WashTec AGAugsburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscrollen
Weitere Ausführungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind dem Konzernanhang zu entnehmen. Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Rundungsdifferenzen sind möglich. Konzern-Gesamtergebnisrechnungscrollen
Weitere Ausführungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung sind dem Konzernanhang zu entnehmen. Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Rundungsdifferenzen sind möglich. Konzern-BilanzAktiva scrollen
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Weitere Ausführungen zur Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung sind dem Konzernanhang zu entnehmen. Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzern-Kapitalflussrechnungscrollen
Weitere Ausführungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung sind dem Konzernanhang zu entnehmen. Der Konzernanhang ist integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzernanhang 2023der WashTec AG (IFRS)Allgemeine Erläuterungen1. Allgemeine Angaben zum KonzernDer Konzernabschluss der WashTec Gruppe für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde am 22. März 2024 aufgestellt und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Er wurde in der Aufsichtsratssitzung am 25. März 2024 gebilligt und anschließend durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Der Konzernabschluss und Konzernlageberichtsind über den Bundesanzeiger und das Unternehmensregister zugänglich sowie auf unserer Website unter https://ir.washtec.de/finanzberichte/ abrufbar. Das oberste Mutterunternehmen der WashTec Gruppe ist die WashTec AG und ist im Handelsregister des Amtsgerichts der Stadt Augsburg, Deutschland unter HRB 81 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in der Argonstraße 7, in 86153 Augsburg, Deutschland. Die Anteile der Gesellschaft befinden sich im Streubesitz und sind im Open Market im Börsensegment Prime Standard gelistet. Der Unternehmensgegenstand der WashTec Gruppe umfasst die Entwicklung, Herstellung, den Vertrieb und Service von Produkten zur Fahrzeugwäsche und Waschchemie sowie die Vermietung und alle damit verbundenen Serviceleistungen und Finanzierungslösungen zum Betrieb von Fahrzeugwaschanlagen. 2. Grundlagen für die Aufstellung des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss der WashTec AG wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standard Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS IC (IFRIC) aufgestellt. Er steht im Einklang mit den für das Geschäftsjahr 2023 in der Europäischen Union anzuwendenden Rechnungslegungsstandards und wurde in Verbindung mit § 315e HGB um bestimmte Angaben sowie den Konzernlagebericht ergänzt. Die Voraussetzungen des § 315e HGB für eine Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach deutschem Handelsrecht sind erfüllt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die anteilsbasierte Vergütung sowie derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend Euro (T€) auf- oder abgerundet; hieraus können Rundungsdifferenzen entstehen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Geschäftsentwicklung der WashTec Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2023 durch das makroökonomische Umfeld beeinflusst. Das anhaltend hohe Zinsniveau führte zu höheren Zinsaufwendungen für die gezogenen Kreditlinien. Die WashTec Gruppe setzte aus diesem Grund im Berichtsjahr zur Steuerung des Zinsrisikos derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps ein. Daneben wurde das im Vergleich zum Vorjahr höhere Zinsniveau bei der Bemessung der Diskontierungszinssätze für langfristige Bilanzposten sowie der Bestimmung der Bewertungsparameter im Rahmen des Werthaltigkeitstests für die Geschäfts- oder Firmenwerte entsprechend berücksichtigt. Aus dem Werthaltigkeitstest ergab sich im Berichtszeitraum kein Anpassungsbedarf. Aus klimabezogenen Sachverhalten ergeben sich die nachfolgend beschriebenen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WashTec Gruppe: scrollen
3. Konsolidierungsgrundsätze und KonsolidierungskreisKonsolidierungsgrundsätzeDer Konzernabschluss umfasst den Abschluss der WashTec AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens aufgestellt. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Beherrschung liegt ab dem Zeitpunkt vor, ab dem die WashTec AG schwankenden Renditen aus dem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss der WashTec AG sind zum 31. Dezember 2023 neben der Muttergesellschaft folgende Konzernunternehmen konsolidiert (Anteilsbesitz nach § 315e i. V. m. § 313 Abs. 2 HGB). Die Werte basieren bei den Gesellschaften im Inland auf den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen, bei den Gesellschaften im Ausland grundsätzlich auf den IFRS-Abschlüssen vor Konsolidierung. scrollen
1) Ergebnisübernahme durch die WashTec
Holding GmbH
2) Ergebnisübernahme durch die WashTec AG
3) Gesellschaften haben von den
Erleichterungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB
Gebrauch gemacht.
4) indirekte Beteiligung über WashTec A/S,
Hedehusene, Dänemark
5) indirekte Beteiligung über Mark VII
Equipment Inc., Arvada, USA
6) Erstkonsolidierung zum 1. Dezember 2023
A) WashTec Holding GmbH B) WashTec AG C) WashTec Cleaning Technology GmbH D) Die Beteiligung wird zu 90 % durch die WashTec Cleaning Technology GmbH sowie zu 10 % durch die WashTec Holding GmbH gehalten. E) Mark VII Equipment Inc., Arvada, USA F) WashTec A/S, Hedehusene, Dänemark I) Produktions-, Vertriebs- und Servicegesellschaft II) Holdinggesellschaft III) Vermietung von Waschanlagen IV) Vermittlung von Finanzierungen für Waschanlagen V) Entwicklung, Produktion und Vertrieb chemischer Produkte VI) Vertriebs- und Servicegesellschaft VII) Produktionsgesellschaft Veränderungen im KonsolidierungskreisErwerb von TochterunternehmenWashTec New Zealand Limited wurde am 23. Juni 2023 als Tochtergesellschaft der WashTec Cleaning Technology GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 100 % gegründet, um direkte Vertriebs- und Serviceaktivitäten in Neuseeland aufzunehmen. Die neuseeländische Tochtergesellschaft wurde demzufolge im Geschäftsjahr 2023 erstkonsolidiert. Zum 1. Dezember 2023 hat WashTec New Zealand Limited die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des bisher unabhängigen neuseeländischen Vertriebspartners Car Kleen New Zealand Ltd. übernommen. Die Investition in den neuseeländischen Markt soll die Präsenz der WashTec Gruppe in der Region Asien/Pazifik verstärken und die Kooperation mit den Kunden vor Ort stärken. Der Kaufpreis für den Unternehmenserwerb betrug T€ 1.624. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden T€ 797 aus diesem Betrag gezahlt. Die Zahlung des restlichen Betrages ist an die Erfüllung bestimmter vertraglicher Bedingungen geknüpft und wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 erfolgen. Akquisitionsbezogene Nebenkosten sind nur in unwesentlichem Umfang angefallen und wurden im sonstigen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das erworbene Nettovermögen wurde zu einem Zeitwert von T€ 649 bewertet, es entstand ein Geschäfts- oder Firmenwert von T€ 974. Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert im Wesentlichen aus den erwarteten Synergien aufgrund der nachgewiesenen Erfolgsbilanz der Car Kleen New Zealand Ltd. in der Fahrzeugtechnik sowie aus der langjährigen Erfahrung des Teams. Die nachfolgende Tabelle zeigt die bilanzierten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt: scrollen
Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich zum Erwerbszeitpunkt auf T€ 335. Dieser entspricht dem Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zum Erwerbszeitpunkt wurde keine Wertminderung erfasst. Im Konzernergebnis zum 31. Dezember 2023 sind Umsatzerlöse i. H. v. T€ 310 sowie ein Ergebnis nach Steuern i. H. v. T€ 44 enthalten. Wäre die Gesellschaft bereits zum 1. Januar 2023 erworben worden, hätten Umsatzerlöse i. H. v. T€ 3.969 sowie ein Ergebnis nach Steuern von T€ 379 zum Konzernergebnis der WashTec Gruppe im Geschäftsjahr 2023 beigetragen. Entkonsolidierung von TochterunternehmenZum 14. Dezember 2023 hat WashTec 90 % der Anteile ihrer chinesischen Tochtergesellschaft WashTec Car Cleaning Equipment (Shanghai) Co., Ltd., an das bisherige Management veräußert. Die Veräußerung wurde mit Wirkung zum 19. Dezember 2023 von den zuständigen Behörden in China registriert. Der Verkauf erfolgte vor dem Hintergrund einer strategischen Neuausrichtung der WashTec Gruppe im chinesischen Markt. Dieser wird zukünftig als Händlermarkt weiter erschlossen. Dadurch wird die bestmögliche zukünftige Marktposition sichergestellt sowie die langjährigen Kundenbeziehungen aufrechterhalten und weiter ausgebaut. WashTec wird mit einem Anteil von 10 % in der Gesellschaft vertreten bleiben. Im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung der chinesischen Tochtergesellschaft wurden T€ - 504 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfasst. Aus der Veräußerung der Tochtergesellschaft resultiert ein Abgang von Vermögens werten i. H. v. T€ 2.764, die sich im Wesentlichen aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammensetzen. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten i. H.v. T€ 2.107 abgegangen, die im Wesentlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Lieferanten und Mitarbeitern enthalten. Bis zum Entkonsolidierungszeitpunkt wurden im Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse i. H. v. T€ 6.446 mit einem Betriebsergebnis (EBIT) von T€ - 738 in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der WashTec Gruppe erfasst. 4. Auswirkungen neuer RechnungslegungsstandardsIn der aktuellen Berichtsperiode traten neue oder geänderte Rechnungslegungsstandards in Kraft. Die WashTec Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen angewandt. Angewandte Standards bzw. Änderungen bestehender Standardsscrollen
Ferner haben das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Comitee weitere nachfolgend aufgelistete Standards, Interpretationen und Änderungen verabschiedet, die im Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden bzw. von der Europäischen Union noch nicht übernommen sind. Zum 31. Dezember 2023 erfolgte keine frühzeitige Anwendung dieser Standards durch die WashTec Gruppe. Die Erstanwendung der Standards ist für den Zeitpunkt geplant, an dem sie durch die Europäische Union anerkannt und übernommen sind. Noch nicht angewandte Standards bzw. Änderungen bestehender Standardsscrollen
5. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen (soweit im Folgenden nichts anderes angegeben) grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden. Für die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf den Konzernanhang des Vorjahres verwiesen. FremdwährungsumrechnungDer Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt- der funktionalen Währung und der Berichtswährung des Konzerns. Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung der ausländischen Gesellschaften ist in der Regel die jeweilige Landeswährung. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Umrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb und Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus diesen Währungsdifferenzen entstehende latente Steuern werden ebenfalls im Eigenkapital erfasst. Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Jegliche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehenden Geschäfts- oder Firmenwerte und jegliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die daraus resultieren, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet. Zum Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen, die nicht in Euro berichten, zum Stichtagskurs umgerechnet, während Erträge und Aufwendungen zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet werden. Umrechnungsdifferenzen hieraus werden als separater Bestandteil im Eigenkapital erfasst. Bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird der im Eigenkapital erfasste kumulative Betrag erfolgswirksam aufgelöst. SachanlagenSachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls in den Buchwert dieser Sachanlage einbezogen, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und Abschreibungen. Wartungs- und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode auf die voraussichtliche Nutzungsdauer pro rata temporis vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen für Sachanlagen werden im Wesentlichen nach folgenden Nutzungsdauern bemessen: scrollen
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und zu diesem Zeitpunkt erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf angepasst. Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder FirmenwertUnternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten bemessen sich nach dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung, d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten, ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten und übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Anschaffungsnebenkosten werden grundsätzlich als Aufwand erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Sie bemessen sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den vom Erwerber angesetzten Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Sie werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf eine mögliche Wertminderung geprüft. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Werthaltigkeitstest während des Jahres durchgeführt, wenn aufgrund eingetretener Ereignisse der Verdacht besteht, dass der Wert nachhaltig gesunken sein könnte. Zum Zweck des Werthaltigkeitstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns (Segmente) zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren. Immaterielle VermögenswerteUnter den immateriellen Vermögenswerten werden hauptsächlich erworbene Patente, Technologien, aktivierte Entwicklungskosten, Lizenzen und Software ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte werden im Wesentlichen nach folgenden Nutzungsdauern bemessen: scrollen
Erworbene immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten und in den Folgeperioden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter und unbestimmter Nutzungsdauer unterschieden. In der Berichtsperiode verfügte der Konzern ausschließlich über Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei geänderten Erwartungen entsprechend angepasst. Im Geschäftsjahr 2023 gab es keine Änderungen. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte (Forschungs- und Entwicklungskosten)Forschungskosten werden in der Periode ihres Entstehens als Aufwand berücksichtigt. Die Entwicklungskosten eines Projektes umfassen alle direkt zurechenbaren Einzelkosten (im Wesentlichen Personalaufwand) sowie anteilige Gemeinkosten. Diese werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn die Vermögenswerte identifizierbar sind, voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erwarten lassen und die Herstellungskosten während der Entwicklung verlässlich ermittelt werden können. Darüber hinaus werden Entwicklungskosten nur aktiviert, wenn der Abschluss der Entwicklung und die anschließende Nutzung oder der Verkauf sowohl von technischer als auch finanzieller Seite sichergestellt und beabsichtigt sind. Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Anschaffungskostenmodells bilanziert, d. h. zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den voraussichtlich künftiger wirtschaftlicher Nutzen zu erwarten ist. Während der Entwicklungsphase, in der die Nutzungsdauer unbestimmt ist, wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Wertminderung von nicht-finanziellen VermögenswertenFür Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer wird an jedem Bilanzstichtag beurteilt, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Bei entsprechenden Hinweisen nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Zur Bestimmung des Nutzungswertes wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dazu werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswertes widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen. Falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der er zugeordnet ist. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Ein in früheren Berichtsperioden erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann erfolgswirksam aufgeholt, wenn sich eine Änderung der Beurteilung ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurde. Die Obergrenze für die Wertaufholung bildet hierbei der Buchwert abzüglich planmäßiger Abschreibungen, der sich ohne die Wertminderung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte sind jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Eine mögliche Wertminderung wird regelmäßig für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units) durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen im Konzern den gemäß IFRS 8 ermittelten operativen Segmenten. Sie teilen sich in die Regionen »Europa«, »Nordamerika« und »Asien/Pazifik« auf. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Werthaltigkeit nach Abschluss des Planungsprozesses vor. FinanzinstrumenteEin Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Der erstmalige Ansatz erfolgt, wenn das Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe schreiben die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vor. Finanzielle VermögenswerteDie finanziellen Vermögenswerte umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Derivate mit positivem Marktwert sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte werden als »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet« (AC), »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet« (FVthOCI) oder »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« (FVthP/L) klassifiziert. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz auf der Grundlage des Geschäftsmodells des Unternehmens zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts kategorisiert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei finanziellen Vermögenswerten, die im Rahmen der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Erstbewertung unter Einschluss von Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC): Diese Kategorie beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme ist und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Forderungen mit signifikanter Finanzierungskomponente werden mit marktüblichen Zinssätzen abgezinst, wenn die Auswirkung wesentlich ist. Diese werden im Rahmen der Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste aus der Ausbuchung oder Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte werden im Periodenergebnis erfasst. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Sie werden zum Nennwert angesetzt. Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt und umfasst auch die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVthOCI):Diese Kategorie beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht und deren Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVthP/L):Finanzielle Vermögenswerte, die nicht »zu fortgeführten Anschaffungskosten« (AC) oder »erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert« (FVthOCI) bewertet werden sowie Derivate, die nicht als Sicherungsinstrument im Hedge Accounting designiert sind, werden »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« (FVthP/L) bewertet. Darüber hinaus können finanzielle Vermögenswerte unter bestimmten Bedingungen freiwillig als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« (FVthP/L) bewertet werden. Diese Option wird vom Konzern derzeit nicht genutzt. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten:Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Die Risikovorsorge ist grundsätzlich auf Basis des allgemeinen Ansatzes anhand eines Drei-Stufen-Modells zu ermitteln und stellt auf die Entwicklung des Ausfallrisikos eines finanziellen Vermögenswerts ab. Grundsätzlich werden bei Erstansatz alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 zugeordnet und die innerhalb von zwölf Monaten nach Zugangszeitpunkt zu erwartenden Kreditverluste bestimmt. Hat sich das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit dem vorangegangenen Stichtag signifikant erhöht, ist dieser Stufe 2 zuzuordnen. WashTec geht von einer signifikanten Erhöhung des Ausfallsrisikos aus, wenn dieser mehr als 30 Tage überfällig ist. Liegt zudem ein objektiver Indikator für eine Wertminderung vor, ist der finanzielle Vermögenswert Stufe 3 zuzuordnen. Objektive Hinweise auf eine Wertminderung sind das Einleiten rechtlicher Schritte und Überfälligkeiten von mehr als einem Jahr. In Stufe 2 und 3 wird die Höhe der Risikovorsorge auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bestimmt. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente ist das vereinfachte Wertminderungsmodell anzuwenden. Daneben besteht ein Wahlrecht für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit signifikanter Finanzierungskomponente ebenfalls das vereinfachte Wertminderungsmodell anzuwenden. Demnach wird die Risikovorsorge in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Der Konzern nimmt dieses Wahlrecht für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit signifikanter Finanzierungskomponente in Anspruch und ermittelt die Wertminderungen auf Basis einer Wertminderungstabelle. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben gleichartige Kreditrisikomerkmale. Zur Bemessung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Wertminderungsquoten basieren auf den Ausfallquoten der vergangenen drei Jahre und werden um zukunftsorientierte makroökonomische Faktoren angepasst, die Einfluss auf die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit der Kunden haben. Die Risikovorsorge für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird auf Basis des allgemeinen Ansatzes ermittelt. Die erwarteten Kreditverluste aus dem Ausfall von sonstigen finanziellen Vermögenswerten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind unwesentlich und werden nicht erfasst. Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten:Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert ausläuft oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird und die Übertragung die Ausbuchungsbedingungen des IFRS 9 erfüllt. Im Fall von objektiven Hinweisen auf eine Wertminderung wird die Forderung wertberichtigt. Wird die Forderung als uneinbringlich eingestuft, erfolgt eine Ausbuchung der Forderung. Finanzielle VerbindlichkeitenDie finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Derivate mit negativem Marktwert sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als langfristig eingestuft, wenn ihre Restlaufzeit mehr als zwölf Monate beträgt, sie werden als kurzfristig eingestuft, wenn ihre Restlaufzeit weniger als zwölf Monate beträgt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet« (FLAC) oder »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet« (FVthP/L) klassifiziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich mit ihrem beizulegenden Zeitwert sowie im Rahmen der Folgebewertung unter Anwendung der Effektivzinsmethode als zu fortgeführten Anschaffungskosten« (FLAC) bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Derivate mit negativem Marktwert und finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, werden in den Folgeperioden als »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert« (FVthP/L) bewertet. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die im Rahmen der Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfolgt die Erstbewertung nach Abzug der Transaktionskosten. Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten:Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Derivative Finanzinstrumente und SicherungsbeziehungenDie WashTec Gruppe setzte im Berichtsjahr zur Steuerung des Zinsrisikos derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps ein. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und je nach Marktwert als sonstige finanzielle Vermögenswerte oder sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Für die Erfassung der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden ist. Derivate ohne Hedge Accounting werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (FVthP/L). Der beizulegende Zeitwert von derivativen Finanzinstrumenten wird vollständig als sonstiger langfristiger finanzieller Vermögenswert oder sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeit eingestuft, wenn die Restlaufzeit des Derivats mehr als zwölf Monate beträgt. Es wird als sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswert bzw. sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeit eingestuft, wenn die Restlaufzeit des Derivats weniger als zwölf Monate beträgt. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung erfolgt sowohl für die Sicherungsbeziehung als auch für die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien, die die Gruppe im Hinblick auf die Absicherung verfolgt, eine formale Designation und Dokumentation. Diese Dokumentation umfasst die Identifizierung des Sicherungsinstruments, des gesicherten Grundgeschäfts, der Art des abgesicherten Risikos und die Art und Weise, in der das Unternehmen beurteilt, ob die Sicherungsbeziehung die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung erfüllt (einschließlich einer Analyse der Ursachen der Unwirksamkeit der Absicherung und der Art und Weise der Bestimmung der Sicherungsquote). Die Sicherungsbeziehung erfüllt alle Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung, wenn zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht, die Auswirkung des Ausfallrisikos keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen hat, die sich aus dieser wirtschaftlichen Beziehung ergeben und die Sicherungsquote der Sicherungsbeziehung der Sicherungsquote entspricht, die aus dem Volumen des tatsächlich gesicherten Grundgeschäfts und dem Volumen des Sicherungsinstruments resultiert, das zur Absicherung dieses Volumens des gesicherten Grundgeschäfts tatsächlich eingesetzt wird. Absicherung von Cashflows (Cashflow Hedges)»Cashflow Hedges« dienen der Absicherung von Zahlungsströmen gegen das Risiko einer Schwankung von Zahlungsströmen, die einem bestimmten Risiko zuzuordnen und die insgesamt mit oder mit einer Komponente eines bilanzierten Vermögenswerts, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer hochwahrscheinlichen erwarteten Transaktion verbunden ist, und sich diese Schwankung erfolgswirksam auswirken könnte. Der effektive Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow-Hedges designiert sind, wird im Eigenkapital erfasst. Der Gewinn oder Verlust, der den ineffektiven Teil betrifft, wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft oder beendet wird oder die Sicherungsbeziehung nicht länger die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, verbleiben etwaige zu diesem Zeitpunkt kumulierte abgegrenzte Beträge im Eigenkapital, sofern das gesicherte Grundgeschäft weiterhin besteht. Wenn der Eintritt der gesicherten Transaktion nicht mehr erwartet wird, werden die kumulierten Beträge, die im Eigenkapital ausgewiesen wurden, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Nettoinvestition in einen ausländischen GeschäftsbetriebEin monetärer Posten in Form einer ausstehenden Forderung gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, dessen Abwicklung auf absehbare Zeit weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellt einen Teil der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Bei diesen monetären Posten handelt es sich um langfristige Forderungen gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften des Konzerns. Umrechnungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ist, werden im Einzelabschluss der Tochtergesellschaft im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Konzernabschluss werden diese Umrechnungsdifferenzen im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Veräußerung der Tochtergesellschaft vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. VorräteVorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden auf Basis der gleitenden Durchschnittsmethode ermittelt. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse enthalten die direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten auf Basis einer Normalauslastung. Fremdkapitalkosten werden nicht berücksichtigt. Eigene AnteileBeim Erwerb eigener Anteile durch die WashTec AG werden diese in Höhe der Anschaffungskosten in einem Betrag direkt vom Eigenkapital abgesetzt. Der Kauf, Verkauf oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam erfasst. RückstellungenSonstige RückstellungenSonstige Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, deren Fälligkeit oder Höhe ungewiss ist. Die Bewertung erfolgt zum Barwert auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Aufwendungen zur Erfüllung der Verpflichtungen. Erwartet der Konzern für eine Rückstellung zumindest teilweise eine Erstattung (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird diese als gesonderter Vermögenswert aktiviert, wenn deren Erhalt so gut wie sicher ist. Langfristige Rückstellungen werden mit Marktzinssätzen vor Steuern abgezinst, wenn die Auswirkung wesentlich ist. Der Zinseffekt wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Auflösungen der Rückstellungen werden grundsätzlich in dem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie gebildet wurden. Rückstellungen für PensionenRückstellungen für Pensionen werden nach der »Projected-Unit-Credit-Methode« berechnet (IAS 19 revised). Nach dieser Methode werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden unmittelbar unter Berücksichtigung von latenten Steuern und in voller Höhe im Eigenkapital erfasst. Der Dienstzeitaufwand und die Zinsen werden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Weitere Einzelheiten sind in der Anhangangabe 26 dargestellt. Rückstellungen für AltersteilzeitvereinbarungenAltersteilzeitvereinbarungen basieren überwiegend auf dem sog. »Blockmodell«. In diesem Zusammenhang entstehen zwei Arten von Verpflichtungen, die jeweils in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Grundsätzen mit ihrem Barwert bewertet und getrennt voneinander bilanziert werden: Die erste Verpflichtungsart bezieht sich auf den kumulierten ausstehenden Erfüllungsbetrag, der anteilig über die Laufzeit der Aktiv-/Arbeitsphase erfasst wird. Der kumulierte ausstehende Erfüllungsbetrag basiert auf der Differenz zwischen der Vergütung des Arbeitnehmers vor Beginn der Altersteilzeitvereinbarung (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen) und der Vergütung für die Teilzeitbeschäftigung (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen, jedoch ohne Berücksichtigung der Aufstockungsbeträge). Die zweite Verpflichtungsart bezieht sich auf die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Leistung von Aufstockungsbeträgen zuzüglich eines weiteren Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wird gem. IAS 19 (revised) während der Arbeitsphase ratierlich zurückgestellt. Anteilsbasierte VergütungNach IFRS 2 wird zwischen anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich unterschieden. Vorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG erhalten für ihre Tätigkeit eine anteilsbasierte Vergütung, die beide Komponenten enthält. Für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich wird im Zeitraum der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtigten die daraus resultierende Verbindlichkeit zu ihrem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam erfasst. Diese wird unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt. Die an den Aktienpreis der WashTec AG gekoppelten Konditionen werden bei der Bewertung berücksichtigt (»Marktbedingungen«). Daneben werden leistungsbezogene Ausübungsbedingungen miteinbezogen. Der auf die anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente entfallende Teil wird direkt im Eigenkapital erfasst. Die Verpflichtungen aus der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich werden auf Basis des ermittelten beizulegenden Zeitwerts unter Berücksichtigung der noch verbleibenden Programmlaufzeit als sonstige Verbindlichkeit passiviert. Für weitere Einzelheiten wird auf Anhangangabe 37 verwiesen. LeasingverhältnisseEin Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der dazu berechtigt die Nutzung eines Vermögenswerts (des Leasinggegenstands) für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Der Konzern erfasst grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz ein Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen. Leasingverhältnisse werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit zu Barwerten bilanziert. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto feste Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder (Zins-) Satzes vorgenommen wird, erwartete Restwertzahlungen aus Restwertgarantien des Leasingnehmers, den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde sowie Strafzahlungen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird. Die Leasingzahlungen werden mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers abgezinst. Der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers wird auf Basis eines risikolosen Zinssatzes über verschiedene Laufzeiten zzgl. einer Marge und einem länderspezifischen Risikoaufschlag ermittelt. Jede Leasingrate wird in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt. Zinsaufwendungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet und setzen sich aus dem Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit, sämtlicher bei oder vor der Bereitstellung geleisteter Leasingzahlungen abzgl. erhaltener Leasinganreize, alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie den geschätzten Kosten für Rückbauverpflichtungen zusammen. Leasingverträge werden i.d.R. für feste Zeiträume von ein bis drei Jahren abgeschlossen. Mietverträge für Büro- und Lagergebäude umfassen teilweise auch längere Laufzeiten. Zudem können die Verträge Vereinbarungen zur stillschweigenden Verlängerung bzw. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen beinhalten. Derartige Vertragskonditionen werden herangezogen, um die maximale betriebliche Flexibilität des Konzerns sicherzustellen. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können jeweils beidseitig ausgeübt werden. Die in den Kündigungsoptionen vereinbarten Fristen sind ausreichend, um (soweit erforderlich) rechtzeitig Alternativen zu finden. Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen über Gebäude berücksichtigt das Management sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Die wesentlichen Faktoren hierbei sind die Konditionen, die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit des Leasinggebers sowie logistische Überlegungen im Zusammenhang mit der zukünftigen Strategie des Konzerns. Ist der Konzern mit der Zusammenarbeit zufrieden und wird davon ausgegangen, dass diese Faktoren auch zukünftig mit der Unternehmensstrategie vereinbar sind, gilt es in der Regel als hinreichend sicher, dass die Verträge verlängert bzw. nicht gekündigt werden. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nicht-Ausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Diese Beurteilung wird überprüft, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das bzw. die die bisherige Beurteilung beeinflussen kann - sofern dies in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt. Die Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Im Rahmen der Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt eine Erhöhung des Buchwerts um den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit sowie eine Verringerung des Buchwerts um die geleisteten Leasingzahlungen. Für potenzielle künftige Steigerungen variabler Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erfolgt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine Anpassung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts. Die Folgebewertung der Nutzungsrechte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Wenn die Ausübung einer Kaufoption aus Sicht des Konzerns hinreichend sicher ist, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes. Bei Verträgen, die eine Verlängerungs- oder Kündigungsoption enthalten, wird eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und Anpassung des Nutzungsrechts vorgenommen, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine signifikante Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb der Kontrolle des Konzerns liegt und im Rahmen der Erstbewertung anders eingeschätzt wurde. Der Konzern nimmt die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse von Vermögenswerten von geringem Wert, die keine kurzfristigen Leasingverhältnisse sind, in Anspruch und erfasst diese Zahlungen linear als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem werden die Vorschriften von IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewandt. Um den Kunden, insbesondere großen Betreibergruppen oder Mineralölgesellschaften, im Rahmen des Carwash-Management-Geschäfts Maschinen gegen eine waschzahlenabhängige Vergütung zur Verfügung stellen zu können, werden von WashTec gefertigte Maschinen an Leasinggesellschaften veräußert und im Rahmen von Sale-and-Lease-Back-Transaktionen bzw. Mietkaufverträgen zurückgekauft. Im Rahmen dieser Transaktionen werden für die Maschinen ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit bilanziert. Es erfolgt keine Umsatzrealisierung aus dem Verkauf der Maschinen. Im Rahmen der Verträge mit den Kunden werden Umsatzerlöse auf Basis der Waschzahlen realisiert und das Nutzungsrecht abgeschrieben. Für die Angaben zu den Nutzungsrechten, Leasingverbindlichkeiten, Abschreibungen und Zinsaufwendungen wird auf die Anhangangaben 10, 15 und 29 verwiesen. VertragsverbindlichkeitenLeistungsverpflichtungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden, werden als Vertragsverbindlichkeiten in der Bilanz ausgewiesen (siehe auch Abschnitt »Erlösrealisierung«). Im Konzern werden erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sowie die Umsatzabgrenzung, im Wesentlichen für Vollwartung, verlängerte Garantiezusagen und im Voraus bezahlte Serviceverträge, in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. ErtragsteuernIm Konzernabschluss werden tatsächliche Steuern unter Anwendung der am Bilanzstichtag gültigen oder angekündigten Steuersätze und Steuervorschriften der Länder ermittelt, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und ein zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaften. Für bilanzierte Ertragsteuerverbindlichkeiten wird als beste Schätzung die voraussichtlich erwartete Steuerzahlung herangezogen. Latente Steueransprüche und latente Steuerverbindlichkeiten werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze und Steuervorschriften verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig bzw. angekündigt sind. Tatsächliche und latente Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, es sei denn die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle wurden im Eigenkapital erfasst. Die Bildung latenter Steuern erfolgt für temporäre Differenzen der konsolidierten Gesellschaften zwischen den Buchwerten eines Vermögenswerts oder einer Schuld nach IFRS und deren steuerlicher Basis sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen. Latente Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und noch nicht genutzte Steuergutschriften werden in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und die noch nicht genutzten Steuergutschriften verwendet werden können. Es werden keine latenten Steuerverbindlichkeiten auf temporäre Differenzen angesetzt, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts resultieren. Darüber hinaus erfolgt kein Ansatz latenter Steuern auf temporäre Differenzen, wenn die temporäre Differenz aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall resultiert, der sich zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder auf das IFRS-Ergebnis (vor Ertragsteuern) noch auf das steuerliche Ergebnis auswirkt und es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt. Führt eine Transaktion gleichzeitig zu betragsgleichen abzugsfähigen und zu versteuernden temporären Differenzen erfolgt ein Ansatz latenter Steuern. Latente Steuerverbindlichkeiten werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen bilanziert, es sei denn, das die Beteiligung haltende Unternehmen ist in der Lage den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenz zu steuern und es ist wahrscheinlich, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird (»outside basis differences«). Eine Saldierung von latenten Steueransprüchen und latenten Steuerverbindlichkeiten wird nur vorgenommen, soweit sie im Verhältnis zu einer Steuerbehörde aufrechenbar sind und ein einklagbarer Rechtsanspruch auf die Aufrechnung besteht. ErlösrealisierungErlöse werden erfasst, wenn durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung (d. h. eines Vermögenswerts) auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Ein Vermögenswert gilt als übertragen, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt. Leistungsverpflichtungen aus dem Verkauf von Maschinen, Zubehör, Waren und Dienstleistungen werden zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt, wenn die Übertragung des zugesagten Vermögenswerts erfolgt ist bzw. der Kunde die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert erlangt hat. Dies ist in der Regel bei Abnahme bzw. Versand oder Abholung von Fertigerzeugnissen oder Waren sowie bei der Installation von Maschinen der Fall. Das üblicherweise gewährte Zahlungsziel beträgt in der Regel 30 Tage. Der Konzern nimmt für Finanzierungskomponenten den praktischen Behelf in Anspruch, die Auswirkungen einer Finanzierungskomponente nicht zu berücksichtigen, falls die Dauer zwischen Übertragung von Gütern bzw. Dienstleistungen und Bezahlung dieser durch den Kunden bei maximal einem Jahr liegt oder die Finanzierungskomponente absolut als auch relativ unwesentlich ist. Leistungsverpflichtungen im Wesentlichen aus Verträgen über Vollwartung, verlängerte Garantiezusagen sowie im Voraus bezahlte Serviceverträge werden über einen bestimmten Zeitraum erfüllt und in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Dem Kunden fließt hierbei der Nutzen aus der Leistung zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung, während diese erbracht wird. Die WashTec Gruppe wendet zur Bestimmung des Leistungsfortschritts die outputbasierte Methode basierend auf der abgelaufenen Zeit an. Die Erfüllung dieser Leistungsverpflichtungen ist abhängig von den vertraglichen Regelungen und erfolgt in der Regel monatlich. Dadurch ist die zutreffende Ermittlung des Outputs sichergestellt. Diese Erlöse werden erfasst und in Rechnung gestellt, wenn die Leistung erbracht ist. Es erfolgt eine korrespondierende Auflösung der Vertragsverbindlichkeiten. Das üblicherweise gewährte Zahlungsziel beträgt in der Regel 30 Tage, Serviceverträge werden jedoch teilweise auch im Voraus bezahlt. Umsätze aus dem Carwash-Management-Geschäft werden erst mit der Ausführung der jeweiligen Autowäsche realisiert. Dies gilt auch, wenn die Waschanlage zuerst an eine externe Leasinggesellschaft veräußert wird. WashTec verkauft Maschinen auch an Leasinggesellschaften, die diese im Rahmen von Mietverträgen an die Kunden weitervermieten. Diese Umsätze werden zum Zeitpunkt des Verkaufs realisiert. Bei diesen Geschäften gibt es in seltenen Fällen auch Verträge, die Rückkaufvereinbarungen enthalten und WashTec die Maschinen auf Anfrage des Kunden zurückerwerben muss. In diesen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung aus dem Maschinenverkauf in Höhe der erbrachten Leistung, d. h. es erfolgt eine Reduzierung der Umsatzerlöse in Höhe des Rückgaberechts. Zudem erfolgt eine korrespondierende Anpassung der Kosten für die erbrachte Leistung, die als sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswert in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzt wird. Die Höhe der Erlöse entspricht dem Transaktionspreis und umfasst die Gegenleistung, die die WashTec Gruppe im Austausch für die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhalten wird. Hiervon ausgenommen sind Umsatzsteuern. Erlösschmälerungen wie Rabatte, Skonti oder Volumendiscounts werden als variable Gegenleistungen bei der Ermittlung des Transaktionspreises berücksichtigt, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es zu keiner Stornierung des Umsatzes kommt. Diese Schätzung wird auf Basis der Erwartungswertmethode vorgenommen. Die Volumendiscounts werden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bilanziert. Der Transaktionspreis wird auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Ein Preisnachlass wird grundsätzlich anteilig auf alle Leistungsverpflichtungen innerhalb eines Vertrags aufgeteilt, es sei denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass sich der Preisnachlass vollständig oder teilweise auf eine oder mehrere, aber nicht alle Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags bezieht. Da keine direkt beobachtbaren Preise zur Verfügung stehen, zu denen die WashTec Gruppe das betreffende Gut oder die betreffende Dienstleistung separat unter ähnlichen Umständen an ähnliche Kunden verkaufen würde, wird zu Vertragsbeginn eine Schätzung der Höhe der Einzelveräußerungspreise anhand des Expected-Cost-Plus-Margin-Approach vorgenommen. Die WashTec Gruppe nimmt das Wahlrecht in Anspruch, diejenigen Vertragserlangungs- und Erfüllungskosten direkt im Aufwand zu erfassen, die bei Aktivierung über eine Dauer von maximal einem Jahr abgeschrieben würden. Dies betrifft bei WashTec sämtliche dieser Kosten. Zinserträge werden unter Verwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht ergebniswirksam erfasst. Kosten der umgesetzten LeistungDie Kosten der umgesetzten Leistung umfassen die Herstellungskosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen. Sie enthalten neben den direkt zurechenbaren Material-, Personal- und Energiekosten auch Fertigungseinzelkosten sowie die den Produktions- und Dienstleistungsbereichen zuzuordnenden Gemeinkosten. Die Gemeinkosten schließen Abschreibungen auf Gebäude und Anlagen sowie Abwertungen auf Vorräte ein. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des Konzernergebnisses nach Steuern durch die gewichtete Anzahl der durchschnittlich ausstehenden Aktien. Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien geteilt, die sich während des Jahres im Umlauf befinden. Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird die gewichtete durchschnittliche Anzahl von im Umlauf befindlichen Stammaktien um die Anzahl aller potenziell verwässernden Aktien berichtigt. SegmentberichterstattungNach IFRS 8 basiert die Identifikation von operativen Segmenten auf dem »Management Approach«. Demzufolge erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an den Vorstand (»Chief Operating Decision Maker«). Soweit die Zusammenfassungskriterien erfüllt sind, werden operative Segmente zu berichtspflichtigen Segmenten zusammengefasst. Ein geographisches Segment ist eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes anbietet oder erbringt, und die Risiken ausgesetzt ist und Erträge einbringt, die sich von Teilaktivitäten unterscheidet, die in anderen wirtschaftlichen Umfeldern stattfinden. 6. Wesentliche Schätzungen, Annahmen und ErmessensentscheidungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind in gewissem Umfang Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen zu treffen, die die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern, Bemessung der Rückstellungen, die Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern sowie die Annahmen zu zukünftigen Zahlungsströmen und Abzinsungssätzen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren jeweils auf historischen Erfahrungen und auf dem aktuellen Kenntnisstand hinsichtlich künftiger Ereignisse. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt und können in zukünftigen Perioden zu wesentlichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten führen. Wertminderungen von nicht-finanziellen VermögenswertenIn Zusammenhang mit den Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte sind zur Bestimmung des jeweiligen Nutzungswerts Schätzungen der künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit notwendig. Außerdem muss ein angemessener Abzinsungssatz zur Ermittlung des Barwerts dieser Cashflows ermittelt werden. Zur Schätzung der künftigen Cashflows sind langfristige Ertragsprognosen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Branche zu treffen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Anhangangabe 5 verwiesen. Die planmäßigen Abschreibungen von Sachanlagevermögen und immateriellen Vermögenswerten erfordern Einschätzungen und Annahmen bei der Festlegung konzerneinheitlicher wirtschaftlicher Nutzungsdauern und bei der Abschreibungsmethode der Vermögenswerte. Wertminderungen von finanziellen VermögenswertenIm Rahmen der Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne signifikante Finanzierungskomponente sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit signifikanter Finanzierungskomponente werden die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ermittelt. Hierzu werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die Wertminderungsquoten basieren auf den Ausfallquoten der vergangenen drei Jahre und werden um zukunftsorientierte makroökonomische Faktoren angepasst, die Einfluss auf die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit der Kunden haben. Aktive latente SteuernAktive latente Steuern werden in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird. Die Schätzungen des Managements beziehen sich auf die Höhe des zu versteuernden Ergebnisses sowie den erwarteten Eintrittszeitpunkt. Weitere Einzelheiten sind unter der Anhangangabe 16 zu finden. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie AltersteilzeitleistungenDer Aufwand aus Pensions- sowie Altersteilzeitverpflichtungen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Lohn- und Gehalts- sowie Rentensteigerungen und die Lebenserwartung. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Weitere Details hierzu werden in den Anhangangaben 26 und 27 dargestellt. Anteilsbasierte VergütungenDie anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich wird mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Bilanzstichtag erfasst. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungen muss das am besten geeignete Bewertungsverfahren bestimmt werden, welches von den Bedingungen der Gewährung abhängig ist. Darüber hinaus ist die Bestimmung geeigneter, in dieses Bewertungsverfahren einfließender Inputparameter erforderlich, insbesondere die Volatilität der Aktie und der risikoneutrale Zinssatz für die Restlaufzeit. Die Annahmen und die angewandten Verfahren sind in der Anhangangabe 37 ausgewiesen. RückstellungenInsbesondere Abfindungs- und Garantierückstellungen werden auf Grundlage von Erwartungen, Einschätzungen von Eintrittswahrscheinlichkeiten und von geplanten Maßnahmen gebildet. Die Beurteilung der Höhe von möglichen Zahlungsverpflichtungen beruht auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. EntwicklungskostenEntwicklungskosten werden entsprechend der in Anhangangabe 5 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung dieser Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Dies ist i. d. R. dann der Fall, wenn ein Produktentwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in einem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Verträge mit RückkaufvereinbarungenWashTec verkauft Maschinen auch an Leasinggesellschaften, die diese im Rahmen von Mietverträgen an die Kunden weitervermieten. Bei diesen Geschäften gibt es in seltenen Fällen auch Verträge, die Rückkaufvereinbarungen enthalten. Darin verpflichtet sich WashTec die Maschinen am Ende der Vertragslaufzeit auf Anfrage des Kunden zurückzuerwerben. Die Rückstellung für Verträge mit Rückkaufvereinbarungen umfasst die erwarteten Aufwendungen aus den vertraglichen Verpflichtungen zum Rückkauf der veräußerten Maschinen und wird rollierend ermittelt. Zur Berechnung wird eine Schätzung vorgenommen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Maschinen am Ende der Vertragslaufzeit zurückerworben werden müssen. Für das Rückgaberecht wird ein sonstiger kurzfristiger finanzieller Vermögenswert in Höhe der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzt. Diese basiert auf einer Schätzung, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Maschinen am Ende der Vertragslaufzeit zurückerworben werden müssen und wird rollierend ermittelt. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung7. SegmentberichterstattungDie Segmentierung nach dem »Management Approach« erfolgt im Konzern nach Vertriebsgebieten. Als Vertriebsgebiete sind aufgrund der spezifischen Marktgegebenheiten die Regionen »Europa«, »Nordamerika« und »Asien/Pazifik« definiert und orientieren sich am jeweiligen Sitz der Konzernunternehmen. Zentrale Größen für die Steuerung der einzelnen Segmente sind die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis (EBIT). Die Segmentergebnisse ergeben sich aus den direkt zuordenbaren Erträgen und Aufwendungen sowie aus Umlagen bereichsübergreifender Funktionen. Die Spalte »Konsolidierung« enthält die Eliminierung von ergebniswirksamen Transaktionen, die zwischen den operativen Segmenten getätigt wurden. Dies betrifft im Wesentlichen die Zwischenergebniseliminierung aus dem Verkauf von Waren. Die Summe der berichtspflichtigen Segmente entspricht nach Konsolidierungen dem Konzernergebnis. Die Verrechnungspreise mit den einzelnen Konzernunternehmen werden nach dem »arm's length principle« vorgenommen und halten dem Drittvergleich stand. Sie tragen gleichzeitig den marktspezifischen und wirtschaftlichen Anforderungen in den einzelnen Segmenten Rechnung. Die Bewertungsgrundsätze für die Segmentberichterstattung basieren auf den im Konzernabschluss verwendeten IFRS-Grundsätzen. Bei den Segmenten des Konzerns handelt es sich um Geschäftseinheiten, die ihre Umsätze im Wesentlichen mit dem Verkauf von Maschinen, Ersatzteilen, Service und chemischen Produkten erwirtschaften. scrollen
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Aufgliederung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung und Erfassung der Umsatzerlöse: scrollen
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Die Konzern-Umsatzerlöse gliedern sich in folgende Produkte: scrollen
Der Konzern generiert ca. 75,1 % (Vorjahr: ca. 74,1 %) der Außenumsätze in europäischen Ländern. Hier nehmen Deutschland und Frankreich den größten Anteil am Gesamtumsatz ein. Auf Deutschland entfallen nach Konsolidierung 25,1 % (Vorjahr: 26,6 %) des Konzernumsatzes, die auf die Produkte Maschinen und Service, Chemie sowie Sonstiges entfallen. Auf Frankreich entfallen dabei 12,9 % (Vorjahr: 13,8 %) des Konzernumsatzes. Die Außenumsätze außerhalb Europas werden vor allem in Nordamerika getätigt und entfallen im Wesentlichen auf die USA. In den Segmenten Europa und Nordamerika wurden wie im Vorjahr Umsätze mit einem Großkunden getätigt, die geringfügig über 10 % der Gesamterlöse lagen. Die Zuordnung der Vermögenswerte des Konzerns richtet sich nach deren geographischem Standort. Verkäufe an externe Kunden, die in den geographischen Segmenten angegeben werden, werden entsprechend dem geographischen Standort der Kunden den einzelnen Segmenten zugewiesen. In den übrigen Ländern verfügt der Konzern über kein Vermögen, da keine eigenen Vertriebsgesellschaften bestehen. Die Umsätze mit den übrigen Ländern werden durch Exporte an unabhängige Händler generiert. Die Konzern-Vermögenswerte werden folgenden geographischen Standorten zugeordnet: scrollen
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8. Kosten der umgesetzten Leistung, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und VerwaltungsaufwandNachfolgend ist die Aufteilung der Kosten der umgesetzten Leistung sowie des Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungsaufwandes dargestellt: scrollen
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Die sonstigen Kosten setzen sich im Wesentlichen aus Kraftfahrzeugkosten, Kosten für Zeitarbeitskräfte und Fremdleistungen, Instandhaltungen und Energie sowie aus Reisekosten zusammen. Darüber hinaus sind Kosten für Personalbeschaffung, Weiterbildung, Büromaterial, Kommunikationsaufwendungen, lokale Steuern sowie Patent- und Lagerkosten enthalten. Der Personalaufwand ist den Funktionsbereichen direkt zugeordnet. Für eine detaillierte Darstellung des Personalaufwands und der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter nach Funktionen wird auf Anhangangabe 13 verwiesen. 9. Sonstige Erträge und AufwendungenDie sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen umfassen alle Erträge und Aufwendungen, die nicht unmittelbar den Funktionsbereichen zurechenbar sind. Sonstige Erträgescrollen
Sonstige Aufwendungenscrollen
10. Finanzergebnisscrollen
In den sonstigen Zinserträgen sind im Berichtsjahr Zinsen in Höhe T€ 84 (Vorjahr: T€ 337) enthalten, die auf Steuererstattungen entfallen. In den sonstigen Zinsaufwendungen sind Zinsen in Höhe von T€ 141 (Vorjahr: T€ 333) für die Abzinsung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zinsen für eine Steuernachzahlung in Höhe von T€ 280 enthalten. Von den Zinserträgen und Zinsaufwendungen sind insgesamt T€ - 3.064 (Vorjahr: T€ - 512) den Bewertungskategorien »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte« (AC), »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten« (FLAC) und »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten« (FVthP/L) zuzuordnen. Diese Zinserträge und Zinsaufwendungen teilen sich wie folgt auf die Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 auf: scrollen
11. ErtragsteuernDer Posten betrifft sowohl tatsächliche als auch latente Steuern. Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung von den erwarteten zu den tatsächlichen Ertragsteuern. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wird das Ergebnis vor Steuern mit dem Konzernsteuersatz von 32,2 % (Vorjahr: 31,9 %) multipliziert. Dieser orientiert sich am Steuersatz des Mutterunternehmens. Der effektive Steuersatz der WashTec Gruppe beträgt 27,2 % (Vorjahr: 29,3 %). scrollen
Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Im tatsächlichen Steueraufwand sind periodenfremde Steuererträge in- und ausländischer Tochterunternehmen in Höhe von T€ 1.118 (Vorjahr: T€ 1.883) enthalten. 12. Ergebnis je AktieErmittlung des Ergebnisses je Aktie für die Jahre 2023 und 2022: scrollen
Vorstand und Aufsichtsrat werden der für den 14. Mai 2024 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn i. H. v. € 30.073.713,43 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung i. H. v. € 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt € 29.441.112,80 und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns i. H.v. € 632.600,63 auf neue Rechnung. 13. PersonalaufwandDer erfasste Personalaufwand stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Funktionen stellt sich wie folgt dar: scrollen
Erläuterungen zur Konzernbilanz14. Sachanlagen und immaterielle VermögenswerteDie Entwicklung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: scrollen
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* Die Gegenposition ergibt sich aus Umbuchungen
im Zusammenhang mit Nutzungsrechten
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* Die Gegenposition ergibt sich aus Umbuchungen
im Zusammenhang mit Nutzungsrechten
Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte betragen T€ 7.447 (Vorjahr: T€ 7.032). Es sind T€ 1.688 (Vorjahr: T€ 2.389) Forschungs- und Entwicklungskosten angefallen, die nicht aktiviert wurden, da die Kriterien zur Aktivierung gem. IAS 38 nicht erfüllt waren. Wesentliche vertragliche Verpflichtungen, wie z. B. aus dem Erwerb von Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerten, bestehen zum Stichtag nicht. Geschäfts- oder FirmenwertDie gesamten Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von T€ 43.289 (Vorjahr: T€ 42.312) werden den gemäß IFRS 8 ermittelten operativen Segmenten »Europa« i. H. v. T€ 42.305 (Vorjahr: T€ 42.305) und »Asien/Pazifik« i.H.v. T€ 984 (Vorjahr: T€ 7) zugeordnet. Der Anstieg des Geschäfts- oder Firmenwerts resultiert aus dem Erwerb des neuseeländischen Vertriebspartners Car Kleen New Zealand Ltd., für die Einzelheiten hierzu wird auf Anhangangabe 3 verwiesen. Die Werthaltigkeitsprüfung für Geschäfts- oder Firmenwerte wird regelmäßig für die operativen Segmente auf Grundlage der Berechnung des Nutzungswerts durchgeführt. Basis für die Werthaltigkeitsprüfung gemäß der unter Abschnitt 5 »Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden« dargestellten Vorgehensweise für Geschäfts- oder Firmenwerte ist die Planung 2024 bis 2029 auf Konzernebene. Der Planung liegen im Wesentlichen die folgenden Annahmen zugrunde, die auf der langjährigen Erfahrung des Managements sowie auf den mittelfristigen Strategien für die einzelnen Märkte basieren. Weitergehende Informationen standen dem Management durch externe Marktstudien zur Verfügung. Die Kernannahmen lassen sich wie folgt darstellen: scrollen
Zur Diskontierung wurde im Planungszeitraum ein Zinssatz vor Steuern von 9,6 % (Vorjahr: 10,5 %) und ein Langfristwachstum in der ewigen Rente von 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) zugrunde gelegt. In die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes geht ein gewichteter Fremdkapitalzinssatz von 4,0 % (Vorjahr: 4,4 %), der gewichtete Eigenkapitalzinssatz und die Kapitalstruktur ein. Dem Eigenkapitalzinssatz liegt ein risikofreier Zins von durchschnittlich 2,2 % (Vorjahr: 2,5 %) und ein Betafaktor von 1,3 (Vorjahr: 1,3) zugrunde. Für alle Geschäfts- oder Firmenwerte der WashTec Gruppe ergibt sich im Berichtsjahr kein Abschreibungsbedarf. Auch bei einem um 50 Basispunkte höheren Diskontierungszinssatz und einer Reduzierung der zukünftigen Cashflows um 20 % ergibt sich kein Abwertungsbedarf. 15. NutzungsrechteBei den bilanzierten Leasingverhältnissen handelt es sich im Wesentlichen um angemietete Gebäude und Leasing von Servicefahrzeugen. Diese sind in den Nutzungsrechten für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung enthalten. Die Nutzungsrechte für Maschinen beinhalten die von WashTec gefertigten Maschinen, die an Leasinggesellschaften veräußert und im Rahmen von Sale-and-Lease-Back-Transaktionen bzw. Mietkaufverträgen zurückgekauft werden. Die folgende Tabelle zeigt die im Rahmen von Leasingverhältnissen bilanzierten Nutzungsrechte an Vermögenswerten: scrollen
Die Zugänge zu den Nutzungsrechten betrugen im Geschäftsjahr T€ 10.892 (Vorjahr: T€ 7.180), die Abgänge bzw. Umbuchungen T€ - 957 (Vorjahr: T€ - 218). Auf Währungskurseffekte entfielen T€ - 115 (Vorjahr: T€ 119). Die Abschreibungen auf Nutzungsrechte setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Für Angaben zu den Leasingverbindlichkeiten wird auf Anhangangabe 29 verwiesen. 16. Latente SteuernEs bestehen aktive latente Steuern i. H. v. T€ 3.478 (Vorjahr: T€ 3.856) sowie passive latente Steuern i. H. v. T€ 1.741 (Vorjahr: T€ 1.600), die aus temporären Differenzen resultieren. Latente Steuerverbindlichkeiten für sogenannte »outside basis differences« werden nicht bilanziert, da das die Beteiligung haltende Unternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit auflösen werden. Die Steuerbasis der nicht angesetzten passiven latenten Steuern beläuft sich auf T€ 1.476 (Vorjahr: T€ 1.028). Verlustvorträge und temporäre Differenzen wurden zur Bildung aktiver latenter Steuern herangezogen soweit die Nutzung der Verlustvorträge bzw. der temporären Differenzen auf Basis der internen Planung 2024 bis 2029 mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Sofern es nicht wahrscheinlich ist, dass Verlustvorträge mit einem zukünftigen zu versteuernden Ergebnis verrechnet werden können, werden diese nicht zur Bildung von aktiven latenten Steuern herangezogen. Deshalb wurden im Berichtsjahr für Verlustvorträge i. H. v. T€ 3.710 (Vorjahr: T€ 10.621) sowie für temporäre Differenzen i. H. v. T€ 6.038 (Vorjahr: T€ 9.716) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Dies entspricht nicht aktivierten aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge i. H. v. T€ 942 (Vorjahr: T€ 2.650) sowie nicht aktivierten aktiven latenten Steuern für temporäre Differenzen i. H. v. T€ 1.520 (Vorjahr: T€ 2.470). Die Verlustvorträge unterliegen hinsichtlich der Nutzung keiner zeitlichen Begrenzung. Die aktiven und passiven latenten Steuern entfallen vor Saldierung auf folgende wesentliche Bilanzposten: scrollen
Es wurden latente Steueransprüche und Steuerverbindlichkeiten i. H. v. T€ 7.187 (Vorjahr: T€ 6.349) gemäß den Saldierungsvorschriften des IAS 12 aufgerechnet. Im Berichtsjahr wurden T€ - 72 (Vorjahr: T€ - 555) latente Steuern im Eigenkapital gebucht. Der Saldo der im Eigenkapital erfassten latenten Steuern beläuft sich damit auf T€ 1.222 (Vorjahr: T€ 1.294). In der folgenden Tabelle sind die Veränderungen der direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen sowie die darauf entfallenden Veränderungen der latenten Steuern dargestellt: scrollen
17. Vorrätescrollen
Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die planmäßige Optimierung des Vorratsvermögens zurückzuführen, da die erheblichen Unsicherheiten auf den Beschaffungsmärkten aus den Vorjahren nicht mehr bestehen. Im Berichtsjahr belief sich die Zuführung der Wertminderungen auf das Vorratsvermögen auf T€ 1.375 (Vorjahr: T€ 1.551). 18. Steuerforderungenscrollen
Die Steuerforderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber den Steuerbehörden aus anrechenbaren Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschlag sowie Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. 19. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscrollen
Das üblicherweise gewährte Zahlungsziel für kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt in der Regel 30 Tage. Die langfristigen Forderungen resultieren aus Zahlungsplänen mit Kunden. Die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen insgesamt T€ 76.115 (Vorjahr: T€ 86.713). Darin sind Bruttobuchwerte für am Abschlussstichtag bonitätsbeeinträchtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. T€ 586 (Vorjahr: T€ 615) enthalten. Die ebenfalls im Gesamtbetrag enthaltenen Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die die Wertminderungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen werden, stellen sich wie folgt dar: in T€ scrollen
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Die Wertminderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
20. Sonstige Vermögenswertescrollen
Der Abgrenzungsposten ergibt sich aus der Abgrenzung von vorausbezahlten Wartungspauschalen sowie aus Vorauszahlungen von Versicherungsprämien. Die sonstigen langfristigen und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte umfassen nur Positionen, bei denen die Gegenpartei eine hohe Bonität aufweist. 21. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten mit einwandfreier Bonität mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten gerechnet vom Erwerbszeitpunkt. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Für alle Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergaben sich im Berichtsjahr keine objektiven Hinweise auf eine Wertminderung. Der Buchwert der Zahlungsmittel beträgt T€ 16.673 (Vorjahr: T€ 14.215) und approximiert gleichzeitig den beizulegenden Zeitwert. Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich der Finanzmittelfonds der WashTec Gruppe im Berichtsjahr verändert hat. Dabei wurden die Zahlungsströme entsprechend IAS 7 nach den operativen Tätigkeiten im Mittelfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Für Zwecke der Konzern-Kapitalflussrechnung setzt sich der Finanzmittelfonds zum Ende des Jahres wie folgt zusammen: scrollen
Die Leasingverbindlichkeiten haben sich wie folgt entwickelt: scrollen
Die zahlungswirksame Veränderung der Leasingverbindlichkeiten beträgt T€ 8.740 (Vorjahr: T€ 9.095), die zahlungsunwirksame Veränderung beträgt T€ 10.077 (Vorjahr: T€ 6.950). In Bezug auf die Erläuterungen zu den verzinslichen Darlehen wird auf die Anhangangabe 28 verwiesen. Für die Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten wird auf Anhangangabe 10 verwiesen. Eigenkapital22. Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der WashTec AG beträgt T€ 40.000. Es ist in 13.976.970 (Vorjahr: 13.976.970) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt und ist voll eingezahlt. Jede Aktie besitzt ein Stimmrecht und ist entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital dividendenbezugsberechtigt. scrollen
Die durchschnittlich gewichtete Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile zum 31. Dezember 2023 beträgt 13.382.324 Aktien (Vorjahr: 13.382.324 Aktien). Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Mai 2023 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 29.804.169,57 zur Zahlung einer Dividende von € 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt € 29.441.112,80, zu verwenden und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von € 363.056,77 auf neue Rechnung vorzutragen. Genehmigtes KapitalDas derzeit nach Ziffer 5.1 der Satzung der Gesellschaft bestehende Genehmigte Kapital, von dem bislang kein Gebrauch gemacht wurde, wäre am 30. Juni 2022 ausgelaufen. Um der Gesellschaft zu ermöglichen, sich bei Bedarf auch künftig zügig und flexibel Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen, soll das bestehende Genehmigte Kapital aufgehoben und der Vorstand erneut ermächtigt werden, das Grundkapital durch die Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2022, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« zugänglich ist, wurde das von der Hauptversammlung am 29. April 2019 zu Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Genehmigte Kapital gemäß Ziffer 5.1 der Satzung aufgehoben. Daneben wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 8.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: scrollen
Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die gemäß den vorstehenden Regelungen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben werden, darf insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Hierauf sind - vorbehaltlich einer von einer nachfolgenden Hauptversammlung etwa zu beschließenden erneuten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss - die Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden oder auf die sich Options- oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht oder mit Wandlungs- oder Optionspflicht beziehen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung einschließlich des Inhalts der Aktienrechte und der Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital anzupassen. 23. KapitalrücklageIm Wesentlichen resultiert die Kapitalrücklage aus der Einbringung der California Kleindienst Holding GmbH in die WashTec AG zum 1. Januar 2000 i. H. v. T€ 26.828 und i. H. v. T€ 18.019 - abzüglich T€ 1.774 Kapitalerhöhungskosten - aus dem Agio der Kapitalerhöhung im August 2005. Im Jahr 2009 wurde die Kapitalrücklage durch den Einzug von eigenen Aktien i. H. v. T€ 9.464 gemindert. 24. Eigene AnteileWie im Vorjahr hält die WashTec AG zum 31. Dezember 2023 eigene Aktien i. H. v. T€ 13.177. Dies entspricht 594.646 Stück bzw. einem Anteil von 4,25%. Die eigenen Anteile wurden in den Geschäftsjahren 2012, 2013 und 2015 erworben. Erwerb und Verwendung eigener AktienZum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Da die von der Hauptversammlung am 29. April 2019 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG am 30. Juni 2022 ausgelaufen wäre, wurde von der Hauptversammlung am 16. Mai 2022 beschlossen, die alte Ermächtigung aufzuheben und der Gesellschaft erneut eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu erteilen. Der Beschluss der Hauptversammlung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.washtec.de im Bereich »Investor Relations« zugänglich. Ermächtigung zum Erwerb eigener AktienDie Gesellschaft wurde gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 eigene Aktien i. H. v. bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots, oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot oder eine an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Sollte das öffentliche Angebot überzeichnet sein bzw. im Fall einer Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Ein bevorrechtigter Erwerb bzw. eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Das öffentliche Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe einer Verkaufsofferte kann weitere Bedingungen vorsehen. Verwendung der eigenen Aktien; BezugsrechtsausschlussDer Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 16. Mai 2022 erteilten Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre wie folgt zu verwenden: Sie können scrollen
Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zur Bedienung von Optionsrechten, die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben werden, zu verwenden. Die vorgenannten Ermächtigungen zur Verwendung in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre können ganz oder in Teilen, einmalig oder mehrmalig ausgenutzt werden. Die Verwendung darf zu einem oder zu mehreren der vorgenannten Zwecke erfolgen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie die Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre verwendet werden. Sofern Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zur Bedienung von Optionsrechten verwendet werden, die an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms ausgegeben wurden, darf nur bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 5% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden. Auf diese 5 %-Grenze ist das anteilige Grundkapital anzurechnen, das auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit der Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsführung der mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen gegen Bar- oder Sacheinlagen ausgegeben oder veräußert werden. Einziehung der eigenen AktienDer Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien, die aufgrund der vorstehenden Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung erworben werden, ganz oder in Teilen einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital nicht herabgesetzt wird, sondern sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital erhöht. Der Vorstand ist in diesem Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung der Gesellschaft anzupassen. Ausnutzung in TeilbeträgenSämtliche vorbezeichneten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigungen - mit Ausnahme der Ermächtigung zur Einziehung der eigenen Aktien - können auch durch Tochterunternehmen der Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft oder von Tochterunternehmen der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigungen zur Verwendung der eigenen Aktien bzw. zum Bezugsrechtsausschluss sowie zur Einziehung der eigenen Aktien erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. 25. Sonstige Rücklagen und Währungskurseffektescrollen
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26. Rückstellungen für PensionenDie Rückstellungen betreffen vor allem die WashTec Cleaning Technology GmbH und WashTec Holding GmbH, Augsburg und werden für Pensionsverpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Mitarbeiter und deren Hinterbliebene gebildet. Entsprechend der Versorgungsordnung werden eine Altersrente (ab 63 Jahre), vorzeitige Altersrente oder Invalidenrente gewährt. Voraussetzung für die Leistung ist eine Dienstzeit von 10 Jahren, wobei Dienstjahre frühestens ab dem 30. Lebensjahr berücksichtigt werden. Die monatliche Altersrente ergibt sich aus einem Fixbetrag multipliziert mit der Anzahl der anrechnungsfähigen Dienstjahre. Darüber hinaus kommen einzelvertragliche Regelungen zur Anwendung. Die Höhe der Rückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet. Dabei wurde ein Abzinsungsfaktor von 3,45 % (Vorjahr: 3,1 %) angenommen. Die jährlichen Gehalts- und Lebenskostensteigerungsraten wurden mit 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) bewertet. Die Rendite aus den Erstattungsansprüchen aufgrund der bestehenden Rückdeckungsversicherungen beträgt 3,45 % (Vorjahr: 3,1 %). Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die »Richttafeln 2018 G« von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde alters- und geschlechtsspezifisch geschätzt und aus Standardtafeln abgeleitet. Die Anzahl der Leistungsempfänger zum 31. Dezember 2023 betrug 219 Mitarbeiter (Vorjahr: 223 Mitarbeiter), die Gesamtzahl aller Personen, denen gegenüber eine Pensionsverpflichtung besteht, beträgt 290 Mitarbeiter (Vorjahr: 312 Mitarbeiter). In den Neubewertungen sind Effekte für erfahrungsbedingte Anpassungen i. H. v. T€ 47 (Vorjahr: T€ - 303) enthalten. Sämtliche versicherungsmathematische Gewinne und Verluste wurden mit dem Eigenkapital verrechnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrugen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste vor latenten Steuern T€ 318 (Vorjahr: T€ 1.373). Insgesamt sind bis zum 31. Dezember 2023 T€ - 3.867 (Vorjahr: T€ - 4.185) versicherungsmathematische Gewinne und Verluste (vor latenten Steuern) direkt im Eigenkapital erfasst worden. In den Geschäftsjahren 2022 und 2023 hat sich der Barwert der Pensionsverpflichtung wie folgt entwickelt: scrollen
Details der Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste: scrollen
Die Ansprüche gegenüber der Unterstützungskasse und die auf das Leben der begünstigten Mitarbeiter abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen haben Erstattungscharakter. Zur Absicherung von Verpflichtungen aus Pensionen werden ausschließlich Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Es erfolgt keine Anlage in Immobilien, Aktien oder Ähnliches. Die Entwicklung der sogenannten Erstattungsansprüche zeigt die nachfolgende Tabelle: scrollen
Sensitivitäten gem. IAS 19 für PensionsverpflichtungenRisiken aus den Pensionsverpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Lebenserwartung der Pensionsberechtigten und der Entwicklung des Zinssatzes, welche zu einer Verringerung der Pensionsrückstellung führt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivitäten (die Berechnungen beruhen auf der »Projected Unit Credit-Methode« aufgrund der aktuellen Annahmen der möglichen Änderung der Abzinsungssätze (Discount Rate), der Lebenskostensteigerung und der Lebenserwartung. Alle anderen Variablen bleiben konstant. Die Annahmen und Methoden, die im Rahmen der Sensitivitätsanalyse angewandt wurden, haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. scrollen
Die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt ca. 8 Jahre (Vorjahr: ca. 8,5 Jahre). Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Zahlungen für Pensionsleistungen: scrollen
27. Sonstige Rückstellungenscrollen
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Die Rückstellung für Altersteilzeit wurde entsprechend IAS 19 (revised) berechnet. Dabei wurden ein Zinssatz von 3,7 % (Vorjahr: 2,7 %) und ein jährlicher Gehaltstrend von 2,25 % (Vorjahr: 2,25%) berücksichtigt. Die Rückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen wird anhand der Erfahrungen aus vergangenen Jahren gebildet. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zugrunde liegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den aktuell verfügbaren Informationen über Reparaturen und Reklamationen für die verkauften Produkte innerhalb des Gewährleistungszeitraums. Es ist zu erwarten, dass diese Kosten innerhalb des entsprechenden Gewährleistungszeitraums nach dem Bilanzstichtag anfallen werden. Die Rückstellung für Verträge mit Rückgaberechten umfasst die erwarteten Aufwendungen aus vertraglichen Verpflichtungen zur Rücknahme von vormals an Leasinggesellschaften verkauften Maschinen und wird rollierend ermittelt. Diese Verpflichtungen sind in der Regel durch Avale gesichert. Die Rückstellung für Abfindungen i. H. v. T€ 1.778 (Vorjahr: T€ 914) beinhaltet Maßnahmen zur Personalfreistellung. In den übrigen Rückstellungen von T€ 481 (Vorjahr: T€ 501) sind im Wesentlichen Rückstellungen für mögliche Schadensfälle i. H. v. T€ 384 (Vorjahr: T€ 401) enthalten. 28. Verzinsliche DarlehenDie Finanzierung der WashTec Gruppe basiert auf bilateralen Verträgen mit verschiedenen Banken. Die Darlehensnehmerin ist die WashTec Cleaning Technology GmbH und verfügt über Kreditlinien in einer Gesamthöhe von T€ 99.690 (Vorjahr: T€ 91.500), bestehend aus b.a.w.-Linien i. H. v. insgesamt T€ 60.000 (Vorjahr: T€ 60.000) sowie Kreditzusagen mit einer Restlaufzeit zum 31. Dezember 2023 von 9 bis zu 48 Monaten i. H. v. insgesamt T€ 39.690 (Vorjahr: T€ 31.500). Bei den Kreditzusagen mit einer Restlaufzeit von 9 Monaten handelt es sich um Kreditlinien, die üblicherweise mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen und turnusgemäß verlängert werden. Die Gespräche zur anstehenden Verlängerung verlaufen planmäßig. Alle beteiligten Banken haben ihre Bereitschaft zur weiteren Zusammenarbeit bereits bestätigt. Die Kreditlinien können sowohl als Kredit- als auch als Avallinie genutzt werden. Der Anstieg der Kreditlinien resultierte im Wesentlichen aus dem Erwerb des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft. Dieser wurde mit Wirkung zum 2. Januar 2023 nach Beendigung des bisherigen Mietvertrages erworben. Der Kaufpreis betrug Mio. USD 10,3. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgte durch die Aufnahme von langfristigen Bankdarlehen in US-Dollar in entsprechender Höhe mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Daneben wurde die Avallinie i. H. v. T€ 4.075 (Vorjahr: T€ 5.251) genutzt. Die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte, beläuft sich zum Stichtag auf T€ 56.496 (Vorjahr: T€ 46.137). Die verzinslichen Darlehen der WashTec Gruppe setzen sich wie folgt zusammen: scrollen
Die kurzfristigen verzinslichen Darlehen setzen sich aus Kontokorrentverbindlichkeiten i.H.v. T€ 32.287 (Vorjahr:T€ 41.362) und verzinslichen Darlehen i.H.v. T€ 1.629 (Vorjahr: T€ 0) zusammen. Die Kreditzusagen der Banken sind an keine Financial Covenants gebunden. Der Zinssatz der Kreditlinien ist variabel und an die Entwicklung von EURIBOR, €STR und SOFR zzgl. einer vertraglich vereinbarten Marge gebunden. Die Verzinsung der Kreditlinien wird bei Inanspruchnahme durch die geltenden Konditionen der entsprechenden Kreditinstitute bestimmt. Die Zinssätze betrugen im Berichtsjahr zwischen 2,7 % und 5,3 % (Vorjahr: 0,2 % und 2,6 %). 29. Leasingverhältnissescrollen
In Leasingverträgen über eigene Standorte sind zum Teil variable Leasingzahlungen in Form von Staffelmieten beim Erreichen bestimmter Waschzahlen bzw. Umsatzerlöse vereinbart, um eine geringe Fixkostenbasis sicherzustellen. Diese werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der die Bedingung eintritt, die die Zahlungen auslöst. Zukünftige Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2023 unberücksichtigt geblieben sind, bestehen wie im Vorjahr nicht. Eine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Optionszeiträume liegen in der Zukunft, sodass hierauf keine Leasingzahlungen entfielen. Mögliche zukünftige Zahlungsmittelabflüsse i. H. v. T€ 3.097 (Vorjahr: T€ 3.100) wurden nicht in die Leasingverbindlichkeiten einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert werden. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen im Geschäftsjahr 2023 T€ 8.740 (Vorjahr: T€ 9.095). Aus Leasingverhältnissen, die die WashTec Gruppe im Geschäftsjahr 2023 eingegangen ist, die jedoch noch nicht begonnen haben, ergeben sich zukünftige Zahlungsmittelabflüsse i. H. v. T€ 256 (Vorjahr: T€ 50). Wie im Vorjahr resultieren keine Gewinne aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen. Es sind Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert, die keine kurzfristigen Leasingverhältnisse sind, i. H. v. T€ 346 (Vorjahr: T€ 310) enthalten. Vermögenswerte von geringem Wert beinhalten im Wesentlichen IT-Ausstattung. Daneben wurden wie im Vorjahr keine Aufwendungen für variable Leasingzahlungen erfasst, die nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten einbezogen wurden. Für die im Rahmen von Leasingverhältnissen bilanzierten Nutzungsrechte an Vermögenswerten sowie die zugehörigen Abschreibungen wird auf Anhangangabe 15 verwiesen. Für die Zinsaufwendungen aus der Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten wird auf Anhangangabe 10 verwiesen. 30. Sonstige Verbindlichkeitenscrollen
Die abgegrenzten Verbindlichkeiten i. H. v. T€ 11.841 (Vorjahr: T€ 14.243) setzen sich im Wesentlichen aus ausstehenden Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen sowie noch zu erstellende Gutschriften im Bereich Service zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben betreffen im Wesentlichen die abzuführende Umsatzsteuer. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps zum 31. Dezember 2023 beträgt T€ 9 (Vorjahr: T€ 0) und ist in den sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. 31. VertragsverbindlichkeitenVerbindlichkeiten in Bezug auf Verträge mit Kunden: scrollen
Das Management erwartet, dass 95,5 % (Vorjahr: 95,2 %) dieser ausstehenden (oder teilweise ausstehenden) Leistungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2024 als Umsatz erfasst werden. Die restlichen 4,5 % (Vorjahr: 4,8 %) werden erwartungsgemäß im Geschäftsjahr 2025 als Umsatz erfasst. Der genannte Betrag umfasst keine variablen Vergütungsbestandteile, die begrenzt sind. Umsatzrealisierung in Bezug auf Vertragsverbindlichkeiten: scrollen
Die Angabe umfasst keine Verträge, bei denen der Anspruch auf Gegenleistung vom Kunden mit dem Wert der bereits erbrachten Leistungsverpflichtung durch die WashTec Gruppe im Einklang steht und/oder deren erwartete ursprüngliche Laufzeit maximal ein Jahr beträgt. 32. Zielsetzungen und Methoden des FinanzrisikomanagementsDie sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie Marktpreisrisiken in Form von Zins- und Währungsrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Alle Sicherungsmaßnahmen werden im Wesentlichen zentral koordiniert bzw. durchgeführt. Beispielsweise ermittelt der Konzern regelmäßig die Positionen, die dem Zins- und Fremdwährungsrisiko unterliegen, bewertet die Eintrittswahrscheinlichkeit von negativen Entwicklungen und trifft gegebenenfalls Entscheidungen zur Vermeidung oder Verminderung der Schwankungen der entsprechenden Zins- und/oder Währungspositionen. Entsprechend einer konzerninternen Richtlinie wird grundsätzlich kein Handel mit Derivaten betrieben. Im Folgenden werden alle Risikoarten, denen der Konzern ausgesetzt ist, einzeln beschrieben und die Strategien und Verfahren zur Steuerung dieser Risiken dargestellt. KreditrisikenDer Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Um das Delkredererisiko möglichst gering zu halten, wird mit Beschränkungen des Bestellrahmens gearbeitet, sofern die Bonität der Kunden nicht erstklassig ist. Bei regionalen Neukunden fordert die Gesellschaft einen Bonitäts- oder Finanzierungsnachweis. Es wird davon ausgegangen, dass durch die gebildeten Wertminderungen für Forderungsausfälle das tatsächliche Risiko abgedeckt ist. Hierzu wird auf Anhangangabe 19 verwiesen. Für einige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verlangt die WashTec Gruppe teilweise Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien oder Akkreditiven, auf die bei Zahlungsverzug des Kontrahenten im Rahmen der Vertragsmodalitäten zurückgegriffen werden kann. Eine Konzentration des Kreditrisikos wird angenommen, wenn ein einzelner Kunde bzw. eine Mineralölgesellschaft mehr als 10 % der Umsatzerlöse ausmacht. Im Geschäftsjahr 2023 und 2022 wurden Umsatzerlöse mit einem Großkunden getätigt, die geringfügig über 10 % des Konzernumsatzes lagen. Im Rahmen des Forderungsmanagements wird die Entwicklung der Außenstände monatlich nachverfolgt. Bei Anzeichen eines steigenden Ausfallrisikos wird im Bedarfsfall eine Insolvenzabsicherung mit namhaften Kreditversicherern abgeschlossen. Ein erhöhtes Kreditrisiko besteht aus diesem Grund nicht. Bei den weiteren finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige finanzielle Vermögenswerte, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Mit einem Ausfall dieser Instrumente wird nicht gerechnet. LiquiditätsrisikenDie jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaften des Konzerns ist ein wichtiges Unternehmensziel. Mittels der implementierten Cash-Management-Systeme werden mögliche Engpässe rechtzeitig transparent gemacht und angemessene Maßnahmen ergriffen. Die aktuelle und zukünftige Liquiditätssituation wird auf Basis einer monatlich rollierenden Konzernliquiditätsplanung auf Jahresbasis zeitnah gesteuert. Nicht ausgenutzte Kreditlinien stellen die Liquiditätsversorgung sicher. Die Kreditlinien wurden auf Basis bilateraler Verträge der WashTec Cleaning Technology GmbH mit verschiedenen Banken unter gesamtschuldnerischer Haftung der WashTec AG eingeräumt. Nähere Erläuterungen sind in Anhangangabe 32 aufgeführt. Die folgende Tabelle zeigt alle zum 31. Dezember 2023 vertraglich fixierten und undiskontierten Zahlungen für Tilgungen und Zinsen aus bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten für die nächsten Geschäftsjahre. Einbezogen wurden alle Instrumente, die am Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten, vor allem aus den Darlehen, wurden unter Zugrundelegung der erwarteten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet. scrollen
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MarktpreisrisikenWechselkursschwankungen zwischen dem Euro und anderen Währungen sowie Zinsschwankungen an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten stellen die wesentlichen Marktpreisrisiken für den Konzern dar. WährungsrisikenSchwankungen des USD/EUR, des CAD/USD sowie des EUR/NOK (im Vorjahr auch des CNY/EUR) können das Konzernergebnis wesentlich beeinflussen, da Teile des operativen Geschäfts im Segment Nordamerika bzw. Asien/Pazifik generiert werden. Bei der amerikanischen Tochtergesellschaft Mark VII Equipment Inc., Arvada, USA besteht eine langfristige CAD-Darlehensforderung gegenüber deren kanadischer Tochtergesellschaft, die in Höhe von TCAD 7.800 (Vorjahr: TCAD 7.800) als Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert ist. Der Umrechnungseffekt der Darlehensforderung, die auf die Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb entfällt, wird im Eigenkapital erfasst. Die folgende Sensitivitätsanalyse zeigt, wie sich Ergebnis vor Steuern und Eigenkapital verändern, wenn die Währungen, die als Preisrisikovariablen identifiziert wurden, aus Sicht des Bilanzstichtags anders ausgefallen wären. Alle anderen Variablen bleiben konstant. scrollen
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Operative Risiken, die sich aus weiteren einzelnen Transaktionen in Fremdwährung ergeben, sind aufgrund ihres geringen Umfangs für die Gruppe unwesentlich. ZinsrisikenAbsicherung von Änderungen des ZinssatzesZinsrisiken entstehen im Konzern im Wesentlichen im Zusammenhang mit den in Anspruch genommenen verzinslichen Darlehen, da sich der variable Basiszinssatz für die Kreditlinien am EURIBOR, €STR und SOFR orientiert. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung erfolgt sowohl für die Sicherungsbeziehung als auch für die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien, die die Gruppe im Hinblick auf die Absicherung verfolgt, eine formale Designation und Dokumentation. Diese Dokumentation umfasst die Identifizierung des Sicherungsinstruments, des gesicherten Grundgeschäfts, der Art des abgesicherten Risikos und die Art und Weise, in der das Unternehmen beurteilt, ob die Sicherungsbeziehung die Anforderungen an die Wirksamkeit der Absicherung erfüllt (einschließlich einer Analyse möglicher Ursachen der Unwirksamkeit der Absicherung und der Art und Weise der Bestimmung der Sicherungsquote). Entsprechend der Konzernrichtlinie wird kein Handel zu Spekulationszwecken mit derivativen Finanzinstrumenten betrieben. Zur Absicherung dieser Zinsrisiken wurden im Berichtsjahr derivative Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken in Form von Zinsswaps gehalten. Mögliche Ineffektivitäten können aus dem Ausfallrisiko der Gegenparteien der Zinsderivate entstehen. Zum 31. Dezember 2023 wurden keine Ineffektivitäten erfasst und die Sicherungsbeziehungen werden als effektiv eingestuft. Zum 31. Dezember 2023 bestanden als Sicherungsinstrumente zwei Zinsswaps, die der Absicherung des Darlehens für den Erwerb des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft dienen. scrollen
Die Cashflow Hedge Reserve hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scrollen
Auswirkungen von Änderungen des ZinssatzesDie nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern aufgrund einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung des Zinssatzes der variabel verzinslichen Darlehen. Alle anderen Variablen bleiben konstant. scrollen
KapitalsteuerungVorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe geeigneter Finanzkennzahlen. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten umfassen verzinsliche Darlehen sowie Leasingverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Netto-Finanzverbindlichkeiten betrugen zum Jahresende 2023 T€ 41.886 (Vorjahr: T€ 45.249). Die Kreditzusagen der Banken sind an keine Financial Covenants gebunden. 33. FinanzinstrumenteDie folgende Tabelle zeigt die Buchwerte, Wertansätze und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien - ausgehend von den relevanten Bilanzposten. scrollen
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Als beizulegender Zeitwert gilt der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Besteht kein aktiver Markt, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Im Rahmen der Bemessungshierarchie (»Fair Value-Hierarchie«) des IFRS 13 werden Finanzinstrumente auf Basis der verwendeten Inputfaktoren in eine von insgesamt drei Stufen eingeordnet. Hierbei wird den Inputfaktoren der Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt, während nicht beobachtbare Inputfaktoren die niedrigste Priorität erhalten. Die drei Stufen werden nachfolgend erläutert. Stufe 1: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die in aktiven Märkten gehandelt werden (wie etwa börsennotierte Derivate und Eigenkapitalinstrumente) beruht auf den notierten Marktpreisen am Ende der Berichtsperiode. Der notierte Marktpreis der von der Gruppe gehaltenen finanziellen Vermögenswerte entspricht dem aktuellen Geldkurs. Diese Instrumente werden in Stufe 1 eingeordnet. Stufe 2: Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden (wie etwa OTC-Derivate) wird anhand von Bewertungstechniken ermittelt, die den Einsatz beobachtbarer Marktdaten maximieren und möglichst wenig auf unternehmensspezifische Schätzungen zurückgreifen. Wenn alle signifikanten Inputfaktoren zur Bewertung eines Instruments zum beizulegenden Zeitwert beobachtbar sind, wird das Instrument in Stufe 2 eingruppiert. Die in Stufe 2 ausgewiesenen derivativen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Geschäftsjahr 2023 Zinsswaps, die mit dem beizulegenden Zeitwert der geschätzten zukünftigen Cashflows basierend auf beobachtbaren Renditekurven bewertet werden. Stufe 3: Sind einer oder mehrere der signifikanten Inputfaktoren nicht beobachtbar, wird das Instrument in Stufe 3 eingeordnet. Während des Geschäftsjahres erfolgten keine Umgruppierungen von wiederkehrenden Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert zwischen den einzelnen Stufen. Umgruppierungen in Stufen der Zeitwerthierarchie und aus Stufen heraus erfolgen am Ende der Berichtsperiode. Der beizulegende Zeitwert der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der sonstigen finanziellen Vermögenswerten, sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und kurzfristigen verzinslichen Darlehen entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten im Wesentlichen dem jeweiligen Buchwert. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Leasingverbindlichkeiten wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der langfristigen verzinslichen Darlehen beruht auf den abgezinsten Cashflows, unter Anwendung des aktuellen Marktzinssatzes für derartige Darlehen. Im Geschäftsjahr wurden derivative Finanzinstrumente in Form von langfristigen Zinsswaps abgeschlossen. Diese dienen zur Absicherung der Zinsrisiken, die sich aus der Aufnahme von Bankverbindlichkeiten zur Finanzierung des Kaufpreises des Standortes der amerikanischen Tochtergesellschaft ergaben. Die Bewertung dieser erfolgt anhand der Marktwertbewertung der Banken. Nettoergebnisse nach BewertungskategorienIn der nachfolgenden Tabelle werden die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten entsprechend den Bewertungskategorien des IFRS 9 dargestellt: scrollen
Das Nettoergebnis in der Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC)« resultiert im Wesentlichen aus Fremdwährungsbewertung, in der Kategorie »zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (FLAC)« im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen und Fremdwährungsbewertung. Die Kategorie »erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten (FVthP/L)« beinhaltet Zinserträge aus derivativen Finanzinstrumenten. Sonstige Angaben34. Entsprechenserklärung nach § 161 AktGDie WashTec AG hat für 2023 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären unter https://ir.washtec.de/corporate-governance/ im Bereich »Entsprechenserklärung« zugänglich gemacht. Der Vorstand hat den Jahres- und Konzernabschluss am 22. März 2024 aufgestellt und umgehend dem Aufsichtsrat zur Prüfung übergeben. Die Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses der WashTec AG erfolgt in der Aufsichtsratssitzung am 25. März 2024. 35. Honorar des AbschlussprüfersIm Berichtsjahr entstand folgender Honoraraufwand für die Leistungen des Abschlussprüfers (PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München): scrollen
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen bezog sich auf die Prüfung des Jahresund Konzernabschlusses der WashTec AG und eines Tochterunternehmens. Die sonstigen Leistungen betrafen im Vorjahr die Angaben zu Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung. 36. Angaben zu den Organen der GesellschaftVorstandscrollen
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37. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenVergütung des Vorstands (HGB)Das Vergütungssystem des Vorstands ist darauf angelegt, einen Beitrag zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft und ihrer verbundenen Unternehmen zu leisten. Das geschieht unter anderem durch eine einfache und klare Anreizstruktur der Vorstandsvergütung. Durch das Vergütungssystem sowie durch die einheitliche Vergütungsstruktur für alle Vorstandsfunktionen, sollen externe und interne Fehlanreize vermieden werden. Es soll insbesondere vermieden werden, dass der Vorstand aus Gründen der kurzfristigen Optimierung seiner Bezüge Entscheidungen trifft, die keinen nachhaltigen Geschäftserfolg versprechen. In seiner Sitzung am 24. März 2021 hat der Aufsichtsrat nach entsprechender Beratung das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der WashTec AG entsprechend den Anforderungen des Aktiengesetzes infolge der Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) beschlossen. Die Neufassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 (DCGK 2022) hat darauf keine Auswirkungen. Bezüglich der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf die Entsprechenserklärung verwiesen, die im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt 8.1 veröffentlicht ist. Dieses Vergütungssystem wurde von der ordentlichen Hauptversammlung 2021 gemäß § 120a Abs. 1 AktG gebilligt und gilt für sämtliche nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 neu abzuschließende oder zu verlängernde Vorstandsdienstverträge. Dies betrifft die Vorstandsdienstverträge des im Geschäftsjahr 2022 wiederbestellten Vorstandsvorsitzenden Dr. Ralf Koeppe, des im Geschäftsjahr 2022 neu bestellten Finanzvorstands Andreas Pabst sowie des im Geschäftsjahr 2023 neu bestellten Vertriebsvorstands Sebastian Kutz. Für alle zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2021 laufenden Vorstandsdienstverträge galt entsprechend DCGK 2022 sowie § 26j EGAktG weiterhin das bisherige Vergütungssystem (vgl. dazu auch die Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG vom 15. Dezember 2022). Die langfristige variable Vergütung in Form des Long Term Incentive Programm (LTIP) 2021-2023 für den Vorstand wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen und gilt für alle Mitglieder des Vorstands. Mit Blick auf die zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2021 laufenden Vorstandsverträge gilt, dass diese unter den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen fortgeführt wurden bzw. werden. Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen und ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen die Festvergütung sowie Nebenleistungen, die insbesondere in der Überlassung von Dienstwagen und der Gewährung von Versicherungsschutz bestehen. Die erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile enthalten sowohl eine kurzfristige als auch eine langfristige Komponente. Die kurzfristige variable Vergütung setzt sich hälftig aus Unternehmenszielen und individuellen Leistungszielen zusammen. Die Unternehmensziele orientieren sich an den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der WashTec Gruppe. Diese sind Umsatz, EBIT, Free Cashflow und Return on Capital Employed (ROCE). Der Aufsichtsrat legt dabei für jedes Geschäftsjahr die jeweils vergütungsrelevanten Unternehmensziele fest. Die individuellen Leistungsziele umfassen operative oder strategische Ziele einschließlich nichtfinanzieller Ziele, insbesondere aus den Bereichen Produktinnovation, Nachhaltigkeit, Prozessoptimierung, Digitalisierung sowie Kundennutzen. Die langfristige variable Vergütung ist als anteilsbasierte Vergütung mit einmaliger Bonuszahlung ausgestaltet (LTIP) und hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2023. Im Rahmen des LTIP wird die Langfristigkeit und Nachhaltigkeit im Rahmen der Unternehmensstrategie durch die beiden Erfolgsziele Return on Capital Employed (ROCE) und Total Shareholder Return (TSR) gewährleistet. Eine detaillierte Beschreibung der Regelungen des LTIP sind im Abschnitt »Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 2)« zu finden. Die für das Geschäftsjahr 2023 gewährten Gesamtbezüge des Vorstands (DRS 17) belaufen sich auf T€ 1.442 (Vorjahr: T€ 1.164). Davon entfallen T€ 985 (Vorjahr: T€ 936) auf erfolgsunabhängige Komponenten und T€ 457 (Vorjahr: T€ 228) auf erfolgsbezogene Komponenten. Für die in den jeweiligen Geschäftsjahren aktiven Mitglieder des Vorstands wurden folgende Gesamtbezüge (HGB) gewährt: scrollen
Die Aktien des Vorstands entwickelten sich wie folgt: scrollen
Bezüge ehemaliger Mitglieder des VorstandsEs bestehen Pensionsverpflichtungen gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied sowie gegenüber Hinterbliebenen eines ehemaligen Vorstandsmitglieds i. H.v. T€ 237 (Vorjahr: T€ 240), die durch eine Unterstützungskasse gedeckt sind. Während der Restlaufzeit des Dienstvertrags im Anschluss an die Mandatsbeendigung erhielt ein ehemaliges Mitglied des Vorstands Zahlungen i. H. v. T€ 256 (Vorjahr: T€ 0). Davon entfallen T€ 250 auf die Festvergütung und T€ 6 auf Nebenleistungen. Vergütung des Aufsichtsrats (HGB)Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 8.16 der Satzung der WashTec AG festgelegt und besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Die feste Vergütung für ein ordentliches Mitglied des Aufsichtsrats beträgt € 35.000 pro vollem Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Der stellvertretende Vorsitzende erhält eine feste Vergütung von € 70.000 pro vollem Geschäftsjahr, der Vorsitzende € 100.000 pro vollem Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat. Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 2.500. Der Vorsitzende eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 5.000. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung von € 5.000, der Vorsitzende eine Vergütung von € 10.000. Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld i. H. v. € 1.500 für jede Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte des Sitzungsgelds. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsabhängige Vergütung von € 500 für jeden Cent, um den das nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Konzernergebnis pro Aktie den vergleichbaren Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahres überschreitet. Die feste und variable Vergütung sowie das Sitzungsgeld sind für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied insgesamt auf maximal € 75.000 begrenzt, die Vergütung für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auf maximal € 100.000, für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf maximal € 150.000 und die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats insgesamt auf maximal € 200.000. Die langfristige variable Vergütung tritt zur Vergütung laut Satzung hinzu. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine im Verhältnis geringere feste und variable Vergütung, deren Begrenzung ebenfalls im Verhältnis zu kürzen ist. Die Hauptversammlung kann durch Beschluss eine oder mehrere langfristige variable Vergütungskomponenten für den Aufsichtsrat beschließen, die zur Vergütung laut Satzung hinzutreten. Das Unternehmen hat an die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 keine Vergütung oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, gewährt bzw. gezahlt. Die Hauptversammlung 2021 hat eine langfristige variable Vergütung in Form eines Long Term Incentive Program (LTIP) für den Aufsichtsrat mit einer Incentivierungsphase vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 beschlossen. Als Erfolgsziele wurden ein EPS-Ziel, ein ROCE-Ziel und ein Free Cashflow-Ziel festgelegt. Die Aufsichtsräte Herr Bellgardt, Herr Dr. Liebler, Herr Dr. Selent und Herr Wiedemann nehmen am LTIP teil. Eine detaillierte Beschreibung der Regelungen des LTIP ist im Abschnitt »Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 2)« zu finden. Die für das Geschäftsjahr 2023 gewährten Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen T€ 667 (Vorjahr: T€ 621). Davon entfallen T€ 379 (Vorjahr: T€ 376) auf feste Bezüge, T€ 15 (Vorjahr: T€ 0) auf variable Bezüge sowie T€ 273 (Vorjahr: T€ 245) auf Sitzungsgelder. Die Aktien des Aufsichtsrats teilen sich wie folgt auf: scrollen
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat (IAS 24)Der Konzern wird im Geschäftsjahr 2023 von den Angabepflichten zu IAS 24 ausschließlich in Bezug auf Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates sowie mit ehemaligen Mitgliedern des Vorstands berührt. Die Bedingungen der Transaktionen entsprechen denen unter fremden Dritten. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütung des Vorstands nach IFRS betrugen T€ 1.135 (Vorjahr: T€ 1.885). Davon entfallen T€ 985 (Vorjahr: T€ 936) auf die festen Bezüge und T€ 457 (Vorjahr: T€ 228) auf die einjährige variable Vergütung. Für die langfristige anteilsbasierte Vergütung der Geschäftsjahre 2021 - 2023 wurden Erträge von T€ 307 (Vorjahr: Aufwendungen T€ 584) erfasst. Für die zukünftige Auszahlung der langfristigen anteilsbasierten Vergütung für die zum 31. Dezember 2023 aktiven Vorstandsmitglieder wurden insgesamt T€ 1.143 (Vorjahr: T€ 1.421) in den sonstigen Verbindlichkeiten sowie T€ 100 (Vorjahr: T€ 129) direkt im Eigenkapital erfasst. Zudem sind in den gesamten Aufwendungen Leistungen i. H. v. insgesamt T€ 0 (Vorjahr: T€ 138) anlässlich der vorzeitigen Beendigung eines Vorstandsvertrags enthalten. Die gesamten Aufwendungen für die Vergütung des Aufsichtsrats nach IFRS betrugen T€ 678 (Vorjahr: T€ 652). Die Aufwendungen für die festen Bezüge betrug T€ 379 (Vorjahr: T€ 376) sowie für die einjährige variable Vergütung T€ 15 (Vorjahr: T€ 0). Sonstige Bezüge, überwiegend Sitzungsgelder, fielen i.H.v. T€ 273 (Vorjahr: T€ 245) an. Für die langfristige anteilsbasierte Vergütung für die Geschäftsjahre 2022 - 2024, die die Hauptversammlung 2021 beschlossen hat, wurden T€ 11 (Vorjahr: T€ 32) in den Aufwendungen erfasst. Zudem wurden für deren zukünftige Auszahlung T€ 35 (Vorjahr: T€ 26) in den sonstigen Verbindlichkeiten sowie T€ 7 (Vorjahr: T€ 5) direkt im Eigenkapital erfasst. Anteilsbasierte Vergütung (IFRS 2)Für die Mitglieder des Vorstands bestehen Verträge, die als anteilsbasierte Vergütung ein Long Term Incentive Program (LTIP) vorsehen. Für den Aufsichtsrat hat die Hauptversammlung 2021 als anteilsbasierte Vergütung ein LTIP beschlossen, an dem jeweils die Aufsichtsräte Herr Bellgardt, Herr Dr. Liebler, Herr Dr. Selent und Herr Wiedemann teilnehmen. Diese soll Vorstand und Aufsichtsrat zusätzliche Anreize geben, den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft mittel- und langfristig sicherzustellen und im Aktionärsinteresse auf eine Steigerung des Unternehmenswerts hinzuwirken. Die Hauptversammlung vom 18. Mai 2021 hat für den Aufsichtsrat eine anteilsbasierte Vergütung mit einer Incentivierungsphase vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 beschlossen, um ihn an der langfristigen Entwicklung der WashTec AG partizipieren zu lassen. Um an der neuen anteilsbasierten Vergütung teilzunehmen, muss ein Mitglied des Aufsichtsrats bereits im Besitz von Aktien der Gesellschaft sein oder ein Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft bis zum 31. Juli 2022 getätigt haben (Vorsitzender max. 4.000 Aktien, übrige Aufsichtsräte max. 2.000 Aktien). Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann auch mit Aktien am LTIP teilnehmen, die es bereits vor der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 erworben hat. In diesem Fall können Eigeninvestmentaktien auch Aktien sein, mit denen das Aufsichtsratsmitglied am LTIP 2018 und 2015 teilgenommen hat. Der Auszahlungsbetrag ist vom Erfüllungsgrad bestimmter Erfolgsziele über die Laufzeit sowie dem Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft abhängig. Als Erfolgsziele wurden ein EPS-Ziel, ein ROCE-Ziel und ein Free Cashflow-Ziel festgelegt. Bezugsgröße für die Zielsetzung sind die Kennzahlen des Geschäftsjahres 2021. Je nach Erfüllung eines, mehrerer oder aller Ziele ergibt sich ein unterschiedlicher Multiplikator für die Bonuszahlung. Diese wird durch Multiplikation des Multiplikators mit der Zahl der Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem Referenzkurs ermittelt. Der Anspruch besteht nur, wenn der Aufsichtsrat zu diesem Zeitpunkt noch Aufsichtsrat ist und weiterhin Aktien der Gesellschaft hält. Ein Aufsichtsratsmitglied, das erst nach Beginn der Incentivierungsphase in den Aufsichtsrat gewählt wird, kann am LTIP teilnehmen. Hierzu muss es ein Eigeninvestment in Aktien der Gesellschaft, wobei die Eigeninvestmentaktien bis spätestens drei Monate nach Wirksamwerden der Wahl in den Aufsichtsrat zu erwerben sind. Die Auszahlung erfolgt am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025. Der Anspruch auf die Zahlung steht unter der auflösenden Bedingung, dass das berechtigte Aufsichtsratsmitglied für ein Sechstel der Bonuszahlung, die es unter dem LTIP erhalten hat, innerhalb von drei Monaten nach der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025 Aktien der Gesellschaft erwirbt und dass es diese Aktien nach dem Erwerb für mindestens drei Jahre hält. Das Erfordernis, die Aktien zu halten, endet, wenn das berechtigte Aufsichtsratsmitglied während der dreijährigen Haltefrist aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. Die aktuelle anteilsbasierte Vergütung des Vorstands hat eine Incentivierungsphase vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023 und besteht aus zwei Komponenten, einer Komponente ohne Eigeninvestment sowie einer optionalen Komponente mit Eigeninvestment. Mit der Komponente ohne Eigeninvestment kann das Vorstandsmitglied bei 100 %-iger Zielerreichung eine maximale Bonuszahlung in Höhe von 100 % seiner jeweiligen kurzfristigen variablen Zielvergütung pro Jahr der Laufzeit des LTIP beziehen. Mit der Komponente mit Eigeninvestment erhält das Vorstandsmitglied die Möglichkeit, seine Bonuszahlung aus der »Komponente ohne Eigeninvestment« durch entsprechendes Eigeninvestment in Aktien der WashTec AG maximal zu verdoppeln (Bonus-Multiplikator = 2). Zur Verdoppelung ist ein Eigeninvestment in Höhe von 100 % des kurzfristigen variablen Ziel-Jahreseinkommens 2021 in Euro bis zu einem festgelegten Stichtag erforderlich. Bei geringerem Eigeninvestment reduziert sich die Komponente aus Eigeninvestment proportional (Bonusmultiplikator <2). Als Eigeninvestment im Sinne des LTIP werden investierte Beträge (€) in Aktien der Gesellschaft angerechnet, die sich am Stichtag 30. Juni 2023 im persönlichen Besitz des Vorstandsmitglieds befinden. Angerechnet werden können dabei auch solche Aktien, die das Vorstandsmitglied im Rahmen früherer LTIP-Programme erworben hat und noch hält. Wird das Vorstandsmitglied erst nach Beginn der Incentivierungsphase bestellt, gilt hinsichtlich der Höhe des Eigeninvestments in Aktien der Gesellschaft, dass das Vorstandsmitglied zur Verdoppelung des Anspruchs aus der Komponente ohne Eigeninvestment ein Eigeninvestment in Höhe von 100 % des variablen Zieljahreseinkommens für das Jahr des Amtsbeginns in Euro tätigen bzw. getätigt haben muss. Als Eigeninvestment im Sinne dieses Programms werden dabei alle investierten Beträge (€) bis zur Höhe von 100 % des variablen Zieljahreseinkommens für das Jahr des Amtsbeginns (100 %) in Aktien der Gesellschaft angerechnet, die sich am Stichtag 30. Juni 2023 im persönlichen Besitz des Vorstandsmitglieds befinden. Die Auszahlung der langfristigen anteilsbasierten Vergütung erfolgt am Ende der Incentivierungsphase. Der Auszahlungsbetrag ist von der Erfüllung der vereinbarten Erfolgsziele, Return on Capital Employed (ROCE) und Total Shareholder Return (TSR), abhängig. Die beiden Erfolgsziele müssen jeweils die vom Aufsichtsrat festgelegte Mindestschwelle von 81 % erreichen, um gewertet zu werden. Bei der Berechnung der Bonuszahlung wird das ROCE-Ziel zu 70 % und das TSR-Ziel zu 30 % gewichtet. Im Fall der Teilnahme an der Komponente mit Eigeninvestment steht die Auszahlung unter der auflösenden Bedingung, dass das Vorstandsmitglied für ein Sechstel der Bruttobonuszahlung, die es unter dem LTIP mit Eigeninvestment erhalten hat, innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit der Bonuszahlung Aktien der Gesellschaft erwirbt (»Reinvest«) und dass es mit dieser Aktienzahl nach dem Erwerb für mindestens drei Jahre investiert ist. Ausnahmen von der Bedingung des Reinvest bzw. der Haltefrist bestehen im Fall des Ausscheidens aus dem Vorstand. Für diese Verpflichtungen wurde eine nach IFRS 2 für anteilsbasierte Vergütungen vorgeschriebene Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durchgeführt. Die Laufzeit der langfristigen anteilsbasierten Vergütung des Vorstands endet zum 31. Dezember 2023. Die Auszahlung erfolgt nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung im März 2024. Für die anteilsbasierte Vergütung des Aufsichtsrats mit einer Incentivierungsphase vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 stellt der Tag der Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021 den Tag der Gewährung dar. Beide Programme stellen jeweils in Höhe des erforderlichen Reinvest von einem Sechstel der Bonuszahlung eine anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente dar, der übrige Teil eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich. Der auf die anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente entfallende Teil wird direkt im Eigenkapital erfasst. Der auf die anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich entfallende Teil wird als sonstige Verbindlichkeit passiviert. Die Verpflichtungen aus der anteilsbasierten Vergütung werden auf Basis des ermittelten beizulegenden Zeitwerts unter Berücksichtigung der noch verbleibenden Programmlaufzeit als langfristige sonstige Verbindlichkeit passiviert. Die im Rahmen des LTIP als sonstige Verbindlichkeit erfassten Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
Die im Rahmen des LTIP direkt im Eigenkapital erfasste Verpflichtung stellt sich wie folgt dar: scrollen
Die im Rahmen des LTIP erfassten Aufwendungen stellen sich wie folgt dar: scrollen
38. Angaben nach dem BilanzstichtagDer Aufsichtsrat der WashTec AG hat am 28. Februar 2024 Herrn Michael Drolshagen mit Wirkung zum 1. Mai 2024 als neuen Technikvorstand (CTO) und Vorsitzenden des Vorstands (CEO) der Gesellschaft bestellt. Er folgt auf Herrn Dr. Ralf Koeppe, dessen Vorstandsmitgliedschaft einvernehmlich zum 29. Februar 2024 beendet wurde.
Augsburg, den 22. März 2024 Sebastian Kutz, CSO/Mitglied des Vorstands Andreas Pabst, CFO/Mitglied des Vorstands Versicherung der gesetzlichen Vertreter»Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.«
Augsburg, den 22. März 2024 Sebastian Kutz, CSO/Mitglied des Vorstands Andreas Pabst, CFO/Mitglied des Vorstands Zusammengefasster Lagebericht2023 im ÜberblickÜberblick über Gruppe und RegionenWashTec Gruppe *scrollen
Europascrollen
Nordamerikascrollen
Asien/Pazifikscrollen
* Regionenangaben ohne segmentübergreifende
Konsolidierung
Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren nach QuartalenQ1 2023
Q2 2023
Q3 2023
Q4 2023
1 Grundlagen des Konzerns1.1 GeschäftsmodellWashTec ist der führende Anbieter von innovativen Lösungen rund um die Fahrzeugwäsche weltweit. Das Produktprogramm umfasst alle Arten von Fahrzeugwaschanlagen sowie dazugehörige Peripheriegeräte, Waschchemie und Wasserrückgewinnungssysteme. Als Spezialist arbeitet die Gruppe kontinuierlich an Innovationen für eine möglichst umweltschonende Fahrzeugwäsche. Darüber hinaus bietet WashTec umfassende Servicepakete und digitale Smart Service Lösungen über die gesamte Lebensdauer der Produkte an. Hierzu gehören neben digitalen Systemen zur Fernüberwachung und -steuerung von Anlagenparametern durch die Betreiber, die Wartung der Anlagen, die Chemieversorgung und die Anlagenrücknahme sowie Dienstleistungen für die Vermittlung von Finanzierungen oder das Betreibermanagement von Anlagen. Hauptumsatzträger ist der Produktbereich Maschinen und Service. Umsatz nach ProduktenMaschinen und Servicescrollen
Chemiescrollen
Sonstigesscrollen
KonzernstrukturIm Konzernabschluss der WashTec AG zum 31. Dezember 2023 sind neben der Muttergesellschaft folgende Konzerngesellschaften konsolidiert. Die WashTec AG ist direkt und indirekt zu 100 % an diesen Unternehmen beteiligt.
1 Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag
3 Inkl. Tochtergesellschaft WashTec Bilvask AS,
Norwegen
4 WashTec Cleaning Technology GmbH 90 %, WashTec
Holding GmbH 10 %
5 Inkl. Tochtergesellschaft WTMVII Cleaning
Technologies Canada, Inc., Kanada
WashTec AGDie WashTec AG übernimmt als Konzernobergesellschaft Aufgaben der strategischen Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung für alle nachgegliederten Tochterunternehmen. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher im Wesentlichen auf den Konzern. Auf die WashTec AG wird im Abschnitt 2.6 gesondert eingegangen. Direkte Tochtergesellschaften der WashTec AG sind die AUWA-Chemie GmbH, die WashTec Holding GmbH und die WashTec Carwash Management GmbH. Die WashTec AG hat Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit der AUWA-Chemie GmbH und der WashTec Carwash Management GmbH sowie einen Gewinnabführungsvertrag mit der WashTec Holding GmbH. WashTec Holding GmbHDie operativen Beteiligungen der WashTec Gruppe sind, mit Ausnahme der AUWA-Chemie GmbH und der WashTec Carwash Management GmbH, unter der WashTec Holding GmbH mit Sitz in Augsburg zusammengefasst. Die WashTec Holding GmbH hat mit der WashTec Financial Services GmbH und der WashTec Cleaning Technology GmbH Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge. WashTec Cleaning Technology GmbHIn der WashTec Cleaning Technology GmbH mit Sitz in Augsburg wird der größte Teil des operativen Geschäfts abgewickelt. Hier erfolgen Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Service der wesentlichen Produkte der WashTec Gruppe. Daneben beliefert und betreut die Gesellschaft die Tochtergesellschaften und die selbstständigen Vertriebspartner im Ausland. AUWA-Chemie GmbHDie AUWA-Chemie GmbH produziert Chemieprodukte für Fahrzeugwaschanlagen. Der Vertrieb erfolgt über die WashTec Tochtergesellschaften und unabhängige Vertriebspartner in Deutschland und Europa. Ausländische TochtergesellschaftenDie WashTec Gruppe ist mit eigenen Tochtergesellschaften in den Niederlanden, in Frankreich, Dänemark, Norwegen, Italien, Spanien, Großbritannien, Österreich und Polen sowie den USA, Kanada, Australien und Neuseeland vertreten und übernehmen dort den Vertrieb und Service für die WashTec Produkte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr war WashTec in China noch mit einer eigenen Tochtergesellschaft vertreten. Zukünftig wird der chinesische Markt als Händlermarkt bearbeitet. Daneben wurde im Jahr 2023 in Neuseeland der bisherige unabhängige Vertriebspartner übernommen, um dort direkte Vertriebs- und Serviceaktivitäten aufnehmen zu können. Ein Überblick über die Produktionsstandorte befindet sich im Abschnitt »Produktion, Beschaffung und Logistik«. WashTec Financial Services GmbH &WashTec Carwash Management GmbHDie WashTec Financial Services GmbH und die WashTec Carwash Management GmbH bieten Dienstleistungen rund um den Verkauf und den Betrieb von Waschanlagen an, wie beispielsweise die Vermittlung von individuellen Finanzierungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Waschanlagen.
Die globale Präsenz der WashTec Gruppe ist ein klarer Wettbewerbsvorteil. Weltweit beschäftigt WashTec rund 1.700 Mitarbeiter und hat eigene Tochtergesellschaften in allen wesentlichen Märkten. Darüber hinaus verfügt WashTec über ein breites Netz von selbstständigen Vertriebspartnern und ist in über 80 Ländern der Welt vertreten. Produktion, Beschaffung und LogistikWashTec verfügt über ein globales Beschaffungs- und Produktionsnetzwerk mit Produktionsstätten in Deutschland, Tschechien und den USA. Der Großteil der Anlagen für den weltweiten Vertrieb wird im Leitwerk Augsburg (Deutschland) montiert. Die Portalwaschanlagen für den nordamerikanischen Markt werden in Denver (USA) produziert. In Nyrany (Tschechien) erfolgt ein Großteil der Blechfertigung. Ferner werden dort Komponenten vormontiert und die Basis-Portalanlage montiert. An zwei weiteren Standorten in Deutschland werden für die gesamte Gruppe die Steuerungen (Recklinghausen) und die Waschchemie (Grebenau) produziert. SegmenteDie globale Geschäftstätigkeit der WashTec Gruppe wird in drei geographische Regionen untergliedert. In der Region »Europa« wird das Geschäft in Europa sowie die Exportaktivitäten in weiteren Ländern zusammengefasst. Die Region »Nordamerika« beinhaltet die Aktivitäten in den USA und Kanada. Die Region »Asien/Pazifik« umfasst hauptsächlich das Geschäft der Tochtergesellschaften in Australien und China. Leitung und KontrolleAls Aktiengesellschaft besitzt die WashTec AG eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, legt die strategische Ausrichtung fest und verfolgt das Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der gemäß Satzung aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Als konzernführende Gesellschaft bestimmt die WashTec AG die Unternehmensstrategie und die übergeordnete Steuerung, die Ressourcenallokation und die Kommunikation mit wichtigen Zielgruppen des Unternehmensumfeldes, insbesondere mit dem Kapitalmarkt und den Aktionären. Die unternehmensinterne Steuerung der Gesellschaft erfolgt über ein wertorientiertes Managementsystem. Es umfasst ein integriertes Planungs- und Controllingkonzept, Zielkennzahlen zur Unternehmenssteuerung sowie Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltigen und profitablen Wachstums, zur Effizienzsteigerung und effizientem Kapitalmanagement. Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens definieren die Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Zielvorgaben, die in allen Verantwortungsebenen des Konzerns und in allen Geschäftseinheiten umgesetzt werden. Die Überwachung erfolgt durch regelmäßige Gremiensitzungen aller Berichtseinheiten. Hierzu zählen Vorstandssitzungen im Zwei-Wochen-Turnus, bei denen die Bereichsverantwortlichen berichten, monatliche Sitzungen mit den wesentlichen Bereichsverantwortlichen, regelmäßige internationale Management-Meetings mit Verantwortungsträgern der operativen Gesellschaften, Strategie- und Jahresplanung inkl. Investitions-, Produktions- und Kapazitätsplanung, regelmäßiges Reporting und Prognoserechnungen, laufende Marktanalyse sowie regelmäßige Umsatz-, Absatz-, Auftrags- und Marktanteilsanalysen. In diesem Zusammenhang werden auch sämtliche Investitionsprojekte laufend geprüft und verfolgt. Externe Einflussfaktoren für das GeschäftMobilitätswendeDer große wirtschaftliche und gesellschaftliche Trend hin zur Individualisierung ist ein wichtiger Treiber des weiterwachsenden Mobilitätsbedarfs. Das daraus resultierende Verkehrsaufkommen basiert nach wie vor zu einem erheblichen Teil auf individueller Fortbewegung. Einhergehend mit der notwendigen Dekarbonisierung und den globalen Mobilitätstrends ergeben sich daraus Veränderungen in den Fahrzeugflotten. Autonomes Fahren und Shared Mobility führen einerseits zwar zu einer Verringerung des Fahrzeugbestands, aber andererseits auch zu einer Steigerung der Personenkilometer bei kürzeren Fahrzeuglebenszyklen. Neben dem Fahrzeugbestand werden demnach in Zukunft auch die Art und die Intensität der Nutzung der Fahrzeuge maßgebend für den Bedarf an Autowäschen sein. Der Bedarf, Fahrzeuge zu waschen, entsteht unabhängig von der Antriebsform oder dem Eigentum an Fahrzeugen. Fahrzeuge, die Teil eines Shared Mobility-Konzepts sind, werden tendenziell häufiger gewaschen. Dekarbonisierung und NachhaltigkeitDer Beitrag von Unternehmen zur Nachhaltigkeit ist für alle Stakeholder von zentraler Bedeutung und führt zu einem steigenden Bedürfnis nach Informationen und Transparenz. Dies betrifft neben der Umweltverträglichkeit der Produkte auch die CO 2 -Emissionen im betrieblichen Handeln von Unternehmen. Bei der maschinellen Fahrzeugwäsche wird durch den Einsatz von Wasseraufbereitungsanlagen, durch die das Wasser im Kreislauf geführt wird, der Verbrauch von Frischwasser im Vergleich zur Handwäsche aber auch im Vergleich zur Wäsche ohne Wasseraufbereitungsanlage deutlich reduziert. Im Bereich der Waschchemie kommt die Produktserie Green Car Care durch biogene Tenside ohne den Einsatz fossiler Rohstoffe aus. Hierbei handelt es sich um Wirkstoffe, die die Oberflächenspannung des Wassers herabsetzen und so für eine bessere Benetzung von Gegenständen sorgen. WashTec trägt durch das verbindliche Ziel, den eigenen CO 2 -Fußabdruck zu reduzieren, zu den globalen Anstrengungen zur Begrenzung der globalen Erderwärmung bei (hierzu wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 1.2 »Unternehmensziel und Strategie« verwiesen). ÖkonomieDas durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen eines Landes stellt eine bedeutsame Einflussgröße für die Verbreitung der automatisierten Fahrzeugwäsche dar. Ein Anstieg dieses Einkommens ermöglicht weltweit ein nachhaltiges Marktpotenzial, insbesondere in Regionen, die den Übergang von Handwäsche zu automatisierter Wäsche vollziehen. Dieser Fortschritt wird jedoch durch verschiedene Faktoren, wie Inflation und ein daraus resultierendes hohes Zinsniveau oder globale Krisen, wie der Krieg in der Ukraine und im Nahen Osten, ausgebremst. KundenerwartungenDie Kundenerwartungen umfassen nach wie vor ein optimales Waschergebnis bei gleichzeitiger Ressourcenschonung sowie die komfortable Bedienung der Anlagen. Die automatisierte Fahrzeugwäsche, insbesondere bei Anlagen mit Wasseraufbereitungssystemen, ist im Vergleich zur Handwäsche aufgrund des geringeren Wasser- und Chemieverbrauchs deutlich schonender für die Umwelt. Moderne digitale Systeme ermöglichen den Betreibern jederzeit und von jedem Ort den komfortablen Zugriff und die Fernüberwachung und -steuerung von Anlagenparametern. Für die Endkunden bleiben die Aspekte Waschgeschwindigkeit, Komfort, Qualität und Wascherlebnis von zentraler Bedeutung. Auf dieser Basis geht die Gesellschaft weiterhin davon aus, dass die Sauberkeit von Fahrzeugen als ein wesentliches Qualitätskriterium und damit als Treiber des Geschäftsmodells bestehen bleibt. Die WashTec Gruppe rechnet jedoch mit Änderungen in den Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Bedeutung und konzeptionelle Gestaltung der existierenden Betreiberstandorte. Daneben werden in dieser Entwicklung jedoch auch weitere Chancen gesehen, vor allem durch das Angebot von digitalen und umweltfreundlichen Lösungen für die Autowäsche. Die Gesellschaft verfolgt die Entwicklung der externen Einflussfaktoren auf das Geschäft aufmerksam, um frühzeitig mit entsprechenden strategischen Entscheidungen auf Veränderungen reagieren zu können. 1.2 Unternehmensziel und StrategieIm Mittelpunkt unseres Handelns steht für uns das Ziel den Menschen, die Fahrzeuge professionell waschen, den höchstmöglichen Nutzen zu bieten. Dies erfordert neben einer Spezialisierung, um die Kundenbedürfnisse erfüllen zu können, auch die Produkt- und Serviceführerschaft für die bestmögliche Technologie und Qualität unserer Produkte. Daneben bestimmt die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit in Bezug auf die Produkte unser unternehmerisches Denken und Handeln. Unsere Strategie basiert auf den folgenden wesentlichen Säulen: scrollen
Total Customer CareMit Total Customer Care stellt die WashTec Gruppe den höchstmöglichen Kundennutzen in den Fokus und bietet basierend auf dem überlegenen Maschinen- und Waschchemieportfolio sowie der fortschrittlichen digitalen Plattform Waschanlagenbetreibern und Verbrauchern die profitabelste Autowäsche. Durch die Bündelung des gesamten Leistungsportfolios - also Maschine, Service und Chemie, eingebettet in digitale Lösungen - ergibt sich ein großes Wachstumspotenzial. Ideales Wirksystem für die AutowäscheMit dem Wirksystem aus Maschine, Wasseraufbereitung und biologisch abbaubarer Chemie erhalten die Waschanlagenbetreiber und Verbraucher die nachhaltigste Autowäsche. Die aufeinander abgestimmten Bestandteile des Waschprozesses ermöglichen unseren Kunden die bestmögliche Autowäsche zu erzielen. Konzentration auf KernregionenRegional richtet sich der Fokus insbesondere auf die Kernregionen Europa und Nordamerika, um die sich dort bietenden Marktpotenziale stärker auszuschöpfen. Ökologische NachhaltigkeitÖkologische Nachhaltigkeit hat für WashTec eine hohe Priorität und umfasst das betriebliche Handeln sowie die Umweltwirkung unserer Produkte. Diese Strategie beinhaltet sowohl die Reduktion von CO 2 -Emissionen für die eigenen Produktionsstandorte einschließlich deren Vertriebs- und Serviceaktivitäten als auch eine Senkung des Wassereinsatzes der Waschanlagen im Kundenbetrieb. 1.3 SteuerungssystemFinanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenZur Planung und Steuerung verwendet das Unternehmen die folgenden finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren: Wesentliche finanzielle Leistungsindikatorenscrollen
Der Leistungsindikator »Free Cashflow« wird als Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit abzüglich des Mittelabflusses aus Investitionstätigkeit definiert. Return on Capital Employed (»ROCE«) wird definiert als Verhältnis zwischen EBIT und »Capital Employed«. Zum Capital Employed gehören nach unserer Definition das Anlagevermögen (Anlagevermögen inkl. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Nutzungsrechte) zuzüglich des Net Operating Working Capital (»NOWC«) ermittelt als Durchschnitt über die Stichtagswerte der letzten fünf Quartale. Das NOWC wird definiert als Summe aus Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Wesentlicher nichtfinanzieller LeistungsindikatorAuf Konzernebene wird zudem der folgende nichtfinanzielle Leistungsindikator verwendet: scrollen
Gesonderter nichtfinanzieller Bericht nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGBDer »gesonderte nichtfinanzielle Bericht« gemäß §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.washtec.de/finanzberichte/ als ein eigenständiges Kapitel des Geschäftsberichts 2023 ab S. 30 veröffentlicht. Chancen- und RisikomanagementDer verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Unternehmensführung. Dem Vorstand stehen umfassende konzernweite und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken, ggf. ergriffene Maßnahmen und deren Entwicklung. Einzelheiten zum Risikomanagement sind im Risikobericht als Teil des Lageberichts dargestellt. Hierin ist der gemäß §§ 289 und 315a HGB geforderte Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten. 1.4 Forschung und EntwicklungIm Bereich Forschung und Entwicklung war im vergangenen Geschäftsjahr die Entwicklung weiterer Ausprägungen und Funktionen der SmartCare ein wesentliches Thema. Dies erfolgte mit dem Fokus auf die Verbesserung der Wasch- und Trocknungsqualität, der Prozessgeschwindigkeit und der kontinuierlichen Reduktion des ökologischen Fußabdrucks. In diesem Bereich konnten durch ein zunehmendes Verständnis biologischer und chemischer Zusammenhänge in der Wasseraufbereitung weitere Verbesserungen erzielt werden, wodurch der Frischwasserbedarf weiter gesenkt und den durch den Klimawandel verursachten Dürreperioden in vielen Regionen Rechnung getragen werden kann. Ein weiterer Schwerpunkt war die erfolgreiche Einführung eines modular aufgebauten Baukastens für die neue JetWash-Generation, die den schnellen Aufbau und die problemlose Inbetriebnahme beim Kunden garantiert. Insgesamt arbeiten bei WashTec am Hauptsitz in Augsburg rund 70 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung an möglichst modularen Lösungen mit hohem Wiederverwendungsgrad. Internationale Patente sichern den künftigen Lösungsraum für WashTec ab. Die gesamten operativen Aufwendungen der WashTec Gruppe im Bereich Forschung und Entwicklung betrugen 2023 rund Mio. € 14,2 (Vorjahr: Mio. € 14,2). Die im Geschäftsjahr 2023 aktivierten Entwicklungskosten der Gruppe betrugen Mio. € 1,6 (Vorjahr: Mio. € 2,0) und entfielen im Wesentlichen auf die Entwicklung einer Software für die Digitalisierungs- und Serviceplattform. 2 Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche EntwicklungWeltweite WirtschaftsentwicklungEntwicklung des Bruttoinlandsprodukts *scrollen
* World Economic Outlook des Internationalen
Währungsfonds (»IWF«) vom 30. Januar 2024
Die Weltwirtschaft war im Geschäftsjahr 2023 maßgeblich von der weiterhin hohen Inflation und den daraus resultierenden Anhebungen der Leitzinsen geprägt, die Konsum und Investitionen spürbar bremsten. Durch die Straffung der Geldpolitik hat die Inflation im Jahr 2023 ihren Höhepunkt erreicht und ist im Verlauf des Jahres bereits gesunken, liegt jedoch noch über dem von den Notenbanken angestrebten Zielwert. Daneben war die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere durch die Unsicherheiten und Spannungen gegenüber China sowie dem Krieg in der Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten belastet. Der Internationale Währungsfonds (»IWF«) geht in seiner Prognose für das Jahr 2024 davon aus, dass die erhöhten Leitzinsen der Zentralbanken zur Inflationsbekämpfung, die Rücknahme der fiskalischen Unterstützung angesichts der hohen Verschuldung die Wirtschaftstätigkeit belasten und dass das zugrunde liegende Produktivitätswachstum gering bleiben wird. Dennoch rechnet der IWF mit positiven Impulsen, insbesondere aus den USA und mehreren großen Schwellen- und Entwicklungsländern, da diese sich widerstandsfähiger entwickeln als zunächst erwartet und China fiskalische Unterstützung erhält. Demnach erwartet der IWF für das Jahr 2024 ein globales Wirtschaftswachstum auf dem Niveau des Jahres 2023. Branchenentwicklung (Maschinenbau &Chemie)Die Konjunktur in Deutschland hat sich seit Ende des vergangenen Jahres deutlich abgekühlt. Zwar hat im Verlauf des Jahres die Inflationsrate nachgelassen und sich der Anstieg der Lohneinkommen im Vergleich zum Vorjahr beschleunigt. Anders als noch im Sommer erwartet blieb die Erholung in der zweiten Jahreshälfte aus. Laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (»VDMA«) führte insbesondere die anhaltend schwache Weltkonjunktur sowie die geringe Investitionstätigkeit im Inland im deutschen Maschinen- und Anlagenbau das ganze Jahr über zu rückläufigen Auftragseingängen im Vergleich zum Vorjahr. Zudem blieb die Erholung beim privaten Konsum aus. Im Jahr 2024 wird sich die deutsche Wirtschaft laut den Prognosen des ifo-Instituts langsam von der Rezession im abgelaufenen Jahr erholen. Die Prognose der Bundesregierung fällt mit einem Wachstum von 0,2 % demgegenüber wesentlich verhaltener aus. Gegenwärtig bremsen vor allem die schwache Auslandsnachfrage in der Industrie, die infolge der geldpolitischen Straffung höheren Finanzierungskosten für Investitionen und der zögerliche private Konsum die wirtschaftliche Entwicklung. Diese Aspekte dürften nach und nach an Bedeutung verlieren, da mit steigenden Exporten infolge der wieder wachsenden ausländischen Absatzmärkte sowie einer Ausweitung der privaten Konsumausgaben durch die gestiegenen Löhne und einem stabilen Arbeitsmarkt gerechnet wird. Markt für FahrzeugwaschanlagenKundengruppenDie Kunden von WashTec sind zum überwiegenden Teil Betreiber von Tankstellen, die Fahrzeugwäsche an ihren Standorten anbieten und damit einen wesentlichen Teil ihres Ergebnisses erzielen. Zu diesen Kunden zählen weltweit agierende Mineralölgesellschaften oder Retailer (Convenience Stores), Einzelbetreiber und Betreiberketten von Tankstellen. Weitere wichtige Kundengruppen sind Waschanlagenbetreiber, Autowerkstätten, Supermarktketten, Speditionen und Verkehrsbetriebe. WettbewerbWashTec ist weltweit Marktführer mit einer installierten Basis von über 50.000 Einheiten. In Europa - einem entwickelten Markt mit hoher Wettbewerbsintensität - ist WashTec nach eigenen Erhebungen in Bezug auf Marktabdeckung und Marktanteil mit großem Abstand Marktführer. Im nordamerikanischen Markt mit einem großen Anteil von Waschstraßen ist die Kunden- und Anbieterseite fragmentierter als in Europa. In Australien und Neuseeland treffen europäische und amerikanische Wettbewerber in einem entwickelten Markt aufeinander. AbsatzmärkteDeutschland bzw. Europa sind unverändert die größten Absatzmärkte. Gemäß der Strategie der Gruppe soll mittel- und langfristig vor allem Nordamerika einen höheren Anteil an den Gesamtumsatzerlösen der Gruppe haben. Des Weiteren soll insgesamt das After-Sales-Geschäft mit Service und Chemie durch neue Produkte und eine stärkere Fokussierung darauf zum Wachstum der WashTec Gruppe beitragen. 2.2 Geschäftsverlauf der GruppeIm Folgenden wird der Geschäftsverlauf der WashTec Gruppe erläutert. Auf die WashTec AG wird im Abschnitt 2.6 gesondert eingegangen. Die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber den Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds (»IWF«), die im Geschäftsbericht 2022 dargelegt wurden, nicht wesentlich verändert. Insbesondere die hohe Inflation und die gestiegenen Zinsen belasteten Konsum und Investitionen. Die Wirtschaft in Deutschland schrumpft seit Ende des vergangenen Jahres. Im deutschen Maschinen- und Anlagenbau setzte sich der zu Beginn des Geschäftsjahres eingesetzte Abwärtstrend beim Auftragseingang das ganze Jahr über fort. Die Lieferengpässe verloren zwar weiter an Bedeutung und der nach wie vor hohe Auftragsbestand konnte die wirtschaftliche Entwicklung stützen. Allerdings haben die gestiegenen Finanzierungskosten die Investitionsbereitschaft spürbar abgeschwächt. Dies trifft auch auf die WashTec Gruppe zu. scrollen
Die WashTec Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023 mit einem Umsatz von Mio. € 489,5 einen neuen Höchstwert erzielt und liegt damit um Mio. € 7,3 bzw. 1,5 % über dem Vorjahr (Mio. € 482,2). Damit wurde das im Geschäftsbericht 2022 kommunizierte Ziel eines Umsatzes in der Größenordnung des Vorjahres von ± 3 % erreicht. Bereinigt um Währungseffekte lag der Umsatzanstieg bei 3,4 %. Die Umsatzerlöse stiegen gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der sehr positiven Entwicklung im Bereich Chemie. Dort konnten neue Kunden hinzugewonnen werden. Die Umsätze im Bereich Maschinen und Service lagen mit Mio.€ 418,5 auf dem Niveau des Vorjahres (Mio. € 420,0). Der Umsatz war vor allem aufgrund der schwächeren Absatzzahlen für Maschinen bedingt durch die schwierigen Marktbedingungen rückläufig. Die umgesetzten Preiserhöhungen als Reaktion auf die insbesondere im letzten Jahr stattgefundenen Materialpreissteigerungen, konnten die Entwicklung des Gesamtmarkts nicht vollständig kompensieren. Daneben wurde der Umsatz durch negative Währungseffekte belastet, insbesondere der norwegischen Krone und des US-Dollar. In der Region Europa lag der Umsatz wie prognostiziert in der Größenordnung des Vorjahres. Ein währungsbereinigter Anstieg des Umsatzes in Nordamerika konnte aufgrund des Rückgangs der allgemeinen Nachfrage im Gesamtmarkt nicht erreicht werden. Die Umsätze in US-Dollar betrugen Mio. USD 111,1 (Vorjahr: Mio. USD 112,0). In der Region Asien/ Pazifik wurde die Prognose eines währungsbereinigten Anstiegs des Umsatzes erreicht. Das EBIT stieg insbesondere aufgrund des verbesserten Bruttoergebnisses vom Umsatz um 10,3 % auf Mio. € 41,9 (Vorjahr: Mio. € 38,0). Die EBIT-Marge lag bei 8,6 % (Vorjahr: 7,9 %). In der Prognose ging die Gesellschaft von einer deutlichen Steigerung des EBIT von ≥ 10 % aus und wurde damit erreicht. Die zu Beginn des Geschäftsjahres abgegebene Prognose einer deutlichen Steigerung des EBIT von ≥ 10 % in der Region Europa wurde nicht erreicht. In Nordamerika konnte das EBIT deutlich gesteigert und damit die Prognose einer Verbesserung des EBIT gegenüber dem Vorjahr erreicht werden. Das gleiche trifft auf die Region Asien/Pazifik zu. Im letzten Quartal des Jahres sank der Umsatz um 7,6 % auf Mio. € 132,8 (Vorjahr: Mio. € 143,7). Vor allem in Europa und Nordamerika war der Umsatz im Wesentlichen durch eine geringere Ausbringungsmenge im Vergleich zum Rekordquartal des Vorjahres rückläufig. Das EBIT lag im vierten Quartal mit Mio. € 15,0 auf dem hohen Niveau des Vorjahres (Mio. € 15,4). Durch das aktive Kostenmanagement konnte für diesen Zeitraum erneut eine zweistellige EBIT-Marge in Höhe von 11,3 % (Vorjahr: 10,7 %) erzielt werden. Der Free Cashflow stieg aufgrund eines wesentlich geringeren Net Operating Working Capital auf Mio. € 46,1 (Vorjahr: Mio. € 16,2). Hier wirkten sich insbesondere die zu Beginn des Jahres initiierten Maßnahmen zur Senkung des im Vorratsvermögen gebundenen Kapitals positiv auf die Entwicklung aus. Damit wurde die Prognose eines deutlichen Anstiegs des Free Cashflow von ≥ 10 % deutlich übertroffen. Der ROCE lag bei 21,5 % (Vorjahr: 20,2 %). Demzufolge wurde das angestrebte Ziel einer deutlichen Verbesserung des ROCE von ≥ 1 Prozentpunkt hauptsächlich aufgrund des deutlich höheren EBIT erreicht. Das zugrunde liegende Capital Employed stieg gegenüber dem Vorjahr um Mio. € 6,3 bzw. um 3,3 %. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf das höhere Anlagevermögen aufgrund des Erwerbs des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft zurückzuführen. Die Unfallhäufigkeitsrate lag zum Jahresende wie bereits im Vorjahr bei einem Wert von 4,2 und damit unter dem Branchendurchschnitt der Berufsgenossenschaften der vergangenen Jahre. Das für 2023 gesetzte Ziel einer Unfallhäufigkeitsrate von kleiner als 4,2 konnte damit nicht erreicht werden. WashTec strebt auch zukünftig eine Senkung der Zahl der Arbeitsunfälle an. Insgesamt belastete im abgelaufenen Geschäftsjahr das schwierige wirtschaftliche Umfeld und die daraus resultierende Investitionszurückhaltung auf Kundenseite die Geschäftsentwicklung der WashTec Gruppe wesentlich. Durch das aktive Kostenmanagement im gesamten Jahresverlauf reagierte die Gesellschaft erfolgreich auf die veränderten Marktgegebenheiten und konnte trotz der Herausforderungen das Ergebnis deutlich verbessern. AuftragsbestandDer Auftragseingang lag im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des Rückgangs der Nachfrage im Gesamtmarkt unter dem Vorjahr. Bedingt durch den geringeren Auftragseingang sank der Auftragsbestand Ende Dezember 2023 deutlich gegenüber dem Vorjahreswert, liegt aber, gemessen am langjährigen Mittel noch immer auf einem hohen Gesamt niveau. 2.3 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gruppe2.3.1 ErtragslageGewinn- und VerlustrechnungDie nachfolgende Tabelle zeigt die Gewinn- und Verlustrechnung der WashTec Gruppe: scrollen
Umsatz der GruppeDie WashTec Gruppe hat zum 31. Dezember 2023 einen Umsatz von Mio. € 489,5 erzielt und lag damit um Mio. € 7,3 bzw. 1,5 % über dem Vorjahreswert von Mio. € 482,2. Dies ist ein neuer Jahreshöchstwert. Umsatz im Mehrjahresvergleich in Mio. €
Bereinigt um Fremdwährungseffekte lag der Umsatz des Geschäftsjahres mit Mio. € 498,8 um 3,4 % über dem Vorjahr (Mio. € 482,2). Die negativen Effekte sind auf die Kursentwicklung der norwegischen Krone sowie des US- und des Australischen-Dollars zurückzuführen. Eine detaillierte Darstellung der Entwicklung der einzelnen Regionen findet sich im Abschnitt 2.3.2 »Berichterstattung nach Regionen«. Umsatz nach Produktenscrollen
Die Umsätze im Bereich Maschinen und Service lagen geringfügig um Mio.€ 1,5 vor allem aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Nachfrage im Gesamtmarkt unter dem Vorjahr. Sowohl das Großkunden- als auch das Direktgeschäft waren dabei im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Der Bereich Chemie entwickelte sich sehr positiv. Durch neu hinzugewonnene Kunden konnte trotz eines im Wesentlichen wetterbedingten Rückgangs der Waschzahlen eine deutliche Umsatzsteigerung von 15,6 % erreicht werden. Die sonstigen Umsätze, überwiegend aus der Vermittlung von Finanzierungen und dem Betreibergeschäft, entsprechen ca. 1,1 % des Gesamtumsatzes der WashTec Gruppe und blieben gegenüber dem Vorjahr stabil. Weitere Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungBruttoergebnis vom UmsatzDas Bruttoergebnis vom Umsatz lag mit Mio. € 136,5 um 5,5 % über dem Vorjahr von Mio. € 129,4. Damit stieg das Bruttoergebnis im Verhältnis zu den Umsätzen überproportional an. Die Bruttoergebnismarge verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr von 26,8 % auf 27,9 %. Zu dieser positiven Entwicklung trugen im Wesentlichen die umgesetzten Preiserhöhungen als Reaktion auf die insbesondere im letzten Jahr stattgefundenen Materialpreissteigerungen sowie ein vorteilhafter Produktmix bei. Die Preissteigerungen im Bereich der Zukaufteile und Lohnkostensteigerungen wurden durch die Preisreduktion bei den Rohmaterialien teilweise kompensiert. Forschungs- und EntwicklungsaufwandDer Forschungs- und Entwicklungsaufwand lag mit Mio. € 14,2 auf dem Niveau des Vorjahres (Mio. € 14,2). Im Berichtsjahr angefallene Kosten für Neuentwicklungen in Höhe von Mio. € 1,6 (Vorjahr: Mio. € 2,0) wurden aktiviert und werden in den Folgeperioden planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen der in Vorjahren aktivierten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen Mio. € 0,2 (Vorjahr: Mio. € 0,3). Die Aktivierungsquote betrug 11,3 % (Vorjahr: 14,1 %). Der Schwerpunkt lag auf der Entwicklung weiterer Ausprägungen und Funktionen der SmartCare. Dies umfasste unter anderem die Verbesserung der Wasch- und Trocknungsqualität, der Prozessgeschwindigkeit und der kontinuierlichen Reduktion des ökologischen Fußabdrucks insbesondere in Bezug auf den Frischwasserbedarf. Zum 31. Dezember 2023 waren rund 70 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigt (Vorjahr: rund 70 Mitarbeiter) - dies entspricht einem Anteil von 4,1 % (Vorjahr: 3,8 %) der Beschäftigten. VertriebsaufwandDer Vertriebsaufwand lag mit Mio. € 62,5 auf dem Niveau des Vorjahres (Mio. € 62,1). In diesem Funktionsbereich stiegen die Frachtkosten um Mio.€ 1,1 an, was neben den gestiegenen Kosten der Spediteure auch auf einen höheren Anteil des Chemiegeschäfts zurückzuführen ist. Die Ausgaben für Werbe- und Messekosten gingen dagegen um Mio.€ 0,7 zurück. Hier war der Vorjahreswert insbesondere durch pandemiebedingt nachgeholte Messen deutlich erhöht. VerwaltungsaufwandDer Verwaltungsaufwand lag im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Mio. € 18,6 um Mio. € 1,5 über dem Vorjahr (Mio. € 17,1). Der Anstieg in diesem Bereich resultierte im Wesentlichen aus den Aufwendungen für die Kostenoptimierung der neuen Produktgeneration. Daneben sind in dieser Position überwiegend Personalaufwand sowie sonstige Kosten für Personalbeschaffung, Weiterbildung, Kommunikation und Prüfungskosten enthalten. Sonstige Erträge und AufwendungenDie sonstigen Erträge und Aufwendungen lagen mit Mio. € 0,5 deutlich unter dem Vorjahr (Mio.€ 2,0). Der Rückgang in dieser Position ist im Wesentlichen auf geringere Erlöse aus Verkäufen von Vermögenswerten des Anlagevermögens (Mio. € - 0,5) sowie die in dieser Position erfassten Effekte aus der Entkonsolidierung der Tochtergesellschaft in China (Mio. € - 0,5) zurückzuführen. EBITDas Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg um 10,3 % auf Mio. € 41,9 (Vorjahr: Mio. € 38,0). EBIT-MargeDie EBIT-Marge stieg aufgrund der verbesserten Bruttoergebnismarge auf 8,6 % (Vorjahr: 7,9 %). FinanzergebnisDas Finanzergebnis lag bei Mio.€ -3,5 (Vorjahr: Mio.€ -0,7). Die deutliche Veränderung ist im Wesentlichen auf die höheren Aufwendungen aus verzinslichen Darlehen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus zurückzuführen. Zudem war die durchschnittliche Gesamtverschuldung, unter anderem auch durch die Fremdfinanzierung des Erwerbs des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft, im Vergleich zum Vorjahr höher. EBIT im Mehrjahresvergleich in Mio. €
Ein Ausweis des EBIT nach Regionen findet sich im Abschnitt 2.3.2 »Berichterstattung nach Regionen«. Aufschlüsselung des Finanzergebnissesscrollen
EBTDas Ergebnis vor Steuern (EBT) stieg auf Mio. € 38,4 (Vorjahr: Mio. € 37,3). ErtragsteuernDie Ertragsteuern in Höhe von Mio. € 10,4 (Vorjahr: Mio. € 10,9) setzen sich aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern, im Wesentlichen aufgrund temporärer Differenzen, zusammen. Die Steuerquote (in Bezug auf das EBT) lag bei 27,2 % (Vorjahr: 29,3 %). Die geringere Steuerquote im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem auf die Nutzung von Verlustvorträgen in den USA sowie höhere Ergebnisbeiträge der ausländischen Tochtergesellschaften mit tendenziell geringeren Steuersätzen zurückzuführen. KonzernergebnisDas Konzernergebnis verbesserte sich um Mio. € 1,6 auf Mio. € 28,0 (Vorjahr: Mio. € 26,4). Das Ergebnis je Aktie (verwässert = unverwässert) stieg bei einer durchschnittlichen unveränderten Aktienzahl von 13.382.324 um 6,1 % auf € 2,09 (Vorjahr: € 1,97). Konzernergebnis im Mehrjahresvergleich in Mio. €
Mittelverwendung/DividendenvorschlagWashTec wird auch zukünftig eine attraktive Ausschüttungspolitik verfolgen. Vorstand und Aufsichtsrat werden der für den 14. Mai 2024 geplanten Hauptversammlung vorschlagen, den im Jahresabschluss der WashTec AG für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 30.073.713,43 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung in Höhe von € 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt € 29.441.112,80, und Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von € 632.600,63 auf neue Rechnung. 2.3.2 Berichterstattung nach RegionenUmsatz nach Regionen in Mio. € *
* Segmentübergreifende
Konsolidierungseffekte sind nicht berücksichtigt
EBIT nach Regionen in Mio. € *
* Segmentübergreifende
Konsolidierungseffekte sind nicht berücksichtigt
EuropaKennzahlen Region Europascrollen
MarktumfeldDer Waschanlagenmarkt in Europa ist neben Nordamerika einer der weltweit am weitesten entwickelten Märkte für Fahrzeugwäschen. Er zeichnet sich durch die höchste Anzahl installierter Fahrzeugwaschanlagen und weit ausgebauter Service- und Vertriebsstrukturen der Anbieter aus. Die Kunden von WashTec in Europa sind zum überwiegenden Teil Betreiber von Tankstellen, die Fahrzeugwäschen an ihren Standorten anbieten und damit einen wesentlichen Teil ihres Ergebnisses erzielen. Zu diesen Kunden zählen weltweit agierende Mineralölgesellschaften oder Retailer (Convenience Stores), Einzelbetreiber und Betreiberketten von Tankstellen. Weitere wichtige Kundengruppen sind Waschanlagenbetreiber, Supermarktketten, Autohäuser und Werkstätten sowie Speditionen und Verkehrsbetriebe. Der Wettbewerb in Europa ist intensiv und beschränkt sich auf wenige Hersteller. Erhebliche Bedeutung haben eine flächendeckende Servicestruktur und die installierte Basis. Entsprechend hoch ist die Eintrittsbarriere für neue Wettbewerber. WashTec ist nach eigenen Erhebungen in Bezug auf Marktabdeckung und Marktanteil klarer Marktführer und verfügt über das mit Abstand am besten ausgebaute Vertriebs- und Servicenetzwerk und die bei weitem größte installierte Basis von Portalanlagen in den Kernmärkten Europas. Die Geschäftsentwicklung war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Situation, insbesondere in dem für diese Region wichtigsten Markt Deutschland, negativ beeinflusst. UmsatzDer Umsatz in Europa stieg um 2,0 % auf Mio. € 378,9 (Vorjahr: Mio. € 371,6). Währungsbereinigt, vor allem aufgrund der Entwicklung der norwegischen Krone, betrug die Umsatzsteigerung 2,9 %. Der Umsatz im Bereich Maschinen und Service lag auf dem Niveau des Vorjahres. Während der Maschinenabsatz rückläufig war, konnte im Bereich Service eine Umsatzsteigerung erzielt werden. Besonders hervorzuheben ist, dass der Bereich Chemie in dieser Region durch neu hinzugewonnene Großkunden deutlich zweistellig wachsen konnte. ErgebnisDas EBIT in Europa lag mit Mio. € 36,2 auf dem Niveau des Vorjahres (Mio. € 36,4). Die EBIT-Marge betrug 9,6 % (Vorjahr: 9,8 %). Insbesondere in dieser Region führten die rückläufigen Absatzzahlen aus dem Anlagenverkauf und die dadurch fehlende Deckung der Fixkosten zu Herausforderungen in der Ergebnisentwicklung. NordamerikaKennzahlen Region Nordamerikascrollen
MarktumfeldDie Fahrzeugneuzulassungen für Personenfahrzeuge und sog. »Light Trucks« sind in Nordamerika in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Für die Zukunft werden auch weiterhin ein leichtes Bevölkerungswachstum und ein Wachstum des Fahrzeugbestands erwartet. In Nordamerika sind neben einigen Großkunden die wesentlichen Kunden unabhängige kleine oder mittelständische Waschanlagenketten und Retailer (Convenience Stores). Der Anteil von Waschstraßen gegenüber Portalanlagen sowie das Wachstum dieses Produktsegments liegen über dem weltweiten Durchschnitt. UmsatzDer Umsatz in Nordamerika sank von Mio. € 107,7 im Vorjahr auf Mio. € 102,9. Die Umsätze in US-Dollar beliefen sich auf Mio. USD 111,1 (Vorjahr: Mio. USD 112,0) und lagen damit auf dem Niveau des Vorjahres. Auch in dieser Region waren die Effekte aus der allgemein zurückhaltenden Nachfrage im Gesamtmarkt für das Geschäft der WashTec Gruppe nachteilig. ErgebnisDas Ergebnis in Nordamerika stieg deutlich um Mio. € 4,3 auf Mio. € 5,7 (Vorjahr: Mio. € 1,4). Diese Entwicklung ist vor allem auf die bereits im vergangenen Jahr gestarteten und im Geschäftsjahr 2023 erfolgreich realisierten Projekte zur Effizienzsteigerung zurückzuführen, insbesondere im Bereich Supply Chain und Serviceeffizienz. Asien/PazifikKennzahlen Region Asien/Pazifikscrollen
MarktumfeldUm die Marktposition der WashTec Gruppe in der Region Asien/Pazifik weiter auszubauen und direkte Vertriebs- und Serviceaktivitäten in Neuseeland aufnehmen zu können, wurde im Geschäftsjahr 2023 die WashTec New Zealand Limited als 100%ige Tochtergesellschaft der WashTec Cleaning Technology GmbH gegründet. Zum 1. Dezember 2023 wurde der bisher unabhängige Vertriebspartner übernommen. In Australien und Neuseeland hat WashTec eine gute Marktposition. Dort stehen die wesentlichen amerikanischen und europäischen Hersteller im direkten Wettbewerb. Wie im Geschäftsbericht 2022 beschrieben hat die Gesellschaft die Art der Marktbearbeitung in China im Verlauf des Jahres neu bewertet. Als Ergebnis hat die WashTec Gruppe eine strategische Neuausrichtung in der Region Asien/Pazifik beschlossen und in diesem Zusammenhang 90 % der Anteile an der chinesischen Tochtergesellschaft verkauft. Zukünftig wird der chinesische Markt als Händlermarkt bearbeitet. Damit kann WashTec die starke lokale Kundenbetreuung weiter fortsetzen sowie weiterhin das hohe Serviceniveau für alle auf dem chinesischen Markt installierten WashTec-Waschanlagen sicherstellen. UmsatzDer Umsatz in der Region Asien/Pazifik lag mit Mio. € 19,2 über dem Vorjahr (Mio. € 17,6). Hiervon entfallen Mio. € 6,4 (Vorjahr: Mio. € 4,4) auf China und Mio. € 0,3 (Vorjahr: Mio. € 0) auf Neuseeland. Währungsbereinigt lagen die Umsatzerlöse in dieser Region bei Mio. € 20,7. Das Wachstum in der Region ist im Geschäftsjahr 2023 vor allem auf das höhere Volumen mit lokalen Mineralölgesellschaften in China zurückzuführen. Hier war der Geschäftsverlauf im Vorjahr, insbesondere durch die geltenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie negativ beeinflusst. Der Umsatz in Australien lag auf dem Niveau des Vorjahres. ErgebnisWie in den Vorjahren resultierte das positive EBIT von Mio. € 0,6 (Vorjahr: Mio. € 0,4) vor allem aus dem Ergebnisbeitrag aus Australien. 2.3.3 VermögenslageVermögens- und KapitalstrukturVerkürzte Konzernbilanz, Aktivascrollen
Verkürzte Konzernbilanz, Passivascrollen
Die Bilanzsumme der WashTec Gruppe sank von Mio.€ 284,5 auf Mio.€ 271,3. AktivaDie im Anlagevermögen der WashTec Gruppe enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerte belaufen sich auf Mio. € 43,3 (Vorjahr: Mio. € 42,3). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Akquisition des neuseeländischen Vertriebspartners. Das Sachanlagevermögen setzt sich im Wesentlichen aus den Positionen »Grundstücke und Gebäude« in Höhe von Mio. € 21,7 (Vorjahr: Mio. € 12,5) und »Technische Anlagen und Maschinen« in Höhe von Mio. € 8,9 (Vorjahr: Mio. € 8,4) zusammen. Der Anstieg der Position »Grundstücke und Gebäude« resultierte vor allem aus dem Erwerb des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft im Januar 2023 für Mio.€ 9,5. Zudem sind Nutzungsrechte in Höhe von Mio. € 18,4 (Vorjahr: Mio. € 17,3) enthalten. Deren Anstieg ist hauptsächlich auf die Vertragsverlängerung mit einem Logistikdienstleister zurückzuführen. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sanken von Mio. € 102,8 im Vorjahr auf Mio.€ 93,5. Diese Entwicklung ergibt sich insbesondere aus der Reduzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr nach dem Rekordumsatz im vierten Quartal 2022. Die Vorräte lagen zum Jahresende mit Mio. € 54,8 deutlich unter dem Vorjahr (Mio. € 71,6). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die planmäßige Optimierung des Vorratsvermögens zurückzuführen, da die erheblichen Unsicherheiten auf den Beschaffungsmärkten aus den Vorjahren nicht mehr bestehen. Die aktiven latenten Steuern in Höhe von insgesamt Mio. € 3,5 (Vorjahr: Mio. € 3,9) resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Bilanzansätzen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stiegen von Mio. € 14,2 im Vorjahr auf Mio. € 16,7. PassivaDas Eigenkapital sank von Mio.€ 88,1 auf Mio.€ 85,8. Details zu den gemäß IFRS direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen können der Eigenkapitalveränderungsrechnung (S. 115) entnommen werden. Die Eigenkapitalquote stieg aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr geringeren Bilanzsumme, insbesondere durch die Reduzierung des Working Capital, auf 31,6 % (Vorjahr: 31,0 %). Die verzinslichen Darlehen sanken gegenüber dem 31. Dezember 2022 leicht von Mio. € 41,4 auf Mio. € 39,1. Darin ist ein im Geschäftsjahr aufgenommenes langfristiges Darlehen für die Finanzierung des Erwerbs des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft in Höhe von Mio.€ 5,2 enthalten. Der Rückgang der kurzfristigen verzinslichen Darlehen in Höhe von Mio. € 7,5 im Vergleich zum Vorjahr resultierte aus der deutlichen Verbesserung des Cash Flows. Die Leasingverbindlichkeiten betrugen zum Stichtag Mio. € 19,4 (Vorjahr: Mio. € 18,1). Die Nettofinanzverschuldung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich Finanzverbindlichkeiten) lag zum 31. Dezember 2023 bei Mio. € 41,9 (Vorjahr: Mio. € 45,2). Die Reduzierung um Mio.€ 3,3 ist hauptsächlich auf die gestiegenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die Reduzierung der verzinslichen Darlehen zurückzuführen. Die Rückstellungen (inkl. Ertragsteuerverbindlichkeiten) in Höhe von Mio. € 27,1 (Vorjahr: Mio. € 28,3) setzen sich im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personal, Altersteilzeit und Gewährleistungen zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen leicht von Mio.€ 22,7 auf Mio. € 24,0. Die Vertragsverbindlichkeiten sanken auf Mio. € 29,1 (Vorjahr: Mio. € 36,4). In dieser Position sind erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen von Kunden, die jedoch im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken sind, sowie Umsatzabgrenzungen für Vollwartung, verlängerte Garantiezusagen und im Voraus bezahlte Serviceverträge enthalten. Die passiven latenten Steuern lagen mit Mio. € 1,7 auf dem Niveau des Vorjahres (Mio. € 1,6). Diese sind auf temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Bilanzansätzen zurückzuführen. Nicht bilanzierte, selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte und außerbilanzielle FinanzinstrumenteZu den nicht bilanzierten, selbstgeschaffenen, immateriellen Werten, die das Geschäft von WashTec positiv beeinflussen, zählen vor allem das umfassende Fachwissen und die Erfahrung der Mitarbeiter. Insbesondere das Wissen über den Waschprozess und die Fähigkeit, dieses Wissen bei der Forschung und Entwicklung einzusetzen, bilden einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil. Ein weiterer bedeutender Erfolgsfaktor der WashTec Gruppe ist das eigene, langjährig gewachsene Vertriebs- und Servicenetzwerk. Außerbilanzielle Finanzinstrumente bestehen nicht. 2.3.4 FinanzlageKapitalstrukturIm Rahmen des zentralen Finanzmanagements erfolgt die Finanzierung der Unternehmen der WashTec Gruppe über die WashTec Cleaning Technology GmbH. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bestehen in Euro und US-Dollar. Der Basiszinssatz der Darlehen ist variabel und orientiert sich an EURIBOR, €STR und SOFR. Die Gruppe verfügte am 31. Dezember 2023 über eine Kreditlinie von insgesamt Mio. € 99,7 (Vorjahr: Mio. € 92,8). Der Anstieg erfolgte im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbs des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft. Die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie, die für die künftige betriebliche Tätigkeit und zur Erfüllung von Verpflichtungen eingesetzt werden könnte, belief sich zum Stichtag auf Mio. € 56,5 (Vorjahr: Mio. € 46,1). Investitionen und AbschreibungenMit Mio. € 14,7 fielen die Investitionen im abgelaufenen Geschäftsjahr planmäßig höher aus als im Vorjahr (Mio. € 7,5) und resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft in Höhe von Mio. € 9,5 (Vorjahr: Mio. € 0,1). Der Schwerpunkt der weiteren Investitionen lag mit Mio. € 4,8 (Vorjahr: Mio. € 7,2) in Europa. In Asien/Pazifik wurden Investitionen in Höhe von Mio. € 0,5 (Vorjahr: Mio. € 0,2) getätigt. Darüber hinaus fand ein Zugang aus der Akquisition des neuseeländischen Vertriebspartners in Höhe von Mio. € 1,4 statt. Die planmäßigen Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens erfolgen auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der von WashTec festgelegten Bilanzierungsrichtlinien. Die Vermögenswerte werden dabei in der Regel linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Basis hierfür ist die interne Planung 2024 bis 2029 auf Konzernebene. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit wurden die bilanzierten immateriellen Vermögenswerte einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Ergebnisse führten zu keinem Anpassungsbedarf bei den angesetzten Werten. Liquiditätscrollen
Der Mittelzufluss aus operativer Geschäftstätigkeit stieg deutlich um Mio. € 39,1 auf Mio. € 61,8 (Vorjahr: Mio. € 22,7). Dies ist im Wesentlichen auf die Reduzierung des Net Operating Working Capital um Mio. € 21,6 auf nunmehr Mio. € 83,5 zurückzuführen (Vorjahr: Anstieg um Mio. € 18,3 auf Mio. € 105,1). Die Verbesserung resultierte insbesondere aus dem gesunkenen Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach dem Rekordumsatz im vierten Quartal 2022. Zudem konnte das Vorratsvermögen um Mio. € 16,8 deutlich gegenüber dem Vorjahr reduziert werden, da die Unsicherheiten auf den Beschaffungsmärkten signifikant abgenommen haben. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2023 Mio. € - 15,7 (Vorjahr: Mio. € - 6,5). Der Anstieg des Mittelabflusses resultierte im Wesentlichen aus dem Erwerb des Standorts der amerikanischen Tochtergesellschaft. Dieser wurde mit Wirkung zum 2. Januar 2023 nach Beendigung des bisherigen Mietvertrages erworben. Der Kaufpreis betrug Mio. USD 10,3. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgte durch die Aufnahme von langfristigen Bankdarlehen in US-Dollar in entsprechender Höhe mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Die Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf der chinesischen Tochtergesellschaft und der Akquisition der neuseeländischen Tochtergesellschaft belaufen sich auf Mio.€ -1,2. Der Free Cashflow (Mittelabfluss aus operativer Geschäftstätigkeit - Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit) stieg deutlich auf Mio. € 46,1 (Vorjahr: Mio. € 16,2). Free Cashflow im Mehrjahresvergleich in Mio. €
Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit beträgt Mio. € - 34,4 (Vorjahr: Mio. € - 48,5). Der Mittelabfluss lag bei Mio. € 43,8 (Vorjahr: Mio. € 48,6) und beinhaltete im Wesentlichen die bezahlte Dividende in Höhe von Mio.€ 29,4 (Vorjahr: Mio.€ 38,8) und die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten. Demgegenüber stand ein Mittelzufluss in Höhe von Mio. € 9,5 vor allem aus der Aufnahme von verzinslichen Darlehen (Vorjahr: Mio. € 0,1). Der Finanzmittelfonds stieg insgesamt, insbesondere aufgrund des höheren Free Cashflow durch ein deutlich verbessertes Working-Capital-Management, zum 31. Dezember 2023 auf Mio. € - 15,6 (Vorjahr: Mio. € - 27,1). Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. 2.4 Nichtfinanzieller LeistungsindikatorUnfallhäufigkeitsratescrollen
Die Zahl der Arbeitsunfälle bezogen auf Mio. Arbeitsstunden ist für WashTec ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator. Für das Jahr 2023 lag der Wert wie im Vorjahr bei 4,2 und damit unter dem Branchendurchschnitt der Berufsgenossenschaften der vergangenen Jahre. Das für das Jahr 2023 gesetzte Ziel einer Unfallhäufigkeitsrate von kleiner als 4,2 wurde damit nicht erreicht. WashTec strebt auch zukünftig die Senkung der Zahl der Arbeitsunfälle an. 2.5 MitarbeiterMitarbeiter im Jahresdurchschnitt im Mehrjahresvergleich
Die Zahl der Mitarbeiter sank um 137 und lag zum 31. Dezember 2023 bei 1.687 (Vorjahr: 1.824). Beim Vergleich mit dem Vorjahr ist zu beachten, dass zum 31. Dezember 2022 50 Mitarbeiter der Tochtergesellschaft in China enthalten waren. Durch die Erstkonsolidierung der Tochtergesellschaft in Neuseeland kamen zum 31. Dezember 2023 7 Mitarbeiter hinzu. Im Jahresdurchschnitt waren 1.768 Mitarbeiter bei WashTec beschäftigt (Vorjahr: 1.806). Die WashTec Gruppe achtet auf eine angemessene Entlohnung ihrer Mitarbeiter. Insbesondere in Deutschland ist WashTec mit Ausnahme der AUWA-Chemie GmbH an die Tarifverträge der IG Metall gebunden. Für die AUWA-Chemie GmbH gelten als Orientierung die Tarifverträge der IG Bergbau, Chemie und Energie. 2.6 WashTec AGDie WashTec AG mit Sitz in Augsburg ist die Konzernobergesellschaft der WashTec Gruppe und ist als solche für die strategische Unternehmensführung und Unternehmenssteuerung der nachgegliederten Tochterunternehmen zuständig. Da die Gesellschaft selbst nicht operativ tätig ist, resultiert ihre Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage aus der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochtergesellschaften. Der Geschäftsverlauf der WashTec AG entspricht weitgehend dem der WashTec Gruppe, der im Abschnitt »Geschäftsverlauf« ausführlich beschrieben ist. Die Prognose einer deutlichen Steigerung des Jahresüberschusses von ≥ 10 % der WashTec AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde nicht erreicht. Dies ist im Wesentlichen auf die Effekte aus dem Abgang der chinesischen Tochtergesellschaft zurückzuführen. Gewinn- und Verlustrechnung Washtec AG (verkürzt)scrollen
ErtragslageDie Umsatzerlöse (nach HGB) der WashTec AG stiegen auf Mio. € 3,5 (Vorjahr: Mio. € 2,7) und resultieren aus der Weiterbelastung von Aufwendungen für Managementumlagen an die Tochtergesellschaften. Der Personalaufwand (nach HGB) der WashTec AG von Mio. € 2,0 (Vorjahr: Mio. € 2,1) beinhaltet die Vergütung des Vorstandes sowie den Personalaufwand für die Bereiche Recht, Interne Revision und Investor Relations. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (nach HGB) lagen mit Mio. € 3,8 über dem Vorjahr (Mio.€ 2,8). Der Anstieg ist unter anderem auf Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Kostenoptimierung der neuen Produktgeneration zurückzuführen. Das Beteiligungsergebnis (nach HGB) beinhaltet Erträge aus Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen sowie einem Gewinnabführungsvertrag in Höhe von insgesamt Mio. € 24,1 (Vorjahr: Mio. € 35,8) und Zinserträge in Höhe von insgesamt Mio. € 0,2 (Vorjahr: Mio. € 0,1). Zudem erfolgte eine Ausschüttung der WashTec Holding GmbH in Höhe von Mio. € 13,0 (Vorjahr: Mio. € 4,5). Der Jahresüberschuss (nach HGB) stieg auf Mio. € 29,7 (Vorjahr: Mio. € 28,3). Bilanz WashTec AG (verkürzt)scrollen
Vermögens- und FinanzlageDas Anlagevermögen (nach HGB) setzt sich im Wesentlichen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von Mio. € 128,1 (Vorjahr: Mio. € 128,1) zusammen. Die Geschäftsleitung unterzieht die Anteile an verbundenen Unternehmen jährlich einem Werthaltigkeitstest. Ein Abwertungsbedarf besteht nicht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (nach HGB) in Höhe von Mio. € 39,0 (Vorjahr: Mio. € 40,9) resultierten im Wesentlichen aus dem allgemeinen Verrechnungsverkehr mit verbundenen Unternehmen aus Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen sowie einem Gewinnabführungsvertrag. Das Eigenkapital (nach HGB) lag bei Mio. € 159,2 (Vorjahr: Mio. € 158,9). Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 95,2 % (Vorjahr: 94,0 %). Die Rückstellungen (nach HGB) beliefen sich auf Mio. € 4,9 (Vorjahr: Mio. € 7,9) und wurden vor allem für Steuern, Rechts- und Beratungskosten, Wirtschaftsprüfungskosten sowie die Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung gebildet. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den geringeren Rückstellungen für Ertragsteuern. Die Finanzierung der WashTec AG erfolgt mittels Cashpooling mit der WashTec Cleaning Technology GmbH. Chancen- und RisikoberichtDie wesentlichen Chancen und Risiken der WashTec AG als Konzernobergesellschaft leiten sich von den Chancen und Risiken ihrer operativen Tochtergesellschaften ab. Die WashTec AG ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Weitere Informationen finden sich im Chancen- und Risikobericht. In diesem erfolgt auch die nach § 289f Abs. 1 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems. Die Hauptrisiken der WashTec AG bestehen in Bezug auf die Werthaltigkeit der Beteiligungen. Daneben resultieren Risiken aus der Höhe der aus den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen sowie dem Gewinnabführungsvertrag mit den Tochtergesellschaften vereinnahmten Gewinne und Verluste. SonstigesDie Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand und den Aufsichtsrat sind im Konzernanhang (Anhangangabe 37) erläutert. Daneben sind ausführliche Beschreibungen zum Vergütungssystem sowie zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Vergütungsbericht enthalten, der auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich »Vergütung Vorstand und Aufsichtsrat« veröffentlicht ist. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist im Kapitel 8 wiedergegeben und auf der Internetseite https://ir.washtec.de/ veröffentlicht. PrognoseDie im Prognosebericht (Kapitel 4.1) für die WashTec Gruppe beschriebenen Erwartungen im Abschnitt »WashTec Unternehmensentwicklung« gelten auch für die Geschäftsentwicklung der WashTec AG als Konzernobergesellschaft. Finanzieller Leistungsindikator für die Geschäftsentwicklung der WashTec AG ist der Jahresüberschuss. NachtragsberichtWichtige Ereignisse nach dem BilanzstichtagDer Aufsichtsrat der WashTec AG hat am 28. Februar 2024 Herrn Michael Drolshagen mit Wirkung zum 1. Mai 2024 als neuen Technikvorstand (CTO) und Vorsitzenden des Vorstands (CEO) der Gesellschaft bestellt. Er folgt auf Herrn Dr. Ralf Koeppe, dessen Vorstandsmitgliedschaft einvernehmlich zum 29. Februar 2024 beendet wurde. 4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht4.1 PrognoseberichtDieser Prognosebericht berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Aufstellung bekannten Fakten und Ereignisse, soweit sie die voraussichtliche Entwicklung und den Geschäftsverlauf der WashTec Gruppe beeinflussen können. Geschäftspolitik und StrategieDie WashTec Gruppe hält auch für das Geschäftsjahr 2024 und für die Folgejahre an der Strategie des profitablen, weitgehend organischen Wachstums fest. Im Zentrum steht dabei der höchstmögliche Nutzen für Menschen, die Fahrzeuge professionell waschen. Zur Stärkung der Markt- und Technologieführerschaft im Bereich der Fahrzeugwäsche wird die Gesellschaft kurzfristig verstärkt in Produkte und Digitalisierung investieren. Absatzmärkte und ProdukteDie Gesellschaft beabsichtigt, ihre Präsenz und Marktanteile in der für die Gruppe wesentlichen Vertriebsregionen sowie Produkt- und Dienstleistungsbereichen weltweit weiterhin zu steigern. Dies gilt für alle Märkte, in denen WashTec eine führende Position in jedem Kunden- sowie Produkt- bzw. Dienstleistungssegment einnehmen will. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Regionen Europa und Nordamerika. WashTec generiert einen wesentlichen Teil seiner Umsätze in Europa und strebt dort einen weiteren Ausbau der Marktposition an. Daneben soll mittel- und langfristig vor allem Nordamerika zu einem höheren Anteil an den Umsatzerlösen der Gruppe beitragen. Konjunkturelle RahmenbedingungenEine detaillierte Beschreibung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist im Abschnitt 2.1 des Lageberichts zu finden. Insgesamt hat die WashTec Gruppe die Prognose vor dem Hintergrund eines anhaltenden unsicheren wirtschaftlichen und geopolitischen Umfelds aufgestellt und rechnet für das Jahr 2024 mit einem globalen Wirtschaftswachstum auf dem Niveau des Jahres 2023. Daneben können sich negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung aus den Unsicherheiten und Spannungen gegenüber China sowie dem Krieg in der Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten ergeben. WashTec UnternehmensentwicklungDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 ist mit Unsicherheiten behaftet, die einen Einfluss auf die geplante Entwicklung wesentlicher Leistungsindikatoren haben können. Bei der Festlegung der Planungsprämissen wurde insbesondere von einem im Jahresverlauf leicht rückläufigen Zinsniveau ausgegangen. Die Inflationsraten werden weiter erhöht bleiben und belasten damit Konsum und Investitionen. Vor diesem Hintergrund geht die WashTec Gruppe für das kommende Jahr von einem geringen Wirtschaftswachstum aus. Die Prognose berücksichtigt keine wesentliche Zunahme der Spannungen gegenüber China sowie keine deutliche Eskalation des Krieges in der Ukraine und dem Konflikt im Nahen Osten bzw. eine Ausweitung dieser auf weitere Länder. Ausgehend von einem weitgehend stabilen Preisniveau auf der Absatzseite und einem soliden Auftragsbestand zum Jahresende 2023 erwartet die Gesellschaft ein stabiles Geschäft für 2024. Die angestoßenen Maßnahmen der Kostenoptimierung bei der neuen Produktgeneration werden zu einer weiteren Steigerung der Profitabilität beitragen. Im Bereich der Materialpreise geht die WashTec Gruppe von dem derzeit hohen Niveau bei Zukaufteilen und Lohnkosten sowie einem im Vergleich zum Vorjahr geringeren Preisniveau bei den Rohmaterialen aus. Ziel des Vorstandes ist es, gemeinsam mit allen Mitarbeitern die Strategie des Unternehmens aktiv weiterzuentwickeln und die operative Performance stetig zu verbessern. Der Schwerpunkt liegt für das Jahr 2024 auf der weiteren Optimierung der bestehenden Prozesse, der Produktoptimierung, sowie Investitionen im Bereich der Entwicklung von digitalen Lösungen und Produkten. Wir sehen in der Bündelung unseres gesamten Leistungsportfolios - also Maschine, Service, Chemie eingebettet in digitale Lösungen - ein großes Wachstumspotential. Regional werden wir uns auf unsere Kernregionen Europa und Nordamerika fokussieren, um die sich dort bietenden Marktpotenziale stärker auszuschöpfen. Zur Beschleunigung dieser Fortentwicklung wird die Gesellschaft im Jahr 2024 einen zusätzlichen Betrag im unteren einstelligen Millionenbereich investieren. Zusammenfassend erwartet der Vorstand im Rahmen seiner Prognose, dass sich die Kennzahlen für die Gruppe wie folgt entwickeln: WashTec geht für die Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 von einem Umsatz in der Größenordnung des Vorjahres (2023: Mio. € 489,5) bei einer Steigerung des EBIT im mittleren einstelligen Prozentbereich (2023: Mio.€ 41,9) aus. Die Umsatz- und EBIT-Entwicklung in Europa und Nordamerika folgt der angestrebten Entwicklung der Gruppe. Im Jahr 2024 geht das Unternehmen von einer weiteren Normalisierung des Net Operation Working Capitals, also insbesondere der Forderungen/Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie des Vorratsvermögens aus. Damit einhergehend erwartet das Unternehmen einen Free Cashflow zwischen Mio. € 30 und Mio. € 40 (2023: Mio. € 46,1). WashTec hat das Ziel, mit dem zur Verfügung stehenden Kapital profitabel und effizient zu wirtschaften. Zur Messung der Kapitaleffizienz wird als zentrale Messgröße die Kennzahl ROCE (Return on Capital Employed) verwendet. Mittelfristig strebt die WashTec Gruppe einen ROCE von über 25 % an. Für das kommende Jahr rechnet die Gesellschaft noch mit einem ROCE auf dem Niveau des Vorjahres (± 1 %). Die im Branchenschnitt schon niedrige Unfallhäufigkeitsrate (Arbeitsunfälle/Mio. Arbeitsstunden) soll auch im Geschäftsjahr 2024 weiter abnehmen (2023: 4,2). Das Ergebnis im Einzelabschluss der WashTec AG hängt wesentlich von den Ergebnisabführungen der Tochtergesellschaften ab. Der Jahresüberschuss ist der wesentliche finanzielle Leistungsindikator. Daher gilt die für die WashTec Gruppe beschriebene Prognose auch für die Ergebnisentwicklung der WashTec AG als Konzernobergesellschaft. scrollen
4.2 Chancen- und RisikoberichtRisiken sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Ursächlich ist das Risiko mit einem Wagnis verbunden. Chancen sind mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Auch eine mögliche positive Auswirkung eines Risikos wird als Chance bezeichnet. Die internationale Geschäftstätigkeit der WashTec Gruppe bringt Chancen und Risiken mit sich, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Um diesen Chancen und Risiken frühzeitig und kontrolliert begegnen zu können, unterliegen wesentliche Geschäftsprozesse einem internen Überwachungs- und Steuerungssystem. So können erforderliche Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden. 4.2.1 Chancen- und RisikomanagementRisikomanagementZur Identifizierung, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie zur Überwachung dieser Aktivitäten dient ein mehrstufiges und gruppenweit einheitliches Risikomanagementsystem. Dessen Aufgabe ist es, auf Basis einer kurz- und mittelfristigen Planung (Betrachtungszeitraum 12 Monate bzw. 2 - 3 Jahre) die Gefährdung durch zukünftige Ereignisse zu erkennen und notwendige Schritte zu einer angemessenen Bewältigung einzuleiten. Das Einbeziehen der Risikobetrachtung über die folgenden 12 Monate hinaus soll helfen, potenzielle Risiken in der Zukunft rechtzeitig zu erkennen, auch wenn deren Auswirkungen auf das kommende Geschäftsjahr noch nicht wesentlich sind. Nach Ansicht des Vorstands können mit diesem Risikofrüherkennungssystem sämtliche wesentliche und bestandsgefährdende Risiken angemessen identifiziert werden. Das durch die Gruppe verwendete Risikomanagementsystem ermöglicht eine systemgestützte Erfassung, Dokumentation, Bewertung und Aggregation der Risiken nach anerkannten statistischen Methoden. Sämtliche identifizierten Risiken werden halbjährlich von den Bereichsverantwortlichen innerhalb des Risikomanagementsystems gemeldet und abgefragt. Beurteilt werden dabei die Schadenshöhe in Bezug auf das EBIT, entweder mittels absolutem maximalen Schadenswert oder mittels einer Drei-Punkt-Verteilung - bestehend aus dem besten, dem wahrscheinlichsten und dem höchsten anzunehmenden Schadenswert - sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Effektivität möglicher Gegenmaßnahmen. Die Bewertung eines Risikos erfolgt nach einheitlichen Maßstäben. Die Auswirkungen auf das EBIT werden in einer Brutto-Netto-Rechnung dargestellt. Der Brutto-Betrag stellt den Wert vor den getroffenen Maßnahmen dar. Risikomindernde Maßnahmen können z. B. aus bereits gebildeten Rückstellungen bzw. aus abgeschlossenen Versicherungen bestehen oder aber die geplanten Projekte bzw. Aktivitäten zur vorbeugenden Risikominimierung sein. Diese werden durch die Bereichsverantwortlichen festgelegt, durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Des Weiteren erfolgt durch die interne Revision eine jährliche Prüfung des Risikomanagementsystems. Im Rahmen der Risikoanalyse werden mithilfe der Monte-Carlo-Simulation alle Netto-Einzelrisiken simuliert. Diese werden sowohl auf Konzernebene als auch auf Ebene der Risikokategorien simuliert bzw. aggregiert. Mögliche Korrelationen werden berücksichtigt. Aus der Simulation werden dabei sowohl der Netto-Erwartungswert (Expected-Loss-Net) als auch der Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 95 % ermittelt. Der Value-at-Risk stellt hierbei das Gesamt-Risikopotenzial der WashTec Gruppe dar und wird zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit herangezogen. Die Bewertung der Risikotragfähigkeit erfolgt in Bezug auf die Liquidität, das Eigenkapital und das Betriebsergebnis (EBIT) der Gruppe. Dafür wird das ermittelte Gesamtrisikopotenzial (Value-at-Risk) der entsprechenden Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Im Rahmen der Einzelrisiko-Analyse werden individuelle Risiken und Chancen, die einen ähnlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang haben, bei der Risikoanalyse aggregiert. Der simulierte Netto-Erwartungswert je Risikokategorie wird entsprechend der finanziellen Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit wie folgt klassifiziert: scrollen
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Bei der Risikoklassifizierung ergab sich keine Änderung gegenüber dem Vorjahr. Aus der Kombination dieser beiden Faktoren erfolgt eine Klassifizierung aller Risiken, aggregiert nach Risikokategorien, in Bezug auf deren Gefährdungspotenzial für das Unternehmen in die Kategorien Vernachlässigbar (V), Relevant (R), Wesentlich (W) und Bestandsgefährdend (B). Darauf basierend leitet sich die weitere Steuerung der Risiken ab. scrollen
ChancenmanagementZiel des Chancenmanagements ist das frühzeitige Erkennen, Beurteilen und Managen zukünftiger Erfolgspotenziale und die Ergreifung passender Maßnahmen zur Umsetzung neuer Strategien und Innovationen. Die Identifikation und Nutzung von Chancen (Chancenmanagement) ist eine fortwährende Aufgabe unternehmerischer Tätigkeit, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens sowie sich kurzfristig ergebende Vorteile zu erreichen. Chancen werden für alle Unternehmensbereiche im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Budgetplanungen und -aktualisierungen sowie der Managementmeetings erhoben, beurteilt und soweit möglich materialisiert. 4.2.2 Chancen und RisikenZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen die im Folgenden beschriebenen Chancen und Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der WashTec Gruppe haben könnten. Unsicherheiten der Finanzmärkte und der gesamtwirtschaftlichen EntwicklungRisikenDie Unsicherheiten und kaum prognostizierbaren Veränderungen der Weltwirtschaft, der Finanzmärkte und der politischen Landschaft können sich negativ auf das Investitionsverhalten von einzelnen Kundengruppen auswirken. Ebenso können sich der Zugang zu Märkten und die Bedingungen, zu denen geliefert werden kann, kurzfristig ändern. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage, einschließlich geopolitischer Spannungen und wirtschaftlicher Unsicherheiten, bestehen weiterhin Unsicherheiten in Bezug auf Materialpreise bzw. -verfügbarkeit. Gegenüber den Vorjahren hat sich die Situation diesbezüglich entspannt, weswegen diese Risiken für das kommende Geschäftsjahr in Bezug auf Eintrittswahrscheinlichkeit und finanzielle Auswirkung niedriger bewertet werden. Das weiterhin hohe Zinsniveau sowie hohe Baukosten führen zu Risiken bezüglich eines weiteren Schrumpfens des Gesamtmarktes und können insbesondere im Bereich des Direktgeschäfts zu einer weiteren Abschwächung des Investitionsverhaltens führen. Das schwierige Marktumfeld und die Instabilität im mittel- und osteuropäischen Raum aufgrund des Ukraine-Kriegs könnte sich ebenfalls negativ auf das Investitionsverhalten der Kunden auswirken. Des Weiteren könnten verschiedene Risiken im Zusammenhang mit dem aktuellen Nahost-Konflikt für die Gruppe entstehen. Die hierdurch erschwerten Lieferbedingungen könnten zu höheren Logistikkosten bzw. Einschränkungen bei der Materialverfügbarkeit führen, was sich wiederum in steigenden Materialpreisen widerspiegeln könnte. Da der Umsatz in dieser Region gering ist, wird der direkte Einfluss auf die Geschäftsentwicklung der Gruppe hieraus als unwesentlich eingestuft. ChancenDie zum Ende des Jahres beobachtete Abschwächung der Inflationsrate bzw. des Zinsniveaus könnte sich im kommenden Geschäftsjahr fortsetzen und zu einer größeren Nachfrage der Kunden führen. Die allgemeine Abkühlung der wirtschaftlichen Entwicklung und der damit verbundene Rückgang der Nachfrage könnte zu sinkenden Einkaufspreisen für die Gruppe führen. Klima- und UmwelteinflüsseRisikenKlimaveränderungen, regionale Trockenheit und Wasserverknappung, eine zunehmende Überlastung der Verkehrswege, gestiegene Kosten für Treibstoffe, zunehmende Fahrverbotszonen in Innenstädten, Mautgebühren sowie ein gestiegenes gesellschaftliches Umweltbewusstsein können dazu führen, dass Fahrzeuge weniger bewegt werden, um die Umwelt zu schonen oder gesetzliche Bestimmungen zu befolgen. Dies könnte zu weniger Wäschen und somit zu weniger Investitionen in Fahrzeugwaschanlagen führen. Waschverbote aufgrund von Dürreperioden, wie sie in den vergangenen Geschäftsjahren in Südeuropa zu beobachten waren, können einen negativen Effekt auf das Service- und Chemie-Geschäft der Gruppe haben. Die Auswirkungen des Klimawandels könnten auch dazu führen, dass solche Waschverbote in naher Zukunft in der Gesetzgebung verankert werden. Verschiebungen von Verbraucherpräferenzen hin zu emissionsarmen oder emissionsfreien Produkten erachtet die WashTec Gruppe im Hinblick auf das Geschäftsmodell der Autowäsche derzeit als nicht wesentlich, da ein sensibilisiertes Verhalten der Verbraucher lediglich Auswirkungen auf die Antriebsart der Fahrzeuge hat, jedoch für die Anzahl der Fahrzeugwäschen eher von nachrangiger Bedeutung ist. Mögliche Änderungen in der Art und Weise wie Fahrzeuge zukünftig genutzt werden, z. B. die Zunahme von Car-Sharing-Modellen, wird das Geschäftsmodell von WashTec kurzfristig nicht wesentlich beeinflussen. Mittelfristig könnte diese Entwicklung zu einer Verlagerung von individueller Wäsche in einer Portalwaschanlage hin zu autonomer Wäsche in Waschstraßen führen. Neue Mobilitätskonzepte könnten zukünftig zu einer gestiegenen Nutzung der vorhandenen Fahrzeuge führen. Neben dem Fahrzeugbestand werden demnach auch die Art und die Intensität der Nutzung der Fahrzeuge maßgebend für den Bedarf an Autowäschen sein. Der Bedarf, Fahrzeuge zu waschen, entsteht unabhängig von der Antriebsform oder dem Eigentum an Fahrzeugen. ChancenDie Verknappung und die zunehmenden Kosten der Ressource Frischwasser können zu einer Zunahme von automatischen Fahrzeugwäschen führen. Diese sind bei Anlagen mit Wasseraufbereitungssystemen deutlich schonender für die Umwelt. Derartige Anlagen, bei denen das Wasser im Kreislauf geführt wird, können den Frischwasserverbrauch je nach Anlage, Waschprogramm und -aufkommen sowie Fahrzeugtyp um bis zu 90 % reduzieren. Sollten weitere Länder strengere gesetzliche Vorschriften einführen, könnte dies auf lange Sicht zu einer zunehmenden Nachfrage nach Fahrzeugwaschanlagen mit Wasserrückgewinnungssystemen führen. Daneben können gesetzliche Vorgaben, wie z. B. das Verbot der Handwäsche, positive Auswirkungen auf die Nachfrage nach Fahrzeugwaschanlagen haben. WashTec leistet als Vorreiter bei der Entwicklung von umweltschonender Waschchemie einen wichtigen Beitrag zum sorgsamen Umgang mit der Umwelt. Kunden, Wettbewerb und MarktRisikenEin Investitionsstopp einzelner Großkunden oder die Listung anderer Lieferanten infolge der Neuausschreibung von Rahmenlieferverträgen mit Großkunden können in nahezu allen Regionen zu Umsatzrückgängen bzw. zu Marktanteilsverlusten führen. In den kommenden Jahren können diese Risiken vor allem die Umsatzentwicklung der Region Nordamerika beeinflussen. Im Kontext der intensiven Wettbewerbsdynamik innerhalb der Branche sind potenzielle Risiken im Hinblick auf einen preisorientierten Wettbewerb zu berücksichtigen, der zu einem erhöhten Preisdruck in spezifischen Märkten oder Marktsegmenten führen könnte. WashTec hat eine umfassende und systematische Marktbeobachtung implementiert. Umsatzrisiken, die sich aus einer möglichen rückläufigen Nachfrage ergeben könnten, werden laufend überwacht. Bei Bedarf werden geeignete Maßnahmen zur Anpassung der Produkte, Optimierung des Produktangebots und Anpassung der Kapazitäten ergriffen. Die Verknappung und die Verteuerung fossiler Brennstoffe führen zu einer zunehmenden Nachfrage nach Elektrofahrzeugen. Infolgedessen könnte die Nutzung von Tankstellen in ihrer heutigen Form abnehmen. Derzeit ist allerdings noch nicht absehbar, welches Versorgungskonzept sich für Elektrofahrzeuge durchsetzen wird. Nach Auffassung unserer Großkunden wird diese mögliche Entwicklung aufgrund der derzeit vorhandenen Fahrzeugflotten in den nächsten fünf bis zehn Jahren keinen wesentlichen Einfluss auf die Anzahl und Nutzung der Tankstellen haben. Ein weiteres Risiko kann sich ergeben, wenn Großkunden Teile oder gesamte (Tankstellen-) Netze veräußern. Werden diese Stationen oder Netze von mehr als einem Käufer übernommen, kann dies den Vertriebsaufwand erhöhen und bestehende langfristige Kontakte zu Entscheidungsträgern obsolet machen. Ebenso könnte die Beendigung der Partnerschaften mit Vertriebs- oder Serviceanbietern zu erhöhten Kosten für Vertrieb, Service oder Installation führen. ChancenDer Trend zur qualitativ anspruchsvollen, automatisierten Fahrzeugwäsche wird sich auch in Regionen außerhalb der entwickelten Märkte fortsetzen. Die solide Struktur des Unternehmens ermöglicht es, auch in neue Produkte und Märkte zu investieren. Die Präsenz mit einem eigenen Produktionswerk in der Region Nordamerika kann mittelfristig zu einer positiven Entwicklung oberhalb der internen Planungen führen. Mittels der zunehmend globalen Einkaufsaktivitäten können auch zukünftig weitere Effizienzpotenziale bei der Beschaffung und Produktion einzelner Komponenten realisiert werden. Durch die verstärkte Zusammenarbeit mit unseren selbstständigen Vertriebspartnern in den Ländern, in denen WashTec nicht mit eigenen Tochtergesellschaften präsent ist, könnten die Absatzahlen in Wachstumsregionen steigen. InvestitionenEntscheidungen für Investitionen beinhalten u. a. Annahmen und Einschätzungen über zukünftige Entwicklungen. Die Bewertung von Risiken und Chancen spielt bereits bei der Prüfung potenzieller Investitionen eine wesentliche Rolle. RisikenEs besteht das Risiko, dass die getroffenen Annahmen oder Einschätzungen zu zukünftigen Marktentwicklungen nicht wie angenommen eintreten und es dadurch zu Fehlinvestitionen kommt oder Entwicklungsprojekte nicht zu den erwarteten Ergebnisbeiträgen führen. Fehlinvestitionen könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WashTec Gruppe durch Zinsaufwendungen für gebundenes Kapital bzw. außerordentliche Abschreibungen belasten. Auch eine deutliche Verlängerung von Projektlaufzeiten bei Investitionsvorhaben kann durch Ressourcenbindung bzw. Kostenüberschreitung zu einem negativen Effekt auf das Ergebnis der Gesellschaft führen. Um diesen Risiken angemessen zu begegnen, besteht im Unternehmen eine ausführliche Richtlinie für die Genehmigung von Investitionen und damit zusammenhängenden Ausgaben. ChancenInvestitionen bieten zahlreiche Chancen. Hierzu gehört - abhängig von der Art der Investition - die Chance, die Markt- und Wettbewerbsposition von WashTec zu stärken und die Ertragslage zu verbessern. Insbesondere Investitionen im Bereich der Digitalisierung können neue Chancen in Bezug auf die angebotenen Produkte und Lösungen für unsere Kunden bieten und somit einen Wettbewerbsvorteil generieren. Smarte Anlagentechnik optimiert beispielsweise den Betrieb des Waschgeschäfts und erlaubt dem Betreiber die optimale Ausgestaltung seines Angebotes an den Endkunden. Mithilfe von Remote Services lässt sich zudem die Maschinenverfügbarkeit erhöhen und die Profitabilität des Waschgeschäfts steigern. Innovationen und PatenteRisikenInnovationen im Produktbereich bergen das Risiko, dass diese vom Markt nicht wie erwartet angenommen werden. Dies könnte dazu führen, dass die Entwicklung dieser Innovationen und deren Wirtschaftlichkeit nicht die angenommene Entwicklung nimmt und die Innovationen die Markterwartungen verfehlen. Um das zu vermeiden, begleitet WashTec die Einführung neuer Produkte eng am Markt und testet diese bereits in einer früheren Phase auf ihre Wirksamkeit. Die Einführung neuer Produkte auf dem Markt ist für alle Unternehmen mit zusätzlichem Aufwand und Risiken verbunden. Neben den zusätzlichen Aufwendungen für die Produktplatzierung und den bereits angesprochenen Risiken der Annahme dieser Produkte durch die Kunden, bilden die Risiken aus der Auslaufsteuerung bestehender Produkte sowie mögliche, erst nach Markteinführung auftretende, qualitätsbezogene Probleme weiteres Risikopotenzial. Die steigenden Anforderungen an die Einhaltung technischer und länderspezifischer Normen führen zu einem höheren finanziellen und technischen Aufwand, welcher jedoch derzeit als nicht wesentlich für das Geschäft der Gruppe angesehen wird. Die Innovationen der Wettbewerber, die Entwicklungen in der Fahrzeugindustrie sowie die Entstehung neuer substituierender Technologien in angrenzenden Branchen können signifikante und langfristige Auswirkungen auf die Nachfrage nach Produkten von WashTec haben. Die damit verbundenen Risiken sind jedoch vorrangig in einem mittel- bis langfristigen Zeitrahmen zu betrachten und somit für die Risikoeinschätzung des kommenden Geschäftsjahres von untergeordneter Bedeutung. ChancenDie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der WashTec Gruppe sind darauf ausgerichtet, das bestehende Produktangebot zu erweitern, neue Waschsysteme zu entwickeln und die individuellen Anforderungen der Kunden zeitnah und effizient umzusetzen. Innovationen von WashTec wurden in der Vergangenheit mehrfach auf Fachmessen ausgezeichnet und konnten anschließend erfolgreich im Markt platziert werden. Innovative Produkte können die Kundenerwartungen übererfüllen, neuen Bedarf erzeugen und neue Kundengruppen erschließen oder zu Marktanteilsverschiebungen in bestehenden Kundensegmenten führen. WashTec verfügt über eine große Anzahl von Patenten und Lizenzen, die für das Geschäft der Gruppe von erheblicher Bedeutung sind und somit zu Wettbewerbsvorteilen führen können. IT-Sicherheit, Qualität und ProzesseRisikenCyber-Risiken sind alle Risiken, denen Computer- und Informationsnetzwerke sowie alle IT-gestützten Geschäfts- und Produktionsprozesse ausgesetzt sind. Mit dem IT-Einsatz gehen zwangsläufig Risiken für die Stabilität der Geschäftsprozesse sowie für die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Informationen und Daten einher, die letztlich nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Cyber-Angriffe und Ransomware-Attacken nehmen in ihrer Quantität und Professionalität weltweit kontinuierlich zu. Das Risiko wird im Zusammenhang mit Cyber-Kriminalität insgesamt als relevant eingestuft. Im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte auf dem Markt, der Verbesserung interner Prozesse und der Einführung neuer IT-Systeme können IT-Sicherheits-, Qualitäts- und Prozessrisiken auftreten. Die operativen Prozesse des Unternehmens beruhen entscheidend auch auf der kontinuierlichen Verfügbarkeit aller technischen Systeme. Sollten diese gefährdet sein, hätte dies insgesamt negative Auswirkungen auf WashTec. WashTec hat entsprechende Maßnahmen (z.B. Schulungen, Implementierung verbesserter Sicherheitssysteme, etc.) getroffen, um diese Risiken soweit wie möglich zu reduzieren. Die Stabilität der IT-Systeme in den vergangenen Jahren deutet aus Sicht des Unternehmens darauf hin, dass diese solide aufgestellt sind. Dennoch werden auch im kommenden Jahr deutliche Anstrengungen unternommen und kontinuierlich Investitionen getätigt, um diese Risiken weiter zu reduzieren. Qualitätsprobleme bei der Entwicklung bzw. Produktion der Waschanlagen können zu nachträglichen Kosten für die Gruppe führen. Etwaige Fehler oder Probleme werden durch die Qualitätssicherung fortlaufend erfasst, überwacht und behoben. ChancenDurch die laufende Optimierung der Unternehmensprozesse und den Einsatz neuer Technologien kann die Kundenzufriedenheit positiv beeinflusst werden. Außerdem könnte auch eine Steigerung der Prozesseffizienz erzielt werden, welche nicht in der normalen Planung berücksichtigt war. LieferantenRisikenBei dem Einkauf von Rohstoffen, Komponenten oder Dienstleistungen bestehen Risiken in Bezug auf Lieferverzögerungen, unzureichende Produktverfügbarkeit, Qualitätsmängel und Preisschwankungen. Angesichts der nach wie vor angespannten Marktsituation, einschließlich geopolitischer Spannungen und wirtschaftlicher Unsicherheiten, bestehen weiterhin Risiken in Bezug auf Materialpreissteigerungen und Einschränkungen bei der Materialverfügbarkeit. Außerdem können steigende Dieselpreise und Mautgebühren, der Fachkräftemangel im Bereich Logistik sowie die unsicheren Transportbedingungen und unterbrochenen Handelsrouten z. B. aufgrund des Nah-Ost-Konflikts zu steigenden Transport- bzw. Logistikkosten führen. ChancenDurch den Wettbewerb der Zulieferer und deren Innovationspotenzial sind sowohl technische als auch preisliche Verbesserungen für den Bezug von Produkten oder Leistungen denkbar. Mittels der zunehmend globalen Einkaufsaktivitäten können auch zukünftig weitere Effizienzpotenziale bei der Beschaffung und Produktion einzelner Komponenten realisiert werden. KapazitätsrisikenNachfrageschwankungen und eine unterschiedliche Produktionsauslastung im Jahresverlauf erfordern entsprechende Kapazitätsanpassungen. Insbesondere die Konzentration des Absatzes auf die letzten Monate des Jahres führt zu besonderen Herausforderungen bei der Produktionsplanung. Durch krankheitsbedingte Ausfälle bei Mitarbeitern in der Produktion könnte die Produktionskapazität kurzfristig für mehrere Tage sinken. Auf Basis der internen Absatzplanungen werden Kapazitätsrisiken an den Produktionsstandorten so weit wie möglich im Voraus identifiziert und durch den Einsatz von Leiharbeitern und flexiblen Jahresarbeitszeitsystemen bzw. bei extremen Schwankungen auch durch Kurzarbeit ausgeglichen. Eine deutliche Verschiebung im Verlauf des Geschäftsjahres könnte aufgrund von möglichen Schwierigkeiten bei der Anpassung der Kapazitäten über die Leiharbeitnehmer zu Absatzrisiken führen. Einer Steigerung der Nachfrage wird durch eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse in der Produktion sowie rechtzeitiger Erweiterung der Kapazitäten durch Neuinvestitionen begegnet. Übernahmerisiken bzw. Veränderungen in der AktionärsstrukturSpiegelt die Bewertung des Unternehmens an der Börse über einen längeren Zeitraum den Wert des Unternehmens nicht angemessen wider oder ist die Performance der WashTec Gruppe interessant für neue Investoren, kann es zu wesentlichen Veränderungen in der Aktionärsstruktur oder einer Übernahme kommen. In diesem Fall können sich Änderungen in der bestehenden Strategie, der personellen Besetzung der Organe und der bisher kommunizierten Erwartungen der WashTec Gruppe ergeben. Einzelne Verträge der WashTec Gruppe, wie z. B. Kreditverträge, sehen zudem außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Falle einer Übernahme (Change of Control) vor. Finanzielle und rechtliche RisikenDer Basiszinssatz bestehender Finanzierungen ist variabel. Weitere Zinserhöhungen können zu negativen Auswirkungen auf die Ertragslage der WashTec Gruppe führen. Angesichts der Erhöhungen der letzten Jahre geht das Unternehmen jedoch von keinen weiteren wesentlichen Erhöhungen des Leitzinses aus. Bei einer erhöhten Inanspruchnahme der Kreditlinien in Zusammenhang mit dem aktuell hohen Zinsniveau besteht das Risiko steigender Finanzierungskosten. WashTec ist außerdem mit Risiken konfrontiert, die aus unterschiedlichen produkt- und länderbezogenen Regelungen, Richtlinien und Gesetzen resultieren und die die Geschäftsaktivitäten und Prozesse beeinflussen. Rechtliche Auseinandersetzungen, das Aufkommen neuer und die Einigung bei bestehenden Rechtsstreitigkeiten mit externen Vertragspartnern sind möglich. Diesen Risiken begegnet die Gruppe mit der rechtzeitigen Einbindung der Rechtsabteilung in kritische Rechtsgeschäfte, dem bedarfsgerechten Hinzuziehen externer Experten und bei Bedarf mit der Bildung entsprechender Rückstellungen. WährungsveränderungenRisikenDurch Transaktionen mit den Tochtergesellschaften können Änderungen der Wechselkurse Einfluss auf die operative Entwicklung haben. Darüber hinaus können Schwankungen im Wechselkurs zu Effekten in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gruppe aus der Bewertung von offenen Fremdwährungsposten führen. Zur Vermeidung von hohen Risiken bedient sich WashTec bei Bedarf entsprechender Derivate, um diese Effekte abzumildern. Operative Risiken, die sich aus einzelnen Transaktionen in Fremdwährung ergeben, sind aufgrund ihres geringen Umfangs für die Gruppe unwesentlich. ChancenAus den Umsätzen in den Regionen Nordamerika oder Asien/Pazifik könnten sich bei einer Abschwächung des Euros positive Währungseffekte ergeben. LiquiditätsrisikenDie jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Tochtergesellschaften ist für WashTec unabdingbar. Mittels der implementierten Cash-Managementsysteme werden mögliche Engpässe rechtzeitig identifiziert und die erforderlichen Handlungen umgesetzt. Nicht ausgenutzte Kreditlinien stellen die Liquiditätsversorgung sicher. Ein Liquiditätsrisiko kann darin liegen, dass die flüssigen Mittel möglicherweise nicht ausreichen, um die finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen, z. B. durch nicht in der Cash-Planung berücksichtigte Auszahlungen. Sollte sich aufgrund der Geschäftsentwicklung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben, können bestehende Kreditlinien erweitert werden. In Bezug auf die Liquiditätsrisiken sieht sich das Unternehmen gut aufgestellt. Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Kreditlinien hat das Unternehmen ausreichend liquide Mittel und Finanzierungslinien, um flexibel reagieren und auch Investitionen in die zukünftige Entwicklung tätigen zu können. Kredit- und AusfallrisikenDie WashTec Gruppe schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Um das Delkredererisiko möglichst gering zu halten, wird mit Beschränkungen des Bestellrahmens gearbeitet, sofern die Bonität der Kunden nicht erstklassig ist. Bei regionalen Neukunden fordert die Gesellschaft einen Bonitäts- oder Finanzierungsnachweis. Es wird davon ausgegangen, dass durch die erfassten Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das tatsächliche Ausfallrisiko abgedeckt ist. In der Gruppe besteht keine wesentliche Konzentration von Kreditrisiken. Für ausgewählte Kunden wird bei Überschreitung bestimmter Forderungshöhen eine Insolvenzabsicherung mit namhaften Kreditversicherern abgeschlossen. SteuerrisikenDie WashTec Gruppe bilanziert latente Steuern im Wesentlichen aus temporären Differenzen. Änderungen der Steuergesetze hinsichtlich der Höhe der Steuersätze können zu Aufwendungen aus der Bewertung der aktivierten latenten Steuern und damit zu negativen Auswirkungen auf das Konzern-Eigenkapital bzw. das Ergebnis je Aktie führen. Außerdem könnten sich weitere Risiken aufgrund von laufenden Betriebsprüfungen bei Unternehmen der Gruppe ergeben. Aufgrund der internationalen Geschäftstätigkeit der WashTec Gruppe können steuerliche Risiken bis zum Abschluss einer Betriebsprüfung nicht ausgeschlossen werden. MitarbeiterrisikenWashTec ist in hohem Maße von qualifizierten Mitarbeitern und Spezialisten, insbesondere in den Bereichen Entwicklung, Kundenbetreuung, Programmierung und Steuerung der Waschanlagen abhängig. Der unerwartete Verlust von Mitarbeitern, die Veränderungen in der Altersstruktur des Personals sowie Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern, könnten sich nachteilig auf die Entwicklung von WashTec auswirken. Dies wird insbesondere durch den vorherrschenden Fachkräftemangel verstärkt. 4.2.3 Übersicht UnternehmensrisikenIn der nachfolgenden Tabelle werden die Risiken, aggregiert nach Risikokategorien, dargestellt: scrollen
4.2.4 GesamtrisikoeinschätzungDas eingerichtete Risikomanagementsystem ist aus Sicht des Vorstands angemessen und wird stetig weiterentwickelt. Des Weiteren begrenzt das solide Geschäftsmodell Geschäftsrisiken und eröffnet weitere Chancen. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken aller Unternehmensbereiche und -funktionen liefert eine Indikation über die Gesamtrisikoeinschätzung der Gruppe, auch wenn ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken als unwahrscheinlich erachtet wird. Der kumulierte Netto-Erwartungswert (Expected Loss Net) aller Einzelrisiken beträgt zum Jahresende 2023 Mio.€ 22,7 (Vorjahr: Mio.€ 25,9) und liegt damit vor allem aufgrund gesunkener Materialpreisrisiken leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Abgeleitet aus den zuvor dargestellten Einzelrisiken ergibt sich folgende Gesamteinschätzung: Die Gesamtanzahl der Risiken, die die WashTec Gruppe wesentlich beeinflussen, liegt auf dem Niveau des Vorjahres. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Risiken in Bezug auf Materialpreise und Materialverfügbarkeit verringert, bestehen jedoch angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage einschließlich geopolitischer Spannungen und wirtschaftlicher Unsicherheiten weiterhin. Insbesondere auf lange Sicht könnten anhaltende Konflikte im Nahen Osten die Transportbedingungen erschweren und somit zu steigenden Material- und Logistikkosten führen. Derzeit erwartet die Gruppe hieraus keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung des kommenden Jahres. Risiken im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung werden im Vergleich zum Vorjahr geringer eingestuft. Jedoch könnten ein fortwährend hohes Zinsniveau sowie hohe Baukosten zu einem weiteren Rückgang des Gesamtmarktes führen und somit insbesondere im Direktkundengeschäft Umsatzrückgänge verursachen. Außerdem könnten das schwierige Marktumfeld und die Instabilität in Mittel- und Osteuropa aufgrund des Ukraine-Kriegs das Investitionsverhalten der Kunden negativ beeinflussen. Im Kontext der intensiven Wettbewerbsdynamik innerhalb der Branche bleiben die Risiken in Bezug auf Kunden, Wettbewerb und Markt unverändert bestehen. Da wie im Vorjahr weiterhin vermehrte Ransomware-Attacken bzw. Cyberangriffe zu beobachten sind, sind Risiken in Bezug auf die IT-Sicherheit weiterhin für WashTec relevant. Durch Verbesserungen des IT-Sicherheitssystems und weitere Maßnahmen wird dieses Risiko jedoch geringer bewertet als noch zum Vorjahr. Der Vorstand sieht aus heutiger Sicht auf Basis der Ergebnisse des Risikomanagementprozesses keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Gemäß § 317 Abs. 4 HGB erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Prüfung des nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtenden Risikofrüherkennungssystems durch den Abschlussprüfer. Diese Prüfung hat ergeben, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Form getroffen hat. Das Überwachungssystem ist in allen wesentlichen Belangen geeignet, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender Sicherheit frühzeitig zu erkennen. Zusätzlich erfolgt eine Risikoberichterstattung an den Aufsichtsrat. Internes Kontrollsystem und RisikomanagementsystemDas Risikomanagementsystem (RMS) von WashTec ist im Rahmen des Risikoberichts unter 4.2 »Chancen- und Risikobericht« beschrieben. Das interne Kontrollsystem (IKS) versteht sich als Gesamtheit aller systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten. Das IKS überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen. Ein effektives und effizientes internes Kontrollsystem ist entscheidend, um Risiken in den Geschäftsprozessen erfolgreich zu steuern. Alle WashTec Gesellschaften sind Bestandteil des IKS. Der Umfang der von jeder Gesellschaft auszuführenden Aktivitäten ist unterschiedlich und hängt unter anderem von der Wesentlichkeit der Gesellschaft für den Konzernabschluss und den spezifischen Risiken ab, die mit der Einheit verbunden sind. Die Gesamtverantwortung für das IKS obliegt dem Vorstand. Das IKS von WashTec soll die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie die Einhaltung der für WashTec maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und Regelungen, im Sinne eines Compliance Management Systems, gewährleisten. Deshalb betrachtet das interne Kontrollsystem bei WashTec alle wesentlichen Geschäftsprozesse und geht über Kontrollen im Rechnungslegungsprozess hinaus. Im Rechnungslegungsprozess tragen verschiedene Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen beispielsweise dazu bei, dass die Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss regelungskonform erstellt werden. Für die Konsolidierung nutzt WashTec ein gruppeneinheitliches System und gewährleistet dadurch ein einheitliches Vorgehen. Zugleich wird das Risiko von Falschaussagen in der Rechnungslegung und der externen Berichterstattung minimiert. Eine angemessene Funktionstrennung und die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips reduzieren das Risiko betrügerischer Handlungen. Die aufeinander abgestimmten Prozesse, Systeme und Kontrollen stellen hinreichend sicher, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit den IFRS, dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen steht. Durch konzernweite Vorgaben zur Bilanzierung und Bewertung wird die Einheitlichkeit der Rechnungslegung in der WashTec Gruppe sichergestellt. Neue Vorschriften und Änderungen bestehender Vorschriften zur Rechnungslegung werden zeitnah auf ihre Auswirkungen in der WashTec Gruppe untersucht und angewendet. Bei relevanten IT-Systemen führt WashTec regelmäßig Systemsicherungen durch, um Datenverluste und Systemausfälle möglichst zu vermeiden. Zum Sicherungskonzept gehören darüber hinaus systemtechnische Kontrollen, manuelle Stichprobenprüfungen durch erfahrene Mitarbeiter sowie maßgeschneiderte Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen. WashTec entwickelt die Anforderungen an das interne Kontrollsystem kontinuierlich weiter und passt die Kontroll-Landschaft an sich ändernde Prozesse an. Die interne Revision ist in den Gesamtprozess eingebunden und prüft regelmäßig die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Rahmen des risikobasiert abgeleiteten jährlichen Prüfungsplans. Hinweis: Der nachfolgende Absatz unterlag keiner Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vorstand von WashTec evaluiert im Rahmen von Vorstandssitzungen die Ergebnisse des RMS sowie des IKS und beurteilt zudem jährlich deren Angemessenheit und Wirksamkeit. Dem Vorstand liegt kein Hinweis vor, dass das RMS und IKS (inkl. CMS) zum 31. Dezember 2023 in der Gesamtheit in wesentlichen Aspekten nicht angemessen oder nicht wirksam gewesen wären. Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses erkennt der Vorstand jedoch an, dass auch in Zukunft Optimierungen in Bezug auf Effektivität und Effizienz weiter vorangetrieben werden müssen. Ungeachtet dessen bestehen inhärente Beschränkungen in der Wirksamkeit eines jeden RMS bzw. IKS. Kein als angemessen und wirksam beurteiltes System kann garantieren, alle Risiken zu identifizieren oder Prozess- bzw. Kontrollverstöße unter allen Umständen auszuschließen. Der Prüfungsausschuss ist in das RMS und IKS (inkl. CMS) von WashTec systematisch eingebunden. Er überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS und des RMS. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenDie sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken der WashTec Gruppe umfassen Kredit-, Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit Zins-, Währungs-, Liquiditäts- sowie Kredit- und Ausfallrisiken wurde bereits im Risikobericht erläutert. Darüber hinaus prüft das Unternehmen bei Bedarf die Verwendung derivativer Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Marktpreisrisiken besteht. Hierbei stellen Zins- und Währungsrisiken die wesentlichen Marktpreisrisiken dar. Zu Beginn einer Absicherung erfolgt sowohl für die Sicherungsbeziehung als auch für die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien die der Konzern im Hinblick auf die Absicherung verfolgt, eine formale Designation und Dokumentation. Eine ausführliche Beschreibung hierzu kann dem Konzernanhang entnommen werden. Entsprechend der Konzernrichtlinie wird kein Handel zu Spekulationszwecken mit derivativen Finanzinstrumenten betrieben. 7 Übernahmerelevante AngabenAngaben gem. §§ 289a, 315a HGB - Erläuternder Bericht des VorstandsDer folgende Text enthält die Angaben nach §§ 289a bzw. 315a HGB. »Gezeichnetes Kapital«Das gezeichnete Kapital i. H. v. € 40.000.000 ist eingeteilt in 13.976.970 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten und die jeweils die gleichen Rechte und Pflichten gewähren - insbesondere gleiche Stimmrechte. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Aktien mit Kontrollbefugnis verleihenden Sonderrechten bestehen nicht. »Stimmrechts- oder Übertragungsbeschränkungen«Gemäß § 71b AktG stehen der Gesellschaft bezüglich erworbener eigener Aktien keine Rechte zu. Im Übrigen besitzt jede Aktie eine Stimme; nach Kenntnis des Vorstandes existieren darüber hinaus weder Beschränkungen der Stimmrechte noch Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen. »Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital«Die Aktien der Gesellschaft befinden sich nach Kenntnis des Vorstandes zu 40,40 % (Stand 31. Dezember 2023) im Besitz von Aktionären unterhalb der Meldeschwelle. Eine direkte Beteiligung am Kapital oberhalb von 10 % der Stimmrechte hält - gemäß den Meldungen nach WpHG - EQMC ICAV (vormals EQMC Europe Development Capital Fund plc.), Irland (15,14%). Eine indirekte Beteiligung am Kapital oberhalb von 10 % der Stimmrechte hält - gemäß den Meldungen nach WpHG - Alantra EQMC Asset Management, SGIIC, S.A, Spanien (15,12%), als Investment Management Funktion der EQMC ICAV. Eine direkte Beteiligung am Kapital knapp unterhalb von 10 % der Stimmrechte hält - gemäß den Meldungen nach WpHG - Kempen Oranje Participaties N.V., Niederlande (9,60 %). Aktionärsstruktur Stand 31. Dezember 2023
Quelle: Meldungen gemäß WpHG
1 Alantra EQMC Asset Management, SGIIC, S.A. als
Investmentmanagerin der EQMC ICAV
»Inhaber von Aktien mit Sonderrechten«Es gibt keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. »Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind«Es sind nach Kenntnis der Gesellschaft keine Arbeitnehmer am Kapital beteiligt, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. »Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen«Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung der Gesellschaft. Gemäß § 7.1 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit gemäß der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit der gültigen Geschäftsordnung des Vorstands aus drei Mitgliedern. Für die Bestellung und Abberufung einzelner oder sämtlicher Mitglieder des Vorstandes sieht die Satzung keine Sonderregelungen vor. Die Bestellung und Abberufung liegt in der Zuständigkeit des Aufsichtsrates. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit ist zulässig. Satzungsänderungen erfolgen nach den §§ 179, 133 AktG sowie § 9.14 und § 9.15 der Satzung. Die Gesellschaft hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitere Erfordernisse für Satzungsänderungen aufzustellen. § 9.14 der Satzung senkt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die gesetzlichen Mehrheitserfordernisse ab. Der Aufsichtsrat ist zu lediglich formalen Änderungen der Satzung ermächtigt. »Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien«Genehmigtes Kapital (§ 5.1 der Satzung der WashTec AG)Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2022 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 8.000.000 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates in gewissen, in § 5.1 der Satzung der WashTec AG festgelegten Fällen, auszuschließen. Der Vorstand hat von diesen Ermächtigungen bislang keinen Gebrauch gemacht. Das genehmigte Kapital soll der Gesellschaft ermöglichen, sich bei Bedarf zügig und flexibel Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. AktienrückkaufZum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2022 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 30. Juni 2025 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals von € 40.000.000 oder falls dieser Wert geringer ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstandes über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten erfolgen. Die genauen Konditionen für den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien können dem Tagesordnungspunkt 8 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG im Jahr 2022 entnommen werden. Seit Abschluss des Rückkaufangebots im September 2015 hält die WashTec AG unter Berücksichtigung der zuvor gehaltenen Aktien insgesamt 594.646 eigene Aktien, was einem Anteil am Grundkapital von ca. 4,25 % entspricht. »Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen«Einzelne Verträge der WashTec Gruppe - wie z. B. die Kreditverträge - sehen außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten im Falle einer Übernahme (Change of Control) vor. In diesem Fall kann es außerdem zu einem Wechsel im Management kommen. Erklärung zur UnternehmensführungNach § 289f und § 315d HGBDie Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der WashTec AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB über die Unternehmensführung der WashTec AG und des Konzerns. Die Erklärung zur Unternehmensführung umfasst auch die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (»Kodex«) gemäß § 161 AktG. 8.1 EntsprechenserklärungVorstand und Aufsichtsrat der WashTec AG identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, die eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle fördern. Vorstand und Aufsichtsrat befassen sich regelmäßig mit der Erfüllung der Vorgaben (Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen) des Kodex. Den Empfehlungen des Kodex wird im Wesentlichen entsprochen. Nachfolgend ist der Wortlaut der gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat am 19. Dezember 2023 gemäß § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung wiedergegeben. Alle abgegebenen Erklärungen sind im Internet unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations veröffentlicht. »WashTec AG, AugsburgEntsprechenserklärung gemäß § 161 AktG vom 19. Dezember 2023Vorstand und Aufsichtsrat haben die letzte Entsprechenserklärung am 15. Dezember 2022 abgegeben. Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die WashTec AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 15. Dezember 2022 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (›DCGK‹) in der Fassung vom 28. April 2022 mit den folgenden Ausnahmen entsprochen hat und auch künftig mit folgenden Ausnahmen entsprechen wird: Der DCGK empfiehlt in G.10 Satz 1 DCGK eine überwiegend aktienbasierte variable Vergütung für den Vorstand. Die langfristige variable Vergütung im Rahmen des Long Term Incentive Program (›LTIP‹) enthält relevante aktienkursbasierte Bestandteile. Dies umfasst das im Rahmen des LTIP mit 30 % gewichtete »Total Shareholder Return - Ziel«, mit dem die Entwicklung der Aktienkursentwicklung über die Laufzeit der 3-jährigen Incentivierungsphase bewertet wird. Insofern erklären Vorstand und Aufsichtsrat höchst vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung G.10 Satz 1 DCGK. Dabei ist zu beachten, dass das LTIP die Möglichkeit eröffnet, durch entsprechendes Eigeninvestment in Aktien der WashTec AG die Vergütung aus dem LTIP bei Einhaltung von festgelegten Voraussetzungen maximal zu verdoppeln. Mit dieser Option wird eine deutliche Anreizwirkung gegenüber den Vorstandsmitgliedern geschaffen, an den Chancen und Risiken der Aktienkursentwicklung zu partizipieren. Der DCGK empfiehlt weiterhin in G.10 Satz 2 DCGK, dass das Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen kann. Die Incentivierungsphase des LTIP beträgt drei Jahre und orientiert sich an der regulär vorgesehenen Laufzeit der Vorstandsverträge, die ebenfalls auf drei Jahre ausgerichtet ist. Vor dem Hintergrund dieses Dreijahreszyklus sehen Vorstand und Aufsichtsrat eine Laufzeit von drei Jahren im Rahmen des LTIP als angemessen an. Vor diesem Hintergrund erklären Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von der Empfehlung G.10 Satz 2 DCGK. Dem DCGK wird insoweit Rechnung getragen, als ein Sechstel der abschließenden Bonuszahlung aus der LTIP-Komponente mit Eigeninvestment einer Aktienerwerbspflicht mit dreijähriger Haltefrist unterliegt. Das vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. März 2021 beschlossene und von der ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG am 18. Mai 2021 gebilligte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der WashTec AG gilt für sämtliche nach der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Mai 2021 neu abzuschließenden oder zu verlängernden Vorstandsdienstverträge. Das geltende LTIP 2021-2023 für den Vorstand, welches eine Malus-/Clawback-Regelung vorsieht, wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschlossen und gilt für alle Vorstandsmitglieder. Das nachfolgende LTIP 2024-2026 soll sich daran anschließen. Mit Blick auf die zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2021 laufenden Vorstandsverträge gilt, dass diese unter den dort vorgesehenen Bedingungen fortgeführt wurden bzw. werden. Die Empfehlungen G.11 Satz 2 (Einbehalt und Rückforderung variabler Vergütung) und G.13 Satz 2 DCGK (Anrechnung der Abfindungszahlung auf die Karenzentschädigung im Fall eines nachträglichen Wettbewerbsverbots) sind in diesen Vorstandsverträgen nicht umgesetzt. Dies beruht auf dem Umstand, dass die zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2021 laufenden Vorstandsverträge auf der Grundlage des bisherigen, vom Aufsichtsrat am 19. Dezember 2019 beschlossenen Vergütungssystems geschlossen wurden. Die Empfehlung G.18 Satz 2 DCGK sieht vor, dass eine erfolgsorientierte Vergütung für den Aufsichtsrat auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein soll. Für den Aufsichtsrat der WashTec AG ist eine jährliche erfolgsabhängige Vergütung gemäß der Satzung sowie eine langfristige erfolgsabhängige Vergütung gemäß Beschluss der Hauptversammlung 2021 (›LTIP AR‹) vorgesehen. Das aktuelle LTIP AR gilt für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Vorstand und Aufsichtsrat gehen von einer Einhaltung der Empfehlung aus und erklären vorsorglich, dass die maximal erreichbare Bonuszahlung aus dem LTIP AR, jeweils anteilig heruntergebrochen auf ein Jahr, die maximal erreichbare jährliche erfolgsabhängige Vergütung grundsätzlich überschreitet.
Augsburg, den 19. Dezember 2023 Vorstand und Aufsichtsrat« Weitere Informationen zur Corporate Governance finden Sie im Internet unter www.washtec.de. Hier sind auch nicht mehr aktuelle Erklärungen zur Unternehmensführung, Corporate Governance Berichte sowie Entsprechenserklärungen zum Kodex für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren auf der Internetseite zugänglich. 8.2 Vergütungsbericht/VergütungssystemDas Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 gefasste Beschluss gemäß §113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sind im Internet unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations öffentlich zugänglich. Unter derselben Internetadresse werden der Vergütungsbericht und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß §162 AktG öffentlich zugänglich gemacht. 8.3 VorstandArbeitsweise und ZusammensetzungDer Vorstand der WashTec AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist als Leitungsorgan an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Er legt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Grundsätze der Unternehmenspolitik fest. Zudem ist der Vorstand für die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Planung und Festlegung des Unternehmensbudgets, die Ressourcenallokation sowie die Kontrolle der Geschäftsführung der Bereiche verantwortlich. Der Vorstand hat ferner für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch alle Konzernunternehmen hin. Er informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie und Strategieumsetzung, der Planung, der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage, der Compliance, der Risikolage und des Risikomanagements. Die vom Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die Arbeit des Vorstands. Die Geschäftsordnung enthält insbesondere die Ressortzuständigkeiten der Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten, die zustimmungspflichtigen Geschäfte und die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen. Dem Vorstand gehörten im Berichtszeitraum Herr Dr. Ralf Koeppe, Herr Sebastian Kutz, Herr Andreas Pabst und Herr Stephan Weber an. Die Vorstandsmitgliedschaft von Herrn Dr. Koeppe wurde einvernehmlich zum 29. Februar 2024 beendet. Auf ihn folgt Herr Michael Drolshagen, der vom Aufsichtsrat zum 1. Mai 2024 als neuer Technikvorstand (CTO) und Vorsitzender des Vorstands (CEO) bestellt wurde. scrollen
Nachfolgeplanung und DiversitätskonzeptGemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung führen die Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßige Gespräche zu diesem Thema. Auch der Aufsichtsrat behandelt das Thema regelmäßig in seinen Sitzungen. Grundlagen der langfristigen Nachfolgeplanung bilden dabei insbesondere Gespräche des Aufsichtsrats mit den Vorstandsmitgliedern sowie Kontakte mit Führungskräften des Unternehmens. Neben Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern wird auch über potenzielle Nachfolger beraten. WashTec verfolgt das Ziel, den Vorstand grundsätzlich nach Qualifikation zu besetzen. Der Aufsichtsrat achtet im Rahmen des Auswahlprozesses von neuen Vorstandsmitgliedern insbesondere auf Diversität. Im Zuge der Besetzung offener Vorstandspositionen erarbeitet der Aufsichtsrat ein Anforderungsprofil und führt Gespräche mit geeigneten Kandidaten. Bei der Besetzung des Vorstands wird angestrebt, dass Kandidaten über Erfahrungen in der gleichen oder einer ähnlichen Branche verfügen. Über die Besetzung offener Vorstandspositionen entscheidet der Aufsichtsrat auf Grundlage des Anforderungsprofils und unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen. Bei Bedarf wird der Aufsichtsrat bzw. dessen Personalausschuss bei der Entwicklung von Anforderungsprofilen und der Kandidatenauswahl durch externe Berater unterstützt. Eine gewisse Erfahrung vorausgesetzt können alle Altersklassen im Vorstand vertreten sein. Entsprechend der Empfehlung B.5 des Kodex hat der Aufsichtsrat für Vorstandsmitglieder eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren festgelegt. Angaben zu Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand sind unter Ziffer 8.6 auf S. 106 dargestellt. 8.4 AufsichtsratArbeitsweise des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der WashTec AG berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens einschließlich der Konzerngeschäftsführung. Wesentliche Vorstandsentscheidungen - z. B. Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen - sind an seine Zustimmung gebunden. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und -planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er behandelt die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht und billigt den Jahresabschluss der WashTec AG und den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der WashTec AG ist mit der Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt, da ein Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 172 AktG nicht erfolgt. Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften, der behördlichen Regelungen und der unternehmensinternen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). In seinen Aufgabenbereich fällt weiterhin die Bestellung der Mitglieder des Vorstands sowie die Festlegung ihrer Ressorts. Darüber hinaus beschließt der Aufsichtsrat auch das Vergütungssystem für den Vorstand (vgl. § 87a AktG), auf dessen Basis die konkrete Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt wird. Der Aufsichtsrat hat der ordentlichen Hauptversammlung der WashTec AG 2021 ein aktualisiertes System für die Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Billigung vorgelegt, welches die Hauptversammlung gebilligt hat. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt, insbesondere in Bezug auf Einberufung und Durchführung der Sitzungen, die Beschlussfassung sowie den Umgang mit Interessenkonflikten. Die Geschäftsordnung ist auf der Website der Gesellschaft unter folgendem Link abrufbar: Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat - WashTec AG. Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig im Rahmen einer Selbstbeurteilung, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Die Selbstbeurteilung erfolgt anhand eines Fragenkatalogs, der entsprechend den Anforderungen des Kodex regelmäßig aktualisiert und angepasst wird. Im ersten Quartal 2023 wurde eine erneute Selbstbeurteilung durchgeführt. Die Ergebnisse der Beurteilung wurden ebenfalls im ersten Quartal 2023 vorgestellt und ausführlich erörtert. Die Ergebnisse der Beurteilung bestätigen eine professionelle, konstruktive und von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Einzelne Anregungen werden auch unterjährig aufgegriffen und umgesetzt. Nennenswerte Defizite konnten nicht festgestellt werden. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind, traten nicht auf. Die unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat war und ist jederzeit gewährleistet. Zusammensetzung des Aufsichtsrats und der AusschüsseDer Aufsichtsrat besteht nach der Satzung der WashTec AG aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Dr. Günter Blaschke, hat am 8. November 2023 dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 niederzulegen. Die Entscheidung erfolgte aus privaten Gründen und im besten gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Am 19. Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat einstimmig Herrn Ulrich Bellgardt, selbst seit 2014 Gremiumsmitglied und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der WashTec AG gewählt. Herr Peter Wiedemann, Mitglied des Aufsichtsrats seit 2022 wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Infolge des Ausscheidens von Herrn Dr. Blaschke aus dem Aufsichtsrat wird in der ordentlichen Hauptversammlung 2024 über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Beschluss gefasst werden. Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben und unter Beachtung der Vorgaben des Kodex hat der Aufsichtsrat einen Prüfungs-, einen Personal-, einen Nominierungs-, einen Unternehmensstrategie- und Nachhaltigkeits-, einen Vertriebsstrategie- und einen Innovations- und Produktionsausschuss gebildet. Ausschlussbesetzung bis 31. Dezember 2023scrollen
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V = Vorsitzender eines Ausschusses M = Mitglied eines Ausschusses Ausschlussbesetzung ab 1. Januar 2024scrollen
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V = Vorsitzender eines Ausschusses M = Mitglied eines Ausschusses Die Ausschüsse haben insbesondere die Aufgabe, Aufsichtsratssitzungen und Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats vorzubereiten. Die Aufgaben der Ausschüsse im Einzelnen sind in den §§ 10 -15 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat festgelegt. Auf Basis seiner jeweiligen Expertise nimmt jedes Mitglied im Rahmen der Gesamtverantwortung des Aufsichtsrats Aufgaben innerhalb der Ausschüsse wahr. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Sitzungsteilnahmen sowie die Einzelheiten der Arbeit des Gremiums im Berichtsjahr, wie auch die Einzelheiten der Arbeit der Ausschüsse sind im Bericht des Aufsichtsrats ab S. 11 dargestellt. Der Aufsichtsrat der WashTec AG hat im März 2022 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Empfehlungen des DCGK konkrete Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich eines Kompetenzprofils sowie eines Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat beschlossen. UnabhängigkeitDem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder im Sinne des DCGK angehören. Hierfür soll mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Für den Fall, dass die Gesellschaft einen kontrollierenden Aktionär hat, soll mindestens einer dieser Anteilseignervertreter auch unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des Personalausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zudem auch unabhängig von einem etwaigen kontrollierenden Aktionär sein. DiversitätskonzeptVielfalt trägt innerhalb des Aufsichtsrats zu einem breiten Erfahrungsschatz und einer großen Bandbreite in Bezug auf Perspektiven, Kenntnisse und Fähigkeiten bei. Der Aufsichtsrat strebt daher eine hinreichende Vielfalt im Hinblick auf Persönlichkeit, Geschlecht, Internationalität, Bildungs- oder Berufshintergrund, Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie Altersverteilung an und berücksichtigt für seine Zusammensetzung insbesondere folgende Kriterien: scrollen
KompetenzprofilLeitender Grundsatz für die Besetzung des Aufsichtsrats ist es, eine qualifizierte Überwachung und Beratung des Vorstands der WashTec AG sicherzustellen. Seine Mitglieder sollen insgesamt über die Fähigkeiten, Kenntnisse und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats der WashTec AG als einem international tätigen börsennotierten Unternehmen im Bereich des Maschinenbaus erforderlich sind. Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sollen aufgrund ihrer Persönlichkeit, Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds der WashTec AG als einem international tätigen börsennotierten Unternehmen im Bereich des Maschinenbaus sachgerecht wahrzunehmen. Jedes Aufsichtsratsmitglied soll sich durch Integrität und die Fähigkeit unabhängiger Entscheidungsfindung auszeichnen, um den Überwachungs- und Prüfungsaufgaben gerecht zu werden. Zur Beratung und Überwachung des Vorstands sollte jedes Aufsichtsratsmitglied auch über angemessene Erfahrungen aus Führungsfunktionen verfügen oder die erforderlichen Fähigkeiten auf andere Art und Weise erworben haben. Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt eigenverantwortlich sicher, dass es genügend Zeit zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Mandats hat. Zu berücksichtigen ist, dass jährlich mindestens vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen abgehalten werden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, ausreichend Zeit für die Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen vorzusehen ist und bei Mitgliedschaft in einem oder mehreren Aufsichtsratsausschüssen weiterer zeitlicher Aufwand entsteht. Aufsichtsratsmitglieder sollen der vom DCGK empfohlenen Begrenzung von Aufsichtsratsmandaten nachkommen. Die in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat niedergelegte Altersgrenze für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat beträgt in der Regel 75 Jahre. Der Aufsichtsrat soll insgesamt über sämtliche Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten von WashTec als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgenden Kompetenzfeldern: scrollen
Darüber hinaus muss in Ansehung der Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Entsprechend dem DCGK soll der Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung. Zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung gehören auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein. Die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Gesellschaft tätig ist. Umsetzung/Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der WashTec AG war im Berichtszeitraum entsprechend seiner Zielsetzung und der genannten Anforderungen zusammengesetzt. Alle im Berichtszeitraum amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats haben, mit unterschiedlichem Berufs- und Ausbildungshintergrund, internationale Erfahrung und weisen eine langjährige Tätigkeit in Führungspositionen auf. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut, in dem die Gesellschaft tätig ist, und besitzen die für WashTec wesentlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. Aufgrund der im Aufsichtsrat bzw. im Unternehmensstrategie- und Nachhaltigkeitsausschuss vorhandenen Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen, ist der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungs- und Beratungsaufgabe in der Lage zu überwachen, wie die ökologische und soziale Nachhaltigkeit im Rahmen der Unternehmensstrategie und der Unternehmensplanung berücksichtigt wird. Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Blaschke aus dem Aufsichtsrat zum 31. Dezember 2023 wird der Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung 2024 die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds vorschlagen und bei seinem Wahlvorschlag die vorgenannten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium berücksichtigen. Dem Aufsichtsrat und dessen Prüfungsausschuss gehören jeweils mit Herrn Dr. Liebler mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mit Herrn Dr. Selent mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung an. Herr Dr. Selent als Vorsitzender des Prüfungsausschusses verfügt insbesondere aufgrund seiner Ausbildung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sowie der jahrelangen Erfahrung als Finanzvorstand der Fuchs Petrolub AG über Sachverstand, besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Herr Dr. Liebler verfügt insbesondere aufgrund seines Studiums und seiner langjährigen Erfahrung als Geschäftsführer verschiedener international tätiger Unternehmen über Sachverstand, besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Damit qualifizieren sich Herr Dr. Selent und Herr Dr. Liebler als Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG und D.3 des Kodex. Ferner gehörte dem Aufsichtsrat für den Berichtszeitraum eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder an, wobei nach seiner Einschätzung alle sechs Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig im Sinne des DCGK zu qualifizieren sind. Auf Basis der Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich zum 31. Dezember 2023 die folgende Qualifikationsmatrix zu bestehenden Kompetenzen und dem Stand der Umsetzung hinsichtlich des Kompetenzprofils sowie des Diversitätskonzepts: scrollen
Im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidaten für den Aufsichtsrat berücksichtigen der Aufsichtsrat und der Nominierungsausschuss neben den Vorgaben des Gesetzes und des DCGK die vorgenannten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Hierbei soll im Auswahlprozess auch der Gesichtspunkt der Vielfalt (Diversität) frühzeitig angemessen berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Entscheidung des Aufsichtsrats über den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung ist stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. 8.5 Aktionäre und HauptversammlungDie WashTec AG berichtet ihren Aktionären im Rahmen der Berichterstattung, in Investorengesprächen und Investorenkonferenzen regelmäßig ausführlich über die Geschäftsentwicklung und über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, wie auch zu nichtfinanziellen Themen. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung der WashTec AG findet üblicherweise im zweiten Quartal des Jahres statt. Die Hauptversammlung beschließt u. a. über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Wahl des Abschlussprüfers. Satzungsänderungen und die Ermächtigung zu kapitalverändernden Maßnahmen werden ausschließlich von der Hauptversammlung beschlossen und vom Vorstand umgesetzt. Abwesende Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte oder Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Im Berichtsjahr 2023 hat die WashTec AG die Hauptversammlung in Präsenz durchgeführt. Alle für die Hauptversammlung relevanten Unterlagen wurden im Internet in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Damit bietet der Internetauftritt der WashTec AG auch in Bezug auf die Hauptversammlung eine Informationsplattform für nationale und internationale Investoren. 8.6 Zielgrößen für den FrauenanteilDer Aufsichtsrat ist verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat festgelegt, die bis zum 30. Juni 2023 erreicht werden sollten. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat am 26. Juli 2018 eine Zielgröße von mindestens 25 % beschlossen. Diese Zielgröße wurde zum Stichtag 30. Juni 2023 nicht erfüllt. Dies beruht auf folgenden Gründen: Nach dem Ausscheiden von Frau Dr. Reden aus dem Vorstand war ab dem 1. September 2022 keine Frau als Vorstand der Gesellschaft bestellt. Über die Besetzung offener Vorstandspositionen entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse auf Grundlage eines Anforderungsprofils und unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen. Hierbei achtet der Aufsichtsrat auf den Gesichtspunkt der Diversität im Hinblick auf Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund. Bei den erfolgten Vorstandsbestellungen hat sich der Aufsichtsrat auf Grundlage eines sorgfältigen und strukturierten Auswahlprozesses im Ergebnis für die Bestellung der derzeit amtierenden Vorstandsmitglieder als jeweils beste Besetzung für die jeweilige Position entschieden. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat am 26. Juli 2018 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2023 eine Zielgröße von 0 % beschlossen. Dadurch sollte eine größtmögliche Flexibilität im Sinne einer Besetzung nach Qualifikation ermöglicht werden. Zum Stichtag 30. Juni 2023 war keine Frau Mitglied im Aufsichtsrat. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat ab dem 1. Juli 2023 neue Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat festgelegt, die bis zum 30. Juni 2028 erreicht werden sollen. Dabei hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand mit Null (0) und die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat mit einer (1) Person festgelegt. Die Festlegung der Zielgröße für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat wie folgt begründet: Mit der Festlegung einer Zielgröße von Null für den Vorstand soll auch weiterhin eine größtmögliche Flexibilität im Sinne einer Besetzung nach Qualifikation gewahrt bleiben. Über die Besetzung von Vorstandspositionen entscheidet der Aufsichtsrat nach Qualifikation, Erfahrung, fachlicher und persönlicher Eignung im Unternehmensinteresse. Im Rahmen des Auswahlprozesses von neuen Vorstandsmitgliedern achtet der Aufsichtsrat insbesondere auf Diversität. Zu den Elementen des Diversitätskonzepts im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands gehört dabei neben Aspekten wie Alter, Bildungs- oder Berufshintergrund auch das Geschlecht. Im Interesse einer größtmöglichen Flexibilität soll dem Geschlecht aber für künftige Vorstandsbesetzungen keine prioritäre Entscheidungsrelevanz zukommen. Die WashTec AG verfügt mit ihrem erst im letzten Jahr neu zusammengesetzten Vorstand über ein hochmotiviertes und dynamisches Vorstandsteam. Vor diesem Hintergrund möchte der Aufsichtsrat im Sinne einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Führung des Unternehmens sowie im Sinne des Vertrauens in die aktuelle Besetzung des Vorstands nicht durch Festlegung einer höheren Zielgröße falsche Signale senden und sich mit Blick auf seine Personalentscheidungen in den kommenden fünf Jahren nicht vorab durch Festlegung einer höheren Zielgröße selbst binden oder den Eindruck einer solchen Selbstbindung erwecken. Maßgeblich für die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Besetzung von Vorstandspositionen ist auch künftig stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Unabhängig von den gesetzlich festzulegenden Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat gilt, dass die WashTec Gruppe bei der Besetzung von Führungsfunktionen und allen sonstigen Positionen im Unternehmen einen hohen Wert auf Gleichbehandlung, Chancengleichheit und Vielfalt legt. Ziel ist dabei auch für die Zukunft insbesondere, den Anteil von Frauen in Führungspositionen innerhalb der WashTec Gruppe weiter zu fördern. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen achtet der Vorstand auf Diversität. Im Geschäftsjahr 2022 hat sich der Vorstand der WashTec AG das Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen innerhalb der WashTec Gruppe weiter zu fördern und beschlossen, eine freiwillige Festlegung der Frauenquote über die gesamte Unternehmensgruppe für eine Führungsebene festzulegen. Die Zielgröße beträgt 18 % (entsprechend 32 Personen) mit einer Zielerreichungsfrist bis zum 30. Juni 2027. Eine Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungsebenen innerhalb der WashTec AG entfällt, da in der WashTec AG als Konzernobergesellschaft angesichts der sehr geringen Mitarbeiterzahl keine Führungsebenen bestehen. 8.7 UnternehmensführungspraktikenTransparenz und KommunikationDie umfassende und zeitnahe Information der Aktionäre und Stakeholder hat für WashTec einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse von WashTec erfolgt im Rahmen der Finanzberichterstattung, auf der Bilanzpressekonferenz und in Form von Telefonkonferenzen. Einmal jährlich veröffentlicht WashTec einen umfassenden, freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht, der im Internet unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations abrufbar ist. Des Weiteren werden Informationen über Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Mitteilungen, die Satzung der WashTec AG, sämtliche Entsprechenserklärungen, sowie weitere Unterlagen zur Corporate Governance (z. B. der WashTec Code of Conduct) sind im Internet unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations abrufbar. Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Wertpapieren der WashTec AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, soweit das Gesamtvolumen der getätigten Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte die Summe von € 20.000 innerhalb eines Kalenderjahrs erreicht oder übersteigt. Die der WashTec AG im Berichtszeitraum gemeldeten Meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte (»Managers' Transactions«) wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter www.washtec.de im Bereich Investor Relations - Nachrichten - Managers Transactions verfügbar. ComplianceWashTec hat eine konzernweite Compliance Organisation eingerichtet, die sicherstellen soll, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Die Compliance Organisation wird dabei kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert. Vorstand und Aufsichtsrat sehen die Compliance Organisation als wesentliches Element der Führungs- und Kontrollstruktur bei WashTec an. Die ausführliche Berichterstattung über Compliance ist daher regelmäßig Bestandteil der Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen. Darüber hinaus wird jährlich ein ausführlicher Compliance Bericht erstellt. Die strategischen Leitlinien und der Code of Conduct der WashTec AG bilden die Basis des Compliance Programms. Der Code of Conduct wurde im Berichtsjahr grundlegend überarbeitet. Er enthält verbindliche Regeln für gesetzestreues Verhalten sowie präzise Vorgaben etwa zur Beachtung des Wettbewerbsrechts, zur Vermeidung von Korruption, zur Handhabung von Spenden, zur Vermeidung von Interessenkonflikten, zur Beachtung des Insiderhandelsverbots und zum Schutz des Unternehmensvermögens, wie auch Anforderungen an den Schutz von Menschen- und Umweltrechte im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Der Code of Conduct ist weltweit für alle Mitarbeiter der WashTec Gruppe und die Mitglieder des Vorstands verbindlich. Dieser wird aufgrund gesellschaftlicher und gesetzlicher Änderungen regelmäßig auf Aktualität überprüft und entsprechend aktualisiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beachten diese Regeln, soweit sie sich auf Aufsichtsratsmitglieder übertragen lassen. Alle Führungskräfte sowie Mitarbeiter sensibler Bereiche wie z. B. Vertrieb, Einkauf, Personalwesen und Finanzen der WashTec Gruppe erhalten regelmäßig onlinebasierte Schulungen zum Code of Conduct, die nach einem Test mit Zertifikat abgeschlossen werden. Ferner werden regelmäßig umfangreiche Onlineschulungen zur Datenschutzgrundverordnung, insbesondere für neue Mitarbeiter, mit abschließendem Test durchgeführt. Teil des Compliance Systems ist das seit 2016 implementierte Hinweisgebersystem, welches Mitarbeitern und Dritten ermöglicht, Anliegen - sofern gewünscht anonym - anzusprechen und auf Umstände hinzuweisen, die auf eine Verletzung von Gesetzen oder unternehmensinternen Richtlinien hindeuten. Auch dieses wurde im Rahmen der gesetzlichen Änderungen aktualisiert. Hinweise auf mögliche Verstöße werden untersucht und bei vorliegenden Verdachtsmomenten oder Bestätigung von Verstößen entsprechend verfolgt. Die Beschwerde- und Meldeverfahrensordnung der WashTec Gruppe ist unter www.wash-tec.de im Bereich Investor Relations - Corporate Governance verfügbar. Die gemäß Artikel 18 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 aufzustellende Insiderliste wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aktualisiert. Die in der Insiderliste geführten Personen werden über die ihnen daraus entstehenden Pflichten informiert. Chancen- und RisikomanagementDer verantwortungsbewusste Umgang mit Chancen und Risiken ist Teil einer guten Corporate Governance. Der Vorstand hat ein im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage des Unternehmens angemessenes und wirksames internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem eingerichtet. Vorstand und Aufsichtsrat beraten regelmäßig über bestehende Chancen und Risiken, deren Entwicklung sowie zu ergreifende Maßnahmen. Das Interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem unterliegen der kontinuierlichen Weiterentwicklung und werden stets an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten und Details sind im Chancen- und Risikobericht ab S. 82 dargestellt.
Augsburg, den 22. März 2024 Sebastian Kutz, CSO/Mitglied des Vorstands Andreas Pabst, CFO/Mitglied des Vorstands »Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WashTec AG, AugsburgVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der WashTec AG, Augsburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der WashTec AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt »Sonstige Informationen« unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissescrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden »EU-APrVO«) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Betrag von insgesamt T€ 43.289 (16,0 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstes unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich anhand des Nutzungswerts. Grundlage der Bewertung ist dabei regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Barwerte werden mittels Discounted-Cash-Flow Modellen ermittelt. Dabei bildet die verabschiedete Mittelfristplanung des Konzerns den Ausgangspunkt, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben wird. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests wurde kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes, der Wachstumsrate sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Ergänzende Anpassungen der Mittelfristplanung für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung wurden von uns mit den zuständigen Mitarbeitern der Gesellschaft diskutiert und nachvollzogen. Zudem haben wir auch die sachgerechte Berücksichtigung der Kosten von Konzernfunktionen beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Um den bestehenden Prognoseunsicherheiten Rechnung zu tragen haben wir die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen nachvollzogen und eigene Sensitivitätsanalysen für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) durchgeführt. Dabei haben wir festgestellt, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Geschäfts- oder Firmenwerts unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3 Die Angaben der Gesellschaft zum Bilanzposten »Geschäfts- oder Firmenwerte« sind in den Abschnitten 5 und 14 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts: scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem scrollen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei WashTec_AG_KA_KLB_ESEF_2023-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als »ESEF-Unterlagen« bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat (»ESEF-Format«) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden »Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts« enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt »Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen« weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 15. Mai 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Dezember 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2008 als Konzernabschlussprüfer der WashTec AG, Augsburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der »Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB« und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Jürgen Schumann.
München, den 22. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Jürgen Schumann, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Postenrieder, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren,das vergangene Geschäftsjahr war ein von mannigfaltigen negativen geopolitischen und konjunkturellen Einflüssen bestimmtes Jahr. Trotzdem ist es unserem Unternehmen gelungen, Resilienz zu zeigen und ein für die Umstände überzeugendes Geschäftsergebnis vorzulegen. Die mittlerweile lange Reihe krisengeschüttelter Jahre und die eher unklaren globalen Perspektiven haben den Aufsichtsrat veranlasst, mit dem Führungsteam der WashTec AG in eine intensive Diskussion über unsere zukünftigen strategischen Stoßrichtungen zu treten. Die Umsetzung der daraus resultierenden adjustierten Strategie wollen wir mit der dafür erforderlichen Dynamik und Überzeugung vorantreiben. Tätigkeit des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft wahrgenommen. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Er hat sich im Geschäftsjahr 2023 über die Lage der Unternehmensgruppe regelmäßig informiert. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands der WashTec AG überwacht. Grundlage hierfür waren schriftliche und mündliche zeitnahe Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat u. a. monatlich schriftlich über die Geschäftsentwicklung. Bei Bedarf forderte der Aufsichtsrat zusätzliche Berichte des Vorstands an und nahm Einsicht in weitere relevante Unterlagen der Gesellschaft. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und vom Aufsichtsrat anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Insbesondere die strategische Ausrichtung des Konzerns stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge erörterte der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich. Der Aufsichtsrat hat zu den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, nach gründlicher Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Über die intensive Arbeit in den Aufsichtsratssitzungen hinaus hielt der Aufsichtsratsvorsitzende stets Kontakt mit dem Vorstand und erörterte mit diesem zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats in zahlreichen Einzelgesprächen Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance der Gesellschaft. Auch die weiteren Aufsichtsratsmitglieder tauschten sich mit dem Vorstand außerhalb der Sitzungen aus. Alle Aufsichtsratsmitglieder berichteten den anderen Mitgliedern umfassend über ihre Einzelgespräche mit dem Vorstand. Im Geschäftsjahr 2023 fanden insbesondere wegen der anhaltenden globalen gesamtwirtschaftlichen Krisensituationen insgesamt dreizehn Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt (fünf Präsenzsitzungen und acht Hybrid-Sitzungen, d.h. in Präsenz mit der Möglichkeit der Teilnahme in virtueller Form). In jedem Quartal fanden mehrere Aufsichtsratssitzungen und die Sitzungen der Ausschüsse statt. Zusätzlich wurden außerhalb der Sitzungen diverse Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. In den Plenumssitzungen wurde dem Aufsichtsrat regelmäßig von den Ausschussvorsitzenden über die Ausschussarbeit Bericht erstattet. Auf die Tätigkeit der Ausschüsse wird im Laufe dieses Berichts noch gesondert eingegangen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands kamen außerdem zu einem zweitägigen Strategieworkshop zusammen. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt. Gegenstand der regelmäßigen Beratungen im Aufsichtsrat waren neben Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten die Marktentwicklung, die Wettbewerbssituation, die Produktentwicklung, die Umsatz-, Ergebnis- und Personalentwicklung, die Finanzlage, die Kapitalallokation, die wesentlichen Beteiligungen, das Risikomanagementsystem, die Revision sowie die strategische Ausrichtung und Entwicklung der WashTec Gruppe. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage des Konzerns. Der Aufsichtsrat hatte dadurch jederzeit einen detaillierten Einblick in alle wichtigen geschäftlichen Ereignisse und Entwicklungen der WashTec Gruppe. Zudem prüfte der Aufsichtsrat zustimmungsbedürftige Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands und entschied über die Erteilung der Zustimmung. Regelmäßig wurde die aktuelle Geschäfts- Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Vergleich zu den budgetierten Zahlen erörtert. Im ersten Quartal 2024 befasste sich der Aufsicht auch mit der Nachfolgeplanung im Vorstand. So hat der Aufsichtsrat am 28. Februar 2024 Herrn Michael Drolshagen mit Wirkung zum 1. Mai 2024 als neuen Technikvorstand (CTO) und Vorsitzenden des Vorstands (CEO) der Gesellschaft bestellt. Er folgt auf Herrn Dr. Ralf Koeppe, dessen Vorstandsmitgliedschaft einvernehmlich zum 29. Februar 2024 beendet wurde. Darüber hinaus waren insbesondere folgende Einzelthemen Gegenstand der Sitzungen: scrollen
Wesentliche Punkte der bilanzfeststellenden Sitzung am 25. März 2024 waren die Erörterung des Jahresabschlusses der WashTec AG sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit der Feststellung bzw. Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023. Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat besteht nach der Satzung der WashTec AG aus sechs von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Gesellschaft, Dr. Günter Blaschke, hat am 8. November 2023 dem Vorstand der Gesellschaft mitgeteilt, sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2023 niederzulegen. Die Entscheidung erfolgte aus privaten Gründen und im besten gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Am 19. Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat einstimmig Herrn Ulrich Bellgardt, selbst seit 2014 Gremiumsmitglied und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats der WashTec AG gewählt. Herr Peter Wiedemann, Mitglied des Aufsichtsrats seit 2022 wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Infolge des Ausscheidens von Herrn Dr. Blaschke aus dem Aufsichtsrat wird in der ordentlichen Hauptversammlung 2024 über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Beschluss gefasst werden. Bericht über die Tätigkeit der AusschüsseIm Berichtsjahr bestanden sechs Ausschüsse (Prüfungsausschuss, Personalausschuss, Nominierungsausschuss, Innovations- und Produktionsausschuss, Vertriebsstrategieausschuss sowie Unternehmensstrategie- und Nachhaltigkeitsausschuss), die insbesondere der Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen und von Beschlüssen des Gesamtaufsichtsrats dienten. Gleichzeitig können den Ausschüssen im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Vorschriften auch Entscheidungsbefugnisse übertragen werden. Die Zusammensetzung der Ausschüsse ist auf S. 101 abgebildet. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Tätigkeit der Ausschüsse im Berichtsjahr gegeben. Der Prüfungsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr sechsmal. Vier Sitzungen des Ausschusses wurden als Präsenzsitzung durchgeführt und jeweils eine Sitzung als Hybrid-Sitzung bzw. virtuelle Sitzung per Videokonferenz. Der Abschlussprüfer war bei zwei Sitzungen anwesend. Der Ausschuss befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Jahresabschluss der WashTec AG und dem Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht, der nichtfinanziellen Erklärung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, dem Risikomanagementsystem, der Tätigkeit der internen Revision und der Kapitalallokation. Gegenstand der Sitzungen war ebenfalls der für das Geschäftsjahr 2024 bevorstehende Wechsel des Abschlussprüfers, sowie das diesbezüglich gesetzlich vorgesehene Auswahl- und Vorschlagsverfahren. Basierend auf dem Vorschlag des Prüfungsausschusses wird der Gesamt-Aufsichtsrat der Hauptversammlung als Abschlussprüfer für 2024 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen. Der Prüfungsausschuss hat die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht des Konzerns vor deren Veröffentlichung stets ausführlich erörtert. Er legte zudem die Prüfungsschwerpunkte für das Berichtsjahr fest, erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer und befasste sich mit den Neuregelungen zur Rechnungslegung und Berichterstattung (EU-Taxonomie) sowie mit Compliance-Themen. Der Personalausschuss tagte im Berichtsjahr zehnmal. Vier Sitzungen des Ausschusses wurden als Präsenzsitzung durchgeführt und sechs Sitzungen als virtuelle Sitzung per Videokonferenz. Schwerpunkte der Sitzungen waren personelle Veränderungen im Vorstand, die Vorstandsvergütung und die langfristige Nachfolgeplanung. Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal per Videokonferenz. Einmal anlässlich der auslaufenden Aufsichtsratsmandate von Herrn Dr. Blaschke und Herrn Bellgardt zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2023. Der Nominierungsausschuss beschloss, dem Aufsichtsrat die erneute Nominierung von Herrn Dr. Blaschke und Herrn Bellgardt für die Wahl in der ordentlichen Hauptversammlung 2023 zu empfehlen. Ferner tagte der Ausschuss im Zusammenhang mit der Mandatsniederlegung von Herrn Dr. Blaschke. Der Innovations- und Produktionsausschuss tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr dreimal, wobei hiervon eine Sitzung zweitägig war. Alle Sitzungen des Ausschusses wurden als Präsenzsitzungen durchgeführt. Im Wesentlichen ging es um Organisation, Prozesse und strategische Produktentwicklung sowie die Digitalisierung und Produktnachhaltigkeit. Der Vertriebsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal im Rahmen von Präsenzsitzungen. Im Wesentlichen ging es um die Vertriebs- und Marketingstrategie, die Entwicklung in einigen Kernmärkten und den Ausblick der Vertriebs- und Marketingaktivitäten und deren Ziele insbesondere in der Region Nordamerika. Der Unternehmensstrategie- und Nachhaltigkeitsausschuss tagte im Berichtsjahr zweimal im Rahmen von einer Präsenzsitzung und einer Hybrid-Sitzung. Kernthemen waren neben der kontinuierlichen Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichtserstattung die Vorbereitung des jährlichen Strategieworkshops und die Fortentwicklung der WashTec-Nachhaltigkeitsstrategie. Eine gute Zusammenarbeit war zu jeder Zeit gewährleistet. Individualisierte Offenlegung der SitzungsteilnahmeDie Teilnahmequote der Mitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag im Geschäftsjahr 2023 bei 99 Prozent. Die Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2023 wird im Folgenden in individualisierter Form offengelegt: scrollen
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InteressenkonflikteGemäß Empfehlung E.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022, soll jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats gegenüber offenlegen. Im Berichtszeitraum wurden keine derartigen Interessenkonflikte offengelegt. Corporate GovernanceVorstand und Aufsichtsrat sehen Corporate Governance als kontinuierlichen Prozess und befassen sich regelmäßig mit der Erfüllung der Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie haben gemeinsam die Corporate Governance überprüft. Am 19. Dezember 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die neue Entsprechenserklärung abgegeben, die auf S. 97 f. abgedruckt ist. Der Prüfungsausschuss hat sich darüber hinaus ausführlich mit der Compliance Organisation sowie den den Prüfungsergebnissen der Internen Revision auseinandergesetzt. Compliance Updates sind regelmäßiger Bestandteil der Sitzungen des Prüfungsausschusses. Ebenso fand ein Austausch mit Führungskräften des Unternehmens statt. Im Berichtsjahr 2023 hat die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine Fachzeitschrift zur Aus- und Fortbildung abonniert. Ferner erfolgte die Teilnahme an unterschiedlichen internen und externen Fortbildungsveranstaltungen. Grundsätzlich werden im Rahmen der Amtseinführung (Onboarding) von neu gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats seitens der Gesellschaft Onboarding-Informationen zur Verfügung gestellt, sowie persönliche Gespräche mit Vorstandsmitgliedern geführt. Vergütungssystem für den VorstandDer Gesamtaufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 24. März 2021 das Vergütungssystem für den Vorstand aktualisiert und beschlossen. Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde von der Hauptversammlung 2021 gebilligt. Das Vergütungssystem für den Vorstand orientiert sich an den Aufgaben und Leistungen der Vorstände und an der Lage des Unternehmens. Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus monetären und nicht monetären, festen und variablen Bestandteilen zusammen und ist insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Sämtliche Vergütungsbestandteile sind so ausgestaltet, dass sie für sich und insgesamt angemessen sind und nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten. Die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird innerhalb des Vergütungsberichts näher dargelegt, der auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist. Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023Der Prüfungsausschuss hat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2023 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses der WashTec AG, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der WashTec AG und des Konzerns der PricewaterhouseCoopers GmbH, München erteilt. Der Abschlussprüfer hat den nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 sowie den auf Grundlage der in der EU anzuwendenden internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellten Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht der WashTec AG und des Konzerns geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dabei hat der Abschlussprüfer die bei der Auftragserteilung vom Prüfungsausschuss für den Berichtszeitraum festgelegten Prüfungsschwerpunkte vertieft behandelt. Wesentliche Schwächen des Internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. PricewaterhouseCoopers hat auch die Jahresabschlüsse der wesentlichen Konzerngesellschaften der WashTec AG geprüft. Vor und während der Abschlussprüfung hat der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit und die Qualifikation des Abschlussprüfers geprüft und überwacht und sich mit der Qualität der Abschlussprüfung befasst. Der Abschlussprüfer hat auch überprüft und bestätigt, dass der Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG ein angemessenes Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht, die nichtfinanzielle Erklärung der WashTec AG und des Konzerns sowie den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns eingehend geprüft. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor und wurden sowohl im Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 29. Februar 2024 als auch in der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 25. März 2024 jeweils umfassend behandelt. An beiden Sitzungen nahm der Abschlussprüfer teil. Hierbei wurden alle Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats eingehend beantwortet. Im Rahmen der Vorbereitung beziehungsweise der Durchführung der Prüfung tauschten sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss regelmäßig ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer aus. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses tauschte sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung aus und berichtete dem Prüfungsausschuss hierüber. Es gab keine Einwände bei der Prüfung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der WashTec AG und den Konzernabschluss in seiner bilanzfeststellenden Sitzung gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der WashTec AG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung angeschlossen. Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Der Dank des Aufsichtsrates gebührt auch unserem zum 31. Dezember ausgeschiedenen, langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Günter Blaschke für die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit. Er hat in den fast 10 Jahre seines Aufsichtsratsvorsitz eine Ära geprägt. Der Aufsichtsrat dankt auch Herrn Dr. Koeppe für seinen großen Einsatz, mit dem er die WashTec in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten gut positioniert hat, und wünscht ihm für seinen weiteren Weg beruflich wie persönlich alles Gute.
Augsburg, im März 2024 Für den Aufsichtsrat Ulrich Bellgardt, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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