Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die

· Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, Leverkusen

· Bayer 04 Immobilien GmbH, Leverkusen

(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen:

„Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2016 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Bayer Aktiengesellschaft. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2016.

 

Leverkusen, im November 2016

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand