Webac Holding Aktiengesellschaft

München

Befreiung nach § 264 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftlichen Frist- und Formvorschriften sind die Lega Kreditverwaltungs GmbH Euskirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Konrad Steinert und die Webac Holding AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Konrad Steinert als Gesellschafter der Firma

Webac Gamma Immobilien GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten.

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

Die Lega Kreditverwaltungs GmbH und die Webac Holding AG als Gesellschafter der Webac Gamma Immobilien GmbH, Euskirchen, haben am 26. April 2023 beschlossen, dass die Webac Gamma Immobilien GmbH für das Geschäftsjahr 2022 die Befreiungsvorschriften des 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2022 nicht offen legt.

Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac Gamma Immobilien GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist.

Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac Gamma Immobilien GmbH verpflichtet.

Die Webac Gamma Immobilien GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727) einbezogen.

 

Euskirchen, den 26.04.2023

Konrad Steinert
LEGA Kreditverwaltungs GmbH

Konrad Steinert
Webac Holding AG

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftlichen Frist- und Formvorschriften sind die Lega Kreditverwaltungs GmbH, Euskirchen, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Konrad Steinert und die Webac Holding AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Konrad Steinert als Gesellschafter der Firma

Webac Gamma Immobilien GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses 2022

2. Ergebnisverwendung 2022

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2022

4. Entlastung der Geschäftsführung

Beschlussfassung:

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1.

Der Geschäftsbericht wurde vorgelegt.

2.

Gemäß dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wird der Jahresüberschuss in Höhe von 143.143,62 € an die Lega Kreditverwaltungs GmbH abgeführt.

3.

Der vorliegende Jahresabschluss 2022 (Bilanz sowie G+V) wird festgestellt.

4.

Dem Geschäftsführer - Herrn Konrad Steinert - wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Bilanzsumme: 759.913,00 €
Jahresüberschuss: 143.143,62 €

 

Euskirchen, den 26.04.2023

Konrad Steinert
LEGA Kreditverwaltungs GmbH

Konrad Steinert
Webac Holding AG

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist die WEBAC Holding AG München, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige Gesellschafterin der Firma

Lega Kreditverwaltungs GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und hat folgendes einstimmig beschlossen:

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

Die Webac Holding AG als Gesellschafterin der Lega Kreditverwaltungs GmbH, Euskirchen, hat am 26. April 2023 beschlossen, dass die Lega Kreditverwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr 2022 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2022 nicht offen legt.

Zwischen der Webac Holding AG und der Lega Kreditverwaltungs GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaften eingetragen ist.

Die Webac Holding AG ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der Lega Kreditverwaltungs GmbH verpflichtet.

Die Lega Kreditverwaltungs GmbH wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727) einbezogen.

 

Euskirchen, den 26.04.2023

Konrad Steinert
Webac Holding AG

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Frist- und Formvorschriften ist die WEBAC Holding AG, München, vertreten durch deren Vorstand, Herrn Konrad Steinert, als alleinige Gesellschafterin der Firma

Lega Kreditverwaltungs GmbH
Albert-Latz-Str. 3
53879 Euskirchen

Zu einer Gesellschafterversammlung zusammengetreten und hat folgendes einstimmig beschlossen:

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses 2022

2. Ergebnisverwendung 2022

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2022

4. Entlastung der Geschäftsführung

Beschlussfassung:

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1.

Der Geschäftsbericht wurde vorgelegt.

2.

Gemäß dem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von 758.497,76 € von der Webac Holding AG übernommen.

3.

Der vorliegende Jahresabschluss 2022 (Bilanz, G+V, Anhang) wird festgestellt.

4.

Dem Geschäftsführer - Herrn Konrad Steinert - wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Bilanzsumme: 3.289.569,54 €
Jahresfehlbetrag: 758.497,76 €

 

München, den 26.04.2023

Konrad Steinert
-Vorstand der Webac Holding AG-

Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung der Webac Immobilien AG vom 26.04.2023

Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird bestätigt.

Die Gesellschafter sind vollzählig anwesend.

Tagesordnung:

1. Befreiung der Gesellschaft von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses.

Beschlussfassung:

Die Hauptversammlung hat beschlossen, dass die Webac Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2022 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB bezüglich der Vorschriften des Ersten Unterabschnitts (Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht) und des Vierten Unterabschnitts (Offenlegung) in Anspruch nimmt und den Jahresabschluss zum 31.12.2022 nicht offen legt.

Zwischen der Lega Kreditverwaltungs GmbH und der Webac Immobilien AG besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Lega Kreditverwaltungs GmbH ist aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gemäß § 302 AktG zur Übernahme der Verluste der Webac Immobilien AG verpflichtet.

Die Webac Immobilien AG wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Webac Holding AG (HR B 140727) einbezogen.

 

Euskirchen, den 26.04.2023

John Gajland
-Vorsitzender Aufsichtsrat-