärinnen und Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten; oder

d) mittels der Einräumung von Andienungsrechten

erfolgen.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Mai 2024 hat den Vorstand ferner ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch wie folgt zu verwenden:

(i) Veräußerung über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote.

(ii) Veräußerung mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung zu einem Preis, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.

(iii) Veräußerung mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Sachleistung.

(iv) Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder mit ihr im Sinne von § 18 AktG verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).

(v) Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger der von der Gesellschaft mit ihr im Sinne von § 18 AktG verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- und/​oder Wandlungsrecht und/​oder -pflicht zum Ausgleich von Verwässerungen.

(vi) Einziehung, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

(vii) Ausgabe im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- bzw. Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.

Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, als die Aktien gemäß den Ermächtigungen in den Ziffern (i) bis (v) sowie (vii) verwendet werden. Insgesamt darf die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien unter Anrechnung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden bzw. die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden (mit Ausnahme der Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge), einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung. Die vorstehende Anrechnung auf die Höchstgrenze entfällt mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 2 dieses Absatzes.

Weitere Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2024.

Zum 31. Dezember 2024 verfügte die Gesellschaft über keine eigenen Aktien.

Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels

Es bestehen elf wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.

Bei zehn dieser Vereinbarungen bedeutet Kontrollwechsel, dass eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Personen - mit Ausnahme der Nachkommen, Ehegatten, Erben, Stiftungen oder sonstigen Begünstigten der letztwilligen Verfügung von Herrn Heinz Hermann Thiele - direkt oder indirekt mehr als 50 % der Kapitalanteile beziehungsweise Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt:

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ein Konsortialkreditvertrag mit der Bayerischen Landesbank, der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, der Commerzbank AG, der Deutsche Bank AG, der HSBC Continental Europe S.A., Germany, der Landesbank Baden-Württemberg, der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale und der Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch einschließlich der auf dieser Grundlage geschlossenen Unterkreditlinienvereinbarungen: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat jede einzelne Bank das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung den auf sie entfallenden Teil des Kredits zu kündigen. Im Fall einer Kündigung sind ausstehende Inanspruchnahmen einschließlich aufgelaufener Zinsen mit einer Frist von mindestens 15 Tagen fällig und zahlbar;

ein Avalkreditvertrag mit der Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Bank. Im Falle einer Kündigung ist der ausstehende Betrag einschließlich aufgelaufener Zinsen sofort fällig;

ein Kautionsversicherungsvertrag mit der Tryg Deutschland, Niederlassung der Tryg Forsikring A/​S: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat der Versicherer das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer Kündigung kann der Versicherer für die noch im Obligo stehenden Avale eine Sicherheit in Form einer Barhinterlegung fordern;

eine Hybridanleihe, arrangiert durch die M.M. Warburg & Co. und Jefferies GmbH: Die Anleihe sieht für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Emittentin vor, die Anleihe zu kündigen und die Rückzahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu einem näher zu bestimmenden Zeitpunkt zu verlangen. Wird das Kündigungsrecht durch die Emittentin nicht ausgeübt, erhöht sich der für die Berechnung der Zinsen ansonsten anwendbare Zinssatz um zusätzliche 500 Basispunkte;

ein Darlehensvertrag mit der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank: Für den Fall eines Kontrollwechsels ist zwischen den Parteien eine zufriedenstellende Einigung zur Fortsetzung des Darlehensverhältnisses gegebenenfalls zu veränderten Bedingungen zu erzielen. Kommt eine Einigung nicht innerhalb eines Monats zustande, kann die Bank das Darlehen einschließlich aufgelaufener Zinsen fristlos kündigen;

ein Schuldscheindarlehen, arrangiert durch die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale: Der Darlehensvertrag sieht für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Darlehensgeber vor, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung die Zahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verlangen;

zwei Schuldscheindarlehen, arrangiert durch die Bayerische Landesbank und die Landesbank Baden-Württemberg: Die Darlehensverträge sehen für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Darlehensgeber vor, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung die Zahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verlangen;

ein Konsortialkreditvertrag mit der Commerzbank AG, der Deutsche Bank AG, der Landesbank Baden-Württemberg und der Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat jede einzelne Bank das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung den auf sie entfallenden Teil des Kredits zu kündigen. Im Fall einer Kündigung sind ausstehende Inanspruchnahmen einschließlich aufgelaufener Zinsen mit einer Frist von mindestens 15 Tagen fällig und zahlbar;

ein Kautionsversicherungsvertrag mit der Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat der Versicherer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer Kündigung kann der Versicherer für die noch im Obligo stehenden Avale eine Sicherheit in Form einer Barhinterlegung fordern.

Bei einer weiteren Vereinbarung bedeutet Kontrollwechsel im Wesentlichen den Erwerb von mehr als 30 % der Stimmrechte durch eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen, wobei in Bezug auf die Nachkommen, Ehegatten, Erben, Stiftungen oder sonstigen Begünstigten der letztwilligen Verfügung von Herrn Heinz Hermann Thiele ein Kontrollwechsel bei Überschreiten von 50 % der Kapitalanteile vorliegt:

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ein Avalkreditvertrag mit der Deutsche Bank AG: Für den Fall eines Kontrollwechsels sind Verhandlungen zur Weiterführung des Rahmenkredits gegebenenfalls unter veränderten Bedingungen und Konditionen vorgesehen. Die Bank ist nach einem Kontrollwechsel nicht verpflichtet, weitere Inanspruchnahmen zu finanzieren.

Kündigungsrecht/​Entschädigungsvereinbarung für den Fall eines Kontrollwechsels

Die aktuellen Anstellungsverträge der amtierenden Mitglieder des Vorstands sehen jeweils ein Kündigungsrecht des Vorstandsmitglieds für den Fall eines Kontrollwechsels vor. Ein Kontrollwechsel bedeutet insoweit die Veröffentlichung einer Angebotsunterlage, die auf den Erwerb der Kontrolle über mindestens 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft gerichtet ist, bzw. die tatsächliche Erlangung einer solchen Kontrolle. Soweit das Vorstandsmitglied von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht, steht ihm eine Ausgleichszahlung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages (längstens jedoch für 24 Monate) zu.

Mitarbeitende

Im Vossloh Konzern engagierten sich zum 31. Dezember 2024 weltweit 4.321 Mitarbeitende 1 für die Ziele des Unternehmens. Das waren 304 Beschäftigte mehr als im Vorjahr (4.017 Mitarbeitende), was einem Anstieg von 7,6 % entspricht.

Kennzahlen Mitarbeitende (auf Basis der durchschnittlichen Anzahl)

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T€ 2024 2023
Personalaufwand pro Person 67,6 63,8
Umsatz pro Person 288,5 303,6

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeitenden betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 4.194 gegenüber 3.999 im Geschäftsjahr 2023. Der Zuwachs von 4,9 % ist überwiegend auf den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions sowie auf die Holding zurückzuführen.

Personalaufwand

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Mio.€ 2024 2023
Löhne und Gehälter 227,5 206,4
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 48,8 42,6
Altersversorgung 7,2 6,2
Gesamt 283,5 255,2

Geschäftsbereiche

Die durchschnittliche Zahl von Mitarbeitenden verteilt sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche. Mit dem jeweiligen Personalaufwand konnte folgender Umsatz generiert werden:

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Zahl Ø Personen Personalaufwand pro Person
in T€
Umsatz pro Person
in T€
Geschäftsbereich 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Core Components 1.023 1.017 68,5 69,3 453,2 537,5
Customized Modules 2.319 2.290 59,0 54,7 242,0 234,7
Lifecycle Solutions 739 609 79,0 73,4 276,4 268,7

Darüber hinaus waren durchschnittlich 113 Mitarbeitende (Vorjahr: 84) bei der Vossloh AG sowie bei der keinem Geschäftsfeld zugeordneten Vossloh RailWatch GmbH beschäftigt.

Für weiter gehende Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung unter den Abschnitten "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" sowie "Personalstrategie und Personalführung".

1 Die Anzahl der Mitarbeitenden wird in diesem Abschnitt auf Basis von Vollzeitäquivalenten angegeben.

Forschung & Entwicklung

Vossloh gehört in seinen Tätigkeitsfeldern in der Bahninfrastruktur zu den Technologieführern. Innovation ist ein entscheidender Baustein für die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Im Interesse der Sicherheit gelten für die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Bis Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur marktreif sind, durchlaufen sie in der Regel mehrjährige (Weiter-)Entwicklungs- und Testphasen sowie komplexe Zulassungsverfahren durch unabhängige Prüfungseinrichtungen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Vossloh sind deshalb zumeist auf mehrere Jahre angelegt.

Um den spezifischen Erwartungen der Kunden in den einzelnen Marktregionen dauerhaft gerecht zu werden und die eigene Wettbewerbsposition weiter zu stärken, investiert Vossloh mit einem strukturierten Innovationsmanagement stetig in die Weiterentwicklung und Optimierung seiner Produkte und Dienstleistungen. Prinzipien und Vorgehensweisen definiert die im Jahr 2021 verabschiedete, konzernweit gültige Innovationsrichtlinie (Innovation Playbook). Ziel ist es, im Unternehmen die geschäftsfeldübergreifende Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle weiter zu intensiveren und gleichzeitig sowohl Kunden als auch Zulieferer mit ihrer jeweiligen spezifischen Expertise stärker in die Forschungs- und Entwicklungsprozesse einzubinden. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen zudem seine Produktionsprozesse überprüft und ist dabei, durch Neubau und Modernisierung sowie weitere Automatisierung und Spezialisierung kontinuierliche Effizienzsteigerungen zu realisieren.

Ein Fokus der Innovation bei Vossloh liegt auf der Digitalisierung als Bindeglied zwischen Hardware und Dienstleistungen. Mithilfe spezialisierter Sensorik erhebt das Unternehmen Daten über den Zustand des Fahrwegs und die Belastungen im Gleis sowie seit 2023 auch Daten über den Zustand von Schienenfahrzeugen. Aus diesen Daten kann unter anderem Wissen über den Grad der Abnutzung und Beschädigung der Fahrwegkomponenten gewonnen werden. Mit diesem Wissen lassen sich Aussagen darüber treffen, welche Instandhaltungsstrategien wann am sinnvollsten angewendet werden sollten. So kann das Risiko eines Ausfalls von Komponenten - und damit des jeweiligen Streckenabschnitts samt seiner Infrastruktur - während des laufenden Betriebs reduziert werden. In diesem Zusammenhang spielt auch der Einsatz künstlicher Intelligenz eine wichtige Rolle. Sie macht Verschleißmuster erkennbar, wodurch Ausfälle von Fahrwegkomponenten vorausgesehen und durch planbare Instandhaltungsmaßnahmen vermieden werden können. Vossloh nutzt dabei sein systemisches Fahrwegverständnis, um dem zentralen Kundenbedürfnis - Erhöhung der Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene - zu begegnen, und entwickelt ganzheitliche Lösungen im Zusammenspiel aller Geschäftseinheiten. Sie sorgen unter dem Leitmotiv "enabling green mobility" dafür, dass die Schieneninfrastruktur robuster und widerstandsfähiger und die Streckenverfügbarkeit erhöht wird, obgleich die Anforderungen an das Schienennetz permanent steigen.

Gleichzeitig spielen bei den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Vossloh Nachhaltigkeitskriterien wie geringer Materialeinsatz und Energieverbrauch, Verwendung von Sekundärrohstoffen und Recycling oder Vermeidung von Emissionen eine wichtige Rolle. Vossloh entwickelt zunehmend energieeffiziente, recycelbare Produkte, die die Umweltbelastung reduzieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft fördern. Auf der Basis von Lebenszyklusanalysen arbeiten alle Geschäftsfelder an Lösungen, die den ökologischen Fußabdruck der Vossloh Produkte und Dienstleistungen verringern. Ausführliche Informationen dazu sind in der Konzernnachhaltigkeitserklärung auf den Seiten 58 ff. zu finden.

Ein wesentlicher Teil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit von Vossloh findet zielgerichtet im Rahmen einzelner Kundenaufträge statt. Entsprechend werden diese Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Herstellungskosten und nicht unter Forschung & Entwicklung (F&E) ausgewiesen. Ausgaben für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit die in IAS 38 in diesem Zusammenhang definierten Kriterien erfüllt sind. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden - sofern nicht unter den Herstellungskosten ausgewiesen - als Forschungs- und Entwicklungskosten gezeigt.

Im Jahr 2024 summierten sich die Ausgaben für Forschung & Entwicklung - inklusive aktivierter Eigenleistungen - auf insgesamt 16,6 Mio.€ (Vorjahr: 12,0 Mio.€). Dies entspricht einem Anteil am Konzernumsatz von rund 1,4 % (Vorjahr: 1,0 %). Mit 4,4 Mio.€ (Vorjahr: 4,0 Mio.€) entfielen die F&E-Ausgaben im Geschäftsbereich Core Components weitgehend auf das Geschäftsfeld Fastening Systems. Im Geschäftsbereich Customized Modules betrugen die F&E-Ausgaben 7,0 Mio.€ (Vorjahr: 4,6 Mio.€). 4,0 Mio.€ (Vorjahr: 3,0 Mio.€) waren dem Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zuzurechnen, während 1,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€) auf die Vossloh AG sowie auf die Vossloh RailWatch GmbH entfielen.

Die aktivierten Zugänge aus Eigenleistungen sowie aus Lieferungen oder Leistungen Dritter im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 2,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,6 Mio.€) betrafen hauptsächlich den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions.

Vossloh Konzern - Forschungs- und Entwicklungsausgaben

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Mio.€ 2024 2023
Forschungs- und Entwicklungsausgaben 16,6 12,0
davon aktiviert 2,3 1,6
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (GuV) 14,3 10,4
Abschreibungen (auf aktivierte Entwicklungskosten) 0,9 0,6

Streckenverfügbarkeit maximieren, Lebenszykluskosten reduzieren

Bei der Forschung und Entwicklung im Rahmen neuer Produkte und Dienstleistungen konzentrierte sich Vossloh auch im Jahr 2024 auf wesentliche Herausforderungen, die die Bahnbranche aktuell zu bewältigen hat. Es geht zum einen darum, die Verfügbarkeit von Bahnstrecken zu erhöhen und zugleich Lösungen für die Folgen der dadurch steigenden Gleisbelastung wie Verschleiß oder Lärmemissionen zu entwickeln. Zum anderen wird das Ziel verfolgt, die Lebensdauer von Infrastruktur(-Komponenten) zu verlängern und so deren Lebenszykluskosten zu reduzieren. Vossloh verfügt über umfassendes Wissen über das komplexe System Fahrweg Schiene. Auf dieser Basis kann das Unternehmen wesentlich zur Steigerung der Effizienz der Instandhaltung von Schienennetzen beitragen. Der Aspekt der Digitalisierung spielt hierbei eine zunehmend zentrale Rolle. Der Fokus liegt auf einer intelligenten Fahrbahn und ihrem digitalen Monitoring. So wird ein störungsfreier Betrieb gefördert und die Voraussetzung für mehr Verkehr auf der Schiene geschaffen. Damit leistet Vossloh einen Beitrag zu einer leistungsfähigeren Bahninfrastruktur, die wiederum notwendige Voraussetzung für die umweltfreundliche Mobilität von Menschen und Gütern ist.

Mit Vossloh connect setzt das Unternehmen auf fortschrittliche digitalisierte Anwendungen im Bahninfrastrukturgeschäft. Die cloudbasierte One-Stop-Shop-Plattform für Kunden aus dem gesamten Netzwerk Bahn bietet eine Reihe modernster Lösungen, die das Management und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur optimieren und damit zu höherer Sicherheit, niedrigeren Lebenszykluskosten und einer verbesserten Gesamtleistung beitragen. Alle digitalen Lösungen - überwiegend Eigenentwicklungen von Vossloh, zusätzlich noch ergänzende Produkte von ausgewählten externen Partnern - sind in ein einziges, benutzerfreundliches System integriert. Die Plattform ermöglicht einen komfortablen, ganzheitlichen Überblick über die Schieneninfrastruktur und den Betrieb. Darüber hinaus umfasst die Plattform fortschrittliche Analyse- und Warnsysteme, die das Risiko von Unfällen und Störungen verringern. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit im Bahnverkehr und hilft, die Kosten für Notreparaturen zu senken sowie die Lebensdauer der Bahnanlagen zu verlängern.

Über Vossloh connect erhalten Kunden in Echtzeit Zugriff auf Zustandsdaten ihrer Bahninfrastruktur. In einem geschützten Bereich können Messdaten und Analysen eingesehen werden, die zur Verbesserung der Instandhaltung des Schienennetzes beitragen. Durch die Nutzung fortschrittlicher Algorithmen wird die Effizienz der Instandhaltungsarbeiten gesteigert und Ausfallzeiten können reduziert werden.

Zustandsdaten als Basis für vorausschauende Instandhaltung

Die Informationen über den Zustand der Schieneninfrastruktur kommen unter anderem von konfigurierbaren IoT-Sensoren direkt im Gleis, die Schwingungszustände in der Nähe von Weichen messen, um ein untypisches Verhalten des Gleises zu identifizieren. Zusätzlich dienen die Schienenbearbeitungsmaschinen von Vossloh, die mit einer Reihe von Sensoren sowie mit Laser- oder Wirbelstrominstrumenten ausgestattet sind, als Diagnosefahrzeuge. Sie vermessen den Schienenzustand im laufenden Fahrplan. Die gesammelten Daten werden in ein Asset-Management-System übertragen, zum Beispiel in die im eigenen Haus entwickelten Applikationen mapl-e oder MR.pro. Dabei kann mapl-e den Zustand nicht nur anschaulich darstellen, sondern auch einschätzen und daraus Instandhaltungsmaßnahmen ableiten sowie eine wirtschaftliche Bewertung der erforderlichen Arbeiten vornehmen. Auf dieser Grundlage kann der Asset-Manager eine Planung erstellen und ein Budget für die Instandhaltung ermitteln.

Der Zustand des Fahrwegs im Zeitablauf wird maßgeblich auch durch den sogenannten Rad-SchieneKontakt beeinflusst. Die Technologie von Vossloh RailWatch identifiziert mittels optischer und akustischer Sensoren den technischen Zustand von Güter- und Personenwagen, Triebzügen und Lokomotiven während der Vorbeifahrt. Ein ergänzendes Messsystem, das in das Gleis eingebaut wird, ermöglicht die Erfassung von weiteren Daten, darunter verschiedene Parameter des Radprofils, Gewichtsinformationen sowie die Verteilung von Achslasten. Auch diese gesammelten Informationen werden mittels künstlicher Intelligenz in der Cloud verarbeitet. So können Verschleiß oder Beschädigungen frühzeitig erkannt und Instandhaltungsmaßnahmen punktgenau geplant und umgesetzt werden.

Weichen zählen zu den kritischsten und wartungsintensivsten Elementen des Fahrwegs Schiene. Eine Hauptursache für mangelnde Streckenverfügbarkeit sind Weichenstörungen und damit einhergehende außerplanmäßig erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen. Gleichzeitig sind Weichen der ideale Ausgangspunkt für die kontinuierliche sensorgestützte Erfassung von Zustandsdaten. Da sich an Weichen nicht nur Gleise, sondern auch verschiedene Signal- und Steuerungssysteme kreuzen, ist der Informationsgehalt der dort gesammelten Daten besonders hoch. Für das Weichenmanagement stehen mittlerweile diverse digitale Lösungen zur Verfügung. Im städtischen Nahverkehr beispielsweise kann der kompakte elektrohydraulische Antrieb Easydrive von Vossloh mit Smart-Sensor-Technologie für die Zustandsfernüberwachung aufgerüstet werden. Konventionelle Weichenantriebe können mit der PM-DiagBox nachgerüstet und dadurch smart werden. Für Vollbahnstrecken bietet Vossloh mit dem neuartigen Weichenantrieb Easyswitch MIM-H eine modulare Plug-and-Play-Lösung mit hoher Zuverlässigkeit an. Die Eigenentwicklung SMV (Motto: sense - see - solve) wird bereits eingesetzt, um Ausfälle von Weichen zu vermeiden und notwendige Stopfarbeiten am Schotter im Weichenbereich vorausschauend zu erkennen und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Mit dem Dienstleister France Aiguillages Service (FAS) erwarb Vossloh im Juli 2024 weitere Kompetenzen bei der Wartung von Weichensystemen und Weichensignalanlagen.

Unter anderem in Häfen und auf Industriegeländen wird das KI-getriebene Wayside Monitoring von Vossloh eingesetzt. Der ins Gleis installierte Pulsar ist unter anderem mit hochauflösender Kameratechnologie ausgestattet und erfasst Prozess- und Zustandsdaten wie UIC-Wagennummern und Bremssohlenzustände. Die kontinuierliche Überwachung der ein- und ausfahrenden Züge hilft, Betriebsabläufe zu optimieren und Ausfallzeiten zu reduzieren.

Digitalisierung beschleunigt Entwicklungsarbeit

Chancen bietet die Digitalisierung zudem direkt für die F&E-Aktivitäten von Vossloh. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit stützt sich in allen Geschäftsbereichen zunehmend auf Daten verarbeitende Technologien - ein Trend, der 2024 anhielt. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Entwicklung mit digitalen Mitteln ist die neue M-Generation der Spannklemmen von Vossloh, für die das Unternehmen deutlich weniger Entwicklungszeit als bei vergleichbaren Produkten in der Vergangenheit benötigte. Dank höherer Eigenfrequenz und verbesserter Verdrehsteifigkeit sind die Spannklemmen robuster als ihre Vorgänger. Gleichzeitig führt ihr kompaktes Design zu niedrigeren Transportkosten und weniger Konfliktpotenzial im Gleis.

Beiträge für eine "leise Schiene"

Innovationen von Vossloh haben immer auch eine leise Schiene im Fokus, denn Lärm und Vibrationen beeinträchtigen die Menschen vor allem in urbanen Ballungsräumen. Mit dämpfenden Schienenbefestigungen, Flüsterweichen oder dem sogenannten Akustikschliff von Gleisen trägt Vossloh dazu bei, Lärmemissionen zu reduzieren. Mehrere Lösungen in diesem Bereich wurden 2024 weiter verbessert. Darüber hinaus bietet das Unternehmen entsprechende Instandhaltungsdienstleistungen an, die nachweislich Lärmemissionen reduzieren. Vossloh überwacht die Geräuschentwicklung mit Sensortechnologie und kann durch gezielte Gleisschliffe den Geräuschpegel der Schieneninfrastruktur dauerhaft niedrig halten. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie das Unternehmen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt, um die Lebensqualität im urbanen Raum durch Lärmvermeidung zu fördern.

Kooperationen und Partnerschaften

Für einen Teil der Entwicklungsaufgaben greift Vossloh schon seit Langem auf das spezifische Know-how externer Fachleute zurück. Der Konzern verfügt über ein weitreichendes Expertennetzwerk. So arbeitet Vossloh im Rahmen langfristiger Partnerschaften auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Konstellationen eng mit namhaften Universitäten und Forschungsinstituten in aller Welt zusammen, beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Schweden, China, Australien und in den USA. Im Bereich Digitalisierung und Big-Data-Analyse stehen insbesondere Kooperationen mit Technologieunternehmen und Start-ups im Fokus. Eine wichtige Partnerschaft stellt exemplarisch das mit Rhomberg Sersa gegründete Joint Venture dar, das ein breites Spektrum an Monitoring- und Serviceleistungen zur Instandhaltung von Weichen und Gleisen anbietet. Mit der Software MR.pro verfügt das Gemeinschaftsunternehmen über systemoffene digitale Werkzeuge zur Auswertung und Visualisierung von Zustand und Substanz der Gleisinfrastruktur.

Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft mit dem schwedischen Digitalisierungsspezialisten Predge wird an einem Vorhersagemodell gearbeitet, das präzise Fehlerprognosen und wertvolle Erkenntnisse über bevorstehende Ausfälle insbesondere von Weichenantrieben liefert. Gemeinsam mit dem spezialisierten französischen Partner UltraRS entwickelte Vossloh den SoniQ Rail Explorer. Das handgeführte Ultraschallprüfsystem kann Unregelmäßigkeiten im Schieneninneren erkennen und lokalisieren - selbst in einer Mangangusskreuzung bis zu einer Tiefe von 60 Millimetern unter der Lauffläche. Seit Anfang 2025 besteht eine Partnerschaft zwischen Vossloh und der britischen Cordel-Gruppe. Deren Flaggschiff-Plattform nutzt künstliche Intelligenz zur Bereitstellung automatisierter Analysen von Transportkorridoren auf Basis von Video- und LiDAR-Daten (Light Detection and Ranging).

Auf der Plattform Vossloh connect bieten neben Vossloh auch mehrere ausgewählte Partner innovative digitale Lösungen an. Das schwedische Unternehmen Strainlabs bringt seine Expertise im Bereich der intelligenten Schrauben ein. Das in Israel ansässige Unternehmen Cervello ist auf Cybersecurity-Lösungen für die Bahnindustrie spezialisiert.

F&E in den Geschäftsbereichen

Im Geschäftsfeld Fastening Systems des Geschäftsbereichs Core Components befassten sich die F&E-Experten im Jahr 2024 unter anderem mit Weiterentwicklungen der Spannklemmen der neuen M-Generation. Eine Vorgabe dabei war die Erhöhung der Lebensdauer der Komponenten in stark beanspruchten Gleisen. In komplexen Messkampagnen wurden zudem die Potenziale von Schienenbefestigungssystemen mit M-Klemmen im Schottergleis validiert. Bei der Neu- und Weiterentwicklung der Kunststoffkomponenten standen Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund. Aus der Kombination hochelastischer Schienenbefestigungssysteme mit hochelastischen dämpfenden Zwischenlagen entstand eine neue Lösung für Feste Fahrbahnen. Im Geschäftsfeld Tie Technologies bildeten im Berichtsjahr erneut material- und energiesparende Veränderungen bei der Zusammensetzung des Betons für Bahnschwellen einen Schwerpunkt der F&E-Aktivitäten. Die Tests im Gleis mit einem Produkt, dessen Zementmischung bei gleichbleibenden Eigenschaften zu einer deutlich verbesserten CO 2 -Bilanz führt, wurden fortgesetzt.

Im Geschäftsbereich Customized Modules waren die F&E-Fachleute schwerpunktmäßig mit Lebenszykluskosten-Analysen, etwa für ein komplettes Straßenbahnnetz, sowie mit dem Thema Recycling und Wiedernutzung von Weichenelementen befasst. So kann Vossloh inzwischen Mangankreuzungen anbieten, die bis zu rund 90 % aus wiederverwertetem Material bestehen. Verbunden ist das mit Umstellungen und Anpassungen bei den Produktionsprozessen, die stärker auf Kreislaufwirtschaft ausgerichtet werden. Auch 2024 wurden mehrere Weichenlösungen mit Blick auf die Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes während aller Lebensphasen weiterentwickelt. Die bestehenden Methoden und Modelle für die Inspektion und Überwachung von Weichen im Gleis wurden mithilfe neuer Software verbessert. Generell war im gesamten Geschäftsbereich die fortschreitende Digitalisierung ein wichtiges F&E-Thema. Deshalb spielt Building Information Modeling (BIM) eine immer größere Rolle, sowohl bei internen Prozessen als auch in der Zusammenarbeit mit Kunden.

Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions geht es bei der (Weiter-)Entwicklungsarbeit zum einen um Maschinen für die Schienenbearbeitung, zum anderen um Onboard-Messsysteme zur noch umfassenderen Zustandserfassung von Schienenstrecken sowie um Software zur Auswertung und Darstellung der gesammelten Daten (Stichwort "Smart Maintenance"). Auch 2024 wurden Steuerung, Sensorik und Messtechnik verschiedener Schleif- und Fräsfahrzeuge an weitere Anforderungen von Kundenseite angepasst. Eine verbesserte Version des erfolgreichen Hochgeschwindigkeitsschleifzugs ist in Vorbereitung ("HSG-next"). Im Schweißwerk begann der Einbau eines Messsystems, das die Qualität von bearbeiteten Neuschienen misst und dokumentiert. Die Entwicklung des RailTainers für den effizienten Schienentransport zu Baustellen machte weitere Fortschritte, ebenso die Entwicklung eines Auf- und Abladesystems für den Transport der Nahverkehrsfräse VTM-c mit einem RoLa-Waggon.

Optimierung von Produktion und Verwaltung

Schlanke Prozesse und digitale Datenflüsse entlang der gesamten Wertschöpfungskette prägen die internen Abläufe bei Vossloh immer stärker. Der geschäftsfeldübergreifende Wissensaustausch im Rahmen internationaler Entwicklungsprojekte mithilfe moderner Kommunikations- und Kollaborationslösungen wächst. Entsprechend wurde auch 2024 die IT-Struktur weiter ausgebaut und vereinheitlicht. Neben dem Rollout des konzernweit einheitlichen Enterprise-Resource-Planning-(ERP-)Systems stand das Thema Cybersecurity im Fokus. Um gegen Cyberbedrohungen aller Art gewappnet zu sein, wurde das Information-SecurityManagement-System weiter verfeinert.

Risiko- und Chancenbericht

Grundsätze und Organisation

Risiken und Chancen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens werden im Vossloh Konzern auf allen Ebenen planmäßig identifiziert, analysiert, bewertet, überwacht, gesteuert sowie an die jeweils zuständigen Stellen berichtet. Für Vossloh ist der sachgemäße Umgang mit Risiken und Chancen Teil der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Vossloh hat dafür ein konzernweites Risiko- und Chancenmanagementsystem eingerichtet. Dessen Aufgabe ist es, bei Veränderungen einerseits negative Auswirkungen zu verhindern oder zu begrenzen und andererseits sich bietende Chancen aufzuzeigen und nutzbar zu machen. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem erfasst neben der Vossloh AG sämtliche in- und ausländischen Tochtergesellschaften, an denen die Vossloh AG direkt oder indirekt beteiligt ist, unabhängig von deren Einbeziehung in den Konzernabschluss. Auf die Risiko- und Chancenlage der Vossloh AG wird am Abschluss des Kapitels gesondert eingegangen. Akquirierte und neu gegründete Gesellschaften werden jeweils umgehend in das System integriert, so auch die im Jahr 2024 erworbenen Gesellschaften im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions.

Das Risiko- und Chancenmanagementsystem ist Bestandteil der Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse. Die Aufbau- und Ablauforganisation sind in einer konzernweiten Richtlinie dokumentiert. Die Prüfung der gemeldeten Einzelrisiken auf gegenseitige Abhängigkeiten und die Aggregation zu einer Gesamtrisikoposition (Nettobetrachtung), die abschließend ins Verhältnis zur Risikotragfähigkeit des Konzerns gesetzt wird, werden unverändert fortgeführt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wird systematisch auf Basis von Ergebnis- und Liquiditätskennzahlen erhoben und fortlaufend durch das Konzerncontrolling überprüft. Zusätzlich werden relevante Risiken mit einem sehr hohen Schadenswert und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (unter 5 %, sogenannte Tail-Events) im Berichtswesen systematisch erfasst.

Der Aufbau des Risiko- und Chancenmanagementsystems orientiert sich an der Struktur der betrieblichen Abläufe der jeweiligen Organisationseinheiten. Auf allen Konzernebenen sind Risikoverantwortliche, Risikobeauftragte und Risikocontroller benannt. Eine permanente Inventur identifiziert fortlaufend Risiken und Chancen und stellt sicher, dass relevante Risiken und Chancen effektiv, unverzüglich und systematisch erfasst werden.

Vossloh bewertet Risiken und Chancen im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage. Primär werden die möglichen Auswirkungen anhand des finanziellen Leistungsindikators EBIT ermittelt; ergänzend wird deren Einfluss auf die Liquiditätssituation ausgewiesen. Bei Zins- und Ertragsteuerrisiken sowie Risiken aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird auf den Einfluss des Risikos auf das Konzernergebnis Bezug genommen. Neben der wahrscheinlichsten Ergebnisauswirkung werden auch der Worst Case und der Best Case ermittelt. Gemäß dem Value-at-Risk-Ansatz wird dafür eine Mindestwahrscheinlichkeit von 5 % vorausgesetzt. Ergänzend erfolgt eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Tail-Events werden separat dargestellt. Zudem sind auch nichtfinanzielle Risiken und Chancen Bestandteil des Risikoberichtswesens. Sie werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte bewertet und bei Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte mit in das Berichtswesen aufgenommen.

Vossloh dokumentiert und bereitet Risiken und Chancen in standardisierten Berichten unter Nutzung einer konzernweit im Einsatz befindlichen Software auf. Sie enthalten detaillierte Informationen über die Risiken und Chancen, die Bewertungsparameter, mögliche Maßnahmen zur Steuerung der Risiken oder zur Nutzung der Chancen und die jeweiligen möglichen Schadenshöhen vor (brutto) und nach Maßnahmen zur Risikobegrenzung (netto). Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen erfolgt vierteljährlich. Sie ergänzt die jeweils aktuelle Jahresvorschau und umfasst zudem absehbare und hinreichend konkrete Risiken und Chancen der folgenden drei Jahre. Ad-hoc-Berichte vervollständigen das periodische Reporting und ermöglichen jederzeit eine aktuelle Einschätzung der Lage. Adressaten der Risikoberichte sind neben dem Aufsichtsrat und hierbei insbesondere dem Prüfungsausschuss der Vorstand der Vossloh AG sowie das Management der Konzerngesellschaften und der Geschäftsfelder. Sie steuern und überwachen die Risiken und Chancen. Regelmäßig besprechen das Management der Geschäftsfelder, das Konzerncontrolling und der Vorstand die aktuelle Risikosituation.

Die enge personelle Verflechtung erlaubt dabei einen raschen Informationsfluss und ermöglicht auch kurzfristige Reaktionen. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen getroffen, um frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Konzerns gefährden. Neben dem Berichtswesen unterstützt das interne Kontrollsystem (IKS) dabei, Risiken in bestehenden Prozessen aufzudecken, zu vermeiden und so möglichen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Die Interne Revision kontrolliert regelmäßig, ob das Risiko- und Chancenmanagementsystem angemessen und funktionsfähig ist und ob es mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt. 2023 war die Einführung der Risikomanagement-Software von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitend geprüft worden. Zudem führt der Abschlussprüfer regelmäßig eine Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (RFS-Prüfung) durch.

Welche Bedeutung einzelne Risikokategorien für den Vossloh Konzern haben, wird grundsätzlich auf Basis der potenziellen negativen und positiven Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen Ergebnisgrößen, verbunden mit der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Risikokategorie, bewertet. Dabei erfolgt eine Darstellung der Risikosituation nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung) auf Basis einer Worst-Case-Bewertung. Anhand der beiden Faktoren "Höhe der möglichen negativen Auswirkung" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" erfolgt eine Klassifizierung der Risikokategorien als hoch, mittel oder gering.

Dies kann der folgenden Abbildung entnommen werden:

Auswirkungen in Mio.€

Die folgenden Ausführungen veranschaulichen die zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags relevanten und für die Entwicklung des Vossloh Konzerns wesentlichen Risiken und Chancen innerhalb der betrachteten Risikokategorien. Hierbei werden Einzelrisiken und -chancen gesondert hervorgehoben, sofern sie unter Berücksichtigung einer Mindesteintrittswahrscheinlichkeit einen Worst Case oder Best Case über 2 Mio.€ (Nettobetrachtung) aufweisen.

Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen sowie Branchenrisiken und -chancen

Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen entstehen grundsätzlich aus Konjunkturschwankungen, gesellschaftspolitischen Ereignissen, Wechselkurs- und Zinsentwicklungen sowie aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken und -chancen ergeben sich aus der Wettbewerbssituation und der Charakteristik der Zielmärkte sowie aus globalen Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, Globalisierung, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung.

Besonderen Einfluss auf Vossloh haben ordnungspolitische Maßnahmen, der Stand der Deregulierung des Schienenverkehrs im jeweiligen Land und die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte. Letztere sind mitentscheidend für die Investitionsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber. Eine geringere Verfügbarkeit von öffentlichen Finanzierungsmitteln kann sich negativ auf die künftige Geschäftsentwicklung von Vossloh auswirken, eine höhere entsprechend positiv. Zur Bekämpfung der im Jahr 2022 und auch im Verlauf von 2023 deutlich gestiegenen Inflationsraten hat sowohl die amerikanische als auch die europäische Zentralbank die Leitzinsen weiter angehoben. Infolge der im Jahresvergleich gesunkenen Inflation wurden vor allem im Laufe des zweiten Halbjahres 2024 die Leitzinsen aber teilweise wieder gesenkt. Dennoch bleiben die öffentlichen Haushalte aufgrund der Höhe der Verschuldung und der Kosten der Refinanzierung belastet. Verfügbare Finanzierungsmittel für die Bahninfrastruktur könnten dadurch eingeschränkt werden. Diese restriktiven finanziellen Bedingungen, gepaart mit einer unsicheren Erholung bei der Industrieleistung, werden auch im Jahr 2025 das Wirtschaftswachstum in Europa belasten. Die Einführung beziehungsweise Erhöhung von Zöllen wird möglicherweise negative Implikationen auf den Welthandel mit sich bringen. Die andauernden geopolitischen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten bleiben als weiterer Unsicherheitsfaktor bestehen. Den genannten Faktoren steht allerdings weiterhin der politische Wille gegenüber, deutlich mehr Transporte auf den umweltverträglichsten Verkehrsträger, die Schiene, zu verlagern, um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Zahlreiche Regionen weltweit haben Förderprogramme aufgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In vielen Ländern sind Programme angekündigt oder bereits auf den Weg gebracht, die auch zusätzliche Investitionen in die Bahninfrastruktur zum Ziel haben.

Vossloh war im Berichtsjahr 2024 weltweit in den Märkten für Bahninfrastruktur tätig. In diesem Bereich zählt der Konzern auf ausgewählten Märkten zu den führenden Anbietern. Mehr als 85 % seiner Umsätze erwirtschaftet Vossloh in Europa, Amerika und Asien.

Die Märkte für Bahninfrastruktur in Europa zeichnen sich überwiegend durch weitgehend stabile politische und ökonomische Verhältnisse aus. Die amerikanischen Märkte zeigen eine deutlich höhere Volatilität auf der Nachfrageseite, da es sich bei den Bahn- und Netzbetreibern insbesondere im Frachtbereich überwiegend um nicht öffentlich finanzierte Kunden handelt. Das Geschäft von Vossloh in Asien ist durch Projekte des anhaltend starken Neubaus von Hochgeschwindigkeitsstrecken in China geprägt. Aktivitäten in diesen und anderen Märkten - insbesondere im übrigen Asien, in Australien und in Afrika - bergen für Vossloh neben Chancen auch zusätzliche Risiken. In den genannten Märkten können sich Risiken vor allem aus politischen und gesellschaftlichen Instabilitäten, aus protektionistischen Tendenzen, aus der Entwicklung des Ölpreises, aus Wechselkursschwankungen - im Wesentlichen Translationsrisiken - und aus rechtlichen Unsicherheiten ergeben.

Darüber hinaus besteht vereinzelt das Risiko, dass Produkte durch neue technische Entwicklungen substituiert werden oder dass neue Wettbewerber in den Markt eintreten. Die Wettbewerbsintensität hat im Bereich der Bahninfrastruktur nachhaltig zugenommen. Vossloh begegnet diesen Risiken mit einer ständigen Weiterentwicklung seiner Produkte und Dienstleistungen, mit der konsequenten Ausrichtung seiner Aktivitäten auf die Bedürfnisse der Kunden und mit umfassenden Kostensenkungsmaßnahmen. Bei der Kundenausrichtung nehmen die Digitalisierung und - daraus resultierend - neue Geschäftsmodelle eine immer bedeutsamere Rolle ein.

Vossloh stuft das gesamtwirtschaftliche Risiko und das Branchenrisiko für die prognostizierten finanziellen Ziele gegenüber dem Vorjahr insgesamt weiterhin als gering ein, trotz der fortgesetzten geopolitischen Konflikte und einer gestiegenen Unsicherheit angesichts möglicher Importzölle in den USA.

Operative Risiken und Chancen

Operative Risiken und Chancen können in den verschiedenen betrieblichen Aufgabenbereichen entstehen, insbesondere bei der Beschaffung, in der Produktion und bei der Auftragsabwicklung. Im Beschaffungsprozess strebt Vossloh eine Begrenzung von Preisänderungsrisiken durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder durch Preisgleitklauseln bei Lieferanten und Kunden an. Allerdings ist die Durchsetzung von Preisgleitklauseln nicht immer oder nur mit Verzögerung möglich. Währungskursrisiken im Zuge der Beschaffung begrenzt Vossloh überwiegend durch den Einsatz von Devisentermingeschäften. Die in der Mittelfristplanung unterstellten Entwicklungen der Preise für Material und Komponenten basieren im Wesentlichen auf Informationen von Lieferanten und auf Marktanalysen.

Vossloh beobachtet fortlaufend die Veränderungen der Material-, Energie- und Frachtpreise. Sollte die Entwicklung der Preise, der eingesetzten Materialien sowie der für den Produktionsprozess benötigten Energieträger und der Frachtkosten zur Auslieferung der Produkte von den getroffenen Annahmen abweichen, können sich Risiken oder Chancen für den prognostizierten Ertrag aus höheren oder geringeren Beschaffungspreisen insbesondere im Geschäftsbereich Core Components ergeben. Infolge der dynamischen, aber mittlerweile abgeschwächten, Inflationsentwicklung können Tarifabschlüsse zu höheren oder geringeren als den prognostizierten Ergebnissen führen.

Im Verlauf des Beschaffungsprozesses können sich Risiken durch Lieferantenausfälle, Rohstoffverknappung, Qualitätsprobleme bei Materialien oder Verzögerungen bei Zulieferungen ergeben. Vossloh minimiert diese Risiken durch die bevorzugte Zusammenarbeit mit langjährig bewährten Partnern und eine Verbesserung der Wertschöpfungstiefe in ausgewählten Bereichen. Trotz einer sorgfältigen Auswahl der Lieferanten, einer kontinuierlichen Betreuung dieser Zulieferer und des Aufbaus alternativer Bezugsmöglichkeiten können zukünftige Risiken im Beschaffungsprozess zwar begrenzt, aber nicht ausgeschlossen werden.

Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Einheiten grundsätzlich der Gefahr von Betriebsunterbrechungen, Qualitätsproblemen in der Fertigung sowie Arbeitssicherheits- und Umweltrisiken ausgesetzt. Diese Risiken können verstärkt auftreten, wenn signifikante Investitionen an einem Standort Einfluss auf die Produktionsprozesse haben. Vossloh vermeidet oder reduziert die daraus entstehenden Risiken durch umfassende Richtlinien und Verfahrensanweisungen zum Projekt- und Qualitätsmanagement, zur Produktions- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz. Die Zertifizierung gemäß internationalen Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 oder ISO 45001 ist im Vossloh Konzern weit fortgeschritten. Sind neu akquirierte Einheiten nicht entsprechend zertifiziert, werden sie so rasch wie möglich an diese Standards herangeführt.

Im Zuge der Auftragsabwicklung können, insbesondere bei hoher Auslastung der Werke oder technisch anspruchsvollen Produkten, bei Vossloh Risiken aus der Komplexität von Projekten entstehen. Sie können aus unerwarteten technischen Schwierigkeiten, unvorhersehbaren Entwicklungen an Projektstandorten, Problemen bei Partner- oder Subunternehmen, logistischen Herausforderungen sowie Verschiebungen von Zulassungs-, Abnahme- oder Abrechnungszeitpunkten resultieren. Dies kann in Einzelfällen zu signifikanten Mehraufwendungen oder Vertragsstrafen führen. Diese Risiken lassen sich durch eine entsprechende Gestaltung der Verträge und ein umfassendes Kapazitäts-, Projekt- und Qualitätsmanagement zwar begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen.

Nach Akquisitionen können sich Risiken aus notwendigen Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben, wenn die mittel- und langfristige operative Entwicklung der jeweiligen Einheiten deutlich schwächer als erwartet ausfällt und/​oder sich die Bewertungsparameter (zum Beispiel das allgemeine Zinsniveau) stark verändern. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum Bilanzstichtag überprüft (Impairment-Test). Bei außergewöhnlichen Ereignissen erfolgt ein Werthaltigkeitstest auch unterjährig. Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe sogenannter Cash Generating Units (CGUs), der Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben zugeordnet sind, der Nutzungswert gegenübergestellt.

Der Erwerbsprozess der französischen Sateba-Gruppe ist bereits durch mehrere Kartellbehörden freigegeben, befindet sich aber derzeit noch in der Prüfung durch eine Behörde. Vossloh geht derzeit und weiterhin unverändert von einem Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2025 aus. Im abweichenden Fall könnten sich höhere Transaktionskosten ergeben sowie Ergebnis- und Zahlungsflüsse von Sateba im operativen Geschäft ebenso verschieben wie die Umsetzung von Synergien.

Für bestehende operative Risiken hat Vossloh entsprechend den Vorschriften der einschlägigen IFRS beziehungsweise der entsprechenden HGB-Vorschriften für den Einzelabschluss der Vossloh AG Risikovorsorgen durch Rückstellungen oder Wertminderungen bilanziell erfasst. Trotz der Vorsorgen für bekannte Risiken mit einer überwiegenden Eintrittswahrscheinlichkeit können weitere Ergebnisbelastungen nicht vollkommen ausgeschlossen werden und sich negativ auf die Erreichung der prognostizierten finanziellen Ziele auswirken. Die absolute Risikohöhe aus der Abarbeitung von Projekten ist abhängig vom Volumen und der Höhe der Entwicklungsleistungen des jeweiligen Auftrags sowie der Qualität der produzierten Erzeugnisse.

Vossloh schätzt das Risiko aus dem Wertschöpfungsprozess und der Abarbeitung von Projekten sowie das Risiko aus Materialpreisveränderungen unverändert als mittel ein. Das Risiko etwaiger Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte wird wie im Vorjahr als mittel eingestuft. Die übrigen operativen Risiken werden in Summe unverändert als gering eingeschätzt.

Finanzwirtschaftliche Risiken und Chancen

Die Abteilung Corporate Treasury überwacht und begrenzt im Vossloh Konzern die finanziellen Risiken und optimiert fortlaufend die Konzernfinanzierung. Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen folgen entsprechenden Richtlinien. Vorrangiges Ziel ist die Bestandssicherung des Unternehmens, indem jederzeit die Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit gewährleistet ist. Des Weiteren werden konzerninterne Synergie- und Skalenpotenziale realisiert, soweit dies zweckmäßig erscheint.

Derivative Finanzinstrumente setzt Vossloh ausschließlich zur Absicherung von konkreten Risiken aus bestehenden oder absehbaren Grundgeschäften ein. Diese ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden auch bilanziell im Regelfall als Sicherungsbeziehungen abgebildet. Dabei handelt es sich ausschließlich um im Vorhinein genehmigte, marktgängige Finanzinstrumente. Die Funktionen Handel, Abwicklung und Controlling sind organisatorisch getrennt. Das Konzern-Treasury sichert und überwacht fortlaufend die Effektivität der Risikoabsicherung. Im Einzelnen steuert es folgende Finanzrisiken: Liquiditätsrisiken, Risiken aus Zinsänderungen (Cashflow-Risiken), Preisänderungsrisiken und Ausfallrisiken.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken bestünden, wenn Vossloh fällige Verpflichtungen nicht fristgerecht und uneingeschränkt begleichen könnte. Deshalb verfügt der Konzern über eine kontinuierliche Liquiditätssteuerung, die auch Reserven für potenzielle Sonderfaktoren sowie den erforderlichen Spielraum für die Umsetzung der Unternehmensstrategie berücksichtigt. Ein konzerninterner Finanzausgleich mithilfe von Cash-Pooling-Systemen in einzelnen Ländern und Intercompany-Darlehen erleichtert die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften für den Finanzierungsbedarf anderer.

Die Finanzierung und Liquiditätsbereitstellung erfolgen in der Regel zentral über die Vossloh AG als Konzernholding. Im Februar 2021 hatte die Vossloh AG eine Hybridanleihe über 150 Mio.€ begeben. Die Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals zum Februar 2026 seitens Vossloh gekündigt und zurückgezahlt werden.

Im Dezember 2021 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Dezember 2028 begeben. Im Juli 2023 wurden zwei weitere Schuldscheindarlehen in Höhe von jeweils 30 Mio.€ mit Laufzeiten bis Juli 2028 und 2030 platziert. Der Konsortialkredit aus dem Jahr 2017 in Höhe von zuletzt 230 Mio.€ und einer Laufzeit bis November 2024 wurde im Februar 2024 vorzeitig mit Abschluss eines neuen Konsortialkredits über 240 Mio.€ refinanziert. Der neue Finanzierungsvertrag wurde mit insgesamt acht Banken im Rahmen eines Clubdeals abgeschlossen. Er hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis Februar 2029 und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Zudem kann das Kreditvolumen während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um weitere maximal 160 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren besteht ein variabel verzinslicher Darlehensvertrag in Höhe von 20 Mio.€, der im Juli 2024 mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen wurde und in Anspruch genommen ist. Für den Erwerb der Sateba-Gruppe wurden im Juli 2024 eine Brückenfinanzierung und eine langfristige Finanzierung abgeschlossen. Zusätzlich enthielt der Kreditvertrag eine weitere Tranche über 90 Mio.€. Dieses Volumen war anfänglich voll in Anspruch genommen und zur Rückzahlung des im Juli 2024 fällig gewordenen Schuldscheindarlehens verwendet worden. Diese Tranche wurde mit den Nettoerlösen der im November durchgeführten Kapitalerhöhung auf rund 19 Mio.€ reduziert. Die Brückenfinanzierung hat eine Laufzeit von zwölf Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils sechs Monaten, die langfristige Finanzierung hat eine Laufzeit bis Juli 2029 und kann wie der Konsortialkredit in den ersten beiden Laufzeitjahren um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 757,6 Mio.€ zur Verfügung.

Es bestehen weder Finanzierungs- noch Liquiditätsengpässe. Insgesamt stuft Vossloh das Liquiditätsrisiko unverändert als gering ein.

Risiken aus Zinsänderungen

Änderungen des zukünftigen Zinsniveaus können bei variabel verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen Schwankungen der Zahlungsströme hervorrufen. Dieses Risiko sichert Vossloh gegebenenfalls durch den Einsatz von Zinsswaps und Zinscaps ab. Das Unternehmen analysiert regelmäßig, wie sich Änderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme auswirken. Im Sinne eines aktiven Risikomanagements wurden die variablen Zinsströme eines 2018 abgeschlossenen langfristigen Darlehens mit einem Zinsswap zum gleichen Zeitpunkt in feste Zahlungsströme getauscht. Im August 2022 wurden darüber hinaus zwei Forward-PayerZinsswaps für die Refinanzierung der Mitte 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen abgeschlossen. Damit wurde der Referenzzinssatz für zwei Drittel des fällig werdenden Volumens für die neuen Laufzeiten über fünf und sieben Jahre fixiert. Mitte 2024 wurden diese beiden Forward-Payer-Zinsswaps um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Ende November 2023 wurden die beiden im Juli 2023 mit variablen Zinssätzen begebenen Schuldscheindarlehen mit zwei Payer-Zinsswaps ebenfalls abgesichert. Das Zinsänderungsrisiko aus dem beabsichtigten Erwerb der Sateba-Gruppe wird kontinuierlich überwacht. Darüber hinaus werden die positiven oder negativen Auswirkungen einer potenziellen Änderung des EZB-Leitzinsniveaus auf die Zahlungsströme als niedrig eingeschätzt. Dieses Risiko wird wie im Vorjahr als gering eingestuft.

Preisänderungsrisiken

Preisänderungsrisiken resultieren daraus, dass sich der Wert eines Finanzinstruments wegen höherer oder niedrigerer Marktzinssätze oder Wechselkurse ändert. Bestehende wie zukünftig zu erwartende Verbindlichkeiten oder Forderungen in Fremdwährungen werden bei Vossloh in der Regel zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe mit Devisentermingeschäften abgesichert. Translationsrisiken - resultierend aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen - werden laufend überwacht. Aufgrund des hohen Grads der Absicherung von Preisänderungsrisiken wird dieses Risiko insgesamt unverändert als gering klassifiziert.

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken ergeben sich, wenn ein Vertragspartner bei einem Geschäft seinen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt und dadurch bei Vossloh finanzielle Verluste verursacht. Der Konzern minimiert das Ausfallrisiko, indem er sich auf Vertragspartner mit überwiegend guter bis ausgezeichneter Bonität beschränkt, wobei die Bewertung, soweit verfügbar, im Wesentlichen auf den Aussagen internationaler Rating-Agenturen basiert. Zum Jahresende 2024 verteilten sich die Geldanlagen und die derivativen Finanzinstrumente mit positiven Marktwerten zu 59 % auf Vertragspartner mit einem Rating von AA+ bis AA-, zu 19 % auf Vertragspartner mit einem Rating von A+ bis A- und zu 22 % auf Vertragspartner mit einem Rating von BBB+ bis BBB-. Des Weiteren verteilt der Konzern seine Finanzaktiva auf eine Vielzahl von Kreditinstituten und streut so das Risiko breit. Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Kreditinstituten bestanden und bestehen nicht.

Da es sich bei den Kunden von Vossloh häufig um öffentliche Auftraggeber handelt, besteht insgesamt ein geringes Ausfallrisiko. Dennoch werden Außenstände fortlaufend von den Konzerngesellschaften überwacht; sie sind teilweise zusätzlich über Kreditversicherungen abgesichert. Trotz der ergriffenen Vorsorgemaßnahmen können finanzielle Belastungen aus Forderungsausfällen nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Im Exportgeschäft werden Aufträge üblicherweise mit Dokumentenakkreditiven abgewickelt, um das Ausfallrisiko abzusichern. Aufgrund der Beschränkung auf Vertragspartner mit guter oder ausgezeichneter Bonität wird das Ausfallrisiko unverändert als gering eingestuft.

Rechtliche Risiken und Chancen

Rechtliche Risiken entstehen für Vossloh insbesondere aus Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Erkennbare Risiken werden, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen gedeckt und - sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - in der Bilanz durch Rückstellungen berücksichtigt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Schäden entstehen können, die nicht oder nicht ausreichend versichert sind oder über die gebildeten Vorsorgen hinausgehen. Andererseits können sich indirekt Chancen aus einer nicht vollständigen Inanspruchnahme gebildeter Risikovorsorgen ergeben.

Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG haben Schadensersatzansprüche gegen die zum Konzern gehörende Gesellschaft Vossloh Rail Services Deutschland GmbH (vormals Vossloh Rail Center GmbH), Hamburg, erhoben. Wenngleich die der Gesellschaft unmittelbar zurechenbaren Schäden im Jahr 2016 durch einen Teilvergleich mit der Deutsche Bahn AG abgeschlossen wurden, verbleibt unverändert das Risiko einer gesamtschuldnerischen Haftung für noch nicht regulierte Schäden. Die Ansprüche wurden im Jahr 2022 erstinstanzlich abgewiesen, die Deutsche Bahn AG hat jedoch Berufung eingelegt. Für etwaige Ansprüche hat die Vossloh Rail Services Deutschland GmbH einen Freistellungsanspruch gegen den seinerzeitigen Gesellschafter. Dieser Anspruch ist teilweise mit Banksicherheiten abgesichert. Darüber hinaus haben verschiedene Kunden Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit laufenden oder abgeschlossenen Kartellverfahren im Bereich Weichen erhoben. Rückstellungen für Schadensersatzansprüche werden gebildet, sofern die Durchsetzung einzelner Ansprüche der Kunden als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird und eine zuverlässige Schätzung potenzieller Schadenshöhen möglich erscheint. Hierbei handelt es sich um ein wesentliches Einzelrisiko beziehungsweise eine wesentliche Einzelchance.

Resultierend aus den Desinvestitionen der vergangenen Jahre wurden den jeweiligen Erwerbern in den Kaufverträgen bestimmte Garantie- und Freistellungsansprüche gewährt. Für diese Ansprüche wurden Risikovorsorgen gebildet, sofern eine Inanspruchnahme aus den Garantien und Freistellungen als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird. Chancen können indirekt entstehen, wenn gebildete Risikovorsorgen nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen. Hierbei handelt es sich um wesentliche Einzelrisiken sowie -chancen.

Eine aus rechtlichen Risiken resultierende Belastung der prognostizierten finanziellen Ziele für Vossloh kann nicht ausgeschlossen werden. Sie wird insgesamt unverändert als mittleres Risiko eingestuft.

Nichtfinanzielle Risiken und Chancen 1

Gemäß HGB ist über diejenigen nichtfinanziellen Risiken zu berichten, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbeziehungen sowie Produkten und Dienstleistungen verbunden sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben oder haben werden. Die nichtfinanziellen Risiken sind Bestandteil der Risikoberichterstattung des Vossloh Konzerns.

Aktuell wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert, die die beschriebenen Kriterien erfüllen. Vossloh stuft daher die Risikosituation aus nichtfinanziellen Sachverhalten unverändert als gering ein.

Sonstige Risiken und Chancen

Die sonstigen Risiken setzen sich primär aus Personal- und Informationstechnologierisiken zusammen. Eine nicht adäquate personelle Ausstattung, zum Beispiel aufgrund eines Mangels an Führungs- und Fachkräften, kann die wirtschaftliche Lage des Konzerns negativ beeinflussen. Darüber hinaus können sich Personalrisiken aus einer hohen Fluktuation von Leistungsträgern und einem unzureichenden Ausbildungsstand sowie durch von Mitarbeitenden verursachte Fehler oder Diebstähle ergeben. Diesen Risiken begegnet Vossloh mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere, dass sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positioniert, um so im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte zu bestehen. Diverse Entwicklungsmaßnahmen verbessern den Kenntnisstand der Mitarbeitenden fortlaufend, und attraktive Vergütungsstrukturen erhöhen die Chancen, Beschäftigte langfristig an das Unternehmen zu binden.

Eine komplexe und leistungsfähige Informationstechnologie hat entscheidenden Einfluss auf die Steuerung der operativen und strategischen Geschäftsprozesse. In Zeiten der Digitalisierung ist die Leistungsfähigkeit der Informationstechnologie von besonderer Bedeutung. Vossloh beobachtet eine weltweite kontinuierliche Zunahme von Bedrohungen der Cybersicherheit und optimiert seine IT-Infrastruktur fortlaufend. Insbesondere mithilfe von technischen und organisatorischen Vorkehrungen minimiert Vossloh Risiken im Zusammenhang mit der Verlässlichkeit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der in den Informationssystemen gespeicherten Daten. Ein globales IT-Security-Team, bestehend aus internen und externen Experten, sichert mit modernen Anwendungen und Systemen die Infrastruktur von Vossloh ab. Durch regelmäßige Audits und Mitarbeiterschulungsprogramme wird ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet.

Sonstige Risiken hatten 2024 keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis. Das Risiko wird insgesamt als gering eingestuft.

1 Gegenstand der Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, siehe Seiten 137 ff.

Risiken und Chancen der Vossloh AG

Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Chancen und Risiken im Einzelabschluss der Vossloh AG auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss, der im Wesentlichen von den Verwaltungskosten, dem Finanz- und Steuerergebnis beeinflusst wird.

Das Finanzergebnis der Vossloh AG als operative Managementholding spiegelt im Wesentlichen dieselben oben genannten Chancen und Risiken des Konzerns wider. Chancen und Risiken können sich generell in Form veränderter Dividendenzahlungen, höherer oder reduzierter Ergebnisabführungen oder Verlustübernahmen sowie hinsichtlich der Werthaltigkeit von Finanzanlagen auswirken. Im Prozess des Erwerbs der französischen Sateba-Gruppe können sich aufgrund von Verzögerungen höhere Transaktionskosten ergeben als erwartet. Aufgrund höherer oder geringerer externer Umsätze der Konzerngesellschaften können Erträge aus der Markenlizenzgebühr im Jahr 2025 höher oder niedriger ausfallen.

Bei Zinsänderungen ist der Jahresüberschuss Schwankungen des Pensionsaufwands innerhalb der Verwaltungskosten unterworfen; ebenso kann sich die Werthaltigkeit von Finanzanlagen im Finanzergebnis beispielsweise als Folge steigender Zinsen negativ ändern. Risikovorsorgen für Desinvestitionsprojekte, sofern in der Vossloh AG bilanziert, können bei abweichender Inanspruchnahme zu positiven oder negativen Veränderungen des Jahresüberschusses führen.

Zusammenfassende Beurteilung der Risiko- und Chancenlage

Sämtliche beschriebenen Risiken und Chancen, denen der Vossloh Konzern sowie die Vossloh AG ausgesetzt sind, unterliegen hinsichtlich ihrer Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer permanenten Kontrolle und Steuerung. Für die derzeit bekannten und mehrheitlich wahrscheinlichen Risiken wurden entsprechend den einschlägigen IFRS beziehungsweise der entsprechenden HGB-Vorschriften für den Einzelabschluss der Vossloh AG notwendige Risikovorsorgen gebildet. Darüber hinaus bestehende Risiken und Chancen werden - soweit hinreichend konkretisiert - in den aktuellen Jahresprognosen berücksichtigt. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich weder aus einzelnen Risiken noch aus der Gesamtheit aller zurzeit bekannten Risiken unter Substanz- und Liquiditätsaspekten eine Bestandsgefährdung des Vossloh Konzerns. Das vorhandene Konzerneigenkapital reicht zur Deckung potenzieller Risiken aus. Insofern ist die Risiko- und Chancenlage im Vossloh Konzern insgesamt als zufriedenstellend einzustufen.

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten hat das Ziel, die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Übereinstimmung aller Aktivitäten mit Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Bezogen auf den Rechnungslegungsprozess umfasst das interne Kontrollsystem alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des Vossloh Konzerns zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Ein effektives und effizientes internes Kontrollsystem ist entscheidend, um Risiken in den Geschäftsprozessen erfolgreich zu steuern. Eine angemessene Funktionstrennung und die Anwendung des Vieraugenprinzips reduzieren das Risiko betrügerischer Handlungen.

In seiner Ausgestaltung betrachtet das interne Kontrollsystem bei Vossloh alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus. Im Rechnungslegungsprozess selbst tragen verschiedene Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen beispielsweise dazu bei, dass der Konzernabschluss regelungskonform erstellt wird. Ferner existieren konzernweite Vorgaben und Richtlinien beispielsweise für den Prozess des monatlichen Reporting, für Investitionen, Angebotsabgaben, Compliance und das Risikomanagement. Die Geschäftsfelder und die Gesellschaften des Vossloh Konzerns sind darüber hinaus angehalten, dezentral wesentliche Bereiche mit Richtlinien zu regeln.

Bei relevanten IT-Systemen führt Vossloh regelmäßig Systemsicherungen durch, um Datenverluste und Systemausfälle möglichst zu vermeiden. Zum Sicherungskonzept gehören unter anderem maßgeschneiderte Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen. Vossloh entwickelt die Anforderungen an das interne Kontrollsystem kontinuierlich weiter und passt die Kontrolllandschaft an sich ändernde Prozesse an.

Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung sind bei Vossloh ein Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken gemäß § 91 Abs. 2 AktG, daneben ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem sowie ein Risikomanagementsystem gemäß § 91 Abs. 3 AktG eingerichtet. Diese Systeme dienen dazu, existenzgefährdende sowie darüber hinaus auch sonstige Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Der Konzernabschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems.

Verantwortlich für das interne Kontrollsystem sind auf Ebene der Geschäftsfelder die jeweiligen Führungsgesellschaften mit einer Vielzahl von abgestimmten Regelungen und Richtlinien, auf Konzernebene gemeinschaftlich im Wesentlichen die Abteilungen Controlling, Rechnungswesen, Treasury und Recht sowie die Interne Revision. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind Elemente eines internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen - zum Beispiel dem Vieraugenprinzip - sind auch IT-Prozesse ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Des Weiteren werden durch die Abteilung Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.

Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, die Interne Revision und die Abteilung Recht der Vossloh AG sowie die dezentral auf der Ebene der Führungsgesellschaften der Geschäftsfelder beauftragten Mitarbeitenden sind für die prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten verantwortlich. Der Abschlussprüfer/​ Konzernabschlussprüfer führt daneben ebenfalls prozessunabhängige Prüfungstätigkeiten durch.

Informationstechnologie

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt dezentral in den lokalen Buchhaltungssystemen der Konzerngesellschaften. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der Vossloh AG ergänzen die Tochterunternehmen die jeweiligen, auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungsmethoden erstellten Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen, die dann durch sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in das im Konzern verwendete Berichts- und Konsolidierungssystem eingestellt werden. In diesem System, dem Cognos Controller aus dem Hause IBM (derzeit verwendete Version: 11.0.1200), erfolgt sowohl die Konsolidierung als auch die Bereitstellung zusätzlicher Managementinformationen.

Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Buchhaltung der Konzerngesellschaften in einem einheitlichen System des Herstellers SAP. Dieses IT-System ermöglicht im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einen zentralen Zugriff sowie zentral initiierte Kontrollen. Bislang wird das System in der Vossloh AG sowie bei der weit überwiegenden Zahl der Gesellschaften aller Geschäftsbereiche verwendet. Im Rahmen eines konzernweit angelegten Prozesses zur Vereinheitlichung der ERP-Systeme wird ein neues SAP-S/​4-System eingeführt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde dieses System in den ersten beiden Gesellschaften eingesetzt.

Wesentliche Aktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung/​Konzernrechnungslegung

Das "Handbuch Konzernberichtswesen" des Vossloh Konzerns regelt die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Vossloh Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Die formalen Anforderungen umfassen unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes.

Das "Handbuch Konzernberichtswesen" wird regelmäßig überarbeitet und fortentwickelt; die letzte Aktualisierung erfolgte im Winter 2024/​2025. Neue oder überarbeitete Versionen werden allen am Konzernrechnungslegungsprozess Beteiligten auf direktem Weg über das konzernweite Intranet zur Verfügung gestellt.

Nach der dezentralen Erfassung der buchhalterischen Vorgänge in den Konzerngesellschaften erfolgt die Durchsicht der monatlichen Abschlüsse sowie des Jahresabschlusses auf der Ebene der Führungsgesellschaft des jeweiligen Geschäftsfelds. Anhaltspunkte für Kontrollen sind, neben einer zufälligen Auswahl, insbesondere größere oder ungewöhnliche Geschäftsvorfälle.

Auf Ebene der Vossloh AG erfolgen weitere Plausibilitätsprüfungen durch die Abteilungen Rechnungswesen, Recht und Controlling unter Verwendung geeigneter Validierungsregeln, um die korrekte Einhaltung der anzuwendenden Regelungen der IFRS sowie des HGB sicherzustellen.

Außerdem erfolgen auf Konzernebene auch die Aufbereitung und die Aggregation weiterer Daten für die Bereitstellung der im Anhang und im Lagebericht enthaltenen Informationen (einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem unterstützt durch die im Vossloh Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung unternehmensbezogener Sachverhalte sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung.

Fehlerhafte Ermessensentscheidungen, die Umgehung von Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können der Natur der Sache nach nicht vollständig ausgeschlossen werden, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit gewährleisten kann, dass der Konzernabschluss fehlerfrei ist.

Einschränkende Hinweise

Die getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die Vossloh AG sowie die in den Konzernabschluss der Vossloh AG einbezogenen Unternehmen, bei denen die Vossloh AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen.

Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems 1

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem sind regelmäßig Gegenstand der Prüfungsaktivitäten der Internen Revision. Diese erfolgen entweder im Rahmen des risikobasierten jährlichen Prüfungsplans oder im Rahmen von unterjährig durchgeführten Prüfungen. Über die kritischen Kontrollschwächen werden der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Vossloh AG informiert. Die Risikoberichterstattung ist ferner Teil der regelmäßigen Berichterstattung im Prüfungsausschuss. Dem Vorstand sind aus der Befassung mit dem internen Kontrollsystem und dem Risikomanagementsystem sowie aus der Berichterstattung keine Umstände bekannt, die vermuten lassen, dass das interne Kontrollsystem oder das Risikomanagementsystem zum 31. Dezember 2024 in seiner jeweiligen Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wäre.

1 Aussagen in diesem Abschnitt sind nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.

Prognosebericht

Der Prognosebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Erwartungen des Managements von Vossloh hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Konzerns beruhen. Diesen Erwartungen liegen Einschätzungen zugrunde, die das Management anhand verfügbarer Informationen getroffen hat. Berücksichtigt wurden Annahmen zur künftigen Entwicklung des internationalen Bahntechnikmarkts sowie insbesondere die spezifischen Geschäftserwartungen der Geschäftsbereiche des Vossloh Konzerns. Die getroffenen Aussagen unterliegen Risiken und Chancen, die Vossloh nicht vollständig kontrollieren und steuern kann. Zur Vertiefung wird diesbezüglich auf die Ausführungen zum Risiko- und Chancenbericht des Konzerns (ab Seite 43) verwiesen. Sollten die dem Ausblick zugrunde liegenden Annahmen nicht zutreffen oder die beschriebenen Risiken oder Chancen eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von dieser Prognose abweichen. Der Vossloh Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Prognosebericht enthaltenen Aussagen außerhalb der gesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften zu aktualisieren.

Makroökonomische Entwicklungen und Ausblick auf den Bahntechnikmarkt

Die Schwankungen der Weltwirtschaft haben auf die kurzfristige Entwicklung von Vossloh generell nur begrenzten Einfluss. Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Konjunkturelle Trends spiegeln sich deshalb nur bedingt auf den für Vossloh relevanten Märkten wider. Längerfristig kann allerdings ein Anstieg der Verschuldung einzelner Länder, insbesondere im Heimatmarkt Europa, einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Vossloh haben. Der überwiegende Anteil der Kunden von Vossloh wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. Sparmaßnahmen in den für Vossloh relevanten Märkten aufgrund einer hohen Verschuldung der jeweiligen Staatshaushalte können in einzelnen Ländern nicht ausgeschlossen werden. Dem gegenüber stehen der weltweite Trend zu mehr Nachhaltigkeit und die damit zunehmende Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene sowie damit verbundene Förderprogramme. Hinzu kommt, dass Investitionen in die Bahninfrastruktur über viele Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg in einer Vielzahl von Ländern vernachlässigt wurden, so dass sich die Qualität der existierenden Infrastruktur tendenziell verschlechtert hat. Daraus werden vermehrte Investitionen in die von Vossloh angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Bahninfrastruktur erwartet.

Der europäische Verband der Bahnindustrie UNIFE analysiert mit seiner "World Rail Market Study" im Zweijahresrhythmus ausführlich die Entwicklungen auf dem weltweiten Bahntechnikmarkt und erarbeitet auf dieser Basis fundierte Vorhersagen für die kommenden Jahre. Die aktuell gültige Studie wurde im September 2024 vorgestellt. Danach wird das jährliche weltweite Volumen des gesamten Bahntechnikmarkts von durchschnittlich rund 202 Mrd.€ im Zeitraum 2021 bis 2023 auf durchschnittlich rund 241 Mrd.€ im Zeitraum 2027 bis 2029 anwachsen - eine Wachstumsrate von durchschnittlich 3,0 % pro Jahr. Dabei wird der für europäische Anbieter wie Vossloh zugängliche Markt nach Schätzungen der UNIFE etwa 139 Mrd.€ für den Zeitraum 2027 bis 2029 betragen. Als zugänglich gelten Märkte, die für europäische Lieferanten geöffnet sind und in denen, soweit es sich um außereuropäische Märkte handelt, die Nachfrage nicht exklusiv durch inländische Kapazitäten gedeckt wird. Bei Märkten, in denen europäische Anbieter nur über Joint-Venture-Strukturen tätig werden können, wird die Hälfte des Marktvolumens als zugänglich eingestuft. Zum Vergleich: Für den Zeitraum 2021 bis 2023 galt ein Marktvolumen von durchschnittlich rund 119 Mrd.€ pro Jahr als zugänglich. Die erwartete Steigerung auf 139 Mrd.€ bedeutet eine Zunahme von 2,6 % pro Jahr.

Ausblick für das Jahr 2025

Die Prognose für den Vossloh Konzern basiert auf der erwarteten Entwicklung der drei Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions sowie der Vossloh AG. Die Umsatzplanung von Vossloh stützt sich unter anderem auf geschäftsfeldspezifische Annahmen, die detaillierte Analysen der Produktnachfrage und des aktuellen Auftragsbestands einbeziehen. Darüber hinaus werden konkrete Rahmenverträge, das Verhalten der Hauptwettbewerber, die Wahrscheinlichkeit wichtiger Projektabschlüsse sowie regionenspezifische Marktchancen und -risiken berücksichtigt. Die Kunden von Vossloh sind öffentliche und private Nah-, Güter- und Fernverkehrsbetreiber, die Investitionen nach überwiegend langfristigen Entscheidungsprozessen und im Rahmen längerfristiger Finanzierungen tätigen. Als Partner begleitet Vossloh seine Kunden über Jahre hinweg. Gemeinsam mit ihnen plant und entwickelt das Unternehmen Lösungen für individuelle Produkt- und Serviceerfordernisse. Dies bringt in der Regel mehrmonatige, zum Teil sogar mehrjährige Liefer- und Projektlaufzeiten mit sich.

Prognose steuerungsrelevanter Kennzahlen in der bestehenden Konzernstruktur

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2024 Erwartung 2025
Umsatz Mio.€ 1.209,6 1.250 bis 1.325
EBIT Mio.€ 105,2 110 bis 120
EBIT-Marge % 8,7 8,5 bis 9,5
Wertbeitrag Mio.€ 13,1 15 bis 25

Spürbarer Umsatz- und EBIT-Anstieg im Jahr 2025 erwartet

Für das Geschäftsjahr 2025 prognostiziert das Unternehmen in der aktuellen Konzernstruktur Umsatzerlöse im Bereich zwischen 1,25 Mrd.€ und 1,325 Mrd.€ (2024: 1.209,6 Mrd.€). Vor allem in China, den USA und Deutschland wird ein deutlicher Umsatzanstieg erwartet. Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions werden erneut die stärksten prozentualen Zuwachsraten erwartet.

Der Vossloh Konzern erwartet zudem für das Geschäftsjahr 2025 einen weiteren Anstieg des absoluten EBIT. Aus heutiger Sicht wird ein EBIT im Bereich von 110 Mio.€ bis 120 Mio.€ (2024: 105,2 Mio.€) prognostiziert.

Vom Geschäftsjahr 2025 an wird die Vossloh AG eine Markenlizenzgebühr von den operativen Einheiten erheben. Diese Gebühren stellen einen konzerninternen Verrechnungsposten dar und spiegeln den Wert der Markennutzung im Vossloh Konzern wider. Die berichteten EBIT-Margen der Geschäftsbereiche werden ab 2025 hierdurch eine buchhalterische Belastung beinhalten, wodurch sie voraussichtlich leicht unter den Werten des Vorjahres liegen werden. Auf die EBIT-Marge im Vossloh Konzern hat die Einführung der Markenlizenzgebühr keinen Einfluss. Hier strebt Vossloh bezogen auf den Mittelwert des Prognosekorridors von 8,5 % bis 9,5 % eine leichte Verbesserung für das Geschäftsjahr 2025 an. Zusammenfassend wird für das Geschäftsjahr 2025 eine Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses erwartet.

Umsatz- und EBIT-Prognose inklusive Sateba

Bei den genannten Werten für Umsatz und EBIT ist die am 30. Juli 2024 angekündigte Akquisition von Sateba noch nicht enthalten. Bei Redaktionsschluss des Geschäftsberichts war der genaue Zeitpunkt des Vollzugs noch nicht bekannt. Unverändert wird der Vollzug der Akquisition im Frühjahr 2025 erwartet. Bei einer angenommenen Erstkonsolidierung bis Anfang Mai 2025 geht Vossloh im Gesamtkonzern von Umsatzerlösen zwischen 1,475 Mrd.€ und 1,575 Mrd.€ und einem EBIT vor Effekten aus der buchhalterischen Verteilung des Kaufpreises für Sateba zwischen 140 Mio.€ bis 155 Mio.€ aus. Sollte der Vollzug der Transaktion nicht bis Anfang Mai erfolgen, wird Vossloh die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr zu gegebenem Zeitpunkt konkretisieren.

Höherer Wertbeitrag für das Jahr 2025 erwartet

Der für die interne Steuerung relevante gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) wird im Geschäftsjahr 2025 unverändert 9,5 % betragen. Für den Wertbeitrag wird in der bestehenden Konzernstruktur trotz der geplanten Erhöhung des durchschnittlich gebundenen Kapitals aufgrund der stärkeren Erhöhung des Konzern-EBIT im Geschäftsjahr 2025 ein Wert zwischen 15 Mio.€ und 25 Mio.€ erwartet.

Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Einzelabschluss. Das Ergebnis der Vossloh AG als operativer Managementholding wird maßgeblich durch die Verwaltungskosten und das Finanzergebnis beeinflusst. Die Verwaltungskosten der Vossloh AG werden im Geschäftsjahr 2025 insgesamt trotz einer Erhöhung der Zahl an Mitarbeitenden spürbar geringer erwartet. Hierzu tragen insbesondere die im Vergleich zum Berichtsjahr geringeren Transaktionskosten für den Erwerb von Sateba bei. Für das Finanzergebnis erwartet Vossloh vor Berücksichtigung möglicher Zu- oder Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte ein leicht verbessertes Ergebnis gegenüber dem Niveau des Vorjahres. Schließlich wird die Ertragssituation durch die bereits erwähnte Einführung der Markenlizenz erheblich verbessert. Insgesamt wird somit für 2025 erwartet, dass das Ergebnis nach Steuern sowie der Jahresüberschuss im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 deutlich ansteigt.

Für die kommenden Jahre hat die weitere Umsetzung der Unternehmensstrategie bei Vossloh oberste Priorität. Neben organischem Wachstum bei steigender Profitabilität stehen dabei spezifische Kooperationen und Akquisitionen im Fokus, um das Kerngeschäft strategisch weiterzuentwickeln und den Unternehmenswert des Konzerns nachhaltig zu steigern.

Konzernnachhaltigkeitserklärung 1

Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/​2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Die erstmalige Anwendung der in der CSRD-Richtlinie verankerten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) beruht auf ihrer Bedeutung als von der Europäischen Kommission verabschiedete Nachhaltigkeitsberichtsstandards.

Die Konzernnachhaltigkeitserklärung 2024 wird auf konsolidierter Basis erstellt. Der betrachtete Kreis der Unternehmen entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses (zu ESRS 2 BP-1, 5 siehe Vossloh Geschäftsbericht, Seite 159 ff.). Die Erklärung deckt neben dem eigenen Geschäftsbetrieb die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des Unternehmens ab. Für einige Aussagen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden Sektordurchschnittsdaten und andere Näherungswerte verwendet. Das Unternehmen beschreibt und erläutert diese einschließlich Hinweisen auf eventuell daraus resultierende Mess- oder sonstige Unsicherheiten bei den jeweiligen Aussagen in den themenspezifischen Standards. Dies betrifft die Aussagen zum Gender-Pay-Gap im Abschnitt Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) auf Seite 124. Nennt das Unternehmen Zeiträume, weicht es bei den Begriffen "mittelfristig" und "langfristig" von den in ESRS 1, 6.4 definierten Vorgaben ab, indem es sich beim mittelfristigen Horizont an dem intern verwendeten Planungszeitraum von drei Jahren orientiert und zeitlich darüber hinausreichende Aussagen als langfristig einstuft. Das Unternehmen macht beim Thema Cybersecurity von der in den ESRS bestehenden Schutzklausel Gebrauch, vertrauliche Informationen auszulassen.

Das Unternehmen verfügt als deutsche Aktiengesellschaft über eine duale Führungsstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat gemäß den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes. Der Vorstand besteht aus drei Personen (100 % männlich).

Der Vorstand ist verantwortlich für die strategische Leitung des Unternehmens und trifft Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben. Der Aufsichtsrat von Vossloh setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen, darunter zwei Arbeitnehmervertreter. 16,7 % der Aufsichtsratsmitglieder sind weiblich, 83,3 % männlich. Alle Anteilseignervertreter (100 %) gelten im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängig. Alle Mitglieder des Vorstands und der Großteil der Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen, passend zur globalen Ausrichtung des Unternehmens als Anbieter von Bahninfrastrukturlösungen, über langjährige Erfahrung in der Bahnindustrie sowie im Management internationaler Unternehmen.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Unternehmensführung, einschließlich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen. Er erörtert mit dem Vorstand in regelmäßigen Abständen alle relevanten Fragen der Unternehmensführung, einschließlich Nachhaltigkeitsaspekte. Dies erfolgt durch regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und in Aufsichtsratssitzungen.

Bei der Überwachung der Unternehmensstrategie, wichtigen Entscheidungen und dem Risikomanagementprozess berücksichtigen Vorstand und Aufsichtsrat die wesentlichsten Auswirkungen, Risiken und Chancen. Bei der grundsätzlichen Befassung mit den als wesentlich identifizierten Themen (siehe hierzu beispielsweise die Tabellen auf den Seiten 63 ff.) werden mögliche Wechselwirkungen zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten sorgfältig abgewogen. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen nach eigener Einschätzung über ausreichende Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit. Zur Sicherstellung erforderlicher Fachkenntnisse zu spezifischen Nachhaltigkeitsaspekten werden bei Bedarf zusätzlich externe Experten hinzugezogen. Detaillierte Informationen zu den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat (ESRS 2 GOV-1, 22) finden sich auf Seite 156 f. des Berichts.

Vosslohs Nachhaltigkeitsengagement

enabling green mobility - für eine nachhaltige Zukunft

Vossloh bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung. Nachhaltigkeit ist einer der fünf Grundwerte des Unternehmens: "Wir übernehmen Verantwortung und tragen Sorge für die Welt, in der wir leben." Vossloh ist überzeugt, dass Unternehmen mit ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten ökonomische, soziale und ökologische Aspekte in 1 Nicht Gegenstand der Abschlussprüfung, jedoch Gegenstand einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit. Den Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers finden Sie auf den Seiten 137 ff. Einklang bringen müssen. Langfristiger Erfolg erfordert einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft und zur Erhaltung aller Möglichkeiten für künftige Generationen.

"Nachhaltige, sichere und benutzerfreundliche Schienenmobilität für eine bessere Welt" ist die Unternehmensvision von Vossloh. Unter dem Leitmotiv "enabling green mobility" ist Vossloh eine treibende Kraft für kundenorientierte, innovative und nachhaltige Produkte sowie Dienstleistungen rund um den Fahrweg Schiene. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der Nachhaltigkeitsstrategie von Vossloh wider. Das Unternehmen verfolgt seit dem Geschäftsjahr 2021 eine überarbeitete, konzernweite Nachhaltigkeitsstrategie. Sie hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsaktivitäten im Konzern zentral auszurichten und zu fokussieren, Vosslohs positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft weiter zu verbessern und die Nachhaltigkeitsleistung des Konzerns transparenter zu machen. Sie soll Vossloh zu einer Referenz im Bereich Nachhaltigkeit im Bahninfrastrukturgeschäft machen. Der Vorstand der Vossloh AG hatte die Nachhaltigkeitsstrategie und die sie unterstützende Richtlinie im Jahr 2021 verabschiedet. Das Nachhaltigkeitsversprechen des Unternehmens ist auf der Website www.vossloh.com veröffentlicht (Rubrik Investor Relations >Nachhaltigkeit >Nachhaltigkeitsstrategie und -management).

Der Vorstand von Vossloh trägt die Gesamtverantwortung für alle Nachhaltigkeitsthemen. Er ist verantwortlich dafür, dass das Unternehmen seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Verantwortung gerecht wird und einen positiven Beitrag zum Wohl von Umwelt und Gesellschaft leistet. Im operativen Management ist das Thema Nachhaltigkeit dem Chief Operating Officer (COO) unterstellt. Daneben gibt es in der Vossloh AG die Abteilung Corporate Sustainability. Die 2020 geschaffene Funktion des direkt an den Vorstand berichtenden Head of Corporate Sustainability ist für die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die Steuerung der konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen verantwortlich. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Group Sustainability Committee zur zentralen Steuerung aller Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb des Konzerns eingerichtet, das vom Head of Corporate Sustainability geleitet wird. Zudem hat jedes Geschäftsfeld einen Nachhaltigkeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten ernannt.

Im Verlauf des Berichtsjahres 2024 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand überarbeitet. Vom Geschäftsjahr 2025 an basiert die Einjährige Tantieme nicht nur auf finanziellen Leistungskriterien wie EBIT, Umsatz und Working Capital, sondern auch auf der Erreichung von ESG-Zielen (Environment, Social und Governance), die in der vorher gültigen Fassung des Vergütungssystems nicht berücksichtigt waren. In Anlehnung an die allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens können diese Ziele zum Beispiel Kategorien wie Arbeitssicherheit, Diversität, Produktsicherheit, Mitarbeitendenzufriedenheit oder Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen umfassen. Die Zielwerte werden jeweils vor Beginn des Vergütungsjahres festgelegt. Die Zielerreichung ermittelt der Aufsichtsrat auf Grundlage des geprüften Konzernabschlusses sowie der geprüften Konzernnachhaltigkeitserklärung der Vossloh AG für das jeweilige Vergütungsjahr. Bei 100-prozentiger Zielerreichung wird der volle Zielbonus gewährt, der einen Bestandteil der Zielgesamtvergütung darstellt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Prozesse Vossloh implementiert hat, um die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Chancen und Risiken zu ermitteln, zu bewerten und zu steuern:

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Kernelemente der Sorgfaltspflicht Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 GOV-2: S. 58-59, ESRS 2 GOV-3: S. 59, ESRS 2 SBM-3: S. 61-66
b) Einbindung betroffener Stakeholder/​Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht ESRS 2 GOV-2: S. 58, ESRS 2 SBM-2: S. 60-61, ESRS 2 IRO-1: S. 62, 66, ESRS S1-2: S. 102, ESRS S2-2: S. 126, ESRS S4-2: S. 107-109
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen ESRS 2 IRO-1: S. 61-67, ESRS 2 SBM-3: S. 63-66, ESRS E1 SBM-3: S. 84, ESRS E1-5: S. 87, ESRS E3 SBM-3: S. 87, ESRS E3-4: S. 87-88, ESRS E5 SBM-3: S. 90, 94, ESRS S4 SBM-3: S. 107, ESRS S1 SBM-3: S. 113, ESRS S2 SBM-3: S. 125, 127-128, ESRS G1: S. 131, unternehmensspezifisches Thema Cybersecurity: S. 135
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen ESRS E1-3: S. 80, 85, ESRS E1-5: S. 87, ESRS E5-2: S. 91, 93, ESRS S4-4: S. 108, ESRS S1-4: S. 115, 117, ESRS S2-4: S. 125-129, ESRS G1-3: S. 130-131, ESRS G1-2: S.135, ESRS G1-1: S. 135, unternehmensspezifisches Thema Cybersecurity: S. 135-136
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation ESRS E1-1: S. 81-82, ESRS E1-3: S. 85, ESRS E5-2: S. 91-93, ESRS S4-4: S. 108, ESRS S1-4: S. 115, 117, ESRS S2-4: S. 126, 128, ESRS G1-3: S. 133, unternehmensspezifisches Thema Cybersecurity: S. 136

Wie alle nichtfinanziellen Risiken und Chancen unterliegen die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen, denen Vossloh ausgesetzt ist, einer planmäßigen internen Kontrolle, Bewertung und Steuerung. Die Ergebnisse werden regelmäßig an den Vorstand berichtet. Risiken können bei den für das Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die Vollständigkeit und Integrität der erhobenen Daten, auf den Zeitpunkt der Verfügbarkeit von Informationen sowie insbesondere auf die Verfügbarkeit von Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bestehen. Um diese Risiken zu verhindern oder zu begrenzen, sind sie in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem einbezogen. Dessen generelle Funktionsweise ist auf den Seiten 43 ff. (ESRS 2 GOV-5, 36) dargestellt. Bei der Bewertung von Risiken und Chancen werden dieselben monetären Schwellenwerte angewendet wie bei der allgemeinen finanziellen Risikobewertung von Vossloh. Für das Berichtsjahr und das Jahr 2025 übersteigen keine Risiken oder Chancen die finanzielle Wesentlichkeitsschwelle. Die derzeitigen Auswirkungen der identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen auf Finanzlage, finanzielle Leistungsfähigkeit und Cashflow des Unternehmens sind daher insgesamt als gering einzustufen.

Bedeutung von Nachhaltigkeit für das Geschäftsmodell von Vossloh

Vossloh bietet Produkte und Dienstleistungen an, die eine höhere Auslastung von Schienenwegen ermöglichen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit bestehender Bahnstrecken zu steigern, die Errichtung neuer Strecken zu unterstützen, einen effizienten und störungsfreien Betrieb zu ermöglichen sowie die Lebenszykluskosten der Bahninfrastruktur zu senken. Damit leistet Vossloh einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit bei der Mobilität von Menschen und beim Transport von Gütern. Sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr ist die Schiene der umweltfreundlichste, effizienteste und sicherste Verkehrsträger. Mehr Verkehr auf der Schiene ist daher eine notwendige Voraussetzung für das Erreichen ehrgeiziger Klimaziele. Dabei eröffnet der digitale Wandel in der Bahnindustrie dem Verkehrsträger Schiene erhebliche neue Möglichkeiten, seine ökologischen Vorteile noch stärker auszuspielen. Gleichzeitig steigen auch auf der Kundenseite das Bewusstsein und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Mit seinem Fokus auf nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenschonung eröffnen sich Vossloh in diesem Marktumfeld neue Möglichkeiten zur Differenzierung im Wettbewerb. Das Geschäftsmodell des Unternehmens (ESRS 2 SBM-1, 40 a) i und ii) ist auf der Seite 4 f. ausführlicher beschrieben. Informationen über die Belegschaft des Vossloh Konzerns sind im Kapitel Mitarbeitende des Zusammengefassten Lageberichts (Seite 37) sowie im Abschnitt Personalstrategie und Personalführung (ab Seite 118) dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung enthalten.

Mit seinen drei Geschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ist Vossloh in unterschiedlichen Märkten des Bahninfrastrukturgeschäfts aktiv. Direkte Kunden sind dabei überwiegend staatliche und kommunale Anbieter von Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Damit ist ein beträchtlicher Teil der Gesamtbevölkerung als Endnutzer und Verbraucher vom Bahnverkehr betroffen. Für ihre Produkte und Dienstleistungen kaufen die Geschäftsfelder des Unternehmens bei einer Vielzahl von Lieferanten ein. Hier sind insbesondere die Zulieferer von Stahl und Beton sowie von Rohstoffen für die Herstellung von Kunst- und Verbundwerkstoffen relevant.

Vossloh steht in einem kontinuierlichen Dialog mit seinen internen und externen Stakeholdern. Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch betrifft immer häufiger auch Nachhaltigkeitsthemen. Es ist dem Unternehmen wichtig, die einzelnen Stakeholder-Gruppen auch zu diesem Thema direkt anzusprechen und ihre Interessen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Das Feedback der Stakeholder kann auf allen Entscheidungsebenen Anregungen zu Veränderungen geben. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche Themen beim Austausch mit den wichtigsten Stakeholdern wesentlich sind und welche Formate Vossloh für den Dialog nutzt:

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Stakeholder Themen Dialogformate
Kunden - (Neue) Produkte und Dienstleistungen von Vossloh - Regelmäßige Kundengespräche
- Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Publikationen (gedruckt und digital)
- Maßgeschneiderte Lösungen für die jeweilige Aufgabenstellung - Teilnahme an Fachmessen
- Schnelle Reaktion auf Anfragen sowie Auftragsabwicklung und Logistik - Veranstaltungen für/​mit Kunden
- Systemintegration von Kunden durch EDI (Electronic Data Interchange)
Lieferanten - Neue/​alternative Werkstoffe und Materialien - Regelmäßige Lieferantengespräche
- Rahmenbedingungen der Liefervereinbarungen - Teilnahme an Fachmessen
- Kommunikation über Spezifikationen des Lieferumfangs
Kapitalmarktteilnehmer - Wertentwicklung des Unternehmens - Finanzberichterstattung
- Aktuelle Geschäftsentwicklung - Hauptversammlung
- Strategische Ausrichtung des Unternehmens - Investorenkonferenzen
- Unternehmensführung gemäß Corporate-Governance-Regeln - Telefonkonferenzen
- Nachhaltigkeitsengagement - Roadshows
- Capital Markets Days
- Website
Mitarbeitende - Arbeitsvertragliche Regelungen - Regelmäßige Mitarbeitendengespräche
- Betriebsvereinbarungen - Mitarbeitermagazin "inmotion"
- Innerbetriebliche Kommunikation - Mitarbeitendenbefragungen
- Austausch mit der Führungsebene - Länder-, hierarchie- und geschäftsbereichsübergreifende Austauschforen und Projektteams
- Möglichkeiten zur Weiterbildung und beruflichen Entwicklung - Vossloh Online Academy
- Förderung von Nachwuchskräften

Die Tabelle verdeutlicht, dass Gespräche und Begegnungen mit Repräsentanten aller wichtigen Stakeholder so häufig und regelmäßig wie möglich sowie anlassbezogen auf unterschiedlichen Kanälen und an vielen verschiedenen Orten im weltweiten Netzwerk des Unternehmens erfolgen. Kritik, Anregungen und Vorschläge der Stakeholder für Verbesserungen, auch hinsichtlich Nachhaltigkeit, werden im Unternehmen diskutiert und - sofern sinnvoll und umsetzbar - berücksichtigt. Das Feedback von Kunden und Lieferanten fließt beispielsweise in die Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh ein, die Ideen von Mitarbeitenden münden vielfach in Veränderungen der Produktionsprozesse und -abläufe. Themen, die Kapitalmarktteilnehmer ansprechen, geben häufig Hinweise auf aktuelle oder bevorstehende Entwicklungen in den Märkten. Im Rahmen der strukturierten internen Berichterstattung werden entsprechende Informationen auch dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zugeleitet. Die im Vorfeld dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung erfolgte Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigte die Interessen und Standpunkte der wichtigsten Stakeholder im Zusammenhang mit der Strategie und dem Geschäftsmodell von Vossloh.

Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh

Vossloh hatte 2021 eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die für den aktuellen Bericht gemäß den Anforderungen der ESRS deutlich erweitert wurde und den Kriterien der in den nachfolgenden Passagen erläuterten doppelten Wesentlichkeit entspricht. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse einschließlich der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden jährlich überprüft. Eine erneute vollständige Analyse ist derzeit nicht vorgesehen, kann jedoch im Zuge der jährlichen Überprüfung erfolgen, sofern neue Entwicklungen oder veränderte Rahmenbedingungen signifikante Anpassungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erforderlich machen.

Im Rahmen der Vorbereitung der Konzernnachhaltigkeitserklärung 2024 wurden demnach alle in den ESRS enthaltenen Kategorien (E1, E2, E3, E4, E5, S1, S2, S3, S4 und G1) sowie mehrere unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsthemen (Cybersecurity, Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr, Lärmreduzierung im Gleis) einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen, nämlich

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hinsichtlich der (positiven und negativen) Auswirkungen der Aktivitäten von Vossloh auf Menschen und Umwelt sowie

hinsichtlich der (finanziellen) Risiken und Chancen aus den nachhaltigkeitsrelevanten Themen für das Unternehmen.

Zur Identifikation tatsächlicher und potenzieller, positiver und/​oder negativer Auswirkungen sowie von Risiken und Chancen erfolgte erstmals eine Analyse aller oben genannten Kategorien und Themen gemäß ESRS-Vorgaben durch ausgewählte interne Stakeholder, die in engem Austausch mit den wichtigsten externen Stakeholder-Gruppen von Vossloh - Kunden, Lieferanten und Kapitalmarktteilnehmer - stehen und deren Interessen und Standpunkte in die Analyse einbrachten. Dabei wurde die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens analysiert, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang dieser Wertschöpfungskette zu identifizieren. Gemeinsam mit externen Experten und unter Einbeziehung des konzerninternen Risikomanagements sowie relevanter Funktionsbereiche, die ihr Feedback einbrachten, bewerteten die internen Stakeholder sämtliche identifizierten tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen sowie Risiken und Chancen, um ihre Wesentlichkeit festzustellen. Als Input-Parameter wurden sowohl interne Daten als auch externe, öffentlich zugängliche Quellen genutzt, unter anderem Berichte und Leitlinien der Europäischen Kommission, der European Environment Agency (EEA), der Environmental Protection Agency (EPA) und des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) sowie Publikationen von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN), dem World Wide Fund For Nature (WWF), der International Labour Organization (ILO) und relevanten Wirtschaftsmedien. Zudem wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen nach ihrer zeitlichen Relevanz (kurz-, mittel- oder langfristig) klassifiziert. Die Bewertungen erfolgten auf einer Skala von 1 bis 4; alle Bewertungen ab dem Wert 3,0 wurden als wesentlich eingestuft. Die Bewertungen basieren auf Annahmen sowie einer Kombination aus eigenen und externen quantitativen Daten und qualitativen Erkenntnissen aus Meetings mit internen Stakeholdern. Falls relevant, wurden auch standortspezifische Aspekte bei der Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt. Das Ergebnis der Analyse wurde dem Vorstand vorgelegt, von ihm besprochen und validiert.

Wichtige Entscheidungen im Prozess betrafen die Auswahl der internen Stakeholder-Vertreter und der externen Experten sowie die Bewertung aller identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen durch die jeweiligen Stakeholder-Vertreter. Während des gesamten Prozesses wurden interne Kontrollen angewendet, die sich in einer regelmäßigen Überprüfung des aktuellen Stands der Wesentlichkeitsanalyse durch Mitarbeitende mehrerer Abteilungen ausdrückten. Bestandteil des Kontrollverfahrens war eine detaillierte Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Für die Analyse wurden die Auswirkungen der Aktivitäten von Vossloh auf Menschen und Umwelt zunächst nach negativ und positiv unterschieden, anschließend nach tatsächlich und potenziell. Weiter wurden sie nach ihrem Schweregrad, ihrer Reichweite, ihrem Ausmaß und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens priorisiert. Die Ermittlung der Risiken und Chancen erfolgte in einem nachgelagerten Prozessschritt. Zunächst wurde untersucht, welche (finanziellen) Risiken und Chancen sich aus den zuvor identifizierten wesentlichen Auswirkungen ableiten lassen. Außerdem wurden weitere (finanzielle) Risiken und Chancen ermittelt, die entlang der Wertschöpfungskette von Vossloh innerhalb kurz-, mittel- oder langfristiger Zeiträume auftreten könnten. Bei der Analyse von Risiken und Chancen hat das Unternehmen auch Abhängigkeiten aus Lieferketten, Marktanforderungen, regulatorischen Vorgaben, Ressourcenverbrauch und klimabedingten Risiken berücksichtigt, um potenzielle finanzielle Auswirkungen zu bewerten. Die anschließende Bewertung der (finanziellen) Risiken und Chancen, die für das Unternehmen aus den betrachteten Auswirkungen resultieren, erfolgte anhand des Umfangs der potenziellen finanziellen Effekte und anhand der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Dabei wurden die Einschätzungen des konzerninternen Risikomanagements in die Bewertung einbezogen. Für alle Parameter wurde schließlich noch der Zeithorizont klassifiziert, in dem sie relevant sein werden. Für das Geschäftsjahr 2024 berichtet Vossloh über alle Aspekte, die bei der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen auf einer Skala von 1 bis 4 in wenigstens einer Hinsicht mindestens den Wert 3,0 erreichten:

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Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) (ESRS E1)

Energie (ESRS E1)

Wasser (ESRS E3)

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen (ESRS E5)

Abfall (ESRS E5)

Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) (ESRS S1)

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) (ESRS S1)

Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) (ESRS S2)

Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) (ESRS S2)

Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/​oder Endnutzern (ESRS S4)

Unternehmenskultur (ESRS G1)

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) (ESRS G1)

Korruption und Bestechung (ESRS G1)

Cybersecurity (unternehmensspezifisches Thema)

Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr (unternehmensspezifisches Thema)

Lärmreduzierung im Gleis (unternehmensspezifisches Thema)

Die jeweiligen positiven oder negativen Auswirkungen der Aktivitäten von Vossloh auf Menschen und Umwelt sowie die (finanziellen) Risiken und Chancen für das Unternehmen aus den nachhaltigkeitsrelevanten Themen werden in den folgenden thematischen Kapiteln dargestellt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden:

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Nachhaltigkeitsaspekt Standard Auswirkungen auf Menschen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen
Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) ESRS E1 Treibhausgasemissionen durch direkte Emissionen im Produktionsprozess und vorgelagerte Lieferketten (Scope 3.1), die ohne wirksame Dekarbonisierungsmaßnahmen zur globalen Erwärmung beitragen. - | || Strengere Vorschriften zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen könnten zu potenziellen Kostensteigerungen durch die Anpassung von Produktionsanlagen einschließlich Investitionen in emissionsarme Technologien und möglichen Strafen bei Nichteinhaltung führen.
Förderung der Anpassung an den Klimawandel durch die Ermöglichung nachhaltiger Schienenmobilität, die potenziell zu weniger Emissionen durch den Individualverkehr führt. + | ||
Energie Verbrauch nicht-erneuerbarer Energien in Produktionsprozessen, insbesondere Erdgas und fossile Stromquellen, der zur Erschöpfung begrenzter Ressourcen führt. - | || Steigende Energiepreise könnten die Betriebsausgaben erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
ESRS E1 Förderung der Dekarbonisierung durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in der Produktion, um die Scope-1- und Scope-2-CO 2 e-Neutralität bis 2030 zu erreichen und den Anteil nicht erneuerbarer Energien erheblich zu reduzieren. -
Wasser ESRS E3 Verbrauch von Frischwasser für Oberflächenbehandlung, Kühlprozesse und die Herstellung von Betonschwellen, der lokale Wasserressourcen beeinträchtigt. - | ||
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen ESRS E5 Umweltauswirkungen durch den Einsatz von nicht ausreichend nachhaltigen Materialien und unzureichendes Recycling von Betonschwellen. -
Förderung der Kreislaufwirtschaft durch eine hohe Quote an unverpackten, recycelbaren Produkten und steigende Recyclingraten. +
Abfall ESRS E5 Erhöhte Abfallintensität bei Produkten durch unvermeidbares Entstehen von Restabfällen im Produktionsprozess. + || |||
Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) ESRS S1 Auftreten arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen trotz Präventionsmaßnahmen bei Vossloh kann zu Beeinträchtigung der Mitarbeitenden führen. + | Hohe Mitarbeitendenfluktuation könnte zu Wissensverlust, erhöhten Rekrutierungskosten und geringerer Produktivität durch häufigeren Personalwechsel führen.
Signifikante Schwere arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen in Produktionsstätten, die langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Mitarbeitenden haben. + | ||
Unzureichende Arbeitsplatzsicherheit, die das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden für Mitarbeitende erhöht. + | ||
Förderung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und internationalen Standards, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechten beitragen. + | ||
Optimale Besetzung von Positionen basierend auf Fähigkeiten und Motivation, die zu höherer Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden führt. + | ||
Nachfolgeplanung und Talent-Mapping fördern das Wachstumspotenzial, indem sie gezielt Fähigkeiten und interne Motivationen identifizieren und weiterentwickeln. + || ||| Bessere Arbeitsbedingungen schaffen die Möglichkeit, hochqualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, wodurch die Innovationskraft und Effizienz des Konzerns steigen.
Förderung einer ausgewogenen Work-Life-Balance, die zur Verbesserung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden und der Produktivität beiträgt. + || ||| Verbesserte Arbeitsbedingungen bieten die Möglichkeit, talentierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden, was die Stabilität und Produktivität des Konzerns fördert.
Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung steigert maßgeblich das Engagement und die Bindung der Mitarbeitenden und treibt Talentförderung und Innovation voran. + || |||
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) ESRS S1 Wettbewerbsfähige Vergütung und Zusatzleistungen im Vergleich zur Branche beeinflussen direkt die Mitarbeitendenzufriedenheit und -bindung und ziehen qualifizierte Mitarbeitende an. + | || Höhere Gehälter und Zusatzleistungen für Mitarbeitende könnten die Betriebskosten steigern und die finanzielle Flexibilität des Konzerns belasten.
Attraktive Vergütung trägt dazu bei, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, und unterstützt das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. + | || Anziehung hochqualifizierter Mitarbeitender, wodurch die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns steigen.
Gewährleistung umfassender Sozialversicherungsleistungen, die zur sozialen Absicherung der Mitarbeitenden beitragen. + | ||
Förderung der Vielfalt in der Belegschaft, etwa in Bezug auf Geschlecht und Nationalität, die zu einem inklusiven Arbeitsumfeld und höherer Innovationskraft beiträgt. + || |||
Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) ESRS S2 Vorfälle von Fehlverhalten unter der Belegschaft, aber auch entlang der Wertschöpfungskette könnten das Wohl der Mitarbeitenden gefährden. - ? | ||
Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) ESRS S2 Potenzielle Verletzungen grundlegender Menschenrechte in der Lieferkette wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit, die ethische und rechtliche Risiken bergen. - ? | ||
Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/​oder Endnutzer ESRS S4 Unzureichende Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Produkte/​der Dienstleistungen könnten die Gesundheit der Nutzer gefährden. - ? || ||| Das Risiko von Qualitätsproblemen oder Kundenbeschwerden könnte das Vertrauen in die Marke schädigen und zu negativen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.
Entwicklung langlebiger Produkte für die Schieneninfrastruktur, die zur Reduzierung von Abfall und Ressourcenverbrauch beitragen. + ||| Die Verbesserung und Entwicklung hochwertiger Produkte bieten die Chance, eine höhere Zahlungsbereitschaft für Produkte mit besserer Qualität zu nutzen.
Unternehmenskultur ESRS G1 Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sowie eine ordnungsgemäße Trennung der Aufgaben fördern die Effizienz, reduzieren Risiken und stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Arbeitsprozesse. + || |||
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) ESRS G1 Unzureichender Schutz von Whistleblowern, der die Aufdeckung von Missständen erschwert und ethisches Verhalten gefährdet, könnte das Vertrauen in das Unternehmen untergraben. - ? | ||
Korruption und Bestechung ESRS G1 Schwache Vorschriften und Kontrollen im Bereich Korruption und Bestechung könnten zu illegalen Praktiken führen und das Vertrauen in das Unternehmen sowie in die Integrität des Geschäfts gefährden. - ? | ||
Cybersecurity (unternehmensspezifisches Thema) Unzureichender Schutz der IT-Systeme könnte zu Cyberangriffen führen, die die Betriebskontinuität und die Sicherheit der Unternehmensdaten gefährden. - ? | || Betriebsunterbrechungen und finanzielle Verluste durch gezielte Cyberangriffe auf kritische Systeme.
Finanzielle Belastungen durch Lösegeldzahlungen oder Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen nach einem Angriff.
Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr (unternehmensspezifisches Thema) Höhere Gleisverfügbarkeit durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien könnte die Effizienz im Schienennetz steigern, Ausfallzeiten reduzieren und die Betriebsabläufe optimieren. + ? || ||| Optimierung des Betriebs durch digitale Technologien führt zu einer effizienteren Nutzung der Infrastruktur und einer verbesserten Kundenzufriedenheit.
Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, die die Lebensdauer von Schieneninfrastrukturkomponenten verlängern und somit Ressourcen schonen. + | ||
Lärmreduzierung im Gleis (unternehmensspezifisches Thema) Reduzierung von gleisbezogenem Lärm und Vibrationen durch innovative Technologien, die zur Verbesserung der Lebensqualität in bahnnahen Gebieten beiträgt. + | ||
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Nachhaltigkeitsaspekt Finanzielle Auswirkungen
Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) ! | ||
Energie ! | ||
Wasser
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen
Abfall
Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) ! | ||
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Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) ! | ||
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Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette)
Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette)
Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/​oder Endnutzer ! || |||
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Unternehmenskultur
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)
Korruption und Bestechung
Cybersecurity (unternehmensspezifisches Thema) ! | ||
! | ||
Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr (unternehmensspezifisches Thema) || |||
Lärmreduzierung im Gleis (unternehmensspezifisches Thema)
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positiv + tatsächlich mittel- und langfristig || |||
negativ - potenziell ? kurz- und mittelfristig | ||
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langfristig ||| Risiko !
kurzfristig | Chance

Alle Risiken sind potenzieller Natur und haben daher aktuell keine finanzielle Auswirkung auf Vossloh. Zudem ist nicht zu erwarten, dass es im nächsten Berichtszeitraum zu einer finanziellen Auswirkung auf Vossloh kommt. Bei den Chancen ist es hingegen aufgrund ihrer überwiegend mittel- und langfristigen Ausrichtung nicht möglich, eine Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen in diesem oder im nächsten Berichtszeitraum vorzunehmen. Daher wurden bewusst keine Aussagen zu aktuellen finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens auf seine Finanzlage, finanzielle Leistungsfähigkeit und Cashflows aufgenommen.

Für die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (ESRS E2) und biologischer Vielfalt und Ökosystemen (ESRS E4) wurde ebenfalls das oben beschriebene Verfahren mit denselben Methoden, Annahmen und Instrumenten zur Ermittlung und Bewertung der Wesentlichkeit angewandt. Dabei wurden jeweils die eigenen Standorte und Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette überprüft. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden auch Informationen aus dem Austausch mit regional betroffenen Gemeinschaften berücksichtigt. An den Standorten des Unternehmens liegen keine Hinweise auf Beschwerden aus der Bevölkerung oder laufende behördliche Verfahren im Zusammenhang mit Umweltschutz oder biologischer Vielfalt und Ökosystemen vor. Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen und deren Leistungen wurden im Rahmen der Analyse weder an den Vossloh Standorten noch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt. Kein Standort von Vossloh befindet sich in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. Risiken und Chancen jeder Art im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden nicht festgestellt. Für ESRS E2 und ESRS E4 erbrachte die aktuelle Wesentlichkeitsanalyse also keine als wesentlich eingestuften Auswirkungen, Risiken und Chancen.

Das Unternehmen wird jedoch weiterhin potenzielle Entwicklungen in diesen Bereichen beobachten und bei wesentlich verä nderten Rahmenbedingungen eine erneute Bewertung vornehmen. Trotz der Einstufung als nicht wesentlich bleibt das Unternehmen seiner Verantwortung verpflichtet, mögliche Auswirkungen auf Umweltverschmutzung sowie biologische Vielfalt und Ökosysteme zu minimieren und im Einklang mit geltenden Vorschriften zu handeln.

Liste von Angabepflichten im Zusammenhang mit ESRS 2, die in dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung in den themenspezifischen Standards enthalten sind

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Angabepflicht Seite, Absatz
E1 Klimawandel
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme S. 83, Abs. 2
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS E1 SBM-3 18: Art des klimabezogenen Risikos S. 80, Abs. 6
ESRS E1 SBM-3 19: Beschreibung der Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells von Vossloh in Bezug auf den Klimawandel S. 83, Abs. 4 - S. 84, Abs. 4
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 IRO-1 20: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 81, Abs. 2, S. 82, Abs. 3, S. 83, Abs. 4, S. 84, Abs. 1-Abs. 3, S. 85, Abs. 1, S. 85, Abs. 4 - Abs. 6, S. 87, Abs. 6
ESRS 2 IRO-1 21: Erläuterung der klimabezogenen Szenarioanalyse und Risikobewertung S. 83, Abs. 4, S. 84, Abs. 1
E3 Wasser- und Meeresressourcen
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 89, Abs. 1 - Abs. 2
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 90, Abs. 4 - Abs. 5
S1 Eigene Belegschaft
ESRS 2 SBM-1 40: Zahl der Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten S. 119, Tab. 1
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger S. 113 Abs. 7 - S. 114 Abs. 1, S. 115, Abs. 1, S. 120, Abs. 1, S. 121, Abs. 2, S. 123, Abs. 1
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger S. 126, Abs. 1 bis S. 126, Abs. 4, S. 127, Abs. 1, S. 128, Abs. 3, S. 129, Abs. 3
S4 Verbraucher und Endnutzer
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger S. 107, Abs. 5, S. 108, Abs. 5 bis S. 109, Abs. 5
G1 Unternehmenspolitik
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane S. 130, Abs. 2
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 130, Abs. 1

Einen Index der in dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung enthaltenen und erfüllten Angabepflichten finden Sie auf Seite 71 f.

Konzernweite Handlungsfelder und Nachhaltigkeitsziele

Vossloh hat seine Nachhaltigkeitsaktivitäten seit 2021 in folgende Handlungsfelder gegliedert:

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Nachhaltigkeitsstrategie und -management

Umwelt- und Klimaschutz

Sichere und nachhaltige Mobilität

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Personalstrategie und Personalführung

Good Corporate Citizenship

Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse

Unternehmensethik

Dabei bildet der übergreifende Bereich "Nachhaltigkeitsstrategie und -management" den Rahmen für die anderen Handlungsfelder sowie für die weitere Ausrichtung des Konzerns. Die konzernweiten Grundsätze für alle Nachhaltigkeitsaktivitäten und -initiativen von Vossloh sind in der 2021 verabschiedeten Nachhaltigkeitsrichtlinie festgelegt. Sie definiert insbesondere die Handlungsfelder sowie Organisation, Verantwortlichkeiten und Prozesse. Ausrichtung und Fokus der Nachhaltigkeitsaktivitäten werden mithilfe regelmäßiger Überprüfungen durch den Vorstand an veränderte Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst.

Für die als wesentlich eingestuften Nachhaltigkeitsthemen sind konkrete Nachhaltigkeitsziele bestimmt.

Im Handlungsfeld Good Corporate Citizenship hat Vossloh bereits im Vorjahr und auch im aktuellen Berichtsjahr im Rahmen seiner jährlichen Wesentlichkeitsüberprüfung kein Thema als wesentlich im Sinne des § 289c HGB eingestuft. Diese Entscheidung spiegelt die begrenzten Auswirkungen und Potenziale dieses Bereichs im Vergleich zu anderen Nachhaltigkeitsthemen und Aspekten des unternehmerischen Handelns wider. Zudem werden die Aktivitäten in diesem Bereich bislang nicht zentral koordiniert und systematisch erfasst. Unabhängig davon führen die Geschäftseinheiten von Vossloh weiterhin mehrere Initiativen durch, um die lokalen Gemeinwesen zu unterstützen.

Derzeit verfolgt Vossloh die folgenden konzernweiten Nachhaltigkeitsziele:

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Klimaneutralität im eigenen Geschäftsbetrieb bis 2030 (Scope 1 und Scope 2)

Reduktion der Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 %

90 % nachhaltiges strategisches Beschaffungsvolumen bis 2025

Zudem verfolgt das Unternehmen weitere konzernweite Nachhaltigkeitsinitiativen wie die Reduktion des ökologischen Fußabdrucks der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die Implementierung der konzernweiten Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie sowie die Umsetzung der neuen wertebasierten Führungsprinzipien.

Die in der Konzernnachhaltigkeitserklärung offengelegten Kennzahlen werden ausschließlich vom Abschlussprüfer geprüft und nicht von einer weiteren externen Stelle validiert.

Die folgende Tabelle ordnet die 2024 als wesentlich bewerteten Nachhaltigkeitsthemen den definierten Handlungsfeldern und den bestehenden konzernweiten Nachhaltigkeitszielen zu:

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Nachhaltigkeitsbereich gemäß ESRS Nachhaltigkeitsaspekt gemäß § 289c HGB Handlungsfeld
Umwelt Umweltbelange Umwelt- und Klimaschutz
Soziales Soziale Belange Sichere und nachhaltige Mobilität
Arbeitnehmerbelange und Achtung der Menschenrechte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Personalstrategie und Personalführung
Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse
Governance Achtung der Menschenrechte
Bekämpfung von Korruption und Bestechung Unternehmensethik
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Nachhaltigkeitsbereich gemäß ESRS Wesentliches Thema Standard Bestehende Konzernziele
Umwelt Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) ESRS E1 Klimaneutralität bis 2030 (Scope 1 und Scope 2)
Energie
Wasser ESRS E3
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen ESRS E5
Abfall
Soziales Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/​ oder Endnutzern ESRS S4
Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr unternehmensspezifisch
Lärmreduzierung im Gleis
Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) ESRS S1 Reduktion der Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 %
Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft)
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft)
Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) ESRS S2 90 % nachhaltiges strategisches Beschaffungsvolumen bis 2025
Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette)
Governance Unternehmenskultur ESRS G1
Korruption und Bestechung
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)
Cybersecurity unternehmensspezifisch

Externe Bewertungen der Nachhaltigkeitsleistungen von Vossloh

Ende 2021 hatte das Unternehmen für jedes Ziel eine konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative gestartet, für deren Koordination und Monitoring der Head of Corporate Sustainability zuständig ist. Die Initiativen wurden 2024 planmäßig weitergeführt. Über die Verfahren zur Umsetzung und den Grad der Zielerreichung wird in den jeweiligen thematischen Kapiteln berichtet. Über die konzernweiten Initiativen und weitere Aktivitäten werden das Group Sustainability Committee und der Vorstand regelmäßig informiert.

Verschiedene Rating-Agenturen beurteilen seit Jahren regelmäßig die Nachhaltigkeitsleistungen von Vossloh. Aktuell wird das Unternehmen unter anderem von Institutional Shareholder Services (ISS) ESG mit einem Prime-Status geführt, womit der Vossloh Konzern zu den besten zehn Prozent seiner Industrie zählt. Bei EcoVadis erreichte Vossloh 2024 erstmals den Gold-Status; gemäß dem erhaltenen Score zählt Vossloh zu den besten vier Prozent aller von EcoVadis bewerteten Unternehmen. MSCI ESG Research ordnete Vossloh im Berichtsjahr 2024 weiterhin auf der zweitbesten Rating-Stufe AA (auf einer Skala von AAA bis CCC) ein. 2024 erhielt Vossloh den Deutschen Nachhaltigkeitspreis in der Sparte Mobilität und Logistik.

Solche Beurteilungen spielen für Vossloh eine besondere Rolle: Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland platzierte der Konzern Anfang 2021 eine nachhaltigkeitsorientierte Hybridanleihe. Der Rückzahlungsbetrag der Anleihe ist an die Nachhaltigkeits-Performance des Unternehmens gekoppelt, gemessen anhand der Bewertungen von ISS ESG und MSCI ESG Research. Im Februar 2024 schloss Vossloh einen ESG-orientierten Konsortialkredit ab, bei dem die Zinsmarge in Form einer Bonus-Malus-Regelung an die Konformitätsrate der Umsätze nach der EU-Taxonomieverordnung gekoppelt ist.

Darüber hinaus ist Vossloh seit 2020 aktiver Teilnehmer am United Nations (UN) Global Compact.

EU-Taxonomie verdeutlicht nachhaltiges Geschäftsmodell

Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt Vossloh die Berichtspflichten der EU-Taxonomieverordnung um. Hierbei handelt es sich um ein normiertes Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Für das Berichtsjahr 2024 werden wie im Vorjahr die Umsatzerlöse zu 100 % als taxonomiefähig eingestuft. Der Anteil der ökologisch nachhaltigen und damit taxonomiekonformen Umsätze, die im Wesentlichen Umsätze betreffen, die sich auf elektrifizierte Strecken beziehen, belief sich im Berichtsjahr auf 67 % (Vorjahr: 63 %). Beide Werte unterstreichen das nachhaltige Geschäftsmodell von Vossloh. Ausführliche Informationen zu den Vorgaben der EU-Taxonomie, eine umfassende und detaillierte Beschreibung der Umsetzung bei Vossloh sowie die geforderten Kennzahlen gemäß Anhang II des delegierten Rechtsakts der EU-Kommission finden Sie im Abschnitt "EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh" ab Seite 95 ff.

Index der in der Konzernnachhaltigkeitserklärung enthaltenen Angabepflichten

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Angabepflicht Position
ESRS 2 Allgemeine Informationen
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Erklärung S. 68
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen S. 68
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane S. 68
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen S. 68
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme S. 69
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht S. 69
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung S. 70
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette S. 70
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger S. 71
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S. 71-76
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 72
IRO-2 In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten S. 81 ff.
E1 Klimaschutz
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme S. 93
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz S. 92/​93
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S. 93-96
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 91-97
E1-2 Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel S. 91-97
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien S. 92
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel S. 91
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix S. 97/​98
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen S. 96
E1-7 Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Gutschriften S. 96
E1-8 Interne CO 2 -Bepreisung S. 96
E2 Umweltverschmutzung
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 76
E3 Wasser- und Meeresressourcen
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 99/​100
E3-1 Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen S. 99
E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen S. 99/​100
E3-3 Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen S. 99
E3-4 Wasserverbrauch S. 100
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 76
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 100
E5-1 Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft S. 101
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft S. 101-103
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft S. 101
E5-5 Ressourcenabflüsse S. 103/​104
S1 Eigene Gesellschaft
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger S. 123
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S. 123/​124
S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft S. 124/​125
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen S. 123
S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können S. 125, S. 127
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen S. 125, S. 127
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen S. 125
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens S. 128/​129
S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens S. 129
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog S. 130
S1-9 Diversitätsparameter S. 129
S1-10 Angemessene Entlohnung S. 134
S1-11 Sozialschutz S. 134
S1-12 Menschen mit Behinderungen S. 135
S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung S. 132
S1-14 Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit S. 126
S1-15 Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben S. 131
S1-16 Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) S. 135
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger S. 136
SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S. 136
S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette S. 136-139
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen S. 138
S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können S. 138/​139
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen S. 136-139
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen S. 136
S4 Verbraucher und Endnutzer
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger S. 117
SBM-3 Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell S. 117/​118
S2-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern S. 118/​119
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen S. 118
S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können S. 118
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen S. 118/​119
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen S. 117
G1 Unternehmenspolitik
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane S. 140
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen S. 128, S. 140
G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur S. 130, S. 140
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten S. 138/​139, S. 144
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung S. 141-144
G1-4 Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle S. 145
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten S. 144
G1-6 Zahlungspraktiken S. 144

Mittels Verweis aufgenommene Angaben

Die folgenden Informationen werden mittels Verweis auf andere Teile des Lageberichts und des Geschäftsberichts aufgenommen:

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Standard Beschreibung der Information Position
ESRS 2 BP-1 § 5 Beschreibung des Konsolidierungskreises Konzernanhang, S. 159, Abs. 10 bis S. 161, Abs. 6
ESRS 2 GOV-1 § 22 Informationen über Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane Konzernanhang, S. 208 f.
ESRS 2 GOV-5 § 36 Risikomanagement, internes Kontrollsystem Risiko- und Chancenbericht, S. 53, Abs. 1 bis S. 56, Abs. 9
ESRS 2 SBM-1 § 40 a) i und ii Bedeutende Gruppen von Produkten und Dienstleistungen sowie bedeutende Märkte und/​oder Kundengruppen Zusammengefasster Lagebericht, S. 14, Abs. 4 bis Abs. 6, S. 26, Abs. 1, S. 28, Abs. 1, S. 29, Abs. 1
ESRS S4-3 § 25 a) Verfahren, um wesentliche negative Auswirkungen auf Endnutzer zu mindern Forschung und Entwicklung, S. 48, Abs. 1

Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben

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Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Seite in der Konzernnachhaltigkeitserklärung SFDR- Referenz Säule-3-Referenz
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, § 21 Buchstabe d S. 56 Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, § 21 Buchstabe e S. 68
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, § 30 S. 69 Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, § 40 Buchstabe d Ziffer i nicht zutreffend Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, § 40 Buchstabe d Ziffer ii nicht zutreffend Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, § 40 Buchstabe d Ziffer iii nicht zutreffend Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, § 40 Buchstabe d Ziffer iv nicht zutreffend
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, § 14 S. 92 ff.
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, § 16 Buchstabe g nicht zutreffend Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, § 34 S. 91 Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), § 38 S. 98 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, § 37 S. 98 Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, §§ 40 bis 43 S. 98 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, § 44 S. 96 Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, §§ 53 bis 55 S. 98 Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften, § 56 S. 96
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, § 66 Übergangsbestimmung, nicht zutreffend
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko, § 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, § 66 Buchstabe c Übergangsbestimmung, nicht zutreffend Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts von Immobilien nach Energieeffizienzklassen, § 67 Buchstabe c Übergangsbestimmung, nicht zutreffend Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/​2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/​2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, § 69 Übergangsbestimmung, nicht zutreffend
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, § 28 nicht zutreffend Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, § 9 S. 99 f. Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Spezielles Konzept, § 13 S. 100 Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, § 14 nicht zutreffend Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, § 28 Buchstabe c S. 99 Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, § 29 S. 100 Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe a Ziffer i nicht zutreffend Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe b nicht zutreffend Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe c nicht zutreffend Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, § 24 Buchstabe b nicht zutreffend Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/​ Meere, § 24 Buchstabe c nicht zutreffend Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E4-2 Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung, § 24 Buchstabe d nicht zutreffend Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, § 37 Buchstabe d S. 104 Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, § 39 S. 104 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS 2 SBM-3 S1 Risiko von Zwangsarbeit, § 14 Buchstabe f S. 136 Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM-3 S1 Risiko von Kinderarbeit, § 14 Buchstabe g S. 130 Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, § 20 S. 130 Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, § 21 S. 130
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, § 22 S. 130 Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-1 Strategie oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, § 23 S. 123 ff. Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, § 32 Buchstabe c S. 131 Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, § 88 Buchstaben b und c S. 126 Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, § 88 Buchstabe e S. 126 Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, § 97 Buchstabe a S. 135 Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern des Leitungsorgans, § 97 Buchstabe b S. 134 f. Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, § 103 Buchstabe a S. 130 f. Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 104 Buchstabe a S. 130 f. Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3
ESRS 2 SBM-3 S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, §11 Buchstabe b S. 136 Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, § 17 S. 136 Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, § 18 S. 136 ff. Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 19 S. 136 ff. Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, § 19 S. 136 ff.
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, § 36 S. 139 Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, § 16 nicht zutreffend Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, § 17 nicht zutreffend Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, § 36 nicht zutreffend Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, § 16 S. 117 ff. Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 17 S. 117 ff. Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, § 35 S. 117 ff. Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, § 10 Buchstabe b S. 141 ff. Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), § 10 Buchstabe d S. 145 Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, § 24 Buchstabe a S. 145 Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, § 24 Buchstabe b S. 141 ff. Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3
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Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt Benchmark Verordnungs-Referenz EU-Klimagesetz-Referenz
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, § 21 Buchstabe d Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, § 21 Buchstabe e Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, § 30
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, § 40 Buchstabe d Ziffer i Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II Verordnung (EU) 2021/​1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, § 40 Buchstabe d Ziffer ii Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, § 40 Buchstabe d Ziffer iii Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, § 40 Buchstabe d Ziffer iv Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, § 14 Verordnung (EU) 2021/​1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, § 16 Buchstabe g Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, § 34 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 6
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), § 38
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, § 37
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, §§ 40 bis 43
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, § 44 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, §§ 53 bis 55 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften, § 56 Verordnung (EU) 2021/​1119, Artikel 2 Absatz 1
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, § 66 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Anhang II, Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko, § 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, § 66 Buchstabe c
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts von Immobilien nach Energieeffizienzklassen, § 67 Buchstabe c
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, § 69 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818 der Kommission, Anhang II
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, § 28
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, § 9
ESRS E3-1 Spezielles Konzept, § 13
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, § 14
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, § 28 Buchstabe c
ESRS E3-4 Gesamtverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, § 29
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe a Ziffer i
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe b
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe c
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, § 24 Buchstabe b
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/​ Meere, § 24 Buchstabe c
ESRS E4-2 Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung, § 24 Buchstabe d
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, § 37 Buchstabe d
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, § 39
ESRS 2 SBM-3 S1 Risiko von Zwangsarbeit, § 14 Buchstabe f
ESRS 2 SBM-3 S1 Risiko von Kinderarbeit, § 14 Buchstabe g
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, § 20
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, § 21 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, § 22
ESRS S1-1 Strategie oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, § 23
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, § 32 Buchstabe c
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, § 88 Buchstaben b und c Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, § 88 Buchstabe e
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, § 97 Buchstabe a Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern des Leitungsorgans, § 97 Buchstabe b
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, § 103 Buchstabe a
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 104 Buchstabe a Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1
ESRS 2 SBM-3 S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, §11 Buchstabe b
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, § 17
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, § 18
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, § 19 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, § 36
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, § 16
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, § 17 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, § 36
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, § 16
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 17 Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1818, Artikel 12 Absatz 1
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, § 35
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, § 10 Buchstabe b
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), § 10 Buchstabe d
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, § 24 Buchstabe a Delegierte Verordnung (EU) 2020/​1816 der Kommission, Anhang II
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, § 24 Buchstabe b

Umwelt

Im Bereich Umwelt hat Vossloh 2024 im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Seite 61 ff.) fünf Themen als relevant identifiziert:

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Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes)

Energie

Wasser

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Abfall

Das Unternehmen verfügt über eine konzernweite Nachhaltigkeitsrichtlinie sowie eine EcoDesign-Leitlinie, die verschiedene ökologische Aspekte abdecken. Eine detaillierte Analyse hat jedoch ergeben, dass in den Bereichen Umwelt, Wasserwirtschaft und Abfallmanagement, noch keine spezifischen Richtlinien vorliegen. Um diese Lücken zu schließen und einen umfassenden Ansatz in diesen Bereichen sicherzustellen, plant das Unternehmen die Entwicklung und Implementierung entsprechender Richtlinien bis zum Jahr 2025.

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Folgenden näher dargestellt. Das seit 2021 in diesem Bereich definierte konzernweite Nachhaltigkeitsziel lautet:

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Klimaneutralität im eigenen Geschäftsbetrieb bis 2030 (Scope 1 und Scope 2)

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die 2024 zur Erreichung dieses Ziels ergriffen wurden:

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Maßnahmen Beschreibung
Budgetierung und Verfolgung der CO 2 -Reduzierung gegenüber dem Ziel der Klimaneutralität 2030 (Scope 1 und Scope 2) Budgetierung der CO 2 -Emissionen zur Sicherstellung der Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 und vierteljährliche Überprüfung der CO 2 -Reduktionsleistung der Geschäftseinheiten im Vergleich zum Ziel mit dem Vorstand des Vossloh Konzerns.
Umstellung auf Kauf von Strom aus erneuerbaren Energien 75 % des eingekauften Stroms für alle Einheiten weltweit stammen aus erneuerbaren Energiequellen (seit 2024 und fortlaufend).
Solarpark in Indien Solarpark, der 50 % des Stromverbrauchs der indischen Gießerei für Mangankreuzungen deckt und die Scope-2-Emissionen um 50 % reduziert (seit 2024 und fortlaufend).
Solarpark in Polen Bau eines Solarparks in Zusammenarbeit mit einem Energiespezialisten, der die Hälfte des Strombedarfs des Weichenwerks in Polen deckt und jährlich 2.000 Tonnen CO 2 vermeiden soll (seit 2024 und fortlaufend).
Solaranlagen auf den Dächern der Vossloh Werke in China, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Malaysia, Mexiko und Serbien Installation von Solarzellen auf den Dächern der Vossloh Werke in China, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Malaysia, Mexiko und Serbien (seit 2024 und fortlaufend).
Messung von Scope 3 Messung der Scope-3-Emissionen des Vossloh Konzerns. Bis auf Kategorie 14 (Franchise), die für Vossloh nicht relevant ist, sind alle weiteren Kategorien des GHG-Protokolls zutreffend.

Klimaschutz (durch Reduzierung des CO2e-Ausstoßes)

Zu diesem Thema erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Treibhausgasemissionen durch direkte Emissionen im Produktionsprozess und in vorgelagerten Lieferketten (Scope 3.1), die ohne wirksame Dekarbonisierungsmaßnahmen zur globalen Erwärmung beitragen;

als wesentliche positive Auswirkung: Förderung der Anpassung an den Klimawandel durch die Ermöglichung nachhaltiger Schienenmobilität, die potenziell zu weniger Emissionen durch den Individualverkehr führt;

als wesentliches Risiko: Strengere Vorschriften zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen könnten zu potenziellen Kostensteigerungen durch die Anpassung von Produktionsanlagen einschließlich Investitionen in emissionsarme Technologien und mögliche Strafen bei Nichteinhaltung führen (Übergangsrisiko);

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.

Gerade vor dem Hintergrund ambitionierter Klimaschutzziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad im globalen Mittel gewinnt der Verkehrsträger Schiene enorm an Bedeutung. Mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, ist ein Kernelement zukunftsfähiger, umwelt- und klimafreundlicher Mobilität. Vossloh produziert langlebige Produkte für die Bahninfrastruktur und erbringt Dienstleistungen, um die Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit und die Nutzungsdauer des Fahrwegs Schiene zu verbessern. Dabei arbeitet der Konzern kontinuierlich daran, den Verbrauch von Rohstoffen zu reduzieren und Emissionen zu minimieren, während gleichzeitig auf einen effizienten Umgang mit Ressourcen und eine Minimierung von Umweltbelastungen geachtet wird. Die kontinuierliche Optimierung des Energie-, Material- und Personaleinsatzes sowie die stetige Verbesserung der Prozesse sind schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen fester Bestandteil des Tagesgeschäfts. Im Blick hat Vossloh dabei auch die erklärte generelle Absicht, den ökologischen Fußabdruck seiner Produkte und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren (ESRS E5, siehe Seite 91 f.). Auch auf diese Weise trägt das Unternehmen den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen Rechnung. Der Gesamtvorstand bespricht im Rahmen von Management-Meetings aktuelle Entwicklungen im Bereich Klimaschutz, insbesondere hinsichtlich Treibhausgasemissionen und Energie, vierteljährlich mit den Leitern der Geschäftsfelder und ausgewählten Leitern der Zentralabteilungen.

Vossloh strebt an, im eigenen Geschäftsbetrieb (Scope 1 und 2) bis 2030 Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel wurde früh in die Nachhaltigkeitsstrategie von Vossloh aufgenommen, da die vom Sustainability Committee des Konzerns durchgeführte Klimarisikobewertung - unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder - bestätigte, dass die technischen Hebel zur Umsetzung von Klimaneutralität in Scope 1 und 2 rasch voranschreiten. Dadurch konnte Vossloh frühzeitig damit beginnen, physische und transitorische Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu mindern und sich daran anzupassen. Zudem ermöglichte dieses Ziel Vossloh, mit den Entwicklungen bei Kunden, Märkten und Umweltvorgaben Schritt zu halten. Die Zielsetzung der Klimaneutralität in Scope 1 und 2 bis 2030 wurde sowohl vom Sustainability Committee als auch vom Vorstand der Vossloh AG genehmigt.

Obwohl dieses Ziel nicht formal wissenschaftlich fundiert ist, sieht das Unternehmen in der angestrebten Klimaneutralität für die eigene Geschäftstätigkeit einen Beitrag zur Unterstützung der Ziele des Pariser Abkommens. Das Abkommen fordert die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 Grad, idealerweise auf 1,5 Grad, und setzt hierfür Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts voraus. Die geplante Klimaneutralität im eigenen Geschäftsbetrieb (Scope 1 und 2) bis 2030 liegt innerhalb dieses Zeithorizonts und trägt dazu bei, die Risiken des Klimawandels zu verringern.

Zur Messung, Berichterstattung und Steuerung der Emissionen einschließlich der Festlegung von Zielen verwendet Vossloh hauptsächlich das Greenhouse Gas Protocol (GHGP) sowie den internationalen Standard für Energiemanagementsysteme ISO 50001. Die Festlegung des Klimaneutralitätsziels für 2030 (Scope 1 und 2) basiert auf Annahmen zur Umsatzentwicklung, die sich an der rollierenden Dreijahresplanung von Vossloh sowie an einem längerfristigen linearen Umsatzwachstum orientieren. Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität intensiviert Vossloh seit 2021 seine Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Konzerns. Die Ausweitung der Ermittlung der Emissionswerte auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im Geschäftsjahr 2024 stellt einen ersten Schritt dar, um künftig auch über das definierte Ziel hinaus zum Klimaschutz beizutragen.

Der im Jahr 2024 erarbeitete Übergangsplan für den Klimaschutz bezieht sich auf die Kategorien Scope 1 und 2. Er identifiziert konzernweit vier Dekarbonisierungshebel: Nutzung von erneuerbaren Energien, Elektrifizierung, Umstellung auf weniger CO 2 e-intensive Kraftstoffe und Verbesserung der Energieeffizienz in der Produktion. Über das mit Abstand größte CO 2 e-Einsparpotenzial verfügt dabei die Nutzung erneuerbarer Energien, vor allem mithilfe von eingekauftem grünen Strom und Photovoltaikanlagen vor Ort. Im Geschäftsfeld Rail Services und in geringerem Maß auch im Geschäftsfeld Tie Technologies kommt ein Wechsel des genutzten Kraftstoffs hinzu. Bei Vossloh Rail Services geht es dabei um den Einsatz von hydrierten Pflanzenölen (HVO) anstelle von Diesel für die Motoren der bei Instandhaltungsdienstleistungen eingesetzten Züge und Maschinen.

Der Übergangsplan für den Klimaschutz ist Bestandteil des von Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Budgets der Geschäftsbereiche und der Vossloh AG. Das Budget enthält CO 2 e-Intensitätsziele, die mit dem Ziel der Klimaneutralität von Vossloh (Scope 1 und 2) übereinstimmen, sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Diese Maßnahmen ergeben sich aus dem Übergangsplan.

Die im Übergangsplan enthaltenen und in der Finanzplanung des Unternehmens budgetierten Maßnahmen zur Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes für den Zeitraum von 2025 bis 2027 werden Investitionen (CapEx) in Höhe von 8,77 Mio.€ erfordern. Ein Großteil der Investitionen geht auf die mittelfristig geplanten weiteren Photovoltaikanlagen zurück. Daneben werden betriebliche Ausgaben (OpEx) in Höhe von 1,12 Mio.€ geplant. Im Jahr 2024 beliefen sich die Investitionen (CapEx) zur Unterstützung des Vossloh Ziels der Klimaneutralität 2030 (Scope 1 und 2) auf 1,2 Mio.€ (siehe zu den Gesamtinvestitionen des Vossloh Konzerns Seite 14). Diese Investitionen sind für den Wirtschaftszweig 6.14 der EU-Taxonomie von Bedeutung (siehe Abschnitt EU-Taxonomie auf Seite 98, 6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur). Im selben Jahr gab der Vossloh Konzern 8,4 Mio.€ (OpEx) für den Kauf von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien aus (siehe zu den Herstellungskosten Seite 11).

Mit den im Übergangsplan verzeichneten Maßnahmen plant Vossloh, bis 2030 insgesamt 33.853 Tonnen CO 2 e (Scope 1 und 2) im Vergleich zum Basisjahr 2022 einzusparen. Das Jahr 2022 wurde als Basisjahr für die Festlegung des Bezugswerts gewählt. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass das Basisjahr die typischen Tätigkeiten des Unternehmens widerspiegelt und keine außergewöhnlichen externen Faktoren, beispielsweise extreme Wetterereignisse, die Daten maßgeblich beeinflusst haben. Zur Erreichung des Ziels sollen über 86 % der Einsparungen durch die Nutzung erneuerbarer Energien erzielt werden. Rund 6 % trägt die fortschreitende Elektrifizierung bei, weitere etwa 5 % der angestrebte Kraftstoffwechsel zu HVO. Das Unternehmen geht derzeit davon aus, dass 2030 die Menge der Treibhausgasemissionen, für die keine Möglichkeit zur Beseitigung besteht (gebundene Emissionen), 11.000 Tonnen CO 2 e betragen wird. Dabei ist unter anderem berücksichtigt, dass derzeit keine alternativen Energien in ausreichender Menge und zu wirtschaftlichen Preisen für die gasbetriebenen Öfen zur Vergütung von Spannklemmen in Werdohl verfügbar sind. Darüber hinaus können die dieselbetriebenen Instandhaltungsmaschinen von Vossloh Rail Services aufgrund von motortechnischen Einschränkungen nicht gänzlich mit HVO betrieben werden. Ab dem Jahr 2030 sollen die verbleibenden 11.000 Tonnen CO 2 e-Emissionen jährlich kompensiert werden. Gleichzeitig erfolgt eine kontinuierliche Evaluierung neuer technologischer Entwicklungen, um zu prüfen, ob sie zur Reduktion der gebundenen Emissionen beitragen können. Ziel ist es, langfristig nicht nur auf Kompensation angewiesen zu sein, sondern durch fortschrittliche Lösungen eine tatsächliche Emissionsminderung zu erreichen und so den ökologischen Fußabdruck nachhaltig zu reduzieren.

Übergangsplan

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2022 (Basisjahr) 2030 (Ziel)
Treibhausgasemissionen (t CO 2 e) 44.853 11.000
Nutzung erneuerbarer Energien -29.035
Erledigt (Scope 1) -12.220
Prognose -16.815
Scope 1 -3.203
Scope 2 -13.612
Elektrifizierung -2.120
Erledigt (Scope 1) -25
Prognose (Scope 1) -2.095
Brennstoffwechsel -1.722
Prognose (Scope 1) -1.722
Industrielle Energieeffizienz -615
Erledigt -387
Scope 1 -220
Scope 2 -167
Prognose -228
Scope 1 -4
Scope 2 -224
Gebäude-Energieeffizienz -360
Erledigt -164
Scope 1 -104
Scope 2 -60
Prognose -196
Scope 2 -196

Die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Vossloh fallen unter die delegierten Verordnungen zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Eindämmung des Klimawandels gemäß EU-Taxonomieverordnung - siehe hierzu die Ausführungen ab Seite 95. Die Umsatzerlöse von Vossloh waren im Berichtsjahr zu 100 % taxonomiefähig und zu 67 % taxonomiekonform, da die letztgenannte Bewertung im Wesentlichen nur auf Umsätze zutrifft, die sich auf elektrifizierte Bahnstrecken beziehen. Ob und wann Bahnstrecken elektrifiziert werden, liegt nicht in der Entscheidungshoheit von Vossloh. Das Unternehmen kann hier nur auf Entscheidungen seiner Kunden reagieren und deshalb weder Ziele definieren noch Investitionen für den Übergang von taxonomiefähigen zu taxonomiekonformen Aktivitäten langfristig planen.

Seit Anfang 2025 sind Nachhaltigkeitsziele im Umwelt- und Klimaschutz auch für die Vergütung des Unternehmensvorstands relevant, nachdem sie in dem für 2025 neu beschlossenen Vergütungssystem erstmalig berücksichtigt wurden (ESRS 2 GOV-3, siehe Seite 59).

Umwelt- und Klimaschutz ist fester Bestandteil der operativen Abläufe bei Vossloh. An den Standorten der Konzerngesellschaften sind Umweltbeauftragte ernannt und entsprechende Berichtssysteme installiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 79 % (Vorjahr: 84 %) der Mitarbeitenden bei einer nach ISO 14001 zertifizierten Einheit beschäftigt. Der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung lag bei 64 % (Vorjahr: 68 %). Der Rückgang geht auf die im Jahresverlauf 2024 akquirierten und noch nicht zertifizierten Gesellschaften zurück.

Mit standardisierten Risikoanalysen, die den durch den Klimawandel beeinflussten Gefährdungen gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2021/​2139 entsprechen, nimmt Vossloh seit 2024 erstmals systematisch die Risiken in den Blick, die für das Unternehmen aus den physischen Folgen des Klimawandels, etwa dem häufigeren Auftreten von Extremwetterlagen, resultieren können. Beginnend mit dem Konzernsitz Werdohl unterzieht das Unternehmen nach und nach alle Produktionsstandorte anhand ihrer GPS-Koordinaten einer Risikoanalyse, um die Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen und ihre möglichen Auswirkungen auf den jeweiligen Standort einschätzen zu können. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die 15 wesentlichsten Standorte im Konzern analysiert. Betrachtet werden beispielsweise die Auswirkungen von Hitzewellen auf Infrastruktur und Mitarbeitende oder die Gefahren schwerer Stürme und starker Regenfälle.

Die Risikoanalysen folgen dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Sie nehmen drei Zeitabschnitte (die Jahre 2025, 2040, 2060) und drei Szenarien (Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad gemäß Paris-Abkommen, CO 2 -Emissionszuwachs bis 2040 auf null, Emissionsentwicklung ohne Verhaltensänderung) in den Blick. So werden sowohl transitorische als auch physische Klimarisiken abgedeckt. Gleichzeitig betrachten die Szenarien Risiken aus allen natürlichen Elementen, also Wasser (Starkregen, Flut, Dürre), Erde (Erosion, Boden-/​Schlammlawinen), Luft (akute und chronische Temperaturveränderungen, Winde, Stürme, Tornados, Hitzewellen) und Feuer. Die für die Analysen verwendeten Daten kommen von weithin anerkannten nationalen und überregionalen Umweltbehörden sowie aus globalen meteorologischen Modellen und saisonalen Mapping-Studien wissenschaftlicher Institutionen. Als Basis für die bestmöglich planbaren Klimarisiken mit dem größten Einfluss unseres heutigen Verhaltens wurden unter anderem die CMIP6-Daten verwendet. Das Coupled Model Intercomparison Project (CMIP) koordiniert Klimamodellsimulationen weltweit im Rahmen des Weltklimaforschungsprogramms (WCRP). Die betrachteten Risiken 2025 stellen akute Risiken mit umgehendem Aktionsbedarf dar. 2040 wurde als Datum der Erreichung des Medianwegs gewählt. 2060 bildet den langfristigen, heute beeinflussbaren Horizont für strategische Ausrichtungen.

Die Analysen werden mithilfe künstlicher Intelligenz ausgewertet. Die so ermittelten Brutto-Risiken gleichen die Fachgremien an den einzelnen Standorten mit den dort bereits ergriffenen Maßnahmen zur Risikominimierung ab. Die Ergebnisse der daraus entstehenden Resilienzanalysen stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus. Erste Resultate werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 verfügbar sein. Die unter Berücksichtigung von minimierenden Maßnahmen resultierenden Netto-Risiken sollen künftig in die strategischen Investitionsentscheidungen mit einfließen. Außerdem sollen die standortbezogenen Risikoanalysen und daraus abgeleitete Vorsorgemaßnahmen künftig als Teil des jährlichen Management-Reviews in den Reporting-Zyklus integriert werden.

Im Vergleich zu den physischen Risiken durch die stärkeren Einflüsse globaler Erwärmung bewertet Vossloh die transitorischen Risiken im Geschäftsmodell in Gänze als geringer. Das Unternehmen unterstützt mit seinen Produkten und Dienstleistungen die Verlagerung zu einem emissionsärmeren Verkehrsmodell und nutzt dabei das breite Portfolio seiner Geschäftsfelder. Diese Ausrichtung unterstreicht die Resilienz des Geschäftsmodells von Vossloh gegenüber kurz-, mittel- und langfristigen klimabedingten Veränderungen. Das Unternehmen erwartet, dass diese Positionierung den Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten sicherstellt, da nachhaltige Mobilitätslösungen zunehmend nachgefragt werden.

Hinsichtlich ihrer positiven wie negativen Auswirkungen auf den Klimawandel sind für Vossloh insbesondere die Treibhausgasemissionen relevant, gemessen in Form von CO 2 e-(CO 2 -Äquivalente-)Emissionen. Negativ wurde in der Wesentlichkeitsanalyse bewertet, dass das Unternehmen solche Emissionen verursacht.

Die Förderung des Übergangs zu umweltfreundlicher Mobilität durch Vosslohs Geschäftsmodell ist positiv. Generell besteht das Risiko, dass Länder, in denen Vossloh produziert oder Dienstleistungen erbringt, die von Unternehmen einzuhaltenden Vorgaben für Treibhausgasemissionen verschärfen. Das könnte es für Vossloh notwendig machen, seine Produktionsanlagen sowie seine Arbeitsprozesse und -geräte entsprechend anzupassen, wodurch finanzieller Aufwand entstehen würde.

Die Erreichung der Klimaneutralität (Scope 1 und 2) bis 2030 wird anhand der Indikatoren CO 2 e-Emissionen, CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/​Umsatz in Mio.€) und Energieintensität (Energieverbrauch in MWh/​ Umsatz in Mio.€) gemessen. Für Vossloh sind die Energieintensität und die CO 2 e-Intensität die zentralen Indikatoren für Energieeffizienz und Minimierung der CO 2 e-Emissionen, auch im Hinblick auf die Wachstumsziele des Unternehmens.

Im Rahmen der konzernweiten Initiative Carbon Neutrality 2030 (Scope 1 und 2) erarbeitete im Jahr 2024 ein bereichsübergreifendes Team unter der Leitung des Head of Corporate Sustainability mit der Unterstützung aller Geschäftsfelder den weiter oben beschriebenen Übergangsplan zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO 2 e-Emissionen. Die Umsetzung konzentrierte sich insbesondere auf die energieintensivsten Prozesse und Anlagen sowie die CO 2 e-intensivsten Energiequellen.

Auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften und Standorte wurden Maßnahmenpakete für die Jahre bis 2027 budgetiert und bis 2030 hochgerechnet, mit deren Hilfe die Klimaneutralität (Scope 1 und 2) erreicht werden soll. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Reduktion der CO 2 e-Intensität um 11 %, basierend auf der Annahme, dass die gesamte Verringerung der CO 2 e-Intensität in Scope 1 und 2 über den Zeitraum von 2022 bis 2030 hinweg 100 % beträgt, was einer Verteilung über neun Jahre entspricht. Nach signifikanten Rückgängen um 15 % (2022) und 19 % (2023) konnte die CO 2 e-Intensität im Geschäftsjahr 2024 um 10 % gesenkt werden. Dank der positiven Entwicklung in den letzten Jahren befindet sich das Unternehmen weiterhin im Einklang mit dem Reduktionspfad bis 2030. Die wichtigsten Maßnahmen, die 2024 umgesetzt wurden, betrafen die Veränderung des Energiemixes und die Verbesserung der Energieeffizienz. Sie werden unter dem Stichwort Energie (ESRS E1-5, siehe Seite 87) näher erläutert. Für die Folgejahre beabsichtigt Vossloh auf Basis der Maßnahmenpläne eine weitere kontinuierliche Reduzierung der direkten und indirekten CO 2 e-Emissionen im Verhältnis zum Umsatz des Konzerns. Die wesentlichen CapEx- und OpEx-Positionen wurden bereits im Zusammenhang mit dem weiter oben beschriebenen Übergangsplan genannt.

Die Umsetzung der Maßnahmen des Übergangsplans zur Erreichung der Klimaneutralität (Scope 1 und 2) im Jahr 2030 hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Mitteln ab. Mittel werden beispielsweise für den Kauf von grünem und CO 2 -freiem Strom benötigt, wofür in den meisten Fällen ein Aufschlag zu zahlen ist. Darüber hinaus sind Investitionen zur Installation von Solaranlagen, zur Isolierung von Gebäuden oder zur Anschaffung energieeffizienterer Geräte erforderlich.

Die Höhe der CO 2 e- beziehungsweise Treibhausgasemissionen (THG) in den Kategorien Scope 1 und Scope 2 ermittelte Vossloh wie in den Vorjahren auf Grundlage des GHG-Protokolls (Greenhouse Gas Protocol). Die erstmals berichteten Mengen der Scope-3-Emissionen erhob ein spezialisiertes Team mithilfe einer externen Beratungsgesellschaft, ebenfalls gemäß dem GHG-Protokoll. Zunächst wurde die Wertschöpfungskette von Vossloh detailliert abgebildet. Dabei zeigte sich, dass 14 der 15 Kategorien des GHG-Protokolls auf Vossloh zutreffen. Da Vossloh kein Franchising betreibt, konnte die Kategorie 14 von Scope 3 ausgeschlossen werden. Es folgte eine umfassende Analyse, um festzustellen, welche Kategorien die größten Auswirkungen haben. Zur Gewährleistung von Vollständigkeit und Genauigkeit wurde eine detaillierte Richtlinie erstellt, die die Anforderungen des GHG-Protokolls in die bestehenden Geschäftsprozesse des Unternehmens überführt.

Wie in der Richtlinie angegeben, wurden für jede zutreffende Kategorie die Jahresdaten aus internen Unternehmensdatenbanken heruntergeladen und mit den relevanten CO 2 e-Emissionsfaktoren umgerechnet. Die sich daraus ergebenden CO 2 e-Emissionen wurden dann nach Kategorie und Geschäftseinheit zusammengefasst und in das konzernweite Berichterstattungssystem des Unternehmens eingegeben. Die Geschäftseinheiten wurden angewiesen, nach Möglichkeit primäre CO 2 e-Emissionsfaktoren zu verwenden. Wenn diese nicht verfügbar waren, sollten Durchschnittswerte aus der Ecoinvent-Datenbank verwendet werden. Schließlich wurden in Fällen, in denen auch diese nicht verfügbar waren, ausgabenbasierte Emissionsfaktoren verwendet. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Primärdaten der Zulieferer wurden zu 90 % ausgabenbasierte CO 2 e-Emissionsfaktoren und zu 10 % entweder Primärdaten (vor allem für die Kategorie Geschäftsreisen und für einige wenige eingekaufte Waren) oder Durchschnittswerte aus Ecoinvent (vor allem für die Kategorie 5 - Abfälle in der Produktion) verwendet.

Zudem wendete das Unternehmen Prinzipien der Systemabgrenzung an, um alle relevanten Aktivitäten einzubeziehen, und harmonisierte seine Inventarisierung mit den organisatorischen und betrieblichen Grenzen, die für Scope 1 und Scope 2 definiert wurden. Zur Sicherstellung der Konsistenz fanden wöchentliche Abstimmungs-Meetings statt. Zudem wurden zwei umfassende Berichts-Testläufe durchgeführt, die sechs beziehungsweise neun Monate der Geschäftstätigkeit abdeckten.

Die Tabelle beschreibt die erfassten und kategorisierten Treibhausgasemissionen des Vossloh Konzerns, unterteilt in die unterschiedlichen Emissionsbereiche (Scope 1, 2 und 3). Derzeit unterstützt der Konzern keine Projekte zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, die über CO 2 -Zertifikate finanziert werden und wendet keine internen CO 2 -Bepreisungssysteme an. Die Emissionsfaktoren für Scope-1-Emissionen werden aus der Defra-Datenbank bezogen. Bei den standortbasierten Scope-2-Emissionen stammen die Emissionsfaktoren aus der VDA-Datenbank und berücksichtigen das globale Erderwärmungspotenzial über 100 Jahre (GWP100) sowie die Treibhausgase CH 4 und N 2 O. Marktbasierte Scope-2-Emissionen verwenden Emissionsfaktoren der Energieversorger oder bei deren Fehlen ebenfalls die VDA-Datenbank. Scope-3-Emissionen basieren auf Primärdaten und den Datenbanken Ecoinvent und Carbon Saver, wobei ebenfalls GWP100, CH 4 und N 2 O berücksichtigt werden.

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Rückblick
Treibhausgasemissionen Basisjahr 1 2023 2024 % 2024 (N)/​ 2023 (N-1)
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO 2 e) 19.319 20.685 21.113 102 %
Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (%)
Scope-2-THG-Emissionen
Bruttostandortbezogene Scope-2-THG-Emissionen (t CO 2 e) 35.577
Bruttomarktbezogene Scope-2-THG-Emissionen (t CO 2 e) 25.534 21.647 16.802 78 %
Scope-3-THG-Emissionen
Gesamte indirekte Brutto-THG-Emissionen (Scope 3) (t CO 2 e) 2,3 1.411.302
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 1.028.313
2 Investitionsgüter 33.660
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie 10.877
4 Vorgelagerter Transport und Distribution 35.508
5 Abfallaufkommen in Betrieben 21.865
6 Geschäftsreisen 8.006
7 Pendelnde Arbeitnehmer 4.634
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 150
9 Nachgelagerter Transport 10.908
10 Verarbeitung verkaufter Produkte 17.358
11 Verwendung verkaufter Produkte 111.799
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer 107.439
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter 4.330
15 Investitionen 16.455
Gesamte THG-Emissionen
Gesamte THG-Emissionen (standortbezogen) (t CO 2 e) 1.467.994
Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) (t CO 2 e) 44.853 42.332 1.449.219
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Meilensteine und Ziele
Treibhausgasemissionen 2025 2030 (2050) Jährlich % des Ziels/​ Basisjahr 4
Scope-1-THG-Emissionen
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO 2 e) 20.046 11.000 0 104 %
Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (%)
Scope-2-THG-Emissionen
Bruttostandortbezogene Scope-2-THG-Emissionen (t CO 2 e)
Bruttomarktbezogene Scope-2-THG-Emissionen (t CO 2 e) 11.502 0 0 45 %
Scope-3-THG-Emissionen
Gesamte indirekte Brutto-THG-Emissionen (Scope 3) (t CO 2 e) 2,3
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen
2 Investitionsgüter
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie
4 Vorgelagerter Transport und Distribution
5 Abfallaufkommen in Betrieben
6 Geschäftsreisen
7 Pendelnde Arbeitnehmer
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
9 Nachgelagerter Transport
10 Verarbeitung verkaufter Produkte
11 Verwendung verkaufter Produkte
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter
15 Investitionen
Gesamte THG-Emissionen
Gesamte THG-Emissionen (standortbezogen) (t CO 2 e)
Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) (t CO 2 e)

1 Basisjahr für Scope 1 und Scope 2 ist 2022.

2 Basisjahr für Scope 3 ist 2024.

3 Scope-3-Meilensteine und -Ziele | 2025 | 2030 | 2050 | und jährliches Prozentziel/​Basisjahr sind nicht anwendbar, da Vossloh seine Scope-3-Emissionen erstmals im Jahr 2024 gemessen und noch kein Scope-3-Reduktionsziel festgelegt hat.

4 Jährliches Ziel ist das Jahr 2025.

Das Zwischenziel 2025 sieht für die Scope-1-Emissionen einen Anstieg von 727 tCO 2 e im Vergleich zum Basisjahr 2022 vor, was einer Zunahme von 3,8 % entspricht.

Das Zwischenziel 2025 sieht für die Scope-2-Emissionen eine Reduzierung von 14.032 tCO 2 e im Vergleich zum Basisjahr vor, was einer Reduzierung von 55,0 % entspricht.

Für die Summe von Scope-1- und Scope-2-Emissionen wird 2025 eine Reduzierung von 13.305 tCO 2 e im Vergleich zum Basisjahr erwartet, was einem Rückgang von 29,7 % entspricht.

Im Rahmen von Scope 1 nutzte Vossloh im Berichtsjahr 1.287 Liter hydriertes Pflanzenöl, was 46 Kilogramm biogene Emissionen (nur CH 4 und N 2 O) erzeugte.

Die von den Versorgungsunternehmen bereitgestellten marktbasierten CO 2 -Emissionsfaktoren zur Kalkulation von Scope-2-Emissionen geben die Prozentsätze von biogenem CO 2 aus Biomasse, CH 4 und N 2 O nicht an. Daher sind diese Informationen derzeit nicht verfügbar. Die für die Erfassung der Scope-3-Emissionen eingesetzten CO 2 -Emissionsfaktoren (durchschnitts- und ausgabenbasiert) berücksichtigen nicht die biogenen CO 2 -Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.

Im Jahr 2024 wurden 58,8 % des von Vossloh genutzten grünen Stroms über gebündelte Verträge bezogen.

Energie

Zum Thema Energie erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Erschöpfung begrenzter Ressourcen durch den Verbrauch nicht-erneuerbarer Energien, insbesondere fossile Energieträger, in Produktionsprozessen;

als wesentliche positive Auswirkung: Förderung der Dekarbonisierung durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in der Produktion, um die Scope-1- und Scope-2-Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen und den Anteil nicht-erneuerbarer Energien erheblich zu reduzieren;

als wesentliches Risiko: Erhöhung der Betriebsausgaben durch steigende Energiepreise und damit Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.

Die Art der verbrauchten Energie (Energiemix) und die Effizienz der eingesetzten Energie sind Faktoren, die die Höhe der Treibhausgasemissionen stark beeinflussen. Im Hinblick auf Vosslohs Ziel der Klimaneutralität in den Kategorien Scope 1 und Scope 2 bis 2030 erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse eine negative Bewertung, weil das Unternehmen in seinen Produktionsprozessen nicht-erneuerbare Energien aus fossilen Quellen nutzt und damit zur Erschöpfung endlicher Ressourcen beiträgt. Mit fortschreitender Dekarbonisierung erfolgt die immer stärkere Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen. Dabei ist Vossloh dem Risiko ausgesetzt, dass künftig zugekaufte Energie, egal welcher Art, teurer werden und damit höhere Kosten verursachen kann.

Um den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen, stattet Vossloh immer mehr seiner Fabrikgebäude mit Photovoltaikanlagen aus und bezieht an immer mehr Standorten grünen Strom. Entsprechende Aktivitäten sind Bestandteil des 2024 erarbeiteten Übergangsplans, der auf den Seiten 81 f. ausführlich erläutert wird. Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz sind unter anderen die Nutzung von Prozesswärme, der Einbau moderner, energieeffizienter Anlagen und die bessere Dämmung von Gebäuden. Der wichtigste Hebel für Verbesserungen blieb im Jahr 2024 weiterhin die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien durch den Ausbau der unternehmenseigenen Solarstromerzeugung. Dies zeigte sich insbesondere in unserer Gießerei in Indien sowie in Polen durch zwei neue Solarparks und in China durch die Erweiterung der bestehenden Anlage. Zudem wurde der Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen weiter erhöht.

Die Tabelle beschreibt den Energieverbrauch und den Energiemix des Vossloh Konzerns. Sie gliedert sich nach dem Energieverbrauch aus fossilen, nuklearen und erneuerbaren Energiequellen und gibt eine Übersicht über deren Anteil am Gesamtenergieverbrauch.

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Energieverbrauch und Energiemix 2024
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleprodukten (MWh)
(2) Brennstoffverbrauch von Erdöl und Erdölerzeugnissen (MWh) 34.301
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) 71.045
(4) Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen (MWh)
(5) Verbrauch von gekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus fossilen Quellen (MWh) 19.167
(6) Gesamtverbrauch an fossiler Energie (MWh) (berechnet als Summe der Zeilen 1 bis 5) 124.513
Anteil der fossilen Energieträger am Gesamtenergieverbrauch (%) 65,9
(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 1.314
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) 0,7
(8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Energieträger einschließlich Biomasse (MWh) 64
(9) Verbrauch von gekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen (MWh) 61.268
(10) Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, die nicht aus Brennstoffen stammt (MWh) 1.679
(11) Gesamtverbrauch an erneuerbarer Energie (MWh) (berechnet als Summe der Zeilen 8 bis 10) 63.012
Anteil der erneuerbaren Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch (%) 33,4
Gesamtenergieverbrauch (MWh) (berechnet als Summe der Zeilen 6, 7 und 11) 188.839

Die folgenden Tabellen stellen die Energie- und CO 2 e-Intensität dar, jeweils ins Verhältnis gesetzt zum Gesamtumsatz des Konzerns. Die Umsatzerlöse (1.209,6 Mio.€) zur Berechnung der THG-Intensität in Mio.€ können der Seite 152 im Vossloh Geschäftsbericht entnommen werden:

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t CO 2 -Äquivalente Scope 1 (Vossloh Konzern) 2024 2023
Gasverbrauch 15.028,7 15.130,6
Heizölverbrauch 154,8 228,8
Kraftstoffverbrauch 5.930,2 5.325,9
Scope 1 21.113,6 20.685,3
Scope-1-CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/​Mio.€) 17,5 17,0
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t CO 2 -Äquivalente Scope 2 (Vossloh Konzern) 2024 2024 2023
marktbasiert standortbezogen marktbasiert
Stromverbrauch 15.423,0 33.879,8 20.220,0
Fernwärmeverbrauch 1.379,5 1.676,2 1.426,8
Scope 2 16.802,5 35.556,0 21.646,8
Scope-2-CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/​Mio.€) 13,9 29,4 17,8

Da alle Aktivitäten von Vossloh Teil des Schieneninfrastruktursektors sind, gehören sie auch zum klimaintensiven Sektor. Daher sind die offengelegte Energieintensität und der gesamte Energieverbrauch als Teil des klimaintensiven Sektors zu verstehen.

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Energie- und CO 2 -Äquivalente-Intensität Scope 1 und 2 (Vossloh Konzern) 2024 2023
Energieintensität (MWh/​Mio.€) 156,1 155,2
CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/​Mio.€) 31,3 34,9
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Treibhausgasintensität von Scope 1, 2 und 3 (Vossloh Konzern) 2024 2023
Gesamte THG-Emissionen (standortbezogen) CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/​Mio.€) 1.213,6 -
Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/​Mio.€) 1.198,1 -

Wasser

Zum Thema Wasser erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Beeinträchtigung der lokalen Wasserressourcen durch Verbrauch von Frischwasser für Oberflächenbehandlungen, Kühlprozesse und die Herstellung von Betonschwellen;

keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben. Das Unternehmen hat dabei seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich der Auswirkungen auf Wasserressourcen überprüft. Dabei wurden Wasserverbrauchsdaten analysiert und Produktionsprozesse evaluiert. An den relevanten Standorten steht das Unternehmen in regelmäßigem Austausch mit lokalen Behörden, um mögliche Risiken im Wassermanagement zu erörtern. Vossloh strebt an, seinen Wasserverbrauch zu optimieren, um negative Auswirkungen zu reduzieren.

Wasser ist ein kostbares Gut, und Vossloh verfolgt generell den Anspruch, die elementare Ressource so effizient wie möglich einzusetzen. Dafür wurden in den vergangenen Jahren an verschiedenen Standorten diverse Maßnahmen ergriffen, deren Wirkung allerdings seither noch nicht zentral dokumentiert wurde. Im Zuge der Erstellung dieses Berichts wurde 2024 in einem ersten Schritt die konzernweit einheitliche und systematische Erfassung von Daten zum Thema Wasser über reine Verbrauchsdaten hinaus ausgeweitet. In einem zweiten Schritt begann die Erarbeitung eines konzernweiten Konzepts zu diesem Thema, das im Jahr 2025 die bestehende Nachhaltigkeitsrichtlinie ergänzen soll. Die bisher noch fehlende Erarbeitung eines spezifischen Konzepts zum Thema Wasser hat ihre Ursache darin, dass Vossloh sich bei der Erstellung von Richtlinien und Konzepten bislang auf andere wesentliche Nachhaltigkeitsthemen konzentrierte. Es ist geplant, dass bei der Erarbeitung des konzernweiten Konzepts auch Maßnahmen für eine nachhaltigere Wassernutzung besonders in Gebieten mit erhöhter Dürregefahr und großem durchschnittlichen Wasserverbrauch entwickelt werden. Damit wird Vossloh eine Grundlage schaffen, um die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentliche Auswirkung im Bereich Wasser künftig systematisch nachzuverfolgen. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird auf Basis der dann erweiterten Datenerfassung bewertet. Im Berichtsjahr verfügte das Unternehmen noch nicht über definierte Ziele, und eine Angabe zum Basisjahr zu diesem Thema ist aktuell noch nicht sinnvoll.

In den Fabriken von Vossloh wird Wasser vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei verschiedenen Produktionsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Das Wasser beziehen die Produktionseinheiten - mit Ausnahme des indischen Weichenwerks, das über Naturquellen verfügt - von den jeweiligen lokalen öffentlichen Wasserversorgern. Insbesondere in den Produktionsbereichen des Geschäftsfelds Fastening Systems und des Geschäftsbereichs Customized Modules wird das gebrauchte Wasser deshalb in eigenen Anlagen wiederaufbereitet und in den Betriebsprozess zurückgeführt. Teilweise arbeiten die Produktionseinheiten hier mit geschlossenen Wasserkreisläufen. Bei der Herstellung von Betonschwellen im Geschäftsfeld Tie Technologies bleibt das verwendete Wasser dagegen in den Produkten gebunden.

Bislang wird an keinem der Standorte im Vossloh Konzern Regenwasser in wesentlichem Umfang aufgefangen und in Kernprozessen wiederverwendet. Am neuen Standort von Vossloh Switch Systems in Bendigo/​ Australien wird Vossloh dies zum ersten Mal in großem Maßstab nutzen und Brauchwasser nach neuesten Erkenntnissen aus Regenwasserreservoiren beziehen. Abwasser entsorgt Vossloh an allen Standorten über die jeweiligen öffentlichen Abwassersysteme. Während der Produktion stark verunreinigtes Brauchwasser wird dabei zuvor in unternehmenseigenen Kläranlagen so aufbereitet, dass es mindestens den Einleitungsstandards der öffentlichen Systeme entspricht.

Die folgende Tabelle stellt die zu 98,7 % über Zähler ermittelten Wasserverbräuche im Vossloh Konzern dar:

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Vossloh Konzern 2024 2023
Wasserverbrauch (m 3 ) 156.108 182.988
Wasserintensität 129,2 150,7

In der folgenden Tabelle finden sich weitere Details zum konzernweiten Wasserverbrauch im Geschäftsjahr 2024:

Wasserverbrauch 2024

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In Gebieten ohne Wasserrisiken In Gebieten mit hohen Wasserrisiken Verbrauch von aufbereitetem und wiederverwendetem Wasser
Wasserverbrauch (m 3 ) 64.760 86.887 4.460

Die Wasserverbräuche wurden im Geschäftsjahr 2024 in allen produzierenden Einheiten gemessen oder durch Rechnungen der Versorgungsbetriebe nachgewiesen. Das indische Weichenwerk verfügt über eigene Naturquellen. Ihre Nutzung ist durch die indische Regierung zugesagt, die vorgegebenen Entnahmemengen werden von ihr auch kontrolliert. Für Bürokomplexe entrichten die Einheiten von Vossloh für ihre geringen Verbräuche lediglich pauschalierte Abschlagszahlungen an die Vermieter. Diese Verbräuche entsprachen 1,3 % der konzernweiten Menge von genutztem Wasser, wobei zur Ermittlung Annahmen über statistische Verbrauchswerte pro Mitarbeitende nach Vorgaben der EurEau verwendet wurden.

Im Rahmen der Erstellung dieser Erklärung unter Anwendung der ESRS untersuchte Vossloh erstmals, welche seiner Standorte weltweit in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen. Als solche gelten Regionen, in denen der Prozentsatz der Wasserentnahme am gesamten Wasserangebot hoch (40 % bis 80 %) oder extrem hoch (mehr als 80 %) ist, wie im Wasserrisiko-Atlas Aqueduct des Weltressourceninstituts (WRI) angegeben. Aqueduct zufolge liegen derzeit 43 % der Vossloh-Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress.

Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen

Zum Thema Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Umweltauswirkungen durch den Einsatz von nicht ausreichend nachhaltigen Materialien und unzureichendes Recycling von Betonschwellen;

als wesentliche positive Auswirkung: Förderung der Kreislaufwirtschaft durch eine hohe Quote an unverpackten, recycelbaren Produkten und steigende Recyclingraten;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben. Vossloh hat seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft überprüft. Dabei wurden Materialflüsse analysiert und Produktionsprozesse evaluiert. An den relevanten Standorten steht das Unternehmen in regelmäßigem Austausch mit lokalen Behörden, um beispielsweise potenzielle Auswirkungen auf die regionale Ressourcenverfügbarkeit, lokale Abfallmanagementkapazitäten und mögliche Synergien in der Kreislaufwirtschaft zu erörtern. Das Unternehmen strebt an, seine Materialnutzung zu optimieren und Recyclingquoten zu erhöhen.

Die wesentlichen Produkte von Vossloh wie Schienenbefestigungs- und Weichensysteme oder Betonschwellen haben grundsätzlich eine lange Lebensdauer (ESRS 2 SBM-1, 40 a) i und ii, siehe hierzu Seiten 16, 18 und 19). Dies ist im Allgemeinen auch für die Bahninfrastrukturbranche charakteristisch. Einmal verbaut, liegen sie über Jahre oder Jahrzehnte im Gleis und sind während ihrer Nutzungsphase weitgehend wartungsfrei.

Am Ende ihrer Lebensdauer sind die Produkte zudem nahezu vollständig wiederverwertbar. Weichen und Weichenkreuzungen beispielsweise können in Abhängigkeit von der Belastung und Instandhaltung etwa 30 Jahre lang im Einsatz sein, Schienenbefestigungssysteme rund 40 Jahre. Für Beton- und Verbundstoffschwellen ist von einer Lebensdauer von 40 bis 50 Jahren auszugehen. Die Dienstleistungen von Vossloh wie das Schienenschleifen und -fräsen oder die Monitoring-Services tragen dazu bei, dass vorhandene Bahninfrastruktur länger genutzt werden kann.

Für die Herstellung der Produkte braucht es jedoch Rohstoffe, beispielsweise Stahl und Kunststoff für Schienenbefestigungen und Weichen oder Beton für Schwellen. Bei der Schienenpflege kommen Schleifsteine zum Einsatz. Die Wesentlichkeitsanalyse bewertete die Umweltauswirkungen, die der Einsatz von nicht ausreichend nachhaltigen Materialien und das unzureichende Recycling insbesondere von Betonschwellen verursachen, negativ. Die bei Vossloh vorhandenen Ansätze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft wie Verzicht auf Produktverpackungen, welche sofern unbedingt benötigt zumindest zu 100 % wiederverwendungsfähig ausgeführt werden, Wechsel zu immer mehr recycelbaren Produkten und eine insgesamt steigende Recyclingrate, wurden positiv bewertet. Die Produkte von Vossloh bestehen aktuell insgesamt zu über 97 % aus recycelbaren Materialien. Bei zukünftigen Produktlinien ist diese Eigenschaft von Beginn an fester Bestandteil der Entwicklungsanforderungen.

Der Vorstand von Vossloh trägt die Gesamtverantwortung für einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen aller Art im Unternehmen. Dies ist ein zentraler Aspekt der vom Vorstand verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen dieser Strategie hat Vossloh eine konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative implementiert. Diese Initiative zielt darauf ab, den ökologischen Fußabdruck der Produkte und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Dabei geht es einerseits darum, schonender mit natürlichen Ressourcen aller Art umzugehen. Andererseits soll durch Wiedernutzung oder Recycling der Bedarf an Rohstoffen gesenkt werden. Konkrete, messbare Ziele für diese Absicht hat das Unternehmen zwar noch nicht definiert, jedoch wurde die Ermittlung von konzernweit einheitlichen Daten im Zuge der Anwendung der ESRS in diesem Bereich deutlich erweitert, sodass eine Standortbestimmung möglich wird. Auf deren Basis und aufgrund der Ausdehnung der Ermittlung des Volumens von Treibhausgasemissionen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette (Scope 3) sollen künftig messbare Ziele definiert und Initiativen entwickelt werden, die weiteres Verbesserungspotenzial nutzen können. Damit wird Vossloh eine Grundlage schaffen, um die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentliche Auswirkung im Bereich Ressourcenabflüsse künftig systematisch nachzuverfolgen. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird auf Basis der dann erweiterten Datenerfassung bewertet. Ein Bezugszeitraum wurde dabei noch nicht festgelegt.

Schon aus wirtschaftlichen Gründen streben alle Einheiten von Vossloh einen möglichst sparsamen Umgang mit Ressourcen an. In den einzelnen Einheiten werden Materialverbräuche und Entsorgungsmengen erfasst und kontrolliert. Die Dokumentation wurde 2024 konzernweit vereinheitlicht. Wo es technisch möglich und sinnvoll ist, reduzieren geschlossene Kreisläufe und Wiederaufbereitungsanlagen den Verbrauch wertvoller neuer Rohstoffe auf ein Minimum. Schon seit Jahren fließen Nachhaltigkeitskriterien in die Entwicklung und Gestaltung neuer Produkte und Dienstleistungen ein. Seit 2021 ist eine konzernweit geltende Innovationsrichtlinie (Innovation Playbook) im Einsatz, mit der alle Innovationsprozesse geschäftsfeldübergreifend harmonisiert sowie die in den Geschäftsfeldern existierenden Ansätze und Kriterien zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen einander angeglichen und mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden werden. Insbesondere die Nachhaltigkeitsaspekte eines niedrigen Energieverbrauchs (und damit geringeren CO 2 e-Ausstoßes) oder die Nichtverwendung problematischer Rohmaterialien (siehe dazu die Ausführungen im Abschnitt Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse auf den Seiten 125 ff.) sind dabei von zentraler Bedeutung. Ebenso bezieht die Betrachtung von Anfang an den gesamten Lebenszyklus eines Produkts einschließlich Recycling und/​oder Entsorgung mit ein. Gleiches gilt für die langfristigen Auswirkungen einer Dienstleistung in Form von Ökobilanzen gemäß internationalen Normen wie ISO 14040, ISO 14044 oder ISO 14067.

In allen drei Geschäftsbereichen erstellt Vossloh für immer mehr Produkte und Dienstleistungen Lebenszyklusanalysen (Life Cycle Assessment, LCA), die dem Ansatz Cradle to Grave (deutsch: von der Wiege zur Bahre) folgen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind als EcoDesign-Prinzipien in den Innovations- und Entwicklungsprozess von Produkten und Dienstleistungen integriert, um deren Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Seit Dezember 2023 ergänzt ein konzernweit geltender Leitfaden für die ökologische Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen die Innovationsrichtlinie. Bei der Erstellung des EcoDesign-Leitfadens wurden die Interessen der wichtigsten Interessenträger, insbesondere der Kunden und Zulieferer, durch regelmäßige Dialoge berücksichtigt. Der Leitfaden ist für alle Mitarbeitenden über das Intranet zugänglich, um die Umsetzung in allen relevanten Unternehmensbereichen zu unterstützen. Der Fokus des Leitfadens liegt auf der Design- und der Konstruktionsphase, da sie den größten Einfluss auf den ökologischen Fußabdruck eines Produkts haben. Die seither durchgeführten Lebenszyklusanalysen ergaben, dass folgende ökologische Design-Grundsätze die größten Auswirkungen auf den ökologischen Fußabdruck des Portfolios von Vossloh haben: Verwendung von erneuerbaren und/​ oder recycelten Materialien, effiziente Nutzung von Materialien, Energieeffizienz und effiziente Logistik/​ Verpackung. Daher widmen die Entwicklungsabteilungen diesen vier Grundsätzen besondere Aufmerksamkeit. Angesichts der Produktstrategien der einzelnen Geschäftsbereiche von Vossloh ist zu erwarten, dass sich diese vier Grundsätze durch weitere LCA bestätigen werden. Auch die Sichtweise von Kunden und Zulieferern und deren Bedürfnisse im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte werden frühzeitig in den Entwicklungsprozess aufgenommen, um einen hohen Product-Market-Fit zu erreichen. Über die Initiative Fit 4 Future und die Sustainability Awards werden zudem systematisch Ideen und Vorschläge in Sachen Nachhaltigkeit von Vossloh Mitarbeitenden in die Forschung und Entwicklung einbezogen.

Wesentliche Beispiele für im eigenen Haus mit Fokus auf Nachhaltigkeit entwickelte Produkte sind die Engineered Polymer Sleeper (EPS), die Spannklemmen der M-Generation und das weltweit erste Herzstück aus recyceltem Manganstahl, mit dem Vossloh bei der Branchenmesse InnoTrans 2024 viel Aufmerksamkeit erregte. EPS bestehen aus amalentic, einem neuartigen Materialmix aus Sekundärrohstoffen in Industriequalität und Additiven, der recycelbar ist. Zur Fertigung der EPS-Verbundstoffschwellen wird ausschließlich grüner Strom verwendet. Die M-Spannklemmen zeichnen sich unter anderem durch ein innovatives, kompaktes Design aus, das die Transportkosten reduziert. Eine neue Mikrostahllegierung reduziert die CO 2 -Emissionen bei der Herstellung dieser Klemmen um bis zu 65 %. Für das neue Weichenherzstück wurde gemeinsam mit Kunden ein Kreislaufwirtschaftsmodell entwickelt, über das alte Mangankreuzungen wiederverwendet werden können. Das Recycling des Materials reduziert nicht nur die CO 2 e-Emissionen, sondern mildert auch die mit der Mangangewinnung verbundenen ökologischen, gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen und entspricht damit den Nachhaltigkeitszielen von Vossloh. Alle genannten Produkte sind zudem wartungsfrei.

Als wesentliches nachhaltiges Produkt der Zukunft sieht Vossloh die bei der InnoTrans 2024 erstmals präsentierten Engineered Polymer Pads (EPP). Es handelt sich um eine neuartige Schwellenbesohlung für stark beanspruchte Gleise im Schotterbett. Als elastische Schicht zwischen Betonschwelle und Oberbau ermöglicht sie eine ausgeglichenere Kraft- und Lastverteilung auf den Schotter und verbessert die Gleislagestabilität, wodurch der Schotter weniger schnell verschleißt. Die Pads bestehen fast ausschließlich aus recycelten und wiederverwertbaren Kunststoffen. Für die Herstellung in einem Extrusionsverfahren kommt grüner Strom aus Sonnenenergie zum Einsatz. Am Ende ihrer Lebensdauer können die Pads wieder von der Schwelle getrennt und vollständig recycelt werden.

Abfall

Zum Thema Abfall erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: erhöhte Abfallintensität bei Produkten durch unvermeidbares Entstehen von Restabfällen im Produktionsprozess;

keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.

Dass es in bestimmten Bereichen der Produktion von Vossloh, etwa bei der Fräsbearbeitung von Gussblöcken oder beim Schleifen und Fräsen von Schienen, abfallintensive Prozesse gibt, wurde bei der Wesentlichkeitsanalyse negativ bewertet.

Über Wiederverwertung versucht das Unternehmen, die Abfallmenge so gering wie möglich zu halten, die letztlich entsorgt oder deponiert werden muss. Dank ökonomisch sinnvoller Recyclingprogramme und -verfahren insbesondere an den produzierenden Standorten sinkt diese Menge stetig. Bislang wurden die Daten dazu nicht in einem konzernweit einheitlichen Reporting erfasst und dokumentiert. Konkrete, messbare Ziele hat Vossloh zu diesem Thema zwar noch nicht definiert, jedoch erfolgte im Zuge der Erstellung dieses Berichts 2024 erstmals eine systematische Datenerhebung für alle Standorte, die es in Zukunft ermöglichen wird, die erreichten Wiederverwertungsraten gegen vergleichbare Ziele zu messen. Die bereits beim Thema Umwelt auf Seite 80 erwähnte Ergänzung zur Nachhaltigkeitsrichtlinie soll auch zu diesem Thema eine konzernweite Vorgehensweise einschließlich der Erarbeitung von Zielvorgaben für einen nachhaltigeren Umgang mit Rest- und Abfallstoffen enthalten. Damit wird Vossloh eine Grundlage schaffen, um die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentliche Auswirkung im Bereich Abfall zukünftig systematisch nachzuverfolgen. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird auf Basis der dann erweiterten Datenerfassung bewertet. Ein Bezugszeitraum wurde dabei noch nicht festgelegt.

Stahlschrott und Kunststoff als hauptsächliche Abfallarten der Fertigung werden bei Vossloh an allen Standorten recycelt. An mehreren Standorten setzt Vossloh Fastening Systems wiederverwendbare Transportcontainer ein. Vossloh Tie Technologies recycelt Prozesswasser in großem Umfang. Customized Modules verarbeitet in Frankreich das Verpackungsmaterial der angelieferten Rohstoffe weiter und bringt gebrauchte Weichenrippenplatten in die Herstellung neuer Produkte ein. Auch Downcycling, also die Wiederaufbereitung von Materialien ohne Erhaltung der ursprünglichen Qualität, kann ein Weg sein, um den Lebenszyklus des Materials zu verlängern. So werden bei Vossloh Rail Services nicht wiederaufzubereitende Reste von Schleifkörpern als Zusatz in der Schlackeproduktion verwendet. Es entstehen dabei neu zu verwendende Rohstoffe für verschiedene Anwendungsfälle. Für solche Lösungen werden in der Regel Produktionsprozesse oder das Vorgehen bei Dienstleistungen umgestaltet.

Die produzierenden Einheiten von Vossloh nutzen nach Abfallarten getrennte, sichere Entsorgungswege. Die ausgewählten Entsorgungsunternehmen werden regelmäßig überprüft. 2024 erfasste Vossloh Abfallmengen und -arten erstmals konzernweit nach einheitlichen Kriterien. Die angefallenen Mengen zur Aufbereitung und Entsorgung wurden durch Rechnungen der jeweiligen Entsorgungsunternehmen und Recyclingpartner dokumentiert und nachgewiesen. Da in manchen Fällen Rechnungen der Entsorgungsbetriebe noch ausstanden, wurden vereinzelt Rückstellungen für die Monate November und Dezember gebildet, die auf Basis der vorherigen Berichtszeiträume evaluiert wurden. Die Gesamtmenge der angefallenen Abfälle wird hierbei in Gefahrstoffe und ungefährliche Abfälle unterteilt, jeweils subsumiert in Abfälle, die weiterer Verwendung zugeführt werden können (Recycling und Aufbereitung), sowie Abfälle, die deponiert oder der thermischen Verwertung zugeführt werden müssen.

Die folgende Tabelle stellt die ermittelten Abfallmengen im Konzern dar:

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Gefährlicher Abfall (in t) Nicht gefährlicher Abfall (in t)
Gesamtabfallmenge zur Wiederverwertung 2024
Vorbereitung zur Wiederverwendung 0 1.266
Recycling 2.348 9.035
Sonstige Wiederherstellungsvorgänge 1.035 12.700
Summe 26.384 3.383 23.001
(70 %)
Gesamtabfallmenge zur Entsorgung 2024
Verbrennung 107 947
Deponie 223 9.471
Sonstige Entsorgung 476 30
Summe 11.255 807 10.448
(30 %)
Gesamtabfallmenge 2024
Gesamt 37.639 4.190 33.449
(100 %)

Die Gießereien von Vossloh im Geschäftsbereich Customized Modules setzen in der Qualitätsprüfung Röntgenverfahren ein, um Weichenherzstücke auf Defekte zu prüfen, bevor sie das Werk verlassen. Dabei fallen in geringen Mengen - insgesamt 0,55 Tonnen - auch radioaktive Abfälle an, die gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden.

EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh

Mit ihrer europaweiten Klimaschutzinitiative Green Deal zielt die EU-Kommission darauf ab, den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Ein zentraler Bestandteil ist die EU-Taxonomieverordnung, ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Die Verordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, definiert sechs Umweltziele:

1. Klimaschutz

2. Anpassung an den Klimawandel

3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie - einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs genannten Umweltziele leisten (Substantial Contribution),

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die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (do no significant harm, DNSH) und

Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhalten (Minimum Safeguards, Mindestschutz).

Die Regelungen differenzieren zwischen taxonomiefähigen (eligible) und taxonomiekonformen (aligned) Aktivitäten. Lassen sich Aktivitäten den Taxonomiekriterien zuordnen, sind sie taxonomiefähig, unabhängig davon, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden. Aktivitäten sind taxonomiekonform, wenn die taxonomiefähigen Aktivitäten die Kriterien auch erfüllen.

Gemäß der EU-Taxonomieverordnung berichtet Vossloh nachfolgend über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx) von taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten.

Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt gemäß Taxonomieverordnung in der Fassung vom 18. Juni 2020, den technischen Bewertungskriterien des delegierten Rechtsakts zur Taxonomieverordnung vom 4. Juni 2021 für die Umweltziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel) sowie dem delegierten Rechtsakt vom 27. Juni 2023. Letzterer fügt der Taxonomie weitere Sektoren und Wirtschaftsaktivitäten hinzu, die maßgeblich zu den Umweltzielen 3 (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen), 4 (Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft), 5 (Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und 6 (Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) beitragen. Vossloh hat sich bei der Analyse der Aktivitäten vor allem auf deren wesentlichen Beitrag für das Umweltziel "Klimaschutz" fokussiert. Es wurden keine Aktivitäten identifiziert, die wesentlich auf die Umweltziele 2 bis 6 wirken.

Mehrstufige Prüfung der Geschäftstätigkeiten von Vossloh

Die Analyse aller Aktivitäten der Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ergab, dass sämtliche Geschäftstätigkeiten von Vossloh der Kategorie 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur der delegierten Verordnung zugeordnet werden können. Gemäß der Verordnung umfasst diese Kategorie unter anderem den Bau, die Modernisierung, den Betrieb und die Wartung von Bahnverkehrsstrecken sowie die Herstellung und Installation von Gleismaterial.

Damit Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden, müssen sie die technischen Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Die taxonomiefähigen Tätigkeiten wurden analysiert und die Anteile an taxonomiekonformen Umsatzerlösen, CapEx und OpEx wie folgt ermittelt:

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Substantial Contribution: Die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien wurde individuell für die Tätigkeiten jedes Geschäftsfelds geprüft.

Do no significant harm (DNSH): Die DNSH-Kriterien beziehen sich überwiegend auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie beim Ziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" auf grundlegende Aspekte der Geschäftsaktivität. Vor diesem Hintergrund war regelmäßig eine Einschätzung der DNSH-Konformität auf Ebene der Geschäftsfelder sachgerecht.

Minimum Safeguards: Hier wurde ein konzernweiter Ansatz zur Sicherstellung der Minimum-Safeguards-Vorgaben umgesetzt, der eine sachgerechte und lückenlose Verfolgung dieser Vorgaben ermöglicht.

Für die Geschäftsaktivitäten von Vossloh ist grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Substantial Contribution) auszugehen, wenn sie die in der Kategorie Schienenverkehrsinfrastruktur dargelegten technischen Bewertungskriterien erfüllen. Gemäß der Verordnung wird für die Aktivitäten von Vossloh ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz nur unterstellt, wenn sie auf elektrifizierten Bahnstrecken oder auf solchen, für die ein Plan zur Elektrifizierung vorliegt, erbracht werden - auch wenn die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur nicht im Einflussbereich von Vossloh liegt. Bahnstrecken, die nur für den Transport fossiler Brennstoffe bestimmt sind, fallen nicht hierunter.

Als Nächstes waren die als klimaschützend eingestuften Aktivitäten dahingehend zu prüfen, ob sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der oben genannten Umweltziele führten (DNSH-Kriterien). Hinsichtlich der DNSH-Kriterien zum EU-Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" gibt es keine Anhaltspunkte, dass Wirtschaftsaktivitäten von Vossloh die Anpassung an den Klimawandel beeinträchtigen.

Die Kriterien für das EU-Umweltziel Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen referenzieren im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, zu deren Einhaltung Vossloh verpflichtet ist. Zahlreiche Geschäftstätigkeiten von Vossloh kommen vollständig ohne die Nutzung der Ressource Wasser aus, beispielsweise das Fräsen von Schienen und Weichen, Schweißleistungen, Logistiktätigkeiten oder auch Montagearbeiten. Ansonsten wird die Ressource in den Vossloh Fabriken vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei Fertigungsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Verunreinigte Abwässer werden in werkseigenen Kläranlagen so behandelt, dass sie mindestens den Einleitungsstandards der öffentlichen Wasserversorgung entsprechen (siehe hierzu auch die Ausführungen auf der Seite 89 f.) .

Im Hinblick auf das Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft erfüllen Vossloh Produkte die Anforderungen an eine lange Haltbarkeit und Langlebigkeit, da die meisten Komponenten auf eine sehr lange Lebensdauer ausgelegt und am Ende ihrer Nutzungsdauer recycelbar und verwertbar sind. Darüber hinaus trägt das Serviceportfolio des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen bei.

Auch die Vorgaben bezüglich des EU-Umweltziels Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung werden seitens Vossloh erfüllt. Eine große Zahl von Produkten und Dienstleistungen von Vossloh trägt etwa zur Reduktion von Lärm und Vibrationen im Gleis bei (siehe hierzu auch den Abschnitt Lärmreduzierung im Gleis auf der Seite 111 f.).

Bezüglich des EU-Umweltziels Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme gilt: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und vergleichbare Prüfungen werden von Vossloh durchgeführt, soweit ein entsprechendes Erfordernis besteht. Vossloh unterliegt bei der Herstellung von Produkten in der Regel nicht der UVP-Pflicht. Schließlich trägt Vossloh durch die Erhöhung der Streckenverfügbarkeit und damit die Ermöglichung von mehr Verkehr bei gleicher Landnutzung dazu bei, den Flächenbedarf für die Errichtung von Schieneninfrastruktur zu minimieren und damit einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten.

Angaben zur Einhaltung der Mindestvorschriften hinsichtlich Arbeitssicherheit und Menschenrechten finden sich auf den Seiten 108 f., 113 ff., 120 und 128 f. in diesem Bericht.

Taxonomiefähige und -konforme Umsatzerlöse, CapEx und OpEx

Unter Zugrundelegung dieses Vorgehens sowie der genannten Annahmen und Schätzungen ergeben sich für den Vossloh Konzern folgende Werte für die taxonomiefähigen und -konformen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx:

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2024 2023
Absolut (in Mio.€) Taxonomiefähig (in Mio.€ /​in
%)
Taxonomiekonform (in Mio.€/​in
%)
Absolut (in Mio.€) Taxonomiefähig (in Mio.€ /​in
%)
Taxonomiekonform (in Mio.€ /​in
%)
Umsatzerlöse 1.209,6 1.209,6/​100 807,5/​67 1.214,3 1.214,3/​100 762,8/​63
CapEx 93,6 64,8/​69 43,5/​47 74,5 58,2/​78 40,2/​54
OpEx 74,0 70,9/​95 48,2/​65 68,2 65,9/​97 43,9/​65

Die Umsatzerlöse der taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten übertrafen den Wert des Vorjahres um 5,9 %. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Geschäftsfelder Switch Systems und Rail Services zurückzuführen. Der Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse stieg um 4 Prozentpunkte.

Die Investitionsausgaben (CapEx) der taxonomiekonformen Aktivitäten lagen um 8,2 % über dem Vorjahreswert. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Geschäftsfelder Rail Services und Switch Systems zurückzuführen. Daneben hat auch das Geschäftsfeld Tie Technologies seine Investitionsausgaben marginal gesteigert. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionsausgaben sank um 7 Prozentpunkte auf 47 %.

Die Betriebsausgaben (OpEx) der taxonomiekonformen Aktivitäten erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 9,8 %. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Wartungs- und Reparaturaufwendungen zurückzuführen. Der Anteil taxonomiekonformer Betriebsausgaben blieb unverändert bei 65 %.

Weiter gehende Informationen zu Umsatz, CapEx und OpEx

Die Umsatzerlöse sind definiert als Nettoumsatzerlöse gemäß IFRS, wie sie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, und beziehen sich mithin nur auf vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Der Anteil der ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse wird ermittelt, indem die taxonomiekonformen Nettoumsatzerlöse durch die gesamten Konzern-Umsatzerlöse geteilt werden. Weitere Informationen zu den Umsatzerlösen finden sich auf der Seite 163 des Vossloh Geschäftsberichts.

Zusammensetzung des Umsatzerlöszählers (taxonomiekonforme Umsatzerlöse)

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Mio.€ 2024 2023
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 807,5 762,8
Gesamt 807,5 762,8

Die Investitionsausgaben (CapEx) umfassen Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte einschließlich der im Rahmen von Asset- oder Share-Deals erworbenen Güter, wie sie in der Konzernbilanz ersichtlich sind. Die Berechnung der Investitionsausgaben erfolgt auf Bruttobasis, also ohne Berücksichtigung von planmäßigen wie auch außerplanmäßigen Abschreibungen. Weitere Informationen zu CapEx finden Sie auf den Seiten 173 ff. des Vossloh Geschäftsberichts.

Der Zähler für die Ermittlung der taxonomiekonformen CapEx setzt sich wie folgt zusammen:

Zusammensetzung des CapEx-Zählers

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Mio.€ 2024 2023
Zugänge zu Sachanlagen 29,6 35,1
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten 2,3 2,0
Zugänge zu als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 0,0 0,0
Zugänge zu Nutzungsrechten 6,6 3,1
Zugänge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen 5,0 0,0
Gesamt 43,5 40,2

Die Betriebsausgaben (OpEx) berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, etwa Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte.

Der Zähler für die Ermittlung der taxonomiekonformen OpEx ergibt sich wie folgt:

Zusammensetzung des OpEx-Zählers

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Mio.€ 2024 2023
Forschung und Entwicklung 9,5 7,8
Wartungs- und Reparaturaufwendungen 35,1 32,8
Leasingaufwendungen 2,5 2,3
Schulungsaufwendungen 1,1 1,0
Gesamt 48,2 43,9

Kennzahlen zur EU-Taxonomie gemäß Anhang II des delegierten Rechtsakts der EU-Kommission

Umsatzerlöse

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Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Code(s) Absoluter Umsatz in Mio.€ Umsatzanteil
%
Klimaschutz (5)
%
Anpassung an den Klimawandel (6)
%
Wasser (7)
%
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 807,5 67 67
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 807,5 67 67
Davon ermöglichende Tätigkeiten 67 67
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 402,1 33
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 402,1 33
Total (A.1 + A.2) 1.209,6 100
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 0,0 0
Gesamt (A + B) 1.209,6 100
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Umweltverschmutzung (8)
%
Kreislaufwirtschaft (9)
%
Biologische Vielfalt (10)
%
Klimaschutz (11) J/​N * Anpassung an den Klimawandel (12) J/​N * Wasser (13) J/​N *
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur J J
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Umweltverschmutzung (14) Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16)
J/​N * J/​N * J/​N *
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur J J J
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
Mindestschutz (17) Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2024 Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2023
J/​N * % %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur J 67 63
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 67 63
Davon ermöglichende Tätigkeiten J 67 63
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2) 67 63
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) Kategorie (Übergangstätigkeiten)
E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur E /​
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten E
Davon Übergangstätigkeiten /​
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

* J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit

N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit

CapEx

scrollen
Wirtschaftstätigkeiten in Mio.€ %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 42,0 46
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6.5 0,9 1
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 7.3 0,2 0
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 7.4 0,1 0
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 7.5 0,1 0
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 7.6 0,2 0
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 43,5 47
Davon ermöglichende Tätigkeiten 47
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 20,4 21
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6.5 0,9 1
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) 21,3 22
Total (A.1 + A.2) 64,8 69
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 28,8 31
Gesamt (A + B) 93,6 100
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz (5)
%
Anpassung an den Klimawandel (6)
%
Wasser (7)
%
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 46
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 1
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 0
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 0
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 0
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 47
Davon ermöglichende Tätigkeiten 47
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung (8)
%
Kreislaufwirtschaft (9)
%
Biologische Vielfalt (10)
%
Klimaschutz (11) J/​N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Anpassung an den Klimawandel (12) Wasser (13) Umweltverschmutzung (14)
J/​N J/​N J/​N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur J J J
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten J J J
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J J J
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Kreislaufwirtschaft (15) Biologische Vielfalt (16) Mindestschutz (17)
J/​N J/​N J/​N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur J J J
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten J J J
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J J J
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
Wirtschaftstätigkeiten Taxonomiekonformer CapEx-Anteil, Jahr 2024 Taxonomiekonformer CapEx-Anteil, Jahr 2023 Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) Kategorie (Übergangstätigkeiten)
% % E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 46 42 E /​
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 1 1 /​ /​
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0 0 E /​
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 0 0 E /​
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 0 0 E /​
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 0 0 E /​
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 47 43
Davon ermöglichende Tätigkeiten 47 43 E
Davon Übergangstätigkeiten /​
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2)
Total (A.1 + A.2) 47 43
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

OpEx

scrollen
Wirtschaftstätigkeiten Code(s) Absoluter OpEx Anteil OpEx
in Mio.€ %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 48,2 65
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6.5 0,0 0
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 7.3 0,0 0
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 7.4 0,0 0
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 7.5 0,0 0
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 7.6 0,0 0
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 48,2 65
Davon ermöglichende Tätigkeiten 65
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 6.14 22,6 30
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 6.5 0,1 0
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2) 22,7 30
Total (A.1 + A.2) 70,9 95
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) 3,1 5
Gesamt (A + B) 74,0 100
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz (5) Anpassung an den Klimawandel (6) Wasser (7)
% % %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 65
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 0
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 0
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 0
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 65
Davon ermöglichende Tätigkeiten 65
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag
Wirtschaftstätigkeiten Umweltverschmutzung (8)
% % %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Klimaschutz (11)
J/​N J/​N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur J
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten J
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten J
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung")
Wirtschaftstätigkeiten Wasser (13)
J/​N J/​N J/​N J/​N
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur J J J J
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J J J J
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten J J J J
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J J J J
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J J J J
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J J J J
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1)
Davon ermöglichende Tätigkeiten J J J J
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2)
Total (A.1 + A.2)
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
Wirtschaftstätigkeiten Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr 2024
J/​N %
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur J 65
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen J 0
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten J 0
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) J 0
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden J 0
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien J 0
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 65
Davon ermöglichende Tätigkeiten J 65
Davon Übergangstätigkeiten
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2)
Total (A.1 + A.2) 65
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)
scrollen
Wirtschaftstätigkeiten Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr 2023 Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) Kategorie (Übergangstätigkeiten)
% E T
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur 65 E /​
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen 0 /​ /​
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten 0 E /​
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) 0 E /​
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 0 E /​
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien 0 E /​
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) 65
Davon ermöglichende Tätigkeiten 65 E
Davon Übergangstätigkeiten /​
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten)
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2)
Total (A.1 + A.2) 65
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B)
Gesamt (A + B)

Aktivitäten in den Bereichen Kernenergie und Gas

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Tätigkeiten im Bereich Kernenergie Ja/​Nein
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/​Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/​Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. Nein

Soziales

Sichere und nachhaltige Mobilität

Im Bereich "Sichere und nachhaltige Mobilität" hat Vossloh im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse drei Themen als relevant identifiziert:

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Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/​oder Endnutzer

Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr

Lärmreduzierung im Gleis

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Folgenden näher dargestellt. Für diese Themen hat Vossloh keine konzernweiten Nachhaltigkeitsziele definiert.

Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/​oder Endnutzer

Zum Thema Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/​oder Endnutzer erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Unzureichende Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Produkte beziehungsweise der Dienstleistungen könnten die Gesundheit der Nutzer gefährden;

als wesentliche positive Auswirkung: Entwicklung langlebiger Produkte für die Schieneninfrastruktur, die zur Reduzierung von Abfall und Ressourcenverbrauch beiträgt;

als wesentliches Risiko: Das Risiko von Qualitätsproblemen oder Kundenbeschwerden könnte das Vertrauen in die Marke schädigen und zu negativen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen;

als wesentliche Chance: Die Verbesserung und Entwicklung hochwertiger Produkte bieten die Chance, eine höhere Zahlungsbereitschaft für Produkte mit besserer Qualität zu erreichen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 71 ff.) beschrieben.

Das Unternehmen hat entschieden, keine spezifischen Ziele im Bereich der persönlichen Sicherheit von Verbrauchern und Endnutzern festzulegen. Diese Entscheidung basiert darauf, dass die persönliche Sicherheit bereits durch umfassende Maßnahmen sichergestellt wird. Dazu gehören strenge interne Qualitätskontrollen, die Einhaltung nationaler und internationaler Sicherheitsstandards sowie kontinuierliche Verbesserungsprozesse. Die Interessen, Standpunkte und Rechte der Kunden einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte sind ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells. Das Unternehmen stellt sicher, dass die Zuverlässigkeit seiner Produkte und Dienstleistungen höchste Priorität hat und in allen Phasen des Produktlebenszyklus gewährleistet wird - von der Entwicklung über die Produktion bis zur Nutzung. Darüber hinaus werden Rückmeldungen von direkten Kunden gesammelt und in die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen integriert. Da diese Aspekte fest in den operativen Abläufen verankert sind, sieht das Unternehmen derzeit keinen Mehrwert in der Definition separater Ziele für diesen Bereich.

Die wesentlichen Auswirkungen sowie Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeiten von Vossloh sowie seiner Wertschöpfungskette betreffen einen großen Teil der Gesamtbevölkerung und lassen sich nicht auf bestimmte Personengruppen oder bestimmte Altersgruppen reduzieren. Vossloh ist sich aufgrund seiner langen Historie seit jeher bewusst, dass Menschen, die Bahnen im Personennah- und -fernverkehr nutzen, von den negativen Auswirkungen ebenso betroffen sein können wie Anwohnende an Bahnstrecken für Personen- und Güterverkehr, auch wenn die Produkte von Vossloh selber nicht schädlich für die betroffenen Menschen sind. Weiter unten ist dargestellt, wie Vossloh potenziellen Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen im Bahnverkehr durch seine Produkte und Dienstleistungen entgegenwirkt.

Die Kunden von Vossloh sind weit überwiegend öffentliche, aber auch private Betreiber von Bahnstrecken. Vossloh stellt diesen Kunden umfassende und präzise produkt- und dienstleistungsbezogene Informationen einschließlich Handbüchern und technischen Dokumentationen zur Verfügung. Dies gewährleistet eine sachgerechte Nutzung und vermeidet eine potenziell schädliche Nutzung der Produkte von Vossloh.

Mit den Endnutzern steht das Unternehmen nur in indirektem Kontakt. Vossloh hat daher keinen Einfluss auf die Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten, die freie Meinungsäußerung oder Nichtdiskriminierung der Endnutzer. Daher wurden in diesem Zusammenhang keine direkten Auswirkungen auf die Endnutzer identifiziert. Genauso wenig gibt es direkte Kunden des Unternehmens, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Privatsphäre oder für Marketing- und Verkaufsstrategien wären, etwa Kinder oder finanziell schutzbedürftige Personen.

Das Unternehmen hat den Anspruch, einen größtmöglichen Beitrag zu einem sicheren Bahnverkehr zu leisten. Es trägt große Verantwortung für die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen, denn Bahninfrastruktur ist in hohem Maße sicherheitsrelevant. Als wesentliche negative und potenzielle Auswirkung der Aktivitäten von Vossloh in diesem Bereich erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse, dass Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens die Gesundheit und Sicherheit von Menschen gefährden könnten. Entsprechend besteht das wesentliche Risiko von Vossloh darin, dass Qualitätsprobleme oder Kundenbeschwerden das Vertrauen in die Marke schädigen und zu negativen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen könnten. Diesem Risiko begegnet das Unternehmen mit einem ausgeprägten Fokus auf Qualität und Sicherheit an allen Standorten.

Um die potenziellen negativen Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu beheben, gelten für die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Alle wesentlichen Produktionsstandorte des Unternehmens verfügen über ein Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001 oder einem vergleichbaren nationalen Standard wie dem US-amerikanischen AAR M1003, das regelmäßigen Audits durch anerkannte Prüforganisationen unterzogen wird. Neu akquirierte Einheiten werden so rasch wie möglich an diese Standards herangeführt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird über den Anteil der Vossloh Mitarbeitenden gemessen, die bei einer auf diese Weise zertifizierten Einheit beschäftigt sind, sowie über den Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 92 % (Vorjahr: 96 %) der Vossloh Mitarbeitenden bei einer auf diese Weise zertifizierten Einheit beschäftigt. Der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung lag bei 91 % (Vorjahr: 94 %). Der leichte Rückgang geht auf die im Jahresverlauf akquirierten Gesellschaften zurück, die noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Die Erfüllung der Zertifizierung liegt in der Verantwortung der operativen Einheiten. Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen, die in erster Linie dazu dienen, einen positiven Beitrag zu besseren sozialen Ergebnissen für Verbraucher oder Endnutzer zu leisten, gibt es aktuell nicht.

Um geeignete Maßnahmen zur Reduktion möglicher negativer Auswirkungen zu identifizieren, nutzt Vossloh ein strukturiertes Risikomanagement und kontinuierliche Überwachungsprozesse. Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Risikoanalysen, die systematische Erfassung und Auswertung von Qualitäts- und Sicherheitskennzahlen sowie ein enger Austausch mit Kunden und Betreibern (siehe auch die Ausführungen zum CRM-Tool auf der nachfolgenden Seite). Um die Gesundheit und Sicherheit der Endnutzer zu schützen, hält Vossloh höchste Sicherheitsstandards bei der Produktgestaltung ein, die zudem strengen Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren unterliegen. Die Frage nach der Sicherstellung wirksamer Abhilfemaßnahmen stellt sich für Vossloh nicht, da das Unternehmen umfassenden zertifizierten Qualitäts- und Sicherheitsstandards unterliegt, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Die relevanten Verfahren und Prozesse sind integraler Bestandteil der Zertifizierungen nach internationalen Normen. Diese Standards setzen voraus, dass Maßnahmen zur Identifikation, Bewertung und Behebung wesentlicher negativer Auswirkungen vorhanden und wirksam sind und kontinuierlich überprüft werden.

Die Achtung der Menschenrechte ist integraler Bestandteil von Vosslohs Unternehmenspolitik und -kultur (ESRS G1, siehe auch die Seiten 130 ff.). Dazu zählen auch die Menschenrechte der indirekten Endkunden. Obwohl das Unternehmen in erster Linie mit Bahnstreckenbetreibern als direkten Kunden zusammenarbeitet, trägt es durch seine sicherheitsrelevanten Produkte und Dienstleistungen maßgeblich zur sicheren und zuverlässigen Nutzung der Bahninfrastruktur bei. Das Unternehmen legt insofern besonderen Wert auf das Recht auf Gesundheit und Sicherheit. Durch die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung hochwertiger und sicherheitsrelevanter Bahninfrastrukturprodukte stellt Vossloh sicher, dass die Schieneninfrastruktur höchsten Sicherheitsstandards entspricht. Dies trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen oder Beeinträchtigungen für Fahrgäste, Bahnpersonal und andere Beteiligte zu minimieren. Die Einbeziehung von Endnutzern erfolgt indirekt über einen engen Austausch mit den Kunden. Vosslohs bereits erwähnte Mechanismen zur Qualitätssicherung, um potenzielle negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, betreffen demzufolge auch die Menschenrechte.

Die Konzepte zur Reduktion der potenziell negativen Auswirkungen beziehungsweise zur Stärkung der positiven Auswirkungen im Bereich persönliche Sicherheit der Verbraucher beziehungsweise der Endnutzer orientieren sich nicht explizit an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der ILO-Erklärung zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Im Berichtszeitraum wurden Vossloh keine Fälle der Nichteinhaltung der genannten internationalen Leitprinzipien in der nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet, die Verbraucher oder Endnutzer betreffen.

Um mögliche Beeinträchtigungen der Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen zu minimieren, legt Vossloh zudem größten Wert auf die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten. Alle Partner, mit denen Vossloh zusammenarbeitet, werden in unterschiedlichen Zeitabständen durch die einzelnen operativen Einheiten nach festgelegten Gesichtspunkten beurteilt, insbesondere hinsichtlich der Qualität der gelieferten Waren oder Dienstleistungen. Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die auf der Liste zugelassener Lieferanten stehen. Lieferanten von Vossloh müssen generell jederzeit gewährleisten können, dass ihre Waren und Dienstleistungen behördlichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Dem Einsatz der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh im Gleis gehen in der Regel aufwendige, oft jahrelange Zulassungsprüfungen voraus. Sie erfolgen in unternehmenseigenen Prüfständen und Testlaboren, bei Testnutzungen von Kunden sowie im Rahmen der komplexen Zulassungsverfahren durch zertifizierte Prüforganisationen. Alle Geschäftsfelder von Vossloh verfügen über Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, in denen spezialisierte Fachkräfte arbeiten (ESRS S4-3 20 a), siehe Kapitel Forschung & Entwicklung auf Seite 38).

Die Geschäftsbeziehungen zwischen Vossloh und seinen Kunden dauern teilweise über Jahrzehnte an und umfassen zum Teil auch gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Ein zentrales Element dieser Zusammenarbeit ist das strukturierte Kunden-Feedback, das Vossloh aktiv bei seinen Kunden einholt. Die Betreiber der Bahninfrastruktur stehen in direktem Austausch mit Bahnnutzern und Endverbrauchern und lassen deren Lob und Kritik in ihre Rückmeldungen an Vossloh einfließen (siehe Darstellung des Dialogs von Vossloh mit seinen wichtigsten Stakeholdern, Seite 70 f.). Die Vossloh Einheiten legen deshalb großen Wert auf ein strukturiertes Kunden-Feedback - auch, um aus etwaigen Fehlern zu lernen. Hierfür wurde 2024 mit der Einrichtung eines Customer-Satisfaction-Systems als Tool der inzwischen konzernweit ausgerollten einheitlichen Software für das Customer-Relationship-Management (CRM) begonnen. Nach Abschluss der Installation im ersten Quartal 2025 soll es in allen Geschäftsfeldern zum Einsatz kommen. Die vorgebrachten und eingegangenen Meldungen sollen dann systematisch verfolgt und überwacht werden. Dies soll durch eine regelmäßige Auswertung der gesammelten Rückmeldungen erfolgen. Das Customer-Satisfaction-System ermöglicht auch eine Analyse wiederkehrender Probleme, sodass gezielte Maßnahmen ergriffen und deren Auswirkungen nachverfolgt werden können. Ein formelles Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen liegt jedoch derzeit nicht vor. Um sicherzustellen, dass die Kunden die bestehenden Feedback-Mechanismen kennen und ihnen vertrauen, wird sich Vossloh nach dem Rollout des CRM-Systems auf eine aktive, transparente Kommunikation und gezielte Informationsmaßnahmen fokussieren. Vossloh erachtet es nicht als notwendig, spezifische Richtlinien zu etablieren, um Kunden Schutz vor Konsequenzen zu bieten. Eine Anonymisierung der Befragungen ist beispielsweise nicht sinnvoll. Gleichwohl wird selbstverständlich jedes Kunden-Feedback vertraulich behandelt.

Die Wesentlichkeitsanalyse erbrachte als wesentliche positive Auswirkung die Langlebigkeit der Produkte von Vossloh. Die hochwertige Ausführung der Produkte ist das Ergebnis des konsequenten Strebens nach Qualität. Dies wird unterstützt durch den bereits beim Thema Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen (ESRS E5-5, Seite 101 f.) beschriebenen Leitfaden für die ökologische Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen sowie die daraus abgeleiteten EcoDesign-Prinzipien für die Entwicklung von Produkten. Die Verbesserung und Entwicklung hochwertiger Produkte bieten dem Unternehmen die in der Wesentlichkeitsanalyse ermittelte Chance, eine höhere Zahlungsbereitschaft für Produkte mit besserer Qualität zu erreichen.

Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr

Zum Thema Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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keine wesentlichen negativen Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

als wesentliche positive Auswirkungen:

a) Höhere Gleisverfügbarkeit durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien könnte die Effizienz im Schienennetz steigern, Ausfallzeiten reduzieren und die Betriebsabläufe optimieren.

b) Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, die die Lebensdauer von Schieneninfrastrukturkomponenten verlängern und somit Ressourcen schonen.

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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

als wesentliche Chance: Optimierung des Betriebs durch digitale Technologien könnte zu einer effizienteren Nutzung der Infrastruktur und einer verbesserten Kundenzufriedenheit führen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.

Der Transportsektor ist ein wesentlicher Emittent von CO 2 -Emissionen und gemäß Angaben der EU für rund 29 % aller CO 2 e-Emissionen im EU-Raum verantwortlich. Mehr Transport von Menschen und Gütern auf dem umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene stellt einen wichtigen Beitrag dar, um das im Abkommen von Paris vereinbarte EU-Ziel einer Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Mit Blick auf begrenzte Investitionsbudgets sowie lange Planungs- und Genehmigungszeiten für den Neubau von Bahnstrecken wird die effizientere Nutzung bestehender Schienenstrecken immer wichtiger. Dies kann beispielsweise durch eine stärkere Auslastung, höhere Fahrgeschwindigkeiten oder längere Züge erreicht werden. Je höher allerdings die Belastung der Bahninfrastruktur ist, desto höher ist der Verschleiß und desto wichtiger werden ihre permanente Überwachung und Instandhaltung zur Vermeidung von Ausfällen.

Da Vossloh - wie bereits beim vorangegangenen Thema dargestellt - keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen von Bahnbetreibern hat, welche Produkte im Gleis installiert und wie die Strecken instandgehalten werden, kann das Unternehmen zu diesem Thema keine Ziele definieren und plant auch nicht, solche Ziele in Zukunft festzulegen. Es leistet jedoch bedeutsame Beiträge zur Erhöhung der Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene, für die der Gesamtvorstand die Verantwortung trägt: einerseits durch Entwicklung und Herstellung immer langlebigerer und wartungsärmerer Produkte und andererseits durch eine effizientere und kostenoptimierte Instandhaltung des Schienennetzes. Bei der Weichen- und Schieneninstandhaltung deckt Vossloh eine breite Bedarfspalette vom präventiven Schleifen bis zum korrektiven Fräsen ab. In Vollbahn- wie in Nahverkehrsnetzen bietet das Unternehmen mit High Speed Grinding (HSG), VTM-performance, VTM-compact und dem System Flexis für jede Art von Bahnstrecke und Weiche maßgeschneiderte Lösungen, die die Lebensdauer und Nutzbarkeit der Schieneninfrastruktur verlängern. Daneben verfügt Vossloh über Schweißdienstleistungen sowie Logistikkompetenz vom Schienen- und Weichenaustausch bis zur kompletten Erneuerung von Streckenabschnitten.

Auch wenn keine Ziele in diesem Bereich definiert sind, verfolgt Vossloh die Wirksamkeit dieses Ansatzes in Bezug auf die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dies geschieht unter anderem durch den Einsatz seiner innovativen Instandhaltungsmaschinen in Kombination mit der Diagnose des Zustands der Infrastruktur. Insbesondere in Deutschland sorgt ein HSG-Zug im Auftrag einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG für die präventive Instandhaltung von jährlich mindestens 13.000 Kilometer Schienennetz. Der Vertrag läuft bis 2027 und bietet die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung. Gerade in diesem Bereich eröffnet das Systemverständnis von Vossloh in Verbindung mit der fortschreitenden Digitalisierung erhebliches Potenzial, insbesondere für die zustandsbasierte und perspektivisch prädiktive Instandhaltung. Streckenseitig erfasste Zustandsdaten von Gleisen und Weichen werden um die Diagnosedaten ergänzt, die die mit Messtechnologie ausgestatteten Hochgeschwindigkeitsschleifmaschinen liefern. So verbindet die Applikation mapl-e Messung, Analyse und Wartung miteinander, um passende Maßnahmen zur Schadensverhinderung oder -behebung vorzuschlagen. Smart Maintenance orientiert sich am tatsächlichen Instandhaltungsbedarf, statt wie bisher fest vorgegebenen Intervallen zu folgen. Gleichzeitig sind die Hochgeschwindigkeitsschleifmaschinen von Vossloh so ausgelegt, dass sie im fahrplanmäßigen Verkehr mitfahren können. So müssen Strecken für die Instandhaltung nicht mehr gesperrt werden.

Mit der Übernahme der Monitoring-Technologie der RailWatch GmbH hat Vossloh seine Kompetenzen in den Bereichen Sensorik, Computer-Vision und Cloud-Computing ausgebaut. Die über die cloudbasierte Plattform Vossloh connect verfügbaren Lösungen ermöglichen eine Echtzeitüberwachung, die sofortige Einblicke in die Leistung von Komponenten des Schienennetzes und den Zustand der Anlagen sowie relevante Informationen für eine vorausschauende Instandhaltung liefert. Die Plattform wurde Ende 2023 in den Markt eingeführt. Im Laufe des Jahres 2024 konnten weitere Partnerschaften etabliert werden, die das Angebot ergänzen. Für die kommenden Jahre ist ein kontinuierlicher Ausbau der auf der Plattform verfügbaren Lösungen geplant. Dies soll sowohl durch die Entwicklung eigener Produkte als auch durch die Einbindung externer Partner erfolgen. Ziel ist es, das Leistungsspektrum der Plattform stetig zu erweitern und an die sich entwickelnden Marktbedürfnisse anzupassen. Darüber hinaus bietet die Plattform Zugang zu Analyse- und Warnsystemen, um das Risiko von Störungen (zum Beispiel Unfälle oder Materialversagen) zu verringern. Einige der von Vossloh selbst entwickelten Lösungen wie Smart Turnout oder Smart Point Machine konzentrieren sich auf Weichen als technisch komplexeste und fehleranfälligste Elemente im Schienennetz mit dem Ziel, Ausfällen von Weichenantrieben vorzubeugen. Lösungen zum datenbasierten Weichen-Monitoring werden beispielsweise seit mehreren Jahren und in größerem Umfang in Schweden eingesetzt. Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft stellt hierfür auch der schwedische Digitalisierungsspezialist Predge seine Analytikkompetenz zur Verfügung.

Vossloh connect steht auch ausgewählten Partnern offen, ergänzende Produkte und Lösungen über diese Plattform anzubieten. Hier bringt beispielsweise Strainlabs seine Expertise im Bereich der intelligenten Schrauben ein, und Cervello ist auf Cybersecurity-Lösungen für die Bahnindustrie spezialisiert.

Dass innovative Produkte und Dienstleistungen von Vossloh die Lebensdauer der Bahninfrastruktur erhöhen und dass insbesondere digitale Lösungen die Streckenverfügbarkeit verbessern, sind im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ermittelte positive Auswirkungen der Tätigkeiten des Konzerns. Sie sind gleichzeitig als Chance zu sehen, die Effizienz zu steigern sowie höhere Streckenverfügbarkeit und längere Lebensdauern zu ermöglichen. Damit kann Vossloh zentrale Bedürfnisse seiner Kunden erfüllen und sich mit innovativen Lösungen als bevorzugter Partner positionieren. Bei der Fachmesse für Verkehrstechnik InnoTrans 2024 stellte das Unternehmen seine Kompetenz in diesem Bereich unter Beweis. Gezeigt wurde unter anderem ein KI-getriebenes Wayside-Monitoring für zum Beispiel Güterzüge in Häfen und auf Industriegeländen. Damit sind Betreiber solcher Infrastrukturen in der Lage, Betriebsabläufe zu optimieren, Ausfallzeiten zu reduzieren und Belastungen der jeweiligen Infrastruktur als Input für eine vorausschauende Instandhaltung abzuleiten.

Die Lösungen werden teilweise global eingesetzt und kommen Bahnbetreibern, Reisenden und Güterverkehrskunden zugute. Die Bereitstellung und Weiterentwicklung dieser Lösungen ist ein kontinuierlicher Prozess, der langfristig fortgeführt wird, um zur stetigen Verbesserung der Bahninfrastruktur und Effizienzsteigerung des Schienenverkehrs weltweit beizutragen.

Lärmreduzierung im Gleis

Zum Thema Lärmreduzierung im Gleis erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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keine wesentlichen negativen Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

als wesentliche positive Auswirkung: Reduzierung von gleisbezogenem Lärm und Vibrationen durch innovative Technologien, die zur Verbesserung der Lebensqualität in bahnnahen Gebieten beiträgt;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 71 ff.) beschrieben.

Leiserer Bahnverkehr ist - im Interesse der Menschen, die in der Nähe von Bahnstrecken wohnen oder arbeiten - seit vielen Jahren ein Anliegen von Vossloh. Auch 2024 bildeten die Reduzierung von Lärm im Bahnverkehr und eine verbesserte Schienenakustik Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Unternehmens (siehe Kapitel Forschung & Entwicklung auf den Seiten 48 ff.). Die Wesentlichkeitsanalyse ergab als wesentliche positive Auswirkung der Aktivitäten von Vossloh, dass die Reduzierung von gleisbezogenem Lärm und Vibrationen durch innovative Technologien zur Verbesserung der Lebensqualität in bahnnahen Gebieten beiträgt. Hier gilt wie bei den beiden vorangegangenen Themen allerdings ebenfalls, dass Vossloh keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen von Bahnbetreibern hat, welche Produkte im Gleis installiert und wie die Strecken instand gehalten werden. Vossloh kann deshalb zu diesem Thema keine Ziele definieren und plant auch nicht, solche Ziele in Zukunft festzulegen. Dennoch verfolgt Vossloh die Wirksamkeit dieses Ansatzes in Bezug auf die wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkung mithilfe des Kunden-Feedbacks. Dafür gibt es jedoch keine festgelegten Zielvorgaben oder qualitative oder quantitative Indikatoren, anhand derer die Fortschritte bewertet werden.

Vossloh optimiert den Rad-Schiene-Kontakt im Gleis, um den Lärm besonders wirksam an seiner Quelle zu bekämpfen. Das Unternehmen bietet in allen Geschäftsbereichen Produkte und Dienstleistungen an, die den Schienenlärm nachhaltig reduzieren können. Der Anwendungsbereich umfasst die nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie grundsätzlich alle geografischen Gebiete, in denen Vossloh tätig ist. Die Verantwortung dafür liegt beim Gesamtvorstand.

Das Unternehmen setzt zur Lärmreduzierung im Gleis mehrere Hauptmaßnahmen um. Diese umfassen beispielsweise die Herstellung von cellentic-Komponenten und Schienenbefestigungssystemen mit einem hohen Kunststoffanteil, die den Körperschall dämpfen, Schwellenbesohlungen zur Vibrationsminderung im Gleis, die sogenannte Flüsterweiche, die eine Geräuschentwicklung beim Überfahren der Weiche deutlich minimiert sowie die Schienenbearbeitungstechnologien (Schleifen, Fräsen) für die Wiederherstellung einer glatten und damit leisen Oberfläche. Die Schienen- und Weichenbearbeitungsmaschinen von Vossloh sorgen für eine Lärmreduzierung, sodass die Lärmbelastung für Anwohnende auch während einer Nachtschicht begrenzt wird. Die Flexis-Maschinen zur präventiven Weicheninstandhaltung sind elektrisch betrieben. Wenn Vossloh Schienen oder Weichen wechselt, laufen die Arbeiten effizient ab, wobei die Logistik beim Materialnachschub nach dem Just-in-time-Prinzip organisiert wird. Durch diese Vorgehensweise können Baustellen oft zügig abgewickelt werden, was zu einer Reduzierung der Lärmbelastung beitragen kann. Diese Lösungen sind Teil des Produkt- und Serviceportfolios des Unternehmens und werden global eingesetzt, wobei sie Bahnbetreibern, Anwohnern und Kommunen zugutekommen. Die Bereitstellung und Weiterentwicklung dieser Produkte ist ein kontinuierlicher Prozess, der langfristig fortgeführt wird, um zur stetigen Reduzierung der Lärmbelastung auf Bahnstrecken weltweit beizutragen.

Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft)

Im Bereich "Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft)" hat Vossloh im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 drei Themen als relevant identifiziert:

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Personalstrategie und Personalführung

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft)

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Folgenden näher dargestellt. Das seit 2021 für diesen Bereich definierte konzernweite Nachhaltigkeitsziel lautet:

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Reduktion der Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 %

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die 2024 zur Erreichung dieses Ziels ergriffen wurden:

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Maßnahmen Beschreibung
Schulung "See Something - Say Something" Interaktives Sicherheitstraining für Mitarbeitende und Leiharbeitskräfte innerhalb der eigenen Wertschöpfungstätigkeit, das den Zusammenhang zwischen der Minderung von Sicherheitsrisiken und der Verringerung der Zahl der Unfälle verdeutlicht, das Bewusstsein für die verschiedenen Arten von Sicherheitsrisiken schärft und zeigt, wie man ihnen begegnen kann. Die Maßnahme betrifft alle Aktivitäten weltweit und soll bis Ende 2025 umgesetzt sein.
Konzernrichtlinie zur Untersuchung von Vorfällen Angleichung aller Unternehmen des Vossloh Konzerns bis Ende 2025 an eine einheitliche und verbesserte Richtlinie zur Untersuchung von Vorfällen.
Konzernrichtlinie zur Risikobewertung Ausarbeitung und Einführung einer verbesserten Politik der Risikobewertung am Arbeitsplatz in allen Unternehmen des Konzerns (bis Ende 2026).

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negativen Auswirkungen:

a) Das Auftreten arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen trotz Präventionsmaßnahmen durch Vossloh kann zu Beeinträchtigung der Mitarbeitenden führen;

b) signifikante Schwere arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen in Produktionsstätten, die langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Mitarbeitenden haben;

c) unzureichende Arbeitsplatzsicherheit, die das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden für Mitarbeitende erhöht;

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als wesentliche positive Auswirkung: Förderung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und internationalen Standards, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechten beitragen;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 71 ff.) beschrieben.

Der Vossloh Konzern bezieht in die Offenlegung nach ESRS 2 alle wesentlich betroffenen Personen der eigenen Belegschaft ein. Diese Auswirkungen beziehen sich in erster Linie auf einzelne Vorfälle, wie zum Beispiel Arbeitsunfälle, und nicht auf weit verbreitete oder systemische Probleme.

Arbeitsschutz hat bei Vossloh neben der Fürsorgepflicht einen hohen Stellenwert und gilt für alle Mitarbeitenden sowie für alle Personen, die sich auf den Betriebsgeländen aufhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mitarbeitende in administrativen Tätigkeiten (zum Beispiel Büroangestellte) anderen Risiken ausgesetzt sind als Mitarbeitende in operativen oder handwerklichen Tätigkeiten (beispielsweise Produktions- oder Außendienstmitarbeitende). Während Büroangestellte häufiger von psychischen Belastungen wie Stress betroffen sein können, sind Produktions- und Außendienstmitarbeitende stärker körperlichen Risiken wie Verletzungen oder arbeitsbedingten Erkrankungen ausgesetzt. Vossloh hat ein fundiertes Verständnis für diese Risiken entwickelt, indem es zwei Prozesse eingeführt hat, die dazu beitragen, Maßnahmen zu identifizieren, die tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft beseitigen oder abmildern helfen.

Das erste Verfahren ist die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitssicherheit, die darauf abzielt, systematisch die Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln, die damit verbundenen Risiken zu bewerten und einzustufen, sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Dies gemäß der allgemein anerkannten Kontrollhierarchie. Der zweite Prozess, der den ersten ergänzt, ist die "Ad-hoc"-Meldung von unsicheren Bedingungen mithilfe der unternehmenseigenen Anwendung SAFE+ (siehe auch Seite 127).

Um sicherzustellen, dass die Praktiken von Vossloh keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft haben oder zu solchen beitragen, erfüllt das Unternehmen den Teil der Norm ISO 45001, der von Organisationen verlangt, dass es Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit neuen oder veränderten Gefahren zu bewerten gilt, bevor Korrekturmaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese proaktive Bewertung trägt dazu bei, potenzielle Gefahren bei der Einführung von Korrekturmaßnahmen zu verhindern. Dieser Grundsatz findet ebenfalls Anwendung bei Korrekturmaßnahmen von Untersuchungen bei Zwischenfällen innerhalb des Konzerns. Durch regelmäßige Befragungen der Mitarbeitenden, Gefährdungsbeurteilungen und den Austausch mit Betriebsräten und Sicherheitsbeauftragten hat das Unternehmen ein fundiertes Verständnis dieser Risiken entwickelt.

Vossloh hat insbesondere festgestellt, dass Beschäftigte, die mit risikoreichen Aufgaben wie Gleisarbeiten, Materialhandhabung und Verwendung von Handwerkzeugen beschäftigt sind, anfälliger für arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten sind. Darüber hinaus sind Mitarbeitende mit weniger als drei Monaten Betriebszugehörigkeit aufgrund mangelnden Risikobewusstseins und mangelnder Erfahrung anfälliger für Unfälle. Diese Erkenntnisse fließen direkt in gezielte Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Sicherheitsschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden sicherzustellen.

Die Unternehmenspolitik zum Arbeits- und Gesundheitsschutz legt die Selbstverpflichtung von Vossloh zur kontinuierlichen Verbesserung in diesem Bereich, das betriebliche Null-Unfall-Ziel sowie die Leitprinzipien und weitere verbindliche Anforderungen fest. Im Sinne eines strukturierten und nachhaltigen Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz strebt das Unternehmen an, möglichst viele Bereiche nach der international anerkannten Norm ISO 45001 zertifizieren zu lassen, die den früher häufigeren Standard OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) abgelöst hat. Ende 2024 lag der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung bei 76 % (Vorjahr: 81 %). Diese Einheiten beschäftigten 84 % der Vossloh Mitarbeitenden (Vorjahr: 89 %). Der leichte Rückgang geht auf die im Jahresverlauf akquirierten Gesellschaften zurück, die noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Grundsätzlich verfolgt Vossloh das Ziel, neu zum Konzern gekommene Einheiten schnellstmöglich nach ISO 45001 zu zertifizieren.

Die Einführung eines ISO-45001-Managementsystems und seine Zertifizierung geben dem Unternehmen geeignete Instrumente und Maßnahmen an die Hand, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seine Prozesse zu integrieren. Die vorgeschriebenen Audits durch unabhängige externe Prüfer stellen sicher, dass die rechtlichen Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt werden. Für die Führungskräfte der operativen Einheiten ist das Erreichen der definierten Arbeitsschutzkennzahlen fester Bestandteil ihrer entgeltbezogenen Zielvereinbarungen. Seit 2021 steht allen Mitarbeitenden über die Vossloh Online Academy (VOA) ein Schulungsmodul zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung.

Seit 2012 gibt es bei Vossloh mit dem Work Safety Committee (WSC) ein ständiges konzernweites Arbeitsschutzgremium. In den vergangenen Jahren wurden gemeinsam mit dem WSC, das vom Head of Corporate Sustainability geleitet wird, und in enger Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat wichtige Schritte zur Verbesserung und Harmonisierung der Arbeitsschutzbedingungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen eingeleitet. So gibt es mittlerweile beispielsweise eine einheitliche Arbeitsschutzpolitik, die für alle Gesellschaften weltweit verbindlich ist. In dieser Politik ist die Vision der Null-Unfall-Strategie definiert. Das WSC hat außerdem die konzerneigene App SAFE+ zur Meldung von Sicherheitsrisiken und zur Unfallverhütung entwickelt und eingeführt. Sie ist an zahlreichen Vossloh Standorten im Einsatz und wurde 2022 von der deutschen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als herausragende Initiative ausgezeichnet.

Die aktuelle konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative verfolgt das Ziel, die Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 % zu reduzieren. Relevante Kennzahlen für die Zielerreichung sind die international gebräuchlichen Kennzahlen Lost Time Accidents (LTA, Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall), Lost Time Accidents Frequency Rate (LTAFR, Häufigkeit der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) und Lost Time Accidents Severity Rate (LTASR, Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) sowie die Zahl der über die SAFE+-App gemeldeten und minimierten potenziellen Unfallrisiken.

Die Zielvorgaben für die Häufigkeit und Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall beruhen auf dem Durchschnitt der tatsächlichen Leistung der besten zwei der letzten drei Jahre. In Übereinstimmung mit dem Ziel von Vossloh, die Sicherheitsleistung jährlich um 20 % zu verbessern, wird dieser Durchschnitt um 20 % reduziert. Der so ermittelte Wert ist das Ziel für das kommende Jahr. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn ein Geschäftsfeld sein Ziel für das laufende Jahr nicht erreicht hat. In diesem Fall bleibt das Ziel unverändert bestehen. Da das Erreichen des Ziels Teil des Bonuspakets ist, haben die Geschäftseinheiten einen zusätzlichen monetären Anreiz, ihre Ziele zu erreichen.

Bei der Erreichung des Ziels der deutlichen Reduzierung von Arbeitsunfällen spielt das WSC eine zentrale Rolle. Neben diversen Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei Vossloh konzentrierte sich das WSC im Geschäftsjahr 2024 auf die weitere Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie auf Prävention und Kommunikation. Hierfür war im Vorjahr die Kampagne See Something - Say Something entwickelt worden, ein 45-minütiges interaktives Training vor Ort. Es besteht aus zehn Aktivitäten, um das Risikobewusstsein der Mitarbeitenden zu schärfen, den Zusammenhang zwischen Risiken und Unfällen zu verdeutlichen und zu erklären, warum es umso weniger Unfälle gibt, je mehr Sicherheitsrisiken gemeldet und gemildert werden. Durch Live-Übungen werden die Schulungsteilnehmenden auch in die Lage versetzt, konstruktive Sicherheitsinteraktionen durchzuführen und zu lernen sowie Feedback zu akzeptieren. Das Training wurde konzernweit in allen in der Gruppe gesprochenen Sprachen eingesetzt. Daneben bereitete das Work Safety Committee 2024 weitere Maßnahmen vor. Im Lauf des Jahres 2025 sollen neue Prozesse, Tools und Schulungen zur Unfalluntersuchung und Risikobeurteilung eingeführt werden.

Arbeitsunfälle werden bei Vossloh konzernweit über die gesetzlichen Pflichten hinaus nach einheitlichen Kriterien dokumentiert. Arbeitsunfälle, die einen Rettungswagen und eine Mannschaft auf dem Betriebsgelände erfordern und bei Vossloh als schwere Unfälle gelten, werden direkt an den Vorstand gemeldet. Darüber hinaus erörtern der Vorstand und die Leiter der Geschäftsfelder sowie einiger Zentralfunktionen einschließlich des Bereichs Nachhaltigkeit im Rahmen der vierteljährlichen Management-Meetings die aktuelle Entwicklung im Bereich der Arbeitssicherheit, die Häufigkeit, Schwere und Ursachen von Arbeitsunfällen sowie die ergriffenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen.

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Kennzahlen 2024 2023
Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgedeckt sind, das auf gesetzlichen Anforderungen und/​oder anerkannten Standards oder Richtlinien basiert 100 % 100 %
Zahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen 0 0
Zahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen anderer Arbeitnehmer, die auf den Baustellen des Unternehmens arbeiten 0 0
Zahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Unfälle in der eigenen Belegschaft 1,4 115 129
Quote der meldepflichtigen arbeitsbedingten Unfälle in der eigenen Belegschaft 2,4 12,9 14,9
Zahl der meldepflichtigen Fälle von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen der Mitarbeitenden Derzeit nicht gemessen Derzeit nicht gemessen
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle durch Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme und Todesfälle durch gesundheitliche Probleme der Mitarbeitenden 4 Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall 3 : 2,55 Arbeitsstundenverlust aufgrund arbeitsbedingter Unfälle: 22.718 Arbeitsausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Unfälle: 2.840 Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall 3 : 2,44 Arbeitsstundenverlust aufgrund arbeitsbedingter Unfälle: 21.161 Arbeitsausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Unfälle: 2.645
Zahl der meldepflichtigen Fälle von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen bei Nichtmitarbeitenden Derzeit nicht gemessen Derzeit nicht gemessen
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle durch Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme und Todesfälle durch gesundheitliche Probleme bei Nichtmitarbeitenden Derzeit nicht gemessen Derzeit nicht gemessen
Prozentsatz der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgedeckt ist, das auf gesetzlichen Anforderungen und/​oder anerkannten Standards oder Richtlinien basiert und intern überprüft und/​oder von einer externen Partei geprüft oder zertifiziert wurde Ende 2024 lag der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer ISO-45001-Zertifizierung bei 76 %. Diese Einheiten beschäftigen rund 84 % der Vossloh Mitarbeitenden Ende 2023 lag der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer ISO-45001-Zertifizierung bei 81 %. Diese Einheiten beschäftigen rund 89 % der Vossloh Mitarbeitenden
Beschreibung der zugrunde liegenden Standards für die interne Prüfung oder externe Zertifizierung des Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems Unternehmensrichtlinie - Bericht über schwerwiegende Vorfälle und Vossloh Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie Unternehmensrichtlinie - Bericht über schwerwiegende Vorfälle und Vossloh Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie
Zahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge von arbeitsbedingten Verletzungen 0 0
Zahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen 0 0
Zahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen anderer Arbeitnehmer, die auf den Baustellen des Unternehmens arbeiten 0 0
Zahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen anderer Arbeitnehmer, die auf den Baustellen des Unternehmens arbeiten Derzeit nicht gemessen Derzeit nicht gemessen
Zahl der meldepflichtigen Fälle von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen, die bei ehemaligen Mitarbeitenden festgestellt wurden Derzeit nicht gemessen Derzeit nicht gemessen

1 Unfälle, die zu verletzungsbedingter Abwesenheit von Mitarbeitenden oder Zeitarbeitskräften führen, mit einem Arbeitsausfall von mindestens 1 Stunde.

2 Häufigkeit von Unfällen, die zu verletzungsbedingter Abwesenheit von Mitarbeitenden oder Zeitarbeitskräften führen, mit einem Arbeitsausfall von mindestens 1 Stunde, gemessen an der Zahl der Arbeitsunfälle im Verhältnis zur kumulierten tatsächlichen Arbeitszeit, basierend auf 1 Million Arbeitsstunden.

3 Schwere von Unfällen, die zu verletzungsbedingter Abwesenheit von Mitarbeitenden oder Zeitarbeitskräften führen, mit einem Arbeitsausfall von mindestens 1 Stunde, gemessen an der Dauer des Arbeitsausfalls im Verhältnis zur kumulierten tatsächlichen Arbeitszeit, basierend auf 1.000 Arbeitsstunden.

4 Die im Jahresverlauf akquirierten Gesellschaften STG und FAS, die erst seit Juli beziehungsweise August 2024 in den Konsolidierungskreis einbezogen wurden, sind in den dargestellten Zahlen noch nicht enthalten.

Wie in den Vorjahren ereignete sich auch 2024 im Vossloh Konzern kein Arbeitsunfall mit Todesfolge.

Generell werden bei Vossloh sowohl Unfälle mit und ohne Arbeitsausfall als auch Beinahe-Unfälle analysiert, um daraus standortübergreifend für die Zukunft zu lernen und die Unfallzahlen zu senken. Damit es erst gar nicht zu Unfällen am Arbeitsplatz kommt, ist Prävention ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige verhaltensorientierte Sicherheitsbegehungen zur Schärfung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeitenden, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und -trainings für alle Mitarbeitenden, Online-Schulungen zu sicherheitsrelevanten Themen, die Bereitstellung umfassender Schutzausrüstung, Sicherheitskennzeichnungen an den Arbeitsplätzen sowie Sensibilisierungskampagnen. Dabei kommen häufig auch eindrückliche Videos oder Safety-Flashs (anonymisierte Zusammenfassungen) von Unfällen zum Einsatz. Erneut begingen viele Vossloh Standorte den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mit spezifischen Aktionen.

Eine wichtige Rolle bei der Minimierung möglicher Risiken - und damit bei der Erreichung des Ziels, die Häufigkeit der Arbeitsunfälle konzernweit jährlich um 20 % zu senken - spielt bei Vossloh die SAFE+-App. Sie wurde 2024 weiter verbessert und steht mittlerweile in acht Sprachen zur Verfügung (Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch, Schwedisch, Serbisch, Polnisch und Chinesisch). Über die App können und sollen die Vossloh Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag erkannte Sicherheitsrisiken melden, um an allen Standorten und in allen Bereichen die Gefahrenmomente systematisch proaktiv zu reduzieren. Im Verlauf des Jahres 2024 meldeten Mitarbeitende insgesamt 4.338 Sicherheitsrisiken; 2.823 (rund 65 %) davon wurden umgehend beseitigt oder minimiert. Die SAFE+-App soll 2025 weiterentwickelt werden und insbesondere ein verbessertes Nutzercockpit erhalten.

Müssen Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für Vossloh international reisen, steht ihnen das Reisesicherheitsmanagement des Konzerns zur Verfügung. Sie erhalten dann umfassende Unterstützung im Hinblick auf medizinische und sicherheitstechnische Aspekte ihrer Reise wie auch bei der Vorsorge für eventuelle Notfälle. Dafür stehen Travel Security Manager im Unternehmen sowie die weltweiten Assistance-Center und die Assistance-App eines Dienstleisters (International SOS) bereit.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement von Vossloh verfolgt das Ziel, allen Mitarbeitenden Möglichkeiten zur Gesundheitsprävention und -förderung zu eröffnen. Dazu gehören die bereits genannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen, Ergonomie am Arbeitsplatz, Fahrsicherheitstrainings und werksärztliche Betreuung ebenso wie ein tägliches Obstangebot, Ernährungsberatung, Betriebssport (unter anderem Lauf- und Radfahrgruppen, Tischtennis, Badminton, diverse Ballsportarten, Yoga), Raucherentwöhnungsunterstützung und Vorsorgeangebote (unter anderem Darmkrebsvorsorge, Grippeschutzimpfungen, Vital-Screenings, Tipps zur Gesunderhaltung). Die Initiative "Vossloh bleibt gesund" war ein wichtiger Bestandteil der Brand-Week 2024 rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Im Blickpunkt stand die Frage, wie Mitarbeitende Stress und seine körperlichen und mentalen Auswirkungen vermeiden können.

Personalstrategie und Personalführung

Zum Thema Personalstrategie und Personalführung erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die gesamte Vossloh Belegschaft (inklusive externe Mitarbeitende, beispielsweise Personen, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, und Selbstständige);

als wesentliche positive Auswirkungen:

a) optimale Besetzung von Positionen basierend auf Fähigkeiten und Motivation, die zu höherer Produktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit führt;

b) Nachfolgeplanung und Talent-Mapping fördern das Wachstumspotenzial, indem sie gezielt Fähigkeiten und interne Motivationen identifizieren und weiterentwickeln;

c) Förderung einer ausgewogenen Work-Life-Balance, die zur Verbesserung der Mitarbeitendenzufriedenheit und Produktivität beiträgt;

d) Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung steigert maßgeblich das Engagement und die Bindung der Mitarbeitenden und treibt Talentförderung und Innovation voran;

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als wesentliche Risiken: Hohe Fluktuation könnte zu Wissensverlust, erhöhten Rekrutierungskosten und geringerer Produktivität durch häufigeren Personalwechsel führen;

als wesentliche Chancen:

a) bessere Arbeitsbedingungen schaffen die Möglichkeit, hochqualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, um die Innovationskraft und Effizienz des Unternehmens zu steigern;

b) verbesserte Arbeitsbedingungen bieten die Möglichkeit, talentierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden, um die Stabilität und Produktivität des Unternehmens zu fördern.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben. Das Unternehmen hat derzeit keine messbaren ergebnisorientierten Ziele für den Bereich Personalstrategie und Personalführung festgelegt. Die Festlegung solcher Ziele ist noch nicht terminiert, da derzeit die Prioritäten und Ressourcen auf andere strategische Initiativen konzentriert sind. Trotzdem verfolgt das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Strategien und Maßnahmen durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen zu Zufriedenheit und Engagement sowie unter anderem regelmäßige Überprüfungen von Fluktuationsraten und Weiterbildungskennzahlen. Die Fortschritte werden beispielsweise anhand qualitativer Indikatoren wie Mitarbeiterfeedback und quantitativer Indikatoren wie der Entwicklung der Mitarbeiterzufriedenheit und Fluktuationsraten bewertet.

Vossloh beschäftigte zum 31. Dezember 2024 insgesamt 4.509 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was einer Gesamtzahl von 4.321 Vollzeitäquivalenten (FTE) entspricht (2023: 4.017 FTE). Die folgende Tabelle gibt einige wesentliche Kennzahlen im Personalbereich wieder, die vor dem Hintergrund von Vossloh als weltweit produzierendem Industrieunternehmen zu sehen sind:

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Personenzahl Vollzeitäquivalent 1
Region 31.12.2024 Durchschnitt 2024 31.12.2024 Durchschnitt 2024
Übriges Europa 1.549 1.444 1.499 1.411
Deutschland 1.073 1.041 977 954
Frankreich 819 792 784 762
Asien 535 538 530 532
Nordamerika 342 334 342 334
Australien 191 204 189 201
Gesamt 4.509 4.353 4.321 4.194 2

Die Zahl der Mitarbeitenden ist angegeben zum Stichtag 31.12.2024 in Personenzahl (inklusive Auszubildende) und in Vollzeitäquivalent (exklusive Auszubildende). Der Durchschnitt ist jeweils über vier Quartale gerechnet.

1 FTE (Full-Time Equivalent/​Vollzeitäquivalent) wird standortspezifisch definiert. Ein FTE entspricht der vollen Arbeitswoche am jeweiligen Standort.

2 Siehe auch Tabelle im Abschnitt "Kosten der Funktionsbereiche" im Konzernanhang des Vossloh Geschäftsberichts, Seite 164.

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Voll- und Teilzeit Personenzahl 31.12.2024 Geschlecht Personenzahl 31.12.2024 Personenzahl 31.12.2024
Region Vollzeit Teilzeit Männlich Weiblich Gesamt
Deutschland 949 124 861 212 1.073
Frankreich 803 16 683 136 819
Übriges Europa 1.470 79 1.355 194 1.549
Asien 533 2 468 67 535
Nordamerika 342 0 291 51 342
Australien 179 12 153 38 191
Gesamt 4.276 233 3.811 698 4.509
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Personalstruktur 1 im Vossloh Konzern (zum 31.12.) 2024 2023
Anteil Frauen an der Gesamtbelegschaft (in %) 15,5 15,6
Altersstruktur
< 31 Jahre 17,5 15,9
31-50 Jahre 53,6 54,4
> 50 Jahre 28,9 29,7
Betriebszugehörigkeit
0-10 Jahre 64,5 62,3
11-20 Jahre 18,6 19,2
> 20 Jahre 16,9 18,5
Verteilung auf Regionen
Deutschland 23,8 23,9
Frankreich 18,2 19,3
Übriges Europa 34,3 31,8
Asien 11,9 12,8
Nordamerika 7,6 6,3
Australien 4,2 5,9

1 Zahl der Mitarbeitenden auf Basis des tatsächlichen Personalbestands (Personenzahl).

Die gesamte Fluktuationsrate 2 betrug im Berichtsjahr 15,1 % (657 Personenzahl), während die freiwillige Fluktuationsrate bei 8,0 % (349 Personenzahl) lag. Das Unternehmen beschäftigte im Jahr 2024 zusätzlich externe Mitarbeitende. Zum Jahresende (31. Dezember 2024) waren es 584,6 FTE externe Mitarbeitende. Davon waren 6 % Selbstständige oder Freiberufler und 94 % Angestellte von Personaldienstleistern, die oftmals bei hoher Auftragslage für Tätigkeiten in der Produktion eingestellt werden.

Engagierte und überzeugte Mitarbeitende sind die Grundlage für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Vossloh legt großen Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Chancengleichheit, faire Entlohnung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in allen Bereichen, zusätzliche betriebliche Leistungen über gesetzliche oder tarifliche Regelungen hinaus und ein motivierendes Arbeitsumfeld sind dabei wesentliche Aspekte. Ausführliche Informationen über die Unternehmenskultur von Vossloh (ESRS G1) sind auf Seite 130 f. zu finden.

2 Fluktuationsrate: Gesamtzahl der Austritte 2024 (in Personenzahl) dividiert durch die durchschnittliche Gesamtzahl der Mitarbeitenden 2024 (in Personenzahl).

Die Unternehmenskultur von Vossloh fördert den kontinuierlichen Austausch zwischen dem Management und der Arbeitnehmervertretung. Auf diese Weise können potenziell negative Auswirkungen auf die Belegschaft frühzeitig identifiziert und positive Chancen ergriffen werden. Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat, der Europäische Betriebsrat sowie Konzern- und Standortbetriebsräte und die HR-Abteilungen bieten Möglichkeiten für den sozialen Dialog auf lokaler und internationaler Ebene. Insgesamt unterliegen 69,3 % der gesamten Belegschaft lokalen Tarifverträgen, und 60,5 % sind durch eine Arbeitnehmervertretung repräsentiert. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) sind es 81,6 % der Beschäftigten, die unterschiedlichen Tarifverträgen unterliegen, und 73,9 %, die durch eine Arbeitnehmervertretung repräsentiert werden. In Deutschland sind 60,4 % der Belegschaft durch einen Standortbetriebsrat vertreten, in Frankreich 92,4 % und in Polen 73,9 %. In diesen drei Ländern sind jeweils mehr als 10 % der Gesamtbelegschaft beschäftigt. Im nicht europäischen Wirtschaftsraum sind 35,8 % der Mitarbeitenden an unterschiedliche Tarifverträge gebunden. In Asien sind es 36,4 % der Belegschaft, in Australien 56,5 %, in Nordamerika 0,0 % und in Europa außerhalb des EEA 67,2 %, die an Tarifverträge gebunden sind. Für Beschäftige, die nicht einem Tarifvertrag angehören, bietet das Unternehmen vergleichbare Arbeitsbedingungen. Es gibt somit für Beschäftigte bei Vossloh eine Vielzahl von Möglichkeiten, ihre Interessen - auch hinsichtlich Veränderungen aufgrund des Übergangs zu einer nachhaltigeren Produktion - vor- und einzubringen. Unter anderem bietet die Initiative Vossloh Fit 4 Future Möglichkeiten des direkten Austauschs mit dem Managementteam über innovative Verbesserungsansätze für das Unternehmen.

Die generellen Verhaltensgrundsätze des Arbeitens bei Vossloh sind in einem Code of Conduct zusammengefasst, den alle Mitarbeitenden mit Eintritt ins Unternehmen durch ihre Unterschrift anerkennen. Die im Code of Conduct niedergelegten Prinzipien sind verbindliche Richtschnur und Maßstab für die tägliche Arbeit aller Unternehmensangehörigen. Der Code geht ausdrücklich auf gegenseitigen Respekt und Chancengleichheit (§ 8) sowie den Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten (§ 10) ein. Das Unternehmen bekennt sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechte und lehnt jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. In seinem unternehmerischen Handeln akzeptiert Vossloh lokale gesetzliche Regelungen ebenso wie international vereinbarte Normen und Standards (siehe Compliance auf den Seiten 131 ff.). Ein Beispiel für internationale Standards sind die UN-Global-Compact-Prinzipien. Seit 2020 ist Vossloh Mitglied des UN Global Compact. Die globale Initiative unterstützt Unternehmen dabei, in der Praxis verantwortungsvoll mit Themen wie Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruption umzugehen. Der Code of Conduct ist auf der Internetseite www.vossloh.com >Investor Relations >Corporate Governance >Compliance öffentlich zugänglich. Weitere Informationen zum Code of Conduct sind im Kapitel Governance (ESRS G1, auf den Seiten 130 ff.) nachzulesen. Dass bei Vossloh konzernweit dieselben Grundregeln gelten und eingehalten werden, wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2024 als eine wesentliche positive Auswirkung bewertet.

Um das Risiko von Kinderarbeit zu minimieren, beschäftigt Vossloh generell keine Arbeitnehmenden unter 14 beziehungsweise 15 Jahren (je nach gesetzlicher Festlegung in den einzelnen Ländern). Während des Bewerbungsprozesses werden die Bewerbungsunterlagen auf diese Angabe geprüft. Bei Ländern ohne Angabepflicht im Lebenslauf erfolgt eine Prüfung der Angaben vor der Einstellung. Zudem liegt der Großteil der Produktionsstätten von Vossloh in Europa. Bei Mitarbeitenden unter 18 Jahren handelt es sich in der Regel um Auszubildende. Die für sie verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder stehen in der Pflicht, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Arbeitsrechts und Arbeitsschutzes einzuhalten.

Der Schutz personenbezogener Daten ist Vossloh ein wichtiges Anliegen. Das Unternehmen hatte im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein Datenschutzmanagementsystem im Jahr 2018 wesentlich überarbeitet und seitdem kontinuierlich den rechtlichen Erfordernissen angepasst. Die geltende Datenschutzrichtlinie ist für alle Vossloh Gesellschaften und alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich, auch außerhalb der Europäischen Union. Die Einhaltung der Vossloh Datenschutzrichtlinie wird durch bestellte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren sowie ein regelmäßig tagendes Datenschutzkomitee auf Ebene der Vossloh AG überwacht.

Um Rechtsverstöße aller Art und Diskriminierungen zu verhindern, gibt es regelmäßige Trainings. Für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten steht die Whistleblower-Hotline zur Verfügung. Der Prozess zur Aufnahme, Bearbeitung und Dokumentation von Hinweisgebermeldungen wurde am 23. Februar 2022 vom Vorstand der Vossloh AG als Weiterentwicklung des Vossloh Compliance-Management-Systems (CMS) verabschiedet und ist damit verbindlicher Bestandteil des CMS (ESRS G1-3, siehe Seite 131 ff.). Im Geschäftsjahr 2024 gingen zwei Hinweise bei den Ombudsleuten ein, zwei weitere wurden an die interne Whistleblower-Hotline gemeldet. 2023 waren die Ombudsleute einmal kontaktiert worden. Nachdem die Meldungen geprüft und untersucht wurden, konnten Diskriminierungs- oder Belästigungstatbestände ausgeschlossen werden. Die Kontaktdaten der von Vossloh beauftragten unabhängigen Ombudsleute werden mit dem Code of Conduct allen Mitarbeitenden ausgehändigt und finden sich im Vossloh Intranet sowie auf der Homepage des Unternehmens wieder. Zusätzlich enthält der Code of Conduct eine Darstellung und Anwendungshinweise zu diesem Hinweisgeberprozess. Der Code of Conduct regelt, dass Ombuds-personen eingehende Meldungen auf Wunsch des Hinweisgebers in anonymisierter Form an den Chief Compliance Officer weitergeben. Dieser geht jedem Hinweis nach. Sämtliche Hinweise, Prüfungshandlungen sowie etwaige Konsequenzen werden dokumentiert (zu weiteren Informationen siehe Seite 135, ESRS G1-1).

Als weitere positiv bewertete Auswirkung erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse die Chance auf eine ausgewogene Work-Life-Balance für Beschäftigte bei Vossloh, also die Möglichkeit, Beruf und Familie oder private Interessen gut miteinander zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist die bei Vossloh praktizierte lebensphasenorientierte Personalpolitik. Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird konstruktiv zwischen Arbeitnehmervertretern und Management diskutiert. Beispielsweise gilt in allen französischen Unternehmen des Vossloh Konzerns ein sogenannter Sozialpakt für einen besseren Ausgleich zwischen beruflichen und privaten Belangen, darunter die Privilegierung von Eltern sowie Mitarbeitenden, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Die deutschen Vossloh Gesellschaften sind nach dem Audit Beruf und Familie zertifiziert. Für eine gute Work-Life-Balance haben die Mitarbeitenden an fast allen Standorten die Möglichkeit auf familienbedingte Freistellung (zum Beispiel Elternzeit und Sonderurlaubstage). Im Jahr 2024 waren im Durchschnitt 94,5 % der Belegschaft berechtigt, eine familienbedingte Freistellung zu beantragen. Durchschnittlich nahmen 17,0 % dieses Recht in Anspruch, davon 13,7 % Männer und 3,3 % Frauen.

Zwei weitere positiv bewertete Auswirkungen aus der Wesentlichkeitsanalyse betreffen die umfassenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bei Vossloh. Sie eröffnen einerseits dem Unternehmen Wachstumspotenzial und andererseits den Beschäftigten die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung. Die Schulungen steigern insgesamt das Niveau der Qualifikationen im Konzern. Die Kompetenzentwicklung bildet Führungspersönlichkeiten heran, die das Unternehmen bereits gut kennen. Die Förderung bietet zudem - zusammen mit dem Vossloh Führungsprinzip Wir sind nah an den Menschen (ESRS G1-1, siehe dazu Seite 130) als Ausdruck der Wertschätzung der Belegschaft als wichtigstes Asset im Unternehmen - die Chance einer starken Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen.

Das Angebot an Entwicklungsmaßnahmen für die Beschäftigten hat bei Vossloh einen hohen Stellenwert. Das Unternehmen fördert gezielt Talente, indem es bestrebt ist, den Mitarbeitenden attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Nachwuchskräfte bekommen unter anderem die Möglichkeit, übergreifend international, projektbezogen und digital zu arbeiten. Im Rahmen des jährlichen Mitarbeitendengesprächs werden die jeweiligen Maßnahmen zur individuellen Förderung der Beschäftigten auf Basis des betrieblichen Bedarfs vereinbart. Die passgenaue Umsetzung der Maßnahmen wird von den Personalabteilungen eng begleitet und evaluiert. Zusätzlich setzen sich Führungskräfte und Mitarbeitende zu einem Halbjahresgespräch zusammen, um den Erreichungsgrad der vereinbarten Ziele und Entwicklungsmaßnahmen zu besprechen und gegebenenfalls anzupassen.

Im Zuge des People Review Process (PRP) für Führungskräfte und außertarifliche Mitarbeitende werden nicht nur Individualziele und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart, sondern auch, wie diese Maßnahmen und Ziele im Sinne der Unternehmenswerte und Führungsprinzipien erreicht werden sollen. Im Laufe des Jahres 2024 durchliefen diesen Prozess 91,5 % aller Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeitenden (Vorjahr: 91,0 %). Bei dieser Kennzahl ist zu beachten, dass es unterjährige Ein- und Austritte gibt, weshalb die betroffenen Mitarbeitenden nicht an einem People Review Process teilgenommen haben. Unterstützt werden Führungskräfte und Mitarbeitende durch einen Blended-Learning-Ansatz, bestehend aus E-Learnings, Trainings und Fallstudien im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs. Durch jährliche Follow-ups mithilfe des People Review Process und der im folgenden Absatz erläuterten Roundtables wird überprüft, ob beide Themen die beabsichtigte Wirkung erzielen. Im Jahresverlauf 2024 konnten so insgesamt 110 Führungskräfte in insgesamt 483,5 Stunden zum Thema PRP geschult werden.

Ebenfalls abgeschlossen wurden im Berichtsjahr die Trainings des obersten Führungskreises im Konzern zum seit 2021 bestehenden konzernweit einheitlichen Talent- und Nachfolgeprozess. In allen Einheiten fanden sogenannte Roundtables statt, bei denen die Mitglieder der obersten beiden Führungsebenen Evaluierungen der Belegschaften entsprechend den neuen Vorgaben vornahmen. Im Jahresverlauf 2024 wurden insgesamt 50 Führungskräfte geschult, um den globalen Talent- und Nachfolgeprozess erfolgreich umzusetzen.

Die Vielzahl von Weiterbildungsmaßnahmen für Vossloh Mitarbeitende auf allen Kompetenzfeldern umfasst externe und interne Trainingsmaßnahmen, zum Beispiel Workshops, die Mitarbeit in Projekten und Coachings sowie zunehmend digitale Lernangebote. Vossloh fördert zudem eigene Initiativen von Mitarbeitenden zur Qualifizierung, beispielsweise ein berufsbegleitendes Studium. Darüber hinaus gibt es geschäftsfeldübergreifende Entwicklungsprogramme, mit denen Potenzialträgerinnen und -träger sowie Fachexpertinnen und -experten auf weiterführende Aufgaben vorbereitet werden.

Seit 2022 arbeitet Vossloh stets an der Entwicklung der globalen Talentprogramme. Darüber hinaus gibt es lokale Initiativen zur Entwicklung von Talenten und Potenzialträgern. Die Bandbreite reicht dabei von der ersten Orientierung bis zu Trainings für erfahrene Führungskräfte und Executives. Zusätzlich bietet die Vossloh Online Academy (VOA) das digitale Umfeld für kontinuierliches Lernen ("Learn"), Teilen ("Share") und Wachsen ("Grow") im Unternehmen. Die Plattform soll eine inspirierende und motivierende Lernkultur schaffen, zu der alle Mitarbeitenden beitragen und von der auch alle profitieren können. Die VOA zeigt beispielhaft, dass Lernen jeden Tag und auf vielfältige Weise stattfindet. Die VOA steht allen Mitarbeitenden weltweit in einer Vielzahl von Sprachen zur Verfügung. Im Jahr 2024 nahmen insgesamt 3.245 Mitarbeitende an Online-Schulungen sowie Trainingsveranstaltungen in Präsenz teil. Die Zahl der Teilnehmenden stieg im Vergleich zum Vorjahr um 25,5 %.

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Frauen Männer Gesamt
Zahl der Mitarbeitenden mit Trainingsteilnahme 2024 (in Personenzahl) 696 2.548 3.244
Durchschnittliche Trainingsteilnahme der Gesamtbelegschaft (in Stunden) 9,89 6,97 7,62

Alternde Gesellschaften in den Industrieländern, Fachkräftemangel in vielen Teilen der Welt, zunehmend digitale Arbeitswelten, globaler Wettbewerb um gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure, veränderte Erwartungen der jungen Generation an Arbeitgeber: Das sind nur einige der Herausforderungen im Bereich Human Resources, denen sich Vossloh zu stellen hat. Das Unternehmen legt deshalb großen Wert darauf, seinen Beschäftigten ein motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten. Ein nachhaltig orientiertes Unternehmen in einer krisensicheren Branche zu sein, ist wichtiger Bestandteil für die Aktivitäten im Bereich Employer Branding. Eine moderne IT-Ausstattung, Kantinenangebot, tägliches Obstangebot, kostenloses Mineralwasser, Überraschungsgeschenke zu besonderen Anlässen (etwa Weihnachten, Ostern, in den USA auch Thanksgiving), Teamevents, Fitnessräume oder gemeinsame Sportgruppen der Belegschaft sind bei Vossloh selbstverständliche Zusatzangebote für alle Mitarbeitenden.

Die Zufriedenheit ihrer Beschäftigten erheben die Gesellschaften des Vossloh Konzerns jährlich durch Befragungen zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten. Aus den Ergebnissen lassen sich Maßnahmen ableiten, die zu einer Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen. Als Teil der Brand Survey InnoFact wurden die Mitarbeitenden 2024 zu den Unternehmenswerten befragt. An dieser Umfrage nahmen 475 Personen teil. Das Umfrageergebnis zeigt, dass 84 % der Befragten sich mit dem Unternehmen und seinen Werten identifizieren können.

Im Geschäftsjahr 2024 erhielt Vossloh in Deutschland die Rezertifizierung und in Frankreich die Zertifizierung des Top Employers Institute. Die Zertifizierung zeigt das Engagement als eine Organisation für eine bessere Arbeitswelt. Das Programm des Top Employers Institute bewertet Organisationen auf der Grundlage der Teilnahme und der Ergebnisse einer HR-Best-Practice-Umfrage. Diese Umfrage deckt sechs HR-Bereiche (Steer, Shape, Attract, Develop, Engage & Unite) mit 20 Themen ab, darunter Personalstrategie, Arbeitsumfeld, Talentakquise, Lernen, Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion, Wohlbefinden und mehr.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft)

Zum Thema Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die gesamte Vossloh Belegschaft (inklusive externe Mitarbeitende);

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als wesentliche positive Auswirkungen:

a) Wettbewerbsfähige Vergütung und Zusatzleistungen im Vergleich zur Branche beeinflussen direkt die Mitarbeitendenzufriedenheit und -bindung und ziehen qualifizierte Mitarbeitende an;

b) Attraktive Vergütung trägt dazu bei, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, und unterstützt das Wohlbefinden der Mitarbeitenden;

c) Gewährleistung umfassender Sozialversicherungsleistungen, die zur sozialen Absicherung der Mitarbeitenden beitragen;

d) Förderung der Vielfalt in der Belegschaft, etwa in Bezug auf Geschlecht und Nationalität, die zu einem inklusiven Arbeitsumfeld und höherer Innovationskraft beiträgt;

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als wesentliches Risiko: Höhere Gehälter und Zusatzleistungen für Mitarbeitende könnten die Betriebskosten steigern und die finanzielle Flexibilität des Unternehmens belasten;

als wesentliche Chance: Gewinn hochqualifizierter Mitarbeitender, was die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärkt.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 71 ff.) beschrieben.

Vossloh fördert Mitarbeitende unabhängig von Geschlecht, Alter, Ethnie, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, geschlechtlicher Ausrichtung oder Behinderung. Auch die kulturelle, ethnische oder nationale Herkunft sowie die politische und philosophische Gesinnung haben keinen Einfluss auf Entscheidungen. Diese Verhaltensgrundsätze sowie der Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und Beleidigung sind im Code of Conduct festgelegt sowie in der Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie verankert. Vossloh sieht in einer vielfältigen Belegschaft eine der wichtigsten Säulen für eine nachhaltige Unternehmenskultur. Es ist die Vielzahl von Erfahrungen und Fachwissen, die aus unterschiedlichen Kulturen, verschiedenen Altersgruppen, verschiedenen Geschlechtern und unterschiedlichen Hintergründen resultieren, die dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, Produkte und Arbeitsprozesse zu optimieren. Diese Vielfalt wurde bei der Wesentlichkeitsanalyse ebenso positiv bewertet wie die soziale Absicherung und das Gehaltsniveau bei Vossloh. Das birgt zwar einerseits das Risiko, dass der Konzern mehr Geld in seine Belegschaft investieren muss als vergleichbare Unternehmen, eröffnet aber andererseits die Chance, dass Vossloh von qualifizierten Führungskräften als potenzieller Arbeitgeber wahrgenommen wird.

Mitarbeitende von Vossloh sind im Fall eines Einkommensverlusts oder einer Einkommensminderung aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfällen sowie den daraus resultierenden möglichen Erwerbsunfähigkeiten, Rente, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit abgesichert. Dieser soziale Schutz kann durch staatliche Anforderungen geregelt sein oder durch interne Programme des Unternehmens. Bei allen Vossloh Gesellschaften sind die sechs genannten Gründe für die gesamte Belegschaft abgedeckt. Nur in Malaysia ist der soziale Schutz bei Einkommensverlust durch plötzliche Arbeitslosigkeit nicht gewährleistet. Vossloh bietet zusätzlich Unterstützung in Form von sozialen Maßnahmen bei plötzlichem und tragischem Verlust, beispielsweise im Todesfall von Mitarbeitenden, besonders in Ländern, in denen der soziale Schutz nicht gewährleistet ist.

Die Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie bildet als Ergänzung zum Code of Conduct den konzernweiten Rahmen für verschiedene Initiativen in diesem Bereich, etwa bei der Sensibilisierung von Führungskräften, bei der Auswahl von Mitarbeitenden für High-Potential-Programme, bei der Besetzung offener Stellen oder im Rahmen der lebensphasenorientierten Personalpolitik. Seit 2022 sind für jede Geschäftseinheit Diversity-Beauftragte eingesetzt. Sie fungieren nicht nur als Anlaufstelle, sondern sollen auch entsprechende Projekte wie etwa Trainingsmaßnahmen in ihren jeweiligen Geschäftseinheiten anstoßen oder umsetzen.

Grundsätzlich achtet Vossloh auf Chancengleichheit der Geschlechter. Im Geschäftsbereich Customized Modules entfaltet die 2019 gestartete Initiative All on track Wirkung. Es handelt sich bei dieser Initiative um ein Netzwerk für Diversität und Inklusion. Befördert worden war die Initiative durch die Tatsache, dass in Frankreich Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet sind, jährlich Kennzahlen zu veröffentlichen, die die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen betreffen. Vossloh Cogifer S.A. ist zudem Partner der französischen Organisation Elles bougent, die Frauen ermutigt, wissenschaftlich-technische Studiengänge zu wählen und eine Karriere in diesem Bereich anzustreben. In Deutschland ist das Geschäftsfeld Rail Services Firmenpate für protechnicale e.V., ein Verein, der gezielt junge Frauen im technischen Bereich fördert. Zusätzlich fördert die Diversitäts- und Inklusionsrichtlinie zusammen mit dem Netzwerk der Diversity-Beauftragten den globalen Austausch für weitere Initiativen und Kooperationen.

Zum Jahresende 2024 lag der Frauenanteil der Vossloh AG auf der ersten Führungsebene (unter dem Vorstand) bei 30,8 % (vier Personen) und der Männeranteil bei 69,2 % (neun Personen). Auf der zweiten Führungsebene lag der Frauenanteil bei 40,0 % (zwei Personen) und der Männeranteil bei 60,0 % (drei Personen). Somit wurde die festgelegte Zielgröße von 25 % Frauenanteil auf der ersten und zweiten Führungsebene im Jahr 2024 erneut erreicht.

Im Berichtsjahr beschäftigte Vossloh über alle Hierarchieebenen hinweg Frauen und Männer aus unterschiedlichen Nationen, Qualifikationen, Bildungsabschlüssen und Ausbildungswegen sowie unterschiedlicher beruflicher Erfahrung und Betriebszugehörigkeitsdauer. Die Diversity-Richtlinie sieht keinerlei Quoten vor. Bei Bewerberinnen oder Bewerbern werden immer diejenigen Personen ausgewählt, die für die ausgeschriebenen Positionen am besten geeignet sind. Faktoren wie Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion oder Herkunft haben keinen Einfluss auf die Entscheidung. Um objektiv bewerten zu können, welche Kandidatin oder welcher Kandidat am besten geeignet ist, wird ein strukturiertes Interview geführt. In diesem Interview werden die notwendigen Kompetenzen für die Position abgefragt.

Alle Beschäftigten im Vossloh Konzern werden angemessen und in Übereinstimmung mit den geltenden Referenzwerten entlohnt. Jährliche Überprüfungen der Gehälter stellen sicher, dass die Entlohnung wettbewerbsfähig bleibt und die Leistungen der Mitarbeitenden anerkannt werden. Zusätzlich besteht ein starkes Bewusstsein für die Vermeidung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden. Im Jahr 2024 gab es ein unbereinigtes Gender-Pay-Gap von 9,90 % bei Vossloh. Das bedeutet: Im Durchschnitt verdienen Männer 9,90 % mehr als Frauen. Um in der Zukunft fundierte Aussagen über das bereinigte Gender-Pay-Gap treffen zu können, wurde konzernweit die Initiative des Job-Gradings gestartet. Durch ein globales Stellenbewertungssystem sollen zukünftig Gender-Pay-Gaps für gleichwertige Stellen ermittelt werden können.

Das Verhältnis der Vergütung zwischen der höchstbezahlten Einzelperson und dem Median der Vergütung der Beschäftigten bei Vossloh lag 2024 bei 25,0. Dieser Wert stützt sich auf die Daten aus drei Ländern (Deutschland, Frankreich und Polen), die den größten Anteil an Mitarbeitenden stellen und zusammen mehr als 50 % der Gesamtbelegschaft repräsentieren. Das Bewusstsein für faire Entlohnung wird durch die Anforderungen des Code of Conduct, bestehende Tarifverträge sowie zum Teil durch lokale Stellenbewertungssysteme unterstützt.

Die Vossloh Standorte in Frankreich beteiligen sich an der landesweiten Initiative TREMPLIN (übersetzt: Sprungbrett; Abkürzung für TRansport EMPLoi INnovation). Sie will den Fachkräftemangel in der Transport- und Logistikbranche verringern, indem sie Menschen mit Handicap zu einer Bewerbung ermuntert und sie fördert. Im Jahr 2024 lag der Anteil der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung konzernweit im Durchschnitt bei 1 %. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich bei der Angabe zur Schwerbehinderung um eine freiwillige Information des/​der Mitarbeitenden handelt und dass die Definitionen zum Schwerbehinderungsstatus von Land zu Land variieren können. In Ländern wie Deutschland oder den Niederlanden wird der Schwerbehinderungsgrad oftmals durch Mitarbeitende angegeben, da es gesetzliche Vorteile wie zusätzliche Urlaubstage (Deutschland) oder einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber (Niederlande) gibt. In anderen Ländern (zum Beispiel Schweden und Australien) gibt es keine aussagekräftigen Daten, da diese Information nicht erhoben wird. Vossloh Rail Services bietet im Rahmen eines Nachwuchscampus Praktika und Ausbildungsplätze für sozial benachteiligte Jugendliche an. Unter den Auszubildenden des Geschäftsfelds sind zudem mehrere Geflüchtete.

Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse

Im Bereich "Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse" hat Vossloh im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zwei Themen als relevant identifiziert:

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Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette)

Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette)

Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Folgenden näher dargestellt.

Vossloh verfolgt in diesem Bereich das konzernweite Nachhaltigkeitsziel

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90 % nachhaltiges strategisches Beschaffungsvolumen bis 2025

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die 2024 zur Erreichung dieses Ziels ergriffen wurden:

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Maßnahmen Beschreibung
Verbesserung der Qualität des ESG-Inputs von Lieferanten Standardisierung und Verbesserung der Überprüfung und Qualifizierung von ESG-Informationen strategischer Lieferanten (vorgelagerte Wertschöpfung). Nutzung des Wissens der Beschaffungsmanager, um die Lieferanten zu beraten, damit sie ihre Angaben zu den ESG-Systemen und -Richtlinien des jeweiligen Lieferanten verbessern. Die Maßnahme betrifft alle strategischen Lieferanten weltweit und soll im Jahr 2025 umgesetzt werden.
Verbesserung der ESG-Datenverarbeitung Verbesserung der Korrespondenz zwischen eigenen Beschaffungsdatenbanken und externem ESG-Input zur vollautomatischen ESG-Datenqualifizierung und -bewertung. Die Maßnahme betrifft alle strategischen Lieferanten weltweit und soll im Jahr 2025 umgesetzt werden.

Vossloh hat sich im Rahmen der eingangs genannten Nachhaltigkeitsinitiativen und im Einklang mit den Annahmen und Zielen seiner Nachhaltigkeitsstrategie freiwillig zu einer verantwortungsvollen Beschaffung verpflichtet. Konkret wurden folgende Grundsätze in die Beschaffungsprozesse integriert: Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen, Achtung der Menschenrechte, Einhaltung anerkannter Arbeitsstandards, Verhalten als gesetzestreuer Teilnehmer am globalen Markt und als guter Corporate Citizen. Seit 2021 wurde unter Einbindung der Leiter Beschaffung/​Einkauf der einzelnen Geschäftsfelder als interne Repräsentanten und Wissensträger mit Einblick in die Arbeits- und Sozialbedingungen bei den jeweiligen Lieferanten als Ziel definiert, Nachhaltigkeit in der Lieferkette auszubauen und bis 2025 den Anteil des nachhaltig eingekauften strategischen Beschaffungsvolumens auf 90 % zu steigern. Der Vorstand der Vossloh AG bekennt sich zum Grundprinzip höchster Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards bei Beschaffungsentscheidungen. Er veröffentlichte im Dezember 2022 auf der Internetseite www.vossloh.com das Responsible Sourcing Commitment (Rubrik Investor Relations >Nachhaltigkeit >Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse).

Zur Steuerung eines nachhaltigen Einkaufs richtete der Vossloh Konzern ein entsprechendes Managementsystem ein, das in der im Dezember 2022 vom Vorstand verabschiedeten Responsible Sourcing Guideline beschrieben ist. Vorbereitend war in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 15 Konzerngesellschaften, die über eigene als strategisch identifizierte Lieferanten verfügen, eine ESG-Kriterien-basierte (Environment, Social, Governance) Risikoprüfung dieser Lieferanten durchgeführt worden. Dabei wurde für die Aktivitäten in Indien ein marktbedingt weitverbreitetes, erhöhtes Risiko für Kinderarbeit in der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Arbeiter im Bereich der Materialentsorgung und für die Aktivitäten in China ein marktbedingt systemisch erhöhtes Risiko für Zwangsarbeit im Bereich der vorgelagerten Wertschöpfungskette für Produktionsmitarbeitende oder Hilfsarbeiter im Bereich der Material- und Komponentenzulieferung aus dem lokalen Markt ermittelt. Weitere mögliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette waren ebenfalls Gegenstand dieser Risikoprüfung. Das im Jahr 2023 umgesetzte Responsible-Sourcing-Management-System soll sicherstellen, dass im Zuge der Beauftragung von und während der Zusammenarbeit mit strategischen Lieferanten Nachhaltigkeitskriterien eine wesentliche Berücksichtigung finden. Die Umsetzung überwacht das für den gesamten Konzern zuständige Responsible Sourcing Team, das der für diese freiwillige Nachhaltigkeitsinitiative verantwortliche Experte leitet. Dem Team gehören die Leiter Beschaffung/​Einkauf der einzelnen Geschäftsfelder, der Head of Corporate Sustainability, der Corporate Senior Compliance Officer und der General Counsel der Vossloh AG an. Bei Bedarf kann das Team weitere Fachleute einbinden. Das Team tauscht sich in mindestens halbjährlichem Rhythmus über die Entwicklungen und Fortschritte bezüglich des Ziels der Erreichung von 90 % nachhaltigem strategischem Einkaufsvolumens einschließlich der Verbesserung von Arbeits- und Sozialbedingungen bei strategischen Lieferanten aus und berichtet die Ergebnisse an den Vorstand.

Um das gesteckte Ziel zu erreichen, führt Vossloh einen intensiven Dialog mit seinen Lieferanten auf globaler und lokaler Ebene, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Das Unternehmen bewertet und beurteilt die Nachhaltigkeitsleistung seiner Lieferanten in einem transparenten und kooperativen Prozess, unter anderem durch unmittelbare Diskussion der Selbstauskunft zu Nachhaltigkeitsfragen zwischen der zuständigen Einkaufsabteilung und den Lieferanten. Im Fokus stehen dabei die sogenannten strategischen Lieferanten. Als solche definiert Vossloh Zulieferer, denen aufgrund ihrer fachlichen Expertise, der Dauer der Zusammenarbeit, der Unersetzbarkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen oder aufgrund des hohen Liefervolumens eine Schlüsselrolle für den Markterfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh zukommt. Mit vielen seiner strategischen Lieferanten arbeitet Vossloh seit Langem zusammen, teilweise werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt.

2024 wurden insgesamt 216 Lieferanten als strategisch identifiziert und sind Gegenstand des ESG-Assessments. Sie repräsentieren mit 375,4 Mio.€ circa 48 % des Einkaufsvolumens des Vossloh Konzerns im Geschäftsjahr 2024. Seit 2023 verlangt Vossloh von den strategischen Lieferanten Auskunft über relevante KPIs sowie das bestehende Regelwerk, über Maßnahmen und Prozesse zur Sicherstellung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Auf Basis dieser Selbstauskunft sowie entsprechender Nachweise erstellen die Einkaufsabteilungen Nachhaltigkeitsprofile dieser Lieferanten. Die dafür zuständigen Mitarbeitenden in den Vossloh Einheiten wurden entsprechend geschult. Für diesen Assessment-Prozess steht konzernweit ein Tool zur Verfügung, über das wesentliche Maßnahmen im Zusammenhang mit ESG-Kriterien bei Lieferanten abgefragt und dokumentiert werden. Zu den Beurteilungskriterien gehören unter anderen die Höhe des THG-Ausstoßes sowie des Energie- und Wasserverbrauchs, die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und der Vorschriften zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten sowie das Vorhandensein eines effektiven Compliance-Management-Systems und die Einhaltung des Exportkontrollrechts. Dafür hat das Responsible Sourcing Team ein standardisiertes Format mit einem einheitlichen Fragenkatalog entwickelt, der neben einem allgemeinen Fragenteil sechs Abfragen zum Teilbereich Umwelt, acht Abfragen zum Teilbereich Arbeitsbedingungen und Soziales und vier Abfragen zum Bereich Governance sowie eine ergänzende Abfrage zur Sicherstellung von ESG-Vorgaben in der eigenen Lieferkette enthält. Bei der Bewertung können in den jeweiligen Fragestellungen maximal 37 Punkte für den Teilbereich Umwelt, 41 Punkte für den Teilbereich Arbeitsbedingungen und Soziales sowie 14 Punkte für den Teilbereich Governance erreicht werden. Eine diese Punkte ergänzende Gewichtung findet nicht statt. Als ESG-Mindeststandard wurde eine Gesamtpunktzahl von 50 % der maximal erreichbaren Punkte festgelegt. Als nachhaltig qualifizieren sich Lieferanten mit mindestens 66 % der maximal erreichbaren Punktzahl. Jährlich unterzieht Vossloh mindestens drei strategische Lieferanten einem Vor-Ort-Audit nach einem einheitlichen Prüfungsplan mit Abfragen zu den drei erwähnten Teilbereichen. Verstoßen strategische Lieferanten gegen die ESG-Vorgaben von Vossloh, kann die zuständige Einkaufsabteilung mit abgestuften Abhilfe- und Sanktionsmaßnahmen reagieren: von warnenden Hinweisen über die Aufforderung zu Trainings bis zum Blacklisting.

Auch Verträge von Vossloh mit nicht strategischen Lieferanten enthalten durch Bezugnahme auf den Verhaltenskodex für Geschäftspartner ESG-Kriterien. Auch diese Lieferbeziehungen werden fortlaufend hinsichtlich der Einhaltung dieser Kriterien überwacht. Vossloh prüft die Einhaltung der von Lieferanten anerkannten Pflichten als Bestandteil regelmäßiger Audits auf Grundlage eines ermittelten Risikoprofils unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Dabei sollen zukünftig länderspezifische Risiken des liefernden Produktionsstandorts eine zunehmend stärkere Gewichtung bei der Auswahl der zu prüfenden Lieferanten erhalten. Erfüllt ein Geschäftspartner die an ihn gerichteten Erwartungen nicht, beabsichtigt Vossloh grundsätzlich, auf Verbesserungen hinzuwirken, insbesondere durch interne Schulungen sowie Schaffung von verbindlichen internen Richtlinien und Standards in den betroffenen Bereichen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtungen aus dem Vossloh Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder der wiederholten fehlenden Bereitschaft, angemessene Abhilfemaßnahmen nachzuweisen, kann beispielsweise die Geschäftsbeziehung beendet werden. Nach vier Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 fanden im Geschäftsjahr 2024 fünf Prüfungen statt, in der die Einhaltung von ESG-Kriterien Teil des Prüfungsumfangs war. In keiner Prüfung gab es wesentliche negative ESG-bezogene Befunde.

Ein weiterer Aspekt der nachhaltigen Beschaffung liegt auf dem Verbot des Bezugs von sogenannten Konfliktmineralien (3TG, nach den englischen Bezeichnungen tin (Zinn), tantalum (Tantal), tungsten (Wolfram) und gold (Gold)). Das Unternehmen hatte dazu 2022 auf seiner Website www.vossloh.com ein entsprechendes Statement veröffentlicht (Rubrik Investor Relations >Nachhaltigkeit >Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse). Vossloh selbst verwendet für die Herstellung seiner Produkte oder die Erbringung seiner Dienstleistungen wissentlich keine 3TG-Mineralien, die aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) stammen und deren Erwerb direkt oder indirekt bewaffnete Konflikte finanzieren oder anderweitig begünstigen könnte. Die Sicherstellung des Bezugsverbots solcher Rohstoffe ist Gegenstand des Lieferantenauswahlprozesses bei Vossloh und Teil der Verpflichtungen von Lieferanten im Verhaltenskodex für Geschäftspartner.

Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette)

Zu diesem Thema erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Vorfälle von Fehlverhalten unter der Belegschaft, aber auch entlang der Wertschöpfungskette könnten das Wohl der Mitarbeitenden gefährden;

keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.

Vossloh erwartet, dass seine Lieferanten im Rahmen ihres unternehmerischen Handelns Nachhaltigkeit ebenfalls einen hohen Stellenwert einräumen und interne Maßnahmen zu deren Sicherstellung einrichten. Ferner müssen Lieferanten, um Vossloh zu beliefern, grundsätzlich einem im Rahmen des ESG-Assessments in einem einheitlichen Punktesystem definierten Mindestmaß an Nachhaltigkeit genügen, wie auf Seite 127 dargestellt. Zudem wirkt Vossloh in der Zusammenarbeit mit Lieferanten auf eine kontinuierliche Verbesserung von Umwelt- und Sozialbedingungen, insbesondere Arbeitsstandards, hin. Bedeutende Kooperationsverträge neueren Datums, mindestens seit 2019, beispielsweise Joint-Venture-Verträge, schließen in der Regel den Vossloh Code of Conduct als bindende Verhaltensrichtlinie ein. Gleiches gilt für die Verträge mit Intermediären, zum Beispiel Handelsvertretern und Distributoren. Vorfälle von Fehlverhalten unter der Belegschaft, aber auch entlang der Wertschöpfungskette (Lieferanten, Kooperationspartner, Intermediäre) könnten das Wohl der Mitarbeitenden gefährden. Dies folgte aus der Wesentlichkeitsanalyse als negativ bewertete Auswirkung der Aktivitäten von Vossloh.

Strategische Lieferanten fordert der Konzern zusätzlich auf, seinen Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Vossloh Code of Conduct for Business Partners) anzuerkennen. Er liegt seit 2023 in überarbeiteter Form vor und umfasst unter Berücksichtigung der Vorgaben des UN Global Compact, der UN-Charta der Menschenrechte und der Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wesentliche Verpflichtungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten. Er definiert verbindliche Regeln zu nachhaltigem Handeln für Vossloh Geschäftspartner, an denen sich auch das Unternehmen selbst ausrichtet: Einhaltung geltender Gesetze, insbesondere Achtung weltweit geltender Arbeitnehmerrechte, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Umweltschutz, Transparenz in der Lieferkette sowie verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien. Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com >Investor Relations >Nachhaltigkeit >Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse öffentlich zugänglich. Auf derselben Seite sind auch die Kontakte für Hinweisgebermeldungen im Fall von Fehlverhalten verlinkt.

Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte können sich bei Hinweisen auf mögliche Verletzungen des Verhaltenskodex für Geschäftspartner an die zuständigen internen Stellen bei Vossloh oder (auf Wunsch auch anonym) an die Compliance-Ombudspersonen wenden (ESRS G1-3, siehe hierzu den Abschnitt Governance auf den Seiten 130 ff.). Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Hinweisgebermeldungen hinsichtlich einer Verletzung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Sollten über die Hinweisgeberkanäle Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner gemeldet werden, wird Vossloh durch größtmögliche Wahrung der Vertraulichkeit den Schutz etwaiger Hinweisgeber vor Sanktionen durch einen Arbeitgeber gewährleisten. Vossloh unterhält keine Strukturen oder Verfahren, um bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette die Kenntnis der Vossloh Hinweisgeberkanäle und die Zusicherung der Vertraulichkeit sowie ihres Schutzes vor Sanktionen zu überprüfen. Über die genannten Kontaktmöglichkeiten hinaus gibt es derzeit keine Austauschformate mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren Vertretungen.

Im Rahmen der Weiterentwicklung des nachhaltigen Beschaffungssystems sollen die Einbindung der Belange von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren Vertretungen berücksichtigt und geeignete Formate bedacht werden.

Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette)

Zum Thema Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Potenzielle Verletzungen grundlegender Menschenrechte in der Lieferkette, wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit, die ethische und rechtliche Risiken bergen;

keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.

In der Zusammenarbeit mit Lieferanten, Kooperationspartnern und Intermediären wirkt Vossloh ebenfalls auf kontinuierliche Verbesserungen im Bereich Good Corporate Governance hin. Die im Vossloh Verhaltenskodex für Geschäftspartner definierten verbindlichen Regeln umfassen auch die Einhaltung der Menschenrechte, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Verbot von Korruption und Bestechung und die Einhaltung von Gesetzen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Die regelmäßigen Audits von Vossloh schließen diese Aspekte mit ein. Hinweisgeber können sich ebenfalls an die zuständigen internen Stellen bei Vossloh oder (auf Wunsch auch anonym) an die Compliance-Ombudspersonen wenden (ESRS G1-3, siehe hierzu den Abschnitt Governance auf den Seiten 130 ff.). Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Hinweisgebermeldungen hinsichtlich einer Verletzung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner.

Obwohl ein solcher Fall bei Geschäftspartnern von Vossloh bislang nicht aufgetreten ist, wurden in der Wesentlichkeitsanalyse mögliche Verstöße von Lieferanten, Kooperationspartnern oder Intermediären als potenzielle negative Auswirkung festgestellt. Allerdings können sich in den komplexen Lieferketten der Beschaffung rund um den Globus rasch Veränderungen ergeben, die Vossloh als auftraggebendes Unternehmen nicht sofort nachvollziehen kann.

Governance

Im Bereich Governance hat Vossloh im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse vier Themen als relevant identifiziert:

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Unternehmenskultur,

Korruption und Bestechung,

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower),

Cybersecurity.

Dabei hat Vossloh relevante Kriterien wie Standorte, Tätigkeiten, sektorspezifische Aspekte und Transaktionsstrukturen wie Lieferanten- und Kundenverträge in der Analyse berücksichtigt. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Maßnahmen zur Stärkung der Governance-Strukturen werden im Folgenden näher dargestellt. Für diesen Bereich hat Vossloh kein konzernweites Nachhaltigkeitsziel definiert.

Die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Überwachung der Unternehmenspolitik von Vossloh. Sie bestehen aus erfahrenen Fach- und Führungskräften. Diese sind dafür verantwortlich, ethische Standards festzulegen und aufrechtzuerhalten, die Einhaltung der relevanten Gesetze und Vorschriften sicherzustellen sowie eine Kultur der Integrität, des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts im Unternehmen zu fördern. Mehr Informationen über die beruflichen Hintergründe der Mitglieder des Konzernvorstands sind im Corporate-Governance-Bericht (Seite 22 ff.) zu finden. Der Aufsichtsrat der Vossloh AG besteht aus Vertretern der Arbeitnehmerschaft des Unternehmens und gewählten Vertretern der Anteilseigner, die breit gefächerte Erfahrungen aus weiteren Aufsichtsratsmandaten einbringen (ESRS 2 GOV-1, siehe Seite 157). Generelle Basis des Verhaltens und Zusammenarbeitens bei Vossloh sind verschiedene, vom Vorstand verabschiedete Leitlinien, auf die bei den folgenden Einzelthemen jeweils näher eingegangen wird.

Unternehmenskultur

Zum Thema Unternehmenskultur erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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keine wesentlichen negativen Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

als wesentliche positive Auswirkung: Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sowie eine ordnungsgemäße Trennung der Aufgaben fördern die Effizienz, reduzieren Risiken und stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Arbeitsprozesse;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierte Vossloh als positive Auswirkung für das Thema Unternehmenskultur die klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die konsequente Trennung von Aufgaben. Dies fördert eine transparente und effiziente Zusammenarbeit, die das Vertrauen und die Motivation der Mitarbeitenden stärkt. Die konsequente Festlegung und Bekanntgabe von Zuständigkeiten trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und eine Unternehmenskultur zu schaffen, die von Verantwortung und Integrität geprägt ist.

Vossloh arbeitet seit 2021 kontinuierlich an einem neuen Selbstverständnis für die Kommunikation nach innen und außen, das die Veränderungen der letzten Jahre widerspiegelt. Unter der Leitidee One Vossloh etablierte das Unternehmen drei Führungsprinzipien: Wir schaffen Werte für Vossloh, Wir fördern kontinuierliche Verbesserung und Wir sind nah an den Menschen. Diese wertebasierten Leitlinien gelten nicht nur für das Management, sondern für alle Mitarbeitenden bei Vossloh. Anhand von definierten Indikatoren kann transparent überprüft werden, ob Entscheidungen diesen Führungsprinzipien entsprechen.

Neben dem jährlich wiederkehrenden Event der Leaders Lounge sind der People Review Process (PRP) sowie der Talent- und Nachfolgeprozess zwei wichtige Bestandteile, um die Unternehmenswerte in der Praxis zu etablieren. Mit diesen Bestandteilen der Vossloh Leadership Excellence treibt das Unternehmen den kulturellen Wandel voran und investiert in die Belegschaft, um sie für die Zukunft zu stärken. Dies bietet allen Führungskräften und Mitarbeitenden eine klare Orientierung. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass alle Beteiligten umfassend geschult werden, um eine hohe Kompetenz und Effizienz in der Umsetzung zu gewährleisten. Die im Jahr 2022 begonnenen konzernweiten Trainings zu den Unternehmenswerten wurden im Berichtsjahr konsequent fortgesetzt, sodass zum Jahresende 2024 alle Mitglieder der obersten drei Führungsebenen eine Schulung zu den Führungsprinzipien absolviert hatten.

Korruption und Bestechung

Zum Thema Korruption und Bestechung erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Schwache Vorschriften und Kontrollen im Bereich Korruption und Bestechung könnten zu illegalen Praktiken führen und das Vertrauen in das Unternehmen sowie die Integrität des Geschäfts gefährden;

keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 71 ff.) beschrieben.

Vossloh trägt als global tätiges Unternehmen mit einer rund 140-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Partnern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Aus dieser Verantwortung leitet Vossloh den Anspruch ab, dass sich das Unternehmen und seine Mitarbeitenden jederzeit und überall an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Dieser Anspruch ist im Vossloh Code of Conduct schriftlich fixiert. Der Code of Conduct, den alle Mitarbeitenden beim Eintritt ins Unternehmen erhalten und unterzeichnen, soll ihnen helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Die Vermeidung von Gesetzesverstößen aller Art, insbesondere von Korruption im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und von wettbewerbswidrigem Verhalten im Einklang mit insbesondere kartellrechtlichen Regelungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, ist ein zentrales Anliegen des Vorstands für die gesamte Vossloh Gruppe. Der Vorstand hat dies auch unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." Über www.vossloh.com >Investor Relations >Corporate Governance >Compliance ist der Code of Conduct öffentlich zugänglich. Innerhalb des Vorstands führt der Chief Executive Officer (CEO) den Bereich Compliance.

Zur Umsetzung und Überwachung der Compliance-Vorschriften hat der Vorstand eine Compliance-Organisation eingerichtet. Deren Aufbau, die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Compliance-Funktionen sowie die Berichtswege sind in einer "Geschäftsordnung Compliance" festgelegt. Die Vossloh Compliance-Organisation besteht aus dem zur Stärkung seiner sachlichen Unabhängigkeit auf unbestimmte Zeit bestellten Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance Office) und dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officers und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officers (LCO) in den operativen Gesellschaften. Das Vossloh Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken durch Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schaden von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Jedem Hinweis auf ein Fehlverhalten wird durch die Compliance-Organisation umgehend, unabhängig und objektiv nachgegangen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Korruptionsprävention und die strikte Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.

Basis des Vossloh Compliance-Management-Systems ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex), der den Wert Integrität konkretisiert und der für den gesamten Konzern und alle Unternehmensangehörigen verbindlich ist. Er liegt gegenwärtig in 15 Sprachen vor. Es bestehen zudem Richtlinien zur Korruptionsprävention, zu kartellrechtskonformem Verhalten und zur Einschaltung von Intermediären sowie eine Datenschutzrichtlinie, eine Exportkontrollrichtlinie und eine Insiderrichtlinie. Neben dem Code of Conduct erhält jede und jeder einzelne Mitarbeitende im Angestelltenverhältnis bei Eintritt ins Unternehmen auch die Richtlinie zur Korruptionsprävention sowie die Richtlinie zu kartellrechtskonformem Verhalten ausgehändigt, die sie beziehungsweise er durch Unterschrift anerkennt. Compliance im Rahmen der geschäftlichen Aktivitäten ist Gegenstand regelmäßiger Präsenzschulungen in allen Vossloh Gesellschaften. Der Schulungsbedarf und die Teilnehmenden einschließlich der Teilnehmenden aus den risikogeneigten Bereichen Vertrieb und Einkauf werden auf Basis des Vossloh Compliance-Schulungskonzepts von den Compliance Officers der Geschäftsfelder und den Local Compliance Officers ermittelt und festgelegt. Das Compliance Office unter Leitung des Chief Compliance Officers hält durchgeführte Präsenzschulungen zentral nach. 2024 richtete Vossloh weltweit Compliance-Schulungen mit insgesamt 804 Teilnehmenden aus (2023: 653 Teilnehmende).

Compliance-Schulungen finden zudem in Form eines 2021 grundlegend aktualisierten E-Learnings statt. Das Basismodul "Code of Conduct - Compliance-Grundlagen" richtet sich an alle Mitarbeitenden mit Computerarbeitsplatz. Daneben gibt es zwei Module zu den Schwerpunkten Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention für sämtliche Führungskräfte und Mitarbeitende mit Außenkontakt, insbesondere aus den risikogeneigten Bereichen Vertrieb und Einkauf. Diese Schwerpunktmodule absolvierten jeweils rund 50 % aller Teilnehmenden des Basismoduls. An denselben Adressatenkreis wendet sich das Auffrischungsmodul zu Korruptionsprävention, Wettbewerbsrecht und Außenwirtschaftsrecht. Alle neuen Mitarbeitenden durchlaufen sukzessive das E-Learning-Programm. Die Local Compliance Officers halten die Teilnahme systematisch nach und mahnen sie bei Bedarf an. Die Schulungsquote lag zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei 96,8 % (2023: 97,1 %).

Die nachfolgende Tabelle beschreibt das Compliance-Schulungskonzept im Vossloh Konzern:

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Maßnahme Turnus Zielgruppe Verantwortlich (Konzept, Durchführung, Dokumentation)
I. Präsenzschulung (alternativ Videokonferenz)
1 Standard-/​Auffrischungsschulung Compliance (Vossloh Compliance-Programm und -Grundsätze) Alle 3 Jahre Geschäftsführer, angestellte Mitarbeitende und leitende Gewerbliche Compliance Office (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation)
2 Basisschulung Compliance Optional Normale Gewerbliche LCO in Zusammenarbeit mit Compliance Office (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation)
3 Fokusschulung Kartellrecht (Schwerpunkt: Richtlinie zu kartellrechtskonformem Verhalten mit umfangreichen Fallbeispielen für exponierte Mitarbeitende) Alle 3 Jahre Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte in Vertrieb und Einkauf Compliance Office, ggf. externe Experten (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation)
4 Fokusschulung Vertrieb (Schwerpunkt Antikorruption und Handelsvertretereinsatz) Nach Bedarf Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte im Vertrieb Compliance Office (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation)
5 Risikoorientierte Fokusschulungen lokales Recht (spezifische lokale Themen, z. B. Exportkontrolle, lokale Gesetzesänderungen) Nach Bedarf Lokale Führungskräfte und Mitarbeitende LCO in Zusammenarbeit mit Compliance Office, ggf. externe Experten (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation)
II. E-Learning (online)
6 Modul Code of Conduct und Compliance-Grundlagen Einmalig, bei Beschäftigungsbeginn Mitarbeitende mit Computerarbeitsplatz Compliance Office (Konzept) zuständige Personalabteilung
7 Schwerpunktmodul Korruptionsprävention Einmalig, bei Beschäftigungsbeginn Mitarbeitende mit Außenkontakt Compliance Office (Konzept) zuständige Personalabteilung
8 Schwerpunktmodul Wettbewerbsrecht Einmalig, bei Beschäftigungsbeginn Mitarbeitende mit Außenkontakt Compliance Office (Konzept) zuständige Personalabteilung
9 Compliance-Auffrischungskurs Einmalig, 1 Jahr nach Ersteinschreibung Mitarbeitende mit Außenkontakt Compliance Office (Konzept) zuständige Personalabteilung
III. Sonstige Schulungsmaßnahmen (Tagung, Workshop)
10 Präsentationen/​Workshops bei internen Veranstaltungen (z.B. Sales-Meetings) Nach Bedarf Je nach Veranstaltung Compliance Office (Konzept) Organisator der Veranstaltung (Durchführung)

Um die Einhaltung der Vorgaben des Compliance-Management-Systems in den einzelnen operativen Einheiten zu überprüfen, werden - zumeist mit Unterstützung externer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - Compliance-Audits durchgeführt. Sie erfolgen sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig. 2024 wurden drei anlassunabhängige Compliance-Audits durchgeführt und vier anlassbezogene Audits. Ferner werden Compliance-Themen auch im Rahmen der Internen Revision mitgeprüft. Das Unternehmen lässt sein Compliance-Management-System darüber hinaus regelmäßig durch externe Experten überprüfen und sich Empfehlungen für eine Weiterentwicklung und Verbesserung geben. Die bislang letzte umfassende Wirksamkeitsüberprüfung erfolgte im Jahr 2017; der Prüfungsbericht ist auf der Internetseite www.vossloh. com >Investor Relations >Corporate Governance >Compliance veröffentlicht. Soweit Feststellungen und Empfehlungen für die Compliance-Arbeit ausgesprochen wurden, wurden und werden sie im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems umgesetzt. Eine im Geschäftsjahr 2023 mit externer Unterstützung durchgeführte Überprüfung der Compliance-Risiken, einschließlich einer Umfrage zur Wirksamkeit und Akzeptanz des Compliance-Management-Systems mit 128 repräsentativ ausgewählten Führungskräften und Mitarbeitenden vorrangig aus Management, Vertrieb und Einkauf, hat die bisherige Risikoeinschätzung sowie die hohe Wirksamkeit und Akzeptanz des Compliance-Management-Systems zum wiederholten Male bestätigt. Gegenstand dieser Risikobestandsaufnahme war die konzernweite Ermittlung der Compliance-Risiken in den Bereichen Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung sowie Exportkontrolle unter Berücksichtigung bestehender Compliance-Regeln und -Maßnahmen (siehe hierzu auch den Abschnitt Rechtliche Risiken und Chancen auf Seite 49). Die Angemessenheit sowie eine hohe Akzeptanz des bestehenden Compliance-Management-Systems konnten dadurch insgesamt weiterhin bestätigt werden.

Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2024 beschlossen, das Compliance-Management-System einer erneuten externen Überprüfung - bezogen auf die Teilbereiche Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung - nach dem IDW PS 980 n.F. (neue Fassung; 09.2022) zu unterziehen und hat hierzu erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Diese Prüfung wurde mit dem sogenannten Readiness Check gestartet und soll 2025 mit der Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung abgeschlossen werden.

Ferner führten das Compliance Office und das Corporate Controlling bislang jährliche Risikodialoge mit ausgewählten Gesellschaften des Vossloh Konzerns durch, um die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems mit Blick auf die Erfassung wesentlicher Risiken zu prüfen. Im Jahr 2024 fanden zwei Risikodialoge statt (2023: ein Dialog). Ende 2024 hat das Group Compliance Committee beschlossen, diese Risikodialoge zukünftig nicht mehr durchzuführen, da sie inhaltlich durch eine softwarebasierte Risikoabfrage bei allen Konzerngesellschaften ersetzt wurden. Diese Abfrage wurde Ende 2024 erstmals eingeleitet.

Vossloh hat besondere Vorkehrungen getroffen, um die Beachtung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Exportkontroll- und des Embargorechts, sicherzustellen. Über die Selbstverständlichkeit hinaus, dass anwendbare Rechtsvorschriften zu beachten sind, teilt Vossloh die mit dem Außenwirtschaftsrecht verfolgten sicherheitspolitischen Ziele, insbesondere die Stärkung internationaler Friedensbemühungen sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Eine gruppenweit gültige Exportkontrollrichtlinie schafft auf Basis des geltenden Rechts für den gesamten Vossloh Konzern und alle Vossloh Mitarbeitenden einen verbindlichen Rahmen, um die Einhaltung der jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Rahmenvorgaben dieser Richtlinie werden durch weiter gehende Vorschriften in Gestalt von Arbeits- und Organisationsanweisungen oder Prozessbeschreibungen ergänzt. Gemäß der Richtlinie ernennt jede operativ tätige Einheit einen Ausfuhrverantwortlichen und einen Trade Compliance Officer (TCO). In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalabteilungen entwickeln sie Schulungskonzepte und sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden, die in außenwirtschaftlich relevanten Bereichen tätig sind, entsprechend geschult werden. Das zentrale Compliance-E-Learning-Tool von Vossloh enthält zudem, wie bereits erläutert, das Modul Außenwirtschaftsrecht.

Der Vossloh Konzern erwartet auch von seinen Lieferanten und Dienstleistern ein regelkonformes Handeln und Verhalten, das Recht und Gesetz entspricht. Dies wird im Einzelfall sowie anlassbezogen geprüft und kontrolliert. Für die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Agenten, Distributoren und Beratern im Vertriebsbereich gilt konzernweit verbindlich die "Richtlinie zur Einschaltung von Intermediären". Deren Ziel ist es, dem Risiko unlauterer Praktiken durch beauftragte Dritte vorzubeugen und die Risiken für das Unternehmen und seine Unternehmensangehörigen zu minimieren.

Als Bestandteil seines Compliance-Management-Systems führt Vossloh ein gruppenweites Verbandsregister, das alle Unternehmens- und privaten Mitgliedschaften in Industrieverbänden erfasst. Die wichtigsten Mitgliedschaften der Vossloh AG sind:

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Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB)

Union des Industries Ferroviaires Européennes (UNIFE), Verband der europäischen Eisenbahnindustrie - Deutsches Verkehrsforum

Institut für Bahntechnik GmbH (IfB)

Allianz pro Schiene e.V.

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV)

Vossloh tätigt keine Spenden an politische Parteien oder ähnliche Institutionen.

Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower)

Zum Thema Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Unzureichender Schutz von Whistleblowern, der die Aufdeckung von Missständen erschwert und ethisches Verhalten gefährdet, könnte das Vertrauen in das Unternehmen untergraben;

keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen;

keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 71 ff.) beschrieben.

In Zusammenarbeit mit einer international agierenden Rechtsanwaltskanzlei hat Vossloh eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Neben der Möglichkeit der direkten Ansprache der Compliance Officer haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber auf diesem Weg die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. Der Prozess zur Aufnahme, Bearbeitung und Dokumentation von Hinweisgebermeldungen wurde am 23. Februar 2022 vom Vorstand der Vossloh AG als Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems verabschiedet. Der Prozess ist verbindlicher Bestandteil des Compliance-Management-Systems. Die Kontaktdaten der von Vossloh beauftragten unabhängigen Ombudsleute werden mit dem Code of Conduct allen Mitarbeitenden ausgehändigt und finden sich im Vossloh Intranet sowie auf der Homepage des Unternehmens wieder. Zusatzlich enthält der Code of Conduct eine Darstellung und Anwendungshinweise zu diesem Hinweisgeberprozess.

2024 wurden die Ombudsleute zweimal kontaktiert (2023: einmal); weitere zwei Hinweisgebermeldungen wurden über interne Hinweisgeberkanäle (2023: zwei, im Jahr 2023 nicht offengelegt) abgegeben. Sämtliche daraus folgenden Ermittlungen hinsichtlich möglicher Compliance-Verstöße wurden weitgehend abgeschlossen. Kein untersuchter Vorgang betraf einen bestätigten Bestechungs- oder Korruptionsvorwurf oder den Verstoß gegen einschlägige Gesetze, der Bußgelder oder individuelle Strafen nach sich gezogen hätte.

Soweit es sich um interne Hinweisgeber handelte, wurde durch die Compliance-Organisation im Einklang mit den Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie sichergestellt, dass die Hinweisgeber während der laufenden Untersuchung vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen geschützt wurden.

Cybersecurity

Zum Thema Cybersecurity erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse

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als wesentliche negative Auswirkung: Unzureichender Schutz der IT-Systeme könnte zu Cyberangriffen führen, die die Betriebskontinuität und die Sicherheit der Unternehmensdaten gefährden;

keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt;

als wesentliche Risiken:

a) Betriebsunterbrechungen und finanzielle Verluste durch gezielte Cyberangriffe auf kritische Systeme;

b) finanzielle Belastungen durch Lösegeldzahlungen oder Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen nach einem Angriff;

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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen.

Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 71 ff.) beschrieben.

Seine operativen und strategischen Geschäftsprozesse steuert Vossloh mithilfe einer leistungsfähigen Informationstechnologie. Das Datennetz schließt neben den eigenen Standorten auch Kunden und Lieferanten ein und umfasst den gesamten Globus. Die Anforderungen an die IT werden durch die fortschreitende Digitalisierung des Unternehmens immer höher. Gleichzeitig ist eine kontinuierliche Zunahme von Bedrohungen der Cybersicherheit zu beobachten. Die produzierende Industrie ist mit 28 % aller Vorfälle im Bereich Cyberkriminalität die am häufigsten angegriffene Branche in Europa. Bei der im Geschäftsjahr 2024 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurde daher ein unzureichender Schutz der IT-Systeme als negativ bewertete Auswirkung identifiziert. Risiken bestehen für Vossloh darin, dass die Produktion aufgrund von Hacks stillgelegt werden könnte und/​oder dass die Hacker Lösegeld für die von ihnen verschlüsselten Daten fordern könnten.

Im Zuge der Optimierung seiner IT-Sicherheit hat Vossloh ein Information-Security-Management-System (ISMS) gegen digitale Bedrohungen aufgebaut, mit dem Experten rund um die Uhr die gesamte IT-Infrastruktur von Vossloh überwachen. Der Group Information Security Officer berichtet regelmäßig direkt an den Vorstand; operativ ist das Thema dort dem Chief Executive Officer (CEO) unterstellt. In einer Matrixorganisation führt der Group Information Security Officer den Bereich Informationssicherheit bei der Vossloh AG und koordiniert die Maßnahmen mit den Geschäftsfeldern. In den Geschäftsfeldern sind Local Information Security Manager aktiv, die sich im Wochenrhythmus über aktuelle Entwicklungen austauschen.

Unterstützt werden die spezialisierten Mitarbeitenden von Vossloh durch externe Spezialisten, beispielsweise beim sogenannten Purple Teaming. Dabei wird die Leistungsfähigkeit des Systems und der Notfallpläne durch simulierte Hacks kontinuierlich getestet und verbessert. Mit einem umfassenden, jährlich stattfindenden Schulungsprogramm für alle Mitarbeitenden im Konzern wird deren Aufmerksamkeit für digitale Gefahren sensibilisiert und ein sicheres Verhalten im Umgang mit der IT eingeübt. Das ISMS soll nach ISO 27001 zertifiziert werden. Aktuell sind 13 von 16 ISMS-Richtlinien und -Standards aktiv, die noch offenen Vorgaben werden im Geschäftsjahr 2025 unternehmensweit ausgerollt. Spezifische Details zu den Maßnahmen und Protokollen werden nicht offengelegt. Diese Informationen sind vertraulich, um die Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen nicht zu gefährden.

Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die Konzernnachhaltigkeitserklärung

An die Vossloh AG, Werdohl

Prüfungsurteil

Wir haben die im Abschnitt "Konzernnachhaltigkeitserklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/​2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt.

Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren Verweise auf Informationen der Gesellschaft außerhalb des Konzernlageberichts sowie in der Konzernnachhaltigkeitserklärung genannte externe Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen..

Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/​852, der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen,

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dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Identifizierung von Informationen, die in die Konzernnachhaltigkeitserklärung aufzunehmen sind (die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der im Abschnitt "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh" der Konzernnachhaltigkeitserklärung aufgeführten Beschreibung steht, bzw.

dass die Angaben im Abschnitt "EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh" in der Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/​852 entsprechen.

Wir geben kein Prüfungsurteil ab zu den oben genannten Bestandteilen der Konzernnachhaltigkeitserklärung, die nicht Gegenstand unserer Prüfung waren.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.

Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.

Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung" weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards und des vom IAASB herausgegebenen International Standard on Quality Management (ISQM) 1 angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Konzernnachhaltigkeitserklärung

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Konzernnachhaltigkeitserklärung) oder Irrtümern ist.

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

Inhärente Grenzen bei der Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung

Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter haben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe vorgenommen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher. Auch die Quantifizierung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die in der Konzernnachhaltigkeitserklärung angegeben wurden, unterliegt inhärenten Unsicherheiten.

Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung

Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Konzernnachhaltigkeitserklärung beinhaltet.

Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung.

identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen.

würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen.

Zusammenfassung der vom Wirtschaftsprüfer durchgeführten Tätigkeiten

Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.

Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir:

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die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in der Konzernnachhaltigkeitserklärung dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt.

die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen.

die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung beurteilt.

die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten.

analytische Prüfungshandlungen bzw. Einzelfallprüfungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung durchgeführt.

die Darstellung der Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt.

den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt.

Verwendungsbeschränkung

Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2024 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.

Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.

 

Düsseldorf, den 7. März 2025

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nicole Meyer, Wirtschaftsprüferin

Daniel Oehlmann, Wirtschaftsprüfer

Konzernabschluss der Vossloh AG zum 31. Dezember 2024

Gewinn- und Verlustrechnung

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Mio.€ Anhang 2024 2023
Umsatzerlöse (1) 1.209,6 1.214,3
Herstellungskosten (2.1) -880,4 -898,3
Vertriebs- und Verwaltungskosten (2.2) -230,0 -214,4
Wertberichtigungen bzw. Zuschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte 0,5 -2,3
Forschungs- und Entwicklungskosten (2.3) -14,3 -10,4
Sonstiger betrieblicher Ertrag (3.1) 25,3 17,7
Sonstiger betrieblicher Aufwand (3.2) -11,0 -10,9
Betriebsergebnis 99,7 95,7
Beteiligungsergebnis aus at-equity einbezogenen Unternehmen 6,0 8,1
Übrige Finanzerträge (4.1) 0,4 0,6
Übrige Finanzaufwendungen (4.2) -0,9 -5,9
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 105,2 98,5
Zinserträge (5.1) 4,8 4,7
Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen (5.2) -19,4 -20,7
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 90,6 82,5
Ertragsteuern (6) -14,1 -28,2
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 76,5 54,3
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten (7) - 1,0
Konzernergebnis 76,5 55,3
davon entfallen auf Anteilseigner der Vossloh AG 63,2 38,7
davon entfallen auf Hybridkapitalgeber 6,0 6,0
davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter (8) 7,3 10,6
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes/​verwässertes Ergebnis je Aktie (in €) (9) 3,56 2,21
davon entfallen auf fortgeführte Aktivitäten 3,56 2,15
davon entfallen auf nicht fortgeführte Aktivitäten - 0,06

Gesamtergebnisrechnung

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Mio.€ Anhang 2024 2023
Konzernergebnis 76,5 55,3
Marktwertänderung von Sicherungsinstrumenten (Cashflow-Hedging) 0,7 -4,2
Währungsumrechnungsdifferenzen (23) -0,4 -6,0
Ertragsteuern (6) -0,2 1,2
Beträge, die gegebenenfalls in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 0,1 -9,0
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne (24) 0,3 -1,7
Ertragsteuern (6) -0,1 0,5
Beträge, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden 0,2 -1,2
Summe der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen 0,3 -10,2
Gesamtergebnis 76,8 45,1
davon entfallen auf Anteilseigner der Vossloh AG 62,2 30,5
davon entfallen auf Hybridkapitalgeber 6,0 6,0
davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter 8,6 8,6

Kapitalflussrechnung

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Mio.€ 2024 2023
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 105,2 98,5
EBIT aus nicht fortgeführten Aktivitäten - 1,0
Abschreibungen/​Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte (saldiert mit Zuschreibungen) 55,2 59,0
Veränderung der langfristigen Rückstellungen 5,6 4,9
Bruttocashflow 166,0 163,4
Veränderung der Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen (soweit nicht zahlungswirksam) -6,0 -8,1
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -4,0 2,6
Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 0,7 0,6
Gezahlte Ertragsteuern -26,6 -26,4
Veränderung des Working Capital 21,0 -5,5
Veränderungen sonstiger Aktiva und Passiva -14,7 10,7
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit 136,4 137,3
Cashflow aus Investitionstätigkeit
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -55,7 -67,4
Einzahlungen aus Gewinnausschüttungen von at-equity einbezogenen Unternehmen 5,3 1,0
Free Cashflow 86,0 70,9
Investitionen in langfristige Finanzinstrumente -0,3 -0,5
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 0,1 1,6
Auszahlungen/​Einzahlungen aus dem Kauf/​Verkauf von kurzfristigen Wertpapieren 0,7 1,3
Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Finanzinstrumenten 0,4 0,2
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen 10,0 -
Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen -10,2 -1,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit -49,7 -65,4
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Nettoeinzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 71,3 -
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter -28,2 -25,3
Auszahlungen an Hybridkapitalgeber -6,0 -6,0
Einzahlungen aus kurzfristigen Krediten 22,0 0,8
Auszahlungen aus kurzfristigen Krediten -132,2 -40,0
Einzahlungen aus mittel- und langfristigen Krediten 18,8 64,8
Auszahlungen aus mittel- und langfristigen Krediten -4,3 -9,0
Tilgungen aus Leasing -11,8 -12,2
Erhaltene Zinsen sowie Einzahlungen aus Absicherungen der Konzernfinanzierung 3,9 4,7
Gezahlte Zinsen und ähnliche Aufwendungen -17,4 -17,2
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -83,9 -39,4
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss 2,8 32,5
Veränderung der liquiden Mittel aus der Erstkonsolidierung 0,5 0,0
Wechselkursbedingte Änderungen -1,1 1,0
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 62,4 28,9
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 64,6 62,4

Zu weiteren Informationen zur Kapitalflussrechnung vgl. Seiten 169 f.

Bilanz

Aktiva in Mio.€

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Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Immaterielle Vermögenswerte (10) 360,4 347,5
Sachanlagen (11) 373,6 339,8
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (12) 0,9 1,0
Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen (13) 51,2 51,1
Übrige langfristige Finanzinstrumente (14) 9,2 8,6
Sonstige langfristige Vermögenswerte (15) 2,5 1,7
Latente Steuerforderungen (16) 26,1 12,4
Langfristige Vermögenswerte 823,9 762,1
Vorräte (17) 246,9 262,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (18) 251,8 201,0
Vertragsvermögenswerte (18) 3,2 0,5
Ertragsteuererstattungsansprüche (19) 12,2 8,2
Übrige kurzfristige Finanzinstrumente (20) 13,4 11,1
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (20) 44,4 31,8
Kurzfristige Wertpapiere (21) 0,3 1,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (22) 94,7 99,4
Kurzfristige Vermögenswerte 666,9 616,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (7) - 14,6
Vermögenswerte 1.490,8 1.392,7

Passiva in Mio.€

Anhang 31.12.2024 31.12.2023
Gezeichnetes Kapital (23.1) 54,8 49,9
Kapitalrücklagen (23.2) 256,8 190,4
Gewinnrücklagen und Konzernergebnis (23.3) 272,6 228,4
Hybridkapital (23.4) 148,3 148,3
Sonstige Eigenkapitalposten (23.5) -6,4 -6,6
Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter 726,1 610,4
Anteile anderer Gesellschafter (23.6) 25,8 28,1
Eigenkapital 751,9 638,5
Pensionsrückstellungen/​Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung (24) 23,1 22,9
Sonstige langfristige Rückstellungen (25) 21,1 21,3
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (26.1) 170,5 121,6
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (26.2) 0,5 0,5
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten (26.4) 4,8 5,9
Latente Steuerschulden (16) 5,4 2,1
Langfristige Schulden 225,4 174,3
Sonstige kurzfristige Rückstellungen (25) 55,4 67,4
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (26.1) 62,2 198,4
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (26.2) 203,4 171,4
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring (26.2) 29,1 -
Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten (26.3) 14,9 12,0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten (26.4) 148,5 122,9
Kurzfristige Schulden 513,5 572,1
Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten (7) - 7,8
Eigenkapital und Schulden 1.490,8 1.392,7

Eigenkapitalveränderungsrechnung

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Mio.€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen und Konzernergebnis Hybridkapital
Stand 31.12.2022 49,9 190,4 199,0 148,3
Einstellung in die Gewinnrücklagen 8,8
Sonstige Effekte -0,5
Konzernergebnis 38,7 6,0
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern
Dividendenzahlungen -17,6
Vergütung an Hybridkapitalgeber -6,0
Stand 31.12.2023 49,9 190,4 228,4 148,3
Einstellung in die Gewinnrücklagen -1,1
Kapitalerhöhung 4,9 66,4
Sonstige Effekte * 0,5
Konzernergebnis 63,2 6,0
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern
Dividendenzahlungen -18,4
Vergütung an Hybridkapitalgeber -6,0
Stand 31.12.2024 54,8 256,8 272,6 148,3
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Sonstige Eigenkapitalposten
Mio.€ Rücklage aus Währungsumrechnung Rücklage aus Sicherungsgeschäften Rücklage aus Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne Eigenkapital ohne Anteile anderer Gesellschafter
Stand 31.12.2022 -1,1 2,6 8,8 597,9
Einstellung in die Gewinnrücklagen -8,8 -
Sonstige Effekte 0,0 -0,5
Konzernergebnis 44,7
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern -4,1 -2,9 -1,1 -8,1
Dividendenzahlungen -17,6
Vergütung an Hybridkapitalgeber -6,0
Stand 31.12.2023 -5,2 -0,3 -1,1 610,4
Einstellung in die Gewinnrücklagen 1,1 -
Kapitalerhöhung 71,3
Sonstige Effekte * 0,1 0,6
Konzernergebnis 69,2
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern -1,7 0,5 0,2 -1,0
Dividendenzahlungen -18,4
Vergütung an Hybridkapitalgeber -6,0
Stand 31.12.2024 -6,8 0,2 0,2 726,1
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Mio.€ Anteile anderer Gesellschafter Gesamt
Stand 31.12.2022 27,2 625,1
Einstellung in die Gewinnrücklagen -
Sonstige Effekte 0,0 -0,5
Konzernergebnis 10,6 55,3
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern -2,1 -10,2
Dividendenzahlungen -7,6 -25,2
Vergütung an Hybridkapitalgeber -6,0
Stand 31.12.2023 28,1 638,5
Einstellung in die Gewinnrücklagen -
Kapitalerhöhung 71,3
Sonstige Effekte * 0,6
Konzernergebnis 7,3 76,5
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Steuern 1,3 0,3
Dividendenzahlungen -10,9 -29,3
Vergütung an Hybridkapitalgeber -6,0
Stand 31.12.2024 25,8 751,9

* Die sonstigen Effekte resultieren im Wesentlichen aus Vorjahreseffekten der Bilanzierung von Sachanlagevermögen.

Zu weiteren Informationen über Veränderungen der Eigenkapitalposten vgl. die Erläuterungen zu den Ziffern (23.1) bis (23.5) auf den Seiten 183 f.

Konzernanhang zum 31. Dezember 2024

der Vossloh AG

Segmentinformationen nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldern

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Mio.€ Vossloh Fastening Systems Vossloh Tie Technologies Konsolidierung Core Components Customized Modules (Vossloh Switch Systems)
Wertbeitrag 2024 32,1 5,4 -0,2 37,3 16,8
2023 43,8 -1,5 -0,5 41,8 10,4
Informationen aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Außenumsatzerlöse 2024 281,8 172,0 - 453,8 557,5
2023 304,1 222,7 - 526,8 530,7
Innenumsatzerlöse 2024 27,9 0,8 -19,1 9,6 3,7
2023 45,3 1,4 -26,8 19,9 6,7
Materialaufwand 2024 175,1 87,4 -21,7 240,8 262,4
2023 200,2 109,6 -24,7 285,1 264,1
Planmäßige Abschreibungen 2024 10,6 10,4 - 21,0 16,7
2023 10,4 11,6 - 22,0 15,7
Beteiligungsergebnis aus at-equity einbezogenen Unternehmen 2024 - - - 0,0 4,4
2023 0,5 - - 0,5 5,8
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2024 - - - - -
2023 - - - - -
Andere wesentliche zahlungsunwirksame Segmentaufwendungen 2024 1,5 1,5 - 3,0 16,1
2023 3,7 7,3 - 11,0 23,6
Wertminderungen 2024 0,9 0,0 - 0,9 0,0
2023 1,7 1,8 - 3,5 3,5
Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 1 2024 608 415 - 1.023 2.319
2023 586 431 - 1.017 2.290
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Mio.€ Lifecycle Solutions (Vossloh Rail Services) Holdinggesellschaften Konsolidierung Konzern
Wertbeitrag 2024 -3,0 0,8 -38,8 13,1
2023 -7,1 15,0 -41,2 18,9
Informationen aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Außenumsatzerlöse 2024 197,9 0,4 - 1.209,6
2023 156,6 0,1 - 1.214,2
Innenumsatzerlöse 2024 6,4 0,0 -19,7 0,0
2023 6,9 0,0 -33,4 0,1
Materialaufwand 2024 74,5 0,1 -19,5 558,3
2023 70,5 0,1 -31,3 588,5
Planmäßige Abschreibungen 2024 15,9 0,6 - 54,2
2023 14,2 0,6 - 52,5
Beteiligungsergebnis aus at-equity einbezogenen Unternehmen 2024 1,6 - - 6,0
2023 1,8 - - 8,1
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 2024 - - - -
2023 - 1,0 - 1,0
Andere wesentliche zahlungsunwirksame Segmentaufwendungen 2024 2,4 0,9 -0,2 22,2
2023 1,3 1,3 0,0 37,2
Wertminderungen 2024 - - - 0,9
2023 - - - 7,0
Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt 1 2024 739 113 - 4.194
2023 609 83 - 3.999

1 Die Berechnung der durchschnittlichen Mitarbeitendenzahl erfolgt auf Basis von Quartalswerten.

Allgemeine Grundlagen

Die Vossloh AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Werdohl, Deutschland. Die Gesellschaft wird im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5292 geführt, der Geschäftssitz ist Vosslohstraße 4, 58791 Werdohl. Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Produkten sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art für den Bereich der Bahntechnik - insbesondere für die Bahninfrastruktur - bilden die wesentlichen Geschäftsaktivitäten des Vossloh Konzerns.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS ® Accounting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden alle zum Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Standards berücksichtigt.

Der Vorstand der Vossloh AG hat den Konzernabschluss am 28. Februar 2025 zur Weitergabe an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats freigegeben.

Neue Rechnungslegungsvorschriften

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht, waren aber im Geschäftsjahr 2024 gemäß den Übernahmevorschriften der EU noch nicht verpflichtend anzuwenden oder noch nicht in europäisches Recht übernommen. Bei noch nicht von der EU übernommenen Standards und Interpretationen wird die erstmalige Anwendung gemäß IASB angegeben. Vorzeitige Anwendungen dieser Standards sind nicht geplant.

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Neue bzw. geänderte Standards Veröffentlichung Erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr Übernahme durch die EU Wesentlicher Inhalt bzw. erwartete Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Vossloh AG
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen August 2023 2025 2024 Es werden hierdurch keine Auswirkungen erwartet.
IFRS 18 Presentation and Disclosure in Financial Statements April 2024 2027 ./​. Es werden wesentliche Änderungen hinsichtlich der Struktur des Konzernabschlusses erwartet, eine genauere Analyse steht aber noch aus.
IFRS 19 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures Mai 2024 2027 ./​. Es werden hierdurch keine Auswirkungen erwartet.
Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments (Amendments to IFRS 9 and IFRS 7) Mai 2024 2026 ./​. Es werden hierdurch keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.
Annual Improvements Volume 11 Juli 2024 2026 ./​. Es werden hieraus keine wesentlichen Auswirkungen erwartet.
Contracts referencing nature-dependend electricity (Amendments to IFRS 9 and IFRS 7) Dezember 2024 2026 ./​. Es werden hierdurch keine Auswirkungen erwartet.

Erstmalige Anwendung von Standards und Interpretationen

Im Geschäftsjahr 2024 wurden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Änderungen von Standards und Interpretationen erstmals angewendet:

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Standard/​Interpretation Veröffentlichung Übernahme durch die EU
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) Mai 2023 Mai 2024
Einstufung von Schulden als kurz- oder langfristig und Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) Januar und Juli 2020 sowie Oktober 2022 Dezember 2023
Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16) September 2022 November 2023

Die erstmalig angewendeten Standards und Interpretationen hatten insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (im Weiteren als "Reverse Factoring" bezeichnet) betreffen Regelungen mit Finanzinstituten oder externen Agenten, die zu einer Verlängerung der Zahlungsziele bei bestimmten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen führen. Die Anwendung der geänderten Standards hat zu weitergehenden Offenlegungen geführt, die unter der Textziffer (26.2) im Konzernanhang aufgeführt sind. Außerdem werden die im Zusammenhang mit solchen Vereinbarungen eingegangenen Verpflichtungen in einer gesonderten Zeile in der Konzernbilanz ausgewiesen.

Grundsätze der Aufstellung des Konzernabschlusses

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag der Vossloh AG (31. Dezember) aufgestellt. Die einbezogenen Abschlüsse werden überwiegend durch unabhängige Wirtschaftsprüfer geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Vossloh AG, erstellt. Die Darstellung erfolgt weitgehend in Millionen Euro.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Der Konzernabschluss wird auf Basis des "Going concern"-Prinzips aufgestellt.

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert vonseiten des Managements eine Reihe von Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen. Diese Schätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet. Sie haben Einfluss auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden und der Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie auf die Erfassung der Erträge und Aufwendungen im Berichtszeitraum.

Aufgrund der Unsicherheiten kann es zu Abweichungen zwischen den im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträgen und den tatsächlichen späteren Werten kommen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen werden in der Periode der Änderung oder - zum Beispiel im Fall von geänderten Nutzungsdauern bei Sachanlagen - in zukünftigen Perioden berücksichtigt.

Schätzungsunsicherheiten mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss treten insbesondere bei der Bilanzierung der Geschäfts- oder Firmenwerte (siehe Textziffer 10 im Konzernanhang), im Hinblick auf den Ansatz latenter Steuern (siehe Textziffer 16 im Konzernanhang) sowie bei der Bilanzierung und Bewertung sonstiger Rückstellungen (siehe Textziffer 25 im Konzernanhang) auf.

Ermessensentscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss betreffen insbesondere die Laufzeit von Leasingverträgen im Fall von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen (siehe hierzu den Abschnitt Leasing unter Sonstige Angaben auf Seite 200).

Die im Konzernabschluss der Vossloh AG angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden unter den jeweiligen Textziffern des Anhangs erläutert.

Konsolidierung

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Vossloh AG sowie grundsätzlich aller verbundenen Unternehmen. Tochtergesellschaften, die die Vossloh AG in der Regel aufgrund einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit kontrolliert, werden vollkonsolidiert.

Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tag der Erlangung der Kontrolle bis zum Erlöschen derselben in den Konzernabschluss einbezogen. Das Eigenkapital der Tochterunternehmen wird im Rahmen der Kapitalkonsolidierung mit den Gesellschaftsanteilen nach der Erwerbsmethode eliminiert. Hierbei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem Konzernanteil am Eigenkapital der Tochtergesellschaften verrechnet.

Zur Ermittlung des Eigenkapitals der erworbenen Tochtergesellschaften bei der Erstkonsolidierung werden alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden einschließlich der Eventualschulden des erworbenen Tochterunternehmens mit ihren jeweiligen Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt angesetzt.

Verbleibende positive Unterschiedsbeträge zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden werden als Geschäfts- oder Firmenwert nach IFRS 3 aktiviert und einem jährlichen Werthaltigkeitstest auf der Ebene des zugehörigen Geschäftsfelds unterzogen. Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung der Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden unmittelbar ertragswirksam erfasst.

Anteile anderer Gesellschafter werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des jeweiligen erworbenen Unternehmens bewertet.

Änderungen des Konzernanteils an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Erwerb oder Verlust der Kontrolle über diese Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen behandelt.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Schulden- sowie der Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Soweit in Einzelabschlüssen Wertberichtigungen auf Anteile einbezogener Gesellschaften oder konzerninterne Forderungen gebildet wurden, werden sie im Rahmen der Konsolidierung zurückgenommen. Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert.

Gemeinschaftsunternehmen werden grundsätzlich gemäß IFRS 11 at-equity einbezogen, soweit das Konzernunternehmen, das die Beteiligung hält, typische Gesellschafterrechte hat, die sich auf das Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens beziehen.

Soweit die Rechte des die Beteiligung haltenden Konzernunternehmens sich auf jeweils einzelne Vermögenswerte oder Schulden beziehen oder die an dem Gemeinschaftsunternehmen beteiligten Gesellschaften konkrete Vereinbarungen über die Aufteilung der durch das Gemeinschaftsunternehmen hergestellten Güter oder geleisteten Dienstleistungen getroffen haben, wird ein solches Gemeinschaftsunternehmen als gemeinschaftlich betrieben angesehen, und die Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge werden quotal einbezogen.

Sonstige Unternehmen, an denen Vossloh zwischen 20 % und 50 % beteiligt ist und bei denen Vossloh einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausüben kann (assoziierte Unternehmen), werden, soweit wesentlich, at-equity bewertet.

Alle übrigen Beteiligungen werden grundsätzlich zu Marktwerten bilanziert und unter den übrigen langfristigen Finanzinstrumenten ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2024 gab es folgende Änderungen im Konsolidierungskreis:

Am 1. Juli 2024 erwarb die Vossloh Rail Services Scandinavia AB sämtliche Anteile an der Scandinavian Track Group AB (STG), die selbst Anteile an vier weiteren Gesellschaften in Schweden, Norwegen und Dänemark hält. Die Geschäftstätigkeit der neuen Konzerngesellschaften besteht in diversen Instandhaltungsservices für den Fahrweg Schiene, etwa dem Einbau oder der Instandhaltung von Weichen, sowie in Inspektionsberatungsleistungen. Mit dem Erwerb wurden die Anwendungsbereiche der Service-Aktivitäten in Skandinavien deutlich erweitert. Die durch die Akquisition möglichen Synergieeffekte mit der bereits in Schweden tätigen Gesellschaft im Geschäftsfeld Rail Services waren Anlass für den Goodwill, der steuerlich nicht abzugsfähig ist. Der Kaufpreis für die übernommenen Vermögenswerte betrug 7,1 Mio.€ und wurde bar bezahlt. Die folgende Tabelle zeigt die übernommenen Marktwerte, den Kaufpreis und den sich ergebenden Goodwill:

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Mio.€ Marktwerte
Langfristige Vermögenswerte 11,7
Kurzfristige Vermögenswerte 10,7
Vermögenswerte 22,4
Langfristige Schulden 5,2
Kurzfristige Schulden 13,3
Schulden 18,5
Erworbenes Nettovermögen 3,9
Kaufpreis 7,1
Geschäfts- oder Firmenwert 3,2

Die Marktwerte sind vorläufig, allerdings geht Vossloh nicht davon aus, dass eine Anpassung dieser Marktwerte erfolgen wird. Die erworbenen Gesellschaften haben im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 11,6 Mio.€ realisiert; der Beitrag zum Konzernergebnis betrug -1,6 Mio.€. Bei einem hypothetischen Erwerb zu Beginn des Geschäftsjahres wären die Beiträge 26,7 Mio.€ (Umsatz) sowie 0,0 Mio.€ (Konzernergebnis) gewesen. Mit dem Erwerb waren nur unwesentliche Transaktionskosten verbunden, die unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen sind.

Außerdem wurden am 19. Juli 2024 sämtliche Geschäftsanteile an der France Aiguillages Services S.A.R.L. (FAS) erworben. Die Geschäftstätigkeit der FAS sowie ihrer Tochtergesellschaft besteht in verschiedenen Dienstleistungen rund um Weichen und Weichensignalanlagen, zum Beispiel technische Prüfungen und Wartungsleistungen. Der Kaufpreis für die übernommenen Vermögenswerte betrug 3,0 Mio.€ und wurde bar bezahlt. Erwartete Synergien mit der Vossloh Services France SAS führten zu einem steuerlich nicht abzugsfähigen Goodwill von 0,6 Mio.€. Die folgende Tabelle zeigt die übernommenen Marktwerte, den Kaufpreis und den sich ergebenden Goodwill:

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Mio.€ Marktwerte
Langfristige Vermögenswerte 2,8
Kurzfristige Vermögenswerte 3,2
Vermögenswerte 6,0
Lang- und kurzfristige Schulden 3,6
Schulden 3,6
In den Konzernabschluss einbezogenes Nettovermögen 2,4
Kaufpreis 3,0
Geschäfts- oder Firmenwert 0,6

Die Marktwerte sind vorläufig, allerdings geht Vossloh nicht davon aus, dass eine Anpassung dieser Marktwerte erfolgen wird. Die erworbenen Gesellschaften haben im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse in Höhe von 3,3 Mio.€ realisiert; der Beitrag zum Konzernergebnis betrug 0,3 Mio.€. Bei einem hypothetischen Erwerb zu Beginn des Geschäftsjahres wären die Beiträge 6,7 Mio.€ (Umsatz) sowie 0,2 Mio.€ (Konzernergebnis) gewesen. Auch mit diesem Erwerb waren nur unwesentliche Transaktionskosten verbunden, die unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen sind.

Die im Vorjahr gegründete Gesellschaft in Australien wurde von Beginn des Geschäftsjahres an in den Konzernabschluss einbezogen.

Damit wurden zum Ende des Geschäftsjahres 60 Gesellschaften (Vorjahr: 53) vollständig in den Konzernabschluss einbezogen, davon weiterhin unverändert zum Vorjahr zehn Gesellschaften mit Sitz im Inland. Sechs Gesellschaften mit Sitz im Ausland sowie eine Gesellschaft im Inland wurden at-equity einbezogen, beides unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden acht Gesellschaften (Vorjahr: zehn), an denen die Vossloh AG zum Abschlussstichtag mittelbar oder unmittelbar die Stimmrechtsmehrheit hielt oder die sie auf sonstige Weise kontrollierte, nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Währungsumrechnung

Die in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften werden entsprechend dem Konzept der funktionalen Währung umgerechnet. Da es sich bei den Tochtergesellschaften nahezu ausschließlich um wirtschaftlich selbstständige Einheiten handelt, entsprechen die funktionalen Währungen dieser Tochtergesellschaften ihren jeweiligen lokalen Währungen.

Dabei wird für die Umrechnung der Bilanzposten der Stichtagskurs (Mittelkurs am Bilanzstichtag) verwendet, während die Währungsumrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs erfolgt, der als Annäherung an die jeweiligen Kurse zu den Transaktionstagen verwendet wird. Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei den Vermögenswerten und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz werden ergebnisneutral erfasst und innerhalb des Eigenkapitals in der Zeile "Sonstige Eigenkapitalposten" gesondert ausgewiesen.

Bei einer ausländischen Gesellschaft ist aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds nicht die lokale Währung, sondern der Euro als funktionale Währung anzusehen. Entsprechend erfolgt die Umrechnung des Abschlusses dieser Gesellschaft, der in der lokalen Währung aufgestellt wird, nach der Zeitbezugsmethode. Demnach werden sogenannte nicht monetäre Posten (bei der betroffenen Gesellschaft im Wesentlichen Sachanlagen) sowie die entsprechenden Abschreibungen mit dem zum Umstellungszeitpunkt vorliegenden historischen Kurs umgerechnet. Die anderen Posten der Bilanz sind mit dem Stichtagskurs, Aufwendungen sowie Erträge sind - mit Ausnahme der Abschreibungen - mit dem Jahresdurchschnittskurs umzurechnen.

In den Einzelabschlüssen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erfassung des Geschäftsvorfalls bewertet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste aus der Bewertung von Finanzinstrumenten sowie von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Die Fremdwährungskurse der Länder, die nicht Mitglied des Euro-Raums sind und in denen Vossloh mit konsolidierten Tochterunternehmen in größerem Umfang tätig ist, sind nachfolgend aufgeführt:

Währungskurse

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Land Währung 2024 2023 2024 2023
Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
Australien AUD 1 € 1,67 1,62 1,64 1,63
China CNY 1 € 7,56 7,84 7,80 7,67
Großbritannien GBP 1 € 0,83 0,87 0,85 0,87
Indien INR 1 € 88,63 91,89 90,54 89,34
Kanada CAD 1 € 1,49 1,46 1,48 1,46
Malaysia MYR 1 € 4,63 5,07 4,95 4,89
Mexiko MXN 1 € 21,55 18,69 19,83 19,20
Polen PLN 1 € 4,28 4,34 4,31 4,54
Schweden SEK 1 € 11,45 11,10 11,43 11,47
Serbien RSD 1 € 116,95 117,13 117,09 117,25
Türkei TRY 1 € 36,61 32,65 35,57 25,75
USA USD 1 € 1,04 1,11 1,08 1,08

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Umsatzerlöse

Zusammensetzung der Umsatzerlöse

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Mio.€ 2024 2023
Verkauf von Produkten
Vossloh Fastening Systems 309,7 349,4
Vossloh Tie Technologies 172,8 224,1
Konsolidierung -19,1 -26,8
Core Components 463,4 546,7
Customized Modules 560,5 537,4
Lifecycle Solutions 36,9 59,0
Konsolidierung -19,7 -33,4
Konzern 1.041,1 1.109,7
Dienstleistungen
Lifecycle Solutions 167,4 100,9
Konsolidierung 0,4 0,1
Konzern 167,8 101,0
Umsatzerlöse aus kundenspezifischer Fertigung
Customized Modules 0,7 0,0
Lifecycle Solutions 0,0 3,6
Konzern 0,7 3,6
Summe Konzernumsatz über alle Tätigkeitsfelder 1.209,6 1.214,3
Umsatzerlöse nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldern
Vossloh Fastening Systems 309,7 349,4
Vossloh Tie Technologies 172,8 224,1
Konsolidierung -19,1 -26,8
Core Components 463,4 546,7
Customized Modules 561,2 537,4
Lifecycle Solutions 204,3 163,5
Konsolidierung -19,3 -33,3
Konzern 1.209,6 1.214,3

Die Leistungsverpflichtungen der Konzerngesellschaften bestehen weit überwiegend in der Lieferung der typischen Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen, die jeweils im Rahmen der Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Geschäftsbereiche und -felder in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung auf Seite 191 aufgelistet sind. In der Zeile "Konsolidierung" sind auch die Umsatzerlöse der keinem Geschäftsfeld zugeordneten Gesellschaften enthalten.

Umsatzerlöse werden abzüglich Erlösschmälerungen und Preisnachlässen in Form von Rabatten, Boni oder Skonti sowie zurückgewährten Entgelten oder Retouren erfasst.

Grundsätzlich erfolgt der Ausweis gemäß IFRS 15 bei Übergang der Kontrolle der zu liefernden Produkte auf Basis der jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere der Incoterms. In den meisten Fällen der zeitpunktbezogenen Umsatzlegung erfolgt diese mit der Verschaffung der Kontrolle an den Erwerber. Bei einigen Konzerngesellschaften sind sogenannte Bill-and-hold-Regelungen vereinbart, da die Kunden die Lieferung der Produkte auf Basis ihrer eigenen Planung von Bauprojekten bei neuen oder zu überholenden Schienenstrecken steuern. In diesen Fällen wurden die Produkte bereits vorab vom Kunden akzeptiert und werden als Eigentum des Kunden auch gesondert gelagert. Bei vertraglich im Voraus vereinbarter Teilabrechnung erfolgt die Umsatzrealisierung nach verbindlicher Abnahme der Teilleistungen durch den Kunden. In der weit überwiegenden Zahl von Kundenaufträgen sind in den Zahlungsbedingungen keine Finanzierungskomponenten enthalten. Bei einigen Aufträgen bestehen faktische Rücknahmeverpflichtungen einzelner Komponenten für den Fall, dass aufgrund bestimmter Effekte die bisherigen Komponenten durch passende ersetzt werden müssen. Darüber hinaus sind marktübliche Gewährleistungen vertraglich vereinbart.

Bei einzelnen Aufträgen zur Lieferung von Produkten sowie generell bei Dienstleistungen erfolgt die Erbringung der geschuldeten Leistung und damit die Umsatzlegung über einen Zeitraum. Hierbei wird mit dem Umsatz auch der anteilig bis zum Bilanzstichtag realisierte Ergebnisbeitrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Fertigstellungsgrad der Aufträge wird in Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode (PoC) aus dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten des Auftrags (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Kosten aufgrund von Ineffizienzen oder Ähnlichem werden bei der Berechnung des Fertigstellungsgrads herausgerechnet. Anteilige Gewinne aus der PoC-Methode werden nur für solche Kundenaufträge realisiert, deren Ergebnis verlässlich ermittelt werden kann. Sofern diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, erfolgt ein Ausweis ohne eine Einbeziehung des anteiligen Gewinns. Sofern bei einem Kundenauftrag ein Verlust droht, wird dieser in voller Höhe berücksichtigt.

Die auf den Seiten 156 f. dargestellte und auf den Seiten 191 f. erläuterte Segmentberichterstattung enthält eine Aufgliederung der Außenumsatzerlöse nach Geschäftsbereichen, Geschäftsfeldern und Regionen. Eine weitere Darstellung der Gesamtumsätze nach Regionen findet sich darüber hinaus im Zusammengefassten Lagebericht auf Seite 20 dieses Geschäftsberichts.

Die (teilweise) nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen, also der zum Bilanzstichtag bestehende Auftragsbestand, betrugen 836,2 Mio.€ (Vorjahr: 761,2 Mio.€). In diesen Werten sind Leistungsverpflichtungen aus Rahmenverträgen in der Regel nur insoweit enthalten, als hieraus konkrete Abrufe erfolgt sind. Die Leistungserfüllung wird sich voraussichtlich über die in der Tabelle ausgewiesenen Zeiträume erstrecken:

Erwartete Realisierung (teilweise) nicht erfüllter Leistungsverpflichtungen

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Mio.€ 2024 2023
Innerhalb des Folgejahres 623,9 603,9
In späteren Jahren 212,3 157,3
Summe 836,2 761,2

(2) Kosten der Funktionsbereiche

Im Rahmen des Umsatzkostenverfahrens erfolgt die Zuordnung der Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Funktionsbereichen. In den Herstellungs-, Vertriebs-, Verwaltungs- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten sind die nachstehend aufgeführten Kostenarten in folgender Höhe enthalten:

Aufstellung der Kostenarten

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Mio.€ 2024 2023
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 466,4 504,2
Aufwendungen für bezogene Leistungen 91,9 84,3
Materialaufwand 558,3 588,5
Löhne und Gehälter 227,5 206,4
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 48,8 42,6
Aufwendungen für Altersversorgung 7,2 6,2
Personalaufwand 283,5 255,2
Abschreibungen 55,1 59,5

Auf Basis der Quartale ergab sich im Jahresdurchschnitt die folgende Personalstruktur:

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2024 2023
Vorstand/​Geschäftsführung 29 28
Andere leitende Angestellte 108 98
Außertarifliche Mitarbeitende 1.074 959
Tarifliche Mitarbeitende 3.064 2.984
Auszubildende 56 55
Praktikantinnen/​Praktikanten sowie Werkstudentinnen/​Werkstudenten 22 21
Summe 4.353 4.145

Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vossloh Konzern gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB belief sich auf 4.246 (Vorjahr: 4.041). Die Werte geben die Zahl der beschäftigten Personen wieder; die Zahlen der durchschnittlichen Mitarbeitenden in den Segmentangaben auf den Seiten 156 f. basieren auf einer Umrechnung in Vollzeitäquivalente.

(2.1) Herstellungskosten

Die Herstellungskosten enthalten die Kosten der in der jeweiligen Periode abgesetzten Erzeugnisse und Dienstleistungen. Neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten wie Material-, Personal- und Energiekosten enthalten sie auch Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen, die im Wesentlichen auf Sachanlagen sowie in geringerem Maße auf immaterielle Vermögenswerte entfallen. Die Herstellungskosten enthalten auch die in der jeweiligen Periode vorgenommenen Abwertungen auf Vorräte.

(2.2) Vertriebs- und Verwaltungskosten

Zusammensetzung der Vertriebs- und Verwaltungskosten

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Mio.€ 2024 2023
Vertriebskosten 94,0 87,4
Verwaltungskosten 136,0 127,0
Vertriebs- und Verwaltungskosten 230,0 214,4

Die Vertriebskosten enthalten neben Personalkosten im Wesentlichen Ausgangsfrachten, soweit Logistik- und Frachtkosten nicht innerhalb des gesamten Leistungsprozesses anfallen und in den Herstellungskosten ausgewiesen werden, sowie Provisionen.

Die Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der Verwaltung einschließlich der Abschreibungen auf zugehörige Vermögenswerte.

(2.3) Forschungs- und Entwicklungskosten

Sämtliche Forschungskosten werden unmittelbar im Aufwand erfasst und in den Forschungs- und Entwicklungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Kosten für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit die in IAS 38 formulierten Kriterien erfüllt sind. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sind ebenfalls unter diesem Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand vor aktivierten Eigenleistungen betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 14,7 Mio.€ (Vorjahr: 11,6 Mio.€). Von diesen Aufwendungen, die in Entwicklungsabteilungen angefallen sind, wurden 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 1,2 Mio.€) in der Bilanz aktiviert.

(3.1) Sonstiger betrieblicher Ertrag

Zusammensetzung des sonstigen betrieblichen Ertrags

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Mio.€ 2024 2023
Währungsgewinne 8,4 8,3
Versicherungsentschädigungen 5,5 0,4
Erträge aus Zuschüssen der öffentlichen Hand 2,0 2,3
Erträge aus qualifizierten Steuergutschriften 0,8 0,0
Mieteinnahmen 0,7 0,6
Erträge aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 0,2 0,2
Übriger Ertrag 7,7 5,9
Sonstiger betrieblicher Ertrag 25,3 17,7

In den Währungsgewinnen und -verlusten sind auch Marktwertänderungen freistehender Derivate zur Absicherung von Währungsrisiken enthalten.

Die Erträge aus Zuschüssen der öffentlichen Hand betreffen im Wesentlichen Zuschüsse zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Erhaltene Zahlungen zur Subventionierung von Aufwendungen werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten in den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst und zeitanteilig unter den sonstigen betrieblichen Erträgen vereinnahmt.

Investitionszuschüsse und -zulagen werden von den Anschaffungskosten der betreffenden Sachanlagen abgesetzt. Noch nicht erfüllte Auflagen, die bei Nichterfüllung zu einer Rückzahlung führen würden, oder sonstige Eventualverpflichtungen in diesem Zusammenhang existieren nicht.

In der Zeile Übriger Ertrag ist ein Abgangsgewinn aus dem Verkauf einer Aktivität im Geschäftsfeld Switch Systems, die Gegenstand eines bereits 2022 begonnenen Verkaufsprojekts war, in Höhe von 2,5 Mio.€ enthalten.

(3.2) Sonstiger betrieblicher Aufwand

Zusammensetzung des sonstigen betrieblichen Aufwands

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Mio.€ 2024 2023
Währungsverluste -8,8 -8,1
Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen -1,6 -0,8
Aufwendungen für Gebäude -0,3 -0,4
Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 0,0 -0,7
Übriger Aufwand -0,3 -0,9
Sonstiger betrieblicher Aufwand -11,0 -10,9

(4.1) Übrige Finanzerträge

Zusammensetzung der übrigen Finanzerträge

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Mio.€ 2024 2023
Erträge aus Beteiligungen 0,4 0,6
Übrige Finanzerträge 0,4 0,6

Die Erträge aus Beteiligungen resultieren zu einem Großteil aus dem Geschäftsfeld Fastening Systems.

(4.2) Übrige Finanzaufwendungen

Zusammensetzung der übrigen Finanzaufwendungen

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Mio.€ 2024 2023
Wertminderungen von Finanzinstrumenten -0,9 -5,9
Übrige Finanzaufwendungen -0,9 -5,9

Die Aufwendungen resultierten im Wesentlichen aus der Wertminderung eines at-equity bilanzierten Joint Ventures im Geschäftsfeld Fastening System (Vorjahr: Geschäftsfelder Fastening Systems und Switch Systems). Des Weiteren erfolgte die Wertminderung einer Beteiligung an einer nicht in den Konzernabschluss einbezogenen ungarischen Gesellschaft im Geschäftsfeld Fastening Systems.

(5.1) Zinserträge

Währungsgewinne aus konzerninternen Finanzierungen in Höhe von 3,3 Mio.€ (Vorjahr: 3,7 Mio.€) stellen den Hauptbestandteil der Zinserträge in der Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von 4,8 Mio.€ (Vorjahr: 4,7 Mio.€) dar.

(5.2) Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen

Zusammensetzung der Zinsaufwendungen und ähnlichen Aufwendungen

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Mio.€ 2024 2023
Zinsen aus Bankschulden -9,6 -9,0
Zinsen aus Leasing -1,5 -1,2
Avalprovisionen -0,6 -0,8
Sonstiger Zinsaufwand -7,7 -9,7
Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen -19,4 -20,7

Der sonstige Zinsaufwand enthält im Wesentlichen Währungsverluste aus konzerninternen Finanzierungen.

(6) Ertragsteuern

Zusammensetzung der Ertragsteuern

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Mio.€ 2024 2023
Laufende Ertragsteuern 25,5 29,1
Latente Steuern -11,4 -0,9
Ertragsteuern 14,1 28,2

Von den laufenden Ertragsteuern betrafen 1,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,6 Mio.€) Sachverhalte aus Vorjahren.

Bei den latenten Steuern galt dies für -4,1 Mio.€ (Vorjahr: 2,1 Mio.€). In Höhe von 7,2 Mio.€ resultierte aus der Umkehrung von temporären Differenzen sowie aus steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen ein latenter Steuerertrag (Vorjahr: Steuerertrag in Höhe von 0,9 Mio.€). Aus Neubewertungen von temporären Differenzen resultierte ein latenter Steuerertrag in Höhe von 0,7 Mio.€ (Vorjahr: Aufwand in Höhe von 0,7 Mio.€). Ertragsteuern aus der globalen Mindestbesteuerung waren weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr im laufenden Steueraufwand enthalten. Der Konzern wendet die Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst diese Steuern dann als tatsächlichen Steueraufwand/​-ertrag, wenn sie entstehen.

In Deutschland wird auf zu versteuernde Gewinne die gesetzliche Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) erhoben. Daneben fällt Gewerbesteuer an, deren Hebesatz von den jeweiligen Kommunen festgelegt wird. Im Durchschnitt wird für die Vossloh AG als Organträger eine Steuerquote von 32,1 % (Vorjahr: 32,1 %) erwartet.

Der tatsächliche Steueraufwand im Vossloh Konzern von 14,1 Mio.€ (Vorjahr: 28,2 Mio.€) lag um 15,0 Mio.€ unter dem erwarteten Steueraufwand (Vorjahr: um 1,7 Mio.€ höherer tatsächlicher Steueraufwand), der sich bei der Anwendung des für die Konzernholding geltenden Steuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergeben würde.

Die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlich in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steueraufwand ist nachfolgend dargestellt:

Überleitung auf den ausgewiesenen Steueraufwand

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2024 2023
Ergebnis vor Ertragsteuern Mio.€ 90,6 82,5
Ertragsteuersatz inklusive Gewerbesteuern % 32,1 32,1
Erwarteter Steueraufwand bei einheitlicher Steuerbelastung Mio.€ 29,1 26,5
Steuerminderung bzw. -erhöhung aufgrund abweichender lokaler Steuersätze Mio.€ -7,7 -7,4
Steuerminderung aufgrund steuerfreier Erträge Mio.€ -0,9 -2,1
Steuererhöhung aus steuerlich nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben Mio.€ 8,4 7,1
Steuern für Vorjahre Mio.€ -2,9 3,8
Steuereffekt aus Zuschreibung bzw. Abwertung aktiver latenter Steuern Mio.€ -11,7 0,6
Effekte aus Quellensteuern und Doppelbesteuerung Mio.€ 1,5 1,5
Effekt aus Neubewertung latenter Steuern Mio.€ -0,7 0,7
Effekte aus der Bewertung von Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen Mio.€ -1,6 -2,5
Sonstige Abweichungen Mio.€ 0,6 0,0
Ausgewiesene Ertragsteuerbelastung Mio.€ 14,1 28,2
Effektiver Ertragsteuersatz % 15,5 34,1

Der Gesamtbetrag der latenten Steuern, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden, betrug -0,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,7 Mio.€). Die latenten Steuern resultierten aus der im Geschäftsjahr zu berücksichtigenden Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in Höhe von -0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€), daneben aus erfolgsneutralen Bewertungsänderungen der Sicherungsinstrumente aus Cashflow-Hedging in Höhe von -0,2 Mio.€ (Vorjahr: 1,2 Mio.€).

Beim Wertansatz von Beteiligungen ergeben sich Bewertungsunterschiede zwischen den steuerlichen Werten in den jeweiligen Muttergesellschaften und dem Nettovermögen in der Konzernbilanz (sogenannte outside basis differences) in Höhe von 371,3 Mio.€ (Vorjahr: 222,1 Mio.€). Die daraus zu passivierenden latenten Steuern würden 5,1 Mio.€ (Vorjahr: 2,9 Mio.€) betragen. Da der Konzern die Umkehrung der temporären Differenzen steuern kann und diese Umkehrung in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist, werden daraus keine passiven latenten Steuern bilanziert.

Der Konzern unterliegt der globalen Mindestbesteuerung gemäß den gesetzlichen Regelungen. Durch die globale Mindeststeuer (Pillar 2) soll erreicht werden, dass pro Land mindestens eine effektive Steuerbelastung von 15 % gilt. Soweit in einzelnen Ländern der effektive Steuersatz nach den Regeln des Mindeststeuergesetzes weniger als 15 % beträgt, wird eine zusätzliche Mindeststeuer erhoben.

Die Implementierung der Pillar-2-Modellregelungen der OECD wurde in den meisten Jurisdiktionen, in denen der Konzern tätig ist, realisiert. In den wesentlichen Jurisdiktionen, in denen die Regelungen der Mindeststeuer nicht umgesetzt wurden, beträgt die effektive Steuerquote der Konzerngesellschaften jeweils mehr als 15 %. Zu den wesentlichen Ländern des Konzerns, die die Pillar-2-Modellregelungen nicht umgesetzt haben, zählen China und die USA.

(7) Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten/​zum Verkauf vorgesehene Vermögenswerte und Schulden

Das Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten resultierte im Vorjahr aus nachlaufenden Effekten früherer Veräußerungen von Geschäftsfeldern.

Die folgende Tabelle zeigt eine Aufgliederung des in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten:

Zusammensetzung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Aktivitäten

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Mio.€ 2024 2023
Nachlaufende Effekte aus ehemaligen Geschäftsfeldern - 1,0
Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten - 1,0
davon entfallen auf Anteilseigner der Vossloh AG - 1,0
davon entfallen auf Anteile anderer Gesellschafter - -

Die in der Vorjahresbilanz ausgewiesenen zum Verkauf vorgesehenen Vermögenswerte und Schulden waren fast vollständig einer Aktivität im Geschäftsfeld Switch Systems zuzuordnen, die Gegenstand eines im Geschäftsjahr 2022 begonnenen und im Berichtsjahr abgeschlossenen Verkaufsprojekts war. Daneben war im Vorjahr unter diesem Posten ein zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswert aus dem Geschäftsfeld Tie Technologies enthalten, der ebenfalls im Berichtsjahr veräußert wurde.

In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichen Gruppen der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und der damit in Zusammenhang stehenden Schulden dargestellt:

Vermögenswerte und Schulden in Verbindung mit Veräußerungsgruppen

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Mio.€ 31.12.2024 31.12.2023
Geschäfts- oder Firmenwerte - 2,9
Immaterielle Vermögenswerte (exkl. Geschäfts- oder Firmenwerte) - 1,7
Sachanlagen - 0,6
Sonstige langfristige Vermögenswerte - 0,0
Langfristige Vermögenswerte - 5,2
Vorräte - 4,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 1,2
Forderungen aus Fertigungsaufträgen - 3,2
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - 0,1
Zahlungsmittel und -äquivalente - 0,2
Kurzfristige Vermögenswerte - 9,4
Vermögenswerte - 14,6
Rückstellungen - 0,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 2,0
Leasingverbindlichkeiten - 0,2
Sonstige Verbindlichkeiten - 4,9
Schulden - 7,8

(8) Anteile anderer Gesellschafter

Im Ergebnis nach Ertragsteuern sind auf andere Gesellschafter entfallende Gewinnanteile in Höhe von 7,3 Mio.€ (Vorjahr: 10,8 Mio.€) enthalten. Im Berichtsjahr sind keine Verlustanteile (Vorjahr: 0,2 Mio.€) vorhanden.

(9) Ergebnis je Aktie

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2024 2023
Gewogener Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien Anzahl 17.770.535 17.564.180
Auf die Anteilseigner der Vossloh AG entfallendes Konzernergebnis Mio.€ 63,2 38,7
Unverwässertes/​verwässertes Ergebnis je Aktie 3,56 2,21
davon entfallen auf fortgeführte Aktivitäten 3,56 2,15
davon entfallen auf nicht fortgeführte Aktivitäten - 0,06

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentverbindlichkeiten im Vossloh Konzern. Die Zahlungsmittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Finanztitel mit einer vom Erwerb an verbleibenden Restlaufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Kontokorrentverbindlichkeiten ergeben sich bei Sollbeständen von kurzfristig fälligen Bankguthaben sowie aus Unterlinien im Rahmen des grundsätzlich bis Februar 2029 fälligen Kreditvertrags und werden in den Finanzmittelfonds einbezogen. Bilanziell erfolgt der Ausweis dieser Unterlinien als Bestandteil der Inanspruchnahme aus dem angesprochenen Kreditvertrag zum Bilanzstichtag 2024 aufgrund der angegebenen Fälligkeit bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten.

Damit umfasst der Finanzmittelfonds neben den bilanziell ausgewiesenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 94,7 Mio.€ (Vorjahr: 99,4 Mio.€) noch Kontokorrentverbindlichkeiten in Höhe von 30,2 Mio.€ (Vorjahr: 37,1 Mio.€). Zusätzlich waren im Vorjahr Zahlungsmittel in Höhe von 0,2 Mio.€ in Veräußerungsgruppen enthalten gewesen und wurden gemäß IFRS 5 in den "Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" ausgewiesen.

Die Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 erstellt und gliedert die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der Kontokorrentverbindlichkeiten nach Zahlungsströmen aus betrieblicher Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Die Darstellung des Cashflows aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.

Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge enthalten im Wesentlichen Währungsumrechnungseffekte, die Änderungen der latenten Steuern sowie Wertberichtigungen auf Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. In den Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb oder Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten werden zugegangene beziehungsweise abgehende Zahlungsmittel saldiert. Anfang März wurde der Verkauf der Signaling-Systems-Aktivitäten vollzogen und die zugehörigen Vermögenswerte und Schulden an den Erwerber veräußert. Der erzielte Erlös lag bei 10,0 Mio.€. Im Vorjahr wurde eine Earn-Out Zahlung in Höhe von 1,1 Mio.€ aus dem Erwerb eines konsolidierten Unternehmens geleistet.

Die Zeilen "Einzahlungen aus kurzfristigen Krediten" und "Auszahlungen aus kurzfristigen Krediten" enthalten für das Berichtsjahr Rückführungen eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 90 Mio.€, Rückführungen von Inanspruchnahmen unter dem Konsortialkredit in Höhe von 20 Mio.€, die Rückführung eines bilateralen Darlehens in Höhe von 20 Mio.€ sowie eine Neuaufnahme in Höhe von rund 19 Mio.€.

Die Zeilen "Einzahlungen aus mittel- und langfristigen Krediten" und "Auszahlungen aus mittel- und langfristigen Krediten" enthält für das Berichtsjahr die Neuaufnahme eines bilateralen Darlehens über 20 Mio.€. Zu weiteren Informationen verweisen wir auf unsere Erläuterungen zu den Finanzverbindlichkeiten in der Textziffer 26.1 im Konzernanhang.

Die Werte der Kapitalflussrechnung auf Seite 153 beziehen sich auf den gesamten Konzern inklusive der Effekte aus nicht fortgeführten Aktivitäten. Von den Gesamtwerten waren im Bruttocashflow 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 1,0 Mio.€) nicht fortgeführten Aktivitäten zuzurechnen. Im Berichtsjahr und im Vorjahr waren die Werte im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit sowie im Free Cashflow vollständig den fortgeführten Aktivitäten zuzurechnen.

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Aufteilung der Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten (ohne Kontokorrentverbindlichkeiten) sowie der im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit enthaltenen Derivate aus Sicherungsbeziehungen in zahlungswirksame und nicht zahlungswirksame Sachverhalte:

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Mio.€ Lang- und mittelfristige Kreditverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Dividenden und Hybridkapital und übrige Zinsverbindlichkeiten Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Dividenden und Hybridkapital und übrige Zinsverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten
Stand 31.12.2022 209,4 19,0 39,9
Zahlungen der Periode 55,8 -39,2 -12,2
Nichtzahlungswirksame Veränderungen
Umgliederung -170,0 170,0 -
Veränderung aufgrund von bereits veräußerten sowie noch zum Verkauf stehenden Veräußerungsgruppen 0,0 0,0 -0,1
Neue Leasingverträge 0,0 0,0 9,0
Zeitwertänderungen 0,0 0,0 -0,6
Währungseffekte -0,1 1,3 -0,6
Sonstiges 0,0 0,0 1,2
Stand 31.12.2023 95,1 151,1 36,6
Zahlungen der Periode 14,5 -110,2 -11,8
Nichtzahlungswirksame Veränderungen
Veränderung aus Unternehmenserwerb 0,0 1,0 0,0
Neue Leasingverträge 0,0 0,0 23,1
Zeitwertänderungen 0,0 0,0 -0,4
Währungseffekte 0,0 2,1 -0,1
Sonstiges 0,0 0,0 1,5
Stand 31.12.2024 109,6 44,0 48,9
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Mio.€ Derivate in Sicherungsbeziehungen Summe
Stand 31.12.2022 -5,5 262,8
Zahlungen der Periode 0,0 4,4
Nichtzahlungswirksame Veränderungen
Umgliederung - 0,0
Veränderung aufgrund von bereits veräußerten sowie noch zum Verkauf stehenden Veräußerungsgruppen 0,0 -0,1
Neue Leasingverträge 0,0 9,0
Zeitwertänderungen 3,7 3,1
Währungseffekte -0,1 0,5
Sonstiges 0,0 1,2
Stand 31.12.2023 -1,9 280,9
Zahlungen der Periode 0,0 -107,5
Nichtzahlungswirksame Veränderungen
Veränderung aus Unternehmenserwerb 0,0 1,0
Neue Leasingverträge 0,0 23,1
Zeitwertänderungen -0,7 -1,1
Währungseffekte 0,0 2,0
Sonstiges 1,9 3,4
Stand 31.12.2024 -0,7 201,8

Erläuterungen zur Bilanz

Gliederungsprinzip der Bilanz

Die Bilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind.

Unabhängig von ihrer Fälligkeit werden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch dann als kurzfristig angesehen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, jedoch innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus fällig werden.

Latente Steuern werden als langfristige Vermögenswerte oder Schulden ausgewiesen.

(10) Immaterielle Vermögenswerte

Zusammensetzung der immateriellen Vermögenswerte

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Mio.€ 2024 2023
Geschäfts- oder Firmenwerte 301,2 294,2
Entwicklungskosten 6,9 6,2
Konzessionen, Lizenzen und Schutzrechte 31,0 29,9
Geleistete Anzahlungen 21,3 17,2
Immaterielle Vermögenswerte 360,4 347,5

Die immateriellen Vermögenswerte, die bis auf die Geschäfts- oder Firmenwerte ausschließlich Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer beinhalten, werden mit ihren fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften bilanziert, aus deren Akquisition sie stammen.

Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich zum Bilanzstichtag oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe von Cash Generating Units (CGUs) der erzielbare Betrag, der als Nutzungswert ermittelt wird, gegenübergestellt. Im Vossloh Konzern erfolgt die Zuordnung der Goodwills zu den Geschäftsfeldern, die Gruppen von CGUs darstellen. Auf dieser Ebene erfolgt dann der Werthaltigkeitstest. Der Nutzungswert wird auf Basis der Mittelfristplanung der jeweiligen Einheiten aus erwarteten diskontierten Zahlungsströmen ermittelt. Als wesentliche Annahmen werden insofern die aus der Vertriebsplanung resultierenden erwarteten Aufträge und die entsprechend prognostizierten Umsatzerlöse sowie die darauf basierende vollständige Ergebnis- und Bilanzplanung gesehen.

Bei der Ermittlung des Nutzungswerts durch Abzinsung der erwarteten Cashflows (nach Steuern) kommen geschäftsfeldspezifische Diskontierungszinssätze nach Steuern zur Anwendung. Bei der Ermittlung des jeweiligen Diskontierungszinssatzes werden gewichtete spezifische Länderrisiken, Inflations-/​Währungsadjustierungen sowie Steuersätze berücksichtigt, wobei die Gewichtungen der Länderrisiken sowie der Inflationseffekte aus der regionalen Umsatzverteilung im abgelaufenen Geschäftsjahr und über die Budgetperioden abgeleitet werden. Die Steuersätze dagegen werden auf Basis der relativen Ergebnisbeiträge der Gesellschaften innerhalb der Geschäftsfelder ermittelt. Die regionale Umsatzverteilung als Gewicht bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes für die ewige Rente erfolgt allein aus den Umsätzen des letzten Planjahres. Vor allem zum Zweck der differenzierteren Berücksichtigung der kurzfristigen und der nachhaltigen Inflations-/​Währungsadjustierung der Kapitalkosten werden unterschiedliche Nachsteuer-Diskontierungszinssätze für den Planungszeitraum und die ewige Rente ermittelt, die sich hauptsächlich hinsichtlich der einbezogenen Inflations-/​Währungsadjustierungen unterscheiden. Ferner werden geschäftsfeldspezifische einheitliche Vorsteuer-Diskontierungszinssätze berechnet, mit denen sich auf Basis der Vorsteuer-Cashflows die gleichen Nutzungswerte ergeben, die nach Diskontierung der Nachsteuer-Cashflows mit den differenzierten Nachsteuer-Diskontierungszinssätzen resultieren. Die Vorsteuer-Diskontierungszinssätze für die einzelnen Geschäftsfelder sind in der unten stehenden Tabelle angegeben.

Die Planungen basieren auf den Erfahrungen der Vergangenheit und den Erwartungen in Bezug auf die künftige Marktentwicklung und umfassen einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Das erwartete Umsatzwachstum der Geschäftsfelder basiert auf geplanten beziehungsweise in unterschiedlichem Ausmaß bereits im Auftragsbestand erfassten Projekten. Das für diesen Zeitraum gemäß der Mittelfristplanung erwartete durchschnittliche jährliche Umsatzwachstum der Geschäftsfelder ist in der folgenden Tabelle ausgewiesen. Die Wachstumsrate der ewigen Rente wird in Höhe von 50 % der geschäftsfeldspezifischen Inflationsrate angesetzt, die aus der oben beschriebenen Ermittlung des Diskontierungszinssatzes für die ewige Rente resultiert.

Weiter in der Zukunft liegende Perioden zur Berücksichtigung der ewigen Rente werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der beschriebenen Wachstumsrate in den Nutzungswert einbezogen. Hierbei wird eine in gleichem Maße erfolgende Finanzierung des Working Capital sowie der Sachanlagen im Cashflow berücksichtigt. Soweit die so ermittelten Nutzungswerte die Buchwerte der jeweiligen Geschäftsfelder (inklusive der zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte) übersteigen, sind keine Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorzunehmen. Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen werden verschiedene Szenarien untersucht: eine Erhöhung der Nachsteuer-Diskontierungszinssätze um 50 Basispunkte sowie eine generelle Absenkung der Cashflows um 7,5 %. Bei keinem Szenario ergab sich die Notwendigkeit einer Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Verteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die Geschäftsfelder

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2024 2023 2024 2023 2024 2023
Diskontierungssatz vor Steuern
(in %)
Wachstumsrate in der ewigen Rente
(in %)
Durchschnittliches Umsatzwachstum p.a.
(in %)
Vossloh Switch Systems 11,76 12,79 1,25 1,37 6,8 2,0
Vossloh Rail Services 9,94 10,48 1,02 1,02 10,7 12,4
Vossloh Tie Technologies 13,07 10,90 1,13 1,10 13,4 2,6
Vossloh Fastening Systems 13,73 14,76 1,32 1,35 9,5 4,2
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2024 2023
Gesamtwert
(in Mio.€) *
Vossloh Switch Systems 180,4 180,3
Vossloh Rail Services 69,2 64,0
Vossloh Tie Technologies 60,0 58,7
Vossloh Fastening Systems 25,8 24,9
335,4 327,9

* Buchwert zuzüglich rechnerischer Anteile anderer Gesellschafter

Für Zwecke des Impairment-Tests sind in den Geschäfts- oder Firmenwerten des Geschäftsfelds Switch Systems 22,1 Mio.€ (Vorjahr: 22,1 Mio.€) und in denen des Geschäftsfelds Fastening Systems 12,1 Mio.€ (Vorjahr: 11,6 Mio.€) rechnerische Anteile anderer Gesellschafter berücksichtigt.

Die Änderungen bei den Geschäfts- oder Firmenwerten des Geschäftsjahres resultierten einerseits aus geänderten Wechselkursen, andererseits aus den Zugängen durch die Unternehmenserwerbe im Geschäftsfeld Rail Services in Höhe von 5,2 Mio.€.

Entwicklungskosten werden zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist, die technische Realisierbarkeit und die zukünftige Vermarktung ausreichend sicher erwartet werden können und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu zukünftigen Mittelzuflüssen führen wird.

Die Herstellungskosten umfassen die direkt und indirekt dem Entwicklungsprozess zuzurechnenden Kosten. Immaterielle Vermögenswerte werden über die erwarteten Nutzungsdauern linear abgeschrieben; diese liegen in den meisten Fällen zwischen drei und 15 Jahren.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sind in Höhe von 2,4 Mio.€ (Vorjahr: 2,0 Mio.€) in der Gewinn- und Verlustrechnung in den Herstellungskosten, in Höhe von 2,5 Mio.€ (Vorjahr: 3,1 Mio.€) in den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in Höhe von 1,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,8 Mio.€) in den Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten.

Im Berichtsjahr wurden keine Wertminderungen vorgenommen, während Wertminderungen im Vorjahr in Höhe von 0,6 Mio.€ zum größten Teil auf eine Veräußerungsgruppe im Geschäftsfeld Switch Systems entfielen.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte

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Mio.€ 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Geschäfts- oder Firmenwerte Entwicklungskosten Konzessionen, Lizenzen und Schutzrechte
Nettobuchwert 31.12. 301,2 294,2 6,9 6,2 31,0 29,9
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 348,0 349,6 13,9 12,9 79,8 73,7
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​Unternehmenserwerben 5,2 0,0 0,0 0,0 4,9 0,1
Zugänge/​laufende Investitionen 0,0 0,0 1,3 1,0 1,1 1,8
Abgänge 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,4 -0,6
Umbuchungen 0,0 0,0 0,3 0,0 0,3 5,3
Umgliederungen gemäß IFRS 5 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,4
Währungsumrechnungsdifferenzen 1,8 -1,8 0,0 0,0 0,7 -0,9
Stand 31.12. 355,0 348,0 15,5 13,9 86,4 79,8
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1.1. 53,8 53,8 7,7 7,0 49,9 45,1
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 0,0 0,0 0,9 0,6 5,1 5,4
Abgänge 0,0 0,0 0,0 0,0 -0,2 -0,6
Umgliederungen gemäß IFRS 5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 0,0 0,1 0,6 -0,4
Stand 31.12. 53,8 53,8 8,6 7,7 55,4 49,9
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Mio.€ 2024 2023 2024 2023
Geleistete Anzahlungen Immaterielle Vermögenswerte
Nettobuchwert 31.12. 21,3 17,2 360,4 347,5
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 17,6 15,1 459,3 451,3
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​Unternehmenserwerben 0,0 0,0 10,1 0,1
Zugänge/​laufende Investitionen 4,3 7,7 6,7 10,5
Abgänge 0,0 0,0 -0,4 -0,6
Umbuchungen -0,2 -5,2 0,4 0,1
Umgliederungen gemäß IFRS 5 0,0 0,0 0,0 0,6
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 2,5 -2,7
Stand 31.12. 21,7 17,6 478,6 459,3
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1.1. 0,4 0,4 111,8 106,3
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 0,0 0,0 6,0 6,0
Abgänge 0,0 0,0 -0,2 -0,6
Umgliederungen gemäß IFRS 5 0,0 0,0 - 0,4
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0 0,6 -0,3
Stand 31.12. 0,4 0,4 118,2 111,8

Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte stammen in Höhe von 3,2 Mio.€ (Vorjahr: 7,1 Mio.€) aus dem mehrjährigen Projekt zur Einführung eines konzernweit einheitlichen ERP-Systems (one.ERP). Hierin sind 0,7 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) aktivierte Zinsen enthalten, die für die Finanzierung dieses qualifizierten Vermögenswerts angefallen sind.

(11) Sachanlagen

Zusammensetzung der Sachanlagen

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Mio.€ 2024 2023
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 100,1 100,5
Nutzungsrechte an Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 30,9 19,6
Technische Anlagen und Maschinen 131,3 130,7
Nutzungsrechte an technischen Anlagen und Maschinen 12,9 12,4
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 22,2 18,5
Nutzungsrechte an anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9,8 7,3
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 66,4 50,8
Sachanlagen 373,6 339,8

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Anschaffungskosten umfassen neben dem Kaufpreis auch Anschaffungsnebenkosten. Anschaffungspreisminderungen reduzieren die Anschaffungskosten.

Im Fall von qualifizierten Vermögenswerten gemäß IAS 23 werden die auf die Herstellungszeit entfallenden Fremdkapitalzinsen zusätzlich aktiviert.

Im Berichtsjahr wurden im Geschäftsfeld Fastening Systems 0,9 Mio.€ (Vorjahr: 0,3 Mio.€) Fremdkapitalzinsen bei den technischen Anlagen und Maschinen unter Anwendung eines Finanzierungskostensatzes von durchschnittlich 5,09 % (Vorjahr: 4,5 %) aktiviert.

Nutzungsrechte aus gemieteten Sachanlagen werden gemäß IFRS 16 im Zugangszeitpunkt mit der Summe aus der Leasingverbindlichkeit, Zahlungen vor oder zu Beginn der Nutzung, Nebenkosten des Vertragsabschlusses sowie geschätzten Kosten eines Rückbaus oder ähnlicher Verpflichtungen am Ende der Nutzungszeit erfasst. Die Zugangsbewertung der Leasingverbindlichkeit ergibt sich aus dem Barwert der erwarteten Leasingzahlungen. Der für die Barwertberechnung verwendete Zinssatz ist im Regelfall der Grenzfinanzierungssatz, der sich in dem jeweiligen Währungsgebiet und unter einer vergleichbaren Laufzeit für eine Finanzierung eines Vermögenswerts ergibt. Die Laufzeiten der jeweiligen Verträge und damit die Summe der erwarteten Leasingzahlungen werden unter Berücksichtigung der vertraglichen Gegebenheiten und im Fall von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen auf Basis der Erwartungen der jeweiligen Geschäftsführungen festgelegt. Anpassungen der Erwartungen über die Laufzeit sowie sonstige Schätzungsänderungen führen zu einer Neubewertung der jeweiligen Verträge. Die hierdurch ausgelösten Wertänderungen werden in der Darstellung der Buchwertentwicklung in der Zeile "Neubewertungen und Modifikationen" ausgewiesen. Insoweit sind hier Ermessensspielräume durch das jeweilige Management gegeben, die bei wesentlichen Leasingverträgen dokumentiert werden. Im Regelfall sind feste Zahlungen vereinbart; vertraglich vereinbarte Restwertgarantien werden mit dem erwarteten Wert berücksichtigt. Im Geschäftsfeld Rail Services existieren für eine Reihe von Vermögenswerten Mietkaufverträge, bei denen der Kaufpreis am Ende der Grundmietzeit bei der Bewertung berücksichtigt wurde. Die aktivierten Nutzungsrechte werden überwiegend über die unterstellte Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben.

Im Fall eines anschließenden Eigentumsübergangs basiert die Abschreibung auf der erwarteten Gesamtnutzungszeit für den betroffenen Vermögenswert.

Entwicklung der Sachanlagen inklusive der gemäß IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte

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Mio.€ 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Nettobuchwert 31.12. 131,0 120,1 144,2 143,1 32,0 25,8
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 233,1 226,0 441,5 418,4 78,2 70,3
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​ Unternehmenserwerben 0,1 0,0 1,4 0,3 3,4 0,1
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Zugänge/​laufende Investitionen 22,5 6,9 12,1 15,4 8,6 11,0
Abgänge -13,9 -2,9 -6,9 -4,9 -2,0 -3,1
Umbuchungen 0,5 1,7 12,2 13,9 2,7 0,5
Umgliederungen gemäß IFRS 5 0,0 2,9 0,0 0,0 0,0 0,1
Währungsumrechnungsdifferenzen 1,5 -1,5 2,3 -1,6 0,5 -0,7
Stand 31.12. 243,8 233,1 462,6 441,5 91,4 78,2
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1.1. 113,0 97,5 298,4 278,5 52,4 48,0
Veränderungen aus Erstkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 14,7 14,7 24,9 24,4 8,4 7,4
Abgänge -13,9 -1,1 -6,8 -3,5 -1,8 -2,7
Umbuchungen -1,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Umgliederungen gemäß IFRS 5 0,0 2,6 - 0,0 0,0 0,1
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,9 -0,7 1,9 -1,0 0,4 -0,4
Stand 31.12. 112,8 113,0 318,4 298,4 59,4 52,4
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Mio.€ 2024 2023 2024 2023
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Sachanlagen
Nettobuchwert 31.12. 66,4 50,8 373,6 339,8
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 57,2 42,0 810,0 756,7
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​ Unternehmenserwerben 0,0 0,0 4,9 0,4
Veränderungen aus der Übergangs- und Entkonsolidierung -0,3 0,0 -0,3 0,0
Zugänge/​laufende Investitionen 33,9 30,7 77,1 64,0
Abgänge -1,0 -0,1 -23,8 -11,0
Umbuchungen -17,9 -16,2 -2,5 -0,1
Umgliederungen gemäß IFRS 5 0,0 0,0 0,0 3,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 0,8 4,4 -3,0
Stand 31.12. 72,0 57,2 869,8 810,0
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1.1. 6,4 6,3 470,2 430,3
Veränderungen aus Erstkonsolidierung 0,0 0,0 0,0 0,0
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 0,0 0,0 48,0 46,5
Abgänge -0,8 0,0 -23,3 -7,3
Umbuchungen 0,0 0,0 -1,9 0,0
Umgliederungen gemäß IFRS 5 - 0,0 - 2,7
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,1 3,2 -2,0
Stand 31.12. 5,6 6,4 496,2 470,2

Innerhalb der Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte aktiviert:

Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16

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Mio.€ 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Nettobuchwert 31.12. 30,9 19,6 12,9 12,4 9,8 7,3
Anschaffungs-/​Herstellungskosten
Stand 1.1. 51,3 49,3 18,1 15,8 15,2 12,1
Zugänge/​laufende Investitionen 19,2 4,7 0,6 0,4 3,3 3,8
Veränderungen aus Erstkonsolidierungen 0,0 0,0 0,2 0,0 2,3 0,0
Abgänge -9,7 -2,3 0,0 0,0 -0,7 -0,7
Umbuchungen 0,0 0,0 1,6 1,8 0,0 0,0
Umgliederungen gemäß IFRS 5 - 0,0 - 0,0 - 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen -0,1 -0,4 0,0 0,1 -0,1 0,0
Stand 31.12. 60,7 51,3 20,5 18,1 20,0 15,2
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1.1. 31,7 25,9 5,7 4,0 7,9 6,0
Veränderungen aus Erstkonsolidierung/​Unternehmenserwerben 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Abschreibungen und Wertminderungen des Geschäftsjahres 7,2 7,2 1,9 1,7 3,0 2,6
Abgänge -9,2 -1,0 0,0 0,0 -0,7 -0,7
Umbuchungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Umgliederungen gemäß IFRS 5 - 0,0 - 0,0 - 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand 31.12. 29,8 31,7 7,6 5,7 10,2 7,9

Den planmäßigen Abschreibungen liegen überwiegend die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer Sachanlagen

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Gebäude 5 bis 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 30 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 30 Jahre

Veränderungen aus Erstkonsolidierung betrafen im Berichtsjahr Zugänge aus dem Erwerb der Vermögenswerte der Scandinavian Track Group AB, der France Aiguillages Services sowie deren jeweilige Tochtergesellschaften.

Wesentliche Zugänge bei Grundstücken, bei technischen Anlagen und Maschinen sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgten im Berichtjahr bei den Geschäftsfeldern Switch Systems, Rail Services sowie Tie Technologies. Die Zugänge bei den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betrafen vor allem Ausgaben im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer Weichenwerke in Schweden und Australien im Geschäftsfeld Switch Systems sowie die Anschaffung neuer Maschinen in den Schweißwerken von Vossloh Rail Services. Hier wurde zudem weiter in die Hochleistungsfräse VTM-performance sowie die Modernisierung der HSG-Schleifzüge investiert. Im Geschäftsfeld Fastening Systems fielen erste Zahlungen für den Aufbau einer Fertigung für Schwellenbesohlungen (Engineered Polymer Pads) an.

Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen bei Sachanlagen, die über die planmäßige Verteilung der Anschaffungskosten hinausgehen, in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€) erfasst.

Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen sind in Höhe von 41,2 Mio.€ (Vorjahr: 39,6 Mio.€) in den Herstellungskosten, in Höhe von 6,7 Mio.€ (Vorjahr: 6,7 Mio.€) in den Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€) in den Forschungs- und Entwicklungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.

(12) Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Entwicklung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien

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Mio.€ 2024 2023
Nettobuchwerte 0,9 1,0
Anschaffungskosten
Stand 1.1. 4,9 5,1
Zugänge 0,0 0,0
Abgänge 0,0 0,0
Umbuchungen 2,1 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 -0,2
Stand 31.12. 7,1 4,9
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1.1. 3,9 3,8
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0,3 0,2
Abgänge 0,0 0,0
Umbuchungen 1,9 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 -0,1
Stand 31.12. 6,2 3,9

Bei den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien handelt es sich um ganz oder teilweise fremdvermietete, nicht betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude.

Die nicht betrieblich genutzten Gebäude werden gemäß IAS 40 mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die den linearen Abschreibungen zugrunde liegenden Nutzungsdauern liegen bei 20 bis 25 Jahren.

Die Mieteinnahmen des Berichtsjahres betrugen 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€).

Auf vermietete Objekte entfielen einschließlich Abschreibungen, Instandhaltung und Nebenkosten Aufwendungen in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€); wie im Vorjahr waren unvermietete Objekte nicht vorhanden.

In den Aufwendungen im Zusammenhang mit vermieteten Objekten sind - ebenfalls wie im Vorjahr - keine Wertminderungen enthalten.

Der Zeitwert der nicht betrieblich genutzten Grundstücke inklusive aufstehender Gebäude beträgt 2,2 Mio.€ (Vorjahr: 2,4 Mio.€). Die Zeitwerte wurden durch anerkannte Gutachter ermittelt.

(13) Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen

Angaben zu Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen

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Mio.€ 2024 2023
Gewinn oder Verlust aus fortzuführenden Aktivitäten 6,0 8,1
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 1,2 -2,6
Gesamtergebnis 7,2 5,5

Wesentliche Angaben der Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/​China, der Amurrio Ferrocarril y Equipos SA, Amurrio/​Spanien, und der Beijing CRM-Vossloh Track Maintenance Technology Co., Ltd., Peking/​China, die at-equity bilanziert sind

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Mio.€ 2024 2023
Wuhu Amurrio Beijing Wuhu Amurrio Beijing
Langfristiges Vermögen 10,5 10,6 4,6 11,0 11,1 5,0
Kurzfristiges Vermögen 34,0 37,1 24,4 32,1 47,4 22,4
davon Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12,8 3,5 5,8 11,9 7,0 6,8
Langfristige Schulden 0,0 2,8 0,0 0,0 12,8 0,0
davon langfristige finanzielle Schulden 0,0 0,1 0,0 0,0 0,2 0,0
Kurzfristige Schulden 9,8 10,2 1,2 10,8 10,3 0,7
davon kurzfristige finanzielle Schulden 0,4 0,2 0,3 2,0 0,4 0,0
Umsatzerlöse 26,0 47,8 16,1 26,6 69,8 14,3
Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 5,3 3,3 3,0 5,1 7,0 3,1
Abschreibungen 1,1 1,4 0,9 1,1 1,4 0,8
Zinserträge 0,1 0,3 0,0 0,1 0,5 0,0
Zinsaufwendungen 0,0 0,1 0,0 0,0 0,1 0,0
Steueraufwand 0,9 0,8 0,4 0,6 2,2 0,1
Gesamtergebnis 6,7 3,3 4,1 3,5 7,0 1,7

Überleitung der Finanzinformation zum at-equity-Buchwert

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Mio.€ 2024 2023
Wuhu Amurrio Beijing Wuhu Amurrio Beijing
Nettovermögen 1.1. 32,3 35,4 26,7 28,9 29,2 25,0
Gewinn oder Verlust 5,3 3,3 3,0 5,1 6,9 3,1
Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen 1,4 0,0 1,1 -1,7 0,0 -1,4
Dividenden -4,3 -4,0 -3,0 - -0,7 0,0
Nettovermögen 31.12. 34,7 34,7 27,8 32,3 35,4 26,7
Anteiliges Eigenkapital 17,4 17,4 13,1 16,2 17,7 12,5
Konsolidierungen 0,1 0,0 -0,4 0,1 0,1 0,4
Buchwert 17,5 17,4 12,7 16,3 17,8 12,9

Die Anteile an den at-equity einbezogenen Unternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert. Hierbei werden die Buchwerte der Gesellschaften um die anteiligen Nachsteuerergebnisse, um ausgeschüttete Dividenden oder auch sonstige Eigenkapitalveränderungen erhöht oder vermindert.

Es handelt sich - unverändert gegenüber dem Vorjahr - um Anteile an sechs ausländischen sowie einem inländischen Unternehmen, die in den meisten Fällen unter gemeinschaftlicher Kontrolle durch eine Konzerngesellschaft und im Regelfall einen externen Partner stehen oder auf die ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt wird. Abgesehen von den drei in den obigen Tabellen erläuterten Joint Ventures sind die Buchwerte der restlichen Gemeinschaftsunternehmen beziehungsweise assoziierten Unternehmen jeweils nicht wesentlich für den Konzern. Detaillierte Angaben zum Konsolidierungskreis finden sich auf den Seiten 206 f. dieses Geschäftsberichts.

(14) Übrige langfristige Finanzinstrumente

Zusammensetzung der übrigen langfristigen Finanzinstrumente

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Mio.€ 2024 2023
Derivative Finanzinstrumente aus Sicherungsbeziehungen 2,4 1,8
Übrige Beteiligungen 2,0 1,7
Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen 0,2 0,3
Ausleihungen 0,1 0,0
Wertpapiere 0,1 0,1
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 4,4 4,7
Übrige langfristige Finanzinstrumente 9,2 8,6

Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen, bei denen das Kriterium der Kontrolle erfüllt ist, die aber aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen werden, werden prinzipiell zu Marktwerten bilanziert. Solche Eigenkapitalinstrumente sind für das Bild der Vermögens- und Ertragslage des Konzerns unwesentlich. Die Beurteilung dafür erfolgt anhand der wesentlichen Finanzkennzahlen der Unternehmen wie EBIT, Umsatz, Bilanzsumme und Höhe des Eigenkapitals. Aufgrund der mangelnden Wesentlichkeit erfolgen auch keine weiteren Angaben gemäß IFRS 9 zu diesen Eigenkapitalinstrumenten.

Die nicht an einem aktiven Markt gehandelten Ausleihungen sowie die übrigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte werden auf Basis des verfolgten Geschäftsmodells für solche Finanzinstrumente (Zahlungsflüsse ergeben sich ausschließlich aus den Zinszahlungen und dem Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit) bei Zugang mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung beziehungsweise dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht, bewertet. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungen werden zum Barwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

Langfristige Wertpapiere mit festen oder mit bestimmbaren Zahlungen und fester Laufzeit, die an einem aktiven Markt notiert sind und für die ebenfalls das bereits beschriebene Geschäftsmodell gilt, werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Übrige langfristige Wertpapiere werden zu Zeitwerten bilanziert. Dabei werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital (sonstige Eigenkapitalposten) abgegrenzt und bei der Veräußerung erfolgswirksam erfasst.

Sonstige Finanzinstrumente werden in Abhängigkeit von ihrer Klassifizierung nach IFRS 9 bewertet. Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich im Abschnitt "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 192 ff.

Der Wert für die derivativen Finanzinstrumente aus Sicherungsbeziehungen ist vor allem auf zwei ForwardPayer-Swaps zurückzuführen, die im Jahr 2022 zur Absicherung des Zinsniveaus für die Anschlussfinanzierung der im Jahr 2024 fälligen Schuldscheindarlehen abgeschlossen worden waren und Mitte 2024 um ein weiteres Jahr verlängert wurden.

In den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ist im Wesentlichen eine Finanzforderung enthalten.

(15) Sonstige langfristige Vermögenswerte

Unter den sonstigen langfristigen Vermögenswerten werden im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungen bilanziert.

(16) Latente Steuern

Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 auf temporäre Unterschiede zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den Buchwerten in der Bilanz nach IFRS, auf steuerliche Verlust- und Zinsvorträge sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge gebildet. Für die Ermittlung der latenten Steuern werden diejenigen Steuersätze angewendet, die nach den am Bilanzstichtag gültigen gesetzlichen Regelungen zum Realisationszeitpunkt erwartet werden.

Steuerlatenzen aufgrund von Ansatz- beziehungsweise Bewertungsunterschieden sowie von steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen entstanden bei folgenden Bilanzposten:

Latente Steuern

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Mio.€ 2024 2023
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 6,9 27,5 2,7 30,9
Vorräte 4,6 0,1 8,8 0,0
Forderungen 1,2 1,4 0,8 2,1
Sonstige Aktiva 3,2 4,1 4,6 0,4
Pensionsrückstellungen 4,1 0,0 4,6 0,0
Sonstige Rückstellungen 7,6 0,0 7,4 0,0
Verbindlichkeiten 4,0 1,3 3,0 0,8
Sonstige Passiva 4,8 5,4 2,4 4,0
Verlust- und Zinsvorträge 24,1 - 14,2 -
Gesamt 60,5 39,8 48,5 38,2
Saldierung -34,4 -34,4 -36,1 -36,1
Latente Steuern laut Bilanz 26,1 5,4 12,4 2,1

Die Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern sind im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - überwiegend in der Gewinn- und Verlustrechnung, zu einem geringeren Teil auch in der Gesamtergebnisrechnung erfasst worden.

Zum 31. Dezember 2024 bestanden im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 397,2 Mio.€ (Vorjahr: 410,2 Mio.€) sowie gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 366,0 Mio.€ (Vorjahr: 382,6 Mio.€). Dabei wurden für körperschaftsteuerliche Verluste in Höhe von 367,8 Mio.€ (Vorjahr: 394,9 Mio.€) und für gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von 335,7 Mio.€ (Vorjahr: 366,8 Mio.€) keine latenten Steuern angesetzt. Für die Ermittlung der aktivierbaren latenten Steuern auf Verlust- oder Zinsvorträge wird, abweichend von den Vorperioden, der dreijährige Zeitraum der Detailplanung betrachtet und das erwartete zu versteuernde Einkommen abgeschätzt. Bislang wurde, soweit die Voraussetzungen für eine solche Analyse gegeben waren, ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet.

Darüber hinaus bestanden in den ausländischen Gesellschaften Verlustvorträge in Bezug auf vergleichbare Ertragsteuern in Höhe von insgesamt 48,1 Mio.€ (Vorjahr: 76,2 Mio.€), von denen 18,6 Mio.€ (Vorjahr: 17,0 Mio.€) zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Im Berichtsjahr wurden aktive latente Steuern in Höhe von 10,0 Mio.€ (Vorjahr: 2,3 Mio.€) wertgemindert oder aufgrund von nicht erfüllten Bedingungen nicht angesetzt. Gleichzeitig lebten in Höhe von 21,7 Mio.€ (Vorjahr: 1,7 Mio.€) aktive latente Steuern auf, die wertgemindert gewesen waren oder bislang nicht angesetzt werden konnten. Die Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge im Inland wie auch überwiegend im Ausland ist nach derzeitiger Rechtslage uneingeschränkt möglich. Verlustvorträge in Höhe von 8,2 Mio.€ bei ausländischen Ertragsteuern (Vorjahr: 13,8 Mio.€) werden in der Zukunft verfallen, davon 8,2 Mio.€ (Vorjahr: 13,8 Mio.€) nach mehr als fünf Jahren.

(17) Vorräte

Zusammensetzung der Vorräte

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Mio.€ 2024 2023
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 130,0 130,7
Unfertige Erzeugnisse 53,5 49,2
Handelswaren 20,4 26,7
Fertigerzeugnisse 41,4 53,1
Geleistete Anzahlungen 1,6 3,2
Gesamt 246,9 262,9

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle produktionsbezogenen Vollkosten. Dazu zählen die direkt zurechenbaren Einzelkosten, die Sondereinzelkosten der Fertigung und alle im Rahmen der Fertigung systematisch zurechenbaren fixen und variablen Gemeinkosten.

Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, soweit es sich um qualifizierte Vermögenswerte im Sinne von IAS 23 handelt.

Soweit die Vorräte einer Gruppenbewertung unterliegen, kommt die Durchschnittsmethode zur Anwendung. Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder einer verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch entsprechende Abwertungen berücksichtigt.

Die Abwertungen auf Vorratsbestände betrugen zum Berichtsstichtag 23,4 Mio.€ (Vorjahr: 22,2 Mio.€) und resultierten im Wesentlichen aus Überreichweiten. Davon sind im Berichtsjahr 0,2 Mio.€ (Vorjahr: 3,1 Mio.€) erfolgswirksam erfasst worden.

Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte betrug 10,0 Mio.€ (Vorjahr: 24,1 Mio.€). Da die Gründe für Wertminderungen entfallen waren, wurden im Berichtsjahr Zuschreibungen auf Vorräte in Höhe von 0,9 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) vorgenommen.

(18) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind aufgrund ihrer kurzen Restlaufzeit zu Nennwerten bilanziert. Zur Wertberichtigung wird die vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss, ECL) angewendet. Mögliche Änderungen des Kreditrisikos werden zu jedem Abschlussstichtag durch eine Analyse des Risikos auf der Basis der gesamten Laufzeit der Forderungen mittels einer Wertberichtigungsmatrix berücksichtigt, die auf den tatsächlichen Forderungsausfällen pro Geschäftsfeld basiert. Die bisherigen Erfahrungen werden sodann um zukunftsbezogene Informationen wie makroökonomische Gegebenheiten und die Erwartungen der Geschäftsfelder ergänzt. In Abhängigkeit vom Alter der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt eine Wertberichtigung um eine Verlustrate, die sich nach den Tagen der Überfälligkeit richtet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber bestimmten Kunden werden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit trotz einer Überfälligkeit von mehr als 360 Tagen als gesonderte Klasse behandelt und entsprechend geringer wertberichtigt. Im Folgenden ist die Wertberichtigungsmatrix tabellarisch dargestellt:

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2024
Risikoklasse Bruttobuchwerte (Mio.€) Nettobuchwerte (nach Berücksichtigung von Einzelrisiken ohne erstattungsfähige USt) (Mio.€) Wertberichtigung (Mio.€) Durchschnittliche Verlustrate Vossloh Konzern
(in %)
Nicht fällige Vermögenswerte 195,8 163,3 0,0 0,00
Fällig seit 1 bis 30 Tagen 34,1 30,3 0,0 0,00
Fällig seit 31 bis 90 Tagen 16,1 14,3 0,0 0,00
Fällig seit 91 bis 180 Tagen 5,8 5,1 0,0 0,00
Fällig seit 181 bis 360 Tagen 4,6 4,0 0,0 0,00
Fällig seit mehr als 360 Tagen 3,2 2,8 0,0 0,00
Fällig seit mehr als 360 Tagen mit individueller Wertberichtigung 2,9 2,6 0,0 0,02
262,5 222,4 0,0
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2023
Risikoklasse Bruttobuchwerte (Mio.€) Nettobuchwerte (nach Berücksichtigung von Einzelrisiken ohne erstattungsfähige USt) (Mio.€) Wertberichtigung (Mio.€) Durchschnittliche Verlustrate Vossloh Konzern
(in %)
Nicht fällige Vermögenswerte 161,7 129,1 0,1 0,03
Fällig seit 1 bis 30 Tagen 22,7 20,0 0,0 0,04
Fällig seit 31 bis 90 Tagen 12,6 11,1 0,0 0,05
Fällig seit 91 bis 180 Tagen 5,1 4,6 0,0 0,17
Fällig seit 181 bis 360 Tagen 5,5 4,8 0,0 0,17
Fällig seit mehr als 360 Tagen 2,1 1,9 0,0 0,82
Fällig seit mehr als 360 Tagen mit individueller Wertberichtigung 5,7 5,1 0,1 1,44
215,4 176,6 0,2

Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Soweit Anzeichen für eine wahrscheinliche Wertminderung gegeben sind, beispielsweise die Anmeldung einer Insolvenz, erfolgt eine entsprechende Wertberichtigung. Eine Ausbuchung erfolgt erst dann, wenn die Realisierung der jeweiligen Forderung aufgrund rechtlicher oder faktischer Gründe nahezu ausgeschlossen ist (zum Beispiel nach der Beendigung eines Insolvenzverfahrens).

Der Bestand und die Entwicklung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nachfolgend dargestellt:

Entwicklung der Wertberichtigungen (inklusive Berücksichtigung der Einzelrisiken) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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Mio.€ 2024 2023
Stand zum 1.1. 16,0 9,6
Zuführungen 3,0 7,9
Auflösungen -3,5 -1,5
Inanspruchnahmen -4,0 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0
Stand zum 31.12. 11,5 16,0

Vertragsvermögenswerte beziehungsweise Vertragsschulden resultieren aus der Bilanzierung von Kundenaufträgen, bei denen die Umsatzrealisierung über den Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgt. Dabei werden für jeden einschlägigen Auftrag die angefallenen Auftragskosten einschließlich eines dem Fertigstellungsgrad entsprechenden Gewinnanteils abzüglich etwaiger, vollständig berücksichtigter Verluste als Vertragsvermögenswert oder Vertragsschuld bilanziert. Der Ausweis erfolgt aktivisch als Vertragsvermögenswert, soweit die kumulierte Leistung die von Kunden erhaltenen Anzahlungen oder vereinbarte Teilabrechnungen übersteigt. Im umgekehrten Fall werden die Anzahlungen nach Verrechnung mit den kumulierten Leistungen als Vertragsschulden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Im Regelfall erfolgen nur geringe Anzahlungen, sodass sich bei den so bilanzierten Aufträgen im Zeitraum der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen meistens ein aktivischer Saldo ergibt.

Vertragsvermögenswerte und -schulden

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Mio.€ 2024 2023
Vertragsvermögenswerte Vertragsschulden Vertragsvermögenswerte Vertragsschulden
Auftragskosten 3,1 - 0,2 -
Anteilige Gewinne 0,1 - 0,3 -
Kumulierte Leistung aus Fertigungsaufträgen 3,2 - 0,5 -
Bilanzausweis 3,2 - 0,5 -

(19) Ertragsteuererstattungsansprüche

Die Erstattungsansprüche entfallen in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€) auf Gesellschaften des Geschäftsfelds Fastening Systems, in Höhe von 4,6 Mio.€ (Vorjahr: 7,1 Mio.€) auf Vossloh Switch Systems, in Höhe von 0,7 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€) auf Gesellschaften des Geschäftsfelds Rail Services, in Höhe von 1,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,3 Mio.€) auf das Geschäftsfeld Tie Technologies sowie in Höhe von 5,8 Mio.€ (Vorjahr: 0,3 Mio.€) auf Gesellschaften auf der Konzernebene.

(20) Übrige kurzfristige Finanzinstrumente und sonstige kurzfristige Vermögenswerte

Zusammensetzung der übrigen kurzfristigen Finanzinstrumente sowie der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte

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Mio.€ 2024 2023
Forderungen aus Erstattungsleistungen 6,0 6,1
Sonstige Finanzforderungen 3,6 0,1
Kautionen und Sicherheitsleistungen 2,3 1,5
Debitorische Kreditoren 0,7 0,7
Forderungen gegen Arbeitnehmer 0,4 0,2
Zinsforderungen 0,2 0,0
Derivative Finanzinstrumente 0,1 2,4
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0,1 0,1
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,0 0,0
Übrige kurzfristige Finanzinstrumente 13,4 11,1
Sonstige Steuerforderungen (ohne Ertragsteuern) 18,8 11,8
Übrige kurzfristige Vermögenswerte 14,8 10,9
Rechnungsabgrenzung 10,8 9,1
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 44,4 31,8

Die unter den übrigen kurzfristigen Finanzinstrumenten ausgewiesenen Forderungen werden zum Zeitwert unter erfolgswirksamer Erfassung von Wertänderungen bewertet. Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Erstattungsleistungen handelt es sich nicht um Erstattungen durch Gesellschafter. Die sonstigen Finanzforderungen resultieren im Wesentlichen aus einbehaltenen Beträgen im Zusammenhang mit Factoring-Verträgen in den Geschäftsfeldern Switch Systems in Höhe von 1,5 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€) sowie Rail Services in Höhe von 2,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€). Die Forderungen stellen Ansprüche gegenüber den Factoring-Banken dar; der Nominalwert entspricht aufgrund der kurzen Fälligkeit der übertragenen Forderungen dem Fair Value. Wertminderungen wurden bei den sonstigen Finanzforderungen nicht vorgenommen.

Der Stand sowie die Entwicklung der Wertberichtigungen sind nachfolgend dargestellt:

Entwicklung der Wertberichtigungen

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Mio.€ 2024 2023
Stand zum 1.1. 0,4 0,0
Zuführungen 0,2 0,4
Auflösungen -0,1 0,0
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0
Stand zum 31.12. 0,5 0,4

Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich im Abschnitt "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 192 ff.

Die sonstigen Steuerforderungen sowie die übrigen Vermögenswerte sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

(21) Kurzfristige Wertpapiere

Unter diesem Posten werden Anlagen in kurzfristigen festverzinslichen Wertpapieren ausgewiesen, bei denen es sowohl zu Zinszahlungen als auch zu Verkäufen kommt.

Der Ausweis erfolgt zu Marktwerten; Wertänderungen werden direkt im sonstigen Eigenkapital erfasst.

Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 befindet sich im Abschnitt "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 192 ff.

(22) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel beinhalten Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente umfassen Finanztitel inklusive Schecks mit einer vom Erwerb an verbleibenden Restlaufzeit von maximal drei Monaten, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Die Bilanzierung erfolgt zum Nennwert.

(23) Eigenkapital/​Kapitalmanagement

Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 155 dargestellt. Das Kapitalmanagement von Vossloh verfolgt primär das Ziel, eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts durch einen positiven Wertbeitrag zu erzielen. Positive Wertbeiträge unterstützen grundsätzlich ein Wachstum des Eigenkapitals.

Als Nebenbedingungen sind die jederzeitige Sicherung der Liquidität und eine angemessene Höhe der Eigenkapitalquote des Vossloh Konzerns zur langfristigen Sicherung der Unternehmensfortführung zu gewährleisten.

Die Optimierung der Kapitalstruktur trägt hierzu ebenso bei wie eine effiziente Steuerung der Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement.

Die Vossloh AG beachtet im Rahmen des Kapitalmanagements die gesetzlichen Vorschriften zur Kapitalerhaltung. Sie unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Besondere Kapitalbegriffe werden nicht verwendet. Im Rahmen der Dividendenpolitik des Vossloh Konzerns besteht das Ziel, nachhaltig Dividende auszuschütten, vorausgesetzt, die wirtschaftliche Situation erlaubt dies. Eine Entscheidung über die Höhe der jährlichen Dividende wird von Jahr zu Jahr getroffen.

(23.1) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Vossloh AG beträgt 54.843.447,62 € (Vorjahr: 49.857.682,23 €) und ist in 19.320.597 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 17.564.180 Aktien) eingeteilt. Es sind ausschließlich Stammaktien ausgegeben. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,84 € pro Stück am gezeichneten Kapital beteiligt.

Die Erhöhung des Grundkapitals erfolgte am 12. November 2024 durch Ausgabe von 1.756.417 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens. Der Ausgabepreis betrug 41,00 €.

(23.2) Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld gegenüber dem Nominalbetrag aus der Ausgabe von Aktien durch die Vossloh AG. Außerdem werden in der Kapitalrücklage Unterschiede erfasst, die sich aus den Ankaufsund Verkaufspreisen der eigenen Anteile aus früheren Aktienrückkaufprogrammen ergeben haben.

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2024 erhielten die im Inland beschäftigten Mitarbeitenden der Vossloh Gruppe die Möglichkeit, wahlweise drei Aktien der Vossloh AG unentgeltlich zu beziehen oder zwölf Aktien zu einem Vorzugspreis in Höhe von 50 % des Ausgabekurses von 44,35 € pro Aktie - ermittelt anhand des Börsenkurses zum Zeitpunkt der Übertragung - zu erwerben. Die Bedingungen waren im Vorjahr grundsätzlich identisch gewesen, der Ausgabekurs hatte 38,75 € betragen. Aus der Inanspruchnahme dieses Programms wurden Mitarbeitenden des Vossloh Konzerns im Berichtsjahr aus beiden Durchführungsalternativen insgesamt 3.282 Aktien (Vorjahr: 2.868 Aktien) unentgeltlich gewährt. Der Aufwand aus der Gewährung der Aktien betrug 160,8 T€ (Vorjahr: 113,3 T€) und wurde auf Basis des Kurses von 49,00 € (Vorjahr: 39,50 €) pro Aktie am letzten Börsentag der Teilnahmefrist ermittelt.

Die gewährten Anteile unterliegen einer jeweils dreijährigen Haltefrist. Der Erwerb der gewährten Anteile erfolgte über den Kapitalmarkt; es bestehen keine weiteren Verpflichtungen aus dem Programm.

(23.3) Gewinnrücklagen und Konzernergebnis

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten und aus Konzernsicht nicht ausgeschütteten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Im Berichtsjahr wurde eine Dividende von 1,05 € pro Aktie (Vorjahr: 1,00 €) ausgeschüttet.

(23.4) Hybridkapital

Im Februar 2021 wurde eine Hybridanleihe mit einem Emissionsvolumen von 150 Mio.€ platziert. Infolge der Anleihebedingungen wird dieses Finanzinstrument gemäß IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert und entsprechend ausgewiesen. Die Vossloh AG hat ein alleiniges Kündigungsrecht, das erstmalig zum 23. Februar 2026 ausgeübt werden kann. Die im Zusammenhang mit der Emission angefallenen Transaktionskosten wurden direkt als Minderung des Eigenkapitals erfasst. Die Hybridanleihe wird mit 4,0 % verzinst, wobei die Zinszahlungen unter bestimmten Bedingungen gemäß der Entscheidung der Gesellschaft ausgesetzt und in die Zukunft verschoben werden können.

Entwicklung der sonstigen Eigenkapitalposten

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Rücklage aus Währungsumrechnung Rücklage aus Sicherungsgeschäften (Cashflow-Hedges) Rücklage aus Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne
Mio.€ 2024
Umbuchung von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten des Vorjahres aus leistungsorientierten Plänen in die Gewinnrücklagen 1,1
Ausländische Tochtergesellschaften - Währungsumrechnungsdifferenzen -1,7
Absicherung von Zahlungsströmen 0,5
Versicherungsmathematische Gewinne/​ Verluste aus leistungsorientierten Plänen 0,2
Sonstige Effekte 0,1
Gesamt -1,6 0,5 1,3
Mio.€ 2023
Umbuchung von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten des Vorjahres aus leistungsorientierten Plänen in die Gewinnrücklagen -8,8
Ausländische Tochtergesellschaften - Währungsumrechnungsdifferenzen -4,1
Absicherung von Zahlungsströmen -2,9
Versicherungsmathematische Gewinne/​ Verluste aus leistungsorientierten Plänen -1,1
Gesamt -4,1 -2,9 -9,9
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Sonstiges Gesamtergebnis ohne Anteile anderer Gesellschafter Anteile anderer Gesellschafter Sonstiges Gesamtergebnis
Mio.€ 2024
Umbuchung von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten des Vorjahres aus leistungsorientierten Plänen in die Gewinnrücklagen 1,1 1,1
Ausländische Tochtergesellschaften - Währungsumrechnungsdifferenzen -1,7 1,3 -0,4
Absicherung von Zahlungsströmen 0,5 0,5
Versicherungsmathematische Gewinne/​ Verluste aus leistungsorientierten Plänen 0,2 0,0 0,2
Sonstige Effekte 0,1 0,1
Gesamt 0,2 1,3 1,5
Mio.€ 2023
Umbuchung von versicherungsmathematischen Gewinnen/​Verlusten des Vorjahres aus leistungsorientierten Plänen in die Gewinnrücklagen -8,8 -8,8
Ausländische Tochtergesellschaften - Währungsumrechnungsdifferenzen -4,1 -2,0 -6,1
Absicherung von Zahlungsströmen -2,9 -2,9
Versicherungsmathematische Gewinne/​ Verluste aus leistungsorientierten Plänen -1,1 -0,1 -1,2
Gesamt -16,9 -2,1 -19,0

(23.5) Sonstige Eigenkapitalposten

Die sonstigen Eigenkapitalposten beinhalten die erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften (Cashflow-Hedges) und von als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifizierten Finanzinstrumenten sowie aus den im Geschäftsjahr erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Leistungen an Arbeitnehmer.

Im Berichtsjahr wurden 1,1 Mio.€ versicherungsmathematische Verluste (Vorjahr: 8,8 Mio.€ Gewinne) von der Rücklage aus Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

(23.6) Anteile anderer Gesellschafter

Die Anteile anderer Gesellschafter entfielen im Wesentlichen mit 18,8 Mio.€ (Vorjahr: 22,0 Mio.€) auf konzernfremde Gesellschafter des Geschäftsfelds Fastening Systems sowie mit 7,0 Mio.€ (Vorjahr: 6,1 Mio.€) auf solche im Geschäftsfeld Switch Systems.

(24) Pensionsrückstellungen/​Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung

Entwicklung der Pensionsrückstellungen/​Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung

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Mio.€ Barwert der Verpflichtung Marktwert des Planvermögens Gesamt
Stand 1.1.2023 32,9 -11,0 21,9
Dienstzeitaufwand 0,7 0,7
Netto-Zinsaufwand/​-ertrag 1,3 -0,4 0,9
Bewertungsänderungen
Erträge aus Planvermögen ohne die im Netto-Zinsaufwand erfassten Beträge 0,0 0,0
Gewinne/​Verluste aus der Änderung aktuarieller Annahmen 1,1 1,1
Erfahrungsbedingte Annahmen 0,3 0,3
Gezahlte Leistungen -1,6 0,8 -0,8
Zuführung zum Planvermögen -1,2 -1,2
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,0 0,0
Stand 31.12.2023 34,7 -11,8 22,9
Dienstzeitaufwand 0,8 0,8
Netto-Zinsaufwand/​-ertrag 1,2 -0,4 0,8
Bewertungsänderungen
Erträge aus Planvermögen ohne die im Netto-Zinsaufwand erfassten Beträge 0,0 0,0
Gewinne/​Verluste aus der Änderung aktuarieller Annahmen -0,9 -0,9
Erfahrungsbedingte Annahmen 0,6 0,6
Gezahlte Leistungen -1,8 0,6 -1,2
Währungsumrechnungsdifferenzen 0,1 0,1
Stand 31.12.2024 34,7 -11,6 23,1

Die Vossloh AG sowie einige Tochtergesellschaften sind Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und auch derzeitigen Beschäftigten eingegangen. Daraus resultierende Zahlungen erfolgen bei Eintritt der entsprechenden Bedingungen grundsätzlich bis zum Lebensende der Berechtigten. Die Altersversorgungsleistungen variieren dabei je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten und basieren in der Regel auf der Beschäftigungsdauer, dem Entgelt und der im Unternehmen eingenommenen Stellung. Die Verpflichtung zur zukünftigen Zahlung der Pensionen liegt bei den betroffenen Tochtergesellschaften (Defined Benefit Plan). Die Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 auf Basis der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) gebildet. Hierbei werden aktuelle Kapitalmarktzinssätze, zukünftige wahrscheinliche Gehalts- und Pensionssteigerungen sowie erwartete Fluktuationsraten berücksichtigt. Bilanzielle Risiken der leistungsorientierten Pläne resultieren insbesondere aus der Entwicklung der aktuellen Kapitalmarktzinssätze, da Schwankungen des Zinsniveaus die Barwerte der Verpflichtungen volatil werden lassen und damit auch das Konzern-Eigenkapital entsprechenden Anpassungen unterliegt.

Gleichzeitig ergibt sich daraus das Risiko, dass die Marktwerte der Vermögenswerte innerhalb des Planvermögens nicht in gleichem Maße steigen. Aus beiden Effekten könnte es zu Minderungen des Eigenkapitals aufgrund von versicherungsmathematischen Verlusten kommen.

Bei dem mit dem Barwert der Versorgungszusagen verrechneten Planvermögen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen, die den Hauptanteil der jeweiligen personenbezogenen Ansprüche aus den Versorgungszusagen abdecken. Die Rückdeckungsversicherungen sind den Berechtigten einzeln verpfändet, die Verrechnung mit dem Barwert der Verpflichtungen erfolgt zum Zeitwert. Das Planvermögen wurde im Vorjahr mit 1,2 Mio.€ dotiert, im Berichtsjahr erfolgte keine weitere Dotierung.

Den ausgewiesenen Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten von unabhängigen Aktuaren zugrunde. Hierbei wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet.

Die bilanzierten Pensionsrückstellungen sowie die Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung leiten sich wie folgt ab:

Ableitung der bilanzierten Pensionsrückstellungen/​Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung

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Mio.€ 2024 2023
Pensionsrückstellung Rückstellung für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung Pensionsrückstellung Rückstellung für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung
Barwert der durch Planvermögen gedeckten Versorgungszusagen 14,3 7,6 12,4 6,5
Marktwert des Planvermögens -10,6 -1,0 -10,8 -1,0
Rückstellung für durch Planvermögen gedeckte Versorgungsansprüche 3,7 6,6 1,6 5,5
Barwert der nicht durch Planvermögen finanzierten Versorgungsansprüche 11,5 1,3 14,6 1,2
Rückstellung für nicht durch Planvermögen gedeckte Versorgungsansprüche 11,5 1,3 14,6 1,2
Bilanzierte Rückstellung 15,2 7,9 16,2 6,7

Die laufenden Dienstzeitaufwendungen sind Teil des Personalaufwands, der in die Funktionskosten eingeht. Der Zinsaufwand wird im sonstigen Zinsaufwand ausgewiesen.

Die tatsächliche Verzinsung des Planvermögens betrug im Berichtsjahr 3,5 % (Vorjahr: 3,1 %). Als Diskontierungszinssatz wurde im Berichtsjahr überwiegend ein Wert von 3,5 % (Vorjahr: 3,3 %) verwendet. Dieser Parameter wird als wesentlich angesehen, sodass eine Sensitivitätsanalyse aufgrund für möglich gehaltener Änderungen vorgenommen wurde. Eine Absenkung oder Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um jeweils 25 Basispunkte hätte die Defined Benefit Obligation (DBO) und damit die Rückstellung um 0,9 Mio.€ (Vorjahr: 1,0 Mio.€) erhöht oder um 1,0 Mio.€ (Vorjahr: 1,1 Mio.€) vermindert. Die mittlere Duration der leistungsorientierten Pensionspläne beträgt elf Jahre (Vorjahr: zwölf Jahre). Weitere Parameter betreffen die erwartete Fluktuation mit 6,0 %, den Einkommenstrend mit 3,0 % sowie den Rententrend mit 2,0 % (alle Werte p. a.; während die Fluktuation und der Einkommenstrend unverändert gegenüber dem Vorjahr angenommen wurden, hatte der Rententrend im Vorjahr 2,2 % betragen).

Daneben existieren in einigen Konzerngesellschaften freiwillige oder gesetzlich vorgegebene beitragsorientierte Pläne. Daraus haben diese Konzerngesellschaften neben der Zahlung der Beiträge an externe Träger im Regelfall keine weiteren Verpflichtungen. Der Aufwand aus der Dotierung solcher beitragsorientierten Pläne betrug im Geschäftsjahr 11,2 Mio.€ (Vorjahr: 9,8 Mio.€).

Die Rückstellungen für sonstige Leistungen nach Ende der Beschäftigung enthalten Zahlungen von Einmalbeträgen, die nach gesetzlichen Vorgaben bei mehreren Konzerngesellschaften für Arbeitnehmer im Fall des Ausscheidens (sowohl beim Übergang in den Ruhestand als auch in anderen Fällen) zu leisten sind. Diese Rückstellungen sind als Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19 zu behandeln und sind aufgrund der Ausgestaltung als Defined Benefit Plan einzuordnen.

Zur Finanzierung der erwarteten Zahlungen wurden teilweise Vermögenswerte in ein externes Planvermögen eingebracht. Die bilanzierten Rückstellungen ergeben sich demgemäß als Saldo von Verpflichtungsbarwert und Marktwert dieses Planvermögens.

Bei der Ermittlung der Rückstellung wurden ein Diskontierungszins von 3,08 % bis 3,21 % (Vorjahr: 3,25 % bis 3,84 %) sowie eine erwartete Steigerung der Lohn- und Gehaltszahlungen von 2,5 % beziehungsweise 4,5 % (Vorjahr: 3,0 % beziehungsweise 4,0 %) unterstellt.

(25) Sonstige Rückstellungen

Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen

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Mio.€ 2024 2023
Personalbezogene Rückstellungen 2,2 2,0
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 7,7 3,5
Prozessrisiken und Drohverluste 3,1 2,9
Risiken aus M&A-Transaktionen 0,0 -
Übrige Rückstellungen 8,1 12,9
Sonstige langfristige Rückstellungen 21,1 21,3
Personalbezogene Rückstellungen 0,0 0,0
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 16,9 26,3
Prozessrisiken und Drohverluste 12,5 12,5
Risiken aus M&A-Transaktionen 4,9 2,9
Übrige Rückstellungen 21,1 25,7
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 55,4 67,4
Sonstige Rückstellungen 76,5 88,7

Bei allen als kurzfristig ausgewiesenen Rückstellungen erwarten wir Ressourcenabflüsse innerhalb eines Jahres, bei den als langfristig ausgewiesenen Rückstellungen entsprechend erst nach Ablauf eines Jahres. Die Zeitpunkte der Inanspruchnahmen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten, insbesondere bei Risiken aus Garantieverpflichtungen oder bei Prozessrisiken. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeiten unsicher sind. Die Rückstellungen wurden in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt, soweit die Wahrscheinlichkeit einer Belastung höher als 50 % ist. Langfristige Rückstellungen sind mit dem Barwert der ungewissen Verpflichtungen angesetzt, soweit der Abzinsungseffekt wesentlich ist.

Entwicklung der sonstigen Rückstellungen

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Mio.€ Anfangsbestand 1.1.2024 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung
Personalbezogene Rückstellungen 2,0 -0,4 0,0 0,6
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 29,8 -5,4 -8,3 3,8
Prozessrisiken und Drohverluste 15,4 -1,9 -3,3 5,0
Risiken aus M&A-Transaktionen 2,9 0,0 0,0 2,0
Übrige Rückstellungen 38,6 -7,5 -6,3 9,4
Sonstige Rückstellungen 88,7 -15,2 -17,9 20,8
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Mio.€ Zinseffekte Währungsumrechnungsdifferenzen
Personalbezogene Rückstellungen 0,0 -0,0
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 0,0 4,7
Prozessrisiken und Drohverluste 0,0 0,4
Risiken aus M&A-Transaktionen 0,0 0,0
Übrige Rückstellungen -0,1 -4,9
Sonstige Rückstellungen -0,1 0,2
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Mio.€ Endbestand 31.12.2024
Personalbezogene Rückstellungen 2,2
Garantieverpflichtungen und Nachlaufkosten 24,6
Prozessrisiken und Drohverluste 15,6
Risiken aus M&A-Transaktionen 4,9
Übrige Rückstellungen 29,2
Sonstige Rückstellungen 76,5

Die Garantieverpflichtungen beinhalten sowohl die für einzelne Garantiekosten zurückgestellten Beträge als auch aufgrund von Erfahrungswerten gebildete Rückstellungen in Höhe der erwarteten Garantiefälle aus getätigten Umsätzen. Die Prozessrisiken und Drohverluste berücksichtigen Verpflichtungen aus Rechtsstreitigkeiten sowie Risikovorsorgen für Verluste aus schwebenden Geschäften. Personalbezogene Rückstellungen umfassen im Wesentlichen ungewisse Schulden aus Altersteilzeitverträgen sowie aus Jubiläumsgeldern. Risiken aus M&A-Transaktionen beinhalten überwiegend wahrscheinliche Inanspruchnahmen im Zusammenhang mit abgeschlossenen Unternehmensverkäufen. Für drohende Verluste aus Abnahmeverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag Rückstellungen in Höhe von 6,6 Mio.€ (Vorjahr: 7,6 Mio.€). Im Berichtsjahr wurde eine Rückstellung für M&A-Transaktionen aus einer inzwischen veräußerten Abgangsgruppe im Geschäftsfeld Switch Systems zugeführt. Die übrigen Rückstellungen enthalten unter anderem Vorsorgen für Rückbauverpflichtungen, für Restrukturierungen sowie für Risiken aus möglichen Schadensersatzansprüchen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten

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Mio.€ 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Fälligkeiten ≤ 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre
Finanzverbindlichkeiten 62,2 198,4 131,7 87,2 38,8 34,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 203,4 171,4 0,5 0,5 0,0 0,0
Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring 29,1 - - - - -
Ertragsteuerverbindlichkeiten 14,9 12,0 0,0 - 0,0 -
Sonstige Verbindlichkeiten 148,5 122,9 3,6 4,5 1,2 1,4
Summe 458,1 504,7 135,8 92,2 40,0 35,8
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Mio.€ 2024 2023
Fälligkeiten Gesamt
Finanzverbindlichkeiten 232,7 320,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 203,9 171,9
Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring 29,1 -
Ertragsteuerverbindlichkeiten 14,9 12,0
Sonstige Verbindlichkeiten 153,3 128,8
Summe 633,9 632,7

(26.1) Finanzverbindlichkeiten

Zusammensetzung der Finanzverbindlichkeiten

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Mio.€ 2024 2023
Bankverbindlichkeiten 109,6 95,1
Leasingverbindlichkeiten 37,2 26,5
Kontokorrentverbindlichkeiten 23,7 0,0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 170,5 121,6
Kontokorrentverbindlichkeiten 6,5 37,1
Bankverbindlichkeiten 35,7 143,6
Leasingverbindlichkeiten 11,7 10,1
Zinsverbindlichkeiten gegenüber Hybridkapitalgebern 5,1 5,1
Verbindlichkeiten für ausstehende Dividendenzahlungen 1,1 0,0
Übrige Zinsverbindlichkeiten 2,1 2,5
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 62,2 198,4
Finanzverbindlichkeiten 232,7 320,0

Die Finanzverbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten resultieren aus der bilanziellen Abbildung von Leasingverträgen gemäß IFRS 16. Zur Bewertung dieser Posten vgl. die Erläuterungen zu Textziffer 11 im Konzernanhang auf Seite 174.

Aufgrund der Zuordnung der Kontokorrentverbindlichkeiten zum Finanzmittelfonds der Kapitalflussrechnung werden sie in der Tabelle gesondert von den kurz- und langfristigen Bankverbindlichkeiten ausgewiesen.

Ende 2021 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Dezember 2028) bei einer festen Verzinsung platziert. Zusätzlich wurden im Juli 2023 zwei Schuldscheindarlehen über jeweils 30 Mio.€ mit variablen Verzinsungen auf Basis des 6-Monats-Euribor und Laufzeiten bis 2028 beziehungsweise 2030 begeben. Für diese beiden Instrumente wurden im November 2023 Payer-Zinsswaps abgeschlossen, wodurch die variablen 6-Monats-Euribor-Zinssätze in fixe Zinssätze umgewandelt wurden.

Der Konsortialkredit aus dem Jahr 2017 in Höhe von zuletzt 230 Mio.€ und einer Laufzeit bis November 2024 war im Februar 2024 vorzeitig mit Abschluss eines neuen Konsortialkredits über 240 Mio.€ refinanziert worden. Der neue Finanzierungsvertrag wurde mit insgesamt acht Banken im Rahmen eines Clubdeals abgeschlossen. Er hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis Februar 2029 und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Zudem kann das Kreditvolumen während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um weitere maximal 160 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Für den Erwerb der Sateba-Gruppe wurden im Juli 2024 eine Brückenfinanzierung und eine langfristige Finanzierung abgeschlossen. Zusätzlich enthielt der Kreditvertrag noch eine weitere Tranche über 90 Mio.€. Dieses Volumen war anfänglich voll in Anspruch genommen und zur Rückzahlung des im Juli 2024 fällig gewordenen Schuldscheindarlehens verwendet worden. Diese Tranche wurde mit den Nettoerlösen der im November durchgeführten Kapitalerhöhung auf rund 19 Mio.€ reduziert. Die Brückenfinanzierung hat eine Laufzeit von zwölf Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils sechs Monaten, die langfristige Finanzierung hat eine Laufzeit bis Juli 2029 und kann wie der Konsortialkredit in den ersten beiden Laufzeitjahren um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 757,6 Mio.€ zur Verfügung. In dem Konsortialkredit wurde die Einhaltung eines Covenants in Form der Relation Nettofinanzschuld zu EBITDA vereinbart. Eine Verletzung des maximal vereinbarten Schwellenwerts dieser Kennzahl führt zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit durch die kreditgebenden Banken. Gleichzeitig bestimmt die jeweilige Höhe der Kennzahl die Verzinsung (Basispunkte über Euribor beziehungsweise €STR). Zum Bilanzstichtag war die Kreditlinie in Höhe von 37,0 Mio.€ über Barmittel und über an Tochtergesellschaften abgezweigte Linien und Bürgschaften in Anspruch genommen (Vorjahr: 64,1 Mio.€). Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen und war zum Halbjahr und zum Berichtsstichtag gegeben. Der Ausweis der bestehenden Verbindlichkeit aus diesem Konsortialkredit erfolgt gemäß der vereinbarten Fälligkeit zum Bilanzstichtag unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten.

Des Weiteren hatte die Vossloh AG ein im Juli 2024 fällig gewordenes variabel verzinsliches Darlehen über 20 Mio.€ erneut mit einer Laufzeit von drei Jahren bis Juli 2027 abgeschlossen. Dieses Darlehen ist vollständig in Anspruch genommen.

Eine Überleitung auf die Bewertungskategorien des IFRS 9 findet sich im Abschnitt "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 192 ff.

(26.2) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring sowie Vertragsschulden

Vertragsschulden resultieren aus Aufträgen, bei denen die Umsatzlegung über einen Zeitraum erfolgt und die von Kunden geleisteten Anzahlungen und Teilabrechnungen die kumulierte Leistung aus der Abwicklung der jeweiligen Aufträge übersteigen. Eine Aufgliederung dieser Verbindlichkeiten in Bruttoforderungen, Anzahlungen und Teilabrechnungen sowie weitere Angaben finden sich bei den Erläuterungen zu den Vertragsvermögenswerten unter der Textziffer 18 im Konzernanhang. Weder im Vorjahr noch im Berichtsjahr waren Vertragsschulden auszuweisen.

Im Berichtsjahr wurden von mehreren Konzerngesellschaften Vereinbarungen über sogenanntes Reverse Factoring abgeschlossen. Hierbei werden bestehende Verpflichtungen aus Lieferungen und Leistungen, teilweise durch teilnehmende Banken, an die jeweiligen Lieferanten zur Fälligkeit bezahlt, während die betroffenen Konzerngesellschaften eine verlängerte Zahlungsfrist in Anspruch nehmen können. Zum Bilanzstichtag bestanden hieraus Verbindlichkeiten in Höhe von 29,1 Mio.€, die in der Zeile Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring ausgewiesen werden. In gleicher Höhe haben Lieferanten bereits Zahlungen erhalten.

Die von den Vertragspartnern erhobenen Programmgebühren orientieren sich an verschiedenen Referenzzinssätzen mit Aufschlägen zwischen 200 und 210 Basispunkten. Die hierdurch erreichten Zahlungszielverlängerungen betragen überwiegend 60 Tage, zu einem kleineren Teil 90 Tage.

(26.3) Ertragsteuerverbindlichkeiten

Es handelt sich um die den Steuerbehörden zum Bilanzstichtag tatsächlich geschuldeten Ertragsteuern, die von den verschiedenen Konzerngesellschaften ausgewiesen werden.

(26.4) Sonstige

Verbindlichkeiten

Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten

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Mio.€ 2024 2023
Freistehende Derivate 0,0 0,0
Derivate aus Cashflow-Hedges 0,0 0,1
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 0,1
Rechnungsabgrenzung 2,2 2,0
Personalbezogene Verbindlichkeiten 0,4 0,0
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträgen 0,1 0,1
Erhaltene Anzahlungen 0,0 -
Übrige 2,1 3,7
Langfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 4,8 5,8
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 4,8 5,9
Freistehende Derivate 3,7 0,1
Derivate aus Cashflow-Hedges 1,7 2,0
Kreditorische Debitoren 1,5 0,4
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,3 0,5
Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsunternehmen 0,0 0,0
Provisionen 0,0 0,0
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 7,2 3,0
Erhaltene Anzahlungen 56,5 48,0
Personalbezogene Verbindlichkeiten 43,2 40,8
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträgen 7,9 6,8
Umsatzsteuerverbindlichkeiten 5,6 7,4
Rechnungsabgrenzung 5,3 3,7
Sonstige nicht ergebnisabhängige Steuern 4,7 3,3
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden 4,5 3,1
Übrige 13,6 6,8
Kurzfristige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten 141,3 119,9
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 148,5 122,9

Finanzinstrumente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Handelstag, gegebenenfalls unter Einbeziehung direkt zurechenbarer Transaktionskosten, bilanziert und in der Folge mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht eine Bewertung zum Marktwert geboten ist.

Die Erfassung der aus Marktwertänderungen resultierenden Gewinne und Verluste ist davon abhängig, ob die Voraussetzungen des IFRS 9 hinsichtlich der Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt sind. Änderungen des Marktwerts von Derivaten zur Absicherung von Cashflows werden nach Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Marktwertänderungen von freistehenden Derivaten werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag oder im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Die mit 56,5 Mio.€ (Vorjahr: 48,0 Mio.€) unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen resultieren aus Kundenanzahlungen für Projekte, bei denen die Umsatzlegung nicht über einen Zeitraum realisiert wird.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitenden sind nach IAS 19 unabgezinst in Höhe der Verpflichtung berücksichtigt.

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung orientiert sich an der internen Organisations- und Berichtsstruktur. Diese differenziert zwischen den von den verschiedenen Geschäftsfeldern des Vossloh Konzerns angebotenen Produkten und Dienstleistungen. Die Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat umfasst die Geschäftsbereiche und -felder als Berichtssegmente im Sinne von IFRS 8.

Die Segmentstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr in den drei Geschäftsbereichen nicht geändert. Neben dem Geschäftsfeld Fastening Systems gehört das Geschäftsfeld Tie Technologies zum Geschäftsbereich Core Components. Vossloh Switch Systems sowie Vossloh Rail Services sind weiterhin die einzigen Geschäftsfelder der Geschäftsbereiche Customized Modules sowie Lifecycle Solutions.

Der Geschäftsbereich Core Components umfasst die Geschäftsfelder Fastening Systems sowie Tie Technologies. Vossloh Fastening Systems ist ein führender Anbieter von Schienenbefestigungssystemen. Das Angebot umfasst Schienenbefestigungen für sämtliche Einsatzbereiche, vom Nahverkehr über den Schwerlastverkehr bis zu Hochgeschwindigkeitsstrecken. Vossloh Tie Technologies als weiteres Geschäftsfeld innerhalb dieses Geschäftsbereichs ist in Nordamerika und in Australien der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme in mehreren Werken in den USA sowie in verschiedenen Produktionsstätten in Australien, Mexiko und Kanada hergestellt.

Der Geschäftsbereich Customized Modules beziehungsweise das Geschäftsfeld Switch Systems ist einer der weltweit führenden Weichenhersteller. Das Geschäftsfeld stattet Schienennetze mit Weichen und Kreuzungen sowie zugehörigen Steuerungs- und Kontrollsystemen aus und übernimmt bei Bedarf die Installation sowie die Wartung dieser Systeme. Auch hier reicht das Anwendungsspektrum von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke.

Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions beziehungsweise das Geschäftsfeld Rail Services ist in den Bereichen Schienenhandel, Ladeleistung Langschienen auf Baustellen, Schweißwerkleistungen Neuschienen, Aufbereitung Altschienen, Baustellenschweißen, Schienenwechsel, Schienenschleifen/​-fräsen, Schienenprüfung und Baustellenüberwachung tätig. Außerdem organisiert und überwacht es Just-in-time-Schienentransporte zu Baustellen und sorgt für die termingerechte Bereitstellung zugelassener Ladesysteme.

Die Konsolidierung beinhaltet die Eliminierung der Geschäftsbeziehungen innerhalb der Segmente sowie zwischen den Segmenten. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Verrechnung der konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die Eliminierung von Gewinnausschüttungen zwischen Konzerngesellschaften, die Aufrechnung der von den jeweiligen Muttergesellschaften gehaltenen Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden Eigenkapital der Tochtergesellschaften sowie die Verrechnung der innerkonzernlichen Forderungen und Verbindlichkeiten. Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen den in der EU anzuwendenden IFRS und sind für alle Segmente identisch. Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Segmenten werden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt.

Die Segmentinformationen nach Geschäftsbereichen und Geschäftsfeldern sind auf den Seiten 156 f. dargestellt.

Die wesentlichen zahlungsunwirksamen Segmentaufwendungen beinhalten die Zuführungen zu Rückstellungen.

Der Vossloh Konzern weist in der Erläuterung seiner Ertragslage im Zusammengefassten Lagebericht den sogenannten Wertbeitrag auf Vorsteuerbasis als eine zentrale wertorientierte Kennzahl aus. Hierbei wurde im Berichtsjahr ein WACC von 9,5 % (Vorjahr: 8,5 %) vor Steuern verwendet.

Eine Überleitung des Segmentergebnisses "Wertbeitrag" des Gesamtkonzerns auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) ist nachfolgend dargestellt:

Überleitung des Wertbeitrags auf das EBIT

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Mio.€ 2024 2023
Wertbeitrag 13,1 18,9
Kapitalkosten auf das betriebsnotwendige Kapital (WACC: 9,5 % (Vorjahr: 8,5 %)) 92,1 79,6
EBIT 105,2 98,5

Eine regionale Segmentierung erfolgt gemäß IFRS 8.33 für langfristige Vermögenswerte und Außenumsatzerlöse. Dabei sind die dargestellten Außenumsätze den Regionen auf Basis der jeweiligen Kundenstandorte zugeordnet.

Segmentinformationen nach Regionen

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Mio.€ 2024 2023 2024 2023
Außenumsatzerlöse Langfristige Vermögenswerte 1
Deutschland 171,4 141,8 231,6 227,1
Frankreich 118,6 95,1 184,9 181,7
Übriges Westeuropa 81,0 101,6 42,9 41,7
Nordeuropa 170,9 139,9 42,7 23,8
Südeuropa 147,7 116,5 11,3 11,2
Osteuropa 82,7 88,3 36,5 29,3
Europa gesamt 772,3 683,2 549,9 514,8
Amerika 146,5 189,5 91,9 91,7
Asien 179,1 215,1 41,8 41,8
Afrika 32,2 14,7 0,0 0,0
Australien 79,5 111,7 53,8 41,7
Gesamt 1.209,6 1.214,2 737,4 690,0

1 Ohne Finanzinstrumente und latente Steueransprüche

Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Die Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente richten sich nach den im Folgenden erwähnten Bewertungskategorien des IFRS 9:

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Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung von Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL)

Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung von Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)

Die Bilanz des Vossloh Konzerns enthält sowohl originäre als auch derivative Finanzinstrumente.

Originäre Finanzinstrumente

Die originären Finanzinstrumente umfassen bei den Vermögenswerten in erster Linie Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die übrigen Finanzanlagen.

Auf der Passivseite umfassen sie die finanziellen Verbindlichkeiten. Sie werden zu dem Zeitpunkt bilanziert, an dem Vossloh Vertragspartei bei einem Finanzinstrument wird.

Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Schulden werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Derivative Finanzinstrumente

Bei den derivativen Finanzinstrumenten, deren Wert sich von einem Basiswert ableitet, handelt es sich insbesondere um Devisentermingeschäfte.

Der Vossloh Konzern setzt verschiedene derivative Finanzinstrumente ein. Sie dienen vor allem zur Absicherung von Währungsrisiken aus festen vertraglichen Verpflichtungen in Fremdwährung sowie aus zukünftigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, außerdem zur Absicherung von Zinsrisiken aus langfristigen Finanzierungen.

Dabei erfolgt die Absicherung von in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden mittels freistehender Derivate. Die auf das abgesicherte Risiko entfallenden und sich ausgleichenden Wertänderungen des Grund- und des Sicherungsgeschäfts werden im Konzernabschluss berücksichtigt. Die Veränderungen der Zeitwerte aufgrund von Währungsschwankungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Eine Absicherung des Währungs-Exposures erfolgt nicht auf Basis geplanter Positionen, sondern in der Regel unmittelbar nach Auftragseingang mittels eines Devisentermingeschäfts.

Bei der Absicherung schwebender Geschäfte im Rahmen eines Cashflow-Hedge werden die Wertveränderungen des ebenfalls zum Zeitwert bilanzierten Derivats erfolgsneutral nach Berücksichtigung von latenten Steuern im Eigenkapital erfasst. Mit der Abwicklung der schwebenden Geschäfte werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge erfolgswirksam aufgelöst oder bei den Anschaffungskosten erworbener Vermögenswerte berücksichtigt. Eine in früheren Geschäftsjahren als effektiv eingestufte Sicherungsbeziehung wurde 2020 aufgrund einer Vertragsanpassung aufgelöst. Das ursprünglich als Sicherungsinstrument designierte Derivat wird seitdem erfolgswirksam zum Marktwert bewertet.

Das Nominalvolumen der durch freistehende Derivate ökonomisch abgesicherten Fremdwährungen teilt sich wie folgt auf:

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Mio.€ Währung 2024 2023
USA USD 90,6 88,5
Kanada CAD 13,9 -
Schweden SEK 13,2 -
Australien AUD 7,0 7,6
Schweiz CHF 5,3 9,0
Großbritannien GBP 2,9 1,0
Indien INR 2,1 2,3
Polen PLN 1,5 1,1
Malaysia MYR 0,9 2,1
Mexiko MXN - 2,6
137,4 114,2

Die Zeitwerte der zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzten Derivate sowie die gesicherten Nominalvolumen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

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Derivative Finanzinstrumente Marktwert Nominalwert Marktwert Nominalwert
Mio.€ 2024 2023
Zinsswaps Restlaufzeiten bis 5 Jahre -0,6 31,9 -0,6 33,2
über 5 Jahre 1,3 90,0 0,9 90,0
0,7 121,9 0,3 123,2
Devisentermingeschäfte Restlaufzeiten bis 1 Jahr -3,7 137,1 1,7 109,9
bis 5 Jahre 0,0 0,3 -0,1 4,2
-3,7 137,4 1,6 114,1
Insgesamt -3,0 259,3 1,9 237,3

Die beizulegenden Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente sowie der Währungssicherungs- und Devisentermingeschäfte werden auf Basis zukünftig erwarteter abgezinster Cashflows ermittelt. Dabei werden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze verwendet.

Die Buchwerte der Finanzinstrumente, die Aufteilung nach den Bewertungskategorien sowie die geforderte Angabe der beizulegenden Zeitwerte gemäß IFRS 13 und deren Bewertungsquellen nach Klassen gemäß IFRS 7 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Buchwerte, Bewertungskategorien und Fair Values zum 31. Dezember 2024

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Bewertungskategorien nach IFRS 9
Mio.€ Buchwerte unter IFRS 9 laut Bilanz 31.12.2024 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) Zeitwerte 31.12.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 251,8 251,8 - - 251,8
Wertpapiere 0,3 0,3 - - 0,3
Übrige Finanzinstrumente und sonstige Vermögenswerte 22,4 19,4 2,8 0,2 22,4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 94,7 93,7 - 1,0 94,7
Summe finanzielle Vermögenswerte 369,2 365,2 2,8 1,2 369,2
Finanzverbindlichkeiten 183,8 183,8 - - 181,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 203,9 203,9 - - 203,9
Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring 29,1 29,1 - - 29,1
Sonstige Verbindlichkeiten 123,1 117,7 1,7 3,7 123,1
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 539,9 534,5 1,7 3,7 537,4

Buchwerte, Bewertungskategorien und Fair Values zum 31. Dezember 2023

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Bewertungskategorien nach IFRS 9
Mio.€ Buchwerte unter IFRS 9 laut Bilanz 31.12.2023 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) Beizulegender Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) Zeitwerte 31.12.2023
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 201,0 201,0 - - 201,0
Wertpapiere 1,1 1,1 - - 1,1
Übrige Finanzinstrumente und sonstige Vermögenswerte 19,5 13,6 2,6 3,3 19,5
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 99,4 99,3 - 0,1 99,4
Summe finanzielle Vermögenswerte 321,0 315,0 2,6 3,4 321,0
Finanzverbindlichkeiten 283,4 283,4 - - 278,5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 171,9 171,9 - - 171,9
Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring - - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten 106,8 104,6 2,1 0,1 106,8
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 562,1 559,9 2,1 0,1 557,2

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie sonstige Forderungen und Vermögenswerte haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Auch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsschulden sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die Zeitwerte der langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind mithilfe der Diskontierung der aus diesen Verbindlichkeiten zukünftig zu erwartenden Zins- und Tilgungszahlungen auf Basis aktueller Marktzinssätze ermittelt worden.

Unter den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten werden überwiegend freistehende Derivate ausgewiesen.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zur Bewertungshierarchie des IFRS 7 sowie des IFRS 13 (sogenannte Fair-Value-Hierarchie). Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr erfolgten Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Zuordnung zu den Stufen der Fair-Value-Hierarchie

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Anhand von Börsenkursen ermittelt (Stufe 1) Von Marktwerten abgeleitet (Stufe 2) Nicht auf Marktwerten beruhende Bewertung (Stufe 3)
Mio.€ 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023 31.12.2024 31.12.2023
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 4,0 6,0
Zum Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten 5,4 2,2
Gesamt 0,0 0,0 9,4 8,2 0,0 0,0

Grundlage der Hierarchiestufen sind die für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Faktoren. Auf Stufe 1 wird der Preis unverändert von identischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten übernommen, die an einem aktiven Markt gehandelt werden. Bei der Anwendung von Input-Faktoren auf Stufe 2 sowie Stufe 3 werden im Regelfall Bewertungsmodelle verwendet. Während auf der Stufe 2 die Input-Faktoren am Markt beobachtbar oder ableitbar sind, gibt es auf der Stufe 3 keine beobachtbaren Marktdaten.

Die Vossloh AG schließt Derivategeschäfte unter mit den Banken abgeschlossenen Rahmenverträgen ("Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte") ab; diese erfüllen nicht die Kriterien für die bilanzielle Saldierung. Das liegt daran, dass der Konzern zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Rechtsanspruch auf die Saldierung der erfassten Beträge hat. Das Recht auf eine Saldierung ist nur beim Eintritt künftiger Ereignisse, zum Beispiel einem Verzug bei den Bankdarlehen oder anderen Kreditereignissen, durchsetzbar.

Die nachstehende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den dargestellten Vereinbarungen unterliegen:

Aufrechnungsmöglichkeiten derivativer finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

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Mio.€ 2024 2023
Finanzielle Vermögenswerte
Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Vermögenswerte 2,2 4,0
Finanzinstrumente, die zur bilanziellen Verrechnung qualifizieren 0,0 0,0
Nettobilanzwerte der finanziellen Vermögenswerte 2,2 4,0
Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen -1,3 -1,6
Gesamtnettowert der finanziellen Vermögenswerte 0,9 2,4
Finanzielle Verbindlichkeiten
Bilanzierte Bruttobeträge der finanziellen Verbindlichkeiten -5,2 -2,1
Finanzinstrumente, die zur bilanziellen Verrechnung qualifizieren 0,0 0,0
Nettobilanzwerte der finanziellen Verbindlichkeiten -5,2 -2,1
Aufrechenbar aufgrund von Rahmenverträgen 1,3 1,6
Gesamtnettowert der finanziellen Verbindlichkeiten -3,9 -0,5

Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien

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Mio.€ Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam (FVTPL) Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral (FVOCI) Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2024 2023
Nettogewinne/​-verluste aus:
Beteiligungserträgen 0,4 0,4 0,6
Zinsen 1,4 0,4 -10,4 -8,6 -8,7
Folgebewertung
aus Zuführung zu Wertberichtigungen -2,5 -2,5 -1,8
aus Auflösung von Wertberichtigungen 3,0 3,0 0,0
aus Währungsumrechnung 0,0 0,0 0,0
zum beizulegenden Zeitwert -0,1 -0,1 -2,5
Summe 1,9 0,3 0,4 -10,4 -7,8 -12,4

Dabei werden die Zinsen im Zinsergebnis sowie die Abgangserfolge und Kursgewinne wie -verluste im sonstigen betrieblichen Ertrag beziehungsweise im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Die Erträge aus der Bewertung von zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapieren zu Zeitwerten sowie die Wertberichtigungen auf veräußerbare Werte sind in der obigen Übersicht enthalten und werden im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen.

Management finanzieller Risiken

Der Vossloh Konzern ist im Rahmen seiner operativen Tätigkeit finanziellen Risiken ausgesetzt. Bei diesen Risiken handelt es sich um Liquiditäts-, Währungs-, Zins- sowie Ausfallrisiken. Die konzernweite Steuerung und Begrenzung der Liquiditäts-, Währungs- und Zinsrisiken erfolgen durch das Treasury-Management. Die Überwachung der Kreditrisiken erfolgt im Rahmen des allgemeinen Risikomanagements.

Liquiditätsrisiken

Einem möglichen Liquiditätsrisiko - der Gefahr, dass der Konzern nicht zu jeder Zeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann - begegnet Vossloh mit einer Liquiditätsplanung sowie einem zentralen Cash-Management. Zum Jahresende standen dem Konzern neben Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristig liquidierbaren Wertpapieren in Höhe von 95,0 Mio.€ zusätzliche, nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 757,6 Mio.€ zur Abdeckung zukünftiger Liquiditätsbedarfe zur Verfügung. Davon entfielen 203,0 Mio.€ auf freie Linien der Vossloh AG unter dem Konsortialkredit mit einer Laufzeit bis Februar 2029. Die freien Kreditlinien der Tochtergesellschaften in Höhe von 69,6 Mio.€ hatten im Wesentlichen eine Laufzeit von bis zu einem Jahr oder waren ohne Fälligkeit zugesagt. Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich:

Fälligkeiten der Zins- und Tilgungszahlungen

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bis 1 Jahr
Mio.€ 2024 2023
Tilgung Zins Tilgung Zins
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten -54,5 -12,1 -161,3 -14,1
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten -5,4 0,0 -2,1 0,0
Derivative finanzielle Vermögenswerte 0,1 2,4
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1 bis 5 Jahre
Mio.€ 2024 2023
Tilgung Zins Tilgung Zins
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten -108,1 -9,0 -87,2 -11,2
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 0,0 -0,1 0,0
Derivative finanzielle Vermögenswerte
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mehr als 5 Jahre
Mio.€ 2024 2023
Tilgung Zins Tilgung Zins
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten -38,7 -0,7 -34,4 -2,0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0,0 0,0
Derivative finanzielle Vermögenswerte 2,4 1,8

Währungsrisiken

Währungsrisiken resultieren aus in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden in fremder Währung, deren Euro-Gegenwert durch eine Veränderung der Wechselkurse negativ beeinflusst werden kann, sowie aus schwebenden Fremdwährungsgeschäften, deren zukünftige Zahlungsströme sich aufgrund von Wechselkursveränderungen nachteilig entwickeln können. Nennenswerte Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft ergeben sich für Vossloh aus Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus schwebenden Liefer-, Leistungs- und Einkaufsgeschäften.

Hier besteht die konzernweite Vorgabe, Währungsrisiken durch das Treasury-Management zentral absichern zu lassen. Mithilfe von Devisentermingeschäften, die fristen- und betragskongruent zu den zu sichernden Grundgeschäften abgeschlossen werden (Microhedges), werden die Kurse für die so gesicherten Geschäfte festgeschrieben, um ungünstige Auswirkungen von Währungsschwankungen auf Kalkulationen und Vermögenswerte zu verhindern. Zum Stichtag hatte Vossloh Währungsderivate mit einem Nominalvolumen von 18,0 Mio.€ in Cashflow-Hedges designiert, alle weiteren Währungsderivate sind freistehend. Aus der Umrechnung ausländischer Einzelabschlüsse in die Konzernwährung Euro resultieren Währungsumrechnungsdifferenzen (Translationsrisiken), die erfolgsneutral in der Bilanzzeile "Sonstige Eigenkapitalposten" erfasst werden (siehe hierzu den Abschnitt "Währungsumrechnung" auf Seite 162). Aufwendungen und Erträge sowie Bilanzwerte der nicht im Euro-Raum ansässigen Gesellschaften sind daher vom jeweiligen Euro-Währungskurs abhängig. Die Translationsrisiken werden derzeit nicht abgesichert, da sie sich nicht unmittelbar auf Cashflows auswirken. Zudem sind die Investitionen in Auslandsgesellschaften langfristig angelegt.

Zinsrisiken

Zinsrisiken resultieren im Wesentlichen aus den im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgenommenen kurzfristigen und langfristigen variabel verzinsten Krediten sowie den kurzfristigen variabel verzinsten Geldanlagen der liquiden Mittel.

Dem Risiko, dass sich zukünftige Zinszahlungen aus variabel verzinsten Krediten aufgrund von Änderungen des Zinsniveaus ungünstig entwickeln, wird durch Zinsswaps entgegengewirkt (vgl. zu diesen Begriffen das Glossar, Seite 229).

Im Rahmen des Hedge-Accountings werden diese Zinssicherungsgeschäfte als Cashflow-Hedge bilanziert. Im Sicherungsgeschäft eingebettete Zinsfloors werden ergebniswirksam als Fair-Value-Hedge bilanziert. Der Nominalbetrag der Zinsswaps betrug zum Stichtag 121,9 Mio.€. Davon entfielen 31,9 Mio.€ auf Laufzeiten bis fünf Jahre und 90,0 Mio.€ auf Laufzeiten größer fünf Jahre.

Als Methode zur Beurteilung der Sicherungseffektivität wird die Dollar-Offset-Methode angewendet.

Die Effektivität eines im Jahr 2018 abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfts war bereits im Jahr 2020 nicht mehr gegeben, sodass der Bestand der Cashflow-Hedge-Rücklagen im Zeitpunkt der Auflösung der Sicherungsbeziehung in Höhe von -0,2 Mio.€ über die Restlaufzeit bis Mitte 2026 erfolgswirksam linear aufgelöst wird.

Die Zeitwerte der zur Währungs- und Zinssicherung eingesetzten Derivate sowie die gesicherten Nominalvolumen sind unter "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten" auf den Seiten 192 ff. dargestellt.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Zinsderivate waren zum Berichtsstichtag 54 % der Finanzverbindlichkeiten mit festen Zinssätzen aufgenommen, 46 % unterlagen einer variablen Verzinsung.

Sensitivitätsanalyse

Sensitivitätsanalysen beziffern näherungsweise und im Rahmen bestimmter Annahmen, welches Risiko besteht, wenn bestimmte Einflussfaktoren Änderungen erfahren. Im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko sowie das Wechselkursrisiko werden folgende Veränderungen unterstellt:

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eine Erhöhung der Marktzinssätze um 1 % beziehungsweise eine Reduzierung der Marktzinssätze um 0,25 % (Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve);

eine gleichzeitige Auf- oder Abwertung des Euros gegenüber allen Fremdwährungen um 10 %.

Bei der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos zum Stichtag wurden originäre variabel verzinsliche Finanzinstrumente sowie die bestehenden Zinsderivate berücksichtigt. Ein um 100 Basispunkte höheres Marktzinsniveau, bezogen auf die am 31. Dezember 2024 ausgewiesenen variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten und -forderungen, hätte das Finanzergebnis aufgrund der gestiegenen Zinserträge um 0,1 Mio.€ erhöht. Ein um 25 Basispunkte niedrigeres Marktzinsniveau hätte das Finanzergebnis um 0,4 Mio.€ erhöht. Das Eigenkapital wäre bei dem höheren Marktzinsniveau um 0,1 Mio.€ höher und bei dem niedrigeren Marktzinsniveau um 0,3 Mio.€ höher gewesen. Dabei wurde unterstellt, dass der veränderte Zinssatz für ein ganzes Jahr Anwendung gefunden hätte.

Aufgrund der nahezu vollständigen Absicherung des Währungsrisikos sind die Auswirkungen einer gleichzeitigen Abwertung des Euros auf die ungesicherte Fremdwährungsposition um 10 % für die Ertragslage von unwesentlicher Bedeutung. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Sensitivitätsanalyse der wesentlichen bestehenden Fremdwährungsderivate und Fremdwährungsdarlehen auf das sonstige Zinsergebnis und das Eigenkapital. Ein positiver Wert bedeutet einen Anstieg des Ergebnisses und des Eigenkapitals.

Sensitivitätsanalyse der wesentlichen Fremdwährungsderivate

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USD
Mio.€ 31.12.2024 31.12.2023
+ 10
%
- 10
%
+ 10
%
- 10
%
Zinsergebnis -0,7 0,9 -0,6 0,7
Eigenkapital -0,5 0,6 -0,4 0,5

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken beschreiben das Risiko, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen aus finanziellen Forderungen nicht nachkommen. Hinsichtlich der durch den Vossloh Konzern bei Banken angelegten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der von Konzerngesellschaften gehaltenen kurzfristigen Wertpapiere sowie der mit Banken abgeschlossenen Sicherungsinstrumente wird das Kreditrisiko durch Beschränkung auf Kontrahenten mit einer erstklassigen Bonität minimiert. Aus der operativen Geschäftstätigkeit resultieren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen, die potenziell mit einem Ausfallrisiko behaftet sind.

Die Kreditrisiken werden im Rahmen des Risikomanagements überwacht und durch den Abschluss von Kreditversicherungen (zum Beispiel Euler Hermes) minimiert. Konkreten Ausfallrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Der Bruttoforderungsbestand (Forderungen vor Abzug von Wertberichtigungen) gliedert sich hinsichtlich der operativen Kreditrisiken wie folgt:

Bruttoforderungsbestand der kurzfristigen Forderungen

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Mio.€ Nicht überfällige und nicht wertberichtigte Forderungen Überfällige und nicht wertberichtigte Forderungen Wertberichtigte Forderungen Bruttowert der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
2024 184,6 66,9 11,9 263,4
2023 149,9 55,1 12,0 217,0
Sonstige
2024 58,0 0,0 0,3 58,3
2023 43,4 0,0 0,0 43,4

Eine Analyse der überfälligen Forderungen zeigt die nachfolgende Übersicht:

Überfällige Forderungen

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Mio.€ bis 1 Monat 1 bis 3 Monate 3 bis 6 Monate 6 bis 12 Monate mehr als 12 Monate Summe
aus Lieferungen und Leistungen
2024 34,1 16,2 5,8 4,6 6,2 66,9
2023 23,5 12,8 5,2 5,5 8,1 55,1
Sonstige
2024 - - - - 0,0 0,0
2023 - - - - 0,0 0,0

Ein konkretes Ausfallrisiko besteht auch hinsichtlich der überfälligen Forderungen nicht, da es sich aufgrund der Kundenstruktur des Vossloh Konzerns zu einem großen Teil um staatliche beziehungsweise öffentliche Abnehmer handelt.

Das maximale Ausfallrisiko aller finanziellen Vermögenswerte ergibt sich aus deren Buchwerten (siehe Übersicht auf Seite 194).

Haftungsverhältnisse/​Eventualverbindlichkeiten

Sonstige Angaben

Die Haftungsverhältnisse haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2023 von 29,0 Mio.€ um 2,2 Mio.€ auf 26,8 Mio.€ reduziert. Davon entfallen 21,1 Mio.€ auf Haftungsverhältnisse für das mit Wirkung vom 31. Mai 2020 veräußerte ehemalige Geschäftsfeld Locomotives und 0,3 Mio.€ auf Haftungsverhältnisse für das mit Wirkung vom 31. Januar 2017 veräußerte ehemalige Geschäftsfeld Electrical Systems. Für die weiterhin bestehenden Haftungsverhältnisse für das ehemalige Geschäftsfeld Locomotives hat die Vossloh AG eine unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaft auf erste Anforderung einer erstklassigen Bank erhalten. Die noch bestehende Haftung für das ehemalige Geschäftsfeld Electrical Systems ist durch eine unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaft der Knorr-Bremse AG rückabgesichert. Die Haftungsverhältnisse resultieren in Höhe von 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€) aus Bürgschaftsverhältnissen und betreffen vollständig die ehemaligen Geschäftsfelder. 26,5 Mio.€ (Vorjahr: 28,5 Mio.€) der Haftungsverhältnisse sind auf Patronatserklärungen zurückzuführen; hiervon entfallen 21,1 Mio.€ auf die ehemaligen Geschäftsfelder und 5,4 Mio.€ (Vorjahr: 5,0 Mio.€) auf nicht konsolidierte verbundene Unternehmen. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt.

Die durch Bestellungen ausgelösten Verpflichtungen aus der Anschaffung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (Bestellobligo) belaufen sich auf 11,1 Mio.€ (Vorjahr: 6,8 Mio.€).

Leasing

Die Gesellschaften des Vossloh Konzerns haben in vielen Fällen Nutzungsvereinbarungen über Vermögenswerte mit den jeweiligen Eigentümern abgeschlossen. Die wesentlichen Sachverhalte betreffen Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen sowie Geschäftsausstattung, hier insbesondere Dienstwagen sowie IT-Equipment.

Die daraus resultierenden Nutzungsrechte (sogenannte "Right of use"-Vermögenswerte) werden gemäß IFRS 16 unter den Sachanlagen aktiviert, die Barwerte der Zahlungsverpflichtungen unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Das Wahlrecht des IFRS 16.4 bezüglich Nutzungsrechten auf immaterielle Vermögenswerte wird so ausgeübt, dass Nutzungsrechte aus solchen Verträgen nicht in der Bilanz erfasst werden. Die angewendeten Bilanzierungsmethoden für die Nutzungsrechte sowie für die aus dem Leasingvertrag resultierenden Finanzverbindlichkeiten wurden bei den Erläuterungen zu den Sachanlagen geschildert. Dort wird auch der Aufwand aus der Abschreibung von aktivierten Nutzungswerten aufgeführt. Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten werden im Zinsergebnis erfasst.

Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (Laufzeit weniger als ein Jahr) sowie für geringwertige Vermögenswerte - die daraus grundsätzlich resultierenden Nutzungsrechte werden gemäß dem Wahlrecht im IFRS 16.6 nicht aktiviert - werden im sonstigen betrieblichen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Gleiche gilt für variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit nicht zu berücksichtigen sind. Gewinne oder Verluste aus sogenannten "Sale and lease back"-Transaktionen werden in Abhängigkeit von den Bedingungen der Leasingvereinbarung zu einem gewissen Ausmaß erfasst, soweit solche Transaktionen stattfinden. Im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr wurden solche Transaktionen nicht durchgeführt. Aus Untermietverhältnissen resultierende Mieterlöse werden im sonstigen betrieblichen Ertrag erfasst.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und die Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die gesamten Auszahlungen umfassen hierbei die zahlungswirksamen Veränderungen der Leasingverbindlichkeiten sowie die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverträgen, die nicht zu einer Erfassung von Nutzungsrechten in der Bilanz geführt haben.

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Mio.€ 2024 2023
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Leasingschulden 1,5 1,2
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverträgen 5,3 4,7
Aufwand aus der Anmietung von geringwertigen Vermögenswerten 0,5 0,5
Aufwand aus variablen Leasingzahlungen 0,3 0,4
Gesamte Auszahlungen für Leasing 8,9 19,5
Mieterlöse aus Untervermietung 0,0 0,1

Die zukünftigen, aus den bilanzierten Leasingverträgen resultierenden undiskontierten Auszahlungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

Zeitliche Verteilung zukünftiger Leasingauszahlungen

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Mio.€ 2024 2023 2024 2023 2024 2023
Fälligkeiten ≤ 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre
Leasingverbindlichkeiten 14,3 11,6 33,6 26,0 15,1 10,1
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Mio.€ 2024 2023
Fälligkeiten Gesamt
Leasingverbindlichkeiten 63,0 47,7

Zukünftige Auszahlungen, die bisher nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt wurden, können sich aus variablen Leasingzahlungen, bisher nicht als überwiegend wahrscheinlich erscheinenden Verlängerungsoptionen beziehungsweise einer Nichtausübung von Kündigungsoptionen oder aus unberücksichtigten Restwertgarantien ergeben. Bislang als unwahrscheinlich eingeschätzte Verlängerungen von Nutzungsvereinbarungen aufgrund bestehender Verlängerungsoptionen können zu zusätzlichen Auszahlungen in Höhe von 8,3 Mio.€ führen. Aus den sonstigen genannten Ursachen resultierende Auszahlungen sind in Summe unwesentlich. Bereits abgeschlossene Leasingverträge, bei denen die Nutzung erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, führen zu zukünftigen Leasingzahlungen von 4,1 Mio.€, hauptsächlich aufgrund eines bereits unterzeichneten Mietvertrags der Vossloh AG, bei dem die Mietsache noch nicht übernommen wurde. Im Vorjahr lagen keine wesentlichen Sachverhalte vor. Durch Leasingverträge auferlegte Restriktionen oder Zusicherungen über bestimmte finanzielle Gegebenheiten existieren nicht.

Angaben zu Gesellschaften mit nicht beherrschenden Gesellschaftern

Wesentliche Konzerngesellschaften mit anderen (also nicht kontrollierenden) Gesellschaftern sind:

1. Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/​China

2. Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/​China

3. Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/​Luxemburg

4. Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien

5. Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/​Portugal

Zu 1.: 32 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 4,4 Mio.€ (Vorjahr: 7,6 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2024 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 10,2 Mio.€ (Vorjahr: 12,9 Mio.€).

Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/​China

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Mio.€ 2024 2023
Langfristiges Vermögen 11,4 10,9
Kurzfristiges Vermögen 73,2 67,8
Langfristige Schulden 4,1 3,2
Kurzfristige Schulden 48,5 35,0
Umsatzerlöse 77,7 105,5
Wertbeitrag 14,5 28,5
Gesamtergebnis 15,3 20,9
Cashflow -1,5 3,0
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 23,8 20,9

Zu 2.: 49 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,8 Mio.€ (Vorjahr: 1,8 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2024 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 8,6 Mio.€ (Vorjahr: 9,1 Mio.€).

Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/​China

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Mio.€ 2024 2023
Langfristiges Vermögen 30,5 31,3
Kurzfristiges Vermögen 15,3 15,4
Langfristige Schulden 6,6 6,9
Kurzfristige Schulden 9,6 9,0
Umsatzerlöse 30,2 41,3
Wertbeitrag -1,2 1,7
Gesamtergebnis 2,8 2,0
Cashflow 0,7 0,7
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 3,9 0,0

Zu 3.: 10,79 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,9 Mio.€ (Vorjahr: 0,7 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2024 betrug der auf die nicht beherrschenden Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 2,3 Mio.€ (Vorjahr: 2,4 Mio.€).

Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/​Luxemburg

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Mio.€ 2024 2023
Langfristiges Vermögen 14,2 14,4
Kurzfristiges Vermögen 45,9 37,0
Langfristige Schulden 0,9 1,1
Kurzfristige Schulden 40,1 30,5
Umsatzerlöse 85,6 66,8
Wertbeitrag 9,0 6,3
Gesamtergebnis 8,1 6,4
Cashflow 1,9 2,0
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 9,1 3,0

Zu 4.: 41,52 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2024 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 3,8 Mio.€ (Vorjahr: 3,6 Mio.€).

Wesentliche Finanzinformationen der Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien

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Mio.€ 2024 2023
Langfristiges Vermögen 7,0 6,6
Kurzfristiges Vermögen 8,9 7,9
Langfristige Schulden 0,8 0,9
Kurzfristige Schulden 3,8 2,9
Umsatzerlöse 10,7 10,6
Wertbeitrag -0,4 -0,1
Gesamtergebnis 0,8 0,0
Cashflow 0,4 -0,4
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 0,3 0,1

Zu 5.: 39 % der Anteile am Kapital dieser Gesellschaft werden von anderen Gesellschaftern gehalten.

Im Berichtsjahr waren diesen Gesellschaftern 1,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,5 Mio.€) des Jahresergebnisses der Gesellschaft zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2024 betrug der auf die anderen Gesellschafter entfallende Teil des Eigenkapitals 2,9 Mio.€ (Vorjahr: 1,9 Mio.€).

Wesentliche Finanzinformationen der Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/​Portugal

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Mio.€ 2024 2023
Langfristiges Vermögen 9,8 9,7
Kurzfristiges Vermögen 13,7 12,4
Langfristige Schulden 1,6 2,1
Kurzfristige Schulden 5,9 6,5
Umsatzerlöse 20,4 20,4
Wertbeitrag 2,1 0,6
Gesamtergebnis 2,6 1,3
Cashflow -1,5 3,0
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter 0,2 1,8

Bei weiteren Konzerngesellschaften mit Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter waren diese jeweils einzeln wie auch insgesamt unwesentlich.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Vossloh AG ist das oberste, kontrollierende Unternehmen des Vossloh Konzerns. Die konsolidierten Unternehmen des Vossloh Konzerns stehen im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit mit nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie assoziierten Unternehmen in Beziehung. Daraus resultierende Transaktionen wurden zu marktüblichen Konditionen durchgeführt.

Die nahestehenden nicht konsolidierten Unternehmen und assoziierten Unternehmen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes auf den Seiten 206 f. aufgeführt.

Als nahestehende natürliche Personen werden in der Vossloh Gruppe die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats angesehen.

Infolge der Nachlassbestimmungen des im Jahr 2021 verstorbenen Heinz Hermann Thiele war zum Ende des Berichtsjahrs die Heinz Hermann Thiele Familienstiftung in der Lage, die Vossloh AG über die Mehrheitsaktionärin KB Holding GmbH zu kontrollieren. Gleichzeitig kontrolliert die Stiftung indirekt auch die Gesellschaften des Knorr-Bremse-Konzerns sowie weiterer Gesellschaften. Sie sind somit als nahestehende Unternehmen und Personen zu behandeln. Aus Transaktionen mit Gesellschaften des Knorr-Bremse-Konzerns resultierten im Geschäftsjahr Materialbezüge in Höhe von 0,1 Mio.€ (Vorjahr: 0,1 Mio.€), Umsätze in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€), offene Forderungen und geleistete Anzahlungen zum 31. Dezember 2024 in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€).

In der folgenden Aufstellung sind die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen dargestellt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Geschäftsvorfälle mit Gemeinschaftsunternehmen (JV). Geschäftsvorfälle mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die in der Segmentberichterstattung als Innenumsatzerlöse und in der Konzernbilanz als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen sind, waren insgesamt unwesentlich. Das Gleiche gilt für Transaktionen mit assoziierten Unternehmen. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden natürlichen Personen fanden nicht statt.

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Mio.€ 2024 2023
Käufe oder Verkäufe von Gütern
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von fertigen und unfertigen Gütern 9,2 9,3
Materialaufwand aus dem Kauf von fertigen und unfertigen Gütern 28,7 21,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,9 4,0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8,9 5,5
Käufe oder Verkäufe von sonstigen Vermögenswerten
Erlöse aus dem Verkauf sonstiger Vermögenswerte 0,0 0,0
Aufwendungen aus dem Kauf sonstiger Vermögenswerte 0,0 0,0
Forderungen aus dem Verkauf sonstiger Vermögenswerte 0,0 0,0
Geleistete oder bezogene Dienstleistungen
Erlöse aus der Bereitstellung von Dienstleistungen 0,5 0,7
Aufwendungen aus dem Bezug von Dienstleistungen 0,7 0,4
Lizenzen
Lizenzerlöse 0,0 0,1
Lizenzaufwendungen 0,4 1,4
Finanzierung
Zinserlöse aus gewährten Finanzierungsdarlehen 0,0 0,0
Zinsaufwendungen aus erhaltenen Finanzierungsdarlehen 0,0 0,0
Forderungen aus gewährten Finanzierungsdarlehen -0,1 -0,4
Gewährung von Bürgschaften und Sicherheiten
Gewährung von Bürgschaften 5,4 5,0
Gewährung von sonstigen Sicherheiten 0,0 0,0

Leistungen an nahestehende Personen

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Kurzfristig fällige Leistungen Anwartschaften auf Altersversorgung (Dienstzeitaufwand) Anteilsbasierte Vergütungen
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Vorstand der Vossloh AG 3.297.768 3.320.694 202.220 231.235 1.009.890 1.742.848
Aufsichtsrat der Vossloh AG 683.958 692.417 - - - -
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Summe
2024 2023
Vorstand der Vossloh AG 4.509.878 5.294.777
Aufsichtsrat der Vossloh AG 683.958 692.417

Die kurzfristig fälligen Leistungen für den Vorstand umfassten die festen und die einjährigen variablen Vergütungen. Die Zielerreichungskriterien bei der Mehrjährigen Tantieme der Vorstandsmitglieder beziehen sich zu einem wesentlichen Teil auf die absolute und die relative Performance des Aktienkurses der Vossloh Aktie.

Eine weitere Komponente der Mehrjährigen Tantieme fällt unter die Bestimmungen des IAS 19. In der obigen Tabelle wird sie ebenfalls in der Spalte "Anteilsbasierte Vergütungen" ausgewiesen. Damit erfolgt der Ausweis der Mehrjährigen Tantieme insgesamt gemäß IFRS 2.

Bei der absoluten Performance sind als Zielgrößen bestimmte Kurssteigerungsraten über den jeweiligen Zeitraum der Mehrjährigen Tantieme vertraglich festgelegt. Bei der relativen Performance wird die Kursentwicklung mit der eines gewichteten Indexes aus DAX, MDAX und SDAX verglichen. Eine Über- oder Unterperformance führt dann zu einer konkreten Zielerreichung. Der Buchwert der für die Mehrjährige Tantieme erfassten Schulden des Konzerns belief sich zum Bilanzstichtag auf 3,7 Mio.€ (Vorjahr: 3,7 Mio.€).

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands gemäß § 314 HGB belief sich auf 5.267.012 € (Vorjahr: 5.181.486 €).

Pensionsverpflichtungen bestehen für den Vorstandsvorsitzenden in Höhe von 2,3 Mio.€ (Vorjahr: 2,3 Mio.€).

Vergütungen an ehemalige Vorstandsmitglieder der Vossloh AG und ihre Hinterbliebenen

Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung sowie der Hinterbliebenen betrugen 1.181.466 € (Vorjahr: 1.139.288 €). Es handelte sich vollständig um Ruhegeldzahlungen. Laufende Ruhegeldzahlungen unterliegen den Anpassungen entsprechend der Tarifentwicklung in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen.

Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung sowie deren Angehörige belaufen sich auf 19.744.950 € (Vorjahr: 20.534.200 €). In Höhe von 9.452.833 € (Vorjahr: 9.633.985 €) bestehen Rückdeckungsversicherungen, die den Begünstigten einzeln verpfändet sind. Der Restbetrag ist durch Rückstellungen gedeckt.

Honorare des Abschlussprüfers

Die Honorare für die im Berichtsjahr erbrachten Dienstleistungen des Prüfers des Konzernabschlusses betrugen 1,0 Mio.€. Sie sind in Höhe von 0,8 Mio.€ für Abschlussprüfungsleistungen angefallen und umfassen die Honorare für die Konzernabschlussprüfung, die Prüfung der Abschlüsse der Vossloh AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen sowie prüferische Durchsichten der Zwischenabschlüsse. Andere Bestätigungsleistungen wurden im Umfang von 0,2 Mio.€ im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung erbracht.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im November 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website von Vossloh (www.vossloh.com/​de/​investor-relations/​ corporate-governance/​entsprechenserklaerung) dauerhaft zugänglich gemacht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Februar 2025 hatten alle acht Banken des Konsortialkredits der ersten Laufzeitverlängerung um 1 Jahr bis Februar 2030 zugestimmt.

Konzerngesellschaften und Beteiligungen

Die Angaben zum Anteilsbesitz des Vossloh Konzerns erfolgen gemäß § 313 Abs. 2 HGB in der folgenden Aufstellung:

Aufstellung Anteilsbesitz

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Mio.€ Fußnote Beteiligung
in %
bei Konsolidierung 1 Eigenkapital 2
(1) Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl (k)
(2) Vossloh International GmbH, Werdohl 100,00 (1) (k)
(3) Vossloh US Holdings, Inc., Wilmington/​USA 100,00 (2) (k)
(4) Vossloh Australia Pty. Ltd., Sydney/​Australien 100,00 (1) (k)
(5) Vossloh France SAS, Rueil-Malmaison/​Frankreich 100,00 (1) (k)
Geschäftsbereich Core Components
Geschäftsfeld Fastening Systems
(6) Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl 3 100,00 (1) (k)
(7) Vossloh Fastening Systems Romania s.r.l., Bukarest/​Rumänien 100,00 (6) (n) 0,2
(8) Vossloh Fastening Systems Czech Republic s.r.o., Prag/​Tschechien 100,00 (6) (k)
(9) Vossloh Sistemi S.r.l., Cesena/​Italien 100,00 (6) (k)
(10) Vossloh Fastening Systems Poland Sp. z o.o., Nowe Skalmierzyce/​Polen 100,00 (6) (k)
(11) FÉDER-7 Rugógyártó Kft., Sárkeresztes/​Ungarn 100,00 (6) (n) 0,3
(12) Vossloh Fastening Systems America Corporation, McGregor/​USA 100,00 (3) (k)
(13) Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/​China 68,00 (6) (k)
(14) Vossloh-Werke International GmbH, Werdohl 100,00 (6) (k)
(15) Beijing China-Railway Vossloh Technology Co., Ltd., Peking/​China 49,00 (6) (n) 2,7
(16) TOO Vossloh Fastening Systems (Kazakhstan), Qapschaghai/​Kasachstan 50,00 (14) (e)
(17) Suzhou Vossloh Track Systems Co., Ltd., Suzhou/​China 100,00 (14) (k)
(18) AO Vossloh Fastening Systems RUS, Engels/​Russland 50,00 (6) (e)
(19) Vossloh Fastening Systems Australia Pty. Ltd., Sydney/​Australien 100,00 (4) (k)
(20) OOO Vossloh Bahn- und Verkehrstechnik, Moskau/​Russland 99,00/​1,00 (2)/​(1) (k)
(21) Vossloh Maschinenfabrik Deutschland GmbH, Werdohl 100,00 (6) (n) -1,4
(22) Vossloh Fastening Systems India Private Ltd., Neu-Delhi/​Indien 5 99,99/​0,01 (6)/​(14) (k)
(23) Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/​China 51,00 (14) (k)
(24) Kunshan Vossloh Railway Materials Trading Co., Ltd., Kunshan/​China 100,00 (14) (k)
Geschäftsfeld Tie Technologies
(25) Rocla International Holdings, Inc., Wilmington/​USA 100,00 (3) (k)
(26) Rocla Concrete Tie, Inc., Lakewood/​USA 100,00 (25) (k)
(27) RCTI de Mexico, S. de R. L. de C. V., Mexiko-Stadt/​Mexiko 99,998/​0,002 (26)/​(3) (k)
(28) RocBra Participacoes e Empreendimentos Ltda., São Paulo/​Brasilien 6 100,00 (25) (n) 4,6
(29) Cavan Rocbra Industria E Comercio De Pre Moldados De Concreto S/​A, São Paulo/​Brasilien 6 20,00 (28) (n) 22,3
(30) Austrak Pty. Ltd., Brisbane/​Australien 100,00 (4) (k)
(31) Vossloh Tie Technologies Canada ULC, Vancouver/​Kanada 100,00 (26) (k)
Geschäftsbereich Customized Modules
Geschäftsfeld Switch Systems
(32) Vossloh Cogifer SA, Rueil-Malmaison/​Frankreich 100,00 (5) (k)
(33) Vossloh Cogifer Finland Oy, Salo/​Finnland 100,00 (34) (k)
(34) Vossloh Nordic Switch Systems AB, Ystad/​Schweden 100,00 (32) (k)
(35) Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/​Luxemburg 89,21 (32) (k)
(36) Vossloh Laeis GmbH, Trier 100,00 (35) (k)
(37) Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/​Portugal 61,00 (32) (k)
(38) Amurrio Ferrocarril y Equipos SA, Amurrio/​Spanien 50,00 (32) (e)
(39) Montajes Ferroviarios S.L., Amurrio/​Spanien 100,00 (38) (n) 1,0
(40) Burbiola SA, Amurrio/​Spanien 50,00 (38) (n) 1,9
(41) Vossloh Cogifer UK Ltd., Scunthorpe/​Großbritannien 100,00 (32) (k)
(42) Vossloh Cogifer Italia S.r.l., Mailand/​Italien 100,00 (32) (k)
(43) Vossloh Cogifer Polska Sp. z o.o., Bydgoszcz/​Polen 97,65 (32) (k)
(44) ATO-Asia Turnouts Ltd., Bangkok/​Thailand 51,00 (32) (e)
(45) Vossloh Cogifer Malaysia Sdn. Bhd., Kuala Lumpur/​Malaysia 100,00 (32) (k)
(46) VOSSLOH MIN SKRETNICE DOO ZA Proizvodnjui Montazu Skretnica i Opreme Nis, Niš/​Serbien 100,00 (32) (k)
(47) Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien 5 58,48 (32) (k)
(48) Vossloh Cogifer Turnouts India Private Ltd., Hyderabad/​Indien 5 100,00 (32) (k)
(49) Vossloh Cogifer Signalling India Private Ltd., Bangalore/​Indien 5 100,00 (32) (k)
(50) Vossloh Cogifer Australia Pty. Ltd., Castlemaine/​Australien 100,00 (4) (k)
(51) Vossloh Cogifer Kloos BV, Nieuw-Lekkerland/​Niederlande 100,00 (32) (k)
(52) Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/​China 50,00 (32) (e)
(53) Vossloh Cogifer Southern Africa Proprietary Ltd., Kapstadt/​Südafrika 100,00 (78) (n) 0,0
(54) Vossloh Infrastructure Systems LLC, Moskau/​Russland 90,00/​10,00 (35)/​(46) (n) 0,0
Geschäftsbereich Lifecycle Solutions
Geschäftsfeld Rail Services
(55) Vossloh Rail Services GmbH, Hamburg 3 100,00 (1) (k)
(56) Vossloh Rail Services Deutschland GmbH, Hamburg 3 100,00 (55) (k)
(57) Vossloh Rail Inspection GmbH, Leipzig 3 100,00 (55) (k)
(58) VOSSLOH Turkey Demiryolu Sistemleri Ltd. Şti., Istanbul/​Türkei 100,00 (59) (k)
(59) Vossloh Rail Services International GmbH, Hamburg 3 100,00 (55) (k)
(60) Vossloh Rail Services Scandinavia AB, Örebro/​Schweden 100,00 (59) (k)
(61) Vossloh Rail Services North America Corporation, Denver/​USA 100,00 (3) (k)
(62) Beijing CRM-Vossloh Track Maintenance Technology Co., Ltd., Peking/​China 47,00 (59) (e)
(63) Vossloh Rail Services Kunshan Co., Ltd., Kunshan/​China 100,00 (59) (k)
(64) Vossloh Rail Services Finland Oy, Kouvola/​Finnland 100,00 (59) (k)
(65) Rhomberg Sersa Vossloh GmbH, Föhren 50,00 (55) (e)
(66) Vossloh Services France SAS, Rueil-Malmaison/​Frankreich 49,90/​50,10 (32)/​(59) (k)
(67) Vossloh Rail Services Italia S.r.l., Cesena/​Italien 100,00 (59) (k)
(68) Vossloh ETS BV, Purmerend/​Niederlande 100,00 (59) (k)
(69) Vossloh Rail Services Espana S.L., Madrid/​Spanien 100,00 (59) (n) 0,0
(70) Vossloh Rail Services Australia Pty. Ltd., Sydney/​Australien 100,00 (4) (k)
(71) Scandinavian Track Group AB, Borlänge/​Schweden 4 100,00 (60) (k)
(72) Scandinavian Track Group AS, Oslo/​Norwegen 4 100,00 (71) (k)
(73) Scandinavian Track Group ApS, Lyngby-Taarbaek/​Dänemark 4 100,00 (71) (k)
(74) InfraTech Consulting ITC AB, Borlänge/​Schweden 4 100,00 (71) (k)
(75) Linjepartner AB, Strömsund/​Schweden 4 100,00 (71) (k)
(76) FRANCE AIGUILLAGES SERVICES S.A.R.L., Bertrichamps/​Frankreich 4 100,00 (66) (k)
(77) LUNEFCF SARL, Bertrichamps/​Frankreich 4 100,00 (76) (k)
Sonstige Gesellschaften
(78) Vossloh Southern Africa Holdings Proprietary Ltd., Johannesburg/​Südafrika 100,00 (2) (n) -0,2
(79) Vossloh RailWatch GmbH, Werdohl 100,00 (1) (k)
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Mio.€ Ergebnis nach Steuern 2
(1) Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl
(2) Vossloh International GmbH, Werdohl
(3) Vossloh US Holdings, Inc., Wilmington/​USA
(4) Vossloh Australia Pty. Ltd., Sydney/​Australien
(5) Vossloh France SAS, Rueil-Malmaison/​Frankreich
Geschäftsbereich Core Components
Geschäftsfeld Fastening Systems
(6) Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl
(7) Vossloh Fastening Systems Romania s.r.l., Bukarest/​Rumänien 0,0
(8) Vossloh Fastening Systems Czech Republic s.r.o., Prag/​Tschechien
(9) Vossloh Sistemi S.r.l., Cesena/​Italien
(10) Vossloh Fastening Systems Poland Sp. z o.o., Nowe Skalmierzyce/​Polen
(11) FÉDER-7 Rugógyártó Kft., Sárkeresztes/​Ungarn 0,0
(12) Vossloh Fastening Systems America Corporation, McGregor/​USA
(13) Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/​China
(14) Vossloh-Werke International GmbH, Werdohl
(15) Beijing China-Railway Vossloh Technology Co., Ltd., Peking/​China 1,0
(16) TOO Vossloh Fastening Systems (Kazakhstan), Qapschaghai/​Kasachstan
(17) Suzhou Vossloh Track Systems Co., Ltd., Suzhou/​China
(18) AO Vossloh Fastening Systems RUS, Engels/​Russland
(19) Vossloh Fastening Systems Australia Pty. Ltd., Sydney/​Australien
(20) OOO Vossloh Bahn- und Verkehrstechnik, Moskau/​Russland
(21) Vossloh Maschinenfabrik Deutschland GmbH, Werdohl 0,1
(22) Vossloh Fastening Systems India Private Ltd., Neu-Delhi/​Indien
(23) Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/​China
(24) Kunshan Vossloh Railway Materials Trading Co., Ltd., Kunshan/​China
Geschäftsfeld Tie Technologies
(25) Rocla International Holdings, Inc., Wilmington/​USA
(26) Rocla Concrete Tie, Inc., Lakewood/​USA
(27) RCTI de Mexico, S. de R. L. de C. V., Mexiko-Stadt/​Mexiko
(28) RocBra Participacoes e Empreendimentos Ltda., São Paulo/​Brasilien -0,4
(29) Cavan Rocbra Industria E Comercio De Pre Moldados De Concreto S/​A, São Paulo/​Brasilien 2,6
(30) Austrak Pty. Ltd., Brisbane/​Australien
(31) Vossloh Tie Technologies Canada ULC, Vancouver/​Kanada
Geschäftsbereich Customized Modules
Geschäftsfeld Switch Systems
(32) Vossloh Cogifer SA, Rueil-Malmaison/​Frankreich
(33) Vossloh Cogifer Finland Oy, Salo/​Finnland
(34) Vossloh Nordic Switch Systems AB, Ystad/​Schweden
(35) Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/​Luxemburg
(36) Vossloh Laeis GmbH, Trier
(37) Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/​Portugal
(38) Amurrio Ferrocarril y Equipos SA, Amurrio/​Spanien
(39) Montajes Ferroviarios S.L., Amurrio/​Spanien 0,4
(40) Burbiola SA, Amurrio/​Spanien 0,1
(41) Vossloh Cogifer UK Ltd., Scunthorpe/​Großbritannien
(42) Vossloh Cogifer Italia S.r.l., Mailand/​Italien
(43) Vossloh Cogifer Polska Sp. z o.o., Bydgoszcz/​Polen
(44) ATO-Asia Turnouts Ltd., Bangkok/​Thailand
(45) Vossloh Cogifer Malaysia Sdn. Bhd., Kuala Lumpur/​Malaysia
(46) VOSSLOH MIN SKRETNICE DOO ZA Proizvodnjui Montazu Skretnica i Opreme Nis, Niš/​Serbien
(47) Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/​Indien
(48) Vossloh Cogifer Turnouts India Private Ltd., Hyderabad/​Indien
(49) Vossloh Cogifer Signalling India Private Ltd., Bangalore/​Indien
(50) Vossloh Cogifer Australia Pty. Ltd., Castlemaine/​Australien
(51) Vossloh Cogifer Kloos BV, Nieuw-Lekkerland/​Niederlande
(52) Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/​China
(53) Vossloh Cogifer Southern Africa Proprietary Ltd., Kapstadt/​Südafrika 0,0
(54) Vossloh Infrastructure Systems LLC, Moskau/​Russland 0,0
Geschäftsbereich Lifecycle Solutions
Geschäftsfeld Rail Services
(55) Vossloh Rail Services GmbH, Hamburg
(56) Vossloh Rail Services Deutschland GmbH, Hamburg
(57) Vossloh Rail Inspection GmbH, Leipzig
(58) VOSSLOH Turkey Demiryolu Sistemleri Ltd. Şti., Istanbul/​Türkei
(59) Vossloh Rail Services International GmbH, Hamburg
(60) Vossloh Rail Services Scandinavia AB, Örebro/​Schweden
(61) Vossloh Rail Services North America Corporation, Denver/​USA
(62) Beijing CRM-Vossloh Track Maintenance Technology Co., Ltd., Peking/​China
(63) Vossloh Rail Services Kunshan Co., Ltd., Kunshan/​China
(64) Vossloh Rail Services Finland Oy, Kouvola/​Finnland
(65) Rhomberg Sersa Vossloh GmbH, Föhren
(66) Vossloh Services France SAS, Rueil-Malmaison/​Frankreich
(67) Vossloh Rail Services Italia S.r.l., Cesena/​Italien
(68) Vossloh ETS BV, Purmerend/​Niederlande
(69) Vossloh Rail Services Espana S.L., Madrid/​Spanien 0,0
(70) Vossloh Rail Services Australia Pty. Ltd., Sydney/​Australien
(71) Scandinavian Track Group AB, Borlänge/​Schweden
(72) Scandinavian Track Group AS, Oslo/​Norwegen
(73) Scandinavian Track Group ApS, Lyngby-Taarbaek/​Dänemark
(74) InfraTech Consulting ITC AB, Borlänge/​Schweden
(75) Linjepartner AB, Strömsund/​Schweden
(76) FRANCE AIGUILLAGES SERVICES S.A.R.L., Bertrichamps/​Frankreich
(77) LUNEFCF SARL, Bertrichamps/​Frankreich
Sonstige Gesellschaften
(78) Vossloh Southern Africa Holdings Proprietary Ltd., Johannesburg/​Südafrika 0,0
(79) Vossloh RailWatch GmbH, Werdohl

1 Für vollkonsolidierte Gesellschaften steht ein (k), für at-equity einbezogene ein (e) und für nicht konsolidierte ein (n).

Die Nichteinbeziehung in den Konsolidierungskreis beruht grundsätzlich auf der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2 Fremdwährungsbeträge sind beim Eigenkapital mit dem Stichtagskurs (Mittelkurs zum Bilanzstichtag) und bei den Ergebnissen nach Steuern zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.

3 Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

4 Im Berichtsjahr erstmals in die Konsolidierung einbezogen.

5 Abweichendes Geschäftsjahr 1.4. bis 31.3.

6 Informationen zu Eigenkapital und Ergebnis nach Steuern basieren auf den letzten verfügbaren Abschlüssen.

Vorstand der Vossloh AG

Oliver Schuster, geboren 1964, Düsseldorf

Vorsitzender des Vorstands (seit 1.10.2019)

Erstbestellung: 1.3.2014, bestellt bis: 28.2.2030

Konzernmandate:

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Vossloh Cogifer SA: stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd.: Vorsitzender des Verwaltungsrats sowie rechtlicher Vertreter der Gesellschaft

Dr. Thomas Triska, geboren 1975, Balve

Chief Financial Officer (CFO)

Erstbestellung: 1.11.2020, bestellt bis: 31.10.2028

Externe Mandate:

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Wohnungsgesellschaft Werdohl GmbH: Mitglied des Aufsichtsrats

Konzernmandate:

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Vossloh Cogifer SA: Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vossloh International GmbH: Geschäftsführer

Vossloh France SAS: Präsident

Jan Furnivall, geboren 1976, Meerbusch

Chief Operating Officer (COO)

Erstbestellung: 1.11.2020, bestellt bis: 31.10.2028

Konzernmandate:

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Vossloh International GmbH: Geschäftsführer

Vossloh US Holdings, Inc.: Vize-Präsident

Aufsichtsrat der Vossloh AG

Prof. Dr. Rüdiger Grube 2,4 , Vorsitzender des Aufsichtsrats, Hamburg, Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG

(Mitglied des Aufsichtsrats seit 5.2.2020)

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Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen- und Logistik AG, Hamburg

Nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats der Deufol SE, Hofheim (Wallau)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der ALSTOM Transportation Germany GmbH, Berlin

Mitglied des Aufsichtsrats der AVW Immobilien AG, Hamburg

Mitglied des Aufsichtsrats der Meta Wolf AG, Kranichfeld

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vodafone GmbH, Düsseldorf

Vorsitzender des Aufsichtsrats der EUREF AG, Berlin

Ulrich M. Harnacke 2,3,4 , stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mönchengladbach, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater

(Mitglied des Aufsichtsrats seit 20.5.2015)

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Mitglied des Gesellschafterausschusses der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München,

Mitglied des Aufsichtsrats der Thüga Aktiengesellschaft, München, und Mitglied des Aufsichtsrats der CONTIGAS Deutsche Energie-AG, München

Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Brenntag SE, Essen

Mitglied des Beirats der Zentis GmbH & Co. KG, Aachen 5

Dr. Roland Bosch 3,4 , Königstein/​Taunus, kaufmännischer Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG

(Mitglied des Aufsichtsrats seit 27.5.2020)

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Präsident des Verwaltungsrats der Danzer AG, Ruggell (Liechtenstein)

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Erbud S.A., Warschau (Polen)

Martin Klaes 1 , Werdohl, Betriebsschlosser, Vorsitzender des Betriebsrats der Vossloh Fastening Systems GmbH und der Vossloh AG

(Mitglied des Aufsichtsrats seit 24.5.2023)

Marcel Knüpfer 1,2,3 , Zwenkau, technischer Fachwirt und Schichtleiter, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH und Mitglied des Konzernbetriebsrats

(Mitglied des Aufsichtsrats seit 1.6.2020)

Dr. Bettina Volkens 2,4 , Königstein/​Taunus, selbstständige Beraterin und Mitglied in diversen Aufsichtsräten

(Mitglied des Aufsichtsrats seit 27.5.2020)

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Mitglied des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, Koblenz

Mitglied des Aufsichtsrats der Bilfinger SE, Mannheim

Mitglied des Aufsichtsrats der Elektrobau Mulfingen GmbH, Mulfingen

1 Arbeitnehmervertreter

2 Mitglied des Personalausschusses

3 Mitglied des Prüfungsausschusses

4 Mitglied des Nominierungsausschusses

5 Fakultatives Gremium

Gewinnverwendungsvorschlag

Der handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 weist einen Jahresüberschuss von 68.899.440,05 € aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von 104.262.431,33 € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 173.161.871,38 €.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 54.843.447,62 € eine Dividende von 1,10 € je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 151.909.214,68 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf 21.252.656,70 €.

 

Werdohl, 7. März 2025

Vossloh AG

Der Vorstand

Oliver Schuster

Dr. Thomas Triska

Jan Furnivall

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

 

Werdohl, 7. März 2025

Vossloh AG

Der Vorstand

Oliver Schuster

Dr. Thomas Triska

Jan Furnivall

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB - einschließlich der in dieser enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance - und die Konzernnachhaltigkeitserklärung, die jeweils im zusammengefassten Lagebericht enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Zudem haben wir die im Abschnitt "Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems" enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben im zusammengefassten Lagebericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS ® Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Erklärungen sowie des Abschnitts "Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems".

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/​2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß

Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Im Konzernabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von Mio. EUR 301,2 ausgewiesen, die 20,2 % der Konzern-Bilanzsumme ausmachen.

Im Vossloh-Konzern werden vier zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGE) unterschieden, denen jeweils ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Hierbei werden die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen, um etwaige Abwertungsbedarfe festzustellen. Der erzielbare Betrag wird auf Basis des Nutzungswerts (value in use) unter Berücksichtigung der Mittelfristplanung der jeweiligen Einheit aus erwarteten diskontierten Zahlungsströmen ermittelt (Discounted Cashflow-Verfahren).

Die Cashflow-Prognosen basieren auf der vom Vorstand genehmigten, vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen und im Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen Konzernplanung für einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren. Hierbei werden auch Erwartungen über die künftige Marktentwicklung und länderspezifische Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Größen berücksichtigt. Weiter in der Zukunft liegende Planperioden, aus denen ein bedeutender Teil des Nutzungswerts resultiert (Phase der ewigen Rente), werden durch Fortschreibung der Zahlungsströme unter Berücksichtigung einer ZGE-spezifischen Wachstumsrate in den Nutzungswert einbezogen. Die Diskontierung erfolgt mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit.

Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von der Einschätzung der zukünftigen Cashflows durch den Vorstand sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben des Vorstands zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Abschnitt 10 des Konzernanhangs enthalten.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen, die Ermittlung der gewichteten Kapitalkostensätze beurteilt und die Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten

gewürdigt. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten zukünftigen Cashflows haben wir unter anderem durch deren Abgleich mit der aktuellen, vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Planung sowie durch Befragung des Vorstands zu den wesentlichen Planungsannahmen untersucht. Darüber hinaus haben wir die Planung unter Berücksichtigung allgemeiner und branchenspezifischer Markterwartungen kritisch gewürdigt. Ergänzende Anpassungen der Zahlungsströme für die Fortschreibung in der Phase der ewigen Rente wurden von uns mit den zuständigen Vertretern des Mutterunternehmens ausführlich diskutiert und nachvollzogen.

Da bereits geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern befasst und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte für die Vermögenslage des Konzerns ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer potentiellen Änderung einer wesentlichen Bewertungsannahme einschätzen zu können. Zudem haben wir die Vollständigkeit und Angemessenheit der nach IAS 36 geforderten Angaben im Konzernanhang geprüft.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

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den Bericht des Aufsichtsrats,

den im Geschäftsbericht enthaltenen Vergütungsbericht nach § 162 AktG,

die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich darin enthaltener weiterer Berichterstattung über Corporate Governance,

die Konzernnachhaltigkeitserklärung, die die Angaben der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung nach §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB enthält,

die im Abschnitt "Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben,

die Versicherungen des Vorstands nach §§ 297 Abs. 2 Satz 4 und 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht und

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sowie für den Vergütungsbericht sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA256: ad81eae3c3b8afa414cac3e7bec3f0e6fc71fd825f413b2f1729cd140f43f402 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards angewendet.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.

beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.

beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/​815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 11. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Nicole Meyer.

 

Düsseldorf, den 7. März 2025

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Nicole Meyer, Wirtschaftsprüferin

gez. Christian Siepe, Wirtschaftsprüfer

Vergütungsbericht

Der Bericht erläutert gemäß § 162 AktG die von der Gesellschaft gewährte und geschuldete Vergütung aller gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2024.

Vergütung des Vorstands

Vergütungssystem und Grundsätze der Vergütung

Die im Berichtsjahr gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder beruht auf dem für das Geschäftsjahr 2024 geltenden und von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2024 gebilligten Vergütungssystem (das "Vergütungssystem"). Im Rahmen seines Anwendungsbereichs wurde das Vergütungssystem im Geschäftsjahr 2024 ohne Einschränkung auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder angewendet. Auf den im Jahr 2019 und damit vor Geltung des Vergütungssystems abgeschlossenen Anstellungsvertrag des amtierenden Vorstandsvorsitzenden fand das im Geschäftsjahr 2024 geltende Vergütungssystem in Teilen keine Anwendung.

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Vossloh AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen.

Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie Nebenleistungen (insbesondere die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zur Kranken-, Unfall- und Reisegepäckversicherung) und - nur für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden - Altersversorgungszusagen in Form von Pensionszahlungen.

Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable Vergütung ("Einjährige Tantieme") sowie die langfristig variable Vergütung ("Mehrjährige Tantieme") gewährt. Die Einjährige Tantieme basiert auf der Erreichung kurzfristiger Erfolgsziele. Für das Geschäftsjahr 2024 waren das Konzern-EBIT, der Konzernumsatz und das durchschnittlich gebundene Working Capital die maßgeblichen Erfolgsziele. Die Mehrjährige Tantieme beruht auf der Erreichung langfristiger Erfolgsziele über einen Bemessungszeitraum von drei Jahren (beziehungsweise von zwei Jahren im Fall des amtierenden Vorstandsvorsitzenden auf Grundlage des dem Vergütungssystem insoweit nicht unterliegenden Altvertrags). Die Erfolgsziele der Mehrjährigen Tantieme für das Geschäftsjahr 2024 sind der Return on Capital Employed (ROCE) sowie die absolute und die relative Performance der Vossloh Aktie im Vergleich zur gewichteten durchschnittlichen Kursentwicklung von DAX, MDAX und SDAX in der Bemessungsperiode der Geschäftsjahre 2024 bis 2026 (beziehungsweise 2024 bis 2025 für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden). Eine Aufschlüsselung der Anwendung der Leistungskriterien für die im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung in Erfolgsziele, Zielwerte und Gewichtung sowie Zielerreichung ist für jedes Vorstandsmitglied nachfolgend im Abschnitt "Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2024" dargestellt.

Soweit die Anstellungsverträge dem Vergütungssystem unterliegen, wird die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zudem der Höhe nach durch eine einzelvertraglich festgelegte Maximalvergütung begrenzt. Die vom Aufsichtsrat festgelegte Maximalvergütung im Geschäftsjahr 2024 beträgt für den amtierenden Vorstandsvorsitzenden 4.000.000 € brutto p. a. und für die weiteren Mitglieder des Vorstands jeweils 2.250.000 € brutto p. a.

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2024 keinen Anlass, von der Möglichkeit eines Einbehalts oder einer Rückforderung von variablen Vergütungsbestandteilen (sogenannte Malus- und Clawback-Regelungen) in bestimmten begründeten Fällen Gebrauch zu machen, insbesondere im Fall bestimmter wesentlicher Pflichtverletzungen oder im Fall eines fehlerhaften Konzernabschlusses.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit, Vorstandsmitgliedern Sonderzuwendungen zu gewähren, Gebrauch gemacht. Damit soll den Leistungen des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr einschließlich der Vereinbarung zum Erwerb der Sateba-Gruppe angemessen Rechnung getragen werden. Dabei hat der Aufsichtsrat berücksichtigt, dass die Transaktionskosten für den Erwerb der Sateba-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr angefallen waren, diese bei der Festsetzung der Ziele für das Geschäftsjahr 2024 jedoch nicht berücksichtigt werden konnten. Da der Vollzug erst im Geschäftsjahr 2025 erfolgen wird, gab es in diesem Zusammenhang im Geschäftsjahr 2024 auch keinerlei die außerordentlichen Belastungen kompensierenden positiven Ergebniseffekte.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, ob die Vergütung der Vorstandsmitglieder hinreichende Anreize für das langfristige und nachhaltige Unternehmenswachstum setzt. Nach intensiver Prüfung, insbesondere unter Berücksichtigung der Rückmeldung der Aktionäre zum Vergütungssystem und dem Vergütungsbericht 2023, hat der Aufsichtsrat am 13. Dezember 2024 eine Überarbeitung des Vergütungssystems mit Wirkung vom 1. Januar 2025 beschlossen. Das Vergütungssystem soll der Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Mai 2025 zur Billigung vorgelegt werden. Die wesentlichen Anpassungen im überarbeiteten Vergütungssystem lassen sich wie folgt zusammenfassen:

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Die Ausgestaltung der Einjährigen Tantieme ist in wesentlichen Punkten angepasst; künftig sind auch Nachhaltigkeitsziele als nichtfinanzielles Leistungskriterium in der Einjährigen Tantieme vorgesehen. Die Möglichkeit der Erhöhung des Zielbonusses der Einjährigen Tantieme nach pflichtgemäßem Ermessen des Aufsichtsrats wird auf 20 % (statt zuvor 30 %) begrenzt und erfolgt auf Grundlage einer allgemeinen Leistungsbeurteilung. Zudem können ergänzend individuelle qualitative Ziele festgelegt werden. Die Begrenzung der Einjährigen Tantieme wird auf den marktüblichen Wert von 200 % (statt vorher 170%) des Zielbetrages festgelegt.

Die Mehrjährige Tantieme wird als virtueller Performance Share Plan mit einer dreijährigen Performance-Periode ausgestaltet, wobei sich die Anzahl der virtuellen Aktien durch die Zielerreichung bei den Erfolgszielen Return on Capital Employed (ROCE) und relativer Total Shareholder Return (TSR) bestimmt; auch die Begrenzung der Mehrjährigen Tantieme wird auf 200 % des Zielbetrages festgelegt.

Die Möglichkeit zur Gewährung von Sonderzuwendungen wird abgeschafft.

Zusätzlich zu dem Performance Share Plan sind die Vorstandsmitglieder verpflichtet, mindestens ein Bruttofestgehalt in Vossloh-Aktien zu investieren und während der Dauer ihrer Vorstandstätigkeit zu halten, wobei für den Erwerb eine fünfjährige Aufbauphase gilt.

Für die Zwecke der Altersversorgung erhalten die Vorstandsmitglieder ein nicht zweckgebundenes jährliches Versorgungsentgelt, das nach Wahl der Vorstandsmitglieder für die betriebliche Altersversorgung in Form der Entgeltumwandlung verwendet werden kann; die Versorgungszusage aus dem Altvertrag von Herrn Oliver Schuster bleibt für ihn anstelle des Versorgungsentgelts erhalten.

Die Rückmeldung der Aktionäre wurde auch bei Erstellung dieses Berichts berücksichtigt.

Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2024

Die nachfolgende Tabelle, die sich an den Mustertabellen der Europäischen Kommission (Draft Guidelines on the Standardised Presentation of the Remuneration Report) orientiert, enthält Angaben über die den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

Im Vergütungsbericht wird neben der Grundvergütung für das jeweilige Berichtsjahr hinsichtlich der Einjährigen und der Mehrjährigen Tantieme als gewährt und geschuldet diejenige Vergütung ausgewiesen, deren Bemessungsperiode zum Ende des Berichtsjahres abgelaufen ist und die im Frühjahr 2025 nach Feststellung des Jahresabschlusses auf Basis der jeweiligen Zielerreichung zur Auszahlung kommt.

Entsprechend diesem Begriffsverständnis werden dem Geschäftsjahr 2024 als gewährte und geschuldete Vergütung die Einjährige Tantieme 2024 aller Mitglieder des Vorstands und die Mehrjährige Tantieme 2023 des amtierenden Vorstandsvorsitzenden (dessen Altvertrag für die Mehrjährige Tantieme einen zweijährigen Bemessungszeitraum vorsieht) sowie die Mehrjährige Tantieme 2022 der weiteren Vorstandsmitglieder zugeordnet.

Rückstellungen für Versorgungszusagen werden mangels Zufluss und Fälligkeit nicht als gewährt und geschuldet, sondern separat im Abschnitt "Altersversorgung" ausgewiesen.

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Feste Vergütung 1 Nebenleistungen Summe Grundvergütung Einjährige Tantieme 2 Mehrjährige Tantieme
Gewährte und geschuldete Vergütung
Oliver Schuster 2023 579.167 26.248 605.415 816.000 471.736
Vorsitzender des Vorstands seit 1.10.2019, Mitglied des Vorstands seit 1.3.2014 2024 600.000 26.611 626.611 814.178 619.753
Dr. Thomas Triska 2023 366.667 17.909 384.576 571.200 333.565
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2020 2024 450.000 17.366 467.366 503.952 544.000
Jan Furnivall 2023 366.667 6.079 372.746 571.200 333.565
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2020 2024 450.000 6.375 456.375 503.952 544.000
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Summe variable Vergütung Gesamte Vergütung Verhältnis zur gesamten Vergütung
Gewährte und geschuldete Vergütung Anteil Grundvergütung Anteil variable Vergütung
Oliver Schuster 2023 1.287.736 1.893.151 32% 68%
Vorsitzender des Vorstands seit 1.10.2019, Mitglied des Vorstands seit 1.3.2014 2024 1.433.931 2.060.542 30% 70%
Dr. Thomas Triska 2023 904.765 1.289.341 30% 70%
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2020 2024 1.047.952 1.515.318 31% 69%
Jan Furnivall 2023 904.765 1.277.511 29% 71%
Mitglied des Vorstands seit 1.11.2020 2024 1.047.952 1.504.327 30% 70%

1 Die feste Vergütung für Herrn Dr. Triska umfasst auch die von ihm im Wege der Entgeltumwandlung an eine Unterstützungskasse für seine Altersversorgung geleisteten Beiträge in Höhe von 137,4 T€ (Vorjahr: 22,9 T€); vgl. hierzu die Erläuterungen im Abschnitt "Altersversorgung".

2 Die einjährige Tantieme enthalt im Berichtsjahr die oben angesprochene Sonderzuwendung in Höhe von 325.460 € für Herrn Oliver Schuster sowie in Höhe von jeweils 161.849 € für die Herren Dr. Thomas Triska und Jan Furnivall.

Die in der vorstehenden Tabelle dargestellte Vergütung des Vorstands entspricht den Zielsetzungen des Vergütungssystems. Die Vergütung fördert die langfristige Entwicklung der Gesellschaft, indem Anreize für ein dauerhaftes und nachhaltiges Unternehmenswachstum gesetzt werden. An dem Unternehmenserfolg partizipieren die Mitglieder des Vorstands durch entsprechende Leistungskriterien und ambitionierte Zielvereinbarungen. Die mehrheitlich an der Entwicklung der Vossloh Aktie orientierten Leistungskriterien innerhalb der Mehrjährigen Tantieme bewirken zudem auch eine Angleichung an die Interessen der Aktionäre der Vossloh AG. Der von diesen Leistungskriterien abhängige Teil der Mehrjährigen Tantieme überwiegt bei 100-prozentiger Zielerreichung stets den restlichen Teil.

Die Erfolgsziele, deren Gewichtung sowie - im Fall der aktienkursorientierten Komponenten der Mehrjährigen Tantieme - die prozentualen Zielwerte sind in den Anstellungsverträgen der Vorstandsmitglieder vereinbart worden. Die konkreten Zielwerte für die Einjährige Tantieme und den ROCE als Bestandteil der Mehrjährigen Tantieme für das Geschäftsjahr 2024 wurden vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegt. Hinsichtlich der Tranchen der Mehrjährigen Tantieme, die ab dem 1. Januar 2025 zur Auszahlung kommen, hat der Aufsichtsrat im Zuge der Überarbeitung des Vergütungssystems am 20. Dezember 2024 beschlossen, die Gewichtung der Vergleichs-Indizes für die relative Performance der Vossloh-Aktie anzupassen. Durch die unmittelbare Anwendbarkeit soll eine einheitliche Grundlage für die sachgerechte Incentivierung der Vorstandsmitglieder geschaffen werden.

Die Ziel- und Schwellenwerte sowie die festgestellte Zielerreichung sind in Bezug auf die einzelnen Erfolgsziele in der nachfolgenden Übersicht angegeben. Hinsichtlich der Einjährigen Tantieme für das Geschäftsjahr 2024 hat der Aufsichtsrat von der im Vergütungssystem und den Anstellungsverträgen vorgesehenen Möglichkeit, die Einjährige Tantieme unter bestimmten Voraussetzungen herabzusetzen oder zu erhöhen, Gebrauch gemacht. Die vor Beginn des Geschäftsjahres festgelegten Zielwerte wurden dabei nicht (nachträglich) geändert.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass der Vorstand das Unternehmen im abgelaufenen Jahr, dem erfolgreichsten Geschäftsjahr seit der Fokussierung der Geschäftstätigkeit auf die Bahninfrastruktur, in hervorragender Weise geführt hat. Neben der Tatsache, dass der Rekordumsatz des Vorjahres trotz des Auslaufens großer Neubauprojekte auch im Geschäftsjahr 2024 nahezu erreicht wurde und die Profitabilität trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und erheblicher Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der Sateba-Gruppe erneut gesteigert werden konnte, wurde insbesondere der Auftragseingang erneut deutlich erhöht. Darüber hinaus wurden strategisch bedeutsame Rahmenverträge in erheblichem Umfang gewonnen. Hierdurch wurde der Grundstein gelegt für das weitere profitable Wachstum des Unternehmens in den kommenden Jahren. Die Akquisitionen der schwedischen STG sowie der französischen FAS wurden im Berichtsjahr vollzogen, durch die Unterzeichnung der Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb der Sateba-Gruppe wurde gleichzeitig die größte Transaktion dieser Art in der Unternehmensgeschichte eingeleitet. Insbesondere Letzteres bedeutet einen wichtigen Schritt im Rahmen der Umsetzung der Unternehmensstrategie. Dem trägt der Aufsichtsrat in Anwendung seines pflichtgemäßen Ermessens mit der Erhöhung des Zielbonus für die Mitglieder des Vorstands jeweils mit dem Faktor 1,3 angemessen Rechnung.

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Schwellenwerte für Zielerreichung
Bestandteil der variablen Vergütung Angewendete Leistungskriterien Relative Gewichtung der Leistungskriterien untereinander
(in %)
0 % Zielerreichung bei Unterschreitung des Zielwerts um
(in %)
170 % Zielerreichung bei Überschreitung des Zielwerts um
(in %)
Festgestellte Leistung (Dimension gemäß Zeilenangabe)
Leistungskriterien inklusive Zielkorridor für im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete variable Vergütung
Oliver Schuster Einjährige Tantieme Konzern-EBIT (Mio.€) 65 -17,8 11,2 105,2
Konzernumsatz (Mio.€) 20 -11,3 7,8 1.209,6
durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 15 19,2 -6,6 213,7
Mehrjährige Tantieme durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 48 -31,4 8,6 10,7
Absolute Performance der Vossloh Aktie (€) 26 -6,9 4,7 44,24
Relative Performance der Vossloh Aktie (%) 26 -22,3 26,2 11,7
Dr. Thomas Triska Einjährige Tantieme Konzern-EBIT (Mio.€) 65 -17,8 11,2 105,2
Konzernumsatz (Mio.€) 20 -11,3 7,8 1.209,6
durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 15 19,2 -6,6 213,7
Mehrjährige Tantieme durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 32 -34,7 12,6 9,4
Absolute Performance der Vossloh Aktie (€) 34 -10,1 7,1 45,55
Relative Performance der Vossloh Aktie (%) 34 -23,7 27,8 1,4
Jan Furnivall Einjährige Tantieme Konzern-EBIT (Mio.€) 65 -17,8 11,2 105,2
Konzernumsatz (Mio.€) 20 -11,3 7,8 1.209,6
durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 15 19,2 -6,6 213,7
Mehrjährige Tantieme durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 32 -34,7 12,6 9,4
Absolute Performance der Vossloh Aktie (€) 34 -10,1 7,1 45,55
Relative Performance der Vossloh Aktie (%) 34 -23,7 27,8 1,4
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Bestandteil der variablen Vergütung Angewendete Leistungskriterien Zielerreichungsgrad
(in %)
Leistungskriterien inklusive Zielkorridor für im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete variable Vergütung
Oliver Schuster Einjährige Tantieme Konzern-EBIT (Mio.€) 110,7
Konzernumsatz (Mio.€) 102,9
durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 9,6
Mehrjährige Tantieme durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 279,5
Absolute Performance der Vossloh Aktie (€) 51,6
Relative Performance der Vossloh Aktie (%) 0,0
Dr. Thomas Triska Einjährige Tantieme Konzern-EBIT (Mio.€) 110,7
Konzernumsatz (Mio.€) 102,9
durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 9,6
Mehrjährige Tantieme durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 132,9
Absolute Performance der Vossloh Aktie (€) 0,0
Relative Performance der Vossloh Aktie (%) 410,2
Jan Furnivall Einjährige Tantieme Konzern-EBIT (Mio.€) 110,7
Konzernumsatz (Mio.€) 102,9
durchschnittlich gebundenes Working Capital (Mio.€) 9,6
Mehrjährige Tantieme durchschnittlicher ROCE (Return on Capital Employed) (%) 132,9
Absolute Performance der Vossloh Aktie (€) 0,0
Relative Performance der Vossloh Aktie (%) 410,2

Frühere Mitglieder des Vorstands

Herr Werner Andree hat als früheres Vorstandsmitglied der Vossloh AG im Geschäftsjahr 2024 eine gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG in Form von Ruhegeld in Höhe von 277.533 € (Vorjahr: 265.965 €) bezogen. An weitere ehemalige Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 903.933 € (Vorjahr: 873.323 €) Ruhegelder gezahlt.

Altersversorgung

Die Gesellschaft bietet den Mitgliedern des Vorstands an, pro Jahr Vergütungsbestandteile bis zur Höhe ihres festen Jahresgehalts in eine wertgleiche Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Bei Inanspruchnahme der Möglichkeit zur Entgeltumwandlung wird diese über eine Unterstützungskasse durchgeführt. Diese Möglichkeit wurde von Herrn Dr. Triska im Vorjahr wahrgenommen und im Berichtsjahr fortgesetzt. Der daraus resultierende Barwert der späteren Altersversorgung betrug 93.925,64 € zum 31.12.2024 (Vorjahr: 13.765,56 €); Aufwand für die Gesellschaft beziehungsweise eine Rückstellung resultierte daraus nicht, da der Anspruch über eine Rückdeckungsversicherung finanziert wird und die Beiträge von Herrn Dr. Triska geleistet werden.

Auf Basis seines Altvertrags besteht überdies zugunsten des amtierenden Vorstandsvorsitzenden eine Versorgungszusage, die bei Ausscheiden aus dem Unternehmen Pensionszahlungen bei Erreichen einer Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Abhängig von der Dauer der Vorstandstätigkeit beträgt der jährliche Ruhegeldanspruch nach drei Jahren der Zugehörigkeit jeweils 1 % pro vollem Dienstjahr Zugehörigkeit, vom vierten Jahr an jeweils 2 % pro weiterem vollen Dienstjahr Zugehörigkeit bis maximal 40 % der zugrunde zu legenden durchschnittlichen Fixvergütung während der letzten drei Jahre vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Nach dem Tod steht der hinterbliebenen Ehepartnerin das Ruhegeld in Höhe von 60% des zuletzt an das Vorstandsmitglied zu zahlenden Betrags zu. Der Anspruch ist teilweise durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert.

Der Barwert der Versorgungszusage und die Zuführung nach handelsrechtlichen Vorschriften sowie der Versorgungsaufwand gemäß IFRS ergeben sich aus der folgenden Tabelle:

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Versorgungszusagen nach handelsrechtlichen Vorschriften
Im Geschäftsjahr zugeführter Betrag Barwert der Pensionsverpflichtung Versorgungsaufwand nach IFRS
Versorgungszusagen
Oliver Schuster 2023 87.944 2.597.988 231.235
Vorsitzender des Vorstands seit 1.10.2019 2024 959.354 3.557.342 202.220

Zusagen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit

Für den Fall der einvernehmlichen vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge Zusagen auf Auszahlung der voraussichtlichen Vergütung für die reguläre Restlaufzeit des Vertrags, sofern die Beendigung nicht auf einer einseitigen und ohne wichtigen Grund erfolgten Niederlegung durch das Vorstandsmitglied oder einem Widerruf der Bestellung aus einem Grund beruht, der auch einen wichtigen Grund für die Beendigung des Dienstverhältnisses darstellt. Die Zusagen sind jedoch in jedem Fall auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt (sogenannter Abfindungs-Cap). Die Auszahlung der variablen Vergütung, die auf die Zeit bis zur Vertragsbeendigung entfällt, erfolgt gemäß dem Vergütungssystem nach den ursprünglich vereinbarten Zielen und Vergleichsparametern und zu den im Vertrag festgelegten Fälligkeitszeitpunkten. Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelung) bestand im Berichtsjahr nicht.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2024

Die Vergütung des Aufsichtsrats beruht auf § 17 der Satzung der Gesellschaft und dem von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 beschlossenen Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, das seit dem 1. Januar 2023 ohne Einschränkung angewendet wurde.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit außer dem Ersatz ihrer Auslagen und entsprechend der Anregung G.18 des DCGK eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 50.000 € brutto jährlich. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der genannten Vergütung. Die Mitgliedschaft je Ausschuss wird durch einen Zuschlag von einem Viertel der Grundvergütung abgegolten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache des Zuschlags für die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss. Soweit der Aufsichtsratsvorsitzende Mitglied in Ausschüssen ist, erhält er keine zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit.

Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie (physisch oder virtuell) teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.000 € brutto. Nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats am selben Tag an mehreren Sitzungen des Aufsichtsrats oder seiner Ausschüsse teil, wird das Sitzungsgeld insgesamt nur einmal gewährt. Für eine Beschlussfassung im Wege des Umlaufverfahrens wird kein Sitzungsgeld gewährt.

Angesichts der bisherigen Rückmeldungen der Aktionäre zu der Vergütung des Aufsichtsrats, zuletzt auf der Hauptversammlung am 15. Mai 2024, gab es keinen Anlass, die Vergütung oder die Berichterstattung hierüber zu hinterfragen.

Die nachfolgende Tabelle enthält Angaben über die den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2024 gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162 AktG:

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2024
Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit/​ Sitzungsgelder Gesamt
% %
Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender 150.000 85 26.000 15 176.000
Ulrich M. Harnacke, stellvertretender Vorsitzender 75.000 47 84.000 53 159.000
Dr. Roland Bosch 50.000 55 40.500 45 90.500
Dr. Bettina Volkens 50.000 59 34.500 41 84.500
Marcel Knüpfer 50.000 47 55.958 53 105.958
Martin Klaes (seit dem 24.5.2023) 50.000 74 18.000 26 68.000
Andreas Kretschmann (bis zum 24.5.2023) - - - - -
Gesamt 425.000 258.958 683.958
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2023
Festvergütung Vergütung für Ausschusstätigkeit/​ Sitzungsgelder Gesamt
% %
Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender 150.000 87 22.000 13 172.000
Ulrich M. Harnacke, stellvertretender Vorsitzender 75.000 45 92.500 55 167.500
Dr. Roland Bosch 50.000 52 47.000 48 97.000
Dr. Bettina Volkens 50.000 52 47.000 48 97.000
Marcel Knüpfer 50.000 66 26.333 34 76.333
Martin Klaes (seit dem 24.5.2023) 33.333 81 8.000 19 41.333
Andreas Kretschmann (bis zum 24.5.2023) 20.833 51 20.417 49 41.250
Gesamt 429.167 263.250 692.417

Vergleichende Darstellung der Entwicklung der Organvergütung, der Ertragslage und der Arbeitnehmervergütung

Die nachfolgende Tabelle vergleicht die Entwicklung der Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat mit der Entwicklung der Ertragslage der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns und der durchschnittlichen Arbeitnehmervergütung.

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% 2021 ggü. 2020 2022 ggü. 2021 2023 ggü. 2022 2024 ggü. 2023
Vorstandsvergütung 1
Oliver Schuster (CEO) 13 % 9 % -4 % 9 %
Dr. Thomas Triska (CFO) 7 % 3 % 53 % 18 %
Jan Furnivall (COO) 7 % 3 % 54 % 18 %
Aufsichtsratsvergütung 1
Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 0 % 0 % 43 % 2 %
Ulrich M. Harnacke (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) -8 % 0 % 68 % -5 %
Dr. Roland Bosch -17 % 0 % 94 % -7 %
Martin Klaes (seit dem 24.5.2023) - - - 65 %
Marcel Knüpfer 0 % 0 % 91 % 39 %
Andreas Kretschmann (bis zum 24.5.2023) 16 % 0 % 65 % -
Dr. Bettina Volkens -17 % 0 % 94 % -13 %
Ertragsentwicklung
Jahresüberschuss/​Jahresfehlbetrag nach HGB (Vossloh AG) 115 % -928 % 247 % -27 %
EBIT nach IFRS (Vossloh-Konzern) -1 % 8 % 26 % 7 %
Durchschnittliche Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis
Arbeitnehmervergütung 2 -1 % 2 % 8 % 5 %

1 In Vorjahren zeitanteilig ermittelt, soweit erforderlich. Ohne die erstmalige Berücksichtigung der Mehrjährigen Tantieme bei den Herren Dr. Triska und Furnivall hätte sich im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 eine Erhöhung um 13 % beziehungsweise 14 % ergeben.

2 Löhne und Gehälter gemäß IFRS (ohne nicht fortgeführte Aktivitäten); Zahl Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalentbasis ohne Vorstandsmitglieder der AG.

Die bei der Ermittlung der Veränderungsraten angesetzte Vergütung der jeweiligen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat entspricht dabei jeweils der im Sinne des § 162 AktG gewährten und geschuldeten Vergütung gemäß dem oben näher erläuterten Begriffsverständnis der Gesellschaft. Hinsichtlich der Ertragslage wird auf die im jeweiligen Einzelabschluss der Vossloh AG ausgewiesenen Jahresergebnisse gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 HGB und zusätzlich auf das EBIT des Vossloh Konzerns abgestellt. Bezüglich der Arbeitnehmervergütung wird die durchschnittliche Vergütung ohne Lohnnebenkosten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Vossloh Konzerns auf Vollzeitäquivalentbasis einschließlich der leitenden Angestellten im Sinne von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz und der Teilzeitarbeitskräfte herangezogen. Soweit Arbeitnehmer zugleich eine Vergütung als Mitglied des Aufsichtsrats der Vossloh AG erhalten, bleibt diese Vergütung unberücksichtigt. Zur Vergleichbarkeit der Angaben zur Ertragsentwicklung und zur Arbeitnehmervergütung sind auch bei Letzterer keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt, die in Tochtergesellschaften beschäftigt waren, die im Konzernabschluss des betreffenden Geschäftsjahres als "nicht fortgeführte Aktivität" ausgewiesen wurden.

 

Werdohl, 7. März 2025

Vossloh AG

Der Vorstand

Oliver Schuster

Dr. Thomas Triska

Jan Furnivall

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Rüdiger Grube

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl

Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, ("die Gesellschaft") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht, einschließlich der dazugehörigen Angaben, frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Wertansätze einschließlich der dazugehörigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Vergütungsbericht einschließlich der dazugehörigen Angaben ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung des Vergütungsberichts einschließlich der dazugehörigen Angaben. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Unternehmens abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern und dem Aufsichtsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einschließlich der dazugehörigen Angaben in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsbestimmungen des § 162 AktG.

Sonstiger Sachverhalt - Formelle Prüfung des Vergütungsberichts

Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts umfasst die von § 162 Abs. 3 AktG geforderte formelle Prüfung des Vergütungsberichts, einschließlich der Erteilung eines Vermerks über diese Prüfung. Da wir ein uneingeschränktes Prüfungsurteil über die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts abgeben, schließt dieses Prüfungsurteil ein, dass die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG in allen wesentlichen Belangen im Vergütungsbericht gemacht worden sind.

Verwendungszweck des Prüfungsvermerks

Wir erteilen diesen Prüfungsvermerk auf Grundlage der mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Prüfungsvermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt.

Haftung

Der Prüfungsvermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, gegenüber und ist auch nach Maßgabe der mit der Gesellschaft getroffenen Auftragsvereinbarung vom 6. /​11. September 2024 sowie der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2024 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. beschränkt. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

 

Düsseldorf, den 7. März 2025

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nicole Meyer, Wirtschaftsprüferin

Christian Siepe, Wirtschaftsprüfer

Termine 2025/​2026

Termine 2025

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Hauptversammlung 7. Mai 2025
Veröffentlichung Zwischenbericht/​Zwischenmitteilung
per 31. März 24. April 2025
per 30. Juni 24. Juli 2025
per 30. September 30. Oktober 2025
Weitere Termine unter www.vossloh.com

Termine 2026

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Veröffentlichung der Abschlusszahlen 2025 März 2026
Pressekonferenz März 2026
Investoren- und Analystenkonferenz März 2026
Hauptversammlung Mai 2026

Investor Relations

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Ansprechpartner Dr. Daniel Gavranovic
E-Mail investor.relations@vossloh.com
Telefon +49239252-609
Telefax +49239252-219

Informationen zur Vossloh Aktie

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ISIN DE0007667107
Handelsplätze Xetra, Tradegate, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, Hannover, Hamburg, Stuttgart, München
Index SDAX
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien zum 31.12.2024 19.320.597
Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien im Jahresdurchschnitt 17.770.535
Aktienkurs (31.12.2024) 43,05 €
Kurshoch/​-tief 2024 51,40 €/​39,50 €
Reuterskürzel VOSG.DE
Bloombergkürzel VOS.GR
Dividendenvorschlag 1,10 €

Haftungsausschluss: Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Einschätzungen künftiger Entwicklungen seitens des Vorstands basieren. Die Aussagen und Prognosen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Aussagen und Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten abweichen. Marken: Alle in diesem Geschäftsbericht erwähnten Marken- und Warenzeichen oder Produktnamen sind Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Dies gilt insbesondere für DAX, MDAX, SDAX, TecDAX und Xetra als eingetragene Warenzeichen und Eigentum der Deutsche Börse AG.

Glossar

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Avalkredit Übernahme von Bürgschaften und Garantien
Capital Employed Working Capital plus Anlagevermögen
Cash-Pooling Saldenübertragungsverfahren zur Bündelung der Liquidität
Derivative Finanzinstrumente Vertragliche Vereinbarungen, deren Marktwerte sich von einem Basiswert (zum Beispiel Aktien oder Währungen) ableiten
EBIT Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern
EBIT-Marge EBIT/​Umsatz
EBITDA Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern und Abschreibungen
EBITDA-Marge EBITDA/​Umsatz
EBT Ergebnis vor Ertragsteuern
Eigenkapitalquote Eigenkapital/​Bilanzsumme
Finanzverbindlichkeiten Schuldscheindarlehen, Bankschulden, Wechselverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
IAS/​IFRS International Accounting Standards/​ International Financial Reporting Standards
Kapitalrendite Siehe Return on Capital Employed
Kreditlinie Kreditvereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm Unentgeltliche oder vergünstigte Gewährung von Aktien an Mitarbeitende
Nettofinanzschuld Finanzverbindlichkeiten minus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente minus kurzfristige Wertpapiere
Personalaufwand pro Person Personalaufwand/​Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
Return on Capital Employed EBIT/​durchschnittliches Capital Employed
Treasury Finanzmanagement
Wertbeitrag EBIT minus Weighted Average Cost of Capital (WACC) multipliziert mit dem durchschnittlichen Capital Employed
Working Capital Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsvermögenswerte) plus Vorräte minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (einschließlich Vertragsschulden) minus erhaltene Anzahlungen minus sonstige kurzfristige Rückstellungen (bereinigt um nicht dem operativen Geschäftsbetrieb zuzuordnende Sachverhalte)
Working-Capital-Intensität Durchschnittliches Working Capital/​Umsatz
Zinscap Optionsgeschäft, das den Käufer durch Vereinbarung einer Zinsobergrenze gegen steigende Zinssätze absichert
Zinsswap Vertragliche Vereinbarung über den Austausch von variablen und festen Zinszahlungsströmen auf Basis eines zugrunde liegenden Nominalbetrags

Adressen

Vossloh Aktiengesellschaft

Vosslohstraße 4 • D-58791 Werdohl

Postfach 1860 • D-58778 Werdohl

Telefon +49 239252-0

Telefax +49 239252-219 vossloh.com

Vossloh Fastening Systems GmbH

Vosslohstraße 4 • D-58791 Werdohl

Postfach 1860 • D-58778 Werdohl

Telefon +49 239252-0

Telefax +49 239252-448

Vossloh Tie Technologies

Rocla Concrete Tie, Inc.

1819 Denver W Dr,

S 450 Lakewood, CO 80401

Telefon +1303296-3500

Telefax +1303297-2255

Vossloh Switch Systems

Vossloh Cogifer SA

23 rue François Jacob

F-92500 Rueil-Malmaison Cedex

Telefon +33155 477300

Telefax +33155 477392

Vossloh Rail Services GmbH

Hannoversche Straße 10

D-21079 Hamburg

Telefon +49 40 430931-0

Telefax +49 40 430931-342

Impressum

Vossloh AG

Hausadresse:

Vosslohstraße 4 • 58791 Werdohl

Postanschrift:

Postfach 1860 • 58778 Werdohl

Redaktion:

Vossloh AG

Uwe Jülichs, Swisttal

Dr. Ilse Preiss, Winnenden

Projektkoordination, Gestaltung,

Realisation:

Vossloh AG, Corporate

Marketing Communication

Fotografie:

Markus-Steur.de

Vossloh AG

Adobe Stock

Illustration:

Vossloh AG

Adobe Stock

Schlusskorrektur:

pro verbis, Bochum

Produktion:

lab GmbH, Bochum

Redaktionsschluss: März 2025

Dieser Geschäftsbericht erscheint auch in englischer Sprache und ist unter www.vossloh.com abrufbar.

Konzern-Kennzahlen über 10 Jahre *

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2024 2023 2022 2021 2020
Aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatz Mio.€ 1.209,6 1.214,3 1.046,1 942,8 869,7
EBIT Mio.€ 105,2 98,5 78,1 72,3 73,1
Zinsergebnis Mio.€ -14,6 -16,0 -10,6 -7,5 -14,4
EBT Mio.€ 90,6 82,5 67,5 64,8 58,7
Konzernergebnis Mio.€ 76,5 55,3 56,0 35,9 20,8
Ergebnis je Aktie 3,56 2,21 2,38 1,31 0,98
Return on Capital Employed % 10,8 10,5 8,2 8,1 8,4
Wertbeitrag Mio.€ 13,1 18,9 11,5 9,5 12,5
Aus der Bilanz
Anlagevermögen Mio.€ 792,8 746,1 731,6 726,0 694,1
Investitionen 1 Mio.€ 83,8 74,5 58,2 51,3 68,7
Abschreibungen 1 Mio.€ 55,1 59,5 53,1 51,9 50,0
Working Capital (Stichtag) Mio.€ 174,4 193,1 191,6 175,6 155,3
Capital Employed (Stichtag) Mio.€ 967,2 939,2 923,2 901,6 849,4
Eigenkapital Mio.€ 751,9 638,5 625,1 587,9 412,4
davon:
Anteile anderer Gesellschafter Mio.€ 25,8 28,1 27,2 28,6 15,9
Nettofinanzschuld 2 Mio.€ 137,6 219,5 237,5 215,6 351,3
Bilanzsumme Mio.€ 1.490,8 1.392,7 1.368,8 1.289,4 1.214,4
Eigenkapitalquote % 50,4 45,8 45,7 45,6 34,0
Aus der Kapitalflussrechnung
Cashflow aus
betrieblicher Geschäftstätigkeit Mio.€ 136,4 137,3 71,6 81,3 56,1
Cashflow aus
Investitionstätigkeit Mio.€ -49,7 -65,4 -44,9 -57,9 -3,0
Cashflow aus
Finanzierungstätigkeit Mio.€ -83,9 -39,4 -29,3 -30,8 -67,4
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss Mio.€ 2,8 32,5 -2,6 -7,4 -14,3
Mitarbeitende
Beschäftigte im
Jahresdurchschnitt Anzahl 4.194 3.999 3.794 3.612 3.482
davon: Deutschland Anzahl 954 869 788 748 720
Ausland Anzahl 3.240 3.130 3.006 2.864 2.762
Personalaufwand Mio.€ 283,5 255,2 226,8 211,8 205,1
Personalaufwand je Person T€ 67,6 63,8 59,8 58,6 58,9
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2019 2018 2017 2016 2015
Aus der Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatz 916,4 865,0 918,3 822,5 952,9
EBIT 55,7 4 54,2 70,3 57,5 42,3
Zinsergebnis -18,5 -13,4 -12,5 -10,6 -11,1
EBT -56,1 40,8 57,8 46,9 31,2
Konzernergebnis -136,8 22,7 0,3 10,1 77,8
Ergebnis je Aktie -8,32 1,14 -0,50 0,22 5,42
Return on Capital Employed -4,2 6,8 8,9 8,8 5,8
Wertbeitrag -105,4 -5,8 11,1 -1,5 -31,1
Aus der Bilanz
Anlagevermögen 659,2 646,1 568,7 467,8 486,7
Investitionen 1 59,8 60,5 39,5 30,3 34,2
Abschreibungen 1 86,4 35,5 33,6 31,5 35,7
Working Capital (Stichtag) 180,3 216,0 190,0 159,2 213,8
Capital Employed (Stichtag) 839,5 862,0 758,7 627,0 700,5
Eigenkapital 403,6 523,3 532,4 550,8 428,7
davon:
Anteile anderer Gesellschafter 9,4 10,8 15,0 18,0 17,0
Nettofinanzschuld 2 370,4 307,3 207,7 85,0 218,6
Bilanzsumme 1.331,4 1.266,9 1.252,9 1.367,2 1.389,9
Eigenkapitalquote 30,3 41,3 42,5 40,3 30,8
Aus der Kapitalflussrechnung
Cashflow aus
betrieblicher Geschäftstätigkeit 12,3 37,6 24,5 65,8 107,8
Cashflow aus
Investitionstätigkeit -15,5 -95,0 -124,2 -43,2 -11,6
Cashflow aus
Finanzierungstätigkeit 28,1 -14,1 20,7 79,3 -77,0
Netto-Mittelzufluss/​-abfluss 24,9 -71,5 -79,0 101,9 19,2
Mitarbeitende
Beschäftigte im
Jahresdurchschnitt 3.774 3.720 3.934 3.682 4.069
davon: Deutschland 871 866 854 840 1.244
Ausland 2.903 2.854 3.080 2.842 2.825
Personalaufwand 260,1 214,9 214,8 197,1 218,1
Personalaufwand je Person 68,9 57,0 54,6 53,5 53,6

Vossloh AG: Kennzahlen über 10 Jahre

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2024 2023 2022 2021 2020
Gezeichnetes Kapital Mio.€ 54,8 49,9 49,9 49,9 49,9
Dividende pro Aktie 1,10 3 1,05 1,00 1,00 1,00
Börsenkurs am 31.12. 43,05 41,95 39,10 45,15 41,35
Börsenkapitalisierung am 31.12. Mio.€ 831,8 736,8 686,8 793,0 726,3
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2019 2018 2017 2016 2015
Gezeichnetes Kapital 49,9 45,3 45,3 45,3 37,8
Dividende pro Aktie 0,00 1,00 1,00 0,00 0,00
Börsenkurs am 31.12. 37,00 42,45 46,80 59,61 57,74
Börsenkapitalisierung am 31.12. 649,9 677,8 747,3 951,8 793,1

* 2017 und und 2016 unter Berücksichtigung des Ausweises der Geschäftsfelder Locomotives und Electrical Systems als nicht fortgeführte Aktivitäten; 2015 unter Berücksichtigung des Ausweises der Geschäftsfelder Rail Vehicles und Electrical Systems als nicht fortgeführte Aktivitäten.

1 Ohne langfristige Finanzinstrumente; planmäßige Abschreibungen zuzüglich Wertminderungen/​Wertaufholungen

2 Bei negativem Vorzeichen: Nettofinanzvermögen

3 Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung

4 Bereinigter Wert

Vossloh Aktiengesellschaft

Vosslohstraße 4 • D-58791 Werdohl

Postfach 1860 • D-58778 Werdohl • Telefon +49239252-0

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