Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

Bekanntmachung gemäß §§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die

Bayer CropScience Aktiengesellschaft, Monheim am Rhein

Bayer Chemicals Aktiengesellschaft, Leverkusen

Bayer Pharma Aktiengesellschaft, Berlin

Bayer Schering Pharma Aktiengesellschaft, Berlin

(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft Folgendes beschlossen:

„Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 wird zugestimmt.“

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2017 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Bayer Aktiengesellschaft, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.

Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2017.

 

Leverkusen, im September 2017

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand