Webac Immobilien AG

Hagen-Kabel

§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung der Webac Immobilien AG vom 14.05.2020

Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt.

Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses

Beschlussfassung:

Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2019 wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen) miteinbezogen.

 

Euskirchen, den 14.05.2020

John Gajland

-Vorsitzender Aufsichtsrat-