Bayer CropScience Aktiengesellschaft

Monheim am Rhein

Freiwillige Einstandsverpflichtungserklärung der Bayer Aktiengesellschaft

Die Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, ist die alleinige Aktionärin der Bayer CropScience AG, Monheim am Rhein.

Hiermit übernimmt die Bayer Aktiengesellschaft die Verpflichtung, neben der Übernahme eines eventuellen Verlustes, zu der sie aufgrund des bis zum Ablauf des Jahres 2016 wirksam bestehenden Gewinn- und Beherrschungsvertrags mit der Bayer CropScience AG gemäß § 302 Absatz 1 AktG verpflichtet ist, für im Jahr 2016 von der Bayer CropScience AG eingegangene Verpflichtungen bis zum Ablauf des Jahres 2017 einzustehen.

 

Leverkusen, 22. Dezember 2016

Bayer Aktiengesellschaft

Dirk Rosenberg

Frank Radlwimmer