Bayer CropScience AktiengesellschaftMonheim am RheinVeröffentlichung nach § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2011Die Hauptversammlung hat der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Aufstellung von Anhang und Lagebericht und der Offenlegung für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 zugestimmt. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Die Befreiung wird gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 4 b) HGB i. V. m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2011 mitgeteilt.
Monheim am Rhein, im Mai 2011 Der Vorstand |