Ad-hoc | 21 June 2005 14:09


Senator Entertainment AG: Recht/Prozesse/Aufsicht

Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG Recht/Prozesse/Aufsicht Senator Entertainment AG: Recht/Prozesse/Aufsicht Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Im Nachgang zu der Hauptversammlung vom 23.11.2004 der Senator Entertainment AG wurden verschiedene Anfechtungsklagen gegen die auf dieser Hauptversammlung getroffenen Beschlüsse erhoben. Mit heutigem Datum ist der Gesellschaft ein Teilurteil des Landgerichts Berlin hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 5 “Wahlen zum Aufsichtsrat” zugegangen. Demnach ist der Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt für unwirksam (nichtig) erklärt worden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Nach rechtlicher Prüfung werden Vorstand und Aufsichtsrat geeignete Maßnahmen ergreifen. SENATOR Entertainment AG Rankestr. 3 10789 Berlin Deutschland ISIN: DE000A0BVUC6 WKN: A0BVUC Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 21.06.2005 211409 Jun 05