Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die

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Bayer CropScience Aktiengesellschaft, Monheim am Rhein

Bayer Pharma Aktiengesellschaft, Berlin

(jede von Ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt:

Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen:

"Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 wird zugestimmt."

Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2021 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Es bestehen unmittelbare Beherrschungs- und/​oder Gewinnabführungsverträge mit der Bayer Aktiengesellschaft, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.

Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2021.

 

Leverkusen, im August 2021

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand