Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

Bekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die

Bayer CropScience Aktiengesellschaft, Monheim am Rhein

Bayer Chemicals Aktiengesellschaft, Leverkusen

Bayer Schering Pharma Aktiengesellschaft, Berlin

(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen:

„Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wird zugestimmt.“

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2016 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Bayer Aktiengesellschaft. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2016.

 

Leverkusen, im September 2016

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand