Ad-hoc | 31 August 2005 10:29
SENATOR Entertainment: Ordentliche Hauptversammlung nach Entscheidung des BGH
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Ordentliche Hauptversammlung
SENATOR Entertainment: Ordentliche Hauptversammlung nach Entscheidung des BGH
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der vom Insolvenzverwalter der Senator Entertainment AG vorgelegte
Insolvenzplan ist am 15. September 2004 von der Gläubigerversammlung
einstimmig verabschiedet worden. Aufgrund einer sofortigen Beschwerde gegen
diesen Insolvenzplan ist die Gesellschaft nicht wie planmäßig vorgesehen in
2004 aus der Insolvenz entlassen worden. Die sofortige Beschwerde wurde
erstinstanzlich vom Landgericht Berlin am 8. Februar 2005 zurückgewiesen.
Hiergegen wurde durch den Beschwerdeführer Rechtsbeschwerde beim
Bundesgerichtshof eingelegt.
Nach unverbindlicher Auskunft des BGH wird über die Rechtsbeschwerde gegen den
Insolvenzplan der Gesellschaft frühestens im November entschieden. Daher
beabsichtigt der Insolvenzverwalter der Senator Entertainment AG, die
diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft zu verschieben.
Sobald der endgültige Termin der ordentlichen Hauptversammlung feststeht,
werden wir die Aktionäre der Senator Entertainment AG über die Einberufung
rechtzeitig informieren.
SENATOR Entertainment AG
Rankestr. 3
10789 Berlin
Deutschland
ISIN: DE000A0BVUC6
WKN: A0BVUC
Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 31.08.2005
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