Webac Holding Aktiengesellschaft
München
Bekanntmachung nach §§ 264
Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis
zum 31.12.2020
Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftlichen Frist- und Formvorschriften sind die
Lega Kreditverwaltungs GmbH Euskirchen, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Konrad Steinert und die
Webac Holding AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Konrad
Steinert als Gesellschafter der Frma
Webac Gamma Immobilien GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen
zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten.
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
Die Lega Kreditverwaltungs GmbH und die Webac Holding AG
als Gesellschafter der Webac Gamma Immobilien GmbH,
Euskirchen, haben am 23. April 2021 beschlossen, dass die
Webac Gamma Immobilien GmbH für das Geschäftsjahr
2020 die Befreiungsvorschriften des 264 Abs. 3 HGB
bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts
(Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht)
und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch
nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2020 nicht offen
legt.
Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac
Gamma Immobilien GmbH besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist.
Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des
bestehenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages gemäß §
302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac Gamma
Immobilien GmbH verpflichtet.
Die Webac Gamma Immobilien GmbH wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac
Holding AG (HR B 140727) einbezogen.
Euskirchen, den
23.04.2021
LEGA
Kreditverwaltungs GmbH
Konrad
Steinert
Webac
Holding AG
Konrad
Steinert
Protokoll der außerordentlichen
Hauptversammlung der
Webac Immobilien AG
vom 23.04.2021
Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird
bestätigt.
Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses
Beschlussfassung:
Die Hauptversammlung fasst einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Die Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020
wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem
Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen)
miteinbezogen.
Euskirchen, den
23.04.2021
John
Gajland, Vorsitzender Aufsichtsrat
Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist
die WEB AC Holding AG München, vertreten durch deren
Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige
Gesellschafterin der Firma
Lega Kreditverwaltungs GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen
Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und
hat folgendes einstimmig beschlossen:
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
1. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2020
wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem
Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen)
mit einbezogen.
Euskirchen, den
23.04.2021
Webac
Holding AG
Konrad
Steinert
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