Vossloh Aktiengesellschaft

Werdohl

Bekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3

Die Vossloh Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Werdohl macht für die

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Vossloh Fastening Systems GmbH mit dem Sitz in Werdohl,

Vossloh Rail Inspection GmbH mit dem Sitz in Leipzig,

Vossloh Rail Services Deutschland GmbH mit dem Sitz in Hamburg,

Vossloh Rail Services GmbH mit dem Sitz in Hamburg,

Vossloh Rail Services International GmbH mit dem Sitz in Hamburg

(jede von ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt:

Aufgrund eines Beherrschungs- und/​oder Gewinnabführungsvertrags der Gesellschaft mit der Vossloh Aktiengesellschaft oder einer lückenlosen Kette von Beherrschungs- und/​oder Gewinnabführungsverträgen zwischen mit der Vossloh Aktiengesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen und der Vossloh Aktiengesellschaft besteht eine mittelbare oder unmittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Vossloh Aktiengesellschaft gemäß § 302 AktG zugunsten der Gesellschaft.

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft einstimmig beschlossen, der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit von den Offenlegungsverpflichtungen gemäß § 264 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 zu zustimmen.

Für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wird die Gesellschaft ferner von der Erstellung des Lageberichts gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

 

Werdohl, im Dezember 2024

Vossloh Aktiengesellschaft

Der Vorstand