Webac Immobilien AG

Hagen-Kabel

Mitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

PROTOKOLL
ZU EINER AUßERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER WEBAC IMMOBILIEN AG VOM 28.03.2014

Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt.

Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.

Tagesordnung

Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zu Offenlegung des Jahresabschlusses

Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses

Nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2013 wird zugestimmt.

 

Euskirchen, den 28.03.2014

John Gajland

Vorsitzender Aufsichtsrat

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen) einbezogen.