Bayer AktiengesellschaftLeverkusenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die scrollen
(jede von Ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen: "Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch." Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2020 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Bayer Aktiengesellschaft, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2020.
Leverkusen, im Februar 2021 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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