![]() Webac Holding AktiengesellschaftMünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei seiner Arbeit beratend unterstützt und überwacht. Insbesondere wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche Berichte über die Lage des Unternehmens und über wichtige Geschäftsvorfälle unterrichtet. Hierzu gehörten monatliche Berichte über Umsatz, Plan-/Ist-Abweichungen und die Liquiditätslage sowie vierteljährliche Berichte über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. SitzungenAn den vierzehn im Jahr 2018 einberufenen Sitzungen am 06., 13., 21. und 27. Februar, am 03. März, am 04. Mai, am 14. Juni, am 23., 25. und 29. Juli, am 30. August, am 27. September, am 22. Oktober sowie am 12. Dezember war auch der Vorstand anwesend. Der Aufsichtsrat hat in diesen Sitzungen die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend zu Themen der Geschäftsentwicklung. Die für alle Sitzungen notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat jeweils rechtzeitig zugestellt. Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandIm abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine personelle Veränderung im Vorstand. Im Aufsichtsrat wurden am 13. Februar 2018 Herr Roberts zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Gajland zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Des Weiteren wurden am 13. November 2018 Herr Gajland zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Esterl zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herr Anczikowski als neues Mitglied von der Hauptversammlung gewählt. Das Mandat der Herren Roberts und Walbrecht endete am 13. November 2018. Die Arbeitnehmervertreter sind in 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden:
Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat befasste sich ausführlich mit dem im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat am 07. August 2018 eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten (Unabhängigkeitserklärung). Prüfung des Konzern- und JahresabschlussesDer gewählte Abschlussprüfer, die Crowe Kleeberg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage der Webac Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Somit ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.
München, im Juli 2019 John Gajland Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Lageberichtdes Webac Konzerns und der Webac Holding AGGrundlagen des KonzernsDer Webac Konzern umfasst eine Gruppe von 8 (Vorjahr: 11) Gesellschaften, die unter Führung der Webac Holding AG stehen. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht der §§ 298 Abs. 2 und 315 Abs. 5 HGB Gebrauch und fasst den Lagebericht des Konzerns und der AG zusammen. Wie am 31. Juli 2018 veröffentlicht, wurde im Zuge einer strategischen Neuausrichtung des Konzerns mit der Veräußerung der Tochtergesellschaften
der Geschäftsbereich Maschinenbau aufgegeben. Der Konzern ist nunmehr in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig. Größen der KonzernsteuerungDie wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Unternehmenssteuerung des Konzerns sind Umsatz und EBT. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren besitzen im Konzern nur eine untergeordnete Bedeutung als Steuerungsgrößen. WirtschaftsberichtGeschäftsverlauf und RahmenbedingungenDie positive wirtschaftliche Entwicklung der Weltwirtschaft hielt bis Anfang 2018 an. Aber in der zweiten Jahreshälfte wurde das Wachstum deutlich langsamer. Insgesamt lag das Wachstum weltweit in 2018 mit 3,6% unter dem Vorjahresniveau mit 3,8% (IWF World Economic Outlook, April 2019). Mit Blick auf die Industrieländer hat die Wirtschaft vor allem in den USA an Fahrt aufgenommen. Hier stieg die Gesamtwirtschaft um 2,9% (Vorjahr: 2,3%). Allerdings ging die Wachstumsrate in der Eurozone gegenüber dem Vorjahr von 2,3% auf 1,8% zurück. Die deutsche Wirtschaft lag mit einem Plus von 1,4% unter dem Vorjahrsniveau mit 1,9%. Ursächlich hierfür war der Rückgang beim Export. Der Anstieg der Industrieproduktion ging auch deutlich zurück und erreichte ein Plus von 0,9% (Vorjahr: 3,0%; BDI Research Q1-2019). Allerdings sind Faktoren wie der Brexit Countdown und die protektionistischen Maßnahmen der USA sowie die geopolitischen Krisenherde im Nahen Osten nicht unerhebliche Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung. Der Immobiliensektor in Deutschland, in dem der Konzern mit der Vermarktung von Büro- und Gewerbeimmobilien tätig ist, war vergleichsweise stabil und aufgrund fehlender Anlagealternativen und günstiger Finanzierungsbedingungen durch eine hohe Nachfrage geprägt. Das Ergebnis aus dem Bereich Immobilien lag im Berichtszeitraum unter Vorjahresniveau. Daneben wurden in der Kreditverwaltung stabile Einnahmen bei nahezu unveränderter Risikovorsorge erzielt. Mit Wirkung zum 31. Juli 2018 veräußerte die LEGA Kreditverwaltungs GmbH die Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH einschließlich der Tochterunternehmen Webac s.r.o. und Webac Maskin AB. Der Gesamterlös betrug 2.471 TEUR. Im Konzernabschluss entstand ein Buchgewinn in Höhe von 661 TEUR (siehe auch Konzernanhang Textziffer C.2 "Aufgegebene Geschäftsbereiche und Veräußerung von Tochtergesellschaften"). Insgesamt jedoch verlief das Geschäftsjahr 2018 für den Konzern nicht zufriedenstellend, da der Umsatz und insbesondere das operative Konzernergebnis auch aufgrund gestiegener sonstiger betrieblicher Aufwendungen unter den Erwartungen lagen. Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr: -1.092 TEUR) ist von dem positiven Einmaleffekt aus der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau geprägt. Umsatz und Ergebnisse des KonzernsDie nachfolgenden Vergleiche zur Ertragslage beziehen sich jeweils auf fortgeführte Geschäftsbereiche. Die Prognoseaussagen zur Ertragslage im zusammengefassten Lagebericht 2017 für das Geschäftsjahr 2018 bezogen auch aufgegebene Geschäftsbereiche mit ein. scroll
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Umsatzerlöse und Erträge aus Darlehensverwaltung Aufgrund des Wegfalls des Geschäftsbereichs Maschinenbau wurden zur besseren Vergleichbarkeit die Vorjahreszahlen angepasst. Insgesamt lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr leicht unter dem Budget und leicht über dem Vorjahr. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) liegen deutlich unter dem budgetierten und auch unter dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür sind die niedrigeren sonstigen Erlöse (im Wesentlichen aus dem Bereich Immobilien) bei gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (im Wesentlichen aus den Bereichen Sonstige und Immobilien). Das Periodenergebnis des Konzerns - nach Ertragsteuern in Höhe von +10 TEUR (Vorjahr: -415 TEUR) - beträgt +47 TEUR (Vorjahr: -1.092 TEUR). Umsatz und Ergebnisse der KonzernbereicheBereich Immobilienscroll
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Die Vorjahreszahlen wurden wegen der Vergleichbarkeit angepasst Wegen des Wegfalls des Bereichs Maschinenbau wurde die Tochtergesellschaft Webac Gamma Immobilien Gesellschaft mbH in den Bereich Immobilien umgegliedert. Aufgrund der Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreszahlen angepasst. Die Umsatzerlöse des Bereichs lagen auf dem Niveau des Budgets und des Vorjahres und betrafen wie im Vorjahr nur Mieteinnahmen. Das Segment-EBIT und Segment-EBT liegen sowohl unter dem Ergebnis des Vorjahres als auch deutlich unter dem Budget. Die Gründe hierfür liegen insbesondere in einer Wertanpassung der Immobilien sowie der verzögerten Abwicklung eines Grundstücksverkaufs, der erst in 2019 realisiert wurde. Es besteht eine nahezu komplette Mietauslastung der nutzbaren Büro- und Gewerbeflächen, die die laufenden Kosten des Unternehmensbereichs Immobilien deckt. Neben den gewerblich genutzten Immobilien waren am Abschlussstichtag auch noch unbebaute Grundstücke sowie zur Veräußerung bestimmte unbebaute Grundstücke im Bestand enthalten. Bereich Kreditverwaltungscroll
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Die Vorjahreszahlen wurden wegen der Vergleichbarkeit angepasst Im Geschäftsbereich Kreditverwaltung lagen die Zahlungseingänge und Erträge aus Darlehensverwaltung wie budgetiert auf dem Niveau des Vorjahres. Ungeplante Wertberichtigungen führten zu einem unter Budget und auf Vorjahresniveau liegenden Segment-EBIT. Das Segment-EBT konnte gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert werden, lag aber unter dem Budget. Alle Kredite werden aktiv von unseren Mitarbeitern und Rechtsberatern verfolgt. Die Abwicklung gestaltet sich weiterhin sehr schwierig, da über 80% der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden müssen. Der verwaltete Forderungsbestand von nominal 3.431 TEUR (Vorjahr: 3.464 TEUR) ist zu 91,3% (Vorjahr: 90,2%) wertberichtigt. Bereich Sonstigescroll
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Neben der Webac Holding AG beinhaltet der Bereich Sonstige auch Effekte aus dem Abgang des Bereichs Maschinenbau und Zinserträge aus dem Darlehen an den Käufer des Bereichs Maschinenbau. Die Umsatzerlöse der AG lagen aufgrund der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau etwas unter Vorjahresniveau und Budget und betrafen im Wesentlichen Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften (sog. Management Fees). Das Segment-EBT in 2018 in Höhe von -452 TEUR lag aufgrund höherer Aufwendungen für Abschlüsse, Hauptversammlung sowie Rechts- und Beratungsleistungen deutlich unter dem Budget. Vermögens- und Finanzlage des KonzernsDie Bilanzsumme des Konzerns beträgt 6.903 TEUR (Vorjahr: 8.578 TEUR). Die langfristigen Vermögenswerte verminderten sich leicht um insgesamt 265 TEUR auf 5.732 TEUR. Neben Effekten aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs Maschinenbau waren insbesondere Nutzungsänderungen und Veräußerungsabsichten bei den Immobilien für die Veränderungen ursächlich. Die kurzfristigen Vermögenswerte verminderten sich insbesondere infolge des Verkaufs des Geschäftsbereichs Maschinenbau um 2.010 TEUR auf 571 TEUR. Das Eigenkapital liegt bei 5.213 TEUR (Vorjahr: 5.053 TEUR) und die Eigenkapitalquote beträgt zum 31.12.2018 75,5% (Vorjahr: 58,9%). Die Erhöhung der Eigenkapitalquote resultiert aus der deutlichen Reduzierung der Bilanzsumme aufgrund der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau. Das mittel- bis langfristig gebundene Vermögen ist zu 90,9% (Vorjahr: 84,3%) durch Eigenkapital gedeckt. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt, soweit nicht mit freien Eigenmitteln, durch fristenkongruente Darlehensaufnahme. Die Laufzeiten der Kreditlinien sind befristet bis 30.09.2019. Der Konzern befindet sich in Verhandlungen zur Neuordnung der Finanzierung. Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Der Bereich Immobilien wird durch die Mieteinnahmen finanziert und im Bereich Kreditverwaltung deckt die Höhe der Zahlungseingänge die Inkasso- und Verwaltungskosten der Kredite. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Webac Holding AGDie im Folgenden dargestellte Entwicklung der Webac Holding AG basiert auf deren Jahresabschluss, der nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt wurde. Die Webac Holding AG als Mutterunternehmen weist aufgrund der Kosten für die Entwicklung und Überwachung der Geschäftsbereiche ein negatives Ergebnis vor Ergebnisübernahmen aus. Die Ergebnis- und Kostenkontrolle ist nach wie vor eine der zentralen Aufgaben des Vorstands. Wesentliche Veränderungen in Bezug auf die interne Organisation, die Steuerungssysteme und die Entscheidungsfindung im Konzern haben sich nicht ergeben. Der Jahresüberschuss der LEGA Kreditverwaltungs GmbH in Höhe von 334 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss 343 TEUR), der die handelsrechtlichen Ergebnisse von zwei Tochterunternehmen aus dem Geschäftsbereich Immobilien sowie letztmalig einem Tochterunternehmen aus dem Bereich Maschinenbau beinhaltet, wurde aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Webac Holding AG vereinnahmt, die ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -24 TEUR (Vorjahr: -29 TEUR) ausweist. Die Bilanzsumme der AG beträgt 8.248 TEUR (Vorjahr: 8.226 TEUR). Das Anlagevermögen in Höhe von 8.167 TEUR blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Das Umlaufvermögen stieg um 21 TEUR auf 80 TEUR. Das Eigenkapital verminderte sich ergebnisbedingt um 22 TEUR auf 4.913 TEUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 59,6% zum 31.12.2018 (Vorjahr: 60,0%). Im Zuge der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau wurden sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Vorjahr: 865 TEUR) zurückgeführt. Gleichzeitig führte die Veräußerung zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 781 TEUR und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 126 TEUR auf 299 TEUR. Zu den eigenen Aktien verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss der AG unter Pkt. D. 9 Eigenkapital. Prognose-, Chancen- und RisikoberichtInternes Kontrollsystem und Risikomanagement in der GruppeGrundsätzlich sind die Managementebenen in der Webac Holding AG und ihren Beteiligungen durch klare Verantwortlichkeiten und eine flache Hierarchie geprägt. Der Konzern verfügt über ein zentralisiertes Rechnungswesen. Die laufende Finanzbuchhaltung, die Erstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse und laufende Kontrolle der Ist-/Soll-Abweichung erfolgt grundsätzlich für alle Gesellschaften zentral. Der Vorstand benutzt eine Reihe von Instrumenten, um während des Jahres die Risiken der Gesellschaft zu überwachen. Für die AG wird monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung erstellt und über die Liquidität der Gruppe wird monatlich berichtet. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität im Konzern zu gewährleisten, werden Kreditlinien vorgehalten und in Anspruch genommen. Die Kreditlinien und Cash Flows haben eine ausreichende Liquiditätsausstattung gesichert. Webac beabsichtigt, auch in der Zukunft Kreditlinien aufrechtzuerhalten und zu nutzen. Die Entwicklung des Geschäftsbereichs Immobilien wird über die Berichterstattung bestimmter Geschäftsvorgänge, wie der Anschluss- und Neuvermietung oder bei wesentlichen Investitionen und Desinvestitionen, sowie durch einen Bericht über die monatlichen Mieteingänge überwacht. Der Geschäftsbereich Kreditverwaltung berichtet monatlich über den Forderungseingang und die Inkassoaufwendungen. Der Wertberichtigungsbedarf wird am Jahresende ermittelt. Maßnahmen bei Nichterreichen von Budgetzahlen werden gefordert, entwickelt und besprochen. Damit steht dem Management der Webac Holding AG ein relativ dynamisches Mittel zur Verhinderung von hohen überraschenden Verlusten zur Verfügung, obwohl der Handlungsspielraum bei ungünstiger Entwicklung beschränkt ist. Der Aufsichtsrat übt seine Beratungs- und Kontrollfunktion gemäß den nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist effizient und vertrauensvoll. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah in mündlichen und schriftlichen Berichten über die laufende Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die Lage der Tochtergesellschaften und des Konzerns, die Risikolage, das interne Kontrollsystem und die Compliance. Chancen und Risiken in der GruppeDie wesentlichen Chancen bestehen in einer gewinnbringenden Verwertung der Immobilien. Für den Bereich werden verschiedene Optimierungsmaßnahmen gesucht, um die heutige Substanz bestmöglich zu erhalten bzw. zu verwerten. Die zukünftige Entwicklung des Konzerns und damit auch der Webac Holding AG kann im Wesentlichen durch zwei Risikofaktoren negativ beeinflusst werden, dargestellt in der Reihenfolge ihrer relativen Bedeutung:
Die Risiken sind zudem durch die Marktkenntnisse, das Know-how und die Managementfähigkeiten der Geschäftsführer und der Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen begrenzt. Allerdings sind Wachstums- und Gewinnmöglichkeiten derzeit durch den vorhandenen Gebäudebestand beschränkt sowie latente Risiken aus branchenbezogenen konjunkturellen Entwicklungen zu beachten. Diese externen Risiken können der Vorstand und die operativen Geschäftsführer nicht wesentlich beeinflussen. Gesamtbewertung der Risikolage und ChancenIn der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken ist festzustellen, dass sich die Risikosituation des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert hat. Wenn die tatsächliche Entwicklung negativ von den Planannahmen abweicht und die kurzfristigen Kreditlinien gekündigt werden, könnten Liquiditätsprobleme auftreten, die zu einer wesentlichen Beeinträchtigung bis hin zu einer Gefährdung des Geschäftsbetriebs führen könnten. Chancen und Risiken der AGDie zu erwartenden Ergebnisse der Unternehmensbereiche decken die laufenden Verwaltungskosten der AG. Darüber hinausgehende Gewinne können aufgrund der vorhandenen ertragsteuerlichen Verlustvorträge innerhalb der Bestimmungen zur Mindestbesteuerung steuerfrei vereinnahmt werden. Eine Verschlechterung der Ertragslage bei Tochterunternehmen bzw. die Verwertung von Vermögenswerten unter Buchwert kann auch zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes an den Tochterunternehmen führen und das Eigenkapital der Webac Holding AG belasten. Nach jetzigem Kenntnisstand liegen keine Anhaltspunkte vor, dass solche Ereignisse eintreten könnten. Ausblick auf das Jahr 2019Im Bereich Immobilien wird in 2019 mit einem Umsatz auf dem Niveau des Jahres 2018 und einem leicht über dem Vorjahr liegenden EBT gerechnet. Für den Bereich Kreditverwaltung wird, unabhängig von nicht vorhersehbaren Wertberichtigungen auf Forderungen, mit einem ausgeglichenen Ergebnis (EBT) gerechnet. Bei der Webac Holding AG werden die Verwaltungskosten deutlich unter dem Niveau des Jahres 2018 liegen. Wir rechnen für das Jahr 2019 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis, da die geplanten Erträge aus den Gewinnabführungen die durch Konzernumlagen nicht gedeckten Aufwendungen ausgleichen werden. Für den Konzern erwarten wir für 2019 bei einem Umsatz von 400 TEUR ein ausgeglichenes Ergebnis (EBT). Sonstige AngabenForschung und EntwicklungMit der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau sind auch die Entwicklungstätigkeiten im Konzern entfallen. Grundsätze der VorstandsvergütungNeben einem Fixgehalt zuzüglich geldwerten Vorteil für einen Dienstwagen erhält der Vorstand tätigkeitsbezogene Honorare. Die Vorstandsvergütung beinhaltet seit dem 01. April 2017 neben einer Fixvergütung eine variable Bonusregelung. Ein Bonus in Höhe von 2.000 EUR wird ausbezahlt, wenn die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. Durchführung der Hauptversammlung vor Ende Mai stattfinden kann. Des Weiteren wird ein Bonus in Höhe von 1% vom Konzernergebnis der Webac Holding gewährt. Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGBZusammensetzung des AktienkapitalsAm 31.12.2018 betrug das gezeichnete Kapital der AG 5.000.000 Euro, eingeteilt in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt. Aktien mit Sonderrechten oder besondere Stimmrechtskontrollen liegen nicht vor. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Vereinbarungen zwischen einzelnen Aktionären, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken. Kapitalanteile von über 10% der StimmrechteDer Gesellschaft sind folgende Beteiligungen an ihrem Grundkapital - die 10% der Stimmrechte überschreiten - gemäß § 21 WpHG gemeldet worden: scroll
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von AktienDie Hauptversammlung vom 3. Juni 2014 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10 % zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien galt bis zum 2. Juni 2019. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Auch nach dem Bilanzstichtag wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Somit besitzt die Gruppe zum 22. Juli 2019 insgesamt 53.094 eigene Aktien zu Anschaffungskosten von 240.811,21 Euro. Dies entspricht 6,24% des Grundkapitals. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von AktienEs liegt keine Ermächtigung vor. Bestimmungen im Fall eines EigentümerwechselsIm Fall einer "Change-of-Control" Transaktion weist der Vorstand darauf hin, dass ihm keine Regeln oder Hindernisse bekannt sind, die eine Übernahme und Ausübung der Kontrolle über die AG erschweren könnten. Für Fälle eines Übernahmeangebotes gibt es bei der AG keine Entschädigungsvereinbarungen mit dem Vorstand oder den Arbeitnehmern. Zusammensetzung des VorstandsDer Vorstand besteht gemäß § 8 der Satzung der AG aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands - nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen - festlegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bzw. stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Die Mitglieder des Vorstands werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine mehrmalige Bestellung - jeweils für höchstens fünf Jahre - ist zulässig. SatzungsänderungenNach § 29 ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzungsfassung zu beschließen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit - wenn das Gesetz nicht zwingend eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt - der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das AktG außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt - wenn dies gesetzlich zulässig ist - die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 289f und § 315d HGB)Die Erklärung zur "Corporate Governance" nach § 161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat ist im Internet unter "www.webac-ag.com" hinterlegt. Die Unternehmensführungspraktiken und die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Abschnitt Internes Kontrollsystem und Risikomanagement in der Gruppe dargestellt. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2018 an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Seit dem 1. Mai 2015 gilt in Deutschland das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Seine wesentlichen Bestimmungen wurden auch in den Corporate Governance Kodex aufgenommen. Die Webac Holding AG war verpflichtet bis zum 30. September 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil auf der Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrates festzulegen und bis wann diese Zielgrößen erreicht werden sollen. Da die AG bis heute keine weiteren Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat und auch nicht geplant ist, weitere Führungsebenen zu etablieren, wurden hierzu keine Zielgrößen festgelegt. Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Vorstand der Webac Holding AG eine Quote von 0% festgesetzt. Es ist derzeit weder eine Erweiterung des Vorstandes noch eine Neubesetzung der Vorstandsposition geplant. Aus diesem Grund wurde für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 auch keine Mindestzielgröße für den Frauenanteil im Vorstand größer 0% festgesetzt. Der Aufsichtsrat wird sich auch zukünftig bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern an der Qualifikation und den individuellen Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten orientieren. Bei der Besetzung des Vorstandes sind nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht das Geschlecht oder das Alter entscheidend, allein entscheidend ist, die am besten geeignete Person für die Position des zu besetzenden Vorstandsamtes zu finden. Da die Webac Holding AG nicht der Mitbestimmung unterliegt, muss sich der Aufsichtsrat bei der Webac Holding AG nicht zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammensetzen. Der Aufsichtsrat der Webac Holding AG hat eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf mindestens 16,66% festgesetzt. Die Zielgrößen wurden im Bezugszeitraum bis zum 31. Juli 2018 erreicht. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Webac Holding AG, Herr Gajland, Herr Esterl und Herr Anczikowski wurden auf der Hauptversammlung im November 2018 als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Frau Kündgen und Herr Müller wurden von den Arbeitnehmern im September 2014 für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Am 27. März 2018 hat Herr Müller sein Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt. Mit Veräußerung des Bereichs Maschinenbau schied Frau Kündgen zum 31. Juli 2018 aus dem Aufsichtsrat aus. Seitdem entfällt aufgrund der Arbeitnehmerzahl die Besetzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern. Sollte ein Mitglied des derzeitigen Aufsichtsrats vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, wird die Webac Holding AG den oder die am besten geeigneten Kandidaten/Kandidatinnen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen. Ein Wort des DankesIch danke allen Aktionären, den Kunden und Mitarbeitern unseres Hauses sowie dem Aufsichtsrat für die in der Vergangenheit gewährte Unterstützung und für die gute Zusammenarbeit.
München, den 22. Juli 2019 Michael J. Jürgensen Vorstand Gesamtergebnisrechnung des Konzerns für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
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Die Vorjahreszahlen wurden um IFRS 5 Effekte angepasst Konzernbilanz zum 31.12.2018Aktiva scroll
Eigenkapitalentwicklung des Konzernsscroll
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Der Posten "Nicht beherrschende Anteile" im Konzern betrifft die Minderheitsaktionäre der Webac Immobilien AG. Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Besitz mit einem anteiligen Wert am gezeichneten Kapital in Höhe von 311.901,90 Euro. Dies entspricht 6,24% des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten betrugen 240.811,21 Euro. Kapitalflussrechnung des Konzerns für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Anhang des KonzernsA. Allgemeine Angaben und Darstellung des AbschlussesDie Webac Holding Aktiengesellschaft ist eine in der Rosenheimer Straße 12, 81669 München, Deutschland, ansässige Aktiengesellschaft, deren Aktien am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt werden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140727 eingetragen. Der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit ist in Euskirchen. Der Konzern war bisher in den Bereichen der Herstellung und des Handels von Maschinen und Werkzeugen, des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig. Mit Wirkung vom 31. Juli 2018 wurde im Zuge einer strategischen Neuausrichtung des Konzerns mit der Veräußerung der Tochtergesellschaften
der Geschäftsbereich der Herstellung und des Handels von Maschinen und Werkzeugen aufgegeben. Der Konzern ist nunmehr in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig. Die Gesellschaft hat den Konzernabschluss für das Jahr 2018 in Übereinstimmung mit den internationalen Rechnungslegungsvorschriften - den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, den Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) - und nach den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Dabei wurden die IFRS-Standards angewandt, welche für die am 1. Januar 2018 beginnenden Geschäftsjahre verbindlich sind. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Standards ermittelt. Des Weiteren wurden zur klareren Darstellung die Gesamtergebnisrechnung und die Bilanz des Konzerns um die Posten "Erträge aus Darlehensverwaltung" bzw. "Forderungen aus Darlehensverwaltung" erweitert. Für die Gesamtergebnisrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden, soweit zulässig, einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang aufgegliedert und erläutert. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) gerundet angegeben. Die Gliederung der Bilanz des Konzerns erfolgt nach der Fristigkeit. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres fällig sind. Nicht beherrschende Anteile konzernfremder Gesellschafter werden als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt und enden am 31. Dezember. Der Konzernabschluss wurde am 22. Juli 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat wird am 25. Juli 2019 die Veröffentlichung des Abschlusses genehmigen. Auswirkungen neuer bzw. geänderter Standards und InterpretationenNachfolgende neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen zu bestehenden Standards sind im Geschäftsjahr 2018 erstmalig angewendet worden:
Diese neuen Standards haben zu keinen Anpassungen des Eigenkapitals im Übergangszeitpunkt geführt. IFRS 9 "Finanzinstrumente"IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Dies beinhaltet unter anderem auch ein neues Wertminderungsmodell, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Im Hinblick auf das neue Wertminderungsmodell des IFRS 9 sind keine Veränderungen bei den Wertberichtigungen bzw. bei der Höhe der bislang vorgenommenen Wertberichtigungen von Schuldinstrumenten aufgetreten. Folglich wurde durch die erstmalige Anwendung von IFRS 9 keine Anpassung der Vergleichsperiode notwendig. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten nach IAS 39 im Vergleich zu IFRS 9. Hinsichtlich der Bewertung ergaben sich dabei keine Änderungen. scroll
Die Kategorien "bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen" ("Held to Maturity" (HtM)) und "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte" ("Assets at fair value through profit or loss" (AFV)) sowie eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis (FVOCI) fanden beim Konzern bisher keine Anwendung. Mit Ausnahme der unwesentlichen Finanzanlagen und Wertpapiere gibt es keine Finanzinstrumente die im abgelaufenen Geschäftsjahr dem Geschäftsmodell "Verkaufen" zuzuordnen und nach IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (at "fair value through profit or loss" (FVPL)) zu bewerten sind. Die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt nach IFRS 9 weitgehend unverändert zu den Vorgaben des IAS 39. Der Konzern hat bisher keine "finanziellen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bewertet. Dementsprechend gab es keine Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten. Die Einführung von IFRS 9 hat zu Veränderungen an IFRS 7 geführt und zusätzliche Angaben im Konzernanhang erforderlich gemacht. IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"IFRS 15 beinhaltet branchenübergreifende Grundprinzipien zur Umsatzrealisierung. Umsatzerlöse sind dann zu realisieren, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die vereinbarten Güter und Dienstleistungen erlangt und Nutzen aus diesen ziehen kann. Das neue Modell sieht zur Ermittlung der Umsatzrealisierung ein fünfstufiges Schema vor, wonach zunächst der Kundenvertrag und die darin enthaltenen separaten Leistungsverpflichtungen zu identifizieren sind. Anschließend ist der Transaktionspreis des Kundenvertrags zu ermitteln und auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufzuteilen. Abschließend ist für jede Leistungsverpflichtung Umsatz in Höhe des zugeordneten anteiligen Transaktionspreises zu realisieren, sobald die vereinbarte Leistung erbracht wurde bzw. der Kunde die Verfügungsmacht darüber erlangt hat. Hierbei ist anhand vorgegebener Kriterien zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungserfüllungen zu unterscheiden. Daneben regelt der Standard weitere Detailsachverhalte und führt zu einer Ausweitung der Anhangsangaben. Der Konzern hat IFRS 15 erstmalig ab dem 1. Januar 2018 angewendet. Auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wurde gemäß den Übergangsvorschriften des modifiziert retrospektiven Ansatzes im IFRS 15 verzichtet. Bei der Analyse der Verträge mit Kunden wurden keine Umstellungseffekte festgestellt. Insgesamt haben sich durch die Anwendung von IFRS 15 mit Ausnahme der nachfolgend darstellten Änderungen der Posten der Konzernbilanz keine Änderungen bei der Darstellung und Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden ergeben. Aus der Erstanwendung von IFRS 15 ergab sich keine Auswirkung auf das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018. Aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 haben sich folgende Änderungen der Posten der Konzernbilanz ergeben: scroll
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Änderungen an IAS 40: NutzungsänderungenIAS 40.57 wurde geändert, um festzuhalten, dass ein Unternehmen eine Immobilie dann und nur dann in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen kann, wenn es Belege für eine Nutzungsänderung gibt. Der Webac Konzern hatte im Geschäftsjahr 2018 einen derartigen Anwendungsfall. Bei der Aufgabe des Geschäftsbereichs Maschinenbau wurden im Vorjahr unter Sachanlagen ausgewiesene Grundstücke und Bauten in als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umgewidmet (siehe Textziffer 10). Alle anderen zuvor aufgeführten neuen oder geänderten Standards hatten keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Neue Standards und Interpretationen, die nicht frühzeitig angewendet werdenDie Anwendung folgender Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards ist noch nicht verpflichtend. Der Konzern hat die entsprechenden Verlautbarungen auch nicht freiwillig frühzeitig angewendet. Die verpflichtende Anwendung bezieht sich jeweils auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem genannten Datum beginnen (* noch nicht endorsed):
IFRS 16 "Leasingverhältnisse"Im Januar 2016 hat das IASB den neuen Leasingstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" veröffentlicht. Dieser wurde von der Europäischen Union am 9. November 2017 für die Anwendung in Europa übernommen. IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss von Unternehmen und führt für Leasingnehmer nur noch ein einziges Bilanzierungsmodell (Right-Of-Use-Modell) ein, wonach grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz anzusetzen sind. Ausnahmen bestehen lediglich für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. Der Konzern wird das Wahlrecht dahingehend ausüben, dass solche Leasingverhältnisse nicht bilanziert werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen bleibt lediglich für die Bilanzierung beim Leasinggeber erhalten. Als Leasingverhältnis im Sinne von IFRS 16 sind ab dem 1. Januar 2019 alle Verträge anzusehen, die dem Konzern das Recht einräumen, die Nutzung eines Vermögenswertes über einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt kontrollieren zu können. Die Darstellung von Leasingverhältnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung, für die das Wahlrecht nicht in Anspruch genommen werden kann, erfolgt als Finanzierungsvorgang, d.h. das Nutzungsrecht ist im Regelfall linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben. Die unter "25. Sonstige finanzielle Verpflichtungen" ausgewiesenen Beträge betreffen ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse. Mit der Anwendung von IFRS 16 ergeben sich nach vorläufiger Beurteilung die folgenden Auswirkungen für den Konzern:
Soweit der Konzern als Leasinggeber bei der Vermietung von Immobilien auftritt, wird IFRS 16 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung haben. Der Konzern wird den Standard ab dem verpflichtenden Übernahmezeitpunkt am 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode anwenden. Es wird erwartet, dass die Anwendung von IFRS 16, d.h. durch den Ansatz von Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechten, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die für sie relevanten Finanzkennzahlen haben wird. Durch die übrigen neuen Regelungen werden aus heutiger Sicht keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. B. Wesentliche Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und BewertungDie erworbenen und selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten -vermindert um planmäßige und nutzungsbedingte Abschreibungen - bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde entsprechend der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt festgelegt: scroll
Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder für Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht für die Lieferung oder die Bearbeitung von Gütern bzw. zu Verwaltungszwecken genutzt werden, sind als "als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" ausgewiesen. Die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der Bewertung liegen Wertgutachten zugrunde. Gegenstände aus Leasingverträgen werden nicht aktiviert, da die nach IFRS geforderten Bedingungen nicht erfüllt waren. Die laufenden Raten werden als Aufwand erfasst. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend überprüft, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. In diesem Fall wird der für den betreffenden Vermögenswert erzielbare Betrag ermittelt, um die Höhe einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. In den Fällen, in denen kein erzielbarer Betrag für den einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, der dem betreffenden Vermögenswert zugeordnet werden kann. Ergibt sich nach vorgenommener Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, erfolgt eine Wertaufholung. Die ergebniswirksam zu erfassende Wertaufholung ist auf den fortgeführten Buchwert begrenzt, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Bei den Finanzanlagen im Konzern werden die Anteile an einem nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen ausgewiesen, das von untergeordneter Bedeutung ist. Die Bilanzierung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der Konzern ermittelt zu jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertänderung vorliegt und erfasst diese erfolgswirksam im Periodenergebnis. Langfristige Vermögenswerte werden dann als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und eine Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Sie werden in der Bilanz getrennt von den anderen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zum niedrigeren Wert, der auf der Grundlage der ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert basiert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte nach einer Durchschnittsmethode. Die Herstellungskosten umfassen neben den direkt zuzuordnenden Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Verwaltungskosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht zurechenbar und wurden daher nicht aktiviert. Soweit erforderlich, wurden Abschläge für Bestandsrisiken aus Lagerdauer und geminderter Verwendbarkeit verrechnet. Fertigungsaufträge gemäß IAS 11 wurden im Geschäftsjahr 2017 nach der "Percentage-of-Completion" Methode bilanziert. Die Umsatz- und Ergebnisrealisierung aus diesen Aufträgen erfolgte nach dem auftragsbezogenen Leistungserstellungsgrad. Der anzusetzende Leistungserstellungsgrad wurde dabei pro Auftrag durch das Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den erwarteten Gesamtkosten ("Cost-to-Cost-Methode") ermittelt. Für Auftragsverluste wurden, falls erforderlich, entsprechende Abwertungen vorgenommen beziehungsweise Rückstellungen gebildet. Die abgeleiteten Beträge wurden unter Berücksichtigung von Verrechnungen unter den Bilanzpositionen "Forderungen aus Auftragsfertigung" bzw. "Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen" und "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" (Abgegrenzte Kosten Auftragsfertigung) ausgewiesen. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden Fertigungsaufträge nach IFRS 15 bilanziert. Eventuelle Unterschiedsbeträge zwischen erhaltenen Anzahlungen sowie Teilabrechnungen und realisierten Umsatzerlösen werden als Vertragsvermögenswerte bzw. Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zum Nennwert bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für alle erkennbaren Einzelrisiken bewertet. Die Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Das maximale Ausfallrisiko ist der Buchwert. Die Wertpapiere werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die liquiden Mittel umfassen Barkassenbestände, Sichteinlagen sowie andere kurzfristige liquide Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit ab Erwerbszeitpunkt von maximal drei Monaten und sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungen werden zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die Ertragsteuerforderungen und Ertragsteuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Finanzbehörde, beziehungsweise eine Zahlung an die Finanzbehörde, erwartet wird. Der Berechnung der Beträge werden die jeweiligen zum Bilanzstichtag geltenden Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt. Latente Steuern werden gemäß IFRS auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden ("Liability-Method") sowie auf Konsolidierungsvorgänge und steuerliche Verlustvorträge gebildet, soweit die Realisierung der hieraus resultierenden Steuerminderungsansprüche aus der erwarteten Nutzung wahrscheinlich ist. Der Berechnung der latenten Steuern liegen die zum Realisierungszeitpunkt des Vermögenswertes oder zum Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld erwarteten Steuersätze entsprechend der zum Bilanzstichtag geltenden gesetzlichen Regelungen zugrunde. Im Berichtsjahr werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge soweit aktiviert, wie aufgrund von steuerpflichtigen Ergebnissen im Folgejahr eine Nutzung zu erwarten ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und werden nur für rechtliche und faktische Vorgänge gegenüber Dritten gebildet. Sie stellen ungewisse Verpflichtungen dar und werden bilanziert, soweit eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, die zuverlässig ermittelbar ist und aus der ein Vermögensabfluss zu erwarten ist. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Die bestehenden Finanzinstrumente werden in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der Vermögenswerte und der Frage, ob die vertraglichen Zahlungsströme der Finanzinstrumente ausschließlich Tilgung und Zinszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag darstellen, entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert und entsprechend bewertet. Die erstmalige Erfassung eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung von Transaktionskosten. Die Folgebewertung erfolgt in Abhängigkeit von der ursprünglichen Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bzw. zum beizulegenden Zeitwert. IFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein Modell der "erwarteten Kreditverluste". Im Konzern fallen grundsätzlich die folgenden Kategorien unter das Wertminderungsmodell nach IFRS 9:
Der Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, sobald die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme erloschen sind oder diese Rechte vom Unternehmen dergestalt auf einen Dritten übertragen wurden, dass die Kriterien für eine Ausbuchung vorliegen. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Derivate Finanzinstrumente werden in der Webac Gruppe nicht angewendet bzw. in Anspruch genommen. Gemäß IFRS werden Eventualforderungen und Eventualverbindlichkeiten nicht in der Bilanz erfasst. Dabei handelt es sich um mögliche Ansprüche und Verpflichtungen, deren tatsächliche Existenz durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse, die nicht vollständig beeinflusst werden können, bestätigt werden muss. Die Ansprüche und Verpflichtungen sind mit ihrem Nennwert beziehungsweise höherem Erfüllungsbetrag angegeben. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert (Fair Value) bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: scroll
Die Währungsumrechung erfolgt bei Anschaffungskosten von Vermögensgegenständen aus Bezügen in fremder Währung und für die Erlöse aus Verkäufen in fremder Währung zum Tageskurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls. Forderungen oder Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Ertrags- und Aufwandsrealisation erfolgt, wenn die Leistungen erbracht worden sind, d.h. der Gefahrenübergang vorliegt. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsmacht über ein Produkt oder eine Dienstleistung an einen Kunden übertragen wurde. Die Erlöse werden auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bemessen. Die Erlöse aus dem Segment Immobilien beinhalten Einnahmen aus der Vermietung von den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, die unter Abzug von Erlösschmälerungen entsprechend der zugrunde liegenden Vertragslaufzeiten realisiert werden, sofern die Vergütung vertraglich festgesetzt oder verlässlich bestimmbar und die Erfüllung der damit verbundenen Forderungen wahrscheinlich ist. Beim Konzern werden für alle bis zum Jahresende erbrachten Leistungen für Betriebskosten und auch die korrespondierenden Erlöse im Jahr der Leistungserbringung erfasst. Der Ausweis erfolgt unsaldiert. Bei Immobilienverkäufen erfolgt die Erlösrealisierung mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung, die durch den Vertrag vorgegeben ist. Für verbleibende Restverpflichtungen wird eine Rückstellung für das wahrscheinliche Risiko erfasst. Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt und in der Periode erfolgswirksam erfasst, der sie wirtschaftlich zugeordnet sind. Ebenso werden Finanzerträge und -aufwendungen periodengerecht abgegrenzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die mit bestimmten Aufwendungen zusammenhängen, werden in der gleichen Periode als Ertrag erfasst. Sofern die Zuwendungen eine Investition betreffen, werden sie vom Buchwert des geförderten Vermögenswerts abgesetzt und reduzieren damit die Abschreibungen der künftigen Perioden. Im Konzernabschluss müssen Annahmen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden haben. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die im Folgenden genannten wesentlichen Positionen und Risiken sind in ihrem Ansatz und Wert von den zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen abhängig:
Im Konzernabschluss sind aus heutiger Sicht für vorhandene Risiken ausreichende Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet worden. Dennoch kann nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass aus zukünftigen Rechtsstreiten und/oder gerichtlichen Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die die gebildeten Vorsorgen übersteigen. C. Konsolidierungskreis1. Zusammensetzung des KonzernsIn den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sind neben der Webac Holding AG die in- und ausländischen Gesellschaften einbezogen, über die die Webac Holding AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Grundlagen der Beherrschung bilden neben Beherrschungsverträgen die Mehrheit der Stimmrechte. In den Konzernabschluss sind neben dem Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen: scroll
Das ausländische Tochterunternehmen ITB LMD Hagen Schwerter Str. B.V. wird unter Abwägung von Kosten und Nutzen einer zeitnahen Aufstellung des Konzernabschlusses zu fortgeführten Anschaffungskosten einbezogen. Es hat keine Geschäftstätigkeit und ist insgesamt für den Konzernabschluss von untergeordneter Bedeutung. scroll
1)
Ergebnisabführungsvertrag, das angegebene IAS/IFRS-Ergebnis ist nach Steuern aber
vor Ergebnisabführung. 2. Aufgegebene Geschäftsbereiche und Veräußerung von TochtergesellschaftenMit Wirkung zum 31. Juli 2018 wurden im Zuge einer strategischen Neuausrichtung mit der Veräußerung sämtlicher Anteile an den Tochterunternehmen
der Geschäftsbereich Maschinenbau aufgegeben und die Tochterunternehmen entsprechend den Grundsätzen des IFRS 10 zum 31. Juli 2018 entkonsolidiert. Die Auswirkungen der Entkonsolidierung des Bereichs sehen wie folgt aus: scroll
Mit Wirkung zum 31. Juli 2018 veräußerte die LEGA Kreditverwaltungs GmbH die Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH einschließlich der Tochterunternehmen Webac s.r.o und Webac Maskin AB. Der Gesamterlös im Konzern betrug 2.461 TEUR. Hinsichtlich eines Teils der Gegenleistung gewährte die LEGA Kreditverwaltungs GmbH ein Darlehen mit einer Laufzeit bis Ende 2020 (siehe auch Textziffer 13). Im Konzernabschluss entstand ein Buchgewinn in Höhe von 661 TEUR. Das Konzernergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs nach Steuern für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2018 (Vorjahr: 1. Januar bis 31. Dezember 2017) setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Cash-Flows des aufgegebenen Geschäftsbereichs für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Juli 2018 setzen sich wie folgt zusammen: scroll
D. Konsolidierungsgrundsätze1. UnternehmenszusammenschlüsseDie Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Gegenleistung für das erworbene Unternehmen mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Nettoreinvermögen. Das neu bewertete Eigenkapital basiert auf den Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden einschließlich identifizierbarer immaterieller Vermögenswerte und zu passivierender Eventualverbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Kann im Rahmen der Kaufpreisverteilung nicht auf Börsen- oder Marktpreise zurückgegriffen werden, wird die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte anhand geeigneter Bewertungsverfahren vorgenommen. Verbleibt nach der Kaufpreisverteilung ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen der Gegenleistung für das erworbene Unternehmen und dem anteiligen Nettoreinvermögen, so wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert gesondert bilanziert; ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Überprüfung der Wertansätze der erworbenen Vermögenswerte und Schulden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Bewertung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter wird mit dem Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierten Vermögenswerte und Schulden vorgenommen. 2. Aufgegebene GeschäftsbereicheEin aufgegebener Geschäftsbereich ist ein Bestandteil des Konzerngeschäfts, dessen Geschäftsbereich und Cashflows vom restlichen Konzern klar abgegrenzt werden können, der veräußert wurde oder zur Veräußerung eingestuft wird und der:
Eine Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich geschieht bei Veräußerung oder sobald der Geschäftsbereich die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, wenn dies früher der Fall ist. Wenn ein Geschäftsbereich als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft wird, wird die Gesamtergebnisrechnung des Vergleichsjahres so angepasst, als ob der Geschäftsbereich von Beginn des Vergleichsjahres an aufgegeben worden wäre. Folgende Vorgehensweise bezüglich konzerninterner Transaktionen zwischen fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen wurde angewendet. Gemäß IFRS 5.30 hat ein Unternehmen Informationen darzustellen und anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die finanziellen Auswirkungen von aufgegebenen Geschäftsbereichen und der Veräußerung langfristiger Vermögenswerte zu beurteilen. Eine Regelung, wie konzerninterne Geschäftsvorfälle zwischen fortgeführten und aufgegebenen Geschäftsbereichen zu eliminieren sind, ist in IFRS 5 nicht enthalten. Es sind zwei Vorgehensweisen möglich. Die Eliminierung ohne Anpassungen oder die Eliminierung der konzerninternen Transaktionen unter Berücksichtigung von Anpassungen, um die Auswirkung dieser Transaktionen auf den fortgeführten Bereich nach dem Abgang des aufgegebenen Geschäftsbereiches gemäß IFRS 5.30 darzustellen. Die Eliminierung konzerninterner Transaktionen wurde im Konzern auf Basis einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise durchgeführt. Konzerninterne Transaktionen zwischen fortgeführtem und aufgegebenem Geschäftsbereich wurden vollständig eliminiert, soweit in künftigen Perioden kein entsprechender Leistungsaustausch erwartet wird. Soweit der Leistungsaustausch zwischen dem Konzern und den abgegangenen Gesellschaften fortgesetzt wird, erfolgte keine Eliminierung der konzerninternen Transaktionen. Damit wird in der Gesamtergebnisrechnung bzw. im Anhang derjenige Zustand abgebildet, der sich bereits nach erfolgtem Abgang des aufgegebenen Geschäftsbereichs ergeben hätte. 3. Bei der Konsolidierung eliminierte GeschäftsvorfälleKonzerninterne Forderungen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern. 4. WährungsumrechnungIn einer Fremdwährung erfolgende Transaktionen werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Transaktion umgerechnet. Monetäre Posten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Bewertung monetärer Aktiva bzw. monetärer Passiva werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst. Die Ergebnisse und Bilanzposten der Konzernunternehmen, die eine vom Euro abweichende funktionale Währung haben, werden wie folgt in Euro umgerechnet:
E. ErläuterungenGesamtergebnisrechnung1. Umsatzerlösescroll
Der Bereich Immobilien hat im Berichtsjahr mit zwei Kunden Erlöse erzielt, die über 10% vom Umsatz lagen (227 TEUR). Die Erlöse aus Immobilien betreffen die Bruttomieteinnahmen aus den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien. Die Laufzeiten der Mieteinnahmen aus Verträgen zu Immobilien betragen: scroll
Die Vorjahreszahlen wurden um IFRS 5-Effekte angepasst. Im Geschäftsbereich Immobilien resultieren Erlöse aus Verträgen mit Kunden im Wesentlichen aus Verkäufen von den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Immobilien veräußert. Für sämtliche Kategorien von Erlösen aus Verträgen mit Kunden gilt, dass sich aus der Anwendung von IFRS 15 keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf den Zeitpunkt und die Höhe der Erlösrealisierung gegenüber den bis zum 1. Januar 2018 anzuwendenden Standards ergibt. 2. Sonstige betriebliche Erträgescroll
3. Personalaufwandscroll
4. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Die Wertberichtigungen auf Forderungen betreffen Abschreibungen aus den Bereichen Kreditverwaltung in Höhe von 46 TEUR (Vorjahr: 64 TEUR) und Sonstige in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr: 1 TEUR). In den Aufwendungen sind Aufwendungen für Gas, Strom und Wasser, Wertberichtigung auf Forderungen, Reparaturen, Instandhaltung und ähnliches in Höhe von 102 TEUR (Vorjahr: 102 TEUR) enthalten, die den als Finanzinvestitionen gehaltenen vermieteten Immobilien zuzurechnen sind. Des Weiteren sind Aufwendungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 22 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR) enthalten. Der Vorjahreswert wurde wegen der Vergleichbarkeit angepasst. 5. Finanzergebnisscroll
6. Steuern vom Einkommen und Ertragscroll
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Die Vorjahreszahlen wurden um IFRS 5-Effekte angepasst. Die Effekte aus Ansatz und Bewertung aktiver latenter Steuern entfallen in Höhe von 50 TEUR (Vorjahr: 415 TEUR) auf die Wertberichtigung eines latenten Steueranspruchs auf Verlustvorträge. Die Steuereffekte aus Posten, die direkt dem Eigenkapital belastet oder zugeschrieben werden, sind nachfolgend dargestellt: scroll
7. Konzernergebnis aus nicht fortgeführten BereichenSiehe Erläuterungen unter C.2 "Aufgegebene Geschäftsbereiche und Veräußerung von Tochtergesellschaften". 8. Ergebnis je AktieDas Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Teilung des Ergebnisses nach Steuern durch die sich durchschnittlich während der Periode im Umlauf befindliche Anzahl der Aktien. Im Berichtsjahr waren es 798.039 Stück (Vorjahr: 798.039 Stück). Die Anzahl der Aktien zum Bilanzstichtag hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (siehe auch Pkt. 19 im Anhang). Da keine Verwässerungseffekte vorliegen, ist das unverwässerte Ergebnis identisch mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie. Bilanz9. Immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Bei den immateriellen Vermögenswerten und den Sachanlagen des Konzerns sind voll abgeschriebene, aber noch genutzte Gegenstände in den historischen Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen enthalten. scroll
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Im Berichtsjahr betrugen die im Aufwand erfassten Entwicklungskosten im Konzern 0 TEUR (Vorjahr: rd. 20 TEUR). Entwicklungskosten in Höhe von 157 TEUR (Vorjahr: 140 TEUR) wurden aktiviert. Es wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand von 63 TEUR (Vorjahr: 54 TEUR) von den immateriellen Vermögenswerten abgesetzt. Diese Vermögenswerte sind im Rahmen der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau abgegangen. Zum Stichtag sind Immobilien mit einem Buchwert in Höhe von 1.542 TEUR (Vorjahr: 1.597 TEUR) mit Grundschulden zur Sicherung von Bankdarlehen belastet. 10. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilienscroll
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umfassen eine Reihe von bebauten und unbebauten Immobilien, von denen die Büro- und Gewerbeflächen an dritte Parteien vermietet sind. Die Umgliederungen resultieren aus den bisher selbst genutzten Grundstücken und Bauten aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich, die ab dem 01.08.2018 an Dritte vermietet wurden. Eine bisher unter "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" ausgewiesene Immobilie in Hagen wurde aufgrund der zum Stichtag konkretisierten Veräußerungsabsicht umklassifiziert. Der beizulegende Zeitwert wurde aus Kaufpreisverhandlungen abgeleitet. Der Verkauf wurde Anfang Juli 2019 vollzogen. Die Bilanzierung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien erfolgt nach der Methode des beizulegenden Zeitwerts. Die Immobilien werden in der Hierarchie beizulegender Zeitwerte als Stufe 2 (942 TEUR) und Stufe 3 (3.800 TEUR) klassifiziert. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgte unter Anwendung der Vergleichswert- und Ertragswertmethode sowie über Kaufpreisangebote. Die Bewertung erfolgte durch einen unabhängigen Gutachter. Inputfaktoren waren insbesondere erwartete Mieteinnahmen, Bodenrichtwerte und Anpassungen aufgrund lokaler Gegebenheiten des Immobilienmarktes. Die Inputfaktoren der Stufe 3-Bewertungen sind erwartete Mieteinnahmen von 286 TEUR p.a. abzüglich Aufwendungen sowie Bodenpreise von 145 EUR/qm und 200 EUR/qm. 11. FinanzanlagenAufgrund der untergeordneten Bedeutung wird die Gesellschaft - ITB LMD Hagen Schwerter Str. B.V., Varsseveld/Niederlande - nicht konsolidiert. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Im laufenden Geschäftsjahr wurde eine Wertminderung in Höhe von 13 TEUR erfasst. Der Buchwert beträgt 6 TEUR zum 31.12.2018. 12. Forderungen aus Darlehensverwaltungscroll
Zu überfälligen und wertgeminderten Darlehensforderungen werden im Einzelfall mit den Schuldnern neue Konditionen zu Tilgungsleistungen und Verzinsung getroffen. Es besteht das Risiko, dass die Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, gestellte Sicherheiten nicht verwertet werden können oder die Verwertungserlöse nicht die Kosten und die Schuld decken. Im Rahmen des laufenden Forderungsmanagements werden die Risiken überwacht und - sofern möglich - Maßnahmen ergriffen, um einen Zahlungseingang sicherzustellen. Der monatliche Zahlungseingang und wesentliche Zahlungsstockungen werden an den Aufsichtsrat berichtet. Im Berichtszeitraum wurden Zuschreibungen auf Forderungen in Höhe von 23 TEUR (Vorjahr: 15 TEUR) eingebucht (siehe auch Textziffer 2). Des Weiteren wurden bereits voll abgeschriebene Forderungen im Nennwert von 0 TEUR (Vorjahr: 64 TEUR) wegen Uneinbringlichkeit ausgebucht. Die Wertberichtigungen werden nach individueller Einschätzung zu einzelnen Forderungen vorgenommen und haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die Zinsvereinbarungen mit den Schuldnern sehen Verzinsungen zwischen 5% pro Jahr und 10% pro Jahr vor. Zinsforderungen werden aktiviert, sofern mit einem Eingang der Forderungen in den nächsten 20 Jahren gerechnet werden kann. Die Zinserträge aus der Aktivierung von Zinsforderungen werden in der Gesamtergebnisrechnung unter Position "Erträge aus Darlehensverwaltung" ausgewiesen. Für die Darlehensforderungen besteht kein transparenter Markt. Der Zeitwert des Kreditportfolios wird auf der Grundlage einer Cashflow-Prognose und eines Diskontierungszinssatzes von 5% ermittelt. 13. Übrige Vermögenswertescroll
Das Darlehen hat eine Laufzeit bis Ende 2020 und wird mit 4,0 % p.a. verzinst. Die Tilgungsrate beträgt 80 TEUR zum Quartalsende mit einer Schlussrate in Höhe von 500 TEUR. Als Sicherheit dienen die Anteile an der Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH sowie eine Patronatserklärung der Muttergesellschaft des Käufers. 14. Latente SteuernAktivescroll
Passivescroll
Die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge betragen zum 31. Dezember 2018 rd. 33 Mio. EUR und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge rd. 35 Mio. EUR. Bei einer Bewertung der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge mit den geltenden Steuersätzen ergeben sich die latenten Steuern auf Verlustvorträge vor Wertberichtigungen in Höhe von 11.019 TEUR (Vorjahr 11.106 TEUR). Auf diese latenten Steuern wurden Wertberichtigungen in Höhe von 11.019 TEUR (Vorjahr 11.056 TEUR) gebildet. Aufgrund der mit dem Zeithorizont zunehmenden Unsicherheit der aus der Gewinnprognose abgeleiteten Steuerplanung werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge, soweit nicht eine Verrechnung mit passiven latenten Steuern erfolgt, in der Höhe aktiviert, in der sie im nächsten Jahr voraussichtlich genutzt werden können. Aufgrund von Bewertungsdifferenzen zwischen der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen ergeben sich temporäre Differenzen, die zu Steuerlatenzen im Konzern führen. Hier erfolgt ein Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge, soweit deren Nutzung aufgrund vorhandener passiver latenter Steuern wahrscheinlich ist. Die latenten Steueransprüche und -schulden werden saldiert, wenn sie sich auf ein Steuersubjekt beziehen und aufrechenbar sind. Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
*)
von der Veränderung wurden 50 TEUR im sonstigen Ergebnis erfasst 15. Vorrätescroll
Der Rückgang der Vorräte erklärt sich durch den Verkauf der Tochtergesellschaften Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH, Webac s.r.o. und Webac Maskin AB. 16. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenscroll
Der Rückgang der Forderungen erklärt sich durch den Verkauf der Tochtergesellschaften Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH, Webac s.r.o. und Webac Maskin AB. scroll
17. Forderungen aus Auftragsfertigungscroll
Der Rückgang der Forderungen erklärt sich durch den Verkauf der Tochtergesellschaften Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH, Webac s.r.o. und Webac Maskin AB. 18. Liquide Mittelscroll
19. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 5.000 TEUR zum 31.12.2018. Es ist voll eingezahlt und in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit einem rechnerischen Wert je Aktie von 5,8745 Euro eingeteilt. Zur der in 2019 wirksam gewordenen Kapitalherabsetzung verweisen wir auf die Erläuterung in Textziffer 32. Ereignisse nach dem Stichtag. Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt. Nach der letzten Meldung gemäß § 21 WpHG waren am 31.12.2018 die AB Tuna Holding, Stockholm/Schweden mit 10,3% und die SHS Intressenter AB, Stockholm/Schweden mit 10,3% an der Webac Holding AG beteiligt. Im Berichtsjahr sind keine neuen Meldungen eingegangen. Die Hauptversammlung vom 3. Juni 2014 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien galt bis zum 2. Juni 2019. Durch den Kauf von eigenen Aktien soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder Unternehmensteilen verwenden zu können. Somit soll die notwendige Flexibilität gegeben werden, um derartige sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liquidität der Gesellschaft ausnutzen zu können. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien auch ohne einen erneuten Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Einziehung soll dabei nach Entscheidung der zuständigen Organe mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals möglich sein. Durch den Kauf und Verkauf von eigenen Aktien soll zum einen Kurspflege betrieben werden und zum anderen soll dies dazu dienen, den Gewinn je Aktie zu steigern. Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine eigenen Aktien erworben. Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Eigentum. Dies entspricht 6,24% des Grundkapitals. Die eigenen Anteile wurden wie folgt erworben: scroll
KapitalrücklageDie Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 - 3 HGB beträgt zum Jahresende 500 TEUR (Vorjahr: 500 TEUR). Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB beträgt zum Jahresende 31 TEUR (Vorjahr: 31 TEUR). GewinnrücklagenZum 31.12.2018 betrug die gesetzliche Rücklage 39 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) und die anderen Gewinnrücklagen betrugen 1.552 TEUR (Vorjahr: 1.552 TEUR). Sonstige RücklagenDie Neubewertungsrücklage beträgt 104 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Sie bezieht sich auf die Neubewertung von Immobilien unmittelbar vor ihrer Umgliederung in als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien. Die Differenzen aus der erfolgsneutralen Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen betragen 0 TEUR (Vorjahr: -9 TEUR). Bilanzgewinn / (-verlust)Die Veränderungen des Bilanzverlusts sind in der Eigenkapitalentwicklung des Konzerns erläutert. Nicht beherrschende AnteileDer Posten betrifft die Minderheitsaktionäre (5,93%) der Webac Immobilien AG. KapitalmanagementDas Kapitalmanagement des Webac-Konzerns verfolgt das Ziel, die Eigenkapitalbasis und die Geschäftstätigkeit nachhaltig zu sichern. Hier unterliegt die Webac Holding AG keinen satzungsmäßigen oder von externer Seite vorgegebenen Kapitalerfordernissen. Die Eigenkapitalstruktur wird vom Vorstand im Rahmen seines Risikomanagementprozesses routinemäßig überwacht und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesteuert. Quantitative Zielvorgaben bestehen nicht. Das Eigenkapital ist in der Konzernbilanz sowie der Eigenkapitalentwicklung des Konzerns dargestellt. scroll
20. Finanzverbindlichkeitenscroll
Bei den Darlehen handelt es sich um mehrere Bankdarlehen in Höhe von 611 TEUR (Vorjahr: 672 TEUR). Die Darlehen und die Kontokorrente werden durch Grundschulden auf die Immobilien in Hagen besichert. Die Buchwerte der Immobilien betragen zum Stichtag 3.612 TEUR (Vorjahr: 3.708 TEUR). Für Finanzverbindlichkeiten wurden feste Zinssätze vereinbart. Die nominellen Zinssätze lagen in einer Bandbreite von 2,5% bis 10,5% (Vorjahr: 2,1% bis 10,5%). Bei den Kontokorrentverbindlichkeiten sind zudem Bereitstellungszinsen bis zu 0,2% angefallen (Vorjahr: bis zu 0,2%). Es bestehen am Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene kurzfristige Kreditlinien in Höhe von 49 TEUR. Die Laufzeiten der kurzfristigen Kreditlinien sind bis zum 30.09.2019 befristet. 21. Rückstellungenscroll
22. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungenscroll
Der Rückgang der Verbindlichkeiten erklärt sich durch den Verkauf der Tochtergesellschaften Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH, Webac s.r.o. und Webac Maskin AB. 23. Übrige kurzfristige Verbindlichkeitenscroll
Der Rückgang der Verbindlichkeiten erklärt sich durch den Verkauf der Tochtergesellschaften Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH, Webac s.r.o. und Webac Maskin AB. 24. HaftungsverhältnisseIm Konzern bestehen keine Haftungsverhältnisse (Vorjahr: 0 TEUR). 25. Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Die Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverhältnissen. 26. Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumentenscroll
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Sämtliche finanzielle Vermögenswerte mit Ausnahme der Finanzanlagen und Wertpapiere werden zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Die Finanzanlagen (Fair Value Stufe 3) und Wertpapiere (Fair Value Stufe 1) werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ebenfalls zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten werden als Barwerte unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter ermittelt. Da die Verzinsung marktüblich erfolgt, entsprechen die beizulegenden Zeitwerte näherungsweise den Buchwerten. Das Nettoergebnis der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Vermögenswerte ergibt sich im Wesentlichen aus Zinsen, Forderungsausfällen, Wertberichtigungen und Eingängen ausgebuchter Forderungen und beträgt +70 TEUR (Vorjahr: -20 TEUR). Das Nettoergebnis der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanziellen Vermögenswerte beträgt -13 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Das Nettoergebnis der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten resultiert aus Zinsen und beträgt -57 TEUR (Vorjahr: -56 TEUR). Währungsdifferenzen sind unwesentlich. Die Gesellschaft ist aus ihrer operativen Tätigkeit einem Kreditrisiko ausgesetzt. Als Kreditrisiko wird ein unerwarteter Verlust aus finanziellen Vermögenswerten bezeichnet, z.B. die Unfähigkeit eines Kunden, seinen Verpflichtungen innerhalb der Fälligkeit nachzukommen. Dem Risiko wird durch laufende Überwachung der Außenstände Rechnung getragen, Ausfallrisiken werden mittels Wertberichtigungen berücksichtigt. Das maximale Kreditrisiko wird durch die in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte dargestellt. Hinsichtlich der weder überfälligen noch wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Zinsänderungs- und Währungsrisiken sind aus Konzernsicht nicht wesentlich. Bezogen auf die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten würde eine Veränderung der Marktzinssätze um 100 Basispunkte zu einem Anstieg oder Rückgang des Gewinns und damit auch des Eigenkapitals um rund 11 TEUR führen. Liquiditätsrisiken wird durch laufende Überwachung Rechnung getragen. Die nachstehende Tabelle gibt die Cash Flows der zum 31. Dezember 2018 bestehenden originären und derivativen finanziellen Verbindlichkeiten im Webac Konzern wieder. Die Cash Flows im Zusammenhang mit den Finanzverbindlichkeiten geben die zukünftigen Zins- und Tilgungsleistungen wieder. scroll
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27. Beziehungen zu nahe stehenden Personen und UnternehmenAls nahe stehende Personen und Unternehmen im Webac Konzern kommen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates, nicht konsolidierte verbundene Unternehmen sowie andere Personen oder Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss in Betracht. Die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen - neben Einflussnahmen aus dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis - aus Liefer- und Leistungsbeziehungen. scroll
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Mitglieder des Aufsichtsrats der Webac Holding AG haben im Rahmen von Anstellungsverträgen Vergütungen von 6 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) erhalten. Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrates können aus Textziffer 28 entnommen werden. 28. Organe der Webac Holding AGVorstandZum Mitglied des Vorstands war im Berichtsjahr bestellt: Herr Dipl.-Kfm. Michael J. Jürgensen AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland, Geschäftsführer Vorsitzender bis 12.02.2018 und ab 13.11.2018, Stv. Vorsitzender vom 13.02. bis 13.11.2018 Herr Dipl. Bankbetriebswirt Thomas Esterl, Unternehmensberater Stv. Vorsitzender ab 13.11.2018 Herr Siegfried Anczikowski, Geschäftsführer Mitglied ab 13.11.2018 Herr Gordon Michael Roberts, MBA, BA, Unternehmensberater Stv. Vorsitzender bis 12.02.2018 und Vorsitzender vom 13.02. bis 13.11.2018. Mandat endete am 13.11.2018 bzw. stand nicht zur Wiederwahl zur Verfügung Frau Silvia Kündgen, Kaufmännische Angestellte Vertreter der Arbeitnehmer. Mandat am 31.07.2018 niedergelegt Herr Stefan Müller, Kaufmännischer Angestellter Vertreter der Arbeitnehmer. Mandat am 27.03.2018 niedergelegt Herr Dipl.-Kfm. Christoph Walbrecht, Geschäftsführer Mandat endete am 13.11.2018 bzw. stand nicht zur Wiederwahl zur Verfügung Es bestehen bzw. bestanden weitere Mitgliedschaften in den Aufsichtsgremien folgender Gesellschaften: Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland: Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH (bis zum 31.07.2018) LEGA Kreditverwaltungs GmbH (bis zum 31.01.2019) Webac Immobilien AG DIB Svenska AB, Schweden Herr Dipl. Bankbetriebswirt Thomas Esterl: Webac Immobilien AG (seit 01.02.2019) Bezüge des Vorstands und des AufsichtsratsDie Bezüge und die Honorare an den Vorstand betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei der AG 76 TEUR (Vorjahr: 70 TEUR) und im Konzern 76 TEUR (Vorjahr: 73 TEUR). Davon waren 0 TEUR (Vorjahr: 3 TEUR) erfolgsbezogen. Die fixen Vergütungen an die Aufsichtsräte der Webac Holding AG betrugen bei der AG und im Konzern 23 TEUR (Vorjahr AG: 31 TEUR; Vorjahr Konzern: 47 TEUR). Pensionsverpflichtungen bestehen weder für den Vorstand oder für frühere Vorstandsmitglieder noch für den Aufsichtsrat. Kredite wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht gewährt. 29. Gesamthonorar des AbschlussprüfersDer Konzernabschlussprüfer hat gegenüber der Gesellschaft und ihren Tochter-Unternehmen für das Berichtsjahr folgende Leistungen erbracht: scroll
Von den Abschlussprüfungsleistungen im Geschäftsjahr 2018 entfallen 27 TEUR auf die Abschlussprüfung des vorangegangenen Geschäftsjahres. Die Kategorie Abschlussprüfungsleistungen umfasst die Honorare für die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Jahresabschlusses der Webac Holding AG sowie im Vorjahr für die freiwillige Jahresabschlussprüfung bei einem Tochterunternehmen. Die sonstigen Leistungen umfassten im Wesentlichen eine Stellungnahme zu IFRS-Finanzinformationen, Leistungen im Zusammenhang mit Änderungen der Konzernstruktur sowie die Teilnahme an Besprechungen des Aufsichtsrats und Vorstands. 30. Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018Die Kapitalflussrechnung für den Konzern ist in einer gesonderten Anlage dargestellt. Die Ermittlung erfolgte nach der indirekten Methode aus dem Konzernabschluss. Die liquiden Mittel, bestehend aus Kassenbestand und laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, bilden den Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung. Der Konzern hat die Darstellung einer Kapitalflussrechnung gewählt, die alle Cash Flows insgesamt aufgliedert, d. h. einschließlich fortgeführter und aufgegebener Geschäftsbereiche; die Cash Flows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen sind nach den drei Bereichen in Textziffer C.2 Aufgegebene Geschäftsbereiche und Veräußerung von Tochtergesellschaften angegeben. Mit der Aufgabe des Geschäftsbereichs Maschinenbau als bedeutsamstes operatives Segment hat der Konzern entschieden, auf eine Darstellung der Cash Flows nach Segmenten zu verzichten. scroll
31. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGNach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich zu erklären, in welchem Umfang den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde bzw. welche nicht angewendet wurden. Die Erklärung wurde abgegeben und ist im Internet unter "www.webac-ag.com" hinterlegt. 32. Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie Hauptversammlung hat am 13. November 2018 beschlossen, das Grundkapital von bislang 5.000 TEUR eingeteilt in 851.133 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um 4.000 TEUR auf 1.000 TEUR herabzusetzen. Die Herabsetzung um 4.000 TEUR erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des durch die Kapitalherabsetzung frei werdenden Kapitals an die Aktionäre in Höhe von voraussichtlich EUR 0,20 je Aktie und zum Zwecke der Einstellung des unter Berücksichtigung der Auszahlung an die Aktionäre verbleibenden, durch die Kapitalherabsetzung frei werdenden Kapitals in Höhe von bis zu EUR 3.840.392,20 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Eine Zusammenlegung oder Einziehung der Aktien erfolgt nicht. Der auf jede Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital verringert sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital. Der Beschluss wurde am 7. Februar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung wurde die ordentliche Kapitalherabsetzung wirksam. Der Webac Konzern befindet sich in Verhandlungen zur Neuordnung der Finanzierungsstruktur. Nach Abschluss der Verhandlungen ist die obengenannte Rückzahlung an die Aktionäre geplant. Am 11. Juli 2019 wurde eine endgültige Vereinbarung mit dem Käufer des Geschäftsbereichs Maschinenbau über den Kaufpreis und das Kaufpreisdarlehen geschlossen. Die Ergebnisse sind im Konzernabschluss 2018 berücksichtigt. Mit gleichem Datum hat die LEGA Kreditverwaltungs GmbH die Geschäftsanteile an der Webac Maskin AB, Stockholm/Schweden, sowie Forderungen der Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH gegen diese Gesellschaft für einen Kaufpreis von je 1 EUR erworben. Aus dem Erwerb dieser nicht aktiven Gesellschaft erwartet der Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 33. Segmentberichterstattung für das Geschäftsjahr 2018 (siehe auch Lagebericht)Der Konzern stellt eine Segmentrechnung nach IFRS 8 auf. Die regionale Zuordnung der Umsatzerlöse erfolgt auf Grundlage des Bestimmungslandprinzips. Die langfristigen Vermögenswerte werden auf der Grundlage des Standortes der Tochterunternehmen zugeordnet. KreditverwaltungHier ist die LEGA Kreditverwaltungs GmbH dargestellt, die von der Webac Holding AG übertragene Kredite abwickelt. Im ausgewiesenen Segmentvermögen sind Beteiligungsbuchwerte in Höhe von TEUR 2.797 (Vorjahr: 4.047 TEUR) enthalten, die verbundene Unternehmen anderer Segmente betreffen. ImmobilienDas Segment Immobilien beinhaltet die Webac Immobilien AG, Webac Verwaltungs GmbH, Webac Erschließungsgesellschaft Alpha Schwerter Straße GmbH & Co. KG, Webac Erschließungsgesellschaft Beta Schwerter Straße GmbH & Co. KG und Webac Gamma Immobilien GmbH. Die Gesellschaften verwalten und verwerten Grundbesitz. SonstigeIn diesem Segment sind die nicht operativ tätige Muttergesellschaft, Effekte aus dem Abgang des Bereichs Maschinenbau und Zinserträge aus dem Darlehen an den Käufer des Bereichs Maschinenbau dargestellt. Im ausgewiesenen Segmentvermögen sind Beteiligungsbuchwerte in Höhe von 8.167 TEUR (Vorjahr: 8.167 TEUR) enthalten, die verbundene Unternehmen anderer Segmente betreffen. Der Abrechnungsverkehr zwischen den Segmenten erfolgt fremdüblich. Konzernsegmentbericht für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
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Die Vorjahreszahlen wurden um IFRS 5-Effekte angepasst scroll
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Bilanz der Segmente zum 31.12.2018scroll
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München, den 22. Juli 2019 Michael J. Jürgensen Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterIch versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
München, den 22. Juli 2019 Michael J. Jürgensen Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Webac Holding Aktiengesellschaft, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Webac Holding Aktiengesellschaft, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Webac Holding Aktiengesellschaft, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Veräußerung der Anteile an der Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH und Entkonsolidierung der Maschinenbau-GruppeGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:Am 31. Juli 2018 hat die LEGA Kreditverwaltungs GmbH einen Vertrag über die Veräußerung der Anteile an der Webac Gesellschaft für Maschinenbau mbH einschließlich der von dieser Gesellschaft gehaltenen Anteile an der Webac s.r.o. und an der Webac Maskin AB abgeschlossen. Die veräußerten Unternehmen wurden als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Die Veräußerung wurde zum 31. Juli 2018 vollzogen. Der Webac Konzern weist für das Geschäftsjahr 2018 einen Gewinn aus aufgegebenem Geschäftsbereich nach Steuern in Höhe von TEUR 465 aus. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt aufgrund der Komplexität der vertraglichen Vereinbarungen und der zahlreichen wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von besonderer Bedeutung. Die Klassifizierung und damit der Ausweis als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 ist komplex und ermessensbehaftet. Zudem sind die erläuternden Angaben im Konzernanhang im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich komplex. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse:Wir haben zunächst beurteilt, ob die Klassifizierung der Maschinenbau-Gruppe als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 zutreffend erfolgt ist. Dazu haben wir Befragungen des Vorstands durchgeführt und die interne und externe Berichterstattung beurteilt. Außerdem haben wir gewürdigt, ob die Zuordnung der Erträge und Aufwendungen zum aufgegebenen Geschäftsbereich korrekt vorgenommen wurde. Darüber hinaus haben wir nachvollzogen, ob die Entkonsolidierung technisch sachgerecht erfolgte sowie das Entkonsolidierungsergebnis korrekt ermittelt und buchhalterisch erfasst wurde. Wir haben gewürdigt, ob die Erläuterungen im Konzernanhang zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich ausreichend detailliert und sachgerecht sind. Die Klassifizierung der Maschinenbau-Gruppe als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 ist sachgerecht. Die Erläuterungen im Konzernanhang zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich sind ausreichend detailliert und sachgerecht. Verweis auf zugehörige Angaben:Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernanhang in Abschnitt D.2 "Aufgegebene Geschäftsbereiche". Angaben zur Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau finden sich im Konzernanhang in Abschnitt C.2 "Aufgegebene Geschäftsbereiche und Veräußerung von Tochtergesellschaften". Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen ImmobilienGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:Im Konzernabschluss der Webac Holding AG zum 31. Dezember 2018 sind als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien in Höhe von TEUR 4.742 ausgewiesen. Der Konzern bewertet die Immobilien zum beizulegenden Zeitwert in Übereinstimmung mit IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13. Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich Zugänge aufgrund von Nutzungsänderungen in Höhe von TEUR 1.730 sowie Umbuchungen in "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" in Höhe von TEUR 600 und Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte von TEUR 96. Webac verwendet als Grundlage für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte Bewertungsgutachten eines unabhängigen Gutachters. In die Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien fließen zahlreiche bewertungsrelevante Annahmen und Parameter ein, die mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen verbunden sind. Aufgrund der bestehenden Schätzunsicherheiten und der Ermessensbehaftung besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien nicht angemessen sind. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse:Zunächst haben wir die von Webac verwendeten Bewertungsmodelle auf Konformität mit IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13, die Richtigkeit und Vollständigkeit der verwendeten Daten zu den Immobilienbeständen sowie die Wertermittlung in den Gutachten des Sachverständigen beurteilt. Wir haben uns von der Qualifikation und der Unabhängigkeit des von Webac beauftragten externen Gutachters überzeugt und die wesentlichen Bewertungsannahmen und -parameter in den Gutachten gewürdigt. Dazu haben wir insbesondere die in den Gutachten angesetzten Werte der Flächen und Mieteinnahmen mit deren Ursprungsdaten abgestimmt. Des Weiteren haben wir mit dem Management die aktuellen Entwicklungen zu den gehaltenen Immobilien und auf dem lokalen Immobilienmarkt erörtert. Die Vorgehensweise von Webac zur Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ist sachgerecht, um IFRS-konforme beizulegende Zeitwerte zu ermitteln. Verweis auf zugehörige Angaben:Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernanhang in Abschnitt B. "Wesentliche Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung". Angaben zu den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien finden sich im Konzernanhang in Abschnitt E.10. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE ODER ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 13. November 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt und nachfolgend vom Aufsichtsrat mündlich beauftragt. Der Prüfungsauftrag wurde mit Schreiben vom 25. Januar 2019 dokumentiert. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2013 als Konzernabschlussprüfer der Webac Holding Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ago Reinholdt.
München, 22. Juli 2019 Crowe Kleeberg GmbH Petersen, Wirtschaftsprüfer ppa. Reinholdt, Wirtschaftsprüfer |
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