Bayer AktiengesellschaftLeverkusen§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die scrollen
(jede von Ihnen nachfolgend als "Gesellschaft" bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen: "Der Inanspruchnahme der Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB durch die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 wird zugestimmt." Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2024 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es bestehen unmittelbare Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge mit der Bayer Aktiengesellschaft., die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2024.
Leverkusen, im November 2024 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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