Ad-hoc | 18 September 2006 17:51
Senator Entertainment AG: Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
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Senator Entertainment AG – Klage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Am heutigen Tage wurde dem Unternehmen die gemeinsame Klage der Jugendfilm
Verleih GmbH, der Kinowelt International GmbH sowie der Kinowelt GmbH wegen
Anfechtung und Nichtigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung des
Unternehmens vom 7. Juli 2006 zugestellt.
Die Klage richtet sich, wie auch die bereits gemeldeten Klagen, gegen die
Tagesordnungspunkte 3, 5, 7, 10, 12, 13 und 17.
Des Weiteren richtet sich die Klage aber auch gegen den unter
Tagesordnungspunkt 9 gefassten Beschluss zur Wahl des Abschlussprüfers
sowie gegen den unter Tagesordnungspunkt 11 gefassten Beschluss über die
Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität
und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG).
Der Rechtstreit wird beim zuständigen Landgericht Berlin unter dem
Aktenzeichen 90 O 81/06 geführt.
Das Unternehmen lässt die Klage unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss
dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.
Berlin, den 18. September 2006
(c)DGAP 18.09.2006
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Sprache: Deutsch
Emittent: SENATOR Entertainment AG
Rankestr. 3
10789 Berlin Deutschland
Telefon: +49 (0)30 88-091-662
Fax: +49 (0)30 88-091-665
E-mail: investor@senator.de
WWW: www.senator.de
ISIN: DE000A0BVUC6
WKN: A0BVUC
Indizes:
Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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