Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

§§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die

Bayer CropScience Aktiengesellschaft, Monheim am Rhein

Bayer Pharma Aktiengesellschaft, Berlin

Bayer Schering Pharma GmbH (vormals Bayer Schering Pharma AG), Berlin

(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen:

„Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 wird zugestimmt.“

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2018 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es bestehen unmittelbare Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge mit der Bayer Aktiengesellschaft, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.

Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2018.

 

Leverkusen, im November 2018

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand