Webac Holding Aktiengesellschaft
München
Befreiung nach § 264 HGB
Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften sind
die Webac Verwaltungs GmbH, vertreten durch deren
Geschäftsführer, Herrn Konrad Steinert sowie die
Webac Immobilien AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn
Konrad Steinert, als Gesellschafter der Firma
Webac Erschließungsgesellschaft
Alpha
Schwerter Straße GmbH & Co. KG
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen
Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und
haben folgendes einstimmig beschlossen:
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
1. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021
wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den
Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen)
mit einbezogen.
Euskirchen, den
26.04.2022
Konrad
Steinert, Geschäftsführer
Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften sind
die Webac Verwaltungs GmbH, vertreten durch deren
Geschäftsführer, Herrn Konrad Steinert sowie die
Webac Immobilien AG, vertreten durch deren Vorstand, Herrn
Konrad Steinert, als Gesellschafter der Firma
Webac Erschließungsgesellschaft
Beta
Schwerter Straße GmbH & Co. KG
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen
Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und
haben folgendes einstimmig beschlossen:
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
1. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021
wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den
Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen)
mit einbezogen.
Euskirchen, den
26.04.2022
Konrad
Steinert, Geschäftsführer
Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftlichen Frist- und Formvorschriften sind die
Lega Kreditverwaltungs GmbH Euskirchen, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Konrad Steinert und die
Webac Holding AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Konrad
Steinert als Gesellschafter der Firma
Webac Gamma Immobilien GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen
zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten.
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
Die Lega Kreditverwaltungs GmbH und die Webac Holding AG
als Gesellschafter der Webac Gamma Immobilien GmbH,
Euskirchen, haben am 26. April 2022 beschlossen, dass die
Webac Gamma Immobilien GmbH für das Geschäftsjahr
2021 die Befreiungsvorschriften des 264 Abs. 3 HGB
bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts
(Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht)
und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch
nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2021 nicht offen
legt.
Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac
Gamma Immobilien GmbH besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist.
Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des
bestehenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages gemäß §
302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac Gamma
Immobilien GmbH verpflichtet.
Die Webac Gamma Immobilien GmbH wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac
Holding AG (HR B 140727) einbezogen.
Euskirchen, den
26.04.2022
LEGA
Kreditverwaltungs GmbH
Konrad
Steinert
Webac
Holding AG
Konrad
Steinert
Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist
die WEBAC Holding AG München, vertreten durch deren
Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige
Gesellschafterin der Firma
Lega Kreditverwaltungs GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen
Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und
hat folgendes einstimmig beschlossen:
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
Die Webac Holding AG als Gesellschafterin der Lega
Kreditverwaltungs GmbH, Euskirchen, hat am 26. April 2022
beschlossen, dass die Lega Kreditverwaltungs GmbH für
das Geschäftsjahr 2021 die Befreiungsvorschriften des
§ 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des
Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der
Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten
Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den
Jahresabschluss zum 31.12.2021 nicht offen legt.
Zwischen der Webac Holding AG und der Lega
Kreditverwaltungs GmbH besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der
Gesellschaften eingetragen ist.
Die Webac Holding AG ist aufgrund des bestehenden
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages
gemäß § 302 AktG zur Übernahme der
Verluste der Lega Kreditverwaltungs GmbH verpflichtet.
Die Lega Kreditverwaltungs GmbH wird als
Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac
Holding AG (HR B 140727) einbezogen.
Euskirchen, den
26.04.2022
Webac
Holding AG
Konrad
Steinert
Gesellschafterbeschluss
Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und
gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist
die Webac Immobilien AG, Hagen, vertreten durch deren
Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige
Gesellschafterin der Firma
Webac Verwaltungs GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen
Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und
hat folgendes einstimmig beschlossen:
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
1. Der Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses nach Maßgabe des
§ 264 Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2021
wird zugestimmt. Die Gesellschaft ist in dem
Konzernabschluss der Webac Holding AG (Mutterunternehmen)
mit einbezogen.
Hagen, den 26.04.2022
Konrad
Steinert, -Vorstand der Webac Immobilien AG-
Protokoll der außerordentlichen
Hauptversammlung der Webac Immobilien AG vom
26.04.2022
Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird
bestätigt.
Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.
Tagesordnung:
1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur
Offenlegung des Jahresabschlusses.
Beschlussfassung:
Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Webac
Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2021 die
Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB
bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts
(Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht)
und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch
nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2021 nicht offen
legt.
Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac
Immobilien AG besteht ein Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrag. der im Handelsregister der
Gesellschaft eingetragen ist.
Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des
bestehenden Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsvertrages gemäß §
302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac
Immobilien AG verpflichtet.
Die Webac Immobilien AG wird als Tochterunternehmen in
den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727)
einbezogen.
Euskirchen, den
26.04.2022
John
Gajland, Vorsitzender Aufsichtsrat
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