Webac Immobilien AGHagen-KabelProtokoll der außerordentlichen Hauptversammlung der Webac Immobilien AG vom 14.05.2019Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt. Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend. Tagesordnung:1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses Beschlussfassung:Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen) miteinbezogen.
Euskirchen, den 14.05.2019 Vorsitzender Aufsichtsrat Heinrich von Portatius |