Webac Holding Aktiengesellschaft

München

Befreiung nach § 264 HGB

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften sind die Webac Verwaltungs GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Konrad Steinert sowie die Webac Immobilien AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als Gesellschafter der Firma

Webac Erschließungsgesellschaft Alpha
Schwerter Straße GmbH & Co. KG
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und haben folgendes einstimmig beschlossen:

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

1. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021 wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen) mit einbezogen.

 

Euskirchen, den 26.04.2022

Konrad Steinert, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften sind die Webac Verwaltungs GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Konrad Steinert sowie die Webac Immobilien AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als Gesellschafter der Firma

Webac Erschließungsgesellschaft Beta
Schwerter Straße GmbH & Co. KG
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und haben folgendes einstimmig beschlossen:

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

1. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021 wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen) mit einbezogen.

 

Euskirchen, den 26.04.2022

Konrad Steinert, Geschäftsführer

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftlichen Frist- und Formvorschriften sind die Lega Kreditverwaltungs GmbH Euskirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konrad Steinert und die Webac Holding AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Konrad Steinert als Gesellschafter der Firma

Webac Gamma Immobilien GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten.

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

Die Lega Kreditverwaltungs GmbH und die Webac Holding AG als Gesellschafter der Webac Gamma Immobilien GmbH, Euskirchen, haben am 26. April 2022 beschlossen, dass die Webac Gamma Immobilien GmbH für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungsvorschriften des 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2021 nicht offen legt.

Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac Gamma Immobilien GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist.

Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac Gamma Immobilien GmbH verpflichtet.

Die Webac Gamma Immobilien GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727) einbezogen.

 

Euskirchen, den 26.04.2022

LEGA Kreditverwaltungs GmbH

Konrad Steinert

 

Webac Holding AG

Konrad Steinert

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist die WEBAC Holding AG München, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige Gesellschafterin der Firma

Lega Kreditverwaltungs GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und hat folgendes einstimmig beschlossen:

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

Die Webac Holding AG als Gesellschafterin der Lega Kreditverwaltungs GmbH, Euskirchen, hat am 26. April 2022 beschlossen, dass die Lega Kreditverwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2021 nicht offen legt.

Zwischen der Webac Holding AG und der Lega Kreditverwaltungs GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist.

Die Webac Holding AG ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der Lega Kreditverwaltungs GmbH verpflichtet.

Die Lega Kreditverwaltungs GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727) einbezogen.

 

Euskirchen, den 26.04.2022

Webac Holding AG

Konrad Steinert

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist die Webac Immobilien AG, Hagen, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige Gesellschafterin der Firma

Webac Verwaltungs GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und hat folgendes einstimmig beschlossen:

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

1. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des § 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021 wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen) mit einbezogen.

 

Hagen, den 26.04.2022

Konrad Steinert, -Vorstand der Webac Immobilien AG-

Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung der Webac Immobilien AG vom 26.04.2022

Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt.

Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Webac Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2021 nicht offen legt.

Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac Immobilien AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac Immobilien AG verpflichtet.

Die Webac Immobilien AG wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727) einbezogen.

 

Euskirchen, den 26.04.2022

John Gajland, Vorsitzender Aufsichtsrat