![]() Bayer AktiengesellschaftLeverkusenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bayer-Geschäftsbericht 2017Bericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats - teilweise vorbereitet durch die Ausschüsse - die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der Divisionen und der wichtigen Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland waren Gegenstand eingehender Erörterung. Wechsel im AufsichtsratMit Ablauf der Hauptversammlung am 28. April 2017 endeten die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Werner Wenning, Dr. Paul Achleitner, Dr. Clemens Börsig, Thomas Ebeling, Sue H. Rataj und Dr. Klaus Sturany. Die Hauptversammlung wählte Werner Wenning, Dr. Paul Achleitner, Thomas Ebeling und Dr. Klaus Sturany erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats, und zwar mit Ausnahme von Dr. Klaus Sturany bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022. Dr. Klaus Sturany wurde bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2018 gewählt. Zu Nachfolgern von Dr. Clemens Börsig und Sue H. Rataj wählte die Hauptversammlung ebenfalls mit einer Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 Dr. Norbert W. Bischofberger und Colleen A. Goggins. Am 4. Juni 2017 verstarb das Aufsichtsratsmitglied Yüksel Karaaslan. An seine Stelle trat Detlef Rennings als gewähltes Ersatzmitglied. Mit Ablauf des 30. September 2017 schied Petra Kronen aus dem Aufsichtsrat aus. An ihre Stelle trat Sabine Schaab als gewähltes Ersatzmitglied. Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat trat im Jahr 2017 zu neun Sitzungen zusammen und fasste einen schriftlichen Beschluss über eine Nachwahl in den Personalausschuss. Kein Aufsichtsratsmitglied hat nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen er angehört, oder weniger teilgenommen. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Geschäftsjahr 2017 rund 95 Prozent. Eine individualisierte Übersicht über die Teilnahme der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist im Kapitel "Organe der Gesellschaft" unter "Weitere Informationen" zu finden. Die Mitglieder des Vorstands nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Bei Bedarf tagte der Aufsichtsrat ohne den Vorstand bzw. nur unter Teilnahme des Vorstandsvorsitzenden. Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats standen Fragen der Strategie, des Portfolios und der Geschäftsentwicklung sowie Personalfragen. Einen besonderen Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats bildete die Monsanto-Transaktion, einschließlich des Fortgangs der Fusionskontrollverfahren, über die in mehreren Sitzungen ausführlich berichtet wurde. Dieses Thema war zudem zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats Gegenstand eines intensiven Informationsaustauschs zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich in seinen einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig mit folgenden Themen: In seiner Sitzung im Februar behandelte der Aufsichtsrat den Geschäftsbericht 2016, die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2017 sowie das Risiko-Managementsystem des Konzerns und fasste Beschlüsse über die Reduktion der Covestro-Beteiligung sowie Fragen der Vorstandsvergütung. In einer außerordentlichen Sitzung im April fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss über die Verlängerung der Bestellung des Finanzvorstands, Johannes Dietsch, bis zum 31. Mai 2018. In einer weiteren Sitzung im April erörterte der Aufsichtsrat den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr, die Zielsetzung für den Frauenanteil im Vorstand sowie die bevorstehende Hauptversammlung. In seiner konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Hauptversammlung führte der Aufsichtsrat die erforderlichen Wahlen des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters sowie der Vorsitzenden und Mitglieder der Aufsichtsratsausschüsse durch. In einer außerordentlichen Sitzung im Juni befasste sich der Aufsichtsrat mit der weiteren Reduktion der Covestro-Beteiligung und fasste dazu einen Beschluss. In seiner Sitzung im September bestellte der Aufsichtsrat Wolfgang Nickl mit Wirkung zum 26. April 2018 zum Mitglied des Vorstands. Wolfgang Nickl wird nach dem Ausscheiden von Johannes Dietsch aus dem Vorstand Finanzvorstand. Des Weiteren erörterte der Aufsichtsrat die Entwicklung des Crop-Science-Geschäfts in Brasilien, die zu der im Juni veröffentlichten Ad-hoc-Meldung über eine erwartete Ergebnisbelastung geführt hat. Der Aufsichtsrat verständigte sich auf eine weitere Aufarbeitung der Vorgänge einschließlich deren Behandlung durch den Vorstand. In der Sitzung stimmte der Aufsichtsrat auch dem Abschluss eines Entherrschungsvertrags mit Covestro zur Absicherung der Entkonsolidierung mit Wirkung zum 30. September 2017 zu und beschloss die Vergrößerung des Innovationsausschusses auf acht Mitglieder. In einer außerordentlichen Sitzung im Oktober befasste sich der Aufsichtsrat detailliert mit dem geplanten Verkauf eines Teils des Crop-Science-Geschäfts im Zusammenhang mit den laufenden Fusionskontrollverfahren für den Erwerb von Monsanto. In einer weiteren außerordentlichen Sitzung im November bestellte der Aufsichtsrat Heiko Schipper mit Wirkung zum 1. März 2018 zum Mitglied des Vorstands. Heiko Schipper wird nach dem Ausscheiden von Erica Mann aus dem Vorstand Leiter der Division Consumer Health. In dieser Sitzung behandelte er zudem die Einlizenzierung von zwei Entwicklungskandidaten des US-amerikanischen Biotechunternehmens Loxo Oncology und befasste sich mit der Entwicklung weiblicher Führungskräfte im Konzern. In seiner Sitzung im Dezember überprüfte der Aufsichtsrat turnusgemäß die Festgehälter der Vorstandsmitglieder und die Höhe der Pensionen der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat erklärte sich in der Sitzung einverstanden mit dem Ausscheiden von Erica Mann aus dem Vorstand mit Wirkung zum 31. März 2018. In der Sitzung stellte der Vorstand außerdem seine operative Planung für die Jahre 2018 bis 2020 vor und berichtete über das Finanzierungskonzept für die Monsanto-Transaktion, die Bewertung von Monsanto sowie die Auswirkungen der Transaktion auf das Rating. Der Aufsichtsrat genehmigte den vorgeschlagenen Finanzierungsrahmen für 2018. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat, vorbereitet durch eine zweimalige detaillierte Berichterstattung und Diskussion im Prüfungsausschuss, erneut und abschließend mit den Entwicklungen bei Crop Science in Brasilien und den in diesem Zusammenhang durch den Vorstand veranlassten Maßnahmen. Schließlich wählte der Aufsichtsrat zwei weitere Mitglieder in den vergrößerten Innovationsausschuss und beschloss, eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Ausschüsse des AufsichtsratsAls Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen ein Präsidium, ein Prüfungsausschuss, ein Personalausschuss, ein Nominierungsausschuss sowie ein Innovationsausschuss. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist in dem Kapitel "Organe der Gesellschaft" unter "Weitere Informationen" zu finden. Die Sitzungen und Entscheidungen der Ausschüsse, insbesondere die Sitzungen des Prüfungsausschusses, wurden durch Berichte und andere Informationen des Vorstands vorbereitet. Über die Sitzungen der Ausschüsse wurde im Plenum berichtet. Präsidium: Diesem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter je ein weiterer Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Vermittlungsausschuss gemäß dem Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung in diesem Zusammenhang. Weiterhin kann der Aufsichtsrat fallweise bestimmte Zuständigkeiten an das Präsidium übertragen. Schließlich kann das Präsidium bei der Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen tätig werden. Das Präsidium musste im Jahr 2017 nicht zusammenkommen. Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vertretern der Anteilseigner und drei Arbeitnehmervertretern. Der im Berichtsjahr amtierende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Klaus Sturany, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei einem Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen. Der Prüfungsausschuss tagt regelmäßig viermal im Jahr. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems, des Risiko-Managementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Er bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer (insbesondere den Prüfungsauftrag, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung) vor. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat einen begründeten Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers und trifft geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festzustellen und zu überwachen. Seine Prüfung bezieht sich insbesondere darauf, ob die gesetzlichen Anforderungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses eingehalten wurden und ob die Darstellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns widerspiegeln. Der Prüfungsausschuss erörtert bei jeder seiner Sitzungen bei Bedarf neue Entwicklungen im Bereich der Compliance. Der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand nahmen an den Ausschusssitzungen regelmäßig teil. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen ebenfalls an allen Sitzungen teil und berichteten ausführlich über die Prüfungstätigkeit und die prüferische Durchsicht der Quartalsfinanzberichte. Es wurden folgende Themen schwerpunktmäßig behandelt: In seiner Sitzung im Februar befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss. Daneben behandelte er intensiv den Risikobericht, der das Risikofrüherkennungssystem, den Bericht über das Interne Kontrollsystem (ICS) und Weiterentwicklungen, insbesondere das integrierte Risiko-Managementsystem, umfasst. Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss mit Entwicklungen zu Rechts- und Compliance-Fällen. Schließlich unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Beschlussempfehlung zur Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung. Schwerpunkte der April-Sitzung waren der Jahresbericht des Compliance-Officer, ein Bericht über ein Compliance-Projekt in China, der Jahresbericht der Konzernrevision sowie die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten für den Jahresabschluss 2017. In der Juli-Sitzung wurde neben dem Quartalsfinanzbericht insbesondere die Geschäftsentwicklung bei Crop Science in Brasilien detailliert erörtert. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit den Themen Informationssicherheit, der CSR-Berichterstattung und dem Stand der laufenden Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des zusammengefassten Lageberichts des Geschäftsjahres 2016 durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung, die letztlich ohne Feststellung fehlerhafter Rechnungslegung beendet wurde. Außerdem wurden - wie in jeder Sitzung - Rechts- und Compliance-Themen behandelt. In seiner Sitzung im Oktober befasste sich der Prüfungsausschuss außer mit den regelmäßigen Tagesordnungspunkten erneut mit der Geschäftsentwicklung bei Crop Science in Brasilien. Der Vorstand berichtete ergänzend zum Bericht in der Juli-Sitzung über den weiteren Fortgang der Entwicklung und ging auf eine Reihe von Fragen ein, um deren Beantwortung der Prüfungsausschuss im Nachgang zum Bericht bei der vorangegangenen Sitzung gebeten hatte. Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Jahresbericht der Steuerabteilung, der durchgeführten Prüfung nach § 20 WpHG (EMIR), dem Prüfungsbudget für 2018 und den Rahmen für Nichtprüfungsleistungen. Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor, das über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegt jedoch beim Aufsichtsratsplenum, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät er über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Der Vorstandsvorsitzende nahm regelmäßig an den Sitzungen des Personalausschusses teil, soweit nicht ihn selbst betreffende Themen behandelt wurden. Der Personalausschuss trat zu fünf Sitzungen zusammen. Gegenstand der Sitzungen waren Fragen der Vorstandsvergütung und der Vorstandsverträge, die Verlängerung der Vorstandsbestellung von Johannes Dietsch, das bevorstehende Ausscheiden von Erica Mann und die Bestellungen von Wolfgang Nickl und Heiko Schipper zu Mitgliedern des Vorstands. Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschlag an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem weiteren Vertreter der Anteilseigner im Präsidium. Der Nominierungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht zusammentreten. Die Empfehlung für die Wahlvorschläge in der Hauptversammlung 2017 hatten die Mitglieder des Nominierungsausschusses bereits im Dezember 2016 erörtert. Innovationsausschuss: Der Innovationsausschuss befasst sich insbesondere mit der Innovationsstrategie und dem Innovationsmanagement, der Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums sowie wichtigen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen von Bayer. In seinem Zuständigkeitsbereich berät und überwacht der Ausschuss die Geschäftsführung und bereitet eventuelle Aufsichtsratsbeschlüsse vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und fünf weiteren Aufsichtsratsmitgliedern und ist paritätisch besetzt. An den Sitzungen des Innovationsausschusses nehmen regelmäßig der Vorstandsvorsitzende und der Innovationsvorstand teil. Der Innovationsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Er behandelte in der Sitzung im Februar den Forschungs- und Entwicklungsprozess in der Division Pharmaceuticals und insbesondere die Organisation und Strategie des Bereichs Drug Discovery. In seiner Sitzung im September befasste er sich mit dem Innovationskonzept der Division Consumer Health sowie dem Thema offene Innovation (Open Innovation) bei Pharmaceuticals und Crop Science. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat beschäftigte sich mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen. Insbesondere erörterte er in seiner Dezember-Sitzung die Umsetzung der neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und beschloss in diesem Zusammenhang Änderungen seiner Geschäftsordnung. Im Dezember wurde von Vorstand und Aufsichtsrat erneut eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Des Weiteren berichtete der Aufsichtsratsvorsitzende in den Sitzungen des Aufsichtsrats zusammenfassend über seinen Dialog mit Investoren. Jahres- und Konzernabschluss, AbschlussprüfungDer Jahresabschluss der Bayer AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der zusammengefasste Lagebericht nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Jahresabschluss der Bayer AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer war Prof. Dr. Frank Beine. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass Bayer die Regeln des HGB, AktG bzw. die International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen. Den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht haben wir geprüft. Im Rahmen der Prüfung des zusammengefassten Lageberichts haben wir insbesondere auch die in den Lagebericht voll integrierte nicht finanzielle Erklärung geprüft, die auch durch den Abschlussprüfer geprüft worden ist. Es bestanden keine Einwände. Wir stimmen daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigen wir. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem zusammengefassten Lagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens sind wir einverstanden. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidungen zu den Rücklagen in der Gesellschaft. Dem Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende von 2,80 Euro pro Aktie und den Vortrag des nach dieser Ausschüttung verbleibenden Teils des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorsieht, schließen wir uns an. Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2017.
Leverkusen, 27. Februar 2018 Für den Aufsichtsrat Werner Wenning, Vorsitzender A Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2017von Bayer-Konzern und Bayer AG1. Der Bayer-Konzern im Überblick1.1 Unternehmensprofil und Konzernstruktur
1.1.1 UnternehmensprofilBayer ist ein Life-Science-Unternehmen mit einer über 150-jährigen Geschichte und Kernkompetenzen auf den Gebieten Gesundheit und Agrarwirtschaft. Mit unseren innovativen Produkten tragen wir zur Lösung von grundlegenden Herausforderungen unserer Zeit bei: einerseits der Erhaltung der Lebensqualität von immer mehr Menschen bei weiter steigender Lebenserwartung, indem wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Vorbeugung, Linderung und Heilung von Krankheiten konzentrieren. Ebenso leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer zuverlässigen Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungs- und Futtermitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen. Wir wollen Wert schaffen für unsere Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter und gleichzeitig die Ertragskraft des Unternehmens stärken. Wir arbeiten nachhaltig und stellen uns der Verantwortung als sozial und ethisch handelndes Unternehmen. Mitarbeiter mit einer Leidenschaft für Innovation finden bei Bayer hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. All dies ist Bestandteil unseres Unternehmenszwecks: "Bayer: Science for a better life". Unsere Unternehmenswerte leiten uns im täglichen Handeln. Wir haben diese unter dem Namen LIFE zusammengefasst: Leadership (Führung), Integrität, F lexibilität und Effizienz. Diese Werte sind für alle Mitarbeiter verbindlich und darüber hinaus fest in unser globales Performance-Management-System integriert. Unsere Wertekultur sorgt im gesamten Konzern für eine gemeinsame Identität über Landesgrenzen, Hierarchien und kulturelle Unterschiede hinweg. Bayer weltweit 2017A 1.1.1/1 ![]() Nordamerikascroll
Lateinamerikascroll
Europa/Nahost/Afrikascroll
Asien/Pazifikscroll
1.1.2 KonzernstrukturKonzernstruktur zum 31.12.2017Der Bayer-Konzern wird als Life-Science-Unternehmen über die drei Divisionen Pharmaceuticals, Consumer Health und Crop Science sowie die Geschäftseinheit Animal Health geführt. Diese vier operativen Bereiche entsprechen unseren berichtspflichtigen Segmenten. Die Corporate Functions (Konzernfunktionen), die Business Services und die Servicegesellschaft Currenta unterstützen das operative Geschäft. Der Konzern war 2017 mit 237 konsolidierten Gesellschaften in 79 Ländern auf allen Kontinenten vertreten. Wie unten näher ausgeführt, betrug unser Anteil an der Covestro AG zum Bilanzstichtag 24,6 %. Covestro ist kein berichtspflichtiges Segment des Bayer-Konzerns mehr und wird seit Beginn des 4. Quartals nach der Equity-Methode bilanziert. Struktur des Bayer-Konzerns 2017A 1.1.2/1 ![]() Im Segment Pharmaceuticals konzentrieren wir uns auf verschreibungspflichtige Produkte, insbesondere in den Bereichen Herz-Kreislauf und Frauengesundheit, sowie auf Spezialtherapeutika in den Bereichen Onkologie, Hämatologie und Augenheilkunde. Zu der Division zählt auch das Geschäftsfeld Radiologie mit Medizingeräten zum Einsatz in der diagnostischen Bildgebung sowie mit hierfür benötigten Kontrastmitteln. Das Segment Consumer Health bietet verschreibungsfreie Medikamente (OTC = Over the Counter), Medizinprodukte sowie Kosmetika in den Kategorien Dermatologie, Nahrungsergänzungsmittel, Schmerz, Magen-Darm-Gesundheit, Allergie, Erkältung sowie Fußpflege und Sonnenschutz an. Crop Science gehört zu den weltweit führenden Agrarwirtschaftsunternehmen und ist auf den Gebieten Pflanzenschutz, Saatgut und Schädlingsbekämpfung tätig. Die Geschäftseinheit Crop Protection / Seeds bietet eine breite Produktpalette mit hochwertigem Saatgut, innovativen Pflanzenschutzlösungen sowie einen umfassenden Kundenservice für die nachhaltige Landwirtschaft. Die Geschäftseinheit Environmental Science bietet Produkte und Dienstleistungen für professionelle Anwender außerhalb der Landwirtschaft, beispielsweise für die Vektorkontrolle, zur Schädlingsbekämpfung oder zum Einsatz in der Forstwirtschaft. Animal Health zählt zu den international führenden, innovativen Unternehmen im Bereich Tiergesundheit. Es entwickelt und vertreibt Produkte und Lösungen zur Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen bei Haus- und Nutztieren. Die Konzernfunktionen und die Business Services fungieren als konzernweite Kompetenzzentren und bündeln die geschäftsunterstützenden Dienstleistungen. Die Servicegesellschaft Currenta ist mit dem Management und dem Betrieb der Chempark-Standorte Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen betraut. Leitungsfunktionen der Bayer AGDie Bayer AG ist Obergesellschaft des Konzerns und nimmt, vertreten durch ihren Vorstand, die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens wahr. Hierzu gehören vor allem die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Ressourcenallokation, das Führungskräfte- und Finanzmanagement sowie die Leitung des konzernweiten operativen Geschäfts der Segmente. Seit Beginn des Jahres 2017 bestehen zwischen der Bayer AG einerseits und der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG andererseits, den früheren Obergesellschaften der entsprechenden Divisionen, Betriebspachtverträge, durch die deren operatives Geschäft auf die Bayer AG übergegangen ist. Damit nimmt die Bayer AG neben der schon bislang ausgeübten Holding-Tätigkeit nunmehr in Bezug auf Pharmaceuticals und Crop Science auch die entsprechenden Stammhausfunktionen wahr. Konzernstrukturveränderungen im Zusammenhang mit CovestroDen Anteil an der Covestro AG haben wir im Geschäftsjahr von 64,2 % auf 24,6 % reduziert: Über das Jahr hinweg veräußerten wir in vier Tranchen insgesamt 35,6 % der Anteile und erzielten damit einen Gesamterlös von rund 4,7 Mrd. €. Zusätzlich legten wir weitere 4 % der Anteile in den Bayer Pension Trust e. V. ein, der nun 8,9 % der Anteile hält. Darüber hinaus veräußerten wir im Januar 2018 weitere 10,4 % an Covestro-Aktien, wodurch unser derzeitiger direkter Anteil bei 14,2 % liegt. Aus der Transaktion resultierte ein Gesamterlös von 1,8 Mrd. €. Aufgrund der bis Ende September vorgenommenen Reduzierung der Anteile sowie eines zusätzlich abgeschlossenen Entherrschungsvertrags gab Bayer zum Ende des 3. Quartals die faktische Kontrolle über Covestro auf. Entsprechend erfolgten die Entkonsolidierung von Covestro und die erstmalige Einbeziehung der Covestro-Gruppe als assoziiertes Unternehmen. Covestro ist kein berichtspflichtiges Segment des Bayer-Konzerns mehr und wird bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung als nicht fortgeführtes Geschäft ausgewiesen. Die Finanzinformationen für die Zeiträume vor der Entkonsolidierung, einschließlich der Vorjahreswerte, wurden entsprechend angepasst. Konzernstrukturveränderungen im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von MonsantoAm 14. September 2016 haben wir eine bindende Vereinbarung zur Übernahme der Monsanto Company unterzeichnet. Die Aktionäre von Monsanto haben dem Zusammenschluss am 13. Dezember 2016 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung zugestimmt. Im Jahr 2017 hat Bayer die Hälfte der beantragten behördlichen Freigaben erhalten, darunter Kolumbien, Ecuador, Israel, Paraguay, Philippinen und Südafrika. Wir kooperieren mit den Behörden und arbeiten weiter darauf hin, die Transaktion im 2. Quartal 2018 abschließen zu können. Im Oktober 2017 unterzeichnete Bayer im Rahmen der geplanten Übernahme von Monsanto eine Vereinbarung zum Verkauf von bestimmten Crop-Science-Geschäften an BASF für 5,9 Mrd. €. Verkaufsgegenstand ist das weltweite Glufosinat-Ammonium-Geschäft von Bayer und die dazugehörige LibertyLink™-Technologie zur Herbizidtoleranz sowie ein wesentlicher Teil des Geschäfts mit Saatgut in Feldkulturen, einschließlich der entsprechenden Forschung und Entwicklung. Die Transaktion muss von den Regulierungsbehörden genehmigt werden und wird erst wirksam, wenn die Übernahme von Monsanto durch Bayer erfolgreich abgeschlossen ist. Bis zum Abschluss der Veräußerung wird Bayer als Eigentümer die Geschäfte weiterführen. Die betroffenen Aktiva und Passiva werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Die Lage des Unternehmens wird, davon abgesehen, im Folgenden einschließlich der betroffenen Crop-Science-Geschäfte erläutert. Mögliche Auswirkungen der Desinvestition auf bestimmte Sachverhalte werden nicht näher herausgestellt. Im Zuge der geplanten Übernahme von Monsanto und in Vorbereitung auf das künftig kombinierte Geschäft wurde die Struktur des Segments Crop Science zum 1. Januar 2018 angepasst. In der neuen Struktur befinden sich alle strategischen Geschäftseinheiten organisatorisch direkt unter dem Segment Crop Science, hierunter auch die Bereiche Herbizide, Fungizide, Insektizide und SeedGrowth. Crop Protection / Seeds entfällt, einschließlich der darunter liegenden Zwischenebene Crop Protection. Auch die Geschäftseinheiten von Seeds (inklusive Traits) werden von nun an grundsätzlich einzeln und nicht mehr in Summe betrachtet. In diesem Sinne wird Vegetable Seeds gesondert berichtet. Die übrigen Seeds-Bereiche, einschließlich Corn Seed & Traits, Soybean Seed & Traits, Cotton Seed & Traits, Oilseeds & Traits und Other Seeds & Traits werden aufgrund ihrer derzeitigen Größe unter Sonstige (Seeds & Traits) subsummiert. Environmental Science wird auf einer Ebene mit den anderen strategischen Geschäftseinheiten separat ausgewiesen. Die neue Berichtsstruktur wird bei Abschluss der Monsanto-Übernahme erneut überprüft und an die dann aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Berichtsstruktur von Crop Science gibt Abb. A 1.1.2/2: Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Crop-Science-StrukturA 1.1.2/2 scroll
Die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2017 erfolgt in der noch bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Struktur. 1.1.3 WertschöpfungBayer schafft mit innovativen Produkten und Lösungen Wert für seine Stakeholder. Dies geschieht entlang aller Stufen der Wertschöpfungskette. Wir betreiben weltweit Produktionsstandorte, investieren in Forschung und Entwicklung, arbeiten mit internationalen sowie lokalen Lieferanten und leisten einen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Entwicklung in unseren Zielmärkten. Als Arbeitgeber sorgen wir außerdem für Arbeitsplätze in Industrie- ebenso wie in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie für Kaufkraft durch Löhne und Gehälter. Durch die Zahlung von Steuern und Abgaben leisten wir einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens und stützen damit auch die öffentliche Infrastruktur. Stufen der WertschöpfungsketteA 1.1.3/1 ![]() Die Wertschöpfungsrechnung zeigt, welchen direkten finanziellen Wert wir mit unserem wirtschaftlichen Handeln für unsere Stakeholder schaffen. Wir definieren die Wertschöpfung als die von Bayer im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftete Leistung abzüglich der Kosten der bezogenen und verbrauchten Güter und Leistungen sowie Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Wertschöpfung des Konzerns 2017A 1.1.3/2 ![]()
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Unternehmensleistung = Umsatzerlöse + sonstige betriebliche Erträge + finanzielle
Erträge / Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen 1.2 Strategie, Steuerung und Management
1.2.1 Konzernstrategie und ZieleEine stetig wachsende und älter werdende Weltbevölkerung führt zu grundlegenden Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung. Wie sichern wir in Zeiten des Klimawandels die Nahrungsversorgung von bis zu zehn Milliarden Menschen bis zum Jahr 2050? Wie sichern wir die Lebensqualität von immer mehr älteren Menschen? Diesen Herausforderungen wollen wir uns stellen und gemäß unserem Unternehmenszweck "Bayer: Science for a better life" innovative Lösungen für bessere Medikamente und hochwertige Nahrungsmittel entwickeln. Neben der Ausrichtung auf wirtschaftlichen Erfolg wollen wir im Rahmen unserer unternehmerischen Möglichkeiten einen verantwortungsbewussten Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen "Gesundheit und Wohlergehen" und "Kein Hunger" leisten. Wir wollen unserer ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden, unsere Geschäfte kontinuierlich weiterentwickeln und führende Positionen in ihren jeweiligen Industrien und Segmenten besetzen, um den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens zu sichern. Wir investieren in ein diversifiziertes Portfolio starker, wertschöpfender Geschäftsfelder. Hierfür bauen wir auf unsere Mitarbeiter und unsere Kernkompetenzen Innovation, Kundenorientierung, Qualität, Prozessexzellenz und Portfoliomanagement. Strategien der SegmentePharmaceuticalsDer demografische Wandel führt global zu einem deutlichen Anstieg von chronischen Krankheiten und Mehrfacherkrankungen. Dies stellt die Gesundheitssysteme vor erhebliche Herausforderungen. Wir wollen zum medizinischen Fortschritt beitragen, indem wir uns auf die Erforschung, Entwicklung und Vermarktung von innovativen Medikamenten mit signifikantem klinischem Nutzen und Mehrwert in den Therapiegebieten Herz-Kreislauf, Onkologie, Frauengesundheit, Hämatologie und Augenheilkunde konzentrieren. Mittelfristig beruht unser Wachstum im Wesentlichen auf den am Markt eingeführten Produkten Xarelto™, Eylea™, Stivarga™, Xofigo™ und Adempas™. Um das langfristige Wachstum zu sichern, investieren wir kontinuierlich in Forschung und Entwicklung. Dabei fokussieren wir uns auf die Gebiete, in denen ein erheblicher Innovationsbedarf besteht und in denen wir durch die Kompetenz unserer Forscherinnen und Forscher einen wesentlichen Beitrag leisten können. Dies gilt insbesondere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und ausgewählte Anwendungsgebiete in der Frauengesundheit. Um unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu ergänzen, werden wir unser Portfolio weiterhin gezielt durch Zukäufe, Lizenzvereinbarungen und Kooperationen mit externen Partnern erweitern. Für einen verbesserten Zugang zu unseren Produkten in Entwicklungs- und Schwellenländern (Access to Medicine = ATM) setzen wir neben unseren gemeinnützigen Aktivitäten auch auf wirtschaftliche Konzepte. Außerdem entwickeln wir Wirkstoffe zum Einsatz gegen vernachlässigte Tropenkrankheiten weiter. Consumer HealthMit dem zunehmenden Kostendruck der öffentlichen Gesundheitssysteme und stärkerer Eigenverantwortung der Konsumenten gewinnt das Thema Selbstmedikation immer mehr an Bedeutung. Des Weiteren erfordert die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitsmarkt einen verstärkten Fokus auf digitale Produkte und Dienstleistungen. Diesem Wandel begegnen wir, indem wir unsere Kernmarken Claritin™, Aspirin™, Aleve™, Bepanthen™, Canesten™, Alka-Seltzer™, Dr. Scholl's™, One A Day™, Coppertone™, Elevit™ und Berocca™ mit Investitionen in Innovation stärken. Zudem erweitern wir unsere digitalen Serviceangebote sowie E-Commerce-Aktivitäten. Darüber hinaus streben wir eine gezielte Erweiterung unserer Markenpräsenz in wichtigen Märkten wie den USA, Deutschland, Brasilien, Russland und China sowie in weiteren Ländern an und verfolgen die Überführung von bislang verschreibungspflichtigen in für die Selbstmedikation geeignete rezeptfreie Wirkstoffe und Arzneimittel. Wir wollen damit den Verbrauchern einen besseren Zugang zu Medikamenten gewährleisten sowie ihnen die Möglichkeit bieten, mehr Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen und ihre Lebensqualität zu verbessern. Crop ScienceWeltweit steigt der Bedarf an Lebensmitteln, Futtermitteln und nachwachsenden Rohstoffen. Gleichzeitig sind die Anbauflächen begrenzt und durch die Auswirkungen des Klimawandels zunehmend gefährdet. Hinzu kommen steigende gesellschaftliche Anforderungen an nachhaltige Anbaumethoden, die innovative Lösungen erfordern, mit denen die Produktivität der Landwirtschaft gesteigert und die Ernährungssicherheit gewährleistet werden kann. Im Rahmen unserer Strategie zur Entwicklung ganzheitlicher Lösungen wollen wir unsere Expertise bei der Integration von Saatguttechnologie und chemischem sowie biologischem Pflanzenschutz weiter ausbauen. Zudem setzen wir auf Digitalisierung: Wir wollen im Bereich "Digital Farming" ein eigenes Angebot mit spezifischen Datenmodellen aufbauen, die u. a. Risiken für den Krankheitsbefall von Pflanzen simulieren. Unser Ziel ist es, die Landwirte mit maßgeschneiderten Empfehlungen zu unterstützen, unsere Produkte gezielt und exakt einzusetzen und damit ihre Ernteerträge zu verbessern. Im Zuge unseres Engagements für eine nachhaltige Landwirtschaft setzen wir uns für Ressourceneffizienz, Umweltschonung, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit ein. Wir wollen Kleinbauern in Entwicklungs- und Schwellenländern mit speziell auf sie abgestimmten Lösungen helfen, ihre landwirtschaftliche Produktion zu optimieren und ihren Lebensstandard zu verbessern. Zudem entwickeln und fördern wir im Rahmen unserer Initiative Bayer ForwardFarming in Zusammenarbeit mit Landwirten innovative Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Unser Netzwerk an ForwardFarms weiten wir dabei weiter aus. Wie kommuniziert, streben wir die Übernahme der Monsanto Company an. Gemeinsam sehen wir uns in der Lage, über ein umfassenderes und innovatives Produktangebot den vielfältigen Herausforderungen und individuellen Bedürfnissen der Landwirte besser gerecht zu werden. Mittel- bis langfristig würde das gemeinsame Unternehmen innovative Lösungen schneller bereitstellen und seinen Kunden bessere Lösungen und ein optimiertes Produktangebot auf Basis landwirtschaftlicher Analyse sowie unterstützender Anwendungen aus der digitalen Landwirtschaft anbieten können. Animal HealthDie Entwicklung im Animal-Health-Markt wird primär durch eine wachsende Weltbevölkerung sowie höhere Durchschnittseinkommen bestimmt. Im Haustierbereich führt dies zu einem vermehrten Haustierbesitz. Im Nutztierbereich wirkt sich darüber hinaus die fortschreitende Anpassung der Bevölkerung an westliche Nahrungsgewohnheiten aus, die zu einem erhöhten Fleischkonsum führt. In beiden Bereichen werden daher zunehmend effektive und anwendungssichere Tierarzneimittel benötigt. Animal Health besetzt im Haustierbereich eine führende Position im globalen Parasitizidgeschäft. Wir konzentrieren uns darauf, die starke Geschäftsentwicklung des innovativen Halsbands Seresto™ fortzusetzen, neue Vertriebswege zu erschließen und den Markenwert der Advantage™-Produktfamilie weiter zu steigern. Im Nutztiergeschäft fokussieren wir uns auf Antiparasitika und Antiinfektiva zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Neben eigenen Entwicklungen ziehen wir auch Akquisitionen in Betracht, um unser Geschäft zu stärken. So haben wir beispielsweise durch die erfolgreiche Integration des erworbenen Cydectin™-Portfolios im Januar 2017 unser Antiparasitika-Geschäft in den USA ausgebaut. Ziele und LeistungskennzahlenUnsere Strategie ist auf wirtschaftliches Wachstum ausgerichtet, im Einklang mit unserer Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft. Zur konsequenten Umsetzung unserer Strategie haben wir uns ambitionierte Konzernziele gesetzt, die an wesentlichen Bereichen entlang der Wertschöpfungskette ausgerichtet sind: Wachstum und Profitabilität, Innovation, Nachhaltigkeit und Mitarbeiter. Der aktuelle Fortschritt unserer Konzernziele und Leistungskennzahlen ist in der nachfolgenden Tabelle und den entsprechenden Kapiteln dokumentiert. Bayer-KonzernzieleA 1.2.1/1 scroll
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Werte nicht vergleichbar aufgrund der geänderten Methodik in der Mitarbeiterbefragung. 1.2.2 SteuerungssystemeEin vorrangiges Ziel des Bayer-Konzerns ist profitables Wachstum. Hierdurch wollen wir den Wert des Unternehmens kontinuierlich steigern und den langfristigen Fortbestand des Geschäfts sicherstellen. Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Unternehmens erfolgt über vom Vorstand im Laufe des strategischen Steuerungsprozesses verabschiedete Rahmenvorgaben für die Segmente, die in der operativen Planung in konkrete Ziele übersetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird durch die laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung mit regelmäßig aktualisierten Einschätzungen wesentlicher Steuerungs- und Leistungskennzahlen vervollständigt. In diesem Rahmen werden die strategischen Ziele umgesetzt und bei Planabweichungen Maßnahmen zur Gegensteuerung eingeleitet. Darüber hinaus steuert der Vorstand mithilfe definierter Ziele und Leistungskennzahlen die nachhaltige Ausrichtung des Konzerns. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung verwenden wir folgende Steuerungsgrößen: Operative SteuerungsgrößenOperativ sind Umsatz-, Ergebnis- und Kapitalbindungsgrößen die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungselemente innerhalb des Bayer-Konzerns. Sie stellen dementsprechend auch bedeutende Komponenten der kurzfristigen variablen Vergütung dar. Wachstum wird hauptsächlich mittels der währungs- und portfoliobereinigten (wpb.) Umsatzveränderung gemessen, um die operative Geschäftsentwicklung des Konzerns und der Segmente zu reflektieren. Eine wesentliche Ergebnisgröße zur Messung der Profitabilität des Bayer-Konzerns und der Segmente ist das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA. Hierbei dient die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen, die sich aus dem Verhältnis von EBITDA vor Sondereinflüssen zu den Umsatzerlösen ergibt, als relative Kennzahl zum internen und externen Vergleich der operativen Ertragskraft. Als weitere maßgebliche Profitabilitätskennzahl des Konzerns dient das bereinigte Ergebnis je Aktie, welches das auf die gewichtete durchschnittliche Anzahl an Aktien entfallende bereinigte Konzernergebnis darstellt. Return on Capital Employed (ROCE) als strategischer wertorientierter IndikatorDie operativen Steuerungsgrößen werden um den Return on Capital Employed (ROCE) ergänzt, welcher den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens in Verhältnis zum eingesetzten Kapital bringt. Als strategischer Indikator misst der ROCE die periodische Kapitalrentabilität, welche mit den Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) verglichen werden kann. Übersteigt der ROCE die Kapitalkosten, ist dies ein Indiz für einen Beitrag zur Unternehmenswertsteigerung, da die Erwartungen des Kapitalmarkts übertroffen wurden. Somit unterstützt die Betrachtung des ROCE im Zeitverlauf die Analyse der langfristigen Geschäftsentwicklung, während ein Vergleich des ROCE zwischen Geschäftsfeldern der Portfolioanalyse dient. 1.2.3 NachhaltigkeitsmanagementFür uns bedeutet Nachhaltigkeit, unsere gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit zu sichern. In diesem Verständnis und als Teil der Konzernstrategie ist Nachhaltigkeit in unsere täglichen Arbeitsabläufe integriert. Unser Bekenntnis zum "UN Global Compact" (UNGC), zur "Responsible Care™"-Initiative sowie unser Engagement im "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD), dem Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung, unterstreichen unser Selbstverständnis als nachhaltig handelndes Unternehmen. In unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung folgen wir seit vielen Jahren den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI). Bayer bekennt sich zu den UN-Nachhaltigkeitszielen ("Sustainable Development Goals", SDGs) und hat dazu eine Unternehmensposition veröffentlicht. Mit unseren Innovationen, Produkten und Dienstleistungen leisten wir einen Beitrag zur Bewältigung einiger der größten globalen Herausforderungen: Dazu zählen insbesondere die Ziele "Kein Hunger" (SDG 2) und "Gesundheit und Wohlergehen" (SDG 3). Klare Verantwortlichkeiten und Strukturen definiertNachhaltigkeit als Teil der Konzernstrategie ist bei Bayer auf Vorstandsebene fest verankert. Für die nachhaltige Ausrichtung des Konzerns sind der Konzernvorstand für Personal, Technologie und Nachhaltigkeit in seiner Funktion als Chief Sustainability Officer und das Sustainable Development Committee (SDC) unter der Leitung der Konzernfunktion Health, Safety und Sustainability verantwortlich. Das SDC legt Ziele, Initiativen, Managementsysteme und Konzernregelungen fest und verantwortet deren Umsetzung. Die operative Umsetzung erfolgt mithilfe nicht finanzieller Ziele und Leistungskennzahlen entlang der Wertschöpfungskette. Grundlage dafür sind die Festlegung klarer Verantwortlichkeiten in der Konzernstruktur und die Ermittlung wesentlicher Handlungsfelder durch eine Materialitätsanalyse. Konzernregelungen sorgen für die Verankerung unserer Nachhaltigkeitsprinzipien im operativen Geschäft, die durch entsprechende Managementsysteme, Gremien und Prozesse umgesetzt werden. Die Überprüfung und Anpassung dieser Regelungen sowie interne Audits stellen sicher, dass unsere Managementsysteme kontinuierlich verbessert und den jeweiligen Anforderungen angepasst werden. Aufbau des NachhaltigkeitsmanagementsA 1.2.3/1 ![]() Materialitätsanalyse und HandlungsfelderWir analysieren regelmäßig die Erwartungen und Anforderungen unserer maßgeblichen Stakeholder und gleichen diese mit unserer Einschätzung ihrer Relevanz für Bayer ab. So können wir aktuelle Entwicklungen und nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken frühzeitig erkennen und in unsere Strategie integrieren. Die dabei ermittelten Themen dokumentieren wir in einer Materialitätsmatrix und leiten daraus die für Bayer wesentlichen Handlungsfelder ab. Vor dem Hintergrund der Trennung von Covestro und der geplanten Akquisition von Monsanto werden wir im Jahr 2018 unsere Handlungsfelder anhand einer umfassenden Materialitätsanalyse erneut überprüfen. In der Online-Ergänzung veranschaulichen wir in einer Grafik unsere derzeitigen Handlungsfelder und ihre Zuordnung zu den Wertschöpfungsstufen. Auf unserer Nachhaltigkeitswebseite stellen wir in einer Übersichtstabelle unsere Handlungsfelder mit Definition sowie die entsprechenden Konzernziele und GRI-Aspekte dar. Einen ausführlichen GRI-Content-Index mit korrespondierenden UNGC-Prinzipien finden Sie unter "C Weitere Informationen". Stakeholderdialog fördert Akzeptanz und UnternehmenserfolgBayer ist als Unternehmen Teil der Gesellschaft und des öffentlichen Lebens. Durch den offenen Austausch mit unseren Stakeholdern wollen wir Vertrauen in unser Handeln, unsere Produkte und den gesellschaftlichen Wert unserer Leistungen schaffen, denn die Erwartungen und Perspektiven unserer Stakeholder beeinflussen die gesellschaftliche Akzeptanz von Bayer und damit unseren Geschäftserfolg. Der Stakeholderdialog hilft uns, frühzeitig wichtige Trends und Entwicklungen in der Gesellschaft und unseren Märkten zu erkennen und bei der Gestaltung unseres Geschäfts zu berücksichtigen. Die Einbindung der verschiedenen Stakeholdergruppen wird im Rahmen unseres Stakeholder-Engagement-Prozesses geplant. Zu diesem Prozess gehört auch ein Monitoring der Ergebnisse einzelner Dialogmaßnahmen. Bei strategischen Entscheidungsprozessen, wie z. B. Investitionsprojekten und neuen Produkteinführungen, geht Bayer bereits zu Beginn eines neuen Projekts auf gesellschaftliche und politische Akteure zu und wirbt um Unterstützung. Der offene Dialog ermöglicht dabei, Chancen und Risiken rechtzeitig zu erkennen. Dieser Prozess entspricht unserer Stakeholder-Engagement-Leitlinie und wird durch eine interne Informationsplattform ergänzt. Grundsätzlich unterscheiden wir vier Stakeholdergruppen, mit denen wir in unterschiedlichen Gesprächsformaten im Austausch stehen. Unsere wichtigsten StakeholdergruppenA 1.2.3/2 ![]() 1.3 Innovation im Fokus
Innovation ist eine unserer Kernkompetenzen und damit ein Grundpfeiler unserer Konzernstrategie. Wir definieren Innovationen als neue Lösungen, die einen Mehrwert für unsere Kunden und die Gesellschaft schaffen. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt auf Produktinnovationen, die sich auf unsere starken Forschungs- und Entwicklungskompetenzen (F&E) stützen. Sie werden ergänzt um gezielte Innovationen von Prozessen, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellen. Mit unseren Innovationen leisten wir einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen in der medizinischen Versorgung und der Ernährungssicherung. Wir setzen hierbei neben der starken Innovationskompetenz unserer Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen auch auf Exzellenz in Forschung und Entwicklung, den Einsatz neuer bahnbrechender Technologien sowie ein breites Open-Innovation-Netzwerk. Um die Innovationkompetenz der gesamten Organisation weiterzuentwickeln, haben wir uns 2017 zum Ziel gesetzt, unsere Mitarbeiter in neuen Methoden zu schulen, eine zentrale Plattform für Innovationsthemen zu schaffen und eine agile Organisationsstruktur zu etablieren, die die Mitarbeiter beim Entwickeln neuer Ideen und Innovationsprojekte unterstützt. Dieses haben wir erfolgreich umgesetzt und rund 950 Mitarbeiter in neue Methoden wie "Design Thinking" oder "Systematic Inventive Thinking" eingeführt. Des Weiteren haben wir eine Innovationsplattform etabliert, auf der die Mitarbeiter über neue Trends sowie aktuelle Projekte informiert werden und sich weltweit zu Innovationsthemen vernetzen und austauschen können. Ein agiles, weltweites, cross-divisionales Netzwerk mit Innovationscoaches unterstützt unsere Mitarbeiter darin, neue Ideen zu entwickeln und Projekte voranzutreiben. Unsere Aktivitäten wurden mit dem "Learning 100! Excellence Award 2017" für Innovation ausgezeichnet, bei dem wir weltweit unter den Top-100-Unternehmen auf Rang 16, als bestes Life-Science-Unternehmen, platziert wurden. Exzellenz in Forschung und EntwicklungDer Unternehmenserfolg von Bayer beruht seit jeher auf Exzellenz in Forschung und Entwicklung. Unsere Forscher entwickeln neue Moleküle und Technologien auf den forschungsintensiven Gebieten zur Verbesserung der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze. Die Schwerpunkte der F&E-Aktivitäten richten sich nach den Innovationstrategien unserer Segmente. Bei Pharmaceuticals, Crop Science und Animal Health fokussieren sich diese auf die Erforschung und Entwicklung von sicheren und nachhaltigen Wirkstoffen zur Deckung des Bedarfs an neuen Arznei- bzw. Pflanzenschutzmitteln sowie von neuem Saatgut. Consumer Health hingegen konzentriert sich zum einen auf die Entwicklung neuer verschreibungsfreier Produkte und Lösungen, wie beispielsweise verbesserte Produktformulierungen, Verpackungen, technische Anwendungen und Medizinprodukte. Zum anderen ist die Überführung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den OTC-Status ein wesentliches Instrument, um den wachsenden Wunsch der Kunden nach Selbstmedikation zu decken. Bayer verfügt über ein globales Netzwerk von F&E-Standorten, an denen mehr als 14.000 Forscher tätig sind. Im Geschäftsjahr 2017 steigerten wir unsere Investitionen in Forschung und Entwicklung um wb. 3,1 % auf 4.504 Mio. €. 2018 planen wir etwa 4,1 Mrd. € in F&E zu investieren. Angaben zu Forschung und Entwicklung 2017A 1.3/1 scroll
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Vorjahreswerte angepasst Weltweites Open-Innovation-NetzwerkPartnerschaften sind ein fester Bestandteil unserer Innovationsstrategie. Wir schließen strategische Allianzen mit diversen Partnern wie beispielsweise Universitäten, Behörden, Start-ups, Zulieferern und der Industrie. Dadurch erhalten wir Zugang zu komplementären Technologien und Know-how, die unsere Rahmenbedingungen für Innovationen erweitern. Unser Open-Innovation-Netzwerk umfasst alle Unternehmensbereiche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unser Open-Innovation-Portal bietet eine Plattform für interdisziplinäre Kooperationen der Unternehmensbereiche. Darüber hinaus investieren wir in Venture-Capital-Fonds, die u. a. Start-up-Firmen aus dem Bereich der Life Sciences finanzieren. Mit unserem neu etablierten, segmentübergreifenden LifeHub in Boston, USA, stärken wir unsere Möglichkeiten, gemeinsam mit führenden Partnern neue Lösungen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung zu gestalten. Einsatz wegweisender TechnologienEin weiteres wesentliches Instrument zur Erreichung unserer strategischen Ziele ist die Nutzung neuer bahnbrechender Technologien. Wir adressieren dies durch die Aktivitäten von "Leaps by Bayer" (vormals Life Science Center) und unser Life-Science-Kooperationsprogramm. "Leaps by Bayer" verfolgt das strategische Ziel, Zugang zu neuen Technologien über ein neues Innovations- und Kooperationsmodell zu etablieren. Nach Investitionen in definierte Forschungsanwendungen der CRISPR-Cas9-Technologie (Casebia) und in die Entwicklung von hocheffizienten Therapien auf Basis von induzierten pluripotenten Stammzellen (BlueRock Therapeutics) in den vorigen zwei Jahren schlossen wir im September 2017 die erste Vereinbarung im landwirtschaftlichen Bereich. Gemeinsam mit Ginkgo Bioworks, Inc., USA, gründete Bayer ein neues Unternehmen, das im Bereich des pflanzlichen Mikrobioms tätig sein wird. Primärer Fokus der Forschung liegt auf dem Mechanismus der Stickstoff-Fixierung zur Verringerung der Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt. Der Einstieg in die Mikrobiom-Forschung ist Teil der Innovationsstrategie von Bayer. Das Unternehmen wird Standorte in Boston und in Sacramento, USA, haben. Darüber hinaus evaluieren wir mithilfe unseres "Life Science Collaboration Program" divisionsübergreifend Innovationen im Bereich der Biologie und Technologie wie beispielsweise Optogenetik und künstliche Intelligenz. Patente schützen geistiges Eigentum von BayerFür ein Innovationsunternehmen wie Bayer ist der weltweit zuverlässige Schutz seines geistigen Eigentums besonders relevant. Abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen streben wir daher Patentschutz für unsere Produkte und Technologien in bedeutenden Märkten an. Dies ermöglicht uns bei erfolgreicher Vermarktung von Produkten, die durch Patente geschützt werden, die Gewinne in nachhaltige Forschung und Entwicklung zu reinvestieren. Da zwischen der Einreichung einer Produktzulassung und der Markteinführung eines Produkts mehrere Jahre vergehen können, bleiben nur wenige Jahre, um die Rentabilität der Investition in das geistige Eigentum zu sichern. Ende 2017 besaßen wir weltweit etwas mehr als 4.700 geschützte Erfindungen mit den dazugehörigen etwa 48.100 in Kraft befindlichen Patentanmeldungen und Patenten. Die folgende Tabelle zeigt die Ablaufzeiten der wesentlichen Patente des Bayer-Konzerns. Patentablaufdaten PharmaceuticalsA 1.3/2 scroll
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Derzeitiger Patentablauf; Patentlaufzeitverlängerung beantragt PharmaceuticalsPharmaceuticals konzentriert sich auf Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf auf den Gebieten Herz-Kreislauf, Onkologie, Frauenheilkunde, Hämatologie und Augenheilkunde. Wir betreiben Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten an mehreren Zentren, vor allem in Deutschland, den USA, Japan, China, Finnland und Norwegen. Im Berichtsjahr haben wir unser Ziel erreicht und konnten zehn neue Wirkstoffe aus unserer Forschungspipeline in die präklinische Entwicklung überführen. Dabei definieren wir einen neuen Wirkstoff (NME = new molecular entity) als neue chemische oder biologische Substanz, die sich bislang nicht in der Entwicklung befindet. In der präklinischen Entwicklung werden die Wirkstoffe in verschiedenen Modellen auf ihre Eignung für die Erprobung in klinischen Studien und der damit verbundenen Erstanwendung am Menschen weiter untersucht. Mehrere Arzneimittelkandidaten aus unserer Forschungs- und Entwicklungspipeline durchliefen 2017 klinische Studien. Unsere bereits zugelassenen Produkte stärkten wir durch weitere Entwicklungsaktivitäten, um ihre Anwendung weiter zu verbessern bzw. das Indikationsspektrum zu erweitern. Klinische Studien sind ein unentbehrliches Instrument zur Bestimmung der Wirksamkeit und Sicherheit neuer Medikamente, bevor sie zur Diagnostik oder Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden können. Nutzen und Risiken neuer medizinischer Produkte müssen stets wissenschaftlich belegt und gut dokumentiert werden. Alle klinischen Studien bei Bayer entsprechen strengen internationalen Richtlinien und Qualitätsstandards sowie den jeweiligen gültigen nationalen Gesetzen und Normen. Pharmaceuticals publiziert Informationen über eigene klinische Studien sowohl im öffentlich zugänglichen Register www.ClinicalTrials.gov als auch in der eigenen "Trial Finder"-Datenbank. Fortschritte in den klinischen Prüfungsphase-II-ProjektenDie folgende Tabelle enthält unsere wichtigsten Arzneimittelkandidaten der klinischen Prüfungsphase-II-Projekte: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Phase II)1A 1.3/3 scroll
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Stand: 26. Januar 2018 Das Wesen der Arzneimittelforschung und -entwicklung bedingt, dass nicht alle Wirkstoffe das jeweils festgelegte Projektziel erreichen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass einige oder alle der hier aufgeführten Projekte aufgrund wissenschaftlicher und / oder wirtschaftlicher Erwägungen abgebrochen werden und somit nicht zu einem marktfähigen Produkt führen. Zudem ist es möglich, dass die für diese Wirkstoffe erforderliche Zulassung als Arzneimittel durch die Food and Drug Administration (FDA), die European Medicines Agency (EMA) oder eine andere Zulassungsbehörde nicht erteilt wird. Darüber hinaus überprüfen wir unsere Forschungs- und Entwicklungspipeline regelmäßig, um die aussichtsreichsten Pharmaceuticals-Projekte mit Priorität voranzutreiben. Im Berichtsjahr 2017 ergaben sich im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Regorafenib Phase-II-Studien, die primär von Investigatoren gesponsert werden, wurden aus der Übersicht der wichtigsten Phase-II-Projekte herausgenommen. Die Studien werden aber weitergeführt. Im Februar 2017 entschied unser Partner Regeneron Pharmaceuticals, Inc., USA, basierend auf den Ergebnissen der klinischen Phase-II-CAPELLA-Studie nach 28 Wochen, die Weiterentwicklung von Rinucumab, einem PDGFR-Antikörper, in Kombination mit Aflibercept (Handelsname: Eylea™ ) zur Behandlung der feuchten altersbedingten Makula-Degeneration abzubrechen. Die Studie verfehlte den klinischen Endpunkt einer statistisch signifikanten Verbesserung der Sehschärfe nach 12 oder 28 Wochen. Basierend auf den Ergebnissen der von Janssen Research & Development, LLC, durchgeführten GEMINI-Studie, die Rivaroxaban (Handelsname: Xarelto™ ) in Verbindung mit einer anti-thrombozytären Einzeltherapie (SAPT) zur Sekundärprophylaxe des akuten Koronarsyndroms (ACS) untersuchte, wurde im 2. Quartal 2017 die Entscheidung getroffen, die Entwicklung von Rivaroxaban in dieser Indikation nicht weiter zu verfolgen. Im Juli 2017 meldete Bayer, dass eine klinische Phase-II-Studie mit dem onkologischen Entwicklungskandidaten Anetumab Ravtansine (BAY 949343) von Bayer als Monotherapie den primären Endpunkt des progressionsfreien Überlebens in vorbehandelten Patienten mit fortgeschrittenem malignen Mesotheliom des Brustfells (MPM) nicht erreicht hat. Die Sicherheit und Verträglichkeit von Anetumab Ravtansine entsprachen den Beobachtungen aus früheren Studien. Anetumab Ravtansine wird momentan in weiteren klinischen Studien der Phase I sowohl als Monotherapie als auch in Kombination geprüft, darunter in einer Phase-Ib-Multi-Indikationsstudie bei sechs unterschiedlichen Arten fortgeschrittener solider Tumore sowie in einer Phase-Ib-Kombinationsstudie mit Patientinnen mit wiederaufgetretenem Platin-resistenten Eierstockkrebs. Bayer begann 2014 eine klinische Phase-II-Studie zur Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit von Riociguat bei erwachsenen Patienten mit zystischer Fibrose mit der Delta-F508-Genmutation. Die vorläufige Auswertung ausgewählter Daten aus dem ersten Teil der Studie ergab, dass sich kein positiver Trend im Hinblick auf die Wirksamkeit von Riociguat zeigte. Eine Weiterführung der Studie wurde zu diesem Zeitpunkt nicht als sinnvoll erachtet. Im August 2017 entschied Bayer, die Studie vorzeitig zu beenden. Es gab keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Riociguat. Im November 2017 gab unser Partner Regeneron Pharmaceuticals, Inc., USA, Daten von zwei Phase-II-Studien bekannt, in denen der Angiopoietin2(Ang2)-Antikörper Nesvacumab in Kombination mit Aflibercept (Handelsname: Eylea™ ) gegen die Aflibercept-Monotherapie getestet wurde. Die eine Studie untersuchte Patienten mit diabetischem Makulaödem, die andere Patienten mit feuchter altersbedingter Makula-Degeneration. Regeneron teilte mit, dass die Unterschiede in der Verbesserung der Sehschärfe zwischen den Behandlungsgruppen eine Phase-III-Entwicklung mit dem Ziel der Zulassung in den USA nicht rechtfertigen. Gleichzeitig konnte die Wirksamkeit der Aflibercept-Monotherapie in beiden Indikationen bestätigt werden. Die Studienergebnisse werden weiter analysiert und zur Präsentation auf einem zukünftigen medizinischen Kongress eingereicht. Fortschritte in den klinischen Prüfungsphase-III-ProjektenDie folgende Tabelle enthält unsere wichtigsten Arzneimittelkandidaten der klinischen Prüfungsphase-III-Projekte: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Phase III)1A 1.3/4 scroll
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Stand: 26. Januar 2018 Das Wesen der Arzneimittelforschung und -entwicklung bedingt, dass nicht alle Wirkstoffe das jeweils festgelegte Projektziel erreichen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass einige oder alle der hier aufgeführten Projekte aufgrund wissenschaftlicher und / oder wirtschaftlicher Erwägungen abgebrochen werden und somit nicht zu einem marktfähigen Produkt führen. Zudem ist es möglich, dass die für diese Wirkstoffe erforderliche Zulassung als Arzneimittel durch die Food and Drug Administration (FDA), die European Medicines Agency (EMA) oder eine andere Zulassungsbehörde nicht erteilt wird. Darüber hinaus überprüfen wir unsere Forschungs- und Entwicklungspipeline regelmäßig, um die aussichtsreichsten Pharmaceuticals-Projekte mit Priorität voranzutreiben. Im Berichtsjahr 2017 ergaben sich im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Im Juli 2017 startete Bayer das klinische Phase-III-Studienprogramm ASTEROID, das den Entwicklungskandidaten Vilaprisan bei Frauen mit symptomatischen Gebärmuttermyomen untersucht. Vilaprisan ist ein neuartiger oral einzunehmender und selektiver Progesteron-Rezeptormodulator aus der Bayer-Forschung, der eine Langzeitbehandlung von Gebärmuttermyomen ermöglichen soll. Im Oktober 2017 gaben Bayer und Entwicklungspartner Janssen Research & Development, LLC, bekannt, dass die Phase-III-Studie NAVIGATE ESUS vorzeitig beendet wurde. Die Studie untersuchte die Wirksamkeit und Sicherheit von Rivaroxaban (Handelsname: Xarelto™ ) zur Sekundärprävention von Schlaganfällen und systemischen Embolien bei Patienten, die vor Kurzem einen embolischen Schlaganfall unbekannter Ursache erlitten hatten. Nach einer planmäßigen Zwischenanalyse durch das unabhängige Data Monitoring Committee (DMC) empfahl dieses die vorzeitige Beendigung der Studie, da die Wirksamkeit von Rivaroxaban gegenüber Acetylsalicylsäure (ASS) in den Behandlungsgruppen vergleichbar war und es nur geringe Aussichten auf einen klinischen Zusatznutzen für die Patienten bei Fortsetzung der Studie gab. Im November 2017 wurden Ergebnisse des globalen Phase-III-Studienprogramms INHALE bekannt gegeben, das Amikacin Inhale bei intubierten und mechanisch beatmeten Patienten mit gram-negativer Pneumonie zusätzlich zur Standardtherapie untersuchte. Amikacin zeigte keine klinische Überlegenheit gegenüber der Standardtherapie in Kombination mit inhaliertem Placebo. Der primäre Endpunkt sowie die sekundären Endpunkte wurden nicht erreicht. Amikacin Inhale ist der Entwicklungsname eines integrierten Medikament-Medizinprodukt-Systems, bestehend aus einer speziell formulierten Lösung von Amikacin zur Inhalation sowie einem patentgeschützten, synchronisierten Inhalationssystem mit einem Vibrationsnetzvernebler. Bayer beendete die Forschungsaktivitäten mit Amikacin Inhale und die darauf bezogene Kooperation mit Nektar Therapeutics, Inc. Ebenfalls im November 2017 folgte Bayer der Empfehlung eines unabhängigen Datenüberwachungsgremiums und entblindete vorzeitig die Phase-III-Studie mit Radium-223-Dichlorid in Kombination mit Abirateronacetat und Prednison / Prednisolon für Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakrebs. Grund für diese Empfehlung war ein beobachtetes Ungleichgewicht in Bezug auf vermehrte Knochenbrüche und Todesfälle im Behandlungsarm mit Radium-223 in Kombination mit Abirateronacetat und Prednison / Prednisolon. Im Dezember 2017 startete Bayer auf Basis positiver Phase-II-Daten ein klinisches Phase-III-Studienprogramm in Japan, das den Entwicklungskandidaten Molidustat in Patienten mit renaler Anämie untersucht. Molidustat ist ein Inhibitor des Enzyms Hypoxie-induzierbarer Faktor-Prolylhydroxylase (HIF-PH), das die Produktion von Erythropoietin und die Bildung roter Blutkörperchen anregt. Zurzeit läuft ein Studienprogramm, welches die Wirksamkeit und Sicherheit von Rivaroxaban zur Behandlung und Sekundärprävention von venösen Thromboembolien bei Kindern untersucht. Im Fall einer erfolgreichen und rechtzeitigen Fertigstellung des Studienprogramms verlängert sich der Patentschutz für Xarelto™ in Europa und den USA um ein weiteres halbes Jahr. Einreichungen und ZulassungenWir überprüfen unsere Forschungs- und Entwicklungspipeline regelmäßig, um die aussichtsreichsten Pharmaprojekte mit Priorität voranzutreiben. Für einige Arzneimittelkandidaten haben wir nach Abschluss der erforderlichen Studien Anträge auf Zulassung bzw. auf Erweiterung der bestehenden Zulassung bei einer oder mehreren Behörden gestellt. Die wichtigsten noch im Zulassungsprozess befindlichen Arzneimittelkandidaten sind: Wesentliche Einreichungen1A 1.3/5 scroll
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Stand: 26. Januar 2018 Im August 2017 erhielt Bayer von der Europäischen Kommission die Genehmigung zur Anpassung der Verschreibungsinformation des oralen Faktor-Xa-Inhibitors Xarelto™ (Wirkstoff: Rivaroxaban) auf Basis der PIONEER-Phase-III-Studiendaten. In die Information wurde eine Dosierungsempfehlung für Patienten mit nicht valvulärem Vorhofflimmern, die eine perkutane Koronarintervention mit Platzierung eines Stents erhalten und eine orale Antikoagulation benötigen, aufgenommen. Auch im August 2017 ließ die Europäische Kommission den oralen Multi-Kinase-Inhibitor Stivarga™ (Wirkstoff: Regorafenib) für eine weitere Indikation zu. Die Zulassung bezieht sich auf die Behandlung von erwachsenen Patienten mit hepatozellulärem Karzinom (HCC), die zuvor mit Nexavar™ (Wirkstoff: Sorafenib) behandelt worden waren. Stivarga™ ist das erste Medikament, das eine signifikante Verbesserung im Gesamtüberleben in der Zweitlinienbehandlung von Patienten mit HCC zeigen konnte, für die es zuvor keine weiteren Behandlungsoptionen gab. Das Produkt hatte im April 2017 auch in den USA und im Juni 2017 in Japan die Zulassung für die Zweitlinienbehandlung des HCC erhalten. Anfang September 2017 beantragte Bayer die Zulassung für den länger wirksamen spezifisch PEGylierten rekombinanten humanen Faktor VIII (Damoctocog alfa pegol) zur Behandlung von Patienten mit Hämophilie A bei der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA. Die Einreichung basiert auf den Daten der PROTECT-VIII-Studie. In dieser Studie bot Damoctocog alfa pegol bei prophylaktischer Gabe einmal alle sieben Tage, alle fünf Tage oder zweimal pro Woche Patienten einen Schutz vor Blutungen. Bayer reichte einen Antrag auf Genehmigung zur Herstellung von biopharmazeutischen Produkten (Biologics License Application, BLA) für Damoctocog alfa pegol bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA bereits im August 2017 ein. Im Oktober 2017 reichte Bayer Damoctocog alfa pegol auch in Japan zur Zulassung ein. Ebenfalls im September 2017 erteilte die US-amerikanische Gesundheitsbehörde FDA Bayer für den Wirkstoff Copanlisib - der zukünftig unter dem Markennamen Aliqopa™ vertrieben wird - die Zulassung zur Behandlung des wiederkehrenden follikulären B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphoms bei vorbehandelten Patienten. Die beschleunigte Zulassung erfolgte auf Basis der Ergebnisse der Phase-II-Studie CHRONOS-1 mit 142 Patienten mit indolentem Non-Hodgkin-Lymphom (iNHL), von denen 104 follikuläre B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphome hatten und deren Erkrankung nach zwei vorherigen Behandlungen wieder aufgetreten war. Die Zulassung wurde auf Grundlage der Gesamtansprechrate erteilt und muss noch durch eine weitere Studie bestätigt werden. Copanlisib ist ein intravenöser pan-Klasse-I-Inhibitor der Phosphatidylinositol-3-Kinasen (PI3K), der vorwiegend die beiden PI3K-Isoformen PI3K-α und PI3K-δ blockiert. Im Oktober 2017 erhielten Bayer und sein Entwicklungspartner Janssen Research & Development, LLC, basierend auf den Daten der Phase-III-Studie EINSTEIN CHOICE von der US-Gesundheitsbehörde FDA eine weitere Zulassung für den oralen Faktor-Xa-Inhibitor Xarelto™ (Wirkstoff: Rivaroxaban) in den USA. Zugelassen wurde eine Dosierung von einmal täglich 10 mg Rivaroxaban zur Langzeitprävention rezidivierender venöser Thromboembolien. Die Zulassung gilt für Patienten mit einem anhaltenden Risiko für eine tiefe Venenthrombose und / oder Lungenembolie, die bereits mindestens sechs Monate lang die gerinnungshemmende Standardtherapie erhalten haben. Die Europäische Kommission hatte eine entsprechende Zulassung für Xarelto™ ebenfalls im Oktober 2017 erteilt. Im November 2017 reichte Bayer bei der EU-Arzneimittelbehörde EMA einen weiteren Zulassungsantrag für Xarelto™ ein. Es geht um die vaskuläre Dosierung von Rivaroxaban in Kombination mit Acetylsalicylsäure (ASS) zur Behandlung der chronischen koronaren Herzkrankheit (KHK) oder peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK). Der Zulassungsantrag basiert auf den Ergebnissen der klinischen Phase-III-Studie COMPASS. Diese zeigte für Patienten mit KHK oder pAVK eine bisher nicht erreichte Verminderung des kombinierten Risikos für Schlaganfälle, kardiovaskuläre Todesfälle und Herzinfarkte um 24 % (relative Risikoreduktion) unter der Medikation mit Rivaroxaban zweimal täglich 2,5 mg in Kombination mit einmal täglich 100 mg ASS im Vergleich zur einmal täglichen Gabe von 100 mg ASS. In den USA wurde der Zulassungsantrag bei der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA im Dezember 2017 eingereicht. Im Dezember 2017 begann unser Kooperationspartner Loxo Oncology, Inc., USA, mit der Einreichung der Zulassungsunterlagen für Larotrectinib in den USA (Rolling NDA). Der Zulassungsantrag bezieht sich auf die Behandlung von nicht resezierbaren oder metastasierenden soliden Tumoren mit NTRK-Fusionsproteinen bei Erwachsenen und Kindern, die eine systemische Therapie benötigen und deren Krankheit nach Vorbehandlung fortgeschritten ist und für die es keine akzeptablen Behandlungsalternativen gibt. Bayer und Loxo Oncology entwickeln Larotrectinib gemeinsam. Der Wirkstoff befindet sich in klinischer Entwicklung bei Krebsarten, bei denen sich Tropomyosin-Rezeptor-Kinase(TRK)-Gene mit anderen, nicht zusammenhängenden Genen verbunden haben (Genfusionen). Der Abschluss der Einreichung wird zu Beginn des Jahres 2018 erwartet. Ebenfalls im Dezember 2017 erhielt Bayer in China die Zulassung für Stivarga™ (Wirkstoff: Regorafenib) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit hepatozellulärem Karzinom (hepatocellular carcinoma, HCC), die zuvor mit Nexavar™ (Wirkstoff: Sorafenib) behandelt worden waren. In der Phase-III-Studie RESORCE (REgorafenib after SORafenib in patients with hepatoCEllular carcinoma) konnte Regorafenib eine signifikante und klinisch relevante Verbesserung im Gesamtüberleben in der Zweitlinienbehandlung von Patienten mit HCC gegenüber Placebo zeigen. Regorafenib ist die erste zugelassene Behandlung in China in der Zweitlinienbehandlung des Leberzellkarzinoms. Außerdem teilte die FDA Bayer im Dezember 2017 in einem "Complete Response Letter" bezüglich des Zulassungsverfahrens für das Entwicklungspräparat Ciprofloxacin DPI (Dry Powder for Inhalation) zur Behandlung erwachsener Patienten mit Bronchiektasen, die nicht durch eine Mukoviszidose bedingt sind, mit, dass der Antrag in seiner jetzigen Form nicht zugelassen werden kann. Bayer entschied, Ciprofloxacin DPI in der Indikation Bronchiektasen, die nicht durch eine zystische Fibrose bedingt sind (non-cystic fibrosis bronchiectasis, NCFB), zunächst nicht weiterzuentwickeln. Mögliche Optionen für dieses Projekt werden geprüft. KooperationenWir ergänzen unsere eigene Forschung um Kooperationen und strategische Allianzen mit Partnern aus der industriellen und akademischen Forschung. Dadurch erhalten wir Zugang zu komplementären Technologien und zusätzliches Potenzial für Innovationen. Im August 2017 unterzeichneten Bayer und das Vanderbilt University Medical Center in Nashville, USA, eine fünfjährige strategische Forschungsallianz zur Bekämpfung von Nierenerkrankungen. Beide Partner werden gemeinsam an der Identifizierung und Entwicklung neuer potenzieller Wirkstoffe zur Behandlung von Nierenerkrankungen arbeiten. Ziel ist die schnelle Übertragung innovativer Ansätze vom Labor in die präklinische Entwicklung. Im November 2017 schlossen Bayer und PeptiDream, Inc., ein börsennotiertes japanisches biopharmazeutisches Unternehmen, eine Kooperationsvereinbarung auf dem Gebiet der Wirkstoffforschung ab. Die Zusammenarbeit erstreckt sich über verschiedene Therapiegebiete wie beispielsweise Onkologie und Kardiologie sowie Klassen von Zielstrukturen (Targets). Mithilfe der "Peptide Discovery Platform System"-Technologie von PeptiDream werden die Partner gemeinsam an der Identifizierung neuartiger Arzneimittelkandidaten für schwierig zu adressierende Zielstrukturen arbeiten. Ebenfalls im November 2017 vereinbarte Bayer mit dem biopharmazeutischen Unternehmen Loxo Oncology, Inc., Stamford, USA, eine globale Exklusivkooperation für die Entwicklung und Vermarktung von Larotrectinib (LOXO-101) und LOXO-195. Beide Wirkstoffe werden derzeit in weltweiten Studien für die Behandlung von Krebspatienten, bei denen sich das Tropomyosin-Rezeptor-Kinase(TRK)-Gen genetisch verändert hat, untersucht. Diese Veränderung des TRK-Gens, die ein Merkmal vieler Krebserkrankungen ist, bewirkt eine unkontrollierte Zellkommunikation und Tumorwachstum. Beispiele wesentlicher Kooperationen finden Sie in der folgenden Tabelle: Wesentliche Kooperationen 2017A 1.3/6 scroll
Im April 2017 entschied Bayer, sein Optionsrecht auf die weitere Entwicklung und Vermarktung der Wnt-Signalweg-Inhibitoren Vantictumab (OMP-18R5) und Ipafricept (OMP-54F28) aus der Klasse der Biopharmazeutika im Rahmen der Zusammenarbeit von Bayer und OncoMed Pharmaceuticals, Inc., USA, nicht auszuüben. Die Zusammenarbeit im Rahmen des Programms für kleine Moleküle läuft unverändert weiter. Consumer HealthConsumer Health konzentriert sich auf die Entwicklung neuer verschreibungsfreier (OTC) Produkte und Lösungen, die das Wohlbefinden und die Gesundheit von Verbrauchern verbessern. Unsere Aktivitäten umfassen die Bereiche Schmerz, Dermatologie, Nahrungsergänzung, Magen-Darm-Gesundheit, Allergie und Erkältung sowie Fußpflege und Sonnenschutz. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Produktentwicklungen, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher ausrichten. Unsere Innovationen reichen von neuen Produktformulierungen und Verpackungen hin zu technischen Anwendungen und Medizinprodukten. Im Berichtsjahr 2017 haben wir rund 50 neue konsumentenvalidierte Konzepte weiterentwickelt und damit das von uns gesetzte Ziel deutlich übertroffen. Wir verfügen über ein weltweites Netz an Standorten zur Entwicklung unserer Produkte in den USA, Frankreich, Deutschland und China. Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Strategie ist die Überführung von bislang verschreibungspflichtigen und für die Selbstmedikation geeigneten Arzneimitteln in den OTC-Status. Crop ScienceIm Bereich Pflanzenschutz (Crop Protection) verfolgen wir das Ziel, innovative, sichere und nachhaltige Wirkstoffe für den Einsatz als Insektizide, Fungizide und Herbizide zur Blatt- und Bodenanwendung oder als Saatgutbehandlungsmittel zu erforschen und zu entwickeln. Diese Substanzen werden auch für professionelle Anwendungen außerhalb der Landwirtschaft (Environmental Science) weiterentwickelt, etwa zur Schädlingsbekämpfung, zur Vektorkontrolle bei von Mücken übertragenen Erkrankungen sowie zur Unkrautbekämpfung und Pflege von Sport- oder Grünanlagen. Daneben forschen wir im Saatgut-Geschäft (Seeds) an der Optimierung neuer Pflanzeneigenschaften und entwickeln neue Sorten für Baumwolle, Raps, Sojabohnen, Reis, Weizen und Gemüse. Unsere Forscher arbeiten daran, die Ertragskraft von Nutzpflanzen zu steigern und die Pflanzenqualität zu verbessern. Darüber hinaus entwickeln wir neue Pflanzeneigenschaften (Traits) für Herbizidtoleranz und Insektenresistenz auf Basis neuartiger Wirkmechanismen und einer größeren Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten und extremen Wetterbedingungen. Crop Science verfügt über ein weltweites Netz von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Während die Forschung an einigen spezialisierten Standorten gebündelt ist, finden die Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzeneigenschaften sowie die Saatgutzüchtung sowohl in zentralen Einrichtungen als auch in zahlreichen Feldversuchs- und Zuchtstationen weltweit statt. Unsere Wissenschaftler arbeiten in den Bereichen Saatguteigenschaften, Saatguttechnologie, Saatgutzüchtung, Agrarchemie und Biologika im Rahmen eines integrierten Forschungsansatzes eng zusammen. Die sich ergänzenden Kompetenzen aus Chemie und Biologie werden so optimal gebündelt. Um Landwirten nachhaltige agronomische Empfehlungen aussprechen zu können, entwickeln wir digitale Produkte und Serviceleistungen, die sie u. a. mittels spezifischer Datenmodelle unterstützen, die Bedingungen auf dem Feld zu bewerten. Unser langfristiges Ziel ist es, Landwirten mit maßgeschneiderten Empfehlungen zu helfen, ihre Ernteerträge zu verbessern. Forschungs- und EntwicklungspipelineUnsere Produktpipeline enthält eine Vielzahl an neuen Pflanzenschutzprodukten, Saatgutsorten und Weiterentwicklungen (Life Cycle Management). Insgesamt schätzen wir das Spitzenumsatzpotenzial für die Produkte, die zwischen 2015 und 2020 auf den Markt gebracht werden bzw. wurden, auf über 5 Mrd. €. 2017 starteten wir Feldstudien zum Nachweis der technischen Machbarkeit von zwei neuen Wirkstoffen. Für das Jahr 2018 setzen wir uns das Ziel, Feldstudien zur technischen Machbarkeit von drei bis vier neuen chemischen / biologischen Wirkstoffen oder Pflanzeneigenschaften1 zu starten. In der folgenden Tabelle zeigen wir ausgewählte neue Produkte, die bis zum Jahr 2020 eingeführt werden sollen. Produktinnovationspipeline1A 1.3/7 scroll
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Geplante Markteinführungen einer Auswahl neuer Produkte Stand: 11. September 2017 Neue Produkte und Zulassungen2017 bekam Crop Science in zahlreichen Ländern Zulassungen für neue Mischungen, Formulierungen oder Erweiterungen der Einsatzbereiche bestehender Produkte. Das chinesische Landwirtschaftsministerium hat im Januar 2017 eine Einfuhrgenehmigung für Sojabohnen mit der neuen Herbizidtoleranz-Eigenschaft Balance™ GT erteilt. Crop Science und MS Technologies LLC, die die Rechte an Balance™ GT besitzen, entwickeln diese gemeinsam im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. Die Markteinführung des gesamten Balance GT- / Balance Bean™-Systems, inklusive des entsprechenden Herbizids, ist in den USA als Hauptproduktionsland für Sojabohnen für 2018 geplant und hängt von der Zulassung für Balance Bean™ als Handelsmarke durch die US-Umweltschutzbehörde EPA ab, mit der 2018 gerechnet wird. Darüber hinaus wurde 2017 die neue Technologie TwinLink Plus™ für Baumwolle auf dem US-Markt eingeführt. Sie kombiniert eine doppelte Herbizidtoleranz mit drei Wirkmechanismen gegen Schadinsekten und sorgt damit für einen durchgängigen Schutz und ein besseres Resistenzmanagement. Im April 2017 hat Bayer für das biologische Nematizid BioAct™ Prime DC eine Zulassung in Griechenland erhalten. Die neue Substanz kann in einer Reihe von Obst- und Gemüsekulturen eingesetzt werden und wirkt gezielt gegen Eier und Larven schädlicher Nematoden. Weitere Marktzulassungen in anderen europäischen Ländern sind geplant. Im Mai 2017 konnten wir unser neues Reissaatgut mit Schädlingsresistenz und Krankheitstoleranz in Indien in den Markt einführen. Dieser Schritt ist auf den Philippinen für das Jahr 2018 geplant. Ein weiteres Reissaatgut mit Überflutungstoleranz führten wir zudem im Juni 2017 in Bangladesch ein. Bei Gemüse und vielen Ackerbaukulturen können mit konventionellen und molekularen Züchtungsmethoden große Erfolge erzielt werden. Da Gemüse insbesondere für die Frischvermarktung und den Frischverzehr vorgesehen ist, haben Handel und Verbraucher hier besonders hohe Anforderungen und Erwartungen bezüglich Geschmack, Aussehen, Nährstoffgehalt und Haltbarkeit. Neue Gemüsesaatgutsorten mit diesen Qualitätsmerkmalen bringen wir kontinuierlich auf den Markt, etwa die Melonensorte Sweet Spark, die wir gemeinsam mit dem US-Handelsunternehmen Walmart, Inc. entwickelt haben. Daneben führen wir jedes Jahr eine ganze Reihe neuer Sorten für den Ackerbau ein. Auch Environmental Science hat im Jahr 2017 neue Produkte eingeführt. Hierzu gehören das Fungizid Exteris™ zur Pflege von Golfanlagen sowie Altus™ zum Schutz von Zierpflanzen vor schädlichen Insekten. Zudem erweiterten wir unsere Produktpalette Maxforce™ um Insektizide zur Schädlingsbekämpfung. Mit Bayer BEYOND, einer neuen digitalen Serviceplattform, wird die Arbeit von Schädlingsbekämpfern automatisiert und durch prädiktive Analysen die Überwachung von Nagetieren verbessert. KooperationenCrop Science ist Teil eines weltweiten Netzwerks von Partnern aus den verschiedensten Bereichen der Agrarwirtschaft und der akademischen Forschung. Im Geschäftsjahr 2017 konnten wir die folgenden ausgewählten neuen Forschungspartnerschaften abschließen bzw. bestehende Kooperationen verlängern: Im Juni 2017 schloss Bayer mit der Sumitomo Chemical Company Ltd. mit Sitz in Tokio, Japan, eine Vereinbarung über Fungizid-Mischungen zur Bekämpfung von Sojakrankheiten in Brasilien. Durch die Kombination eines neuen Fungizids von Sumitomo Chemical mit etablierten Bayer-Fungiziden soll ein wirksames Mittel zur Bekämpfung weit verbreiteter Pflanzenkrankheiten wie Sojarost entwickelt werden. Die Produktregistrierungsanträge wurden wie erwartet im Geschäftsjahr 2017 eingereicht. Außerdem hat Bayer im Juni 2017 einen zweijährigen Forschungsvertrag mit den Shanghai Institutes for Biological Sciences (SIBS) der Chinesischen Akademie der Wissenschaften (CAS) geschlossen. Mithilfe neuer mathematischer Modelle und Computersimulationen für eine effizientere Fotosynthese sollen Weizenerträge gesteigert werden. Daneben haben Bayer und KWS SAAT SE, Deutschland, im Rahmen ihrer Forschungskooperation im Juni 2017 eine langfristige Lizenz für ihr neues CONVISO™SMART-Anbausystem für Zuckerrüben an die belgische Firma SESVanderHave N. V. vergeben. Die Technologie beruht auf konventionell gezüchteten Zuckerrübensorten mit einer Toleranz gegenüber bestimmten Herbiziden und hilft, das Unkrautmanagement zu erleichtern. Im Juli 2017 schlossen Bayer und das israelische Unternehmen Netafim Ltd. mit Sitz in Tel Aviv eine Kooperation für eine verbesserte und effizientere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ab. Mit dem neuartigen Ansatz "DripByDrip", einer Tröpfchenbewässerungstechnologie von Netafim, sollen Felder zukünftig bewässert und gleichzeitig mit Pflanzenschutzmitteln versorgt werden. Wir gehen nun davon aus, dass die Lösung Mitte 2018 in Mexiko eingeführt wird. Bayer und die Citrus Research and Development Foundation (CRDF), eine gemeinnützige Organisation zur Unterstützung der Zitrusfrüchteproduzenten in Florida, USA, haben im August 2017 einen Kooperationsvertrag über die gemeinsame Erforschung von Lösungen zur Bekämpfung der Pflanzenkrankheit "Citrus Greening", die weltweit den Anbau von Zitrusfrüchten und die Fruchtsaftindustrie bedroht, unterzeichnet. Ebenfalls im August 2017 gingen Bayer und Rothamsted Research mit Sitz in Harpenden, Großbritannien, eine strategische Allianz zur Entwicklung digitaler Lösungen mit dem Ziel ein, Schädlinge, Krankheitserreger und Unkräuter zu entdecken und nachhaltig zu bekämpfen. Auch im August 2017 haben Bayer und die gemeinnützige Organisation Quantified Planet mit Sitz in Vaxholm, Schweden, eine Lizenz- und Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Bayer stellt eigene, per Crowdsourcing erfasste Daten aus mehr als 70 Ländern zu bestimmten Pflanzenarten zur Verfügung sowie deren Standorte, Vorkommen und Verbreitung, die von Quantified Planet zur wissenschaftlichen Forschung im Bereich Biodiversität weltweit zugänglich gemacht werden. Bayer und die Robert Bosch GmbH, Deutschland, haben im September 2017 eine dreijährige Forschungskooperation geschlossen. Ziel ist die Entwicklung einer "Smart Spraying"-Technologie, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln effizienter machen und so einen gezielteren Einsatz von Herbiziden ermöglichen soll. Auch im September 2017 haben Bayer und das griechische Institute of Molecular Biology and Biotechnology der Foundation for Research and Technology Hellas (IMBB-FORTH) den Abschluss einer fünfjährigen Forschungskooperation verkündet. Erforscht werden soll die Darmphysiologie von Insekten zur Entwicklung neuer Insektizide. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über derzeit bestehende strategisch wichtige Langfristkooperationen: Wichtige Kooperationen Crop ScienceA 1.3/8 scroll
Details zu unseren Open-Innovation-Initiativen "Grants4Targets™" und "Grants4Traits™" finden Sie unter A 1.3 "Weltweites Open-Innovation-Netzwerk". Animal HealthBei Animal Health konzentrieren wir unsere Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf die Bereiche Antiparasitika und Antibiotika, auf Arzneimittel zur Behandlung nicht infektiöser Krankheiten sowie nicht antibiotische Alternativen für Infektionskrankheiten. Die Gesundheit und das Wohlergehen von Haus- und Nutztieren verbessern wir durch Innovationen. Im Sinne des One-Health-Gedankens bieten wir Tierarzneimittel an, die das Übertragungsrisiko von Krankheitserregern auf den Menschen reduzieren, z. B. Endoparasitizide für Katzen und Hunde sowie Ektoparasitizide, insbesondere zum Schutz vor Flöhen und Zecken. Mit unserer Initiative zum Thema Companion-Vector-Borne-Diseases (CVBD™) und den darin zusammengeschlossenen, weltweit führenden Wissenschaftlern setzen wir Trends für die Grundlagenforschung und die Bekämpfung von Vektorenkrankheiten. Bei unseren zentralen Forschungsaktivitäten kooperieren wir eng mit der Pharma- und der Crop-Science-Forschung. Neue Produkte und ZulassungenDie im Januar 2017 erteilte Zustimmung europäischer Zulassungsbehörden zu PolyVar™ yellow, einem neuen Produkt zum Schutz von Honigbienen gegen die Varroa-Milbe, wurde im Laufe des Jahres von mehr als 20 Ländern in nationale Zulassungen überführt. KooperationenAnimal Health stärkt sein Geschäft auch durch die kontinuierliche Identifizierung weiterer Produktentwicklungskandidaten im Rahmen existierender und neuer Kooperationen. Mit unseren Partnern arbeiten wir dabei eng, u. a. an der Entwicklung von innovativen Technologien, Anwendungsinnovationen sowie Leitstrukturoptimierungen, zusammen. 1.4 Nachhaltiges Handeln1.4.1 Engagement für Mitarbeiter und Gesellschaft
1.4.1.1 MitarbeiterDer wirtschaftliche Erfolg von Bayer beruht ganz wesentlich auf dem Wissen, Können, Engagement und der Zufriedenheit unserer Mitarbeiter. Als Arbeitgeber bieten wir unseren Beschäftigten attraktive Rahmenbedingungen sowie vielfältige individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, u. a. durch ein leistungsstarkes System der Aus- und Weiterbildung. Neben der fachlichen Fortbildung stehen die Vermittlung unserer Unternehmenswerte (LIFE) und die Etablierung einer dialogorientierten Unternehmenskultur im Vordergrund. Diese wird von Vertrauen und Respekt für Vielfalt und Chancengerechtigkeit geprägt. Zur verantwortungsbewussten Gestaltung der Arbeitsbedingungen zählen auch ein fairer Umgang am Arbeitsplatz, ein gerechtes und transparentes Vergütungssystem, die betriebliche Altersversorgung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, flexible Arbeitszeiten und ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld. Dies sind die Eckpfeiler unserer globalen Personalstrategie, die der Sicherung und dem Ausbau unserer Geschäftstätigkeit dienen. Sie stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit, sind Ausdruck unserer sozialen Verantwortung für sichere Arbeitsplätze, stabiles Einkommen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir wollen so für Bayer die besten Mitarbeiter gewinnen und im Unternehmen halten. Verantwortet wird die Personalstrategie vom obersten Human-Resources-Gremium, das bindende Richtlinien vorgibt und regionen- und organisationsübergreifend Prioritäten abstimmt. Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter mit Bayer als Arbeitgeber messen wir mithilfe institutionalisierter Feedbackgespräche und Analysen sowie der im Durchschnitt alle zwei Jahre stattfindenden konzernweiten Mitarbeiterbefragung. Damit prüfen wir die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und leiten notwendige Verbesserungsschritte ab. Für die Mitarbeiterbefragung 2017 haben wir mit IBM als neuem Dienstleister das Konzept sowie den Aufbau und Inhalt des Fragenkatalogs überarbeitet. Aufgrund dessen sind die Ergebnisse nicht mit Vorjahren vergleichbar. An der aktuellen Befragung haben 80 % aller Mitarbeiter weltweit teilgenommen. Der dabei erreichte "Engagement-Index", der sich aus den Komponenten Zufriedenheit, Bindung an das Unternehmen, Empfehlung an Dritte und Stolz zusammensetzt, liegt bei 79 % und damit acht Prozentpunkte über dem globalen Vergleichswert des Dienstleisters IBM. BeschäftigungsentwicklungZahl der Mitarbeiter im Konzern leicht gestiegenAm 31. Dezember 2017 beschäftigte der Bayer-Konzern weltweit 99.820 (Vorjahr: 99.592) Mitarbeiter. In Deutschland waren 31.620 Mitarbeiter (Vorjahr: 30.603) für Bayer tätig, dies entspricht einem Anteil von 31,7 % (Vorjahr: 30,7 %) am Gesamtkonzern. In den Regionen Lateinamerika, Asien / Pazifik und Nordamerika sank die Mitarbeiterzahl, wohingegen sie in Europa / Nahost / Afrika anstieg. Bezogen auf die Segmente ging sie zurück, während sie in der Überleitung1 anstieg. Diese Veränderung stand im Wesentlichen im Zusammenhang mit der 2016 eingeleiteten Neuorganisation des Konzerns. Mitarbeiter in Servicefunktionen, die zuvor organisatorisch den Segmenten angehörten, wurden 2017 in den entsprechenden Bereichen in den Konzernfunktionen und den Länderplattformen ausgewiesen. Aufgeschlüsselt nach Funktionen erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter dementsprechend in der Verwaltung, während sie im Bereich Produktion und F&E leicht rückläufig war. Der Frauenanteil in der Belegschaft stieg um 0,5 Prozentpunkte auf 40,2 %. Bei der Altersstruktur gab es keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Mitarbeiter in ZahlenA 1.4.1.1/1 scroll
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Vorjahreswerte angepasst; Angabe der Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (FTE) Zum Bilanzstichtag waren unsere Mitarbeiter durchschnittlich zehn Jahre im Bayer-Konzern beschäftigt. Der Anteil arbeitnehmerseitiger Kündigungen (freiwillige Fluktuation) lag 2017 mit 4,8 % auf dem Vorjahresniveau. Die Gesamt-Fluktuationsquote betrug 10,4 % und sank damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 Prozentpunkte. Sie schließt alle arbeitnehmer- und arbeitgeberseitigen Kündigungen sowie Pensionierungen und Todesfälle ein. Dies zeigt, dass es uns auch im Berichtsjahr gelungen ist, unsere Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen zu binden. Unter unseren Mitarbeitern sind nur wenige befristete Beschäftigte (4,4 %) und kaum Zeitarbeitskräfte. Bayer setzt Zeitarbeitskräfte vorrangig bei kurzfristigem Personalbedarf, Auftragsschwankungen, befristeten Projekten oder aufgrund längerer Erkrankungen ein. Die besten Führungskräfte und Mitarbeiter gewinnen, entwickeln und haltenArbeitgebermarke spricht Bewerber und Mitarbeiter gleichermaßen anInnovationen, sich ändernde Kundenwünsche und ein starkes Wettbewerbsumfeld sind nur einige Gründe, warum wir auf Mitarbeiter setzen, die den Status quo infrage stellen und offen für Neues sind. Unsere weltweit etablierte Arbeitgebermarke "Passion to Innovate | Power to Change" beschreibt unsere Arbeitskultur und macht deutlich, was wir von unseren Beschäftigten erwarten, und gleichzeitig, was wir ihnen als Unternehmen bieten. Wir nutzen die Arbeitgebermarke nach innen, um das Mitarbeiterengagement zu erhöhen, sowie nach außen, um uns auf dem Bewerbermarkt zu positionieren. Eine Vielzahl externer Preise und Bewertungen in Umfragen belegen unsere hohe Attraktivität als Arbeitgeber. Dazu gehören auch unsere Auszeichnungen als bester Arbeitgeber 2017 in Deutschland, Brasilien und China. Im Jahr 2017 wurden konzernweit 11.731 neue Mitarbeiter eingestellt. Hohes Niveau bei Aus- und WeiterbildungUm den Bedarf an Facharbeitskräften zu decken, bietet Bayer fundierte Ausbildungen in mehr als 20 verschiedenen Berufen an und bildet über den eigenen Bedarf hinaus aus. 2017 haben allein in Deutschland 746 Jugendliche bei uns eine Ausbildung begonnen. Ebenso bietet Bayer weltweit in unterschiedlichen Bereichen Trainee-Programme für Berufseinsteiger und Praktika für Studenten an. Darüber hinaus stehen den Beschäftigten aller Fachbereiche umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Unser unternehmensweites Weiterbildungsprogramm bündeln wir in der mehrfach international ausgezeichneten "Bayer Academy", die sowohl den Besuch von berufsorientierten Schulungen als auch die systematische Führungskräfteentwicklung anbietet. An unseren Hauptgeschäftsstandorten entfielen im Berichtsjahr durchschnittlich 23,4 Aus- und Weiterbildungsstunden auf jeden Mitarbeiter. Die durchschnittlichen Weiterbildungskosten betrugen 2017 pro Mitarbeiter 418 €. Feedback zu MitarbeiterleistungenKonkretes und differenziertes Feedback ist die Grundlage für eine positive persönliche Entwicklung. Bayer pflegt eine offene Feedbackkultur, die den Mitarbeitern das Erreichen ihrer individuellen Ziele ermöglichen soll. Dies wird durch ein konzernweites System zur Leistungsbeurteilung unterstützt. In Feedbackgesprächen erhalten unsere Beschäftigten die Möglichkeit, von ihren Vorgesetzten eine Rückmeldung zur Erfüllung ihrer beruflichen und verhaltensbezogenen Ziele zu erhalten, die zugleich zu einem Drittel über die Höhe des variablen Einkommens entscheidet. Im Berichtsjahr nahmen 70,6 % unserer Gesamtbelegschaft an den Gesprächen teil. Von den Teilnehmern waren 45 % weiblich und 55 % männlich. Vielfältige KarrierechancenDurch unser breites Geschäftsportfolio bieten wir unseren Mitarbeitern innerhalb des Konzerns gute Entwicklungsmöglichkeiten. Regelmäßige Entwicklungsdialoge zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten dienen dazu, Perspektiven für die weitere Karriereentwicklung der Mitarbeiter zu erörtern. 2017 wurden 36.112 Dialoge geführt und dokumentiert. Insgesamt nahmen 34 % unserer Mitarbeiter an den Entwicklungsdialogen teil. In einer weltweit zugänglichen Stellenbörse werden offene Stellen vom Tarifbereich bis hin zu Führungspositionen konzernweit ausgeschrieben. Eine wichtige Komponente der Mitarbeiterentwicklung sind internationale Entsendungen, an denen im Berichtsjahr rund 940 Mitarbeiter weltweit teilnahmen. Unternehmenskultur: Dialog, Vielfalt, InnovationEthische StandardsFairness und Respekt sind wesentliche Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Dazu gehört, dass konzernweite Verhaltensstandards eingehalten werden und jeder Mitarbeiter vor Diskriminierung, Belästigung oder Vergeltung geschützt wird. Die Konzernregelung "Fairness & Respekt am Arbeitsplatz" fasst diese Standards zusammen. Unsere Mitarbeiter werden weltweit mithilfe von Trainings, Videos und unseren internen Webseiten zur Einhaltung dieser Richtlinie geschult. Bei Bayer gilt ein striktes Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit gemäß den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Unsere Konzernregelung zum Thema Menschenrechte legt dieses Verbot weltweit verbindlich fest. Kommunikation auf allen EbenenÜber die interne Crowdsourcing-Plattform "WeSolve" können unsere Mitarbeiter Bayer-interne Fragen stellen. Diese werden dann gemeinsam mit anderen Mitarbeitern gelöst, mit denen der Fragesteller üblicherweise nicht in Kontakt ist. Wir binden die Belegschaft durch aktiven Dialog in die unternehmerischen Prozesse ein. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass unsere Beschäftigten über bevorstehende betriebliche Veränderungen frühzeitig und umfassend sowie unter Einhaltung der jeweiligen nationalen und internationalen Informationspflichten unterrichtet werden. Mit den Arbeitnehmervertretungen pflegen wir den offenen und vertrauensvollen Austausch. Diversität: Vielfalt und Internationalität prägen BayerWir fördern die Vielfalt in unserer Mitarbeiterstruktur. Dadurch gewinnt Bayer ein besseres Verständnis von sich verändernden Märkten und Konsumentengruppen, erhält Zugang zu einem größeren Talent-Pool und profitiert von steigender Kreativität und Innovationskraft. Für uns ist daher ein ausgewogenes Verhältnis verschiedener Kulturen und Geschlechter ein wichtiger Erfolgsfaktor. Insgesamt sind im Konzern Menschen aus rund 150 Nationen beschäftigt. Im oberen Management stammen rund 21 % der Führungskräfte aus Ländern außerhalb von Westeuropa, den USA und Kanada. Entsprechend unserem Konzernziel wollen wir diesen Anteil bis 2020 auf 25 % anheben. An unseren Hauptgeschäftsstandorten stellten wir im Berichtsjahr 330 neue Mitarbeiter für das obere Management ein. Über 70 % von ihnen stammen aus dem Land, in dem sie beschäftigt sind. Der Konzernführungskreis umfasst aktuell 29 Nationalitäten. Rund 66 % seiner Mitglieder stammen aus dem Land, in dem sie tätig sind. Bayer engagiert sich seit Jahren für eine ausgewogenere Geschlechterbalance im Management. 2017 konnte der Anteil von Frauen im oberen Management auf über 32 % (Vorjahr: 31 %) gesteigert werden. Gemäß unserem Konzernziel wollen wir diesen Anteil bis 2020 auf 35 % erhöhen. Zu Diversität auf Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrats berichten wir im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung. Als Unterzeichner der "Women's Empowerment Principles" der Vereinten Nationen und der Unternehmensinitiative "Charta der Vielfalt" verfolgen wir einen integrativen Ansatz, bei dem das Thema Vielfalt direkt in die entsprechenden Personalprozesse einbezogen und vom Management vorangetrieben wird. Wir setzen uns als verantwortlich handelndes Unternehmen auch für die Belange behinderter Menschen ein. In 29 Ländern beschäftigten wir insgesamt ca. 2.300 Menschen mit Behinderung, davon 40 % Frauen und 60 % Männer. Dies entspricht ungefähr 2 % unserer Gesamtbelegschaft. Die meisten Schwerbehinderten sind in den Konzerngesellschaften in Deutschland angestellt, wo die Schwerbehindertenquote im Berichtsjahr 5,1 % betrug. Gestaltung attraktiver ArbeitsbedingungenWettbewerbsfähige Vergütung und ErfolgsbeteiligungUnsere Vergütung kombiniert ein leistungs- und verantwortungsbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Bestandteilen sowie umfangreichen Zusatzleistungen. Anpassungen auf Basis kontinuierlicher Analysen sorgen dafür, dass unsere Vergütung international wettbewerbsfähig ist. Hierzu zählt u. a. die personenunabhängige Stellenbewertung im leitenden Bereich. Wir legen großen Wert darauf, keine Unterschiede in der Bezahlung von Frauen und Männern zu machen, fair zu vergüten sowie unsere Mitarbeiter transparent über die Zusammensetzung ihrer Gesamtvergütung zu informieren. Bayer geht bei der Bezahlung der befristeten und unbefristeten Mitarbeiter in vielen Ländern freiwillig über den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn hinaus. Variable Einmalzahlungen sind ein Teil unseres Vergütungskonzepts. Beim konzernweiten Short-Term-Incentive-Programm sind für das Geschäftsjahr 2017 ca. 640 Mio. € für unsere Beschäftigten vorgesehen (Vorjahr: für die Mitarbeiter im fortzuführenden Geschäft ca. 1.070 Mio. €). Aktien-Beteiligungsprogramme in vielen Ländern ermöglichen unseren Mitarbeitern den vergünstigten Erwerb von Unternehmensanteilen. Für das obere Management besteht mit dem "Aspire"-Programm außerdem ein konzernweit einheitliches, langfristig an der Aktienkursentwicklung orientiertes Vergütungsprogramm. Unser Personalaufwand belief sich im Berichtsjahr für das fortzuführende Geschäft auf 9.528 Mio. € (Vorjahr: 9.459 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit Gehaltsanpassungen zurückzuführen, während die variable Beteiligung am Unternehmenserfolg deutlich geringer ausfiel. Neben einer attraktiven Vergütung während der aktiven Beschäftigungsphase übernimmt Bayer Verantwortung für die Altersabsicherung der aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter. Im Jahr 2017 waren im Personalaufwand Aufwendungen für Altersversorgungssysteme in Höhe von 933 Mio. € enthalten. Derzeitige Anspruchsberechtigte erhielten im aktuellen Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von 1.051 Mio. €. Zum Bilanzstichtag bestanden Anwartschaften mit einem Barwert von insgesamt 24.492 Mio. €. Personalaufwand und PensionsverpflichtungenA 1.4.1.1/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst
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Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und andere pensionsähnliche
Leistungszusagen zum 31.12.; zum 31.12.2016 einschließlich Covestro Vereinbarkeit von Beruf und PrivatlebenWir bieten unseren Beschäftigten eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten und Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder der Pflege naher Angehöriger. Unser Engagement geht dabei in vielen Ländern über gesetzliche Verpflichtungen hinaus. Im Berichtsjahr waren konzernweit rund 9.100 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt, insbesondere in Europa. Dies entspricht einer Quote von 9 %. Bei Bayer haben Frauen und Männer die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen. Da die nationalen Regelungen zur Elternzeit weltweit stark differieren, erheben wir die Daten an unseren Hauptgeschäftsstandorten. Im Berichtsjahr nahmen dort 1.639 Frauen und 950 Männer Elternzeit. Im selben Jahr kehrten 1.977 Mitarbeiter aus der Elternzeit zurück. In Deutschland sind gemeinsam mit dem Betriebsrat in einer Gesamtbetriebsvereinbarung einheitliche Rahmenbedingungen zum mobilen Arbeiten (Homeoffice) festgelegt. Darüber hinaus kann im Rahmen des Langzeitkontos "BayZeit" in Deutschland Bruttoentgelt für eine spätere Freistellung angesammelt werden, u. a. zur Erziehung von Kindern, Pflege von nahen Angehörigen oder der Teilnahme an einer Weiterbildung. Das Programm ist im Berichtsjahr um Angebote für Auszubildende und zur Familienzeit erweitert worden. Die Gesamtbetriebsvereinbarung "Pflege von nahen Angehörigen" bei Bayer in Deutschland ermöglicht den Mitarbeitern durch angepasste Arbeitszeitmodelle und begrenzte bezahlte Freistellungen, Beruf und Pflege naher Angehöriger leichter miteinander zu verbinden. Initiativen zur Gesundheitsförderung und sichere ArbeitsbedingungenBayer hat im Berichtsjahr ein neues, globales Rahmenkonzept zur Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Mitarbeiter verabschiedet ("BeWell@Bayer"). Es erweitert den Kernaspekt Gesundheit zu einem ganzheitlichen Ansatz, zielt auf weitere Verbesserungen im beruflichen Alltag und soll insbesondere zur Ausgewogenheit von Berufs- und Privatleben beitragen. Wir streben in allen Ländern an, unseren Mitarbeitern den Zugang zu bezahlbaren und zielgerichteten Gesundheitsdiensten wie regelmäßigen medizinischen Check-ups, Sportprogrammen, Rehabilitation oder Versorgung vor Ort im Unternehmen zu ermöglichen. In Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bieten wir auch zahlreiche und regelmäßige Programme zur Prävention an, die von ergonomischen Arbeitsplätzen über Stressmanagement bis hin zu Anreizsystemen für ein gesundheitsförderndes Verhalten reichen. Etablierte Angebote wie die Belastungsreduzierung im Alter werden bis 2020 fortgeführt. Unsere Arbeitnehmervertreter sind in das betriebliche Gesundheitsmanagement eingebunden und arbeiten aktiv an seiner Weiterentwicklung mit. Wir schaffen sichere Arbeitsbedingungen und damit ein Umfeld, in dem unsere Mitarbeiter angstfrei arbeiten und ohne Risiko dienstlich international unterwegs sein können. Soziale Verantwortung für Mitarbeiter weltweitWeltweit können 75 % aller Mitarbeiter die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersvorsorge nutzen. Die Leistungen richten sich nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes sowie nach Beschäftigungsdauer und Entgelt der Mitarbeiter. Nahezu 98 % unserer Beschäftigten weltweit sind entweder gesetzlich krankenversichert oder können entsprechende Angebote unseres Unternehmens nutzen. Unsere soziale Verantwortung wird auch im Umgang mit Restrukturierungsmaßnahmen deutlich, bei denen wir den Ausgleich mit den Interessen unserer Mitarbeiter suchen. In Deutschland, dem mit 31.620 Mitarbeitern größten Land für den Konzern, sind betriebsbedingte Kündigungen für den Großteil der Beschäftigten durch eine Vereinbarung mit den Arbeitnehmervertretern bis Ende 2020 ausgeschlossen. An allen Bayer-Standorten weltweit haben die Arbeitnehmer das Recht, ihre eigenen Interessenvertreter zu wählen. Sogenannte kollektive Regelungen wie Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen galten im Berichtsjahr für rund 63 % unserer weltweit tätigen Mitarbeiter. In verschiedenen Landesgesellschaften nehmen gewählte Mitarbeitervertreter die Interessen der Beschäftigten wahr und besitzen bei bestimmten personalbezogenen Unternehmensentscheidungen ein Mitspracherecht. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unserer Beschäftigten übersteigt in keinem Land 48 Stunden in der Woche. 1.4.1.2 Einhaltung der Menschenrechte auf globaler EbeneBayer bekennt sich uneingeschränkt zur Wahrung der Menschenrechte und hat seine Haltung in einer weltweit verbindlich geltenden Konzernregelung, der Bayer-Position für Menschenrechte, niedergelegt. Wir verpflichten uns, die Menschenrechte in unserem Einflussbereich zu achten, zu fördern und transparent zu den Ergebnissen unseres Handelns zu berichten. Auch von unseren Geschäftspartnern, insbesondere Lieferanten, erwarten wir die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte. Darüber hinaus verpflichten unsere LIFE-Werte und die Corporate-Compliance-Policy alle Beschäftigten weltweit, sich gegenüber Kollegen, Geschäftspartnern und Nachbarn fair und regelkonform zu verhalten. Verantwortlichkeiten und ManagementDie Achtung der Menschenrechte ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Nachhaltigkeitsmanagements und der Human-Resources-Strategie. Die Verantwortung für das Thema liegt beim Konzernvorstand für Personal, Technologie und Nachhaltigkeit. Unterstützt wird er vom Sustainable Development Committee (SDC) und ab 2018 durch ein dem SDC zugeordnetes, konzernweites Human Rights Panel. Richtlinien, Prozesse sowie Management- und Überwachungssysteme regeln die Umsetzung von Menschenrechtsstandards im Geschäftsbetrieb. Im Berichtsjahr haben wir eine aktuelle Bestandsaufnahme unserer Aktivitäten zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in unseren wichtigsten Geschäftsprozessen vorgenommen und Handlungsempfehlungen, insbesondere in der Berichterstattung, erarbeitet. Die Einhaltung der Menschenrechte bei Bayer ist ein Querschnittsthema, das sehr unterschiedliche unserer Einflussbereiche und Prozesse erfasst, wie:
Detailliert berichten wir zu den unterschiedlichen Facetten unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in den jeweils thematisch relevanten Kapiteln. Schulungen und BeschwerdemechanismenWir sensibilisieren unsere Mitarbeiter für die Bedeutung der Menschenrechte im beruflichen Alltag durch kontinuierlich verfügbare Schulungsangebote. Im Berichtsjahr haben wir mehr als 47 % unserer Belegschaft in rund 190.000 Stunden zu Inhalten unserer Menschenrechtsposition geschult. Auch in die Schulungsangebote für Lieferanten sind Menschenrechtsaspekte integriert. Die Einhaltung unserer Konzernregelungen wird von den Compliance-Organisationen des Konzerns und den Länderorganisationen überwacht. Bei Anhaltspunkten für Verstöße gegen die Menschenrechtsposition können sich die Beschäftigten sowie die allgemeine Öffentlichkeit jederzeit - auch anonym - an die Compliance-Officer bei Bayer wenden oder bei der weltweiten Compliance-Hotline melden. EngagementWir tauschen uns mit anderen Stakeholdern zum Thema Menschenrechte aus und engagieren uns aktiv in Gremien und Initiativen zu deren Einhaltung, wie z. B. den entsprechenden Arbeitsgruppen von econsense, durch die Beteiligung am Dialog zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) - Wirtschaft und Menschenrechte und in der Lieferkette über unsere Industrieinitiativen "Together for Sustainability" (TfS) und "Pharmaceutical Supply Chain Initiative" (PSCI). Darüber hinaus gehören wir zu den Gründungsmitgliedern des "UN Global Compact" und bekennen uns zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie einer Reihe weltweit anerkannter Erklärungen für multinationale Unternehmen. Dazu gehören u. a. die "OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen", die "Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik" sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wir unterstützen außerdem die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die globale Standards zur Vorbeugung und Bekämpfung möglicher Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Unternehmenstätigkeiten setzen. Bayer hat auch den "WASH at the workplace Pledge" des WBCSD ("World Business Council For Sustainable Development") unterzeichnet, womit wir uns verpflichten, all unseren Mitarbeitern weltweit den Zugang zu sauberem Wasser, Sanitäranlagen und Hygiene zu gewährleisten. 1.4.1.3 Gesellschaftliches EngagementIm Mittelpunkt des gesellschaftlichen Engagements von Bayer stehen Menschen, die sich auf den Gebieten Bildung und Wissenschaft sowie Gesundheit und soziale Innovation für nachhaltig bessere Lebensverhältnisse einsetzen. Gleiches gilt für den weiteren Förderschwerpunkt Sport- und Kulturarbeit. Im Jahr 2017 investierten wir weltweit insgesamt rund 49 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €) in gemeinnützige Aktivitäten. Das Engagement im Profifußball zählt nicht zu unserer gemeinnützigen Unterstützung. Sein Stiftungsengagement gestaltet Bayer über zwei unternehmensverbundene Stiftungen: die Bayer Science & Education Foundation mit Schwerpunkt auf Spitzenforschung und Talentförderung in den Life Sciences und der Medizin sowie die Bayer Cares Foundation mit Schwerpunkt im Bereich soziale Innovationen und nachhaltige Entwicklung. Für die strategische Ausrichtung und Koordination unseres gesellschaftlichen Engagements ist eine bereichsübergreifende Funktionseinheit verantwortlich. Grundlage der Stiftungs- und Spendenarbeit sind konzernweite Vergabe- und Managementregelungen. Der Konzernvorstand sowie international führende Experten als unabhängige Jury werden in wesentliche Förderentscheidungen eingebunden. Bei der Umsetzung unserer Initiativen arbeiten wir weltweit mit führenden Nichtregierungsorganisationen, Patientengruppen, Stiftungen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Bildungspartnern und Expertennetzwerken zusammen. 1.4.2 Verantwortung in der Wertschöpfung
Wir wollen unseren Kunden innovative Produkte und qualitativ hochwertige Lösungen zur Verfügung stellen. Dafür benötigen wir eine effiziente und verantwortungsbewusste Steuerung der Prozesse in allen Wertschöpfungsstufen: im Einkauf, in der Produktion, in der Logistik und im Vertrieb. 1.4.2.1 Einkauf und LieferantenmanagementDer Einkauf versorgt das Unternehmen weltweit mit Rohstoffen, Gütern und Dienstleistungen. Durch unsere Einkaufsaktivitäten und Lieferantenbeziehungen üben wir Einfluss auf Gesellschaft und Umwelt aus. Daher sind sowohl wirtschaftliche als auch ethische, ökologische und soziale Grundsätze in unserer global gültigen Einkaufsrichtlinie verankert, die für alle Mitarbeiter bindend ist. Der Einkauf ist eine Konzernfunktion, dessen Leiter direkt an den Finanzvorstand berichtet. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Segmente verfügt Bayer über ein vielfältiges Einkaufsportfolio. Der Einkauf ist zentral für alle Segmente tätig und ermöglicht Synergien durch die Bündelung von Know-how und Einkaufsvolumina. Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Hauptdaten unserer Einkaufsaktivitäten. EinkaufsaktivitätenA 1.4.2.1/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst In unserer Lieferkette berücksichtigen wir sowohl alle Arten von Lieferanten als auch ihre Vielfalt (Supplier Diversity). Der Einkauf agiert nach einheitlich festgelegten Einkaufs- und Lieferantenmanagementprozessen. Langfristige Verträge und ein aktives Lieferantenmanagement für strategisch bedeutsame Waren und Dienstleistungen sind dabei wichtige Elemente. Dadurch minimieren wir nicht nur einkaufsspezifische Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen, sondern stellen auch die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns und reibungslose Produktionsabläufe sicher. Die enge Zusammenarbeit und gezielte Einbindung ausgewählter Lieferanten in Innovationsprozesse ermöglichen Bayer den Zugang zu neuartigen Lösungen. Um zeitnah auf die Anforderungen unserer Standorte reagieren zu können, kauft Bayer nach Möglichkeit lokal ein. Damit wird zugleich die regionale Wirtschaft gestärkt. Dies traf im Berichtsjahr auf 71 % (2016: 71 %) des Einkaufsvolumens an unseren Hauptgeschäftsstandorten und bezogen auf alle Länder weltweit auf 71 % (2016: 71 %) der Einkäufe zu. Einen Überblick über die im Berichtsjahr beschafften direkten und produktionsbezogenen Haupteinkaufsmaterialien finden Sie online. Nachwachsende Rohstoffe spielen bei Bayer aufgrund des Portfolios eine untergeordnete Rolle. Sie werden vor allem dort eingesetzt, wo es unter technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Bayer-Nachhaltigkeitsanforderungen im Verhaltenskodex für Lieferanten definiertUnsere Lieferkette gestalten wir auf globaler wie regionaler Ebene nach klaren, nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien und Standards. Für Bayer ist die Einhaltung dieser Standards ein elementarer Wertschöpfungsfaktor und wichtiger Hebel zur Risikominimierung. Daher ist konzernweit ein vierstufiger Prozess zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette etabliert, der aus den Elementen Bewusstseinsbildung, Lieferantenauswahl, -bewertung und -entwicklung besteht. Er ist in einer Handlungsanweisung definiert und wird zentral von der Nachhaltigkeitsabteilung des Einkaufs gesteuert. Die Umsetzung des Prozesses erfolgt durch eine funktionsübergreifende Zusammenarbeit der Konzernfunktionen Einkauf sowie "Health, Safety und Sustainability". Unsere Nachhaltigkeitsanforderungen sind im Bayer-Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt, der auf den Prinzipien des UN Global Compact sowie unserer Menschenrechtsposition beruht. Er ist in 14 Sprachen verfügbar und umfasst die Bereiche Ethik, Umgang mit Mitarbeitern, Gesundheitsschutz, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität sowie Managementsysteme. Der Kodex stellt die grundsätzliche Basis der Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten dar und findet Anwendung bei ihrer Auswahl und Bewertung. Der Lieferantenkodex ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. In unseren Standard-Lieferverträgen sind außerdem Klauseln enthalten, die Bayer berechtigen, Lieferanten auf Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen zu überprüfen. Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung unserer LieferantenBayer überprüft die Einhaltung der Kodex-Vorgaben mittels Online-Bewertungen und durch Audits von externen Auditoren bei Lieferanten vor Ort. Die Auswahl der zu bewertenden Lieferanten erfolgt durch eine Kombination aus Länder- und Kategorierisiko sowie nach ihrer strategischen Bedeutung entsprechend unseren Konzernzielen. Wir hatten uns zum Ziel gesetzt, alle strategisch bedeutenden Lieferanten bis Ende 2017 zu bewerten. Zu dieser Gruppe gehören Lieferanten mit großem Einfluss auf das Geschäft, u. a. in Bezug auf Einkaufsvolumen und Langfristigkeit in der Zusammenarbeit (3-5 Jahre). Erreicht wurde eine Bewertung von 99,5 % (2016: 98 %) dieser Lieferanten. Ursache für die fehlende Abdeckung waren geschäftsinhärente Fluktuationen. Die ausstehenden Bewertungen sind für das erste Quartal 2018 terminiert. Bis 2020 wollen wir außerdem alle Lieferanten mit einem signifikanten Einkaufsvolumen (> 1 Mio. € p. a.) bewerten, die aufgrund des kombinierten Länder- und Kategorierisikos als potenziell risikobehaftet gelten. Im Berichtsjahr liegen wir bei 93 % (2016: 83 %). Bei neuen Lieferanten dieser Kategorie räumt sich Bayer das Recht ein, ihre Nachhaltigkeitsleistung mittels Online-Bewertung oder einem Audit vor Ort zu überprüfen. Die Online-Bewertungen führt der Dienstleister EcoVadis für Bayer durch. Die Bewertungskriterien entsprechen unseren Kodex-Anforderungen und berücksichtigen Länder- und Branchen-Spezifika sowie die Größe der Lieferanten. 2017 haben wir 622 (2016: 649) Lieferanten über EcoVadis bewerten lassen. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr 57 (2016: 52) unserer Lieferanten vor Ort durch externe, unabhängige Auditoren überprüft. Die Überprüfungskriterien decken sowohl unsere Kodex-Vorgaben als auch branchenspezifische Anforderungen ab, die wir in den Industrieinitiativen "Together for Sustainability" (TfS) und "Pharmaceutical Supply Chain Initiative" (PSCI) gemeinsam erarbeitet haben. Diese Initiativen sollen zu einer Standardisierung der Nachhaltigkeitsanforderungen von Lieferanten in der Chemie- und Pharmaindustrie beitragen. Außerdem entstehen durch den Austausch der Bewertungs- und Auditergebnisse Synergien innerhalb der jeweiligen Initiativen. Dies trägt zur Erfüllung unseres Konzernziels bei, bis zum Jahr 2020 für unsere Lieferanten einen neuen Nachhaltigkeitsstandard zu entwickeln und einzuführen. Innerhalb der TfS-Initiative wurden 2017 insgesamt 1.794 (2016: 1.773) Nachhaltigkeitsbewertungen ebenfalls über EcoVadis und 441 (2016: 241) Audits, u. a. in China, Japan, Indien und Brasilien, durchgeführt. Über PSCI waren es im Berichtsjahr 67 (2016: 51) Audits, u. a. in Indien, China und Russland. Darüber hinaus überprüfen auch Bayer-Auditoren ausgewählte neue und bestehende Lieferanten, insbesondere mit Schwerpunkt auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Diese Audits finden u. a. bei Lieferanten der Lohn- und Auftragsfertigung mit erhöhtem Risikopotenzial statt. 2017 wurden insgesamt 115 (2016: 168) Lieferanten durch Bayer-Auditoren bewertet. Liegen bei der Online-Bewertung oder einem Audit vor Ort besonders kritische Nachhaltigkeitsschwächen vor und kann in einer erneuten Überprüfung keine Verbesserung festgestellt werden, behält sich Bayer vor, die Lieferantenbeziehung zu beenden. 2017 waren wir nicht veranlasst, eine Lieferantenbeziehung allein aufgrund der Nachhaltigkeitsleistung zu beenden. Die Online-Bewertungen und Audits werden analysiert und dokumentiert, um bei nicht zufriedenstellenden Ergebnissen mit den Lieferanten konkrete Verbesserungsmaßnahmen zu definieren. Dies betraf im Berichtsjahr vor allem die Bereiche Nachhaltiger Einkauf sowie Gesundheitsschutz und Sicherheit. Bei kritischen Ergebnissen werden die Lieferanten von Bayer aufgefordert, die festgestellten Schwachpunkte auf der Basis von konkreten Aktionsplänen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beseitigen. Unser regelmäßiges Monitoring zeigt, dass im Berichtsjahr 348 unserer insgesamt 679 überprüften Lieferanten ihre Nachhaltigkeitsleistung verbessert haben. Zusätzlich wurden Prüfprozesse zur Erfüllung weiterer internationaler Regularien etabliert, wie u. a. für die Vorschriften, die Unternehmen zur Offenlegung der Herkunft bestimmter Rohstoffe auffordern. Dies betrifft z. B. die sogenannten Konfliktmineralien aus Regionen wie der Demokratischen Republik Kongo oder deren Nachbarstaaten. Alle 101 (2016: 117) potenziell von dieser Thematik betroffenen Lieferanten der ersten Stufe wurden überprüft. Bei 60 % (2016: 53 %) konnte ein "conflict-free"-Status bestätigt werden. Mit den restlichen Lieferanten wurde die Einhaltung der Vorgaben vereinbart. Schulungen und Dialog zum Thema NachhaltigkeitMit gezielten konzernweiten Trainings unterstützen wir unsere Einkaufs-Mitarbeiter bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsanforderungen. Auch unseren Lieferanten bieten wir vielfältige Entwicklungs- und Austauschmöglichkeiten zu diesem Thema an. Kampf gegen Kinderarbeit in der SaatgutlieferketteEine wesentliche Herausforderung stellt die Bekämpfung von Kinderarbeit in der Saatgutlieferkette unseres Segments Crop Science dar. Unsere Position zu Kinderarbeit ist unmissverständlich: Bei Bayer gilt ein striktes Verbot von Kinderarbeit gemäß den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wir verpflichten deshalb auch unsere Lieferanten, konsequent auf Kinderarbeit zu verzichten. Bayer engagiert sich seit Jahren in Indien, Bangladesch, China, Thailand und auf den Philippinen mit seinem "Child Care Program" systematisch gegen Kinderarbeit in der Baumwoll-, Reis- und Gemüsesaatgutlieferkette und führt Kontrollen vor Ort durch. Dieses Programm wird in den Ländern aufgebaut, in denen es aufgrund unserer Risikobewertung Fälle von Kinderarbeit in der Saatgutproduktion geben könnte. Dabei sensibilisieren wir unsere Zulieferer für diese Problematik und machen unsere Anforderungen deutlich. Im Berichtsjahr wurden Risikobewertungen für Länder wie Paraguay, Uruguay, Argentinien, Peru und Chile durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass das Risiko von Kinderarbeit in unserer Saatgutlieferkette in diesen Ländern aufgrund staatlicher Kontrollen oder des hohen Einsatzes mechanisierter Prozesse gering ist. Die Lieferanten werden aber auch in diesen Ländern von Bayer auditiert und unsere Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Die meisten Fälle von Kinderarbeit stellen wir in Indien fest. Daher findet dort auch die Mehrzahl unserer Maßnahmen und Kontrollen statt. Bei Baumwoll-Saatgutproduzenten in vier indischen Distrikten werden zusätzlich unangekündigte Besuche von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (vormals Ernst & Young), Indien, durchgeführt. Die absolute Anzahl der Kinderarbeitsfälle war bis 2016 rückläufig. Allerdings haben wir für das Berichtsjahr einen Anstieg bei Lieferanten für Baumwoll-Hybrid-Saatgut in Indien zu verzeichnen. Diese Fälle wurden überwiegend bei neuen Lieferanten in Regionen festgestellt, in denen Bayer bisher nicht aktiv war. Bayer hat die Aktivitäten des "Child Care Program" im Umfeld der betroffenen Betriebe ausgebaut und Nachfolge-Audits durchgeführt. Aufgrund unseres Engagements erwarten wir für das kommende Jahr wieder eine Reduzierung der Kinderarbeitsfälle. Dank eines strikten Kontrollsystems, unterstützt durch lokale Aufklärungs- und Bildungsinitiativen, ist die Anzahl von Fällen mit Kinderarbeit bei unseren Kontraktoren gering. Wir beenden sie gleichwohl unmittelbar und verfolgen sie durch Maßnahmen im Rahmen unseres "Child Care Program" intensiv nach. Beim Schutz von Kinderrechten und dem Ziel einer Saatgutproduktion ohne Kinderarbeit wird Bayer durch das mit internationalen Experten und anerkannten Fachleuten besetzte "Child Care Program Advisory Council" unterstützt. Den Erfolg unseres umfassenden Programms messen wir anhand des Indikators: Kinderarbeitsfälle im Verhältnis zur Gesamtzahl der überprüften Arbeitskräfte in der Produktion von Baumwoll- und Gemüsesaatgut für Bayer. 1.4.2.2 Produktion und LogistikProduktionBayer betreibt Produktionsanlagen an mehr als 130 Standorten in 34 Ländern. Sicherheit beim Betrieb unserer Anlagen, für unsere Beschäftigten, die Umwelt und die Nachbarschaft unserer Werke hat dabei hohe Priorität. Zur Steuerung der entsprechenden Prozesse nutzen wir unsere Managementsysteme für die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität (HSEQ). Dabei gehen wir in unserem Engagement über gesetzliche Vorgaben hinaus. Bei Investitionsvorhaben von mehr als 10 Mio. € nehmen wir eine freiwillige ökologische Beurteilung vor. Bei Unternehmenszukäufen überprüfen wir, ob an den Produktionsstandorten die geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie grundlegende Arbeitnehmerrechte eingehalten werden. Neue Produktionsstandorte dürfen nicht in Gebieten errichtet werden, die hinsichtlich natürlicher Eigenart, biologischer Vielfalt oder anderer Aspekte gesetzlich geschützt sind. Im Rahmen des konzernweiten Krisenmanagements verfügt Bayer über ein weltweit gültiges Frühwarnsystem: das Notfall-Meldesystem "Bayer Emergency Response System". Wir arbeiten an unseren Produktionsstandorten kontinuierlich daran, durch höhere Flexibilität und den Ausbau von Kapazitäten schneller auf Marktentwicklungen zu reagieren. Dafür investieren wir in unser weltweites Produktionsnetzwerk. Pharmaceuticals und Consumer HealthBeide Segmente betreiben weltweit eigene Produktionsstätten, an denen Wirkstoffe hergestellt sowie Formulierungs- und Verpackungsleistungen für das Produktportfolio erbracht werden. Sowohl Pharmaceuticals als auch Consumer Health investieren kontinuierlich in ihr globales Produktionsnetzwerk. Durch das aktuell mit insgesamt rund 800 Mio. € größte Investitionsprogramm von Pharmaceuticals werden an den deutschen Standorten Wuppertal und Leverkusen Produktionskapazitäten zur Herstellung von Hämophilie-A-Präparaten aufgebaut. Das größte Investitionsprojekt von Consumer Health ist mit ca. 50 Mio. € im Jahr 2017 der mehrjährige Um- und Ausbau des Produktionsstandorts Majinpu, China. Strategische Investitionen in Sachanlagen Pharmaceuticals & Consumer HealthA 1.4.2.2/1 scroll
Crop ScienceDie Pflanzenschutzprodukte von Crop Science werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten hergestellt. Zahlreiche dezentrale Formulier- und Abfüllstandorte ermöglichen es, schnell auf die Bedürfnisse der lokalen Märkte zu reagieren. Dort werden die Wirkstoffe entsprechend den lokalen Anforderungen und den Anwendungsgebieten weiterverarbeitet, konfektioniert und verpackt. Die Produktion von Saatgut erfolgt kundennah in Europa, Asien, Nord- und Südamerika, entweder in eigenen landwirtschaftlichen Betrieben oder über Vertragsanbau. Zwischen 2014 und 2017 investierten wir insgesamt rund 2,5 Mrd. € in Sachanlagen, um der höheren Nachfrage nach Pflanzenschutzmitteln und Saatgut gerecht zu werden. Dazu gehörten Investitionen sowohl in den Ersatz und die Erweiterung von Produktionskapazitäten als auch in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Hier lag der Schwerpunkt vor allem auf den USA, Deutschland und Indien und bei der Ausweitung unseres Netzwerks von Zuchtstationen für verschiedene Kulturen insbesondere auf den Niederlanden und Brasilien. Strategische Investitionen in Sachanlagen Crop ScienceA 1.4.2.2/2 2017 Kapazitätserweiterungen für die Herbizid-Produktion in Muskegon, Michigan, und Mobile, Alabama, USA, sowie Frankfurt und Knapsack, Deutschland Aufbau einer Produktionsanlage für Insektizide in Dormagen, Deutschland Ausbau der Produktionskapazitäten für Fungizide in Dormagen, Deutschland Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Monheim, Deutschland Aufbau von Zuchtstationen für verschiedene Pflanzenarten weltweit Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Raleigh, USA Erweiterung der Produktions- und Forschungs-Gewächshäuser in Nunhem, Niederlande Aufbau einer Produktionsanlage für Fungizide in Kansas City, USA Erweiterung der Produktionskapazität für Insektizide in Vapi, Indien 2016 Kapazitätserweiterungen für die Herbizid-Produktion in Muskegon, Michigan, und Mobile, Alabama, USA, sowie Frankfurt und Knapsack, Deutschland Aufbau einer Produktionsanlage für Insektizide in Dormagen, Deutschland Ausbau der Produktionskapazitäten für Fungizide in Dormagen, Deutschland Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Monheim, Deutschland Aufbau von Zuchtstationen für verschiedene Pflanzenarten weltweit Ausbau von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen in Raleigh, USA Animal HealthDie Wirkstoffe für Animal-Health-Produkte beziehen wir sowohl von internen als auch weltweit von externen Lieferanten. Die Herstellung unserer global vermarkteten Tierarzneimittel erfolgt überwiegend an den Standorten in Kiel, Deutschland, und Shawnee, USA. Im Geschäftsjahr gab es am Standort Kiel erste Investitionen im Zusammenhang mit einem größeren, mehrjährigen Standortausbau über insgesamt rund 90 Mio. € bis zum Jahr 2021. In Kiel stellen wir etwa 60 % aller unserer weltweit vertriebenen Animal-Health-Produkte her. Effiziente Logistikkonzepte umgesetztLogistik bei Bayer umfasst neben Transport und Lagerhaltung von Waren die gesamte Steuerung und Kontrolle aller Güterflüsse und Logistikdaten für den Konzern. Wir arbeiten kontinuierlich an der Entwicklung von Logistikkonzepten, die Sicherheit- und Umweltaspekte sowie Kosten berücksichtigen. Zu den Schwerpunkten im ökologischen Bereich gehört die Reduzierung der CO2 -Emissionen, beispielsweise durch eine Verringerung der Lufttransporte sowie die Nutzung von Logistikkonzepten, die Schienen- und Wasserwege einbeziehen. Die Logistikorganisation arbeitet nach weltweit gültigen Managementsystemen und Richtlinien. Für Lager- und Transportleistungen nutzen wir sowohl interne Kapazitäten als auch externe Logistikpartner. Diese werden von Bayer anhand strenger Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätskriterien ausgewählt. Neben der Konzernfunktion "Corporate Supply Chain" verfügt jedes Segment über eigene Logistikbereiche, die auf die Besonderheiten des jeweiligen Geschäftsmodells und der Produkte ausgerichtet sind. 1.4.2.3 Marketing und VertriebZiel unserer Aktivitäten in Marketing und Vertrieb ist es, neue Kunden zu gewinnen und bestehende langfristig an unser Unternehmen zu binden. Unsere Kunden im Gesundheitssektor, in der Landwirtschaft, in der Industrie und im privaten Bereich versorgen wir je nach Marktbedingungen über den Groß- und Facheinzelhandel oder über Direktvertriebsorganisationen. Entsprechend dem jeweiligen Bedarf hat Bayer markt- und kundenspezifische Vertriebskanäle. Wir analysieren in den einzelnen Segmenten systematisch die Zufriedenheit der Kunden mit unserer Leistung, nehmen ihre Beschwerden auf und sichern mithilfe der daraus abgeleiteten Optimierungsmaßnahmen unseren langfristigen Geschäftserfolg. Verpflichtung zu ethischem HandelnBei Entwicklung, Verkauf und Vermarktung unserer Produkte dulden wir keinerlei Bestechung oder andere Formen der unzulässigen Einflussnahme auf unsere Geschäftspartner. Unsere Mindeststandards leiten sich aus Gesetzen und anderen staatlichen Vorschriften, Industriekodizes sowie internen Regelungen ab. In der Bayer-Konzernregelung "Responsible Marketing & Sales" sind unsere Verhaltensregeln festgelegt. Darüber hinaus verpflichten wir uns zur ethischen Werbung und Kommunikation für alle unsere Produkte und Leistungen. Jegliche Verdachtsfälle eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze zu verantwortungsvollem Marketing werden im Rahmen unseres Compliance-Managements aufgenommen und verfolgt. Dies gilt für Beschwerden, unabhängig davon, ob sie intern oder extern an uns herangetragen werden. Die Umsetzung unserer Konzernregelung sowie entsprechende Trainingsprogramme erfolgen dezentral in den Segmenten. 1.4.3 Sicherheit für Menschen und Umwelt
Die Qualität und Sicherheit unserer Erzeugnisse, der sichere und verantwortungsvolle Betrieb unserer Anlagen sowie der umfassende Schutz unserer Mitarbeiter und der Menschen in der Nachbarschaft unserer Werke sind uns besonders wichtig. Zugleich misst Bayer dem Umweltschutz sowie dem verantwortungsbewussten Umgang mit Ressourcen große Bedeutung zu. Die Verantwortung für die Bereiche Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität (HSEQ) ist beim Konzernvorstand für Personal, Technologie und Nachhaltigkeit angesiedelt. Konzernweit geltende HSEQ-Managementsysteme sind eingerichtet und in die Geschäftsprozesse integriert. Steuerung und Kontrolle obliegt den beiden Konzernfunktionen "Health, Safety und Sustainability" sowie "Quality", die Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen u. a. durch Konzernregelungen sowie Ziele und Leistungskennzahlen festlegen. Die operative Verantwortung liegt bei den einzelnen Segmenten, die HSEQ durch Managementsysteme, Gremien und Arbeitsgruppen steuern. Alle relevanten HSEQ-Leistungskennzahlen unserer Produktionsstandorte werden in einem konzernweiten Bayer-Standort-Informationssystem (BaySIS) zusammengeführt. Die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Richtlinien durch die Konzernfunktionen sowie verpflichtende, regelmäßige interne Audits und externe Zertifizierungen sorgen dafür, dass die Systeme an allen Produktionsstandorten wirksam den jeweiligen spezifischen Anforderungen entsprechen. Durch eine hohe Leistungsfähigkeit unserer HSEQ-Managementsysteme senken wir auch laufende Kosten, indem wir Schäden sowie Arbeits- und Produktionsunterbrechungen vermeiden. Standards und ZertifizierungenDie Managementsysteme von Bayer im HSEQ-Bereich orientieren sich an anerkannten internationalen Standards. Den Abdeckungsgrad stellen wir bezogen auf den Energieeinsatz dar: 2017 verfügten mehr als 99 % unserer Produktionsstandorte über ein durch Bayer auditiertes HSE-Managementsystem. Unser konzernweiter Zertifizierungsplan sah vor, bis 2017 im Umwelt- sowie im Arbeitssicherheitsmanagement eine nahezu vollständige Abdeckung nach externen Standards zu erreichen. Eine 100-prozentige Abdeckung ist wegen Änderungen in unserem Standortportfolio nicht realisierbar. 93 % unserer gesamten Geschäftstätigkeit waren im Berichtsjahr nach mindestens einem international anerkannten Standard für Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagement extern zertifiziert. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und jeweiligen Standards wird in regelmäßigen Abständen über Audits von internen Fachleuten, aber auch von Aufsichtsbehörden und externen Gutachtern geprüft. Standards und ZertifizierungenA 1.4.3/1 scroll
Werte der Vorjahre angepasst
1
Konzernwerte erstmals ab 2014 erfasst Unsere Segmente verfügen über Qualitätsmanagementsysteme, die auf branchenspezifischen internationalen Standards basieren. Der Abdeckungsgrad durch solche Zertifizierungen beträgt konzernweit bezogen auf den Energieeinsatz 75 %. 1.4.3.1 ProduktverantwortungProduktverantwortung bedeutet für uns, dass unsere Produkte höchsten Qualitätsstandards entsprechen und bei sachgerechter Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind. Alle Stoffe und fertigen Produkte durchlaufen im Interesse der Produktsicherheit zahlreiche Bewertungen und Prüfungen. Wir bewerten mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette und leiten daraus Maßnahmen zur Minimierung von Risiken ab. Wir halten konsequent die gesetzlichen Bestimmungen ein und gehen mit unserem freiwilligen Engagement und internen Standards in vielen Bereichen noch darüber hinaus. Umsetzung der gesetzlichen VerpflichtungenFür alle Bayer-Produkte gelten umfassende gesetzliche Regulierungen. Chemische Stoffe unterliegen der europäischen Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) und der CLP (Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures)-Verordnung. Die Registrierungspflicht gemäß REACH gilt unabhängig von der Vermarktung für alle Stoffe, die wir in einer Menge von über einer Tonne produzieren oder importieren. Durch die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien werden Anwender in der Europäischen Union (EU) über die mit Chemikalien verbundenen Gefahren informiert. Bayer bewertet alle vermarkteten Produkte und setzt das "Globally Harmonized System" (GHS) der CLP zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien weltweit um. Behörden überprüfen im Rahmen von regelmäßigen Inspektionen die Umsetzung von REACH. Bisher führte keine der Inspektionen bei Bayer zu Beanstandungen. Wir verpflichten unsere Lieferanten zu einer Bestätigung der REACH-Konformität für alle an uns gelieferten Stoffe. Vor der Markteinführung prüfen wir unsere Produkte zunächst selbst auf ihre Sicherheit. Die Endprodukte wie Arzneimittel, Pflanzenschutzmittel oder Biozide unterliegen darüber hinaus spezifischen und ausführlichen Zulassungsverfahren. Freiwilliges Engagement von BayerBayer unterstützt seit 1994 die freiwillige "Responsible Care™"-Initiative der chemischen Industrie und die damit verbundene "Responsible Care™ Global Charter". Wir decken alle wesentlichen Elemente der Charta an allen Standorten des Konzerns durch unsere HSEQ-Managementsysteme ab. In Verbänden und Initiativen beteiligen wir uns an der Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Risikobewertung. Bereits in der Forschung und Entwicklung bewerten wir die Eigenschaften unserer Stoffe. Produkte mit unerwünschten Eigenschaften werden unter Anwendung des Vorsorgeprinzips, wie es in Grundsatz 15 der Rio-Deklaration der Vereinten Nationen und der Mitteilung COM (2000) 1 der EU-Kommission erläutert ist, von uns nicht weiterentwickelt. Dabei sollte der Schwerpunkt der Betrachtung aus unserer Sicht nicht einseitig auf dem Gefährdungspotenzial, sondern vielmehr auf einer ausgewogenen Chancen- und Risikobewertung liegen. In Europa arbeitet Bayer unter hohen gesetzlichen Auflagen. Unabhängig von der jeweiligen Landesgesetzgebung wenden wir weltweit freiwillig vergleichbare Standards an. Damit stellen wir sicher, dass ähnliche Stoffbewertungen wie unter REACH auch an allen nicht europäischen Bayer-Standorten zur Anwendung kommen. Dies unterstützen wir durch unser Konzernziel zur Produktverantwortung: Wir werden bis zum Jahr 2020 das Gefahrenpotenzial aller verwendeten Substanzen (> 99 %) bewerten, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr verwendet werden. Bis Ende 2017 haben wir 76 % dieser Substanzen bewertet. Wir führen unsere Risikobewertungen bei Chemikalien anhand anerkannter wissenschaftlicher Methoden durch, z. B. entlang der Leitlinien zu Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung der ECHA (Europäische Chemikalienagentur). Sollte die Analyse ergeben, dass die Verwendung einer Chemikalie nicht sicher ist, ergreifen wir Maßnahmen zur Risikominderung. Die maßgeblichen Schritte und Maßnahmen zur Bewertung sind in unserer Konzernregelung festgelegt. Im Rahmen vertrauensvoller Zusammenarbeit unterstützen wir unsere Kunden bei der sicheren Handhabung und Nutzung unserer Produkte. Bayer erstellt für alle Produkte Sicherheitsdatenblätter, auch wenn sie gesetzlich nicht gefordert sind. Für alle Endverbraucherprodukte gibt es entsprechende Informationen in der Verpackung, wie etwa den Beipackzettel im Arzneimittelbereich. Gemäß den jeweiligen Produktsicherheits- und Informationspflichten erfassen wir die Produktinformationen sowohl für Rohstoffe als auch für Zwischen- oder Endprodukte und stellen diese innerhalb von Bayer weltweit zur Verfügung, z. B. zur Produktkennzeichnung. Risikobewertung der am Markt verfügbaren ProdukteZu unserer Verantwortung zählen wir auch die Überwachung aller bereits am Markt verfügbaren Produkte. Wir haben unternehmensweit Prozesse etabliert, um Anfragen zur Produktsicherheit oder zu Problemen mit unseren Produkten aufzugreifen. Diese Rückmeldungen fließen kontinuierlich in unsere Risikobewertung ein. In diese beziehen wir auch Stoffe mit ein, die von Behörden und unabhängigen Institutionen als potenziell risikobehaftet betrachtet werden. Wir übernehmen auch für die Wirkstoffe in unseren Produkten Verantwortung. Wir führen die Bewertung von Umweltrisiken oder Maßnahmen zum Risikomanagement auch nach der Marktzulassung durch. Wir tragen außerdem dazu bei, dass Fragen zu Wirkstoffen in der Umwelt aufgegriffen werden und Bedenken durch fundierte Risikobewertungen und Analysen adressiert werden. Hierzu haben wir einen ausgewogenen Risiko- und Nutzenbewertungsprozess für Wirkstoffe etabliert, der die Kundenbedürfnisse im Vergleich zu potenziellen oder bekannten Umweltrisiken angemessen berücksichtigt. Verantwortungsbewusster Einsatz von BiotechnologieBiotechnologie wird bei Bayer sowohl in der pharmazeutischen Produktentwicklung und Produktion (u. a. Kogenate™ und Kovaltry™) als auch im Bereich Pflanzenschutz eingesetzt. Weitere biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe befinden sich in der klinischen Entwicklung. In der Pflanzenbiotechnologie setzen wir neben konventionellen auch gentechnische Züchtungsmethoden ein, um bei gleichem Ressourceneinsatz den Ernteertrag, die Ertragssicherheit und Stresstoleranz von Pflanzen zu erhöhen. Die Sicherheit für Mensch und Umwelt hat beim Einsatz von Biotechnologie für uns Priorität. Zusätzlich zu rechtlichen und regulatorischen Vorschriften haben wir in entsprechenden Konzernregelungen den verantwortungsvollen Umgang mit Gentechnik und unsere strengen Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit biologischen Stoffen festgelegt. Unsere Stakeholder informieren wir gemäß unserer Konzernregelung zum verantwortungsvollen Marketing umfassend über unsere Produkte und Dienstleistungen. Unser Einsatz zur Erhaltung von BiodiversitätWir wollen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit die natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll nutzen und dabei die Artenvielfalt und die Verschiedenartigkeit der Ökosysteme achten. Unsere Prinzipien zur Biodiversität haben wir in unsere Konzernregelung zu Menschenrechten aufgenommen und in einer eigenen Position niederlegt. Darin bekennt sich Bayer zur Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen und dem zugehörigen Nagoya-Protokoll, das die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile vorschreibt. Die Umsetzung erfolgt durch segmentspezifische Maßnahmen. Bekenntnis zum TierschutzUm die Sicherheit und Wirksamkeit unserer Produkte zu bewerten, sind Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben und wissenschaftlich notwendig. Unser Ziel ist es, den Einsatz von Versuchstieren so gering wie möglich zu halten und - wann immer realisierbar - alternative Methoden zu verwenden. Hierzu zählt der von Bayer mitentwickelte Phototoxizitäts-Test, der einen Teil der Tierversuche bei der Erforschung möglicher phototoxischer Wirkungen von Arzneimittelkandidaten ersetzt. Wir respektieren alle rechtlichen Anforderungen des Tierschutzes, deren Einhaltung sowohl durch staatliche Aufsichtsbehörden als auch interne Audits geprüft wird. Darüber hinaus gelten die Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen. Das Bayer-interne Tierschutz-Komitee (Global Animal Welfare Committee) überwacht deren Einhaltung im Konzern und bei externen Studien. Unsere Prinzipien gelten auch für die von uns beauftragten Forschungsinstitute sowie unsere Lieferanten, die wir regelmäßig auf die Einhaltung des Tierschutzes überprüfen. Schutz vor ProduktfälschungenGefälschte Medikamente und Pflanzenschutzprodukte bergen erhebliche Gefahren für Patienten und Konsumenten. Produktfälschungen können nur länderübergreifend durch ein gemeinsames Vorgehen von Industrie, Verbänden, staatlichen Stellen und nicht staatlichen Organisationen bekämpft werden. Bayer setzt sich kontinuierlich für eine konsequente Anwendung und, wo erforderlich, für eine Verschärfung und Erweiterung bestehender Gesetze und Bestimmungen ein, die der Erkennung und Beschlagnahme illegaler Produkte dienen. Durch umfangreiche eigene Maßnahmen wollen wir Kunden und Produkte zusätzlich schützen. Pharmaceuticals und Consumer HealthNutzen-Risiko-Management von Arzneimitteln und MedizinproduktenDie Segmente Pharmaceuticals und Consumer Health bewerten kontinuierlich das medizinische Nutzen-Risiko-Verhältnis ihrer Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika über den gesamten Produktlebenszyklus. Bei Arzneimitteln wird ihre Wirksamkeit, Sicherheit und die Verträglichkeit bereits in präklinischen und klinischen Studien der Phasen I-III untersucht. Die bei den Zulassungsbehörden eingereichte Dokumentation enthält die Ergebnisse dieser Studien sowie eine umfassende Nutzen-Risiko-Bewertung des Arzneimittels. Die Erfüllung behördlicher Sicherheitsanforderungen ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung eines neuen Medikaments. Dies gilt auch für Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika. Gemäß den Bestimmungen sammeln die Segmente auch nach der Einführung der Produkte auf dem Markt sicherheitsrelevante Informationen in einer eigenen Datenbank. Diese werden in der globalen Abteilung für Pharmakovigilanz von medizinischen Experten unterschiedlicher Fachrichtungen kontinuierlich ausgewertet, und das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Arzneimittel, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika wird regelmäßig evaluiert. Bayer arbeitet dabei eng mit den Zulassungs- und Überwachungsbehörden auf internationaler und nationaler Ebene zusammen. Weitere sicherheitsrelevante Informationen werden durch Unbedenklichkeitsstudien nach Zulassung, sogenannten Post-Authorization Safety Studies (PASS), gesammelt. Die Ergebnisse werden in Übereinstimmung mit der Pharmakovigilanz-Gesetzgebung der EU in das PASS-Verzeichnis eingetragen. Untersuchung von Arzneimittelrückständen in der UmweltArzneimittelwirkstoffe können über Ausscheidungen von Menschen oder Tieren, durch falsche Entsorgung oder während der Herstellung in die Umwelt gelangen. Hier sind vor allem die Oberflächengewässer relevant. Für ihre Wirkstoffe führen Pharmaceuticals und Consumer Health ökotoxikologische Untersuchungen zu pharmazeutischen Rückständen und Abbauprodukten durch, um mögliche Umweltauswirkungen der Produkte beurteilen zu können. Im Rahmen der rechtlichen Zulassung von Human- und Tierarzneimitteln in Europa und den USA erfolgt für alle neuen Wirkstoffe eine sogenannte Umweltrisikobewertung. Darüber hinaus haben nach unserem Kenntnisstand die vorhandenen Konzentrationen einzelner pharmazeutischer Wirkstoffe im Trinkwasser keine relevanten nachteiligen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit. Die WHO sieht aufgrund ihres 2017 erschienenen Berichts "Mischungen von Arzneimittelwirkstoffen im Trinkwasser" derzeit keine unmittelbaren Gefahren für die Gesundheit und damit keinen kurzfristigen Handlungsbedarf. Um die Unbedenklichkeit von Trinkwasserressourcen weiter zu gewährleisten, empfiehlt die WHO eine längerfristige und ganzheitliche Betrachtung des Themas, auch vor dem Hintergrund einer möglicherweise zunehmenden Nutzung von Arzneimitteln. Bayer beteiligt sich aktiv am Stakeholderdialog. An unseren Produktionsstandorten weltweit gelten unterschiedliche Vorgaben zu Abwasser-Schwellenwerten. Deren Einhaltung wird von Aufsichtsbehörden und externen Gutachtern sowie in regelmäßigen Abständen auch durch Audits von internen Fachleuten vor Ort überprüft. Um Einträge von Arzneimittelspuren in die Umwelt weiter zu reduzieren oder ganz auszuschließen, ergreifen wir eigene Maßnahmen in der Produktion. Wir beteiligen uns außerdem an verschiedenen Forschungsprojekten zur Entwicklung von weiteren Reduktionsmaßnahmen, wie z. B. als Koordinator des europäischen Projekts "Intelligence-led Assessment of Pharmaceuticals in the Environment", das nach neuen Möglichkeiten für eine verbesserte Umweltrisikobewertung sucht. Crop ScienceProduktsicherheit im ZentrumProduktsicherheit und Umweltverträglichkeit spielen bei der Entwicklung von Pflanzenschutzmitteln und -technologien eine zentrale Rolle, damit sie unbedenklich für Mensch und Tier sowie ohne unvertretbare ökologische Belastungen angewandt werden können. Dafür benötigen sie eine amtliche Zulassung, die von zahlreichen internationalen und nationalen Gesetzen und Bestimmungen geregelt wird. Crop Science erfüllt alle regulatorischen Anforderungen der Länder, in denen unsere Produkte vertrieben werden. Schon während der Entwicklungsphase überprüft Crop Science seine Produkte in behördlich vorgeschriebenen Tests auf ihre Wirkungsweise, ihre (umwelt-)toxikologischen Eigenschaften und den Umfang von möglichen Rückständen auf Pflanzen und in der Umwelt. Jeder neue Pflanzenschutzwirkstoff und jede neue Technologie muss diese Versuche und Prüfungen durchlaufen. Darüber hinaus hat sich Bayer selbst verpflichtet, nur Pflanzenschutzprodukte zu vertreiben, deren Wirkstoffe in mindestens einem OECD-Land registriert sind, oder neue Wirkstoffe, für die ein OECD-Datenpaket erarbeitet wurde. Seit 2017 machen wir sicherheitsrelevante Daten zu unseren Pflanzenschutzmitteln transparent. Auf einer Online-Plattform sind bereits mehr als 200 frei zugängliche Zusammenfassungen wissenschaftlicher Studien verfügbar, die im Rahmen der Zulassungsverfahren unserer Wirkstoffe in der EU eingereicht wurden. Die Dokumente umfassen u. a. Informationen zu toxikologischen und ökotoxikologischen Studien sowie Untersuchungen zum Abbauverhalten. Ab Anfang 2018 erhalten nicht kommerzielle Nutzer auf Anfrage den Zugriff zu den vollständigen Studienberichten. Bei Vertrieb und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -technologien folgt Crop Science dem Internationalen Verhaltenskodex der Welternährungsorganisation (FAO). Die Grundsätze unserer verantwortungsvollen Produkthandhabung sind in unserer "Product Stewardship Policy" festgelegt und werden im "Product Stewardship"-Programm umgesetzt. Die gezielte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist wesentlich, um den Austrag außerhalb der zu behandelnden Kulturen so gering wie möglich zu halten. Zur sicheren Anwendung unserer Produkte in der landwirtschaftlichen Praxis engagiert sich Crop Science v. a. für den Schutz der Anwender, der Bienengesundheit und von Gewässern. Schulungen von Kunden und PartnernWir unterstützen weltweit unsere Kunden und Partner beim fachgerechten und sicheren Umgang mit unseren Saatgut- und Pflanzenschutzprodukten. Gezielte Schulungsangebote wenden sich insbesondere an Landwirte und Händler. Sie dienen vor allem der Sicherheit der Anwender, der Umwelt und damit auch den Verbrauchern. Ziel ist es, die Reichweite unserer Schulungsaktivitäten weltweit zu erhöhen. Anwender unserer Produkte können sich bei Reklamationen, Rückfragen oder Vorfällen über unterschiedliche Kommunikationskanäle an Crop Science wenden. Dazu gehören u. a. der direkte Kontakt zu unseren Vertriebsmitarbeitern, unsere Hotline, die auf allen Produktverpackungen angegeben ist, sowie z. B. in Deutschland das Agrartelefon. Bayer Bee Care: Stärkung der BienengesundheitGesunde Bienen und andere Bestäuber sind wichtig für eine nachhaltige Nahrungsmittelproduktion. Daher ist für unser Geschäft die Förderung der Gesundheit von Bestäubern und einer nachhaltigen Landwirtschaft von großer Bedeutung. In unserem "Bee Care"-Programm versuchen wir in diesem Sinne, einen Ausgleich zu schaffen zwischen der Förderung von Bienengesundheit und Bestäuber-Biodiversität auf der einen und einer optimierten landwirtschaftlichen Produktion auf der anderen Seite. Zu diesem Zweck betreiben wir in Deutschland und in den USA zwei "Bee Care"-Center und haben ein weltweites "Bee Care"-Netzwerk aufgebaut. Bayer engagiert sich in zahlreichen Projekten und Partnerschaften mit örtlichen Wissenschaftlern und Forschungsinstitutionen in der ganzen Welt, um die Bienengesundheit und -sicherheit zu stärken. Im Rahmen der Forschung zur Kontrolle der Varroa-Milbe, eines gefährlichen Parasiten der Honigbiene, hat das Segment Animal Health ein neues Produkt entwickelt, einen mit einem Wirkstoff präparierten Kunststoffstreifen, der die Bienenstöcke vor Milbenbefall schützt. Das Produkt steht seit 2017 den Imkern in vielen EU-Ländern zur Verfügung. Für weitere Länder läuft das Zulassungsverfahren. Um Risiken für Bienen zu minimieren, führen wir umfangreiche Sicherheitstests, Risikobewertungen, Maßnahmen zur Produktverantwortung sowie die Entwicklung von bienenfreundlichen Pflanzenschutzmitteln und Verfahren durch. Laufende Re-Evaluation der NeonikotinoideBayer ist der Überzeugung, dass Neonikotinoide anwendungssichere Insektizide sind, ein günstiges Umweltsicherheitsprofil haben und keine Gefahr für Bienenvölker darstellen, wenn sie sachgerecht eingesetzt werden. Dies wurde im Rahmen von Marktzulassungsprüfungen durch zuständige Behörden außerhalb Europas bestätigt. In Europa sind hingegen seit 2013 Bayer-Produkte, die zwei unserer Neonikotinoide enthalten, für die Anwendung in bienenattraktiven Anbaukulturen verboten. Die Europäische Kommission lässt zurzeit alle neuen verfügbaren Daten und Berichte der letzten vier Jahre von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überprüfen. Das Ergebnis wird für Frühjahr 2018 erwartet. Bayer hat die Einschränkung der Neonikotinoid-Verwendung in der EU im August 2013 vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, um die Rechtsgrundlage der Kommissionsentscheidung zu klären. Diese beruht auf einer Bewertung der EFSA, die ihrerseits weder auf einem validierten noch offiziell anerkannten Risikobewertungssystem basiert. Mit Blick auf künftige Investitionsentscheidungen verlangt das Unternehmen vom Gericht in erster Linie Klarheit über den Regelungsrahmen. Modellprojekte für Gewässerschutz in der LandwirtschaftCrop Science entwickelt Strategien und Lösungsansätze, um die landwirtschaftliche Praxis im nachhaltigen Umgang mit Wasser zu unterstützen. Animal HealthSicherheitsstandards für Produkte zur TiergesundheitFür Tierarzneimittel, Futtermittel und Futterzusatzstoffe gelten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen ebenfalls hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards. Im Rahmen der behördlichen Zulassungsverfahren führt Animal Health detaillierte Produktstudien durch, um die Sicherheit sowohl für das zu behandelnde Tier und den Menschen als auch für die Umwelt zu gewährleisten. Der besondere Fokus liegt auf der Überwachung der Tierarzneimittelsicherheit und dem Engagement für eine verantwortungsbewusste Produktnutzung. Im Rahmen unserer "Prudent Use Policy" unterstützen wir die verantwortungsbewusste Nutzung von Antibiotika und fördern deren sachgemäße Anwendung, beispielsweise durch strikte Leitlinien. Darüber hinaus arbeiten wir an Alternativstrategien zu antimikrobiellen Behandlungen. Hier haben wir mit Zelnate™ seit 2015 ein nicht antibiotisches Immunstimulanz-Produkt auf dem Markt. 1.4.3.2 SicherheitIm Rahmen unserer Verantwortung für Sicherheit hat die Prävention von Unfällen und Ereignissen im Arbeitsalltag, beim Betrieb der Produktionsanlagen und auf Arbeits- und Transportwegen, bei denen Mensch und Umwelt zu Schaden kommen können, für Bayer höchste Priorität. Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen sind in entsprechenden Richtlinien und Konzernregelungen definiert. Es gilt das oberste Prinzip: Safety First! Sicherheit und Gesundheitsschutz am ArbeitsplatzEine unserer Kernaufgaben ist die Arbeitssicherheit und der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter sowie der Mitarbeiter von Kontraktoren und Lieferanten, die auf unserem Werksgelände und unter Bayer-Aufsicht arbeiten. Dies beinhaltet die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die Beurteilung von Gefährdungspotenzialen, ein umfassendes Risikomanagement sowie die Gestaltung eines gesunden Arbeitsumfelds. Grundlage unserer Berichterstattung zu Arbeitsunfällen ist die sogenannte Recordable Incident Rate (RIR). In diese fließen alle Arbeitsunfälle von Mitarbeitern ein, die Ursache für eine medizinische Behandlung sind und über Erste-Hilfe-Maßnahmen hinausgehen. Dies umfasst Unfälle und berufsbedingte Erkrankungen sowohl mit als auch ohne Ausfalltage. Die RIR-Quote stieg 2017 auf 0,45 Unfälle pro 200.000 Arbeitsstunden an, was weltweit 493 Arbeitsunfällen entspricht. Statistisch gesehen ereignete sich jeweils ein berichtspflichtiger Arbeitsunfall nach mehr als 440.000 geleisteten Arbeitsstunden. Ausschließlich berichtspflichtige Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen waren 302 der insgesamt 493 Arbeitsunfälle. Die entsprechende Quote Lost Time Recordable Incident Rate, LTRIR, stieg 2017 auf 0,28. Erfreulicherweise ereigneten sich 2017 keine tödlichen Arbeitsunfälle. Berichtspflichtige ArbeitsunfälleA 1.4.3.2/1 scroll
Werte der Vorjahre angepasst
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RIR = Recordable Incident Rate Wie in den Vorjahren verzeichneten wir auch 2017 kaum Unfälle (weniger als 5 %) mit Chemikalienkontakt. Ein erheblicher Teil der Unfälle und Verletzungen unserer Mitarbeiter hat verhaltensbedingte Ursachen. Diese Herausforderung greift unsere Initiative "Behavioral Safety" zur Förderung sicherheitsbewussten Verhaltens mit entsprechenden Trainingsprogrammen auf. Fast 8.500 Mitarbeiter wurden seit 2015 weltweit an 120 Standorten ausgebildet. In Bereichen, in denen das Programm bereits implementiert ist, kam es zu signifikanten Verhaltensverbesserungen, sodass mittelfristig konzernweit mit einer Senkung der Arbeitsunfallquote zu rechnen ist. Verfahrens- und AnlagensicherheitUnser Ziel ist es, unsere Verfahren und Produktionsanlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Umwelt und die Nachbarschaft entstehen. Daher arbeitet Bayer kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Sicherheitskultur, der Kompetenz der Mitarbeiter und den weltweit gültigen Konzernregelungen zur Verfahrens- und Anlagensicherheit. Diese schreiben einheitliche Verfahren und Standards für die Gefahrenidentifikation und das Festlegen von Sicherheitsmaßnahmen vor und gewährleisten damit an allen Produktionsstandorten ein gleiches Sicherheitsniveau. Die Einhaltung interner und externer Sicherheitsvorgaben wird in internen Audits von einem Team aus Anlagensicherheitsexperten überprüft. Bayer verfügt über ein zentrales Kompetenzzentrum für Verfahrens- und Anlagensicherheit in Deutschland sowie regionale Zentren in Asien und Nord-, Mittel- und Südamerika, die Sicherheitsfachleute aller Produktionsstandorte vernetzen. Als wesentliche Maßnahme zur weiteren Standardisierung hat das zentrale Kompetenzzentrum ein global gültiges Qualifikations- und Zertifizierungsprogramm für Sicherheitsfachleute eingeführt. Als Frühindikator für Anlagensicherheitsereignisse wird bei Bayer die weltweit einheitliche Kennzahl Loss of Primary Containment (LoPC-Stofffreisetzung / Leckagen) verwendet, die in das konzernweite Sicherheits-Berichtswesen integriert ist. Unter LoPC-Ereignissen versteht man den Austritt von chemischen Substanzen oder Energie oberhalb definierter Schwellenwerte aus ihrer ersten Umhüllung, wie Rohrleitungen, Pumpen, Tanks oder Fässern. Die LoPC-Incident-Rate (LoPC-IR) stellt die Anzahl der LoPC-Ereignisse bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden dar. Diese lag 2017 bei 0,13 (Vorjahr 0,17). Bayer berichtet diese Kennzahl nach den Vorgaben des europäischen Chemieverbands (CEFIC), die für ganz Europa einheitlich gelten. Quote der Anlagensicherheits-Ereignisse (LoPC-IR)A 1.4.3.2/2 scroll
Werte der Vorjahre angepasst
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Anzahl der LoPC-Ereignisse bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden TransportsicherheitDie Transportsicherheit spielt eine große Rolle, sowohl für den Transport unserer Produkte im öffentlichen Verkehrsraum als auch beim Be- und Entladen, der Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung, insbesondere von Gefahrgütern. Mit der Umsetzung einer speziellen Konzernrichtlinie stellen wir sicher, dass alle Materialien entsprechend den einzuhaltenden Vorschriften und ihrem jeweiligen Gefährdungspotenzial gehandhabt und befördert werden. Im Rahmen unserer freiwilligen "Responsible Care™"-Aktivitäten werden auch für Nicht-Gefahrgüter Transportsicherheitsanweisungen erstellt und weltweit Transportsicherheits-Audits durchgeführt. Zusätzlich zu gesetzlich geforderten Schulungen nutzen wir spezielle elektronische Trainings zur Vermittlung von fachspezifischem Wissen, die auch Dienstleistern offen stehen. Die Transport- und Lagersicherheit sind Teil des HSE-Managements und werden von einem Netzwerk aus Experten und praxiserfahrenen Anwendern geführt, die divisions- und regionsübergreifend kooperieren. Details sind in den Konzernregelungen "Transportsicherheit" und "Gesundheits-, Sicherheits-, Umweltschutz- und Qualitäts(HSEQ)-Audits" festgelegt. Zugrundeliegende Standards sind neben Bayer-internen Vorgaben die internationalen Regelwerke der WHO bzw. von Crop Life International. Im Berichtsjahr wurde die Datenerhebung zu den Lieferungen auf alle Segmente erweitert. Insgesamt wurden 2017 fast sechs Millionen Lieferungen transportiert. Trotz unserer vorbeugenden und umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und -trainings kann es aufgrund von Restrisiken dabei zu Transportereignissen kommen. Dazu zählen wir bei Bayer Unfälle mit Personen- oder erheblichem Sachschaden, die Beeinträchtigung der Umwelt durch frei werdende Stoffe oder den Austritt gefährlicher Güter, die nach festgelegten Kriterien detailliert aufgenommen und bewertet werden. Alle neun Transportereignisse im Berichtsjahr sind auf Unfälle beim Straßentransport zurückzuführen. Bei zwei der Transportereignisse handelt es sich gleichzeitig um Umweltereignisse. 1.4.3.3 UmweltschutzUnsere Verantwortung für den Schutz der Umwelt nehmen wir auf vielfältige Weise wahr: Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Belastungen für die Umwelt durch unsere Geschäftstätigkeit zu verringern und Produktlösungen zu entwickeln, die der Umwelt zugutekommen. Auch als reines Life-Science-Unternehmen engagiert sich Bayer weiterhin für den Klimaschutz. Für uns ist der ressourcenschonende und emissionsarme Umgang mit Rohstoffen und Energie sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll und effizient. Diese Maßnahmen dienen der Entlastung der Umwelt und senken gleichzeitig die Kosten für Material, Energie, Emissionen und Entsorgung. Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen sind auf Konzernebene, u. a. durch Konzernregelungen sowie Ziele und Leistungskennzahlen, festgelegt. Mithilfe zertifizierter HSEQ-Managementsysteme regeln wir die operative Umsetzung. Unsere ökologischen Standards gelten dabei weltweit. EnergieeinsatzBedingt durch die Entkonsolidierung von Covestro stellen wir den Energieeinsatz im Bayer-Konzern nunmehr zweigeteilt dar: mit und ohne unsere Servicegesellschaft Currenta. Currenta betreibt an den Chemparks in Deutschland eigene Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke und verkauft den dabei erzeugten Strom und Dampf überwiegend an andere Unternehmen mit energieintensiver Produktion (u. a. Covestro). Die Aufteilung ermöglicht eine transparente Darstellung der Energienutzung im Bayer-Konzern. Gesamtenergieeinsatz im Vergleich zum Vorjahr gesunkenIm Vergleich zum Vorjahr sank der Gesamtenergieeinsatz des Bayer-Konzerns um 1,6 % auf 25,8 Petajoule. Beim Gesamtenergieeinsatz unterscheiden wir zwischen dem Primärenergieeinsatz und dem Sekundärenergieeinsatz. Zum Primärenergieeinsatz zählen meist fossile Energieträger für die Eigenerzeugung von Strom und Dampf. Der Sekundärenergieeinsatz umfasst den Zukauf von Strom, Dampf und Kälte. Der Gesamtenergieeinsatz von Bayer ohne Currenta sank im Berichtsjahr um 4,1 % auf 15,4 Petajoule. Der Primärenergieeinsatz von Bayer ohne Currenta sank um 15,1 %, der Sekundärenergieeinsatz stieg um 10,2 %. Auswirkungen hatte der Verkauf der Chemiepark-Infrastruktur und des damit verbundenen Kraftwerks am Crop-Science-Standort Institute, USA. Dadurch sank der Primärenergieeinsatz, im Gegenzug stieg der standortbezogene Sekundärenergieeinsatz. Energieeinsatz im Bayer-KonzernA 1.4.3.3/1 scroll
Werte der Vorjahre angepasst
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z. B. Wasserstoff Durch den Betrieb der Kraftwerke setzt Currenta Primärenergie ein. Der damit erzeugte Dampf und Strom wird überwiegend an Unternehmen mit energieintensiver Produktion geliefert, mit denen Versorgungsverträge bestehen. Die Nachfrage durch diese Unternehmen unterliegt Schwankungen, die Currenta als Energiedienstleister nicht beeinflussen kann. Dies erklärt die Differenzen im Gesamtenergieeinsatz von Currenta (2017: 10,4 Petajoule, ein Anstieg um 2,3 %). Energieeffizienz weiter verbessertBayer berichtet ab dem Berichtsjahr die Energieeffizienz als Verhältnis der eingesetzten Energie zum Außenumsatz - anstatt wie bisher zur produzierten Verkaufsmenge. Durch die Entkonsolidierung von Covestro ist dies die aussagekräftigere Bezugsgröße für unser Produktportfolio. Unser Konzernziel ist es, die Energieeffizienz von Bayer ohne Currenta - ausgehend vom Basisjahr 2015 - bis zum Jahr 2020 um 10 % zu verbessern. Der Außenumsatz von Bayer ohne Currenta sank im Jahr 2017 um 0,3 %, während der Energieeinsatz um 4,1 % sank. Damit verbesserte sich unsere Energieeffizienz gegenüber dem Vorjahr um rund 3,8 %. Im Vergleich zum Basisjahr 2015 konnte die Energieeffizienz um insgesamt 12,6 % verbessert werden. EnergieeffizienzA 1.4.3.3/2 scroll
Werte der Vorjahre angepasst Hoher Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung an der EigenenergieerzeugungIn unserer Eigenenergieerzeugung setzen wir zu über 90 % die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung ein. Diese wandelt ca. 80 % der eingesetzten Brennstoffenergie in die Nutzenergien Strom und Wärme um. Darüber hinaus beschaffen wir Strom am Markt, beispielsweise über Strombörsen. Die erzeugte und zugekaufte Elektrizität und Wärme werden in unseren Produktionsanlagen sowie in den Anlagen Dritter eingesetzt. Der Anteil erneuerbarer Energien wird durch den jeweiligen Energiemix unserer Energieversorger bestimmt. In unserem CDP(vormals Carbon Disclosure Project)-Bericht nehmen wir zu diesen Themen detailliert Stellung. Emissionen in die LuftKlimaschutzEmissionen in die Luft stammen bei Bayer größtenteils aus der Erzeugung und dem Verbrauch von Strom, Dampf und Prozesswärme. Im Rahmen unseres Bayer-Klimaprogramms konnten wir vor allem durch die Fokussierung auf Produktions- und Prozessinnovationen sowie die Einführung von Energiemanagementsystemen unsere Energieeffizienz kontinuierlich verbessern. Trotz der erheblichen Ausweitung unserer Produktion gelang uns (Bayer einschließlich der energieintensiven Produktion von Covestro) zwischen 1990 und 2015 eine signifikante Minderung der absoluten Treibhausgas-Emissionen um etwa 30 %. Unsere Erfolge haben wir in den CDP-Berichten dokumentiert und erhielten 2017 dafür erneut den Leadership-Status, womit wir die Topbewertung der Vorjahre bestätigen konnten. Auch als reines Life-Science-Unternehmen wollen wir weiterhin auf mehreren Ebenen positive Beiträge zum Klimaschutz und zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels leisten. Dazu gehört die Reduzierung unserer produktionsbedingten Emissionen mit Zielen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung der spezifischen Treibhausgas(THG)-Emissionen. In Zukunft wollen wir unser Engagement stärker auf die Emissionsminderung in Nicht-Produktionsbereichen richten. Hierzu zählen für uns u. a. unsere Fahrzeugflotte (Sustainable-Fleet-Initiative), die Prüfung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen (E-Mobility-Programme) sowie die Optimierung der Logistik und die Weiterentwicklung unserer Informations- und Kommunikationstechnologien unter Umweltgesichtspunkten (Green-IT). Darüber hinaus prüfen wir weitere Einsparpotenziale bei THG-Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, so z. B. bei der Frage, ob hochmoderne Züchtungstechniken und innovative Lösungen für Präzisionslandwirtschaft zu einem geringeren CO2 -Fußabdruck in der Landwirtschaft beitragen können. Transparenz bei Treibhausgas-EmissionenBayer berichtet alle Treibhausgas(THG)-Emissionen nach den Vorgaben des "Greenhouse Gas Protocol" (GHG-Protokoll). Die direkten Emissionen aus eigenen Kraftwerken, Abfallverbrennungs- und Produktionsanlagen (Scope 1) sowie die indirekten Emissionen aus dem Bezug von Strom, Dampf und Kälte (Scope 2) werden an allen Produktionsstandorten sowie an relevanten Forschungs- und Verwaltungsstandorten erhoben. Bayer berichtet nach der aktualisierten Richtlinie des GHG-Protokolls zu Scope 2, nach der die indirekten Emissionen sowohl nach der standortbezogenen als auch der marktorientierten Methode angegeben werden müssen. Treibhausgas-Emissionen des Bayer-KonzernsA 1.4.3.3/3 scroll
Werte der Vorjahre angepasst
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2017 waren 94,86 % der Emissionen CO2 -Emissionen, 3,69 % N2 O-Emissionen, knapp 0,64 % teilfluorierter Kohlenwasserstoff sowie 0,08 % Methan. Entsprechend dem GHG-Protokoll nehmen wir alle THG-Emissionen aus der Umwandlung von Primärenergieträgern in Strom, Dampf oder Kälte in unsere Energiebilanz auf. Dies gilt auch für Emissionen unserer Servicegesellschaft Currenta, die Energie auch für andere Firmen in den deutschen Chemparks Leverkusen, Uerdingen und Dormagen erzeugt und auf die damit ein wesentlicher Anteil unserer direkten Emissionen entfällt. Die THG-Emissionen des Bayer-Konzerns liegen dadurch deutlich höher als die Emissionen, die sich aus der reinen Geschäftstätigkeit von Bayer ohne Currenta ergeben. Der Bayer-Konzern verzeichnete 2017 einen Rückgang der gesamten THG-Emissionen um 21,8 %. Die gesamten THG-Emissionen von Bayer ohne Currenta sanken 2017 um 4,8 %. Die direkten Emissionen reduzierten sich konzernweit um 15,8 %. Dies war hauptsächlich bedingt durch die Revision eines Kohlekessels am Standort Uerdingen, Deutschland, sowie durch den Verkauf der Chemiepark-Infrastruktur (inkl. des zugehörigen Kraftwerks) am Crop-Science-Standort Institute, USA. Die indirekten Emissionen (marktorientierte Methode) sanken um 32,4 %. Analog der Berichterstattung über unsere Energieeffizienz haben wir 2017 auch die Berechnungsmethodik für unsere spezifischen Treibhausgas-Emissionen angepasst. Wir stellen sie als Verhältnis der THG-Emissionen von Bayer ohne Currenta zum entsprechenden Außenumsatz dar. Bis 2020 wollen wir unsere spezifischen Treibhausgas-Emissionen verglichen mit 2015 um 20 % senken. Im Jahr 2017 sanken die spezifischen THG-Emissionen von Bayer ohne Currenta gegenüber dem Vorjahr um 4,5 %. Mit dem GHG-Protokoll "Corporate Value Chain (Scope 3) Accounting & Reporting Standard" wird das Reporting für alle relevanten indirekten Emissionen aus der Wertschöpfungskette verbindlich geregelt. Bayer hat acht wesentliche Scope-3-Kategorien identifiziert, die wir im CDP-Bericht ausführlich darstellen. 2017 nahm der Bayer-Konzern mit insgesamt elf Anlagen am europäischen Emissionshandel teil. Die CO2 -Emissionen dieser Anlagen beliefen sich auf ca. 1,85 Mio. t. Weitere direkte Emissionen in die Luft gesunkenDer Ausstoß an ozonabbauenden Substanzen ("Ozone Depleting Substances", ODS) sank 2017 um 3,1 %, die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan ("Volatile Organic Compounds", VOC) um 5,0 %. Dies ist im Wesentlichen auf den Verkauf eines Standorts in Frankreich zurückzuführen sowie auf unsere Maßnahmen zur Abluftreinigung in Vapi, Indien. Zahl der Umweltereignisse gesunkenDie Zahl der Umweltereignisse - also Vorkommnisse, bei denen es zum Austritt von Stoffen in die Umwelt kommt - ist im Berichtsjahr von drei auf zwei gesunken. Bei einem Ereignis kam es zu Personenschaden. Faktoren für die Berichtspflicht sind insbesondere Art und Menge des Stoffs, die entstandene Schadenshöhe oder etwaige Folgen für die Anwohner. Gemäß unserer internen Selbstverpflichtung berichten wir bei austretenden Stoffen mit einem hohen Gefährdungspotenzial ab einer Menge von 100 kg. Bei den Umweltereignissen handelt es sich in beiden Fällen um Transportereignisse. Details zu den Umwelt- und Transportereignissen 2017 finden Sie im Kapitel Transportereignisse unter der Online-Ergänzung A 1.4.3.2-5. Wassernutzung und Emissionen in das WasserSauberes Wasser in ausreichenden Mengen ist eine Voraussetzung für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Deshalb ist es entscheidend, dass industrielle Wassernutzung auch künftig nicht zu lokalen Problemen führt, wie z. B. Wasserknappheit für die Bevölkerung vor Ort. In unserer Position zum Thema Wasser verpflichten wir uns zur Einhaltung internationaler und lokaler Gesetze, um die Ressource Wasser zu schützen und effizient zu nutzen. Derzeit finalisieren wir unsere "Water Stewardship"-Strategie, in der wir unsere Maßnahmen zum Thema Wasser bündeln und weiterentwickeln. An allen Bayer-Standorten in wasserarmen bzw. von Wasserknappheit bedrohten Regionen, die anhand des WBCSD Global Water Tools™ identifiziert wurden, haben wir gemäß unserem Konzernziel zwischen 2013 und 2017 ein Wassermanagement eingeführt. Mithilfe einer bei Bayer entwickelten Methode haben wir die Standortdaten zur Wassernutzung, -qualität und -ableitung jährlich analysiert und daraus standortspezifische Maßnahmen zur Einführung und Verbesserung des Wassermanagements abgeleitet. Bayer unterstützt das "CEO Water Mandate" des UN Global Compact, um in Zusammenarbeit mit wesentlichen Stakeholdern nachhaltige Lösungsansätze im Umgang mit Wasser zu entwickeln. Über unseren Umgang mit Wasser und den unternehmensbezogenen "Water Footprint" berichten wir ausführlich in unserer jährlichen Antwort zum "CDP Water Disclosure", die einer Fortschrittsmitteilung für das "CEO Water Mandate" entspricht. WassereinsatzDer Gesamtwassereinsatz betrug 2017 im Bayer-Konzern 98 Mio. m3 (2016: 93 Mio. m3). Etwa 50 % des gesamten von Bayer eingesetzten Wassers wird als Kühlwasser verwendet, das sich in diesem Prozess ausschließlich erwärmt, aber nicht mit Produkten in Kontakt kommt. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist im Rahmen der behördlichen Genehmigungsvorgaben ohne weitere Behandlung möglich. An unseren Produktionsstandorten sind wir bestrebt, Wasser mehrfach zu nutzen und wiederaufzubereiten. An 17 Standorten, die für 48 % des gesamten Wassereinsatzes stehen, wird derzeit Wasser recycelt. Dies beinhaltet z. B. geschlossene Kühlwasserkreisläufe, die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser oder die Rückführung von Dampfkondensaten als Prozesswasser. Im Berichtsjahr konnten insgesamt 6,9 Mio. m3 Wasser wiederverwendet werden. Die Wassermengen je Bezugsquelle bewegten sich in den letzten fünf Jahren in den üblichen Schwankungsbreiten. AbwasserDie Gesamtmenge der Abwässer, die Prozess- und Hygieneabwasser enthält, betrug im Berichtsjahr 23 Mio. m3 und stieg damit um 5,1 % gegenüber dem Vorjahr. Alle Abwässer unterliegen einer strengen Kontrolle, bevor sie in die unterschiedlichen Entsorgungswege geleitet werden. Weltweit wurden 75,9 % aller Abwässer in einer Abwasserbehandlungsanlage von Bayer oder Dritten gereinigt. Der Rest wurde nach sorgfältiger Prüfung entsprechend behördlichen Vorgaben als umweltverträglich eingestuft und dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt. Wir wollen unsere Emissionen in das Abwasser so gering wie möglich halten. 2017 sanken die meisten unserer Wasseremissionen. Am Standort Dormagen, Deutschland, stieg allerdings die Einleitung von Stickstoff aufgrund eines geänderten Produktionsportfolios um 32 %. Wir nutzten im Berichtsjahr auch andere Wege für die Entsorgung von produkthaltigem Abwasser, wie Verbrennung, Destillierung oder chemische Behandlung. Emissionen ins WasserA 1.4.3.3/6 scroll
Werte der Vorjahre angepasst
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Total Organic Carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff) Abfall und RecyclingDurch systematisches Abfallmanagement halten wir Materialverbräuche und Entsorgungsmengen auf einem möglichst geringen Niveau. Dazu tragen nach Abfallarten getrennte, sichere Entsorgungswege und ökonomisch sinnvolle Recyclingverfahren bei. Einfluss auf die Abfallmengen und Verwertungswege haben außerdem Produktionsschwankungen und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und auf Betriebsgeländen. Entsprechend den Konzernregelungen sind alle Produktionsstandorte verpflichtet, Abfälle zu vermeiden, zu recyceln, zu reduzieren sowie sicher und umweltgerecht zu entsorgen. Abfallmengen erhöht2017 stieg die Gesamtmenge des erzeugten Abfalls um 9,9 %. Durch diverse Bauaktivitäten am Standort Wuppertal, Deutschland, nahm die Menge des nicht gefährlichen Abfalls um 5,5 % zu. Die Menge des gefährlichen Abfalls stieg um 13,3 %, insbesondere aufgrund von Abrissarbeiten am Standort Belford Roxo, Brasilien. Die Menge an gefährlichem Abfall aus der Produktion stieg um rund 5,7 %, hauptsächlich bedingt durch Änderungen im Produktionsportfolio am Standort Dormagen, Deutschland. Erzeugter1 AbfallA 1.4.3.3/7 scroll
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Werte der Vorjahre angepasst
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Nur von Bayer erzeugter Abfall Die Menge der entsorgten Abfälle ist insgesamt um 9,3 % gestiegen. Die Mengenverteilung in den drei Hauptentsorgungsarten (Deponie, Verbrennung, Verwertung) ist in den vergangenen fünf Jahren ähnlich geblieben. 25 % der entsorgten Abfälle konnten wiederverwertet werden. RecyclingBei einem Großteil unserer Materialien sind Wiederverwertung und Aufbereitung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht möglich, insbesondere bei Arznei- und Pflanzenschutzmitteln. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens nutzen wir in unseren Unternehmensbereichen Möglichkeiten für die Wiederverwertung. 1.4.4 Nichtfinanzielle und sonstige Angaben der Bayer AGDie Bedeutung der Bayer AG innerhalb des Konzerns ist durch die in A 1.1.2 genannten Betriebspachtverträge gestiegen. Durch den Übergang des operativen Geschäfts der Bayer Pharma AG und Bayer CropScience AG in Deutschland und des damit verbundenen Anstiegs der Mitarbeiterzahl auf 17.072 (Vorjahr: 2.322) in der Bayer AG sind weitere Angaben notwendig. Dies betrifft insbesondere die Berichterstattung von wesentlichen nichtfinanziellen Informationen, die durch das 2017 in Kraft getretene CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auch für die Bayer AG als Mutterunternehmen verpflichtend wurden. Für die erstmals im Berichtsjahr abzugebende nichtfinanzielle Erklärung gem. § 289 b bis e HGB wurde im Lagebericht die integrierte Darstellung gewählt. Bei den vorstehenden Ausführungen im Lagebericht gelten alle Angaben, Regelungen, dargestellten Prozesse und Kennzahlen stets für den Bayer-Konzern einschließlich der Bayer AG. Es wurden keine zusätzlichen Aspekte nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz identifiziert, die ausschließlich für die Bayer AG gelten. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle wesentlicher nichtfinanzieller und weiterer Kennzahlen der Bayer AG. Weitere Informationen zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft sind in A 2.3 "Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Bayer AG" angegeben. Nichtfinanzielle und weitere Kennzahlen der Bayer AGA 1.4.4/1 scroll
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Angabe der Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (FTE) 2. Wirtschaftsbericht2.1 Überblick über den Geschäftsverlauf2.1.1 Zielerreichung 2017Zielerreichung 2017A 2.1.1/1 scroll
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Veröffentlicht im Februar 2017 2.1.2 Wirtschaftliche Lage des KonzernsDer Bayer-Konzern erreichte im Geschäftsjahr 2017 operativ das Vorjahresniveau. Der Umsatz erhöhte sich währungs- und portfoliobereinigt um 1,5 %. Das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA lag trotz negativer Währungseffekte auf dem Niveau des Vorjahres. Pharmaceuticals überzeugte erneut mit Umsatz- und Ergebnissteigerungen, die primär auf die starke Entwicklung unserer Hauptwachstumsprodukte Xarelto™, Eylea™, Xofigo™, Stivarga™ und Adempas™ zurückzuführen sind. Unser Consumer-Health-Geschäft verzeichnete eine rückläufige Umsatz- und Ergebnisentwicklung, vor allem aufgrund der schwachen Geschäftsentwicklung in den USA. Bei Crop Science lagen der wpb. Umsatz und das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA unter Vorjahr. Dies ist auf die Anpassung der Lagerbestände im Vertriebskanal in Brasilien zurückzuführen. Animal Health verzeichnete ein Umsatzplus und konnte das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA deutlich steigern. Das bereinigte Ergebnis je Aktie des Bayer-Konzerns verbesserte sich um 1,0 % auf 6,74 €. Unsere angepasste Konzernprognose für das Gesamtjahr haben wir bei Umsatz erfüllt, das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA lag knapp unter unseren Erwartungen. Beim bereinigten Ergebnis je Aktie haben wir unsere Erwartungen übertroffen. 2.1.3 Wesentliche EreignisseBei unseren strategischen Zielen haben wir im Geschäftsjahr 2017 entscheidende Fortschritte erzielt. Unseren Anteil an der Covestro AG reduzierten wir deutlich von 64,2 % zum 31. Dezember 2016 auf 24,6 % zum 31. Dezember 2017, wodurch wir einen Erlös von rund 4,7 Mrd. € generierten. Weitere 4 % der Anteile legten wir in den Bayer Pension Trust e. V. ein, der zum Bilanzstichtag 8,9 % der Anteile hält. Im Zuge der Reduzierung der Anteile sowie eines zusätzlich abgeschlossenen Entherrschungsvertrags mit der Covestro AG gab Bayer im 3. Quartal 2017 die faktische Kontrolle über Covestro auf. Nach der Entkonsolidierung zum 30. September 2017 erfolgte die erstmalige Einbeziehung der Covestro-Gruppe als assoziiertes Unternehmen. Das fortzuführende Geschäft setzt sich nun allein aus den Life-Science-Bereichen zusammen. Im Januar 2018 veräußerten wir weitere 10,4 % an Covestro-Aktien, wodurch unser derzeitiger direkter Anteil bei 14,2 % liegt. Bayer will sich weiterhin vollständig von Covestro trennen. Im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von Monsanto und den damit verbundenen üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch relevante Kartell- und andere Behörden, hat Bayer im Geschäftsjahr 2017 die Hälfte der beantragten behördlichen Freigaben erhalten. Bei den noch laufenden Verfahren, u. a. in den USA und in Europa, kooperieren wir mit den Behörden, um die Transaktion im 2. Quartal 2018 abzuschließen. Des Weiteren unterzeichneten wir im Oktober 2017 eine Vereinbarung zum Verkauf von bestimmten Crop-Science-Geschäften an BASF SE. Die Transaktion unterliegt einem Genehmigungsverfahren der Regulierungsbehörden und wird erst wirksam, wenn die Übernahme von Monsanto durch Bayer erfolgreich abgeschlossen wird. Das Transaktionsvolumen beträgt 5,9 Mrd. €. 2.1.4 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenWeltweites Wachstum über VorjahrDas Wachstum der Weltwirtschaft lag im Berichtsjahr 2017 über dem Niveau des Vorjahrs. In den USA kamen vor allem von der Investitionstätigkeit kräftige Impulse. Auch in Europa nahm die wirtschaftliche Dynamik zu, trotz der Unsicherheit über die Gestaltung des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union. Die Wachstumsrate der Schwellenländer legte ebenfalls deutlich zu. Die chinesische Wirtschaft verzeichnete ein Wachstum auf dem hohen Niveau des Vorjahrs. Wirtschaftliches UmfeldA 2.1.4/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst
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Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: IHS Markit Stand: Januar 2018 WährungsentwicklungIm Berichtsjahr 2017 waren im Umsatz des Bayer-Konzerns negative Währungseffekte von 490 Mio. € (- 1,4 %) und im um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA von 195 Mio. € (- 2,1 %) enthalten. Die Marge für unser Geschäft wurde durch diesen Währungseffekt mit - 0,2 Prozentpunkten belastet. Währungsentwicklung Bayer-KonzernA 2.1.4/2 scroll
Quelle: Bloomberg, Tagesendkurs im Jahresdurchschnitt 2.2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Bayer-Konzern2.2.1 Ertragslage Bayer-KonzernGewinn- und Verlustrechnung Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.1/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Konzernumsatz wpb. um 1,5 % erhöhtDer Umsatz des Bayer-Konzerns erhöhte sich 2017 wpb. um 1,5 % auf 35.015 Mio. € (nominal +0,2 %), davon entfielen 3.392 Mio. € auf Deutschland. Der Umsatz von Pharmaceuticals stieg wpb. um 4,3 % auf 16.847 Mio. €. Unsere Hauptwachstumsprodukte erzielten dabei erneut einen starken Zuwachs. Consumer Health verzeichnete einen leichten Umsatzrückgang von wpb. 1,7 % auf 5.862 Mio. €. Auch der wpb. Umsatz von Crop Science verringerte sich leicht um 2,2 % auf 9.577 Mio. €. Bei Animal Health erhöhte sich der Umsatz wpb. um 2,0 % auf 1.571 Mio. €. UmsatzveränderungA 2.2.1/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Herstellungskosten sanken im Geschäftsjahr 2017 um 3,2 % auf 11.382 Mio. €. Der Anteil der Herstellungskosten am Gesamtumsatz ist damit im Vergleich zum Vorjahr auf 32,5 % (Vorjahr: 33,6 %) zurückgegangen. Die Vertriebskosten beliefen sich auf 11.116 Mio. € (- 0,3 %). Dies entspricht einem Vertriebskostenanteil von 31,7 % (Vorjahr: 31,9 %). Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) stiegen um 2,2 % auf 4.504 Mio. €. Bezogen auf den Umsatz ergab sich eine F&E-Quote von 12,9 % (Vorjahr: 12,6 %). Bei den allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten wir einen Anstieg von 12,3 % auf 2.026 Mio. €, insbesondere durch die zusätzlichen Aufwendungen für die Monsanto-Akquisition. Damit stieg der Anteil der allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtumsatz auf 5,8 % (Vorjahr: 5,2 %). Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen lag mit - 84 Mio. € (Vorjahr: - 92 Mio. €) auf dem Niveau des Vorjahres. EBITDA vor Sondereinflüssen auf VorjahrDas EBITDA vor Sondereinflüssen des Bayer-Konzerns lag mit einer Veränderung um - 0,3 % auf 9.288 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 9.318 Mio. €; wb. +1,8 %). Bei Pharmaceuticals stieg das EBITDA vor Sondereinflüssen erfreulich um 8,8 % auf 5.711 Mio. € (Vorjahr: 5.251 Mio. €). Dieser Zuwachs ist im Wesentlichen auf die gute Geschäftsentwicklung unserer Hauptwachstumsprodukte bei gleichzeitig niedrigeren Herstellungskosten zurückzuführen. Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Consumer Health verringerte sich deutlich um 12,8 % auf 1.231 Mio. €, vor allem aufgrund von geringeren Absatzmengen und höheren Herstellungskosten. Einen merklichen Rückgang des EBITDA vor Sondereinflüssen um 15,6 % auf 2.043 Mio. € verzeichneten wir auch bei Crop Science. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die Effekte aus der Anpassung der Lagerbestände im Vertriebskanal in Brasilien zurückzuführen. Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Animal Health verbesserten wir deutlich um +9,2 % auf 381 Mio. €. AbschreibungenIm Geschäftsjahr 2017 sanken die Abschreibungen und Wertminderungen um 13,2 % auf 2.660 Mio. € (Vorjahr: 3.063 Mio. €). Sie setzten sich aus Abschreibungen und Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte von 1.679 Mio. € (Vorjahr: 2.193 Mio. €) sowie Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen von 981 Mio. € (Vorjahr: 870 Mio. €) zusammen. Wertminderungen in Höhe von 474 Mio. € (Vorjahr: 566 Mio. €) sowie beschleunigte Abschreibungen in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) wurden als Sondereinflüsse berücksichtigt. Das EBITDA belief sich im Berichtsjahr auf 8.563 Mio. €. EBIT und SondereinflüsseDas EBIT stieg 2017 um 2,9 % auf 5.903 Mio. €. Darin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 1.227 Mio. € (Vorjahr: 1.088 Mio. €). Diese resultierten im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte von 450 Mio. € sowie Aufwendungen in Verbindung mit der geplanten Übernahme von Monsanto von 304 Mio. €. Weitere Sonderaufwendungen entfielen auf Effizienzsteigerungsprogramme von 227 Mio. € sowie auf Rückstellungen für Rechtsfälle und rechtliche Risiken von 188 Mio. €. Das EBIT vor Sondereinflüssen erhöhte sich um 4,5 % auf 7.130 Mio. € (Vorjahr: 6.826 Mio. €). Zur Ermittlung von EBIT und EBITDA vor Sondereinflüssen haben wir 2017 folgende Sondereffekte berücksichtigt: Überleitung Sondereinflüsse nach Segmenten1A 2.2.1/3 scroll
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Überleitung Sondereinflüsse nach Funktionskosten1A 2.2.1/4 scroll
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortgeführtem GeschäftDas Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortgeführtem Geschäft stieg auf 4.846 Mio. € (Vorjahr: 1.070 Mio. €). Hiervon entfiel mit 4.468 Mio. € (Vorjahr: 802 Mio. €) der Großteil auf Covestro. Dieser Betrag setzt sich insbesondere aus dem Ertrag aus der Entkonsolidierung und aus der Neubewertung der verbleibenden Anteile zum Ende des 3. Quartals sowie dem operativen Ergebnis der ersten neun Monate im Jahr 2017 zusammen. Covestro erhöhte den Umsatz im Dreivierteljahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wpb. um 19,9 % auf 10.556 Mio. € (Vorjahr 2016: 8.829 Mio. €) insbesondere aufgrund deutlich gestiegener Verkaufspreise und höherer Absatzmengen. Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Covestro verbesserte sich in den ersten neun Monaten gegenüber dem Vergleichszeitraum um 56,2 % auf 2.517 Mio. € (Vorjahr 2016: 1.611 Mio. €). Deutlich gestiegene Verkaufspreise konnten höhere Rohstoffkosten überkompensieren. Konzernergebnis gesteigertUnter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von - 1.326 Mio. € (Vorjahr: - 965 Mio. €) lag das Ergebnis vor Ertragsteuern bei 4.577 Mio. € (Vorjahr: 4.773 Mio. €). Das Finanzergebnis beinhaltete u. a. ein Zinsergebnis von - 413 Mio. € (Vorjahr: - 504 Mio. €), Kurssicherungskosten in Höhe von 326 Mio. € (Vorjahr: 121 Mio. €) sowie Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen von 189 Mio. € (Vorjahr: 251 Mio. €) sowie übrige finanzielle Aufwendungen und Erträge von - 428 Mio. € (Vorjahr: - 87 Mio. €). Innerhalb des Finanzergebnisses sind negative Sondereinflüsse von 611 Mio. € (Vorjahr: positive Sondereinflüsse von 105 Mio. €) ausgewiesen, die im Wesentlichen in Verbindung mit der geplanten Übernahme von Monsanto sowie der im Juni 2017 begebenen Umtauschanleihe stehen. Der Ertragsteueraufwand belief sich auf 1.329 Mio. € (Vorjahr: 1.017 Mio. €). Darin enthalten ist ein negativer Einmaleffekt in Höhe von 455 Mio. €, der im Zusammenhang mit der US-Steuerreform steht und aus der Umbewertung latenter Steuerpositionen sowie der Erfassung einer zusätzlichen Steuer auf nicht repatriierte Gewinne resultiert. Nach Abzug des Ertragsteueraufwands sowie unter Berücksichtigung des Ergebnisses nach Steuern aus nicht fortgeführtem Geschäft und Anteilen anderer Gesellschafter ergab sich für das Jahr 2017 ein Konzernergebnis von 7.336 Mio. € (Vorjahr: 4.531 Mio. €). Bereinigtes Konzernergebnis je Aktie um 1,0 % erhöhtDas Ergebnis je Aktie (gesamt) verbesserte sich 2017 von 5,44 € auf 8,41 €. Hierin enthalten ist die im 3. Quartal 2017 erfolgte Neubewertung der Anteile der Covestro AG, die sich im Ergebnis aus nicht fortgeführtem Geschäft widerspiegelt. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft erhöhte sich um 1,0 % auf 6,74 € (Vorjahr: 6,67 €). Hierbei wirkt sich die unterschiedliche Aktienzahl aus, die sich aufgrund der im November 2016 ausgegebenen Pflichtwandelanleihe im Jahr 2017 signifikant erhöht hat. Bei gleicher Aktienanzahl hätte sich das bereinigte Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft um 5,8 % auf 7,06 € erhöht. Bereinigtes Ergebnis je Aktie "Core EPS"1A 2.2.1/5 scroll
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" 2.2.2 Geschäftsentwicklung in den SegmentenPharmaceuticalsWeiteres Wachstum im PharmamarktDas Wachstum des Pharmamarkts lag im Jahr 2017 bei 3 % (Vorjahr: 5 %). Verstärkter Preisdruck infolge generischen Wettbewerbs sowie Reformen im Gesundheitswesen wirkten sich gegenüber dem Vorjahr in allen Regionen wachstumsmindernd aus. Kennzahlen PharmaceuticalsA 2.2.2/1 scroll
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wpb.= währungs- und portfoliobereinigt; wb.= währungsbereinigt
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz gesteigertIm Berichtsjahr 2017 stieg der Umsatz von Pharmaceuticals wpb. um 4,3 % auf 16.847 Mio. €. Dabei erzielten unsere Hauptwachstumsprodukte Xarelto™, Eylea™, Stivarga™, Xofigo™ und Adempas™ mit einem Umsatz von 6.196 Mio. € (Vorjahr: 5.413 Mio. €; wb. +16,3 %) erneut einen starken Zuwachs. Die 15 umsatzstärksten Pharmaceuticals-Produkte legten wb. um 6,9 % zu. Im Geschäft mit Kogenate™ mussten wir einen deutlichen Umsatzrückgang hinnehmen, der insbesondere auf ein geringeres Bestellvolumen des Wirkstoffs durch einen Vertriebspartner zurückzuführen ist. Bereinigt um diesen Effekt belief sich das Umsatzplus von Pharmaceuticals auf wpb. +5,6 %. Umsatzstärkste Pharmaceuticals-ProdukteA 2.2.2/2 scroll
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wb. = währungsbereinigt
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz nach Produkten
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen erhöhte sich im Berichtsjahr 2017 erfreulich um 8,8 % auf 5.711 Mio. €. Ohne Berücksichtigung der negativen Währungseffekte von 98 Mio. € stieg das Ergebnis um 10,6 %. Der Zuwachs beruhte im Wesentlichen auf gestiegenem Absatzvolumen bei gleichzeitig geringeren Herstellungskosten. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung lagen auf dem Niveau des Vorjahres und beinhalteten einen Ertrag aus einer Entwicklungskooperation im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Darüber hinaus erzielten wir einen positiven Ergebniseffekt aus der Einstellung einer Forderung im mittleren zweistelligen Millionenbereich, da einer unserer Vertriebspartner seine Abnahmeverpflichtung für den Wirkstoff für Kogenate™ nicht erfüllt hat. Das EBIT von Pharmaceuticals erhöhte sich deutlich um 27,6 % auf 4.325 Mio. €. Hierin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 340 Mio. € (Vorjahr: 558 Mio. €). Diese resultierten im Wesentlichen aus Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 207 Mio. € sowie aus Rückstellungen für Rechtsfälle in Höhe von 124 Mio. €. Sondereinflüsse1 PharmaceuticalsA 2.2.2/3 scroll
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Consumer HealthMarktwachstum unverändertDie globale Entwicklung des Consumer-Health-Markts lag 2017 leicht unter 4 % (Vorjahr: 4 %). Wichtige Wachstumstreiber waren die anhaltende Nachfrage nach medizinischen Produkten zur Selbstmedikation und eine starke Erkältungssaison in Europa. Dagegen wirkten sich eine schwächere Allergiesaison, der Preisdruck im E-Commerce-Vertrieb und die Wettbewerbsverdichtung negativ auf das Wachstum aus. Kennzahlen Consumer HealthA 2.2.2/4 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt; wb. = währungsbereinigt
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz gegenüber Vorjahr leicht gesunkenIm Berichtsjahr 2017 verringerte sich der Umsatz von Consumer Health wpb. um 1,7 % auf 5.862 Mio. €. Grund hierfür war eine weiterhin schwache Geschäftsentwicklung in den USA. Zudem haben die chinesischen Behörden zwei unserer Marken im Hautgesundheitsbereich von verschreibungsfreien zu rezeptpflichtigen Produkten umklassifiziert. Dies führte im 4. Quartal zu Umsatzeinbußen von etwa 70 Mio. €. Der Umsatz in Lateinamerika erreichte wb. das Vorjahresniveau. In Europa / Nahost / Afrika hingegen konnten wir das Geschäft leicht ausbauen, insbesondere in Deutschland. Umsatzstärkste Consumer-Health-ProdukteA 2.2.2/5 scroll
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wb. = währungsbereinigt
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz nach Produkten
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen ging im Berichtsjahr 2017 deutlich um 12,8 % auf 1.231 Mio. € zurück. Ohne Berücksichtigung der negativen Währungseffekte von 25 Mio. € ging das Ergebnis um 11,0 % zurück. Ausschlaggebend für diesen Rückgang waren geringere Absatzmengen, u. a. infolge der Umklassifizierung in China von rund 50 Mio. € sowie höhere Herstellungskosten, vor allem aufgrund von Abschreibungen auf Warenbestände. Ergebnisbelastend wirkten sich auch höhere Aufwendungen für Marketing und Vertrieb aus. Zu positiven Beiträgen führten Einmalerträge, im Wesentlichen aus Verkäufen von kleineren Marken von rund 80 Mio. €. Das EBIT von Consumer Health sank um 25,5 % auf 518 Mio. €. Die Sonderaufwendungen beliefen sich auf 300 Mio. € (Vorjahr: 292 Mio. €). Diese resultierten aus Aufwendungen für Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 202 Mio. € sowie aus Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 98 Mio. €. Sondereinflüsse1 Consumer HealthA 2.2.2/6 scroll
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Crop ScienceLeicht verbessertes MarktumfeldInsgesamt entwickelte sich der globale Saatgut- und Pflanzenschutzmarkt im Jahr 2017 mit etwa + 1 % (Vorjahr: 0 %) leicht positiv. Während die Nachfrage nach hochwertigem Saatgut anstieg, stagnierte der weltweite Absatz von Pflanzenschutzmitteln. Positive Wachstumsimpulse kamen insbesondere aus den Regionen Nordamerika und Osteuropa. In Lateinamerika ging das Marktvolumen durch hohe Lagerbestände an Pflanzenschutzprodukten sowie ungünstige gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in Brasilien zurück. In Westeuropa war die Marktentwicklung ebenfalls rückläufig, vorrangig bedingt durch einen relativ geringen Pilzbefall. Kennzahlen Crop ScienceA 2.2.2/7 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt; wb. = währungsbereinigt
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz leicht unter VorjahresniveauIm Berichtsjahr 2017 verringerte sich der Umsatz von Crop Science wpb. um 2,2 % auf 9.577 Mio. €. Ausschlaggebend für den Rückgang war das Pflanzenschutzgeschäft in Brasilien. Hohe Warenbestände im dortigen Markt erforderten Maßnahmen zur Normalisierung der Situation, die zu einer negativen Umsatzentwicklung führten. Ohne Berücksichtigung von Brasilien lag das Geschäft von Crop Science mit einem wpb. Wachstum von 3,0 % über dem Vorjahresniveau. Environmental Science entwickelte sich positiv, auch aufgrund von Produktlieferungen an den Erwerber unseres Konsumentengeschäfts. Umsatzerlöse nach GeschäftsfeldernA 2.2.2/8 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz nach Regionen
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen von Crop Science verringerte sich im Geschäftsjahr 2017 um 15,6 % auf 2.043 Mio. €. Ohne Berücksichtigung der negativen Währungseffekte von 63 Mio. € ging das Ergebnis um 13,0 % zurück. Der Rückgang ist insbesondere auf die beschriebene Situation in Brasilien zurückzuführen, was niedrigere Absatzpreise und -mengen zur Folge hatte. Außerhalb von Brasilien konnten geringere Verkaufspreise durch Mengenausweitungen kompensiert werden. Sonstige betriebliche Erträge wirkten ergebniserhöhend. Das EBIT verringerte sich um 29,6 % auf 1.235 Mio. €. Hierin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 408 Mio. € (Vorjahr: 143 Mio. €), im Wesentlichen in Verbindung mit der geplanten Akquisition von Monsanto sowie der Abwicklung eines Desinvestitionsprojekts. Sondereinflüsse1 Crop ScienceA 2.2.2/9 scroll
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Animal HealthAbschwächung des MarktwachstumsDer Animal-Health-Markt entwickelte sich mit einem Wachstum von rund 2 % (Vorjahr: 5 %) deutlich schwächer als in den Vorjahren. Neben einem schwierigen Marktumfeld im Nutztiergeschäft in Europa und Nordamerika blieben auch die Wachstumsraten im Haustiergeschäft, speziell im bedeutenden Parasitenmarkt, hinter den vergangenen Jahren zurück. Die leichte Erholung des Nutztiergeschäfts in den Kernmärkten und die Belebung des amerikanischen Haustiergeschäfts zum Ende des Jahres konnten die schwächere Marktentwicklung in der ersten Jahreshälfte nicht ausgleichen. Kennzahlen Animal HealthA 2.2.2/10 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt; wb. = währungsbereinigt
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatzanstieg insbesondere in Asien / Pazifik und den USAIm Berichtsjahr 2017 erzielte Animal Health einen wpb. Umsatzanstieg von 2,0 % auf 1.571 Mio. €. Aufgrund einer erhöhten Nachfrage sowie Preissteigerungen entwickelte sich unser Geschäft in der Region Asien / Pazifik besonders positiv. Auch in Nordamerika verzeichneten wir wb. Umsatzzuwächse, zu denen das im Januar 2017 von Boehringer Ingelheim Vetmedica, Inc., USA, erworbene Cydectin™-Produktportfolio beigetragen hat. Die Regionen Europa / Nahost / Afrika und Lateinamerika blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Umsatzstärkste Animal-Health-ProdukteA 2.2.2/11 scroll
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wb. = währungsbereinigt
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatzerlöse nach Produkten
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen konnten wir im Berichtsjahr 2017 um 9,2 % auf 381 Mio. € steigern. Ohne Berücksichtigung der negativen Währungseffekte von 8 Mio. € erhöhten wir das Ergebnis um 11,5 %. Hierzu trugen Preissteigerungen, das akquirierte Cydectin™-Geschäft und geringere Ausgaben für Marketing und Vertrieb bei. Dem gegenüber standen negative Beiträge aus dem sonstigen betrieblichen Ergebnis sowie höhere Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Das EBIT von Animal Health sank um 1,9 % auf 307 Mio. €. Hierin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 31 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) im Zusammenhang mit Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Sondereinflüsse1 Animal HealthA 2.2.2/12 scroll
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" 2.2.3 Wertorientierte PerformanceROCE als wertorientierte KennzahlDer ROCE (Return on Capital Employed) ist ein Indikator für die Kapitalrentabilität in einer spezifischen Periode. Hierbei wird das operative Ergebnis nach Steuern (NOPAT = Net Operating Profit after Tax) ins Verhältnis zum durchschnittlichen eingesetzten Kapital (Capital Employed) gesetzt. NOPAT bildet sich aus dem EBIT abzüglich Ertragsteuern auf das EBIT, die auf einem gemittelten historischen Steuersatz von 24 % beruhen. Das Capital Employed spiegelt das im Unternehmen operativ eingesetzte Kapital wider. Es basiert auf Buchwerten und berechnet sich aus den operativen Vermögenswerten abzüglich Passiva-Positionen, die im Wesentlichen nicht zinstragend sind (z. B. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) oder die operative Kapitalbasis verzerren würden. Zur Abbildung der unterjährigen Veränderung des Capital Employed wird ein Durchschnittswert genutzt, der sich aus den Werten zum Jahresende des Vorjahres und Jahresende des Geschäftsjahres ermittelt. Zur Zusammensetzung des Capital Employed siehe auch Kapitel "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Als Vergleichsgröße wird dem ROCE der Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital) als Renditeerwartung der Fremd- und Eigenkapitalgeber gegenübergestellt. Entspricht der ROCE dem WACC, so wurden die Renditeerwartungen in der Periode erfüllt, übersteigt er diesen, wurden die Renditeerwartungen übertroffen und somit Wert geschaffen. KapitalkostenbestimmungDer WACC folgt einer Betrachtung nach Steuern und wurde zu Jahresbeginn als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Der Eigenkapitalkostensatz wird als Renditeerwartung der Aktionäre aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Als Fremdkapitalkostensatz legen wir die Finanzierungskonditionen einer zehnjährigen Euro-Anleihe von Industrieunternehmen mit einem Kreditrating "A-" zugrunde. Hierbei erfolgt eine Glättung durch die Einbeziehung historischer Kapitalmarktdaten, um die notwendige Stabilität für die interne Steuerung zu gewährleisten. Für das Geschäftsjahr 2017 betrug der WACC 6,9 % für den Bayer-Konzern und die Berichtssegmente. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung werden dagegen für die Berichtssegmente individuelle Kapitalkostensätze verwendet, die segmentspezifische Parameter explizit berücksichtigen (vgl. Anhangangabe "Grundlagen und Methoden sowie Unsicherheiten aufgrund von Schätzungen"). Diese werden jedoch nicht für die interne Steuerung herangezogen, da sie stichtagsbezogene Parameter enthalten und somit eine höhere Volatilität aufweisen als für die interne Steuerung erwünscht. Wertorientierte GeschäftsentwicklungIm Geschäftsjahr 2017 betrug der ROCE von Bayer 10,8 %. Er übertraf somit die Kapitalkosten um 3,9 Prozentpunkte und ist damit ein Indikator für Wertschaffung. Alle Segmente bis auf Consumer Health übertrafen im abgelaufenen Geschäftsjahr den WACC, obwohl negative Sondereinflüsse einen signifikanten Einfluss auf die Performance aller Segmente hatten. Die Performance von Consumer Health wird weiterhin im Wesentlichen durch den erhöhten Bestand an Capital Employed beeinflusst, welcher aus der 2014 erfolgten Akquisition des Consumer-Care-Geschäfts von Merck & Co., Inc., USA, resultiert. Wertorientierte Performance pro SegmentA 2.2.3/1 scroll
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Vorjahreswerte angepasst
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Inklusive Überleitung 2.2.4 Finanz- und Vermögenslage Bayer-KonzernFinanzielle Steuerung des KonzernsDie finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt durch die Bayer AG. Finanzmittel werden in der Regel als globale Ressource zentral beschafft und konzernintern verteilt. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei. Die Steuerung von Währungs-, Zins-, Rohstoffpreis- und Ausfallrisiken sorgt dabei für die Reduzierung der Ergebnisvolatilität. Die von uns beauftragten Ratingagenturen stufen Bayer wie folgt ein: RatingA 2.2.4/1 scroll
Diese Bonitätseinstufung spiegelt die gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleistet den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Infolge der geplanten Übernahme von Monsanto prüfen derzeit die beiden Agenturen S&P Global Ratings und Moody's eine mögliche Herabstufung der Ratings. Auch nach erfolgreichem Abschluss der Übernahme von Monsanto strebt Bayer ein Investment-Grade-Rating an. Langfristig haben wir unverändert das Ziel eines Ratings in der A-Kategorie. Grundsätzlich verfolgen wir eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogen gestalteten Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen in verschiedenen Währungen auf syndizierten Kreditfazilitäten, bilateralen Kreditverträgen sowie einem Global-Commercial-Paper-Programm. Risiken aus dem operativen Geschäft und aus Finanztransaktionen sichern wir durch Finanzderivate ab. Dabei werden grundsätzlich keine Kontrakte ohne zugrunde liegendes Basisgeschäft eingegangen. Durch die Auswahl erstklassiger Handelspartner wird das Ausfallrisiko reduziert. Sämtliche Transaktionen werden nach konzernweiten Richtlinien vorgenommen und zeitnah überwacht. Finanzlage und Investitionen Bayer-KonzernKapitalflussrechnung Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.4/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Zufluss aus operativer GeschäftstätigkeitDer Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit aus fortzuführendem Geschäft erhöhte sich dank eines verbesserten EBIT und einer verringerten Mittelbindung im Working Capital um 2,7 % auf 6.611 Mio. €. Hierin enthalten war der operative Anteil der von DOW Chemical erhaltenen Zahlungen im Rahmen eines Patentrechtsstreits. Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit (gesamt) sank dagegen um 10,5 % auf 8.134 Mio. €, weil im Vorjahr der Zufluss aus dem Verkauf des Diabetes-Care-Geschäfts enthalten war. Abfluss aus investiver TätigkeitIm Rahmen der investiven Tätigkeit flossen im Jahr 2017 insgesamt 432 Mio. € ab. Die Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sanken um 8,2 % auf 2.366 Mio. € (Vorjahr: 2.578 Mio. €). Davon entfielen auf Pharmaceuticals 915 Mio. € (Vorjahr: 835 Mio. €), auf Consumer Health 178 Mio. € (Vorjahr: 215 Mio. €), auf Crop Science 553 Mio. € (Vorjahr: 757 Mio. €), auf Animal Health 38 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) und auf Covestro 283 Mio. € (Vorjahr: 415 Mio. €). Aus Desinvestitionen flossen 453 Mio. € zu. Darin enthalten ist der Erlös aus dem Verkauf von Covestro-Aktien zum 29. September 2017 in Höhe von 999 Mio. €, der zusammen mit dem abgeschlossenen Entherrschungsvertrag zum Verlust der faktischen Kontrolle führte, gekürzt um den abgehenden Kassenbestand von Covestro in Höhe von 637 Mio. €. Die Ausgaben für Akquisitionen in Höhe von 158 Mio. € betrafen den Erwerb des Cydectin™-Produktportfolios in den USA im Segment Animal Health. Aus kurz- und langfristigen finanziellen Vermögenswerten flossen im Saldo 1.230 Mio. € zu (Vorjahr: Abfluss in Höhe von 6.335 Mio. €). Zu- / Abfluss aus FinanzierungstätigkeitIm Rahmen der Finanzierungstätigkeit verzeichneten wir im Jahr 2017 Mittelabflüsse in Höhe von 1.881 Mio. €, darunter Netto-Kreditrückzahlungen in Höhe von 2.479 Mio. € (Vorjahr: 730 Mio. €). Die Netto-Zinsausgaben sanken um 7,8 % auf 732 Mio. € (Vorjahr: 794 Mio. €). Die Auszahlungen für Dividenden lagen bei 2.364 Mio. € (Vorjahr: 2.126 Mio. €). Aus dem Verkauf von Covestro-Aktien vor dem faktischen Kontrollverlust flossen netto 3.717 Mio. € zu. Im Vorjahr waren aus der Pflichtwandelanleihe netto 3.952 Mio. € zugeflossen, wobei 3.300 Mio. € als Kapitaleinzahlung und 652 Mio. € als Kreditaufnahme erfasst wurden. Flüssige Mittel und NettofinanzverschuldungNettofinanzverschuldung1A 2.2.4/4 scroll
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Zur Definition siehe A 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Im Geschäftsjahr 2017 verringerte sich die Nettofinanzverschuldung des Bayer-Konzerns um 8.183 Mio. €, im Wesentlichen durch Mittelzuflüsse aus der operativen Geschäftstätigkeit und Einnahmen aus der Veräußerung von Covestro-Aktien. Eine weitere Reduktion der Nettofinanzverschuldung resultierte aus der Ausbuchung von Finanzverbindlichkeiten bzw. finanziellen Vermögenswerten, die im Zuge der Entkonsolidierung von Covestro stattgefunden hat. In der Finanzverschuldung sind drei nachrangige Hybridanleihen mit insgesamt 4.533 Mio. € enthalten, die von Moody's und von S&P Global Ratings zu 50 % als Eigenkapital bewertet werden. Verglichen mit vorrangigem Fremdkapital werden die ratingspezifischen Verschuldungskennziffern des Konzerns daher mit den Hybridanleihen entlastet. Die Bayer Holding Ltd., Japan, hat im Mai 2017 zwei Anleihen von jeweils 10 Mrd. JPY begeben. Darüber hinaus hat die Bayer AG im Juni 2017 Schuldverschreibungen (Umtauschanleihe) im Nominalvolumen von 1,0 Mrd. € mit Fälligkeit im Jahr 2020 ausgegeben. Diese können in Geld, Covestro-Aktien oder einer Kombination aus beidem zurückgezahlt werden. Die jährliche Verzinsung beträgt 0,05 %. Im Geschäftsverlauf 2017 wurden fünf Anleihen in Höhe von insgesamt ca. 2 Mrd. € planmäßig getilgt. Eine Anleihe mit einem Nominalvolumen von 750 Mio. € und Fälligkeit im Jahr 2018 wurde im Oktober 2017 vorzeitig zurückgezahlt. Der Rückgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte im Wesentlichen aus der vorzeitigen Rückzahlung eines Bankdarlehens in Höhe von 900 Mio. USD, das im Rahmen der Merck-OTC-Finanzierung aufgenommen wurde. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 enthielten 525 Mio. €, die auf die im November 2016 begebene Pflichtwandelanleihe entfielen, sowie Commercial Paper in Höhe von 292 Mio. €. Vermögenslage und Kapitalstruktur Bayer-KonzernBilanz Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.4/5 scroll
Deutlich gestiegenes Eigenkapital bei niedrigerer BilanzsummeDie Bilanzsumme verminderte sich zum 31. Dezember 2017 - insbesondere durch die Entkonsolidierung von Covestro - um 7,2 Mrd. € auf 75,1 Mrd. €. Im Zuge der Entkonsolidierung wurden Vermögenswerte in Höhe von 11,2 Mrd. € aus den entsprechenden Bilanzpositionen ausgebucht. Die verbleibende Beteiligung an der Covestro-Gruppe wurde stattdessen zum Marktwert in Höhe von 3,6 Mrd. € eingebucht. Die langfristigen Vermögenswerte gingen um 6,8 Mrd. € auf 45,0 Mrd. € zurück. Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich um 0,4 Mrd. € auf 30,1 Mrd. €. Die im Rahmen der geplanten Übernahme von Monsanto zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte stiegen um 2,1 Mrd. €. Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem 31. Dezember 2016 um 5,0 Mrd. € auf 36,9 Mrd. €. Positiv wirkte sich zunächst das Ergebnis nach Ertragsteuern mit 8,1 Mrd. € aus. Erfolgsneutral erfasste Währungsdifferenzen reduzierten das Eigenkapital um 2,2 Mrd. €; ebenso reduzierte die Dividendenzahlung der Bayer AG das Eigenkapital um 2,2 Mrd. €. Eine Steigerung von 0,7 Mrd. € resultierte aus der erfolgsneutralen Verringerung der Pensionsverpflichtungen. Direkt im Eigenkapital erfasste Effekte im Zusammenhang mit der Anteilsreduktion an und der Entkonsolidierung von Covestro erhöhten das Eigenkapital um 0,7 Mrd. €. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich zum 31. Dezember 2017 auf 49,1 % (Vorjahr: 38,8 %). Das Fremdkapital ging zum 31. Dezember 2017 um 12,1 Mrd. € auf 38,2 Mrd. € zurück. Im Zuge der Entkonsolidierung von Covestro wurde Fremdkapital in Höhe von 6,0 Mrd. € aus den entsprechenden Bilanzpositionen ausgebucht. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verringerten sich durch die Entkonsolidierung von Covestro um 1,2 Mrd. €, durch versicherungsmathematische Gewinne um weitere 1,2 Mrd. € und durch die Einbringung von Covestro-Aktien in den Bayer Pension Trust e. V. um 0,5 Mrd. € auf insgesamt 8,0 Mrd. €. Die Finanzverbindlichkeiten reduzierten sich um 5,2 Mrd. € auf 14,4 Mrd. €; ein Rückgang von 1,8 Mrd. € resultierte aus der Entkonsolidierung von Covestro. 2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Bayer AGSeit Beginn des Jahres 2017 bestehen zwischen Bayer AG einerseits und Bayer Pharma AG und Bayer CropScience AG andererseits, den früheren Obergesellschaften der entsprechenden Divisionen, Betriebspachtverträge, durch die deren operatives Geschäft auf die Bayer AG übergegangen ist. Damit hat sich das bislang auf die Holding-Funktion beschränkende Geschäft der Bayer AG deutlich erweitert und umfasst nunmehr auch die Stammhausfunktionen der beiden Divisionen. Ein Vergleich des Jahresabschlusses 2017 mit dem des Vorjahres ist daher nur eingeschränkt möglich. Der Jahresabschluss der Bayer AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Bayer AG liefert in einzelnen Betriebsstätten Strom und Gas an Fremdunternehmen und ist damit nach § 3 Nr. 18 EnWG als Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG einzustufen. Darüber hinaus ist sie mit dem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen Currenta GmbH & Co. OHG, Leverkusen, verbunden und damit ihrerseits ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen nach § 3 Nr. 38 EnWG. 2.3.1 Ertragslage Bayer AGGewinn- und Verlustrechnung Bayer AG nach HGBA 2.3.1/1 scroll
Ergebnisanstieg durch höheres BeteiligungsergebnisDie Übernahme des operativen Geschäfts der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG hat den Umsatz der Bayer AG deutlich von 0,4 Mrd. € auf 14,7 Mrd. € ansteigen lassen. Der Zuwachs entfiel mit 8,5 Mrd. € auf Pharmaceuticals und mit 6,1 Mrd. € auf Crop Science. Der Pharma-Umsatz ist im Vergleich zum im Vorjahr noch in der Vorgängergesellschaft erzielten Umsatz von 8,8 Mrd. € um 0,3 Mrd. € zurückgegangen. Dabei standen einer positiven Entwicklung bei unserem Gerinnungshemmer Xarelto™ mit einem Wachstum von 234 Mio. € Umsatzrückgänge unter anderem bei Aspirin™ Cardio (- 194 Mio. €), bei unserem Multiple-Sklerose-Präparat Betaferon™ / Betaseron™ (-190 Mio. €), bei Levitra™ (- 53 Mio. €) sowie bei dem MRT-Kontrastmittel Gadavist™ / Gadovist™ (- 48 Mio. €) gegenüber. Vom gesamten Pharma-Umsatz entfielen 90 % auf Geschäfte mit Konzerngesellschaften und 10 % auf Geschäfte mit Dritten. Gegenüber dem im Vorjahr noch von der Bayer CropScience AG erzielten Umsatz von 6,5 Mrd. € war der Umsatz von Crop Science um 0,4 Mrd. € rückläufig. Die Rückgänge betrafen nahezu alle Bereiche. Im Insektizidbereich ging der Umsatz um 245 Mio. € zurück, bei den Fungiziden um 209 Mio. € und bei den Herbiziden um 150 Mio. €. Aus regionaler Sicht war für den Umsatzrückgang die Region Lateinamerika mit einem Umsatzrückgang um 0,6 Mrd. € verantwortlich. Hier wirkten sich die hohen Lagerbestände in Brasilien negativ aus. Das Umsatzverhältnis zwischen Konzern- und Drittkunden betrug bei Crop Science 96 % zu 4 %. Vom Umsatz verblieb nach Abzug der Herstellungskosten von 7,9 Mrd. € ein Bruttoergebnis vom Umsatz von 6,8 Mrd. € bzw. 46 %. Dabei stand einer Bruttomarge von 58 % bei Pharma eine solche von 34 % bei Crop Science gegenüber. Die Vertriebskosten von 3,9 Mrd. € beinhalteten mit 3,3 Mrd. € im Wesentlichen Lizenzzahlungen, davon 2,7 Mrd. € an die Bayer Intellectual Property GmbH für die Nutzung von Patenten, Marken und sonstigem geistigen Eigentum. Für Forschung und Entwicklung wurden aufgrund des erweiterten Geschäfts 2,2 Mrd. € im Vergleich zu 46 Mio. € im Vorjahr aufgewendet, davon 1,5 Mrd. € bei Pharma und 0,5 Mrd. € bei Crop Science. Auch der Anstieg der Verwaltungskosten um 0,2 Mrd. € auf 0,9 Mrd. € war Folge des übernommenen Geschäfts. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen - nach Saldierung mit den sonstigen betrieblichen Erträgen - betrugen 17 Mio. € und damit 162 Mio. € weniger als im Jahr zuvor. Im Vorjahr waren Aufwendungen von 198 Mio. € für erstmals bei der Bayer AG angesetzte Drohverlustrückstellungen für Absatz- und Lizenzgeschäfte enthalten, die mit Verpachtung des Geschäfts der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG zum 1. Januar 2017 auf die Bayer AG übergegangen waren. Insgesamt wurde in der Bayer AG im Jahr 2017 mit - 193 Mio. € (Vorjahr: - 893 Mio. €) ein gegenüber dem Vorjahr um 700 Mio. € verbessertes operatives Ergebnis erzielt. Das Beteiligungsergebnis stieg um 1.147 Mio. € auf 5.794 Mio. €. Die deutliche Verbesserung war insbesondere auf Gewinne von 2.720 Mio. € (Vorjahr: 79 Mio. €) aus der Veräußerung von Anteilen der Covestro AG zurückzuführen. Auch die Beteiligungserträge lagen mit 819 Mio. € (Vorjahr: 329 Mio. €) um 490 Mio. € über Vorjahr. Insbesondere Gewinnausschüttungen der Bayer Hispania, S.L., Spanien (591 Mio. €; Vorjahr: 62 Mio. €), und der Covestro AG (146 Mio. €; Vorjahr: 91 Mio. €) trugen hierzu bei. Rückläufig waren die Organergebnisse, die nach 4.188 Mio. € im Vorjahr noch 2.245 Mio. € betrugen. Ausschlaggebend für den Rückgang war vor allem das Ausscheiden der Bayer CropScience AG aus dem Organkreis; die Gesellschaft hatte im Vorjahr ein Ergebnis von 1.017 Mio. € abgeführt. Deutlich rückläufig war auch das Ergebnis der Bayer Pharma AG, deren Ergebnis sich nun vor allem aus Beteiligungserträgen und dem Ergebnis aus der Betriebsverpachtung speist. Sie erzielte ein Ergebnis von 2.248 Mio. € (Vorjahr: 3.011 Mio. €). Nennenswerte Organergebnisse kamen darüber hinaus mit 130 Mio. € (Vorjahr: - 19 Mio. €) von der Bayer Real Estate GmbH aufgrund vereinnahmter Beteiligungserträge sowie mit 94 Mio. € (Vorjahr: 204 Mio. €) von der Siebte Bayer VV GmbH, die regelmäßige Dividenden einer US-Tochtergesellschaft erhält, die für die Bayer Health Care LLC das US-Export-Geschäft abwickelt. Die Bayer Business Services GmbH wies, unter anderem aufgrund von Projektkosten, mit 201 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €) einen deutlich höheren Verlust aus, der von der Bayer AG ausgeglichen wurde. Das Zinsergebnis, im Vorjahr mit 54 Mio. € positiv, ist auf - 369 Mio. € zurückgegangen. Aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen sowie der Bewertung des Deckungsvermögens resultierte im Berichtsjahr per saldo ein Ertrag von 174 Mio. € (Vorjahr: 303 Mio. €), der im Vorjahr um 129 Mio. € höher lag. Grund des Rückgangs waren vor allem zinsbedingte versicherungsmathematische Verluste, während im Vorjahr aufgrund der Umstellung bei der Ermittlung des anzuwendenden Rechnungszinssatzes noch entsprechende Gewinne anfielen. Der verbliebene Zinsaufwandssaldo von 543 Mio. € (Vorjahr: 249 Mio. €) entfiel mit 297 Mio. € (Vorjahr: 196 Mio. €) auf Dritte, davon mit 186 Mio. € (Vorjahr: 189 Mio. €) auf die Gläubiger der Anleihen und Commercial-Paper-Programme und mit 109 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €) auf Zinsswaps und -optionen sowie mit 246 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €) auf Gesellschaften des Konzerns. Der höhere Aufwand im Konzern resultiert vor allem aus einer entsprechend höheren konzerninternen Verschuldung. Der Saldo aus übrigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen war im Berichtsjahr mit - 354 Mio. € negativ, nachdem im Vorjahr ein Ertrag von 163 Mio. € erzielt wurde. Hauptgründe für den Rückgang um 517 Mio. € waren ein um 391 Mio. € schlechteres Ergebnis aus der Währungsumrechnung (- 212 Mio. €; Vorjahr: 179 Mio. €) sowie um 164 Mio. € höhere Aufwendungen für Kreditlinien. Hierfür wurden 221 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €) aufgewendet, wovon 210 Mio. € im Zusammenhang mit der Finanzierung der geplanten Übernahme von Monsanto stehen. Ergebnisverbessernd hat sich der Wegfall einer im Vorjahr enthaltenen Vorfälligkeitsentschädigung von 31 Mio. € für die vorzeitige Ablösung eines konzernintern in Anspruch genommenen Kredits ausgewirkt. Die Erträge aus der Weiterbelastung von Pensionsaufwendungen für die bei der Bayer AG nach Ausgliederung des operativen Geschäfts in den Jahren 2002 und 2003 verbliebenen Pensionäre an sonstige Tochtergesellschaften beliefen sich 2017 auf 115 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €). Der Anstieg korrespondiert mit ebenfalls gestiegenen Pensionsaufwendungen, die mit ihrem Zinsanteil im Zinsergebnis und ansonsten, mit 41 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio. € Ertrag), in den übrigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen erfasst waren. Insgesamt wurde mit 4.878 Mio. € (Vorjahr: 3.971 Mio. €) ein deutlich über dem Vorjahr liegender Gewinn vor Ertragsteuern erzielt. Aufgrund höherer steuerfreier Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne ging der Steueraufwand gleichwohl von 371 Mio. € auf 335 Mio. € zurück. Nach Abzug der Steuern verblieb ein Jahresüberschuss von 4.543 Mio. € (Vorjahr: 3.600 Mio. €). Nach Einstellung eines Betrags von 1.643 Mio. € in die Gewinnrücklagen ergab sich ein Bilanzgewinn von 2.900 Mio. €. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 25. Mai 2018 vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 2,80 € je Aktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital zu verwenden und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 2.3.2 Vermögens- und Finanzlage Bayer AGBilanz nach HGB (Kurzfassung)Bayer AGA 2.3.2/1 AKTIVA scroll
Vorjahreswerte angepasst Gesamtvermögen durch Integration von Pharma- und Crop-Science-Geschäft angestiegenDie Vermögenssituation der Bayer AG ist auch nach der Integration der operativen Stammhausfunktionen der Divisionen Pharma und Crop Science geprägt durch die Leitungsfunktionen des Konzerns. Insbesondere Beteiligungsmanagement und Konzernfinanzierung bestimmen das Bilanzbild. Dies drückt sich vor allem in der Höhe des Beteiligungsbesitzes sowie der gegenüber Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus. Zum 31. Dezember 2017 belief sich das Gesamtvermögen der Bayer AG auf 59,1 Mrd. €. Es ist gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Mrd. € gestiegen, maßgeblich geprägt durch die Übernahme des operativen Geschäfts der Divisionen Pharma und CropScience von Bayer Pharma AG bzw. Bayer CropScience AG, durch die sich vor allem das Umlaufvermögen erhöht hat. Es stieg um 4,2 Mrd. €, während das Anlagevermögen um 1,9 Mrd. € zurückging. Der Rückgang des Anlagevermögens resultierte nahezu ausschließlich aus der Veräußerung von Anteilen der Covestro AG (1,9 Mrd. €) bzw. der Einbringung in den Bayer Pension Trust e.V. (0,2 Mrd. €). Insgesamt ging der Beteiligungsbesitz um 2,0 Mrd. € zurück, stellte aber mit 46,2 Mrd. € bzw. 78,2 % (Vorjahr: 84,9 %) weiterhin die bei Weitem größte Position des Gesamtvermögens dar. Übrige Finanzanlagen sowie Sachanlagen blieben mit 0,9 Mrd. € bzw. 29 Mio. € betragsmäßig unverändert, die immateriellen Vermögensgegenstände nahmen um 0,1 Mrd. € auf 123 Mio. € zu. Bedingt durch Übernahme und Integration des Pharma- und Crop-Science-Geschäfts wurden im Umlaufvermögen mit 2,1 Mrd. € (Vorjahr: 0,0 Mrd. €) bzw. 2,0 Mrd. € (Vorjahr: 0,1 Mrd. €) erstmals Vorräte und Kundenforderungen in substantieller Größenordnung ausgewiesen. Letztere bestehen mit 1,6 Mrd. € (Vorjahr: 0,1 Mrd. €) mehrheitlich gegen verbundene Unternehmen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen beliefen sich auf 2,6 Mrd. € (Vorjahr: 4,1 Mrd. €) und machten damit 4,4 % des Gesamtvermögens aus. Die übrigen Forderungen des Umlaufvermögens (einschließlich der Abgrenzungsposten) erhöhten sich um 125 Mio. € auf 901 Mio. €; hierin enthalten waren auch an Banken unter Zurückbehaltung wirtschaftlicher Risiken und Chancen veräußerte Aktien der Covestro AG von 284 Mio. €. Die flüssigen Mittel in Form höherer Bankguthaben stiegen um 1,5 Mrd. € auf 4,3 Mrd. €. Die Bayer AG war in Höhe von 18,9 Mrd. € (Vorjahr: 16,6 Mrd. €) durch Eigenkapital finanziert. Der Anstieg resultierte aus dem Jahresüberschuss von 4.543 Mio. €, dem eine Minderung aufgrund der Dividendenzahlung für 2016 von 2.233 Mio. € gegenüberstand. Aufgrund des in Relation weniger stark gestiegenen Gesamtvermögens verbesserte sich die Eigenkapitalquote auf 31,9 % (Vorjahr: 29,1 %). Die Rückstellungen erhöhten sich um 0,3 Mrd. € auf 2,2 Mrd. €. Im Zusammenhang mit der Übernahme des operativen Geschäfts von Pharma und Crop Science und den entsprechenden Betriebsübergängen gingen unter anderem Pensionsverpflichtungen von 1,0 Mrd. € und Deckungsvermögen von 0,4 Mrd. €, somit Nettoverpflichtungen von 0,6 Mrd. €, auf die Bayer AG über. Gleichwohl gingen die Pensionsrückstellungen aufgrund der Wertsteigerung des Deckungsvermögens und zusätzlicher Einbringungen um 162 Mio. € zurück. Während die Steuerrückstellungen ebenfalls um 150 Mio. € auf 391 Mio. € abnahmen, kam es bei den sonstigen Rückstellungen zu einem Anstieg um 608 Mio. € auf 1.075 Mio. €. Maßgeblich waren vor allem um 319 Mio. € höhere Personalverpflichtungen, vor allem aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl, sowie um 220 Mio. € höhere Drohverluste, insbesondere aus Sicherungsgeschäften. Die Verbindlichkeiten (einschließlich der Abgrenzungsposten) sind leicht um 0,4 Mrd. € auf 38,0 Mrd. € zurückgegangen (Nettobetrag nach Saldierung mit aufrechenbaren Forderungen). Lieferantenverbindlichkeiten wurden aufgrund des übernommenen Pharma- und Crop-Science-Geschäfts mit 1,8 Mrd. € erstmals in größerem Umfang auf-, sonstige operative Verbindlichkeiten um 1,7 Mrd. € abgebaut. Die Finanzverschuldung konnte um 0,5 Mrd. € zurückgeführt werden, wobei einem Rückgang der konzerninternen Verschuldung um 1,5 Mrd. € ein Anstieg bei den externen Finanzschulden um 1,0 Mrd. € gegenüberstand. Eine im Jahr 2018 fällige DIP-Anleihe über 750 Mio. € wurde vorzeitig zurückgezahlt, Schuldverschreibungen (Umtauschanleihen) über 1,0 Mrd. €, die auch in Covestro-Aktien beglichen werden können, neu begeben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Dritten erhöhten sich um 0,7 Mrd. € bzw. 0,1 Mrd. €. Insgesamt belief sich die Finanzverschuldung am Jahresende 2017 auf 36,0 Mrd. € (Vorjahr: 36,5 Mrd. €). Die Nettoverschuldung nach Abzug flüssiger Mittel von 4,3 Mrd. € (Vorjahr: 2,7 Mrd. €) lag mit 31,7 Mrd. € um 2,1 Mrd. € unter dem Vorjahreswert von 33,8 Mrd. €. 2.4 Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-KonzernsDer Zusammengefasste Lagebericht und der Abschluss des Bayer-Konzerns werden nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Zusätzlich zu den durch diese Standards geforderten Angaben und Kennzahlen veröffentlicht Bayer alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM), die diesen Regulierungen nicht unterliegen und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt. Bayer ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Dies erfolgt durch bestimmte Anpassungen der nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellten Bilanz- oder Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die Anpassungen können dabei aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden, uneinheitlichen Geschäftsaktivitäten sowie Sondereffekten resultieren, die sich auf die Aussagekraft dieser Positionen auswirken. Die so ermittelten alternativen Leistungskennzahlen gelten für alle Perioden und werden sowohl intern zur Steuerung des Geschäfts als auch extern zur Beurteilung der Leistung des Unternehmens durch Analysten, Investoren und Ratingagenturen eingesetzt. Bayer ermittelt folgende APM:
Die (nominale) Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an. Die währungs- bzw. währungs- und portfoliobereinigte Umsatzveränderung zeigt die prozentuale Veränderung der Umsatzerlöse ohne den Einfluss von Wechselkurseffekten bzw. ebenso ohne die für die jeweilige Geschäftseinheit wesentlichen Akquisitionen und Desinvestitionen. Bei den Wechselkurseffekten wird grundsätzlich die im jeweiligen Land gültige funktionale Währung zur Berechnung herangezogen. Davon abweichend wird in Brasilien und Argentinien, hauptsächlich bei Crop Protection, eine geschäftliche Anpassung der jeweiligen funktionalen Währung an den USD vorgenommen. Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBIT wird wie folgt ermittelt: Überleitungsrechnung EBITA 2.4/1 scroll
Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Überleitungsrechnung EBITDAA 2.4/2 scroll
Das EBIT vor Sondereinflüssen und das EBITDA vor Sondereinflüssen zeigen die Entwicklung des operativen Ergebnisses ohne den Einfluss von Sondereinflüssen, d. h. für die Steuerung des Konzerns in ihrer Art und Höhe besonderer Effekte. Hierzu zählen u. a. Rechtsfälle, Restrukturierungen, Integrationskosten, Wertminderungen oder Wertaufholungen. Bei der Berechnung dieser Kennzahlen werden EBIT und EBITDA jeweils um Sonderaufwendungen erhöht und um Sondererträge reduziert. Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen ist eine relative Kennzahl, die Bayer zum internen und externen Vergleich der operativen Ertragskraft verwendet. Zur Ermittlung der Kennzahl wird das EBITDA vor Sondereinflüssen ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen gesetzt. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie (Core EPS) ist eine alternative Leistungskennzahl, die auf Basis des nach IAS 33 definierten Konzernergebnisses je Aktie (EPS) berechnet wird. Zur Ermittlung des bereinigten Konzernergebnisses je Aktie werden Effekte aus Sondereinflüssen neutralisiert, um damit die Vergleichbarkeit unserer Performance im Zeitablauf zu ermöglichen. Hierbei werden im Zwischenschritt weitere APM - Core EBIT und das bereinigte Konzernergebnis - berechnet. Das bereinigte Ergebnis je Aktie wird anschließend mittels Division des bereinigten Konzernergebnisses je Aktie durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt: Überleitungsrechnung bereinigtes Ergebnis je AktieA 2.4/3 scroll
Aufgrund der Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie für jede Zwischenberichtsperiode weicht das bereinigte Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr oder jede Zwischenberichtsperiode bis zum jeweiligen Stichtag potenziell von den aufsummierten bereinigten Ergebnissen je Aktie für die einzelnen Zwischenberichtsperioden ab. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie bildet die Grundlage der Dividendenpolitik des Bayer-Konzerns. Die Nettofinanzverschuldung ist eine wichtige Steuerungskennzahl des Bayer-Konzerns, die sowohl intern als auch extern zur Bewertung der Liquidität, Kapitalstruktur und finanziellen Flexibilität des Bayer-Konzerns verwendet wird. Diese Kenngröße wird wie folgt ermittelt: Überleitungsrechnung NettofinanzverschuldungA 2.4/4 scroll
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Darin enthalten sind: Marktwerte aus der Zins- und Währungssicherung bilanzieller
Risiken Der Return on Capital Employed (ROCE) ist das Verhältnis von Net Operating Profit after Tax (NOPAT) zu dem durchschnittlichen Capital Employed und dient als wertorientierter Indikator für langfristige Geschäftsanalysen sowie für Portfoliobetrachtungen. Der NOPAT stellt das operative Ergebnis nach Steuern dar und ist die Differenz zwischen EBIT und Ertragsteuern. Die Ertragsteuern berechnen sich hierbei über Multiplikation des EBIT mit einem uniformen Steuersatz von 24 %, der auf dem Mittelwert historischer Steuersätze basiert. Das Capital Employed bildet das von Bayer eingesetzte Kapital zu Buchwerten und ermittelt sich als Summe des operativen Anlage- und Umlaufvermögens abzüglich Verbindlichkeiten, die im Wesentlichen nicht-zinstragender Natur sind und / oder die operative Kapitalbasis verzerren würden. Zusätzlich zu den im vergangenen Geschäftsjahr berichteten Positionen wurden die Positionen "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" sowie "Verbindlichkeiten in direktem Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten" in das Capital Employed aufgenommen. Dies ist dadurch begründet, dass diese Positionen zum EBIT des Geschäftsjahrs beigetragen haben. Zur Abbildung der unterjährigen Veränderung des Capital Employed wird ein Durchschnittswert genutzt, der sich aus den Werten zum Jahresende des Vorjahres sowie des Geschäftsjahres ermittelt. Das Capital Employed stellt sich in seinen Komponenten wie folgt dar: Zusammensetzung des Capital EmployedA 2.4/5 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Unternehmensleistung ist die Summe aus Umsatzerlösen, sonstigen betrieblichen Erträgen, finanziellen Erträgen sowie dem Ergebnis aus den nach Equity-Methode bewerteten Beteiligungen. Die Unternehmensleistung verteilt sich auf Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen, Materialaufwand / sonstige Aufwendungen sowie Wertschöpfung. Wertschöpfung ist definiert als Summe aus EBIT zzgl. Personalaufwand und Steueraufwendungen, die keine Ertragsteuern sind, und dem Finanzergebnis zzgl. Zinsaufwendungen. Der Bereich Materialaufwand / Sonstige Aufwendungen wird als Unterschiedsbetrag berechnet und umfasst somit alle Aufwendungen außer Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen sowie denen, die in der Wertschöpfung enthalten sind. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungKonjunkturausblick GesamtwirtschaftA 3.1.1/1 scroll
Wachstum 2017 angepasst
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Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: IHS Markit Stand: Februar 2018 Weiterhin kräftiges Wachstum der WeltwirtschaftDie Weltwirtschaft dürfte im Jahr 2018 weiter kräftig wachsen. Insbesondere in den USA erwarten wir eine höhere Dynamik als im Vorjahr. Konjunkturelle Impulse dürften dabei unter anderem von der jüngst erfolgten Steuersenkung ausgehen. Auch die Arbeitslosigkeit dürfte zurückgehen, was den privaten Konsum weiter stärken würde. In Europa ist ebenfalls mit einem robusten Wachstum zu rechnen, allerdings dürfte es etwas geringer ausfallen als im Vorjahr. Weiterhin belasten politische Unwägbarkeiten die Konjunktur, unter anderem das Tauziehen um die Gestaltung des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union. Positiv dürfte sich dagegen ein weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit auswirken. In den Schwellenländern erwarten wir ein kräftiges Wachstum auf dem Niveau des Vorjahrs. Impulse dürften dort angesichts der anhaltend guten Weltkonjunktur insbesondere vom Export kommen. Für China rechnen wir mit einem hohen, aber gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufigen Wachstum. Konjunkturausblick SegmenteA 3.1.1/2 scroll
Stand: Februar 2018 Für den Pharmaceuticals-Markt rechnen wir 2018 mit einem etwas höheren Wachstum (4 %) als im Vorjahr. Zu den wichtigsten Wachstumstreibern dürften vor allem Produktneueinführungen zählen. Negative Impulse erwarten wir durch Patentabläufe, die mit verstärktem generischem Wettbewerb einhergehen könnten. Für die USA, Europa, Lateinamerika und Asien rechnen wir mit positiven Entwicklungen, während wir für den Pharmamarkt in Japan von einem Rückgang des Wachstums ausgehen. Für den Consumer-Health-Markt rechnen wir im Jahr 2018 mit einem Wachstum von 3 - 4 %. Der Markt dürfte infolge des zunehmenden Preisdrucks durch E-Commerce sowie einer Konsolidierung des Handels weiterhin angespannt bleiben. Für den weltweiten Saatgut- und Pflanzenschutzmarkt rechnen wir im Jahr 2018 mit einer positiven Entwicklung (+3 %). Wachstumsimpulse sehen wir insbesondere aus Lateinamerika, vorrangig aufgrund einer zu erwartenden Normalisierung der Pflanzenschutzmittel-Lagerbestände in Brasilien und eines weiteren Ausbaus der Sojabohnenanbauflächen. Auch in der Region Asien / Pazifik sowie in Osteuropa erwarten wir ein Marktwachstum. In Nordamerika und Westeuropa dürfte sich das anhaltend niedrige Preisniveau bei Agrarrohstoffen in einer verhaltenen Wachstumsdynamik widerspiegeln, die insgesamt hinter der weltweiten Entwicklung zurückbleibt. Nach einer leichten Belebung des Animal-Health-Marktes am Ende des Jahres 2017 erwarten wir für 2018 mit 4 % wieder ein stärkeres Wachstum als im Vorjahr. Dazu dürfte in erster Linie eine Verbesserung des Marktklimas im Nutztiersegment beitragen, gestützt von einer weiterhin robusten Nachfrage im Haustiergeschäft. 3.1.2 UnternehmensausblickAuf Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung und unserer internen Planung ergeben sich die folgenden Prognosen. Die geplante Übernahme von Monsanto ist hierin noch nicht berücksichtigt und wird nachfolgend separat betrachtet. Unserem Ausblick haben wir die Währungskurse zum 31. Dezember 2017 zugrunde gelegt. Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Performance haben wir die Prognosen auch währungsbereinigt dargestellt.1 Eine Aufwertung (Abwertung) des Euro um 1 % gegenüber allen Währungen führt auf Jahresbasis zu einem Rückgang (Anstieg) des Umsatzes um etwa 250 Mio. € sowie zu einer Verringerung (Steigerung) des um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA um etwa 70 Mio. €. Für das Jahr 2018 erwarten wir einen Umsatz von etwa 35 Mrd. €. Dies entspricht währungs- und portfoliobereinigt einem Anstieg im unteren bis mittleren einstelligen Prozentbereich. Das EBITDA vor Sondereinflüssen soll auf dem Niveau des Vorjahres liegen (währungsbereinigt: Anstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich). Das bereinigte Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft soll sich auf dem Niveau des Vorjahres bewegen (währungsbereinigt: Anstieg im mittleren einstelligen Prozentbereich). Prognose der Konzern-Finanzkennzahlen für 2018A 3.1.2/1 scroll
Umsatz- und Ergebnisprognose nach SegmentenFür Pharmaceuticals planen wir unter Berücksichtigung von Lieferschwierigkeiten im Supply Center Leverkusen einen Umsatz von über 16,5 Mrd. €. Dies entspricht einem währungs- und portfoliobereinigten Zuwachs im unteren einstelligen Prozentbereich. Den Umsatz mit unseren Hauptwachstumsprodukten Xarelto™, Eylea™, Stivarga™, Xofigo™ und Adempas™ wollen wir in Richtung 7 Mrd. € steigern. Wir planen eine Verringerung des um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA im unteren einstelligen Prozentbereich (währungsbereinigt: Steigerung im unteren einstelligen Prozentbereich). Wir erwarten einen leichten Rückgang der um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA-Marge.
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Dabei werden die Monatsdurchschnittskurse aus 2017 verwendet (siehe B 4/1). Im Segment Consumer Health rechnen wir mit einem Umsatz von über 5,5 Mrd. €. Dies entspricht währungs- und portfoliobereinigt dem Vorjahresniveau. Beim EBITDA vor Sondereinflüssen erwarten wir einen Rückgang im unteren einstelligen Prozentbereich (währungsbereinigt: Steigerung im unteren einstelligen Prozentbereich). Für Crop Science gehen wir von einem Umsatz von über 9,5 Mrd. € aus. Dies entspricht einer währungs- und portfoliobereinigten Steigerung im mittleren einstelligen Prozentbereich. Wir erwarten eine Steigerung des EBITDA vor Sondereinflüssen im mittleren bis oberen einstelligen Prozentbereich (währungsbereinigt: Anstieg im mittleren Zehner-Prozentbereich). Im Segment Animal Health erwarten wir eine währungs- und portfoliobereinigte Umsatzsteigerung im unteren einstelligen Prozentbereich. Beim EBITDA vor Sondereinflüssen planen wir einen Rückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich (währungsbereinigt: auf Vorjahresniveau). Sowohl Umsatz als auch EBITDA vor Sondereinflüssen sind von veränderten Rechnungslegungsvorschriften (IFRS 15) negativ betroffen. Überleitung : Für das Jahr 2018 erwarten wir einen Umsatz von etwa 1,5 Mrd. €. Das EBITDA vor Sondereinflüssen planen wir in einer Größenordnung von -0,2 Mrd. €. Prognose weiterer Konzernkennzahlen für 2018A 3.1.2/2 scroll
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i.W. Kosten im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme von Monsanto bis zum Closing,
Restrukturierungs- und Effizienzverbesserungsmaßnahmen Ausblick unter Berücksichtigung von MonsantoMit der erwarteten Übernahme im 2. Quartal 2018 rechnen wir mit einer deutlichen Steigerung des Umsatzes und des um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA. Beim bereinigten Ergebnis je Aktie erwarten wir auf Basis der gegenwärtigen Annahmen bezüglich der durchzuführenden Eigenkapital- und Finanzierungsmaßnahmen einen moderaten Rückgang. Für das erste volle Jahr nach der Übernahme erwarten wir unverändert eine deutliche Steigerung des Umsatzes und des EBITDA vor Sondereinflüssen sowie einen Zuwachs beim bereinigten Ergebnis je Aktie. Ausblick für die Bayer AGFür die Bayer AG erwarten wir Umsatzerlöse von etwa 15 Mrd. € und ein EBIT in der Größenordnung von -1,5 Mrd. €. Enthalten ist dabei das eigene sowie das von der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG durch Betriebsverpachtung übernommene operative Geschäft. Zudem vereinnahmt die Bayer AG das Ergebnis der meisten inländischen Gesellschaften über bestehende Gewinnabführungsverträge. Zusätzlich stellen gezielte innerkonzernliche Dividendenmaßnahmen sicher, dass ausreichend ausschüttungsfähiges Kapital zur Verfügung steht. Der Ausblick für den Bayer-Konzern spiegelt somit aufgrund der Verflechtungen zwischen Bayer AG und ihren Tochtergesellschaften größtenteils auch die Erwartungen für die Bayer AG wider. Insgesamt gehen wir auch im kommenden Jahr davon aus, bei der Bayer AG einen Bilanzgewinn zu erzielen, der es ermöglicht, unsere Aktionäre angemessen am Ergebnis des Konzerns zu beteiligen. 3.2 Chancen- und Risikobericht3.2.1 Konzernweites Chancen- und RisikomanagementsystemAls international agierendes Life-Science-Unternehmen ist der Bayer-Konzern ständig einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen ausgesetzt, die das Erreichen unserer finanziellen und nichtfinanziellen Ziele in wesentlichem Maße beeinflussen können. Chancen- und Risikomanagement ist daher ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung. Eine Chance verstehen wir als positive, ein Risiko als negative Abweichung von einem Plan- oder Zielwert möglicher künftiger Entwicklungen. Durch die Entkonsolidierung von Covestro zum Ende des 3. Quartals 2017 wird das Chancen- und Risikomanagement von Covestro nicht mehr betrachtet. Die operativen Risiken von Covestro sind nicht mehr Bestandteil des Bayer-Risikoprofils. ChancenmanagementsystemChancen identifizieren wir im Rahmen des jährlichen strategischen Planungszyklus, in dem die Segmente interne und externe Einflussfaktoren analysieren, welche die Entwicklung unserer Geschäftstätigkeit positiv beeinflussen können. Diese Faktoren können gesellschaftlicher, ökonomischer oder umweltbezogener Art sein. Die Kernphase unseres strategischen Planungsprozesses findet regelmäßig im ersten Halbjahr statt und beginnt mit einer umfassenden Analyse der Märkte. Darauf aufbauend identifizieren die Segmente ihre Chancen durch eine Analyse ihres jeweiligen Marktumfelds. Hierbei werden unterschiedliche Zeiträume zugrunde gelegt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Trends oder Entwicklungen uns kurz-, mittel- und auch langfristig beeinflussen können. Darüber hinaus erfolgt die Identifikation von Chancen durch das Management und die Mitarbeiter im Rahmen der täglichen Beobachtung der internen Prozesse und Märkte. Chancen, von denen wir mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwarten, dass sie eintreten, haben wir in unserer Planung bereits berücksichtigt. RisikomanagementsystemIm Zuge der zu Beginn des Jahres 2016 eingeleiteten Neuorganisation des Konzerns wurde die Koordination der Risikomanagementaktivitäten in der Konzernfunktion Risk Management gebündelt, welche direkt an den Finanzvorstand berichtet, und das Risikomanagement ganzheitlich und umfassend neu aufgestellt. Im Zuge dessen wurde der Risikomanagementprozess (Enterprise-Risk-Management(ERM)-Prozess), u. a. mit einem überarbeiteten Risikokatalog (Bayer Risk Universe) und einer modifizierten Bewertungssystematik, angepasst. Der Bayer-Konzern hat ein holistisches und integriertes Risikomanagementsystem implementiert, um durch die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken den Fortbestand und die künftige Zielerreichung des Konzerns sicherzustellen. Das Risikomanagement des Bayer-Konzerns orientiert sich an international anerkannten Standards und Prinzipien, wie beispielsweise dem Risiko-Management-Standard ISO 31000 der Internationalen Organisation für Normierung (ISO). Struktur des Bayer-RisikomanagementsystemsStruktur des RisikomanagementsystemsA 3.2.1/1 ![]() Vorstand / AufsichtsratDer Vorstand der Bayer AG trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems mindestens einmal pro Jahr. Bayer Risk CommitteeDas Bayer Risk Committee unter Vorsitz des Finanzvorstands setzt sich aus Vertretern der Segmente und Konzernfunktionen zusammen. Es stellt sicher, dass auf alle bedeutenden Risiken (mit angemessenen Mitigationsmaßnahmen) reagiert wird. Darüber hinaus diskutiert und überprüft das Committee regelmäßig dieses Risikoportfolio und den Mitigationsstatus. Operatives GeschäftDie Verantwortung für Identifikation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von Risiken liegt bei den operativen Geschäftseinheiten in den Segmenten und Konzernfunktionen. Kontroll- und ÜberwachungssystemeUm die gesetzlich geforderte Überwachung der wesentlichen Geschäftsrisiken durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zu gewährleisten, hat der Bayer-Konzern ein Risikofrüherkennungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG, ein Internes Kontrollsystem für (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse sowie ein Compliance-Managementsystem implementiert. Diese liegen in der Verantwortung verschiedener Konzernfunktionen. Als wesentliche Funktion für die Kontroll- und Überwachungssysteme steuert und koordiniert die Konzernfunktion Risk Management das Risikomanagementsystem. Sie stellt übergreifende Standards, Methoden und Tools zur Verfügung und ist darüber hinaus für das Risikofrüherkennungssystem verantwortlich, steuert den jährlichen ERM-Prozess und gewährleistet die Berichterstattung an das Bayer Risk Committee und den Vorstand. Im Folgenden werden die drei Systeme für den Bayer-Konzern näher beschrieben. Risikofrüherkennungssystem (RFS)Die Anforderung gemäß § 91 Abs. 2 AktG, alle wesentlichen und / oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein RFS frühzeitig erkennen zu können, erfüllen wir durch den ERM-Prozess. Hierdurch werden einheitliche Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des RFS im Konzern gesetzt. Internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess(Bericht gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB) Als Teil des umfassenden Risikomanagementsystems verfügt Bayer über ein internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (Internal Control System oder kurz ICS), in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Ziel unseres ICS ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB. Das ICS ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen auf Basis geltender gesetzlicher Normen, Rechnungslegungsvorschriften sowie der für alle konsolidierten Konzernunternehmen verbindlichen internen Konzernregelungen gewährleistet ist. Risiken werden sowohl identifiziert und bewertet als auch durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen begrenzt. Konzernweit verbindliche ICS-Standards, wie z. B. systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse sowie die Funktionstrennung wurden daraus abgeleitet und von der Konzernfunktion Risk Management im Namen des Finanzvorstandes der Bayer AG vorgegeben. Die ICS-Standards werden von den Konzerngesellschaften umgesetzt und die Einhaltung vom jeweiligen Management verantwortet. Unter Nutzung konzerneigener Shared Service Center erstellen die Konzerngesellschaften ihre Abschlüsse und übermitteln sie über ein konzernweit einheitlich definiertes Datenmodell. Dieses Datenmodell unterliegt der Konzernregelung zur Rechnungslegung und stellt damit die Regelkonformität des Konzernabschlusses sicher. Der Vorstand der Bayer AG hat die Wirksamkeit des ICS und dessen Kriterien für das Geschäftsjahr 2017 als funktionsfähig beurteilt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein Internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Compliance-ManagementsystemUnser Compliance-Managementsystem hat zum Ziel, das rechtmäßige und verantwortungsbewusste Handeln unserer Mitarbeiter sicherzustellen. Potenzielle Zuwiderhandlungen sollen schon im Vorfeld erkannt und systematisch unterbunden werden. Das Compliance-Managementsystem leistet folglich einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Compliance in unseren operativen Geschäftseinheiten und deren Prozessen. Detaillierte Informationen zum Compliance-Managementsystem sind in Abschnitt A 4.2 "Compliance" dargestellt. Dort wird insbesondere der Prozess der Identifikation und Maßnahmenergreifung beschrieben. Prozessunabhängige ÜberwachungDie Konzernfunktion Interne Revision unterstützt den Vorstand unter anderem bei der unabhängigen Überwachung des Risikomanagementsystems. Sie überprüft einzelne Risikobereiche sowie die ergriffenen Maßnahmen. Zusätzlich beurteilt der Abschlussprüfer als unabhängige externe Instanz im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung das Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung. Grundelemente des RisikomanagementsystemsGrundelemente des RisikomanagementsystemsA 3.2.1/2 ![]() Im Folgenden werden die Grundelemente des Risikomanagementsystems beschrieben, welche in verbindlichen Dokumenten geregelt sind. Risikokultur und Ziele des RisikomanagementsystemsDie Grundsätze des Risikomanagementsystems orientieren sich an den strategischen Zielen des Gesamtkonzerns sowie der einzelnen Segmente und schaffen die Basis für einen sachgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken. Durch Einbinden aller Unternehmensebenen werden Risikobewusstsein und Risikoverständnis geschärft, was für die Schaffung einer Risikokultur essenziell ist. Darüber hinaus wird mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, Grundsätzen, Standards, Methoden und Tools sowie Schulungen die Grundlage für ein eigenständiges, proaktives und systematisches Management von Risiken geschaffen. RisikomanagementprozessIdentifikation: Die Identifikation von Risiken erfolgt durch Risikoverantwortliche in den operativen Gesellschaften oder Funktionen. Zur Unterstützung einer möglichst vollständigen Risikoidentifikation verfügt der Bayer-Konzern über ein Risk Universe, welches die potenziellen Risikokategorien von Bayer als Life-Science-Unternehmen reflektiert. Das Bayer Risk Universe berücksichtigt auch ausdrücklich Risiken nichtfinanzieller Art, die mit unserer Geschäftstätigkeit oder unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind. Dabei kann es sich auch um Risiken gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in Bezug auf die Aspekte Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Menschenrechte und Korruption / Bestechung (Compliance) handeln. Das Risk Universe wird regelmäßig geprüft und bei Bedarf aktualisiert. Bewertung: Gemäß der nachfolgenden Matrix werden die identifizierten Risiken nach ihrem potenziellen Schadensausmaß und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt, nach Berücksichtigung von Mitigationsmaßnahmen. Ab diesem Jahr erfolgt die Einordung in eine 5x5-Matrix, während zuvor eine 3x3-Matrix verwendet wurde. Risiko-BewertungsmatrixA 3.2.1/3 ![]() Die Bewertung des Schadensausmaßes erfolgt quantitativ und / oder qualitativ: Die quantitative Beurteilung reflektiert einen möglichen Ausfall von Zahlungsmittelzuflüssen, während zuvor eine Ergebnisgröße verwendet wurde. Eine qualitative Einschätzung des Schadens erfolgt mittels Kriterien wie strategische Auswirkungen, Einfluss auf unsere Reputation, möglicher Vertrauensverlust bei Stakeholdergruppen oder die mögliche Verletzung von Nachhaltigkeitsprinzipien (z. B. in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Menschenrechte). Die höchste Bewertung - qualitativ oder quantitativ - bestimmt die Gesamtbeurteilung. Bei der Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit liegt grundsätzlich ein Zeitraum von 10 Jahren zugrunde. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit im Gesamtrisikoportfolio werden die Risiken als hoch, mittel oder niedrig klassifiziert. Risiken mit einem potenziellen Schadensausmaß von über 4.000 Mio. € werden hinsichtlich ihrer möglichen Bestandsgefährdung einer gesonderten Prüfung durch das Bayer Risk Committee unterzogen. Steuerung: Die Risikoverantwortlichen entscheiden auf Basis einer Kosten- und Nutzenabwägung über das anzustrebende Risikoniveau und definieren eine Strategie sowie Maßnahmen zur Risikosteuerung. Hierzu zählen Risikovermeidung, Risikoverringerung, Risikotransfer sowie Risikoakzeptanz. Berichterstattung: Die Ergebnisse werden durch die Konzernfunktion Risk Management an das Bayer Risk Committee berichtet. Zusätzlich werden neue Risiken oberhalb einer definierten Wertgrenze ad-hoc an die Konzernfunktion Risk Management berichtet und, sofern relevant, an das Bayer Risk Committee und den Finanzvorstand. Einmal jährlich erfolgt die Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Überwachung und VerbesserungDie Verantwortlichen evaluieren fortlaufend die Angemessenheit und Aktualität der Grundsätze, Standards, Methoden und Tools. Sofern sich z. B. die strategischen Ziele und / oder das Bayer Risk Universe ändern, führt dies zu einer Anpassung. 3.2.2 Chancen- und RisikolageAls wesentliche zu berichtende Risiken im Sinne von DRS 20 werden im Folgenden alle hohen sowie die mittleren, vom Schadensausmaß her mindestens als signifikant eingestuften, finanziellen und nichtfinanziellen Risiken berichtet. Diese befinden sich innerhalb des schwarzen Rahmens in der Bewertungsmatrix A 3.2.1/3. In der im Vorjahr geltenden Systematik wurden dagegen alle Risiken mit einem Schadensausmaß von über 500 Mio. € betrachtet. Wir berichten des Weiteren bedeutende Risiken, die unter Umständen nicht, nur unzureichend oder wenig aussagekräftig finanziell quantifizierbar sind. Die in diesem Abschnitt ausgewiesenen Risiken beschreiben wir detailliert unter Berücksichtigung der etablierten Mitigationsmaßnahmen (Nettorisiko). Ferner berichten wir über wesentliche Chancen, die im Chancenmanagement identifiziert wurden. Vergleichbare Risiken aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen werden gegebenenfalls zusammengefasst berichtet. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Im Vergleich zum Vorjahr wurden die Risikomanagementprozesse weiterentwickelt und im Zuge dessen auch die Bewertungsmethodik wie oben beschrieben geändert. Aus diesem Grund ist ein Jahresvergleich der Risiken nur bedingt möglich. Wir haben daher darauf verzichtet, diesen abzubilden. Sofern relevant, gehen wir in der Beschreibung auch auf segmentspezifische Ausprägungen der Chancen und Risiken ein. Gesondert zu erläuternde Risiken im Zusammenhang mit den Aspekten gemäß der Definition des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes müssten nach unserem Verständnis mindestens das Schadensausmaß "kritisch" und eine mit "sehr wahrscheinlich" eingestufte Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Solche wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht identifiziert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelnen Risikokategorien mit den Risikoklassen und den betroffenen Segmenten. Die Chancen und Risiken, die sich aus der geplanten Akquisition des Unternehmens Monsanto ergeben, werden detailliert im nachfolgenden Kapitel beschrieben. Wesentliche Risikobereiche im ÜberblickA 3.2.2/1 scroll
PH: Pharmaceuticals; CS: Crop Science; CH: Consumer Health
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Genannt werden die Segmente, die wesentliche Risiken identifiziert haben. Grundsätzlich
können auch andere Segmente in geringerem Ausmaß betroffen sein. Bei wesentlichen
Risiken, die von Konzernfunktionen berichtet werden, weisen wir den Konzern aus. Externes Netzwerk und PartnerschaftenEntlang der Wertschöpfungskette unserer Produkte unterhalten wir Partnerschaften. Eine suboptimale Leistung unserer Partner kann die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung unserer Dienstleistungen und Produkte beeinflussen und sich negativ auf unser Geschäft auswirken. In einigen Ländern werden die Vermarktungsrechte für bestimmte pharmazeutische Produkte von Dritten gehalten. Eine unzureichende Leistung dieser Vertriebspartner kann sich negativ auf unsere Umsatz- und Kostenentwicklung auswirken. Wir haben daher ein "Alliance Management" etabliert, um wesentliche Kooperationen zu überwachen und den operativen Funktionen entsprechende Hilfestellung zu bieten. Darüber hinaus werden einige Materialien, insbesondere in unserem Segment Pharmaceuticals, von einer nur sehr geringen Anzahl an Lieferanten zur Verfügung gestellt. Durch Lieferverzögerungen kann es zu Produktionsunterbrechungen kommen. Ebenso kann es zu Preisanpassungen kommen, die einen negativen Einfluss auf unsere Marge haben können. Diesen Risiken begegnen wir durch den Aufbau von alternativen Zulieferern, Abschluss von längerfristigen Verträgen, die Ausweitung von Lagerbeständen oder Eigenherstellung. Strategic Material Review Committees (SMRCs) überprüfen und bewerten regelmäßig die Zulieferrisiken. Aus Gesamtkonzernsicht besteht das Risiko, dass unsere Unternehmenswerte, Anforderungen an Ethik, Compliance und Nachhaltigkeit nicht adäquat durch unser externes Netzwerk sowie unsere Partner berücksichtigt werden. Diesem Risiko begegnen wir durch einen Evaluierungsprozess, einen Verhaltenskodex für Lieferanten sowie Bewertungen und Audits von Lieferanten. Geistiges EigentumDer Bayer-Konzern verfügt historisch wie auch aktuell über ein Portfolio, das zu großen Teilen aus patentgeschützten Produkten besteht. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen der Patentanmeldung und der Markteinführung eines Produkts hat Bayer in der Regel nur wenige Jahre Zeit, um einen angemessenen Ertrag zur Deckung der Entwicklungskosten zu erwirtschaften. Umso wichtiger ist ein wirksamer und sicherer Patentschutz. Insbesondere Generika-Anbieter versuchen, Patente vor ihrem Ablauf anzugreifen. Wir sind derzeit in Gerichtsverfahren involviert, um den Patentschutz für unsere Produkte durchzusetzen. Klagen Dritter aufgrund potenzieller Verletzung von Patenten oder sonstiger Schutzrechte durch Bayer können die Entwicklung oder Herstellung bestimmter Produkte behindern oder gar stoppen und uns zu Schadenersatz- oder Lizenzzahlungen an Dritte verpflichten. Unsere Patentabteilung prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen operativen Bereichen regelmäßig die aktuelle Patentlage und beobachtet mögliche Patentverletzungsversuche, um bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten. Forschung und EntwicklungGeschäftsübergreifend sehen wir Chancen durch unsere Innovationskraft sowohl in der Weiterentwicklung unserer Marken als auch in der Entwicklung unserer Forschungspipeline. Im Segment Pharmaceuticals ergeben sich Chancen aus der Digitalisierung und damit verbundener neuer Methoden in der Forschung und Entwicklung, die Zeit sparen und die Entwicklungseffektivität erhöhen. Um unsere Innovationskraft zu stärken, setzen wir auch auf die Vernetzung außerhalb unserer Unternehmensgrenzen. Daraus entstehen langfristig neue Impulse für die Entwicklung neuer Produkte. Trotz aller Anstrengungen können wir nicht sicherstellen, dass wir hinreichend Forschungskandidaten identifizieren und dass alle Produkte, die sich zukünftig oder derzeit in unserer Entwicklungspipeline befinden, ihre geplante Zulassung / Registrierung erreichen und erhalten bzw. sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden. Dies kann u. a. daran liegen, dass bei der Produktentwicklung technische, kapazitative und zeitliche Anforderungen nicht erfüllt oder anvisierte Studienziele verfehlt werden. Dabei kann auch die Leistungsfähigkeit unserer Forschungspartner ein limitierendes Element sein. Bei der Produktzulassung oder -einführung kann es zu Verzögerungen oder Mehrkosten kommen. Der Bayer-Konzern versucht, diesem Risiko über ein ganzheitliches Portfoliomanagement zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und zur Priorisierung seiner Entwicklungsprojekte entgegenzuwirken. Einkauf und ProduktionAn unseren Standorten kann es trotz aller Vorkehrungen zu Betriebsunterbrechungen kommen, z. B. durch Brände, Stromausfälle, Cyber-Angriffe oder Lieferunterbrechungen. Dies schließt auch externe Partner ein. Können wir die Nachfrage nach unseren Produkten nicht bedienen, kann es zu einem strukturellen Umsatzrückgang kommen. Diesem Risiko begegnen wir durch eine Verteilung der Produktion für bestimmte Produkte auf verschiedene Standorte bzw. durch den Aufbau von Sicherheitsbeständen. Zudem ist an allen unseren Produktionsstandorten als verpflichtender Bestandteil unseres HSEQ-Managements ein Sicherheits- und Krisenmanagement auf Grundlage einer entsprechenden Konzernregelung implementiert. PersonalQualifizierte und engagierte Mitarbeiter sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Schwierigkeiten bei der Rekrutierung, Einstellung, Bindung und Weiterentwicklung von Fachkräften können erhebliche negative Auswirkungen auf die künftige Unternehmensentwicklung haben. Darüber hinaus können eine unangemessene und nicht transparente Firmenkultur und -strategie sowie daraus abgeleitete Ziele und Anforderungen an die Mitarbeiter demotivieren und zu unzureichender Leistung führen und die Attraktivität von Bayer als Arbeitgeber negativ beeinflussen. Basierend auf Analysen des zukünftigen Bedarfs entwickeln wir entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung. Die Ausrichtung unserer Firmenkultur auf personelle Vielfalt (Diversity) und Mitarbeiterbedürfnisse ermöglicht es uns zudem, das gesamte Arbeitsmarktpotenzial auszuschöpfen. Darüber hinaus ist ein bewusstes und transparentes Veränderungsmanagement fester Bestandteil der Personalführung, um unsere Mitarbeiter dauerhaft zu motivieren. InformationstechnologieDie Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation des Bayer-Konzerns basieren auf globalen IT-Systemen. In diesem Zusammenhang ist die Vertraulichkeit von internen und externen Daten für Bayer von elementarer Bedeutung. Ein Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität von Daten und Informationen, z. B. durch (Cyber-)Angriffe, kann zu Manipulationen und / oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how führen. Um diesem Risiko zu begegnen, werden z. B. neu einzusetzende Technologien mit einer hohen Intensität getestet, und es werden Projekte durchgeführt, um die technischen Sicherheitsstandards auf dem neuesten Stand zu halten und proaktiv neue Bedrohungen zu untersuchen (z. B. Informationssicherheit@Bayer, Cyber Security Initiative, User Awareness). Ferner wird die bestehende IT-Infrastruktur durch Schutzmaßnahmen des Corporate Cyber Defense Center vor unerlaubtem Zugriff geschützt. Finanzen, Rechnungswesen und SteuernLiquiditätsrisikoLiquiditätsrisiken reflektieren die mögliche Unfähigkeit des Bayer-Konzerns, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Das Liquiditätsrisiko wird von der Konzernfunktion Finanzen im Rahmen unserer taggleichen und mittelfristigen Liquiditätsplanung zentral ermittelt und gesteuert. Um konzernweit sämtliche geplante Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit erfüllen zu können, werden entsprechende liquide Mittel bereitgehalten. Darüber hinaus wird eine Reserve für ungeplante Mindereingänge oder Mehrausgänge vorgehalten, deren Höhe regelmäßig überprüft und angepasst wird. Des Weiteren stehen Bankkreditlinien, insbesondere eine nicht in Anspruch genommene, syndizierte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 3,5 Mrd. € mit aktueller Laufzeit bis 2020, zur Verfügung. KreditrisikenDie Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Bayer-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen zur Bezahlung oder sonstigen Erfüllung nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch vorhandene Sicherheiten, insbesondere unsere globalen Kreditversicherungsprogramme, reduziert. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Handelsforderungen sind bei den fakturierenden Gesellschaften jeweils verantwortliche Credit Manager benannt, die regelmäßig Bonitätsanalysen der Kunden vornehmen. Sicherheiten liegen für einen Teil dieser Forderungen vor und werden in Abhängigkeit von den lokalen Rahmenbedingungen genutzt, z. B. Kreditversicherungen und Bürgschaften. Grundsätzlich wird Eigentumsvorbehalt mit unseren Kunden vereinbart. Für alle Kunden werden Kreditlimite festgelegt. Darüber hinaus werden alle Limite für Schuldner mit einem Gesamtrisikoexposure von 10 Mio. € und mehr lokal beurteilt und der Zentralfunktion Finanzen vorgelegt. Die Steuerung der Kreditrisiken aus Finanztransaktionen erfolgt zentral im Bereich Finanzen. Zur Risikominimierung werden Finanztransaktionen nur im Rahmen festgelegter Limite mit Banken und Partnern getätigt, die bevorzugt ein "Investment Grade" besitzen. Chancen und Risiken aus MarktpreisänderungenChancen und Risiken aus Änderungen von Marktpreisen im Devisen- und Zinsbereich werden zentral durch die Zentralfunktion Finanzen gesteuert. Im Rahmen der Steuerung werden Risiken durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente vermieden bzw. begrenzt. Art und Ausmaß von Devisen- und Zinsrisiken werden jeweils durch eine Sensitivitätsanalyse dargestellt, bei der durch eine hypothetische Veränderung von Risikovariablen (z. B. Zinskurven) potenzielle Effekte auf das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschätzt werden können. Die in den Sensitivitätsanalysen verwendeten Annahmen spiegeln unsere Sicht der Veränderungen von Wechselkursen und Zinssätzen wider, die in einem Zeitraum von einem Jahr und unter Zugrundelegung angemessener Maßstäbe möglich sind. Diese Annahmen werden regelmäßig überprüft. Devisenchancen und -risiken ergeben sich für den Bayer-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen geplanten Zahlungseingängen und -ausgängen in funktionaler Währung. Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit und finanziellen Positionen werden in der Regel für liquide Währungen in voller Höhe mit Zins-Währungsswaps währungskursgesichert. Künftig geplante Zahlungseingänge und -ausgänge (antizipiertes Exposure) werden nach Managementvorgaben durch Devisentermingeschäfte und -optionen gesichert. Zur Ermittlung der Sensitivitäten ist eine hypothetische Auf- bzw. Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 % basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen zugrunde gelegt worden. Zum 31. Dezember 2017 hätte der geschätzte hypothetische Gewinn oder Verlust von Cashflows aus derivativen und nicht-derivativen Finanzinstrumenten auf das Ergebnis und das Eigenkapital (Other Comprehensive Income) 346 Mio. € betragen (31. Dezember 2016: 380 Mio. €). Davon beziehen sich 155 Mio. € auf den US-Dollar (USD), 66 Mio. € auf den chinesischen Renminbi (CNY), 44 Mio. € auf den japanischen Yen (JPY) und 40 Mio. € auf den kanadischen Dollar (CAD). Währungseffekte auf das antizipierte Exposure bleiben hierbei unberücksichtigt. Der Effekt auf das Eigenkapital aus im Rahmen von Hedge Accounting designierten Derivaten zur Absicherung unseres antizipierten Exposures hätte 353 Mio. € betragen. Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Bayer-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen, die wiederum zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie zu veränderten Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen können. Die Steuerung von Zinschancen und -risiken erfolgt über eine vom Management festgelegte, regelmäßig überprüfte Ziel-Duration für die Konzernverschuldung. Um die angestrebte Zielstruktur für die Konzernverschuldung zu erhalten, werden Zinsswaps abgeschlossen. Eine Sensitivitätsanalyse auf Basis unserer Nettoposition aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten und Forderungen zum Jahresende 2017 unter Berücksichtigung der für unsere Verbindlichkeiten und Forderungen in allen wesentlichen Währungen relevanten Zinssätze ergab: Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze ab dem 1. Januar 2017 um einen Prozentpunkt hätte (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 13 Mio. € geführt (31. Dezember 2016: 31 Mio. €). Finanzrisiken im Zusammenhang mit PensionsverpflichtungenDer Bayer-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitern aus Pensions- und anderen pensionsähnlichen Leistungszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie Zinssatz, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich machen oder infolge der innerhalb der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Verluste zu einem niedrigeren Eigenkapital führen kann. Ein Großteil der Pensionsverpflichtungen ist durch Planvermögen gedeckt, das aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Immobilien und anderen Vermögensanlagen besteht. Rückläufige oder gar negative Erträge aus diesen Anlagen können sich ungünstig auf den zukünftig beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Beide Effekte können die Entwicklung des Eigenkapitals und / oder die Ertragslage negativ beeinflussen und / oder zusätzliche Zahlungen unseres Unternehmens notwendig machen. Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens begegnen wir durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken im Hinblick auf unsere weltweiten Pensionsverpflichtungen. SteuerrisikenDie Bayer AG und ihre Tochtergesellschaften operieren weltweit und unterliegen damit vielfältigen nationalen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Die Gesellschaften des Bayer-Konzerns werden fortlaufend von Finanzbehörden in verschiedenen Ländern geprüft. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörden in diesen Ländern können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Den sich ergebenden Risiken begegnen wir durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. ProduktsicherheitBayer bewertet mögliche Gesundheits- und Umweltrisiken eines Produkts entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Trotz umfassender Studien vor der Zulassung / Registrierung eines Produkts ist es möglich, dass es zu einer teilweisen oder kompletten Rücknahme vom Markt kommen kann, u. a. bedingt durch das Auftreten von unerwarteten Nebenwirkungen. Ein solcher Vertriebsstopp kann freiwillig erfolgen oder auch durch rechtliche und behördliche Schritte begründet sein. Diesen Risiken begegnen wir mit einer Aufbau- und Ablauforganisation für die Arznei- und Pflanzenschutzmittelsicherheit und -prüfung. Bei Crop Science gibt es zudem ein umfassendes Stewardship-Programm. Gesundheit, Sicherheit und UmweltschutzNeben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer Mitarbeiter und der Umwelt hohe Priorität. Fehlverhalten und die Nichteinhaltung der Anforderungen können Personen-, Sach-, Reputations- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen zur Folge haben. Mit unseren Grundsätzen, Standards und Maßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Anforderungen adäquat kommuniziert, verstanden und bestmöglich umgesetzt werden. Qualitätsanforderungen und behördliche AuflagenUnsere Geschäftstätigkeit unterliegt in nahezu allen Ländern umfassenden Regulierungen, Standards und Auflagen sowie Kontrollen. Durch die steigenden Erwartungen von Öffentlichkeit und Aufsichtsbehörden erwarten wir weiterhin deutlich verschärfte Prüfanforderungen, z. B. im Bereich Gesundheit an klinische Studien und in Produktionsprozessen, oder bei Crop Science bei der Kontrolle gentechnisch modifizierter Organismen, insbesondere auch auf Länderebene. Das Auftreten von Spuren unerwünschter gentechnisch modifizierter Organismen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Lebensmitteln kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Potenzielle Verstöße gegen aktuelle oder sich verändernde regulatorische Anforderungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen, einschließlich erheblicher monetärer Strafen, eine Einschränkung unserer unternehmerischen Handlungsfreiheit sowie weitere finanzielle Nachteile zur Folge haben. Sie können der Reputation von Bayer schaden und zu Absatz- bzw. Margenrückgängen führen. Darüber hinaus können geänderte Anforderungen zu höheren Produktentwicklungskosten und -zeiten sowie zu einer erforderlichen Anpassung des Produktportfolios führen. Den Risiken begegnen wir durch verbindlich beschriebene Grundsätze, Standards und implementierte Kontrollmechanismen. Veränderungen in den regulatorischen Anforderungen werden überwacht mit dem Ziel, die Umsetzung sicherzustellen. Qualitätsbezogene Anforderungen werden in globalen Quality-Management-Systemen definiert und implementiert. Recht und ComplianceDer Bayer-Konzern ist Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Dazu gehören insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Antikorruptionsrecht, Patentrecht, Steuerrecht, Datenschutz sowie Umweltschutz. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund möglicher Verletzungen gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen, wie potenzielle Verstöße gegen Kartellgesetze oder bestimmte Marketing- und Vertriebspraktiken, können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben, einschließlich erheblicher monetärer Strafen sowie weiterer finanzieller Nachteile. Sie können der Reputation von Bayer schaden und sich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. Um die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sicherzustellen, hat der Bayer-Konzern ein globales Compliance-Managementsystem etabliert. Geschäftsumfeld und AbsatzmärkteWir sehen das Risiko, dass unser Wachstum und Marktanteil durch den zunehmenden weltweiten Kostendruck auf Gesundheitssysteme sowie Preisregulierungen gebremst werden könnte. Staatliche Preisregulierungen, auch bedingt durch den weltweiten Kostendruck auf die Gesundheitssysteme, können die Renditen unserer pharmazeutischen Produkte schmälern und dazu führen, dass die Markteinführung eines neuen Produkts im Einzelfall unrentabel wird. Darüber hinaus könnten unser Wachstum und unsere Marktanteilsentwicklung durch innovative und aggressive (Preis-)Politik unserer Wettbewerber, auch aus dem Generikabereich, negativ beeinflusst werden. Nach unserer Einschätzung wird das jetzige Ausmaß der Preisregulierung und des Preisdrucks weiterhin bestehen oder sogar zunehmen. Durch gestärkte eigene F&E-Kapazitäten, Akquisitionsmaßnahmen und Partnerschaften stellen wir uns auf diese Entwicklung ein. Auch der aktuell stattfindende globale Konsolidierungsprozess in der Saatgut- und Pflanzenschutzindustrie verändert unser Wettbewerbsumfeld. Darüber hinaus sehen wir im Segment Crop Science das Risiko, dass sich die Märkte für Saatgut und Pflanzenschutzmittel durch die Digitalisierung der Landwirtschaft grundlegend wandeln können, mit Auswirkungen auf die Wertschöpfung und den Zugang zu Märkten und Kunden. Können wir nicht durch geeignete Initiativen an diesen Entwicklungen partizipieren oder ihnen entgegenwirken, könnte dies zum Verlust von Kunden, Marktanteilen oder Geschäftswert führen sowie höhere nachträgliche Investitionen erforderlich machen. Diesem Risiko begegnen wir unter anderem durch unsere Digital-Farming-Initiative, bei der wir Ergebnisse aus der Analyse und Interpretation von landwirtschaftlichen Daten nutzen, sowie durch ausgewählte weitere Akquisitionen und breite wissenschaftliche und kommerzielle Partnerschaften. Auch im Segment Consumer Health besteht das Risiko, dass durch Digitalisierung und neue digitale Produkte bestehende Geschäftsmodelle Verwerfungen unterliegen. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Hebel für die Erlangung eines Wettbewerbsvorteils. Wenn wir die Entwicklung nicht adäquat in unsere bestehenden Geschäftsmodelle integrieren, könnte dies zum Verlust von Kunden und Marktanteilen führen. Im Rahmen von Initiativen beobachten wir den Markt sehr genau und erarbeiten Strategien, um die Entwicklungen in unseren Geschäftsmodellen abbilden zu können. Politisches, soziales und makroökonomisches UmfeldVeränderung der politischen, sozialen und makroökonomischen Faktoren, z. B. Konjunktur, Lebenserwartung, Bevölkerungszahl, Verbraucherverhalten bzw. gesellschaftliche Trends, politische Krisen und Instabilität, bieten für uns Chancen, gehen aber auch mit Risiken einher. Moderne Landwirtschaftstechniken, der Einsatz bestimmter Klassen von Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Gentechnik sind immer wieder Gegenstand öffentlicher Debatten. In Folge dieser politischen Meinungsbildung können sich gesetzliche und regulatorische Entscheidungen ergeben, die die Anwendbarkeit unserer Produkte erheblich beschränken, bis hin zur freiwilligen oder erzwungenen Einstellung der Vermarktung. Ferner können sich Entscheidungen ebenfalls auf landwirtschaftliche Importe aus anderen Regionen und somit auf unser Geschäft dort auswirken. Um diesen Risiken zu begegnen, verfolgen wir intensiv die regulatorischen und gesetzgeberischen Entscheidungsprozesse und entwickeln unser Produktportfolio im Hinblick auf zu erwartende Veränderungen weiter. Darüber hinaus stehen wir mit Interessengruppen und Behörden in kontinuierlichem Dialog im Sinne wissenschaftlich fundierter, rationaler und verantwortungsvoller Diskussionen und Entscheidungen. Die Chancen unserer landwirtschaftlichen Geschäfte entstehen durch die wachsende Weltbevölkerung mit erhöhtem Nahrungsmittelbedarf. Darüber hinaus verändert sich zum Teil das Konsumverhalten hin zu einer steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Demzufolge muss die Produktivität der Landwirtschaft steigen, um den sinkenden Pro-Kopf-Anbauflächen, den Herausforderungen durch den Klimawandel und den vermehrten Resistenzen gerecht zu werden. Um bei steigendem Bedarf und limitierten Ackerflächen ausreichend Lebens- und Futtermittel produzieren zu können, erwarten wir eine zunehmende Nachfrage nach hochwertigen Saatgut- und Pflanzenschutzprodukten. So entwickelt Crop Science beispielsweise Verfahren, um Nutzpflanzen effektiver u. a. gegen Klima- und Umwelteinflüsse zu schützen und den Ernteertrag zu steigern. Als Folge der steigenden Lebensqualität und -erwartung rückt zunehmend auch die medizinische Versorgung älterer Patienten in den Vordergrund. Die Ausrichtung auf die Gesundheit älterer Patienten und den Fokus auf bestimmte, im Alter verstärkt auftretende Erkrankungen, beispielsweise Krebs- oder chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, birgt für uns Chancen. Auf den erhöhten Bedarf an innovativen Gesundheitsprodukten für altersbedingte Krankheiten reagiert Bayer im Segment Pharmaceuticals u. a. mit der Fokussierung seiner Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf entsprechende Therapiegebiete. Naturkatastrophen und KrisenNaturkatastrophen, Pandemien bzw. Epidemien, terroristische Aktivitäten oder vergleichbare kritische Vorfälle können Auswirkungen auf unsere Geschäftsaktivitäten haben. So liegen einige unserer Produktionsstätten in Regionen, die von Naturkatastrophen betroffen sein können, z. B. Überschwemmungen oder Erdbeben. Das kann zu einem Stillstand von Produktionsstätten oder zu anderen Produktionsunterbrechungen führen, mit Personen- und Reputationsschäden einhergehen und zu Absatz- bzw. Margenrückgängen führen sowie den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur erforderlich machen. Diesen Risiken begegnen wir durch unsere lokalen Krisenorganisationen, die unter anderem Reaktionspläne bereitstellen. Wir haben Frühwarnsysteme implementiert und stellen eine kontinuierliche Berichterstattung sicher, auch werden regelmäßig Krisenübungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine globale Community zum Thema Sicherheit aufgebaut, und die Fachabteilung Business Continuity Management der Konzernfunktion Risk Management bewertet solche Risiken und definiert, gemeinsam mit den verantwortlichen Fachbereichen, entsprechende Maßnahmen. 3.2.3 Chancen und Risiken aus der geplanten Akquisition von MonsantoZur Vorbereitung der zukünftigen Integration des Monsanto-Geschäftes hat Bayer ein Projekt aufgesetzt, in dem der Integrationsprozess für alle Arbeitsfelder sorgfältig geplant wird, um ihn nach Vorliegen aller behördlichen Genehmigungen und Abschluss der Transaktion vollziehen zu können. Hierbei wenden wir unsere bestehende Risikomanagementmethodik an, um mögliche Risiken aus der Übernahme und Integration frühzeitig zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen frühzeitig einzuleiten. Der Integrationsprozess wird nach Abschluss der Transaktion beginnen, den wir nun im 2. Quartal 2018 erwarten. Bayer ist erfahren in der wirtschaftlichen, geografischen und kulturellen Integration von Unternehmen und bleibt dabei der starken Kultur der Innovation, Nachhaltigkeit und sozialen Verantwortung verpflichtet. ChancenNach erfolgreicher Integration des Geschäfts von Monsanto sehen wir vor allem weitere Chancen in der Zusammenführung unserer komplementären Innovationskompetenzen. Die Herausforderungen in der Agrarwirtschaft, eine weiterhin wachsende Weltbevölkerung auf ökologisch nachhaltige Art und Weise zu ernähren, erfordert einen neuen Ansatz, der die Expertise in den Bereichen Saatgut, Pflanzeneigenschaften und Pflanzenschutz einschließlich Biologika systematischer zusammenführt. Wir sehen über den Zusammenschluss die Chance, den vielfältigen Herausforderungen und individuellen Bedürfnissen der Landwirte über ein umfassenderes und innovatives Produktangebot besser gerecht werden zu können. Die Breite und Tiefe unserer Aktivitäten in Forschung und Entwicklung ermöglichen eine Optimierung verschiedener Technologien, um damit schneller noch bessere Innovationen anbieten zu können. Wir erwarten, dass die Zusammenführung unserer Innovationskapazitäten sowie der Forschungs- und Entwicklungsbudgets unsere Fähigkeit verbessern wird, den Herausforderungen bei der Entwicklung und Einführung von Innovationen in der Agrarwirtschaft effektiv begegnen zu können, wie beispielsweise längere und kostenintensivere Entwicklungszyklen oder höhere regulatorische Anforderungen. Wir beabsichtigen, die Stärke der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsplattform zu nutzen, um mittel- bis langfristig wegweisende Technologien schneller bereitstellen und unseren Kunden fortgeschrittene, individuelle Produktlösungen auf Basis landwirtschaftlicher Analyse sowie unterstützender Anwendungen aus der digitalen Landwirtschaft anbieten zu können. Diese Entwicklungen bedeuten grundlegende und nachhaltige Verbesserungen für die Landwirte: von der einfacheren Beschaffung und Handhabung über den effizienteren Ressourceneinsatz bis hin zu höheren Ernteerträgen sowie mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Wir sehen das kombinierte Unternehmen als sehr gut positioniert, um am Agrarsektor und dessen erheblichem langfristigem Wachstumspotenzial teilzuhaben. RisikenAufgrund der Größe und Bedeutung der Akquisition werden im Folgenden die wesentlichen Risiken vorgestellt, die sich negativ auf das laufende oder künftige Geschäft, die Finanzlage, den Aktienkurs oder Dividendenzahlungen auswirken können. Da Bayer und Monsanto derzeit noch selbstständige und unabhängige Unternehmen sind, sind die Risiken nicht im Rahmen des vorab beschriebenen Enterprise-Risk-Management-Prozesses erhoben, sondern im Rahmen des Projektes zur Vorbereitung der Integration auf Basis verfügbarer Informationen identifiziert und eingeschätzt worden. Die aufgeführten Risiken erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ferner impliziert die Reihenfolge ihrer Nennung keine Wertigkeit der Risiken. Voraussetzungen für den AbschlussZum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden, dass die geplante Akquisition verzögert oder gar nicht abgeschlossen werden wird. Die Transaktion unterliegt noch üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch relevante Kartell- und andere Behörden. Notwendige behördliche Zustimmungen könnten verweigert oder an Auflagen, Bedingungen oder sonstige Verpflichtungen unsererseits und / oder seitens Monsanto geknüpft werden, wie den Verkauf von bestimmten Geschäftsteilen. Derartige Maßnahmen könnten unsere strategische Planung negativ beeinflussen und größere Anpassungen an unseren operativen und finanziellen Strukturen erforderlich machen. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass geforderte Maßnahmen gar nicht, nicht zeitgerecht oder nicht zu vertretbaren Konditionen realisiert werden können. Die Übernahmevereinbarung sieht zudem eine Zahlung von Bayer in Höhe von 2 Mrd. USD insbesondere für den Fall vor, dass die Transaktion nicht bis spätestens zum 14. Juni 2018 vollzogen wird, weil es an einer notwendigen Kartellfreigabe fehlt, und wenn deswegen die Übernahmevereinbarung gekündigt wird (Reverse Break Fee). Nicht-Erreichung von strategischen oder operativen ZielenUnsere strategischen und operativen Ziele bezüglich der Übernahme und der Integration des Monsanto-Geschäfts basieren auf unseren Annahmen und Schätzungen, die sich nachträglich als unzutreffend erweisen könnten. Hierzu gehören die Ertragsfähigkeit und Kostenstruktur von Monsanto, das Synergie- und Innovationspotenzial beider Unternehmen sowie zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen und Marktveränderungen. Risiken im Zusammenhang mit der IntegrationIm Zusammenhang mit der Übernahme und der Integration des Monsanto-Geschäfts können sich zudem Schwierigkeiten ergeben, die sich nachteilig auf unser laufendes Geschäft auswirken oder verhindern könnten, dass die erwarteten Vorteile der Akquisition in vollem Umfang realisiert werden. So können wir nicht ausschließen, dass es, auch aufgrund unterschiedlicher Unternehmenskulturen sowie divergierender interner Kontroll- und Compliance-Systeme, aufwendiger als erwartet wird, Geschäfte, Prozesse und Mitarbeiter wie beabsichtigt unter Beibehaltung mehrerer Unternehmensstandorte zusammenzuführen. Es könnten darüber hinaus durch den Zusammenschluss Kunden, Lieferanten, Partner, Lizenzgeber oder Kontakte zu anderen Stakeholdern verloren gehen. Belastend auswirken könnte sich insbesondere der mögliche Verlust von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen. Für die erfolgreiche Integration und Umsetzung einer gemeinsamen Strategie benötigen wir Führungskräfte und Talente von Bayer und Monsanto. Wenn es uns z. B. wegen der potenziellen Unsicherheit bei den Mitarbeitern in Bezug auf Arbeitsplätze, Standorte oder Kultur nicht gelingen sollte, diese zu halten, könnte dies die effiziente Integration und Nutzung der jeweiligen Stärken der beiden Unternehmen beeinträchtigen. Insbesondere könnte uns das Know-how dieser Führungskräfte und Talente fehlen. Dies könnte einen negativen Einfluss auf unsere Innovationsfähigkeit haben und zu Geschäftsunterbrechungen führen. Die Erfüllbarkeit der Erwartungen der steuerlichen und bilanziellen Behandlung der Transaktion unterliegen einer künftigen genaueren Prüfung. Vor diesem Hintergrund können unerwartet hohe Transaktions- und Integrationskosten sowie weitere Risiken und Belastungen nicht ausgeschlossen werden. Bei unerwarteten Schwierigkeiten im Rahmen der Integration, bei einem sich schwächer als erwartet entwickelnden Monsanto-Geschäft oder anderen unvorhergesehenen Abweichungen in der Geschäftsentwicklung von Crop Science ist nicht auszuschließen, dass wir gezwungen sein könnten, eine Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte von Monsanto und des Crop-Science-Geschäftswertes zu erfassen. Veränderung des Risikoprofils sowie der regulatorischen und rechtlichen AnforderungenUnser Risikoprofil wird sich infolge der Übernahme und Integration von Monsanto voraussichtlich verändern. Wir könnten zusätzlichen Risiken in Zusammenhang mit dem kombinierten Landwirtschaftsgeschäft von Bayer und Monsanto ausgesetzt sein, die möglicherweise teilweise noch nicht erkannt wurden oder noch nicht abschließend zu beurteilen sind. So könnten sich zusätzliche oder erhöhte Risiken sowie weitere regulatorische und rechtliche Anforderungen ergeben, die jedoch zum heutigen Zeitpunkt noch nicht transparent sind. Dies kann insbesondere auf Monsantos größeres Geschäft mit Saatgut, modifizierte Pflanzeneigenschaften sowie den Phosphatabbau zurückgeführt werden. Eine Nichteinhaltung dieser Anforderungen könnte Exportbeschränkungen, Produktrückrufe sowie juristische Verfahren zur Folge haben. Die Nichterteilung bzw. die Einschränkung von Zulassungen würde dazu führen, dass davon betroffene Produkte nur eingeschränkt oder nicht mehr vertrieben werden können. Darüber hinaus könnte durch mangelndes öffentliches Verständnis und durch tatsächlich oder vermeintlich fehlende Akzeptanz für Biotechnologie und andere agrarwirtschaftliche Produkte von Monsanto sowie für die Vorteile der anhängigen Transaktion die Reputation von Bayer geschädigt und als Konsequenz das Geschäft und die Ertragslage negativ beeinflusst werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Übernahme des Monsanto-Geschäfts unter anderem eine Herabstufung in Nachhaltigkeitsratings zur Folge hat. Dieses erhöhte Reputationsrisiko besteht für den Gesamtkonzern und könnte beispielsweise auf regulatorische Entscheidungen einen negativen Einfluss haben. Risiken aus der Finanzierung der geplanten AkquisitionFerner sind wir durch die Finanzierung der geplanten Akquisition bestimmten Risiken ausgesetzt. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Notwendigkeit der Refinanzierung der ursprünglichen Akquisitionsfinanzierung, der erhöhten Verschuldung sowie der möglichen Herabstufung unserer Bonität durch die Ratingagenturen. Weiterhin ergeben sich Risiken aus der Entwicklung des USD / EUR-Wechselkurses, des Zinsniveaus sowie aus möglichen Schwierigkeiten, die Transaktion im geplanten Umfang durch (zusätzliches) Eigenkapital zu refinanzieren. 3.2.4 Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken durch den VorstandAus Sicht des Vorstands sind auf Basis der aktuellen Bewertungen keine der zuvor berichteten Risiken bestandsgefährdend. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten. Bezogen auf unsere bestehende Geschäftstätigkeit sehen wir keine wesentlichen Veränderungen der Risikolage im Vergleich zum Vorjahr. Unter Einbeziehung der geplanten Akquisition von Monsanto sehen wir hingegen eine Erhöhung der Gesamtrisikolage. Wir sind weiterhin davon überzeugt, aus unserem unternehmerischen Handeln resultierende Chancen realisieren und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können. 4. Corporate-Governance-Bericht
Der Corporate-Governance-Bericht des Bayer-Konzerns berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) und enthält eine Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB sowie sämtliche nach den §§ 289a bis e und 315a bis d HGB notwendigen Angaben und Erläuterungen. Die Inhalte des Corporate-Governance-Berichts sind zugleich Bestandteile des Lageberichts. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 HGB in die Prüfung nicht einbezogen. 4.1 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGBMit der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB für die Bayer AG und den Bayer-Konzern informiert das Unternehmen über die wesentlichen Elemente der Corporate-Governance-Strukturen des Bayer-Konzerns, relevante Unternehmensführungspraktiken, die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und deren Ausschüsse sowie die festzulegenden Ziele und die Konzepte, die bei der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats verfolgt werden. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGDer Vorstand und der Aufsichtsrat der Bayer AG haben im Dezember 2017 erneut eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Vergangenheit vollumfänglich entsprochen zu haben und ihnen in Zukunft weiter voll entsprechen zu wollen. Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDie Bayer AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Bayer AG führen das Unternehmen auf Basis einer transparenten, auf langfristigen Erfolg unseres Unternehmens ausgerichteten Strategie, die im Einklang mit geltendem Gesetz und ethischen Standards steht. Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, leiten sich aus unserer Vision und unseren gemeinsamen Werten ab. Diese sind die Grundlage des respektvollen Umgangs der Mitarbeiter untereinander sowie mit unseren externen Partnern. Für die Praxis der Unternehmensführung ist die Einhaltung verantwortungsvoller Praktiken in jeder Stufe der Wertschöpfungskette maßgeblich. Die wesentlichen Leitlinien sind primär in unseren Corporate Policies zu Compliance, zu Menschenrechten und zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz sowie dem Verhaltenskodex für Lieferanten zusammengefasst. Zur Erfüllung der Organisations- und Aufsichtspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat dienen primär Compliance-Management- und Risiko-Management-Systeme. VorstandZusammensetzung und Ziele (Diversitätskonzept)Der Vorstand der Bayer AG setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen und leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern und die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen. Bei der Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich der Aufsichtsrat in erster Linie an fachlichen Kenntnissen und persönlicher Eignung. Daneben berücksichtigt er auch Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. In Bezug auf den Frauenanteil im Vorstand verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, dass dem Vorstand der Gesellschaft mindestens eine Frau angehört. Dies entspricht bei dem siebenköpfigen Vorstand rund 14 %. In Bezug auf die übrigen Aspekte für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat beschlossen, Vielfalt (Diversität) anzustreben. Ohne Auswahlentscheidungen im Einzelfall darauf zu stützen, strebt der Aufsichtsrat an, dass unter Berücksichtigung der für ein Vorstandsamt erforderlichen Erfahrungen unterschiedliche Altersgruppen im Vorstand angemessen repräsentiert sind. Unabhängig davon sollen Vorstandsmitglieder in der Regel mit Erreichen des 63. Lebensjahres aus dem Vorstand ausscheiden. Die internationale Tätigkeit des Unternehmens soll sich angemessen in der Besetzung des Vorstands widerspiegeln. Daher wird angestrebt, dass dem Vorstand mehrere Mitglieder unterschiedlicher Nationalität bzw. mit einem internationalen Hintergrund (z. B. längere berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) angehören. Auch in Hinblick auf den Bildungs- und Berufshintergrund der Mitglieder des Vorstands strebt der Aufsichtsrat Diversität an. Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstände möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungs- und Berufshintergründen abdecken. Mit diesem Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, neben der höchstmöglichen individuellen Eignung der einzelnen Mitglieder durch eine ausgewogene, diverse Zusammensetzung des Vorstands möglichst vielfältige Perspektiven in die Leitung des Unternehmens einfließen zu lassen und daneben aus einem möglichst großen Pool von Kandidatinnen und Kandidaten schöpfen zu können. Darüber hinaus bestehen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auch Ziele für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Bayer AG. Der Vorstand hat für die erste Führungsebene der Bayer AG das Ziel gesetzt, einen Frauenanteil von 20 % zu erreichen und für die zweite Führungsebene einen Frauenanteil von 25 %. Die genannten Ziele sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden. Stand der Umsetzung der ZieleDem Vorstand gehört entsprechend dem vom Aufsichtsrat gesetzten Ziel mit Erica Mann eine Frau an. Erica Mann wird allerdings zum 31. März 2018 aus dem Unternehmen ausscheiden. Ihr Nachfolger wird Heiko Schipper, womit dem Vorstand zunächst keine Frau mehr angehören wird. Das Ziel, das dem Vorstand zum Ende der für das Ziel gesetzten Frist am 30. Juni 2022 und möglichst auch früher eine Frau angehört, wird weiter intensiv verfolgt. Das Ziel einer angemessenen Repräsentanz unterschiedlicher Altersgruppen unter Berücksichtigung der für ein Vorstandsamt erforderlichen Erfahrungen konnte erreicht werden. Das Lebensalter der Mitglieder des Vorstands verteilt sich zum Bilanzstichtag relativ gleichmäßig auf die Spanne von 49 bis 61 Jahren. Vier von sieben Vorstandsmitgliedern haben eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Sämtliche Vorstandsmitglieder haben längere berufliche Erfahrungen im Ausland gesammelt. Auch die Bildungs- und Berufshintergründe der Mitglieder des Vorstands sind divers: Ein Teil von ihnen hat unterschiedliche wirtschaftsbezogene Studien bzw. Ausbildungen absolviert, ein anderer Teil unterschiedliche naturwissenschaftliche Studien inklusive Medizin. Arbeitsweise und AusschüsseDer Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. AufsichtsratZusammensetzung und Ziele (Diversitätskonzept und Kompetenzprofil)Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, die gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Aktionäre und der Arbeitnehmer stammen. Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Er strebt insbesondere an, dass Mitglieder des Aufsichtsrats Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen in den folgenden Bereichen haben: Steuerung und Führung international tätiger Unternehmen, Geschäftsverständnis bezogen auf die wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens, Forschung und Entwicklung, Finanzen, Controlling / Risikomanagement, Personal sowie Governance / Compliance. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, eine diverse Zusammensetzung anzustreben, etwa im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund. Aufgrund der internationalen Tätigkeit der Bayer AG hat der Aufsichtsrat das Ziel gesetzt, stets mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung oder sonstigem internationalen Bezug zu haben. Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist es weiterhin, dass unterschiedliche Altersgruppen im Aufsichtsrat angemessen repräsentiert sind und dass Aufsichtsratsmitglieder vorbehaltlich besonderer Gründe nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres zweiundsiebzigsten Lebensjahres folgt. In Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Gesellschaft das Ziel gesetzt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig sind. Darüber hinaus strebt er, bezogen auf den gesamten Aufsichtsrat (Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter), einen Anteil der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder von mindestens drei Vierteln an. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. In seine Beurteilung der Unabhängigkeit bezieht der Aufsichtsrat die in der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15. Februar 2005 genannten Kriterien mit ein.1 Schließlich hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt: Vorbehaltlich besonderer Gründe sollen Aufsichtsratsmitglieder dem Aufsichtsrat nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören. Für zum Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung der Regelgrenze (September 2015) amtierende Aufsichtsratsmitglieder, die diese Regelgrenze bereits überschritten haben oder bis zum Ende ihrer laufenden Amtszeit überschreiten werden, findet diese Regelgrenze ab dem Ende ihrer laufenden Amtszeit Anwendung. Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Der Aufsichtsrat kann aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten. Daher kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden. Bei Aufsichtsratswahlen ist zu beachten, dass sich der Aufsichtsrat jeweils zu mindestens 30 % aus Frauen bzw. Männern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat verfolgt mit den Zielen für seine Zusammensetzung die Absicht, soweit er darauf Einfluss nehmen kann, eine ausgewogene, diverse Zusammensetzung zu erreichen. Dadurch sollen möglichst vielfältige Perspektiven in die Leitung des Unternehmens einfließen und daneben die Möglichkeit erhalten werden, aus einem möglichst großen Pool von Kandidatinnen und Kandidaten schöpfen zu können. Stand der Umsetzung der ZieleDem Aufsichtsrat gehören mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und sonstigem internationalen Bezug an. Das Lebensalter der Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt sich zum Bilanzstichtag relativ gleichmäßig auf die Spanne von 47 bis 71 Jahren. Das Ziel, dass Aufsichtsratsmitglieder vorbehaltlich besonderer Gründe bei der auf ihren zweiundsiebzigsten Geburtstag folgenden Hauptversammlung ausscheiden sollten, wird erfüllt. Zwei Aufsichtsratsmitglieder waren zuvor Vorstandsmitglieder der Gesellschaft: Werner Wenning war bis 2010 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft und Prof. Dr. Wolfgang Plischke war bis 2014 Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Ein Aufsichtsratsmitglied, Dr. Paul Achleitner, gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als drei Amtsperioden an. Es bestehen aber keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Werner Wenning, Prof. Dr. Wolfgang Plischke oder Dr. Paul Achleitner zu der Gesellschaft oder ihren Organen, die nach Auffassung des Aufsichtsrats einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen. Bei den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern gibt es keine Hinweise auf eine möglicherweise fehlende Unabhängigkeit. Der Aufsichtsrat betrachtet daher alle Mitglieder als unabhängig. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit für den Gesamtaufsichtsrat 30 % und für die Arbeitnehmerseite und Anteilseignerseite ebenfalls jeweils 30 %. Vier Mitglieder des Aufsichtsrats haben eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Reihe von weiteren Mitgliedern hat langjährige internationale Geschäftserfahrung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben zudem eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausbildungen und Studien absolviert. Arbeitsweise und AusschüsseDer Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Bericht des Aufsichtsrats in diesem Geschäftsbericht informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Weitere AngabenAktiengeschäfte von OrganmitgliedernMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Bayer AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Bayer AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden, sobald die Gesamtsumme der getätigten Geschäfte des Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder der zu ihnen in enger Beziehung stehenden Person innerhalb des Kalenderjahres einen Schwellenwert von 5.000 € erreicht hat. Die der Bayer AG im Geschäftsjahr 2017 gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. 4.2 ComplianceDer Bayer-Konzern führt seine Geschäfte verantwortungsvoll und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Regeln der Länder, in denen er tätig ist. Unter Compliance verstehen wir das rechtlich und ethisch einwandfreie Handeln unserer Mitarbeiter im geschäftlichen Alltag, denn jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen unseres Unternehmens. Wir dulden keine Verstöße gegen Gesetze, Kodizes sowie interne Regelungen. Compliance ist essenziell für unseren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Der Konzernvorstand bekennt sich uneingeschränkt zu Compliance, ebenso wie zum Verzicht auf jegliches Geschäft, das den konzernweit geltenden Compliance-Grundsätzen entgegensteht. Das globale Compliance-Managementsystem wird von einer zentralen Compliance-Organisation im Bayer-Konzern gesteuert. Diese wird vom Group Compliance Officer geleitet, der dazu direkt an den Vorstandsvorsitzenden sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. In der Compliance-Organisation sind spezialisierte Compliance-Manager u. a. für die Konzernfunktionen und die Etablierung geschäfts- und branchenspezifischer Standards in den Divisionen, Geschäftseinheiten und Servicegesellschaften verantwortlich. Durch unser Compliance-Managementsystem wollen wir das rechtmäßige und verantwortungsbewusste Handeln unserer Mitarbeiter sicherstellen. Um eine systematische und präventive Risikoerkennung und -beurteilung zu erreichen, werden mögliche Compliance-Risiken gemeinsam mit den operativen Geschäftseinheiten identifiziert. Diese Risikoidentifikation erfolgt nicht nur durch die globalen Funktionen (top-down), sondern auch durch die Bayer-Landesorganisationen (bottom-up). Gesammelte Erkenntnisse über Risiken werden in eine weltweite statistische Compliance-Risk-Management-Datenbank eingepflegt. Daraus leiten wir u. a. geeignete Maßnahmen für spezifische Prozesse, Geschäftsaktivitäten oder Länder ab. In gleichem Maße bewerten wir unsere Geschäftspartner in Bezug auf eventuelle Compliance-Risiken. Corporate Compliance PolicyUnsere konzernweit geltenden Compliance-Grundsätze sind in unserer Corporate Compliance Policy festgelegt. Darin bekennen wir uns zu zehn Prinzipien, insbesondere Anti-Trust und AntiKorruption. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, diese Prinzipien zu befolgen und Verletzungen der Policy unverzüglich zu melden. Aufgrund von Besonderheiten der nationalen Rechtslage gilt diese generelle Meldepflicht nicht in Frankreich. Den Führungskräften im Bayer-Konzern kommt bei der Umsetzung der Compliance-Grundsätze entsprechend ihrer Vorbildfunktion eine besondere Bedeutung zu. Sie können ihre Ansprüche auf variable Vergütungsanteile verlieren und müssen mit weiteren disziplinarischen Maßnahmen rechnen, wenn es in ihrem Verantwortungsbereich Verstöße gegen das geltende Recht oder interne Regelungen gab. Regelgerechtes und gesetzestreues Verhalten ist zudem Teil der Leistungsbeurteilung aller leitenden Mitarbeiter. Die Einhaltung der Corporate-Compliance-Prinzipien ist ein Bestandteil der Prüfungen der Bayer-Konzernrevision. Die Prüfungsplanung folgt einem funktions- und risikoorientierten Ansatz, der auch einen Korruptionswahrnehmungsindex berücksichtigt. In den größten Gesellschaften, deren Anteil zu rund 80 % am Konzernumsatz beiträgt, sind Prüfungen in einem Drei-Jahres-Zyklus vorgesehen. 2017 wurden insgesamt 191 Prüfungen abgeschlossen, 22 davon betrafen präventive oder anlassbezogene Compliance-Audits. Der Leiter der Konzernrevision sowie der Group Compliance Officer nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats teil und stellen ihm mindestens einmal jährlich eine Übersicht über die durchgeführten Prüfungen und deren wichtigste Ergebnisse vor. Compliance-SchulungenUm eine positive Compliance-Kultur in unserem Unternehmen zu schaffen, unterstützen wir alle Mitarbeiter darin, bei ihren beruflichen Aktivitäten integer zu handeln und potenzielle Verstöße von vornherein zu vermeiden. Daher führt Bayer konzernweite bedarfs- und zielgruppenorientierte Trainingsmaßnahmen und umfangreiche Kommunikationsaktivitäten zu relevanten Compliance-Themen und -Risiken durch. Bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten in geschäftlichen Situationen stehen den Mitarbeitern neben ihren Vorgesetzten, denen eine besondere Vorbildfunktion in der Compliance-Verantwortung zukommt, weltweit auch die Compliance-Manager als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir haben uns im Konzern zum Ziel gesetzt, dass nahezu alle Bayer-Manager weltweit mindestens ein Compliance-Training pro Jahr absolvieren: 2017 waren dies mit 35.159 Mitarbeitern rund 96,6 %. Umgang mit Compliance-Verdachtsfällen und VerstößenCompliance-Verdachtsfälle können bei einer weltweit eingerichteten, zentralen Compliance-Hotline - sofern es das jeweilige nationale Recht erlaubt auch anonym - gemeldet werden. Diese Hotline ist auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich. Im Berichtsjahr wurden hier insgesamt 245 Meldungen (davon 157 anonym) durch die Compliance-Organisation registriert, davon sechs aus Deutschland und 239 aus anderen Teilen der Welt. Alternativ können Compliance-Verdachtsfälle auch den jeweiligen Compliance-Funktionen in Deutschland und den Landesorganisationen sowie der Konzernrevision gemeldet werden. Bei Bayer werden Compliance-Verstöße systematisch geahndet. Die im Einzelfall zu ergreifenden Maßnahmen richten sich u. a. nach der Schwere des Compliance-Vorfalls und dem jeweils anwendbaren Recht. Jeder Fall wird konzernweit nach einheitlichen Kriterien erfasst und gemäß den Vorgaben der Bayer-Konzernregelung "Bearbeitung von Compliance-Vorfällen" behandelt. Wahrnehmung politischer InteressenAls Teil unseres Engagements gegen Korruption stellt unser "Verhaltenskodex für verantwortungsvolles Lobbying" verbindliche Regeln für das Engagement im politischen Raum dar und schafft Transparenz in der Zusammenarbeit mit Repräsentanten politischer Institutionen. Zudem beteiligen wir uns proaktiv an bestehenden Transparenzinitiativen beispielsweise der Europäischen Institutionen oder des US-Kongresses. Gemäß unserer Konzernregelung zum verantwortungsvollen Lobbying haben wir im Berichtsjahr keine direkten Spenden an politische Parteien, Politiker oder Kandidaten für ein politisches Amt geleistet. Einige Verbände, deren Mitglied wir sind, spenden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln in eigener Verantwortung. 4.3 Angaben gemäß §§ 289b bis e und 315b und c HGBDer Bayer-Konzern erfüllt die Anforderungen der nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b bis e und 315b und c HGB. Die relevanten Angaben zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) sind in den Lagebericht integriert. Der Aufsichtsrat ist der Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 170 Abs. 1, 171 Abs. 1 AktG nachgekommen. 4.4 VergütungsberichtDer Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Bayer AG sowie die Höhe individueller Vergütungen, die den Organmitgliedern im Berichtsjahr 2017 gewährt wurden bzw. zugeflossen sind. Der Bericht entspricht den Anforderungen der geltenden Rechnungslegungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen (HGB, DRS, IFRS) sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der aktuellen Fassung. 4.4.1 Vergütung des VorstandsZielsetzungDas Gesamtvergütungssystem für den Vorstand der Bayer AG gilt in der durch die ordentliche Hauptversammlung am 29. April 2016 mit großer Mehrheit gebilligten Fassung. Das Vergütungssystem des Bayer-Konzerns orientiert sich an der Unternehmensstrategie und zielt auf eine erfolgsorientierte und nachhaltige Unternehmensführung sowie eine angemessene Struktur und Höhe der Vergütung. Die Systematik und die Angemessenheit des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag des Personalausschusses des Aufsichtsrats durch das Aufsichtsratsplenum festgelegt, regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. Hierbei werden alle in der Ziffer 4.2.2 des DCGK empfohlenen Beurteilungskriterien berücksichtigt. Die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung wurde von einem unabhängigen Vergütungsberater bestätigt. Die Vergütungsstruktur des Bayer-Konzerns ist grundsätzlich sowohl für den Vorstand als auch für die übrigen Führungskräfte einheitlich aufgebaut. Transparente VergütungsstrukturDie Vorstandsmitglieder des Bayer-Konzerns erhalten eine Vergütung, die sich zu etwa 30 % aus erfolgsunabhängigen und zu etwa 70 % aus erfolgsbezogenen variablen Vergütungskomponenten zusammensetzt. Bei einer 100-prozentigen Zielerreichung eines Vorstandsmitglieds sieht das System folgende Aufteilung der Vergütungskomponenten vor: Verhältnis der Vergütungsbestandteile bei 100 %-ZielerreichungA 4.4.1/1 ![]()
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Ohne Sachbezüge, sonstige Leistungen und Aufwand für die Altersvorsorge Die erfolgsunabhängige Vergütungskomponente besteht aus der jährlichen Festvergütung sowie Sachbezügen und sonstigen Leistungen. Die variablen erfolgsbezogenen Vergütungskomponenten setzen sich aus einer kurzfristigen jährlichen variablen Barvergütung (STI = Short Term Incentive), die entsprechend dem Zielerreichungsgrad in bar im Folgejahr ausbezahlt wird, sowie aus einer langfristigen variablen Barvergütung (LTI = Long Term Incentive) zusammen. Die Systematik des LTI-Programms orientiert sich am "Shareholder Return". Die einzelnen erfolgsbezogenen Komponenten sind bei ihrer Auszahlung auf einen Maximalbetrag (Cap) begrenzt. Darüber hinaus existiert eine Höchstgrenze für die Auszahlung aus der Gesamt-Barvergütung. Diese beträgt das 1,8-Fache der jeweiligen Zielvergütung und wird jährlich mit der Bestimmung der Festvergütung betragsmäßig festgesetzt. Darüber hinaus erhalten die Vorstandsmitglieder Zusagen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Erfolgsunabhängige KomponentenJährliche FestvergütungIn der Höhe der jährlichen erfolgsunabhängigen Festvergütung der Vorstandsmitglieder sind die übertragene Funktion und Verantwortung sowie die Marktbedingungen berücksichtigt. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Höhe der Festvergütung des Vorstands unter Einbeziehung des Verbraucherpreisindex und nimmt ggf. Anpassungen vor. Die jährliche Festvergütung für den Vorstand wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt. Sachbezüge und sonstige LeistungenSachbezüge und sonstige Leistungen enthalten im Wesentlichen Sachleistungen wie Firmenfahrzeuge mit Fahrer oder Fahrbereitschaftsdienst, Zuschüsse zu Sicherheitseinrichtungen sowie die Kostenerstattung einer jährlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchung. Die Sachbezüge und sonstigen Leistungen werden mit ihren Kosten oder in Höhe ihres geldwerten Vorteils berücksichtigt. Erfolgsbezogene KomponentenKurzfristige variable BarvergütungDie kurzfristige variable Barvergütung (STI) richtet sich nach dem geschäftlichen Erfolg des Unternehmens im Berichtsjahr. Die Höhe des STI hängt von der Zielerreichung von drei Teilkomponenten - der Konzern-, der Divisions- und der individuellen Komponente - ab, die jeweils zu einem Drittel in die Erfolgsmessung einfließen. Bei der Erfolgsmessung werden dabei sowohl die positiven als auch die negativen Entwicklungen berücksichtigt.
Eine Auszahlung des STI erfolgt vollständig in bar im 2. Quartal des Folgejahres. Die maximale Höhe des STI ist auf insgesamt 200 % begrenzt (Cap). Komponenten der kurzfristigen variablen Barvergütung (STI)A 4.4.1/2 ![]() Langfristige aktienbasierte Barvergütung (LTI)Mitglieder des Vorstands sind zur Teilnahme an den jährlichen Tranchen des langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramms "Aspire" berechtigt, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien als Eigeninvestment erwerben und so lange halten, wie sie für den Bayer-Konzern tätig sind. Für die seit 2016 aufgelegten Aspire 2.0-Tranchen ergeben sich grundsätzlich die Zielbeträge aus dem vertraglich vereinbarten Zielprozentsatz bezogen auf die Festvergütung. Der jeweilige Startwert wird zudem durch den individuellen STI-Auszahlfaktor des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das Jahr vor der Auflage der jeweiligen Tranche beeinflusst. Die Erfolgsmessung erfolgt nach vier Jahren auf Basis des über die letzten 30 Handelstage des Geschäftsjahres ermittelten Durchschnittskurses, der relativen Performance der Bayer-Aktie zum EURO STOXX 50 sowie der zwischenzeitlich gezahlten Dividenden ("Total Shareholder Return"-Ansatz). Die Obergrenze bei Aspire 2.0 beträgt analog zu den nachgelagerten Managementebenen 250 %. Für den Vorstand wurde allerdings bezogen auf den LTI-Plan mit dem erwähnten relativen Abgleich zum EURO STOXX 50 eine zusätzliche Performance-Messung eingeführt. Diese erhöht den Auszahlungsbetrag um den Prozentsatz einer Überperformance bzw. vermindert diesen um den Prozentsatz der Unterperformance. Die bis 2015 aufgelegten Tranchen des Aspire-Programms beruhen bis zu deren Ablauf weiterhin auf dem sogenannten Aspire-Zielbetrag, der als vertraglich vereinbarter Prozentsatz der jährlichen Festvergütung definiert ist. In Abhängigkeit von der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie sowie von der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex EURO STOXX 50 wird nach Ablauf der jeweiligen Programme an die Teilnehmer ein Betrag zwischen 0 % und maximal 300 % des Aspire-Zielbetrags ausgezahlt. Darstellung der Tranchen des Aspire-ProgrammsA 4.4.1/3 ![]() Bei einem unterjährigen Eintritt in den Ruhestand oder einem unterjährigen Ausscheiden aus dem Vorstand wegen Nichtverlängerung des Vorstandsvertrags auf gemeinsamen Wunsch oder Wunsch der Gesellschaft wird die für dieses Jahr gewährte Aspire-Tranche anteilmäßig gekürzt. Die Kürzung orientiert sich an der Dauer der aktiven Vorstandstätigkeit während dieses ersten Jahres der Laufzeit der Tranche. Für frühere Jahre gewährte Tranchen laufen in diesem Fall unverändert fort. Share Ownership GuidelinesAls Voraussetzung für die Auszahlung aus dem LTI-Programm müssen die Mitglieder des Vorstands sogenannte Eigeninvestment-Anforderungen erfüllen. Seit 2016 gilt, dass innerhalb einer vierjährigen Frist Bayer-Aktien im Wert von 75 % der Festvergütung aufzubauen und bis zum Ablauf der Vorstandsbestellung zu halten sind. Der Nachweis über die Erfüllung dieser Verpflichtung ist von den Vorstandsmitgliedern erstmalig nach Ablauf der vierjährigen Aufbaufrist zu erbringen und jährlich zu erneuern. Der Wert der zu haltenden Aktien ist im Falle signifikanter Änderungen der Festvergütung anzupassen. Pensionszusagen (Alters- und Hinterbliebenenversorgung)Der jährliche Pensionsanspruch der Vorstandsmitglieder beruht auf einer beitragsbezogenen Zusage. Bayer stellt jährlich einen fiktiven Beitrag in Höhe von 42 % der jeweiligen Festvergütung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag von 6 % und einem Matching-Beitrag von 36 %, dem Vierfachen des Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds von 9 %. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich als Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung wird jährlich auf Basis der in der Rheinischen Pensionskasse VVaG erzielten Nettorendite abzüglich der im Tarif eingerechneten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Mindestverzinsung ermittelt. Zukünftige Pensionsleistungen werden jährlich überprüft und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Abweichend hierzu existieren zusätzlich besondere individuelle Vereinbarungen für folgende Vorstandsmitglieder:
Im Rahmen eines Treuhandvertrages (Contractual Trust Agreement = CTA) werden zur Deckung von aus Direktzusagen resultierenden Pensionszusagen in Deutschland treuhänderisch Vermögenswerte im Bayer Pension Trust e. V. verwaltet. Dies führt zu einer zusätzlichen - über die Leistungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) hinausgehenden - materiellen Absicherung der betreffenden Pensionsverpflichtungen der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Leistungen bei Beendigung der VorstandstätigkeitNachvertragliche WettbewerbsverboteMit den Vorstandsmitgliedern bestehen nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die eine von der Gesellschaft zu zahlende Entschädigung für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots von zwei Jahren vorsehen. Diese Entschädigung beträgt 100 % der durchschnittlichen Festvergütung der letzten zwölf Monate vor dem Ausscheiden. Change of ControlFür die Mitglieder des Vorstands bestehen Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels, die unter bestimmten Voraussetzungen Abfindungszahlungen vorsehen. Die mögliche Höhe der Abfindungszahlungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ist entsprechend der Empfehlung in Nummer 4.2.3 des DCGK auf maximal drei Jahresvergütungen begrenzt. Die verbleibende Vergütung bis zum Ablauf des Dienstvertrags wird dabei nicht überschritten. ArbeitsunfähigkeitIm Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden den Vorstandsmitgliedern die vertraglich festgelegten Bezüge weiter bezahlt. Die Bayer AG kann den Dienstvertrag vorzeitig beenden, wenn das Vorstandsmitglied ununterbrochen mindestens 18 Monate arbeitsunfähig und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen (dauernde Arbeitsunfähigkeit). Bei Beendigung des Vertrags mit dem Vorstandsmitglied aufgrund einer dauernden Arbeitsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr wird eine Invalidenpension gewährt. Für die Vorstandsmitglieder entspricht die Höhe der Invalidenpension aus dem Vorstandsvertrag der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags erreichten Anwartschaft, ggf. zuzüglich einer Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2017Die Gesamtbezüge für die Vorstandstätigkeit beliefen sich 2017 insgesamt auf 24.324 T € (Vorjahr: 28.445 T €). Davon entfielen 6.414 T € (Vorjahr: 7.049 T €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 17.910 T € (Vorjahr: 21.396 T €) auf erfolgsbezogene Komponenten der Vergütung. Der Dienstzeitaufwand der Pensionszusagen betrug 2.546 T € (Vorjahr: 2.887 T €). Der Vorstand der Bayer AG setzte sich zum 31. Dezember 2017 aus sieben Mitgliedern zusammen. Im Berichtsjahr 2017 gab es keine Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands. Mit Wirkung zum 26. April 2018 berief der Aufsichtsrat Wolfgang Nickl in den Vorstand der Bayer AG. Ab dem 1. Juni 2018 tritt er die Nachfolge von Johannes Dietsch als Finanzvorstand der Bayer AG an. Darüber hinaus berief der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. März 2018 Heiko Schipper in den Vorstand der Bayer AG. Ab dem 1. April 2018 tritt er die Nachfolge für Erica Mann als Leiter der Division Consumer Health an. Die Gesamtbezüge nach HGB der einzelnen im Jahr 2016 und / oder 2017 tätigen Vorstandsmitglieder sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Gesamtbezüge des Vorstands (HGB)A 4.4.1/4 scroll
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Bewertung als beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung. Die Aspire-Tranche
2.0 für Dr. Marijn Dekkers wurde 2016 als 4/12 des Gewährungsbetrags angegeben. Jährliche FestvergütungIm Berichtsjahr 2017 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder angepasst und belief sich in Summe auf 6.148 T € (Vorjahr: 6.385 T €). Kurzfristige variable BarvergütungDie kurzfristige variable Barvergütung nach Abzug des Solidarbeitrags betrug im Jahr 2017 für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 4.890 T € (Vorjahr: 9.063 T €) und wurde für die zum 31. Dezember 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder in Höhe von 4.890 T € (Vorjahr: 8.588 T €) zurückgestellt. Den Solidarbeitrag gemäß den Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretern zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeiter in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Geschäftsjahr 2017 beträgt dieser Beitrag 0,25 % (Vorjahr: 0,27 %) der individuellen STI. Langfristige variable Barvergütung über virtuelle Bayer-AktienIm Rahmen der Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand mit Wirkung zum 1. Januar 2016 entfiel diese Vergütungskomponente. Die Umwandlung von 50 % des STI in virtuelle Bayer-Aktien erfolgte letztmalig im Berichtsjahr 2015 unter Zugrundelegung des Durchschnittskurses von 119,17 €. Nach IFRS werden entstandene Wertänderungen bisheriger Ansprüche im Geschäftsjahr in Höhe von 538 T € (Vorjahr: - 1.275 T €) in die Vorstandsvergütung mit einbezogen. Zum 31. Dezember 2017 wurden Rückstellungen in Höhe von 6.841 T € (Vorjahr: 7.777 T €) für die zukünftigen Auszahlungen der auf virtuellen Bayer-Aktien basierten Ansprüche der Vorjahre für die aktiven Vorstandsmitglieder gebildet. In dem Betrag sind auch die jährlichen Dividendenansprüche aus den Vorjahren enthalten. Langfristige aktienbasierte Barvergütung (Aspire)In den Gesamtbezügen (HGB) ist die langfristige aktienbasierte Barvergütung (Aspire) mit dem beizulegenden Zeitwert bei Gewährung in Höhe von 13.020 T € (Vorjahr: 12.333 T €) enthalten. Nach IFRS umfasst die Gesamtvergütung den beizulegenden Zeitwert des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Teilanspruchs. Dies bedeutet, dass ab dem Jahr der Gewährung bei einem vierjährigen Erdienungszeitraum der jeweilige beizulegende Zeitwert über vier Jahre aufwandswirksam erfasst wird. Zusätzlich wird die Wertänderung bereits erdienter Anteile der noch laufenden Aspire-Tranchen der Vorjahre als aktienbasierte Entlohnung nach IFRS ausgewiesen. Vorstandsvergütung aufgrund von Aspire (IFRS)A 4.4.1/5 scroll
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Die langfristige variable Vergütung der neu erdienten Ansprüche umfasst die Aspire-Programme
aus den Jahren 2014- 2017 (Vorjahr: 2013 - 2016), da diese Vergütungen über einen
Zeitraum von vier Geschäftsjahren erdient werden. Sie sind mit dem anteiligen beizulegenden
Zeitwert während des Erdienungszeitraums 2016 bzw. 2017 bewertet. Johannes Dietsch
und Erica Mann erdienen ihre Ansprüche beschleunigt bis zu ihrem Ausscheiden zum 31.
Mai 2018 bzw. 31. März 2018. Entsprechend ist der im Jahr 2017 erdiente Anteil gegenüber
Vorjahr gestiegen. Die 2016 und 2017 erdienten Aspire-Ansprüche sowie die Wertänderungen
bei Liam Condon, Johannes Dietsch, Dr. Hartmut Klusik, Kemal Malik, Erica Mann und
Dieter Weinand beziehen sich zum Teil auf Aspire-Tranchen, die ihnen vor ihrer Vorstandsbestellung
gewährt wurden, jedoch noch nicht vollständig erdient sind. Für die zum 31. Dezember 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder wurden Rückstellungen für die Aspire-Ansprüche in Höhe von 11.747 T € (Vorjahr: 7.288 T €) gebildet. Davon beziehen sich 6.048 T € auf die bis 2016 begebenen Tranchen und 5.699 T € auf die Tranche 2017. PensionszusagenIm laufenden Jahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 2.546 T € (Vorjahr: 2.887 T €) nach HGB bzw. 3.907 T € (Vorjahr: 3.902 T €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. In der folgenden Übersicht sind der auf die einzelnen Vorstandsmitglieder entfallende Dienstzeitaufwand und der Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Pensionszusagen nach HGB und IFRSA 4.4.1/6 scroll
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Inklusive Arbeitgeberbeitrag zur Bayer-Pensionskasse, Rheinischen Pensionskasse VVaG
und einer ausländischen Pensionskasse Der Dienstzeitaufwand für die Pensionszusagen weicht aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze für den Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach HGB sowie für den Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach IFRS voneinander ab. Leistungen bei Beendigung der VorstandstätigkeitAufgrund der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung zum 31. März 2018 des ursprünglich bis zum 31. Dezember 2018 laufenden Dienstvertrags von Erica Mann wurden mit ihr zu gewährende Abfindungsleistungen in Höhe von 1.978 T € vereinbart. Diese setzten sich im Wesentlichen aus Abfindungen für das Festeinkommen, die kurzfristige variable Einkommenskomponente, Aspire und Zahlungen für Altersversorgungsansprüche, jeweils für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis 31. Dezember 2018, zusammen. Für die Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und des Aspire-Programms wurde Erica Mann so gestellt, als wäre sie noch bis zum 31. Dezember 2018 teilnahmeberechtigt gewesen. Die Abfindung für das Festeinkommen und die kurzfristige variable Einkommenskomponente in Höhe von insgesamt 1.172 T € werden im April 2018 ausbezahlt. Die Auszahlung der Aspire-Tranchen erfolgt jeweils nach Ablauf der Programmlaufzeit auf Basis der Programmparameter. Für Erica Mann besteht ein Wettbewerbsverbot bis zum 31. Dezember 2018. Aufgrund der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung zum 30. April 2016 des bis zum 31. Dezember 2016 laufenden Dienstvertrags von Dr. Marijn Dekkers wurden mit ihm zu gewährende Leistungen in Höhe von 4.341 T € nach HGB bzw. 4.542 T € nach IFRS vereinbart. Diese setzten sich aus dem Festeinkommen, den kurzfristigen variablen Einkommenskomponenten, Aspire und dem Dienstzeitaufwand für Altersversorgung, jeweils für den Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis 31. Dezember 2016, zusammen. Für die Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und des Aspire-Programms wurde Herr Dr. Dekkers so gestellt, als wäre er noch bis zum 31. Dezember 2016 teilnahmeberechtigt gewesen. Das Festeinkommen und die kurzfristige variable Einkommenskomponente in Höhe von insgesamt 1.900 T € wurden im Mai 2016 ausbezahlt. Die Auszahlung der Aspire-Tranchen erfolgt jeweils nach Ablauf der Programmlaufzeit auf Basis der Programmparameter. Die Gesamtvergütung des Vorstands nach IFRS wird in der folgenden Tabelle dargestellt: Vorstandsvergütung nach IFRSTabelle A 4.4.1/7 scroll
4.4.2 Angaben gemäß den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance KodexIn den folgenden Tabellen werden gemäß den Anforderungen des DCGK die für das Jahr 2017 gewährten Zuwendungen dargestellt, einschließlich der Nebenleistungen, der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei variablen Vergütungskomponenten sowie des Zuflusses für das Berichtsjahr. Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr (Teil I)A 4.4.2/1 scroll
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Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr (Teil II)scroll
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Gewährte Zuwendungen für das Berichtsjahr (Teil III)scroll
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In der Summe der maximalen Beträge sind geltende Caps noch nicht berücksichtigt. Die
Auszahlung in einem Jahr ist auf das 1,8-fache der Zielvergütung begrenzt (vgl. A
4.4.1, Vergütungsstruktur). Zufluss für das Berichtsjahr (Teil I)A 4.4.2/2 scroll
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Zufluss für das Berichtsjahr (Teil II)scroll
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Die Auszahlung aus der Aspire-Tranche 2012 für Johannes Dietsch und Kemal Malik erfolgte
für einen Erdienungszeitraum, der in Teilen vor der Aufnahme ihrer Vorstandstätigkeit
lag. Diese Tranchen waren zum Zeitpunkt des Beginns der Vorstandstätigkeit noch nicht
vollständig erdient. Gleiches gilt für die Auszahlung der Aspire-Tranche 2013 im Jahr
2017 für Johannes Dietsch, Liam Condon, Dr. Hartmut Klusik, Kemal Malik und Erica
Mann.. 4.4.3 Vergütungssystem des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen, die durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2017 mit großer Mehrheit gebilligt wurden. Demnach wurde die Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 29. April 2017 um 10 % erhöht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nun neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von 132 T € (Vorjahr: 120 T €). Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält ab dem 29. April 2017 eine feste Vergütung von 396 T € (Vorjahr: 360 T €), sein Stellvertreter 264 T € (Vorjahr: 240 T €), womit auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten ist. Mitgliedern von Ausschüssen steht eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 132 T € (Vorjahr: 120 T €) und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses erhält 66 T € (Vorjahr: 60 T €). Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 66 T € (Vorjahr: 60 T €) und jedes Mitglied eines anderen Ausschusses erhält 33 T € (Vorjahr: 30 T €). Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird unverändert keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie bisher ein Sitzungsgeld von 1 T €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 T € pro Tag begrenzt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt, dass sie für jeweils 25 % der gewährten festen Vergütung einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit (vor Abzug von Steuern) Bayer-Aktien kaufen und jeweils während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Bayer AG halten werden. Dies gilt nicht, wenn die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund dienst- oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen an diesem Aktienerwerb gehindert sind oder wenn sie ihre feste Vergütung zu mindestens 85 % nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung oder aufgrund einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung an den Arbeitgeber abführen. Wird in diesen Fällen ein geringerer Teil als 85 % der festen Vergütung abgeführt, bezieht sich die Selbstverpflichtung auf den nicht abgeführten Teil. Seit 2017 wurde die Verpflichtung zum Kauf von Bayer-Aktien so angepasst, dass nur noch in den ersten fünf Jahren der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Aktien zu kaufen sind, wobei diese Bayer-Aktien dann bis zum Ende der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat gehalten werden müssen. Dabei werden auch die bereits vor 2017 im Rahmen der Selbstverpflichtung erworbenen Bayer-Aktien berücksichtigt. Mit dieser Selbstverpflichtung zur Investition in Bayer-Aktien und zum Halten dieser Aktien wollen die Aufsichtsratsmitglieder ein weiteres Element für die Ausrichtung ihres Interesses auf einen langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg schaffen. Vergütung des Aufsichtsrats im GeschäftsjahrDie folgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 zusammen: Aufsichtsratsvergütung 2017der Bayer AGA 4.4.3/1 scroll
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Aufsichtsratsmitglied seit 28. April 2017 Über die Aufsichtsratvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Bayer-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 767 T € (Vorjahr: 939 T €). Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. 4.4.4 Sonstige AngabenVorschüsse und Kredite an Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederZum 31. Dezember 2017 bestanden, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. Pensionszahlungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre HinterbliebenenAktuell erhalten pensionierte Mitglieder des Vorstands monatliche Pensionsleistungen bis maximal 80 % ihrer ehemaligen Festvergütung. Pensionsleistungen an frühere Vorstände bzw. ihre Hinterbliebenen werden jährlich überprüft und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Im laufenden Jahr betrugen die Vorstandspensionsbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen 12.758 T € (Vorjahr 12.800 T €). Diese Pensionsleistungen werden in Ergänzung zu Ansprüchen aus früheren Arbeitnehmerpensionszusagen gezahlt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe betrug nach IFRS 184.479 T € (Vorjahr: 188.850 T €) und der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach HGB 153.388 T € (Vorjahr: 149.948 T €). 4.5 Übernahmerelevante AngabenErläuternder Bericht gemäß §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGBDas Grundkapital der Bayer AG betrug zum 31. Dezember 2017 2.117 Mio. € und war eingeteilt in 826.947.808 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Damit blieben Grundkapital und Zahl der Aktien gegenüber dem Ende des Vorjahres unverändert. Jede Aktie hat ein Stimmrecht. Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bestehen teilweise zeitliche Verfügungsbeschränkungen für eine geringe Zahl von Aktien, z. B. im Fall von Haltefristen. Der Bayer AG sind im Geschäftsjahr 2017 keine Meldungen hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen zugegangen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen. Damit liegt der Gesellschaft keine Meldung zu einer Beteiligung über 10 % der Stimmrechte vor. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG und § 6 der Satzung geregelt. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Da die Bayer AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, hat die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Abs. 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder zu erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Abs. 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Abs. 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Bayer AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG bzw. § 6 Abs. 1 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10, 17 der Satzung. Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Soweit die Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Bayer AG macht in § 17 Abs. 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Handelsregister der Bayer AG sind Satzungsbestimmungen zu einem Genehmigten Kapital I und einem Genehmigten Kapital II eingetragen. Durch das Genehmigte Kapital I ist der Vorstand bis zum 28. April 2019 berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital um bis zu 530 Mio. € zu erhöhen. Die Ausgabe neuer Aktien kann dabei gegen Bar- und / oder Sacheinlagen erfolgen, wobei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen insgesamt nur um bis zu 423 Mio. € erfolgen dürfen. Bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Verwendung des Genehmigten Kapitals I ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zu gewähren. Von einer Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital I darf der Vorstand maximal in einem Umfang von 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 bestehenden Grundkapitals Gebrauch machen. Vorbehaltlich eines neuen Beschlusses zum Bezugsrechtsausschluss darf der Vorstand auch unter weiteren Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen (Genehmigtes Kapital II, Options- oder Wandelanleihen, Erwerb und Verwendung eigener Aktien) insgesamt nur maximal in einem Umfang von 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 bestehenden Grundkapitals ein Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Durch das Genehmigte Kapital II ist der Vorstand bis zum 28. April 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmal oder mehrmals gegen Bareinlage um bis zu 212 Mio. € zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht zu gewähren, das der Vorstand jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen kann, soweit die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, die 10 % des zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Ermächtigung oder des zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Im Zusammenhang mit einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") in Höhe eines Nennbetrags von insgesamt 6 Mrd. € bis zum 28. April 2019, von denen nominal 4 Mrd. € bereits durch eine Pflichtwandelanleihe ausgenutzt sind, besteht ein bedingtes Kapital von 212 Mio. €. Das den Aktionären grundsätzlich eingeräumte Recht zum Bezug der Schuldverschreibungen kann vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, sofern u. a. der anteilige Betrag der zur Bedienung vorgesehenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung; auf diese Grenze von 10 % sind andere Ausgaben von Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder sinngemäßer Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG anzurechnen. Außerdem hat der Vorstand in der Hauptversammlung vom 29. April 2014 die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bis zu einer Höhe von 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals erhalten. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst - bis zu einer Höhe von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals - auch den Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen (Derivaten). Auch diese Ermächtigung ist bis zum 28. April 2019 befristet. Als wesentliche Vereinbarung, welche unter der Bedingung eines Kontrollwechsels (Change of Control) steht, ist die mit der Bayer AG und deren US-Tochtergesellschaft Bayer Corporation vereinbarte syndizierte Kreditlinie über 3,5 Mrd. € zu nennen. Diese Kreditlinie läuft bis Dezember 2020. Bayer hat diesen Kredit bislang nicht in Anspruch genommen. Die kreditgewährenden Banken könnten die Kreditlinie im Falle eines Kontrollwechsels bei Bayer kündigen und alle bis dahin unter dieser Kreditlinie gegebenenfalls in Anspruch genommenen Darlehen fällig stellen. Eine entsprechende Klausel ist auch in der syndizierten Kreditlinie der Bayer US Finance II LLC und der Bayer AG vom September 2016 über ursprünglich 56,9 Mrd. USD enthalten. Die bis zum 31. Dezember 2017 noch nicht gezogene Kreditlinie dient der Finanzierung der geplanten Monsanto-Akquisition. Diese Kreditlinie wurde 2016 vereinbarungsgemäß um den Nettoerlös aus einer Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4,2 Mrd. USD auf 52,7 Mrd. USD und im Juni 2017 um den Nettoerlös aus einer Umtauschanleihe in Höhe von 1,2 Mrd. USD auf 51,5 Mrd. USD reduziert. Die Pflichtwandelanleihe wurde von der Bayer Capital Corporation B.V. begeben, von der Bayer AG garantiert und läuft bis November 2019. Anleihegläubiger können vorzeitig wandeln, im Fall eines Kontrollwechsels zu vorteilhafteren Konditionen als ohne Kontrollwechsel. Die Umtauschanleihe wurde von der Bayer AG begeben, sie läuft bis 2020, und die Bayer AG kann Schuldverschreibungen im Falle des Umtauschs flexibel in Geld, in Aktien der Covestro AG oder einer Kombination aus beidem begleichen. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen steht für den Fall eines Kontrollwechsels und einer sich innerhalb von 120 Tagen nach dem Eintritt des Kontrollwechsels anschließenden Verschlechterung des Kreditratings der Bayer AG das Recht zu, von der Bayer AG den Rückkauf nicht umgetauschter Schuldverschreibungen zu verlangen. Eine entsprechende Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels enthalten auch die Anleihebedingungen der in den Jahren 2006 bis 2017 unter dem bestehenden Debt-Issuance-Programm von Bayer begebenen Schuldverschreibungen in Höhe von nominal 2,0 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2017). Gleiches gilt für die Anleihebedingungen einer im Oktober 2014 im 144a / RegS.-Format begebenen Schuldverschreibung über 7 Mrd. USD, von denen noch 5,3 Mrd. USD valutieren (Stand: 31. Dezember 2017). Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Bayer AG Vereinbarungen, die mit den Bestimmungen der Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in Einklang stehen. Danach soll eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels maximal drei Jahresvergütungen betragen und die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten. 4.6 CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Index zur nichtfinanziellen ErklärungCSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz1 : Index zur nichtfinanziellen ErklärungA 4.6/1 scroll
B KonzernabschlussGewinn- und Verlustrechnung Bayer-KonzernB 1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Gesamtergebnisrechnung Bayer-KonzernB 2 scroll
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Summe der im Eigenkapital erfolgsneutral erfassten Wertänderungen BilanzBayer-KonzernB 3 scroll
EigenkapitalveränderungsrechnungBayer-KonzernB 4 scroll
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KapitalflussrechnungBayer-KonzernB 5 scroll
Vorjahreswerte angepasst AnhangBayer-Konzern1. Kennzahlen nach SegmentenKennzahlen nach SegmentenB 1/1 scroll
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Zur Definition siehe Zusammengefasster Lagebericht Kapitel 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen
des Bayer-Konzerns" Kennzahlen nach Segmentenscroll
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Vorjahreswerte angepasst
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Zur Definition siehe Zusammengefasster Lagebericht Kapitel 2.4 "Alternative Leistungskennzahlen
des Bayer-Konzerns" 2. Allgemeine AngabenDer von der Bayer Aktiengesellschaft (Bayer AG) aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 ist nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, Großbritannien, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den zusätzlich nach § 315 e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden. Die Bayer AG (eingetragen beim Amtsgericht Köln, HRB 48248) ist ein in Deutschland ansässiges, international aufgestelltes Unternehmen mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51368 Leverkusen. Die wesentlichen Geschäftsaktivitäten in den Bereichen Gesundheit und Agrarwirtschaft erfolgen bei Pharmaceuticals, Consumer Health, Crop Science und Animal Health. Die Aktivitäten der einzelnen Segmente sind in Anhangangabe [5] erläutert. Die nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes vorgeschriebenen Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden. Der Vorstand der Bayer AG stellte den Konzernabschluss am 20. Februar 2018 auf. In seiner Sitzung vom 26. Februar 2018 befasste sich der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Bayer AG mit dem Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat billigte den Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 27. Februar 2018. In der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens bzw. Konzerns - beginnend mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen bis zum Erhalt der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen - fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. 3. Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsIm laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete RechnungslegungsvorschriftenDie erstmalige Anwendung folgender geänderter Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie. Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB die Änderungen "Amendments to IAS 7: Disclosure Initiative" an IAS 7 (Statement of Cash Flows). Die folgenden Veränderungen im Fremdkapital als Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten sind demnach anzugeben: (a) Veränderungen bei den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit; (b) Veränderungen als Ergebnis der Erlangung bzw. des Verlusts von Beherrschung über Tochter- oder andere Unternehmen; (c) Auswirkungen von Wechselkursänderungen; (d) Änderungen von beizulegenden Zeitwerten; und (e) sonstige Änderungen. Ebenfalls im Januar 2016 hat das IASB Änderungen zu IAS 12 (Income Taxes) mit dem Titel "Recognition of Deferred Tax Assets for Unrealised Losses" herausgegeben. Die Änderungen stellen im Wesentlichen klar, dass bei zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Vermögenswerten (z. B. festverzinsliche Schuldinstrumente), deren steuerliche Werte die Anschaffungskosten sind, nicht realisierte Verluste zu abzugsfähigen temporären Differenzen führen und dies unabhängig von der künftigen Verwendung des Vermögenswerts. Weiterhin sind bei der Schätzung zukünftig zu versteuernder Gewinne für die Bildung entstehender latenter Steueransprüche, Steuerabzüge aus der Umkehrung von anderen abzugsfähigen temporären Differenzen herauszurechnen. Im Dezember 2016 hat das IASB im Rahmen der jährlichen "Improvement"-Projekte den Sammelband "Annual Improvements to IFRS Standards 2014 - 2016 Cycle" herausgegeben. Die Änderungen in Bezug auf IFRS 12 (Disclosure of Interest in Other Entities) betreffen im Wesentlichen Klarstellungen. Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete RechnungslegungsvorschriftenDas IASB bzw. IFRS Interpretations Committee hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist bzw. deren IFRS-Übernahme durch die EU noch nicht abgeschlossen ist. Die Anwendung dieser IFRSs bzw. Interpretationen setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens (Endorsement) durch die EU angenommen werden. IFRS 9 (Financial Instruments) ist der neue Standard zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten, der für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden ist. Die Übernahme in europäisches Recht ist im November 2016 erfolgt. Bayer wird IFRS 9 retrospektiv ohne Änderung der Vorjahreszahlen einführen, sodass Umstellungseffekte zum 1. Januar 2018 kumulativ im Eigenkapital erfasst werden und die Vergleichsperiode in Einklang mit bisherigen Regelungen dargestellt wird. IFRS 9 führt neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein und ersetzt die derzeitigen Regelungen zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten. Der neue Standard erfordert eine geänderte Bilanzierung der Effekte aus der Veränderung des eigenen Kreditrisikos für zum beizulegenden Zeitwert klassifizierte finanzielle Verpflichtungen und ändert die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Darüber hinaus bleibt die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verpflichtungen weitgehend unverändert zu den derzeitigen Regelungen. Nach IFRS 9 bestimmt sich die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach dem Geschäftsmodell des Unternehmens und den Charakteristika der Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Zum Umstellungszeitpunkt ergeben sich aus Änderungen in der Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für zum 1. Januar 2018 gehaltene Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, übt Bayer einheitlich das Wahlrecht aus, zukünftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen und diese bei Abgang des Finanzinstruments im Eigenkapital zu belassen. Darüber hinaus wird IFRS 9 zu einer Erhöhung der bilanziellen Vorsorge für Ausfälle aus erwarteten Kreditrisiken von finanziellen Vermögenswerten, einschließlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, führen. Die Vorsorge für erwartete Kreditrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird sich in einer Größenordnung von ungefähr 95 Mio. € erhöhen. Zum Umstellungszeitpunkt sind die Bewertungseffekte aus den übrigen finanziellen Vermögenswerten nicht wesentlich. Die aus dem eigenen Kreditrisiko resultierenden Zeitwertveränderungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss) werden zukünftig im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Diese Änderung betrifft bei Bayer insbesondere die im Juni 2017 begebenen Schuldverschreibungen (Umtauschanleihe), welche auch in Covestro-Aktien umgetauscht werden können. Hieraus entstehen zum Umstellungszeitpunkt keine wesentlichen Effekte. Für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen macht Bayer von dem Wahlrecht Gebrauch, die Vorschriften von IFRS 9 ab 1. Januar 2018 prospektiv anzuwenden. Wenn nur der innere Wert einer Option als Sicherungsinstrument in einer Sicherungsbeziehung designiert wird, sieht IFRS 9 vor, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Zeitwertkomponente von Optionen über die Laufzeit der Sicherungsbeziehung zunächst im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden. Die weitere Bilanzierung hängt von der Art der abgesicherten Transaktion ab. Die geänderte Bilanzierungsmethode ist -im Gegensatz zu den übrigen Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen - retrospektiv anzuwenden. Zum Umstellungszeitpunkt haben diese Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Im Mai 2014 veröffentlichte das IASB den IFRS 15 (Revenues from Contracts with Customers) und legte im April 2016 weitere Klarstellungen zum Standard vor. Sowohl der Standard als auch die Klarstellungen wurden in europäisches Recht übernommen. IFRS 15 ersetzt die aktuellen Standards zur Umsatzrealisierung IAS 18 (Revenue) und IAS 11 (Construction Contracts) sowie die dazugehörigen Interpretationen und ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der neue Standard sieht ein fünfstufiges Modell für die Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Nach IFRS 15 sind diejenigen Beträge als Umsatzerlöse zu erfassen, die ein Unternehmen als Gegenleistung für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an einen Kunden zu erwarten hat. Erlöse werden erfasst, wenn (oder sobald) das Unternehmen die Verfügungsgewalt über Waren oder Dienstleistungen entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt an einen Kunden überträgt. Darüber hinaus konkretisiert IFRS 15 die Zuordnung von einzelnen Sachverhalten zu (neuen) Bilanzzeilen, einzelnen Funktionskosten in der Ergebnisrechnung und deren Brutto- versus Nettodarstellung. Bayer wird IFRS 15 auf Basis der modifizierten retrospektiven Methode einführen, sodass etwaige Umstellungseffekte zum 1. Januar 2018 kumulativ in den Gewinnrücklagen erfasst werden und die Vergleichsperiode in Einklang mit bisherigen Regelungen dargestellt wird. Im Rahmen des Implementierungsprojekts wurden alle gängigen Geschäftsmodelle des Konzerns untersucht. Die bisherige Einschätzung, dass voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung für diese Geschäfte bzw. deren Komponenten zu erwarten sind, wurde bestätigt. Es zeichnen sich auf den Gesamtkonzernumsatz bezogen nicht wesentliche Umstellungseffekte, insbesondere aufgrund der abweichenden Bilanzierung von Meilensteinzahlungen im Rahmen von Auslizensierungen von Zugangsrechten, ab wie auch in Bezug auf die Umsatzrealisierung aus in der Vergangenheit veräußerten Markenrechten. Diese werden, wie im Folgenden ausführlicher dargestellt, zum Umstellungszeitpunkt voraussichtlich eine unwesentliche Erhöhung der Gewinnrücklagen zur Folge haben:
Die Analyse der Auswirkungen von IFRS 15 auf Warenverkäufe, bei denen Bayer gleichzeitig die Organisation der Transportleistung übernimmt, ist zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen, vorläufige Analysen weisen jedoch auf keine wesentlichen Effekte hin. Durch die mit IFRS 15 eingeführten Bilanzzeilen und korrespondierenden Zuordnungsvorschriften ergeben sich Ausweisänderungen in der Bilanz. Insgesamt wird auf Basis des aktuellen Kenntnisstands von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder das Ergebnis je Aktie ausgegangen. Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB den IFRS 16 (Leases). IFRS 16 ist der neue Standard zur Leasingbilanzierung, der den bisherigen IAS 17 ersetzen wird. Er führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten für alle Leasingverträge mit einer Laufzeit von über zwölf Monaten, soweit sie nicht unwesentlich sind, zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Lease-Verträge, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zurzeit nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing wird es zukünftig für Leasingnehmer nicht mehr geben. Für Leasinggeber ist wie auch unter dem bisherigen Standard IAS 17 weiterhin zwischen Finance Lease und Operating Lease zu unterscheiden. Gesellschaften des Bayer-Konzerns treten im Wesentlichen als Leasingnehmer auf. Mit der Anwendung von IFRS 16 werden die folgenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet: Anstelle der bislang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angegebenen Mindestmietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen wird die Anwendung von IFRS 16 zu einem Anstieg der langfristigen Vermögenswerte durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten führen. Ebenso werden sich die Finanzverbindlichkeiten durch den Ausweis der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten erhöhen. Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisherigen Aufwendungen für Operating Leases unter IFRS 16 künftig die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung wird sich aus der Anwendung von IFRS 16 durch geringere Auszahlungen im operativen Bereich tendenziell eine Verbesserung des operativen Cashflows ergeben, während der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen und der Zinsaufwand als Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit eingehen. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht erfolgte im Oktober 2017. Die Implementierung des neuen Standards wird im Rahmen eines konzernweiten Projekts gesteuert. Die quantitativen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die in der Anhangsangabe [31] genannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverpflichtungen. Im Juni 2016 veröffentlichte das IASB die Änderung "Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions" an IFRS 2 (Share-based Payment). Diese Änderung spezifiziert bestimmte Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich. So z. B. sind Dienstleistungsbedingungen und Nicht-Marktbedingungen zukünftig nicht bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zu berücksichtigen, sondern in der Anzahl der voraussichtlich unverfallbar werdenden Eigenkapitalinstrumente. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Das IASB hat im September 2016 die Änderung "Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts" an IFRS 4 (Insurance Contracts) veröffentlicht. Die Änderungen zielen darauf ab, die Auswirkungen aus unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und dem Nachfolgestandard zu IFRS 4 (IFRS 17) vor allem bei Unternehmen mit umfangreichen Versicherungsaktivitäten zu verringern. Eingeführt werden zwei optionale Ansätze, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von Versicherern genutzt werden können: der Überlagerungsansatz und der Aufschubansatz. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht ist im November 2017 erfolgt. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Im Dezember 2016 veröffentlichte das IASB die Änderung "Transfers of Investment Property" an IAS 40 (Investment Property). Diese legt fest, dass eine Immobilie nur als Finanzinvestition gehalten bzw. nicht mehr als solche gezeigt werden kann, wenn eine tatsächliche Nutzungsänderung stattgefunden hat. Eine Änderung der Absicht in Bezug auf eine Immobilie stellt keine Nutzungsänderung dar. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Im Dezember 2016 hat das IASB im Rahmen der jährlichen "Improvement"-Projekte den Sammelband "Annual Improvements to IFRS Standards 2014 - 2016 Cycle" herausgegeben. Die Änderungen betreffen IFRS 1 (First Time Adoption of IFRS), IFRS 12 (Disclosure of Interest in Other Entities) und IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures). Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Klarstellungen zum Anwendungsbereich und andere Klarstellungen. Die Änderungen zu IFRS 1 und IAS 28 sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht ist im Februar 2018 erfolgt. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Das IASB veröffentlichte im Dezember 2016 die IFRIC Interpretation 22 (Foreign Currency Transactions and Advance Consideration) zu IAS 21 (The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates). Die Interpretation stellt klar, dass der für die Umrechnung von erhaltenen oder geleisteten Anzahlungen in Fremdwährung verwendete Wechselkurs auch für die Erfassung der jeweils nachfolgenden Vermögenswerte, Aufwendungen und Erträge zu verwenden ist. IFRIC 22 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17 (Insurance Contracts), der den bislang geltenden IFRS 4 ersetzen wird. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. IFRS 17 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Das IASB veröffentlichte im Juni 2017 die IFRIC Interpretation 23 (Uncertainty over Income Tax Treatments), um die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klarzustellen. IFRIC 23 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Oktober 2017 veröffentlichte das IASB die Änderung "Prepayment Features with Negative Compensation" an IFRS 9 (Financial Instruments). Diese regelt die Behandlung von sogenannten symmetrischen Kündigungsrechten, um die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu ermöglichen. Darüber hinaus erfolgt eine Klarstellung zur Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zur Ausbuchung führt. Die Änderung zu IFRS 9 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Das IASB veröffentlichte im Oktober 2017 die Änderung "Long-term Interests in Associates and Joint Ventures" an IAS 28 (Investments in Associates and Joint Ventures). Diese stellt klar, dass ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, IFRS 9 (Financial Instruments) einschließlich dessen Wertminderungsvorschriften auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen darstellen und nicht nach der Equity-Methode abgebildet werden. Die Anwendung von IFRS 9 geht somit der Anwendung von IAS 28 vor. Die Änderung zu IAS 28 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Dezember 2017 hat das IASB im Rahmen des jährlichen "Improvement"-Projekts den Sammelband "Annual Improvements to IFRS Standards 2015 - 2017 Cycle" veröffentlicht. Die Änderungen betreffen IFRS 3 (Business Combinations), IFRS 11 (Joint Arrangements), IAS 12 (Income Taxes) und IAS 23 (Borrowing Costs) und beinhalten im Wesentlichen Klarstellungen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. Im Februar 2018 hat das IASB Änderungen an IAS 19 (Employee Benefits) veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Bilanzierung von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen ab dem Zeitpunkt einer Planänderung, Kürzung oder Abgeltung. Ab diesem Zeitpunkt ist der laufende Dienstzeitaufwand und Nettozinsaufwand für das verbleibende Geschäftsjahr zukünftig auf Basis der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Neubewertung der Versorgungsverpflichtung zu diesem Zeitpunkt verwendet wurden, neu zu ermitteln. Darüber hinaus wurden Klarstellungen zu den diesbezüglichen Auswirkungen auf die Ermittlung der Vermögensobergrenze ("asset ceiling") eingefügt. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden noch geprüft. 4. Grundlagen und Methoden sowie Unsicherheiten aufgrund von SchätzungenDen Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie z. B. zu Handelszwecken gehaltene oder zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Derivate und Verbindlichkeiten, bei denen von der Fair-Value-Option Gebrauch gemacht wurde. Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer langfristiger Vermögenswerte, der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, der Bildung von Rückstellungen, beispielsweise für Rechtsverfahren, Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer und entsprechende Leistungen, Steuern, Umweltschutz, Preisnachlässe, Produkthaftungen sowie Garantien. In den weiteren Abschnitten dieses Kapitels werden jeweils schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze und deren Auswirkungen auf die einzelnen Bereiche thematisiert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund überarbeiteter und neuer Standards erfolgen grundsätzlich entsprechend der Wahlrechte des jeweiligen Standards. Je nach ausgeübtem Wahlrecht wird die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode gegebenenfalls angepasst. Für detaillierte Angaben zu den zum 1. Januar 2018 erstmals anzuwendenden Standards siehe Anhangangabe [3]. KonsolidierungDer Konzernabschluss beinhaltet Tochterunternehmen, gemeinsame Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen. Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Bayer AG über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist somit nur gegeben, wenn die Bayer AG variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser Rückflüsse hat. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Bayer AG. Bei strukturierten Unternehmen ergibt sich die Beherrschungsmöglichkeit aus vertraglichen Vereinbarungen. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht. Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) beruhen auf gemeinsamen Vereinbarungen. Eine gemeinsame Vereinbarung liegt vor, wenn der Bayer-Konzern auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung die zusammen mit einem Dritten geführten Aktivitäten gemeinschaftlich führt. Gemeinschaftliche Führung liegt nur vor, sofern Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordern. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen aus den gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Bayer-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen. Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert. Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Bayer AG in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 % und 50 % einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Bei einem Anteilsbesitz unter 20 % kann in der Regel ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden, wenn die Bayer AG im Aufsichtsorgan des Beteiligungsunternehmens vertreten ist. Bei Beteiligungen, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen sind, wird der Buchwert jährlich um die dem Bayer-Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals, Wertminderungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts sowie die Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von at-equity bewerteten Beteiligungen werden im Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen berücksichtigt. Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert. FremdwährungsumrechnungDie in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet bzw. verwendet werden. Bei der Mehrzahl der Beteiligungen ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften, die nicht den Euro als funktionale Währung haben, zum Jahresbeginn und zum Jahresende mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Jahres sowie Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital sowie in den Anhangtabellen gesondert als "Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen" bzw. als "Währungsänderungen" ausgewiesen. Im Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis oder bei Reduzierung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfolgswirksam aufgelöst. Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt: Wechselkurse wichtiger WährungenB 4/1 scroll
Im Geschäftsjahr 2017 wie auch in den Vorjahren waren die Vorschriften des IAS 29 (Financial Reporting in Hyperinflationary Economies) für die Bayer S.A., Venezuela, relevant. Gewinne und Verluste aus der Inflationsanpassung der Buchwerte nicht-monetärer Vermögenswerte und Schulden und der Gewinn- und Verlustpositionen werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Ab Januar 2016 wurde für die Fremdwährungsumrechnung und die Fremdwährungsbewertung auf den "hyperinflationierten" SIMADI-Wechselkurs umgestellt. Dieser wird mangels extern verfügbarer, verlässlicher Wechselkurse intern ermittelt. Er basierte anfangs auf dem offiziellen SIMADI-Wechselkurs und wird seitdem mit veröffentlichten Inflationsraten weiterentwickelt. Der so errechnete Wechselkurs lag Ende Dezember 2017 bei 74.258 VEF / USD (Vorjahr: 2.737 VEF / USD), der anschließend mit dem EUR / USD-Stichtagskurs umgerechnet wurde. Forderungen gegenüber der venezolanischen Devisenbehörde in Bezug auf eine Zuteilung von USD zu einem begünstigten Wechselkurs werden unmittelbar mit Einbuchung zu 100 % wertberichtigt. FremdwährungsbewertungMonetäre Positionen, wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einer anderen Währung bestehen als in der funktionalen Währung, werden im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst und im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Umsatzerlöse bzw. sonstige betriebliche ErträgeAls Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst. Andere operative Erträge werden als sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Umsatzerlöse werden erfolgswirksam, wenn die maßgeblichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den Gütern auf den Kunden übertragen wurden, dem Unternehmen weder ein weiter bestehendes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse verbleibt, die Höhe der Erträge und angefallenen bzw. noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden kann und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird. Umsatzerlöse werden nach Abzug von Umsatzsteuern und anderen Steuern sowie nach Abzug von Erlösminderungen zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung ausgewiesen. So werden zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung auch geschätzte Beträge für Rabatte, Skonti und Produktrückgaben umsatzmindernd erfasst und zurückgestellt. Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung. Es ist nicht wahrscheinlich, dass andere als die angeführten Faktoren eine wesentliche Auswirkung auf Erlösminderungen des Bayer-Konzerns haben. Die Rückstellungen für Rabatte beliefen sich im Geschäftsjahr 2017 auf 6,1 % der gesamten Umsatzerlöse (Vorjahr: 5,5 %). Neben Rabatten wurden in einigen Ländern Skonti für sofortige Bezahlung gewährt. Unsere Rückstellungen für Skonti betrugen zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016 weniger als 0,1 % der gesamten Umsatzerlöse. Umsatzerlöse werden um die bilanzielle Vorsorge für zu erwartende Retouren fehlerhafter Ware oder in Verbindung mit vertraglichen Vereinbarungen über die Rückgabe verkaufsfähiger Produkte zum Zeitpunkt des Verkaufs oder zum Zeitpunkt, an dem die Höhe künftiger Rückgaben verlässlich bestimmt werden kann, gekürzt. Die Rückstellungen für Produktrückgaben beliefen sich für das Geschäftsjahr 2017 auf 0,6 % der gesamten Umsatzerlöse (Vorjahr: 0,6 %). Können künftige Produktrückgaben nicht verlässlich bestimmt werden und sind sie wesentlich für die Verkaufstransaktion, werden sowohl die Umsatzerlöse als auch die damit verbundenen Umsatzkosten bis zu dem Zeitpunkt abgegrenzt, an dem eine zuverlässige Schätzung vorgenommen werden kann oder das Rückgaberecht für die Waren abgelaufen ist. Ein Teil der Erlöse im Bayer-Konzern wird aufgrund von Lizenzverträgen erzielt, in denen Dritten Rechte an einigen Produkten und Technologien übertragen wurden. Erhaltene oder erwartete Zahlungen, die sich auf den Verkauf oder die Auslizenzierung von Technologien oder technologischem Wissen beziehen, werden erfolgswirksam, sobald die entsprechenden Vereinbarungen in Kraft treten, wenn aufgrund der vertraglichen Regelungen sämtliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die betreffenden Technologien aufgegeben werden. Bestehen dagegen weiterhin Rechte an der Technologie oder sind noch Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu erfüllen, werden die ggf. erhaltenen Zahlungen sachgerecht abgegrenzt. Vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen und ähnliche nicht rückzahlbare Zahlungen werden als sonstige Verbindlichkeiten passiviert und über den geschätzten Zeitraum abhängig von dem Maß der Erbringung der vertraglich vereinbarten Gegenleistung ergebniswirksam aufgelöst. Lizenzverträge sowie Forschungs- und Entwicklungskooperationsverträge können aus verschiedenen Teilvereinbarungen bestehen und unterschiedliche Vergütungsregelungen wie Voraus- und Meilensteinzahlungen oder ähnliche Zahlungen enthalten, sodass zu prüfen ist, ob ggf. mehrere separate Realisationszeitpunkte für (Teil-)Umsätze einzelner Rechnungslegungseinheiten zu berücksichtigen sind. Voraussetzung für eine getrennte Umsatzerfassung einzelner Rechnungslegungseinheiten ist, dass die einzelnen Teilvereinbarungen einen selbstständigen Nutzen für den Lizenznehmer haben. Wenn dies nicht der Fall ist, bildet der Vertrag bzw. die Kombination von einzelnen Komponenten, der bzw. die einen selbstständigen Nutzen ermöglicht, eine Rechnungslegungseinheit. Sofern für Rechnungslegungseinheiten noch notwendige Waren geliefert oder notwendige Dienstleistungen erbracht werden müssen und die Lieferung / Erbringung wahrscheinlich ist, werden bereits erhaltene, nicht rückzahlbare (Lizenz-)Zahlungen über die Perioden ergebniswirksam erfasst, in denen diese Lieferungen / Leistungen erfüllt werden. Erträge können auch beim Tausch von immateriellen Vermögenswerten entstehen. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der beizulegende Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts zuzüglich (abzüglich) erhaltener (aufgegebener) Zahlungsmittel. Forschungs- und EntwicklungskostenFür die Zwecke der Rechnungslegung werden Forschungsaufwendungen als Kosten im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Untersuchungen definiert, die neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse und Einsichten liefern sollen. Entwicklungsaufwendungen werden als Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung von Forschungsergebnissen oder Fachkenntnissen auf einen Plan oder Entwurf für die Produktion von neuen oder erheblich verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung definiert. Forschungs- und Entwicklungskosten fallen im Bayer-Konzern bei internen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie bei zahlreichen Forschungs- und Entwicklungskooperationen und Partnerschaften mit Dritten an. Die Forschungs- und Entwicklungskosten betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Wirkstofffindung, die Kosten für klinische Studien wie auch für anwendungs- und ingenieurtechnische Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Kosten für Feldversuche sowie die Kosten für behördliche Zulassungen und Zulassungserweiterungen. Forschungskosten sind nicht aktivierungsfähig und Entwicklungskosten nur bei Vorliegen bestimmter, genau bezeichneter Voraussetzungen aktivierungspflichtig. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Aktivierung ist, dass die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Da eigene Entwicklungsprojekte häufig behördlichen Genehmigungsverfahren und anderen Unwägbarkeiten unterliegen, sind die Bedingungen für eine Aktivierung der vor der Genehmigung entstandenen Kosten in der Regel nicht erfüllt. Bei Forschungs- und Entwicklungskooperationen werden in der Regel Zahlungen bei Vertragsabschluss, Vorauszahlungen, Zahlungen beim Erreichen bestimmter "Meilensteine" (z. B. beim Erreichen von Entwicklungsstufen) und Kostenerstattungen für geleistete Tätigkeiten unterschieden. Wird im Zusammenhang mit einer dieser Zahlungsverpflichtungen ein immaterieller Vermögenswert (z. B. das Nutzungsrecht an einem Wirkstoff) erworben, so wird die jeweilige Zahlung aktiviert, selbst wenn Unsicherheiten darüber bestehen, ob die weitere Entwicklung letztlich zur Produktion eines verkaufsfähigen Produkts führen wird. Handelt es sich um eine Kostenerstattung von Forschungs- und Entwicklungsarbeit, werden diese Kosten im Aufwand erfasst, sofern keine Aktivierungspflicht besteht. ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich bezahlt werden müssen. Komplexe Steuervorschriften können zu Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte führen. Insbesondere vor dem Hintergrund vielfältiger internationaler Verflechtungen sowie der Langfristigkeit und Komplexität bestehender Vertragsbeziehungen können Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen Auswirkungen auf zukünftige Steueraufwendungen und -erträge haben. Für in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen nationalen Finanzbehörden werden Steuerrückstellungen auf Basis angemessener Schätzungen gebildet. Berücksichtigt werden dabei Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Rechtsauslegungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt. Gemäß IAS 12 (Income Taxes) werden latente Steuern auf zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlust- und Zinsvorträge und Steuergutschriften ermittelt. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis zukünftig verfügbar sein wird. Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und ein einklagbares Recht zur Aufrechnung vorliegt. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Im Regelfall erfolgt dies ergebniswirksam. Bei den erfolgsneutral erfassten latenten Steuern erfolgt dies in der Gesamtergebnisrechnung über das sonstige Ergebnis oder direkt im Eigenkapital. Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Verlust- und Zinsvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttung geplant ist, wird auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungswert keine passive latente Steuer gebildet. Geschäfts- oder FirmenwerteEin Geschäfts- oder Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Er wird mit seinen Anschaffungskosten bewertet, die als Überschuss des Kaufpreises für Anteile an einem Unternehmen und dem erworbenen anteiligen Nettovermögen hergeleitet werden. Das Nettovermögen entspricht dem Saldo aus den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung geprüft. Details zu den jährlichen Impairmenttests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen erläutert. Bei einem einmal abgeschriebenen Geschäfts- oder Firmenwert erfolgt keine Wertaufholung in den Folgeperioden. Sonstige immaterielle VermögenswerteEin sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht-monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. ein Patent, eine Marke, ein Vermarktungsrecht), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- oder Firmenwert handelt. Er wird aktiviert, wenn der künftig zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert wahrscheinlich zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie dieser entsprechend über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten. Bei Vorliegen eines Hinweises einer möglichen Wertminderung wird ein Wertminderungstest durchgeführt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z. B. das "Bayer-Kreuz") sowie immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht nutzungsbereit sind (z. B. Forschungs- und Entwicklungsprojekte), werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Wertminderung geprüft. SachanlagenPlanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist. Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt: Nutzungsdauer SachanlagenB 4/2 scroll
Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nicht operativ oder administrativ genutzte Grundstücke und Gebäude. Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Der im Anhang ausgewiesene beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns wird unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode, dem Vergleich mit aktuellen Marktwerten vergleichbarer Immobilien bzw. durch externe Gutachten ermittelt. Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus gegebenen Ausleihungen und Forderungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten. Transaktionskosten, die beim Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten anfallen, werden unmittelbar aufwandswirksam erfasst. Liegen bei finanziellen Vermögenswerten der Kategorien Ausleihungen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte objektive und substanzielle Anzeichen für eine Wertminderung vor, erfolgt ein Wertminderungstest. Hinweise auf Wertminderung sind u. a. die hohe Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz, eine wesentliche Verschlechterung der Bonität, eine besondere Vertragsverletzung, ein mehrjähriger operativer Verlust in einer Gesellschaft, eine Minderung des Marktwerts, eine finanzielle Restrukturierung des Schuldners oder das Verschwinden eines aktiven Markts. Wertminderungen auf Forderungen werden im Allgemeinen bei Eröffnung von insolvenzrechtlichen oder ähnlichen Verfahren, finanziellen Restrukturierungen von Geschäftspartnern oder bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen. Zusätzlich werden die Entwicklung des Zahlungsverhaltens und vorhandene überfällige Forderungen analysiert. Es erfolgt jeweils eine Bewertung der kundenspezifischen Fakten. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen werden. VorräteUnter den Vorräten werden gemäß IAS 2 (Inventories) diejenigen Vermögenswerte ausgewiesen, die im Rahmen der Produktion oder bei der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), die sich in der Herstellung für den Verkauf befinden (unfertige Erzeugnisse), die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Waren) sowie Anzahlungen auf Vorräte. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus auf Basis der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert, d. h. dem im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Unternehmen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder im Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten. Pensionsrückstellungen und ähnliche VerpflichtungenDie betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen sind als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Funktionsbereichen und damit im EBIT ausgewiesen. Alle übrigen Altersversorgungssysteme sind leistungsorientiert, wobei zwischen rückstellungs- und fondsfinanzierten Versorgungssystemen unterschieden wird. Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme sowie der daraus resultierende Aufwand wird gemäß IAS 19 (Employee Benefits) nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet und über die gesamte Beschäftigungszeit der Mitarbeiter verteilt. Hier sind spezifische Annahmen, die die Berechtigtenstruktur und das ökonomische Umfeld abbilden, zu treffen. Dies sind im Wesentlichen der Abzinsungssatz, die Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten sowie Sterberaten. Die Bestimmung der Abzinsungssätze basiert auf währungsspezifischen, hochwertigen Anleiheportfolios, deren Zahlungsströme den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entsprechen. Der aus dieser Zinsstruktur abgeleitete einheitliche Abzinsungssatz orientiert sich somit an den Stichtagsrenditen entsprechender AA-gerateter Unternehmensanleihen. Als Richtgröße für den einheitlichen Abzinsungssatz gilt die Rendite solcher Anleihen, deren gewichtete Restlaufzeit der Duration des entsprechenden Portfolios zur Abdeckung der gesamten Verpflichtung in etwa entspricht. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen, um die Nettoverpflichtung für die leistungsorientierten Versorgungspläne zu bestimmen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden in regelmäßigen Abständen bewertet. Ein Zeitraum von drei Jahren wird dabei nicht überschritten. Für alle bedeutenden Versorgungspläne werden jährlich umfassende versicherungsmathematische Berechnungen zum 31. Dezember erstellt. Überschreitet das Fondsvermögen die entsprechende Versorgungsverpflichtung, wird der darüber hinausgehende Betrag unter Berücksichtigung der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgegebenen Obergrenze für Vermögenswerte als sonstige Forderung ausgewiesen. Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden, mit Ausnahme der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung, sämtliche Aufwendungen und Erträge per saldo im EBIT erfasst. Die Nettozinsen werden in den sonstigen finanziellen Aufwendungen im Finanzergebnis gezeigt. Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze abzüglich jeweils der bereits in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge zusammen. Latente Steuern in Bezug auf die Neubewertungsergebnisse werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst. Andere RückstellungenAndere Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren. Um die Aussagekraft im Bereich der Schätzungsergebnisse zu erhöhen, werden für bestimmte Rückstellungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben könnten, die Folgen von Parameteränderungen auf die bilanzierten Rückstellungsbeträge untersucht. Zur Untersuchung der Unsicherheit hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeiten wurden die Auswirkungen der Änderung von jeweils fünf Prozentpunkten der individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten analysiert. Wesentliche Abweichungen der anderen Rückstellungen zu den bereits im Bayer-Konzern berücksichtigten Werten haben sich im Rahmen dieser Sensitivitätsanalyse nicht ergeben. Rückstellungen für Umweltschutz werden gebildet, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von Umweltauflagen oder für Sanierungsmaßnahmen wahrscheinlich sind, die Kosten hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen künftigen Nutzenzufluss erwarten lassen. Die Rückstellungen für Umweltschutz betreffen im Wesentlichen die Sanierung kontaminierter Standorte, die Nachrüstung von Deponien sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen. Die Schätzung der künftigen Kosten für Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten, die sich auf Gesetze und Verordnungen beziehen, sowie mit Unsicherheiten über die tatsächlichen Verhältnisse in den verschiedenen Ländern und Standorten. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, Schlussfolgerungen aus von uns zu unseren Umweltprogrammen eingeholten Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf die Kosten, die Auslegung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften durch die Unternehmensleitung, die Anzahl und die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und auf die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige Ergebnis des Unternehmens auswirken. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen mit ähnlichen Umweltschutzsituationen geht der Konzern davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen - auf der Grundlage der heute vorhandenen Informationen - ausreichend sind. Angesichts der den Geschäften, in denen der Konzern tätig ist, inhärenten Schwierigkeiten, Umweltschutzverpflichtungen zutreffend abzuschätzen - was vor allem für die Bereiche gilt, in denen das Risiko von Umweltschäden relativ betrachtet höher ist (Crop Science) - können unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen. So ist es möglich, dass während einer Sanierungsmaßnahme über die bereits bestehenden Rückstellungen hinaus zusätzliche Aufwendungen über einen längeren Zeitraum und in einem Ausmaß erforderlich werden, die nicht vernünftig abgeschätzt werden können. Die Rückstellungen für Restrukturierung beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die notwendig für die Restrukturierung sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeiter und Ausgleichszahlungen für nicht mehr nutzbare angemietete Immobilien. Zu Restrukturierungsmaßnahmen gehören u. a. der Verkauf oder die Beendigung eines Geschäftsbereichs, die Stilllegung von Standorten, die Verlegung von Geschäftsaktivitäten an einen anderen Ort oder die grundsätzliche Umorganisation von Geschäftsbereichen. Zu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen , gehören insbesondere Verpflichtungen für Rabatte und Skonti, Produktretouren sowie erhaltene Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden, und drohende Verluste bzw. belastende Verträge. Als international tätiges Unternehmen mit einem heterogenen Portfolio ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt, für die bei Vorliegen bestimmter Bedingungen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu bilden sind. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere bei der Beurteilung des wahrscheinlichen Ausgangs von Sammelklagen / Massen-Schadenersatzverfahren in den USA, aus welchen signifikante finanzielle Risiken für den Bayer-Konzern entstehen können. Durch das Urteil in einem Gerichtsverfahren, durch behördliche Entscheidungen oder durch einen Vergleich können dem Bayer-Konzern Aufwendungen entstehen, für die bisher mangels verlässlicher Ermittelbarkeit bilanziell nicht vorgesorgt wurde oder die über die hierfür gebildete Rückstellung und die Versicherungsdeckung hinausgehen. Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der der Rechtsabteilung des Bayer-Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für den Bayer-Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe der Bayer-Konzern bilanzielle Vorsorge treffen muss. Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits heute verlässlich messbaren Mittelabflüssen führen wird, wird der Barwert als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab. Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Über den Stand der wesentlichen "rechtlichen Risiken" wird in Anhangangabe [32] informiert. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt regelmäßig die Bildung einer Rückstellung erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, soweit zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich werden wird. Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Berater den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken des Bayer-Konzerns. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und ggf. in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt. Für die Bemessung von Rückstellungen bei Sammelklagen / Massen-Schadenersatzverfahren werden insbesondere im zurückliegenden Geschäftsjahr ggf. geschlossene Vergleiche, aktuell erhobene und zukünftig noch zu erwartende Ansprüche berücksichtigt. In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für variable Einmalzahlungen im Rahmen von Short-Term-Incentive-Programmen sowie für aktienbasierte Entlohnung getroffen. Weiterhin sind hier Verpflichtungen für Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen, Vorruhestandsregelungen und Altersteilzeitvereinbarungen ausgewiesen. Abfindungsleistungen aus Restrukturierungen sind unter Rückstellungen für Restrukturierungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen sowie Entsorgungsverpflichtungen, sofern diese nicht als Rückstellung für Umweltschutz erfasst sind. Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten die Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, soweit sie durch Zahlungsmittel oder andere Finanzinstrumente beglichen werden wie auch die negativen beizulegenden Zeitwerte von Derivaten. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit sie nicht zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, wie z. B. Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert oder Verbindlichkeiten, für die die Fair-Value-Option ausgeübt wird. Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenserwerben werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden zum jeweiligen Stichtag ergebniswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Pflichtwandelanleihen werden beurteilt, ob diese vollständig als Fremdkapital zu bilanzieren sind oder in eine Eigenkapital- und eine Fremdkapitalkomponente aufzuspalten sind. Bei der Beurteilung werden vorzeitige Wandlungsrechte von Bayer auf wirtschaftliche Substanz untersucht. Diese können, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt des bisherigen Kreditratings, wirtschaftliche Substanz haben, wenn durch eine vorzeitige Wandlung eine Herabstufung des Kreditratings vermieden werden kann. In diesem Fall würden die zukünftig ersparten höheren Kreditzinsen die Kosten der vorzeitigen Wandlung durch Bayer mehr als ausgleichen. Beim Vorliegen wirtschaftlicher Substanz eines vorzeitigen Wandlungsrechts klassifizieren Bestandteile einer Pflichtwandelanleihe als Eigenkapital. Die begebene Pflichtwandelanleihe wird als zusammengesetztes Finanzinstrument bilanziert. Der bei Emission erhaltene Betrag wird um die direkt zuordenbaren Kosten und die Fremdkapitalkomponente reduziert. Die Fremdkapitalkomponente entspricht dem Barwert der zukünftigen Zinszahlungen und wird unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der verbleibende Betrag wird als Eigenkapitalkomponente innerhalb der Kapitalrücklage ausgewiesen. Von der Fair-Value-Option gemäß IAS 39.11A kann Gebrauch gemacht werden, wenn eine Anleihe ein hybrides Finanzinstrument darstellt, d. h. einen Schuldtitel als nicht-derivativen Basisvertrag und mehrere eingebettete Derivate enthält, von denen mindestens eines trennungspflichtig ist und die vertraglichen Cashflows erheblich verändert. Eine solche Anleihe wird in ihrer Gesamtheit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert (Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss). Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. Von der Fair-Value-Option wurde für die 2017 begebenen Schuldverschreibungen (Umtauschanleihe 2017 / 2020), welche in Covestro-Aktien umgetauscht werden können, erstmals Gebrauch gemacht. Sonstige Forderungen und VerbindlichkeitenAbgrenzungen und andere nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Ihre Auflösung erfolgt linear bzw. entsprechend der Leistungserbringung. Von Dritten gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der betreffenden Investitionen bzw. entsprechend den Förderbedingungen ertragswirksam aufgelöst. DerivateDerivate werden im Bayer-Konzern zur Reduzierung des Währungs-, Zins- und Preisrisikos wie auch zur Absicherung der aktienbasierten Vergütungsprogramme eingesetzt. Dies erfolgt z. B. in Form von Devisentermingeschäften, Zinsswaps oder Aktienoptionen. Die Bilanzierung erfolgt zum Handelstag. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden, werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte behandelt. Sofern eingebettete separierungspflichtige Derivate in solchen Geschäften identifiziert werden, werden diese losgelöst von den schwebenden Geschäften bilanziert. In geringem Umfang können - um Marktchancen zu nutzen bzw. potenzielle Bedarfsspitzen zu decken - Geschäfte getätigt werden, bei denen die unmittelbare Weiterveräußerung nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Geschäfte werden mit dem Erwerb gesonderten Portfolios zugeordnet und entsprechend nach IAS 39 als Derivate bilanziert. Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Soweit diese zum Stichtag einen positiven beizulegenden Zeitwert haben, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, anderenfalls als finanzielle Verbindlichkeiten. Die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate werden direkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt, soweit keine bilanzielle Sicherungsbeziehung besteht. Der Ausweis von Marktwertänderungen des effektiven Teils von als Cashflow-Hedges designierten Derivaten erfolgt zunächst erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis. Erst zum Zeitpunkt der Realisierung des Grundgeschäfts wird der Erfolgsbeitrag des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wird ein entsprechendes Derivat veräußert oder sind die Voraussetzungen für eine bilanzielle Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt, verbleibt dessen Wertänderung bis zum Eintreten der geplanten Transaktion im kumulierten sonstigen Ergebnis. Wird mit dem Eintritt der geplanten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird das bisher im kumulierten sonstigen Ergebnis ausgewiesene Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Der ineffektive Teil des Gewinns und Verlusts von als Cashflow-Hedges designierten Derivaten wird in Abhängigkeit vom Grundgeschäft im sonstigen betrieblichen Ergebnis oder im Finanzergebnis ausgewiesen. Marktwertänderungen der als Fair-Value-Hedges designierten Derivate werden ebenso wie die Buchwertanpassung der dazugehörigen Grundgeschäfte ergebniswirksam erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisentermingeschäften und -optionen zur Absicherung bilanzieller Risiken werden im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen, während Wertänderungen von Zinsswaps und Zinsoptionen Bestandteil des Zinsergebnisses sind. Veränderungen beizulegender Zeitwerte von Warentermingeschäften und -optionen sowie von Devisentermingeschäften zur Sicherung geplanter Umsätze in Fremdwährung werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von Aktienoptionen und Aktientermingeschäften zur Absicherung der aktienbasierten Mitarbeitervergütung werden zuerst erfolgsneutral erfasst, bevor sie über die Laufzeit der "Aspire"-Programme in den Funktionskosten erfolgswirksam werden. Die im Finanzergebnis ausgewiesenen Aufwendungen bzw. Erträge aus den entsprechenden Grundgeschäften und aus den zugrunde liegenden Derivaten werden separat gezeigt. Eine Verrechnung der entsprechenden Aufwendungen und Erträge erfolgt nicht. UnternehmenserwerbeDie Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die eine Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Die mit dem Unternehmenserwerb im Zusammenhang stehenden Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Bewertung basiert in großem Umfang auf antizipierten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen. Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde gelegten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen können die zukünftigen Konzernergebnisse wesentlich beeinflussen. Insbesondere der Schätzung der abgezinsten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerten, patentierten und nicht patentierten Technologien sowie Markennamen liegen Annahmen z. B. in Bezug auf die folgenden Aspekte zugrunde:
Die Kaufpreisaufteilung wesentlicher Akquisitionen erfolgt unter der Mithilfe externer unabhängiger Gutachter. Die damit zusammenhängenden Bewertungen basieren auf dem Kenntnisstand zum Erwerbszeitpunkt. Gemäß IFRS 3 (Business Combinations) ist bei sukzessiven Unternehmenskäufen, bei denen ein Unternehmen in mehreren Tranchen erworben wird, zum Zeitpunkt der Erlangung der Kontrolle über das betreffende Unternehmen eine erfolgswirksame Neubewertung des bisherigen Gesellschaftsanteils zum beizulegenden Zeitwert notwendig. Im Anschluss daran findet eine Buchwertanpassung der bereits bilanzierten Vermögenswerte und Schulden auf ihren beizulegenden Zeitwert statt. UnternehmensveräußerungenVeräußerungen von Anteilen an Tochterunternehmen mit der Folge des Verlusts der Beherrschungsmöglichkeit werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Bei sukzessiven Veräußerungen, bei denen Anteile an Tochterunternehmen in mehreren Tranchen verkauft werden, wird eine Abstockung der Mehrheitsanteile ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit erfolgsneutral abgebildet und führt zu einem Anstieg der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital. Nach dem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit wird eine verbleibende Beteiligung zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Übt die Bayer AG nach dem Verkauf von Anteilen noch einen maßgeblichen Einfluss aus, werden die verbleibenden Anteile als Anteile an einem assoziierten Unternehmen entsprechend der Equity-Methode bilanziert. Sobald Bayer keinen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen mehr ausüben kann, wird die verbleibende Beteiligung als finanzieller Vermögenswert der Kategorie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte bilanziert und erfolgsneutral zum Fair Value bewertet. Vorgehensweise und Auswirkungen der weltweiten WerthaltigkeitsprüfungenNeben den Werthaltigkeitsprüfungen (Impairmenttests) bei einzelnen Sachanlagevermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten werden Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (sogenannten Cash Generating Units - "CGU") bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im Bayer-Konzern werden die strategischen Geschäftseinheiten bzw. Gruppen von strategischen Geschäftseinheiten wie auch einzelne Produktfamilien als zahlungsmittelgenerierende Einheiten angesehen und unterliegen weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen. Die strategischen Geschäftseinheiten stellen die zweite Berichtsebene unterhalb der Berichtssegmente dar. Eine weltweite Werthaltigkeitsprüfung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird entweder bei Vorliegen eines Anhaltspunkts für eine Wertminderung vorgenommen oder mindestens jährlich, wenn einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Bei einer Werthaltigkeitsprüfung werden die Restbuchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der zu testenden Sachanlagen bzw. immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d. h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert, verglichen. In den Fällen, in denen der Buchwert höher als ihr erzielbarer Betrag ist, liegt in der Höhe der Differenz ein Wertberichtigungsbedarf vor. In diesem Fall wird bei einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im ersten Schritt der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird buchwertproportional auf die anderen langfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Der Wertberichtigungsaufwand wird in dem jeweiligen Funktionsbereich erfasst, in dem auch die planmäßige Abschreibung berichtet wird. Dies gilt analog auch für Erträge aus einer Wertaufholung. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Der Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse (Cashflows) wird dabei zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützt sich auf die aktuellen Planungen des Bayer-Konzerns, die im Regelfall einen Planungshorizont von drei bis fünf Jahren haben. Hierfür werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte, Konjunkturzyklen und Wechselkurse getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie auch externe Marktstudien zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Beim Ansatz des Nutzungswerts wird die zahlungsmittelgenerierende Einheit bzw. Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. der Einzelvermögenswert in ihrer bzw. seiner bisherigen Nutzung bewertet. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3). Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Um den unterschiedlichen Rendite-/Risikoprofilen der Tätigkeitsschwerpunkte des Bayer-Konzerns Rechnung zu tragen, werden für die Berichtssegmente individuelle Kapitalkostensätze nach Ertragsteuern sowie eine segmentspezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche festgelegt. Die Eigenkapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionäre. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Die für die Werthaltigkeitsprüfungen 2017 und 2016 verwendeten Wachstumsraten und die zur Diskontierung der prognostizierten Cashflows herangezogenen Kapitalkostensätze können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Parameter WerthaltigkeitsprüfungB 4/3 scroll
Aufgrund der jährlichen weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde im Berichtsjahr keine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen (Vorjahr: 0 Mio. €). Insgesamt ergaben sich Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen in Höhe von 506 Mio. € (Vorjahr: 711 Mio. €). Hierin waren Wertaufholungen in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) enthalten. Detaillierte Erläuterungen sind in den Anhangangaben [17] und [18] enthalten. Die vorgenommenen Schätzungen werden in Bezug auf die voraussichtliche Nutzungsdauer bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Entwicklungen in den Branchen, in denen der Bayer-Konzern tätig ist, und die Schätzung der Barwerte künftiger Cashflows für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen notwendig machen, die zur Erfassung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands oder, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten, zu Wertaufholungen führen können, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für zahlungsmittelgenerierende Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Auf dieser Grundlage kam Bayer zu dem Ergebnis, dass sich für keine der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ein Wertminderungsbedarf ergeben würde. 5. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der Geschäftssegmente werden bei Bayer durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segment- und Regionenabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen ("Management Approach"). Es werden grundsätzlich dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde gelegt, wie sie für den Konzern in Anhangangabe [4] beschrieben sind. Der Bayer-Konzern hat zum Ende des 3. Quartals 2017 die Kontrolle an der Covestro-Gruppe verloren und Covestro entkonsolidiert. Zum 31. Dezember 2017 existieren demnach mit Pharmaceuticals, Consumer Health, Crop Science und Animal Health vier berichtspflichtige Segmente. Der gesonderte Ausweis der Summe aus den vier Life-Science-Segmenten entfällt somit. Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten: Aktivitäten je SegmentB 5/1 scroll
Im Segment Crop Science wurden die Geschäftssegmente Crop Protection / Seeds und Environmental Science im Wesentlichen aufgrund ihrer vergleichbaren Art der agrarwirtschaftlichen Produkte, z. B. im Bereich des Pflanzenschutzes und der damit verbundenen vergleichbaren Produktionsprozesse sowie der vergleichbaren Vertriebsmethoden, insbesondere auch über Großhändler, zusammengefasst. Geschäftsaktivitäten, die keinem anderen Segment zugeordnet werden können, sind unter "Alle sonstigen Segmente" ausgewiesen. Hierzu zählen vor allem die Dienstleistungen der Servicebereiche Business Services sowie Currenta. Die Positionen in "Corporate Functions und Konsolidierung" umfassen im Wesentlichen die Bayer-Holding-Gesellschaften sowie Leaps by Bayer (vormals Bayer Lifescience Center), das sich auf die Entwicklung von entscheidenden, speziesübergreifenden Innovationen konzentriert. Darüber hinaus sind Mehr- oder Minderaufwendungen aus einer höheren oder niedrigeren Performance der Bayer-Aktie im Rahmen der konzernweiten langfristigen aktienbasierten Vergütung sowie die Konsolidierung der Intersegment-Umsatzerlöse (Geschäftsjahr 2017: 2,4 Mrd. €; Vorjahr: 1,4 Mrd. €) darin enthalten. Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt:
ÜberleitungsrechnungenDie nachfolgenden Tabellen enthalten die Überleitungsrechnungen des EBITDA vor Sondereinflüssen, des EBIT vor Sondereinflüssen und des EBIT zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns sowie die Überleitung des Vermögens der Segmente zum Konzernvermögen. Überleitung vom EBITDA vor Sondereinflüssen der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des KonzernsB 5/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Überleitung vom Segment- zum KonzernvermögenB 5/3 scroll
Vorjahreswerte inklusive Covestro Hinsichtlich der Überleitungsrechnung der Segmentumsätze zu den Konzernumsätzen wird auf die Darstellung innerhalb der Kennzahlen nach Segmenten verwiesen (Anhangangabe [1]). Informationen über geografische GebieteDie Außenumsätze nach Verbleib sowie die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen teilten sich regional wie folgt auf: Informationen über geografische GebieteB 5/4 scroll
Vorjahreswerte angepasst Informationen über wichtige KundenIm Geschäftsjahr 2017 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Bayer-Konzerns getätigt. 6. Konsolidierungskreis und Beteiligungen6.1 Entwicklung des KonsolidierungskreisesDer Konsolidierungskreis entwickelte sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt: Veränderung der Anzahl konsolidierter UnternehmenB 6.1/1 scroll
Der Rückgang der Anzahl der konsolidierten Gesellschaften 2017 ist im Wesentlichen auf die Entkonsolidierung von Covestro zurückzuführen. Die Covestro AG wird seitdem als assoziiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Im Rahmen der Übernahme des Consumer-Care-Geschäfts des US-Konzerns Merck & Co., Inc., ist Bayer 2014 in eine strategische Kooperation mit Merck & Co., Inc., eingetreten, die als gemeinschaftliche Tätigkeit in den Konzernabschluss einbezogen wird. Bayer und Merck & Co., Inc., verpflichten sich gegenseitig, bei der Entwicklung, der Produktion, dem Lifecycle-Management und der Vermarktung von Wirkstoffen und Produkten auf dem Gebiet der Modulation von löslicher Guanylat-Zyklase (sGC) zusammenzuarbeiten. Zusätzlich wurden vier assoziierte Unternehmen (Vorjahr: fünf) sowie acht Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: sechs) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt. Diese sind in Anhangangabe [19] erläutert. 2015 wurde die Flagship Ventures V Agricultural Fund, L.P., USA, erstmalig im Konzernabschluss berücksichtigt und als assoziiertes Unternehmen eingestuft. Bayer hat trotz des Kapitalanteils von 99,9 % keine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen. Bayer kann jedoch einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben. 2016 wurde die Bayer Trendlines Ag Innovation Fund, Limited Partnership, Israel, erstmalig im Konzernabschluss berücksichtigt und als assoziiertes Unternehmen eingestuft. Bayer ist beschränkt haftender Gesellschafter ("Limited Partner") und hat aufgrund vertraglicher Einschränkungen trotz des Kapitalanteils von 100 % keine Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen. Als assoziiertes Unternehmen wurde die Nanjing Baijingyu Pharmaceutical Co., Ltd., China, aufgrund der Vertretung von Bayer im Geschäftsführungs- und im Aufsichtsgremium eingestuft. Hierdurch kann Bayer trotz eines Stimmrechts- und Kapitalanteils von nur 15 % einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben. 76 Tochterunternehmen (Vorjahr: 72), davon ein strukturiertes Unternehmen (Vorjahr: ein) und zwölf assoziierte bzw. Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: zwölf) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden nicht konsolidiert bzw. nicht zu ihrem Equity-Wert einbezogen, sondern stattdessen zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen machten weniger als 0,1 % des Konzernumsatzes, weniger als 0,2 % des Eigenkapitals und weniger als 0,1 % der Bilanzsumme aus. Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften, zum Anteilsbesitz des Bayer-Konzerns gemäß § 313 Absatz 2 HGB sowie die Liste der inländischen Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr 2017 von den Befreiungsvorschriften nach §§ 264 Absatz 3 HGB bzw. 264b HGB Gebrauch machten, sind Bestandteile des testierten und zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses. Zudem sind diese Informationen unter www.bayer.de/anteil17 abrufbar. 6.2 Akquisitionen und sonstige ErwerbeAkquisitionen und sonstige Erwerbe im GeschäftsjahrDer Kaufpreis der im Jahr 2017 getätigten Akquisition betrug 158 Mio. €. (Vorjahr: - 5 Mio. €). Der Kaufpreis der erworbenen Geschäfte wurde im Wesentlichen durch die Übertragung von Zahlungsmitteln beglichen. Dabei entstand ein Geschäfts- oder Firmenwert von 51 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €). Dieser resultierte aus der folgenden Transaktion: Am 3. Januar 2017 erwarb Bayer Animal Health das Cydectin™-Portfolio in den USA von Boehringer Ingelheim Vetmedica, Inc., St. Joseph, Missouri, USA. Die Übernahme umfasst die Endektoparasitizide für Rinder und Schafe CYDECTIN Pour-On, CYDECTIN Injectable und CYDECTIN Oral Drench. Durch den Zukauf soll das Antiparasitika-Portfolio in den USA gestärkt und um Endektoparasitizide erweitert werden. Es wurde ein Kaufpreis in Höhe von 158 Mio. € vereinbart. Der Kaufpreis entfiel im Wesentlichen auf Marken und einen Geschäfts- oder Firmenwert, welcher erwartungsgemäß vollständig steuerlich abzugsfähig ist. Die genannte Transaktion wirkte sich zum Erwerbszeitpunkt auf Vermögen und Schulden des Konzerns im Geschäftsjahr 2017 wie folgt aus und führte zu folgendem Mittelabfluss: Erworbene Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bei ErwerbB 6.2/1 scroll
Im Geschäftsjahr trug das Cydectin™-Geschäft in Höhe von 31 Mio. € zum Umsatz des Bayer-Konzerns bei. Das seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt erwirtschaftete Ergebnis des Cydectin™-Geschäfts nach Steuern betrug 5 Mio. €. Hierin enthalten sind die seit dem Zeitpunkt der Akquisition angefallenen Finanzierungskosten. Am 13. September 2017 gründete Bayer zusammen mit Gingko Bioworks, Inc., Boston, Massachusetts, USA, das Gemeinschaftsunternehmen Cooksonia Opco LLC, Boston, Massachusetts, USA. Das Gemeinschaftsunternehmen wird sich mit Technologien zur Verbesserung von pflanzenassoziierten Mikroorganismen befassen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die für die Landwirtschaft bedeutende Stickstoff-Fixierung legen. Zum 31. Dezember 2017 sind Verbindlichkeiten zur Kapitaleinzahlung gegenüber der Cooksonia Opco LLC in Höhe von 70 Mio. USD bilanziert, die spätestens zum 31. Dezember 2024 fällig werden. 2017 sind bereits 10 Mio. USD gezahlt worden. Geplante AkquisitionenAm 14. September 2016 unterzeichnete Bayer eine bindende Übernahmevereinbarung mit Monsanto Company, St. Louis, Missouri, USA, die die Übernahme aller ausstehenden Aktien von Monsanto Company gegen Zahlung von 128 USD je Aktie in bar vorsieht. Das entsprach zu diesem Zeitpunkt einem voraussichtlichen Transaktionswert von rund 66 Mrd. USD, der sich aus einem Eigenkapitalwert (Kaufpreis) von ca. 56 Mrd. USD und einer zu übernehmenden Nettoverschuldung einschließlich Pensionsverbindlichkeiten zum 31. Mai 2016 sowie Verbindlichkeiten für Auszahlungen im Rahmen aktienbasierter Vergütungsprogramme von ca. 10 Mrd. USD zusammensetzte. Auf Grundlage des von Monsanto veröffentlichten Zwischenberichts zum 30. November 2017 beträgt der Transaktionswert aktuell 62 Mrd. USD. Daraus ergibt sich für Bayer eine bedingte Zahlungsverpflichtung in Höhe von ca. 56 Mrd. USD, das gesamte ausstehende Aktienkapital von Monsanto zu übernehmen. Teilweise wurde die geplante Transaktion durch den Abschluss von Derivaten gegen das EUR- / USD-Währungsrisiko abgesichert. Die Transaktion bringt zwei unterschiedliche, sich jedoch in hohem Maß ergänzende Geschäfte zusammen. Monsanto ist ein weltweit führender Anbieter von landwirtschaftlichen Produkten, einschließlich Saatgut und Saatguttechnologien, Herbiziden sowie digitalen Plattformen, um Landwirten agronomische Empfehlungen zu geben. Das kombinierte Unternehmen wird ein umfassendes Angebot an Saatgut- und Pflanzenschutz-Produkten für eine große Bandbreite an Kulturen und Indikationen sowie unterstützende Anwendungen aus der digitalen Landwirtschaft bereitstellen können. Die Kombination bringt darüber hinaus die führenden Innovationskompetenzen und Technologieplattformen für Forschung und Entwicklung beider Unternehmen zusammen. Eine syndizierte Bankfinanzierung in Höhe von 56,9 Mrd. USD wurde bei Unterzeichnung der Übernahmevereinbarung durch Bank of America Merrill Lynch, Credit Suisse, Goldman Sachs, HSBC und JP Morgan bereitgestellt. Im Anschluss wurde die Kreditlinie an mehr als 20 weitere Partnerbanken von Bayer syndiziert. Die weitere Refinanzierung des Kaufpreises soll über eine Kapitalerhöhung, die Emission von Anleihen und aus bestehender Liquidität erfolgen. Im November 2016 hat Bayer bereits erfolgreich eine Pflichtwandelanleihe über 4 Mrd. € platziert. Die Kreditlinie wurde 2016 um den Nettoerlös aus der Pflichtwandelanleihe sowie im Juni 2017 um den Nettoerlös aus einer Umtauschanleihe reduziert und beträgt 51,5 Mrd. USD zum 31. Dezember 2017. Die Aktionäre der Monsanto Company haben der Übernahme am 13. Dezember 2016 mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Transaktion unterliegt noch üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich der Genehmigung durch relevante Kartell- und andere Behörden. Bayer hat mit Unterstützung von Monsanto damit begonnen, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. Im Jahr 2017 hat Bayer in 16 Ländern die behördliche Freigabe erhalten. In dem Zusammenhang hat Bayer im Oktober 2017 eine Vereinbarung über den Verkauf von bestimmten Crop-Science-Geschäften mit BASF geschlossen. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich in Anhangangabe [6.3]. Die Übernahmevereinbarung sieht zudem eine Zahlung von Bayer in Höhe von 2 Mrd. USD insbesondere für den Fall vor, dass die Transaktion nicht bis spätestens zum 14. Juni 2018 vollzogen wird, weil es an einer notwendigen Kartellfreigabe fehlt, und wenn deswegen die Übernahmevereinbarung gekündigt wird (Reverse Break Fee). Akquisitionen im VorjahrIm Vorjahr wurden folgende Akquisitionen und Anpassungen der Kaufpreisaufteilung ausgewiesen: Im Rahmen der globalen Kaufpreisallokation der im Juli 2015 erworbenen SeedWorks India Pvt. Ltd. mit Sitz in Hyderabad, Indien, führten bessere Informationen über die akquirierten Vermögenswerte im 1. Quartal 2016 zu einer Verringerung der immateriellen Vermögenswerte um 23 Mio. € und passiver latenter Steuern um 8 Mio. € sowie zu einer korrespondierenden Erhöhung des Goodwill um 13 Mio. € in der Eröffnungsbilanz. Darüber hinaus reduzierte sich der Kaufpreis um 2 Mio. € auf 78 Mio. € nach Abschluss der finalen Kaufpreisverhandlungen. Am 12. Februar 2016 wurde Casebia Therapeutics LLP, Ascot, Großbritannien, als Gemeinschaftsunternehmen mit der CRISPR Therapeutics AG, Basel, Schweiz, gegründet. Ziele des Gemeinschaftsunternehmens sind, neue Behandlungsmethoden für Bluterkrankungen, Erblindung und Herzerkrankungen zu entwickeln und zu vermarkten. Am 9. Dezember 2016 gründete Bayer zusammen mit Versant Ventures, San Francisco, Kalifornien, USA, das Gemeinschaftsunternehmen BlueRock Therapeutics LP, San Francisco, Kalifornien, USA. Das Gemeinschaftsunternehmen wird im Bereich regenerativer Medizin der nächsten Generation tätig sein. Ziel des Unternehmens ist es, Therapien auf Basis von induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC) zur Heilung verschiedener Krankheitsbilder zu entwickeln. 6.3 Desinvestitionen, wesentliche Veräußerungsvorgänge und nicht fortgeführtes GeschäftDesinvestitionen im GeschäftsjahrDesinvestitionen des Geschäftsjahres 2017 wirkten sich wie folgt aus: Im Oktober 2015 brachte Bayer den ehemaligen Teilkonzern MaterialScience unter dem Namen "Covestro" erfolgreich an die Börse. Aufgrund der verbleibenden Mehrheitsbeteiligung wurde Covestro bis Ende September 2017 vollkonsolidiert in den Bayer-Konzern einbezogen. Nach diversen Aktienverkäufen reduzierte sich der direkt von Bayer gehaltene Anteil Ende September auf 24,6 %. Die Käufer von rund 14 Mio. am 29. September 2017 verkauften Aktien haben sich im Rahmen einer Lock-up-Vereinbarung verpflichtet, die erworbenen Anteile mindestens bis zum 11. Dezember 2017 nicht zu verkaufen. Kursrisiken und -chancen dieser Aktien verbleiben aufgrund der vertraglichen Vereinbarung bei Bayer. Der Bayer Pension Trust hält weitere 8,9 % am Eigenkapital der Covestro AG. Zudem wurde Ende September ein Entherrschungsvertrag zwischen Bayer und Covestro abgeschlossen, mit dem Bayer verbindlich auf die Ausübung bestimmter Stimmrechte bei der Covestro-Hauptversammlung verzichtet. Bayer hat damit die faktische Kontrolle über Covestro Ende September 2017 aufgegeben. Entsprechend erfolgte zum Ende des 3. Quartals die Entkonsolidierung der Covestro-Gruppe sowie angesichts des verbleibenden maßgeblichen Einflusses die erstmalige Einbeziehung der Covestro-Gruppe als assoziiertes Unternehmen. Für Details zur Bilanzierung der Covestro-Gruppe als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode wird auf Anhangangabe [19] im Konzernanhang verwiesen. Für Details zu den Anteilsverkäufen wird auf Anhangangabe [24] im Konzernanhang verwiesen. Ende September wurde der beizulegende Zeitwert der verbliebenen Anteile in Höhe von 3,6 Mrd. € auf Basis des Börsenkurses bestimmt. Die Entkonsolidierung sowie die Neubewertung der verbliebenen Anteile an Covestro führten zu einem Gesamtertrag vor Steuern in Höhe von 3,1 Mrd. €, welcher im Ergebnis aus nicht fortgeführtem Geschäft enthalten ist. Hiervon entfiel ein Ertrag von 2,4 Mrd. € auf die Neubewertung der verbleibenden Anteile, ein Ertrag von 0,5 Mrd. € auf die Entkonsolidierung und ein Ertrag von 0,2 Mrd. € auf die Wertentwicklung der am 29. September 2017 verkauften Aktien im 4. Quartal 2017. Der Gesamtertrag nach Steuern beträgt 3,0 Mrd. €. Ein latenter Steueraufwand von 32 Mio. € wurde im Rahmen der Neubewertung der verbliebenen Anteile berücksichtigt. Zudem wurden im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge in Höhe von - 0,6 Mrd. € in die auf die Aktionäre der Bayer AG entfallenden Gewinnrücklagen umgebucht. Die genannte sowie weitere kleinere Desinvestitionen wirkten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt aus: Veräußerte Vermögenswerte und SchuldenB 6.3/1 scroll
Nicht fortgeführtes GeschäftCovestro erfüllte ab dem Verlust der Kontrolle die Voraussetzungen für den Ausweis als nicht fortgeführtes Geschäft für alle Quartale vor der Entkonsolidierung, einschließlich des Vorjahres. Am 4. Januar 2016 wurde der Verkauf des Diabetes-Care-Geschäfts für rund 1 Mrd. € an Panasonic Healthcare Holdings Co, Ltd., Tokio, Japan, abgeschlossen. Der Verkauf umfasste die führenden Contour™-Blutzuckermessgeräte und -sensoren, weitere Blutzuckermesssysteme wie Breeze™2 und Elite™ sowie Microlet™-Stechhilfen. Der Verkauf des Diabetes-Care-Geschäfts umfasste zudem weitere signifikante Leistungsversprechen von Bayer, die über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach dem Verkaufszeitpunkt erfüllt wurden. Der Veräußerungserlös wurde entsprechend bis Ende 2017 realisiert und als Ergebnis aus nicht fortgeführtem Geschäft dargestellt. In der Bilanz wurde ein Abgrenzungsposten angesetzt, welcher im Zuge der Erbringung der Leistungen aufgelöst wurde. Im Geschäftsjahr 2017 wurde hieraus ein Betrag von 462 Mio. € in den Umsatzerlösen erfasst. Die erbrachten Leistungen werden ebenso als nicht fortgeführtes Geschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017 entstanden hieraus Umsatzerlöse in Höhe von 39 Mio. €. Die Bilanzposten aus dem Diabetes-Care-Geschäft werden als Teil der sonstigen Segmente in der Segmentberichterstattung dargestellt. In der Bilanz sind sonstige Forderungen (netto: 3 Mio. €), Ertragsteuerverbindlichkeiten (57 Mio. €) und sonstige Rückstellungen (2 Mio. €) enthalten. Am 4. Oktober 2016 wurde der Verkauf des Konsumentengeschäfts (CS Consumer) des Bayer-Geschäftsbereichs Environmental Science an SBM Développement SAS, Lyon, Frankreich, abgeschlossen. Die Aktivitäten wurden ab dem 2. Halbjahr 2016 als nicht fortgeführtes Geschäft ausgewiesen. Im Einzelnen setzt sich das Ergebnis aus dem nicht fortgeführten Geschäft wie folgt zusammen: Gewinn- und Verlustrechnung aus nicht fortgeführtem GeschäftB 6.3/2 scroll
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Die Kapitalflüsse des nicht fortgeführten Geschäfts setzen sich wie folgt zusammen: Kapitalflüsse aus nicht fortgeführtem GeschäftB 6.3/3 scroll
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Da den nicht fortgeführten Geschäften Diabetes Care und CS Consumer keine Zahlungsmittel zuzuordnen sind, werden die erwirtschafteten Zahlungsmittel im Finanzierungshaushalt wieder abgeführt. Zur Veräußerung gehaltene VermögenswerteAm 13. Oktober 2017 hat Bayer im Rahmen der geplanten Übernahme von Monsanto eine Vereinbarung über den Verkauf von bestimmten Crop-Science-Geschäften mit BASF geschlossen. Die zu veräußernden Geschäfte umfassen das weltweite Glufosinat-Ammonium Geschäft von Bayer und die dazugehörige LibertyLink™-Technologie zur Herbizidtoleranz sowie einen wesentlichen Teil des Geschäfts mit Saatgut in Feldkulturen einschließlich der entsprechenden Forschung und Entwicklung. Dazu gehören u. a. das weltweite Geschäft mit Baumwollsaatgut (ohne Indien und Südafrika), die Rapsgeschäfte in Nordamerika und Europa sowie das Geschäft mit Sojasaatgut. Es wurde ein Basiskaufpreis von 5,9 Mrd. € vereinbart, welcher nicht den Wert des Nettoumlaufvermögens beinhaltet und den üblichen Anpassungsmechanismen unterliegt. Die Transaktion muss von den Regulierungsbehörden genehmigt werden und wird erst wirksam, wenn die Übernahme von Monsanto durch Bayer erfolgreich abgeschlossen ist. Bis zum Abschluss der Veräußerung wird Bayer als Eigentümer die Geschäfte weiterführen. Nachfolgend sind die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden dargestellt: Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und VerbindlichkeitenB 6.3/4 scroll
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung7. UmsatzerlöseUmsätze werden im Wesentlichen aus Produktlieferungen erzielt. Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber 2016 um 72 Mio. € bzw. 0,2 % auf 35.015 Mio. €. Der Anstieg resultierte aus den folgenden Faktoren: Faktoren der UmsatzveränderungB 7/1 scroll
Die Umsätze und ihre Entwicklung nach Segmenten sind aus der Übersicht in der Anhangangabe [1] ersichtlich. Eine Darstellung der Umsätze und ihrer Entwicklung nach geografischen Gebieten ist in der Anhangangabe [5] vorzufinden. 8. VertriebskostenZu den Vertriebskosten zählen alle Aufwendungen in der Berichtsperiode, die durch Verkauf, Lagerhaltung und Transport verkaufsfähiger Produkte, durch Werbung und Beratung der Abnehmer sowie durch Marktforschung verursacht werden. 9. Forschungs- und EntwicklungskostenDie Anhangangabe [4] enthält eine ausführliche Beschreibung der Zusammensetzung der Forschungs- und Entwicklungskosten. Die Aufteilung der Forschungs- und Entwicklungskosten auf die Segmente und Regionen ist der Anhangangabe [1] zu entnehmen. 10. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche ErträgeB 10/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst In den Gewinnen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten ist ein Betrag von 81 Mio. € aus dem Verkauf von Markenrechten für die Marken Vagitrol™, Benadon™, Claradol™, Transipeg™, Colopeg™ sowie für einige kleinere Marken erfasst (Segment Consumer Health). Weiterhin konnte aus dem Verkauf von aktivierten Transferrechten bei der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, Deutschland, ein Gewinn in Höhe von 49 Mio. € erzielt werden (Alle sonstigen Segmente). Darüber hinaus führte im Segment Crop Science eine Lizenzvereinbarung für Herbizidwirkstoffe mit der FMC Corporation, USA, zu einem Ertrag in Höhe von 18 Mio. €. In den übrigen betrieblichen Erträgen ist eine Forderung aus der Nichterfüllung einer Abnahmeverpflichtung einer unserer Vertriebspartner in Höhe von 34 Mio. € enthalten (Segment Pharmaceuticals). Im Segment Crop Science fielen 25 Mio. € aus Versicherungserstattungen an. Weitere 13 Mio. € konnten durch den Verkauf von Forschungsdaten nach Patentablauf erzielt werden (Segment Crop Science). Die Einbringung einer Datenbank in das mit Ginkgo Bioworks, Inc., USA, gegründete Gemeinschaftsunternehmen Cooksonia Opco LLC, USA, führte im Segment Crop Science zu einem weiteren Ertrag in Höhe von 9 Mio. €. Darüber hinaus ist im Segment Pharmaceuticals ein Entschädigungsanspruch von 8 Mio. € erfasst, der aus einer Patentverletzung für Yasmin™ resultierte. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen beinhalten einen Ertrag von 9 Mio. € aus der Auflösung einer Rückstellung für den Rechtsfall Yasmin™ / YAZ™ (Vorjahr: 104 Mio. €). In den übrigen betrieblichen Erträgen war im Vorjahr ein Gewinn von 32 Mio. € der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH aus dem Verkauf von nicht aktivierten Transferrechten enthalten (Alle sonstigen Segmente). Im Segment Crop Science wurde ein Ertrag in Höhe von 21 Mio. € aufgrund von erreichten Meilensteinen realisiert. Im Segment Pharmaceuticals fiel eine Entschädigungszahlung für die Schließung des Produktionsstandorts in Putuo, China, in Höhe von 14 Mio. € an. Für den Verkauf der BAYQUIK™-Technologie an Chemetics, Inc., Kanada, konnte ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 10 Mio. € (Segment Corporate Functions) erzielt werden. 11. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche AufwendungenB 11/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Von den Verlusten aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen entfielen 74 Mio. € (Vorjahr: 115 Mio. €) auf Wertberichtigungen überfälliger Forderungen in Brasilien. Die Aufwendungen für wesentliche rechtliche Risiken betrugen im Geschäftsjahr 258 Mio. € (Vorjahr: 262 Mio. €) und beinhalteten wie im Vorjahr überwiegend Aufwendungen im Zusammenhang mit rechtlichen Verfahren für die Produkte Xarelto™, Essure™ und Cipro™/Avelox™. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen enthielten Spenden für gemeinnützige Aktivitäten (alle Segmente) sowie Zuwendungen für Patientenhilfsprogramme mit staatlichen Trägern und Partnern der Gesundheitssysteme (Segment Pharmaceuticals) in Höhe von insgesamt 52 Mio. € (Vorjahr: 43 Mio. €). Ein Einigungsvertrag bezüglich eines Lizenzabkommens im Bereich Saatgut führte zu einem Aufwand in Höhe von 14 Mio. € (Segment Crop Science). Weitere Aufwendungen in Höhe von 11 Mio. € entstanden im Rahmen von IP- und Patentauseinandersetzungen bezüglich eines Herbizidwirkstoffs (Segment Crop Science). Darüber hinaus fiel ein Aufwand von 11 Mio. € für Restrukturierungsmaßnahmen bei der Currenta GmbH & Co. OHG, Deutschland, an (Alle sonstigen Segmente). Der übrige Betrag setzte sich aus einer Vielzahl im Einzelnen unwesentlicher Sachverhalte in den Tochterunternehmen zusammen. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen enthielten im Vorjahr einen Aufwand von 34 Mio. € für Umweltrückstellungen, die in den USA im Segment Crop Science gebildet wurden. 12. Personalaufwand und MitarbeiterDer Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2017 für das fortzuführende Geschäft um 69 Mio. € auf 9.528 Mio. € (Vorjahr: 9.459 Mio. €). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit Gehaltsanpassungen zurückzuführen, die durch eine geringere Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilweise ausgeglichen wurden. PersonalaufwandB 12/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind als Bestandteil des Finanzergebnisses unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen ausgewiesen (Anhangangabe [13.3]). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten teilte sich wie folgt auf die Funktionsbereiche auf: MitarbeiterB 12/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Anzahl der Mitarbeiter (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte (FTE) umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. 13. FinanzergebnisDas Finanzergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf - 1.326 Mio. € (Vorjahr: - 965 Mio. €) und setzte sich aus 20 Mio. € at-equity-Ergebnis (Vorjahr: - 6 Mio. €), 1.635 Mio. € finanziellen Aufwendungen (Vorjahr: 1.108 Mio. €) und 289 Mio. € finanziellen Erträgen (Vorjahr: 149 Mio. €) zusammen. Details zu den einzelnen Kategorien des Finanzergebnisses sind im Folgenden dargestellt. 13.1 BeteiligungsergebnisDas Beteiligungsergebnis setzte sich wie folgt zusammen: BeteiligungsergebnisB 13.1/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Das Beteiligungsergebnis beinhaltete im Wesentlichen das at-equity-Ergebnis in Höhe von 51 Mio. € aus der verbleibenden Beteiligung an Covestro, -16 Mio. € (Vorjahr: - 4 Mio. €) aus der Casebia-Gruppe sowie - 15 Mio. € (Vorjahr: - 3 Mio. €) aus den BlueRock-Gemeinschaftsunternehmen. Weitere Erläuterungen zu den at-equity bilanzierten Beteiligungen finden sich in der Anhangangabe [19]. 13.2 ZinsergebnisDas Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen: ZinsergebnisB 13.2/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen waren Zinsaufwendungen aus nicht finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 54 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) enthalten. In den Zinsen und ähnlichen Erträgen waren Zinserträge aus nicht finanziellen Vermögenswerten in Höhe von 96 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) enthalten. Für andere Gesellschafter, denen gegenüber eine Rückzahlungsverpflichtung aus dem Gesamtvermögen besteht, wird der Betrag der auf sie entfallenden anteiligen Wertänderung der Abfindungsverpflichtung im Zinsergebnis ausgewiesen. Im laufenden Jahr wurden in diesem Zusammenhang Wertänderungen in Höhe von 49 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) als Zinsaufwand erfasst. 13.3 Sonstige finanzielle Aufwendungen und ErträgeDie sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle Aufwendungen und ErträgeB 13.3/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhaltete Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 191 Mio. € (Vorjahr: 236 Mio. €) sowie Aufzinsungs- und Zinsänderungseffekte aus sonstigen Rückstellungen und entsprechenden Vermögensüberdeckungen in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: -15 Mio. €). Die Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen enthielten 539 Mio. € (Vorjahr: 640 Mio. €) Aufzinsungsaufwand aus Versorgungsansprüchen und 348 Mio. € (Vorjahr: 404 Mio. €) Zinsertrag aus Planvermögen. Die übrigen finanziellen Aufwendungen enthielten Bereitstellungsprovisionen sowie weitere Gebühren in Höhe von 210 Mio. € im Zusammenhang mit der syndizierten Bankfinanzierung für die geplante Akquisition von Monsanto. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der im Juni 2017 begebenen Schuldverschreibungen (Umtauschanleihe) in Höhe von - 172 Mio. € wurden ebenfalls in den übrigen finanziellen Aufwendungen ausgewiesen. 14. SteuernDie Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Herkunft wie folgt: Steueraufwendungen nach HerkunftB 14/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die sonstigen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuern auf Grundstücke, Kraftfahrzeuge sowie andere indirekte Steuern. Die sonstigen Steuern werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen: Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeitenB 14/2 scroll
Latente Steuern für erfolgsneutral erfasste Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionszusagen und anderen Leistungszusagen führten zu einem eigenkapitalreduzierenden Effekt in Höhe von - 515 Mio. € (Vorjahr: eigenkapitalerhöhenden Effekt von 228 Mio. €). Erfolgsneutrale Veränderungen beizulegender Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten sowie von zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivaten hatten einen eigenkapitalerhöhenden Effekt aus latenten Steuern in Höhe von 56 Mio. € (Vorjahr: eigenkapitalreduzierenden Effekt von - 24 Mio. €). Die genannten Eigenkapitaleffekte sind in der Gesamtergebnisrechnung enthalten. Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge führte im Jahr 2017 zu einer Minderung der laufenden Ertragsteuern um 47 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €). Durch die Berücksichtigung von Steuergutschriften konnten die laufenden Ertragsteuern um 16 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) reduziert werden. Von den gesamten Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 6.443 Mio. €, davon Zinsvorträge 148 Mio. € (Vorjahr: 5.447 Mio. €, davon Zinsvorträge 118 Mio. €), können voraussichtlich Beträge von 2.890 Mio. €, davon Zinsvorträge 1 Mio. € (Vorjahr: 2.269 Mio. €, davon Zinsvorträge 0 Mio. €), innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Der Anstieg der Verlust- und Zinsvorträge resultiert im Wesentlichen aus der aktuellen Geschäftsentwicklung in den USA und Brasilien. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 486 Mio. € (Vorjahr: 473 Mio. €) gebildet. Für Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 3.553 Mio. €, davon Zinsvorträge 147 Mio. € (Vorjahr: 3.178 Mio. €, davon Zinsvorträge 118 Mio. €), bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Wäre eine Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge in voller Höhe möglich, hätten theoretisch aktive latente Steuern in Höhe von 351 Mio. € (Vorjahr: 294 Mio. €) angesetzt werden müssen. Steuergutschriften in Höhe von 200 Mio. € (Vorjahr: 177 Mio. €) wurden als aktive latente Steuern ausgewiesen. Für Steuergutschriften in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit, weshalb hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Die Verfallbarkeit der nicht nutzbaren Steuergutschriften, steuerlichen Verlust- sowie Zinsvorträge stellte sich wie folgt dar: Verfallbarkeit nicht nutzbarer Steuergutschriften, steuerlicher Verlust- und ZinsvorträgeB 14/3 scroll
Im Jahr 2017 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 2.303 Mio. € (Vorjahr: 2.575 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 22 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Für Differenzen aus thesaurierten Ergebnissen von Tochterunternehmen in Höhe von 18.272 Mio. € (Vorjahr: 20.069 Mio. €) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen. Der ausgewiesene Steueraufwand des Jahres 2017 von 1.329 Mio. € (Vorjahr: 1.017 Mio. €) wich um - 246 Mio. € (Vorjahr: 135 Mio. €) von dem erwarteten Steueraufwand von 1.083 Mio. € (Vorjahr: 1.152 Mio. €) ab, der sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben hätte. Dieser Durchschnittssatz wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt und lag 2017 bei 23,7 % (Vorjahr: 24,1 %). Der effektive Steuersatz betrug 29,0 % (Vorjahr: 21,3 %). Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand sowie dem erwarteten und dem effektiven Steuersatz im Konzern stellten sich wie folgt dar: SteuerüberleitungsrechnungB 14/4 scroll
Vorjahreswerte angepasst Der ausgewiesene Steueraufwand enthält einen Einmaleffekt in Höhe von 455 Mio. €, der ausschließlich aus der am 22. Dezember 2017 verabschiedeten US-Steuerreform resultiert. Die Senkung der Körperschaftsteuer von 35 % auf 21 % zum 1. Januar 2018 führt zu einer Neubewertung aller latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, die in Zusammenhang mit US-Gesellschaften stehen, wodurch für das Jahr 2017 ein latenter Steueraufwand aufgrund Steuersatzänderungen in Höhe von 409 Mio. € entsteht. Des Weiteren führt die zusätzliche Steuer auf nicht repatriierte Gewinne, die bisher nicht in den USA besteuert wurden, zu periodenfremden Steueraufwendungen in Höhe von 46 Mio. €. 15. Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes ErgebnisDie den nicht beherrschenden Anteilen zustehenden Gewinne beliefen sich auf 791 Mio. € (Vorjahr: 468 Mio. €), die entsprechenden Verluste auf 33 Mio. € (Vorjahr: 173 Mio. €). Sowohl die Gewinne als auch die Verluste entfielen wie im Vorjahr im Wesentlichen auf Covestro. 16. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Earnings per Share) für das fortzuführende Geschäft mittels Division des Konzernergebnisses (Ergebnis nach Ertragsteuern auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend) abzüglich des Ergebnisses nach Ertragsteuern aus nicht fortgeführtem Geschäft (auf die Aktionäre der Bayer AG entfallend) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien errechnet. Das Ergebnis je Aktie für das fortzuführende und nicht fortgeführte Geschäft ermittelt sich als Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Im November 2016 hat Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Mrd. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien erhöht sich nach IAS 33.23 ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Pflichtwandelanleihe und ist bei der Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie zu berücksichtigen. Die einzubeziehende gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien basiert auf einem jährlich um die Dividendenzahlung angepassten Mindest-Wandlungspreis, aus dem sich ein Höchst-Wandlungsverhältnis ergibt. Der Mindest-Wandlungspreis betrug zum 31. Dezember 2017 87,82 € (Vorjahr: 90,00 €). Eine Bereinigung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie um Finanzierungsaufwendungen der Pflichtwandelanleihe erfolgt nicht, da die Zinskomponente bei Platzierung der Pflichtwandelanleihe erfolgsneutral erfasst wurde. Für weitere Details zur Pflichtwandelanleihe wird auf Anhangangabe [24] im Konzernanhang verwiesen. Aufgrund der Ermittlung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Aktie für jede Zwischenberichtsperiode weicht das Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr oder jede Zwischenberichtsperiode bis zum jeweiligen Stichtag potenziell von den aufsummierten Ergebnissen je Aktie für die einzelnen Zwischenberichtsperioden ab. Ergebnis je AktieB 16/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Erläuterungen zur Bilanz17. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt: Entwicklung immaterielle VermögenswerteB 17/1 scroll
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Die Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprojekte beinhalten eine Vorabzahlung an Loxo Oncology, Inc., in Höhe von 400 Mio. USD im Rahmen einer globalen Exklusivkooperation für die Entwicklung und Vermarktung von Larotrectinib. Bei den immateriellen Vermögenswerten wurden Wertminderungen in Höhe von 456 Mio. € erfasst. Im Segment Pharmaceuticals wurden Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte im Bereich Onkologie (OncoMed) in Höhe von 69 Mio. € vorgenommen. Zudem wurden aufgrund neuer Forschungsergebnisse Wertminderungen in Höhe von 59 Mio. € auf einen Arzneimittelkandidaten zur Therapie von Lungeninfektionen (Amikacin Inhale) vorgenommen. Weiterhin entfielen Wertminderungen in Höhe von 65 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte in den Bereichen Frauengesundheit und Augenheilkunde. Im Segment Consumer Health wurden aufgrund eines schwächeren Marktumfelds Wertminderungen auf eine Marke im Bereich Sonnenschutz (Coppertone™) in Höhe von 155 Mio. € und auf eine Marke im Bereich Allergien (Aerius™) in Höhe von 47 Mio. € erfasst. Im Segment Crop Science wurden im Zusammenhang mit der Einstellung eines Forschungsprojekts im Bereich Crop Protection Wertminderungen in Höhe von 41 Mio. € vorgenommen. Weitere Wertminderungen entfielen auf immaterielle Vermögenswerte in den Segmenten Pharmaceuticals (2 Mio. €), Consumer Health (3 Mio. €), Crop Science (5 Mio. €), Animal Health (9 Mio. €) und alle sonstigen Segmente (1 Mio. €). Erläuterungen zu Akquisitionen und Desinvestitionen sind in den Anhangangaben [6.2] und [6.3] enthalten. Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie der immateriellen Vermögenswerte sind in der Anhangangabe [4] erläutert. Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: Entwicklung immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr)B 17/2 scroll
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Für den Bayer-Konzern wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer sind den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten am Bilanzstichtag zugeordnet: Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter NutzungsdauerB 17/3 scroll
Bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist der Zeitraum, ab dem ein aktivierter Vermögenswert erwartungsgemäß einen Nutzenzufluss an das Unternehmen generiert, nicht bestimmbar. Aus diesem Grund zählen sie zu den Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer. Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 waren in Entwicklung befindliche Projekte mit einem Betrag von 927 Mio. € (Vorjahr: 652 Mio. €) aktiviert. Als weiterer immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer wird das im Jahr 1994 für die Region Nordamerika zurückerworbene "Bayer-Kreuz", das infolge von Reparationsleistungen nach dem Ersten Weltkrieg an die USA und Kanada fiel, berücksichtigt. Der Zeitraum, über den dieser Firmenname ökonomischen Nutzen stiftet, ist nicht bestimmbar, da die fortwährende Nutzung durch den Bayer-Konzern beabsichtigt ist. Das "Bayer-Kreuz" ist mit einem Buchwert von 108 Mio. € aktiviert. 18. SachanlagenDie Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt: Entwicklung SachanlagenB 18/1 scroll
Unter Berücksichtigung von Wertaufholungen in Höhe von 13 Mio. € wurden bei den Sachanlagen per Saldo Wertminderungen in Höhe von 50 Mio. € in den Segmenten Pharmaceuticals (23 Mio. €), Consumer Health (8 Mio. €), Crop Science (25 Mio. €), Alle sonstigen Segmente (1 Mio. €) und Wertaufholungen bei Covestro (7 Mio. €) vorgenommen. Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 31 Mio. € als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von qualifizierten Vermögenswerten in den Sachanlagen aktiviert (Vorjahr: 31 Mio. €). Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %). Sachanlagen, die im Wege von Finanzierungsleasingverträgen genutzt werden, sind in den bilanzierten Sachanlagen mit 231 Mio. € (Vorjahr: 471 Mio. €) enthalten. Ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten betrugen zum Bilanzstichtag 368 Mio. € (Vorjahr: 867 Mio. €). Hierbei handelt es sich um Gebäude mit einem Buchwert von 98 Mio. € (Vorjahr: 146 Mio. €), technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von 75 Mio. € (Vorjahr: 191 Mio. €), sowie sonstige Sachanlagen mit einem Buchwert von 58 Mio. € (Vorjahr: 134 Mio. €). Zu den aus dem Finanzierungsleasing entstandenen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe [27]. Für gemietete Sachanlagen, bei denen ein Operating-Leasing im Sinne von IAS 17 (Leases) vorliegt, wurden im Geschäftsjahr 2017 Mietzahlungen von 385 Mio. € (Vorjahr: 346 Mio. €) geleistet (ohne Covestro). Aus Operating-Leasing-Verträgen im Sinne von IAS 17 (Leases) werden - ohne die unten aufgeführten als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien - im Folgejahr Leasingzahlungen für vermietete Sachanlagen in Höhe von 1 Mio. € erwartet. In den Jahren 2019 bis 2022 werden Leasingzahlungen in Höhe von insgesamt 1 Mio. € erwartet, nach 2022 insgesamt 0 Mio. €. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDie beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden im Wesentlichen anhand von intern erstellten Bewertungen nach dem Ertragswertverfahren für Gebäude und bebaute Grundstücke sowie anhand des Vergleichswertverfahrens für unbebaute Grundstücke ermittelt. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Buchwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 97 Mio. € (Vorjahr: 136 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 336 Mio. € (Vorjahr: 507 Mio. €). Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge von 14 Mio. € (Vorjahr: 11 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen von 4 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). Weitere 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen betrafen als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt wurden. Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2016 wie folgt: Entwicklung Sachanlagen (Vorjahr)B 18/2 scroll
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19. Anteile an at-equity bewerteten BeteiligungenIn dem Konzernabschluss wurden vier assoziierte Unternehmen (Vorjahr: fünf) und acht Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: sechs) nach der Equity-Methode bilanziert. Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und GemeinschaftsunternehmenB 19/1 scroll
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Zur Erläuterung des maßgeblichen Einflusses siehe Anhangangabe [6.1] Im Oktober 2015 brachte Bayer den ehemaligen Teilkonzern MaterialScience unter dem Namen "Covestro" erfolgreich an die Börse. Covestro ist ein weltweit führender Hersteller von Hightech-Polymerwerkstoffen und Entwickler innovativer Lösungen für Produkte, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens Anwendung finden. Zum Ende des 3. Quartals 2017 erfolgte die Entkonsolidierung der Covestro-Gruppe. Angesichts des verbliebenen maßgeblichen Einflusses erfolgte die erstmalige Einbeziehung der Covestro-Gruppe als assoziiertes Unternehmen und die Bilanzierung nach der Equity-Methode. Für Details zur Entkonsolidierung der Covestro-Gruppe wird auf Anhangangabe [6.3] im Konzernanhang verwiesen. Die zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung verbliebenen Anteile an Covestro wurden auf Basis des Börsenkurses zu 3,6 Mrd. € neu bewertet, was zur Aufdeckung stiller Reserven und Lasten führte. Entsprechend der Kaufpreisallokation entfielen die stillen Reserven und Lasten im Wesentlichen auf langfristige Vermögenswerte (1,9 Mrd. €), kurzfristige Vermögenswerte (0,1 Mrd. €), langfristige Verbindlichkeiten (0,6 Mrd. €) und einen Geschäfts- oder Firmenwert (1,0 Mrd. €). Die folgenden beiden Tabellen zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten der Covestro-Gruppe sowie deren Berücksichtigung im Bayer-Konzernabschluss: Ergebnisdaten Covestro-GruppeB 19/2 scroll
Bilanzdaten Covestro-GruppeB 19/3 scroll
Die Konzernanpassungen enthalten die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten im Rahmen der Kaufpreisallokation sowie deren ergebniswirksame Fortschreibung im Rahmen der Equity-Methode. Im Dezember 2015 vereinbarten Bayer und CRISPR Therapeutics AG, Schweiz, die Gründung eines Unternehmens, das neue, wegweisende Therapeutika gegen Blutkrankheiten, Blindheit und angeborene Herzerkrankungen entwickeln und vermarkten soll. Das Gemeinschaftsunternehmen Casebia Therapeutics, das Anfang 2016 gegründet wurde, hat für bestimmte Krankheitsgebiete Zugang zur Genom-Editierungstechnologie von CRISPR Therapeutics sowie über Bayer Zugang zu Expertise im Bereich Proteintechnologie und relevantem Know-how über die entsprechenden Krankheiten. Die folgenden beiden Tabellen zeigen zusammengefasste Ergebnis- und Bilanzdaten der at-equity bilanzierten Casebia-Gruppe sowie deren Berücksichtigung im Bayer-Konzernabschluss: Ergebnisdaten Casebia-GruppeB 19/4 scroll
Bilanzdaten Casebia-GruppeB 19/5 scroll
Unter Sonstige werden die noch seitens Bayer ausstehenden Verpflichtungen zur Kapitaleinzahlung ausgewiesen. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte der individuell nicht materiellen at-equity bilanzierten assoziierten Unternehmen: Ergebnisdaten und Buchwerte at-equity bewerteter assoziierter UnternehmenB 19/6 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte der individuell nicht materiellen at-equity bilanzierten Gemeinschaftsunternehmen: Ergebnisdaten und Buchwerte at-equity bewerteter GemeinschaftsunternehmenB 19/7 scroll
Vorjahreswerte angepasst 20. Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle VermögenswerteB 20/1 scroll
Die Ausleihungen und Forderungen enthielten Anlagen bei Banken in Höhe von 1.390 Mio. € (Vorjahr: 1.770 Mio. €) sowie Anlagen in Commercial Paper in Höhe von 108 Mio. € (Vorjahr: 305 Mio. €). Die Schuldtitel der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" enthielten ein Gründungsstockdarlehen in Höhe von 605 Mio. € (Vorjahr: 612 Mio. €) und ein Genussrechtskapital in Höhe von 152 Mio. € (Vorjahr: 154 Mio. €) gegenüber der Bayer-Pensionskasse VVaG (Bayer-Pensionskasse). Darüber hinaus waren Anlagen in Geldmarktfonds in Höhe von 1.497 Mio. € (Vorjahr: 3.513 Mio. €) enthalten. In den Eigenkapitaltiteln der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" war die Beteiligung an der CRISPR Therapeutics AG, Schweiz, in Höhe von 101 Mio. € (Vorjahr: 98 Mio. €) ausgewiesen. Außerdem waren Eigenkapitaltitel in Höhe von 35 Mio. € (Vorjahr: 32 Mio. €) enthalten, deren beizulegender Zeitwert weder aus einem Börsen- oder Marktpreis noch durch Diskontierung zuverlässig ermittelbarer zukünftiger Cashflows abgeleitet werden konnte. Diese Eigenkapitaltitel wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Nähere Erläuterungen der Forderungen aus Derivaten werden in Anhangangabe [30] gegeben. Bei den Leasingforderungen handelt es sich um Finanzierungsleasingverträge, bei denen Bayer der Leasinggeber und der Kunde der wirtschaftliche Eigentümer der Leasinggegenstände ist. Den Leasingforderungen liegen erwartete Leasingzahlungen von 15 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €) und ein darin enthaltener Zinsanteil von 2 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €) zugrunde. 3 Mio. € der erwarteten Leasingzahlungen sind innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1 Mio. €), 10 Mio. € innerhalb der nachfolgenden vier Jahre (Vorjahr: 2 Mio. €) und 2 Mio. € in den Folgejahren (Vorjahr: 36 Mio. €). 21. VorräteDie Vorräte setzten sich wie folgt zusammen: VorräteB 21/1 scroll
Die Entkonsolidierung von Covestro führte zu einer Verringerung der Vorräte um 1.831 Mio. €. Die Wertberichtigungen auf Vorräte, die in den Herstellungskosten ausgewiesen werden, entwickelten sich folgendermaßen: Wertberichtigungen auf VorräteB 21/2 scroll
22. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen betrugen zum Bilanzstichtag 8.582 Mio. € (Vorjahr: 10.969 Mio. €) und setzten sich wie folgt zusammen: Forderungen aus Lieferungen und LeistungenB 22/1scroll
Die Entkonsolidierung von Covestro führte zu einer Verringerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.943 Mio. €. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und LeistungenB 22/2 scroll
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8.189 Mio. € (Vorjahr: 10.954 Mio. €) waren nicht einzelwertgemindert. Für diese nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum Bilanzstichtag Überfälligkeiten bzw. sofortige Fälligkeiten in Höhe von 1.440 Mio. € (Vorjahr: 1.161 Mio. €). Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Aufteilung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach den Kriterien der Wertminderung und der Überfälligkeiten: Wertminderung und Überfälligkeiten von Forderungen aus Lieferungen und LeistungenB 22/3 scroll
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Bei den einzelwertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug der Bruttobuchwert 798 Mio. € (Vorjahr: 192 Mio. €), die zugehörige Wertminderung lag bei 405 Mio. € (Vorjahr: 177 Mio. €), sodass sich ein Nettobuchwert von 393 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) ergab. Der nicht wertgeminderte Forderungsbestand wurde aufgrund etablierter Kreditmanagementprozesse und individueller Beurteilung der einzelnen Kundenrisiken als werthaltig erachtet. Das zum Bilanzstichtag bestehende Ausfallrisiko wurde in den Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Die Forderungen gegenüber staatlichen Institutionen des Gesundheitswesens, insbesondere in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien, stehen aufgrund der Staatsschuldenkrise unter besonderer Beobachtung. Auch wenn bei diesen Forderungen in den Jahren 2017 und 2016 keine wesentlichen Zahlungsausfälle eingetreten sind, könnte die weitere Entwicklung in diesen Ländern dazu führen, dass Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden oder teilweise ausfallen. Dies könnte zur Folge haben, dass Wertberichtigungen im Rahmen einer Neubewertung aufgrund neuer Ereignisse zu erfassen wären, die über der bisher bilanzierten Vorsorge liegen. Gegenüber staatlichen Institutionen des Gesundheitswesens bestanden in den oben angegebenen Ländern am Jahresende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 102 Mio. € (Vorjahr: 134 Mio. €). Für die Segmente Pharmaceuticals, Consumer Health und Animal Health besteht im Rahmen eines globalen Kreditversicherungsprogramms durch eine sogenannte "Excess of Loss-Policy" eine Absicherung. Über 80 % der Forderungen dieser Segmente sind bis zu einer maximalen jährlichen Entschädigungszahlung in Höhe von 150 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €) abgesichert. Für das Segment Crop Science besteht seit Januar 2016 ebenfalls eine globale "Excess of Loss-Policy". In diesem globalen Kreditversicherungsprogramm sind über 80 % der Forderungen bis zu einer maximalen jährlichen Entschädigungszahlung in Höhe von 300 Mio. € (Vorjahr: 300 Mio. €) abgesichert. Daneben waren Forderungen durch Anzahlungen, Akkreditive, Bürgschaften und Garantien sowie Pfandrechte auf Grundstücke, Gebäude und Ernteerträge in Höhe von 696 Mio. € (Vorjahr: 743 Mio. €) besichert. 23. Sonstige ForderungenDie sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige ForderungenB 23/1 scroll
Die Erstattungsansprüche in Höhe von 85 Mio. € (Vorjahr: 120 Mio. €) bezogen sich überwiegend auf Forderungen gegenüber Versicherungen für Ansprüche aus der Produkthaftung. In den übrigen Forderungen war im Vorjahr eine Forderung gegenüber Dow AgroSciences LLC, USA, für Schadenersatz- und Lizenzzahlungen im Zusammenhang mit der Verletzung von Bayer-Rechten am Unkraut-Kontrollsystem LibertyLink™ in Höhe von 441 Mio. € enthalten. Diese wurde im Mai 2017 beglichen. Von den sonstigen Forderungen entfiel ein Betrag von 426 Mio. € (Vorjahr: 690 Mio. €) auf finanzielle Forderungen. Davon waren Forderungen in Höhe von 383 Mio. € (Vorjahr: 612 Mio. €) weder wertgemindert noch überfällig. Sofort fällig bzw. bis zu drei Monate überfällig waren Forderungen in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 50 Mio. €). Länger als drei Monate überfällig waren 17 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €) der Forderungen. Die sonstigen Forderungen enthielten Wertberichtigungen in Höhe von 70 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio. €). Davon entfielen 67 Mio. € (Vorjahr: 52 Mio. €) auf eine Forderung gegenüber der venezolanischen Devisenbehörde, die den Anspruch reflektiert, US-Dollar zu einem bevorzugten Wechselkurs zu tauschen. 24. EigenkapitalEine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die allen Anspruchsgruppen des Unternehmens zugutekommt, und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Bayer-Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Die Reduzierung der Kapitalkosten trägt hierzu ebenso bei wie die Optimierung der Kapitalstruktur und der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement. In Bezug auf die Kreditqualität beurteilen die beauftragten Ratingagenturen den Bayer-Konzern wie folgt: RatingB 24/1 scroll
Diese Bonitätseinstufung spiegelt die gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleistet den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Infolge der vereinbarten Übernahme von Monsanto prüfen derzeit die beiden Agenturen S & P Global Ratings und Moody's eine mögliche Herabstufung der Ratings. Auch nach erfolgreichem Abschluss der Übernahme von Monsanto strebt Bayer ein Investment-Grade-Rating an. Langfristig haben wir unverändert das Ziel eines Ratings in der A-Kategorie. Neben der Reduzierung der Nettofinanzverschuldung durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft dienen zur Umsetzung der Finanzstrategie u. a. die im Juli 2014 und April 2015 begebenen nachrangigen Hybridanleihen, die im November 2016 begebene Pflichtwandelanleihe sowie das genehmigte und bedingte Kapital bzw. ein mögliches Aktienrückkaufprogramm. Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2016 und 2017 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der Bayer AG belief sich am 31. Dezember 2017 auf 2.117 Mio. € (Vorjahr: 2.117 Mio. €), eingeteilt in 826.947.808 (Vorjahr: 826.947.808) auf den Namen lautende Stückaktien, und war voll eingezahlt. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Genehmigtes und Bedingtes KapitalDas genehmigte und bedingte Kapital setzte sich wie folgt zusammen: Genehmigtes und Bedingtes KapitalB 24/2 scroll
Kapitalerhöhungen erfolgen durch Ausgabe neuer Stückaktien, die auf den Namen lauten. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch unter bestimmten in den Ermächtigungsbeschlüssen enthaltenen Voraussetzungen möglich. Insgesamt darf der Vorstand - vorbehaltlich einer erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss durch die Hauptversammlung - die bestehenden Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals unter Bezugsrechtsausschluss aus dem genehmigten Kapital I und II und dem bedingten Kapital nur zu Kapitalerhöhungen um maximal 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. April 2014 bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nutzen. Auf diese 20 %-Grenze sind alle Ausgaben bzw. Veräußerungen von Stückaktien oder von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen, anzurechnen. Details zum genehmigten und bedingten Kapital sind der Einladung zur Hauptversammlung vom 29. April 2014 zu entnehmen und auf der Homepage des Bayer-Konzerns nachlesbar. Das genehmigte Kapital I und das genehmigte Kapital II wurden bislang nicht in Anspruch genommen. Am 22. November 2016 hat Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4.000 Mio. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 € wurde durch die Bayer Capital Corporation B.V. begeben und nachrangig von der Bayer AG garantiert. Bei Fälligkeit wird die ausstehende Pflichtwandelanleihe zwingend in Stückaktien der Bayer AG, die auf den Namen lauten, gewandelt. Nach Berücksichtigung von Transaktionskosten in Höhe von 48 Mio. € und Abgrenzung latenter Steuern in Höhe von 191 Mio. € wurde die Pflichtwandelanleihe mit einem Betrag in Höhe von 3.491 Mio. € in der Kapitalrücklage und mit einem Betrag in Höhe von 652 Mio. € in den Finanzverbindlichkeiten erfasst. Die latenten Steuern resultieren dabei aus temporären Differenzen durch Ansatz der Verbindlichkeitskomponente und wurden erfolgsneutral im Eigenkapital abgegrenzt. Bis zum 31. Dezember 2017 verminderte sich die Finanzverbindlichkeit um 125 Mio. €. Durch die Tilgung der Finanzverbindlichkeit reduzierte sich die latente Steuer durch erfolgswirksame Auflösung um 41 Mio. €. Die Platzierung der Pflichtwandelanleihe stellt eine Inanspruchnahme des bedingten Kapitals dar. Kumuliertes GesamtergebnisDas kumulierte Gesamtergebnis setzt sich aus den Gewinnrücklagen und dem kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis zusammen. Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten. Im kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis werden die Währungsänderungen, die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) sowie von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten und die Neubewertungsrücklage erfasst. Im Berichtsjahr erfolgte zudem in Höhe von 4 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) eine Umbuchung von der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklage für den Teil, der ergebniswirksam im Rahmen der planmäßigen Abschreibung der entsprechenden Vermögenswerte berücksichtigt wurde. DividendeNach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die ausschüttungsfähige Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der Bayer AG ausgewiesen wird. Aus dem Konzernergebnis wurde für das Geschäftsjahr 2016 pro Stückaktie eine Dividende von 2,70 € gezahlt. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 2,80 € pro Stückaktie, was bei derzeitiger Anzahl Aktien einem Ausschüttungsvolumen von 2.315 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Zustimmung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst. Nicht beherrschende AnteileDie Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in den Jahren 2016 und 2017 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Entwicklung nicht beherrschender Anteile am EigenkapitalB 24/3 scroll
Die Dividendenausschüttung entfiel mit 129 Mio. € auf die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital der Covestro AG. Die wesentliche Tochtergesellschaft mit nicht beherrschenden Anteilen ist die Bayer CropScience Limited, Indien. Die Beteiligungs- bzw. Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile lag zum 31. Dezember 2017 bei 31,3 % (31. Dezember 2016: 31,4 %) und das auf diese entfallende Eigenkapital bei 52 Mio. € (Vorjahr: 85 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2017 reduzierte die Bayer AG ihren Anteil an der Covestro AG von 64,2 % auf 24,6 %. Im 1. Quartal veräußerte Bayer 22 Mio. Aktien der Covestro AG zu einem Kurs von 66,50 € an institutionelle Investoren. Im 2. Quartal veräußerte Bayer weitere 17,25 Mio. Aktien der Covestro AG zu einem Kurs von 62,25 € an institutionelle Investoren. Daneben wurden 8 Mio. Aktien der Covestro AG zu einem Kurs von 63,04 € in den Bayer Pension Trust e. V. eingelegt. Im 3. Quartal verkaufte die Bayer AG am 12. September 2017 19 Mio. an der Covestro AG gehaltene Aktien zu einem Kurs von 63,25 € sowie am 29. September 2017 rund 14 Mio. an der Covestro AG gehaltene Aktien zu einem Kurs von 71,72 €. Die Käufer der rund 14 Mio. am 29. September 2017 veräußerten Aktien haben sich im Rahmen einer Lock-up-Vereinbarung verpflichtet, die erworbenen Anteile mindestens bis zum 11. Dezember 2017 nicht zu verkaufen. Das Kursrisiko dieser Aktien verbleibt aufgrund der vertraglichen Vereinbarung mindestens bis zum selben Tag bei Bayer. Aus den zuvor beschriebenen Anteilsreduktionen bis einschließlich 12. September 2017 resultierte für den Bayer-Konzern ein positiver Eigenkapitaleffekt in Höhe von 4,2 Mrd. €, der in den sonstigen Veränderungen im Eigenkapital erfasst wurde. Davon entfielen 2,7 Mrd. € auf Aktionäre der Bayer AG und 1,5 Mrd. € auf nicht beherrschende Anteile. Im Rahmen der Entkonsolidierung Ende September 2017 wurden die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital der Covestro AG vollständig ausgebucht. Details zur Entkonsolidierung finden sich in der Anhangangabe [6.3]. Zum 31. Dezember 2017 hielt Bayer noch 24,6 % der Anteile am Eigenkapital der Covestro AG. Der Bayer Pension Trust e. V. hielt weitere 8,9 %. 25. Pensionsrückstellungen und ähnliche VerpflichtungenFür Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Falle leistungsorientierter Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. Die Nettoverpflichtung wurde wie folgt bilanziert: Bilanzausweis der NettoverpflichtungB 25/1 scroll
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Durch die Entkonsolidierung von Covestro reduzierten sich die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 1.201 Mio. €. Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile: Aufwendungen für leistungsorientierte ZusagenB 25/2 scroll
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Vorjahreswerte angepasst Außerdem wurden im Geschäftsjahr Effekte aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von 1.236 Mio. € (Vorjahr: -1.036 Mio. €) ergebnisneutral berücksichtigt. Diese beziehen sich mit 1.223 Mio. € (Vorjahr: - 1.063 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen, mit 1 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) auf andere Leistungszusagen und mit 12 Mio. € (Vorjahr: - 7 Mio. €) auf die Berücksichtigung der Obergrenze für Planvermögen. Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen entwickelte sich wie folgt: Entwicklung der NettoverpflichtungB 25/3 scroll
Covestro ist in der Entwicklung der Nettoverpflichtung enthalten. Entwicklung der Nettoverpflichtung (Vorjahr)B 25/4 scroll
Covestro ist in der Entwicklung der Nettoverpflichtung enthalten. Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (73 %; Vorjahr: 72 %), die USA (12 %; Vorjahr: 14 %) und Großbritannien (8 %; Vorjahr: 7 %). Die Ansprüche aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 43 % (Vorjahr: 46 %) gegenüber aktiven Mitarbeitern, zu rund 50 % (Vorjahr: 47 %) gegenüber Pensionären und Hinterbliebenen sowie zu rund 7 % (Vorjahr: 7 %) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 21 % (Vorjahr: 25 %) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeiter, rund 65 % (Vorjahr: 53 %) auf Pensionäre und Hinterbliebene und rund 14 % (Vorjahr: 22 %) auf ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen. Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen und auf andere Leistungszusagen beziehen, beliefen sich auf 1.517 Mio. € (Vorjahr: 1.519 Mio. €) bzw. 58 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €). Der Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen wird in der folgenden Tabelle dargestellt: Anwartschaftsbarwert und DeckungsstatusB 25/5 scroll
Pensionszusagen und andere LeistungszusagenFür die meisten Mitarbeiter wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen des Konzerns variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Der Bayer-Konzern hat für die Mitarbeiter in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne eingerichtet. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Konzerns wird jeweils basierend auf der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktuellem Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrischen Risiken etc.), regulatorischen Rahmenbedingungen und allgemein vorhandener Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie, welche hierzu möglichst adäquat ist, abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolio-Effizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan individuell unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet, sondern daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für die Pensionspläne werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt. Den mit Abstand bedeutendsten Versorgungsplan stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (Bayer-Pensionskasse) dar. Sie ist für Neueintritte ab 2005 geschlossen. Die rechtlich selbstständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Der als Multi-Employer-Plan anzusehende Plan finanziert sich über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge von deren Arbeitgebern. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz bezogen auf den Mitarbeiterbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber - auch für nicht zum Bayer-Konzern gehörende Mitgliedsunternehmen - gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Auch Bayer kann auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Bayer haftet nicht für Verpflichtungen konzernfremder Mitgliedsunternehmen, dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse. Für Neueintritte ab 2005 werden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, gewährt. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung. Ein weiteres bedeutendes Versorgungsvehikel stellt der Bayer Pension Trust e. V. (BPT) dar. Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten des Bayer-Konzerns, wie z. B. Deferred Compensation, Pensionsverpflichtungen, die zuvor im Schering Altersversorgungs Treuhand e. V. verwaltet wurden, und Teile anderer Direktzusagen. Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind seit Jahren eingefroren und es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz in einer Master-Trust-Konstruktion gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Insbesondere ist ein Mindestfinanzierungsgrad von 80 % gesetzlich erforderlich, um Leistungseinschränkungen (Benefit Restrictions) zu vermeiden. Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen. Die leistungsorientierten Pensionspläne in Großbritannien sind seit Jahren für Neueintritte geschlossen. Das Planvermögen in Großbritannien wird von unabhängigen Treuhändern (Trustees) verwaltet, die qua Gesetz allein dem Wohl der Begünstigten verpflichtet sind. Auf Basis lokaler Vorschriften wird alle drei Jahre eine technische Bewertung durchgeführt, aus welcher dann auch eine Planung zur Deckung eines potenziell erforderlichen Finanzierungsbedarfs abgestimmt wird. Auch hier verbleiben die versicherungsmathematischen Risiken beim Unternehmen. Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Rentnern in den USA. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzt sich wie folgt zusammen: Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. DezemberB 25/6 scroll
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In dem beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren von Konzerngesellschaften gemietete Immobilien mit ihren Marktwerten in Höhe von 82 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €) sowie über Fonds gehaltene Bayer-Aktien und Anleihen der Bayer AG mit einem Marktwert in Höhe von 37 Mio. € (Vorjahr: 41 Mio. €) bzw. 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) enthalten. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Bayer AG 8 Mio. an der Covestro AG gehaltene Aktien in den BPT eingelegt (Vorjahr: 10 Mio.). Der Marktwert der insgesamt im BPT gehaltenen Covestro-Aktien belief sich zum 31. Dezember 2017 auf 1.549 Mio. € (Vorjahr: 652 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2016 wurden durch Covestro kurz laufende Wertpapiere im Volumen von 450 Mio. € in den Metzler Trust e. V. eingebracht. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen. RisikenDie Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich u. a. zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können, sowie negative Effekte auf die Rückstellungen und das Eigenkapital. Demografische / Biometrische RisikenDa ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfassen, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen. AnlagerisikoSollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa aus einem Sinken der Aktienkurse, durch Marktzinssteigerungen, durch Zahlungsausfälle bei einzelnen Schuldnern oder durch den Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren. ZinsrisikoBei sinkenden Kapitalmarktzinssätzen, insbesondere der Zinssätze für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, würde sich die Verpflichtung erhöhen. Dies wird zumindest teilweise durch die dann steigenden Marktwerte der gehaltenen Schuldtitel kompensiert. Bewertungsparameter und deren SensitivitätenDie folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt: Parameter VersorgungsverpflichtungenB 25/7 scroll
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Die Kriterien der Datenselektion zur Bestimmung des Abzinsungssatzes für die Euro-Währungszone wurden im Zuge der Entkonsolidierung von Covestro beginnend mit dem 3. Quartal 2017 modifiziert. Das zugrunde liegende Bond-Portfolio setzt sich weiterhin nur aus qualitativ hochwertigen Unternehmensanleihen zusammen, die ein Mindestrating von AA bzw. AAA haben. Es werden keine Unternehmensanleihen mehr von Unternehmen in staatlichem Besitz einbezogen. In das Bond-Portfolio aufgenommen wurden Unternehmensanleihen von Zweckgesellschaften sowie börsengehandelte Unternehmensanleihen. Ohne die Modifizierungen wäre der Zinssatz zum 31. Dezember 2017 um 20 Basispunkte niedriger ausgefallen. Die Rückstellungen für Pensionen wären dadurch um 0,6 Mrd. € höher ausgefallen. In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln 2005 G, in den USA RP-2014 Mortality Tables und in Großbritannien 95 % von S1NXA zugrunde gelegt. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt: Parameter VersorgungsaufwandB 25/8 scroll
Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Daten in Tabelle B 25/3, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 Prozentpunkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des laufenden Geschäftsjahres: Sensitivitäten VersorgungsverpflichtungenB 25/9 scroll
Sensitivitäten Versorgungsverpflichtungen (Vorjahr)B 25/10 scroll
Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der US-Tochtergesellschaften für die Krankheitskosten der Mitarbeiter nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 6,5 % (Vorjahr: 6,8 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2023 (Vorjahr: 2023) schrittweise auf 5,0 % (Vorjahr: 5,0 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen: Sensitivität KrankheitskostenB 25/11 scroll
Geleistete und zukünftige ZahlungenFolgende Auszahlungen bzw. Einbringungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne: Gezahlte und erwartete ArbeitgeberbeiträgeB 25/12 scroll
Bayer hat sich derzeit verpflichtet, Beiträge für den Ausgleich bestehender Unterdeckungen (Deficit Contributions) jährlich in Höhe von rund 16 Mio. GBP bis 2019 einschließlich für seine britischen Pensionspläne zu leisten. Für die amerikanischen Pensionspläne wurden 2017 Beiträge in Höhe von 50 Mio. USD geleistet. Im Jahr 2018 wird Bayer voraussichtlich 50 Mio. USD für seine amerikanischen Pensionspläne leisten, wobei sich letzterer Betrag je nach den dann vorherrschenden tatsächlichen Gegebenheiten ändern kann. Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt: Zukünftige Zahlungen für VersorgungsleistungenB 25/13 scroll
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In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 17,0 Jahre (Vorjahr: 18,0 Jahre), im Ausland 13,8 Jahre (Vorjahr: 13,3 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 11,5 Jahren (Vorjahr: 11,5 Jahre). 26. Andere RückstellungenDie einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt: Entwicklung Andere RückstellungenB 26/1 scroll
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Für die im Geschäftsjahr 2017 bilanzierten Rückstellungen werden die folgenden Mittelabflüsse erwartet: Erwartete Mittelabflüsse Andere RückstellungenB 26/2 scroll
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Den Rückstellungen standen Erstattungsansprüche in Höhe von 74 Mio. € (Vorjahr: 110 Mio. €) gegenüber, die als Forderung aktiviert wurden. Sie bezogen sich überwiegend auf Erstattungsansprüche aus der Produkthaftung. RestrukturierungenVon den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen 116 Mio. € (Vorjahr: 179 Mio. €) auf Abfindungen und 55 Mio. € (Vorjahr: 97 Mio. €) auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen, die sich im Wesentlichen aus sonstigen mit der Aufgabe von Produktionseinrichtungen verbundenen Kosten zusammensetzten. Im Segment Pharmaceuticals wurden im Rahmen des Programms "Continuous Efficieny" Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, die vor allem auf die Restrukturierung des Marketingbereichs sowie die weitere Optimierung des Supply-Netzwerkes gerichtet waren. Hierfür wurden in den Vorjahren vor allem in Japan, Frankreich und in den USA Rückstellungen gebildet, die im Jahr 2017 weiter in Anspruch genommen wurden. Für die genannten und weitere Maßnahmen bestanden zum 31. Dezember 2017 Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 45 Mio. €. Davon entfielen 44 Mio. € auf Abfindungen und 1 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. Im Segment Consumer Health wurden Restrukturierungsmaßnahmen vor allem in Frankreich, Deutschland und Italien durchgeführt. Die Maßnahmen bezogen sich in Frankreich und Italien auf eine Restrukturierung des Vertriebsbereichs. In Deutschland erfolgte eine Beendigung der Lohnfertigung medizinischer Produkte im Drittgeschäft. Zum 31. Dezember 2017 bestanden Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 33 Mio. €. Diese entfielen vollständig auf Abfindungen. Bei Crop Science wurden Rückstellungen für geplante Restrukturierungsmaßnahmen am Standort Institute in West Virginia, USA, zur Vorbereitung des Ausstiegs aus der Thiodicarb-Produktion gebildet. Auch wurden die im Rahmen des Programms "Advancing our Leadership Strategy" begonnenen Restrukturierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Bereiche Kundenorientierung, Innovation und Effizienz weiter umgesetzt. Die Restrukturierungsrückstellungen für die genannten und weitere Maßnahmen betrugen zum 31. Dezember 2017 73 Mio. €. Davon entfielen 21 Mio. € auf Abfindungen und 52 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. Im Segment Animal Health bestanden zum 31. Dezember 2017 Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 6 Mio. €. Davon entfielen 5 Mio. € auf Abfindungen und 1 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. Im Bereich "Alle sonstigen Segmente" wurde für die Verlagerung eines Shared Service Centers von Shanghai nach Dalian, China, eine Rückstellung gebildet. Gleichzeitig wurden die in Vorjahren gebildeten Rückstellungen in Anspruch genommen, um die geplanten Restrukturierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung durchzuführen. Die Restrukturierungsrückstellungen betrugen zum 31. Dezember 2017 14 Mio. €. Davon entfielen 13 Mio. € auf Abfindungen und 1 Mio. € auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen. RechtsstreitigkeitenDie aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken und deren Entwicklung werden in Anhangangabe [32] dargestellt. PersonalAktienprogrammeDie Aktienprogramme des Bayer-Konzerns sind nach Mitarbeitergruppen differenzierte Kollektivzusagen. Grundsätzlich werden - wie für Vergütungssysteme mit Barausgleich gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) vorgesehen - alle Verpflichtungen, die aus den aktienbasierten Programmen hervorgehen, durch Rückstellungen berücksichtigt, deren Höhe zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitergruppen entspricht. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden aufwandswirksam erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der für die jeweiligen Programme gebildeten Rückstellungen: Entwicklung Rückstellungen für aktienbasierte ProgrammeB 26/3 scroll
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Der Wert der Aspire-Programme, die zum Jahresende 2017 vollständig erdient waren und zu Beginn des Jahres 2018 zur Auszahlung kamen, betrug 34 Mio. € (Vorjahr: 241 Mio. €). Der Nettoaufwand für alle aktienorientierten Vergütungsprogramme (ohne Covestro) betrug 194 Mio. € (Vorjahr: 87 Mio. €), davon entfielen 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) auf das BayShare-Aktien-Beteiligungsprogramm und 1 Mio. € Aufwand (Vorjahr: 1 Mio. € Ertrag) auf gewährte virtuelle Bayer-Aktien. Die Höhe des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtungen aus den Programmen Aspire I, Aspire II und Aspire 2.0 (ohne Aspire-Programme für Covestro) wurde auf der Grundlage einer Monte-Carlo-Simulation ermittelt, die auf folgenden wesentlichen Parametern basierte: Parameter Monte-Carlo-SimulationB 26/4 scroll
Langfristiges Vergütungsprogramm für Mitglieder des Vorstands sowie für die obere Führungsebene (Aspire I)Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der oberen Führungsebene waren seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2015 zur Teilnahme an Aspire I berechtigt, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien erwarben und dieses Eigeninvestment über die Programmlaufzeit gehalten wurde. Bemessungsbasis für Aspire I ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt (Aspire-Zielbetrag). In Abhängigkeit von der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie sowie von der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex EURO STOXX 50, jeweils bezogen auf eine vierjährige Performance-Periode, wird nach Ablauf des Programms an die Teilnehmer ein Betrag von maximal 300 % des Aspire-Zielbetrags ausgezahlt. Bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrags wird ein Durchschnitt über die letzten 30 Börsenhandelstage des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt. Zu Beginn des Geschäftsjahres wurde die im Jahr 2013 aufgelegte Tranche in Höhe von 270 % ausgezahlt. Die im Jahr 2014 aufgelegte Tranche kam zu Beginn des Jahres 2018 in Höhe von 20 % zur Auszahlung. Langfristiges Vergütungsprogramm für das mittlere Management (Aspire II)Für die übrigen Führungskräfte wurde seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2015 Aspire II angeboten. Es entspricht in seinen Grundzügen Aspire I. Im Gegensatz zu diesem ist ein Eigeninvestment in Bayer-Aktien allerdings nicht erforderlich. Zudem wird die Performance ausschließlich an der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie gemessen, bezogen auf eine vierjährige Performance-Periode. Der maximal erreichbare Ertrag ist auf 250 % des Aspire-Zielbetrags begrenzt. Bei der Ermittlung des Auszahlungsbetrags wird ein Durchschnitt über die letzten 30 Börsenhandelstage des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt. Zu Beginn des Geschäftsjahres wurde die im Jahr 2013 aufgelegte Tranche in Höhe von 220 % ausgezahlt. Die im Jahr 2014 aufgelegte Tranche kam zu Beginn des Jahres 2018 in Höhe von 40 % zur Auszahlung. Langfristiges Vergütungsprogramm Aspire 2.0Seit 2016 wird Aspire in konzeptionell geänderter und für alle berechtigten Mitarbeiter in einheitlicher Form unter der Bezeichnung "Aspire 2.0" angeboten. Für den Vorstand existiert eine zusätzliche Hürde durch den Vergleich der Aktien-Performance zum EURO STOXX 50. Die Laufzeit einer Tranche beträgt vier Jahre. Auch für Aspire 2.0 ist die Bemessungsbasis ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt. Dieser Zielbetrag wird mit dem jeweiligen "STI-Auszahlfaktor" des Vorjahres pro Mitarbeiter multipliziert und ergibt den Aspire-Gewährungsbetrag. Der STI-Auszahlfaktor spiegelt die individuelle Performance eines Mitarbeiters sowie die Geschäftsperformance im Rahmen des Global-Short-Term-Incentive-Programms (STI) wider. Der Aspire-Gewährungsbetrag wird, dividiert durch den Kurs der Bayer-Aktie zu Programmbeginn, in virtuelle Bayer-Aktien umgerechnet. Diese bilden die Basis für die Performance des Programms. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtungen leitet sich aus dem Kurs der Bayer-Aktie und zusätzlich aus den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Dividenden ab. Am Ende der Laufzeit einer Tranche kommt ein Betrag zur Auszahlung, der sich als Produkt aus der Zahl der virtuellen Aktien und dem dann maßgeblichen Kurs der Bayer-Aktie zuzüglich der während der Laufzeit angefallenen Dividendenäquivalente ergibt. Die maximale Auszahlung ist für Aspire 2.0 auf 250 % des Aspire-Gewährungsbetrags festgelegt. BayShare 2017Allen Managementebenen und Tarifmitarbeitern wurde unter dem Namen "BayShare" ein Aktien-Beteiligungsprogramm angeboten, bei dem Bayer einen Zuschuss zu einem Eigeninvestment in Bayer-Aktien gewährt. Die Höhe des Zuschusses belief sich auf 20 % (Vorjahr: 20 %) des Zeichnungsbetrags. Die Mitarbeiter gaben einen festen Betrag an, für den sie Aktien zeichnen wollten. Je nach Position des Mitarbeiters war der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb in Deutschland auf 2.500 € (Vorjahr: 2.500 €) bzw. 5.000 € (Vorjahr: 5.000 €) begrenzt. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Veräußerungssperre bis zum 31. Dezember 2018. Im Jahr 2017 wurden im Rahmen des BayShare-Programms insgesamt rund 229.000 Aktien (Vorjahr: 259.000 Aktien) durch die Mitarbeiter erworben. 27. FinanzverbindlichkeitenInsgesamt setzten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen: FinanzverbindlichkeitenB 27/1 scroll
Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten in 2017 wird in Anhangangabe [35] dargestellt. Die Finanzverbindlichkeiten haben nach ihren vertraglichen Bestimmungen die folgenden Fälligkeiten: Fälligkeiten der FinanzverbindlichkeitenB 27/2 scroll
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Neben Schuldscheinen in Höhe von 45 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) sind die folgenden Anleihen durch den Bayer-Konzern begeben worden: AnleihenB 27/3 scroll
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Variabel verzinslicher Kupon von Drei-Monats-EURIBOR plus 22 Basispunkte Debt-Issuance-ProgrammEin wesentliches externes Finanzierungsinstrument bilden die Anleihen, die im Rahmen des Debt-Issuance-Programms (DIP) begeben wurden. Die Bayer Holding Ltd., Japan, hat im Mai 2017 zwei Anleihen von jeweils 10 Mrd. JPY unter dem Debt-Issuance-Programm begeben. HybridanleihenDie durch die Bayer AG begebenen Hybridanleihen sind nachrangig und werden von Moody's und S & P Global Ratings zu 50 % als Eigenkapital bewertet. Verglichen mit vorrangigem Fremdkapital werden dadurch die ratingrelevanten Verschuldungskennziffern des Konzerns entlastet. PflichtwandelanleiheAm 22. November 2016 hat die Bayer Capital Corporation B.V. eine nachrangige Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4.000 Mio. € platziert. Bei Fälligkeit wird diese in nennwertlose Stückaktien der Bayer AG gewandelt. Die Begebung der Anleihe stellte den ersten Teil der Eigenkapitalkomponente der Finanzierung der geplanten Akquisition von Monsanto dar. Die Pflichtwandelanleihe wurde in den Kapitalrücklagen und den sonstigen Finanzverbindlichkeiten erfasst. UmtauschanleiheDie Bayer AG hat am 14. Juni 2017 Schuldverschreibungen im Nominalvolumen von 1.000 Mio. € mit Fälligkeit im Jahr 2020 ausgegeben. Der Ausgabepreis betrug 105,25 % des Nennbetrags und der anfängliche Umtauschpreis wurde auf 80,93 € festgesetzt. Die Schuldverschreibungen können in Geld, Covestro-Aktien oder einer Kombination aus beidem sowohl während als auch am Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Durch Anwendung der Fair-Value-Option gemäß IAS 39.11A wurden diese Schuldverschreibungen bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss) designiert. Alle durch Tochtergesellschaften begebenen Anleihen werden von der Bayer AG garantiert. LeasingverbindlichkeitenIn den Folgejahren sind aus Finanzierungsleasing an die jeweiligen Leasinggeber 365 Mio. € (Vorjahr: 609 Mio. €) Leasingraten zu zahlen; der hierin enthaltene Zinsanteil beläuft sich auf 127 Mio. € (Vorjahr: 173 Mio. €). Nach Fälligkeit gliedern sich die Leasingverbindlichkeiten wie folgt: LeasingverbindlichkeitenB 27/4 scroll
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Sonstige FinanzverbindlichkeitenDie sonstigen Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2017 enthielten 525 Mio. € (Vorjahr: 652 Mio. €), die auf die im November 2016 begebene Pflichtwandelanleihe entfielen, sowie Commercial Paper in Höhe von 292 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). SonstigesAm 31. Dezember 2017 standen dem Konzern insgesamt ungenutzte Kreditlinien über 47 Mrd. € (Vorjahr: 55 Mrd. €) zur Verfügung. Davon entfallen 43 Mrd. € bzw. 52 Mrd. USD (Vorjahr: 50 Mrd. € bzw. 53 Mrd. USD) auf die Zwischenfinanzierung der geplanten Akquisition von Monsanto. Nähere Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten aus Derivaten werden in Anhangangabe [30] gegeben. 28. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 5.116 Mio. € (Vorjahr: 6.403 Mio. €) waren innerhalb eines Jahres und 13 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €) nach mehr als einem Jahr fällig. Durch die Entkonsolidierung von Covestro reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 1.286 Mio. €. 29. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf: Sonstige VerbindlichkeitenB 29/1 scroll
In den Rechnungsabgrenzungen ist eine Vorauszahlung von ursprünglich 1 Mrd. USD aus der zwischen Bayer und Merck & Co., Inc., USA, vereinbarten strategischen Pharma-Kooperation auf dem Gebiet der Modulation von löslicher Guanylat-Zyklase (sGC) enthalten. Der abgegrenzte Ertrag wird über einen Zeitraum von 13,5 Jahren entsprechend der Leistungserbringung aufgelöst. Zum Jahresende waren noch 601 Mio. € (Vorjahr: 660 Mio. €) abgegrenzt. Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr im Rahmen der Kooperation eine Meilensteinzahlung erreicht, die zum Jahresende in Höhe von 291 Mio. € abgegrenzt wurde. Weiterhin umfassten die Rechnungsabgrenzungen den Verkaufserlös aus dem Verkauf des Diabetes-Care-Geschäfts zu Beginn des Jahres 2016. Zum 31. Dezember 2016 betrug die Abgrenzung 469 Mio. €. Der Erlös von ursprünglich rund 1 Mrd. € wurde entsprechend der Leistungserbringung über einen Zeitraum von 24 Monaten abgegrenzt und bis zum Ende des Geschäftsjahres vollständig realisiert. Von den Rechnungsabgrenzungen entfielen 48 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €) auf Zuwendungen der öffentlichen Hand, von denen im Geschäftsjahr 17 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) ertragswirksam aufgelöst wurden. Die übrigen Verbindlichkeiten enthielten Finanzierungsverpflichtungen für das im Dezember 2015 mit der CRISPR Therapeutics AG, Schweiz, gegründete Gemeinschaftsunternehmen Casebia Therapeutics LLP, Großbritannien, in Höhe von 195 Mio. USD (Vorjahr: 255 Mio. USD) sowie eine weitere Finanzierungsverpflichtung in Höhe von 70 Mio. USD für das im September 2017 mit der Ginkgo Bioworks, Inc., USA, gegründete Gemeinschaftsunternehmen Cooksonia Opco LLC, USA, das im Bereich des pflanzlichen Mikrobioms tätig sein wird. In den übrigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Derivaten in Höhe von 321 Mio. € (Vorjahr: 271 Mio. €) enthalten. 30. FinanzinstrumenteDas Risikomanagementsystem des Bayer-Konzerns für das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktpreisrisiken (Zinsrisiken und Währungsrisiken) wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. 30.1 Finanzinstrumente nach KategorienDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Da die Bilanzpositionen sonstige Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowohl Finanzinstrumente als auch nicht finanzielle Vermögenswerte bzw. nicht finanzielle Verbindlichkeiten (z. B. sonstige Steuerforderungen oder Vorauszahlungen für zukünftig zu erhaltende Leistungen) enthalten, dient die Spalte "Nicht finanzielle Vermögenswerte / Verbindlichkeiten" einer entsprechenden Überleitung. Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der FinanzinstrumenteB 30.1/1 scroll
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Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der FinanzinstrumenteB 30.1/2 scroll
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In Ausleihungen und Forderungen innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie in den Finanzverbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, sind auch Finanzierungs-Leasingforderungen bzw. Finanzierungs-Leasingverbindlichkeiten enthalten, bei denen Bayer der Leasinggeber bzw. Leasingnehmer ist und die folglich nach IAS 17 bewertet werden. Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab. Der nachrichtlich angegebene beizulegende Zeitwert von Ausleihungen und Forderungen, bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen und der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes unter Berücksichtigung der Bonität des Kontrahenten. Sollte ein börsennotierter Preis vorhanden sein, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten entsprechen notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1), werden mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag (Stufe 2) oder als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise auf aktiven Märkten (Stufe 1) existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Bei der Anwendung von Bewertungstechniken wird das Kreditrisiko der Vertragspartner durch die Ermittlung von Credit Value Adjustments berücksichtigt. Die Bewertung der Devisen- und Warentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Die beizulegenden Zeitwerte von Instrumenten zur Sicherung von Zinsrisiken sowie Zinswährungsswaps ergeben sich durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsmittelzu- und -abflüsse und der Berücksichtigung einer Fremdwährungsumrechnung zum Stichtag. Zur Abzinsung dienen Marktzinssätze, die über die Restlaufzeit der Instrumente angewendet werden. Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren geschätzt wurden, werden diese innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Dies betrifft bestimmte zur Veräußerung verfügbare Schuld- und Eigenkapitaltitel, teilweise die beizulegenden Zeitwerte eingebetteter Derivate sowie die Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmensakquisitionen. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Schuldtitel innerhalb der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" ist häufig das Kreditrisiko der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor, der im Discounted-Cashflow-Ansatz zur Anwendung kommt. Hierbei werden Credit Spreads von vergleichbaren Emittenten angewendet. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos könnte in einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert resultieren, während ein signifikanter Rückgang zu einem höheren beizulegenden Zeitwert führen könnte. Eine relative Veränderung des Credit Spread um 10 % hat jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert. Eingebettete Derivate werden von den jeweiligen Basisverträgen separiert. Bei den Basisverträgen handelt es sich in der Regel um Absatz- oder Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate beispielsweise in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen bzw. Preisschwankungen. Die intern durchgeführte Bewertung von eingebetteten Derivaten erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cashflow-Methode, die auf individuellen nicht beobachtbaren Inputfaktoren - u. a. geplanten Absatz- und Bezugsmengen sowie aus Marktdaten abgeleiteten Preisen - basiert. Basierend auf diesen beizulegenden Zeitwerten erfolgt ein regelmäßiges Monitoring im Rahmen der quartärlichen Berichterstattung. Innerhalb der Finanzverbindlichkeiten wurde für die im Juni 2017 begebenen Schuldverschreibungen (Umtauschanleihe 2017/2020) von der Fair-Value-Option gemäß IAS 39.11A Gebrauch gemacht. Diese wurden bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss) designiert. Die Entwicklung der auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren basierenden und zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3) für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten stellte sich wie folgt dar: Entwicklung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3)B 30.1/3 scroll
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Ergebniswirksame Veränderungen wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie im Finanzergebnis in den Zinserträgen und im Kursergebnis erfasst. Die Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten lassen sich den folgenden Kategorien zuordnen: Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus FinanzinstrumentenB 30.1/4 scroll
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Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten (Vorjahr)B 30.1/5 scroll
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Vorjahreswerte angepasst Die Zinsaufwendungen in Höhe von 628 Mio. € (Vorjahr: 597 Mio. €) aus originären Verbindlichkeiten beinhalteten auch die Erträge und Aufwendungen aus Zinsswaps, die Bestandteil einer bilanziellen Sicherungsbeziehung waren. Die Zinserträge der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, betrugen 98 Mio. € (Vorjahr: 63 Mio. €). Zinserträge aus Zinsderivaten, die Bestandteil einer bilanziellen Sicherungsbeziehung waren, betrugen 78 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €). Die Fair-Value-Änderungen der zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte resultierten im Wesentlichen aus Warentermingeschäften sowie eingebetteten Derivaten. Fair-Value-Änderungen aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten (nicht-derivativ) in Höhe von - 172 Mio. € beinhalteten die Fair-Value-Änderungen aus den im Juni 2017 begebenen Schuldverschreibungen (Umtauschanleihe 2017 / 2020). Die Fair-Value-Änderungen in Bezug auf das Kreditrisiko waren unwesentlich. Aus einem Globalverrechnungsvertrag stammende Derivate, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit darstellen und lediglich unter der Bedingung einer Vertragsverletzung oder der Insolvenz eines der Vertragspartner verrechnet werden können, erfüllen die Kriterien für die Aufrechnung in der Bilanz nach IAS 32 nicht oder nur teilweise. Der Wert dieser Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert belief sich auf 654 Mio. € (Vorjahr: 630 Mio. €) und der mit negativem beizulegenden Zeitwert auf 520 Mio. € (Vorjahr: 762 Mio. €). Davon bestehen positive und negative beizulegende Zeitwerte gegenüber demselben Vertragspartner in Höhe von 312 Mio. € (Vorjahr: 362 Mio. €). 30.2 FälligkeitsanalyseDas Liquiditätsrisiko, welchem der Bayer-Konzern aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, setzt sich aus Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten und dem Liquiditätsrisiko aus Derivaten zum Bilanzstichtag zusammen. Daneben bestanden Darlehenszusagen aus einem noch nicht eingezahlten Teil des Gründungsstocks bei der Bayer-Pensionskasse VVaG in Höhe von 1.005 Mio. € (Vorjahr: 1.005 Mio. €), der in den Folgejahren zu weiteren Auszahlungen bei der Bayer AG führen kann. Fälligkeitsanalyse der FinanzinstrumenteB 30.2/1 scroll
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Fälligkeitsanalyse der FinanzinstrumenteB 30.2/2 scroll
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30.3 Informationen zu DerivatenAus sich ändernden Wechselkursen, Zinssätzen und Rohstoffpreisen ergeben sich Risiken für die beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wie auch für zukünftige Zahlungsmittelzu- und -abflüsse. Zur Reduzierung dieser Risiken werden Derivate eingesetzt, die teilweise als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting designiert werden. WährungsrisikoFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Fremdwährungsderivaten gesichert, ohne dass diese in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen. Eine Fremdwährungsanleihe in britischen Pfund der Bayer AG wurde zum Emissionszeitpunkt mit einem Zinswährungsswap in eine festverzinsliche Euro-Anleihe getauscht. Dieser Zinswährungsswap wurde als Cashflow-Absicherung im Rahmen einer bilanziellen Sicherungsbeziehung designiert. Zusätzlich wurden Zinswährungsswaps zur Absicherung von konzerninternen Darlehen im Rahmen von bilanziellen Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Absicherung designiert. Schwankungen künftiger Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aufgrund von geplanten zukünftigen Umsätzen und Beschaffungsmaßnahmen in Fremdwährung werden teilweise durch den Abschluss von Derivaten, die zum Großteil im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert sind, vermieden. Fremdwährungsrisiken im Zusammenhang mit der geplanten Akquisition von Monsanto wurden teilweise durch Fremdwährungsderivate gesichert. Diese wurden als Cashflow-Absicherungen designiert. ZinsrisikoZur Steuerung des Zinsrisikos werden teilweise bei festverzinslichen Finanzschulden Zinsswaps eingesetzt. Zwei Zinsswaps in Höhe von insgesamt 200 Mio. € wurden als Fair-Value-Sicherung (Fair-Value-Hedge) für die 750-Millionen-€-DIP-Anleihe aus dem Jahr 2014 mit Fälligkeit im Jahr 2021 designiert. In Bezug auf Fair-Value-Hedges sind hinsichtlich des Sicherungsinstruments im Berichtszeitraum 3 Mio. € Verlust (Vorjahr: 1 Mio. €) angefallen. Dem gesicherten Grundgeschäft sind 4 Mio. € Gewinn (Vorjahr: 1 Mio. €) zuzuordnen. Zinsrisiken im Zusammenhang mit der Finanzierung der geplanten Akquisition von Monsanto wurden teilweise durch Zinsderivate gesichert. Diese wurden als Cashflow-Absicherungen designiert. RohstoffpreisrisikoAuch für Preisänderungsrisiken von Beschaffungs- und Veräußerungsgeschäften erfolgt eine teilweise Begrenzung von Schwankungen künftiger Zahlungsmittelabflüsse und -zuflüsse durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften. Sicherung von MitarbeiteraktienprogrammenEin Teil der künftigen variablen Zahlungen an Mitarbeiter aus Aktienprogrammen (Aspire) wird gegen Wertschwankungen durch den Abschluss von Derivaten gesichert, die bei Fälligkeit gegen Barzahlung beglichen werden. Die Derivate sind im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert. Weitere Angaben zu Cashflow-HedgesDas sonstige Ergebnis aus Cashflow-Hedges hat sich durch Veränderungen der beizulegenden Marktwerte von Derivaten nach Steuern um einen Betrag von 89 Mio. € vermindert (Vorjahr: 44 Mio. € erhöht). Im Berichtsjahr sind Marktwertänderungen von Derivaten in Höhe von 3 Mio. € als Aufwand (Vorjahr: 3 Mio. €) realisiert worden. Analog wurden entsprechende anteilige latente Steuern von 2 Mio. € als Steuerertrag (Vorjahr: 2 Mio. €) erfasst. Im Berichtsjahr sind ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen ineffektiven Teile der Sicherungsbeziehungen ergebniswirksam geworden. Die aus bilanziellen Sicherungsbeziehungen (Cashflow-Hedges) erfassten Beträge im sonstigen Ergebnis zum 31. Dezember 2017 resultierten überwiegend aus Gewinnen in Höhe von 177 Mio. € (Vorjahr: 204 Mio. €) sowie Verlusten in Höhe von 289 Mio. € (Vorjahr: 143 Mio. €) im Zusammenhang mit der Fremdwährungsabsicherung geplanter zukünftiger Umsätze und der geplanten Akquisition von Monsanto. Davon werden per saldo 102 Mio. € (Vorjahr: - 91 Mio. €) innerhalb eines Jahres und - 17 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) in den darauffolgenden Jahren durch Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam. Zum Jahresende bestanden die folgenden nach wesentlichen Kategorien geordneten Geschäfte mit den angegebenen beizulegenden Zeitwerten. Soweit Derivate in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung standen, ist dies jeweils als Davon-Vermerk angegeben: Beizulegende Zeitwerte der DerivateB 30.3/1 scroll
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Der Nominalwert wird als Brutto-Volumen ausgewiesen, welches auch wirtschaftlich geschlossene
Positionen beinhaltet. SonstigesIm Rahmen des Verkaufs von Covestro-Aktien in 2017 ist die Bayer AG derivative Kontrakte eingegangen. Aus diesen Kontrakten resultieren Kursrisiken und -chancen an der Covestro-Aktie für die Bayer AG. Zum Jahresende hielt die Bayer AG noch derartige Derivate auf die Covestro-Aktie über ein Nominalvolumen von 752 Mio. € und hatte aus diesen Derivaten einen Gewinn von 50 Mio. € realisiert. Der beizulegende Zeitwert der Derivate zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 150 Mio. € wurde zusätzlich erfolgswirksam erfasst. 31. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen, Bürgschaften und sonstigen Eventualverbindlichkeiten: Haftungsverhältnisse / EventualverbindlichkeitenB 31/1 scroll
Die Bürgschaften enthalten eine Garantieerklärung der Bayer AG gegenüber der Trustee-Gesellschaft der britischen Pensionspläne für die Pensionsverpflichtungen der Bayer Public Limited Company und der Bayer CropScience Limited. Durch diese Erklärung garantiert die Bayer AG zusätzlich zu den beiden Gesellschaften die Einzahlung weiterer finanzieller Mittel, sofern eine Zahlungsaufforderung seitens der Trustees ergeht. Zum 31. Dezember 2017 sank die Nettoverpflichtung aus diesen leistungsorientierten Versorgungsplänen auf 148 Mio. € (Vorjahr: 264 Mio. €). Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle VerpflichtungenB 31/2 scroll
Am 14. September 2016 unterzeichnete Bayer eine bindende Übernahmevereinbarung mit der Monsanto Company, St. Louis, Missouri, USA, die die Übernahme aller ausstehenden Aktien von Monsanto Company gegen Zahlung von 128 USD je Aktie in bar vorsieht. Daraus ergibt sich für Bayer eine bedingte Zahlungsverpflichtung in Höhe von ca. 56 Mrd. USD, das gesamte ausstehende Aktienkapital von Monsanto zu übernehmen. Für weitere Details zur Übernahme der Monsanto Company, St. Louis, Missouri, USA, wird auf Anhangangabe [6.2] im Konzernanhang verwiesen. Aus bereits erteilten Aufträgen für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo) bestanden Verpflichtungen in Höhe von 493 Mio. € (Vorjahr: 479 Mio. €) sowie vertragliche Verpflichtung für den Erwerb immaterieller Vermögenswerte in Höhe von 83 Mio. € (Vorjahr: 243 Mio. €). Die nicht abgezinsten künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasing belaufen sich auf 801 Mio. € (Vorjahr: 1.101 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen durch die Entkonsolidierung von Covestro bedingt. Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen sind folgendermaßen fällig: Operating-LeasingB 31/3 scroll
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Der Konzern hat Kooperationen mit externen Partnern vereinbart, im Rahmen derer verschiedene Forschungs- und Entwicklungsprojekte finanziert werden oder - in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Ziele ("Meilensteine") oder anderer fest vereinbarter Bedingungen - Zahlungen zu leisten sind. Falls alle Zahlungen zu leisten sind, wird die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte zeitliche Verteilung der Zahlungen für Forschungs- und Entwicklungsmeilensteine zum 31. Dezember 2017 erwartet. Die Beträge stellen die maximal zu leistenden Zahlungen dar und sind in dieser Höhe unwahrscheinlich. Da das Erreichen der Bedingungen zur Zahlung einer hohen Unsicherheit unterliegt, können die tatsächlichen Zahlungen sowohl in Bezug auf die Höhe als auch in Bezug auf den zeitlichen Anfall deutlich davon abweichen. Verpflichtungen aus Forschungs- und EntwicklungskooperationenB 31/4 scroll
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Neben diesen Verpflichtungen bestanden umsatzabhängige Meilensteinzahlungsverpflichtungen in Höhe von 1.923 Mio. € (Vorjahr: 1.839 Mio. €), die in Höhe von 1.764 Mio. € (Vorjahr: 1.834 Mio. €) erst 2023 (Vorjahr: 2022) oder später erwartet werden. Diese unterliegen ebenfalls einer hohen Unsicherheit. 32. Rechtliche RisikenAls international tätiges Unternehmen mit einem heterogenen Portfolio ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Antikorruption, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können. Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar und sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen. Produktbezogene AuseinandersetzungenMirena™: Bis zum 30. Januar 2018 wurden Bayer in den USA Klagen von etwa 2.900 Anwenderinnen von Mirena™ zugestellt (ohne nicht mehr anhängige Klagen). Mirena™ ist eine Hormonspirale zur langfristigen Verhütung, die das Hormon Levonorgestrel freisetzt. Die Klägerinnen tragen vor, die Anwendung von Mirena™ habe zu Gesundheitsschäden geführt, insbesondere Perforation des Uterus, ektopischen Schwangerschaften oder idiopathischer intrakranieller Hypertension, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Klägerinnen behaupten unter anderem, dass Mirena™ fehlerhaft sei und Bayer die angeblichen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und die Anwenderinnen vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Im April 2017 wurden die meisten der vor US-Bundesgerichten anhängigen Verfahren, in denen die Klägerinnen eine Erkrankung an idiopathischer intrakranieller Hypertension geltend machen, im Rahmen einer sogenannten Multidistrict Litigation ("MDL") zur gemeinsamen vorprozessualen Koordination zusammengeführt. Bis zum 30. Januar 2018 wurden Bayer in den USA Klagen von etwa 400 Anwenderinnen von Mirena™ zugestellt, die eine Erkrankung an idiopathischer intrakranieller Hypertension geltend machen. Eine andere MDL betraf Perforationsfälle und wurde inzwischen abgewiesen. Ein US-Berufungsgericht hat die Entscheidung des Bezirksgerichtes bestätigt, mit der das Bezirksgericht im Jahr 2016 etwa 1.230 bei ihm anhängige Klagen abgewiesen hatte. Im August 2017 hat Bayer mit der Leitung der Klägeranwälte eine grundsätzliche Einigung über den Vergleich aller Perforationsfälle für einen Gesamtbetrag von 12,2 Mio. USD erzielt. Nach Stand vom 30. Januar 2018 wären von diesem Vergleich etwa 4.000 Fälle erfasst. Das MDL Verfahren, in dem die Klägerinnen eine Erkrankung an idiopathischer intrakranieller Hypertension geltend machen, ist nicht Bestandteil des Vergleichs. Bis zum 30. Januar 2018 wurden Bayer fünf kanadische Klagen im Zusammenhang mit Mirena™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Xarelto™ : Bis zum 30. Januar 2018 wurden Bayer US-Klagen von etwa 22.000 Anwendern von Xarelto™ zugestellt, einem oralen Gerinnungshemmer zur Behandlung und Prävention von Blutgerinnseln. Die Kläger tragen vor, die Anwendung von Xarelto™ habe zu Gesundheitsschäden wie beispielweise zerebralen, gastrointestinalen sowie anderen Blutungen und Todesfällen geführt, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Sie behaupten unter anderem, dass Xarelto™ fehlerhaft sei, dass Bayer diese Risiken der Anwendung von Xarelto™ gekannt habe oder sie hätte kennen müssen und die Anwender vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Verfahren, die vor US-Bundesgerichten anhängig waren, wurden im Rahmen einer MDL zur gemeinsamen vorprozessualen Koordinierung zusammengeführt. Im Mai, Juni und August 2017 wurden die Klagen in den ersten drei Fällen, die in der MDL verhandelt wurden, vollumfänglich abgewiesen; die Kläger haben gegen alle drei Urteile Rechtsmittel eingelegt. Nachdem der ersten an einem bundesstaatlichen Gericht in Pennsylvania zur Verhandlung angesetzten Klage zunächst stattgegeben worden war, wurde diese Entscheidung im Januar 2018 durch den zuständigen Richter aufgehoben und die Klage abgewiesen. Weitere Fälle sind derzeit vor dem bundesstaatlichen Gericht in Pennsylvania für das erste und zweite Quartal 2018 zur Verhandlung angesetzt. Bayer erwartet, dass weitere Verfahren zur Verhandlung angesetzt werden. Bis zum 30. Januar 2018 wurden Bayer zehn kanadische Klagen im Zusammenhang mit Xarelto™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und wird sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr setzen. Essure™ : Bis zum 30. Januar 2018 wurden Bayer US-Klagen von etwa 16.100 Anwenderinnen von Essure™, einem Medizinprodukt zur permanenten Verhütung ohne operativen Eingriff, zugestellt. Die Klägerinnen machen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Essure™ geltend, wie beispielsweise Hysterektomie, Perforation, Schmerzen, Blutungen, Gewichtszunahme, Nickelallergie, Depression oder ungewollte Schwangerschaft und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Bis zum 30. Januar 2018 wurden Bayer zwei kanadische Klagen im Zusammenhang mit Essure™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Sammelklagen zu Neonikotinoiden in Kanada : In Quebec und Ontario (Kanada) sind Anträge auf Sammelklagen gegen Bayer zu Pflanzenschutzmitteln eingereicht worden, die die aktiven Substanzen Imidacloprid und Clothianidin (Neonikotinoide) enthalten. Bei den Klägern handelt es sich um Honigproduzenten, die eine landesweite Sammelklage in Ontario und eine auf Quebec beschränkte Sammelklage in Quebec anhängig gemacht haben. Die Kläger verlangen Schadens- sowie Strafschadensersatz und behaupten, Bayer und ein weiterer Produzent von Pflanzenschutzmitteln hätten in Bezug auf die Konzeption, die Entwicklung, das Marketing und den Vertrieb von neonikotinoidhaltigen Pestiziden fahrlässig gehandelt. Die in Ontario anhängig gemachte Sammelklage befindet sich derzeit in einem sehr frühen Stadium. In Quebec hat der Kläger die Zulassung einer über gemeinsame Merkmale definierten Gruppe als potenzielle Anspruchsberechtigte beantragt. Der Antrag wurde im November 2017 vor Gericht verhandelt. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Im Zusammenhang mit den oben genannten Verfahren ist Bayer in jeweils industrieüblichem Umfang gegen gesetzliche Produkthaftungsansprüche gegen Bayer versichert und hat auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen angemessene bilanzielle Vorsorgemaßnahmen für erwartete Verteidigungskosten getroffen. Die bilanziellen Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Ansprüche zu Essure™ übersteigen allerdings den bestehenden Versicherungsschutz. Patentrechtliche AuseinandersetzungenAdempas™ : Im Januar 2018 reichte Bayer bei einem US-Bundesgericht Patentverletzungsklagen ein gegen Alembic Pharmaceuticals Limited, Alembic Global Holding SA, Alembic Pharmaceuticals, Inc. und INC Research, LLC (zusammen "Alembic"), gegen MSN Laboratories Private Limited und MSN Pharmaceuticals Inc. (zusammen "MSN") sowie gegen Teva Pharmaceuticals USA, Inc. und Teva Pharmaceutical Industries Ltd. (zusammen "Teva"). Im Dezember 2017 hatte Bayer Mitteilungen über einen abgekürzten Zulassungsantrag für ein neues Arzneimittel ("ANDA") erhalten, mit dem Alembic, MSN und Teva jeweils die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version des Lungenhochdruckmedikaments Adempas™ von Bayer in den USA verfolgen. Betaferon™ / Betaseron™ : 2010 hat Bayer eine Klage bei einem Bundesgericht in den USA gegen Biogen Idec MA Inc. eingereicht. Bayer beantragt die gerichtliche Feststellung, dass ein im Jahr 2009 der Firma Biogen erteiltes Patent unwirksam ist und mit Produktion und Vermarktung von Betaseron™ durch Bayer nicht verletzt wird. Betaseron™ ist ein Bayer-Medikament zur Behandlung von Multipler Sklerose. Biogen behauptet, Bayer verletze das Patent mit der Produktion und dem Vertrieb von Betaseron™ und Extavia™, und hat Bayer entsprechend verklagt. Betaseron™ wird von Bayer hergestellt und in den USA vertrieben. Extavia™ ist ebenfalls ein Medikament zur Behandlung von Multipler Sklerose und wird von Bayer hergestellt, aber in den USA von Novartis Pharmaceuticals Corporation vertrieben, einer weiteren Beklagten in diesem Verfahren. 2016 hat das US-Bundesgericht einen streitigen Aspekt zum Schutzumfang des Patents zugunsten von Biogen entschieden. Bayer hält die Entscheidung für falsch und kann dagegen nach Abschluss der ersten Instanz Rechtsmittel einlegen. Damoctocog alfa pegol (BAY 94-9027, langwirksamer rFVIII) : Im August 2017 reichte Bayer eine Klage bei einem Bundesgericht in den USA gegen Nektar Therapeutics ("Nektar"), Baxalta Incorporated und Baxalta U.S., Inc. (zusammen "Baxalta") ein. Bayer beantragte die gerichtliche Feststellung, dass ein Patent von Nektar ungültig ist und von dem Arzneimittelkandidaten BAY 94 9027 von Bayer zur Behandlung von Hämophilie A nicht verletzt wird. Im September 2017 haben Baxalta und Nektar eine Klage bei einem anderen US-Bundesgericht gegen Bayer eingereicht. Sie behaupten, dass BAY 94-9027 sieben andere Patente von Nektar verletze. Hinsichtlich der Klage von Bayer haben Nektar und Baxalta zugesagt, gegen Bayer keine Ansprüche wegen Verletzung des betroffenen Patents geltend zu machen. Bayer hat die Klage geändert und beantragt nun die gerichtliche Feststellung, dass die sieben anderen Patente von Nektar nicht von BAY 94 9027 verletzt werden. Die Patente gehören zu einer zugunsten von Nektar eingetragenen Patentfamilie, die auch europäische Patentanmeldungen mit dem Titel "Konjugate mit Polymer-Faktor-VIII-Anteil" umfasst, die Gegenstand einer 2013 von Bayer beim Landgericht München eingereichten Klage gegen Nektar sind. In diesem Verfahren beansprucht Bayer Rechte an den europäischen Patentanmeldungen auf der Grundlage einer früheren Zusammenarbeit zwischen Bayer und Nektar auf dem Gebiet der Hämophilie. Bayer ist jedoch überzeugt, dass die Patentfamilie keinen gültigen Patentanspruch beinhaltet, der für den Arzneimittelkandidaten BAY 94 9027 zur Behandlung von Hämophilie A relevant wäre. Nexavar™ : 2015 reichte Bayer bei einem US-Bundesgericht Patentverletzungsklagen gegen Mylan Pharmaceuticals Inc. und Mylan Inc. (zusammen "Mylan") ein. 2014 und 2015 hatte Bayer Mitteilungen über einen ANDA-Zulassungsantrag erhalten, mit dem Mylan die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version des Krebsmedikaments Nexavar™ von Bayer in den USA verfolgt. Im Oktober 2017 hat sich Bayer mit Mylan geeinigt, den Patentstreit außergerichtlich beizulegen. Danach darf Mylan seine generische Version von Nexavar™ in den USA zu einem Zeitpunkt nach dem Ablauf des Wirkstoffpatents im Januar 2020 vertreiben. 2016 hatte Bayer eine weitere Mitteilung über einen solchen ANDA-Zulassungsantrag von Teva Pharmaceuticals USA, Inc. erhalten. Bayer reichte bei demselben US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage gegen Teva ein. Im Januar 2018 hat sich Bayer mit Teva geeinigt, den Patentstreit außergerichtlich beizulegen. Danach darf Teva seine generische Version von Nexavar™ in den USA zu einem Zeitpunkt nach dem Ablauf des Wirkstoffpatents im Januar 2020 vertreiben. Stivarga™ : 2016 reichte Bayer bei einem US-Bundesgericht Patentverletzungsklagen gegen Apotex, Inc. und Apotex Corp. (zusammen "Apotex") sowie gegen Teva ein. Bayer hatte Mitteilungen über einen ANDA-Zulassungsantrag erhalten, mit dem Apotex und Teva jeweils die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version des Krebsmedikaments Stivarga™ von Bayer in den USA verfolgen. Xarelto™ : 2015 reichten Bayer und Janssen Pharmaceuticals bei einem US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage ein gegen Aurobindo Pharma Limited, Aurobindo Pharma USA, Inc. (zusammen "Aurobindo"), Breckenridge Pharmaceutical Inc. ("Breckenridge"), Micro Labs Ltd., Micro Labs USA Inc. (zusammen "Micro Labs"), Mylan, Prinston Pharmaceutical Inc. ("Prinston"), Sigmapharm Laboratories, LLC ("Sigmapharm"), Torrent Pharmaceuticals, Limited und Torrent Pharma Inc. (zusammen "Torrent"). Bayer hatte Mitteilungen über einen ANDA-Zulassungsantrag von Aurobindo, Breckenridge, Micro Labs, Mylan, Prinston, Sigmapharm und Torrent erhalten, mit dem jeder der Antragsteller die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version von Xarelto™ in den USA verfolgt. Xarelto™ ist ein oraler Gerinnungshemmer zur Behandlung und Prävention von Blutgerinnseln. 2016 erhielt Bayer eine weitere Mitteilung über einen solchen ANDA-Zulassungsantrag von InvaGen Pharmaceuticals, Inc. ("InvaGen"). Bayer und Janssen Pharmaceuticals reichten bei demselben US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage gegen InvaGen ein. In den oben genannten anhängigen patentrechtlichen Auseinandersetzungen ist Bayer überzeugt, gute Argumente zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen. Weitere Rechtliche VerfahrenTrasylol™ / Avelox™ : Bei einem US-Gericht in New Jersey ist eine sogenannte Qui-Tam-Klage eines ehemaligen Bayer-Mitarbeiters zu Vermarktungsrisiken bei Trasylol™ (Aprotinin) und Avelox™ (Moxifloxacin) anhängig. Die US-Regierung hat eine Beteiligung bislang abgelehnt. Newark Bay Umweltschutzverfahren : In den USA haben verschiedene Umweltschutzbehörden eine Reihe von Ansprüchen erhoben, in die Bayer und zahlreiche weitere Parteien involviert sind. Die Ansprüche beruhen auf Aktivitäten von Unternehmen, die früher in der Nähe der Newark Bay oder von umliegenden Gewässern betrieben wurden, oder die gefährliche Abfallstoffe in diese Gewässer oder nahe gelegenes Land emittiert haben sollen. Bayer und die anderen potenziell verantwortlichen Parteien werden aufgefordert, Altlasten zu beseitigen und anteilig für Kosten und Schäden früherer und künftiger Abhilfe- und Wiederherstellungsmaßnahmen aufzukommen. 2016 erfuhr Bayer, dass zwei wesentliche potenziell verantwortliche Parteien Insolvenzantrag gestellt haben. Die Höhe der Haftung von Bayer ist weiterhin nicht bestimmbar, aber diese Entwicklung wird wahrscheinlich den von Bayer potenziell zu tragenden Kostenanteil nachteilig beeinflussen. In Sachen Lower Passaic River untersucht Bayer gemeinsam mit einer Gruppe von mehr als 60 Gesellschaften unter Aufsicht der US-Umweltbehörden belastete Ablagerungen im Flussbett. Künftige Abhilfemaßnahmen werden eine noch näher zu bestimmende Form des Ausbaggerns und möglicherweise weitere Maßnahmen umfassen. Die Kosten der Untersuchung und der Abhilfemaßnahmen können beträchtlich sein, wenn letztlich ein umfassendes Ausbaggern und die Entsorgung betroffener Ablagerungen erforderlich sein sollten. In Sachen Newark Bay untersucht derzeit eine unabhängige Partei unter umweltbehördlicher Aufsicht die Ablagerungen. Die Untersuchung ist in einem vorläufigen Stadium. Bayer hat sich in der Vergangenheit an bestimmten Untersuchungskosten beteiligt. Für künftige Untersuchungen und Abhilfemaßnahmen in der Newark Bay können weitere Kosten anfallen. Bayer wurde auch von US-Umweltbehörden mitgeteilt, dass Bayer möglicherweise für Schäden an den natürlichen Ressourcen infolge der Kontamination des Lower Passaic River, der Newark Bay und umliegender Gewässer haften könnte. Bayer kann derzeit den Umfang einer möglichen Haftung nicht bestimmen. Asbest : Ein weiteres Risiko kann aus Asbest-Klagen in den USA erwachsen. In vielen Fällen behaupten die Kläger, Bayer und andere Beklagte hätten Dritte in zurückliegenden Jahrzehnten auf dem eigenen Werksgelände beschäftigt, ohne vor den bekannten Gefahren von Asbest hinreichend gewarnt oder geschützt zu haben. Außerdem ist eine Bayer-Beteiligungsgesellschaft in den USA Rechtsnachfolgerin von Gesellschaften, die bis 1976 Asbest-Produkte verkauften. Im Falle einer Haftung besteht insoweit eine vollständige Freistellung durch Union Carbide. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Steuerliche Verfahren:Stempelsteuer in Griechenland: 2014, 2016 und 2017 hat ein griechisches Verwaltungsgericht Klagen von Bayer gegen die Festsetzung von Stempelsteuern und möglichen Strafzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 130 Mio. € für bestimmte konzerninterne Darlehen an eine griechische Tochtergesellschaft erstinstanzlich abgewiesen. Bayer hält die Entscheidungen für falsch und hat Rechtsmittel eingelegt oder plant, das zu gegebener Zeit zu tun. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung seiner Rechtsauffassung zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Bayer-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse veränderten. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Statement of Cash Flows) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer und investiver Tätigkeit sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden. Auswirkungen der Veränderung des Konsolidierungskreises werden gesondert ausgewiesen. Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten waren 14 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €) aufgrund von Währungsrestriktionen verfügungsbeschränkt. Diese waren auf Basis bisheriger Erfahrungen kurzfristig. Hiervon entfielen auf verfügungsbeschränkte Zahlungsmittel in Venezuela 0 Mio. € (Vorjahr 3 Mio. €). Ein Umtausch von Zahlungsmitteln in der Währung des venezolanischen Bolivar (VEF) in den USD unterliegt einem staatlichen Genehmigungsprozess. Die von den ausländischen Konzerngesellschaften berichteten Zahlungsströme werden zu Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird als "Veränderung aus Wechselkursänderungen" ausgewiesen. 33. Zu-/ Abfluss aus operativer GeschäftstätigkeitDer Cashflow aus operativer Tätigkeit (gesamt) verringerte sich in 2017 um 10,5 % auf 8.134 Mio. €. Im Vorjahr waren die Zuflüsse aus dem Verkauf von Diabetes Care enthalten. Der operative Cashflow aus dem fortzuführenden Geschäft lag mit 6.611 Mio. € um 2,7 % über dem Vorjahresniveau. Hierin enthalten war der operative Anteil der von DOW Chemical erhaltenen Zahlungen im Rahmen eines Patentrechtsstreites. Die Übertragung von Covestro-Aktien in den Bayer Pension Trust e. V. in Höhe von 504 Mio. € (Vorjahr: 337 Mio. €) war nicht zahlungswirksam und führte somit nicht zu einem operativen Cashabfluss. 34. Zu-/Abfluss aus investiver TätigkeitIm Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Jahr 2017 Mittel in Höhe von 432 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 8.729 Mio. €). Für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten wurde im Jahr 2017 ein Betrag von 2.366 Mio. € (Vorjahr: 2.578 Mio. €) aufgewendet. Diesen Ausgaben standen Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 241 Mio. € (Vorjahr: 111 Mio. €) gegenüber. Der Erlös aus dem Verkauf von Covestro-Aktien zum 29. September 2017 in Höhe von 999 Mio. €, der zusammen mit dem abgeschlossenen Entherrschungsvertrag zum Verlust der faktischen Kontrolle führte, gekürzt um den abgehenden Kassenbestand von Covestro in Höhe von 637 Mio. €, ergab einen Zufluss aus Desinvestitionen von 362 Mio. €. Durch den Verkauf einiger dieser Aktien durch die Banken im Dezember 2017 ergab sich ein weiterer Zufluss in Höhe von 37 Mio. €. Aus lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten flossen insgesamt 1.230 Mio. € zu (Vorjahr: Abfluss in Höhe von 6.335 Mio. €). 35. Zu-/Abfluss aus FinanzierungstätigkeitAus Finanzierungstätigkeit sind in 2017 1.881 Mio. € abgeflossen (Vorjahr: 350 Mio. €). Die Netto-Kreditrückzahlung belief sich auf 2.479 Mio. € (Vorjahr: 730 Mio. €). Für Dividendenzahlungen flossen 2.364 Mio. € (Vorjahr: 2.126 Mio. €) ab. Die Netto-Zinsausgaben einschließlich Ausgaben und Einnahmen aus Zinssicherungsgeschäften sanken auf 732 Mio. € (Vorjahr: 794 Mio. €). Aus dem Verkauf von Covestro-Aktien vor dem faktischen Verlust der Kontrolle flossen netto insgesamt 3.717 Mio. € zu. Im Vorjahr wurde der Netto-Zufluss von 3.952 Mio. € aus der Pflichtwandelanleihe als Kapitaleinzahlung in Höhe von 3.300 Mio. € und Kreditaufnahme in Höhe von 652 Mio. € gezeigt. Die Übertragung von Covestro-Aktien in den Bayer Pension Trust e. V. in Höhe von 504 Mio. € (Vorjahr: 337 Mio. €) war nicht zahlungswirksam und führte daher nicht zu einem finanziellen Zahlungsmittelzufluss. FinanzverbindlichkeitenB 35/1 scroll
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Sonstige Erläuterungen36. Honorare des AbschlussprüfersFür die erbrachten Dienstleistungen des weltweiten Netzwerkes von Deloitte bzw. Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte GmbH WPG) sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden: Honorare des AbschlussprüfersB 36/1 scroll
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassten vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der Bayer AG und ihrer Tochterunternehmen. In 2016 entfielen 2 Mio. € auf Abschlussprüfungsleistungen für die Covestro-Gruppe. Die Nicht-Prüfungsleistungen entfielen im Berichtsjahr im Wesentlichen auf die Analyse von Finanzinformation von Geschäftseinheiten, deren Desinvestition erwogen wurde (Sonstige Leistungen), auf die Prüfung von finanziellen und nicht finanziellen Informationen außerhalb der Abschlussprüfung (andere Bestätigungsleistungen) sowie Compliance-orientierte Steuerberatungsleistungen, die sich weder wesentlich noch unmittelbar auf den Jahres- oder Konzernabschluss auswirken. Deloitte ist seit dem Geschäftsjahr 2017 Abschlussprüfer von Bayer und somit der Nachfolger von PricewaterhouseCoopers (PwC). Den Bestätigungsvermerk des unabhängigen Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 haben Herr Heiner Kompenhans und Herr Prof. Dr. Frank Beine unterschrieben. Beide unterzeichneten den Bestätigungsvermerk erstmalig zum 31. Dezember 2017 und sind verantwortliche Prüfungspartner. 37. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Bayer AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Bayer AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, zu Anschaffungskosten oder at-equity einbezogene Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne und ferner die Organmitglieder der Bayer AG, deren Bezüge der Anhangangabe [38] sowie dem Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht zu entnehmen sind. Geschäfte mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, zu Anschaffungskosten oder at-equity einbezogenen Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sowie Versorgungsplänen werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind. Die folgende Tabelle stellt das Lieferungs- und Leistungsvolumen mit nahestehenden Unternehmen, die im Bayer-Konzernabschluss at-equity einbezogen oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wurden, sowie mit Versorgungsplänen dar: Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenB 37/1 scroll
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Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste bei Gesellschaften, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen wurden, waren in den Jahren 2017 und 2016 unbedeutend. Zur Erhöhung der Deckungssumme hat die Bayer AG im zweiten Quartal 2017 an der Covestro AG gehaltene Aktien in den Bayer Pension Trust e. V. eingelegt. Das Volumen der eingelegten Aktien entsprach 8 Mio. Stück bzw. 4,0 % der ausgegebenen Aktien der Covestro AG und betrug 504 Mio. €. Covestro stellt aufgrund des Kontrollverlusts zum Ende des 3. Quartals 2017 ein assoziiertes Unternehmen dar. Aufgrund dessen haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2016 die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen von jeweils 0,0 Mrd. € auf 0,1 Mrd. € erhöht. Ebenfalls sind die empfangenen Lieferungen und Leistungen von assoziierten Unternehmen in diesem Zusammenhang von 0,6 Mrd. € auf 0,1 Mrd. € gesunken. Ab Ende des 3. Quartals 2017 sind Lieferungen und Leistungen zwischen Covestro und deren assoziierten Unternehmen nicht mehr im Bayer-Konzernabschluss enthalten. Gegenüber der Bayer-Pensionskasse VVaG hat sich die Bayer AG zur Bereitstellung eines Genussrechtskapitals im Nominalvolumen von 150 Mio. € verpflichtet (Vorjahr: 150 Mio. €), das zum 31. Dezember 2017 weiterhin in voller Höhe begeben war. Der Buchwert betrug zum 31. Dezember 2017 152 Mio. € (Vorjahr: 154 Mio. €). Das der Bayer-Pensionskasse VVaG im Jahr 2008 erstmals gewährte Gründungsstockdarlehen betrug im Nominalvolumen zum 31. Dezember 2017 595 Mio. € (Vorjahr: 595 Mio. €). Der Buchwert betrug zum 31. Dezember 2017 605 Mio. € (Vorjahr: 612 Mio. €). Die ausstehenden Forderungen, die sich aus verschiedenen Tranchen zusammensetzen, unterliegen jeweils einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Für das Geschäftsjahr 2017 wurden 15 Mio. € Zinserträge (Vorjahr: 18 Mio. €) erfasst. Im Geschäftsjahr 2017 wurden 2 Mio. € Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen erfasst (Vorjahr: 0 Mio. €). 38. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte KrediteDie Vorstandsvergütung umfasst kurzfristige fällige Leistungen, aktienbasierte Leistungen und Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die nachfolgende Tabelle stellt die einzelnen Komponenten der Vorstandsvergütung nach IFRS dar. Zur näheren Erläuterung siehe Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht: Vorstandsvergütung (nach IFRS)B 38/1 scroll
Zusätzlich zu der obigen Vergütung wurden im Rahmen der Pensionsverpflichtungen gegenüber den aktiven Vorstandsmitgliedern 245 T € an versicherungsmathematischen Gewinnen (Vorjahr: Verluste in Höhe von 3.196 T €) erfolgsneutral erfasst. Im Vorjahr ergaben sich die Verluste im Wesentlichen aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus. Die Pensionszahlungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 12.758 T € (Vorjahr 12.800 T €). Die Pensionsverpflichtungen für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 184.479 T € (Vorjahr: 188.850 T €). Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen 3.703 T € (Vorjahr: 3.479 T €). Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Bayer-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 767 T € (Vorjahr: 939 T €). Gegenüber den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 3.941 T € (Vorjahr: 4.399 T €). Zum 31. Dezember 2017 bestanden, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. 39. NachtragsberichtVeräußerung von 10,4 % der Covestro-AktienAm 10. Januar 2018 hat die Bayer AG ihren direkten Anteil an Covestro von 24,6 % auf 14,2 % reduziert. Insgesamt wurden 21 Mio. Aktien aus Bayer-Besitz zum Preis von 86,25 € je Aktie abgegeben. Über den von der Bayer AG direkt gehaltenen Anteil an Covestro hinaus hält der Bayer Pension Trust weitere 8,9 %. Wie bereits angekündigt, will Bayer sich mittelfristig vollständig von Covestro trennen. Der Großteil des Erlöses aus der Veräußerung der Covestro-Aktien wurde verwendet, um die syndizierte Kreditlinie für die Finanzierung der geplanten Übernahme von Monsanto um 1,8 Mrd. USD auf 49,7 Mrd. USD zu reduzieren. Veräußerungen im Rahmen der geplanten Übernahme von MonsantoIm Rahmen der geplanten Übernahme von Monsanto und damit verbundener kartellrechtlicher Freigabeverfahren hat sich Bayer verpflichtet, zusätzlich zum Verkauf von bestimmten Crop-Science-Geschäften an BASF, sein gesamtes Gemüsesaatgutgeschäft zu veräußern. Hinzu können der Verkauf bzw. die Auslizenzierung bestimmter weiterer Geschäftsaktivitäten von Bayer oder Monsanto kommen. Damit geht Bayer aktiv auf die Hinweise der Kartellbehörden ein. Jegliche Verkäufe bzw. Auslizenzierungen sind von einem erfolgreichen Abschluss der geplanten Übernahme von Monsanto abhängig, welcher weiterhin üblichen Vollzugsbedingungen unterliegt, einschließlich der notwendigen behördlichen Freigaben.
Leverkusen, 20. Februar 2018 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Bayer-Konzerns sowie der Bayer AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Bayer-Konzerns bzw. der Bayer AG beschrieben sind.
Leverkusen, 20. Februar 2018 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand Werner Baumann, Vorsitzender Liam Condon Johannes Dietsch Dr. Hartmut Klusik Kemal Malik Erica Mann Dieter Weinand Bestätigungsvermerk des unabhängigen KonzernabschlussprüfersAn die Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden -geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzen und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Verkäufe von Anteilen an der Covestro AG und Entkonsolidierung der Covestro-Gruppe 2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Markenrechte 3. Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften 4. Abbildung der Risiken aus produktbezogenen rechtlichen Auseinandersetzungen 5. Bereinigungen des EBITDA um Sondereinflüsse Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) b) prüferisches Vorgehen 1. Verkäufe von Anteilen an der Covestro AG und Entkonsolidierung der Covestro-Gruppea) Nach Herstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Eigenständigkeit des Segments MaterialScience im Herbst 2015 und dem anschließenden Börsengang unter dem Namen Covestro hielt der Bayer-Konzern Ende 2016 direkt und indirekt über den Bayer Pension Trust e. V. insgesamt 69,1 % der Anteile an der Covestro AG (hiervon wurden 64,2 % direkt gehalten). Durch drei Anteilsverkaufstransaktionen über insgesamt 58,25 Millionen Aktien bzw. 28,7 % der Anteile an der Covestro AG für 3,7 Mrd. EUR sowie die Einbringung von 8 Millionen Aktien bzw. 4,0 % der Anteile an der Covestro AG im Wert von 0,5 Mrd. EUR in den Bayer Pension Trust e. V. verminderte sich bis Anfang September 2017 der direkt von Bayer gehaltene Anteil an der Covestro AG auf 31,5 % und der direkt und indirekt gehaltene Anteil auf 40,4 %. Da Bayer zu diesem Zeitpunkt weiterhin eine Präsenzmehrheit auf der Hauptversammlung der Covestro AG gehabt hätte und damit die faktische Kontrolle über die Covestro-Gruppe ausüben konnte, wurden diese Anteilsübertragungen gemäß IFRS 10 als Transaktionen zwischen Anteilseignern bilanziert und die Covestro-Gruppe weiterhin von Bayer vollkonsolidiert. Insgesamt hat sich das Eigenkapital des Bayer-Konzerns durch diese Transaktionen um 4,2 Mrd. EUR erhöht, hiervon entfielen 1,5 Mrd. EUR auf die nicht beherrschenden Anteile. Ende September 2017 veräußerte Bayer schließlich weitere 13,94 Millionen Aktien bzw. 6,9 % der Anteile an der Covestro AG für 1,0 Mrd. EUR und schloss mit Wirkung zum 30. September 2017 einen Entherrschungsvertrag mit der Covestro AG ab. Dies hatte die Aufgabe der faktischen Kontrolle über die Covestro-Gruppe zur Folge. Diese beiden Transaktionen sind gemäß IFRS 10 wirtschaftlich als einheitlicher Geschäftsvorfall gewürdigt worden. Die Covestro-Gruppe wurde zum 30. September 2017 entkonsolidiert und wird im Konzernabschluss seitdem als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 gezeigt. Da Bayer derzeit direkt 24,6 % bzw. direkt und indirekt 33,5 % der Anteile an der Covestro AG hält und weiterhin maßgeblichen Einfluss auf die Covestro-Gruppe ausüben kann, ist die Covestro AG zum 30. September 2017 als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode mit einem Buchwert (Fair Value) von 3,6 Mrd. EUR in den Bayer-Konzernabschluss einbezogen worden. Aus der Entkonsolidierung hat Bayer 2017 auf Konzernebene einen Ertrag von 3,1 Mrd. EUR vereinnahmt, insbesondere durch die Erfassung des Equity-Buchwerts zum Fair Value. Zum 31. Dezember 2017 ist der Equity-Wert nahezu unverändert. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt aufgrund der Komplexität der vertraglichen Vereinbarungen und der zahlreichen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zum Ausweis als aufgegebener Geschäftsbereich, der Entkonsolidierung sowie der erstmaligen Einbeziehung der Covestro-Gruppe als assoziiertes Unternehmen sind in den Abschnitten 6.3 und 19 des Konzernanhangs enthalten. b) Wir haben beurteilt, ob Bayer die Covestro-Gruppe trotz der Anteilsverkäufe bis Anfang September weiterhin faktisch beherrscht hat und damit weiterhin vollkonsolidieren musste. Zudem haben wir durch Einsichtnahme in relevante Vorstandsbeschlussunterlagen sowie Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle geprüft, ob der Vorstand zu den jeweiligen Anteilsverkaufszeitpunkten noch keinen Plan gefasst hatte, der durch Anteilsverkäufe zum Kontrollverlust über die Covestro-Gruppe und damit zur Beendigung der Beherrschung geführt hätte, sodass ein Ausweis der Covestro-Gruppe als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 bereits vor dem 30. September 2017 notwendig gewesen wäre. Den Anteilsverkauf Ende September 2017 sowie den Abschluss des Entherrschungsvertrags haben wir daraufhin analysiert, inwieweit diese als einheitlicher Geschäftsvorfall nach IFRS 10 und isoliert von den zuvor getätigten Anteilsverkäufen bis Mitte September behandelt werden können. Den Entherrschungsvertrag haben wir zudem dahingehend gewürdigt, ob durch den Vertrag die gesellschafts- und aktienrechtlichen Voraussetzungen zum Verlust der Kontrolle und somit zur Entkonsolidierung der Covestro-Gruppe erfüllt worden sind und Covestro zum 30. September 2017 zu entkonsolidieren war. Ebenfalls haben wir geprüft, ob die erstmalige Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich zum 30. September 2017 sachgerecht war und der Ausweis in Gewinn- und Verlustrechnung sowie Kapitalflussrechnung als aufgegebener Geschäftsbereich in Einklang mit IFRS 5 steht. Darüber hinaus haben wir nachvollzogen, ob die Entkonsolidierung technisch sachgerecht erfolgte sowie das Entkonsolidierungsergebnis korrekt ermittelt und buchhalterisch erfasst wurde. Ferner haben wir Prüfungshandlungen durchgeführt, um sicherzustellen, ob der Ansatz der Beteiligung an der Covestro AG als assoziiertes Unternehmen und die in diesem Zusammenhang vorgenommene vorläufige Kaufpreisallokation für die Erstbewertung zum Fair Value zutreffend ermittelt wurden. 2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Markenrechtea) In dem Konzernabschluss wird zum 31. Dezember 2017 unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" ein Betrag von 14.751 Mio. EUR (20 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Unter den "Sonstigen immateriellen Vermögenswerten" werden zudem Markenrechte von 6.412 Mio. EUR (9 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den strategischen Geschäftseinheiten bzw. Gruppen von strategischen Geschäftseinheiten innerhalb des Bayer-Konzerns zu. Bei den regelmäßig durchgeführten Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) für Geschäfts- oder Firmenwerte und anlassbezogenen Werthaltigkeitstests für Markenrechte werden die jeweiligen Buchwerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Der Barwert der künftigen Zahlungsströme wird dabei zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktwerte für die einzelnen strategischen Geschäftseinheiten vorliegen. Dabei wird der Barwert mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt, wobei die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene operative Drei-Jahresplanung des Bayer-Konzerns zugrunde gelegt und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen Berichtssegmente. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und den Markenrechten sind in den Abschnitten 4 und 17 des Konzernanhangs enthalten. b) Bei unserer Prüfung haben wir u. a. das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch die Aufnahme und kritische Beurteilung des zugrunde liegenden Planungsprozesses überzeugt. Zudem haben wir diese Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Drei-Jahresplanung abgeglichen sowie mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgestimmt. Dabei haben wir uns auch von der sachgerechten Berücksichtigung der in der Segmentberichterstattung im Segment "Corporate Functions und Konsolidierung" erfassten Kosten der Konzernfunktionen bei dem Impairment-Test der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit überzeugt. Wir haben uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern auseinandergesetzt und die Vollständigkeit und Richtigkeit des Berechnungsschemas beurteilt. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die strategischen Geschäftseinheiten (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt. 3. Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäftena) Die Gesellschaften des Bayer-Konzerns schließen eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs-, Rohstoffpreis- und Zinsänderungsrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb ab. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien dokumentiert ist. Das Währungsrisiko resultiert im Wesentlichen aus Umsatzerlösen, Beschaffungsgeschäften (insbesondere Rohstoffe betreffend) sowie Finanzierungen in Fremdwährung. Mit der Zinssicherung wird zum einen das Ziel eines sinnvollen Verhältnisses zwischen variabler und fixer Verzinsung und zum anderen die Absicherung eines niedrigen Zinsniveaus für geplante Finanzierungstransaktionen verfolgt. Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die positiven Zeitwerte der insgesamt zur Sicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente betragen zum Bilanzstichtag 450 Mio. EUR (1 % der Konzernbilanzsumme), die negativen Marktwerte betragen - 533 Mio. EUR (1 % der Konzernbilanzsumme). Soweit die vom Bayer-Konzern eingesetzten Finanzinstrumente wirksame Sicherungsgeschäfte künftiger Zahlungsströme im Rahmen von Sicherungsbeziehungen nach den Vorschriften des IAS 39 sind, werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bis zur Fälligkeit des gesicherten Zahlungsstroms (effektiver Teil) über die Dauer der Sicherungsbeziehung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zum Bilanzstichtag waren kumuliert - 112 Mio. EUR als erfolgsneutrale Aufwendungen und Erträge vor Ertragsteuern erfasst. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an die Bilanzierung und die Berichterstattung durch IAS 39 und IFRS 7 von besonderer Bedeutung. Die Angaben zu der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind in den Abschnitten 4 und 30 des Konzernanhangs enthalten. Die Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten erfolgt im zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt 3.2.2. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Financial Risk Solutions unter anderem die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen der Finanzinstrumente gewürdigt und die Bilanzierung einschließlich der Eigenkapital- und Ergebniseffekte aus den diversen Sicherungsgeschäften nachvollzogen. Mit unseren Spezialisten gemeinsam haben wir auch das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt und die Kontrollen hinsichtlich Design, Implementierung und Wirksamkeit geprüft. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert auch die Berechnungsmethoden auf Basis von Marktdaten für repräsentativ ausgewählte Stichproben im Rahmen unserer Risikobeurteilung nachgerechnet und die ordnungsgemäße systemseitige Implementierung der Methoden nachvollzogen. Zur Prüfung der Effektivität der Sicherungsgeschäfte haben wir die verschiedenen Methoden (prospektiv Critical-Term-Match-Methode; retrospektiv Regressionsmethode) analysiert und im Rahmen unserer Risikobeurteilung und deren ordnungsmäßige systemseitige Implementierung nachvollzogen. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade in der Vergangenheit beurteilt. 4. Abbildung der Risiken aus den produktbezogenen rechtlichen Auseinandersetzungena) Unternehmen des Bayer-Konzerns sind in gerichtliche und außergerichtliche Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten involviert. Hieraus ergeben sich rechtliche Risiken insbesondere in den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. Vor dem Hintergrund der anhängigen und erwarteten Produkthaftungsklagen in Zusammenhang mit dem Produkt Mirena™ wurden dem Bayer-Konzern bis zum 30. Januar 2018 in den USA Klagen von ca. 2.900 (Vorjahr 2.600) Anwenderinnen von Mirena™ zugestellt. Darüber hinaus wurden dem Bayer-Konzern bis zum 30. Januar 2018 in den USA von etwa 22.000 (Vorjahr 16.400) Anwendern des Produkts Xarelto™ Klagen auf Schaden- und Strafschadenersatz zugestellt. Zudem wurden dem Bayer-Konzern bis zum 30. Januar 2018 in Kanada zehn Klagen im Zusammenhang mit Xarelto™ zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bis zum 30. Januar 2018 wurden dem Bayer-Konzern in den USA Klagen von etwa 16.100 (Vorjahr 3.700) Anwenderinnen von Essure™ sowie zwei Klagen in Kanada zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Ob aufgrund eines vorliegenden Rechtsstreits die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist und gegebenenfalls in welcher Höhe, ist dabei in hohem Maße durch Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der geltend gemachten Forderungen waren die vorgenannten produktbezogenen Auseinandersetzungen des Bayer-Konzerns aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung. Die Angaben und Erläuterungen zu den benannten Rechtsstreitigkeiten sind in Abschnitt 32 des Konzernanhangs enthalten. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensausgangs sowie die bilanzielle Darstellung eines Rechtsstreits sicherstellt, beurteilt. Darüber hinaus haben wir regelmäßig Gespräche mit der internen Rechtsabteilung der Gesellschaft geführt, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen geführt haben, erläutern zu lassen. Die Entwicklung der wesentlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich eines möglichen Verfahrensausgangs wird uns in schriftlicher Form durch die interne Rechtsabteilung der Bayer Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellt. Zum Bilanzstichtag haben wir darüber hinaus externe Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt, die wir mit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Risikoeinschätzung zu den unter der "Sachverhaltsbeschreibung" benannten produktbezogenen Auseinandersetzungen abgeglichen haben. 5. Bereinigungen des EBITDA um Sondereinflüssea) Für Steuerungs- und Analysezwecke des Bayer-Konzerns wird das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen) herangezogen und um Sondereinflüsse (in ihrer Art oder Höhe besondere Effekte) bereinigt. Im Konzernabschluss der Bayer Aktiengesellschaft werden im fortzuführenden Geschäft Bereinigungen des EBITDA in Höhe von 725 Mio. EUR dargestellt. Das bereinigte EBITDA aus fortzuführendem Geschäft wird von Bayer im Rahmen seiner Kapitalmarktkommunikation als zentraler finanzieller Leistungsindikator verwendet. Weiterhin wird es als ein Grad der Zielerreichung für die jährliche Erfolgsvergütung der Mitarbeiter des Bayer-Konzerns herangezogen. Die Bereinigungen des EBITDA waren im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da diese auf Basis der internen Bilanzierungsrichtlinie des Bayer-Konzerns vorgenommen werden und ein Risiko zur einseitigen Ausübung von Ermessensspielräumen durch die gesetzlichen Vertreter besteht. Die Angaben der Gesellschaft zu den Bereinigungen des EBITDA sowie deren Ermittlungen sind in Abschnitt 5 des Konzernanhangs sowie in den Kapiteln 2.2 und 2.4 des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. b) Wir haben die Ermittlung des bereinigten EBITDA nachvollzogen und uns mit der Identifikation der von den gesetzlichen Vertretern berücksichtigten Sondereinflüsse durch die Konzerngesellschaften kritisch auseinandergesetzt. Dabei haben wir die Zusammensetzung der Bereinigungen dahingehend analysiert, inwieweit die einzelnen Komponenten den entsprechenden Richtlinien für Sondereinflüsse entsprechen und zutreffend aus dem bereinigten EBITDA herausgerechnet worden sind. Damit einhergehend haben wir anhand der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und der uns erteilten Auskünfte der gesetzlichen Vertreter untersucht, ob die vorgenommenen Bereinigungen gemäß der in den Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht und in der Segmentberichterstattung dargestellten Definition und Vorgehensweise erfolgten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 28. April 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. / 28. Juni 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Prof. Dr. Frank Beine.
München, den 21. Februar 2018 Deloitte GmbH Heiner Kompenhans, Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Frank Beine, Wirtschaftsprüfer Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über NachhaltigkeitsinformationenAn die Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen Wir haben die mit "eingeschränkt geprüft" gekennzeichneten Angaben in der Online-Ergänzung der erweiterten Online-Fassung des Geschäftsberichtes (im Folgenden "Online-Fassung") der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, (im Folgenden "Gesellschaft") für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Verantwortung der gesetzlichen VertreterDie gesetzlichen Vertreter der Bayer Aktiengesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der Online-Fassung in Übereinstimmung mit den in den G4-Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen (im Folgenden: "GRI-Kriterien") sowie für die Auswahl der zu beurteilenden Angaben. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der Online-Fassung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. Erklärungen des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und QualitätWir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie die IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1), die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Control 1 (ISQC1) stehen. Verantwortung des WirtschaftsprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die mit "eingeschränkt geprüft" gekennzeichneten Angaben in der Online-Fassung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom IAASB, durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit aussagen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit "eingeschränkt geprüft" gekennzeichneten Angaben in der Online-Fassung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien aufgestellt worden sind. Dies bedeutet nicht, dass zu jeder gekennzeichneten Angabe jeweils ein separates Prüfungsurteil abgegeben wird. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir u. a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
PrüfungsurteilAuf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die mit "eingeschränkt geprüft" gekennzeichneten Angaben in der Online-Fassung der Gesellschaft für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den relevanten GRI-Kriterien aufgestellt worden sind. Verwendungszweck des VermerksWir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, geschlossenen Auftrags. Die Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit wurde für Zwecke der Bayer Aktiengesellschaft durchgeführt, und der Vermerk ist nur zur Information der Bayer Aktiengesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Begrenzung der HaftungDer Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Bayer Aktiengesellschaft gegenüber und ist auch nach den "Allgemeinen Auftragsbedingungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Version vom 1. Januar 2017 beschränkt. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.
München, den 21. Februar 2018 Deloitte GmbH Heiner Kompenhans, Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Frank Beine, Wirtschaftsprüfer C Weitere InformationenOrgane der GesellschaftAufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrats bekleiden die nachstehenden Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2017; bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens) und nahmen wie aufgeführt an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie jeweils angehörten, teil: Werner Wenning Leverkusen (geb. 21.10.1946) Vorsitzender des Aufsichtsrats seit Oktober 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayer AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 20 von 20 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Oliver Zühlke Solingen (geb. 11.12.1968) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit Juli 2015 Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2007 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Bayer Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 15 von 15 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. Paul Achleitner München (geb. 28.9.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2002 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Bank AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 13 von 14 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. rer. nat. Simone Bagel-Trah Düsseldorf (geb. 10.1.1969) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2014 Vorsitzende des Aufsichtsrats der Henkel AG & Co. KGaA und der Henkel Management AG sowie des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 8 von 9 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Norbert W. Bischofberger Hillsborough, USA (geb. 10.1.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Executive Vice President Forschung und Entwicklung sowie Chief Scientific Officer der Gilead Sciences, Inc. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 6 von 6 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. Clemens Börsig Frankfurt am Main (geb. 27.7.1948) Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2017 Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 3 von 3 Aufsichtsrats-Sitzungen André van Broich Dormagen (geb. 19.6.1970) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Konzernbetriebsrats (seit September 2017) Vorsitzender des Betriebsrats -Standort Dormagen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 14 von 14 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Thomas Ebeling Muri bei Bern, Schweiz (geb. 9.2.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media SE (bis Februar 2018) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 7 von 9 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Thomas Elsner Düsseldorf (geb. 24.4.1958) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Vorsitzender des Konzernsprecherausschusses Bayer Vorsitzender des Sprecherausschusses Bayer AG Leverkusen Teilnahme an 8 von 8 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Johanna W. (Hanneke) Faber Amstelveen, Niederlande (geb. 19.4.1969) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2016 Chief E-Commerce and Innovation Officer und Mitglied des Executive Committee von Koninklijke Ahold Delhaize N.V. (bis Dezember 2017) President Europe bei Unilever N.V. / plc (seit Januar 2018) Teilnahme an 6 von 9 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr.-Ing. Thomas Fischer Krefeld (geb. 27.8.1955) Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2017 Vorsitzender des Sprecherausschusses Covestro Deutschland AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 5 von 5 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Colleen A. Goggins Princeton, USA (geb. 9.9.1954) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Selbstständige Beraterin Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 6 von 6 Aufsichtsrats-Sitzungen Heike Hausfeld Leverkusen (geb. 19.9.1965) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Vorsitzende des Betriebsrats -Standort Leverkusen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 9 von 9 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Reiner Hoffmann Wuppertal (geb. 30.5.1955) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2006 Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Teilnahme an 8 von 9 Aufsichtsrats-Sitzungen Yüksel Karaaslan Hohen Neuendorf (geb. 1.3.1968, verstorben 4.6.2017) Mitglied des Aufsichtsrats bis Juni 2017 Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Stellvertretender Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Bayer Vorsitzender des Betriebsrats -Standort Berlin Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 6 von 7 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Petra Kronen Krefeld (geb. 22.8.1964) Mitglied des Aufsichtsrats bis September 2017 Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Covestro Vorsitzende des Betriebsrats Covestro - Standort Uerdingen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 8 von 8 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Frank Löllgen Köln (geb. 14.6.1961) Mitglied des Aufsichtsrats seit November 2015 Landesbezirksleiter Nordrhein der IG Bergbau, Chemie, Energie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 13 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Prof. Dr. Wolfgang Plischke Aschau im Chiemgau (geb. 15.9.1951) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2016 Selbstständiger Berater Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 15 von 15 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Sue H. Rataj Sebastopol, USA (geb. 8.1.1957) Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2017 Mitglied im Board of Directors der Cabot Corporation, Boston, USA Mitglied im Board of Directors der Agilent Technologies Inc., Santa Clara, USA Teilnahme an 3 von 3 Aufsichtsrats-Sitzungen Petra Reinbold-Knape Gladbeck (geb. 16.4.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 11 von 11 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Detlef Rennings Krefeld (geb. 29.4.1965) Mitglied des Aufsichtsrats seit Juni 2017 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats CURRENTA Vorsitzender des Betriebsrats CURRENTA - Standort Uerdingen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 4 von 4 Aufsichtsrats-Sitzungen Sabine Schaab Wuppertal (geb. 25.6.1966) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2017 Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats - Standort Elberfeld Teilnahme an 3 von 3 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Michael Schmidt-Kießling Schwelm (geb. 24.3.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Betriebsrats - Standort Elberfeld Teilnahme an 8 von 9 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Klaus Sturany * Ascona, Schweiz (geb. 23.10.1946) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2007 Mitglied verschiedener Aufsichtsräte Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 12 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Heinz Georg Webers Bergkamen (geb. 27.12.1959) Mitglied des Aufsichtsrats bis April 2017 Vorsitzender Bayer Europa-Forum Vorsitzender des Betriebsrats -Standort Bergkamen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 3 von 3 Aufsichtsrats-Sitzungen Prof. Dr. Dr. h.c. Otmar D. Wiestler Berlin (geb. 6.11.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2014 Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren Teilnahme an 10 von 11 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen
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Sachverständiges Mitglied im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG Ständige Ausschüsse des Aufsichtsrats der Bayer AG (Stand: 31. Dezember 2017) Präsidium / Vermittlungsausschuss Wenning (Vorsitz), Achleitner, Reinbold-Knape, Zühlke Prüfungsausschuss Sturany* (Vorsitz), Elsner, Löllgen, Plischke, Wenning, Zühlke Personalausschuss Wenning (Vorsitz), Achleitner, Hausfeld, van Broich Nominierungsausschuss Wenning (Vorsitz), Achleitner Innovationsausschuss Plischke (Vorsitz), Bischofberger, van Broich, Reinbold-Knape, Schaab, Wenning, Wiestler, Zühlke VorstandMitglieder des Vorstands bekleiden die nachstehend genannten Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: S1. Dezember 2017): Werner Baumann (geb. 6.10.1962) Vorsitzender Mitglied des Vorstands seit 1.1.2010, bestellt bis 30.4.2021 Liam Condon (geb. 27.2.1968) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2018 Johannes Dietsch (geb. 2.1.1962) Mitglied des Vorstands seit 1.9.2014, bestellt bis 31.5.2018
Dr. Hartmut Klusik (geb. 30.7.1956) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2018 Arbeitsdirektor
Kemal Malik (geb. 29.9.1962) Mitglied des Vorstands seit 1.2.2014, bestellt bis 31.1.2022 Erica Mann (geb. 11.10.1958) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.3.2018 Dieter Weinand (geb. 16.8.1960) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2018
AnteilsbesitzBayerAnteilsbesitz von Bayer AG und Bayer-Konzern zum 31.12.2017 nach § 285 Nr. 11, 11a, 11b und § 313 HGBBei den angegebenen Werten für Eigenkapital bzw. Ergebnis handelt es sich jeweils um die Werte aus den auf Basis des jeweiligen Landesrechts erstellten Jahresabschlüssen; die Werte sind gerundet. Gesellschaften mit Gewinnabführungsvertrag sind entsprechend gekennzeichnet. Aufgrund der in den Jahresabschlüssen berücksichtigten Ergebnisabführung sind dort jeweils Nullergebnisse angegeben. Vollkonsolidierte Beteiligungsgesellschaftenscroll
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Vorläufiges Ergebnis Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, sind die folgenden: Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmenscroll
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Gemäß IAS 28,5 i. V. m. 28,6 als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode
berücksichtigt Folgende Tochterunternehmen (davon ein strukturiertes Unternehmen) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen: Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutungscroll
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Inklusive Kapitalanteil in Höhe von 10 Prozent, der von einem nicht einbezogenen Tochterunternehmen
gehalten wird Die folgenden assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt: Assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen von untergeordneter Bedeutungscroll
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Vorläufiges Ergebnis An den folgenden gemäß § 267 Absatz 3 HGB großen Kapitalgesellschaften hielt der Bayer-Konzern zwischen 5 Prozent und 20 Prozent der Stimmrechte: Übrige Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaftenscroll
Folgende inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2017 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB bzw. § 264b HGB GebrauchBefreite inländische Tochterunternehmenscroll
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