Webac Immobilien AGHagen-KabelMitteilung gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGBPROTOKOLL ZU EINER AUßERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER WEBAC IMMOBILIEN AG VOM 27.04.2015Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt. Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend. TagesordnungBefreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses. Nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2014 wird zugestimmt. Die
Gesellschaft ist in dem Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen)
einbezogen. Euskirchen, den 27.04.2015
John Gajland |