Webac Immobilien AG
Hagen-Kabel
Mitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
PROTOKOLL ZU EINER AUßERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER WEBAC IMMOBILIEN AG VOM 28.03.2014
Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt.
Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.
Tagesordnung
Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zu Offenlegung des Jahresabschlusses
Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses
Nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2013 wird zugestimmt.
Euskirchen, den 28.03.2014
John Gajland
Vorsitzender Aufsichtsrat
Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen)
einbezogen.
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