Webac Immobilien AGHagen-Kabel§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung der Webac Immobilien AG vom 14.05.2020 Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt. Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend. Tagesordnung: 1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses Beschlussfassung: Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss: 1. Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses
nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem Konzernabschluss der Webac Holding AG
(Mutterunternehmen) miteinbezogen.
Euskirchen, den 14.05.2020 John Gajland -Vorsitzender Aufsichtsrat- |