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Westag & Getalit Aktiengesellschaft
Rheda-Wiedenbrück
– ISIN: DE0007775207 und DE0007775231 –
– WKN: 777 520 und 777 523 –
Zum Verkauf eingereichte Aktien:
– ISIN: DE000A2LQTS9 (Stammaktien) und DE000A2LQTV3 (Vorzugsaktien) –
Korrektur der Einberufung der Hauptversammlung
In der am 20. Juli 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zu der am 31. August 2018 in Rheda-Wiedenbrück stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ist unter Tagesordnungspunkt 1 durch einen Übernahmefehler des Bundesanzeigers eine Internetadresse
falsch wiedergegeben. Tagesordnungspunkt 1 lautet korrekt wie folgt:
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1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für
die Westag & Getalit AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 315b
Abs. 3 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2017
Die nach den §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 AktG zugänglich zu machenden Unterlagen können im Internet unter
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www.westag-getalit.com/hauptversammlung
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eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.
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Ansonsten verbleibt es unverändert bei der am 20. Juli 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung.
Rheda-Wiedenbrück, im Juli 2018
WESTAG & GETALIT AG
Der Vorstand
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