Ad-hoc | 31 August 2006 18:42
Senator Entertainment AG: Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
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Senator Entertainment AG: Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Am heutigen Tage wurden dem Unternehmen weitere Klagen wegen Anfechtung und
Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung des Unternehmens vom 7.
Juli d.J. zugestellt. Neben Herrn Karl-Walter Freitag haben ebenfalls die
Krohne Treuhand GmbH, die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.
(VzfK) sowie die OCP Obay Capital Pool Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Klage beim zuständigen Landgericht Berlin erhoben.
Die Klagen richten sich neben den bereits am 30.08.2006 gemeldeten
Tagesordnungspunkten 12, 13 und 17 nunmehr auch gegen die
Tagesordnungspunkte 3, 4, 5, 6, 7, 8, 14 und 15 sowie gegen den gefassten
Beschluss, mit dem der Antrag der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger
auf Durchführung einer Sonderprüfung abgelehnt wurde.
Ferner wird die gerichtliche Feststellung beantragt, dass ein Antrag auf
Sonderprüfung angenommen wurde.
Die Rechtsstreitigkeiten werden beim zuständigen Landgericht Berlin unter
den Aktenzeichen 90 O 77/06, 90 O 79/06 und 90 O 80/06 geführt.
Bis auf die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) sind
sämtliche Kläger in der Vergangenheit bereits gerichtlich gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung der Gesellschaft vorgegangen.
Das Unternehmen lässt die Klagen unverzüglich prüfen und wird nach
Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.
Berlin, den 31. August 2006
(c)DGAP 31.08.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: SENATOR Entertainment AG
Rankestr. 3
10789 Berlin Deutschland
Telefon: +49 (0)30 88-091-662
Fax: +49 (0)30 88-091-665
E-mail: investor@senator.de
WWW: www.senator.de
ISIN: DE000A0BVUC6
WKN: A0BVUC
Indizes:
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in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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