![]() Bayer AktiengesellschaftLeverkusenBekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 325 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2025Die Bayer Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Leverkusen macht für die
(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt: Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen: „Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“ Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss zum 31.12.2025 der Bayer Aktiengesellschaft einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Für diese Gesellschaften erfolgt die Inanspruchnahme der Befreiung auf Grundlage einer von der Bayer Aktiengesellschaft abgegebenen Einstandsverpflichtungserklärung. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2025.
Leverkusen, im Dezember 2025 Bayer Aktiengesellschaft Der Vorstand |
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