Webac Holding AG
München
Mitteilung
gemäß §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum
Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist
die WEB AC Holding AG München, vertreten durch deren
Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige
Gesellschafterin der Firma
Lega
Kreditverwaltungs GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen
Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und
hat folgendes einstimmig beschlossen:
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
Die Webac Holding AG als Gesellschafterin der Lega
Kreditverwaltungs GmbH, Euskirchen, hat am 23. April 2021
beschlossen, dass die Lega Kreditverwaltungs GmbH für
das Geschäftsjahr 2020 die Befreiungsvorschriften des
§ 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des
Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der
Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten
Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den
Jahresabschluss zum 31.12.2020 nicht offen legt.
Zwischen der Webac Holding AG und der Lega
Kreditverwaltungs GmbH besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist.
Die Webac Holding AG ist aufgrund des bestehenden
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages
gemäß § 302 AktG zur Übernahme der
Verluste der Lega Kreditverwaltungs GmbH verpflichtet.
Die Lega Kreditverwaltungs GmbH wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac
Holding AG (HR B 140727) einbezogen.
Euskirchen, den
23.04.2021
Webac
Holding AG
Konrad
Steinert
Protokoll
der außerordentlichen Hauptversammlung der
Webac
Immobilien AG vom 23.04.2021
Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird
bestätigt.
Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses
Beschlussfassung:
Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Webac
Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2020 die
Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB
bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts
(Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht)
und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch
nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2020 nicht offen
legt.
Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac
Immobilien AG besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaft eingetragen ist.
Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des
bestehenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages gemäß §
302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac
Immobilien AG verpflichtet.
Die Webac Immobilien AG wird als Tochterunternehmen in
den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727)
einbezogen.
Euskirchen, den
23.04.2021
John
Gajland, Vorsitzender Aufsichtsrat
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