Webac Immobilien AG

Hagen-Kabel

Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung der Webac Immobilien AG vom 14.05.2019

Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt.

Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses

Beschlussfassung:

Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2018 wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen) miteinbezogen.

 

Euskirchen, den 14.05.2019

Vorsitzender Aufsichtsrat

Heinrich von Portatius