![]() Bayer AktiengesellschaftLeverkusenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2016von Bayer-Konzern und Bayer AGBericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem jeweiligen Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats - teilweise vorbereitet durch die Ausschüsse - die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der einzelnen Bereiche und der wichtigen Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland waren Gegenstand eingehender Erörterung. Wechsel im Aufsichtsrat und im VorstandMit Ablauf des 29. April 2016, dem Tag der Hauptversammlung, endeten die Aufsichtsratsmitgliedschaften von Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker und Dr. Helmut Panke. Die Hauptversammlung wählte zu ihren Nachfolgern Johanna (Hanneke) Faber und Prof. Dr. Wolfgang Plischke. Mit Wirkung zum 1. Januar 2016 traten die im Rahmen der organisatorischen Neuaufstellung des Konzerns neu in den Vorstand bestellten Leiter der Divisionen Dieter Weinand (Pharmaceuticals), Erica Mann (Consumer Health) und Liam Condon (Crop Science) ihre Ämter an. Ebenfalls zum 1. Januar 2016 trat Dr. Hartmut Klusik (Personal, Technologie & Nachhaltigkeit) in den Vorstand ein. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Dr. Marijn Dekkers legte sein Amt mit Wirkung zum 30. April 2016 nieder. Zu seinem Nachfolger als Vorstandsvorsitzender bestellte der Aufsichtsrat Werner Baumann. Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat trat im Jahr 2016 zu fünf Sitzungen zusammen und fasste einen schriftlichen Beschluss über eine Nachwahl in den Prüfungsausschuss. Kein Aufsichtsratsmitglied hat nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, oder weniger teilgenommen. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Geschäftsjahr 2016 rund 97 Prozent. Eine individualisierte Übersicht über die Teilnahme der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist im Kapitel "Organe der Gesellschaft" unter "Weitere Informationen" zu finden. Die Mitglieder des Vorstands nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats standen Fragen der Strategie, des Portfolios und der Geschäftstätigkeit von Bayer. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich in seinen einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig mit folgenden Themen: In seiner Sitzung im Februar behandelte der Aufsichtsrat das Ausscheiden von Dr. Marijn Dekkers als Vorstandsvorsitzender mit Wirkung zum 30. April 2016 sowie die Ernennung von Werner Baumann zum neuen Vorstandsvorsitzenden für die Dauer von fünf Jahren. Weiter befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Geschäftsbericht 2015, der Tagesordnung für die Hauptversammlung 2016, dem Risiko-Managementsystem des Konzerns und dem Stand der Pharma-Pipeline. In seiner Sitzung im April erörterte der Aufsichtsrat den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr sowie die bevorstehende Hauptversammlung. In einer außerordentlichen Sitzung im Mai behandelte der Aufsichtsrat detailliert den geplanten Erwerb von Monsanto, einschließlich der Finanzierung des Erwerbs. Anknüpfend an Überlegungen in früheren Aufsichtsratssitzungen wurden die strategischen Gesichtspunkte des möglichen Erwerbs sowie die Frage der Bewertung von Monsanto ausführlich erörtert. In seiner Sitzung im September befasste sich der Aufsichtsrat erneut detailliert mit dem Erwerb von Monsanto und fasste einen Beschluss zu den endgültigen Angebotsbedingungen für den Erwerb. Außerdem verlängerte er in der Sitzung die Vorstandsbestellung von Kemal Malik um weitere fünf Jahre. Der Aufsichtsrat wurde zwischen seinen Sitzungen regelmäßig schriftlich über den jeweiligen Stand des geplanten Erwerbs von Monsanto informiert. Zudem wurde der Aufsichtsratsvorsitzende über die üblichen Berichte hinaus stets im Detail über sämtliche wesentlichen Entwicklungen informiert. In der Sitzung im Dezember 2016 überprüfte der Aufsichtsrat turnusgemäß die Festgehälter der Vorstandsmitglieder und die Höhe der Pensionen der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder. In der Sitzung stellte der Vorstand außerdem seine operative Planung für die Jahre 2017 bis 2019 vor. Der Aufsichtsrat genehmigte den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für 2017 und befasste sich darüber hinaus mit der Strategie des Konzerns sowie möglichen Handlungsoptionen bezüglich der verbliebenen Beteiligung an Covestro. Schließlich beschloss der Aufsichtsrat, eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Ausschüsse des AufsichtsratsAls Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen ein Präsidium, ein Prüfungsausschuss, ein Personalausschuss, ein Nominierungsausschuss sowie ein Innovationsausschuss. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist in dem Kapitel "Organe der Gesellschaft" unter "Weitere Informationen" zu finden. Die Sitzungen und Entscheidungen der Ausschüsse, insbesondere die Sitzungen des Prüfungsausschusses, wurden durch Berichte und andere Informationen des Vorstands vorbereitet. Über die Sitzungen der Ausschüsse wurde im Plenum berichtet. Präsidium: Diesem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter je ein weiterer Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Vermittlungsausschuss gemäß dem Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung in diesem Zusammenhang. Weiterhin kann der Aufsichtsrat fallweise bestimmte Zuständigkeiten an das Präsidium übertragen. Schließlich kann das Präsidium bei der Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen tätig werden. Das Präsidium musste in seiner Rolle als Vermittlungsausschuss im Jahr 2016 nicht zusammenkommen. Es genehmigte in einer Sitzung im November 2016 auf Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung des Gesamtaufsichtsrats die Begebung einer Pflichtwandelanleihe im Zusammenhang mit der Finanzierung des geplanten Erwerbs von Monsanto. Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vertretern der Anteilseigner und drei Arbeitnehmervertretern. Der im Berichtsjahr amtierende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Klaus Sturany, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei einem Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen. Der Prüfungsausschuss tagt regelmäßig vier Mal im Jahr. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems, des Risiko-Managementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Er bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer (insbesondere den Prüfungsauftrag, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung) vor. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers und trifft geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festzustellen und zu überwachen. Seine Prüfung bezieht sich insbesondere darauf, ob die gesetzlichen Anforderungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses eingehalten wurden und ob die Darstellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns widerspiegeln. Der Prüfungsausschuss erörtert bei jeder seiner Sitzungen bei Bedarf neue Entwicklungen im Bereich der Compliance. Der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen ebenfalls an allen Sitzungen teil und berichteten ausführlich über die Prüfungstätigkeit und die prüferische Durchsicht der Quartalsfinanzberichte. Es wurden folgende Themen schwerpunktmäßig behandelt: In seiner Sitzung im Februar befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss. Daneben behandelte er intensiv den Risikobericht, der das Risiko-Managementsystem, Operative Risiken, Planungs- und Finanzmarktrisiken, Rechtsrisiken und Compliance sowie Prozess- und Organisationsrisiken und das Interne Kontrollsystem umfasste. Des Weiteren unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Beschlussempfehlung zur Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung. Schwerpunkte der April-Sitzung waren der Jahresbericht des Compliance-Officer, der Jahresbericht der Konzernrevision sowie die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten für den Jahresabschluss 2016. In der Juli-Sitzung wurde das Prüfungsbudget für 2017 sowie der Rahmen für Nichtprüfungsleistungen durch den Abschlussprüfer behandelt und daneben - wie in jeder Sitzung - der Quartalsfinanzbericht sowie Rechts- und Compliance-Themen behandelt. In seiner Sitzung im Oktober befasste sich der Prüfungsausschuss außer mit den regelmäßigen Tagesordnungspunkten auch mit der Steuerstrategie des Konzerns, mit dem Wertmanagement, der durchgeführten Prüfung nach § 20 WpHG (EMIR), den neuen Anforderungen an den Bestätigungsvermerk gemäß ISA 700 / 701 sowie dem bevorstehenden Wechsel des Abschlussprüfers. Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor, das über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegt jedoch beim Aufsichtsratsplenum, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät er über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Der Personalausschuss trat zu drei Sitzungen zusammen. Gegenstand der Sitzungen waren Fragen der Vorstandsvergütung und der Vorstandsverträge sowie die Vorbereitung des Ausscheidens von Dr. Marijn Dekkers als Vorstandsvorsitzender und die Bestellung von Werner Baumann zu seinem Nachfolger. Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem weiteren Vertreter der Anteilseigner im Präsidium. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses erörterten im Berichtsjahr in vier telefonisch durchgeführten Sitzungen Kandidaten für die in der Hauptversammlung 2016 erforderlichen Nachwahlen in den Aufsichtsrat sowie für die Aufsichtsratswahlen in der Hauptversammlung 2017. Innovationsausschuss: Der Innovationsausschuss befasst sich insbesondere mit der Innovationsstrategie und dem Innovationsmanagement, der Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums sowie wichtigen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen von Bayer. In seinem Zuständigkeitsbereich berät und überwacht der Ausschuss die Geschäftsführung und bereitet eventuelle Aufsichtsratsbeschlüsse vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und fünf weiteren Aufsichtsratsmitgliedern und ist paritätisch besetzt. An den Sitzungen des Innovationsausschusses nehmen regelmäßig der Vorstandsvorsitzende und der Innovationsvorstand teil. Der Innovationsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Er behandelte in der Sitzung im Februar das Innovationsmanagement bei Bayer sowie die Entwicklung des Bayer Lifescience Centers. In seiner Sitzung im September befasste er sich wiederum mit der Entwicklung des Bayer Lifescience Centers sowie digitalen Innovationen bei Bayer. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat beschäftigte sich mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen. Erörtert wurde unter anderem der Rahmen für den Dialog zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und Investoren. Im Dezember wurde von Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Jahres- und Konzernabschluss, AbschlussprüfungDer Jahresabschluss der Bayer AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der zusammengefasste Lagebericht nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, hat den Jahresabschluss der Bayer AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass Bayer die Regeln des HGB, AktG bzw. die International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und der Konzernabschluss haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen. Den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht haben wir geprüft. Es bestanden keine Einwände. Wir stimmen daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigen wir. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem zusammengefassten Lagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens sind wir einverstanden. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidungen zu den Rücklagen in der Gesellschaft. Dem Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende von 2,70 Euro pro Aktie vorsieht, schließen wir uns an. Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2016.
Leverkusen, 21. Februar 2017 Für den Aufsichtsrat Werner Wenning, Vorsitzender A Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2016von Bayer-Konzern und Bayer AG1. Der Bayer-Konzern im Überblick1.1 Unternehmensprofil und Konzernstruktur
1.1.1 UnternehmensprofilBayer ist ein Life-Science-Unternehmen mit einer über 150-jährigen Geschichte und Kernkompetenzen auf den Gebieten Gesundheit und Agrarwirtschaft. Mit unseren innovativen Produkten tragen wir zur Lösung großer Herausforderungen unserer Zeit bei. Eine wachsende und alternde Weltbevölkerung verlangt nach ausreichender Ernährung und einer immer besseren medizinischen Versorgung. Daher konzentrieren wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Erhöhung der Lebensqualität von Menschen durch die Vorbeugung, Linderung und Heilung von Krankheiten. Zugleich leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer zuverlässigen Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungs- und Futtermitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen. Unser Verständnis biochemischer Prozesse in lebenden Organismen hilft uns, diesen anspruchsvollen Aufgaben gerecht zu werden. Wir wollen in unseren Märkten führende Positionen erreichen und behaupten. So schaffen wir Wert für unsere Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter und stärken gleichzeitig die Ertragskraft des Unternehmens. Wir arbeiten nachhaltig und stellen uns der Verantwortung als sozial und ethisch handelndes Unternehmen. Dabei respektieren wir die Interessen aller unserer Stakeholder. Mitarbeiter mit einer Leidenschaft für Innovation finden bei Bayer hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. All dies ist Bestandteil unserer Mission: "Bayer: Science For A Better Life". Unsere Unternehmenswerte leiten uns bei der Umsetzung unserer Mission. Wir haben diese unter dem Namen LIFE zusammengefasst: L eadership (Führung), I ntegrität, F lexibilität und E ffizienz. Diese Werte sind für alle Mitarbeiter verbindlich und darüber hinaus fest in unser globales Performance-Management-System integriert. Unsere Wertekultur sorgt im gesamten Konzern für eine gemeinsame Identität über Landesgrenzen, Hierarchien und kulturelle Unterschiede hinweg. Bayer weltweit 2016A 1.1.1/1 ![]() Nordamerikascroll
Lateinamerikascroll
Europa/Nahost/Afrikascroll
Asien/Pazifikscroll
1.1.2 KonzernstrukturNach dem Börsengang von Covestro und der Neuorganisation des Konzerns zum 1. Januar 2016 konzentrieren wir uns auf unsere Life-Science-Geschäfte. Hier halten wir führende Positionen in innovationsgetriebenen, schnell wachsenden Märkten. Zusammen bilden die Life-Science-Bereiche ein starkes, attraktives Portfolio, das hinsichtlich Nachfrageschwankungen und potenzieller Risiken ausgewogen ist. Wir führen unser Geschäft über die drei Divisionen Pharmaceuticals, Consumer Health und Crop Science sowie die Geschäftseinheit Animal Health. Die vorgenannten operativen Bereiche entsprechen berichtspflichtigen Segmenten. An der Covestro AG ist Bayer noch mit rund 64 % beteiligt. Covestro ist damit ebenfalls weiterhin ein voll konsolidiertes Berichtssegment. Die Corporate Functions (Konzernfunktionen), inklusive der zum 1. Juli 2016 in die Bayer AG eingegliederten Technology Services, die Business Services und die Servicegesellschaft Currenta unterstützen das operative Geschäft. Im Geschäftsjahr hat sich die Konzernstruktur weiterhin wie folgt verändert:
Struktur des Bayer-Konzerns 2016A 1.1.2/1 ![]() Der Konzern war 2016 mit 301 konsolidierten Gesellschaften in 78 Ländern auf allen Kontinenten vertreten. In Anlehnung an die Zuständigkeitsverteilung im Vorstand wurde die Regionendarstellung im Geschäftsbericht angepasst: Afrika / Nahost wird nun nicht mehr zusammen mit Lateinamerika ausgewiesen, sondern mit Europa. Im Segment Pharmaceuticals konzentrieren wir uns auf verschreibungspflichtige Produkte Insbesondere auf den Gebieten Herz-Kreislauf und Frauengesundheit sowie auf Spezialtherapeutika in den Bereichen Onkologie, Hämatologie und Augenheilkunde. Zu der Division zählt auch das Geschäftsfeld Radiologie mit Medizingeräten zum Einsatz in der diagnostischen Bildgebung sowie mit hierfür benötigten Kontrastmitteln. Das Segment Consumer Health bietet überwiegend verschreibungsfreie (OTC = Over the Counter) Produkte in den Kategorien Dermatologie, Nahrungsergänzung, Schmerz, Magen-Darm-Erkrankungen, Allergien, Erkältung, Fußpflege und Sonnenschutz an. Das Segment Crop Science gehört zu den weltweit führenden Agrarwirtschaftsunternehmen und ist auf den Gebieten Saatgut, Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfung tätig. Die operative Einheit Crop Protection / Seeds bietet eine breite Produktpalette mit hochwertigem Saatgut, innovativen Pflanzenschutzlösungen sowie einen umfassenden Kundenservice für die nachhaltige Landwirtschaft. Die operative Geschäftseinheit Environmental Science bietet Produkte und Dienstleistungen für professionelle Anwender außerhalb der Landwirtschaft, beispielsweise für die Vektorkontrolle, zur Schädlingsbekämpfung oder zum Einsatz in der Forstwirtschaft. Das Segment Animal Health zählt zu den international führenden, innovativen Unternehmen im Bereich Tiergesundheit. Es entwickelt und vertreibt Produkte und Lösungen zur Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen bei Haus- und Nutztieren. Die Konzernfunktionen und die Business Services fungieren als konzernweite Kompetenzzentren und bündeln die geschäftsunterstützenden Dienstleistungen. Die Servicegesellschaft Currenta ist mit dem Management und Betrieb der Chempark-Standorte Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen betraut. Covestro zählt zu den weltweit führenden Herstellern von hochwertigen Polymer-Werkstoffen und ist Entwickler innovativer Lösungen für Produkte, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens Anwendung finden. 1.1.3 WertschöpfungBayer schafft mit innovativen Produkten und Lösungen in seinen Kerngeschäftsfeldern Wert für seine Interessengruppen. Dies geschieht entlang aller Stufen der Wertschöpfungskette. Wir betreiben weltweit Produktionsstandorte, investieren in Forschung und Entwicklung, arbeiten mit internationalen sowie lokalen Lieferanten und leisten einen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Entwicklung in unseren Zielmärkten. Als Arbeitgeber sorgen wir außerdem für Arbeitsplätze in Industrie- ebenso wie in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie für Kaufkraft durch Löhne und Gehälter. Durch die Zahlung von Steuern und Abgaben leisten wir einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens und stützen damit auch die öffentliche Infrastruktur. Stufen der WertschöpfungsketteA 1.1.3/1 ![]() Die Wertschöpfungsrechnung zeigt, welchen direkten finanziellen Wert wir mit unserem wirtschaftlichen Handeln für unsere Interessengruppen schaffen. Wir definieren die Wertschöpfung als die von Bayer im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Leistung abzüglich der Kosten der bezogenen und verbrauchten Güter und Leistungen sowie Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Wertschöpfung des Konzerns 2016A 1.1.3/2 ![]()
1
Dividendenvorschlag Bayer AG für das Geschäftsjahr 1.2 Strategie, Steuerung und Management
1.2.1 Konzernstrategie und ZieleUnsere Mission "Bayer: Science For A Better Life" leitet unser Streben, einige der dringendsten globalen Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Ernährung anzugehen. Die stetig wachsende und älter werdende Bevölkerung benötigt bessere Medikamente und hochwertige Nahrungsmittel in ausreichender Menge. Zusammen mit unseren Partnern entwickeln wir innovative Lösungen, um diesen Herausforderungen zu begegnen und dadurch die Lebensqualität der Menschen zu verbessern. Wir wollen den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens im Einklang mit ökologischer Verantwortung und gesellschaftlicher Akzeptanz sichern. Nachhaltiges Handeln ist dabei als Grundvoraussetzung in all unseren Geschäftsaktivitäten fest verankert. Unser diversifiziertes Portfolio von Life-Science-Geschäften sorgt für profitables Wachstum. Wir wollen unsere Geschäfte kontinuierlich weiterentwickeln und führende Positionen in ihren jeweiligen Industrien und Segmenten besetzen. Dabei bauen wir auf unsere Kernkompetenzen Innovation, Kundenorientierung, Qualität, Prozessexzellenz und Portfoliogestaltung sowie auf unsere Mitarbeiter. Zur konsequenten Umsetzung unserer Strategie haben wir uns ambitionierte Konzernziele in den Bereichen Wachstum und Profitabilität, Innovation, Nachhaltigkeit und Mitarbeiter gesetzt, die wir auf den folgenden Seiten erläutern. Strategien der SegmentePharmaceuticalsIn unserem umsatzstärksten Segment Pharmaceuticals fokussieren wir uns auf die Erforschung, Entwicklung und Vermarktung von innovativen Spezial-Medikamenten mit signifikantem klinischen Nutzen und Mehrwert, im Wesentlichen in den Therapiegebieten Herz-Kreislauf, Onkologie, Gynäkologie, Hämatologie und Augenheilkunde. Damit adressieren wir die wachsenden Anforderungen von Patienten, Ärzten, Kostenträgern und Behörden. Wir setzen weiterhin auf das Wachstum unserer erfolgreich am Markt eingeführten Produkte XareltoTM, EyleaTM, StivargaTM, XofigoTM und AdempasTM. Durch umfangreiche klinische Entwicklungsprogramme - zum Teil auch in Kooperation mit anderen Pharmaunternehmen - beabsichtigen wir die Anwendungsbereiche dieser Produkte fortlaufend zu erweitern und unsere Medikamente für weitere Patientengruppen zugänglich zu machen. Um das langfristige Wachstum zu sichern, erhöhen wir kontinuierlich die Investitionen in Forschung und Entwicklung und fokussieren uns dabei auf die Gebiete mit dem größten Innovationspotenzial wie Herz-Kreislauf, Onkologie und Gynäkologie. Unsere Innovationskraft wollen wir weiterhin durch gezielte externe Kollaborationen ergänzen. Unser Entwicklungsportfolio erweitern und ergänzen wir zudem durch Lizenzvereinbarungen und Zukäufe. Darüber hinaus wollen wir unsere Effizienz weiter steigern, um damit die Verfügbarkeit der Investitionsmittel für Innovationen sicherzustellen. Für einen verbesserten Zugang zu unseren Produkten in Entwicklungs- und Schwellenländern (Access to Medicine) setzen wir neben unseren gemeinnützigen Aktivitäten auch auf wirtschaftlich tragbare Konzepte und entwickeln unsere Wirkstoffe zum Einsatz gegen Vernachlässigte Tropenkrankheiten weiter. Consumer HealthDie wachsende und alternde Bevölkerung stellt für die öffentlichen Gesundheitssysteme eine zunehmende Herausforderung dar. Dadurch gewinnt das Thema Selbstmedikation für Millionen Menschen, aber auch für Regierungen, Gesundheitssysteme und Kostenträger immer stärker an Bedeutung. Unser Segment Consumer Health kommt diesem Wandel mit seinen überwiegend verschreibungsfreien Markenprodukten (OTC) zur Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten sowie zur Verbesserung des Wohlbefindens entgegen und bietet den Konsumenten entsprechende Selbstmedikationslösungen. Unsere Strategie zielt darauf, unsere starke Position im Markt für verschreibungsfreie Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Selbstmedikationsprodukte in ausgewählten Produktkategorien weiter auszubauen. Der zunehmende Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Konsumenten in Verbindung mit der fortlaufenden Konsolidierung der Branche und der Vertriebskanäle erfordern eine stärkere Konzentration auf den Markenaufbau, auf Kernmärkte und kundenorientierte Innovationen. Um das organische Wachstum unserer Kernmarken wie beispielsweise ClaritinTM, AspirinTM, AleveTM, BepanthenTM, CanestenTM, Alka-SeltzerTM, Dr. Scholl'sTM, One a DayTM, CoppertoneTM, ElevitTM und BeroccaTM voranzutreiben, investieren wir in Produktinnovationen und die geografische Expansion dieser Marken. Unsere Positionen in wichtigen Märkten wie den USA, Brasilien, Russland und China wollen wir zudem mit Produktneuentwicklungen, Marketinginnovationen sowie neuen digitalen Angeboten weiter stärken. Darüber hinaus beabsichtigen wir weiterhin gezielt externe Wachstumsmöglichkeiten zu nutzen, die sich aus der fortschreitenden Konsolidierung der OTC-Branche ergeben, um mittels Zukäufen unsere Präsenz in strategischen Schwerpunktkategorien und Märkten auszubauen. Crop ScienceWir richten unser Segment Crop Science an den langfristigen Trends der Agrarmärkte aus. Unser Ziel ist, die Zukunft der Agrarwirtschaft mit innovativen Angeboten mitzugestalten, damit die wachsende Weltbevölkerung auch angesichts begrenzter Anbauflächen mit ausreichend und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln, Futtermitteln sowie nachwachsenden Rohstoffen versorgt werden kann. Dabei wollen wir unseren Beitrag zur globalen Ernährungssicherheit über eine umweltbewusste und nachhaltige Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft leisten. Unsere Innovationskraft soll unseren Kunden und der Gesellschaft insgesamt zugutekommen und die Quelle unseres langfristigen Wachstums sein. Die Strategie von Crop Science beruht auf drei Eckpfeilern: dem Ausbau der Vorreiterrolle im Bereich Innovation, der Verbesserung der Kundenorientierung sowie der Förderung und Weiterentwicklung von nachhaltigen Anbaumethoden. Im Rahmen unserer Innovationsstrategie zur Entwicklung ganzheitlicher Lösungen wollen wir unsere Expertise im Bereich der Integration von Saatguttechnologie und chemischem sowie biologischem Pflanzenschutz weiter ausbauen. Wir unterstützen unsere Kunden dabei mit verbesserten und innovativen Produkten, die auf die spezifischen lokalen Bedürfnisse abgestimmt sind. In der Forschung und Entwicklung kommen zunehmend innovative Technologien zur weiteren Verbesserung unseres Produktangebots zum Einsatz. Beispiele dafür sind neue Züchtungstechnologien zur Ertragssteigerung oder das sogenannte Computational Life Science zur Erhebung, Aufbereitung und Analyse von umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsdaten für schnellere und bessere Entscheidungsprozesse. Kundenorientierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Strategie und geht mit der fortlaufenden Optimierung des Vertriebs einher. Wir wollen unseren Kunden in den wichtigsten Pflanzenkulturen integrierte Lösungen anbieten. Um darüber hinaus der zunehmenden Digitalisierung der Landwirtschaft Rechnung zu tragen, wollen wir im Bereich Digital Farming eine eigene digitale Plattform aufbauen sowie spezifische Datenmodelle erarbeiten. Unser Ziel ist es, die Landwirte mit maßgeschneiderten und nachhaltigen agronomischen Empfehlungen dabei zu unterstützen, ihre Ernteerträge zu verbessern. Darüber hinaus wollen wir Kleinbauern in Entwicklungs- und Schwellenländern mit speziell auf sie abgestimmten nachhaltigen Lösungen helfen, ihre landwirtschaftlichen Produktionsmethoden zu optimieren und ihren Lebensstandard zu verbessern. Im Zuge unseres Engagements für eine nachhaltige Landwirtschaft setzen wir uns für die Förderung und Weiterentwicklung entsprechender Anbaumethoden ein. Außerdem wird das erfolgreiche Geschäftsmodell der Food-Chain-Partnerschaften kontinuierlich ausgebaut. Hierbei arbeitet Crop Science mit allen Akteuren der Lebensmittelkette zusammen, um auf nachhaltigem Wege die Erträge zu sichern und zu steigern sowie die Qualitätskriterien in der Lebensmittelkette zu erfüllen. Im Rahmen unserer Initiative Bayer Forward Farming entwickeln und fördern wir in Zusammenarbeit mit Landwirten innovative Lösungen für die jeweiligen Kulturen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Wir planen bis 2018 Modellbetriebe, sogenannte Forward-Farms, in allen wichtigen landwirtschaftlichen Märkten einzurichten. Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schlüssel in der Umsetzung dieser strategischen Prioritäten. Um innovative und nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen der Landwirtschaft zu finden, unterhalten wir zahlreiche Kooperationen und Partnerschaften mit führenden Forschungsinstitutionen sowie Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor. Als logischen nächsten Schritt in unserer Entwicklung als Life-Science-Unternehmen haben wir am 14. September 2016 eine bindende Vereinbarung zur Übernahme der Monsanto Company unterzeichnet. Die Aktionäre von Monsanto haben dem Zusammenschluss am 13. Dezember 2016 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung zugestimmt. Abhängig von den notwendigen behördlichen Freigaben erwarten wir einen erfolgreichen Abschluss der Transaktion bis voraussichtlich Ende 2017. Gemeinsam wären wir in der Lage, über ein umfassenderes und innovatives Produktangebot den vielfältigen Aufgaben und individuellen Bedürfnissen der Landwirte gerecht zu werden. Mittel- bis langfristig würde das gemeinsame Unternehmen Innovationen schneller bereitstellen und seinen Kunden bessere Lösungen und ein optimiertes Produktangebot auf Basis landwirtschaftlicher Analyse sowie unterstützender Anwendungen aus der digitalen Landwirtschaft anbieten können. Animal HealthDer Animal-Health-Markt ist aufgrund der wachsenden Weltbevölkerung und höherer Einkommen nach wie vor sehr attraktiv. Im Haustierbereich profitieren wir von einem vermehrten Haustierbesitz. Im Nutztierbereich führt darüber hinaus auch die Anpassung an westliche Lebensgewohnheiten zu einem Anstieg im Fleischkonsum. Im Haustierbereich hat Animal Health eine starke Position im Parasitizidgeschäft. Um diese zu sichern und weiter auszubauen, konzentrieren wir uns darauf, die starke Geschäftsentwicklung des Halsbands SerestoTM fortzusetzen, neue Vertriebswege zu erschließen und den Markenwert der AdvantageTM-Produktfamilie weiter zu steigern. Im Nutztiergeschäft fokussieren wir uns auf Parasitizide und Antiinfektiva zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Wir arbeiten weiterhin daran, neue Möglichkeiten in der Vorbeugung und Behandlung von Nutztierkrankheiten zu entwickeln. Unlängst haben wir in diesem Zusammenhang das innovative, nicht-antibiotische Immunpräparat ZelnateTM auf den Markt gebracht. Darüber hinaus stärkten wir mit der Akquisition des CydectinTM-Portfolios im Januar 2017 unser Antiparasitika-Geschäft in den USA - auch durch die Erweiterung des Produktangebots um Endektoparasitika. CovestroAls globaler Anbieter hochwertiger Polymer-Werkstoffe und darauf basierender Anwendungslösungen für viele Bereiche des modernen Lebens beliefert Covestro Schlüsselsektoren wie die Automobilindustrie, das Bauwesen und den Elektronikbereich. Angetrieben von Makrotrends wie Klimawandel, Verknappung fossiler Ressourcen, Zunahme der Weltbevölkerung, Wachstum der Städte und zunehmender Mobilität zielt das Unternehmen auf langfristiges profitables Wachstum ab. Getreu seiner Vision "To make the world a brighter place" will Covestro mit seinen Produkten - neben Polycarbonaten sind dies vor allem Rohstoffe für Polyurethane, Lacke, Kleb- und Dichtstoffe sowie Spezialprodukte - zur Bewältigung solcher Herausforderungen beitragen. Die Produktionsanlagen und -verfahren sind effizient, sicher und umweltverträglich. Sie stehen bereit, um die erwartete steigende Nachfrage zu bedienen. Kostenstrukturen und Effizienz sollen im gesamten Unternehmen weiter optimiert werden. Ziele und LeistungskennzahlenUnsere Strategie zielt auf wirtschaftliches Wachstum im Einklang mit der Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft ab. Den dabei erreichten Fortschritt messen wir anhand ambitionierter Konzernziele entlang der Wertschöpfungskette. Diese Ziele erstrecken sich auf die Bereiche Wachstum und Profitabilität, Innovation, Nachhaltigkeit und Mitarbeiter. Damit wollen wir verdeutlichen, welche Herausforderungen wir in unserem Kerngeschäft im Kontext der nachhaltigen Entwicklung sehen und welche kontinuierlichen Verbesserungen wir konzernweit anstreben. Der aktuelle Fortschritt unserer Konzernziele und Leistungskennzahlen ist in der nachfolgenden Tabelle und den entsprechenden Kapiteln dokumentiert. Bayer-Konzernziele1A 1.2.1/1 scroll
1.2.2 SteuerungssystemeEin vorrangiges Ziel des Bayer-Konzerns ist profitables Wachstum. Hierdurch wollen wir eine kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes erzielen und den langfristigen Fortbestand des Geschäfts sicherstellen. Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Unternehmens erfolgt über vom Vorstand im Laufe des strategischen Steuerungsprozesses verabschiedete Rahmenvorgaben für die Divisionen, die in der operativen Budgetplanung in konkrete Ziele übersetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird durch die laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung mit regelmäßig aktualisierten Einschätzungen wesentlicher Steuerungs- und Leistungskennzahlen vervollständigt. In deren Rahmen werden die Umsetzung der strategischen Ziele verfolgt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bei Planabweichungen eingeleitet. Darüber hinaus steuert der Vorstand mithilfe definierter Ziele und Leistungskennzahlen die nachhaltige Ausrichtung des Konzerns. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir folgende Steuerungsgrößen: Operative SteuerungsgrößenOperativ sind Umsatz-, Ergebnis- und Kapitalbindungsgrößen die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungselemente innerhalb des Bayer-Konzerns. Sie stellen dementsprechend auch bedeutende Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung dar. Wachstum wird hauptsächlich mittels der währungs- und portfoliobereinigten (wpb.) Umsatzveränderung gemessen, um die operative Geschäftsentwicklung des Konzerns und der Divisionen zu reflektieren. Eine wesentliche Ergebnisgröße zur Messung der Profitabilität des Bayer-Konzerns und der Divisionen ist das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA. Hierbei dient die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen, die sich aus der Relation von EBITDA vor Sondereinflüssen zu den Umsatzerlösen ergibt, als relative Kennzahl zum internen und externen Vergleich der operativen Ertragskraft. Als weitere maßgebliche Profitabilitätskennzahl des Konzerns dient das bereinigte Ergebnis je Aktie, welches das auf die gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien entfallende bereinigte Konzernergebnis darstellt. Return on Capital Employed als neuer wertorientierter IndikatorAuf strategischer Ebene führte Bayer für das Geschäftsjahr 2016 den Return on Capital Employed (ROCE) ein. Dieser Indikator für wertorientierte Performance ersetzt die bisherigen Kennzahlen Cash Value Added (CVA) sowie Cash Flow Return on Investment (CFROI). Zur Messung der periodischen Kapitalrentabilität wird der ROCE mit den Kapitalkosten als kapitalmarktbezogene Renditeerwartung (Weighted Average Cost of Capital) verglichen. Er unterstützt so das Management bei der Evaluierung der langfristigen Geschäftsentwicklung. Steuerung des Segments CovestroIm Segment Covestro werden zur internen Steuerung primär das Mengenwachstum im Kerngeschäft, der Return on Capital Employed (ROCE) und der Free Operating Cash Flow als finanzielle Kennzahlen verwendet. Diese stellen auch die Basis für die kurzfristige Incentivierung aller Covestro-Mitarbeiter dar. Für die Steuerung auf Konzernebene werden die Kennzahlen jedoch auf die zuvor definierten Steuerungskennzahlen von Bayer übergeleitet. 1.2.3 NachhaltigkeitsmanagementNachhaltigkeit bedeutet für uns die Sicherung unserer Zukunftsfähigkeit und ist als Teil der Konzernstrategie in unsere täglichen Arbeitsabläufe integriert. Unser Bekenntnis zum "UN Global Compact", zur Initiative "Responsible CareTM" sowie unser weltweites Engagement in führenden Initiativen wie z. B. dem "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD) unterstreichen unser Selbstverständnis als nachhaltig handelndes Unternehmen. Bayer bekennt sich zu den UN-Entwicklungszielen ("Sustainable Development Goals", SDGs) und hat 2016 eine Unternehmensposition dazu veröffentlicht. Mit unseren Innovationen, Produkten und Dienstleistungen leisten wir einen Beitrag zur Bewältigung einiger der größten globalen Herausforderungen: dazu zählen insbesondere die SDGs gegen den Hunger und für eine gute Gesundheitsversorgung in der Welt. GRI G4-18Klare Verantwortlichkeiten und Strukturen definiertNachhaltigkeit als Teil der Unternehmensstrategie ist bei Bayer auf Vorstandsebene fest verankert. Für die nachhaltige Ausrichtung des Konzerns sind der Konzernvorstand für Personal, Technologie und Nachhaltigkeit in seiner Funktion als Chief Sustainability Officer und die 2016 eingeführte Konzernfunktion Health, Safety und Sustainability verantwortlich. Die operative Umsetzung erfolgt mithilfe nicht-finanzieller Ziele und Leistungskennzahlen entlang der Wertschöpfungskette. Grundlage dafür sind die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten in der Konzernstruktur und die Ermittlung wesentlicher Handlungsfelder durch eine Materialitätsanalyse. Konzernregelungen sorgen für die Verankerung unserer Nachhaltigkeitsprinzipien im operativen Geschäft, die durch entsprechende Managementsysteme, Gremien und Prozesse umgesetzt werden. Die fortwährende Überprüfung und Anpassung der Richtlinien sowie regelmäßige interne Audits stellen sicher, dass unsere Managementsysteme kontinuierlich verbessert und den jeweiligen spezifischen Anforderungen angepasst werden. Covestro hat eine eigene Nachhaltigkeits-Organisation aufgebaut, die nach ähnlichem System und mit vergleichbaren Prozessen arbeitet wie Bayer. Soweit nicht explizit genannt, schließen die nachfolgenden Angaben in diesem Kapitel Covestro nicht mit ein. Aufbau des NachhaltigkeitsmanagementsA 1.2.3/1 GRI G4-18, G4-23, 4-26, G4-27Materialitätsanalyse und Handlungsfelder aktualisiertWir analysieren regelmäßig die Erwartungen und Anforderungen unserer maßgeblichen Stakeholder und spiegeln diese mit unserer eigenen Einschätzung. So können wir aktuelle Entwicklungen und nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und in unsere Strategie integrieren. Vor dem Hintergrund der Verselbstständigung von Covestro und der damit verbundenen organisatorischen Neuausrichtung als Life-Science-Unternehmen haben wir unsere Handlungsfelder 2016 überprüft. Hierzu wurden die Themen unserer letzten Materialitätsanalyse überprüft und auf ihre Relevanz bezüglich der Neuausrichtung bewertet. Die ermittelten Themen haben ausgewählte interne und externe Stakeholder auf ihre Relevanz für Bayer in Bezug auf Umsatz, Kosten, Risiko und Reputation beurteilt. Die Ergebnisse wurden entsprechend der internen und externen Sichtweise in einer Materialitätsmatrix zusammengeführt. In einem weiteren Schritt wurden die für Bayer relevanten Themen zu elf Handlungsfeldern verdichtet. Der gesamte Prozess wurde vom Vorstand bestätigt. In der nachfolgenden Grafik stellen wir unsere Handlungsfelder und ihre Zuordnung zu den Wertschöpfungsstufen dar. GRI G4-18, G4-23Handlungsfelder entlang der WertschöpfungsstufenA 1.2.3/2 ![]() Den Content-Index der Global Reporting Initiative (GRI) mit den korrespondierenden UN Global Compact-Prinzipien sowie unseren Handlungsfeldern zugeordnete wesentliche GRI-Aspekte stellen wir in der erweiterten Geschäftsberichtsfassung zur Verfügung. Dazu geben wir an, ob unsere Einflussmöglichkeit innerhalb oder außerhalb des Unternehmens liegt. Auf unserer Nachhaltigkeits-Webseite stellen wir eine Übersichtstabelle mit den Handlungsfeldern, deren Definition, den entsprechenden Konzernzielen sowie den zugeordneten GRI-Aspekten bereit. GRI G4-26, G4-27Stakeholderdialog fördert Akzeptanz und UnternehmenserfolgBayer ist als Unternehmen Teil der Gesellschaft und des öffentlichen Lebens. Der kontinuierliche und systematische Dialog mit unseren Stakeholdern ist uns daher besonders wichtig. Ihre Erwartungen und Perspektiven beeinflussen die gesellschaftliche Akzeptanz von Bayer und damit unseren Geschäftserfolg. Sie lassen uns so wichtige Trends und Entwicklungen in der Gesellschaft und unseren Märkten frühzeitig erkennen, geben uns Impulse für die Weiterentwicklung unseres unternehmerischen Handelns, unseres Risikomanagements und unserer Berichterstattung. Wir nehmen die vielfältigen Anforderungen unserer Stakeholder ernst und berücksichtigen sie bei der Ausgestaltung unseres Geschäfts. Im Gegenzug nutzen wir die Chance, durch den offenen Austausch mit ihnen Vertrauen für unsere Produkte und den gesellschaftlichen Wert unserer Leistungen zu schaffen. Grundsätzlich unterscheiden wir vier Stakeholdergruppen, mit denen wir hauptsächlich interagieren. GRI G4-24Stakeholder-Dialog: Unsere wichtigsten AnspruchsgruppenA 1.2.3/3 1.3 Innovation im Fokus
Innovation ist ein Grundpfeiler unserer Mission "Science For A Better Life" und gehört zu den Kernelementen unserer Strategie. Innovationen definieren wir als neue Lösungen, die Mehrwert für unsere Kunden und die Gesellschaft schaffen. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt in Produktinnovationen, die sich auf unsere starken Forschungs- und Entwicklungskompetenzen stützen. Begleitet werden diese von Prozess-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen. Mit unseren innovativen Lösungen geben wir Antworten auf globale Herausforderungen in der medizinischen Versorgung und der Sicherung einer ausreichenden Ernährung. Hierbei setzen wir auf drei Schlüsselelemente: Exzellenz in Forschung und Entwicklung, Einsatz von bahnbrechenden Technologien und Open-Innovation. Exzellenz in Forschung und EntwicklungUnser Unternehmenserfolg beruht auf Exzellenz in Forschung und Entwicklung (F&E). Das Knowhow und die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter sind hierbei unsere wertvollste Ressource. Wir entwickeln neue Moleküle und Technologien auf den forschungsintensiven Gebieten der Medizin und der modernen Landwirtschaft und investieren kontinuierlich in Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Wir verfügen über ein globales Netzwerk an Forschungs- und Entwicklungsstandorten, in denen mehr als 15.000 Forscher tätig sind. Der Schwerpunkt der Forschungsvorhaben wird durch die F&E-Strategien unserer Segmente bestimmt. Im Geschäftsjahr 2016 steigerten wir unsere Investitionen in Forschung und Entwicklung um wb. 9,8 % auf 4.666 Mio. €. 2017 planen wir ca. 4,8 Mrd. € in Forschung und Entwicklung zu investieren. Angaben zu Forschung und Entwicklung 2016A 1.3/1 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst Patente schützen geistiges Eigentum von BayerFür ein Innovationsunternehmen wie Bayer ist der weltweit zuverlässige Schutz seines geistigen Eigentums besonders relevant. Daher streben wir abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen Patentschutz für unsere Produkte und Technologien in bedeutenden Märkten an. Ende 2016 besaßen wir weltweit rund 5.000 geschützte Erfindungen mit den dazugehörigen etwa 50.800 in Kraft befindlichen Patentanmeldungen und Patenten. Bahnbrechende Technologien in den Life SciencesMit unserer strategischen Innovationseinheit Bayer Lifescience Center (BLSC) fokussieren wir uns auf neue bahnbrechende Technologien. Im Mai 2016 unterschrieben Bayer und ERS Genomics, Irland, eine Vereinbarung, die Bayer Zugang zu den CRISPR-Cas9-Genom-Editierungs-Patenten von ERS erlaubt. Bayer erhielt damit Rechte für definierte Forschungsanwendungen dieser Technologie in ausgewählten strategischen Gebieten. Das im März 2016 von Bayer und CRISPR Therapeutics gegründete Unternehmen Casebia Therapeutics hat im August 2016 den Geschäftsbetrieb in Cambridge und in San Francisco, USA, aufgenommen. Ziel von Casebia Therapeutics ist es, neue wegweisende Therapeutika gegen Blutkrankheiten, Blindheit und angeborene Herzerkrankungen zu entwickeln. Im Dezember 2016 gründeten Bayer und Versant Ventures das Unternehmen BlueRock Therapeutics, das im Bereich regenerativer Medizin tätig sein wird. Das Unternehmen plant hocheffiziente Therapien auf Basis von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC) zur Heilung verschiedener Herz-, Gehirn- und Nervenerkrankungen zu entwickeln. Weltweites Open-Innovation-NetzwerkPartnerschaften gehören zum festen Bestandteil unserer Innovationsstrategie. Daher agieren wir in einem Netzwerk aus Kooperationen mit Start-ups, akademischen Instituten, Industrie, Zulieferern und anderen Partnern. Unser Open-Innovation-Netzwerk umfasst alle Unternehmensbereiche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unser Open-Innovation-Portal bietet eine Plattform für Kooperationen in allen Unternehmensbereichen. Darüber hinaus investieren wir in Venture-Capital-Fonds, die unter anderem Start-up-Firmen aus dem Bereich der Life Sciences finanzieren. PharmaceuticalsPharmaceuticals konzentriert sich auf Erkrankungen mit hohem medizinischen Bedarf auf den Gebieten Herz-Kreislauf, Onkologie, Gynäkologie, Augenkunde und Hämatologie. Wir betreiben Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an mehreren Zentren, vor allem in Deutschland, den USA, Japan, China, Finnland und Norwegen. Im Berichtsjahr konnten wir gemäß unseren Zielen für 2016 zwölf neue Wirkstoffe aus unserer Forschungspipeline in die präklinische Entwicklung überführen. Dabei definieren wir einen neuen Wirkstoff (NME = new molecular entity) als neue chemische oder biologische Substanz, die sich bislang nicht in der Entwicklung befindet. In der präklinischen Entwicklung werden die Wirkstoffe in verschiedenen Modellen auf ihre Eignung für die Erprobung in klinischen Studien und der damit verbundenen Erstanwendung am Menschen weiter untersucht. Mit mehreren Arzneimittelkandidaten aus unserer Forschungs- und Entwicklungspipeline führten wir 2016 klinische Studien durch. Unsere bereits zugelassenen Produkte stärkten wir durch Lebenszyklus-Management-Aktivitäten, um ihre Anwendung weiter zu verbessern bzw. das Indikationsspektrum zu erweitern. Fortschritte in den klinischen Prüfungsphase-II-ProjektenDie nachfolgende Tabelle enthält unsere wichtigsten Arzneimittelkandidaten der klinischen Prüfungsphase II: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Phase II)1A 1.3/2 scroll
1
Stand: 31. Januar 2017 Im Berichtsjahr 2016 ergaben sich im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Im März 2016 erweiterten wir unsere bestehende Kooperation mit Regeneron Pharmaceuticals, Inc., USA, um gemeinsam eine Kombinationstherapie mit dem Angiopoietin 2 (Ang2)-Antikörper Nesvacumab und Aflibercept zur Behandlung von schweren Augenerkrankungen zu entwickeln. Derzeit laufen zwei klinische Phase-II-Studien zur Bewertung der Kombinationstherapie in Form einer einzigen intravitrealen Injektion bei Patienten mit feuchter altersbedingter Makuladegeneration oder diabetischem Makula-Ödem. Ebenfalls im März 2016 wurde die Studie zu BAY 1007626, Progestin IUS (Empfängnisverhütung) beendet. Die klinische Entwicklung für Roniciclib (Krebs) wurde eingestellt. Es ist nicht vorgesehen, Refametinib (Krebs) bei Bayer weiterzuentwickeln; das Projekt wird an Ardea BioSciences, Inc., USA, zurückgegeben. Im Mai 2016 beendeten wir gemäß der Empfehlung eines unabhängigen Datenkontrollgremiums (Data Monitoring Committee, DMC) eine Phase-II-Studie mit Riociguat (Handelsname: AdempasTM) bei Patienten mit Lungenhochdruck als Begleiterkrankung der idiopathischen interstitiellen Pneumonie (PH-IIP). Darüber hinaus werden wir die Entwicklung von BAY 98-7196 + Anastrozol (Intravaginalring) in der Indikation Endometriose nicht weiter fortführen. Im September 2016 gab unser Partner Regeneron Pharmaceuticals, Inc., USA, erste Daten einer klinischen Phase-II-Studie zur Behandlung der feuchten altersbedingten Makula-Degeneration mit Rinucumab, einem PDGFR-ß-Antikörper, in Kombination mit Aflibercept (Handelsname: EyleaTM) bekannt. Die Studie verfehlte zwar den primären Endpunkt, eine statistisch signifikante Verbesserung der Sehschärfe nach zwölf Wochen. Regeneron wird die Studie jedoch planmäßig fortführen, weitere Daten werden nach 28 Wochen sowie nach Abschluss der Studie (nach 52 Wochen) analysiert. Bayer wird anschließend die vorliegenden Daten prüfen und über die nächsten Schritte entscheiden. Fortschritte in den klinischen Prüfungsphase-III-ProjektenDie nachfolgende Tabelle enthält unsere wichtigsten Arzneimittelkandidaten der klinischen Prüfungsphase III: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Phase III)1A 1.3/3 scroll
1
Stand: 31. Januar 201 7 Im Berichtsjahr 2016 ergaben sich im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Im 1. Quartal 2016 entschieden wir uns dafür, unsere Entwicklungsaktivitäten für Finerenone auf die Indikation diabetische Nierenerkrankung zu fokussieren. Eine Studie in der Indikation chronische Herzinsuffizienz wird daher nicht durchgeführt. Eine klinische Phase-III-Studie bei inoperablem Leberkrebs mit dem Wirkstoff Regorafenib (Handelsname: StivargaTM ) erreichte im Mai 2016 den primären Endpunkt - eine statistisch signifikante Verbesserung der Gesamtüberlebenszeit. In der Studie wurde Regorafenib bei Patienten mit Leberzellkarzinom untersucht, deren Krankheit während der vorausgegangenen Behandlung mit Sorafenib (Handelsname: NexavarTM ) weiter fortgeschritten war. Auf Basis dieser Daten haben wir im 3. Quartal die Zulassung für Regorafenib zur Behandlung bei inoperablem Leberkrebs in Europa, Japan und den USA beantragt. Mit Orion Corporation, Espoo, Finnland, vereinbarten wir im Juni 2016, das globale klinische Entwicklungsprogramm für den neuartigen Androgenrezeptor-Antagonisten BAY-1841788 (ODM-201) zu erweitern. In einer neuen klinischen Phase-III-Studie wird der Einsatz von BAY-1841788 bei Männern untersucht, die wegen eines neu diagnostizierten metastasierten hormonsensitiven Prostatakarzinoms (mHSPC) eine Hormontherapie als Behandlung der ersten Wahl erhalten. Im Juni 2016 schlossen wir mit dem US-amerikanischen Studien-Netzwerk NSABP (National Surgical Adjuvant Breast and Bowel Project), einer führenden Organisation für Kooperationen bei klinischen Studien, eine neue Forschungspartnerschaft. Eine klinische Phase-III-Studie soll den Einsatz von Regorafenib als Einzelsubstanz zur adjuvanten Behandlung im Anschluss an eine adjuvante Chemotherapie bei Patienten mit fortgeschrittenem, aber noch nicht metastasiertem Darmkrebs untersuchen. Im September 2016 startete eine klinische Phase-III-Zulassungsstudie mit dem Wirkstoff Verici-guat, einem Stimulator der löslichen Guanylatzyklase (sGC) bei Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz bei verminderter Auswurfleistung. Die Entwicklung und Vermarktung von Vericiguat sind Teil der weltweiten strategischen Zusammenarbeit zwischen Bayer und Merck, USA (über eine Tochterfirma) im Bereich der sGC-Modulation. Im Februar 2017 zeigte die Phase-III-COMPASS-Studie mit Rivaroxaban von Bayer überragende Wirksamkeit bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit oder peripherer arterieller Verschlusskrankheit und hat vorzeitig den primären Endpunkt erreicht. Klinische Studien sind ein unentbehrliches Instrument zur Bestimmung der Wirksamkeit und Sicherheit neuer Medikamente, bevor sie zur Diagnostik und Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden können. Nutzen und Risiken neuer medizinischer Produkte müssen stets wissenschaftlich belegt und gut dokumentiert werden. Alle klinischen Studien bei Bayer entsprechen strengen internationalen Richtlinien und Qualitätsstandards sowie den jeweiligen gültigen nationalen Gesetzen und Normen. Einreichungen und ZulassungenWir überprüfen unsere Forschungs- und Entwicklungspipeline regelmäßig, um die aussichtsreichsten Pharma-Projekte mit Priorität voranzutreiben. Für einige Arzneimittelkandidaten haben wir nach Abschluss der erforderlichen Studien Anträge auf Zulassung bzw. auf Erweiterung der bestehenden Zulassung bei einer oder mehreren Behörden gestellt. Die wichtigsten noch im Zulassungsprozess befindlichen Arzneimittelkandidaten sind: Wesentliche Einreichungen1A 1.3/4 scroll
1
Stand: 31. Januar 2017 Im Februar 2016 erhielten wir von der Europäischen Kommission die Zulassung für KovaltryTM (Bay 81-89-73) zur Behandlung von Patienten aller Altersgruppen mit Hämophilie A. KovaltryTM ist ein unmodifizierter rekombinanter Faktor VIII, der in klinischen Studien seine Wirksamkeit und Verträglichkeit als Bedarfstherapie sowie bei zwei- bis dreimal wöchentlicher Gabe als Prophylaxe bei Patienten mit Hämophilie A gezeigt hat. Im März 2016 erfolgte die Zulassung von KovaltryTM durch die US-amerikanische Arzneimittelbehörde Food and Drug Administration (FDA) und die japanische Arzneimittelbehörde MHLW (Ministry of Health, Labour and Welfare). XofigTM (Radium-223-Dichlorid) erhielt im März 2016 vom japanischen MHLW die Marktzulassung für die Behandlung von Erwachsenen mit kastrationsresistentem Prostatakrebs und Knochenmetastasen. Im Mai 2016 erhielt GadavisTM / GadovisTM (Wirkstoff: Gadobutrol) von der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA als erstes Kontrastmittel die Zulassung zur Magnetresonanzangiographie (MRA) bei bekannter oder vermuteter Erkrankung der supra-aortalen Arterien oder der Nierenarterien bei Patienten in allen Altersklassen. Im September 2016 erteilte die U.S.-Arzneimittelbehörde (Food and Drug Administration) die Zulassung zur Vermarktung unseres neuen niedrigdosierten Levonorgestrel freisetzenden Intrauterinsystems unter dem Markennamen KyleenaTM in den USA. Das neue System setzt die niedrigste Hormondosis pro Tag in Intrauterinsystemen zur Schwangerschaftsverhütung von bis zu fünf Jahren frei. Es nutzt den kleinsten heute verfügbaren T-förmigen Kunststoffkörper, der zur Verhütung mit wirkstofffreisetzenden Systemen in die Gebärmutter eingelegt wird. Im Oktober 2016 schlossen wir zudem das europäische dezentrale Zulassungsverfahren erfolgreich ab. Auf dieser Basis wird erwartet, dass die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedsstaaten im Verlauf der kommenden Monate die nationalen Zulassungen erteilen. Im November 2016 wurde für StivargaTM (Wirkstoff: Regorafenib) in den USA, Japan und Europa eine Zulassungserweiterung beantragt. Die Anträge beziehen sich auf die Zweitlinienbehandlung von Patienten mit inoperablem hepatozellulärem Karzinom. StivargTM, ein oral wirksamer Multikinase-Inhibitor, ist unter diesem Markennamen bereits in vielen Ländern für die Behandlung von metastasiertem Kolorektalkrebs und nichtresezierbaren oder metastasierten gastrointestinalen Stromatumoren zugelassen. Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) gewährte Regorafenib im Zulassungsverfahren für die Indikationserweiterung (Supplemental New Drug Application, sNDA) den Status der vorrangigen Prüfung ("Priority Review"). Auch von der japanische Gesundheitsbehörde MHLW (Ministry of Health, Labour and Welfare) wurde dem Zulassungsantrag im Januar 2017 der Status der vorrangigen Prüfung gewährt. KooperationenUnsere Forschungskapazitäten ergänzen wir um Kooperationen und strategische Allianzen mit Partnern aus der industriellen und akademischen Forschung. Dadurch schaffen wir den Zugang zu komplementären Technologien und zu weiterem Innovationspotenzial. Beispiele wesentlicher Kooperationen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle: Wesentliche Kooperationen 2016A 1.3/5 scroll
Consumer HealthUnsere Entwicklungsaktivitäten umfassen überwiegend verschreibungsfreie (OTC) Produkte in den Bereichen Dermatologie, Nahrungsergänzung, Schmerz, Magen-Darm-Erkrankungen, Allergie und Erkältung sowie Fußpflege und Sonnenschutz. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Produktentwicklungen, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher ausrichten. Diese reichen von neuen Formulierungen, Darreichungsformen und Lösungen für spezielle Konsumentenbedürfnisse über neue Verpackungsgestaltungen bis hin zu neuen technischen Anwendungen (Apps, Custom-Fit-Kiosk für Dr. Scholl'sTM-Produkte) und neuen Medizinprodukten. Consumer Health verfügt über ein weltweites Netz an Standorten zur Entwicklung unserer Produkte in den USA, Frankreich, Deutschland und China. Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Innovationsstrategie ist die Überführung von bislang verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den OTC-Status. Damit wollen wir den Konsumenten neue Lösungen für die Selbstmedikation anbieten. Im Berichtsjahr 2016 konnten wir 30 neue Konsumenten-validierte Konzepte realisieren und haben damit das von uns gesetzte Ziel übertroffen. Darüber hinaus führten wir 2016 eine Reihe neuer Produktlinienerweiterungen unserer bestehenden Marken in verschiedenen Märkten ein: Im April 2016 erweiterten wir unser ClaritinTM-Portfolio in den USA um ClariSprayTM. Mit dem 24 Stunden wirksamen Nasenspray können Patienten ihre Allergiesymptome behandeln. Im Juni 2016 begannen wir in den USA mit der Vermarktung von AleveTM Direct Therapy und haben damit unser Angebot im Bereich der Schmerzlinderung ausgebaut. Das medizinische Gerät zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation wird bei Schmerzen und Verspannungen im unteren Rückenbereich eingesetzt. Im Juli 2016 ergänzten wir unsere Alka-SeltzerTM-Produktfamilie in den USA um ein weiteres Erkältungsmedikament der Reihe Alka-Seltzer PlusTM. Im Oktober 2016 führten wir in Deutschland das neue 2-Phasen-System von ElevitTM (ElevitTM1 und ElevitTM2) ein. Diese zwei komplementären Produkte für die gesunde Entwicklung des Babys sind speziell auf den erhöhten Nährstoffbedarf von Frauen in der Phase des Kinderwunsches und der Schwangerschaft abgestimmt. Crop ScienceCrop Science verfügt über ein weltweites Netz von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Während die Forschungstätigkeiten an einigen spezialisierten Standorten gebündelt sind, finden die Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzeneigenschaften (Traits) sowie die Saatgutzüchtung sowohl in zentralen Einrichtungen als auch in zahlreichen Feldversuchs- und Zuchtstationen in allen Regionen statt. Unsere Wissenschaftler arbeiten in den Bereichen Saatguteigenschaften, Saatguttechnologie, Saatgutzüchtung, Agrarchemie und Biologika im Rahmen eines integrierten Forschungsansatzes eng zusammen. Die sich ergänzenden Fachkompetenzen aus der chemischen und biologischen Forschung und Entwicklung werden so optimal gebündelt. Um Landwirten bessere agronomische Empfehlungen aussprechen zu können, entwickeln wir digitale Produkte und Serviceleistungen, die sie u. a. bei Analysen und der Bewertung von Bedingungen auf dem Feld unterstützen und ihnen umfassende geografische Informationen liefern, um verschiedenste Herausforderungen zu bewältigen. Bei Crop Protection verfolgen wir das Ziel, innovative, sichere und nachhaltige Wirkstoffe für den Einsatz als Insektizide, Fungizide und Herbizide und Crop Efficiency-Produkte zur Blatt- und Bodenanwendung oder als Saatgutbehandlungsmittel zu identifizieren und zu entwickeln. Dabei nutzen wir Forschungsmethoden wie etwa das Hochdurchsatz-Screening und Computational Life Science für die Identifizierung und Optimierung neuer chemischer und mikrobieller Leitstrukturen. Zusätzlich erweitern wir den Einsatzbereich sowie die Leistungsfähigkeit unserer Wirkstoffe durch neue Mischungen und durch die Entwicklung innovativer Formulierungen. Im Bereich Seeds forschen wir an der Optimierung von Pflanzeneigenschaften und entwickeln neue Sorten in Baumwolle, Raps, Sojabohnen, Reis, Weizen und Gemüse. Unsere Forscher arbeiten sowohl daran, die Ertragskraft von Nutzpflanzen zu steigern, als auch die Pflanzenqualität zu verbessern. Beispiele hierfür sind veränderte Rapsölprofile oder optimierte Baumwoll-Faserqualitäten. Darüber hinaus entwickeln wir Pflanzen, die höhere Erträge unter zeitweilig widrigen Wetterbedingungen liefern. Weitere Schwerpunktbereiche liegen in der Entwicklung neuer Pflanzeneigenschaften für Herbizidtoleranz und Insektenresistenz auf Basis neuartiger Wirkmechanismen und einer größeren Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten. Environmental Science entwickelt Substanzen entweder aus unserem eigenen landwirtschaftlichen Portfolio oder von externen Partnern für professionelle Anwendungen außerhalb der Landwirtschaft weiter. Dazu gehören beispielsweise Lösungen zur Kontrolle von Schädlingen wie Schaben oder Nagetieren in öffentlichen Bereichen und der Lebensmittelindustrie oder Lösungen zur Unkrautkontrolle an Straßen und Bahngleisen. Im Bereich der Vektorkontrolle entwickeln wir Lösungen mit resistenzbrechenden Eigenschaften zur Bekämpfung von Mücken, die Malaria, Dengue-Fieber oder Zika übertragen können. Forschungs- und EntwicklungspipelineUnsere Produktpipeline enthält eine Vielzahl an neuen Pflanzenschutzprodukten, Saatgutsorten und Weiterentwicklungen (Life Cycle Management). Insgesamt schätzen wir das Spitzenumsatzpotenzial für die Produkte, die zwischen 2015 und 2020 auf den Markt gebracht werden bzw. wurden, auf über 5 Mrd. €. 2016 starteten wir Feldstudien zum Nachweis der technischen Machbarkeit von vier neuen Wirkstoffen und einer neuen Pflanzeneigenschaft, womit wir unser Konzernziel übertrafen. Als neue Pflanzeneigenschaft definieren wir ein spezifisches Merkmal, das bislang bei Bayer noch nicht für diese Kulturpflanzen vorhanden ist. In der folgenden Tabelle zeigen wir ausgewählte neue Produkte, die bis zum Jahr 2020 eingeführt werden sollen. Produktinnovationspipeline1A 1.3/6 scroll
1
Geplante Markteinführungen einer Auswahl neuer
Produkte Stand: 30.01.2017 Neue Produkte und Zulassungen2016 konnte Crop Science in bestimmten Ländern Zulassungen für neue Mischungen, Formulierungen oder Erweiterungen der Einsatzbereiche bestehender Produkte erreichen. So erhielten wir in Brasilien die Zulassung für das Herbizid Indaziflam und seine Kernmarke AlionTM und in den USA für die neue Herbizidmischung DiFlexxTM Duo in Mais. Der Herbizid-Wirkstoff Triafamone und seine CouncilTM-Formulierungen wurden in Japan zugelassen. Außerdem erhielten wir weitere Zulassungen und Erweiterungen der Einsatzbereiche für das biologische Fungizid SerenadeTM ASO in mehreren Ländern und für das Nematizid VelumTM prime in Südeuropa und Afrika. Im Juli 2016 bekamen wir zudem die Zulassung für die doppelte Herbizidtoleranz-Eigenschaft BalanceTM GT in Sojabohnen für Lebens- und Futtermittelzwecke von der EU-Kommission. BalanceTM GT wird im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung von MS Technologies, die die Rechte an BalanceTM GT besitzt, und Bayer gemeinsam entwickelt. Die Einführung von Sojabohnen mit dieser neuen Eigenschaft ist für 2017 vorgesehen, vorbehaltlich noch offener behördlicher Zulassungen. Bei Gemüse und vielen Ackerbaukulturen können mit konventionellen und molekularen Züchtungsmethoden große Erfolge erzielt werden. Da Gemüse insbesondere für die Frischvermarktung und den Frischverzehr vorgesehen ist, haben Handel und Verbraucher hier besonders hohe Anforderungen und Erwartungen bezüglich Geschmack, Aussehen, Nährstoffgehalt und Haltbarkeit. Neue Gemüsesaatgutsorten mit diesen Qualitätsmerkmalen bringen wir kontinuierlich auf den Markt. Daneben führen wir jedes Jahr eine ganze Reihe neuer Sorten für den Ackerbau ein. Environmental Science erweiterte in Indonesien, Argentinien und Brasilien seine Produktpalette für die Forstwirtschaft durch die Markteinführung des Herbizids EsplanadeTM F. Außerdem ergänzten die beiden neuen Produkte DerigoTM und PistolTM Flexx unser Portfolio für die Vegetationskontrolle auf Nichtkulturlandflächen. Unser Produktangebot für die Pflege von Golfplätzen bauen wir kontinuierlich durch die Entwicklung und Markteinführung verschiedener innovativer Lösungen aus, beispielsweise durch das Nematizid IndemifyTM und das Fungizid ExterisTM in den USA. Außerdem unterstützen wir professionelle Schädlingsbekämpfer weltweit durch die Erweiterung der MaxforceTM -Insektizidpalette. KooperationenCrop Science ist Teil eines weltweiten Netzwerks von Partnern aus den verschiedensten Bereichen der Agrarwirtschaft und der akademischen Forschung. Wichtige Kooperationen Crop ScienceA 1.3/7 scroll
Animal HealthBei Animal Health fokussieren wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten insbesondere auf die Bereiche Antiparasitika und Antibiotika, auf Arzneimittel zur Behandlung nichtinfektiöser Krankheiten sowie nicht-antibiotische Alternativen für Infektionskrankheiten. Die Gesundheit und das Wohlergehen von Haus- und Nutztieren versuchen wir durch Innovationen zu verbessern, auch mithilfe von digitalen Lösungen. Animal Health folgt dabei zugleich dem One-Health-Gedanken: Wir bieten Tierarzneimittel an, die das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern auf den Menschen reduzieren, z. B. Endoparasitizide für Katzen und Hunde sowie Ektoparasitizide insbesondere zum Schutz vor Flöhen und Zecken. Mit unserer Initiative zum Thema Companion Vector-Borne Disease (CVBD) und den darin zusammengeschlossenen, weltweit führenden Wissenschaftlern setzen wir Trends bei der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen und der Bekämpfung von Vektorenkrankheiten. Unsere zentralen Forschungsaktivitäten werden über die Life-Sciences-Plattform mit der Pharma-Forschung sowie in enger Kooperation mit Crop Science durchgeführt. Neue Produkte und ZulassungenIm Januar 2017 haben europäische Zulassungsbehörden der Zulassung eines neuen Produkts zum Schutz von Honigbienen gegen die Varroa-Milbe zugestimmt. Bevor das Produkt vertrieben werden kann, muss diese Entscheidung zunächst in nationales Recht überführt werden. KooperationenAnimal Health stärkt sein Geschäft mit neuen und im Rahmen existierender Kooperationen durch die kontinuierliche Identifizierung weiterer Produktentwicklungskandidaten. Im Mai 2016 schlossen wir mit der BioNTech AG, Deutschland, eine Vereinbarung über die Entwicklung neuartiger mRNA-Impfstoffe und -Therapeutika, die speziell für tiermedizinische Anwendungen bestimmt sind. Ebenfalls im Mai 2016 Unterzeichneten wir mit TransferTech Sherbrooke, Quebec, Kanada, einen Lizenzvertrag über die globale Entwicklung eines neuartigen Impfstoffkandidaten, der an der Université de Sherbrooke entwickelt wurde. Der neue Impfstoff soll Milchviehbestände vor einer durch Staphylococcus aureus verursachten Mastitis schützen. CovestroFür Covestro ist Innovation ein Kernelement der Strategie. Durch ein systematisches Innovationsmanagement, eine starke globale Präsenz mit großen Innovationszentren sowie ausgeprägte Kundennähe trägt das Unternehmen aktuellen wie künftigen Bedürfnissen und Trends Rechnung. Mit dem Ziel, die eigene Position im globalen Wettbewerb zu halten und auszubauen, arbeitet Covestro kontinuierlich an Neuerungen und Verbesserungen - bei Produkten sowie Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren, aber auch im Hinblick auf Geschäftsmodelle und -prozesse. Dabei geht es vor allem darum, die Leistungsfähigkeit der Produkte und Verfahren zu verbessern, deren Kosteneffizienz zu erhöhen und neue Anwendungsbereiche zu erschließen. In der Business Unit (BU) Polyurethanes liegt der Fokus u. a. auf der Erhöhung des Flammschutzes und der Verbesserung der Dämmeigenschaften der angebotenen Materialien. Außerdem wird an Alternativen zu petrochemischen Rohstoffen geforscht. In der BU Polycarbonates geht es im Wesentlichen darum, das Gewicht dieser Materialien zu senken, ihre Energieeffizienz und Sicherheit zu erhöhen sowie die Designmöglichkeiten zu erweitern. Die BU Coatings, Adhesives, Specialties konzentriert sich auf die Weiterentwicklung der eigenen Technologieplattformen und der dazugehörigen Produkte, u. a. um deren Effizienz und Nachhaltigkeit zu erhöhen. Kooperationen sind Teil des Innovationsmanagements von Covestro. Das Unternehmen setzt auf die enge Zusammenarbeit mit seinen Kunden, wissenschaftlichen Einrichtungen, Start-up-Unternehmen und Ausgründungen im akademischen Bereich. 1.4 Nachhaltiges Handeln1.4.1 Engagement für Mitarbeiter und Gesellschaft
Der wirtschaftliche Erfolg von Bayer beruht ganz wesentlich auf dem Wissen, Können, Engagement und der Zufriedenheit unserer Mitarbeiter. Als moderner, internationaler Arbeitgeber bieten wir unseren Beschäftigten attraktive Rahmenbedingungen und vielfältige individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Wesentlich dafür ist ein leistungsstarkes System der Aus- und Weiterbildung, das wir kontinuierlich erweitern. Neben der fachlichen Fortbildung stehen die Vermittlung unserer Unternehmenswerte (LIFE) und die Etablierung einer dialogorientierten Unternehmenskultur im Vordergrund, die von Vertrauen, Respekt für Vielfalt und Chancengerechtigkeit geprägt ist. Dies trägt ebenso zur Zufriedenheit unserer Beschäftigten bei wie die verantwortungsbewusste Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen. Dazu zählen ein fairer und respektvoller Umgang am Arbeitsplatz, ein gerechtes, transparentes und wettbewerbsfähiges Vergütungssystem, die betriebliche Altersversorgung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeiten und ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld. GRI G4-26Unsere globale Personalstrategie ist darauf ausgerichtet, die Geschäftsbedürfnisse auch zukünftig zu erfüllen. Sie wird durch das oberste HR-Gremium verabschiedet, das zudem bindende Richtlinien vorgibt und regionen- und organisationsübergreifend Prioritäten abstimmt. Das Gremium wird vom Leiter Human Resources & Organization geführt. Die im Durchschnitt alle zwei Jahre stattfindende konzernweite Mitarbeiterbefragung sowie institutionalisierte Feedbackgespräche und Analysen sollen dazu beitragen, die Zufriedenheit mit Bayer als Arbeitgeber kontinuierlich zu erhöhen. Denn so prüfen wir die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und leiten notwendige Verbesserungsschritte ab. Zu deren Schwerpunkten zählt dabei die Stärkung der Innovationskultur, die auf der Basis von Vertrauen die Kreativität, Experimentierfreude, Zusammenarbeit und Kundenorientierung in allen Bereichen fördert. Bei der letzten Mitarbeiterbefragung wurde ein Zufriedenheitswert von 87 % erreicht. Damit erfüllen wir unser gesetztes Konzernziel. Wir nutzen eine zukunftsorientierte Personalstrategie nicht nur im Interesse unserer Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch aus sozialer Verantwortung für sichere Arbeitsplätze, stabiles Einkommen und gesellschaftliche Integration. Darüber hinaus engagieren wir uns für das Gemeinwohl und unterstützen vielfältige Projekte und Initiativen rund um die zentralen Lebensbereiche Gesundheit, Bildung und soziale Grundbedürfnisse. BeschäftigungsentwicklungZahl der Mitarbeiter im Konzern leicht gesunkenAm 31. Dezember 2016 beschäftigte der Bayer-Konzern weltweit rund 115.200 (Vorjahr: 116.600) Mitarbeiter. Damit ist die Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr leicht gesunken. In Deutschland waren rund 37.000 Mitarbeiter (Vorjahr: rund 36.600) für Bayer tätig, dies entspricht einem Anteil von 32,1 % (Vorjahr: 31,4 %) am Gesamtkonzern. In den Regionen Asien / Pazifik, Lateinamerika und Nordamerika sank die Mitarbeiterzahl, wohingegen sie in Europa / Nahost / Afrika leicht anstieg. Bezogen auf die Segmente Consumer Health, Crop Science, Covestro und Pharmaceuticals ging sie zurück, während sie in der Überleitung und bei Animal Health anstieg. Aufgeschlüsselt nach Funktionen war die Mitarbeiterzahl im Vertrieb rückläufig, in F&E erhöhte sie sich. Der Frauenanteil in der Belegschaft lag im Jahr 2016 mit 37 % auf Vorjahresniveau. Auch bei der Altersstruktur gab es keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Zum Bilanzstichtag waren unsere Mitarbeiter durchschnittlich elf Jahre im Bayer-Konzern beschäftigt. Der Anteil arbeitnehmerseitiger Kündigungen (freiwillige Fluktuation) lag 2016 mit 4,6 % (Vorjahr: 5,0 %) leicht unter dem Vorjahresniveau. Die Gesamt-Fluktuationsquote betrug 12,3 % und sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozentpunkte. Sie schließt alle arbeitnehmer- und arbeitgeberseitigen Kündigungen sowie Pensionierungen und Todesfälle ein. Dies zeigt, dass es uns auch im Berichtsjahr gelungen ist, unsere Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Unter unseren Mitarbeitern sind nur wenige befristete Beschäftigte und kaum Zeitarbeitskräfte. Detailinformationen hierzu finden Sie in der Online-Ergänzung A 1.4.1-1. Mitarbeiter in ZahlenA 1.4.1/1 scroll
nach Regionen![]() scroll
nach Segmenten![]() scroll
nach Funktion![]() scroll
nach Geschlecht![]() scroll
nach Altersstruktur in %![]() Fluktuation in %scroll
Vorjahreswerte angepasst; auf volle 100er gerundet; Angabe der Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (FTE) Die besten Führungskräfte und Mitarbeiter gewinnen, entwickeln und haltenArbeitgebermarke spricht Bewerber und Mitarbeiter gleichermaßen anInnovationen, sich ändernde Kundenwünsche und ein starkes Wettbewerbsumfeld sind nur einige Gründe, warum wir auf Mitarbeiter setzen, die den Status Quo infrage stellen und offen für Neues sind. Dieser Ansatz kommt bereits bei der professionellen Ansprache passender Talente zum Tragen. Wir haben im Berichtsjahr unseren weltweit einheitlichen Arbeitgeberauftritt "Passion to Innovate | Power to Change" etabliert. Dieser drückt aus, was wir von unseren Beschäftigten erwarten, und gleichzeitig, was wir ihnen als Unternehmen bieten. Wir nutzen die Arbeitgebermarke nach innen, um die Mitarbeiteridentifikation zu erhöhen, sowie nach außen, um uns auf dem Bewerbermarkt zu positionieren. Im Jahr 2016 wurden konzernweit 12.012 neue Mitarbeiter eingestellt. Hohes Niveau bei Aus- und WeiterbildungDie berufliche Ausbildung spielt bei Bayer eine wichtige Rolle, um den Bedarf an Facharbeitskräften zu decken: Wir bieten fundierte Ausbildungen in mehr als 20 verschiedenen Berufen an und bilden über den eigenen Bedarf hinausgehend aus. Allein in Deutschland haben im Jahr 2016 rund 1.145 Jugendliche bei uns eine Ausbildung begonnen. Ebenso bietet Bayer in Deutschland Trainee-Programme an, z. B. in den Bereichen Financial Management, Human Resources und Ingenieurwesen. Bayer ermöglicht zudem jungen Menschen frühzeitig einen Einblick in die berufliche Praxis. Insgesamt haben wir 2016 weltweit rund 2.800 Berufspraktika an Studenten vergeben. Ein wesentliches Ziel unserer Personalentwicklungs-Strategie ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem jeder Beschäftigte die Möglichkeit hat, sein volles Potenzial auszuschöpfen. Im Sinne des "lebenslangen Lernens" unterstützen wir Mitarbeiter aller Fachbereiche in jeder beruflichen Phase dabei, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten und weiter auszubauen - vom Wissensaustausch über Peer Learnings bis hin zu Programmen, die neue Perspektiven und Trends aufgreifen. An unseren Hauptgeschäftsstandorten entfielen im Berichtsjahr durchschnittlich 22,1 Aus- und Weiterbildungsstunden auf jeden Mitarbeiter. Entwicklungsdialog und Feedback zu Mitarbeiterleistungen31.000 Entwicklungsdialoge wurden 2016 geführt.Ziel des Entwicklungsdialogs ist es, mögliche Perspektiven für die weitere Karriereentwicklung zu definieren und einen darauf bezogenen Entwicklungsplan zu erstellen. Dieser soll individuelle Stärken fördern und Bereiche adressieren, in denen die Mitarbeiter sich weiterentwickeln möchten. 2016 wurden 31.000 Entwicklungsdialoge zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten geführt und dokumentiert. 63% aller Bayer-Mitarbeiter nehmen an Feedbackgesprächen zur Leistungsbeurteilung teil.Konkretes und differenziertes Feedback ist die Grundlage für eine positive persönliche Entwicklung. Bayer pflegt eine offene Feedback-Kultur, die den Mitarbeitern die Erreichung ihrer individuellen Ziele im Rahmen der Unternehmensziele ermöglichen soll. Dazu dient auch unser konzernweites System zur Leistungsbeurteilung. In den obligatorischen Feedback-Gesprächen erhalten die Beschäftigten von ihren Vorgesetzten eine aussagekräftige Rückmeldung zur Erfüllung ihrer beruflichen und verhaltensbezogenen Ziele, die zugleich über die Höhe des variablen Einkommens entscheidet. Im Berichtsjahr nahmen rund 63 % unserer Gesamtbelegschaft an den Gesprächen teil. Von den Teilnehmern waren 45 % weiblich und 55 % männlich. Vielfältige Karrierechancen1.000 Bayer-Mitarbeiter wurden global entsendet.Durch unser breites Geschäftsportfolio bieten wir unseren Mitarbeitern innerhalb des Konzerns gute Entwicklungsmöglichkeiten. In einer weltweit zugänglichen Stellenbörse werden offene Stellen vom Tarifbereich bis hin zu höheren Führungspositionen konzernweit ausgeschrieben. 2016 haben wir hier in 63 Ländern insgesamt rund 11.700 freie Stellen veröffentlicht. Eine wichtige Komponente der Mitarbeiterentwicklung sind internationale Entsendungen, an denen im Berichtsjahr rund 1.000 Mitarbeiter weltweit teilnahmen. Unternehmenskultur: Dialog, Vielfalt, InnovationEthische Verhaltensstandards etabliertFairness und Respekt sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Dazu gehört, dass konzernweite Verhaltensstandards eingehalten werden und jeder Mitarbeiter vor Diskriminierung, Belästigung oder Vergeltung geschützt ist. Die Konzern-Richtlinie "Fairness & Respekt am Arbeitsplatz" fasst diese Standards zusammen. Kommunikation auf allen EbenenWir binden die Belegschaft durch aktiven Dialog in die unternehmerischen Prozesse ein und entwickeln die Formate der Mitarbeiterkommunikation weiter. So wurden bislang nach Ländern und Unternehmen getrennte Intranet-Informationen zu einem einheitlichen Angebot rund um Mitarbeiterbelange zusammengeführt. Wir legen großen Wert darauf, unsere Beschäftigten über bevorstehende betriebliche Veränderungen frühzeitig und umfassend sowie unter Einhaltung der jeweiligen nationalen und internationalen Informationspflichten zu unterrichten. Mit den Arbeitnehmervertretungen pflegen wir den offenen und vertrauensvollen Austausch. Diversity: Vielfalt und Internationalität prägen BayerEine vielfältige Mitarbeiterstruktur ist wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens. So gewinnen wir ein besseres Verständnis von sich verändernden Märkten und Konsumentengruppen, haben Zugang zu einem größeren Talent-Pool und profitieren von der steigenden Problemlösungs- und Innovationskraft, die mit einer hohen kulturellen Vielfalt nachweislich verbunden ist. Für uns sind gegenseitiges Verständnis und ein ausgewogenes Verhältnis verschiedener Kulturen und Geschlechter insbesondere auf Management-Ebene wichtige Erfolgsfaktoren. Dabei verfolgen wir einen integrativen Ansatz, bei dem das Thema Vielfalt (Diversity) direkt in die entsprechenden Personalprozesse einbezogen und vom Management vorangetrieben wird. Insgesamt sind im Bayer-Konzern Menschen aus rund 150 Nationen beschäftigt. Im oberen Management stammen rund 21 % der Führungskräfte aus Ländern außerhalb von Westeuropa, den USA und Kanada. Entsprechend unseres Konzernziels möchten wir diesen Anteil bis 2020 auf 25 % anheben. An unseren Hauptgeschäftsstandorten stellten wir 390 neue Mitarbeiter für das obere Management ein, von denen über 70 % aus dem Land stammen, in dem sie beschäftigt sind. Bis Ende 2016 hat Bayer den Frauenanteil im oberen Management konzernweit auf rund 29 % (Vorjahr: 28 %) gesteigert. Ohne Covestro waren es 31 %. Bis 2020 möchten wir diesen Anteil auf 35 % erhöhen. Gestaltung attraktiver ArbeitsbedingungenWettbewerbsfähige Vergütung und ErfolgsbeteiligungUnsere Vergütung kombiniert ein leistungs- und verantwortungsbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Bestandteilen sowie umfangreichen Zusatzleistungen. Anpassungen auf Basis kontinuierlicher Analysen sorgen dafür, dass unsere Vergütung international wettbewerbsfähig ist. Wir legen großen Wert darauf, keine Unterschiede in der Bezahlung von Frauen und Männern zu machen, wettbewerbsfähig und fair zu vergüten sowie unsere Mitarbeiter transparent über die Zusammensetzung ihrer Gesamtvergütung zu informieren. Variable Einmalzahlungen sind Teil unseres Vergütungskonzepts. Allein beim konzernweiten Short-Term-Incentive-Programm sind für das Geschäftsjahr 2016 über 1.400 Mio. € für unsere Beschäftigten vorgesehen. Aktien-Beteiligungsprogramme in vielen Ländern ermöglichen unseren Mitarbeitern den vergünstigten Erwerb von Unternehmensanteilen. Für das obere Management besteht mit dem "Aspire"-Programm ebenfalls ein konzernweit einheitliches, langfristig an der Aktienkursentwicklung orientiertes Vergütungsprogramm. Unser Personalaufwand belief sich im Berichtsjahr für das fortzuführende Geschäft auf 11.357 Mio. € (Vorjahr: 11.176 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Gehaltsanpassungen und eine erhöhte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zurückzuführen, die gegenläufige Währungseffekte überkompensierten. Neben einer attraktiven Vergütung während der aktiven Beschäftigungsphase übernimmt Bayer Verantwortung für die Altersabsicherung der aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter. Insgesamt bestehen Anwartschaften mit einem Barwert in Höhe von 28.995 Mio. €. Im Jahr 2016 waren im Personalaufwand Aufwendungen für Altersversorgungsysteme in Höhe von 1.064 Mio. € enthalten. Derzeitige Anspruchsberechtigte erhielten im aktuellen Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 1.131 Mio. €. Personalaufwand und PensionsverpflichtungenA 1.4.1/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst. Werte 2012 - 2014 wie zuletzt berichtet. Vereinbarkeit von Beruf und PrivatlebenAktuelle und künftige Mitarbeiter legen großen Wert darauf, berufliche Interessen mit privaten oder familiären Belangen in Einklang bringen zu können. Unser Engagement geht dabei in vielen Ländern weit über gesetzliche Verpflichtungen hinaus. Wir bieten unseren Beschäftigten eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten und Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Pflege naher Angehöriger. Seit 2015 hat Bayer in Deutschland gemeinsam mit dem Betriebsrat in einer neuen Gesamtbetriebsvereinbarung erstmals auch einheitliche Rahmenbedingungen zum kurzfristigen mobilen Arbeiten (Homeoffice) festgelegt. Darüber hinaus können im Rahmen des Langzeitkontos "BayZeit" in Deutschland Teile des Gehalts in freie Zeit umgewandelt werden. Ähnliche Programme gibt es in weiteren Ländern. Im Berichtsjahr waren konzernweit rund 10.700 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt, insbesondere in Europa. Dies entspricht einer Quote von 9 %. Bei Bayer haben Frauen und Männer die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. Da die nationalen Regelungen zur Elternzeit weltweit stark differieren, erheben wir die Daten an unseren Hauptgeschäftsstandorten. Diese repräsentieren eine Auswahl an Ländern, in denen wir rund 81 % unseres Umsatzes generieren. Im Berichtsjahr nahmen dort 1.621 Frauen und 687 Männer Elternzeit. Im selben Jahr kehrten 1.583 Mitarbeiter aus der Elternzeit zurück. Die Gesamtbetriebsvereinbarung "Pflege von nahen Angehörigen" bei Bayer in Deutschland ermöglicht den Mitarbeitern zudem, Beruf und Pflege naher Angehöriger leichter miteinander zu verbinden. Initiativen zur Gesundheitsförderung und sichere ArbeitsbedingungenIn Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bieten wir zahlreiche und regelmäßige Programme zur Prävention an, die von ergonomischen Arbeitsplätzen über Stressmanagement bis hin zu Anreizsystemen für gesundheitsförderndes Verhalten reichen. Wir streben in allen Ländern an, unseren Mitarbeitern den Zugang zu bezahlbaren und zielgerichteten Gesundheitsdiensten wie regelmäßigen medizinischen Check-ups, Sportprogrammen, Rehabilitation oder Versorgung vor Ort im Unternehmen zu ermöglichen. Zudem schaffen wir sichere Arbeitsbedingungen und damit ein Umfeld, in dem unsere Mitarbeiter angstfrei arbeiten und ohne Risiko dienstlich international unterwegs sein können. Unsere Arbeitnehmervertreter sind in das Betriebliche Gesundheitsmanagement eingebunden und arbeiten aktiv an seiner Weiterentwicklung mit. Soziale Verantwortung für Mitarbeiter weltweit70% aller Bayer-Mitarbeiter nutzen die betriebliche Altersvorsorge.Weltweit können mehr als 70 % aller Mitarbeiter einen Bayer-Pensionsplan nutzen. Die Leistungen richten sich nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes sowie nach Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter. Nahezu alle unsere Beschäftigten weltweit sind entweder gesetzlich krankenversichert oder können entsprechende Angebote unseres Unternehmens nutzen. Absicherung durch Krankenversicherung und AltersversorgungA 1.4.1/3 scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Staatlich oder arbeitgeber-/arbeitnehmerfinanziert Unsere soziale Verantwortung wird auch im Umgang mit Restrukturierungsmaßnahmen deutlich, bei denen wir den Ausgleich mit den Interessen unserer Mitarbeiter suchen. In Deutschland, dem mit 37.000 Mitarbeitern größten Land für den Konzern, sind betriebsbedingte Kündigungen für den Großteil der Beschäftigten durch eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern bis Ende 2020 ausgeschlossen. Sogenannte kollektive Regelungen wie Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen gelten im Berichtsjahr für rund 61 % unserer weltweit tätigen Mitarbeiter. In verschiedenen Landesgesellschaften nehmen auch gewählte Mitarbeitervertreter die Interessen der Beschäftigten wahr und besitzen bei bestimmten personalbezogenen Unternehmensentscheidungen ein Mitspracherecht. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unserer Beschäftigten übersteigt in keinem Land 48 Stunden in der Woche. Zu unserem Selbstverständnis als sozial verantwortlich handelndes Unternehmen gehört auch der Einsatz für die Belange benachteiligter Menschen. Wir beschäftigten in 29 Ländern insgesamt ca. 2.600 Menschen mit Behinderung, davon 36 % Frauen und 64 % Männer. Dies entspricht ungefähr 2 % unserer Gesamtbelegschaft. Die meisten Schwerbehinderten sind in den Konzerngesellschaften in Deutschland angestellt, wo die Schwerbehindertenquote im Berichtsjahr 5,1 % betrug. Einhaltung der Menschenrechte auf globaler EbeneBayer bekennt sich uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und hat seine Haltung in einer weltweit verbindlich geltenden Konzernrichtlinie niedergelegt. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte in unserem Einflussbereich zu achten, zu fördern und transparent zu den Ergebnissen unseres Handelns zu berichten. Im Mittelpunkt stehen neben den Arbeitsbedingungen im Unternehmen auch unsere Erwartungen an die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette, die wir differenzierter auch in unserem Lieferantenkodex festgeschrieben haben. Darüber hinaus verpflichten unsere LIFE-Werte und die Corporate Compliance Policy alle Beschäftigten weltweit zum respektvollen und gesetzestreuen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern und Kunden. Wir gehören zu den Gründungsmitgliedern des "UN Global Compact" und bekennen uns zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie einer Reihe weltweit anerkannter Erklärungen für multinationale Unternehmen. Im Berichtsjahr haben wir insgesamt rund 87 % unserer Belegschaft in rund 220.000 Stunden zu wesentlichen Inhalten unserer Menschenrechtsposition geschult. Dies schließt Schulungen für internes und externes Sicherheitspersonal mit ein. Die Einhaltung der Konzernrichtlinien wird von den Compliance-Organisationen des Konzerns und den Länderorganisationen überwacht. Bei Anhaltspunkten für Verstöße können sich die Beschäftigten jederzeit - auf Wunsch auch anonym - an die Compliance-Officer in ihrem Unternehmensbereich wenden oder bei der konzernweiten Compliance-Hotline melden. Gesellschaftliches EngagementIm Mittelpunkt des gesellschaftlichen Engagements von Bayer stehen Menschen, die sich in den Gebieten Bildung und Wissenschaft sowie Gesundheit und soziale Grundbedürfnisse auf innovative Weise für dauerhaft bessere Lebensverhältnisse einsetzen. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Schwerpunkt Sport- und Kulturarbeit. Das Engagement im Profifußball ist hingegen nicht Teil unserer gemeinnützigen Förderung. Um Patienten in Entwicklungs- und Schwellenländern den Zugang zu unseren Produkten zu ermöglichen, haben wir diverse "Access to Medicine" (ATM)-Aktivitäten implementiert. Bayer bündelt sein Stiftungsengagement über zwei weltweit aktive, unternehmensverbundene Stiftungen: die Bayer Science & Education Foundation für die Bereiche Life Sciences, Bildung und Medizin, sowie die Bayer Cares Foundation für soziale Innovationen und gesellschaftliches Engagement. Für die strategische Ausrichtung und Koordination unseres gesellschaftlichen Engagements ist ein bereichsübergreifendes Komitee unter Leitung des Innovationsvorstands verantwortlich. Grundlage unserer Stiftungs- und Spendenarbeit sind konzernweite Vergabe- und Management-Regelungen. Die Umsetzung einer Vielzahl von Initiativen erfolgt in Kooperationen mit Partnerorganisationen wie beispielsweise Nicht-Regierungsorganisationen. Über die Vergabe der Stiftungsfördermittel entscheidet jeweils eine unabhängige Jury aus internen und externen Mitgliedern. Covestro gestaltet sein gesellschaftliches Engagement eigenverantwortlich. Spenden werden auf Basis von Covestro-internen Regelungen vergeben. Im Jahr 2016 investierten wir inkl. Covestro weltweit insgesamt rund 48 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €) in gemeinnützige Aktivitäten. Damit wollen wir zur Verbesserung der Lebensqualität an unseren Unternehmensstandorten und zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. 1.4.2 Verantwortung in der Wertschöpfung
Wir wollen unseren Kunden innovative Produkte und qualitativ hochwertige Lösungen zur Verfügung stellen. Dafür benötigen wir eine effiziente und verantwortungsbewusste Steuerung der Prozesse in allen Wertschöpfungsstufen: im Einkauf, in der Produktion, in der Logistik und im Vertrieb. Unsere Lieferkette gestalten wir auf globaler wie regionaler Ebene nach klaren, nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien und Standards. Wir prüfen und bewerten nicht nur die Nachhaltigkeitsleistungen unserer Lieferanten, sondern bieten ihnen auch Unterstützung durch partnerschaftliche Zusammenarbeit und Schulungen. So gelingt es uns bei ernsten Herausforderungen, wie z. B. der Bekämpfung von Kinderarbeit, unsere Anforderungen gemeinsam mit den Lieferanten umzusetzen. An unseren Produktionsstandorten arbeiten wir kontinuierlich daran, durch höhere Flexibilität und den Ausbau von Kapazitäten schneller auf Marktentwicklungen zu reagieren sowie unseren hohen Anspruch an Qualität und Sicherheit zu erfüllen. Dafür investieren wir kontinuierlich in unser weltweites Produktionsnetzwerk. Unsere logistischen Leistungen steuern wir gleichermaßen nach Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltaspekten. Verantwortungsbewusstsein prägt das partnerschaftliche Verhältnis zu unseren Kunden. Wir beziehen diese frühzeitig in unsere Prozesse ein und greifen ihre Bedürfnisse bei der Nutzung unserer Produkte auf. Wir analysieren systematisch ihre Zufriedenheit mit unserer Leistung und sichern mithilfe der daraus abgeleiteten Optimierungsmaßnahmen unseren langfristigen Geschäftserfolg. 1.4.2.1 Einkauf und LieferantenmanagementDer Einkauf versorgt das Unternehmen weltweit mit Waren und Dienstleistungen. Durch unsere Einkaufsaktivitäten und Lieferantenbeziehungen üben wir Einfluss auf Gesellschaft und Umwelt aus. Daher sind sowohl wirtschaftliche als auch ethische, ökologische und soziale Grundsätze in unserer Einkaufsrichtlinie, die für alle Mitarbeiter bindend ist, verankert. Der Einkauf (ohne Covestro) ist seit 2016 als Konzernfunktion organisiert, die zentral für alle Segmente tätig ist. Durch die Bündelung von Know-how und Einkaufsvolumina können Synergien genutzt werden. Unser Einkauf wird vom Procurement Leadership Team geleitet, das als oberstes Entscheidungsgremium des Einkaufs fungiert. Geführt wird das Team vom Einkaufsleiter, der direkt an den Finanzvorstand berichtet. Covestro verfügt über eine eigene Einkaufsorganisation. Alle nachfolgenden Angaben mit Ausnahme der Konzernziele und soweit nicht explizit genannt schließen Covestro mit ein. Der Einkauf agiert nach einheitlich festgelegten Einkaufs- und Lieferantenmanagementprozessen. Langfristige Verträge und ein aktives Lieferantenmanagement für strategisch bedeutsame Waren und Dienstleistungen sind dabei wichtige Elemente. Dadurch minimieren wir nicht nur einkaufsspezifische Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen, sondern stellen auch die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns und reibungslose Produktionsabläufe sicher. 21,8 Mrd. € betrug 2016 das Einkaufsvolumen von Bayer.Im Berichtsjahr haben wir in 152 Ländern Waren und Dienstleistungen eingekauft. Das Einkaufsvolumen umfasste rund 21,8 Mrd. € bei ca. 110.900 Lieferanten aus allen Bereichen. Im Berichtsjahr betrug unser Einkaufsvolumen in Deutschland, den USA und der Schweiz knapp 68 % unserer Ausgaben in den OECD-Staaten, was ca. 54 % des weltweiten Einkaufsvolumens im Konzern entspricht. Brasilien, Indien und China machten etwa 66 % der Ausgaben in Nicht-OECD-Staaten und rund 13 % der Gesamtausgaben aus. Die nachfolgende Tabelle informiert über die Einkaufvolumina und Lieferantenanteile von Bayer bezogen auf die regionale Herkunft der Waren und Dienstleistungen. Um adäquat auf die Anforderungen unserer Standorte reagieren zu können und die regionale Wirtschaft zu stärken, kauft Bayer nach Möglichkeit lokal ein. Dies traf im Berichtsjahr auf 71 % des Einkaufsvolumens an unseren Hauptgeschäftsstandorten und bezogen auf alle Länder weltweit ebenso auf 71 % zu. Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Berichtsjahr beschafften Haupteinkaufsprodukte. Der Einsatz nachwachsender Rohstoffe spielt bei Bayer portfoliobedingt eine untergeordnete Rolle. Nachwachsende Rohstoffe werden bei uns vor allem dort eingesetzt, wo es unter technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Bayer-Nachhaltigkeitsanforderungen in Verhaltenskodex für Lieferanten definiertFür Bayer ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards in der Lieferkette ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und wichtiger Hebel zur Risikominimierung. Daher ist konzernweit ein vierstufiger Prozess zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette etabliert, der aus den Elementen Bewusstseinsbildung, Lieferanten-Auswahl, -Bewertung und -Entwicklung besteht. Er ist in einer Handlungsanweisung definiert und wird zentral von einem Nachhaltigkeitsteam gesteuert, dessen Leiter direkt an die Einkaufsleitung berichtet. Unsere Nachhaltigkeitsanforderungen sind im Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt. Er beruht auf den Prinzipien des UN Global Compact sowie unserer Menschenrechtsposition und stellt die grundsätzliche Basis der Zusammenarbeit dar. Bei der Auswahl und Bewertung von neuen und bestehenden Lieferanten gelten daher neben wirtschaftlichen auch ethische sowie Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG)-Standards. Der Kodex ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. In unseren Standard-Lieferverträgen sind außerdem Klauseln enthalten, die Bayer berechtigen, Lieferanten auf Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen zu überprüfen. Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung unserer LieferantenBayer überprüft die Einhaltung der Kodex-Vorgaben mittels Online-Bewertungen und Audits bei Lieferanten vor Ort. Die Auswahl der zu bewertenden Lieferanten erfolgt durch eine Kombination aus Länder- und Materialrisiko sowie strategischer Bedeutung entsprechend unserer Konzernziele. Bis 2017 will Bayer alle strategisch bedeutenden Lieferanten nach nachhaltigkeitsrelevanten Kriterien bewerten (Zielerreichung Stand 2016: 98 %). Zu dieser Gruppe gehören Lieferanten mit großem Einfluss auf das Geschäft, u. a. in Bezug auf Einkaufsvolumen und Langfristigkeit in der Zusammenarbeit (3 - 5 Jahre). Bis 2020 sollen auch alle Lieferanten mit einem signifikanten Einkaufsvolumen (> 1 Mio. € p. a.), die als potenziell risikobehaftet gelten, bewertet werden (Zielerreichung Stand 2016: 83 %). Bei den Online-Bewertungen arbeitet Bayer mit einem etablierten Anbieter für Nachhaltigkeitsbewertungen (EcoVadis) zusammen. Die Bewertungskriterien umfassen die Bereiche Umwelt, Arbeitsbedingungen und Menschenrechte, Ethik sowie nachhaltigen Einkauf. Vor-Ort-Audits werden von externen, unabhängigen Auditoren durchgeführt. Grundlage für die Prüfung sind die Kriterien der "Together for Sustainability" (TfS)-Initiative als auch der "Pharmaceutical Supply Chain Initiative" (PSCI). In beiden Initiativen arbeitet Bayer mit anderen Unternehmen zusammen, um die Nachhaltigkeitsbewertungen und -audits von Lieferanten in der gleichen Industrie zu standardisieren sowie durch den Informationsaustausch Synergien zu nutzen. Entsprechend unserem Konzernziel wollen wir bis zum Jahr 2020 einen Nachhaltigkeitsstandard für unsere Lieferanten entwickeln und einführen. Darüber hinaus überprüfen auch Bayer-Auditoren Lieferanten in Bezug auf Nachhaltigkeit mit Schwerpunkt auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Die Online-Bewertungen und Audits werden analysiert und dokumentiert, um bei nicht zufriedenstellenden Ergebnissen mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu definieren. Diese betrafen im Berichtsjahr vor allem die Kategorien Ethik, Nachhaltiger Einkauf sowie Gesundheit und Sicherheit. 2016 wiesen 24 Lieferanten (3 % der überprüften Lieferanten) ein kritisches Ergebnis (Bewertungsstufe niedrig) auf. Diese wurden von Bayer aufgefordert, die festgestellten Schwachpunkte auf der Basis konkreter Aktionspläne zu beseitigen. Insgesamt haben rund 400 unserer Lieferanten im Berichtsjahr ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessert. Zusätzlich wurden Prüfprozesse zur Erfüllung weiterer internationaler Regularien etabliert. Dies betrifft u. a. Vorschriften, die Unternehmen auffordern, die Herkunft bestimmter Rohstoffe offenzulegen, z. B. der sogenannten Konfliktmineralien. GRI G4-26Schulungen und Dialog zum Thema NachhaltigkeitMit gezielten konzernweiten Trainings unterstützen wir unsere Einkaufs-Mitarbeiter bei der Umsetzung unserer Einkaufsprozesse und Nachhaltigkeitsanforderungen. Im Berichtsjahr belegten 244 Einkaufs-Mitarbeiter Schulungen zum EcoVadis-Nachhaltigkeitsbewertungsprozess. Unseren Lieferanten bieten wir ebenfalls vielfältige Entwicklungs- und Austauschmöglichkeiten an, um ihnen die Nachhaltigkeitsanforderungen von Bayer näherzubringen. Kampf gegen Kinderarbeit in der Saatgut-LieferketteEine wesentliche Herausforderung für das nachhaltige Lieferantenmanagement im Konzern stellt die Bekämpfung von Kinderarbeit in der Saatgut-Lieferkette unseres Segments Crop Science dar. Unsere Position hierzu ist unmissverständlich und beinhaltet u. a. ein striktes Verbot von Kinderarbeit. Wir verpflichten daher auch unsere Lieferanten entlang unserer Wertschöpfungskette, konsequent auf Kinderarbeit zu verzichten. Seit vielen Jahren engagiert sich Bayer in Indien, Bangladesch und den Philippinen mit seinem "Child Care Program" systematisch gegen Kinderarbeit in der Baumwoll-, Reis- und Gemüse-Saatgut-Lieferkette und führt Prüfungen vor Ort durch. 2016 überprüfte Bayer erstmals auch externe Erzeuger von Gemüse-Saatgut in China und Thailand. Fälle von Kinderarbeit wurden dabei nicht festgestellt. Zugleich sensibilisiert Bayer seine Zulieferer einschließlich ihres lokalen Umfelds weiter für diese Problematik und macht die Anforderungen des Unternehmens deutlich. Dank eines strikten Kontrollsystems, unterstützt durch lokale Aufklärungs- und Bildungsinitiativen, haben wir nur noch eine sehr geringe Anzahl von Fällen mit Kinderarbeit bei unseren Kontraktoren festgestellt, die wir gleichwohl intensiv nachverfolgen und unmittelbar beenden. Beim Schutz von Kinderrechten und dem Ziel einer Saatgutproduktion ohne Kinderarbeit wird Bayer durch das mit internationalen Experten und anerkannten Fachleuten besetzte "Child Care Program Advisory Council" unterstützt. Den Erfolg unseres umfassenden Programms messen wir anhand des Indikators: Anteil der Kinderarbeitsfälle (in %) an der Gesamtzahl der Überprüfungen der Arbeitskräfte. 1.4.2.2 Produktion und LogistikProduktion nach hohen Qualitäts-, Sicherheits- und UmweltstandardsBayer betreibt Produktionsanlagen an mehr als 140 Standorten in 39 Ländern. Der sichere und verantwortungsvolle Betrieb unserer Anlagen sowie die umfassende Sicherheit unserer Mitarbeiter und der Menschen in der Nachbarschaft unserer Werke stehen für Bayer an vorderster Stelle. Darüber hinaus misst Bayer dem Schutz der Umwelt sowie dem effizienten Umgang mit Material und Energie eine große Bedeutung zu. Zur Steuerung dieser Prozesse nutzen wir unsere HSEQ-Managementsysteme. In unserem Engagement für Umweltschutz, Gesundheit und Sicherheit gehen wir über gesetzliche Vorgaben hinaus. Bei Investitionsvorhaben von über 10 Mio. € berücksichtigen wir besonders Umweltaspekte und nehmen eine freiwillige ökologische Beurteilung vor. Bei Unternehmenszukäufen überprüfen wir, ob an den Produktionsstandorten die geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie grundlegende Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. Konzernweite Richtlinien legen ergänzend fest, dass neue Produktionsstandorte nicht in Gebieten errichtet werden dürfen, die hinsichtlich natürlicher Eigenart, biologischer Vielfalt oder anderer Aspekte gesetzlich geschützt sind. Pharmaceuticals und Consumer Health720 Mio. € werden in Produktionskapazitäten für Hämophilie-Präparate investiert.Beide Segmente betreiben weltweit eigene Produktionsstätten, an denen Wirkstoffe hergestellt sowie Formulierungs- und Verpackungsleistungen für das Produktportfolio erbracht werden. Sowohl Pharmaceuticals als auch Consumer Health investieren kontinuierlich in ihr globales Produktionsnetzwerk. Durch das mehrjährige und aktuell mit insgesamt 720 Mio. € größte Investitionsprogramm von Pharmaceuticals werden an den deutschen Standorten Wuppertal und Leverkusen Produktionskapazitäten zur Herstellung von Hämophilie-A-Präparaten aufgebaut. Auch der Standort Beijing in China wird mit einem Investitionsvolumen von rund 100 Mio. € deutlich erweitert. Das größte Investitionsprojekt von Consumer Health ist mit ca. 100 Mio. € der Um- und Ausbau der Produktionsstandorte in China. Strategische Investitionen in Sachanlagen Pharmaceuticals & Consumer HealthA 1.4.2.2/1 scroll
Crop ScienceDie Produkte von Crop Science werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten hergestellt. Zahlreiche dezentrale Formulier- und Abfüllstandorte ermöglichen es, schnell auf die Bedürfnisse der lokalen Märkte zu reagieren. Dort werden die Wirkstoffe entsprechend den lokalen Anforderungen und den Anwendungsgebieten weiterverarbeitet, konfektioniert und verpackt. Die Produktion von Saatgut erfolgt kundennah in Europa, Asien, Nord- und Südamerika, entweder in eigenen landwirtschaftlichen Betrieben oder über Vertragsanbau. 2,4 Mrd. € investierte Crop Science zwischen 2013 und 2016 in die Herstellung von Pflanzenschutzprodukten und Saatgut.Zwischen 2013 und 2016 investierten wir insgesamt rund 2,4 Mrd. € in Sachanlagen, um der höheren Nachfrage von Pflanzenschutzmitteln und Saatgut gerecht zu werden. Dazu gehörte neben der Erweiterung von Produktionskapazitäten auch der Ausbau unserer Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Hier lag der Schwerpunkt vor allem in den USA und Deutschland, bei der Ausweitung unseres Netzwerks von Zuchtstationen für verschiedene Kulturen in Europa, in Nord- und Lateinamerika. Strategische Investitionen in Sachanlagen Crop ScienceA 1.4.2.2/2 2016 Kapazitätserweiterungen für die Herbizid-Produktion in den USA und Deutschland Aufbau einer Produktionsanlage für Insektizide in Dormagen, Deutschland Ausbau der Produktionskapazitäten für Fungizide in Dormagen, Deutschland Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Monheim, Deutschland Aufbau von Zuchtstationen für verschiedene Pflanzenarten weltweit Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Raleigh, USA 2015 Kapazitätserweiterungen für die Herbizid-Produktion in den USA und Deutschland Aufbau einer Produktionsanlage für Insektizide in Vapi, Indien, und Dormagen, Deutschland Ausbau der Produktionskapazitäten für Fungizide in Dormagen, Deutschland Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Monheim, Deutschland Aufbau von Zuchtstationen für verschiedene Pflanzenarten weltweit Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Raleigh, USA Animal HealthDie Wirkstoffe für Animal-Health-Produkte beziehen wir sowohl von internen als auch weltweit von externen Lieferanten. Die Herstellung unserer global vermarkteten Tierarzneimittel erfolgt überwiegend an den Standorten in Kiel, Deutschland, und Shawnee, USA. CovestroCovestro verfügt weltweit u. a. über acht World-Scale-Produktionsstätten. Darüber hinaus werden in ausgewählten Ländern mehrere Produktionsanlagen betrieben, in denen die Abmischung und Bereitstellung von kundenindividuellen Compoundierungen von Polycarbonat-Granulaten und die Herstellung von Halbzeugen (Polycarbonat-Platten) erfolgt. Zudem gibt es regionale Produktionsstätten für Derivate des Segments Coatings, Adhesives, Specialties sowie für funktionale Folien aus Polycarbonat und thermoplastischen Polyurethanen. Covestro investiert kontinuierlich in sein globales Produktionsnetzwerk: Strategische Investitionen in Sachanlagen - CovestroA 1.4.2.2/3 2016 Kapazitätserweiterung der MDI-Anlage In Brunsbüttel, Deutschland Inbetriebnahme einer Produktionsstraße für CO2 -basierte Polyole In Dormagen, Deutschland Weiterführung und Finalisierung der Investitionsprojekte aus 2014 - Verdopplung der Produktionskapazität für Polycarbonat in Shanghai, China - Verdopplung der Produktionskapazität für das aliphatische Isocyanat HDI in Shanghai, China 2015 Errichtung einer Produktionsstraße für CO2 -basierte Polyole in Dormagen, Deutschland Weiterführung der Investitionsprojekte aus 2014 - Verdopplung der Produktionskapazität für Polycarbonat in Shanghai, China - Verdopplung der Produktionskapazität für das aliphatische Isocyanat HDI in Shanghai, China Effiziente Logistikkonzepte umgesetztLogistik bei Bayer umfasst neben Transport und Lagerhaltung von Waren die gesamte Steuerung und Kontrolle aller Güterflüsse und Logistikdaten für den Konzern. Wir arbeiten kontinuierlich an der Entwicklung von Logistikkonzepten, die Sicherheit- und Umweltaspekte sowie Kosten gleichermaßen berücksichtigen. Zu den Schwerpunkten im ökologischen Bereich gehören die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2 -Emissionen, beispielsweise durch eine Verringerung der Lufttransporte sowie die Nutzung von Logistikkonzepten, die Schienen- und Wasserwege einbeziehen. Wir arbeiten mit einer leistungsfähigen Organisation nach weltweit gültigen Managementsystemen und Richtlinien. Für Lager- und Transportleistungen nutzen wir sowohl interne Kapazitäten als auch externe Logistikpartner. Diese werden von Bayer anhand strenger Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätskriterien ausgewählt. Neben der Konzernfunktion "Corporate Supply Chain" verfügt jedes Segment über eigene Logistikbereiche, die auf die Besonderheiten des jeweiligen Geschäftsmodells und der Produkte ausgerichtet sind. 1.4.2.3 Marketing und VertriebVorrangiges Ziel unserer Aktivitäten in Marketing und Vertrieb ist es, neue Kunden zu gewinnen und bestehende langfristig an unser Unternehmen zu binden. Verantwortliches Handeln hat für Bayer auch hier hohe Priorität. Enges Vertriebsnetz und intensiver KundendialogUm unsere Stellung in den verschiedenen Märkten zu festigen und weiter auszubauen, arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung unseres markt- und kundenspezifischen Vertriebsnetzes und des Kundendialogs. Unsere Kunden im Gesundheitssektor, in der Landwirtschaft, in der Industrie und im privaten Bereich versorgen wir je nach Marktbedingungen über den Groß- und Facheinzelhandel oder über Direktvertriebsorganisationen. Unsere Vertriebskanäle haben wir entsprechend dem Bedarf sowohl auf internationaler wie auch auf regionaler und lokaler Ebene etabliert. Für unseren langfristigen Erfolg ist eine hohe Kundenzufriedenheit die Grundvoraussetzung. Daher analysieren wir in den einzelnen Segmenten systematisch sowohl die vielfältigen Bedürfnisse und die Zufriedenheit unserer Kunden als auch deren Beschwerden. Mithilfe verschiedenartiger Vertriebsinstrumente und Marketingformate pflegen wir Partnerschaft und Dialog mit unseren Kunden. Verpflichtung zu ethischem HandelnBei Entwicklung, Verkauf und Vermarktung unserer Produkte dulden wir keinerlei Bestechung oder andere Formen der unzulässigen Einflussnahme auf unsere Geschäftspartner. Die darauf abgestimmten Verhaltensregeln sind in unserer Konzernrichtlinie "Responsible Marketing & Sales" festgelegt. Wir verpflichten uns darüber hinaus zur ethischen Werbung und Kommunikation für alle unsere Produkte und Leistungen. Unsere Mindeststandards leiten sich aus Gesetzen und anderen staatlichen Vorschriften, Industriekodizes sowie internen Regelungen ab. Jegliche Verdachtsfälle eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze zu verantwortungsvollem Marketing werden im Rahmen unseres Compliance-Managements aufgenommen und verfolgt. Dies gilt für Beschwerden, die sowohl intern als auch extern an uns herangetragen werden. Die Umsetzung unserer Konzernrichtlinie sowie entsprechende Trainingsprogramme erfolgen dezentral in den Segmenten. 1.4.3 Sicherheit für Menschen und Umwelt
Wir sind uns der hohen Erwartungen unserer Stakeholder an unsere Produkte und Verfahren bewusst. Die Qualität und Sicherheit unserer Erzeugnisse, der sichere und verantwortungsvolle Betrieb unserer Anlagen sowie der umfassende Schutz unserer Mitarbeiter und der Menschen in der Nachbarschaft unserer Werke sind Bayer besonders wichtig. Zugleich misst Bayer dem Umweltschutz sowie dem verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen große Bedeutung zu. Die Verantwortung für die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität (HSEQ) ist beim Konzernvorstand angesiedelt. Konzernweit geltende HSEQ-Managementsysteme sind eingerichtet und in die Geschäftsprozesse integriert. Steuerung und Kontrolle obliegt den beiden neu eingerichteten Konzernfunktionen "Health, Safety und Sustainability" sowie "Quality", die Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen u. a. durch Konzernregelungen sowie Ziele und Leistungskennzahlen festlegen. Die operative Verantwortung liegt bei den entsprechenden Linienorganisationen der Segmente, die HSEQ eigenverantwortlich durch Managementsysteme, Gremien und Arbeitsgruppen steuern. Alle relevanten HSEQ-Leistungskennzahlen unserer Produktionsstandorte werden in einem konzernweiten Bayer-Standort-Informationssystem (BaySIS) zusammengeführt. Die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Richtlinien durch die Konzernfunktionen sowie verpflichtende, regelmäßige interne Audits und externe Zertifizierungen sorgen dafür, dass die Systeme an allen Produktionsstandorten wirksam den jeweiligen spezifischen Anforderungen entsprechen. Mit einer hohen Leistungsfähigkeit unserer HSEQ-Managementsysteme für die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität senken wir auch laufende Kosten, indem wir Schäden sowie Arbeits- und Produktionsunterbrechungen vermeiden. Standards und ZertifizierungenDie Managementsysteme von Bayer im HSEQ-Bereich orientieren sich an anerkannten internationalen Standards. Mit der regelmäßigen Pflege der Managementsysteme sowie entsprechenden Schulungen und Zertifizierungen untermauern wir auch unser Bekenntnis zur "Responsible CareTM"-Initiative der chemischen Industrie und insbesondere zu den Leitlinien der "Responsible Care Global Charter". Den Abdeckungsgrad mit HSE-Managementsystemen stellen wir bezogen auf den Energieeinsatz dar: 2016 verfügten rund 95 % unserer Produktionsstandorte über ein durch Bayer auditiertes HSE-Managementsystem. 97 % unserer gesamten Geschäftstätigkeit waren nach mindestens einem international anerkannten Standard extern zertifiziert. Ein konzernweiter Zertifizierungsplan sieht vor, dass bis 2017 im Umwelt- sowie im Arbeitssicherheitsmanagement eine nahezu vollständige Abdeckung nach externen Standards erreicht wird. Eine hundertprozentige Abdeckung ist wegen Änderungen in unserem Standortportfolio nicht realisierbar. Standards und ZertifizierungenA 1.4.3/1 scroll
1
Der Anstieg 2015 ist auf die verstärkte OHSAS-18001-Zertifizierung
an Covestro-Standorten zurückzuführen. QualitätsmanagementDie Konzernfunktion "Quality" sorgt für segment- und funktionsübergreifend einheitliche Qualitätsstandards sowie für eine kontinuierliche Verbesserung aller Qualitätsprozesse. Die Qualitätsanforderungen, die sich aus behördlichen Vorgaben, Genehmigungen und Zulassungen sowie relevanten Standards von Nichtregierungsorganisationen, Fachverbänden und Kundenerwartungen ableiten, werden regelmäßig überprüft und in ein firmeninternes Qualitätsmanagementsystem übernommen. Unsere Segmente verfügen über Qualitätsmanagementsysteme, die auf branchenspezifischen internationalen Standards basieren. Der Abdeckungsgrad durch solche Zertifizierungen beträgt konzernweit bezogen auf den Energieeinsatz mehr als 98 %. 1.4.3.1 ProduktverantwortungProduktverantwortung bedeutet für uns, dass unsere Produkte höchsten Qualitätsstandards entsprechen und bei sachgerechter Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind. Alle Stoffe und fertigen Produkte durchlaufen im Interesse der Produktsicherheit zahlreiche Prüfungen und Bewertungen. Wir bewerten mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette und leiten daraus Maßnahmen zur Minimierung von Risiken ab. Wir halten konsequent die gesetzlichen Bestimmungen ein und gehen mit unserem freiwilligen Engagement und internen Standards in vielen Bereichen noch darüber hinaus. Dies wird von der Konzernfunktion Health, Safety & Sustainability gesteuert, die die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien und die Pflege der HSE-Managementsysteme verantwortet. Umsetzung der gesetzlichen VerpflichtungenFür alle Bayer-Produkte gelten umfassende gesetzliche Regulierungen. Chemische Stoffe unterliegen der europäischen Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und der CLP (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)-Verordnung. Durch die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien werden Anwender in der Europäischen Union (EU) über die mit Chemikalien verbundenen Gefahren informiert. Vor der Markteinführung prüfen wir jedes Produkt auf seine Sicherheit. Die Endprodukte aus unseren Life-Science-Bereichen wie Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel oder Biozide unterliegen darüber hinaus spezifischen Zulassungsverfahren. Freiwilliges Engagement von BayerBayer unterstützt seit 1994 die freiwillige "Responsible CareTM"-Initiative der chemischen Industrie und die damit verbundene "Responsible CareTM Global Charter". Wir decken alle wesentlichen Elemente der Charta an allen Standorten des Konzerns durch unsere HSEQ-Managementsysteme ab. Zudem beteiligen wir uns in Verbänden und Initiativen an der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Risikobewertung. Bereits in der Forschung und Entwicklung bewerten wir durchgängig die Eigenschaften unserer Stoffe. Produkte mit unerwünschten Eigenschaften für Mensch und Umwelt werden unter Anwendung des Vorsorgeprinzips von uns nicht weiterentwickelt. In Europa arbeiten wir unter hohen gesetzlichen Auflagen. Unabhängig von der jeweiligen Landesgesetzgebung wenden wir weltweit freiwillig vergleichbare Standards an. Damit stellen wir sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter REACH auch an allen nicht-europäischen Bayer-Standorten zur Anwendung kommen. Dies unterstützen wir durch unser Konzernziel zur Produktverantwortung: Wir werden bis zum Jahr 2020 das Gefahrenpotenzial aller verwendeten Substanzen unserer Life Sciences (> 99 %) bewerten, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr verwendet werden. Bis Ende 2016 haben wir 66 % dieser Substanzen bewertet. Die maßgeblichen Schritte und Maßnahmen zur Bewertung sind in unserer Konzernregelung "Stoffinformation und Auskunftsfähigkeit" festgelegt. Wir führen unsere Risikobewertungen bei Chemikalien anhand anerkannter wissenschaftlicher Methoden durch, z. B. entlang der Leitlinien zu Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung der ECHA (Europäische Chemikalienagentur). Sollte die Analyse ergeben, dass die Verwendung einer Chemikalie nicht sicher ist, ergreifen wir Maßnahmen zur Risikominderung. Produktinformationen zur sicheren AnwendungBesondere Aufmerksamkeit bei der sicheren Handhabung und Nutzung der Produkte schenken wir unseren Kunden. Bayer erstellt für alle Produkte Sicherheitsdatenblätter, auch wenn sie gesetzlich nicht gefordert sind. Für alle Endverbraucherprodukte bieten wir entsprechende Informationen in der Verpackung, wie etwa den Beipackzettel im Arzneimittelbereich. Alle Segmente erfassen gemäß den jeweiligen Produktsicherheits- und Informationspflichten die Produktinformationen sowohl für Rohstoffe als auch für Zwischen- oder Endprodukte. IT-Systeme machen den weltweiten Zugang zu diesen Informationen möglich, u. a. bei der Produktkennzeichnung. Risikobewertung der am Markt verfügbaren ProdukteZu unserer Verantwortung zählen wir auch die Überwachung aller bereits am Markt verfügbaren Produkte. Wir haben unternehmensweit Prozesse etabliert, um Anfragen zur Produktsicherheit oder zu Problemen mit unseren Produkten aufzugreifen. Diese Rückmeldungen fließen kontinuierlich in unsere Risikobewertung ein. In diese beziehen wir auch Stoffe mit ein, die von Behörden und unabhängigen Institutionen als potenziell risikobehaftet betrachtet werden. Verantwortungsbewusster Einsatz von BiotechnologieGegenwärtig nutzen wir biotechnologische Methoden in der pharmazeutischen Produktentwicklung und Produktion sowie im Bereich Pflanzenschutz. Bei Pharmaceuticals gehören dazu BetaferonTM / BetaseronTM, EyleaTM und KogenateTM. Bei Animal Health handelt es sich um ZelnateTM -nicht-antibiotisches Immunstimulanz-Produkt. Weitere biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe befinden sich in der klinischen Entwicklung. Pflanzenbiotechnologie kann die Ertragssicherheit und die Stresstoleranz von Pflanzen erhöhen. Beim Einsatz von Biotechnologie hat die Sicherheit für Bayer Priorität. Zusätzlich zu rechtlichen und regulatorischen Vorschriften hat Bayer eine Konzernregelung zum verantwortungsvollen Umgang mit Gentechnik formuliert. Unsere Stakeholder informieren wir umfassend über unsere Produkte und Dienstleistungen gemäß unserer Konzernregelung zum verantwortungsvollen Marketing Unser Einsatz zur Erhaltung von BiodiversitätWir berücksichtigen Einflüsse auf die Biodiversität entlang der gesamten Wertschöpfungskette und haben unsere Prinzipien in einer eigenen Position niederlegt. Wir bekennen uns darin zur Biodiversitäts-Konvention der Vereinten Nationen und dem zugehörigen Nagoya-Protokoll, das den Zugang zu genetischen Ressourcen beinhaltet sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der aus ihrer Nutzung resultierenden Vorteile. Crop Science hat sich durch eine interne Regelung verpflichtet, dass genetische Ressourcen von Bayer nur im Einklang mit internationalen sowie nationalen Gesetzen erworben und genutzt werden. Bekenntnis zum TierschutzUm die Sicherheit und Wirksamkeit unserer Produkte zu bewerten, sind Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben und wissenschaftlich notwendig. Unser Ziel ist es, den Einsatz von Versuchstieren so gering wie möglich zu halten und - wann immer realisierbar - alternative Methoden zu verwenden. Wir respektieren alle rechtlichen Anforderungen des Tierschutzes, deren Einhaltung sowohl durch staatliche Aufsichtsbehörden als auch interne Audits geprüft wird. In Ländern ohne spezielle Gesetzgebung gelten die Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen. Das Bayer-interne Tierschutz-Komitee (Global Animal Welfare Committee) überwacht deren Einhaltung im Konzern und bei externen Studien. Unsere Prinzipien gelten auch für die von uns beauftragten Forschungsinstitute sowie unsere Lieferanten, die wir regelmäßig auf die Einhaltung des Tierschutzes überprüfen. Schutz vor ProduktfälschungenGefälschte Medikamente und Pflanzenschutzprodukte bergen erhebliche Gefahren für Patienten und Konsumenten. Produktfälschungen können nur länderübergreifend durch ein gemeinsames Vorgehen von Industrie, Verbänden, staatlichen Stellen und nicht-staatlichen Organisationen bekämpft werden. Bayer setzt sich kontinuierlich für eine Verschärfung und Erweiterung bestehender Gesetze und Bestimmungen ein, die der Erkennung und Beschlagnahme illegaler Produkte dienen. Durch umfangreiche eigene Maßnahmen wollen wir Kunden und Produkte zusätzlich schützen. Pharmaceuticals und Consumer HealthNutzen-Risiko-Management von Arzneimitteln und MedizinproduktenDie Segmente Pharmaceuticals und Consumer Health bewerten kontinuierlich das medizinische Nutzen-Risiko-Verhältnis ihrer Arzneimittel über den gesamten Produktlebenszyklus. Bereits in präklinischen und klinischen Studien der Phasen I-III werden die Wirksamkeit, Sicherheit und die Verträglichkeit von Arzneimitteln untersucht. Die bei den Zulassungsbehörden eingereichte Dokumentation enthält die Ergebnisse dieser Studien sowie eine umfassende Nutzen-Risiko-Bewertung. Die Erfüllung behördlicher Sicherheitsanforderungen ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung eines neuen Medikaments oder Medizinprodukts. Gemäß den Bestimmungen sammeln die Segmente auch nach der Einführung auf dem Markt sicherheitsrelevante Informationen in einer eigenen Datenbank. Diese werden in der globalen Abteilung für Pharmakovigilanz von medizinischen Experten unterschiedlicher Fachrichtungen kontinuierlich ausgewertet und das Nutzen-Risiko-Verhältnis regelmäßig evaluiert. Bayer arbeitet dabei eng mit den Zulassungs- und Überwachungsbehörden auf internationaler und nationaler Ebene zusammen. Weitere sicherheitsrelevante Informationen werden durch Unbedenklichkeitsstudien nach Zulassung, sogenannten Post-Authorization Safety Studies (PASS), gesammelt. Die Ergebnisse werden in Übereinstimmung mit der Pharmakovigilanz-Gesetzgebung der EU in das PASS-Verzeichnis eingetragen. Untersuchung von Arzneimittelrückständen in der UmweltArzneimittelwirkstoffe können über Ausscheidungen von Menschen oder Tieren, durch eine falsche Entsorgung oder während der Herstellung in die Umwelt gelangen. Hier sind vor allem die Oberflächengewässer relevant. Pharmaceuticals und Consumer Health führen selbst ökotoxikologische Untersuchungen zu pharmazeutischen Rückständen und Abbauprodukten durch, um mögliche Umweltauswirkungen der Produkte beurteilen zu können. Im Rahmen der rechtlichen Zulassung von Human- und Tierarzneimitteln in Europa und den USA erfolgt für alle neuen Wirkstoffe eine sogenannte Umweltrisikobewertung. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand haben die vorhandenen Konzentrationen einzelner pharmazeutischer Wirkstoffe im Trinkwasser keine relevanten nachteiligen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit. Zu diesem Thema äußert sich insbesondere der 2012 erschienene WHO-Bericht zu Arzneimitteln im Trinkwasser, der zu dem Ergebnis kommt, dass spürbare Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit durch das derzeitige Ausmaß der Exposition über das Trinkwasser äußerst unwahrscheinlich sind. Wir verfolgen die Diskussion und beteiligen uns aktiv am Stakeholder-Dialog. Bayer hält weltweit alle gesetzlichen Vorgaben zu Abwasser-Schwellenwerten an seinen Produktionsstandorten ein. Diese werden entsprechend den regulatorischen Vorgaben von Aufsichtsbehörden und externen Gutachtern sowie in regelmäßigen Abständen auch durch Audits von internen Fachleuten überprüft. Um Einträge von Arzneimittelspuren in die Umwelt weiter zu reduzieren oder ganz auszuschließen, ergreifen wir eigene Maßnahmen in der Produktion. Darüber hinaus haben wir im Rahmen der "Eco-Pharmaco-Stewardship"-Initiative der europäischen Pharmaverbände die Methoden für die Risikobewertung von Arzneimittelspuren im Produktionsabwasser übernommen. Bayer hat seine Produktionsstandorte nach diesen Methoden überprüft und wo erforderlich standortspezifische Maßnahmen zur weiteren Reduktion getroffen. Wir beteiligen uns außerdem aktiv an verschiedenen Forschungsprojekten zur Entwicklung von Reduktionsmaßnahmen. Crop ScienceProduktsicherheit im ZentrumProduktsicherheit und Umweltverträglichkeit spielen bei der Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln und -technologien eine zentrale Rolle, damit sie unbedenklich für Mensch und Tier sowie ohne unvertretbare ökologische Belastungen angewandt werden können. Dafür benötigen sie eine amtliche Zulassung, die von zahlreichen internationalen und nationalen Gesetzen und Bestimmungen geregelt wird. Die Anforderungen für die Zulassung, insbesondere im Umweltbereich, sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Crop Science erfüllt alle regulatorischen Anforderungen der Länder, in denen unsere Produkte vertrieben werden. Schon während der Entwicklungsphase überprüft Crop Science seine Produkte in behördlich vorgeschriebenen Tests auf ihre Wirkungsweise, ihre (umwelt-) toxikologischen Eigenschaften und den Umfang von möglichen Rückständen auf Pflanzen und in der Umwelt. Jeder neue Pflanzenschutzwirkstoff und jede neue Technologie muss diese Versuche und Prüfungen durchlaufen, um sicherzustellen, dass der Wirkstoff bzw. die Technologie in der Anwendung als Produkt wirksam und unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt ist. Darüber hinaus hat sich Bayer selbst verpflichtet, nur Pflanzenschutzprodukte zu vertreiben, deren Wirkstoffe in mindestens einem OECD-Land registriert sind. Bei Vertrieb und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -technologien folgt Crop Science dem Internationalen Verhaltenskodex der Welternährungsorganisation (FAO). Wir setzen alle wesentlichen Aspekte unserer verantwortungsvollen Produkthandhabung in unserem "Product Stewardship"-Programm um, das den Grundsätzen unserer "Product Stewardship Policy" folgt. Bayer Bee Care: Stärkung der BienengesundheitAls Life-Science-Unternehmen wissen wir, wie wichtig gesunde Bienen als Blütenbestäuber für eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion sind, und welche entscheidende Rolle sie für die Ökosysteme spielen. Für unser Geschäft ist die Förderung der Gesundheit von Bienen und einer nachhaltigen Landwirtschaft von großer Bedeutung. In unserem "Bee Care"-Programm bündeln wir alle Aktivitäten im Bereich der Gesundheit als auch der Sicherheit von Bienen. Zu diesem Zweck betreiben wir in Deutschland und in den USA zwei "Bee Care"-Center. Darüber hinaus haben wir ein weltweites "Bee Care"-Netzwerk aufgebaut. Einbindung von Kunden und PartnernBei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist größtmögliche Sorgfalt notwendig. Wir unterstützen daher weltweit unsere Kunden und Partner beim fachgerechten und sicheren Umgang mit unseren Saatgut- und Pflanzenschutzprodukten. Gezielte Schulungsangebote wenden sich insbesondere an Landwirte und Händler. Sie dienen vor allem der Sicherheit von Anwendern und damit auch der Umwelt und den Verbrauchern. Ziel ist es, die Reichweite unserer Schulungsaktivitäten weltweit zu erhöhen. Anwender unserer Produkte können sich bei Reklamationen, Rückfragen oder Vorfällen über unterschiedliche Kommunikationskanäle an Crop Science wenden. Dazu gehören u. a. der direkte Kontakt zu unseren Vertriebsmitarbeitern, unsere Hotline, die auf allen Produktverpackungen angegeben ist, sowie z. B. in Deutschland das Agrartelefon. Animal HealthSicherheitsstandards für Produkte zur TiergesundheitFür Tierarzneimittel, Futtermittel und Futterzusatzstoffe gelten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ebenfalls hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards. Im Rahmen der behördlichen Zulassungsverfahren führt Animal Health detaillierte Produktstudien durch, um die Sicherheit sowohl für das zu behandelnde Tier, den Menschen als auch die Umwelt zu gewährleisten. Der besondere Fokus liegt auf der Überwachung der Tierarzneimittelsicherheit und dem Engagement für eine verantwortungsbewusste Produktnutzung. CovestroUmfassende Bewertung von Gesundheits-, Sicherheits- und UmweltrisikenHöchste Priorität hat die sichere Handhabung und Anwendung der Produkte. Neben den gesetzlich geforderten Sicherheitsinformationen stellt Covestro daher z. B. auch zusätzliche Informationen wie "Safety Summaries" im Rahmen der "Global Product Strategy" (GPS) des Weltchemieverbands ICCA (International Council of Chemical Associations) zur Verfügung. Covestro richtet sich nach allen regulatorischen Anforderungen des Gesundheitsschutzes für Verbraucher, was die Verwendung der Chemikalie Bisphenol A einschließt. GPS-Informationen ebenso wie Produktsicherheitsinformationen stellt das Unternehmen über das Internetportal "Product Safety First" zur Verfügung. 1.4.3.2 SicherheitDas Sicherheitsmanagement und die permanente Weiterentwicklung der Sicherheitskultur sind eine wichtige Grundlage unternehmerischer Verantwortung im Bayer-Konzern. Die Prävention von Unfällen und Ereignissen im Arbeitsalltag, beim Betrieb der Produktionsanlagen und auf Arbeits- und Transportwegen, bei denen Mensch und Umwelt zu Schaden kommen können, hat für uns höchste Priorität. Die Verantwortung für die Sicherheit wird durch entsprechende Richtlinien, wie unsere Konzernregelung "Sicherheit im Bayer-Konzern", definiert. Unser Sicherheitsmanagement basiert auf vier Säulen: Säulen der SicherheitA 1.4.3.2/1 ![]() Sicherheit und Gesundheitsschutz am ArbeitsplatzEine unserer Kernaufgaben ist die Arbeitssicherheit und der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter sowie der Mitarbeiter von Kontraktoren und Lieferanten, die auf unseren Werksgeländen und unter Bayer-Aufsicht arbeiten. Dies beinhaltet die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Beurteilung von Gefährdungspotenzialen, ein umfassendes Risikomanagement sowie die Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfelds. Bereits seit Jahren sinkt die Quote der Arbeitsunfälle. Zu diesem Erfolg trugen auch 2016 intensive Trainings bei. Grundlage unserer Berichterstattung zu Arbeitsunfällen ist die sogenannte Recordable Incident Rate (RIR). In diese fließen alle Arbeitsunfälle von Mitarbeitern ein, die Ursache für eine medizinische Behandlung sind und über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehen. Dies umfasst sowohl die Unfälle mit als auch ohne Ausfalltage. Die RIR-Quote sank 2016 konzernweit auf 0,39 Unfälle pro 200.000 Arbeitsstunden, was weltweit 489 Arbeitsunfällen entspricht. Statistisch gesehen ereignete sich nach fast 516.000 geleisteten Arbeitsstunden jeweils ein berichtspflichtiger Arbeitsunfall. Auch bezogen auf unser Konzernziel (RIR-Quote ohne Covestro) konnten wir uns im Berichtsjahr weiter verbessern. Die ausschließlich auf berichtspflichtige Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen bezogene Quote Lost Time Recordable Incident Rate, LTRIR, stieg im Vergleich zum Vorjahr an. Bedauerlicherweise mussten wir 2016 insgesamt vier tödliche Arbeitsunfälle verzeichnen. Darunter befanden sich zwei Bayer-Mitarbeiter, die durch Verkehrsunfälle ums Leben kamen sowie zwei Mitarbeiter von Kontraktoren, die aus Höhe, u. a. von einem Gerüst, stürzten. Alle Todesfälle ereigneten sich in Indien. Berichtspflichtige ArbeitsunfälleA 1.4.3.2/2 scroll
1
RIR = Recordable Incident Rate Wie in den Vorjahren verzeichneten wir auch 2016 kaum Unfälle mit Chemikalienkontakt. Ein erheblicher Teil der Unfälle und Verletzungen hat verhaltensbedingte Ursachen. Diese Problematik greift unsere - vom Konzernvorstand ins Leben gerufene - Initiative "Behavioral Safety" mit entsprechenden Trainingsprogrammen auf. Verfahrens- und AnlagensicherheitUnser Ziel ist es, unsere Verfahren und Anlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Umwelt und die Nachbarschaft entstehen. Um die Sicherheit unserer Produktionsanlagen und Prozesse weltweit zu verbessern, arbeitet Bayer kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Sicherheitskultur, der Kompetenz der Mitarbeiter und den entsprechenden Standards zur Bewertung der Risiken. In der entsprechenden, 2016 aktualisierten Konzernregelung "Verfahrens- und Anlagensicherheit" sind weltweit einheitliche Verfahren und Standards vorgeschrieben. Diese wird regelmäßig überprüft, um Änderungen in Gesetzgebungen, neuen Verfahren oder auch zusätzlichen Qualitätssicherungsprozessen zu berücksichtigen. In einem globalen Netzwerk arbeiten das zentrale Bayer-Kompetenzzentrum für Verfahrens- und Anlagensicherheit in Leverkusen, Deutschland, und die regionalen Zentren in Asien und den USA sowie Anlagensicherheitsfachleute aller Produktionsstandorte zusammen. Als Frühindikator für Anlagensicherheitsereignisse gilt die weltweit einheitliche Kennzahl: Loss of Primary Containment (LoPC-Stofffreisetzung/Leckagen), die in das konzernweite Sicherheits-Berichtswesen integriert ist. Unter LoPC versteht man den Austritt von chemischen Substanzen oder Energie oberhalb definierter Mengenschwellen aus ihrer ersten Umhüllung, wie Rohrleitungen, Pumpen, Tanks oder Fässern. Die LoPC-Incident Rate (LoPC-IR) stellt die Anzahl der LoPC-Ereignisse bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden dar. Diese lag 2016 bei 0,32 (Vorjahr 0,22). Bayer berichtet hier nach den Standards des europäischen Chemieverbands (CEFIC), die für ganz Europa einheitlich festgelegt sind. Quote der Anlagensicherheits-Ereignisse (LoPC-IR)A 1.4.3.2/3 scroll
1
Anzahl der LoPC-Ereignisse bezogen auf 200.000
Arbeitsstunden Im Rahmen des konzernweiten Krisenmanagements verfügt Bayer über ein weltweit gültiges Frühwarnsystem: das Notfall-Meldesystem "Bayer Emergency Response System". TransportsicherheitDie Transportsicherheit besitzt innerhalb der Bayer-Sicherheitskultur einen hohen Stellenwert. Dies gilt sowohl für den Transport unserer Produkte, insbesondere von Gefahrgütern, auf öffentlichen Transportwegen, als auch für Vorgänge wie Be- und Entladen, die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung der Produkte sowie die Wahl der Logistikpartner. Diese werden nach einem festgelegten Verfahren bestimmt und hinsichtlich der Erfüllung von Sicherheits- und Qualitätsstandards bewertet. Mit der Umsetzung einer speziellen Konzernrichtlinie stellen wir sicher, dass alle Materialien entsprechend den einzuhaltenden Vorschriften und ihrem jeweiligen Gefährdungspotenzial gehandhabt werden. Im Rahmen unserer freiwilligen Responsible-Care-Aktivitäten werden auch für Nicht-Gefahrgüter Transportsicherheitsanweisungen erstellt und Distributions-Sicherheits-Audits durchgeführt. Unser Transportsicherheitsmanagement ist Teil des HSE-Managements und wird von einem Netzwerk aus Experten und praxiserfahrenen Anwendern geführt. Insgesamt fanden 2016 weit über drei Millionen Transportbewegungen statt. Durch vorbeugende Maßnahmen soll die Zahl der Unfälle so gering wie möglich gehalten werden. Trotz unserer umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und -trainings kann es aufgrund von Restrisiken zu Transportereignissen kommen. Dazu zählen etwa Unfälle mit Personen- oder erheblichem Sachschaden, die Beeinträchtigung der Umwelt durch frei werdende Stoffe oder der Austritt gefährlicher Güter, die nach festgelegten Kriterien detailliert aufgenommen und bewertet werden. Die zwölf Transportereignisse im Berichtsjahr sind im Wesentlichen auf Unfälle im Straßenverkehr zurückzuführen. 1.4.3.3 UmweltschutzUnsere Verantwortung für den Schutz der Umwelt nehmen wir auf vielfältige Weise wahr: Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Belastungen für die Umwelt durch unsere Geschäftstätigkeit zu verringern, und entwickeln Produktlösungen, die der Umwelt zugutekommen. Für uns ist der effiziente Umgang mit Rohstoffen und Energie sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll: Unsere Maßnahmen entlasten die Umwelt und senken gleichzeitig die Kosten für Material, Energie, Emissionen und Entsorgung. Wir nutzen viele Möglichkeiten, unsere Produktionsverfahren ressourcenschonender und emissionsärmer zu gestalten. Unserem Anspruch folgend setzen wir uns für eine möglichst geringe Abwasserbelastung ein. Die Menge der zu entsorgenden Materialien verringern wir durch ein systematisches Abfallmanagement und Recycling-Aktivitäten. Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen sind auf Konzernebene u. a. durch Konzernregelungen sowie Ziele und Leistungskennzahlen festgelegt. Mithilfe zertifizierter HSEQ-Managementsysteme regeln wir die operative Umsetzung. Unsere ökologischen Standards gelten dabei weltweit. EnergieeinsatzGesamtenergieeinsatz im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegenIm Berichtsjahr ist der Gesamtenergieeinsatz um 1,6 % auf 84,5 Petajoule gestiegen. Beim Gesamtenergieeinsatz unterscheiden wir zwischen dem Primärenergieeinsatz in Form von meist fossilen Energieträgern für die Eigenerzeugung von Strom und Dampf sowie dem Sekundärenergieeinsatz, der den Zukauf von Strom, Dampf und Kälte sowie den Einsatz von Prozesswärme wiedergibt. Der Primärenergieeinsatz nahm 2016 um 1,0 % zu, der Sekundärenergieeinsatz um 2,2 %. Der gestiegene Energiebedarf ist auf erhöhte Produktionsaktivitäten an den Standorten Leverkusen und Uerdingen, Deutschland, zurückzuführen. Energieeinsatz im Bayer-Konzern1A 1.4.3.3/1 scroll
1
Der Energieeinsatz ist jeweils per saldo dargestellt,
was unter Umständen zu negativen Werten führt. Energieeffizienz-Ziel der Life-Science-Bereiche erreicht und neu formuliertWir messen Energieeffizienz als Relation zwischen Energieeinsatz in Megawattstunden (MWh) und produzierter Verkaufsmenge (in Tonnen). Die produzierte Verkaufsmenge der Life Sciences lag im Jahr 2016 mit einer Reduktion um 0,5 % ungefähr auf Vorjahresniveau, der Energieeinsatz stieg um rund 6,3 %, hauptsächlich bedingt durch unsere Servicegesellschaft Currenta, die u. a. als Energiedienstleister für Bayer und Dritte fungiert. Somit verschlechterte sich unsere Energieeffizienz gegenüber dem Vorjahr um rund 6,9 %. EnergieeffizienzA 1.4.3.3/2 scroll
Gemäß unserem Konzernziel streben wir an, die Energieeffizienz von 2012 bis 2020 um 10 % zu verbessern. Mit einer Steigerung der Energieeffizienz um fast 24 % gegenüber dem Basisjahr 2012 wurde dieses Ziel bereits zum Ende des Berichtsjahres erfüllt. Aufgrund der rechtlichen Verselbstständigung von Covestro haben sich sowohl unsere produzierte Verkaufsmenge als auch der Energiebedarf signifikant reduziert. Daher wollen wir bei der Berechnung unserer Energieeffizienz zukünftig eine aussagekräftigere Bezugsgröße für unser Produktportfolio nutzen. Wir werden ab dem Berichtsjahr 2017 für unsere Life-Science-Bereiche Pharmaceuticals, Consumer Health, Crop Science und Animal Health die Energieeffizienz als Verhältnis der eingesetzten Energie zum Außenumsatz - anstatt zur produzierten Verkaufsmenge - berichten. Daher haben wir unser bisheriges Ziel angepasst: Verbesserung unserer Energieeffizienz um 10 % bis zum Jahr 2020 ausgehend vom Basisjahr 2015. Hoher Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung an der EigenenergieerzeugungIn unserer Eigenenergieerzeugung setzen wir zu rund 90 % die hocheffiziente Kraft-WärmeKopplung ein. Darüber hinaus beschaffen wir Strom am Markt, beispielsweise über Strombörsen. Die erzeugte und zugekaufte Elektrizität und Wärme werden in unseren Produktionsanlagen sowie in den Anlagen Dritter, insbesondere der Lanxess Deutschland GmbH als weiterem Anteilseigner unserer Servicegesellschaft Currenta, eingesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien wird durch den jeweiligen Energiemix unserer Energieversorger bestimmt. In unserem CDP-Bericht nehmen wir zu diesen Themen detailliert Stellung. Emissionen in die LuftEmissionen in die Luft stammen bei Bayer größtenteils aus der Erzeugung und dem Verbrauch von Strom, Dampf und Prozesswärme. Durch die verschiedenen Maßnahmen im Rahmen unseres Bayer-Klimaprogramms, z. B. der Einführung von Energiemanagementsystemen sowie Produktions- und Prozessinnovationen, haben wir in den vergangenen zehn Jahren eine signifikante Minderung der Emissionen erreicht, die mit einer Verbesserung der Ressourceneffizienz einhergeht. Unsere Erfolge hinsichtlich der Reduktion von Treibhausgas (THG)-Emissionen haben wir in den CDP-Berichten dokumentiert und erhielten 2016 dafür eine exzellente Bewertung: den LeadershipStatus mit der Höchstbewertung A. Auch als Life-Science-Unternehmen wollen wir weiterhin auf mehreren Ebenen zum Klimaschutz beitragen. Dazu gehört die Reduzierung unserer produktionsbedingten Emissionen mit ambitionierten Zielen zur Energieeffizienz und Senkung der spezifischen THG-Emissionen. Zukünftig möchten wir unser Augenmerk stärker auf die Emissionsminderung in Nicht-Produktionsbereichen richten. Hierzu zählen für uns u. a. unsere Fahrzeugflotte (Sustainable Fleet-Initiative), die Prüfung des verstärkten Einsatzes von Elektrofahrzeugen (E-Mobility-Programme), die Weiterentwicklung unserer Informations- und Kommunikationstechnologien unter Umweltgesichtspunkten (Green-IT) und die Untersuchung der Einsparpotenziale bei THG-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Transparenz bei Treibhausgas-EmissionenBayer berichtet alle Treibhausgas-Emissionen nach den Vorgaben des "Greenhouse Gas Protocol" (GHG Protokoll). Die direkten Emissionen aus eigenen Kraftwerken, Abfallverbrennungs- und Produktionsanlagen (Scope 1) sowie die indirekten Emissionen aus dem Bezug von Strom, Dampf und Kälte (Scope 2) werden an allen Produktionsstandorten sowie an relevanten Forschungs- und Verwaltungsstandorten erhoben. Wir berichten seit 2015 nach der aktualisierten Richtlinie des GHG Protokolls zu Scope 2, nach der die indirekten Emissionen sowohl nach der standortbezogenen als auch marktorientierten Methode angegeben werden müssen. Treibhausgas-Emissionen1 des KonzernsA 1.4.3.3/3 scroll
1
Portfoliobereinigt nach GHG Protokoll Entsprechend dem GHG Protokoll nehmen wir alle THG-Emissionen aus der Umwandlung von Primärenergieträgern in Strom, Dampf oder Kälte in unsere Energiebilanz auf, auch wenn ein wesentlicher Anteil unserer direkten Emissionen aus der Erzeugung von Energie resultiert, die an andere Firmen geliefert wird. Dadurch liegen unsere absoluten Zahlen zum Treibhausgas-Ausstoß höher als die Emissionen, die sich aus der reinen Geschäftstätigkeit von Bayer ergeben. Im Konzern verzeichneten wir 2016 einen leichten Anstieg der gesamten THG-Emissionen um 1,7 %, die der Life Sciences ohne Currenta sanken dagegen um 9,5 %. Die direkten Emissionen reduzierten sich konzernweit, vor allem bedingt durch den Verkauf der Chemiepark-Infrastruktur am Crop-Science-Standort Institute, USA, um 2,4 %. Die indirekten Emissionen (market-based Methode) nahmen um 5,1 % zu. Dies war im Wesentlichen auf den gestiegenen Energiebedarf aufgrund erhöhter Produktionsaktivitäten in den Chemparks Leverkusen, Dormagen und Uerdingen, alle Deutschland, zurückzuführen. Die spezifischen Treibhausgas-Emissionen (Gesamtmenge der Emissionen dividiert durch die produzierte Verkaufsmenge) unserer Life-Sciences (hier ohne Currenta) konnten wir erneut senken. Unser bisheriges Konzernziel (Reduktion der spezifischen THG-Emissionen um 15 % bis 2020) haben wir mit einer Reduktion um 18 % gegenüber dem Basisjahr 2012 bereits erreicht. Analog der Berichterstattung über unsere Energieeffizienz wollen wir auch die Berechnungsmethodik über unsere spezifischen Treibhausgas-Emissionen ab 2017 anpassen. Wir planen, diese als Verhältnis der Treibhausgas-Emissionen unserer Life-Science-Bereiche zu unserem Außenumsatz, anstatt zur produzierten Verkaufsmenge darzustellen. Dementsprechend haben wir unser Konzernziel angepasst: Bis 2020 wollen wir unsere spezifischen Treibhausgas-Emissionen verglichen mit 2015 um 20 % senken. Dieses neue Ziel berücksichtigt in adäquaterer Weise unseren Beitrag zum Klimaschutz und trägt unserer neuen Konzernausrichtung als Life-Science-Unternehmen Rechnung. Mit dem GHG Protokoll "Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting & Reporting Standard" wird das Reporting für alle relevanten indirekten Emissionen aus der Wertschöpfungskette verbindlich geregelt. Bayer hat nach gründlicher Prüfung neun wesentliche Scope-3-Kategorien identifiziert, die wir im CDP-Bericht ausführlich darstellen. 2016 nahm der Bayer-Konzern mit insgesamt 18 Anlagen am europäischen Emissionshandel teil. Die Treibhausgas-Emissionen dieser Anlagen beliefen sich auf ca. 2,32 Mio. t CO2 -Äquivalente. Weitere direkte Emissionen in die Luft verringertDer Ausstoß an ozonabbauenden Substanzen ("Ozone Depleting Substances", ODS) verringerte sich 2016 um 23,0 %. Die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan ("Volatile Organic Compounds", VOC) sanken um 30,5 %. Zahl der Umweltereignisse gestiegenDie Zahl der Umweltereignisse - also Vorkommnisse, bei denen es zum Austritt von Stoffen in die Umwelt kommt - ist im Berichtsjahr von zwei auf drei gestiegen. Faktoren für die Berichtspflicht sind insbesondere Art und Menge des Stoffs, die entstandene Schadenshöhe oder etwaige Folgen für die Anwohner. Gemäß unserer internen Selbstverpflichtung berichten wir bei austretenden Stoffen mit einem hohen Gefährdungspotenzial ab einer Menge von 100 kg. Anzahl der UmweltereignisseA 1.4.3.3/4 ![]() Wassernutzung und Emissionen in das WasserEffektives Wassermanagement an Standorten in wasserarmen RegionenSauberes Wasser in ausreichenden Mengen ist eine Voraussetzung für die Versorgung unserer Produktionsstandorte und ihres Umfelds. Industrielle Wassernutzung soll auch künftig nicht zu lokalen Problemen führen, wie z. B. Wasserknappheit für die Bevölkerung vor Ort. In unserer Position zum Thema Wasser verpflichten wir uns zur Einhaltung internationaler und lokaler Gesetze, um die Ressource Wasser zu schützen und effizient zu nutzen. Mithilfe des WBCSD Global Water ToolsTM haben wir alle Bayer-Standorte identifiziert, die derzeit in einer von Wasserknappheit betroffenen bzw. bedrohten Region liegen. Entsprechend unserem Konzernziel sollen diese Standorte bis 2017 ein Wassermanagement etablieren, das die Bedingungen vor Ort angemessen berücksichtigt. Dazu werden ihre Daten zur Wassernutzung, -qualität und -ableitung sowie standortspezifische Initiativen jährlich mithilfe einer bei Bayer entwickelten Methode analysiert. Bei der Evaluierung im Jahr 2015 wurden spezifische Maßnahmen vereinbart, um die Standorte mit Verbesserungspotenzial an ein effektives Wassermanagement heranzuführen. Die Überprüfung im Berichtsjahr ergab, dass der Anteil der untersuchten Standorte mit effektivem Wassermanagement von rund 58 % (2015) auf 95 % (2016) gesteigert werden konnte. Bayer unterstützt das "CEO Water Mandate" des UN Global Compact, um in Zusammenarbeit mit wesentlichen Stakeholdern nachhaltige Strategien im Umgang mit Wasser zu entwickeln. Über unseren Umgang mit Wasser, den unternehmensbezogenen "Water-Footprint" sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken berichten wir ausführlich in unserer jährlichen Antwort zum "CDP Water Disclosure", die einer Fortschrittsmitteilung für das "CEO Water Mandate" entspricht. WassereinsatzDer Gesamtwassereinsatz im Bayer-Konzern sank 2016 um 4,8 % auf rund 330 Mio. m3. Etwa 79 % des gesamten von Bayer eingesetzten Wassers wird als Kühlwasser verwendet, das ausschließlich erwärmt wird und nicht mit Produkten in Kontakt kommt. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist im Rahmen der behördlichen Genehmigungsvorgaben ohne weitere Behandlung möglich. An unseren Produktionsstandorten sind wir bestrebt, Wasser mehrfach zu nutzen und wiederaufzubereiten. An 36 Standorten, die für 42 % des gesamten Wassereinsatzes stehen, wird derzeit Wasser rezykliert. Dies beinhaltet z. B. geschlossene Kühlwasserkreisläufe, die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser oder die Rückführung von Dampfkondensaten als Prozesswasser. Im Berichtsjahr konnten insgesamt 11,8 Mio. m3 Wasser wiederverwendet werden. Die Wassermengen je Bezugsquelle sind seit 2012 in etwa gleich geblieben. Abwasserbehandlung schont UmweltAlle Abwässer unterliegen einer strengen Kontrolle, bevor sie in die unterschiedlichen Entsorgungswege geleitet werden. Die Gesamtmenge der Abwässer, die Prozess- und Hygieneabwasser enthält, betrug im Berichtsjahr 60 Mio. m3 und sank damit um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr. Weltweit wurden 78,5 % aller Abwässer in einer Abwasserbehandlungsanlage von Bayer oder Dritten gereinigt. Der Rest wurde nach sorgfältiger Prüfung entsprechend behördlichen Vorgaben als umweltverträglich eingestuft und zum Teil zur Bewässerung von Gärten und landwirtschaftlichen Nutzflächen verwendet. Wir wollen unsere Emissionen ins Abwasser so gering wie möglich halten. 2016 wurden daher z. B. für die Entsorgung von 0,148 Mio. m3 produkthaltigem Abwasser andere Wege wie Verbrennung, Destillierung oder chemische Behandlung genutzt. Die Einleitung von Phosphaten sank um 14,2 %, u. a. aufgrund einer geringeren Produktionsmenge am Standort Kaohsiung, Taiwan. Alle weiteren Emissionen in das Wasser sanken oder lagen auf Vorjahresniveau. Prozess-AbwassermengeA 1.4.3.3/5 in Mio. m3 ![]() Emissionen in das WasserA 1.4.3.3/6 scroll
1
Total Organic Carbon (gesamter organisch gebundener
Kohlenstoff) Abfall und RecyclingDurch systematisches Abfallmanagement halten wir Materialverbräuche und Entsorgungsmengen auf einem möglichst geringen Niveau. Dazu tragen nach Abfallarten getrennte, sichere Entsorgungswege und ökonomisch sinnvolle Recyclingverfahren bei. Einfluss auf die Abfallmengen und Verwertungswege haben außerdem Produktionsschwankungen und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen. Abfallmengen erhöht2016 stieg die Gesamtmenge des erzeugten Abfalls um 1,9 %. Die Menge des nicht-gefährlichen Abfalls erhöhte sich um 3,1 % v. a. durch Abrissarbeiten am Crop-Science-Standort Institute, USA. Beim erzeugten gefährlichen Abfall stieg die Menge aus dem Kraftwerk im Chempark Leverkusen aufgrund der abfallrechtlichen Bewertung der Wirbelschichtasche als nunmehr gefährlicher Abfall um 1 %. Erzeugter1 AbfallA 1.4.3.3/7 scroll
scroll
1
Nur von Bayer erzeugter Abfall Die Menge der entsorgten Abfälle ist insgesamt um 2,2 % gestiegen. Die Mengenverteilung in den drei Hauptentsorgungsarten (Deponie, Verbrennung, Verwertung) ist in den vergangenen fünf Jahren ähnlich geblieben. Potenziale im Recycling genutztDie Wiederverwendung und Aufbereitung unserer Materialien unterliegt neben ökologischen und ökonomischen Kriterien auch gesetzlichen Auflagen. Insbesondere im Arzneimittel- und Pflanzenschutzbereich bestehen dadurch Einschränkungen. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens nutzen wir in allen Unternehmensbereichen Möglichkeiten für die Wiederverwertung. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Überblick über den Geschäftsverlauf2.1.1 Zielerreichung 2016A 2.1.1/1 scroll
1
Veröffentlicht im Februar 2016 2.1.2 Wirtschaftliche Lage des KonzensDas Geschäftsjahr 2016 war für den Bayer-Konzern strategisch und operativ sehr erfolgreich. Mit unserer operativen Performance erreichten wir ein neues Rekordniveau. Bei währungs- und portfoliobereinigten Umsatzzuwächsen von 3,5 % erhöhte sich das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA deutlich um 10,2 %. Pharmaceuticals konnte erneut mit erfreulichen Umsatz- und Ergebnissteigerungen überzeugen. Maßgeblich hierfür war die weiterhin starke Geschäftsentwicklung der Gruppe unserer Hauptwachstumsprodukte XareltoTM, EyleaTM, XofigoTM, StivargaTM und AdempasTM. Bei Consumer Health verzeichneten wir einen Umsatzanstieg, während das Ergebnis rückläufig war. Bei Crop Science waren der Umsatz und das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA - trotz des anhaltend schwierigen Marktumfelds - konstant. Animal Health verzeichnete Umsatzzuwächse, während das Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres blieb. In Summe war die Umsatz- und Ergebnisentwicklung unseres Life-Science-Geschäfts weiterhin positiv. Covestro erhöhte das Ergebnis im Wesentlichen aufgrund niedrigerer Rohstoffkosten kräftig, während der Umsatz das Niveau des Vorjahres erreichte. Das bereinigte Ergebnis je Aktie des Bayer-Konzerns hat sich um 7,3 % verbessert. Damit haben wir bei diesen Kennzahlen unsere - im Oktober 2016 zum Teil nach oben angepasste - Prognose für das Gesamtjahr erfüllt. 2.1.3 Wesentliche EreignisseAm 14. September 2016 unterzeichneten wir eine bindende Übernahmevereinbarung mit Monsanto Company mit Sitz in St. Louis, Missouri, USA, für 128 USD je Aktie. Das entspricht einem Transaktionswert von rund 66 Mrd. USD. Am 13. Dezember 2016 haben die Aktionäre der Monsanto Company auf einer außerordentlichen Hauptversammlung dem Zusammenschluss von Monsanto mit einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Bayer AG zugestimmt. Die vereinbarte Akquisition festigt unsere führende Position als Life-Science-Unternehmen und ist ein wichtiger strategischer Schritt zur Stärkung unseres Crop-Science-Geschäfts. Die Transaktion unterliegt den üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch relevante Kartell- und andere Behörden. Wir erwarten den Abschluss der Transaktion bis Ende 2017. 2.1.4 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenGlobale Konjunktur weiterhin schwachDie Weltwirtschaft ist im Berichtsjahr 2016 etwas weniger stark gewachsen als im Vorjahr. In den USA ging das Wachstum deutlich zurück, vor allem aufgrund einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit. Auch in Europa trübte sich die Konjunktur leicht ein, trotz der niedrigen Zinsen. Hier belastete insbesondere die Unsicherheit über den Zeitplan und die Ausgestaltung des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union. Die Schwellenländer verzeichneten erneut ein solides Wachstum, das nur leicht unter dem Niveau des Vorjahres lag. Wirtschaftliches UmfeldA 2.1.4/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts,
Quelle: IHS Global Insight WährungsentwicklungDer Umsatz des Bayer-Konzerns verzeichnete im Berichtsjahr 2016 negative Währungseffekte von ca. -900 Mio. € (-1,9 %) und in dem um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA von etwa -15 Mio. € (-0,1 %). In dem Umsatz unserer Life-Science-Bereiche waren negative Währungseffekte von ca. -750 Mio. € (-2,1 %) und in dem um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA von ca. 10 Mio. € (+0,1 %) enthalten. Währungsentwicklung Life SciencesA 2.1.4/2 scroll
Quelle: Bloomberg, Tagesendkurs im Jahresdurchschnitt Nachdem unser Ergebnis im Vorjahr durch negative Effekte aus Absicherungsgeschäften mit 308 Mio. € belastet war, trugen Hedging-Effekte im Berichtsjahr 2016 mit 21 Mio. € positiv zum Ergebnis bei. Im Jahresvergleich ergab sich dadurch für 2016 eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses aus Absicherungsgeschäften von 329 Mio. €, während der Umsatz durch die Umrechnung zu schwächer wirkenden Wechselkursen belastet war. Die Marge für unser Life-Science-Geschäft profitierte von diesen gegenläufigen Effekten mit 0,6 %-Punkten. 2.2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Bayer-Konzern2.2.1 Ertragslage Bayer-KonzernGewinn- und Verlustrechnung Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.1/1 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Konzernumsatz legt wpb. um 3,5 % zuDer Umsatz des Bayer-Konzerns erhöhte sich 2016 wpb. um 3,5 % auf 46.769 Mio. € (nominal + 1,5 %), davon entfielen 4.809 Mio. € auf Deutschland. Unsere Life-Science-Bereiche trugen mit einer Steigerung von wpb. 4,7 % auf 34.943 Mio. € zum Gesamtumsatz bei. Der Umsatz von Pharmaceuticals erhöhte sich wpb. erfreulich um 8,7 % auf 16.420 Mio. €. Einen wesentlichen Beitrag zu dieser Entwicklung leisteten weiterhin unsere Hauptwachstumsprodukte. Auch Consumer Health konnte den Umsatz wpb. um 3,5 % auf 6.037 Mio. € ausweiten. Das Geschäft von Crop Science erreichte mit einem Umsatz von 9.915 Mio. € trotz eines schwachen Marktumfelds das Vorjahresniveau (wpb. +0,1 %). Bei Animal Health stieg der Umsatz wpb. um 4,8 % auf 1.523 Mio. €. Der Umsatz von Covestro lag mit 11.826 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (wpb. 0,0 %). UmsatzveränderungA 2.2.1/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Herstellungskosten sanken im Geschäftsjahr 2016 um 3,5 % auf 20.295 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch geringere Rohstoffkosten bei Covestro. Der Anteil der Herstellungskosten am Gesamtumsatz ist damit im Vergleich zum Vorjahr auf 43,4 % (Vorjahr: 45,7 %) zurückgegangen. Die Vertriebskosten beliefen sich auf 12.474 Mio. € (+1,6 %). Dies entspricht einem Vertriebskostenanteil von 26,7 % (Vorjahr: 26,6 %). Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) stiegen um 9,2 % auf 4.666 Mio. €. Dies ist vor allem auf höhere Investitionen in F&E bei Pharmaceuticals zurückzuführen. Bezogen auf den Umsatz ergab sich somit eine F&E-Quote von 10,0 % (Vorjahr: 9,3 %). Bei den allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten wir einen Anstieg von 7,8 % auf 2.256 Mio. €, insbesondere bedingt durch den Aufbau von Verwaltungsfunktionen bei Covestro. Damit wuchs der Anteil der allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtumsatz auf 4,8 % (Vorjahr: 4,5 %). Der deutlich verringerte Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen in Höhe von -36 Mio. € (Vorjahr: -166 Mio. €) resultierte vor allem aus positiven Effekten aus Derivaten zur Sicherung von geplanten Umsätzen. EBITDA vor Sondereinflüssen deutlich verbessert+10,2% Wachstum des EBITDA vor SondereinflüssenDas EBITDA vor Sondereinflüssen des Bayer-Konzerns stieg um 10,2 % auf 11.302 Mio. € (Vorjahr: 10.256 Mio. €). Pharmaceuticals verbesserte das EBITDA vor Sondereinflüssen um 13,8 % auf 5.251 Mio. € (Vorjahr: 4.616 Mio. €). Der deutliche Ergebniszuwachs ist im Wesentlichen auf die gute Geschäftsentwicklung - insbesondere unserer Hauptwachstumsprodukte - zurückzuführen. Bei Consumer Health verringerte sich das EBITDA vor Sondereinflüssen um 3,1 % auf 1.411 Mio. €. Die gute Geschäftsentwicklung und Kostensynergien konnten die höheren Herstellungskosten und negative Währungseffekte von etwa 65 Mio. € nur teilweise ausgleichen. Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Crop Science erreichte mit einer Veränderung um +0,6 % auf 2.421 Mio. € das Niveau des Vorjahres. Einem positiven Währungseffekt von rund 140 Mio. € und gestiegenen Verkaufspreisen standen vor allem geringere Absatzmengen, höhere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie höhere Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber. Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Animal Health lag mit einer Veränderung um +0,6 % ebenfalls auf dem Niveau des Vorjahres, während Covestro eine deutliche Steigerung des EBITDA vor Sondereinflüssen um 19,6 % auf 1.984 Mio. € verzeichnete. Abschreibungen und SondereinflüsseIm Geschäftsjahr 2016 stiegen die Abschreibungen und Wertminderungen um 12,3 % auf 3.743 Mio. € (Vorjahr: 3.332 Mio. €). Sie setzten sich aus Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte von 2.235 Mio. € (Vorjahr: 1.802 Mio. €) sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen von 1.508 Mio. € (Vorjahr: 1.530 Mio. €) zusammen. Wertminderungen in Höhe von 566 Mio. € (Vorjahr: 136 Mio. €) wurden als Sondereinflüsse berücksichtigt. Das EBITDA belief sich im Berichtsjahr auf 10.785 Mio. €. Zur Ermittlung von EBIT und EBITDA vor Sondereinflüssen haben wir 2016 folgende Sondereffekte berücksichtigt: Überleitung Sondereinflüsse1A 2.2.1/3 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" EBITDas EBIT ist 2016 um 12,8 % auf 7.042 Mio. € gestiegen. Darin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 1.088 Mio. € (Vorjahr: 819 Mio. €). Diese resultierten im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte in Höhe von 561 Mio. €, Aufwendungen in Verbindung mit Effizienzsteigerungsprogrammen in Höhe von 242 Mio. € sowie Kosten für die Integration erworbener Geschäfte in Höhe von 100 Mio. €. Weitere Sonderaufwendungen entfielen auf die Vorsorge für Rechtsfälle in Höhe von 94 Mio. € sowie auf die vereinbarte Akquisition von Monsanto in Höhe von 86 Mio. €. Das EBIT vor Sondereinflüssen erhöhte sich um 15,2 % auf 8.130 Mio. € (Vorjahr: 7.060 Mio. €). Konzernergebnis um 10,2 % gestiegenUnter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von - 1.155 Mio. € (Vorjahr: - 1.005 Mio. €) lag das Ergebnis vor Ertragsteuern bei 5.887 Mio. € (Vorjahr: 5.236 Mio. €). Das Finanzergebnis beinhaltete u. a. ein Zinsergebnis von - 548 Mio. € (Vorjahr: - 455 Mio. €), Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen von 294 Mio. € (Vorjahr: 287 Mio. €) sowie Kurssicherungskosten in Höhe von 193 Mio. € (Vorjahr: 254 Mio. €). Nach Abzug eines Steueraufwands von 1.329 Mio. € (Vorjahr: 1.223 Mio. €) erzielten wir ein Ergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von 4.826 Mio. €. (Vorjahr: 4.098 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Ergebnisses nach Steuern aus nicht fortgeführtem Geschäft und Anteilen anderer Gesellschafter ergab sich ein Konzernergebnis von 4.531 Mio. € (Vorjahr: 4.110 Mio. €; +10,2 %). Bereinigtes Konzernergebnis je Aktie um 7,3 % gesteigertDas Ergebnis je Aktie (gesamt) verbesserte sich um 9,5 % auf 5,44 €. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft erhöhte sich um 7,3 % auf 7,32 €. Im November 2016 hat Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Mrd. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien erhöht sich nach IAS 33.23 ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Pflichtwandelanleihe und ist bei der Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie zu berücksichtigen. Die neu einzubeziehende gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien basiert auf dem Mindest-Wandlungspreis von 90 €, aus dem sich ein Höchst-Wandlungsverhältnis ergibt. Bereinigtes Ergebnis je Aktie "Core EPS"1A 2.2.1/4 scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" 2.2.2 Geschäftsentwicklung in den SegmentenPharmaceuticalsMarktwachstum unter dem VorjahresniveauDas Wachstum des Pharmamarktes lag im Jahr 2016 mit 6 % (Vorjahr: 10 %) unter dem Niveau des Vorjahres. Insbesondere in den USA, aber auch in Europa und Japan, schwächte sich das Nachfragewachstum ab. Märkte in Asien und Lateinamerika behielten ihr Wachstumstempo bei. Kennzahlen PharmaceuticalsA 2.2.2/1 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst; wpb.= währungs- und portfoliobereinigt; wb.= währungsbereinigt
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Umsatz deutlich gesteigertDer Umsatz von Pharmaceuticals erhöhte sich im Berichtsjahr 2016 wpb. erfreulich um 8,7 % auf 16.420 Mio. €. Maßgeblichen Anteil hatten hierbei unsere Hauptwachstumsprodukte. XareltoTM, EyleaTM, StivargaTM, XofigoTM und AdempasTM erzielten einen Umsatz von insgesamt 5.413 Mio. € (Vorjahr: 4.231 Mio. €). Unser Pharmaceuticals-Geschäft konnten wir in allen Regionen merklich ausweiten. Umsatzstärkste Pharmaceuticals-ProdukteA 2.2.2/2 scroll
scroll
wb. = währungsbereinigt
1
Vermarktungsrechte bei Regeneron Pharmaceuticals
Inc., USA Umsatz nach Produkten
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen steigerten wir im Berichtsjahr 2016 um 13,8 % auf 5.251 Mio. €. Der deutliche Ergebniszuwachs ist im Wesentlichen auf die sehr gute Geschäftsentwicklung zurückzuführen. Gegenläufig wirkten deutlich höhere Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie negative Währungseinflüsse in Höhe von etwa 65 Mio. €. Das EBIT von Pharmaceuticals erhöhte sich um 11,9 % auf 3.389 Mio. €. Die Sonderaufwendungen beliefen sich auf 558 Mio. € (Vorjahr: 299 Mio. €). Diese resultierten vor allem aus Aufwendungen im Zusammenhang mit EssureTM in Höhe von 401 Mio. €, im Wesentlichen aus Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte. Weitere Aufwendungen entfielen auf Vorsorgen für Rechtsfälle in Höhe von 88 Mio. € sowie Aufwendungen für Effizienzsteigerungsprogramme in Höhe von 69 Mio. €. Sondereinflüsse1 PharmaceuticalsA 2.2.2/3 scroll
scroll
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Consumer HealthMarktwachstum schwächer als im VorjahrDie globale Entwicklung des Consumer-Health-Marktes lag 2016 mit 4 % (Vorjahr: 5 %) unter dem Vorjahresniveau. Grund hierfür waren insbesondere eine geringere Überführung von bislang verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den OTC-Status, eine schwächere Erkältungssaison sowie eine reduzierte Nachfrage in den Schwellenländern. Kennzahlen Consumer HealthA 2.2.2/4 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst; wpb. = währungs- und portfoliobereinigt; wb. = währungsbereinigt
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Umsatz gegenüber Vorjahr gesteigertDer Umsatz von Consumer Health erhöhte sich im Berichtsjahr 2016 wpb. um 3,5 % auf 6.037 Mio. €. In Lateinamerika und in Asien / Pazifik erzielten wir wb. deutliche Zuwächse, Europa / Nahost / Afrika konnte mit einer leichten Steigerung zur Umsatzausweitung beitragen. Das Geschäft in Nordamerika blieb auf Vorjahresniveau. Umsatzstärkste Consumer-Health-ProdukteA 2.2.2/5 scroll
scroll
wb. = währungsbereinigt
1
Markenrechte und Vertrieb nur in bestimmten
Ländern außerhalb EU Umsatz nach Produkten
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen verringerte sich im Berichtsjahr 2016 um 3,1 % auf 1.411 Mio. €. Ergebnisbelastend wirkten sich höhere Herstellungskosten und negative Währungseffekte in Höhe von etwa 65 Mio. € aus. Dies konnte durch die positive Umsatzentwicklung und Kostensynergien nur teilweise kompensiert werden. Das EBIT von Consumer Health sank um 9,5 % auf 695 Mio. €. Die Sonderaufwendungen beliefen sich auf 292 Mio. € (Vorjahr: 237 Mio. €). Hierin enthalten sind Aufwendungen für Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte (TridermTM und CitracalTM) in Höhe von 160 Mio. €, für die Integration erworbener Geschäfte in Höhe von 100 Mio. € sowie für Effizienzsteigerungsmaßnahmen in Höhe von 32 Mio. €. Sondereinflüsse1 Consumer HealthA 2.2.2/6 scroll
scroll
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Crop ScienceWeiterhin schwaches MarktumfeldInsgesamt entwickelte sich der globale Saatgut- und Pflanzenschutzmarkt im Jahr 2016 mit etwa - 1 % (Vorjahr: - 2 %) leicht rückläufig. Während die Nachfrage nach hochwertigem Saatgut leicht anstieg, ging der Absatz mit Pflanzenschutzprodukten weltweit zurück. Wachstumsimpulse kamen 2016 aus Nordamerika und Osteuropa. In Lateinamerika ging das Marktvolumen zurück, insbesondere aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, ungünstiger Wetterbedingungen sowie hoher Lagerbestände an Pflanzenschutzmitteln speziell in Brasilien. Kennzahlen Crop ScienceA 2.2.2/7 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst; wpb. = währungs- und portfoliobereinigt; wb. = währungsbereinigt
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Umsatz auf VorjahresniveauIm Berichtsjahr 2016 erzielte Crop Science einen Umsatz von 9.915 Mio. € (wpb. +0,1 %). Dabei erreichten wir im Bereich Crop Protection / Seeds das Vorjahresniveau trotz eines weiterhin schwachen Marktumfelds, vor allem in Lateinamerika. Environmental Science verzeichnete einen erfreulichen Umsatzzuwachs. Seit der im Mai 2016 erfolgten Unterzeichnung des Vertrags über den Verkauf des Konsumentengeschäfts von Environmental Science weisen wir dieses rückwirkend für die Jahre 2015 und 2016 als nicht fortgeführtes Geschäft aus. Environmental Science beinhaltet dementsprechend nur noch das Geschäft für professionelle Anwender. Anfang Oktober 2016 wurde der Verkauf abgeschlossen. Umsatzerlöse nach GeschäftsfeldernA 2.2.2/8 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst; wpb. = währungs- und portfoliobereinigt Umsatz nach Regionen
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen von Crop Science lag im Geschäftsjahr 2016 mit 2.421 Mio. € (Vorjahr: 2.406 Mio. €) auf Vorjahresniveau (+0,6 %). Einem positiven Währungseffekt von rund 140 Mio. € sowie gestiegenen Verkaufspreisen standen geringere Absatzmengen, höhere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie höhere Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber. Das EBIT verringerte sich um 16,2 % auf 1.755 Mio. €. Hierin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 143 Mio. € (Vorjahr: Sonderertrag von 222 Mio. €), im Wesentlichen in Verbindung mit der vereinbarten Akquisition von Monsanto sowie für Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Sondereinflüsse1 Crop ScienceA 2.2.2/9 scroll
scroll
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Animal HealthAnhaltendes MarktwachstumDer Animal-Health-Markt entwickelte sich im Jahr 2016 mit einem Wachstum von 5 % (Vorjahr: 5 %) weiterhin positiv. Die dynamische Entwicklung in der ersten Jahreshälfte war vor allem getrieben durch den Markt für Haustierparasitizide in den USA und Europa. In der zweiten Jahreshälfte trübte sich das Marktumfeld für das Nutztiersegment ein wenig ein. Kennzahlen Animal HealthA 2.2.2/10 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst; wpb. = währungs- und portfoliobereinigt; wb. = währungsbereinigt
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Umsatzanstieg insbesondere in den USAIm Berichtsjahr 2016 erzielte Animal Health einen wpb. Umsatzanstieg von 4,8 % auf 1.523 Mio. €. Aufgrund einer erhöhten Nachfrage entwickelten sich die Regionen Nordamerika und Asien / Pazifik besonders positiv. Auch in Europa / Nahost / Afrika und Lateinamerika verzeichneten wir wb. Umsatzzuwächse. Umsatzstärkste Animal-Health-ProdukteA 2.2.2/11 scroll
scroll
wb. = währungsbereinigt Umsatzerlöse nach Produkten
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen blieb im Berichtsjahr 2016 mit einem Plus von 0,6 % auf 349 Mio. € auf Vorjahresniveau. Positiven Ergebnisbeiträgen aus Mengen- und Preissteigerungen standen höhere Aufwendungen für Marketing und Vertrieb sowie gestiegene Herstellungskosten gegenüber. Zudem wirkte ein negativer Währungseffekt von rund 10 Mio. € ergebnisbelastend. Das EBIT von Animal Health erhöhte sich deutlich um 23,2 % auf 313 Mio. €. Hierin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 64 Mio. €). Sondereinflüsse1 Animal HealthA 2.2.2/12 scroll
scroll
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" CovestroPositive Entwicklung in den HauptabnehmerbranchenDie für Covestro wichtigen Hauptabnehmerbranchen (Automobil, Bau, Elektrotechnik & Elektronik und Möbel) entwickelten sich im Jahr 2016 weiterhin positiv. Kennzahlen CovestroA 2.2.2/13 scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst; wpb. = währungs- und portfoliobereinigt; wb. = währungsbereinigt
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Umsatz auf VorjahresniveauIm Berichtsjahr 2016 lag der Umsatz von Covestro mit 11.826 Mio. € (wpb. 0,0 %) auf dem Niveau des Vorjahres. Die Verkaufspreise waren in Summe rückläufig, im Wesentlichen aufgrund niedriger Rohstoffpreise. Die Absatzmengen lagen insgesamt über denen des Vorjahres. Umsatz nach Business UnitsA 2.2.2/14 scroll
scroll
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt Umsatz nach Business Units
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen verbesserte sich im Berichtsjahr 2016 deutlich um 19,6 % auf 1.984 Mio. €. Positive Ergebnisbeiträge aus Entlastungen bei den Rohstoffpreisen und gestiegenen Absatzmengen überwogen geringere Verkaufspreise und einen negativen Währungseffekt von rund 20 Mio. €. Covestro konnte das EBIT mit 1.304 Mio. € gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppeln (+105,4 %). Es fielen keine Sondereinflüsse an (Vorjahr: - 332 Mio. €). Sondereinflüsse1 CovestroA 2.2.2/15 scroll
scroll
1
Zur Definition siehe Kapitel 2.4 "Alternative
Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" 2.2.3 Wertorientierte PerformanceROCE als neue wertorientierte KennzahlMit dem Geschäftsjahr 2016 entschied sich Bayer für den Return on Capital Employed (ROCE) als neue wertorientierte Kennzahl, welche die bisherigen Kennzahlen Cash Value Added (CVA) und Cash Flow Return on Investment (CFROI) ablöste. Ausschlaggebend für den Wechsel sind die deutlich geringere Komplexität und der größere externe Bekanntheitsgrad des ROCE. Die Umstellung schafft somit eine erhöhte Transparenz und erleichtert sowohl die Kommunikation als auch die externe Vergleichbarkeit. Der ROCE ist ein Indikator für die Kapitalrentabilität in einer spezifischen Periode und setzt wirtschaftlichen Ertrag in Relation zum eingesetzten Kapital (Capital Employed). Dem ROCE wird der Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital) als Renditeerwartung der Fremd- und Eigenkapitalgeber gegenübergestellt. Entspricht der ROCE dem WACC, so wurden die Renditeerwartungen in der Periode erfüllt, übersteigt der ROCE den WACC, so wurden die Renditeerwartungen übertroffen und somit Wert geschaffen. Ermittlung des ROCEDer ROCE setzt das operative Ergebnis nach Steuern (NOPAT = Net Operating Profit after Tax) ins Verhältnis zum durchschnittlichen eingesetzten Kapital (Capital Employed). NOPAT bildet sich aus dem EBIT abzüglich Ertragsteuern auf das EBIT, die auf einem gemittelten historischen Steuersatz von 24 % beruhen. Das Capital Employed ist ein Indikator für das im Unternehmen operativ eingesetzte Kapital. Es basiert auf Buchwerten und berechnet sich aus den operativen Vermögenswerten abzüglich Passiva-Positionen, die im Wesentlichen nicht-zinstragend sind (z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) oder die operative Kapitalbasis verzerren würden. Zur Abbildung der unterjährigen Veränderung des Capital Employed wird ein Durchschnittswert genutzt, der sich aus den Werten zum Jahresende des Vorjahres und Jahresende des Geschäftsjahres ermittelt. Zur Zusammensetzung des Capital Employed siehe auch Kapitel 2.4. KapitalkostenbestimmungIm Geschäftsjahr 2016 wurde der Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital) des Bayer-Konzerns erstmals einheitlich für die Life Sciences genutzt. Der WACC folgt einer Betrachtung nach Steuern und wurde zu Jahresbeginn als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Der Eigenkapitalkostensatz wird als Renditeerwartung der Aktionäre aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Als Fremdkapitalkostensatz legen wir die Finanzierungskonditionen einer zehnjährigen Euro-Anleihe von Industrieunternehmen mit einem Kreditrating "A-" zugrunde. Für das Geschäftsjahr 2016 betrug der WACC 7,5 % für den Bayer-Konzern sowie für die Life Sciences. Abweichend davon hat Covestro für deren Geschäft einen WACC von 6,9 % ermittelt. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung werden darüber hinaus für die Berichtssegmente individuelle Kapitalkostensätze verwendet, die segmentspezifische Parameter explizit berücksichtigen (vgl. Anhangangabe [4]). Wertorientierte GeschäftsentwicklungIm Geschäftsjahr 2016 betrug der ROCE von Bayer 11,0 % und übertraf somit die Kapitalkosten um 3,5 Prozentpunkte und ist somit ein Indikator für Wertschaffung. Auch nach den bisherigen wertorientierten Steuerungsgrößen gemessen zeigte Bayer eine positive Wertschaffung mit einem CFROI von 11,8 %, der die Kapitalkosten überstieg sowie einen positiven CVA von 2.761 Mio. €. Alle Segmente bis auf Consumer Health übertrafen im abgelaufenen Geschäftsjahr den WACC, obwohl bei allen Segmenten der Life Sciences negative Sondereinflüsse (siehe auch Kapitel 2.2.2) vorlagen. Im Falle von Consumer Health führte die 2014 erfolgte Akquise des Consumer-Care-Geschäfts von Merck & Co., Inc., USA, zu einem signifikanten Anstieg im Capital Employed. Dies sowie in 2016 angefallene Integrations- und Sonderaufwendungen belasten zurzeit noch den ROCE als Indikator der periodischen Kapitalrentabilität. Wertorientierte Performance pro SegmentA 2.2.3/1 scroll
scroll
scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
inklusive Überleitung 2.2.4 Finanz- und Vermögenslage Bayer-Konzern Finanzielle Steuerung des KonzernsDie finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt durch die Bayer AG. Finanzmittel werden in der Regel als globale Ressource zentral beschafft und konzernintern verteilt. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei. Die Steuerung von Währungs-, Zins-, Rohstoffpreis- und Ausfallrisiken sorgt dabei für die Reduzierung der Ergebnisvolatilität. Die von uns beauftragten Ratingagenturen stufen Bayer wie folgt ein: RatingA 2.2.4/1 scroll
Diese Bonitätseinstufung spiegelt die gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleistet den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Infolge der vereinbarten Übernahme von Monsanto prüfen derzeit die beiden Agenturen S&P Global Ratings und Moody's eine mögliche Herabstufung der Ratings. Auch nach erfolgreichem Abschluss der Übernahme von Monsanto strebt Bayer ein Investment-Grade-Rating an. Langfristig haben wir unverändert das Ziel eines Ratings in der A-Kategorie. Grundsätzlich verfolgen wir eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogen gestalteten Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen in verschiedenen Währungen auf syndizierten Kreditfazilitäten, bilateralen Kreditverträgen sowie einem Global-Commercial-Paper-Programm. Risiken aus dem operativen Geschäft und aus Finanztransaktionen sichern wir durch Finanzderivate ab. Dabei werden grundsätzlich keine Kontrakte ohne zugrunde liegendes Basisgeschäft eingegangen. Durch die Auswahl erstklassiger Handelspartner wird das Ausfallrisiko reduziert. Sämtliche Transaktionen werden nach konzernweiten Richtlinien vorgenommen und zeitnah überwacht. Finanzlage und Investitionen Bayer-KonzernKapitalflussrechnung Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.4/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Zufluss aus operativer GeschäftstätigkeitDer Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit (gesamt) stieg wegen eines signifikant verbesserten EBIT, einer deutlich verringerten zusätzlichen Mittelbindung im Working Capital und des Zuflusses aus dem Verkauf des Diabetes-Care-Geschäfts um 31,9 % auf 9.089 Mio. €. Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit aus fortzuführendem Geschäft erhöhte sich um 20,8 % auf 8.259 Mio. €. Zufluss aus operativer Geschäftstätigkeit (Gesamt)A 2.2.4/3 in Mio.€ ![]() Abfluss aus investiver TätigkeitIm Rahmen der investiven Tätigkeit flossen im Jahr 2016 insgesamt 8.729 Mio. € ab. Die Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen um 2,4 % auf 2.578 Mio. € (Vorjahr: 2.517 Mio. €). Davon entfielen auf Pharmaceuticals 835 Mio. € (Vorjahr: 777 Mio. €), auf Consumer Health 215 Mio. € (Vorjahr 148 Mio. €), auf Crop Science 757 Mio. € (Vorjahr: 721 Mio. €) auf Animal Health 37 Mio. € (Vorjahr 41 Mio. €) und auf Covestro 415 Mio. € (Vorjahr: 508 Mio. €). Für kurz- und langfristige finanzielle Vermögenswerte flossen 6.335 Mio. € (Vorjahr: 370 Mio. €) ab, vor allem als kurzfristige Geldanlage der Mittelzuflüsse aus der Pflichtwandelanleihe. Aus Zins- und Dividendeneinnahmen flossen 89 Mio. € (Vorjahr: 106 Mio. €) zu. Zu- / Abfluss aus FinanzierungstätigkeitIm Rahmen der Finanzierungstätigkeit verzeichneten wir im Jahr 2016 Mittelabflüsse in Höhe von 350 Mio. €, darunter Netto-Kreditrückzahlungen in Höhe von 730 Mio. € (Vorjahr: 2.929 Mio. €). Die Netto-Zinsausgaben stiegen um 21,8 % auf 794 Mio. € (Vorjahr: 652 Mio. €). Die Auszahlungen für Dividenden lagen bei 2.126 Mio. € (Vorjahr: 1.869 Mio. €). Aus der Pflichtwandelanleihe flossen netto 3.952 Mio. € zu, wobei 3.300 Mio. € als Kapitaleinzahlung und 652 Mio. € als Kreditaufnahme erfasst wurden. Im Vorjahr waren aus dem Börsengang von Covestro 1.490 Mio. € zugeflossen. Flüssige Mittel und NettofinanzverschuldungNettofinanzverschuldung1A 2.2.4/4 scroll
1
Diese Kennzahl ist nicht nach den internationalen
Rechnungslegungsvorschriften definiert und wird wie in der Tabelle
dargestellt ermittelt. Im Geschäftsjahr 2016 verringerte sich die Nettofinanzverschuldung des Bayer-Konzerns um 5.671 Mio. €. Mittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit und der Begebung einer Pflichtwandelanleihe standen Mittelabflüsse für Dividenden und negative Währungseffekte gegenüber. In der Finanzverschuldung sind drei nachrangige Hybridanleihen mit insgesamt 4.529 Mio. € enthalten, die von Moody's und von S & P Global Ratings zu 50 % als Eigenkapital bewertet werden. Verglichen mit vorrangigem Fremdkapital werden die ratingspezifischen Verschuldungskennziffern des Konzerns daher mit den Hybridanleihen entlastet. Am 22. November 2016 hat Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4.000 Mio. € begeben. Nach Berücksichtigung von Transaktionskosten und Abgrenzung latenter Steuern wurde diese Anleihe mit einem Betrag in Höhe von 3.491 Mio. € in der Kapitalrücklage und 652 Mio. € in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten erfasst. Vermögenslage und Kapitalstruktur Bayer-KonzernBilanz Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.4/5 scroll
Bilanzsumme und Eigenkapital gestiegenDie Bilanzsumme stieg zum 31. Dezember 2016 um 8,3 Mrd. € auf 82,2 Mrd. €. Die Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte um 1,7 Mrd. € auf 51,8 Mrd. € resultierte im Wesentlichen aus einem Anstieg latenter Steuern, dem eine Reduzierung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte gegenüber stand. Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte stieg um 6,6 Mrd. € auf 30,4 Mrd. €, im Wesentlichen durch Mittelzuflüsse aus der Begebung einer Pflichtwandelanleihe. Das Eigenkapital verbesserte sich um 6,5 Mrd. € auf 31,9 Mrd. €: Dem Konzernergebnis von 4,5 Mrd. € (Vorjahr: 4,1 Mrd. €) und einer Erhöhung der Kapitalrücklagen in Höhe von 3,5 Mrd. € durch die Platzierung der Pflichtwandelanleihe standen negative Effekte aus der ergebnisneutralen Veränderung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 0,8 Mrd. € (Vorjahr: positiver Effekt von 0,8 Mrd. €) und aus der Dividendenausschüttung in Höhe von 2,1 Mrd. € (Vorjahr: 1,9 Mrd. €) gegenüber. Die Eigenkapitalquote lag zum 31. Dezember 2016 bei 38,8 % (Vorjahr: 34,4 %). Das Fremdkapital wuchs gegenüber dem 31. Dezember 2015 um 1,9 Mrd. € auf 50,3 Mrd. €. Erhöhungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Verbindlichkeiten standen Reduzierungen bei den Finanzverbindlichkeiten gegenüber. Die Nettopensionsverpflichtungen stiegen um 0,3 Mrd. € auf 11,1 Mrd. €. Verlusten aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 0,8 Mrd. € standen unter anderem die Einlage von 4,9 % der ausstehenden Covestro-Aktien in Höhe von 0,3 Mrd. € durch die Bayer AG sowie die Einlage von Anleihen in Höhe von 0,5 Mrd. € durch Covestro gegenüber. BilanzsummeA 2.2.4/6 in Mrd € ![]() 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Bayer AGBayer AG hat wesentliche Leitungsfunktionen des Konzerns inneAls Obergesellschaft des Konzerns nimmt die Bayer AG, vertreten durch ihren Vorstand, die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens wahr. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie das Führungskräfte- und das Finanz-Management. Mit der Neuorganisation zu Beginn des Jahres 2016 liegt auch die Leitung des operativen Geschäfts der drei Divisionen in der Bayer AG. Der Jahresabschluss der Bayer AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. 2.3.1 Ertragslage Bayer AGGewinn- und Verlustrechnung Bayer AG nach HGBA 2.3.1/1 scroll
Jahresüberschuss deutlich verbessertMit Wirkung zum 1. Januar 2016 wurden die bislang selbstständigen Tochtergesellschaften Bayer HealthCare AG und Bayer Technology Services GmbH auf die Bayer AG verschmolzen. Aus diesem Grund war vor allem das operative Ergebnis - insgesamt wie auch in seinen einzelnen Komponenten - nur bedingt mit dem des Vorjahres vergleichbar. Es lag mit - 893 Mio. € deutlich unter dem Wert des Jahres 2015. Unter Berücksichtigung der Vorjahresergebnisse der beiden verschmolzenen Gesellschaften von zusammen - 199 Mio. € ergab sich für das Vorjahr ein Vergleichswert von - 601 Mio. € und, verglichen hiermit, ein Ergebnisrückgang um 292 Mio. €. Hiervon resultierten 198 Mio. € aus erstmals bei der Bayer AG angesetzten Drohverlustrückstellungen für Absatz- und Lizenzgeschäfte, die mit Verpachtung des Geschäfts der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG zum 1. Januar 2017 auf die Bayer AG übergegangen sind. Entsprechend wurden die für den Sachverhalt gebildeten Rückstellungen bei beiden Tochtergesellschaften ertragswirksam aufgelöst. Um 74 Mio. € höhere Aufwendungen für verschiedene Projekte, unter anderem im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Monsanto Company, führten zum weiteren Ergebnisrückgang. Das Beteiligungsergebnis stieg um 2.203 Mio. € auf 4.647 Mio. €. Die Bayer Pharma AG verbesserte ihr Ergebnis deutlich und steuerte mit 3.011 Mio. € (Vorjahr: 1.793 Mio. €) den größten Ergebnisbeitrag bei. Wesentliche Umsatzsteigerungen bei den margenstarken Produkten XareltoTM und AdempasTM sowie ein verbessertes Beteiligungs-, Zins- und Währungsergebnis führten zur Ergebnissteigerung. Die Bayer CropScience AG erzielte mit 1.017 Mio. € (Vorjahr: 964 Mio. €) ein leicht über dem Vorjahr liegendes Ergebnis, was bei Fortfall von im Vorjahr enthaltenen Einmalerträgen aus einem Patentrechtsstreit auf ein verbessertes operatives Bruttoergebnis und auf ein deutlich höheres Kursergebnis zurückzuführen war. Nennenswerte Organergebnisse kamen darüber hinaus mit - 50 Mio. € (Vorjahr: - 118 Mio. €) von der Bayer Business Services GmbH sowie mit 204 Mio. € (Vorjahr: 149 Mio. €) von der Siebte Bayer VV GmbH, die regelmäßige Dividenden einer US-Tochtergesellschaft erhält, die für die Bayer Health Care LLC das US-Export-Geschäft abwickelt. Neben den Organergebnissen wurden 2016 Beteiligungserträge von 329 Mio. €, darunter 91 Mio. € von der Covestro AG, sowie Gewinne aus dem Abgang von Beteiligungen von 130 Mio. € erzielt. Das Zinsergebnis, im Vorjahr mit - 484 Mio. € negativ, hat sich deutlich verbessert und war im Berichtsjahr mit 54 Mio. € positiv. Dies war nahezu ausschließlich auf einen Ertrag aus der Bewertung der Pensions- und sonstigen langfristigen Personalrückstellungen zurückzuführen. Aufwendungen aus deren Aufzinsung wurden durch zinsbedingte versicherungsmathematische Gewinne sowie durch Wertzuwächse des Deckungsvermögens um 303 Mio. € überkompensiert. Im Vorjahr ergab sich saldiert ein Aufwand von 276 Mio. €. Der verbliebene Zinsaufwandssaldo von 249 Mio. € (Vorjahr: 208 Mio. €) entfiel mit 53 Mio. € (Vorjahr: - 29 Mio. €) auf Gesellschaften des Konzerns und mit 196 Mio. € (Vorjahr: 179 Mio. €) auf Dritte, davon mit 189 Mio. € (Vorjahr: 228 Mio. €) auf die Gläubiger der Anleihen und Commercial-Paper-Programme. Der positive Saldo aus den übrigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen betrug 163 Mio. € (Vorjahr: 409 Mio. €). Grund für den Rückgang war insbesondere ein im Vorjahr enthaltener Einmalertrag von 217 Mio. € aus der Ablösung von Pensionslasten ehemaliger Mitarbeiter durch die Covestro Deutschland AG. Zudem waren die Erträge aus der Weiterbelastung von Pensionsaufwendungen für die bei der Bayer AG nach Ausgliederung des operativen Geschäfts in den Jahren 2002 und 2003 verbliebenen Pensionäre an sonstige Tochtergesellschaften mit lediglich 4 Mio. € deutlich niedriger als im Jahr zuvor mit 178 Mio. €. Ursächlich hierfür waren die gesunkenen Pensionsaufwendungen, die mit ihrem Zinsanteil im Zinsergebnis und ansonsten in den übrigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen erfasst waren. Gebühren für gewährte Kreditlinien, im Jahr 2016 insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung des geplanten Monsanto-Erwerbs, fielen mit 57 Mio. € (Vorjahr: 22 Mio. €) an. Gegenläufig verhielt sich das Ergebnis aus der Umrechnung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie aus der Bewertung entsprechender Derivate mit 179 Mio. € gegenüber 6 Mio. € im Vorjahr. Insgesamt wurde mit 3.971 Mio. € (Vorjahr: 1.967 Mio. €) ein deutlich über dem Vorjahr liegender Gewinn vor Ertragsteuern erzielt. Gleichwohl sank der Steueraufwand aufgrund der im Vorjahr enthaltenen Steuereffekte im Zusammenhang mit der Bildung des Covestro-Konzerns sowie eines höheren Anteils steuerfreier Beteiligungserträge von 606 Mio. € auf 371 Mio. €. Nach Abzug der Steuern verblieb ein Jahresüberschuss von 3.600 Mio. € (Vorjahr: 1.361 Mio. €). Nach Einstellung eines Betrags von 1.367 Mio. € in die Gewinnrücklagen ergab sich ein Bilanzgewinn von 2.233 Mio. €. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 28. April 2017 vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 2,70 € je Aktie (826.947.808 Stück) auf das dividendenberechtigte Grundkapital von 2.117 Mio. € zu verwenden. 2.3.2 Vermögens- und Finanzlage Bayer AGBilanz nach HGB (Kurzfassung)Bayer AGA 2.3.2/1 AKTIVA scroll
Deutlich gestiegenes Gesamtvermögen - höhere FinanzverschuldungDie Vermögenssituation der Bayer AG ist - aufgrund ihrer Funktion als Obergesellschaft des Bayer-Konzerns - maßgeblich durch das Management von Beteiligungen sowie die Finanzierung der Konzernaktivitäten geprägt. Dies drückt sich vor allem in der Höhe des Beteiligungsbesitzes sowie der gegenüber Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus. Zum 31. Dezember 2016 belief sich das Gesamtvermögen der Bayer AG auf 56,8 Mrd. €. Es ist im Jahresverlauf um 8,9 Mrd. € gestiegen, wovon 5,4 Mrd. € auf das Anlagevermögen und 3,5 Mrd. € auf das Umlaufvermögen entfielen. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände haben vor allem durch die zu Jahresbeginn erfolgten Verschmelzungen um 26 Mio. € zugenommen, waren mit 58 Mio. € aber nach wie vor von untergeordneter Bedeutung. Die Finanzanlagen erhöhten sich im Wesentlichen durch Kapitalzuführungen bei Tochtergesellschaften um 5,4 Mrd. € auf 49,1 Mrd. €. Der Anteilsbesitz stellte mit einem Anteil von 84,8 % (Vorjahr: 89,5 %) weiterhin die mit Abstand größte Position des Gesamtvermögens dar. GesamtvermögenA 2.3.2/2 ![]() Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beliefen sich auf 4,1 Mrd. € (Vorjahr: 3,2 Mrd. €) bzw. 31,2 Mrd. € (Vorjahr: 22,8 Mrd. €). Ihr Anteil an der Bilanzsumme betrug 7,2 % bzw. 54,9 %. Die übrigen Forderungen des Umlaufvermögens (einschließlich der Abgrenzungsposten) erhöhten sich, vor allem durch Geldanlagen von 1,9 Mrd. € in Commercial Paper, auf 2,8 Mrd. € (Vorjahr: 0,4 Mrd. €). Aufgrund höherer Bankguthaben stiegen auch die flüssigen Mittel um 174 Mio. € auf 803 Mio. €. Die Bayer AG war in Höhe von 16,6 Mrd. € (Vorjahr: 15,0 Mrd. €) durch Eigenkapital finanziert. Der Anstieg resultierte aus dem Jahresüberschuss von 3.600 Mio. €, dem eine Minderung aufgrund der Dividendenzahlung für 2015 von 2.067 Mio. € gegenüberstand. Aufgrund des in Relation stärker gestiegenen Gesamtvermögens sank die Eigenkapitalquote auf 29,1 % (Vorjahr: 31,4 %). Die Rückstellungen gingen um 0,5 Mrd. € auf 1,9 Mrd. € zurück. Vor allem die Pensionsrückstellungen lagen mit 897 Mio. € um 665 Mio. € unter Vorjahr, was im Wesentlichen auf ein gestiegenes Deckungsvermögen, aber auch auf geänderte versicherungsmathematische Annahmen in Bezug auf die zukünftige Entgelt- und Rentenentwicklung sowie einen höheren Rechnungszins zurückzuführen war. Während auch die Steuerrückstellungen um 123 Mio. € auf 541 Mio. € abnahmen, kam es bei den sonstigen Rückstellungen zu einem Anstieg um 337 Mio. € auf 467 Mio. €. Hier haben sich insbesondere Drohverluste aus den von Bayer Pharma AG und Bayer CropScience AG am 1. Januar 2017 durch Betriebsverpachtung übernommenen Geschäften sowie höhere Personalverpflichtungen aufgrund der Verschmelzung mit der Bayer HealthCare AG und der Bayer Technology Services GmbH ausgewirkt. Die Verbindlichkeiten haben um 7,8 Mrd. € auf 38,4 Mrd. € zugenommen (Nettobetrag nach Saldierung mit aufrechenbaren Forderungen). Insbesondere die Finanzverschuldung hat sich, u. a. durch Finanzierungsmaßnahmen für die geplante Übernahme der Monsanto Company, um 6,2 Mrd. € erhöht: Während die externe Verschuldung über Anleihen und Commercial Paper um 0,6 Mrd. € bzw. 0,3 Mrd. € zurückgeführt wurde, stieg die Fremdmittelaufnahme bei Gesellschaften des Konzerns um 7,0 Mrd. €. Insgesamt belief sich die Finanzverschuldung am Jahresende 2016 auf 36,5 Mrd. € (Vorjahr: 30,3 Mrd. €). Die Nettoverschuldung nach Abzug flüssiger Mittel von 0,8 Mrd. € (Vorjahr: 0,6 Mrd. €) lag mit 35,7 Mrd. € um 6,0 Mrd. € über dem Vorjahreswert von 29,7 Mrd. €. 2.4 Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-KonzernsDer Zusammengefasste Lagebericht und der Abschluss des Bayer-Konzerns werden nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Zusätzlich zu den durch diese Standards geforderten Angaben und Kennzahlen veröffentlicht Bayer alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM), die diesen Regulierungen nicht unterliegen und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt. Bayer ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Dies erfolgt durch bestimmte Anpassungen der nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellten Bilanz- oder Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die Anpassungen können dabei aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden, uneinheitlichen Geschäftsaktivitäten sowie Sondereffekten resultieren, die sich auf die Aussagekraft dieser Positionen auswirken. Die so ermittelten alternativen Leistungskennzahlen gelten für alle Perioden und werden sowohl intern zur Steuerung des Geschäfts als auch extern zur Beurteilung der Leistung des Unternehmens durch Analysten, Investoren und Ratingagenturen eingesetzt. Bayer ermittelt folgende APM:
Die (nominale) Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an. Die währungs- bzw. währungs- und portfoliobereinigte Umsatzveränderung zeigt die prozentuale Veränderung der Umsatzerlöse ohne den Einfluss von Wechselkurseffekten bzw. ebenso ohne die für die jeweilige Geschäftseinheit wesentlichen Akquisitionen und Desinvestitionen. Bei den Wechselkurseffekten wird grundsätzlich die im jeweiligen Land gültige funktionale Währung zur Berechnung herangezogen. Davon abweichend wird in Brasilien und Argentinien, hauptsächlich bei Crop Protection, eine geschäftliche Anpassung der jeweiligen funktionalen Währung an den USD vorgenommen. Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT wird wie folgt ermittelt: Überleitungsrechnung EBITA 2.4/1 scroll
Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Überleitungsrechnung EBITDAA 2.4/2 scroll
Das EBIT vor Sondereinflüssen und das EBITDA vor Sondereinflüssen zeigen die Entwicklung des operativen Ergebnisses ohne den Einfluss von Sondereinflüssen, d.h. für die Steuerung des Konzerns in ihrer Art und Höhe besonderer Effekte. Hierzu zählen u. a. Rechtsfälle, Restrukturierungen, Integrationskosten, Wertminderungen oder Wertaufholungen. Bei der Berechnung dieser Kennzahlen werden EBIT und EBITDA jeweils um Sonderaufwendungen erhöht und um Sondererträge reduziert. Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen ist eine relative Kennzahl, die Bayer zum internen und externen Vergleich der operativen Ertragskraft verwendet. Zur Ermittlung der Kennzahl wird das EBITDA vor Sondereinflüssen ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen gesetzt. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie (Core EPS) ist eine alternative Leistungskennzahl, die auf Basis des nach IAS 33 definierten Konzernergebnisses je Aktie (EPS) berechnet wird. Zur Ermittlung des bereinigten Konzernergebnisses je Aktie werden Effekte aus der Kaufpreisaufteilung für Akquisitionen sowie weitere Sondersachverhalte neutralisiert, um damit die Vergleichbarkeit unserer Performance im Zeitablauf zu ermöglichen. Hierbei werden im Zwischenschritt weitere APM-Core EBIT und das bereinigte Konzernergebnis - berechnet. Das bereinigte Ergebnis je Aktie wird anschließend mittels Division des bereinigten Konzernergebnisses je Aktie durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der sich innerhalb des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt: Überleitungsrechnung bereinigtes Ergebnis je AktieA 2.4/3 scroll
Aufgrund der Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie für jede Zwischenberichtsperiode weicht das bereinigte Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr oder jede Zwischenberichtsperiode bis zum jeweiligen Stichtag potenziell von den aufsummierten bereinigten Ergebnissen je Aktie für die einzelnen Zwischenberichtsperioden ab. Die Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft erfolgt analog. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie bildet die Grundlage der Dividendenpolitik des Bayer-Konzerns. Die Nettofinanzverschuldung ist eine wichtige Steuerungskennzahl des Bayer-Konzerns, die sowohl intern als auch extern zur Bewertung der Liquidität, Kapitalstruktur und finanziellen Flexibilität des Bayer-Konzerns verwendet wird. Diese Kenngröße wird wie folgt ermittelt: Überleitungsrechnung NettofinanzverschuldungA 2.4 /4 scroll
1
Darin enthalten sind: Marktwerte aus der Zins-
und Währungssicherung bilanzieller Risiken Der Return on Capital Employed (ROCE) ist das Verhältnis von Net Operating Profit after Tax (NOPAT) zu dem durchschnittlichen Capital Employed . Der NOPAT stellt das operative Ergebnis nach Steuern dar und ist die Differenz zwischen EBIT und Ertragsteuern. Die Ertragsteuern berechnen sich hierbei über Multiplikation des EBIT mit einem uniformen Steuersatz von 24 %, der auf dem Mittelwert historischer Steuersätze basiert. Das Capital Employed bildet das von Bayer eingesetzte Kapital zu Buchwerten und ermittelt sich als Summe des operativen Anlage- und Umlaufvermögens abzüglich Verbindlichkeiten, die im Wesentlichen nicht-zinstragender Natur sind oder die operative Kapitalbasis verzerren würden. Zur Abbildung der unterjährigen Veränderung des Capital Employed wird ein Durchschnittswert genutzt, der sich aus den Werten zum Jahresende des Vorjahres sowie des Geschäftsjahres ermittelt. Das Capital Employed stellt sich in seinen Komponenten wie folgt dar: Zusammensetzung des Capital EmployedA 2.4/5 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Unternehmensleistung ist die Summe aus Umsatzerlösen, sonstigen betrieblichen Erträgen, finanziellen Erträgen sowie dem Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen. Die Unternehmensleistung verteilt sich auf Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen, Materialaufwand/ sonstige Aufwendungen sowie Wertschöpfung. Wertschöpfung ist definiert als Summe aus EBIT zzgl. Personalaufwand und Steueraufwendungen, die keine Ertragsteuern sind, und dem Finanzergebnis zzgl. Zinsaufwendungen. Der Bereich Materialaufwand / Sonstige Aufwendungen wird als Unterschiedsbetrag berechnet und umfasst somit alle Aufwendungen außer Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen sowie denen, die in der Wertschöpfung enthalten sind. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungKonjunkturausblick GesamtwirtschaftA 3.1.1/1 scroll
Wachstum 2016 angepasst
1
Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts,
Quelle: IHS Global Insight Stand: Februar 2017 Leichte Belebung der weltwirtschaftlichen DynamikDie Weltwirtschaft dürfte im Jahr 2017 insgesamt etwas stärker wachsen als im Vorjahr. Insbesondere in den USA erwarten wir eine bessere Konjunkturentwicklung als 2016. Ein wichtiger Wachstumstreiber dürfte dort nach wie vor der private Konsum sein, da die Beschäftigung voraussichtlich weiter zunimmt und die verfügbaren Einkommen steigen. Positive Impulse dürften auch von den Unternehmensinvestitionen kommen. Für die Europäische Union rechnen wir mit einem leichten Rückgang des Wachstums. Vor dem Hintergrund wichtiger Wahlen in einigen Ländern dürfte sich vor allem die Unsicherheit über die künftige politische Entwicklung in Europa belastend auswirken. Hinzu kommen die Unwägbarkeiten, die mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union verbunden sind. Positive Impulse erwarten wir dagegen weiterhin von der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank. In den Schwellenländern dürfte die Wirtschaftsleistung insgesamt stärker zulegen als im Vorjahr. Für China rechnen wir mit einem hohen, aber weiter leicht rückläufigen Wachstum. Brasilien und Russland dürften - unterstützt von steigenden Rohstoffpreisen - nach schwerer Rezession wieder in die Wachstumszone zurückkehren. Branchenaussichten moderat bis rückläufigKonjunkturausblick SegmenteA 3.1.1/2 scroll
Stand: Februar 2017 Für den Pharmaceuticals-Markt erwarten wir 2017 einen Wachstumsrückgang auf 4 %. Dieser Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass in den USA weiter mit positiven Impulsen zu rechnen ist. In Europa erwarten wir ein Wachstum im unteren einstelligen Prozentbereich. Das Wachstum des Consumer-Health-Marktes dürfte 2017 mit 3-4 % in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Wir rechnen mit ähnlichen Marktbedingungen wie 2016. Für den weltweiten Saatgut- und Pflanzenschutzmarkt rechnen wir im Jahr 2017 nach einem schwachen Vorjahr mit einem weiterhin volatilen Marktumfeld. Wachstumsimpulse erwarten wir aus Lateinamerika, aus Asien / Pazifik sowie aus Osteuropa. In Nordamerika und Westeuropa hingegen dürfte die Wachstumsdynamik hinter der globalen Entwicklung zurückbleiben. Insgesamt rechnen wir mit einer leichten Erholung des Gesamtmarktes. Im Zuge der weiterhin positiven Entwicklung innovativer Produkte im Animal-Health-Markt erwarten wir auch für 2017 eine Fortsetzung des Wachstumstrends. Im Haustierbereich dürften sich vor allem die USA und Europa positiv entwickeln. Im Nutztierbereich rechnen wir damit, dass die Schwellenländer wieder leicht an Dynamik gewinnen. Für 2017 erwartet Covestro eine Fortsetzung des Wachstumstrends für die Hauptabnehmerbranchen Bau, Elektrotechnik & Elektronik und Möbel. Die Automobilindustrie dürfte allerdings schwächer wachsen als im Vorjahr. 3.1.2 UnternehmensausblickAuf Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung ergeben sich unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale die folgenden Prognosen. Diesen haben wir die Wechselkurse zum Stichtag 31. Dezember 2016 zugrunde gelegt, z. B. einen EUR-USD-Kurs von 1,05. Eine Aufwertung (Abwertung) des Euro um 1 % gegenüber allen Währungen führt auf Jahresbasis zu einem Rückgang (Anstieg) des Umsatzes um etwa 300 Mio. € sowie zu einer Verringerung (Steigerung) des um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA um etwa 80 Mio. €. Umsatz soll 2017 auf über 49 Mrd. € steigen, nach 46,8 Mrd. € in 2016Der Vorstand rechnet für das Geschäftsjahr 2017 weiterhin mit einer Fortsetzung der positiven Entwicklung des Bayer-Konzerns. Der Umsatz soll sich inklusive Covestro auf mehr als 49 Mrd. € erhöhen. Dies entspricht währungs- und portfoliobereinigt einem Anstieg im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Das EBITDA vor Sondereinflüssen soll im mittleren einstelligen Prozentbereich wachsen. Das bereinigte Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft wollen wir ebenfalls im mittleren einstelligen Prozentbereich steigern. Hierbei ist zu beachten, dass 2017 Covestro für das volle Jahr mit 64 % einbezogen ist. Ebenfalls berücksichtigt ist die im November 2016 erfolgte Platzierung der Pflichtwandelanleihe. Sie erhöhte die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien. Umsatz- und Ergebnisprognose nach SegmentenFür den Bereich Life Sciences planen wir einen Umsatz von ca. 37 Mrd. €. Dies entspricht währungs- und portfoliobereinigt einem Anstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich. Das EBITDA vor Sondereinflüssen soll im mittleren bis oberen einstelligen Prozentbereich erhöht werden. Für Pharmaceuticals erwarten wir einen Umsatz von mehr als 17 Mrd. €. Dies entspricht einem währungs- und portfoliobereinigten Zuwachs im mittleren einstelligen Prozentbereich. Den Umsatz mit unseren Hauptwachstumsprodukten XareltoTM, EyleaTM, StivargaTM, XofigoTM und AdempasTM wollen wir auf über 6 Mrd. € steigern. Wir planen eine Zunahme des um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA im oberen einstelligen Prozentbereich. Die um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA-Marge wollen wir verbessern. Im Segment Consumer Health rechnen wir mit einem Umsatz von mehr als 6 Mrd. €. Wir planen im Einklang mit der erwarteten Marktentwicklung ein währungs- und portfoliobereinigtes Wachstum im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Für das EBITDA vor Sondereinflüssen erwarten wir ein Plus im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Für Crop Science gehen wir von einem Umsatz von über 10 Mrd. € aus. Dies entspricht einer währungs- und portfoliobereinigten Steigerung im unteren einstelligen Prozentbereich. Wir erwarten ein EBITDA vor Sondereinflüssen auf dem Niveau des Vorjahres. Im Segment Animal Health erwarten wir eine währungs- und portfoliobereinigte Umsatzsteigerung im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Das EBITDA vor Sondereinflüssen planen wir im oberen einstelligen Prozentbereich zu verbessern. Überleitung: Für das Jahr 2017 erwarten wir einen Umsatz von etwa 1 Mrd. €. Das EBITDA vor Sondereinflüssen planen wir in einer Größenordnung von -0,2 Mrd. €. Covestro plant für das Jahr 2017 eine Umsatzsteigerung sowie ein um Sondereinflüsse bereinigtes EBITDA auf oder über dem Niveau des Vorjahres. Nettofinanzverschuldung soll sich auf etwa 10 Mrd. € verbessernEntwicklung weiterer KennzahlenFür das Jahr 2017 planen wir für den gesamten Bayer-Konzern Sonderaufwendungen im EBITDA in einer Größenordnung von etwa 0,5 Mrd. €. Diese entfallen im Wesentlichen auf Kosten im Zusammenhang mit der vereinbarten Übernahme von Monsanto sowie auf Aufwendungen für Restrukturierungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wollen wir im Jahr 2017 auf 4,8 Mrd. € steigern. Die Sachanlageinvestitionen sollen sich auf rund 2,5 Mrd. € belaufen und Investitionen in immaterielle Vermögenswerte auf etwa 0,4 Mrd. €. Die planmäßigen Abschreibungen werden voraussichtlich bei etwa 2,9 Mrd. € liegen, davon betreffen 1,4 Mrd. € immaterielle Vermögenswerte. Wir erwarten zudem ein Finanzergebnis von etwa -1,4 Mrd. €. Darüber hinaus rechnen wir mit einer Steuerquote von ca. 23 %. Ohne Berücksichtigung von Kapital- und Portfoliomaßnahmen soll die Nettofinanzverschuldung am Jahresende 2017 bei etwa 10 Mrd. € liegen. Ausblick für die Bayer AGDurch die seit Jahresbeginn 2017 bestehenden Betriebspachtverträge mit der Bayer Pharma AG sowie der Bayer CropScience AG ist deren operatives Geschäft auf die Bayer AG übergegangen. Hierdurch bedingt, werden die Umsätze der beiden Gesellschaften nunmehr von der Bayer AG erzielt, für die wir damit Umsatzerlöse von mehr als 14 Mrd. € erwarten. Das geplante positive Ergebnis der beiden Segmente Pharmaceuticals und Crop Science wird durch die Betriebsverpachtungen ebenfalls im Wesentlichen direkt bei der Bayer AG anfallen. Zudem vereinnahmt die Bayer AG das Ergebnis der meisten inländischen Gesellschaften über bestehende Gewinnabführungsverträge. Zusätzlich stellen gezielte innerkonzernliche Dividendenmaßnahmen sicher, dass ausreichend ausschüttungsfähiges Kapital zur Verfügung steht. Die Geschäftsentwicklung der Bayer AG unterliegt grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die des Bayer-Konzerns. Der Ausblick für den Bayer-Konzern spiegelt somit aufgrund der Verflechtungen zwischen Bayer AG und ihren Tochtergesellschaften größtenteils auch die Erwartungen für die Bayer AG wider. Daher gelten die vorstehenden Ausführungen für den Bayer-Konzern auch für die Bayer AG. Insgesamt gehen wir auch im kommenden Jahr davon aus, bei der Bayer AG einen Bilanzgewinn zu erzielen, der es ermöglicht, unsere Aktionäre angemessen am Ergebnis des Konzerns zu beteiligen. 3.2 Chancen- und Risikobericht3.2.1 Konzernweites Chancen- und RisikomanagementsystemAls international agierendes Unternehmen mit einem diversifizierten Portfolio ist der Bayer-Konzern ständig einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen ausgesetzt, die das Erreichen unserer finanziellen und nicht-finanziellen Ziele in wesentlichem Maße beeinflussen können. Mit den Strategie- und Planungsprozessen als Ausgangspunkt ist das Chancen- und Risikomanagement integraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung. Dabei verstehen wir eine Chance als positive bzw. ein Risiko als negative Abweichung von einem Plan- oder Zielwert möglicher künftiger Entwicklungen. Das Chancen- und Risikomanagement bei Covestro ist analog zu dem von Bayer aufgebaut. Struktur des Chancen- und RisikomanagementsDie Chancen und Risiken, denen der Bayer-Konzern begegnet, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Art, der organisatorischen Ebene und ihres zeitlichen Horizonts. Deshalb werden unterschiedliche Prozesse, Verfahren und IT-Systeme für die Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung und -überwachung sowie die Berichterstattung angewendet. Die Grundsätze der unterschiedlichen Systeme sind in konzernweiten Richtlinien dokumentiert. Die Gesamtverantwortung im Hinblick auf die Wirksamkeit und Angemessenheit der Systeme obliegt dem Finanzvorstand, weiterhin sind Verantwortliche und Koordinatoren auf Leitungsebene benannt. Corporate GovernanceA 3.2.1/1 ![]() Von der Identifikation bis zur ÜberwachungDie Identifikation von Chancen und Risiken erfolgt bei Bayer fortlaufend über Beobachtungen und Trend-Analysen von gesamtwirtschaftlichen, branchenspezifischen, regionalen und lokalen Entwicklungen. Im nächsten Schritt werden die identifizierten Chancen und Risiken bewertet. Wir versuchen, Risiken durch entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen zu vermeiden, zu vermindern bzw. - sofern möglich und wirtschaftlich vertretbar - auf Dritte (z. B. Versicherungen) zu übertragen. Überschaubare und beherrschbare Risiken, die in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Chancen stehen, gehen wir bewusst ein als Teil des allgemeinen unternehmerischen Risikos. Für das Management von finanziellen Chancen und Risiken haben wir spezifische Prozesse etabliert und dokumentiert; einen Baustein bildet dabei die Finanzplanung, die als Basis zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos und des künftigen Devisen- und Zinsrisikos dient und in die alle aus Cashflow-Sicht relevanten Konzerngesellschaften eingebunden sind. Sie umfasst einen Planungshorizont von zwölf Monaten und wird regelmäßig aktualisiert. ChancenmanagementChancen identifizieren wir im Rahmen des jährlichen strategischen Planungszyklus, in dem die Segmente interne und externe Einflussfaktoren analysieren, die die Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit positiv beeinflussen können. Diese Faktoren können gesellschaftlicher, ökonomischer oder umweltbezogener Art sein. Die Kernphase unseres strategischen Planungsprozesses findet regelmäßig im ersten Halbjahr statt und beginnt mit einer umfassenden Analyse der Märkte. Darauf aufbauend identifizieren die Segmente ihre Chancen durch eine Analyse ihres jeweiligen Marktumfelds. Hierbei werden unterschiedliche Zeiträume zugrunde gelegt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Trends Entwicklungen kurz-, mittel- und auch langfristig beeinflussen können. RisikomanagementUm die gesetzlich geforderte Überwachung der wesentlichen Geschäftsrisiken durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zu gewährleisten, hat der Bayer-Konzern ein internes Kontrollsystem, ein Compliance-Managementsystem sowie ein Risikofrüherkennungssystem implementiert. Bei Covestro besteht das Risikomanagement ebenfalls aus diesen drei Komponenten. Der Finanzvorstand der Covestro AG wird regelmäßig über ICS-relevante Themen unterrichtet. Darüber hinaus sitzt er den Covestro-eigenen Gremien - dem Compliance Comittee und dem Corporate Risk Comittee - vor. Im Folgenden werden die drei Systeme für den Bayer-Konzern näher beschrieben. Internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess(Bericht gemäß §§ 289 Absatz 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 HGB) Als Teil des umfassenden Risikomanagementsystems verfügt Bayer über ein Internal Control System (ICS) im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess, in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Ziel unseres internen Kontrollsystems ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB. Das ICS ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen auf Basis geltender gesetzlicher Normen, Rechnungslegungsvorschriften sowie der für alle konsolidierten Konzernunternehmen verbindlichen internen Konzernregelungen gewährleistet ist. Risiken werden sowohl identifiziert und bewertet als auch durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen begrenzt. Konzernweit verbindliche ICS-Standards wie z. B. systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse sowie die Funktionstrennung wurden daraus abgeleitet und von der Zentralfunktion Risk Management im Namen des Finanzvorstands der Bayer AG vorgegeben. Die ICS-Standards werden von den lokalen Konzerngesellschaften entsprechend umgesetzt und vom dortigen Management verantwortet. Unter Nutzung konzerneigener Shared Service Center erstellen sie ihre Abschlüsse lokal und übermitteln sie über ein konzernweit einheitlich definiertes Datenmodell, das der Konzernregelung zur Rechnungslegung unterliegt und damit die Regelkonformität des Konzernabschlusses sicherstellt. Der Vorstand der Bayer AG hat die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und dessen Kriterien für das Geschäftsjahr 2016 als funktionsfähig beurteilt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Compliance-ManagementsystemUnser Compliance-Managementsystem hat zum Ziel, das rechtmäßige, verantwortungsbewusste und nachhaltige Handeln unserer Mitarbeiter sicherzustellen. Potenzielle Zuwiderhandlungen sollen schon im Vorfeld erkannt und systematisch unterbunden werden. Das Compliance-Managementsystem leistet folglich einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Compliance in unsere operativen Geschäftseinheiten und deren Prozesse. Bayer hat für wesentliche Risikobereiche weltweit ein integriertes Compliance-Managementsystem implementiert, um die systematische und präventive Risikoerkennung und -beurteilung zu stärken. Die Risikoidentifikation erfolgt sowohl Bottom-up durch die Landesorganisationen als auch Top-down durch die globalen Funktionen. Dabei werden globale, lokale und geschäftsspezifische Aspekte berücksichtigt. Des Weiteren werden die Compliance-Risiken durch eine Trendbewertung der weltweit gemeldeten Compliance-Fälle identifiziert. Die gesammelten Erkenntnisse werden in sogenannten Round-Table-Gesprächen zwischen den lokalen Geschäftseinheiten und Compliance-Funktionen sowie Vertretern der Zentralfunktionen abgestimmt und in eine konzernweite Compliance-Risk-Management-Datenbank eingepflegt. RisikofrüherkennungssystemUm gemäß § 91 Abs. 2 AktG alle wesentlichen und/oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennen zu können, haben wir als Risikofrüherkennungssystem den sogenannten "BayRisk"-Prozess unter Leitung der Abteilung Risikomanagement, die direkt an den Finanzvorstand berichtet, etabliert. Hierdurch werden einheitliche Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des Risikofrüherkennungssystems im Konzern gesetzt. Um möglichst vollständig Risiken im Unternehmen zu erfassen, werden Segmente, Servicegesellschaften und Zentralfunktionen einbezogen. Die frühzeitige Identifikation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von Risiken erfolgt durch benannte Risikoverantwortliche. In der Datenbank BayRisk werden Risiken des Konzerns mit ihren Gegensteuerungsmaßnahmen erfasst, die festgelegte und jährlich aktualisierte finanzielle Wertgrenzen überschreiten, oder solche, die eine wesentliche Tragweite für das Unternehmen besitzen, jedoch unter Umständen nicht, nur indirekt oder wenig belastbar finanziell quantifizierbar sind. Eine Überprüfung des Risikoportfolios erfolgt dreimal im Jahr. Wesentliche Veränderungen werden dokumentiert und an den Finanzvorstand berichtet. Einmal jährlich erfolgt die Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Prozessunabhängige ÜberwachungDie Wirksamkeit unserer Managementsysteme wird in regelmäßigen Abständen von der Konzernrevision geprüft und beurteilt. Die Konzernrevision nimmt dabei eine unabhängige, objektive Prüfungsfunktion wahr, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien ausgerichtet ist. Risiken aus den Bereichen Gesundheitsschutz, Arbeits- und Anlagensicherheit, Umweltschutz und Produktqualität werden in spezifischen HSEQ-Audits geprüft. Der Abschlussprüfer beurteilt im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung das Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen. Der Aufsichtsrat wird einmal im Jahr über die internen Kontroll- und Überwachungssysteme und deren Wirksamkeit unterrichtet. Sollten Schwächen des internen Kontrollsystems festgestellt werden, ist dem Konzernvorstand und dem Aufsichtsrat Bericht zu erstatten. Die Erkenntnisse aus den Prüfungen fließen in die kontinuierliche Verbesserung unserer Steuerungs- und Geschäftsprozesse ein. 3.2.2 Chancen- und RisikolageGemäß der nachfolgenden Matrix stufen wir die im Risikofrüherkennungssystem identifizierten Risiken nach potenzieller Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch, mittel oder niedrig ein. Bewertungsmatrix nach finanziellen KriterienA 3.2.2/1 scroll
H = Hohes Risiko, M = Mittleres Risiko, L = Niedriges Risiko Im Folgenden werden sowohl die Risiken berichtet, die als "mittel" oder "hoch" eingestuft worden sind, als auch die im Chancenmanagement identifizierten wesentlichen Chancen. Darüber hinaus berichten wir auch bedeutende Risiken, die unter Umständen nicht, nur indirekt oder wenig belastbar finanziell quantifizierbar sind. Dabei werden vergleichbare Risiken aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen ggf. aggregiert berichtet. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Sofern nicht anders angegeben, können die aufgeführten Chancen und Risiken alle Segmente betreffen. Auswirkungen für den Bayer-Konzern aus Risiken, denen Covestro ausgesetzt ist, werden vom Umfang der Beteiligung beeinflusst. Wir verweisen auf den aktuellen Chancen- und Risikobericht im Lagebericht der Covestro AG zur Vervollständigung der Information. UnternehmensumfeldEthisches Verhalten ist ein Thema mit essenzieller Bedeutung für die Gesellschaft. Der Bayer-Konzern bekennt sich zu einer nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen seines wirtschaftlichen Handelns. Diese Selbstverpflichtung spiegelt sich in unserer verantwortungsvollen Unternehmensführung wider. Chancen aus MakrotrendsAls Folge der steigenden Lebensqualität und -erwartung rückt zunehmend auch die medizinische Versorgung älterer Patienten in den Vordergrund. Die Ausrichtung auf die Gesundheit älterer Patienten und den Fokus auf bestimmte im Alter verstärkt auftretende Erkrankungen, beispielsweise Krebs- oder chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, birgt für uns Chancen. Auf den erhöhten Bedarf an innovativen Gesundheitsprodukten für altersbedingte Krankheiten reagiert Bayer im Segment Pharmaceuticals u. a. mit der Fokussierung seiner Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf entsprechende Therapiegebiete (z. B. Onkologie und Kardiologie). Die Chancen unserer landwirtschaftlichen Geschäfte entstehen durch die wachsende Weltbevölkerung mit erhöhtem Nahrungsmittelbedarf. Darüber hinaus verändert sich zum Teil das Konsumverhalten hin zu einer steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Demzufolge muss die Produktivität der Landwirtschaft steigen, um den sinkenden Pro-Kopf-Anbauflächen, den Herausforderungen durch den Klimawandel und den vermehrten Resistenzen gerecht zu werden. Um bei steigendem Bedarf und limitierten Ackerflächen ausreichend Lebens- und Futtermittel produzieren zu können, erwarten wir eine zunehmende Nachfrage nach hochwertigen Saatgut- und Pflanzenschutzprodukten. So entwickelt Crop Science beispielsweise Verfahren, um Nutzpflanzen effektiver u. a. gegen Klima- und Umweltstress zu schützen und den Ernteertrag zu steigern. Wirtschaftliches UmfeldWir sehen die Gefahr, dass unser Wachstum durch den zunehmenden weltweiten Kostendruck auf Gesundheitssysteme gebremst wird. Die Preise für pharmazeutische Produkte unterliegen auf vielen Märkten staatlicher Kontrolle und Regulierung. Preisgünstigere Generika werden aufgrund staatlicher Erstattungssysteme vielfach Markenprodukten vorgezogen. Zudem können große Anbieter im Gesundheitswesen in einigen Absatzmärkten erheblichen Druck auf die Marktpreise ausüben. Preisregulierungen und Preisdruck schmälern die Renditen unserer pharmazeutischen Produkte und können dazu führen, dass die Markteinführung eines neuen Produkts im Einzelfall wirtschaftlich unrentabel wird. Gegebenenfalls müssen in der Folge indirekte Vermarktungsoptionen gewählt werden, um die medizinische Grundversorgung sicherstellen zu können. Nach unserer Einschätzung wird das jetzige Ausmaß der Preisregulierung und des Preisdrucks weiterhin bestehen oder sogar zunehmen. Zudem bewegen wir uns mit unseren Life-Science-Geschäften in Märkten mit starkem Wettbewerb. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäftspraktiken, wie aggressive Preispolitik auch abseits des Generika-Wettbewerbs, können unser Ergebnis negativ beeinflussen. Der Druck auf die Gesundheitssysteme bringt für uns jedoch auch Chancen im Bereich der rezeptfreien Medikamente mit sich. Die Patienten werden teilweise auf nicht erstattungsfähige, verschreibungsfreie Medikamente verwiesen, die u. a. bei Bayer im Segment Consumer Health produziert werden. Zusätzlich nimmt der Konsum von Gesundheitsprodukten durch die alternde Bevölkerung zu. Moderne Landwirtschaftstechniken, der Einsatz bestimmter Klassen von Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Gentechnik sind immer wieder Gegenstand öffentlicher Debatten. In Folge dieser politischen Meinungsbildung können sich gesetzliche und regulatorische Entscheidungen ergeben, die erhebliche Beschränkungen für die Anwendbarkeit unserer Produkte bewirken, bis hin zur freiwilligen oder erzwungenen Einstellung der Vermarktung. Ferner wirken sich Entscheidungen z. B. der EU ebenfalls auf landwirtschaftliche Importe aus anderen Regionen und somit auf unser Geschäft dort aus. Wir stehen daher mit Interessengruppen und Behörden in kontinuierlichem Dialog im Sinne wissenschaftlich fundierter und rationaler verantwortungsvoller Diskussionen und Entscheidungen. Im Segment Crop Science können sich Risiken aus saisonalen Schwankungen wie zum Beispiel von Wetterbedingungen, der Volatilität der Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse und der Finanzlage unserer Kunden ergeben. Hierdurch können sowohl unser Pflanzenschutz- als auch das Saatgutgeschäft negativ beeinflusst werden. Der aktuell stattfindende globale Konsolidierungsprozess in der Saatgut- und Pflanzenschutzindustrie kann unser künftiges Wettbewerbsumfeld stark verändern. Durch Akquisitionsmaßnahmen, Partnerschaften sowie gestärkte eigene F&E-Kapazitäten tragen wir dieser Entwicklung Rechnung. Negative Wirtschaftsentwicklungen haben in der Regel nachteilige Auswirkungen auf die Absatzmärkte der Produkte von Covestro, die meist zum Rückgang der Absatzmengen und des operativen Ergebnisses des Unternehmens führen. Das Ausmaß dieser Auswirkungen auf die Absatzmengen und das operative Ergebnis hängen zudem von der Kapazitätsauslastung in der Branche ab und diese wiederum vom Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage für die branchenspezifischen Produkte. Ein Rückgang der Nachfrage führt zu verminderten Absatzmengen und letzten Endes zu einer verringerten Kapazitätsauslastung, die sich negativ auf die Margen auswirkt. Weitere Chancen und Risiken können sich aus den Abweichungen zu unseren Einschätzungen hinsichtlich der konjunkturellen Weiterentwicklung der Märkte ergeben. Sollte sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zukünftig anders darstellen als prognostiziert, kann dies unsere Umsatz- und Ergebniserwartung positiv oder negativ beeinflussen. Laufende Analysen des wirtschaftlichen und regulatorischen Umfelds und von Konjunkturprognosen erlauben es uns, die identifizierten Chancen zu verfolgen und den Risiken zu begegnen. Darüber hinaus beobachten wir intensiv die politische Entwicklung in wichtigen Märkten. InnovationGeschäftsübergreifend sehen wir Chancen durch unsere Innovationskraft sowohl in der Weiterentwicklung unserer Marken als auch in der Entwicklung unserer Forschungspipeline. Im Segment Pharmaceuticals ergeben sich Chancen aus der Digitalisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette: angefangen bei neuen Methoden in der Forschung und Entwicklung, die Zeit sparen und die Entwicklungseffektivität erhöhen, bis hin zu neuen Technologien, die uns innovative Geschäftsmodelle ermöglichen. Bei Consumer Health eröffnen uns digitale Plattformen für Produkte und Dienstleistungen neue Potenziale neben dem klassischen Geschäft mit rezeptfreien Medikamenten. Im Segment Crop Science stellt die Digitalisierung der Landwirtschaft eine große Chance für mehr Effizienz und Nachhaltigkeit dar. Um unsere Innovationskraft zu stärken, setzen wir auch auf die Vernetzung außerhalb unserer Unternehmensgrenzen. Daraus entstehen langfristig neue Impulse für die Entwicklung neuer Produkte. Trotz aller Anstrengungen können wir nicht sicherstellen, dass alle Produkte, die sich zukünftig oder derzeit in unserer Entwicklungspipeline befinden, ihre geplante Zulassung / Registrierung erreichen bzw. sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden. Ein Grund hierfür kann das Verfehlen von anvisierten Studienzielen sein. Der Bayer-Konzern versucht, diesem Risiko über ein ganzheitliches Portfoliomanagement zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und zur Priorisierung seiner Entwicklungsprojekte entgegenzuwirken. Die Erwartungen der Öffentlichkeit und der Aufsichtsbehörden im Hinblick auf die Sicherheit und Wirksamkeit von chemischen, biologischen und pharmazeutischen Produkten steigen kontinuierlich, weshalb wir weiterhin verschärfte Prüfanforderungen, z. B. an klinische oder (öko-)toxikologische Studien, erwarten. Dies führt zu höheren Produktentwicklungskosten und -zeiten. In Projekten wird die Umsetzung neuer Regularien koordiniert und sichergestellt. AkquisitionenWenn es unter strategischen Gesichtspunkten vorteilhaft erscheint, ergänzen wir unser organisches Wachstum durch Akquisitionen von Unternehmen bzw. Unternehmensteilen. Die Integration neuer Geschäfte war in der Vergangenheit Teil unseres Erfolgs und wird auch in Zukunft zu Chancen führen. Jedoch können u. a. eine nicht erfolgreiche Geschäftsintegration oder unerwartet hohe Integrationskosten die Realisierung der qualitativen und quantitativen Ziele gefährden und das Ergebnis negativ beeinflussen. Im Rahmen der Due Diligence und der nachfolgenden Integration von akquirierten Gesellschaften werden potenzielle Risiken des Zielunternehmens identifiziert und eingeordnet, wie die Einhaltung geltender Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen an den Produktionsstandorten. Bezüglich der Akquisition des Unternehmens Monsanto sieht die Übernahmevereinbarung eine Zahlung von Bayer in Höhe von 2 Mrd. USD insbesondere für den Fall vor, dass die notwendigen Kartellfreigaben nicht bis spätestens zum 14. Juni 2018 erteilt werden sollten und deswegen die Übernahmevereinbarung gekündigt wird (Reverse Break Fee). Weitere Risiken, die sich im Zusammenhang mit der vereinbarten Übernahme von Monsanto ergeben können, sind darüber hinaus in Kapitel 3.2.3 dargestellt. PartnerschaftenEntlang der Wertschöpfungskette unserer Produkte unterhalten wir Partnerschaften. Eine suboptimale Leistung unserer Partner kann die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung unserer Dienstleistungen und Produkte beeinflussen und sich negativ auf unser Geschäft auswirken. In einigen Ländern werden die Vermarktungsrechte für bestimmte pharmazeutische Produkte beispielsweise von Dritten gehalten. Eine unzureichende Leistung dieser Vertriebspartner kann sich negativ auf unsere Umsatz- und Kostenentwicklung auswirken. Wir haben daher ein "Alliance Management" etabliert, um wesentliche Kooperationen zu überwachen und den operativen Funktionen entsprechende Hilfestellung zu bieten. PatentschutzPatente schützen unser geistiges Eigentum. Der Bayer-Konzern verfügt historisch wie auch aktuell über ein Portfolio, welches zu großen Teilen aus patentgeschützten Produkten besteht. Bei erfolgreicher Vermarktung unserer Produkte können die Gewinne u. a. dazu genutzt werden, weiterhin in Forschung und Entwicklung zu investieren. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen der Patentanmeldung und der Markteinführung eines Produkts hat Bayer in der Regel nur wenige Jahre Zeit, um einen angemessenen Ertrag zur Deckung der Entwicklungskosten zu erwirtschaften. Umso wichtiger ist ein wirksamer und sicherer Patentschutz für den Konzern. Insbesondere Generika-Anbieter versuchen, Patente vor ihrem Ablauf anzugreifen. Teilweise wird sogar die generische Version eines Produkts auf den Markt gebracht - eine sogenannte "at-risk"-Markteinführung - bevor ein rechtskräftiges Patenturteil vorliegt. Wir sind derzeit in Gerichtsverfahren involviert, um den Patentschutz für unsere Produkte durchzusetzen. Läuft ein Patent aus oder können wir ein Patent nicht erfolgreich verteidigen, ist in der Regel mit verstärktem Wettbewerb und damit verbundenem Preisdruck durch den Markteintritt von Generika-Anbietern zu rechnen. Klagen Dritter aufgrund potenzieller Verletzung von Patenten oder sonstiger Schutzrechte durch Bayer können die Entwicklung oder Herstellung bestimmter Produkte behindern oder gar stoppen und uns zu Schadenersatz- oder Lizenzzahlungen an Dritte verpflichten. Unsere Patentabteilung prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen operativen Bereichen regelmäßig die aktuelle Patentlage und beobachtet mögliche Patentverletzungsversuche, um bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten. Produkte und ProduktverantwortungBayer bewertet mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken eines Produkts entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Trotz umfassender Studien vor der Zulassung / Registrierung eines Produkts ist es möglich, dass es zu einer teilweisen oder kompletten Rücknahme unserer Produkte vom Markt kommen kann, u. a. bedingt durch das Auftreten von unerwarteten Nebenwirkungen. Ein solcher Vertriebsstopp kann freiwillig erfolgen oder auch durch rechtliche und behördliche Schritte begründet sein. Darüber hinaus kann das Auftreten von Spuren unerwünschter gentechnisch modifizierter Organismen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Lebensmitteln nicht vollständig ausgeschlossen werden. Potenzielle Schadenersatzzahlungen in Verbindung mit den zuvor beschriebenen Risiken können das Ergebnis erheblich belasten. Diesen Risiken begegnen unsere Life-Science-Bereiche mit einer Aufbau- und Ablauforganisation für die Arznei- und Pflanzenschutzmittelsicherheit und -prüfung. Bei Crop Science gibt es zudem ein umfassendes Stewardship-Programm. Hierunter verstehen wir ein verantwortungsvolles und ethisches Management der Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Ein weiteres Risiko für uns ist der illegale Handel mit gefälschten Medikamenten und Pflanzenschutzprodukten durch kriminelle Dritte. Die Zusammensetzung und Qualität der Fälschungen entspricht in den meisten Fällen nicht dem des Originalprodukts. Zudem ist keine lokale Aufsichtsbehörde in die Qualitätssicherung des Herstellungs- oder Vertriebsprozesses involviert, so-dass ein eventueller Produktrückruf nicht möglich ist. Die Produkte aus illegaler Herstellung Dritter gefährden nicht nur Patienten, Anwender, Tiere und Umwelt, sondern bedrohen auch den guten Ruf unseres Unternehmens bzw. unserer Produkte und untergraben unsere Wettbewerbsfähigkeit. Bayer arbeitet aktiv mit Behörden im Rahmen der Fälschungsbekämpfung zusammen, sowohl präventiv als auch durch die rechtliche Verfolgung der Schädiger. Einkauf und ProduktionUnser Verhaltenskodex für Lieferanten beschreibt u. a. wichtige rechtliche Regelungen, deren legale und ethische Einhaltung für Bayer von größter Bedeutung ist. Eine Verletzung des Kodex birgt auch ein Reputationsrisiko für unser Unternehmen. Auf Basis von Lieferanten-Bewertungen und -Audits überprüfen wir, ob die Anforderungen des Verhaltenskodex in der Lieferkette eingehalten werden. Neben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer Mitarbeiter und der Umwelt hohe Priorität. Risiken, die mit der Herstellung, der Abfüllung, der Lagerung und dem Transport von Produkten verbunden sind, werden durch ein integriertes HSEQ-Management vermindert. Diese Risiken können Personen-, Sach- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen zur Folge haben. An unseren Standorten kann es trotz aller Vorkehrungen zu Betriebsunterbrechungen, u. a. durch Elementarereignisse, Brand / Explosionen, Sabotage oder Lieferunterbrechungen bei Hauptrohstoffen oder Zwischenprodukten, kommen. Dies schließt auch externe Partner in der Wertschöpfungskette ein. Weitere Ursachen können mögliche regulatorische oder gesetzliche Veränderungen in den jeweiligen Ländern sein. Können wir die Nachfrage nach unseren Produkten nicht bedienen, kann es zu einem strukturellen Umsatzrückgang kommen. Diesem Risiko begegnen wir durch eine Verteilung der Produktion für bestimmte Produkte auf verschiedene Standorte bzw. mit dem Aufbau von Sicherheitsbeständen. Zudem ist an allen unseren Produktionsstandorten als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement auf Grundlage einer entsprechenden Konzernregelung implementiert. MitarbeiterQualifizierte und engagierte Mitarbeiter sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Insbesondere in Ländern mit Vollbeschäftigung und in den aufstrebenden Schwellenländern Asiens und Lateinamerikas werden qualifizierte Fachkräfte von den Unternehmen intensiv umworben. Sollte es uns nicht gelingen, in diesen Ländern im erforderlichen Ausmaß Mitarbeiter zu rekrutieren und an Bayer zu binden, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die künftige Unternehmensentwicklung haben. Basierend auf Analysen des zukünftigen Bedarfs entwickeln wir entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung. Die Ausrichtung auf personelle Vielfalt (Diversity) ermöglicht es uns zudem, das gesamte Arbeitsmarktpotenzial auszuschöpfen. Darüber hinaus ist ein bewusstes und transparentes Veränderungsmanagement in Zeiten erheblichen strategischen und organisatorischen Wandels im Konzern fester Bestandteil der Personalführung, um unsere Mitarbeiter dauerhaft zu motivieren. InformationstechnologieDie Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation des Bayer-Konzerns basieren zunehmend auf globalen IT-Systemen. Eine wesentliche technische Störung oder ein Ausfall der IT-Systeme kann zu einer gravierenden Beeinträchtigung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse führen. In Zusammenarbeit mit unserer internen IT-Organisation werden technische Vorkehrungen wie Datenwiederherstellungs- und Kontinuitätspläne definiert und laufend weiterentwickelt. Die Vertraulichkeit von internen und externen Daten ist für Bayer von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität von Daten und Informationen kann zu Manipulationen und/oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Diesem Risiko begegnen wir durch entsprechende Maßnahmen, z. B. in Form eines Berechtigungskonzepts. Des Weiteren wurde ein konzernübergreifendes Gremium eingerichtet, das die grundsätzliche Strategie, Architektur und Sicherheitsmaßnahmen für den Konzern beschließt. Durch diese Maßnahmen wollen wir einen Schutz auf dem aktuellen Stand der Technik erreichen. Recht und ComplianceDer Bayer-Konzern ist Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Dazu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Antikorruptionsrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund möglicher Verletzungen gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen, wie potenzielle Verstöße gegen Kartellgesetze oder bestimmte Marketing- und Vertriebspraktiken, können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben, einschließlich erheblicher monetärer Strafen sowie weiterer finanzieller Nachteile. Sie können der Reputation von Bayer schaden und sich letztlich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. Um die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sicherzustellen, hat der Bayer-Konzern ein globales Compliance-Managementsystem etabliert. SteuerrisikenDie Bayer AG und ihre Tochtergesellschaften operieren weltweit und unterliegen damit vielfältigen lokalen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Die Gesellschaften des Bayer-Konzerns werden fortlaufend von Finanzbehörden in verschiedenen Ländern geprüft. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörden in diesen Ländern können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Finanzwirtschaftliche Chancen und RisikenDer Bayer-Konzern sieht finanzielle Chancen in Form von Marktpreischancen sowie finanzielle Risiken in Form von Liquiditäts-, Kredit- und Marktpreisrisiken sowie Risiken aus Pensionsverpflichtungen. LiquiditätsrisikoLiquiditätsrisiken entstehen aus der möglichen Unfähigkeit des Bayer-Konzerns, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen aufgrund einer unzureichenden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln zu erfüllen. Das Liquiditätsrisiko wird vom Bereich Finanzen im Rahmen unserer taggleichen und mittelfristigen Liquiditätsplanung zentral ermittelt und gesteuert. Um konzernweit sämtliche geplanten Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit erfüllen zu können, werden entsprechende liquide Mittel bereitgehalten. Darüber hinaus wird eine Reserve für ungeplante Mindereingänge oder Mehrausgänge vorgehalten. Die Höhe dieser Liquiditätsreserve wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Zur Liquiditätssicherung werden hauptsächlich Tages- und Termingeldanlagen genutzt. Des Weiteren stehen Bankkreditlinien, insbesondere eine nicht in Anspruch genommene syndizierte Kreditlinie in Höhe von 3,5 Mrd. €, zur Verfügung. Zusätzlich stehen der Covestro-Gruppe Kreditlinien in Höhe von 1,5 Mrd. € zur Verfügung. KreditrisikenDie Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Bayer-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen zur Bezahlung oder sonstigen Erfüllung nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch vorhandene Sicherheiten, insbesondere unsere globalen Kreditversicherungsprogramme, reduziert. Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten können bei Vorliegen entsprechender Rahmenvereinbarungen mit negativen Marktwerten saldiert werden. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Handelsforderungen sind bei den fakturierenden Gesellschaften jeweils verantwortliche Credit Manager benannt, die regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden vornehmen. Sicherheiten liegen für einen Teil dieser Forderungen vor und werden in Abhängigkeit von den lokalen Rahmenbedingungen genutzt. Hierzu zählen insbesondere Kreditversicherungen, Anzahlungen, Akkreditive und Bürgschaften. Grundsätzlich wird der Eigentumsvorbehalt mit unseren Kunden vereinbart. Für alle Kunden werden Kreditlimite festgelegt. Darüber hinaus werden alle Limite für Schuldner mit einem Gesamtrisikoexposure von 10 Mio. € und mehr sowohl vom lokalen Kreditmanagement beurteilt als auch dem konzernweiten Risiko-Komitee der Zentralfunktion Finanzen vorgelegt. Die Steuerung der Kreditrisiken aus Finanztransaktionen erfolgt zentral im Bereich Finanzen. Zur Risikominimierung werden Finanztransaktionen nur im Rahmen festgelegter Limite mit Banken und Partnern getätigt, die bevorzugt ein "Investment Grade" besitzen. Die Risikolimite werden auf Basis methodischer Modelle entwickelt, deren Einhaltung laufend überwacht wird. Chancen und Risiken aus MarktpreisänderungenChancen und Risiken aus Änderungen von Marktpreisen im Devisen- und Zinsbereich werden zentral durch die Zentralfunktion Finanzen gesteuert. Im Rahmen der Steuerung werden Risiken durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente vermieden bzw. begrenzt. Art und Ausmaß von Devisen- und Zinsrisiken werden jeweils durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt, bei der durch eine hypothetische Veränderung von Risikovariablen (z. B. Zinskurven) potenzielle Effekte auf das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschätzt werden können. Die in den Sensitivitätsanalysen verwendeten Annahmen spiegeln unsere Sicht der Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen wider, die in einem Zeitraum von einem Jahr und unter Zugrundelegung angemessener Maßstäbe möglich sind. Diese Annahmen werden regelmäßig überprüft. DevisenDevisenchancen und -risiken ergeben sich für den Bayer-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen geplanten Zahlungseingängen und -ausgängen in funktionaler Währung. Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit und finanziellen Positionen werden in der Regel für liquide Währungen in voller Höhe mit Devisentermingeschäften sowie Zins-Währungsswaps währungskursgesichert. Künftig geplante Zahlungseingänge und -ausgänge (antizipiertes Exposure) werden gemäß den zwischen Konzernvorstand, Zentralfunktion Finanzen und operativen Einheiten abgestimmten Vorgaben gesichert. Die Absicherung erfolgt durch Devisentermingeschäfte und -optionen. Zur Ermittlung der Sensitivitäten ist eine hypothetische ungünstige Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 % basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen zugrunde gelegt worden. Zum 31. Dezember 2016 hätte der geschätzte hypothetische Verlust von Cashflows aus derivativen und nicht-derivativen Finanzinstrumenten auf das Ergebnis und das Eigenkapital (Other Comprehensive Income) 380 Mio. € betragen (31. Dezember 2015: 303 Mio. €). Davon beziehen sich 174 Mio. € auf den US-Dollar, 58 Mio. € auf den chinesischen Renminbi, 57 Mio. € auf den japanischen Yen und 33 Mio. € auf den kanadischen Dollar. Währungseffekte auf das antizipierte Exposure bleiben hierbei unberücksichtigt. Der Effekt auf das Eigenkapital aus im Rahmen von Hedge Accounting designierten Derivaten zur Absicherung unseres antizipierten Exposures hätte 365 Mio. € betragen. ZinsenZinschancen und -risiken ergeben sich für den Bayer-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen, die wiederum zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie zu veränderten Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen können. Die Steuerung von Zinschancen und -risiken erfolgt über eine vom Management festgelegte Ziel-Duration für die Konzernverschuldung, die regelmäßig überprüft wird. Um die angestrebte Zielstruktur für die Konzernverschuldung zu erhalten, werden Zinsswaps abgeschlossen. Eine Sensitivitätsanalyse auf Basis unserer Nettoposition aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten und Forderungen zum Jahresende 2016 unter Berücksichtigung der für unsere Verbindlichkeiten und Forderungen in allen wesentlichen Währungen relevanten Zinssätze ergab folgendes Ergebnis: Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze ab dem 1. Januar 2016 um einen Prozentpunkt hätte (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 31 Mio. € geführt (31. Dezember 2015: 29 Mio. €). Finanzrisiken im Zusammenhang mit PensionsverpflichtungenDer Bayer-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitern aus Pensions- und anderen pensionsähnlichen Leistungszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie Zinssatz, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich machen oder infolge der innerhalb der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Verluste zu einem niedrigeren Eigenkapital führen kann. Ein Großteil der Pensionsverpflichtungen ist durch Planvermögen gedeckt, das aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Immobilien und anderen Vermögensanlagen besteht. Rückläufige oder gar negative Erträge aus diesen Anlagen können sich ungünstig auf den zukünftig beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Beide Effekte können die Entwicklung des Eigenkapitals und / oder die Ertragslage negativ beeinflussen und / oder zusätzliche Zahlungen unseres Unternehmens notwendig machen. Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens begegnen wir durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken im Hinblick auf unsere weltweiten Pensionsverpflichtungen. 3.2.3 Akquisitionsvorhaben MonsantoAm 14. September 2016 unterzeichnete Bayer eine bindende Übernahmevereinbarung mit Monsanto Company, St. Louis, Missouri, USA, die die Übernahme aller ausstehenden Aktien von Monsanto Company vorsieht. Die Aktionäre der Monsanto Company haben der Übernahme am 13. Dezember 2016 mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Um die zukünftige Integration des Monsanto-Geschäftes vorzubereiten, hat Bayer ein Projekt aufgesetzt, welches den Integrationsprozess für alle Arbeitsfelder sorgfältig plant, um nach Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen die Integration vollziehen zu können. Hierbei kommt unsere bestehende Risk-Management-Methodik zur Anwendung. Der Integrationsprozess wird nach dem Abschluss der Transaktion beginnen, den wir derzeit bis Ende 2017 erwarten. Bayer ist erfahren in der wirtschaftlichen, geografischen und kulturellen Integration von Unternehmen und bleibt dabei der starken Kultur der Innovation, Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung verpflichtet. ChancenNach erfolgreicher Integration des Geschäfts von Monsanto sehen wir vor allem weitere Chancen in der Zusammenführung unserer komplementären Innovationskompetenzen. Die Breite und Tiefe unserer Aktivitäten in Forschung und Entwicklung ermöglichen eine Optimierung verschiedener Technologien, um damit schneller noch bessere Innovationen anbieten zu können. Dieses optimierte Produktangebot für unsere Kunden im Agrarbereich soll zur Verbesserung von deren Ertrag und Produktivität sowie einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen. RisikenAufgrund der Größe und Bedeutung der Akquisition werden im Folgenden wesentliche Risiken aufgeführt, die im Zusammenhang mit der Transaktion stehen. Die Auswahl dieser Risiken basiert nicht auf dem in Kapitel 3.2.1 vorgestellten "BayRisk"-Prozess, da Bayer und Monsanto nach wie vor als selbstständige und unabhängige Unternehmen agieren. Stattdessen wurden sie von der Zentralfunktion Risikomanagement auf Basis verfügbarer Informationen identifiziert und eingeschätzt. Die aufgeführten Risiken erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ferner impliziert die Reihenfolge ihrer Nennung keine Wertigkeit der Risiken. Voraussetzungen für den AbschlussZum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die geplante Akquisition verzögert oder gar nicht abgeschlossen werden wird. Die Transaktion unterliegt noch üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch relevante Kartell- und andere Behörden. Notwendige behördliche Zustimmungen könnten verweigert oder an Auflagen, Bedingungen oder sonstige Verpflichtungen unsererseits und / oder seitens Monsanto geknüpft werden, wie den Verkauf von bestimmten Geschäftsteilen. Derartige Maßnahmen könnten sich nachteilig auf das laufende oder künftige Geschäft, die Finanzlage, den Aktienkurs oder Dividendenzahlungen auswirken. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass geforderte Maßnahmen gar nicht, nicht zeitgerecht oder nicht zu vertretbaren Konditionen realisiert werden können. Die Übernahmevereinbarung sieht zudem eine Zahlung von Bayer in Höhe von 2 Mrd. USD insbesondere für den Fall vor, dass die notwendigen Kartellfreigaben nicht bis spätestens zum 14. Juni 2018 erteilt werden sollten und deswegen die Übernahmevereinbarung gekündigt wird (Reverse Break Fee). Nicht-Erreichung von strategischen oder operativen ZielenUnsere strategischen Synergie- und weiteren operativen Ziele bezüglich der Übernahme und der Integration des Monsanto-Geschäfts basieren auf Annahmen und Schätzungen unsererseits, die sich nachträglich als unzutreffend erweisen könnten. Hierzu gehören die Ertragsfähigkeit und Kostenstruktur von Monsanto, das Synergie- und Innovationspotenzial beider Unternehmen sowie zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen und Marktveränderungen. Im Zusammenhang mit der Übernahme und der Integration des Monsanto-Geschäfts können sich zudem Schwierigkeiten ergeben, die sich nachteilig auf unser laufendes Geschäft auswirken oder verhindern könnten, dass die erwarteten Vorteile der Akquisition in vollem Umfang realisiert werden. Hierzu gehören z. B. der mögliche Verlust von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen, von wichtigen Kunden, Lieferanten, Partnern, Lizenzgebern oder Kontakten zu anderen Interessengruppen, unerwartete Hindernisse bei der Entwicklung und erfolgreichen Umsetzung einer gemeinsamen Geschäftsstrategie sowie Risiken aufgrund einer Ablenkung des Managements vom operativen Geschäft durch die beabsichtigte Transaktion. Es könnte, auch aufgrund unterschiedlicher Unternehmenskulturen sowie divergierender interner Kontroll- und Compliance-Systeme, aufwendiger als erwartet werden, Geschäfte, Prozesse und Mitarbeiter wie beabsichtigt unter Beibehaltung mehrerer Unternehmensstandorte zusammenzuführen. Die Erfüllbarkeit der Erwartungen der steuerlichen und bilanziellen Behandlung der Transaktion unterliegen einer künftigen genaueren Prüfung. Vor diesem Hintergrund können unerwartet hohe Transaktions- und Integrationskosten sowie weitere Risiken und Belastungen nicht ausgeschlossen werden. Bei unerwarteten Schwierigkeiten im Rahmen der Integration, bei einem sich schwächer als erwartet entwickelnden Monsanto-Geschäft oder anderen unvorhergesehenen Abweichungen in der Geschäftsentwicklung bei Crop Science werden wir ggf. gezwungen sein, eine Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte von Monsanto und des Crop Science-Geschäftswerts zu erfassen. Veränderung des RisikoprofilsUnser Risikoprofil wird sich infolge der Übernahme und Integration von Monsanto voraussichtlich verändern. So könnten sich zusätzliche oder erhöhte Risiken ergeben, die jedoch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschließend identifizierbar sind. Beispielsweise könnte die Übernahme des Monsanto-Geschäfts unter anderem zur Folge haben, dass wir in Nachhaltigkeitsrankings herabgestuft werden und vermehrt öffentlicher Kritik ausgesetzt sind. Risiken aus der Finanzierung der geplanten AkquisitionFerner sind wir durch die Finanzierung der geplanten Akquisition bestimmten Risiken ausgesetzt. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Notwendigkeit der Refinanzierung der ursprünglichen Akquisitionsfinanzierung, der erhöhten Verschuldung sowie der möglichen Herabstufung unserer Bonität durch die Ratingagenturen. Weiterhin ergeben sich Risiken aus der Entwicklung des USD / EUR-Wechselkurses, des Zinsniveaus sowie aus möglichen Schwierigkeiten, die Transaktion im geplanten Umfang durch Eigenkapitalaufbringung zu refinanzieren. 3.2.4 Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken durch den VorstandKeine bestandsgefährdenden RisikenAus Sicht des Vorstands ist auf Basis der aktuellen Bewertungen keines der zuvor berichteten Risiken bestandsgefährdend. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten. Wir sehen eine Tendenz zur Verschiebung von Risiken in einen höheren Bewertungsbereich, was auch den steigenden Umsatz- und Gewinnerwartungen unserer Produkte geschuldet ist. Aufgrund unseres Produktportfolios, unseres Know-hows und unserer Innovationskraft sind wir davon überzeugt, die aus unserem unternehmerischen Handeln resultierenden Chancen realisieren und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können. 4. Corporate-Governance-BerichtVorstand und Aufsichtsrat haben einen vollständigen Corporate-Governance-Bericht erstellt, der auf der Internetseite der Bayer AG unter www.bayer.de/de/corporate-governance.aspx abgerufen werden kann
Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bayer AG bekennen sich zu einer verantwortungsvollen, transparenten und auf die langfristige Steigerung des Unternehmenswerts ausgerichteten Führung und Kontrolle des Unternehmens. Der Corporate-Governance-Bericht berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) und enthält sämtliche nach den §§ 289 Absatz 4, 289a und 315 Absatz 4 und 5 des HGB notwendigen Angaben und Erläuterungen. 4.1 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB und § 315 Abs. 5 HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB für die Bayer AG und den Bayer-Konzern ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs 2 Satz 3 HGB sind die Angaben nach § 289 HGB und 315 Absatz 5 nicht in die Prüfung einbezogen. Die Entsprechenserklärung vom Dezember 2016 ist auf der Internetseite von Bayer ebenso veröffentlicht wie vorhergehende Erklärungen: www.bayer.de/de/corporate-governance.aspxEntsprechenserklärung gemäß § 161 AktGDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Bayer AG haben im Jahr 2016 wieder die Erklärung abgegeben, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Vergangenheit vollumfänglich entsprochen zu haben und ihnen in Zukunft weiter voll entsprechen zu wollen. Angaben zu UnternehmensführungspraktikenZiele für die Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei hat sich der Aufsichtsrat in Hinblick auf die internationale Tätigkeit der Bayer AG das Ziel gesetzt, stets mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung oder sonstigem internationalen Bezug zu haben. Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist es weiterhin, dass Aufsichtsratsmitglieder vorbehaltlich besonderer Gründe nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres zweiundsiebzigsten Lebensjahres folgt. In Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat das Ziel gesetzt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig sind. Darüber hinaus strebt er, bezogen auf den gesamten Aufsichtsrat (Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter), einen Anteil der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder von mindestens drei Vierteln an. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex; in seine Beurteilung der Unabhängigkeit bezieht der Aufsichtsrat die in der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15. Februar 2005 genannten Kriterien mit ein.1 Schließlich hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt: Vorbehaltlich besonderer Gründe sollen Aufsichtsratsmitglieder dem Aufsichtsrat nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören; für im Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung der Regelgrenze (September 2015) amtierende Aufsichtsratsmitglieder, die diese Regelgrenze bereits überschritten haben oder bis zum Ende ihrer laufenden Amtszeit überschreiten werden, findet diese Regelgrenze ab dem Ende ihrer laufenden Amtszeit Anwendung. Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Da der Aufsichtsrat aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten kann, kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden. Bei Aufsichtsratswahlen nach dem 1. Januar 2016 ist zu beachten, dass sich der Aufsichtsrat jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammensetzt. Stand der Umsetzung der ZieleDem Aufsichtsrat gehören mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und sonstigem internationalen Bezug an. Das Ziel, dass Aufsichtsratsmitglieder vorbehaltlich besonderer Gründe bei der auf ihren zweiundsiebzigsten Geburtstag folgenden Hauptversammlung ausscheiden sollten, wird erfüllt. Zwei Aufsichtsratsmitglieder waren zuvor Vorstandsmitglieder der Gesellschaft: Werner Wenning war bis 2010 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft und Prof. Dr. Wolfgang Plischke war bis 2014 Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Es bestehen aber keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Werner Wenning oder Prof. Dr. Wolfgang Plischke zu der Gesellschaft oder ihren Organen, die nach Auffassung des Aufsichtsrats einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen. Bei den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern gibt es keine Hinweise auf eine möglicherweise fehlende Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat betrachtet daher alle Mitglieder als unabhängig. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit insgesamt 25 % - und auf Anteilseignerseite 30 %. Die Wahl neuer Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung 2017 sowie die Wahl von Anteilseignervertretern durch die Hauptversammlung 2017 werden dazu führen, dass der Frauenanteil im Aufsichtsrat insgesamt auf mindestens 30 % steigen wird. Dem Vorstand soll künftig mindestens eine Frau angehörenZiele für den Frauenanteil im Vorstand und auf den beiden ersten FührungsebenenDer Aufsichtsrat verfolgt das Ziel, dass dem Vorstand der Gesellschaft mindestens eine Frau angehört. Dies entsprach bei dem zum Jahresbeginn achtköpfigen Vorstand 12,5 %, bei dem mittlerweile siebenköpfigen Vorstand rund 14,3 %. Der Vorstand hat für die erste Führungsebene das Ziel gesetzt, einen Frauenanteil von 20 % zu erreichen und für die zweite Führungsebene einen Frauenanteil von 28 %. Die genannten Ziele sollen bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Aktiengeschäfte von OrganmitgliedernMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Bayer AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Bayer AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden, sobald die Gesamtsumme der getätigten Geschäfte des Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder der zu ihnen in enger Beziehung stehenden Person innerhalb des Kalenderjahres einen Schwellenwert von 5.000 € erreicht hat. Die der Bayer AG im Geschäftsjahr 2016 gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. Nach Mitteilung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats an die Gesellschaft ist deren Gesamtbesitz an Aktien der Bayer AG oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente am Abschlussstichtag kleiner als 1 % der ausgegebenen Aktien. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren AusschüssenDer Bericht des Aufsichtsrats in diesem Geschäftsbericht informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. 4.2 ComplianceDer Bayer-Konzern führt seine Geschäfte verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Regeln der Länder, in denen er tätig ist. Unter Compliance verstehen wir das rechtlich und ethisch einwandfreie Handeln unserer Mitarbeiter im geschäftlichen Alltag, denn jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen unseres Unternehmens. Wir dulden keine Verstöße gegen Gesetze, Kodizes sowie interne Regelungen. Compliance ist essenziell für unseren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Covestro hat eine eigene Compliance-Organisation sowie eine Interne Revision eingerichtet, die nach ähnlichen Systemen und mit vergleichbaren Prozessen arbeiten wie Bayer. Unsere nachfolgenden Ausführungen beinhalten keine Compliance-relevanten Angaben zu Covestro. Globale Corporate Compliance PolicyDer Konzernvorstand bekennt sich uneingeschränkt zu Compliance, ebenso wie zum Verzicht auf jegliches Geschäft, das den konzernweit geltenden Bayer-Compliance-Grundsätzen entgegensteht. Diese haben wir in unserer Corporate Compliance Policy verankert, die 2016 überarbeitet wurde und derzeit in allen Ländern des Bayer-Konzerns ausgerollt wird. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Regelungen zu befolgen und Verletzungen der Policy unverzüglich zu melden. Aufgrund von Besonderheiten der nationalen Rechtslage gilt diese generelle Meldepflicht nicht in Frankreich. Den Führungskräften im Bayer-Konzern kommt bei der Umsetzung der Corporate Compliance Policy entsprechend ihrer Vorbildfunktion eine besondere Bedeutung zu. Sie können ihre Ansprüche auf variable Vergütungsanteile verlieren und müssen mit weiteren disziplinarischen Maßnahmen rechnen, wenn es in ihrem Verantwortungsbereich Verstöße gegen das geltende Recht oder interne Regelungen gab. Regelgerechtes und gesetzestreues Verhalten ist zudem Teil der Leistungsbeurteilung aller leitenden Mitarbeiter. Die Einhaltung der Corporate Compliance Policy ist ein Bestandteil aller Prüfungen der Bayer-Konzernrevision. Die Prüfungsplanung folgt einem funktions- und risikoorientierten Ansatz, der auch einen Korruptionswahrnehmungsindex berücksichtigt. In den größten Gesellschaften, deren Anteil zu rund 80 % am Konzernumsatz beiträgt, ist die Präsenzprüfung in einem Drei-JahresZyklus vorgesehen. 2016 wurden insgesamt 171 Prüfungen abgeschlossen, 36 davon betrafen präventive oder anlassbezogene Compliance-Audits. Der Leiter der Konzernrevision sowie der Group Compliance Officer nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats teil und stellen ihm mindestens einmal jährlich eine Übersicht über die durchgeführten Prüfungen und deren Ergebnisse vor. Etablierte Compliance-OrganisationDie Compliance-Organisation im Bayer-Konzern wird vom Group Compliance Officer geleitet. Dieser berichtet regelmäßig direkt an den Vorstandsvorsitzenden sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Eine zentrale Compliance-Abteilung unterstützt ihn bei der Steuerung und Umsetzung der konzernweiten Compliance-Aktivitäten. In dieser Abteilung sind spezialisierte Compliance Business Partner u. a. für die Etablierung geschäfts- und branchenspezifischer Standards in den Divisionen, Konzernfunktionen und Servicegesellschaften verantwortlich. Bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen steht allen Mitarbeitern zudem jeweils mindestens ein Compliance Business Partner vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Ziele und das Selbstverständnis der Compliance-Organisation bei Bayer sind in einer Compliance-Charta festgeschrieben. Diese setzt auf frühzeitige Prävention und bildet die Grundlage für eine proaktive, risikobasierte und kooperative Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens. Um Compliance als festen, lebendigen Bestandteil der Bayer-Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, muss sie wie bisher als integraler Bestandteil in allen Bereichen und Arbeitsprozessen verankert sein. Ein konzernweites Compliance-Managementsystem beruht auf partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit dem operativen Geschäft, Dialog und Transparenz sowie auf kontinuierlicher Verbesserung. Außerdem umfasst es die systematische Ahndung von Compliance-Verstößen. Compliance-Verstöße können bei einer weltweit eingerichteten, zentralen Compliance-Hotline - auch anonym - gemeldet werden. Diese ist auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich. Im Berichtsjahr wurden hier insgesamt 220 Meldungen (davon 159 anonym) durch die Compliance-Organisation registriert, davon neun aus Deutschland und 211 aus anderen Teilen der Welt. Alternativ können Compliance-Verdachtsfälle auch den jeweiligen Compliance-Funktionen in Deutschland und den Landesorganisationen sowie der Konzernrevision gemeldet werden. Jeder Fall wird konzernweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und gemäß den Vorgaben der Bayer-Konzernregelung "Bearbeitung von Compliance-Vorfällen" behandelt. Umfassende Compliance-Schulungen und KommunikationDurch konzernweite bedarfs- und zielgruppenorientierte Trainingsmaßnahmen und umfangreiche Kommunikationsaktivitäten unterstützen wir unsere Mitarbeiter darin, ihr Bewusstsein für Compliance und die damit verbundenen Risiken zu stärken und weiterzuentwickeln. Zugleich werden sie so mit der Corporate Compliance Policy und den gesetzlichen Vorschriften vertraut gemacht. Wir haben uns im Konzern zum Ziel gesetzt, dass alle außertariflichen Bayer-Mitarbeiter weltweit mindestens ein Compliance-Training pro Jahr absolvieren: 2016 waren dies mit 33.659 Mitarbeitern rund 97 % der Bayer-Manager. 4.3 VergütungsberichtDer Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Bayer AG sowie die Höhe individueller Vergütungen, die den Organmitgliedern im Berichtsjahr 2016 gewährt wurden bzw. zugeflossen sind. Der Bericht entspricht den Anforderungen der geltenden Rechnungslegungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen (HGB, DRS, IFRS) sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der aktuellen Fassung. Die Vergütung des Vorstands ist an die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts gekoppelt.4.3.1 Vergütung des VorstandsAnpassung des Vergütungssystems zum 1. Januar 2016Das Gesamtvergütungssystem für den Vorstand der Bayer AG orientiert sich an der Unternehmensstrategie und zielt auf eine erfolgsorientierte und nachhaltige Unternehmensführung sowie eine angemessene Struktur und Höhe der Vergütung. Die Vergütungsstruktur des Bayer-Konzerns ist grundsätzlich sowohl für den Vorstand als auch für die übrigen Führungskräfte einheitlich aufgebaut. Die Systematik und die Angemessenheit des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag des Personalausschusses des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Hierbei werden alle in der Ziffer 4.2.2 des DCGK empfohlenen Beurteilungskriterien berücksichtigt. Die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung wurde von einem unabhängigen Vergütungsberater bestätigt. Bei der Ende 2015 vorgenommenen umfassenden Überprüfung des Vergütungssystems identifizierte der Aufsichtsrat einen Anpassungsbedarf, der in erster Linie auf die seit dem 1. Januar 2016 geltende neue divisionale Organisationsstruktur des Konzerns, die Erweiterung des Vorstands um drei neue operative Vorstandsmitglieder sowie die angestrebte Positionierung in Relation zu den übrigen DAX-Unternehmen zurückzuführen ist. Das angepasste Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde durch die ordentliche Hauptversammlung am 29. April 2016 mit großer Mehrheit gebilligt. Höhere Transparenz durch Vereinfachung der VergütungsstrukturIn der neuen Vergütungsstruktur für den Vorstand des Bayer-Konzerns blieb die Relation der erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten (ca. 30 %) zu den erfolgsbezogenen variablen Vergütungskomponenten (ca. 70 %) weitgehend unverändert. Bei einer 100-prozentigen Zielerreichung eines Vorstandsmitglieds sieht das neue System folgende Aufteilung der Vergütungskomponenten vor: Verhältnis der Vergütungsbestandteile bei 100 %-ZielerreichungA 4.3.1/1 ![]()
1
ohne Sachbezüge, sonstige Leistungen und Pensionsleistungen Die Struktur der erfolgsunabhängigen Komponenten hat sich nicht geändert. Die Anpassungen betreffen im Wesentlichen die variablen erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten. Diese setzen sich nun aus einer kurzfristigen jährlichen variablen Barvergütung (STI = Short Term Incentive), die entsprechend dem Zielerreichungsgrad vollständig in bar im Folgejahr ausbezahlt wird, sowie aus einer langfristigen variablen Barvergütung (LTI = Long Term Incentive), zusammen. Die Systematik des neuen LTI-Programms wurde ebenfalls angepasst und orientiert sich am "Shareholder Return". Die einzelnen erfolgsbezogenen Komponenten sind bei ihrer Auszahlung auf einen Maximalbetrag (Cap) begrenzt. Darüber hinaus existiert eine Höchstgrenze für die Auszahlung aus der Gesamt-Barvergütung. Diese beträgt das 1,8-Fache der jeweiligen Zielvergütung und wird jährlich mit der Bestimmung der Festvergütung betragsmäßig festgesetzt. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Zusagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Erfolgsunabhängige KomponentenJährliche FestvergütungIn der Höhe der jährlichen erfolgsunabhängigen Festvergütung der Vorstandsmitglieder sind die übertragene Funktion und Verantwortung sowie die Marktbedingungen berücksichtigt. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Höhe der Festvergütung des Vorstands unter Einbeziehung des Verbraucherpreisindex und nimmt ggf. Anpassungen vor. Die jährliche Festvergütung für den Vorstand wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt. Sachbezüge und sonstige LeistungenSachbezüge und sonstige Leistungen enthalten im Wesentlichen Sachleistungen wie Firmenfahrzeuge mit Fahrer oder Fahrbereitschaftsdienst, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen sowie die Kostenerstattung einer jährlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchung. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt. Die Vergütungsstruktur beinhaltet erfolgsunabhängige und erfolgsbezogene Komponenten.Erfolgsbezogene KomponentenKurzfristige variable BarvergütungDie kurzfristige variable Barvergütung (STI) richtet sich nach dem geschäftlichen Erfolg des Unternehmens im Berichtsjahr. Die Höhe des STI hängt von der Zielerreichung von drei Teilkomponenten - der Konzern-, der Divisions- und der individuellen Komponente - ab, die jeweils zu einem Drittel in die Erfolgsmessung einfließen. Bei der Erfolgsmessung werden dabei sowohl die positiven als auch die negativen Entwicklungen berücksichtigt. Im Rahmen der Anpassung des Vergütungssystems wurden ab 2016 zum einen die einzelnen Zielparameter des STI an die neue organisatorische Struktur des Konzerns angepasst. Zum anderen wurde die Auszahlung des STI vereinfacht. Diese erfolgt nun vollständig in bar im 2. Quartal des Folgejahres. Eine gesplittete STI-Auszahlung in Form von 50 % Barauszahlung und 50 % in gesperrten virtuellen Bayer-Aktien mit dreijähriger Sperrfrist wird nicht mehr fortgeführt. Die maximale Höhe des STI ist weiterhin auf insgesamt 200 % begrenzt (Cap). Die einzelnen Zielparameter der drei Teilkomponenten des STI werden für 2016 wie folgt ermittelt:
Komponenten der kurzfristigen variablen Barvergütung (STI)A 4.3.1/2 ![]() Langfristige aktienbasierte Barvergütung (LTI)Mitglieder des Vorstands sind zur Teilnahme an den jährlichen Tranchen des langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramms "Aspire" berechtigt, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien als Eigeninvestment erwerben und so lange halten, wie sie für den Bayer-Konzern tätig sind. Im Rahmen der Anpassung des Vergütungssystems des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 wurde eine neue Systematik des Bayer-Aspire-Programms (Aspire 2.0) eingeführt. Der 2016 aufgelegten neuen Aspire 2.0-Tranche werden Zielbeträge in Aussicht gestellt, die sich grundsätzlich aus dem vertraglich vereinbarten Zielprozentsatz bezogen auf die Festvergütung ergeben. Darüber hinaus wird der jeweilige Startwert durch den individuellen STI-Auszahlfaktor des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das Jahr vor der Auflage der jeweiligen Tranche beeinflusst. Die Erfolgsmessung erfolgt nach vier Jahren auf Basis des über die letzten 30 Handelstage des Geschäftsjahres ermittelten Durchschnittskurses, der relativen Performance der Bayer-Aktie zum EURO STOXX 50 sowie der zwischenzeitlich gezahlten Dividenden ("Total Shareholder Return-Ansatz"). Die Obergrenze bei Aspire 2.0 beträgt 250 %, beim Vorgängerprogramm betrug sie 300 %. Damit besteht auch weiterhin ein konsistentes Vergütungssystem zwischen dem Vorstand und den nachgelagerten Managementebenen. Für den Vorstand wurde allerdings bezogen auf den LTI-Plan mit dem vorgenannten relativen Abgleich mit dem Euro STOXX 50 eine zusätzliche Performance-Messung eingeführt. Die bis 2015 aufgelegten Tranchen des Aspire-Programms beruhen bis zu deren Ablauf weiterhin auf dem sogenannten Aspire-Zielbetrag, der als vertraglich vereinbarter Prozentsatz der jährlichen Festvergütung definiert ist. In Abhängigkeit von der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie sowie von der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex EURO STOXX 50 wird nach Ablauf der jeweiligen Programme an die Teilnehmer ein Betrag zwischen 0 % und maximal 300 % des Aspire-Zielbetrags ausgezahlt. Darstellung der Tranchen des Aspire-ProgrammsA 4.3.1/3 ![]() Bei einem Eintritt in den Ruhestand werden zu diesem Zeitpunkt laufende Aspire-Tranchen ggf. wertmäßig gekürzt. Die Kürzung orientiert sich an der Dauer der aktiven Vorstandstätigkeit während des ersten Jahres der Laufzeit der Tranche. Share Ownership GuidelinesAls Voraussetzung für die Auszahlung aus dem LTI-Programm müssen die Mitglieder des Vorstands sogenannte Eigeninvestment-Anforderungen erfüllen. Ab 2016 gilt, dass innerhalb einer vierjährigen Frist Bayer-Aktien im Wert von 75 % der Festvergütung aufzubauen und bis zum Ablauf der Vorstandsbestellung zu halten sind. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Verpflichtung ist von den Vorstandsmitgliedern erstmalig nach Ablauf der vierjährigen Aufbaufrist zu erbringen und jährlich zu erneuern. Der Wert der zu haltenden Aktien ist im Falle signifikanter Änderungen der Festvergütung anzupassen. Pensionszusagen (Alters- und Hinterbliebenenversorgung)Der jährliche Pensionsanspruch der Vorstandsmitglieder beruht auf einer beitragsbezogenen Zusage. Bayer stellt jährlich einen fiktiven Beitrag in Höhe von 42 % (bis 2015: 33 %) der jeweiligen Festvergütung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag von 6 % und einem Matching-Beitrag von 36 % (bis 2015: 27 %), dem Vierfachen (bis 2015: dem Dreifachen) des Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds von 9 %. Mit der Erhöhung des Matching-Beitrags ab 2016 wurde die beitragsbezogene betriebliche Altersversorgung an die Marktverhältnisse angepasst. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich als Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung wird jährlich auf Basis der in der Rheinischen Pensionskasse VVaG erzielten Nettorendite abzüglich der im Tarif eingerechneten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Mindestverzinsung ermittelt. Zukünftige Pensionsleistungen werden jährlich überprüft und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Abweichend hierzu existieren zusätzlich besondere individuelle Vereinbarungen für folgende Vorstandsmitglieder:
Im Rahmen eines Treuhandvertrages (Contractual Trust Agreement = CTA) werden zur Deckung von aus Direktzusagen resultierenden Pensionszusagen in Deutschland treuhänderisch Vermögenswerte im Bayer Pension Trust e. V. verwaltet. Dies führt zu einer zusätzlichen - über die Leistungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) hinausgehenden - materiellen Absicherung der betreffenden Pensionsverpflichtungen der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Leistungen bei Beendigung der VorstandstätigkeitNachvertragliche WettbewerbsverboteMit den Vorstandsmitgliedern bestehen nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots von zwei Jahren vorsehen. Diese Entschädigung beträgt 100 % der durchschnittlichen Festvergütung der letzten zwölf Monate vor dem Ausscheiden. Change of ControlFür die Mitglieder des Vorstands bestehen Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels, die unter bestimmten Voraussetzungen Abfindungszahlungen vorsehen. Die mögliche Höhe der Abfindungszahlungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ist entsprechend der Empfehlung in Nummer 4.2.3 des DCGK auf maximal drei Jahresvergütungen begrenzt. Die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags wird dabei nicht überschritten. ArbeitsunfähigkeitIm Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden den Vorstandsmitgliedern die vertraglich festgelegten Bezüge weiter bezahlt. Die Bayer AG kann den Dienstvertrag vorzeitig beenden, wenn das Vorstandsmitglied ununterbrochen mindestens 18 Monate arbeitsunfähig ist und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen (dauernde Arbeitsunfähigkeit). Bei Beendigung des Vertrags mit dem Vorstandsmitglied aufgrund einer dauernden Arbeitsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr wird eine Invalidenpension gewährt. Für die vor 2013 bestellten Vorstandsmitglieder beträgt die Höhe der Invalidenpension ähnlich wie die Höhe der Pensionszusagen mindestens 15 % der letzten Festvergütung und kann sich durch weitere im Bayer-Vorstand zurückgelegte Dienstjahre auf maximal 60 % erhöhen. Für die ab 2013 bestellten Vorstandsmitglieder entspricht die Höhe der Invalidenpension aus dem Vorstandsvertrag der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags erreichten Anwartschaft, ggf. zuzüglich einer Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr. Vergütungsstruktur an die neue Organisation angepasst.Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2016Die Gesamtbezüge für die Vorstandstätigkeit beliefen sich 2016 insgesamt auf 28.445 T € (Vorjahr: 17.918 T €). Davon entfielen 7.049 T € (Vorjahr: 4.662 T €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 21.396 T € (Vorjahr: 13.256 T €) auf erfolgsbezogene Komponenten der Vergütung. Der Dienstzeitaufwand der Pensionszusagen betrug 2.887 T € (Vorjahr: 1.847 T €). Im Berichtsjahr 2016 ergaben sich in der Zusammensetzung des Vorstands folgende Änderungen:
Der Vorstand der Bayer AG setzte sich zum 31. Dezember 2016 aus sieben Mitgliedern zusammen. Die Gesamtbezüge nach HGB der einzelnen im Jahr 2015 und / oder 2016 tätigen Vorstandsmitglieder sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Gesamtbezüge des Vorstands (HGB)A 4.3.1/4 scroll
scroll
scroll
1
Gemäß der geänderten Systematik des Vergütungssystems
für die VS-Mitglieder erfolgt seit 2016 die STI-Auszahlung zu 100
% in Form einer Barauszahlung. Eine gesplittete STI-Auszahlung in
Form einer 50 %-Barauszahlung und einer 50 %-Auszahlung über die virtuellen
Bayer-Aktien mit einer dreijährigen Sperrfrist erfolgte letztmalig
2015. Jährliche FestvergütungIm Jahr 2016 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder angepasst und betrug für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 6.385 T € (Vorjahr: 4.455 T €). Kurzfristige variable BarvergütungDie kurzfristige variable Barvergütung nach Abzug des Solidarbeitrags betrug im Jahr 2016 für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 9.063 T € (Vorjahr: 5.983 T €) und wurde für die zum 31. Dezember 2016 amtierenden Vorstandsmitglieder in Höhe von 8.588 T € (Vorjahr: 5.983 T €) zurückgestellt. Den Solidarbeitrag gemäß den Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretern zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeiter in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Geschäftsjahr 2016 beträgt dieser Beitrag 0,27 % (Vorjahr: 0,20 %) der individuellen STI. Langfristige variable Barvergütung über virtuelle Bayer-AktienBedingt durch die Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand mit Wirkung zum 1. Januar 2016 entfiel diese Vergütungskomponente im Berichtsjahr 2016. Die Umwandlung von 50 % des STI in virtuelle Bayer-Aktien erfolgte letztmalig im Berichtsjahr 2015 unter Zugrundelegung des Durchschnittskurses von 119,17 €. Der im Vorjahr nach HGB in den Gesamtbezügen enthaltene Wert für die langfristige Barvergütung über virtuelle Bayer-Aktien betrug 5.983 T €. Nach IFRS werden darüber hinaus entstandene Wertänderungen bisheriger Ansprüche im Geschäftsjahr in Höhe von - 1.275 T € (Vorjahr: 556 T €) in die Vorstandsvergütung mit einbezogen. Zum 31. Dezember 2016 wurden Rückstellungen in Höhe von 7.777 T € (Vorjahr: 18.663 T €) für die zukünftigen Auszahlungen der auf virtuellen Bayer-Aktien basierten Ansprüche der Vorjahre für die aktiven Vorstandsmitglieder gebildet. In dem Betrag sind auch die jährlichen Dividenden aus den Vorjahren enthalten. Langfristige aktienbasierte Barvergütung (Aspire)In den Gesamtbezügen (HGB) ist die langfristige aktienbasierte Barvergütung (Aspire) mit dem beizulegenden Zeitwert bei Gewährung in Höhe von 12.333 T € (Vorjahr: 1.290 T €) enthalten. Nach IFRS umfasst die Gesamtvergütung den beizulegenden Zeitwert des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Teilanspruchs. Dies bedeutet, dass ab dem Jahr der Gewährung bei einem vierjährigen Erdienungszeitraum der jeweilige beizulegende Zeitwert über vier Jahre aufwandswirksam erfasst wird. Zusätzlich wird die Wertänderung bereits erdienter Anteile der noch laufenden Aspire-Tranchen der Vorjahre als aktienbasierte Entlohnung nach IFRS ausgewiesen. Vorstandsvergütung aufgrund von Aspire (IFRS)A 4.3.1/5 scroll
scroll
1
Die langfristige variable Vergütung der neu
erdienten Ansprüche umfasst die Aspire-Programme aus den Jahren 2013
- 2016 (Vorjahr: 2012 - 2015), da diese Vergütungen über einen Zeitraum
von vier Geschäftsjahren erdient werden. Sie sind mit dem anteiligen
beizulegenden Zeitwert während des Erdienungszeitraums 201 5 bzw.
2016 bewertet. Für die zum 31. Dezember 2016 amtierenden Vorstandsmitglieder wurden Rückstellungen für die Aspire-Ansprüche in Höhe von 7.288 T € (Vorjahr: 7.110 T €) gebildet. Davon beziehen sich 302 T € auf die bis 2015 begebenen Tranchen und 2.314 T € auf die Tranche 2016. PensionszusagenIm laufenden Jahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 2.887 T € (Vorjahr: 1.847 T €) nach HGB bzw. 3.902 T € (Vorjahr: 2.891 T €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. In der folgenden Übersicht sind der auf die einzelnen Vorstandsmitglieder entfallende Dienstzeitaufwand und der Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Pensionszusagen nach HGB und IFRSA 4.3.1/6 scroll
scroll
1
inklusive Arbeitgeberbeitrag zur Bayer-Pensionskasse,
Rheinischen Pensionskasse VVaG und einer ausländischen Pensionskasse Der Dienstzeitaufwand für die Pensionszusagen weicht aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze für den Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach HGB sowie für den Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach IFRS voneinander ab. Leistungen bei Beendigung der VorstandstätigkeitAufgrund der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung zum 30. April 2016 des bis zum 31. Dezember 2016 laufenden Dienstvertrags von Dr. Marijn Dekkers wurden mit ihm zu gewährende Leistungen in Höhe von 4.341 T € nach HGB bzw. 4.542 T € nach IFRS vereinbart. Diese setzen sich aus dem Festeinkommen, den kurzfristigen variablen Einkommenskomponenten, Aspire und dem Dienstzeitaufwand für Altersversorgung, jeweils für den Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016, zusammen. Für die Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und des Aspire-Programms wurde Herr Dr. Dekkers so gestellt, als wäre er noch bis zum 31. Dezember 2016 teilnahmeberechtigt gewesen. Das Festeinkommen und die kurzfristige variable Einkommenskomponente in Höhe von insgesamt 1.900 T € wurden im Mai 2016 ausbezahlt. Die Auszahlung der Aspire-Tranchen erfolgt jeweils nach Ablauf der Programmlaufzeit auf Basis der Programmparameter. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot von Dr. Marijn Dekkers wurde anlässlich der Verlängerung seines Vorstandsvertrags im Juni 2014 entsprechend der zuletzt auch in einem vergleichbaren Fall geübten Praxis entschädigungslos aufgehoben. Im Zusammenhang mit der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung zum 31. Dezember 2015 des bis zum 31. März 2016 laufenden Dienstvertrags von Michael König wurden mit ihm zu gewährende Leistungen in Höhe von 1.131 T € vereinbart. Diese setzen sich aus dem Festeinkommen, kurzfristigen variablen Einkommenskomponenten, Aspire und dem Dienstzeitaufwand für Altersversorgung, jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2016, sowie dem beizulegenden Zeitwert aus der beschleunigten Erdienung der bisherigen Aspire-Tranchen zusammen. Das Festeinkommen und die kurzfristige variable Einkommenskomponente in Höhe von insgesamt 375 T € kamen im 1. Halbjahr 2016 zur Auszahlung. Die Auszahlung der Aspire-Tranchen erfolgt jeweils nach Ablauf der Programmlaufzeit auf Basis der Programmparameter. Für Michael König besteht zudem gemäß dem Vorstandsvertrag ein zweijähriges Wettbewerbsverbot bis zum 31. Dezember 2017. Die daraus resultierende Karenzentschädigung von 725 T € pro Jahr wird ihm in monatlichen Raten ausbezahlt. Die Gesamtvergütung des Vorstands nach IFRS wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Vorstandsvergütung nach IFRSA 4.3.1/7 scroll
4.3.2 Angaben gemäß den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance KodexIn den nachfolgenden Tabellen werden gemäß den Anforderungen des DCGK die für das Jahr 2016 gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und inklusive der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei variablen Vergütungskomponenten sowie Zufluss für das Berichtsjahr dargestellt. Gewährte Zuwendungen für das BerichtsjahrA 4.3.2/1 scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
1
In der Summe der maximalen Beträge sind geltende
Caps noch nicht berücksichtigt. Die Auszahlung in einem Jahr ist auf
das 1,8-Fache der Zielvergütung begrenzt (vgl. Kapitel 4.3.1, Vergütungsstruktur). Zufluss für das BerichtsjahrA 4.3.2/2 scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
1
Die erhöhte variable Vergütung für Werner
Baumann resultierte 2015 insbesondere auch aus der temporären Leitung
von Bayer HealthCare zusätzlich zu seiner originären Vorstandstätigkeit. 4.3.3 Vergütungssystem des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von 120 T €. Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 360 T €, sein Stellvertreter 240 T €, womit auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten ist. Mitgliedern von Ausschüssen steht eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 120 T € und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses erhält 60 T €. Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 60 T € und jedes Mitglied eines anderen Ausschusses erhält 30 T €. Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1 T €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 T € pro Tag begrenzt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben sich zum Kauf von Bayer-Aktien verpflichtet.Die Aufsichtsratsmitglieder haben gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen einer "Selbstverpflichtung" erklärt, dass sie für jeweils 25 % der gewährten festen Vergütung einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit (vor Abzug von Steuern) Bayer-Aktien kaufen und jeweils während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Bayer AG halten werden. Dies gilt nicht, wenn die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund dienst- oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen an diesem Aktienerwerb gehindert sind oder wenn sie ihre feste Vergütung zu mindestens 85 % nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung oder aufgrund einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung an den Arbeitgeber abführen. Wird in diesen Fällen ein geringerer Teil als 85 % der festen Vergütung abgeführt, bezieht sich die Selbstverpflichtung auf den nicht abgeführten Teil. Mit dieser Selbstverpflichtung zur Investition in Bayer-Aktien und zum Halten dieser Aktien wollen die Aufsichtsratsmitglieder ein weiteres Element für die Ausrichtung ihres Interesses auf einen langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg schaffen. Vergütung des Aufsichtsrats im GeschäftsjahrDie nachfolgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 zusammen: Aufsichtsratsvergütung 2016 der Bayer AGA 4.3.3/1 scroll
1
Aufsichtsratsmitglied seit 30. April 2016 Über die Aufsichtsratvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Bayer-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 939 T € (Vorjahr: 741 T €). Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. 4.3.4 Sonstige AngabenVorschüsse und Kredite an Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederZum 31. Dezember 2016 bestanden, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. Pensionszahlungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre HinterbliebenenAktuell erhalten pensionierte Mitglieder des Vorstands monatliche Pensionsleistungen bis maximal 80 % ihrer ehemaligen Festvergütung. Pensionsleistungen an frühere Vorstände bzw. ihre Hinterbliebenen werden jährlich überprüft und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Im laufenden Jahr betrugen die Vorstandspensionsbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen 12.800 T € (Vorjahr 13.416 T €). Diese Pensionsleistungen werden in Ergänzung zu Ansprüchen aus früheren Arbeitnehmerpensionszusagen gezahlt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe betrug nach IFRS 188.850 T € (Vorjahr: 172.767 T €) und der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach HGB 149.948 T € (Vorjahr: 148.632 T €). 4.4 Übernahmerelevante AngabenErläuternder Bericht gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGBDas Grundkapital der Bayer AG zum 31. Dezember 2016 betrug 2.117 Mio. € und war eingeteilt in 826.947.808 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Damit blieben Grundkapital und Zahl der Aktien gegenüber dem Ende des Vorjahres unverändert. Jede Aktie hat ein Stimmrecht. Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bestehen teilweise zeitliche Verfügungsbeschränkungen für eine geringe Zahl von Aktien, z. B. im Fall von Haltefristen. Der Bayer AG sind im Geschäftsjahr 2016 keine Meldungen hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen zugegangen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen. Damit liegt der Gesellschaft keine Meldung zu einer Beteiligung über 10 % der Stimmrechte vor. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG und § 6 der Satzung geregelt. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Da die Bayer AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, hat die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Abs. 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder zu erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Abs. 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Abs. 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Bayer AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG bzw. § 6 Abs. 1 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Änderungen der Satzung erfolgen nach den § 179 AktG und §§ 10, 17 der Satzung. Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Soweit die Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Bayer AG macht in § 17 Abs. 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Handelsregister der Bayer AG sind Satzungsbestimmungen zu einem Genehmigten Kapital I und einem Genehmigten Kapital II eingetragen. Durch das Genehmigte Kapital I ist der Vorstand bis zum 28. April 2019 berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu 530 Mio. € zu erhöhen. Die Ausgabe neuer Aktien kann dabei gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen, wobei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen insgesamt nur um bis zu 423 Mio. € erfolgen dürfen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Verwendung des Genehmigten Kapitals I ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Von einer Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital I darf der Vorstand maximal in einem Umfang von 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 bestehenden Grundkapitals Gebrauch machen. Vorbehaltlich eines neuen Beschlusses zum Bezugsrechtsausschluss darf der Vorstand auch unter weiteren Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen (Genehmigtes Kapital II, Options- oder Wandelanleihen, Erwerb und Verwendung eigener Aktien) insgesamt nur maximal in einem Umfang von 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 bestehenden Grundkapitals ein Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Durch das Genehmigte Kapital II ist der Vorstand bis zum 28. April 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmal oder mehrmals gegen Bareinlage um bis zu 212 Mio. € zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht zu gewähren, das der Vorstand jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen kann, soweit die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, die 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung oder des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Im Zusammenhang mit einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") in Höhe eines Nennbetrags von insgesamt 6 Mrd. € bis zum 28. April 2019, von denen nominal 4 Mrd. € bereits durch eine Pflichtwandelanleihe ausgenutzt sind, besteht ein bedingtes Kapital von 212 Mio. €. Das den Aktionären grundsätzlich eingeräumte Recht zum Bezug der Schuldverschreibungen kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, sofern u. a. der anteilige Betrag der zur Bedienung vorgesehenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; auf diese Grenze von 10 % sind andere Ausgaben von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG anzurechnen. Außerdem hat der Vorstand in der Hauptversammlung vom 29. April 2014 die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bis zu einer Höhe von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals erhalten. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst - bis zu einer Höhe von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals - auch den Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen (Derivaten). Auch diese Ermächtigung ist bis zum 28. April 2019 befristet. Als wesentliche Vereinbarung, welche unter der Bedingung eines Kontrollwechsels (Change of Control) steht, ist die mit der Bayer AG und deren US-Tochtergesellschaft Bayer Corporation vereinbarte syndizierte Kreditlinie über 3,5 Mrd. € zu nennen. Diese Kreditlinie läuft bis Dezember 2020. Bayer hat diesen Kredit bislang nicht in Anspruch genommen. Die kreditgewährenden Banken könnten die Kreditlinie im Falle eines Kontrollwechsels bei Bayer kündigen und alle bis dahin unter dieser Kreditlinie gegebenenfalls in Anspruch genommenen Darlehen fällig stellen. Eine entsprechende Klausel ist auch in einem syndizierten Kredit enthalten, den die niederländische Bayer World Investments B.V. im Jahr 2014 aufgenommen hat. Dieser Kredit valutiert noch in Höhe von 900 Mio. USD (Stand: 31. Dezember 2016) und ist im Mai 2018 zurückzuzahlen. Die Bayer AG hat für die Rückzahlung dieses ihrer Tochtergesellschaft gewährten Darlehens garantiert. Außerdem ist eine entsprechende Klausel in der syndizierten Kreditlinie der Bayer US Finance II LLC vom September 2016 über ursprünglich 56,9 Mrd. USD enthalten, für deren Rückzahlung die Bayer AG ebenfalls garantiert hat. Die noch nicht gezogene Kreditlinie dient der Finanzierung der geplanten Monsanto-Akquisition. Diese Kreditlinie wurde im November 2016 vereinbarungsgemäß um den Nettoerlös aus einer Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4,2 Mrd. USD auf 52,7 Mrd. USD reduziert. Die Pflichtwandelanleihe wurde von der Bayer Capital Corporation B.V. begeben, von der Bayer AG garantiert und läuft bis November 2019. Anleihegläubiger können vorzeitig wandeln, im Fall eines Kontrollwechsels zu vorteilhafteren Konditionen als ohne Kontrollwechsel. Weiterhin sehen auch die Anleihebedingungen der in den Jahren 2006 bis 2014 unter dem bestehenden Debt-Issuance-Programm von Bayer begebenen Schuldverschreibungen in Höhe von nominal 3,4 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2016) eine Change-of-Control-Klausel vor. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen steht für den Fall eines Kontrollwechsels und einer sich innerhalb von 120 Tagen nach dem Eintritt des Kontrollwechsels anschließenden Verschlechterung des Kreditratings der Bayer AG das Recht zu, von der Bayer AG den Rückkauf der Schuldverschreibungen zu verlangen. Eine entsprechende Klausel ist auch in den Anleihebedingungen einer im Oktober 2014 im 144a / RegS.-Format begebenen Schuldverschreibung über 7 Mrd. USD enthalten, von denen noch 6,5 Mrd. USD valutieren. Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Bayer AG Vereinbarungen, die mit den Bestimmungen der Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in Einklang stehen. Danach soll eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels maximal drei Jahresvergütungen betragen und die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten. B KonzernabschlussVollständiger KonzernabschlussGewinn- und VerlustrechnungBayer-KonzernB 1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Gesamtergebnisrechnung Bayer-KonzernB 2 scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten
Wertänderungen BilanzBayer-KonzernB 3 scroll
EigenkapitalveränderungsrechnungBayer-KonzernB 4 scroll
scroll
KapitalflussrechnungBayer-KonzernB 5 scroll
Vorjahreswerte angepasst AnhangBayer-Konzern1. Kennzahlen nach Segmenten und RegionenKennzahlen nach SegmentenB 1/1 scroll
scroll
scroll
scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Zur Definition siehe Zusammengefasster Lagebericht
Kapitel 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Kennzahlen nach RegionenB 1/2 scroll
scroll
scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Zur Definition siehe Zusammengefasster Lagebericht
Kapitel 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" 2. Allgemeine AngabenDer von der Bayer Aktiengesellschaft (Bayer AG) aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, Großbritannien, den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) sowie den zusätzlich nach § 315 a HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden. Die Bayer AG ist ein in Deutschland ansässiges, international aufgestelltes Unternehmen mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51368 Leverkusen. Die wesentlichen Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Gesundheit, Agrarwirtschaft und hochwertige Polymer-Werkstoffe erfolgen bei Pharmaceuticals, Consumer Health, Crop Science, Animal Health und Covestro. Die Aktivitäten der einzelnen Segmente sind in Anhangangabe [5] erläutert. Die nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes vorgeschriebenen Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden. Der Vorstand der Bayer AG stellte den Konzernabschluss am 14. Februar 2017 auf. In seiner Sitzung vom 20. Februar 2017 befasste sich der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Bayer AG mit dem Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat billigte den Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 21. Februar 2017. In der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens bzw. Konzerns - beginnend mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen bis zum Erhalt der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen - fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 3. Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsIm laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete RechnungslegungsvorschriftenDie erstmalige Anwendung folgender geänderter Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie. Im Mai 2014 gab das IASB die Ergänzung "Clarification of Acceptable Methods of Depreciation and Amortisation" in Bezug auf IAS 16 (Property, Plant and Equipment) und IAS 38 (Intangible Assets) heraus. Die Ergänzung zu IAS 16 und IAS 38 stellt klar, dass eine umsatzerlösbasierte Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten nicht sachgerecht ist. Im Mai 2014 veröffentlichte das IASB die Ergänzung "Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations" in Bezug auf IFRS 11 (Joint Arrangements). Die Ergänzung zu IFRS 11 regelt die Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, deren Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb darstellt. Im Dezember 2014 veröffentlichte das IASB Änderungen mit dem Namen "Disclosure Initiative" zu IAS 1 (Presentation of Financial Statements). Diese Änderungen sollen zu einer Verbesserung der Angabepflichten führen. Sie betreffen Regelungen in Bezug auf Wesentlichkeit, Zusammenfassung von Posten, Zwischensummen, Struktur des Anhangs, maßgebliche Rechnungslegungsmethoden und den separaten Ausweis des sonstigen Ergebnisses (OCI) von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Im Dezember 2014 hat das IASB Änderungen zu IFRS 10 (Consolidated Financial Statements), IFRS 12 (Disclosure of Interests in Other Entities) und IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures) mit dem Titel "Investment Entities: Applying the Consolidation Exception" herausgegeben. Die Änderungen stellen im Wesentlichen klar, welche Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft von dieser zu konsolidieren sind und welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Änderungen von BilanzierungsmethodenAufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Covestro ergeben sich Änderungen bei den jährlichen, weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen (Impairmenttests) für Covestro. Die strategischen Geschäftseinheiten von Covestro werden aus Sicht des Bayer-Konzerns künftig als eine Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf ihre Werthaltigkeit überprüft, da der Geschäfts- oder Firmenwert von Covestro nunmehr auf dieser aggregierten Ebene durch das Management des Bayer-Konzerns überwacht wird. Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete RechnungslegungsvorschriftenDas IASB bzw. IFRS Interpretations Committee hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist. Die Anwendung dieser IFRSs bzw. Interpretationen setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die EU angenommen werden. Im Juli 2014 veröffentlichte das IASB die jüngste Version des IFRS 9 (Financial Instruments). Der neue Standard enthält überarbeitete Regelungen zur Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte sowie zum Hedge Accounting. IFRS 9 definiert drei anstatt vier Bewertungskategorien für aktivische Finanzinstrumente. Die Kategorisierung basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens, zum anderen auf den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Für Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, besteht beim erstmaligen Ansatz das einmalige Wahlrecht, diese zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zu bilanzieren oder die zukünftigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen und auch beim Abgang des Eigenkapitalinstruments erfolgsneutral zu belassen. Das Grundprinzip der neuen Regelungen zur Wertminderung besteht in der Abbildung erwarteter Verluste bereits ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes eines finanziellen Vermögenswertes und vor Eintritt eines Verlustereignisses. Das Ziel der Überarbeitungen zum Hedge Accounting ist eine sachgerechtere Darstellung des Risikomanagements im Abschluss. Hiermit verbunden war auch eine Überarbeitung des IFRS 7, die zu einer Ausweitung der Angabepflichten im Anhang führte. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht ist im November 2016 erfolgt. Die Prüfung der Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über die Ausübung der im Standard enthaltenen Wahlrechte zur Erleichterung des Übergangs sowie für die Bilanzierung ab 1. Januar 2018 ist noch nicht getroffen. Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse werden die Auswirkungen der Änderung in Bezug auf die Zuordnung zu Bewertungskategorien und die damit verbundenen Ergebniseffekte als nicht wesentlich eingeschätzt. Im Mai 2014 veröffentlichte das IASB den IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers). IFRS 15 ist der neue Standard zur Umsatzerfassung. Er regelt, dass mit Übertragung der Verfügungsmacht an Gütern bzw. immateriellen Vermögenswerten an einen Kunden oder der Erbringung von Dienstleistungen der erwartete Gegenwert für die Übertragung bzw. Erbringung als Umsatzerlös zu erfassen ist. Dieses Prinzip wird in fünf Schritten umgesetzt. In Schritt 1 wird der Vertrag mit einem Kunden identifiziert. In Schritt 2 werden die im Vertrag enthaltenen eigenständigen Leistungsverpflichtungen ermittelt. In Schritt 3 wird der Transaktionspreis bestimmt, der im 4. Schritt auf die separaten Leistungsverpflichtungen aufgeteilt wird. In Schritt 5 erfolgt bei Erfüllung der identifizierten eigenständigen Leistungsverpflichtungen schließlich die Umsatzrealisierung entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg. IFRS 15 ersetzt IAS 11 (Construction Contracts), IAS 18 (Revenue), IFRIC 13 (Customer Loyalty Programmes), IFRIC 15 (Agreements for the Construction of Real Estate), IFRIC 18 (Transfers of Assets from Customers) und SIC-31 (Revenue-Barter Transactions Involving Advertising Services). Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Bayer plant derzeit, IFRS 15 auf Basis der modifizierten retrospektiven Methode einzuführen, sodass etwaige Umstellungseffekte zum 1. Januar 2018 kumulativ in den Gewinnrücklagen erfasst werden und die Vergleichsperiode in Einklang mit bisherigen Regelungen dargestellt wird. Im Rahmen der Projekteinführung wurden alle gängigen Geschäftsmodelle der Life-Science-Bereiche des Konzerns untersucht. Für die Analyse wurden gegenwärtig noch nicht alle wesentlichen Konzerngesellschaften einbezogen. Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung für diese Geschäfte bzw. deren Komponenten. Die Beurteilung einzelner, individueller Lizenzverträge ist noch nicht abgeschlossen. IFRS 15 konkretisiert die Zuordnung von einzelnen Sachverhalten zu (neuen) Bilanzzeilen, einzelnen Funktionskosten in der Ergebnisrechnung und deren Brutto- versus Nettodarstellung. Die Ermittlung der Effekte auf die Höhe der Umsatzerlöse bzw. die Höhe der Vertriebskosten ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse werden jedoch keine wesentlichen Effekte erwartet. Insgesamt erwarten wir auf Basis der bisherigen Erkenntnisse keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder das Ergebnis je Aktie. Mit "Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture" hat das IASB im September 2014 Änderungen zu IFRS 10 (Consolidated Financial Statements) und IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures) veröffentlicht. Das Ausmaß der Erfolgserfassung bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder einem Joint Venture ist davon abhängig, ob die eingebrachten oder veräußerten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen. Der ursprünglich vorgesehene Erstanwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, wurde durch eine Änderung im Dezember 2015 auf unbestimmte Zeit verschoben und ist durch das IASB neu festzulegen. Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB den IFRS 16 (Leases). IFRS 16 ist der neue Standard zur Leasingbilanzierung. Er führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit einer Laufzeit über 12 Monaten, soweit sie nicht unwesentlich sind, zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Lease-Verträge, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zur Zeit nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing wird es zukünftig für Leasingnehmer nicht mehr geben. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB die Änderungen "Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses" an IAS 12 (Income Taxes). Diese Änderungen präzisieren den Ansatz und die Bewertung von aktiven latenten Steuern in Bezug auf zum beizulegenden Zeitwert angesetzte Schuldtitel. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Januar 2016 veröffentlichte das lASB die Änderung "Amendments to IAS 7: Disclosure Initiative" an IAS 7 (Statement of Cash Flows). Die folgenden Veränderungen im Fremdkapital als Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten sind zukünftig anzugeben: (a) Veränderungen bei den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit; (b) Veränderungen als Ergebnis der Erlangung bzw. des Verlusts von Beherrschung über Tochter- oder andere Unternehmen; (c) Auswirkungen von Wechselkursänderungen; (d) Änderungen von beizulegenden Zeitwerten; und (e) sonstige Änderungen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Im April 2016 veröffentlichte das IASB Klarstellungen zu IFRS 15 (Revenue from Contracts with Customers). Die Änderungen zu IFRS 15 adressieren die drei Themen Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen und Lizenzen. Zudem werden Übergangserleichterungen für modifizierte und abgeschlossene Verträge gewährt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Juni 2016 veröffentlichte das IASB die Änderung "Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions" an IFRS 2 (Share-based Payment). Diese Änderung spezifiziert bestimmte Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich. So zum Beispiel sind Dienstleistungsbedingungen und Nicht-Marktbedingungen zukünftig nicht bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zu berücksichtigen, sondern in der Anzahl der voraussichtlich unverfallbar werdenden Eigenkapitalinstrumente. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Dezember 2016 veröffentlichte das IASB die Änderung "Transfers of Investment Property" an IAS 40 (Investment Property). Diese legt fest, dass eine Immobilie nur "als Finanzinvestition gehalten" bzw. nicht mehr als solche gezeigt werden kann, wenn eine tatsächliche Nutzungsänderung stattgefunden hat. Eine Änderung der Absicht in Bezug auf eine Immobilie stellt keine Nutzungsänderung dar. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Dezember 2016 hat das IASB im Rahmen der jährlichen "Improvement"-Projekte den Sammelband "Annual Improvements to IFRS Standards 2014-2016 Cycle" herausgegeben. Die Änderungen betreffen IFRS 1 (First Time Adoption of IFRS), IFRS 12 (Disclosure of Interest in Other Entities) und IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures). Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Klarstellungen zum Anwendungsbereich und andere Klarstellungen. Die Änderungen zu IFRS 1 und IAS 28 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden und für IFRS 12 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Das IASB veröffentlichte im Dezember 2016 die IFRIC Interpretation 22 (Foreign Currency Transactions and Advance Consideration) zu IAS 21 (The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates). Die Interpretation stellt klar, dass der für die Umrechnung von erhaltenen oder geleisteten Anzahlungen in Fremdwährung verwendete Wechselkurs auch für die Erfassung der jeweils nachfolgenden Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge zu verwenden ist. IFRIC 22 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. 4. Grundlagen und Methoden sowie Unsicherheiten aufgrund von SchätzungenDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie zu Handelszwecken gehaltene oder zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Derivate. Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer langfristiger Vermögenswerte, der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, der Bildung von Rückstellungen beispielsweise für Rechtsverfahren, Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer und entsprechende Leistungen, Steuern, Umweltschutz, Preisnachlässe, Produkthaftungen sowie Garantien. In den weiteren Abschnitten dieses Kapitels werden jeweils schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze und deren Auswirkungen zu den einzelnen Bereichen thematisiert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund überarbeiteter und neuer Standards erfolgen rückwirkend, sofern für einen Standard keine abweichende Regelung vorgesehen ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode werden so angepasst, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden schon immer angewendet worden wären. KonsolidierungDer Konzernabschluss beinhaltet Tochterunternehmen, gemeinsame Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen. Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Bayer AG über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist somit nur gegeben, wenn die Bayer AG variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser Rückflüsse hat. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Bayer AG. Bei strukturierten Unternehmen ergibt sich die Beherrschungsmöglichkeit aus vertraglichen Vereinbarungen. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht. Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn der Bayer-Konzern auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung die zusammen mit einem Dritten geführten Aktivitäten gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus den gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Bayer-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen. Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert. Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Bayer AG in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 % und 50 % einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Bei Beteiligungen, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen sind, wird der Buchwert jährlich um die dem Bayer Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals werden einschließlich Wertminderungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts im Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen berücksichtigt. Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert. FremdwährungsumrechnungDie in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet bzw. verwendet werden. Bei der Mehrzahl der Beteiligungen ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften zum Jahresbeginn und zum Jahresende mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Jahres sowie Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital sowie in den Anhangtabellen gesondert als "Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen" bzw. als "Währungsänderungen" ausgewiesen. Im Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis oder bei Reduzierung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfolgswirksam aufgelöst. Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt: Wechselkurse wichtiger WährungenB 4/1 scroll
Im Geschäftsjahr 2016 wie auch in den Vorjahren waren die Vorschriften des IAS 29 (Financial Reporting in Hyperinflationary Economies) für die Bayer S.A., Venezuela, relevant. Gewinne und Verluste aus der Inflationsanpassung der Buchwerte nicht-monetärer Vermögenswerte und Schulden und der Gewinn- und Verlustpositionen werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Ab Januar 2016 wurde für die Fremdwährungsumrechnung und die Fremdwährungsbewertung auf den "hyperinflationierten" SIMADI-Wechselkurs umgestellt. Dieser wird mangels extern verfügbarer verlässlicher Wechselkurse intern ermittelt. Er basierte anfangs auf dem offiziellen SIMADI-Wechselkurs und wird seitdem mit veröffentlichten Inflationsraten weiterentwickelt. Der so errechnete Wechselkurs lag Ende Dezember 2016 bei 2.737 VEF für einen USD, der anschließend mit dem EUR / USD-Stichtagskurs umgerechnet wurde. FremdwährungsbewertungMonetäre Positionen, wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einer anderen Währung bestehen als in der funktionalen Währung, werden im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche ErträgeAls Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst. Andere operative Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Umsatzerlöse werden erfolgswirksam, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den Gütern auf den Kunden übertragen wurden, dem Unternehmen weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse verbleibt, die Höhe der Erträge und angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird. Umsatzerlöse werden nach Abzug von Umsatzsteuern und anderen Steuern sowie nach Abzug von Erlösminderungen zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung ausgewiesen. So werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung auch geschätzte Beträge für Rabatte, Skonti und Produktrückgaben umsatzmindernd erfasst und zurückgestellt. Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung. Es ist nicht wahrscheinlich, dass andere als die angeführten Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf Erlösminderungen des Bayer-Konzerns haben. Anpassungen der in vorherigen Perioden gebildeten Rückstellungen für Rabatte, Skonti und Produktrückgaben waren für das Ergebnis vor Steuern der berichteten Geschäftsjahre von untergeordneter Bedeutung. Die Rückstellungen für Rabatte beliefen sich im Geschäftsjahr 2016 auf 4,2 % der gesamten Umsatzerlöse (Vorjahr: 3,8 %). Neben Rabatten wurden in einigen Ländern Skonti für sofortige Bezahlung gewährt. Unsere Rückstellungen für Skonti betrugen zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015 weniger als 0,1 % der gesamten Umsatzerlöse. Umsatzerlöse werden um die bilanzielle Vorsorge für zu erwartende Retouren fehlerhafter Ware oder in Verbindung mit vertraglichen Vereinbarungen über die Rückgabe verkaufsfähiger Produkte zum Zeitpunkt des Verkaufs oder zum Zeitpunkt, an dem die Höhe künftiger Rückgaben verlässlich bestimmt werden kann, gekürzt. Die Rückstellungen für Produktrückgaben beliefen sich für das Geschäftsjahr 2016 auf 0,4 % der gesamten Umsatzerlöse (Vorjahr: 0,4 %). Können künftige Produktrückgaben nicht verlässlich bestimmt werden und sind sie wesentlich für die Verkaufstransaktion, werden sowohl die Umsatzerlöse als auch die damit verbundenen Umsatzkosten bis zu dem Zeitpunkt abgegrenzt, an dem eine zuverlässige Schätzung vorgenommen werden kann oder das Rückgaberecht für die Waren abgelaufen ist. Ein Teil der Erlöse im Bayer-Konzern wird aufgrund von Lizenzverträgen erzielt, in denen Dritten Rechte an einigen Produkten und Technologien übertragen wurden. Erhaltene oder erwartete Zahlungen, die sich auf den Verkauf oder die Auslizenzierung von Technologien oder technologischem Wissen beziehen, werden erfolgswirksam, sobald die entsprechenden Vereinbarungen in Kraft treten, wenn aufgrund der vertraglichen Regelungen sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die betreffenden Technologien aufgegeben werden. Bestehen dagegen weiterhin Rechte an der Technologie oder sind noch Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen, werden die ggf. erhaltenen Zahlungen sachgerecht abgegrenzt. Vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen und ähnliche nicht rückzahlbare Zahlungen werden als sonstige Verbindlichkeiten passiviert und über den geschätzten Zeitraum abhängig von dem Maß der Erbringung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung ergebniswirksam aufgelöst. Lizenzverträge sowie Forschungs- und Entwicklungskooperationsverträge können aus verschiedenen Teilvereinbarungen bestehen und unterschiedliche Vergütungsregelungen wie Voraus- und Meilensteinzahlungen oder ähnliche Zahlungen enthalten, sodass zu prüfen ist, ob ggf. mehrere separate Realisationszeitpunkte für (Teil-)Umsätze einzelner Rechnungslegungseinheiten zu berücksichtigen sind. Voraussetzung für eine getrennte Umsatzerfassung einzelner Rechnungslegungseinheiten ist, dass die einzelnen Teilvereinbarungen einen selbstständigen Nutzen für den Lizenznehmer haben. Wenn dies nicht der Fall ist, bildet der Vertrag bzw. die Kombination von einzelnen Komponenten, der bzw. die einen selbstständigen Nutzen ermöglicht, eine Rechnungslegungseinheit. Sofern für Rechnungslegungseinheiten noch notwendige Waren geliefert oder notwendige Dienstleistungen erbracht werden müssen und die Lieferung / Erbringung wahrscheinlich ist, werden bereits erhaltene, nicht rückzahlbare (Lizenz-)Zahlungen über die Perioden ergebniswirksam erfasst, in denen diese Lieferungen / Leistungen erfüllt werden. Erträge können auch beim Tausch von immateriellen Vermögenswerten entstehen. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der beizulegende Zeitwert des hingegebenen Vermögenswerts. Dieser wird grundsätzlich nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Sollten die hingegebenen Vermögenswerte selbst erstellt sein, so entspricht der Gewinn aus dem Tausch in der Regel dem beizulegenden Zeitwert des hingegebenen Vermögenswerts. Forschungs- und EntwicklungskostenFür die Zwecke der Rechnungslegung werden Forschungsaufwendungen als Kosten im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Untersuchungen definiert, die neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse und Einsichten liefern sollen. Entwicklungsaufwendungen werden als Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung von Forschungsergebnissen oder Fachkenntnissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder erheblich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung definiert. Forschungs- und Entwicklungskosten fallen im Bayer-Konzern bei internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie bei zahlreichen Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Partnerschaften mit Dritten an. Die Forschungs- und Entwicklungskosten betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Wirkstofffindung, die Kosten für klinische Studien wie auch für anwendungs- und ingenieurtechnische Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Kosten für Feldversuche sowie die Kosten für behördliche Zulassungen und Zulassungserweiterungen. Forschungskosten sind nicht aktivierungsfähig und Entwicklungskosten nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Da eigene Entwicklungsprojekte häufig behördlichen Genehmigungsverfahren und anderen Unwägbarkeiten unterliegen, sind die Bedingungen für eine Aktivierung der vor der Genehmigung entstandenen Kosten in der Regel nicht erfüllt. Bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen werden in der Regel Zahlungen bei Vertragsabschluss, Vorauszahlungen, Zahlungen beim Erreichen bestimmter "Meilensteine" (z. B. beim Erreichen von Entwicklungsstufen) und Kostenerstattungen für geleistete Tätigkeiten unterschieden. Wird im Zusammenhang mit einer dieser Zahlungsverpflichtungen ein immaterieller Vermögenswert (z. B. das Nutzungsrecht an einem Wirkstoff) erworben, so wird die jeweilige Zahlung aktiviert, selbst wenn Unsicherheiten darüber bestehen, ob die weitere Entwicklung letztlich zur Produktion eines verkaufsfähigen Produkts führen wird. Handelt es sich um eine Kostenerstattung von Forschungs- und Entwicklungsarbeit, werden diese Kosten im Aufwand erfasst, sofern keine Aktivierungspflicht besteht. ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich bezahlt werden müssen. Komplexe Steuervorschriften können zu Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte führen. Insbesondere vor dem Hintergrund vielfältiger internationaler Verflechtungen sowie der Langfristigkeit und Komplexität bestehender Vertragsbeziehungen können Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen Auswirkungen auf zukünftige Steueraufwendungen und -erträge haben. Für in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen nationalen Finanzbehörden werden Steuerrückstellungen auf Basis angemessener Schätzungen gebildet. Berücksichtigt werden dabei Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Rechtsauslegungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt. Gemäß IAS 12 (Income Taxes) werden latente Steuern auf zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlust- und Zinsvorträge und Steuergutschriften ermittelt. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis zukünftig verfügbar sein wird. Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und ein einklagbares Recht zur Aufrechnung vorliegt. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Im Regelfall erfolgt dies ergebniswirksam. Bei den über das Eigenkapital erfassten latenten Steuern erfolgt dies in der Gesamtergebnisrechnung über das sonstige Ergebnis. Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls erfolgsneutral erfasst. Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Verlust- und Zinsvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttung geplant ist, wird auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungswert keine passive latente Steuer gebildet. Geschäfts- oder FirmenwerteEin Geschäfts- oder Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Er wird mit seinen Anschaffungskosten bewertet, die als Überschuss des Kaufpreises für Anteile an einem Unternehmen und dem erworbenen anteiligen Nettovermögen hergeleitet werden. Das Nettovermögen entspricht dem Saldo aus den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung geprüft. Details zu den jährlichen Impairmenttests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen erläutert. Bei einem einmal abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert erfolgt keine Wertaufholung in den Folgeperioden. Sonstige immaterielle VermögenswerteEin sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht-monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. ein Patent, eine Marke, ein Vermarktungsrecht), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert handelt. Er wird aktiviert, wenn der künftig zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert wahrscheinlich zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie dieser entsprechend über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten. Bei Vorliegen eines Hinweises einer möglichen Wertminderung wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z. B. das "Bayer-Kreuz") sowie immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht nutzungsbereit sind (z. B. Forschungs- und Entwicklungsprojekte), werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung geprüft. SachanlagenPlanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist. Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt: Nutzungsdauer SachanlagenB 4/2 scroll
Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nicht operativ oder administrativ genutzte Grundstücke und Gebäude. Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Der im Anhang ausgewiesene beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns wird unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode, dem Vergleich mit aktuellen Marktwerten vergleichbarer Immobilien bzw. durch externe Gutachten ermittelt. Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen und Forderungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Liegen bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorien Ausleihungen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte objektive und substanzielle Anzeichen für eine Wertminderung vor, erfolgt ein Wertminderungstest. Hinweise auf Wertminderung sind u. a. die hohe Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz, eine wesentliche Verschlechterung der Bonität, eine besondere Vertragsverletzung, ein mehrjähriger operativer Verlust in einer Gesellschaft, eine Minderung des Marktwerts, eine finanzielle Restrukturierung des Schuldners oder das Verschwinden eines aktiven Markts. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. VorräteUnter den Vorräten werden gemäß IAS 2 (Inventories) diejenigen Vermögenswerte ausgewiesen, die im Rahmen der Produktion oder bei der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse), die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Waren) sowie Anzahlungen auf Vorräte. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus auf Basis der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert, d. h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Unternehmen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder im Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten. Pensionsrückstellungen und ähnliche VerpflichtungenDie betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionsbereichen und damit im EBIT ausgewiesen. Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sowie der daraus resultierende Aufwand wird gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet und über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt. Hier sind spezifische Annahmen, die die Berechtigtenstruktur und das ökonomische Umfeld abbilden, zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten sowie Sterberaten. Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender AA-gerateter Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit der Duration des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung in etwa entspricht. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden in regelmäßigen Abständen bewertet. Ein Zeitraum von drei Jahren wird dabei nicht überschritten. Für alle bedeutenden Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt. Überschreitet das Fondsvermögen die entsprechende Versorgungsverpflichtung, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgegebenen Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen. Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden, mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung, sämtliche Aufwendungen und Erträge per saldo im EBIT erfasst. Die Nettozinsen werden in den sonstigen finanziellen Aufwendungen im Finanzergebnis gezeigt. Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze abzüglich jeweils der bereits in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge zusammen. Latente Steuern in Bezug auf die Neubewertungsergebnisse werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst. Andere RückstellungenAndere Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren. Um die Aussagekraft im Bereich der Schätzungsergebnisse zu erhöhen, werden für bestimmte Rückstellungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten, die Folgen von Parameteränderungen auf die bilanzierten Rückstellungsbeträge untersucht. Zur Untersuchung der Unsicherheit hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten wurden die Auswirkungen der Änderung von jeweils fünf Prozentpunkten der individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten analysiert. Wesentliche Abweichungen der anderen Rückstellungen zu den bereits im Bayer-Konzern berücksichtigten Werten haben sich im Rahmen dieser Sensitivitätsanalyse nicht ergeben. Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen. Die Rückstellungen für Umweltschutz betreffen im Wesentlichen die Sanierung kontaminierter Standorte, die Nachrüstung von Deponien sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen. Die Schätzung der künftigen Kosten für Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten, die sich auf Gesetze und Verordnungen beziehen, sowie mit Unsicherheiten über die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern und Standorten. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, Schlussfolgerungen aus von uns zu unseren Umweltprogrammen eingeholten Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf die Kosten, die Auslegung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften durch die Unternehmensleitung, die Anzahl und die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und auf die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige Ergebnis des Unternehmens auswirken. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Umweltschutzsituationen geht der Konzern davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen - auf der Grundlage der heute vorhandenen Informationen - ausreichend sind. Angesichts der den Geschäften, in denen der Konzern tätig ist, inhärenten Schwierigkeiten, Umweltschutzverpflichtungen zutreffend abzuschätzen - was vor allem für die Bereiche gilt, in denen das Risiko von Umweltschäden relativ betrachtet höher ist (Crop Science und Covestro) - können unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen. So ist es möglich, dass während einer Sanierungsmaßnahme über die bereits bestehenden Rückstellungen hinaus zusätzliche Aufwendungen über einen längeren Zeitraum und in einem Ausmaß erforderlich werden, die nicht vernünftig abgeschätzt werden können. Die Rückstellungen für Restrukturierung beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die notwendig für die Restrukturierung sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeiter und Ausgleichszahlungen für nicht mehr nutzbare angemietete Immobilien. Zu Restrukturierungsmaßnahmen gehören u. a. der Verkauf oder die Beendigung eines Geschäftsbereichs, die Stilllegung von Standorten, die Verlegung von Geschäftsaktivitäten an einen anderen Ort oder die grundsätzliche Umorganisation von Geschäftsbereichen. Zu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen , gehören insbesondere Verpflichtungen für Rabatte und Skonti, Produktretouren sowie erhaltene Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, und drohende Verluste bzw. belastende Verträge. Als international tätiges Unternehmen mit einem heterogenen Portfolio ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt, für die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere bei der Beurteilung des wahrscheinlichen Ausgangs von Sammelklagen / Massen-Schadenersatzverfahren in den USA, aus welchen signifikante finanzielle Risiken für den Bayer-Konzern entstehen können. Durch das Urteil in einem Gerichtsverfahren, durch behördliche Entscheidungen oder durch einen Vergleich können dem Bayer-Konzern Aufwendungen entstehen, für die bisher mangels verlässlicher Ermittelbarkeit bilanziell nicht vorgesorgt wurde oder die über die hierfür gebildete Rückstellung und die Versicherungsdeckung hinausgehen. Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der der Rechtsabteilung des Bayer-Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für den Bayer-Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe der Bayer-Konzern bilanzielle Vorsorge treffen muss. Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits heute verlässlich messbaren Mittelabflüssen führen wird, wird der Barwert als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab. Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Über den Stand der wesentlichen "rechtlichen Risiken" wird in Kapitel 32 des Konzernanhangs informiert. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt regelmäßig die Bildung einer Rückstellung erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, soweit zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich werden wird. Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Berater den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken des Bayer-Konzerns. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt. Für die Bemessung von Rückstellungen bei Sammelklagen / Massen-Schadenersatzverfahren werden insbesondere im zurückliegenden Geschäftsjahr ggf. geschlossene Vergleiche, aktuell erhobene und zukünftig noch zu erwartende Ansprüche berücksichtigt. In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für variable Einmalzahlungen im Rahmen von Short-Term-Incentive-Programmen sowie für aktienbasierte Entlohnung getroffen. Weiterhin sind hier Verpflichtungen für Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen, Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeitvereinbarungen ausgewiesen. Abfindungsleistungen aus Restrukturierungen sind unter Rückstellungen für Restrukturierungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen sowie Entsorgungsverpflichtungen, sofern diese nicht als Rückstellung für Umweltschutz erfasst sind. Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich aus originären Verbindlichkeiten und den negativen beizulegenden Zeitwerten von Derivaten zusammen. Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenserwerben werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden zum jeweiligen Stichtag ergebniswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Bei der in 2016 begebenen Pflichtwandelanleihe wurde beurteilt, ob diese vollständig als Fremdkapital zu bilanzieren ist oder in eine Eigenkapital- und eine Fremdkapitalkomponente aufzuspalten ist. Bei der Beurteilung wurde als wesentliches Kriterium hierfür das vorzeitige Wandlungsrecht von Bayer identifiziert und auf wirtschaftliche Substanz untersucht. Dieses hat insbesondere im Hinblick auf den Erhalt des bisherigen Kreditratings wirtschaftliche Substanz, wenn durch eine vorzeitige Wandlung eine Herabstufung des Kreditratings vermieden werden kann. In diesem Fall würden die zukünftig ersparten höheren Kreditzinsen die Kosten der vorzeitigen Wandlung durch Bayer mehr als ausgleichen. Aufgrund dieser Einschätzung wird die Pflichtwandelanleihe als zusammengesetztes Finanzinstrument bilanziert. Der bei Emission erhaltene Betrag wird um die direkt zuordenbaren Kosten und die Fremdkapitalkomponente reduziert. Die Fremdkapitalkomponente entspricht dem Barwert der zukünftigen Zinszahlungen und wird unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der verbleibende Betrag wird als Eigenkapitalkomponente innerhalb der Kapitalrücklage ausgewiesen. Sonstige Forderungen und VerbindlichkeitenAbgrenzungen und andere nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Auflösung erfolgt linear bzw. entsprechend der Leistungserbringung. Von Dritten gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der betreffenden Investitionen bzw. entsprechend den Förderbedingungen ertragswirksam aufgelöst. DerivateDerivate werden im Bayer-Konzern zur Reduzierung des Währungs-, Zins- und Preisrisikos wie auch zur Absicherung der aktienbasierten Vergütungsprogramme eingesetzt. Dies erfolgt z. B. in Form von Devisentermingeschäften, Zinsswaps oder Aktienoptionen. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht-finanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte behandelt. Sofern eingebettete separierungspflichtige Derivate in solchen Geschäften identifiziert werden, werden diese losgelöst von den schwebenden Geschäften bilanziert. In geringem Umfang können - um Marktchancen zu nutzen bzw. potenzielle Bedarfsspitzen zu decken - Geschäfte getätigt werden, bei denen die unmittelbare Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Geschäfte werden mit dem Erwerb gesonderten Portfolios zugeordnet und entsprechend nach IAS 39 als Derivate bilanziert. Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Soweit diese zum Stichtag einen positiven beizulegenden Zeitwert haben, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, anderenfalls als finanzielle Verbindlichkeiten. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt, soweit keine bilanzielle Sicherungsbeziehung besteht. Der Ausweis von Marktwertänderungen des effektiven Teils von als Cashflow-Hedges designierten Derivaten erfolgt zunächst erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis. Erst zum Zeitpunkt der Realisierung des Grundgeschäfts wird der Erfolgsbeitrag des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wird ein entsprechendes Derivat veräußert oder sind die Voraussetzungen für eine bilanzielle Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt, verbleibt dessen Wertänderung bis zum Eintreten der geplanten Transaktion im kumulierten sonstigen Ergebnis. Wird mit dem Eintritt der geplanten Transaktion nicht mehr gerechnet, ist das bisher im kumulierten sonstigen Ergebnis ausgewiesene Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern. Der ineffektive Teil des Gewinns und Verlusts von als Cashflow-Hedges designierten Derivaten wird in Abhängigkeit vom Grundgeschäft im sonstigen betrieblichen Ergebnis oder im Finanzergebnis ausgewiesen. Marktwertänderungen der als Fair-Value-Hedges designierten Derivate werden ebenso wie die Buchwertanpassung der dazugehörigen Grundgeschäfte ergebniswirksam erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften und -optionen zur Absicherung bilanzieller Risiken werden im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen, während Wertänderungen von Zinsswaps und Zinsoptionen Bestandteil des Zinsergebnisses sind. Veränderungen beizulegender Zeitwerte von Warentermingeschäften und -optionen sowie von Devisentermingeschäften zur Sicherung geplanter Umsätze in Fremdwährung werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Aktienoptionen und Aktientermingeschäften zur Absicherung der aktienbasierten Mitarbeitervergütung werden zuerst erfolgsneutral erfasst, bevor sie über die Laufzeit der Aspire-Programme in den Funktionskosten erfolgswirksam werden. Die im Finanzergebnis ausgewiesenen Aufwendungen bzw. Erträge aus den entsprechenden Grundgeschäften und aus den zugrunde liegenden Derivaten werden separat gezeigt. Eine Verrechnung der entsprechenden Aufwendungen und Erträge erfolgt nicht. UnternehmenserwerbeDie Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die eine Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Die mit dem Unternehmenserwerb im Zusammenhang stehenden Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Bewertung basiert in großem Umfang auf antizipierten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen. Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde gelegten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen können die zukünftigen Konzernergebnisse wesentlich beeinflussen. Insbesondere der Schätzung der abgezinsten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerten, patentierten und nicht patentierten Technologien sowie Markennamen liegen Annahmen z. B. in Bezug auf die folgenden Aspekte zugrunde:
Die Kaufpreisaufteilung wesentlicher Akquisitionen erfolgt unter der Mithilfe externer unabhängiger Gutachter. Die damit zusammenhängenden Bewertungen basieren auf dem Kenntnisstand zum Erwerbszeitpunkt. Gemäß IFRS 3 (Business Combinations) ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt. UnternehmensveräußerungenVeräußerungen von Anteilen an Tochterunternehmen mit der Folge des Verlusts der Beherrschungsmöglichkeit werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Bei sukzessiven Veräußerungen, bei denen Anteile an Tochterunternehmen in mehreren Tranchen verkauft werden, wird eine Abstockung der Mehrheitsanteile ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit erfolgsneutral abgebildet und führt zu einem Anstieg der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital. Übt die Bayer AG nach dem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit noch einen maßgeblichen Einfluss aus, wird eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen angesetzt und nach der Equity-Methode bilanziert. Sobald Bayer nach dem Verlust der Beherrschung keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, wird die verbleibende Beteiligung als finanzieller Vermögenswert der Kategorie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bilanziert und erfolgsneutral zum Fair Value bewertet. Vorgehensweise und Auswirkungen der weltweiten WerthaltigkeitsprüfungenNeben den Werthaltigkeitsprüfungen (Impairmenttests) bei einzelnen Sachanlagevermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten werden Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (sogenannten Cash Generating Units - "CGU") bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im Bayer-Konzern werden die strategischen Geschäftseinheiten bzw. Gruppen von strategischen Geschäftseinheiten wie auch einzelne Produktfamilien als zahlungsmittelgenerierende Einheiten angesehen und unterliegen weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen. Die strategischen Geschäftseinheiten stellen die zweite Berichtsebene unterhalb der Berichtssegmente dar. Eine weltweite Werthaltigkeitsprüfung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird entweder bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für eine Wertminderung vorgenommen oder mindestens jährlich, wenn einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Bei einer Werthaltigkeitsprüfung werden die Restbuchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der zu testenden Sachanlagen bzw. immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d. h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert, verglichen. In den Fällen, in denen der Buchwert höher als ihr erzielbarer Betrag ist, liegt in der Höhe der Differenz ein Wertberichtigungsbedarf vor. In diesem Fall wird bei einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im ersten Schritt der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird buchwertproportional auf die anderen langfristigen nicht-finanziellen Vermögenswerte der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Der Wertberichtigungsaufwand wird in dem jeweiligen Funktionsbereich erfasst, in dem auch die planmäßige Abschreibung berichtet wird. Dies gilt analog auch für Erträge aus einer Wertaufholung. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Der Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse (Cashflows) wird dabei zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützt sich auf die aktuellen Planungen des Bayer-Konzerns, die im Regelfall einen Planungshorizont von drei bis fünf Jahren haben. Hierfür werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte, Konjunkturzyklen und Wechselkurse getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie auch externe Marktstudien zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Beim Ansatz des Nutzungswerts wird die zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der Einzelvermögenswert in ihrer bzw. seiner bisherigen Nutzung bewertet. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3). Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Um den unterschiedlichen Rendite-/Risikoprofilen der Tätigkeitsschwerpunkte des Bayer-Konzerns Rechnung zu tragen, werden für die Berichtssegmente individuelle Kapitalkostensätze nach Ertragsteuern sowie eine segmentspezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche festgelegt. Die Eigenkapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionäre. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Die für die Werthaltigkeitsprüfungen in 2016 und 2015 verwendeten Wachstumsraten und die zur Diskontierung der prognostizierten Cashflows herangezogenen Kapitalkostensätze können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Parameter WerthaltigkeitsprüfungB 4/3 scroll
Vor dem Hintergrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Covestro wurden die strategischen Geschäftseinheiten von Covestro aus Sicht des Bayer-Konzerns als eine Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Aufgrund der jährlichen weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde im Berichtsjahr keine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen (Vorjahr: 0 Mio. €). Insgesamt ergaben sich Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen in Höhe von 711 Mio. € (Vorjahr: 229 Mio. €). Hierin war eine Wertaufholung in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) enthalten. Detaillierte Erläuterungen sind in den Anhangangaben [17] und [18] enthalten. Die vorgenommenen Schätzungen werden in Bezug auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in den Branchen, in denen der Bayer-Konzern tätig ist, und die Schätzung der Barwerte künftiger Cashflows für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die zur Erfassung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands oder, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten, zu Wertaufholungen führen können, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für zahlungsmittelgenerierende Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage kam Bayer zu dem Ergebnis, dass sich für keine der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben würde. 5. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der Geschäftssegmente werden bei Bayer durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segment- und Regionenabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen ("Management Approach"). Es werden grundsätzlich dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde gelegt, wie sie für den Konzern in Anhangangabe [4] beschrieben sind. Der Bayer-Konzern wurde 2015 über strategische Geschäftseinheiten in Form von Divisionen (HealthCare), Geschäftsbereichen (CropScience) und Business Units (Covestro; vormals: MaterialScience) gesteuert und bestand zum 31. Dezember 2015 aus drei Teilkonzernen, die sich in vier berichtspflichtige Segmente aufteilten. Im Rahmen der Ausrichtung des Bayer-Konzerns als Life-Science-Unternehmen wurde im September 2015 eine organisatorische Neuausrichtung zum 1. Januar 2016 beschlossen. Der bisherige Teilkonzern Bayer HealthCare wurde aufgelöst. Pharma und Radiologie sind nun im Segment Pharmaceuticals integriert. Das Segment Consumer Health beinhaltet ausschließlich das Consumer-Care-Geschäft. Animal Health ist berichtspflichtiges Segment. Der Teilkonzern Bayer CropScience ist zum Segment Crop Science geworden. Covestro bleibt berichtspflichtiges Segment. Im Segment Crop Science wurden die Geschäftssegmente Crop Protection / Seeds und Environmental Science im Wesentlichen aufgrund ihrer vergleichbaren Art der agrarwirtschaftlichen Produkte, z. B. im Bereich des Pflanzenschutzes und der damit verbundenen vergleichbaren Produktionsprozesse sowie der vergleichbaren Vertriebsmethoden, insbesondere auch über Großhändler, zusammengefasst. Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten: Aktivitäten je SegmentB 5/1 scroll
Geschäftsaktivitäten, die keinem anderen Segment zugeordnet werden können, sind unter "Alle sonstigen Segmente" ausgewiesen. Hierzu zählen vor allem die Dienstleistungen der Servicebereiche Business Services, Technology Services und Currenta. Die Positionen in "Corporate Functions und Konsolidierung" umfassen im Wesentlichen die Bayer-HoldingGesellschaften sowie das Bayer Lifescience Center, das sich auf die Entwicklung von entscheidenden, speziesübergreifenden Innovationen konzentriert. Darüber hinaus sind Mehr- oder Minderaufwendungen aus einer höheren oder niedrigeren Performance der Bayer-Aktie im Rahmen der konzernweiten langfristigen aktienbasierten Vergütung sowie die Konsolidierung der Intersegment-Umsatzerlöse (Geschäftsjahr 2016: 2,3 Mrd. €; Vorjahr: 2,4 Mrd. €) darin enthalten. In Tabelle B 1/2 "Kennzahlen nach Regionen" wird zum 31. Dezember die Region Europa zusammen mit Nahost und Afrika ausgewiesen. Lateinamerika bleibt als eigene Region bestehen. Die Aufteilung der Regionen folgt der internen regionalen Verantwortung der einzelnen Vorstandsmitglieder der Bayer AG. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. In der Überleitung der Tabelle "Kennzahlen nach Regionen" werden konzerninterne Posten und Transaktionen eliminiert (Interregionen-Umsatzerlöse) sowie Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden, die den Regionen nicht direkt zuzuordnen sind, ausgewiesen. Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt:
ÜberleitungsrechnungenDie nachfolgenden Tabellen enthalten die Überleitungsrechnungen des EBITDA vor Sondereinflüssen, des EBIT vor Sondereinflüssen und des EBIT zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns sowie die Überleitung des Vermögens und der Verbindlichkeiten der Segmente zum Konzernvermögen bzw. zu den Konzernverbindlichkeiten. Überleitung vom EBITDA vor Sondereinflüssen der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des KonzernsB 5/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Überleitung vom Segment- zum KonzernvermögenB 5/3 scroll
Überleitung von den Segment- zu den KonzernverbindlichkeitenB 5/4 scroll
Hinsichtlich der Überleitungsrechnung der Segmentumsätze zu den Konzernumsätzen wird auf die Darstellung innerhalb der Kennzahlen nach Segmenten verwiesen (Anhangangabe [1]). Informationen über geografische GebieteDie Außenumsätze nach Verbleib sowie die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen teilten sich regional wie folgt auf: Informationen über geografische GebieteB 5/5 scroll
Vorjahreswerte angepasst Informationen über wichtige KundenIm Geschäftsjahr 2016 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Bayer-Konzerns getätigt. GRI G4-176. Konsolidierungskreis und Beteiligungen6.1 Entwicklung des KonsolidierungskreisesDer Konsolidierungskreis entwickelte sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: Veränderung der Anzahl konsolidierter UnternehmenB 6.1/1 scroll
Der Rückgang der Anzahl der konsolidierten Gesellschaften in 2016 ist im Wesentlichen auf konzerninterne Verschmelzungen zurückzuführen. Die Bayer Pearl Polyurethane Systems LLC, Vereinigte Arabische Emirate, wird vollkonsolidiert, da der Bayer-Konzern über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt. Die Pure Salt Baytown LLC, USA, wird als strukturiertes Unternehmen vollkonsolidiert. Der Bayer-Konzern garantiert die Verbindlichkeiten der Pure Salt Baytown LLC, USA, gegenüber Kreditinstituten und hat diese vollständig bilanziell berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2016 betrugen diese 12 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €). In der obigen Tabelle ist zum 31. Dezember 2016 mit der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F., Niederlande, eine gemeinschaftliche Tätigkeit enthalten (Vorjahr: eine), deren Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen gemäß IFRS 11 anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Bayer-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen werden. Wesentlicher Zweck der LyondellBasell Covestro Manufacturing Maasvlakte V.O.F., Niederlande, ist die gemeinschaftliche Produktion von Propylenoxid (PO) für Covestro und den Partner Lyondell. GRI G4-17Im Rahmen der Übernahme des Consumer-Care-Geschäfts des US-Konzerns Merck & Co., Inc., ist Bayer in eine strategische Kooperation mit Merck & Co., Inc., eingetreten, die als gemeinschaftliche Tätigkeit in den Konzernabschluss einbezogen wird. Bayer und Merck & Co., Inc., verpflichten sich gegenseitig, bei der Entwicklung, der Produktion, dem Lifecycle-Management und der Vermarktung von Wirkstoffen und Produkten auf dem Gebiet der Modulation von löslicher Guanylat-Zyklase (sGC) zusammenzuarbeiten. Zusätzlich wurden fünf assoziierte Unternehmen (Vorjahr: vier) sowie sechs Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: drei) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt. Diese sind in Anhangangabe [19] erläutert. In 2015 wurde die Flagship Ventures V Agricultural Fund, L.P., USA, erstmalig im Konzernabschluss berücksichtigt und als assoziiertes Unternehmen eingestuft. Bayer hat trotz des Kapitalanteils von 99,9 % keine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen. Bayer kann jedoch einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben. In 2016 wurde die Bayer Trendlines AG Innovation Fund, Limited Partnership, Israel, erstmalig im Konzernabschluss berücksichtigt und als assoziiertes Unternehmen eingestuft. Bayer ist beschränkt haftender Gesellschafter ("Limited Partner") und hat aufgrund vertraglicher Einschränkungen trotz des Kapitalanteils von 100 % keine Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen. Als assoziiertes Unternehmen wurde die Nanjing Baijingyu Pharmaceutical Co., Ltd., China, aufgrund der Vertretung von Bayer im Geschäftsführungs- und im Aufsichtsgremium eingestuft. Hierdurch kann Bayer trotz eines Stimmrechts- und Kapitalanteils von nur 15 % einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben. 72 Tochterunternehmen (Vorjahr: 71), davon ein strukturiertes Unternehmen (Vorjahr: ein) und 12 assoziierte bzw. Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: 12) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden nicht konsolidiert bzw. nicht zu ihrem Equity-Wert einbezogen, sondern stattdessen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen machten weniger als 0,2 % des Konzernumsatzes, weniger als 0,2 % des Eigenkapitals und weniger als 0,2 % der Bilanzsumme aus. Die Angaben zum Anteilsbesitz gemäß den Anforderungen des § 313 HGB sind unter www.bayer.de/anteil16 abrufbar. Folgende inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2016 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch: Befreite inländische TochterunternehmenB 6.1/2 scroll
6.2 Akquisitionen und sonstige ErwerbeAkquisitionen und sonstige Erwerbe im GeschäftsjahrIm Jahr 2016 betrug der Gesamtbetrag der Kaufpreisanpassungen und Anpassungen der Kaufpreisaufteilung aus Transaktionen der Vorjahre - 5 Mio. €. Aufgrund der Anpassung von Kaufpreisallokationen sowie sonstiger Anpassungen erhöhte sich der Gesamtbetrag der Geschäfts- oder Firmenwerte um 9 Mio. €. Die Entwicklung der Geschäfts- oder Firmenwerte resultierte im Wesentlichen aus folgender Anpassung der Kaufpreisaufteilung: Am 1. Juli 2015 hat Crop Science die Übernahme sämtlicher Anteile der SeedWorks India Pvt. Ltd. mit Sitz in Hyderabad, Indien, abgeschlossen. Das Unternehmen ist auf die Züchtung, Herstellung und Vermarktung von Hybrid-Saatgut für Tomaten, Chili, Okra und Kürbis spezialisiert. Das Unternehmen besitzt Forschungs- und Produktionsstandorte in Bangalore bzw. Hyderabad. Durch den Erwerb von SeedWorks India soll das indische Gemüsesaatgutgeschäft von Crop Science weiter gestärkt werden. Es wurde ein Kaufpreis von 80 Mio. € vereinbart, welcher im Wesentlichen auf Patente, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie einen Geschäfts- oder Firmenwert entfiel. Im Rahmen der globalen Kaufpreisallokation führten bessere Informationen über die akquirierten Vermögenswerte im 1. Quartal 2016 zu einer Verringerung der immateriellen Vermögenswerte um 23 Mio. € und passiver latenter Steuern um 8 Mio. € sowie zu einer korrespondierenden Erhöhung des Goodwill um 13 Mio. € in der Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus reduzierte sich der Kaufpreis um 2 Mio. € auf 78 Mio. € nach Abschluss der finalen Kaufpreisverhandlungen. Am 12. Februar 2016 wurde Casebia Therapeutics LLP, Ascot, Großbritannien, als Gemeinschaftsunternehmen mit der CRISPR Therapeutics AG, Basel, Schweiz, gegründet. Ziele des Gemeinschaftsunternehmens sind, neue Behandlungsmethoden für Bluterkrankungen, Erblindung und Herzerkrankungen zu entwickeln und zu vermarkten. Zum 31. Dezember 2016 sind Verbindlichkeiten zur Kapitaleinzahlung gegenüber der Casebia Therapeutics LLP in Höhe von 255 Mio. USD bilanziert, die spätestens zum 31. Dezember 2020 fällig werden. In 2016 sind bereits 45 Mio. USD gezahlt worden. Am 3. Januar 2017 wurden weitere 60 Mio. USD gezahlt. Am 9. Dezember 2016 gründete Bayer zusammen mit Versant Ventures, San Francisco, USA, das Gemeinschaftsunternehmen BlueRock Therapeutics LP, San Francisco, USA. Das Gemeinschaftsunternehmen wird im Bereich regenerativer Medizin der nächsten Generation tätig sein. Ziel des Unternehmens ist es, Therapien auf Basis von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC) zur Heilung verschiedener Krankheitsbilder zu entwickeln. Zum 31. Dezember 2016 bestanden im Zusammenhang mit der Gründung Kapitaleinzahlungsverpflichtungen in Höhe von 150 Mio. USD, die spätestens zum 31. Dezember 2020 eingezahlt sein sollten. Akquisitionen nach dem BilanzstichtagAm 3. Januar 2017 erwarb Bayer das Cydectin™-Portfolio in den USA von Boehringer Ingelheim Vetmedica Inc., St. Joseph, USA. Die Übernahme umfasst die Endektoparasitizide für Rinder und Schafe CYDEC-TIN Pour-On, CYDECTIN Injectable und CYDECTIN Oral Drench. Durch den Zukauf soll das Antiparasitika-Portfolio in den USA gestärkt und um Endektoparasitizide erweitert werden. Es wurde ein Basiskaufpreis in Höhe von rund 150 Mio. € vereinbart, welcher den üblichen Kaufpreisanpassungsmechanismen unterliegt. Der Kaufpreis entfiel entsprechend der vorläufigen Kaufpreisallokation im Wesentlichen auf Marken und einen Geschäfts- oder Firmenwert. Die Kaufpreisallokation ist derzeit noch nicht abgeschlossen, da die Erstellung und Prüfung der zugrunde liegenden finanziellen Informationen noch andauert. Geplante AkquisitionenAm 14. September 2016 unterzeichnete Bayer eine bindende Übernahmevereinbarung mit Monsanto Company, St. Louis, Missouri, USA, die die Übernahme aller ausstehenden Aktien von Monsanto Company gegen Zahlung von 128 USD je Aktie in bar vorsieht. Das entsprach zu diesem Zeitpunkt einem voraussichtlichen Transaktionswert von rund 66 Mrd. USD, der sich aus einem Eigenkapitalwert (Kaufpreis) von ca. 56 Mrd. USD und einer zu übernehmenden Nettoverschuldung einschließlich Pensionsverbindlichkeiten zum 31. Mai 2016 sowie Verbindlichkeiten für Auszahlungen im Rahmen aktienbasierter Vergütungsprogramme von ca. 10 Mrd. USD zusammensetzt. Daraus ergibt sich für Bayer eine bedingte Zahlungsverpflichtung in Höhe von ca. 56 Mrd. USD, das gesamte ausstehende Aktienkapital von Monsanto zu übernehmen. Teilweise wurde die vereinbarte Transaktion durch den Abschluss von Derivaten gegen das EUR-/USD-Währungsrisiko abgesichert. Die Transaktion bringt zwei unterschiedliche, sich jedoch in hohem Maß ergänzende Geschäfte zusammen. Monsanto ist ein weltweit führender Anbieter von landwirtschaftlichen Produkten, einschließlich Saatgut und Saatguttechnologien, Herbiziden sowie digitalen Plattformen, um Landwirten agronomische Empfehlungen zu geben. Das kombinierte Unternehmen wird ein umfassendes Angebot an Lösungen für den heutigen wie den künftigen Bedarf, einschließlich besserer Lösungen bei hochwertigem Saatgut, Pflanzeneigenschaften, digitaler Landwirtschaft und Pflanzenschutz, bereitstellen können. Die Kombination bringt darüber hinaus die führenden Innovationskompetenzen und Technologieplattformen für Forschung und Entwicklung beider Unternehmen zusammen. Eine syndizierte Bankfinanzierung in Höhe von 56,9 Mrd. USD wurde bei Unterzeichnung der Übernahmevereinbarung durch Bank of America Merrill Lynch, Credit Suisse, Goldman Sachs, HSBC und JP Morgan bereitgestellt. Im Anschluss wurde die Bankfinanzierung an mehr als 20 weitere Partnerbanken von Bayer syndiziert. Bayer plant, die Transaktion durch eine Kombination aus Fremd- und Eigenkapital zu finanzieren. Insgesamt ist ein Eigenkapitalanteil in Höhe von rund 19 Mrd. USD geplant. Als ersten Teil der Eigenkapitalkomponente hat Bayer am 22. November 2016 eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Mrd. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Der verbleibende Eigenkapitalanteil soll voraussichtlich durch eine Bezugsrechtskapitalerhöhung aufgebracht werden. Die Nettoerlöse aus der Emission der Pflichtwandelanleihe wurden dazu genutzt, einen Teil des noch nicht ausgeschöpften Kreditrahmens aus der syndizierten Bankfinanzierung vorzeitig abzulösen. Einzelheiten zu der platzierten Pflichtwandelanleihe sind in der Anhangangabe [24] erläutert. Die Aktionäre der Monsanto Company haben der Übernahme am 13. Dezember 2016 mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Transaktion unterliegt noch üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch relevante Kartell- und andere Behörden. Der Abschluss der Transaktion wird derzeit bis Ende 2017 erwartet. Die Übernahmevereinbarung sieht eine Zahlung von Bayer in Höhe von 2 Mrd. USD insbesondere für den Fall vor, dass die notwendigen Kartellfreigaben nicht bis spätestens zum 14. Juni 2018 erteilt werden sollten und Bayer oder Monsanto deswegen den Übernahmevertrag kündigt (Reverse Break Fee). Akquisitionen im VorjahrIm Vorjahr wurden folgende Akquisitionen nach den Vorschriften des IFRS 3 ausgewiesen: Am 2. März 2015 hat Covestro die Übernahme sämtlicher Anteile der Thermoplast Composite GmbH, Deutschland, erfolgreich abgeschlossen. Die Thermoplast Composite GmbH ist ein technologisch führender Spezialist für die Herstellung von thermoplastischen Faserverbundwerkstoffen. Durch den Zukauf soll das Produktangebot im Bereich der Polycarbonate um Verbundwerkstoffe auf Basis von endlosfaserverstärkten thermoplastischen Materialien für wichtige Industrien erweitert werden. Es wurde ein Kaufpreis in Höhe von 18 Mio. € vereinbart. Hierin ist ein variabler Kaufpreis in Höhe von 4 Mio. € enthalten. Der Kaufpreis entfiel im Wesentlichen auf Patente sowie einen Geschäfts- oder Firmenwert. Im Rahmen der in 2014 erfolgten Übernahme des Consumer-Care-Geschäfts von Merck & Co., Inc., Whitehouse Station, New Jersey, USA, wurden am 1. Juli 2015 die Produktionsanlagen am Standort Pointe-Claire, Kanada, übernommen. Es wurde ein Kaufpreis von 67 Mio. € vereinbart, welcher im Wesentlichen (61 Mio. €) auf Sachanlagen entfällt. Die globale Kaufpreisallokation für das in 2014 erworbene Consumer-Care-Geschäft von Merck & Co., Inc., wurde im September 2015 abgeschlossen. Hieraus ergaben sich eine Erhöhung von aktiven latenten Steuern aufgrund von zeitlichen Unterschieden zwischen den Wertansätzen in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz bei den immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 821 Mio. € sowie eine korrespondierende Verringerung des Geschäfts- oder Firmenwertes in der Bilanz. Diese Anpassungen wurden nach IFRS 3.45 ff. rückwirkend auf den Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Darüber hinaus reduzierte sich in 2015 der Kaufpreis um 8 Mio. € durch vereinbarte Kaufpreisanpassungsmechanismen. Die Spruchverfahren, die ehemalige Minderheitsaktionäre der Bayer Pharma AG (ehemals Bayer Schering Pharma AG), Berlin, angestrengt haben, wurden im August 2015 durch Vergleiche beendet. Die entsprechende Nachzahlung stellt eine nachträgliche Kaufpreisanpassung gemäß IFRS 3 in der Fassung vom 31. März 2004 dar, der bedingt durch den Erwerbstermin anzuwenden ist. Im Geschäftsjahr 2013 wurde auf Basis des damaligen Verfahrensstandes der Geschäfts- oder Firmenwert bereits um 261 Mio. € erhöht. Nach den Vergleichen im August 2015 konnte der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb final bestimmt werden. Insofern war in 2015 eine Reduktion des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 115 Mio. € als Ergebnis aus den Spruchverfahren vorzunehmen. Die Bildung wie auch die Auflösung erfolgte jeweils erfolgsneutral gegen die Verbindlichkeit aus dem Abfindungsanspruch der Minderheitsaktionäre. Die globale Kaufpreisallokation für die 2014 erworbene Dihon Pharmaceutical Group Co. Ltd. in Kunming, Yunnan, China, wurde im Oktober 2015 abgeschlossen. Im Wesentlichen erfolgte eine Erhöhung der Wertansätze der Marken (18 Mio. €) sowie der anderen Rückstellungen (19 Mio. €) und sonstigen Verbindlichkeiten (27 Mio. €). Der Kaufpreis reduzierte sich durch Anpassungsmechanismen im Jahr 2015 um 43 Mio. €. 6.3 Desinvestitionen, wesentliche Veräußerungsvorgänge und nicht fortgeführtes GeschäftDesinvestitionen und nicht fortgeführtes Geschäft im GeschäftsjahrDesinvestitionen und nicht fortgeführte Aktivitäten des Geschäftsjahres 2016 sowie aus Vorjahren wirkten sich wie folgt aus: Am 4. Januar 2016 wurde der Verkauf des Diabetes-Care-Geschäfts für rund 1 Mrd. € an Panasonic Healthcare Holdings Co, Ltd., Tokio, Japan, abgeschlossen. Der Verkauf umfasst die führenden Contour™-Blutzuckermessgeräte und -sensoren, weitere Blutzuckermesssysteme wie Breeze™2 und Elite™ sowie Microlet™-Stechhilfen. Der Verkauf des Diabetes-Care-Geschäfts umfasst zudem weitere signifikante Leistungsversprechen von Bayer, die über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach dem Verkaufszeitpunkt erfüllt werden. Der Veräußerungserlös wird entsprechend über diesen Zeitraum realisiert und als Ergebnis aus nicht fortgeführtem Geschäft dargestellt. In der Bilanz wurde ein Abgrenzungsposten angesetzt, welcher im Zuge der Erbringung der Leistungen aufgelöst wird. Im Geschäftsjahr wurde hieraus ein Betrag von 497 Mio. € in den Umsatzerlösen erfasst. Der Abgang des Nettovermögens von 71 Mio. € wurde entsprechend in den Herstellungskosten gezeigt. Die über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach der Veräußerung des Diabetes-Care-Geschäfts zu erbringenden Leistungen werden ebenso als nicht fortgeführtes Geschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung ausgewiesen. In 2016 entstanden hieraus Umsatzerlöse in Höhe von 76 Mio. €. Die Angaben erfolgen aus Sicht des Bayer-Konzerns und enthalten keine eigenständige Darstellung der entsprechenden Aktivitäten, wodurch ein Vergleich mit den aus operativen Produktverkäufen entstandenen Umsatzerlösen in 2015 nicht möglich ist. Die Bilanzposten aus dem Diabetes-Care-Geschäft werden als Teil der sonstigen Segmente in der Segmentberichterstattung dargestellt. In der Bilanz sind neben dem oben genannten Abgrenzungsposten (469 Mio. €) sonstige Forderungen (netto: 66 Mio. €), aktive latente Steuern (netto: 73 Mio. €), Ertragsteuerverbindlichkeiten (65 Mio. €) und sonstige Rückstellungen (9 Mio. €) enthalten. Am 4. Oktober 2016 wurde der Verkauf des Konsumentengeschäfts (CS Consumer) des Bayer-Geschäftsbereichs Environmental Science an SBM Développement SAS, Lyon, Frankreich, abgeschlossen. Das Konsumentengeschäft umfasst die Geschäftsfelder Bayer Garten und Bayer Advanced in Europa und Nordamerika. Die Aktivitäten werden als nicht fortgeführtes Geschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung ausgewiesen. Die genannten sowie weitere kleinere Desinvestitionen wirkten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt aus: Veräußerte Vermögenswerte und SchuldenB 6.3/1 scroll
Im Einzelnen setzt sich das Ergebnis aus dem nicht fortgeführten Geschäft wie folgt zusammen: Gewinn- und Verlustrechnung aus nicht fortgeführtem GeschäftB 6.3/2 scroll
Das nicht fortgeführte Geschäft wirkte sich auf die Kapitalflussrechnung des Bayer-Konzerns wie folgt aus: Kapitalflüsse aus nicht fortgeführtem GeschäftB 6.3/3 scroll
Da dem nicht fortgeführten Geschäft keine Zahlungsmittel zuzuordnen sind, werden die erwirtschafteten Zahlungsmittel im Finanzierungshaushalt wieder abgeführt. Desinvestitionen und wesentliche Veräußerungsvorgänge im VorjahrAm 2. März 2015 hat Animal Health den Verkauf von zwei Veterinärprodukten für Pferde, Legend / Hyonate und Marquis, an Merial Inc., Duluth, Georgia, USA, abgeschlossen. Es wurde ein Kaufpreis von 120 Mio. € vereinbart. Die Einmalzahlung wurde abgegrenzt und wird als Umsatz und Ergebnis über vier Jahre für Legend / Hyonate bzw. drei Jahre für Marquis erfasst, da weitere signifikante Leistungsversprechen von Bayer bestehen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung7. UmsatzerlöseUmsätze werden im Wesentlichen aus Produktlieferungen erzielt. Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber 2015 um 684 Mio. € bzw. 1,5 % auf 46.769 Mio. €. Der Anstieg resultierte aus den folgenden Faktoren: Faktoren der UmsatzveränderungB 7/1 scroll
Die Umsätze und ihre Entwicklung nach Segmenten und Regionen sind aus der Übersicht in der Anhangangabe [1] ersichtlich. 8. VertriebskostenZu den Vertriebskosten zählen alle Aufwendungen in der Berichtsperiode, die durch Verkauf, Lagerhaltung und Transport verkaufsfähiger Produkte, durch Werbung und Beratung der Abnehmer sowie durch Marktforschung verursacht werden. Die Vertriebskosten setzten sich wie folgt zusammen: VertriebskostenB 8/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst 9. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Anhangangabe [4] enthält eine ausführliche Beschreibung der Zusammensetzung der Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Aufteilung der Forschungs- und Entwicklungskosten auf die Segmente und Regionen ist der Anhangangabe [1] zu entnehmen. 10. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche ErträgeB 10/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen beinhalten einen Ertrag von 104 Mio. € aus der Auflösung einer Rückstellung für den Rechtsfall Yasmin™ / YAZTM . In den übrigen betrieblichen Erträgen ist ein Gewinn von 32 Mio. € der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH aus dem Verkauf von Transferrechten enthalten. Weiterhin ist eine Versicherungserstattung in Höhe von 32 Mio. € (Segment Covestro) erfasst. Weitere 27 Mio. € entfielen auf eine Erstattungszahlung aufgrund einer Vertragsbeendigung (Segment Covestro). Im Segment Crop Science wurde ein Ertrag in Höhe von 21 Mio. € aufgrund von erreichten Meilensteinen realisiert. Im Segment Pharmaceuticals fiel eine Entschädigungszahlung für die Schließung des Produktionsstandortes in Putuo, China, in Höhe von 14 Mio. € an. Weiterhin ergab sich ein Ertrag in Höhe von 19 Mio. € aus der Erstattung von indirekten Steuern für Vorjahre (Segment Covestro). Für den Verkauf der BAYQUIK™-Technologie an Chemetics, Inc., Kanada, konnte ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 10 Mio. € (Sonstige Segmente) erzielt werden. Im Vorjahr war in den Gewinnen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten ein Betrag von 53 Mio. € aus dem Verkauf von Markenrechten für die Marken Biovital™, Benerva™, Bactine™ und ProPlus™ erfasst (Segment Consumer Health). Die übrigen betrieblichen Erträge enthielten im Vorjahr Ansprüche für Schadenersatz- und Lizenzzahlungen gegenüber Dow AgroSciences LLC, USA, in Höhe von 314 Mio. €, die aus der Verletzung von BayerRechten am Unkraut-Kontrollsystem Liberty Link™ resultierten (Segment Crop Science). 11. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche AufwendungenB 11/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Von den Verlusten aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen entfielen 115 Mio. € auf Wertberichtigungen überfälliger Forderungen in Brasilien. Im Vorjahr ergaben sich Verluste aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen gegenüber der venezolanischen Devisenbehörde in Höhe von 91 Mio. €, da die Devisenbehörde US-Dollar nicht in vollem Umfang zum subventionierten Wechselkurs für ältere Forderungen gewährte. Die Aufwendungen für wesentliche rechtliche Risiken in Höhe von 262 Mio. € enthielten überwiegend Aufwendungen aus bilanziellen Vorsorgen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren für die Produkte Xarel-toTM , EssureTM und CiproTM /AveloxTM . Im Vorjahr entstanden Aufwendungen für wesentliche rechtliche Risiken in Höhe von 151 Mio. €, die sich vor allem aus Aufwendungen für bilanzielle Vorsorgen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren für die Produkte LunaTM , LL Rice™ und Xarelto™ zusammensetzten. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassten Spenden für gemeinnützige Aktivitäten (alle Segmente) in Höhe von 48 Mio. € (Vorjahr: 51 Mio. €). Ein Aufwand von 34 Mio. € fiel für Umweltrückstellungen in den USA im Segment Crop Science an. Der übrige Betrag setzte sich wie im Vorjahr aus einer Vielzahl im Einzelnen unwesentlicher Sachverhalte in den Tochterunternehmen zusammen. 12. Personalaufwand und MitarbeiterDer Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2016 für das fortzuführende Geschäft um 181 Mio. € auf 11.357 Mio. € (Vorjahr: 11.176 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf Gehaltsanpassungen und eine erhöhte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg zurückzuführen, die gegenläufige Währungseffekte überkompensierten. PersonalaufwandB 12/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind als Bestandteil des Finanzergebnisses unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen ausgewiesen (Anhangangabe [13.3]). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten teilte sich wie folgt auf die Funktionsbereiche auf: MitarbeiterB 12/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Anzahl der Mitarbeiter (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte (FTE) umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. 13. FinanzergebnisDas Finanzergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2016 auf - 1.155 Mio. € (Vorjahr: - 1.005 Mio. €) und setzte sich aus - 26 Mio. € at-equity-Ergebnis (Vorjahr: - 9 Mio. €), 1.280 Mio. € finanziellen Aufwendungen (Vorjahr: 1.367 Mio. €) und 151 Mio. € finanziellen Erträgen (Vorjahr: 371 Mio. €) zusammen. Details zu den einzelnen Kategorien des Finanzergebnisses sind im Folgenden dargestellt. 13.1 BeteiligungsergebnisDas Beteiligungsergebnis setzte sich wie folgt zusammen: BeteiligungsergebnisB 13.1/1 scroll
Das Beteiligungsergebnis beinhaltete im Wesentlichen das at-equity-Ergebnis von dem assoziierten Unternehmen PO JV, LP, USA, in Höhe von - 24 Mio. € (Vorjahr: - 23 Mio. €) sowie das at-equity-Ergebnis der übrigen at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von - 2 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €). Weitere Erläuterungen zu den at-equity bilanzierten Beteiligungen finden sich in der Anhangangabe [19]. 13.2 ZinsergebnisDas Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen: ZinsergebnisB 13.2/1 scroll
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen waren Zinsaufwendungen aus nicht finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 49 Mio. €) enthalten. In den Zinsen und ähnlichen Erträgen waren Zinserträge aus nicht finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 133 Mio. €) enthalten. 13.3 Sonstige finanzielle Aufwendungen und ErträgeDie sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle Aufwendungen und ErträgeB 13.3/1 scroll
Die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhaltete Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 276 Mio. € (Vorjahr: 276 Mio. €) sowie Aufzinsungs- und Zinsänderungseffekte aus sonstigen Rückstellungen und entsprechenden Vermögensüberdeckungen in Höhe von 18 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €). Die Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen enthielten 736 Mio. € (Vorjahr: 712 Mio. €) Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen und 460 Mio. € (Vorjahr: 436 Mio. €) Zinsertrag aus Planvermögen. Die übrigen finanziellen Aufwendungen enthielten Bereitstellungsprovisionen sowie weitere Gebühren in Höhe von 51 Mio. € im Zusammenhang mit der syndizierten Bankfinanzierung für die geplante Akquisition von Monsanto. 14. SteuernDie Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Herkunft wie folgt: Steueraufwendungen nach HerkunftB 14/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die sonstigen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuern auf Grundstücke, Kraftfahrzeuge sowie andere indirekte Steuern. Die sonstigen Steuern werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen: Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeitenB 14/2 scroll
Latente Steuern für erfolgsneutral erfasste Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen und anderen Leistungszusagen führten zu einem eigenkapitalerhöhenden Effekt in Höhe von 228 Mio. € (Vorjahr: eigenkapitalreduzierenden Effekt von - 430 Mio. €). Erfolgsneutrale Veränderungen beizulegender Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sowie von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten hatten einen eigenkapitalreduzierenden Effekt aus latenten Steuern in Höhe von - 24 Mio. € (Vorjahr: eigenkapitalreduzierenden Effekt von - 27 Mio. €). Die genannten Eigenkapitaleffekte sind in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge führte im Jahr 2016 zu einer Minderung der laufenden Ertragsteuern um 152 Mio. € (Vorjahr: 136 Mio. €). Durch die Berücksichtigung von Steuergutschriften konnten die laufenden Ertragsteuern um 18 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) reduziert werden. Von den gesamten Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 5.447 Mio. €, davon Zinsvorträge 118 Mio. € (Vorjahr: 5.497 Mio. €, davon Zinsvorträge 72 Mio. €), können voraussichtlich Beträge von 2.269 Mio. €, davon Zinsvorträge 0 Mio. € (Vorjahr: 1.812 Mio. €, davon Zinsvorträge 0 Mio. €), innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Der Rückgang der Verlust- und Zinsvorträge resultiert im Wesentlichen aus der insgesamt positiven Geschäftsentwicklung. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 473 Mio. € (Vorjahr: 393 Mio. €) gebildet. Für Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 3.178 Mio. €, davon Zinsvorträge 118 Mio. € (Vorjahr: 3.685 Mio. €, davon Zinsvorträge 72 Mio. €), bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Wäre eine Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge in voller Höhe möglich, hätten theoretisch aktive latente Steuern in Höhe von 294 Mio. € (Vorjahr: 322 Mio. €) angesetzt werden müssen. Steuergutschriften in Höhe von 177 Mio. € (Vorjahr: 191 Mio. €) wurden als aktive latente Steuern ausgewiesen. Für Steuergutschriften in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit, weshalb hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Die Verfallbarkeit der nicht nutzbaren Steuergutschriften, steuerlichen Verlust- sowie Zinsvorträge stellte sich wie folgt dar: Verfallbarkeit nicht nutzbarer Steuergutschriften, steuerlicher Verlust- und ZinsvorträgeB 14/3 scroll
Im Jahr 2016 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 2.575 Mio. € (Vorjahr: 2.455 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 41 Mio. € (Vorjahr: 35 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Für temporäre Differenzen aus thesaurierten Ergebnissen von Tochterunternehmen in Höhe von 20.069 Mio. € (Vorjahr: 12.087 Mio. €) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen. Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2016 von 1.329 Mio. € (Vorjahr: 1.223 Mio. €) wich um 128 Mio. € (Vorjahr: 119 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 1.457 Mio. € (Vorjahr: 1.342 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag 2016 bei 24,7 % (Vorjahr: 25,6 %). Der effektive Steuersatz betrug 22,6 % (Vorjahr: 23,4 %). Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand sowie dem erwarteten und dem effektiven Steuersatz im Konzern stellten sich wie folgt dar: SteuerüberleitungsrechnungB 14/4 scroll
Vorjahreswerte angepasst 15. Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes ErgebnisDie den nicht beherrschenden Anteilen zustehenden Gewinne beliefen sich auf 468 Mio. € (Vorjahr: 115 Mio. €), die entsprechenden Verluste auf 173 Mio. € (Vorjahr: 127 Mio. €). 16. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Earnings per Share) für das fortzuführende Geschäft mittels Division des Konzernergebnisses (Ergebnis nach Ertragsteuern auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend) abzüglich des Ergebnisses nach Ertragsteuern aus nicht fortgeführtem Geschäft (auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien errechnet. Das Ergebnis je Aktie für das fortzuführende und nicht fortgeführte Geschäft ermittelt sich als Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Im November 2016 hat Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Mrd. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien erhöht sich nach IAS 33.23 ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Pflichtwandelanleihe und ist bei der Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie zu berücksichtigen. Die neu einzubeziehende gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien basiert auf dem Mindest-Wandlungspreis von 90 €, aus dem sich ein Höchst-Wandlungsverhältnis ergibt. Eine Bereinigung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie um Finanzierungsaufwendungen der Pflichtwandelanleihe erfolgt nicht, da die Zinskomponente bei Platzierung der Pflichtwandelanleihe erfolgsneutral erfasst wurde. Für weitere Details zur Pflichtwandelanleihe wird auf Anhangangabe [24] im Konzernanhang verwiesen. Aufgrund der Ermittlung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie für jede Zwischenberichtsperiode weicht das Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr oder jede Zwischenberichtsperiode bis zum jeweiligen Stichtag potenziell von den aufsummierten Ergebnissen je Aktie für die einzelnen Zwischenberichtsperioden ab. Ergebnis je AktieB 16/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Erläuterungen zur Bilanz17. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: Entwicklung immaterielle VermögenswerteB 17/1 scroll
scroll
Innerhalb der Patente und Technologien ist der Wirkstoff Alemtuzumab (Produktname: Lemtrada™) gegen Multiple Sklerose aktiviert, für den Bayer die Lizenz für die weltweite Vermarktung 2009 an Genzyme Corp., USA, zurückgegeben hat. Im Gegenzug erhielt Bayer die Möglichkeit einer weltweiten Co-Promotion sowie Anspruch auf Lizenzgebühren und umsatzabhängige Meilensteinzahlungen. In 2013 hat Genzyme Corp. die Marktzulassung für Europa und in 2014 für die USA erhalten. Bayer hat sich entschieden, das Co-Promotionsrecht nicht auszuüben. Unter Berücksichtigung einer Wertaufholung von 1 Mio. € wurden bei den immateriellen Vermögenswerten Wertminderungen in Höhe von 676 Mio. € erfasst. Im Berichtssegment Pharmaceuticals wurden aufgrund der derzeitigen Einschätzung des Marktumfelds und geringerer erwarteter Erlöse Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit dem Produkt Essure™ in Höhe von 391 Mio. € vorgenommen. Zudem entfielen Wertminderungen in Höhe von 56 Mio. € auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte, überwiegend im Bereich Onkologie. Im Berichtssegment Consumer Health wurden aufgrund eines schwächeren Marktumfeldes Wertminderungen auf eine Marke für Dermatologieprodukte in Russland in Höhe von 132 Mio. € und auf eine Marke für Nahrungsergänzungsmittel in den USA in Höhe von 28 Mio. € erfasst. Im Berichtssegment Crop Science wurden aufgrund neuer Forschungsergebnisse Wertminderungen in Höhe von 20 Mio. € auf Produktionsrechte im Bereich Environmental Science erfasst. Zudem wurden im Bereich Crop Protection aufgrund einer verzögerten Markteinführung Wertminderungen auf ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt in Höhe von 20 Mio. € vorgenommen. Weitere Wertminderungen entfielen auf immaterielle Vermögenswerte in den Berichtssegmenten Crop Science (11 Mio. €), Pharmaceuticals (9 Mio. €), Covestro (9 Mio. €) und Consumer Health (1 Mio. €). Im Berichtssegment Animal Health wurde eine Wertaufholung in Höhe von 1 Mio. € erfasst. Erläuterungen zu Akquisitionen und Desinvestitionen sind in den Anhangangaben [6.2] und [6.3] enthalten. Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte sind in der Anhangangabe [4] erläutert. Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt: Entwicklung immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr)B 17/2 scroll
scroll
Die Geschäfts- oder Firmenwerte der Berichtssegmente entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 bzw. im Vorjahr wie folgt: Geschäfts- oder Firmenwerte nach BerichtssegmentenB 17/3 scroll
Vorjahreswerte angepasst Für den Bayer-Konzern wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer sind den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten am Bilanzstichtag zugeordnet: Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter NutzungsdauerB 17/4 scroll
Bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist der Zeitraum, ab dem ein aktivierter Vermögenswert erwartungsgemäß einen Nutzenzufluss an das Unternehmen generiert, nicht bestimmbar. Aus diesem Grund zählen sie zu den Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer. Zum Ende des Geschäftsjahres 2016 waren in Entwicklung befindliche Projekte mit einem Betrag von 652 Mio. € (Vorjahr: 721 Mio. €) aktiviert. Als weiterer immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer wird das im Jahr 1994 für die Region Nordamerika zurückerworbene "Bayer-Kreuz", das infolge von Reparationsleistungen nach dem Ersten Weltkrieg an die USA und Kanada fiel, berücksichtigt. Der Zeitraum, über den dieser Firmenname ökonomischen Nutzen stiftet, ist nicht bestimmbar, da die fortwährende Nutzung durch den Bayer-Konzern beabsichtigt ist. Das "Bayer-Kreuz" ist mit einem Buchwert von 108 Mio. € aktiviert. 18. SachanlagenDie Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: Entwicklung SachanlagenB 18/1 scroll
Bei den Sachanlagen wurden Wertminderungen in Höhe von 35 Mio. € in den Berichtssegmenten Consumer Health (14 Mio. €), Pharmaceuticals (8 Mio. €), Covestro (4 Mio. €), Crop Science (1 Mio. €), Animal Health (1 Mio. €) und sonstige Segmente (7 Mio. €) vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 31 Mio. € als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten in den Sachanlagen aktiviert (Vorjahr: 33 Mio. €). Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %). Sachanlagen, die im Wege von Finanzierungsleasingverträgen genutzt werden, sind in den bilanzierten Sachanlagen mit 471 Mio. € (Vorjahr: 533 Mio. €) enthalten. Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten betrugen zum Bilanzstichtag 867 Mio. € (Vorjahr: 915 Mio. €). Hierbei handelt es sich um technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von 191 Mio. € (Vorjahr: 220 Mio. €), Gebäude mit einem Buchwert von 146 Mio. € (Vorjahr: 168 Mio. €) sowie sonstige Sachanlagen mit einem Buchwert von 134 Mio. € (Vorjahr: 145 Mio. €). Zu den aus dem Finanzierungsleasing entstandenen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe [27]. Für gemietete Sachanlagen, bei denen ein Operating-Leasing im Sinne von IAS 17 (Leases) vorliegt, wurden im Geschäftsjahr 2016 Mietzahlungen von 429 Mio. € (Vorjahr: 263 Mio. €) geleistet. Aus Operating-Leasing-Verträgen im Sinne von IAS 17 (Leases) werden - ohne die unten aufgeführten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien - im Folgejahr Leasingzahlungen für vermietete Sachanlagen in Höhe von 3 Mio. € erwartet. In den Jahren 2018 bis 2021 werden Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 4 Mio. € erwartet, nach 2021 insgesamt 0 Mio. €. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDie beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden im Wesentlichen anhand von intern erstellten Bewertungen nach dem Ertragswertverfahren für Gebäude und bebaute Grundstücke sowie anhand des Vergleichswertverfahrens für unbebaute Grundstücke ermittelt. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 136 Mio. € (Vorjahr: 164 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 507 Mio. € (Vorjahr: 484 Mio. €). Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge von 18 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen von 11 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €). Weitere 3 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen betrafen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden. Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt: Entwicklung Sachanlagen (Vorjahr)B 18/2 scroll
19. Anteile an at-equity bewerteten BeteiligungenIn dem Konzernabschluss wurden fünf assoziierte Unternehmen (Vorjahr: vier) und sechs Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: drei) nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenB 19/1 scroll
1
Erläuterung zum Kapitalanteil siehe Anhangangabe
[6.1] Im Jahr 2000 wurden das Polyol-Geschäft sowie Anteile der Produktion von Propylenoxid (PO) von Lyondell Chemicals mit dem Ziel übernommen, den Zugang zu patentgeschützten Technologien sowie eine langfristige wirtschaftliche Versorgung mit PO als Vorprodukt zu Polyurethanen zu sichern. Im Zuge dieser strategischen Entwicklung wurde ein Unternehmen zur gemeinschaftlichen Produktion von PO gegründet (PO JV, LP, USA, Covestro-Anteil 39,4 %). Covestro stehen aus der Produktion langfristig feste Abnahmequoten bzw. Mengen von PO zu. Die folgenden beiden Tabellen zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten des at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmens PO JV, LP, USA, sowie deren Berücksichtigung im Bayer-Konzernabschluss. Ergebnisdaten PO JV, LP, Wilmington, USAB 19/2 scroll
Bilanzdaten PO JV, LP, Wilmington, USAB 19/3 scroll
Unter Sonstige werden überwiegend Anpassungen an die einheitlichen Bilanzierungsgrundsätze von Bayer, Unterschiedsbeträge im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung und deren ergebniswirksame Fortschreibung ausgewiesen. Im Dezember 2015 vereinbarten Bayer und CRISPR Therapeutics AG, Schweiz, die Gründung eines Unternehmens, das neue, wegweisende Therapeutika gegen Blutkrankheiten, Blindheit und angeborene Herzerkrankungen entwickeln und vermarkten soll. Das Gemeinschaftsunternehmen Casebia Therapeutics, das Anfang 2016 gegründet wurde, hat für bestimmte Krankheitsgebiete Zugang zur Genom-Editierungstechnologie von CRISPR Therapeutics sowie über Bayer Zugang zu Expertise im Bereich Proteintechnologie und relevantem Know-how über die entsprechenden Krankheiten. Die folgenden beiden Tabellen zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten des at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmens Casebia Therapeutics LLC, USA, sowie deren Berücksichtigung im Bayer-Konzernabschluss. Ergebnisdaten Casebia Therapeutics LLC, Cambridge, USAB 19/4 scroll
Bilanzdaten Casebia Therapeutics LLC, Cambridge, USAB 19/5 scroll
Unter Sonstige werden die noch seitens Bayer ausstehenden Verpflichtungen zur Kapitaleinzahlung ausgewiesen. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte der individuell nicht materiellen at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmen. Ergebnisdaten und Buchwerte at-equity bewerteter assoziierter UnternehmenB 19/6 scroll
Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte der individuell nicht materiellen at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen. Ergebnisdaten und Buchwerte at-equity bewerteter GemeinschaftsunternehmenB 19/7 scroll
20. Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle VermögenswerteB 20/1 scroll
Die Ausleihungen und Forderungen enthielten Anlagen bei Banken in Höhe von 1.770 Mio. € sowie Anlagen in Commercial Paper in Höhe von 305 Mio. €. Die Schuldtitel der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" enthielten ein Gründungsstockdarlehen in Höhe von 612 Mio. € (Vorjahr: 610 Mio. €) und ein Genussrechtskapital in Höhe von 154 Mio. € (Vorjahr: 153 Mio. €) gegenüber der Bayer-Pensionskasse VVaG (Bayer-Pensionskasse). Darüber hinaus waren Anlagen in Geldmarktfonds in Höhe von 3.513 Mio. € (Vorjahr: 119 Mio. €) enthalten. In den Eigenkapitaltiteln der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" war die Beteiligung an der CRISPR Therapeutics AG, Schweiz, in Höhe von 98 Mio. € ausgewiesen. Außerdem waren Eigenkapitaltitel in Höhe von 32 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €) enthalten, deren beizulegender Zeitwert weder aus einem Börsen- oder Marktpreis noch durch Diskontierung zuverlässig ermittelbarer zukünftiger Cashflows abgeleitet werden konnte. Diese Eigenkapitaltitel wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Nähere Erläuterungen der Forderungen aus Derivaten werden in Anhangangabe [30] gegeben. Bei den Leasingforderungen handelt es sich um Finanzierungsleasingverträge, bei denen Bayer der Leasinggeber und der Kunde der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggegenstände ist. Den Leasingforderungen liegen erwartete Leasingzahlungen von 39 Mio. € (Vorjahr: 38 Mio. €) und ein darin enthaltener Zinsanteil von 31 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €) zugrunde. 1 Mio. € der erwarteten Leasingzahlungen sind innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. €), 2 Mio. € innerhalb der nachfolgenden vier Jahre (Vorjahr: 2 Mio. €) und 36 Mio. € in den Folgejahren (Vorjahr: 35 Mio. €). 21. VorräteDie Vorräte setzten sich wie folgt zusammen: VorräteB 21/1 scroll
Die Wertberichtigungen auf Vorräte, die in den Herstellungskosten ausgewiesen werden, entwickelten sich folgendermaßen: Wertberichtigungen auf VorräteB 21/2 scroll
22. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen betrugen zum Bilanzstichtag 10.969 Mio. € (Vorjahr: 9.933 Mio. €) und setzten sich wie folgt zusammen: Forderungen aus Lieferungen und LeistungenB 22/1 scroll
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und LeistungenB 22/2 scroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 10.954 Mio. € (Vorjahr: 9.858 Mio. €) waren nicht einzelwertgemindert. Für diese nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag Überfälligkeiten bzw. sofortige Fälligkeiten in Höhe von 1.161 Mio. € (Vorjahr: 1.251 Mio. €). Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Aufteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach den Kriterien der Wertminderung und der Überfälligkeiten: Wertminderung und Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und LeistungenB 22/3 scroll
scroll
Bei den einzelwertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug der Bruttobuchwert 192 Mio. € (Vorjahr: 245 Mio. €), die zugehörige Wertminderung lag bei 177 Mio. € (Vorjahr: 170 Mio. €), sodass sich ein Nettobuchwert von 15 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €) ergab. Der nicht wertgeminderte Forderungsbestand wurde aufgrund etablierter Kreditmanagementprozesse und individueller Beurteilung der einzelnen Kundenrisiken als werthaltig erachtet. Das zum Bilanzstichtag bestehende Ausfallrisiko wurde in den Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Die Forderungen gegenüber staatlichen Institutionen des Gesundheitswesens, insbesondere in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien, stehen aufgrund der Staatsschuldenkrise unter besonderer Beobachtung. Auch wenn bei diesen Forderungen in den Jahren 2016 und 2015 keine wesentlichen Zahlungsausfälle eingetreten sind, könnte die weitere Entwicklung in diesen Ländern dazu führen, dass Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden oder teilweise ausfallen. Dies könnte zur Folge haben, dass Wertberichtigungen im Rahmen einer Neubewertung aufgrund neuer Ereignisse zu erfassen wären, die über der bisher bilanzierten Vorsorge liegen. Gegenüber staatlichen Institutionen des Gesundheitswesens bestanden in den oben angegebenen Ländern am Jahresende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 134 Mio. € (Vorjahr: 168 Mio. €). Für die Segmente Pharmaceuticals, Consumer Health und Animal Health besteht im Rahmen eines globalen Kreditversicherungsprogramms durch eine sogenannte "Excess of loss-Policy" eine Absicherung. Über 80 % der Forderungen dieser Segmente sind bis zu einer maximalen jährlichen Entschädigungszahlung in Höhe von 150 Mio. € (Vorjahr: 100 Mio. €) abgesichert. Für das Segment Crop Science besteht seit Januar 2016 ebenfalls eine globale "Excess of loss-Policy". In diesem globalen Kreditversicherungsprogramm sind über 80 % der Forderungen bis zu einer maximalen jährlichen Entschädigungszahlung in Höhe von 300 Mio. € abgesichert. Daneben waren Forderungen durch Anzahlungen, Akkreditive, Bürgschaften und Garantien sowie Pfandrechte auf Grundstücke, Gebäude und Ernteerträge in Höhe von 743 Mio. € (Vorjahr: 559 Mio. €) besichert. 23. Sonstige ForderungenDie sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige ForderungenB 23/1 scroll
Die Erstattungsansprüche in Höhe von 120 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €) bezogen sich im Wesentlichen auf Forderungen gegenüber Versicherungen für Ansprüche aus der Produkthaftung. In den übrigen Forderungen ist eine Forderung gegenüber Dow AgroScience LLC, USA, für Schadenersatz- und Lizenzzahlungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Bayer-Rechten am Unkraut-Kontrollsystem Liberty Link™ in Höhe von 441 Mio. € (Vorjahr: 423 Mio. €) enthalten. Von den sonstigen Forderungen entfiel ein Betrag von 690 Mio. € (Vorjahr: 565 Mio. €) auf finanzielle Forderungen. Davon waren Forderungen in Höhe von 612 Mio. € (Vorjahr: 460 Mio. €) weder wertgemindert noch überfällig. Sofort fällig bzw. bis zu 3 Monate überfällig waren Forderungen in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 65 Mio. €). Länger als 3 Monate überfällig waren 27 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €) der Forderungen. Die sonstigen Forderungen enthielten Wertberichtigungen in Höhe von 56 Mio. € (Vorjahr: 55 Mio. €). Davon entfielen 52 Mio. € (Vorjahr: 52 Mio. €) auf eine Forderung gegenüber der venezolanischen Devisenbehörde, die den Anspruch reflektiert, US-Dollar zu einem bevorzugten Wechselkurs zu tauschen. 24. EigenkapitalEine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die allen Anspruchsgruppen des Unternehmens zugutekommt, die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Bayer-Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Die Reduzierung der Kapitalkosten trägt hierzu ebenso bei wie die Optimierung der Kapitalstruktur und der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement. In Bezug auf die Kreditqualität beurteilen die beauftragten Ratingagenturen den Bayer-Konzern wie folgt: RatingB 24/1 scroll
Diese Bonitätseinstufung spiegelt die gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleistet den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Infolge der vereinbarten Übernahme von Monsanto prüfen derzeit die beiden Agenturen S & P Global Ratings und Moody's eine mögliche Herabstufung der Ratings. Auch nach erfolgreichem Abschluss der Übernahme von Monsanto strebt Bayer ein Investment-Grade-Rating an. Langfristig haben wir unverändert das Ziel eines Ratings in der A-Kategorie. Neben der Reduzierung der Nettofinanzverschuldung durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft dienen zur Umsetzung der Finanzstrategie u. a. die im Juli 2014 und April 2015 begebenen nachrangigen Hybridanleihen, die im November 2016 begebene Pflichtwandelanleihe sowie das durch die Hauptversammlungsbeschlüsse bereits genehmigte und das bedingte Kapital bzw. ein mögliches Aktienrückkaufprogramm. Bayer unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen. Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2015 und 2016 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der Bayer AG belief sich am 31. Dezember 2016 auf 2.117 Mio. € (Vorjahr: 2.117 Mio. €), eingeteilt in 826.947.808 Stück (Vorjahr: 826.947.808 Stück) auf den Namen lautende Stückaktien, und war voll eingezahlt. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Genehmigtes und Bedingtes KapitalDas genehmigte und bedingte Kapital setzte sich wie folgt zusammen: Genehmigtes und Bedingtes KapitalB 24/2 scroll
Kapitalerhöhungen erfolgen durch Ausgabe neuer, nennwertloser Stückaktien, die auf den Namen lauten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch unter bestimmten, im Ermächtigungsbeschluss enthaltenen Voraussetzungen möglich. Insgesamt wird der Vorstand - vorbehaltlich einer erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss durch die Hauptversammlung - die bestehenden Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals unter Bezugsrechtsausschluss aus dem genehmigten Kapital und dem bedingten Kapital nur zu Kapitalerhöhungen um maximal 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nutzen. Auf diese 20 %-Grenze sind alle Ausgaben bzw. Veräußerungen von Stückaktien oder von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen, anzurechnen. Details zum genehmigten und bedingten Kapital sind der Einladung zur Hauptversammlung vom 29. April 2014 zu entnehmen und auf der Homepage des Bayer-Konzerns nachlesbar. Am 22. November 2016 hat Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4.000 Mio. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 € wurde durch die Bayer Capital Corporation B.V. begeben und nachrangig von der Bayer AG garantiert. Bei Fälligkeit wird die ausstehende Pflichtwandelanleihe zwingend in nennwertlose Stückaktien der Bayer AG, die auf den Namen lauten, gewandelt. Nach Berücksichtigung von Transaktionskosten in Höhe von 48 Mio. € und Abgrenzung latenter Steuern in Höhe von 191 Mio. € wurde die Pflichtwandelanleihe mit einem Betrag in Höhe von 3.491 Mio. € in der Kapitalrücklage und mit einem Betrag in Höhe von 652 Mio. € in den Finanzverbindlichkeiten erfasst. Die latenten Steuern resultieren dabei aus temporären Differenzen durch Ansatz der Verbindlichkeitskomponente und wurden erfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt. Die Platzierung der Pflichtwandelanleihe stellt eine Inanspruchnahme des bedingten Kapitals dar. Das genehmigte Kapital wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Kumuliertes GesamtergebnisDas kumulierte Gesamtergebnis setzt sich aus den Gewinnrücklagen und dem kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis zusammen. Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten. Im kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis werden die Währungsänderungen, die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) sowie von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und die Neubewertungsrücklage erfasst. Im Berichtsjahr erfolgte zudem in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) eine Umbuchung von der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklage für den Teil, der ergebniswirksam im Rahmen der planmäßigen Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte berücksichtigt wurde. Die Rücklagen für Währungsänderungen entfielen mit - 51 Mio. € (Vorjahr: - 45 Mio. €) auf nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. DividendeNach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die ausschüttungsfähige Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der Bayer AG ausgewiesen wird. Aus dem Konzernergebnis wurde für das Geschäftsjahr 2015 pro Stückaktie eine Dividende von 2,50 € gezahlt. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2016 beträgt 2,70 € pro Stückaktie, was einem Ausschüttungsvolumen von 2.233 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst. Nicht beherrschende AnteileIm April 2016 hat die Bayer AG an der Covestro AG gehaltene Aktien in den Bayer Pension Trust e. V. eingelegt. Das Volumen dieser Aktien entsprach 10 Mio. Stück bzw. 4,9 % der ausgegebenen Aktien. In der Folge hält Bayer derzeit noch 64,2 % der Anteile am Eigenkapital der Covestro AG. Die Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in den Jahren 2015 und 2016 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Entwicklung nicht beherrschender Anteile am EigenkapitalB 24/3 scroll
Die Rücklagen für Währungsänderungen der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital entfielen mit - 28 Mio. € (Vorjahr: - 20 Mio. €) auf nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die nicht beherrschenden Anteile entfallen im Wesentlichen auf die folgenden Gesellschaften: Wesentliche Tochtergesellschaften mit nicht beherrschenden AnteilenB 24/4 scroll
*
inkl. direkter und indirekter Tochterunternehmen 25. Pensionsrückstellungen und ähnliche VerpflichtungenFür Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Falle leistungsorientierter Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. Die Nettoverpflichtung wurde wie folgt bilanziert: Bilanzausweis der NettoverpflichtungB 25/1 scroll
scroll
Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile: Aufwendungen für leistungsorientierte ZusagenB 25/2 scroll
scroll
Außerdem wurden im Geschäftsjahr Effekte aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von - 1.036 Mio. € (Vorjahr: 1.216 Mio. €) ergebnisneutral berücksichtigt. Diese beziehen sich mit - 1.063 Mio. € (Vorjahr: 1.185 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen, mit 34 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €) auf andere Leistungszusagen und mit - 7 Mio. € (Vorjahr: - 22 Mio. €) auf die Berücksichtigung der Obergrenze für Planvermögen. Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen entwickelte sich wie folgt: Entwicklung der NettoverpflichtungB 25/3 scroll
Entwicklung der Nettoverpflichtung (Vorjahr)B 25/4 scroll
Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (72 %; Vorjahr: 71 %), die USA (14 %; Vorjahr: 15 %) und Großbritannien (7 %; Vorjahr: 7 %). Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 46 % (Vorjahr: 44 %) gegenüber aktiven Mitarbeitern, zu rund 47 % (Vorjahr: 49 %) gegenüber Pensionären und Hinterbliebenen sowie zu rund 7 % (Vorjahr: 7 %) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 25 % (Vorjahr: 26 %) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeiter, rund 53 % (Vorjahr: 61 %) auf Pensionäre und Hinterbliebene und rund 22 % (Vorjahr: 13 %) auf ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen. Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen und auf andere Leistungszusagen beziehen, beliefen sich auf 1.519 Mio. € (Vorjahr: - 34 Mio. €) bzw. 40 Mio. € (Vorjahr: - 3 Mio. €). Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt. Anwartschaftsbarwert und DeckungsstatusB 25/5 scroll
scroll
Pensionszusagen und andere LeistungszusagenFür die meisten Mitarbeiter wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen des Konzerns variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Der Bayer-Konzern hat für die Mitarbeiter in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne eingerichtet. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Konzerns wird jeweils basierend auf der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktuellem Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrischen Risiken etc.), regulatorischen Rahmenbedingungen und allgemein vorhandener Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie, welche hierzu möglichst adäquat ist, abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolio-Effizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan individuell unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Dies führt beispielsweise dazu, dass die Aktienquote in den Pensionsplänen außerhalb Deutschlands insgesamt oberhalb derer der deutschen Pensionspläne liegt. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet, sondern daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für das Planvermögen werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stress-Szenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt. Den mit Abstand bedeutendsten Versorgungsplan stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (Bayer-Pensionskasse) dar. Sie ist für Neueintritte ab 2005 geschlossen. Die rechtlich selbstständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Der als Multi-Employer-Plan anzusehende Plan finanziert sich über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge von deren Arbeitgebern. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz bezogen auf den Mitarbeiterbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber - auch für nicht zum Bayer-Konzern gehörende Mitgliedsunternehmen - gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Auch Bayer kann auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Bayer haftet nicht für Verpflichtungen konzernfremder Mitgliedsunternehmen, dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse. Für Neueintritte ab 2005 werden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, gewährt. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung. Ein weiteres bedeutendes Versorgungsvehikel stellt der Bayer Pension Trust e.V. (BPT) dar. Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten des Bayer-Konzerns, wie z. B. Deferred Compensation, Pensionsverpflichtungen, die zuvor im Schering Altersversorgungs Treuhand e.V. verwaltet wurden, und Teile anderer Direktzusagen. Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind seit Jahren eingefroren und es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz in einer Master-Trust-Konstruktion gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Insbesondere ist ein Mindestfinanzierungsgrad von 80 % gesetzlich erforderlich, um Leistungseinschränkungen (Benefit Restrictions) zu vermeiden. Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen. Die leistungsorientierten Pensionspläne in Großbritannien sind seit Jahren für Neueintritte geschlossen. Das Planvermögen in Großbritannien wird von unabhängigen Treuhändern (Trustees) verwaltet, die qua Gesetz allein dem Wohl der Begünstigten verpflichtet sind. Auf Basis lokaler Vorschriften wird alle drei Jahre eine technische Bewertung durchgeführt, aus welcher dann auch eine Planung zur Deckung eines potenziell erforderlichen Finanzierungsbedarfs abgestimmt wird. Auch hier verbleiben die versicherungsmathematischen Risiken beim Unternehmen. Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Rentnern in den USA. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzt sich wie folgt zusammen: Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. DezemberB 25/6 scroll
scroll
In dem beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren von Konzerngesellschaften gemietete Immobilien mit ihren Marktwerten in Höhe von 82 Mio. € (Vorjahr: 61 Mio. €) sowie über Fonds gehaltene Bayer-Aktien und Anleihen der Bayer AG mit einem Marktwert in Höhe von 41 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €) bzw. 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) enthalten. Im April 2016 hat die Bayer AG an der Covestro AG gehaltene Aktien in den BPT eingelegt. Das Volumen dieser Aktien entsprach 10 Mio. Stück bzw. 4,9 % der ausgegebenen Aktien. Der Marktwert der im April 2016 in den BPT eingelegten Covestro-Aktien belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 652 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2016 wurden durch Covestro kurz laufende Wertpapiere im Volumen von 450 Mio. € in den Metzler Trust e.V. eingebracht. Im Vorjahr brachte Bayer kurz laufende Wertpapiere im Volumen von 300 Mio. € in den BPT ein. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen. RisikenDie Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich höhere direkte Rentenzahlungen an die Berechtigten und zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können. Demografische / Biometrische RisikenDa ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfassen, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen. AnlagerisikoSollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa aus einem Sinken der Aktienkurse, durch Marktzinssteigerungen, durch Zahlungsausfälle bei einzelnen Schuldnern oder durch den Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren. ZinsrisikoBei sinkenden Kapitalmarktzinssätzen, insbesondere der Zinssätze für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, würde sich die Verpflichtung erhöhen. Dies wird zumindest teilweise durch die dann steigenden Marktwerte der gehaltenen Schuldtitel kompensiert. Bewertungsparameter und deren SensitivitätenDie folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt: Parameter VersorgungsverpflichtungenB 25/7 scroll
scroll
In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln 2005 G, in den USA RP-2014 Mortality Tables und in Großbritannien 95 % von S1NXA zugrunde gelegt. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt: Parameter VersorgungsaufwandB 25/8 scroll
Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Daten in Tabelle B 25/4, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 Prozentpunkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des laufenden Geschäftsjahres: Sensitivitäten VersorgungsverpflichtungenB 25/9 scroll
Sensitivitäten Versorgungsverpflichtungen (Vorjahr)B 25/10 scroll
Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der US-Tochtergesellschaften für die Krankheitskosten der Mitarbeiter nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 6,8 % (Vorjahr: 7,0 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2023 (Vorjahr: 2023) schrittweise auf 5,0 % (Vorjahr: 5,0 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen: Sensitivität KrankheitskostenB 25/11 scroll
Geleistete und zukünftige ZahlungenFolgende Auszahlungen bzw. Einbringungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne: Gezahlte und erwartete ArbeitgeberbeiträgeB 25/12 scroll
Bayer hat sich derzeit verpflichtet, Beiträge für den Ausgleich bestehender Unterdeckungen (Deficit Contributions) jährlich in Höhe von rund 16 Mio. GBP bis 2019 einschließlich für seine britischen Pensionspläne zu leisten. Für die amerikanischen Pensionspläne wurden 2016 Beiträge in Höhe von 50 Mio. USD geleistet. Im Jahr 2017 wird Bayer voraussichtlich 50 Mio. USD für seine amerikanischen Pensionspläne leisten, wobei sich letzterer Betrag je nach den dann vorherrschenden tatsächlichen Gegebenheiten ändern kann. Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt: Zukünftige Zahlungen für VersorgungsleistungenB 25/13 scroll
scroll
In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 18,0 Jahre (Vorjahr: 17,3 Jahre), im Ausland 13,3 Jahre (Vorjahr: 13,4 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 11,5 Jahren (Vorjahr: 11,5 Jahre). 26. Andere RückstellungenDie einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: Entwicklung Andere RückstellungenB 26/1 scroll
scroll
Für die im Geschäftsjahr 2016 bilanzierten Rückstellungen werden die folgenden Mittelabflüsse erwartet: Erwartete Mittelabflüsse Andere RückstellungenB 26/2 scroll
scroll
Den Rückstellungen standen Erstattungsansprüche in Höhe von 110 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €) gegenüber, die als Forderung aktiviert wurden. Sie bezogen sich im Wesentlichen auf Erstattungsansprüche aus der Produkthaftung. RestrukturierungenVon den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen 179 Mio. € (Vorjahr: 180 Mio. €) auf Abfindungen und 97 Mio. € (Vorjahr: 126 Mio. €) auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen, die sich im Wesentlichen aus sonstigen mit der Aufgabe von Produktionseinrichtungen verbundenen Kosten zusammensetzten. Im Segment Pharmaceuticals wurden Im Rahmen des Programms "Continuous Efficleny" Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, die vor allem auf die Restrukturierung des Marketingbereichs sowie die weitere Optimierung des Supply-Netzwerkes gerichtet waren. Hierfür wurden vor allem in Japan, Frankreich und in den USA Rückstellungen gebildet. Für die genannten und weitere Maßnahmen bestanden zum 31. Dezember 2016 Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 66 Mio. €. Davon entfielen 62 Mio. € auf Abfindungen und 4 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. Im Segment Consumer Health wurden die in den Vorjahren begonnenen Restrukturierungsmaßnahmen zur Integration der neu erworbenen Geschäfte fortgeführt. Zum 31. Dezember 2016 bestanden Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 8 Mio. €. Davon entfielen 7 Mio. € auf Abfindungen und 1 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. Bei Crop Science bildete das Programm "Advancing our leadership strategy" einen Schwerpunkt für Restrukturierungsmaßnahmen mit der Zielsetzung, die Bereiche Kundenorientierung, Innovation und Effizienz zu steigern. Auch wurden die in den Vorjahren begonnenen Restrukturierungsmaßnahmen in den USA, bei denen mehrere Produktionsanlagen für die Herstellung von Carbamaten sowie ein Formulierungsstandort geschlossen wurden, weiter umgesetzt. Die Restrukturierungsrückstellungen für die genannten und weitere Maßnahmen betrugen zum 31. Dezember 2016 104 Mio. €. Davon entfielen 53 Mio. € auf Abfindungen und 51 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. Im Segment Animal Health bestanden zum 31. Dezember 2016 Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 8 Mio. €. Davon entfielen 5 Mio. € auf Abfindungen und 3 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. Restrukturierungsrückstellungen bei Covestro bestanden im Wesentlichen für die Schließung einer Anlage zur Produktion von MDI am Standort Tarragona in Spanien. Die Restrukturierungsrückstellungen betrugen zum 31. Dezember 2016 66 Mio. €. Davon entfielen 31 Mio. € auf Abfindungen und 35 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. In den Zentralfunktionen wurden vor allem in Frankreich weitere Restrukturierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung durchgeführt. Weiterhin sind hier die zurückgestellten Remanenzkosten für die Schließung einer Produktionsanlage von Covestro am Standort Belford Roxo in Brasilien enthalten. Die Restrukturierungsrückstellungen betrugen zum 31. Dezember 2016 24 Mio. €. Davon entfielen 21 Mio. € auf Abfindungen und 3 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. RechtsstreitigkeitenDie aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken und deren Entwicklung werden in Anhangangabe [32] dargestellt. PersonalAktienprogrammeDie Aktienprogramme des Bayer-Konzerns sind nach Mitarbeitergruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden - wie für Vergütungssysteme mit Barausgleich gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) vorgesehen - alle Verpflichtungen, die aus den aktienbasierten Programmen hervorgehen, durch Rückstellungen berücksichtigt, deren Höhe zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitergruppen entspricht. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der für die jeweiligen Programme gebildeten Rückstellungen: Entwicklung Rückstellungen für aktienbasierte ProgrammeB 26/3 scroll
scroll
Der Wert der Aspire-Programme, die zum Jahresende 2016 vollständig erdient waren und zu Beginn des Jahres 2017 zur Auszahlung kamen, betrug 241 Mio. € (Vorjahr: 230 Mio. €). Der Nettoaufwand für alle aktienorientierten Vergütungsprogramme betrug 118 Mio. € (Vorjahr: 248 Mio. €), davon entfielen 5 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) auf das BayShare-Aktien-Beteiligungsprogramm, 2 Mio. € auf das Covestro-Aktien-Beteiligungsprogramm (Vorjahr: 0 Mio. €) und 1 Mio. € Ertrag (Vorjahr: 8 Mio. € Aufwand) auf gewährte virtuelle Bayer-Aktien. Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtungen aus den Programmen Aspire I, Aspire II und Aspire 2.0 (ohne Aspire-Programme für Covestro) wurde auf der Grundlage einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt, die auf folgenden wesentlichen Parametern basierte: Parameter Monte-Carlo-SimulationB 26/4 scroll
Langfristiges Vergütungsprogramm für Mitglieder des Vorstands sowie für die obere Führungsebene (Aspire I)Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der oberen Führungsebene waren seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2015 zur Teilnahme an Aspire I berechtigt, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien erwarben und dieses Eigeninvestment über die Programmlaufzeit gehalten wurde. Bemessungsbasis für Aspire I ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt (Aspire-Zielbetrag). In Abhängigkeit von der absoluten Kursentwicklung der BayerAktie sowie von der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex EURO STOXX 50, jeweils bezogen auf eine vierjährige Performance-Periode, wird nach Ablauf des Programms an die Teilnehmer ein Betrag von maximal 300 % des Aspire-Zielbetrags ausgezahlt. Bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages wird ein Durchschnitt über die letzten 30 Börsenhandelstage des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt. Die im Jahr 2012 ausgegebene Tranche endete mit Ablauf des Jahres 2015 und wurde zu Beginn des Geschäftsjahres in maximaler Höhe (300 %) ausgezahlt. Mit Ablauf des Geschäftsjahres endete die im Jahr 2013 ausgegebene Tranche und wurde zu Beginn des Jahres 2017 in Höhe von 270 % ausgezahlt. Langfristiges Vergütungsprogramm für das mittlere Management (Aspire II)Für die übrigen Führungskräfte wurde seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2015 Aspire II angeboten. Es entspricht in seinen Grundzügen Aspire I. Im Gegensatz zu diesem ist ein Eigeninvestment in Bayer-Aktien allerdings nicht erforderlich. Zudem wird die Performance ausschließlich an der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie gemessen, bezogen auf eine vierjährige Performance-Periode. Der maximal erreichbare Ertrag ist auf 250 % des Aspire-Zielbetrags begrenzt. Bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrages wird ein Durchschnitt über die letzten 30 Börsenhandelstage des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt. Die im Jahr 2012 ausgegebene Tranche endete mit Ablauf des Jahres 2015 und wurde zu Beginn des Geschäftsjahres in maximaler Höhe (250 %) ausgezahlt. Mit Ablauf des Geschäftsjahres endete die im Jahr 2013 ausgegebene Tranche und wurde zu Beginn des Jahres 2017 in Höhe von 220 % ausgezahlt. Langfristiges Vergütungsprogramm Aspire 2.0Seit 2016 wird Aspire in konzeptionell geänderter und für alle berechtigten Mitarbeiter in einheitlicher Form unter der Bezeichnung "Aspire 2.0" angeboten. Für den Vorstand existiert eine zusätzliche Hürde durch den Vergleich der Aktien-Performance zum EURO STOXX 50. Auch für Aspire 2.0 ist die Bemessungsbasis ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt. Dieser Zielbetrag wird mit dem jeweiligen "STI-Auszahlfaktor" des Vorjahres pro Mitarbeiter multipliziert und ergibt den Aspire-Gewährungsbetrag. Der STI-Auszahlfaktor spiegelt die individuelle Performance eines Mitarbeiters sowie die Geschäftsperformance im Rahmen des Global-Short-Term-Incentive-Programms (STI) wider. Der Aspire-Gewährungsbetrag wird, dividiert durch den Kurs der Bayer-Aktie zu Programmbeginn, in virtuelle Bayer-Aktien umgerechnet. Diese bilden die Basis für die Performance des Programms. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtungen leitet sich aus dem Kurs der Bayer-Aktie und zusätzlich aus den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Dividenden ab. Am Ende der Laufzeit einer Tranche kommt ein Betrag zur Auszahlung, der sich als Produkt aus der Zahl der virtuellen Aktien und dem dann maßgeblichen Kurs der Bayer-Aktie zuzüglich der während der Laufzeit angefallenen Dividendenäquivalente ergibt. Die maximale Auszahlung ist für Aspire 2.0 auf 250 % des Aspire-Gewährungsbetrags festgelegt. Sonderregelung für Aspire-Programme CovestroAufgrund der rechtlichen Verselbstständigung der Covestro-Gesellschaften und dem anschließenden Börsengang der Covestro AG wurden die oben beschriebenen Vergütungsprogramme für Covestro-Mitarbeiter im Dezember 2015 angepasst. Für die Tranche 2012 der beiden Aspire-Programme wurde analog den Aspire-Programmen für Bayer-Mitarbeiter verfahren. Aufgrund der Kursentwicklung der Bayer-Aktie wurde für beide Programme (Aspire I und Aspire II) der maximale Auszahlungsbetrag erreicht, sodass diese zu Beginn des Jahres 2016 in maximaler Höhe (300 % bzw. 250 %) zur Auszahlung kamen. Für die Bewertung der drei weiteren Aspire-Tranchen 2013, 2014 und 2015 wurde der Durchschnittskurs der Bayer-Aktie an den letzten 30 Börsenhandelstagen des Jahres 2015 herangezogen (119,17 €) und vorab als verbindlicher Endkurs festgeschrieben. Dadurch wurde bereits zum Ende des Jahres 2015 die Höhe der Auszahlung - vollständige Erdienung vorausgesetzt - für die drei noch laufenden Tranchen verbindlich festgelegt. Eine Auszahlung von mindestens 100 % wird garantiert. Mit Ablauf des Geschäftsjahres endeten die im Jahr 2013 ausgegebenen Tranchen und wurden zu Beginn des Jahres 2017 in Höhe von 300 % (Aspire I) bzw. 250 % (Aspire II) ausgezahlt. Langfristiges Vergütungsprogramm für Mitglieder des Vorstands sowie für die obere Führungsebene von Covestro (Prisma)Zum 1. Januar 2016 hat Covestro für die Performance-Periode 2016 bis 2019 das neue langfristige Vergütungsprogramm Prisma aufgelegt. Anspruchsberechtigt sind die Mitarbeiter der oberen Führungsebene sowie weitere leitende Angestellte. Bemessungsbasis für Prisma ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt (Prisma-Zielbetrag). In Abhängigkeit von der absoluten Kursentwicklung der Covestro-Aktie einschließlich der gezahlten Dividenden (Total Shareholder Return) sowie der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex STOXX Europe 600 Chemicals, jeweils bezogen auf eine vierjährige Performance-Periode, wird nach Ablauf des Programms ein Betrag von maximal 200 % des Prisma-Zielbetrags an die Teilnehmer ausgezahlt. Für die am 31. Dezember 2019 endende Performance-Periode erfolgt die Auszahlung im Januar 2020 gemäß der Kursentwicklung der Covestro-Aktie, ausgehend von dem maßgeblichen Anfangskurs zu Beginn der Performance-Periode bis zu deren Endkurs, der als Durchschnittswert der letzten 30 Börsenhandelstage im Jahr 2019 ermittelt wird. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wurde auf Basis einer Monte-Carlo-Simulation unter Zugrundelegung von stichtagsbezogenen Parametern ermittelt. Bayshare 2016Allen Managementebenen und Tarifmitarbeitern wurde unter dem Namen "BayShare" ein Aktien-Beteiligungsprogramm angeboten, bei dem Bayer einen Zuschuss zu einem Eigeninvestment in Bayer-Aktien gewährt. Die Höhe des Zuschusses belief sich auf 20 % (Vorjahr: 20 %) des Zeichnungsbetrags. Die Mitarbeiter gaben einen festen Betrag an, für den sie Aktien zeichnen wollten. Je nach Position des Mitarbeiters war der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb in Deutschland auf 2.500 € (Vorjahr: 2.500 €) bzw. 5.000 € (Vorjahr: 5.000 €) begrenzt. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Veräußerungssperre bis zum 31. Dezember 2017. Im Jahr 2016 wurden im Rahmen des BayShare-Programms insgesamt rund 259.000 Aktien (Vorjahr: 208.000 Aktien) durch die Mitarbeiter erworben. Aktien-Beteiligungsprogramm Covestro 2016Im Rahmen des Aktien-Beteiligungsprogramms "Covestment" konnten die Mitarbeiter der Covestro AG und der teilnehmenden deutschen Konzerngesellschaften einen festen Betrag ihrer Vergütung in Covestro-Aktien investieren, der von Covestro mit einem Zuschuss aufgestockt wurde. Der Zuschuss auf den Zeichnungsbetrag in 2016 betrug 30 % und wird jährlich neu festgelegt. Der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb war je nach Position des Mitarbeiters auf 1.200 € bzw. 3.600 € begrenzt. Der Erwerb der Aktien erfolgte zum volumengewichteten Durchschnittskurs der Covestro-Aktie an vier Handelstagen im November 2016. Insgesamt wurden im Rahmen des Covestment-Programms rund 126.000 Aktien durch die Mitarbeiter erworben. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Veräußerungssperre bis zum 31. Dezember 2017. 27. FinanzverbindlichkeitenInsgesamt setzten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen: FinanzverbindlichkeitenB 27/1 scroll
Die Finanzverbindlichkeiten haben nach ihren vertraglichen Bestimmungen die folgenden Fälligkeiten: Fälligkeiten der FinanzverbindlichkeitenB 27/2 scroll
Neben Schuldscheinen in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 120 Mio. €) sind die folgenden Anleihen durch den Bayer-Konzern begeben worden: AnleihenB 27/3 scroll
1
Variabel verzinslicher Kupon von Drei-Monats-EURIBOR
plus 22 Basispunkte Debt-Issuance-ProgrammeEin wesentliches externes Finanzierungsinstrument bilden die Anleihen, die im Rahmen des Debt-Issuance-Programms (DIP), ehemals Multi-Currency-European-Medium-Term-Notes-Programm (EMTN-Programm), begeben wurden. Das Debt-Issuance-Programm bietet die Möglichkeit, flexibel Anleihen in verschiedenen Währungen und Laufzeiten bei Investoren zu platzieren. HybridanleihenDie durch die Bayer AG begebenen Hybridanleihen sind nachrangig und werden von Moody's und S & P Global Ratings zu 50 % als Eigenkapital bewertet. Verglichen mit vorrangigem Fremdkapital werden dadurch die ratingrelevanten Verschuldungskennziffern des Konzerns entlastet. PflichtwandelanleiheAm 22. November 2016 hat die Bayer Capital Corporation B.V. eine nachrangige Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4.000 Mio. € platziert. Bei Fälligkeit wird diese in nennwertlose Stückaktien der Bayer AG gewandelt. Die Begebung der Anleihe stellte den ersten Teil der Eigenkapitalkomponente der Finanzierung der geplanten Akquisition von Monsanto dar. Nach Berücksichtigung von Transaktionskosten in Höhe von 48 Mio. € und latenter Steuern in Höhe von 191 Mio. € wurde die Pflichtwandelanleihe mit einem Betrag in Höhe von 3.491 Mio. € in der Kapitalrücklage und mit einem Betrag in Höhe von 652 Mio. € in den sonstigen Finanzverbindlichkeiten erfasst. Alle durch Tochtergesellschaften (ausgenommen Covestro-Gesellschaften) begebenen Anleihen werden von der Bayer AG garantiert. LeasingverbindlichkeitenIn den Folgejahren sind aus Finanzierungsleasing an die jeweiligen Leasinggeber 609 Mio. € (Vorjahr: 646 Mio. €) Leasingraten zu zahlen; der hierin enthaltene Zinsanteil beläuft sich auf 173 Mio. € (Vorjahr: 172 Mio. €). Nach Fälligkeit gliedern sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt: LeasingverbindlichkeitenB 27/4 scroll
scroll
SonstigesAm 31. Dezember 2016 standen dem Konzern insgesamt ungenutzte Kreditlinien über 55,0 Mrd. € (Vorjahr: 6,2 Mrd. €) zur Verfügung. Davon entfallen 50 Mrd. € auf die Zwischenfinanzierung der geplanten Akquisition von Monsanto sowie 1,5 Mrd. € auf Kreditlinien des Covestro-Konzerns. Nähere Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten aus Derivaten werden in Anhangangabe [30] gegeben. 28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.403 Mio. € (Vorjahr: 5.937 Mio. €) waren innerhalb eines Jahres und 7 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) nach mehr als einem Jahr fällig. 29. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf: Sonstige VerbindlichkeitenB 29/1 scroll
In den Rechnungsabgrenzungen ist eine Vorauszahlung von ursprünglich 1 Mrd. USD aus der zwischen Bayer und Merck & Co., Inc., USA, vereinbarten strategischen Pharma-Kooperation auf dem Gebiet der Modulation von löslicher Guanylat-Zyklase (sGC) enthalten. Der abgegrenzte Ertrag wird über einen Zeitraum von 13,5 Jahren entsprechend der Leistungserbringung aufgelöst. Zum Jahresende waren noch 660 Mio. € (Vorjahr: 719 Mio. €) abgegrenzt. Die Auflösung betrug im Geschäftsjahr 59 Mio. € (Vorjahr: 59 Mio. €). Weiterhin umfassten die Rechnungsabgrenzungen den Verkaufserlös aus dem Verkauf des Diabetes-Care-Geschäfts zu Beginn des Geschäftsjahrs. Der Erlös von ursprünglich rund 1 Mrd. € wird entsprechend der Leistungserbringung über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten realisiert. Zum Jahresende waren noch 469 Mio. € abgegrenzt. Von den Rechnungsabgrenzungen entfielen 62 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €) auf Zuwendungen der öffentlichen Hand, von denen im Geschäftsjahr 15 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) ertragswirksam aufgelöst wurden. In den übrigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 271 Mio. € (Vorjahr: 125 Mio. €) enthalten. 30. FinanzinstrumenteDas Risikomanagementsystem des Bayer-Konzerns für das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktpreisrisiken (Zinsrisiken und Währungsrisiken) wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. 30.1 Finanzinstrumente nach KategorienDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Da die Bilanzpositionen sonstige Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowohl Finanzinstrumente als auch nicht finanzielle Vermögenswerte bzw. nicht finanzielle Verbindlichkeiten (z. B. sonstige Steuerforderungen oder Vorauszahlungen für zukünftig zu erhaltende Leistungen) enthalten, dient die Spalte "Nicht finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten" einer entsprechenden Überleitung. Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der FinanzinstrumenteB 30.1/1 scroll
scroll
Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der FinanzinstrumenteB 30.1/2 scroll
scroll
In Ausleihungen und Forderungen innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie in den Finanzverbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, sind auch Finanzierungs-Leasingforderungen bzw. Finanzierungs-Leasingverbindlichkeiten enthalten, bei denen Bayer der Leasinggeber bzw. Leasingnehmer ist und die folglich nach IAS 17 bewertet werden. Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab. Der nachrichtlich angegebene beizulegende Zeitwert von Ausleihungen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen oder der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Kontrahenten. Sollte ein börsennotierter Preis vorhanden sein, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten entsprechen notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1), werden mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag (Stufe 2) oder als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise auf aktiven Märkten (Stufe 1) existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Bei der Anwendung von Bewertungstechniken wird das Kreditrisiko der Vertragspartner durch die Ermittlung von Credit Value Adjustments berücksichtigt. Die Bewertung der Devisen- und Warentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Die beizulegenden Zeitwerte von Instrumenten zur Sicherung von Zinsrisiken sowie Zinswährungsswaps ergeben sich durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsmittelzu- und -abflüsse und der Berücksichtigung einer Fremdwährungsumrechnung zum Stichtag. Zur Abzinsung dienen Marktzinssätze, die über die Restlaufzeit der Instrumente angewendet werden. Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren geschätzt wurden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Dies betrifft bestimmte zur Veräußerung verfügbare Schuld- und Eigenkapitaltitel, teilweise die beizulegenden Zeitwerte eingebetteter Derivate sowie die Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmensakquisitionen. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Schuldtitel innerhalb der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" ist häufig das Kreditrisiko der wesentliche nicht-beobachtbare Inputfaktor, der im Discounted-Cashflow-Ansatz zur Anwendung kommt. Hierbei werden Credit Spreads von vergleichbaren Emittenten angewendet. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos könnte in einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert resultieren, während ein signifikanter Rückgang zu einem höheren beizulegenden Zeitwert führen könnte. Eine relative Veränderung des Credit Spread um 10 % hat jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert. Eingebettete Derivate werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert. Bei den Basisverträgen handelt es sich in der Regel um Absatz- oder Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate beispielsweise in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen bzw. Preisschwankungen. Die intern durchgeführte Bewertung von eingebetteten Derivaten erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf individuellen nicht beobachtbaren Inputfaktoren - unter anderem geplanten Absatz- und Bezugsmengen sowie aus Marktdaten abgeleiteten Preisen - basiert. Basierend auf diesen beizulegenden Zeitwerten erfolgt ein regelmäßiges Monitoring im Rahmen der quartärlichen Berichterstattung. Die Entwicklung der auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren basierenden und zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3) für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten stellte sich wie folgt dar: Entwicklung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3)B 30.1/3 scroll
scroll
Ergebniswirksame Veränderungen wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen, den Zinserträgen sowie im Kursergebnis erfasst. Die Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten lassen sich den folgenden Kategorien zuordnen: Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus FinanzinstrumentenB 30.1/4 scroll
Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten (Vorjahr)B 30.1/5 scroll
Die Zinsaufwendungen in Höhe von 642 Mio. € (Vorjahr: 703 Mio. €) aus originären Verbindlichkeiten beinhalteten auch die Erträge und Aufwendungen aus Zinsswaps, die Bestandteil einer bilanziellen Sicherungsbeziehung waren. Die Zinserträge der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, betrugen 65 Mio. € (Vorjahr: 73 Mio. €). Zinserträge aus Zinsderivaten, die Bestandteil einer bilanziellen Sicherungsbeziehung waren, betrugen 62 Mio. € (Vorjahr: 86 Mio. €). Die Fair-Value-Änderungen der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte resultierten im Wesentlichen aus Warentermingeschäften sowie eingebetteten Derivaten. Aus einem Globalverrechnungsvertrag stammende Derivate, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit darstellen und lediglich unter der Bedingung einer Vertragsverletzung oder der Insolvenz eines der Vertragspartner verrechnet werden können, erfüllen die Kriterien für die Aufrechnung in der Bilanz nach IAS 32 nicht oder nur teilweise. Der Wert dieser Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert belief sich auf 630 Mio. € (Vorjahr: 415 Mio. €) und der mit negativem beizulegenden Zeitwert auf 762 Mio. € (Vorjahr: 761 Mio. €). Davon bestehen positive und negative beizulegende Zeitwerte gegenüber demselben Vertragspartner in Höhe von 362 Mio. € (Vorjahr: 256 Mio. €). 30.2 FälligkeitsanalyseDas Liquiditätsrisiko, welchem der Bayer-Konzern aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, setzt sich aus Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten und dem Liquiditätsrisiko aus Derivaten zum Bilanzstichtag - wie in der Tabelle in Anhangangabe [30.3] dargestellt - zusammen. Daneben bestanden Darlehenszusagen aus einem noch nicht eingezahlten Teil des Gründungsstocks bei der Bayer-Pensionskasse VVaG in Höhe von 1.213 Mio. € (Vorjahr: 1.213 Mio. €), der in den Folgejahren zu weiteren Auszahlungen bei der Bayer AG (1.005 Mio. €) bzw. Covestro AG (208 Mio. €) führen kann. Fälligkeitsanalyse der FinanzinstrumenteB 30.2/1 scroll
scroll
Fälligkeitsanalyse der FinanzinstrumenteB 30.2/2 scroll
scroll
30.3 Informationen zu DerivatenAus sich ändernden Wechselkursen, Zinssätzen und Rohstoffpreisen ergeben sich Risiken für die beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wie auch für zukünftige Zahlungsmittelzu- und -abflüsse. Zur Reduzierung dieser Risiken werden Derivate eingesetzt, die teilweise als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting designiert werden. WährungsrisikoFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Fremdwährungsderivaten gesichert, ohne dass diese in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen. Eine Fremdwährungsanleihe in britischen Pfund der Bayer AG wurde zum Emissionszeitpunkt mit einem Zinswährungsswap in eine festverzinsliche Euro-Anleihe getauscht. Dieser Zinswährungsswap wurde als Cashflow-Absicherung im Rahmen einer bilanziellen Sicherungsbeziehung designiert. Zusätzlich wurden Zinswährungsswaps zur Absicherung von konzerninternen Darlehen im Rahmen von bilanziellen Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Absicherung designiert. Schwankungen künftiger Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aufgrund von geplanten zukünftigen Umsätzen und Beschaffungsmaßnahmen in Fremdwährung werden teilweise durch den Abschluss von Derivaten, die zum Großteil im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert sind, vermieden. Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Monsanto wurden teilweise durch Fremdwährungsderivate gesichert. Diese wurden als Cashflow-Absicherungen designiert. ZinsrisikoZur Steuerung des Zinsrisikos werden teilweise bei festverzinslichen Finanzschulden Zinsswaps eingesetzt. Zwei Zinsswaps in Höhe von insgesamt 200 Mio. € wurden als Fair-Value-Sicherung (Fair-Value-Hedge) für die 750-Millionen-€-DIP-Anleihe aus dem Jahr 2014 mit Fälligkeit im Jahr 2021 designiert. In Bezug auf Fair-Value-Hedges sind hinsichtlich des Sicherungsinstruments im Berichtszeitraum 1 Mio. € Verlust (Vorjahr: 26 Mio. €) angefallen. Dem gesicherten Grundgeschäft sind 1 Mio. € Gewinn (Vorjahr: 25 Mio. €) zuzuordnen. RohstoffpreisrisikoAuch für Preisänderungsrisiken von Beschaffungs- und Veräußerungsgeschäften erfolgt eine teilweise Begrenzung von Schwankungen künftiger Zahlungsmittelabflüsse und -zuflüsse durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften. Sicherung von MitarbeiteraktienprogrammenEin Teil der künftigen variablen Zahlungen an Mitarbeiter aus Aktienprogrammen (Aspire) wird gegen Wertschwankungen durch den Abschluss von Derivaten gesichert, die bei Fälligkeit gegen Barzahlung beglichen werden. Die Derivate sind im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert. Weitere Angaben zu Cashflow-HedgesDas kumulierte sonstige Ergebnis aus Cashflow-Hedges hat sich durch Veränderungen der beizulegenden Marktwerte von Derivaten nach Steuern um einen Betrag von 44 Mio. € erhöht (Vorjahr: 203 Mio. € vermindert). Im Berichtsjahr sind Marktwertänderungen von Derivaten in Höhe von 3 Mio. € als Aufwand (Vorjahr: 304 Mio. €) realisiert worden. Analog wurden entsprechende anteilige latente Steuern von 2 Mio. € als Steuerertrag (Vorjahr: 88 Mio. €) erfasst. Im Berichtsjahr sind ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen ineffektiven Teile der Sicherungsbeziehungen ergebniswirksam geworden. Die aus bilanziellen Sicherungsbeziehungen (Cashflow-Hedges) erfassten Beträge im kumulierten sonstigen Ergebnis resultierten überwiegend aus Gewinnen in Höhe von 204 Mio. € (Vorjahr: 91 Mio. €) sowie Verlusten in Höhe von 143 Mio. € (Vorjahr: 90 Mio. €) im Zusammenhang mit der Fremdwährungsabsicherung geplanter zukünftiger Umsätze und der geplanten Akquisition von Monsanto. Davon werden per saldo - 91 Mio. € (Vorjahr: - 5 Mio. €) innerhalb eines Jahres und 2 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) in den darauffolgenden Jahren durch Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam. Zum Jahresende bestanden die folgenden nach wesentlichen Kategorien geordneten Geschäfte mit den angegebenen beizulegenden Zeitwerten. Soweit Derivate in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung standen, ist dies jeweils als Davon-Vermerk angegeben: Beizulegende Zeitwerte der DerivateB 30.3/1 scroll
scroll
1
Der Nominalwert wird als Brutto-Volumen ausgewiesen,
welches auch wirtschaftlich geschlossene Positionen beinhaltet. 31. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen, Bürgschaften und sonstigen Eventualverbindlichkeiten: Haftungsverhältnisse / EventualverbindlichkeitenB 31/1 scroll
Die Bürgschaften enthalten eine Garantieerklärung der Bayer AG gegenüber der Trustee-Gesellschaft der britischen Pensionspläne für die Pensionsverpflichtungen der Bayer Public Limited Company und der Bayer CropScience Limited. Durch diese Erklärung garantiert die Bayer AG zusätzlich zu den beiden Gesellschaften die Einzahlung weiterer finanzieller Mittel, sofern eine Zahlungsaufforderung seitens der Trustees ergeht. Zum 31. Dezember 2016 stieg die Nettoverpflichtung aus diesen leistungsorientierten Versorgungsplänen wegen des stark gesunkenen Zinsniveaus auf 264 Mio. € (Vorjahr: 123 Mio. €). Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle VerpflichtungenB 31/2 scroll
Am 14. September 2016 Unterzeichnete Bayer eine bindende Übernahmevereinbarung mit der Monsanto Company, St. Louis, Missouri, USA, die die Übernahme aller ausstehenden Aktien von Monsanto Company gegen Zahlung von 128 USD je Aktie in bar vorsieht. Daraus ergibt sich für Bayer eine bedingte Zahlungsverpflichtung in Höhe von ca. 56 Mrd. USD, das gesamte ausstehende Aktienkapital von Monsanto zu übernehmen. Für weitere Details zur Übernahme der Monsanto Company, St. Louis, Missouri, USA, wird auf Anhangangabe [6.2] im Konzernanhang verwiesen. Die nicht abgezinsten künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasing belaufen sich auf 1.101 Mio. € (Vorjahr: 891 Mio. €). Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen sind folgendermaßen fällig: Operating-LeasingB 31/3 scroll
Aus bereits erteilten Aufträgen für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo) bestanden Verpflichtungen in Höhe von 722 Mio. € (Vorjahr: 690 Mio. €). Der Konzern hat Kooperationen mit externen Partnern vereinbart, im Rahmen derer verschiedene Forschungs- und Entwicklungsprojekte finanziert werden oder - in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Ziele ("Meilensteine") oder anderer fest vereinbarter Bedingungen - Zahlungen zu leisten sind. Falls alle Zahlungen zu leisten sind, wird die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte zeitliche Verteilung der Zahlungen für Forschungs- und Entwicklungsmeilensteine zum 31. Dezember 2016 erwartet. Die Beträge stellen die maximal zu leistenden Zahlungen dar und sind in dieser Höhe unwahrscheinlich. Da das Erreichen der Bedingungen zur Zahlung einer hohen Unsicherheit unterliegt, können die tatsächlichen Zahlungen sowohl in Bezug auf die Höhe als auch in Bezug auf den zeitlichen Anfall deutlich davon abweichen. Verpflichtungen aus Forschungs- und EntwicklungskooperationenB 31/4 scroll
Neben diesen Verpflichtungen bestanden umsatzabhängige Meilensteinzahlungsverpflichtungen in Höhe von 1.839 Mio. € (Vorjahr: 2.241 Mio. €), die in Höhe von 1.834 Mio. € (Vorjahr: 2.237 Mio. €) erst 2022 (Vorjahr: 2021) oder später erwartet werden. Diese unterliegen ebenfalls einer hohen Unsicherheit. 32. Rechtliche RisikenAls international tätiges Unternehmen mit einem heterogenen Portfolio ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Antikorruption, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können. Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar und sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen. Produktbezogene AuseinandersetzungenYasmin™ / YAZ™: Der Großteil der gerichtlichen und außergerichtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit drospirenonhaltigen oralen Kontrazeptiva von Bayer in den USA wurde beigelegt. Die Anspruchstellerinnen behaupten, Yasmin™ und / oder YAZ™ bzw. ihre generischen Versionen hätten bei Anwenderinnen zu Gesundheitsschäden geführt, in Einzelfällen auch mit Todesfolge. Die Anspruchstellerinnen verlangen Schaden- und Strafschadenersatz und behaupten insbesondere, Bayer habe vor den behaupteten Risiken nicht angemessen gewarnt. Mit Stand zum 23. Januar 2017 wurden noch rund 100 gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche in den USA gegen Bayer geltend gemacht. Nach einer fallspezifischen Analyse der medizinischen Unterlagen zieht Bayer noch etwa ein Dutzend dieser Ansprüche für eine vergleichsweise Einigung ohne Anerkennung einer Haftung in Betracht. Einige Generalstaatsanwälte in U.S.-Bundesstaaten prüfen die angebliche Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften, darunter eine angebliche Vermarktung außerhalb der zugelassenen Indikationen sowie unzureichende Warnhinweise. Ein Generalstaatsanwalt hat Klage gegen Bayer erhoben. Bis zum 23. Januar 2017 wurden Bayer 13 Klagen mit dem Antrag auf Zertifizierung einer Sammelklage in Kanada zugestellt. In zweien dieser Fälle wurde die Sammelklage zertifiziert. In Israel sind zwei Anträge auf Zertifizierung einer Sammelklage anhängig. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben und wird sich weiterhin entschieden gegen alle Ansprüche zur Wehr setzen, für die ein Vergleich nicht infrage kommt. Mirena™: Bis zum 23. Januar 2017 wurden Bayer in den USA Klagen von etwa 2.600 Anwenderinnen von Mirena™ zugestellt (ohne nicht mehr anhängige Klagen). Mirena™ ist eine Hormonspirale zur langfristigen Verhütung, die das Hormon Levonorgestrel freisetzt. Die Klägerinnen tragen vor, die Anwendung von Mirena™ habe zu Gesundheitsschäden geführt, insbesondere Perforation des Uterus, ektopischen Schwangerschaften oder idiopathischer intrakranieller Hypertension, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Klägerinnen behaupten unter anderem, dass Mirena™ fehlerhaft sei und Bayer die angeblichen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und die Anwenderinnen vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Die meisten der vor US-Bundesgerichten anhängigen Verfahren wurden im Rahmen einer sogenannten Multidistrict Litigation zur gemeinsamen vorprozessualen Koordination zusammengeführt. Im Juli 2016 wies das mit der Multidistrict Litigation befasste Gericht im abgekürzten Verfahren etwa 1.230 bei ihm anhängige Klagen ab. Die Kläger haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Bis zum 23. Januar 2017 wurden Bayer fünf kanadische Klagen im Zusammenhang mit Mirena™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Xarelto™: Bis zum 23. Januar 2017 wurden Bayer US-Klagen von etwa 16.400 Anwendern von Xarelto™ zugestellt, einem oralen Gerinnungshemmer zur Behandlung und Prävention von Blutgerinnseln. Die Kläger tragen vor, die Anwendung von Xarelto™ habe zu Gesundheitsschäden wie beispielweise zerebralen, gastrointestinalen sowie anderen Blutungen und Todesfällen geführt, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Sie behaupten unter anderem, dass Xarelto™ fehlerhaft sei, dass Bayer diese Risiken der Anwendung von Xarelto™ gekannt habe oder sie hätte kennen müssen und die Anwender vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Verfahren, die vor US-Bundesgerichten anhängig waren, wurden im Rahmen einer sogenannten Multidistrict Litigation zur gemeinsamen vorprozessualen Koordinierung zusammengeführt. Bis zum 23. Januar 2017 wurden Bayer zehn kanadische Klagen im Zusammenhang mit Xarelto™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und wird sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr setzen. Essure™: Bis zum 23. Januar 2017 wurden Bayer US-Klagen von etwa 3.700 Anwenderinnen von Essure™, einem Medizinprodukt zur permanenten Verhütung ohne operativen Eingriff, zugestellt. Die Klägerinnen machen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Essure™ geltend, wie beispielsweise Hysterektomie, Perforation, Schmerzen, Blutungen, Gewichtszunahme, Nickelallergie, Depression oder ungewollte Schwangerschaft. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Bis zum 23. Januar 2017 wurden Bayer zwei kanadische Klagen im Zusammenhang mit Essure™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Im Zusammenhang mit den oben genannten Verfahren ist Bayer in jeweils industrieüblichem Umfang gegen gesetzliche Produkthaftungsansprüche gegen Bayer versichert und hat auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen angemessene bilanzielle Vorsorgemaßnahmen für erwartete Verteidigungskosten getroffen. Die bilanziellen Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Ansprüche zu Yasmin™ / YAZ™ und Essure™ übersteigen allerdings den bestehenden Versicherungsschutz. Im Zusammenhang mit Yasmin™ / YAZ™ umfassen die bilanziellen Vorsorgemaßnahmen auch Kosten für vereinbarte und erwartete Vergleiche. Grundlage dafür sind die vorliegenden Informationen und die Zahl der wegen behaupteter venöser Blutgerinnsel offenen und vermuteten künftigen Ansprüche. Patentrechtliche AuseinandersetzungenBeyaz™ / Safyral™: Beyaz™ und Safyral™ sind orale Verhütungsmittel von Bayer mit Zusatz von Folat. 2015 hat ein US-Bundesgericht bezüglich der Gültigkeit des Patents von Bayer und dessen Verletzung durch Watson Laboratories, Inc. ("Watson") zugunsten von Bayer entschieden. Watson hatte abgekürzte Zulassungsanträge für neue Arzneimittel (ANDA) hinsichtlich der Vermarktung generischer Versionen von Safyral™ und Beyaz™ in den USA gestellt. Im Mai 2016 hat das US-Berufungsgericht die von Bayer geltend gemachten Patentansprüche für ungültig erklärt und die Entscheidung des US-Bundesgerichts aufgehoben. Bayer hat eine Überprüfung der Entscheidung des US-Berufungsgerichts durch den Obersten Gerichtshof der USA beantragt. Im Januar 2017 hat der Oberste Gerichtshof der USA den Antrag von Bayer abgelehnt. Damit ist die Entscheidung des US-Berufungsgerichts gegen Bayer endgültig. 2015 hat Bayer vor einem US-Bundesgericht gegen Lupin Ltd. und Lupin Pharmaceuticals, Inc. (zusammen "Lupin") zwei Klagen wegen Verletzung desselben Patents eingereicht. 2015 hatte Bayer zuvor zwei Mitteilungen von Lupin erhalten, dass Lupin ANDA-Zulassungsanträge hinsichtlich der Vermarktung generischer Versionen von Safyral™ und Beyaz™ in den USA gestellt hat. Angesichts der Entscheidung des US-Berufungs-gerichts vom Mai 2016 hat das US-Bundesgericht im November 2016 zugunsten von Lupin entschieden. Diese Entscheidung ist nun ebenfalls endgültig. Betaferon™ / Betaseron™: 2010 hat Bayer eine Klage bei einem Bundesgericht in den USA gegen Biogen Idec MA Inc. eingereicht. Bayer beantragt die gerichtliche Feststellung, dass ein im Jahr 2009 der Firma Biogen erteiltes Patent unwirksam ist und mit Produktion und Vermarktung von Betaseron™ durch Bayer nicht verletzt wird. Betaseron™ ist ein Bayer-Medikament zur Behandlung von Multipler Sklerose. Biogen behauptet, Bayer verletze das Patent mit der Produktion und dem Vertrieb von Betaseron™ und Extavia™, und hat Bayer entsprechend verklagt. Betaseron™ wird von Bayer hergestellt und in den USA vertrieben. Extavia™ ist ebenfalls ein Medikament zur Behandlung von Multipler Sklerose und wird von Bayer hergestellt, aber in den USA von Novartis Pharmaceuticals Corporation vertrieben, einer weiteren Beklagten in diesem Verfahren. Im März 2016 hat das US-Bundesgericht einen streitigen Aspekt zum Schutzumfang des Patents zugunsten von Biogen entschieden. Bayer hält die Entscheidung für falsch und kann dagegen nach Abschluss der ersten Instanz Rechtsmittel einlegen. Damoctocog alfa pegol (BAY 94-9027, langwirksamer rFVIII): 2013 reichte Bayer eine Klage gegen Nektar Therapeutics beim Landgericht München ein. In diesem Verfahren beansprucht Bayer Rechte an bestimmten europäischen Patentanmeldungen auf der Grundlage einer früheren Zusammenarbeit zwischen Bayer und Nektar auf dem Gebiet der Hämophilie. Die europäischen Patentanmeldungen mit dem Titel "Konjugate mit Polymer-Faktor-VIII-Anteil" gehören zu einer zugunsten von Nektar eingetragenen Patentfamilie, die weitere Patentanmeldungen und Patente in anderen Ländern umfasst, auch in den USA. Bayer ist jedoch überzeugt, dass die Patentfamilie keinen gültigen Patentanspruch beinhaltet, der für den Arzneimittelkandidaten BAY 94 9027 zur Behandlung von Hämophilie A relevant wäre. Nexavar™: 2015 reichte Bayer bei einem US-Bundesgericht Patentverletzungsklagen gegen Mylan Pharmaceuticals Inc. und Mylan Inc. (zusammen "Mylan") ein. 2014 und 2015 hatte Bayer Mitteilungen über einen ANDA-Zulassungsantrag erhalten, mit dem Mylan die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version des Krebsmedikaments Nexavar™ von Bayer in den Vereinigten Staaten verfolgt. Im November 2016 erhielt Bayer eine weitere Mitteilung über einen solchen ANDA-Zulassungsantrag von Teva Pharmaceuticals USA, Inc. Im Dezember 2016 reichte Bayer bei demselben US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage gegen Teva Pharmaceuticals USA, Inc. und Teva Pharmaceutical Industries LTD ein. Stivarga™: Im Dezember 2016 reichte Bayer bei einem US-Bundesgericht Patentverletzungsklagen gegen Apotex, Inc. und Apotex Corp. (zusammen "Apotex") sowie gegen Teva Pharmaceuticals USA, Inc. und Teva Pharmaceutical Industries LTD (zusammen "Teva") ein. Im November 2016 hatte Bayer Mitteilungen über einen ANDA-Zulassungsantrag erhalten, mit dem Apotex und Teva jeweils die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version des Krebsmedikaments Stivarga™ von Bayer in den Vereinigten Staaten verfolgen. Xarelto™: 2015 reichten Bayer und Janssen Pharmaceuticals, Inc. bei einem US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage ein gegen Aurobindo Pharma Limited, Aurobindo Pharma USA, Inc. (zusammen "Aurobindo"), Breckenridge Pharmaceutical Inc. ("Breckenridge"), Micro Labs Ltd., Micro Labs USA Inc. (zusammen "Micro Labs"), Mylan Pharmaceuticals Inc., Mylan Inc. (zusammen "Mylan"), Prinston Pharmaceutical Inc. ("Prinston"), Sigmapharm Laboratories, LLC ("Sigmapharm"), Torrent Pharmaceuticals, Limited und Torrent Pharma Inc. (zusammen "Torrent"). 2015 hatte Bayer zuvor Mitteilungen über einen ANDA-Zulassungsantrag von Aurobindo, Breckenridge, Micro Labs, Mylan, Prinston, Sigmapharm und Torrent erhalten, mit dem jeder der Antragsteller die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version von Xarelto™ in den Vereinigten Staaten verfolgt. Xarelto™ ist ein oraler Gerinnungshemmer zur Behandlung und Prävention von Blutgerinnseln. Im Januar 2016 erhielt Bayer eine weitere Mitteilung über einen solchen ANDA-Zulassungsantrag von InvaGen Pharmaceuticals, Inc. ("InvaGen"). Im Februar 2016 reichten Bayer und Janssen Pharmaceuticals, Inc. bei demselben US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage gegen InvaGen ein. In den oben genannten anhängigen patentrechtlichen Auseinandersetzungen ist Bayer überzeugt, gute Argumente zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen. Weitere Rechtliche VerfahrenTrasylol™ / Avelox™: Bei einem US-Gericht in New Jersey ist eine sogenannte Qui-Tam-Klage eines ehemaligen Bayer-Mitarbeiters zu Vermarktungsrisiken bei Trasylol™ (Aprotinin) und Avelox™ (Moxifloxacin) anhängig. Die US-Regierung hat eine Beteiligung bislang abgelehnt. Newark Bay Umweltschutzverfahren: In den USA haben verschiedene Umweltschutzbehörden eine Reihe von Ansprüchen erhoben, in die Bayer und zahlreiche weitere Parteien involviert sind. Die Ansprüche beruhen auf Aktivitäten von Unternehmen, die früher in der Nähe der Newark Bay oder von umliegenden Gewässern betrieben wurden, oder die gefährliche Abfallstoffe in diese Gewässer oder nahe gelegenes Land emittiert haben sollen. Bayer und die anderen potenziell verantwortlichen Parteien werden aufgefordert, Altlasten zu beseitigen und anteilig für Kosten und Schäden früherer und künftiger Abhilfe- und Wiederherstellungsmaßnahmen aufzukommen. Im August 2016 erfuhr Bayer, dass zwei wesentliche potenziell verantwortliche Parteien Insolvenzantrag gestellt haben. Die Höhe der Haftung von Bayer ist weiterhin nicht bestimmbar, aber diese Entwicklung wird wahrscheinlich den von Bayer potenziell zu tragenden Kostenanteil nachteilig beeinflussen. In Sachen Lower Passaic River untersucht Bayer gemeinsam mit einer Gruppe von mehr als 60 Gesellschaften unter Aufsicht der US-Umweltbehörden belastete Ablagerungen im Flussbett. Künftige Abhilfemaßnahmen werden eine noch näher zu bestimmende Form des Ausbaggerns und möglicherweise weitere Maßnahmen umfassen. Die Kosten der Untersuchung und der Abhilfemaßnahmen können beträchtlich sein, wenn letztlich ein umfassendes Ausbaggern und die Entsorgung betroffener Ablagerungen erforderlich sein sollten. In Sachen Newark Bay untersucht derzeit eine unabhängige Partei unter umweltbehördlicher Aufsicht die Ablagerungen. Die Untersuchung ist in einem vorläufigen Stadium. Bayer hat sich in der Vergangenheit an bestimmten Untersuchungskosten beteiligt. Für künftige Untersuchungen und Abhilfemaßnahmen in der Newark Bay können weitere Kosten anfallen. Bayer wurde auch von US-Umweltbehörden mitgeteilt, dass Bayer möglicherweise für Schäden an den natürlichen Ressourcen infolge der Kontamination des Lower Passaic River, der Newark Bay und umliegender Gewässer haften könnte. Bayer kann derzeit den Umfang einer möglichen Haftung nicht bestimmen. Asbest: Ein weiteres Risiko kann aus Asbest-Klagen in den USA erwachsen. In vielen Fällen behaupten die Kläger, Bayer und andere Beklagte hätten Dritte in zurückliegenden Jahrzehnten auf dem eigenen Werksgelände beschäftigt, ohne vor den bekannten Gefahren von Asbest hinreichend gewarnt oder geschützt zu haben. Außerdem ist eine Bayer-Beteiligungsgesellschaft in den USA Rechtsnachfolgerin von Gesellschaften, die bis 1976 Asbest-Produkte verkauften. Im Falle einer Haftung besteht insoweit eine vollständige Freistellung durch Union Carbide. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Covestro-Rechtsstreitigkeit USA: Im September 2016 wurde der Covestro LLC - nebst drei weiteren Beklagten - eine Klage einer Rechtsanwaltskanzlei und Klägerin vor einem kalifornischen Bundesgericht (California Federal Court) zugestellt, die mittlerweile im Einvernehmen der Prozessbeteiligten an ein Bundesgericht in Washington D.C. übertragen worden ist. Ziel dieser Klage ist es, finanziellen Schadensersatz aufgrund vermeintlich fälliger und durchsetzbarer Bußgelder zu erhalten, welche die Beklagten angeblich der Umweltschutzbehörde der Vereinigten Staaten (Environmental Protection Agency) schulden, weil sie es unterlassen haben sollen, Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit der Herstellung und der Verwendung von TDI, MDI und PMDI offenzulegen. Obgleich die US-Regierung nach den einschlägigen Gesetzen hinreichend Gelegenheit hatte, zu intervenieren und die Ansprüche selbst zu verfolgen, lehnte sie diese Möglichkeit ab. Daher steht es nunmehr der Rechtsanwaltskanzlei frei, die geltend gemachten Ansprüche anstelle der Regierung zu verfolgen. Behauptet werden bußgeldbewehrte Verstöße der Beklagten gegen den Toxic Substances Control Act ("TSCA") und False Claims Act ("FCA"). Covestro erachtet die Klage als substanzlos und wird sich daher mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Ansprüche verteidigen. Steuerliche Verfahren:Stempelsteuer in Griechenland: 2014, 2016 und 2017 hat ein griechisches Verwaltungsgericht Klagen von Bayer gegen die Festsetzung von Stempelsteuern und möglichen Strafzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 130 Mio. € für bestimmte konzerninterne Darlehen an eine griechische Tochtergesellschaft erstinstanzlich abgewiesen. Bayer hält die Entscheidungen für falsch und hat Rechtsmittel eingelegt oder wird das zu gegebener Zeit tun. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung seiner Rechtsauffassung zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Bayer-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse veränderten. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Statement of Cash Flows) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen der Veränderung des Konsolidierungskreises werden gesondert ausgewiesen. Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten waren 15 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) aufgrund von Währungsrestriktionen verfügungsbeschränkt. Diese waren auf Basis bisheriger Erfahrungen kurzfristig. Hiervon entfielen auf verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel in Venezuela 1 Mio. € (Vorjahr 3 Mio. €). Ein Umtausch von Zahlungsmitteln in der Währung des venezolanischen Bolivar (VEF) in den USD unterliegt einem staatlichen Genehmigungsprozess. Die von den ausländischen Konzerngesellschaften berichteten Zahlungsströme werden zu Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird als "Veränderung aus Wechselkursänderungen" ausgewiesen. 33. Zu-/Abfluss aus operativer GeschäftstätigkeitIm Zusammenhang mit der Umstellung des Wertmanagement-Konzepts entfällt die Kennzahl "Brutto-Cashflow". Der bisherige Ausweis der "gezahlten/geschuldeten" Steuern wird durch "gezahlte" Steuern ersetzt. Dadurch ändert sich auch die "Veränderung des übrigen Nettovermögens". Die Übertragung von Anleihen in Pensionsfonds in Höhe von insgesamt 450 Mio. € (Vorjahr: 300 Mio. €) war nicht zahlungswirksam und führte somit ebenso nicht zu einem operativen Cashabfluss wie die Übertragung von Covestro-Aktien in den Bayer Pension Trust e.V. in Höhe von 337 Mio. €. 34. Zu-/Abfluss aus investiver TätigkeitIm Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Jahr 2016 Mittel in Höhe von 8.729 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 2.762 Mio. €). Für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten wurde im Jahr 2016 ein Betrag von 2.578 Mio. € (Vorjahr: 2.517 Mio. €) aufgewendet. Diesen Ausgaben standen Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 111 Mio. € (Vorjahr: 193 Mio. €) gegenüber. Für lang- und kurzfristige finanzielle Vermögenswerte flossen insgesamt 6.335 Mio. € (Vorjahr: 370 Mio. €) ab. Die Übertragung von Anleihen in Pensionsfonds in Höhe von insgesamt 450 Mio. € (Vorjahr: 300 Mio. €) war nicht zahlungswirksam und führte somit nicht zu einem investiven Cashzufluss. 35. Zu-/Abfluss aus FinanzierungstätigkeitAus Finanzierungstätigkeit sind in 2016 350 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 3.974 Mio. €). Die Netto-Kreditrückzahlung belief sich auf 730 Mio. € (Vorjahr: 2.929 Mio. €). Für Dividendenzahlungen flossen 2.126 Mio. € (Vorjahr: 1.869 Mio. €) ab. Die Netto-Zinsausgaben einschließlich Ausgaben und Einnahmen aus Zinssicherungsgeschäften stiegen auf 794 Mio. € (Vorjahr: 652 Mio. €). Der Netto-Zufluss von 3.952 Mio. € aus der Pflichtwandelanleihe wird als Kapitaleinzahlung in Höhe von 3.300 Mio. € und Kreditaufnahme in Höhe von 652 Mio. € gezeigt. Aus dem Börsengang der Covestro AG flossen im Vorjahr 1.490 Mio. € zu. Die Übertragung von Covestro-Aktien in den Bayer Pension Trust e.V. in Höhe von 337 Mio. € war nicht zahlungswirksam und führte daher nicht zu einem finanziellen Zahlungsmittelzufluss. Sonstige Erläuterungen36. Honorare des AbschlussprüfersFür die erbrachten Dienstleistungen des weltweiten Netzwerkes von PricewaterhouseCoopers (PwC) bzw. der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG WPG) sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden: Honorare des AbschlussprüfersB 36/1 scroll
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassten vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der Bayer AG und ihrer Tochterunternehmen. Der Rückgang in den anderen Bestätigungsleistungen resultierte im Wesentlichen aus dem Wegfall der Honorare für Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit der Verselbstständigung und dem Börsengang von Covestro, der in 2015 stattgefunden hat. Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 haben Herr Dr. Peter Bartels und Herr Eckhard Sprinkmeier unterschrieben. Herr Eckhard Sprinkmeier ist verantwortlicher Prüfungspartner. Herr Dr. Peter Bartels unterzeichnete den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2012 und Herr Eckhard Sprinkmeier erstmalig zum 31. Dezember 2014. PwC ist seit dem Zusammenschluss von Price Waterhouse Deutschland und Coopers & Lybrand Deutsche Revision im Jahr 1998 Abschlussprüfer von Bayer. Die Vorgängerorganisation Coopers & Lybrand Deutsche Revision war zuvor bereits langjähriger Abschlussprüfer von Bayer. 37. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Bayer AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Bayer AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, zu Anschaffungskosten oder at-equity einbezogene Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne und ferner die Organmitglieder der Bayer AG, deren Bezüge der Anhangangabe [38] sowie dem Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht zu entnehmen sind. Geschäfte mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, zu Anschaffungskosten oder at-equity einbezogenen Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sowie Versorgungsplänen werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind. Die folgende Tabelle stellt das Lieferungs- und Leistungsvolumen mit nahestehenden Unternehmen, die im Bayer-Konzernabschluss at-equity einbezogen oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden, sowie mit Versorgungsplänen dar: Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenB 37/1 scroll
scroll
Lieferungen und Leistungen wurden vor allem im Rahmen des laufenden operativen Geschäftes von dem assoziierten Unternehmen PO JV, LP, Wilmington, USA, in Höhe von 524 Mio. € (Vorjahr: 609 Mio. €) bezogen. Die Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen gegenüber dem mit der CRISPR Therapeutics AG, Basel, Schweiz, neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen Casebia Therapeutics Limited Liability Partnership, Ascot, Großbritannien, gestiegen. Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste bei Gesellschaften, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen wurden, waren in den Jahren 2016 und 2015 unbedeutend. Gegenüber der Bayer-Pensionskasse VVAG hat sich die Bayer AG zur Bereitstellung eines Genussrechtskapitals im Nominalvolumen von 150 Mio. € verpflichtet (Vorjahr: 150 Mio. €), das zum 31. Dezember 2016 weiterhin in voller Höhe begeben war. Der Buchwert betrug zum 31. Dezember 2016 154 Mio. € (Vorjahr: 153 Mio. €). Das der Bayer-Pensionskasse VVAG im Jahr 2008 erstmals gewährte Gründungsstockdarlehen betrug im Nominalvolumen zum 31. Dezember 2016 595 Mio. € (Vorjahr: 595 Mio. €). Der Buchwert betrug zum 31. Dezember 2016 612 Mio. € (Vorjahr: 610 Mio. €). Die ausstehenden Forderungen, die sich aus verschiedenen Tranchen zusammensetzen, unterliegen jeweils einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Für das Geschäftsjahr 2016 wurden 18 Mio. € Zinserträge (Vorjahr: 22 Mio. €) erfasst. 38. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte KrediteDie Vorstandsvergütung umfasst kurzfristige fällige Leistungen, aktienbasierte Leistungen und Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die nachfolgende Tabelle stellt die einzelnen Komponenten der Vorstandsvergütung nach IFRS dar: Vorstandsvergütung (nach IFRS)B 38/1 scroll
Zusätzlich zu der obigen Vergütung wurden im Rahmen der Pensionsverpflichtungen gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern 3.196 T € an versicherungsmathematischen Verlusten (Vorjahr: Gewinn in Höhe von 2.309 T €) erfolgsneutral erfasst. Diese ergaben sich im Wesentlichen aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus (Vorjahr: aufgrund des leicht gestiegenen Zinsniveaus). Zur näheren Erläuterung siehe Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht. Neben der Rückstellung für die kurzfristige variable Barvergütung in Höhe von 6.575 T € (Vorjahr: 5.983 T €) wurden auch für die zukünftige Auszahlung der langfristigen aktienbasierten Barvergütung über virtuelle Bayer-Aktien für die zum 31. Dezember 2016 aktiven Vorstandsmitglieder 7.777 T € (Vorjahr: 18.663 T €) zurückgestellt. Für die zukünftige Auszahlung der langfristigen aktienbasierten Barvergütung für die Aspire-Ansprüche für die zum 31. Dezember 2016 aktiven Vorstandsmitglieder wurden 7.288 T € (Vorjahr: 7.110 T €) zurückgestellt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die zum 31. Dezember 2016 aktiven Vorstandsmitglieder belief sich auf 38.472 T € (Vorjahr: 33.491 T €). Die Vorstandspensionsbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen 12.800 T € (Vorjahr 13.416 T €). Die Pensionsverpflichtungen für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 188.850 T € (Vorjahr: 172.767 T €). Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen 3.479 T € (Vorjahr: 3.291 T €). Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Bayer-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 939 T € (Vorjahr: 741 T €). Gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 4.399 T € (Vorjahr: 3.756 T €). Zum 31. Dezember 2016 bestanden, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. 39. NachtragsberichtCydectinTM-ErwerbAm 3. Januar 2017 erwarb Bayer das CydectinTM -Portfolio in den USA von Boehringer Ingelheim Vetmedica Inc., St. Joseph, USA. Im Rahmen des Erwerbs erfolgte am 3. Januar eine Zahlung in Höhe von 158 Mio. €.
Leverkusen, 14. Februar 2017 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Bayer-Konzerns sowie der Bayer AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Bayer-Konzerns bzw. der Bayer AG beschrieben sind.
Leverkusen, 14. Februar 2017 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand Werner Baumann, Vorsitzender Liam Condon Johannes Dietsch Dr. Hartmut Klusik Kemal Malik Erica Mann Dieter Weinand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bayer AG, Leverkusen Vermerk über die Prüfung des KonzernabschlussesPrüfungsurteil zum KonzernabschlussWir haben den Konzernabschluss der Bayer AG, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2016, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz HGB erklären wir, dass nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2016 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 vermittelt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil zum KonzernabschlussWir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen sowie ergänzenden Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Besonders wichtige PrüfungssachverhalteBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Änderung der Segmentberichterstattung 2 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer 3 Finanzinstrumente - Begebung einer Pflichtwandelanleihe 4 Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften 5 Abbildung des nicht fortgeführten Geschäfts "Diabetes Care" 6 Abbildung der Rechtsrisiken aus den produktbezogenen Auseinandersetzungen 7 Bereinigungen des EBITDA und Ergebnis je Aktie um Sondereinflüsse Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen 1 Änderung der Segmentberichterstattung1 Im Rahmen der organisatorischen und strategischen Neuausrichtung des Bayer-Konzerns nach der Ausgliederung des ehemaligen Teilkonzerns MaterialScience, der seit dem Geschäftsjahr 2015 unter dem Namen Covestro AG börsennotiert ist, wurde die interne Berichterstattung des Bayer-Konzerns neu ausgerichtet. Da gemäß IFRS 8 die interne Berichtsstruktur als Grundlage für die Bildung berichtspflichtiger Segmente verwendet wird, ergab sich als Folge der überarbeiteten Berichtsstruktur eine Änderung der Segmentberichterstattung des Bayer-Konzerns. Dieser Sachverhalt war aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung, da der Segmentberichterstattung im Rahmen der Kapitalmarktkommunikation eine zentrale Bedeutung beizumessen ist und die Änderung der Segmentierung auch Auswirkungen auf andere rechnungslegungsrelevante Bereiche hat. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die interne Berichterstattung und die darin enthaltene Untergliederung der einzelnen Berichtseinheiten sowie der vorgenommenen Ausweisänderungen gewürdigt und mit der in der Segmentberichterstattung verwendeten Darstellung abgeglichen. Ferner haben wir die angewendete Methodik zur Reallokation der Geschäfts- oder Firmenwerte nachvollzogen und die Entscheidungsebene des Vorstands zur Allokation von Ressourcen hinterfragt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Änderung der Segmentberichterstattung im Einklang mit der Neuausrichtung der internen Berichtsstruktur steht. 3 Die Angaben der Gesellschaft zur Änderung der internen Berichtsstruktur im Zusammenhang mit der organisatorischen und strategischen Neuausrichtung des Bayer-Konzerns sind in Abschnitt 5 des Konzernanhangs enthalten. 2 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer1 In dem Konzernabschluss wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" ein Betrag von € 16.312 Mio (20 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Unter den "sonstigen immateriellen Vermögenswerten" sind immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer von € 760 Mio (1 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den strategischen Geschäftseinheiten bzw. Gruppen von strategischen Geschäftseinheiten innerhalb des Bayer-Konzerns zu. Bei den regelmäßig durchgeführten Werthaltigkeitstests (sog. Impairment-Tests) für Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden die Buchwerte der strategischen Geschäftseinheiten bzw. immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer von der Gesellschaft mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Der Barwert der künftigen Zahlungsströme wird dabei zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktwerte für die einzelnen Geschäftseinheiten vorliegen. Dabei wird der Barwert mittels Discounted Cashflow-Modellen ermittelt, wobei die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene operative Drei-Jahresplanung des Bayer-Konzerns zugrunde gelegt und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen Berichtssegmente. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt. Dabei haben wir uns auch von der sachgerechten Berücksichtigung der in der Segmentberichterstattung im Segment "Corporate Functions und Konsolidierung" erfassten Kosten der Konzernfunktionen bei dem Impairment-Test der jeweiligen strategischen Geschäftseinheiten überzeugt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten erzielbaren Betrags haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die strategischen Geschäftseinheiten (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmten Nutzungsdauer sind in den Abschnitten 4 und 17 des Konzernanhangs enthalten. 3 Finanzinstrumente - Begebung einer Pflichtwandelanleihe1 Der Bayer-Konzern platzierte am 22. November 2016 eine Pflichtwandelanleihe i. H. v. € 4,0 Mrd. unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft. Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von € 100.000 wird durch die Bayer Capital Corporation B. V. begeben und nachrangig von der Bayer AG garantiert. Die Anleihe wird über die Laufzeit jährlich mit einem festen Zinssatz von 5,625 % verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am jeweiligen Zinszahlungstag zur Zahlung vorgesehen. Die Pflichtwandelanleihe wird bei Fälligkeit in 2019 in (entweder bereits existierende oder aus einer bedingten Kapitalerhöhung stammende) Stammaktien der Bayer AG gewandelt. Das Wandlungsverhältnis ermittelt sich in Abhängigkeit vom Kurs der Aktie bei Wandlung. Sowohl der "Mindest-Wandlungspreis" als auch der "Höchst-Wandlungspreis" wurden bei Vertragsabschluss fixiert. Neben der obligatorischen Wandlung zum Laufzeitende besitzt die Emittentin während des "Wandlungszeitraums" das jederzeit ausübbare Recht zur vorzeitigen Wandlung. Im Fall einer vorzeitigen Wandlung ist die Emittentin verpflichtet, Aktien entsprechend des "Höchst-Wandlungsverhältnisses" zu liefern. Im Zugangszeitpunkt ist der Barwert der Zinszahlungen (unter Berücksichtigung der erwarteten Zinszahlungszeitpunkte) als finanzielle Verbindlichkeit erfasst worden, die Differenz zum beizulegenden Zeitwert des Gesamtinstruments als Eigenkapital. Die Pflichtwandelanleihe wurde mit einem Betrag i.H.v. € 3,3 Mrd. in der Kapitalrücklage und mit einem Betrag i.H.v. € 0,7 Mrd. in den Finanzverbindlichkeiten erfasst. Da die Klassifizierung einer Pflichtwandelanleihe als Fremdkapital oder teilweise als Eigenkapital und teilweise als Fremdkapital Auswirkungen auf die Kapitalstruktur des Bayer-Konzerns und damit auf die Kreditqualität sowie die Kapitalkosten für neu aufgenommene Kredite hat, war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Emissionsbedingungen der Pflichtwandelanleihe kritisch gewürdigt und beurteilt, ob die Pflichtwandelanleihe einen Vertrag im Sinne des IAS 32.13 darstellt, der im Konzernabschluss der Bayer AG in eine finanzielle Verbindlichkeit und ein Eigenkapitalinstrument gemäß IAS 32.28 aufgeteilt werden muss. Bei der Eigenkapitalkomponente haben wir unter anderem geprüft, inwieweit die Voraussetzungen des IAS 32.16 erfüllt sind und die vertraglichen Bedingungen der Pflichtwandelanleihe ausreichend Substanz haben, und damit als Eigenkapital zu klassifizieren ist (IAS 32.16 i.V.m. IFRIC Update Januar 2014). Die Verpflichtung zur laufenden Zinszahlung haben wir gemäß IAS 32.16 i.V.m. IAS 32.19 dahingehend beurteilt, inwieweit die Bayer AG sich der vertraglichen Verpflichtung zur Lieferung von Zahlungsmitteln nicht entziehen kann und somit eine finanzielle Verbindlichkeit vorliegt. Im Ergebnis stellt die Pflichtwandelanleihe ein zusammengesetztes Finanzinstrument dar, das im Zugangszeitpunkt in eine Eigen- und eine Fremdkapitalkomponente aufzuteilen ist. Als finanzielle Verbindlichkeit ist dabei die Verpflichtung zur laufenden Zinszahlung zu berücksichtigen, die Verpflichtung zur Tilgung, d.h. Wandlung, der Anleihe stellt dagegen eine Eigenkapitalkomponente dar. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu der Bilanzierung der Pflichtwandelanleihe sind in den Abschnitten 24 und 27 des Konzernanhangs enthalten. 4 Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften1 Die Gesellschaften des Bayer-Konzerns schließen eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs-, Rohstoffpreis- und Zinsänderungsrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ab. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien dokumentiert ist. Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus Umsatzerlösen, Absatz- und Beschaffungsgeschäften (insbesondere Rohstoffe) sowie Finanzierungen in Fremdwährung. Mit der Zinssicherung wird das Ziel eines sinnvollen Verhältnisses zwischen variabler und fixer Verzinsung verfolgt. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die positiven Zeitwerte der insgesamt zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente betragen zum Bilanzstichtag € 683 Mio, die negativen Marktwerte betragen € 819 Mio. Soweit die vom Bayer-Konzern eingesetzten Finanzinstrumente wirksame Sicherungsgeschäfte künftiger Zahlungsströme im Rahmen von Sicherungsbeziehungen nach den Vorschriften des IAS 39 sind, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bis zur Fälligkeit des gesicherten Zahlungsstroms (effektiver Teil) über die Dauer der Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag waren kumuliert € 61 Mio als erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge vor Ertragsteuern erfasst. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an die Bilanzierung und Berichterstattung durch den IAS 39 von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Corporate Treasury Solutions unter anderem die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Eigenkapital- und Ergebniseffekte aus den diversen Sicherungsgeschäften nachvollzogen. Mit unseren Spezialisten gemeinsam haben wir auch das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert auch die Berechnungsmethodiken auf Basis von Marktdaten nachvollzogen. Weiterhin haben wir zur Beurteilung der Vollständigkeit und zur Prüfung der beizulegenden Zeitwerte der erfassten Geschäfte Bankbestätigungen eingeholt. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme und der Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsgeschäften haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade in der Vergangenheit beurteilt. Hierbei konnten wir uns davon überzeugen, dass die Bilanzierung und Bewertung der Sicherungsgeschäfte in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 39 erfolgt ist. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind in den Abschnitten 4 und 30 des Konzernanhangs enthalten. 5 Abbildung des nicht fortgeführten Geschäfts "Diabetes Care"1 Im Geschäftsjahr hat die Gesellschaft im Rahmen der Portfoliooptimierung und auf der Grundlage eines mit Panasonic Healthcare Holdings Co., Ltd., Tokio/Japan, abgeschlossenen Share and Asset Purchase Agreements vom 10. Juni 2015 das weltweite Diabetes Care-Geschäft für rund € 1 Mrd. zum 4. Januar 2016 veräußert. Das Geschäft wird als eigenständiges Unternehmen unter dem Namen Ascensia Diabetes Care ("ADC") weitergeführt. Bis ADC eine entsprechende eigene funktionsfähige Infrastruktur aufgebaut hat, werden während einer Übergangszeit von bis zu zwei Jahren Bayer Konzerngesellschaften für ADC in diversen Ländern u. a. als Distributor fungieren und Dienstleistungen im Rechnungswesen erbringen. Das Diabetes-Care-Geschäft erzielte im Geschäftsjahr 2016 Umsatzerlöse von € 573 Mio. Die Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Diabetes-Care-Geschäfts im Konzernabschluss der Bayer AG erfolgt gemäß den Regelungen des IFRS 5 als nicht fortgeführtes Geschäft ("Discontinued Operations"). Die Ermittlung und Zuordnung der Vermögenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus diesem nicht fortgeführten Geschäft erfolgt auf Basis des Share and Asset Purchase Agreement. Aufgrund der Komplexität des zugrundeliegenden Vertragswerks und des einhergehenden Risikos einer unvollständigen Identifizierung aller im Rahmen des Verkaufs auf ADC übergehenden Vermögenswerte und Schulden war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns unter anderem intensiv mit den Regelungen des zugrundeliegenden Share and Asset Purchase Agreement auseinandergesetzt. Das Konzept des Bayer-Konzerns zur Identifizierung und bilanziellen Abbildung der Vermögenswerte und Schulden, die gemäß Share and Asset Purchase Agreement auf ADC übergehen werden, haben wir beurteilt und mit dem zugrundeliegenden Vertragswerk abgestimmt. Im Rahmen der Identifizierung derjenigen Vermögenswerte und Schulden, die dem Diabetes Care-Geschäft zugeordnet sind und gemäß dem Share and Asset Purchase Agreement in 2016 auf ADC übergehen werden, haben wir beurteilt, dass das Vorgehen der gesetzlichen Vertreter dem zugrundeliegenden Konzept entspricht und die Vollständigkeit der betroffenen Vermögenswerte und Schulden sichergestellt ist. Ebenso haben wir die Ermittlung derjenigen Erträge und Aufwendungen beurteilt und nachvollzogen, die dem nicht fortgeführten Geschäft "Diabetes Care" zuzuordnen sind und gemäß IFRS 5 gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung und im Anhang auszuweisen sind. Wir konnten feststellen, dass der Ausweis der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen des nicht fortgeführten Geschäfts "Diabetes Care" im Konzernabschluss gemäß den Vorschriften des IFRS 5 zutreffend vorgenommen wurde. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu dem nicht fortgeführten Geschäft "Diabetes Care" sind in Abschnitt 6.3 des Konzernanhangs enthalten. 6 Abbildung der Rechtsrisiken aus den produktbezogenen Auseinandersetzungen1 Unternehmen des Bayer-Konzerns sind in gerichtliche und außergerichtliche Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten involviert. Hieraus ergeben sich rechtliche Risiken insbesondere in den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. In Bezug auf die Produkte Yasmin™/ YAZ™ sind mit Stand zum 23. Januar 2017 noch 100 gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche in den USA gegen den Bayer-Konzern geltend gemacht. Einige Generalstaatsanwälte in U.S.-Bundesstaaten prüfen die angebliche Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften, ein Generalstaatsanwalt hat Klage gegen den Bayer-Konzern erhoben. Darüber hinaus sind Sammelklagen in Kanada und Israel anhängig sowie auch Anspruchsstellungen in anderen Ländern bekannt. Vor dem Hintergrund der anhängigen und erwarteten Produkthaftungsklagen in Zusammenhang mit dem Produkt Mirena™ wurden dem Bayer-Konzern bis zum 23. Januar 2017 in den USA Klagen von ca. 2.600 (Vorjahr 3.500) Anwenderinnen von Mirena™ zugestellt. Darüber hinaus wurden dem Bayer-Konzern bis zum 23. Januar 2017 in den USA von etwa 16.400 (Vorjahr 4.300) Anwendern des Produkts Xarelto™ Klagen auf Schaden- und Strafschadenersatz zugestellt. Zudem wurden dem Bayer-Konzern bis zum 23. Januar 2017 in Kanada zehn Klagen im Zusammenhang mit Xarelto™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bis zum 23. Januar 2017 wurden dem Bayer-Konzern in den USA Klagen von etwa 3.700 Anwenderinnen von Essure™ zugestellt sowie zwei Klagen in Kanada, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Ob aufgrund eines vorliegenden Rechtsstreits die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, und ggfs. in welcher Höhe, ist dabei in hohem Maße durch Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der geltend gemachten Forderungen waren die vorgenannten produktbezogenen Auseinandersetzungen des Bayer-Konzerns aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensausgangs sowie die bilanzielle Darstellung eines Rechtsstreits sicherstellt, beurteilt. Darüber hinaus führen wir regelmäßig Gespräche mit der internen Rechtsabteilung der Gesellschaft, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen geführt haben, erläutern zu lassen. Die Entwicklung der wesentlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich eines möglichen Verfahrensausgangs wird uns in schriftlicher Form durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Zum Bilanzstichtag haben wir darüber hinaus externe Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt, die die von den gesetzlichen Vertretern getroffene Risikoeinschätzung zu den unter 1 benannten produktbezogenen Auseinandersetzungen stützen. Im Zusammenhang mit diesen produktbezogenen Auseinandersetzungen haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter anhand der Anspruchsgrundlagen der an den Bayer-Konzern gerichteten Ansprüche nachvollzogen und stimmen mit den von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen überein. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den benannten Rechtsstreitigkeiten sind in Abschnitt 32 des Konzernanhangs enthalten. 7 Bereinigungen des EBITDA und Ergebnis je Aktie um Sondereinflüsse1 Für Steuerungs- und Analysezwecke des Bayer-Konzerns wird das EBITDA (Ergebnis) herangezogen und um Sondereinflüsse (in ihrer Art oder Höhe besondere Effekte) bereinigt. Im Konzernabschluss der Bayer AG werden Bereinigungen des EBITDA in Höhe von € 517 Mio dargestellt. Das bereinigte EBITDA wird von der Gesellschaft im Rahmen ihrer Kapitalmarktkommunikation als zentraler finanzieller Leistungsindikator verwendet. Weiterhin wird es als ein Grad der Zielerreichung für die jährliche Erfolgsvergütung der Mitarbeiter des Bayer-Konzerns herangezogen. Die Bereinigungen des EBITDA waren im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da diese auf Basis der internen Bilanzierungsrichtlinie des Bayer-Konzerns vorgenommen werden und ein Risiko zur einseitigen Ausübung von Ermessensspielräumen durch die gesetzlichen Vertreter besteht. 2 Wir haben die Ermittlung des bereinigten EBITDA nachvollzogen und haben uns mit der Identifikation der von den gesetzlichen Vertretern berücksichtigten Sondereinflüsse kritisch auseinandergesetzt. Damit einhergehend haben wir anhand der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und der uns erteilten Auskünfte der gesetzlichen Vertreter untersucht, ob die vorgenommenen Bereinigungen gemäß der in den Erläuterungen in der Segmentberichterstattung dargestellten Definition und Vorgehensweise erfolgten. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Bereinigungen des EBITDA in Einklang mit den Erläuterungen in der Segmentberichterstattung stehen und stetig angewendet wurden. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Bereinigungen des EBITDA sowie deren Ermittlungen sind in Abschnitt 5 des Konzernanhangs dargestellt. Zusätzliche InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die zusätzlichen Informationen verantwortlich. Die zusätzlichen Informationen umfassen
Unser Prüfungsurteil umfasst nicht die zusätzlichen Informationen und wir haben keine dahingehende Beurteilung vorgenommen. Unsere Verantwortung im Rahmen unserer Prüfung des Konzernabschlusses besteht darin, die zusätzlichen Informationen kritisch zu lesen und etwaige wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den zusätzlichen Informationen und dem Konzernabschluss oder unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen oder wesentliche falsche Angaben zu berücksichtigen. Wenn wir aufgrund unserer Tätigkeit feststellen, dass die zusätzlichen Informationen wesentliche falsche Angaben enthalten, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Im Hinblick darauf haben wir nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den KonzernabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des KonzernabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit dem Aufsichtsorgan unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsorgan eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsorgan erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung des KonzernlageberichtsPrüfungsurteil zum KonzernlageberichtWir haben den Konzernlagebericht der Bayer AG, Leverkusen, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernlageberichts geführt. Grundlage für das Prüfungsurteil zum KonzernlageberichtWir haben unsere Prüfung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung durchgeführt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, und einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht beinhaltet. Im Rahmen einer Abschlussprüfung prüfen wir den Konzernlagebericht in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Lageberichtsprüfung. In diesem Zusammenhang heben wir hervor:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Eckhard Sprinkmeier.
Essen, den 15. Februar 2017 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Dr. Peter Bartels, Wirtschaftsprüfer Eckhard Sprinkmeier, Wirtschaftsprüfer Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit von NachhaltigkeitsinformationenAn die Bayer AG, Leverkusen Wir haben die mit "eingeschränkt geprüft" gekennzeichneten Angaben in der Online-Ergänzung der erweiterten Online-Fassung des Geschäftsberichts der Bayer AG, Leverkusen (im Folgenden: "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 (im Folgenden: "Online-Fassung") einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der "Online-Fassung" in Übereinstimmung mit den in den G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen (im Folgenden: "GRI-Kriterien") sowie für die Auswahl der zu beurteilenden Angaben. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Unabhängigkeit und Qualitätssicherung der WirtschaftsprüfungsgesellschaftWir haben die deutschen berufsrechtlichen Vorschriften zur Unabhängigkeit sowie weitere berufliche Verhaltensanforderungen eingehalten. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen - insbesondere der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) sowie des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Entwurfs eines IDW Qualitätssicherungsstandards 1 "Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis" (IDW EQS 1) - an und unterhält dementsprechend ein umfangreiches Qualitätssicherungssystem, das dokumentierte Regelungen und Maßnahmen in Bezug auf die Einhaltung beruflicher Verhaltensanforderungen, beruflicher Standards sowie maßgebender gesetzlicher und anderer rechtlicher Anforderungen umfasst. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Tätigkeiten eine Beurteilung der mit "eingeschränkt geprüft" gekennzeichneten Angaben in der Online-Fassung abzugeben. Nicht Gegenstand unseres Auftrages ist die Beurteilung von externen Dokumentationsquellen oder Expertenmeinungen, auf die in der Online-Fassung verwiesen wird. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass bei kritischer Würdigung mit einer begrenzten Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die mit "eingeschränkt geprüft" gekennzeichneten Angaben in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den GRI-Kriterien aufgestellt worden sind. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Sicherheit gewonnen wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies beinhaltet die Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Online-Fassung unter Zugrundelegung der GRI-Kriterien. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Tätigkeiten durchgeführt:
UrteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungssicherheit sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit "eingeschränkt geprüft" gekennzeichneten Angaben in der Online-Fassung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den GRI-Kriterien aufgestellt worden sind. Ergänzende Hinweise - EmpfehlungenOhne das oben dargestellte Urteil einzuschränken, sprechen wir folgende Empfehlungen zum Nachhaltigkeitsmanagement und -berichterstattung für die Gesellschaft aus:
Verwendungszweck des VermerksWir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Die Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit bestimmt. Der Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Gesellschaft gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
Essen, den 21. Februar 2017 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Hendrik Fink, Wirtschaftsprüfer ppa. Juliane v. Clausbruch C Weitere InformationenOrgane der GesellschaftAufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrats bekleiden die nachstehenden Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2016; bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens) und nahmen wie aufgeführt an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie jeweils angehörten, teil: Werner Wenning Leverkusen (geb. 21.10.1946) Vorsitzender des Aufsichtsrats seit Oktober 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayer AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 19 von 19 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Oliver Zühlke Solingen (geb. 11.12.1968) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit Juli 2015 Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2007 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Bayer Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 10 von 12 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. Paul Achleitner München (geb. 28.9.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2002 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Bank AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 13 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah Düsseldorf (geb. 10.1.1969) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2014 Vorsitzende des Aufsichtsrats der Henkel AG & Co. KGaA und der Henkel Management AG sowie des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgre-mien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 5 von 5 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Clemens Börsig Frankfurt am Main (geb. 27.7.1948) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2007 Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 5 von 5 Aufsichtsrats-Sitzungen André van Broich Dormagen (geb. 19.6.1970) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Betriebsrats -Standort Dormagen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 7 von 7 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Thomas Ebeling Muri bei Bern, Schweiz (geb. 9.2.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media SE Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 5 von 5 Aufsichtsrats-Sitzungen Johanna W. (Hanneke) Faber Amstelveen, Niederlande (geb. 19.4.1969) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2016 Chief E-Commerce and Innovation Officer und Mitglied des Executive Committee von Koninklijke Ahold Delhaize N.V. Teilnahme an 3 von 3 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr.-Ing. Thomas Fischer Krefeld (geb. 27.8.1955) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2005 Vorsitzender des Sprecherausschusses Covestro Deutschland AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 9 von 9 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Reiner Hoffmann Wuppertal (geb. 30.5.1955) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2006 Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Teilnahme an 5 von 5 Aufsichtsrats-Sitzungen Yüksel Karaaslan Hohen Neuendorf (geb. 1.3.1968) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Bayer Vorsitzender des Betriebsrats -Standort Berlin Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 8 von 8 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Petra Kronen Krefeld (geb. 22.8.1964) Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2000 Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro Vorsitzende des Betriebsrats Covestro - Standort Uerdingen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 7 von 8 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Frank Löllgen Köln (geb. 14.6.1961) Mitglied des Aufsichtsrats seit November 2015 Landesbezirksleiter Nordrhein der IG Bergbau, Chemie, Energie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 8 von 8 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. rer. nat. Helmut Panke München (geb. 31.8.1946) Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2016 Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 4 von 4 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Prof. Dr. Wolfgang Plischke Aschau im Chiemgau (geb. 15.9.1951) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2016 Selbstständiger Berater Mitgliedschaften in vergleichbaren In- und ausländischen Kontrollgre-mien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 6 von 6 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Sue H. Rataj Sebastopol, USA (geb. 8.1.1957) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Mitglied im Board of Directors der Cabot Corporation, Boston, USA Mitglied im Board of Directors der Agilent Technologies Inc., Santa Clara, USA Teilnahme an 5 von 5 Aufsichtsrats-Sitzungen Petra Reinbold-Knape Gladbeck (geb. 16.4.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 8 von 8 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Michael Schmidt-Kießling Schwelm (geb. 24.3.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Betriebsrats - Standort Elberfeld Teilnahme an 4 von 5 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Klaus Sturany* Ascona, Schweiz (geb. 23.10.1946) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2007 Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgre-mien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 9 von 9 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Heinz Georg Webers Bergkamen (geb. 27.12.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit Juli 2015 Vorsitzender Bayer Europa-Forum Vorsitzender des Betriebsrats -Standort Bergkamen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 5 von 5 Aufsichtsrats-Sitzungen Prof. Dr. Dr. h.c. Otmar D. Wiestler Berlin (geb. 6.11.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2014 Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren Teilnahme an 7 von 7 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst-Ludwig Winnacker München (geb. 26.7.1941) Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2016 Professor-Emeritus an der Ludwig-Maximilians-Universität München Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 3 von 3 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen VorstandMitglieder des Vorstands bekleiden die nachstehend genannten Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2016): Werner Baumann (geb. 6.10.1962) Vorsitzender (seit Mai 2016) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2010, bestellt bis 30.4.2021
Liam Condon (geb. 27.2.1968) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2018 Johannes Dietsch (geb. 2.1.1962) Mitglied des Vorstands seit 1.9.2014, bestellt bis 31.8.2017
Dr. Hartmut Klusik (geb. 30.7.1956) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2018 Arbeitsdirektor
Kemal Malik (geb. 29.9.1962) Mitglied des Vorstands seit 1.2.2014, bestellt bis 31.1.2022 Erica Mann (geb. 11.10.1958) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2018 Dieter Weinand (geb. 16.8.1960) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2018
Vorsitzender des Vorstands bis April 2016Dr. Marijn Dekkers (geb. 22.9.1957)
Ständige Ausschüsse des Aufsichtsrats der Bayer AG (Stand: 31. Dezember 2016)Präsidium / Vermittlungsausschuss Wenning (Vorsitz), Achleitner, Reinbold-Knape, Zühlke Prüfungsausschuss Sturany* (Vorsitz), Fischer, Löllgen, Plischke, Wenning, Zühlke Personalausschuss Wenning (Vorsitz), Achleitner, Karaaslan, Kronen Nominierungsausschuss Wenning (Vorsitz), Achleitner Innovationsausschuss Plischke (Vorsitz), van Broich, Reinbold-Knape, Wenning, Wiestler, Zühlke
*
Sachverständiges Mitglied im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG Anteilsbesitz zum 31.12.2016 nach § 313 HGBdes Bayer-KonzernsIn der folgenden Tabelle sind die vollkonsolidierten Beteiligungsgesellschaften aufgeführt: Vollkonsolidierte Beteiligungsgesellschaftenscroll
*
Gemäß IFRS 10.B39 vollkonsolidiertes Tochterunternehmen scroll
*
Gemäß IFRS 10.B8 i.V.m. B19 (b) und (c) vollkonsolidiertes
strukturiertes Unternehmen Außerdem wurden die folgenden gemeinschaftlichen Tätigkeiten anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen: Gemeinschaftliche Tätigkeitenscroll
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, sind die folgenden: Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmenscroll
*
Gemäß IAS 28.5 i.V.m. 28.6 als assoziiertes
Unternehmen nach der Equity-Methode berücksichtigt Folgende Tochterunternehmen (davon ein strukturiertes Unternehmen) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen: Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutungscroll
scroll
*
Gemäß IFRS 10 strukturiertes Unternehmen
(von untergeordneter Bedeutung) Die folgenden assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt: Assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen von untergeordneter Bedeutungscroll
An den folgenden gemäß § 267 Absatz 3 HGB großen Kapitalgesellschaften hielt der Bayer-Konzern zwischen 5 % und 20 % der Stimmrechte: Übrige Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaftenscroll
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||