Bayer AktiengesellschaftLeverkusen
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die scrollen
(jede von Ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen: "Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wird zugestimmt." Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2023 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es bestehen unmittelbare Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge mit der Bayer Aktiengesellschaft, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2023.
Leverkusen, im November 2023 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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