Vossloh AktiengesellschaftWerdohlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024enabling
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Vossloh ist ein weltweit führender Anbieter und Technologieführer bei Schienenbefestigungssystemen. |
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Vossloh ist einer der weltweiten Markt- und Technologieführer im Segment Weichen und Kreuzungen. |
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Vossloh ist ein führender Anbieter von innovativen Technologien und Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Schienen und Weichen. |
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Vossloh ist führender Hersteller von Betonschwellen in Nordamerika und Australien. |
Der Vossloh Konzern ist weltweit tätig. Lokale Präsenz und Nähe zu den Kunden gehören zu den wesentlichen Bestandteilen der geschäftlichen Aktivitäten. Wesentliche Produktionsstätten für die Schienenbefestigungssysteme des Geschäftsfelds Fastening Systems befinden sich in Deutschland, China, Polen und den USA. Das Geschäftsfeld Tie Technologies produziert Betonschwellen in den USA sowie in Mexiko, Kanada und Australien. Die Herstellung der Weichensysteme im Geschäftsbereich Customized Modules erfolgt vor allem in Frankreich, Schweden, Luxemburg, Polen, Australien, Indien, Finnland, Portugal, Großbritannien, den Niederlanden, Serbien und China. Die Dienstleistungen für Schienenwege im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions werden überwiegend in West- und Nordeuropa sowie in China erbracht.
Vossloh unterhält weltweit Vertriebsgesellschaften und Niederlassungen. Das Unternehmen geht fallweise Joint Ventures und Kooperationen mit kompetenten Partnern vor Ort ein. Wesentliche Konzerngesellschaften und zugleich Führungsgesellschaften sind:
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Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl/Deutschland, und Rocla Concrete Tie, Inc., Lakewood, Colorado/USA, für den Geschäftsbereich Core Components, |
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Vossloh Cogifer SA, Rueil-Malmaison/Frankreich, für den Geschäftsbereich Customized Modules sowie |
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Vossloh Rail Services GmbH, Hamburg/Deutschland, für den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions. |
Die für den Vossloh Konzern bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren sind Wertbeitrag, Umsatz, EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) und EBIT-Marge (EBIT/Umsatz). Während Umsatz, EBIT und EBIT-Marge die entscheidenden Kennzahlen für die kurzfristige Betrachtung darstellen, steht bei der längerfristigen Steuerung der Geschäftsfelder im Rahmen der wertorientierten Wachstumsstrategie der Wertbeitrag im Vordergrund. Im Rahmen der externen Berichterstattung ist der Wertbeitrag die zentrale Ergebnisgröße der Geschäftsbereiche und -felder.
Positive Wertbeiträge werden erzielt, wenn eine Prämie auf die von Eigen- und Fremdkapitalgebern erwartete Verzinsung (Kapitalkosten) erwirtschaftet wird. Die Prämie ergibt sich aus der Differenz zwischen der erwirtschafteten Kapitalrendite, gemessen als Return on Capital Employed (ROCE, ermittelt als EBIT/ durchschnittliches Capital Employed), und den Kapitalkosten, die als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten ermittelt werden. Durch Multiplikation der Prämie mit dem durchschnittlichen Capital Employed (Working Capital plus Anlagevermögen) ergibt sich der absolute Wertbeitrag einer Periode. Im Rahmen der internen Steuerung werden ROCE und Wertbeitrag auf einer Vorsteuerbasis ermittelt.
Die Eigenkapitalkosten resultieren im Wesentlichen aus einem risikolosen Zinssatz plus einer Marktrisikoprämie. Aufgrund der Vorsteuerbetrachtung wird der Verzinsungsfaktor entsprechend angepasst. Die Fremdkapitalkosten resultieren aus den durchschnittlichen Finanzierungskonditionen. Das zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten angesetzte Verhältnis von Eigenkapital zu verzinslichem Fremdkapital leitet sich nicht aus der Bilanz ab, da es zum einen auf einer Zielgröße für die Finanzierungsstruktur basiert. Zum anderen erfolgt der Ansatz des Eigenkapitals nicht zu den in der Bilanz enthaltenen Buch-, sondern zu Zielmarktwerten. Zur internen Steuerung wurde im Geschäftsjahr 2024 ein Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) vor Steuern in Höhe von 9,5 % als Verzinsungserwartung der Kapitalgeber angesetzt (Vorjahr: 8,5 %).
Grundsätzlich existieren zwei Hebel zur Erhöhung des Wertbeitrags: Erhöhung des EBIT und Optimierung des gebundenen Kapitals (Capital Employed). Aus beiden Größen leitet sich zugleich der ROCE ab. Um diese Kennzahl zu erhöhen, setzt Vossloh bei den beeinflussbaren Größen an. Daher werden ergänzend insbesondere das Working Capital und die Working-Capital-Intensität (durchschnittliches Working Capital/Jahresumsatz) sowie der Free Cashflow betrachtet.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren unterstützen das Management bei der Führung und der langfristigen strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen jedoch nicht vorrangig zur Steuerung des Unternehmens und sind infolgedessen keine bedeutsamsten Leistungsindikatoren im Sinne der §§ 315 Abs. 3 und 289 Abs. 3 HGB. Vielmehr ermöglichen sie erweiterte Erkenntnisse über die Situation im Konzern und lassen darauf aufbauende Entscheidungen zu. Nicht primär steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden in der Konzernnachhaltigkeitserklärung ab Seite 58 erläutert.
Die monatliche Finanzberichterstattung für das Management der Vossloh AG ist ein zentrales Element zur laufenden Analyse und Steuerung der Geschäftsbereiche und -felder sowie des Konzerns. Hierbei werden die von den einbezogenen Konzerngesellschaften erstellten Abschlüsse und die wesentlichen Kennzahlen ebenso konsolidiert und analysiert wie die jeweils aktuelle Jahresvorschau. Planabweichungen werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die finanziellen Ziele untersucht. Eine Risikoberichterstattung ergänzt die jeweils aktuelle Jahresvorschau um potenzielle Vermögensminderungen und -mehrungen. Maßnahmen zur Sicherstellung der Zielerreichung werden laufend hinsichtlich ihrer Wirksamkeit analysiert. Die Finanzzahlen der operativen Einheiten werden intensiv durch deren Management und den Vorstand unter Einbeziehung der relevanten Zentralabteilungen der Vossloh AG diskutiert.
Vossloh berichtet im Folgenden über die wesentlichen immateriellen Ressourcen. Die Wichtigkeit der einzelnen immateriellen Werte ergibt sich aus ihrer grundlegenden Bedeutung für das Geschäftsmodell von Vossloh und ihrer Rolle als zentrale Wertschöpfungsquellen für das Unternehmen. Die Auswirkungen der wichtigsten immateriellen Ressourcen auf das Geschäftsmodell und den Unternehmenserfolg sind sowohl kurz- und mittelfristiger als auch langfristiger Natur.
Zu den identifizierten wichtigsten immateriellen Ressourcen zählt das Humankapital von Vossloh. Damit sind Kompetenzen und Fachwissen, aber auch Innovationsfähigkeit, Engagement und Loyalität der Mitarbeitenden gegenüber dem Unternehmen gemeint. Das Humankapital ist entscheidend für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lösungen und Produkte sowie die Sicherstellung der operativen Exzellenz und kann sich auf das Geschäftsmodell, die Wertschöpfung sowie den Unternehmenserfolg auswirken. Ein Verlust von Schlüsselqualifikationen oder die eingeschränkte Verfügbarkeit von Fachkräften könnte die Wettbewerbsfähigkeit von Vossloh erheblich beeinträchtigen.
Zudem ist die Marke Vossloh eine wichtige immaterielle Ressource. Am Markt wird die Marke als Garant für Zuverlässigkeit, Qualität und Innovation wahrgenommen. Nationale und internationale Kunden entscheiden sich aufgrund der Markenreputation für Vossloh. Dies gilt selbst bei integrierten Produkten, die sowohl aus eigenen als auch aus zugekauften Komponenten bestehen. Somit trägt die Marke maßgeblich zur Positionierung des Unternehmens in den Zielmärkten bei und unterstützt damit als Wertschöpfungsquelle die Marktdurchdringung sowie die Kundengewinnung und -bindung. Ergänzend zur Markenstärke tragen die etablierten Kundenbeziehungen zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Unternehmens bei. Diese Beziehungen, die auf langjähriger Zusammenarbeit basieren, ermöglichen ein tieferes Verständnis der Kundenbedürfnisse und unterstützen die zielgerichtete Entwicklung von Produkten und Lösungen, die präzise auf die Anforderungen des Marktes abgestimmt sind.
Des Weiteren sind Zulassungen und Patente in der Bahninfrastrukturindustrie von wesentlicher Bedeutung. Die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh unterliegen strengen Sicherheitsstandards. Zulassungen garantieren, dass diese hohen Anforderungen erfüllt werden; ohne Zulassungen ist ein Markteintritt in der Regel nicht möglich. Patente schützen die technologischen Innovationen von Vossloh, die zur Erfüllung dieser Standards notwendig sind. Da sie Möglichkeiten eröffnen, Wettbewerbsvorteile zu sichern und neue Märkte zu erschließen, sind sie integraler Bestandteil des Geschäftsmodells und der Wertschöpfung des Konzerns.
Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Kurzfristige konjunkturelle Entwicklungen spiegeln sich deshalb nur bedingt in den relevanten Absatzmärkten wider. Von größerer Bedeutung ist die Entwicklung der Verschuldungssituation der Staaten in den Absatzmärkten von Vossloh, da sich die Auftraggeber des Konzerns weit überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Die Verschuldungsquote (also der Schuldenstand im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt) der Euro-Länder belief sich laut Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) am Ende des dritten Quartals 2024 - aktuellere Zahlen lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses zusammengefassten Lageberichts nicht vor - auf 88,2 %. Zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt hatte sie bei 88,4 % gelegen. Ende September 2024 betrug die Verschuldungsquote der gesamten EU 81,6 % nach 81,5 % im Vorjahr.Global betrachtet wächst der Bahntechnikmarkt seit Jahren stetig - eine Folge der weltweit steigenden Nachfrage nach umweltfreundlicher, sicherer und wirtschaftlicher Mobilität für Menschen und Güter. Treiber dieser Entwicklung sind unter anderen Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Digitalisierung, Urbanisierung und insbesondere ein steigendes Umweltbewusstsein. Kein anderes Massenverkehrsmittel kann eine bessere Ökobilanz aufweisen als die Bahn. Wenn es darum geht, immer mehr Menschen und Güter zu transportieren und gleichzeitig den ökologischen Fußabdruck der Mobilität zu reduzieren, um dem Klimawandel zu begegnen, müssen größere Anteile am Personen- oder Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden.
Weltweit gibt es Investitionsprogramme zur Förderung des Verkehrsträgers Schiene. Diese Programme spielen für Vossloh eine bedeutende Rolle, da sie Märkte betreffen, in denen Vossloh mit mindestens einem Geschäftsfeld eine starke Wettbewerbsposition hält. Die Europäische Union beispielsweise hat sich in ihrem Klimaschutzprogramm Green Deal zum Ziel gesetzt, die verkehrsbedingten CO 2 -Emissionen bis 2050 um 90 % (bis 2030 bereits um 55 %) zu senken. Dafür möchte die Europäische Kommission den Personenschienenverkehr im Hochgeschwindigkeitsbereich bis 2030 verdoppeln und bis 2050 verdreifachen. Der Schienengüterverkehr soll bis 2030 um 50 % zunehmen und bis 2050 verdoppelt werden. Die Ziele des europäischen Green Deals werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten positive Auswirkungen auf die Bahnindustrie haben. Ein weiteres Beispiel für Investitionsprogramme ist das im Jahr 2020 in Deutschland verabschiedete Programm "Starke Schiene". Die Regierung hat mit der Deutsche Bahn AG vereinbart, gemeinsam bis zum Jahr 2030 die Rekordsumme von 86 Mrd.€ in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes zu investieren. In Afrika wird vermehrt in Eisenbahnprojekte investiert.
Ein Beispiel hierfür ist der Infrastrukturinvestitionsplan "Egypt Vision 2030", der Investitionen von nahezu 50 Milliarden Euro in den Ausbau des Schienennetzes in Ägypten vorsieht, einschließlich einer 1.800 Kilometer langen Schnellverbindung. Indian Railways will bis Ende 2030 klimaneutral sein. Die indische Staatsbahn investiert deshalb massiv in den Ausbau des riesigen Schienennetzes auf dem Subkontinent, in die Modernisierung des rollenden Materials sowie in Wind- und Solarparks zur Elektrifizierung der Strecken. Auch darüber hinaus befindet sich die Bahnbranche in einem tiefen Umbruch. Digitalisierung und Automatisierung, künstliche Intelligenz sowie Standardisierung und Liberalisierung im Schienenverkehr verändern die Rahmenbedingungen signifikant. Innovationen gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Eine Reihe von Studien analysiert regelmäßig die Entwicklungen auf dem weltweiten Markt für Bahntechnologie. Die bedeutsamste Publikation ist die "World Rail Market Study" des europäischen Verbands der Bahnindustrie UNIFE. Die Studie wird in zweijährlichem Rhythmus aktualisiert. Die jüngsten Ergebnisse wurden im September 2024 während der InnoTrans in Berlin, der weltweit größten Fachmesse für Verkehrstechnik, veröffentlicht.
UNIFE beziffert das derzeitige weltweite Volumen des Bahnmarkts auf rund 202 Mrd.€ pro Jahr. Gegenwärtig stuft der europäische Branchenverband rund 59 % des Gesamtvolumens des Bahnmarkts - also etwa 119 Mrd.€ - als zugänglich ein. Dies bedeutet, dass der entsprechende Markt grundsätzlich für europäische Lieferanten geöffnet ist und die Marktnachfrage nicht exklusiv durch inländische Hersteller gedeckt wird.
Am 1. Juli 2024 wurde der Vertrag zum Erwerb aller Anteile an der Scandinavian Track Group (STG) in Borlänge/Schweden vollzogen. Die Gesellschaft hat vier weitere Tochtergesellschaften in Schweden, Norwegen und Dänemark; alle Gesellschaften sind dem Geschäftsfeld Rail Services zugeordnet. Durch den Erwerb wurde das Tätigkeitsprofil von Vossloh Rail Services in Skandinavien erheblich erweitert und umfasst diverse Instandhaltungsservices für den Fahrweg Schiene, etwa den Einbau oder die Instandhaltung von Weichen, sowie Inspektionsberatungsleistungen.
Außerdem erfolgte am 19. Juli 2024 der Vollzug des Erwerbs der Anteile an der France Aiguillages Services (FAS) in Bertrichamps/Frankreich. Auch diese Gesellschaft sowie ihre Tochtergesellschaft LUNEFCF gehören zum Geschäftsfeld Rail Services. FAS führt eine Vielzahl von technischen Prüfungen und Wartungsleistungen an Weichensystemen und Signalanlagen durch und schult in einem Trainingszentrum eigene sowie Mitarbeitende der französischen Staatsbahn SNCF.
Auftragseingang | Auftragsbestand | |||
Mio.€ | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Core Components | 532,5 | 542,7 | 293,8 | 262,1 |
Customized Modules | 662,8 | 524,1 | 525,6 | 461,3 |
Lifecycle Solutions | 198,1 | 175,5 | 28,9 | 40,8 |
Konsolidierung | -28,5 | -24,9 | -12,1 | -3,0 |
Konzern | 1.364,9 | 1.217,4 | 836,2 | 761,2 |
Im Geschäftsjahr 2024 erreichte Vossloh neue Höchstwerte bei den Auftragseingängen und beim Auftragsbestand. Der Auftragseingang übertraf den bereits hohen Vorjahreswert um 12,1 %. Dieser Anstieg war hauptsächlich auf den Geschäftsbereich Customized Modules zurückzuführen, der im Vergleich zum Vorjahr eine signifikante Steigerung der Auftragseingänge um 26,5 % erzielte. Besonders in der Region Afrika waren deutliche Zuwächse zu verzeichnen, vor allem in Marokko und Algerien. Auch die Region Naher Osten sowie die Länder Singapur, Kanada und Schweden trugen zu der positiven Entwicklung bei. Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions erzielte bei den Auftragseingängen ebenfalls einen deutlichen Anstieg um 12,9 % im Vergleich zum Vorjahr, was hauptsächlich auf höhere Auftragsvolumina in Schweden und Dänemark zurückzuführen war. Im Gegensatz dazu lagen die Auftragseingänge des Geschäftsbereichs Core Components leicht um 1,9 % unter dem Vorjahreswert. Im Geschäftsfeld Fastening Systems konnten höhere Auftragseingänge unter anderem in Algerien und Italien Rückgänge beispielsweise in China und Mexiko überkompensieren, während die Auftragseingänge im Geschäftsfeld Tie Technologies, dem zweiten Geschäftsfeld im Geschäftsbereich Core Components, deutlich unter dem hohen Vorjahreswert lagen. Dies ist vor allem auf einen bereits im Vorjahr abgeschlossenen Großauftrag in Mexiko zurückzuführen. Das Book-to-Bill-Verhältnis auf Konzernebene, das Verhältnis von Auftragseingang zu Umsatz, lag bei 1,13 (Vorjahr: 1,00).
Der Auftragsbestand des Vossloh Konzerns am 31. Dezember 2024 hatte im Bereich Bahninfrastruktur den höchsten Wert in der Unternehmensgeschichte am Ende eines Jahres erreicht. Aufgrund der hohen Zahl von Rahmenverträgen besitzt die Kennzahl Auftragsbestand eine nur eingeschränkte Aussagekraft, da das Auftragsvolumen von gewonnenen Rahmenverträgen in der Regel erst zum Zeitpunkt der jeweiligen Abrufe im Auftragseingang erfasst wird.
Im Geschäftsjahr 2024 erzielte der Vossloh Konzern Umsätze in der gleichen Größenordnung wie im Rekordjahr zuvor. Nach 1.214,3 Mio.€ im Vorjahr betrugen die Umsätze im Berichtszeitraum 1.209,6 Mio.€. Sie lagen damit im mittleren Bereich des ursprünglich prognostizierten Korridors von 1,16 Mrd.€ bis 1,26 Mrd.€. Während der Geschäftsbereich Core Components einen deutlichen Umsatzrückgang in beiden Geschäftsfeldern verzeichnete, konnten die Geschäftsbereiche Lifecycle Solutions und Customized Modules spürbare Umsatzzuwächse erzielen.
Mio.€ | % | Mio.€ | % | |
2024 | 2023 | |||
Deutschland | 171,4 | 14,2 | 141,8 | 11,7 |
Frankreich | 118,6 | 9,8 | 95,1 | 7,8 |
Übriges Westeuropa | 81,0 | 6,7 | 101,6 | 8,4 |
Nordeuropa | 170,9 | 14,1 | 139,9 | 11,5 |
Südeuropa | 147,7 | 12,2 | 116,5 | 9,6 |
Osteuropa | 82,7 | 6,8 | 88,4 | 7,3 |
Europa gesamt | 772,3 | 63,8 | 683,3 | 56,3 |
Amerika | 146,5 | 12,1 | 189,5 | 15,6 |
Asien | 179,1 | 14,8 | 215,1 | 17,7 |
Afrika | 32,2 | 2,7 | 14,7 | 1,2 |
Australien | 79,5 | 6,6 | 111,7 | 9,2 |
Gesamt | 1.209,6 | 100,0 | 1.214,3 | 100,0 |
Die Umsätze in Europa stiegen um 13,0 %. Besonders bemerkenswert war der Umsatzanstieg in Südeuropa um 26,8 %. Getragen wurde diese positive Entwicklung hauptsächlich durch den Geschäftsbereich Customized Modules. Insbesondere die erhöhten Lieferungen an Kunden in Italien und der Türkei trugen maßgeblich zu diesem Wachstum bei.
In Nordeuropa erzielte der Vossloh Konzern ebenfalls einen beachtlichen Umsatzanstieg von 22,2 %, der überwiegend auf den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zurückzuführen ist. Besonders hervorzuheben ist hier ein Schienenwechselprojekt im Norden Schwedens für den staatlichen Infrastrukturbetreiber Trafikverket. Zudem trug auch der Erwerb des schwedischen Unternehmens STG zu dem Anstieg bei. Weitere nennenswerte Umsatzzuwächse in Europa wurden in Deutschland und Frankreich erzielt. In Deutschland ist der Anstieg vor allem auf den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zurückzuführen, insbesondere auf den Teilbereich Track Supply und das High Speed Grinding. Darüber hinaus trugen erhöhte Weichenlieferungen des Geschäftsbereichs Customized Modules an die Deutsche Bahn zum Wachstum bei. In Frankreich ging der Umsatzanstieg insbesondere auf höhere Lieferungen von Weichenkomponenten im Straßenbahngeschäft des Geschäftsbereichs Customized Modules zurück.
Im Geschäftsjahr 2024 verzeichneten die Umsatzerlöse in Amerika einen Rückgang von 22,7 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung ist hauptsächlich auf die Geschäftsbereiche Core Components und Customized Modules zurückzuführen, da im Vorjahr ein bedeutendes Neubauprojekt in Mexiko weitgehend abgeschlossen worden war. Die höheren Auslieferungen von Betonschwellen in den USA im Geschäftsfeld Tie Technologies, insbesondere an die Class-I-Frachtbetreiber, konnten diesen Rückgang nur teilweise kompensieren.
In Asien lagen die Umsätze im Geschäftsjahr 2024 deutlich unter denen des Vorjahres (-16,7 %). Dies war weitgehend durch geringere Auslieferungen von Schienenbefestigungssystemen für Hochgeschwindigkeitsstrecken in China im Geschäftsfeld Fastening Systems bedingt.
Auch in Australien verzeichnete der Vossloh Konzern im Vorjahresvergleich einen Umsatzrückgang von 28,9 %, der auf das Geschäftsfeld Tie Technologies zurückgeht. Ursache dafür ist eine Normalisierung der Marktnachfrage. Zudem trugen geringere Auslieferungen von Betonschwellen für das große Infrastrukturprojekt Inland Rail zu der Entwicklung bei.
Demgegenüber konnten die Umsätze in Afrika im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt werden (+119,0 %). Zu diesem Wachstum trugen unter anderem die Auslieferungen von Schienenbefestigungssystemen des Geschäftsfelds Fastening Systems für den Bau von Hochgeschwindigkeitsverbindungen in Marokko und Ägypten bei.
Die Herstellungskosten des Vossloh Konzerns beliefen sich im Berichtsjahr auf 880,4 Mio.€ und lagen damit leicht unter dem Vorjahresniveau von 898,3 Mio.€. Der Anteil der Herstellungskosten am Umsatz betrug 72,8 % und lag vor allem aufgrund einer leicht verringerten Materialeinsatzquote infolge eines insgesamt verbesserten Projektmixes leicht unter dem Vorjahr (74,0 %). Die Vertriebs- und Verwaltungskosten im Vossloh Konzern erhöhten sich von 214,4 Mio.€ auf 230,0 Mio.€. Dieser Anstieg war hauptsächlich auf höhere Beratungskosten im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Sateba zurückzuführen. Zusätzlich trugen gestiegene Personalkosten zu der Entwicklung bei. Das sonstige betriebliche Ergebnis - der Saldo von sonstigem betrieblichen Ertrag von 25,3 Mio.€ (Vorjahr: 17,7 Mio.€) und sonstigem betrieblichen Aufwand von 11,0 Mio.€ (Vorjahr: 10,9 Mio.€) - belief sich auf 14,3 Mio.€ und lag damit über dem Vorjahreswert von 6,8 Mio.€.
Mio.€ | % | Mio.€ | % | |
Mio.€ | 2024 | 2023 | ||
Umsatz | 1.209,6 | 100,0 | 1.214,3 | 100,0 |
EBITDA/EBITDA-Marge | 160,3 | 13,3 | 158,0 | 13,0 |
EBIT/EBIT-Marge | 105,2 | 8,7 | 98,5 | 8,1 |
Konzernergebnis | 76,5 | 6,3 | 55,3 | 4,6 |
Ergebnis je Aktie (in €) | 3,56 | 2,21 |
Vossloh konnte im Geschäftsjahr 2024 das EBIT um 6,7 % gegenüber dem Vorjahr steigern. Hauptverantwortlich für diesen Anstieg war ein verbesserter Projektmix in den Geschäftsbereichen Customized Modules und Lifecycle Solutions. Zusätzlich zu den operativen Verbesserungen war das EBIT durch Rückstellungsauflösungen begünstigt, die jedoch durch Transaktionskosten für den geplanten Erwerb von Sateba in Höhe von über 10 Mio.€, die auf der Konzernebene erfasst wurden, nahezu vollständig gemildert wurden. Das EBIT und die EBIT-Marge lagen im mittleren Bereich des prognostizierten Korridors von 100 Mio.€ bis 115 Mio.€ beziehungsweise 8,3 % bis 9,5 %.
Das Nettozinsergebnis im Geschäftsjahr 2024 verbesserte sich auf -14,6 Mio.€ im Vergleich zum Vorjahreswert von -16,0 Mio.€. Im Wesentlichen ging dies auf geringere Kursverluste aus Finanzierungspositionen in Fremdwährung zurück. Das Ergebnis vor Ertragsteuern erhöhte sich im Berichtsjahr auf 90,6 Mio.€ (Vorjahr: 82,5 Mio.€).
Die Ertragsteuern im Vossloh Konzern betrugen im Berichtsjahr 14,1 Mio.€ (Vorjahr: 28,2 Mio.€). Die außergewöhnlich niedrige Steuerquote im Geschäftsjahr 2024 resultierte maßgeblich aus der Aktvierung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die aufgrund erwarteter positiver steuerlicher Ergebnisse im inländischen Organkreis angesetzt wurden.
Das Konzernergebnis 2024 lag aufgrund der niedrigeren Steuerquote und operativer Ergebnisverbesserungen signifikant über dem des Vorjahres. Vom Konzernergebnis standen den Hybridkapitalgebern wie im Vorjahr 6,0 Mio.€ zu, während den anderen Gesellschaftern 7,3 Mio.€ zuzurechnen waren (Vorjahr: 10,6 Mio.€). Das den Anteilseignern der Vossloh AG zuzurechnende Konzernergebnis lag mit 63,2 Mio.€ deutlich über dem Vorjahreswert von 38,7 Mio.€. Daraus resultierte bei einer durchschnittlichen Zahl im Umlauf befindlicher Aktien von 17.770.535 Stück (Vorjahr: 17.564.180 Stück) ein im Vorjahresvergleich deutlich höheres Ergebnis je Aktie.
Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG verfolgen das Ziel, die Aktionärinnen und Aktionäre angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung des Konzerns zu beteiligen. Vorstand und Aufsichtsrat werden daher der für den 7. Mai 2025 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2024 eine erhöhte Dividende in Höhe von 1,10 € (Vorjahr: 1,05 €) auszuschütten.
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Capital Employed (Durchschnitt) | 969,7 | 937,2 |
ROCE (in %) | 10,8 | 10,5 |
Wertbeitrag | 13,1 | 18,9 |
Der ROCE lag infolge der operativen Verbesserung leicht über dem Vorjahr. Der für die interne Steuerung herangezogene WACC - die gewichteten Kapitalkosten der Eigen- und Fremdkapitalgeber - wurde infolge der allgemeinen Zinsentwicklung für das Geschäftsjahr 2024 auf 9,5 % angehoben (Vorjahr: 8,5 %). Aus diesem Grund lag der Wertbeitrag 2024 unter dem des Vorjahres, allerdings innerhalb der prognostizierten Bandbreite.
In der folgenden Tabelle ist eine Überleitung der Kennzahlen ROCE und Wertbeitrag auf das in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgeführte EBIT dargestellt:
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Prämie in % (ROCE - WACC) | 1,3 | 2,0 |
Durchschnittliches Capital Employed | 969,7 | 937,2 |
Wertbeitrag | 13,1 | 18,9 |
Kapitalkosten auf das durchschnittliche Capital Employed | 92,1 | 79,6 |
EBIT | 105,2 | 98,5 |
Als Konzernobergesellschaft trägt die Vossloh AG die Verantwortung für das Finanzmanagement des Konzerns. Dem Bereich Treasury des Konzerns obliegen die zentrale Steuerung der Zahlungsströme, die Sicherung der Finanzierung sämtlicher Konzerngesellschaften sowie die Absicherung und Steuerung finanzieller Risiken. Neben Liquiditätsrisiken zählen dazu insbesondere Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen. Zur Absicherung werden unter anderem derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Konzerngesellschaften werden im Wesentlichen durch konzerninterne Mittelbereitstellungen der Vossloh AG finanziert. Nur in Einzelfällen, in denen eine ausländische Finanzierung wirtschaftlich vorteilhafter oder rechtlich notwendig ist, erfolgt eine originäre Finanzierung in einzelnen Konzerngesellschaften.
Die Nettofinanzschuld des Vossloh Konzerns (berechnet als Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten abzüglich kurzfristiger Wertpapiere) ohne Leasingverbindlichkeiten reduzierte sich vom Jahresende 2023 mit 182,9 Mio.€ auf 88,7 Mio.€ zum Ende des Geschäftsjahres 2024. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus einem deutlich verbesserten Free Cashflow sowie aus dem Emissionserlös einer im November 2024 durchgeführten Kapitalerhöhung. Zum Jahresende 2024 belief sich die Nettofinanzschuld inklusive der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 48,9 Mio.€ (Vorjahr: 36,6 Mio.€) auf 137,6 Mio.€ (Vorjahr: 219,5 Mio.€).
Die Finanzverbindlichkeiten betrugen zum Ende des Berichtsjahres 232,7 Mio.€ und lagen damit deutlich unter dem Vorjahreswert von 320,0 Mio.€. 60 Mio.€ der Finanzverbindlichkeiten entfielen auf zwei im Geschäftsjahr 2023 platzierte Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten von fünf und sieben Jahren (bis Juli 2028 und 2030). Die ursprünglich variable Verzinsung der beiden Schuldscheindarlehen wurde Ende November 2023 mit zwei Payer-Zinsswaps in feste Zinssätze umgewandelt. Bereits zum Jahresende 2021 war ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Dezember 2028) und einer festen Verzinsung platziert worden. Weitere rund 22 Mio.€ der Finanzverbindlichkeiten zum Jahresende 2024 entfielen auf Inanspruchnahmen des im Februar 2024 vorzeitig neu abgeschlossenen Konsortialkredits mit einem Volumen von 240 Mio.€ und einer Laufzeit bis Februar 2029. Die Verzinsung ergibt sich aus dem jeweiligen Referenzzinssatz (Euribor beziehungsweise €STR) sowie einer im Kreditvertrag vereinbarten Marge, die sich an der Kennzahl Nettofinanzschuld zu EBITDA orientiert. Für diese Kennzahl (Covenant) ist eine Maximalhöhe festgelegt, deren Überschreitung den kreditgebenden Banken die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einräumt. Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen; sie war zum Halbjahr und Ende 2024 gegeben. Zum Jahresende 2024 - unverändert gegenüber dem Vorjahr - war ein Mitte Juli erneuertes Darlehen über 20 Mio.€ bei der DZ-Bank mit einer Laufzeit bis Juli 2027 und einem variablen Zinssatz ausstehend. Knapp 19 Mio.€ waren auch noch unter einer Brückenfazilität mit variabler Verzinsung ausstehend, die im Juli für die Akquisitionsfinanzierung der Sateba Gruppe abgeschlossen worden war. Insgesamt beliefen sich diese Kreditlinien zum Jahresende 2024 noch auf knapp 504 Mio.€. Aufgrund der im Berichtsjahr erfolgten Rückzahlungen und erneuerten Kreditverträge sank der Anteil der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahreswert von 198,4 Mio.€ auf 62,2 Mio.€. Die Summe aus Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie kurzfristigen Wertpapieren betrug zum Ende des Berichtsjahres 95,0 Mio.€ (Vorjahr: 100,5 Mio.€).
Die Haftungsverhältnisse haben sich gegenüber dem Jahresende 2023 von 29,0 Mio.€ auf 26,8 Mio.€ reduziert. Der Großteil davon entfiel mit 21,1 Mio.€ auf das ehemalige Geschäftsfeld Locomotives. Für diese noch bestehenden Haftungsverhältnisse hat die Vossloh AG eine unwiderrufliche und bedingungslose Bürgschaft auf erste Anforderung einer erstklassigen Bank erhalten.
Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln zugesagte, aber nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von insgesamt 757,6 Mio.€ (Vorjahr: 244,4 Mio.€) zur Verfügung.
Die im Februar 2021 begebene Hybridanleihe über 150 Mio.€ mit unendlicher Laufzeit kann erstmals nach fünf Jahren durch die Gesellschaft gekündigt und zurückgezahlt werden. Die Verzinsung beläuft sich in den ersten fünf Jahren auf 4,0 %. Darüber hinaus kann sich in Abhängigkeit von der Nachhaltigkeits-Performance, die anhand der Ratings von ISS ESG und MSCI ESG Research gemessen wird, der Rückzahlungsbetrag erhöhen. Die Ausgestaltung der Anleihe bewirkt eine Behandlung im Konzernabschluss als Eigenkapital. Die daraus resultierende Erhöhung der Eigenkapitalquote und die damit einhergehende Stärkung der Bilanzstruktur führen zu einer deutlich größeren finanziellen Flexibilität, die die Umsetzung der Unternehmensstrategie positiv flankiert.
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 136,4 | 137,3 |
Cashflow aus Investitionstätigkeit | -49,7 | -65,4 |
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -83,9 | -39,4 |
Netto-Mittelzufluss/-abfluss | 2,8 | 32,5 |
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 62,4 | 28,9 |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 64,6 | 62,4 |
Free Cashflow | 86,0 | 70,9 |
Der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit lag insgesamt auf Vorjahresniveau. Der Free Cashflow (definiert als Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit abzüglich der Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Investitionen in Beteiligungen an at-equity einbezogenen Unternehmen und zuzüglich Einzahlungen aus Gewinnausschüttungen oder dem Verkauf von at-equity einbezogenen Unternehmen) stieg vor allem bedingt durch die geringeren Investitionsausgaben im Vergleich zum Vorjahr spürbar an. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten lag trotz der Netto-Emissionserlöse aus der Kapitalerhöhung vor allem aufgrund höherer Rückzahlungen kurzfristiger Kredite deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.
Mio.€ | 2024 | 2023 | ||
Investitionen | Abschreibungen | Investitionen | Abschreibungen | |
Core Components | 20,8 | 21,9 | 24,8 | 25,5 |
Customized Modules | 40,0 | 16,7 | 25,3 | 19,2 |
Lifecycle Solutions | 19,0 | 15,9 | 19,5 | 14,2 |
Vossloh AG/Konsolidierung | 4,0 | 0,6 | 4,9 | 0,6 |
Gesamt | 83,8 | 55,1 | 74,5 | 59,5 |
Die Investitionen im Jahr 2024 übertrafen das Vorjahresniveau und lagen erneut deutlich über den Abschreibungen. Im Geschäftsbereich Core Components gingen die Investitionen spürbar zurück, insbesondere nach dem Abschluss des Aufbaus der Serienfertigung für die Verbundstoffschwelle am polnischen Produktionsstandort des Geschäftsfelds Fastening Systems. Dagegen stiegen die Investitionen im Geschäftsbereich Customized Modules deutlich an. Hohe Investitionen fielen insbesondere für neue Weichenwerke in Australien und Schweden an. Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions lagen die Investitionen auf dem Niveau des Vorjahres. Unter anderem wurden weitere Investitionen in die Hochleistungsfräse VTM-performance vorgenommen. Die in der obigen Tabelle ausgewiesenen Investitionen geben die Zugänge im Geschäftsjahr wieder und umfassen auch Investitionen in Vermögenswerte, die durch einen Leasingvertrag finanziert sind. In der Kapitalflussrechnung werden Investitionen ausgewiesen, soweit sie bereits zu Auszahlungen geführt haben. Insofern weichen die Werte voneinander ab. Die Abschreibungen auf Konzernebene, die in der Kapitalflussrechnung dem EBIT wieder hinzugerechnet werden, sind inklusive Wertminderungen beziehungsweise Wertaufholungen dargestellt und lagen auf Vorjahresniveau.
Die Investitionsverpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (Bestellobligo) beliefen sich zum 31. Dezember 2024 insgesamt auf 11,1 Mio.€ (Vorjahr: 6,8 Mio.€).
Geschäftsjahr 2024 31.12.2024 | Geschäftsjahr 2023 31.12.2023 | ||
Bilanzsumme | Mio.€ | 1.490,8 | 1.392,7 |
Eigenkapital | Mio.€ | 751,9 | 638,5 |
Eigenkapitalquote | % | 50,4 | 45,8 |
Working Capital (Stichtag) 1 | Mio.€ | 174,4 | 193,1 |
Durchschnittliches Working Capital | Mio.€ | 213,7 | 209,4 |
Durchschnittliche Working-Capital-Intensität | % | 17,7 | 17,2 |
Anlagevermögen 2 | Mio.€ | 792,8 | 746,1 |
Capital Employed (Stichtag) 3 | Mio.€ | 967,2 | 939,2 |
3 Capital Employed = Working Capital plus
Anlagevermögen
Das Eigenkapital des Vossloh Konzerns hat sich zum Jahresende 2024 im Vergleich zum Vorjahr signifikant erhöht. Dieser Anstieg ist neben dem positiven Konzernergebnis 2024 insbesondere auf die Netto-Emissionserlöse aus der Kapitalerhöhung im November 2024 in Höhe von rund 71 Mio.€ zurückzuführen.
Infolgedessen stieg die Eigenkapitalquote auf über 50 %.
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 war das Working Capital um 9,7 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Das durchschnittliche Working Capital im Jahr 2024 lag leicht über dem Vorjahreswert, was zu einer geringfügigen Erhöhung der durchschnittlichen Working-Capital-Intensität um 0,5 Prozentpunkte führte.
Das Jahr 2024 war geprägt von komplexen Rahmenbedingungen und gekennzeichnet durch politische Unsicherheiten, anhaltende geopolitische Spannungen und ein angespanntes makroökonomisches Umfeld. Gleichzeitig eröffnete die Förderung der schienengebundenen Mobilität im Rahmen zahlreicher Investitionsinitiativen weltweit vielversprechende Chancen für Vossloh. In diesem dynamischen Umfeld konnte Vossloh eine starke Geschäftsentwicklung erzielen. Der Umsatz erreichte nach einem erwartet starken vierten Quartal das Rekordniveau des Vorjahres. Auftragseingang und -bestand erzielten neue Höchststände. Hier profitiert Vossloh von seiner starken Wettbewerbsposition in einem dynamischen und stetig wachsenden Marktumfeld. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg ebenfalls spürbar an, und auch der Free Cashflow (FCF) konnte den bereits hohen Wert des Vorjahres nochmals übertreffen.
Die Geschäftsentwicklung hat die für das Berichtsjahr gesetzten Ziele und Erwartungen des Vorstands vollständig erfüllt.
Im Geschäftsbereich Core Components hat Vossloh sein Angebot an industriell gefertigten Serienprodukten zusammengefasst, die in hoher Stückzahl für Projekte der Bahninfrastruktur benötigt werden. Darunter fallen die im Geschäftsfeld Fastening Systems entwickelten, produzierten und vertriebenen Schienenbefestigungssysteme für sämtliche Einsatzbereiche weltweit - von der Schwerlast- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke sowie im Nahverkehr. Das Geschäftsfeld Tie Technologies ist der führende Hersteller von Betonstreckenschwellen in Nordamerika und Australien. Neben Betonstreckenschwellen werden Weichenschwellen, Betonelemente für die Feste Fahrbahn und Bahnübergangssysteme hergestellt.
2024 | 2023 | ||
Auftragseingang | Mio.€ | 532,5 | 542,7 |
Auftragsbestand | Mio.€ | 293,8 | 262,1 |
Umsatz 1 | Mio.€ | 463,4 | 546,7 |
EBITDA | Mio.€ | 89,6 | 95,3 |
EBITDA-Marge | % | 19,3 | 17,4 |
EBIT | Mio.€ | 67,6 | 69,8 |
EBIT-Marge | % | 14,6 | 12,8 |
Working Capital (Durchschnitt) | Mio.€ | 93,7 | 101,1 |
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) | % | 20,2 | 18,5 |
Capital Employed (Durchschnitt) | Mio.€ | 319,4 | 329,5 |
ROCE | % | 21,2 | 21,2 |
Wertbeitrag | Mio.€ | 37,3 | 41,8 |
1 Umsatzerlöse umfassen
Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen
Geschäftsbereichen.
Der Geschäftsbereich Core Components verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 nur leicht unter dem hohen Vorjahreswert liegende Auftragseingänge (-1,9 %). Geringere Auftragsvolumina im Geschäftsfeld Tie Technologies konnten von Vossloh Fastening Systems größtenteils kompensiert werden. Das Book-to-Bill-Verhältnis des Geschäftsbereichs lag insgesamt bei dem erfreulichen Wert von 1,15. Der Auftragsbestand zum Ende des Jahres 2024 hat sich verglichen mit dem Vorjahreswert um 31,7 Mio.€ beziehungsweise 12,1 % erhöht.
Die Umsätze im Geschäftsbereich Core Components blieben im Berichtsjahr wie erwartet deutlich hinter dem hohen Vorjahresniveau zurück. Die Erlöse reduzierten sich in Summe um 15,2 %. Beide Geschäftsfelder - Fastening Systems und Tie Technologies - konnten den Wert aus dem Geschäftsjahr 2023 nicht erreichen. Dies ging in erster Linie auf geringere Projektumsätze in Mexiko und in China zurück.
Das Volumen der zwischengesellschaftlichen Umsatzerlöse ist im Jahr 2024 verglichen mit dem Vorjahr gesunken. Dies ist auf den im Vorjahr abgewickelten Großauftrag in Mexiko zurückzuführen.
Das EBIT im Geschäftsbereich Core Components lag trotz der um 83,3 Mio.€ deutlich geringeren Umsätze lediglich um 2,2 Mio.€ unter dem Vorjahreswert. Dies ist primär auf einen margenstärkeren Umsatzmix im Geschäftsfeld Tie Technologies zurückzuführen. Zudem war das EBIT auch durch die Auflösung von einzelnen Rückstellungen begünstigt.
Der Return on Capital Employed (ROCE) blieb gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 nahezu unverändert. Hier konnte das geringere EBIT durch das gesunkene durchschnittliche Capital Employed kompensiert werden. Das durchschnittliche Working Capital in diesem Geschäftsbereich konnte auch im Jahr 2024 weiter gesenkt werden. Der Wertbeitrag von Core Components ging insbesondere aufgrund des höheren gewichteten Kapitalkostensatzes von 9,5 % (Vorjahr: 8,5 %) um 4,5 Mio.€ zurück.
Im Geschäftsjahr 2024 beliefen sich die Auftragseingänge von Vossloh Fastening Systems auf ein Volumen von insgesamt 371,9 Mio.€. Der Wert der Neuaufträge im Vorjahr hatte in Summe bei 356,1 Mio.€ gelegen. Eine Zunahme der Volumina konnte in erster Linie in Algerien, Marokko, Italien und Osteuropa verbucht werden. Dagegen verzeichnete das Geschäftsfeld vor allem in China und Mexiko geringere Auftragseingänge. Das Book-to-Bill-Verhältnis verbesserte sich auf 1,20 nach 1,02 im Jahr 2023. Der Auftragsbestand Ende 2024 hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 55,8 Mio.€ auf 245,0 Mio.€ signifikant erhöht.
Die Umsatzerlöse bei Vossloh Fastening Systems betrugen im Berichtsjahr 309,7 Mio.€ nach 349,4 Mio.€ im Vorjahr. Dies geht in erster Linie auf geringere Projektumsätze in China und in Mexiko gegenüber dem Vorjahr zurück. Umsatzzuwächse waren hingegen vor allem in Algerien und Italien zu verzeichnen.
Der Wertbeitrag von Vossloh Fastening Systems sank auf 32,1 Mio.€ (Vorjahr: 43,8 Mio.€), lag damit aber dennoch weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Im Geschäftsfeld Tie Technologies kamen die Auftragseingänge im Berichtsjahr mit 183,1 Mio.€ nicht an den Rekordwert aus dem Vorjahr (213,9 Mio.€) heran. Ursächlich hierfür waren der im Jahr 2023 enthaltene Auftrag in Mexiko sowie geringere Abrufe aus Rahmenverträgen in Australien. Eine Zunahme der Bestellungen von Class-I-Gesellschaften in den USA sowie aus dem kanadischen Markt konnten dies nicht kompensieren. Das Book-to-Bill-Verhältnis lag bei 1,06 (Vorjahr: 0,95). Der Auftragsbestand Ende 2024 betrug 55,8 Mio.€ (Vorjahr: 76,7 Mio.€).
Die Umsatzerlöse im Geschäftsfeld Tie Technologies verfehlten den Rekordwert von 2023 deutlich um 22,9 % und summierten sich auf 172,8 Mio.€. Mindererlöse in Mexiko aufgrund der Abarbeitung eines Großprojekts im Vorjahr sowie im australischen Markt konnten erwartungsgemäß durch gestiegene Umsätze in den USA dank höherer Abrufe der Class-I-Gesellschaften nicht ausgeglichen werden.
Der Wertbeitrag von Vossloh Tie Technologies war mit 5,4 Mio.€ positiv und konnte trotz des erhöhten gewichteten Kapitalkostensatzes verglichen mit dem Vorjahr deutlich gesteigert werden.
Im Geschäftsbereich Customized Modules sind alle Leistungen des Konzerns rund um Herstellung, Einbau und Wartung individualisierter Infrastrukturmodule für den Bahnbereich gebündelt. Zum Geschäftsbereich gehört das Geschäftsfeld Switch Systems, einer der weltweit größten Anbieter von Weichensystemen. Das Produktportfolio deckt ein sehr breites Anwendungsspektrum ab und reicht von der Stadtbahn- bis zur Hochgeschwindigkeitsstrecke.
2024 | 2023 | ||
Auftragseingang | Mio.€ | 662,8 | 524,1 |
Auftragsbestand | Mio.€ | 525,6 | 461,3 |
Umsatz 1 | Mio.€ | 561,2 | 537,4 |
EBITDA | Mio.€ | 72,3 | 61,8 |
EBITDA-Marge | % | 12,9 | 11,5 |
EBIT | Mio.€ | 55,6 | 42,7 |
EBIT-Marge | % | 9,9 | 7,9 |
Working Capital (Durchschnitt) | Mio.€ | 92,7 | 79,0 |
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) | % | 16,5 | 14,7 |
Capital Employed (Durchschnitt) | Mio.€ | 409,0 | 379,7 |
ROCE | % | 13,6 | 11,2 |
Wertbeitrag | Mio.€ | 16,8 | 10,4 |
1 Umsatzerlöse umfassen
Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen
Geschäftsbereichen.
Die Auftragseingänge im Geschäftsbereich Customized Modules lagen um 138,7 Mio.€ über dem Vorjahreswert. Damit wurde für den Geschäftsbereich ein historischer Höchstwert erreicht. Insbesondere in Marokko, Algerien sowie im Nahen Osten lagen die Neuaufträge über dem Vorjahreswert, wohingegen in der Schweiz, in Deutschland und in Norwegen geringere Auftragseingänge verzeichnet wurden.
Auch die Umsätze des Geschäftsbereichs entwickelten sich um 23,8 Mio.€ besser als 2023 und erreichten ein neues Allzeithoch. Zuwächse waren insbesondere in Frankreich und Deutschland zu verzeichnen, wodurch projektbedingte Rückgänge vor allem in Mexiko und Serbien mehr als ausgeglichen werden konnten.
Das EBIT des Geschäftsbereichs lag 2024 um 30,5 % über dem Vorjahreswert. Dies ging im Wesentlichen auf höhere Ergebnisbeiträge der Standorte in Frankreich und Luxemburg zurück. Die EBIT-Marge stieg entsprechend stark an und lag um 2,0 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Das Ergebnis und die Profitabilität wurden hierbei auch durch rückwirkende Preisanpassungen positiv beeinflusst.
Der positiven Ergebnisentwicklung folgend lag der ROCE trotz eines gestiegenen durchschnittlichen Capital Employed deutlich über dem Vorjahreswert. Der Wertbeitrag stieg entsprechend an.
Das durchschnittliche Working Capital erhöhte sich insbesondere aufgrund eines höheren Vorratsvermögens. Die durchschnittliche Working-Capital-Intensität stieg um 1,8 Prozentpunkte gegenüber 2023.
Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions konzentriert sich mit dem Geschäftsfeld Rail Services auf spezialisierte Dienstleistungen rund um die Instandhaltung von Schienen und Weichen. Die innovativen Technologien fördern die Sicherheit von Bahnstrecken und tragen zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen und zu höherer Streckenverfügbarkeit bei. Zum Serviceportfolio gehören vor allem die Instandhaltung, die korrektive und präventive Pflege von Schienen und Weichen durch Fräsen und Schleifen, Schweißdienstleistungen sowie Schienen- und Weichenlogistik. Die umfassenden Dienstleistungen von Lifecycle Solutions ergänzen die Produktangebote von Core Components und Customized Modules.
2024 | 2023 | ||
Auftragseingang | Mio.€ | 198,1 | 175,5 |
Auftragsbestand | Mio.€ | 28,9 | 40,8 |
Umsatz 1 | Mio.€ | 204,3 | 163,5 |
EBITDA | Mio.€ | 34,9 | 25,8 |
EBITDA-Marge | % | 17,1 | 15,8 |
EBIT | Mio.€ | 19,0 | 11,6 |
EBIT-Marge | % | 9,3 | 7,1 |
Working Capital (Durchschnitt) | Mio.€ | 35,0 | 34,0 |
Working-Capital-Intensität (Durchschnitt) | % | 17,2 | 20,8 |
Capital Employed (Durchschnitt) | Mio.€ | 232,4 | 220,2 |
ROCE | % | 8,2 | 5,3 |
Wertbeitrag | Mio.€ | -3,0 | -7,1 |
1 Umsatzerlöse umfassen
Außenumsatzerlöse sowie Umsätze mit anderen
Geschäftsbereichen.
Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions um 12,9 % höhere Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahr, die im Wesentlichen im Teilbereich Track Supply erzielt wurden. Der Auftragsbestand am Jahresende 2024 lag unter dem Vorjahreswert. Im Geschäftsjahr 2024 unterzeichnete Rahmenverträge für korrektive Instandhaltung (Schienenfräsen) und präventive Schienenpflege (Hochgeschwindigkeitsschleifen) mit der Deutschen Bahn im Gesamtwert von deutlich über 100 Mio.€ sind nur geringfügig im Auftragsbestand enthalten. Sie werden erst zum Zeitpunkt der jeweiligen Abrufe im Auftragseingang erfasst.
Der Geschäftsbereich Lifecycle Solutions erzielte um 25 % höhere Umsatzerlöse als im Vorjahr. Der Anstieg resultierte in erster Linie aus höheren Umsätzen in Deutschland, Schweden und Dänemark. In Schweden gingen die Zuwächse insbesondere auf die erworbene Gesellschaft Scandinavian Track Group (STG) zurück, die seit August 2024 in den Konsolidierungskreis einbezogen ist. Die daraus resultierende Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr betrug 11,6 Mio.€. Der Internationalisierungsgrad des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions - gemessen an den erzielten Umsatzerlösen außerhalb Deutschlands - sank im Geschäftsjahr 2024 auf 46,7 % (Vorjahr: 49,2 %).
Das EBIT des Geschäftsbereichs stieg im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 7,4 Mio.€. Dazu trugen im Wesentlichen höhere Ergebnisbeiträge aus dem Teilbereich Track Supply bei. Auch die EBIT-Marge erhöhte sich deutlich und übertraf den Vorjahreswert um 2,2 Prozentpunkte.
Der Wertbeitrag erhöhte sich um 4,1 Mio.€. Die Working-Capital-Intensität verbesserte sich im Vorjahresvergleich vor allem aufgrund einer geringeren Bevorratung sowie durch Optimierung im Kreditorenmanagement.
Die Vossloh AG steht als operative Management- und Finanzholding an der Spitze des Vossloh Konzerns. Sie steuert und überwacht alle wesentlichen Aktivitäten innerhalb des Konzerns. Neben der Festlegung der Konzernstrategie und der Steuerung der Unternehmensentwicklung übernimmt sie die Allokation der finanziellen Mittel, insbesondere für Investitionen oder Akquisitionen. Sie ist unter anderem verantwortlich für das Konzernrechnungswesen, das Konzerncontrolling, das konzernweite Treasury, das Risiko- und Chancenmanagement, die Interne Revision sowie die Bereiche Innovation & Entwicklung, EHS/Nachhaltigkeit, Informationstechnologie, Recht & Compliance, Investor Relations und Unternehmenskommunikation. Sie steuert vertriebliche Aktivitäten einschließlich der Marketingkommunikation. Ihr obliegen die Personalpolitik, die Personalentwicklung und die Betreuung der obersten Führungsebenen des Konzerns. Vertreter der einzelnen Geschäftsfelder berichten im Rahmen regelmäßiger Termine über relevante Vorgänge und Entwicklungen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Der Vorstand nimmt in diesem Rahmen sowie im Zuge der Ausübung seiner jeweiligen funktionalen Führungsverantwortung direkten Einfluss auf die operative Steuerung der Geschäftsfelder. Darüber hinaus wird die enge Einbindung des Vorstands in wesentliche operative Entscheidungen durch einen umfangreichen Zustimmungskatalog sichergestellt.
Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf den Jahresabschluss. In Einzelfällen ist die Behandlung bestimmter Geschäftsvorfälle im Konzernabschluss gemäß IFRS anders abgebildet worden. Im Geschäftsjahr haben sich die einschlägigen Vorschriften des HGB im Wesentlichen nicht geändert.
Die von der Vossloh AG für das Geschäftsjahr 2024 ausgewiesenen Umsatzerlöse von 17,6 Mio.€ (Vorjahr: 15,5 Mio.€) resultierten überwiegend aus Umlagen an Konzerngesellschaften, für die eine Vielzahl von Leistungen durch die Vossloh AG erfolgte (im Wesentlichen in den Bereichen IT und Marketing, daneben noch für Leistungen in den Bereichen Digitalisierung sowie Internationaler Vertrieb).
Die betrieblichen Aufwendungen stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Management- und der Finanzierungsfunktion der Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Entwicklung der Vossloh AG folgen den Aktivitäten der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der Vossloh AG sind die allgemeinen Verwaltungskosten, das Finanzergebnis und das Ergebnis nach Steuern beziehungsweise der Jahresüberschuss.
Die Verwaltungskosten sind 2024 mit 33,4 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr (20,3 Mio.€) deutlich gestiegen; im Budget war ein leichter Anstieg erwartet worden. Die Personalaufwendungen in Höhe von 17,8 Mio.€ haben sich gegenüber dem Vorjahr (14,3 Mio.€) erhöht, was sowohl an gestiegenen Gehältern als auch an einer höheren Zuführung zu den Pensionsrückstellungen liegt. Messekosten sind, wie üblich in Jahren, in denen die Branchenmesse InnoTrans stattfindet, gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen; außerdem belasteten erheblich höhere Beratungskosten, insbesondere durch die Transaktionskosten im Rahmen des Erwerbs der Sateba-Gruppe, das Ergebnis.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen fielen im Berichtsjahr mit 1,6 Mio.€ geringer aus als im Vorjahr (2,2 Mio.€); sie enthalten ausschließlich Verluste aus Fremdwährungsbewertungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 0,8 Mio.€ (Vorjahr: 1,3 Mio.€) und waren ebenfalls durch Erträge aus Fremdwährungsbewertungen geprägt.
Das Finanzergebnis 2024 sank von 115,7 Mio.€ im Vorjahr auf 103,3 Mio.€ im Berichtsjahr, während im Vorjahr noch ein deutlich geringeres Ergebnis erwartet worden war. Wesentlicher Effekt für den Rückgang waren geringere Erträge aus Beteiligungen (20,1 Mio.€ gegenüber 40,1 Mio.€ im Vorjahr). Weitere hauptsächliche Einflussgrößen bestanden in Gewinnabführungen (44,9 Mio.€, Vorjahr: 42,7 Mio.€) sowie in Zuschreibungen auf Finanzanlagen (34,1 Mio.€ gegenüber 29,6 Mio.€ im Vorjahr).
Die Zuschreibungen auf die gestiegenen beizulegenden Werte zweier Beteiligungen resultierten einerseits aus einem gegenüber dem Vorjahr etwas geringeren risikofreien Zinses, spiegelten andererseits aber auch die weiterhin verbesserten Geschäftsaussichten wider.
Daneben standen mit 21,1 Mio.€ höheren Zinserträgen (Vorjahr: 16,9 Mio.€) - im Wesentlichen aus der Weiterreichung von kurzfristigen Krediten oder längerfristigen Darlehen an Konzerngesellschaften - in geringerem Ausmaß erhöhte Zinsaufwendungen in Höhe von 18,0 Mio.€ (Vorjahr: 15,0 Mio.€) gegenüber. Die Ertragsteuern betrugen aufgrund der Mindestbesteuerungsvorschriften gegenüber dem Vorjahr unverändert 0,5 Mio.€. Das Ergebnis nach Steuern beziehungsweise der Jahresüberschuss der Vossloh AG betrug im Berichtsjahr 68,9 Mio.€ (Vorjahr: 93,9 Mio.€) und entsprach damit der im Vorjahr erwarteten Entwicklung.
Die Bilanzsumme stieg im Vorjahresvergleich geringfügig von 938,3 Mio.€ auf 949,0 Mio.€ an. Gegenläufig zu den bereits erwähnten Zuschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte wirkte sich eine konzerninterne Rückführung einer langfristigen Ausleihung sowie geringere Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Abnahme um 15,2 Mio.€) aus.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf der Passivseite der Bilanz haben sich zum Berichtsstichtag mit 147,6 Mio.€ gegenüber dem Vorjahr (247,3 Mio.€) als Folge der wesentlichen Veränderung der Finanzierungsstruktur durch Darlehensrückführungen, Neuaufnahmen sowie die durchgeführte Kapitalerhöhung deutlich vermindert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sanken auch im Berichtsjahr weiter um 10,7 Mio.€ auf 2,5 Mio.€ (Vorjahr: 13,2 Mio.€). Rückstellungen blieben mit 31,2 Mio.€ nahezu auf gleichem Niveau im Vergleich zum Vorjahr (31,7 Mio.€). Das Eigenkapital hat sich im Berichtsjahr durch den im Vergleich zur Dividendenzahlung deutlich höheren Jahresüberschuss sowie die im November 2024 durchgeführte Kapitalerhöhung von 484,7 Mio.€ auf 607,2 Mio.€ weiter spürbar erhöht. Die Eigenkapitalquote stieg entsprechend auf 64,0 % und damit um 12,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (51,7 %).
Insgesamt sieht der Vorstand die Vermögens- und Finanzlage der Vossloh AG angesichts der hohen Eigenkapitalquote zum Ende des Geschäftsjahres als sehr gut an. Auch die Ertragslage ist vor dem Hintergrund des positiven Finanzergebnisses durch die Beteiligungserträge, die abgeführten Gewinne der inländischen Tochtergesellschaften sowie des Nettozinsergebnisses im Berichtszeitraum überaus zufriedenstellend.
Der Vorstand der Vossloh AG geht aufgrund der am 31. Dezember 2024 weiterhin bei 50,09 % liegenden mittelbaren Beteiligung am Grundkapital von einer Abhängigkeit der Vossloh AG im Sinne des § 17 AktG aus. Diese besteht nach der am 9. Dezember 2024 erfolgten Übertragung der vorher von Frau Nadia Thiele sowie Herrn Robin Brühmüller als Testamentsvollstrecker des verstorbenen Heinz Hermann Thiele gehaltenen Vermögenswerte nunmehr gegenüber der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung. Gemäß § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Erklärung enthält: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Benachteiligende Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse von Frau Thiele oder Herrn Brühmüller beziehungsweise nach der Übertragung von der Stiftung oder von einem der mit den genannten natürlichen beziehungsweise juristischen Personen verbundenen Unternehmen wurden nicht getroffen. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren." Der Bericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Vermerk versehen.
Die nachfolgende Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f Abs. 1 und 315d HGB ist das zentrale Element der Corporate-Governance-Berichterstattung (Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022). Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig.
Die Vossloh AG unterliegt den in Deutschland anwendbaren Vorschriften des Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrechts sowie den Regelungen ihrer Satzung. Die Vossloh AG hat eine dualistische Leitungsund Überwachungsstruktur, die sich in den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat widerspiegelt. Die Hauptversammlung ist für wesentliche Grundsatzentscheidungen in der Aktiengesellschaft zuständig. Alle drei Organe sind dem Wohle des Unternehmens und den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre verpflichtet.
Die drei Mitglieder des Vorstands leiten das Unternehmen gemeinsam in eigener Verantwortung. Herr Oliver Schuster ist als Vorstandsvorsitzender neben der Koordinierung der Arbeit des Vorstands für die Zentralbereiche Strategie und M&A, Media Relations, Recht und Compliance, IT und Digital Business, Innovation und Forschung & Entwicklung, Personal sowie Interne Revision verantwortlich. Herr Dr. Thomas Triska verantwortet als Chief Financial Officer die Zentralbereiche Rechnungswesen und Steuern, Controlling, Treasury sowie Investor Relations. Herr Jan Furnivall verantwortet als Chief Operating Officer die Zentralbereiche Vertrieb, Technik, EHS/Nachhaltigkeit sowie Marketing/Kommunikation. Zusätzlich sind die Geschäftsbereiche einzelnen Mitgliedern des Vorstands zugeordnet. Herr Oliver Schuster betreut den Geschäftsbereich Core Components, Herr Dr. Thomas Triska den Geschäftsbereich Customized Modules und Herr Jan Furnivall den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands der Vossloh AG finden sich auf Seite 156.
Die Arbeit innerhalb des Vorstands wird durch die Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Verantwortungsbereichen. In allen wesentlichen Fragen entscheidet der gesamte Vorstand. Mögliche Interessenkonflikte werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt und den anderen Vorstandsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.
Für die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder ist der Aufsichtsrat zuständig. Dabei beachtet der Aufsichtsrat die durch die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bestimmten Zielgrößen sowie die in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegte Altersgrenze für Vorstandsmitglieder (das gesetzliche Rentenalter). Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, mit der langfristigen Nachfolgeplanung, um vorausschauend geeignete weibliche und männliche Kandidaten zu identifizieren und zu entwickeln und um Vakanzen schnellstmöglich mit der am besten geeigneten Kandidatin beziehungsweise dem am besten geeigneten Kandidaten besetzen zu können.
Die Vossloh AG hat für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt für die Vorstandsmitglieder 10 % des Schadens bis zum Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen Mitglieds.
Der Aufsichtsrat der Vossloh AG hat sechs Mitglieder und ist nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Drittelbeteiligungsgesetzes zusammengesetzt. Er besteht zu zwei Dritteln aus Anteilseigner- und zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK wurden die Vertreter der Anteilseigner einzeln gewählt. Die Amtszeiten aller aktuellen Aufsichtsratsmitglieder enden mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2028, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 entscheiden wird. Weitere Informationen zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Vossloh AG einschließlich der Dauer der Zugehörigkeit finden sich auf Seite 157.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung sowie gesonderte Nachhaltigkeitsthemen, das Risikomanagement und Themen der Compliance. Er verabschiedet die Jahresplanung, stellt den Jahresabschluss der Vossloh AG fest, billigt den Konzernabschluss und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111b AktG. Darüber hinaus erfordern bestimmte wesentliche, in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelte Geschäfte und Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com/de/ investor-relations/corporate-governance/aufsichtsrat veröffentlicht ist.
Der Aufsichtsrat hatte zuletzt in seiner Sitzung am 24. November 2022 die konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und am 23. November 2023 das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium überprüft und aktualisiert. Die "Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats der Vossloh Aktiengesellschaft für seine Zusammensetzung" sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com/de/ investor-relations/corporate-governance/aufsichtsrat veröffentlicht und beinhalten auch das Diversitätskonzept. Im Hinblick auf Vielfalt (Diversität) strebt der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und insbesondere eine angemessene Beteiligung aller Geschlechter an. Der Aufsichtsrat hatte am 25. November 2021 für die Zielperiode vom 15. Dezember 2021 bis zum 14. Dezember 2026 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von mindestens 16,67 % (ein Mitglied) festgelegt. Diese Zielvorgabe wird aktuell erfüllt.
Weitere Anforderungen und Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung betreffen neben den Kompetenzen des Gesamtgremiums die Unabhängigkeit der Mitglieder, potenzielle Interessenkonflikte, zeitliche Verfügbarkeit, eine Altersgrenze (in der Regel 70 Jahre) sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Gremium (in der Regel nicht länger als drei Amtsperioden). Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt die derzeitige Zusammensetzung des Gesamtgremiums die genannten Anforderungen und Ziele. Die einzelnen Mitglieder bringen dabei ihre fachlichen und persönlichen Qualifikationen wie folgt in den Aufsichtsrat ein:
Prof. Dr. Rüdiger Grube | Ulrich M. Harnacke | Dr. Roland Bosch | Martin Klaes | Marcel Knüpfer | Dr. Bettina Volkens | |
Führung und Überwachung von mittelgroßen oder großen, international tätigen Unternehmen | X | X | X | X | ||
Industrie und entsprechende Wertschöpfungsketten | X | X | X | X | X | |
Forschung und Entwicklung (insbesondere im Bereich der für Vossloh relevanten Technologien) | X | X | X | |||
Produktion, Marketing, Vertrieb | X | X | ||||
Für Vossloh wesentliche Märkte | X | X | X | X | X | |
Kapitalmarkt | X | X | X | |||
Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) | X | X | X | X | ||
Nachhaltigkeit (Environment, Social) | X | X | X | X | X | |
Rechnungswesen und Rechnungslegung | X | X | ||||
Abschlussprüfung | X | X | ||||
Controlling, Risikomanagement | X | X | ||||
Corporate Governance, Compliance | X | X | X | X | X | X |
Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat seit | 2/2020 | 5/2015 | 5/2020 | 5/2023 | 6/2020 | 5/2020 |
Zur Wahrung der Unabhängigkeit seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung C.7 des DCGK festgelegt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein soll. Entsprechend der Empfehlung C.9 Satz 2 des DCGK soll mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom Mehrheitsaktionär der Vossloh AG sein. Zum 31. Dezember 2024 waren nach Einschätzung des Aufsichtsrats sämtliche Anteilseignervertreter (100 %) im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.7 und C.9 des DCGK anzusehen.
Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in den derzeit drei Ausschüssen statt, die der Aufsichtsrat zur Erhöhung der Effizienz seiner Tätigkeit gebildet hat. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten in der der jeweiligen Ausschusssitzung nachfolgenden Sitzung des Gesamtaufsichtsrats über behandelte Themen und Diskussionsergebnisse.
Der Personalausschuss besteht aus vier Mitgliedern, namentlich Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, Frau Dr. Bettina Volkens, Herrn Ulrich M. Harnacke und Herrn Marcel Knüpfer. Der Personalausschuss ist vor allem für Angelegenheiten des Vorstands zuständig. Er bereitet grundsätzlich die Personalentscheidungen sowie die Beschlüsse und Überprüfungen des Gesamtaufsichtsrats hinsichtlich des Vergütungssystems und der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder vor. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Prof. Dr. Rüdiger Grube, ist zugleich Vorsitzender des Personalausschusses und als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 des DCGK anzusehen.
Dem Prüfungsausschuss gehören Herr Ulrich M. Harnacke, Herr Dr. Roland Bosch und Herr Marcel Knüpfer an. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Herr Ulrich M. Harnacke. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance. Der Prüfungsausschuss bereitet die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Zusammengefassten Lageberichts und der Prüfungsberichte der Vossloh AG und des Vossloh Konzerns durch den Aufsichtsrat vor. Die Quartalsmitteilungen und der Halbjahresfinanzbericht werden von Prüfungsausschuss und Vorstand gemeinsam vor der Veröffentlichung erörtert. Der Prüfungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für die Wahl des Abschlussprüfers, erteilt den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht der Zwischenfinanzberichte und legt zusammen mit dem Abschlussprüfer die Prüfungsschwerpunkte fest. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Prüfungsausschusssitzungen regelmäßig in Kontakt mit dem Abschlussprüfer und tauscht sich mit ihm insbesondere über den Fortgang der Prüfung aus. Der Prüfungsausschuss lässt sich zudem regelmäßig direkt von der Internen Revision und dem Chief Compliance Officer berichten. Darüber hinaus machen die Mitglieder des Prüfungsausschusses von ihrem Auskunftsrecht nach § 107 Abs. 4 Satz 4 AktG Gebrauch. Ferner nimmt der Prüfungsausschuss die Aufgaben nach § 111a Sätze 1 und 2 AktG hinsichtlich der Prüfung von Geschäften mit nahestehenden Personen wahr. Mitglieder des Prüfungsausschusses verfügen über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, jeweils einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Herr Ulrich M. Harnacke ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie ehemaliger Geschäftsführer der Deloitte GmbH und ehemaliges Vorstandsmitglied der BDO AG. Er erfüllt als Finanzexperte mit Kenntnissen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und dem Gebiet der Rechnungslegung die Voraussetzungen nach § 100 Abs. 5 AktG sowie der Empfehlung D.3 des DCGK; dies beinhaltet auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Zudem ist er als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.10 des DCGK anzusehen. Herr Dr. Roland Bosch ist kaufmännischer Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG sowie ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn Cargo AG. Er verfügt unter anderem über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung (§ 100 Abs. 5 AktG, Empfehlung D.3 des DCGK) einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.
Aufgabe des aus den vier Anteilseignervertretern, namentlich Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube, Frau Dr. Bettina Volkens, Herrn Dr. Roland Bosch sowie Herrn Ulrich M. Harnacke, bestehenden Nominierungsausschusses ist sowohl die langfristige Nachfolgeplanung für den Aufsichtsrat als auch die Vorbereitung von Kandidatenvorschlägen für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat beschließt über die Wahlvorschläge, die der Hauptversammlung zur Entscheidung vorgelegt werden. Vorsitzender des Nominierungsausschusses ist Herr Prof. Dr. Rüdiger Grube.
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit und seiner Ausschüsse. Dabei bedient sich der Aufsichtsrat externer Unterstützung oder führt eine Selbstevaluation durch. Die letzte Überprüfung der Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats insgesamt und seiner Ausschüsse fand mit externer und unabhängiger Unterstützung im Oktober 2024 statt und zeigte durchweg positive Ergebnisse. Die Schwerpunkte der Effizienzprüfung umfassten unter anderem Gremienarbeit, Inhalte der Sitzungen, Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Berichterstattung durch und Kommunikation mit dem Abschlussprüfer, Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse sowie aktuelle Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität und Nachfolgeplanung.
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Mögliche Interessenkonflikte sind dem Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich anzuzeigen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats, die sie selbst oder ihnen nahestehende Personen oder Unternehmen betreffen, von der Ausübung ihres Stimmrechts ausgeschlossen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat - mit Ausnahme der Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Bezüge - neben seinen Bezügen als Aufsichtsratsmitglied weitere Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen von einer Gesellschaft des Vossloh Konzerns erhalten. Ehemalige Mitglieder des Vorstands der Vossloh AG gehören dem Aufsichtsrat nicht an.
Vossloh versteht unter Compliance regelgetreues Verhalten im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien. Als global tätiges Unternehmen trägt Vossloh mit seiner rund 140-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Partnern, Mitarbeitenden, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass Vossloh und alle seine Mitarbeitenden sich jederzeit und überall bei ihrer Tätigkeit für das Unternehmen an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln.
Der Vorstand der Vossloh AG hat diese Grundsätze unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." Das Compliance Commitment ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Der Vorstand der Vossloh AG hat für den Vossloh Konzern ein Compliance-Management-System eingerichtet. Das Vossloh Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken durch Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schaden von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Korruptionsprävention und die strikte Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.
Basis des Vossloh Compliance-Management-Systems ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex), der den Wert Integrität konkretisiert und der für den gesamten Konzern und alle Unternehmensangehörigen verbindlich ist. Der Code of Conduct wurde 2016 umfassend überarbeitet und weiterentwickelt. Die aktuelle Fassung ist auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zusammen mit den gleichermaßen konzernweit geltenden Compliance-Richtlinien steht allen Mitarbeitenden damit ein Regelwerk zur Verfügung, das eine Richtschnur für die tägliche Arbeit bietet und dabei hilft, rechtmäßige und richtige Entscheidungen zu treffen. Das Compliance-Regelwerk liegt in den wesentlichen Konzernsprachen vor und wurde weltweit an alle Mitarbeitenden im Vossloh Konzern verteilt. Auf Basis eines Compliance-Schulungskonzepts werden sämtliche Mitarbeitenden regelmäßig zielgruppengerecht zu Compliance-Fragen geschult. Vossloh hat zudem für alle Mitarbeitenden mit Computerarbeitsplatz ein Compliance-eLearning-Programm eingerichtet.
Zur Umsetzung und Überwachung der Compliance hat der Vorstand eine Compliance-Organisation eingerichtet und deren Aufbau, Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Compliance-Funktionen sowie ihre Berichtswege in einer "Geschäftsordnung Compliance" festgelegt. Die Vossloh Compliance-Organisation besteht aus dem Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance Office) und dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officers und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officers in den operativen Gesellschaften. Der Chief Compliance Officer berichtet regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat.
Zur Aufdeckung möglicher Compliance-Verstöße hat Vossloh zusammen mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Über die Whistleblower-Hotline haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber die Möglichkeit, einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. Der Chief Compliance Officer geht jedem Hinweis nach und veranlasst gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen. Dasselbe gilt für Hinweise, die Mitarbeitende über interne Meldewege mitteilen können; unter anderem können sie sich direkt an das Compliance Office der Vossloh AG wenden.
Der Chief Compliance Officer und das Group Compliance Committee prüfen laufend die konzernweite Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2024 beschlossen, das Compliance-Management-System nach letztmaliger externer Überprüfung und Bestätigung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Geschäftsjahr 2017 einer erneuten externen Überprüfung bezogen auf die Teilbereiche Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung nach dem IDW PS 980 n.F. (neue Fassung; 09.2022) zu unterziehen, und hat hierzu erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Diese Prüfung wurde im Geschäftsjahr 2024 mit dem sogenannten Readiness Check gestartet und wird 2025 mit der Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung abgeschlossen werden. Weitere Maßnahmen zur Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems des Vossloh Konzerns werden auf den Seiten 132 ff. erläutert.
Das Group Compliance Committee veranlasst regelmäßig anlassunabhängige Audits, zumeist mit Unterstützung von externen Wirtschaftsprüfern, und führte in den letzten Jahren bis zum Ende des Berichtsjahrs Risikodialoge durch, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems in den Konzerngesellschaften zu überprüfen und neue oder veränderte Risiken sowie etwaige Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Am Ende des Geschäftsjahres 2024 hatte das Group Compliance Committee beschlossen, die bisher durchgeführten Risikodialoge zukünftig nicht mehr vorzunehmen und durch eine softwarebasierte Risikoabfrage bei allen Konzerngesellschaften zu ersetzen. Die softwaregestützte Abfrage wurde Ende 2024 erstmalig initiiert.
Zu den Grundsätzen guter Corporate Governance gehört der verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken sowie mit ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und den daraus abgeleiteten Nachhaltigkeitszielen. Dem Vorstand der Vossloh AG und den Geschäftsführungen im Vossloh Konzern stehen konzernweite und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Daten gewährleisten. Die Systeme werden fortlaufend auf ihre Effektivität überprüft, gegebenenfalls an sich verändernde Anforderungen angepasst und vom Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags überprüft und beurteilt. Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss werden, wie oben dargestellt, regelmäßig informiert und in den Prozess der Steuerung der Risiken eingebunden. Einzelheiten zum Risikomanagement im Vossloh Konzern sind im Abschnitt Risiko- und Chancenbericht ab Seite 43 dargestellt. Er enthält auch den Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. Einzelheiten zur Nachhaltigkeit sind der Konzernnachhaltigkeitserklärung ab Seite 58 zu entnehmen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Vossloh AG haben sich auch im Jahr 2024 eingehend mit den Empfehlungen des DCGK befasst. Die bei Vossloh praktizierte Corporate Governance wird regelmäßig entsprechend überprüft.
Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2024 die nachfolgende Entsprechenserklärung abgegeben:
Die Vossloh Aktiengesellschaft entspricht derzeit mit den nachfolgend genannten Ausnahmen sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlichten Empfehlungen des am 27. Juni 2022 bekannt gemachten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) und wird diesen auch zukünftig mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprechen.
Empfehlung C.4: Ein Aufsichtsratsmitglied, das keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahrnehmen, wobei ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt zählt."
Erläuterung: Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Grube, nimmt, neben dem Mandat als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vossloh AG, mehr als fünf weitere Aufsichtsratsmandate bei börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen wahr. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Frage, ob ein Mitglied genügend Zeit für sein Mandat aufbringen kann, jeweils anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden muss. Herr Prof. Dr. Grube ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat, nicht zuletzt wegen seiner herausragenden Expertise und langjährigen Branchenerfahrung, eine große Bereicherung für die Gesellschaft, was durch seine weiteren Mandate nicht beeinträchtigt wird. Herr Prof. Dr. Grube hat insbesondere ausreichend Zeit für die sorgfältige Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats der Gesellschaft zur Verfügung.
Empfehlung G.7: "Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich - neben operativen - vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind."
Erläuterung: Die Gesellschaft beabsichtigt, den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2024 auf der vertraglich im zurzeit noch geltenden Vergütungssystem vorgesehenen Grundlage jeweils einen Sonderbonus zu gewähren. Damit soll den Leistungen der Vorstandsmitglieder im laufenden Geschäftsjahr, einschließlich der Vereinbarung zum Erwerb der Sateba Group, angemessen Rechnung getragen werden. Dabei hat der Aufsichtsrat auch berücksichtigt, dass die Transaktionskosten für den Erwerb der Sateba Group bereits im laufenden Geschäftsjahr angefallen sind, der Vollzug jedoch erst für das nächste Geschäftsjahr vorgesehen ist und dies bei der Festsetzung der Ziele für das laufende Geschäftsjahr nicht berücksichtigt werden konnte. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen einer Überprüfung der Vorstandsvergütung am 13. Dezember 2024 ein überarbeitetes Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2025 zur Billigung vorgelegt werden und ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten soll. Im überarbeiteten Vergütungssystem soll die Möglichkeit zur Gewährung von Sonderboni abgeschafft, gleichzeitig aber eine Grundlage für die Bereinigung von außerordentlichen Entwicklungen und Sondereffekten im Einklang mit der Empfehlung in G.11 des DCGK geschaffen werden.
Erläuterung: Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Vergütungssystems soll die im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder vertraglich zugesagte Gewichtung der Vergleichs-Indizes zur Ermittlung der relativen Performance der Vossloh-Aktie angepasst werden. Die neue Gewichtung soll nicht nur für zukünftige Vergütungstranchen, sondern auch für noch laufende Tranchen der Mehrjährigen Tantieme Anwendung finden und dadurch eine einheitliche Grundlage schaffen. Die Incentivierung der Vorstandsmitglieder orientiert sich dabei, neben anderen Erfolgszielen, unverändert an der Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft.
Empfehlung G.9 Satz 1: "Nach Ablauf des Geschäftsjahres soll der Aufsichtsrat in Abhängigkeit von der Zielerreichung die Höhe der individuell für dieses Jahr zu gewährenden Vergütungsbestandteile festlegen."
Erläuterung: Mit Blick auf die für das Geschäftsjahr 2024 zu gewährenden Sonderboni, die somit nicht an die für das Geschäftsjahr 2024 festgelegten Erfolgsziele anknüpfen, wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung in G.9 Satz 1 des DCGK erklärt.
Empfehlung G.10: Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können."
Erläuterung der Abweichung von Satz 1: Der Aufsichtsrat hat die derzeitige aktienkursbasierte Komponente der variablen Vergütung des Vorstands, welche gegenwärtig rund 1/3 der variablen Vorstandsvergütung ausmacht, grundsätzlich für ausreichend erachtet. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 wird Vossloh der Empfehlung G.10 Satz 1 hingegen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat wie bereits dargelegt am 13. Dezember 2024 ein überarbeitetes Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das der Hauptversammlung im Jahr 2025 zur Billigung vorgelegt werden und ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten soll. Dieses Vergütungssystem sieht im Rahmen der variablen Vergütung überwiegend aktienbasiert gewährte Beträge in Form eines virtuellen Performance Share Plan vor.
Erläuterung der Abweichung von Satz 2: Ein vierjähriger Bemessungszeitraum für die langfristig variable Vergütung der Vorstandsmitglieder (bzw. eine sich an den dreijährigen Bemessungszeitraum direkt anschließende Ausschüttungssperre von einem weiteren Jahr) ist aus Sicht des Aufsichtsrats angesichts der ebenfalls vom DCGK empfohlenen und bei der Gesellschaft regelmäßig praktizierten Erstbestellung von nur drei Jahren nicht sachgerecht.
Ferner hat die Vossloh Aktiengesellschaft seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2023 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 mit Ausnahme der vorstehend dargelegten Abweichungen von den Empfehlungen C.4, G.7, G.8, G.9 Satz 1 und G.10 entsprochen.
Die aktuelle sowie die in den vergangenen Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Internetseite der Vossloh AG dauerhaft zugänglich.
Die Aktionäre der Vossloh AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt in der Regel der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung beschließt in allen ihr durch Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, über die Wahl des Abschlussprüfers und über die Billigung des Vergütungsberichts. In der Hauptversammlung gewährt jede Vossloh Aktie eine Stimme. Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Unmittelbar nach der Hauptversammlung können die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft abgerufen werden.
Die Vossloh AG achtet auf unverzügliche, effiziente sowie inhaltlich gleiche Information der Aktionäre und anderer Teilnehmer am Kapitalmarkt. Alle von der Vossloh AG veröffentlichten Informationen über das Unternehmen werden unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com in deutscher und englischer Sprache zugänglich gemacht. Das gilt insbesondere für den jährlichen Geschäfts bericht, den Halbjahresfinanzbericht, die Zwischenmitteilungen zu den Quartalen und die Einladung zur Hauptversammlung. Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen, namentlich Hauptversammlung, Geschäftsbericht sowie Zwischenberichte und -mitteilungen, sind in einem Finanzkalender zusammengestellt, der mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf auf der Internetseite der Vossloh AG publiziert wird. Der Konzernabschluss ist binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, der Halbjahresfinanzbericht und die Zwischenmitteilungen sind spätestens binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich. Wenn außerhalb der regelmäßigen Berichterstattung Insiderinformationen entstehen oder bekannt werden, die Vossloh betreffen und geeignet sind, den Börsenkurs der Vossloh Aktie erheblich zu beeinflussen, werden sie gemäß Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung durch Ad-hoc-Mitteilungen bekannt gemacht. Die Internetseite www.vossloh.com bietet darüber hinaus umfangreiche und aktuelle Informationen zum Vossloh Konzern und zur Vossloh Aktie.
Die Rechnungslegung des Vossloh Konzerns findet auf Basis der in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) statt. Der Jahresabschluss der Vossloh AG wird nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Sowohl der Konzernabschluss nach IFRS als auch der Einzelabschluss nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften wurde nach den anwendbaren deutschen Vorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft, die auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung 2024 zum Abschlussprüfer gewählt worden war. Der Prüfungsauftrag wurde durch den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß den Empfehlungen des DCGK erteilt. Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass kein Zweifel an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers besteht. Es wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass er über alle etwaigen für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet sowie den Aufsichtsrat über alle hierbei festgestellten Tatsachen informiert, die eine Unrichtigkeit der Erklärung zum DCGK ergeben können. Bei der Prüfung haben sich Hinweise auf solche Tatsachen nicht ergeben. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie der Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2024 wurden einer prüferischen Durchsicht unterzogen.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben haben der Aufsichtsrat und der Vorstand für die Vossloh AG die nachstehenden Zielsetzungen beschlossen (zu den Zielen für den Aufsichtsrat siehe bereits oben im Abschnitt "Aufsichtsrat").
Für den gegenwärtig mit drei männlichen Vorstandsmitgliedern besetzten Vorstand der Vossloh AG hatte der Aufsichtsrat am 25. November 2021 eine Zielgröße von 0 % für die nächste Zielperiode bis zum 14. Dezember 2026 beschlossen und wie folgt begründet:
"Der Aufsichtsrat der Vossloh AG ist sich der gesetzlichen Vorgaben für die Stärkung von Frauen in Führungspositionen und seiner Verantwortung bei der Geschlechtergleichstellung bewusst. Entsprechend hat der Aufsichtsrat für die eigene Besetzung eine Zielgröße von 16,67 % (entsprechend einer Frau im aus sechs Personen bestehenden und mit vier Anteilseignervertretern besetzten Gesamtgremium) festgelegt. Die Vossloh AG ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine Frau in den Vorstand zu berufen. Für den Vorstand hält der Aufsichtsrat eine freiwillige Selbstverpflichtung auf eine dauerhaft verbindliche Zielgröße größer null nach Abwägung aller Umstände für derzeit schwer umsetzbar.
Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, mit der langfristigen Nachfolgeplanung, um vorausschauend geeignete weibliche und männliche Kandidaten zu identifizieren und zu entwickeln und um Vakanzen schnellstmöglich mit der am besten geeigneten Kandidatin beziehungsweise dem am besten geeigneten Kandidaten besetzen zu können. Der Aufsichtsrat setzt sich dafür ein, dass der Vorstand geeignete weibliche Talente aktiv fördert. Ein allgemeingültiges Diversitätskonzept besteht für den Vorstand - auch in Anbetracht der geringen Größe des Vorstands der Vossloh AG - aber nicht. Vielmehr ist der Aufsichtsrat bestrebt, in jedem Einzelfall die am besten geeignete Kandidatin beziehungsweise den am besten geeigneten Kandidaten für vakante Vorstandsposten zu finden.
Der Besetzung des Vorstands geht ein systematischer Auswahlprozess voraus, bei dem neben einer Vielzahl weiterer Aspekte, wie auch der Diversität bei der Zusammensetzung des Vorstands, Kompetenz und Persönlichkeit im Vordergrund stehen.
Der Vorstand besteht aktuell aus hoch qualifizierten Führungskräften, die eine lange Verbundenheit zur Vossloh AG und eine profunde Kenntnis der von ihnen verantworteten Materie auszeichnen. Auch in Zukunft möchte der Aufsichtsrat die Freiheit haben, den verhältnismäßig kleinen Vorstand der Vossloh AG nach den vorgenannten Prinzipien der Bestenauslese besetzen zu können. In der gesamten Bahnindustrie sowie auch in angrenzenden Industrien sind darüber hinaus nur vergleichsweise wenige Frauen tätig, insbesondere mit einschlägiger Management-Erfahrung. Diesen Umstand erfährt und bedauert die Vossloh AG auch bei der Rekrutierung für (Führungs-)Positionen unterhalb der Vorstandsebene, da Frauen im Bewerberkreis in aller Regel stark unterrepräsentiert sind. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist daher nicht gewährleistet, dass eine Selbstverpflichtung zu einer Mindestbeteiligung von Frauen mit der Beibehaltung der Bestenauslese vereinbar ist. Dies gilt erst recht in Ansehung der geringen Größe des Vorstands."
Im Rahmen des Auswahlprozesses zur Vorbereitung der letzten personellen Veränderungen im Vorstand im November 2020 waren auch Kandidatinnen berücksichtigt worden. Im März 2023 hatte der Aufsichtsrat die Amtszeiten und Verträge von Herrn Dr. Thomas Triska und Herrn Jan Furnivall um jeweils weitere fünf Jahre bis zum 31. Oktober 2028 verlängert. Die Verlängerung der Amtszeit und des Vertrags von Herrn Oliver Schuster um fünf weitere Jahre bis zum 28. Februar 2030 wurde vor Ablauf der aktuellen Bestellungsperiode im März 2024 beschlossen. Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands sind gegenwärtig nicht beabsichtigt.
Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der Vossloh AG am 25. November 2021 Zielgrößen für den Frauenanteil von jeweils 25 % mit Fristsetzung bis zum 14. Dezember 2026 festgelegt. Die Zielgröße zum 31. Dezember 2024 für die erste Führungsebene wurde mit 30,8 % und für die zweite Führungsebene mit einem Frauenanteil von 40,0 % übererfüllt.
Unter www.vossloh.com/de/investor-relations/corporate-governance/verguetung sind das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 AktG, das von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 gebilligt wurde, sowie das seit dem 1. Januar 2025 geltende, vom Aufsichtsrat am 13. Dezember 2024 beschlossene und von der Hauptversammlung noch zu billigende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands abrufbar.
Das von der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG am 24. Mai 2023 beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist unter derselben Internetadresse ebenso abrufbar. Der Vergütungsbericht 2024 nebst Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG ist auf den Seiten 219 ff. des Vossloh Geschäftsberichts zu finden. Ebenso wie die letzten Beschlüsse der Hauptversammlung zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht wird er auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar sein. Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung der Unternehmensstrategie des Vossloh Konzerns, namentlich der Stärkung des Produktgeschäfts und des weiteren Ausbaus des digitalen Servicegeschäfts mit dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts.
Nachfolgend sind die nach §§ 289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 31. Dezember 2024 dargestellt.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt 54.843.447,62 €. Es ist eingeteilt in 19.320.597 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder der Übertragbarkeit der Aktien sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt.
Unter Zugrundelegung der der Gesellschaft gemäß den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) übermittelten Stimmrechtsmitteilungen besteht eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet. Die KB Holding GmbH, Oberhaching, Deutschland, hält 50,09 % der Stimmrechte an der Vossloh AG. Diese Stimmrechte sind ausweislich der Stimmrechtsmitteilungen nach § 34 Abs. 1 WpHG der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH, Oberhaching, Deutschland, der Stella Vermögensverwaltung GmbH, Oberhaching, Deutschland, und der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung, München, Deutschland, zuzurechnen.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
Arbeitnehmer, die als Aktionäre an der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
Die Ernennung und die Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft richten sich nach den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Die Amtszeit beträgt höchstens fünf Jahre, wobei eine wiederholte Bestellung der Verlängerung der Amtszeit zulässig ist. Ein Widerruf der Bestellung ist gemäß § 84 Abs. 4 AktG möglich.
Änderungen der Satzung bedürfen nach § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung fasst die Hauptversammlung ihre Beschlüsse, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung anwesenden Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreibt zwingend etwas anderes vor. § 27 der Satzung ermächtigt den Aufsichtsrat, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung ferner ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem oder bedingtem Kapital anzupassen.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26. Mai 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 19.943.075,72 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen:
(i) um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht auszunehmen;
(ii) um den Inhabern - oder im Fall von Namenspapieren den Gläubigern - von zum Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020 umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht aus von der Gesellschaft oder einer ihrer 100-prozentigen Konzerngesellschaften künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte beziehungsweise nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionären zustehen würde;
(iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Kapitalgrenze werden angerechnet: (1.) die Veräußerung eigener Aktien, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten beziehungsweise einer Wandlungspflicht ausgegeben werden beziehungsweise auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;
(iv) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.
Die in den vorstehenden Absätzen (i) bis (iv) enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen sind insgesamt auf einen Betrag, der 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung, beschränkt. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze sind darüber hinaus anzurechnen: (1.) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden; (2.) diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden; sowie (3.) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grundlage anderer Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben wurden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Weitere Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus § 4 der Satzung.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Mai 2024 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 14. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (jeweils einschließlich Hybridanleihen) (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000 € auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 1.756.418 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 4.985.768 € zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Geld- und/oder Sachleistung erfolgen.
Den Aktionärinnen und Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auszuschließen
(i) soweit die Schuldverschreibungen gegen Geldzahlung ausgegeben werden und der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und Optionsrechten bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals sind Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. Die vorstehende Anrechnung auf die Höchstgrenze entfällt mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 2 dieses Absatzes;
(ii) soweit die Schuldverschreibungen gegen Sachleistung ausgegeben werden;
(iii) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht zustünde;
(iv) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen.
Die in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss sind unter Anrechnung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden bzw. die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden (mit Ausnahme der Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge), auf einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens bzw. - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung begrenzt. Die vorstehende Anrechnung auf die Höchstgrenze entfällt mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 1 dieses Absatzes.
Weitere Einzelheiten der Ermächtigung sowie des zur Bedienung geschaffenen Bedingten Kapitals 2024 ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2024 sowie § 4 der Satzung.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Mai 2024 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 14. Mai 2029 eigene Aktien der Gesellschaft in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der vorgenannten Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Betrag geringer ist - des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorgenannten Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung zu erwerben
Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands
a) über die Börse,
b) mittels eines an alle Aktionärinnen und Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots,
c) mittels einer an alle Aktionärinnen und Aktionäre gerichteten öffentlichen Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten; oder
d) mittels der Einräumung von Andienungsrechten
erfolgen.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. Mai 2024 hat den Vorstand ferner ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch wie folgt zu verwenden:
(i) Veräußerung über die Börse oder mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein öffentliches Angebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote.
(ii) Veräußerung mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung zu einem Preis, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
(iii) Veräußerung mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Sachleistung.
(iv) Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit von der Gesellschaft oder mit ihr im Sinne von § 18 AktG verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente).
(v) Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber beziehungsweise Gläubiger der von der Gesellschaft mit ihr im Sinne von § 18 AktG verbundenen Unternehmen ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit Options- und/oder Wandlungsrecht und/oder -pflicht zum Ausgleich von Verwässerungen.
(vi) Einziehung, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
(vii) Ausgabe im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- bzw. Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.
Das Bezugsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, als die Aktien gemäß den Ermächtigungen in den Ziffern (i) bis (v) sowie (vii) verwendet werden. Insgesamt darf die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten Aktien unter Anrechnung sonstiger Aktien der Gesellschaft, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre ausgegeben oder veräußert werden bzw. die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgegeben werden oder auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden (mit Ausnahme der Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge), einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung. Die vorstehende Anrechnung auf die Höchstgrenze entfällt mit Wirksamwerden einer nach der Verminderung von der Hauptversammlung beschlossenen neuen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre, soweit die neue Ermächtigung reicht, höchstens aber bis zu 10 % des Grundkapitals nach den Vorgaben von Satz 2 dieses Absatzes.
Weitere Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2024.
Zum 31. Dezember 2024 verfügte die Gesellschaft über keine eigenen Aktien.
Es bestehen elf wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.
Bei zehn dieser Vereinbarungen bedeutet Kontrollwechsel, dass eine Person oder eine Gruppe von gemeinsam handelnden Personen - mit Ausnahme der Nachkommen, Ehegatten, Erben, Stiftungen oder sonstigen Begünstigten der letztwilligen Verfügung von Herrn Heinz Hermann Thiele - direkt oder indirekt mehr als 50 % der Kapitalanteile beziehungsweise Stimmrechte an der Gesellschaft erlangt:
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ein Konsortialkreditvertrag mit der Bayerischen Landesbank, der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, der Commerzbank AG, der Deutsche Bank AG, der HSBC Continental Europe S.A., Germany, der Landesbank Baden-Württemberg, der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale und der Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch einschließlich der auf dieser Grundlage geschlossenen Unterkreditlinienvereinbarungen: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat jede einzelne Bank das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung den auf sie entfallenden Teil des Kredits zu kündigen. Im Fall einer Kündigung sind ausstehende Inanspruchnahmen einschließlich aufgelaufener Zinsen mit einer Frist von mindestens 15 Tagen fällig und zahlbar; |
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ein Avalkreditvertrag mit der Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Bank. Im Falle einer Kündigung ist der ausstehende Betrag einschließlich aufgelaufener Zinsen sofort fällig; |
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ein Kautionsversicherungsvertrag mit der Tryg Deutschland, Niederlassung der Tryg Forsikring A/S: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat der Versicherer das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer Kündigung kann der Versicherer für die noch im Obligo stehenden Avale eine Sicherheit in Form einer Barhinterlegung fordern; |
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eine Hybridanleihe, arrangiert durch die M.M. Warburg & Co. und Jefferies GmbH: Die Anleihe sieht für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Emittentin vor, die Anleihe zu kündigen und die Rückzahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu einem näher zu bestimmenden Zeitpunkt zu verlangen. Wird das Kündigungsrecht durch die Emittentin nicht ausgeübt, erhöht sich der für die Berechnung der Zinsen ansonsten anwendbare Zinssatz um zusätzliche 500 Basispunkte; |
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ein Darlehensvertrag mit der DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank: Für den Fall eines Kontrollwechsels ist zwischen den Parteien eine zufriedenstellende Einigung zur Fortsetzung des Darlehensverhältnisses gegebenenfalls zu veränderten Bedingungen zu erzielen. Kommt eine Einigung nicht innerhalb eines Monats zustande, kann die Bank das Darlehen einschließlich aufgelaufener Zinsen fristlos kündigen; |
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ein Schuldscheindarlehen, arrangiert durch die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale: Der Darlehensvertrag sieht für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Darlehensgeber vor, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung die Zahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verlangen; |
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zwei Schuldscheindarlehen, arrangiert durch die Bayerische Landesbank und die Landesbank Baden-Württemberg: Die Darlehensverträge sehen für den Fall eines Kontrollwechsels das Recht der Darlehensgeber vor, innerhalb von 30 Tagen nach Kenntniserlangung die Zahlung der ausstehenden Beträge einschließlich aufgelaufener Zinsen zu verlangen; |
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ein Konsortialkreditvertrag mit der Commerzbank AG, der Deutsche Bank AG, der Landesbank Baden-Württemberg und der Skandinaviska Enskilda Banken AB (publ) Frankfurt Branch: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat jede einzelne Bank das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung den auf sie entfallenden Teil des Kredits zu kündigen. Im Fall einer Kündigung sind ausstehende Inanspruchnahmen einschließlich aufgelaufener Zinsen mit einer Frist von mindestens 15 Tagen fällig und zahlbar; |
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ein Kautionsversicherungsvertrag mit der Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA: Bei Vorliegen eines Kontrollwechsels hat der Versicherer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Im Fall einer Kündigung kann der Versicherer für die noch im Obligo stehenden Avale eine Sicherheit in Form einer Barhinterlegung fordern. |
Bei einer weiteren Vereinbarung bedeutet Kontrollwechsel im Wesentlichen den Erwerb von mehr als 30 % der Stimmrechte durch eine oder mehrere gemeinsam handelnde Personen, wobei in Bezug auf die Nachkommen, Ehegatten, Erben, Stiftungen oder sonstigen Begünstigten der letztwilligen Verfügung von Herrn Heinz Hermann Thiele ein Kontrollwechsel bei Überschreiten von 50 % der Kapitalanteile vorliegt:
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ein Avalkreditvertrag mit der Deutsche Bank AG: Für den Fall eines Kontrollwechsels sind Verhandlungen zur Weiterführung des Rahmenkredits gegebenenfalls unter veränderten Bedingungen und Konditionen vorgesehen. Die Bank ist nach einem Kontrollwechsel nicht verpflichtet, weitere Inanspruchnahmen zu finanzieren. |
Die aktuellen Anstellungsverträge der amtierenden Mitglieder des Vorstands sehen jeweils ein Kündigungsrecht des Vorstandsmitglieds für den Fall eines Kontrollwechsels vor. Ein Kontrollwechsel bedeutet insoweit die Veröffentlichung einer Angebotsunterlage, die auf den Erwerb der Kontrolle über mindestens 30 % der Stimmrechte der Gesellschaft gerichtet ist, bzw. die tatsächliche Erlangung einer solchen Kontrolle. Soweit das Vorstandsmitglied von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht, steht ihm eine Ausgleichszahlung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages (längstens jedoch für 24 Monate) zu.
Im Vossloh Konzern engagierten sich zum 31. Dezember 2024 weltweit 4.321 Mitarbeitende 1 für die Ziele des Unternehmens. Das waren 304 Beschäftigte mehr als im Vorjahr (4.017 Mitarbeitende), was einem Anstieg von 7,6 % entspricht.
T€ | 2024 | 2023 |
Personalaufwand pro Person | 67,6 | 63,8 |
Umsatz pro Person | 288,5 | 303,6 |
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeitenden betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 4.194 gegenüber 3.999 im Geschäftsjahr 2023. Der Zuwachs von 4,9 % ist überwiegend auf den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions sowie auf die Holding zurückzuführen.
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Löhne und Gehälter | 227,5 | 206,4 |
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 48,8 | 42,6 |
Altersversorgung | 7,2 | 6,2 |
Gesamt | 283,5 | 255,2 |
Die durchschnittliche Zahl von Mitarbeitenden verteilt sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche. Mit dem jeweiligen Personalaufwand konnte folgender Umsatz generiert werden:
Zahl Ø Personen | Personalaufwand |
pro Person
in T€ |
Umsatz pro Person
in T€ |
|||
Geschäftsbereich | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 | 2024 | 2023 |
Core Components | 1.023 | 1.017 | 68,5 | 69,3 | 453,2 | 537,5 |
Customized Modules | 2.319 | 2.290 | 59,0 | 54,7 | 242,0 | 234,7 |
Lifecycle Solutions | 739 | 609 | 79,0 | 73,4 | 276,4 | 268,7 |
Darüber hinaus waren durchschnittlich 113 Mitarbeitende (Vorjahr: 84) bei der Vossloh AG sowie bei der keinem Geschäftsfeld zugeordneten Vossloh RailWatch GmbH beschäftigt.
Für weiter gehende Informationen verweisen wir an dieser Stelle auf die Ausführungen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung unter den Abschnitten "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz" sowie "Personalstrategie und Personalführung".
Vossloh gehört in seinen Tätigkeitsfeldern in der Bahninfrastruktur zu den Technologieführern. Innovation ist ein entscheidender Baustein für die technologische Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Im Interesse der Sicherheit gelten für die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Bis Produkte und Dienstleistungen für die Bahninfrastruktur marktreif sind, durchlaufen sie in der Regel mehrjährige (Weiter-)Entwicklungs- und Testphasen sowie komplexe Zulassungsverfahren durch unabhängige Prüfungseinrichtungen. Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Vossloh sind deshalb zumeist auf mehrere Jahre angelegt.
Um den spezifischen Erwartungen der Kunden in den einzelnen Marktregionen dauerhaft gerecht zu werden und die eigene Wettbewerbsposition weiter zu stärken, investiert Vossloh mit einem strukturierten Innovationsmanagement stetig in die Weiterentwicklung und Optimierung seiner Produkte und Dienstleistungen. Prinzipien und Vorgehensweisen definiert die im Jahr 2021 verabschiedete, konzernweit gültige Innovationsrichtlinie (Innovation Playbook). Ziel ist es, im Unternehmen die geschäftsfeldübergreifende Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle weiter zu intensiveren und gleichzeitig sowohl Kunden als auch Zulieferer mit ihrer jeweiligen spezifischen Expertise stärker in die Forschungs- und Entwicklungsprozesse einzubinden. In den vergangenen Jahren hat das Unternehmen zudem seine Produktionsprozesse überprüft und ist dabei, durch Neubau und Modernisierung sowie weitere Automatisierung und Spezialisierung kontinuierliche Effizienzsteigerungen zu realisieren.
Ein Fokus der Innovation bei Vossloh liegt auf der Digitalisierung als Bindeglied zwischen Hardware und Dienstleistungen. Mithilfe spezialisierter Sensorik erhebt das Unternehmen Daten über den Zustand des Fahrwegs und die Belastungen im Gleis sowie seit 2023 auch Daten über den Zustand von Schienenfahrzeugen. Aus diesen Daten kann unter anderem Wissen über den Grad der Abnutzung und Beschädigung der Fahrwegkomponenten gewonnen werden. Mit diesem Wissen lassen sich Aussagen darüber treffen, welche Instandhaltungsstrategien wann am sinnvollsten angewendet werden sollten. So kann das Risiko eines Ausfalls von Komponenten - und damit des jeweiligen Streckenabschnitts samt seiner Infrastruktur - während des laufenden Betriebs reduziert werden. In diesem Zusammenhang spielt auch der Einsatz künstlicher Intelligenz eine wichtige Rolle. Sie macht Verschleißmuster erkennbar, wodurch Ausfälle von Fahrwegkomponenten vorausgesehen und durch planbare Instandhaltungsmaßnahmen vermieden werden können. Vossloh nutzt dabei sein systemisches Fahrwegverständnis, um dem zentralen Kundenbedürfnis - Erhöhung der Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene - zu begegnen, und entwickelt ganzheitliche Lösungen im Zusammenspiel aller Geschäftseinheiten. Sie sorgen unter dem Leitmotiv "enabling green mobility" dafür, dass die Schieneninfrastruktur robuster und widerstandsfähiger und die Streckenverfügbarkeit erhöht wird, obgleich die Anforderungen an das Schienennetz permanent steigen.
Gleichzeitig spielen bei den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Vossloh Nachhaltigkeitskriterien wie geringer Materialeinsatz und Energieverbrauch, Verwendung von Sekundärrohstoffen und Recycling oder Vermeidung von Emissionen eine wichtige Rolle. Vossloh entwickelt zunehmend energieeffiziente, recycelbare Produkte, die die Umweltbelastung reduzieren und eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft fördern. Auf der Basis von Lebenszyklusanalysen arbeiten alle Geschäftsfelder an Lösungen, die den ökologischen Fußabdruck der Vossloh Produkte und Dienstleistungen verringern. Ausführliche Informationen dazu sind in der Konzernnachhaltigkeitserklärung auf den Seiten 58 ff. zu finden.
Ein wesentlicher Teil der Forschungs- und Entwicklungsarbeit von Vossloh findet zielgerichtet im Rahmen einzelner Kundenaufträge statt. Entsprechend werden diese Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung bei den Herstellungskosten und nicht unter Forschung & Entwicklung (F&E) ausgewiesen. Ausgaben für die Entwicklung eines marktreifen Produkts werden aktiviert, soweit die in IAS 38 in diesem Zusammenhang definierten Kriterien erfüllt sind. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden - sofern nicht unter den Herstellungskosten ausgewiesen - als Forschungs- und Entwicklungskosten gezeigt.
Im Jahr 2024 summierten sich die Ausgaben für Forschung & Entwicklung - inklusive aktivierter Eigenleistungen - auf insgesamt 16,6 Mio.€ (Vorjahr: 12,0 Mio.€). Dies entspricht einem Anteil am Konzernumsatz von rund 1,4 % (Vorjahr: 1,0 %). Mit 4,4 Mio.€ (Vorjahr: 4,0 Mio.€) entfielen die F&E-Ausgaben im Geschäftsbereich Core Components weitgehend auf das Geschäftsfeld Fastening Systems. Im Geschäftsbereich Customized Modules betrugen die F&E-Ausgaben 7,0 Mio.€ (Vorjahr: 4,6 Mio.€). 4,0 Mio.€ (Vorjahr: 3,0 Mio.€) waren dem Geschäftsbereich Lifecycle Solutions zuzurechnen, während 1,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,4 Mio.€) auf die Vossloh AG sowie auf die Vossloh RailWatch GmbH entfielen.
Die aktivierten Zugänge aus Eigenleistungen sowie aus Lieferungen oder Leistungen Dritter im Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 2,3 Mio.€ (Vorjahr: 1,6 Mio.€) betrafen hauptsächlich den Geschäftsbereich Lifecycle Solutions.
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Forschungs- und Entwicklungsausgaben | 16,6 | 12,0 |
davon aktiviert | 2,3 | 1,6 |
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (GuV) | 14,3 | 10,4 |
Abschreibungen (auf aktivierte Entwicklungskosten) | 0,9 | 0,6 |
Bei der Forschung und Entwicklung im Rahmen neuer Produkte und Dienstleistungen konzentrierte sich Vossloh auch im Jahr 2024 auf wesentliche Herausforderungen, die die Bahnbranche aktuell zu bewältigen hat. Es geht zum einen darum, die Verfügbarkeit von Bahnstrecken zu erhöhen und zugleich Lösungen für die Folgen der dadurch steigenden Gleisbelastung wie Verschleiß oder Lärmemissionen zu entwickeln. Zum anderen wird das Ziel verfolgt, die Lebensdauer von Infrastruktur(-Komponenten) zu verlängern und so deren Lebenszykluskosten zu reduzieren. Vossloh verfügt über umfassendes Wissen über das komplexe System Fahrweg Schiene. Auf dieser Basis kann das Unternehmen wesentlich zur Steigerung der Effizienz der Instandhaltung von Schienennetzen beitragen. Der Aspekt der Digitalisierung spielt hierbei eine zunehmend zentrale Rolle. Der Fokus liegt auf einer intelligenten Fahrbahn und ihrem digitalen Monitoring. So wird ein störungsfreier Betrieb gefördert und die Voraussetzung für mehr Verkehr auf der Schiene geschaffen. Damit leistet Vossloh einen Beitrag zu einer leistungsfähigeren Bahninfrastruktur, die wiederum notwendige Voraussetzung für die umweltfreundliche Mobilität von Menschen und Gütern ist.
Mit Vossloh connect setzt das Unternehmen auf fortschrittliche digitalisierte Anwendungen im Bahninfrastrukturgeschäft. Die cloudbasierte One-Stop-Shop-Plattform für Kunden aus dem gesamten Netzwerk Bahn bietet eine Reihe modernster Lösungen, die das Management und die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur optimieren und damit zu höherer Sicherheit, niedrigeren Lebenszykluskosten und einer verbesserten Gesamtleistung beitragen. Alle digitalen Lösungen - überwiegend Eigenentwicklungen von Vossloh, zusätzlich noch ergänzende Produkte von ausgewählten externen Partnern - sind in ein einziges, benutzerfreundliches System integriert. Die Plattform ermöglicht einen komfortablen, ganzheitlichen Überblick über die Schieneninfrastruktur und den Betrieb. Darüber hinaus umfasst die Plattform fortschrittliche Analyse- und Warnsysteme, die das Risiko von Unfällen und Störungen verringern. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit im Bahnverkehr und hilft, die Kosten für Notreparaturen zu senken sowie die Lebensdauer der Bahnanlagen zu verlängern.
Über Vossloh connect erhalten Kunden in Echtzeit Zugriff auf Zustandsdaten ihrer Bahninfrastruktur. In einem geschützten Bereich können Messdaten und Analysen eingesehen werden, die zur Verbesserung der Instandhaltung des Schienennetzes beitragen. Durch die Nutzung fortschrittlicher Algorithmen wird die Effizienz der Instandhaltungsarbeiten gesteigert und Ausfallzeiten können reduziert werden.
Die Informationen über den Zustand der Schieneninfrastruktur kommen unter anderem von konfigurierbaren IoT-Sensoren direkt im Gleis, die Schwingungszustände in der Nähe von Weichen messen, um ein untypisches Verhalten des Gleises zu identifizieren. Zusätzlich dienen die Schienenbearbeitungsmaschinen von Vossloh, die mit einer Reihe von Sensoren sowie mit Laser- oder Wirbelstrominstrumenten ausgestattet sind, als Diagnosefahrzeuge. Sie vermessen den Schienenzustand im laufenden Fahrplan. Die gesammelten Daten werden in ein Asset-Management-System übertragen, zum Beispiel in die im eigenen Haus entwickelten Applikationen mapl-e oder MR.pro. Dabei kann mapl-e den Zustand nicht nur anschaulich darstellen, sondern auch einschätzen und daraus Instandhaltungsmaßnahmen ableiten sowie eine wirtschaftliche Bewertung der erforderlichen Arbeiten vornehmen. Auf dieser Grundlage kann der Asset-Manager eine Planung erstellen und ein Budget für die Instandhaltung ermitteln.
Der Zustand des Fahrwegs im Zeitablauf wird maßgeblich auch durch den sogenannten Rad-SchieneKontakt beeinflusst. Die Technologie von Vossloh RailWatch identifiziert mittels optischer und akustischer Sensoren den technischen Zustand von Güter- und Personenwagen, Triebzügen und Lokomotiven während der Vorbeifahrt. Ein ergänzendes Messsystem, das in das Gleis eingebaut wird, ermöglicht die Erfassung von weiteren Daten, darunter verschiedene Parameter des Radprofils, Gewichtsinformationen sowie die Verteilung von Achslasten. Auch diese gesammelten Informationen werden mittels künstlicher Intelligenz in der Cloud verarbeitet. So können Verschleiß oder Beschädigungen frühzeitig erkannt und Instandhaltungsmaßnahmen punktgenau geplant und umgesetzt werden.
Weichen zählen zu den kritischsten und wartungsintensivsten Elementen des Fahrwegs Schiene. Eine Hauptursache für mangelnde Streckenverfügbarkeit sind Weichenstörungen und damit einhergehende außerplanmäßig erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen. Gleichzeitig sind Weichen der ideale Ausgangspunkt für die kontinuierliche sensorgestützte Erfassung von Zustandsdaten. Da sich an Weichen nicht nur Gleise, sondern auch verschiedene Signal- und Steuerungssysteme kreuzen, ist der Informationsgehalt der dort gesammelten Daten besonders hoch. Für das Weichenmanagement stehen mittlerweile diverse digitale Lösungen zur Verfügung. Im städtischen Nahverkehr beispielsweise kann der kompakte elektrohydraulische Antrieb Easydrive von Vossloh mit Smart-Sensor-Technologie für die Zustandsfernüberwachung aufgerüstet werden. Konventionelle Weichenantriebe können mit der PM-DiagBox nachgerüstet und dadurch smart werden. Für Vollbahnstrecken bietet Vossloh mit dem neuartigen Weichenantrieb Easyswitch MIM-H eine modulare Plug-and-Play-Lösung mit hoher Zuverlässigkeit an. Die Eigenentwicklung SMV (Motto: sense - see - solve) wird bereits eingesetzt, um Ausfälle von Weichen zu vermeiden und notwendige Stopfarbeiten am Schotter im Weichenbereich vorausschauend zu erkennen und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Mit dem Dienstleister France Aiguillages Service (FAS) erwarb Vossloh im Juli 2024 weitere Kompetenzen bei der Wartung von Weichensystemen und Weichensignalanlagen.
Unter anderem in Häfen und auf Industriegeländen wird das KI-getriebene Wayside Monitoring von Vossloh eingesetzt. Der ins Gleis installierte Pulsar ist unter anderem mit hochauflösender Kameratechnologie ausgestattet und erfasst Prozess- und Zustandsdaten wie UIC-Wagennummern und Bremssohlenzustände. Die kontinuierliche Überwachung der ein- und ausfahrenden Züge hilft, Betriebsabläufe zu optimieren und Ausfallzeiten zu reduzieren.
Chancen bietet die Digitalisierung zudem direkt für die F&E-Aktivitäten von Vossloh. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit stützt sich in allen Geschäftsbereichen zunehmend auf Daten verarbeitende Technologien - ein Trend, der 2024 anhielt. Ein Beispiel für eine erfolgreiche Entwicklung mit digitalen Mitteln ist die neue M-Generation der Spannklemmen von Vossloh, für die das Unternehmen deutlich weniger Entwicklungszeit als bei vergleichbaren Produkten in der Vergangenheit benötigte. Dank höherer Eigenfrequenz und verbesserter Verdrehsteifigkeit sind die Spannklemmen robuster als ihre Vorgänger. Gleichzeitig führt ihr kompaktes Design zu niedrigeren Transportkosten und weniger Konfliktpotenzial im Gleis.
Innovationen von Vossloh haben immer auch eine leise Schiene im Fokus, denn Lärm und Vibrationen beeinträchtigen die Menschen vor allem in urbanen Ballungsräumen. Mit dämpfenden Schienenbefestigungen, Flüsterweichen oder dem sogenannten Akustikschliff von Gleisen trägt Vossloh dazu bei, Lärmemissionen zu reduzieren. Mehrere Lösungen in diesem Bereich wurden 2024 weiter verbessert. Darüber hinaus bietet das Unternehmen entsprechende Instandhaltungsdienstleistungen an, die nachweislich Lärmemissionen reduzieren. Vossloh überwacht die Geräuschentwicklung mit Sensortechnologie und kann durch gezielte Gleisschliffe den Geräuschpegel der Schieneninfrastruktur dauerhaft niedrig halten. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie das Unternehmen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt, um die Lebensqualität im urbanen Raum durch Lärmvermeidung zu fördern.
Für einen Teil der Entwicklungsaufgaben greift Vossloh schon seit Langem auf das spezifische Know-how externer Fachleute zurück. Der Konzern verfügt über ein weitreichendes Expertennetzwerk. So arbeitet Vossloh im Rahmen langfristiger Partnerschaften auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Konstellationen eng mit namhaften Universitäten und Forschungsinstituten in aller Welt zusammen, beispielsweise in Deutschland, Frankreich, Schweden, China, Australien und in den USA. Im Bereich Digitalisierung und Big-Data-Analyse stehen insbesondere Kooperationen mit Technologieunternehmen und Start-ups im Fokus. Eine wichtige Partnerschaft stellt exemplarisch das mit Rhomberg Sersa gegründete Joint Venture dar, das ein breites Spektrum an Monitoring- und Serviceleistungen zur Instandhaltung von Weichen und Gleisen anbietet. Mit der Software MR.pro verfügt das Gemeinschaftsunternehmen über systemoffene digitale Werkzeuge zur Auswertung und Visualisierung von Zustand und Substanz der Gleisinfrastruktur.
Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft mit dem schwedischen Digitalisierungsspezialisten Predge wird an einem Vorhersagemodell gearbeitet, das präzise Fehlerprognosen und wertvolle Erkenntnisse über bevorstehende Ausfälle insbesondere von Weichenantrieben liefert. Gemeinsam mit dem spezialisierten französischen Partner UltraRS entwickelte Vossloh den SoniQ Rail Explorer. Das handgeführte Ultraschallprüfsystem kann Unregelmäßigkeiten im Schieneninneren erkennen und lokalisieren - selbst in einer Mangangusskreuzung bis zu einer Tiefe von 60 Millimetern unter der Lauffläche. Seit Anfang 2025 besteht eine Partnerschaft zwischen Vossloh und der britischen Cordel-Gruppe. Deren Flaggschiff-Plattform nutzt künstliche Intelligenz zur Bereitstellung automatisierter Analysen von Transportkorridoren auf Basis von Video- und LiDAR-Daten (Light Detection and Ranging).
Auf der Plattform Vossloh connect bieten neben Vossloh auch mehrere ausgewählte Partner innovative digitale Lösungen an. Das schwedische Unternehmen Strainlabs bringt seine Expertise im Bereich der intelligenten Schrauben ein. Das in Israel ansässige Unternehmen Cervello ist auf Cybersecurity-Lösungen für die Bahnindustrie spezialisiert.
Im Geschäftsfeld Fastening Systems des Geschäftsbereichs Core Components befassten sich die F&E-Experten im Jahr 2024 unter anderem mit Weiterentwicklungen der Spannklemmen der neuen M-Generation. Eine Vorgabe dabei war die Erhöhung der Lebensdauer der Komponenten in stark beanspruchten Gleisen. In komplexen Messkampagnen wurden zudem die Potenziale von Schienenbefestigungssystemen mit M-Klemmen im Schottergleis validiert. Bei der Neu- und Weiterentwicklung der Kunststoffkomponenten standen Nachhaltigkeitsaspekte im Vordergrund. Aus der Kombination hochelastischer Schienenbefestigungssysteme mit hochelastischen dämpfenden Zwischenlagen entstand eine neue Lösung für Feste Fahrbahnen. Im Geschäftsfeld Tie Technologies bildeten im Berichtsjahr erneut material- und energiesparende Veränderungen bei der Zusammensetzung des Betons für Bahnschwellen einen Schwerpunkt der F&E-Aktivitäten. Die Tests im Gleis mit einem Produkt, dessen Zementmischung bei gleichbleibenden Eigenschaften zu einer deutlich verbesserten CO 2 -Bilanz führt, wurden fortgesetzt.
Im Geschäftsbereich Customized Modules waren die F&E-Fachleute schwerpunktmäßig mit Lebenszykluskosten-Analysen, etwa für ein komplettes Straßenbahnnetz, sowie mit dem Thema Recycling und Wiedernutzung von Weichenelementen befasst. So kann Vossloh inzwischen Mangankreuzungen anbieten, die bis zu rund 90 % aus wiederverwertetem Material bestehen. Verbunden ist das mit Umstellungen und Anpassungen bei den Produktionsprozessen, die stärker auf Kreislaufwirtschaft ausgerichtet werden. Auch 2024 wurden mehrere Weichenlösungen mit Blick auf die Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes während aller Lebensphasen weiterentwickelt. Die bestehenden Methoden und Modelle für die Inspektion und Überwachung von Weichen im Gleis wurden mithilfe neuer Software verbessert. Generell war im gesamten Geschäftsbereich die fortschreitende Digitalisierung ein wichtiges F&E-Thema. Deshalb spielt Building Information Modeling (BIM) eine immer größere Rolle, sowohl bei internen Prozessen als auch in der Zusammenarbeit mit Kunden.
Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions geht es bei der (Weiter-)Entwicklungsarbeit zum einen um Maschinen für die Schienenbearbeitung, zum anderen um Onboard-Messsysteme zur noch umfassenderen Zustandserfassung von Schienenstrecken sowie um Software zur Auswertung und Darstellung der gesammelten Daten (Stichwort "Smart Maintenance"). Auch 2024 wurden Steuerung, Sensorik und Messtechnik verschiedener Schleif- und Fräsfahrzeuge an weitere Anforderungen von Kundenseite angepasst. Eine verbesserte Version des erfolgreichen Hochgeschwindigkeitsschleifzugs ist in Vorbereitung ("HSG-next"). Im Schweißwerk begann der Einbau eines Messsystems, das die Qualität von bearbeiteten Neuschienen misst und dokumentiert. Die Entwicklung des RailTainers für den effizienten Schienentransport zu Baustellen machte weitere Fortschritte, ebenso die Entwicklung eines Auf- und Abladesystems für den Transport der Nahverkehrsfräse VTM-c mit einem RoLa-Waggon.
Schlanke Prozesse und digitale Datenflüsse entlang der gesamten Wertschöpfungskette prägen die internen Abläufe bei Vossloh immer stärker. Der geschäftsfeldübergreifende Wissensaustausch im Rahmen internationaler Entwicklungsprojekte mithilfe moderner Kommunikations- und Kollaborationslösungen wächst. Entsprechend wurde auch 2024 die IT-Struktur weiter ausgebaut und vereinheitlicht. Neben dem Rollout des konzernweit einheitlichen Enterprise-Resource-Planning-(ERP-)Systems stand das Thema Cybersecurity im Fokus. Um gegen Cyberbedrohungen aller Art gewappnet zu sein, wurde das Information-SecurityManagement-System weiter verfeinert.
Risiken und Chancen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens werden im Vossloh Konzern auf allen Ebenen planmäßig identifiziert, analysiert, bewertet, überwacht, gesteuert sowie an die jeweils zuständigen Stellen berichtet. Für Vossloh ist der sachgemäße Umgang mit Risiken und Chancen Teil der verantwortungsvollen Unternehmensführung. Vossloh hat dafür ein konzernweites Risiko- und Chancenmanagementsystem eingerichtet. Dessen Aufgabe ist es, bei Veränderungen einerseits negative Auswirkungen zu verhindern oder zu begrenzen und andererseits sich bietende Chancen aufzuzeigen und nutzbar zu machen. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem erfasst neben der Vossloh AG sämtliche in- und ausländischen Tochtergesellschaften, an denen die Vossloh AG direkt oder indirekt beteiligt ist, unabhängig von deren Einbeziehung in den Konzernabschluss. Auf die Risiko- und Chancenlage der Vossloh AG wird am Abschluss des Kapitels gesondert eingegangen. Akquirierte und neu gegründete Gesellschaften werden jeweils umgehend in das System integriert, so auch die im Jahr 2024 erworbenen Gesellschaften im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions.
Das Risiko- und Chancenmanagementsystem ist Bestandteil der Geschäfts-, Planungs- und Kontrollprozesse. Die Aufbau- und Ablauforganisation sind in einer konzernweiten Richtlinie dokumentiert. Die Prüfung der gemeldeten Einzelrisiken auf gegenseitige Abhängigkeiten und die Aggregation zu einer Gesamtrisikoposition (Nettobetrachtung), die abschließend ins Verhältnis zur Risikotragfähigkeit des Konzerns gesetzt wird, werden unverändert fortgeführt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wird systematisch auf Basis von Ergebnis- und Liquiditätskennzahlen erhoben und fortlaufend durch das Konzerncontrolling überprüft. Zusätzlich werden relevante Risiken mit einem sehr hohen Schadenswert und einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (unter 5 %, sogenannte Tail-Events) im Berichtswesen systematisch erfasst.
Der Aufbau des Risiko- und Chancenmanagementsystems orientiert sich an der Struktur der betrieblichen Abläufe der jeweiligen Organisationseinheiten. Auf allen Konzernebenen sind Risikoverantwortliche, Risikobeauftragte und Risikocontroller benannt. Eine permanente Inventur identifiziert fortlaufend Risiken und Chancen und stellt sicher, dass relevante Risiken und Chancen effektiv, unverzüglich und systematisch erfasst werden.
Vossloh bewertet Risiken und Chancen im Hinblick auf ihre möglichen Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage. Primär werden die möglichen Auswirkungen anhand des finanziellen Leistungsindikators EBIT ermittelt; ergänzend wird deren Einfluss auf die Liquiditätssituation ausgewiesen. Bei Zins- und Ertragsteuerrisiken sowie Risiken aus nicht fortgeführten Aktivitäten wird auf den Einfluss des Risikos auf das Konzernergebnis Bezug genommen. Neben der wahrscheinlichsten Ergebnisauswirkung werden auch der Worst Case und der Best Case ermittelt. Gemäß dem Value-at-Risk-Ansatz wird dafür eine Mindestwahrscheinlichkeit von 5 % vorausgesetzt. Ergänzend erfolgt eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Tail-Events werden separat dargestellt. Zudem sind auch nichtfinanzielle Risiken und Chancen Bestandteil des Risikoberichtswesens. Sie werden im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf nichtfinanzielle Aspekte bewertet und bei Überschreitung der entsprechenden Grenzwerte mit in das Berichtswesen aufgenommen.
Vossloh dokumentiert und bereitet Risiken und Chancen in standardisierten Berichten unter Nutzung einer konzernweit im Einsatz befindlichen Software auf. Sie enthalten detaillierte Informationen über die Risiken und Chancen, die Bewertungsparameter, mögliche Maßnahmen zur Steuerung der Risiken oder zur Nutzung der Chancen und die jeweiligen möglichen Schadenshöhen vor (brutto) und nach Maßnahmen zur Risikobegrenzung (netto). Die Berichterstattung über die Risiken und Chancen erfolgt vierteljährlich. Sie ergänzt die jeweils aktuelle Jahresvorschau und umfasst zudem absehbare und hinreichend konkrete Risiken und Chancen der folgenden drei Jahre. Ad-hoc-Berichte vervollständigen das periodische Reporting und ermöglichen jederzeit eine aktuelle Einschätzung der Lage. Adressaten der Risikoberichte sind neben dem Aufsichtsrat und hierbei insbesondere dem Prüfungsausschuss der Vorstand der Vossloh AG sowie das Management der Konzerngesellschaften und der Geschäftsfelder. Sie steuern und überwachen die Risiken und Chancen. Regelmäßig besprechen das Management der Geschäftsfelder, das Konzerncontrolling und der Vorstand die aktuelle Risikosituation.
Die enge personelle Verflechtung erlaubt dabei einen raschen Informationsfluss und ermöglicht auch kurzfristige Reaktionen. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen getroffen, um frühzeitig Entwicklungen erkennen zu können, die den Fortbestand des Konzerns gefährden. Neben dem Berichtswesen unterstützt das interne Kontrollsystem (IKS) dabei, Risiken in bestehenden Prozessen aufzudecken, zu vermeiden und so möglichen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Die Interne Revision kontrolliert regelmäßig, ob das Risiko- und Chancenmanagementsystem angemessen und funktionsfähig ist und ob es mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmt. 2023 war die Einführung der Risikomanagement-Software von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleitend geprüft worden. Zudem führt der Abschlussprüfer regelmäßig eine Prüfung des Risikofrüherkennungssystems (RFS-Prüfung) durch.
Welche Bedeutung einzelne Risikokategorien für den Vossloh Konzern haben, wird grundsätzlich auf Basis der potenziellen negativen und positiven Auswirkungen auf die prognostizierten finanziellen Ergebnisgrößen, verbunden mit der Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Risikokategorie, bewertet. Dabei erfolgt eine Darstellung der Risikosituation nach der Umsetzung von Risikobegrenzungsmaßnahmen (Nettobetrachtung) auf Basis einer Worst-Case-Bewertung. Anhand der beiden Faktoren "Höhe der möglichen negativen Auswirkung" und "Eintrittswahrscheinlichkeit" erfolgt eine Klassifizierung der Risikokategorien als hoch, mittel oder gering.
Dies kann der folgenden Abbildung entnommen werden:
Die folgenden Ausführungen veranschaulichen die zum Zeitpunkt des Bilanzstichtags relevanten und für die Entwicklung des Vossloh Konzerns wesentlichen Risiken und Chancen innerhalb der betrachteten Risikokategorien. Hierbei werden Einzelrisiken und -chancen gesondert hervorgehoben, sofern sie unter Berücksichtigung einer Mindesteintrittswahrscheinlichkeit einen Worst Case oder Best Case über 2 Mio.€ (Nettobetrachtung) aufweisen.
Gesamtwirtschaftliche Risiken und Chancen entstehen grundsätzlich aus Konjunkturschwankungen, gesellschaftspolitischen Ereignissen, Wechselkurs- und Zinsentwicklungen sowie aus Änderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken und -chancen ergeben sich aus der Wettbewerbssituation und der Charakteristik der Zielmärkte sowie aus globalen Megatrends wie Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, Globalisierung, Nachhaltigkeit oder Digitalisierung.
Besonderen Einfluss auf Vossloh haben ordnungspolitische Maßnahmen, der Stand der Deregulierung des Schienenverkehrs im jeweiligen Land und die finanziellen Spielräume der öffentlichen Haushalte. Letztere sind mitentscheidend für die Investitionsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber. Eine geringere Verfügbarkeit von öffentlichen Finanzierungsmitteln kann sich negativ auf die künftige Geschäftsentwicklung von Vossloh auswirken, eine höhere entsprechend positiv. Zur Bekämpfung der im Jahr 2022 und auch im Verlauf von 2023 deutlich gestiegenen Inflationsraten hat sowohl die amerikanische als auch die europäische Zentralbank die Leitzinsen weiter angehoben. Infolge der im Jahresvergleich gesunkenen Inflation wurden vor allem im Laufe des zweiten Halbjahres 2024 die Leitzinsen aber teilweise wieder gesenkt. Dennoch bleiben die öffentlichen Haushalte aufgrund der Höhe der Verschuldung und der Kosten der Refinanzierung belastet. Verfügbare Finanzierungsmittel für die Bahninfrastruktur könnten dadurch eingeschränkt werden. Diese restriktiven finanziellen Bedingungen, gepaart mit einer unsicheren Erholung bei der Industrieleistung, werden auch im Jahr 2025 das Wirtschaftswachstum in Europa belasten. Die Einführung beziehungsweise Erhöhung von Zöllen wird möglicherweise negative Implikationen auf den Welthandel mit sich bringen. Die andauernden geopolitischen Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten bleiben als weiterer Unsicherheitsfaktor bestehen. Den genannten Faktoren steht allerdings weiterhin der politische Wille gegenüber, deutlich mehr Transporte auf den umweltverträglichsten Verkehrsträger, die Schiene, zu verlagern, um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Zahlreiche Regionen weltweit haben Förderprogramme aufgesetzt, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In vielen Ländern sind Programme angekündigt oder bereits auf den Weg gebracht, die auch zusätzliche Investitionen in die Bahninfrastruktur zum Ziel haben.
Vossloh war im Berichtsjahr 2024 weltweit in den Märkten für Bahninfrastruktur tätig. In diesem Bereich zählt der Konzern auf ausgewählten Märkten zu den führenden Anbietern. Mehr als 85 % seiner Umsätze erwirtschaftet Vossloh in Europa, Amerika und Asien.
Die Märkte für Bahninfrastruktur in Europa zeichnen sich überwiegend durch weitgehend stabile politische und ökonomische Verhältnisse aus. Die amerikanischen Märkte zeigen eine deutlich höhere Volatilität auf der Nachfrageseite, da es sich bei den Bahn- und Netzbetreibern insbesondere im Frachtbereich überwiegend um nicht öffentlich finanzierte Kunden handelt. Das Geschäft von Vossloh in Asien ist durch Projekte des anhaltend starken Neubaus von Hochgeschwindigkeitsstrecken in China geprägt. Aktivitäten in diesen und anderen Märkten - insbesondere im übrigen Asien, in Australien und in Afrika - bergen für Vossloh neben Chancen auch zusätzliche Risiken. In den genannten Märkten können sich Risiken vor allem aus politischen und gesellschaftlichen Instabilitäten, aus protektionistischen Tendenzen, aus der Entwicklung des Ölpreises, aus Wechselkursschwankungen - im Wesentlichen Translationsrisiken - und aus rechtlichen Unsicherheiten ergeben.
Darüber hinaus besteht vereinzelt das Risiko, dass Produkte durch neue technische Entwicklungen substituiert werden oder dass neue Wettbewerber in den Markt eintreten. Die Wettbewerbsintensität hat im Bereich der Bahninfrastruktur nachhaltig zugenommen. Vossloh begegnet diesen Risiken mit einer ständigen Weiterentwicklung seiner Produkte und Dienstleistungen, mit der konsequenten Ausrichtung seiner Aktivitäten auf die Bedürfnisse der Kunden und mit umfassenden Kostensenkungsmaßnahmen. Bei der Kundenausrichtung nehmen die Digitalisierung und - daraus resultierend - neue Geschäftsmodelle eine immer bedeutsamere Rolle ein.
Vossloh stuft das gesamtwirtschaftliche Risiko und das Branchenrisiko für die prognostizierten finanziellen Ziele gegenüber dem Vorjahr insgesamt weiterhin als gering ein, trotz der fortgesetzten geopolitischen Konflikte und einer gestiegenen Unsicherheit angesichts möglicher Importzölle in den USA.
Operative Risiken und Chancen können in den verschiedenen betrieblichen Aufgabenbereichen entstehen, insbesondere bei der Beschaffung, in der Produktion und bei der Auftragsabwicklung. Im Beschaffungsprozess strebt Vossloh eine Begrenzung von Preisänderungsrisiken durch langfristige vertragliche Vereinbarungen oder durch Preisgleitklauseln bei Lieferanten und Kunden an. Allerdings ist die Durchsetzung von Preisgleitklauseln nicht immer oder nur mit Verzögerung möglich. Währungskursrisiken im Zuge der Beschaffung begrenzt Vossloh überwiegend durch den Einsatz von Devisentermingeschäften. Die in der Mittelfristplanung unterstellten Entwicklungen der Preise für Material und Komponenten basieren im Wesentlichen auf Informationen von Lieferanten und auf Marktanalysen.
Vossloh beobachtet fortlaufend die Veränderungen der Material-, Energie- und Frachtpreise. Sollte die Entwicklung der Preise, der eingesetzten Materialien sowie der für den Produktionsprozess benötigten Energieträger und der Frachtkosten zur Auslieferung der Produkte von den getroffenen Annahmen abweichen, können sich Risiken oder Chancen für den prognostizierten Ertrag aus höheren oder geringeren Beschaffungspreisen insbesondere im Geschäftsbereich Core Components ergeben. Infolge der dynamischen, aber mittlerweile abgeschwächten, Inflationsentwicklung können Tarifabschlüsse zu höheren oder geringeren als den prognostizierten Ergebnissen führen.
Im Verlauf des Beschaffungsprozesses können sich Risiken durch Lieferantenausfälle, Rohstoffverknappung, Qualitätsprobleme bei Materialien oder Verzögerungen bei Zulieferungen ergeben. Vossloh minimiert diese Risiken durch die bevorzugte Zusammenarbeit mit langjährig bewährten Partnern und eine Verbesserung der Wertschöpfungstiefe in ausgewählten Bereichen. Trotz einer sorgfältigen Auswahl der Lieferanten, einer kontinuierlichen Betreuung dieser Zulieferer und des Aufbaus alternativer Bezugsmöglichkeiten können zukünftige Risiken im Beschaffungsprozess zwar begrenzt, aber nicht ausgeschlossen werden.
Innerhalb des Wertschöpfungsprozesses sind die operativen Einheiten grundsätzlich der Gefahr von Betriebsunterbrechungen, Qualitätsproblemen in der Fertigung sowie Arbeitssicherheits- und Umweltrisiken ausgesetzt. Diese Risiken können verstärkt auftreten, wenn signifikante Investitionen an einem Standort Einfluss auf die Produktionsprozesse haben. Vossloh vermeidet oder reduziert die daraus entstehenden Risiken durch umfassende Richtlinien und Verfahrensanweisungen zum Projekt- und Qualitätsmanagement, zur Produktions- und Arbeitssicherheit sowie zum Umweltschutz. Die Zertifizierung gemäß internationalen Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards wie ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 oder ISO 45001 ist im Vossloh Konzern weit fortgeschritten. Sind neu akquirierte Einheiten nicht entsprechend zertifiziert, werden sie so rasch wie möglich an diese Standards herangeführt.
Im Zuge der Auftragsabwicklung können, insbesondere bei hoher Auslastung der Werke oder technisch anspruchsvollen Produkten, bei Vossloh Risiken aus der Komplexität von Projekten entstehen. Sie können aus unerwarteten technischen Schwierigkeiten, unvorhersehbaren Entwicklungen an Projektstandorten, Problemen bei Partner- oder Subunternehmen, logistischen Herausforderungen sowie Verschiebungen von Zulassungs-, Abnahme- oder Abrechnungszeitpunkten resultieren. Dies kann in Einzelfällen zu signifikanten Mehraufwendungen oder Vertragsstrafen führen. Diese Risiken lassen sich durch eine entsprechende Gestaltung der Verträge und ein umfassendes Kapazitäts-, Projekt- und Qualitätsmanagement zwar begrenzen, aber nicht vollständig ausschließen.
Nach Akquisitionen können sich Risiken aus notwendigen Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben, wenn die mittel- und langfristige operative Entwicklung der jeweiligen Einheiten deutlich schwächer als erwartet ausfällt und/oder sich die Bewertungsparameter (zum Beispiel das allgemeine Zinsniveau) stark verändern. Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte jährlich zum Bilanzstichtag überprüft (Impairment-Test). Bei außergewöhnlichen Ereignissen erfolgt ein Werthaltigkeitstest auch unterjährig. Dabei wird dem jeweiligen Buchwert einer Gruppe sogenannter Cash Generating Units (CGUs), der Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenserwerben zugeordnet sind, der Nutzungswert gegenübergestellt.
Der Erwerbsprozess der französischen Sateba-Gruppe ist bereits durch mehrere Kartellbehörden freigegeben, befindet sich aber derzeit noch in der Prüfung durch eine Behörde. Vossloh geht derzeit und weiterhin unverändert von einem Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2025 aus. Im abweichenden Fall könnten sich höhere Transaktionskosten ergeben sowie Ergebnis- und Zahlungsflüsse von Sateba im operativen Geschäft ebenso verschieben wie die Umsetzung von Synergien.
Für bestehende operative Risiken hat Vossloh entsprechend den Vorschriften der einschlägigen IFRS beziehungsweise der entsprechenden HGB-Vorschriften für den Einzelabschluss der Vossloh AG Risikovorsorgen durch Rückstellungen oder Wertminderungen bilanziell erfasst. Trotz der Vorsorgen für bekannte Risiken mit einer überwiegenden Eintrittswahrscheinlichkeit können weitere Ergebnisbelastungen nicht vollkommen ausgeschlossen werden und sich negativ auf die Erreichung der prognostizierten finanziellen Ziele auswirken. Die absolute Risikohöhe aus der Abarbeitung von Projekten ist abhängig vom Volumen und der Höhe der Entwicklungsleistungen des jeweiligen Auftrags sowie der Qualität der produzierten Erzeugnisse.
Vossloh schätzt das Risiko aus dem Wertschöpfungsprozess und der Abarbeitung von Projekten sowie das Risiko aus Materialpreisveränderungen unverändert als mittel ein. Das Risiko etwaiger Wertminderungen der Geschäfts- oder Firmenwerte wird wie im Vorjahr als mittel eingestuft. Die übrigen operativen Risiken werden in Summe unverändert als gering eingeschätzt.
Die Abteilung Corporate Treasury überwacht und begrenzt im Vossloh Konzern die finanziellen Risiken und optimiert fortlaufend die Konzernfinanzierung. Ziele, Grundsätze, Aufgaben und Kompetenzen folgen entsprechenden Richtlinien. Vorrangiges Ziel ist die Bestandssicherung des Unternehmens, indem jederzeit die Zahlungs- und Finanzierungsfähigkeit gewährleistet ist. Des Weiteren werden konzerninterne Synergie- und Skalenpotenziale realisiert, soweit dies zweckmäßig erscheint.
Derivative Finanzinstrumente setzt Vossloh ausschließlich zur Absicherung von konkreten Risiken aus bestehenden oder absehbaren Grundgeschäften ein. Diese ökonomischen Sicherungsbeziehungen werden auch bilanziell im Regelfall als Sicherungsbeziehungen abgebildet. Dabei handelt es sich ausschließlich um im Vorhinein genehmigte, marktgängige Finanzinstrumente. Die Funktionen Handel, Abwicklung und Controlling sind organisatorisch getrennt. Das Konzern-Treasury sichert und überwacht fortlaufend die Effektivität der Risikoabsicherung. Im Einzelnen steuert es folgende Finanzrisiken: Liquiditätsrisiken, Risiken aus Zinsänderungen (Cashflow-Risiken), Preisänderungsrisiken und Ausfallrisiken.
Liquiditätsrisiken bestünden, wenn Vossloh fällige Verpflichtungen nicht fristgerecht und uneingeschränkt begleichen könnte. Deshalb verfügt der Konzern über eine kontinuierliche Liquiditätssteuerung, die auch Reserven für potenzielle Sonderfaktoren sowie den erforderlichen Spielraum für die Umsetzung der Unternehmensstrategie berücksichtigt. Ein konzerninterner Finanzausgleich mithilfe von Cash-Pooling-Systemen in einzelnen Ländern und Intercompany-Darlehen erleichtert die Nutzung von Liquiditätsüberschüssen einzelner Konzerngesellschaften für den Finanzierungsbedarf anderer.
Die Finanzierung und Liquiditätsbereitstellung erfolgen in der Regel zentral über die Vossloh AG als Konzernholding. Im Februar 2021 hatte die Vossloh AG eine Hybridanleihe über 150 Mio.€ begeben. Die Anleihe hat eine unendliche Laufzeit und kann erstmals zum Februar 2026 seitens Vossloh gekündigt und zurückgezahlt werden.
Im Dezember 2021 wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Dezember 2028 begeben. Im Juli 2023 wurden zwei weitere Schuldscheindarlehen in Höhe von jeweils 30 Mio.€ mit Laufzeiten bis Juli 2028 und 2030 platziert. Der Konsortialkredit aus dem Jahr 2017 in Höhe von zuletzt 230 Mio.€ und einer Laufzeit bis November 2024 wurde im Februar 2024 vorzeitig mit Abschluss eines neuen Konsortialkredits über 240 Mio.€ refinanziert. Der neue Finanzierungsvertrag wurde mit insgesamt acht Banken im Rahmen eines Clubdeals abgeschlossen. Er hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis Februar 2029 und enthält zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr. Zudem kann das Kreditvolumen während der Vertragslaufzeit bei Bedarf um weitere maximal 160 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Des Weiteren besteht ein variabel verzinslicher Darlehensvertrag in Höhe von 20 Mio.€, der im Juli 2024 mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen wurde und in Anspruch genommen ist. Für den Erwerb der Sateba-Gruppe wurden im Juli 2024 eine Brückenfinanzierung und eine langfristige Finanzierung abgeschlossen. Zusätzlich enthielt der Kreditvertrag eine weitere Tranche über 90 Mio.€. Dieses Volumen war anfänglich voll in Anspruch genommen und zur Rückzahlung des im Juli 2024 fällig gewordenen Schuldscheindarlehens verwendet worden. Diese Tranche wurde mit den Nettoerlösen der im November durchgeführten Kapitalerhöhung auf rund 19 Mio.€ reduziert. Die Brückenfinanzierung hat eine Laufzeit von zwölf Monaten mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils sechs Monaten, die langfristige Finanzierung hat eine Laufzeit bis Juli 2029 und kann wie der Konsortialkredit in den ersten beiden Laufzeitjahren um je ein weiteres Jahr verlängert werden. Zum Jahresende standen dem Konzern neben den Zahlungsmitteln nicht ausgenutzte Kreditlinien in Höhe von 757,6 Mio.€ zur Verfügung.
Es bestehen weder Finanzierungs- noch Liquiditätsengpässe. Insgesamt stuft Vossloh das Liquiditätsrisiko unverändert als gering ein.
Änderungen des zukünftigen Zinsniveaus können bei variabel verzinslichen Vermögens- und Schuldpositionen Schwankungen der Zahlungsströme hervorrufen. Dieses Risiko sichert Vossloh gegebenenfalls durch den Einsatz von Zinsswaps und Zinscaps ab. Das Unternehmen analysiert regelmäßig, wie sich Änderungen des Zinsniveaus auf die Zahlungsströme auswirken. Im Sinne eines aktiven Risikomanagements wurden die variablen Zinsströme eines 2018 abgeschlossenen langfristigen Darlehens mit einem Zinsswap zum gleichen Zeitpunkt in feste Zahlungsströme getauscht. Im August 2022 wurden darüber hinaus zwei Forward-PayerZinsswaps für die Refinanzierung der Mitte 2024 fällig werdenden Schuldscheindarlehen abgeschlossen. Damit wurde der Referenzzinssatz für zwei Drittel des fällig werdenden Volumens für die neuen Laufzeiten über fünf und sieben Jahre fixiert. Mitte 2024 wurden diese beiden Forward-Payer-Zinsswaps um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Ende November 2023 wurden die beiden im Juli 2023 mit variablen Zinssätzen begebenen Schuldscheindarlehen mit zwei Payer-Zinsswaps ebenfalls abgesichert. Das Zinsänderungsrisiko aus dem beabsichtigten Erwerb der Sateba-Gruppe wird kontinuierlich überwacht. Darüber hinaus werden die positiven oder negativen Auswirkungen einer potenziellen Änderung des EZB-Leitzinsniveaus auf die Zahlungsströme als niedrig eingeschätzt. Dieses Risiko wird wie im Vorjahr als gering eingestuft.
Preisänderungsrisiken resultieren daraus, dass sich der Wert eines Finanzinstruments wegen höherer oder niedrigerer Marktzinssätze oder Wechselkurse ändert. Bestehende wie zukünftig zu erwartende Verbindlichkeiten oder Forderungen in Fremdwährungen werden bei Vossloh in der Regel zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe mit Devisentermingeschäften abgesichert. Translationsrisiken - resultierend aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen - werden laufend überwacht. Aufgrund des hohen Grads der Absicherung von Preisänderungsrisiken wird dieses Risiko insgesamt unverändert als gering klassifiziert.
Ausfallrisiken ergeben sich, wenn ein Vertragspartner bei einem Geschäft seinen Verpflichtungen nicht oder nicht fristgerecht nachkommt und dadurch bei Vossloh finanzielle Verluste verursacht. Der Konzern minimiert das Ausfallrisiko, indem er sich auf Vertragspartner mit überwiegend guter bis ausgezeichneter Bonität beschränkt, wobei die Bewertung, soweit verfügbar, im Wesentlichen auf den Aussagen internationaler Rating-Agenturen basiert. Zum Jahresende 2024 verteilten sich die Geldanlagen und die derivativen Finanzinstrumente mit positiven Marktwerten zu 59 % auf Vertragspartner mit einem Rating von AA+ bis AA-, zu 19 % auf Vertragspartner mit einem Rating von A+ bis A- und zu 22 % auf Vertragspartner mit einem Rating von BBB+ bis BBB-. Des Weiteren verteilt der Konzern seine Finanzaktiva auf eine Vielzahl von Kreditinstituten und streut so das Risiko breit. Abhängigkeiten gegenüber einzelnen Kreditinstituten bestanden und bestehen nicht.
Da es sich bei den Kunden von Vossloh häufig um öffentliche Auftraggeber handelt, besteht insgesamt ein geringes Ausfallrisiko. Dennoch werden Außenstände fortlaufend von den Konzerngesellschaften überwacht; sie sind teilweise zusätzlich über Kreditversicherungen abgesichert. Trotz der ergriffenen Vorsorgemaßnahmen können finanzielle Belastungen aus Forderungsausfällen nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Im Exportgeschäft werden Aufträge üblicherweise mit Dokumentenakkreditiven abgewickelt, um das Ausfallrisiko abzusichern. Aufgrund der Beschränkung auf Vertragspartner mit guter oder ausgezeichneter Bonität wird das Ausfallrisiko unverändert als gering eingestuft.
Rechtliche Risiken entstehen für Vossloh insbesondere aus Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten. Erkennbare Risiken werden, soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, durch Versicherungen gedeckt und - sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - in der Bilanz durch Rückstellungen berücksichtigt. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Schäden entstehen können, die nicht oder nicht ausreichend versichert sind oder über die gebildeten Vorsorgen hinausgehen. Andererseits können sich indirekt Chancen aus einer nicht vollständigen Inanspruchnahme gebildeter Risikovorsorgen ergeben.
Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG haben Schadensersatzansprüche gegen die zum Konzern gehörende Gesellschaft Vossloh Rail Services Deutschland GmbH (vormals Vossloh Rail Center GmbH), Hamburg, erhoben. Wenngleich die der Gesellschaft unmittelbar zurechenbaren Schäden im Jahr 2016 durch einen Teilvergleich mit der Deutsche Bahn AG abgeschlossen wurden, verbleibt unverändert das Risiko einer gesamtschuldnerischen Haftung für noch nicht regulierte Schäden. Die Ansprüche wurden im Jahr 2022 erstinstanzlich abgewiesen, die Deutsche Bahn AG hat jedoch Berufung eingelegt. Für etwaige Ansprüche hat die Vossloh Rail Services Deutschland GmbH einen Freistellungsanspruch gegen den seinerzeitigen Gesellschafter. Dieser Anspruch ist teilweise mit Banksicherheiten abgesichert. Darüber hinaus haben verschiedene Kunden Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit laufenden oder abgeschlossenen Kartellverfahren im Bereich Weichen erhoben. Rückstellungen für Schadensersatzansprüche werden gebildet, sofern die Durchsetzung einzelner Ansprüche der Kunden als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird und eine zuverlässige Schätzung potenzieller Schadenshöhen möglich erscheint. Hierbei handelt es sich um ein wesentliches Einzelrisiko beziehungsweise eine wesentliche Einzelchance.
Resultierend aus den Desinvestitionen der vergangenen Jahre wurden den jeweiligen Erwerbern in den Kaufverträgen bestimmte Garantie- und Freistellungsansprüche gewährt. Für diese Ansprüche wurden Risikovorsorgen gebildet, sofern eine Inanspruchnahme aus den Garantien und Freistellungen als überwiegend wahrscheinlich eingestuft wird. Chancen können indirekt entstehen, wenn gebildete Risikovorsorgen nicht vollständig in Anspruch genommen werden müssen. Hierbei handelt es sich um wesentliche Einzelrisiken sowie -chancen.
Eine aus rechtlichen Risiken resultierende Belastung der prognostizierten finanziellen Ziele für Vossloh kann nicht ausgeschlossen werden. Sie wird insgesamt unverändert als mittleres Risiko eingestuft.
Gemäß HGB ist über diejenigen nichtfinanziellen Risiken zu berichten, die mit der eigenen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, den Geschäftsbeziehungen sowie Produkten und Dienstleistungen verbunden sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung haben oder haben werden. Die nichtfinanziellen Risiken sind Bestandteil der Risikoberichterstattung des Vossloh Konzerns.
Aktuell wurden keine wesentlichen Risiken identifiziert, die die beschriebenen Kriterien erfüllen. Vossloh stuft daher die Risikosituation aus nichtfinanziellen Sachverhalten unverändert als gering ein.
Die sonstigen Risiken setzen sich primär aus Personal- und Informationstechnologierisiken zusammen. Eine nicht adäquate personelle Ausstattung, zum Beispiel aufgrund eines Mangels an Führungs- und Fachkräften, kann die wirtschaftliche Lage des Konzerns negativ beeinflussen. Darüber hinaus können sich Personalrisiken aus einer hohen Fluktuation von Leistungsträgern und einem unzureichenden Ausbildungsstand sowie durch von Mitarbeitenden verursachte Fehler oder Diebstähle ergeben. Diesen Risiken begegnet Vossloh mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere, dass sich das Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positioniert, um so im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte zu bestehen. Diverse Entwicklungsmaßnahmen verbessern den Kenntnisstand der Mitarbeitenden fortlaufend, und attraktive Vergütungsstrukturen erhöhen die Chancen, Beschäftigte langfristig an das Unternehmen zu binden.
Eine komplexe und leistungsfähige Informationstechnologie hat entscheidenden Einfluss auf die Steuerung der operativen und strategischen Geschäftsprozesse. In Zeiten der Digitalisierung ist die Leistungsfähigkeit der Informationstechnologie von besonderer Bedeutung. Vossloh beobachtet eine weltweite kontinuierliche Zunahme von Bedrohungen der Cybersicherheit und optimiert seine IT-Infrastruktur fortlaufend. Insbesondere mithilfe von technischen und organisatorischen Vorkehrungen minimiert Vossloh Risiken im Zusammenhang mit der Verlässlichkeit, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der in den Informationssystemen gespeicherten Daten. Ein globales IT-Security-Team, bestehend aus internen und externen Experten, sichert mit modernen Anwendungen und Systemen die Infrastruktur von Vossloh ab. Durch regelmäßige Audits und Mitarbeiterschulungsprogramme wird ein hoher Sicherheitsstandard gewährleistet.
Sonstige Risiken hatten 2024 keinen wesentlichen Einfluss auf das Konzernergebnis. Das Risiko wird insgesamt als gering eingestuft.
Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Chancen und Risiken im Einzelabschluss der Vossloh AG auf den handelsrechtlichen Jahresüberschuss, der im Wesentlichen von den Verwaltungskosten, dem Finanz- und Steuerergebnis beeinflusst wird.
Das Finanzergebnis der Vossloh AG als operative Managementholding spiegelt im Wesentlichen dieselben oben genannten Chancen und Risiken des Konzerns wider. Chancen und Risiken können sich generell in Form veränderter Dividendenzahlungen, höherer oder reduzierter Ergebnisabführungen oder Verlustübernahmen sowie hinsichtlich der Werthaltigkeit von Finanzanlagen auswirken. Im Prozess des Erwerbs der französischen Sateba-Gruppe können sich aufgrund von Verzögerungen höhere Transaktionskosten ergeben als erwartet. Aufgrund höherer oder geringerer externer Umsätze der Konzerngesellschaften können Erträge aus der Markenlizenzgebühr im Jahr 2025 höher oder niedriger ausfallen.
Bei Zinsänderungen ist der Jahresüberschuss Schwankungen des Pensionsaufwands innerhalb der Verwaltungskosten unterworfen; ebenso kann sich die Werthaltigkeit von Finanzanlagen im Finanzergebnis beispielsweise als Folge steigender Zinsen negativ ändern. Risikovorsorgen für Desinvestitionsprojekte, sofern in der Vossloh AG bilanziert, können bei abweichender Inanspruchnahme zu positiven oder negativen Veränderungen des Jahresüberschusses führen.
Sämtliche beschriebenen Risiken und Chancen, denen der Vossloh Konzern sowie die Vossloh AG ausgesetzt sind, unterliegen hinsichtlich ihrer Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer permanenten Kontrolle und Steuerung. Für die derzeit bekannten und mehrheitlich wahrscheinlichen Risiken wurden entsprechend den einschlägigen IFRS beziehungsweise der entsprechenden HGB-Vorschriften für den Einzelabschluss der Vossloh AG notwendige Risikovorsorgen gebildet. Darüber hinaus bestehende Risiken und Chancen werden - soweit hinreichend konkretisiert - in den aktuellen Jahresprognosen berücksichtigt. Aus derzeitiger Sicht ergibt sich weder aus einzelnen Risiken noch aus der Gesamtheit aller zurzeit bekannten Risiken unter Substanz- und Liquiditätsaspekten eine Bestandsgefährdung des Vossloh Konzerns. Das vorhandene Konzerneigenkapital reicht zur Deckung potenzieller Risiken aus. Insofern ist die Risiko- und Chancenlage im Vossloh Konzern insgesamt als zufriedenstellend einzustufen.
Das interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten hat das Ziel, die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Übereinstimmung aller Aktivitäten mit Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Bezogen auf den Rechnungslegungsprozess umfasst das interne Kontrollsystem alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen des Vossloh Konzerns zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.
Ein effektives und effizientes internes Kontrollsystem ist entscheidend, um Risiken in den Geschäftsprozessen erfolgreich zu steuern. Eine angemessene Funktionstrennung und die Anwendung des Vieraugenprinzips reduzieren das Risiko betrügerischer Handlungen.
In seiner Ausgestaltung betrachtet das interne Kontrollsystem bei Vossloh alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus. Im Rechnungslegungsprozess selbst tragen verschiedene Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen beispielsweise dazu bei, dass der Konzernabschluss regelungskonform erstellt wird. Ferner existieren konzernweite Vorgaben und Richtlinien beispielsweise für den Prozess des monatlichen Reporting, für Investitionen, Angebotsabgaben, Compliance und das Risikomanagement. Die Geschäftsfelder und die Gesellschaften des Vossloh Konzerns sind darüber hinaus angehalten, dezentral wesentliche Bereiche mit Richtlinien zu regeln.
Bei relevanten IT-Systemen führt Vossloh regelmäßig Systemsicherungen durch, um Datenverluste und Systemausfälle möglichst zu vermeiden. Zum Sicherungskonzept gehören unter anderem maßgeschneiderte Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen. Vossloh entwickelt die Anforderungen an das interne Kontrollsystem kontinuierlich weiter und passt die Kontrolllandschaft an sich ändernde Prozesse an.
Zur Sicherstellung der konzernweiten systematischen Risikofrüherkennung sind bei Vossloh ein Überwachungssystem zur Früherkennung existenzgefährdender Risiken gemäß § 91 Abs. 2 AktG, daneben ein angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem sowie ein Risikomanagementsystem gemäß § 91 Abs. 3 AktG eingerichtet. Diese Systeme dienen dazu, existenzgefährdende sowie darüber hinaus auch sonstige Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu steuern und zu überwachen. Der Konzernabschlussprüfer beurteilt gemäß § 317 Abs. 4 HGB die Funktionsfähigkeit des Risikofrüherkennungssystems.
Verantwortlich für das interne Kontrollsystem sind auf Ebene der Geschäftsfelder die jeweiligen Führungsgesellschaften mit einer Vielzahl von abgestimmten Regelungen und Richtlinien, auf Konzernebene gemeinschaftlich im Wesentlichen die Abteilungen Controlling, Rechnungswesen, Treasury und Recht sowie die Interne Revision. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sind Elemente eines internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen - zum Beispiel dem Vieraugenprinzip - sind auch IT-Prozesse ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Des Weiteren werden durch die Abteilung Recht prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.
Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, die Interne Revision und die Abteilung Recht der Vossloh AG sowie die dezentral auf der Ebene der Führungsgesellschaften der Geschäftsfelder beauftragten Mitarbeitenden sind für die prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten verantwortlich. Der Abschlussprüfer/ Konzernabschlussprüfer führt daneben ebenfalls prozessunabhängige Prüfungstätigkeiten durch.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt dezentral in den lokalen Buchhaltungssystemen der Konzerngesellschaften. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der Vossloh AG ergänzen die Tochterunternehmen die jeweiligen, auf Basis konzerneinheitlicher Bilanzierungsmethoden erstellten Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen, die dann durch sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen in das im Konzern verwendete Berichts- und Konsolidierungssystem eingestellt werden. In diesem System, dem Cognos Controller aus dem Hause IBM (derzeit verwendete Version: 11.0.1200), erfolgt sowohl die Konsolidierung als auch die Bereitstellung zusätzlicher Managementinformationen.
Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Buchhaltung der Konzerngesellschaften in einem einheitlichen System des Herstellers SAP. Dieses IT-System ermöglicht im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess einen zentralen Zugriff sowie zentral initiierte Kontrollen. Bislang wird das System in der Vossloh AG sowie bei der weit überwiegenden Zahl der Gesellschaften aller Geschäftsbereiche verwendet. Im Rahmen eines konzernweit angelegten Prozesses zur Vereinheitlichung der ERP-Systeme wird ein neues SAP-S/4-System eingeführt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde dieses System in den ersten beiden Gesellschaften eingesetzt.
Das "Handbuch Konzernberichtswesen" des Vossloh Konzerns regelt die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Vossloh Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Die formalen Anforderungen umfassen unter anderem die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Formularsatzes.
Das "Handbuch Konzernberichtswesen" wird regelmäßig überarbeitet und fortentwickelt; die letzte Aktualisierung erfolgte im Winter 2024/2025. Neue oder überarbeitete Versionen werden allen am Konzernrechnungslegungsprozess Beteiligten auf direktem Weg über das konzernweite Intranet zur Verfügung gestellt.
Nach der dezentralen Erfassung der buchhalterischen Vorgänge in den Konzerngesellschaften erfolgt die Durchsicht der monatlichen Abschlüsse sowie des Jahresabschlusses auf der Ebene der Führungsgesellschaft des jeweiligen Geschäftsfelds. Anhaltspunkte für Kontrollen sind, neben einer zufälligen Auswahl, insbesondere größere oder ungewöhnliche Geschäftsvorfälle.
Auf Ebene der Vossloh AG erfolgen weitere Plausibilitätsprüfungen durch die Abteilungen Rechnungswesen, Recht und Controlling unter Verwendung geeigneter Validierungsregeln, um die korrekte Einhaltung der anzuwendenden Regelungen der IFRS sowie des HGB sicherzustellen.
Außerdem erfolgen auf Konzernebene auch die Aufbereitung und die Aggregation weiterer Daten für die Bereitstellung der im Anhang und im Lagebericht enthaltenen Informationen (einschließlich wesentlicher Ereignisse nach dem Bilanzstichtag).
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem unterstützt durch die im Vossloh Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung unternehmensbezogener Sachverhalte sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung.
Fehlerhafte Ermessensentscheidungen, die Umgehung von Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können der Natur der Sache nach nicht vollständig ausgeschlossen werden, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit gewährleisten kann, dass der Konzernabschluss fehlerfrei ist.
Die getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die Vossloh AG sowie die in den Konzernabschluss der Vossloh AG einbezogenen Unternehmen, bei denen die Vossloh AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen.
Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem sind regelmäßig Gegenstand der Prüfungsaktivitäten der Internen Revision. Diese erfolgen entweder im Rahmen des risikobasierten jährlichen Prüfungsplans oder im Rahmen von unterjährig durchgeführten Prüfungen. Über die kritischen Kontrollschwächen werden der Vorstand und der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Vossloh AG informiert. Die Risikoberichterstattung ist ferner Teil der regelmäßigen Berichterstattung im Prüfungsausschuss. Dem Vorstand sind aus der Befassung mit dem internen Kontrollsystem und dem Risikomanagementsystem sowie aus der Berichterstattung keine Umstände bekannt, die vermuten lassen, dass das interne Kontrollsystem oder das Risikomanagementsystem zum 31. Dezember 2024 in seiner jeweiligen Gesamtheit nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wäre.
1 Aussagen in diesem Abschnitt sind nicht
Gegenstand der Abschlussprüfung.
Der Prognosebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Erwartungen des Managements von Vossloh hinsichtlich der künftigen Entwicklung des Konzerns beruhen. Diesen Erwartungen liegen Einschätzungen zugrunde, die das Management anhand verfügbarer Informationen getroffen hat. Berücksichtigt wurden Annahmen zur künftigen Entwicklung des internationalen Bahntechnikmarkts sowie insbesondere die spezifischen Geschäftserwartungen der Geschäftsbereiche des Vossloh Konzerns. Die getroffenen Aussagen unterliegen Risiken und Chancen, die Vossloh nicht vollständig kontrollieren und steuern kann. Zur Vertiefung wird diesbezüglich auf die Ausführungen zum Risiko- und Chancenbericht des Konzerns (ab Seite 43) verwiesen. Sollten die dem Ausblick zugrunde liegenden Annahmen nicht zutreffen oder die beschriebenen Risiken oder Chancen eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen von dieser Prognose abweichen. Der Vossloh Konzern übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Prognosebericht enthaltenen Aussagen außerhalb der gesetzlichen Veröffentlichungsvorschriften zu aktualisieren.
Die Schwankungen der Weltwirtschaft haben auf die kurzfristige Entwicklung von Vossloh generell nur begrenzten Einfluss. Investitionen in die Bahninfrastruktur erfolgen weltweit in der Regel nach langfristigen Entscheidungsprozessen. Konjunkturelle Trends spiegeln sich deshalb nur bedingt auf den für Vossloh relevanten Märkten wider. Längerfristig kann allerdings ein Anstieg der Verschuldung einzelner Länder, insbesondere im Heimatmarkt Europa, einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit von Vossloh haben. Der überwiegende Anteil der Kunden von Vossloh wird mit öffentlichen Mitteln finanziert. Sparmaßnahmen in den für Vossloh relevanten Märkten aufgrund einer hohen Verschuldung der jeweiligen Staatshaushalte können in einzelnen Ländern nicht ausgeschlossen werden. Dem gegenüber stehen der weltweite Trend zu mehr Nachhaltigkeit und die damit zunehmende Attraktivität des Verkehrsträgers Schiene sowie damit verbundene Förderprogramme. Hinzu kommt, dass Investitionen in die Bahninfrastruktur über viele Jahre bzw. Jahrzehnte hinweg in einer Vielzahl von Ländern vernachlässigt wurden, so dass sich die Qualität der existierenden Infrastruktur tendenziell verschlechtert hat. Daraus werden vermehrte Investitionen in die von Vossloh angebotenen Produkte und Dienstleistungen der Bahninfrastruktur erwartet.
Der europäische Verband der Bahnindustrie UNIFE analysiert mit seiner "World Rail Market Study" im Zweijahresrhythmus ausführlich die Entwicklungen auf dem weltweiten Bahntechnikmarkt und erarbeitet auf dieser Basis fundierte Vorhersagen für die kommenden Jahre. Die aktuell gültige Studie wurde im September 2024 vorgestellt. Danach wird das jährliche weltweite Volumen des gesamten Bahntechnikmarkts von durchschnittlich rund 202 Mrd.€ im Zeitraum 2021 bis 2023 auf durchschnittlich rund 241 Mrd.€ im Zeitraum 2027 bis 2029 anwachsen - eine Wachstumsrate von durchschnittlich 3,0 % pro Jahr. Dabei wird der für europäische Anbieter wie Vossloh zugängliche Markt nach Schätzungen der UNIFE etwa 139 Mrd.€ für den Zeitraum 2027 bis 2029 betragen. Als zugänglich gelten Märkte, die für europäische Lieferanten geöffnet sind und in denen, soweit es sich um außereuropäische Märkte handelt, die Nachfrage nicht exklusiv durch inländische Kapazitäten gedeckt wird. Bei Märkten, in denen europäische Anbieter nur über Joint-Venture-Strukturen tätig werden können, wird die Hälfte des Marktvolumens als zugänglich eingestuft. Zum Vergleich: Für den Zeitraum 2021 bis 2023 galt ein Marktvolumen von durchschnittlich rund 119 Mrd.€ pro Jahr als zugänglich. Die erwartete Steigerung auf 139 Mrd.€ bedeutet eine Zunahme von 2,6 % pro Jahr.
Die Prognose für den Vossloh Konzern basiert auf der erwarteten Entwicklung der drei Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions sowie der Vossloh AG. Die Umsatzplanung von Vossloh stützt sich unter anderem auf geschäftsfeldspezifische Annahmen, die detaillierte Analysen der Produktnachfrage und des aktuellen Auftragsbestands einbeziehen. Darüber hinaus werden konkrete Rahmenverträge, das Verhalten der Hauptwettbewerber, die Wahrscheinlichkeit wichtiger Projektabschlüsse sowie regionenspezifische Marktchancen und -risiken berücksichtigt. Die Kunden von Vossloh sind öffentliche und private Nah-, Güter- und Fernverkehrsbetreiber, die Investitionen nach überwiegend langfristigen Entscheidungsprozessen und im Rahmen längerfristiger Finanzierungen tätigen. Als Partner begleitet Vossloh seine Kunden über Jahre hinweg. Gemeinsam mit ihnen plant und entwickelt das Unternehmen Lösungen für individuelle Produkt- und Serviceerfordernisse. Dies bringt in der Regel mehrmonatige, zum Teil sogar mehrjährige Liefer- und Projektlaufzeiten mit sich.
2024 | Erwartung 2025 | ||
Umsatz | Mio.€ | 1.209,6 | 1.250 bis 1.325 |
EBIT | Mio.€ | 105,2 | 110 bis 120 |
EBIT-Marge | % | 8,7 | 8,5 bis 9,5 |
Wertbeitrag | Mio.€ | 13,1 | 15 bis 25 |
Für das Geschäftsjahr 2025 prognostiziert das Unternehmen in der aktuellen Konzernstruktur Umsatzerlöse im Bereich zwischen 1,25 Mrd.€ und 1,325 Mrd.€ (2024: 1.209,6 Mrd.€). Vor allem in China, den USA und Deutschland wird ein deutlicher Umsatzanstieg erwartet. Im Geschäftsbereich Lifecycle Solutions werden erneut die stärksten prozentualen Zuwachsraten erwartet.
Der Vossloh Konzern erwartet zudem für das Geschäftsjahr 2025 einen weiteren Anstieg des absoluten EBIT. Aus heutiger Sicht wird ein EBIT im Bereich von 110 Mio.€ bis 120 Mio.€ (2024: 105,2 Mio.€) prognostiziert.
Vom Geschäftsjahr 2025 an wird die Vossloh AG eine Markenlizenzgebühr von den operativen Einheiten erheben. Diese Gebühren stellen einen konzerninternen Verrechnungsposten dar und spiegeln den Wert der Markennutzung im Vossloh Konzern wider. Die berichteten EBIT-Margen der Geschäftsbereiche werden ab 2025 hierdurch eine buchhalterische Belastung beinhalten, wodurch sie voraussichtlich leicht unter den Werten des Vorjahres liegen werden. Auf die EBIT-Marge im Vossloh Konzern hat die Einführung der Markenlizenzgebühr keinen Einfluss. Hier strebt Vossloh bezogen auf den Mittelwert des Prognosekorridors von 8,5 % bis 9,5 % eine leichte Verbesserung für das Geschäftsjahr 2025 an. Zusammenfassend wird für das Geschäftsjahr 2025 eine Fortsetzung des profitablen Wachstumskurses erwartet.
Bei den genannten Werten für Umsatz und EBIT ist die am 30. Juli 2024 angekündigte Akquisition von Sateba noch nicht enthalten. Bei Redaktionsschluss des Geschäftsberichts war der genaue Zeitpunkt des Vollzugs noch nicht bekannt. Unverändert wird der Vollzug der Akquisition im Frühjahr 2025 erwartet. Bei einer angenommenen Erstkonsolidierung bis Anfang Mai 2025 geht Vossloh im Gesamtkonzern von Umsatzerlösen zwischen 1,475 Mrd.€ und 1,575 Mrd.€ und einem EBIT vor Effekten aus der buchhalterischen Verteilung des Kaufpreises für Sateba zwischen 140 Mio.€ bis 155 Mio.€ aus. Sollte der Vollzug der Transaktion nicht bis Anfang Mai erfolgen, wird Vossloh die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr zu gegebenem Zeitpunkt konkretisieren.
Der für die interne Steuerung relevante gewichtete Kapitalkostensatz vor Steuern (WACC) wird im Geschäftsjahr 2025 unverändert 9,5 % betragen. Für den Wertbeitrag wird in der bestehenden Konzernstruktur trotz der geplanten Erhöhung des durchschnittlich gebundenen Kapitals aufgrund der stärkeren Erhöhung des Konzern-EBIT im Geschäftsjahr 2025 ein Wert zwischen 15 Mio.€ und 25 Mio.€ erwartet.
Die Vossloh AG erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Aktiengesetzes. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Einzelabschluss. Das Ergebnis der Vossloh AG als operativer Managementholding wird maßgeblich durch die Verwaltungskosten und das Finanzergebnis beeinflusst. Die Verwaltungskosten der Vossloh AG werden im Geschäftsjahr 2025 insgesamt trotz einer Erhöhung der Zahl an Mitarbeitenden spürbar geringer erwartet. Hierzu tragen insbesondere die im Vergleich zum Berichtsjahr geringeren Transaktionskosten für den Erwerb von Sateba bei. Für das Finanzergebnis erwartet Vossloh vor Berücksichtigung möglicher Zu- oder Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte ein leicht verbessertes Ergebnis gegenüber dem Niveau des Vorjahres. Schließlich wird die Ertragssituation durch die bereits erwähnte Einführung der Markenlizenz erheblich verbessert. Insgesamt wird somit für 2025 erwartet, dass das Ergebnis nach Steuern sowie der Jahresüberschuss im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 deutlich ansteigt.
Für die kommenden Jahre hat die weitere Umsetzung der Unternehmensstrategie bei Vossloh oberste Priorität. Neben organischem Wachstum bei steigender Profitabilität stehen dabei spezifische Kooperationen und Akquisitionen im Fokus, um das Kerngeschäft strategisch weiterzuentwickeln und den Unternehmenswert des Konzerns nachhaltig zu steigern.
Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Die erstmalige Anwendung der in der CSRD-Richtlinie verankerten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) beruht auf ihrer Bedeutung als von der Europäischen Kommission verabschiedete Nachhaltigkeitsberichtsstandards.
Die Konzernnachhaltigkeitserklärung 2024 wird auf konsolidierter Basis erstellt. Der betrachtete Kreis der Unternehmen entspricht dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses (zu ESRS 2 BP-1, 5 siehe Vossloh Geschäftsbericht, Seite 159 ff.). Die Erklärung deckt neben dem eigenen Geschäftsbetrieb die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des Unternehmens ab. Für einige Aussagen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden Sektordurchschnittsdaten und andere Näherungswerte verwendet. Das Unternehmen beschreibt und erläutert diese einschließlich Hinweisen auf eventuell daraus resultierende Mess- oder sonstige Unsicherheiten bei den jeweiligen Aussagen in den themenspezifischen Standards. Dies betrifft die Aussagen zum Gender-Pay-Gap im Abschnitt Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) auf Seite 124. Nennt das Unternehmen Zeiträume, weicht es bei den Begriffen "mittelfristig" und "langfristig" von den in ESRS 1, 6.4 definierten Vorgaben ab, indem es sich beim mittelfristigen Horizont an dem intern verwendeten Planungszeitraum von drei Jahren orientiert und zeitlich darüber hinausreichende Aussagen als langfristig einstuft. Das Unternehmen macht beim Thema Cybersecurity von der in den ESRS bestehenden Schutzklausel Gebrauch, vertrauliche Informationen auszulassen.
Das Unternehmen verfügt als deutsche Aktiengesellschaft über eine duale Führungsstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat gemäß den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes. Der Vorstand besteht aus drei Personen (100 % männlich).
Der Vorstand ist verantwortlich für die strategische Leitung des Unternehmens und trifft Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben. Der Aufsichtsrat von Vossloh setzt sich aus sechs Mitgliedern zusammen, darunter zwei Arbeitnehmervertreter. 16,7 % der Aufsichtsratsmitglieder sind weiblich, 83,3 % männlich. Alle Anteilseignervertreter (100 %) gelten im Einklang mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängig. Alle Mitglieder des Vorstands und der Großteil der Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen, passend zur globalen Ausrichtung des Unternehmens als Anbieter von Bahninfrastrukturlösungen, über langjährige Erfahrung in der Bahnindustrie sowie im Management internationaler Unternehmen.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Unternehmensführung, einschließlich wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen. Er erörtert mit dem Vorstand in regelmäßigen Abständen alle relevanten Fragen der Unternehmensführung, einschließlich Nachhaltigkeitsaspekte. Dies erfolgt durch regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und in Aufsichtsratssitzungen.
Bei der Überwachung der Unternehmensstrategie, wichtigen Entscheidungen und dem Risikomanagementprozess berücksichtigen Vorstand und Aufsichtsrat die wesentlichsten Auswirkungen, Risiken und Chancen. Bei der grundsätzlichen Befassung mit den als wesentlich identifizierten Themen (siehe hierzu beispielsweise die Tabellen auf den Seiten 63 ff.) werden mögliche Wechselwirkungen zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten sorgfältig abgewogen. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen nach eigener Einschätzung über ausreichende Qualifikationen im Bereich Nachhaltigkeit. Zur Sicherstellung erforderlicher Fachkenntnisse zu spezifischen Nachhaltigkeitsaspekten werden bei Bedarf zusätzlich externe Experten hinzugezogen. Detaillierte Informationen zu den Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat (ESRS 2 GOV-1, 22) finden sich auf Seite 156 f. des Berichts.
Vossloh bekennt sich zu einer nachhaltigen Unternehmensführung. Nachhaltigkeit ist einer der fünf Grundwerte des Unternehmens: "Wir übernehmen Verantwortung und tragen Sorge für die Welt, in der wir leben." Vossloh ist überzeugt, dass Unternehmen mit ihren Entscheidungen und ihrem Verhalten ökonomische, soziale und ökologische Aspekte in 1 Nicht Gegenstand der Abschlussprüfung, jedoch Gegenstand einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit. Den Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers finden Sie auf den Seiten 137 ff. Einklang bringen müssen. Langfristiger Erfolg erfordert einen Beitrag zum Wohl der Gesellschaft und zur Erhaltung aller Möglichkeiten für künftige Generationen.
"Nachhaltige, sichere und benutzerfreundliche Schienenmobilität für eine bessere Welt" ist die Unternehmensvision von Vossloh. Unter dem Leitmotiv "enabling green mobility" ist Vossloh eine treibende Kraft für kundenorientierte, innovative und nachhaltige Produkte sowie Dienstleistungen rund um den Fahrweg Schiene. Dieser Anspruch spiegelt sich auch in der Nachhaltigkeitsstrategie von Vossloh wider. Das Unternehmen verfolgt seit dem Geschäftsjahr 2021 eine überarbeitete, konzernweite Nachhaltigkeitsstrategie. Sie hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsaktivitäten im Konzern zentral auszurichten und zu fokussieren, Vosslohs positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft weiter zu verbessern und die Nachhaltigkeitsleistung des Konzerns transparenter zu machen. Sie soll Vossloh zu einer Referenz im Bereich Nachhaltigkeit im Bahninfrastrukturgeschäft machen. Der Vorstand der Vossloh AG hatte die Nachhaltigkeitsstrategie und die sie unterstützende Richtlinie im Jahr 2021 verabschiedet. Das Nachhaltigkeitsversprechen des Unternehmens ist auf der Website www.vossloh.com veröffentlicht (Rubrik Investor Relations >Nachhaltigkeit >Nachhaltigkeitsstrategie und -management).
Der Vorstand von Vossloh trägt die Gesamtverantwortung für alle Nachhaltigkeitsthemen. Er ist verantwortlich dafür, dass das Unternehmen seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Verantwortung gerecht wird und einen positiven Beitrag zum Wohl von Umwelt und Gesellschaft leistet. Im operativen Management ist das Thema Nachhaltigkeit dem Chief Operating Officer (COO) unterstellt. Daneben gibt es in der Vossloh AG die Abteilung Corporate Sustainability. Die 2020 geschaffene Funktion des direkt an den Vorstand berichtenden Head of Corporate Sustainability ist für die Entwicklung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie für die Steuerung der konzernweiten Nachhaltigkeitsinitiativen verantwortlich. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Group Sustainability Committee zur zentralen Steuerung aller Nachhaltigkeitsaktivitäten innerhalb des Konzerns eingerichtet, das vom Head of Corporate Sustainability geleitet wird. Zudem hat jedes Geschäftsfeld einen Nachhaltigkeits-, Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten ernannt.
Im Verlauf des Berichtsjahres 2024 wurde das Vergütungssystem für den Vorstand überarbeitet. Vom Geschäftsjahr 2025 an basiert die Einjährige Tantieme nicht nur auf finanziellen Leistungskriterien wie EBIT, Umsatz und Working Capital, sondern auch auf der Erreichung von ESG-Zielen (Environment, Social und Governance), die in der vorher gültigen Fassung des Vergütungssystems nicht berücksichtigt waren. In Anlehnung an die allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens können diese Ziele zum Beispiel Kategorien wie Arbeitssicherheit, Diversität, Produktsicherheit, Mitarbeitendenzufriedenheit oder Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen umfassen. Die Zielwerte werden jeweils vor Beginn des Vergütungsjahres festgelegt. Die Zielerreichung ermittelt der Aufsichtsrat auf Grundlage des geprüften Konzernabschlusses sowie der geprüften Konzernnachhaltigkeitserklärung der Vossloh AG für das jeweilige Vergütungsjahr. Bei 100-prozentiger Zielerreichung wird der volle Zielbonus gewährt, der einen Bestandteil der Zielgesamtvergütung darstellt.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche Prozesse Vossloh implementiert hat, um die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Chancen und Risiken zu ermitteln, zu bewerten und zu steuern:
Kernelemente der Sorgfaltspflicht | Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung |
a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell | ESRS 2 GOV-2: S. 58-59, ESRS 2 GOV-3: S. 59, ESRS 2 SBM-3: S. 61-66 |
b) Einbindung betroffener Stakeholder/Interessenträger in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht | ESRS 2 GOV-2: S. 58, ESRS 2 SBM-2: S. 60-61, ESRS 2 IRO-1: S. 62, 66, ESRS S1-2: S. 102, ESRS S2-2: S. 126, ESRS S4-2: S. 107-109 |
c) Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen | ESRS 2 IRO-1: S. 61-67, ESRS 2 SBM-3: S. 63-66, ESRS E1 SBM-3: S. 84, ESRS E1-5: S. 87, ESRS E3 SBM-3: S. 87, ESRS E3-4: S. 87-88, ESRS E5 SBM-3: S. 90, 94, ESRS S4 SBM-3: S. 107, ESRS S1 SBM-3: S. 113, ESRS S2 SBM-3: S. 125, 127-128, ESRS G1: S. 131, unternehmensspezifisches Thema Cybersecurity: S. 135 |
d) Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen | ESRS E1-3: S. 80, 85, ESRS E1-5: S. 87, ESRS E5-2: S. 91, 93, ESRS S4-4: S. 108, ESRS S1-4: S. 115, 117, ESRS S2-4: S. 125-129, ESRS G1-3: S. 130-131, ESRS G1-2: S.135, ESRS G1-1: S. 135, unternehmensspezifisches Thema Cybersecurity: S. 135-136 |
e) Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation | ESRS E1-1: S. 81-82, ESRS E1-3: S. 85, ESRS E5-2: S. 91-93, ESRS S4-4: S. 108, ESRS S1-4: S. 115, 117, ESRS S2-4: S. 126, 128, ESRS G1-3: S. 133, unternehmensspezifisches Thema Cybersecurity: S. 136 |
Wie alle nichtfinanziellen Risiken und Chancen unterliegen die wesentlichen Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen, denen Vossloh ausgesetzt ist, einer planmäßigen internen Kontrolle, Bewertung und Steuerung. Die Ergebnisse werden regelmäßig an den Vorstand berichtet. Risiken können bei den für das Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen in Bezug auf die Vollständigkeit und Integrität der erhobenen Daten, auf den Zeitpunkt der Verfügbarkeit von Informationen sowie insbesondere auf die Verfügbarkeit von Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bestehen. Um diese Risiken zu verhindern oder zu begrenzen, sind sie in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem einbezogen. Dessen generelle Funktionsweise ist auf den Seiten 43 ff. (ESRS 2 GOV-5, 36) dargestellt. Bei der Bewertung von Risiken und Chancen werden dieselben monetären Schwellenwerte angewendet wie bei der allgemeinen finanziellen Risikobewertung von Vossloh. Für das Berichtsjahr und das Jahr 2025 übersteigen keine Risiken oder Chancen die finanzielle Wesentlichkeitsschwelle. Die derzeitigen Auswirkungen der identifizierten wesentlichen Risiken und Chancen auf Finanzlage, finanzielle Leistungsfähigkeit und Cashflow des Unternehmens sind daher insgesamt als gering einzustufen.
Vossloh bietet Produkte und Dienstleistungen an, die eine höhere Auslastung von Schienenwegen ermöglichen. Ziel ist es, die Verfügbarkeit bestehender Bahnstrecken zu steigern, die Errichtung neuer Strecken zu unterstützen, einen effizienten und störungsfreien Betrieb zu ermöglichen sowie die Lebenszykluskosten der Bahninfrastruktur zu senken. Damit leistet Vossloh einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit bei der Mobilität von Menschen und beim Transport von Gütern. Sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr ist die Schiene der umweltfreundlichste, effizienteste und sicherste Verkehrsträger. Mehr Verkehr auf der Schiene ist daher eine notwendige Voraussetzung für das Erreichen ehrgeiziger Klimaziele. Dabei eröffnet der digitale Wandel in der Bahnindustrie dem Verkehrsträger Schiene erhebliche neue Möglichkeiten, seine ökologischen Vorteile noch stärker auszuspielen. Gleichzeitig steigen auch auf der Kundenseite das Bewusstsein und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Mit seinem Fokus auf nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenschonung eröffnen sich Vossloh in diesem Marktumfeld neue Möglichkeiten zur Differenzierung im Wettbewerb. Das Geschäftsmodell des Unternehmens (ESRS 2 SBM-1, 40 a) i und ii) ist auf der Seite 4 f. ausführlicher beschrieben. Informationen über die Belegschaft des Vossloh Konzerns sind im Kapitel Mitarbeitende des Zusammengefassten Lageberichts (Seite 37) sowie im Abschnitt Personalstrategie und Personalführung (ab Seite 118) dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung enthalten.
Mit seinen drei Geschäftsbereichen Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ist Vossloh in unterschiedlichen Märkten des Bahninfrastrukturgeschäfts aktiv. Direkte Kunden sind dabei überwiegend staatliche und kommunale Anbieter von Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Damit ist ein beträchtlicher Teil der Gesamtbevölkerung als Endnutzer und Verbraucher vom Bahnverkehr betroffen. Für ihre Produkte und Dienstleistungen kaufen die Geschäftsfelder des Unternehmens bei einer Vielzahl von Lieferanten ein. Hier sind insbesondere die Zulieferer von Stahl und Beton sowie von Rohstoffen für die Herstellung von Kunst- und Verbundwerkstoffen relevant.
Vossloh steht in einem kontinuierlichen Dialog mit seinen internen und externen Stakeholdern. Der Meinungs- und Erfahrungsaustausch betrifft immer häufiger auch Nachhaltigkeitsthemen. Es ist dem Unternehmen wichtig, die einzelnen Stakeholder-Gruppen auch zu diesem Thema direkt anzusprechen und ihre Interessen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Das Feedback der Stakeholder kann auf allen Entscheidungsebenen Anregungen zu Veränderungen geben. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht darüber, welche Themen beim Austausch mit den wichtigsten Stakeholdern wesentlich sind und welche Formate Vossloh für den Dialog nutzt:
Stakeholder | Themen | Dialogformate |
Kunden | - (Neue) Produkte und Dienstleistungen von Vossloh | - Regelmäßige Kundengespräche |
- Qualität der Produkte und Dienstleistungen | - Publikationen (gedruckt und digital) | |
- Maßgeschneiderte Lösungen für die jeweilige Aufgabenstellung | - Teilnahme an Fachmessen | |
- Schnelle Reaktion auf Anfragen sowie Auftragsabwicklung und Logistik | - Veranstaltungen für/mit Kunden | |
- Systemintegration von Kunden durch EDI (Electronic Data Interchange) | ||
Lieferanten | - Neue/alternative Werkstoffe und Materialien | - Regelmäßige Lieferantengespräche |
- Rahmenbedingungen der Liefervereinbarungen | - Teilnahme an Fachmessen | |
- Kommunikation über Spezifikationen des Lieferumfangs | ||
Kapitalmarktteilnehmer | - Wertentwicklung des Unternehmens | - Finanzberichterstattung |
- Aktuelle Geschäftsentwicklung | - Hauptversammlung | |
- Strategische Ausrichtung des Unternehmens | - Investorenkonferenzen | |
- Unternehmensführung gemäß Corporate-Governance-Regeln | - Telefonkonferenzen | |
- Nachhaltigkeitsengagement | - Roadshows | |
- Capital Markets Days | ||
- Website | ||
Mitarbeitende | - Arbeitsvertragliche Regelungen | - Regelmäßige Mitarbeitendengespräche |
- Betriebsvereinbarungen | - Mitarbeitermagazin "inmotion" | |
- Innerbetriebliche Kommunikation | - Mitarbeitendenbefragungen | |
- Austausch mit der Führungsebene | - Länder-, hierarchie- und geschäftsbereichsübergreifende Austauschforen und Projektteams | |
- Möglichkeiten zur Weiterbildung und beruflichen Entwicklung | - Vossloh Online Academy | |
- Förderung von Nachwuchskräften |
Die Tabelle verdeutlicht, dass Gespräche und Begegnungen mit Repräsentanten aller wichtigen Stakeholder so häufig und regelmäßig wie möglich sowie anlassbezogen auf unterschiedlichen Kanälen und an vielen verschiedenen Orten im weltweiten Netzwerk des Unternehmens erfolgen. Kritik, Anregungen und Vorschläge der Stakeholder für Verbesserungen, auch hinsichtlich Nachhaltigkeit, werden im Unternehmen diskutiert und - sofern sinnvoll und umsetzbar - berücksichtigt. Das Feedback von Kunden und Lieferanten fließt beispielsweise in die Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh ein, die Ideen von Mitarbeitenden münden vielfach in Veränderungen der Produktionsprozesse und -abläufe. Themen, die Kapitalmarktteilnehmer ansprechen, geben häufig Hinweise auf aktuelle oder bevorstehende Entwicklungen in den Märkten. Im Rahmen der strukturierten internen Berichterstattung werden entsprechende Informationen auch dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zugeleitet. Die im Vorfeld dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung erfolgte Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigte die Interessen und Standpunkte der wichtigsten Stakeholder im Zusammenhang mit der Strategie und dem Geschäftsmodell von Vossloh.
Vossloh hatte 2021 eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, die für den aktuellen Bericht gemäß den Anforderungen der ESRS deutlich erweitert wurde und den Kriterien der in den nachfolgenden Passagen erläuterten doppelten Wesentlichkeit entspricht. Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse einschließlich der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden jährlich überprüft. Eine erneute vollständige Analyse ist derzeit nicht vorgesehen, kann jedoch im Zuge der jährlichen Überprüfung erfolgen, sofern neue Entwicklungen oder veränderte Rahmenbedingungen signifikante Anpassungen der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen erforderlich machen.
Im Rahmen der Vorbereitung der Konzernnachhaltigkeitserklärung 2024 wurden demnach alle in den ESRS enthaltenen Kategorien (E1, E2, E3, E4, E5, S1, S2, S3, S4 und G1) sowie mehrere unternehmensspezifische Nachhaltigkeitsthemen (Cybersecurity, Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr, Lärmreduzierung im Gleis) einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse unterzogen, nämlich
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hinsichtlich der (positiven und negativen) Auswirkungen der Aktivitäten von Vossloh auf Menschen und Umwelt sowie |
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hinsichtlich der (finanziellen) Risiken und Chancen aus den nachhaltigkeitsrelevanten Themen für das Unternehmen. |
Zur Identifikation tatsächlicher und potenzieller, positiver und/oder negativer Auswirkungen sowie von Risiken und Chancen erfolgte erstmals eine Analyse aller oben genannten Kategorien und Themen gemäß ESRS-Vorgaben durch ausgewählte interne Stakeholder, die in engem Austausch mit den wichtigsten externen Stakeholder-Gruppen von Vossloh - Kunden, Lieferanten und Kapitalmarktteilnehmer - stehen und deren Interessen und Standpunkte in die Analyse einbrachten. Dabei wurde die gesamte Wertschöpfungskette des Unternehmens analysiert, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang dieser Wertschöpfungskette zu identifizieren. Gemeinsam mit externen Experten und unter Einbeziehung des konzerninternen Risikomanagements sowie relevanter Funktionsbereiche, die ihr Feedback einbrachten, bewerteten die internen Stakeholder sämtliche identifizierten tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen sowie Risiken und Chancen, um ihre Wesentlichkeit festzustellen. Als Input-Parameter wurden sowohl interne Daten als auch externe, öffentlich zugängliche Quellen genutzt, unter anderem Berichte und Leitlinien der Europäischen Kommission, der European Environment Agency (EEA), der Environmental Protection Agency (EPA) und des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) sowie Publikationen von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN), dem World Wide Fund For Nature (WWF), der International Labour Organization (ILO) und relevanten Wirtschaftsmedien. Zudem wurden die Auswirkungen, Risiken und Chancen nach ihrer zeitlichen Relevanz (kurz-, mittel- oder langfristig) klassifiziert. Die Bewertungen erfolgten auf einer Skala von 1 bis 4; alle Bewertungen ab dem Wert 3,0 wurden als wesentlich eingestuft. Die Bewertungen basieren auf Annahmen sowie einer Kombination aus eigenen und externen quantitativen Daten und qualitativen Erkenntnissen aus Meetings mit internen Stakeholdern. Falls relevant, wurden auch standortspezifische Aspekte bei der Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt. Das Ergebnis der Analyse wurde dem Vorstand vorgelegt, von ihm besprochen und validiert.
Wichtige Entscheidungen im Prozess betrafen die Auswahl der internen Stakeholder-Vertreter und der externen Experten sowie die Bewertung aller identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen durch die jeweiligen Stakeholder-Vertreter. Während des gesamten Prozesses wurden interne Kontrollen angewendet, die sich in einer regelmäßigen Überprüfung des aktuellen Stands der Wesentlichkeitsanalyse durch Mitarbeitende mehrerer Abteilungen ausdrückten. Bestandteil des Kontrollverfahrens war eine detaillierte Beschreibung der Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Für die Analyse wurden die Auswirkungen der Aktivitäten von Vossloh auf Menschen und Umwelt zunächst nach negativ und positiv unterschieden, anschließend nach tatsächlich und potenziell. Weiter wurden sie nach ihrem Schweregrad, ihrer Reichweite, ihrem Ausmaß und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens priorisiert. Die Ermittlung der Risiken und Chancen erfolgte in einem nachgelagerten Prozessschritt. Zunächst wurde untersucht, welche (finanziellen) Risiken und Chancen sich aus den zuvor identifizierten wesentlichen Auswirkungen ableiten lassen. Außerdem wurden weitere (finanzielle) Risiken und Chancen ermittelt, die entlang der Wertschöpfungskette von Vossloh innerhalb kurz-, mittel- oder langfristiger Zeiträume auftreten könnten. Bei der Analyse von Risiken und Chancen hat das Unternehmen auch Abhängigkeiten aus Lieferketten, Marktanforderungen, regulatorischen Vorgaben, Ressourcenverbrauch und klimabedingten Risiken berücksichtigt, um potenzielle finanzielle Auswirkungen zu bewerten. Die anschließende Bewertung der (finanziellen) Risiken und Chancen, die für das Unternehmen aus den betrachteten Auswirkungen resultieren, erfolgte anhand des Umfangs der potenziellen finanziellen Effekte und anhand der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens. Dabei wurden die Einschätzungen des konzerninternen Risikomanagements in die Bewertung einbezogen. Für alle Parameter wurde schließlich noch der Zeithorizont klassifiziert, in dem sie relevant sein werden. Für das Geschäftsjahr 2024 berichtet Vossloh über alle Aspekte, die bei der Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen auf einer Skala von 1 bis 4 in wenigstens einer Hinsicht mindestens den Wert 3,0 erreichten:
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Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) (ESRS E1) |
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Energie (ESRS E1) |
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Wasser (ESRS E3) |
― |
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen (ESRS E5) |
― |
Abfall (ESRS E5) |
― |
Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) (ESRS S1) |
― |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) (ESRS S1) |
― |
Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) (ESRS S2) |
― |
Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) (ESRS S2) |
― |
Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/oder Endnutzern (ESRS S4) |
― |
Unternehmenskultur (ESRS G1) |
― |
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) (ESRS G1) |
― |
Korruption und Bestechung (ESRS G1) |
― |
Cybersecurity (unternehmensspezifisches Thema) |
― |
Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr (unternehmensspezifisches Thema) |
― |
Lärmreduzierung im Gleis (unternehmensspezifisches Thema) |
Die jeweiligen positiven oder negativen Auswirkungen der Aktivitäten von Vossloh auf Menschen und Umwelt sowie die (finanziellen) Risiken und Chancen für das Unternehmen aus den nachhaltigkeitsrelevanten Themen werden in den folgenden thematischen Kapiteln dargestellt.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, welche wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden:
Nachhaltigkeitsaspekt | Standard | Auswirkungen auf Menschen und Umwelt | Finanzielle Auswirkungen | |||
Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) | ESRS E1 | Treibhausgasemissionen durch direkte Emissionen im Produktionsprozess und vorgelagerte Lieferketten (Scope 3.1), die ohne wirksame Dekarbonisierungsmaßnahmen zur globalen Erwärmung beitragen. | - | ✓ | | || | Strengere Vorschriften zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen könnten zu potenziellen Kostensteigerungen durch die Anpassung von Produktionsanlagen einschließlich Investitionen in emissionsarme Technologien und möglichen Strafen bei Nichteinhaltung führen. |
Förderung der Anpassung an den Klimawandel durch die Ermöglichung nachhaltiger Schienenmobilität, die potenziell zu weniger Emissionen durch den Individualverkehr führt. | + | ✓ | | || | |||
Energie | Verbrauch nicht-erneuerbarer Energien in Produktionsprozessen, insbesondere Erdgas und fossile Stromquellen, der zur Erschöpfung begrenzter Ressourcen führt. | - | ✓ | | || | Steigende Energiepreise könnten die Betriebsausgaben erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. | |
ESRS E1 | Förderung der Dekarbonisierung durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in der Produktion, um die Scope-1- und Scope-2-CO 2 e-Neutralität bis 2030 zu erreichen und den Anteil nicht erneuerbarer Energien erheblich zu reduzieren. | - | ✓ | |||
Wasser | ESRS E3 | Verbrauch von Frischwasser für Oberflächenbehandlung, Kühlprozesse und die Herstellung von Betonschwellen, der lokale Wasserressourcen beeinträchtigt. | - | ✓ | | || | |
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen | ESRS E5 | Umweltauswirkungen durch den Einsatz von nicht ausreichend nachhaltigen Materialien und unzureichendes Recycling von Betonschwellen. | - | ✓ | ||
Förderung der Kreislaufwirtschaft durch eine hohe Quote an unverpackten, recycelbaren Produkten und steigende Recyclingraten. | + | ✓ | ||||
Abfall | ESRS E5 | Erhöhte Abfallintensität bei Produkten durch unvermeidbares Entstehen von Restabfällen im Produktionsprozess. | + | ✓ | || ||| | |
Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) | ESRS S1 | Auftreten arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen trotz Präventionsmaßnahmen bei Vossloh kann zu Beeinträchtigung der Mitarbeitenden führen. | + | ✓ | | | Hohe Mitarbeitendenfluktuation könnte zu Wissensverlust, erhöhten Rekrutierungskosten und geringerer Produktivität durch häufigeren Personalwechsel führen. |
Signifikante Schwere arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen in Produktionsstätten, die langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Mitarbeitenden haben. | + | ✓ | | || | |||
Unzureichende Arbeitsplatzsicherheit, die das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden für Mitarbeitende erhöht. | + | ✓ | | || | |||
Förderung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und internationalen Standards, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechten beitragen. | + | ✓ | | || | |||
Optimale Besetzung von Positionen basierend auf Fähigkeiten und Motivation, die zu höherer Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeitenden führt. | + | ✓ | | || | |||
Nachfolgeplanung und Talent-Mapping fördern das Wachstumspotenzial, indem sie gezielt Fähigkeiten und interne Motivationen identifizieren und weiterentwickeln. | + | ✓ | || ||| | Bessere Arbeitsbedingungen schaffen die Möglichkeit, hochqualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, wodurch die Innovationskraft und Effizienz des Konzerns steigen. | ||
Förderung einer ausgewogenen Work-Life-Balance, die zur Verbesserung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden und der Produktivität beiträgt. | + | ✓ | || ||| | Verbesserte Arbeitsbedingungen bieten die Möglichkeit, talentierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden, was die Stabilität und Produktivität des Konzerns fördert. | ||
Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung steigert maßgeblich das Engagement und die Bindung der Mitarbeitenden und treibt Talentförderung und Innovation voran. | + | ✓ | || ||| | |||
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) | ESRS S1 | Wettbewerbsfähige Vergütung und Zusatzleistungen im Vergleich zur Branche beeinflussen direkt die Mitarbeitendenzufriedenheit und -bindung und ziehen qualifizierte Mitarbeitende an. | + | ✓ | | || | Höhere Gehälter und Zusatzleistungen für Mitarbeitende könnten die Betriebskosten steigern und die finanzielle Flexibilität des Konzerns belasten. |
Attraktive Vergütung trägt dazu bei, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, und unterstützt das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. | + | ✓ | | || | Anziehung hochqualifizierter Mitarbeitender, wodurch die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns steigen. | ||
Gewährleistung umfassender Sozialversicherungsleistungen, die zur sozialen Absicherung der Mitarbeitenden beitragen. | + | ✓ | | || | |||
Förderung der Vielfalt in der Belegschaft, etwa in Bezug auf Geschlecht und Nationalität, die zu einem inklusiven Arbeitsumfeld und höherer Innovationskraft beiträgt. | + | ✓ | || ||| | |||
Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) | ESRS S2 | Vorfälle von Fehlverhalten unter der Belegschaft, aber auch entlang der Wertschöpfungskette könnten das Wohl der Mitarbeitenden gefährden. | - | ? | | || | |
Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) | ESRS S2 | Potenzielle Verletzungen grundlegender Menschenrechte in der Lieferkette wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit, die ethische und rechtliche Risiken bergen. | - | ? | | || | |
Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/oder Endnutzer | ESRS S4 | Unzureichende Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Produkte/der Dienstleistungen könnten die Gesundheit der Nutzer gefährden. | - | ? | || ||| | Das Risiko von Qualitätsproblemen oder Kundenbeschwerden könnte das Vertrauen in die Marke schädigen und zu negativen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. |
Entwicklung langlebiger Produkte für die Schieneninfrastruktur, die zur Reduzierung von Abfall und Ressourcenverbrauch beitragen. | + | ✓ | ||| | Die Verbesserung und Entwicklung hochwertiger Produkte bieten die Chance, eine höhere Zahlungsbereitschaft für Produkte mit besserer Qualität zu nutzen. | ||
Unternehmenskultur | ESRS G1 | Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sowie eine ordnungsgemäße Trennung der Aufgaben fördern die Effizienz, reduzieren Risiken und stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Arbeitsprozesse. | + | ✓ | || ||| | |
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) | ESRS G1 | Unzureichender Schutz von Whistleblowern, der die Aufdeckung von Missständen erschwert und ethisches Verhalten gefährdet, könnte das Vertrauen in das Unternehmen untergraben. | - | ? | | || | |
Korruption und Bestechung | ESRS G1 | Schwache Vorschriften und Kontrollen im Bereich Korruption und Bestechung könnten zu illegalen Praktiken führen und das Vertrauen in das Unternehmen sowie in die Integrität des Geschäfts gefährden. | - | ? | | || | |
Cybersecurity (unternehmensspezifisches Thema) | Unzureichender Schutz der IT-Systeme könnte zu Cyberangriffen führen, die die Betriebskontinuität und die Sicherheit der Unternehmensdaten gefährden. | - | ? | | || | Betriebsunterbrechungen und finanzielle Verluste durch gezielte Cyberangriffe auf kritische Systeme. | |
Finanzielle Belastungen durch Lösegeldzahlungen oder Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen nach einem Angriff. | ||||||
Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr (unternehmensspezifisches Thema) | Höhere Gleisverfügbarkeit durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien könnte die Effizienz im Schienennetz steigern, Ausfallzeiten reduzieren und die Betriebsabläufe optimieren. | + | ? | || ||| | Optimierung des Betriebs durch digitale Technologien führt zu einer effizienteren Nutzung der Infrastruktur und einer verbesserten Kundenzufriedenheit. | |
Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, die die Lebensdauer von Schieneninfrastrukturkomponenten verlängern und somit Ressourcen schonen. | + | ✓ | | || | |||
Lärmreduzierung im Gleis (unternehmensspezifisches Thema) | Reduzierung von gleisbezogenem Lärm und Vibrationen durch innovative Technologien, die zur Verbesserung der Lebensqualität in bahnnahen Gebieten beiträgt. | + | ✓ | | || |
Nachhaltigkeitsaspekt | Finanzielle Auswirkungen | |
Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) | ! | | || |
Energie | ! | | || |
Wasser | ||
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen | ||
Abfall | ||
Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) | ! | | || |
○ | || ||| | |
○ | || ||| | |
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) | ! | | || |
○ | || ||| | |
Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) | ||
Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) | ||
Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/oder Endnutzer | ! | || ||| |
○ | || ||| | |
Unternehmenskultur | ||
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) | ||
Korruption und Bestechung | ||
Cybersecurity (unternehmensspezifisches Thema) | ! | | || |
! | | || | |
Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr (unternehmensspezifisches Thema) | ○ | || ||| |
Lärmreduzierung im Gleis (unternehmensspezifisches Thema) |
positiv | + | tatsächlich | ✓ | mittel- und langfristig | || ||| |
negativ | - | potenziell | ? | kurz- und mittelfristig | | || |
langfristig | ||| | Risiko | ! |
kurzfristig | | | Chance | ○ |
Alle Risiken sind potenzieller Natur und haben daher aktuell keine finanzielle Auswirkung auf Vossloh. Zudem ist nicht zu erwarten, dass es im nächsten Berichtszeitraum zu einer finanziellen Auswirkung auf Vossloh kommt. Bei den Chancen ist es hingegen aufgrund ihrer überwiegend mittel- und langfristigen Ausrichtung nicht möglich, eine Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen in diesem oder im nächsten Berichtszeitraum vorzunehmen. Daher wurden bewusst keine Aussagen zu aktuellen finanziellen Auswirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen des Unternehmens auf seine Finanzlage, finanzielle Leistungsfähigkeit und Cashflows aufgenommen.
Für die Ermittlung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (ESRS E2) und biologischer Vielfalt und Ökosystemen (ESRS E4) wurde ebenfalls das oben beschriebene Verfahren mit denselben Methoden, Annahmen und Instrumenten zur Ermittlung und Bewertung der Wesentlichkeit angewandt. Dabei wurden jeweils die eigenen Standorte und Geschäftstätigkeiten sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette überprüft. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden auch Informationen aus dem Austausch mit regional betroffenen Gemeinschaften berücksichtigt. An den Standorten des Unternehmens liegen keine Hinweise auf Beschwerden aus der Bevölkerung oder laufende behördliche Verfahren im Zusammenhang mit Umweltschutz oder biologischer Vielfalt und Ökosystemen vor. Abhängigkeiten von der biologischen Vielfalt und von Ökosystemen und deren Leistungen wurden im Rahmen der Analyse weder an den Vossloh Standorten noch in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt. Kein Standort von Vossloh befindet sich in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität. Risiken und Chancen jeder Art im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen wurden nicht festgestellt. Für ESRS E2 und ESRS E4 erbrachte die aktuelle Wesentlichkeitsanalyse also keine als wesentlich eingestuften Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Das Unternehmen wird jedoch weiterhin potenzielle Entwicklungen in diesen Bereichen beobachten und bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen eine erneute Bewertung vornehmen. Trotz der Einstufung als nicht wesentlich bleibt das Unternehmen seiner Verantwortung verpflichtet, mögliche Auswirkungen auf Umweltverschmutzung sowie biologische Vielfalt und Ökosysteme zu minimieren und im Einklang mit geltenden Vorschriften zu handeln.
Angabepflicht | Seite, Absatz |
E1 Klimawandel | |
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | S. 83, Abs. 2 |
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | |
ESRS E1 SBM-3 18: Art des klimabezogenen Risikos | S. 80, Abs. 6 |
ESRS E1 SBM-3 19: Beschreibung der Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells von Vossloh in Bezug auf den Klimawandel | S. 83, Abs. 4 - S. 84, Abs. 4 |
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | |
ESRS 2 IRO-1 20: Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 81, Abs. 2, S. 82, Abs. 3, S. 83, Abs. 4, S. 84, Abs. 1-Abs. 3, S. 85, Abs. 1, S. 85, Abs. 4 - Abs. 6, S. 87, Abs. 6 |
ESRS 2 IRO-1 21: Erläuterung der klimabezogenen Szenarioanalyse und Risikobewertung | S. 83, Abs. 4, S. 84, Abs. 1 |
E3 Wasser- und Meeresressourcen | |
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 89, Abs. 1 - Abs. 2 |
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 90, Abs. 4 - Abs. 5 |
S1 Eigene Belegschaft | |
ESRS 2 SBM-1 40: Zahl der Arbeitnehmer nach geografischen Gebieten | S. 119, Tab. 1 |
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger | S. 113 Abs. 7 - S. 114 Abs. 1, S. 115, Abs. 1, S. 120, Abs. 1, S. 121, Abs. 2, S. 123, Abs. 1 |
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger | S. 126, Abs. 1 bis S. 126, Abs. 4, S. 127, Abs. 1, S. 128, Abs. 3, S. 129, Abs. 3 |
S4 Verbraucher und Endnutzer | |
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger | S. 107, Abs. 5, S. 108, Abs. 5 bis S. 109, Abs. 5 |
G1 Unternehmenspolitik | |
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | S. 130, Abs. 2 |
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 130, Abs. 1 |
Einen Index der in dieser Konzernnachhaltigkeitserklärung enthaltenen und erfüllten Angabepflichten finden Sie auf Seite 71 f.
Vossloh hat seine Nachhaltigkeitsaktivitäten seit 2021 in folgende Handlungsfelder gegliedert:
― |
Nachhaltigkeitsstrategie und -management |
― |
Umwelt- und Klimaschutz |
― |
Sichere und nachhaltige Mobilität |
― |
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
― |
Personalstrategie und Personalführung |
― |
Good Corporate Citizenship |
― |
Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse |
― |
Unternehmensethik |
Dabei bildet der übergreifende Bereich "Nachhaltigkeitsstrategie und -management" den Rahmen für die anderen Handlungsfelder sowie für die weitere Ausrichtung des Konzerns. Die konzernweiten Grundsätze für alle Nachhaltigkeitsaktivitäten und -initiativen von Vossloh sind in der 2021 verabschiedeten Nachhaltigkeitsrichtlinie festgelegt. Sie definiert insbesondere die Handlungsfelder sowie Organisation, Verantwortlichkeiten und Prozesse. Ausrichtung und Fokus der Nachhaltigkeitsaktivitäten werden mithilfe regelmäßiger Überprüfungen durch den Vorstand an veränderte Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst.
Für die als wesentlich eingestuften Nachhaltigkeitsthemen sind konkrete Nachhaltigkeitsziele bestimmt.
Im Handlungsfeld Good Corporate Citizenship hat Vossloh bereits im Vorjahr und auch im aktuellen Berichtsjahr im Rahmen seiner jährlichen Wesentlichkeitsüberprüfung kein Thema als wesentlich im Sinne des § 289c HGB eingestuft. Diese Entscheidung spiegelt die begrenzten Auswirkungen und Potenziale dieses Bereichs im Vergleich zu anderen Nachhaltigkeitsthemen und Aspekten des unternehmerischen Handelns wider. Zudem werden die Aktivitäten in diesem Bereich bislang nicht zentral koordiniert und systematisch erfasst. Unabhängig davon führen die Geschäftseinheiten von Vossloh weiterhin mehrere Initiativen durch, um die lokalen Gemeinwesen zu unterstützen.
Derzeit verfolgt Vossloh die folgenden konzernweiten Nachhaltigkeitsziele:
― |
Klimaneutralität im eigenen Geschäftsbetrieb bis 2030 (Scope 1 und Scope 2) |
― |
Reduktion der Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 % |
― |
90 % nachhaltiges strategisches Beschaffungsvolumen bis 2025 |
Zudem verfolgt das Unternehmen weitere konzernweite Nachhaltigkeitsinitiativen wie die Reduktion des ökologischen Fußabdrucks der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die Implementierung der konzernweiten Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie sowie die Umsetzung der neuen wertebasierten Führungsprinzipien.
Die in der Konzernnachhaltigkeitserklärung offengelegten Kennzahlen werden ausschließlich vom Abschlussprüfer geprüft und nicht von einer weiteren externen Stelle validiert.
Die folgende Tabelle ordnet die 2024 als wesentlich bewerteten Nachhaltigkeitsthemen den definierten Handlungsfeldern und den bestehenden konzernweiten Nachhaltigkeitszielen zu:
Nachhaltigkeitsbereich gemäß ESRS | Nachhaltigkeitsaspekt gemäß § 289c HGB | Handlungsfeld | Wesentliches Thema |
Umwelt | Umweltbelange | Umwelt- und Klimaschutz | Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) |
Energie | |||
Wasser | |||
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen | |||
Abfall | |||
Soziales | Soziale Belange | Sichere und nachhaltige Mobilität | Persönliche Sicherheit von Verbrauchern und/ oder Endnutzern |
Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr | |||
Lärmreduzierung im Gleis | |||
Arbeitnehmerbelange und Achtung der Menschenrechte | Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) | |
Personalstrategie und Personalführung | Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft) | ||
Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) | |||
Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse | Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) | ||
Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) | |||
Governance | Achtung der Menschenrechte | Unternehmenskultur | |
Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Unternehmensethik | Korruption und Bestechung | |
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) | |||
Cybersecurity |
Nachhaltigkeitsbereich gemäß ESRS | Standard | Bestehende Konzernziele |
Umwelt | ESRS E1 | Klimaneutralität bis 2030 (Scope 1 und Scope 2) |
ESRS E3 | ||
ESRS E5 | ||
Soziales | ESRS S4 | |
unternehmensspezifisch | ||
ESRS S1 | Reduktion der Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 % | |
ESRS S2 | 90 % nachhaltiges strategisches Beschaffungsvolumen bis 2025 | |
Governance | ESRS G1 | |
unternehmensspezifisch |
Ende 2021 hatte das Unternehmen für jedes Ziel eine konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative gestartet, für deren Koordination und Monitoring der Head of Corporate Sustainability zuständig ist. Die Initiativen wurden 2024 planmäßig weitergeführt. Über die Verfahren zur Umsetzung und den Grad der Zielerreichung wird in den jeweiligen thematischen Kapiteln berichtet. Über die konzernweiten Initiativen und weitere Aktivitäten werden das Group Sustainability Committee und der Vorstand regelmäßig informiert.
Verschiedene Rating-Agenturen beurteilen seit Jahren regelmäßig die Nachhaltigkeitsleistungen von Vossloh. Aktuell wird das Unternehmen unter anderem von Institutional Shareholder Services (ISS) ESG mit einem Prime-Status geführt, womit der Vossloh Konzern zu den besten zehn Prozent seiner Industrie zählt. Bei EcoVadis erreichte Vossloh 2024 erstmals den Gold-Status; gemäß dem erhaltenen Score zählt Vossloh zu den besten vier Prozent aller von EcoVadis bewerteten Unternehmen. MSCI ESG Research ordnete Vossloh im Berichtsjahr 2024 weiterhin auf der zweitbesten Rating-Stufe AA (auf einer Skala von AAA bis CCC) ein. 2024 erhielt Vossloh den Deutschen Nachhaltigkeitspreis in der Sparte Mobilität und Logistik.
Solche Beurteilungen spielen für Vossloh eine besondere Rolle: Als eines der ersten Unternehmen in Deutschland platzierte der Konzern Anfang 2021 eine nachhaltigkeitsorientierte Hybridanleihe. Der Rückzahlungsbetrag der Anleihe ist an die Nachhaltigkeits-Performance des Unternehmens gekoppelt, gemessen anhand der Bewertungen von ISS ESG und MSCI ESG Research. Im Februar 2024 schloss Vossloh einen ESG-orientierten Konsortialkredit ab, bei dem die Zinsmarge in Form einer Bonus-Malus-Regelung an die Konformitätsrate der Umsätze nach der EU-Taxonomieverordnung gekoppelt ist.
Darüber hinaus ist Vossloh seit 2020 aktiver Teilnehmer am United Nations (UN) Global Compact.
Seit dem Geschäftsjahr 2021 setzt Vossloh die Berichtspflichten der EU-Taxonomieverordnung um. Hierbei handelt es sich um ein normiertes Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Für das Berichtsjahr 2024 werden wie im Vorjahr die Umsatzerlöse zu 100 % als taxonomiefähig eingestuft. Der Anteil der ökologisch nachhaltigen und damit taxonomiekonformen Umsätze, die im Wesentlichen Umsätze betreffen, die sich auf elektrifizierte Strecken beziehen, belief sich im Berichtsjahr auf 67 % (Vorjahr: 63 %). Beide Werte unterstreichen das nachhaltige Geschäftsmodell von Vossloh. Ausführliche Informationen zu den Vorgaben der EU-Taxonomie, eine umfassende und detaillierte Beschreibung der Umsetzung bei Vossloh sowie die geforderten Kennzahlen gemäß Anhang II des delegierten Rechtsakts der EU-Kommission finden Sie im Abschnitt "EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh" ab Seite 95 ff.
Angabepflicht | Position | |
ESRS 2 Allgemeine Informationen | ||
BP-1 | Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Erklärung | S. 58 |
BP-2 | Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen | S. 58 |
GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | S. 58 |
GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen | S. 58 |
GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | S. 59 |
GOV-4 | Erklärung zur Sorgfaltspflicht | S. 59 |
GOV-5 | Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung | S. 60 |
SBM-1 | Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette | S. 60 |
SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | S. 61 |
SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | S. 61-66 |
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 62 |
IRO-2 | In ESRS enthaltene, von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten | S. 71 ff. |
E1 Klimaschutz | ||
GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme | S. 83 |
E1-1 | Übergangsplan für den Klimaschutz | S. 82/83 |
SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | S. 83-86 |
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 81-87 |
E1-2 | Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | S. 81-87 |
E1-3 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien | S. 82 |
E1-4 | Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel | S. 81 |
E1-5 | Energieverbrauch und Energiemix | S. 87/88 |
E1-6 | THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen | S. 86 |
E1-7 | Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO 2 -Gutschriften | S. 86 |
E1-8 | Interne CO 2 -Bepreisung | S. 86 |
E2 Umweltverschmutzung | ||
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 66 |
E3 Wasser- und Meeresressourcen | ||
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 89/90 |
E3-1 | Strategien im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | S. 89 |
E3-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | S. 89/90 |
E3-3 | Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen | S. 89 |
E3-4 | Wasserverbrauch | S. 90 |
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme | ||
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 66 |
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | ||
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 90 |
E5-1 | Strategien im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | S. 91 |
E5-2 | Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | S. 91-93 |
E5-3 | Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | S. 91 |
E5-5 | Ressourcenabflüsse | S. 93/94 |
S1 Eigene Gesellschaft | ||
SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | S. 113 |
SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | S. 113/114 |
S1-1 | Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft | S. 114/115 |
S1-2 | Verfahren zur Einbeziehung eigener Arbeitskräfte und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen | S. 113 |
S1-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können | S. 115, S. 117 |
S1-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen | S. 115, S. 117 |
S1-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | S. 115 |
S1-6 | Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens | S. 118/119 |
S1-7 | Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens | S. 119 |
S1-8 | Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog | S. 120 |
S1-9 | Diversitätsparameter | S. 119 |
S1-10 | Angemessene Entlohnung | S. 124 |
S1-11 | Sozialschutz | S. 124 |
S1-12 | Menschen mit Behinderungen | S. 125 |
S1-13 | Parameter für Schulungen und Kompetenzentwicklung | S. 122 |
S1-14 | Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit | S. 116 |
S1-15 | Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben | S. 121 |
S1-16 | Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) | S. 125 |
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | ||
SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | S. 126 |
SBM-3 | Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | S. 126 |
S2-1 | Strategien im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette | S. 126-129 |
S2-2 | Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen | S. 128 |
S2-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können | S. 128/129 |
S2-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen | S. 126-129 |
S2-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | S. 126 |
S4 Verbraucher und Endnutzer | ||
SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger | S. 107 |
SBM-3 | Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell | S. 107/108 |
S2-1 | Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern | S. 108/109 |
S4-2 | Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen | S. 108 |
S4-3 | Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können | S. 108 |
S4-4 | Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen | S. 108/109 |
S4-5 | Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen | S. 107 |
G1 Unternehmenspolitik | ||
GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | S. 130 |
IRO-1 | Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen | S. 118, S. 130 |
G1-1 | Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und Unternehmenskultur | S. 120, S. 130 |
G1-2 | Management der Beziehungen zu Lieferanten | S. 128/129, S. 134 |
G1-3 | Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung | S. 131-134 |
G1-4 | Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle | S. 135 |
G1-5 | Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten | S. 134 |
G1-6 | Zahlungspraktiken | S. 134 |
Die folgenden Informationen werden mittels Verweis auf andere Teile des Lageberichts und des Geschäftsberichts aufgenommen:
Standard | Beschreibung der Information | Position |
ESRS 2 BP-1 § 5 | Beschreibung des Konsolidierungskreises | Konzernanhang, S. 159, Abs. 10 bis S. 161, Abs. 6 |
ESRS 2 GOV-1 § 22 | Informationen über Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane | Konzernanhang, S. 208 f. |
ESRS 2 GOV-5 § 36 | Risikomanagement, internes Kontrollsystem | Risiko- und Chancenbericht, S. 43, Abs. 1 bis S. 53, Abs. 9 |
ESRS 2 SBM-1 § 40 a) i und ii | Bedeutende Gruppen von Produkten und Dienstleistungen sowie bedeutende Märkte und/oder Kundengruppen | Zusammengefasster Lagebericht, S. 4, Abs. 4 bis Abs. 6, S. 16, Abs. 1, S. 18, Abs. 1, S. 19, Abs. 1 |
ESRS S4-3 § 25 a) | Verfahren, um wesentliche negative Auswirkungen auf Endnutzer zu mindern | Forschung und Entwicklung, S. 38, Abs. 1 |
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | Seite in der Konzernnachhaltigkeitserklärung | SFDR- Referenz |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, § 21 Buchstabe d | S. 58 | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, § 21 Buchstabe e | S. 58 | |
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, § 30 | S. 59 | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, § 40 Buchstabe d Ziffer i | nicht zutreffend | Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, § 40 Buchstabe d Ziffer ii | nicht zutreffend | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, § 40 Buchstabe d Ziffer iii | nicht zutreffend | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, § 40 Buchstabe d Ziffer iv | nicht zutreffend | |
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, § 14 | S. 82 ff. | |
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, § 16 Buchstabe g | nicht zutreffend | |
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, § 34 | S. 81 | Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), § 38 | S. 88 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, § 37 | S. 88 | Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, §§ 40 bis 43 | S. 88 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, § 44 | S. 86 | Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, §§ 53 bis 55 | S. 88 | Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 |
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften, § 56 | S. 86 | |
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, § 66 | Übergangsbestimmung, nicht zutreffend | |
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko, § 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, § 66 Buchstabe c | Übergangsbestimmung, nicht zutreffend | |
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts von Immobilien nach Energieeffizienzklassen, § 67 Buchstabe c | Übergangsbestimmung, nicht zutreffend | |
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, § 69 | Übergangsbestimmung, nicht zutreffend | |
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, § 28 | nicht zutreffend | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, § 9 | S. 89 f. | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E3-1 Spezielles Konzept, § 13 | S. 90 | Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, § 14 | nicht zutreffend | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, § 28 Buchstabe c | S. 89 | Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E3-4 Gesamtverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, § 29 | S. 90 | Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe a Ziffer i | nicht zutreffend | Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe b | nicht zutreffend | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe c | nicht zutreffend | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, § 24 Buchstabe b | nicht zutreffend | Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/ Meere, § 24 Buchstabe c | nicht zutreffend | Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E4-2 Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung, § 24 Buchstabe d | nicht zutreffend | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, § 37 Buchstabe d | S. 94 | Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 |
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, § 39 | S. 94 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS 2 SBM-3 S1 Risiko von Zwangsarbeit, § 14 Buchstabe f | S. 126 | Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS 2 SBM-3 S1 Risiko von Kinderarbeit, § 14 Buchstabe g | S. 120 | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, § 20 | S. 120 | Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, § 21 | S. 120 | |
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, § 22 | S. 120 | Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S1-1 Strategie oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, § 23 | S. 113 ff. | Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, § 32 Buchstabe c | S. 121 | Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, § 88 Buchstaben b und c | S. 116 | Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, § 88 Buchstabe e | S. 116 | Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, § 97 Buchstabe a | S. 125 | Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 |
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern des Leitungsorgans, § 97 Buchstabe b | S. 124 f. | Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, § 103 Buchstabe a | S. 120 f. | Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 104 Buchstabe a | S. 120 f. | Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS 2 SBM-3 S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, §11 Buchstabe b | S. 126 | Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 |
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, § 17 | S. 126 | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, § 18 | S. 126 ff. | Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 |
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 19 | S. 126 ff. | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, § 19 | S. 126 ff. | |
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, § 36 | S. 129 | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 |
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, § 16 | nicht zutreffend | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, § 17 | nicht zutreffend | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, § 36 | nicht zutreffend | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 |
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, § 16 | S. 107 ff. | Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 17 | S. 107 ff. | Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 |
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, § 35 | S. 107 ff. | Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 |
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, § 10 Buchstabe b | S. 131 ff. | Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 |
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), § 10 Buchstabe d | S. 135 | Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 |
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, § 24 Buchstabe a | S. 135 | Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 |
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, § 24 Buchstabe b | S. 131 ff. | Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 |
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | Säule-3-Referenz | Benchmark Verordnungs-Referenz | EU-Klimagesetz-Referenz |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen, § 21 Buchstabe d | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, § 21 Buchstabe e | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht, § 30 | |||
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen, § 40 Buchstabe d Ziffer i | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien, § 40 Buchstabe d Ziffer ii | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen, § 40 Buchstabe d Ziffer iii | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | ||
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak, § 40 Buchstabe d Ziffer iv | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | ||
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050, § 14 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | ||
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, § 16 Buchstabe g | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 | |
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduktionsziele, § 34 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 | |
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren), § 38 | |||
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix, § 37 | |||
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren, §§ 40 bis 43 | |||
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen, § 44 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 | |
ESRS E1-6 Intensität der THG-Bruttoemissionen, §§ 53 bis 55 | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungsparameter | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 | |
ESRS E1-7 Abbau von Treibhausgasen und CO 2 -Gutschriften, § 56 | Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 | ||
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken, § 66 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II, Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II | ||
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischen Risiko, § 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden, § 66 Buchstabe c | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch - Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko | ||
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts von Immobilien nach Energieeffizienzklassen, § 67 Buchstabe c | Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch - Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen - Energieeffizienz der Sicherheiten | ||
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen, § 69 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, § 28 | |||
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen, § 9 | |||
ESRS E3-1 Spezielles Konzept, § 13 | |||
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere, § 14 | |||
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers, § 28 Buchstabe c | |||
ESRS E3-4 Gesamtverbrauch in m 3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten, § 29 | |||
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe a Ziffer i | |||
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe b | |||
ESRS 2 SBM-3 E4 § 16 Buchstabe c | |||
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft, § 24 Buchstabe b | |||
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/ Meere, § 24 Buchstabe c | |||
ESRS E4-2 Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung, § 24 Buchstabe d | |||
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle, § 37 Buchstabe d | |||
ESRS E5-5 Gefährliche und radioaktive Abfälle, § 39 | |||
ESRS 2 SBM-3 S1 Risiko von Zwangsarbeit, § 14 Buchstabe f | |||
ESRS 2 SBM-3 S1 Risiko von Kinderarbeit, § 14 Buchstabe g | |||
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, § 20 | |||
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, § 21 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS S1-1 Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, § 22 | |||
ESRS S1-1 Strategie oder Managementsystem in Bezug auf die Verhütung von Arbeitsunfällen, § 23 | |||
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden, § 32 Buchstabe c | |||
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle, § 88 Buchstaben b und c | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage, § 88 Buchstabe e | |||
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, § 97 Buchstabe a | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern des Leitungsorgans, § 97 Buchstabe b | |||
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung, § 103 Buchstabe a | |||
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 104 Buchstabe a | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 | ||
ESRS 2 SBM-3 S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette, §11 Buchstabe b | |||
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik, § 17 | |||
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, § 18 | |||
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 19 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 | ||
ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, § 19 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, § 36 | |||
ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte, § 16 | |||
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien, § 17 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 | ||
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, § 36 | |||
ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern, § 16 | |||
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien, § 17 | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 | ||
ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten, § 35 | |||
ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, § 10 Buchstabe b | |||
ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), § 10 Buchstabe d | |||
ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften, § 24 Buchstabe a | Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II | ||
ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, § 24 Buchstabe b |
Im Bereich Umwelt hat Vossloh 2024 im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Seite 61 ff.) fünf Themen als relevant identifiziert:
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Klimaschutz (durch Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes) |
― |
Energie |
― |
Wasser |
― |
Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen |
― |
Abfall |
Das Unternehmen verfügt über eine konzernweite Nachhaltigkeitsrichtlinie sowie eine EcoDesign-Leitlinie, die verschiedene ökologische Aspekte abdecken. Eine detaillierte Analyse hat jedoch ergeben, dass in den Bereichen Umwelt, Wasserwirtschaft und Abfallmanagement, noch keine spezifischen Richtlinien vorliegen. Um diese Lücken zu schließen und einen umfassenden Ansatz in diesen Bereichen sicherzustellen, plant das Unternehmen die Entwicklung und Implementierung entsprechender Richtlinien bis zum Jahr 2025.
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Folgenden näher dargestellt. Das seit 2021 in diesem Bereich definierte konzernweite Nachhaltigkeitsziel lautet:
― |
Klimaneutralität im eigenen Geschäftsbetrieb bis 2030 (Scope 1 und Scope 2) |
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die 2024 zur Erreichung dieses Ziels ergriffen wurden:
Maßnahmen | Beschreibung |
Budgetierung und Verfolgung der CO 2 -Reduzierung gegenüber dem Ziel der Klimaneutralität 2030 (Scope 1 und Scope 2) | Budgetierung der CO 2 -Emissionen zur Sicherstellung der Ausrichtung auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 und vierteljährliche Überprüfung der CO 2 -Reduktionsleistung der Geschäftseinheiten im Vergleich zum Ziel mit dem Vorstand des Vossloh Konzerns. |
Umstellung auf Kauf von Strom aus erneuerbaren Energien | 75 % des eingekauften Stroms für alle Einheiten weltweit stammen aus erneuerbaren Energiequellen (seit 2024 und fortlaufend). |
Solarpark in Indien | Solarpark, der 50 % des Stromverbrauchs der indischen Gießerei für Mangankreuzungen deckt und die Scope-2-Emissionen um 50 % reduziert (seit 2024 und fortlaufend). |
Solarpark in Polen | Bau eines Solarparks in Zusammenarbeit mit einem Energiespezialisten, der die Hälfte des Strombedarfs des Weichenwerks in Polen deckt und jährlich 2.000 Tonnen CO 2 vermeiden soll (seit 2024 und fortlaufend). |
Solaranlagen auf den Dächern der Vossloh Werke in China, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Malaysia, Mexiko und Serbien | Installation von Solarzellen auf den Dächern der Vossloh Werke in China, Deutschland, Schweden, den Niederlanden, Malaysia, Mexiko und Serbien (seit 2024 und fortlaufend). |
Messung von Scope 3 | Messung der Scope-3-Emissionen des Vossloh Konzerns. Bis auf Kategorie 14 (Franchise), die für Vossloh nicht relevant ist, sind alle weiteren Kategorien des GHG-Protokolls zutreffend. |
Zu diesem Thema erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negative Auswirkung: Treibhausgasemissionen durch direkte Emissionen im Produktionsprozess und in vorgelagerten Lieferketten (Scope 3.1), die ohne wirksame Dekarbonisierungsmaßnahmen zur globalen Erwärmung beitragen; |
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als wesentliche positive Auswirkung: Förderung der Anpassung an den Klimawandel durch die Ermöglichung nachhaltiger Schienenmobilität, die potenziell zu weniger Emissionen durch den Individualverkehr führt; |
― |
als wesentliches Risiko: Strengere Vorschriften zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen könnten zu potenziellen Kostensteigerungen durch die Anpassung von Produktionsanlagen einschließlich Investitionen in emissionsarme Technologien und mögliche Strafen bei Nichteinhaltung führen (Übergangsrisiko); |
― |
keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Gerade vor dem Hintergrund ambitionierter Klimaschutzziele des Pariser Abkommens zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad im globalen Mittel gewinnt der Verkehrsträger Schiene enorm an Bedeutung. Mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, ist ein Kernelement zukunftsfähiger, umwelt- und klimafreundlicher Mobilität. Vossloh produziert langlebige Produkte für die Bahninfrastruktur und erbringt Dienstleistungen, um die Leistungsfähigkeit, die Zuverlässigkeit und die Nutzungsdauer des Fahrwegs Schiene zu verbessern. Dabei arbeitet der Konzern kontinuierlich daran, den Verbrauch von Rohstoffen zu reduzieren und Emissionen zu minimieren, während gleichzeitig auf einen effizienten Umgang mit Ressourcen und eine Minimierung von Umweltbelastungen geachtet wird. Die kontinuierliche Optimierung des Energie-, Material- und Personaleinsatzes sowie die stetige Verbesserung der Prozesse sind schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen fester Bestandteil des Tagesgeschäfts. Im Blick hat Vossloh dabei auch die erklärte generelle Absicht, den ökologischen Fußabdruck seiner Produkte und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren (ESRS E5, siehe Seite 91 f.). Auch auf diese Weise trägt das Unternehmen den nationalen und internationalen Klimaschutzzielen Rechnung. Der Gesamtvorstand bespricht im Rahmen von Management-Meetings aktuelle Entwicklungen im Bereich Klimaschutz, insbesondere hinsichtlich Treibhausgasemissionen und Energie, vierteljährlich mit den Leitern der Geschäftsfelder und ausgewählten Leitern der Zentralabteilungen.
Vossloh strebt an, im eigenen Geschäftsbetrieb (Scope 1 und 2) bis 2030 Klimaneutralität zu erreichen. Dieses Ziel wurde früh in die Nachhaltigkeitsstrategie von Vossloh aufgenommen, da die vom Sustainability Committee des Konzerns durchgeführte Klimarisikobewertung - unter Einbeziehung aller relevanten Stakeholder - bestätigte, dass die technischen Hebel zur Umsetzung von Klimaneutralität in Scope 1 und 2 rasch voranschreiten. Dadurch konnte Vossloh frühzeitig damit beginnen, physische und transitorische Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu mindern und sich daran anzupassen. Zudem ermöglichte dieses Ziel Vossloh, mit den Entwicklungen bei Kunden, Märkten und Umweltvorgaben Schritt zu halten. Die Zielsetzung der Klimaneutralität in Scope 1 und 2 bis 2030 wurde sowohl vom Sustainability Committee als auch vom Vorstand der Vossloh AG genehmigt.
Obwohl dieses Ziel nicht formal wissenschaftlich fundiert ist, sieht das Unternehmen in der angestrebten Klimaneutralität für die eigene Geschäftstätigkeit einen Beitrag zur Unterstützung der Ziele des Pariser Abkommens. Das Abkommen fordert die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2 Grad, idealerweise auf 1,5 Grad, und setzt hierfür Treibhausgasneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts voraus. Die geplante Klimaneutralität im eigenen Geschäftsbetrieb (Scope 1 und 2) bis 2030 liegt innerhalb dieses Zeithorizonts und trägt dazu bei, die Risiken des Klimawandels zu verringern.
Zur Messung, Berichterstattung und Steuerung der Emissionen einschließlich der Festlegung von Zielen verwendet Vossloh hauptsächlich das Greenhouse Gas Protocol (GHGP) sowie den internationalen Standard für Energiemanagementsysteme ISO 50001. Die Festlegung des Klimaneutralitätsziels für 2030 (Scope 1 und 2) basiert auf Annahmen zur Umsatzentwicklung, die sich an der rollierenden Dreijahresplanung von Vossloh sowie an einem längerfristigen linearen Umsatzwachstum orientieren. Zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität intensiviert Vossloh seit 2021 seine Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Konzerns. Die Ausweitung der Ermittlung der Emissionswerte auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im Geschäftsjahr 2024 stellt einen ersten Schritt dar, um künftig auch über das definierte Ziel hinaus zum Klimaschutz beizutragen.
Der im Jahr 2024 erarbeitete Übergangsplan für den Klimaschutz bezieht sich auf die Kategorien Scope 1 und 2. Er identifiziert konzernweit vier Dekarbonisierungshebel: Nutzung von erneuerbaren Energien, Elektrifizierung, Umstellung auf weniger CO 2 e-intensive Kraftstoffe und Verbesserung der Energieeffizienz in der Produktion. Über das mit Abstand größte CO 2 e-Einsparpotenzial verfügt dabei die Nutzung erneuerbarer Energien, vor allem mithilfe von eingekauftem grünen Strom und Photovoltaikanlagen vor Ort. Im Geschäftsfeld Rail Services und in geringerem Maß auch im Geschäftsfeld Tie Technologies kommt ein Wechsel des genutzten Kraftstoffs hinzu. Bei Vossloh Rail Services geht es dabei um den Einsatz von hydrierten Pflanzenölen (HVO) anstelle von Diesel für die Motoren der bei Instandhaltungsdienstleistungen eingesetzten Züge und Maschinen.
Der Übergangsplan für den Klimaschutz ist Bestandteil des von Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Budgets der Geschäftsbereiche und der Vossloh AG. Das Budget enthält CO 2 e-Intensitätsziele, die mit dem Ziel der Klimaneutralität von Vossloh (Scope 1 und 2) übereinstimmen, sowie Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Diese Maßnahmen ergeben sich aus dem Übergangsplan.
Die im Übergangsplan enthaltenen und in der Finanzplanung des Unternehmens budgetierten Maßnahmen zur Reduzierung des CO 2 e-Ausstoßes für den Zeitraum von 2025 bis 2027 werden Investitionen (CapEx) in Höhe von 8,77 Mio.€ erfordern. Ein Großteil der Investitionen geht auf die mittelfristig geplanten weiteren Photovoltaikanlagen zurück. Daneben werden betriebliche Ausgaben (OpEx) in Höhe von 1,12 Mio.€ geplant. Im Jahr 2024 beliefen sich die Investitionen (CapEx) zur Unterstützung des Vossloh Ziels der Klimaneutralität 2030 (Scope 1 und 2) auf 1,2 Mio.€ (siehe zu den Gesamtinvestitionen des Vossloh Konzerns Seite 14). Diese Investitionen sind für den Wirtschaftszweig 6.14 der EU-Taxonomie von Bedeutung (siehe Abschnitt EU-Taxonomie auf Seite 98, 6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur). Im selben Jahr gab der Vossloh Konzern 8,4 Mio.€ (OpEx) für den Kauf von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien aus (siehe zu den Herstellungskosten Seite 11).
Mit den im Übergangsplan verzeichneten Maßnahmen plant Vossloh, bis 2030 insgesamt 33.853 Tonnen CO 2 e (Scope 1 und 2) im Vergleich zum Basisjahr 2022 einzusparen. Das Jahr 2022 wurde als Basisjahr für die Festlegung des Bezugswerts gewählt. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass das Basisjahr die typischen Tätigkeiten des Unternehmens widerspiegelt und keine außergewöhnlichen externen Faktoren, beispielsweise extreme Wetterereignisse, die Daten maßgeblich beeinflusst haben. Zur Erreichung des Ziels sollen über 86 % der Einsparungen durch die Nutzung erneuerbarer Energien erzielt werden. Rund 6 % trägt die fortschreitende Elektrifizierung bei, weitere etwa 5 % der angestrebte Kraftstoffwechsel zu HVO. Das Unternehmen geht derzeit davon aus, dass 2030 die Menge der Treibhausgasemissionen, für die keine Möglichkeit zur Beseitigung besteht (gebundene Emissionen), 11.000 Tonnen CO 2 e betragen wird. Dabei ist unter anderem berücksichtigt, dass derzeit keine alternativen Energien in ausreichender Menge und zu wirtschaftlichen Preisen für die gasbetriebenen Öfen zur Vergütung von Spannklemmen in Werdohl verfügbar sind. Darüber hinaus können die dieselbetriebenen Instandhaltungsmaschinen von Vossloh Rail Services aufgrund von motortechnischen Einschränkungen nicht gänzlich mit HVO betrieben werden. Ab dem Jahr 2030 sollen die verbleibenden 11.000 Tonnen CO 2 e-Emissionen jährlich kompensiert werden. Gleichzeitig erfolgt eine kontinuierliche Evaluierung neuer technologischer Entwicklungen, um zu prüfen, ob sie zur Reduktion der gebundenen Emissionen beitragen können. Ziel ist es, langfristig nicht nur auf Kompensation angewiesen zu sein, sondern durch fortschrittliche Lösungen eine tatsächliche Emissionsminderung zu erreichen und so den ökologischen Fußabdruck nachhaltig zu reduzieren.
2022 (Basisjahr) | 2030 (Ziel) | |
Treibhausgasemissionen (t CO 2 e) | 44.853 | 11.000 |
Nutzung erneuerbarer Energien | -29.035 | |
Erledigt (Scope 1) | -12.220 | |
Prognose | -16.815 | |
Scope 1 | -3.203 | |
Scope 2 | -13.612 | |
Elektrifizierung | -2.120 | |
Erledigt (Scope 1) | -25 | |
Prognose (Scope 1) | -2.095 | |
Brennstoffwechsel | -1.722 | |
Prognose (Scope 1) | -1.722 | |
Industrielle Energieeffizienz | -615 | |
Erledigt | -387 | |
Scope 1 | -220 | |
Scope 2 | -167 | |
Prognose | -228 | |
Scope 1 | -4 | |
Scope 2 | -224 | |
Gebäude-Energieeffizienz | -360 | |
Erledigt | -164 | |
Scope 1 | -104 | |
Scope 2 | -60 | |
Prognose | -196 | |
Scope 2 | -196 |
Die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Vossloh fallen unter die delegierten Verordnungen zur Anpassung an den Klimawandel oder zur Eindämmung des Klimawandels gemäß EU-Taxonomieverordnung - siehe hierzu die Ausführungen ab Seite 95. Die Umsatzerlöse von Vossloh waren im Berichtsjahr zu 100 % taxonomiefähig und zu 67 % taxonomiekonform, da die letztgenannte Bewertung im Wesentlichen nur auf Umsätze zutrifft, die sich auf elektrifizierte Bahnstrecken beziehen. Ob und wann Bahnstrecken elektrifiziert werden, liegt nicht in der Entscheidungshoheit von Vossloh. Das Unternehmen kann hier nur auf Entscheidungen seiner Kunden reagieren und deshalb weder Ziele definieren noch Investitionen für den Übergang von taxonomiefähigen zu taxonomiekonformen Aktivitäten langfristig planen.
Seit Anfang 2025 sind Nachhaltigkeitsziele im Umwelt- und Klimaschutz auch für die Vergütung des Unternehmensvorstands relevant, nachdem sie in dem für 2025 neu beschlossenen Vergütungssystem erstmalig berücksichtigt wurden (ESRS 2 GOV-3, siehe Seite 59).
Umwelt- und Klimaschutz ist fester Bestandteil der operativen Abläufe bei Vossloh. An den Standorten der Konzerngesellschaften sind Umweltbeauftragte ernannt und entsprechende Berichtssysteme installiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 79 % (Vorjahr: 84 %) der Mitarbeitenden bei einer nach ISO 14001 zertifizierten Einheit beschäftigt. Der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung lag bei 64 % (Vorjahr: 68 %). Der Rückgang geht auf die im Jahresverlauf 2024 akquirierten und noch nicht zertifizierten Gesellschaften zurück.
Mit standardisierten Risikoanalysen, die den durch den Klimawandel beeinflussten Gefährdungen gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 entsprechen, nimmt Vossloh seit 2024 erstmals systematisch die Risiken in den Blick, die für das Unternehmen aus den physischen Folgen des Klimawandels, etwa dem häufigeren Auftreten von Extremwetterlagen, resultieren können. Beginnend mit dem Konzernsitz Werdohl unterzieht das Unternehmen nach und nach alle Produktionsstandorte anhand ihrer GPS-Koordinaten einer Risikoanalyse, um die Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen und ihre möglichen Auswirkungen auf den jeweiligen Standort einschätzen zu können. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die 15 wesentlichsten Standorte im Konzern analysiert. Betrachtet werden beispielsweise die Auswirkungen von Hitzewellen auf Infrastruktur und Mitarbeitende oder die Gefahren schwerer Stürme und starker Regenfälle.
Die Risikoanalysen folgen dem Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Sie nehmen drei Zeitabschnitte (die Jahre 2025, 2040, 2060) und drei Szenarien (Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad gemäß Paris-Abkommen, CO 2 -Emissionszuwachs bis 2040 auf null, Emissionsentwicklung ohne Verhaltensänderung) in den Blick. So werden sowohl transitorische als auch physische Klimarisiken abgedeckt. Gleichzeitig betrachten die Szenarien Risiken aus allen natürlichen Elementen, also Wasser (Starkregen, Flut, Dürre), Erde (Erosion, Boden-/Schlammlawinen), Luft (akute und chronische Temperaturveränderungen, Winde, Stürme, Tornados, Hitzewellen) und Feuer. Die für die Analysen verwendeten Daten kommen von weithin anerkannten nationalen und überregionalen Umweltbehörden sowie aus globalen meteorologischen Modellen und saisonalen Mapping-Studien wissenschaftlicher Institutionen. Als Basis für die bestmöglich planbaren Klimarisiken mit dem größten Einfluss unseres heutigen Verhaltens wurden unter anderem die CMIP6-Daten verwendet. Das Coupled Model Intercomparison Project (CMIP) koordiniert Klimamodellsimulationen weltweit im Rahmen des Weltklimaforschungsprogramms (WCRP). Die betrachteten Risiken 2025 stellen akute Risiken mit umgehendem Aktionsbedarf dar. 2040 wurde als Datum der Erreichung des Medianwegs gewählt. 2060 bildet den langfristigen, heute beeinflussbaren Horizont für strategische Ausrichtungen.
Die Analysen werden mithilfe künstlicher Intelligenz ausgewertet. Die so ermittelten Brutto-Risiken gleichen die Fachgremien an den einzelnen Standorten mit den dort bereits ergriffenen Maßnahmen zur Risikominimierung ab. Die Ergebnisse der daraus entstehenden Resilienzanalysen stehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus. Erste Resultate werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 verfügbar sein. Die unter Berücksichtigung von minimierenden Maßnahmen resultierenden Netto-Risiken sollen künftig in die strategischen Investitionsentscheidungen mit einfließen. Außerdem sollen die standortbezogenen Risikoanalysen und daraus abgeleitete Vorsorgemaßnahmen künftig als Teil des jährlichen Management-Reviews in den Reporting-Zyklus integriert werden.
Im Vergleich zu den physischen Risiken durch die stärkeren Einflüsse globaler Erwärmung bewertet Vossloh die transitorischen Risiken im Geschäftsmodell in Gänze als geringer. Das Unternehmen unterstützt mit seinen Produkten und Dienstleistungen die Verlagerung zu einem emissionsärmeren Verkehrsmodell und nutzt dabei das breite Portfolio seiner Geschäftsfelder. Diese Ausrichtung unterstreicht die Resilienz des Geschäftsmodells von Vossloh gegenüber kurz-, mittel- und langfristigen klimabedingten Veränderungen. Das Unternehmen erwartet, dass diese Positionierung den Zugang zu Finanzmitteln zu erschwinglichen Kapitalkosten sicherstellt, da nachhaltige Mobilitätslösungen zunehmend nachgefragt werden.
Hinsichtlich ihrer positiven wie negativen Auswirkungen auf den Klimawandel sind für Vossloh insbesondere die Treibhausgasemissionen relevant, gemessen in Form von CO 2 e-(CO 2 -Äquivalente-)Emissionen. Negativ wurde in der Wesentlichkeitsanalyse bewertet, dass das Unternehmen solche Emissionen verursacht.
Die Förderung des Übergangs zu umweltfreundlicher Mobilität durch Vosslohs Geschäftsmodell ist positiv. Generell besteht das Risiko, dass Länder, in denen Vossloh produziert oder Dienstleistungen erbringt, die von Unternehmen einzuhaltenden Vorgaben für Treibhausgasemissionen verschärfen. Das könnte es für Vossloh notwendig machen, seine Produktionsanlagen sowie seine Arbeitsprozesse und -geräte entsprechend anzupassen, wodurch finanzieller Aufwand entstehen würde.
Die Erreichung der Klimaneutralität (Scope 1 und 2) bis 2030 wird anhand der Indikatoren CO 2 e-Emissionen, CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/Umsatz in Mio.€) und Energieintensität (Energieverbrauch in MWh/ Umsatz in Mio.€) gemessen. Für Vossloh sind die Energieintensität und die CO 2 e-Intensität die zentralen Indikatoren für Energieeffizienz und Minimierung der CO 2 e-Emissionen, auch im Hinblick auf die Wachstumsziele des Unternehmens.
Im Rahmen der konzernweiten Initiative Carbon Neutrality 2030 (Scope 1 und 2) erarbeitete im Jahr 2024 ein bereichsübergreifendes Team unter der Leitung des Head of Corporate Sustainability mit der Unterstützung aller Geschäftsfelder den weiter oben beschriebenen Übergangsplan zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO 2 e-Emissionen. Die Umsetzung konzentrierte sich insbesondere auf die energieintensivsten Prozesse und Anlagen sowie die CO 2 e-intensivsten Energiequellen.
Auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften und Standorte wurden Maßnahmenpakete für die Jahre bis 2027 budgetiert und bis 2030 hochgerechnet, mit deren Hilfe die Klimaneutralität (Scope 1 und 2) erreicht werden soll. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Reduktion der CO 2 e-Intensität um 11 %, basierend auf der Annahme, dass die gesamte Verringerung der CO 2 e-Intensität in Scope 1 und 2 über den Zeitraum von 2022 bis 2030 hinweg 100 % beträgt, was einer Verteilung über neun Jahre entspricht. Nach signifikanten Rückgängen um 15 % (2022) und 19 % (2023) konnte die CO 2 e-Intensität im Geschäftsjahr 2024 um 10 % gesenkt werden. Dank der positiven Entwicklung in den letzten Jahren befindet sich das Unternehmen weiterhin im Einklang mit dem Reduktionspfad bis 2030. Die wichtigsten Maßnahmen, die 2024 umgesetzt wurden, betrafen die Veränderung des Energiemixes und die Verbesserung der Energieeffizienz. Sie werden unter dem Stichwort Energie (ESRS E1-5, siehe Seite 87) näher erläutert. Für die Folgejahre beabsichtigt Vossloh auf Basis der Maßnahmenpläne eine weitere kontinuierliche Reduzierung der direkten und indirekten CO 2 e-Emissionen im Verhältnis zum Umsatz des Konzerns. Die wesentlichen CapEx- und OpEx-Positionen wurden bereits im Zusammenhang mit dem weiter oben beschriebenen Übergangsplan genannt.
Die Umsetzung der Maßnahmen des Übergangsplans zur Erreichung der Klimaneutralität (Scope 1 und 2) im Jahr 2030 hängt in hohem Maße von der Verfügbarkeit und Zuweisung von Mitteln ab. Mittel werden beispielsweise für den Kauf von grünem und CO 2 -freiem Strom benötigt, wofür in den meisten Fällen ein Aufschlag zu zahlen ist. Darüber hinaus sind Investitionen zur Installation von Solaranlagen, zur Isolierung von Gebäuden oder zur Anschaffung energieeffizienterer Geräte erforderlich.
Die Höhe der CO 2 e- beziehungsweise Treibhausgasemissionen (THG) in den Kategorien Scope 1 und Scope 2 ermittelte Vossloh wie in den Vorjahren auf Grundlage des GHG-Protokolls (Greenhouse Gas Protocol). Die erstmals berichteten Mengen der Scope-3-Emissionen erhob ein spezialisiertes Team mithilfe einer externen Beratungsgesellschaft, ebenfalls gemäß dem GHG-Protokoll. Zunächst wurde die Wertschöpfungskette von Vossloh detailliert abgebildet. Dabei zeigte sich, dass 14 der 15 Kategorien des GHG-Protokolls auf Vossloh zutreffen. Da Vossloh kein Franchising betreibt, konnte die Kategorie 14 von Scope 3 ausgeschlossen werden. Es folgte eine umfassende Analyse, um festzustellen, welche Kategorien die größten Auswirkungen haben. Zur Gewährleistung von Vollständigkeit und Genauigkeit wurde eine detaillierte Richtlinie erstellt, die die Anforderungen des GHG-Protokolls in die bestehenden Geschäftsprozesse des Unternehmens überführt.
Wie in der Richtlinie angegeben, wurden für jede zutreffende Kategorie die Jahresdaten aus internen Unternehmensdatenbanken heruntergeladen und mit den relevanten CO 2 e-Emissionsfaktoren umgerechnet. Die sich daraus ergebenden CO 2 e-Emissionen wurden dann nach Kategorie und Geschäftseinheit zusammengefasst und in das konzernweite Berichterstattungssystem des Unternehmens eingegeben. Die Geschäftseinheiten wurden angewiesen, nach Möglichkeit primäre CO 2 e-Emissionsfaktoren zu verwenden. Wenn diese nicht verfügbar waren, sollten Durchschnittswerte aus der Ecoinvent-Datenbank verwendet werden. Schließlich wurden in Fällen, in denen auch diese nicht verfügbar waren, ausgabenbasierte Emissionsfaktoren verwendet. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit von Primärdaten der Zulieferer wurden zu 90 % ausgabenbasierte CO 2 e-Emissionsfaktoren und zu 10 % entweder Primärdaten (vor allem für die Kategorie Geschäftsreisen und für einige wenige eingekaufte Waren) oder Durchschnittswerte aus Ecoinvent (vor allem für die Kategorie 5 - Abfälle in der Produktion) verwendet.
Zudem wendete das Unternehmen Prinzipien der Systemabgrenzung an, um alle relevanten Aktivitäten einzubeziehen, und harmonisierte seine Inventarisierung mit den organisatorischen und betrieblichen Grenzen, die für Scope 1 und Scope 2 definiert wurden. Zur Sicherstellung der Konsistenz fanden wöchentliche Abstimmungs-Meetings statt. Zudem wurden zwei umfassende Berichts-Testläufe durchgeführt, die sechs beziehungsweise neun Monate der Geschäftstätigkeit abdeckten.
Die Tabelle beschreibt die erfassten und kategorisierten Treibhausgasemissionen des Vossloh Konzerns, unterteilt in die unterschiedlichen Emissionsbereiche (Scope 1, 2 und 3). Derzeit unterstützt der Konzern keine Projekte zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, die über CO 2 -Zertifikate finanziert werden und wendet keine internen CO 2 -Bepreisungssysteme an. Die Emissionsfaktoren für Scope-1-Emissionen werden aus der Defra-Datenbank bezogen. Bei den standortbasierten Scope-2-Emissionen stammen die Emissionsfaktoren aus der VDA-Datenbank und berücksichtigen das globale Erderwärmungspotenzial über 100 Jahre (GWP100) sowie die Treibhausgase CH 4 und N 2 O. Marktbasierte Scope-2-Emissionen verwenden Emissionsfaktoren der Energieversorger oder bei deren Fehlen ebenfalls die VDA-Datenbank. Scope-3-Emissionen basieren auf Primärdaten und den Datenbanken Ecoinvent und Carbon Saver, wobei ebenfalls GWP100, CH 4 und N 2 O berücksichtigt werden.
Rückblick | ||||
Treibhausgasemissionen | Basisjahr 1 | 2023 | 2024 | % 2024 (N)/ 2023 (N-1) |
Scope-1-THG-Emissionen | ||||
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO 2 e) | 19.319 | 20.685 | 21.113 | 102 % |
Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (%) | ||||
Scope-2-THG-Emissionen | ||||
Bruttostandortbezogene Scope-2-THG-Emissionen (t CO 2 e) | 35.577 | |||
Bruttomarktbezogene Scope-2-THG-Emissionen (t CO 2 e) | 25.534 | 21.647 | 16.802 | 78 % |
Scope-3-THG-Emissionen | ||||
Gesamte indirekte Brutto-THG-Emissionen (Scope 3) (t CO 2 e) 2,3 | 1.411.302 | |||
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | 1.028.313 | |||
2 Investitionsgüter | 33.660 | |||
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie | 10.877 | |||
4 Vorgelagerter Transport und Distribution | 35.508 | |||
5 Abfallaufkommen in Betrieben | 21.865 | |||
6 Geschäftsreisen | 8.006 | |||
7 Pendelnde Arbeitnehmer | 4.634 | |||
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | 150 | |||
9 Nachgelagerter Transport | 10.908 | |||
10 Verarbeitung verkaufter Produkte | 17.358 | |||
11 Verwendung verkaufter Produkte | 111.799 | |||
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | 107.439 | |||
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | 4.330 | |||
15 Investitionen | 16.455 | |||
Gesamte THG-Emissionen | ||||
Gesamte THG-Emissionen (standortbezogen) (t CO 2 e) | 1.467.994 | |||
Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) (t CO 2 e) | 44.853 | 42.332 | 1.449.219 |
Meilensteine und Ziele | ||||
Treibhausgasemissionen | 2025 | 2030 | (2050) | Jährlich % des Ziels/ Basisjahr 4 |
Scope-1-THG-Emissionen | ||||
Brutto-Scope-1-THG-Emissionen (t CO 2 e) | 20.046 | 11.000 | 0 | 104 % |
Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten Emissionshandelssystemen (%) | ||||
Scope-2-THG-Emissionen | ||||
Bruttostandortbezogene Scope-2-THG-Emissionen (t CO 2 e) | ||||
Bruttomarktbezogene Scope-2-THG-Emissionen (t CO 2 e) | 11.502 | 0 | 0 | 45 % |
Scope-3-THG-Emissionen | ||||
Gesamte indirekte Brutto-THG-Emissionen (Scope 3) (t CO 2 e) 2,3 | ||||
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen | ||||
2 Investitionsgüter | ||||
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie | ||||
4 Vorgelagerter Transport und Distribution | ||||
5 Abfallaufkommen in Betrieben | ||||
6 Geschäftsreisen | ||||
7 Pendelnde Arbeitnehmer | ||||
8 Vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||||
9 Nachgelagerter Transport | ||||
10 Verarbeitung verkaufter Produkte | ||||
11 Verwendung verkaufter Produkte | ||||
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer | ||||
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter | ||||
15 Investitionen | ||||
Gesamte THG-Emissionen | ||||
Gesamte THG-Emissionen (standortbezogen) (t CO 2 e) | ||||
Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) (t CO 2 e) |
1 Basisjahr für Scope 1 und Scope 2 ist
2022.
2 Basisjahr für Scope 3 ist 2024.
4 Jährliches Ziel ist das Jahr 2025.
Das Zwischenziel 2025 sieht für die Scope-1-Emissionen einen Anstieg von 727 tCO 2 e im Vergleich zum Basisjahr 2022 vor, was einer Zunahme von 3,8 % entspricht.
Das Zwischenziel 2025 sieht für die Scope-2-Emissionen eine Reduzierung von 14.032 tCO 2 e im Vergleich zum Basisjahr vor, was einer Reduzierung von 55,0 % entspricht.
Für die Summe von Scope-1- und Scope-2-Emissionen wird 2025 eine Reduzierung von 13.305 tCO 2 e im Vergleich zum Basisjahr erwartet, was einem Rückgang von 29,7 % entspricht.
Im Rahmen von Scope 1 nutzte Vossloh im Berichtsjahr 1.287 Liter hydriertes Pflanzenöl, was 46 Kilogramm biogene Emissionen (nur CH 4 und N 2 O) erzeugte.
Die von den Versorgungsunternehmen bereitgestellten marktbasierten CO 2 -Emissionsfaktoren zur Kalkulation von Scope-2-Emissionen geben die Prozentsätze von biogenem CO 2 aus Biomasse, CH 4 und N 2 O nicht an. Daher sind diese Informationen derzeit nicht verfügbar. Die für die Erfassung der Scope-3-Emissionen eingesetzten CO 2 -Emissionsfaktoren (durchschnitts- und ausgabenbasiert) berücksichtigen nicht die biogenen CO 2 -Emissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Im Jahr 2024 wurden 58,8 % des von Vossloh genutzten grünen Stroms über gebündelte Verträge bezogen.
Zum Thema Energie erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
― |
als wesentliche negative Auswirkung: Erschöpfung begrenzter Ressourcen durch den Verbrauch nicht-erneuerbarer Energien, insbesondere fossile Energieträger, in Produktionsprozessen; |
― |
als wesentliche positive Auswirkung: Förderung der Dekarbonisierung durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien in der Produktion, um die Scope-1- und Scope-2-Klimaneutralität bis 2030 zu erreichen und den Anteil nicht-erneuerbarer Energien erheblich zu reduzieren; |
― |
als wesentliches Risiko: Erhöhung der Betriebsausgaben durch steigende Energiepreise und damit Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit; |
― |
keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Die Art der verbrauchten Energie (Energiemix) und die Effizienz der eingesetzten Energie sind Faktoren, die die Höhe der Treibhausgasemissionen stark beeinflussen. Im Hinblick auf Vosslohs Ziel der Klimaneutralität in den Kategorien Scope 1 und Scope 2 bis 2030 erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse eine negative Bewertung, weil das Unternehmen in seinen Produktionsprozessen nicht-erneuerbare Energien aus fossilen Quellen nutzt und damit zur Erschöpfung endlicher Ressourcen beiträgt. Mit fortschreitender Dekarbonisierung erfolgt die immer stärkere Nutzung von Energien aus erneuerbaren Quellen. Dabei ist Vossloh dem Risiko ausgesetzt, dass künftig zugekaufte Energie, egal welcher Art, teurer werden und damit höhere Kosten verursachen kann.
Um den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen, stattet Vossloh immer mehr seiner Fabrikgebäude mit Photovoltaikanlagen aus und bezieht an immer mehr Standorten grünen Strom. Entsprechende Aktivitäten sind Bestandteil des 2024 erarbeiteten Übergangsplans, der auf den Seiten 81 f. ausführlich erläutert wird. Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz sind unter anderen die Nutzung von Prozesswärme, der Einbau moderner, energieeffizienter Anlagen und die bessere Dämmung von Gebäuden. Der wichtigste Hebel für Verbesserungen blieb im Jahr 2024 weiterhin die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien durch den Ausbau der unternehmenseigenen Solarstromerzeugung. Dies zeigte sich insbesondere in unserer Gießerei in Indien sowie in Polen durch zwei neue Solarparks und in China durch die Erweiterung der bestehenden Anlage. Zudem wurde der Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen weiter erhöht.
Die Tabelle beschreibt den Energieverbrauch und den Energiemix des Vossloh Konzerns. Sie gliedert sich nach dem Energieverbrauch aus fossilen, nuklearen und erneuerbaren Energiequellen und gibt eine Übersicht über deren Anteil am Gesamtenergieverbrauch.
Energieverbrauch und Energiemix | 2024 |
(1) Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleprodukten (MWh) | |
(2) Brennstoffverbrauch von Erdöl und Erdölerzeugnissen (MWh) | 34.301 |
(3) Brennstoffverbrauch aus Erdgas (MWh) | 71.045 |
(4) Brennstoffverbrauch aus anderen fossilen Quellen (MWh) | |
(5) Verbrauch von gekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus fossilen Quellen (MWh) | 19.167 |
(6) Gesamtverbrauch an fossiler Energie (MWh) (berechnet als Summe der Zeilen 1 bis 5) | 124.513 |
Anteil der fossilen Energieträger am Gesamtenergieverbrauch (%) | 65,9 |
(7) Verbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) | 1.314 |
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen am Gesamtenergieverbrauch (%) | 0,7 |
(8) Brennstoffverbrauch für erneuerbare Energieträger einschließlich Biomasse (MWh) | 64 |
(9) Verbrauch von gekauftem oder erworbenem Strom, Wärme, Dampf und Kälte aus erneuerbaren Quellen (MWh) | 61.268 |
(10) Verbrauch von selbst erzeugter erneuerbarer Energie, die nicht aus Brennstoffen stammt (MWh) | 1.679 |
(11) Gesamtverbrauch an erneuerbarer Energie (MWh) (berechnet als Summe der Zeilen 8 bis 10) | 63.012 |
Anteil der erneuerbaren Energiequellen am Gesamtenergieverbrauch (%) | 33,4 |
Gesamtenergieverbrauch (MWh) (berechnet als Summe der Zeilen 6, 7 und 11) | 188.839 |
Die folgenden Tabellen stellen die Energie- und CO 2 e-Intensität dar, jeweils ins Verhältnis gesetzt zum Gesamtumsatz des Konzerns. Die Umsatzerlöse (1.209,6 Mio.€) zur Berechnung der THG-Intensität in Mio.€ können der Seite 152 im Vossloh Geschäftsbericht entnommen werden:
t CO 2 -Äquivalente Scope 1 (Vossloh Konzern) | 2024 | 2023 |
Gasverbrauch | 15.028,7 | 15.130,6 |
Heizölverbrauch | 154,8 | 228,8 |
Kraftstoffverbrauch | 5.930,2 | 5.325,9 |
Scope 1 | 21.113,6 | 20.685,3 |
Scope-1-CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/Mio.€) | 17,5 | 17,0 |
t CO 2 -Äquivalente Scope 2 (Vossloh Konzern) | 2024 marktbasiert | 2024 standortbezogen | 2023 marktbasiert |
Stromverbrauch | 15.423,0 | 33.879,8 | 20.220,0 |
Fernwärmeverbrauch | 1.379,5 | 1.676,2 | 1.426,8 |
Scope 2 | 16.802,5 | 35.556,0 | 21.646,8 |
Scope-2-CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/Mio.€) | 13,9 | 29,4 | 17,8 |
Da alle Aktivitäten von Vossloh Teil des Schieneninfrastruktursektors sind, gehören sie auch zum klimaintensiven Sektor. Daher sind die offengelegte Energieintensität und der gesamte Energieverbrauch als Teil des klimaintensiven Sektors zu verstehen.
Energie- und CO 2 -Äquivalente-Intensität Scope 1 und 2 (Vossloh Konzern) | 2024 | 2023 |
Energieintensität (MWh/Mio.€) | 156,1 | 155,2 |
CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/Mio.€) | 31,3 | 34,9 |
Treibhausgasintensität von Scope 1, 2 und 3 (Vossloh Konzern) | 2024 | 2023 |
Gesamte THG-Emissionen (standortbezogen) CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/Mio.€) | 1.213,6 | - |
Gesamte THG-Emissionen (marktbasiert) CO 2 e-Intensität (Tonnen CO 2 e/Mio.€) | 1.198,1 | - |
Zum Thema Wasser erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
― |
als wesentliche negative Auswirkung: Beeinträchtigung der lokalen Wasserressourcen durch Verbrauch von Frischwasser für Oberflächenbehandlungen, Kühlprozesse und die Herstellung von Betonschwellen; |
― |
keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
― |
keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
― |
keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben. Das Unternehmen hat dabei seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich der Auswirkungen auf Wasserressourcen überprüft. Dabei wurden Wasserverbrauchsdaten analysiert und Produktionsprozesse evaluiert. An den relevanten Standorten steht das Unternehmen in regelmäßigem Austausch mit lokalen Behörden, um mögliche Risiken im Wassermanagement zu erörtern. Vossloh strebt an, seinen Wasserverbrauch zu optimieren, um negative Auswirkungen zu reduzieren.
Wasser ist ein kostbares Gut, und Vossloh verfolgt generell den Anspruch, die elementare Ressource so effizient wie möglich einzusetzen. Dafür wurden in den vergangenen Jahren an verschiedenen Standorten diverse Maßnahmen ergriffen, deren Wirkung allerdings seither noch nicht zentral dokumentiert wurde. Im Zuge der Erstellung dieses Berichts wurde 2024 in einem ersten Schritt die konzernweit einheitliche und systematische Erfassung von Daten zum Thema Wasser über reine Verbrauchsdaten hinaus ausgeweitet. In einem zweiten Schritt begann die Erarbeitung eines konzernweiten Konzepts zu diesem Thema, das im Jahr 2025 die bestehende Nachhaltigkeitsrichtlinie ergänzen soll. Die bisher noch fehlende Erarbeitung eines spezifischen Konzepts zum Thema Wasser hat ihre Ursache darin, dass Vossloh sich bei der Erstellung von Richtlinien und Konzepten bislang auf andere wesentliche Nachhaltigkeitsthemen konzentrierte. Es ist geplant, dass bei der Erarbeitung des konzernweiten Konzepts auch Maßnahmen für eine nachhaltigere Wassernutzung besonders in Gebieten mit erhöhter Dürregefahr und großem durchschnittlichen Wasserverbrauch entwickelt werden. Damit wird Vossloh eine Grundlage schaffen, um die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentliche Auswirkung im Bereich Wasser künftig systematisch nachzuverfolgen. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird auf Basis der dann erweiterten Datenerfassung bewertet. Im Berichtsjahr verfügte das Unternehmen noch nicht über definierte Ziele, und eine Angabe zum Basisjahr zu diesem Thema ist aktuell noch nicht sinnvoll.
In den Fabriken von Vossloh wird Wasser vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei verschiedenen Produktionsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Das Wasser beziehen die Produktionseinheiten - mit Ausnahme des indischen Weichenwerks, das über Naturquellen verfügt - von den jeweiligen lokalen öffentlichen Wasserversorgern. Insbesondere in den Produktionsbereichen des Geschäftsfelds Fastening Systems und des Geschäftsbereichs Customized Modules wird das gebrauchte Wasser deshalb in eigenen Anlagen wiederaufbereitet und in den Betriebsprozess zurückgeführt. Teilweise arbeiten die Produktionseinheiten hier mit geschlossenen Wasserkreisläufen. Bei der Herstellung von Betonschwellen im Geschäftsfeld Tie Technologies bleibt das verwendete Wasser dagegen in den Produkten gebunden.
Bislang wird an keinem der Standorte im Vossloh Konzern Regenwasser in wesentlichem Umfang aufgefangen und in Kernprozessen wiederverwendet. Am neuen Standort von Vossloh Switch Systems in Bendigo/ Australien wird Vossloh dies zum ersten Mal in großem Maßstab nutzen und Brauchwasser nach neuesten Erkenntnissen aus Regenwasserreservoiren beziehen. Abwasser entsorgt Vossloh an allen Standorten über die jeweiligen öffentlichen Abwassersysteme. Während der Produktion stark verunreinigtes Brauchwasser wird dabei zuvor in unternehmenseigenen Kläranlagen so aufbereitet, dass es mindestens den Einleitungsstandards der öffentlichen Systeme entspricht.
Die folgende Tabelle stellt die zu 98,7 % über Zähler ermittelten Wasserverbräuche im Vossloh Konzern dar:
Vossloh Konzern | 2024 | 2023 |
Wasserverbrauch (m 3 ) | 156.108 | 182.988 |
Wasserintensität | 129,2 | 150,7 |
In der folgenden Tabelle finden sich weitere Details zum konzernweiten Wasserverbrauch im Geschäftsjahr 2024:
In Gebieten ohne Wasserrisiken | In Gebieten mit hohen Wasserrisiken | Verbrauch von aufbereitetem und wiederverwendetem Wasser | |
Wasserverbrauch (m 3 ) | 64.760 | 86.887 | 4.460 |
Die Wasserverbräuche wurden im Geschäftsjahr 2024 in allen produzierenden Einheiten gemessen oder durch Rechnungen der Versorgungsbetriebe nachgewiesen. Das indische Weichenwerk verfügt über eigene Naturquellen. Ihre Nutzung ist durch die indische Regierung zugesagt, die vorgegebenen Entnahmemengen werden von ihr auch kontrolliert. Für Bürokomplexe entrichten die Einheiten von Vossloh für ihre geringen Verbräuche lediglich pauschalierte Abschlagszahlungen an die Vermieter. Diese Verbräuche entsprachen 1,3 % der konzernweiten Menge von genutztem Wasser, wobei zur Ermittlung Annahmen über statistische Verbrauchswerte pro Mitarbeitende nach Vorgaben der EurEau verwendet wurden.
Im Rahmen der Erstellung dieser Erklärung unter Anwendung der ESRS untersuchte Vossloh erstmals, welche seiner Standorte weltweit in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen. Als solche gelten Regionen, in denen der Prozentsatz der Wasserentnahme am gesamten Wasserangebot hoch (40 % bis 80 %) oder extrem hoch (mehr als 80 %) ist, wie im Wasserrisiko-Atlas Aqueduct des Weltressourceninstituts (WRI) angegeben. Aqueduct zufolge liegen derzeit 43 % der Vossloh-Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress.
Zum Thema Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
― |
als wesentliche negative Auswirkung: Umweltauswirkungen durch den Einsatz von nicht ausreichend nachhaltigen Materialien und unzureichendes Recycling von Betonschwellen; |
― |
als wesentliche positive Auswirkung: Förderung der Kreislaufwirtschaft durch eine hohe Quote an unverpackten, recycelbaren Produkten und steigende Recyclingraten; |
― |
keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
― |
keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben. Vossloh hat seine Vermögenswerte und Geschäftstätigkeiten hinsichtlich Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft überprüft. Dabei wurden Materialflüsse analysiert und Produktionsprozesse evaluiert. An den relevanten Standorten steht das Unternehmen in regelmäßigem Austausch mit lokalen Behörden, um beispielsweise potenzielle Auswirkungen auf die regionale Ressourcenverfügbarkeit, lokale Abfallmanagementkapazitäten und mögliche Synergien in der Kreislaufwirtschaft zu erörtern. Das Unternehmen strebt an, seine Materialnutzung zu optimieren und Recyclingquoten zu erhöhen.
Die wesentlichen Produkte von Vossloh wie Schienenbefestigungs- und Weichensysteme oder Betonschwellen haben grundsätzlich eine lange Lebensdauer (ESRS 2 SBM-1, 40 a) i und ii, siehe hierzu Seiten 16, 18 und 19). Dies ist im Allgemeinen auch für die Bahninfrastrukturbranche charakteristisch. Einmal verbaut, liegen sie über Jahre oder Jahrzehnte im Gleis und sind während ihrer Nutzungsphase weitgehend wartungsfrei.
Am Ende ihrer Lebensdauer sind die Produkte zudem nahezu vollständig wiederverwertbar. Weichen und Weichenkreuzungen beispielsweise können in Abhängigkeit von der Belastung und Instandhaltung etwa 30 Jahre lang im Einsatz sein, Schienenbefestigungssysteme rund 40 Jahre. Für Beton- und Verbundstoffschwellen ist von einer Lebensdauer von 40 bis 50 Jahren auszugehen. Die Dienstleistungen von Vossloh wie das Schienenschleifen und -fräsen oder die Monitoring-Services tragen dazu bei, dass vorhandene Bahninfrastruktur länger genutzt werden kann.
Für die Herstellung der Produkte braucht es jedoch Rohstoffe, beispielsweise Stahl und Kunststoff für Schienenbefestigungen und Weichen oder Beton für Schwellen. Bei der Schienenpflege kommen Schleifsteine zum Einsatz. Die Wesentlichkeitsanalyse bewertete die Umweltauswirkungen, die der Einsatz von nicht ausreichend nachhaltigen Materialien und das unzureichende Recycling insbesondere von Betonschwellen verursachen, negativ. Die bei Vossloh vorhandenen Ansätze zur Förderung der Kreislaufwirtschaft wie Verzicht auf Produktverpackungen, welche sofern unbedingt benötigt zumindest zu 100 % wiederverwendungsfähig ausgeführt werden, Wechsel zu immer mehr recycelbaren Produkten und eine insgesamt steigende Recyclingrate, wurden positiv bewertet. Die Produkte von Vossloh bestehen aktuell insgesamt zu über 97 % aus recycelbaren Materialien. Bei zukünftigen Produktlinien ist diese Eigenschaft von Beginn an fester Bestandteil der Entwicklungsanforderungen.
Der Vorstand von Vossloh trägt die Gesamtverantwortung für einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen aller Art im Unternehmen. Dies ist ein zentraler Aspekt der vom Vorstand verfolgten Nachhaltigkeitsstrategie. Im Rahmen dieser Strategie hat Vossloh eine konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative implementiert. Diese Initiative zielt darauf ab, den ökologischen Fußabdruck der Produkte und Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Dabei geht es einerseits darum, schonender mit natürlichen Ressourcen aller Art umzugehen. Andererseits soll durch Wiedernutzung oder Recycling der Bedarf an Rohstoffen gesenkt werden. Konkrete, messbare Ziele für diese Absicht hat das Unternehmen zwar noch nicht definiert, jedoch wurde die Ermittlung von konzernweit einheitlichen Daten im Zuge der Anwendung der ESRS in diesem Bereich deutlich erweitert, sodass eine Standortbestimmung möglich wird. Auf deren Basis und aufgrund der Ausdehnung der Ermittlung des Volumens von Treibhausgasemissionen auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette (Scope 3) sollen künftig messbare Ziele definiert und Initiativen entwickelt werden, die weiteres Verbesserungspotenzial nutzen können. Damit wird Vossloh eine Grundlage schaffen, um die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentliche Auswirkung im Bereich Ressourcenabflüsse künftig systematisch nachzuverfolgen. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird auf Basis der dann erweiterten Datenerfassung bewertet. Ein Bezugszeitraum wurde dabei noch nicht festgelegt.
Schon aus wirtschaftlichen Gründen streben alle Einheiten von Vossloh einen möglichst sparsamen Umgang mit Ressourcen an. In den einzelnen Einheiten werden Materialverbräuche und Entsorgungsmengen erfasst und kontrolliert. Die Dokumentation wurde 2024 konzernweit vereinheitlicht. Wo es technisch möglich und sinnvoll ist, reduzieren geschlossene Kreisläufe und Wiederaufbereitungsanlagen den Verbrauch wertvoller neuer Rohstoffe auf ein Minimum. Schon seit Jahren fließen Nachhaltigkeitskriterien in die Entwicklung und Gestaltung neuer Produkte und Dienstleistungen ein. Seit 2021 ist eine konzernweit geltende Innovationsrichtlinie (Innovation Playbook) im Einsatz, mit der alle Innovationsprozesse geschäftsfeldübergreifend harmonisiert sowie die in den Geschäftsfeldern existierenden Ansätze und Kriterien zur nachhaltigen Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen einander angeglichen und mit konkreten Handlungsempfehlungen verbunden werden. Insbesondere die Nachhaltigkeitsaspekte eines niedrigen Energieverbrauchs (und damit geringeren CO 2 e-Ausstoßes) oder die Nichtverwendung problematischer Rohmaterialien (siehe dazu die Ausführungen im Abschnitt Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse auf den Seiten 125 ff.) sind dabei von zentraler Bedeutung. Ebenso bezieht die Betrachtung von Anfang an den gesamten Lebenszyklus eines Produkts einschließlich Recycling und/oder Entsorgung mit ein. Gleiches gilt für die langfristigen Auswirkungen einer Dienstleistung in Form von Ökobilanzen gemäß internationalen Normen wie ISO 14040, ISO 14044 oder ISO 14067.
In allen drei Geschäftsbereichen erstellt Vossloh für immer mehr Produkte und Dienstleistungen Lebenszyklusanalysen (Life Cycle Assessment, LCA), die dem Ansatz Cradle to Grave (deutsch: von der Wiege zur Bahre) folgen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind als EcoDesign-Prinzipien in den Innovations- und Entwicklungsprozess von Produkten und Dienstleistungen integriert, um deren Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Seit Dezember 2023 ergänzt ein konzernweit geltender Leitfaden für die ökologische Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen die Innovationsrichtlinie. Bei der Erstellung des EcoDesign-Leitfadens wurden die Interessen der wichtigsten Interessenträger, insbesondere der Kunden und Zulieferer, durch regelmäßige Dialoge berücksichtigt. Der Leitfaden ist für alle Mitarbeitenden über das Intranet zugänglich, um die Umsetzung in allen relevanten Unternehmensbereichen zu unterstützen. Der Fokus des Leitfadens liegt auf der Design- und der Konstruktionsphase, da sie den größten Einfluss auf den ökologischen Fußabdruck eines Produkts haben. Die seither durchgeführten Lebenszyklusanalysen ergaben, dass folgende ökologische Design-Grundsätze die größten Auswirkungen auf den ökologischen Fußabdruck des Portfolios von Vossloh haben: Verwendung von erneuerbaren und/ oder recycelten Materialien, effiziente Nutzung von Materialien, Energieeffizienz und effiziente Logistik/ Verpackung. Daher widmen die Entwicklungsabteilungen diesen vier Grundsätzen besondere Aufmerksamkeit. Angesichts der Produktstrategien der einzelnen Geschäftsbereiche von Vossloh ist zu erwarten, dass sich diese vier Grundsätze durch weitere LCA bestätigen werden. Auch die Sichtweise von Kunden und Zulieferern und deren Bedürfnisse im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte werden frühzeitig in den Entwicklungsprozess aufgenommen, um einen hohen Product-Market-Fit zu erreichen. Über die Initiative Fit 4 Future und die Sustainability Awards werden zudem systematisch Ideen und Vorschläge in Sachen Nachhaltigkeit von Vossloh Mitarbeitenden in die Forschung und Entwicklung einbezogen.
Wesentliche Beispiele für im eigenen Haus mit Fokus auf Nachhaltigkeit entwickelte Produkte sind die Engineered Polymer Sleeper (EPS), die Spannklemmen der M-Generation und das weltweit erste Herzstück aus recyceltem Manganstahl, mit dem Vossloh bei der Branchenmesse InnoTrans 2024 viel Aufmerksamkeit erregte. EPS bestehen aus amalentic, einem neuartigen Materialmix aus Sekundärrohstoffen in Industriequalität und Additiven, der recycelbar ist. Zur Fertigung der EPS-Verbundstoffschwellen wird ausschließlich grüner Strom verwendet. Die M-Spannklemmen zeichnen sich unter anderem durch ein innovatives, kompaktes Design aus, das die Transportkosten reduziert. Eine neue Mikrostahllegierung reduziert die CO 2 -Emissionen bei der Herstellung dieser Klemmen um bis zu 65 %. Für das neue Weichenherzstück wurde gemeinsam mit Kunden ein Kreislaufwirtschaftsmodell entwickelt, über das alte Mangankreuzungen wiederverwendet werden können. Das Recycling des Materials reduziert nicht nur die CO 2 e-Emissionen, sondern mildert auch die mit der Mangangewinnung verbundenen ökologischen, gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen und entspricht damit den Nachhaltigkeitszielen von Vossloh. Alle genannten Produkte sind zudem wartungsfrei.
Als wesentliches nachhaltiges Produkt der Zukunft sieht Vossloh die bei der InnoTrans 2024 erstmals präsentierten Engineered Polymer Pads (EPP). Es handelt sich um eine neuartige Schwellenbesohlung für stark beanspruchte Gleise im Schotterbett. Als elastische Schicht zwischen Betonschwelle und Oberbau ermöglicht sie eine ausgeglichenere Kraft- und Lastverteilung auf den Schotter und verbessert die Gleislagestabilität, wodurch der Schotter weniger schnell verschleißt. Die Pads bestehen fast ausschließlich aus recycelten und wiederverwertbaren Kunststoffen. Für die Herstellung in einem Extrusionsverfahren kommt grüner Strom aus Sonnenenergie zum Einsatz. Am Ende ihrer Lebensdauer können die Pads wieder von der Schwelle getrennt und vollständig recycelt werden.
Zum Thema Abfall erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negative Auswirkung: erhöhte Abfallintensität bei Produkten durch unvermeidbares Entstehen von Restabfällen im Produktionsprozess; |
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keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
― |
keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Dass es in bestimmten Bereichen der Produktion von Vossloh, etwa bei der Fräsbearbeitung von Gussblöcken oder beim Schleifen und Fräsen von Schienen, abfallintensive Prozesse gibt, wurde bei der Wesentlichkeitsanalyse negativ bewertet.
Über Wiederverwertung versucht das Unternehmen, die Abfallmenge so gering wie möglich zu halten, die letztlich entsorgt oder deponiert werden muss. Dank ökonomisch sinnvoller Recyclingprogramme und -verfahren insbesondere an den produzierenden Standorten sinkt diese Menge stetig. Bislang wurden die Daten dazu nicht in einem konzernweit einheitlichen Reporting erfasst und dokumentiert. Konkrete, messbare Ziele hat Vossloh zu diesem Thema zwar noch nicht definiert, jedoch erfolgte im Zuge der Erstellung dieses Berichts 2024 erstmals eine systematische Datenerhebung für alle Standorte, die es in Zukunft ermöglichen wird, die erreichten Wiederverwertungsraten gegen vergleichbare Ziele zu messen. Die bereits beim Thema Umwelt auf Seite 80 erwähnte Ergänzung zur Nachhaltigkeitsrichtlinie soll auch zu diesem Thema eine konzernweite Vorgehensweise einschließlich der Erarbeitung von Zielvorgaben für einen nachhaltigeren Umgang mit Rest- und Abfallstoffen enthalten. Damit wird Vossloh eine Grundlage schaffen, um die Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentliche Auswirkung im Bereich Abfall zukünftig systematisch nachzuverfolgen. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen wird auf Basis der dann erweiterten Datenerfassung bewertet. Ein Bezugszeitraum wurde dabei noch nicht festgelegt.
Stahlschrott und Kunststoff als hauptsächliche Abfallarten der Fertigung werden bei Vossloh an allen Standorten recycelt. An mehreren Standorten setzt Vossloh Fastening Systems wiederverwendbare Transportcontainer ein. Vossloh Tie Technologies recycelt Prozesswasser in großem Umfang. Customized Modules verarbeitet in Frankreich das Verpackungsmaterial der angelieferten Rohstoffe weiter und bringt gebrauchte Weichenrippenplatten in die Herstellung neuer Produkte ein. Auch Downcycling, also die Wiederaufbereitung von Materialien ohne Erhaltung der ursprünglichen Qualität, kann ein Weg sein, um den Lebenszyklus des Materials zu verlängern. So werden bei Vossloh Rail Services nicht wiederaufzubereitende Reste von Schleifkörpern als Zusatz in der Schlackeproduktion verwendet. Es entstehen dabei neu zu verwendende Rohstoffe für verschiedene Anwendungsfälle. Für solche Lösungen werden in der Regel Produktionsprozesse oder das Vorgehen bei Dienstleistungen umgestaltet.
Die produzierenden Einheiten von Vossloh nutzen nach Abfallarten getrennte, sichere Entsorgungswege. Die ausgewählten Entsorgungsunternehmen werden regelmäßig überprüft. 2024 erfasste Vossloh Abfallmengen und -arten erstmals konzernweit nach einheitlichen Kriterien. Die angefallenen Mengen zur Aufbereitung und Entsorgung wurden durch Rechnungen der jeweiligen Entsorgungsunternehmen und Recyclingpartner dokumentiert und nachgewiesen. Da in manchen Fällen Rechnungen der Entsorgungsbetriebe noch ausstanden, wurden vereinzelt Rückstellungen für die Monate November und Dezember gebildet, die auf Basis der vorherigen Berichtszeiträume evaluiert wurden. Die Gesamtmenge der angefallenen Abfälle wird hierbei in Gefahrstoffe und ungefährliche Abfälle unterteilt, jeweils subsumiert in Abfälle, die weiterer Verwendung zugeführt werden können (Recycling und Aufbereitung), sowie Abfälle, die deponiert oder der thermischen Verwertung zugeführt werden müssen.
Die folgende Tabelle stellt die ermittelten Abfallmengen im Konzern dar:
Gefährlicher Abfall (in t) | Nicht gefährlicher Abfall (in t) | ||
Gesamtabfallmenge zur Wiederverwertung 2024 | |||
Vorbereitung zur Wiederverwendung | 0 | 1.266 | |
Recycling | 2.348 | 9.035 | |
Sonstige Wiederherstellungsvorgänge | 1.035 | 12.700 | |
Summe | 26.384 | 3.383 | 23.001 |
(70 %) | |||
Gesamtabfallmenge zur Entsorgung 2024 | |||
Verbrennung | 107 | 947 | |
Deponie | 223 | 9.471 | |
Sonstige Entsorgung | 476 | 30 | |
Summe | 11.255 | 807 | 10.448 |
(30 %) | |||
Gesamtabfallmenge 2024 | |||
Gesamt | 37.639 | 4.190 | 33.449 |
(100 %) |
Die Gießereien von Vossloh im Geschäftsbereich Customized Modules setzen in der Qualitätsprüfung Röntgenverfahren ein, um Weichenherzstücke auf Defekte zu prüfen, bevor sie das Werk verlassen. Dabei fallen in geringen Mengen - insgesamt 0,55 Tonnen - auch radioaktive Abfälle an, die gemäß den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsorgt werden.
Mit ihrer europaweiten Klimaschutzinitiative Green Deal zielt die EU-Kommission darauf ab, den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Ein zentraler Bestandteil ist die EU-Taxonomieverordnung, ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten. Die Verordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft getreten ist, definiert sechs Umweltziele:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Gemäß den Vorgaben der EU-Taxonomie sind Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig, wenn sie
― |
einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs genannten Umweltziele leisten (Substantial Contribution), |
― |
die Erreichung der fünf weiteren EU-Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen (do no significant harm, DNSH) und |
― |
Mindestvorschriften für Arbeitssicherheit und Menschenrechte einhalten (Minimum Safeguards, Mindestschutz). |
Die Regelungen differenzieren zwischen taxonomiefähigen (eligible) und taxonomiekonformen (aligned) Aktivitäten. Lassen sich Aktivitäten den Taxonomiekriterien zuordnen, sind sie taxonomiefähig, unabhängig davon, ob die technischen Bewertungskriterien erfüllt werden. Aktivitäten sind taxonomiekonform, wenn die taxonomiefähigen Aktivitäten die Kriterien auch erfüllen.
Gemäß der EU-Taxonomieverordnung berichtet Vossloh nachfolgend über den Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (OpEx) von taxonomiefähigen und nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten.
Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt gemäß Taxonomieverordnung in der Fassung vom 18. Juni 2020, den technischen Bewertungskriterien des delegierten Rechtsakts zur Taxonomieverordnung vom 4. Juni 2021 für die Umweltziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel) sowie dem delegierten Rechtsakt vom 27. Juni 2023. Letzterer fügt der Taxonomie weitere Sektoren und Wirtschaftsaktivitäten hinzu, die maßgeblich zu den Umweltzielen 3 (Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen), 4 (Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft), 5 (Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und 6 (Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme) beitragen. Vossloh hat sich bei der Analyse der Aktivitäten vor allem auf deren wesentlichen Beitrag für das Umweltziel "Klimaschutz" fokussiert. Es wurden keine Aktivitäten identifiziert, die wesentlich auf die Umweltziele 2 bis 6 wirken.
Die Analyse aller Aktivitäten der Geschäftsbereiche Core Components, Customized Modules und Lifecycle Solutions ergab, dass sämtliche Geschäftstätigkeiten von Vossloh der Kategorie 6.14 Schienenverkehrsinfrastruktur der delegierten Verordnung zugeordnet werden können. Gemäß der Verordnung umfasst diese Kategorie unter anderem den Bau, die Modernisierung, den Betrieb und die Wartung von Bahnverkehrsstrecken sowie die Herstellung und Installation von Gleismaterial.
Damit Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden, müssen sie die technischen Bewertungskriterien für die Taxonomiekonformität erfüllen. Die taxonomiefähigen Tätigkeiten wurden analysiert und die Anteile an taxonomiekonformen Umsatzerlösen, CapEx und OpEx wie folgt ermittelt:
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Substantial Contribution: Die Einhaltung der technischen Bewertungskriterien wurde individuell für die Tätigkeiten jedes Geschäftsfelds geprüft. |
― |
Do no significant harm (DNSH): Die DNSH-Kriterien beziehen sich überwiegend auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie beim Ziel "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" auf grundlegende Aspekte der Geschäftsaktivität. Vor diesem Hintergrund war regelmäßig eine Einschätzung der DNSH-Konformität auf Ebene der Geschäftsfelder sachgerecht. |
― |
Minimum Safeguards: Hier wurde ein konzernweiter Ansatz zur Sicherstellung der Minimum-Safeguards-Vorgaben umgesetzt, der eine sachgerechte und lückenlose Verfolgung dieser Vorgaben ermöglicht. |
Für die Geschäftsaktivitäten von Vossloh ist grundsätzlich von einem wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz (Substantial Contribution) auszugehen, wenn sie die in der Kategorie Schienenverkehrsinfrastruktur dargelegten technischen Bewertungskriterien erfüllen. Gemäß der Verordnung wird für die Aktivitäten von Vossloh ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz nur unterstellt, wenn sie auf elektrifizierten Bahnstrecken oder auf solchen, für die ein Plan zur Elektrifizierung vorliegt, erbracht werden - auch wenn die Elektrifizierung der Schieneninfrastruktur nicht im Einflussbereich von Vossloh liegt. Bahnstrecken, die nur für den Transport fossiler Brennstoffe bestimmt sind, fallen nicht hierunter.
Als Nächstes waren die als klimaschützend eingestuften Aktivitäten dahingehend zu prüfen, ob sie zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer der oben genannten Umweltziele führten (DNSH-Kriterien). Hinsichtlich der DNSH-Kriterien zum EU-Umweltziel "Anpassung an den Klimawandel" gibt es keine Anhaltspunkte, dass Wirtschaftsaktivitäten von Vossloh die Anpassung an den Klimawandel beeinträchtigen.
Die Kriterien für das EU-Umweltziel Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen referenzieren im Wesentlichen auf gesetzliche und behördliche Vorgaben, zu deren Einhaltung Vossloh verpflichtet ist. Zahlreiche Geschäftstätigkeiten von Vossloh kommen vollständig ohne die Nutzung der Ressource Wasser aus, beispielsweise das Fräsen von Schienen und Weichen, Schweißleistungen, Logistiktätigkeiten oder auch Montagearbeiten. Ansonsten wird die Ressource in den Vossloh Fabriken vor allem zur Oberflächenbehandlung von Produkten, als Kühlmittel bei Fertigungsprozessen sowie für die Herstellung von Betonschwellen gebraucht. Verunreinigte Abwässer werden in werkseigenen Kläranlagen so behandelt, dass sie mindestens den Einleitungsstandards der öffentlichen Wasserversorgung entsprechen (siehe hierzu auch die Ausführungen auf der Seite 89 f.) .
Im Hinblick auf das Umweltziel Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft erfüllen Vossloh Produkte die Anforderungen an eine lange Haltbarkeit und Langlebigkeit, da die meisten Komponenten auf eine sehr lange Lebensdauer ausgelegt und am Ende ihrer Nutzungsdauer recycelbar und verwertbar sind. Darüber hinaus trägt das Serviceportfolio des Geschäftsbereichs Lifecycle Solutions zu einer Verlängerung der Lebensdauer von Schienen und Weichen bei.
Auch die Vorgaben bezüglich des EU-Umweltziels Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung werden seitens Vossloh erfüllt. Eine große Zahl von Produkten und Dienstleistungen von Vossloh trägt etwa zur Reduktion von Lärm und Vibrationen im Gleis bei (siehe hierzu auch den Abschnitt Lärmreduzierung im Gleis auf der Seite 111 f.).
Bezüglich des EU-Umweltziels Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme gilt: Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und vergleichbare Prüfungen werden von Vossloh durchgeführt, soweit ein entsprechendes Erfordernis besteht. Vossloh unterliegt bei der Herstellung von Produkten in der Regel nicht der UVP-Pflicht. Schließlich trägt Vossloh durch die Erhöhung der Streckenverfügbarkeit und damit die Ermöglichung von mehr Verkehr bei gleicher Landnutzung dazu bei, den Flächenbedarf für die Errichtung von Schieneninfrastruktur zu minimieren und damit einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten.
Angaben zur Einhaltung der Mindestvorschriften hinsichtlich Arbeitssicherheit und Menschenrechten finden sich auf den Seiten 108 f., 113 ff., 120 und 128 f. in diesem Bericht.
Unter Zugrundelegung dieses Vorgehens sowie der genannten Annahmen und Schätzungen ergeben sich für den Vossloh Konzern folgende Werte für die taxonomiefähigen und -konformen Umsatzerlöse, CapEx und OpEx:
2024 | 2023 | |||||
Absolut (in Mio.€) |
Taxonomiefähig (in Mio.€ /in
%) |
Taxonomiekonform (in Mio.€/in
%) |
Absolut (in Mio.€) |
Taxonomiefähig (in Mio.€ /in
%) |
Taxonomiekonform (in Mio.€ /in
%) |
|
Umsatzerlöse | 1.209,6 | 1.209,6/100 | 807,5/67 | 1.214,3 | 1.214,3/100 | 762,8/63 |
CapEx | 93,6 | 64,8/69 | 43,5/47 | 74,5 | 58,2/78 | 40,2/54 |
OpEx | 74,0 | 70,9/95 | 48,2/65 | 68,2 | 65,9/97 | 43,9/65 |
Die Umsatzerlöse der taxonomiekonformen Geschäftsaktivitäten übertrafen den Wert des Vorjahres um 5,9 %. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Geschäftsfelder Switch Systems und Rail Services zurückzuführen. Der Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse stieg um 4 Prozentpunkte.
Die Investitionsausgaben (CapEx) der taxonomiekonformen Aktivitäten lagen um 8,2 % über dem Vorjahreswert. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Geschäftsfelder Rail Services und Switch Systems zurückzuführen. Daneben hat auch das Geschäftsfeld Tie Technologies seine Investitionsausgaben marginal gesteigert. Der Anteil taxonomiekonformer Investitionsausgaben sank um 7 Prozentpunkte auf 47 %.
Die Betriebsausgaben (OpEx) der taxonomiekonformen Aktivitäten erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 9,8 %. Der Anstieg ist insbesondere auf höhere Wartungs- und Reparaturaufwendungen zurückzuführen. Der Anteil taxonomiekonformer Betriebsausgaben blieb unverändert bei 65 %.
Die Umsatzerlöse sind definiert als Nettoumsatzerlöse gemäß IFRS, wie sie in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen sind, und beziehen sich mithin nur auf vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Der Anteil der ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse wird ermittelt, indem die taxonomiekonformen Nettoumsatzerlöse durch die gesamten Konzern-Umsatzerlöse geteilt werden. Weitere Informationen zu den Umsatzerlösen finden sich auf der Seite 163 des Vossloh Geschäftsberichts.
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden | 807,5 | 762,8 |
Gesamt | 807,5 | 762,8 |
Die Investitionsausgaben (CapEx) umfassen Investitionen in langfristige immaterielle oder materielle Vermögenswerte einschließlich der im Rahmen von Asset- oder Share-Deals erworbenen Güter, wie sie in der Konzernbilanz ersichtlich sind. Die Berechnung der Investitionsausgaben erfolgt auf Bruttobasis, also ohne Berücksichtigung von planmäßigen wie auch außerplanmäßigen Abschreibungen. Weitere Informationen zu CapEx finden Sie auf den Seiten 173 ff. des Vossloh Geschäftsberichts.
Der Zähler für die Ermittlung der taxonomiekonformen CapEx setzt sich wie folgt zusammen:
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Zugänge zu Sachanlagen | 29,6 | 35,1 |
Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten | 2,3 | 2,0 |
Zugänge zu als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 0,0 | 0,0 |
Zugänge zu Nutzungsrechten | 6,6 | 3,1 |
Zugänge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen | 5,0 | 0,0 |
Gesamt | 43,5 | 40,2 |
Die Betriebsausgaben (OpEx) berücksichtigen nicht aktivierbare Aufwendungen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst sind, etwa Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen direkten Aufwendungen aus der Instandhaltung von Sachanlagen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der taxonomiefähigen Vermögenswerte.
Der Zähler für die Ermittlung der taxonomiekonformen OpEx ergibt sich wie folgt:
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Forschung und Entwicklung | 9,5 | 7,8 |
Wartungs- und Reparaturaufwendungen | 35,1 | 32,8 |
Leasingaufwendungen | 2,5 | 2,3 |
Schulungsaufwendungen | 1,1 | 1,0 |
Gesamt | 48,2 | 43,9 |
Code(s) | Absoluter Umsatz | Umsatzanteil | |
in Mio.€ | % | ||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 6.14 | 807,5 | 67 |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 807,5 | 67 | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 67 | ||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 6.14 | 402,1 | 33 |
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 402,1 | 33 | |
Total (A.1 + A.2) | 1.209,6 | 100 | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 0,0 | 0 | |
Gesamt (A + B) | 1.209,6 | 100 |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) | |
% | % | % | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 67 | ||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 67 | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 67 | ||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | ||
Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) |
% | % | % |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||
Davon Übergangstätigkeiten | ||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||
Total (A.1 + A.2) | ||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
Gesamt (A + B) |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
Umweltverschmutzung (8) | Klimaschutz (11) | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser (13) |
% | J/N * | J/N * | J/N * |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | J | J | |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | |
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
Umweltverschmutzung (14) | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) | |
J/N * | J/N * | J/N * | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | J | J | J |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Mindestschutz (17) | Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2024 | Taxonomiekonformer Umsatzanteil, Jahr 2023 | |
J/N * | % | % | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | J | 67 | 63 |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 67 | 63 | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | 67 | 63 |
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | 67 | 63 | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) | |
E | T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | E | / |
Umsatz ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | E | |
Davon Übergangstätigkeiten | / | |
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||
Total (A.1 + A.2) | ||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
Gesamt (A + B) |
* J - Ja, taxonomiefähige und mit dem
relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
Wirtschaftstätigkeiten | |||
in Mio.€ | % | ||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 6.14 | 42,0 | 46 |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 0,9 | 1 |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 7.3 | 0,2 | 0 |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | 7.4 | 0,1 | 0 |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 7.5 | 0,1 | 0 |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 7.6 | 0,2 | 0 |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 43,5 | 47 | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 47 | ||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 6.14 | 20,4 | 21 |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 0,9 | 1 |
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | 21,3 | 22 | |
Total (A.1 + A.2) | 64,8 | 69 | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 28,8 | 31 | |
Gesamt (A + B) | 93,6 | 100 |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) |
% | % | % | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 46 | ||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 1 | ||
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 0 | ||
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | 0 | ||
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0 | ||
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 0 | ||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 47 | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 47 | ||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung (8) | Kreislaufwirtschaft (9) | Biologische Vielfalt (10) | Klimaschutz (11) |
% | % | % | J/N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | ||||
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | ||||
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | ||||
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | ||||
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | ||||
Davon Übergangstätigkeiten | ||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||
Total (A.1 + A.2) | ||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
Gesamt (A + B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Anpassung an den Klimawandel (12) | Wasser (13) | Umweltverschmutzung (14) |
J/N | J/N | J/N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | J | J | J |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | J | J | J |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | J | J | J |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | J | J | J |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | J | J | J |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | J | J | J |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Kreislaufwirtschaft (15) | Biologische Vielfalt (16) | Mindestschutz (17) |
J/N | J/N | J/N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | J | J | J |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | J | J | J |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | J | J | J |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | J | J | J |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | J | J | J |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | J | J | J |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil, Jahr 2024 | Taxonomiekonformer CapEx-Anteil, Jahr 2023 | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) |
% | % | E | T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 46 | 42 | E | / |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 1 | 1 | / | / |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 0 | 0 | E | / |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | 0 | 0 | E | / |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0 | 0 | E | / |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 0 | 0 | E | / |
CapEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 47 | 43 | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 47 | 43 | E | |
Davon Übergangstätigkeiten | / | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
CapEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) (A.2) | ||||
Total (A.1 + A.2) | 47 | 43 | ||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
CapEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
Gesamt (A + B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Code(s) | Absoluter OpEx | Anteil OpEx |
in Mio.€ | % | ||
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 6.14 | 48,2 | 65 |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 0,0 | 0 |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 7.3 | 0,0 | 0 |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | 7.4 | 0,0 | 0 |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 7.5 | 0,0 | 0 |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 7.6 | 0,0 | 0 |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 48,2 | 65 | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 65 | ||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 6.14 | 22,6 | 30 |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 6.5 | 0,1 | 0 |
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2) | 22,7 | 30 | |
Total (A.1 + A.2) | 70,9 | 95 | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | 3,1 | 5 | |
Gesamt (A + B) | 74,0 | 100 |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz (5) | Anpassung an den Klimawandel (6) | Wasser (7) |
% | % | % | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 65 | ||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 0 | ||
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 0 | ||
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | 0 | ||
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0 | ||
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 0 | ||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 65 | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 65 | ||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag | |||
Wirtschaftstätigkeiten | Umweltverschmutzung (8) | ||
% | % | % | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | |||
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | |||
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | |||
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | |||
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | |||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | |||
Davon Übergangstätigkeiten | |||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | |||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||
Wirtschaftstätigkeiten | Klimaschutz (11) | |
J/N | J/N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | J | |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | J | |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | J | |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | J | |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | J | |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | J | |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | |
Davon Übergangstätigkeiten | ||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2) | ||
Total (A.1 + A.2) | ||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
Gesamt (A + B) |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") | ||||
Wirtschaftstätigkeiten | Wasser (13) | |||
J/N | J/N | J/N | J/N | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | J | J | J | J |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | J | J | J | J |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | J | J | J | J |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | J | J | J | J |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | J | J | J | J |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | J | J | J | J |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | ||||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | J | J | J |
Davon Übergangstätigkeiten | ||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2) | ||||
Total (A.1 + A.2) | ||||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||||
Gesamt (A + B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr 2024 | |
J/N | % | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | ||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | J | 65 |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | J | 0 |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | J | 0 |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | J | 0 |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | J | 0 |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | J | 0 |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 65 | |
Davon ermöglichende Tätigkeiten | J | 65 |
Davon Übergangstätigkeiten | ||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | ||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | ||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | ||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2) | ||
Total (A.1 + A.2) | 65 | |
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | ||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | ||
Gesamt (A + B) |
Wirtschaftstätigkeiten | Taxonomiekonformer OpEx-Anteil, Jahr 2023 | Kategorie (ermöglichende Tätigkeiten) | Kategorie (Übergangstätigkeiten) |
% | E | T | |
A. Taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (taxonomiekonform) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | 65 | E | / |
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | 0 | / | / |
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten | 0 | E | / |
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) | 0 | E | / |
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden | 0 | E | / |
7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien | 0 | E | / |
OpEx ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) (A.1) | 65 | ||
Davon ermöglichende Tätigkeiten | 65 | E | |
Davon Übergangstätigkeiten | / | ||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) | |||
6.14. Schienenverkehrsinfrastruktur | |||
6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen | |||
OpEx taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (A.2) | |||
Total (A.1 + A.2) | 65 | ||
B. Nicht taxonomiefähige Tätigkeiten | |||
OpEx nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten (B) | |||
Gesamt (A + B) |
Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | Ja/Nein |
Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | |
Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | Nein |
Im Bereich "Sichere und nachhaltige Mobilität" hat Vossloh im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse drei Themen als relevant identifiziert:
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Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/oder Endnutzer |
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Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr |
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Lärmreduzierung im Gleis |
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Folgenden näher dargestellt. Für diese Themen hat Vossloh keine konzernweiten Nachhaltigkeitsziele definiert.
Zum Thema Persönliche Sicherheit der Verbraucher und/oder Endnutzer erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negative Auswirkung: Unzureichende Gesundheits- und Sicherheitsstandards der Produkte beziehungsweise der Dienstleistungen könnten die Gesundheit der Nutzer gefährden; |
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als wesentliche positive Auswirkung: Entwicklung langlebiger Produkte für die Schieneninfrastruktur, die zur Reduzierung von Abfall und Ressourcenverbrauch beiträgt; |
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als wesentliches Risiko: Das Risiko von Qualitätsproblemen oder Kundenbeschwerden könnte das Vertrauen in die Marke schädigen und zu negativen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen; |
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als wesentliche Chance: Die Verbesserung und Entwicklung hochwertiger Produkte bieten die Chance, eine höhere Zahlungsbereitschaft für Produkte mit besserer Qualität zu erreichen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Das Unternehmen hat entschieden, keine spezifischen Ziele im Bereich der persönlichen Sicherheit von Verbrauchern und Endnutzern festzulegen. Diese Entscheidung basiert darauf, dass die persönliche Sicherheit bereits durch umfassende Maßnahmen sichergestellt wird. Dazu gehören strenge interne Qualitätskontrollen, die Einhaltung nationaler und internationaler Sicherheitsstandards sowie kontinuierliche Verbesserungsprozesse. Die Interessen, Standpunkte und Rechte der Kunden einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte sind ein zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie und des Geschäftsmodells. Das Unternehmen stellt sicher, dass die Zuverlässigkeit seiner Produkte und Dienstleistungen höchste Priorität hat und in allen Phasen des Produktlebenszyklus gewährleistet wird - von der Entwicklung über die Produktion bis zur Nutzung. Darüber hinaus werden Rückmeldungen von direkten Kunden gesammelt und in die Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen integriert. Da diese Aspekte fest in den operativen Abläufen verankert sind, sieht das Unternehmen derzeit keinen Mehrwert in der Definition separater Ziele für diesen Bereich.
Die wesentlichen Auswirkungen sowie Risiken und Chancen der Geschäftstätigkeiten von Vossloh sowie seiner Wertschöpfungskette betreffen einen großen Teil der Gesamtbevölkerung und lassen sich nicht auf bestimmte Personengruppen oder bestimmte Altersgruppen reduzieren. Vossloh ist sich aufgrund seiner langen Historie seit jeher bewusst, dass Menschen, die Bahnen im Personennah- und -fernverkehr nutzen, von den negativen Auswirkungen ebenso betroffen sein können wie Anwohnende an Bahnstrecken für Personen- und Güterverkehr, auch wenn die Produkte von Vossloh selber nicht schädlich für die betroffenen Menschen sind. Weiter unten ist dargestellt, wie Vossloh potenziellen Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen im Bahnverkehr durch seine Produkte und Dienstleistungen entgegenwirkt.
Die Kunden von Vossloh sind weit überwiegend öffentliche, aber auch private Betreiber von Bahnstrecken. Vossloh stellt diesen Kunden umfassende und präzise produkt- und dienstleistungsbezogene Informationen einschließlich Handbüchern und technischen Dokumentationen zur Verfügung. Dies gewährleistet eine sachgerechte Nutzung und vermeidet eine potenziell schädliche Nutzung der Produkte von Vossloh.
Mit den Endnutzern steht das Unternehmen nur in indirektem Kontakt. Vossloh hat daher keinen Einfluss auf die Privatsphäre, den Schutz personenbezogener Daten, die freie Meinungsäußerung oder Nichtdiskriminierung der Endnutzer. Daher wurden in diesem Zusammenhang keine direkten Auswirkungen auf die Endnutzer identifiziert. Genauso wenig gibt es direkte Kunden des Unternehmens, die besonders anfällig für Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Privatsphäre oder für Marketing- und Verkaufsstrategien wären, etwa Kinder oder finanziell schutzbedürftige Personen.
Das Unternehmen hat den Anspruch, einen größtmöglichen Beitrag zu einem sicheren Bahnverkehr zu leisten. Es trägt große Verantwortung für die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen, denn Bahninfrastruktur ist in hohem Maße sicherheitsrelevant. Als wesentliche negative und potenzielle Auswirkung der Aktivitäten von Vossloh in diesem Bereich erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse, dass Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens die Gesundheit und Sicherheit von Menschen gefährden könnten. Entsprechend besteht das wesentliche Risiko von Vossloh darin, dass Qualitätsprobleme oder Kundenbeschwerden das Vertrauen in die Marke schädigen und zu negativen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen könnten. Diesem Risiko begegnet das Unternehmen mit einem ausgeprägten Fokus auf Qualität und Sicherheit an allen Standorten.
Um die potenziellen negativen Auswirkungen zu verhindern, zu mindern oder zu beheben, gelten für die Produkte und Dienstleistungen von Vossloh detaillierte technische Vorgaben und Normen, die zwingend einzuhalten sind. Alle wesentlichen Produktionsstandorte des Unternehmens verfügen über ein Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001 oder einem vergleichbaren nationalen Standard wie dem US-amerikanischen AAR M1003, das regelmäßigen Audits durch anerkannte Prüforganisationen unterzogen wird. Neu akquirierte Einheiten werden so rasch wie möglich an diese Standards herangeführt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird über den Anteil der Vossloh Mitarbeitenden gemessen, die bei einer auf diese Weise zertifizierten Einheit beschäftigt sind, sowie über den Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 waren 92 % (Vorjahr: 96 %) der Vossloh Mitarbeitenden bei einer auf diese Weise zertifizierten Einheit beschäftigt. Der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung lag bei 91 % (Vorjahr: 94 %). Der leichte Rückgang geht auf die im Jahresverlauf akquirierten Gesellschaften zurück, die noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Die Erfüllung der Zertifizierung liegt in der Verantwortung der operativen Einheiten. Zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen, die in erster Linie dazu dienen, einen positiven Beitrag zu besseren sozialen Ergebnissen für Verbraucher oder Endnutzer zu leisten, gibt es aktuell nicht.
Um geeignete Maßnahmen zur Reduktion möglicher negativer Auswirkungen zu identifizieren, nutzt Vossloh ein strukturiertes Risikomanagement und kontinuierliche Überwachungsprozesse. Hierzu zählen unter anderem regelmäßige Risikoanalysen, die systematische Erfassung und Auswertung von Qualitäts- und Sicherheitskennzahlen sowie ein enger Austausch mit Kunden und Betreibern (siehe auch die Ausführungen zum CRM-Tool auf der nachfolgenden Seite). Um die Gesundheit und Sicherheit der Endnutzer zu schützen, hält Vossloh höchste Sicherheitsstandards bei der Produktgestaltung ein, die zudem strengen Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren unterliegen. Die Frage nach der Sicherstellung wirksamer Abhilfemaßnahmen stellt sich für Vossloh nicht, da das Unternehmen umfassenden zertifizierten Qualitäts- und Sicherheitsstandards unterliegt, deren Einhaltung regelmäßig überprüft wird. Die relevanten Verfahren und Prozesse sind integraler Bestandteil der Zertifizierungen nach internationalen Normen. Diese Standards setzen voraus, dass Maßnahmen zur Identifikation, Bewertung und Behebung wesentlicher negativer Auswirkungen vorhanden und wirksam sind und kontinuierlich überprüft werden.
Die Achtung der Menschenrechte ist integraler Bestandteil von Vosslohs Unternehmenspolitik und -kultur (ESRS G1, siehe auch die Seiten 130 ff.). Dazu zählen auch die Menschenrechte der indirekten Endkunden. Obwohl das Unternehmen in erster Linie mit Bahnstreckenbetreibern als direkten Kunden zusammenarbeitet, trägt es durch seine sicherheitsrelevanten Produkte und Dienstleistungen maßgeblich zur sicheren und zuverlässigen Nutzung der Bahninfrastruktur bei. Das Unternehmen legt insofern besonderen Wert auf das Recht auf Gesundheit und Sicherheit. Durch die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung hochwertiger und sicherheitsrelevanter Bahninfrastrukturprodukte stellt Vossloh sicher, dass die Schieneninfrastruktur höchsten Sicherheitsstandards entspricht. Dies trägt dazu bei, das Risiko von Unfällen oder Beeinträchtigungen für Fahrgäste, Bahnpersonal und andere Beteiligte zu minimieren. Die Einbeziehung von Endnutzern erfolgt indirekt über einen engen Austausch mit den Kunden. Vosslohs bereits erwähnte Mechanismen zur Qualitätssicherung, um potenzielle negative Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, betreffen demzufolge auch die Menschenrechte.
Die Konzepte zur Reduktion der potenziell negativen Auswirkungen beziehungsweise zur Stärkung der positiven Auswirkungen im Bereich persönliche Sicherheit der Verbraucher beziehungsweise der Endnutzer orientieren sich nicht explizit an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, der ILO-Erklärung zu grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit oder den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Im Berichtszeitraum wurden Vossloh keine Fälle der Nichteinhaltung der genannten internationalen Leitprinzipien in der nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet, die Verbraucher oder Endnutzer betreffen.
Um mögliche Beeinträchtigungen der Sicherheit seiner Produkte und Dienstleistungen zu minimieren, legt Vossloh zudem größten Wert auf die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten. Alle Partner, mit denen Vossloh zusammenarbeitet, werden in unterschiedlichen Zeitabständen durch die einzelnen operativen Einheiten nach festgelegten Gesichtspunkten beurteilt, insbesondere hinsichtlich der Qualität der gelieferten Waren oder Dienstleistungen. Aufträge werden nur an solche Unternehmen vergeben, die auf der Liste zugelassener Lieferanten stehen. Lieferanten von Vossloh müssen generell jederzeit gewährleisten können, dass ihre Waren und Dienstleistungen behördlichen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Dem Einsatz der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh im Gleis gehen in der Regel aufwendige, oft jahrelange Zulassungsprüfungen voraus. Sie erfolgen in unternehmenseigenen Prüfständen und Testlaboren, bei Testnutzungen von Kunden sowie im Rahmen der komplexen Zulassungsverfahren durch zertifizierte Prüforganisationen. Alle Geschäftsfelder von Vossloh verfügen über Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, in denen spezialisierte Fachkräfte arbeiten (ESRS S4-3 20 a), siehe Kapitel Forschung & Entwicklung auf Seite 38).
Die Geschäftsbeziehungen zwischen Vossloh und seinen Kunden dauern teilweise über Jahrzehnte an und umfassen zum Teil auch gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Ein zentrales Element dieser Zusammenarbeit ist das strukturierte Kunden-Feedback, das Vossloh aktiv bei seinen Kunden einholt. Die Betreiber der Bahninfrastruktur stehen in direktem Austausch mit Bahnnutzern und Endverbrauchern und lassen deren Lob und Kritik in ihre Rückmeldungen an Vossloh einfließen (siehe Darstellung des Dialogs von Vossloh mit seinen wichtigsten Stakeholdern, Seite 60 f.). Die Vossloh Einheiten legen deshalb großen Wert auf ein strukturiertes Kunden-Feedback - auch, um aus etwaigen Fehlern zu lernen. Hierfür wurde 2024 mit der Einrichtung eines Customer-Satisfaction-Systems als Tool der inzwischen konzernweit ausgerollten einheitlichen Software für das Customer-Relationship-Management (CRM) begonnen. Nach Abschluss der Installation im ersten Quartal 2025 soll es in allen Geschäftsfeldern zum Einsatz kommen. Die vorgebrachten und eingegangenen Meldungen sollen dann systematisch verfolgt und überwacht werden. Dies soll durch eine regelmäßige Auswertung der gesammelten Rückmeldungen erfolgen. Das Customer-Satisfaction-System ermöglicht auch eine Analyse wiederkehrender Probleme, sodass gezielte Maßnahmen ergriffen und deren Auswirkungen nachverfolgt werden können. Ein formelles Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Abhilfemaßnahmen liegt jedoch derzeit nicht vor. Um sicherzustellen, dass die Kunden die bestehenden Feedback-Mechanismen kennen und ihnen vertrauen, wird sich Vossloh nach dem Rollout des CRM-Systems auf eine aktive, transparente Kommunikation und gezielte Informationsmaßnahmen fokussieren. Vossloh erachtet es nicht als notwendig, spezifische Richtlinien zu etablieren, um Kunden Schutz vor Konsequenzen zu bieten. Eine Anonymisierung der Befragungen ist beispielsweise nicht sinnvoll. Gleichwohl wird selbstverständlich jedes Kunden-Feedback vertraulich behandelt.
Die Wesentlichkeitsanalyse erbrachte als wesentliche positive Auswirkung die Langlebigkeit der Produkte von Vossloh. Die hochwertige Ausführung der Produkte ist das Ergebnis des konsequenten Strebens nach Qualität. Dies wird unterstützt durch den bereits beim Thema Ressourcenabflüsse im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen (ESRS E5-5, Seite 91 f.) beschriebenen Leitfaden für die ökologische Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen sowie die daraus abgeleiteten EcoDesign-Prinzipien für die Entwicklung von Produkten. Die Verbesserung und Entwicklung hochwertiger Produkte bieten dem Unternehmen die in der Wesentlichkeitsanalyse ermittelte Chance, eine höhere Zahlungsbereitschaft für Produkte mit besserer Qualität zu erreichen.
Zum Thema Streckenverfügbarkeit und Effizienz im Bahnverkehr erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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keine wesentlichen negativen Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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als wesentliche positive Auswirkungen: |
a) Höhere Gleisverfügbarkeit durch den verstärkten Einsatz digitaler Technologien könnte die Effizienz im Schienennetz steigern, Ausfallzeiten reduzieren und die Betriebsabläufe optimieren.
b) Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen, die die Lebensdauer von Schieneninfrastrukturkomponenten verlängern und somit Ressourcen schonen.
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
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als wesentliche Chance: Optimierung des Betriebs durch digitale Technologien könnte zu einer effizienteren Nutzung der Infrastruktur und einer verbesserten Kundenzufriedenheit führen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Der Transportsektor ist ein wesentlicher Emittent von CO 2 -Emissionen und gemäß Angaben der EU für rund 29 % aller CO 2 e-Emissionen im EU-Raum verantwortlich. Mehr Transport von Menschen und Gütern auf dem umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene stellt einen wichtigen Beitrag dar, um das im Abkommen von Paris vereinbarte EU-Ziel einer Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Mit Blick auf begrenzte Investitionsbudgets sowie lange Planungs- und Genehmigungszeiten für den Neubau von Bahnstrecken wird die effizientere Nutzung bestehender Schienenstrecken immer wichtiger. Dies kann beispielsweise durch eine stärkere Auslastung, höhere Fahrgeschwindigkeiten oder längere Züge erreicht werden. Je höher allerdings die Belastung der Bahninfrastruktur ist, desto höher ist der Verschleiß und desto wichtiger werden ihre permanente Überwachung und Instandhaltung zur Vermeidung von Ausfällen.
Da Vossloh - wie bereits beim vorangegangenen Thema dargestellt - keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen von Bahnbetreibern hat, welche Produkte im Gleis installiert und wie die Strecken instandgehalten werden, kann das Unternehmen zu diesem Thema keine Ziele definieren und plant auch nicht, solche Ziele in Zukunft festzulegen. Es leistet jedoch bedeutsame Beiträge zur Erhöhung der Verfügbarkeit des Fahrwegs Schiene, für die der Gesamtvorstand die Verantwortung trägt: einerseits durch Entwicklung und Herstellung immer langlebigerer und wartungsärmerer Produkte und andererseits durch eine effizientere und kostenoptimierte Instandhaltung des Schienennetzes. Bei der Weichen- und Schieneninstandhaltung deckt Vossloh eine breite Bedarfspalette vom präventiven Schleifen bis zum korrektiven Fräsen ab. In Vollbahn- wie in Nahverkehrsnetzen bietet das Unternehmen mit High Speed Grinding (HSG), VTM-performance, VTM-compact und dem System Flexis für jede Art von Bahnstrecke und Weiche maßgeschneiderte Lösungen, die die Lebensdauer und Nutzbarkeit der Schieneninfrastruktur verlängern. Daneben verfügt Vossloh über Schweißdienstleistungen sowie Logistikkompetenz vom Schienen- und Weichenaustausch bis zur kompletten Erneuerung von Streckenabschnitten.
Auch wenn keine Ziele in diesem Bereich definiert sind, verfolgt Vossloh die Wirksamkeit dieses Ansatzes in Bezug auf die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Dies geschieht unter anderem durch den Einsatz seiner innovativen Instandhaltungsmaschinen in Kombination mit der Diagnose des Zustands der Infrastruktur. Insbesondere in Deutschland sorgt ein HSG-Zug im Auftrag einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG für die präventive Instandhaltung von jährlich mindestens 13.000 Kilometer Schienennetz. Der Vertrag läuft bis 2027 und bietet die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung. Gerade in diesem Bereich eröffnet das Systemverständnis von Vossloh in Verbindung mit der fortschreitenden Digitalisierung erhebliches Potenzial, insbesondere für die zustandsbasierte und perspektivisch prädiktive Instandhaltung. Streckenseitig erfasste Zustandsdaten von Gleisen und Weichen werden um die Diagnosedaten ergänzt, die die mit Messtechnologie ausgestatteten Hochgeschwindigkeitsschleifmaschinen liefern. So verbindet die Applikation mapl-e Messung, Analyse und Wartung miteinander, um passende Maßnahmen zur Schadensverhinderung oder -behebung vorzuschlagen. Smart Maintenance orientiert sich am tatsächlichen Instandhaltungsbedarf, statt wie bisher fest vorgegebenen Intervallen zu folgen. Gleichzeitig sind die Hochgeschwindigkeitsschleifmaschinen von Vossloh so ausgelegt, dass sie im fahrplanmäßigen Verkehr mitfahren können. So müssen Strecken für die Instandhaltung nicht mehr gesperrt werden.
Mit der Übernahme der Monitoring-Technologie der RailWatch GmbH hat Vossloh seine Kompetenzen in den Bereichen Sensorik, Computer-Vision und Cloud-Computing ausgebaut. Die über die cloudbasierte Plattform Vossloh connect verfügbaren Lösungen ermöglichen eine Echtzeitüberwachung, die sofortige Einblicke in die Leistung von Komponenten des Schienennetzes und den Zustand der Anlagen sowie relevante Informationen für eine vorausschauende Instandhaltung liefert. Die Plattform wurde Ende 2023 in den Markt eingeführt. Im Laufe des Jahres 2024 konnten weitere Partnerschaften etabliert werden, die das Angebot ergänzen. Für die kommenden Jahre ist ein kontinuierlicher Ausbau der auf der Plattform verfügbaren Lösungen geplant. Dies soll sowohl durch die Entwicklung eigener Produkte als auch durch die Einbindung externer Partner erfolgen. Ziel ist es, das Leistungsspektrum der Plattform stetig zu erweitern und an die sich entwickelnden Marktbedürfnisse anzupassen. Darüber hinaus bietet die Plattform Zugang zu Analyse- und Warnsystemen, um das Risiko von Störungen (zum Beispiel Unfälle oder Materialversagen) zu verringern. Einige der von Vossloh selbst entwickelten Lösungen wie Smart Turnout oder Smart Point Machine konzentrieren sich auf Weichen als technisch komplexeste und fehleranfälligste Elemente im Schienennetz mit dem Ziel, Ausfällen von Weichenantrieben vorzubeugen. Lösungen zum datenbasierten Weichen-Monitoring werden beispielsweise seit mehreren Jahren und in größerem Umfang in Schweden eingesetzt. Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft stellt hierfür auch der schwedische Digitalisierungsspezialist Predge seine Analytikkompetenz zur Verfügung.
Vossloh connect steht auch ausgewählten Partnern offen, ergänzende Produkte und Lösungen über diese Plattform anzubieten. Hier bringt beispielsweise Strainlabs seine Expertise im Bereich der intelligenten Schrauben ein, und Cervello ist auf Cybersecurity-Lösungen für die Bahnindustrie spezialisiert.
Dass innovative Produkte und Dienstleistungen von Vossloh die Lebensdauer der Bahninfrastruktur erhöhen und dass insbesondere digitale Lösungen die Streckenverfügbarkeit verbessern, sind im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ermittelte positive Auswirkungen der Tätigkeiten des Konzerns. Sie sind gleichzeitig als Chance zu sehen, die Effizienz zu steigern sowie höhere Streckenverfügbarkeit und längere Lebensdauern zu ermöglichen. Damit kann Vossloh zentrale Bedürfnisse seiner Kunden erfüllen und sich mit innovativen Lösungen als bevorzugter Partner positionieren. Bei der Fachmesse für Verkehrstechnik InnoTrans 2024 stellte das Unternehmen seine Kompetenz in diesem Bereich unter Beweis. Gezeigt wurde unter anderem ein KI-getriebenes Wayside-Monitoring für zum Beispiel Güterzüge in Häfen und auf Industriegeländen. Damit sind Betreiber solcher Infrastrukturen in der Lage, Betriebsabläufe zu optimieren, Ausfallzeiten zu reduzieren und Belastungen der jeweiligen Infrastruktur als Input für eine vorausschauende Instandhaltung abzuleiten.
Die Lösungen werden teilweise global eingesetzt und kommen Bahnbetreibern, Reisenden und Güterverkehrskunden zugute. Die Bereitstellung und Weiterentwicklung dieser Lösungen ist ein kontinuierlicher Prozess, der langfristig fortgeführt wird, um zur stetigen Verbesserung der Bahninfrastruktur und Effizienzsteigerung des Schienenverkehrs weltweit beizutragen.
Zum Thema Lärmreduzierung im Gleis erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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keine wesentlichen negativen Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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als wesentliche positive Auswirkung: Reduzierung von gleisbezogenem Lärm und Vibrationen durch innovative Technologien, die zur Verbesserung der Lebensqualität in bahnnahen Gebieten beiträgt; |
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Leiserer Bahnverkehr ist - im Interesse der Menschen, die in der Nähe von Bahnstrecken wohnen oder arbeiten - seit vielen Jahren ein Anliegen von Vossloh. Auch 2024 bildeten die Reduzierung von Lärm im Bahnverkehr und eine verbesserte Schienenakustik Schwerpunkte der Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Unternehmens (siehe Kapitel Forschung & Entwicklung auf den Seiten 38 ff.). Die Wesentlichkeitsanalyse ergab als wesentliche positive Auswirkung der Aktivitäten von Vossloh, dass die Reduzierung von gleisbezogenem Lärm und Vibrationen durch innovative Technologien zur Verbesserung der Lebensqualität in bahnnahen Gebieten beiträgt. Hier gilt wie bei den beiden vorangegangenen Themen allerdings ebenfalls, dass Vossloh keinen direkten Einfluss auf die Entscheidungen von Bahnbetreibern hat, welche Produkte im Gleis installiert und wie die Strecken instand gehalten werden. Vossloh kann deshalb zu diesem Thema keine Ziele definieren und plant auch nicht, solche Ziele in Zukunft festzulegen. Dennoch verfolgt Vossloh die Wirksamkeit dieses Ansatzes in Bezug auf die wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Auswirkung mithilfe des Kunden-Feedbacks. Dafür gibt es jedoch keine festgelegten Zielvorgaben oder qualitative oder quantitative Indikatoren, anhand derer die Fortschritte bewertet werden.
Vossloh optimiert den Rad-Schiene-Kontakt im Gleis, um den Lärm besonders wirksam an seiner Quelle zu bekämpfen. Das Unternehmen bietet in allen Geschäftsbereichen Produkte und Dienstleistungen an, die den Schienenlärm nachhaltig reduzieren können. Der Anwendungsbereich umfasst die nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie grundsätzlich alle geografischen Gebiete, in denen Vossloh tätig ist. Die Verantwortung dafür liegt beim Gesamtvorstand.
Das Unternehmen setzt zur Lärmreduzierung im Gleis mehrere Hauptmaßnahmen um. Diese umfassen beispielsweise die Herstellung von cellentic-Komponenten und Schienenbefestigungssystemen mit einem hohen Kunststoffanteil, die den Körperschall dämpfen, Schwellenbesohlungen zur Vibrationsminderung im Gleis, die sogenannte Flüsterweiche, die eine Geräuschentwicklung beim Überfahren der Weiche deutlich minimiert sowie die Schienenbearbeitungstechnologien (Schleifen, Fräsen) für die Wiederherstellung einer glatten und damit leisen Oberfläche. Die Schienen- und Weichenbearbeitungsmaschinen von Vossloh sorgen für eine Lärmreduzierung, sodass die Lärmbelastung für Anwohnende auch während einer Nachtschicht begrenzt wird. Die Flexis-Maschinen zur präventiven Weicheninstandhaltung sind elektrisch betrieben. Wenn Vossloh Schienen oder Weichen wechselt, laufen die Arbeiten effizient ab, wobei die Logistik beim Materialnachschub nach dem Just-in-time-Prinzip organisiert wird. Durch diese Vorgehensweise können Baustellen oft zügig abgewickelt werden, was zu einer Reduzierung der Lärmbelastung beitragen kann. Diese Lösungen sind Teil des Produkt- und Serviceportfolios des Unternehmens und werden global eingesetzt, wobei sie Bahnbetreibern, Anwohnern und Kommunen zugutekommen. Die Bereitstellung und Weiterentwicklung dieser Produkte ist ein kontinuierlicher Prozess, der langfristig fortgeführt wird, um zur stetigen Reduzierung der Lärmbelastung auf Bahnstrecken weltweit beizutragen.
Im Bereich "Arbeitsbedingungen (eigene Belegschaft)" hat Vossloh im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 drei Themen als relevant identifiziert:
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
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Personalstrategie und Personalführung |
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Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) |
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Folgenden näher dargestellt. Das seit 2021 für diesen Bereich definierte konzernweite Nachhaltigkeitsziel lautet:
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Reduktion der Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 % |
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die 2024 zur Erreichung dieses Ziels ergriffen wurden:
Maßnahmen | Beschreibung |
Schulung "See Something - Say Something" | Interaktives Sicherheitstraining für Mitarbeitende und Leiharbeitskräfte innerhalb der eigenen Wertschöpfungstätigkeit, das den Zusammenhang zwischen der Minderung von Sicherheitsrisiken und der Verringerung der Zahl der Unfälle verdeutlicht, das Bewusstsein für die verschiedenen Arten von Sicherheitsrisiken schärft und zeigt, wie man ihnen begegnen kann. Die Maßnahme betrifft alle Aktivitäten weltweit und soll bis Ende 2025 umgesetzt sein. |
Konzernrichtlinie zur Untersuchung von Vorfällen | Angleichung aller Unternehmen des Vossloh Konzerns bis Ende 2025 an eine einheitliche und verbesserte Richtlinie zur Untersuchung von Vorfällen. |
Konzernrichtlinie zur Risikobewertung | Ausarbeitung und Einführung einer verbesserten Politik der Risikobewertung am Arbeitsplatz in allen Unternehmen des Konzerns (bis Ende 2026). |
Zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negativen Auswirkungen: |
a) Das Auftreten arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen trotz Präventionsmaßnahmen durch Vossloh kann zu Beeinträchtigung der Mitarbeitenden führen;
b) signifikante Schwere arbeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen in Produktionsstätten, die langfristige Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität der Mitarbeitenden haben;
c) unzureichende Arbeitsplatzsicherheit, die das Risiko von Unfällen und Gesundheitsschäden für Mitarbeitende erhöht;
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als wesentliche positive Auswirkung: Förderung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und internationalen Standards, die zu verbesserten Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechten beitragen; |
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Der Vossloh Konzern bezieht in die Offenlegung nach ESRS 2 alle wesentlich betroffenen Personen der eigenen Belegschaft ein. Diese Auswirkungen beziehen sich in erster Linie auf einzelne Vorfälle, wie zum Beispiel Arbeitsunfälle, und nicht auf weit verbreitete oder systemische Probleme.
Arbeitsschutz hat bei Vossloh neben der Fürsorgepflicht einen hohen Stellenwert und gilt für alle Mitarbeitenden sowie für alle Personen, die sich auf den Betriebsgeländen aufhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mitarbeitende in administrativen Tätigkeiten (zum Beispiel Büroangestellte) anderen Risiken ausgesetzt sind als Mitarbeitende in operativen oder handwerklichen Tätigkeiten (beispielsweise Produktions- oder Außendienstmitarbeitende). Während Büroangestellte häufiger von psychischen Belastungen wie Stress betroffen sein können, sind Produktions- und Außendienstmitarbeitende stärker körperlichen Risiken wie Verletzungen oder arbeitsbedingten Erkrankungen ausgesetzt. Vossloh hat ein fundiertes Verständnis für diese Risiken entwickelt, indem es zwei Prozesse eingeführt hat, die dazu beitragen, Maßnahmen zu identifizieren, die tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die eigene Belegschaft beseitigen oder abmildern helfen.
Das erste Verfahren ist die Gefährdungsbeurteilung für die Arbeitssicherheit, die darauf abzielt, systematisch die Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln, die damit verbundenen Risiken zu bewerten und einzustufen, sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen. Dies gemäß der allgemein anerkannten Kontrollhierarchie. Der zweite Prozess, der den ersten ergänzt, ist die "Ad-hoc"-Meldung von unsicheren Bedingungen mithilfe der unternehmenseigenen Anwendung SAFE+ (siehe auch Seite 117).
Um sicherzustellen, dass die Praktiken von Vossloh keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft haben oder zu solchen beitragen, erfüllt das Unternehmen den Teil der Norm ISO 45001, der von Organisationen verlangt, dass es Risiken für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit neuen oder veränderten Gefahren zu bewerten gilt, bevor Korrekturmaßnahmen ergriffen werden müssen. Diese proaktive Bewertung trägt dazu bei, potenzielle Gefahren bei der Einführung von Korrekturmaßnahmen zu verhindern. Dieser Grundsatz findet ebenfalls Anwendung bei Korrekturmaßnahmen von Untersuchungen bei Zwischenfällen innerhalb des Konzerns. Durch regelmäßige Befragungen der Mitarbeitenden, Gefährdungsbeurteilungen und den Austausch mit Betriebsräten und Sicherheitsbeauftragten hat das Unternehmen ein fundiertes Verständnis dieser Risiken entwickelt.
Vossloh hat insbesondere festgestellt, dass Beschäftigte, die mit risikoreichen Aufgaben wie Gleisarbeiten, Materialhandhabung und Verwendung von Handwerkzeugen beschäftigt sind, anfälliger für arbeitsbedingte Verletzungen und Krankheiten sind. Darüber hinaus sind Mitarbeitende mit weniger als drei Monaten Betriebszugehörigkeit aufgrund mangelnden Risikobewusstseins und mangelnder Erfahrung anfälliger für Unfälle. Diese Erkenntnisse fließen direkt in gezielte Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen sowie Sicherheitsschulungen und Weiterbildungsmaßnahmen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden sicherzustellen.
Die Unternehmenspolitik zum Arbeits- und Gesundheitsschutz legt die Selbstverpflichtung von Vossloh zur kontinuierlichen Verbesserung in diesem Bereich, das betriebliche Null-Unfall-Ziel sowie die Leitprinzipien und weitere verbindliche Anforderungen fest. Im Sinne eines strukturierten und nachhaltigen Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz strebt das Unternehmen an, möglichst viele Bereiche nach der international anerkannten Norm ISO 45001 zertifizieren zu lassen, die den früher häufigeren Standard OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series) abgelöst hat. Ende 2024 lag der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer entsprechenden Zertifizierung bei 76 % (Vorjahr: 81 %). Diese Einheiten beschäftigten 84 % der Vossloh Mitarbeitenden (Vorjahr: 89 %). Der leichte Rückgang geht auf die im Jahresverlauf akquirierten Gesellschaften zurück, die noch nicht über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Grundsätzlich verfolgt Vossloh das Ziel, neu zum Konzern gekommene Einheiten schnellstmöglich nach ISO 45001 zu zertifizieren.
Die Einführung eines ISO-45001-Managementsystems und seine Zertifizierung geben dem Unternehmen geeignete Instrumente und Maßnahmen an die Hand, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in seine Prozesse zu integrieren. Die vorgeschriebenen Audits durch unabhängige externe Prüfer stellen sicher, dass die rechtlichen Verpflichtungen und Anforderungen erfüllt werden. Für die Führungskräfte der operativen Einheiten ist das Erreichen der definierten Arbeitsschutzkennzahlen fester Bestandteil ihrer entgeltbezogenen Zielvereinbarungen. Seit 2021 steht allen Mitarbeitenden über die Vossloh Online Academy (VOA) ein Schulungsmodul zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung.
Seit 2012 gibt es bei Vossloh mit dem Work Safety Committee (WSC) ein ständiges konzernweites Arbeitsschutzgremium. In den vergangenen Jahren wurden gemeinsam mit dem WSC, das vom Head of Corporate Sustainability geleitet wird, und in enger Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat wichtige Schritte zur Verbesserung und Harmonisierung der Arbeitsschutzbedingungen in den verschiedenen Geschäftsbereichen eingeleitet. So gibt es mittlerweile beispielsweise eine einheitliche Arbeitsschutzpolitik, die für alle Gesellschaften weltweit verbindlich ist. In dieser Politik ist die Vision der Null-Unfall-Strategie definiert. Das WSC hat außerdem die konzerneigene App SAFE+ zur Meldung von Sicherheitsrisiken und zur Unfallverhütung entwickelt und eingeführt. Sie ist an zahlreichen Vossloh Standorten im Einsatz und wurde 2022 von der deutschen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als herausragende Initiative ausgezeichnet.
Die aktuelle konzernweite Nachhaltigkeitsinitiative verfolgt das Ziel, die Häufigkeit von Arbeitsunfällen jährlich um 20 % zu reduzieren. Relevante Kennzahlen für die Zielerreichung sind die international gebräuchlichen Kennzahlen Lost Time Accidents (LTA, Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall), Lost Time Accidents Frequency Rate (LTAFR, Häufigkeit der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) und Lost Time Accidents Severity Rate (LTASR, Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall) sowie die Zahl der über die SAFE+-App gemeldeten und minimierten potenziellen Unfallrisiken.
Die Zielvorgaben für die Häufigkeit und Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall beruhen auf dem Durchschnitt der tatsächlichen Leistung der besten zwei der letzten drei Jahre. In Übereinstimmung mit dem Ziel von Vossloh, die Sicherheitsleistung jährlich um 20 % zu verbessern, wird dieser Durchschnitt um 20 % reduziert. Der so ermittelte Wert ist das Ziel für das kommende Jahr. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht, wenn ein Geschäftsfeld sein Ziel für das laufende Jahr nicht erreicht hat. In diesem Fall bleibt das Ziel unverändert bestehen. Da das Erreichen des Ziels Teil des Bonuspakets ist, haben die Geschäftseinheiten einen zusätzlichen monetären Anreiz, ihre Ziele zu erreichen.
Bei der Erreichung des Ziels der deutlichen Reduzierung von Arbeitsunfällen spielt das WSC eine zentrale Rolle. Neben diversen Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit bei Vossloh konzentrierte sich das WSC im Geschäftsjahr 2024 auf die weitere Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie auf Prävention und Kommunikation. Hierfür war im Vorjahr die Kampagne See Something - Say Something entwickelt worden, ein 45-minütiges interaktives Training vor Ort. Es besteht aus zehn Aktivitäten, um das Risikobewusstsein der Mitarbeitenden zu schärfen, den Zusammenhang zwischen Risiken und Unfällen zu verdeutlichen und zu erklären, warum es umso weniger Unfälle gibt, je mehr Sicherheitsrisiken gemeldet und gemildert werden. Durch Live-Übungen werden die Schulungsteilnehmenden auch in die Lage versetzt, konstruktive Sicherheitsinteraktionen durchzuführen und zu lernen sowie Feedback zu akzeptieren. Das Training wurde konzernweit in allen in der Gruppe gesprochenen Sprachen eingesetzt. Daneben bereitete das Work Safety Committee 2024 weitere Maßnahmen vor. Im Lauf des Jahres 2025 sollen neue Prozesse, Tools und Schulungen zur Unfalluntersuchung und Risikobeurteilung eingeführt werden.
Arbeitsunfälle werden bei Vossloh konzernweit über die gesetzlichen Pflichten hinaus nach einheitlichen Kriterien dokumentiert. Arbeitsunfälle, die einen Rettungswagen und eine Mannschaft auf dem Betriebsgelände erfordern und bei Vossloh als schwere Unfälle gelten, werden direkt an den Vorstand gemeldet. Darüber hinaus erörtern der Vorstand und die Leiter der Geschäftsfelder sowie einiger Zentralfunktionen einschließlich des Bereichs Nachhaltigkeit im Rahmen der vierteljährlichen Management-Meetings die aktuelle Entwicklung im Bereich der Arbeitssicherheit, die Häufigkeit, Schwere und Ursachen von Arbeitsunfällen sowie die ergriffenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen.
Kennzahlen | 2024 | 2023 |
Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgedeckt sind, das auf gesetzlichen Anforderungen und/oder anerkannten Standards oder Richtlinien basiert | 100 % | 100 % |
Zahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen | 0 | 0 |
Zahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen anderer Arbeitnehmer, die auf den Baustellen des Unternehmens arbeiten | 0 | 0 |
Zahl der meldepflichtigen arbeitsbedingten Unfälle in der eigenen Belegschaft 1,4 | 115 | 129 |
Quote der meldepflichtigen arbeitsbedingten Unfälle in der eigenen Belegschaft 2,4 | 12,9 | 14,9 |
Zahl der meldepflichtigen Fälle von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen der Mitarbeitenden | Derzeit nicht gemessen | Derzeit nicht gemessen |
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle durch Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme und Todesfälle durch gesundheitliche Probleme der Mitarbeitenden 4 | Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall 3 : 2,55 Arbeitsstundenverlust aufgrund arbeitsbedingter Unfälle: 22.718 Arbeitsausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Unfälle: 2.840 | Schwere der Unfälle mit verletzungsbedingtem Arbeitsausfall 3 : 2,44 Arbeitsstundenverlust aufgrund arbeitsbedingter Unfälle: 21.161 Arbeitsausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Unfälle: 2.645 |
Zahl der meldepflichtigen Fälle von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen bei Nichtmitarbeitenden | Derzeit nicht gemessen | Derzeit nicht gemessen |
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfälle durch Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme und Todesfälle durch gesundheitliche Probleme bei Nichtmitarbeitenden | Derzeit nicht gemessen | Derzeit nicht gemessen |
Prozentsatz der eigenen Belegschaft, die durch ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem abgedeckt ist, das auf gesetzlichen Anforderungen und/oder anerkannten Standards oder Richtlinien basiert und intern überprüft und/oder von einer externen Partei geprüft oder zertifiziert wurde | Ende 2024 lag der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer ISO-45001-Zertifizierung bei 76 %. Diese Einheiten beschäftigen rund 84 % der Vossloh Mitarbeitenden | Ende 2023 lag der Anteil der operativen Gesellschaften mit einer ISO-45001-Zertifizierung bei 81 %. Diese Einheiten beschäftigen rund 89 % der Vossloh Mitarbeitenden |
Beschreibung der zugrunde liegenden Standards für die interne Prüfung oder externe Zertifizierung des Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystems | Unternehmensrichtlinie - Bericht über schwerwiegende Vorfälle und Vossloh Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie | Unternehmensrichtlinie - Bericht über schwerwiegende Vorfälle und Vossloh Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie |
Zahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge von arbeitsbedingten Verletzungen | 0 | 0 |
Zahl der Todesfälle in der eigenen Belegschaft infolge von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen | 0 | 0 |
Zahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Verletzungen anderer Arbeitnehmer, die auf den Baustellen des Unternehmens arbeiten | 0 | 0 |
Zahl der Todesfälle infolge von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen anderer Arbeitnehmer, die auf den Baustellen des Unternehmens arbeiten | Derzeit nicht gemessen | Derzeit nicht gemessen |
Zahl der meldepflichtigen Fälle von arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen, die bei ehemaligen Mitarbeitenden festgestellt wurden | Derzeit nicht gemessen | Derzeit nicht gemessen |
Wie in den Vorjahren ereignete sich auch 2024 im Vossloh Konzern kein Arbeitsunfall mit Todesfolge.
Generell werden bei Vossloh sowohl Unfälle mit und ohne Arbeitsausfall als auch Beinahe-Unfälle analysiert, um daraus standortübergreifend für die Zukunft zu lernen und die Unfallzahlen zu senken. Damit es erst gar nicht zu Unfällen am Arbeitsplatz kommt, ist Prävention ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige verhaltensorientierte Sicherheitsbegehungen zur Schärfung des Sicherheitsbewusstseins der Mitarbeitenden, regelmäßige Sicherheitsunterweisungen und -trainings für alle Mitarbeitenden, Online-Schulungen zu sicherheitsrelevanten Themen, die Bereitstellung umfassender Schutzausrüstung, Sicherheitskennzeichnungen an den Arbeitsplätzen sowie Sensibilisierungskampagnen. Dabei kommen häufig auch eindrückliche Videos oder Safety-Flashs (anonymisierte Zusammenfassungen) von Unfällen zum Einsatz. Erneut begingen viele Vossloh Standorte den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mit spezifischen Aktionen.
Eine wichtige Rolle bei der Minimierung möglicher Risiken - und damit bei der Erreichung des Ziels, die Häufigkeit der Arbeitsunfälle konzernweit jährlich um 20 % zu senken - spielt bei Vossloh die SAFE+-App. Sie wurde 2024 weiter verbessert und steht mittlerweile in acht Sprachen zur Verfügung (Englisch, Französisch, Deutsch, Niederländisch, Schwedisch, Serbisch, Polnisch und Chinesisch). Über die App können und sollen die Vossloh Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag erkannte Sicherheitsrisiken melden, um an allen Standorten und in allen Bereichen die Gefahrenmomente systematisch proaktiv zu reduzieren. Im Verlauf des Jahres 2024 meldeten Mitarbeitende insgesamt 4.338 Sicherheitsrisiken; 2.823 (rund 65 %) davon wurden umgehend beseitigt oder minimiert. Die SAFE+-App soll 2025 weiterentwickelt werden und insbesondere ein verbessertes Nutzercockpit erhalten.
Müssen Mitarbeitende im Rahmen ihrer Tätigkeit für Vossloh international reisen, steht ihnen das Reisesicherheitsmanagement des Konzerns zur Verfügung. Sie erhalten dann umfassende Unterstützung im Hinblick auf medizinische und sicherheitstechnische Aspekte ihrer Reise wie auch bei der Vorsorge für eventuelle Notfälle. Dafür stehen Travel Security Manager im Unternehmen sowie die weltweiten Assistance-Center und die Assistance-App eines Dienstleisters (International SOS) bereit.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement von Vossloh verfolgt das Ziel, allen Mitarbeitenden Möglichkeiten zur Gesundheitsprävention und -förderung zu eröffnen. Dazu gehören die bereits genannten Arbeitssicherheitsmaßnahmen, Ergonomie am Arbeitsplatz, Fahrsicherheitstrainings und werksärztliche Betreuung ebenso wie ein tägliches Obstangebot, Ernährungsberatung, Betriebssport (unter anderem Lauf- und Radfahrgruppen, Tischtennis, Badminton, diverse Ballsportarten, Yoga), Raucherentwöhnungsunterstützung und Vorsorgeangebote (unter anderem Darmkrebsvorsorge, Grippeschutzimpfungen, Vital-Screenings, Tipps zur Gesunderhaltung). Die Initiative "Vossloh bleibt gesund" war ein wichtiger Bestandteil der Brand-Week 2024 rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Im Blickpunkt stand die Frage, wie Mitarbeitende Stress und seine körperlichen und mentalen Auswirkungen vermeiden können.
Zum Thema Personalstrategie und Personalführung erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
― |
keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die gesamte Vossloh Belegschaft (inklusive externe Mitarbeitende, beispielsweise Personen, die von Drittunternehmen bereitgestellt werden, und Selbstständige); |
― |
als wesentliche positive Auswirkungen: |
a) optimale Besetzung von Positionen basierend auf Fähigkeiten und Motivation, die zu höherer Produktivität und Mitarbeitendenzufriedenheit führt;
b) Nachfolgeplanung und Talent-Mapping fördern das Wachstumspotenzial, indem sie gezielt Fähigkeiten und interne Motivationen identifizieren und weiterentwickeln;
c) Förderung einer ausgewogenen Work-Life-Balance, die zur Verbesserung der Mitarbeitendenzufriedenheit und Produktivität beiträgt;
d) Förderung der persönlichen und beruflichen Entwicklung steigert maßgeblich das Engagement und die Bindung der Mitarbeitenden und treibt Talentförderung und Innovation voran;
― |
als wesentliche Risiken: Hohe Fluktuation könnte zu Wissensverlust, erhöhten Rekrutierungskosten und geringerer Produktivität durch häufigeren Personalwechsel führen; |
― |
als wesentliche Chancen: |
a) bessere Arbeitsbedingungen schaffen die Möglichkeit, hochqualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, um die Innovationskraft und Effizienz des Unternehmens zu steigern;
b) verbesserte Arbeitsbedingungen bieten die Möglichkeit, talentierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu binden, um die Stabilität und Produktivität des Unternehmens zu fördern.
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben. Das Unternehmen hat derzeit keine messbaren ergebnisorientierten Ziele für den Bereich Personalstrategie und Personalführung festgelegt. Die Festlegung solcher Ziele ist noch nicht terminiert, da derzeit die Prioritäten und Ressourcen auf andere strategische Initiativen konzentriert sind. Trotzdem verfolgt das Unternehmen die Wirksamkeit seiner Strategien und Maßnahmen durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen zu Zufriedenheit und Engagement sowie unter anderem regelmäßige Überprüfungen von Fluktuationsraten und Weiterbildungskennzahlen. Die Fortschritte werden beispielsweise anhand qualitativer Indikatoren wie Mitarbeiterfeedback und quantitativer Indikatoren wie der Entwicklung der Mitarbeiterzufriedenheit und Fluktuationsraten bewertet.
Vossloh beschäftigte zum 31. Dezember 2024 insgesamt 4.509 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was einer Gesamtzahl von 4.321 Vollzeitäquivalenten (FTE) entspricht (2023: 4.017 FTE). Die folgende Tabelle gibt einige wesentliche Kennzahlen im Personalbereich wieder, die vor dem Hintergrund von Vossloh als weltweit produzierendem Industrieunternehmen zu sehen sind:
Personenzahl | Vollzeitäquivalent 1 | |||
Region | 31.12.2024 | Durchschnitt 2024 | 31.12.2024 | Durchschnitt 2024 |
Übriges Europa | 1.549 | 1.444 | 1.499 | 1.411 |
Deutschland | 1.073 | 1.041 | 977 | 954 |
Frankreich | 819 | 792 | 784 | 762 |
Asien | 535 | 538 | 530 | 532 |
Nordamerika | 342 | 334 | 342 | 334 |
Australien | 191 | 204 | 189 | 201 |
Gesamt | 4.509 | 4.353 | 4.321 | 4.194 2 |
Die Zahl der Mitarbeitenden ist angegeben zum Stichtag 31.12.2024 in Personenzahl (inklusive Auszubildende) und in Vollzeitäquivalent (exklusive Auszubildende). Der Durchschnitt ist jeweils über vier Quartale gerechnet.
Voll- und Teilzeit Personenzahl 31.12.2024 | Geschlecht Personenzahl 31.12.2024 | Personenzahl 31.12.2024 | |||
Region | Vollzeit | Teilzeit | Männlich | Weiblich | Gesamt |
Deutschland | 949 | 124 | 861 | 212 | 1.073 |
Frankreich | 803 | 16 | 683 | 136 | 819 |
Übriges Europa | 1.470 | 79 | 1.355 | 194 | 1.549 |
Asien | 533 | 2 | 468 | 67 | 535 |
Nordamerika | 342 | 0 | 291 | 51 | 342 |
Australien | 179 | 12 | 153 | 38 | 191 |
Gesamt | 4.276 | 233 | 3.811 | 698 | 4.509 |
Personalstruktur 1 im Vossloh Konzern (zum 31.12.) | 2024 | 2023 |
Anteil Frauen an der Gesamtbelegschaft (in %) | 15,5 | 15,6 |
Altersstruktur | ||
< 31 Jahre | 17,5 | 15,9 |
31-50 Jahre | 53,6 | 54,4 |
> 50 Jahre | 28,9 | 29,7 |
Betriebszugehörigkeit | ||
0-10 Jahre | 64,5 | 62,3 |
11-20 Jahre | 18,6 | 19,2 |
> 20 Jahre | 16,9 | 18,5 |
Verteilung auf Regionen | ||
Deutschland | 23,8 | 23,9 |
Frankreich | 18,2 | 19,3 |
Übriges Europa | 34,3 | 31,8 |
Asien | 11,9 | 12,8 |
Nordamerika | 7,6 | 6,3 |
Australien | 4,2 | 5,9 |
1 Zahl der Mitarbeitenden auf Basis des
tatsächlichen Personalbestands (Personenzahl).
Die gesamte Fluktuationsrate 2 betrug im Berichtsjahr 15,1 % (657 Personenzahl), während die freiwillige Fluktuationsrate bei 8,0 % (349 Personenzahl) lag. Das Unternehmen beschäftigte im Jahr 2024 zusätzlich externe Mitarbeitende. Zum Jahresende (31. Dezember 2024) waren es 584,6 FTE externe Mitarbeitende.
Davon waren 6 % Selbstständige oder Freiberufler und 94 % Angestellte von Personaldienstleistern, die oftmals bei hoher Auftragslage für Tätigkeiten in der Produktion eingestellt werden.
Engagierte und überzeugte Mitarbeitende sind die Grundlage für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens. Vossloh legt großen Wert auf faire Arbeitsbedingungen. Chancengleichheit, faire Entlohnung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in allen Bereichen, zusätzliche betriebliche Leistungen über gesetzliche oder tarifliche Regelungen hinaus und ein motivierendes Arbeitsumfeld sind dabei wesentliche Aspekte. Ausführliche Informationen über die Unternehmenskultur von Vossloh (ESRS G1) sind auf Seite 130 f. zu finden.
Die Unternehmenskultur von Vossloh fördert den kontinuierlichen Austausch zwischen dem Management und der Arbeitnehmervertretung. Auf diese Weise können potenziell negative Auswirkungen auf die Belegschaft frühzeitig identifiziert und positive Chancen ergriffen werden. Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat, der Europäische Betriebsrat sowie Konzern- und Standortbetriebsräte und die HR-Abteilungen bieten Möglichkeiten für den sozialen Dialog auf lokaler und internationaler Ebene. Insgesamt unterliegen 69,3 % der gesamten Belegschaft lokalen Tarifverträgen, und 60,5 % sind durch eine Arbeitnehmervertretung repräsentiert. Im Europäischen Wirtschaftsraum (EEA) sind es 81,6 % der Beschäftigten, die unterschiedlichen Tarifverträgen unterliegen, und 73,9 %, die durch eine Arbeitnehmervertretung repräsentiert werden. In Deutschland sind 60,4 % der Belegschaft durch einen Standortbetriebsrat vertreten, in Frankreich 92,4 % und in Polen 73,9 %. In diesen drei Ländern sind jeweils mehr als 10 % der Gesamtbelegschaft beschäftigt. Im nicht europäischen Wirtschaftsraum sind 35,8 % der Mitarbeitenden an unterschiedliche Tarifverträge gebunden. In Asien sind es 36,4 % der Belegschaft, in Australien 56,5 %, in Nordamerika 0,0 % und in Europa außerhalb des EEA 67,2 %, die an Tarifverträge gebunden sind. Für Beschäftige, die nicht einem Tarifvertrag angehören, bietet das Unternehmen vergleichbare Arbeitsbedingungen. Es gibt somit für Beschäftigte bei Vossloh eine Vielzahl von Möglichkeiten, ihre Interessen - auch hinsichtlich Veränderungen aufgrund des Übergangs zu einer nachhaltigeren Produktion - vor- und einzubringen.
Unter anderem bietet die Initiative Vossloh Fit 4 Future Möglichkeiten des direkten Austauschs mit dem Managementteam über innovative Verbesserungsansätze für das Unternehmen.
Die generellen Verhaltensgrundsätze des Arbeitens bei Vossloh sind in einem Code of Conduct zusammengefasst, den alle Mitarbeitenden mit Eintritt ins Unternehmen durch ihre Unterschrift anerkennen. Die im Code of Conduct niedergelegten Prinzipien sind verbindliche Richtschnur und Maßstab für die tägliche Arbeit aller Unternehmensangehörigen. Der Code geht ausdrücklich auf gegenseitigen Respekt und Chancengleichheit (§ 8) sowie den Schutz von Menschen- und Arbeitnehmerrechten (§ 10) ein. Das Unternehmen bekennt sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechte und lehnt jegliche Form der Zwangs- und Kinderarbeit strikt ab. In seinem unternehmerischen Handeln akzeptiert Vossloh lokale gesetzliche Regelungen ebenso wie international vereinbarte Normen und Standards (siehe Compliance auf den Seiten 131 ff.). Ein Beispiel für internationale Standards sind die UN-Global-Compact-Prinzipien. Seit 2020 ist Vossloh Mitglied des UN Global Compact. Die globale Initiative unterstützt Unternehmen dabei, in der Praxis verantwortungsvoll mit Themen wie Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruption umzugehen. Der Code of Conduct ist auf der Internetseite www.vossloh.com >Investor Relations >Corporate Governance >Compliance öffentlich zugänglich. Weitere Informationen zum Code of Conduct sind im Kapitel Governance (ESRS G1, auf den Seiten 130 ff.) nachzulesen. Dass bei Vossloh konzernweit dieselben Grundregeln gelten und eingehalten werden, wurde im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2024 als eine wesentliche positive Auswirkung bewertet.
Um das Risiko von Kinderarbeit zu minimieren, beschäftigt Vossloh generell keine Arbeitnehmenden unter 14 beziehungsweise 15 Jahren (je nach gesetzlicher Festlegung in den einzelnen Ländern). Während des Bewerbungsprozesses werden die Bewerbungsunterlagen auf diese Angabe geprüft. Bei Ländern ohne Angabepflicht im Lebenslauf erfolgt eine Prüfung der Angaben vor der Einstellung. Zudem liegt der Großteil der Produktionsstätten von Vossloh in Europa. Bei Mitarbeitenden unter 18 Jahren handelt es sich in der Regel um Auszubildende. Die für sie verantwortlichen Ausbilderinnen und Ausbilder stehen in der Pflicht, alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften des Arbeitsrechts und Arbeitsschutzes einzuhalten.
Der Schutz personenbezogener Daten ist Vossloh ein wichtiges Anliegen. Das Unternehmen hatte im Einklang mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein Datenschutzmanagementsystem im Jahr 2018 wesentlich überarbeitet und seitdem kontinuierlich den rechtlichen Erfordernissen angepasst. Die geltende Datenschutzrichtlinie ist für alle Vossloh Gesellschaften und alle Mitarbeitenden weltweit verbindlich, auch außerhalb der Europäischen Union. Die Einhaltung der Vossloh Datenschutzrichtlinie wird durch bestellte Datenschutzbeauftragte und Datenschutzkoordinatoren sowie ein regelmäßig tagendes Datenschutzkomitee auf Ebene der Vossloh AG überwacht.
Um Rechtsverstöße aller Art und Diskriminierungen zu verhindern, gibt es regelmäßige Trainings. Für Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten steht die Whistleblower-Hotline zur Verfügung. Der Prozess zur Aufnahme, Bearbeitung und Dokumentation von Hinweisgebermeldungen wurde am 23. Februar 2022 vom Vorstand der Vossloh AG als Weiterentwicklung des Vossloh Compliance-Management-Systems (CMS) verabschiedet und ist damit verbindlicher Bestandteil des CMS (ESRS G1-3, siehe Seite 131 ff.). Im Geschäftsjahr 2024 gingen zwei Hinweise bei den Ombudsleuten ein, zwei weitere wurden an die interne Whistleblower-Hotline gemeldet. 2023 waren die Ombudsleute einmal kontaktiert worden. Nachdem die Meldungen geprüft und untersucht wurden, konnten Diskriminierungs- oder Belästigungstatbestände ausgeschlossen werden. Die Kontaktdaten der von Vossloh beauftragten unabhängigen Ombudsleute werden mit dem Code of Conduct allen Mitarbeitenden ausgehändigt und finden sich im Vossloh Intranet sowie auf der Homepage des Unternehmens wieder. Zusätzlich enthält der Code of Conduct eine Darstellung und Anwendungshinweise zu diesem Hinweisgeberprozess. Der Code of Conduct regelt, dass Ombuds-personen eingehende Meldungen auf Wunsch des Hinweisgebers in anonymisierter Form an den Chief Compliance Officer weitergeben. Dieser geht jedem Hinweis nach. Sämtliche Hinweise, Prüfungshandlungen sowie etwaige Konsequenzen werden dokumentiert (zu weiteren Informationen siehe Seite 135, ESRS G1-1).
Als weitere positiv bewertete Auswirkung erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse die Chance auf eine ausgewogene Work-Life-Balance für Beschäftigte bei Vossloh, also die Möglichkeit, Beruf und Familie oder private Interessen gut miteinander zu vereinbaren. Voraussetzung dafür ist die bei Vossloh praktizierte lebensphasenorientierte Personalpolitik. Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird konstruktiv zwischen Arbeitnehmervertretern und Management diskutiert. Beispielsweise gilt in allen französischen Unternehmen des Vossloh Konzerns ein sogenannter Sozialpakt für einen besseren Ausgleich zwischen beruflichen und privaten Belangen, darunter die Privilegierung von Eltern sowie Mitarbeitenden, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Die deutschen Vossloh Gesellschaften sind nach dem Audit Beruf und Familie zertifiziert. Für eine gute Work-Life-Balance haben die Mitarbeitenden an fast allen Standorten die Möglichkeit auf familienbedingte Freistellung (zum Beispiel Elternzeit und Sonderurlaubstage). Im Jahr 2024 waren im Durchschnitt 94,5 % der Belegschaft berechtigt, eine familienbedingte Freistellung zu beantragen. Durchschnittlich nahmen 17,0 % dieses Recht in Anspruch, davon 13,7 % Männer und 3,3 % Frauen.
Zwei weitere positiv bewertete Auswirkungen aus der Wesentlichkeitsanalyse betreffen die umfassenden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bei Vossloh. Sie eröffnen einerseits dem Unternehmen Wachstumspotenzial und andererseits den Beschäftigten die Möglichkeit zur persönlichen Entwicklung. Die Schulungen steigern insgesamt das Niveau der Qualifikationen im Konzern. Die Kompetenzentwicklung bildet Führungspersönlichkeiten heran, die das Unternehmen bereits gut kennen. Die Förderung bietet zudem - zusammen mit dem Vossloh Führungsprinzip Wir sind nah an den Menschen (ESRS G1-1, siehe dazu Seite 130) als Ausdruck der Wertschätzung der Belegschaft als wichtigstes Asset im Unternehmen - die Chance einer starken Bindung der Mitarbeitenden an das Unternehmen.
Das Angebot an Entwicklungsmaßnahmen für die Beschäftigten hat bei Vossloh einen hohen Stellenwert. Das Unternehmen fördert gezielt Talente, indem es bestrebt ist, den Mitarbeitenden attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Nachwuchskräfte bekommen unter anderem die Möglichkeit, übergreifend international, projektbezogen und digital zu arbeiten. Im Rahmen des jährlichen Mitarbeitendengesprächs werden die jeweiligen Maßnahmen zur individuellen Förderung der Beschäftigten auf Basis des betrieblichen Bedarfs vereinbart. Die passgenaue Umsetzung der Maßnahmen wird von den Personalabteilungen eng begleitet und evaluiert. Zusätzlich setzen sich Führungskräfte und Mitarbeitende zu einem Halbjahresgespräch zusammen, um den Erreichungsgrad der vereinbarten Ziele und Entwicklungsmaßnahmen zu besprechen und gegebenenfalls anzupassen.
Im Zuge des People Review Process (PRP) für Führungskräfte und außertarifliche Mitarbeitende werden nicht nur Individualziele und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart, sondern auch, wie diese Maßnahmen und Ziele im Sinne der Unternehmenswerte und Führungsprinzipien erreicht werden sollen. Im Laufe des Jahres 2024 durchliefen diesen Prozess 91,5 % aller Führungskräfte und außertariflichen Mitarbeitenden (Vorjahr: 91,0 %). Bei dieser Kennzahl ist zu beachten, dass es unterjährige Ein- und Austritte gibt, weshalb die betroffenen Mitarbeitenden nicht an einem People Review Process teilgenommen haben. Unterstützt werden Führungskräfte und Mitarbeitende durch einen Blended-Learning-Ansatz, bestehend aus E-Learnings, Trainings und Fallstudien im Rahmen eines Erfahrungsaustauschs. Durch jährliche Follow-ups mithilfe des People Review Process und der im folgenden Absatz erläuterten Roundtables wird überprüft, ob beide Themen die beabsichtigte Wirkung erzielen. Im Jahresverlauf 2024 konnten so insgesamt 110 Führungskräfte in insgesamt 483,5 Stunden zum Thema PRP geschult werden.
Ebenfalls abgeschlossen wurden im Berichtsjahr die Trainings des obersten Führungskreises im Konzern zum seit 2021 bestehenden konzernweit einheitlichen Talent- und Nachfolgeprozess. In allen Einheiten fanden sogenannte Roundtables statt, bei denen die Mitglieder der obersten beiden Führungsebenen Evaluierungen der Belegschaften entsprechend den neuen Vorgaben vornahmen. Im Jahresverlauf 2024 wurden insgesamt 50 Führungskräfte geschult, um den globalen Talent- und Nachfolgeprozess erfolgreich umzusetzen.
Die Vielzahl von Weiterbildungsmaßnahmen für Vossloh Mitarbeitende auf allen Kompetenzfeldern umfasst externe und interne Trainingsmaßnahmen, zum Beispiel Workshops, die Mitarbeit in Projekten und Coachings sowie zunehmend digitale Lernangebote. Vossloh fördert zudem eigene Initiativen von Mitarbeitenden zur Qualifizierung, beispielsweise ein berufsbegleitendes Studium. Darüber hinaus gibt es geschäftsfeldübergreifende Entwicklungsprogramme, mit denen Potenzialträgerinnen und -träger sowie Fachexpertinnen und -experten auf weiterführende Aufgaben vorbereitet werden.
Seit 2022 arbeitet Vossloh stets an der Entwicklung der globalen Talentprogramme. Darüber hinaus gibt es lokale Initiativen zur Entwicklung von Talenten und Potenzialträgern. Die Bandbreite reicht dabei von der ersten Orientierung bis zu Trainings für erfahrene Führungskräfte und Executives. Zusätzlich bietet die Vossloh Online Academy (VOA) das digitale Umfeld für kontinuierliches Lernen ("Learn"), Teilen ("Share") und Wachsen ("Grow") im Unternehmen. Die Plattform soll eine inspirierende und motivierende Lernkultur schaffen, zu der alle Mitarbeitenden beitragen und von der auch alle profitieren können. Die VOA zeigt beispielhaft, dass Lernen jeden Tag und auf vielfältige Weise stattfindet. Die VOA steht allen Mitarbeitenden weltweit in einer Vielzahl von Sprachen zur Verfügung. Im Jahr 2024 nahmen insgesamt 3.245 Mitarbeitende an Online-Schulungen sowie Trainingsveranstaltungen in Präsenz teil. Die Zahl der Teilnehmenden stieg im Vergleich zum Vorjahr um 25,5 %.
Frauen | Männer | Gesamt | |
Zahl der Mitarbeitenden mit Trainingsteilnahme 2024 (in Personenzahl) | 696 | 2.548 | 3.244 |
Durchschnittliche Trainingsteilnahme der Gesamtbelegschaft (in Stunden) | 9,89 | 6,97 | 7,62 |
Alternde Gesellschaften in den Industrieländern, Fachkräftemangel in vielen Teilen der Welt, zunehmend digitale Arbeitswelten, globaler Wettbewerb um gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure, veränderte Erwartungen der jungen Generation an Arbeitgeber: Das sind nur einige der Herausforderungen im Bereich Human Resources, denen sich Vossloh zu stellen hat. Das Unternehmen legt deshalb großen Wert darauf, seinen Beschäftigten ein motivierendes Arbeitsumfeld zu bieten. Ein nachhaltig orientiertes Unternehmen in einer krisensicheren Branche zu sein, ist wichtiger Bestandteil für die Aktivitäten im Bereich Employer Branding. Eine moderne IT-Ausstattung, Kantinenangebot, tägliches Obstangebot, kostenloses Mineralwasser, Überraschungsgeschenke zu besonderen Anlässen (etwa Weihnachten, Ostern, in den USA auch Thanksgiving), Teamevents, Fitnessräume oder gemeinsame Sportgruppen der Belegschaft sind bei Vossloh selbstverständliche Zusatzangebote für alle Mitarbeitenden.
Die Zufriedenheit ihrer Beschäftigten erheben die Gesellschaften des Vossloh Konzerns jährlich durch Befragungen zu verschiedenen thematischen Schwerpunkten. Aus den Ergebnissen lassen sich Maßnahmen ableiten, die zu einer Weiterentwicklung des Unternehmens beitragen. Als Teil der Brand Survey InnoFact wurden die Mitarbeitenden 2024 zu den Unternehmenswerten befragt. An dieser Umfrage nahmen 475 Personen teil. Das Umfrageergebnis zeigt, dass 84 % der Befragten sich mit dem Unternehmen und seinen Werten identifizieren können.
Im Geschäftsjahr 2024 erhielt Vossloh in Deutschland die Rezertifizierung und in Frankreich die Zertifizierung des Top Employers Institute. Die Zertifizierung zeigt das Engagement als eine Organisation für eine bessere Arbeitswelt. Das Programm des Top Employers Institute bewertet Organisationen auf der Grundlage der Teilnahme und der Ergebnisse einer HR-Best-Practice-Umfrage. Diese Umfrage deckt sechs HR-Bereiche (Steer, Shape, Attract, Develop, Engage & Unite) mit 20 Themen ab, darunter Personalstrategie, Arbeitsumfeld, Talentakquise, Lernen, Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion, Wohlbefinden und mehr.
Zum Thema Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle (eigene Belegschaft) erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
― |
keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die gesamte Vossloh Belegschaft (inklusive externe Mitarbeitende); |
― |
als wesentliche positive Auswirkungen: |
a) Wettbewerbsfähige Vergütung und Zusatzleistungen im Vergleich zur Branche beeinflussen direkt die Mitarbeitendenzufriedenheit und -bindung und ziehen qualifizierte Mitarbeitende an;
b) Attraktive Vergütung trägt dazu bei, einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, und unterstützt das Wohlbefinden der Mitarbeitenden;
c) Gewährleistung umfassender Sozialversicherungsleistungen, die zur sozialen Absicherung der Mitarbeitenden beitragen;
d) Förderung der Vielfalt in der Belegschaft, etwa in Bezug auf Geschlecht und Nationalität, die zu einem inklusiven Arbeitsumfeld und höherer Innovationskraft beiträgt;
― |
als wesentliches Risiko: Höhere Gehälter und Zusatzleistungen für Mitarbeitende könnten die Betriebskosten steigern und die finanzielle Flexibilität des Unternehmens belasten; |
― |
als wesentliche Chance: Gewinn hochqualifizierter Mitarbeitender, was die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärkt. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Vossloh fördert Mitarbeitende unabhängig von Geschlecht, Alter, Ethnie, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, geschlechtlicher Ausrichtung oder Behinderung. Auch die kulturelle, ethnische oder nationale Herkunft sowie die politische und philosophische Gesinnung haben keinen Einfluss auf Entscheidungen. Diese Verhaltensgrundsätze sowie der Umgang mit Fällen von Diskriminierung, Belästigung und Beleidigung sind im Code of Conduct festgelegt sowie in der Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie verankert. Vossloh sieht in einer vielfältigen Belegschaft eine der wichtigsten Säulen für eine nachhaltige Unternehmenskultur. Es ist die Vielzahl von Erfahrungen und Fachwissen, die aus unterschiedlichen Kulturen, verschiedenen Altersgruppen, verschiedenen Geschlechtern und unterschiedlichen Hintergründen resultieren, die dem Unternehmen die Möglichkeit gibt, Produkte und Arbeitsprozesse zu optimieren. Diese Vielfalt wurde bei der Wesentlichkeitsanalyse ebenso positiv bewertet wie die soziale Absicherung und das Gehaltsniveau bei Vossloh. Das birgt zwar einerseits das Risiko, dass der Konzern mehr Geld in seine Belegschaft investieren muss als vergleichbare Unternehmen, eröffnet aber andererseits die Chance, dass Vossloh von qualifizierten Führungskräften als potenzieller Arbeitgeber wahrgenommen wird.
Mitarbeitende von Vossloh sind im Fall eines Einkommensverlusts oder einer Einkommensminderung aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfällen sowie den daraus resultierenden möglichen Erwerbsunfähigkeiten, Rente, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit abgesichert. Dieser soziale Schutz kann durch staatliche Anforderungen geregelt sein oder durch interne Programme des Unternehmens. Bei allen Vossloh Gesellschaften sind die sechs genannten Gründe für die gesamte Belegschaft abgedeckt. Nur in Malaysia ist der soziale Schutz bei Einkommensverlust durch plötzliche Arbeitslosigkeit nicht gewährleistet. Vossloh bietet zusätzlich Unterstützung in Form von sozialen Maßnahmen bei plötzlichem und tragischem Verlust, beispielsweise im Todesfall von Mitarbeitenden, besonders in Ländern, in denen der soziale Schutz nicht gewährleistet ist.
Die Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsrichtlinie bildet als Ergänzung zum Code of Conduct den konzernweiten Rahmen für verschiedene Initiativen in diesem Bereich, etwa bei der Sensibilisierung von Führungskräften, bei der Auswahl von Mitarbeitenden für High-Potential-Programme, bei der Besetzung offener Stellen oder im Rahmen der lebensphasenorientierten Personalpolitik. Seit 2022 sind für jede Geschäftseinheit Diversity-Beauftragte eingesetzt. Sie fungieren nicht nur als Anlaufstelle, sondern sollen auch entsprechende Projekte wie etwa Trainingsmaßnahmen in ihren jeweiligen Geschäftseinheiten anstoßen oder umsetzen.
Grundsätzlich achtet Vossloh auf Chancengleichheit der Geschlechter. Im Geschäftsbereich Customized Modules entfaltet die 2019 gestartete Initiative All on track Wirkung. Es handelt sich bei dieser Initiative um ein Netzwerk für Diversität und Inklusion. Befördert worden war die Initiative durch die Tatsache, dass in Frankreich Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet sind, jährlich Kennzahlen zu veröffentlichen, die die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen betreffen. Vossloh Cogifer S.A. ist zudem Partner der französischen Organisation Elles bougent, die Frauen ermutigt, wissenschaftlich-technische Studiengänge zu wählen und eine Karriere in diesem Bereich anzustreben. In Deutschland ist das Geschäftsfeld Rail Services Firmenpate für protechnicale e.V., ein Verein, der gezielt junge Frauen im technischen Bereich fördert. Zusätzlich fördert die Diversitäts- und Inklusionsrichtlinie zusammen mit dem Netzwerk der Diversity-Beauftragten den globalen Austausch für weitere Initiativen und Kooperationen.
Zum Jahresende 2024 lag der Frauenanteil der Vossloh AG auf der ersten Führungsebene (unter dem Vorstand) bei 30,8 % (vier Personen) und der Männeranteil bei 69,2 % (neun Personen). Auf der zweiten Führungsebene lag der Frauenanteil bei 40,0 % (zwei Personen) und der Männeranteil bei 60,0 % (drei Personen). Somit wurde die festgelegte Zielgröße von 25 % Frauenanteil auf der ersten und zweiten Führungsebene im Jahr 2024 erneut erreicht.
Im Berichtsjahr beschäftigte Vossloh über alle Hierarchieebenen hinweg Frauen und Männer aus unterschiedlichen Nationen, Qualifikationen, Bildungsabschlüssen und Ausbildungswegen sowie unterschiedlicher beruflicher Erfahrung und Betriebszugehörigkeitsdauer. Die Diversity-Richtlinie sieht keinerlei Quoten vor. Bei Bewerberinnen oder Bewerbern werden immer diejenigen Personen ausgewählt, die für die ausgeschriebenen Positionen am besten geeignet sind. Faktoren wie Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Religion oder Herkunft haben keinen Einfluss auf die Entscheidung. Um objektiv bewerten zu können, welche Kandidatin oder welcher Kandidat am besten geeignet ist, wird ein strukturiertes Interview geführt. In diesem Interview werden die notwendigen Kompetenzen für die Position abgefragt.
Alle Beschäftigten im Vossloh Konzern werden angemessen und in Übereinstimmung mit den geltenden Referenzwerten entlohnt. Jährliche Überprüfungen der Gehälter stellen sicher, dass die Entlohnung wettbewerbsfähig bleibt und die Leistungen der Mitarbeitenden anerkannt werden. Zusätzlich besteht ein starkes Bewusstsein für die Vermeidung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden. Im Jahr 2024 gab es ein unbereinigtes Gender-Pay-Gap von 9,90 % bei Vossloh. Das bedeutet: Im Durchschnitt verdienen Männer 9,90 % mehr als Frauen. Um in der Zukunft fundierte Aussagen über das bereinigte Gender-Pay-Gap treffen zu können, wurde konzernweit die Initiative des Job-Gradings gestartet. Durch ein globales Stellenbewertungssystem sollen zukünftig Gender-Pay-Gaps für gleichwertige Stellen ermittelt werden können.
Das Verhältnis der Vergütung zwischen der höchstbezahlten Einzelperson und dem Median der Vergütung der Beschäftigten bei Vossloh lag 2024 bei 25,0. Dieser Wert stützt sich auf die Daten aus drei Ländern (Deutschland, Frankreich und Polen), die den größten Anteil an Mitarbeitenden stellen und zusammen mehr als 50 % der Gesamtbelegschaft repräsentieren. Das Bewusstsein für faire Entlohnung wird durch die Anforderungen des Code of Conduct, bestehende Tarifverträge sowie zum Teil durch lokale Stellenbewertungssysteme unterstützt.
Die Vossloh Standorte in Frankreich beteiligen sich an der landesweiten Initiative TREMPLIN (übersetzt: Sprungbrett; Abkürzung für TRansport EMPLoi INnovation). Sie will den Fachkräftemangel in der Transport- und Logistikbranche verringern, indem sie Menschen mit Handicap zu einer Bewerbung ermuntert und sie fördert. Im Jahr 2024 lag der Anteil der Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung konzernweit im Durchschnitt bei 1 %. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich bei der Angabe zur Schwerbehinderung um eine freiwillige Information des/der Mitarbeitenden handelt und dass die Definitionen zum Schwerbehinderungsstatus von Land zu Land variieren können. In Ländern wie Deutschland oder den Niederlanden wird der Schwerbehinderungsgrad oftmals durch Mitarbeitende angegeben, da es gesetzliche Vorteile wie zusätzliche Urlaubstage (Deutschland) oder einen Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber (Niederlande) gibt. In anderen Ländern (zum Beispiel Schweden und Australien) gibt es keine aussagekräftigen Daten, da diese Information nicht erhoben wird. Vossloh Rail Services bietet im Rahmen eines Nachwuchscampus Praktika und Ausbildungsplätze für sozial benachteiligte Jugendliche an. Unter den Auszubildenden des Geschäftsfelds sind zudem mehrere Geflüchtete.
Im Bereich "Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse" hat Vossloh im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse zwei Themen als relevant identifiziert:
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Arbeitsbedingungen (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) |
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Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) |
Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden im Folgenden näher dargestellt.
Vossloh verfolgt in diesem Bereich das konzernweite Nachhaltigkeitsziel
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90 % nachhaltiges strategisches Beschaffungsvolumen bis 2025 |
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Maßnahmen zusammen, die 2024 zur Erreichung dieses Ziels ergriffen wurden:
Maßnahmen | Beschreibung |
Verbesserung der Qualität des ESG-Inputs von Lieferanten | Standardisierung und Verbesserung der Überprüfung und Qualifizierung von ESG-Informationen strategischer Lieferanten (vorgelagerte Wertschöpfung). Nutzung des Wissens der Beschaffungsmanager, um die Lieferanten zu beraten, damit sie ihre Angaben zu den ESG-Systemen und -Richtlinien des jeweiligen Lieferanten verbessern. Die Maßnahme betrifft alle strategischen Lieferanten weltweit und soll im Jahr 2025 umgesetzt werden. |
Verbesserung der ESG-Datenverarbeitung | Verbesserung der Korrespondenz zwischen eigenen Beschaffungsdatenbanken und externem ESG-Input zur vollautomatischen ESG-Datenqualifizierung und -bewertung. Die Maßnahme betrifft alle strategischen Lieferanten weltweit und soll im Jahr 2025 umgesetzt werden. |
Vossloh hat sich im Rahmen der eingangs genannten Nachhaltigkeitsinitiativen und im Einklang mit den Annahmen und Zielen seiner Nachhaltigkeitsstrategie freiwillig zu einer verantwortungsvollen Beschaffung verpflichtet. Konkret wurden folgende Grundsätze in die Beschaffungsprozesse integriert: Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen, Achtung der Menschenrechte, Einhaltung anerkannter Arbeitsstandards, Verhalten als gesetzestreuer Teilnehmer am globalen Markt und als guter Corporate Citizen. Seit 2021 wurde unter Einbindung der Leiter Beschaffung/Einkauf der einzelnen Geschäftsfelder als interne Repräsentanten und Wissensträger mit Einblick in die Arbeits- und Sozialbedingungen bei den jeweiligen Lieferanten als Ziel definiert, Nachhaltigkeit in der Lieferkette auszubauen und bis 2025 den Anteil des nachhaltig eingekauften strategischen Beschaffungsvolumens auf 90 % zu steigern. Der Vorstand der Vossloh AG bekennt sich zum Grundprinzip höchster Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards bei Beschaffungsentscheidungen. Er veröffentlichte im Dezember 2022 auf der Internetseite www.vossloh.com das Responsible Sourcing Commitment (Rubrik Investor Relations >Nachhaltigkeit >Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse).
Zur Steuerung eines nachhaltigen Einkaufs richtete der Vossloh Konzern ein entsprechendes Managementsystem ein, das in der im Dezember 2022 vom Vorstand verabschiedeten Responsible Sourcing Guideline beschrieben ist. Vorbereitend war in Zusammenarbeit mit einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 15 Konzerngesellschaften, die über eigene als strategisch identifizierte Lieferanten verfügen, eine ESG-Kriterien-basierte (Environment, Social, Governance) Risikoprüfung dieser Lieferanten durchgeführt worden. Dabei wurde für die Aktivitäten in Indien ein marktbedingt weitverbreitetes, erhöhtes Risiko für Kinderarbeit in der nachgelagerten Wertschöpfungskette als Arbeiter im Bereich der Materialentsorgung und für die Aktivitäten in China ein marktbedingt systemisch erhöhtes Risiko für Zwangsarbeit im Bereich der vorgelagerten Wertschöpfungskette für Produktionsmitarbeitende oder Hilfsarbeiter im Bereich der Material- und Komponentenzulieferung aus dem lokalen Markt ermittelt. Weitere mögliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette waren ebenfalls Gegenstand dieser Risikoprüfung. Das im Jahr 2023 umgesetzte Responsible-Sourcing-Management-System soll sicherstellen, dass im Zuge der Beauftragung von und während der Zusammenarbeit mit strategischen Lieferanten Nachhaltigkeitskriterien eine wesentliche Berücksichtigung finden. Die Umsetzung überwacht das für den gesamten Konzern zuständige Responsible Sourcing Team, das der für diese freiwillige Nachhaltigkeitsinitiative verantwortliche Experte leitet. Dem Team gehören die Leiter Beschaffung/Einkauf der einzelnen Geschäftsfelder, der Head of Corporate Sustainability, der Corporate Senior Compliance Officer und der General Counsel der Vossloh AG an. Bei Bedarf kann das Team weitere Fachleute einbinden. Das Team tauscht sich in mindestens halbjährlichem Rhythmus über die Entwicklungen und Fortschritte bezüglich des Ziels der Erreichung von 90 % nachhaltigem strategischem Einkaufsvolumens einschließlich der Verbesserung von Arbeits- und Sozialbedingungen bei strategischen Lieferanten aus und berichtet die Ergebnisse an den Vorstand.
Um das gesteckte Ziel zu erreichen, führt Vossloh einen intensiven Dialog mit seinen Lieferanten auf globaler und lokaler Ebene, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Das Unternehmen bewertet und beurteilt die Nachhaltigkeitsleistung seiner Lieferanten in einem transparenten und kooperativen Prozess, unter anderem durch unmittelbare Diskussion der Selbstauskunft zu Nachhaltigkeitsfragen zwischen der zuständigen Einkaufsabteilung und den Lieferanten. Im Fokus stehen dabei die sogenannten strategischen Lieferanten. Als solche definiert Vossloh Zulieferer, denen aufgrund ihrer fachlichen Expertise, der Dauer der Zusammenarbeit, der Unersetzbarkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen oder aufgrund des hohen Liefervolumens eine Schlüsselrolle für den Markterfolg und die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte und Dienstleistungen von Vossloh zukommt. Mit vielen seiner strategischen Lieferanten arbeitet Vossloh seit Langem zusammen, teilweise werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt.
2024 wurden insgesamt 216 Lieferanten als strategisch identifiziert und sind Gegenstand des ESG-Assessments. Sie repräsentieren mit 375,4 Mio.€ circa 48 % des Einkaufsvolumens des Vossloh Konzerns im Geschäftsjahr 2024. Seit 2023 verlangt Vossloh von den strategischen Lieferanten Auskunft über relevante KPIs sowie das bestehende Regelwerk, über Maßnahmen und Prozesse zur Sicherstellung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Sicherstellung der Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Auf Basis dieser Selbstauskunft sowie entsprechender Nachweise erstellen die Einkaufsabteilungen Nachhaltigkeitsprofile dieser Lieferanten. Die dafür zuständigen Mitarbeitenden in den Vossloh Einheiten wurden entsprechend geschult. Für diesen Assessment-Prozess steht konzernweit ein Tool zur Verfügung, über das wesentliche Maßnahmen im Zusammenhang mit ESG-Kriterien bei Lieferanten abgefragt und dokumentiert werden. Zu den Beurteilungskriterien gehören unter anderen die Höhe des THG-Ausstoßes sowie des Energie- und Wasserverbrauchs, die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen und der Vorschriften zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Beschäftigten sowie das Vorhandensein eines effektiven Compliance-Management-Systems und die Einhaltung des Exportkontrollrechts. Dafür hat das Responsible Sourcing Team ein standardisiertes Format mit einem einheitlichen Fragenkatalog entwickelt, der neben einem allgemeinen Fragenteil sechs Abfragen zum Teilbereich Umwelt, acht Abfragen zum Teilbereich Arbeitsbedingungen und Soziales und vier Abfragen zum Bereich Governance sowie eine ergänzende Abfrage zur Sicherstellung von ESG-Vorgaben in der eigenen Lieferkette enthält. Bei der Bewertung können in den jeweiligen Fragestellungen maximal 37 Punkte für den Teilbereich Umwelt, 41 Punkte für den Teilbereich Arbeitsbedingungen und Soziales sowie 14 Punkte für den Teilbereich Governance erreicht werden. Eine diese Punkte ergänzende Gewichtung findet nicht statt. Als ESG-Mindeststandard wurde eine Gesamtpunktzahl von 50 % der maximal erreichbaren Punkte festgelegt. Als nachhaltig qualifizieren sich Lieferanten mit mindestens 66 % der maximal erreichbaren Punktzahl. Jährlich unterzieht Vossloh mindestens drei strategische Lieferanten einem Vor-Ort-Audit nach einem einheitlichen Prüfungsplan mit Abfragen zu den drei erwähnten Teilbereichen. Verstoßen strategische Lieferanten gegen die ESG-Vorgaben von Vossloh, kann die zuständige Einkaufsabteilung mit abgestuften Abhilfe- und Sanktionsmaßnahmen reagieren: von warnenden Hinweisen über die Aufforderung zu Trainings bis zum Blacklisting.
Auch Verträge von Vossloh mit nicht strategischen Lieferanten enthalten durch Bezugnahme auf den Verhaltenskodex für Geschäftspartner ESG-Kriterien. Auch diese Lieferbeziehungen werden fortlaufend hinsichtlich der Einhaltung dieser Kriterien überwacht. Vossloh prüft die Einhaltung der von Lieferanten anerkannten Pflichten als Bestandteil regelmäßiger Audits auf Grundlage eines ermittelten Risikoprofils unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Dabei sollen zukünftig länderspezifische Risiken des liefernden Produktionsstandorts eine zunehmend stärkere Gewichtung bei der Auswahl der zu prüfenden Lieferanten erhalten. Erfüllt ein Geschäftspartner die an ihn gerichteten Erwartungen nicht, beabsichtigt Vossloh grundsätzlich, auf Verbesserungen hinzuwirken, insbesondere durch interne Schulungen sowie Schaffung von verbindlichen internen Richtlinien und Standards in den betroffenen Bereichen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verpflichtungen aus dem Vossloh Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder der wiederholten fehlenden Bereitschaft, angemessene Abhilfemaßnahmen nachzuweisen, kann beispielsweise die Geschäftsbeziehung beendet werden. Nach vier Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 fanden im Geschäftsjahr 2024 fünf Prüfungen statt, in der die Einhaltung von ESG-Kriterien Teil des Prüfungsumfangs war. In keiner Prüfung gab es wesentliche negative ESG-bezogene Befunde.
Ein weiterer Aspekt der nachhaltigen Beschaffung liegt auf dem Verbot des Bezugs von sogenannten Konfliktmineralien (3TG, nach den englischen Bezeichnungen tin (Zinn), tantalum (Tantal), tungsten (Wolfram) und gold (Gold)). Das Unternehmen hatte dazu 2022 auf seiner Website www.vossloh.com ein entsprechendes Statement veröffentlicht (Rubrik Investor Relations >Nachhaltigkeit >Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse). Vossloh selbst verwendet für die Herstellung seiner Produkte oder die Erbringung seiner Dienstleistungen wissentlich keine 3TG-Mineralien, die aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) stammen und deren Erwerb direkt oder indirekt bewaffnete Konflikte finanzieren oder anderweitig begünstigen könnte. Die Sicherstellung des Bezugsverbots solcher Rohstoffe ist Gegenstand des Lieferantenauswahlprozesses bei Vossloh und Teil der Verpflichtungen von Lieferanten im Verhaltenskodex für Geschäftspartner.
Zu diesem Thema erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negative Auswirkung: Vorfälle von Fehlverhalten unter der Belegschaft, aber auch entlang der Wertschöpfungskette könnten das Wohl der Mitarbeitenden gefährden; |
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keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Vossloh erwartet, dass seine Lieferanten im Rahmen ihres unternehmerischen Handelns Nachhaltigkeit ebenfalls einen hohen Stellenwert einräumen und interne Maßnahmen zu deren Sicherstellung einrichten. Ferner müssen Lieferanten, um Vossloh zu beliefern, grundsätzlich einem im Rahmen des ESG-Assessments in einem einheitlichen Punktesystem definierten Mindestmaß an Nachhaltigkeit genügen, wie auf Seite 127 dargestellt. Zudem wirkt Vossloh in der Zusammenarbeit mit Lieferanten auf eine kontinuierliche Verbesserung von Umwelt- und Sozialbedingungen, insbesondere Arbeitsstandards, hin. Bedeutende Kooperationsverträge neueren Datums, mindestens seit 2019, beispielsweise Joint-Venture-Verträge, schließen in der Regel den Vossloh Code of Conduct als bindende Verhaltensrichtlinie ein. Gleiches gilt für die Verträge mit Intermediären, zum Beispiel Handelsvertretern und Distributoren. Vorfälle von Fehlverhalten unter der Belegschaft, aber auch entlang der Wertschöpfungskette (Lieferanten, Kooperationspartner, Intermediäre) könnten das Wohl der Mitarbeitenden gefährden. Dies folgte aus der Wesentlichkeitsanalyse als negativ bewertete Auswirkung der Aktivitäten von Vossloh.
Strategische Lieferanten fordert der Konzern zusätzlich auf, seinen Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Vossloh Code of Conduct for Business Partners) anzuerkennen. Er liegt seit 2023 in überarbeiteter Form vor und umfasst unter Berücksichtigung der Vorgaben des UN Global Compact, der UN-Charta der Menschenrechte und der Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wesentliche Verpflichtungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten. Er definiert verbindliche Regeln zu nachhaltigem Handeln für Vossloh Geschäftspartner, an denen sich auch das Unternehmen selbst ausrichtet: Einhaltung geltender Gesetze, insbesondere Achtung weltweit geltender Arbeitnehmerrechte, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, Umweltschutz, Transparenz in der Lieferkette sowie verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien. Der Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vossloh.com >Investor Relations >Nachhaltigkeit >Nachhaltige Lieferketten und Arbeitsprozesse öffentlich zugänglich. Auf derselben Seite sind auch die Kontakte für Hinweisgebermeldungen im Fall von Fehlverhalten verlinkt.
Mitarbeitende, Geschäftspartner und Dritte können sich bei Hinweisen auf mögliche Verletzungen des Verhaltenskodex für Geschäftspartner an die zuständigen internen Stellen bei Vossloh oder (auf Wunsch auch anonym) an die Compliance-Ombudspersonen wenden (ESRS G1-3, siehe hierzu den Abschnitt Governance auf den Seiten 130 ff.). Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Hinweisgebermeldungen hinsichtlich einer Verletzung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner. Sollten über die Hinweisgeberkanäle Verstöße gegen den Verhaltenskodex für Geschäftspartner gemeldet werden, wird Vossloh durch größtmögliche Wahrung der Vertraulichkeit den Schutz etwaiger Hinweisgeber vor Sanktionen durch einen Arbeitgeber gewährleisten. Vossloh unterhält keine Strukturen oder Verfahren, um bei Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette die Kenntnis der Vossloh Hinweisgeberkanäle und die Zusicherung der Vertraulichkeit sowie ihres Schutzes vor Sanktionen zu überprüfen. Über die genannten Kontaktmöglichkeiten hinaus gibt es derzeit keine Austauschformate mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren Vertretungen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des nachhaltigen Beschaffungssystems sollen die Einbindung der Belange von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette oder deren Vertretungen berücksichtigt und geeignete Formate bedacht werden.
Zum Thema Sonstige arbeitsbezogene Rechte (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette) erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negative Auswirkung: Potenzielle Verletzungen grundlegender Menschenrechte in der Lieferkette, wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit, die ethische und rechtliche Risiken bergen; |
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keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
In der Zusammenarbeit mit Lieferanten, Kooperationspartnern und Intermediären wirkt Vossloh ebenfalls auf kontinuierliche Verbesserungen im Bereich Good Corporate Governance hin. Die im Vossloh Verhaltenskodex für Geschäftspartner definierten verbindlichen Regeln umfassen auch die Einhaltung der Menschenrechte, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Verbot von Korruption und Bestechung und die Einhaltung von Gesetzen zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs. Die regelmäßigen Audits von Vossloh schließen diese Aspekte mit ein. Hinweisgeber können sich ebenfalls an die zuständigen internen Stellen bei Vossloh oder (auf Wunsch auch anonym) an die Compliance-Ombudspersonen wenden (ESRS G1-3, siehe hierzu den Abschnitt Governance auf den Seiten 130 ff.). Im Geschäftsjahr 2024 gab es keine Hinweisgebermeldungen hinsichtlich einer Verletzung des Verhaltenskodex für Geschäftspartner.
Obwohl ein solcher Fall bei Geschäftspartnern von Vossloh bislang nicht aufgetreten ist, wurden in der Wesentlichkeitsanalyse mögliche Verstöße von Lieferanten, Kooperationspartnern oder Intermediären als potenzielle negative Auswirkung festgestellt. Allerdings können sich in den komplexen Lieferketten der Beschaffung rund um den Globus rasch Veränderungen ergeben, die Vossloh als auftraggebendes Unternehmen nicht sofort nachvollziehen kann.
Im Bereich Governance hat Vossloh im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse vier Themen als relevant identifiziert:
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Unternehmenskultur, |
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Korruption und Bestechung, |
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Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower), |
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Cybersecurity. |
Dabei hat Vossloh relevante Kriterien wie Standorte, Tätigkeiten, sektorspezifische Aspekte und Transaktionsstrukturen wie Lieferanten- und Kundenverträge in der Analyse berücksichtigt. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Maßnahmen zur Stärkung der Governance-Strukturen werden im Folgenden näher dargestellt. Für diesen Bereich hat Vossloh kein konzernweites Nachhaltigkeitsziel definiert.
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung und Überwachung der Unternehmenspolitik von Vossloh. Sie bestehen aus erfahrenen Fach- und Führungskräften. Diese sind dafür verantwortlich, ethische Standards festzulegen und aufrechtzuerhalten, die Einhaltung der relevanten Gesetze und Vorschriften sicherzustellen sowie eine Kultur der Integrität, des Vertrauens und des gegenseitigen Respekts im Unternehmen zu fördern. Mehr Informationen über die beruflichen Hintergründe der Mitglieder des Konzernvorstands sind im Corporate-Governance-Bericht (Seite 22 ff.) zu finden. Der Aufsichtsrat der Vossloh AG besteht aus Vertretern der Arbeitnehmerschaft des Unternehmens und gewählten Vertretern der Anteilseigner, die breit gefächerte Erfahrungen aus weiteren Aufsichtsratsmandaten einbringen (ESRS 2 GOV-1, siehe Seite 157). Generelle Basis des Verhaltens und Zusammenarbeitens bei Vossloh sind verschiedene, vom Vorstand verabschiedete Leitlinien, auf die bei den folgenden Einzelthemen jeweils näher eingegangen wird.
Zum Thema Unternehmenskultur erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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keine wesentlichen negativen Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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als wesentliche positive Auswirkung: Klare Rollen und Verantwortlichkeiten sowie eine ordnungsgemäße Trennung der Aufgaben fördern die Effizienz, reduzieren Risiken und stärken das Vertrauen der Mitarbeitenden in die Arbeitsprozesse; |
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifizierte Vossloh als positive Auswirkung für das Thema Unternehmenskultur die klare Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten sowie die konsequente Trennung von Aufgaben. Dies fördert eine transparente und effiziente Zusammenarbeit, die das Vertrauen und die Motivation der Mitarbeitenden stärkt. Die konsequente Festlegung und Bekanntgabe von Zuständigkeiten trägt dazu bei, Risiken zu minimieren und eine Unternehmenskultur zu schaffen, die von Verantwortung und Integrität geprägt ist.
Vossloh arbeitet seit 2021 kontinuierlich an einem neuen Selbstverständnis für die Kommunikation nach innen und außen, das die Veränderungen der letzten Jahre widerspiegelt. Unter der Leitidee One Vossloh etablierte das Unternehmen drei Führungsprinzipien: Wir schaffen Werte für Vossloh, Wir fördern kontinuierliche Verbesserung und Wir sind nah an den Menschen. Diese wertebasierten Leitlinien gelten nicht nur für das Management, sondern für alle Mitarbeitenden bei Vossloh. Anhand von definierten Indikatoren kann transparent überprüft werden, ob Entscheidungen diesen Führungsprinzipien entsprechen.
Neben dem jährlich wiederkehrenden Event der Leaders Lounge sind der People Review Process (PRP) sowie der Talent- und Nachfolgeprozess zwei wichtige Bestandteile, um die Unternehmenswerte in der Praxis zu etablieren. Mit diesen Bestandteilen der Vossloh Leadership Excellence treibt das Unternehmen den kulturellen Wandel voran und investiert in die Belegschaft, um sie für die Zukunft zu stärken. Dies bietet allen Führungskräften und Mitarbeitenden eine klare Orientierung. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass alle Beteiligten umfassend geschult werden, um eine hohe Kompetenz und Effizienz in der Umsetzung zu gewährleisten. Die im Jahr 2022 begonnenen konzernweiten Trainings zu den Unternehmenswerten wurden im Berichtsjahr konsequent fortgesetzt, sodass zum Jahresende 2024 alle Mitglieder der obersten drei Führungsebenen eine Schulung zu den Führungsprinzipien absolviert hatten.
Zum Thema Korruption und Bestechung erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negative Auswirkung: Schwache Vorschriften und Kontrollen im Bereich Korruption und Bestechung könnten zu illegalen Praktiken führen und das Vertrauen in das Unternehmen sowie die Integrität des Geschäfts gefährden; |
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keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Vossloh trägt als global tätiges Unternehmen mit einer rund 140-jährigen Tradition gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitenden, Partnern, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit. Aus dieser Verantwortung leitet Vossloh den Anspruch ab, dass sich das Unternehmen und seine Mitarbeitenden jederzeit und überall an geltende Gesetze halten, ethische Grundwerte respektieren und vorbildlich handeln. Dieser Anspruch ist im Vossloh Code of Conduct schriftlich fixiert. Der Code of Conduct, den alle Mitarbeitenden beim Eintritt ins Unternehmen erhalten und unterzeichnen, soll ihnen helfen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Die Vermeidung von Gesetzesverstößen aller Art, insbesondere von Korruption im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und von wettbewerbswidrigem Verhalten im Einklang mit insbesondere kartellrechtlichen Regelungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, ist ein zentrales Anliegen des Vorstands für die gesamte Vossloh Gruppe. Der Vorstand hat dies auch unmissverständlich in seinem Compliance Commitment zusammengefasst, in dem es unter anderem heißt: "Die Einhaltung von Recht und Gesetz hat absoluten Vorrang vor dem Abschluss eines Geschäfts oder dem Erreichen interner Zielvorgaben. Eher verzichten wir auf einen Auftrag, als Gesetze zu verletzen. Verstöße gegen Gesetze und unsere internen Richtlinien werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen (Zero Tolerance)." Über www.vossloh.com >Investor Relations >Corporate Governance >Compliance ist der Code of Conduct öffentlich zugänglich. Innerhalb des Vorstands führt der Chief Executive Officer (CEO) den Bereich Compliance.
Zur Umsetzung und Überwachung der Compliance-Vorschriften hat der Vorstand eine Compliance-Organisation eingerichtet. Deren Aufbau, die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Compliance-Funktionen sowie die Berichtswege sind in einer "Geschäftsordnung Compliance" festgelegt. Die Vossloh Compliance-Organisation besteht aus dem zur Stärkung seiner sachlichen Unabhängigkeit auf unbestimmte Zeit bestellten Chief Compliance Officer (unterstützt durch ein Compliance Office) und dem Group Compliance Committee auf Ebene der Vossloh AG, Compliance Officers und Compliance Committees in den Geschäftsfeldern sowie Local Compliance Officers (LCO) in den operativen Gesellschaften. Das Vossloh Compliance-Management-System ist darauf ausgerichtet, Risiken durch Compliance-Verstöße zu erkennen und diese Risiken durch geeignete Maßnahmen zu minimieren, um damit Schaden von Vossloh und den Unternehmensangehörigen abzuwenden. Jedem Hinweis auf ein Fehlverhalten wird durch die Compliance-Organisation umgehend, unabhängig und objektiv nachgegangen. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Korruptionsprävention und die strikte Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften.
Basis des Vossloh Compliance-Management-Systems ist seit 2007 der Vossloh Code of Conduct (Verhaltenskodex), der den Wert Integrität konkretisiert und der für den gesamten Konzern und alle Unternehmensangehörigen verbindlich ist. Er liegt gegenwärtig in 15 Sprachen vor. Es bestehen zudem Richtlinien zur Korruptionsprävention, zu kartellrechtskonformem Verhalten und zur Einschaltung von Intermediären sowie eine Datenschutzrichtlinie, eine Exportkontrollrichtlinie und eine Insiderrichtlinie. Neben dem Code of Conduct erhält jede und jeder einzelne Mitarbeitende im Angestelltenverhältnis bei Eintritt ins Unternehmen auch die Richtlinie zur Korruptionsprävention sowie die Richtlinie zu kartellrechtskonformem Verhalten ausgehändigt, die sie beziehungsweise er durch Unterschrift anerkennt. Compliance im Rahmen der geschäftlichen Aktivitäten ist Gegenstand regelmäßiger Präsenzschulungen in allen Vossloh Gesellschaften. Der Schulungsbedarf und die Teilnehmenden einschließlich der Teilnehmenden aus den risikogeneigten Bereichen Vertrieb und Einkauf werden auf Basis des Vossloh Compliance-Schulungskonzepts von den Compliance Officers der Geschäftsfelder und den Local Compliance Officers ermittelt und festgelegt. Das Compliance Office unter Leitung des Chief Compliance Officers hält durchgeführte Präsenzschulungen zentral nach. 2024 richtete Vossloh weltweit Compliance-Schulungen mit insgesamt 804 Teilnehmenden aus (2023: 653 Teilnehmende).
Compliance-Schulungen finden zudem in Form eines 2021 grundlegend aktualisierten E-Learnings statt. Das Basismodul "Code of Conduct - Compliance-Grundlagen" richtet sich an alle Mitarbeitenden mit Computerarbeitsplatz. Daneben gibt es zwei Module zu den Schwerpunkten Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention für sämtliche Führungskräfte und Mitarbeitende mit Außenkontakt, insbesondere aus den risikogeneigten Bereichen Vertrieb und Einkauf. Diese Schwerpunktmodule absolvierten jeweils rund 50 % aller Teilnehmenden des Basismoduls. An denselben Adressatenkreis wendet sich das Auffrischungsmodul zu Korruptionsprävention, Wettbewerbsrecht und Außenwirtschaftsrecht. Alle neuen Mitarbeitenden durchlaufen sukzessive das E-Learning-Programm. Die Local Compliance Officers halten die Teilnahme systematisch nach und mahnen sie bei Bedarf an. Die Schulungsquote lag zum Stichtag 31. Dezember 2024 bei 96,8 % (2023: 97,1 %).
Die nachfolgende Tabelle beschreibt das Compliance-Schulungskonzept im Vossloh Konzern:
Maßnahme | Turnus | Zielgruppe | Verantwortlich (Konzept, Durchführung, Dokumentation) |
I. Präsenzschulung (alternativ Videokonferenz) | |||
1 Standard-/Auffrischungsschulung Compliance (Vossloh Compliance-Programm und -Grundsätze) | Alle 3 Jahre | Geschäftsführer, angestellte Mitarbeitende und leitende Gewerbliche | Compliance Office (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation) |
2 Basisschulung Compliance | Optional | Normale Gewerbliche | LCO in Zusammenarbeit mit Compliance Office (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation) |
3 Fokusschulung Kartellrecht (Schwerpunkt: Richtlinie zu kartellrechtskonformem Verhalten mit umfangreichen Fallbeispielen für exponierte Mitarbeitende) | Alle 3 Jahre | Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte in Vertrieb und Einkauf | Compliance Office, ggf. externe Experten (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation) |
4 Fokusschulung Vertrieb (Schwerpunkt Antikorruption und Handelsvertretereinsatz) | Nach Bedarf | Geschäftsführer, leitende Angestellte, Angestellte im Vertrieb | Compliance Office (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation) |
5 Risikoorientierte Fokusschulungen lokales Recht (spezifische lokale Themen, z. B. Exportkontrolle, lokale Gesetzesänderungen) | Nach Bedarf | Lokale Führungskräfte und Mitarbeitende | LCO in Zusammenarbeit mit Compliance Office, ggf. externe Experten (Konzept); LCO (Durchführung, Dokumentation) |
II. E-Learning (online) | |||
6 Modul Code of Conduct und Compliance-Grundlagen | Einmalig, bei Beschäftigungsbeginn | Mitarbeitende mit Computerarbeitsplatz | Compliance Office (Konzept) zuständige Personalabteilung |
7 Schwerpunktmodul Korruptionsprävention | Einmalig, bei Beschäftigungsbeginn | Mitarbeitende mit Außenkontakt | Compliance Office (Konzept) zuständige Personalabteilung |
8 Schwerpunktmodul Wettbewerbsrecht | Einmalig, bei Beschäftigungsbeginn | Mitarbeitende mit Außenkontakt | Compliance Office (Konzept) zuständige Personalabteilung |
9 Compliance-Auffrischungskurs | Einmalig, 1 Jahr nach Ersteinschreibung | Mitarbeitende mit Außenkontakt | Compliance Office (Konzept) zuständige Personalabteilung |
III. Sonstige Schulungsmaßnahmen (Tagung, Workshop) | |||
10 Präsentationen/Workshops bei internen Veranstaltungen (z.B. Sales-Meetings) | Nach Bedarf | Je nach Veranstaltung | Compliance Office (Konzept) Organisator der Veranstaltung (Durchführung) |
Um die Einhaltung der Vorgaben des Compliance-Management-Systems in den einzelnen operativen Einheiten zu überprüfen, werden - zumeist mit Unterstützung externer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften - Compliance-Audits durchgeführt. Sie erfolgen sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig. 2024 wurden drei anlassunabhängige Compliance-Audits durchgeführt und vier anlassbezogene Audits. Ferner werden Compliance-Themen auch im Rahmen der Internen Revision mitgeprüft. Das Unternehmen lässt sein Compliance-Management-System darüber hinaus regelmäßig durch externe Experten überprüfen und sich Empfehlungen für eine Weiterentwicklung und Verbesserung geben. Die bislang letzte umfassende Wirksamkeitsüberprüfung erfolgte im Jahr 2017; der Prüfungsbericht ist auf der Internetseite www.vossloh. com >Investor Relations >Corporate Governance >Compliance veröffentlicht. Soweit Feststellungen und Empfehlungen für die Compliance-Arbeit ausgesprochen wurden, wurden und werden sie im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung des Compliance-Management-Systems umgesetzt. Eine im Geschäftsjahr 2023 mit externer Unterstützung durchgeführte Überprüfung der Compliance-Risiken, einschließlich einer Umfrage zur Wirksamkeit und Akzeptanz des Compliance-Management-Systems mit 128 repräsentativ ausgewählten Führungskräften und Mitarbeitenden vorrangig aus Management, Vertrieb und Einkauf, hat die bisherige Risikoeinschätzung sowie die hohe Wirksamkeit und Akzeptanz des Compliance-Management-Systems zum wiederholten Male bestätigt. Gegenstand dieser Risikobestandsaufnahme war die konzernweite Ermittlung der Compliance-Risiken in den Bereichen Kartellrecht, Korruptionsbekämpfung sowie Exportkontrolle unter Berücksichtigung bestehender Compliance-Regeln und -Maßnahmen (siehe hierzu auch den Abschnitt Rechtliche Risiken und Chancen auf Seite 49). Die Angemessenheit sowie eine hohe Akzeptanz des bestehenden Compliance-Management-Systems konnten dadurch insgesamt weiterhin bestätigt werden.
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2024 beschlossen, das Compliance-Management-System einer erneuten externen Überprüfung - bezogen auf die Teilbereiche Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung - nach dem IDW PS 980 n.F. (neue Fassung; 09.2022) zu unterziehen und hat hierzu erneut die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt. Diese Prüfung wurde mit dem sogenannten Readiness Check gestartet und soll 2025 mit der Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung abgeschlossen werden.
Ferner führten das Compliance Office und das Corporate Controlling bislang jährliche Risikodialoge mit ausgewählten Gesellschaften des Vossloh Konzerns durch, um die Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems mit Blick auf die Erfassung wesentlicher Risiken zu prüfen. Im Jahr 2024 fanden zwei Risikodialoge statt (2023: ein Dialog). Ende 2024 hat das Group Compliance Committee beschlossen, diese Risikodialoge zukünftig nicht mehr durchzuführen, da sie inhaltlich durch eine softwarebasierte Risikoabfrage bei allen Konzerngesellschaften ersetzt wurden. Diese Abfrage wurde Ende 2024 erstmals eingeleitet.
Vossloh hat besondere Vorkehrungen getroffen, um die Beachtung außenwirtschaftsrechtlicher Vorschriften, insbesondere des Exportkontroll- und des Embargorechts, sicherzustellen. Über die Selbstverständlichkeit hinaus, dass anwendbare Rechtsvorschriften zu beachten sind, teilt Vossloh die mit dem Außenwirtschaftsrecht verfolgten sicherheitspolitischen Ziele, insbesondere die Stärkung internationaler Friedensbemühungen sowie die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen. Eine gruppenweit gültige Exportkontrollrichtlinie schafft auf Basis des geltenden Rechts für den gesamten Vossloh Konzern und alle Vossloh Mitarbeitenden einen verbindlichen Rahmen, um die Einhaltung der jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Die Rahmenvorgaben dieser Richtlinie werden durch weiter gehende Vorschriften in Gestalt von Arbeits- und Organisationsanweisungen oder Prozessbeschreibungen ergänzt. Gemäß der Richtlinie ernennt jede operativ tätige Einheit einen Ausfuhrverantwortlichen und einen Trade Compliance Officer (TCO). In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Personalabteilungen entwickeln sie Schulungskonzepte und sorgen dafür, dass alle Mitarbeitenden, die in außenwirtschaftlich relevanten Bereichen tätig sind, entsprechend geschult werden. Das zentrale Compliance-E-Learning-Tool von Vossloh enthält zudem, wie bereits erläutert, das Modul Außenwirtschaftsrecht.
Der Vossloh Konzern erwartet auch von seinen Lieferanten und Dienstleistern ein regelkonformes Handeln und Verhalten, das Recht und Gesetz entspricht. Dies wird im Einzelfall sowie anlassbezogen geprüft und kontrolliert. Für die Zusammenarbeit mit Handelsvertretern, Agenten, Distributoren und Beratern im Vertriebsbereich gilt konzernweit verbindlich die "Richtlinie zur Einschaltung von Intermediären". Deren Ziel ist es, dem Risiko unlauterer Praktiken durch beauftragte Dritte vorzubeugen und die Risiken für das Unternehmen und seine Unternehmensangehörigen zu minimieren.
Als Bestandteil seines Compliance-Management-Systems führt Vossloh ein gruppenweites Verbandsregister, das alle Unternehmens- und privaten Mitgliedschaften in Industrieverbänden erfasst. Die wichtigsten Mitgliedschaften der Vossloh AG sind:
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Verband der Bahnindustrie in Deutschland e.V. (VDB) |
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Union des Industries Ferroviaires Européennes (UNIFE), Verband der europäischen Eisenbahnindustrie |
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Deutsches Verkehrsforum |
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Institut für Bahntechnik GmbH (IfB) |
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Allianz pro Schiene e.V. |
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Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) |
Vossloh tätigt keine Spenden an politische Parteien oder ähnliche Institutionen.
Zum Thema Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negative Auswirkung: Unzureichender Schutz von Whistleblowern, der die Aufdeckung von Missständen erschwert und ethisches Verhalten gefährdet, könnte das Vertrauen in das Unternehmen untergraben; |
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keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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keine wesentlichen Risiken für das Unternehmen; |
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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
In Zusammenarbeit mit einer international agierenden Rechtsanwaltskanzlei hat Vossloh eine Whistleblower-Hotline eingerichtet. Neben der Möglichkeit der direkten Ansprache der Compliance Officer haben Unternehmensangehörige sowie externe Hinweisgeber auf diesem Weg die Möglichkeit, in ihrer Muttersprache einem unabhängigen, außenstehenden Ansprechpartner (Ombudsperson) Hinweise auf ein mögliches Fehlverhalten zu geben. Die Whistleblower-Hotline ist derzeit für 24 Länder eingerichtet, sodass die wesentlichen Regionen und die im Vossloh Konzern gesprochenen Sprachen weitgehend abgedeckt werden. Der Prozess zur Aufnahme, Bearbeitung und Dokumentation von Hinweisgebermeldungen wurde am 23. Februar 2022 vom Vorstand der Vossloh AG als Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems verabschiedet. Der Prozess ist verbindlicher Bestandteil des Compliance-Management-Systems. Die Kontaktdaten der von Vossloh beauftragten unabhängigen Ombudsleute werden mit dem Code of Conduct allen Mitarbeitenden ausgehändigt und finden sich im Vossloh Intranet sowie auf der Homepage des Unternehmens wieder. Zusatzlich enthält der Code of Conduct eine Darstellung und Anwendungshinweise zu diesem Hinweisgeberprozess.
2024 wurden die Ombudsleute zweimal kontaktiert (2023: einmal); weitere zwei Hinweisgebermeldungen wurden über interne Hinweisgeberkanäle (2023: zwei, im Jahr 2023 nicht offengelegt) abgegeben. Sämtliche daraus folgenden Ermittlungen hinsichtlich möglicher Compliance-Verstöße wurden weitgehend abgeschlossen. Kein untersuchter Vorgang betraf einen bestätigten Bestechungs- oder Korruptionsvorwurf oder den Verstoß gegen einschlägige Gesetze, der Bußgelder oder individuelle Strafen nach sich gezogen hätte.
Soweit es sich um interne Hinweisgeber handelte, wurde durch die Compliance-Organisation im Einklang mit den Vorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie sichergestellt, dass die Hinweisgeber während der laufenden Untersuchung vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen geschützt wurden.
Zum Thema Cybersecurity erbrachte die Wesentlichkeitsanalyse
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als wesentliche negative Auswirkung: Unzureichender Schutz der IT-Systeme könnte zu Cyberangriffen führen, die die Betriebskontinuität und die Sicherheit der Unternehmensdaten gefährden; |
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keine wesentlichen positiven Auswirkungen für Menschen und Umwelt; |
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als wesentliche Risiken: |
a) Betriebsunterbrechungen und finanzielle Verluste durch gezielte Cyberangriffe auf kritische Systeme;
b) finanzielle Belastungen durch Lösegeldzahlungen oder Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Systemen nach einem Angriff;
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keine wesentlichen Chancen für das Unternehmen. |
Das Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen (ESRS 2 IRO-1) ist im Abschnitt Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh (Seite 61 ff.) beschrieben.
Seine operativen und strategischen Geschäftsprozesse steuert Vossloh mithilfe einer leistungsfähigen Informationstechnologie. Das Datennetz schließt neben den eigenen Standorten auch Kunden und Lieferanten ein und umfasst den gesamten Globus. Die Anforderungen an die IT werden durch die fortschreitende Digitalisierung des Unternehmens immer höher. Gleichzeitig ist eine kontinuierliche Zunahme von Bedrohungen der Cybersicherheit zu beobachten. Die produzierende Industrie ist mit 28 % aller Vorfälle im Bereich Cyberkriminalität die am häufigsten angegriffene Branche in Europa. Bei der im Geschäftsjahr 2024 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse wurde daher ein unzureichender Schutz der IT-Systeme als negativ bewertete Auswirkung identifiziert. Risiken bestehen für Vossloh darin, dass die Produktion aufgrund von Hacks stillgelegt werden könnte und/oder dass die Hacker Lösegeld für die von ihnen verschlüsselten Daten fordern könnten.
Im Zuge der Optimierung seiner IT-Sicherheit hat Vossloh ein Information-Security-Management-System (ISMS) gegen digitale Bedrohungen aufgebaut, mit dem Experten rund um die Uhr die gesamte IT-Infrastruktur von Vossloh überwachen. Der Group Information Security Officer berichtet regelmäßig direkt an den Vorstand; operativ ist das Thema dort dem Chief Executive Officer (CEO) unterstellt. In einer Matrixorganisation führt der Group Information Security Officer den Bereich Informationssicherheit bei der Vossloh AG und koordiniert die Maßnahmen mit den Geschäftsfeldern. In den Geschäftsfeldern sind Local Information Security Manager aktiv, die sich im Wochenrhythmus über aktuelle Entwicklungen austauschen.
Unterstützt werden die spezialisierten Mitarbeitenden von Vossloh durch externe Spezialisten, beispielsweise beim sogenannten Purple Teaming. Dabei wird die Leistungsfähigkeit des Systems und der Notfallpläne durch simulierte Hacks kontinuierlich getestet und verbessert. Mit einem umfassenden, jährlich stattfindenden Schulungsprogramm für alle Mitarbeitenden im Konzern wird deren Aufmerksamkeit für digitale Gefahren sensibilisiert und ein sicheres Verhalten im Umgang mit der IT eingeübt. Das ISMS soll nach ISO 27001 zertifiziert werden. Aktuell sind 13 von 16 ISMS-Richtlinien und -Standards aktiv, die noch offenen Vorgaben werden im Geschäftsjahr 2025 unternehmensweit ausgerollt. Spezifische Details zu den Maßnahmen und Protokollen werden nicht offengelegt. Diese Informationen sind vertraulich, um die Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen nicht zu gefährden.
Wir haben die im Abschnitt "Konzernnachhaltigkeitserklärung" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Konzernnachhaltigkeitserklärung der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Die Konzernnachhaltigkeitserklärung wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt.
Nicht Gegenstand unserer Prüfung waren Verweise auf Informationen der Gesellschaft außerhalb des Konzernlageberichts sowie in der Konzernnachhaltigkeitserklärung genannte externe Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen..
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852, der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt ist. Dieses Prüfungsurteil schließt ein, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen,
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dass die beigefügte Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entspricht, einschließlich dass der vom Unternehmen durchgeführte Prozess zur Identifizierung von Informationen, die in die Konzernnachhaltigkeitserklärung aufzunehmen sind (die Wesentlichkeitsanalyse), nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der im Abschnitt "Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen bei Vossloh" der Konzernnachhaltigkeitserklärung aufgeführten Beschreibung steht, bzw. |
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dass die Angaben im Abschnitt "EU-Taxonomie und ihre Umsetzung bei Vossloh" in der Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 entsprechen. |
Wir geben kein Prüfungsurteil ab zu den oben genannten Bestandteilen der Konzernnachhaltigkeitserklärung, die nicht Gegenstand unserer Prüfung waren.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information durchgeführt.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit unterscheiden sich die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit in Art und zeitlicher Einteilung und sind weniger umfangreich. Folglich ist der erlangte Grad an Prüfungssicherheit erheblich niedriger als die Prüfungssicherheit, die bei Durchführung einer Prüfung mit hinreichender Prüfungssicherheit erlangt worden wäre.
Unsere Verantwortung nach ISAE 3000 (Revised) ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung" weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards und des vom IAASB herausgegebenen International Standard on Quality Management (ISQM) 1 angewendet. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie mit den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien und für die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung der internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung einer Konzernnachhaltigkeitserklärung in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Konzernnachhaltigkeitserklärung) oder Irrtümern ist.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter umfasst die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse, die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen und die Ermittlung von zukunftsorientierten Informationen zu einzelnen nachhaltigkeitsbezogenen Angaben.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.
Die CSRD sowie die einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften enthalten Formulierungen und Begriffe, die erheblichen Auslegungsunsicherheiten unterliegen und für die noch keine maßgebenden umfassenden Interpretationen veröffentlicht wurden. Die gesetzlichen Vertreter haben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung Auslegungen solcher Formulierungen und Begriffe vorgenommen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Vertretbarkeit dieser Auslegungen. Da solche Formulierungen und Begriffe unterschiedlich durch Regulatoren oder Gerichte ausgelegt werden können, ist die Gesetzmäßigkeit von Messungen oder Beurteilungen der Nachhaltigkeitssachverhalte auf Basis dieser Auslegungen unsicher. Auch die Quantifizierung von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die in der Konzernnachhaltigkeitserklärung angegeben wurden, unterliegt inhärenten Unsicherheiten.
Diese inhärenten Grenzen betreffen auch die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers für die Prüfung der Konzernnachhaltigkeitserklärung
Unsere Zielsetzung ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung veranlassen, dass die Konzernnachhaltigkeitserklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit der CSRD sowie den einschlägigen deutschen gesetzlichen und weiteren europäischen Vorschriften sowie den von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft dargestellten konkretisierenden Kriterien aufgestellt worden ist sowie einen Prüfungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Konzernnachhaltigkeitserklärung beinhaltet.
Im Rahmen einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised) üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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erlangen wir ein Verständnis über den für die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung angewandten Prozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung. |
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identifizieren wir Angaben, bei denen die Entstehung einer wesentlichen falschen Darstellung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern wahrscheinlich ist, planen und führen Prüfungshandlungen durch, um diese Angaben zu adressieren und eine das Prüfungsurteil unterstützende begrenzte Prüfungssicherheit zu erlangen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Außerdem ist das Risiko, eine wesentliche falsche Darstellung in Informationen aus der Wertschöpfungskette nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen (Informationen aus der Wertschöpfungskette), in der Regel höher als das Risiko, eine wesentliche Falschdarstellung in Informationen nicht aufzudecken, die aus Quellen stammen, die unter der Kontrolle des Unternehmens stehen, da sowohl die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens als auch wir als Prüfer in der Regel Beschränkungen beim direkten Zugang zu den Quellen von Informationen aus der Wertschöpfungskette unterliegen. |
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würdigen wir die zukunftsorientierten Informationen, einschließlich der Angemessenheit der zugrunde liegenden Annahmen. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Informationen abweichen. |
Eine Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Nachweisen über die Nachhaltigkeitsinformationen. Art, zeitliche Einteilung und Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen liegen in unserem pflichtgemäßen Ermessen.
Bei der Durchführung unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit haben wir:
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die Eignung der von den gesetzlichen Vertretern in der Konzernnachhaltigkeitserklärung dargestellten Kriterien insgesamt beurteilt. |
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die gesetzlichen Vertreter und relevante Mitarbeiter befragt, die in die Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung einbezogen wurden, über den Aufstellungsprozess, einschließlich des vom Unternehmen durchgeführten Prozesses der Wesentlichkeitsanalyse zur Identifizierung der zu berichtenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung, sowie über die auf diesen Prozess bezogenen internen Kontrollen. |
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die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Methoden zur Aufstellung der Konzernnachhaltigkeitserklärung beurteilt. |
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die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern angegebenen geschätzten Werte und der damit zusammenhängenden Erläuterungen beurteilt. Wenn die gesetzlichen Vertreter in Übereinstimmung mit den ESRS die zu berichtenden Informationen über die Wertschöpfungskette für einen Fall schätzen, in dem die gesetzlichen Vertreter nicht in der Lage sind, die Informationen aus der Wertschöpfungskette trotz angemessener Anstrengungen einzuholen, ist unsere Prüfung darauf begrenzt zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vertreter diese Schätzungen in Übereinstimmung mit den ESRS vorgenommen haben, und die Vertretbarkeit dieser Schätzungen zu beurteilen, aber nicht Informationen über die Wertschöpfungskette zu ermitteln, die die gesetzlichen Vertreter nicht einholen konnten. |
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analytische Prüfungshandlungen bzw. Einzelfallprüfungen und Befragungen zu ausgewählten Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung durchgeführt. |
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die Darstellung der Informationen in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt. |
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den Prozess zur Identifikation der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten und der entsprechenden Angaben in der Konzernnachhaltigkeitserklärung gewürdigt. |
Wir erteilen den Vermerk auf Grundlage unserer mit der Gesellschaft geschlossenen Auftragsvereinbarung (einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" vom 1. Januar 2024 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.). Wir weisen darauf hin, dass die Prüfung für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt ist. Folglich ist er möglicherweise für einen anderen als den vorgenannten Zweck nicht geeignet. Somit ist der Vermerk nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen.
Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Unser Prüfungsurteil ist in dieser Hinsicht nicht modifiziert.
Düsseldorf, den 7. März 2025
Deloitte
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nicole Meyer, Wirtschaftsprüferin
Daniel Oehlmann, Wirtschaftsprüfer
Mio.€ | 2024 | 2023 |
Umsatzerlöse | 17,6 | 15,5 |
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | -17,3 | -15,6 |
Bruttoergebnis vom Umsatz | 0,3 | -0,1 |
Allgemeine Verwaltungskosten | -33,4 | -20,3 |
Sonstige betriebliche Erträge | 0,8 | 1,3 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1,6 | -2,2 |
Betriebsergebnis | -33,9 | -21,3 |
Erträge aus Beteiligungen | 20,1 | 40,1 |
davon aus verbundenen Unternehmen: 20,0 Mio.€ (Vorjahr: 40,0 Mio.€) | ||
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 44,9 | 42,7 |
davon aus verbundenen Unternehmen: 44,9 Mio.€ (Vorjahr: 42,7 Mio.€) | ||
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1,1 | 1,4 |
davon aus verbundenen Unternehmen: 1,1 Mio.€ (Vorjahr: 1,4 Mio.€) | ||
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 21,1 | 16,9 |
davon aus verbundenen Unternehmen: 20,9 Mio.€ (Vorjahr: 16,8 Mio.€) | ||
Zuschreibungen auf Finanzanlagen | 34,1 | 29,6 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -18,0 | -15,0 |
davon an verbundene Unternehmen: 0,4 Mio.€ (Vorjahr: 0,3 Mio.€) | ||
davon an Hybridkapitalgeber: 6,0 Mio.€ (Vorjahr: 6,0 Mio.€) | ||
Finanzergebnis | 103,3 | 115,7 |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | -0,5 | -0,5 |
Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss | 68,9 | 93,9 |
Aktiva
31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1,4 | 1,2 |
Immaterielle Vermögensgegenstände | 1,4 | 1,2 |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,1 | - |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,5 | 0,3 |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,1 | - |
Sachanlagen | 0,7 | 0,3 |
Anteile an verbundenen Unternehmen | 493,0 | 458,9 |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 61,0 | 81,0 |
Beteiligungen | 0,1 | 0,1 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,1 | 0,1 |
Finanzanlagen | 554,2 | 540,1 |
Anlagevermögen | 556,3 | 541,6 |
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 14,6 | 12,4 |
Vorräte | 14,6 | 12,4 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 364,0 | 379,2 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 7,7 | 3,9 |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 371,7 | 383,1 |
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 3,2 | 0,1 |
Umlaufvermögen | 389,5 | 395,6 |
Rechnungsabgrenzungsposten | 3,2 | 1,1 |
949,0 | 938,3 |
Passiva
31.12.2024 | 31.12.2023 | |
Gezeichnetes Kapital | 54,8 | 49,9 |
Kapitalrücklage | 268,5 | 201,4 |
Gewinnrücklagen | ||
Andere Gewinnrücklagen | 110,7 | 110,7 |
Bilanzgewinn | 173,2 | 122,7 |
Eigenkapital | 607,2 | 484,7 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 16,8 | 16,6 |
Steuerrückstellungen | 0,7 | 0,4 |
Sonstige Rückstellungen | 13,7 | 14,7 |
Rückstellungen | 31,2 | 31,7 |
Anleihen | 150,0 | 150,0 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 147,6 | 247,3 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2,8 | 3,6 |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2,5 | 13,2 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 7,7 | 7,8 |
davon aus Steuern: 0,3 Mio.€ (Vorjahr: 0,2 Mio.€) | ||
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€) | ||
Verbindlichkeiten | 310,6 | 421,9 |
949,0 | 938,3 |
Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
Stand 1.1. 2024 | Zuggänge | Abgänge | Stand 31.12. 2024 | |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 9,6 | 0,4 | 0,0 | 10,0 |
10,0 | 0,4 | 0,0 | 10,4 | |
Sachanlagen | ||||
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,1 | 0,1 | 0,0 | 0,2 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1,4 | 0,3 | 0,0 | 1,7 |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,0 | 0,1 | 0,0 | 0,1 |
1,5 | 0,5 | 0,0 | 2,0 | |
Finanzanlagen | ||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 551,0 | 0,0 | 0,0 | 551,0 |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 81,0 | 0,0 | -20,0 | 61,0 |
Beteiligungen | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
632,2 | 0,0 | -20,0 | 612,2 | |
Gesamt | 643,7 | 0,9 | -20,0 | 624,6 |
Kumulierte Abschreibungen | |||||
Stand 1.1. 2024 | Abschreibungen Geschäftsjahr | Zuschreibungen Geschäftsjahr | Abgänge | Stand 31.12. 2024 | |
Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,4 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8,4 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 8,6 |
8,8 | 0,2 | 0,0 | 0,0 | 9,0 | |
Sachanlagen | |||||
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,1 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1,1 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 1,2 |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
1,2 | 0,1 | 0,0 | 0,0 | 1,3 | |
Finanzanlagen | |||||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 92,1 | 0,0 | -34,1 | 0,0 | 58,0 |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Beteiligungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
92,1 | 0,0 | -34,1 | 0,0 | 58,0 | |
Gesamt | 102,1 | 0,3 | -34,1 | 0,0 | 68,3 |
Buchwerte | ||
Stand 31.12. 2024 | Stand 31.12. 2023 | |
Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,0 | 0,0 |
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1,4 | 1,2 |
1,4 | 1,2 | |
Sachanlagen | ||
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,1 | 0,0 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,5 | 0,3 |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,1 | 0,0 |
0,7 | 0,3 | |
Finanzanlagen | ||
Anteile an verbundenen Unternehmen | 493,0 | 458,9 |
Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 61,0 | 81,0 |
Beteiligungen | 0,1 | 0,1 |
Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,1 | 0,1 |
554,2 | 540,1 | |
Gesamt | 556,3 | 541,6 |
Die Vossloh Aktiengesellschaft, Vosslohstraße 4, 58791 Werdohl, eingetragen unter der Registernummer HRB 5292 am Amtsgericht Iserlohn, ist gemäß § 267 Abs. 3 S. 2 HGB in Verbindung mit § 264d HGB eine große Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss der Vossloh AG für das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert fortgeführt, sofern es keine weiteren Erläuterungen gibt.
Die Bilanzierung und Bewertung richten sich nach folgenden Grundsätzen: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten - soweit abnutzbar abzüglich planmäßiger Abschreibung nach der degressiven oder linearen Methode - bewertet. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB ausgeübt wird, werden mit den Herstellungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der beizulegende Wert dauernd unter den fortgeführten Anschaffungskosten liegt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden über eine Nutzungsdauer von einem bis fünf Jahren abgeschrieben, bei den Gebäuden beträgt die Nutzungsdauer fünf bis fünfzig Jahre und ein bis zwanzig Jahre bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Für alle eigenständig nutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten mehr als 250 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein jahresbezogener Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre abgeschrieben wird. Alle eigenständig nutzbaren beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten bis 250 € liegen, werden im Jahr des Zugangs sofort als Aufwand erfasst.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Zur Ermittlung der beizulegenden Werte der Beteiligungen wird, soweit keine aktuellen Marktpreise vorliegen, ein Bewertungsverfahren in Anlehnung an IDW RS HFA 10 "Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses" in Verbindung mit IDW S 1 i. d. F. 2008 "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" des Instituts für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, in ihrer zum Bilanzstichtag gültigen Fassung angewendet. Hierbei werden zukünftige Free Cashflows, abgeleitet aus der jeweiligen aktuellen Planung mit einem Zeithorizont von drei Jahren, ermittelt und mit dem gewogenen Kapitalkostensatz diskontiert. Der risikolose Basiszins beträgt 2,50 %; die Marktprämie beträgt 7,00 %. Unter Berücksichtigung von länderspezifischen Risikofaktoren sowie Wachstumsfaktoren wird der so ermittelte Barwert mit dem Nettobuchwert verglichen. Liegt eine dauerhafte Wertminderung vor, wird auf den beizulegenden Wert außerplanmäßig abgeschrieben.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennbetrag bilanziert.
Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel zum Nennwert bilanziert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Einbuchungstag oder dem ungünstigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet und bewertet. Bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag, sofern keine Absicherung besteht. Sind die Forderungen und Verbindlichkeiten kursgesichert, wird der in der Ausreichung gültige Devisenkassamittelkurs angewendet.
Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen in den Bilanzpositionen "Pensionsrückstellungen" und "Sonstige Rückstellungen" sowie den latenten Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge ergibt sich bei einem Steuersatz von 32,13 % ein aktivischer Überhang bei den latenten Steuern. Die Vossloh AG übt das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB zum Ansatz eines aktivischen Überhangs bei den latenten Steuern nicht aus. Unterschiede aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes und eines ausländischen Mindeststeuergesetzes werden gemäß § 274 Abs. 3 HGB beim Ansatz und der Bewertung latenter Steuern nicht berücksichtigt.
Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen wurden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) bewertet. Der IDW-Rechnungslegungshinweis "Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021)" unter Anwendung des Aktivprimats wurde berücksichtigt. Hierdurch ergab sich eine Erhöhung der Verpflichtung von 572 T€ (Vorjahr: 501 T€). Als Rechnungsgrundlage wurden die Richttafeln 2018 G (RT2018G) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Als Rechnungszins wurde der nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung durch die Deutsche Bundesbank zum 31. Dezember 2024 veröffentlichte Diskontierungszinssatz für Verpflichtungen mit einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,90 % herangezogen, wobei der laufzeitkongruente durchschnittliche Marktzinssatz auf Basis der letzten zehn Geschäftsjahre wie im Vorjahr ermittelt wurde. Als weitere Berechnungsgrundlagen wurden eine Lohn- und Gehaltssteigerung in Höhe von 3,00 %, eine erwartete Steigerung der Pensionszahlungen in Höhe von 2,00 % sowie eine durchschnittliche Fluktuationsrate in Höhe von 6,00 % zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen (sogenanntes Deckungsvermögen), sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet und werden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Dadurch reduzierten sich die Rückstellungen für Pensionen um 10,7 Mio.€ (Vorjahr: 10,8 Mio.€). Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtung saldiert und im Finanzergebnis ausgewiesen.
Für weitere Risiken oder Verpflichtungen im Personalbereich, beispielsweise Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach den Grundsätzen kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Erwartete Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst, soweit die Rückstellungen nicht den Altersvorsorgeverpflichtungen zuzurechnen sind. Bezüglich der Jubiläumsrückstellungen wird von einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB ausgegangen. Bei der Rückstellung für Altersteilzeit wird ein laufzeitadäquater Zinssatz verwendet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die derivativen Finanzgeschäfte werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst. In dem Umfang, in dem die durch die jeweilige Bewertungseinheit gebildete Sicherungsbeziehung effektiv ist, werden die sich ausgleichenden Wertänderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäft nicht erfasst. Das Ergebnis aus den zur Währungssicherung abgeschlossenen Devisenkontrakten wird in diesen Fällen erst bei Fälligkeit ausgewiesen. In dem Umfang, in dem eine Sicherung ineffektiv ist, werden Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein aus der Sicherungsbeziehung verbleibender Gewinn bleibt dagegen unberücksichtigt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel auf Seite 144 zu entnehmen.
Die entgeltlich erworbenen Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten bestehen im Wesentlichen aus Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten für die Software SAP S/4HANA (1,0 Mio.€). Da die Software noch an die Erfordernisse im Vossloh Konzern angepasst wird und daher noch nicht betriebsbereit ist, sind im Berichtsjahr keine planmäßigen Abschreibungen erfolgt.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen in Höhe von 0,4 Mio.€ beinhalten Ausgaben für die weiterhin andauernde Anpassung der ERP-Software und enthalten sowohl externe Beratungskosten als auch interne Aufwendungen für SAP S/4HANA (0,3 Mio.€).
Aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände resultieren gemäß § 268 Abs. 8 HGB keine ausschüttungsgesperrten Beträge (Vorjahr: 0,0 Mio.€).
Die Veränderung der Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert aus einer Zuschreibung auf die Beteiligung an der Vossloh Fastening Systems GmbH in Höhe von 12,9 Mio.€ (Vorjahr: 29,6 Mio.€) und an der Vossloh International GmbH in Höhe von 21,2 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€). Grund hierfür waren bessere Geschäftsaussichten, die trotz eines unveränderten risikofreien Zinses den beizulegenden Wert dieser Beteiligungen substanziell erhöhten.
Mio.€ | Fußnote |
Beteiligung
in % |
bei | Konsolidierung 1 | Eigenkapital 2 |
(1) Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl | (k) | ||||
(2) Vossloh International GmbH, Werdohl | 100,00 | (1) | (k) | 94,2 | |
(3) Vossloh US Holdings, Inc., Wilmington/USA | 100,00 | (2) | (k) | 75,5 | |
(4) Vossloh Australia Pty. Ltd., Sydney/Australien | 100,00 | (1) | (k) | 34,8 | |
(5) Vossloh France SAS, Rueil-Malmaison/Frankreich | 100,00 | (1) | (k) | 123,9 | |
Geschäftsbereich Core Components | |||||
Geschäftsfeld Fastening Systems | |||||
(6) Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl | 3,7 | 100,00 | (1) | (k) | 30,9 |
(7) Vossloh Fastening Systems Romania s.r.l., Bukarest/Rumänien | 100,00 | (6) | (n) | 0,2 | |
(8) Vossloh Fastening Systems Czech Republic s.r.o., Prag/Tschechien | 100,00 | (6) | (k) | 2,8 | |
(9) Vossloh Sistemi S.r.l., Cesena/Italien | 100,00 | (6) | (k) | 22,1 | |
(10) Vossloh Fastening Systems Poland Sp. z o.o., Nowe Skalmierzyce/Polen | 100,00 | (6) | (k) | 1,1 | |
(11) FÉDER-7 Rugógyártó Kft., Sárkeresztes/Ungarn | 100,00 | (6) | (n) | 0,3 | |
(12) Vossloh Fastening Systems America Corporation, McGregor/USA | 100,00 | (3) | (k) | 6,6 | |
(13) Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/China | 68,00 | (6) | (k) | 32,0 | |
(14) Vossloh-Werke International GmbH, Werdohl | 100,00 | (6) | (k) | 32,0 | |
(15) Beijing China-Railway Vossloh Technology Co., Ltd., Peking/China | 49,00 | (6) | (n) | 2,7 | |
(16) TOO Vossloh Fastening Systems (Kazakhstan), Qapschaghai/Kasachstan | 50,00 | (14) | (e) | 0,0 | |
(17) Suzhou Vossloh Track Systems Co., Ltd., Suzhou/China | 100,00 | (14) | (k) | 1,1 | |
(18) AO Vossloh Fastening Systems RUS, Engels/Russland | 50,00 | (6) | (e) | 0,0 | |
(19) Vossloh Fastening Systems Australia Pty. Ltd., Sydney/Australien | 100,00 | (4) | (k) | 1,4 | |
(20) OOO Vossloh Bahn- und Verkehrstechnik, Moskau/Russland | 99,00/1,00 | (2)/(1) | (k) | 0,5 | |
(21) Vossloh Maschinenfabrik Deutschland GmbH, Werdohl | 100,00 | (6) | (n) | -1,4 | |
(22) Vossloh Fastening Systems India Private Ltd., Neu-Delhi/Indien | 5 | 99,99/0,01 | (6)/(14) | (k) | 1,0 |
(23) Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/China | 51,00 | (14) | (k) | 29,7 | |
(24) Kunshan Vossloh Railway Materials Trading Co., Ltd., Kunshan/China | 100,00 | (14) | (k) | 1,6 | |
Geschäftsfeld Tie Technologies | |||||
(25) Rocla International Holdings, Inc., Wilmington/USA | 100,00 | (3) | (k) | 4,4 | |
(26) Rocla Concrete Tie, Inc., Lakewood/USA | 100,00 | (25) | (k) | 102,1 | |
(27) RCTI de Mexico, S. de R. L. de C. V., Mexiko-Stadt/Mexiko | 99,998/0,002 | (26)/(3) | (k) | 29,4 | |
(28) RocBra Participacoes e Empreendimentos Ltda., São Paulo/Brasilien | 6 | 100,00 | (25) | (n) | 4,6 |
(29) Cavan Rocbra Industria E Comercio De Pre Moldados De Concreto S/A, São Paulo/Brasilien | 6 | 20,00 | (28) | (n) | 22,3 |
(30) Austrak Pty. Ltd., Brisbane/Australien | 100,00 | (4) | (k) | 35,7 | |
(31) Vossloh Tie Technologies Canada ULC, Vancouver/Kanada | 100,00 | (26) | (k) | -5,5 | |
Geschäftsbereich Customized Modules | |||||
Geschäftsfeld Switch Systems | |||||
(32) Vossloh Cogifer SA, Rueil-Malmaison/Frankreich | 100,00 | (5) | (k) | 184,2 | |
(33) Vossloh Cogifer Finland Oy, Salo/Finnland | 100,00 | (34) | (k) | 4,2 | |
(34) Vossloh Nordic Switch Systems AB, Ystad/Schweden | 100,00 | (32) | (k) | 11,4 | |
(35) Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/Luxemburg | 89,21 | (32) | (k) | 19,1 | |
(36) Vossloh Laeis GmbH, Trier | 100,00 | (35) | (k) | -13,1 | |
(37) Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/Portugal | 61,00 | (32) | (k) | 16,0 | |
(38) Amurrio Ferrocarril y Equipos SA, Amurrio/Spanien | 50,00 | (32) | (e) | 34,7 | |
(39) Montajes Ferroviarios S.L., Amurrio/Spanien | 100,00 | (38) | (n) | 1,0 | |
(40) Burbiola SA, Amurrio/Spanien | 50,00 | (38) | (n) | 1,9 | |
(41) Vossloh Cogifer UK Ltd., Scunthorpe/Großbritannien | 100,00 | (32) | (k) | 2,1 | |
(42) Vossloh Cogifer Italia S.r.l., Mailand/Italien | 100,00 | (32) | (k) | 1,9 | |
(43) Vossloh Cogifer Polska Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen | 97,65 | (32) | (k) | 11,4 | |
(44) ATO-Asia Turnouts Ltd., Bangkok/Thailand | 51,00 | (32) | (e) | 1,1 | |
(45) Vossloh Cogifer Malaysia Sdn. Bhd., Kuala Lumpur/Malaysia | 100,00 | (32) | (k) | -0,3 | |
(46) VOSSLOH MIN SKRETNICE DOO ZA Proizvodnjui Montazu Skretnica i Opreme Nis, Niš/Serbien | 100,00 | (32) | (k) | 7,5 | |
(47) Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/Indien | 5 | 58,48 | (32) | (k) | 11,2 |
(48) Vossloh Cogifer Turnouts India Private Ltd., Hyderabad/Indien | 5 | 100,00 | (32) | (k) | 3,5 |
(49) Vossloh Cogifer Signalling India Private Ltd., Bangalore/Indien | 5 | 100,00 | (32) | (k) | 0,6 |
(50) Vossloh Cogifer Australia Pty. Ltd., Castlemaine/Australien | 100,00 | (4) | (k) | 19,9 | |
(51) Vossloh Cogifer Kloos BV, Nieuw-Lekkerland/Niederlande | 100,00 | (32) | (k) | 0,5 | |
(52) Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/China | 50,00 | (32) | (e) | 34,7 | |
(53) Vossloh Cogifer Southern Africa Proprietary Ltd., Kapstadt/Südafrika | 100,00 | (78) | (n) | 0,0 | |
(54) Vossloh Infrastructure Systems LLC, Moskau/Russland | 90,00/10,00 | (35)/(46) | (n) | 0,0 | |
Geschäftsbereich Lifecycle Solutions | |||||
Geschäftsfeld Rail Services | |||||
(55) Vossloh Rail Services GmbH, Hamburg | 3,7 | 100,00 | (1) | (k) | 22,9 |
(56) Vossloh Rail Services Deutschland GmbH, Hamburg | 3,7 | 100,00 | (55) | (k) | 35,8 |
(57) Vossloh Rail Inspection GmbH, Leipzig | 3,7 | 100,00 | (55) | (k) | 0,1 |
(58) VOSSLOH Turkey Demiryolu Sistemleri Ltd. Şti., Istanbul/Türkei | 100,00 | (59) | (k) | 0,7 | |
(59) Vossloh Rail Services International GmbH, Hamburg | 3,7 | 100,00 | (55) | (k) | 11,0 |
(60) Vossloh Rail Services Scandinavia AB, Örebro/Schweden | 100,00 | (59) | (k) | 5,9 | |
(61) Vossloh Rail Services North America Corporation, Denver/USA | 100,00 | (3) | (k) | -1,0 | |
(62) Beijing CRM-Vossloh Track Maintenance Technology Co., Ltd., Peking/China | 47,00 | (59) | (e) | 27,8 | |
(63) Vossloh Rail Services Kunshan Co., Ltd., Kunshan/China | 100,00 | (59) | (k) | 3,5 | |
(64) Vossloh Rail Services Finland Oy, Kouvola/Finnland | 100,00 | (59) | (k) | 5,4 | |
(65) Rhomberg Sersa Vossloh GmbH, Föhren | 50,00 | (55) | (e) | 2,6 | |
(66) Vossloh Services France SAS, Rueil-Malmaison/Frankreich | 49,90/50,10 | (32)/(59) | (k) | 0,2 | |
(67) Vossloh Rail Services Italia S.r.l., Cesena/Italien | 100,00 | (59) | (k) | 0,2 | |
(68) Vossloh ETS BV, Purmerend/Niederlande | 100,00 | (59) | (k) | 15,4 | |
(69) Vossloh Rail Services Espana S.L., Madrid/Spanien | 100,00 | (59) | (n) | 0,0 | |
(70) Vossloh Rail Services Australia Pty. Ltd., Sydney/Australien | 100,00 | (4) | (k) | -0,2 | |
(71) Scandinavian Track Group AB, Borlänge/Schweden | 4 | 100,00 | (60) | (k) | 8,0 |
(72) Scandinavian Track Group AS, Oslo/Norwegen | 4 | 100,00 | (71) | (k) | -2,0 |
(73) Scandinavian Track Group ApS, Lyngby-Taarbaek/Dänemark | 4 | 100,00 | (71) | (k) | -0,3 |
(74) InfraTech Consulting ITC AB, Borlänge/Schweden | 4 | 100,00 | (71) | (k) | 2,0 |
(75) Linjepartner AB, Strömsund/Schweden | 4 | 100,00 | (71) | (k) | 0,0 |
(76) FRANCE AIGUILLAGES SERVICES S.A.R.L., Bertrichamps/Frankreich | 4 | 100,00 | (66) | (k) | 3,3 |
(77) LUNEFCF SARL, Bertrichamps/Frankreich | 4 | 100,00 | (76) | (k) | 0,0 |
Sonstige Gesellschaften | |||||
(78) Vossloh Southern Africa Holdings Proprietary Ltd., Johannesburg/Südafrika | 100,00 | (2) | (n) | -0,2 | |
(79) Vossloh RailWatch GmbH, Werdohl | 100,00 | (1) | (k) | -2,5 |
Mio.€ | Ergebnis nach Steuern 2 |
(1) Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl | |
(2) Vossloh International GmbH, Werdohl | -15,9 |
(3) Vossloh US Holdings, Inc., Wilmington/USA | -4,0 |
(4) Vossloh Australia Pty. Ltd., Sydney/Australien | 4,1 |
(5) Vossloh France SAS, Rueil-Malmaison/Frankreich | 10,9 |
Geschäftsbereich Core Components | |
Geschäftsfeld Fastening Systems | |
(6) Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl | 0,2 |
(7) Vossloh Fastening Systems Romania s.r.l., Bukarest/Rumänien | 0,0 |
(8) Vossloh Fastening Systems Czech Republic s.r.o., Prag/Tschechien | 1,1 |
(9) Vossloh Sistemi S.r.l., Cesena/Italien | 3,3 |
(10) Vossloh Fastening Systems Poland Sp. z o.o., Nowe Skalmierzyce/Polen | -3,9 |
(11) FÉDER-7 Rugógyártó Kft., Sárkeresztes/Ungarn | 0,0 |
(12) Vossloh Fastening Systems America Corporation, McGregor/USA | 1,9 |
(13) Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd., Kunshan/China | 13,6 |
(14) Vossloh-Werke International GmbH, Werdohl | 1,4 |
(15) Beijing China-Railway Vossloh Technology Co., Ltd., Peking/China | 1,0 |
(16) TOO Vossloh Fastening Systems (Kazakhstan), Qapschaghai/Kasachstan | 0,0 |
(17) Suzhou Vossloh Track Systems Co., Ltd., Suzhou/China | 0,0 |
(18) AO Vossloh Fastening Systems RUS, Engels/Russland | 0,0 |
(19) Vossloh Fastening Systems Australia Pty. Ltd., Sydney/Australien | -0,2 |
(20) OOO Vossloh Bahn- und Verkehrstechnik, Moskau/Russland | 1,4 |
(21) Vossloh Maschinenfabrik Deutschland GmbH, Werdohl | 0,1 |
(22) Vossloh Fastening Systems India Private Ltd., Neu-Delhi/Indien | 0,1 |
(23) Vossloh (Anyang) Track Material Co., Ltd., Anyang/China | 1,6 |
(24) Kunshan Vossloh Railway Materials Trading Co., Ltd., Kunshan/China | 0,3 |
Geschäftsfeld Tie Technologies | |
(25) Rocla International Holdings, Inc., Wilmington/USA | 0,0 |
(26) Rocla Concrete Tie, Inc., Lakewood/USA | 1,0 |
(27) RCTI de Mexico, S. de R. L. de C. V., Mexiko-Stadt/Mexiko | 5,9 |
(28) RocBra Participacoes e Empreendimentos Ltda., São Paulo/Brasilien | -0,4 |
(29) Cavan Rocbra Industria E Comercio De Pre Moldados De Concreto S/A, São Paulo/Brasilien | 2,6 |
(30) Austrak Pty. Ltd., Brisbane/Australien | 3,9 |
(31) Vossloh Tie Technologies Canada ULC, Vancouver/Kanada | 0,7 |
Geschäftsbereich Customized Modules | |
Geschäftsfeld Switch Systems | |
(32) Vossloh Cogifer SA, Rueil-Malmaison/Frankreich | 46,6 |
(33) Vossloh Cogifer Finland Oy, Salo/Finnland | 2,0 |
(34) Vossloh Nordic Switch Systems AB, Ystad/Schweden | -0,5 |
(35) Vossloh Cogifer KIHN SA, Rumelange/Luxemburg | 8,1 |
(36) Vossloh Laeis GmbH, Trier | 0,1 |
(37) Futrifer-Indústrias Ferroviárias SA, Lissabon/Portugal | 2,6 |
(38) Amurrio Ferrocarril y Equipos SA, Amurrio/Spanien | 3,3 |
(39) Montajes Ferroviarios S.L., Amurrio/Spanien | 0,4 |
(40) Burbiola SA, Amurrio/Spanien | 0,1 |
(41) Vossloh Cogifer UK Ltd., Scunthorpe/Großbritannien | -0,6 |
(42) Vossloh Cogifer Italia S.r.l., Mailand/Italien | 1,0 |
(43) Vossloh Cogifer Polska Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen | 2,0 |
(44) ATO-Asia Turnouts Ltd., Bangkok/Thailand | 0,1 |
(45) Vossloh Cogifer Malaysia Sdn. Bhd., Kuala Lumpur/Malaysia | 0,6 |
(46) VOSSLOH MIN SKRETNICE DOO ZA Proizvodnjui Montazu Skretnica i Opreme Nis, Niš/Serbien | 2,3 |
(47) Vossloh Beekay Castings Ltd., Neu-Delhi/Indien | 0,4 |
(48) Vossloh Cogifer Turnouts India Private Ltd., Hyderabad/Indien | -0,1 |
(49) Vossloh Cogifer Signalling India Private Ltd., Bangalore/Indien | -0,3 |
(50) Vossloh Cogifer Australia Pty. Ltd., Castlemaine/Australien | 2,6 |
(51) Vossloh Cogifer Kloos BV, Nieuw-Lekkerland/Niederlande | 0,0 |
(52) Wuhu China Railway Cogifer Track Co., Ltd., Wuhu/China | 5,3 |
(53) Vossloh Cogifer Southern Africa Proprietary Ltd., Kapstadt/Südafrika | 0,0 |
(54) Vossloh Infrastructure Systems LLC, Moskau/Russland | 0,0 |
Geschäftsbereich Lifecycle Solutions | |
Geschäftsfeld Rail Services | |
(55) Vossloh Rail Services GmbH, Hamburg | 0,1 |
(56) Vossloh Rail Services Deutschland GmbH, Hamburg | 0,0 |
(57) Vossloh Rail Inspection GmbH, Leipzig | 0,0 |
(58) VOSSLOH Turkey Demiryolu Sistemleri Ltd. Şti., Istanbul/Türkei | 0,4 |
(59) Vossloh Rail Services International GmbH, Hamburg | 6,7 |
(60) Vossloh Rail Services Scandinavia AB, Örebro/Schweden | 2,1 |
(61) Vossloh Rail Services North America Corporation, Denver/USA | -0,9 |
(62) Beijing CRM-Vossloh Track Maintenance Technology Co., Ltd., Peking/China | 3,0 |
(63) Vossloh Rail Services Kunshan Co., Ltd., Kunshan/China | 0,8 |
(64) Vossloh Rail Services Finland Oy, Kouvola/Finnland | 0,3 |
(65) Rhomberg Sersa Vossloh GmbH, Föhren | 0,3 |
(66) Vossloh Services France SAS, Rueil-Malmaison/Frankreich | -0,7 |
(67) Vossloh Rail Services Italia S.r.l., Cesena/Italien | 0,0 |
(68) Vossloh ETS BV, Purmerend/Niederlande | 0,4 |
(69) Vossloh Rail Services Espana S.L., Madrid/Spanien | 0,0 |
(70) Vossloh Rail Services Australia Pty. Ltd., Sydney/Australien | -0,2 |
(71) Scandinavian Track Group AB, Borlänge/Schweden | -1,4 |
(72) Scandinavian Track Group AS, Oslo/Norwegen | -0,2 |
(73) Scandinavian Track Group ApS, Lyngby-Taarbaek/Dänemark | 0,0 |
(74) InfraTech Consulting ITC AB, Borlänge/Schweden | 0,0 |
(75) Linjepartner AB, Strömsund/Schweden | 0,0 |
(76) FRANCE AIGUILLAGES SERVICES S.A.R.L., Bertrichamps/Frankreich | 0,3 |
(77) LUNEFCF SARL, Bertrichamps/Frankreich | 0,0 |
Sonstige Gesellschaften | |
(78) Vossloh Southern Africa Holdings Proprietary Ltd., Johannesburg/Südafrika | 0,0 |
(79) Vossloh RailWatch GmbH, Werdohl | -2,0 |
Die Nichteinbeziehung in den Konsolidierungskreis beruht grundsätzlich auf der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
3 Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264
Abs. 3 HGB.
4 Im Berichtsjahr erstmals in die Konsolidierung
einbezogen.
5 Abweichendes Geschäftsjahr 1.4. bis 31.3.
Die Vorräte umfassen sowohl die im Vorjahr bereits umgegliederten Kosten für SAP S/4HANA aus dem Anlagevermögen als auch Bestandserhöhungen für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 2,2 Mio.€.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind im aktuellen wie auch im Vorjahr in vollem Umfang innerhalb eines Jahres fällig. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren nicht aus Liefer- oder Leistungsbeziehungen.
Das Grundkapital der Vossloh AG wurde im Zuge einer im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung um 4.985.765,39 € erhöht und beträgt zum Stichtag 54.843.447,62 € (Vorjahr: 49.857.682,23 €) und ist in 19.320.597 (Vorjahr: 17.564.180) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Es sind ausschließlich Stammaktien ausgegeben. Die Stückaktien sind rechnerisch mit 2,84 € (Vorjahr: 2,84 €) pro Stück am gezeichneten Kapital beteiligt.
Im Berichtsjahr erfolgte eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals, die am 12. November abgeschlossen wurde. Hierbei wurden im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens und unter Ausschluss der Bezugsrechte 1.756.417 neue Aktien zu einem Platzierungspreis von 41,00 € je Aktie ausschließlich an institutionelle Anleger ausgegeben. Die mit dem Bruttoemissionserlös von rund 72.013 T€ in Verbindung stehenden Gesamtaufwendungen in Höhe von 1.078 T€ wurden aufwandswirksam erfasst. Die Kapitalerhöhung erfolgte in Ergänzung zur Finanzierung des geplanten Erwerbs des Betonschwellenspezialisten Sateba.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2020 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 24.928.841,11 € mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ("Genehmigtes Kapital 2020") geschaffen. Nach der teilweisen Verwendung im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung verfügt die Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 19.943.075,72 €. Die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2020 ist befristet bis zum 26. Mai 2025.
Die Gesellschaft verfügt über kein bedingtes Kapital.
Die Kapitalrücklage wurde im Zuge der durchgeführten Kapitalerhöhung um 67.027.331,61 € erhöht und beläuft sich auf 268.470.840,03 € (Vorjahr: 201.443.508,42 €). Sie enthält das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien durch die Vossloh AG.
Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen in Höhe von 110.671.697,46 € (Vorjahr: 110.671.697,46 €).
Im Geschäftsjahr 2024 betrug der Erfüllungsbetrag für Pensionsrückstellungen 27.481 T€ (Vorjahr: 27.387 T€). Der mit diesen verrechnete beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens betrug 10.660 T€ (Vorjahr: 10.819 T€).
Die Pensionsrückstellung wäre um 230 T€ (Vorjahr: 291 T€ höher) niedriger ausgefallen, wenn der laufzeitkongruente Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre und nicht der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde gelegt worden wäre.
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem sogenannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsvertrags zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte unwiderruflich zugeteilte Überschussbeteiligung). Dieser Wert stimmt auch mit dem steuerlichen Aktivwert überein. Die fortgeführten Anschaffungskosten betragen 4.099 T€ (Vorjahr: 4.641 T€).
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB beträgt 6.561 T€ (Vorjahr: 6.178 T€) und resultiert vollständig aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert und den fortgeführten Anschaffungskosten des Deckungsvermögens.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind Aufwendungen in Höhe von 272 T€ (Vorjahr: 237 T€) mit Erträgen aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 384 T€ (Vorjahr: 338 T€) im Finanzergebnis aufgerechnet worden, die sich zu einem Zinsertrag von insgesamt 112 T€ saldieren.
Die ausgewiesenen Steuerrückstellungen in Höhe von 709 T€ (Vorjahr: 391 T€) umfassen Rückstellungen aus Gewerbesteuer in Höhe von 694 T€ (Vorjahr: 377 T€) und Rückstellungen aus Körperschaftsteuer in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 15 T€).
Von den sonstigen Rückstellungen in Höhe von 13.705 T€ (Vorjahr: 14.687 T€) entfallen 7.235 T€ (Vorjahr: 7.541 T€) auf den Personalbereich und 2.900 T€ (Vorjahr: 2.900 T€) auf Vorsorgen aus Unternehmensverkäufen und den damit in Verbindung stehenden erwarteten Beratungsaufwendungen.
Im Februar 2021 wurde eine nachrangige Anleihe (Hybridanleihe) im Volumen von 150 Mio.€ begeben, deren Laufzeit unendlich ist. Es besteht ein alleiniges Kündigungsrecht durch die Vossloh AG, erstmals zum 23. Februar 2026. Die Verzinsung der Anleihe beträgt 4,0 %.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 147.563 T€ (Vorjahr: 247.336 T€) sind mit 18.920 T€ (Vorjahr: 162.336 T€) innerhalb eines Jahres fällig und mit 128.643 T€ (Vorjahr: 85.000 T€) nach mehr als einem Jahr fällig. Davon hat ein Betrag von 30.000 T€ (Vorjahr: 30.000 T€) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Alle anderen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zum Jahresende 2024 entfielen insgesamt 85,0 Mio.€ der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf Schuldscheindarlehen. 25 Mio.€ wurden zum Jahresende 2021 mit einer Laufzeit von sieben Jahren (bis Dezember 2028) und mit einer festen Verzinsung von 0,8 % platziert. Im Juli 2023 wurden zwei weitere Schuldscheindarlehen über jeweils 30 Mio.€ mit Laufzeiten von 5 Jahren (bis Juli 2028) und 7 Jahren (bis Juli 2030) mit variablen Verzinsungen über dem 6-Monats-Euribor begeben. Alle Schuldscheine werden von Kreditinstituten gehalten.
Der im November 2017 abgeschlossene und ursprünglich bis November 2024 laufende Konsortialkredit wurde bereits im Februar 2024 für weitere 5 Jahre bis Februar 2029 verlängert. Das Kreditvolumen wurde dabei um 10 Mio.€ auf 240 Mio.€ erhöht. Die Laufzeit des Vertrags kann optional zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert und das Volumen bei Bedarf um 160 Mio.€ erhöht werden. Die Mittel stehen dem Unternehmen in Form einer revolvierenden Kreditlinie zur Verfügung, die flexibel in Anspruch genommen werden kann. Hier wurde die Einhaltung eines Covenants in Form der Relation Nettofinanzschuld zu EBITDA vereinbart. Eine Verletzung des maximal vereinbarten Schwellenwerts dieser Kennzahl führt zu einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit durch die kreditgebenden Banken. Gleichzeitig bestimmt die jeweilige Höhe der Kennzahl die Zinsmarge (Basispunkte über Euribor beziehungsweise €STR). Zum Bilanzstichtag war die Kreditlinie in Höhe von 23,6 Mio.€ (Vorjahr: 52,3 Mio.€) durch Barkredite sowie in Höhe von 13,3 Mio.€ (Vorjahr: 11,8 Mio.€) durch abgezweigte Linien an Tochtergesellschaften und für Avale in Anspruch genommen. Für die gezogenen Tranchen der Tochtergesellschaften übernimmt die Vossloh AG eine Mithaftung. Die Einhaltung des Covenants ist halbjährlich nachzuweisen und war zum Halbjahres- und zum Jahresende gegeben.
Des Weiteren hatte die Vossloh AG im Juli 2024 bei der DZ Bank AG ein Darlehen über 20 Mio.€ mit einer Laufzeit bis Juli 2027 aufgenommen.
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen hatten im Berichts- wie auch im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzten sich im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr vollständig aus sonstigen Verbindlichkeiten zusammen und waren in beiden Jahren in vollem Umfang innerhalb eines Jahres fällig.
Die Summe der Höchstbetragsbürgschaften beläuft sich auf 269,5 Mio.€ (Vorjahr: 313,0 Mio.€). In 13 Fällen ist die Bürgschaftssumme unbegrenzt und zum Jahresende mit 38,3 Mio.€ in den Haftungen aus Bürgschaftsverhältnissen enthalten. Die Haftung aus Bürgschaftsverhältnissen beträgt 182,0 Mio.€ (Vorjahr: 182,4 Mio.€) und entfällt in Höhe von 160,6 Mio.€ (Vorjahr: 158,4 Mio.€) auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Verpflichtungen können in allen Fällen von den betreffenden Gesellschaften erfüllt werden. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird bei allen aufgeführten Haftungsverhältnissen als nicht wahrscheinlich eingeschätzt.
Da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten voraussichtlich von den verbundenen Unternehmen erfüllt werden können, waren keine Verbindlichkeiten zu passivieren.
Gründe für eine überwiegend wahrscheinliche Inanspruchnahme aus dem Haftungsobligo sind nicht ersichtlich. Vossloh schließt dies insbesondere aus der fehlenden Inanspruchnahme bei den langjährig bestehenden Obligos. Unter Berücksichtigung der Verhältnisse am Abschlussstichtag und der bis zur Aufstellung gewonnenen Erkenntnisse ergeben sich keine weiteren Hinweise auf eine Inanspruchnahme.
Des Weiteren bestehen ausschließlich gegenüber Fremden sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 116 T€ (Vorjahr: 70 T€). Von diesen sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind 51 T€ (Vorjahr: 41 T€) innerhalb eines Jahres und 65 T€ (Vorjahr: 22 T€) im Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren fällig.
Zum Bilanzstichtag existieren keine sonstigen Verpflichtungen, die eine Laufzeit von über 5 Jahre haben (Vorjahr: 7 T€).
Die Umsatzerlöse im Jahr 2024 betrafen mit 17.644 T€ (Vorjahr: 15.452 T€) - davon Erlöse an verbundene Unternehmen 17.639 T€ (Vorjahr: 15.449 T€) - im Wesentlichen Dienstleistungsumlagen. Der Anstieg resultierte aus höheren Umlagen, insbesondere für IT- sowie Marketing-Leistungen.
Die Umsatzerlöse sind bis auf folgende Ausnahmen vollständig in Deutschland angefallen: Umsatzerlöse in Frankreich in Höhe von 8.301 T€ (Vorjahr: 5.444 T€), in den USA in Höhe von 1.453 T€ (Vorjahr: 1.061 T€) sowie in China in Höhe von 339 T€ (Vorjahr: 262 T€). Gegenüber dem Vorjahr sind im Berichtsjahr keine Umsätze in Schweden (Vorjahr: 2.832 T€) und Finnland (Vorjahr: 260 T€) angefallen.
Die Funktionskosten sind in Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sowie allgemeine Verwaltungskosten unterteilt. Die Herstellungskosten umfassen im Wesentlichen interne und externe Aufwendungen für die Erbringung von Managementdienstleistungen, die nach § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB den bezogenen Leistungen zuzuordnen sind.
Der Personalaufwand der Vossloh AG ist unter den allgemeinen Verwaltungskosten erfasst. Die Personalaufwendungen betrugen im Berichtsjahr 17.751 T€ (Vorjahr: 14.320 T€). Sie entfielen mit 15.152 T€ (Vorjahr: 13.070 T€) auf Löhne und Gehälter sowie mit 2.599 T€ (Vorjahr: 1.250 T€) auf soziale Abgaben und auf Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Die Aufwendungen für Altersversorgung sind durch höhere Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen stark gestiegen und betrugen 1.143 T€ (Vorjahr: 101 T€).
Daneben beinhalten die Verwaltungskosten Kosten für Rechts- und Unternehmensberatung in Höhe von 6.967 T€ (Vorjahr: 953 T€).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 777 T€ (Vorjahr: 1.303 T€) und setzen sich im Wesentlichen aus periodenfremden Erträgen aus Rückstellungsauflösungen in Höhe von 149 T€ (Vorjahr: 204 T€) und Erträgen aus Währungskursgewinnen in Höhe von 628 T€ (Vorjahr: 70 T€) zusammen.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten betrugen im Berichtsjahr 0,0 Mio.€ (Vorjahr: 0,0 Mio.€).
Wie im Vorjahr bestehen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.597 T€ (Vorjahr: 2.200 T€) im laufenden Jahr ausschließlich aus Währungskursverlusten.
Das Finanzergebnis von 103.279 T€ (Vorjahr: 115.662 T€) beinhaltet die Gewinnausschüttungen von der Vossloh France SAS in Höhe von 20.009 T€ (Vorjahr: 40.019 T€), von der OOO Vossloh Bahn- und Verkehrstechnik in Höhe von 9 T€ (Vorjahr: 11 T€) sowie die Erträge aus Gewinnabführungen von der Vossloh Fastening Systems GmbH in Höhe von 39.560 T€ (Vorjahr: 35.792 T€) und der Vossloh Rail Services GmbH von 5.369 T€ (Vorjahr: 6.875 T€). Zusätzlich sind im Finanzergebnis Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 34.100 T€ (Vorjahr: 29.600 T€) enthalten. Der Zinsanteil für die Veränderung der Pensionsrückstellung in Höhe von -112 T€ (Vorjahr: -101 T€) wurde unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" erfasst. Darin enthalten ist der Zinsaufwand durch die Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von 502 T€ (Vorjahr: 496 T€).
Der Ertragsteueraufwand von 466 T€ (Vorjahr: 486 T€) umfasst im Wesentlichen die Gewerbesteuer in Höhe von 317 T€ (Vorjahr: 377 T€). Aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes ist im Geschäftsjahr kein Aufwand entstanden.
Die Vossloh AG beschäftigte durchschnittlich 99 Angestellte (Vorjahr: 82); davon waren 88 in Vollzeit und 11 in Teilzeit beschäftigt.
Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms 2024 erhielten die im Inland beschäftigten Mitarbeitenden der Vossloh Gruppe die Möglichkeit, wahlweise drei Aktien der Vossloh AG unentgeltlich zu beziehen oder zwölf Aktien zu einem Vorzugspreis in Höhe von 50 % des Ausgabekurses von 41,25 € pro Aktie - ermittelt anhand des Börsenkurses zum Zeitpunkt der Übertragung - zu erwerben. Aus der Inanspruchnahme dieses Programms wurden Mitarbeitenden der Vossloh AG im Berichtsjahr insgesamt 333 (Vorjahr: 309) Aktien unentgeltlich gewährt. Der Aufwand aus der Gewährung der Aktien betrug 33,4 T€ (Vorjahr: 12 T€).
Die Gesamtbezüge des Vorstands (ohne Versorgungsaufwand) für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von insgesamt 5.267 T€ (Vorjahr: 5.151 T€) teilen sich in 1.500 T€ (Vorjahr: 1.312 T€) für fixe sowie 3.717 T€ (Vorjahr: 3.789 T€) für variable Bestandteile und 50 T€ (Vorjahr: 50 T€) für Nebenleistungen auf.
Ehemalige Vorstandsmitglieder erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 1.181 T€ (Vorjahr: 1.139 T€). Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und Mitglieder der Geschäftsführung und deren Angehörige beliefen sich auf 19.745 T€ (Vorjahr: 24.245 T€). In Höhe von 10.660 T€ (Vorjahr: 10.819 T€) bestehen Rückdeckungsversicherungen, die den Begünstigten einzeln verpfändet sind und als Deckungsvermögen bilanziert werden.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 684 T€ (Vorjahr: 692 T€) für das Berichtsjahr entfielen im Wesentlichen auf fixe Bezüge.
Die Vossloh AG ist im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit insbesondere Risiken aus Wechselkurs- und Zinssatzänderungen ausgesetzt, die durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert werden. Die konzernweite Steuerung und Begrenzung der Wechselkurs- und Zinsrisiken erfolgen durch das Treasury-Management der Vossloh AG.
Zur Sicherung von Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft der Tochterunternehmen sowie zur Sicherung von an Tochterunternehmen vergebenen Fremdwährungsdarlehen werden Devisentermingeschäfte mit Banken abgeschlossen.
Alle gesicherten Grundgeschäfte werden initial und in der Folgebewertung zum in der Ausreichung gültigen Devisenkassamittelkurs bewertet. Die Differenz zwischen dem Kassakurs am Tag der Ausgabe und dem gesicherten Terminkurs, multipliziert mit dem Nominalvolumen der Forderung, wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Dies entspricht in Summe einer ratierlichen Zu- beziehungsweise Abschreibung des Euro-Buchwerts der Fremdwährungsforderung vom Devisenkassakurs bei Ausreichung bis zum gesicherten Terminkurs. Hierbei werden sich ausgleichende Wertänderungen aus Grund- und Sicherungsgeschäften, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, nicht bilanziert (Einfrierungsmethode).
Die Nominalvolumina und Marktwerte der eingesetzten Sicherungsgeschäfte sind nachfolgend aufgeführt:
Mio.€ | 2024 | 2023 | ||
Marktwert | Nominalvolumen | Marktwert | Nominalvolumen | |
Sicherungsgeschäfte | ||||
Zinsswap | 0,7 | 120,0 | 0,3 | 120,0 |
Devisentermingeschäfte | -3,5 | 105,4 | 1,9 | 107,7 |
-2,8 | 225,4 | 2,2 | 227,7 |
Die Bewertung der Derivate beziehungsweise die Ermittlung der Marktwerte erfolgt in Abhängigkeit von der Instrumentenart. Die Marktwerte der Devisentermingeschäfte errechnen sich auf der Basis des am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurses unter Berücksichtigung der Terminauf- und -abschläge für die jeweilige Restlaufzeit des Kontrakts im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs und wurden auf der Basis "Sicherungskurs zum Stichtagswert" selbst ermittelt.
Bei zwei der vier bestehenden Zinsswaps handelt es sich um Forward-Payerswaps mit einem Starttermin zum 12. Juli 2025. Der erste Swap mit einem Nominalvolumen von 40 Mio.€ hat eine Laufzeit von 5 Jahren, der weitere Swap über 20 Mio.€ hat eine Laufzeit von 7 Jahren. Beide Swaps sind mit einer sogenannten "mandatory break clause" zum 12. Juli 2025 abgeschlossen, werden also zu diesem Zeitpunkt aufgelöst und der dann gültige Marktwert ausgeglichen.
Bei den zwei weiteren Zinsswaps handelt es sich um Payerswaps mit einem Nominalvolumen von jeweils 30 Mio.€. Ein Zinsswap hat eine Restlaufzeit von rund 3,5 Jahren, der weitere Zinsswap hat eine Laufzeit von rund 5,5 Jahren.
Die Devisentermingeschäfte betreffen in Höhe von 97,6 Mio.€ die Absicherung von bilanzierten Forderungen und in Höhe von 4,9 Mio.€ die Absicherung von bilanzierten Verbindlichkeiten. 2,9 Mio.€ entfielen auf für Tochtergesellschaften abgeschlossene Devisentermingeschäfte, welche in gleicher Höhe mit den entsprechenden Tochtergesellschaften intern abgeschlossen wurden.
Derivative Finanzinstrumente werden abgeschlossen, um Zahlungsstromrisiken abzusichern, und - sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Somit gleichen sich die Zahlungsströme daraus aus. Alle bestehenden Devisentermingeschäfte hatten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Ist die Bildung einer Bewertungseinheit nicht möglich, werden für negative Marktwerte Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften unter den sonstigen Rückstellungen gebildet; Erträge aus Marktwerten, die die Anschaffungskosten übersteigen, werden nicht angesetzt. 2024 wurden alle derivativen Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente mit den zugrunde liegenden Grundgeschäften zusammengefasst. Dabei handelt es sich ausschließlich um Microhedges, deren prospektive Effektivität anhand der Laufzeit- und Volumenkongruenz (Critical Term Match) beurteilt wird und die vollständig effektiv sind.
Die Fremdwährungssicherung der Vossloh AG erreicht aufgrund der Übereinstimmung der designierten wertkritischen Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft eine vollständige Absicherung.
Grundgeschäfte sind fest kontrahierte Bestellungen oder Lieferungen mit festen Lieferzeitpunkten sowie Fremdwährungsdarlehen. Der kontrahierte Zahlungsstrom wird durch Devisenterminkäufe oder -verkäufe gesichert. Dabei werden auch Fremdwährungspositionen bei Tochterunternehmen für deren Rechnung gesichert. Zum 31. Dezember 2024 waren Fremdwährungspositionen in den Währungen Australische Dollar (AUD), Schweizer Franken (CHF) und US-Dollar (USD) gesichert.
Soweit Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt wurden, wurden die Verträge unter Berücksichtigung des Fremdvergleichs zu marktüblichen Konditionen geschlossen.
Im November 2024 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Website des Konzerns unter der URL www.vossloh.com/de/ investor-relations/corporate-governance/entsprechenserklaerung dauerhaft zugänglich gemacht.
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte berührt, zu einer Mitteilung. Folgende Stimmrechtsmitteilungen wurden der Vossloh AG gemäß § 33 WpHG zugesandt, soweit sie für das Geschäftsjahr 2024 relevant sind.
Datum der Mitteilung | Datum der Veränderung | Berührter Schwellenwert | Neuer Stimmrechtsanteil | ||
Meldepflichtige | in % | absolut | |||
Frau Nadia Thiele, Deutschland | 09.12.2024 | 06.12.2024 | 3 % unterschritten | 0,00 | 0 |
Herr Robin Brühmüller, Deutschland | 09.12.2024 | 06.12.2024 | 3 % unterschritten | 0,00 | 0 |
Heinz Hermann Thiele Familienstiftung, Deutschland | 09.12.2024 (geändert am 13.12.2024) | 06.12.2024 | 50 % überschritten | 50,09 | 9.676.798 |
davon zuzurechnen | ||
Meldepflichtige | in % | absolut |
Frau Nadia Thiele, Deutschland | 0,00 | 0 |
Herr Robin Brühmüller, Deutschland | 0,00 | 0 |
Heinz Hermann Thiele Familienstiftung, Deutschland | 50,09 | 9.676.798 |
Die KB Holding GmbH, Grünwald, Deutschland, hält 50,09 % der Stimmrechte an der Vossloh AG. Diese Stimmrechte sind der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Stimmrechte der KB Holding GmbH und der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH sind der Stella Vermögensverwaltungs GmbH gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Stimmrechte der KB Holding GmbH, der TIB Vermögens- und Beteiligungsholding GmbH und der Stella Vermögensverwaltungs GmbH sind der Heinz Hermann Thiele Familienstiftung gemäß § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die im Geschäftsjahr 2024 von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, in Anspruch genommenen Dienstleistungen umfassten überwiegend Leistungen für die Abschlussprüfung. Zudem erfolgten prüferische Durchsichten der Zwischenabschlüsse, daneben in geringem Ausmaß einzelne andere Bestätigungsleistungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Ermittlung von nachlaufenden Effekten aus Unternehmenskäufen und der Organvergütung. Auf die Angabe des berechneten Gesamthonorars der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr wird unter Verweis auf die Konzernklausel verzichtet.
Oliver Schuster, geboren 1964, Düsseldorf
Vorsitzender des Vorstands (seit 1.10.2019)
Erstbestellung: 1.3.2014, bestellt bis: 28.2.2030
Konzernmandate:
― |
Vossloh Cogifer SA: stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
― |
Vossloh Fastening Systems (China) Co., Ltd.: Vorsitzender des Verwaltungsrats sowie rechtlicher Vertreter der Gesellschaft |
Dr. Thomas Triska, geboren 1975, Balve
Chief Financial Officer (CFO)
Erstbestellung: 1.11.2020, bestellt bis: 31.10.2028
Externe Mandate:
― |
Wohnungsgesellschaft Werdohl GmbH: Mitglied des Aufsichtsrats |
Konzernmandate:
― |
Vossloh Cogifer SA: Vorsitzender des Aufsichtsrats |
― |
Vossloh International GmbH: Geschäftsführer |
― |
Vossloh France SAS: Präsident |
Jan Furnivall, geboren 1976, Meerbusch
Chief Operating Officer (COO)
Erstbestellung: 1.11.2020, bestellt bis: 31.10.2028
Konzernmandate:
― |
Vossloh International GmbH: Geschäftsführer |
― |
Vossloh US Holdings, Inc.: Vize-Präsident |
Prof. Dr. Rüdiger Grube 2,4 , Vorsitzender des Aufsichtsrats, Hamburg, Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH und ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Deutsche Bahn AG
(Mitglied des Aufsichtsrats seit 5.2.2020)
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hamburger Hafen- und Logistik AG, Hamburg |
― |
Nicht geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats der Deufol SE, Hofheim (Wallau) |
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der ALSTOM Transportation Germany GmbH, Berlin |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der AVW Immobilien AG, Hamburg |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Meta Wolf AG, Kranichfeld |
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Vodafone GmbH, Düsseldorf |
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der EUREF AG, Berlin |
Ulrich M. Harnacke 2,3,4 , stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Mönchengladbach, selbstständiger Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Unternehmensberater
(Mitglied des Aufsichtsrats seit 20.5.2015)
― |
Mitglied des Gesellschafterausschusses der Thüga Holding GmbH & Co. KGaA, München, |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Thüga Aktiengesellschaft, München, und Mitglied des Aufsichtsrats der CONTIGAS Deutsche Energie-AG, München |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses der Brenntag SE, Essen |
― |
Mitglied des Beirats der Zentis GmbH & Co. KG, Aachen 5 |
Dr. Roland Bosch 3,4 , Königstein/Taunus, kaufmännischer Geschäftsführer der WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG
(Mitglied des Aufsichtsrats seit 27.5.2020)
― |
Präsident des Verwaltungsrats der Danzer AG, Ruggell (Liechtenstein) |
― |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Erbud S.A., Warschau (Polen) |
Martin Klaes 1 , Werdohl, Betriebsschlosser, Vorsitzender des Betriebsrats der Vossloh Fastening Systems GmbH und der Vossloh AG
(Mitglied des Aufsichtsrats seit 24.5.2023)
Marcel Knüpfer 1,2,3 , Zwenkau, technischer Fachwirt und Schichtleiter, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Vossloh Rail Services Deutschland GmbH und Mitglied des Konzernbetriebsrats
(Mitglied des Aufsichtsrats seit 1.6.2020)
Dr. Bettina Volkens 2,4 , Königstein/Taunus, selbstständige Beraterin und Mitglied in diversen Aufsichtsräten
(Mitglied des Aufsichtsrats seit 27.5.2020)
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA, Koblenz |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Bilfinger SE, Mannheim |
― |
Mitglied des Aufsichtsrats der Elektrobau Mulfingen GmbH, Mulfingen |
2 Mitglied des Personalausschusses
3 Mitglied des Prüfungsausschusses
4 Mitglied des Nominierungsausschusses
Im Februar 2025 hatten alle acht Banken des Konsortialkredits der ersten Laufzeitverlängerung um 1 Jahr bis Februar 2030 zugestimmt.
Der handelsrechtliche Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 weist einen Jahresüberschuss von 68.899.440,05 € aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags von 104.262.431,33 € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 173.161.871,38 €.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 54.843.447,62 € eine Dividende von 1,10 € je Stückaktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag von 151.909.214,68 € auf neue Rechnung vorzutragen. Der gesamte Ausschüttungsbetrag beläuft sich auf 21.252.656,70 €.
€ | |
Gewinnvortrag zum 1. Januar 2024 | 122.704.820,33 |
Dividendenausschüttung 2024 | -18.442.389,00 |
Jahresüberschuss 2024 | 68.899.440,05 |
Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen | 0,00 |
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2024 | 173.161.871,38 |
Gewinnverwendungsvorschlag | |
Ausschüttung | -21.252.656,70 |
Vortrag auf neue Rechnung | 151.909.214,68 |
Werdohl, 7. März 2025
Vossloh AG
Der Vorstand
Oliver Schuster
Dr. Thomas Triska
Jan Furnivall
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Werdohl, 7. März 2025
Vossloh AG
Der Vorstand
Oliver Schuster
Dr. Thomas Triska
Jan Furnivall
An die Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl
Wir haben den Jahresabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB - einschließlich der in dieser enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance - und die Konzernnachhaltigkeitserklärung, die jeweils im zusammengefassten Lagebericht enthalten sind, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Zudem haben wir die im Abschnitt "Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems" enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben im zusammengefassten Lagebericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und |
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vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Erklärungen sowie des Abschnitts "Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems". |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss) b) Prüferisches Vorgehen
a) Im Jahresabschluss der Vossloh Aktiengesellschaft werden zum 31. Dezember 2024 Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von Mio. EUR 493,0 ausgewiesen. Deren Anteil an der Bilanzsumme beläuft sich auf 51,9 %. Die Anteile an verbundenen Unternehmen haben somit einen wesentlichen Einfluss auf das Bild der Vermögenslage der Gesellschaft.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Der Vorstand prüft die Werthaltigkeit der im Jahresabschluss bilanzierten Anteilsbuchwerte anhand eines Discounted-Cashflow-Bewertungsmodells. Die im Bewertungsmodell verwendeten Zahlungsströme beruhen dabei auf unternehmensindividuellen Cash-flow-Planungen der gesetzlichen Vertreter der Unternehmen, die mit dem Vorstand der Vossloh Aktiengesellschaft abgestimmt wurden, für die auf den Stichtag folgenden drei Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der beizulegende Wert wird durch Diskontierung der Plan-Cashflows mit dem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz ermittelt. Der sich aus dieser Berechnung unter Abzug der Nettoverschuldung ergebende Unternehmenswert (Equity Value) wird unter Berücksichtigung der Beteiligungsquote mit dem Buchwert der Anteile zum Bilanzstichtag verglichen. Ist der (anteilige) Unternehmenswert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauerhafter Natur ist. Bei Vorliegen einer dauernden Wertminderung wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der Anteile vorgenommen. Sofern die Gründe für die dauernde Wertminderung wegfallen, wird eine Wertaufholung auf den beizulegenden Wert der Anteile maximal bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2024 Zuschreibungen in Höhe von Mio. EUR 12,9 auf die Anteile an der Vossloh Fastening Systems GmbH, Werdohl, sowie in Höhe von Mio. EUR 21,2 auf die Anteile an der Vossloh International GmbH, Werdohl, vorgenommen.
Die bei der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen getroffenen Annahmen sind in hohem Maße von der Einschätzung und Beurteilung des Vorstands abhängig und unterliegen daher erheblichen Schätzunsicherheiten. Dies gilt insbesondere für die sachgerechte Abschätzung der künftigen Zahlungsmittelströme und Wachstumsraten, die sachgerechte Ermittlung risikoäquivalenter gewichteter Kapitalkostensätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung. Bereits geringfügige Veränderungen des angewendeten Diskontierungszinssatzes können erhebliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts haben. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Kapiteln "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" sowie "Erläuterungen zur Bilanz" des Anhangs enthalten.
b) Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten unter anderem das methodische Vorgehen der durch den Vorstand durchgeführten Bewertung nachvollzogen und beurteilt, ob das Bewertungsmodell die konzeptionellen Anforderungen der relevanten Bewertungsstandards zutreffend abbildet, sowie die Ermittlung der gewichteten Kapitalkostensätze beurteilt. Darüber hinaus haben wir beurteilt, ob die den Bewertungen zugrunde liegenden Cashflow-Planungen auf sachgerechten und vertretbaren Annahmen beruhen und mit der für 2025 vom Aufsichtsrat genehmigten und für 2026 und 2027 billigend zur Kenntnis genommenen Konzernplanung in Einklang stehen. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Bewertung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen gestützt sowie durch Befragung des Vorstands von den wesentlichen Annahmen der Planung überzeugt. Ergänzende Anpassungen der Zahlungsströme für die Fortschreibung in der Phase der ewigen Rente wurden von uns mit den zuständigen Vertretern des Mutterunternehmens ausführlich diskutiert und nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der gewichteten Kapitalkosten geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
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die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich darin enthaltener weiterer Berichterstattung über Corporate Governance, |
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die Konzernnachhaltigkeitserklärung, die die Angaben der nichtfinanziellen Konzernberichterstattung nach §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB enthält, |
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die im Abschnitt "Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Kontrollsystems" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben und |
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die Versicherungen des Vorstands nach §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. |
Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der weiteren Berichterstattung über Corporate Governance, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind der Vorstand und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen ist der Vorstand für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA256: 458675100768d96e657f849abcb11edc8c47549b7552c6ad9d7d350342998586 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt.
Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards angewendet.
Der Vorstand der Gesellschaft ist verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner ist der Vorstand der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. September 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Vossloh Aktiengesellschaft, Werdohl, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere sind der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Nicole Meyer.
Düsseldorf, den 7. März 2025
Deloitte
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. Nicole Meyer, Wirtschaftsprüferin
gez. Christian Siepe, Wirtschaftsprüfer"
Vossloh Aktiengesellschaft
Vosslohstraße 4 • D-58791 Werdohl
Postfach 1860 • D-58778 Werdohl • Telefon +49239252-0
vossloh.com