Ad-hoc | 6 April 2011 13:58


SENATOR Entertainment AG: Senator Entertainment AG: Kapitalmaßnahme beschlossen – vorläufiges Jahresergebnis 2010

SENATOR Entertainment AG  / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Vorläufiges Ergebnis

06.04.2011 13:58

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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NICHT ZUR VERBREITUNG IN DIE ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, IN KANADA, IN
AUSTRALIEN, IN JAPAN UND SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN DAS ANGEBOT UND DER
VERKAUF VON WERTPAPIEREN GESETZLICHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT

Senator Entertainment AG: Kapitalmaßnahme beschlossen - vorläufiges
Jahresergebnis 2010

Senator Entertainment AG begibt Optionsschuldverschreibung bis zu EUR
9.981.000,00

Bezugsfrist vom 11. April 2011 - 26. April 2011

Berlin, 6. April 2011 - Der Vorstand der Senator Entertainment AG hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats die Begebung einer Optionsschuldverschreibung
im Nennbetrag von bis zu EUR 9.981.000,00 beschlossen. Den Aktionären wird
ein mittelbares Bezugsrecht durch die begleitende Bank gewährt. Basierend
auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Juli 2008 soll eine
Optionsschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 9.981.000,00,
eingeteilt in bis zu 99.810 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je
EUR 100,00 mit jeweils 100 abtrennbaren Optionsrechten zum Erwerb von je
einer auf den Inhaber lautenden stimmberechtigten Stückaktie der
Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der
Gesellschaft von jeweils EUR 1,00 und mit einer Laufzeit bis zum 28. April
2016 (einschließlich) ausgegeben werden. Die Optionsschuldverschreibungen
werden den Aktionären der Senator Entertainment AG während der Bezugsfrist
vom 11. April 2011 bis einschließlich zum 26. April 2011 zum Bezug
angeboten. Die Teilschuldverschreibungen werden den Aktionären der
Gesellschaft im Verhältnis 200:1 zum festgelegten Bezugspreis von EUR
100,00 je Teilschuldverschreibung (insgesamt also bis  EUR 9.981.000,00)
zum Bezug angeboten. Nicht bezogene Optionsschuldverschreibungen sollen
qualifizierten Investoren zum Preis von je EUR 100,00 zum Erwerb angeboten
werden. Für Spitzenbeträge ist das Bezugsrecht ausgeschlossen. Die
Optionsschuldverschreibungen werden zum Bezugspreis von EUR 100,00 am 28.
April 2016 an die Anleihegläubiger zurückgezahlt. Die
Teilschuldverschreibungen werden mit jährlich 8% verzinst. Der Zinslauf
jeder Teilschuldverschreibung endet an dem Tage, an dem sie zur Rückzahlung
fällig wird. Die Zinszahlung erfolgt quartalsweise. Die Kapitalmaßnahme
wird von der quirin bank AG, Berlin, begleitet. Das Bankinstitut wird nach
Ablauf der Bezugsfrist Optionsschuldverschreibungen jeweils nur in dem
Umfang übernehmen, in dem ihr (i) von Aktionären innerhalb der Bezugsfrist
Bezugsanmeldungen zugehen, sowie (ii) von qualifizierten Investoren aus dem
In- und Ausland (außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Canada,
Australien und Japan) im Rahmen einer Privatplatzierung erteilte Angebote
zum Erwerb vorliegen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur
Übernahme der Teilschuldverschreibungen besteht nicht. Die Anleihe ist
zugunsten der Anleihegläubiger mit der Filmrechtebibliothek des Senator
Konzerns besichert. Ein börslicher Bezugsrechtshandel wird nicht
organisiert, jedoch wird die quirin bank AG auf Anfrage zwischen
interessierten Aktionären den Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten
vermitteln.

Der Mittelzufluss aus dieser Kapitalmaßnahme dient zur Anschaffung neuen
Filmvermögens, der weiteren Liquiditätssicherung des operativen Geschäftes
der Senator Gruppe und der teilweisen Refinanzierung von Verbindlichkeiten
der Gesellschaft.
 
Die  Senator Entertainment AG gibt außerdem die vorläufigen und noch
ungeprüften Jahresergebnisse 2010 des Konzerns auf Basis IFRS bekannt. Der
konsolidierte Konzernumsatz lag mit 23,1  Mio. Euro leicht unter dem, um
Entkonsolidierungen bereinigten Vorjahresumsatz. Das Betriebsergebnis
(EBIT) erhöhte sich von -4,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 1,5 Mio. Euro, die
EBIT-Marge von -12,7 Prozent auf 6,4 Prozent. Der Jahresfehlbetrag belief
sich auf 0,5 Mio. Euro, nach -6,4 Mio. Euro in 2009. Entsprechend
verbesserte sich das Ergebnis pro Aktie von -0,32 Cent auf 0,02 Cent.
Die liquiden Mittel per 31.12.2010 lagen mit 1,2 Mio. Euro in etwa auf dem
um Entkonsolidierungen bereinigten Vorjahresniveau.


Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein
öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der
Optionsschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Optionsschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Optionsschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich
angeboten werden, wenn die Emittentin der Optionsschuldverschreibungen in
einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein
anderes Angebotsdokument im Bezug auf die Optionsschuldverschreibungen zu
erstellen oder zu registrieren. Die Verteilung dieser Mitteilung und das
Angebot und der Verkauf der Optionsschuldverschreibungen können in
bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.
Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der
Optionsschuldverschreibungen und den Aktien der Senator Entertainment AG)
sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in
zuletzt geänderter Fassung (der 'Securities Act') in den Vereinigten
Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder an
bzw. für Rechnung von US Personen verkauft oder zum Verkauf angeboten
werden, außer gemäß einer einschlägigen Ausnahme von den
Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act oder den jeweiligen
bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen. Diese Mitteilung sowie die darin
enthaltenen Informationen dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch in
irgendeiner anderen Jurisdiktion, wo das Angebot oder der Verkauf nach den
dort anwendbaren Gesetzen verboten wäre, noch an US Personen oder an
Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder
versendet werden. Es wird kein Angebot der Optionsschuldverschreibungen in
den Vereinigten Staaten gemacht.

Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung
oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten
Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit
Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen
Fassung) (die 'Order') haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d)
der Order ('high net worth companies, unincorporated associations etc.')
erfasst sind (alle solche Personen im folgenden 'Relevante Personen'
genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person
ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig
werden.

Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit
Relevanten Personen unternommen

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Optionsschuldverschreibungen kann die
quirin bank AG und jedes ihrer verbundenen Unternehmen, die als Anleger für
eigene Rechnung handeln, Optionsschuldverschreibungen aufnehmen und in
dieser Eigenschaft diese Wertpapiere und alle Wertpapiere der Senator
Entertainment AG oder damit verbundene Anlagen für eigene Rechnung halten,
kaufen oder verkaufen und diese Wertpapiere oder anderen Anlagen außerhalb
des Angebots der Optionsschuldverschreibungen anbieten oder verkaufen. Die
quirin bank AG beabsichtigt nicht, den Umfang derartiger Anlagen oder
Geschäfte außer im Rahmen einer entsprechenden rechtlichen oder
aufsichtsrechtlichen Verpflichtung offenzulegen.

Sofern ein Angebot erfolgt, darf es in Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes, die die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (jeweils ein
'relevanter Mitgliedstaat'), ausschließlich an Personen gerichtet sein, bei
denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 Abs. 1
Buchstabe e der Prospektrichtlinie (Richtlinie 2003/71/EG) und gemäß den
maßgeblichen Umsetzungsvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates handelt
('Qualifizierte Anleger').

Bei jeder Person, die ursprünglich Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere
angeboten werden, wird davon ausgegangen, dass sie versichert, bestätigt
und zugestimmt hat, Qualifizierter Anleger nach vorstehender Definition zu
sein.

Falls Wertpapiere einem Anleger als Finanzintermediär gemäß Artikel 3 Abs.
2 Prospektrichtlinie angeboten werden, wird auch bei diesem Anleger
angenommen, dass er versichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im
Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit
Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich
oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichwertigen Rechtsvorschriften)
erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen
treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf
im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Emittentin,
die die quirin bank AG oder andere Führungskräfte gemäß Artikel 3 der
Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären,
sofern für ein Angebot oder einen Weiterverkauf dieser Art nicht die
vorherige Zustimmung der quirin bank AG eingeholt wurde.

Die quirin bank AG handelt im Zusammenhang mit dem Angebot der
Optionsschuldverschreibungen ausschließlich im Namen der Emittentin und
keiner sonstigen Person und ist gegenüber Dritten nicht für eine Beratung
bezüglich der Wertpapiere verantwortlich.


Kontakt
Investor Relations
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Tel: +49 30 880 91 - 662
Fax: +49 30 880 91 - 774
E-Mail: m.gress@senator.de


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Sprache:      Deutsch
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WKN:          A0BVUC
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              Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
              Stuttgart
 
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