Webac Immobilien AG

Hagen-Kabel

Mitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

PROTOKOLL ZU EINER AUßERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER WEBAC IMMOBILIEN AG VOM 27.04.2015

Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt.

Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.

Tagesordnung

Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses

Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2014 wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen) einbezogen.

Euskirchen, den 27.04.2015


 

John Gajland
Vorsitzender Aufsichtsrat