Wacker Chemie AG

München

(Konzern-)Zahlungsbericht

(Konzern-)Zahlungsbericht 2016

Bericht über Zahlungen der Wacker Chemie AG, München, an staatliche Stellen im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie für das Geschäftsjahr 2016

1 Grundsätze der Berichtserstellung

Die Wacker Chemie AG ist eine große Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland, die mehrere Tätigkeiten in verschiedenen Industriezweigen ausübt. Neben dem Kerngeschäft der Herstellung und des Vertriebs von Produkten der Basischemie und der Solar- und Halbleiterindustrie ist die Wacker Chemie AG in der mineralgewinnenden Industrie im Bereich der Gewinnung von Salz tätig (NACE-Code 8.93)1 . Der Umsatz dieser Nebentätigkeit beträgt im Geschäftsjahr 2016 weniger als 0,5% des Umsatzes der Wacker Chemie AG bzw. des Wacker Konzerns.

Die Geschäftsführung hat für die Beurteilung, ob das Unternehmen in den Anwendungsbereich des § 341q HGB fällt, vorbehaltlich einer gesetzlichen Klarstellung bzw. Rechtsprechung, die sog. Infektionstheorie herangezogen. Danach wird nicht zwischen Haupt- und Nebentätigkeit des Unternehmens unterschieden. Eine Tätigkeit im Anwendungsbereich des §341r Nr. 1 HGB führt unabhängig von ihrem Umfang oder ihrer Bedeutung zur Verpflichtung, einen Zahlungsbericht nach § 341s HGB zu erstellen und nach § 341w Abs. 1 HGB offenzulegen.

Infolge dessen ist die Wacker Chemie AG zudem als Mutterunternehmen gemäß § 290 HGB verpflichtet, einen Konzernzahlungsbericht nach § 341v Abs. 1 HGB zu erstellen und nach § 341w Abs. 2 HGB offenzulegen. Der Zahlungsbericht und der Konzernzahlungsbericht werden zusammengefasst, da die Wacker Chemie AG als Mutterunternehmen das einzige Unternehmen im Konsolidierungskreis des von der Wacker Chemie AG nach internationalen Rechnungsgrundlagen aufgestellten Konzernabschlusses ist, das eine mineralgewinnende Tätigkeit ausübt. Die Tochterunternehmen der Wacker Chemie AG sind nicht in der mineralgewinnenden Industrie tätig.

1 Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) gemäß Anhang I Abschnitt B Abteilung 05 bis 08 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. EG Nr. L 393 vom 30.12.2006, S. 1) - Verordnung (EG) Nr. 1893/2006

2 Zahlungen an staatliche Stellen in Deutschland

Die Wacker Chemie AG ist operativ in der Gewinnung von Salz tätig. Diese Tätigkeit wird für Zwecke des (Konzern-) Zahlungsberichts als Projekt i. S. d. § 341r Nr. 5 HGB bezeichnet. Die Gewinnung von Salz erfolgt ausschließlich im Salzbergwerk in der Stadt Haigerloch im Ortsteil Stetten. Sämtliche im (Konzern-) Zahlungsbericht aufgeführten Zahlungen hängen mit der Konzession des Abbaus von Salz zusammen. Das Salzbergwerk gehört zur Wacker Chemie AG und bildet keine eigene rechtliche Einheit.

Im Geschäftsjahr 2016 erfolgten Zahlungen an folgende staatliche Stellen:

Stadtverwaltung Haigerloch, Baden-Württemberg (im Folgenden: Stadt Haigerloch)

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg, Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg (im Folgenden: Landesbergdirektion)

Zusammengefasst ergaben sich folgende Zahlungen im Geschäftsjahr 2016 (in Euro):

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§ 341r Nr. 3 Buchst. b) HGB § 341r Nr. 3 Buchst. c) HGB § 341r Nr. 3 Buchst. f) HGB Summe
Stadt Haigerloch 199.710,67     199.710,67
Projekt Gewinnung von Salz        
Landesbergdirektion   128.158,25 19.201,28 147.386,53
Projekt Gewinnung von Salz        
Summe 199.710,67 128.158,25 19.201,28 347.097,20

Die Zahlungen an die Stadt Haigerloch i.S.d. § 341r Nr. 3 Buchst. b) HGB betreffen Gewerbesteuern.

Zahlungen im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer werden auf Basis des aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen stammenden Einkommens für die Wacker Chemie AG insgesamt berechnet und abgeführt. Dabei entfällt der Schwerpunkt der Körperschaftsteuerzahlungen auf Tätigkeiten, die nicht der mineralgewinnenden Industrie zuzuordnen sind. Auf eine Aufteilung der Zahlungen für Zwecke des (Konzern-) Zahlungsberichtes wurde daher verzichtet.

Die Zahlungen an die Landesbergdirektion i.S.d. § 341r Nr. 3 Buchst. c) HGB betreffen die von der Fördermenge abhängige Förderabgabe i.S.v. § 31 BBergG.

Daneben wurden Zahlungen nach § 341r Nr. 3 Buchst. f) HGB für die Grubenpacht (15.000,00 Euro) und andere Gebühren (4.201,28 Euro) geleistet.

 

München, den 12. Juni 2017

Wacker Chemie AG

Rudolf Staudigl

Tobias Ohler

Christian Hartel

Auguste Willems