Vossloh AktiengesellschaftWerdohlBekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3Die Vossloh Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Werdohl
macht für die
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(jede von ihnen nachfolgend als "Gesellschaft"
bezeichnet) bekannt:
Aufgrund eines Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrags der Gesellschaft mit der
Vossloh Aktiengesellschaft oder einer lückenlosen
Kette von Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsverträgen zwischen mit der
Vossloh Aktiengesellschaft im Sinne des § 15 AktG
verbundenen Unternehmen und der Vossloh Aktiengesellschaft
besteht eine mittelbare oder unmittelbare
Verlustübernahmeverpflichtung der Vossloh
Aktiengesellschaft gemäß § 302 AktG
zugunsten der Gesellschaft.
Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben
jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der
Gesellschaft einstimmig beschlossen, der Inanspruchnahme
der Befreiungsmöglichkeit von den
Offenlegungsverpflichtungen gemäß § 264
Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2024 zu zustimmen.
Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wird
die Gesellschaft ferner von der Erstellung des Lageberichts
gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.
Werdohl, im Dezember 2024 Vossloh Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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