Ad-hoc | 21 June 2005 14:09
Senator Entertainment AG: Recht/Prozesse/Aufsicht
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Recht/Prozesse/Aufsicht
Senator Entertainment AG: Recht/Prozesse/Aufsicht
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Nachgang zu der Hauptversammlung vom 23.11.2004 der Senator Entertainment
AG wurden verschiedene Anfechtungsklagen gegen die auf dieser Hauptversammlung
getroffenen Beschlüsse erhoben. Mit heutigem Datum ist der Gesellschaft ein
Teilurteil des Landgerichts Berlin hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 5
“Wahlen zum Aufsichtsrat” zugegangen. Demnach ist der Beschluss zu diesem
Tagesordnungspunkt für unwirksam (nichtig) erklärt worden. Das Urteil ist
bisher nicht rechtskräftig. Nach rechtlicher Prüfung werden Vorstand und
Aufsichtsrat geeignete Maßnahmen ergreifen.
SENATOR Entertainment AG
Rankestr. 3
10789 Berlin
Deutschland
ISIN: DE000A0BVUC6
WKN: A0BVUC
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.06.2005
211409 Jun 05