Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

Bekanntmachung gem. §§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die

Bayer CropScience Deutschland GmbH, Langenfeld

Bayer CropScience Biologics GmbH, Wismar

(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen:

„Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2019 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2019 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2019.

Freiwillige Einstandsverpflichtungserklärung der Bayer Aktiengesellschaft

Die Bayer Aktiengesellschaft ist über mehrere Tochtergesellschaften mittelbar zu 100 % an den Gesellschaften beteiligt.

Hiermit übernimmt die Bayer Aktiengesellschaft die Verpflichtung, für bis zum 31.12.2019 von den Gesellschaften eingegangene Verpflichtungen bis zum Ablauf des Jahres 2020 einzustehen.

 

Leverkusen, im November 2019

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand