![]() Webac Holding AktiengesellschaftMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2019Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr alle ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei seiner Arbeit beratend unterstützt und überwacht. Insbesondere wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand regelmäßig durch schriftliche Berichte über die Lage des Unternehmens und über wichtige Geschäftsvorfälle unterrichtet. Hierzu gehörten monatliche Berichte über Umsatz, Plan-/Ist-Abweichungen und die Liquiditätslage sowie vierteljährliche Berichte über die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. SitzungenAn den acht im Jahr 2019 einberufenen Sitzungen am 28. Januar, 08. April, 27. Mai, 08. und 25. Juli sowie am 19. August, 08. November und 11. Dezember war auch der Vorstand anwesend. Der Aufsichtsrat hat in diesen Sitzungen die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schriftlicher und mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend zu Themen der Geschäftsentwicklung. Die für alle Sitzungen notwendigen Unterlagen wurden dem Aufsichtsrat jeweils rechtzeitig zugestellt. Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandIm abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine personelle Veränderung im Vorstand. Nachdem die Herren Esterl und Anczikowski Ihre Aufsichtsmandate aus persönlichen Gründen zum 20. November 2019 niedergelegt hatten, wurden am 20. November 2019 Herr Dr. Steinert zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Walbrecht als neues Mitglied von der Hauptversammlung gewählt. Corporate Governance und EntsprechenserklärungDer Aufsichtsrat befasste sich ausführlich mit dem im Deutschen Corporate Governance Kodex enthaltenen Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat am 31. Juli 2019 eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten (Unabhängigkeitserklärung). Prüfung des Konzern- und JahresabschlussesDer neu gewählte Abschlussprüfer, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Bericht über die Lage der Webac Holding AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Somit ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 nach § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Unternehmensleitungen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.
München, im Juni 2020 John Gajland Vorsitzender des Aufsichtsrats Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019scroll
Bilanz zum 31.12.2019Aktiva scroll
Anhangder Webac Holding AGA. Allgemeine Angaben und Darstellung des AbschlussesDie Webac Holding Aktiengesellschaft ist eine in der Rosenheimer Straße 12, 81669 München, Deutschland, ansässige Aktiengesellschaft, deren Aktien am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt werden. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140727 eingetragen. Der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit ist in Euskirchen. Mit Wirkung zum 31. Juli 2018 wurde im Zuge einer strategischen Neuausrichtung mit der Veräußerung sämtlicher Anteile an den Tochterunternehmen
der Geschäftsbereich Maschinenbau aufgegeben. In 2019 wurden keine weiteren Geschäftsbereiche verkauft. Der Konzern ist nunmehr in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig. Der Jahresabschluss der AG ist nach den Vorschriften des HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt worden. Die Bilanz ist nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten der Gewinn- und Verlustrechnung bzw. der Bilanz zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang aufgegliedert und erläutert. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen, in denen gerundete Zahlen enthalten sind, (summarische) Rundungsdifferenzen in Höhe von +/- einer Einheit auftreten. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach § 315 Abs. 5 HGB Gebrauch und fasst den Lagebericht der AG und des Konzerns zusammen. B. Wesentliche Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und BewertungDie immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten - vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen - bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Gegenstände wie folgt festgelegt: scroll
Außerplanmäßige Abschreibungen werden darüber hinaus vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert werden - soweit erforderlich - auf der Grundlage von Werthaltigkeitstests vorgenommen. Der beizulegende Wert wird mit Hilfe des Ertragswertverfahrens ermittelt. Zusätzlich werden für Unternehmen mit geringen Ertragsaussichten Liquidationswerte ermittelt und als Wertuntergrenze angesetzt. Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten 5 Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Die Liquidationswerte basieren insbesondere auf von unabhängigen Sachverständigen ermittelten Verkehrswerten von Immobilien bei verbundenen Unternehmen. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung angemessener Abschläge für alle erkennbaren Einzelrisiken bewertet. Die Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung von Bankguthaben erfolgt mit dem Nominalwert. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen wird vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Sämtliche zugrunde liegenden Verpflichtungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben - wie im Vorjahr -eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Derivate Finanzinstrumente werden nicht angewendet bzw. in Anspruch genommen. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt gemäß den zu Grunde liegenden vertraglichen und sonstigen Vereinbarungen. Im Jahresabschluss müssen Annahmen und Schätzungen vorgenommen werden, die Auswirkungen auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden haben. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die im Folgenden genannten wesentlichen Positionen und Risiken sind in ihrem Ansatz und Wert von den zugrunde liegenden Annahmen und Schätzungen abhängig:
Im Jahresabschluss der AG sind aus heutiger Sicht für vorhandene Risiken ausreichende Wertberichtigungen und Rückstellungen gebildet worden. Dennoch kann nicht mit Bestimmtheit ausgeschlossen werden, dass aus anhängigen Verfahren und/oder gerichtlichen Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die die gebildeten Vorsorgen übersteigen. C. Anteilsbesitzscroll
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Ergebnisabführungsvertrag. D. ErläuterungenGewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlösescroll
Die Erlöse bestehen im Wesentlichen aus Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften, s.g. Management Fees. 2. Sonstige betriebliche Erträgescroll
3. PersonalaufwandNeben dem Vorstand sind bei der Gesellschaft keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Im Geschäftsjahr 2019 entfielen 70 TEUR (Vorjahr: 40 TEUR) auf projektbezogene Beratungsleistungen. 5. Finanzergebnisscroll
Bilanz6. AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres dargestellt. scroll
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Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Webac Holding AG ist Bestandteil dieses Anhangs (siehe Abschnitt C. Anteilsbesitz) 7. Sonstige Vermögensgegenständescroll
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 8. Latente SteuernDie Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit einem Ertragsteuersatz von 32,50 %, welcher Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer umfasst. Aus der zum Steuerrecht abweichenden handelsrechtlichen Bewertung von Anteilen an und Forderungen gegen Personengesellschaften sowie unter der Berücksichtigung der steuerlichen Verlustvorträge zum Jahresende 2019 ergeben sich im Saldo aktive latente Steuern. Vom Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht, sodass der Aktivüberhang der latenten Steuern in der Bilanz nicht angesetzt wird. 9. EigenkapitalGezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital beträgt 1.000 TEUR zum 31.12.2019 (Vorjahr: 5.000 TEUR). Es ist voll eingezahlt und in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, mit einem rechnerischen Wert je Aktie von 1,1749 Euro (Vorjahr: 5,8745 Euro) eingeteilt. Am 13. November 2018 hat die Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital von bislang 5.000 TEUR eingeteilt in 851.133 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um 4.000 TEUR auf 1.000 TEUR herabzusetzen. Die Herabsetzung um 4.000 TEUR erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des durch die Kapitalherabsetzung frei werdenden Kapitals an die Aktionäre in Höhe von voraussichtlich EUR 0,20 je Aktie und zum Zwecke der Einstellung des unter Berücksichtigung der Auszahlung an die Aktionäre verbleibenden, durch die Kapitalherabsetzung frei werdenden Kapitals in Höhe von bis zu EUR 3.840.392,20 in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Eine Zusammenlegung oder Einziehung der Aktien erfolgt nicht. Der auf jede Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital verringert sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital. Der Beschluss wurde am 7. Februar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung wurde die ordentliche Kapitalherabsetzung wirksam. Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt. Nach der letzten Meldung gemäß § 21 WpHG waren am 31.12.2019 die AB Tuna Holding, Stockholm/Schweden mit 10,3% und die SHS Intressenter AB, Stockholm/Schweden mit 10,3% an der Webac Holding AG beteiligt. Im Berichtsjahr sind keine neuen Meldungen eingegangen. Die Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024. Durch den Kauf von eigenen Aktien soll die Möglichkeit geschaffen werden, diese als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder Unternehmensteilen verwenden zu können. Somit soll die notwendige Flexibilität gegeben werden, um derartige sich bietende Gelegenheiten schnell und flexibel ohne Belastung der Liquidität der Gesellschaft ausnutzen zu können. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien auch ohne einen erneuten Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen. Die Einziehung soll dabei nach Entscheidung der zuständigen Organe mit oder ohne Herabsetzung des Grundkapitals möglich sein. Durch den Kauf und Verkauf von eigenen Aktien soll zum einen Kurspflege betrieben werden und zum anderen soll dies dazu dienen, den Gewinn je Aktie zu steigern. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine eigenen Aktien erworben. Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Eigentum. Dies entspricht 6,24 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile wurden wie folgt erworben: scroll
Der rechnerische Wert der eigenen Anteile in Höhe von 62 TEUR (Vorjahr vor Kapitalherabsetzung 311 TEUR) wurde vom gezeichneten Kapital abgesetzt. KapitalrücklageDie Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 - 3 HGB beträgt zum Jahresende 500 TEUR (Vorjahr: 500 TEUR). Die Rücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB erhöhte sich um 3.591 TEUR und beträgt zum Jahresende 3.622 TEUR (Vorjahr: 31 TEUR). Die Erhöhung resultiert im Einzelnen aus der Einstellung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Kapitalherabsetzung in Höhe von 3.840 TEUR (s.o. Gezeichnetes Kapital) vermindert um die Veränderung der Differenz zwischen rechnerischem Wert der eigenen Anteile und deren Anschaffungskosten in Höhe von 249 TEUR. GewinnrücklagenZum 31.12.2019 betrug die gesetzliche Rücklage 39 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) und die anderen Gewinnrücklagen betrugen 36 TEUR (Vorjahr: 36 TEUR). BilanzverlustDer handelsrechtliche Bilanzverlust 2019 entwickelte sich wie folgt: scroll
10. Sonstige Rückstellungenscroll
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11. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenEs besteht am Bilanzstichtag eine Kreditlinie in Höhe von 350 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Die Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag betrug 0 TEUR und die Laufzeit ist unbefristet. 12. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmenscroll
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 13. Sonstige Verbindlichkeitenscroll
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei dem Darlehen handelt es sich um ein im Geschäftsjahr 2019 von einer Privatperson gewährtes kurzfristiges Darlehen. Das Darlehen wurde mit einem Zinssatz von 7,2 % p.a. verzinst. 14. HaftungsverhältnisseBei der AG bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse. 15. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle VerpflichtungenBei der AG bestehen Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasing-Verträgen in folgender Höhe: scroll
16. Organe der Webac Holding AGVorstandZum Mitglied des Vorstands war im Berichtsjahr bestellt: Herr Dipl.-Kfm. Michael J. Jürgensen AufsichtsratDer Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland Vorsitzender Herr Dr. Tilman Steinert, Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei Steinert Stv. Vorsitzender ab 20.11.2019 Herr Dipl.-Kfm. Christoph Walbrecht, Geschäftsführer, FIBU Buchhaltungsservice GmbH Mitglied ab 20.11.2019 Herr Dipl. Bankbetriebswirt Thomas Esterl, Unternehmensberater Stv. Vorsitzender bis 20.11.2019 Herr Siegfried Anczikowski, Geschäftsführer Mitglied bis 20.11.2019 Weitere Mitgliedschaften bestehen bzw. bestanden in den Aufsichtsgremien folgender Gesellschaften: Herr Dipl.-Ing., Dipl.-Kfm. John Gajland: LEGA Kreditverwaltungs GmbH (bis zum 31.01.2019) Webac Immobilien AG DIB Svenska AB, Schweden Herr Dipl. Bankbetriebswirt Thomas Esterl: Webac Immobilien AG Bezüge des Vorstands und des AufsichtsratsDie Bezüge und die Honorare an den Vorstand betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr bei der AG und im Konzern 72 TEUR (Vorjahr: 76 TEUR). Davon waren 2 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) erfolgsbezogen. Die fixen Vergütungen an die Aufsichtsräte der Webac Holding AG betrugen bei der AG und im Konzern 18 TEUR (Vorjahr: 23 TEUR). Pensionsverpflichtungen bestehen weder für den Vorstand oder für frühere Vorstandsmitglieder noch für den Aufsichtsrat. Kredite wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht gewährt. 17. Gesamthonorar des AbschlussprüfersDer Abschlussprüfer hat gegenüber der Gesellschaft für das Berichtsjahr folgende Leistungen erbracht: scroll
Die Kategorie Abschlussprüfungsleistungen umfasst die Honorare für die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Jahresabschlusses der Webac Holding AG. Die sonstigen Leistungen im Vorjahr umfassten im Wesentlichen eine Stellungnahme zu IFRS-Finanzinformationen, Leistungen im Zusammenhang mit Änderungen der Konzernstruktur sowie die Teilnahme an Besprechungen des Aufsichtsrats und Vorstands. 18. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGDer Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regeln und Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Leitung und Kontrolle börsennotierter Gesellschaften. Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften sind nach § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Im letztgenannten Fall ist zu begründen, weshalb der jeweiligen Empfehlung nicht entsprochen wurde und wird. Die Erklärung wurde abgegeben und ist im Internet unter "www.webac-ag.com" hinterlegt. 19. Ereignisse nach dem BilanzstichtagSeit Januar 2020 breitet sich das s.g. Corona Virus weltweit aus (Corona Pandemie). Bis zur Aufstellung des Abschlusses hatte die Pandemie keine Effekte auf die Lage des Unternehmens. Mögliche zukünftige Auswirkungen durch die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auf das Unternehmen werden nicht erwartet, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber auch noch nicht abschließend ausgeschlossen werden. Sollten sich - wider der aktuellen Erwartung - negativen Auswirkungen auf die Webac-Gruppe ergeben, kann zusätzliche Liquidität durch den Verkauf von Immobilien beschafft werden. 20. KonzernabschlussDie Webac Holding AG, München, erstellt gemäß § 315e HGB einen Konzernabschluss zum 31.12.2019 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie einen zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019. Der Konzernabschluss wird beim Bundesanzeiger eingereicht und bekannt gemacht.
München, den 19. Juni 2020 Michael J. Jürgensen Vorstand Versicherung der gesetzlichen VertreterIch versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 19. Juni 2020 Michael J. Jürgensen Vorstand Zusammengefasster Lagebericht des Webac Konzerns und der Webac Holding AGGrundlagen des KonzernsDer Webac Konzern umfasst eine Gruppe von 8 (Vorjahr: 8) Gesellschaften, die unter Führung der Webac Holding AG stehen. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht der §§ 298 Abs. 2 und 315 Abs. 5 HGB Gebrauch und fasst den Lagebericht des Konzerns und der AG zusammen. Der Konzern ist in den Bereichen des An- und Verkaufs von Grundstücken und deren Verwaltung sowie der Verwaltung von Krediten und Darlehen tätig. Größen der KonzernsteuerungDie bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Unternehmenssteuerung des Konzerns sind Umsatz und EBT. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren besitzen im Konzern nur eine untergeordnete Bedeutung als Steuerungsgrößen. WirtschaftsberichtGeschäftsverlauf und RahmenbedingungenBereits in der zweiten Jahreshälfte 2018 wurde das Wachstum der Weltwirtschaft deutlich langsamer. Dieser Trend hielt auch 2019 an. Insgesamt lag das Wachstum 2019 weltweit mit 2,9% deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (3,6%; IWF World Economic Outlook, Januar 2020). Mit Blick auf die Industrieländer hat der Abschwung so gut wie alle Länder getroffen. Die Wachstumsrate der s.g. "Advance Economies" betrug in 2018 noch 2,2%, in 2019 waren es lediglich 1,7%. In der Eurozone ging die Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr von 1,9% auf 1,2% zurück. Die deutsche Wirtschaft lag mit einem Plus von nur 0,6% deutlich unter dem Vorjahrsniveau in Höhe von 1,5%. Ursächlich hierfür war der Rückgang beim Export. Die Industrieproduktion ist bereits das sechste Quartal in Folge zurückgegangen, zuletzt im 4. Quartal 2019 (BDI Research Q1-2020). Das Ergebnis aus dem Bereich Immobilien lag im Berichtszeitraum deutlich über dem Vorjahresniveau, im Wesentlichen aufgrund der Netto-Effekte aus der Anpassung der Immobilienwerte. Daneben war der Bereich Kreditverwaltung von niedrigeren Einnahmen bei erhöhten Risikovorsorgen geprägt. Insgesamt verlief das Geschäftsjahr 2019 für den Konzern zufriedenstellend. Das Konzernergebnis nach Ertragsteuern lag bei +23 TEUR (Vorjahr: + 47 TEUR) und lag auf dem Niveau des Budgets (siehe auch Erläuterung Konzern und Konzernbereiche unten). Umsatz und Ergebnisse des Konzernsscroll
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Umsatzerlöse und Erträge aus Darlehensverwaltung Insgesamt lagen die Umsatzerlöse im Berichtsjahr unter dem Budget und dem Vorjahr. Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) liegen auf dem Niveau des Budgets, aber deutlich über dem Vorjahreswert. Die höheren sonstigen Erträge im Bereich Immobilien wurden im Wesentlichen durch höhere Aufwendungen im Bereich Sonstiges kompensiert (siehe Erläuterung unten). Das Periodenergebnis des Konzerns beträgt +23 TEUR (Vorjahr: +47 TEUR) nach Ertragsteuern (Laufendes Jahr: -10 TEUR; Vorjahr: +10 TEUR). Umsatz und Ergebnisse der KonzernbereicheUnkonsolidiert Bereich Immobilienscroll
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Die Umsatzerlöse betrafen wie im Vorjahr nur Mieteinnahmen. Die Erlöse des Bereichs lagen aufgrund vom Verkauf einer Immobilie in 2019 unter dem Niveau des Budgets und des Vorjahres. Der Verkaufserlös betrug 600 TEUR und der Buchgewinn 1 TEUR. Das Segment-EBIT und das Segment-EBT liegen sowohl über dem Ergebnis des Vorjahres als auch über dem Budget. Die Gründe hierfür sind Erträge aus der Anpassung des beizulegenden Zeitwertes von der "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilen". Es besteht eine nahezu komplette Mietauslastung der nutzbaren Büro- und Gewerbeflächen, die die laufenden Kosten des Unternehmensbereichs Immobilien deckt. Neben den gewerblich genutzten Immobilien waren am Abschlussstichtag auch noch unbebaute Grundstücke im Bestand enthalten. Bereich Kreditverwaltungscroll
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Im Geschäftsbereich Kreditverwaltung lagen die Zahlungseingänge aus Darlehensverwaltung unter dem Budget und unter dem Niveau des Vorjahres. Aufgrund von nicht geplanten Wertberichtigungen lagen das Segment-EBIT sowie das Segment-EBT unter dem Budget. Alle Kredite werden aktiv von unseren Mitarbeitern und Rechtsberatern verwaltet und eingefordert. Die Abwicklung gestaltet sich weiterhin schwierig, da der überwiegende Teil der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden muss. Der verwaltete Forderungsbestand von nominal 3.392 TEUR (Vorjahr: 3.431 TEUR) ist zu 93,9% (Vorjahr: 91,3%) wertberichtigt. Bereich Sonstigescroll
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Neben der Webac Holding AG beinhaltet der Bereich Sonstige auch Zinserträge aus dem Darlehen an den Käufer des Bereichs Maschinenbau. Die Umsatzerlöse der AG lagen über dem Budget und dem Vorjahresniveau und betrafen im Wesentlichen Konzernumlagen an die Tochtergesellschaften (sog. Management Fees), die sich auf Konzernebene herauskonsolidieren. Das Segment-EBT 2019 in Höhe von -435 TEUR lag aufgrund von zusätzlichen und nicht geplanten Mehraufwendungen für Sanktionen, Schadensersatzansprüche und Prozessrisiken sowie Abschlüsse, Hauptversammlung und Rechts- und Beratungsleistungen in Höhe von 365 TEUR deutlich unter dem Budget, aber noch über dem Vorjahr. Vermögens- und Finanzlage des KonzernsDie langfristigen Vermögenswerte verminderten sich um insgesamt 297 TEUR auf 5.435 TEUR. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch die Tatsache, dass der restliche Darlehensbetrag in Höhe von 740 TEUR aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs Maschinenbau in die kurzfristigen Vermögenswerte umgegliedert wurde. Der Umgliederungseffekt wurde zum Teil kompensiert durch positive Netto-Effekte in Höhe von 469 TEUR aus Anpassungen des beizuliegenden Zeitwertes von "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilen". Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich infolge der obengenannten Umgliederung abzüglich geleisteter Tilgungen des Darlehens um 355 TEUR auf 895 TEUR. Die Bilanzsumme ging um 573 TEUR auf 6.330 TEUR zurück, im Wesentlichen aufgrund der obengenannten Vorgänge sowie des Verkaufs von einigen unbebauten Grundstücken in 2019. Das Eigenkapital liegt bei 5.076 TEUR (Vorjahr: 5.213 TEUR) und die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2019 80,2% (Vorjahr: 75,5%). Die Erhöhung der Eigenkapitalquote resultiert im Wesentlichen aus der Reduzierung der Bilanzsumme. Das mittel- bis langfristig gebundene Vermögen ist zu 93,4% (Vorjahr: 90,9%) durch Eigenkapital gedeckt. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt, soweit nicht mit freien Eigenmitteln, durch fristenkongruente Darlehensaufnahme. Daneben bestehen nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 395 TEUR. Die Laufzeiten der Kreditlinien sind unbefristet. Die Entwicklung der Liquidität des Konzerns ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. Zusammengefasst setzt sich die Entwicklung wie folgt aus: scroll
Die Veränderungen des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit und der Investitionstätigkeit gegenüber dem Vorjahr beruht im Wesentlichkeit aus dem Verkauf des Geschäftsbereichs Maschinenbau in 2018. Der Bereich Immobilien wird durch die Mieteinnahmen finanziert und im Bereich Kreditverwaltung deckt die Höhe der Zahlungseingänge die Inkasso- und Verwaltungskosten der Kredite. Dadurch, dass in dem nicht operativen Bereich "Sonstige" die hohen Verwaltungskosten nicht von Einnahmen gedeckt werden, ist der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit negativ. Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Webac Holding AGDie im Folgenden dargestellte Entwicklung der Webac Holding AG basiert auf deren Jahresabschluss, der nach den Vorschriften des HGB und des AktG aufgestellt wurde. Die Webac Holding AG als Mutterunternehmen weist aufgrund der Kosten für die Entwicklung und Überwachung der Geschäftsbereiche ein negatives Ergebnis vor Ergebnisübernahmen aus. Der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator für die Unternehmenssteuerung der Webac Holding AG ist das Jahresergebnis. Die Ergebnis- und Kostenkontrolle ist nach wie vor eine der zentralen Aufgaben des Vorstands. Wesentliche Veränderungen in Bezug auf die interne Organisation, die Steuerungssysteme und die Entscheidungsfindung im Konzern haben sich nicht ergeben. Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 409 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR). Ein wesentlicher negativer Effekt ergibt sich aus dem reduzierten Jahresüberschuss der LEGA Kreditverwaltungs GmbH in Höhe von 64 TEUR (Vorjahr: Jahresüberschuss 334 TEUR), der die handelsrechtlichen Ergebnisse von zwei Tochterunternehmen aus dem Geschäftsbereich Immobilien beinhaltet, und aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Webac Holding AG vereinnahmt wird. Die Bilanzsumme der AG beträgt 8.268 TEUR (Vorjahr: 8.248 TEUR). Das Anlagevermögen in Höhe von 8.170 TEUR blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Das Umlaufvermögen stieg um 18 TEUR auf 98 TEUR. Das Eigenkapital verminderte sich ergebnisbedingt und aufgrund der Auszahlung an die Aktionäre um 569 TEUR auf 4.344 TEUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 52,5% zum 31. Dezember 2019 (Vorjahr: 59,6%). Im Gegenzug stiegen die Verbindlichkeiten um 467 TEUR auf 3.705 TEUR, im Wesentlichen bedingt durch gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Veränderung resultiert aus dem Cash-Pooling zwischen der AG und den Tochtergesellschaften, den Management Fees und aufgrund der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge im Konzern. Zu den eigenen Aktien verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss der AG unter Abschnitt D Pkt. 9 "Eigenkapital". Prognose-, Chancen- und RisikoberichtInternes Kontrollsystem und Risikomanagement in der GruppeGrundsätzlich sind die Managementebenen in der Webac Holding AG und ihren Beteiligungen durch klare Verantwortlichkeiten und eine flache Hierarchie geprägt. Der Konzern verfügt über ein zentralisiertes Rechnungswesen. Die laufende Finanzbuchhaltung, die Erstellung der Zwischen- und Jahresabschlüsse und laufende Kontrolle der Ist-/Soll-Abweichung erfolgt grundsätzlich für alle Gesellschaften zentral. Der Vorstand benutzt eine Reihe von Instrumenten, um während des Jahres die Risiken der Gesellschaft zu überwachen. Für die AG wird monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung erstellt und über die Liquidität der Gruppe wird monatlich berichtet. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität im Konzern zu gewährleisten, werden Kreditlinien vorgehalten und in Anspruch genommen. Die Kreditlinien und Cash-Flows haben eine ausreichende Liquiditätsausstattung gesichert. Webac beabsichtigt, auch in der Zukunft Kreditlinien aufrechtzuerhalten und zu nutzen. Die Entwicklung des Geschäftsbereichs Immobilien wird über die Berichterstattung bestimmter Geschäftsvorgänge, wie der Anschluss- und Neuvermietung oder bei wesentlichen Investitionen und Desinvestitionen, sowie durch einen Bericht über die monatlichen Mieteingänge überwacht. Der Geschäftsbereich Kreditverwaltung berichtet monatlich über den Forderungseingang und die Inkassoaufwendungen. Der Wertberichtigungsbedarf wird am Jahresende ermittelt. Maßnahmen bei Nichterreichen von Budgetzahlen werden gefordert, entwickelt und besprochen. Damit steht dem Management der Webac Holding AG ein relativ dynamisches Mittel zur Verhinderung von hohen überraschenden Verlusten zur Verfügung, obwohl der Handlungsspielraum bei ungünstiger Entwicklung beschränkt ist. Der Aufsichtsrat übt seine Beratungs- und Kontrollfunktion gemäß den nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Aufgaben und unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex aus. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist effizient und vertrauensvoll. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat umfassend und zeitnah in mündlichen und schriftlichen Berichten über die laufende Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle, die Lage der Tochtergesellschaften und des Konzerns, die Risikolage, das interne Kontrollsystem und die Compliance. Chancen und Risiken in der GruppeDie wesentlichen Chancen bestehen in einer gewinnbringenden Verwertung der Immobilien. Für den Bereich werden verschiedene Optimierungsmaßnahmen gesucht, um die heutige Substanz bestmöglich zu erhalten bzw. zu verwerten. Die zukünftige Entwicklung des Konzerns und damit auch der Webac Holding AG kann im Wesentlichen durch folgende Risikofaktoren negativ beeinflusst werden, dargestellt in der Reihenfolge ihrer relativen Bedeutung:
Gesamtbewertung der Risikolage und ChancenIn der Gesamtbetrachtung aller Chancen und Risiken ist festzustellen, dass die Risikosituation des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr unverändert ist. Auch wenn die tatsächliche Entwicklung negativ von den Planannahmen abweicht, würde dies zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Geschäftsbetriebs führen. Chancen und Risiken der AGDie zu erwartenden Ergebnisse der Unternehmensbereiche decken die laufenden Verwaltungskosten der AG. Darüberhinausgehende Gewinne können aufgrund der vorhandenen ertragsteuerlichen Verlustvorträge innerhalb der Bestimmungen zur Mindestbesteuerung steuerfrei vereinnahmt werden. Eine Verschlechterung der Ertragslage bei Tochterunternehmen bzw. die Verwertung von Vermögenswerten unter Buchwert kann auch zu einer Minderung des Beteiligungsansatzes an den Tochterunternehmen führen und das Eigenkapital der Webac Holding AG belasten. Insoweit unterliegt die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft den gleichen Risiken wie die Entwicklung des Gesamtkonzerns. Ausblick auf das Jahr 2020Eine zuverlässige Prognose für den Bereich Immobilien bzw. den Konzern ist aufgrund der s.g. Corona-Pandemie schwierig. Die allgemeine konjunkturelle Lage verschlechtert sich zunehmend aufgrund des "Lock-Downs", sowohl im Inland als auch im Ausland. Allerdings haben wir bis heute keine negativen Auswirkungen verzeichnen können. Auch für den weiteren Verlauf des Jahres rechnen wir mit keinen wesentlichen negativen Einflüssen auf die operativen Einnahmen. Allerdings werden die Kaufpreisminderung aufgrund der vorzeitigen Rückzahlung des Käuferdarlehens (siehe Chancen und Risiken oben) sowie nicht geplante Verwaltungskosten das geplante Ergebnis negativ beeinflussen. Deshalb sind Anpassungen der Prognose 2020 erforderlich. Im Bereich Immobilien wird in 2020 mit einem Umsatz, der leicht unter dem Niveau des Vorjahres und einem EBT, der auf dem Niveau des Vorjahres liegt, gerechnet. Für den Bereich Kreditverwaltung wird mit einem positiven Ergebnis (EBT) leicht unter dem Vorjahr - vor Ergebnisübernahme und eventuellen außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf Forderungen - gerechnet. Bei der Webac Holding AG werden die Verwaltungskosten unter dem Niveau des Vorjahres liegen. Wir rechnen für das Jahr 2020 mit einem Jahresergebnis in Höhe von rd. -100 TEUR, da die geplanten Erträge aus den Konzernumlagen und aus den Gewinnabführungen nicht die Verwaltungskosten decken werden. Für den Konzern erwarten wir für 2020 bei einem Umsatz von 375 TEUR ein Ergebnis (EBT) in Höhe von rd. -100 TEUR. Sonstige AngabenForschung und EntwicklungMit der Veräußerung des Geschäftsbereichs Maschinenbau im Vorjahr sind auch die Entwicklungstätigkeiten im Konzern entfallen. Grundsätze der Vorstandsvergütung (siehe auch Anhang)Neben einem Fixgehalt in Höhe von 66 TEUR zuzüglich geldwertem Vorteil für einen Dienstwagen erhält der Vorstand tätigkeitsbezogene Honorare. Die Vorstandsvergütung beinhaltet seit dem 1. April 2017 neben einer Fixvergütung eine variable Bonusregelung. Ein Bonus in Höhe von 2.000 Euro wird ausbezahlt, wenn die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. Durchführung der Hauptversammlung vor Ende Mai stattfinden kann. Des Weiteren wird ein Bonus in Höhe von 1% vom Konzernergebnis der Webac Holding gewährt. Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGBZusammensetzung des AktienkapitalsAm 31. Dezember 2019 betrug das gezeichnete Kapital der AG 1.000.000 Euro, eingeteilt in 851.133 nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Die Aktien der Gesellschaft sind zum Börsenhandel zugelassen und werden am regulierten Markt an den Börsenplätzen Düsseldorf und Frankfurt gehandelt. Aktien mit Sonderrechten oder besondere Stimmrechtskontrollen liegen nicht vor. Nach Kenntnis des Vorstands gibt es keine Vereinbarungen zwischen einzelnen Aktionären, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken. Kapitalanteile von über 10% der StimmrechteDer Gesellschaft sind folgende Beteiligungen an ihrem Grundkapital - die 10% der Stimmrechte überschreiten - gemäß § 21 WpHG gemeldet worden: scroll
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb von AktienDie Hauptversammlung vom 20. November 2019 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von bis zu 10% zu erwerben. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt bis zum 19. November 2024. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Auch nach dem Bilanzstichtag wurden keine weiteren eigenen Aktien erworben. Somit hatte die Gesellschaft am Bilanzstichtag 53.094 Stück eigene Aktien im Besitz mit einem anteiligen Wert am gezeichneten Kapital in Höhe von 62.380,38 Euro. Dies entspricht 6,24% des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten betrugen 240.811,21 Euro. Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von AktienEs liegt keine Ermächtigung vor. Bestimmungen im Fall eines EigentümerwechselsIm Fall einer "Change-of-Control" Transaktion weist der Vorstand darauf hin, dass ihm keine Regeln oder Hindernisse bekannt sind, die eine Übernahme und Ausübung der Kontrolle über die AG erschweren könnten. Für Fälle eines Übernahmeangebotes gibt es bei der AG keine Entschädigungsvereinbarungen mit dem Vorstand oder den Arbeitnehmern. Zusammensetzung des VorstandsDer Vorstand besteht gemäß § 8 der Satzung der AG aus einer Person oder mehreren Personen, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands - nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen - festlegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bzw. stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen. Die Mitglieder des Vorstands werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine mehrmalige Bestellung - jeweils für höchstens fünf Jahre - ist zulässig. SatzungsänderungenNach § 29 ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzungsfassung zu beschließen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit - wenn das Gesetz nicht zwingend eine größere Stimmenmehrheit vorschreibt - der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das AktG außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, genügt - wenn dies gesetzlich zulässig ist - die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals. Erklärung zur Unternehmensführung (§§ 289f und § 315d HGB)Die Erklärung zur "Corporate Governance" nach § 161 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat ist im Internet unter "www.webac-ag.com" hinterlegt. Die Unternehmensführungspraktiken und die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Abschnitt Internes Kontrollsystem und Risikomanagement in der Gruppe dargestellt. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2019 an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Seit dem 1. Mai 2015 gilt in Deutschland das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Seine wesentlichen Bestimmungen wurden auch in den Corporate Governance Kodex aufgenommen. Die Webac Holding AG war verpflichtet, bis zum 30. September 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil auf der Ebene des Vorstands und des Aufsichtsrates festzulegen und bis wann diese Zielgrößen erreicht werden sollen. Da die AG bis heute keine weiteren Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat und auch nicht geplant ist, weitere Führungsebenen zu etablieren, wurden hierzu keine Zielgrößen festgelegt. Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Vorstand der Webac Holding AG eine Quote von 0% festgesetzt. Es ist derzeit weder eine Erweiterung des Vorstandes noch eine Neubesetzung der Vorstandsposition geplant. Aus diesem Grund wurde für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 auch keine Mindestzielgröße für den Frauenanteil im Vorstand größer 0% festgesetzt. Der Aufsichtsrat wird sich auch zukünftig bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern an der Qualifikation und den individuellen Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten orientieren. Bei der Besetzung des Vorstandes sind nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht das Geschlecht oder das Alter entscheidend, allein entscheidend ist, die am besten geeignete Person für die Position des zu besetzenden Vorstandsamtes zu finden. Da die Webac Holding AG nicht der Mitbestimmung unterliegt, muss sich der Aufsichtsrat bei der Webac Holding AG nicht zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus Männern zusammensetzen. Der Aufsichtsrat der Webac Holding AG hat eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf mindestens 16,66% festgesetzt. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Webac Holding AG, Herr Gajland, Herr Dr. Steinert und Herr Walbrecht wurden auf der Hauptversammlung im November 2019 als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt. Sollte ein Mitglied des derzeitigen Aufsichtsrats vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheiden, wird die Webac Holding AG den oder die am besten geeigneten Kandidaten/Kandidatinnen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlagen. Ein Wort des DankesIch danke allen Aktionären, den Kunden und Mitarbeitern unseres Hauses sowie dem Aufsichtsrat für die gewährte Unterstützung und für die gute Zusammenarbeit.
München, den 19. Juni 2020 Michael J. Jürgensen, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Webac Holding Aktiengesellschaft, München Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Webac Holding Aktiengesellschaft, München - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht des Webac Konzerns und der Webac Holding Aktiengesellschaft, München (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen UnternehmenZur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen verweisen wir auf die Abschnitte B "Wesentliche Grundsätze und Methoden der Bilanzierung und Bewertung" und D.6. "Anlagevermögen" im Anhang. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Jahresabschluss der Webac Holding Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 werden Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8.167 ausgewiesen. Der Anteil der Anteile an verbundenen Unternehmen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 99 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft mithilfe des Ertragswertverfahrens. Zusätzlich werden für Unternehmen mit geringen Ertragsaussichten Liquidationswerte ermittelt und als Wertuntergrenze angesetzt. Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten fünf Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Die Liquidationswerte basieren insbesondere auf von unabhängigen Sachverständigen ermittelten Verkehrswerten von Immobilien, die im Besitz der verbundenen Unternehmen sind. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Erträge und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze, die Annahmen und sonstigen Parameter bei der Ermittlung der Verkehrswerte der Immobilien sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Anteile an verbundenen Unternehmen nicht werthaltig sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGZunächst haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Erträge sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit dem Vorstand als Planungsverantwortlichem erörtert. Des Weiteren haben wir bei der Ermittlung der Verkehrswerte der Immobilien die Angemessenheit der Bewertungsmodelle und der zugrunde liegenden wesentlichen Bewertungsannahmen bzw. resultierenden Kennzahlen unter Beachtung von Art und Lage der bewerteten Objekte durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt. Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insb. den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes und der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse). Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Die bei der Ermittlung der Verkehrswerte der Immobilien angesetzten marktüblichen Mieten haben wir mittels Informationen aus Marktberichten und Recherchen in Online-Immobilienportalen (Angebotsmieten) plausibilisiert und Liegenschaftszinssätze sowie resultierende Rohertragsvervielfältiger anhand von Angaben in den lokalen Grundstücksmarktberichten und Angaben aus der Fachliteratur beurteilt. Die angesetzten Bodenrichtwerte haben wir mit den aktuellen Bodenrichtwertkarten abgeglichen und Angaben aus den lokalen Grundstücksmarktberichten berücksichtigt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundene Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 20. November 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Webac Holding Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Maximilian Bergler
München, den 19. Juni 2020 KPMG AG Bergler, Wirtschaftsprüfer Droste, Wirtschaftsprüfer |
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