Corporate | 25 March 2002 16:52
Senator Entertainment AG
Wechsel des Abschlussprüfers bei Senator nicht zu beanstanden
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Wechsel des Abschlussprüfers bei Senator nicht zu beanstanden
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung der Presse sieht sich Senator
veranlasst, in Abstimmung mit Arthur Andersen nachfolgend zum Prüferwechsel und
Vorwurf der Scheingeschäfte Stellung zu beziehen.
Insbesondere die Prior Börse hat über angebliche Scheingeschäfte im Zusammenhang
mit TV-Deals in 2000 berichtet. Der Jahresabschluss 2000 wurde jedoch von
Arthur Andersen geprüft und uneingeschränkt testiert. Wie Senator bereits
mehrfach mitteilte, ist die letzte Rate aus den angesprochenen TV-Deals im 3.
Quartal 2001 eingegangen, d.h. die von Prior in Frage gestellten Geschäfte sind
tatsächlich realisiert und abgeschlossen.
Senator stellt deshalb ausdrücklich fest, dass der Vorwurf angeblicher
Scheingeschäfte unbegründet ist und selbstverständlich nicht der Grund für den
Prüferwechsel war.
Vielmehr war Arthur Andersen im Juni 2001 von der Hauptversammlung zum
Abschlussprüfer von Senator bestellt worden, wobei sich dann jedoch die
tatsächliche Auftragsvergabe seitens Senator hinzog. Im Einvernehmen mit Senator
lehnte dann im November 2001 Arthur Andersen aus Dispositionsgründen die
Annahme des Prüfungsauftrags ab, was im Anschluss daran zur Bestellung eines
anderen Abschlussprüfers führte.
Anders als in Presseberichten vermutet, bedurfte es keines wichtigen Grundes für
die Ablehnung des Auftrages, da noch kein Vertrag über die Prüfung mit Arthur
Andersen zustande gekommen war. Die Regelung des §318 Abs.6 HGB verlangt einen
wichtigen Grund für eine Kündigung nur, wenn der Prüfungsauftrag tatsächlich
bereits angenommen wurde und deshalb ein Vertrag zustande gekommen ist. Die
Bestellung des neuen Prüfers erfolgte in der gesetzlich dafür vorgesehenen Weise
durch das zuständige Gericht, da die Abhaltung einer Hauptversammlung aus
formellen Gründen nicht mehr möglich war und im übrigen mit erheblichen Kosten
verbunden gewesen wäre.
Die neuen Abschlussprüfer haben in ihrer bisherigen Prüfung keine Gründe für
eine etwaige Einschränkung des Testats gesehen.
Karl-W. Homburg
Leiter Investor Relations
und Unternehmenskommunikation
Tel.: +4930 88091-612
mailto:investor@senator.de
Ende der Mitteilung, (c)DGAP 25.03.2002