![]() Bayer AktiengesellschaftLeverkusenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Jahresabschluss der Bayer AGDer Lagebericht der Bayer AG ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst; der zusammengefasste Lagebericht ist im Bayer-Geschäftsbericht 2019 veröffentlicht. Jahresabschluss und zusammengefasster Lagebericht von Bayer-Konzern und Bayer AG für das Geschäftsjahr 2019 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und sind über die Internetseiten des Unternehmensregisters zugänglich. Gewinn- und Verlustrechnungscroll
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AnhangÄnderungen und Erläuterungen der UnternehmensstrukturIm Juli 2019 hat Bayer das Geschäftsfeld für verschreibungspflichtige Dermatologika an das dänische Pharmaunternehmen LEO Pharma verkauft. Weiterhin wurden im weiteren Verlauf des Jahres aus der Sparte für rezeptfreie Produkte die Sonnenschutzmarke Coppertone an Beiersdorf und die Fußpflegemarke Dr. Scholl's an den US-Finanzinvestor Yellow Wood Partners veräußert. Des Weiteren hat Bayer im November 2019 den Verkauf ihres 60-prozentigen Anteils an der Currenta GmbH & Co. OHG, welche die Infrastruktur, Energieversorgung und weitere wesentliche Dienstleistungen in den Chemieparks in Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen betreibt, abgeschlossen. Käufer ist der aus Australien stammende Infrastruktur-Finanzinvestor Macquarie Infrastructure and Real Assets (MIRA). Als letzter Schritt im Rahmen der Bayer-Neuorganisation ist zum 1. Januar 2017 das operative Geschäft der Divisionen Pharma und Crop Science auf die Bayer AG übergegangen. Zu diesem Zweck wurden mit der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG, die bisher das Geschäft der Divisionen geführt hatten, Betriebsverpachtungsverträge abgeschlossen. Mit diesen wurde deren Geschäftsbetrieb als Ganzes an die Bayer AG verpachtet und die Betriebsführung auf diese übertragen. Die Verträge wurden zunächst für die Dauer eines Kalenderjahres abgeschlossen und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls sie nicht durch eine der Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des vorangehenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Von 2017 bis 2019 erfolgte keine Kündigung durch eine der Parteien. GrundlagenDer Jahresabschluss der Bayer AG, Leverkusen (eingetragen beim Amtsgericht Köln, HRB 48248), ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Bayer AG ist an mehreren Standorten Energieerzeuger bzw. -lieferant und damit Energieversorgungsunternehmen gemäß § 3 Nr. 18 EnWG. Da bei einer Tochtergesellschaft zudem Energieversorgungsnetze betrieben werden, ist die Bayer AG auch ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG, unterliegt mit ihrer eigenen Tätigkeit jedoch nur der Verpflichtung zur Kontentrennung und nicht der Verpflichtung zur Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Bilanz sind einzelne Positionen zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst; sie werden im Anhang gesondert erläutert. Ebenfalls aus Gründen der Klarheit finden sich die zu bestimmten Abschlusspositionen vorgeschriebenen "Davon-Vermerke" ausschließlich im Anhang. Wegen der besonderen Bedeutung der Forschungs- und Entwicklungskosten in der chemisch-pharmazeutischen Industrie werden diese gesondert ausgewiesen. Aufwendungen und Erträge des Finanzbereichs, deren Ausweis nicht durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Posten gedeckt ist, sind unter den übrigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Aufwendungen bzw. nach zulässiger Saldierung verbliebene Aufwandssalden sind in den Tabellen durchgängig mit einem negativen Vorzeichen versehen. Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und im Internet sowie als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Sie steht auf http://www.investor.bayer.de/de/konzern/corporate-governance/ zum Download bereit. Als Mutterunternehmen erstellt die Bayer AG gleichzeitig für den größten und für den kleinsten Kreis von Unternehmen den Konzernabschluss. Wie im Vorjahr wurde der Lagebericht der Bayer AG in Anwendung von § 315 Absatz 3 HGB i. V. m. § 298 Absatz 2 HGB mit dem Lagebericht des Bayer-Konzerns zusammengefasst. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear (pro rata temporis) über ihre voraussichtliche individuelle Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Bewegliche Sachanlagen werden, soweit sie bis 2007 zugegangen sind, mit den steuerlichen Höchstsätzen degressiv abgeschrieben. Der Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode erfolgt in diesen Fällen, sobald diese zu höheren jährlichen Abschreibungen führt. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Gruppen der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen zugrunde gelegt worden: Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagenscroll
Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht übersteigen. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Entfällt der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Sachanlagen enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten oder, bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung, mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Durch Tausch erworbene Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem Buchwert der hingegebenen Anteile bewertet. Verschmelzungen von Beteiligungen werden unter Buchwertfortführung vorgenommen. Unverzinsliche oder gering verzinsliche Ausleihungen sind mit dem Barwert, die übrigen Ausleihungen mit dem Nennwert bilanziert. Die ebenfalls unter den Ausleihungen ausgewiesenen, der Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, gewährten Genussrechtskapitalien sowie Inanspruchnahmen aus einem nachträglichen Gründungsstock sind zum Nennwert angesetzt. Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren grundsätzlich mit den fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten und die Erzeugnisse mit ihren jeweiligen durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich des fertigungsbedingten Werteverzehrs des Anlagevermögens. Niedrigere beizulegende Werte werden durch Abschreibungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen bilanziert. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Unverzinsliche/niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind mit dem abgezinsten Wert angesetzt. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks in Euro werden zum Nennwert angesetzt, solche in Fremdwährung mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Zudem sind hier Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag der von der Bayer AG begebenen Anleihen erfasst; diese werden durch planmäßige Abschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Anleihen getilgt. Zur Erfüllung von verschiedenen Verpflichtungen aus der Altersversorgung sowie aus Arbeitszeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel unter dem Dach einer belgischen Anlagegesellschaft in der Rechtsform einer SICAV (Société d'investissement à capital variable) über zwischengeschaltete Investmentvehikel indirekt in grundsätzlich liquide internationale festverzinsliche Anleihen, Aktien, Immobilien sowie alternative Investments investiert. Sie werden vom Bayer Pension Trust e. V. (BPT), Leverkusen, treuhänderisch für die Bayer AG verwaltet. Alle Investments sind im Insolvenzfall des Arbeitgebers dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser wird aus Börsenkursen und Marktzinsen abgeleitet. Das vom BPT gehaltene Treuhandvermögen wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden in entsprechender Weise die Erträge aus dem BPT-Treuhandvermögen mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verpflichtungen und aus Änderungen des Rechnungszinses verrechnet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der Bayer AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen, an denen die Bayer AG als Gesellschafter beteiligt ist. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden gegebenenfalls steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der Bayer AG von aktuell 29,60 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Abweichend hiervon werden latente Steuern aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden bei Beteiligungen in der Rechtsform einer Personengesellschaft auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes ermittelt, der lediglich Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beinhaltet; dieser beträgt derzeit 15,83 %. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer. Das Grundkapital der Bayer AG ist aufgeteilt in 982.424.082 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), die jeweils mit ihrem anteiligen rechnerischen Wert des gesamten Grundkapitals von 2.515.005.649,92 € angesetzt sind. Die Rückstellungen für Pensionen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir derzeit von jährlichen Anpassungen von 2,50% (Vorjahr: 2,75 %) bei den Entgelten und von 1,40 % (Vorjahr: 1,60 %) bei den Renten aus. Für ab dem 1. Januar 2000 erfolgte Versorgungszusagen gilt generell eine jährliche Rentenerhöhung von 1,00 %; diese ist den Mitarbeitern fest zugesagt. Der zum 31. Dezember 2019 zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %); es handelt sich um den von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2019 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für längerfristige Personalrückstellungen wie solche für Mitarbeiterjubiläen findet dabei ein Zinssatz von 1,97 % (Vorjahr: 2,32 %) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren Anwendung. Kurzfristigere Personalrückstellungen, beispielsweise für Verpflichtungen aus Frühruhestandsvereinbarungen, werden mit einem Zinssatz entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Diese betrug im Jahr 2019 drei Jahre, der Rechnungszins 0,72 % (Vorjahr: 0,97 %). Es handelt sich jeweils um die von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2019 veröffentlichten bzw. für diesen Zeitpunkt erwarteten Zinssätze Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Handelt es sich um Rentenverpflichtungen, sind diese zum Barwert unter Verwendung eines fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre angesetzt. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sowie von Devisentermingeschäften und anderen Währungsderivaten erfolgt nach der Methode der eingeschränkten Marktbewertung. Hierzu werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit den Kassakursen und die zu ihrer Kurssicherung abgeschlossenen Währungsderivate mit den Marktterminkursen zum Abschlussstichtag bewertet. Sich ausgleichende Wertänderungen der gesicherten Positionen bleiben im Abschluss gemäß der Einfrierungsmethode unberücksichtigt. Für Verlustüberhänge werden Drohverlustrückstellungen gebildet; Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit sie Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betreffen. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite der Bilanz Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Dabei handelt es sich u. a. um Lizenzzahlungen, die überwiegend ab Marktzulassung der entsprechenden Produkte über die voraussichtliche Nutzungsdauer aufgelöst werden. Die ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften und Garantien für fremde Verbindlichkeiten entsprechenden am Bilanzstichtag in Anspruch genommenen Kreditbeträgen bzw. Verpflichtungen der Begünstigten. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse haben sich gegenüber 2018 um 186 Mio. € erhöht. Nach Geschäftsfeldern und Regionen gliederten sich die Umsätze wie folgt: Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldernscroll
Umsatzerlöse nach Regionenscroll
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Werte 2018 wegen geänderter Regionenzusammensetzung angepasst 2. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche Erträgescroll
Die Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen resultierten fast ausschließlich aus dem Verkauf von zwei Fungizid-Wirkstoffen im Crop-Science-Geschäft. Von den Gewinnen aus dem Abgang von Anlagevermögen entfielen im Vorjahr 26 Mio. € auf den konzerninternen Verkauf von Informationstechnologie an die Bayer Business Services GmbH und 8 Mio. € auf sonstige Anlagenabgänge. Die übrigen Erträge enthielten u. a. Erträge aus Versicherungsentschädigungen von 7 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €), Erträge aus Kooperationsvereinbarungen von 17 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) sowie eine Vorauszahlung für einen Lizenz-/Rechteverkauf von 1 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €). 3. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalteten im Einzelnen folgende Posten: Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
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Aufwendungen unter anderem aus mit BASF abgeschlossenen Übergangsregelungen Die übrigen Aufwendungen enthielten analog zum Vorjahr unter anderem Substanzsteueraufwendungen, Schadenersatzzahlungen, Bankspesen und Aufwandsabgrenzungen. 4. BeteiligungsergebnisBeteiligungsergebnisscroll
Zur Entwicklung des Beteiligungsergebnisses wird auf die entsprechenden Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht von Bayer AG und Bayer-Konzern verwiesen. Die im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen auf Beteiligungen entfielen mit 34 Mio. € (Vorjahr: 46 Mio. €) auf die Bayer New UK M3939 LLC, USA, mit 18 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €) auf die Bayer Türk Kimya Sanayii Limited Sirketi, Türkei, und mit 12 Mio. € auf die Bayer Capital Corporation B.V., Niederlande. Die Zuschreibungen zu Beteiligungen entfielen mit 12 Mio. € auf die Siebte Bayer VV GmbH, mit 33 Mio. € auf die Bayer Bitterfeld GmbH und mit 3 Mio. € auf die Bayer Real Estate GmbH. Der Verlust aus dem Abgang von Beteiligungen entfiel auf den Verkauf der Anteile an der Monsanto Holding Ukraine Ltd., Ukraine. Von dem Gewinn von 1.115 Mio. € aus dem Abgang von Beteiligungen entfielen 1.088 Mio. € auf den Verkauf der Anteile an der Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH & Co. OHG, deren Hauptgeschäftszweck darin bestand, 60 % der Anteile an der Currenta GmbH & Co. OHG zu halten. Weitere 27 Mio. € entfielen auf den innerkonzernlichen Verkauf von Anteilen an der Bayer (Proprietary) Limited, Südafrika. Der im Vorjahr ausgewiesene Gewinn betraf mit 3.314 Mio. € den Verkauf von rund 60,3 Millionen Aktien der Covestro AG. Weitere 13 Mio. € entfielen auf den konzerninternen Weiterverkauf von vier Monsanto-Gesellschaften im Rahmen der Umstrukturierung nach dem Erwerb des Monsanto-Konzerns. 5. ZinsergebnisZinsergebnisscroll
Erläuterungen zur Entwicklung des Zinsergebnisses finden sich im zusammengefassten Lagebericht von Bayer AG und Bayer-Konzern. Bei den Erträgen aus der Aufzinsung von Pensions- und längerfristigen Personalrückstellungen handelte es sich um den Nettobetrag der Aufzinsungsaufwendungen nach Verrechnung mit Erträgen und Wertveränderungen aus der Vermögensanlage des Bayer Pension Trust e. V. (BPT), Leverkusen, und dem Effekt aus der Änderung des Rechnungszinssatzes. Die beim BPT angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus Pensionen und Arbeitszeitguthaben; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Die Vermögenserträge wurden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung wie folgt zusammengefasst: Verrechnung Aufzinsungsaufwendungen/Vermögenserträgescroll
6. Übrige finanzielle Aufwendungen und ErträgeÜbrige finanzielle Aufwendungen und Erträgescroll
Zuführungen zu den Pensions- und sonstigen längerfristigen Personalrückstellungen sind, soweit sie aus der Aufzinsung der Rückstellungen resultieren, im Zinsergebnis erfasst. Unter den übrigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen sind sonstige, nicht aus der Aufzinsung resultierende Veränderungen von Pensionsrückstellungen, soweit sie Mitarbeiter betreffen, die vor der Ausgliederung der Arbeitsgebiete und Servicebereiche (Stichtag: 1. Juli 2002) aus dem Unternehmen als Rentner oder mit unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden sind. Derartige Rückstellungsveränderungen ergeben sich im Falle sich ändernder versicherungsmathematischer Bewertungsgrundlagen. Der Aufwand aus der Zuführung von Rückstellungen für die vor dem 1. Juli 2002 ausgeschiedenen Rentner und Anwärter wird grundsätzlich anteilig an die ausgegliederten Tochtergesellschaften weiterbelastet. Die Kostenweitergabe an die Gesellschaften war in den jeweiligen Ausgliederungsverträgen vereinbart worden. Die Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens betrafen ausschließlich Aktien der Covestro AG. Weiterhin entfielen 28 Mio. € innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen auf die vorzeitige Beendigung eines Hybrid-Bonds und 2 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) auf Bankgebühren. Im Vorjahr waren 4 Mio. € aus einer Kompensationszahlung an Monsanto und 50 Mio. € aufgrund der Ausbuchung der von der Bayer AG gehaltenen Monsanto-Aktien anlässlich der übernahmebedingten Einziehung der Aktien enthalten. Innerhalb der sonstigen finanziellen Erträge entfielen 19 Mio. € auf den Verkauf von Covestro-Aktien und weitere 30 Mio. € auf Dividenden der Covestro AG. 7. Steuern vom Einkommen und vom ErtragAls Ertragsteueraufwendungen werden gezahlte bzw. geschuldete Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag sowie im Ausland entrichtete Ertragsteuern ausgewiesen. Der zum Ende des Geschäftsjahrs bestehende Überhang aktiver latenter Steuern (nach Saldierung mit passiven Beträgen) in Höhe von 1.238 Mio. € wurde in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Aktive Steuerlatenzen ergaben sich insbesondere aufgrund des höheren Ansatzes von Pensionsverpflichtungen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Bewertung. Zudem führten das Ansatzverbot für Rückstellungen für drohende Verluste und für Pensionsurlaub in der Steuerbilanz sowie wertmäßige Unterschiede, u.a. bei Rückstellungen für Frühruhestand und für Mitarbeiterjubiläen sowie bei Anteilen an Personengesellschaften, zu aktiven Steuerlatenzen. Zusätzlich bestand eine latente Steuerforderung aufgrund bislang nicht genutzter Verlustvorträge. Passive Steuerlatenzen resultierten im Wesentlichen aus einer im Vergleich zur Steuerbilanz höheren Bewertung von Gegenständen des Anlagevermögens sowie des im Bayer Pension Trust e.V., Leverkusen, zur Absicherung insbesondere von Pensionszusagen angelegten Deckungsvermögens in der Handelsbilanz. 8. Sonstige SteuernSoweit die sonstigen Steuern den betrieblichen Funktionsbereichen Herstellung, Vertrieb, Forschung und Entwicklung sowie allgemeine Verwaltung zugeordnet werden konnten, waren sie in den entsprechenden Aufwandspositionen verrechnet, im Übrigen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Insgesamt beliefen sie sich auf 8 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €). 9. MaterialaufwandMaterialaufwandscroll
10. Personalaufwand/MitarbeiterPersonalaufwandscroll
Die personalbezogenen Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen in Zusammenhang mit den veröffentlichten Restrukturierungsmaßnahmen sind in den Entgelten erfasst. Nicht als Personalaufwand erfasst waren Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergaben. Sie waren im Zinsergebnis ausgewiesen. Im Jahresdurchschnitt waren bei der Bayer AG 17.425 Mitarbeiter beschäftigt, die sich auf folgende Gruppen verteilten: Mitarbeiterscroll
In diesen Angaben waren auf Teilzeitbasis beschäftigte Mitarbeiter jeweils entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad berücksichtigt. 11. Aktienbasierte VergütungAls zusätzlichen Vergütungsbestandteil gewährt die Bayer AG ihren Mitarbeitern längerfristig angelegte aktienbasierte Vergütungsprogramme. Sie sind nach Mitarbeitergruppen differenziert und jeweils als Kollektivzusagen ausgestaltet. Für die Vorstandsmitglieder und Führungskräfte besteht seit 2016 das Programm "Aspire 2.0". Die jährlich neu aufgesetzten "Aspire"-Programme führen bei entsprechender Performance zu Entgeltzahlungen an die Mitarbeiter. Sie haben jeweils eine Laufzeit von vier Jahren. Positions- und hierarchieunabhängig haben alle Mitarbeiter der Bayer AG zudem die Möglichkeit, nach jährlich neu erfolgender Vorstandsentscheidung am Programm "BayShare" teilzunehmen, das einen Erwerb von Bayer-Aktien zum Vorzugspreis ermöglicht. Allen zum Abschlussstichtag bestehenden Verpflichtungen, die sich aus den aktienbasierten Programmen ergeben, wird durch entsprechende Rückstellungen Rechnung getragen. Ihre Höhe bemisst sich zum einen am beizulegenden Zeitwert (Fair Value) der jeweiligen Zusagen und zum anderen an der seit Auflegung vergangenen Zeitdauer im Verhältnis zur Gesamtdauer des jeweiligen Programms. Zuführungen zu den Rückstellungen werden aufwandswirksam erfasst. Aspire 2.0"Aspire" wird in konzeptionell geänderter und für alle berechtigten Mitarbeiter einheitlicher Form unter der Bezeichnung "Aspire 2.0" angeboten. Bemessungsbasis ist ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt. Dieser wird nun mit dem jeweiligen STI-Auszahlfaktor des Global-Short-Term-Incentive-Programms (STI) des Mitarbeiters für das Vorjahr multipliziert und ergibt den "Aspire"-Zielbetrag ("Aspire" grant value). Der STI-Auszahlfaktor spiegelt die individuelle Performance des Mitarbeiters sowie die Geschäftsperformance im Rahmen des STI-Programms wider. Der "Aspire"-Zielbetrag wird, dividiert durch den Kurs der Bayer-Aktie zu Programmbeginn, in virtuelle Bayer-Aktien umgerechnet. Diese bilden die Basis für die Performance des Programms. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtungen leitet sich aus dem Kurs der Bayer-Aktie und zusätzlich aus den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Dividenden ab. Am Ende der Laufzeit einer Tranche kommt ein Betrag zur Auszahlung, der sich als Produkt aus der Zahl der virtuellen Aktien und dem dann maßgebenden Kurs der Bayer-Aktie zuzüglich der während der Laufzeit angefallenen Dividendenäquivalente ergibt. Für den Vorstand existiert eine zusätzliche Hürde aufgrund des Vergleichs der Performance der Bayer-Aktie mit der des EURO STOXX. Die maximale Auszahlung ist für "Aspire 2.0" auf 250 % des Zielwerts festgelegt. Der beizulegende Zeitwert der mit Ablauf des Geschäftsjahrs 2019 endenden "Aspire"-Tranche aus dem Jahr 2016 ergab sich aus dem zum Abschlussstichtag bereits feststehenden Auszahlungsbetrag von 69 % des Zielwerts; die Auszahlung erfolgte zu Beginn des Geschäftsjahres 2020. BayShareIm Rahmen von "BayShare" gewährt Bayer den zur Teilnahme berechtigten Mitarbeitern einen Zuschuss zu einem Eigeninvestment in Bayer-Aktien. Die Höhe des Zuschusses, der jährlich neu festgelegt wird, belief sich 2019 wie im Vorjahr auf 20 % des Zeichnungsbetrags. Je nach Position des Mitarbeiters war der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb - ebenfalls unverändert zum Vorjahr - auf 2.500 € bzw. 5.000 € begrenzt. Für Auszubildende lag der Höchstbetrag bei 1.800 €. Die erworbenen Aktien werden in gesonderten Depots verwahrt und unterliegen einer Veräußerungssperre. Diese endet jeweils am 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr des Aktienerwerbs folgt. Für alle aktienbasierten Vergütungsprogramme der Bayer AG wurden im Berichtsjahr 59 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) aufgewendet; der Betrag ist Bestandteil des Personalaufwands. Die Rückstellungen für diese Programme beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 121 Mio. € (Vorjahr: 61 Mio. €). 12. AbschreibungenIm Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 64 Mio. € (Vorjahr: 77 Mio. €) auf Anteile an verbundenen Unternehmen und in Höhe von 20 Mio. € (Vorjahr: 459 Mio. €) auf Wertpapiere des Anlagevermögens wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Erläuterungen zur Bilanz13. Immaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenständescroll
14. SachanlagenSachanlagenscroll
15. FinanzanlagenFinanzanlagenscroll
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Von den Zugängen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen entfielen 38 Mio. € auf den konzerninternen Erwerb von Anteilen an der Monsanto Latin America Holdings Co. LLC, USA, und der Monsanto LA Holdings II Co. LLC, USA. Zu- und Abgänge in gleicher Höhe resultierten aus der anschließenden Einlage der beiden erworbenen Monsanto-Gesellschaften in die Bayer de Mexico, S.A. de C.V., Mexiko. Im Zuge der Verschmelzung der Monsanto India Limited, Indien, auf die Bayer CropScience Limited, Indien, ergaben sich Zu- bzw. Abgänge in Höhe von 11 Mio. €. Weitere Abgänge betrafen mit 500 Mio. € eine Kapitalherabsetzung bei der Bayer CropScience AG, mit 47 Mio. € den Verkauf der Bayer Beteiligungsverwaltungsgesellschaft mbH & Co. OHG, mit 17 Mio. € den konzerninternen Verkauf von Anteilen an der Bayer (Proprietary) Limited, Südafrika, mit 6 Mio. € eine nachträgliche Kaufpreisanpassung der im Vorjahr erworbenen Bayer New UK M3939 LLA, USA, und mit 25 Mio. € die Chemie-Beteiligungsaktiengesellschaft in Liquidation, Schweiz. Im Zusammenhang mit der Liquidation gingen auch Abschreibungen von 24 Mio. € ab. Die im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen entfielen mit 34 Mio. € auf die Bayer New UK M3939 LLC, USA, mit 18 Mio. € auf die Bayer Türk Kimya Sanayii Limited Sirketi, Türkei, und mit 12 Mio. € auf die Bayer Capital Corporation B.V., Niederlande. Die im Geschäftsjahr erfolgten Zuschreibungen entfielen mit 33 Mio. € auf die Bayer Bitterfeld GmbH, mit 12 Mio. € auf die Siebte Bayer VV GmbH und mit 3 Mio. € auf die Bayer Real Estate GmbH. Die Zugänge bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen von 86 Mio. € entfielen mit 23 Mio. € auf die Bayer Israel Ltd., Israel, mit 56 Mio. € auf die Bayer Türk Kimya Sanayii Limited Sirketi, Türkei, und mit 7 Mio. € auf die Bayer New Zealand Ltd., Neuseeland. Von den Abgängen entfielen 2.600 Mio. € auf eine vorzeitig zurückgezahlte Ausleihung an die Bayer CropScience AG. Die Zugänge bei den Beteiligungen resultierten im Wesentlichen mit 29 Mio. € aus einem Anteilserwerb an Arvinas Inc., USA, und mit 5 Mio. € aus einer Kapitalerhöhung bei der DCSO Deutsche Cyber-Sicherheitsorganisation GmbH. Der Abgang bei den Wertpapieren des Anlagevermögens von 164 Mio. € resultierte aus dem Verkauf von 2,13 Millionen Aktien der Covestro AG. Dabei gingen auch Abschreibungen von 71 Mio. € ab. Aufgrund des Wertverfalls der Aktien zum Jahresende wurde eine Abschreibung von 20 Mio. € (Vorjahr: 459 Mio. €) auf die noch im Portfolio befindlichen Covestro-Aktien vorgenommen. Die Aktien dienen der Wandlung der unter den Anleihen ausgewiesenen Pflichtwandelanleihe. Im Jahr 2008 hatte die Bayer AG der Bayer-Pensionskasse VVaG die Bereitstellung eines nachträglichen rückzahlbaren Gründungsstocks von 800 Mio. € zugesagt, der im Jahr 2012 auf 1.600 Mio. € aufgestockt wurde. Hieraus wurden bisher 635 Mio. € von der Pensionskasse abgerufen. Das Gründungsstockdarlehen ist verzinslich. Zinsen sind nur zahlbar bei Vorliegen vertraglich vereinbarter Bedingungen. Die Gewährung der Verzinsung ist aufzuschieben, falls und soweit sie zu einem Jahresfehlbetrag der Pensionskasse führen würde. Das Gründungsstockdarlehen ist unter den sonstigen Ausleihungen erfasst. Die Angaben zum Anteilsbesitz der Bayer AG gemäß § 285 Nr. 11, 11a und 11 b HGB sind Bestandteile des testierten und zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereichten Jahresabschlusses. Zudem sind die Angaben zum Anteilsbesitz unter www.bayer.de/anteilsbesitz2019 abrufbar. 16. VorräteVorrätescroll
17. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenForderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
18. Forderungen gegen verbundene UnternehmenBei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelte es sich im Wesentlichen um Finanzforderungen, beispielsweise aus der Bereitstellung von Krediten oder Tagesgeldern, aus Zinsabgrenzungen sowie um Forderungen aus Gewinnabführungen der Organgesellschaften. 19. Sonstige VermögensgegenständeDie sonstigen Vermögensgegenstände beinhalteten im Einzelnen folgende Posten: Sonstige Vermögensgegenständescroll
In den sonstigen Vermögensgegenständen waren 10 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €) für Vermögensgegenstände enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Bis auf unwesentliche Ausnahmen handelte es sich ausschließlich um Zinsabgrenzungen. 20. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem JahrDer Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände hatte analog zum Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 21. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten enthielt die noch nicht amortisierten Disagio-Beträge aus den von der Bayer AG begebenen Anleihen. Sie beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 10 Mio. €. Der zu Jahresbeginn ausgewiesene Betrag von 6 Mio. € hat sich durch Zugänge um 6 Mio. € erhöht und um Abschreibungen um 2 Mio. € vermindert. Im Vorjahr enthielt der Posten zudem noch nicht amortisierte Disagio-Beträge von 13 Mio. € aus der von der Bayer Capital Corporation B.V., Niederlande, begebenen Pflichtwandelanleihe, welche im aktuellen Geschäftsjahr ausgelaufen ist. Ebenfalls hier erfasst waren abgegrenzte Gebühren von 19 Mio. € (Vorjahr: 33 Mio. €) für Kreditlinien, die Bayer sich u. a. für die Übernahme von Monsanto hatte einräumen lassen. Bei den übrigen Rechnungsabgrenzungsposten handelte es sich um vorausgezahlte Gebühren für sonstige Kreditlinien, Betriebsversicherungsprämien sowie sonstige Kostenabgrenzungen. 22. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungVerpflichtungen aus Arbeitszeitkonten sowie aus Pensionszusagen waren ganz bzw. teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die angelegten Vermögensgegenstände der einzelnen Contractual Trust Arrangements (CTA) wurden mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Soweit sich aus der Verrechnung ein Vermögensüberhang ergab, war dieser als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung erfasst, im Übrigen unter den Rückstellungen ausgewiesen. Aktive Unterschiedsbeträge bestanden zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 173 Mio. € (Vorjahr: 93 Mio. €), die mit 65 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €) auf Verpflichtungen aus Arbeitszeitkonten und mit 108 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €) auf Verpflichtungen aus Pensionszusagen entfielen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnungscroll
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Das Sicherungsvermögen ist zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 4.222 Mio. €. Aus der Verrechnung von Sicherungsvermögen in Höhe von 872 Mio. € mit zugrunde liegenden Verpflichtungen kam es zu einem Vermögensüberhang und in Höhe der verbleibenden 3.350 Mio. € zu einem Verpflichtungsüberhang. Abhängig davon erfolgte der Ausweis entweder als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung oder unter den Pensionsrückstellungen. 23. EigenkapitalDas Eigenkapital hat sich im Jahr 2019 wie folgt entwickelt: Eigenkapitalscroll
Das gezeichnete Kapital der Bayer AG hat sich um 127.672.622,08 € auf 2.515.005.649,92 € (Vorjahr: 2.387.333.027,84 €) erhöht. Es ist eingeteilt in 982.424.082 (Vorjahr: 932.551.964) auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Wert von 2,56€ pro Aktie und ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Am 22. November 2016 hatte Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4,0 Mrd. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 € wurde durch die Bayer Capital Corporation B.V., Niederlande, begeben und wurde nachrangig von der Bayer AG garantiert. Die zugeflossenen Mittel wurden konzernintern an die Bayer AG weitergereicht. Soweit Anleihegläubiger nicht bereits vorzeitig von einer Wandlung in Bayer-Aktien Gebrauch gemacht hatten, wurde die Anleihe mit Fälligkeit am 22. November 2019 zwingend in nennwertlose Stückaktien der Bayer AG, die auf den Namen lauten, getauscht. Spitzenbeträge, die beim Tausch der Anleiheeinheiten von jeweils 100.000 € nicht in Aktien getauscht werden konnten, wurden in bar zurückgezahlt. Bis zum jeweiligen Wandlungszeitpunkt erfolgte der Ausweis der Pflichtwandelanleihe unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Insgesamt wurden 49.872.118 Aktien mit einem rechnerischen Wert von 2,56€ pro Aktie ausgegeben. Die in der Hauptversammlung vom 29. April 2014 beschlossene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten und bedingten Kapital ist in 2019 ausgelaufen und wurde nicht mehr verlängert. Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen im Sinne der §§ 253 Absatz 6 und 268 Absatz 8 HGBDie bilanzierten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (vor Abzug entsprechender Deckungsmittel) wurden auf Basis des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Bei einer Durchschnittsbildung auf Basis von sieben Geschäftsjahren hätten sich um 574 Mio. € höhere Verpflichtungen ergeben. Zur Sicherung von Pensionsverpflichtungen und Guthaben aus Arbeitszeitkonten sind im Rahmen mehrerer Contractual Trust Arrangements (CTA) Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in den Bayer Pension Trust e. V. (BPT), Leverkusen, eingebracht worden. Sie sind zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei allen CTAs lagen die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens um insgesamt 514 Mio. € über ihren Anschaffungskosten von 3.708 Mio. €. Dem Unterschiedsbetrag zwischen den Pensionsverpflichtungen auf Basis von zehn- und siebenjährigem Durchschnittszinssatz sowie dem Unterschiedsbetrag zwischen höherem beizulegendem Zeitwert und Anschaffungskosten vom BPT-Vermögen von zusammen 1.088 Mio. € stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen von 9.492 Mio. € gegenüber. Eine Ausschüttungssperre in Bezug auf den Bilanzgewinn von 2.751 Mio. € besteht daher nicht. Angaben zum Bestehen von nach § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilten BeteiligungenVon Beginn des Geschäftsjahres bis zum Abschlussstichtag haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) über Beteiligungen an der Bayer AG erhalten. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird grundsätzlich nur die zeitlich jeweils letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Über- oder Unterschreitung bzw. Erreichung der Schwellenwerte geführt hat:
Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Einzelveröffentlichungen der erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen auf unserer Internetseite www.bayer.de. 24. Rückstellungen für PensionenDie Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Sie umfassen auch Ansprüche ehemaliger Mitarbeiter der in den Jahren 2002 und 2003 rechtlich verselbstständigten Arbeitsgebiete und Servicebereiche, soweit die Mitarbeiter vor dem 1. Juli 2002 als Pensionäre oder mit unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden sind. Die hierfür anfallenden Aufwendungen werden der Bayer AG grundsätzlich von den betreffenden Gesellschaften erstattet. Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände beim Bayer Pension Trust e. V., Leverkusen, gesichert. Soweit sich aus der Verrechnung ein Vermögensüberhang ergab, war dieser als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung erfasst, im Übrigen unter den Rückstellungen ausgewiesen. Zu weiteren Erläuterungen zum Sicherungsvermögen wird auf die Ausführungen unter Nr. 22 verwiesen. Rückstellungen für Pensionenscroll
25. Andere RückstellungenAndere Rückstellungenscroll
Die sonstigen Rückstellungen bestehen für Verpflichtungen aus Incentivezahlungen, Arbeitnehmerjubiläen, Frühruhestandsregelungen, Urlaubsansprüchen, Aufsichtsratsvergütung, Umweltschutzmaßnahmen, ferner für Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. Darüber hinaus waren drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, beispielsweise aus Währungsderivaten, Auslizenzierungsverträgen und Verkaufskontrakten, erfasst. Im Zusammenhang mit den veröffentlichten Restrukturierungsmaßnahmen wurden in 2019 422 Mio. € ergebniswirksam den sonstigen Rückstellungen und Rückstellungen für Pensionen zugeführt und 103 Mio. € aufgelöst. Zum Bilanzstichtag beträgt die sonstige Restrukturierungsrückstellung für Personalmaßnahmen 582 Mio. €. 26. Anleihen, SchuldscheindarlehenSchuldscheindarlehen bestanden zum 31. Dezember 2019 nicht mehr (Vorjahr: 45 Mio. €). Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden Anleihen über 6.300 Mio. € (Vorjahr: 6.300 Mio. €) setzten sich wie folgt zusammen: Anleihenscroll
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Ab 2024 jährliche Kündigungsmöglichkeit; feste Verzinsung bis 2024, danach variable
Verzinsung abhängig vom 5-Jahres-Swap-Satz 27. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
28. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenBei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelte es sich im Wesentlichen um Finanzverbindlichkeiten, beispielsweise um Kredite oder Tagesgelder, die der Bayer AG von Tochterunternehmen zur Verfügung gestellt wurden, zuzüglich der darauf entfallenden Zinsabgrenzungen. Mit Auslaufen der von der Bayer Capital Corporation B.V., Niederlande, begebenen Pflichtwandelanleihe, die konzernintern an die Bayer AG weitergereicht wurde, hat sich der Betrag um 4 Mrd. € verringert. 29. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten beinhalteten im Einzelnen folgende Posten: Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten enthielten wie im Vorjahr unter anderem Verbindlichkeiten aus der Entgeltabrechnung, Kontokorrentverbindlichkeiten und erhaltene Prämien aus der Ausgabe einer Wandelanleihe. 30. Weitere Angaben zu den VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten gliederten sich nach Restlaufzeiten wie folgt: Verbindlichkeiten nach Restlaufzeitenscroll
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten hatte ein Betrag von 5.383 Mio. € (Vorjahr: 6.471 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Davon entfielen auf Anleihen 4.550 Mio. € (Vorjahr: 4.550 Mio. €) und auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 833 Mio. € (Vorjahr: 1.921 Mio. €). Im Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten waren 72 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio. €) für Verbindlichkeiten, bei denen es sich nahezu ausschließlich um Zinsabgrenzungen handelt, enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. 31. Passiver RechnungsabgrenzungspostenBei dem Rechnungsabgrenzungsposten handelte es sich um vorausgezahlte Gebühren für Lizenz- und Vergleichsvereinbarungen sowie um diverse Abgrenzungen von Zahlungen für Leistungen in der Zukunft. Sonstige Erläuterungen32. HaftungsverhältnisseVerpflichtungen aus Garantien bestanden in Höhe von 27.873 Mio. € (Vorjahr: 33.016 Mio. €). Sie wurden zugunsten von Tochtergesellschaften abgegeben. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können nach unserer Kenntnis der jeweiligen wirtschaftlichen Lage von den betreffenden Gesellschaften in allen Fällen erfüllt werden; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Garantienscroll
Die Bayer AG hat für ihre Tochtergesellschaften Bayer CropScience Deutschland GmbH, Bayer CropScience Biologics GmbH sowie Monsanto Agrar Deutschland GmbH Einstandsverpflichtungserklärungen abgegeben, mit denen sie sich verpflichtet hat, für im Jahr 2019 eingegangene Verpflichtungen dieser Gesellschaften bis zum Ablauf des Jahres 2020 einzustehen. Die Verpflichtungen können nach unserer Kenntnis der jeweiligen wirtschaftlichen Lage von den Gesellschaften erfüllt werden; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Weiterhin haftet die Gesellschaft für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 371 Mio. € (Vorjahr: 373 Mio. €), die im Wege eines Schuldbeitritts bzw. durch Ausgliederungen auf eine Tochtergesellschaft übertragen wurden. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von der betreffenden Tochtergesellschaft nach unseren Erkenntnissen erfüllt werden. Im Zusammenhang mit der zwischen Bayer AG und Covestro AG geschlossenen Einlage-, Freistellungs- und Nachgründungsvereinbarung wurden Regelungen zum Ausgleich möglicher steuerlicher Ansprüche getroffen, die gegebenenfalls zu entsprechenden Verbindlichkeiten führen können. Weiterhin wurden im Rahmen des Verkaufs der Sparte "Animal Health" an Elanco Animal Health Incorporated Vereinbarungen zum möglichen Ausgleich steuerlicher Ansprüche getroffen, die gegebenenfalls zu entsprechenden Verbindlichkeiten führen können. 33. Sonstige finanzielle VerpflichtungenNeben den Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen. Aus Leasing- und Mietverträgen bestand eine Verpflichtung von insgesamt 3.652 Mio. € (Vorjahr: 3.360 Mio. €). Hiervon entfielen 3.483 Mio. € (Vorjahr: 3.308 Mio. €) auf Leasing- und Mietverträge mit verbundenen Unternehmen. Vom Gesamtbetrag der Leasing- und Mietverpflichtungen sind fällig: Leasing- und Mietverpflichtungenscroll
Im Jahr 2008 war mit der Bayer-Pensionskasse die Einrichtung eines sogenannten Gründungsstocks von zunächst 800 Mio. € vereinbart worden. Anlass für diesen Schritt war der Anstieg der gegenwärtigen und zukünftigen Lebenserwartung der Versicherten. Der Gründungsstock dient dazu, der Bayer-Pensionskasse bei Bedarf verzinsliche und rückzahlbare Darlehen zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2012 wurde der Gründungsstock um 800 Mio. € auf 1.600 Mio. € aufgestockt. Nach bislang erfolgten Einzahlungen von insgesamt 635 Mio. € bestand eine weitere Einzahlungsverpflichtung von 965 Mio. €. Mit der Rheinischen Pensionskasse wurde in 2019 erstmals ein Gründungsstock in Höhe von 200 Mio. € vereinbart. Anlass für diesen Schritt war auch hier der Anstieg der gegenwärtigen und zukünftigen Lebenserwartung der Versicherten. Der Gründungsstock dient dazu, der Rheinischen Pensionskasse bei Bedarf verzinsliche und rückzahlbare Darlehen zur Verfügung zu stellen. Da noch keine Einzahlungen erfolgt sind, besteht eine Einzahlungsverpflichtung von 200 Mio. €. Aus bereits erteilten Aufträgen für begonnene oder geplante Investitionsvorhaben (Bestellobligo) bestanden externe Verpflichtungen in Höhe von 280 Mio. € (Vorjahr: 350 Mio. €). Sie reichen bis ins Jahr 2022, von denen 226 Mio. € im Jahr 2020 fällig sind. Weitere Verpflichtungen in Höhe von 2 Mio. € bestanden gegenüber verbundenen Unternehmen. Die entsprechenden Zahlungen sind ausschließlich im Jahr 2020 fällig. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren im Rahmen von Lizenzverträgen und Forschungskooperationen nach derzeitiger Einschätzung Zahlungen von 4.658 Mio. € (Vorjahr: 3.313 Mio. €) zu leisten. Nach Fälligkeiten verteilt sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungen wie folgt: Kooperationsvereinbarungenscroll
34. Derivative Finanzinstrumente/BewertungseinheitenDie Bayer AG und die Gesellschaften des Bayer-Konzerns sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Währungs-, Zins-, Kurs- und Preisrisiken ausgesetzt. Deren Absicherung erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Es handelt sich meist um außerhalb der Börse gehandelte (sogenannte OTC-) Instrumente. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt mit wertmäßig geringen Ausnahmen auf die Absicherung des operativen Geschäfts des Konzerns sowie der damit verbundenen Geldanlagen und Finanzierungsvorgänge beschränkt. Zur Währungssicherung werden vor allem Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte sowie kombinierte Zins-/Währungsswaps eingesetzt. Bei der Zinssicherung kommen Zinsswaps zum Einsatz. Mit Aktienoptionen werden wertmäßige Schwankungen von gegenüber den Mitarbeitern bestehenden Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen abgesichert. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Fluktuationen zu reduzieren, die auf Veränderungen von Wechselkursen, Zinssätzen, Aktienkursen und Marktpreisen zurückgehen. Ein Preisänderungsrisiko derivativer Finanzinstrumente besteht aufgrund der Schwankungsmöglichkeit der zugrunde liegenden Basisgrößen wie Währungen, Zinssätze, Aktienkurse und Marktpreise. Soweit Derivate zu Sicherungszwecken eingesetzt sind, wird die Möglichkeit von Wertverlusten durch gegenläufige Effekte aus den gesicherten Grundgeschäften kompensiert. Für Derivate mit positivem Marktwert besteht ein Bonitäts- oder Ausfallrisiko für den Fall, dass die jeweiligen Vertragspartner ihren Erfüllungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Zur Minimierung dieses Risikos werden Banken bonitätsmäßige Kontrahentenlimite zugeteilt. Das Nominalvolumen der mit externen Vertragspartnern abgeschlossenen Derivate belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 19,9 Mrd. € (Vorjahr: 20,4 Mrd. €). Mit Konzerngesellschaften wurden gegenläufige Derivate von nominal 5,6 Mrd. € (Vorjahr: 6,0 Mrd. €) abgeschlossen. Insgesamt bestanden damit derivative Geschäfte im Nominalvolumen von 25,5 Mrd. € (Vorjahr: 26,4 Mrd. €). Hierin enthalten waren auch solche Geschäfte, die in Bewertungseinheiten einbezogen wurden. Die derivativen Finanzinstrumente setzten sich wie folgt zusammen: Derivative Finanzinstrumentescroll
BewertungsmethodenDie beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Im Einzelnen gelten dabei folgende Grundsätze:
BewertungseinheitenAufgrund bestehender Geschäfte und geplanter Transaktionen unterliegt das Unternehmen Währungs-, Zins- und Aktienkursrisiken. Diese Risiken werden überwiegend durch derivative Finanzgeschäfte abgesichert und in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Als abgesichertes Risiko wird in der nachstehenden Tabelle die bilanzielle Verpflichtung angegeben, die sich ohne Sicherungsgeschäft ergäbe. Bewertungseinheitenscroll
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Bei diesen Werten handelt es sich um die Nominalvolumina der Sicherungsgeschäfte. Für die für die Bayer AG abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte wurden währungsbezogene Bewertungsportfolios mit den entsprechenden Grundgeschäften gebildet. Für negative Ineffektivitäten aus Bewertungseinheiten wurden Rückstellungen in Höhe von 41 Mio. € gebildet. Die zur Absicherung der Konzerngesellschaften abgeschlossenen Devisenkontrakte werden grundsätzlich über entsprechende interne Geschäfte an die betroffenen Konzerngesellschaften weitergereicht. Mit Fälligkeit gleichen sich die Effekte aus externen und internen Geschäften aus. Es wurden währungsbezogene Bewertungsportfolios gebildet. Die entsprechenden Geschäfte werden im Jahr 2020 fällig. Zins-/Währungsswaps bestehen zur Absicherung von Konzerndarlehen, die von der Bayer World Investments B.V, Niederlande, gewährt wurden. Durch gegenläufige Geschäfte mit der Bayer World Investments B.V. glichen sich die positiven und negativen Marktwerte innerhalb mehrerer Bewertungsportfolios aus, die entsprechend den unterschiedlichen Fälligkeiten der Zins-/Währungsswaps gebildet wurden. Zinsswaps in der Form von Receiver-Swaps wurden u.a. zur Absicherung von Zinsrisiken aus den von der Bayer AG begebenen Euro-Anleihen abgeschlossen. Sie haben den Anleihen entsprechende Laufzeiten bis 2022. Sie standen in einer Sicherungsbeziehung zu den bilanzierten Anleihen. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird prospektiv und retrospektiv mit der Testmethode der Regressionsanalyse überprüft. Da sich die gegenläufigen Zahlungsströme jeweils ausgleichen, wurden die Zinsswaps nicht bilanziert. Zur teilweisen Sicherung von Verpflichtungen aus den aktienbasierten Vergütungsprogrammen "Aspire" wurden durch die Bayer AG Customized Forward Trade Contracts mit externen Vertragspartnern abgeschlossen, die an Konzerngesellschaften intern weitergereicht wurden. Die Geschäfte sind in den Jahren 2020 bis 2023 fällig entsprechend der Laufzeit der jeweiligen "Aspire"-Programme. Die an Konzerngesellschaften intern weitergereichten Geschäfte bildeten mit den externen Geschäften Bewertungsportfolios, deren Werte sich dementsprechend ausglichen. Nicht in Bewertungseinheiten einbezogene derivative FinanzinstrumenteDie nicht in Bewertungsportfolios einbezogenen derivativen Finanzinstrumente bezogen sich auf die teilweise Sicherung von Verpflichtungen aus den aktienbasierten Vergütungsprogrammen "Aspire" der Bayer AG. Die dazu abgeschlossenen Customized Forward Trade Contracts hatten einen negativen Marktwert von 16 Mio. €. Dieser wurde unter den Drohverlustrückstellungen erfasst. Bilanzposten und BuchwerteDie Buchwerte der Sicherungsgeschäfte, die nicht in Bewertungseinheiten einbezogen wurden oder soweit sie zu Ineffektivitäten führten, waren in folgenden Bilanzposten enthalten: scroll
35. Rechtliche RisikenAls Obergesellschaft eines international tätigen Unternehmens mit einem heterogenen Portfolio ist die Bayer AG einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können. Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar und sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen. Es handelt sich um Rechtsrisiken, denen die Bayer AG entweder unmittelbar ausgesetzt ist oder über Tochtergesellschaften, mit denen ein Gewinnabführungsvertrag und/oder Beherrschungsvertrag besteht. Für weitergehende im Konzern bestehende Risiken wird auf den Anhang zum Konzernabschluss verwiesen. Produktbezogene AuseinandersetzungenMirena(tm): Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer in den USA Klagen von etwa 730 Anwenderinnen von Mirena(tm) zugestellt (ohne nicht mehr anhängige Klagen sowie Klagen, die Anträgen auf Abweisung unterliegen). Mirena(tm) ist eine Hormonspirale zur langfristigen Verhütung, die das Hormon Levonorgestrel freisetzt. Die Klägerinnen tragen vor, die Anwendung von Mirena(tm) habe zu Gesundheitsschäden geführt, insbesondere idiopathischer intrakranieller Hypertension, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Klägerinnen behaupten unter anderem, dass Mirena(tm) fehlerhaft sei und Bayer die angeblichen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und die Anwenderinnen vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. 2017 wurden die meisten der vor US-Bundesgerichten anhängigen Verfahren, in denen die Klägerinnen eine Erkrankung an idiopathischer intrakranieller Hypertension geltend machen, im Rahmen einer sogenannten Multidistrict Litigation ("MDL") zur gemeinsamen vorprozessualen Koordination zusammengeführt. Im Juni 2019 wies das MDL-Gericht im abgekürzten Verfahren alle etwa 730 bei ihm anhängigen Fälle ab. Die Kläger haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Eine andere MDL betraf Perforationsfälle und wurde abgewiesen. Klagen, in denen Klägerinnen eine Perforation des Uterus geltend gemacht hatten, sind für einen Gesamtbetrag von 12 Mio. USD verglichen worden. Die Vergleichssumme wurde im November 2019 ausgezahlt. Alle zugestellten Klagen, in denen andere Schädigungen als idiopathische intrakranielle Hypertension geltend gemacht wurden, sind abgewiesen worden oder stehen vor einer Abweisung. Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer fünf kanadische Klagen im Zusammenhang mit Mirena(tm) zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Bayer hält die in diesen Verfahren verbleibenden Risiken nicht mehr für wesentlich. Xarelto(tm): Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer und dem Vertriebspartner in den USA Janssen Pharmaceuticals Inc. US-Klagen von etwa 27.200 Anwendern von Xarelto(tm) zugestellt, einem oralen Gerinnungshemmer zur Behandlung und Prävention von Blutgerinnseln. Die Kläger tragen vor, die Anwendung von Xarelto(tm) habe zu Gesundheitsschäden wie beispielweise zerebralen, gastrointestinalen sowie anderen Blutungen und Todesfällen geführt, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Sie behaupten unter anderem, dass Xarelto(tm) fehlerhaft sei, dass Bayer diese Risiken der Anwendung von Xarelto(tm) gekannt habe oder sie hätte kennen müssen und die Anwender vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Nachdem die Klagen in allen sechs Prozessen, die bislang verhandelt worden sind, abgewiesen wurden, haben sich Bayer und Janssen mit den Klägern im März 2019 auf einen Vergleich fast aller anhängigen Klagen für einen Betrag von 775 Mio. USD geeinigt. Im Januar 2020 wurde der - von beiden Unternehmen zu gleichen Teilen getragene - Betrag ausgezahlt und alle anhängigen Berufungen wurden abgewiesen. Der mit der Verwaltung der Ansprüche beauftragte Claims Administrator hat mit der Mittelzuweisung begonnen, und die verglichenen Fälle werden dann im weiteren Verlauf abgewiesen. Alle verbleibenden Klagen werden bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, bei deren Nichtvorliegen sie einer Abweisung unterliegen. Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer zehn kanadische Klagen im Zusammenhang mit Xarelto(tm) zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Eine dieser Klagen wurde als Sammelklage zertifiziert. Bayer hat einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung gestellt. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und wird sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr setzen. Essure(tm): Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer US-Klagen von etwa 33.100 Anwenderinnen von Essure(tm), einem Medizinprodukt zur permanenten Verhütung ohne operativen Eingriff, zugestellt. Die Klägerinnen machen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Essure(tm) geltend, wie beispielsweise Hysterektomie, Perforation, Schmerzen, Blutungen, Gewichtszunahme, Nickelallergie, Depression oder ungewollte Schwangerschaft und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer zwei kanadische Klagen im Zusammenhang mit Essure(tm) zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Eine dieser Klagen wurde als Sammelklage zertifiziert. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Sammelklagen zu Neonikotinoiden in Kanada: In Quebec und Ontario (Kanada) sind Anträge auf Sammelklagen gegen Bayer zu Pflanzenschutzmitteln eingereicht worden, die die aktiven Substanzen Imidacloprid und Clothianidin (Neonikotinoide) enthalten. Bei den Klägern handelt es sich um Honigproduzenten, die eine landesweite Sammelklage in Ontario und eine auf Quebec beschränkte Sammelklage in Quebec anhängig gemacht haben. Die Kläger verlangen Schadens- sowie Strafschadenersatz und behaupten, Bayer und ein weiterer Produzent von Pflanzenschutzmitteln hätten in Bezug auf die Konzeption, die Entwicklung, das Marketing und den Vertrieb von neonikotinoidhaltigen Pestiziden fahrlässig gehandelt. Die in Ontario anhängig gemachte Sammelklage befindet sich derzeit in einem sehr frühen Stadium. In Quebec hat ein Gericht 2018 dem Antrag der Kläger auf Zertifizierung einer Sammelklage stattgegeben. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Im Zusammenhang mit den oben genannten Verfahren ist Bayer in jeweils industrieüblichem Umfang gegen gesetzliche Produkthaftungsansprüche gegen Bayer versichert und hat auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen im Konzern angemessene bilanzielle Vorsorgemaßnahmen für erwartete Verteidigungskosten getroffen. Die bilanziellen Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Ansprüche zu Essure(tm) übersteigen allerdings den bestehenden Versicherungsschutz. Patentrechtliche AuseinandersetzungenAdempas(tm): 2018 reichte Bayer bei einem US-Bundesgericht Patentverletzungsklagen ein gegen Alembic Pharmaceuticals Limited, Alembic Global Holding SA, Alembic Pharmaceuticals, Inc. und INC Research, LLC (zusammen "Alembic"), gegen MSN Laboratories Private Limited und MSN Pharmaceuticals Inc. (zusammen "MSN") sowie gegen Teva Pharmaceuticals USA, Inc. und Teva Pharmaceutical Industries Ltd. (zusammen "Teva"). 2017 hatte Bayer Mitteilungen über einen abgekürzten Zulassungsantrag für ein neues Arzneimittel ("ANDA") erhalten, mit dem Alembic, MSN und Teva jeweils die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version des Lungenhochdruckmedikaments Adempas(tm) von Bayer in den USA verfolgen. 2018 hat das Gericht auf einvernehmlichen Antrag von Bayer und Teva entschieden, dass das von Bayer geltend gemachte Patent gültig ist und von Teva verletzt wurde. Damit ist der Patentstreit mit Teva beendet. 2019 wurde das Verfahren gegen Alembic beendet, nachdem das einzige Patent im Streit mit Alembic abgelaufen war. Das im Verfahren gegen Teva aufrechterhaltene Patent ist weiterhin in Kraft und Gegenstand des Patentstreits mit MSN. Weitere rechtliche VerfahrenBASF-Schiedsverfahren: Im September 2019 wurde Bayer eine Schiedsklage zugestellt, die von der BASF SE erhoben wurde. BASF macht Schadenersatzansprüche aus den 2017 und 2018 unterschriebenen Kaufverträgen geltend, über die BASF bestimmte Geschäftsbereiche der Division Crop-Science erworben hatte. BASF trägt vor, dass Bayer bestimmte Kostenpositionen, insbesondere bestimmte Personalkosten, nicht hinreichend offengelegt und einigen der veräußerten Geschäftsbereiche nicht in angemessener Weise zugerechnet habe. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesem Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. 36. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen und Personen sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Bayer AG Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Bayer AG unterliegen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden insbesondere mit Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen abgeschlossen, ferner mit Versorgungsplänen. Es handelt sich vor allem um Miet-, Dienstleistungs- und Finanzierungsgeschäfte. Derartige Geschäfte werden regelmäßig zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen. Gegenüber der Bayer-Pensionskasse hatte sich die Bayer AG zur Bereitstellung eines Genussrechtskapitals in Höhe von 150 Mio. € verpflichtet, das 2018 und 2019 jeweils in voller Höhe begeben war. Zudem war mit der Bayer-Pensionskasse im Jahr 2008 die Einrichtung eines sogenannten rückzahlbaren Gründungsstocks vereinbart worden, dessen Volumen im Jahr 2012 um 800 Mio. € auf 1.600 Mio. € aufgestockt wurde. Dieser Gründungsstock war zum Abschlussstichtag unverändert zum Vorjahr mit 635 Mio. € in Anspruch genommen worden. 37. Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWGUngewöhnliche Geschäfte im Bereich der Energieversorgungstätigkeit, die nicht von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Bayer AG und nach § 6b Abs. 2 EnWG angabepflichtig waren, lagen nicht vor. 38. Honorar des AbschlussprüfersHinsichtlich des vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars wird auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss verwiesen. Es wird insoweit die Befreiung nach § 285 Nr. 17 HGB in Anspruch genommen. Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen der Deloitte GmbH WPG umfassen vor allem die Vergütung für die Konzernabschlussprüfung sowie die Prüfung der Abschlüsse der Bayer AG und ihrer Tochterunternehmen. Die anderen Bestätigungsleistungen, die im Berichtsjahr durch die Deloitte GmbH WPG erbracht wurden, betreffen vor allem den Verkauf von Animal Health und entfallen im Wesentlichen auf freiwillige Abschlussprüfungen sowie prüferische Durchsichten. Darüber hinaus haben andere Gesellschaften von Deloitte neben Abschlussprüfungsleistungen für Tochtergesellschaften der Bayer AG Compliance-orientierte Steuerberatungsleistungen, die sich weder wesentlich noch unmittelbar auf den Jahres- oder Konzernabschluss auswirkten, sowie sonstige Leistungen in Zusammenhang mit dem Verkauf von Animal Health erbracht. 39. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des GeschäftsjahresAm 11. Februar 2020 hat Bayer mit der Nuvisan ICB GmbH, einer Tochter der Nuvisan GmbH, die vereinbarte Übernahme eines großen Teils seiner in Berlin ansässigen Forschung auf dem Gebiet kleinmolekularer Wirkstoffe bekanntgegeben. Die Nuvisan Gruppe mit Sitz in Neu-Ulm, Deutschland, ist ein internationaler Dienstleister im Bereich der klinischen Studien, Labordienstleistungen und der Auftragsfertigung für die pharmazeutische Industrie. 40. Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte Vorschüsse und KrediteDie Vergütung der im Geschäftsjahr tätigen Vorstandsmitglieder setzte sich wie folgt zusammen: Gesamtbezüge des Vorstandsscroll
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Beizulegender Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt In den Gesamtbezügen des Vorstands waren bei der Festvergütung 551 Tsd. € (Vorjahr: 583 Tsd. €), bei den Sachbezügen und sonstigen Leistungen 374 Tsd. € (Vorjahr: 1.000 Tsd. €), bei der kurzfristigen variablen Barvergütung 643 Tsd. € (Vorjahr: 581 Tsd. €) und bei der langfristigen aktienbasierten Barvergütung 827 Tsd. € (Vorjahr: 874 Tsd. €) enthalten, die die Vorstandsmitglieder von unserer Tochtergesellschaft Bayer Consumer Care AG, Schweiz, erhalten haben. Vom Dienstzeitaufwand für Pensionszusagen entfallen 256 Tsd. € (Vorjahr: 328 Tsd. €) auf bei ausländischen Tochtergesellschaften bestehende Zusagen. Die Vorstandsmitglieder nehmen an aktienbasierten Vergütungsprogrammen teil ("Aspire"). Es handelt sich hierbei jeweils um vierjährige Programme, die während ihrer Laufzeit ratierlich erdient werden. Die beizulegenden Zeitwerte dieser Programme zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Gewährung sind Bestandteil der Gesamtbezüge und in der vorstehenden Übersicht als langfristige aktienbasierte Barvergütung ("Aspire") ausgewiesen. Die im Jahr 2019 erdienten Ansprüche - sowohl aus dem im Jahr 2019 neu gewährten Programm als auch aus den noch laufenden Vorjahresprogrammen - sind in der nachstehenden Übersicht ausgewiesen. Dort werden zudem die Wertänderungen von bisher bestehenden Ansprüchen aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen, die vor 2019 erworben wurden, gezeigt. Bis zum Jahr 2015 erhielten Mitglieder des Vorstands zudem 50 % ihrer kurzfristigen variablen Vergütung in Form von virtuellen Bayer-Aktien. Deren Auszahlung erfolgt nach dreijähriger Sperrfrist abhängig von dem dann geltenden Kurs der Bayer-Aktie zusammen mit der Auszahlung des finanziellen Gegenwerts des während der Haltefrist entstandenen Anspruchs auf Dividenden. Die Wertänderungen der virtuellen Aktien bis zum Auszahlungszeitpunkt (einschließlich der Dividendenansprüche während der Haltefrist) sind ebenfalls in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Im Aufwand des Geschäftsjahres waren hinsichtlich langfristiger variabler Barvergütung über virtuelle Bayer-Aktien sowie langfristiger aktienbasierter Barvergütung ("Aspire") damit abweichend von der Berücksichtigung in den Gesamtbezügen die folgenden Aufwandskomponenten enthalten: Mehrjährige variable Vergütung des Vorstandsscroll
In der langfristigen aktienbasierten Barvergütung ("Aspire") entfielen von den im Geschäftsjahr erdienten Ansprüchen 359 Tsd. € (Vorjahr: 425 Tsd. €) und von der Wertänderung von in Vorjahren erdienten Ansprüchen 2 Tsd. € (Vorjahr: -344 Tsd. €) auf Ansprüche gegenüber unserer Tochtergesellschaft Bayer Consumer Care AG, Schweiz. Aufwendungen für Pensionszusagen sind bei der Bayer AG für die während des Geschäftsjahres tätigen Vorstandsmitglieder in Höhe von 2.496 Tsd. € (Vorjahr: 2.417 Tsd. €) angefallen. Es handelte sich dabei um den Dienstzeitaufwand aus den Pensionszusagen sowie die Firmenbeiträge zur Bayer-Pensionskasse bzw. zur Rheinischen Pensionskasse. Daneben haben sich im Ergebnis die Aufzinsung von in Vorjahren bereits erworbenen Ansprüchen sowie versicherungsmathematische Gewinne und Verluste ausgewirkt. Unter Einbeziehung dieser Komponenten ergab sich ein Aufwand von 5.694 Tsd. € (Vorjahr: 3.908 Tsd. €). Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen belief sich zum Abschlussstichtag auf 28.827 Tsd. € (Vorjahr: 22.237 Tsd. €). Die Bezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen 11.911 Tsd. € (Vorjahr: 12.627 Tsd. €). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für frühere Vorstandsmitglieder und Hinterbliebene waren im Jahresabschluss der Bayer AG mit 160.082 Tsd. € (Vorjahr: 158.931 Tsd. €) passiviert. Insgesamt beliefen sich die Bezüge des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr auf 3.939 Tsd. € (Vorjahr: 3.897 Tsd. €). Hierin enthalten waren Sitzungsgelder von 132 Tsd. € (Vorjahr: 134 Tsd. €). Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine Kredite an Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr erfolgten keine Darlehensablösungen. Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der im zusammengefassten Lagebericht von Bayer-Konzern und Bayer AG dargestellte Vergütungsbericht. 41. Vorschlag zur GewinnverwendungDer Jahresabschluss der Bayer AG weist einen Bilanzgewinn von 2.751 Mio. € aus. Zur Verwendung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine Dividende von 2,80 € je dividendenberechtigter Aktie (982.424.082 Stück) auf das für 2019 dividendenberechtigte Grundkapital von 2.515 Mio. € zu zahlen. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Bayer-Konzerns sowie der Bayer AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Bayer-Konzerns bzw. der Bayer AG beschrieben sind.
Leverkusen, 18. Februar 2020 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand Werner Baumann Liam Condon Wolfgang Nickl Stefan Oelrich Heiko Schipper Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Abbildung von Restrukturierungssachverhalten 2. Derivative Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäften 3. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss), b) Prüferisches Vorgehen 1. Abbildung von Restrukturierungssachverhaltena) Die gesetzlichen Vertreter der Bayer Aktiengesellschaft haben Ende 2018 ein umfassendes Restrukturierungsprogamm für den gesamten Konzern angekündigt. Das Programm beinhaltet im Wesentlichen den Abbau von bis zu 12.000 Arbeitsplätzen in den folgenden drei Geschäftsjahren. Ein nicht unerheblicher Teil des Stellenabbaus entfällt auf Deutschland, wo aufgrund von Betriebsvereinbarungen bis 2025 betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. Nachdem bereits in 2018 erste Gespräche mit den Arbeitnehmergremien und in einzelnen Fällen auch mit den Arbeitnehmern der betroffenen Bereiche geführt worden sind, sind im Berichtsjahr schließlich alle Arbeitnehmer der betroffenen Bereiche informiert worden und es sind zum Teil bereits entsprechende Aufhebungsvereinbarungen mit diesen unterzeichnet worden. Für die bis zum Ende des Berichtsjahres konkretisierten Abfindungsverpflichtungen wurde eine Rückstellung in Höhe von Mio. EUR 582 bei der Bayer Aktiengesellschaft gebildet. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Bilanzierung und die Bewertung der Rückstellung in einem hohen Maß auf ermessenbehafteten Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruhen. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zur Restrukturierungsrückstellung sind in Abschnitt 25 des Anhangs enthalten. b) Wir haben geprüft, ob für den Sachverhalt eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 HGB zu Recht und in zutreffender Höhe gebildet worden ist. Dazu haben wir überprüft, ob eine Außenverpflichtung vorliegt, die bis zum Jahresabschlussstichtag rechtlich oder wirtschaftlich verursacht wurde, und mit deren Inanspruchnahme zu rechnen ist. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Erfüllung dieser Ansatzkriterien sowie die sachgerechte Bewertung der Restrukturierungsrückstellung beurteilt. Hierfür haben wir die entsprechenden Nachweise und Berechnungsunterlagen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Wir haben die den Nachweisen und Berechnungsgrundlagen zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter dahingehend kritisch gewürdigt und plausibilisiert, inwieweit Ansatz und Bewertung der Rückstellungen zutreffend sind. Insbesondere haben wir Unterlagen (Beschlüsse, Protokolle, Präsentationen) dahingehend ausgewertet, ob bis zum Zeitpunkt der Jahresabschlussaufstellung hinreichend konkrete Beschlüsse zu Restrukturierungsprogrammen und einzelnen Bestandteilen der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen getroffen worden sind. Für die bereits mit Arbeitnehmern abgeschlossenen Aufhebungsvereinbarungen haben wir geprüft, ob die hierfür gebildeten Rückstellungen sich aus den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Sofern noch keine einzelvertraglichen Aufhebungsvereinbarungen abgeschlossen worden sind, haben wir zur Plausibilisierung der Höhe der Rückstellungen u. a. die in den Personalabteilungen entwickelten Restrukturierungsprogramme zum Stellenabbau hinsichtlich der gesetzten Prämissen zu Umfang und Höhe der Abfindungsangebote an Arbeitnehmer und zu den erwarteten Annahmequoten - auch auf Basis der bisher gemachten Erfahrungen - analysiert und mit den Verantwortlichen in den Personalabteilungen diskutiert. 2. Derivative Finanzinstrumente - Bilanzierung von Sicherungsgeschäftena) Die Bayer Aktiengesellschaft schließt eine Vielzahl unterschiedlicher derivativer Finanzinstrumente zur Absicherung gegen Währungs-, Zins-, Kurs- und Preisrisiken aus dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb mit externen Vertragspartnern und Konzerngesellschaften ab. Basis dafür ist die von den gesetzlichen Vertretern vorgegebene Sicherungspolitik, die in entsprechenden internen Richtlinien dokumentiert ist. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist es, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Volatilitäten zu reduzieren, welche auf Veränderungen von Wechselkursen, Zinssätzen, Aktienkursen und Marktpreisen zurückzuführen sind. Das Nominalvolumen der mit externen Vertragspartnern abgeschlossenen Derivate beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf Mrd. EUR 19,9. Mit Konzerngesellschaften sind gegenläufige Derivate von nominal Mrd. EUR 5,6 abgeschlossen. Die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten (Marktwerte) ermittelt. Diese betragen zum 31. Dezember 2019 netto Mio. EUR -107 und sind in Höhe von netto Mio. EUR 57 als Rückstellung für drohende Verluste bilanziell erfasst. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte aufgrund der hohen Komplexität und Anzahl der Geschäfte sowie der umfangreichen Anforderungen an Bilanzierung und Berichterstattung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu der Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten sind in Abschnitt 34 des Anhangs enthalten. Die Risikoberichterstattung mit Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten erfolgt im zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt 3.2. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten aus dem Bereich Financial Risk unter anderem die vertraglichen und finanztechnischen Grundlagen gewürdigt und die Bilanzierung der diversen Sicherungsgeschäfte nachvollzogen. Zusammen mit den Spezialisten haben wir das eingerichtete interne Kontrollsystem der Gesellschaft im Bereich der derivativen Finanzinstrumente einschließlich der internen Überwachung der Einhaltung der Sicherungspolitik gewürdigt und die Kontrollen hinsichtlich Design, Implementierung und Wirksamkeit geprüft. Ferner haben wir bei der Prüfung der Bewertung der Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert die ordnungsmäßige systemseitige Implementierung der Methoden nachvollzogen und die Berechnungsmethoden auf Basis von Marktdaten für repräsentativ ausgewählte Stichproben nachvollzogen. Weiterhin haben wir uns zur Beurteilung der Vollständigkeit der erfassten Geschäfte auf einen Portfolioabgleich mit den Gegenparteien gestützt. Hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme und der Effektivitätsbeurteilung von Sicherungsgeschäften haben wir im Wesentlichen rückblickend die Sicherungsgrade der Vergangenheit beurteilt. 3. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmena) Zum 31. Dezember 2019 werden im Jahresabschluss der Bayer Aktiengesellschaft Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von Mrd. EUR 49,1 (58,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Bayer Aktiengesellschaft hat zum Abschlussstichtag die Werthaltigkeit der Beteiligungsbuchwerte durch intern durchgeführte Unternehmensbewertungen überprüft. Für alle wesentlichen Beteiligungen wird durch die Bayer Aktiengesellschaft ein Gesamtunternehmenswert ermittelt, welcher um die Nettofinanzposition korrigiert wird. Der so ermittelte Eigenkapitalwert wird dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt. Die Gesamtunternehmenswerte werden als Barwert der von den gesetzlichen Vertretern erwarteten künftigen Zahlungsströme mittels Discounted Cashflow-Modellen ermittelt. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten sowie der Bestimmung der Nettofinanzposition abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Bereits geringfügige Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes können wesentliche Auswirkungen haben. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Bayer Aktiengesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen und deren Werthaltigkeit sind im Anhang in Kapitel 4 und 15 enthalten. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir beurteilt, ob das für die Ermittlung des Gesamtunternehmenswerts jeweils herangezogene Bewertungsmodell die konzeptionellen Anforderungen der relevanten Bewertungsstandards zutreffend abbildet und die Berechnungen in dem Modell korrekt erfolgen. Bei den von der Bayer Aktiengesellschaft durchgeführten Bewertungen haben wir uns davon überzeugt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht mittels Discounted Cashflow-Verfahren unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Hierzu haben wir überprüft, ob die zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die angesetzten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage darstellen. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern und Prämissen der Planung gestützt. Wir haben auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter durch Abgleich mit Marktdaten geprüft und das Berechnungsschema sachlogisch und rechnerisch nachvollzogen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b EnWGWir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen erfüllt. Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil hierzu zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zur Führung getrennter Konten sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. Mai 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Prof. Dr. Frank Beine.
München, den 19. Februar 2020 Deloitte GmbH Prof. Dr. Beine, Wirtschaftsprüfer Mehren, Wirtschaftsprüfer Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten LageberichtsFolgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im zusammengefassten Lagebericht sind solche Angaben, die weder nach §§ 289 bis 289f, 315 bis 315d HGB vorgeschrieben noch von DRS 20 gefordert sind.
Organe der GesellschaftAufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrats bekleiden die nachstehenden Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2019; bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens) und nahmen wie aufgeführt an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie jeweils angehörten, teil: Werner WenningLeverkusen (geb. 21.10.1946) Vorsitzender des Aufsichtsrats seit Oktober 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayer AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 25 von 25 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Oliver ZühlkeSolingen (geb. 11.12.1968) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit Juli 2015 Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2007 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Bayer Teilnahme an 13 von 21 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. Paul AchleitnerMünchen (geb. 28.9.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2002 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Bank AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 18 von 19 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. rer. nat. Simone Bagel-TrahDüsseldorf (geb. 10.1.1969) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2014 Vorsitzende des Aufsichtsrats der Henkel AG & Co. KGaA und der Henkel Management AG sowie des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 11 von 11 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Norbert W. BischofbergerHillsborough, USA (geb. 10.1.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 President and Chief Executive Officer bei Kronos Bio, Inc. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 11 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen André van BroichDormagen (geb. 19.6.1970) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Vorsitzender des Betriebsrats - Standort Dormagen Teilnahme an 19 von 19 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Ertharin CousinChicago, USA (geb. 12.5.1957) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2019 Selbstständige Beraterin Teilnahme an 2 von 2 Aufsichtsrats-Sitzungen Thomas EbelingMuri bei Bern, Schweiz (geb. 9.2.1959) Mitglied des Aufsichtsrats bis September 2019 Selbstständiger Berater Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 8 von 9 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Thomas ElsnerDüsseldorf (geb. 24.4.1958) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Vorsitzender des Konzernsprecherausschusses Bayer Vorsitzender des Sprecherausschusses Bayer AG Leverkusen Teilnahme an 18 von 18 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Johanna W. (Hanneke) FaberAmstelveen, Niederlande (geb. 19.4.1969) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2016 President Europe bei Unilever N.V./plc (bis April 2019) President Global Foods & Refreshments bei Unilever N.V./plc (seit Mai 2019) Teilnahme an 9 von 11 Aufsichtsrats-Sitzungen Colleen A. GogginsPrinceton, USA (geb. 9.9.1954) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Selbstständige Beraterin Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 13 von 14 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Robert GundlachVelten (geb. 23.11.1957) Mitglied des Aufsichtsrats seit Dezember 2019 Vorsitzender des Betriebsrats - Standort Berlin Teilnahme an 0 von 0 Aufsichtsrats-Sitzungen Heike HausfeldLeverkusen (geb. 19.9.1965) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Vorsitzende des Betriebsrats - Standort Leverkusen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 14 von 14 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Reiner HoffmannWuppertal (geb. 30.5.1955) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2006 Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Teilnahme an 8 von 11 Aufsichtsrats-Sitzungen Frank LöllgenKöln (geb. 14.6.1961) Mitglied des Aufsichtsrats seit November 2015 Landesbezirksleiter Nordrhein der IG Bergbau, Chemie, Energie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 15 von 15 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Prof. Dr. Wolfgang PlischkeAschau im Chiemgau (geb. 15.9.1951) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2016 Selbstständiger Berater Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 17 von 17 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Petra Reinbold-KnapeGladbeck (geb. 16.4.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 16 von 17 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Detlef RenningsKrefeld (geb. 29.4.1965) Mitglied des Aufsichtsrats bis November 2019 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats CURRENTA Vorsitzender des Betriebsrats CURRENTA - Standort Uerdingen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 9 von 10 Aufsichtsrats-Sitzungen Sabine SchaabMettmann (geb. 25.6.1966) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2017 Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats - Standort Elberfeld Teilnahme an 13 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Michael Schmidt-KießlingSchwelm (geb. 24.3.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Betriebsrats - Standort Elberfeld Teilnahme an 10 von 11 Aufsichtsrats-Sitzungen Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Otmar D. WiestlerBerlin (geb. 6.11.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2014 Präsident der Herman von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Teilnahme an 11 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Prof. Dr. Norbert Winkeljohann *Osnabrück (geb. 5.11.1957) Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2018 Selbstständiger Unternehmensberater Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 18 von 18 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen
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Sachverständiges Mitglied im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG Ständige Ausschüsse des Aufsichtsrats der Bayer AG (Stand 31. Dezember 2019)Präsidium/VermittlungsausschussWenning (Vorsitz), Achleitner, Reinbold-Knape, Zühlke PrüfungsausschussWinkeljohann * (Vorsitz), Elsner, Löllgen, Plischke, Wenning, Zühlke PersonalausschussWenning (Vorsitz), Achleitner, van Broich, Hausfeld NominierungsausschussWenning (Vorsitz), Achleitner InnovationsausschussPlischke (Vorsitz), Bischofberger, van Broich, Reinbold-Knape, Schaab, Wenning, Wiestler, Zühlke Ausschuss zum Rechtskomplex GlyphosatWenning (Vorsitz), Achleitner, van Broich, Elsner, Goggins, Reinbold-Knape, Winkeljohann, Zühlke VorstandMitglieder des Vorstands bekleiden die nachstehend genannten Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2019, bei Ausscheiden aus dem Vorstand während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens): Werner Baumann(geb. 6.10.1962) Vorsitzender Mitglied des Vorstands seit 1.1.2010, bestellt bis 30.4.2021 Liam Condon(geb. 27.2.1968) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2023 Wolfgang Nickl(geb. 9.5.1969) Mitglied des Vorstands seit 26.4.2018, bestellt bis 25.4.2021
Stefan Oelrich(geb. 1.6.1968) Mitglied des Vorstands seit 1.11.2018, bestellt bis 31.10.2021
Heiko Schipper(geb. 21.8.1969) Mitglied des Vorstands seit 1.3.2018, bestellt bis 28.2.2021
Mitglieder des Vorstands bis 31. Dezember 2019Dr. Hartmut Klusik(geb. 30.7.1956) Arbeitsdirektor
Kemal Malik(geb. 29.9.1962) Geschäftsbericht 2019Bericht des AufsichtsratsLiebe Aktionärinnen und Aktionäre,der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, prüften die Mitglieder des Aufsichtsrats - teilweise vorbereitet durch die Ausschüsse - die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder verabschiedeten sie aufgrund von schriftlichen Informationen. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der Divisionen und der wichtigen Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland waren Gegenstand eingehender Erörterung. Wechsel im AufsichtsratThomas Ebeling hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 30. September 2019 niedergelegt. Mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 wurde Ertharin Cousin gerichtlich zu dessen Nachfolgerin bestellt. Mit Ablauf des 29. November 2019 schied Detlef Rennings aus dem Aufsichtsrat aus. Mit Wirkung zum 18. Dezember 2019 wurde Robert Gundlach gerichtlich zu dessen Nachfolger bestellt. Arbeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat trat im Jahr 2019 zu 11 Sitzungen zusammen. Kein Aufsichtsratsmitglied hat nur an der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, oder weniger teilgenommen. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Geschäftsjahr 2019 rund 92 Prozent, wobei die gegenüber dem Vorjahr leicht geringere Teilnahmequote insbesondere durch die mehrmonatige Erkrankung eines Mitglieds beeinflusst ist. Eine individualisierte Übersicht über die Teilnahme der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist im Kapitel "Organe der Gesellschaft" unter "Weitere Informationen" zu finden. Die Mitglieder des Vorstands nahmen regelmäßig an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Bei Bedarf tagte der Aufsichtsrat ohne den Vorstand bzw. nur unter Teilnahme des Vorstandsvorsitzenden. Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats standen Fragen der Strategie, des Portfolios und der Geschäftsentwicklung. Drei besondere Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit, mit denen sich der Aufsichtsrat jeweils in mehreren Sitzungen befasst hat, sind hervorzuheben: erstens die Schlussfolgerungen aus der Nichtentlastung des Vorstands durch die Hauptversammlung und die notwendigen Maßnahmen, um das Vertrauen der Aktionäre zurückzugewinnen. Zweitens der Rechtskomplex Glyphosat, mit dem sich der Aufsichtsrat und mehrere seiner Ausschüsse intensiv befassten. Und drittens die Verkäufe mehrerer Geschäfte sowie das Effizienzprogramm Bayer 2022. Diese Themen waren zudem zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats Gegenstand eines intensiven Informationsaustauschs zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden sowie weiteren Mitgliedern des Vorstands. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich in seinen einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig mit folgenden Themen: In seiner Sitzung im Februar behandelte der Aufsichtsrat den Geschäftsbericht 2018, die Tagesordnung für die Hauptversammlung 2019, den Risikobericht, die Unternehmensstrategie, den geplanten Verkauf der Currenta-Beteiligung, die Folgerungen aus der im Jahr 2018 durchgeführten Effizienzprüfung und fasste Beschlüsse über die Vorstandsvergütung. Des Weiteren befasste sich der Aufsichtsrat, vorbereitet durch entsprechende Beratungen im Prüfungsausschuss, intensiv mit den Abläufen bei der Investition in den Bau der letztlich nicht in Betrieb genommenen Faktor-Vlll-Anlage in Wuppertal. Der Aufsichtsrat kam zu dem Ergebnis, dass es in diesem Zusammenhang keine Anhaltspunkte für mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands gibt. Schließlich fasste der Aufsichtsrat erneut einen Beschluss über die weitere Reduktion der Covestro-Beteiligung. In seiner Sitzung im April erörterte der Aufsichtsrat den bisherigen Geschäftsverlauf im laufenden Jahr sowie die bevorstehende Hauptversammlung. Er befasste sich mit dem von Prof. Dr. Mathias Habersack erstellten Rechtsgutachten, demzufolge die Vorstandsmitglieder ihre Sorgfaltspflichten bei Vereinbarung und Vollzug der Monsanto-Übernahme nicht verletzt haben, sowie auf Basis mittlerweile aktualisierter Informationen erneut mit der Frage der Angemessenheit des Kaufpreises für Monsanto. In einer unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung durchgeführten außerordentlichen Sitzung erörterte der Aufsichtsrat, welche Folgerungen aus der Nichtentlastung des Vorstands und aus der unterhalb der üblichen Mehrheiten liegenden Zustimmungsquote zur Entlastung des Aufsichtsrats zu ziehen sind. Nach ausführlicher Diskussion der in der Hauptversammlung und auch in deren Vorfeld von Investoren geäußerten Einschätzungen sowie der vorliegenden Rechtsgutachten zur Frage der Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Vorstandsmitglieder im Zusammenhang mit der Monsanto-Transaktion fasste der Aufsichtsrat einstimmig den Beschluss, dem Vorstand das Vertrauen auszusprechen und seine Strategie weiter zu unterstützen. Des Weiteren einigte sich der Aufsichtsrat auf Themen, die in einer kurzfristig einzuberufenden außerordentlichen Sitzung detailliert erörtert werden sollen. Die Sitzung wurde überwiegend ohne Teilnahme von Vorstandsmitgliedern durchgeführt. In einer außerordentlichen Sitzung im Mai stimmte der Aufsichtsrat dem Verkauf des Coppertone(tm)-Geschäfts an Beiersdorf zu. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung im Juni stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb der ausstehenden Anteile an BlueRock Therapeutics zu, genehmigte Investitionen in eine Dicamba-Produktionsanlage und richtete einen Sonderausschuss des Aufsichtsrats zur Behandlung des Rechtskomplexes Glyphosat ein. In einem anschließenden ganztägigen Workshop befasste sich der Aufsichtsrat jeweils unter Hinzuziehung interner und externer Experten intensiv mit dem Verfahrensstand des Rechtskomplexes Glyphosat, mit der Entwicklung der Reputation von Bayer und der Kommunikations- und Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Entwicklung des Aktienkurses und der Interaktionen mit Investoren. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung im Juli stimmte der Aufsichtsrat dem Verkauf des Dr. Scholl's(tm)-Geschäfts zu. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung im August genehmigte der Aufsichtsrat die Veräußerung des 60-prozentigen Anteils an Currenta und erörterte im Einzelnen den Status des Verkaufsprozesses für das Animal-Health-Geschäft. Zudem genehmigte der Aufsichtsrat den Rückerwerb der bestehenden Hybridanleihe und die Begebung einer neuen Hybridanleihe. In einer weiteren außerordentlichen Aufsichtsratssitzung im August genehmigte der Aufsichtsrat den Verkauf des Animal-Health-Geschäfts. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung im September fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse über die einvernehmliche vorzeitige Beendigung der Vorstandsbestellung und des Vorstandsvertrags von Kemal Malik zum 31. Dezember 2019 sowie über die Zuständigkeitsverteilung innerhalb des Vorstands ab Januar 2020 und erörterte die Überarbeitung des Systems der Vorstandsvergütung. Er befasste sich in der Sitzung zudem detailliert mit der Konzernstrategie, der Strategie der einzelnen Divisionen und der Nachhaltigkeitsstrategie sowie dem Effizienzprogramm Bayer 2022 und dem Finanzausblick. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung im November genehmigte der Aufsichtsrat die Auslagerung von IT-Aktivitäten sowie den Verkauf der Beteiligung an der CRISPR Therapeutics AG. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung im Dezember beschloss der Aufsichtsrat das künftige System der Vorstandsvergütung und passte turnusmäßig die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie die Pensionen der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder an. Er befasste sich intensiv mit dem Rechtskomplex Glyphosat, der Planung für 2020-2022, Fragen des Ratings und der Finanzierung und behandelte den möglichen Erwerb eines lokalen Geschäfts im Bereich Consumer Health. Der Aufsichtsrat erörterte die Personalentwicklung innerhalb des Unternehmens, insbesondere in Hinblick auf künftige Vorstandskandidaten und -kandidatinnen und unter Berücksichtigung von Diversitätsaspekten. Zudem beschloss er eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und passte die Fassung der Satzung an. Schließlich behandelte er die künftigen gesetzlichen Anforderungen an den Umgang mit Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Parties Transactions) und den geplanten Abschluss einer Vereinbarung mit einem Aktionär über die Durchführung einer freiwilligen Sonderprüfung. Eine im Anschluss an die Sitzung vorgesehene Fortbildungs- und Diskussionsveranstaltung musste aus Zeitgründen verschoben werden und soll im April nachgeholt werden. Ausschüsse des AufsichtsratsAls Ausschüsse des Aufsichtsrats bestehen ein Präsidium, ein Prüfungsausschuss, ein Personalausschuss, ein Nominierungsausschuss, ein Innovationsausschuss sowie der im Geschäftsjahr eingerichtete Sonderausschuss zur Behandlung des Rechtskomplexes Glyphosat. Die aktuelle Zusammensetzung der Ausschüsse ist in dem Kapitel "Organe der Gesellschaft" unter "Weitere Informationen" zu finden. Die Sitzungen und Entscheidungen der Ausschüsse, insbesondere die Sitzungen des Prüfungsausschusses, wurden durch Berichte und andere Informationen des Vorstands vorbereitet. Über die Sitzungen der Ausschüsse wurde im Plenum berichtet. Präsidium: Diesem Ausschuss gehören neben dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter je ein weiterer Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Das Präsidium hat insbesondere die Aufgabe, als Vermittlungsausschuss gemäß dem Mitbestimmungsgesetz tätig zu werden. Dabei soll es dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern unterbreiten, wenn im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Aufsichtsratsstimmen nicht erreicht wurde. Daneben sind dem Präsidium bestimmte Entscheidungsbefugnisse im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen übertragen, einschließlich einer Anpassung der Satzung in diesem Zusammenhang. Weiterhin kann der Aufsichtsrat fallweise bestimmte Zuständigkeiten an das Präsidium übertragen. Schließlich kann das Präsidium bei der Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen tätig werden. Das Präsidium kam im Jahr 2019 im Februar zu einer Sitzung zusammen und bereitete bei dieser Sitzung Empfehlungen an den Aufsichtsrat zum Umgang mit den Ergebnissen der mit externer Unterstützung durchgeführten Effizienzprüfung vor. Diese umfassten eine verstärkte Befassung des Aufsichtsrats mit potenziellen Vorstandskandidatinnen und -kandidaten, den Onboarding-Prozess für neue Aufsichtsratsmitglieder und Möglichkeiten zur Interaktion zwischen Aufsichtsratsmitgliedern außerhalb der Sitzungen. In einer schriftlichen Abstimmung im Mai bereitete das Präsidium die Einsetzung des Sonderausschusses des Aufsichtsrats zur Behandlung des Rechtskomplexes Glyphosat und die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsberaters für den Aufsichtsrat vor. Mit schriftlichem Beschluss vom Mai 2019 passte das Präsidium zudem die Fassung der Satzung in Hinblick auf die ausgelaufenen Ermächtigungen über das Genehmigte Kapital I und das Genehmigte Kapital II an. Prüfungsausschuss: Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Vertretern der Anteilseigner und drei Arbeitnehmervertretern. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Prof. Dr. Norbert Winkeljohann, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, die bei einem Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses vorliegen müssen. Der Prüfungsausschuss tagt regelmäßig viermal im Jahr. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere die Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit und Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Er bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Vereinbarungen mit dem Abschlussprüfer (insbesondere den Prüfungsauftrag, die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung) vor. Der Ausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat einen begründeten Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers und trifft geeignete Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers festzustellen und zu überwachen. Seine Prüfung bezieht sich insbesondere darauf, ob die gesetzlichen Anforderungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses eingehalten wurden und ob die Darstellungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns widerspiegeln. Der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand nahmen an den Ausschussitzungen regelmäßig teil. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen ebenfalls an allen Sitzungen teil und berichteten ausführlich über die Prüfungstätigkeit und die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses sowie der Quartalsmitteilungen. Der Prüfungsausschuss erörterte in jeder seiner Sitzungen bei Bedarf neue Entwicklungen im Bereich der Compliance sowie die aktuellen Berichte der Konzernrevision. In den einzelnen Sitzungen des Prüfungsausschusses wurden zudem die folgenden Themen schwerpunktmäßig behandelt: In seiner Sitzung im Februar befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss. Daneben behandelte er intensiv den Risikobericht, der das Risikofrüherkennungssystem und den Bericht über das Interne Kontrollsystem (ICS) umfasst. Des Weiteren befasste sich der Prüfungsausschuss mit Entwicklungen zu Compliance- und Rechtsfällen, darunter sehr ausführlich mit dem Rechtskomplex Glyphosat und seinen möglichen Auswirkungen auf Bayer. Des Weiteren erörterte der Prüfungsausschuss gestützt auf einen Bericht der Konzernrevision die Abläufe bei der Investition in den Bau der letztlich nicht in Betrieb genommenen Faktor-Vlll-Anlage in Wuppertal. Der Prüfungsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass es in diesem Zusammenhang keine Anhaltspunkte für mögliche Pflichtverletzungen des Vorstands gibt, und beschloss eine entsprechende Empfehlung an den Aufsichtsrat. Schließlich unterbreitete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat eine Beschlussempfehlung zur Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung. Schwerpunkte der April-Sitzung waren der Jahresbericht des Compliance-Officer, der Jahresbericht der Konzernrevision sowie die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten für den Jahresabschluss 2019. In der Sitzung im Juli wurden neben der Quartalsberichterstattung die Integration der früheren Monsanto-Gesellschaften in das Interne Kontrollsystem und der Stand der Integration der früheren Monsanto-Gesellschaften in die Bayer-Accounting-Prozesse behandelt. Außerdem befasste sich der Ausschuss im Rahmen des Risikomanagements insbesondere mit dem Risiko der gesellschaftlichen Akzeptanz sowie mit der anstehenden Prüfung der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). In seiner Sitzung im November befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem Jahresbericht der Steuerabteilung und der Finanzabteilung, dem Stand der Prüfungsplanung der Konzernrevision, der durchgeführten Prüfung nach § 32 WpHG (EMIR), dem Stand der DPR-Prüfung sowie dem Prüfungsbudget des Abschlussprüfers für 2020 und dem Rahmen für dessen Nichtprüfungsleistungen. Personalausschuss: Auch der Personalausschuss ist paritätisch besetzt und besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und drei weiteren Aufsichtsratsmitgliedern. Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsratsplenums vor, das über Bestellung und Widerruf der Bestellung von Vorstandsmitgliedern entscheidet. Der Personalausschuss beschließt anstelle des Aufsichtsrats über die Anstellungsverträge der Mitglieder des Vorstands. Die Beschlussfassung über die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die einzelnen Vergütungsbestandteile und die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems liegt jedoch beim Aufsichtsratsplenum, dem der Personalausschuss entsprechende Beschlussempfehlungen unterbreitet. Zudem berät er über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Der Vorstandsvorsitzende nahm regelmäßig an den Sitzungen des Personalausschusses teil, soweit nicht ihn selbst betreffende Themen behandelt wurden. Der Personalausschuss trat zu drei Sitzungen zusammen. Gegenstand der Beratungen und Beschlussfassungen waren Fragen der Vorstandsvergütung und der Vorstandsverträge. Des Weiteren befasste sich der Personalausschuss mit dem einvernehmlichen vorzeitigen Ausscheiden von Kemal Malik aus dem Vorstand und dem ab 2020 vorgesehenen System der Vorstandsvergütung, das in zwei Sitzungen ausführlich behandelt wurde. Nominierungsausschuss: Der Nominierungsausschuss wird vorbereitend bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat tätig. Er schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem weiteren Vertreter der Anteilseigner im Präsidium. Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtsjahr einmal und beschloss, dem Aufsichtsrat als Nachfolgerin für Thomas Ebeling, der mit Wirkung zum 30. September 2019 aus dem Aufsichtsrat ausschied, Ertharin Cousin vorzuschlagen. In mehreren Beratungen außerhalb von Sitzungen erörterten die Mitglieder des Nominierungsausschusses mögliche Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz im Falle des Ausscheidens des derzeitigen Vorsitzenden. Innovationsausschuss: Der Innovationsausschuss befasst sich insbesondere mit der Innovationsstrategie und dem Innovationsmanagement, der Strategie zum Schutz des geistigen Eigentums sowie wichtigen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen von Bayer. In seinem Zuständigkeitsbereich berät und überwacht der Ausschuss die Geschäftsführung und bereitet eventuelle Aufsichtsratsbeschlüsse vor. Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und fünf weiteren Aufsichtsratsmitgliedern und ist paritätisch besetzt. An den Sitzungen des Innovationsausschusses nehmen regelmäßig der Vorstandsvorsitzende und der Innovationsvorstand teil. Der Innovationsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal. Er behandelte in seiner Sitzung im Februar das neue Innovationsmodell für die Pharmaforschung und -entwicklung. In seiner Sitzung im September befasste sich der Ausschuss mit Innovationen im Bereich Weed Management bei Crop Science. Ausschuss zum Glyphosat-Rechtskomplex: Der Ausschuss für die Behandlung des Rechtskomplexes Glyphosat wurde als nichtständiger Ausschuss eingesetzt. Er begleitet den Rechtskomplex Glyphosat intensiv und überwacht und berät den Vorstand zu den damit zusammenhängenden Themen. Dem Ausschuss gehören acht Mitglieder an, jeweils vier Anteilseignervertreter und vier Arbeitnehmervertreter. Zu den Sitzungen des Ausschusses wird auch der vom Aufsichtsrat beauftragte unabhängige Rechtsberater John H. Beisner hinzugezogen. John H. Beisner hat die Aufgabe, den Aufsichtsrat zum Rechtskomplex Glyphosat unabhängig zu beraten, unter Einschluss von Fragen der Prozesstaktik und der laufenden Mediation. Er hat für die Beratung des Aufsichtsrats, ohne in die Verteidigung von Bayer in dem Rechtskomplex involviert zu sein, umfassend Zugang zu allen relevanten Informationen und Unterlagen. Der Ausschuss tagte im Berichtsjahr dreimal. Er befasste sich in jeder seiner Sitzungen mit den gerade verhandelten und den unmittelbar bevorstehenden Gerichtsverhandlungen in dem Prozesskomplex, dem weiteren Prozesskalender, den laufenden Berufungsverfahren sowie dem Stand der Mediationsgespräche. Corporate GovernanceDer Aufsichtsrat beschäftigte sich mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen. Insbesondere fasste er in seiner Sitzung im September einen Beschluss über die zukünftige Zuständigkeitsverteilung im Vorstand und beschloss in seiner Sitzung im Dezember eine uneingeschränkte Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex. Des Weiteren berichtete der Aufsichtsratsvorsitzende in den Sitzungen des Aufsichtsrats zusammenfassend über seinen Dialog mit Investoren, den er im Rahmen von zwei "Roadshows" im Februar und November 2019 und in mehreren Einzelgesprächen mit Investoren führte. Jahres- und Konzernabschluss, AbschlussprüfungDer Jahresabschluss der Bayer AG wurde nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt, der Konzernabschluss nach HGB sowie entsprechend den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der zusammengefasste Lagebericht nach den Regeln des HGB. Der Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat den Jahresabschluss der Bayer AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft. Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer war Prof. Dr. Frank Beine. In seinen Prüfungsberichten erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass Bayer die Regeln des HGB, AktG bzw. die International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, eingehalten hat. Der Jahres- und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht haben uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erhalten. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in beiden Gremien in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers - ausführlich besprochen. Den Jahresabschluss, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht haben wir geprüft. Im Rahmen der Prüfung des zusammengefassten Lageberichts haben wir insbesondere auch die in den Lagebericht voll integrierte nichtfinanzielle Erklärung geprüft, die auch durch den Abschlussprüfer geprüft worden ist. Es bestanden keine Einwände. Wir stimmen daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss billigen wir. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem zusammengefassten Lagebericht und insbesondere der Beurteilung zur weiteren Entwicklung des Unternehmens sind wir einverstanden. Dies gilt auch für die Dividendenpolitik und die Entscheidungen zu den Rücklagen in der Gesellschaft. Dem Gewinnverwendungsvorschlag, der eine Dividende von 2,80 Euro pro Aktie vorsieht, schließen wir uns an. Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierten Leistungen im Geschäftsjahr 2019.
Leverkusen, 26. Februar 2020 Für den Aufsichtsrat Werner Wenning Vorsitzender A Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2019von Bayer-Konzern und Bayer AG1. Der Bayer-Konzern im Überblick1.1 Unternehmensprofil und Konzernstruktur
1.1.1 Unternehmensprofil"Health for all, hunger for none" - Hunger beenden, ein gesundes Leben für alle ermöglichen und dabei Ökosysteme schützen. Dazu wollen wir beitragen und dafür steht der Unternehmenszweck "Science for a better life". Die großen Fragen unserer Zeit können wir nur gemeinsam beantworten - unsere Kampagnen voranbringen in Deutschland und "This is why we science" in den USA unterstreichen unsere Haltung. Wir sind ein Life-Science-Unternehmen mit weltweit führenden Geschäften auf den Gebieten Gesundheit und Ernährung. Unsere innovativen Produkte tragen zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung bei. Wir helfen, Krankheiten vorzubeugen, zu lindern und zu heilen. Ebenso wollen wir eine zuverlässige Versorgung mit qualitativ hochwertigen Nahrungs- und Futtermitteln sowie pflanzlichen Rohstoffen sicherstellen - stets mit dem Ziel, die natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen. Wir wollen die Ertragskraft des Unternehmens stärken und Wert für unsere Kunden, Patienten, Aktionäre, Mitarbeiter und die Gesellschaft schaffen. Dabei sind Wachstum und Nachhaltigkeit integraler Bestandteil unserer Strategie. Unsere Unternehmenswerte Leadership (Führung), Integrität, Flexibilität und Effizienz (kurz LIFE) geben uns dabei die Richtung vor. Diese Kultur sorgt im gesamten Konzern für eine gemeinsame Identität. 1.1.2 KonzernstrukturKonzernstruktur zum 31. Dezember 2019Die Bayer AG ist Obergesellschaft des Konzerns und nimmt, vertreten durch ihren Vorstand, die wesentlichen Leitungsfunktionen des Gesamtunternehmens wahr. Hierzu gehören vor allem die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Ressourcenallokation, das Führungskräfte- und Finanzmanagement sowie die Leitung des konzernweiten operativen Geschäfts der Divisionen Crop Science, Pharmaceuticals und Consumer Health. Die Querschnittsfunktionen (Enabling Functions) unterstützen das operative Geschäft. Im Rahmen der Ende 2018 angekündigten Portfolio- und Strukturmaßnahmen ergaben sich folgende Konzernstrukturänderungen:
Mit dem Ziel einer Organisation und Infrastruktur, die das Geschäft bestmöglich unterstützen, passen wir darüber hinaus den Aufbau unserer Enabling Functions an. Im Geschäftsjahr haben wir u. a. die Funktionen Accounting & Taxes und Finance zur Enabling Function Group Finance zusammengeführt. Aufgabengebiete anderer Funktionen, u. a. Corporate Technology & Manufacturing und Corporate Supply Chain Management, werden zum Teil aufgelöst oder gehen in die Divisionen und andere Enabling Functions über. 2020 werden wir die geplanten Anpassungen fortsetzen, wenn wir u. a. die Funktionen Internal Audit und Risk Management zur Enabling Function Internal Audit and Risk Management zusammenführen. Zudem haben wir die Werteflüsse zu Beginn des Jahres 2020 vereinfacht und entsprechend unseren Strukturänderungen und unserer Steuerungslogik angepasst. Die Kosten der Enabling Functions werden nun den Ergebnisrechnungen der Divisionen direkt zugeordnet oder anhand einer reduzierten Anzahl von konzerneinheitlichen Allokationsschlüsseln vorgenommen. Weitere Details sowie Auswirkungen dieser Anpassungen auf unsere Finanzkennzahlen finden Sie in A 3.1.2 "Unternehmensausblick". Im September beschloss der Aufsichtsrat der Bayer AG mit Wirkung zum 1. Januar 2020 im Rahmen der Effizienzmaßnahmen, den Vorstand des Unternehmens von sieben auf fünf Vorstandsmitglieder zu verkleinern. Die Verantwortlichkeiten wurden innerhalb des Vorstands neu aufgeteilt. Struktur des Bayer-Konzerns 2019A 1.1.2/1 ![]() Crop Science ist auf den Gebieten Pflanzenschutz und Saatgut tätig und darin Weltmarktführer. Wir bieten eine breite Produktpalette mit hochwertigem Saatgut und verbesserten Pflanzeneigenschaften, innovativen chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln und digitalen Lösungen sowie einen umfassenden Kundenservice für die nachhaltige Landwirtschaft an. Wir vertreiben unsere Produkte hauptsächlich über Groß- und Einzelhändler oder auch direkt an den Landwirt. Produkte und Dienstleistungen zur Schädlings- und Unkrautbekämpfung vermarkten wir auch an professionelle Anwender außerhalb der Landwirtschaft. Unsere Pflanzenschutzmittel werden überwiegend in eigenen Produktionsstätten hergestellt. Zahlreiche dezentrale Formulier- und Abfüllstandorte ermöglichen es, schnell auf die Bedürfnisse der lokalen Märkte zu reagieren. Das Züchten, Vermehren, Produzieren bzw. Aufbereiten von Saatgut einschließlich Beizung erfolgen kundennah, entweder in eigenen Betrieben oder über Vertragsanbau. Bei Pharmaceuticals konzentrieren wir uns auf verschreibungspflichtige Produkte, insbesondere in den Bereichen Herz-Kreislauf und Frauengesundheit, sowie auf Spezialtherapeutika mit Fokus auf den Bereichen Onkologie, Hämatologie und Augenheilkunde. Zu der Division zählt auch das Geschäftsfeld Radiologie mit Medizingeräten zum Einsatz in der diagnostischen Bildgebung sowie mit hierfür benötigten Kontrastmitteln. Dabei gehören einige wichtige Produkte unseres Portfolios in ihren Indikationsgebieten zu den weltweit führenden Arzneimitteln. Unsere verschreibungspflichtigen Pharmaceuticals-Produkte vertreiben wir primär über Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser. Consumer Health ist ein führender Anbieter von verschreibungsfreien Medikamenten (OTC = Over the Counter), Nahrungsergänzungsmitteln, medizinischen Hautpflegeprodukten und anderen Self-Care-Lösungen in den Kategorien Dermatologie, Nahrungsergänzung, Magen-Darm-Gesundheit, Allergie und Erkältung sowie Schmerz und kardiovaskuläre Risikovorsorge (Schmerz und Kardio). Die Produkte werden in der Regel über Apotheken und Apothekenketten, Supermarkt- und Drogerieketten sowie Online-Händler verkauft. Unsere Geschäfte mit Sonnenschutzmitteln, Fußpflegeprodukten und verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten haben wir im Jahr 2019 vollständig veräußert. Die Enabling Functions fungieren als konzernweite Kompetenzzentren und bündeln die geschäftsunterstützenden Dienstleistungen. In der folgenden Tabelle sind nähere Informationen zu den Produkten und Aktivitäten der Divisionen aufgeführt. Produkte und Aktivitäten der DivisionenA 1.1.2/2 scroll
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Die Reihenfolge der aufgeführten Produkte lässt nicht auf deren Bedeutung schließen. Wir betreiben weltweit Standorte, an denen zum Teil auch divisionsübergreifend Tätigkeiten ausgeführt werden. Zum 31. Dezember 2019 waren wir mit 392 konsolidierten Gesellschaften in 87 Ländern vertreten. Bayer weltweit 2019A 1.1.2/3 ![]() 1.2 Strategie, Steuerung und Management
1.2.1 Strategie und ZieleKonzernstrategieDas Wachstum und das zunehmende Altern der Weltbevölkerung sowie die steigende Belastung der natürlichen Ökosysteme stellen die Menschheit vor große Herausforderungen. Als weltweit tätiges Unternehmen, das bei Gesundheit und Ernährung führend ist, können wir maßgeblich dazu beitragen, Lösungen zu finden. Gemäß unserem Unternehmenszweck "Science for a better life" entwickeln wir bahnbrechende Innovationen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung. Dadurch tragen wir zu einer Welt bei, in der Krankheiten nicht nur behandelt, sondern wirksam vorgebeugt oder geheilt werden. Wir möchten erreichen, dass sich die Menschen effektiver um ihre eigene Gesundheit kümmern können. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass genügend Nahrungsmittel für alle produziert und dabei die natürlichen Ressourcen respektiert werden. Wachstum und Nachhaltigkeit sollen Hand in Hand gehen. Kurz gesagt: Wir tragen zu "Health for all, hunger for none" bei. Wir konzentrieren uns auf vier strategische Schwerpunkte, um für unsere Anteilseigner attraktive Renditen zu erzielen und gleichzeitig einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt zu erzielen: 1. Wir entwickeln ein in den Bereichen Gesundheit und Ernährung global führendes Unternehmen weiter. Dabei schaffen wir Wert durch strategische Kapitalallokation mit Fokus auf profitables Wachstum. Wir sind in innovationsgetriebenen und regulierten Bereichen mit hoher Rentabilität aktiv, in denen wir überdurchschnittlich wachsen können. 2. Wir entwickeln Innovationen und nutzen Spitzenforschung, um wichtige Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung zu lösen. Dabei verbreitern wir unseren Zugang zu Innovation durch offene Kollaboration mit Dritten. Zugleich treiben wir die Digitalisierung entlang unserer Wertschöpfungskette weiter voran und arbeiten an der Co-Entwicklung disruptiver Technologien, z. B. mit unseren neuesten "Leaps by Bayer"-Initiativen. 3. Wir definieren Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil unserer Geschäftsstrategie und sehen sie als gleichrangiges Unternehmensziel neben finanziellen Kenngrößen. Im Berichtsjahr haben wir unseren Ansatz weiterentwickelt, um einen positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt zu leisten. Unsere Ziele für 2030 orientieren sich dabei an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und den Klimazielen des Paris-Abkommens. 4. Wir steigern unsere operative Leistungsfähigkeit, u. a. durch unser Synergie- und Effizienzprogramm "Bayer 2022". Unsere Divisionen richten ihre Strategien an diesen vier strategischen Schwerpunkten des Konzerns aus. Strategien der DivisionenCrop ScienceDie wachsende Weltbevölkerung, der steigende Proteinverbrauch, die schrumpfende Anbaufläche pro Kopf, der Klimawandel und der zunehmende Druck auf begrenzte natürliche Ressourcen erfordern mehr Innovationen und eine stärkere Ausrichtung auf Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Darüber hinaus werden Wachstumsmärkte in Asien, ein verändertes Konsumverhalten, Fortschritte in den Life-Science-Technologien sowie die nächste Digitalisierungswelle die Branche langfristig prägen. Wir haben ein führendes Portfolio in Mais, Sojabohnen, Getreide sowie Obst- und Gemüseanbau und sind uns als größtes integriertes Unternehmen der Agrarindustrie unserer Verantwortung bewusst, die genannten Herausforderungen zu adressieren. Mit unserer Strategie setzen wir auf drei Säulen: Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Dabei wollen wir neue Maßstäbe für die gesamte Branche setzen. Unsere Forscher arbeiten an ertragsstarken Saatgutsorten mit effektiven Pflanzeneigenschaften in Verbindung mit modernen chemischen und biologischen Pflanzenschutzmitteln. Mit der Kombination von Forschungs- und Entwicklungsplattformen können wir neue Potenziale erschließen und den Landwirten integrierte Lösungen anbieten. Als führendes Unternehmen in digitaler Landwirtschaft wollen wir die Transformation unseres Geschäfts vorantreiben, um Angebote für unsere Kunden zu individualisieren, Prozesse zu automatisieren und die Produktivität von Forschung und Entwicklung zu erhöhen. Gleichzeitig arbeiten wir an einer digitalen Vernetzung landwirtschaftlicher Betriebe zu einer gemeinsamen führenden Plattform, um unseren Kunden einen Mehrwert zu verschaffen. Neue Service- und datenbasierte Modelle werden unser herkömmliches Geschäft ergänzen oder teilweise ersetzen. Nachhaltigere Modelle für die Landwirtschaft sind von entscheidender Bedeutung, um fortschreitende Biodiversitätsverluste und Klimaveränderungen einzudämmen. Gleichzeitig wird der Bedarf an Nahrungsmitteln weiter ansteigen. Um diesen Konflikt wirksam zu adressieren, werden Nachhaltigkeitsparameter zukünftig Grundbestandteil von unseren Forschungs-, Entwicklungs- und Geschäftsentscheidungen sein. Um einen Beitrag zur Ernährungssicherung zu leisten, wollen wir 100 Millionen Kleinbauern in Ländern mit geringem bis mittlerem Einkommensniveau bis 2030 dabei unterstützen, sich selbst und andere zu ernähren und ihr Einkommen zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, werden wir das Produkt- und Dienstleistungsportfolio weiter ausbauen. Dazu wird auch der Zugang zu maßgeschneiderten digitalen Lösungen gehören. Kooperationen und Partnerschaften, bspw. mit Forschungsinstituten, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen oder Social Start-ups sollen den Zugang zu agronomischem Wissen, Produkten und Dienstleistungen speziell für Kleinbauern verbessern. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Better-Life-Farming-Alliance, die Kleinbauern durch Trainings, Marktzugang und Technologie sowie Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt. Auf diese Weise können wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der lokalen Nahrungsmittelproduktion leisten und Armut im ländlichen Raum reduzieren. Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt anhand der Anzahl an Kleinbauern in Ländern mit geringem bis mittlerem Einkommensniveau, die durch Produkte und Dienstleistungen sowie über Partnerschaften unterstützt werden. Weiterführende Ziele zu einem erhöhten Schutz von Umwelt und Klima wurden ebenfalls vereinbart. So wollen wir unsere Kunden mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen unterstützen, Emissionen von Klimagasen auf ihren Feldern und die Umweltbelastung durch Pflanzenschutz zu reduzieren. PharmaceuticalsDie zunehmende Alterung der Menschen führt weltweit zu einem deutlichen Anstieg von chronischen Krankheiten und Mehrfacherkrankungen. Digitale Technologien haben das Potenzial, die Art und Weise der Gesundheitsversorgung zu revolutionieren. Beispiele hierfür sind Telemedizin, Diagnose- und Behandlungsunterstützung durch künstliche Intelligenz sowie hochleistungsfähige Computer, die in Kombination mit der Verfügbarkeit großer Datensätze personalisierte Tests und Therapien ermöglichen. Wir wollen zum medizinischen Fortschritt beitragen, indem wir uns auf die Erforschung, Entwicklung und Vermarktung innovativer Medikamente konzentrieren - vorwiegend in den Therapiegebieten Herz-Kreislauf, Onkologie, Frauengesundheit, Hämatologie und Augenheilkunde. Kurz- bis mittelfristig beruht unser Wachstum im Wesentlichen auf Kernbereichen wie China und wichtigen Produkten wie Xarelto(tm). Weiter angetrieben werden dürfte es durch mehrere vielversprechende Arzneimittelkandidaten in der späten Phase der Forschungs- und Entwicklungspipeline wie das kürzlich zugelassene Produkt Nubeqa(tm). Um das langfristige Wachstum zu sichern, investieren wir kontinuierlich in Forschung und Entwicklung in Bereichen, die erheblichen Innovationsbedarf aufweisen. Außerdem bemühen wir uns verstärkt um einen besseren Zugang zu externen Innovationen durch Forschungskooperationen und Einlizenzierungen (z. B. Vitrakvi(tm)), um etwa nachhaltige Wachstumspotenziale in den Bereichen Biologika und neuartige Technologien zu realisieren (z. B. jüngste Investitionen in Stammzelltherapien von BlueRock Therapeutics). Wir werden unsere Kompetenzen in der Datennutzung, in Advanced Analytics und künstlicher Intelligenz weiter ausbauen, um Patienten und Kunden einen größeren Mehrwert bieten zu können und die Produktivität innerhalb der pharmazeutischen Wertschöpfungskette zu erhöhen - von der Forschung und Entwicklung über Medical Affairs bis hin zur Produktion und zum Vertrieb. Um den Zugang zu unseren Produkten in Entwicklungs- und Schwellenländern ("Access to Medicine") zu erleichtern, engagieren wir uns in langfristigen Partnerschaften, stellen Empfängnisverhütungspräparate bereit und bieten logistische Unterstützung für multi- und bilaterale Familienplanungsprogramme. Nachweislich können durch diese Maßnahmen die Gesundheit und die Rolle der Frau im Sinne der geschlechtlichen Gleichberechtigung und ökonomischen Teilhabe gestärkt werden. Konkret wollen wir bis 2030 in Ländern mit geringem bis mittlerem Einkommensniveau 100 Millionen Frauen den Zugang zu moderner Empfängnisverhütung ermöglichen. Hierzu werden wir unser Angebot für die in internationalen Entwicklungsprojekten besonders nachgefragten Langzeitpräparate ausbauen. Diese Produkte werden, wie bisher auch orale Kontrazeptiva und Verhütungsspritzen, unseren Partnern (z. B. United Nations Population Fund, UNFPA) zu öffentlichen Vorzugspreisen angeboten. Weitere Kooperationen sind geplant, mit denen Programme zur freiwilligen Familienplanung gefördert werden. Dabei sagen wir den beteiligten Partnern unsere Unterstützung unabhängig von den verwendeten Produkten zu. Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt anhand der Anzahl an Frauen in Ländern mit geringem bis mittlerem Einkommensniveau, die aufgrund von Maßnahmen, die durch Bayer unterstützt werden, Zugang zu moderner Empfängnisverhütung haben. Zusätzlich engagieren wir uns weiterhin in der Bekämpfung vernachlässigter tropischer Erkrankungen. Hier arbeiten wir eng mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen, spenden Produkte, leisten finanzielle Unterstützung und beteiligen uns an der Weiterentwicklung von Wirkstoffen. Ein Beispiel hierfür ist die pädiatrische Formulierung unseres Wirkstoffs Nifurtimox zur Behandlung von Kindern mit der Chagas-Krankheit, die wir im Dezember 2019 bei der US-amerikanischen Zulassungsbehörde zur Registrierung eingereicht haben. Consumer HealthDer Kostendruck auf die öffentlichen Gesundheitssysteme und die zunehmende Eigenverantwortung der Verbraucher verdeutlichen mehr und mehr die wichtige Rolle, welche die Selbstmedikation im Gesundheitswesen in Zukunft einnehmen wird. Sie lässt zudem auf ein langfristiges Wachstum des Consumer-Health-Geschäfts schließen. Zudem eröffnet die fortschreitende Digitalisierung neue Geschäftspotenziale. Wir bieten Produkte, Dienstleistungen und Informationen, die den Verbrauchern helfen, mehr Eigenverantwortung für ihre tägliche Gesundheit zu übernehmen und so ihre Lebensqualität zu steigern. Unsere Strategie zielt darauf ab, die Entwicklung unserer Kernkategorien und -regionen voranzutreiben sowie die Überführung von bislang verschreibungspflichtigen in rezeptfreie Medikamente und Wirkstoffe zu beschleunigen. Zudem wollen wir unsere Kompetenzen in den Bereichen Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Markenmanagement und Vertriebsumsetzung weiter optimieren. Die Anfang 2019 vorgenommenen Organisationsanpassungen stärken die Ausrichtung auf unsere Kunden und ermöglichen uns, agiler, effizienter und konsequenter zu agieren. Um unsere Strategie in allen Geschäftsbereichen voranzutreiben, nutzen wir digitale Technologien und Daten. Wir haben damit begonnen, unser Kerngeschäft über die gesamte Wertschöpfungskette zu digitalisieren. So können wir effizienter und deutlich gezielter unsere Kunden und Konsumenten ansprechen. Neue Wachstumsquellen wollen wir uns zudem durch neuartige Geschäftsmodelle erschließen, indem wir uns über die Produktebene hinaus in digitale Gesundheitsplattformen und -ökosysteme einbringen. Die Ambition ist, dass der Zugang zur alltäglichen Gesundheitsversorgung für 100 Millionen Menschen in unterversorgten Regionen erweitert wird. 1 Mindestens die Hälfte der Weltbevölkerung hat heute keine Möglichkeit, auf grundlegende Gesundheitsdienste, einschließlich Produkten zur Selbstmedikation, zuzugreifen. Mehr dieser Produkte und gezielte Aufklärung können dabei helfen, Krankheiten zu verhindern und Gesundheitslösungen für Regionen anzubieten, in denen Selbstmedikation oftmals die einzige Option ist. Mit einem anfänglichen Fokus auf die Gesundheit von Frauen und eine verbesserte Versorgung mit Mikronährstoffen für Schwangere und Kinder werden wir den Zugang zu unseren bekannten Marken erweitern und Selbstmedikations-Initiativen unterstützen. NachhaltigkeitDie ökologischen Grenzen der Erde zu achten und den Menschen innerhalb des gesteckten Rahmens ein gutes Leben zu ermöglichen, ist der Kern unserer ambitionierten Nachhaltigkeitsziele. Schwerpunkte sind dabei inklusives Wachstum bei gleichzeitiger Reduktion unseres ökologischen Fußabdrucks entlang unserer Wertschöpfungskette. Neben den beschriebenen Zielen der Divisionen wollen wir daher auch die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in unseren Prozessen und in unserer Wertschöpfungskette vorantreiben. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, bis 2030 unsere eigenen Produktionsstandorte klimaneutral zu stellen. Hierzu führen wir Energieeffizienzmaßnahmen an unseren Standorten durch und bauen den Zukauf von Strom aus erneuerbaren Energien aus. Die weiteren Emissionen werden durch den Erwerb von Zertifikaten aus geprüften Klimaschutzprojekten kompensiert, die den anerkannten Qualitätsstandards genügen. Auch entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette sollen die Treibhausgas-Emissionen durch die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Kunden sinken. Um sicherzustellen, dass unsere Ziele im Einklang mit den Ambitionen des Paris-Abkommens stehen, die globale Erderwärmung auf 1,5 °C bzw. deutlich unter 2 °C zu beschränken, haben wir uns der "Science Based Targets"-Initiative angeschlossen. Die Überprüfung der Zielerreichung erfolgt durch Messung der Treibhausgas-Emissionen der eigenen Standorte 2 und des Erreichens eines Science-Based-Targets (SBT), gemessen in prozentualer Reduktion. Wir definieren Nachhaltigkeit als einen der vier strategischen Schwerpunkte des Gesamtunternehmens. Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsstrategie und neben den finanziellen Kenngrößen ein gleichrangiges Unternehmensziel. Daher haben wir die Nachhaltigkeitsziele eng mit unserem Geschäft verknüpft und werden sie in das Vergütungssystem des Vorstands integrieren. Ab 2020 erfolgt dies im Rahmen der qualitativen Komponente der kurzfristigen variablen Barvergütung, ab 2021 quantitativ in der langfristigen aktienbasierten Barvergütung (Aspire). Wir wollen die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen vertiefen, um andere Perspektiven zu verstehen und gemeinsam mehr Wirkung zu erzielen. Ein Beispiel dafür ist die Einrichtung eines externen Nachhaltigkeitsrats im Jahr 2020. Dieser soll sich aus unabhängigen Experten zusammensetzen, um eine externe Perspektive auf unsere Innovationen, unser Denken und unsere Strategie zu bekommen. Darüber hinaus haben wir unsere Leitsätze und Grundlagen für alle Aktivitäten neu zusammengefasst unter dem Dachbegriff "Bayer-Societal-Engagement-(BASE)-Prinzipien". Sie leiten uns in Zukunft beim Umgang mit unseren gesellschaftlichen Stakeholdern. Sie geben uns Orientierung in allen internen und externen Prozessen und unterstützen uns dabei, ein Unternehmen zu sein, das für seine wissenschaftliche Arbeit, Vertrauenswürdigkeit und Transparenz geschätzt wird.
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Details zur Zielsetzung und zur Überprüfung der Zielerreichung werden 2020 festgelegt. 1.2.2 NachhaltigkeitsmanagementDer strategische Schwerpunkt Nachhaltigkeit bedeutet eine konsequente Ausrichtung auf mehr gesellschaftliche Wirkung unseres wirtschaftlichen Handelns. Die Verantwortung dafür trägt der Vorstandsvorsitzende in seiner Funktion als Chief Sustainability Officer. Unterstützt wird er von der Enabling Function Public Affairs and Sustainability, die nichtfinanzielle Ziele und Leistungskennzahlen sowie Managementsysteme und Konzernregelungen erarbeitet. Die operative Umsetzung erfolgt entlang der Wertschöpfungskette. Unser Bekenntnis zum "UN Global Compact" und zur "Responsible Care(tm)"-Initiative der chemischen Industrie sowie unser Engagement im "World Business Council for Sustainable Development" (WBCSD) unterstreichen unser Selbstverständnis als nachhaltig handelndes Unternehmen. Materialitätsanalyse und StakeholderdialogDie Erwartungen und Anforderungen unserer verschiedenen Stakeholder ermitteln wir anhand einer Materialitätsanalyse, bei der weltweit externe Stakeholder und interne Führungskräfte aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens befragt werden. Ihre Ergebnisse zeigen aktuelle Entwicklungen sowie nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken auf. Die Handlungsfelder mit sehr hoher Relevanz aus interner und externer Perspektive werden im strategischen Schwerpunkt Nachhaltigkeit aufgegriffen und gehen nun in unsere nichtfinanziellen Konzernziele ein. Die aktuelle Materialitätsanalyse, die Ende 2018 durchgeführt wurde, bestätigte folgende wesentliche Handlungsfelder:
Zu unserem durch eine Leitlinie gestützten Stakeholder-Engagement-Prozess gehört, dass wir bspw. bei strategischen Entscheidungsprozessen wie Investitionsprojekten und neuen Produkteinführungen bereits zu Beginn eines neuen Projekts auf gesellschaftliche und politische Akteure zugehen und um Unterstützung werben. Einhaltung der MenschenrechteDie Achtung der Menschenrechte ist eine wesentliche Grundlage unseres Handelns. Bayer bekennt sich uneingeschränkt zur Wahrung und Förderung der Menschenrechte und hat seine Haltung in einer weltweit verbindlich geltenden Konzernregelung dokumentiert, der Bayer-Position für Menschenrechte. Richtlinien, Prozesse sowie Management- und Überwachungssysteme regeln die Umsetzung von Menschenrechtsstandards im Geschäftsbetrieb. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir die Bayer-Position auch für das akquirierte Agrargeschäft in Kraft gesetzt und die Implementierung angestoßen. Zuvor galten bereits vergleichbare Regelungen. Wir gehören zu den Gründungsmitgliedern des "UN Global Compact" und bekennen uns zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zu einer Reihe weltweit anerkannter Erklärungen für multinationale Unternehmen, u. a. den "OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen", der "Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik" sowie den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Im Rahmen unseres Risikomanagementprozesses führen wir eine Risikoanalyse zu potenziell negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte durch. Dabei stellten wir im Berichtsjahr keine nach CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zu berichtenden potenziell negativen Auswirkungen fest. Wir sensibilisieren unsere Mitarbeiter für die Bedeutung der Menschenrechte im beruflichen Alltag durch entsprechende Schulungsangebote. Im Berichtsjahr haben wir rund 76 % unserer Belegschaft zu Inhalten unserer Menschenrechtsposition geschult. Auch von unseren Geschäftspartnern, insbesondere Lieferanten, fordern wir die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte ein. Stiftungsarbeit und gemeinnützige AktivitätenIm Einklang mit unserem Unternehmenszweck "Science for a better life" sind wir weltweit gesellschaftlich engagiert. Im Jahr 2019 stellten wir rund 61 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €) für gemeinnützige Projekte und Aktivitäten in den Bereichen Forschung und Bildung, soziale Innovationen in Gesundheit und Ernährung sowie standortnahe nachbarschaftliche Unterstützung zur Verfügung. Ein Bestandteil des gesellschaftlichen Engagements ist die weltweite Stiftungsarbeit der Bayer Science & Education Foundation und der Bayer Cares Foundation. Der USA-basierte Bayer Fund unterstützt außerdem vielfältige Initiativen in den Bereichen Nachbarschaftshilfe, Ernährung, Bildung und Katastrophenhilfe. Grundlage der Spendenarbeit sind konzernweite Vergabe- und Managementregelungen, wobei der Konzernvorstand in wesentliche Spendenentscheidungen eingebunden wird. Die jährliche Ausrichtung aller Programme wird durch ein mit Unternehmensinternen und -externen besetztes Board of Trustees koordiniert. Über die Vergabe von Forschungspreisen und Stipendien der Foundation wird durch unabhängige Expertenjurys entschieden. 2019 hat die Bayer-Stiftung einen neuen, mit 20 Mio. € ausgestatteten Fonds ins Leben gerufen, um ein Netzwerk für soziale Innovation zu etablieren. Mit den Geldern aus dem Fonds sollen technologische und unternehmerische Lösungen in den Bereichen Gesundheit und Landwirtschaft gefördert werden, die es afrikanischen Kleinbauern ermöglichen, sich selbst und ihre Familien mit ihren landwirtschaftlichen Kleinbetrieben und einem verbesserten Zugang zu medizinischer Versorgung aus der Armut zu befreien. In einem ersten Schritt wurden 2019 vier wegweisende soziale Unternehmen unterstützt. 1.2.3 SteuerungssystemePlanung und SteuerungEin maßgebliches Ziel des Bayer-Konzerns ist es, langfristig profitables Wachstum zu generieren. Hierdurch wollen wir den Unternehmenswert kontinuierlich steigern und den langfristigen Fortbestand unserer Geschäftsbereiche sicherstellen. Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Unternehmens erfolgt über die vom Vorstand im Laufe des strategischen Planungsprozesses verabschiedeten Rahmenvorgaben für die Bayer-Gruppe und die Divisionen, die in der operativen Planung in konkrete Ziele übersetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird durch die laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung mit regelmäßig aktualisierten Einschätzungen wesentlicher Steuerungs- und Leistungskennzahlen vervollständigt. In diesem Rahmen werden die strategischen Ziele umgesetzt sowie bei Planabweichungen Maßnahmen zur Gegensteuerung initiiert. Darüber hinaus steuert der Vorstand mithilfe definierter, vorwiegend nichtfinanzieller Ziele und Leistungskennzahlen die nachhaltige Ausrichtung des Konzerns. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle unserer Geschäftsentwicklung werden die folgenden Steuerungsgrößen verwendet: Operative SteuerungsgrößenDie maßgeblichen operativen Steuerungselemente, die gleichzeitig die Basis der kurzfristigen variablen Vergütung darstellen, sind Umsatz-, Ergebnis- und Kapitalflussgrößen. Unternehmenswachstum wird mittels der währungs- und portfoliobereinigten (wpb.) Umsatzveränderung gemessen, um die operative Geschäftsentwicklung des Konzerns und der Divisionen zu reflektieren. Eine wesentliche Ergebnisgröße zur Messung der Profitabilität ist die um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA-Marge, die sich aus dem Verhältnis von EBITDA vor Sondereinflüssen zu den Umsatzerlösen ergibt. Der Free Cashflow als absolute Kennzahl zeigt die Generierung freier Mittel an und bildet gleichermaßen die Finanz- und Ertragskraft des Unternehmens ab. Als weitere maßgebliche Profitabilitätskennzahl des Konzerns wird das bereinigte Ergebnis je Aktie verwendet, welches das auf die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien entfallende bereinigte Konzernergebnis darstellt. Return on Capital Employed (ROCE) als strategischer wertorientierter IndikatorDer Return on Capital Employed (ROCE) wird als strategischer Indikator verwendet und setzt das operative Ergebnis nach Steuern ins Verhältnis zum durchschnittlich eingesetzten Kapital. Der auf jährlicher Basis getätigte Vergleich des ROCE mit den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) zeigt die Wertgenerierung des Unternehmens an. Total Shareholder ReturnBayer strebt danach, Unternehmenswert zu generieren und damit die Aktienrendite zu maximieren. Der Total Shareholder Return wird dabei durch die Veränderung des jeweiligen Start- und Endwerts der Bayer-Aktie im zugrunde liegenden Bemessungszeitraum zuzüglich der zwischenzeitlich gezahlten Dividenden berechnet. Er ist Teil der langfristigen aktienbasierten Barvergütung (LTI). ManagementsystemeBayer verfügt über ein in einer Konzernregelung manifestiertes integriertes Managementsystem (IMS). Dieses stellt ein Rahmenwerk dar, um regel- und gesetzeskonforme sowie effiziente Verhaltensweisen durch geltende Prozesse und interne Anforderungen mit klaren Rollen und Verantwortlichkeiten in bestehenden und zukünftigen Managementsystemen sicherzustellen. Hierdurch wird u. a. ein effektives Risikomanagement ermöglicht und ein Beitrag zur Sicherstellung der License to Operate erbracht. Innerhalb des IMS ist jede Funktion wie Organisation für die Inhalte ihres Managementsystems im Einklang mit Geschäftsbedürfnissen und geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben verantwortlich. 1.3 Innovation im Fokus
Innovationen sind ein Grundpfeiler unserer Konzernstrategie und werden von uns definiert als neue Lösungen, die einen Mehrwert für unsere Kunden und die Gesellschaft schaffen. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt auf Produktinnovationen, die sich auf unsere Forschungs- und Entwicklungskompetenzen (F&E) stützen. Sie werden ergänzt durch gezielte Innovationen von Prozessen, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellen. Des Weiteren setzen wir auf soziale Innovationen, um die Lebensbedingungen in Entwicklungsländern zu verbessern. Mit unseren Innovationen leisten wir einen Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen in der medizinischen Versorgung und in der Landwirtschaft. Wir setzen hierbei neben der starken Innovationskompetenz unserer Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen auf Exzellenz in F&E, ein breites Open-Innovation-Netzwerk und den Einsatz von neuen bahnbrechenden Technologien, insbesondere auch durch Einbeziehung von Erkenntnissen aus den Data-Sciences. Mit unserem weltweiten Netzwerk von Innovationscoaches und -ambassadors unterstützen wir unsere Mitarbeiter divisions- und funktionsübergreifend beim Entwickeln und Vorantreiben neuer Ideen und Projekte. Eine Online-Plattform ermöglicht allen Mitarbeitern, sich in Innovationstrends und aktuelle Projekte einzubringen. Exzellenz in Forschung und EntwicklungDer Unternehmenserfolg von Bayer beruht auf Exzellenz in F&E. Die Schwerpunkte der Aktivitäten richten sich nach den Innovationsstrategien unserer Divisionen zur Verbesserung der Gesundheit von Mensch und Pflanze sowie der Sicherung stabiler Ernten in der Landwirtschaft. Dabei setzen wir verstärkt Data-Science-Methoden ein. Wir verfügen über ein globales Netzwerk von F&E-Standorten, an denen etwa 16.000 Forscher tätig sind. Im Geschäftsjahr stiegen die Investitionen in F&E um nominal 4,6 % auf 5.342 Mio. €. Open InnovationPartnerschaften sind ein fester Bestandteil unserer Innovationsstrategie, um Zugang zu komplementären Technologien und Know-how zu gewährleisten. Wir schließen strategische Allianzen mit diversen Partnern wie Universitäten, Behörden, Start-ups, Zulieferern und Industriepartnern. LifeHub-NetzwerkUnser LifeHub-Netzwerk dient als Sprungbrett für die Entwicklung von Lösungen an der Schnittstelle von Gesundheit und Ernährung. Hier arbeiten Kunden, Start-ups und Studierende gemeinsam mit Bayer-Mitarbeitern an vielversprechenden neuen Lösungen. Die LifeHubs bieten die Gelegenheit zur Inkubation von Ideen im Rahmen von Allianzen mit den Zielen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und neueste Technologien zu erforschen. Hierzu bieten bspw. einige unserer LifeHubs Wissenschaftlern und Start-ups im Rahmen des CoLaborator(tm) u. a. Laborräumlichkeiten an. Darüber hinaus ermöglichen uns die LifeHubs die Vernetzung mit gesellschaftlichen Gruppen durch Networking, Mentoring und Events. 2019 haben wir den LifeHub UK in Reading, Großbritannien, eröffnet - zusätzlich zu den bereits existierenden Standorten an weltweiten Innovations-Hotspots in Boston, Lyon, Berlin, Singapur, Osaka und drei Standorten in Kalifornien. Mithilfe von künstlicher Intelligenz (Kl) sollen hier die Erkennung von Krankheiten und die datengesteuerte Arzneimittelforschung beschleunigt und optimiert werden. In der Startphase konzentrieren sich die Aktivitäten auf die Entwicklung Kl-unterstützter Lösungen für die Radiologie. Leaps by BayerÜber unsere Einheit "Leaps by Bayer" investieren wir in Sprunginnovationen in den Bereichen Gesundheit und Ernährung. In 2019 hat "Leaps by Bayer" sich am Start-up-Unternehmen Khloris Biosciences, Kalifornien, USA, beteiligt, um die Entwicklung neuartiger Impfstoffe auf Basis von humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC) voranzutreiben. Diese Technologie hat das Potenzial, Krebs zu heilen oder seine Entstehung zu verhindern. Ebenfalls beteiligten wir uns an Century Therapeutics, einem von Versant Ventures, San Francisco, USA, und Fujifilm Cellular Dynamics, Inc., Madison, USA, gegründetes Unternehmen. Century entwickelt allogene Immunzelltherapien gegen Krebs. Ziel ist es, mehrere Programme für hämatologische und solide Tumore in die klinische Erprobung zu bringen. Nach der Gründung im Jahr 2016 von BlueRock Therapeutics als gemeinsames Joint Venture von "Leaps by Bayer" mit Versant Ventures gaben wir im Geschäftsjahr die vollständige Übernahme des US-ansässigen Biotechnologieunternehmens bekannt. Durch die Akquisition bauen wir eine führende Position in der Zelltherapie auf. BlueRock Therapeutics konzentriert sich derzeit auf die Entwicklung von Zelltherapien in den Bereichen Neurologie, Kardiologie und Immunologie. Darüber hinaus nahmen wir an Finanzierungsrunden von Pyxis Oncology, Boston, Massachusetts, USA, einem immunonkologischen Unternehmen, das sich auf die Entwicklung neuartiger Therapien für schwer behandelbare Krebsarten spezialisiert, und eGenesis, Cambridge, Massachusetts, USA, einem Unternehmen, das sich für die Bewältigung des globalen Spenderorganmangels einsetzt, teil. Zudem beteiligten wir uns an Informed Data Systems Inc., einem im Bereich digitaler Gesundheitslösungen tätigen US-amerikanischen Unternehmen. Im Rahmen der Vereinbarung soll deren digitale One-Drop-Plattform um integrierte Lösungen und Dienstleistungen in verschiedenen Therapiebereichen erweitert werden, die es Menschen mit chronischen Krankheiten ermöglichen sollen, ihre Gesundheit zu verbessern. Patente schützen geistiges Eigentum von BayerFür ein Innovationsunternehmen wie Bayer ist der weltweit zuverlässige Schutz seines geistigen Eigentums besonders wichtig. Ohne diesen Schutz wäre es in den meisten Fällen nicht möglich, die hohen Kosten zu decken, die bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte anfallen. Wir setzen uns deshalb weltweit sowohl für den Schutz des internationalen Patentsystems als auch für den Schutz unseres geistigen Eigentums ein. Abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen streben wir daher Patentschutz für unsere Produkte und Technologien in bedeutenden Märkten an. Die erfolgreiche Vermarktung patentgeschützter Produkte ermöglicht es uns, die Gewinne in nachhaltige Forschung und Entwicklung zu reinvestieren. Im Allgemeinen beträgt die Laufzeit eines Patents 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Weil die Entwicklung eines neuen Medikaments oder Pflanzenschutzwirkstoffs im Durchschnitt elf bis 13 Jahre dauert, bleiben dann nach der Zulassung nur sieben bis neun Jahre Patentschutz. Gleiches gilt für die Entwicklung neuer transgener Pflanzeneigenschaften. Um dennoch geeignete Anreize für notwendige Investitionen in Forschung und Entwicklung zu schaffen, verlängern die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die USA, Japan und einige weitere Länder die Patentlaufzeit oder gewähren ergänzende Schutzzertifikate zur Kompensation der Laufzeitverluste bei Pharma- und Pflanzenschutzpatenten, nicht jedoch für transgene Pflanzeneigenschaften. Crop ScienceWir verfügen über umfangreiche Forschungs- und Entwicklungserfahrung im Bereich der Agrarchemie und sind führend auf dem Gebiet der Biologika und der Entwicklung von Saatgut und Pflanzeneigenschaften. Unser im Vorjahr akquiriertes Geschäft bringt vor allem führende Saatgutmarken sowie ein starkes Fundament bei biotechnologisch erzeugten Pflanzeneigenschaften mit. 2019 erzielten wir signifikante Fortschritte in der Integration der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Mit digitalen Anwendungen und modernsten Technologien entwickeln und bieten wir ein breites Spektrum an maßgeschneiderten Lösungen zum Nutzen der Landwirte, um eine höhere Produktivität auf nachhaltige Weise zu ermöglichen, unabhängig davon, wo angebaut wird, welche Fläche bewirtschaftet wird und welche landwirtschaftlichen Verfahren angewendet werden. Unser F&E-Bereich stützt sich auf etwa 7.800 Mitarbeiter (Vorjahr: 8.500) 3 in mehr als 50 Ländern weltweit. Wie im Juni 2019 bekannt gegeben, beabsichtigen wir, in den nächsten zehn Jahren im Rahmen unserer Forschung und Entwicklung rund 5 Mrd. € in neue Verfahren der Unkrautbekämpfung zu investieren. Dazu zählen die Erforschung von Resistenzmechanismen, die Entdeckung und Entwicklung neuer Wirkmechanismen sowie präzisere Anwendungsempfehlungen mithilfe digitaler Technologien. Darüber hinaus setzen wir auf Zusammenarbeit mit externen Partnern und ein etabliertes Netzwerk, um Innovation voranzutreiben und Landwirten neue Lösungen anzubieten.
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Einschließlich unbefristeter und befristeter Mitarbeiter Forschungs- und EntwicklungskapazitätenUnser F&E-Bereich konzentriert sich auf die Entwicklung indikationsübergreifender Technologien. Indem wir unsere Kompetenzen in mehreren Fachbereichen bündeln, können wir mehr Innovationen schneller auf den Markt bringen. Wir fokussieren uns dabei auf die folgenden Technologien und Bereiche: PflanzenzüchtungWir wollen die Präzisionszucht, die Integration von Pflanzeneigenschaften, Produkttests in Gewächshäusern und im Freiland sowie skalierbare Datenanalyse- und Automatisierungsfähigkeiten voranbringen, um den Landwirten zu helfen, ihre Produktivität zu maximieren. Unser Vorgehen bei der Pflanzenzucht ist im Wesentlichen darauf gerichtet, unsere Feldversuche durch breitere ökologische Erkenntnisse zu verbessern, um den Landwirten zielgerichtete Empfehlungen bieten zu können. In Verbindung mit den Erkenntnissen aus unserem globalen Genpool können wir dadurch schneller neue und verbesserte Produktlösungen entwickeln. BiotechnologieMithilfe der Biotechnologie entwickeln wir Lösungen, welche die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen Insekten, Unkraut und andere Umweltbelastungen wie Trockenheit gezielt stärken. Dabei greifen wir auf eine Vielzahl von molekularen Ansätzen inklusive neuer Gen-Editierungsmethoden wie CRISPR zurück. Dies ermöglicht die Übertragung von Pflanzeneigenschaften, bspw. die Fähigkeit zur Abwehr von Schädlingen oder eine effizientere Wassernutzung, auf eine neue Pflanze, damit diese sich in ihrer Umgebung besser behaupten kann. Biotechnologie macht die Landwirtschaft produktiver und ermöglicht eine nachhaltige Bewirtschaftung bspw. dadurch, dass Bearbeitungsverfahren angewendet werden können, die den Oberboden erhalten und CO2-Emissionen reduzieren. PflanzenschutzWir entdecken und entwickeln innovative, sichere und nachhaltige chemische Pflanzenschutzmittel mit herbizider, insektizider und fungizider Wirkung. Unser bestehendes Produktportfolio und individuelle Lösungen verhelfen den Landwirten zu besseren Ernten. BiologikaUnsere Strategie für Biologika ist auf Mikroorganismen und daraus abgeleitete Stoffe ausgerichtet. Biologika reduzieren oftmals den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel. Die Rückstandsmengen verringern sich und gleichzeitig wird Resistenzen gegenüber Wirkstoffen vorgebeugt. Indem wir Mikroben in Anwendungsprogramme mit herkömmlichen chemischen Pflanzenschutzmitteln aufnehmen, schaffen wir ein ganzheitliches System, das Schädlinge und Krankheitserreger bekämpft und gleichzeitig für ein gesünderes Wurzelwerk sorgt. Digitale AnwendungenDie Landwirtschaft wird durch Data-Sciences verändert, insbesondere durch Algorithmen und Analyseverfahren über "Deep Learning" bis hin zu künstlicher Intelligenz. Landwirte können hiervon entscheidend profitieren, da das Ertragspotenzial einer Pflanze von vielen komplexen Wechselwirkungen abhängt. So ist bspw. der Ertrag abhängig von Genetik, Umwelteinflüssen (Wetter sowie Schädlings- und Krankheitsbelastung) und der landwirtschaftlichen Praxis. Das Ziel digitaler Lösungen ist es, den Landwirten Empfehlungen an die Hand zu geben, welche Produkte sie in welcher Menge, an welchem Ort und zu welchem Zeitpunkt verwenden sollten, um die Ernteerträge zu optimieren und die Umwelt zu schonen. Forschungs- und Entwicklungs-PipelineUnsere Produkt-Pipeline enthält eine Vielzahl an neuen Pflanzenschutzmitteln, Saatgutsorten, digitalen Produkten und Weiterentwicklungen (Life-Cycle-Management), die eine nachhaltige Landwirtschaft sowie höhere Produktivität ermöglichen. 2019 starteten wir Feldstudien zum Nachweis der technischen Machbarkeit von sieben neuen chemischen oder biologischen Wirkstoffen bzw. Pflanzeneigenschaften 4 . Für 2020 haben wir uns das Ziel gesetzt, Feldstudien zum Nachweis der technischen Machbarkeit von vier chemischen oder biologischen Wirkstoffen bzw. Pflanzeneigenschaften zu starten. In der folgenden Tabelle zeigen wir neue Produkte aus späten Entwicklungsphasen 5 , sortiert nach Kernkultur, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum Jahr 2022 eingeführt werden. Produktinnovations-Pipeline 1A 1.3/1 scroll
Stand: Dezember 2019
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Geplante Markteinführungen einer Auswahl neuer Produkte, vorbehaltlich der behördlichen
Genehmigungen Neue Produkte und Zulassungen im BerichtsjahrIm April haben wir das Breitband-Insektizid Vayego(tm) in Korea eingeführt. Durch Vayego(tm) ist eine lang anhaltende Kontrolle von bestimmten Raupen- und Käferarten sowie saugenden Insekten möglich. In den Jahren 2020 und 2021 sind in 17 weiteren Ländern Markteinführungen geplant. Im Juni unterzeichneten Bayer und AlphaBio Control, Cambridge, Großbritannien, einen Vertrag zum Vertrieb von Flipper(tm), einem innovativen biologischen Schädlingsbekämpfungsmittel, das von AlphaBio entwickelt wurde. In diesem Vertrag gewährt AlphaBio Bayer ein weltweites Exklusivrecht (mit Ausnahme Frankreichs) für Flipper(tm) zum Vertrieb für landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Zwecke. Im Juli haben wir FoxXpro(tm) in Brasilien eingeführt. Das Produkt ermöglicht eine umfängliche Kontrolle aller relevanten Soja-Krankheiten, u. a. des asiatischen Sojabohnenrosts. Die neue Formulierung wurde mit dem AGROW-Preis 2019 für die "Beste Formulierungsinnovation" ausgezeichnet. Ebenfalls im Juli haben wir Climate FieldView(tm) in Argentinien eingeführt. Die Plattform für digitale Landwirtschaft ist bereits weitverbreitet und unterstützt Landwirte bei der nachhaltigen Bewirtschaftung ihrer Flächen. Damit können sie das Ertragspotenzial optimieren und gleichzeitig den Einsatz von Betriebsmitteln wie Dünger oder Pflanzenschutzmitteln reduzieren. Im September hat Bayer TruFlex Canola mit Roundup Ready(tm)- und LibertyLink(tm)-Technologie für DEKALB Rapssaatgut eingeführt. Die Einführung ist Teil eines weiter verbesserten Systems, welches für unterschiedliche Anbaubedingungen entwickelt wurde und Toleranz gegen die Herbizide Glyphosat und Glufosinate bewirkt. Hiermit ermöglichen wir dem Landwirt einen breiteren Anwendungsrahmen und höhere Kontrolle bei verbessertem Sicherheitsprofil. Ebenfalls im September haben wir Best-Practice-Erfahrungen bei der Umsetzung unseres Root2Success(tm)-Konzepts auf dem afrikanischen Kontinent vorgestellt. Dieser ganzheitliche Ansatz unterstützt nachhaltige Produktionssysteme, einschließlich Fruchtfolge, Bodenbearbeitung, Zwischen- und Deckgewächsen, und den Einsatz der innovativen Pflanzenschutzmittel Emesto(tm), Velum(tm) und Serenade(tm). Die vierjährigen Erfahrungen mit unserem Kleinbauernprojekt in Kenia untermauern den Erfolg des Konzepts. PatenteWir beantragen regelmäßig Patentschutz für unsere Innovationen, unabhängig davon, ob sie im chemischen Pflanzenschutz oder im Saatgut/Biotechnologie-Bereich entstehen. Allerdings ist hier der Zusammenhang zwischen Patenten und Produkten verhältnismäßig komplex, da Produkte häufig mehrere Technologien vereinen, die in verschiedenen Regionen der Welt unterschiedlich geschützt sind. Außerdem werden Patente hier oft erst spät im Produktlebenszyklus erteilt. Für einige unserer Pflanzenschutzwirkstoffe wie Glyphosat, Trifloxystrobin, Prothioconazol 6 oder Imidacloprid ist der Patentschutz zwar abgelaufen, aber wir verfügen weiterhin über eine Vielzahl von Patenten für Formulierungen, Mischungen und/oder Herstellungsverfahren für diese Wirkstoffe. Einige neuere Wirkstoffe wie etwa Fluopyram und Bixafen sind zudem noch bis mindestens 2023 in den USA, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Brasilien, Kanada und anderen Ländern patentgeschützt, Fluopyram in den USA sogar bis 2024 und in Brasilien bis 2025. 7 Unser Patentschutz für die erste Generation von Roundup Ready(tm)-Soja ist abgelaufen, einige Sorten unterliegen aber z. B. in den USA noch einem Sortenpatent. Unsere Sojabohnensorte der zweiten Generation Roundup Ready 2 Yield(tm) genießt noch bis mindestens Mitte der 2020er-Jahre Patentschutz. Unsere innovative Sojasorte Intacta RR2 PRO(tm) ist ebenfalls noch bis mindestens Mitte der 2020er-Jahre patentgeschützt. Patente für unsere innovative Herbizidtoleranzeigenschaft, die Anbaukulturen eine Toleranz gegenüber Dicamba verleiht, haben noch bis mindestens Mitte der 2020er-Jahre Bestand. Im Bereich Maissaatgut und Pflanzeneigenschaften ist der Patentschutz für unsere erste Generation von YieldGard(tm)-Mais abgelaufen; die meisten Landwirte haben aber bereits auf die nächste Generation geschützter Maissorten umgestellt, für die bis mindestens Mitte der 2020er-Jahre Patentschutz besteht.
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Als Letztes laufen für Prothioconazol die ergänzenden Schutzzertifikate in einigen
GUS-Staaten 2020 ab. KooperationenWir sind Teil eines weltweiten Netzwerks von Partnern aus den verschiedensten Bereichen der Agrarwirtschaft und arbeiten mit vielen öffentlich-privaten Institutionen, NGOs, Universitäten sowie anderen Einrichtungen zusammen. Im Geschäftsjahr 2019 konnten wir die folgenden neuen Forschungspartnerschaften abschließen: Im Februar gaben wir eine dreijährige Forschungskooperation mit Netafim Ltd. aus Tel Aviv und BGN Technologies, dem Technologieunternehmen der Ben-Gurion-Universität des Negev, Israel, bekannt. Dieses Projekt kombiniert Bodenforschung mit digitalen Vorhersage-Tools und modernste Tropfenbewässerungstechnologie - auf diesem Gebiet besteht bereits eine Zusammenarbeit mit Netafim, um Best Practices für die Nutzung der Tropfenbewässerung als Trägersystem für das Nematizid Velum(tm) Prime unter typischen Bedingungen in Trockengebieten zu entwickeln. Ebenfalls im Februar haben wir gemeinsam mit der deutschen KWS SAAT SE der dänischen MariboHilleshög ApS aus Holeby eine langfristige Lizenz für das gemeinsame innovative Anbausystem Conviso(tm) Smart erteilt. Mit diesem Vertrag kann ein weiterer führender globaler Zuckerrübenzüchter Landwirten weltweit die innovative Conviso(tm)-Smart-Technologie bieten, die auf konventionell gezüchteten Zuckerrübensorten mit Toleranz gegenüber bestimmten Herbiziden beruht. Neben dem breiten Wirkspektrum kann die Menge des Unkrautbekämpfungsmittels im Vergleich zu aktuellen Standards deutlich gesenkt werden. Im Juni gaben wir die weitreichende Zusammenarbeit mit Arvinas, Inc., einer US-amerikanischen biopharmazeutischen Firma aus New Haven, Connecticut, bekannt. Die Forschungskooperation soll die neuartige PROTAC(tm)-Technologie von Arvinas nutzen. Diese bedient sich des natürlichen Proteinabbausystems der Zelle, um selektiv einzelne Zielproteine durch Proteolyse abzubauen und in ihre Bausteine, die Aminosäuren, zu zerlegen. Im Oktober gaben Bayer und Arvinas die Gründung von Oerth Bio bekannt, das als erstes Unternehmen das Potenzial der Technologie für die Landwirtschaft und den Pflanzenschutz erkunden soll. In unserer Division Pharmaceuticals sollen mithilfe der PROTAC(tm)-Technologie neue Arzneimittel entwickelt werden. Im Juli gründeten der von Bayer CropScience LLC aufgelegte Bayer Trendlines Ag Innovation Fund und The Trendlines Group Ltd. die EcoPhage Ltd. Das neue Unternehmen ist auf die Entdeckung und Entwicklung umweltfreundlicher Mittel zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten mithilfe von Bakteriophagen - Viren, die Bakterien angreifen - spezialisiert. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über wichtige laufende Kooperationen: Wichtige Kooperationen Crop ScienceA 1.3/2 scroll
PharmaceuticalsIn unserer Division Pharmaceuticals konzentrieren wir uns auf Erkrankungen mit hohem medizinischen Bedarf auf den Gebieten Herz-Kreislauf, Onkologie, Frauengesundheit, Hämatologie und Augenheilkunde. Weltweit forschen und entwickeln über 7.500 Wissenschaftler an mehreren Zentren, vor allem in Deutschland, den USA, Japan, China, Finnland und Norwegen. Aussichtsreiche neue Wirkstoffe aus unserer Forschungs-Pipeline werden in die präklinische Entwicklung überführt. Dabei definieren wir einen neuen Wirkstoff (NME = new molecular entity) als chemische oder biologische Substanz, die bislang nicht zur Anwendung am Menschen zugelassen ist. In der präklinischen Entwicklung werden die Wirkstoffe in verschiedenen Modellen auf ihre Eignung für die Erprobung in klinischen Studien und die damit verbundene Erstanwendung am Menschen weiter untersucht. Unser 2018 neu konzipiertes F&E-Innovationsmodell basiert maßgeblich auf folgenden Kernpunkten: eine Ausdehnung unserer Aktivitäten auf neue Modalitäten, Technologien und externe Innovation, eine Vertiefung unseres Verständnisses von Krankheitsmechanismen in Bereichen mit hohem medizinischen Bedarf und schließlich eine Flexibilisierung unseres F&E-Modells und unserer Ressourcen. Das neue F&E-Innovationsmodell wird derzeit umfassend implementiert. 2019 wurden erste wichtige Meilensteine erreicht, insbesondere im Zugang zu externer Innovation und neuen Modalitäten und Technologien, bspw. durch die Initiierung von Forschungskooperationen mit Arvinas auf dem Gebiet der PROTAC(tm) und Dewpoint Therapeutics auf dem Gebiet der biomolekularen Kondensate oder auch durch die Übernahme von BlueRock Therapeutics auf dem Gebiet der Zelltherapie. Mehrere Arzneimittelkandidaten aus unserer Forschungs- und Entwicklungs-Pipeline durchliefen im Jahr 2019 klinische Studien. Unsere bereits zugelassenen Produkte stärkten wir durch weitere Entwicklungsaktivitäten, um ihre Anwendung weiter zu verbessern bzw. das Indikationsspektrum zu erweitern. Klinische Studien sind ein unentbehrliches Instrument zur Bestimmung der Wirksamkeit und Sicherheit neuer Medikamente, bevor sie zur Diagnostik oder Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden können. Nutzen und Risiken neuer medizinischer Produkte müssen stets wissenschaftlich belegt und gut dokumentiert werden. Alle klinischen Studien bei Bayer entsprechen strengen internationalen Richtlinien und Qualitätsstandards sowie den jeweils gültigen nationalen Gesetzen und Normen. Auch die Veröffentlichung von Informationen über klinische Studien erfolgt bei Bayer in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen nationalen Gesetzen und nach den Prinzipien des europäischen (EFPIA) und des amerikanischen (PhRMA) Pharmaverbands, die in Positionspapieren definiert wurden. Informationen über eigene klinische Studien sind sowohl im öffentlich zugänglichen Register www.ClinicalTrials.gov als auch in unserer eigenen "Trial Finder"-Datenbank verfügbar. Weitere Informationen zu unseren global einheitlichen Standards, der Überwachung von Studien und der Rolle der Ethikkommissionen finden Sie im Internet. Klinische Prüfungsphase-ll-ProjekteDie folgende Tabelle enthält unsere wichtigsten Arzneimittelkandidaten der klinischen Prüfungsphase-ll-Projekte: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Phase ll) 1A 1.3/3 scroll
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Stand: 31. Januar 2020 Im Berichtsjahr 2019 ergaben sich im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Im Juli gaben wir gemeinsam mit Bristol-Myers Squibb, New York City, USA, und Ono Pharmaceutical Co., Ltd., Osaka, Japan, eine Vereinbarung über eine klinische Zusammenarbeit bekannt. Ziel ist die Beurteilung einer Kombination unseres Multikinase-Inhibitors Stivarga(tm) (Regorafenib) und des immunoonkologischen Therapeutikums Opdivo(tm) (Nivolumab) von Bristol-Myers Squibb/Ono Pharmaceutical Co., Ltd., bei Patienten mit Mikrosatelliten-stabilem metastasierten Kolorektalkarzinom, der häufigsten Form des metastasierten Kolorektalkarzinoms. Wir beschlossen im September, das Entwicklungsprogramm unseres anti-TFPI-Antikörpers BAY 1093884 zur Behandlung von Hämophilie aus Sicherheitsgründen einzustellen. Zuvor hatten wir eine Phase-Il-Studie, die die Sicherheit und Verträglichkeit von BAY 1093884 in Patienten mit Hämophilie A oder B mit oder ohne Inhibitoren untersuchte, vorzeitig beendet. Im November beschlossen wir, die Entwicklung des TASK-Kanal-Blockers BAY 2253651 zu beenden, nachdem in der Phase-Il-Studie bei Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe keine ausreichende Wirksamkeit gezeigt werden konnte. Im Januar 2020 haben wir entschieden, die weitere Entwicklung unseres alpha2c-AR-Antagonisten Fadaltran einzustellen, da die Wirksamkeitsendpunkte der Phase-Ila-Studie nicht erreicht wurden. Klinische Prüfungsphase-lll-ProjekteDie folgende Tabelle enthält unsere wichtigsten Arzneimittelkandidaten der klinischen Prüfungsphase-lll-Projekte: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Phase lll)1A 1.3/4 scroll
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Stand: 31. Januar 2020 Das Wesen der Arzneimittelforschung und -entwicklung bedingt, dass nicht alle Wirkstoffe das jeweils festgelegte Projektziel erreichen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass einige oder alle der hier aufgeführten Projekte aufgrund wissenschaftlicher und/oder wirtschaftlicher Erwägungen abgebrochen werden und somit nicht zu einem marktfähigen Produkt führen. Zudem ist es möglich, dass die für diese Wirkstoffe erforderliche Zulassung als Arzneimittel durch die Food and Drug Administration (FDA), die European Medicines Agency (EMA) oder eine andere Zulassungsbehörde nicht erteilt wird. Darüber hinaus überprüfen wir unsere Forschungs- und Entwicklungs-Pipeline regelmäßig, um die aussichtsreichsten Pharmaceuticals-Projekte mit Priorität voranzutreiben. Im Berichtsjahr 2019 ergaben sich im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Im Mai gewährte die US-amerikanische Food and Drug Administration Bayer für Copanlisib (Aliqopa(tm)) den Status einer "Breakthrough Therapy Designation" zur Behandlung erwachsener Patienten mit erneut aufgetretenem Marginalzonenlymphom (MZL), die zuvor bereits mindestens zwei Therapien erhalten haben. MZL ist eine Form des indolenten Non Hodgkin Lymphoms (iNHL). Ebenfalls im Mai stellten wir auf dem ASCO-Kongress in Chicago weitere Daten aus der Phase-IlI-Studie ARAMIS vor, die zeigten, dass Darolutamid, ein nicht steroidaler Androgenrezeptor-Antagonist, in Kombination mit Androgendeprivationstherapie (ADT) bei Männern mit nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakarzinom im Vergleich zu Placebo in Kombination mit ADT die Verschlechterung krankheitsbedingter Symptome verzögert. Auf dem ASCO-Kongress stellten wir zudem neue Daten zu Larotrectinib (Vitrakvi(tm)) vor, die die hohe Wirksamkeit dieses präzisionsonkologischen Medikamentes sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern mit TRK-Fusionstumoren und Hirnmetastasen oder primären Tumoren des zentralen Nervensystems bestätigen. Die im September auf dem ESMO-Kongress in Barcelona, Spanien, präsentierten aktualisierten klinischen Daten belegen außerdem auch für ein erweitertes Datenset eine weiterhin hohe Ansprechrate und zeigen ein medianes Gesamtüberleben von mehr als drei Jahren. Im Juni starteten wir eine Phase-lll-Studie zur Anti-VEGF-Behandlung mit Aflibercept (Eylea(tm)) zur intravitrealen Injektion bei Frühgeborenenretinopathie, einer Augenerkrankung bei Frühgeborenen. Außerdem begann im Juni die Rekrutierung von Patienten in die GBM-AGILE-Studie in den USA, eine von der Global Coalition for Adaptive Research gesponserte internationale Plattformstudie. Wir stellen in einer mehrarmigen Kooperationsstudie bei Hirntumor-Patienten den Wirkstoff Regorafenib, der zuerst getestet wird. Ziel der Studie ist die Prüfung mehrerer Therapien für Patienten mit neu diagnostizierten oder rezidivierten Glioblastomen. Anfang Juli stellten wir auf dem Kongress der Internationalen Gesellschaft für Thrombose und Hämostase (ISTH) in Melbourne, Australien, Ergebnisse der Phase-lll-Studie EINSTEIN-Jr. mit Rivaroxaban vor. Sie belegen die Wirksamkeit und Sicherheit von Rivaroxaban bei Kindern mit venöser Thromboembolie. Die Ergebnisse sind vergleichbar mit den Daten zu Wirksamkeit und Sicherheit, die aus früheren Studien mit erwachsenen Patienten bekannt sind. Im November beantragten wir bei der europäischen Arzneimittelbehörde die Zulassung für Rivaroxaban zur Behandlung von Kindern mit venösen Thromboembolien. Die Einreichung und Bewertung des Zulassungsantrags für den Einsatz von Xarelto(tm) bei Kindern in der EU beziehungsweise in den USA, wie jeweils mit der EMA und der FDA vereinbart, ermöglicht uns die Beantragung einer Verlängerung des Stoffpatentschutzes jeweils um sechs Monate. Im September empfahl die Europäische Gesellschaft für Kardiologie in einer klinischen Praxisleitlinie, dass für Patienten mit chronischer koronarer Herzerkrankung und hohem Risiko für weitere Ereignisse eine Behandlung mit der vaskulären Dosis von Xarelto(tm) in Kombination mit niedrig dosierter Acetylsalicylsäure in Betracht gezogen werden sollte. Eine weitere Praxisleitlinie zu Diabetes enthält ebenfalls eine solche Behandlungsempfehlung für Patienten mit Diabetes und arterieller Verschlusskrankheit in den unteren Extremitäten. Im Juli hatte eine neue Analyse der COMPASS-Studie gezeigt, dass besonders Patienten mit Hochrisikofaktoren von einem zweifachen Wirkungsansatz profitieren. Im November gaben wir bekannt, dass die Phase-lll-Studie VICTORIA mit Vericiguat bei Patienten mit sich verschlechternder chronischer Herzinsuffizienz und verminderter Auswurfleistung (heart failure with reduced ejection fraction, HFrEF) den primären Endpunkt erreicht hat. Vericiguat verringerte das Risiko für kardiovaskulären Tod oder Krankenhauseinweisung aufgrund von Herzinsuffizienz gegenüber Placebo in Kombination mit verfügbaren Medikamenten zur Behandlung der Herzinsuffizienz. Als Stimulator der löslichen Guanylatcyclase (sGC) ist Vericiguat der erste Vertreter dieser Therapieklasse, der zur Behandlung der sich verschlechternden chronischen Herzinsuffizienz entwickelt wird. Vericiguat wird gemeinsam mit MSD (in den USA und Kanada bekannt unter dem Namen Merck & Co., Inc.) entwickelt. Einreichungen und ZulassungenWir überprüfen unsere Forschungs- und Entwicklungs-Pipeline regelmäßig, um die aussichtsreichsten Pharmaprojekte mit Priorität voranzutreiben. Für einige Arzneimittelkandidaten haben wir nach Abschluss der erforderlichen Studien Anträge auf Zulassung bzw. auf Erweiterung der bestehenden Zulassung bei einer oder mehreren Behörden gestellt. Die wichtigsten noch im Zulassungsprozess befindlichen Arzneimittelkandidaten sind: Wesentliche Einreichungen 1A 1.3/5 scroll
Im Februar beendeten wir die Einreichung der Zulassungsunterlagen (Rolling New Drug Application) für unseren Wirkstoff Darolutamid bei der US-Gesundheitsbehörde FDA basierend auf Daten der Phase-lll-Studie ARAMIS bei Männern mit nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakarzinom (nmCRPC). Darolutamid ist ein nicht steroidaler Androgenrezeptor-Inhibitor, der gemeinsam mit Orion Corporation, einem pharmazeutischen Unternehmen aus Finnland, entwickelt wird. Im April akzeptierte die US-amerikanische Zulassungsbehörde den Zulassungsantrag und gewährte den Status der vorrangigen Prüfung. Ende Juli erhielt Nubeqa(tm) (Darolutamid) dann die Zulassung in den USA zur Behandlung von Patienten mit nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakrebs. Im März beantragten wir bei der EMA die Zulassung für Darolutamid zur Behandlung von Patienten mit nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakrebs. Ebenfalls im März des Berichtsjahrs stellten wir beim japanischen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) einen Zulassungsantrag für Darolutamid zur Behandlung von Patienten mit kastrationsresistentem Prostatakrebs (CRPC). Im Januar 2020 erhielten wir in Japan für das Produkt die Zulassung für die Behandlung von Patienten mit nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakarzinom. Im selben Monat empfahl der Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Human Use, CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur Darolutamid zur Zulassung für die Europäische Union. Die Empfehlung bezieht sich auf die Behandlung erwachsener Männer mit nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakarzinom (nmCRPC), die ein hohes Risiko für die Entwicklung von Metastasen aufweisen. Die endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission über die Zulassung wird in den nächsten Monaten erwartet. Im Juli erhielten wir von der US-amerikanischen FDA die Zulassung für Gadavist(tm) als erstes und einziges Kontrastmittel für die kardiale Magnetresonanztomografie (MRT), um die Durchblutung des Herzmuskels und die späte Anreicherung von Gadolinium bei erwachsenen Patienten mit bekannter oder vermuteter koronarer Herzkrankheit zu untersuchen. Im September erteilte die Europäische Kommission Vitrakvi(tm) die erste tumorunabhängige Zulassung innerhalb der Europäischen Union. Die Zulassung bezieht sich auf die Behandlung von erwachsenen und pädiatrischen Patienten mit soliden Tumoren, die eine NTRK-Genfusion aufweisen, und bei denen die Tumore lokal fortgeschritten oder metastasiert sind oder bei denen eine chirurgische Resektion wahrscheinlich eine hohe Morbidität zur Folge haben wird, und für die keine zufriedenstellenden Therapieoptionen zur Verfügung stehen. Im Oktober hat die US-amerikanische Gesundheitsbehörde Rivaroxaban (Xarelto(tm)) zur Prävention von venösen Thromboembolien (VTE bzw. Blutgerinnseln) bei akut internistisch erkrankten Patienten zugelassen, sofern sie ein Risiko für thromboembolische Komplikationen haben und kein hohes Blutungsrisiko besteht. Die Zulassung basiert auf den Ergebnissen der Phase-lll-Studie MAGELLAN und wurde durch Daten der MARINER-Studie unterstützt. Untersucht wurde in diesen Studien der Einsatz von Rivaroxaban zur VTE-Prävention bei diesen Patienten während des Aufenthalts im Krankenhaus und direkt nach der Entlassung. Patentablaufdaten PharmaceuticalsA 1.3/6 scroll
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Derzeitiger Patentablauf; Patentlaufzeitverlängerung beantragt KooperationenWir ergänzen unsere eigene Forschung um Kollaborationen und strategische Allianzen mit Partnern aus der industriellen und akademischen Forschung. Dadurch erhalten wir Zugang zu komplementären Technologien und zusätzliches Potenzial für Innovationen. Nach der Übernahme von Loxo Oncology durch Eli Lilly and Company im Februar haben wir von einer sogenannten Change-of-Control-Klausel in unseren Lizenzverträgen mit Loxo Oncology Gebrauch gemacht. Dadurch verfügen wir nun über exklusive Lizenzrechte für die globale Entwicklung und Vermarktung, auch in den USA, von Vitrakvi(tm) (Larotrectinib) und dem Prüfmedikament Selitrectinib (BAY 2731954, früher: LOXO-195). Im Mai unterzeichneten wir eine Kollaborationsvereinbarung mit Foundation Medicine Inc., Cambridge, Massachusetts, USA, zur Entwicklung und Vermarktung therapiebegleitender diagnostischer Tests, sogenannter Companion Diagnostics (CDx), auf der Basis von Next-Generation-Sequenzierung für neue, von Bayer entwickelte Krebsmedikamente. Die Vereinbarung sieht die Zusammenarbeit bei mehreren Therapieprogrammen vor und umfasst das gesamte Testportfolio von Foundation Medicine, einschließlich FoundationOne(tm) CDx. Das erste gemeinsame Projekt beinhaltet die Entwicklung eines CDx-Tests für Larotrectinib (Vitrakvi(tm)) in den USA. In der zuvor genannten Kooperation mit Arvinas, Inc., planen wir im Bereich Pharmaceuticals insbesondere die Entwicklung von Arzneimittelkandidaten der nächsten Generation zur Behandlung kardiovaskulärer, onkologischer und gynäkologischer Krankheiten. Im Rahmen der im Juni bekannt gegebenen vierjährigen Vereinbarung erhält Arvinas eine Vorauszahlung und Unterstützung für pharmazeutische Forschung und Entwicklung, zudem beinhaltet die Zusammenarbeit eine Kapitalbeteiligung an Arvinas. Im Juli gaben wir die zuvor genannte Vereinbarung über die klinische Zusammenarbeit mit Bristol-Myers Squibb, New York City, USA, und Ono Pharmaceutical Co.,Ltd., Osaka, Japan, bekannt. Im September gaben wir die Eröffnung eines gemeinsamen Labors mit dem Brigham and Women's Hospital und dem Massachusetts Hospital in Boston, Massachusetts, USA, bekannt. Wir werden dort neue Arzneimittelkandidaten zur Behandlung chronischer Lungenerkrankungen erforschen. Dazu werden wir über einen Zeitraum von fünf Jahren mehr als 30 Mio. USD in gemeinsame Forschungsprojekte investieren. Im November unterzeichneten wir eine Options-, Forschungs- und Lizenzvereinbarung mit Dewpoint Therapeutics, Inc., einem Biotechnologieunternehmen mit Sitz in Boston, Massachusetts, USA, und Dresden, Deutschland. Ziel der Partnerschaft ist es, Dewpoints Plattform für biomolekulare Kondensate sowie die Wirkstoffbibliothek von Bayer für die Entwicklung neuer Therapien in den Bereichen Herz-Kreislauf- und gynäkologische Erkrankungen zu nutzen. Diese Kooperation folgt auf unsere Beteiligung an einer Finanzierungsrunde von Dewpoint durch "Leaps by Bayer" zu Beginn des Jahres. Im Januar 2020 gaben wir die Erweiterung unserer Partnerschaft mit Evotec SE, Hamburg, Deutschland, im Bereich Frauengesundheit im Rahmen einer neuen Multi-Target-Allianz bekannt, die zunächst auf fünf Jahre angelegt ist. Ziel ist die Entwicklung mehrerer klinischer Kandidaten für die Behandlung des polyzystischen Ovarialsyndroms (PCOS). PCOS ist die häufigste endokrine Erkrankung bei Frauen, die mit einer Stoffwechselstörung in Verbindung gebracht wird und der häufigste Grund von weiblicher Unfruchtbarkeit ist. Sie betrifft etwa 5-10 % der weiblichen Bevölkerung. Ebenfalls im Januar 2020 gaben wir in einer Vereinbarung mit Exscientia Ltd., Oxford, Großbritannien, bekannt, dass wir in frühen Forschungsprojekten zur Behandlung von kardiovaskulären und onkologischen Erkrankungen kollaborieren. Exscientia hat sich auf künstliche lntelligenz(KI)-basierte Wirkstoffforschung und Moleküldesign spezialisiert. In der zunächst auf drei Jahre angelegten Allianz werden wir gemeinsam an der Identifizierung und Optimierung neuer Leitstrukturen für potenzielle Wirkstoffkandidaten arbeiten. Zudem schlossen wir im Januar 2020 einen exklusiven Lizenzvertrag mit Dare Bioscience, Inc., San Diego, USA, über künftige Vermarktungsrechte für das hormonfreie Verhütungsmittel Ovaprene(tm) in den USA, sobald die US-Arzneimittelbehörde FDA die Marktzulassung hierfür erteilt. Ovaprene(tm) ist ein hormonfreier, monatlich zu wechselnder Vaginalring zur Empfängnisverhütung, der sich zurzeit in der klinischen Entwicklung befindet. Bei Marktzulassung könnte er das erste monatlich zu verwendende hormonfreie Verhütungsmittel sein. Beispiele wesentlicher F&E-Kooperationen finden Sie in der folgenden Tabelle: Wesentliche KooperationenA 1.3/7 scroll
Consumer HealthConsumer Health konzentriert sich auf die Entwicklung neuer verschreibungsfreier (OTC-)Produkte und Lösungen, die die Gesundheit und das Wohlbefinden von Verbrauchern verbessern. Unsere Aktivitäten umfassen die Bereiche Schmerz und kardiovaskuläre Risikovorsorge, Dermatologie, Nahrungsergänzung, Magen-Darm-Gesundheit sowie Allergien und Erkältung. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Produktentwicklungen, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher ausrichten. Unsere Innovationen reichen von neuen Produktformulierungen und Verpackungen hin zu technischen Anwendungen und medizinischen Geräten. Des Weiteren haben wir im Berichtsjahr 2019 rund 30 neue konsumentenvalidierte Konzepte entwickelt und damit das von uns gesetzte Ziel übertroffen. In unserer gestärkten Innovations-Pipeline sind mehr als 100 Projekte in der Entwicklungsphase aus allen Kategorien enthalten. Hierin berücksichtigt sind Innovationen im Kerngeschäft, Innovationen in angrenzenden Geschäften und transformative Innovationen, mit denen die Self-Care-Produktpalette für Konsumenten weltweit angereichert wird. 8 Wir verfügen über ein weltweites Netz an Standorten zur Entwicklung unserer Produkte in den USA, Frankreich, Deutschland und China. Ein weiterer wichtiger Bestandteil unserer Innovationsstrategie ist die Überführung von bislang verschreibungspflichtigen und für die Selbstmedikation geeigneten Arzneimitteln in den OTC-Status. 1.4 Engagement für Mitarbeiter
Der wirtschaftliche Erfolg von Bayer beruht ganz wesentlich auf dem Wissen und dem Engagement unserer Mitarbeiter. Als Arbeitgeber bieten wir unseren Beschäftigten attraktive Rahmenbedingungen sowie vielfältige individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Neben der fachlichen Fortbildung stehen unsere Unternehmenswerte (LIFE) und die Etablierung einer dialog- und feedbackorientierten Kultur im Vordergrund. Diese wird von Vertrauen, einer integrativen Grundhaltung und Respekt für Vielfalt und Chancengerechtigkeit geprägt, was u. a. auch in unserer Konzernregelung "Fairness und Respekt am Arbeitsplatz" zusammengefasst ist. Unsere Mitarbeiter werden weltweit geschult, diese Richtlinien einzuhalten. Das Engagement und die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter messen wir mithilfe institutionalisierter Feedbackgespräche und regelmäßiger Mitarbeiterbefragungen. Die Personalstrategie für den Gesamtkonzern wird vom Vorstand mit Unterstützung der Human-Resource-Funktion verantwortet und im Rahmen bindender Richtlinien global umgesetzt. An allen Bayer-Standorten weltweit haben die Arbeitnehmer das Recht, ihre eigenen Interessenvertreter zu wählen. Sogenannte kollektive Regelungen wie Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen galten im Berichtsjahr weltweit für rund 55 % (Vorjahr: 57 % 9) unserer Mitarbeiter.
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Vorjahresangabe wie zuletzt berichtet BeschäftigungsentwicklungAm 31. Dezember 2019 beschäftigten wir weltweit 103.824 (Vorjahr: 107.894) Mitarbeiter. In Deutschland waren 24.953 Mitarbeiter (Vorjahr: 25.602) für uns tätig, dies entspricht einem Anteil von 24,0 % (Vorjahr: 23,7 %) am Gesamtkonzern. Die weltweite Mitarbeiterzahl sank im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem durch die seit Jahresbeginn angelaufenen Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Desinvestments unserer Division Consumer Health um 3,8 %. Die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Animal Health sowie der Currenta, deren Verkauf wir im Laufe des Geschäftsjahrs vereinbart bzw. abgeschlossen haben, sind im Personalbestand des fortzuführenden Geschäfts rückwirkend bereits nicht mehr enthalten. Der Beschäftigungsrückgang infolge der Restrukturierungs- und Portfoliomaßnahmen spiegelt sich auch in der Entwicklung aller Regionen wider. Relativ gesehen sank der Mitarbeiterbestand am stärksten in Latein- und Nordamerika. Im Rahmen der Integration des akquirierten Agrargeschäfts haben wir im Geschäftsjahr rund 970 Mitarbeiter aus der Division Crop Science in die Servicefunktionen und Sonstige umgegliedert. Im Jahr 2019 wurden konzernweit 12.547 neue Mitarbeiter eingestellt (dies entspricht 11,8 % unserer Mitarbeiter). Zum Bilanzstichtag waren unsere Mitarbeiter durchschnittlich 10,2 (Vorjahr: 9,8) Jahre im Bayer-Konzern beschäftigt. Unter unseren Mitarbeitern sind nur wenige Beschäftigte mit befristeten Verträgen (4,9 %). RestrukturierungsmaßnahmenBei erforderlichen Veränderungen und Restrukturierungsmaßnahmen handeln wir mit sozialer Verantwortung. So werden wir den Ende 2018 eingeleiteten Stellenabbau von rund 12.000 Arbeitsplätzen weltweit bis zum Ende des Jahres 2021 auf Basis lokaler Gesetze und Regelungen abschließen. Dies kann zu unterschiedlichen Lösungen in einzelnen Ländern führen. In allen Ländern ist es unser Ziel, die Folgen für die Beschäftigten so gering wie möglich zu halten und im Falle eines Stellenabbaus einvernehmliche Lösungen zu finden. In Deutschland, dem größten Standort des Unternehmens, sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen in den großen Gesellschaften durch Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretern bis Ende 2025 grundsätzlich ausgeschlossen. Mit den geplanten konzernweiten Maßnahmen sind wir 2019 gut vorangekommen. Für den in Deutschland angekündigten Stellenabbau sind freiwillige Aufhebungsverträge das wichtigste Instrument. Hierfür werden seit Februar 2019 flexible Modelle mit attraktiven Konditionen für Beschäftigte verschiedener Altersgruppen angeboten. Mitarbeiter in ZahlenA 1.4/1 scroll
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Vorjahreswerte angepasst, Angabe der Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (FTE) Vergütung und ErfolgsbeteiligungUnsere Vergütung kombiniert ein leistungs- und verantwortungsbezogenes Grundgehalt mit erfolgsabhängigen Bestandteilen wie variablen Einmalzahlungen sowie Zusatzleistungen, u. a. Aktien-Beteiligungsprogrammen. Für das obere Management besteht mit dem "Aspire"-Programm außerdem ein konzernweit einheitliches, langfristig an der Aktienkursentwicklung orientiertes Vergütungsprogramm. Anpassungen auf Basis kontinuierlicher Analysen sorgen dafür, dass unsere Vergütung international wettbewerbsfähig ist. Neben einer attraktiven Vergütung während der aktiven Beschäftigungsphase übernimmt Bayer Verantwortung für die Altersabsicherung der aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter. Weltweit können 78 % (Vorjahr: 80 % 10) aller Mitarbeiter die Möglichkeiten zur betrieblichen Altersversorgung nutzen, die zusätzlich zu staatlichen Rentensystemen angeboten werden.
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Vorjahresangabe wie zuletzt berichtet Personalaufwand und PensionsverpflichtungenA 1.4/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst
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Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen für Pensionen und andere pensionsähnliche
Leistungszusagen zum 31. Dezember Der Anstieg des Personalaufwands ist im Wesentlichen durch die erstmalig ganzjährige Einbeziehung der Mitarbeiter des akquirierten Agrargeschäfts sowie die Zuführungen zu Rückstellungen im Zusammenhang mit den Restrukturierungen bedingt. Zudem haben wir im Geschäftsjahr rund 890 Mio. € (Vorjahr: für die Mitarbeiter im fortzuführenden Geschäft ca. 1.070 Mio. €) im Rahmen variabler Einmalzahlungen für das konzernweite Short-Term-Incentive-Programm (STI) und STI-ähnliche Programme zurückgestellt. Darüber hinaus wurde 2019 ein Budget von ca. 70 Mio. € für besondere individuelle Leistungen zur Verfügung gestellt (Top Performance Award). Unsere Vergütungsgrundsätze bestehen darin, keine Unterschiede in der Bezahlung von Frauen und Männern zu machen, fair zu vergüten sowie unsere Mitarbeiter transparent über die Zusammensetzung ihrer Gesamtvergütung zu informieren. Bayer zahlt grundsätzlich mindestens einen sogenannten "Living Wage", der von der Non-Profit-Organisation Business for Social Responsibility jährlich weltweit überprüft und festgelegt wird, und geht bei der Bezahlung der befristeten und unbefristeten Mitarbeiter in vielen Ländern über den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn hinaus. Damit ist Bayer eines der ersten Unternehmen weltweit, welches sich zu diesem Konzept bekennt. Aus- und WeiterbildungUm den Bedarf an Facharbeitskräften zu decken, bietet Bayer in Deutschland fundierte Ausbildungen in mehr als 25 verschiedenen Berufen an und bildet über den eigenen Bedarf hinaus aus. Insgesamt beschäftigten wir 2019 rund 1.400 Auszubildende. Bayer bietet außerdem weltweit in unterschiedlichen Bereichen Traineeprogramme für Berufseinsteiger und Praktika für Studenten an. Unseren Beschäftigten stehen vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten sowohl in Form von E-Learning als auch Präsenztrainings zur Verfügung. Im Geschäftsjahr bildete sich jeder unserer Mitarbeiter durchschnittlich rund 23 Stunden weiter. DigitalisierungWir bereiten unsere Mitarbeiter mit speziellen Trainings gezielt auf die digitale Weiterentwicklung vor. Darüber hinaus nutzen wir in einigen Bereichen heute schon die Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz - bspw. bei der Abwicklung von internen Standardprozessen mithilfe von Robotic Process Automation. Im Rahmen der Personalgewinnung testen wir neue intelligente Algorithmen, um herauszufinden, inwieweit innovative Technologien unsere HR-Mitarbeiter bei der Auswahl von Talenten für offene Stellen unterstützen können. Vereinbarkeit von Beruf und PrivatlebenWir bieten unseren Beschäftigten eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten, gewähren Elternzeit im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Regelungen und unterstützen sie bei der Kinderbetreuung sowie der Pflege naher Angehöriger. Im Berichtsjahr waren konzernweit rund 8,4 % unserer Mitarbeiter (davon 59,4 % Frauen und 40,6 % Männer) in Teilzeit beschäftigt, insbesondere in Europa. Inklusion und VielfaltGegenseitiges Verständnis und eine Unternehmenskultur, die talentierte Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Bildungs- und Berufshintergründen und Sichtweisen fördert, sind für uns wichtige Erfolgsfaktoren. Wir schaffen einen integrativen Arbeitsplatz, an dem sich alle Mitarbeiter willkommen fühlen und ihren Beitrag zu branchenführenden Lösungen zum Wohle aller leisten können. Inklusion und Vielfalt sind auch von elementarer Bedeutung für die Erfüllung und Antizipation der Bedürfnisse unserer Kunden. Der Frauenanteil in der Belegschaft blieb nahezu konstant bei 40,5 % (Vorjahr: 40,4 %). Wir setzen uns gezielt für eine ausgewogenere Geschlechterbalance im Management ein. Bezogen auf 37.309 Beschäftigte im Management betrug der Anteil an Frauen im Geschäftsjahr 40,5 % (Vorjahr: 41,4 %), bei den Fachkräften 40,4 % (Vorjahr: 40,0 %). Der Frauenanteil im Konzernführungskreis, der nach dem Vorstand höchsten Managementebene im Bayer-Konzern, hat sich im Vergleich zu den Vorjahren weiter erhöht: Ende 2019 waren dort 22,5 % Frauen (2010: 6,5 % 11) beschäftigt. Der Konzernführungskreis umfasst aktuell 29 (Vorjahr: 30) Nationalitäten. Rund 65,8 % (Vorjahr: 67,9 %) seiner Mitglieder stammen aus dem Land, in dem sie tätig sind. Zur Diversität auf Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrats berichten wir im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung. Unsere Mitarbeiter sind durchschnittlich 42 (Vorjahr: 42) Jahre alt. In Bezug auf die Altersstruktur gab es keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. 2019 haben wir die Strategie zu Inklusion und Vielfalt weiterentwickelt. Dieser umfassende Ansatz wird in allen Organisationsbereichen durch globale, regionale und lokale Strukturen gefördert. Mitarbeiter mit Behinderungen sind ein integraler Bestandteil unserer Belegschaft. Nach einer freiwilligen Angabe sind uns ca. 2.250 Beschäftigte mit Behinderung bekannt, davon 46 % Frauen und 54 % Männer. Dies entspricht ungefähr 2,1 % der Gesamtbelegschaft.
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Angabe wie zuletzt berichtet GesundheitsförderungNahezu 98 % (Vorjahr: 98 % 12) unserer Beschäftigten weltweit sind entweder gesetzlich krankenversichert oder können entsprechende Angebote unseres Unternehmens nutzen. Wir arbeiten weltweit daran, unseren Mitarbeitern den Zugang zu regelmäßigen medizinischen Check-ups zu ermöglichen sowie zu Sportprogrammen, Rehabilitation oder Versorgung vor Ort im Unternehmen.
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Vorjahresangabe wie zuletzt berichtet 1.5 Einkauf und Lieferantenmanagement
Durch unsere Einkaufsaktivitäten und Lieferantenbeziehungen beeinflussen wir Gesellschaft und Umwelt. Daher sind neben wirtschaftlichen auch ethische, soziale und ökologische Grundsätze in unserer weltweit gültigen Einkaufsrichtlinie verankert, die für alle Mitarbeiter bindend ist. Ab dem Jahr 2020 wird auch der Einkauf des akquirierten Agrargeschäfts vollständig nach der weltweit gültigen Bayer-Einkaufsrichtlinie verfahren. Der Einkauf ist eine divisionsübergreifende Enabling Function und ermöglicht Synergien durch die Bündelung von Know-how und Einkaufsvolumina. Im Geschäftsjahr wurden wir insgesamt von 86.400 (2018: 85.599) Lieferanten beliefert. Unser Einkaufsvolumen betrug 17,6 Mrd. € (2018: 15,6 Mrd. €). 13 Zu unseren wesentlichen direkten Einkaufsmaterialien zählen Wirkstoffe, Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte sowie Saatgut. Technische Güter und Dienstleistungen, Marketingdienstleistungen sowie Forschung und Entwicklung sind wichtige Bestandteile des indirekten Einkaufsportfolios. Der Einkauf agiert nach festgelegten Einkaufs- und Lieferantenmanagementprozessen. Dabei stellen langfristige Verträge und ein aktives Lieferantenmanagement für strategisch bedeutsame Waren und Dienstleistungen wichtige Elemente dar. Sie dienen dazu, einkaufsspezifische Risiken wie Lieferengpässe oder größere Preisschwankungen zu minimieren, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns sowie reibungslose Produktionsabläufe sicherzustellen. Nachhaltigkeit in der LieferketteFür unsere Lieferkette gelten auf globaler wie regionaler Ebene klare nachhaltigkeitsbezogene Kriterien und Standards. Konzernweit ist ein vierstufiger Managementprozess zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette etabliert, der aus den Elementen Bewusstseinsbildung, Lieferantenauswahl, -bewertung und -entwicklung besteht. Die Lieferanten des akquirierten Agrargeschäfts wurden 2019 in den vierstufigen Managementprozess einbezogen (mit Ausnahme der Saatguterzeuger, die einem separaten Menschenrechtsbewertungsprozess unterliegen aufgrund von besonderen Risiken in der Agrarindustrie). Unsere Nachhaltigkeitsanforderungen sind im 2019 aktualisierten Verhaltenskodex für Lieferanten festgelegt, der auf unserer Menschenrechtsposition sowie den Prinzipien des "UN Global Compact" beruht. Der Kodex bildet die Grundlage für die Auswahl und Bewertung unserer Lieferanten und ist konzernweit in die elektronischen Bestellsysteme und Verträge integriert. In unseren Bayer-Standardlieferverträgen ist außerdem eine Klausel enthalten, die uns berechtigt, Lieferanten auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen zu überprüfen. Ab Anfang 2020 werden alle Standardlieferverträge (einschließlich der des akquirierten Agrargeschäfts) mit dieser Klausel versehen. Bayer überprüft die Einhaltung der Kodexvorgaben mittels einer Online-Bewertung 14 des Lieferanten oder durch Vor-Ort-Audits. 15 Wir bewerten unsere strategisch wichtigen Lieferanten, die insgesamt über 25 % unseres gesamten Einkaufsvolumens darstellen, sowie Lieferanten mit einem erhöhten Nachhaltigkeitsrisiko, welches das Länder- und Kategorierisiko kombiniert. Darüber hinaus übernehmen wir u. a. Lieferantenbewertungen, die im Rahmen von Industrieinitiativen durchgeführt werden. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 650 (2018: 715) Lieferanten über unseren Dienstleister EcoVadis bewertet. 2019 haben wir 62 (2018: 79) unserer Lieferanten vor Ort durch externe, unabhängige Auditoren überprüfen lassen. 16 2019 wurden 103 (2018: 130) Lieferanten anhand eines HSE-Audits überprüft mit dem Schwerpunkt auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz. Bei kritischen Ergebnissen, die ein Lieferant bei einem schwerwiegenden Verstoß oder erheblichen Mängeln bezüglich seiner Nachhaltigkeitsleistung erhält, werden gemeinsam konkrete Verbesserungsmaßnahmen definiert. 2019 ergaben sich kritische Ergebnisse bei 11 Lieferanten (2 % aller bewerteten und auditierten Lieferanten; 2018: 2 % (17)). In diesen Fällen fordern wir die Lieferanten auf, die festgestellten Schwachpunkte zu beseitigen. Die Umsetzung kontrollieren wir mittels Neubewertungen oder Folgeaudits. Kann in einer erneuten Überprüfung keine Verbesserung festgestellt werden, behalten wir uns das Recht vor, die Lieferantenbeziehung zu beenden. 2019 mussten wir keine Lieferantenbeziehung allein aufgrund der Nachhaltigkeitsleistung beenden. Im Berichtsjahr haben 332 (2018: 343) unserer insgesamt 712 (2018: 794) bewerteten und auditierten Lieferanten ihre Nachhaltigkeitsleistungen verbessert.
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Darüber hinaus wurden bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung der Currenta interne
Leistungen von der Currenta-Gruppe in Höhe von 0,3 Mrd. € (2018: 0,3 Mrd. €) bezogen. 1.6 ProduktverantwortungProduktverantwortung bedeutet für uns, dass unsere Produkte höchsten Qualitätsstandards entsprechen und bei sachgerechter Anwendung für Mensch, Tier und Umwelt sicher sind. Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen ein und gehen mit unserem freiwilligen Engagement und internen Standards in verschiedenen Bereichen darüber hinaus. Zur Umsetzung der regulatorischen und freiwilligen Anforderungen zur Produktverantwortung haben wir entsprechende Richtlinien erlassen und Managementsysteme eingerichtet, die von unserer Enabling Function Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und den Qualitätsfunktionen der Divisionen gesteuert werden. Bewertung und Prüfung von Wirkstoffen und ProduktenUnsere Stoffe und fertigen Produkte durchlaufen zahlreiche Bewertungen und Prüfungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir leiten daraus Maßnahmen zur Minimierung von Gesundheits- und Umweltrisiken ab. Unsere Divisionen verfügen über Qualitätsmanagementsysteme, die auf branchenspezifischen internationalen Standards basieren. Durch eine verbindliche unternehmensweite Qualitätssicherung gewährleisten wir, dass unsere Produkte und Dienstleistungen hochwertig, sicher und wirksam sind und allen internen und externen Vorschriften sowie den Kundenerwartungen entsprechen. So beugen wir u. a. Kundenbeschwerden, Produktrückrufen und Kreuzkontamination vor. Für alle chemischen Stoffe stellen wir Sicherheitsdatenblätter für berufliche Anwender bereit. Für Endverbraucherprodukte gibt es entsprechende Informationen in der Verpackung, wie etwa den Beipackzettel im Arzneimittelbereich. Auch nach der Marktzulassung führen wir Bewertungen von Umweltrisiken durch und ergreifen Maßnahmen zum Risikomanagement. Bei Crop Science überprüfen wir während der Entwicklungsphase unsere Pflanzenschutzmittel in behördlich vorgeschriebenen Tests auf ihre Wirkungsweise, ihre (umwelt-)toxikologischen Eigenschaften und den Umfang von möglichen Rückständen auf Pflanzen und in der Umwelt. Jeder neue Pflanzenschutzwirkstoff wird einer sorgfältigen Sicherheitsbewertung und geeigneten wissenschaftlichen Studien und Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus haben wir uns selbst verpflichtet, nur Pflanzenschutzprodukte zu vertreiben, deren Wirkstoffe in mindestens einem OECD-Land registriert sind, oder neue Wirkstoffe, für die ein OECD-Datenpaket erarbeitet wurde. Transparenz soll das Vertrauen unserer Kunden und Stakeholder in unsere Produkte stärken. Crop Science hat als erstes Unternehmen der Branche sicherheitsrelevante Daten zu Pflanzenschutzmitteln öffentlich zugänglich gemacht. Auf einer Online-Plattform sind bereits mehr als 230 Zusammenfassungen wissenschaftlicher Studien verfügbar, die im Rahmen der Zulassungsverfahren für 28 unserer Wirkstoffe in der EU bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit eingereicht wurden. Diese Berichte umfassen u. a. Informationen zu toxikologischen und ökotoxikologischen Studien sowie Untersuchungen zum Abbauverhalten. Umfassende Studienreports sind auf Anfrage verfügbar. Im Vertrieb und in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und -technologien folgen wir dem internationalen Verhaltenskodex der Welternährungsorganisation (FAO). Die Grundsätze unserer Produktverantwortung sind in unserer "Product Stewardship Policy" festgelegt und werden im "Product Stewardship"-Programm umgesetzt. Wir schulen Landwirte, Saatgutaufbereiter, Händler und andere Stakeholder gezielt, wie unsere Produkte sicher eingesetzt werden können. Ziel ist es, unsere Schulungsaktivitäten weltweit zu intensivieren. Die Divisionen Pharmaceuticals und Consumer Health bewerten das medizinische Nutzen-Risiko-Verhältnis ihrer Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Nahrungsergänzungsmittel und medizinischen Hautpflegeprodukte über den gesamten Produktlebenszyklus. Bei Arzneimitteln wird ihre Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit bereits in präklinischen und klinischen Studien der Phasen I-III untersucht. Im Rahmen der Zulassungsverfahren für Arzneimittel werden diese Ergebnisse und die Nutzen-Risiko-Bewertung bei den relevanten Behörden eingereicht. Nach der Produkteinführung sammeln wir sicherheitsrelevante Informationen in einer eigenen Datenbank. Zudem werden Unbedenklichkeitsstudien nach Zulassung, sogenannte Post-Authorization Safety Studies (PASS), durchgeführt. Die Ergebnisse werden in Übereinstimmung mit der Pharmakovigilanz-Gesetzgebung der EU in das PASS-Verzeichnis eingetragen. Tierschutz im Rahmen der WirkstoffprüfungFür die Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit unserer Produkte sind Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben und wissenschaftlich notwendig. Hierzu gelten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Bayer-Grundsätze zu Tierschutz und Tierversuchen, auch für die von uns beauftragten Forschungsinstitute sowie unsere Lieferanten, die wir regelmäßig auf die Einhaltung des Tierschutzes überprüfen. Unser Ziel ist es, den Einsatz von Versuchstieren so gering wie möglich zu halten und alternative Methoden zu verwenden, wann immer realisierbar. Auswirkungen auf die UmweltIm Rahmen unserer Geschäftstätigkeit wollen wir die Auswirkungen unserer Produkte auf die Umwelt kontrollieren. BiodiversitätWir wollen natürliche Ressourcen verantwortungsvoll nutzen und dabei die biologische Vielfalt achten. Unsere Prinzipien zur Biodiversität sind sowohl in unserer Konzernregelung zu Menschenrechten niedergelegt als auch in einer eigenen, 2019 aktualisierten Position. Darin bekennen wir uns zur Biodiversitätskonvention der Vereinten Nationen und dem zugehörigen Nagoya-Protokoll, das die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile vorschreibt. Zum Nagoya-Protokoll haben wir im Berichtsjahr eine ergänzende Konzernregelung veröffentlicht. Insbesondere die Landwirtschaft profitiert in hohem Maße von Biodiversität. Gleichzeitig trägt sie jedoch auch zum Verlust von Biodiversität bei. Deshalb erforscht und entwickelt Crop Science Anbausysteme, die zu einer besseren Balance zwischen Produktivität und dem Erhalt von Biodiversität und Lebensräumen beitragen. Die operative Umsetzung erfolgt durch konkrete Maßnahmen mit unseren Kunden und Vertriebspartnern. Bienensicherheit von PflanzenschutzmittelnWir engagieren uns mit unserer Erfahrung im Bereich Pflanzenschutz wie auch Tiergesundheit in zahlreichen Projekten wie unseren "Bee Care"-Aktivitäten und Partnerschaften, um die Bestäubergesundheit zu schützen und zu verbessern. Um Risiken unserer Pflanzenschutzmittel für Bienen zu minimieren, führen wir umfangreiche Sicherheitstests, Risikobewertungen sowie Maßnahmen zur Produktverantwortung durch. Dazu zählen die Zertifizierung von Saatgutbehandlungseinrichtungen, Wissensaustausch und Anwenderschulungen, in denen der Nutzen der Bestäuber für Erntequalität und Ernteertrag und die Notwendigkeit des Bestäuberschutzes vermittelt werden, sowie Schulungsprogramme für Landwirte, die unsere Produkte nutzen. Darüber hinaus entwickeln wir bienenfreundliche Pflanzenschutzmittel und Verfahren. Dabei werden erste Tests auf Bienentoxizität bereits in der Entwicklungsphase durchgeführt. Unsere Insektizide einschließlich der Neonikotinoide haben nach unserer Überzeugung ein günstiges Umweltsicherheitsprofil und stellen bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für Bienenvölker dar. GlyphosatGlyphosat ist ein nicht selektives Herbizid, das in vielen Ländern zur wirksamen und gleichzeitig einfachen und kostengünstigen Bekämpfung von Unkraut eingesetzt wird. Es wirkt, indem es ein spezielles Enzym hemmt, das die Pflanze für ihr Wachstum benötigt. Zellen von Menschen oder Tieren besitzen dieses Enzym nicht. Glyphosat hat sich seit mehr als 40 Jahren bei sachgerechter Anwendung entsprechend den Herstellerhinweisen als sicher erwiesen. Wissenschaftlich fundierte Bewertungen von Zulassungsbehörden und anderen Institutionen bestätigen dies, so u. a. die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die US-Umweltschutzbehörde (EPA) sowie die kanadische Regulierungsbehörde für Schädlingsbekämpfung (PMRA). Die Kombination von Glyphosat mit Pflanzen, die gegen dieses Herbizid resistent sind, hat die Landwirtschaft verändert. Landwirte, die glyphosattolerante Kulturen anbauen, greifen eher zu bodenschonenden Bearbeitungsverfahren, die mit zahlreichen Vorteilen verbunden sind. Dazu zählen etwa eine geringere Bodenerosion, eine bessere Wasserqualität und ein geringerer Kohlendioxidausstoß (CO-). In Agrarsystemen, in denen keine glyphosattoleranten Kulturen zur Verfügung stehen, bietet Glyphosat trotzdem Vorteile für die Landwirte und die Umwelt, weil es die Unkrautbekämpfung vereinfacht, die Notwendigkeit einer mechanischen Bodenbearbeitung verringert und den Einsatz von Deckfrüchten ermöglicht. Auch außerhalb der Landwirtschaft ist Glyphosat effektiv bei der Bekämpfung schädlicher oder invasiver Unkrautarten. Davon abgesehen ist zu beachten, dass die Abhängigkeit von einem einzigen herbiziden Wirkort in der Unkrautbekämpfung zu resistenten Biotypen führen kann. Wie in der Vergangenheit zu beobachten war, ist es für Landwirte und andere Anwender aufgrund der natürlichen Selektion resistenter Unkrautarten erforderlich, immer wieder neue Strategien in der Unkrautbekämpfung zu entwickeln und umzusetzen. Aufgrund seines günstigen Umweltsicherheitsprofils kann Glyphosat in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt werden. Glyphosat ist biologisch abbaubar und reichert sich nicht in der Nahrungskette an. Es ist nicht flüchtig und wird nicht ausgewaschen, sondern verbleibt im Boden. Nach eingehender Prüfung halten die EFSA, die EPA, die PMRA und andere Aufsichtsbehörden eine Umweltbeeinträchtigung durch die zugelassenen Verwendungen glyphosathaltiger Herbizide für unwahrscheinlich. Wissenschaftler von Bayer prüfen regelmäßig die relevante wissenschaftliche Literatur zu Glyphosat und zu Herbiziden, die auf Glyphosat basieren. Die verschiedenen Vorwürfe, die in Verbindung mit diesen Produkten erhoben werden, sind ihnen daher bekannt. Auch die zuständigen Regulierungsbehörden, die die Produkte überwachen, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen, kennen diese Studien und berücksichtigen sie bei ihren Prüfungen. Zu Risiken im Zusammenhang mit Glyphosat verweisen wir auf A 3.2 "Chancen- und Risikobericht". Zu bestehenden Rechtsfällen siehe darüber hinaus im B Konzernabschluss, Anhangangabe 30 "Rechtliche Risiken". BiotechnologieBiotechnologische Verfahren werden bei Bayer sowohl im Bereich Saatgut als auch in der pharmazeutischen Produktentwicklung und Produktion (u. a. Kogenate(tm), Kovaltry(tm) und Jivi(tm)) eingesetzt. Weitere biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe befinden sich in der klinischen Entwicklung. In der Pflanzenzüchtung setzen wir neben konventionellen auch gentechnische Züchtungsmethoden ein. Die Sicherheit für Mensch und Umwelt hat beim Einsatz von Biotechnologie für uns immer Priorität. Zusätzlich zu rechtlichen und regulatorischen Vorschriften haben wir in entsprechenden Konzernregelungen den verantwortungsvollen Umgang mit der Gentechnik und unsere global gültigen, konsequenten Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit biologischen Stoffen festgelegt. Die Entwicklung und Vermarktung von gentechnisch verändertem Saatgut unterliegen ebenfalls strengen Gesetzen und Vorschriften. Daneben haben wir interne Verfahren festgelegt, die für einen verantwortungsvollen Einsatz biotechnologisch hergestellter Produkte über den gesamten Produktlebenszyklus sorgen. Darüber hinaus hat Crop Science die Mitgliedschaft in der "Excellence Through Stewardship"(ETS)-Organisation auch im Berichtsjahr fortgesetzt. Wirkstoffrückstände in der UmweltWährend der Herstellung, bei der Anwendung oder durch unsachgemäße Entsorgung können geringe Mengen an Arznei- oder Pflanzenschutzwirkstoffen in die Umwelt gelangen. Hier sind vor allem die Oberflächengewässer relevant. Um mögliche Umweltauswirkungen der Produkte beurteilen zu können, führen alle Divisionen ökotoxikologische Untersuchungen für ihre Wirkstoffe durch. Hierauf aufbauend werden im Rahmen der rechtlichen Zulassung von den zuständigen Behörden für alle Pflanzenschutzwirkstoffe eine umfassende Umweltrisikobewertung durchgeführt und gegebenenfalls Risikominimierungsmaßnahmen vorgegeben. Auch bei Humanarzneimitteln erfolgt in Europa und den USA für alle neuen Wirkstoffe eine Umweltrisikobewertung. Die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben zu Abwasser-Schwellenwerten an unseren Produktionsstandorten weltweit wird von Aufsichtsbehörden und externen Gutachtern überwacht sowie in regelmäßigen Abständen auch durch Audits von internen Fachleuten vor Ort überprüft. Um Einträge von Arzneimittelspuren in die Umwelt weiter zu reduzieren, ergreifen wir eigene Maßnahmen in der Produktion. Darüber hinaus beteiligen wir uns an verschiedenen Forschungsprojekten zur Entwicklung von weiteren Reduktionsmaßnahmen. 1.7 Umweltschutz und SicherheitWir arbeiten daran, die Belastungen für die Umwelt durch unsere Geschäftstätigkeit weiter zu verringern und Lösungsansätze zu entwickeln, welche die Umwelt entlasten. Verantwortlich ist die Enabling Function Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz (HSE), die die Rahmenbedingungen u. a. in Form von Konzernregelungen festlegt. Mithilfe von HSE-Managementsystemen regeln wir die operative Umsetzung in den Divisionen. EnergieeinsatzIm Vergleich zum Vorjahr stieg der Gesamtenergieeinsatz des Bayer-Konzerns um 34,0 % auf 38,7 Petajoule (Vorjahr: 28,9 Petajoule). Hierin eingeschlossen ist sowohl der Primärenergieeinsatz, der zumeist fossile Energieträger betrifft, als auch der Sekundärenergieeinsatz. Mit dem akquirierten Agrargeschäft haben wir neben Standorten für die Saatgutproduktion u. a. auch eine Rohstoffgewinnung für die Herstellung von Pflanzenschutzmittelvorprodukten übernommen, mit der energieintensive Auf- und Weiterverarbeitungen verbunden sind. Durch die ganzjährige Integration dieser Stufen der Wertschöpfungskette stiegen die Kennzahlen zum Energieeinsatz. Die als Verhältnis der eingesetzten Energie zum Außenumsatz berichtete Energieeffizienz ist im Jahr 2019 von 218,51 kWh/T € auf 247,15 kWh/T € gesunken. Treibhausgas-EmissionenKlimaschutz und die damit einhergehende Reduktion von Treibhausgas-Emissionen ist für uns von hoher Bedeutung. Daher haben wir uns in diesem Bereich ambitionierte Ziele gesetzt, die wir im Kapitel A 1.2.1 "Strategie und Ziele" näher erläutert haben. Darüber hinaus beabsichtigen wir, die Emissionen in unserer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette von 2020 bis 2030 ebenfalls absolut zu senken, und prüfen derzeit verfügbare Hebel. Einen Überblick über die Entwicklung im Geschäftsjahr gibt die folgende Tabelle: Treibhausgas-EmissionenA 1.7/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Direkte Emissionen resultieren aus eigenen Kraftwerken, Fahrzeugen, Abfallverbrennungs-
und Produktionsanlagen (Scope 1). Gemäß GHG-Protokoll berichten wir hier auch die
direkten Emissionen, die bei der Erzeugung von Energie für andere Firmen entstehen
und als Standort-Dienstleistung verkauft werden. Dadurch liegen die direkten Emissionen
des Bayer-Konzerns höher als die Emissionen, die sich aus der reinen Geschäftstätigkeit
von Bayer ergeben. In 2019 bestanden die direkten Treibhausgas-Emissionen zu 97,2
% aus CO2. Andere Treibhausgase wie z. B. Lachgas, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe oder Methan
trugen nur geringfügig zu den direkten Treibhausgas-Emissionen bei. Der Anstieg der Treibhausgas-Emissionen ist auf die erste ganzjährige Erfassung an den Standorten des akquirierten Agrargeschäfts zurückzuführen. Für das Vorjahr wurden diese nur anteilig seit der Übernahme im Juni 2018 berichtet. WasserWir verwenden die Ressource Wasser möglichst sparsam und arbeiten daran, Emissionen in das Wasser weiter zu reduzieren. Unsere Standorte in wasserarmen bzw. von Wasserknappheit bedrohten Regionen überprüfen wir daraufhin, ob sie ein Wassermanagement haben, und leiten, falls notwendig, entsprechende Maßnahmen ein. Der Gesamtwassereinsatz betrug 2019 59 Mio. m 3 (2018: 42 Mio. m 3). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf die ganzjährige Einbeziehung der Standorte des akquirierten Agrargeschäfts zurückzuführen. Etwa 36,3 % des gesamten von Bayer eingesetzten Wassers wird als Kühlwasser verwendet, das sich in diesem Prozess ausschließlich erwärmt, aber nicht mit Produkten in Kontakt kommt. Eine Rückführung in den Wasserkreislauf ist im Rahmen der behördlichen Genehmigungsvorgaben möglich. Wir sind bestrebt, an unseren Produktionsstandorten Wasser mehrfach zu nutzen und wieder aufzubereiten. Die Gesamtmenge der Industrie- und Mischabwässer betrug im Berichtsjahr 26 Mio. m 3 (Vorjahr: 18 Mio. m 3) und stieg damit um 42,1 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anstieg ist insbesondere auf die ganzjährige Einbeziehung der Standorte des akquirierten Agrargeschäfts zurückzuführen. Alle Abwässer unterliegen einer genauen Kontrolle, bevor sie in die unterschiedlichen Entsorgungswege geleitet werden. Weltweit wurden 81,9 % aller Industrie- und Mischabwässer in einer Abwasserbehandlungsanlage von Bayer oder Dritten gereinigt. Der Rest wurde entsprechend behördlichen Vorgaben als umweltverträglich eingestuft und dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt. Abfall und RecyclingDurch systematisches Abfallmanagement wollen wir Materialverbräuche und Entsorgungsmengen auf einem möglichst geringen Niveau halten. Entsprechend den Konzernregelungen sind alle Produktionsstandorte verpflichtet, Abfälle zu vermeiden, zu recyceln, zu reduzieren sowie sicher und umweltgerecht zu entsorgen. Die Gesamtmenge des erzeugten Abfalls ist 2019 von 568 Tsd. t auf 879 Tsd. t um 54,7 % gestiegen. Der Anstieg ist auf die ganzjährige Einbeziehung der Standorte des akquirierten Agrargeschäfts und auf den Abriss eines Gebäudes sowie weitere Baumaßnahmen am Standort Bergkamen, Deutschland, zurückzuführen. Die Menge des gefährlichen Abfalls stieg um 4,4 % auf 316 Tsd. t (Vorjahr: 303 Tsd. t) an. Die Menge des gefährlichen Abfalls aus der Produktion ist durch eine erhöhte Produktion am Standort Muttenz, Schweiz, um 0,4 % von 282 Tsd. t auf 283 Tsd. t leicht angestiegen. Verfahrens- und AnlagensicherheitUnser Ziel ist es, unsere Verfahren und Produktionsanlagen so sicher zu gestalten und zu betreiben, dass keine unvertretbaren Risiken für die Beschäftigten, die Umwelt und die Nachbarschaft entstehen. Wir arbeiten an der Weiterentwicklung der Sicherheitskultur, der Kompetenz der Mitarbeiter und unserer weltweit gültigen Konzernregelungen zur Verfahrens- und Anlagensicherheit. Die Einhaltung interner und externer Sicherheitsvorgaben wird in internen Audits überprüft. Um Stoff- und Energieaustritte zu vermeiden, werden Anlagensicherheitsereignisse hinsichtlich ihrer Ursachen analysiert und relevante Erkenntnisse konzernweit kommuniziert. Als Frühindikator verwenden wir die weltweit einheitliche Kennzahl "Process Safety Incident Rate" (PSI-R), die in das konzernweite Sicherheitsberichtswesen integriert ist. 17 Die Process Safety Incident Rate stellt die Anzahl der PSI-Ereignisse bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden dar. Diese lag 2019 bei 0,10. Intensive Analysen, Standortbesuche und Austausche auf Expertenebene haben gezeigt, dass die Ansätze in der Anlagensicherheit bei Bayer und dem akquirierten Agrargeschäft vergleichbar sind. Auf Basis dieser Analyse wurde ein Integrationsprojekt aufgesetzt, das in den kommenden Jahren die detaillierte Angleichung der Systeme verfolgt. TransportsicherheitDie Transport- und Lagersicherheit ist Teil des HSE-Managements und wird von einem Netzwerk aus Experten und praxiserfahrenen Anwendern geführt, die unternehmensweit kooperieren. Zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen haben wir ergänzende Standards und Vorgaben implementiert, die in internen Prozeduren festgelegt werden. Damit stellen wir sicher, dass unsere Materialien entsprechend den geltenden Vorschriften und ihrem jeweiligen Gefährdungspotenzial gehandhabt und befördert werden. Das akquirierte Agrargeschäft verfügt weiterhin über eigene Regelungen und Prozesse zur Transportsicherheit, die bis zur Implementierung der Bayer-Anforderungen zur Transport- und Lagersicherheit im Jahr 2020 in Kraft bleiben. Die Anzahl der Transportereignisse wird integriert berichtet. Im Berichtsjahr kam es zu 28 Transportereignissen 18 (Vorjahr: 10), die primär auf Unfälle beim Straßentransport zurückzuführen sind. Bei drei der Transportereignisse handelt es sich gleichzeitig um Umweltereignisse 19 . Sichere ArbeitsbedingungenNichts ist so wichtig, als dass sich dadurch ein Unfall rechtfertigen ließe. Der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter sowie der Mitarbeiter von Kontraktoren, die auf unserem Werksgelände arbeiten, haben für uns höchste Priorität. Die RIR-Quote 20 stieg 2019 von 0,40 auf 0,46 Unfälle pro 200.000 Arbeitsstunden. Dies entspricht 599 Arbeitsunfällen weltweit (Vorjahr: 487). Bedauerlicherweise hatten wir 2019 einen tödlichen Arbeitsunfall eines Bayer-Mitarbeiters (Vorjahr: 2) zu verzeichnen. Wir werden nicht nachlassen in unseren Anstrengungen, Risiken oder risikobehaftetes Verhalten weiter zu reduzieren. Unsere Initiative "Behavioral Safety" fördert sicherheitsbewusstes Verhalten mit entsprechenden Trainingsprogrammen. Seit 2015 wurden weltweit rund 13.000 Mitarbeiter an 143 Standorten geschult. In Bereichen, in denen das Programm bereits implementiert ist, kam es zu Verhaltensverbesserungen, sodass mittelfristig konzernweit mit einer Senkung der Arbeitsunfallquote zu rechnen ist.
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Im Geschäftsjahr haben wir auf die Berichtskriterien des internationalen Chemieverbands
(ICCA) umgestellt und berichten nun den Austritt von chemischen Substanzen oder Energien
als "Process Safety Incidents" (PSI). Zuvor hatten wir gemäß den Berichtskriterien
des europäischen Chemieverbands (CEFIC) berichtet. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Überblick über den Geschäftsverlauf2.1.1 Wirtschaftliche Lage und ZielerreichungIm Geschäftsjahr 2019 konnten wir unser Geschäft ausweiten. Der Umsatz erhöhte sich währungs- und portfoliobereinigt (wpb.) um 3,5 %. Das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA konnten wir trotz negativer Währungseffekte um 28,3 % steigern. Crop Science erreichte ein wpb. Umsatzplus - das EBITDA vor Sondereinflüssen stieg insbesondere durch den Beitrag des akquirierten Geschäfts deutlich an. Pharmaceuticals erzielte ein kräftiges Umsatz- und Ergebniswachstum, insbesondere trugen dazu das Wachstum in China sowie die anhaltend positive Entwicklung unserer Produkte Xarelto(tm) und Eylea(tm) bei. Auch Consumer Health konnte das Geschäft wpb. ausweiten bei einem EBITDA vor Sondereinflüssen auf dem Niveau des Vorjahres. Das Ergebnis je Aktie (gesamt) konnten wir mehr als verdoppeln. Zusätzlich zum operativen Ergebnisanstieg wirkte sich u. a. der Gewinn aus der Veräußerung unseres Anteils an der Currenta (1,6 Mrd. €) aus. Das bereinigte Ergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft stieg um 14,3 %, vor allem durch den Ergebnisbeitrag des akquirierten Agrargeschäfts und die positive Geschäftsentwicklung bei Pharmaceuticals. Die im Februar in unserem Geschäftsbericht 2018 veröffentlichte Prognose für den Konzern sah einen wb. Umsatz von etwa 46 Mrd. €, ein EBITDA vor Sondereinflüssen von etwa 12,2 Mrd. € und ein bereinigtes Ergebnis je Aktie von etwa 6,80 € vor. Sie wurde unter der Prämisse der Fortführung aller Geschäfte gegeben, da die Veräußerungszeitpunkte der beabsichtigten Portfoliomaßnahmen (insbesondere der Verkauf von Animal Health und Currenta) nicht hinreichend bekannt waren. Im Geschäftsjahresverlauf waren die Bedingungen zum Ausweis von Animal Health und Currenta als nicht fortgeführtes Geschäft erfüllt. Im Oktober adjustierten wir daher unsere Prognose für das Gesamtjahr auf das fortzuführende Geschäft; zudem haben wir sie an die aktuellen Währungsverhältnisse angepasst. Diese Prognose haben wir bezogen auf unsere operativen Steuerungsgrößen im Wesentlichen erreicht: Zielerreichung 2019A 2.1.1/1 ![]() wpb.= währungs- und portfoliobereinigt 2.1.2 Wesentliche EreignisseIm Geschäftsjahr 2019 konnten wir weitere Fortschritte bei der Umsetzung unserer strategischen Ziele erreichen. Diese umfassten folgende Portfoliomaßnahmen:
Weitere wesentliche Entwicklungen: Im Juni gaben wir bekannt, uns höhere Maßstäbe für Transparenz, Nachhaltigkeit und den Umgang mit allen Interessengruppen zu setzen, um unserer gestiegenen Verantwortung als führendes Unternehmen der Landwirtschaft gerecht zu werden. Darüber hinaus präsentierten wir im Dezember unsere ambitionierten Nachhaltigkeitsziele für den Gesamtkonzern ab 2020. Um sicherzustellen, dass wir die Erwartungen der Gesellschaft an uns erfüllen und mit unseren Geschäftsaktivitäten Wert für alle Interessengruppen schaffen, haben wir die "Bayer-Societal-Engagement (BASE)-Prinzipien" aufgestellt, welche die Grundlage für alle Bayer-Aktivitäten darstellen. Im Rechtskomplex Glyphosat endeten zwei Fälle, die im 1. Halbjahr 2019 vor einem Bundesgericht bzw. einem bundesstaatlichen Gericht in Kalifornien verhandelt wurden, mit Entscheidungen der Jurys zugunsten der Kläger. Unsere im Nachgang bei den Ausgangsgerichten gestellten Anträge auf Überprüfung der Entscheidungen führten lediglich zu einer Reduktion der Schadensersatz- bzw. Strafschadensersatzbeträge. Wir haben in beiden Fällen Berufung eingelegt. Eine Reihe von Gerichtsprozessen, die ursprünglich im Jahr 2019 und Anfang 2020 beginnen sollten, sind verschoben worden. Die Verschiebung soll es den Parteien ermöglichen, das gerichtlich angeordnete Mediationsverfahren zielorientiert weiterzuverfolgen und auszuloten, ob ein Vergleich zu vernünftigen Bedingungen erreicht werden kann, der einen Prozess vorsieht, mit dem eine umfassende Lösung für die Verfahren erreicht werden kann. Zum Umgang mit dem Rechtskomplex Glyphosat hat der Aufsichtsrat der Bayer AG im Juni ein Maßnahmenpaket beschlossen. Dieses beinhaltet u. a. die Neugründung eines Aufsichtsratsausschusses, der die aktuellen Gerichtsverfahren einschließlich der Prozess- und Mediationsaktivitäten begleitet. Zudem wurde der US-Anwalt und Experte für Produkthaftungsklagen John Beisner beauftragt, den Aufsichtsrat zum Rechtskomplex Glyphosat kontinuierlich zu beraten. Im September beschloss der Aufsichtsrat der Bayer AG mit Wirkung zum 1. Januar 2020, den Vorstand des Unternehmens von derzeit sieben auf dann fünf Vorstände zu verkleinern. In diesem Zuge haben Dr. Hartmut Klusik und Kemal Malik das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 verlassen. Die Verantwortlichkeiten wurden innerhalb des Vorstands neu aufgeteilt. 2.1.3 Gesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenWeltwirtschaftliches Wachstum geringer als im VorjahrDas Wachstum der Weltwirtschaft lag im Berichtsjahr 2019 unter dem Niveau des Vorjahres, dabei waren alle von uns betrachteten Regionen betroffen. Belastet wurde die Konjunktur insbesondere durch Handelskonflikte und höhere Zölle, vor allem in den USA und China. In der Europäischen Union beeinträchtigte insbesondere die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Brexit das Wachstum. Dabei wies vor allem Deutschland ein deutlich rückläufiges Wachstum auf. Neben den genannten Handelskonflikten führten u. a. politische Unsicherheiten in den Schwellenländern, besonders in einigen Ländern Lateinamerikas, zu einem geringeren Wachstum. Positiv wirkte dagegen insgesamt der anhaltend robuste Konsum, der durch geringe Inflationsraten und niedrige Zinsen gestützt wurde. Wirtschaftliches UmfeldA 2.1.3/1 scroll
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Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: IHS Markit WährungsentwicklungIm Berichtsjahr 2019 waren im Umsatz des Bayer-Konzerns positive Währungseffekte von 548 Mio. € (1,5 %) enthalten. Das EBITDA vor Sondereinflüssen war mit 43 Mio. € durch negative Währungseffekte belastet. Die Währungseffekte aus dem akquirierten Agrargeschäft sind dabei für den Zeitraum vom 7. Juni bis zum 31. Dezember berücksichtigt. Die Effekte entfallen auf folgende Währungsräume: Währungsentwicklung Bayer-KonzernA.2.1.3/2 scroll
Quelle: Bloomberg 2.2 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Bayer-Konzern2.2.1 Ertragslage Bayer-KonzernGeschäftsentwicklung Bayer-KonzernKennzahlen Bayer-KonzernA 2.2.1/1 scroll
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Vorjahreswerte angepasst wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Konzernumsatz wpb. um 3,5 % erhöhtDer Umsatz des Bayer-Konzerns erhöhte sich 2019 wpb. um 3,5 % auf 43.545 Mio. € (nominal + 18,5 %), davon entfielen 2.364 Mio. € auf Deutschland. Der Umsatz von Crop Science wuchs wpb. um 1,4% auf 19.832 Mio. €. Nominal stieg der Umsatz um 39,0 %, im Wesentlichen durch einen Portfolioeffekt von 36,3 % (5.177 Mio. €). Der Umsatz von Pharmaceuticals stieg wpb. um 5,6 % auf 17.962 Mio. €, hauptsächlich durch das anhaltende Wachstum in China sowie die weiterhin sehr positive Entwicklung unserer Produkte Xarelto(tm) und Eylea(tm). Consumer Health erzielte einen wpb. Umsatzanstieg um 2,6 % auf 5.462 Mio. €, wobei wir in den Regionen Lateinamerika, Asien/Pazifik und Europa/Nahost/Afrika das Geschäft ausweiten konnten. In der Überleitung konnten wir den Umsatz um 2,7 % auf 289 Mio. € ausweiten. ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen des Bayer-Konzerns stieg um 28,3 % auf 11.503 Mio. € (Vorjahr: 8.969 Mio. €). Dabei belasteten negative Währungseffekte das Ergebnis mit 43 Mio. €. Bei Crop Science erzielten wir beim EBITDA vor Sondereinflüssen einen Zuwachs um 80,9 % auf 4.796 Mio. € (Vorjahr: 2.651 Mio. €). Der Anstieg ist hauptsächlich auf den Ergebnisbeitrag des akquirierten Agrargeschäfts und Kostensynergien aus der voranschreitenden Integration zurückzuführen. Bei Pharmaceuticals erhöhte sich das EBITDA vor Sondereinflüssen um 6,7 % auf 5.975 Mio. € (Vorjahr: 5.598 Mio. €), dazu trugen primär die positive Umsatzentwicklung und niedrigere Herstellungskosten gegenüber einem erhöhten Vorjahreswert bei. Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Consumer Health blieb mit einer Veränderung von -0,5 % auf 1.090 Mio. € (Vorjahr: 1.096 Mio. €) auf Vorjahresniveau, wobei positive Effekte aus dem Ende 2018 initiierten Effizienzprogramm und der wpb. Geschäftsausweitung u. a. dem fehlenden Ergebnisbeitrag des verkauften Geschäfts mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten gegenüberstanden. In der Überleitung betrug das EBITDA vor Sondereinflüssen -358 Mio. € (+4,8 %). Das EBITDA betrug im Berichtsjahr 9.554 Mio. € (Vorjahr: 9.695 Mio. €). Die Abschreibungen und Wertminderungen beliefen sich auf 5.365 Mio. € (Vorjahr: 6.241 Mio. €), wovon 2.887 Mio. € (Vorjahr: 4.441 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte und 2.478 Mio. € (Vorjahr: 1.800 Mio. €) auf Sachanlagen entfielen. Die Wertminderungen und Wertaufholungen betrugen in Summe 928 Mio. € (Vorjahr: 3.349 Mio. €). Davon entfielen 247 Mio. € (Vorjahr: 2.673 Mio. €) auf immaterielle Vermögenswerte, wobei insbesondere Consumer Health betroffen war, wo wir im Zuge der Desinvestition der Marke Dr. Scholl's(tm) Wertminderungen in Höhe von 429 Mio. € vornehmen mussten, während die Marke Claritin(tm) um 211 Mio. € zugeschrieben wurde. Auf Sachanlagen entfielen 680 Mio. € (Vorjahr: 676 Mio. €). Bei Crop Science musste eine Wertminderung von 522 Mio. € für die Produktionsanlage "Dicamba" (Bereich Herbizide) in Luling, USA, vorgenommen werden. Wertminderungen und Wertaufholungen in Höhe von im Saldo 866 Mio. € (Vorjahr: 3.282 Mio. €) sowie beschleunigte Abschreibungen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) wurden als Sonderaufwendungen erfasst. Das EBIT stieg 2019 um 21,3% auf 4.189 Mio. € (Vorjahr: 3.454 Mio. €). Darin enthalten waren im Saldo Sonderaufwendungen in Höhe von 2.818 Mio. € (Vorjahr: 2.559 Mio. €). Sie standen im Wesentlichen in Verbindung mit dem laufenden Restrukturierungsprogramm, der Akquisition und Integration von Monsanto, den genannten Wertminderungen im Zusammenhang mit der Produktionsanlage "Dicamba" bei Crop Science und der Desinvestition von Dr. Scholl's(tm) bei Consumer Health sowie Rechtsberatungskosten. Sondererträge fielen dagegen vor allem bei Consumer Health an, insbesondere aus dem genannten Verkauf des Geschäfts mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten außerhalb der USA und der Zuschreibung von Claritin(tm). Darüber hinaus führte bei Pharmaceuticals eine Kompensationszahlung einer Produkthaftpflichtversicherung zu einem Sonderertrag. Das EBIT vor Sondereinflüssen erhöhte sich um 16,5 % auf 7.007 Mio. € (Vorjahr: 6.013 Mio. €). Zur Ermittlung von EBIT und EBITDA vor Sondereinflüssen haben wir 2019 folgende Sondereffekte berücksichtigt: Sondereinflüsse nach Kategorien 1A 2.2.1/2 scroll
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Vorjahreswerte angepasst
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Bereinigtes KonzernergebnisDas Ergebnis je Aktie (gesamt) konnten wir im Berichtsjahr mit 4,17 € (Vorjahr: 1,80 €) mehr als verdoppeln. Positiv wirkte sich der Gewinn im Zusammenhang mit der Veräußerung unseres Anteils an der Currenta-Gruppe in Höhe von rund 1,6 Mrd. € aus. Zusätzlich belasteten im Vorjahr Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte bei Consumer Health und Wertminderungen des Sachanlagevermögens bei Pharmaceuticals das Ergebnis. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft stieg um 14,3 % auf 6,40 € (Vorjahr: 5,60 €). Ausschlaggebend hierfür sind der Ergebnisbeitrag des akquirierten Agrargeschäfts, das erstmals ganzjährig berücksichtigt war, sowie die positive Geschäftsentwicklung bei Pharmaceuticals. Dem standen u. a. akquisitionsbedingt höhere Finanzierungskosten und Verwässerungseffekte aus Eigenkapitalmaßnahmen aus 2018 gegenüber. Bereinigtes Ergebnis je Aktie "Core EPS" 1A 2.2.1/3 scroll
Vorjahreswerte angepasst
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft betrug 6,77 €. Dabei wurden die gemäß IFRS 5 gestoppten Abschreibungen im Zusammenhang mit dem nicht fortgeführten Geschäft als Sonderaufwand berücksichtigt (siehe nachfolgende Tabelle). Bereinigtes Ergebnis je Aktie "Core EPS" aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft 1A 2.2.1/4 scroll
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Abweichend zur Definition aus A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Übrige Ergebnisgrößen Bayer-KonzernGewinn- und Verlustrechnung Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.1/5 scroll
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Vorjahreswerte angepasst
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" FunktionskostenDie Herstellungskosten sind im Geschäftsjahr 2019 um 13,6 % auf 17.467 Mio. € gestiegen, insbesondere durch die ganzjährige Einbeziehung des akquirierten Agrargeschäfts. Der Anteil der Herstellungskosten am Gesamtumsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht auf 40,1 % (Vorjahr: 41,9 %) verringert. Die Vertriebskosten beliefen sich auf 12.274 Mio. € (+0,5 %). Einen Anstieg verzeichneten wir durch das akquirierte Agrargeschäft. Im Vorjahr wirkten höhere Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen von Marken bei Consumer Health belastend. Der Vertriebskostenanteil betrug 28,2 % (Vorjahr: 33,2 %) vom Umsatz. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) stiegen um 4,6 % auf 5.342 Mio. €. Bezogen auf den Umsatz ergab sich eine F&E-Quote von 12,3 % (Vorjahr: 13,9 %). Bei den allgemeinen Verwaltungskosten verzeichneten wir einen Anstieg von 46,4 % auf 3.890 Mio. €, im Wesentlichen durch das akquirierte Agrargeschäft sowie durch Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit den Restrukturierungen. Damit stieg der Anteil der allgemeinen Verwaltungskosten am Gesamtumsatz auf 8,9 % (Vorjahr: 7,2 %). Der Saldo aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen betrug 383 Mio. € (Vorjahr: -2.065 Mio. €). Hierin enthalten waren insbesondere die genannten Sondererträge aus der Desinvestition des Geschäfts mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten außerhalb der USA bei Consumer Health und aus der Kompensationszahlung einer Produkthaftpflichtversicherung bei Pharmaceuticals. Ergebnismindernd wirkten dagegen Wertminderungen in Höhe von 208 Mio. €, die im Rahmen der Desinvestition der Marke Dr. Scholl's(tm) auf den anteilig abgehenden Geschäfts- oder Firmenwert entfielen. Die im EBIT und EBITDA vor Sondereinflüssen berücksichtigten Sondereffekte verteilten sich wie folgt auf die Funktionskosten: Sondereinflüsse nach Funktionskosten 1A 2.2.1/6 scroll
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Vorjahreswerte angepasst
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Finanzergebnis und Ergebnis vor SteuernUnter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von -1.309 Mio. € (Vorjahr: -1.568 Mio. €) lag das Ergebnis vor Ertragsteuern bei 2.880 Mio. € (Vorjahr: 1.886 Mio. €). Das Finanzergebnis beinhaltete ein Beteiligungsergebnis von 190 Mio. € (Vorjahr: -87 Mio. €), ein Zinsergebnis von -1.281 Mio. € (Vorjahr: -1.064 Mio. €), ein Kursergebnis von 58 Mio. € (Vorjahr: -269 Mio. €), Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen von 273 Mio. € (Vorjahr: 177 Mio. €) sowie übrige finanzielle Aufwendungen/Erträge von -3 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €). Innerhalb des Finanzergebnisses sind Sondereinflüsse per saldo von +268 Mio. € (Vorjahr: -355 Mio. €) ausgewiesen. Diese resultierten im Wesentlichen aus der Neubewertung der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten und nun vollkonsolidierten Anteile an BlueRock Therapeutics L.P., Cambridge, Massachusetts, USA. ErtragsteueraufwandDer Ertragsteueraufwand belief sich auf 450 Mio. € (Vorjahr: 496 Mio. €). Darin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 67 Mio. € (Vorjahr: 175 Mio. €) aufgrund einer Steuersatzänderung. Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortgeführtem GeschäftDas Ergebnis nach Ertragsteuern aus nicht fortgeführtem Geschäft belief sich auf 1.680 Mio. € (Vorjahr: 321 Mio. €). Hierin enthalten war ein Erlös aus der Veräußerung unseres Anteils an der Currenta-Gruppe in Höhe von rund 1.637 Mio. €. Im Geschäftsjahr entwickelten sich die im nicht fortgeführten Geschäft enthaltenen Geschäfte von Currenta und von Animal Health wie folgt: Currenta erzielte bis zur Entkonsolidierung Ende November einen Umsatz von 1.171 Mio. €. Im gesamten Vorjahr lag er bei 1.343 Mio. €. Das EBITDA vor Sondereinflüssen lag bei 226 Mio. € (Vorjahr: 220 Mio. €). Animal Health steigerte den Umsatz wpb. um 2,0 % auf 1.571 Mio. € (Vorjahr: 1.501 Mio. €). Dies ist u. a. auf den positiven Geschäftsverlauf von Seresto(tm) (293 Mio. €, wpb. +6,1 %), vor allem in Europa, zurückzuführen. Bei der Advantage(tm)-Produktfamilie (418 Mio. €, wpb. -3,4 %) konnten Preissteigerungen die niedrigeren Absatzmengen, insbesondere in den USA, nicht kompensieren. Insgesamt wuchs der Umsatz in Europa/Nahost/Afrika um wpb. 3,1 % auf 420 Mio. €, in Asien/Pazifik um wpb. 3,5 % auf 337 Mio. € und in Lateinamerika um wpb. 8,8 % auf 158 Mio. €. Dem gegenüber stand ein Rückgang in Nordamerika (656 Mio. €, wpb. -1,1 %). Das EBITDA vor Sondereinflüssen von Animal Health verbesserte sich um 5,6 % auf 378 Mio. € (Vorjahr: 358 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund des Umsatzwachstums durch Preissteigerungen. KonzernergebnisNach Abzug des Ertragsteueraufwands sowie unter Berücksichtigung des Ergebnisses nach Steuern aus nicht fortgeführtem Geschäft und Anteilen anderer Gesellschafter ergab sich für das Jahr 2019 ein Konzernergebnis von 4.091 Mio. € (Vorjahr: 1.695 Mio. €). 2.2.2 Geschäftsentwicklung in den DivisionenCrop ScienceSaatgut- und Pflanzenschutzmarkt auf VorjahresniveauDer globale Saatgut- und Pflanzenschutzmarkt blieb im Jahr 2019 stabil (0 %; Vorjahr: +2 %). Wachstumsdynamik war vor allem in Lateinamerika gegeben. Durch eine Normalisierung der Bevorratung des Handels mit Pflanzenschutzmitteln und eine Ausweitung der Anbauflächen für Soja, Mais und Baumwolle stieg das Marktvolumen in Brasilien überdurchschnittlich. Allerdings wurde diese Entwicklung durch widrige Witterungsbedingungen in wichtigen Regionen gedämpft. Vor allem in Nordamerika war der Markt rückläufig durch Überschwemmungen und starke Regenfälle im mittleren Westen der USA und die anhaltende Unsicherheit aufgrund bestehender Handelskonflikte, die zu einem deutlichen Rückgang der Anbaufläche für Soja führte. Kennzahlen Crop ScienceA 2.2.2/1 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz über VorjahrIm Geschäftsjahr 2019 erzielte Crop Science einen Umsatz von 19.832 Mio. €. Nominal wuchs der Umsatz um 39,0 %, im Wesentlichen durch einen Portfolioeffekt von 36,3 % bedingt durch die Übernahme von Monsanto (6.649 Mio. €) abzüglich des anteiligen Beitrags der veräußerten Geschäfte im Vorjahr (1.471 Mio. €). Zusätzlich wirkten sich positive Währungseffekte mit 1,3 % auf den Umsatz aus. Wpb. erzielten wir einen Anstieg um 1,4 %. Die Wachstumsrate beinhaltet die Entwicklung des akquirierten Geschäfts lediglich für den Zeitraum vom 7. Juni bis zum 31. Dezember, was sich insbesondere in den Regionen Nord- und Lateinamerika auswirkt. In der ergänzenden Pro-forma-Darstellung ist hingegen die gesamtjährige Entwicklung des kombinierten Geschäfts enthalten. Umsatzerlöse nach strategischen GeschäftseinheitenA 2.2.2/2 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz nach Regionen
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen von Crop Science erhöhte sich im Geschäftsjahr 2019 um 80,9 % auf 4.796 Mio. €. Der Anstieg ist insbesondere auf den Ergebnisbeitrag des neu akquirierten Geschäfts und Kostensynergien aus der voranschreitenden Integration zurückzuführen. Gegenläufig wirkten sich der Wegfall des Ergebnisbeitrags der an BASF veräußerten Geschäfte und höhere Herstellungskosten aus sowie die extremen Wetterbedingungen in Nordamerika und Australien und ein negativer Währungseffekt von 24 Mio. €. Das EBIT sank um 81,5 % auf 582 Mio. €. Hierin enthalten sind Sonderaufwendungen in Höhe von 1.423 Mio. € (Vorjahr: Sondererträge von 1.841 Mio. €), im Wesentlichen in Verbindung mit der Akquisition und Integration von Monsanto sowie den Desinvestitionen an BASF in Höhe von insgesamt 688 Mio. €, davon 483 Mio. € anteilige Auflösung der Höherbewertung der Vorräte. Weitere Sonderaufwendungen resultierten aus Wertminderungen der Produktionsanlage "Dicamba" im Bereich Herbizide in Höhe von 522 Mio. € und aus der Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Rechtskomplex Glyphosat. Im Vorjahr waren insbesondere noch Sondererträge aus einem Veräußerungsgewinn in Verbindung mit den Verkäufen an BASF enthalten. Sondereinflüsse 1 Crop ScienceA 2.2.2/3 scroll
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Pro-forma-Umsatzerlöse nach strategischen Geschäftseinheiten (ungeprüft)Aufgrund des Umfangs der übernommenen Aktivitäten und der mit dem Geschäft verbundenen Saisonalität stellen wir die Umsätze nach strategischen Geschäftseinheiten auf Pro-forma-Basis dar, u. a. um die operative Geschäftsentwicklung für das kombinierte Geschäft von Crop Science und Monsanto besser aufzeigen zu können. Dabei werden die Umsätze so dargestellt, als wären sowohl die Übernahme von Monsanto als auch die damit zusammenhängenden Desinvestitionen bereits zum 1. Januar 2018 erfolgt. Die Umsätze aus den Leistungsvereinbarungen mit BASF nach Abschluss der Desinvestitionen sind hier nicht berücksichtigt. Pro-forma-Umsatzerlöse nach strategischen Geschäftseinheiten 1A 2.2.2/4 scroll
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wb. = währungsbereinigt
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Die Pro-forma-Angaben sind ungeprüft und unter der Annahme erstellt, dass sowohl
die Übernahme von Monsanto als auch die damit zusammenhängenden Desinvestitionen bereits
zum 1. Januar 2018 erfolgt wären. Die Umsatzerlöse von Monsanto wurden entsprechend
des Bayer-Geschäftsjahres periodisiert. Dabei wurden einmalige Effekte aus dem Geschäftsbetrieb,
die Bilanzierung von nicht fortgeführten Geschäften sowie der Ausweis und die Bewertung
des Umsatzes aus bestimmten Geschäftsvorfällen an unsere Bilanzierung angepasst. Aufgrund
des vereinfachten Vorgehens stellen sie explizit keine Umsatzerlöse im Sinne des IFRS
und des IDW RH HFA 1.004 dar. Auf Pro-forma-Basis verzeichneten wir im Geschäftsjahr 2019 einen wb. Umsatzrückgang um 1,4 %:
PharmaceuticalsAnhaltendes Wachstum im PharmamarktDas Wachstum des Pharmamarkts lag im Jahr 2019 bei 6 % (Vorjahr: 5 %). Starke Impulse wurden dabei insbesondere in Amerika und großen Teilen Asiens verzeichnet. Anhaltende Treiber sind die zunehmend älter werdende Bevölkerung und der verbesserte Zugang zu medizinischer Versorgung. Darüber hinaus trugen innovative, oft hochpreisige Medikamente zum Marktwachstum bei. Entgegengesetzt wirkten sich weiterhin der verstärkte Preisdruck durch Generika sowie Reformen in lokalen Gesundheitssystemen aus. Kennzahlen PharmaceuticalsA 2.2.2/5 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Erfreulicher UmsatzanstiegIm Berichtsjahr 2019 stieg der Umsatz von Pharmaceuticals wpb. um 5,6 % auf 17.962 Mio. €. Maßgeblich hierfür waren das anhaltend starke Wachstum in China sowie der weiterhin kräftige Umsatzzuwachs unserer Produkte Xarelto(tm) und Eylea(tm). Darüber hinaus trug die erfreuliche Entwicklung des Radiologiegeschäfts positiv bei. Umsatzstärkste Pharmaceuticals-ProdukteA 2.2.2/6 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatz nach Produkten
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen stieg im Berichtsjahr 2019 um 6,7 % auf 5.975 Mio. €. Die positive Ergebnisentwicklung ist insbesondere auf höhere Absatzmengen sowie einen Rückgang der Herstellungskosten gegenüber einem erhöhten Vorjahreswert zurückzuführen. Dagegen wirkten gestiegene Marketing- und Vertriebsaufwendungen für Produktneueinführungen und neue Indikationen sowie ein negativer Währungseffekt von rund 32 Mio. € ergebnismindernd. Zudem war im Vorjahresergebnis ein positiver Einmaleffekt in Höhe von rund 190 Mio. € enthalten, der in Verbindung mit einem Ertrag aus einer Entwicklungskooperation stand. Das EBIT von Pharmaceuticals stieg deutlich um 48,2 % auf 4.762 Mio. €. Dabei wirkten sich gegenüber dem Vorjahr niedrigere Sonderaufwendungen in Höhe von 137 Mio. € (Vorjahr: 1.362 Mio. €) aus. Diese resultierten im Wesentlichen aus Aufwendungen für Restrukturierungen in Höhe von 157 Mio. €, vor allem im Zusammenhang mit einer Wertminderung auf eine Anlage im Bau, die wir veräußerten. Gegenläufig wirkte eine Kompensationszahlung einer Produkthaftpflichtversicherung. Sondereinflüsse 1 PharmaceuticalsA 2.2.2/7 scroll
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Consumer HealthStabiles MarktwachstumDie globale Entwicklung des Consumer-Health-Markts lag 2019 bei 4 % (2018: 4 %). Anhaltende Wachstumstreiber waren vor allem die wachsende und alternde Weltbevölkerung sowie der Trend zur vermehrten Selbstmedikation, die durch eine starke Allergie- und Erkältungssaison gestützt wurden. Kennzahlen Consumer HealthA 2.2.2/8 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Umsatzerlöse gesteigertIm Berichtsjahr 2019 stieg der Umsatz von Consumer Health wpb. um 2,6 % auf 5.462 Mio. €. In Nordamerika verzeichneten wir nach einem schwächeren 1. Halbjahr eine beginnende Erholung im Jahresverlauf. In den übrigen Regionen konnten wir unser Geschäft ausweiten. Hierzu trug auch eine insgesamt verbesserte Liefersituation bei. Umsatzerlöse nach Kategorien 1A 2.2.2/9 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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In Anlehnung an das seit dem 1. Januar 2019 implementierte interne Steuerungskonzept
werden die Umsatzerlöse von Consumer Health vorrangig nach Regionen sowie Kategorien
und nicht mehr nach Produkten kommentiert. In der Kategorie Nahrungsergänzung enthalten
sind u. a. unsere Produkte Elevit(tm) und One A Day(tm), in der Kategorie Allergie
und Erkältung Claritin(tm), Alka-Seltzer(tm) Plus und Aspirin(tm) Cold, in der Kategorie
Dermatologie Bepanthen(tm) und Canesten(tm), in der Kategorie Schmerz und Kardio Aleve(tm)
und Aspirin(tm) sowie in der Kategorie Magen-Darm-Gesundheit MiraLax(tm) und Alka-Seltzer(tm). Umsatz nach Regionen und Kategorien
ErgebnisDas EBITDA vor Sondereinflüssen blieb im Berichtsjahr 2019 mit 1.090 Mio. € auf Vorjahresniveau (-0,5 %). Einen positiven Beitrag lieferten insbesondere das Ende 2018 initiierte Effizienzprogramm, das zu einer deutlichen Verringerung der Vertriebskosten führte, sowie die wpb. Geschäftsausweitung. Zusätzlich verzeichneten wir einen positiven Währungseffekt in Höhe von 16 Mio. €. Ergebnismindernd wirkte sich dagegen insbesondere der fehlende Ergebnisbeitrag des verkauften Geschäfts mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten aus. Auch ein niedrigeres sonstiges betriebliches Ergebnis, u. a. durch niedrigere Einmalerträge aus dem Verkauf kleinerer Marken, führte zu einem Rückgang. Das EBIT von Consumer Health betrug 713 Mio. € (Vorjahr: -2.077 Mio. €). Hierin enthalten waren Sonderaufwendungen in Höhe von 18 Mio. € (Vorjahr: 2.776 Mio. €). Sonderaufwendungen resultierten vor allem aus Wertminderungen im Zusammenhang mit der Desinvestition unserer Marke Dr. Scholl's(tm) in Höhe von 429 Mio. €, wovon 208 Mio. € auf den Geschäfts- oder Firmenwert entfielen, und aus dem genannten Effizienzprogramm. Sondererträge verzeichneten wir dagegen durch den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des Geschäfts mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten außerhalb der USA und aus einer Zuschreibung unserer Marke Claritin(tm) in Höhe von 211 Mio. €. Im Vorjahr waren insbesondere Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts und sonstiger immaterieller Vermögenswerte enthalten. Sondereinflüsse 1 Consumer HealthA 2.2.2/10 scroll
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" 2.2.3 Wertorientierte PerformanceWertorientierte PerformanceA 2.2.3/1 scroll
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Im Geschäftsjahr 2019 betrug der ROCE von Bayer 3,8 % und lag somit 3 Prozentpunkte unterhalb der Kapitalkosten des Bayer-Konzerns in Höhe von 6,8 %. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen durch die im Geschäftsjahr 2018 in allen Divisionen signifikanten Sondereinflüsse aus Akquisitionen, Desinvestitionen sowie Werthaltigkeitsprüfungen bedingt. Der ROCE von Crop Science war weiterhin durch die in Verbindung mit der Akquisition und Integration des akquirierten Agrargeschäfts stehenden Sondereinflüsse belastet. Pharmaceuticals zeigte eine deutliche Verbesserung aufgrund der positiven Entwicklung im operativen Geschäft bei konstanter Kapitalbasis. Consumer Health profitierte im operativen Ergebnis von Wertzuschreibungen, während sich die Kapitalbasis aufgrund der Desinvestitionen verringert hat. Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung des zur Berechnung des ROCE herangezogenen durchschnittlichen Capital Employed unter Berücksichtigung des Ausweises von Animal Health und Currenta als nicht fortgeführtes Geschäft. Zusammensetzung des Capital Employed 1A 2.2.3/2 scroll
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" 2.2.4 Finanz- und Vermögenslage Bayer-KonzernFinanzielle Steuerung des KonzernsDie finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt zentral. Finanzmittel werden in der Regel als globale Ressource zentral beschafft und konzernintern verteilt. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei. Die Steuerung von Währungs-, Zins-, Rohstoffpreis- und Ausfallrisiken sorgt dabei für die Reduzierung der Ergebnisvolatilität. Die von uns beauftragten Ratingagenturen haben ihre Ratings im Nachgang der Akquisition von Monsanto angepasst und stufen Bayer nun wie folgt ein: RatingA 2.2.4/1 scroll
Die Investment-Grade-Ratings von allen drei Agenturen spiegeln eine gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleisten den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Es ist unser erklärtes Ziel, zukünftig wieder Langfrist-Ratings in der A-Kategorie zu erlangen. Grundsätzlich verfolgen wir eine konservative und auf Flexibilität ausgerichtete Verschuldungspolitik mit einem ausgewogen gestalteten Finanzierungsportfolio. Dieses basiert im Kern auf Anleihen in verschiedenen Währungen, auf syndizierten Kreditfazilitäten, bilateralen Kreditverträgen sowie einem "Global Commercial Paper"-Programm. Risiken aus dem operativen Geschäft und aus Finanztransaktionen sichern wir durch Finanzderivate ab. Dabei werden grundsätzlich keine Kontrakte ohne zugrunde liegendes Basisgeschäft eingegangen. Durch die Auswahl erstklassiger Handelspartner wird das Ausfallrisiko reduziert. Sämtliche Transaktionen werden nach konzernweiten Richtlinien vorgenommen und zeitnah überwacht. Finanzlage und Investitionen Bayer-KonzernKapitalflussrechnung Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.4/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Cashflows aus operativer GeschäftstätigkeitDer Cashflow aus operativer Tätigkeit aus fortzuführendem Geschäft erhöhte sich im Jahr 2019 um 6,2 % auf 8.001 Mio. €. Die Zunahme ist insbesondere auf ein gestiegenes operatives Ergebnis zurückzuführen. Belastend wirkte eine verminderte Mittelfreisetzung im Working Capital. Die Erstanwendung von IFRS 16 hatte einen positiven Effekt auf den operativen Cashflow, da die Aufwendungen für Leasingverhältnisse nicht mehr im operativen Ergebnis erfasst werden. Gegenüber dem Vorjahr verzeichneten wir beim Cashflow aus operativer Tätigkeit (Gesamt) einen Anstieg um 3,7 % auf 8.207 Mio. €. Cashflows aus investiver TätigkeitDer Cashflow aus investiver Tätigkeit lag im Jahr 2019 bei -671 Mio. €. Die darin enthaltenen Investitionsausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % auf 2.650 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 2.593 Mio. €). Die Ausgaben für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel betrugen 410 Mio. € (Vorjahr: 45.316 Mio. €) und entfielen u. a. auf den Erwerb der restlichen Anteile an BlueRock Therapeutics L.P., Cambridge, Massachusetts, USA. Im Vorjahr waren hier insbesondere die Ausgaben für die Übernahme des akquirierten Agrargeschäfts enthalten. Aus Desinvestitionen resultierte im Geschäftsjahr ein Zufluss in Höhe von 2.546 Mio. € (Vorjahr: 7.563 Mio. €), der vor allem auf die Veräußerung der Currenta-Beteiligung sowie den genannten Verkäufen bei Consumer Health zurückzuführen ist. Aus lang- und kurzfristigen Finanzanlagen flossen per saldo 575 Mio. € ab (Vorjahr: Zufluss 5.717 Mio. €), wobei der deutliche Rückgang insbesondere durch Erlöse im Vorjahr durch die Verkäufe von Covestro-Aktien zu erklären ist. Cashflows aus FinanzierungstätigkeitIm Rahmen der Finanzierungstätigkeit flossen im Geschäftsjahr 8.389 Mio. € ab. Der Großteil hiervon wurde für die Netto-Schuldentilgung in Höhe von 4.296 Mio. € (Vorjahr: Netto-Kreditaufnahme 17.819 Mio. €) verwendet. Bei den Netto-Zinsausgaben verzeichneten wir einen Anstieg auf 1.478 Mio. € (Vorjahr: 919 Mio. €). Als Dividenden zahlte der Bayer-Konzern 2.615 Mio. € aus (Vorjahr: 2.407 Mio. €). Im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 erhöhte sich der Mittelabfluss aufgrund der Erfassung des Tilgungsanteils der Leasingzahlungen und des Zinsaufwands im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Free CashflowDer Free Cashflow (Gesamt) als Summe des operativen Cashflows (Gesamt) abzüglich Investitionen zuzüglich erhaltener Zinsen und Dividenden abzüglich gezahlter Zinsen belief sich im Jahr 2019 auf 4.214 Mio. € (Vorjahr: 4.652 Mio. €). InvestitionenAusgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 1A.2.2.4/3 scroll
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Ausgaben wie in Kapitalflussrechnung angegeben Crop Science investiert kontinuierlich in sein globales Produktionsnetzwerk für Pflanzenschutzprodukte und Saatgut sowie in Forschung, Entwicklung und die digitale Transformation. Zu den größten Projekten 2019 zählten Investitionen in die Herbizidproduktion (250 Mio. €) und in Zuchtstationen für Mais in den USA (50 Mio. €) sowie in die Fungizidproduktion in Deutschland (20 Mio. €). Daneben wird die Entwicklung digitaler Lösungen für unsere Kunden ein Investitionsschwerpunkt auch über das Jahr 2019 hinaus bleiben. Die höchsten Ausgaben für Sachanlagen umfassten bei Pharmaceuticals im Geschäftsjahr den Aufbau einer modularen Produktion für Biologika in Berkeley, USA (47 Mio. €), Modernisierungsprogramme im Produktionsnetzwerk unserer Product-Supply-Organisation (42 Mio. €), den Neubau eines Forschungsgebäudes in Wuppertal, Deutschland (36 Mio. €), und die Errichtung einer Sterilabfüllung in Berlin, Deutschland (19 Mio. €). Consumer Health führte auch im Jahr 2019 insbesondere "GMP Upgrade"-Programme weltweit an mehreren Produktionsstandorten mit einer Investitionssumme von etwa 26 Mio. € durch. Dazu zählen u. a. Investitionen in Höhe von 12 Mio. € in den Produktionsstandort Lerma, Mexiko. Wesentliche Investitionen in SachanlagenA.2.2.4/4 scroll
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Bis zur Übernahme wurden die Projekte vom akquirierten Agrargeschäft verantwortet, Flüssige Mittel und NettofinanzverschuldungNettofinanzverschuldung 1A 2.2.4/5 scroll
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Im Geschäftsjahr verringerte sich die Nettofinanzverschuldung des Bayer-Konzerns um 1,6 Mrd. €. Mittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit standen Mittelabflüsse für Dividenden, negative Währungseffekte sowie die Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16 gegenüber. In der Finanzverschuldung sind vier nachrangige Hybridanleihen mit insgesamt 4,5 Mrd. € enthalten, die von den Ratingagenturen zu 50 % als Eigenkapital bewertet werden. Demnach werden die ratingspezifischen Verschuldungskennziffern des Konzerns aufgrund der Hybridanleihen entlastet. Im Geschäftsjahr hat die Bayer AG die Hybridanleihe in Höhe von 1,75 Mrd. € und Fälligkeit im Jahr 2075 (kündbar zum 1. Juli 2020) vorzeitig zurückgekauft. Zur Finanzierung des Rückkaufs wurden zwei Hybridanleihen im Nominalvolumen von 1,0 Mrd. € bzw. 750 Mio. € begeben. Darüber hinaus wurden drei Anleihen im Nominalvolumen von 2,5 Mrd. USD sowie eine Anleihe im Nominalvolumen von 10 Mrd. JPY planmäßig getilgt. Der Rückgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte im Wesentlichen aus der weiteren Rückzahlung der Akquisitionsfinanzierung. Zum 31. Dezember 2019 beträgt diese 3,8 Mrd. USD. Der Anstieg der Leasingverbindlichkeiten ist vor allem durch die geänderte Bilanzierung von Leasingverhältnissen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 bedingt. Der Rückgang bei den sonstigen Finanzverbindlichkeiten ist im Wesentlichen durch die im November 2016 begebene Pflichtwandelanleihe bedingt. Diese wurde am 22. November 2019 fällig und in Aktien der Bayer AG umgewandelt. Vermögenslage und Kapitalstruktur Bayer-KonzernBilanz Bayer-Konzern (Kurzfassung)A 2.2.4/6 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2019 reduzierte sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 um 0,5 Mrd. €. Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 2,0 Mrd. € auf 93,7 Mrd. €. Dies ist im Wesentlichen auf den Rückgang der immateriellen Vermögenswerte um 2,0 Mrd. € zurückzuführen. Dabei wirkten sich insbesondere Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie die Abgänge durch die Desinvestitionen bei Consumer Health aus. Der Rückgang der Sachanlagen um 0,5 Mrd. € steht u. a. im Zusammenhang mit der Umklassifizierung des Animal-Health-Geschäfts als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sowie der Desinvestition von Currenta. Gegenläufig stieg der Goodwill um rund 0,7 Mrd. €. Dies ist neben der Akquisition von BlueRock vor allem auf eine währungsbedingte Erhöhung zurückzuführen, dagegen wirkten u. a. die Abgänge von Coppertone(tm) und Dr. Scholl's(tm), bei welchen anteilig Goodwill abging. Die Summe der kurzfristigen Vermögenswerte erhöhte sich um 1,5 Mrd. € auf 32,6 Mrd. €. Dabei stiegen insbesondere die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte durch die Vereinbarung des Verkaufs unseres Animal-Health-Geschäfts um 0,9 Mrd. €. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte erhöhten sich um 1,2 Mrd. € auf 2,3 Mrd. €. Zudem verzeichneten wir einen Anstieg unserer Ertragsteuererstattungsansprüche gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mrd. € auf 1,7 Mrd. €, im Wesentlichen bedingt durch in Deutschland gezahlte Kapitalertragsteuer auf konzerninterne Dividenden. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sanken im Berichtszeitraum um 0,9 Mrd. € auf 3,2 Mrd. €. Das Eigenkapital stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Mrd. € auf 47,5 Mrd. €. Dies ist hauptsächlich bedingt durch das gestiegene Gesamtergebnis. Die Eigenkapitalquote stieg zum 31. Dezember 2019 auf 37,6 % (31. Dezember 2018: 36,4 %). Das Fremdkapital sank zum 31. Dezember 2019 um 1,8 Mrd. € auf 78,7 Mrd. €. Das langfristige Fremdkapital ging um 1,9 Mrd. € auf 55,5 Mrd. € zurück. Das kurzfristige Fremdkapital blieb nahezu unverändert. 2.3 Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-KonzernsDer Zusammengefasste Lagebericht und der Abschluss des Bayer-Konzerns werden nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Zusätzlich zu den darin geforderten Angaben und Kennzahlen veröffentlicht Bayer alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM), die diesen Regulierungen nicht unterliegen und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt. Bayer ermittelt die alternativen Leistungskennzahlen mit dem Ziel, eine Vergleichbarkeit der Leistung im Zeitablauf bzw. im Branchenvergleich zu ermöglichen. Dies erfolgt durch bestimmte Anpassungen der nach den geltenden Rechnungslegungsstandards aufgestellten Bilanz- oder Gewinn- und Verlustrechnungspositionen. Die Anpassungen können dabei aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden, uneinheitlichen Geschäftsaktivitäten sowie Sondereffekten resultieren, die sich auf die Aussagekraft dieser Positionen auswirken. Die so ermittelten alternativen Leistungskennzahlen gelten für alle Perioden und werden sowohl intern zur Steuerung des Geschäfts als auch extern zur Beurteilung der Leistung des Unternehmens durch Analysten, Investoren und Ratingagenturen eingesetzt. Bayer ermittelt folgende alternative Leistungskennzahlen:
Die (nominale) Umsatzveränderung ist eine relative Kennzahl. Sie gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an. Die währungs- bzw. währungs- und portfoliobereinigte Umsatzveränderung zeigt die prozentuale Veränderung der Umsatzerlöse ohne den Einfluss von Wechselkurseffekten bzw. ebenso ohne die wesentlichen Akquisitionen und Desinvestitionen. Bei den Wechselkurseffekten wird grundsätzlich die im jeweiligen Land gültige funktionale Währung zur Berechnung herangezogen. Davon abweichend wird der Währungseffekt im Umsatz in Argentinien insbesondere beim Geschäft mit Pflanzenschutzmitteln auf Basis des USD anstelle der funktionalen (Landes-)Währung berechnet. Aufgrund des Umfangs der im Zuge der Monsanto-Akquisition übernommenen Aktivitäten und der mit dem Geschäft verbundenen Saisonalität stellen wir die Crop-Science-Umsätze nach strategischen Geschäftseinheiten zusätzlich auf ungeprüfter Pro-forma-Basis dar, u. a. um die operative Geschäftsentwicklung für das kombinierte Geschäft von Crop Science und Monsanto besser aufzeigen zu können. Die Pro-forma-Umsatzerlöse sind unter der Annahme erstellt, dass sowohl die Übernahme von Monsanto als auch die damit zusammenhängenden Desinvestitionen bereits zum 1. Januar 2018 erfolgt sind. Sie werden letztmalig für das Geschäftsjahr 2019 berichtet. Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen auf Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte. Diese Erfolgskennzahl neutralisiert neben dem Finanzergebnis auch verzerrende Effekte auf die operative Geschäftstätigkeit, die aus unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und Bewertungsspielräumen resultieren. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten. Das EBITDA vor Sondereinflüssen und das EBIT vor Sondereinflüssen zeigen die Entwicklung des operativen Ergebnisses ohne Sondereinflüsse, d. h. für die Steuerung des Konzerns in ihrer Art und Höhe besonderer Effekte. Hierzu zählen u. a. Akquisitionskosten, Desinvestitionen, Rechtsfälle, Restrukturierungen, Integrationskosten, Wertminderungen oder Wertaufholungen. Bei der Berechnung dieser Kennzahlen werden EBIT und EBITDA jeweils um Sonderaufwendungen erhöht und um Sondererträge reduziert. Die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen ist eine relative Kennzahl, die Bayer zum internen und externen Vergleich der operativen Ertragskraft heranzieht. Zur Ermittlung der Kennzahl wird das EBITDA vor Sondereinflüssen ins Verhältnis zu den Umsatzerlösen gesetzt. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie aus fortzuführendem Geschäft (Core EPS) ist eine alternative Leistungskennzahl, die auf dem Konzept des in IAS 33 definierten Konzernergebnisses je Aktie (EPS) beruht. Das bereinigte Konzernergebnis je Aktie bildet die Grundlage der Dividendenpolitik des Bayer-Konzerns. Das Core EPS wird wie folgt berechnet: Basierend auf dem EBIT (gemäß Gewinn- und Verlustrechnung) werden Sondereinflüsse, Abschreibungen/Wertminderungen/Wertaufholungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte sowie Wertminderungen/ Wertaufholungen von Sachanlagen sowie in den Sondereinflüssen enthaltene beschleunigte Abschreibungen neutralisiert, um das Core EBIT zu ermitteln. Damit schaffen wir eine Vergleichbarkeit unserer Performance im Zeitablauf. Ausgehend vom Core EBIT leiten wir auf das bereinigte Konzernergebnis aus fortzuführendem Geschäft über. Anschließend wird das Core EPS mittels Division des bereinigten Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Aufgrund der Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie für jede Zwischenberichtsperiode weicht das bereinigte Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr oder jede Zwischenberichtsperiode bis zum jeweiligen Stichtag potenziell von den aufsummierten bereinigten Ergebnissen je Aktie für die einzelnen Zwischenberichtsperioden ab. Die Nettofinanzverschuldung ist eine wichtige Steuerungskennzahl des Bayer-Konzerns, die sowohl intern als auch extern zur Bewertung der Liquidität, Kapitalstruktur und finanziellen Flexibilität des Bayer-Konzerns verwendet wird. Der ROCE (Return on Capital Employed) ist eine Kennzahl zur Messung der Kapitalrentabilität und dient als strategischer Indikator zur Beurteilung der Wertgenerierung des Unternehmens. Hierbei wird das operative Ergebnis nach Steuern (NOPAT = Net Operating Profit after Taxes) ins Verhältnis zum durchschnittlich eingesetzten Kapital (Capital Employed) eines Geschäftsjahres gesetzt. Der NOPAT stellt die Differenz aus EBIT und Ertragsteuern dar, welche sich über Multiplikation des EBIT mit einem uniformen Steuersatz, basierend auf dem Mittelwert historischer Steuersätze, berechnen. Das Capital Employed bildet das von Bayer eingesetzte Kapital zu Buchwerten und ermittelt sich als Summe des operativen Anlage- und Umlaufvermögens abzüglich Verbindlichkeiten, die im Wesentlichen nicht zinstragender Natur sind und/oder die operative Kapitalbasis verzerren würden. Zur Abbildung der unterjährigen Veränderung des Capital Employed wird ein Durchschnittswert genutzt, der sich aus den Werten zum Jahresende des Vorjahres sowie des laufenden Geschäftsjahres ermittelt. Neben den Veränderungen aus operativer Geschäftstätigkeit erhöhte sich das Capital Employed im aktuellen Geschäftsjahr um 1.327 Mio. € aufgrund eines Einmaleffekts, der aus dem ab dem 1. Januar 2019 anzuwendenden Rechnungslegungsstandard IFRS 16 ("Leasingverhältnisse") resultiert. Als Vergleichsgröße wird dem ROCE der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz (WACC = Weighted Average Cost of Capital) in Form der Renditeerwartung der Eigen- und Fremdkapitalgeber gegenübergestellt. Übersteigt der ROCE den WACC, wurden die Renditeerwartungen übertroffen und somit Wert geschaffen. Der WACC wird zu Jahresbeginn als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze nach Steuern berechnet. Während die Eigenkapitalkosten anhand des Capital Asset Pricing Model (CAPM) bestimmt werden, basiert die Berechnung der Fremdkapitalkosten auf Durchschnittsrenditen von Industrieunternehmen ausgegebenen zehnjährigen Euro-Anleihen. Für die im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung genutzten segmentspezifischen Kapitalkostensätze verweisen wir auf B Konzernabschluss, Anhangangabe 4. Der Free Cashflow (FCF) ist eine alternative Leistungskennzahl, die auf dem Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit gemäß IAS 7 basiert. Mit dem FCF zeigen wir den Kapitalfluss, der zur Dividendenzahlung und Entschuldung sowie für Investitionen in Innovation und Akquisitionen zur Verfügung steht. Zur Ermittlung werden ausgehend vom Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit aus fortzuführendem und nicht fortgeführtem Geschäft die Ausgaben für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte abgezogen. Weiterhin werden Zins- und Dividendeneinnahmen und Zinseinnahmen aus Zinssicherungsgeschäften zugerechnet sowie Zinsausgaben einschließlich Zinssicherungsgeschäften abgezogen. Die in der Prognose der Finanzkennzahlen veröffentlichten zukunftsgerichteten Leistungskennzahlen basieren auf den im Rahmen unseres Planungsprozesses ermittelten Daten. Die prognostizierten Finanzkennzahlen werden konsistent zu den angewendeten Rechnungslegungsmethoden bzw. zu den in diesem Kapitel beschriebenen Berechnungslogiken der alternativen Leistungskennzahlen ermittelt. 3. Prognose-, Chancen- und Pisikobericht3.1 Prognosebericht3.1.1 Gesamtwirtschaftliche EntwicklungKonjunkturausblick GesamtwirtschaftA 3.1.1/1 scroll
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Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts, Quelle: IHS Markit Stand: Januar 2020 Wachstum der Weltwirtschaft auf dem Niveau des VorjahresWir rechnen für 2020 mit einem weltwirtschaftlichen Wachstum auf dem Niveau des Berichtsjahres. Positive Impulse dürften aus einer vorläufigen Entspannung im Handelskonflikt zwischen China und den USA sowie einer geringeren Unsicherheit im Zusammenhang mit dem zwischenzeitlich erfolgten Brexit resultieren. Demgegenüber haben Risiken zugenommen, die von geopolitischen Spannungen ausgehen. Für die Europäische Union erwarten wir insgesamt ein weiter rückläufiges Wachstum, wobei insbesondere aus Deutschland nicht mit positiven Impulsen für die Konjunktur zu rechnen ist. In den USA dürfte dagegen der robuste Konsum dafür sorgen, dass die Wachstumsrate nur leicht zurückgeht. In den Schwellenländern rechnen wir mit einem Wachstum auf Vorjahresniveau. Während sich die Wachstumsverlangsamung in China fortsetzen dürfte, erwarten wir für Lateinamerika insgesamt ein etwas höheres Wachstum. Konjunkturausblick DivisionenA 3.1.1/2 scroll
Werte 2019 vorläufig
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Eigene Berechnung (Stand: Januar 2020) Für den Saatgut- und Pflanzenschutzmarkt ist mit einem soliden Marktwachstum zu rechnen, nachdem widrige Witterungsbedingungen im Jahr 2019 belastend wirkten. In Nordamerika erwarten wir eine positive Entwicklung, da sich die Anbauflächen für Mais und Soja voraussichtlich erhöhen bzw. erholen werden, während die Region Asien/Pazifik von der Nachfrage nach qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen profitieren dürfte. Belastend dürften hingegen einige makroökonomische Faktoren wie der zuvor erwähnte Handelskonflikt sein sowie Umweltherausforderungen, wie die afrikanische Schweinepest. In Anbetracht politischer Unsicherheiten und Umweltentwicklungen sind die Aussichten für Lateinamerika unsicher. Die regulatorischen Rahmenbedingungen und der steigende Generika-Druck in Europa dämpfen die Wachstumserwartungen in der Region Europa/Nahost/Afrika. Für den Pharmaceuticals-Markt erwarten wir 2020 ein Marktwachstum von 5 % (Vorjahr: 6 %). Dabei gehen wir von leichten Rückgängen der Wachstumsraten gegenüber 2019 in nahezu allen Regionen aus. Insbesondere in Japan dürfte sich der Markt rückläufig entwickeln. Wachstumsimpulse sind weiterhin durch neue, hochpreisige Produkte sowie steigende Mengen zu erwarten. Für den Consumer-Health-Markt rechnen wir 2020 mit einem Wachstum wie im Vorjahr. Der E-Commerce und die anhaltende Konsolidierung des Handels dürften zu einem zunehmenden Preisdruck führen. 3.1.2 UnternehmensausblickAuf Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung und unserer internen Planung ergeben sich die folgenden Prognosen. Dabei gehen wir davon aus, dass unser Animal-Health-Geschäft ab dem 1. Juli 2020 an den Erwerber übergeht und wir zu diesem Zeitpunkt den Kaufpreis wie vereinbart in bar und in Elanco-Aktien erhalten. Zur besseren Vergleichbarkeit der operativen Performance haben wir die Prognosen währungsbereinigt dargestellt 22 . Eine Aufwertung (Abwertung) des Euro um 1 % gegenüber allen Währungen führt auf Jahresbasis zu einem Rückgang (Anstieg) des Umsatzes um etwa 350 Mio. € sowie zu einer Verringerung (Steigerung) des um Sondereinflüsse bereinigten EBITDA um etwa 100 Mio. €. Zum 1. Januar 2020 haben wir unsere Werteflüsse angepasst (nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel A 1.1.2 "Konzernstruktur"). Dies hat auch Auswirkungen auf das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA der Divisionen. Wären diese Werteflüsse bereits in 2019 gültig gewesen, hätte sich diese Kennzahl wie folgt dargestellt: Pro-forma-Darstellung des EBITDA vor Sondereinflüssen nach WerteflussänderungenA 3.1.2/1 scroll
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Für das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir für das fortzuführende Geschäft einen währungsbereinigten Umsatz von etwa 44 bis 45 Mrd. €. Dies entspricht einer währungs- und portfoliobereinigten Steigerung um etwa 3 bis 4 %. Die um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA-Marge wollen wir währungsbereinigt auf etwa 28 % steigern. Unter Zugrundelegung der genannten Umsätze entspricht dies einem währungsbereinigten EBITDA vor Sondereinflüssen von 12,3 bis 12,6 Mrd. €. Für das bereinigte Ergebnis je Aktie planen wir währungsbereinigt einen Anstieg auf 7,00 bis 7,20 €.
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Dabei werden die Monatsdurchschnittskurse aus 2019 verwendet (siehe B 4/1). Prognose 2020A 3.1.2/2 scroll
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Wir planen für das Jahr 2020 Sonderaufwendungen in Höhe von insgesamt etwa 0,9 Mrd. € (währungsbereinigt), wovon voraussichtlich 0,7 Mrd. € auf Restrukturierungsmaßnahmen entfallen. Zu möglichen Einschätzungsrisiken im Hinblick auf Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit Rechtsfällen verweisen wir auf Kapitel A 3.2 "Chancen- und Risikobericht". 3.2 Chancen- und Risikobericht3.2.1 Konzernweites Chancen- und RisikomanagementsystemAls international agierendes Life-Science-Unternehmen sind wir einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen ausgesetzt, die das Erreichen unserer finanziellen und nichtfinanziellen Ziele in wesentlichem Maße beeinflussen können. Chancen- und Risikomanagement ist daher ein integraler Bestandteil unserer Unternehmenssteuerung. ChancenmanagementsystemChancen identifizieren wir im Rahmen des jährlichen strategischen Planungszyklus, in dem wir interne und externe Einflussfaktoren auf unsere Geschäftstätigkeit analysieren. Diese Faktoren können gesellschaftlicher, ökonomischer oder umweltbezogener Art sein. Die Kernphase unseres strategischen Planungsprozesses findet im 1. Halbjahr statt und beginnt mit einer umfassenden Analyse der Märkte. Darauf aufbauend identifizieren wir Chancen durch eine Analyse des jeweiligen Marktumfelds. Hierbei werden unterschiedliche Zeiträume zugrunde gelegt, weil Trends oder Entwicklungen uns kurz-, mittel- und auch langfristig beeinflussen können. Darüber hinaus erfolgt die Identifikation von Chancen durch das Management und die Mitarbeiter im Rahmen der täglichen Beobachtung der internen Prozesse und Märkte. Je nach Ausschlag der Einflussfaktoren, bspw. bei Marktrisiken, können sich sowohl Risiken als auch Chancen entwickeln. Chancen, von denen wir mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwarten, dass sie eintreten, haben wir in unserer Planung bereits berücksichtigt. RisikomanagementsystemWir haben ein holistisches und integriertes Risikomanagementsystem implementiert, um durch die frühzeitige Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken den Fortbestand und die künftige Zielerreichung des Konzerns sicherzustellen. Unser Risikomanagement orientiert sich an international anerkannten Standards und Prinzipien wie bspw. dem Risikomanagementstandard ISO 31000 der Internationalen Organisation für Normierung. Struktur des Bayer-RisikomanagementsystemsStruktur des RisikomanagementsystemsA 3.2.1/1 ![]() Der Vorstand der Bayer AG trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems mindestens einmal pro Jahr und berichtet danach an den gesamten Aufsichtsrat. Das Bayer Assurance Committee unter Vorsitz des Finanzvorstands ist ein Ausschuss des Vorstands. Es stellt sicher, dass auf alle bedeutenden Risiken - mit angemessenen Risikosteuerungsmaßnahmen - reagiert wird. Darüber hinaus diskutiert und überprüft das Committee regelmäßig das Risikoportfolio und den Status der Risikosteuerungsmaßnahmen. Die Verantwortung für Identifikation, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von Risiken liegt bei den operativen Geschäftseinheiten in den Divisionen und Enabling Functions. Kontroll- und ÜberwachungssystemeUm die gesetzlich geforderte Überwachung der wesentlichen Geschäftsrisiken durch den Vorstand und den Aufsichtsrat zu gewährleisten, haben wir ein Risikofrüherkennungssystem nach § 91 Abs. 2 AktG, ein Internes Kontrollsystem für (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse sowie ein Compliance-Managementsystem implementiert. Diese liegen in der Verantwortung verschiedener Enabling Functions. Die Enabling Function Risk Management steuert und koordiniert das Risikomanagementsystem. Sie stellt übergreifende Standards, Methoden und Tools zur Verfügung, ist für das Risikofrüherkennungssystem verantwortlich, steuert den jährlichen Enterprise-Risk-Managementprozess und gewährleistet die Berichterstattung an das Bayer Assurance Committee und den Vorstand. Risikofrüherkennungssystem (RFS)Die Anforderung gemäß § 91 Abs. 2 AktG, alle wesentlichen und/oder den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen durch ein RFS frühzeitig erkennen zu können, erfüllen wir durch das Enterprise-Risk-Management-System mit einheitlichen Rahmenbedingungen und Standards für die Ausgestaltung des RFS im Konzern. Internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess(Bericht gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) Als Teil des umfassenden Risikomanagementsystems verfügt Bayer über ein Internes Kontrollsystem bezogen auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (Internal Control System oder kurz ICS), in dem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Ziel unseres ICS ist die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und wirksamen Rechnungslegung und Finanzberichterstattung gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB. Das ICS ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen gewährleistet ist auf Basis geltender gesetzlicher Normen, Rechnungslegungsvorschriften sowie der für alle konsolidierten Konzernunternehmen verbindlichen internen Konzernregelungen. Risiken werden sowohl identifiziert und bewertet als auch durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen begrenzt. Daraus wurden konzernweit verbindliche Standards wie z. B. systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse sowie die Funktionstrennung abgeleitet und von der Enabling Function Risk Management im Namen des Finanzvorstands der Bayer AG vorgegeben. Diese Standards werden von den Konzerngesellschaften umgesetzt und die Einhaltung vom jeweiligen Management verantwortet. Der Vorstand der Bayer AG hat die Wirksamkeit des ICS und dessen Kriterien für das Geschäftsjahr 2019 als funktionsfähig beurteilt. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass ein Internes Kontrollsystem, unabhängig von der Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit liefert, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden. Compliance-ManagementsystemUnser Compliance-Managementsystem hat zum Ziel, das rechtmäßige und verantwortungsbewusste Handeln unserer Mitarbeiter sicherzustellen. Potenzielle Zuwiderhandlungen sollen schon im Vorfeld erkannt und systematisch unterbunden werden. Das Compliance-Managementsystem leistet folglich einen wesentlichen Beitrag zur Integration von Compliance in unseren operativen Geschäftseinheiten und deren Prozessen. Detaillierte Informationen zum Compliance-Managementsystem sind in Abschnitt A 4.2 "Compliance" dargestellt. Dort wird insbesondere der Prozess der Identifikation und Maßnahmenergreifung beschrieben. Prozessunabhängige ÜberwachungDie Enabling Function Konzernrevision unterstützt Bayer bei der Erreichung der Unternehmensziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität der Unternehmensführung, des Risikomanagements und der Kontrollprozesse bewertet und hilft, diese zu verbessern. Zusätzlich beurteilt der Abschlussprüfer als unabhängige externe Instanz im Rahmen seiner Jahresabschlussprüfung das Risikofrüherkennungssystem auf seine grundsätzliche Eignung. Grundelemente des RisikomanagementsystemsRisikokultur und Ziele des RisikomanagementsystemsDurch Einbinden aller Unternehmensebenen in das Risikomanagement werden Risikobewusstsein und Risikoverständnis geschärft. Wir schaffen die Grundlage für eine Risikokultur mit eigenständigem, proaktivem und systematischem Management von Risiken mit klar definierten Rollen und Verantwortlichkeiten, Grundsätzen, Standards, Methoden und Tools sowie Schulungen. Die Ziele des Risikomanagementsystems liegen in der Risikotransparenz, welche auch die Risikofrüherkennung umfasst, der Unterstützung risikobasierter (Steuerungs-)Entscheidungen und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Damit wird die Basis für einen sachgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken geschaffen. RisikomanagementprozessIdentifikation: Die Identifikation von Risiken erfolgt durch Risikoverantwortliche in den Divisionen oder Enabling Functions. Zur Unterstützung einer möglichst vollständigen Risikoidentifikation verfügt der Bayer-Konzern über ein laufend aktualisiertes Risk Universe, welches die potenziellen Risikokategorien des Unternehmens reflektiert. Das Bayer Risk Universe berücksichtigt ausdrücklich Risiken nichtfinanzieller Art, die mit unserer Geschäftstätigkeit oder unseren Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind. Risiken gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz - in Bezug auf die Aspekte Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Menschenrechte und Korruption/Bestechung (Compliance) - sind abgedeckt. Bewertung: Gemäß der nachfolgenden Matrix werden die identifizierten Risiken, sofern möglich, in Bezug auf ihr potenzielles Schadensausmaß und ihre Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt, unter Berücksichtigung von etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen. Risiko-BewertungsmatrixA 3.2.1/2 ![]() In der Beurteilung der Wesentlichkeit im Gesamtrisikoportfolio werden die Risiken als hoch, mittel oder niedrig klassifiziert. Die Bewertung des Schadensausmaßes erfolgt quantitativ und/oder qualitativ. Die quantitative Beurteilung reflektiert einen möglichen negativen Einfluss auf den Kapitalfluss. Eine qualitative Einschätzung des Schadens erfolgt mittels Kriterien wie strategische Auswirkung, Einfluss auf unsere Reputation, ein möglicher Vertrauensverlust bei Stakeholdergruppen oder die mögliche unvollständige Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien (z. B. in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz oder Menschenrechte). Die höhere Bewertung - qualitativ oder quantitativ - bestimmt die Gesamtbeurteilung. Bei der Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit liegt ein Zeitraum von maximal zehn Jahren zugrunde. Als weiteren Aspekt betrachten wir die Geschwindigkeit, mit welcher sich der Schaden nach Eintritt des Risikos materialisiert. Sollten sich verschiedene Risikokategorien möglicherweise gegenseitig auf ihre potenzielle Materialisierung auswirken, so berücksichtigen wir dies in der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten. Beispielsweise könnten sich Entwicklungen in der Risikokategorie "Soziale und makroökonomische Trends" auf die Kategorien "Regulatorische Änderungen", "Recht/Compliance" oder "Produktsicherheit und -Verantwortung" auswirken. Risiken mit einem potenziellen Schadensausmaß von über 5.000 Mio. € werden hinsichtlich ihrer möglichen Bestandsgefährdung gesondert durch das Bayer Assurance Committee geprüft. Steuerung: Die Risikoverantwortlichen entscheiden auf Basis einer Kosten- und Nutzenabwägung über das anzustrebende Risikoniveau und definieren eine Strategie sowie Maßnahmen zur Risikosteuerung. Hierzu zählen Risikovermeidung, Risikoverringerung, Risikotransfer sowie Risikoakzeptanz. Berichterstattung: Die Ergebnisse werden durch die Enabling Function Risk Management an das Bayer Assurance Committee berichtet. Zusätzlich werden neue Risiken oberhalb einer definierten Wertgrenze ad hoc an die Enabling Function Risk Management berichtet und, sofern relevant, an das Bayer Assurance Committee und den Finanzvorstand. Mindestens einmal jährlich erfolgt die Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Überwachung und VerbesserungDie Enabling Function Risk Management evaluiert fortlaufend die Angemessenheit und Aktualität der Grundsätze, Standards, Methoden und Tools. 3.2.2 Chancen- und RisikolageAls wesentliche zu berichtende Risiken im Sinne von DRS 20 werden im Folgenden alle als hoch sowie als mittel klassifizierten und vom Schadensausmaß her mindestens als signifikant eingestuften finanziellen und nichtfinanziellen Risiken unter Berücksichtigung der etablierten Risikosteuerungsmaßnahmen (Nettorisiko) berichtet. Diese befinden sich innerhalb des schwarzen Rahmens in der Bewertungsmatrix A 3.2.1/2. Wir berichten des Weiteren bedeutende Risiken, die unter Umständen nicht, nur unzureichend oder wenig aussagekräftig finanziell quantifizierbar sind. Ferner berichten wir über wesentliche Chancen, die im Chancenmanagement identifiziert wurden. Grundsätzlich überprüfen wir, ob sich einzelne Risiken während des Prognosezeitraumes signifikant unterschiedlich auswirken können; für unsere derzeitige Bewertung ist dies bis auf die folgende Ausnahme nicht der Fall. Grundsätzlich unterliegen rechtliche Verfahren zum Teil erheblichen Einschätzungsrisiken. Insbesondere vor dem Hintergrund des Verfahrens in Bezug auf die Glyphosat-Thematik können unterjährige Ergebnisse aus dem Mediations- wie auch aus den laufenden Rechtsverfahren zu Anpassungen von den mit dem Verfahrenskomplex in Zusammenhang stehenden Rückstellungen führen. Diese Anpassungen können einen wesentlichen Einfluss auf die getätigte Prognose in Bezug auf die finanzielle Situation wie auch auf den Cashflow haben. Vergleichbare Risiken aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen werden ggf. zusammengefasst berichtet. Gesondert zu erläuternde Risiken im Zusammenhang mit den Aspekten gemäß der Definition des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes müssten nach unserem Verständnis mindestens das Schadensausmaß "kritisch" in Bezug auf das qualitative Kriterium "mögliche unvollständige Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien" und gleichzeitig eine mit "sehr wahrscheinlich" eingestufte Eintrittswahrscheinlichkeit haben. Solche wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht identifiziert. Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Risikokategorien und geben deren Klassifizierung und die betroffenen Divisionen an. Die Reihenfolge impliziert keine Wertigkeit der Risiken. Sofern relevant, gehen wir in der Beschreibung auch auf divisionsspezifische Ausprägungen der Chancen und Risiken ein. Genannt werden die Divisionen, die wesentliche Risiken identifiziert haben. Grundsätzlich können auch andere Divisionen in geringerem Ausmaß betroffen sein. Bei wesentlichen Risiken, die von Enabling Functions berichtet werden, weisen wir den Konzern aus, wobei diese Risiken auch die Divisionen betreffen können. Soziale und makroökonomische Trends (Hoch: Konzern, Mittel: Crop Science) 23Die wachsende Weltbevölkerung mit erhöhtem Nahrungsmittelbedarf eröffnet unserer Division Crop Science Chancen. Teilweise verändertes Konsumverhalten führt zu steigender Nachfrage nach Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Die Produktivität der Landwirtschaft muss daher steigen in Hinblick auf sinkende Pro-Kopf-Anbauflächen, Herausforderungen durch den Klimawandel und vermehrte Resistenzen. Daher erwarten wir eine zunehmende Nachfrage nach hochwertigem Saatgut und Pflanzenschutz. Als Folge der steigenden Lebensqualität und -erwartung rückt auch die medizinische Versorgung älterer Patienten in den Vordergrund. Auf die daraus resultierenden Chancen durch den erhöhten Bedarf an innovativen Gesundheitsprodukten für altersbedingte Krankheiten reagiert Bayer in der Division Pharmaceuticals u. a. mit der Fokussierung seiner Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf entsprechende Therapiegebiete. Wir sehen das Risiko einer negativeren Wahrnehmung von Bayer seitens der Öffentlichkeit. So sind moderne Landwirtschaftstechniken, wie der Einsatz bestimmter Klassen von Pflanzenschutzmitteln sowie die Anwendung von Gentechnik, regelmäßig Gegenstand kritischer öffentlicher Debatten und können sich negativ auf unsere Reputation auswirken. Durch das Risiko einer zunehmend negativen, nicht vorrangig auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden öffentlichen Diskussion können sich bspw. für uns ungünstige gesetzliche und regulatorische Entscheidungen ergeben. Als Ergebnis ist es möglich, dass die Anwendbarkeit unserer Produkte erheblich beschränkt wird bis hin zur freiwilligen oder erzwungenen Einstellung der Vermarktung. Wir stehen mit Interessengruppen und Behörden in kontinuierlichem Dialog im Sinne wissenschaftlich fundierter, rationaler und verantwortungsvoller Diskussionen und Entscheidungen. Negative Entwicklungen makroökonomischer Natur wie Krisen in für uns wichtigen Absatzmärkten können unser Crop-Science-Geschäft negativ beeinflussen und unseren Gewinn schmälern. Unsere Märkte haben einen zyklischen Charakter, der geprägt ist von wirtschaftlichen Entwicklungen sowie von Faktoren wie Wetterschwankungen und Schädlingsdruck, die unser Geschäft ungünstig beeinflussen können. Wir stellen uns diesen Einflüssen mit einem global diversifizierten Geschäft, einer flexiblen Lieferkette, einem umfassenden Monitoring und der Bewertung von Marktentwicklungen und einer hohen Anpassungsfähigkeit der Produktionsmengen an die prognostizierte Nachfrage im Rahmen der Absatz- und Vertriebsplanung auf Basis einer optimierten Lieferkettenstrategie.
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Die Klassifizierung bezieht sich auf die Risiken. Marktentwicklungen (Mittel: Crop Science, Consumer Health)In der Division Crop Science kann sich der Wettbewerb in der Saatgut- und Pflanzenschutzindustrie weiter erhöhen. Der Markteintritt neuer Wettbewerber sowie aggressive Marketing- und Preisstrategien, nicht nur bei generischen Produkten, können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Im Zusammenhang mit der zunehmenden Digitalisierung der Landwirtschaft können zudem neue Akteure an Bedeutung gewinnen und den Markt verändern, sodass die Wertschöpfung unseres Pflanzenschutzgeschäftes geschmälert werden könnte. Durch Weiterentwicklung unserer Geschäftsmodelle, wissenschaftliche und kommerzielle Partnerschaften sowie eigene F&E-Kapazitäten tragen wir diesen Entwicklungen Rechnung. Ein weiteres Risiko ist die unerwartete Entwicklung von Schädlingsresistenzen, die das Marktwachstum oder die Profitabilität unserer Produkte beeinträchtigen kann. Diese beobachten wir routinemäßig, um ggf. industrieweite Maßnahmen gegen ihre Ausbreitung zu initiieren. Ferner entwickeln wir unser Produkt-Portfolio unter dem Aspekt von Anti-Resistenz-Strategien aktiv weiter. Die Entstehung von Resistenzen sowohl gegen Pflanzenschutzmittel als auch gegen spezielle Pflanzeneigenschaften ist auch eine Chance, da sie einen kontinuierlichen natürlichen Treiber für Innovation darstellt. Auch in der Division Consumer Health besteht das Risiko, dass sich bestehende Geschäftsmodelle durch Digitalisierung und neue digitale Produkte sprunghaft verändern. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Hebel für die Erlangung eines Wettbewerbsvorteils. Wenn wir diese Entwicklung nicht adäquat in unsere bestehenden Geschäftsmodelle integrieren, könnte dies zum Verlust von Kunden und Marktanteilen führen. Wir beobachten den Markt sehr genau und erarbeiten Strategien und etablieren Maßnahmen, um die Entwicklungen in unseren Geschäftsmodellen adressieren zu können. Regulatorische Änderungen (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals, Konzern)Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt umfassenden Regulierungen, die sich im Wandel befinden. So können bspw. weitere Restriktionen für Verkauf und Anwendung verschiedener Pflanzenschutzmittel erlassen werden oder die Preisgestaltung pharmazeutischer Produkte könnte weitergehend reguliert werden. Rückstände von agrochemischen Produkten, pharmazeutischen Wirkstoffen oder von Mikroplastik in der Umwelt werden möglicherweise ebenfalls Gegenstand von schärferen Regulierungen. Ferner können sich regulatorische Änderungen auf landwirtschaftliche Importe aus anderen Regionen und somit auf unser Geschäft dort auswirken. Regulatorische Änderungen können auch mit Unsicherheiten bezüglich unseres Patentschutzes einhergehen, ggf. verbunden mit finanziellen Einbußen bis hin zu Rückzahlungen von Lizenzgebühren, sowie zu höheren Produktentwicklungskosten und längeren -entwicklungszeiten bis hin zu erforderlichen Anpassungen unseres Produkt-Portfolios führen, was auch einen negativen Einfluss auf unsere Reputation verursachen kann. Wir begegnen diesen Risiken durch die Überwachung von Veränderungen in den regulatorischen Anforderungen mit dem Ziel, diese im Unternehmen adäquat zu adressieren. Außerdem stellen wir uns durch eigene F&E-Kapazitäten, Akquisitionen, Partnerschaften und den Behördendialog mit dem Ziel von Entscheidungen auf wissenschaftlich fundierten Kriterien auf diese Entwicklung ein und entwickeln unser Produkt-Portfolio im Hinblick auf zu erwartende Veränderungen weiter. Geschäftsstrategie (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals, Konzern)Besonders in der Division Pharmaceuticals beabsichtigen wir, unser organisches Wachstum durch Akquisitionen und/oder Einlizenzierungen zu ergänzen. Diese strategischen Maßnahmen für das von uns angestrebte anorganische Wachstum bergen gestiegene Herausforderungen, u. a. wegen der zunehmend schwierigeren Identifizierbarkeit passender Akquisitions- bzw. Einlizenzierungskandidaten zu wirtschaftlich akzeptablen Konditionen. Eine Herausforderung in unserer Division Crop Science besteht darin, die Produktivität der Landwirtschaft durch den Einsatz digitaler Werkzeuge, z. B. mittels Datenanalyse, zu erhöhen. Ferner werden sich neue digitale Geschäftsmodelle etablieren. Diese Entwicklungen bergen Risiken und Unsicherheiten. Wir begegnen diesen Risiken mit der Anpassung unserer Organisation und unserer Prozesse an die bestehenden Herausforderungen, z. B. im Bereich der Identifikation und Umsetzung von Einlizenzierungen oder im Bereich der Projektüberwachung. In der Division Crop Science sind die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Landwirtschaft in unserer Tochtergesellschaft The Climate Corporation gebündelt und werden bei Bedarf um strategische Partnerschaften mit führenden IT-Unternehmen ergänzt. Forschung und Entwicklung (Hoch: Pharmaceuticals)Geschäftsübergreifend sehen wir Chancen durch unsere Innovationskraft sowohl in der Weiterentwicklung unserer Marken als auch in der Entwicklung unserer Forschungs-Pipeline. In der Division Pharmaceuticals ergeben sich Chancen aus der Digitalisierung und damit verbundenen neuen Methoden in der Forschung und Entwicklung, die Zeit sparen und die Entwicklungseffektivität erhöhen. Um unsere Innovationskraft zu stärken, setzen wir auch auf die Vernetzung außerhalb unserer Unternehmensgrenzen. Daraus entstehen Impulse für die Entwicklung neuer Produkte. Der technologische Fortschritt im Bereich der Entwicklung pharmazeutischer Produkte kann zugleich auch ein Risiko für uns darstellen, falls wir nicht in der Lage sein sollten, diese Entwicklung mitzugestalten. Die Identifikation einer hinreichenden Anzahl von Forschungskandidaten stellt eine Herausforderung dar. Darüber hinaus können wir nicht sicherstellen, dass alle Produkte, die sich derzeitig oder künftig in unserer Entwicklungs-Pipeline befinden, ihre geplante Zulassung/Registrierung erhalten und sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden. Dies kann u. a. daran liegen, dass bei der Produktentwicklung technische, kapazitative und zeitliche Anforderungen nicht erfüllt, anvisierte Studienziele verfehlt oder finanzielle Ressourcen nicht optimal allokiert werden. Bei der Produktzulassung oder -einführung kann es zu Verzögerungen oder Mehrkosten kommen. Wir wirken diesem Risiko durch ein ganzheitliches Portfoliomanagement mit Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und mit Priorisierung der Entwicklungsprojekte entgegen. Bei Crop Science erwarten wir, durch die im Rahmen der Akquisition und Integration des in 2018 akquirierten Agrargeschäfts erreichte Zusammenführung unserer Innovationskapazitäten und -budgets den Herausforderungen bei der Entwicklung und Einführung von Produktlösungen in der Agrarwirtschaft effektiver begegnen zu können - etwa längeren und kostenintensiveren Entwicklungszyklen oder höheren regulatorischen Anforderungen. Wir beabsichtigen, die Stärke der gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsplattform zu nutzen, um mittel- bis langfristig wegweisende Technologien schneller bereitstellen zu können. Lieferfähigkeit (Einkauf, Produktion, Logistik) (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)An unseren Standorten kann es trotz aller Vorkehrungen zu Betriebsunterbrechungen kommen, z. B. durch Brände, Stromausfälle, Umstellungen von Prozessen - auch im Zusammenhang mit regulatorischen Auflagen - oder Ausfall von Anlagen. Einige unserer Produktionsstätten liegen zudem in Regionen, die von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben betroffen sein können. Diese Risiken können zu Produktionsunterbrechungen oder Produktionsstillstand führen, mit Personen- und Reputationsschäden einhergehen und zu Absatz- bzw. Margenrückgängen führen sowie den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur erforderlich machen. Können wir die Nachfrage nach unseren Produkten nicht bedienen, ist ein struktureller Umsatzrückgang möglich, da Patienten mit Alternativen behandelt werden und ggf. nicht zu unseren Produkten zurückkehren. Wir adressieren diese Risiken für bestimmte Produkte durch den Aufbau von Sicherheitsbeständen und bspw. durch eine Verteilung der Herstellung auf verschiedene Standorte. Zudem ist an allen unseren Produktionsstandorten ein Sicherheits- und Krisenmanagement auf Grundlage einer entsprechenden Konzernregelung implementiert. Auch Unterbrechungen aufseiten unserer Lieferanten können unsere eigene Lieferfähigkeit negativ beeinflussen. Einige Materialien, insbesondere in unserer Division Pharmaceuticals, werden von nur wenigen Lieferanten angeboten. Diesen Risiken begegnen wir durch den Aufbau von alternativen Zulieferern, den Abschluss von längerfristigen Verträgen sowie die Ausweitung von Lagerbeständen oder Eigenherstellung. Strategie Material Review Committees überprüfen und bewerten regelmäßig die Zulieferrisiken. Marketing, Vertrieb und Distribution (Mittel: Pharmaceuticals)Insbesondere Neueinführungen von Produkten stellen unsere Marketing- und Vertriebsorganisation vor Herausforderungen, da sich Annahmen z. B. über den Markt und seine Gegebenheiten möglicherweise nicht wie erwartet realisieren. Darauf aufbauend könnten sich unsere Konzepte zur Produkteinführung - auch in Bezug auf klinische Studien - sowie die Planung oder Umsetzung der Vertriebsstrategie als zeitlich unangemessen oder ineffizient herausstellen. Wettbewerber, deren Marketingaktivitäten unsere Bemühungen übertreffen, stellen ein Risiko für den Umsatz unserer Produkte dar. Diesen Risiken begegnen wir mit einer vorausschauenden Analyse möglicher Szenarien und der Erarbeitung passender Strategien auch für geplante Neueinführungen von Produkten. Personal (Mittel: Konzern, Pharmaceuticals)Qualifizierte und engagierte Mitarbeiter sind eine entscheidende Voraussetzung für den Unternehmenserfolg. Schwierigkeiten bei der Rekrutierung, Einstellung und Bindung von (regional) dringend benötigten Fachkräften auch im Hinblick auf den Wettbewerb unter Arbeitgebern sowie bei der Weiterentwicklung von Mitarbeitern können erhebliche negative Auswirkungen auf die künftige Unternehmensentwicklung haben. Darüber hinaus ist es möglich, dass unangemessen oder intransparent ausgeführte Organisationsänderungen demotivierend oder fluktuationsverstärkend wirken. Basierend auf Analysen des zukünftigen Bedarfs entwickeln wir entsprechende Maßnahmen zur Personalrekrutierung und -entwicklung, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Die Ausrichtung unserer Firmenkultur auf personelle Vielfalt (Diversity) und Mitarbeiterbedürfnisse ermöglicht es uns zudem, das gesamte Arbeitsmarktpotenzial auszuschöpfen. Zudem ist ein bewusstes und transparentes Veränderungsmanagement fester Bestandteil der Personalführung, um unsere Mitarbeiter dauerhaft zu motivieren. Informationstechnologie (Hoch: Konzern)Unsere Geschäfts- und Produktionsprozesse sowie die interne bzw. externe Kommunikation basieren auf globalen IT-Systemen. In diesem Zusammenhang ist die zuverlässige Verfügbarkeit der Systeme sowie die Vertraulichkeit von internen und externen Daten für uns von elementarer Bedeutung. Sollte sich das Risiko des Verlusts der Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität von Daten und Informationen z. B. durch (Cyber-)Angriffe materialisieren, kann es zu Manipulationen und/oder zu einem unkontrollierten Abfluss von Daten und Know-how sowie zu einem Reputationsverlust führen. Diese Angriffe können auch durch betriebszugehörige Personen erfolgen. (Cyber-) Angriffe können außerdem zu einer vorübergehenden Unterbrechung unserer Geschäfts- bzw. Produktionsprozesse führen. Um diesen Risiken zu begegnen, testen wir bspw. neu einzusetzende Technologien. Darüber hinaus laufen Projekte und Maßnahmen, um die technischen Sicherheits-Vorkehrungen auf dem neuesten Stand zu halten und proaktiv neue Bedrohungen zu identifizieren und zu untersuchen. Ferner wird die IT-Infrastruktur durch Schutzmaßnahmen des Corporate Cyber Defense Center vor unerlaubtem Zugriff geschützt. Finanzen und Steuern (Mittel: Konzern)LiquiditätsrisikoDie mögliche Unfähigkeit des Bayer-Konzerns, bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, bezeichnen wir als Liquiditätsrisiko. Dieses wird von der Enabling Function Group Finance Treasury im Rahmen unserer taggleichen und mittelfristigen Liquiditätsplanung zentral ermittelt und gesteuert. Um konzernweit sämtliche geplanten Zahlungsverpflichtungen zur jeweiligen Fälligkeit zu erfüllen, halten wir entsprechende liquide Mittel bereit. Darüber hinaus wird eine Reserve für ungeplante Mindereingänge oder Mehrausgänge vorgehalten, deren Höhe regelmäßig überprüft und angepasst wird. Des Weiteren stehen Bankkreditlinien zur Verfügung, insbesondere eine nicht in Anspruch genommene, syndizierte revolvierende Kreditlinie in Höhe von 4,5 Mrd. € mit aktueller Laufzeit bis 2024 und einer Verlängerungsoption von einem Jahr. KreditrisikenDie Werthaltigkeit von Forderungen und anderen finanziellen Vermögenswerten des Bayer-Konzerns kann beeinträchtigt werden, wenn Transaktionspartner ihren Verpflichtungen zur Bezahlung oder sonstigen Erfüllung nicht nachkommen. Das maximale Ausfallrisiko wird durch vorhandene Sicherheiten, insbesondere unsere globalen Kreditversicherungsprogramme, reduziert. Zur Steuerung der Kreditrisiken aus Handelsförderungen sind bei den fakturierenden Gesellschaften verantwortliche Credit Manager benannt, die regelmäßig die Bonität der Kunden analysieren. Grundsätzlich wird Eigentumsvorbehalt mit unseren Kunden vereinbart. Für alle Kunden werden Kreditlimite festgelegt. Darüber hinaus werden alle Limite für Schuldner mit einem Gesamtrisikoexposure von 10 Mio. € und mehr lokal und zentral beurteilt. Die Steuerung der Kreditrisiken aus Finanztransaktionen erfolgt zentral in der Enabling Function Group Finance Treasury. Zur Risikominimierung werden Finanztransaktionen nur im Rahmen festgelegter Limite mit Banken und Partnern getätigt, die bevorzugt ein "Investment Grade"-Rating besitzen. Chancen und Risiken aus MarktpreisänderungenChancen und Risiken aus Änderungen von Marktpreisen im Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisbereich werden durch die Enabling Function Group Finance Treasury gesteuert, wobei Risiken durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente vermieden bzw. begrenzt werden. Art und Ausmaß von Devisen-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken werden jeweils durch eine Sensitivitätsanalyse im Sinne von IFRS 7 dargestellt, bei der durch eine hypothetische Veränderung von Risikovariablen (z. B. Zinskurven) potenzielle Effekte auf das Eigenkapital und die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschätzt werden können. Die Zins- und Rohstoffpreisrisiken berichten wir an dieser Stelle aufgrund der Vorschriften des IFRS 7, obwohl deren Bewertung nach unserer Enterprise-Risk-Management-Methodik unterhalb der externen Berichtsgrenze liegt. Devisenchancen und -risiken ergeben sich für den Bayer-Konzern aus Änderungen von Devisenkursen und den damit verbundenen Wertänderungen von Finanzinstrumenten (u. a. Forderungen und Verbindlichkeiten) sowie künftigen geplanten Zahlungseingängen und -ausgängen in nicht funktionaler Währung. Forderungen und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit und finanziellen Positionen werden in der Regel für liquide Währungen in voller Höhe mit Zinswährungsswaps sowie Devisentermingeschäfte währungskursgesichert. Künftig geplante Zahlungseingänge und -ausgänge (antizipiertes Exposure) werden nach Managementvorgaben durch Devisentermingeschäfte und -optionen gesichert. Zur Ermittlung der Sensitivitäten ist eine hypothetische Auf- bzw. Abwertung des Euro gegenüber allen Währungen um 10 % basierend auf den Jahresendkursen dieser Währungen zugrunde gelegt worden. Zum 31. Dezember 2019 hätte der geschätzte hypothetische Gewinn oder Verlust von Cashflows aus derivativen und nicht derivativen Finanzinstrumenten auf das Ergebnis 29 Mio. € betragen (31. Dezember 2018:12 Mio. €). Der Effekt auf das Eigenkapital (Other Comprehensive Income) hätte 408 Mio. € betragen (31. Dezember 2018: 358 Mio. €) und resultiert aus im Rahmen von Hedge Accounting designierten Derivaten zur Absicherung unseres antizipierten Exposures. Währungseffekte auf das antizipierte Exposure bleiben hierbei unberücksichtigt. Dieser Effekt auf das Eigenkapital setzt sich zusammen aus 112 Mio. € auf den chinesischen Renminbi (CNY), 51 Mio. € auf den US-Dollar (USD), 51 Mio. € auf den brasilianischen Real (BRL) und 51 Mio. € auf den kanadischen Dollar (CAD). Zinschancen und -risiken ergeben sich für den Bayer-Konzern durch Änderungen von Kapitalmarktzinsen, die wiederum zu Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von festverzinslichen Finanzinstrumenten sowie zu veränderten Zinszahlungen bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten führen können. Um die angestrebte Zielstruktur für die Konzernverschuldung zu erhalten, werden Zinsswaps abgeschlossen. Eine Sensitivitätsanalyse, durchgeführt auf Basis unserer Nettoposition aus variabel verzinslichen Verbindlichkeiten und Forderungen zum Jahresende, ergab: Eine hypothetische Erhöhung dieser Zinssätze ab dem 1. Januar 2019 um einen Prozentpunkt hätte (bei konstanten Wechselkursen) zu einem Anstieg unserer Zinsaufwendungen zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 62 Mio. € geführt (31. Dezember 2018: Zinsaufwendungen von 69 Mio. €). Rohstoffpreischancen und -risiken ergeben sich durch die Volatilität von Rohstoffpreisen, die für uns zu einer Erhöhung des Einkaufspreises für Saatgut und Energien führen kann. Das Rohstoffpreisrisiko wird durch den Einsatz von Rohstoffpreisderivaten wie Futures reduziert, die größtenteils als Hedge Accounting designiert sind. Eine Sensitivitätsanalyse mit einer 10 %-igen Änderung der Rohstoffpreise führt zu einem Effekt von 40 Mio. € auf das Eigenkapital (31. Dezember 2018: 30 Mio. €). Weitere Chancen und Risiken bestehen aufgrund der Volatilität unserer heutigen und zukünftigen Aktienbeteiligungen. PensionsverpflichtungenDer Bayer-Konzern hat Verpflichtungen gegenüber jetzigen und früheren Mitarbeitern aus Pensionsund anderen pensionsähnlichen Leistungszusagen. Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie Zinssatz, Sterbewahrscheinlichkeiten und Gehaltssteigerungsraten können eine Erhöhung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen bedingen, was zusätzliche Aufwendungen für Pensionspläne erforderlich machen oder infolge der innerhalb der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfassten versicherungsmathematischen Verluste zu einem niedrigeren Eigenkapital führen kann. Ein Großteil der Pensionsverpflichtungen ist durch Planvermögen gedeckt, das aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Immobilien und anderen Vermögensanlagen besteht. Rückläufige oder gar negative Erträge aus diesen Anlagen können sich ungünstig auf den zukünftig beizulegenden Zeitwert des Planvermögens auswirken. Beide Effekte können die Entwicklung des Eigenkapitals und/oder die Ertragslage negativ beeinflussen und/oder zusätzliche Zahlungen unseres Unternehmens notwendig machen. Dem Risiko von Marktwertschwankungen des Planvermögens begegnen wir durch eine ausgewogene strategische Anlagenallokation und eine ständige Analyse der Anlagerisiken im Hinblick auf unsere weltweiten Pensionsverpflichtungen. SteuerrisikenDie Bayer AG und ihre Tochtergesellschaften operieren weltweit und unterliegen damit vielfältigen nationalen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Die Gesellschaften des Bayer-Konzerns werden fortlaufend von Finanzbehörden in verschiedenen Ländern geprüft. Änderungen der Steuergesetze und -regelungen, der Rechtsprechung und der Auslegung durch die Finanzbehörden sowie Feststellungen der Prüfungsbehörden in diesen Ländern können zu höheren Steueraufwendungen und -zahlungen führen und zudem Einfluss auf die Höhe der Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sowie auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Einflüsse können ebenfalls aus wesentlichen Akquisitionen, Desinvestitionen, Restrukturierungen und anderen Reorganisationen, die Bayer durchgeführt hat, entstehen. Den sich ergebenden Risiken begegnen wir durch eine fortlaufende Identifikation und Bewertung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Für - in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach - nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen nationalen Finanzbehörden werden Steuerrückstellungen auf Basis von Schätzungen gebildet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Rückstellungen nicht ausreichen, alle Risiken abzudecken. Compliance externer Partner (Mittel: Konzern)Aus Gesamtkonzernsicht besteht das Risiko, dass unsere Unternehmenswerte, Anforderungen an Ethik, Compliance und Nachhaltigkeit nicht adäquat durch unsere Partner wie bspw. Lieferanten berücksichtigt werden. Für unsere Lieferkette gelten auf globaler wie regionaler Ebene klare nachhaltigkeitsbezogene Kriterien und Standards. Konzernweit ist ein vierstufiger Managementprozess zur Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken in der Lieferkette etabliert, der aus den Elementen Bewusstseinsbildung, Lieferantenauswahl, -bewertung und -entwicklung besteht. Die Lieferanten des akquirierten Agrargeschäfts wurden 2019 in den vierstufigen Managementprozess einbezogen - mit Ausnahme der Saatguterzeuger, die einem separaten Menschenrechtsbewertungsprozess unterliegen. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz (Mittel: Konzern)Neben der Sicherheit unserer Produkte hat der Schutz unserer Mitarbeiter und der Umwelt hohe Priorität. Fehlverhalten und die Nichteinhaltung von gesetzlichen Anforderungen oder konzerneigenen Standards, auch zur Wahrung der Rechte an genetischen Ressourcen, können Personen-, Sach-, Reputations- und Umweltschäden, Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen sowie die Verpflichtung zu Schadenersatzzahlungen zur Folge haben. Dazu gehört auch das Risiko der Freisetzung gefährlicher Stoffe durch einen Störfall in der Produktion. Mit unseren Grundsätzen, Standards und Maßnahmen stellen wir sicher, dass unsere Anforderungen adäquat kommuniziert und bestmöglich umgesetzt werden. Geistiges Eigentum (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals)Unser Portfolio besteht zu großen Teilen aus patentgeschützten Produkten. Insbesondere Generika-Anbieter versuchen, Patente vor ihrem Ablauf anzugreifen. Wir sind derzeit in Gerichtsverfahren involviert, um den Patentschutz für unsere Produkte durchzusetzen. Andererseits können Klagen Dritter aufgrund potenzieller Verletzung von Patenten oder sonstiger Schutzrechte durch Bayer die Entwicklung oder Herstellung bestimmter Produkte behindern oder gar stoppen. Weiterhin könnten wir zu Schadenersatz- oder Lizenzzahlungen an Dritte verpflichtet werden. Unsere Patentabteilung prüft in Zusammenarbeit mit den jeweiligen operativen Bereichen regelmäßig die aktuelle Patentlage und beobachtet mögliche Patentverletzungsversuche, um bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten. Recht/Compliance (Konzern 2 ⁴)Wir sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren ausgesetzt, an denen wir entweder aktuell beteiligt sind oder die sich in Zukunft ergeben könnten. Zu den allgemeinen Risiken, denen wir potenziell ausgesetzt sind, gehören die Bereiche Produkthaftung, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Antikorruptionsrecht, Patentrecht, Steuerrecht, Datenschutz sowie Umweltschutz. Ermittlungen und Untersuchungen aufgrund möglicher Verletzungen gesetzlicher Vorschriften oder regulatorischer Bestimmungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben, einschließlich erheblicher Geldstrafen sowie weiterer finanzieller Nachteile. Darüber hinaus kann es zu Zahlungen im Rahmen außergerichtlicher Vergleiche kommen. Diese Risiken können unserer Reputation schaden und sich nachteilig auf unseren Unternehmenserfolg auswirken. Um die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sicherzustellen, haben wir ein globales Compliance-Managementsystem etabliert. Glyphosat-ThematikBis zum 6. Februar 2020 wurden Monsanto, einer Tochtergesellschaft von Bayer, in den USA Klagen von etwa 48.600 Klägern zugestellt. Die Kläger tragen vor, sie seien mit von Monsanto hergestellten glyphosathaltigen Produkten in Berührung gekommen. Glyphosat ist der in bestimmten Herbiziden von Monsanto einschließlich der Roundup(tm)-Produkte enthaltene Wirkstoff. Die Kläger tragen vor, ihr Kontakt mit diesen Produkten habe zu Gesundheitsschäden geführt, u. a. zu Erkrankungen wie dem Non Hodgkin Lymphom (NHL) und dem multiplen Myelom, und sie verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Kläger behaupten u. a., dass die glyphosathaltigen Herbizidprodukte von Monsanto fehlerhaft seien, dass Monsanto die mit solchen Produkten angeblich verbundenen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und dass Monsanto die Nutzer vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Die meisten der Kläger haben ihre Klagen bei bundesstaatlichen Gerichten in Missouri und Kalifornien eingereicht. Vor Bundesgerichten anhängige Fälle wurden in einer MDL in Kalifornien zur vorprozessualen Koordinierung zusammengefasst. Die ersten drei Klagen, die vor bundesstaatlichen Gerichten bzw. einem Bundesgericht in Kalifornien verhandelt wurden, endeten mit Entscheidungen der Jurys zugunsten der Kläger. Unsere im Nachgang bei den Ausgangsgerichten gestellten Anträge auf Überprüfung der Entscheidungen führten lediglich zu einer Reduktion der Schadenersatz- bzw. Strafschadenersatzbeträge. Wir haben in allen drei Fällen Berufung eingelegt. In einem Berufungsverfahren ist das schriftliche Verfahren abgeschlossen und die mündliche Verhandlung wird wahrscheinlich im März oder April 2020 angesetzt. In den beiden anderen Berufungsverfahren dauert das schriftliche Verfahren noch an. Wir sind davon überzeugt, dass die erstinstanzlichen Entscheidungen weder durch die vor Gericht vorgelegten Beweise noch das anwendbare Recht gestützt werden, und beabsichtigen deshalb, die Berufungsverfahren entschieden weiterzuverfolgen. Eine Reihe von Gerichtsprozessen, die ursprünglich im Jahr 2019 und Anfang 2020 beginnen sollten, sind verschoben worden. Die Verschiebung soll es den Parteien ermöglichen, das gerichtlich angeordnete Mediationsverfahren zielorientiert weiterzuverfolgen und auszuloten, ob ein Vergleich zu vernünftigen Bedingungen erreicht werden kann, der einen Prozess vorsieht, mit dem eine umfassende Lösung für die Verfahren erreicht werden kann. Das nächste Verfahren ist derzeit Ende März 2020 vor einem bundesstaatlichen Gericht in Missouri zur Verhandlung angesetzt. Bis zum 6. Februar 2020 wurden uns elf kanadische Klagen im Zusammenhang mit Roundup(tm) zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Wir sind überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigen, die Sicherheit von Glyphosat und unserer glyphosatbasierten Herbizide entschieden zu verteidigen. Aus den anhängigen oder möglichen weiteren Verfahren können für uns erhebliche finanzielle Nachteile entstehen, etwa durch eine Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz sowie ggf. Strafschadenersatz oder Zahlungsverpflichtungen aus außergerichtlichen Vergleichen. Wir könnten gezwungen sein, diesen möglichen erhöhten Finanzbedarf durch die Aufnahme weiterer fremdfinanzierter Mittel, durch die Erhöhung unseres Eigenkapitals, durch die Veräußerung von Vermögenswerten - ggf. zu ungünstigen Konditionen - oder durch Kombinationen dieser Instrumente zu decken. In Folge eines erhöhten Finanzierungsbedarfs könnten sich die Konditionen unserer Außenfinanzierung verschlechtern. Diese Risiken können sich zusätzlich negativ auf unsere Reputation auswirken. Produktsicherheit und -verantwortung (Hoch: Crop Science, Mittel: Pharmaceuticals)Trotz umfassender Studien vor der Zulassung/Registrierung eines Produkts könnte es zu einer teilweisen oder kompletten Rücknahme vom Markt kommen, bspw. bedingt durch das Auftreten von unerwarteten Nebenwirkungen bzw. negativen Effekten unserer Produkte. Ein solcher Vertriebsstopp kann freiwillig erfolgen oder auch durch rechtliche und behördliche Schritte begründet sein. Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich besteht zusätzlich das Risiko von Anwendungsfehlern seitens unserer Kunden. Ein Auftreten von Spuren unerwünschter gentechnisch modifizierter Organismen in landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Lebensmitteln kann ebenfalls umfangreiche negative Auswirkungen haben. Diesen Risiken, die zu haftungsrechtlichen Ansprüchen führen und darüber hinaus unserer Reputation schaden können, begegnen wir mit umfangreichen Maßnahmen zur Arznei- und Pflanzenschutzmittelsicherheit und -prüfung, in Bezug auf Saatgut insbesondere mit einem umfassenden Stewardship-Programm für die genetische Produktintegrität und -qualität. Diese Maßnahmen basieren auf global definierten Grundsätzen und umfassen u. a. Analyse- und Kontrollmaßnahmen, ein Ereignismeldesystem und Trainingsprogramme. Qualitätsanforderungen und behördliche Auflagen (Mittel: Crop Science, Pharmaceuticals, Konzern)Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt in nahezu allen Ländern umfassenden Regulierungen, Standards und Auflagen sowie Kontrollen, wobei auch lokale Vertragshersteller einbezogen werden. Im Bereich Gesundheit beziehen sich diese bspw. auf klinische Studien und Produktionsprozesse. Auch Akquisitionen sind teilweise Gegenstand von Auflagen, deren Einhaltung auch während und nach der Integration sichergestellt werden muss. Potenzielle Verstöße gegen regulatorische Anforderungen können straf- und zivilrechtliche Sanktionen zur Folge haben, einschließlich erheblicher Geldstrafen, einer Einschränkung unserer unternehmerischen Handlungsfreiheit sowie weiterer finanzieller Nachteile. Sie können der Reputation von Bayer schaden und zu Absatz- bzw. Margenrückgängen führen. Die Risiken adressieren wir durch verbindlich beschriebene Grundsätze, Standards und implementierte Kontrollmechanismen. Qualitätsbezogene Anforderungen werden in globalen Qualitätsmanagementsystemen definiert und implementiert. Sicherheit (Mittel: Konzern)Potenzielle kriminelle Aktivitäten, die sich gegen unsere Mitarbeiter, unser Firmeneigentum oder unsere geschäftlichen Aktivitäten richten können, stellen ein Risiko für Bayer dar. Dazu gehören bspw. der Diebstahl geistigen Eigentums, Vandalismus oder Sabotage. Außerdem könnten (Ver-) Fälschungen unserer Produkte in Umlauf gebracht werden. Außerdem besteht das Risiko von Krisen wie einer Pandemie oder eines längeren Stromausfalls, der zu einem Ausfall unserer informationstechnologischen Infrastruktur und unserer Produktion führen kann. Diesen Risiken, die neben finanziellen Auswirkungen teils negativen Einfluss auf unsere Reputation haben können, begegnen wir durch unsere lokalen Krisenorganisationen, die u. a. Reaktionspläne bereitstellen. Wir haben Frühwarnsysteme implementiert und stellen eine kontinuierliche Berichterstattung sicher, zudem werden regelmäßig Krisenübungen durchgeführt. Darüber hinaus wurde eine globale Community zum Thema "Sicherheit" aufgebaut. Die Fachabteilung Business Continuity Management der Enabling Function Risk Management bewertet Business-Continuity-Risiken und definiert entsprechende Maßnahmen gemeinsam mit den verantwortlichen Fachbereichen. 3.2.3 Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken durch den VorstandAus Sicht des Vorstands sind auf Basis der aktuellen Bewertungen keine der zuvor berichteten Risiken bestandsgefährdend. Darüber hinaus konnten wir keine Interdependenzen erkennen, die sich zu einer Bestandsgefährdung unseres Unternehmens aufbauen könnten. Im Zusammenhang mit den in der Glyphosat-Thematik anhängigen Klagen hat sich unsere Risikolage im Berichtszeitraum insbesondere aufgrund von zwei gegen uns ergangenen Jury-Entscheidungen, die durch die Ausgangsgerichte nur teilweise abgeändert wurden, erhöht. Darüber hinaus sehen wir derzeit keine wesentlichen Veränderungen der Risikolage im Vergleich zum Vorjahr. Wir sind weiterhin davon überzeugt, aus unserem unternehmerischen Handeln resultierende Chancen realisieren und den Herausforderungen, die sich aus den vorgenannten Risiken ergeben, erfolgreich begegnen zu können. 4. Corporate-Governance-Bericht
Der Corporate-Governance-Bericht des Bayer-Konzerns berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und enthält eine Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB sowie sämtliche nach den §§ 289a bis e und 315a bis d HGB notwendigen Angaben und Erläuterungen. Die Inhalte des Corporate-Governance-Berichts sind zugleich Bestandteile des Lageberichts. Die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung sind gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB in die Prüfung nicht einbezogen. 4.1 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGBMit der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB für die Bayer AG und den Bayer-Konzern informiert das Unternehmen über die wesentlichen Elemente der Corporate-Governance-Strukturen des Bayer-Konzerns, relevante Unternehmensführungspraktiken, die Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und deren Ausschüssen sowie die festzulegenden Ziele und die Konzepte, die bei der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats verfolgt werden. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGIm Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG die jährliche Entsprechenserklärung abgegeben. Danach hat die Bayer AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex seit der letzten Entsprechenserklärung vollständig entsprochen und beabsichtigt, ihnen in Zukunft weiter vollständig zu entsprechen. Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDie Bayer AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und verfügt daher über ein duales Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand und der Aufsichtsrat führen das Unternehmen auf Basis einer transparenten, auf langfristigen Erfolg unseres Unternehmens ausgerichteten Strategie, die im Einklang mit geltenden Gesetzen und ethischen Standards steht. Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, leiten sich aus unserer Vision und unseren gemeinsamen Werten ab. Diese sind die Grundlage des respektvollen Umgangs der Mitarbeiter untereinander sowie mit unseren externen Partnern. Für die Praxis der Unternehmensführung ist die Einhaltung verantwortungsvoller Praktiken in jeder Stufe der Wertschöpfungskette maßgeblich. Die wesentlichen Leitlinien sind primär in unseren Corporate Policies zu Compliance, zu Menschenrechten und zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz sowie im Verhaltenskodex für Lieferanten zusammengefasst. Zur Erfüllung der Organisations- und Aufsichtspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat dienen primär Compliance-Management- und Risikomanagementsysteme. VorstandZusammensetzung und Ziele (Diversitätskonzept)Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Vorstand aus sieben Mitgliedern. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung, die festgelegten Unternehmensziele zu erreichen und den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Bei der Zusammensetzung des Vorstands orientiert sich der Aufsichtsrat an fachlichen Kenntnissen und persönlicher Eignung. Daneben berücksichtigt er auch Aspekte wie bspw. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. In Bezug auf den Frauenanteil im Vorstand verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, dass dem Vorstand der Gesellschaft mindestens eine Frau angehört. In Bezug auf die übrigen Aspekte für die Zusammensetzung des Vorstands hat der Aufsichtsrat beschlossen, Vielfalt (Diversität) anzustreben. Ohne Auswahlentscheidungen im Einzelfall darauf zu stützen, strebt der Aufsichtsrat an, dass unter Berücksichtigung der für ein Vorstandsamt erforderlichen Erfahrungen unterschiedliche Altersgruppen im Vorstand angemessen repräsentiert sind. Unabhängig davon sollen Vorstandsmitglieder in der Regel mit Erreichen des 63. Lebensjahres aus dem Vorstand ausscheiden. Die internationale Tätigkeit des Unternehmens soll sich angemessen in der Besetzung des Vorstands widerspiegeln. Daher wird angestrebt, dass dem Vorstand mehrere Mitglieder unterschiedlicher Nationalität bzw. mit einem internationalen Hintergrund (z. B. längere berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) angehören. Auch in Hinblick auf den Bildungs- und Berufshintergrund der Mitglieder des Vorstands strebt der Aufsichtsrat Diversität an. Neben den erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen sowie Management- und Führungserfahrungen für die jeweilige Aufgabe sollen die Vorstände möglichst ein breites Spektrum von Kenntnissen und Erfahrungen sowie Bildungs- und Berufshintergründen abdecken. Diese Ziele werden bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für zu besetzende Vorstandspositionen in die Entscheidung miteinbezogen. Mit diesem Konzept für die Zusammensetzung des Vorstands verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, neben der höchstmöglichen individuellen Eignung der einzelnen Mitglieder durch eine ausgewogene, diverse Zusammensetzung des Vorstands möglichst vielfältige Perspektiven in die Leitung des Unternehmens einfließen zu lassen und daneben aus einem möglichst großen Pool von Kandidatinnen und Kandidaten schöpfen zu können. Darüber hinaus bestehen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auch Ziele für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der Bayer AG. Der Vorstand hat für die erste Führungsebene der Bayer AG das Ziel gesetzt, einen Frauenanteil von 20 % zu erreichen, und für die zweite Führungsebene einen Frauenanteil von 25 %. Die genannten Ziele sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden. Ab dem 1. Januar 2020 verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Vorstands der Bayer AG von sieben auf fünf. Stand der ZielumsetzungDem Vorstand gehört derzeit keine Frau an. Das Ziel, dass dem Vorstand bis zum 30. Juni 2022 und möglichst auch früher eine Frau angehört, soll weiterverfolgt werden. Das Ziel einer angemessenen Repräsentanz unterschiedlicher Altersgruppen unter Berücksichtigung der für ein Vorstandsamt erforderlichen Erfahrungen konnte erreicht werden. Das Lebensalter der Mitglieder des Vorstands verteilt sich zum Bilanzstichtag relativ gleichmäßig auf die Spanne von 50 bis 63 Jahren. Drei von sieben Vorstandsmitgliedern haben eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Sämtliche Vorstandsmitglieder haben längere berufliche Erfahrungen im Ausland gesammelt. Auch die Bildungs- und Berufshintergründe der Mitglieder des Vorstands sind divers: Ein Teil von ihnen hat unterschiedliche wirtschaftsbezogene Studien bzw. Ausbildungen absolviert, ein anderer Teil unterschiedliche naturwissenschaftliche Studien inklusive Medizin. Arbeitsweise und AusschüsseDer Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen der Gesellschaft zusammen. AufsichtsratZusammensetzung und Ziele (Diversitätskonzept und Kompetenzprofil)Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, die gemäß dem Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Kreisen der Aktionäre und der Arbeitnehmer stammen. Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlich sind, wie beispielsweise Steuerung und Führung international tätiger Unternehmen, Geschäftsverständnis bezogen auf die wesentlichen Tätigkeitsbereiche des Unternehmens, Forschung und Entwicklung, Finanzen, Controlling/Risikomanagement, Personal sowie Governance/Compliance. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus beschlossen, eine diverse Zusammensetzung anzustreben, etwa im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund. Aufgrund der internationalen Tätigkeit der Bayer AG hat der Aufsichtsrat das Ziel gesetzt, stets mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung oder sonstigem internationalen Bezug zu haben. Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist es weiterhin, dass unterschiedliche Altersgruppen im Aufsichtsrat angemessen repräsentiert sind und dass Aufsichtsratsmitglieder vorbehaltlich besonderer Gründe nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 72. Lebensjahres folgt. In Hinblick auf die Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder hat sich der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der Eigentümerstruktur der Gesellschaft das Ziel gesetzt, dass mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig sind. Darüber hinaus strebt er, bezogen auf den gesamten Aufsichtsrat (Anteilseignervertreter und Arbeitnehmervertreter), einen Anteil der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder von mindestens drei Vierteln an. Die Unabhängigkeit seiner Mitglieder beurteilt der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex. In seine Beurteilung der Unabhängigkeit bezieht der Aufsichtsrat die in der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 15. Februar 2005 genannten Kriterien mit ein. 25 Schließlich hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung gern. Ziff. 5.4.1 Abs. 2 eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt: Vorbehaltlich besonderer Gründe sollen Aufsichtsratsmitglieder dem Aufsichtsrat nicht mehr als drei volle Amtsperioden angehören. Für zum Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung der Regelgrenze (September 2015) amtierende Aufsichtsratsmitglieder, die diese Regelgrenze bereits überschritten haben oder bis zum Ende ihrer laufenden Amtszeit überschreiten werden, findet diese Regelgrenze ab dem Ende ihrer laufenden Amtszeit Anwendung. Der Nominierungsausschuss und das Aufsichtsratsplenum lassen diese Ziele bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für zu besetzende Aufsichtsratsposten einfließen. Die genannten Ziele beziehen sich, soweit nicht anders bestimmt, auf den Aufsichtsrat insgesamt. Der Aufsichtsrat kann aber nur für die Besetzung der Anteilseignerseite Wahlvorschläge unterbreiten. Daher kann die Zielsetzung nur bei den Wahlvorschlägen für die Zusammensetzung der Anteilseignerseite berücksichtigt werden. Bei Aufsichtsratswahlen ist zu beachten, dass sich der Aufsichtsrat jeweils zu mindestens 30% aus Frauen bzw. Männern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat verfolgt mit den Zielen für seine Zusammensetzung die Absicht, soweit er darauf Einfluss nehmen kann, eine ausgewogene, diverse Zusammensetzung zu erreichen. Dadurch sollen möglichst vielfältige Perspektiven in die Überwachung der Unternehmensleitung einfließen und daneben die Möglichkeit erhalten werden, aus einem möglichst großen Pool von Kandidatinnen und Kandidaten schöpfen zu können. Stand der Umsetzung der ZieleDem Aufsichtsrat gehören mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit internationaler Geschäftserfahrung und sonstigem internationalen Bezug an. Das Lebensalter der Mitglieder des Aufsichtsrats verteilt sich zum Bilanzstichtag relativ gleichmäßig auf die Spanne von 49 bis 73 Jahren. Ein Aufsichtsratsmitglied, Werner Wenning, hat das Alter von 72 Jahren überschritten, das die Regelaltersgrenze darstellt. Der Aufsichtsrat hat sich mit dieser Thematik befasst und hat Werner Wenning einhellig im Hinblick darauf, dass sich die Gesellschaft unter mehreren Aspekten in einer Übergangsphase befindet, um einen Verbleib im Amt über die Hauptversammlung 2019 hinaus gebeten. Zwei Aufsichtsratsmitglieder waren zuvor Vorstandsmitglieder der Gesellschaft: Werner Wenning war bis 2010 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft und Prof. Dr. Wolfgang Plischke war bis 2014 Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Ein Aufsichtsratsmitglied, Dr. Paul Achleitner, gehört dem Aufsichtsrat seit mehr als drei Amtsperioden an. Es bestehen aber keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen von Werner Wenning, Prof. Dr. Wolfgang Plischke oder Dr. Paul Achleitner zu der Gesellschaft oder ihren Organen, die nach Auffassung des Aufsichtsrats einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen. Bei den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern gibt es keine Hinweise auf eine möglicherweise fehlende Unabhängigkeit. Das gilt auch für Prof. Dr. Norbert Winkeljohann, der bis zum 30. Juni 2018 Partner und Sprecher der Geschäftsführung der PricewaterhouseCoopers GmbH war, die bis 2016 Abschlussprüfer der Bayer AG war und die für die Bayer AG und andere Konzerngesellschaften beratend tätig ist. Norbert Winkeljohann war nie in Abschlussprüfungen bei Bayer involviert, zudem ist er zum 30. Juni 2018 vollständig aus allen PricewaterhouseCoopers-Gesellschaften ausgeschieden und partizipiert nicht mehr an deren Erfolg, auch nicht durch seine Altersversorgung. Der Aufsichtsrat betrachtet daher alle Mitglieder als unabhängig. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt derzeit für den Gesamtaufsichtsrat 35 %, für die Arbeitnehmerseite 30 % und für die Anteilseignerseite 40 %. Fünf der 20 Mitglieder des Aufsichtsrats haben eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Reihe von weiteren Mitgliedern hat langjährige internationale Geschäftserfahrung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben zudem eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausbildungen und Studien absolviert. Die Anteilseignervertreter haben nach Einschätzung des Aufsichtsrats jeweils die folgenden besonderen Kompetenzen und Erfahrungen, die nach der Zielsetzung des Aufsichtsrats vertreten sein sollen: Kompetenzen und Erfahrungen der Anteilseignervertreter im AufsichtsratA 4.1.1/1 scroll
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Arbeitsweise und AusschüsseDer Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu überwachen und ihn zu beraten. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er stimmt mit dem Vorstand auch die strategische Ausrichtung der Gesellschaft ab und erörtert mit ihm regelmäßig den Stand der Umsetzung der Geschäftsstrategie. Der Bericht des Aufsichtsrats in diesem Geschäftsbericht informiert über die Einzelheiten der Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Im Berichtsjahr bildete der Aufsichtsrat einen Sonderausschuss zur Behandlung des Rechtskomplexes Glyphosat. Der Aufsichtsrat führt regelmäßig eine Effizienzprüfung seiner Arbeit durch. Die letzte Effizienzprüfung erfolgte im Jahr 2018 und wurde durch einen externen Berater unterstützt. Der Aufsichtsrat hat sich mit den Ergebnissen dieser Effizienzprüfung und den Empfehlungen im Jahr 2019 detailliert auseinandergesetzt. Weitere AngabenAktiengeschäfte von OrganmitgliedernMitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der Bayer AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten der Bayer AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden, sobald die Gesamtsumme der getätigten Geschäfte des Mitglieds des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder der zu ihnen in enger Beziehung stehenden Person innerhalb des Kalenderjahres einen Schwellenwert von 5.000 € erreicht hat. Die der Bayer AG im Geschäftsjahr 2019 gemeldeten Geschäfte wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens abrufbar. 4.2 ComplianceUnter Compliance verstehen wir das rechtlich und ethisch einwandfreie Handeln unserer Mitarbeiter im geschäftlichen Alltag, denn jeder Mitarbeiter beeinflusst durch sein berufliches Verhalten das Ansehen unseres Unternehmens. Wir dulden keine Verstöße gegen Gesetze, Kodizes sowie interne Regelungen. Compliance ist essenziell für unseren nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Unsere konzernweit gültigen Compliance-Grundsätze lauten wie folgt:
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Compliance-Grundsätze zu befolgen und Verletzungen der Policy unverzüglich zu melden. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert, dies gilt insbesondere für Führungskräfte, die u. a. ihre Ansprüche auf variable Vergütungsanteile verlieren können und mit weiteren disziplinarischen Maßnahmen rechnen müssen, wenn es in ihrem Verantwortungsbereich Verstöße gab. Regelgerechtes und gesetzestreues Verhalten ist zudem Teil der Leistungsbeurteilung aller leitenden Mitarbeiter. Das globale Compliance-Management-System wird von einer zentralen Compliance-Organisation im Bayer-Konzern gesteuert, welche an den Vorstandsvorsitzenden sowie den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Um eine systematische und präventive Risikoerkennung und -beurteilung zu erreichen, werden mögliche Compliance-Risiken gemeinsam mit den operativen Geschäftseinheiten identifiziert und in eine weltweite Compliance-Risk-Management-Datenbank eingepflegt. Daraus leiten wir u. a. geeignete Maßnahmen für spezifische Prozesse, Geschäftsaktivitäten oder Länder ab. Ferner bewerten wir unsere Geschäftspartner nach Risikokriterien in Bezug auf eventuelle Compliance-Risiken. Die Einhaltung der Corporate-Compliance-Prinzipien ist auch Gegenstand der Prüfungen durch die Bayer-Konzernrevision und der Analysen und Untersuchungen der Rechts- und Compliance-Organisation. Die Leiter dieser Organisationen berichten regelmäßig und mindestens einmal jährlich zusammenfassend über die Ergebnisse der Prüfungen und Analysen im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Umgang mit Compliance-Verdachtsfällen und -VerstößenBei einer weltweit eingerichteten, zentralen Compliance-Hotline können Compliance-Verdachtsfälle gemeldet werden - auch anonym, sofern es das jeweilige nationale Recht erlaubt. Diese Hotline ist auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich. Im Berichtsjahr wurden hier insgesamt 372 Meldungen durch die Compliance-Organisation registriert. Alternativ können Verdachtsfälle auch den jeweiligen Compliance-Funktionen sowie der Konzernrevision gemeldet werden. Compliance-Verstöße werden systematisch geahndet. Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich u. a. nach der Schwere des Compliance-Vorfalls und dem jeweils anwendbaren Recht. Compliance-Schulungen und KommunikationsaktivitätenWir unterstützen alle Mitarbeiter dabei, integer zu handeln und potenzielle Verstöße von vornherein zu vermeiden - mit konzernweiten bedarfs- und zielgruppenorientierten Schulungsmaßnahmen und Kommunikationskampagnen. Bei Fragen zum rechtlich und ethisch korrekten Verhalten stehen den Mitarbeitern als Ansprechpartner sowohl Vorgesetzte als auch die Compliance-Manager zur Verfügung. 2019 haben weltweit 95 % aller Bayer-Manager an mindestens einem Compliance-Training teilgenommen. Insgesamt haben 66 % der Mitarbeiter (ohne das akquirierte Agrargeschäft) an einem Web-based Training teilgenommen. Schulungen zu produktbezogener Kommunikation, Kartellrecht, Datenschutz und Antikorruption sind grundlegende Elemente unseres Compliance-Management-Systems. Marketing-ComplianceWir dulden keinerlei Bestechung oder andere Formen der unzulässigen Einflussnahme auf unsere Geschäftspartner. Als wichtigste interne Konzernregelung dient in diesem Zusammenhang unsere Antikorruptions-Policy. Ergänzt wird sie durch Verhaltensregeln, die in der Konzernregelung "Responsible Marketing & Sales" festgelegt sind. Bayer hat ferner Richtlinien und Regelungen, die Preisabsprachen verhindern und den Datenschutz gewährleisten sollen. Im Marketing und Vertrieb finden außerdem diverse Industriekodizes Anwendung, wie die Kodizes der "International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations" und der "European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations" (EFPIA). Crop Science folgt seinem Product Stewardship Commitment für alle Produkte, Dienstleistungen und Technologien. Hierbei bekennt sich Crop Science u. a. zum Internationalen Verhaltenskodex für Pestizidmanagement der Welternährungsorganisation (FAO) sowie zum Verhaltenskodex für Pflanzenbiotechnologie von CropLife International. Für die Bewerbung von Humanarzneimitteln gelten bei Bayer als globaler Mindeststandard die "Ethical Criteria for Medicinal Drug Promotion" der WHO sowie nationale Ethikstandards. Pharmaceuticals legt auf Basis des EFPIA-Transparenz-Kodex und der entsprechenden lokalen Umsetzungen jährlich Zahlungen und sonstige Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise sowie an Organisationen des Gesundheitswesens für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr offen. Wahrnehmung politischer InteressenAls Teil unseres Engagements für transparente politische Arbeit stellt unser "Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Lobbyarbeit" verbindliche Regeln für das Engagement im politischen Raum dar und schafft Transparenz in der Zusammenarbeit mit Repräsentanten politischer Institutionen. Gemäß dieser Konzernregelung hat Bayer als Unternehmen im Berichtsjahr keine Spenden an politische Parteien, Politiker oder Bewerber um ein politisches Amt geleistet. Ausgenommen hiervon sind politische Spenden in den USA, die es Bayer erlauben, auf der Ebene einzelner Bundesstaaten Kandidaten und Wahlen zu unterstützen. Zulässig sind diese Spenden nur unter strengen Voraussetzungen und mit zwingenden Transparenzmaßnahmen, die eine öffentliche Auflistung geleisteter Spenden auf Staatenebene miteinschließt. Bayer hat sich zusätzlich 2019 zur Einführung der "Bayer Societal Engagement (BASE)"-Prinzipien entschieden, die durch ihren Status als globale Konzernregelung die Normen und Werte von Bayer noch stärker kodifizieren. 4.3 Angaben gemäß §§ 289b bis e und 315b und c HGBDer Bayer-Konzern erfüllt die Anforderungen der nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 289b bis e und 315b und c HGB. Die relevanten Angaben zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) sind in den Lagebericht integriert. Als Rahmenwerk nutzen wir die GRI-Standards (§ 289d HGB). Der Aufsichtsrat ist der Prüfungspflicht der nichtfinanziellen Erklärung gemäß §§ 170 Abs. 1, 171 Abs. 1 AktG nachgekommen. Index zur nichtfinanziellen ErklärungA 4.3/1 scroll
4.4 VergütungsberichtDer Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge der Vergütungssysteme für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Bayer AG sowie die Höhe individueller Vergütungen, die den Organmitgliedern im Berichtsjahr 2019 gewährt wurden bzw. zugeflossen sind. Der Bericht entspricht den Anforderungen der geltenden Rechnungslegungsvorschriften für kapitalmarktorientierte Unternehmen (HGB, DRS, IFRS) sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und den Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung in den aktuellen Fassungen. Darüber hinaus berücksichtigt der Vergütungsbericht bereits weitgehend die Anforderungen aus dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019. 4.4.1 Vergütung des VorstandsZielsetzungDas Vergütungssystem für den Vorstand der Bayer AG gilt in der durch die ordentliche Hauptversammlung am 29. April 2016 mit großer Mehrheit (81,1 %) gebilligten Fassung. Es orientiert sich an der Unternehmensstrategie und zielt auf eine erfolgsorientierte und nachhaltige Unternehmensführung sowie eine angemessene Struktur und Höhe der Vergütung. Das Vergütungssystem für den Vorstand entspricht weitgehend dem System für sämtliche außertariflich vergütete Führungskräfte. Bei der Ausgestaltung der Vorstandsvergütung kommt es neben der absoluten Höhe sowie angemessenen und klaren Begrenzungen auch auf einen ausgewogenen Mix zwischen Festeinkommen sowie kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteilen an. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Leitlinie für eine nachhaltige Vorstandsvergütung ist der variable Teil der Zielvergütung bei Bayer überwiegend langfristig ausgerichtet. Die Festvergütung entspricht 28,6 %, der Jahresbonus ebenfalls 28,6 % und die langfristige aktienbasierte Barvergütung 42,8 % der Zielvergütung (Feste Vergütung und variable Barvergütungselemente). Die Vergütung des Vorstands wird jährlich überprüft und in der Regel in Höhe des Verbraucherpreis-Indexes für Deutschland erhöht. Sofern der Aufsichtsrat einen darüber hinausgehenden Anpassungsbedarf feststellt, wird dieser mit Hintergrundinformationen im Personalausschuss ausführlich erläutert und dort eine entsprechende Beschlussempfehlung für den Aufsichtsrat vorbereitet. Vergleichsmaßstab für die Überprüfung der Vergütung, bei der ein unabhängiger externer Berater herangezogen wird, sind die DAX-30-Unternehmen ohne die Finanzdienstleister. Hierbei werden alle in der Ziffer 4.2.2 des DCGK empfohlenen Beurteilungskriterien berücksichtigt. Der Aufsichtsrat entscheidet dann im Plenum über die vorgeschlagene Anpassung. Im Folgenden wird ein Überblick über das Vergütungssystem des Vorstands gegeben: Vergütungspolitik für den Vorstand 2019A 4.4.1/1 scroll
wpb. = währungs- und portfoliobereinigt Erfolgsbezogene KomponentenKurzfristige variable BarvergütungDie kurzfristige variable Barvergütung (STI) basiert grundsätzlich auf dem vertraglich vereinbarten Zielprozentsatz von 100 %, bezogen auf die Festvergütung. Die Höhe des STI-Auszahlungsbetrags hängt von der Zielerreichung von drei Teilkomponenten ab - der Konzern-, der Divisions- und der individuellen Komponente die jeweils zu einem Drittel in die Erfolgsmessung einfließen. Bei der Erfolgsmessung werden dabei sowohl die positiven als auch die negativen Entwicklungen berücksichtigt.
Die STI-Auszahlung erfolgt vollständig im 2. Quartal des Folgejahres. Komponenten der kurzfristigen variablen Barvergütung (STI)A 4.4.1/2 ![]() Bezogen auf das Geschäftsjahr 2019 wurde für die Konzernkomponente zum Zeitpunkt der ursprünglichen Zielsetzung zu Beginn des Geschäftsjahres ein Zielwert zum bereinigten Ergebnis je Aktie von 6,80 € festgelegt. Hierin enthalten waren auch die Ergebnisbeiträge von Animal Health und der Currenta-Gruppe, deren Verkauf im aktuellen Geschäftsjahr vereinbart wurde. Unter der Berücksichtigung dieser im nicht fortgeführten Geschäft ausgewiesenen Ergebnisbeiträge, die zusätzlich um die gemäß IFRS 5 gestoppten Abschreibungen der zu Veräußerungszwecken gehaltenen Vermögenswerte, die in der ursprünglichen Planung mit enthalten waren, vermindert wurden, betrug der vergleichsrichtige Wert zur Ermittlung der Zielerreichung 6,77 € je Aktie. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad von 96,6 %. Der für 2019 festgelegte Korridor für die Erfolgsmessung bewegte sich zwischen 5,80 € (Auszahlung aus dieser Komponente = 0) und 7,30 € (200 % Auszahlung = Cap). Für die quantitative Erfolgsmessung der Divisionskomponente werden wpb. Umsatzwachstum und EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen in einer Matrix in zwei Dimensionen zueinander in Relation gesetzt. Zu Auszahlungen über 100 % des Zielwertes kann es u. a. dann kommen, wenn ein Zielwert erreicht und der andere übererfüllt wird oder wenn beide Zielwerte übererfüllt werden: STI-Auszahlungsmatrices 1 2019A 4.4.1/3 scroll
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wpb. = währungs- und portfoliobereinigt, wb. = währungsbereinigt
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Finanzwirtschaftliche Divisionsziele (Gewichtung 70 %) Bezogen auf das Geschäftsjahr 2019 wurden für die Divisionen die folgenden Zielwerte zum Umsatzwachstum und die EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen budgetiert bzw. erreicht. 26 Crop Sciencescroll
Pharmaceuticalsscroll
Consumer Healthscroll
Animal Healthscroll
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Die Berechnung der nachfolgenden Zielerreichungen basiert auf ungerundeten Werten. Insgesamt ergaben sich aus quantitativem und qualitativem Teil der Divisionskomponente bezogen auf das Geschäftsjahr 2019 folgende Zielerreichungen: scroll
Für Vorstände mit Funktionsverantwortung führt dies zu einer Zielerreichung von 95,9 %. Gemäß Beschluss des Personalausschusses und des Aufsichtsrats erhalten alle Mitglieder des Vorstands individuelle Ziele, die auf die jeweiligen Verantwortungsbereiche zugeschnitten sind und nach Ablauf des Geschäftsjahres auch individuell bewertet werden. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Themenfelder, die in die individuellen Zielvereinbarungen 2019 eingeflossen sind. Individuelle Zielvereinbarungen 2019A 4.4.1/4 scroll
Um gleichzeitig der kollektiven Verantwortung der Vorstandsmitglieder als Organ Rechnung zu tragen, werden darüber hinaus Team-Ziele vereinbart. Als Team-Ziele werden die vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Konzernziele für das Jahr 2019 herangezogen. Über die Themenfelder gibt die nachstehende Tabelle einen Überblick. Team-Ziele 2019A 4.4.1/5 scroll
Die Zielerreichung der individuellen Ziele und Team-Ziele wird nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Personalausschuss und den Aufsichtsrat bewertet. Sie lag für die einzelnen Mitglieder des Vorstands zwischen 100 % und 135 %. Langfristige aktienbasierte Barvergütung (LTI)Mitglieder des Vorstands sind zur Teilnahme an den jährlichen Tranchen des langfristigen aktienbasierten Vergütungsprogramms Aspire berechtigt, soweit sie nach vorgegebenen Richtlinien eine individuell festgelegte Anzahl an Bayer-Aktien als Eigeninvestment erwerben und so lange halten, wie sie für den Bayer-Konzern tätig sind. Für die seit 2016 jährlich aufgelegten Aspire-2.0-Tranchen ergeben sich grundsätzlich die LTI-Zielbeträge aus dem vertraglich vereinbarten Zielprozentsatz von 150 %, bezogen auf die Festvergütung. Der jeweilige Startwert wird zudem mit dem individuellen STI-Auszahlungsfaktor des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das Jahr vor der Auflage der jeweiligen Tranche multipliziert: ![]() Die LTI-Auszahlung entspricht nach vier Jahren dem LTI-Zielwert, adjustiert um die Kursentwicklung der Bayer-Aktie und ihrer relativen Performance zum EURO STOXX 50 zuzüglich der zwischenzeitlich gezahlten Dividenden basierend auf die virtuell erworbene Aktienanzahl ("Total Shareholder Return"-Ansatz): ![]() Für den Vorstand wurde mit dem relativen Abgleich zum EURO STOXX 50 eine zusätzliche Performancemessung eingeführt. Diese erhöht den Auszahlungsbetrag um den Prozentsatz einer Überperformance bzw. vermindert diesen um den Prozentsatz der Unterperformance, jedoch in beide Richtungen auf 50 % begrenzt. Die bis 2015 aufgelegten Tranchen des Aspire-Programms beruhten bis zu deren Ablauf weiterhin auf dem sogenannten Aspire-Zielbetrag, der als vertraglich vereinbarter Prozentsatz der jährlichen Festvergütung definiert ist. In Abhängigkeit von der absoluten Kursentwicklung der Bayer-Aktie sowie von der relativen Performance im Vergleich zum Aktienindex EURO STOXX 50 wird nach Ablauf der jeweiligen Programme an die Teilnehmer ein Betrag zwischen 0 % und maximal 300 % des Aspire-Zielbetrags ausgezahlt. Einen Überblick über die Aspire-Tranchen 2015 und 2016, einschließlich der Start- und Endkurse der Bayer-Aktie und des EURO STOXX 50, die als Durchschnitt der letzten 30 Handelstage zum jeweiligen Stichtag ermittelt werden, sowie der Auszahlungsprozentsätze siehe: Aspire-ZielerreichungenA 4.4.1/6 scroll
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Tranche aus dem bis 2015 gültigen Aspire-Programm Bei einem unterjährigen Eintritt in den Ruhestand oder einem unterjährigen Ausscheiden aus dem Vorstand wegen Nichtverlängerung des Vorstandsvertrags auf gemeinsamen Wunsch oder Wunsch der Gesellschaft wird die für dieses Jahr gewährte Aspire-Tranche anteilsmäßig gekürzt. Die Kürzung orientiert sich an der Dauer der aktiven Vorstandstätigkeit während dieses ersten Jahres der Laufzeit der Tranche. Für frühere Jahre gewährte Tranchen laufen in diesem Fall unverändert fort. Pensionszusagen (Alters- und Hinterbliebenenversorgung)Der jährliche Pensionsanspruch der Vorstandsmitglieder beruht auf einer beitragsbezogenen Zusage. Jedes Vorstandsmitglied ist Mitglied in einer der beiden Firmenpensionskassen. Als Ergänzung der Eigenbeiträge von 2 % stellt Bayer Firmenbeiträge zur Verfügung. Es werden Firmenbeiträge in Höhe von zurzeit 8 % in die Bayer-Pensionskasse bzw. 2 % in die Rheinische Pensionskasse für Festeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt. Darüber hinaus stellt Bayer für Festeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze jährlich einen fiktiven Beitrag in Höhe von 42 % der jeweiligen Festvergütung zur Verfügung. Dieser Prozentsatz setzt sich zusammen aus einem Grundbeitrag von 6 % und einem Matching-Beitrag von 36 %, dem Vierfachen des Eigenbeitrags des Vorstandsmitglieds von 9 %. Der gesamte jährliche Beitragsaufwand wird nach der Verrentungstabelle eines Versicherungstarifs der Rheinischen Pensionskasse VVaG in einen Rentenbaustein umgewandelt. Der jährliche Pensionsanspruch bei Pensionierung ergibt sich als Summe der angesammelten Rentenbausteine einschließlich einer eventuellen Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung wird jährlich auf Basis der in der Rheinischen Pensionskasse VVaG erzielten Nettorendite abzüglich der im Tarif eingerechneten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Mindestverzinsung ermittelt. Zukünftige Pensionsleistungen werden jährlich überprüft und unter Berücksichtigung der jeweiligen Zusage angepasst. Zusätzlich existieren Vereinbarungen für folgende Vorstandsmitglieder:
Im Rahmen eines Treuhandvertrags (Contractual Trust Agreement = CTA) werden zur Deckung von aus Direktzusagen resultierenden Pensionszusagen in Deutschland Vermögenswerte treuhänderisch im Bayer Pension Trust e. V. verwaltet. Dies führt zu einer zusätzlichen - über die Leistungen des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSV) hinausgehenden - materiellen Absicherung der betreffenden Pensionsverpflichtungen der Vorstandsmitglieder in Deutschland. Leistungen bei Beendigung der VorstandstätigkeitMit dem Auslaufen oder der Beendigung eines Vorstandsvertrages (Ablauf oder Nichtverlängerung) enden alle bisher verpflichtenden Zahlungen für das Festeinkommen, für den Jahresbonus (STI) sowie für die betriebliche Altersversorgung und alle Nebenleistungen. Die langfristige variable Vergütung (LTI) wird erst mit Ablauf der jeweiligen vierjährigen Tranche ausbezahlt. Die Ansprüche sind aber während der regulären Vertragslaufzeit entstanden. Nachvertragliche WettbewerbsverboteMit den Vorstandsmitgliedern bestehen nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die eine von der Gesellschaft zu zahlende Karenzentschädigung für die Dauer des Bestehens des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots von zwei Jahren vorsehen. Diese Entschädigung beträgt für beide Jahre jeweils 100 % der durchschnittlichen Festvergütung der letzten zwölf Monate vor dem Ausscheiden. Andere Erwerbseinkünfte werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf die Karenzentschädigung angerechnet. Bei Vertragsbeendigung kann unternehmensseitig auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verzichtet werden. Eine Entschädigungszahlung würde in diesem Fall entfallen. Dies gilt auch, wenn ein Vorstand im Anschluss in den Ruhestand geht. ArbeitsunfähigkeitIm Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden den Vorstandsmitgliedern die vertraglich festgelegten Bezüge weiter bezahlt. Die Bayer AG kann den Dienstvertrag vorzeitig beenden, wenn das Vorstandsmitglied ununterbrochen mindestens 18 Monate arbeitsunfähig und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die ihm übertragenen Aufgaben uneingeschränkt zu erfüllen (dauernde Arbeitsunfähigkeit). Bei Beendigung des Vertrags mit dem Vorstandsmitglied aufgrund einer dauernden Arbeitsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr wird eine Invalidenpension gewährt. Für die Vorstandsmitglieder entspricht die Höhe der Invalidenpension aus dem Vorstandsvertrag der zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags erreichten Anwartschaft, ggf. zuzüglich einer Zurechnungszeit bis zum 55. Lebensjahr. Geplante Änderungen ab 2020 bzw. 2021Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2019 ein ab 2020 anwendbares neues System zur Vergütung des Vorstands beschlossen. Dieses wird der ordentlichen Hauptversammlung 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beschreibung des neuen Vergütungssystems wird zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung vorgelegt. Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019Die Gesamtbezüge des Vorstands (HGB) beliefen sich 2019 insgesamt auf 26.075 T € (Vorjahr: 24.509 T €). Davon entfielen 8.227 T € (Vorjahr: 8.212 T €) auf erfolgsunabhängige Komponenten und 17.848 T € (Vorjahr: 16.297 T €) auf erfolgsbezogene Komponenten der Vergütung. Der Dienstzeitaufwand der Pensionszusagen betrug 2.753 T € (Vorjahr: 2.745 T €). Der Vorstand der Bayer AG setzte sich zum 31. Dezember 2019 aus sieben Mitgliedern zusammen, wobei die Vorstandstätigkeit von Herrn Dr. Klusik und Herrn Malik zum Ende des Jahres endete. Im Berichtsjahr 2019 gab es keine Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands. Die Gesamtbezüge nach HGB der einzelnen im Jahr 2018 und/oder 2019 tätigen Vorstandsmitglieder sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Gesamtbezüge des Vorstands (HGB)A 4.4.1/7 scroll
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Bewertung als beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung Jährliche FestvergütungIm Berichtsjahr 2019 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder angepasst und belief sich in Summe auf 6.615 T € (Vorjahr: 6.387 T €). Zusätzlich zur Anpassung der Festvergütung aller Vorstandsmitglieder auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex erhielten Herr Baumann und Herr Condon eine außerplanmäßige Erhöhung um 6,6 % bzw. 13,1 % aufgrund des höheren Geschäftsvolumens und der Ausweitung der Verantwortlichkeiten durch das im Vorjahr akquirierte Agrargeschäft. Kurzfristige variable BarvergütungDie kurzfristige variable Barvergütung nach Abzug des Solidarbeitrags betrug im Jahr 2019 für alle Vorstandsmitglieder insgesamt 6.984 T € (Vorjahr: 6.937 T €) und wurde für die zum 31. Dezember 2019 amtierenden Vorstandsmitglieder in Höhe von 6.984 T € (Vorjahr: 5.725 T €) zurückgestellt. Den Solidarbeitrag gemäß den Vereinbarungen mit den Arbeitnehmervertretern zur Beschäftigungssicherung leisten alle Mitarbeiter in den betreffenden Gesellschaften zum Erhalt von Arbeitsplätzen an den deutschen Standorten. Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt dieser Beitrag 0,14 % (Vorjahr: 0,22 %) der individuellen STI. Langfristige variable Barvergütung über virtuelle Bayer-AktienIm Rahmen der Anpassung des Vergütungssystems für den Vorstand mit Wirkung zum 1. Januar 2016 entfiel diese langfristige Vergütungskomponente, die jetzt Bestandteil der kurzfristigen Barvergütung ist. Die Umwandlung von 50% des STI in virtuelle Bayer-Aktien erfolgte letztmalig im Berichtsjahr 2015 unter Zugrundelegung des Durchschnittskurses von 119,17 €. Im Vorjahr wurden entstandene Wertänderungen bisheriger Ansprüche nach IFRS in Höhe von -978 T € in die Vorstandsvergütung miteinbezogen. Zum 31. Dezember 2019 waren keine Rückstellungen (Vorjahr: 1.824 T €) für kommende Auszahlungen gebildet. Langfristige aktienbasierte Barvergütung (Aspire)In den Gesamtbezügen (HGB) ist die langfristige aktienbasierte Barvergütung (Aspire) mit dem beizulegenden Zeitwert bei Gewährung in Höhe von 10.864 T € (Vorjahr: 9.360 T €) enthalten. Nach IFRS umfasst die Gesamtvergütung den beizulegenden Zeitwert des in dem jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Teilanspruchs. Dies bedeutet, dass ab dem Jahr der Gewährung bei einem vierjährigen Erdienungszeitraum der jeweilige beizulegende Zeitwert über vier Jahre aufwandswirksam erfasst wird. Zusätzlich wird die Wertänderung bereits erdienter Anteile der noch laufenden Aspire-Tranchen der Vorjahre als aktienbasierte Entlohnung nach IFRS ausgewiesen. Vorstandsvergütung aufgrund von Aspire (IFRS)A 4.4.1/8 scroll
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Die langfristige variable Vergütung der neu erdienten Ansprüche umfasst die Aspire-Programme
aus den Jahren 2016-2019 (Vorjahr: 2015-2018), da diese Vergütungen über einen Zeitraum
von vier Geschäftsjahren erdient werden. Sie sind mit dem anteiligen beizulegenden
Zeitwert während des Erdienungszeitraums 2018 bzw. 2019 bewertet. Dr. Hartmut Klusik
erdiente seine Ansprüche beschleunigt bis zu seinem Ausscheiden zum 31. Dezember 2019,
weshalb der im Jahr 2019 erdiente Anteil höher als bei den übrigen zum 31. Dezember
2019 amtierenden Vorstandsmitgliedern ist. Johannes Dietsch, Erica Mann und Dieter
Weinand erdienten ihre Ansprüche beschleunigt bis zu ihrem Ausscheiden zum 31. Mai
2018, 31. März 2018 bzw. 31. Oktober 2018. Entsprechend waren ihre während ihrer Dienstzeit
im Jahr 2018 erdienten Anteile höher als bei den noch zum 31. Dezember 2018 amtierenden
Vorstandsmitgliedern. Die 2018 erdienten Aspire-Ansprüche sowie die Wertänderungen
bei Liam Condon, Dr. Hartmut Klusik, Erica Mann und Dieter Weinand beziehen sich zum
Teil auf Aspire-Tranchen, die ihnen vor ihrer Vorstandsbestellung gewährt wurden,
jedoch noch nicht vollständig erdient sind. Für die zum 31. Dezember 2019 amtierenden Vorstandsmitglieder wurden Rückstellungen für die Aspire-Ansprüche in Höhe von 13.323 T € (Vorjahr: 5.590 T €) gebildet. Davon beziehen sich 8.993 T € auf die bis 2018 begebenen Tranchen und 4.330 T € auf die Tranche 2019. Darüber hinaus bestehen Rückstellungen für Aspire-Tranchen, die einen Abfindungscharakter haben, in Höhe von 4.092 T €. PensionszusagenIm laufenden Jahr wurde für die Vorstandsmitglieder ein Dienstzeitaufwand in Höhe von insgesamt 2.753 T € (Vorjahr: 2.745 T €) nach HGB bzw. 3.439 T € (Vorjahr: 3.489 T €) nach IFRS aufwandswirksam berücksichtigt. In der folgenden Übersicht sind der auf die einzelnen Vorstandsmitglieder entfallende Dienstzeitaufwand und der Barwert der Pensionsverpflichtungen dargestellt. Pensionszusagen nach HGB und IFRSA 4.4.1/9 scroll
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Inkl. Arbeitgeberbeitrag zur Bayer-Pensionskasse VVaG, Rheinischen Pensionskasse
VVaG und einer ausländischen Pensionskasse Der Dienstzeitaufwand für die Pensionszusagen weicht aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze für den Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach HGB sowie für den Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen nach IFRS voneinander ab. Leistungen bei Beendigung der VorstandstätigkeitAufgrund des Wegfalls der Vorstandsposition im Rahmen des Effizienzprogramms Bayer 2022 wurde mit Kemal Malik eine vorzeitige einvernehmliche Beendigung zum 31. Dezember 2019 des ursprünglich bis zum 31. Januar 2022 laufenden Dienstvertrags im Oktober 2019 vereinbart. Die gewährte Abfindungsleistung beträgt 8.714 T € und setzt sich im Wesentlichen aus Abfindungen für das Festeinkommen (1.627 T €), die teilweise zugleich auf die zu zahlende Karenzentschädigung für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot allokiert war, die kurzfristige Einkommenskomponente (1.713 T €), der Wert für beschleunigt erdiente Aspire-Ansprüche in Bezug auf die Tranchen 2017 bis 2019 (1.617 T €), für neu gewährte Aspire-Ansprüche in Bezug auf die Tranchen 2020 und 2021 (2.475 T €), für den Entfall eines Dienstwagens inklusive Fahrergestellung (100 T €) und für Altersversorgungsbausteine (1.182 T €) zusammen. Für die Zwecke der betrieblichen Altersversorgung und des Aspire-Programms wurde Kemal Malik so gestellt, als wäre er noch bis zum 31. Dezember 2021 teilnahmeberechtigt gewesen. Die Abfindung für das Festeinkommen und die kurzfristige variable Einkommenskomponente in Höhe von insgesamt 3.440 T € wurden unter Abzug des Eigenanteils für die betriebliche Altersversorgung im Januar 2020 ausbezahlt. Die Auszahlung der Aspire-Tranchen erfolgt jeweils nach Ablauf der Programmlaufzeit, für die Tranche 2020 mit dem persönlichen STI-Auszahlungsfaktor aus 2019 und für die Tranche 2021 mit einem persönlichen STI-Auszahlungsfaktor von 105,3 %. Für Kemal Malik besteht ein Wettbewerbsverbot bis zum 31. Dezember 2021. Dr. Hartmut Klusik beendete seine Vorstandstätigkeit regulär zum 31. Dezember 2019. Ab Januar 2020 erhält Dr. Klusik Pensionsbezüge auf Basis seiner bis zum Ausscheidezeitpunkt erworbenen Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung. Bayer verzichtet auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Herrn Dr. Klusik. Daher wird keine Karenzentschädigung fällig. Die nachstehende Tabelle zeigt die Barwerte der vertraglich zugesagten Karenzentschädigungen je Vorstandsmitglied für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zum 31. Dezember 2019. Für aktive Vorstandsmitglieder gilt dabei die Annahme, dass diese jeweils ab dem Ende der aktuellen Vertragslaufzeiten ausgezahlt werden. Bei der Berechnung sind erwartete inflationsbasierte Anpassungen der Festeinkommen berücksichtigt. Karenzentschädigungen im Falle der VertragsbeendigungA 4.4.1/10 scroll
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Herr Dr. Klusik erhält keine Karenzentschädigung nach Beendigung seiner Vorstandstätigkeit. Gesamtvergütung des Vorstands nach IFRSDie Gesamtvergütung des Vorstands nach IFRS wird in der folgenden Tabelle dargestellt: Vorstandsvergütung nach IFRSA 4.4.1/11 scroll
4.4.2 Angaben gemäß den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance KodexIn den folgenden Tabellen werden gemäß den Anforderungen des DCGK die Zielwerte für die im Jahr 2019 gewährten Zuwendungen dargestellt, einschließlich der Nebenleistungen, der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung bei variablen Vergütungskomponenten sowie des Zuflusses für das Berichtsjahr. Gewährte Zuwendungen (Teil I)A 4.4.2/1 scroll
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Gewährte Zuwendungen (Teil II)Fortsetzung A 4.4.2/1 scroll
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Gewährte Zuwendungen (Teil III)Fortsetzung A 4.4.2/1 scroll
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Gewährte Zuwendungen (Teil IV)Fortsetzung A 4.4.2/1 scroll
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In der Summe der maximalen Beträge sind die Gesamt-Caps noch nicht berücksichtigt
(siehe A 4.4.1/1). Zufluss (Teil I)A 4.4.2/2 scroll
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Zufluss (Teil II)Fortsetzung A 4.4.2/2 scroll
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Die Auszahlung aus der Aspire-Tranche 2014 im Jahr 2018 für Johannes Dietsch, Liam
Condon, Dr. Hartmut Klusik, Kemal Malik, Erica Mann und Dieter Weinand erfolgte für
einen Erdienungszeitraum, der in Teilen vor der Aufnahme ihrer Vorstandstätigkeit
lag. Die Auszahlung aus der Aspire-Tranche 2015 im Jahr 2019 für Liam Condon und Dr.
Hartmut Klusik erfolgte für einen Erdienungszeitraum, der in Teilen vor der Aufnahme
ihrer Vorstandstätigkeit lag. Diese Tranchen waren zum Zeitpunkt des Beginns der Vorstandstätigkeit
noch nicht vollständig erdient. 4.4.3 Angaben zur relativen Entwicklung der Vorstandsvergütung, der Vergütung der übrigen Belegschaft sowie zur Ertragsentwicklung der GesellschaftDie nachstehende Übersicht stellt die Entwicklung der im jeweiligen Geschäftsjahr erdienten Vergütung der einzelnen Vorstände nach IFRS ausgewählten Ertragskennziffern des Konzerns gegenüber. Die Summe der erdienten Vergütung kann beeinflusst sein u. a. durch Veränderungen in der Anzahl oder einen überlappenden Ein- und Austritt von Vorstandsmitgliedern sowie Einmaleffekte bei den Nebenleistungen. Die Ertragskennziffern sind durch die Akquisition von Monsanto (2018) sowie die Desinvestitionen von Covestro (2017), von diversen Crop-Science-Geschäften an BASF (2018), des Geschäfts mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten von Consumer Health (2018 und 2019), von den Marken Dr. Scholl's (2019) und Coppertone (2019) und von unserem Anteil an der Currenta (2019) beeinflusst. Dabei wirkten sich insbesondere auch der Ausweis von Covestro (2017), von Currenta (2019) und von Animal Health (2019) als nicht fortgeführtes Geschäft aus. Das bereinigte Ergebnis je Aktie war darüber hinaus durch die im Jahr 2018 erhöhte Aktienanzahl beeinflusst. Erdiente Vergütung des Vorstands in Relation zur Ertragsentwicklung der GesellschaftA 4.4.3/1 scroll
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Dr. Hartmut Klusik erdiente seine Aspire-Ansprüche im Jahr 2019 beschleunigt bis
zu seinem Ausscheiden zum 31. Dezember 2019. Die nachstehende Übersicht zeigt die Entwicklung der Ziel-Barvergütung des Vorstands in Relation zur Gesamtbelegschaft als auch zu den Tarifmitarbeitern, jeweils in Deutschland. Zugrunde gelegt wurden die arbeitsvertraglichen Zielansprüche gemäß DCGK, bezogen auf die Festvergütung, den Jahresbonus sowie (soweit die entsprechenden Mitarbeitergruppen teilnahmeberechtigt sind) die vierjährige aktienbasierte Vergütung. Für die Tarifmitarbeiter wurden das 13. Gehalt sowie das fest zugesagte Urlaubsgeld berücksichtigt. Somit wird beim Vorstand und bei den anderen Mitarbeitergruppen eine Zielerreichung von 100% bei den variabel ausgestalteten Vergütungsbestandteilen unterstellt. Unberücksichtigt blieben Aufwendungen für Nebenleistungen (z. B. Sicherungseinrichtungen an Gebäuden, Entschädigungen für beim früheren Arbeitgeber verfallene variable Vergütungsbestandteile) wegen ihrer unregelmäßigen Gewährung und Aufwendungen für Altersversorgung wegen der Zinssensitivität der Aufwandshöhe. Hierdurch soll eine bessere Vergleichbarkeit der Vergütungsentwicklung hergestellt werden. Entwicklung der durchschnittlichen Ziel-Barvergütung 1 des Vorstands und der relevanten BelegschaftA 4.4.3/2 scroll
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Festeinkommen, STI, LTI (ohne Berücksichtigung des individuellen STI-Auszahlungsfaktors),
ohne Altersversorgung und Nebenleistungen, auf Vollzeitbeschäftigung normiert Die relativen Veränderungen der durchschnittlichen Ziel-Barvergütungen können durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst sein und über Vorstand, Gesamtbelegschaft und Tarifmitarbeiter sowie die Zeit hinweg variieren. Hierzu zählen bspw. Veränderungen in der Zusammensetzung der Belegschaft, unterschiedliche Gehaltsanpassungen im Tarif und im außertariflichen Bereich, Ein- und Ausgliederungen von Geschäftseinheiten oder personalpolitische Maßnahmen. Die Erhöhung der durchschnittlichen Ziel-Barvergütung der Gesamtbelegschaft um 9,7 % von 2015 auf 2016 lässt sich im Wesentlichen auf die Ausgliederung von Covestro, eine veränderte Belegschaftsstruktur sowie eine verringerte Anzahl an Tarifmitarbeitern im Verhältnis zur Anzahl an Leitenden Mitarbeitern und Angestellten zurückführen. Der Unterschied in Bezug auf die Entwicklung der durchschnittlichen Ziel-Barvergütung der Tarifmitarbeiter im Vergleich zur Gesamtbelegschaft von 2018 auf 2019 lässt sich vor allem auf die durch die Restrukturierungsmaßnahmen veränderte Belegschaftsstruktur und die Nichtanhebung der Tarifentgelte in 2019 zurückführen. Die nächste Anpassung der Tarifentgelte erfolgt gemäß Tarifabschluss 2019 zum 1. Juli 2020. Im Jahr 2019 ergibt sich zwischen der durchschnittlichen Vorstandsvergütung und der durchschnittlichen Vergütung aller Mitarbeiter in Deutschland eine Relation von 29 : 1 (Vorjahr: 30 : 1) und zu den Tarifmitarbeitern von 49 : 1 (Vorjahr: 46 : 1). Bezogen auf den Vorsitzenden des Vorstands betragen die Relationen 51 : 1 (Vorjahr: 51 : 1) zur Gesamtbelegschaft in Deutschland und 85 : 1 (Vorjahr: 78 : 1) zu den Tarifmitarbeitern. 4.4.4 Vergütungssystem des AufsichtsratsDie Vergütung des Aufsichtsrats richtet sich nach den entsprechenden Satzungsbestimmungen, die zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2017 geändert wurden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Aufwendungen eine jährliche feste Vergütung von 132 T € (Vorjahr: 132 T €). Gemäß den Empfehlungen des DCGK werden Vorsitz und stellvertretender Vorsitz im Aufsichtsrat sowie Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen gesondert berücksichtigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von 396 T € (Vorjahr: 396 T €), sein Stellvertreter 264 T € (Vorjahr: 264 T €), womit auch die Übernahme von Mitgliedschaften bzw. Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten ist. Mitgliedern von Ausschüssen steht eine zusätzliche Vergütung zu. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält als zusätzliche Vergütung 132 T € (Vorjahr: 132 T €) und jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses erhält 66 T € (Vorjahr: 66 T €). Der Vorsitzende eines anderen Ausschusses erhält 66 T € (Vorjahr: 66 T €) und jedes Mitglied eines anderen Ausschusses erhält 33 T € (Vorjahr: 33 T €). Für die Mitgliedschaft im Nominierungsausschuss wird unverändert keine zusätzliche Vergütung gewährt. Ausschusstätigkeiten werden für höchstens zwei Ausschüsse berücksichtigt, wobei bei Überschreiten dieser Höchstzahl die zwei höchstdotierten Funktionen maßgeblich sind. Veränderungen im Aufsichtsrat und in seinen Ausschüssen während des Geschäftsjahres führen zu einer zeitanteiligen Vergütung. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse wie bisher ein Sitzungsgeld von 1 T €. Das Sitzungsgeld ist auf 1 T € pro Tag begrenzt. Die Aufsichtsratsmitglieder haben gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen einer Selbstverpflichtung erklärt, dass sie für jeweils 25 % der gewährten festen Vergütung einschließlich der Vergütung für Ausschusstätigkeit (vor Abzug von Steuern) Bayer-Aktien kaufen und jeweils während der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Bayer AG halten werden. Dies gilt nicht, wenn die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund dienst- oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen an diesem Aktienerwerb gehindert sind oder wenn sie ihre feste Vergütung zu mindestens 85% nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung oder aufgrund einer dienst- oder arbeitsvertraglichen Verpflichtung an den Arbeitgeber abführen. Wird in diesen Fällen ein geringerer Teil als 85 % der festen Vergütung abgeführt, bezieht sich die Selbstverpflichtung auf den nicht abgeführten Teil. Seit 2017 wurde die Verpflichtung zum Kauf von Bayer-Aktien so angepasst, dass nur noch in den ersten fünf Jahren der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Aktien zu kaufen sind, wobei diese Bayer-Aktien dann bis zum Ende der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat gehalten werden müssen. Dabei werden auch die bereits vor 2017 im Rahmen der Selbstverpflichtung erworbenen Bayer-Aktien berücksichtigt. Mit dieser Selbstverpflichtung zur Investition in Bayer-Aktien und zum Halten dieser Aktien wollen die Aufsichtsratsmitglieder ein weiteres Element für die Ausrichtung ihres Interesses auf einen langfristigen, nachhaltigen Unternehmenserfolg schaffen. Vergütung des Aufsichtsrats im GeschäftsjahrDie folgende Tabelle fasst die Komponenten der Vergütung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 zusammen: Aufsichtsratsvergütung 2019 der Bayer AGA 4.4.4/1 scroll
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Aufsichtsratsmitglied seit 1. Oktober 2019 Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Bayer-Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 813 T € (Vorjahr: 757 T €), einschließlich fester und variabler Vergütungskomponenten. Gegenüber allen Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat bestanden Pensionsverpflichtungen in Höhe von 5.700 T € (Vorjahr: 4.072 T €). Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, bestanden nicht. Daneben hat die Gesellschaft zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit abdeckt. 4.4.5 Sonstige AngabenVorschüsse und Kredite an Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederZum 31. Dezember 2019 bestanden, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. Pensionszahlungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre HinterbliebenenAktuell erhalten pensionierte Mitglieder des Vorstands monatliche Pensionsleistungen bis maximal 80 % ihrer ehemaligen Festvergütung. Pensionsleistungen an frühere Vorstände bzw. ihre Hinterbliebenen werden jährlich überprüft und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Im laufenden Jahr betrugen die Vorstandspensionsbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen 12.078 T € (Vorjahr: 17.183 T €). Diese Pensionsleistungen werden in Ergänzung zu Ansprüchen aus früheren Arbeitnehmerpensionszusagen gezahlt. Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für diese Personengruppe betrug nach IFRS 199.454 T € (Vorjahr: 185.736 T €) und der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen nach HGB 162.948 T € (Vorjahr: 161.427 T €). 4.5 Übernahmerelevante AngabenErläuternder Bericht gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGBDas Grundkapital der Bayer AG betrug zum 31. Dezember 2019 2.515.005.649,92 € (Vorjahr: 2.387.333.027,84 €) und war eingeteilt in 982.424.082 (Vorjahr: 932.551.964) nennbetragslose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Jede Aktie hat ein Stimmrecht. Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bestehen teilweise zeitliche Verfügungsbeschränkungen für eine geringe Zahl von Aktien, z. B. im Fall von Haltefristen. Der Bayer AG sind im Geschäftsjahr 2019 keine Meldungen hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen zugegangen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen. Damit liegt der Gesellschaft keine Meldung zu einer Beteiligung über 10 % der Stimmrechte vor. Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, § 31 MitbestG und § 6 der Satzung geregelt. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands grundsätzlich durch den Aufsichtsrat bestellt bzw. abberufen. Da die Bayer AG in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes fällt, hat die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern in einer ersten Abstimmung gemäß § 31 Abs. 2 MitbestG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder zu erfolgen. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, erfolgt die Bestellung gemäß § 31 Abs. 3 MitbestG in einer zweiten Abstimmung mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Wird auch hierbei die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, erfolgt eine dritte Abstimmung, in der ebenfalls die einfache Stimmenmehrheit der Mitglieder maßgeblich ist. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats stehen in dieser Abstimmung gemäß § 31 Abs. 4 MitbestG dann jedoch zwei Stimmen zu. Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der Bayer AG hat der Vorstand aus mindestens zwei Personen zu bestehen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG bzw. § 6 Abs. 1 der Satzung ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden ernennen. Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG und §§ 10, 17 der Satzung. Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Soweit die Änderung des Unternehmensgegenstands betroffen ist, darf die Satzung jedoch nur eine größere Mehrheit vorsehen. Die Satzung der Bayer AG macht in § 17 Abs. 2 von der Möglichkeit der Abweichung gemäß § 179 Abs. 2 AktG Gebrauch und sieht vor, dass Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden können. Gemäß § 10 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Die Hauptversammlung vom 26. April 2019 hat den Vorstand zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ermächtigt. Die Ermächtigung ist befristet bis zum 25. April 2024 und begrenzt auf höchstens 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst - bis zu einer Höhe von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals - auch den Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen (Derivaten). Abhängig vom Verwendungszweck der erworbenen eigenen Aktien kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein. Als wesentliche Vereinbarung, welche unter der Bedingung eines Kontrollwechsels (Change of Control) steht, ist die mit der Bayer AG und deren US-Tochtergesellschaft Bayer Corporation vereinbarte syndizierte Kreditlinie über 4,5 Mrd. € zu nennen. Diese Kreditlinie ist bislang nicht in Anspruch genommen worden und steht noch bis Dezember 2024 zur Verfügung, wobei eine Verlängerungsmöglichkeit bis Dezember 2025 besteht. Die kreditgewährenden Banken können die Kreditlinie im Falle eines Kontrollwechsels bei Bayer kündigen und alle bis dahin unter dieser Kreditlinie gegebenenfalls in Anspruch genommenen Darlehen fällig stellen. Eine entsprechende Klausel ist auch in der syndizierten Kreditlinie der Bayer US Finance II LLC und der Bayer AG vom September 2016 über ursprünglich 56,9 Mrd. USD zur Finanzierung der Monsanto-Akquisition enthalten ("Monsanto-Kreditlinie"). Die Monsanto-Kreditlinie wurde 2016 vereinbarungsgemäß um den Nettoerlös aus einer Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4,2 Mrd. USD auf 52,7 Mrd. USD und 2017 um den Nettoerlös aus einer Umtauschanleihe in Höhe von 1,2 Mrd. USD auf 51,5 Mrd. USD reduziert. Die Pflichtwandelanleihe wurde von der Bayer Capital Corporation B.V. begeben, von der Bayer AG garantiert und lief bis November 2019. Anleihegläubiger konnten vorzeitig wandeln, im Fall eines Kontrollwechsels zu vorteilhafteren Konditionen als ohne Kontrollwechsel. Die Umtauschanleihe wurde von der Bayer AG begeben, sie läuft bis 2020, und die Bayer AG kann Schuldverschreibungen im Falle des Umtauschs flexibel in Geld, in Aktien der Covestro AG oder in einer Kombination aus beidem begleichen. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen steht für den Fall eines Kontrollwechsels und einer sich innerhalb von 120 Tagen nach dem Eintritt des Kontrollwechsels anschließenden Verschlechterung des Kreditratings der Bayer AG das Recht zu, von der Bayer AG den Rückkauf nicht umgetauschter Schuldverschreibungen zu verlangen. Die Monsanto-Kreditlinie wurde 2018 zur Finanzierung der Monsanto-Akquisition in Anspruch genommen. Das daraus resultierende Darlehen valutierte am 31. Dezember 2019 noch mit 3,8 Mrd. USD. Die Reduzierung der Monsanto-Kreditlinie bzw. des Darlehens in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 beruhte unter anderem auf Erlösen aus den oben genannten Kapitalerhöhungen, einer weiteren Reduzierung der Beteiligung an der Covestro AG, diversen Veräußerungen von Geschäftsbereichen in Erfüllung kartellbehördlicher Auflagen, einer von der Bayer Capital Corporation B.V. begebenen und von der Bayer AG garantierten Schuldverschreibung in Höhe von nominal 5 Mrd. € und einer von der Bayer US Finance II LLC im 144a/RegS.-Format begebenen und von der Bayer AG garantierten Schuldverschreibung über 15 Mrd. USD. Beide Schuldverschreibungen enthalten im Wesentlichen dieselben Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels wie die oben genannte Umtauschanleihe, wobei die Frist für die etwaige Verschlechterung des Kreditratings der Bayer AG im Falle der Schuldverschreibung über 15 Mrd. USD lediglich 60 Tage beträgt. Eine entsprechende Regelung für den Fall eines Kontrollwechsels mit Verschlechterung des Kreditratings innerhalb von 120 Tagen enthalten auch die Anleihebedingungen der in den Jahren 2013 bis 2017 unter dem Debt-Issuance-Programm von Bayer begebenen Schuldverschreibungen in Höhe von nominal 1,4 Mrd. € (Stand: 31. Dezember 2019). Gleiches gilt für die Anleihebedingungen einer 2014 im 144a/RegS.-Format begebenen Schuldverschreibung über 7 Mrd. USD, von denen noch 3,3 Mrd. USD valutieren (Stand: 31. Dezember 2019). Für die Mitglieder des Vorstands bestehen für den Fall eines Übernahmeangebots für die Bayer AG Vereinbarungen, die mit den Bestimmungen der Ziffer 4.2.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 in Einklang stehen. Danach soll eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels maximal drei Jahresvergütungen betragen und die Vergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags nicht überschreiten. 5. Angaben zur Bayer AGZwischen der Bayer AG einerseits und der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG andererseits, den früheren Obergesellschaften der entsprechenden Divisionen, bestehen Betriebspachtverträge, auf deren Basis die Bayer AG als Pächter ihr operatives Geschäft betreibt. Neben der Holding-Funktion nimmt die Bayer AG in Bezug auf die beiden Divisionen somit auch die Stammhausfunktionen wahr. Die Bayer AG ist an mehreren Standorten Energieerzeuger und -lieferant und damit Energieversorgungsunternehmen gemäß § 3 Nr. 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Da bei einer Tochtergesellschaft Energieversorgungsnetze betrieben werden, ist die Bayer AG zudem ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG, sie unterliegt mit ihrer eigenen Tätigkeit jedoch nur der Verpflichtung zur Kontentrennung und nicht der Verpflichtung zur Aufstellung von Tätigkeitsabschlüssen. Der Jahresabschluss der Bayer AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) sowie - aufgrund der Eigenschaft als integriertes Energieversorgungsunternehmen - unter Beachtung von § 6b EnWG aufgestellt. 5.1 Ertragslage Bayer AGGewinn- und Verlustrechnung Bayer AG nach HGBA 5.1/1 scroll
Ergebnisanstieg durch verbessertes FinanzergebnisIm Geschäftsjahr erzielte die Bayer AG mit 14,8 Mrd. € (Vorjahr: 14,6 Mrd. €) einen gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,2 Mrd. € bzw. 1,3 % erhöhten Umsatz mit unterschiedlichen Entwicklungen in den Divisionen. Bei Crop Science ging der Umsatz um 0,8 Mrd. € bzw. 13,2 % auf 5,2 Mrd. € (Vorjahr: 6,0 Mrd. €) zurück, während Pharmaceuticals das Geschäft deutlich um 1,0 Mrd. € bzw. 11,2 % auf 9,5 Mrd. € (Vorjahr: 8,5 Mrd. €) ausweiten konnte. Im nicht divisionalen Bereich wurden unverändert 0,1 Mrd. € umgesetzt. Der Umsatzrückgang von 276 Mio. € bei Crop Science war durch den Wegfall des im Vorjahr bis zur jeweiligen Veräußerung an die BASF noch enthaltenen Geschäfts und durch eine Umstellung des Geschäftsmodells bedingt. Außer im Insektizidgeschäft, das um 55 Mio. € auf 1,1 Mrd. € zugelegt hat, war die Geschäftsentwicklung in den wesentlichen anderen Geschäftssegmenten negativ. Der Umsatz bei Herbiziden ging um 302 Mio. € auf 1,4 Mrd. € und bei Fungiziden um 195 Mio. € auf 2,2 Mrd. € zurück. Das Geschäft bei SeedGrowth entwickelte sich gegenüber dem Vorjahr um 227 Mio. € rückläufig, im Wesentlichen durch die Veräußerung an BASF, und erzielte einen Umsatz von 0,2 Mrd. €. Regional betrachtet gab es vor allem in EMEA Umsatzeinbußen, wo das Geschäft um 652 Mio. € auf 2,3 Mrd. € zurückging. Aber auch in Nordamerika (um 199 Mio. € auf 0,7 Mrd. €) und in Asien/Pazifik (um 76 Mio. € auf 0,9 Mrd. €) war das Geschäft rückläufig. Lediglich in die Region Lateinamerika konnten mehr Produkte verkauft werden. Nach einem Anstieg um 137 Mio. € betrug der Umsatz dort 1,3 Mrd. €. Das Hauptgeschäft entfiel zu 97 % auf das Innengeschäft mit Bayer-Gesellschaften. Bei Pharmaceuticals war Xarelto(tm) mit 3,5 Mrd. € erneut das mit Abstand umsatzstärkste Produkt und erzielte auch die höchsten Zuwächse (+846 Mio. €). Im Übrigen stiegen die Umsätze u. a. von Adalat(tm) (+170 Mio. € auf 422 Mio. €), YAZ(tm)/Yasmin(tm)/Yasminelle(tm) (+76 Mio. € auf 474 Mio. €) und Mirena(tm) (+57 Mio. € auf 495 Mio. €), während sie vor allem bei Glucobay(tm) (-59 Mio. € auf 350 Mio. €) und Betaferon(tm) (-50 Mio. € auf 400 Mio. €) rückläufig waren. Vom gesamten Umsatz entfielen 91 % auf Geschäfte mit Konzerngesellschaften und 9 % auf solche mit Dritten. Die Herstellungskosten sanken im Berichtsjahr um 0,3 Mrd. € auf 7,9 Mrd. €, im Wesentlichen bedingt durch den Wegfall von im Vorjahr enthaltenen Restrukturierungsaufwendungen von 320 Mio. €. Nach Abzug der Herstellungskosten vom Umsatz verblieb ein Bruttoergebnis von 7,0 Mrd. € (Vorjahr: 6,4 Mrd. €) bzw. 47 % (Vorjahr: 44 %). Dabei stand einer Bruttomarge von 21 % (Vorjahr: 31 %) bei Crop Science eine solche von 64 % (Vorjahr: 57 %) bei Pharmaceuticals gegenüber. Der Rückgang der Bruttomarge bei Crop Science ist auf eine Umstellung des Geschäftsmodells zurückzuführen. Bei Pharmaceuticals hat sich neben positiven Skaleneffekten verbessernd ausgewirkt, dass das Vorjahr mit Restrukturierungsaufwand von 256 Mio. € belastet war und zudem die Leerstandskosten um 47 Mio. € reduziert werden konnten. Die Vertriebskosten lagen mit 4,5 Mrd. € auf Vorjahresniveau. Sie beinhalteten neben dem umsatzabhängigen Teilbetrag der Betriebspacht von 0,7 Mrd. € (Vorjahr: 0,7 Mrd. €) vor allem Aufwendungen von 3,5 Mrd. € (Vorjahr: 3,3 Mrd. €) für Lizenzen, nahezu ausschließlich an konzerninterne Rechteinhaber. Bei der Division Crop Science flossen diese vor allem an die Bayer CropScience AG (0,6 Mrd. €), bei der Division Pharmaceuticals insbesondere an die Bayer Intellectual Property GmbH (2,1 Mrd. €) und an die Bayer Pharma AG (0,4 Mrd. €). Der Rückgang bei den Forschungs- und Entwicklungskosten um 0,2 Mrd. € auf 2,1 Mrd. € ist auf im Vorjahr enthaltene Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen von 287 Mio. € zurückzuführen. Ohne diese hätte sich ein leichter Anstieg um 87 Mio. € ergeben, der ausschließlich aus dem Pharmabereich kam. Insgesamt entfielen von den Forschungs- und Entwicklungskosten 1,5 Mrd. € auf Pharmaceuticals und 0,4 Mrd. € auf Crop Science. Die Kosten der allgemeinen Verwaltung sind infolge von Restrukturierungsaufwendungen um 422 Mio. €. auf 1,4 Mrd. € (Vorjahr: 1,1 Mrd. €) angestiegen. Wie im Vorjahr ergab sich aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen im Berichtsjahr ein positiver Saldo. Er belief sich auf 358 Mio. € (Vorjahr: 153 Mio. €). Während sich im Vorjahr vor allem konzernintern vereinnahmte Ausgleichszahlungen von 129 Mio. € für die Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit der außerplanmäßigen Abschreibung des Faktor-Vlll-Betriebs in Wuppertal positiv ausgewirkt hatten, waren es im Berichtsjahr konzerninterne Weiterbelastungen von Anschaffungsnebenkosten des Monsanto-Erwerbs von 276 Mio. € sowie um 66 Mio. € höhere Erträge aus der Auflösung nicht in Anspruch genommener Rückstellungen. Letztere betrafen vor allem Restrukturierungssachverhalte. Zusammengefasst ergab sich im Berichtsjahr ein operativer Verlust von 755 Mio. € (Vorjahr: -1.315 Mio. €), der um 544 Mio. € unter dem des Vorjahres und auch deutlich niedriger als von uns zu Jahresbeginn erwartet lag. Maßgeblich war vor allem ein gegenüber der Planung deutlich stärkeres und profitableres Geschäft bei Pharmaceuticals. Das Beteiligungsergebnis lag mit 5.605 Mio. € (Vorjahr: 4.739 Mio. €) um 866 Mio. € über dem des Vorjahres. Es wurden mit 1.817 Mio. € (Vorjahr: 152 Mio. €) bzw. 2.698 Mio. € (Vorjahr: 1.337 Mio. €) jeweils deutlich höhere Beteiligungserträge und Organergebnisse erzielt. Ausschlaggebend für die gestiegenen Beteiligungserträge waren insbesondere die im Geschäftsjahr vereinnahmten Dividendenzahlungen der Bayer Animal Health GmbH (1.075 Mio. €), der Bayer CropScience AG (500 Mio. €) und der Bayer (China) Ltd. (128 Mio. €), denen keine entsprechenden Erträge im Vorjahr gegenüberstanden. Ein höheres Organergebnis kam vor allem von der Bayer Pharma AG mit 2.863 Mio. € (Vorjahr: 1.438 Mio. €), deren Ergebnis vor allem aus Beteiligungserträgen, dem Ergebnis aus der Betriebsverpachtung an die Bayer AG, aus konzerninternen Finanzierungsmaßnahmen und im Berichtsjahr zudem aus dem Veräußerungsgewinn der im Geschäft mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten tätigen Intendis GmbH an LEO Pharma A/S, Dänemark, gespeist wurde. Auch unsere Immobiliengesellschaft Bayer Real Estate GmbH führte mit 105 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) ein höheres Ergebnis an die Bayer AG ab; maßgebend waren insbesondere Gewinne aus Immobilienverkäufen an die Currenta GmbH & Co. OHG im Zusammenhang mit der Currenta-Veräußerung durch Bayer. Hingegen musste bei der Bayer Business Services GmbH mit -257 Mio. € (Vorjahr: -127 Mio. €) ein deutlich höherer Verlust ausgeglichen werden; ursächlich waren im Wesentlichen höhere Restrukturierungsaufwendungen. Das sonstige Beteiligungsergebnis, das insbesondere Gewinne und Verluste aus Beteiligungsverkäufen sowie Ab- und Zuschreibungen von Beteiligungen beinhaltet, entwickelte sich deutlich rückläufig auf 1.090 Mio. € (Vorjahr: 3.250 Mio. €). Der Rückgang resultierte daraus, dass im Vorjahresergebnis Gewinne von 3.314 Mio. € aus der Veräußerung von Anteilen an der Covestro AG enthalten waren, denen im Geschäftsjahr Gewinne von lediglich 1.088 Mio. € aus dem Currenta-Verkauf gegenüberstanden. Gegenläufig entwickelten sich die Wertberichtigungen auf Beteiligungen, die in saldierter Betrachtung nach -77 Mio. € im Vorjahr aktuell nur -16 Mio. € betrugen. Im Berichtsjahr wurde mit 85 Mio. € ein positives Zinsergebnis und damit gegenüber dem Vorjahr (-562 Mio. €) eine deutliche Verbesserung um 647 Mio. € erzielt. Ausschlaggebend war insbesondere der Wertzuwachs von 538 Mio. € beim Planvermögen des Bayer Pension Trust e.V., der das Deckungsvermögen für Pensions- und sonstige längerfristige Personalverpflichtungen u. a. der Bayer AG treuhänderisch verwaltet; im Vorjahr war dieser Wert mit -230 Mio. € negativ. Der Zinssaldo mit Kreditinstituten und Gesellschaften des Konzerns verbesserte sich jeweils im Geschäftsjahr. Während gegenüber Kreditinstituten der Nettozinsaufwand um 164 Mio. € auf -127 Mio. € (Vorjahr: -291 Mio. €) zurückging, erhöhte sich der Nettozinsertrag mit Konzerngesellschaften um 153 Mio. € auf 357 Mio. € (Vorjahr: 204 Mio. €). Da das Zinsergebnis im Vorjahr einmalig durch einen Nettoertrag von 284 Mio. € aus Sicherungsgeschäften im Zusammenhang mit der Finanzierung des Monsanto-Erwerbs begünstigt war, führte dies nun zu einem entsprechenden Ergebnisrückgang. Der verbliebene Zinsaufwandssaldo von -680 Mio. € (Vorjahr: -613 Mio. €) entfiel mit -508 Mio. € (Vorjahr: -447 Mio. €) auf die Aufzinsung längerfristiger Rückstellungen, insbesondere für Pensionen, mit -155 Mio. € (Vorjahr: -169 Mio. €) auf Zinsen aus Anleihen, mit -19 Mio. € (Vorjahr: 56 Mio. €) auf Zinsswaps und -optionen sowie mit -1 Mio. € (Vorjahr: 31 Mio. €) auf sonstige Sachverhalte. Die übrigen finanziellen Aufwendungen betrugen, saldiert mit entsprechenden Erträgen, -66 Mio. € und lagen damit deutlich unter dem Vorjahreswert von -511 Mio. €. Hauptgrund für den gesunkenen Aufwand waren im Vorjahr vorgenommene Wertberichtigungen von -459 Mio. € auf noch im Bestand befindliche Aktien der Covestro AG, denen im Berichtsjahr lediglich -1 Mio. € aus Bewertung und Veräußerung der Covestro-Aktien gegenüberstanden. Der Wegfall der im Vorjahr enthaltenen Aufwendungen von -97 Mio. € für die durchgeführte Kapitalerhöhung und von -50 Mio. € aufgrund der Ausbuchung von Monsanto-Aktien anlässlich der übernahmebedingten Einziehung der Aktien sowie um 132 Mio. € niedrigere Bankgebühren für Kreditlinien wirkten sich gleichfalls ergebnisverbessernd aus. Gegenläufig entwickelte sich das Ergebnis aus der Währungsumrechnung, das im Berichtsjahr mit -206 Mio. € negativ war; im Vorjahr wurde per saldo ein Gewinn von 77 Mio. € erzielt. Insgesamt wurde im Berichtsjahr mit 4.869 Mio. € ein Gewinn vor Ertragsteuern erzielt, der um 2.518 Mio. € über dem Vorjahresgewinn von 2.351 Mio. € lag. Nach Abzug der Steuern in Höhe von -312 Mio. € (Vorjahr: -234 Mio. €) ergab sich ein Jahresüberschuss von 4.557 Mio. € (Vorjahr: 2.117 Mio. €). Hiervon wurden 1.806 Mio. € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt, sodass ein Bilanzgewinn von 2.751 Mio. € verblieb. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 28. April 2020 vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 2,80 € je Aktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital zu verwenden. 5.2 Vermögens- und Finanzlage Bayer AGBilanz Bayer AG nach HGB (Kurzfassung)A 5.2/1 AKTIVA scroll
Stabile Bilanzstrukturen bei gestärkter EigenkapitalbasisWie in den Jahren zuvor, spiegelt sich die Leitungsfunktion der Bayer AG für den Konzern, insbesondere das Management des Beteiligungsbesitzes sowie die Finanzierung des Konzerns, im Bilanzbild wider. Anteilsbesitz sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften des Konzerns sind die prägenden Größen der Bilanz. Die Bilanzsumme erhöhte sich im Jahr 2019 um 1,1 Mrd. € bzw. 1,3 % auf 84,6 Mrd. €. Der Anstieg resultierte ausschließlich aus dem um 4,2 Mrd. € auf 14,0 Mrd. € gestiegenen Umlaufvermögen, während das Anlagevermögen um 3,1 Mrd. € auf 70,6 Mrd. € zurückging. Im Anlagevermögen ist der Beteiligungsbesitz leicht um 0,5 Mrd. € gesunken, was im Wesentlichen auf eine bei der Bayer CropScience AG durchführte Kapitalherabsetzung von 0,5 Mrd. € zurückzuführen ist. Insgesamt betrug der Beteiligungsbesitz 49,1 Mrd. € (Vorjahr: 49,6 Mrd. €) und machte mit 58,1 % wie im Vorjahr (59,4 %) den größten Teil des Gesamtvermögens aus. Zurückgegangen um 2,5 Mrd. € auf 20,0 Mrd. € (Vorjahr: 22,5 Mrd. €) sind auch die Ausleihungen an Tochterunternehmen, insbesondere durch die Rückzahlung einer Ausleihung von 2,6 Mrd. € durch die Bayer CropScience AG, die im Rahmen der Monsanto-Finanzierung an diese ausgereicht worden war. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände blieben mit 0,2 Mrd. € in ihrer Höhe praktisch unverändert. Im Umlaufvermögen lagen die Vorräte mit insgesamt 2,2 Mrd. € auf dem Niveau des Vorjahres. Bei den Divisionen gab es leichte Verschiebungen; Abgängen bei Crop Science um 0,1 Mrd. € auf 1,0 Mrd. € standen ebenso hohe Zugänge bei Pharmaceuticals auf 1,2 Mrd. € gegenüber. Die Kundenforderungen wurden um 0,5 Mrd. € auf 1,6 Mrd. € (Vorjahr: 2,1 Mrd. €) reduziert, wobei der Rückgang mit jeweils 0,2 Mrd. € auf Crop Science und Pharmaceuticals und mit 0,1 Mrd. € auf die Enabling Functions entfiel. Sie bestanden mit 1,3 Mrd. € wie im Vorjahr (1,8 Mrd. €) überwiegend gegen Konzerngesellschaften. Die größte Veränderung bei den Positionen des Umlaufvermögens betraf die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die sich um 4,6 Mrd. € auf 6,4 Mrd. € (Vorjahr: 1,8 Mrd. €) erhöhten, insbesondere aufgrund einer gestiegenen konzerninternen Finanzierung. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen machten 7,6 % (Vorjahr: 2,2 %) des Gesamtvermögens aus. Die übrigen Forderungen des Umlaufvermögens (einschließlich der Abgrenzungsposten) erhöhten sich um 0,5 Mrd. € auf 1,0 Mrd. € (Vorjahr: 0,5 Mrd. €), im Wesentlichen aufgrund kurzfristiger Kapitalertragsteuerforderungen auf von Tochtergesellschaften vereinnahmte Dividenden. Die ausschließlich aus Bankguthaben bestehenden flüssigen Mittel sanken im Geschäftsjahr um 0,4 Mrd. € auf 2,8 Mrd. € (Vorjahr: 3,2 Mrd. €). Mit 33,6 Mrd. € (Vorjahr 27,7 Mrd. €) war die Bayer AG zu 39,7 % (Vorjahr: 33,1 %) mit Eigenkapital finanziert. Der Anstieg um 5,9 Mrd. € resultierte aus dem Jahresüberschuss von 4.557 Mio. € sowie der von unserer Tochtergesellschaft Bayer Capital Corporation N.V., Niederlande, im Jahr 2016 emittierten Pflichtwandelanleihe, deren Wandlung in Aktien der Bayer AG zu einem Eigenkapitalzufluss von 3.998 Mio. € führte. Dem stand eine Minderung aufgrund der Dividendenzahlung für 2018 von 2.611 Mio. € gegenüber. Die Rückstellungen insgesamt stiegen um 0,1 Mrd. € auf 3,2 Mrd. €. Dabei lagen die Pensionsrückstellungen mit 1,0 Mrd. € um 0,1 Mrd. € niedriger als zu Jahresbeginn. Zuführungen von 610 Mio. €, davon 334 Mio. € aufgrund der Änderung des Rechnungszinses, standen Minderungen von 496 Mio. € bzw. 263 Mio. € aufgrund höheren Deckungsvermögens sowie geleisteter Rentenzahlungen gegenüber. Gleichfalls um 0,1 Mrd. € zurück gingen die Steuerrückstellungen; sie beliefen sich am Abschlussstichtag auf 0,4 Mrd. €. Angestiegen sind hingegen die sonstigen Rückstellungen, die mit 1,9 Mrd. € um 0,3 Mrd. € über Vorjahr lagen. Maßgeblich beeinflusst war der Anstieg durch Rückstellungszuführungen von netto 221 Mio. € im Rahmen der laufenden Restrukturierungsprogramme. Die Verbindlichkeiten (einschließlich der Abgrenzungsposten) sind - nach Saldierung mit aufrechenbaren Forderungen - um 4,9 Mrd. € auf 47,7 Mrd. € zurückgegangen. Vor Aufrechnung ergab sich gleichfalls ein Rückgang, der mit 0,1 Mrd. € allerdings deutlich geringer ausfiel. Maßgebend waren um 0,3 Mrd. € gesunkene Verbindlichkeiten aus dem operativen Geschäft mit den Konzerngesellschaften sowie um 0,2 Mrd. € niedrigere Lieferantenverbindlichkeiten. Die Finanzverschuldung ist hingegen um 0,4 Mrd. € angestiegen. Um 1,4 Mrd. € auf 41,5 Mrd. € zugenommen hat die konzerninterne Finanzverschuldung, während Bank- und sonstige finanzielle Drittschulden um 0,9 Mrd. € auf 3,3 Mrd. € bzw. um 0,1 Mrd. € auf 0,1 Mrd. € zurückgeführt wurden. Die Verschuldung über Anleihen belief sich wie im Vorjahr auf 6,3 Mrd. €. Insgesamt betrug die Finanzverschuldung am Abschlussstichtag 51,1 Mrd. € (Vorjahr: 50,7 Mrd. €). Die Nettoverschuldung nach Abzug flüssiger Mittel von 2,8 Mrd. € (Vorjahr: 3,2 Mrd. €) lag mit 48,4 Mrd. € um 0,8 Mrd. € über dem Vorjahreswert von 47,6 Mrd. €. 5.3 Prognose, Chancen und Risiken der Bayer AGDie Bayer AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie der Bayer-Konzern. Insoweit wird auf die Ausführungen im entsprechenden Kapitel dieses Berichts verwiesen. Für die Bayer AG erwarten wir im Jahr 2020 Umsatzerlöse von etwa 15 Mrd. € und einen operativen Verlust in der Größenordnung von -1,2 Mrd. €. Enthalten sind dabei das eigene sowie das von der Bayer Pharma AG und der Bayer CropScience AG durch Betriebsverpachtung übernommene operative Geschäft. Zudem vereinnahmt die Bayer AG das Ergebnis der meisten inländischen Gesellschaften über bestehende Gewinnabführungsverträge. Zusätzlich stellen gezielte innerkonzernliche Dividendenmaßnahmen sicher, dass ausreichend ausschüttungsfähiges Kapital zur Verfügung steht. Der Ausblick für den Bayer-Konzern spiegelt somit aufgrund der Verflechtungen zwischen der Bayer AG und ihren Tochtergesellschaften größtenteils auch die Erwartungen für die Bayer AG wider. Insgesamt gehen wir auch im kommenden Jahr davon aus, bei der Bayer AG einen Bilanzgewinn zu erzielen, der es ermöglicht, unsere Aktionäre angemessen am Ergebnis des Konzerns zu beteiligen. 5.4 Nichtfinanzielle und sonstige Angaben der Bayer AGAufgrund der Bedeutung der Bayer AG innerhalb des Konzerns sind weitere Angaben notwendig. Dies betrifft insbesondere die Berichterstattung von wesentlichen nichtfinanziellen Informationen, die durch das 2017 in Kraft getretene CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auch für die Bayer AG als Mutterunternehmen verpflichtend wurden. Für die im Berichtsjahr abzugebende nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289b bis e HGB wurde im Lagebericht die integrierte Darstellung gewählt. Bei den vorstehenden Ausführungen im Lagebericht gelten alle Angaben, Regelungen, dargestellten Prozesse und Kennzahlen stets für den Bayer-Konzern einschließlich der Bayer AG. Es wurden keine zusätzlichen Aspekte nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz identifiziert, die ausschließlich für die Bayer AG gelten. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle wesentlicher nichtfinanzieller und weiterer Kennzahlen der Bayer AG. Nichtfinanzielle und weitere Kennzahlen der Bayer AGA 5.4/1 scroll
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Angabe der Mitarbeiterzahl in Vollzeitäquivalenten (FTE) zum 31. Dezember 2019 B KonzernabschlussGewinn- und VerlustrechnungBayer-KonzernB 1 scroll
Vorjahreswerte angepasst
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Gesamtergebnisrechnung Bayer-KonzernB 2 scroll
1
Das sonstige Ergebnis wird im Eigenkapital erfolgsneutral erfasst. BilanzBayer-KonzernB 3 scroll
Vorjahreswerte angepasst EigenkapitalveränderungsrechnungBayer-KonzernB 4 scroll
Fortsetzung B 4 scroll
KapitalflussrechnungBayer-KonzernB 5 scroll
Vorjahreswerte angepasst AnhangBayer-Konzern1. Allgemeine AngabenDie Bayer Aktiengesellschaft (Bayer AG), eingetragen beim Amtsgericht Köln, HRB 48248, ist ein in Deutschland ansässiges, international aufgestelltes Unternehmen mit Sitz in der Kaiser-Wilhelm-Allee 1, 51368 Leverkusen. Die wesentlichen Geschäftsaktivitäten des Bayer-Konzerns erfolgen in den Bereichen Agrarwirtschaft und Gesundheit bei den Segmenten Crop Science, Pharmaceuticals und Consumer Health. Die Aktivitäten der einzelnen Segmente sind in Anhangangabe [4] erläutert. Die nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes vorgeschriebenen Erklärungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex sind abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden. Der Vorstand der Bayer AG stellte den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 in seiner Sitzung am 18. Februar 2020 auf, den aufgestellten Abschluss legte er dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat zur Prüfung und Billigung vor und gab ihn zur Veröffentlichung frei. In seiner Sitzung vom 25. Februar 2020 befasste sich der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Bayer AG mit dem Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat billigte den Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 26. Februar 2020. 2. Auswirkungen von neuen RechnungslegungsstandardsIm laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete RechnungslegungsvorschriftenIm Folgenden wird detailliert auf die neuen Standards eingegangen, deren erstmalige Anwendung wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatte. Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen IFRS 16 (Leases), der IAS 17 (Leases) sowie die zugehörigen Interpretationen ersetzt. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Er führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Vermögenswerte für gewährte Nutzungsrechte sowie korrespondierende Leasingverbindlichkeiten zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Leasingverhältnisse, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing gibt es für Leasingnehmer nicht mehr. Allerdings enthält IFRS 16 Wahlrechte zur Inanspruchnahme von Befreiungsregelungen für den Ansatz kurzfristiger Leasingverhältnisse und solcher über geringwertige Leasinggegenstände. Für Leasinggeber ist wie auch unter dem bisherigen Standard IAS 17 weiterhin zwischen Operating-Leasingverhältnissen und Finanzierungsleasing zu unterscheiden. Untermietverhältnisse sind nach IFRS 16 auf der Grundlage des Nutzungsrechts aus dem Untermietverhältnis im Verhältnis zum Hauptleasingverhältnis zu klassifizieren. Bayer hat IFRS 16 erstmals zum 1. Januar 2019 rückwirkend ohne Änderung der Vorjahreszahlen angewendet. In diesem Zusammenhang konnten für Leasingverträge, in denen eine Bayer-Gesellschaft Leasingnehmer ist, zum Umstellungszeitpunkt verschiedene Wahlrechte bzw. Erleichterungen in Anspruch genommen werden. So wurde zum Zeitpunkt der Erstanwendung keine erneute Beurteilung dahingehend vorgenommen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Für bisher als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Verträge hat Bayer zum Erstanwendungszeitpunkt die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen angesetzt, wobei die Abzinsung unter Verwendung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfolgt ist. Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand wurde zum Erstanwendungszeitpunkt grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet, angepasst um aktivisch oder passivisch abgegrenzte Leasingzahlungen sowie um Rückstellungen für belastende Leasingverhältnisse, die jeweils in der Bilanz per 31. Dezember 2018 erfasst waren. Anfängliche direkte Kosten wurden nicht in die Bewertung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung einbezogen. Im Falle von Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen wurde die Laufzeit des Leasingverhältnisses rückwirkend bestimmt. Bayer hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, immaterielle Vermögenswerte vom Anwendungsbereich von IFRS 16 auszunehmen und einzelne Leasingverhältnisse, die in 2019 enden, in Übereinstimmung mit den Befreiungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse zu behandeln. Diese Regelung wird auch für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen, in Anspruch genommen. Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1,0 Mrd. € erfasst, wodurch sich entsprechend die Nettofinanzverschuldung erhöhte. Die Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen, die auch Nutzungsrechte für Vermögenswerte enthalten, die bis zum 31. Dezember 2018 nach IAS 17 als Finanzierungsleasingverhältnisse bilanziert wurden, haben sich korrespondierend zu den Leasingverbindlichkeiten - unter Berücksichtigung von Anpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 16 - per 1. Januar 2019 um 1,0 Mrd. € erhöht. Die wesentlichen Effekte auf die einzelnen Bilanzposten, die per 31. Dezember 2018 in Einklang mit bisherigen Regelungen bilanziert wurden, sind im Folgenden dargestellt: IFRS 16 Bilanzierungsänderungen Konzern-Bilanz zum 1. Januar 2019B 2/1 scroll
Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung wurden anstelle der bisher im operativen Ergebnis erfassten Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse unter IFRS 16 die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Ein analoger Effekt ergab sich in der Kapitalflussrechnung, indem sich aus der Anwendung von IFRS 16 durch geringere Auszahlungen im operativen Bereich tendenziell eine Verbesserung des operativen Cashflows ergab, während der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen und der Zinsaufwand als Bestandteile des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit eingegangen sind. Wesentliche Positionen im Zusammenhang mit der Überleitung der Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen gemäß IAS 17 per 31. Dezember 2018 in Höhe von 1.271 Mio. € und den per 1. Januar 2019 erfassten Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 sind die bisher bereits als Verbindlichkeiten bilanzierten Finanzierungsleasingverhältnisse in Höhe von 399 Mio. €, der Abzinsungsbetrag in Höhe von 187 Mio. € der nach IFRS 16 erstmals erfassten Leasingverbindlichkeiten sowie Verpflichtungen aus nicht nach IFRS 16 bilanzierten Leasingverhältnissen über immaterielle Vermögenswerte (35 Mio. €). Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz für zum Erstanwendungszeitpunkt erstmals bilanzierte Leasingverhältnisse betrug 5,0 %. Neben IFRS 16 wurden auch folgende Änderungen zum 1. Januar 2019 angewendet, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatten: Standardänderungen ohne wesentliche AuswirkungenB 2/2 scroll
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete RechnungslegungsvorschriftenDas IASB hat nachfolgende Standards bzw. Änderungen von Standards herausgegeben, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2019 jedoch bislang nicht verpflichtend ist und deren IFRS-Übernahme durch die EU teilweise noch nicht abgeschlossen ist. Die folgenden Rechnungslegungsvorschriften wurden von Bayer noch nicht angewendet: Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete RechnungslegungsvorschriftenB 2/3 scroll
3. Grundlagen und Methoden der Bilanzierung sowie Unsicherheiten aufgrund von SchätzungenDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 der Bayer AG ist nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, Großbritannien, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie den zusätzlich nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) gerundet angegeben, sodass das Aufaddieren einzelner Zahlen nicht immer genau zu der angegebenen Summe führt. In der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Kapitalflussrechnung sowie in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Anhang erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder aber innerhalb des normalen Geschäftszyklus des Unternehmens bzw. Konzerns - beginnend mit der Beschaffung der für den Leistungserstellungsprozess notwendigen Ressourcen bis zum Erhalt der Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente als Gegenleistung für die Veräußerung der in diesem Prozess erstellten Produkte oder Dienstleistungen - fällig sind oder veräußert werden sollen. Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden ebenso wie Pensionsrückstellungen grundsätzlich als langfristig dargestellt. Den Abschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten, mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie z. B. gehaltene Eigenkapitalinstrumente, gehaltene Schuldtitel, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen beinhalten, Derivate und Verbindlichkeiten, die zur zum beilzulegenden Zeitwert ergebniswirksamen Bilanzierung designiert wurden. Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können. Hauptanwendungsbereiche für Annahmen, Schätzungen sowie die Ausübung von Ermessensspielräumen liegen in der Festlegung der Nutzungsdauer langfristiger Vermögenswerte, der Ermittlung abgezinster Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und Kaufpreisallokationen, der Bildung von Rückstellungen, beispielsweise für Rechtsverfahren, Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer und entsprechende Leistungen, Steuern, Umweltschutz, Produkthaftungen sowie Garantien, und der Bildung von Rückerstattungsverbindlichkeiten. In den weiteren Abschnitten dieses Kapitels werden jeweils schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze und deren Auswirkungen auf die einzelnen Bereiche thematisiert. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen. Neue oder geänderte Bilanzierungsstandards beinhalten häufig Wahlrechte in Bezug auf die Erstanwendung der neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Je nach ausgeübtem Wahlrecht werden ggf. die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode angepasst. Für detaillierte Angaben zu den zum 1. Januar 2019 erstmals anzuwendenden Standards siehe Anhangangabe [2]. KonsolidierungDer Konzernabschluss beinhaltet Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Bayer AG über bestehende Rechte verfügt, die ihr die gegenwärtige Fähigkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken. Die maßgeblichen Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist somit nur gegeben, wenn die Bayer AG variablen Rückflüssen aus der Beziehung zu einer Gesellschaft ausgesetzt ist und mittels ihrer Verfügungsgewalt über die maßgeblichen Tätigkeiten die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser Rückflüsse hat. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Bayer AG. Bei strukturierten Unternehmen ergibt sich die Beherrschungsmöglichkeit aus vertraglichen Vereinbarungen. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht. Gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) liegen vor, wenn der Bayer-Konzern auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung zusammen mit einem Dritten Aktivitäten gemeinschaftlich führt und die Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten Einstimmigkeit der beteiligten Parteien erfordert. Bei einer gemeinschaftlichen Tätigkeit haben die Parteien Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden. Die Vermögenswerte und Schulden sowie Erlöse und Aufwendungen werden anteilig, entsprechend den Rechten und Pflichten des Bayer-Konzerns, in den Konzernabschluss einbezogen. Bei Gemeinschaftsunternehmen besitzen die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß der Equity-Methode bilanziert. Ebenfalls nach der Equity-Methode werden assoziierte Unternehmen bewertet, bei denen die Bayer AG in der Regel aufgrund eines Anteilsbesitzes zwischen 20 % und 50 % einen maßgeblichen Einfluss ausübt. Bei Beteiligungen, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen sind, werden die Buchwerte jährlich um die dem Bayer-Kapitalanteil entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Bei der erstmaligen Einbeziehung von Beteiligungen nach der Equity-Methode werden Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Die erfolgswirksamen Veränderungen des anteiligen Eigenkapitals und Wertminderungen eines Geschäfts- oder Firmenwerts werden im Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen berücksichtigt. Die Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von at-equity bewerteten Beteiligungen werden in den finanziellen Erträgen/Aufwendungen innerhalb des Beteiligungsergebnisses ausgewiesen. Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert, sondern als Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente bilanziert. FremdwährungsumrechnungVermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen, die nicht den Euro als funktionale Währung haben, werden mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Jahres sowie Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme mit Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital sowie in den Anhangtabellen gesondert als "Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen" bzw. als "Währungsänderungen" ausgewiesen. Im Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis oder bei Reduzierung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb im Finanzergebnis erfolgswirksam aufgelöst. Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt: Wechselkurse wichtiger WährungenB 3/1 scroll
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Seit dem 1. Juli 2018 wird IAS 29 (Financial Reporting in Hyperinflationary Economies) für die Bayer S.A. in Argentinien angewandt. Zum Erstanwendungszeitpunkt wurde die Anpassung der Buchwerte für nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden anhand des allgemeinen Preisindexes im Eigenkapital erfasst. Gewinne und Verluste aus der laufenden Hyperinflationierung nicht monetärer Vermögenswerte und Schulden sowie des Eigenkapitals werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. FremdwährungsbewertungMonetäre Positionen, wie z. B. Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einer anderen Währung bestehen als in der funktionalen Währung einer Konzerngesellschaft, werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Daraus resultierende Kursdifferenzen werden im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Umsatzerlöse, Rückerstattungsverbindlichkeiten, Rückgaberechte, VertragsverbindlichkeitenAls Umsatzerlöse werden alle Erträge im Zusammenhang mit Produktverkäufen, erbrachten Dienstleistungen und Lizenzeinnahmen erfasst. Grundlage hierfür bilden Kundenverträge und die darin enthaltenen Leistungsversprechen, die jeweils einzeln identifiziert und ggf. gesondert für Zwecke der Umsatzrealisierung abgebildet werden. Umsatzerlöse werden erfolgswirksam, wenn bzw. sobald das Unternehmen die Verfügungsmacht über Waren oder Dienstleistungen entweder über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt an einen Kunden überträgt. Die Verfügungsmacht liegt bei dem Kunden, wenn dieser den Gebrauch und die Nutzenziehung aus einem Produkt oder einer Dienstleistung eigenständig bestimmen kann. Im Falle von Produktlieferungen erfolgt eine zeitpunktbezogene Umsatzerfassung, die sich im Rahmen einer Gesamtwürdigung an der Existenz eines Zahlungsanspruchs, der Zuordnung des Eigentumsrechts, der Besitzverschaffung, dem Übergang von Risiken und Chancen sowie Kundenabnahmen ausrichtet. Bei Liefergeschäften des Bayer-Konzerns kommt dabei dem Übergang von Risiken und Chancen sowie des Rechts, das Ziel der Produktbeförderung zu bestimmen, besondere Bedeutung zu. Umsatzerlöse aus Dienstleistungen werden demgegenüber über den Zeitraum der Leistungserbringung und nach Maßgabe des erreichten Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse sind der Höhe nach auf denjenigen Betrag begrenzt, den der Bayer-Konzern für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen zu erhalten erwartet. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile sind abzuziehen. Daher ergibt sich eine Minderung der Umsatzerlöse um Umsatzsteuern sowie tatsächliche und erwartete Erlösminderungen aus Rabatten, Skonti und Boni. Schätzungen bezüglich der Erlösminderungen basieren vor allem auf Erfahrungen aus der Vergangenheit, spezifischen Vertragsbedingungen und diesbezüglich der Erwartungen hinsichtlich der künftigen Umsatzentwicklung. Bei Verträgen mit nicht zahlungswirksamer Gegenleistung (z. B. bei Tauschgeschäften) bemessen sich die Umsatzerlöse nach dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts. Umsatzerlöse werden überdies um die bilanzielle Vorsorge für zu erwartende Retouren fehlerhafter Ware oder in Verbindung mit vertraglichen Vereinbarungen über die Rückgabe verkaufsfähiger Produkte zum Zeitpunkt des Verkaufs oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Höhe künftiger Rückgaben verlässlich bestimmt werden kann, gekürzt. Für zu erwartende Erlösminderungen und Produktretouren werden Rückerstattungsverbindlichkeiten angesetzt. Die Vermögenswerte aus erwarteten Produktretouren werden als Rückgaberechte in Höhe der vorherigen Buchwerte ggf. abzüglich etwaiger Rückerlangungs- und Aufbereitungskosten sowie potenzieller Wertminderungen in den Vorräten ausgewiesen. Für einseitig erfüllte Kundenverträge, in deren Rahmen Leistung und Gegenleistung mehr als ein Jahr auseinanderfallen, werden signifikante Finanzierungskomponenten gesondert auf der Grundlage von Barwerten und deren Fortschreibung bilanziert. Der zugrunde liegende Diskontierungszinssatz berücksichtigt das individuelle Kreditrisiko derjenigen Vertragspartei, welche den Finanzierungsvorteil erhält. Ein Teil der Erlöse im Bayer-Konzern wird aufgrund von Lizenzverträgen erzielt, durch die Dritten Nutzungs- oder Zugangsrechte an Produkten und Technologien übertragen werden. Nutzungsrechte zeichnen sich dadurch aus, dass die zugrunde liegende Technologie während des Zeitraums der Rechtegewährung im Wesentlichen unverändert bleibt. Demgegenüber ist das Kundeninteresse bei Zugangsrechten auf eine stetige Fort- oder Weiterentwicklung von geistigem Eigentum gerichtet. Während bei der Gewährung von Nutzungsrechten eine zeitpunktbezogene Umsatzerfassung erfolgt, werden die Umsatzerlöse aus der Überlassung von Zugangsrechten zeitraumbezogen auf der Grundlage des Leistungsfortschritts erfasst. Meilensteinzahlungen im Zusammenhang mit Zugangsrechten werden sachgerecht auf bereits erbrachte und künftig noch zu erbringende Leistungen aufgeteilt. Soweit diese auf bereits erbrachte Leistungen entfallen, erfolgt eine Nacherfassung von Umsatzerlösen. Noch zu erdienende Entgeltanteile werden als Vertragsverbindlichkeiten abgegrenzt. Im Rahmen von Auslizenzierungen vereinbarte nutzungs- oder umsatzbasierte Entgelte werden erst dann erfasst, wenn sowohl die Nutzung bzw. der Umsatz hinreichend nachgewiesen ist als auch die zugrunde liegende Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten werden nur als selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn die Ansatzkriterien nach IAS 38 erfüllt sind, d. h. u. a., dass die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Sicherheit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führt, die auch die entsprechenden Entwicklungskosten abdecken. Da eigene Entwicklungsprojekte häufig behördlichen Genehmigungsverfahren und anderen Unwägbarkeiten unterliegen, sind die Bedingungen für eine Aktivierung der vor der Genehmigung entstandenen Kosten in der Regel nicht erfüllt. Aktivierte Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten angesetzt und planmäßig über die zu erwartende Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus werden jährliche bzw. anlassbezogene Werthaltigkeitsprüfungen vorgenommen. ErtragsteuernAls Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, in der sie voraussichtlich bezahlt werden müssen. Komplexe Steuervorschriften können zu Unsicherheiten hinsichtlich der Auslegung sowie der Höhe und des Zeitpunkts künftiger zu versteuernder Einkünfte führen. Insbesondere vor dem Hintergrund vielfältiger internationaler Verflechtungen sowie der Langfristigkeit und Komplexität bestehender Vertragsbeziehungen können Unterschiede zwischen den tatsächlichen Ergebnissen und unseren Annahmen oder künftige Änderungen dieser Annahmen Auswirkungen auf zukünftige Steueraufwendungen und -erträge haben. Für in ihrer Höhe und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens nach nicht sichere Verpflichtungen gegenüber den jeweiligen nationalen Finanzbehörden wird eine Steuerschuld auf Basis angemessener Schätzungen angesetzt. Berücksichtigt werden dabei Faktoren wie Erfahrungen aus früheren Betriebsprüfungen sowie unterschiedliche Rechtsauslegungen zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltungen im Hinblick auf den jeweiligen Sachverhalt. Gemäß IAS 12 (Income Taxes) werden latente Steuern auf zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlust- und Zinsvorträge und Steuergutschriften ermittelt. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass für deren Nutzung ein zu versteuerndes Ergebnis oder ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen zukünftig verfügbar sein werden. Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steueransprüche und -schulden werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und ein einklagbares Recht zur Aufrechnung vorliegt. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Im Regelfall erfolgt dies ergebniswirksam. Bei den erfolgsneutral erfassten latenten Steuern erfolgt dies in der Gesamtergebnisrechnung über das sonstige Ergebnis oder direkt im Eigenkapital. Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden, Verlust- und Zinsvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen werden passive latente Steuern angesetzt. Soweit in absehbarer Zeit keine Dividendenausschüttung geplant ist, wird auf den Unterschiedsbetrag zwischen anteiligem IFRS-Eigenkapital und dem steuerlichen Beteiligungswert keine passive latente Steuer gebildet. Geschäfts- oder FirmenwerteEin Geschäfts- oder Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt (siehe Abschnitt Unternehmenserwerbe). Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens jährlich oder bei Vorliegen entsprechender Hinweise auf Wertminderung geprüft. Sonstige immaterielle VermögenswerteSonstige immaterielle Vermögenswerte werden bei Zugang mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmte Nutzungsdauer haben, werden sonstige immaterielle Vermögenswerte über die folgenden Nutzungsdauern linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist: Nutzungsdauer sonstige immaterielle VermögenswerteB 3/2 scroll
Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten. Darüber hinaus werden Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. SachanlagenSachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich eventueller geschätzter Kosten für Rekultivierungs- und Stilllegungsmaßnahmen erstmals angesetzt. Danach werden sie planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben, sofern nicht ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist: Nutzungsdauer SachanlagenB 3/3 scroll
Darüber hinaus werden Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Von Dritten gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen, werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und über die Nutzungsdauer der betreffenden Investitionen bzw. entsprechend den Förderbedingungen ertragswirksam aufgelöst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen nicht operativ oder administrativ genutzte Grundstücke und Gebäude. Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt gemäß dem Anschaffungskostenmodell. Der im Anhang ausgewiesene beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns wird im Wesentlichen anhand intern erstellter Bewertungen nach dem Ertragswertverfahren für Gebäude und bebaute Grundstücke sowie anhand des Vergleichswertverfahrens für unbebaute Grundstücke ermittelt. WerthaltigkeitsprüfungenBei Vorliegen eines Hinweises auf eine mögliche Wertminderung bei immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen oder bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer (z. B. das "Bayer-Kreuz"), immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht nutzungsbereit sind, (z. B. F&E-Projekte), sowie zahlungsmittelgenerierende Einheiten oder Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, werden jährlich auf Wertminderung geprüft. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Im Bayer-Konzern werden insbesondere Produktfamilien und Saatgüter mit den entsprechenden Pflanzeneigenschaften als zahlungsmittelgenerierende Einheiten angesehen und unterliegen weltweiten Werthaltigkeitsprüfungen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird auf Ebene der Segmente getestet. Bei einer Werthaltigkeitsprüfung werden die Restbuchwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten bzw. der zu testenden Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag, d. h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert, verglichen. Ist der Buchwert höher als ihr erzielbarer Betrag, liegt in der Höhe der Differenz ein Wertberichtigungsbedarf vor. In diesem Fall wird bei einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen zahlungsmittelgenerierender Einheiten im ersten Schritt der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben. Ein eventuell verbleibender Restbetrag wird buchwertproportional auf die anderen langfristigen nichtfinanziellen Vermögenswerte verteilt, sofern keine andere Regel dem entgegensteht. Der Wertberichtigungsaufwand wird in dem jeweiligen Funktionsbereich erfasst, in dem auch die planmäßige Abschreibung berichtet wird. Dies gilt analog für Erträge aus einer Wertaufholung. Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Dabei wird der Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktpreise für die einzelnen Einheiten vorliegen. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zur Ermittlung des erzielbaren Betrags stützt sich auf die aktuellen Planungen des Bayer-Konzerns, die einen Planungshorizont von bis zu vier Jahren haben. Hierfür werden vor allem Annahmen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Kosten, Wachstumsraten der Märkte, Konjunkturzyklen und Wechselkurse getroffen. Der Entwicklung dieser Annahmen liegen konzerninterne Einschätzungen sowie auch externe Marktstudien zugrunde. Beim Ansatz des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird die Bewertung aus Sicht eines unabhängigen Marktteilnehmers vorgenommen. Beim Ansatz des Nutzungswerts wird das Bewertungsobjekt in der bisherigen Nutzung bewertet. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten erfolgt auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3). Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze werden als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkostensätze berechnet. Um den unterschiedlichen Rendite-Risikoprofilen der Tätigkeitsschwerpunkte des Bayer-Konzerns Rechnung zu tragen, werden für die Berichtssegmente unter Berücksichtigung regionaler Tätigkeitsschwerpunkte individuelle Kapitalkostensätze nach Ertragsteuern sowie eine segmentspezifische Kapitalstruktur anhand von Vergleichsunternehmen derselben Branche festgelegt. Die Eigenkapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionäre. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar. Beide Komponenten werden aus Kapitalmarktinformationen abgeleitet. Die vorgenommenen Schätzungen werden in Bezug auf die voraussichtlichen Nutzungsdauern bestimmter Vermögenswerte, die Annahmen über makroökonomische Rahmenbedingungen und Branchenentwicklungen und die Schätzung der Barwerte künftiger Cashflows für angemessen erachtet. Gleichwohl können geänderte Annahmen oder veränderte Umstände Korrekturen des Buchwerts notwendig machen, die zur Erfassung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands oder, falls sich die erwarteten Entwicklungen umkehren sollten, zu Wertaufholungen führen können, sofern es sich nicht um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt. Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte setzen sich aus Forderungen, erworbenen Eigenkapital- und Schuldtiteln, Zahlungsmitteln bzw. Zahlungsmitteläquivalenten und Derivaten mit positiven beizulegenden Zeitwerten zusammen. Der erstmalige Ansatz eines finanziellen Vermögenswerts (ausgenommen Derivate) erfolgt zum beizulegenden Zeitwert in der Regel zuzüglich der Transaktionskosten am Erfüllungstag. Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten erfolgten jeweils auf Basis des Geschäftsmodells und der Charakteristika der Zahlungsströme. Forderungen aus Lieferungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Andere Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Eigenkapitalinstrumente werden in der Regel für mittel- bis langfristige strategische Zwecke gehalten. Dementsprechend werden sie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. In Ausnahmefällen werden sie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dies gilt für die Beteiligung an der Covestro AG. Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird eine bilanzielle Vorsorge für erwartete Wertminderungen erfasst. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird im Rahmen des vereinfachten Wertminderungsmodells auf Grundlage portfoliospezifischer Ausfallraten ein über die jeweilige Laufzeit erwarteter Forderungsausfall (Stufe 2 des Wertminderungsmodells) ermittelt. Diese erwarteten Ausfallraten basieren insbesondere auf den durchschnittlichen Forderungsausfällen in den letzten Jahren. Ist künftig mit einer signifikanten Veränderung der Forderungsausfallrate eines Kundenportfolios zu rechnen, erfolgt für das jeweilige Kundenportfolio eine unterjährige Anpassung dieser Ausfallrate. Bei der Ermittlung der erwarteten Ausfallraten wird dem Geschäftsmodell, dem jeweiligen Kunden und dem ökonomischen Umfeld der geografischen Region wie folgt Rechnung getragen: Für die einzelnen Konzerngesellschaften werden spezifische Ausfallraten zugrunde gelegt, wobei für kleinere Gesellschaften eine einheitliche Kalkulation für Länder mit vergleichbarem Kreditrisiko erfolgt. Eine zusätzliche Differenzierung erfolgt durch die Berücksichtigung der unterschiedlichen Kundengruppen der Segmente. In Abhängigkeit von der kundenindividuellen Kreditwürdigkeitsprüfung wird zusätzlich jeder Kunde konzernweit einer Risikoklasse zugeordnet. Jeder Risikoklasse ist eine unterschiedliche erwartete Ausfallrate zugeordnet. Forderungen, über deren Schuldner beispielsweise ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder bei denen andere objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen (wie etwa eine deutliche Verschlechterung der Bonität oder eine finanzielle Restrukturierung), werden einzeln auf eine Wertminderung geprüft (Stufe 3 des Wertminderungsmodells). Zusätzlich wird für alle Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, auch unterjährig individuell geprüft, ob die Bildung einer Einzelwertberichtigung erforderlich ist. Für sonstige finanzielle Vermögenswerte wird bei Zugang und in der Folgebewertung der erwartete Kreditverlust für die nächsten zwölf Monate per Monte-Carlo-Simulation ermittelt (Stufe 1 des Wertminderungsmodells). Im Falle einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos, das als Anstieg der Ausfallwahrscheinlichkeit um mehr als 0,25 % definiert ist, werden die über die jeweilige Laufzeit des Vermögenswerts erwarteten Kreditverluste berücksichtigt (Stufe 2 des Wertminderungsmodells). Bestehen objektive Hinweise auf eine Wertminderung, erfolgt eine Einzelwertberichtigung. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen wurden. Eine Ausbuchung von Forderungen erfolgt auch, wenn deren Uneinbringlichkeit endgültig feststeht und wir die Bemühungen zum Eintreiben der Forderung eingestellt haben, bspw. nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens. Solange Forderungen einer Vollstreckung unterliegen, erfolgt keine Ausbuchung. VorräteDie Bewertung der Vorräte erfolgt zum niedrigeren Wert aus auf Basis der Durchschnittsmethode ermittelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (produktionsbezogene Vollkosten) und ihrem Nettoveräußerungswert. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Unternehmen. Zahlungsmitteläquivalente sind Finanzinvestitionen mit einer maximalen Laufzeit von drei Monaten zum Anlagezeitpunkt, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und zu einem betragsmäßig feststehenden Zahlungsmittelzufluss führen werden. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Pensionsrückstellungen und ähnliche VerpflichtungenDie betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert. Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen werden als operativer Aufwand in den Funktionsbereichen erfasst. Alle übrigen Altersversorgungssysteme werden als leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen nach der Projected-Unit-Credit-Methode (Anwartschaftsbarwertverfahren) bewertet. Dabei werden die bereits erdienten Ansprüche mit dem Barwert (Defined Benefit Obligation, DBO) bewertet. Diesem liegen Annahmen u. a. über die erwartete Gehalts- und Rentenentwicklung, die Entwicklung der Krankheitskosten, Sterberaten und die Berechtigtenstruktur zugrunde. Die Bestimmung der einheitlichen Abzinsungssätze basiert auf den Stichtagsrenditen währungsspezifischer, hochwertiger Anleiheportfolios (AA-gerateter Unternehmensanleihen), deren gewichtete Restlaufzeit der Duration den erwarteten Zahlungsabflüssen aus den Pensionsplänen näherungsweise entspricht. Der Ermittlung des Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung liegen die Annahmen zum Bilanzstichtag des Vorjahres zugrunde. Bei fondsfinanzierten Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen, um die Nettoverpflichtung zu bestimmen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden in regelmäßigen Abständen bewertet. Sollten für Vermögenswerte keine öffentlich notierten Marktpreise vorliegen, werden die Zeitwerte dieser Vermögenswerte anhand marktüblicher Bewertungsmethoden und unter Zugrundelegung allgemein zugänglicher Daten, wie z. B. Zinsstrukturkurven und Credit Spreads, ermittelt. Anzusetzende Fondsvermögensüberdeckungen werden als sonstige Forderung ausgewiesen. Laufender und nachträglicher Dienstzeitaufwand sowie Effekte aus Planabgeltungen werden im operativen Ergebnis erfasst. Die Nettozinsen auf die Nettoverpflichtung werden in den sonstigen finanziellen Aufwendungen im Finanzergebnis erfasst. Die Ergebnisse aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst. Sie setzen sich aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze abzüglich der bereits in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge sowie zugehöriger latenter Steuern zusammen. Andere RückstellungenAndere Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Sie werden in Höhe des Barwerts der zukünftig erwarteten Mittelabflüsse zulasten des operativen Aufwands des jeweiligen Funktionsbereichs gebildet. Der Aufwand aus der Aufzinsung wird in den sonstigen finanziellen Aufwendungen im Finanzergebnis erfasst. Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren. Kosten für Verpflichtungen aus der Stilllegung oder dem Rückbau von Sachanlagen werden - sofern eine zuverlässige Schätzung möglich ist - als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt. Falls Schätzungsänderungen eine Anpassung der Rückstellungen erfordern, wird der Buchwert der zugehörigen Sachanlagen entsprechend vermindert oder erhöht. Die Schätzung der künftigen Kosten für durchzuführende Umweltschutzmaßnahmen und Ähnliches ist insbesondere mit rechtlichen Unsicherheiten der anzuwendenden Gesetze und Verordnungen sowie mit Unsicherheiten über die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort behaftet. Die Schätzung der Kosten stützt sich insbesondere auf frühere Erfahrungen in ähnlichen Fällen, auf Gutachten, laufende Kosten und neue Entwicklungen mit Einfluss auf die Kosten, die Auslegung der geltenden Umweltvorschriften durch die Unternehmensleitung, die Finanzlage Dritter, die verpflichtet sein könnten, sich gesamtschuldnerisch an eventuellen Sanierungskosten zu beteiligen, und auf die wahrscheinlich zur Anwendung kommenden Sanierungsmethoden. Änderungen dieser Annahmen können sich auf das künftige Ergebnis des Unternehmens auswirken. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen und der Kenntnisse und Umstände am Bilanzstichtag geht der Konzern davon aus, dass die vorhandenen Rückstellungen ausreichend sind. Es können aber unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen, die zusätzlichen Aufwand in Folgeperioden verursachen. Rückstellungen aus Anlass der Beendigung von Arbeitsverhältnissen werden gebildet, wenn verlässliche Schätzungen über die Höhe von Abfindungszahlungen, zu gewährende zusätzliche Altersversorgungsbausteine oder andere Leistungen gemacht werden können. Es können aber unter Umständen wesentliche zusätzliche Kosten über die zurückgestellten Beträge hinaus anfallen, die zusätzlichen Aufwand in Folgeperioden verursachen. Rückstellungen für aktienbasierte Vergütungen werden für nach Mitarbeitergruppen differenzierte Kollektivzusagen im Zusammenhang mit Aktienprogrammen gebildet. Grundsätzlich werden - wie für Vergütungssysteme mit Barausgleich gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) vorgesehen - alle Verpflichtungen, die aus den aktienbasierten Programmen hervorgehen, durch Rückstellungen berücksichtigt, deren Höhe zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen an die Mitarbeitergruppen entspricht. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten werden für rechtliche Risiken bei Vorliegen bestimmter Bedingungen gebildet. Rechtsstreitigkeiten und andere rechtliche Verfahren werfen oft komplexe Fragen auf und sind mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten verbunden, u. a. aufgrund des Sachverhalts und der Umstände jedes einzelnen Falls, des Gerichts, bei dem die Klage anhängig ist, sowie aufgrund von Unterschieden im anwendbaren Recht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Besondere Schwierigkeiten ergeben sich insbesondere bei der Beurteilung des wahrscheinlichen Ausgangs von Sammelklagen/Massen-Schadenersatzverfahren in den USA, aus welchen signifikante finanzielle Risiken für den Bayer-Konzern entstehen können. Durch das rechtskräftige Urteil in einem Gerichtsverfahren, durch behördliche Entscheidungen oder durch einen Vergleich können dem Bayer-Konzern Aufwendungen entstehen, für die bisher mangels verlässlicher Ermittelbarkeit bilanziell nicht vorgesorgt wurde oder die über die hierfür gebildete Rückstellung und die Versicherungsdeckung hinausgehen. Bei anhängigen bzw. künftigen juristischen Verfahren wird anhand der der Rechtsabteilung des Bayer-Konzerns vorliegenden Informationen und in enger Abstimmung mit den für den Bayer-Konzern tätigen Rechtsanwälten geprüft, ob und in welcher Höhe der Bayer-Konzern bilanzielle Vorsorge treffen muss. Soweit nach vernünftigem Ermessen eines dieser Verfahren wahrscheinlich zu bereits heute verlässlich messbaren Mittelabflüssen führen wird, wird der Barwert als Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten passiviert. Diese Rückstellungen decken die geschätzten Zahlungen an die Kläger, die Gerichts- und Verfahrenskosten, die Kosten für Rechtsanwälte sowie eventuelle Vergleichskosten ab. Häufig kann die Existenz einer gegenwärtigen Verpflichtung oder die Wahrscheinlichkeit eines potenziellen Ressourcenabflusses aus einem anhängigen oder künftigen juristischen Verfahren nicht verlässlich eingeschätzt werden. Über den Stand der wesentlichen "rechtlichen Risiken" wird in Anhangangabe [30] informiert. Aufgrund der besonderen Natur dieser Verfahren erfolgt regelmäßig die Bildung einer Rückstellung erst dann, wenn erste Vergleiche eine Einschätzung über die potenzielle Höhe erlauben oder Urteile vorliegen. Rückstellungen für Rechtsverteidigungskosten werden dann gebildet, soweit zur Verteidigung der eigenen Rechtsposition eine konzernexterne Unterstützung in materiellem Umfang wahrscheinlich erforderlich werden wird. Zu jedem Bilanzstichtag ermitteln die internen und externen rechtlichen Berater den aktuellen Stand der wesentlichen rechtlichen Risiken des Bayer-Konzerns. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Rückstellung zu bilden oder anzupassen ist. Wertaufhellende Informationen werden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses berücksichtigt. Für die Bemessung von Rückstellungen bei Sammelklagen/Massen-Schadenersatzverfahren werden insbesondere im zurückliegenden Geschäftsjahr gegebenenfalls geschlossene Vergleiche, aktuell erhobene und zukünftig noch zu erwartende Ansprüche berücksichtigt. Sollten die Interessen des Unternehmens beeinträchtigt sein, unterbleiben in Ausnahmefällen gemäß IAS 37.92 weitergehende Angaben zu z. B. den Verfahren, den Risiken und den damit verbundenen Maßnahmen sowie zu Schätzungen finanzieller Auswirkungen, Angaben zu Unsicherheiten, zur Höhe von einzelnen Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten zu deren Fristigkeit. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zum beizulegenden Zeitwert werden Derivate mit negativem beizulegendem Zeitwert, Verbindlichkeiten für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmenserwerben und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeiten bewertet. Pflichtwandelanleihen werden dahingehend beurteilt, ob diese vollständig als Fremdkapital zu bilanzieren oder in eine Eigenkapital- und eine Fremdkapitalkomponente aufzuspalten sind. Bei der Beurteilung werden vorzeitige Wandlungsrechte von Bayer auf wirtschaftliche Substanz untersucht. Diese können, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt des bisherigen Kreditratings, wirtschaftliche Substanz haben, wenn durch eine vorzeitige Wandlung eine Herabstufung des Kreditratings vermieden werden kann. In diesem Fall würden die zukünftig ersparten höheren Kreditzinsen die Kosten der vorzeitigen Wandlung durch Bayer mehr als ausgleichen. Bei Vorliegen wirtschaftlicher Substanz eines vorzeitigen Wandlungsrechts werden Bestandteile einer Pflichtwandelanleihe als Eigenkapital klassifiziert. Die begebene Pflichtwandelanleihe wird als zusammengesetztes Finanzinstrument bilanziert. Der bei Emission erhaltene Betrag wird um die direkt zuordenbaren Kosten und die Fremdkapitalkomponente reduziert. Die Fremdkapitalkomponente entspricht dem Barwert der zukünftigen Zinszahlungen und wird unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der verbleibende Betrag wird als Eigenkapitalkomponente innerhalb der Kapitalrücklage ausgewiesen. Die in 2016 begebene Pflichtwandelanleihe wurde im November 2019 planmäßig getilgt. Finanzielle Verbindlichkeiten mit einem oder mehreren eingebetteten Derivaten (hybrides Finanzinstrument), von denen mindestens eines trennungspflichtig ist und die vertraglichen Cashflows erheblich verändert, können in ihrer Gesamtheit erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Davon wurde für die 2017 begebenen Schuldverschreibungen (Umtauschanleihe 2017/2020), welche in Covestro-Aktien umgetauscht werden können, Gebrauch gemacht. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, mit Ausnahme der auf das eigene Kreditrisiko entfallenden Zeitwertveränderungen, die im sonstigen Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden, werden in den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. DerivateDerivate werden im Bayer-Konzern zur Reduzierung des Währungs-, Zins- und Warenpreisrisikos (z. B. bei Soja, Mais) wie auch zur Absicherung der aktienbasierten Vergütungsprogramme eingesetzt. Dies erfolgt z. B. in Form von Devisentermingeschäften, Zinsswaps, Warentermingeschäften oder Aktientermingeschäften. Die Bilanzierung von Derivaten erfolgt zum Handelstag. Dies erfolgt zu jedem Stichtag zum beizulegenden Zeitwert. Soweit dieser positiv ist, werden sie als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, anderenfalls als finanzielle Verbindlichkeiten. Rohstoffbezugsverträge (z. B. bei Crop Science), die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nichtfinanzieller Güter entsprechend dem eigenen Bedarf abgeschlossen werden (Own Use Exemption), werden nicht als Derivate bilanziert, sondern wie schwebende Geschäfte behandelt. Sofern eingebettete Derivate in Verträgen identifiziert werden, werden sie auf einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Basisvertrag untersucht. Sollte dieser Zusammenhang nicht gegeben sein, werden sie separat als Derivate bilanziert. Derivate werden als zu Handelszwecken gehalten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert soweit keine bilanzielle Sicherungsbeziehung besteht. Dies betrifft insbesondere die Effekte aus Währungsabsicherungen bilanzieller Risiken, die im Kursergebnis innerhalb der sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen werden. Bei als Cashflow-Hedges designierten Derivaten wird der effektive Teil zunächst erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis gebucht. Ineffektivitäten werden sofort ergebniswirksam erfasst. Erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Grundgeschäft erfolgswirksam erfasst wird, wird auch der effektive Teil des Sicherungsgeschäfts in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bei Warentermingeschäften und -optionen erfolgt dies in den Herstellungskosten des Umsatzes. Bei Zinsabsicherungen werden die Ergebnisauswirkungen im Zinsergebnis erfasst. Bei der Absicherung geplanter Umsätze in Fremdwährung werden die Ergebniseffekte zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Bei der Absicherung der aktienbasierten Mitarbeitervergütung erfolgt die erfolgswirksame Erfassung über die Laufzeit der Aspire-Programme in den Funktionskosten. Bei als Fair-Value-Hedges designierten Derivaten wird die Marktwertänderung ebenso wie die Buchwertanpassung der dazugehörigen Grundgeschäfte (z. B. in den Vorräten oder als separater Vermögenswert) ergebniswirksam erfasst. Dies betrifft im Wesentlichen die Absicherung von festen Wareneinkaufsverpflichtungen bei Crop Science. Diese Effekte werden in den Herstellungskosten des Umsatzes gebucht. Bei Zinsabsicherungen werden die Ergebnisauswirkungen im Zinsergebnis erfasst. UnternehmenserwerbeDie Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die grundsätzlich eine Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung vorsieht. Der Unterschiedsbetrag zwischen übertragener Gegenleistung, beizulegendem Zeitwert bereits gehaltener Anteile (sukzessiver Unternehmenserwerb) und beizulegenden Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte und Schulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Fremdwährungssicherungsergebnisse im Rahmen eines Cashflow-Hedges werden hierbei bei der Fremdwährungsumrechnung einer Kaufpreiszahlung berücksichtigt. Die Kaufpreisaufteilung wesentlicher Akquisitionen erfolgt unter der Mithilfe externer, unabhängiger Gutachter. Die damit zusammenhängenden Bewertungen basieren auf dem Kenntnisstand zum Erwerbszeitpunkt. Mit dem Unternehmenserwerb in Zusammenhang stehende Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen, vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Die Bewertung basiert in großem Umfang auf antizipierten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen. Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde gelegten Zahlungsmittelzu- und -abflüssen können die zukünftigen Konzernergebnisse wesentlich beeinflussen. Insbesondere der Schätzung der abgezinsten Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerten, patentierten und nicht patentierten Technologien sowie Markennamen und Kundenbeziehungen liegen Annahmen z. B. in Bezug auf die folgenden Aspekte zugrunde:
UnternehmensveräußerungenVeräußerungen von Anteilen an Tochterunternehmen mit der Folge des Verlusts der Beherrschungsmöglichkeit werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Bei sukzessiven Veräußerungen, bei denen Anteile an Tochterunternehmen in mehreren Tranchen verkauft werden, wird eine Abstockung der Mehrheitsanteile ohne Verlust der Beherrschungsmöglichkeit erfolgsneutral abgebildet und führt zu einem Anstieg der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital. Nach dem Verlust der Beherrschungsmöglichkeit wird eine verbleibende Beteiligung zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. LeasingverhältnisseZu den Grundlagen und Methoden der Bilanzierung von Leasingverhältnissen verweisen wir auf Anhangangabe 2. 4. Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Ressourcenallokation und die Bewertung der Ertragskraft der Geschäftssegmente werden bei Bayer durch den Vorstand als Hauptentscheidungsträger wahrgenommen. Die Segment- und Regionenabgrenzung sowie die Auswahl der dargestellten Kennzahlen erfolgen in Übereinstimmung mit den internen Steuerungs- und Berichtssystemen ("Management Approach"). Es werden grundsätzlich dieselben Rechnungslegungsvorschriften zugrunde gelegt, wie sie für den Konzern in Anhangangabe [3] beschrieben sind. Der Bayer-Konzern besteht zum 31. Dezember 2019 aus den drei berichtspflichtigen Segmenten Crop Science, Pharmaceuticals und Consumer Health. Diese umfassen die folgenden Aktivitäten: Aktivitäten je SegmentB 4/1 scroll
Die operativen Geschäfte von Animal Health und der Currenta-Gruppe sind nicht mehr in der Segmentberichterstattung des fortzuführenden Geschäftsberücksichtigt, da sie gemäß IFRS 5 in das nicht fortgeführte Geschäft umgegliedert sind. Die Servicegesellschaft Currenta ist durch den Verkauf unserer Mehrheitsbeteiligung im November 2019 nicht mehr Teil des Bayer-Konzerns. Geschäftsaktivitäten, die keinem anderen Segment zugeordnet werden können, sind unter "Alle sonstigen Segmente" als Teil der "Überleitung" ausgewiesen. Hierzu zählen vor allem die Dienstleistungen der Business Services. Zudem sind Gewinne/Verluste aus der laufenden Neubewertung der Vermögenswerte und Schulden sowie des Eigenkapitals gemäß IAS 29 für die Bayer S.A. in Argentinien enthalten. Die Positionen in "Enabling Functions und Konsolidierung" als Teil der "Überleitung" umfassen im Wesentlichen die Bayer-Holding-Gesellschaften sowie "Leaps by Bayer", das sich auf die Entwicklung von entscheidenden, speziesübergreifenden Innovationen konzentriert. Darüber hinaus sind hier Mehr- oder Minderaufwendungen aus einer höheren oder niedrigeren Performance der Bayer-Aktie im Rahmen der konzernweiten langfristigen aktienbasierten Vergütung (Aspire) sowie die Konsolidierung der Intersegment-Umsatzerlöse (Geschäftsjahr 2019: 2,4 Mrd. €; Vorjahr: 2,4 Mrd. €) enthalten. Außerdem sind gewisse Haftungsverhältnisse, die nicht in Verbindung mit dem aktuellen Geschäft stehen, sowie Aufwendungen, Erträge, Vermögenswerte und Schulden aus den vergleichbaren Zentralfunktionen des akquirierten Monsanto-Konzerns inkludiert. Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt:
Kennzahlen nach SegmentenB 4/2 scroll
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Fortsetzung B 4/2 scroll
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Vorjahreswerte angepasst
1
Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". In den Segmentkennzahlen sind Leasingverhältnisse zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften auch nach Erstanwendung von IFRS 16 am 1. Januar 2019 im Konzernabschluss wie Operating-Leasingverhältnisse nach IAS 17 abgebildet. Die Auswirkungen auf die davon betroffenen Kennzahlen haben keine Relevanz für die Steuerung und die interne Berichterstattung an den Vorstand als Hauptentscheidungsträger. ÜberleitungsrechnungenDie nachfolgende Tabelle enthält die Überleitungsrechnung des EBITDA vor Sondereinflüssen, des EBIT vor Sondereinflüssen und des EBIT zum Ergebnis vor Ertragsteuern des Konzerns. Überleitung vom EBITDA vor Sondereinflüssen der Segmente zum Ergebnis vor Ertragsteuern des KonzernsB 4/3 scroll
Vorjahreswerte angepasst
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns". Informationen über geografische GebieteDie Außenumsätze nach Verbleib sowie die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen teilten sich regional wie folgt auf: Informationen über geografische GebieteB 4/4 scroll
Vorjahreswerte angepasst Informationen über wichtige KundenIm Geschäftsjahr 2019 und im Vorjahr wurden mit keinem Kunden mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Bayer-Konzerns getätigt. 5. Konsolidierungskreis und Beteiligungen5.1 Entwicklung des KonsolidierungskreisesDer Konsolidierungskreis entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt: Veränderung der Anzahl konsolidierter UnternehmenB 5.1/1 scroll
Im Rahmen der Übernahme des Consumer-Care-Geschäfts des USA-Konzerns Merck & Co., Inc., ist Bayer 2014 in eine strategische Kooperation mit Merck & Co., Inc., eingetreten, die als gemeinschaftliche Tätigkeit in den Konzernabschluss einbezogen wird. Bayer und Merck & Co., Inc., verpflichten sich gegenseitig, bei der Entwicklung, der Produktion, dem Lifecycle-Management und der Vermarktung von Wirkstoffen und Produkten auf dem Gebiet der Modulation von löslicher Guanylat-Zyklase (sGC) zusammenzuarbeiten. Mit Übernahme des Bayer-Geschäfts von verschreibungspflichtigen Dermatologika durch LEO Pharma A/S, Ballerup, Dänemark, wurde im Vorjahr das USA-Geschäft übertragen und in allen übrigen Ländern am 1. Juli 2019. Die Veräußerung des 60-prozentigen Anteils von Bayer am Chempark-Betreiber Currenta an von Macquarie Infrastructure and Real Assets (MIRA) geführte Fonds wurde am 29. November 2019 abgeschlossen und betrifft den wesentlichen Anteil der Unternehmensabgänge im Inland. Nach der Gründung von BlueRock Therapeutics als gemeinsamem Joint Venture mit Versant Ventures im Jahr 2016 hat Bayer die restlichen Unternehmensanteile in 2019 erworben und damit die vollständige Übernahme des nicht börsennotierten US-ansässigen Biotechnologieunternehmens abgeschlossen. Zusätzlich wurden zwölf assoziierte Unternehmen (Vorjahr: fünf) sowie fünf Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: zehn) im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt. Diese sind in Anhangangabe [16] erläutert. 2015 wurde die Flagship Ventures V Agricultural Fund, L.P., USA, erstmals im Konzernabschluss berücksichtigt und als assoziiertes Unternehmen eingestuft. Bayer hat trotz des Kapitalanteils von 99,9 % keine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen. Bayer kann jedoch einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben. Als assoziiertes Unternehmen wurde die Nanjing Baijingyu Pharmaceutical Co., Ltd., China, aufgrund der Vertretung von Bayer im Geschäftsführungs- und im Aufsichtsgremium eingestuft. Hierdurch kann Bayer trotz eines Stimmrechts- und Kapitalanteils von nur 15 % einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen ausüben. 62 Tochterunternehmen (Vorjahr: 67), davon ein strukturiertes Unternehmen (Vorjahr: eins) und zwölf assoziierte bzw. Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: 17) von insgesamt untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden nicht konsolidiert bzw. nicht zu ihrem Equity-Wert einbezogen, sondern stattdessen zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Finanzdaten der unwesentlichen Tochterunternehmen machten weniger als 0,1 % des Konzernumsatzes, weniger als 0,1 % des Eigenkapitals und weniger als 0,2 % der Bilanzsumme aus. Die Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und zum Anteilsbesitz des Bayer-Konzerns gemäß § 313 Absatz 2 HGB sowie die Liste der inländischen Tochterunternehmen, die im Geschäftsjahr 2019 von den Befreiungsvorschriften nach §§ 264 Absatz 3 HGB bzw. 264b HGB Gebrauch machten, sind Bestandteile des testierten und zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger eingereichten Konzernabschlusses. Zudem sind diese Informationen unter www.bayer.de/anteilsbesitz2019 abrufbar. 5.2 Akquisitionen und sonstige ErwerbeAkquisitionenAm 20. September 2019 hat Bayer seinen Anteil am Joint Venture BlueRock Therapeutics L.P., Cambridge, Massachusetts, USA, von 40,8 % auf 100 % erhöht. Bayer hat dafür eine Einmalzahlung von 201 Mio. € geleistet. Weitere Zahlungen von bis zu 325 Mio. € werden bei Erreichung vorab festgelegter forschungsbasierter Meilensteine fällig, für die eine Verbindlichkeit in Höhe von 185 Mio. € gebildet wurde. In der Folge wurde die Bilanzierung von der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung umgestellt. Aus der Neubewertung der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile ergab sich ein Betrag in Höhe von 296 Mio. €. Der sich nach Ausbuchung des Buchwerts nach der Equity-Methode ergebende Gewinn von 245 Mio. € wurde im Finanzergebnis erfasst. Die übertragene Gegenleistung entfiel auf einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 501 Mio. €, selbst erstelltes IP R&D in Höhe von 114 Mio. € und weitere Nettovermögenswerte in Höhe von 67 Mio. €. Der Geschäfts- oder Firmenwert entfällt im Wesentlichen auf das erwartete Innovationspotenzial. BlueRock Therapeutics ist dem Segment Pharmaceuticals zugeordnet und konzentriert sich auf die Entwicklung von Zelltherapien in den Bereichen Neurologie, Kardiologie und Immunologie unter Verwendung einer proprietären Plattform (CELL+GENE(tm) platform) für induzierte pluripotente Stammzellen (iPSC). Der seit dem Erstkonsolidierungszeitpunkt erwirtschaftete Umsatz des erworbenen Geschäfts betrug 0 €, das Ergebnis nach Steuern betrug -14 Mio. €. Wäre die zuvor genannte Akquisition bereits zum 1. Januar 2019 erfolgt, hätten sich aufgrund der Ausgestaltung des bisherigen Joint-Venture-Vertrags zur Gewinnrealisierung keine Auswirkungen auf die Umsatzerlöse, das Ergebnis nach Steuern oder das Ergebnis pro Aktie des Bayer-Konzerns ergeben. Am 21. Juni 2019 erwarb Bayer 28 % der Anteile an Century Therapeutics LLC, Philadelphia, Pennsylvania, USA. Der Kaufpreis betrug 129 Mio. €. Davon entfielen 67 Mio. € auf eine initiale Zahlung, während 62 Mio. € als Verbindlichkeit passiviert wurden. Bei Erreichen bestimmter Meilensteine wird eine weitere Zahlung in Höhe von 62 Mio. € fällig und der Anteil an Century Therapeutics LLC auf 36 % erhöht. Aufgrund des maßgeblichen Einflusses wird die Investition als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Das von Versant Ventures, San Francisco, USA, und Fujifilm Cellular Dynamics, Inc., Madison, USA, im Jahr 2018 gegründete Unternehmen entwickelt allogene Immunzelltherapien gegen Krebs. Die innovative Technologie beruht auf induzierten pluripotenten Stammzellen, die sich unbegrenzt selbst erneuern. Akquisitionen im VorjahrAm 7. Juni 2018 hat Bayer 100% der ausstehenden Aktien der Monsanto Company mit Sitz in St. Louis, Missouri, USA, erworben. Die Akquisition von Monsanto hat zwei starke Geschäfte zusammengebracht, die sich in hohem Maß ergänzen: das innovative chemische und biologische Pflanzenschutzportfolio von Bayer und das herausragende Wissen von Monsanto in den Bereichen Saatgut und Pflanzeneigenschaften. Monsanto besitzt u. a. Produktionsstätten in Luling, Muscatine und Soda Springs (USA), Antwerpen (Belgien), Zarate (Argentinien) und Camacari (Brasilien). Das Portfolio etablierter Marken umfasst u. a. DEKALB(tm), Asgrow(tm) und Roundup(tm). Der Kaufpreis in Höhe von 48.029 Mio. € entfiel im Wesentlichen auf immaterielle Vermögenswerte für Technologien im Bereich Saatgut und Pflanzeneigenschaften (Nutzungsdauer zwischen 9 und 30 Jahren), Herbizide (Nutzungsdauer von 20 Jahren) sowie digitale Plattformen (Nutzungsdauer von 15 Jahren), auf Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Marken (Nutzungsdauer zwischen 10 und 30 Jahren), Sachanlagen, Vorräte sowie einen Geschäfts- oder Firmenwert. Dem Unternehmensnamen "Monsanto" wurde kein Wert zugeteilt. Der Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet erwartete Synergien bei Verwaltungsprozessen und Infrastrukturen, u. a. Kosteneinsparungen in den Funktionen Vertrieb, Forschung und Entwicklung sowie allgemeine Verwaltung, und erwartete Umsatzsynergien durch das kombinierte Anbieten von Produkten. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht steuerlich abzugsfähig. Zur Finanzierung der Akquisition wurden u. a. im Juni 2018 die folgenden Anleihen mit einem Nominalvolumen von insgesamt 15 Mrd. USD und 5 Mrd. € begeben: Neu begebene AnleihenB 5.2/1 scroll
Im Rahmen der Akquisition wurden Anleihen im Nominalvolumen von 6,9 Mrd. USD von Monsanto übernommen. Die Kaufpreisallokation für Monsanto wurde im zweite Quartal 2019 abgeschlossen. Nach Anpassungen der Kaufpreisallokation im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich inklusive der Anpassungen bis zum zweiten Quartal 2019 die in der folgenden Tabelle dargestellten Auswirkungen auf Vermögen und Schulden: Erworbene Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert bei Erwerb sowie Anpassungen (Monsanto)B 5.2/2 scroll
Anpassungen der Kaufpreisallokation für Monsanto nach dem 31. Dezember 2018 hatten keine Auswirkungen auf das Ergebnis nach Ertragsteuern. Am 2. Mai 2018 hat Bayer seinen Anteil am Joint Venture Bayer Zydus Pharma Private Limited, Thane, Indien, von 50 % auf 75 % plus eine Aktie erhöht. Es wurde ein Kaufpreis in Höhe von 28 Mio. € vereinbart. Bayer ist verpflichtet, im Jahr 2021 die ausstehenden 25 % minus eine Aktie an Bayer Zydus Pharma zu übernehmen, und hat eine entsprechende Verpflichtung in Höhe von 9 Mio. € passiviert. In der Folge wurde die Bilanzierung von der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung umgestellt und es wurden 100 % der Anteile der Bayer Zydus Pharma konsolidiert. Aus der Neubewertung der bisher nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile ergab sich ein Betrag in Höhe von 18 Mio. €. Der sich nach Ausbuchung des Buchwerts nach der Equity-Methode ergebende Gewinn von 15 Mio. € wurde im Finanzergebnis erfasst. Der Kaufpreis entfiel vorrangig auf einen Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser wiederum basiert im Wesentlichen auf einer Kontrollprämie. Bayer Zydus Pharma ist in Kernsegmenten des indischen Pharmamarkts tätig mit dem Schwerpunkt auf Frauengesundheit, diagnostischer Bildgebung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetesbehandlung und Onkologie. Mit der Akquisition erhöht Bayer seine Präsenz im indischen Pharmamarkt. 5.3 Nicht fortgeführtes Geschäft, zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie DesinvestitionenNicht fortgeführtes GeschäftAm 20. August 2019 haben Bayer und Elanco Animal Health LLC (Elanco), Greenfield, Indiana, USA, einen Kaufvertrag geschlossen, demgemäß Elanco den Geschäftsbereich Animal Health für einen Kaufpreis von 6.845 Mio. € - vorbehaltlich transaktionstypischer Kaufpreisanpassungen - erwirbt. Die Summe besteht zu 4.791 Mio. € aus einer Barkomponente, die transaktionstypischen Kaufpreisanpassungen unterliegt. Hinzu kommen 2.053 Mio. € in Aktien von Elanco, basierend auf dem unbeeinflussten volumengewichteten 30-Tages-Durchschnittskurs zum 6. August 2019 in Höhe von 30,26 €. Der Wert der Aktienkomponente ist bis zu einer mengenmäßigen Abweichung von 7,5 % vertraglich abgesichert. Dies bedeutet, dass die Anzahl der Elanco-Aktien, die Bayer erhält, sich erhöht (reduziert), wenn der Aktienkurs sich innerhalb des Korridors zwischen 28,15 € und 32,71 € verringert (erhöht). Basierend auf dem Stichtagskurs der Elanco-Aktie zum 31. Dezember 2019 von 26,52 € würde der Wert der Aktienkomponente unter Berücksichtigung des entsprechenden Zeitwerts 1.868 Mio. € betragen. Basierend auf diesem Aktienkurs würde Bayer 73 Mio. Elanco-Aktien erhalten. Am 29. November 2019 hat Bayer die Veräußerung seiner Anteile am Chemieparkbetreiber Currenta abgeschlossen. Am 6. August 2019 hatte Bayer einen Vertrag geschlossen, nach dem der Anteil an Currenta an InfraChem Holdings S.à.r.l. Luxemburg, Luxemburg, veräußert werden sollte. InfraChem Holdings S.à.r.l. ist eine von Macquarie Infrastructure and Real Assets geführte Gesellschaft. Currenta managt und betreibt Infrastruktur, Energieversorgung und weitere wesentliche Dienstleistungen in den Chemieparks in Leverkusen, Dormagen und Krefeld-Uerdingen. Der vorläufige Verkaufspreis für Bayers Anteil an Currenta beträgt 1.104 Mio. €. Zusätzlich veräußerte Bayer ein Immobilien- und Infrastrukturportfolio für 180 Mio. € an Currenta. Im desinvestierten Nettovermögen waren insbesondere Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.584 Mio. € enthalten. Der vorläufige Veräußerungsgewinn beträgt 1.637 Mio. €. Ab dem dritten Quartal 2019 sowie für alle Vorperioden werden Animal Health und Currenta in der Gewinn- und Verlustrechnung als nicht fortgeführtes Geschäft ausgewiesen. Im Einzelnen setzte sich das Ergebnis aus dem nicht fortgeführten Geschäft wie folgt zusammen: Gewinn- und Verlustrechnung aus nicht fortgeführtem GeschäftB 5.3/1 scroll
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Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns" Die Kapitalflüsse des nicht fortgeführten Geschäfts setzten sich wie folgt zusammen: Kapitalflüsse aus nicht fortgeführtem GeschäftB 5.3/2 scroll
Da den nicht fortgeführten Geschäften keine Zahlungsmittel zuzuordnen sind, werden die erwirtschafteten Zahlungsmittel im Finanzierungshaushalt wieder abgeführt. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und VerbindlichkeitenNachfolgend sind die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dargestellt, die im Wesentlichen die an Elanco zu veräußernden Geschäfte enthalten: Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und VerbindlichkeitenB 5.3/3 scroll
Im Vorjahr waren in den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im Wesentlichen die in den USA an LEO Pharma veräußerten Geschäfte enthalten. DesinvestitionenAm 13. Dezember 2019 haben Bayer und CRISPR Therapeutics AG, Zug, Schweiz, vereinbart, ihre Zusammenarbeit im Joint Venture Casebia, das 2015 gegründet worden war, zu beenden. Als Teil der Vereinbarung übertrug Bayer seine Anteile an dem Joint Venture auf CRISPR und erhielt Ko-Vermarktungsrechte sowie eine Zahlung von 14 Mio. €. Außerdem muss eine von Bayer zugesagte, aber ausstehende Kapitaleinlage in Höhe von 59 Mio. €, die zuvor passiviert war, nicht mehr geleistet werden. Am 1. November 2019 hat Bayer die Veräußerung seines Dr.-Scholl's(tm)-Geschäfts abgeschlossen. Am 19. Juli 2019 hatte Yellow Wood Partners LLC, Boston, USA, eine Vereinbarung zum Erwerb des Dr.-Scholl's(tm)-Geschäfts von Bayer unterzeichnet. Gemäß IFRS 5 wurden die mit dem Geschäft verbundenen Vermögenswerte und Schulden seit dem zweiten Quartal 2019 als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Auf die Veräußerungsgruppe wurden Wertminderungen in Höhe von 429 Mio. € ergebniswirksam erfasst, davon 208 Mio. € auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Der vorläufige Kaufpreis beträgt 516 Mio. € und entspricht dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens. Am 30. August 2019 hat Bayer den Verkauf des Coppertone(tm)-Geschäfts an die Beiersdorf AG, Hamburg, Deutschland, abgeschlossen. Die beiden Unternehmen hatten im Mai 2019 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Gemäß IFRS 5 wurden die mit dem Geschäft verbundenen Vermögenswerte und Schulden im zweiten Quartal 2019 als zur Veräußerung gehalten ausgewiesen. Der vorläufige Kaufpreis beträgt 501 Mio. € und entspricht dem Buchwert des abgehenden Nettovermögens. Am 27. Juli 2018 hatte Bayer die Verträge zum Verkauf des Geschäfts mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten mit dem Käufer LEO Pharma A/S, Ballerup, Dänemark, unterzeichnet. Am 4. September 2018 wurde das Geschäft mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten des Segments Consumer Health in den USA auf den Käufer LEO Pharma A/S, Ballerup, Dänemark, übertragen. Der finale Kaufpreis betrug 58 Mio. €, der finale Veräußerungsgewinn 35 Mio. €. Das verbliebene, globale Geschäft außerhalb der USA wurde am 1. Juli 2019 auf den Käufer übertragen. Das veräußerte Portfolio umfasst verschreibungspflichtige Marken wie u. a. Advantan(tm), Skinoren(tm) und Travocort(tm). Der finale Kaufpreis beträgt 617 Mio. €, der finale Veräußerungsgewinn 347 Mio. €. Desinvestitionen im VorjahrAm 13. Oktober 2017 hatte Bayer im Rahmen der Übernahme von Monsanto eine Vereinbarung über den Verkauf bestimmter Crop-Science-Geschäfte mit der BASF SE, Ludwigshafen, Deutschland, geschlossen. Der Abschluss für alle Transaktionen, mit der Ausnahme des Gemüsesaatgut-Geschäfts, fand am 1. August 2018 statt. Der Abschluss der Veräußerung des Gemüsesaatgut-Geschäfts erfolgte am 16. August 2018. Der Verkauf der Crop-Science-Geschäfte an BASF umfasst weitere signifikante Leistungsversprechen von Bayer, die entsprechend den Auflagen der Kartellbehörden über mehrere Jahre nach dem Verkaufszeitpunkt erfüllt werden. Ebenfalls entsprechend den Auflagen der Kartellbehörden erfolgen die Lieferungen im Rahmen der Supply Agreements (Fertigprodukte und Wirkstoffe) zu Preisen basierend auf den jeweiligen variablen Kosten. Auf der Grundlage handelsüblicher Verkaufspreise wurde eine Vertragsverbindlichkeit von 0,2 Mrd. € ermittelt und angesetzt, welche im Zuge der Erbringung der Leistungen aufgelöst wird. Der von BASF final erhaltene Kaufpreis beträgt 7,4 Mrd. €, der Veräußerungsgewinn vor Steuern 4,0 Mrd. €. Das desinvestierte Nettovermögen betrug 2,8 Mrd. € und entfiel im Wesentlichen auf Sachanlagen, einen Geschäfts- oder Firmenwert sowie andere Vermögenswerte und Rückstellungen. Am 30. Juni 2018 hat das Segment Pharmaceuticals sein MK-Generika-Geschäft in Mittelamerika und der Karibik an den Käufer Tecnoquímicas S.A., Cali, Kolumbien, veräußert. Das veräußerte Geschäft beinhaltet die Produktionsstätte Bonima in El Salvador. Der Basiskaufpreis betrug 44 Mio. €. Ende September 2017 hat Bayer die faktische Kontrolle über Covestro abgegeben und Covestro entkonsolidiert. Covestro erfüllte ab dem Verlust der Kontrolle bis einschließlich zum zweiten Quartal 2018 die Voraussetzungen für den Ausweis als nicht fortgeführtes Geschäft. Im Rahmen des Verkaufs von Covestro-Aktien in 2017 war die Bayer AG derivative Kontrakte eingegangen. Aus diesen Kontrakten resultierten bis ins zweite Quartal 2018 Kursgewinne von 8 Mio. €. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung6. UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse stiegen gegenüber 2018 um 6.803 Mio. € bzw. 18,5 % auf 43.545 Mio. €. Die Umsätze werden im Wesentlichen aus Produktlieferungen und Lizenzen erzielt und ihre Entwicklung nach Segmenten sowie nach geografischen Gebieten ist aus der Übersicht in der Anhangangabe [4] ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 1.685 Mio. € (Vorjahr: 664 Mio. €) erfasst, die ursächlich mit bereits in Vorjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen in Zusammenhang stehen. Diese Umsatzerlöse ergaben sich im Wesentlichen aus der Auslizenzierung von Nutzungsrechten mit umsatzbasierten Entgelten sowie aufgrund von Anpassungen von Rückerstattungsverbindlichkeiten für zu erwartende Produktrückgaben und zu gewährende Rabatte. Vertraglich vereinbarte Umsatzvolumina, die zum 31. Dezember 2019 auf noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen entfallen, werden unter Berücksichtigung erwarteter Erlösminderungen voraussichtlich wie folgt erfolgswirksam: Noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordneter TransaktionspreisB 6/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst In der vorherigen Darstellung werden nur solche Kundenverträge berücksichtigt, die eine ursprüngliche Vertragslaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Vertragsverbindlichkeiten ergeben sich im Wesentlichen aus den Vorauszahlungen von Kunden für Produktlieferungen und werden überwiegend innerhalb eines Jahres als Umsatz erfasst. Im Rahmen der Übernahme von Monsanto wurden Teile des Crop-Science-Geschäfts an BASF übertragen, wobei Kaufpreisanteile aufgrund noch zu erdienender Entgeltanteile als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt werden. Weitere wesentliche Bestandteile der Vertragsverbindlichkeiten sind bereits erhaltene Meilensteinzahlungen für Auslizenzierungen von Zugangsrechten. Die aus dem letztgenannten Sachverhalt resultierenden Vertragsverbindlichkeiten werden über mehr als fünf Jahre als Umsatz erfasst. Die Veränderung der Vertragsverbindlichkeiten ist auf folgende Faktoren zurückzuführen: Entwicklung VertragsverbindlichkeitenB 6/2 scroll
Die gesondert als Rückerstattungsverbindlichkeiten ausgewiesenen Beträge für Rabatte beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 8,5 % der gesamten Umsatzerlöse (Vorjahr: 8,9 %). Die Rückerstattungsverbindlichkeiten für Produktrückgaben beliefen sich für das Geschäftsjahr 2019 auf 1,3 % der gesamten Umsatzerlöse (Vorjahr: 1,3 %). 7. Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche ErträgeB 7/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst In den Gewinnen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten ist ein Verkaufserlös von 347 Mio. € enthalten, der im Rahmen des Verkaufs des Geschäfts mit verschreibungspflichtigen Dermatologieprodukten an LEO Pharma A/S, Ballerup, Dänemark, erzielt wurde (Segment Consumer Health). Der Verkauf von zwei Wirkstoffen im Segment Crop Science erbrachte einen weiteren Gewinn von 59 Mio. €. Aus dem Verkauf mehrerer kleinerer Marken bei Consumer Health konnte ein Gewinn in Höhe von 35 Mio. € erzielt werden. Weiterhin erbrachte der Verkauf von aktivierten Transferrechten bei der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, Deutschland, einen Gewinn in Höhe von 32 Mio. € (alle sonstigen Segmente). In den übrigen betrieblichen Erträgen sind Versicherungserträge in Höhe von 255 Mio. € enthalten. Von diesen entfielen 202 Mio. € auf Versicherungserstattungen für den Rechtsfall Xarelto im Segment Pharmaceuticals. Demgegenüber stand ein Aufwand von 27 Mio. € aus der Eigenbeteiligung der Bayer-Tochter Pandias Re AG, Luxemburg, als Teil des Versicherungskonsortiums. Weiterhin wurde hier per saldo ein Ertrag aus der laufenden Hyperinflationierung nicht monetärer Vermögenswerte und Schulden sowie des Eigenkapitals in Höhe von 34 Mio. € ausgewiesen. 8. Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige betriebliche AufwendungenB 8/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Von den Verlusten aus Ausbuchungen und Wertberichtigungen von Forderungen entfielen 64 Mio. € auf Wertberichtigungen von Forderungen in Brasilien. In den übrigen betrieblichen Aufwendungen sind Wertminderungen in Höhe von 208 Mio. € enthalten, die im Rahmen der Desinvestition der Marke Dr. Scholl's(tm) auf den anteilig abgehenden Geschäfts- oder Firmenwert entfielen (Segment Consumer Health). Weiterhin wirkte ein Aufwand von 58 Mio. € aus der nachträglichen finalen Anpassung des Kaufpreises im Zusammenhang mit den Desinvestitionen an BASF ergebnismindernd. Der übrige Betrag setzte sich aus einer Vielzahl im Einzelnen unwesentlicher Sachverhalte in den Tochterunternehmen zusammen. Bezüglich der rechtlichen Risiken verweisen wir auf Anhangangabe [30], 9. Personalaufwand und MitarbeiterDer Personalaufwand erhöhte sich im Jahr 2019 für das fortzuführende Geschäft um 1.010 Mio. € auf 11.788 Mio. € (Vorjahr: 10.778 Mio. €). Der Anstieg des Personalaufwands ist im Wesentlichen auf die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der Mitarbeiter des akquirierten Agrargeschäfts sowie die Zuführungen zu Rückstellungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen zurückzuführen. PersonalaufwandB 9/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Beträge, die sich aus der Aufzinsung der Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben, sind als Bestandteil des Finanzergebnisses unter den sonstigen finanziellen Aufwendungen ausgewiesen (Anhangangabe [10.3]). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten teilte sich wie folgt auf die Funktionsbereiche auf: MitarbeiterB 9/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Anzahl der Mitarbeiter (Festanstellungen und befristete Arbeitsverhältnisse) wird in Vollzeitbeschäftigte (FTE) umgerechnet dargestellt. Teilzeitbeschäftigte werden dabei gemäß ihrer vertraglichen Arbeitszeit proportional berücksichtigt. Auszubildende sind in dieser Kennzahl nicht enthalten. 10. FinanzergebnisDas Finanzergebnis belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf -1.309 Mio. € (Vorjahr: -1.568 Mio. €) und setzte sich aus 160 Mio. € at-equity-Ergebnis (Vorjahr: 68 Mio. €), 1.944 Mio. € finanziellen Aufwendungen (Vorjahr: 2.544 Mio. €) und 475 Mio. € finanziellen Erträgen (Vorjahr: 908 Mio. €) zusammen. Details zu den einzelnen Kategorien des Finanzergebnisses sind im Folgenden dargestellt. 10.1 BeteiligungsergebnisDas Beteiligungsergebnis setzte sich wie folgt zusammen: BeteiligungsergebnisB 10.1/1 scroll
Das Ergebnis aus at-equity bewerteten Beteiligungen beinhaltete im Wesentlichen das at-equity-Ergebnis in Höhe von 200 Mio. € (Vorjahr: -26 Mio. €) aus den BlueRock-Gemeinschaftsunternehmen sowie -31 Mio. € aus der Casebia-Gruppe (Vorjahr: -22 Mio. €). In dem at-equity-Ergebnis aus der BlueRock-Beteiligung ist ein Gewinn in Höhe von 246 Mio. € enthalten, der aus der Neubewertung der bis September 2019 nach der Equity-Methode bilanzierten Anteile resultierte. Nach dem Erwerb der restlichen Anteile wurde die Bilanzierung von der Equity-Methode auf Vollkonsolidierung umgestellt. In 2018 beinhaltete das at-equity Ergebnis darüber hinaus das anteilige at-equity-Ergebnis in Höhe von 103 Mio. € aus der Covestro-Beteiligung, die bis Mai 2018 als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Bayer-Konzernabschluss einbezogen wurde. Die übrigen Aufwendungen aus Beteiligungen beinhalteten die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Covestro-Beteiligung, die seit Mai 2018 als Eigenkapitalinstrument ausgewiesen wird. Die Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen in 2018 beinhalteten den Gewinn aus dem Teilverkauf der Covestro-Beteiligung. Die übrigen Erträge aus Beteiligungen beinhalteten die Dividendenzahlung in Höhe von 31 Mio. € aus der Covestro-Beteiligung. Weitere Erläuterungen zu den at-equity bilanzierten Beteiligungen finden sich in der Anhangangabe [16], 10.2 ZinsergebnisDas Zinsergebnis setzte sich wie folgt zusammen: ZinsergebnisB 10.2/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst 10.3 Sonstige finanzielle Aufwendungen und ErträgeDie sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträge setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle Aufwendungen und ErträgeB 10.3/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen beinhaltete Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von 159 Mio. € (Vorjahr: 144 Mio. €) sowie Aufzinsungs- und Zinsänderungseffekte aus sonstigen Rückstellungen und entsprechenden Vermögensüberdeckungen in Höhe von -114 Mio. € (Vorjahr: -33 Mio. €). Die Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen enthielten 595 Mio. € (Vorjahr: 535 Mio. €) Aufzinsungsaufwand aus Versorgungszusagen und 436 Mio. € (Vorjahr: 391 Mio. €) Zinsertrag aus Planvermögen. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der im Juni 2017 begebenen Schuldverschreibungen (Umtauschanleihe) in Höhe von -3 Mio. € (Vorjahr: 230 Mio. € Ertrag) wurden in den übrigen finanziellen Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Entkonsolidierung der Bayer S.A., Venezuela, zum 30. September 2018 ergab sich ein Währungsumrechnungsverlust im Kursergebnis von 132 Mio. €. Die übrigen finanziellen Aufwendungen in 2018 enthielten Bereitstellungsprovisionen sowie weitere Gebühren in Höhe von 124 Mio. € im Zusammenhang mit der syndizierten Bankfinanzierung für die Akquisition von Monsanto. 11. SteuernDie Steueraufwendungen gliederten sich nach ihrer Herkunft wie folgt: Steueraufwendungen nach HerkunftB 11/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die sonstigen Steuern enthalten im Wesentlichen Steuern auf Grundstücke, Kraftfahrzeuge sowie andere indirekte Steuern und werden in den jeweiligen Funktionskosten erfasst. Die latenten Steuerabgrenzungen resultierten aus den folgenden Bilanzpositionen: Latente Steuerforderungen und -VerbindlichkeitenB 11/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge führte im Jahr 2019 zu einer Minderung der laufenden Ertragsteuern um 162 Mio. € (Vorjahr: 157 Mio. €). Durch die Berücksichtigung von Steuergutschriften konnten die laufenden Ertragsteuern um 278 Mio. € (Vorjahr: 78 Mio. €) reduziert werden. Von den gesamten Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 10.446 Mio. €, davon Zinsvorträge 189 Mio. € (Vorjahr: 8.677 Mio. €, davon Zinsvorträge 174 Mio. €), können voraussichtlich Beträge von 3.772 Mio. €, davon Zinsvorträge 0 Mio. € (Vorjahr: 4.254 Mio. €, davon Zinsvorträge 0 Mio. €), innerhalb eines angemessenen Zeitraums genutzt werden. Der Anstieg der Verlust- und Zinsvorträge resultiert im Wesentlichen aus der allgemeinen Geschäftsentwicklung in Deutschland und den USA. Auf die voraussichtlich nutzbaren Verlust- und Zinsvorträge wurden aktive latente Steuern in Höhe von 570 Mio. € (Vorjahr: 540 Mio. €) gebildet. Für Verlust- und Zinsvorträge in Höhe von 6.674 Mio. €, davon Zinsvorträge 189 Mio. € (Vorjahr: 4.422 Mio. €, davon Zinsvorträge 174 Mio. €), bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Wäre eine Nutzbarkeit der Verlust- und Zinsvorträge in voller Höhe möglich, hätten theoretisch aktive latente Steuern in Höhe von 412 Mio. € (Vorjahr: 378 Mio. €) angesetzt werden müssen. Steuergutschriften in Höhe von 423 Mio. € (Vorjahr: 483 Mio. €) wurden als aktive latente Steuern ausgewiesen. Die Minderung in den Steuergutschriften resultiert im Wesentlichen aus der Nutzung derselben innerhalb der konsolidierten US-Steuergruppe. Für Steuergutschriften in Höhe von 65 Mio. € (Vorjahr: 32 Mio. €) bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit, weshalb hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Verfallbarkeit nicht nutzbarer Steuergutschriften sowie steuerlicher Verlust- und ZinsvorträgeB 11/3 scroll
Im Jahr 2019 bestanden in Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 1.569 Mio. € (Vorjahr: 1.487 Mio. €). Sie wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften zukünftig von steuerlichen Gewinnen oder von ausreichend zu versteuernden temporären Differenzen ausgegangen wird. Auf geplante Dividendenausschüttungen von Tochterunternehmen wurden im Berichtsjahr 16 Mio. € (Vorjahr: 44 Mio. €) passive latente Steuern angesetzt. Für Differenzen aus thesaurierten Ergebnissen von Tochterunternehmen in Höhe von 17.557 Mio. € (Vorjahr: 15.827 Mio. €) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne auf unbestimmte Zeit reinvestiert werden sollen. Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand (2019: 184 Mio. €; Vorjahr: -61 Mio. €) sowie dem erwarteten und dem effektiven Steuersatz im Konzern stellten sich wie folgt dar: SteuerüberleitungsrechnungB 11/4 scroll
Vorjahreswerte angepasst
1
Der erwartete Steueraufwand ergibt sich bei Anwendung eines gewichteten erwarteten
Durchschnittssteuersatzes auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns. Dieser Durchschnittssatz
wurde aus den erwarteten Steuersätzen der einzelnen Konzerngesellschaften ermittelt. Die sonstigen Steuereffekte resultieren im Wesentlichen aus dem Wechsel der Bilanzierungsmethodik für das Investment in BlueRock Therapeutics L.P. von der Equity-Methode auf die Vollkonsolidierung in Höhe von -65 Mio. € sowie aus Steuergutschriften in Höhe von -109 Mio. €. Im Steueraufwand des Vorjahres waren Einmaleffekte in den sonstigen Steuereffekten in Höhe von 175 Mio. € aufgrund der Integration von Monsanto in die gesellschaftsrechtlichen Strukturen von Bayer sowie 140 Mio. € enthalten, die aus der Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert von Consumer Health resultieren. 12. Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes ErgebnisDie den nicht beherrschenden Anteilen zustehenden Gewinne beliefen sich auf 19 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €), die entsprechenden Verluste auf 0 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Die Gewinne entfielen im Wesentlichen auf die BCS Limited, Indien. 13. Ergebnis je AktieDas Ergebnis pro Aktie wird nach IAS 33 mittels Division des auf die Aktionäre der Bayer AG entfallenden Periodenergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien ermittelt. Zum Ende der Berichtsperiode waren keine verwässernden Finanzinstrumente im Umlauf, weshalb das verwässerte Ergebnis je Aktie dem unverwässerten Ergebnis je Aktie entspricht. Im November 2016 platzierte Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Mrd. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft. Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien erhöht sich nach IAS 33.23 ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Pflichtwandelanleihe und ist bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie zu berücksichtigen. Die einzubeziehende gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien basiert dabei auf dem Höchstumtauschverhältnis, das sich aus dem finalen Mindestwandlungspreis von 80,15 € ergibt. Eine Bereinigung um Finanzierungsaufwendungen der Pflichtwandelanleihe erfolgt nicht, da die Zinskomponente bei Platzierung der Pflichtwandelanleihe erfolgsneutral erfasst wurde. Die Pflichtwandelanleihe wurde am 22. November 2019 fällig. Dadurch wurden insgesamt 49.832.614 neue Aktien ausgegeben. Der finale Wandlungspreis pro Aktie lag bei 80,15 €. Für weitere Details zur Pflichtwandelanleihe wird auf Anhangangabe [21] verwiesen. Ergebnis je AktieB 13/1 scroll
Erläuterungen zur Bilanz14. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt: Entwicklung immaterielle VermögenswerteB 14/1 scroll
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Vorjahreswerte angepasst Im Segment Crop Science ergab sich eine Wertminderung in Höhe von 21 Mio. € für einen immateriellen Vermögenswert aus dem Bereich Insektizide. Hintergrund war eine Straffung des Produktportfolios. Im Segment Consumer Health wurde vor der Bildung der Veräußerungsgruppe nach IFRS 5 für die Veräußerung der Consumer Health Marke Dr. Scholl's(tm) aus dem Bereich Fußpflege eine Wertminderung in Höhe von 429 Mio. € erfasst, wovon 208 Mio. € auf den Geschäfts- oder Firmenwert und 221 Mio. € auf die Marke entfielen. Der Buchwert überstieg den Verkaufserlös. Eine Zuschreibung in Höhe von 211 Mio. € ergab sich dagegen auf Basis der jährlichen Werthaltigkeitsprüfungen bei der Marke Claritin(tm) im Bereich Allergien, insbesondere durch gesunkene Kapitalkosten. Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt: Entwicklung immaterielle Vermögenswerte (Vorjahr)B 14/2 scroll
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Vorjahreswerte angepasst Die für die Werthaltigkeitsprüfungen der Geschäfts- oder Firmenwerte 2018 und 2019 verwendeten Wachstumsraten und Kapitalkostensätze können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Parameter WerthaltigkeitsprüfungB 14/3 scroll
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfungen für die Geschäfts- oder Firmenwerte wird der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten berechnet. Im Berichtsjahr wurde keine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen (Vorjahr: 1.547 Mio. € bei Consumer Health). Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse bei der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts in den Segmenten Pharmaceuticals und Consumer Health wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt angenommen. Die Sensitivitätsanalyse kam zu dem Ergebnis, dass sich für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Consumer Health bei einer Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 % oder einer Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um 10 % kein Wertminderungsbedarf (Vorjahr: 1,1 Mrd. €) ergeben würde und sich bei einer Minderung der langfristigen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt ebenfalls kein Wertminderungsbedarf (Vorjahr: 0,6 Mrd. €) ergeben würde. Die Division Crop Science operiert in einem volatilen Marktumfeld mit einem robusten langfristigen Wachstumstrend, welcher sich insbesondere auf eine wachsende Weltbevölkerung, schrumpfende Anbauflächen pro Kopf sowie die eigene Innovationsstärke von Crop Science stützt. Für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts wird eine mittelfristige Markterholung unterstellt, welche zu einem eingeschwungenen Zustand führt, auf welchem die Berechnung der ewigen Rente basiert. Für den Detailplanungszeitraum werden eine durchschnittliche Wachstumsrate des Umsatzes von 4 % sowie eine Steigerung der EBITDA-Marge vor Sondereinflüssen (Zur Definition siehe A 2.3 "Alternative Leistungskennzahlen des Bayer-Konzerns") auf 30 % angenommen. Bei einer Minderung des Cashflows um 8,0 %, einem Anstieg der gewichteten Kapitalkosten um 0,5 Prozentpunkte oder einer Verringerung der langfristigen Wachstumsrate um 0,5 Prozentpunkte würde der erzielbare Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts von Crop Science seinem Buchwert entsprechen. Die Ebenen, auf denen die Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt werden, sind in Anhangangabe [3] erläutert. Für den Bayer-Konzern wesentliche immaterielle Vermögenswerte ohne reguläre Abschreibung und Geschäfts- oder Firmenwerte sind den folgenden Segmenten zugeordnet: Immaterielle Vermögenswerte ohne reguläre AbschreibungB 14/4 scroll
Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 waren unter den immateriellen Vermögenswerten ohne reguläre Abschreibung F&E-Projekte mit einem Betrag von 5.491 Mio. € (Vorjahr: 5.207 Mio. €) aktiviert. Als weiterer immaterieller Vermögenswert ohne reguläre Abschreibung wird das im Jahr 1994 für die Region Nordamerika zurückerworbene "Bayer-Kreuz" berücksichtigt, das infolge von Reparationsleistungen nach dem Ersten Weltkrieg an die USA und Kanada fiel. Der Zeitraum, über den dieser Firmenname ökonomischen Nutzen stiftet, ist nicht bestimmbar, da die fortwährende Nutzung durch den Bayer-Konzern beabsichtigt ist. Das "Bayer-Kreuz" ist mit einem Buchwert von 108 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio. €) aktiviert. 15. SachanlagenDie Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt: Entwicklung SachanlagenB 15/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Bei den Sachanlagen wurden Wertminderungen in Höhe von 692 Mio. € vorgenommen. Darin enthalten waren insbesondere Wertminderungen im Segment Crop Science in Höhe von 522 Mio. € für die Produktionsanlagen Dicamba (Bereich Herbizide) aufgrund höherer Investitionsvolumina und einer erwarteten unvorteilhaften Entwicklung von Absatzmengen angesichts zusätzlicher Kapazitäten im Markt sowie reduzierter bzw. verzögerter Absatzpotenziale insbesondere in Argentinien. Bei Pharmaceuticals konnte im Rahmen der Veräußerung einer Anlage im Bau aufgrund der spezifischen Eigenschaften der veräußerten Anlage der Buchwert der Anlage nicht erzielt werden, weshalb eine Wertminderung in Höhe von 116 Mio. € erforderlich war. Im Berichtsjahr wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 45 Mio. € als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten qualifizierter Vermögenswerte in den Sachanlagen aktiviert (Vorjahr: 55 Mio. €). Der dabei angewandte Finanzierungskostensatz betrug im Durchschnitt 3,0 % (Vorjahr: 3,5 %). In den Sachanlagen sind Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.273 Mio. € aktiviert. Zu den Leasingverhältnissen siehe Anhangangabe [28]. Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt: Entwicklung Sachanlagen (Vorjahr)B 15/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienZum 31. Dezember 2019 betrug der Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 96 Mio. € (Vorjahr: 96 Mio. €). Der beizulegende Zeitwert dieser Immobilien betrug 444 Mio. € (Vorjahr: 383 Mio. €). Aus der Vermietung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultierten Mieterträge von 16 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen von 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €). 16. Anteile an at-equity bewerteten BeteiligungenIn dem Konzernabschluss wurden zwölf assoziierte Unternehmen (Vorjahr: fünf) und fünf Gemeinschaftsunternehmen (Vorjahr: zehn) nach der Equity-Methode bilanziert. Die Liste der Gesellschaften ist unter www.bayer.de/anteilsbesitz2019 abrufbar. Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der aggregierten Ergebnisdaten und der aggregierten Buchwerte der at-equity bilanzierten assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen (ohne Covestro-Gruppe): Ergebnisdaten und Buchwerte at-equity bewerteter UnternehmenB 16/1 scroll
Angaben zur Covestro-GruppeBis Mai 2018 wurde die Covestro-Beteiligung als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Bayer-Konzernabschluss einbezogen. Diverse Aktienveräußerungen führten zum Verlust des maßgeblichen Einflusses auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen von Covestro. Daraus resultierte auch ein Wechsel der Bilanzierungsmethode. Seit Mai 2018 weist Bayer die Covestro-Beteiligung als Eigenkapitalinstrument aus. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 betrug das Equity-Ergebnis der Covestro-Gruppe 103 Mio. €. 17. Sonstige finanzielle VermögenswerteDie sonstigen finanziellen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle VermögenswerteB 17/1 scroll
Die Kategorie "AC" enthielt Anlagen bei Banken in Höhe von 630 Mio. € (Vorjahr: 270 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste erfasst. Die Schuldtitel der Kategorie "FVTPL" enthielten ein Gründungsstockdarlehen in Höhe von 652 Mio. € (Vorjahr: 643 Mio. €) und ein Genussrechtskapital in Höhe von 154 Mio. € (Vorjahr: 152 Mio. €) gegenüber der Bayer-Pensionskasse VVaG (Bayer-Pensionskasse). Darüber hinaus waren Anlagen in Geldmarktfonds in Höhe von 634 Mio. € (Vorjahr: 598 Mio. €) enthalten. Die Eigenkapitaltitel der Kategorie "FVTPL" enthielten die Beteiligung an der Covestro AG. In den Eigenkapitaltiteln der Kategorie "FVTOCI" waren folgende Beteiligungen enthalten: Eigenkapitalinstrumente, zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral bewertetB 17/2 scroll
Im Berichtsjahr sind ebenso wie im Vorjahr keine wesentlichen Beteiligungen abgegangen und es sind keine wesentlichen Dividenden eingenommen worden. Nähere Erläuterungen der Forderungen aus Derivaten werden in Anhangangabe [27] gegeben. 18. VorräteDie Vorräte setzten sich wie folgt zusammen: VorräteB 18/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Wertberichtigungen auf Vorräte, die in den Herstellungskosten ausgewiesen werden, entwickelten sich folgendermaßen: Wertberichtigungen auf VorräteB 18/2 scroll
In den Umsatzkosten waren als Aufwand erfasste Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten in Höhe von 13.486 Mio. € (Vorjahr: 10.375 Mio. €) enthalten. 19. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen betrugen zum Bilanzstichtag 11.678 Mio. € (Vorjahr: 11.714 Mio. €) und verteilten sich auf folgende Regionen bzw. Länder: Forderungen aus Lieferungen und LeistungenB 19/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen im Wesentlichen ausstehende Beträge aus verschiedenen Kundengruppen und Vertriebskanälen (z. B. Händler und Einzelhändler für alle Unternehmensbereiche, Apotheken für Pharma und Consumer Health, Landwirte für Crop Science). Die Gesellschaft ist bei ihren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einem Kreditrisiko ausgesetzt, weist jedoch keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken auf, da das Risiko auf eine große Anzahl von Gegenparteien und Kunden verteilt ist. Die nicht wertgeminderten Forderungen wurden auf der Grundlage etablierter Kreditmanagementprozesse und individueller Einschätzungen der Kundenrisiken als einziehbar eingestuft. In den erfassten Wertminderungen war zum Ende des Berichtszeitraums eine angemessene Risikovorsorge enthalten. Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthielten Forderungen in Höhe von 436 Mio. € (Vorjahr: 540 Mio. €) aus der Auslizenzierung von Nutzungsrechten an Technologien an einen Kunden, die mit der Akquisition von Monsanto erworben wurden. Die Bruttowerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - BruttowerteB 19/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - WertberichtigungenB 19/3 scroll
Die Aufteilung nach Wertberichtigungsquoten stellte sich wie folgt dar: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - erwartete VerlustquotenB 19/4 scroll
Die Forderungen gegenüber staatlichen Institutionen des Gesundheitswesens, insbesondere in Griechenland, Italien, Portugal und Spanien, stehen aufgrund der Staatsschuldenkrise unter besonderer Beobachtung. Auch wenn bei diesen Forderungen in den Jahren 2019 und 2018 keine wesentlichen Zahlungsausfälle eingetreten sind, könnte die weitere Entwicklung in diesen Ländern dazu führen, dass Zahlungen nicht fristgerecht geleistet werden oder teilweise ausfallen. Dies könnte zur Folge haben, dass Wertberichtigungen im Rahmen einer Neubewertung aufgrund neuer Ereignisse zu erfassen wären, die über der bisher bilanzierten Vorsorge liegen. Gegenüber staatlichen Institutionen des Gesundheitswesens bestanden in den oben angegebenen Ländern am Jahresende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt 103 Mio. € (Vorjahr: 103 Mio. €). Für die Segmente Pharmaceuticals, Consumer Health und Animal Health besteht im Rahmen eines globalen Kreditversicherungsprogramms durch eine sogenannte Excess of Loss Policy eine Absicherung. Über 80 % der Forderungen dieser Segmente sind bis zu einer maximalen jährlichen Entschädigungszahlung in Höhe von 150 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €) abgesichert. Für das Segment Crop Science (ohne das neu erworbene Monsanto-Geschäft) besteht ebenfalls eine globale Excess of Loss Policy. In diesem globalen Kreditversicherungsprogramm sind über 80% der Forderungen bis zu einer maximalen jährlichen Entschädigungszahlung in Höhe von 300 Mio. € (Vorjahr: 300 Mio. €) abgesichert. Für das neu erworbene Monsanto-Geschäft bestehen in einzelnen Ländern lokale Kreditversicherungsverträge. Daneben waren Forderungen durch Anzahlungen, Akkreditive, Bürgschaften und Garantien sowie Pfandrechte auf Grundstücke, Gebäude und Ernteerträge in Höhe von 992 Mio. € (Vorjahr: 992 Mio. €) besichert. 20. Sonstige ForderungenDie sonstigen Forderungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige ForderungenB 20/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die sonstigen Forderungen enthielten Wertberichtigungen in Höhe von 69 Mio. € (Vorjahr: 71 Mio. €) wovon 66 Mio. €, ebenso wie im Vorjahr, auf abgeschriebene Steuererstattungsansprüche entfielen. 21. EigenkapitalEine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts, die allen Anspruchsgruppen des Unternehmens zugutekommt, und die Sicherung der Liquidität sowie der Kreditwürdigkeit des Bayer-Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Die Reduzierung der Kapitalkosten trägt hierzu ebenso bei wie die Optimierung der Kapitalstruktur und der Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aus Finanzierungstätigkeit sowie ein effektives Risikomanagement. Die von uns beauftragten Ratingagenturen stufen Bayer wie folgt ein: S&P Global vergibt eine Langfrist-Rating Note von BBB und ein Kurzfrist-Rating von A-2. Der Ausblick ist stabil. Moody's vergibt ein Baa1/P-2 mit negativem Ausblick und Fitch Ratings ein BBB+/F2 mit negativem Ausblick. Die Investment-Grade-Ratings von allen drei Agenturen spiegeln eine gute Zahlungsfähigkeit des Unternehmens wider und gewährleisten den Zugang zu einer breiten Investorenbasis für die Finanzierung. Das Kapitalmanagement des Konzerns basiert auf den von den Ratingagenturen veröffentlichten Verschuldungskennziffern, die (mit unterschiedlicher Ausgestaltung) die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse einer Periode in Relation zur Verschuldung setzen. Unsere Finanzstrategie zielt darauf ab, wieder ein Langfrist-Rating der A-Kategorie zu erlangen. Neben der Reduzierung der Nettofinanzverschuldung durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft dienen zur Umsetzung der Finanzstrategie u. a. die im Juli 2014, April 2015 und November 2019 begebenen nachrangigen Hybridanleihen sowie ein mögliches Aktienrückkaufprogramm. Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie die Entwicklung in den Jahren 2018 und 2019 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Bayer-Konzerns. Gezeichnetes Kapital und KapitalrücklageDas gezeichnete Kapital der Bayer AG belief sich am 31. Dezember 2019 auf 2.515 Mio. € (Vorjahr: 2.387 Mio. €), eingeteilt in 982.424.082 (Vorjahr: 932.551.964) auf den Namen lautende Stückaktien, und war voll eingezahlt. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht. Am 22. November 2016 hatte Bayer eine Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4,0 Mrd. € unter Ausschluss der Bezugsrechte bestehender Aktionäre der Gesellschaft platziert. Die Pflichtwandelanleihe mit einer Stückelung von 100.000 € wurde durch die Bayer Capital Corporation B.V., Mijdrecht, Niederlande, begeben und wurde nachrangig von der Bayer AG garantiert. Soweit Anleihegläubiger nicht bereits vorzeitig von einer Wandlung in Bayer-Aktien Gebrauch gemacht hatten, wurde die Anleihe mit Fälligkeit am 22. November 2019 in nennwertlose Stückaktien der Bayer AG, die auf den Namen lauten, getauscht. Spitzenbeträge, die beim Tausch der Anleiheeinheiten von jeweils 100.000 € nicht in Aktien getauscht werden konnten, wurden in bar zurückgezahlt. Die in der Hauptversammlung vom 29. April 2014 beschlossene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten und bedingten Kapital ist in 2019 ausgelaufen und wurde nicht mehr verlängert. Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Anteilen. Kumuliertes GesamtergebnisDas kumulierte Gesamtergebnis setzt sich aus den Gewinnrücklagen und dem kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis zusammen. Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zudem sind hier sämtliche über das sonstige Ergebnis erfassten Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen enthalten. Im kumulierten übrigen sonstigen Ergebnis werden die Währungsänderungen, die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von zu Sicherungszwecken eingesetzten Finanzinstrumenten (Cashflow-Hedges) und von Eigenkapitalinstrumenten, die Neubewertungsrücklage und die Rücklage für die Veränderung des eigenen Kreditrisikos erfasst. DividendeNach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die ausschüttungsfähige Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem gemäß Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs aufgestellten Jahresabschluss der Bayer AG ausgewiesen wird. Aus dem Konzernergebnis wurde für das Geschäftsjahr 2018 pro Stückaktie eine Dividende von 2,80 € gezahlt. Die vorgeschlagene Dividende für das Geschäftsjahr 2019 beträgt 2,80 € pro Stückaktie, was bei der derzeitigen Anzahl an Aktien einem Ausschüttungsvolumen von 2.751 Mio. € entspricht. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Zustimmung durch die Aktionäre auf der Hauptversammlung und wird daher nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst. Nicht beherrschende AnteileDie Entwicklung der nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital in den Jahren 2018 und 2019 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung. Entwicklung nicht beherrschender Anteile am EigenkapitalB 21/1 scroll
Zum 31. Dezember 2019 existierte die Bayer CropScience Limited, Indien, als wesentliche Tochtergesellschaft mit nicht beherrschenden Anteilen. Die Beteiligungs- bzw. Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile lag zum 31. Dezember 2019 bei 28,6 % (31. Dezember 2018: 31,3 %). Die im Vorjahr berichtete Gesellschaft Monsanto India Ltd, Indien, wurde im Berichtsjahr auf die Bayer CropScience Limited, Indien, verschmolzen. Das zum 31. Dezember 2019 auf die nicht beherrschenden Anteile entfallende Eigenkapital betrug 170 Mio. € (Vorjahr: 163 Mio. €). 22. Pensionsrückstellungen und ähnliche VerpflichtungenFür Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Falle leistungsorientierter Versorgungszusagen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet. Die Nettoverpflichtung wurde wie folgt bilanziert: Bilanzausweis der NettoverpflichtungB 22/1 scroll
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Die Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne sowie für andere Leistungszusagen enthielten die folgenden Bestandteile: Aufwendungen für leistungsorientierte ZusagenB 22/2 scroll
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Vorjahreswerte angepasst Außerdem wurden im Geschäftsjahr Effekte aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von -1.347 Mio. € (Vorjahr: -612 Mio. €) ergebnisneutral berücksichtigt. Sie beziehen sich mit -1.398 Mio. € (Vorjahr: -654 Mio. €) auf Pensionsverpflichtungen, mit 47 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) auf andere Leistungszusagen und mit 4 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) auf die Berücksichtigung der Obergrenze für Planvermögen. Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen Plankürzungen durchgeführt (Vorjahr: -54 Mio. €). Die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen entwickelte sich wie folgt: Entwicklung der NettoverpflichtungB 22/3 scroll
Currenta und Animal Health sind in der Entwicklung der Nettoverpflichtung enthalten. Entwicklung der Nettoverpflichtung (Vorjahr)B 22/4 scroll
Currenta und Animal Health sind in der Entwicklung der Nettoverpflichtung enthalten. Die Versorgungsverpflichtungen entfielen im Wesentlichen auf Deutschland (65 %; Vorjahr: 68 %), die USA (20 %; Vorjahr: 19 %) und Großbritannien (7 %; Vorjahr: 7 %). Die Verpflichtungen aus den Versorgungsplänen bestanden in Deutschland zu rund 42 % (Vorjahr: 43 %) gegenüber aktiven Mitarbeitern, zu rund 50 % (Vorjahr: 50 %) gegenüber Pensionären und Hinterbliebenen sowie zu rund 8 % (Vorjahr: 7 %) gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitern mit unverfallbaren Ansprüchen. In den USA entfielen rund 27 % (Vorjahr: 30 %) der Versorgungsverpflichtungen auf aktive Mitarbeiter, rund 58 % (Vorjahr: 56 %) auf Pensionäre und Hinterbliebene und rund 15 % (Vorjahr: 14 %) auf ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen. Die tatsächlichen Erträge aus dem Planvermögen, die sich auf Pensionsverpflichtungen und auf andere Leistungszusagen beziehen, beliefen sich auf 2.512 Mio. € (Vorjahr: -537 Mio. €) bzw. 84 Mio. € (Vorjahr: -24 Mio. €). Die leistungsorientierte Verpflichtung der Versorgungszusagen für Pensionen und der anderen Leistungszusagen sowie der Deckungsstatus der fondsfinanzierten Verpflichtungen werden in der folgenden Tabelle dargestellt: Anwartschaftsbarwert und DeckungsstatusB 22/5 scroll
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Pensionszusagen und andere LeistungszusagenFür die meisten Mitarbeiter wird für die Zeit nach der Pensionierung durch den Konzern direkt oder durch Beitragszahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen des Konzerns variieren je nach rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Der Bayer-Konzern hat für die Mitarbeiter in verschiedenen Ländern fondsfinanzierte Versorgungspläne eingerichtet. Für Pensionspläne mit Leistungsgarantien innerhalb des Konzerns wird jeweils basierend auf der Risikostruktur der Verpflichtungen (insbesondere Demografie, aktuellem Ausfinanzierungsgrad, Struktur der erwarteten zukünftigen Cashflows, Zinssensitivität, biometrischen Risiken etc.), regulatorischen Rahmenbedingungen und allgemein vorhandener Risikotoleranz bzw. Risikotragfähigkeit eine individuelle Kapitalanlagestrategie, welche hierzu möglichst adäquat ist, abgeleitet. Hierauf basierend wird vor dem Hintergrund der jeweiligen Kapitalmarktentwicklung ein risikoadäquates strategisches Zielportfolio entwickelt. Dabei sind Risikostreuung, Portfolioeffizienz und ein angemessenes Chancen-Risiken-Verhältnis (sowohl landesspezifisch als auch im weltweiten Zusammenhang), das insbesondere die Zahlung sämtlicher zukünftiger Versorgungsleistungen als zentrales Kriterium berücksichtigt, relevante Determinanten der verwendeten Anlagestrategien. Da die Ableitung der Kapitalanlagestrategie für jeden Pensionsplan individuell unter Berücksichtigung der oben genannten individuellen Rahmenbedingungen durchgeführt wird, können Anlagestrategien für unterschiedliche Pensionspläne erheblich voneinander abweichen. Die Kapitalanlagestrategien sind allgemein weniger an einer absoluten Renditemaximierung ausgerichtet, sondern daran, dass die zugesagten Verpflichtungen in langfristiger Perspektive mit möglichst hoher Wahrscheinlichkeit finanziert werden können. Für die Pensionspläne werden mithilfe von Risikomanagementsystemen Stressszenarien simuliert sowie weitere Risikoanalysen (z. B. Value at Risk) durchgeführt. Den mit Abstand bedeutendsten Versorgungsplan stellt die Bayer-Pensionskasse VVaG, Leverkusen, (Bayer-Pensionskasse) dar. Sie ist für Neueintritte ab 2005 geschlossen. Die rechtlich selbstständige Bayer-Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen und unterliegt daher dem Versicherungsaufsichtsgesetz. Die zugesagten Leistungen, die über die Bayer-Pensionskasse abgedeckt sind, umfassen Altersrenten, Hinterbliebenenversorgung und Invalidenrenten. Der als Multi-Employer-Plan anzusehende Plan finanziert sich über Beiträge der aktiven Mitglieder und über Beiträge der Arbeitgeber. Der Firmenbeitrag wird jeweils festgesetzt als fester Prozentsatz, bezogen auf den Mitarbeiterbeitrag. Er ist für alle beteiligten Arbeitgeber - auch für nicht zum Bayer-Konzern gehörende Mitgliedsunternehmen - gleich und wird unter Berücksichtigung überrechnungsmäßiger Erträge aus Kapitalanlagen und Risikoverlauf auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars im Benehmen mit dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Kasse festgesetzt. Auch Bayer kann auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars sowie im Benehmen mit Vorstand und Aufsichtsrat der Kasse den Firmenbeitrag anpassen. Hinsichtlich der Haftung gilt aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 3 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) für deutsche Pensionskassen allgemein: Wenn die Pensionskasse von ihrem satzungsgemäßen Recht zur Leistungskürzung Gebrauch macht, so haftet jeder Arbeitgeber für die sich aufgrund der Leistungskürzung ergebende Differenz. Bayer haftet nicht für Verpflichtungen konzernfremder Mitgliedsunternehmen, dies gilt auch beim Austritt eines Mitgliedsunternehmens aus der Pensionskasse. Für Neueintritte ab 2005 werden Pensionszusagen über die Rheinische Pensionskasse VVaG, Leverkusen, gewährt. Die zukünftigen Pensionszahlungen orientieren sich bei diesen Zusagen u. a. an den geleisteten Beitragszahlungen und den erwirtschafteten Renditen unter Berücksichtigung einer Garantieverzinsung. Ein weiteres bedeutendes Versorgungsvehikel stellt der Bayer Pension Trust e. V. (BPT) dar. Dieser deckt weitere Versorgungskomponenten des Bayer-Konzerns, wie z. B. Deferred Compensation, Pensionsverpflichtungen, die zuvor im Schering Altersversorgungs Treuhand e. V. verwaltet wurden, und Teile anderer Direktzusagen. Die leistungsorientierten Pensionspläne in den USA sind eingefroren und es können keine nennenswerten Neuansprüche mehr erworben werden. Das allen amerikanischen Pensionsplänen zugrunde liegende Vermögen wird aus Gründen der Effizienz innerhalb einer Master-Trust-Konstruktion gehalten. Die geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen basieren auf dem Employee Retirement Income Security Act (ERISA). Insbesondere ist ein Mindestfinanzierungsgrad von 80 % gesetzlich erforderlich, um Leistungseinschränkungen (Benefit Restrictions) zu vermeiden. Die versicherungsmathematischen Risiken wie Anlagerisiko, Zinsrisiko und Langlebigkeitsrisiko verbleiben beim Unternehmen. Die leistungsorientierten Pensionspläne in Großbritannien sind seit Jahren für Neueintritte geschlossen. Das Planvermögen in Großbritannien wird von unabhängigen Treuhändern (Trustees) verwaltet, die qua Gesetz allein dem Wohl der Begünstigten verpflichtet sind. Auf Basis lokaler Vorschriften wird alle drei Jahre eine technische Bewertung durchgeführt, aus welcher dann auch eine Planung zur Deckung eines potenziell erforderlichen Finanzierungsbedarfs abgestimmt wird. Auch hier verbleiben die versicherungsmathematischen Risiken beim Unternehmen. Im Ausland betreffen die anderen Leistungszusagen im Wesentlichen Unterstützungsleistungen zur medizinischen Versorgung von Rentnern in den USA. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie der anderen Leistungszusagen setzte sich wie folgt zusammen: Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. DezemberB 22/6 scroll
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Innerhalb des Planvermögens sind Vermögenswerte mit einem Buchwert von 3.296 Mio. € (Vorjahr: 4.240 Mio. €) enthalten, deren Zeitwerte nicht anhand öffentlich notierter Marktpreise bestimmt werden. In dem beizulegenden Zeitwert des inländischen Planvermögens waren von Konzerngesellschaften gemietete Immobilien mit ihren Marktwerten in Höhe von 77 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €) sowie über Fonds gehaltene Bayer-Aktien und Anleihen der Bayer AG mit einem Marktwert in Höhe von 33 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) bzw. 10 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) enthalten. Unter dem sonstigen Planvermögen sind begebene Baudarlehen, sonstige Forderungen und qualifizierte Versicherungspolicen ausgewiesen. RisikenDie Risiken aus leistungsorientierten Versorgungszusagen entstehen zum einen aus den leistungsorientierten Verpflichtungen und zum anderen aus der Kapitalanlage in Planvermögen. Aus diesen Risiken können sich u. a. zusätzliche Einzahlungserfordernisse in das Planvermögen ergeben, um laufenden und künftigen Pensionsverpflichtungen nachkommen zu können, sowie negative Effekte auf die Rückstellungen und das Eigenkapital. Demografische/biometrische RisikenDa ein großer Teil der leistungsorientierten Versorgungszusagen lebenslange Versorgungsleistungen sowie Hinterbliebenenrenten umfassen, können frühere Inanspruchnahmen oder längere Versorgungszeiträume zu höheren Versorgungsverpflichtungen, höheren Versorgungsaufwendungen und höheren Rentenzahlungen als bisher erwartet führen. AnlagerisikoSollten die tatsächlichen Planerträge niedriger sein als die auf Basis des Abzinsungssatzes angenommenen Planerträge, würde sich die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Versorgungsplänen ceteris paribus erhöhen. Dies könnte etwa von einem Sinken der Aktienkurse, von Steigerungen des Marktzinses für bestimmte Anleihen, von Zahlungsausfällen bei einzelnen Schuldnern oder von dem Erwerb risikoarmer, aber niedrig verzinslicher Anleihen herrühren. ZinsrisikoBei einem Rückgang der Kapitalmarktzinssätze, insbesondere der Zinssätze für qualitativ hochwertige Unternehmensanleihen, würde sich die Verpflichtung erhöhen. Dies würde zumindest teilweise durch die dann steigenden Marktwerte der gehaltenen Schuldtitel kompensiert. Bewertungsparameter und deren SensitivitätenDie folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zugrunde gelegt: Parameter VersorgungsverpflichtungenB 22/7 scroll
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In Deutschland wurden hinsichtlich der Sterblichkeit die Heubeck-Richttafeln (RT) 2018 G, in den USA die MP-2019 Mortality Tables und in Großbritannien 95 % von S1NXA zugrunde gelegt. Die folgenden gewichteten Parameter wurden zur Bewertung des Versorgungsaufwands im jeweiligen Berichtsjahr zugrunde gelegt: Parameter VersorgungsaufwandB 22/8 scroll
Die Parametersensitivitäten wurden, basierend auf einer detaillierten Bewertung analog der Ermittlung der Daten in Tabelle B 22/3, durch sachverständige Aktuare berechnet. Eine Änderung der einzelnen Parameter um 0,5 Prozentpunkte bzw. der Sterbewahrscheinlichkeit jedes einzelnen Berechtigten um 10 % hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Annahmen folgende Auswirkungen auf die Versorgungsverpflichtungen zum Ende des laufenden Geschäftsjahres: Sensitivitäten VersorgungsverpflichtungenB 22/9 scroll
Sensitivitäten Versorgungsverpflichtungen (Vorjahr)B 22/10 scroll
Wegen ihres Versorgungscharakters werden insbesondere die Verpflichtungen der US-Tochtergesellschaften für die Krankheitskosten der Mitarbeiter nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den pensionsähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen. Für die Krankheitskosten wurde dabei eine Kostensteigerungsrate von 7,0 % (Vorjahr: 6,3 %) unterstellt, die sich bis zum Jahr 2028 (Vorjahr: 2023) schrittweise auf 5,0 % (Vorjahr: 5,0 %) reduziert. Eine Änderung der zugrunde gelegten Kostensteigerungsraten der Krankheitskosten um einen Prozentpunkt hätte folgende Auswirkungen: Sensitivität KrankheitskostenB 22/11 scroll
Geleistete und zukünftige ZahlungenFolgende Auszahlungen bzw. Einbringungen entsprechen den getätigten bzw. erwarteten Arbeitgeberbeiträgen für fondsfinanzierte Versorgungspläne: Gezahlte und erwartete ArbeitgeberbeiträgeB 22/12 scroll
Bayer hat sich derzeit verpflichtet, Beiträge für den Ausgleich bestehender Unterdeckungen (Deficit Contributions) jährlich in Höhe von rund 27 Mio. GBP bis 2023 für seine britischen Pensionspläne zu leisten. Für die amerikanischen Pensionspläne wurden 2019 keine Beiträge geleistet (Vorjahr 50 Mio. USD). Im Jahr 2020 wird Bayer voraussichtlich keine oder sehr geringe reguläre Beiträge für seine amerikanischen Pensionspläne leisten, da diese im Wesentlichen geschlossen und eingefroren sind. Die zukünftig zu zahlenden Versorgungsleistungen für fondsfinanzierte und rückstellungsfinanzierte Versorgungspläne werden wie folgt geschätzt: Zukünftige Zahlungen für VersorgungsleistungenB 22/13 scroll
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In Deutschland beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Versorgungszusagen für Pensionen 17,9 Jahre (Vorjahr: 17,0 Jahre), im Ausland 13,2 Jahre (Vorjahr: 12,8 Jahre). Für die ausländischen anderen Leistungszusagen liegt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit bei 11,0 Jahren (Vorjahr: 10,5 Jahre). 23. Andere RückstellungenDie einzelnen Rückstellungskategorien entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt: Entwicklung andere RückstellungenB 23/1 scroll
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Vorjahreswerte angepasst Den Rückstellungen standen Erstattungsansprüche in Höhe von 77 Mio. € (Vorjahr: 74 Mio. €) gegenüber, die als Forderung aktiviert wurden. Sie bezogen sich überwiegend auf Erstattungsansprüche aus der Produkthaftung. UmweltschutzRückstellungen für Umweltschutz beinhalten im Wesentlichen die zu erwartenden Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung von Umweltauflagen, für Sanierungsmaßnahmen kontaminierter Standorte, die Nachrüstung von Deponien sowie Rekultivierungs- und Wasserschutzmaßnahmen. RestrukturierungenDie Rückstellungen für Restrukturierung beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die notwendig für die Restrukturierung sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Dies sind z. B. Aufwendungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeiter und Ausgleichszahlungen für nicht mehr genutzte angemietete Immobilien. Zu Restrukturierungsmaßnahmen gehören u. a. der Verkauf oder die Beendigung eines Geschäftsbereichs, die Stilllegung von Standorten, die Verlegung von Geschäftsaktivitäten an einen anderen Ort oder die grundsätzliche Umorganisation von Geschäftsbereichen. Von den Rückstellungen für Restrukturierungen entfielen 1.203 Mio. € (Vorjahr: 691 Mio. €) auf Abfindungen und 64 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €) auf sonstige Restrukturierungsaufwendungen, die sich im Wesentlichen aus sonstigen mit der Ausgliederung von Forschungsaktivitäten verbundenen Kosten zusammensetzten. Der Rückstellungsbetrag verteilte sich wie folgt auf die Segmente: Crop Science 185 Mio. € (Vorjahr: 240 Mio. €), Pharmaceuticals 292 Mio. € (Vorjahr: 351 Mio. €), Consumer Health 31 Mio. € (Vorjahr: 57 Mio. €), Animal Health 0 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €) und Enabling Functions/alle sonstigen Segmente 759 Mio. € (Vorjahr: 119 Mio. €). Im Rahmen eines umfangreichen Restrukturierungsprogramms wurden im Geschäftsjahr Rückstellungen in allen Segmenten gebildet, um mit einer Reihe von Maßnahmen bis zum Jahr 2022 das Kerngeschäft zu stärken, die Infrastruktur anzupassen sowie die Produktivität und Ertragskraft zu steigern. Für hinreichend konkret kommunizierte Programme wurden bereits im Vorjahr Rückstellungen gebildet. Im Geschäftsjahr wurden vor allem Rückstellungen in Deutschland, den USA und Japan gebildet. Weitere Rückstellungen werden für das Jahr 2020 erwartet. Im Segment Crop Science lag der Schwerpunkt der Restrukturierungsaktivitäten wie schon im Vorjahr bei der Organisationsanpassung als Folge der Integration von Monsanto. Im Segment Pharmaceuticals erfolgte bereits im Vorjahr die Bildung von Rückstellungen vor allem im Hinblick auf die geplante Umorganisation des F&E-Bereichs. Durch die Integration von Forschung und Entwicklung in eine gemeinsame Organisation sollen der Wert und die Produktivität des Pharma-Portfolios gesteigert werden. In Japan wurden umfangreiche Maßnahmen zur Restrukturierung des Vertriebsbereichs durchgeführt, um den zukünftigen Marktanforderungen besser gerecht zu werden. Im Segment Consumer Health wurde das Restrukturierungsprogramm "Fit to win" weiter fortgeführt mit der Zielsetzung, durch umfangreiche Reorganisationsmaßnahmen den Wandel in der Gesundheitsbranche voranzutreiben, eine agilere, schnellere Organisation mit weniger Entscheidungsebenen zu schaffen und dadurch führend im Markt zu werden. Im Bereich "Enabling Functions und Konsolidierung" als Teil der Überleitung wurden vor allem in Deutschland Rückstellungen für Programme zur Vorruhestandsregelung sowie für Abfindungszahlungen gebildet. Von den Restrukturierungsmaßnahmen waren fast alle Funktionen im Bereich "Enabling Functions" betroffen. Weiterhin wurde für die geplanten Standortschließungen in Pittsburgh, Pennsylvania, USA, sowie in Mishawaka, Indiana, USA, eine entsprechende bilanzielle Vorsorge getroffen. Kunden- und LieferantenverkehrZu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen, gehören insbesondere Verpflichtungen für erhaltene, noch nicht in Rechnung gestellte Dienstleistungen und Verpflichtungen für Verkaufsprovisionen, soweit sie nicht in den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen sind. RechtsstreitigkeitenDie aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken und deren Entwicklung werden in Anhangangabe [30] dargestellt. PersonalDie Personalrückstellungen werden u. a. für variable erfolgsabhängige Einmalzahlungen an Mitarbeiter, aktienbasierte Zahlungen, Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen, Vorruhestands- und Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Abfindungsleistungen aus Restrukturierungen sind unter Rückstellungen für Restrukturierungen ausgewiesen. AktienprogrammeDie Aktienprogramme des Bayer-Konzerns sind nach Mitarbeitergruppen differenzierte Kollektivzusagen. Wie für Vergütungssysteme mit Barausgleich gemäß IFRS 2 (Share-based Payment) vorgesehen, werden alle Verpflichtungen, die aus den aktienbasierten Programmen hervorgehen, durch Rückstellungen berücksichtigt, deren Höhe zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert der erdienten Anteile der jeweiligen Zusagen entspricht. Alle daraus resultierenden Wertänderungen werden ergebniswirksam erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der für die jeweiligen Programme gebildeten Rückstellungen: Entwicklung Rückstellungen für aktienbasierte ProgrammeB 23/2 scroll
Der Wert der Aspire-Programme, die zum Jahresende 2019 vollständig erdient waren und zu Beginn des Jahres 2020 zur Auszahlung kamen, betrug 132 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €). Der Nettoaufwand für alle aktienorientierten Vergütungsprogramme betrug 303 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €), davon entfielen 5 Mio. € (Vorjahr: 5 Mio. €) auf das BayShare-Aktien-Beteiligungsprogramm und 0 Mio. € Ertrag (Vorjahr: 1 Mio. € Ertrag) auf gewährte virtuelle Bayer-Aktien. Zur Sicherung von Mitarbeiter-Aktienprogrammen siehe Anhangangabe [27.3], Langfristiges Vergütungsprogramm Aspire 2.0Für Aspire 2.0 ist die Bemessungsbasis ein individueller, positionsabhängiger Prozentwert vom jährlichen Grundgehalt. Dieser Zielbetrag wird mit dem jeweiligen STI-Auszahlfaktor des Vorjahres pro Mitarbeiter multipliziert und ergibt den Aspire-Gewährungsbetrag. Der STI-Auszahlfaktor spiegelt die Geschäftsperformance im Rahmen des Global-Short-Term-Incentive-Programms (STI) wider. Der Aspire-Gewährungsbetrag wird, dividiert durch den Kurs der Bayer-Aktie zu Programmbeginn, in virtuelle Bayer-Aktien umgerechnet. Diese bilden die Basis für die Performance des Programms. Für den Vorstand existiert eine zusätzliche Hürde durch den Vergleich der Aktienperformance zum EURO STOXX 50. Die Laufzeit einer Tranche beträgt vier Jahre. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtungen leitet sich aus dem Kurs der Bayer-Aktie und zusätzlich aus den bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Dividenden ab. Am Ende der Laufzeit einer Tranche kommt ein Betrag zur Auszahlung, der sich als Produkt aus der Zahl der virtuellen Aktien und dem dann maßgeblichen Kurs der Bayer-Aktie zuzüglich der während der Laufzeit angefallenen Dividendenäquivalente ergibt. Die maximale Auszahlung ist für Aspire 2.0 auf 250 % des Aspire-Gewährungsbetrags festgelegt. Zu Beginn des Jahres 2020 wurde die im Jahr 2016 aufgelegte Tranche in Höhe von 69 % ausgezahlt. Für den Vorstand betrug die Auszahlung 39 %. BayShare 2019Allen Managementebenen und Tarifmitarbeitern wurde unter dem Namen "BayShare" ein Aktien-Beteiligungsprogramm angeboten, bei dem Bayer einen Zuschuss zu einem Eigeninvestment in Bayer-Aktien gewährt. Die Höhe des Zuschusses belief sich auf 20 % (Vorjahr: 20 %) des Zeichnungsbetrags. Die Mitarbeiter gaben einen festen Betrag an, für den sie Aktien zeichnen wollten. Je nach Position des Mitarbeiters war der Gesamtbetrag für den Aktienerwerb in Deutschland auf 2.500 € (Vorjahr: 2.500 €) bzw. 5.000 € (Vorjahr: 5.000 €) begrenzt. Die erworbenen Aktien unterliegen einer Veräußerungssperre bis zum 31. Dezember 2020. Im Jahr 2019 wurden im Rahmen des BayShare-Programms insgesamt rund 334.000 Aktien (Vorjahr: 358.000 Aktien im fortzuführenden Geschäft) durch die Mitarbeiter erworben. SonstigeDie sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für sonstige Verbindlichkeiten, Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen, soweit diese nicht den anderen Rückstellungskategorien zuordenbar sind, sowie Entsorgungsverpflichtungen, sofern diese nicht als Rückstellung für Umweltschutz erfasst werden. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für bestimmte Rückstellungen, bei der die individuell angesetzten Eintrittswahrscheinlichkeiten um jeweils fünf Prozentpunkte verändert wurden, ergaben sich keine wesentlichen Abweichungen zu den zurückgestellten Beträgen. 24. FinanzverbindlichkeitenInsgesamt setzten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt zusammen: FinanzverbindlichkeitenB 24/1 scroll
Die Finanzverbindlichkeiten haben nach ihren vertraglichen Bestimmungen die folgenden Fälligkeiten: Fälligkeiten der FinanzverbindlichkeitenB 24/2 scroll
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Neben Schuldscheinen in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) sind die folgenden Anleihen durch den Bayer-Konzern begeben worden: AnleihenB 24/3 scroll
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Die Anleihen sind in der Funktionalwährung des Emittenten ausgegeben und im Wesentlichen
mit einem fixen Kupon ausgestattet. HybridanleihenDie durch die Bayer AG begebenen Hybridanleihen sind nachrangig und werden von den Ratingagenturen zu 50 % als Eigenkapital bewertet. Verglichen mit vorrangigem Fremdkapital werden dadurch die ratingspezifischen Verschuldungskennziffern des Konzerns entlastet. Im Geschäftsjahr 2019 hat die Bayer AG die Hybridanleihe in Höhe von 1,75 Mrd. € mit Fälligkeit im Jahr 2075 (kündbar zum 1. Juli 2020) vorzeitig zurückgekauft. Zur Finanzierung des Rückkaufs wurden zwei Hybridanleihen im Nominalvolumen von 1 Mrd. € bzw. 750 Mio. € begeben. PflichtwandelanleiheAm 22. November 2016 hat die Bayer Capital Corporation B.V., Mijdrecht, Niederlande, eine nachrangige Pflichtwandelanleihe in Höhe von 4 Mrd. € platziert. Bei Fälligkeit am 22. November 2019 wurde diese in nennwertlose Stückaktien der Bayer AG gewandelt. UmtauschanleiheDie Bayer AG hat am 14. Juni 2017 Schuldverschreibungen im Nominalvolumen von 1 Mrd. € mit Fälligkeit im Jahr 2020 ausgegeben. Diese können in Geld, Covestro-Aktien oder einer Kombination aus beidem zurückgezahlt werden. Die Schuldverschreibungen wurden bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss) designiert. Zum 31. Dezember 2019 betrug der beizulegende Zeitwert 1 Mrd. € und die Bayer AG hielt 11,7 Millionen Covestro-Aktien mit einem beizulegenden Zeitwert von 0,5 Mrd. €. Unter der Annahme, dass die Rückzahlung mit Covestro-Aktien erfolgt, müsste die Bayer AG eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 0,5 Mrd. € leisten. Sonstige AnleihenIm Geschäftsjahr 2019 wurden drei Anleihen im Nominalvolumen von 2,5 Mrd. USD sowie eine Anleihe im Nominalvolumen von 10 Mrd. JPY planmäßig getilgt. Zur Finanzierung der Akquisition von Monsanto wurden u. a. im Juni 2018 über die Tochtergesellschaft Bayer U.S. Finance II LLC, Pittsburgh, USA, Anleihen über 15 Mrd. USD und über die Tochtergesellschaft Bayer Capital Corporation B.V., Mijdrecht, Niederlande, Anleihen über 5 Mrd. € begeben. Im Rahmen der Akquisition wurden Anleihen im Nominalvolumen von 6,9 Mrd. USD von Monsanto übernommen. Diese wurden im Rahmen eines Anleihenumtauschprogramms im Juli 2018 zu rund 83 % gegen Bayer-Anleihen umgetauscht. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDer Rückgang bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultierte im Wesentlichen aus der weiteren Rückzahlung der Akquisitionsfinanzierung. Zum 31. Dezember 2019 betrug diese 3,8 Mrd. USD (Vorjahr: 4,9 Mrd. USD). LeasingverbindlichkeitenDer Anstieg der Leasingverbindlichkeiten in 2019 ist vor allem durch die geänderte Bilanzierung von Leasingverhältnissen aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 bedingt. Nähere Erläuterungen zu den Leasingverbindlichkeiten werden in Anhangangabe [28] gegeben. Sonstige FinanzverbindlichkeitenDer Rückgang bei den sonstigen Finanzverbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf die Tilgung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Pflichtwandelanleihe zurückzuführen. SonstigesAm 31. Dezember 2019 standen dem Konzern insgesamt ungenutzte Kreditlinien über 4,5 Mrd. € (Vorjahr: 4,5 Mrd. €) zur Verfügung. Nähere Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten aus Derivaten werden in Anhangangabe [27] gegeben. Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten in 2019 wird in Anhangangabe [31] dargestellt. 25. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVerbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6.404 Mio. € (Vorjahr: 6.004 Mio. €) waren innerhalb eines Jahres und 22 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) nach mehr als einem Jahr fällig. 26. Sonstige VerbindlichkeitenDie sonstigen Verbindlichkeiten teilten sich wie folgt auf: Sonstige VerbindlichkeitenB 26/1 scroll
Vorjahreswerte angepasst Von den Rechnungsabgrenzungen entfielen 20 Mio. € (Vorjahr: 30 Mio. €) auf Zuwendungen der öffentlichen Hand, von denen im Geschäftsjahr 3 Mio. € (Vorjahr: 3 Mio. €) ertragswirksam aufgelöst wurden. In den übrigen Verbindlichkeiten ist eine Verpflichtung in Höhe von 346 Mio. € für die im Rahmen des Rechtsfalls Xarelto(tm) fällige Vergleichszahlung enthalten, die im Januar 2020 beglichen wurde. Im Zuge des Erwerbs der restlichen Anteile von BlueRock Therapeutics L.P., Cambridge, Massachusetts, USA, wurde eine Verbindlichkeit von 185 Mio. € für mögliche zukünftige Meilensteinzahlungen gebildet, die bei Erreichung vorab festgelegter forschungsbasierter Meilensteine fällig werden. Darüber hinaus wurden hier Finanzierungsverpflichtungen für Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 116 Mio. € (Vorjahr: 175 Mio. €) ausgewiesen. Weitere 105 Mio. € beziehen sich auf eine Zahlungsverpflichtung für erworbene Markenrechte im Segment Crop Science. 27. FinanzinstrumenteDas Risikomanagementsystem des Bayer-Konzerns für das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktpreisrisiken (Zinsrisiken, Währungsrisiken und Rohstoffpreisrisiken) wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im Chancen- und Risikobericht des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. 27.1 Finanzinstrumente nach KategorienDie nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Da die Bilanzpositionen "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", "Sonstige Forderungen" und "Sonstige Verbindlichkeiten" sowohl Finanzinstrumente als auch nichtfinanzielle Vermögenswerte bzw. nichtfinanzielle Verbindlichkeiten (z. B. sonstige Steuerforderungen) enthalten, dient die Spalte "Nichtfinanzielle Vermögenswerte/Verbindlichkeiten" einer entsprechenden Überleitung. Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der FinanzinstrumenteB 27.1/1 scroll
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AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten), Buchwerte und beizulegende Zeitwerte der FinanzinstrumenteB 27.1/2 scroll
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Vorjahreswerte angepasst
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AC: at Amortized Cost (zu fortgeführten Anschaffungskosten), In der Kategorie "AC - zu fortgeführten Anschaffungskosten" innerhalb der sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie in den Finanzverbindlichkeiten sind auch Finanzierungs-Leasingforderungen bzw. Leasingverbindlichkeiten enthalten, bei denen Bayer der Leasinggeber bzw. Leasingnehmer ist und die folglich nach IFRS 16 (Berichtsjahr 2019) bzw. IAS 17 (Berichtsjahr 2018) bewertet werden. Aufgrund der überwiegend kurzfristigen Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LuL), sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten weichen die Buchwerte am Bilanzstichtag nicht signifikant von den beizulegenden Zeitwerten ab. Der nachrichtlich angegebene beizulegende Zeitwert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt unter Anwendung des zum Bilanzstichtag aktuellen laufzeitadäquaten Zinssatzes ggf. unter Berücksichtigung der Bonität des Kontrahenten. Sollte ein börsennotierter Preis vorhanden sein, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten entsprechen notierten Preisen auf aktiven Märkten (Stufe 1) oder werden mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag (Stufe 2) bzw. als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 3) ermittelt. Sofern keine öffentlich notierten Marktpreise auf aktiven Märkten (Stufe 1) existieren, werden für Derivate die beizulegenden Zeitwerte mit Bewertungstechniken basierend auf beobachtbaren Marktdaten zum Bilanzstichtag ermittelt (Stufe 2). Bei der Anwendung von Bewertungstechniken wird das Kreditrisiko der Vertragspartner bzw. unser Kreditrisiko durch die Ermittlung von Credit Value Adjustments bzw. Debt Value Adjustments berücksichtigt. Die Bewertung der Devisen- und Warentermingeschäfte erfolgt einzelfallbezogen und mit dem jeweiligen Terminkurs bzw. -preis am Bilanzstichtag. Die Terminkurse bzw. -preise richten sich nach den Kassakursen und -preisen unter Berücksichtigung von Terminauf- und -abschlägen. Die beizulegenden Zeitwerte von Instrumenten zur Sicherung von Zinsrisiken sowie von Zinswährungsswaps ergeben sich durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsmittelzu- und -abflüsse ggf. unter Berücksichtigung einer Fremdwährungsumrechnung zum Stichtag. Zur Abzinsung dienen Marktzinssätze, die über die Restlaufzeit der Instrumente angewendet werden. Sofern beizulegende Zeitwerte auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren geschätzt wurden, werden sie innerhalb der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie ausgewiesen. Dies betrifft bestimmte Schuld- und Eigenkapitaltitel, teilweise die beizulegenden Zeitwerte eingebetteter Derivate sowie die Verpflichtungen für bedingte Gegenleistungen im Rahmen von Unternehmensakquisitionen. Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Schuldtitel innerhalb der Kategorie "FVTPL - zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam" ist häufig das Kreditrisiko der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor, der im Discounted-Cashflow-Ansatz zur Anwendung kommt. Hierbei werden Credit Spreads von vergleichbaren Emittenten angewendet. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos könnte in einem niedrigeren beizulegenden Zeitwert resultieren, während ein signifikanter Rückgang zu einem höheren beizulegenden Zeitwert führen könnte. Eine relative Veränderung des Credit Spread um 10 % hat jedoch keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert. Eingebettete Derivate werden von den jeweiligen Basisverträgen - sofern diese keine Finanzinstrumente sind - separiert. Bei den Basisverträgen handelt es sich in der Regel um Absatz- oder Bezugsverträge aus dem operativen Geschäft. Die Zahlungsströme aus dem Vertrag ändern sich aufgrund der eingebetteten Derivate beispielsweise in Abhängigkeit von Wechselkursschwankungen bzw. Preisschwankungen. Die intern durchgeführte Bewertung von eingebetteten Derivaten erfolgt insbesondere mit der Discounted-Cash-flow-Methode, die auf individuellen nicht beobachtbaren Inputfaktoren - u. a. geplanten Absatz- und Bezugsmengen sowie aus Marktdaten abgeleiteten Preisen - basiert. Basierend auf diesen beizulegenden Zeitwerten erfolgt ein regelmäßiges Monitoring im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung. Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden und dem Wertminderungsmodell unterliegen, beträgt 15.711 Mio. € (Vorjahr: 16.670 Mio. €). Das maximale Ausfallrisiko aus bestehenden Darlehenszusagen, die dem Wertminderungsmodell unterliegen, beträgt 1.165 Mio. € (Vorjahr: 965 Mio. €). Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht dem Wertminderungsmodell unterliegen, beträgt 3.198 Mio. € (Vorjahr: 2.980 Mio. €). Die im Juni 2017 begebene Umtauschanleihe, welche in Covestro-Aktien umgetauscht werden kann, wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Umtauschanleihe stellt ein hybrides Finanzinstrument dar, das einen Schuldtitel als nicht derivativen Basisvertrag und mehrere eingebettete Derivate enthält. Bis Mai 2018 wurde die Covestro-Beteiligung als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Bayer-Konzernabschluss einbezogen. Diverse Aktienveräußerungen führten zum Verlust des maßgeblichen Einflusses auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen von Covestro. Daraus resultierte auch ein Wechsel der Bilanzierungsmethode. Seit Mai 2018 weist Bayer die Covestro-Beteiligung als Eigenkapitalinstrument aus. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Die Entwicklung der auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren basierenden und zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3) für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten stellte sich wie folgt dar: Entwicklung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3)B 27.1/3 scroll
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Zur Bezeichnung der Bewertungskategorien siehe Tabelle B 27.1/1. Entwicklung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Stufe 3)B 27.1/4 scroll
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Zur Bezeichnung der Bewertungskategorien siehe Tabelle B 27.1/2. Ergebniswirksame Veränderungen wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie im Finanzergebnis in den Zinserträgen, im Kursergebnis und in den sonstigen finanziellen Aufwendungen und Erträgen erfasst. Die Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus Finanzinstrumenten lassen sich den folgenden Kategorien zuordnen: Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus FinanzinstrumentenB 27.1/5 scroll
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Zur Bezeichnung der Bewertungskategorien siehe Tabelle B 27.1/1. Aufwendungen, Erträge, Verluste und Gewinne aus FinanzinstrumentenB 27.1/6 scroll
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Vorjahreswerte angepasst
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Zur Bezeichnung der Bewertungskategorien siehe Tabelle B 27.1/2. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Vermögenswerten und Verbindlichkeiten innerhalb der Kategorie "AC" beinhalteten auch die Erträge und Aufwendungen aus Zinsderivaten, die Bestandteil einer bilanziellen Sicherungsbeziehung waren. Die Fair-Value-Änderungen aus Vermögenswerten innerhalb der Kategorie "FVTPL" beinhalteten auch die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Covestro-Beteiligung, die seit Mai 2018 als Eigenkapitalinstrument ausgewiesen wird. Die Fair-Value-Änderungen aus Derivaten ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung resultierten im Wesentlichen aus Warentermingeschäften sowie eingebetteten Derivaten. Fair-Value-Änderungen aus Verbindlichkeiten innerhalb der Kategorie "FVTPL (nicht-derivativ)" beinhalteten im Vorjahr im Wesentlichen die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der im Juni 2017 begebenen Umtauschanleihe. Die Fair-Value-Änderungen in Bezug auf das Kreditrisiko waren unwesentlich. Derivate, die einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit darstellen und lediglich unter der Bedingung einer Vertragsverletzung oder der Insolvenz eines der Vertragspartner verrechnet werden können, erfüllen die Kriterien für die Aufrechnung in der Bilanz nach IAS 32 nicht oder nur teilweise. Der Wert dieser Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert belief sich auf 109 Mio. € (Vorjahr: 166 Mio. €) und der mit negativem beizulegenden Zeitwert auf 298 Mio. € (Vorjahr: 455 Mio. €). Davon bestehen positive und negative beizulegende Zeitwerte gegenüber demselben Vertragspartner in Höhe von 74 Mio. € (Vorjahr: 104 Mio. €). 27.2 FälligkeitsanalyseDas Liquiditätsrisiko, welchem der Bayer-Konzern aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, setzt sich aus Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten und dem Liquiditätsrisiko aus Derivaten zum Bilanzstichtag zusammen. Daneben bestanden Darlehenszusagen aus einem noch nicht eingezahlten Teil des Gründungsstocks bei der Bayer-Pensionskasse VVaG bzw. der Rheinischen Pensionskasse VVaG in Höhe von 965 Mio. € (Vorjahr: 965 Mio. €) bzw. 200 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €), die in den Folgejahren zu weiteren Auszahlungen bei der Bayer AG führen können. Fälligkeitsanalyse der FinanzinstrumenteB 27.2/1 scroll
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Fälligkeitsanalyse der FinanzinstrumenteB 27.2/2 scroll
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Vorjahreswerte angepasst 27.3 Informationen zu DerivatenAus sich ändernden Wechselkursen, Zinssätzen und Rohstoffpreisen ergeben sich Risiken für die beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wie auch für zukünftige Zahlungsmittelzu- und -abflüsse. Zur Reduzierung dieser Risiken werden Derivate eingesetzt, die teilweise als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Hedge Accounting designiert werden. WährungsrisikoFremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Fremdwährungsderivaten gesichert, ohne dass diese in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung stehen. Zusätzlich werden Zinswährungsswaps zur Absicherung von konzerninternen Darlehen abgeschlossen, die im Rahmen von bilanziellen Sicherungsbeziehungen teilweise als Cashflow-Absicherung designiert werden. Schwankungen künftiger Zahlungsmittelzu- und -abflüsse aufgrund von geplanten zukünftigen Umsätzen und Beschaffungsmaßnahmen in Fremdwährung werden teilweise durch den Abschluss von Derivaten, die zum Großteil im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert sind, vermieden. ZinsrisikoZur Steuerung des Zinsrisikos werden teilweise bei festverzinslichen Finanzschulden Zinsswaps eingesetzt. Zwei Zinsswaps in Höhe von insgesamt 200 Mio. € wurden als Fair-Value-Sicherung (Fair-Value-Hedge) für die 750-Millionen-Euro-Anleihe aus dem Jahr 2014 mit Fälligkeit im Jahr 2021 designiert. Darüber hinaus wurden zwei Zinsswaps in Höhe von insgesamt 500 Mio. USD als Fair-Value-Sicherung (Fair-Value-Hedge) für die 2,5-Milliarden-USD-Anleihe aus dem Jahr 2018 mit Fälligkeit im Jahr 2025 designiert. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Buchwert dieser Anleihen 748 Mio. € bzw. 2.216 Mio. €. Durch die sicherungsbedingte Fair-Value-Anpassung in Höhe von 4 Mio. € bzw. 9 Mio. € erhöhte sich der Buchwert auf 752 Mio. € bzw. 2.225 Mio. €. Es sind keine wesentlichen Ineffektivitäten ergebniswirksam geworden. Zinsrisiken im Zusammenhang mit der Finanzierung der Akquisition von Monsanto wurden teilweise durch Zinsderivate abgesichert, die als Cashflow-Absicherungen designiert waren. Der beizulegende Zeitwert dieser Derivate zum Zeitpunkt der Akquisition wird aus der Rücklage für Cashflow-Hedges über die Laufzeit der zur Finanzierung der Akquisition begebenen Anleihen in das Zinsergebnis amortisiert. RohstoffpreisrisikoAuch für Preisänderungsrisiken von Beschaffungs- und Veräußerungsgeschäften erfolgt eine teilweise Begrenzung von Schwankungen künftiger Zahlungsmittelabflüsse und -zuflüsse durch den Abschluss von Sicherungsgeschäften, die teilweise im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges bzw. Fair-Value-Hedges designiert sind. Sicherung von MitarbeiteraktienprogrammenEin Teil der künftigen variablen Zahlungen an Mitarbeiter aus Aktienprogrammen (Aspire) wird gegen Wertschwankungen durch den Abschluss von Derivaten gesichert, die bei Fälligkeit gegen Barzahlung beglichen werden. Die Derivate sind im Rahmen bilanzieller Sicherungsbeziehungen als Cashflow-Hedges designiert. Weitere Angaben zu Cashflow-HedgesDas sonstige Ergebnis aus Cashflow-Hedges hat sich durch Veränderungen der beizulegenden Marktwerte von Derivaten um einen Betrag von 115 Mio. € verringert (Vorjahr: um 125 Mio. € erhöht). Im Berichtsjahr sind Marktwertänderungen von Derivaten in Höhe von 107 Mio. € als Aufwand (Vorjahr: 124 Mio. €) ergebniswirksam gebucht worden. Folgende Tabelle stellt die Überleitungsrechnung für die Rücklage für Cashflow-Hedges (vor Steuern) nach Risikokategorien dar: Entwicklung Rücklage (vor Steuern) für Cashflow-HedgesB 27.3/1 scroll
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Im Berichtsjahr sind keine wesentlichen ineffektiven Teile der Sicherungsbeziehungen ergebniswirksam geworden. Zum Jahresende bestanden die folgenden nach wesentlichen Kategorien geordneten Derivate mit den angegebenen beizulegenden Zeitwerten. Soweit Derivate in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung standen, ist dies jeweils als Davon-Vermerk angegeben: Beizulegende Zeitwerte der DerivateB 27.3/2 scroll
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Der Nominalwert wird als Bruttovolumen ausgewiesen, welches auch wirtschaftlich geschlossene
Positionen beinhaltet. Folgende Tabelle stellt die Absicherungskurse für die wesentlichen zum Jahresende bestehenden Derivate die in einer bilanziellen Sicherungsbeziehung standen, dar: Absicherungskurse der Derivate in einer bilanziellen SicherungsbeziehungB 27.3/3 scroll
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28. LeasingverhältnisseDie Umstellungseffekte aus der geänderten Bilanzierung von Leasingverhältnissen zum Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 16 sowie die Inanspruchnahme von Wahlrechten sind im Anhangkapitel 2, Abschnitt "Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften", dargestellt. Bayer hat als Leasingnehmer vor allem Verträge über Immobilien, Maschinen und Einrichtungen sowie Fahrzeuge abgeschlossen. Leasingverträge werden individuell verhandelt und weisen jeweils unterschiedliche Vereinbarungen zu beispielsweise Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptionen auf. Verträge über die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden durch Bayer haben Laufzeiten von durchschnittlich 6,5 Jahren. Die für diese Verträge vereinbarten Zahlungen werden in vielen Fällen jährlich auf Basis der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des jeweiligen Landes angepasst. Verträge über die Anmietung von Gebäuden enthalten in der Regel Klauseln, die eine Untervermietung ausschließlich nach Erlaubnis des Vermieters gestatten. Leasingverträge über andere Objekte als Grundstücke und Gebäude haben in der Regel Laufzeiten von durchschnittlich 4,2 Jahren. Bei ca. der Hälfte aller Verträge (ohne Fahrzeuge) besteht für Bayer als Leasingnehmer eine Küngungsoption, die zu einem jeweils im Vertrag bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden kann. Bei ca. einem Drittel aller Verträge mit fester Mindestlaufzeit (ohne Fahrzeuge) hat Bayer als Leasingnehmer eine Verlängerungsoption. In der Regel bestehen bei Verträgen über die Anmietung von Fahrzeugen ein vorzeitiges Rückgaberecht sowie eine Verlängerungsoption. In den Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte an Leasinggegenständen ausgewiesen: Nutzungsrechte an LeasinggegenständenB 28/1 scroll
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Zugänge von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen in Höhe von 333 Mio. € bilanziert. Die ausstehenden Leasingzahlungen weisen die folgenden Fälligkeiten auf: Fälligkeiten der LeasingzahlungenB 28/2 scroll
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Für weitere Details zu den Leasingverbindlichkeiten wird auf Anhangangabe [24] verwiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte an Leasinggegenständen im Geschäftsjahr 2019 entfallen auf folgende Gruppen von Vermögenswerten: Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechte an LeasinggegenständenB 28/3 scroll
Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen Bayer als Leasingnehmer auftritt, wurden im Geschäftsjahr 2019 darüber hinaus die folgenden Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: Ergebnis-Effekt aus LeasingverhältnissenB 28/4 scroll
Die Zahlungsmittelabflüsse im Zusammenhang mit den Aktivitäten als Leasingnehmer betrugen in 2019 793 Mio. €. Für kurzfristige Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, bestanden per 31. Dezember 2019 nicht bilanzierte Verpflichtungen in Höhe von 15 Mio. €. Zum Bilanzstichtag bestanden bereits eingegangene Leasingverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2019 beginnen und keine kurzfristigen Leasingverhältnisse darstellen, in Höhe von 31 Mio. €. 29. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen, Bürgschaften und sonstigen Eventualverbindlichkeiten: Haftungsverhältnisse/EventualverbindlichkeitenB 29/1 scroll
Die Bürgschaften enthalten eine Garantieerklärung der Bayer AG gegenüber der Trustee-Gesellschaft der britischen Pensionspläne für die Pensionsverpflichtungen der Bayer Public Limited Company, Reading, Großbritannien, und der Bayer CropScience Limited, Cambridge, Großbritannien. Durch diese Erklärung garantiert die Bayer AG zusätzlich zu den beiden Gesellschaften die Einzahlung weiterer finanzieller Mittel, sofern eine Zahlungsaufforderung seitens der Trustees ergeht. Zum 31. Dezember 2019 sank die Nettoverpflichtung aus diesen leistungsorientierten Versorgungsplänen auf 0 Mio. € (Vorjahr: 82 Mio. €). Zum 31. Dezember 2019 bestanden sonstige Eventualverbindlichkeiten von 3,1 Mrd. € (Vorjahr: 0,8 Mrd. €). Im Wesentlichen sind diese auf steuerrechtliche, arbeitsrechtliche, schadenersatzrechtliche und sonstige Sachverhalte u. a. in Deutschland, den USA, Brasilien, Indien, Griechenland und Italien zurückzuführen. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich wie folgt zusammen: Sonstige finanzielle VerpflichtungenB 29/2 scroll
Vorjahreswerte angepasst Die Fälligkeit der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedert sich wie folgt auf: Fälligkeiten von sonstigen finanziellen VerpflichtungenB 29/3 scroll
Der Konzern hat Kooperationen mit externen Partnern vereinbart, im Rahmen derer verschiedene Projekte finanziert werden oder - in Abhängigkeit vom Erreichen bestimmter Ziele ("Meilensteine") oder anderer fest vereinbarter Bedingungen - Zahlungen zu leisten sind. Diese Beträge stellen die maximal zu leistenden Zahlungen dar und sind in dieser Höhe unwahrscheinlich. Da das Erreichen der Bedingungen für die Zahlung einer hohen Unsicherheit unterliegt, können die tatsächlichen Zahlungen sowohl in Bezug auf die Höhe als auch in Bezug auf den zeitlichen Anfall deutlich davon abweichen. Der Anstieg bei den Verpflichtungen aus Kooperationsvereinbarungen und umsatzabhängigen Meilensteinen in 2019 ist im Wesentlichen auf die vollständige Übernahme von BlueRock Therapeutics L.P., Cambridge, Massachusetts, USA, sowie auf Kollaborations- und Lizenzvereinbarungen mit Arvinas Operations, Inc., New Haven, USA, und Broad Institute, Inc., Cambridge, USA, zurückzuführen. 30. Rechtliche RisikenAls international tätiges Unternehmen mit einem heterogenen Portfolio ist der Bayer-Konzern einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Antikorruption, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind in aller Regel nicht vorhersagbar. Es können deshalb aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft und seine Ergebnisse haben können. Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren betrachten wir derzeit als wesentlich. Sie sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen. Produktbezogene AuseinandersetzungenMirena(tm): Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer in den USA Klagen von etwa 730 Anwenderinnen von Mirena(tm) zugestellt (ohne nicht mehr anhängige Klagen sowie Klagen, die Anträgen auf Abweisung unterliegen). Mirena(tm) ist eine Hormonspirale zur langfristigen Verhütung, die das Hormon Levonorgestrel freisetzt. Die Klägerinnen tragen vor, die Anwendung von Mirena(tm) habe zu Gesundheitsschäden geführt, insbesondere idiopathischer intrakranieller Hypertension, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Klägerinnen behaupten u. a., dass Mirena(tm) fehlerhaft sei und Bayer die angeblichen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und die Anwenderinnen vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. 2017 wurden die meisten der vor US-Bundesgerichten anhängigen Verfahren, in denen die Klägerinnen eine Erkrankung an idiopathischer intrakranieller Hypertension geltend machen, im Rahmen einer sogenannten Multidistrict Litigation ("MDL") zur gemeinsamen vorprozessualen Koordination zusammengeführt. Im Juni 2019 wies das MDL-Gericht im abgekürzten Verfahren alle etwa 730 bei ihm anhängigen Fälle ab. Die Kläger haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Eine andere MDL betraf Perforationsfälle und wurde abgewiesen. Klagen, in denen Klägerinnen eine Perforation des Uterus geltend gemacht hatten, sind für einen Gesamtbetrag von 12 Mio. USD verglichen worden. Die Vergleichssumme wurde im November 2019 ausgezahlt. Alle zugestellten Klagen, in denen andere Schädigungen als idiopathische intrakranielle Hypertension geltend gemacht wurden, sind abgewiesen worden oder stehen vor einer Abweisung. Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer fünf kanadische Klagen im Zusammenhang mit Mirena(tm) zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Bayer hält die in diesen Verfahren verbleibenden Risiken nicht mehr für wesentlich. Xarelto(tm): Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer und dem Vertriebspartner in den USA, Janssen Pharmaceuticals Inc., US-Klagen von etwa 27.200 Anwendern von Xarelto(tm) zugestellt, einem oralen Gerinnungshemmer zur Behandlung und Prävention von Blutgerinnseln. Die Kläger tragen vor, die Anwendung von Xarelto(tm) habe zu Gesundheitsschäden wie beispielweise zerebralen, gastrointestinalen sowie anderen Blutungen und Todesfällen geführt, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Sie behaupten u. a., dass Xarelto(tm) fehlerhaft sei, dass Bayer diese Risiken der Anwendung von Xarelto(tm) gekannt habe oder sie hätte kennen müssen und die Anwender vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Nachdem die Klagen in allen sechs Prozessen, die bislang verhandelt worden sind, abgewiesen wurden, haben sich Bayer und Janssen mit den Klägern im März 2019 auf einen Vergleich fast aller anhängigen Klagen für einen Betrag von 775 Mio. USD geeinigt. Im Januar 2020 wurde der - von beiden Unternehmen zu gleichen Teilen getragene - Betrag ausgezahlt und alle anhängigen Berufungen wurden abgewiesen. Der mit der Verwaltung der Ansprüche beauftragte Claims Administrator hat mit der Mittelzuweisung begonnen, und die verglichenen Fälle werden dann im weiteren Verlauf abgewiesen. Alle verbleibenden Klagen werden bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, bei deren Nichtvorliegen sie einer Abweisung unterliegen. Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer zehn kanadische Klagen im Zusammenhang mit Xarelto(tm) zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Eine dieser Klagen wurde als Sammelklage zertifiziert. Bayer hat einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels gegen diese Entscheidung gestellt. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und wird sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr setzen. Essure(tm): Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer US-Klagen von etwa 33.100 Anwenderinnen von Essure(tm), einem Medizinprodukt zur permanenten Verhütung ohne operativen Eingriff, zugestellt. Die Klägerinnen machen Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Essure(tm) geltend, wie beispielsweise Hysterektomie, Perforation, Schmerzen, Blutungen, Gewichtszunahme, Nickelallergie, Depression oder ungewollte Schwangerschaft, und verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer zwei kanadische Klagen im Zusammenhang mit Essure(tm) zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Eine dieser Klagen wurde als Sammelklage zertifiziert. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Sammelklagen zu Neonikotinoiden in Kanada: In Quebec und Ontario (Kanada) sind Anträge auf Sammelklagen gegen Bayer zu Pflanzenschutzmitteln eingereicht worden, die die aktiven Substanzen Imidacloprid und Clothianidin (Neonikotinoide) enthalten. Bei den Klägern handelt es sich um Honigproduzenten, die eine landesweite Sammelklage in Ontario und eine auf Quebec beschränkte Sammelklage in Quebec anhängig gemacht haben. Die Kläger verlangen Schaden- sowie Strafschadenersatz und behaupten, Bayer und ein weiterer Produzent von Pflanzenschutzmitteln hätten in Bezug auf die Konzeption, die Entwicklung, das Marketing und den Vertrieb von neonikotinoidhaltigen Pestiziden fahrlässig gehandelt. Die in Ontario anhängig gemachte Sammelklage befindet sich derzeit in einem sehr frühen Stadium. In Quebec hat ein Gericht 2018 dem Antrag der Kläger auf Zertifizierung einer Sammelklage stattgegeben. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Roundup(tm) (Glyphosat): Bis zum 6. Februar 2020 wurden Monsanto, einer Tochtergesellschaft von Bayer, in den USA Klagen von etwa 48.600 Klägern zugestellt. Die Kläger tragen vor, sie seien mit von Monsanto hergestellten glyphosathaltigen Produkten in Berührung gekommen. Glyphosat ist der in bestimmten Herbiziden von Monsanto einschließlich der Roundup(tm)-Produkte enthaltene Wirkstoff. Die Kläger tragen vor, ihr Kontakt mit diesen Produkten habe zu Gesundheitsschäden geführt, u. a. zu Erkrankungen wie dem Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) und dem multiplen Myelom, und sie verlangen Schaden- und Strafschadenersatz. Die Kläger behaupten u. a., dass die glyphosathaltigen Herbizidprodukte von Monsanto fehlerhaft seien, dass Monsanto die mit solchen Produkten angeblich verbundenen Risiken gekannt habe oder hätte kennen müssen und dass Monsanto die Nutzer vor diesen Risiken nicht angemessen gewarnt habe. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. Die meisten der Kläger haben ihre Klagen bei bundesstaatlichen Gerichten in Missouri und Kalifornien eingereicht. Vor Bundesgerichten anhängige Fälle wurden in einer MDL in Kalifornien zur vorprozessualen Koordinierung zusammengefasst. Die ersten drei Klagen, die vor bundesstaatlichen Gerichten bzw. einem Bundesgericht in Kalifornien verhandelt wurden, endeten mit Entscheidungen der Jurys zugunsten der Kläger. Unsere im Nachgang bei den Ausgangsgerichten gestellten Anträge auf Überprüfung der Entscheidungen führten lediglich zu einer Reduktion der Schadenersatz- bzw. Strafschadenersatzbeträge. Wir haben in allen drei Fällen Berufung eingelegt. In einem Berufungsverfahren ist das schriftliche Verfahren abgeschlossen und die mündliche Verhandlung wird wahrscheinlich für März oder April 2020 angesetzt. In den beiden anderen Berufungsverfahren dauert das schriftliche Verfahren noch an. Wir sind davon überzeugt, dass die erstinstanzlichen Entscheidungen weder durch die vor Gericht vorgelegten Beweise noch durch das anwendbare Recht gestützt werden, und beabsichtigen deshalb, die Berufungsverfahren entschieden weiterzuverfolgen. Mehr als 800 wissenschaftliche Studien sowie Aufsichtsbehörden weltweit haben bestätigt, dass Glyphosat sicher ist, wenn es entsprechend den Anwendungshinweisen verwendet wird. Die größten und neuesten epidemiologischen Studien, die die relevantesten Erkenntnisse bei der Bewertung von Auswirkungen einer Exposition von Menschen gegenüber glyphosatbasierten Herbiziden liefern, sind alle zu dem Ergebnis gekommen, dass es unter realen Anwendungsbedingungen und unter Berücksichtigung der Exposition gegenüber anderen Pflanzenschutzmitteln keinen Zusammenhang zwischen der Anwendung von glyphosatbasierten Herbiziden und Erkrankungen am Non-Hodgkin Lymphom insgesamt gibt. Auch die U.S.-Umweltschutzbehörde EPA untersuchte 2017 mehr als 100 als relevant eingeschätzte Studien und stufte Glyphosat als "wahrscheinlich nicht krebserregend für Menschen" ein. Vor diesem Hintergrund haben das U.S.-Justizministerium DOJ und die EPA einen sogenannten Amicus-Brief in dem Berufungsverfahren des bundesgerichtlichen Falls eingereicht, in dem sie wesentliche Argumente, die im Fokus der durch Monsanto eingelegten Berufung stehen, unterstützen. Eine Reihe von Gerichtsprozessen, die ursprünglich im Jahr 2019 und Anfang 2020 beginnen sollten, sind verschoben worden. Die Verschiebung soll es den Parteien ermöglichen, das gerichtlich angeordnete Mediationsverfahren zielorientiert weiterzuverfolgen und auszuloten, ob ein Vergleich zu vernünftigen Bedingungen erreicht werden kann, der einen Prozess vorsieht, mit dem eine umfassende Lösung für die Verfahren erreicht werden kann. Das nächste Verfahren ist derzeit für Ende März 2020 vor einem bundesstaatlichen Gericht in Missouri zur Verhandlung angesetzt. Die Terminplanung der Verfahren ist jedoch im Fluss und kann sich noch ändern. Bis zum 6. Februar 2020 wurden Bayer elf kanadische Klagen im Zusammenhang mit Roundup(tm) zugestellt, in denen jeweils die Zulassung einer Sammelklage beantragt wird. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, die Sicherheit von Glyphosat und unseren glyphosatbasierten Herbiziden entschieden zu verteidigen. Dicamba: Bis zum 6. Februar 2020 wurden Monsanto, einer Tochtergesellschaft von Bayer, und der ebenfalls verklagten BASF in den USA Klagen von etwa 170 Klägern vor bundesstaatlichen Gerichten und vor Bundesgerichten zugestellt. Die Kläger behaupten, Verwehungen des Herbizids Xtendimax(tm) von Monsanto sowie andere Dicamba enthaltende Produkte hätten Pflanzenschäden verursacht. Zudem tragen die Kläger unter anderem vor, Monsanto und BASF hätten gewusst oder wissen müssen, dass die Anwendung von Dicamba solche Schäden verursachen würde, und sie hätten versäumt, dieses zu verhindern. Mit weiteren Klagen ist zu rechnen. 2018 wurden 35 Fälle zur vorprozessualen Koordination in einer MDL vor einem Bundesgericht in Missouri zusammengefasst. Die Kläger haben eine Zertifizierung als Sammelklage beantragt. Im Februar 2020 bekam ein Kläger in dem ersten Jury-Verfahren vor dem MDL-Gericht (Bader Farms) Schadenersatz in Höhe von 265 Mio. USD zugesprochen, von denen 15 Mio. USD auf kompensatorischen Schadenersatz und 250 Mio. USD auf sogenannten Strafschadenersatz entfallen. Monsanto und BASF haften gesamtschuldnerisch für den Gesamtbetrag von 265 Mio. USD. Wir halten das Urteil für falsch und beabsichtigen, zeitnah Rechtsmittel einzulegen. Im Fall der Bader Farms gab es keinen qualifizierten Beweis dafür, dass Produkte von Monsanto auf dem Hof vorhanden und für die behaupteten Verluste verantwortlich waren. Wir sind überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigen, uns in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Versicherung gegen ProdukthaftungsansprücheIm Zusammenhang mit den oben genannten produktbezogenen Auseinandersetzungen ist Bayer in jeweils industrieüblichem Umfang gegen gesetzliche Produkthaftungsansprüche versichert und hat auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen angemessene bilanzielle Vorsorgemaßnahmen für erwartete Verteidigungskosten getroffen. Die bilanziellen Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich der Ansprüche zu Essure(tm) und Roundup(tm) (Glyphosat) übersteigen allerdings den bestehenden Versicherungsschutz. Patentrechtliche AuseinandersetzungenAdempas(tm): 2018 reichte Bayer bei einem US-Bundesgericht Patentverletzungsklagen gegen Alembic Pharmaceuticals Limited, Alembic Global Holding SA, Alembic Pharmaceuticals, Inc., und INC Research, LLC, (zusammen "Alembic") sowie gegen MSN Laboratories Private Limited und MSN Pharmaceuticals Inc. (zusammen "MSN") sowie gegen Teva Pharmaceuticals USA, Inc., und Teva Pharmaceutical Industries Ltd. (zusammen "Teva") ein. 2017 hatte Bayer Mitteilungen über einen abgekürzten Zulassungsantrag für ein neues Arzneimittel ("ANDA") erhalten, mit dem Alembic, MSN und Teva jeweils die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version des Lungenhochdruckmedikaments Adempas(tm) von Bayer in den USA verfolgen. 2018 hat das Gericht auf einvernehmlichen Antrag von Bayer und Teva entschieden, dass das von Bayer geltend gemachte Patent gültig ist und von Teva verletzt wurde. Damit ist der Patentstreit mit Teva beendet. 2019 wurde das Verfahren gegen Alembic beendet, nachdem das einzige Patent im Streit mit Alembic abgelaufen war. Das im Verfahren gegen Teva aufrechterhaltene Patent ist weiterhin in Kraft und Gegenstand des Patentstreits mit MSN. Betaferon(tm)/Betaseron(tm): 2010 hat Bayer eine Klage bei einem Bundesgericht in den USA gegen Biogen Idee MA Inc. eingereicht. Bayer beantragt die gerichtliche Feststellung, dass ein im Jahr 2009 der Firma Biogen erteiltes Patent unwirksam ist und mit Produktion und Vermarktung von Betaseron(tm) durch Bayer nicht verletzt wird. Betaseron(tm) ist ein Bayer-Medikament zur Behandlung von Multipler Sklerose. Biogen behauptet, Bayer verletze das Patent mit der Produktion und dem Vertrieb von Betaseron(tm) und Extavia(tm), und hat Bayer entsprechend verklagt. Betaseron(tm) wird von Bayer hergestellt und in den USA vertrieben. Extavia(tm) ist ebenfalls ein Medikament zur Behandlung von Multipler Sklerose und wird von Bayer hergestellt, aber in den USA von Novartis Pharmaceuticals Corporation vertrieben, einer weiteren Beklagten in diesem Verfahren. 2016 hat das US-Bundesgericht einen streitigen Aspekt zum Schutzumfang des Patents zugunsten von Biogen entschieden. Bayer hält die Entscheidung für falsch und kann dagegen nach Abschluss der ersten Instanz Rechtsmittel einlegen. Am Ende eines Gerichtsverfahrens über Ansprüche von Biogen gegen EMD Serono, Inc., ("Serono") und Pfizer Inc. ("Pfizer") wegen Verletzung desselben Patents entschied ein Geschworenengericht 2018, dass das Patent von Biogen ungültig ist. Im selben Jahr hat das Gericht die Entscheidung der Geschworenen aufgehoben und zugunsten von Biogen entschieden. Serono und Pfizer haben Rechtsmittel eingelegt. Für die Verhandlung der Ansprüche von Biogen gegen Bayer wurde noch kein Termin angesetzt. Jivi(tm) (BAY94-9027): 2018 haben Nektar Therapeutics ("Nektar"), Baxalta Incorporated und Baxalta U. S., Inc., (zusammen "Baxalta") eine weitere Klage bei einem US-Bundesgericht gegen Bayer eingereicht. Sie behaupten, dass BAY94-9027, das in den USA als Jivi(tm) zur Behandlung von Hämophilie zugelassen ist, fünf Patente von Nektar verletze. Die fünf Patente gehören zu einer zugunsten von Nektar eingetragenen Patentfamilie, die auch eine europäische Patentanmeldung mit dem Titel "Verzweigte Polymere und ihre Konjugate" umfasst. Es handelt sich bei dieser Patentfamilie um eine andere als diejenige, die Gegenstand der bereits bestehenden patentrechtlichen Auseinandersetzungen in den USA und Deutschland ist. 2018 hat Bayer beim Verwaltungsgericht München eine Klage gegen Nektar eingereicht. Bayer beansprucht Rechte an der europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage einer früheren Zusammenarbeit zwischen Bayer und Nektar auf dem Gebiet der Hämophilie. 2017 hatten Baxalta und Nektar bereits eine Klage bei demselben US-Bundesgericht gegen Bayer eingereicht. Sie behaupten, dass BAY94-9027 sieben andere Patente von Nektar verletze. Die sieben Patente gehören zu einer zugunsten von Nektar eingetragenen Patentfamilie, die auch europäische Patentanmeldungen mit dem Titel "Konjugate mit Polymer-Faktor-Vlll-Anteil" umfasst, die Gegenstand einer 2013 von Bayer beim Landgericht München eingereichten Klage gegen Nektar sind. In diesem Verfahren beansprucht Bayer Rechte an den europäischen Patentanmeldungen auf der Grundlage einer früheren Zusammenarbeit zwischen Bayer und Nektar auf dem Gebiet der Hämophilie. Bayer ist jedoch überzeugt, dass die Patentfamilien keinen gültigen Patentanspruch beinhalten, der für Jivi(tm) relevant wäre. In einem parallelen Verfahren vor demselben US-Bundesgericht über die Verletzung eines Patents von Bayer durch Adynovate(tm), ein Medikament von Baxalta zur Behandlung von Hämophilie, hat das Gericht im September 2019 eine Zahlung von Baxalta an Bayer in Höhe von 181 Mio. USD angeordnet; dem ging eine Verhandlung vor einem Geschworenengericht im Februar 2019 voraus. Die Anordnung ist Gegenstand eines von Baxalta eingelegten Rechtsmittels. Stivarga(tm): 2016 reichte Bayer bei einem US-Bundesgericht eine Patentverletzungsklage gegen Apotex, Inc., und Apotex Corp. (zusammen "Apotex") ein. Bayer hatte eine Mitteilung über einen ANDA-Zulassungsantrag erhalten, mit dem Apotex die Genehmigung zur Vermarktung einer generischen Version des Krebsmedikaments Stivarga(tm) von Bayer in den USA verfolgt. Bollgard II RR Flex(tm)/Intacta(tm): In Brasilien reichte der Verband der Baumwollanbauer des Bundesstaats Mato Grosso (AMPA) im Juli 2019 bei einem Bundesgericht eine Patentnichtigkeitsklage ein. Die Klage richtet sich gegen vier Patente zu Bollgard II RR Flex(tm), einer Baumwolltechnologie von Bayer. Im Januar 2020 hat das brasilianische Patentamt in dem Gerichtsverfahren die Gültigkeit aller vier Patente anerkannt. Zwei der Patente werden zudem in administrativen Nichtigkeitsverfahren vor dem brasilianischen Patentamt angegriffen. Eines der Patente, das Promoter-Patent, ist auch Gegenstand einer Patentnichtigkeitsklage zur Sojabohnentechnologie Intacta(tm), die der Verband der Sojabohnenanbauer des Bundesstaats Mato Grosso (Aprosoja/MT) 2017 bei einem brasilianischen Bundesgericht eingereicht hat. Neben der Nichtigerklärung der Patente wird mit beiden Klagen eine zweifache Erstattung der gezahlten Lizenzgebühren beantragt. Beide Klagen wurden als kollektive Klagen eingereicht und sind vor demselben Bundesrichter anhängig. Die Intacta(tm)-Sojabohnentechnologie von Bayer wird noch durch zwei weitere Patente geschützt, von denen eines in einem administrativen Nichtigkeitsverfahren vor dem brasilianischen Patentamt vom Verband der Sojabohnenanbauer des Bundesstaats Rio Grande do Sui (Aprosoja/RS) angegriffen wird. In den oben genannten anhängigen patentrechtlichen Auseinandersetzungen ist Bayer überzeugt, gute Argumente zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen. Weitere rechtliche VerfahrenTrasylol(tm)/Avelox(tm): Bei einem US-Gericht in New Jersey ist eine sogenannte Qui-Tam-Klage eines ehemaligen Bayer-Mitarbeiters zu Vermarktungspraktiken bei Trasylol(tm) (Aprotinin) und Avelox(tm) (Moxifloxacin) anhängig. Der Fall befindet sich in der sogenannten Discovery-Phase. Die US-Regierung hat eine Beteiligung bislang abgelehnt. Baycol(tm): Bei einem US-Bundesgericht in Minnesota ist von demselben Anzeigeerstatter wie bei Trasylol(tm)/Avelox(tm) eine sogenannte Qui-Tam-Klage eingereicht worden, in der geltend gemacht wird, dass Bayer in betrügerischer Absicht einen Vertragsabschluss mit dem Verteidigungsministerium herbeigeführt habe. Der Fall befindet sich in der sogenannten Discovery-Phase. BASF-Schiedsverfahren: Im September 2019 wurde Bayer eine Schiedsklage zugestellt, die von der BASF SE erhoben wurde. BASF macht Schadenersatzansprüche aus den 2017 und 2018 unterschriebenen Kaufverträgen geltend, über die BASF bestimmte Geschäftsbereiche der Division Crop Science erworben hatte. BASF trägt vor, dass Bayer bestimmte Kostenpositionen, insbesondere bestimmte Personalkosten, nicht hinreichend offengelegt und einigen der veräußerten Geschäftsbereiche nicht in angemessener Weise zugerechnet habe. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesem Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Newark-Bay-Umweltschutzverfahren: In den USA haben verschiedene Umweltschutzbehörden eine Reihe von Ansprüchen erhoben, in die Bayer und zahlreiche weitere Parteien involviert sind. Die Ansprüche beruhen auf Aktivitäten von Unternehmen, die früher in der Nähe der Newark Bay oder von umliegenden Gewässern betrieben wurden oder die gefährliche Abfallstoffe in diese Gewässer oder nahe gelegenes Land emittiert haben sollen. Bayer und die anderen potenziell verantwortlichen Parteien werden aufgefordert, Altlasten zu beseitigen und anteilig für Kosten und Schäden früherer und künftiger Abhilfe- und Wiederherstellungsmaßnahmen aufzukommen. 2016 erfuhr Bayer, dass zwei wesentliche potenziell verantwortliche Parteien Insolvenzantrag gestellt haben. Die Höhe der Haftung von Bayer ist weiterhin nicht bestimmbar, aber diese Entwicklung wird wahrscheinlich den von Bayer potenziell zu tragenden Kostenanteil nachteilig beeinflussen. In Sachen Lower Passaic River untersucht Bayer gemeinsam mit einer Gruppe von mehr als 60 Gesellschaften unter Aufsicht der US-Umweltbehörden belastete Ablagerungen im Flussbett. Künftige Abhilfemaßnahmen werden eine noch näher zu bestimmende Form des Ausbaggerns und möglicherweise weitere Maßnahmen umfassen. Eine der potenziell für die Kosten einer Reinigung des Lower Passaic River haftenden Gesellschaften, die Occidental Chemical Company ("OCC"), erstellt derzeit mit Zustimmung der US-Umweltbehörde Environmental Protection Agency ein Sanierungskonzept. Bayer wird letztlich aufgefordert werden, sich an den Kosten der Untersuchung und der Abhilfemaßnahmen zu beteiligen. Diese können beträchtlich sein, wenn letztlich ein umfassendes Ausbaggern und die Entsorgung betroffener Ablagerungen erforderlich sein sollten. 2018 reichte OCC eine Klage bei einem Bundesgericht in New Jersey ein. Die Klägerin verlangt, dass sich einige Dutzend andere potenziell verantwortliche Parteien, einschließlich einer Tochtergesellschaft von Bayer, an bereits aufgelaufenen und künftig noch entstehenden Untersuchungs- und Reinigungskosten beteiligen oder solche Kosten erstatten. Das Verfahren befindet sich in der sogenannten Discovery-Phase. Bayer kann derzeit den Umfang seiner Haftung in dieser Sache nicht bestimmen. In Sachen Newark Bay untersucht derzeit eine unabhängige Partei unter umweltbehördlicher Aufsicht die Ablagerungen. Die Untersuchung ist in einem vorläufigen Stadium. Bayer hat sich in der Vergangenheit an bestimmten Untersuchungskosten beteiligt. Für künftige Untersuchungen und Abhilfemaßnahmen in der Newark Bay können weitere Kosten anfallen. Bayer wurde auch von US-Umweltbehörden mitgeteilt, dass Bayer möglicherweise für Schäden an den natürlichen Ressourcen infolge der Kontamination des Lower Passaic River, der Newark Bay und umliegender Gewässer haften könnte. Bayer kann derzeit den Umfang einer möglichen Haftung nicht bestimmen. Asbest: In vielen Fällen behaupten Kläger, Bayer und andere Beklagte hätten Dritte in zurückliegenden Jahrzehnten auf dem eigenen Werksgelände beschäftigt, ohne vor den bekannten Gefahren von Asbest hinreichend gewarnt oder geschützt zu haben. Außerdem ist eine Bayer-Beteiligungsgesellschaft in den USA Rechtsnachfolgerin von Gesellschaften, die bis 1976 Asbestprodukte verkauften. Im Falle einer Haftung besteht insoweit eine vollständige Freistellung durch Union Carbide. In ähnlicher Weise ist ein Tochterunternehmen von Bayer, Monsanto, mit einer Vielzahl von Ansprüchen wegen des Vorwurfs einer Exposition gegenüber Asbest auf Grundstücken von Monsanto ohne ausreichende Warnhinweise oder Schutzmaßnahmen sowie wegen des Vorwurfs der Herstellung und des Verkaufs von asbesthaltigen Produkten konfrontiert. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigt, sich in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. PCB: Monsanto, eine Tochtergesellschaft von Bayer, wurde in Klageverfahren von verschiedenen staatlichen Stellen in den USA benannt. Diese behaupten, Monsanto, Pharmacia und Solutia seien gemeinsam als Produzent von PCB für verschiedene PCB-bedingte Schäden in Gewässern verantwortlich. Es sei gleichgültig, wie die PCBs dorthin gelangt seien. Monsanto ist darüber hinaus mit einer Vielzahl von Klagen wegen des Gebrauchs von und der Exposition gegenüber PCB Produkten konfrontiert, in denen Gesundheits- und Vermögensschäden geltend gemacht werden. PCBs sind künstlich hergestellte Chemikalien, die für verschiedene Zwecke weit verbreitet waren, ehe die Herstellung von PCBs von der Umweltschutzbehörde Environmental Protection Agency (EPA) in den USA 1979 verboten wurde. Wir sind davon überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche zu haben, und beabsichtigen, uns in diesen Verfahren entschieden zur Wehr zu setzen. Steuerliche VerfahrenStempelsteuer in Griechenland: 2014, 2016 und 2017 hat ein griechisches Verwaltungsgericht Klagen von Bayer gegen die Festsetzung von Stempelsteuern und möglichen Strafzahlungen in Höhe von insgesamt ca. 130 Mio. € für bestimmte konzerninterne Darlehen an eine griechische Tochtergesellschaft erstinstanzlich abgewiesen. Bayer hält die Entscheidungen für falsch und hat Rechtsmittel eingelegt. Bayer ist überzeugt, gute Argumente zur Verteidigung seiner Rechtsauffassung zu haben, und beabsichtigt, sich entschieden zur Wehr zu setzen. Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente des Bayer-Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse veränderten. Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten waren 19 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €) aufgrund von Währungsrestriktionen verfügungsbeschränkt. Diese waren auf Basis bisheriger Erfahrungen kurzfristig. Die von den ausländischen Konzerngesellschaften berichteten Zahlungsströme werden zu Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird in einer separaten Zeile als "Veränderung aus Wechselkursänderungen" ausgewiesen. 31. Zu-/Abfluss aus operativer/investiver FinanzierungstätigkeitDer Cashflow aus operativer Tätigkeit (Gesamt) erhöhte sich in 2019 um 3,7 % auf 8.207 Mio. €. Der operative Cashflow aus fortzuführendem Geschäft lag um 6,2 % über dem Vorjahresniveau. Positiv wirkte sich vor allem ein gestiegenes operatives Ergebnis aus. Dem stand jedoch eine verringerte Mittelfreisetzung im Working Capital gegenüber. Die Erstanwendung von IFRS 16 hatte einen positiven Effekt auf den operativen Cashflow, da die Aufwendungen für Leasingverhältnisse nicht mehr im operativen Ergebnis erfasst werden. Im Rahmen der investiven Tätigkeit sind im Geschäftsjahr 671 Mio. € abgeflossen. Darin enthalten sind Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 2.650 Mio. € (Vorjahr: 2.593 Mio. €). Die Einnahmen aus Desinvestitionen abzüglich übertragener Zahlungsmittel betrugen 2.546 Mio. € (Vorjahr: 7.563 Mio. €) und ergaben sich vor allem aus der Veräußerung der Currenta-Beteiligung sowie den Desinvestitionen bei Consumer Health. Die Ausgaben für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel von 410 Mio. € (Vorjahr: 45.316 Mio. €) resultierten u. a. aus dem Erwerb der restlichen Anteile an BlueRock Therapeutics L.P., Cambridge, Massachusetts, USA. Im Vorjahr waren hier insbesondere die Ausgaben für die Übernahme des akquirierten Agrargeschäfts enthalten. Aus lang- und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten flossen per saldo 575 Mio. € ab (Vorjahr: Zufluss 5.717 Mio. €). Aus Finanzierungstätigkeit ergab sich ein Mittelabfluss von 8.389 Mio. €. Davon entfielen 4.296 Mio. € auf die Netto-Schuldentilgung (Vorjahr: Netto-Kreditaufnahme 17.819 Mio. €). Die Netto-Zinsausgaben beliefen sich auf 1.478 Mio. € (Vorjahr: 919 Mio. €). Als Dividenden flössen 2.615 Mio. € ab (Vorjahr: 2.407 Mio. €). Im Zusammenhang mit der Erstanwendung des IFRS 16 erhöhte sich der Mittelabfluss aufgrund der Erfassung des Tilgungsanteils der Leasingzahlungen und des Zinsaufwands im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit. Die Finanzverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt: FinanzverbindlichkeitenB 31/1 scroll
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Enthält Aufzinsungseffekte Im Vorjahr entwickelten sich die Finanzverbindlichkeiten wie folgt: FinanzverbindlichkeitenB 31/2 scroll
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Sonstige Erläuterungen32. Honorare des AbschlussprüfersHerr Prof. Dr. Frank Beine unterzeichnete den Bestätigungsvermerk erstmals zum 31. Dezember 2017 und Herr Michael Mehren erstmals zum 31. Dezember 2019. Herr Prof. Dr. Frank Beine ist verantwortlicher Prüfungspartner. Für die erbrachten Dienstleistungen des weltweiten Netzwerks von Deloitte bzw. Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte GmbH WPG) sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden: Honorare des AbschlussprüfersB 32/1 scroll
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen der Deloitte GmbH WPG umfassen vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der Bayer AG und ihrer Tochterunternehmen. Die anderen Bestätigungsleistungen, die im Berichtsjahr durch die Deloitte GmbH WPG erbracht wurden, betreffen vor allem den Verkauf von Animal Health und entfallen im Wesentlichen auf freiwillige Abschlussprüfungen sowie prüferische Durchsichten. Darüber hinaus haben andere Gesellschaften von Deloitte neben Abschlussprüfungsleistungen für Tochtergesellschaften der Bayer AG Compliance-orientierte Steuerberatungsleistungen, die sich weder wesentlich noch unmittelbar auf den Jahres- oder Konzernabschluss auswirken, sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Animal Health erbracht. 33. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Bayer AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle, der gemeinschaftlichen Führung oder einem maßgeblichen Einfluss durch die Bayer AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere nicht konsolidierte zum beizulegenden Zeitwert bewertete Tochtergesellschaften und zum beizulegenden Zeitwert oder at-equity einbezogene Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Versorgungspläne. Ferner gehören die Organmitglieder der Bayer AG dazu, deren Bezüge der Anhangangabe [34] sowie dem Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht zu entnehmen sind. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenB 33/1 scroll
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Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste bei Gesellschaften, die at-equity in den Konzernabschluss einbezogen wurden, waren in den Jahren 2019 und 2018 unbedeutend. Covestro gilt seit Mai 2018 nicht mehr als assoziiertes Unternehmen. Daher haben sich die erbrachten Leistungen gegenüber assoziierten Unternehmen wesentlich verringert. Ebenso gilt Casebia Therapeutics im Jahr 2019 nicht mehr als Gemeinschaftsunternehmen, wodurch sich die Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen verringert haben. Gegenüber der Bayer-Pensionskasse VVaG hat sich die Bayer AG zur Bereitstellung eines Genussrechtskapitals im Nominalvolumen von 150 Mio. € verpflichtet (Vorjahr: 150 Mio. €), das zum 31. Dezember 2019 weiterhin in voller Höhe begeben war. Der Buchwert betrug 154 Mio. € (Vorjahr: 152 Mio. €). Das der Bayer-Pensionskasse VVaG gewährte Gründungsstockdarlehen hat ein Nominalvolumen zum 31. Dezember 2019 von 635 Mio. € (Vorjahr: 635 Mio. €). Der Buchwert betrug 652 Mio. € (Vorjahr: 643 Mio. €). Die ausstehenden Forderungen, die sich aus verschiedenen Tranchen zusammensetzen, unterliegen jeweils einem fünfjährigen Zinsanpassungsmechanismus. Für das Geschäftsjahr 2019 wurden 12 Mio. € Zinserträge (Vorjahr: 16 Mio. €) sowie ein Ertrag aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. € Aufwand) erfasst. Wie im Vorjahr wurden keine wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen erfasst. 34. Die Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie gewährte KrediteIm aktuellen Geschäftsjahr beliefen sich die Gesamtbezüge für Vorstand und Aufsichtsrat auf 39.035 T € (Vorjahr: 24.449 T €). Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich dabei auf 3.938 T € (Vorjahr: 3.897 T €) und die des Vorstands auf 35.097 T € (Vorjahr: 20.552 T €). Die Bezüge des Aufsichtsrats bestanden ausschließlich aus kurzfristigen Komponenten. Die Gesamtbezüge des Vorstands setzen sich aus einer kurzfristigen Komponente in Höhe von 15.211 T € (Vorjahr: 15.149 T €) und einer langfristigen Komponente in Höhe von 11.172 T € (Vorjahr: 5.403 T €) zusammen, davon 7.733 T € (Vorjahr: 1.914 T €) für aktienbasierte Vergütung. Zudem wurden Abfindungen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstvertrags in Höhe von 8.714 T € (Vorjahr: 0 T €) gewährt. Die Pensionszahlungen für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 12.078 T € (Vorjahr: 17.183 T €). Die Pensionsverpflichtungen für die früheren Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen 199.454 T € (Vorjahr: 185.736 T €). Zum 31. Dezember 2019 bestanden, wie im gesamten Jahr und im Vorjahr, keine Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats. Für weitere Informationen bezüglich der Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats wird auf den Vergütungsbericht im zusammengefassten Lagebericht verwiesen. 35. NachtragsberichtAm 11. Februar 2020 hat Bayer mit der Nuvisan ICB GmbH, einer Tochter der Nuvisan GmbH, die vereinbarte Übernahme eines großen Teils seiner in Berlin ansässigen Forschung auf dem Gebiet kleinmolekularer Wirkstoffe bekanntgegeben. Die Nuvisan Gruppe mit Sitz in Neu-Ulm, Deutschland, ist ein internationaler Dienstleister im Bereich der klinischen Studien, Labordienstleistungen und der Auftragsfertigung für die pharmazeutische Industrie.
Leverkusen, 18. Februar 2020 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Bayer-Konzerns sowie der Bayer AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Bayer-Konzerns bzw. der Bayer AG beschrieben sind.
Leverkusen, 18. Februar 2020 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand Werner Baumann Liam Condon Wolfgang Nickl Stefan Oelrich Heiko Schipper Bestätigungsvermerk des unabhängigen KonzernabschlussprüfersAn die Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst, f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Abbildung von Restrukturierungssachverhalten 2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte 3. Abbildung der Risiken aus den produktbezogenen rechtlichen Auseinandersetzungen und Schiedsgerichtverfahren 4. Bereinigungen des EBITDA und des EBIT um Sondereinflüsse Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) b) Prüferisches Vorgehen 1. Abbildung von Restrukturierungssachverhaltena) Die gesetzlichen Vertreter der Bayer Aktiengesellschaft haben Ende 2018 ein umfassendes Restrukturierungsprogramm für den gesamten Konzern angekündigt. Das Programm beinhaltet im Wesentlichen den Abbau von bis zu 12.000 Arbeitsplätzen in den folgenden drei Geschäftsjahren. Für die bis zum Ende des Geschäftsjahres konkretisierten Abfindungsverpflichtungen wurde eine Rückstellung in Höhe von Mio. EUR 1.267 gebildet. Ein nicht unerheblicher Teil des Stellenabbaus entfällt auf Deutschland, wo aufgrund von Betriebsvereinbarungen bis 2025 betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind. Nachdem bereits in 2018 erste Gespräche mit den Arbeitnehmergremien und in einzelnen Fällen auch mit den Arbeitnehmern der betroffenen Bereiche geführt worden sind, sind im Berichtsjahr schließlich alle Arbeitnehmer der betroffenen Bereiche informiert worden und es sind zum Teil bereits entsprechende Aufhebungsvereinbarungen mit diesen unterzeichnet worden. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung, da die Bilanzierung und die Bewertung der Rückstellung in einem hohen Maß auf ermessenbehafteten Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruhen. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zur Restrukturierungsrückstellung sind in Abschnitt 23 des Konzernanhangs enthalten. b) Wir haben geprüft, ob eine der Definition des IAS 37.10 entsprechende Restrukturierungsrückstellung gebildet worden ist. Dazu haben wir die Einhaltung der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Rückstellungen einschließlich der diese weiter konkretisierenden Kriterien des IAS 37.70 ff. und - sofern es sich um Leistungen an Arbeitnehmer aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt - der entsprechenden Vorschriften aus IAS 19 überprüft. Hierfür haben wir die entsprechenden Nachweise und Berechnungsunterlagen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Wir haben die den Nachweisen und Berechnungsgrundlagen zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter dahingehend kritisch gewürdigt und plausibilisiert, inwieweit Ansatz und Höhe der Rückstellungen zutreffend sind. Insbesondere haben wir Unterlagen (Beschlüsse, Protokolle, Präsentationen) zur Information der Arbeitnehmervertreter in Deutschland dahingehend ausgewertet, ob die Arbeitnehmer hierdurch im Geschäftsjahr 2019 hinreichend konkret über die Restrukturierungsprogramme und einzelne Bestandteile der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen informiert worden sind. Für die bereits mit Arbeitnehmern abgeschlossenen Aufhebungsvereinbarungen haben wir geprüft, ob die hierfür gebildeten Rückstellungen sich aus den zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Sofern noch keine einzelvertraglichen Aufhebungsvereinbarungen abgeschlossen worden sind, haben wir zur Plausibilisierung der Höhe der Rückstellungen u. a. die in den Personalabteilungen entwickelten Restrukturierungsprogramme zum Stellenabbau hinsichtlich der gesetzten Prämissen zu Umfang und Höhe der Abfindungsangebote an Arbeitnehmer und die erwarteten Annahmequoten - auch auf Basis der bisher gemachten Erfahrungen - analysiert und mit den Verantwortlichen in den Personalabteilungen diskutiert. Zudem haben wir die Angaben im Konzernanhang zu den Restrukturierungsmaßnahmen anhand der diesbezüglichen Anforderungen des IAS 37 geprüft. 2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Sonstigen immateriellen Vermögenswertea) In dem Konzernabschluss wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" ein Betrag von Mio. EUR 39.126 (31 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Unter den "sonstigen immateriellen Vermögenswerten" werden zudem Patente und Technologien von Mio. EUR 18.101 (14 % der Konzernbilanzsumme), Markenrechte von Mio. EUR 8.102 (6 % der Konzernbilanzsumme) und Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Mio. EUR 5.491 (4 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den strategischen Geschäftseinheiten bzw. Gruppen von strategischen Geschäftseinheiten innerhalb des Bayer-Konzerns zu. Bei den regelmäßig durchgeführten Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) für Geschäfts- oder Firmenwerte und Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie anlassbezogenen Werthaltigkeitstests für Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden die jeweiligen Buchwerte mit ihrem jeweiligen erzielbaren Betrag verglichen. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Der Barwert der künftigen Zahlungsströme wird dabei zugrunde gelegt, da in der Regel keine Marktwerte für die einzelnen strategischen Geschäftseinheiten vorliegen. Dabei wird der Barwert mittels Discounted Cashflow-Modellen ermittelt, wobei die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat genehmigten operative Drei-Jahres-Planung bzw. für Crop Science Vier-Jahres-Planung des Bayer-Konzerns zugrunde gelegt und mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen Berichtssegmente. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit durch die gesetzlichen Vertreter sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrunde liegenden Komplexität der Bewertungsmodelle war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Geschäfts- oder Firmenwerten und den Sonstigen immateriellen Vermögenswerten sind in den Abschnitten 3 und 14 des Konzernanhangs enthalten. b) Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Von der Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch die Aufnahme und kritische Beurteilung des zugrunde liegenden Planungsprozesses überzeugt. Zudem haben wir diese Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Drei-Jahresplanung bzw. für Crop Science Vier-Jahres-Planung abgeglichen sowie mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgestimmt. Dabei haben wir uns auch von der sachgerechten Berücksichtigung der in der Segmentberichterstattung im Segment "Enabling Functions und Konsolidierung" erfassten Kosten der Konzernfunktionen bei dem Impairment-Test der jeweiligen strategischen Geschäftseinheit überzeugt. Wir haben uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern auseinandergesetzt und die Vollständigkeit und Richtigkeit des Berechnungsschemas beurteilt. Ferner haben wir aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die strategischen Geschäftseinheiten (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt. 3. Abbildung der Risiken aus den produktbezogenen rechtlichen Auseinandersetzungen und Schiedsgerichtverfahrena) Unternehmen des Bayer-Konzerns sind in gerichtliche und außergerichtliche Verfahren mit Behörden, Wettbewerbern sowie anderen Beteiligten involviert. Hieraus ergeben sich rechtliche Risiken insbesondere in den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Patentrecht, Steuerrecht sowie Umweltschutz. Bis zum 6. Februar 2020 wurden Monsanto Company, St. Louis/USA, einer Tochtergesellschaft der Bayer Aktiengesellschaft, in den USA Klagen auf Schaden- und Strafschadenersatz von etwa 48.600 Klägern zugestellt, die vortragen, ihr Kontakt mit von Monsanto hergestellten glyphosathaltigen Produkten habe zu Gesundheitsschäden geführt. Darüber hinaus wurden dem Bayer-Konzern bis zum 6. Februar 2020 in den USA von etwa 27.200 Anwendern des Produkts Xarelto(tm) Klagen auf Schaden- und Strafschadenersatz zugestellt. Bis zum 6. Februar 2020 wurden dem Bayer-Konzern in den USA Klagen von etwa 33.100 Anwenderinnen von Essure(tm) zugestellt, in denen ebenfalls jeweils Schaden- und Strafschadenersatz geltend gemacht wird. Im September 2019 wurde Bayer eine Schiedsklage zugestellt, in der die BASF SE Schadenersatzansprüche aus den 2017 und 2018 unterschriebenen Kaufverträgen geltend macht, auf deren Basis BASF bestimmte Geschäftsbereiche der Division Crop Science erworben hatte. Ob aufgrund eines vorliegenden Rechtsstreits die Passivierung einer Rückstellung zur Abdeckung des Risikos erforderlich ist, und ggfs. in welcher Höhe, ist dabei in hohem Maße durch Einschätzungen und ermessensbehaftete Annahmen der gesetzlichen Vertreter geprägt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der geltend gemachten Ansprüche waren die vorgenannten produktbezogenen Auseinandersetzungen des Bayer-Konzerns aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für die Prüfung. Die Angaben und Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den benannten Rechtsstreitigkeiten sind in Abschnitt 30 des Konzernanhangs enthalten. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem den von der Gesellschaft eingerichteten Prozess, der die Erfassung der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die Einschätzung hinsichtlich des Verfahrensausgangs sowie die bilanzielle Darstellung eines Rechtsstreits sicherstellt, beurteilt. Darüber hinaus haben wir regelmäßig im ganzen Jahr Gespräche mit der internen Rechtsabteilung der Gesellschaft geführt, um uns die aktuellen Entwicklungen und Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen bezüglich des erwarteten Verfahrensausgangs geführt haben, erläutern zu lassen. Dies erfolgte insbesondere auch zum Mediationsverfahren im Rahmen der Rechtsfälle zu glyphosathaltigen Produkten. Die Entwicklung der wesentlichen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich eines möglichen Verfahrensausgangs wird uns in schriftlicher Form durch die interne Rechtsabteilung der Bayer Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellt. Zum Bilanzstichtag haben wir darüber hinaus externe Rechtsanwaltsbestätigungen eingeholt, die wir mit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Risikoeinschätzung zu den unter der "Sachverhaltsbeschreibung" benannten produktbezogenen Auseinandersetzungen und Schiedsverfahren abgeglichen haben. Unter Berücksichtigung dieser Einschätzungen haben wir zudem die den Rückstellungen für erwartete Verteidigungskosten zugrunde liegenden Prämissen kritisch gewürdigt und die Höhe der Rückstellungen anhand von Erfahrungswerten aus ähnlichen Verfahren in der Vergangenheit sowie sonstigen Nachweisen plausibilisiert. 4. Bereinigungen des EBITDA und des EBIT um Sondereinflüssea) Für Steuerungs- und Analysezwecke des Bayer-Konzerns werden das jeweils um Sondereinflüsse (in ihrer Art oder Höhe besondere Effekte) bereinigte EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) und EBITDA (Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen) herangezogen. In der Segmentberichterstattung des Konzernabschlusses der Bayer AG werden Bereinigungen des EBIT in Höhe von Mio. EUR -2.818 und des EBITDA in Höhe von Mio. EUR -1.949 dargestellt. Das um Sondereinflüsse bereinigte EBIT dient der Ermittlung des bereinigten Konzernergebnisses aus fortzuführendem Geschäft, welches zur Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie aus fortzuführendem Geschäft benötigt wird (core EPS). Das um Sondereinflüsse bereinigte EBITDA und das core EPS werden von Bayer im Rahmen der Kapitalmarktkommunikation als zentrale finanzielle Leistungsindikatoren verwendet. Weiterhin werden diese beiden Kennzahlen als Indikatoren für die Zielerreichung für die jährliche Erfolgsvergütung der Mitarbeiter des Bayer-Konzerns herangezogen. Die im Konzernabschluss dargestellten Bereinigungen des EBIT und EBITDA waren im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da diese auf Basis der internen Bilanzierungsrichtlinie des Bayer-Konzerns vorgenommen werden und ein Risiko zur einseitigen Ausübung von Ermessensspielräumen durch die gesetzlichen Vertreter besteht. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Bereinigungen von EBIT und EBITDA sowie deren Herleitung sind in Abschnitt 4 des Konzernanhangs dargestellt. c) Wir haben die Ermittlung der um Sondereinflüsse bereinigten Kennzahlen EBIT und EBITDA nachvollzogen und uns mit der Identifikation der von den gesetzlichen Vertretern berücksichtigten Sondereinflüsse durch die Konzerngesellschaften kritisch auseinandergesetzt. Dabei haben wir die Zusammensetzung der Bereinigungen dahingehend analysiert, inwieweit die einzelnen Komponenten in Einklang mit den entsprechenden internen Richtlinien für Sondereinflüsse stehen und zutreffend aus dem EBIT und EBITDA herausgerechnet worden sind. Damit einhergehend haben wir anhand der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse und der uns seitens der gesetzlichen Vertreter erteilten Auskünfte untersucht, ob die vorgenommenen Bereinigungen gemäß den Erläuterungen im zusammengefassten Lagebericht und in der Segmentberichterstattung erfolgten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. Mai 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Prof. Dr. Frank Beine.
München, den 19. Februar 2020 Deloitte GmbH Prof. Dr. Beine, Wirtschaftsprüfer Mehren, Wirtschaftsprüfer Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten LageberichtsFolgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im zusammengefassten Lagebericht sind solche Angaben, die weder nach §§ 289 bis 289f, 315 bis 315d HGB vorgeschrieben noch von DRS 20 gefordert sind. Die in Abschnitt 2.2.2 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Angaben zu den Pro-forma-Umsätzen nach strategischen Geschäftseinheiten der Division Crop Science. C Weitere InformationenOrgane der GesellschaftAufsichtsratDie Mitglieder des Aufsichtsrats bekleiden die nachstehenden Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2019; bei Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens) und nahmen wie aufgeführt an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen sie jeweils angehörten, teil: Werner WenningLeverkusen (geb. 21.10.1946) Vorsitzender des Aufsichtsrats seit Oktober 2012 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bayer AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 25 von 25 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Oliver ZühlkeSolingen (geb. 11.12.1968) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit Juli 2015 Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2007 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats Bayer Teilnahme an 13 von 21 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. Paul AchleitnerMünchen (geb. 28.9.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2002 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutsche Bank AG Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 18 von 19 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Dr. rer. nat. Simone Bagel-TrahDüsseldorf (geb. 10.1.1969) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2014 Vorsitzende des Aufsichtsrats der Henkel AG & Co. KGaA und der Henkel Management AG sowie des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 11 von 11 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Norbert W. BischofbergerHillsborough, USA (geb. 10.1.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 President and Chief Executive Officer bei Kronos Bio, Inc. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 11 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Andre van BroichDormagen (geb. 19.6.1970) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Konzernbetriebsrats Vorsitzender des Betriebsrats - Standort Dormagen Teilnahme an 19 von 19 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Ertharin CousinChicago, USA (geb. 12.5.1957) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2019 Selbstständige Beraterin Teilnahme an 2 von 2 Aufsichtsrats-Sitzungen Thomas EbelingMuri bei Bern, Schweiz (geb. 9.2.1959) Mitglied des Aufsichtsrats bis September 2019 Selbstständiger Berater Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 8 von 9 Aufsichtsrats-Sitzungen Dr. Thomas ElsnerDüsseldorf (geb. 24.4.1958) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Vorsitzender des Konzernsprecherausschusses Bayer Vorsitzender des Sprecherausschusses Bayer AG Leverkusen Teilnahme an 18 von 18 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Johanna W. (Hanneke) FaberAmstelveen, Niederlande (geb. 19.4.1969) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2016 President Europe bei Unilever N.V./plc (bis April 2019) President Global Foods & Refreshments bei Unilever N.V./plc (seit Mai 2019) Teilnahme an 9 von 11 Aufsichtsrats-Sitzungen Colleen A. GogginsPrinceton, USA (geb. 9.9.1954) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Selbstständige Beraterin Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 13 von 14 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Robert GundlachVelten (geb. 23.11.1957) Mitglied des Aufsichtsrats seit Dezember 2019 Vorsitzender des Betriebsrats - Standort Berlin Teilnahme an 0 von 0 Aufsichtsrats-Sitzungen Heike HausfeldLeverkusen (geb. 19.9.1965) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2017 Vorsitzende des Betriebsrats - Standort Leverkusen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 14 von 14 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Reiner HoffmannWuppertal (geb. 30.5.1955) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2006 Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Teilnahme an 8 von 11 Aufsichtsrats-Sitzungen Frank LöllgenKöln (geb. 14.6.1961) Mitglied des Aufsichtsrats seit November 2015 Landesbezirksleiter Nordrhein der IG Bergbau, Chemie, Energie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 15 von 15 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Prof. Dr. Wolfgang PlischkeAschau im Chiemgau (geb. 15.9.1951) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2016 Selbstständiger Berater Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 17 von 17 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Petra Reinbold-KnapeGladbeck (geb. 16.4.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG Bergbau, Chemie, Energie Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Teilnahme an 16 von 17 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Detlef RenningsKrefeld (geb. 29.4.1965) Mitglied des Aufsichtsrats bis November 2019 Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats CURRENTA Vorsitzender des Betriebsrats CURRENTA - Standort Uerdingen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 9 von 10 Aufsichtsrats-Sitzungen Sabine SchaabMettmann (geb. 25.6.1966) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2017 Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats - Standort Elberfeld Teilnahme an 13 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Michael Schmidt-KießlingSchwelm (geb. 24.3.1959) Mitglied des Aufsichtsrats seit April 2012 Vorsitzender des Betriebsrats -Standort Elberfeld Teilnahme an 10 von 11 Aufsichtsrats-Sitzungen Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Otmar D. WiestlerBerlin (geb. 6.11.1956) Mitglied des Aufsichtsrats seit Oktober 2014 Präsident der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. Teilnahme an 11 von 13 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Prof. Dr. Norbert Winkeljohann *Osnabrück (geb. 5.11.1957) Mitglied des Aufsichtsrats seit Mai 2018 Selbstständiger Unternehmensberater Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Teilnahme an 18 von 18 Aufsichtsrats- und Ausschuss-Sitzungen Ständige Ausschüsse des Aufsichtsrats der Bayer AG (Stand: 31. Dezember 2019)Präsidium/VermittlungsausschussWenning (Vorsitz), Achleitner, Reinbold-Knape, Zühlke PrüfungsausschussWinkeljohann * (Vorsitz), Elsner, Löllgen, Plischke, Wenning, Zühlke PersonalausschussWenning (Vorsitz), Achleitner, van Broich, Hausfeld NominierungsausschussWenning (Vorsitz), Achleitner InnovationsausschussPlischke (Vorsitz), Bischofberger, van Broich, Reinbold-Knape, Schaab, Wenning, Wiestler, Zühlke Ausschuss zum Rechtskomplex GlyphosatWenning (Vorsitz), Achleitner, van Broich, Elsner, Goggins, Reinbold-Knape, Winkeljohann * , Zühlke
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Sachverständiges Mitglied im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG VorstandMitglieder des Vorstands bekleiden die nachstehend genannten Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Stand: 31. Dezember 2019, bei Ausscheiden aus dem Vorstand während des Geschäftsjahres beziehen sich die Angaben auf das Datum des Ausscheidens): Werner Baumann(geb. 6.10.1962) Vorsitzender Mitglied des Vorstands seit 1.1.2010, bestellt bis 30.4.2021 Liam Condon(geb. 27.2.1968) Mitglied des Vorstands seit 1.1.2016, bestellt bis 31.12.2023 Wolfgang Nickl(geb. 9.5.1969) Mitglied des Vorstands seit 26.4.2018, bestellt bis 25.4.2021
Stefan Oelrich(geb. 1.6.1968) Mitglied des Vorstands seit 1.11.2018, bestellt bis 31.10.2021
Heiko Schipper(geb. 21.8.1969) Mitglied des Vorstands seit 1.3.2018, bestellt bis 28.2.2021
Mitglieder des Vorstands bis 31. Dezember 2019 Dr. Hartmut Klusik(geb. 30.7.1956) Arbeitsdirektor
Kemal Malik(geb. 29.9.1962) Anteilsbesitz von Bayer AG und Bayer-Konzern zum 31. Dezember 2019 nach § 285 Nr. 11, 11a, 11b und § 313 HGBBei den angegebenen Werten für Eigenkapital bzw. Ergebnis handelt es sich jeweils um die Werte aus den auf Basis des jeweiligen Landesrechts erstellten Jahresabschlüssen; die Werte sind gerundet. Gesellschaften mit Gewinnabführungsvertrag sind entsprechend gekennzeichnet. Aufgrund der in den Jahresabschlüssen berücksichtigten Ergebnisabführung sind dort jeweils Nullergebnisse angegeben. Vollkonsolidierte Beteiligungsgesellschaftenscroll
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Vorläufige Werte Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die im Konzernabschluss nach der Equity-Methode berücksichtigt wurden, sind die folgenden: Nach der Equity-Methode bilanzierte assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmenscroll
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Gemäß IAS 28.5 i.V.m. 28.6 als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode berücksichtigt. Folgende Tochterunternehmen (davon ein strukturiertes Unternehmen) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten in den Konzernabschluss einbezogen: Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutungscroll
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Gemäß IFRS 10 strukturiertes Unternehmen (von untergeordneter Bedeutung) Die folgenden assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung zu Anschaffungskosten angesetzt: Assoziierte oder Gemeinschaftsunternehmen von untergeordneter Bedeutungscroll
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Vorläufige Werte An den folgenden gemäß § 267 Absatz 3 HGB großen Kapitalgesellschaften hielt der Bayer-Konzern zwischen 5 % und 20 % der Stimmrechte: Übrige Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaftenscroll
Folgende inländische Tochterunternehmen machten im Geschäftsjahr 2019 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Absatz 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch: Befreite inländische Tochterunternehmenscroll
Gewinnverwendungsbeschluss für das Geschäftsjahr 2019Entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 28. April 2020 beschlossen, den gesamten im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 2.750.787.429,60 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,80 je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und als Tag der Fälligkeit des Auszahlungsanspruchs den 4. Mai 2020 zu bestimmen.
Leverkusen, 29. April 2020 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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