![]() SENATOR Entertainment AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Zusammengefasster Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2010Es handelt sich um einen zusammengefassten Lagebericht der Senator Entertainment AG (Senator AG) und des Konzerns. Sofern nicht explizit auf die Senator AG oder den Konzern Bezug genommen wird, beziehen sich die Aussagen auf die Senator AG und den Konzern gleichermaßen. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Senator AG beziehen sich auf den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG 2010Die Erholung der Weltwirtschaft setzte sich in 2010 fort, wobei jedoch die Entwicklung sehr unterschiedlich verlief. Insbesondere China und weitere Schwellenländer überwanden bereits im Sommer 2010 die Weltwirtschaftskrise und reagierten bereits mit restriktiven geld- und finanzpolitischen Maßnahmen auf Inflationstendenzen. Den Industrieländern gelang es 2010 trotz erhbelichem Wachstum noch nicht vollständig, ihre vormalige Wirtschaftskraft zu erreichen. Grund hierfür sind insbesondere Strukturprobleme im Finanz- und Immobiliensektor sowie ein starker Konsolidierungsdruck aufgrund hoher privater und öffentlicher Verschuldung. Diese Rahmenbedingungen belasten die konjunkturelle Entwicklung vor allem in den USA sowie in den Randstaaten des Euroraums Portugal, Irland, Griechenland und Spanien (ifo-Institut 2010, OECD 2010). Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2010 so kräftig gewachsen wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr und konnte sich damit schneller von der Konjunkturkrise erholen als benachbarte Volkswirtschaften. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt um 3,6 %. Der Außenhandel war 2010 - wie in vielen früheren Jahren vor der Krise - ein wichtiger Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft. Nach negativen Wachstumsraten in den Jahren 2008 und 2009 erwies er sich in 2010 wieder als Stütze der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Exporte stiegen preisbereinigt um 14,2 %, die Importe etwas weniger stark um 13,0 %. Die Differenz zwischen Exporten und Importen – der Außenbeitrag – steuerte im Jahr 2010 einen positiven Wachstumsbeitrag von 1,1 % zum BIP bei. Bemerkenswert im Jahr 2010 war, dass die Wachstumsimpulse nicht nur vom Außenhandel, sondern auch aus dem Inland kamen: Insbesondere in den Ausrüstungen wurde mit einer 9,4 %-igen Erhöhung deutlich mehr investiert als im Vorjahr; allerdings waren hier 2009 auch die stärksten Rückgänge zu verzeichnen. Die Konsumausgaben erhöhten sich im Jahr 2010 ebenfalls. Preisbereinigt stiegen die privaten Konsumausgaben um 0,5 %, die staatlichen sogar um 2,2 %. Die Inflationsrate stieg vor allem aufgrund höherer Preise für Nahrungsmittel und Energieprodukte um 1,1 % und lag damit deutlich über der Preissteigerung des Jahres 2009 (+0,4 %). Einhergehend mit der wirtschaftlichen Erholung profitierte der Arbeitsmarkt. Die Wirtschaftsleistung wurde im Durchschnitt des Jahres 2010 von rund 40,5 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht; das waren 212.000 Personen oder 0,5 % mehr als ein Jahr zuvor. Damit erreichte die Erwerbstätigenzahl einen neuen Höchststand. Die vorstehenden Zahlen beruhen auf Angaben des Statistischen Bundesamts. BRANCHENENTWICKLUNG 2010Konträr zu der gesamtkonjunkturellen Erholung präsentierte sich die deutsche Kinowirtschaft im Jahr 2010. Laut Besucherstatistik der Filmförderungsanstalt (FFA) ist die Zahl der Kinobesucher im Jahr 2010 deutlich gesunken. Mit 126,6 Mio. verkauften Tickets (2009: 146,3 Mio.) verzeichneten die Filmtheater einen Rückgang von 13,5 %. Nach einem Wachstumstrend in den Vorjahren 2008 bis 2009 bewegt sich nunmehr die Besucherzahl auf dem Niveau des Jahres 2007. Gleichzeitig sank im Berichtszeitraum der Gesamtumsatz der Branche unterproportional aufgrund des Umsatzmotors 3D lediglich um € 55,7 Mio. (5,7 %). Die angepeilte Umsatzmilliarde wurde mit einem Gesamtumsatz von € 920,4 Mio. nicht erreicht. Rückläufig sind ebenfalls die Kinobesuche pro Einwohner. Diese betragen nach durchschnittlich 1,79 Besuchen im Jahr 2009 nur ca. 1,55 Kinobesuche im Jahr 2010. Der deutsche Film erreichte im Vorjahresvergleich mit 20,9 Mio. Besuchern nur rund die Hälfte seiner Besucher aus dem Vorjahr. Gemessen am Marktanteil von 16,8 % lagen deutsche Filme damit auf dem Niveau des Jahres 2005 (17,1 %) oder 2007 (18,9 %). Insbesondere der Erfolg des 3D-Kinos hat nach dem Durchbruch in 2009 nochmals für eine weitere Erhöhung des durchschnittlichen Eintrittspreises gesorgt. Dieser beträgt EUR 7,27 nach € 6,67 im Jahr 2009. Jeder sechste Kinobesucher in Deutschland hat im letzten Jahr im Kino einen neu gestarteten 3D-Film gesehen – obwohl nur jeder 20. ein 3D-Film war. Von den insgesamt 507 Neustarts des letzten Jahres haben 32 Filme mehr als eine Million Besucher erreicht - darunter elf 3D-Filme und fünf deutsche Produktionen (Quelle: FFA). Der deutsche Videokaufmarkt erwirtschaftete in 2010 sowohl beim Absatz als auch beim Umsatz Rekordwerte. Nach Angaben des Bundesverbandes Audiovisuelle Medien (BVV) stieg der Absatz von filmischen Inhalten um 4 % auf eine neue Bestmarke von 118,4 Mio. Stück. Die Umsatzentwicklung fiel aufgrund sinkender Durchschnittspreise von 2 % zwar unterproportional aus, dennoch stiegen die Erlöse insgesamt auf € 1,4 Mrd. (Vj.: € 1,385 Mrd.). Die positive Entwicklung ging vor allem auf starke Wachstumsraten bei Blu-ray und Electronic Sell Through zurück, welche die Rückgänge im DVD-Kaufmarkt kompensieren konnten. Der Absatz der DVDs musste einen Rückgang von 3 % auf 103,5 Mio. Einheiten hinnehmen. Aufgrund eines weiteren Preisverfalls im DVD Markt sank der Umsatz sogar um 5 % auf € 1,19 Mrd. Der Blu-ray Absatz hat sich im Vorjahresvergleich fast verdoppelt und erreichte ca. 12 Mio. Einheiten. Somit war jeder zehnte verkaufte Bildtonträger im letzten Jahr eine Blu-ray. Der Umsatz der Blu-ray stieg um 62 % auf € 193 Mio. Damit lag der Umsatzanteil der Blu-ray am Gesamtmarkt bei 13,7 %. Auch der digitale Kaufmarkt erlebte mit 2,9 Mio. Einheiten ein Wachstum von 210 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz mit digitalen Kaufinhalten übertraf mit € 22 Mio. erstmals den Verleih-Umsatz der Online Produkte (€ 21,0 Mio.). Einbußen musste hingegen das physische Verleihgeschäft hinnehmen. So ist der Umsatz mit der Vermietung von DVDs und Blu-rays um 5 % auf € 243 Mio. gesunken. Exakt 1.017 verschiedene Titel stellten die deutschen Programmanbieter im vergangenen Jahr den Videotheken, Automatenläden und DVD-Postversendern zur Verfügung. Damit kamen nur 8 Produktionen weniger in den Verleihhandel als im Jahr zuvor. Gesamtaussage zur Lage Das Geschäftsjahr 2010 bedeutete für die Senator-Gruppe die zweite Phase der Restrukturierung. Das Unternehmen reagierte auf die unbefriedigende Ertragslage in den vergangenen Jahren und unterzog sich einem weiteren, harten Optimierungskurs, der eine erhebliche Reduzierung der Kosten und der Komplexität des Konzerns zur Folge hatte und mit einer veränderten Strategie bei der Anschaffung von Filmen einher ging. Wie im Vorjahr war das erste Halbjahr mit einem Konzernergebnis von € 0,2 Mio. (Vj.: € 0,9 Mio.) das deutlich stärkere der beiden Halbjahre. Im zweiten Halbjahr wurde das Konzernergebnis vor allem durch schwache Kinozahlen sowie durch einmalige Aufwendungen, die nicht dem laufenden Geschäft zuzurechnen sind, negativ beeinflußt. Darunter haben sich im Kino vor allem Filme wie "A SINGLE MAN" mit Colin Firth, die französische Literaturverfilmung "DIE ELEGANZ DER MADAME MICHEL" und auch das Reinhold-Messner-Drama "NANGA PARBAT" von Joseph Vilsmaier, sämtlich aus dem ersten Halbjahr 2010, durch gute Besucherzahlen hervorgetan. Dies hat auch im Video-Bereich für anteilig hervorragende Umsätze gesorgt. Zusätzlich waren aber auch reine DVD/Blu-ray-Veröffentlichungen wie "SHELTER" mit Julianne Moore, "INSIDE RING" mit Jean Reno oder "DIAMOND 13" mit Gerard Depardieu Garanten für hervorragende Verleih- und Verkaufserlöse verantwortlich. Beachtlich ist in beiden Auswertungsfeldern der sehr hohe Umsatzanteil deutscher und europäischer Produktionen, der in beeindruckender Weise die Neuausrichtung des Unternehmens unterstreicht. Mit der Verlängerung des Vertriebsvertrages und dem gleichzeitigen Abschluss eines Paketlizenzvertrages mit Universum Film erhält Senator kurzfristig einen Mittelzufluss in Höhe eines mittleren einstelligen Millionenbetrages sowie weitere garantierte Minimumzahlungen in Höhe von mehreren Millionen Euro, die sich über die Vertragslaufzeit verteilen. Mit der Vertragsverlängerung sichert das Unternehmen, das in 2011 insgesamt ca. 20 Filme im Kino starten wird, seine Finanzierung, insbesondere die für 2011 und 2012 geplanten Investitionen in die Anschaffung und Herstellung neuer Filme. Die Senator-Gruppe hatte bereits in 2009 damit begonnen, verstärkt europäische Filme mit einem Schwerpunkt auf deutschen Produktionen zu vermarkten und zu entwickeln und dies im Berichtsjahr weiter verstärkt. Damit reduziert der Konzern seine Abhängigkeit von risikoreicheren US-amerikanischen Produktionen, die sich in der Vergangenheit wiederholt als unprofitabel erwiesen hatten. Im Jahr 2011 werden nur noch 4 von 20 Produktionen nicht europäischer Herkunft sein. Im Jahr 2008 war es noch genau umgekehrt. Um die Neuausrichtung hin zu deutschen Filmen zu beschleunigen, gründete die Senator AG am 5. Februar 2009 die deutschfilm GmbH. Das Joint Venture bildet neben der Senator Film Produktion GmbH ein weiteres Standbein im Bereich Filmproduktion. Über Produktion, Filmakquise und Marketing bietet die Tochtergesellschaft das komplette Spektrum des Filmgeschäfts an, mit einer Ausrichtung ausschließlich auf deutsche Filme. Bereits im zweiten Jahr nach Gründung der deutschfilm GmbH gelang es mit „GOETHE!“ und „DER GANZ GROSSE TRAUM“ gleich zwei Filme zu produzieren, die beide eine Nominierung „Bester Film“ für den deutschen Filmpreis erhielten. Deutschfilm steht derzeit aktuell in der Vorbereitung, Finanzierung und Produktion weiterer Projekte, darunter die Komödie „WAS WEG IS, IS WEG“, das Regiedebüt von Christian Lerch, dem Autor des bayerischen Kinoerfolges „Wer früher stirbt, ist länger tot“, mit deren Dreharbeiten noch im Mai 2011 begonnen werden soll. In diesem Zusammenhang steht auch die Senator Film Köln GmbH, die zum 1. Januar 2010 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Die Senator Film Köln GmbH beabsichtigt durch Erschließung diverser an den Standort NRW gekoppelter Finanzierungsinstrumente und eine enge Vernetzung mit lokalen Multiplikatoren, u. a. durch eine Zusammenarbeit mit den MMC Studios in Köln, das Engagement der Senator Entertainment AG im Bereich der Produktion deutscher Spielfilme weiter zu stärken und das Geschäftsfeld um die Herstellung internationaler, vorrangig englischsprachiger (Co-)Produktionen zu erweitern. Die Senator Film Köln GmbH konnte bereits im ersten Jahr ihres Bestehens die Dreharbeiten zu ihrer ersten europäischen Co-Produktion abschließen, zu dem Film „2 TAGE NEW YORK“ mit July Delpy und dem US Comedy Star Chris Rock. Den Film wird die Senator Film Verleih GmbH noch in 2011 ins Kino bringen. Aufgrund der Insolvenz der Pro Programme und Produktionen für Bühne und Fernsehen GmbH (Pro TV GmbH) im März 2010 musste diese entkonsolidiert werden. Die Senator beschloss daraufhin den TV-Produktionsbereich nicht weiter fortzuführen. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES SENATOR-KONZERNS IM JAHR 2010VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS Ertragslage des Konzerns Die Senator-Gruppe verzeichnete im Geschäftsjahr 2010 einen leichten Umsatzrückgang von 5,5 % auf € 23,1 Mio. (Vj.: € 24,5 Mio.). Der Geschäftsverlauf wird im Folgenden zunächst unterteilt nach Segmenten dargestellt. Anschließend wird auf die Gesamtertragslage des Konzerns eingegangen. scroll
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Über alle Segmente betrug der Bruttogewinn € 3,5 Mio. (Vj.: € -1,4 Mio.). Im Folgenden ist die Entwicklung der einzelnen Segmente dargestellt. Die Bereiche Kino, TV-Lizenzen, Video und DVD sind im Verleih-Segment zusammengefaßt. Weitere Informationen dazu sind im Anhang aufgeführt. Kinoproduktion Im Geschäftsjahr 2010 erhöhte sich der Erlösbeitrag des Geschäftsbereichs Kinoproduktion der Senator-Gruppe auf T€ 661 (Vj.: T€ 265). Grund für den Anstieg war die Realisierung der Koproduktionen „DER GANZ GROSSE TRAUM“, „GOETHE!“ und „2 TAGE NEW YORK“. Belastet wurde das Segmentergebnis durch Abschreibungen in Höhe von € 0,3 Mio. (Vj.: € 1,1 Mio.), von denen im Vorjahr € 0,5 einen außerplanmäßigen Charakter besaßen. Als Resultat belief sich das Bruttoergebnis auf € 0,06 Mio. (Vj.: € -1,1 Mio.). Verleih Der Bereich Verleih fasst sämtliche Aktivitäten der Senator-Gruppe zusammen, die auf die Herausbringung von Filmen und sonstigen Unterhaltungsangeboten abzielen. Neben der Veröffentlichung im Kino zählt hierzu u. a. auch das Geschäftsfeld Home Entertainment, also die Vermarktung von Inhalten auf DVDs und sonstigen Bildtonträgern, sowie die Veräußerung von TV-Lizenzen an Sendeanstalten. Senator brachte im Geschäftsjahr 2010 insgesamt 13 Filme (Vj.: 18) mit insgesamt 1,1 Mio. Besuchern (Vj.: 2,8 Mio.) in die Kinos. In 2010 wurden überwiegend Filme mit geringen Marketingbudgets und entsprechend geringen Zuschauererwartungen in die Kinos gebracht. Ein Erfolgsfilm wie im Vorjahr die erfolgreiche Literaturverfilmung „DER VORLESER“, die allein in Deutschland 2,1 Mio. Zuschauer erreichte, oder im Februar 2011 „THE KINGS SPEECH“, mit mehr als 2 Mio. Zuschauern in Deutschland, war im Geschäftsjahr 2010 nicht in der Verleihstaffel. Das Segment Home Entertainment konnte in der Berichtsperiode dagegen weiter ausgebaut werden. Die Anzahl der veröffentlichten Filme, Serien und Dokumentationen erhöhte sich auf 40 Titel (Vj.: 32). Die Umsatzerlöse im Bereich Verleih gingen im Geschäftsjahr 2010 um 7,3 % auf € 22,4 Mio. (Vj.: € 24,1 Mio.) zurück. Trotz des Umsatzrückgangs schloss der Geschäftsbereich Verleih die Berichtsperiode mit einem Bruttogewinn von € 3,3 Mio. (Vj.: € -0,4 Mio.) ab, was im Vergleich zum Vorjahr einen signifikanten Ergebnisanstieg bedeutet. TV-Produktion Der Geschäftsbereich TV-Produktion beinhaltet die Produktion von TV-Auftragsproduktionen. Der Verkauf von Lizenzrechten an TV-Sender wird dem Segment Verleih zugerechnet. Das Segment beinhaltete im Vorjahr vor allem die Aktivitäten der TV-Produktionsgesellschaft Pro TV GmbH. Die Gesellschaft stellte im März 2010 Insolvenzantrag. Ursache der Antragstellung war, dass eine fest eingeplante Produktion von einem TV-Sender auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurde. Der Ausgang des Insolvenzverfahrens ist ungewiß. Durch die Insolvenzantragstellung verlor Senator die Kontrolle über die Beteiligung. Da Senator keine Finanzinformationen zum Stichtag der Antragstellung erhielt, wurde die Gesellschaft auf Basis der Finanzinformationen zum 1. Januar 2010 aus dem Konsolidierungskreis eliminiert. Für den Zeitaum vom 1. Januar 2010 bis zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung sind keine wesentlichen Geschäftsvorfälle eingetreten. Sonstige Zu den sonstigen Betätigungen der Senator-Gruppe zählen Aktivitäten aus dem Bereich Musik. Die Umsatzerlöse und der Bruttogewinn des Segments lagen im Geschäftsjahr 2010 mit € 0,1 Mio. (Vj.: € 0,1 Mio.) auf Vorjahresniveau. Gesamtertragslage des Konzerns Die Senator-Gruppe hat im Geschäftsjahr einen Konzernverlust von € -0,5 Mio. (Vj.: € -6,5 Mio.) erzielt. Gegenüber dem Vorjahr verbesserte sich das Konzernergebnis trotz Umsatzrückgang um € 6,0 Mio. Durch die positive Entwicklung findet sich das Unternehmen im eingeschlagenen Restrukturierungskurs bestätigt. Ohne die Währungsverluste von € -0,5 Mio., die vor allem auf einen schwächeren Euro gegenüber dem Dollar zurückgehen, und die einmaligen Verluste aus der Insolvenz der Pro TV GmbH wäre das Konzernergebnis positiv gewesen. Rückgrat der positiven Ergebnisentwicklung ist das Betriebsergebnis (EBIT), welches sich von € -3,9 Mio. auf € 1,5 Mio. erhöhte. Die EBIT-Marge, d. h. das Verhältnis von EBIT zu den Umsatzerlösen beträgt 6,4 %. Die Ursache des positiven EBIT liegt in einer erhöhten Ertragskraft der Filmauswertung bei gleichzeitiger Reduzierung des Fixkostenblocks. Die Ertragskraft der Filme spiegelt sich durch den Saldo aus Umsatzerlösen, Aufwendungen für bezogene Leistungen und Abschreibungen wider. Dieser Deckungsbeitrag beträgt im Geschäftsjahr € 4,7 Mio. nach € -0,2 Mio. im Vorjahr. Neben Erfolgen in der laufenden Filmauswertung trug insbesondere die Lizenzierung von Filmrechten zu dieser Entwicklung bei. Die erhöhte Profitabilität geht zum einen auf ein besseres Verhältnis von Aufwendungen für bezogene Leistungen zum Umsatz und zum anderen auf geringere Einkaufspreise zurück. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen im Wesentlichen Herausbringungskosten für die einzelnen Filmstarts sowie die Kosten der Vermarktung und Herstellung von DVD/Blu-Ray. Die Aufwandsquote im Verhältnis zum Umsatz beträgt 45,9 % gegenüber 53,9 % im Vorjahr. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen reduzierten sich um 31,8 % auf € 7,8 Mio. (Vj.: € 11,5 Mio.). Grund für diese Entwicklung sind vor allem Verbesserungen auf der Beschaffungsseite. Mehr als in den vergangenen Jahren konnten Filmeinkäufe zu weitaus günstigeren Preisen erfolgen. Weiterhin zeigt sich in dieser Position auch die durch begrenzte liquide Ressourcen verursachte verminderte Einkaufstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2010 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Filmrechte in Höhe von € 0,1 Mio. (Vj.: € 2,4 Mio.), aufgrund von verminderten Erlöseinschätzungen im Lizenzhandel (TV- und Home Entertainment Erlöse), vorgenommen. Nahezu unverändert blieben die Personalkosten, die € 2,6 Mio. (Vj.: € 2,5 Mio.) betragen. Im Geschäftsjahr beschäftigte der Senator-Konzern durchschnittlich 40 Mitarbeiter (Vorjahr: 38 ohne Mitarbeiter der Pro TV GmbH). Wie im Lagebericht des Vorjahres angekündigt, konnten weitere Einsparungen im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erreicht werden. Die Aufwendungen reduzierten sich merklich um 24,8 % auf € 2,9 Mio. (Vj.: € 3,9 Mio.). Einsparungen gegenüber dem Vorjahr konnten insbesondere bei den Positionen Forderungsbewertung (T€ 1.040), Rechts- und Beratungskosten (T€ 133) und Reisekosten (T€ 51) erzielt werden. Den Reduzierungen standen aber auch Erhöhungen in einigen Bereichen wie zum Beispiel durch die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft zugunsten der Pro TV GmbH und höhere Nebenkosten des Geldverkehrs gegenüber. Im Zuge der anhaltenden Restrukturierung geht die Senator-Gruppe von einer weiteren Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2011 aus. Einen Anstieg zum Vorjahr zeigte das Zinsergebnis, welches infolge steigender Fremdverschuldung von € -1,0 Mio. auf € -1,5 Mio. zunahm. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von € 0,1 Mio. betreffen die von der Senator Entertainment AG gehaltenen Aktien an der A Company AG, die im April 2011 veräußert wurden. Das Währungsergebnis setzt sich zusammen aus realisierten Verlusten aus Zahlungen von Minimumgarantien in US-Dollar, Rückführung von US$-Darlehen und aus noch nicht realisierten Gewinnen bzw. Verlusten aus der Umrechnung von originären US-Dollar-Verbindlichkeiten in Euro. Das Währungsergebnis reduzierte sich durch eine Erholung des US-Dollars im Betrachtungszeitraum von € 0,05 Mio. auf € -0,5 Mio. Währungsabsicherungsgeschäfte waren aufgrund fehlender Termingeschäftsfähigkeit leider nicht möglich. Die steuerliche Belastung des Senator-Konzerns ist durch ein negatives Ergebnis im Organkreis sowie bestehender Verlustvorträge vernachlässigbar. Im Ergebnis schloss der Senator-Konzern das Geschäftsjahr 2010 mit einem Jahresfehlbetrag von € 0,5 Mio. (Vj.: € 6,5 Mio.) ab. Das Ergebnis pro Aktie beläuft sich auf € -0,02 (Vj.: € -0,32). Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Die Konzernbilanzsumme der Senator Entertainment AG verminderte sich zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2010 gegenüber dem Vorjahr um 10,4 % auf € 30,7 Mio. (Vj.: € 34,3 Mio.). Die Veränderung geht in Höhe von € 8,1 Mio. auf die Entkonsolidierung der Pro TV GmbH, d. h. Änderungen im Konsolidierungskreis zurück. Das Verhältnis von langfristigem zu kurzfristigem Vermögen im Konzernabschluss der Senator-Gruppe ist mit 45,6 % zu 54,4 % nahezu ausgeglichen. Verglichen mit dem Vorjahr blieb das Anlagevermögen nahezu unverändert und belief sich zum Bilanzstichtag auf € 14,0 Mio. (Vj.: € 14,1 Mio.). Wichtigster Vermögenswert mit € 13,4 Mio. bzw. 43,5 % der Bilanzsumme bleiben die immateriellen Vermögenswerte. Gegenüber dem Vorjahreswert (€ 13,0 Mio.) erhöhte sich die Position nur marginal. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen erfasst Senator primär akquirierte Filmverwertungsrechte, die erst in den kommenden Jahren ausgewertet werden. Weitherhin beinhaltet die Position geleistete Anzahlungen für noch nicht gelieferte Filmrechte und in der Produktion befindliche Projekte, die bis zu dem Zeitpunkt ihrer Verwertung vollständig aktiviert werden. Im Geschäftsjahr 2010 wurde in Filmverwertungsrechte insgesamt € 8,2 Mio. (Vj.: € 7,9 Mio.) investiert. Das langfristige Finanzanlagevermögen besteht aus Anteilen der Central Film Verleih GmbH (T€ 67). Aufgrund der Veräußerung der Anteile an der A-Company Consulting & Licensing AG (A-Company) im Geschäftsjahr 2011 werden die Anteile im Umlaufvermögen ausgewiesen. Die Anteile mussten zum Bilanzstichtag auf den niedrigeren beizulegenden Wert von T€ 650 (Vj.: T€ 750) abgeschrieben werden. Weiterhin sind die Anteile an der X Verleih AG unter dieser Position ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen mit 30,7 % der Bilanzsumme und einem Buchwert von € 9,4 Mio. die wichtigste Position des kurzfristigen Vermögens dar. Der erhebliche Ausbau im Vergleich zum Vorjahr steht im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Paketrechtelizenzvertrages zum Jahresende. Mit € 1,4 Mio. werden die Forderungen an assoziierte Unternehmen ausgewiesen. Hierunter sind Ausleihungen an die deutschfilm GmbH zusammengefasst, die durch die Übertragung von Produktionsrechten und liquiden Mitteln für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die Sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 38,5 % auf € 2,0 Mio. (Vj.: € 3,3 Mio.). Hintergrund ist vor allem der in 2010 abgeschlossene Vergleich mit der Deutschen Bank (siehe Punkt 20), der zu einer Verringerung von T€ 625 führte. Die liquiden Mittel verminderten sich im Geschäftsjahr 2010 geringfügig auf € 1,2 Mio. (Vj.: € 1,3 Mio.). Ihr Anteil an der Bilanzsumme reduzierte sich damit auf 3,8 % (Vj.: 3,9 %). Zu weiteren Ausführungen wird auf den Punkt Liquiditätslage verwiesen. Der Senator-Konzern ist zu 25,2 % langfristig und zu 74,8 % kurzfristig finanziert. Die langfristige Finanzierungsstruktur setzt sich aus dem Eigenkapital und den langfristigen Verbindlichkeiten zusammen. Das Eigenkapital der Senator-Gruppe verminderte sich bedingt durch den Konzernjahresfehlbetrag um 17,0 % auf € 2,3 Mio. (Vj.: € 2,7 Mio.). Die Eigenkapitalquote ging damit auf 7,4 % (Vj.: 7,9 %) zurück. Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen € 5,5 Mio. und bestehen zu € 4,0 Mio. aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zu den Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten wird auf Punkt 29 „Finanzverbindlichkeiten“ des Anhangs verwiesen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen im Berichtsjahr um 8,7 % auf € 23,0 Mio. (Vj.: € 21,2 Mio.) zu. Die wichtigste Position stellen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (€ 7,7 Mio.) dar, die vor allem bereits gelieferte Filmrechte sowie ausstehende Rechnungen für bereits entstandene Vermarktungskosten beinhalten. Eine weitere bedeutende Position der kurzfristigen Verbindlichkeiten stellen die Finanzverbindlichkeiten dar, die € 7,0 Mio betragen. Im Vergleich zum Vorjahr (€ 6,2 Mio.) wurde die Position durch Neuaufnahmen von Darlehen erhöht. Rückläufig um 15,7 % bzw. € 0,7 Mio. entwickelten sich die sonstigen Rückstellungen, die insgesamt € 3,6 Mio. betragen. Detaillierte und weitere Informationen zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sind im Anhang des Senator-Konzerns aufgeführt. Liquiditätslage des Konzerns Zum Bilanzstichtag bestanden langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von € 4,8 Mio. (Vj.: € 1,8 Mio.) sowie kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von € 7,0 Mio. (Vj.: € 6,2 Mio.). Die Finanzverbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr vor allem im langfristigen Bereich erhöht. Zum Bilanzstichtag 2010 verfügt Senator über liquide Mittel in Höhe von € 1,2 Mio. (Vj.: € 1,3 Mio.). Der operative Cashflow betrug € 3,7 Mio. (Vj.: € 4,5 Mio.), dem stand ein Cashflow aus der Investionstätigkeit von € 7,7 Mio. (Vj.: € 7,3 Mio.) gegenüber. Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich trug € 3,9 Mio. (Vj.: € 5,0 Mio.) zum Cashflow des Geschäftsjahres 2010 bei. Für die weitere Entwicklung der Senator-Gruppe sind bereits Verpflichtungen eingegangen worden, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben werden. Das Unternehmen geht nach der derzeitigen Unternehmensplanung davon aus, dass die Existenz gesichert ist und ein maßvolles Unternehmenswachstum finanzierbar ist. Wichtige Finanzierungsschritte konnte die Senator-Gruppe im ersten Quartal des Jahres 2011 erzielen. So konnte mit der Bank Leumi, London, ein Rahmenkredit in Höhe von € 7,5 Mio. vereinbart werden, durch den das Unternehmen vor allem langfristige Verwertungsverträge vorfinanzieren kann. Weiterhin wurde mit dem Fonds PandA die Vorfinanzierung von bis zu 70 % der Vermarktungs- und Herausbringungskosten (P&A-Aufwendungen) der Verleihfilme vereinbart. Zu Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Punkt Nachtragsbericht. Am 6. April 2011 hat die Senator Entertainment AG beschlossen, eine Optionsschuldverschreibung im Nennbetrag von bis zu € 9.981.000 mit einer Laufzeit bis zum 28. April 2016 auszugeben. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht durch die begleitende Bank gewährt. Die Teilschuldverschreibungen werden mit jährlich 8 % verzinst. Die Optionsschuldverschreibungen werden den Aktionären der Senator Entertainment AG während der Bezugsfrist vom 11. April 2011 bis einschließlich 26. April 2011 zum Bezug angeboten. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER SENATOR ENTERTAINMENT AGErtragslage der Senator Entertainment AG Die Senator Entertainment AG schloss das Geschäftsjahr 2010 mit einem Jahresfehlbetrag von € 2,9 Mio. (Vj.: Jahresfehlbetrag von € 4,0 Mio.) ab. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft reduzierten sich auf T€ 0,1 (Vj.: T€ 0,4). Im Vorjahr konnten Musik- und Produktionsrechte veräußert werden, ein ähnlicher Verkauf wurde im Geschäftsjahr nicht getätigt. Die sonstigen betrieblichen Erträge, die der Senator Entertainment AG in ihrer Holdingfunktion vor allem durch Konzernumlagen zufließen, lagen mit € 2,1 Mio. (Vj.: € 2,2 Mio.) leicht unter Vorjahresniveau. Die Personalaufwendungen stiegen im Geschäftsjahr wieder geringfügig um 2,9 % auf € 1,2 Mio. (Vj.: € 1,1 Mio.) an. Insgesamt beschäftigte die Senator Entertainment AG durchschnittlich 13 Mitarbeiter ohne Vorstand (Vj.: 12). Einen wesentlichen Rückgang verzeichneten die Abschreibungen. Sie verringerten sich um 74,6 % auf € 0,2 Mio. (Vj.: € 0,7 Mio.). Im Vorjahr waren in dieser Position neben planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagevermögen außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 0,5 Mio. auf nicht weiter verfolgte Developmentrechte, enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, konnten einen Rückgang um 12,4 % auf € 2,6 Mio. (Vj.: € 3,0 Mio.) verzeichnen. Grund für diesen Rückgang waren im Wesentlichen im Vergleich zum Vorjahr geringere Rechts- und Beratungskosten sowie geringere Forderungsverluste, denen standen jedoch höhere Kosten aus der Inanspruchnahme bzw. einer möglichen Inanspruchnahme einer Bürgschaft gegenüber. Mit verschiedenen Tochtergesellschaften unterhält die Senator Entertainment AG Ergebnisabführungsverträge, infolge derer Organgesellschaften ihre Überschüsse abführen müssen bzw. Verlustausgleichsverpflichtungen bestehen. Die hierdurch vereinnahmten Erträge aus Gewinnübernahmen verringerten sich im Geschäftsjahr 2010 um 74,8 % auf € 0,7 Mio. (Vj.: € 3,0 Mio.). Weiterhin reduzierten sich die Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften um 18,0 % auf € 1,2 Mio. (Vj.: € 1,4 Mio.). Als Hauptkreditnehmerin nimmt die Senator Entertainment AG Darlehensmittel von Kreditinstituten auf und reicht sie an ihre Tochterunternehmen weiter. Das Zinsergebnis verschlechterte sich im Berichtszeitraum um T€ 34 (7,1 %). Im Berichtsjahr musste eine weitere Wertkorrektur auf die Anteile der A-Company Licensing & Consulting AG von € 0,1 Mio. aufgrund der Erkenntnisse aus den Verkaufsverhandlungen vorgenommen werden. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierten sich die Abschreibungen auf Finanzanlagen um € 2,9 Mio. (96,6 %). Im Vorjahr wurden Abschreibungen in Höhe von € 1,5 Mio. auf Anteile an der Pro Programme und Produktionen für Bühne und Fernsehen GmbH sowie auf Anteile an der A-Company Licensing & Consulting AG in Höhe von € 1,3 Mio. gebucht. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Senator Entertainment AG verbesserte sich im Geschäftsjahr 2010 auf € -2,9 Mio. (Vj.: € -4,0 Mio.), was einen Verlustrückgang um 27,5 % bedeutet. Vermögens- und Finanzlage der Senator Entertainment AG Die Bilanzsumme der Senator Entertainment AG verringerte sich im Berichtsjahr um 10,4 % auf € 31,2 Mio. (Vj.: € 34,8 Mio.). Entsprechend ihrer Holdingfunktion stellen die Finanzanlagen die wichtigste Position des Anlagevermögens dar. Ihr Wert erhöhte sich im Geschäftsjahr 2010 leicht um 1,2 % auf € 13,1 Mio. (Vj.: € 12,9 Mio.). Hintergrund ist die im Geschäftsjahr durchgeführte Kapitalerhöhung bei der Senator Film Verleih GmbH. Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr weiter reduziert und stellen nur einen sehr geringen Teil der Bilanzsumme dar. Während das Anlagevermögen unverändert auf Vorjahresniveau liegt (€13,4 Mio.) ging das Umlaufvermögen um 16,1 % auf € 17,4 Mio. (Vj.: € 20,7 Mio.) zurück. Insbesondere die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die liquiden Mittel waren verantwortlich für diese Entwicklung. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verringerten sich sich um 6,8 % und bildeten mit € 13,4 Mio. (Vj.: € 14,4 Mio.) den größten Aktivposten der Senator Entertainment AG. Inhaltlich handelt es sich bei dieser Position im Wesentlichen um die Ausreichung von Darlehen für das operative Geschäft innerhalb der Senator-Gruppe. Die Forderungen gegen beteiligte Unternehmen gingen geringfügig gegenüber dem Vorjahr zurück. Die sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich dagegen fast um die Hälfte auf € 1,0 Mio. (Vj.: € 1,9 Mio.). Hintergrund der Reduzierung ist vor allem der in 2010 abgeschlossene Vergleich mit der Deutschen Bank (siehe Punkt 20), der zu einer Verringerung von € 0,6 Mio. führte. Weiterhin war für die Reduzierung des Ausweises eine Umsatzsteuerverbindlichkeit im Vergleich zu einer Umsatzsteuerforderung im Vorjahr von € 0,2 Mio verantwortlich. Die Bankkonten der AG wurden im Geschäftsjahr aufgrund einer erstinstanzlichen Entscheidung eines Gerichtsprozesses vom Kläger gepfändet. Die Bankguthaben der Gesellschaft T€ 41 werden zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen, da die Gesellschaft derzeit nicht über die Konten verfügen kann. Gegen das Gerichtsurteil, das dem Kläger T€ 252 zugesprochen hatte, hat das Unternehmen Berufung eingelegt. Die eigenen Anteile sind von vergleichsweise geringer Bedeutung. Bedingt durch den Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2010, ging die Eigenkapitalausstattung der Senator Entertainment AG um 16,8 % auf € 14,2 Mio. (Vj.: € 17,0 Mio.) zurück. Die Eigenkapitalquote betrug damit 45,4 % (Vj.: 48,9 %). Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse, unter dem das Unternehmen Zuschüsse aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bilanziert, erhöhte sich erheblich um T€ 456 auf T€ 554 (Vj.: T€ 98). Die Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 12,9 % auf € 1,2 Mio. (Vj.: € 1,0 Mio.). Die Erhöhung geht im Wesentlichen zurück auf eine Zuführung der Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Prozessrisiken, sowie Risiken im Zusammenhang mit einer möglichen Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft. Die Gesellschaft verzeichnete einen Rückgang bei den Verbindlichkeiten um 8,1 % auf € 15,3 Mio. (Vj.: € 16,7 Mio.). Insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen waren ursächlich für diese Entwicklung, da sie sich um 57,9 % auf € 3,5 Mio. (Vj.: € 8,4 Mio.) reduzierten. Reduziert werden konnten ebenfalls die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sie verminderten sich um 20,0 % auf T€ 417 (Vj.: T€ 522). Desweiteren reduzierte sich der Bestand der Anleihen insgesamt um € 1,7 Mio. Diesen Reduzierungen stand eine Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gegenüber. Im April 2010 hat die Gesellschaft von der Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen, ein Darlehen in Höhe von € 3,0 Mio. erhalten mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2012, wovon € 1 Mio. zur Umschuldung bestehender Finanzverbindlichkeiten verwendet wurde. Darüberhinaus erhöhten sich die sonstigen Verbindlichkeiten, zu denen unter anderem Fremdverbindlichkeiten gegenüber der Fondsgesellschaft Winchester Capital zählen, um 54,8 % auf € 6,3 Mio. (Vj.: € 4,1 Mio.). Liquiditätslage der Senator Entertainment AG Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 3.512 (Vj.: € 0,5 Mio.) sowie Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von € 1,5 Mio. (Vj.: € 3,2 Mio.). Für die weitere Entwicklung der Senator-Gruppe sind bereits Verpflichtungen eingegangen worden, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben werden. Das Unternehmen geht nach der derzeitigen Unternehmensplanung davon aus, dass die Existenz gesichert ist und ein maßvolles Unternehmenswachstum finanzierbar ist. Wichtige Finanzierungsschritte konnte die Senator Gruppe im ersten Quartal des Jahres 2011 erzielen. So konnte mit der Bank Leumi, London, ein Rahmenkredit in Höhe von € 7,5 Mio. vereinbart werden, durch den das Unternehmen vor allem langfristige Verwertungsverträge vorfinanzieren kann. Weiterhin wurde mit dem Fonds PandA die Vorfinanzierung von bis zu 70 % der Vermarktungs- und Herausbringungskosten (P&A-Aufwendungen) der Verleihfilme vereinbart. Zu Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen im Punkt Nachtragsbericht. Am 6. April 2011 hat die Senator Entertainment AG beschlossen, eine Optionsschuldverschreibung im Nennbetrag von bis zu € 9.981.000 mit einer Laufzeit bis zum 28. April 2016 auszugeben. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht durch die begleitende Bank gewährt. Die Teilschuldverschreibungen werden mit jährlich 8 % verzinst. Die Optionsschuldverschreibungen werden den Aktionären der Senator Entertainment AG während der Bezugsfrist vom 11. April 2011 bis einschließlich 26. April 2011 zum Bezug angeboten. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Senator Entertainment AG Langfristigem Vermögen stehen im Wesentlichen Eigenkapital und langfristige Schulden gegenüber. Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Das operative Ergebnis ist positiv. Die Kostenstrukturen und die strategische Ausrichtung des Konzerns wurden in den letzten Jahren so angepasst, dass die Ertragskraft des Konzerns wesentlich gesteigert werden konnte. Aufgrund zum Stichtag bestehender sowie nach dem Stichtag neu abgeschlossener Finanzierungsfazilitäten geht die Gesellschaft davon aus, dass die Existenz gesichert ist und ein maßvolles Unternehmenswachstum finanzierbar ist. CHANCEN UND RISIKENDer Senator-Gruppe ist daran gelegen, Chancen zu nutzen und Risiken zu begrenzen. Demzufolge ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Es basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und ermöglicht durch ein standardisiertes Überwachungssystem gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die dargestellten Ausführungen gelten gleichermaßen für die Senator-Gruppe sowie für die Senator AG. Chancenbericht Jedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Die Senator-Gruppe betreibt daher ein ganzheitliches Risiko- und Chancenmanagement-System zur konsequenten Nutzung ihrer Chancen, ohne die damit verbundenen Risiken außer Acht zu lassen. Bestehende und künftige Erfolgspotenziale des Unternehmens werden durch effizientes Risikomanagement gesichert. Zielgerecht werden auch Chancen unternehmensweit identifiziert, beurteilt und aufgegriffen. Die Chancen bestehen insbesondere in der Auswahl der Filme und richtigen Stoffe und ihrer anschließenden Performance im Kino, Home-Entertainment sowie deren Verkauf von Fernsehrechten an die verschiedenen Sendeanstalten. Risikobericht Der Erfolg des Senator-Konzerns hängt von verschiedenen Risiken ab, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur schwer einzuschätzen sind. Liquidität Stichtagsbezogen bestehen für die Senator-Gruppe keine Liquiditätsprobleme. Es wird jedoch angestrebt, die Marktpositon zu halten, wofür bereits erhebliche finanzielle Verpflichtungen, insbesondere durch den Erwerb weiterer Filmrechte, eingegangen wurden. Sollten sich die erwarteten Ergebnisbeiträge dieser Erwerbe nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der bereits bestehenden Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, könnte dies mittelfristig den Bestand der gesamten Senator-Gruppe gefährden. Aufgrund der zum Stichtag bestehenden Finanzierungvereinbarungen und den im neuen Jahr geschlossenen Finanzierungsinstrumenten gehen wir auf der Basis einer konservativen Erfolgs- und Liquiditätsplanung kurzfristig von keiner liquiditätsbezogenen Bestandsgefährdung aus. Wettbewerb im Filmproduktions- und Vertriebsmarkt Die Tochterunternehmen des Senator-Konzerns sind einer Reihe von Markt- und Wettbewerbsrisiken ausgesetzt. Als Produzent und Einkäufer von Filmrechten sowie bei der Auswertung von Rechten und als Lizenzhändler bewegen sie sich sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Vertriebsseite in einem intensiven und dynamischen Wettbewerbsumfeld. Insbesondere besteht das Risiko, dass die multinational agierenden Studios, den von der Gesellschaft u. a. bedienten Nischenmarkt der deutschsprachigen Produktionen und dessen Auswertung zu besetzen versuchen. Auf Grund der stärkeren finanziellen Möglichkeiten dieser Konkurrenzunternehmen besteht die Gefahr des Verdrängungswettbewerbes. Risiken bei Filmproduktionen Bei Eigenproduktionen stehen die Tochtergesellschaften mit anderen Filmproduktionsfirmen im Wettbewerb um die Rechte an literarischen Vorlagen und Drehbüchern sowie um Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Studios. Eigen- und Koproduktionen von Kino- und Fernsehfilmen sind kostenintensiv und mit einem entsprechenden finanziellen Risiko verbunden. Die Produktionskosten bei einem durchschnittlichen deutschen Film lagen in der Vergangenheit zwischen € 2,5 Mio. und € 5,0 Mio.; bei internationalen Produktionen betragen die Produktionskosten ein Vielfaches davon. Darüber hinaus besteht das Risiko von Budgetüberschreitungen und nicht termingerechter Fertigstellung. Das Budgetrisiko wird insbesondere im internationalen Bereich durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Bei nationalen Projekten mindern Filmfördermittel das Risiko. Filmförderungen werden bei internationalen Projekten in der Regel nicht gewährt, dafür stehen andere Fazilitäten, wie beispielsweise die Gap-Finanzierung, zur Verfügung. Der Erfolg eines Films ist im Wesentlichen von der Akzeptanz der Zuschauer abhängig und daher nur schwer im Voraus planbar. Aufgrund des großen Volumens der für die internationalen Produktionen erforderlichen Mittel kann bereits der Misserfolg einzelner Projekte erhebliche nachteilige Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Produzenten haben. Senator hat daher entschieden, größere internationale Projekte nur zu realisieren, wenn wesentliche Verkaufserfolge im Vorfeld erzielt werden konnten und/oder eine Zwischenfinanzierung (Gap-Finanzierung) auf Projektbasis durch eine Bank erfolgt. Nach deutschem Urheberrecht haben Filmurheber einen Anspruch sowohl auf angemessene Vergütung als auch auf eine zusätzliche Vergütung, sofern die Erlöse aus der Auswertung eines Films im Verhältnis zur ursprünglichen Vergütung als außerordentlich hoch angesehen werden. Die jeweils betroffene Senator-Einheit könnte insofern Nachzahlungsansprüchen der jeweiligen Filmurheber ausgesetzt sein. Risiken beim Filmeinkauf Im Bereich Lizenzhandel stehen einzelne Senator-Gesellschaften mit anderen Filmverleihern im Wettbewerb um den Erwerb von Filmrechten für vielversprechende Produktionen. Auch wenn sich die zwischenzeitlich zugespitzte Situation auf dem Beschaffungsmarkt wieder deutlich entspannt hat, besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Kinospielfilme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (Einkaufspreis) als auch ein qualitatives Risiko (Inhalt). Risiko mindernd wirkt hier in der Regel allein die Erfahrung der Einkäufer. Der Senator-Konzern ist bestrebt, über seine Tochtergesellschaften eine ausreichende Anzahl von Eigenproduktionen vorzuhalten, um den Bedarf an Spielfilmen auch dann decken zu können, wenn es aufgrund veränderter Marktsituationen nicht gelingen sollte, die benötigte Anzahl von Lizenzen für hochwertige Fremdproduktionen zu annehmbaren Bedingungen zu erwerben. Risiken bei der Verwertung Die Senator-Gruppe verwertet Filmrechte über sämtliche Auswertungsstufen. In Vermarktung und Vertrieb konkurriert sie in den jeweiligen Verwertungsstufen mit zahlreichen nationalen und internationalen Anbietern. Einnahmen im Kinobereich hängen sowohl von der Gesamtmarktentwicklung als auch von den Präferenzen des Publikums ab. Konjunkturelle Krisen haben in der Vergangenheit die Auswertung im Kinoverleihgeschäft wiederholt beeinträchtigt; sie stellen daher einen Risikofaktor dar. Der TV-Bereich zeichnet sich durch eine hohe Marktdynamik auf der Nachfrageseite aus, die sowohl die Wettbewerbsstruktur als auch das Preisgefüge beeinflusst. Der TV-Bereich ist von der Entwicklung der Werbeeinnahmen und damit auch von der Konjunkturlage abhängig. Profitieren kann Senator vom aktuellen DVD-Boom. Die Piraterie über das Internet in Verbindung mit leistungsfähigen Technologien kann im Kino- und DVD-Bereich Einbußen zur Folge haben, falls es nicht gelingt, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung zu schaffen. Änderungen der Markt- und Wettbewerbslage auf den einzelnen Verwertungsstufen (Kino, Video/DVD, Pay-TV, Free-TV) können sich prinzipiell negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken. Fördermittel Aufgrund der aktuellen Fördersituation in Deutschland finanziert Senator die deutschen Produktionen zum Teil über die von den Förderanstalten gewährten Mittel. Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien könnte bei Senator zu einer Finanzierungslücke führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Umstrukturierung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste. In diesem Zusammenhang besteht ferner das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- bzw. Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann die Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel zur Folge haben. Saisonale Schwankungen der Erträge Insbesondere beim Lizenzhandel handelt es sich um ein saisonales Geschäft. Umsätze können im Kinobereich aber auch erheblich durch die nicht planbare Wetterlage beeinflusst werden. Forderungsausfallrisiken Wie in der Branche üblich, können wegen der längeren Zahlungsziele Forderungsausfallrisiken nicht ausgeschlossen werden. Risiko von Wertberichtigungen an Vermögensgegenständen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft außerordentliche Wertberichtigungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Unternehmens (Filmvermögen, Beteiligungen, etc.) vorgenommen werden müssen, sofern sich die derzeitige Bewertung als unzutreffend erweist. Abhängigkeit von qualifiziertem Personal Qualifiziertes Personal auf Führungs- sowie Mitarbeiterebene ist essentiell für den Erfolg des Konzerns. Der Verlust von entsprechenden Mitarbeitern kann die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns beeinträchtigen. Währungsrisiken Der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Lizenzen wird in US-Dollar bezahlt. Die bei der Auswertung erzielten Umsätze fallen dagegen überwiegend in Euro an. Schwankungen des Euro/US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben, die Finanz- und Ertragslage, vor allem die operativen Margen der Gesellschaft beeinflussen und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen. WERTORIENTIERTE UNTERNEHMENSSTEUERUNGDas aufgebaute Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und ermöglicht durch ein standardisiertes Überwachungssystem, gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Risikomanagementziele und -methoden der Senator AG sind auf die spezifischen Anforderungen des Filmgeschäftes als Projektgeschäft ausgerichtet. Ausgehend von und im budgetären Rahmen einer Gesamtplanung werden detaillierte Kalkulationen der einzelnen Projekte erstellt. Das unternehmensintern eingesetzte Steuerungssystem berücksichtigt Deckungsbeitragsrechnungen, die je Film über alle Wertschöpfungsstufen aufgestellt werden. Zusätzlich stehen die Umsatzerlöse sowie das Betriebsergebnis im Fokus des Vorstands. Diese Steuerungsgrößen werden mindestens quartalsweise und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert. Über ein standardisiertes unterjähriges Berichtswesen und über unterjährige Abschlüsse wird die Geschäftsführung über die zahlenmäßige Entwicklung der diversen Tochtergesellschaften unterrichtet. Die Ausgestaltung des Risikomanagements der Senator-Gruppe zur Absicherung von Liquiditätsrisiken und im Umgang mit Projektrisiken ist angemessen und effektiv. Zu weiteren Ausführungen zum Management von Finanzrisiken siehe Konzernanhang Ziffer 42. Eine der Hauptaufgaben des Risikomanagementsystems betrifft die Absicherung der Risiken aus vorhandenen Finanzinstrumenten (Forderungen und Verbindlichkeiten). Einzelfallbezogen erfolgen u. a. Zins- und Währungssicherungsgeschäfte sowie Bonitätsprüfungen von Kunden, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Bei längerfristigen Verträgen werden im Einzelfall Preisklauseln vereinbart bzw. Preise festgeschrieben. Dies sorgt für eine verlässliche Kalkukation bei volatilen Märkten. Für eine optimale Allokation der Finanzmittel werden daneben auch andere Finanzierungsformen flexibel genutzt (z. B. Leasing). Bezüglich der Darstellung Risikomanagement für Finanzinstrumente verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang Ziffer 42. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMSDa das Mutterunternehmen Senator Entertainment AG eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist, sind gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess, der auch die Rechnungslegungsprozesse bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einbezieht, zu beschreiben. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert. Wir verstehen das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnen uns an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261, Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die von dem Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess im Konzern. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und strategischen Geschäftsfelder eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in einem Handbuch niedergelegt, das in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst wird. Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, welche die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Konzernabschlusses und zusammengefasster Lagebericht für den Einzel- und Konzernabschluss maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGZuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen bei der Senator-Gruppe nicht. Eigene Filmprojekte werden durch Sichtung, Bewertung und schließlich Umsetzung der Filmstoffe durch die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft entwickelt und erforscht. Für die Senator-Gruppe als international tätiges Medienunternehmen gehören aber auch die Identifikation und die Bewertung weltweiter Markttrends dazu. Dies umfasst auch die Bewertung von neuen Geschäftsmöglichkeiten oder Auswirkungen auf bestehende Geschäftsfelder, die durch die Entwicklung oder den Einsatz neuer Technologien entstehen. DIE SENATOR-AKTIEDie Aktie der Senator Entertainment AG hat im Verlauf der Berichtsperiode eine Seitwärtsbewegung vollzogen. Auf Xetra-Basis verzeichnete der Titel die erste Kursnotierung des Jahres am 4. Januar 2010 bei € 0,45. In der Folgezeit pendelte sich der Kurs zumeist innerhalb einer Schwankungsbreite von € 0,30 bis € 0,60 ein, ohne dass nachhaltige oder länger anhaltende Ausbrüche aus diesem Korridor nach oben oder nach unten beobachtet werden konnten. Die letzte Preisnotierung des Börsenjahres verzeichnete die Senator-Aktie am 30. Dezember 2010 bei einem Kurswert von € 0,32. Auf Jahressicht verlor der Titel EUR 0,13 bzw. 28,8 %. NACHTRAGSBERICHTIm Februar 2011 wurde ein zeitlich unbefristeter Rahmenvertrag zwischen der Senator Entertainment AG und dem neu gegründeten Fonds PandA geschlossen, der Senator die Finanzierung von jeweils bis zu 70 % der Vermarktungs- und Herausbringungskosten (P&A-Aufwendungen) sichert. Die Finanzierung stabilisiert die Liquidität des Verleihs und damit auch die der Produktion und Akquisition neuer Filme. Ebenfalls im Februar 2011 gab die Senator Entertainment AG bekannt, dass sie einen Geldmarktkredit in Höhe von € 7,5 Millionen mit mehrjähriger Laufzeit von der britischen Niederlassung der israelischen Bank Leumi erhalten wird. Der Rahmenkredit ermöglicht es den Gesellschaften der Senator-Gruppe, Forderungen aus Verwertungsverträgen über bis zu 2 Jahre zwischen zu finanzieren und so den Zeitraum der Bindung eigenen Kapitals zu minimieren. Am 6. April 2011 hat die Senator Entertainment AG beschlossen, eine Optionsschuldverschreibung im Nennbetrag von bis zu € 9.981.000 mit einer Laufzeit bis zum 28. April 2016 auszugeben. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht durch die begleitende Bank gewährt. Die Teilschuldverschreibungen werden mit jährlich 8 % verzinst. Die Optionsschuldverschreibungen werden den Aktionären der Senator Entertainment AG während der Bezugsfrist vom 11. April 2011 bis einschließlich 26. April 2011 zum Bezug angeboten. VERGÜTUNGSBERICHT GEMÄß §§ 289 ABS. 2 NR. 5, 315 ABS. 2 NR. 4 HGBDer Vorstand erhält ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben. Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Versorgungszusagen und keine Kredite. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet. ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 HGB, § 120 ABS. 3 NR. 2 AKTGGemäß §§ 289 Abs.4, 315 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen: • Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals; bei verschiedenen Aktiengattungen sind für jede Gattung die damit verbundenen Rechte und Pflichten und der Anteil am Gesellschaftskapital anzugeben; Das Grundkapital der Senator Entertainment AG beträgt € 19.963.818,00. Es ist eingeteilt in 19.963.818 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang. • Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, soweit sie dem Vorstand der Gesellschaft bekannt sind; Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. • Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten; Bis zur Aufstellung des Lageberichtes haben folgende Aktionäre mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG jeweils mehr als zehn Prozent beträgt: scroll
• Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen; die Sonderrechte sind zu beschreiben; Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. • Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben; Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. • Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung; Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. • Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen; Das bedingte Kapital 2008/I, welches auf der Hauptversammlung vom 17. Juli 2008 beschlossen wurde, wurde am 6. Mai 2010 mit Berichtigung vom 20. Mai 2010 ins Handelsregister eingetragen. Des Weiteren wurde in der Hauptversammlung vom 17. Juli 2008 ein Beschluss zur Ermächtigung zum Erwerb und der Veräußerung von eigenen Anteilen gefasst. Die Gesellschaft wurde ermächtigt, bis zu 1.996.382 eigene Stückaktien bis zum 15. Januar 2010 zu erwerben. Der Vorstand der Senator Entertainment AG war durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse zum Kauf eigener Aktien ermächtigt. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Senator Entertainment AG 9.659 Stückaktien aus. Zu weiteren Angaben wird auf die Ausführungen im Anhang hingewiesen. • Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen; die Angabe kann unterbleiben, soweit sie geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen; die Angabepflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt; Bei einer Beteiligung (verbundenes Unternehmen) besteht eine Möglichkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wenn ein Unternehmen aus der Medienbranche mehr als 50 % der Aktien an der Senator Entertainment AG unmittelbar oder mittelbar erwirbt. • Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind. Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. BERICHTERSTATTUNG NACH § 289A HGBDie Berichterstattung nach § 289a HGB ist unter der Internetadresse http://www.senator.de/investor_relations/corporate_governance/e6205/index_ger.html abrufbar. PROGNOSEBERICHTDie Senator Entertainment AG hat auf die in der Vergangenheit aufgetretenen Probleme und die dadurch verursachte Ergebnisbelastung konsequent reagiert und hat seit dem Herbst 2008 eine Restrukturierung der gesamten Gruppe umgesetzt. Zu diesem Zweck treibt das Unternehmen die eingeleitete Konsolidierung des Konzerns weiter voran. Die Senator Entertainment AG wird sich auch weiter von denjenigen Bereichen und Tätigkeiten trennen, die keinen betriebsnotwendigen Charakter besitzen. Mit dem Verkauf der Anteile an der A-Company AG im April des Jahres 2011 setzt die Senator ihren Verschlankungskurs und die Konzentration auf das Kerngeschäft Produktion und Vermarktung von vorwiegend deutschen und europäischen Kinofilmen in allen Medien fort. Außerdem wird eine Auflösung der in Irland ansässigen Unternehmen angestrebt, die keinen operativen Geschäftsbetrieb aufweisen. Dieser Strategie folgend, wird sich die Senator-Gruppe zukünftig nur noch auf das originäre Kerngeschäft und dessen Profitabilität konzentrieren. Dazu zählen die Segmente Filmproduktion und -verleih sowie die nachgelagerte Auswertung der Rechte im Bereich Home Entertainment. Im Vordergrund der künftigen Geschäftstätigkeiten soll die Entwicklung, Herstellung oder Akquisition und die umfassende Vermarktung von deutschen, europäischen sowie internationalen Filmen stehen, die maßgeblich in Deutschland hergestellt werden. Aufgrund der höheren Nähe zu der Zielgruppe und den besseren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, können hier die Erfolgsaussichten eines Titels besser abgeschätzt werden. Dadurch verringert sich das Risiko von Fehlschlägen und damit verbundenen Belastungen des Ergebnisses. Zudem eröffnen die hierfür gewährten attraktiven Möglichkeiten der öffentlichen Filmförderung insgesamt bessere Ertragsperspektiven. In 2011 wird die Senator Film Köln GmbH mit den Dreharbeiten der deutschamerikanischen Koproduktion „THE DANISH GIRL“ beginnen. In den Hauptrollen werden Nicole Kidman und Rachel Weisz zu sehen sein. Als weitere Projekte für 2011 sind bereits die europäischen Koproduktionen „MR: MORGANS LAST LOVE“ mit Michael Caine sowie „NINA“, einem Film über das Leben der legendären Sängerin Nina Simone mit Grammy-Gewinnerin Mary J Blige in der Hauptrolle, eine Koproduktion mit dem englischen Traditionsunternehmen Ealing Studios in London in der Entwicklung. Deutschfilm arbeitet derzeit an der Finanzierung und den Produktionsvorbereitungen von „WAS WEG IS, IS WEG“ das Regiedebüt von Christian Lerch. Die Dreharbeiten werden voraussichtlich noch im 1. Halbjahr 2011 beginnen. Weitere Projekte sind in der Entwicklung. Die zuvor erwähnten Produktionen der Senator Film Köln GmbH und der deutschfilm GmbH werden von der Senator Film Verleih GmbH voraussichtlich in 2012 in die Kinos gebracht. Senator wird nach derzeitigem Planungsstand in 2011 zwanzig Filme im Kino starten und zusätzlich mindestens weitere 25 Titel auf DVD und Blu-ray veröffentlichen, so dass der Bereich Home Entertainment wieder mit ca. 50 Titeln im Verleih- und Kaufsegment vertreten sein wird. Ein Großteil der Video-Titel wird sowohl in Standard Definition als auch in High Definition, also auf Blu-ray, veröffentlicht, um dem weiter wachsenden Blu-ray-Markt in Deutschland, Österreich und der Schweiz Rechnung zu tragen. Die Verleihstaffel der Senator-Gruppe beinhaltet für 2011 breit aufgestellte Filme, wie die zwei Oscargekrönten Filme "THE KING’S SPEECH" mit Colin Firth, Helena Bonham-Carter und Geoffrey Rush sowie "THE FIGHTER" mit Christian Bale und Mark Wahlberg. Beide Filme zusammen haben sechs Oscars auf sich vereint und sind bereits in den USA und weltweit große Kassenerfolge. Auch die deutschen Kinos konnten bereits knapp 2 Mio. Zuschauer für "THE KING’S SPEECH" anlocken. Der Sommer 2011 wird geprägt durch die beiden italienischen Box-Office-Hits "MASCHI CONTRO FEMMINE " und "FEMMINE CONTRO MASCHI ". Das schwierige Verhältnis zwischen den Geschlechtern wird auf äußerst amüsante Weise und publikumswirksam dargestellt. Kate Hudson in "A LITTLE BIT OF HEAVEN " wird im Frühherbst auf sehr emotionaler Ebene ein vorwiegend weibliches Publikum interessieren, bevor mit "SLEEP TIGHT " ein Thriller des Spaniers Jaume Balaguero die Nerven bis zum Zerreißen beansprucht. Insgesamt ist der Vorstand davon überzeugt, mit den im Geschäftsjahr 2008 begonnenen und bis 2010 weiter umgesetzten Maßnahmen den Weg aus der Krise geschafft zu haben. Vor diesem Hintergrund blickt der Vorstand der Senator Entertainment AG positiv in die Zukunft und erwartet für das Geschäftsjahr 2011 einen nachhaltigen Erfolg. Für die kommenden zwei Geschäftsjahre erwarten wir im Verleihsegment bei Erreichen der geplanten Kinozuschauerzahlen und entspechenden geplanten Verkaufserfolgen im Bereich Home Entertainment Umsatzerlöse in Höhe von ca. € 25-30 Mio. sowie ein positives Betriebsergebnis (EBIT) im mittleren einstelligen Millionenbereich. Der Senator-Konzern plant derzeit jährliche Investionen in neue Filmprojekte in Höhe von ca. € 8 Mio. Im Produktionssegment erwarten wir Umsatzerlöse in den nächsten zwei Jahren auf dem aktuellen Niveau und positive Ergebnisbeiträge.
Berlin, 21. April 2011 Helge Sasse
Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA scroll
IFRS Konzerngewinn- und Verlustrechnung für 2010scroll
IFRS Gesamtergebnisrechnung für 2010scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2010scroll
Entwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31. Dezember 2010 (IFRS)scroll
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010Inhaltsverzeichnis
(A) GRUNDSÄTZE UND METHODEN1. Allgemeines Die Senator Entertainment AG, Berlin, (nachfolgend „Senator AG“ bzw. „die Gesellschaft“ oder „der Konzern“) und ihre Tochterunternehmen sind in der Unterhaltungs- und Medienbranche tätig. Das Geschäft des Konzerns konzentriert sich im Wesentlichen auf die Produktion von Spielfilmen und die Verwertung von Filmrechten. Innerhalb des Senator-Konzerns treten mehrere Tochtergesellschaften als selbständige Produzenten und Koproduzenten von Spielfilmen am Markt auf. Andere Unternehmen innerhalb des Konzerns betreiben den Erwerb von Lizenzen und die umfassende Vermarktung eigener Filmproduktionen, Koproduktionen und Fremdproduktionen. Der Sitz der Senator AG ist in der Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland. Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt. Gegenstand der Senator AG ist der Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Medien, Filmproduktion und Verwertung von Filmrechten sowie die Verwaltung solcher Unternehmen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Urheberrechte und sonstige mit Warenzeichen verbundene Rechte aller Art zu erwerben, zu veräußern oder auf sonstige Weise kommerziell zu verwerten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die ihrem Geschäft förderlich sind. In diesem Sinne kann sie andere Unternehmen in Deutschland oder im Ausland gründen oder erwerben bzw. Anteile an diesen halten. Der Konzernabschluss der Senator Entertainment AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2010 wurde am 21. April 2011 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. 2. Überblick über wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze Konformität des Konzernabschlusses mit IFRS Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 der Senator AG wurde in Anwendung der Regelungen des § 315a HGB nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2010 in der EU verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen wurden berücksichtigt. Die Anforderungen der IFRS wurden vollständig erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Senator-Konzerns. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit Ausnahme der Anwendungen neuer und überarbeiteter Standards und Interpretationen. Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften des IASB Erstmals im laufenden Geschäftsjahr anzuwendende (neue/geänderte) IFRS/IAS sowie Interpretationen: Der Konzern hat im Geschäftsjahr die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen angewandt. Aus der Anwendung dieser neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen ergaben sich – mit Ausnahme zusätzlicher Anhangangaben – keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Aus den anderen nachfolgend aufgelisteten Neuregelungen in Verbesserungen zu IFRS ergaben sich keine Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns: scroll
Die nachfolgenden veröffentlichten, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards, Interpretationen oder Änderungen, hat der Konzern nicht vorzeitig angewandt. Auswirkungen auf den Konzernabschluss werden nicht erwartet: scroll
3. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungsgrundsätze und Stichtag In den Konzernabschluss sind neben der Senator AG alle Tochterunternehmen einbezogen, an denen der Gesellschaft direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte zusteht oder das Control-Konzept anderweitig gewährleistet ist. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Leistungsbeziehungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften der Senator-Gruppe einschließlich der Zwischengewinne und -verluste werden eliminiert. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss der Senator AG einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Der Konzernabschlussstichtag ist für alle einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember 2010. Anteile an assoziierten Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen (die im Allgemeinen mit einer Beteiligungsquote zwischen 20 % und 50 % am Eigenkapital eines Unternehmens einhergehen), auf die die Senator AG einen maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode angesetzt. Anteile an Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) Ein Joint Venture ist eine vertragliche Vereinbarung, in welcher der Konzern und andere Vertragsparteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die der gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Dies ist der Fall, wenn die mit der Geschäftstätigkeit des Joint Ventures verbundene strategische Finanz- und Geschäftspolitik die einhellige Zustimmung der die Kontrolle teilenden Parteien erfordert. Der Konzern berichtet über seine Anteile an Unternehmen unter gemeinschaftlicher Führung unter Verwendung der Quotenkonsolidierung. Der Konzernanteil an den Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen von Unternehmen unter gemeinschaftlicher Führung ist grds. den entsprechenden Posten im Konzernabschluss zeilenweise zugeordnet. Die im Vorjahr hiervon betroffenen Gesellschaften sind Tochtergesellschaften der Pro Programme und Produktionen für Bühne und Fernsehen GmbH. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zum Abschnitt „Akquisitionen und Unternehmenszusammenschlüsse“. Geht der Konzern Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen unter gemeinschaftlicher Führung ein, sind Gewinne und Verluste in dem Umfang des Konzernanteils an dem Joint Venture zu eliminieren. Unternehmenszusammenschlüsse Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode, in deren Rahmen die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet werden. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung des Reinvermögens und der finanziellen und operativen Handlungen des erworbenen Unternehmens auf den Konzern übergeht. Die bei der Zeitwertbewertung der Vermögenswerte und Schulden aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Anteile anderer Gesellschafter werden gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder eines Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung entsteht, entspricht dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Konzernanteil an dem beizulegenden Nettozeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens oder des Unternehmens unter gemeinschaftlicher Führung zum Erwerbszeitpunkt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird im Zugangszeitpunkt mit seinen Anschaffungskosten bilanziert und in den Folgeperioden mit seinen Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet. Konsolidierungskreis Die Zusammensetzung des Konsoldierungskreises des Senator-Konzerns zum 31. Dezember 2010 ergibt sich aus folgender Darstellung: scroll
Folgende Unternehmen wurden im Konzernabschluss erfasst: scroll
1
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft Im Vorjahr veräußerte die Senator Entertainment AG 40 % der Geschäftsanteile der Central Film Verleih GmbH, Berlin, und ist seitdem mit 10 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Die Anteile an der Central Film Verleih GmbH werden wie im Vorjahr at-equity in den Konzernabschluss einbezogen. Grund für den maßgeblichen Einfluss ist, dass die Abberufung bestehender Geschäftsführer und das Treffen wesentlicher geschäftspolitscher Entscheidungen nur mit Zustimmung von Senator möglich sind. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Senator AG und des Konzerns wird gemäß § 313 Abs. 4 HGB zum Elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Akquisitionen und Unternehmenszusammenschlüsse Mit notariellem Vertrag vom 18. Februar 2010 veräußerte die Senator Entertainment AG ihre Anteile (50,1 %) an der Pro in Space GmbH. Aus der Veräußerung resultierte ein Abgang von Vermögenswerten von T€ 440. Am 4. März 2010 hat die Pro Programme und Produktionen für Bühne und Fernsehen GmbH (Pro TV GmbH), eine 51 %ige Tochtergesellschaft der Senator Entertainment AG, beim zuständigen Amtsgericht Köln Antrag auf Eröffnung eines Insolvenszverfahrens gestellt. Die Entkonsolidierung des Vermögens und der Schulden der Pro TV GmbH erfolgte auf den 4. März 2010. Da Senator keine Finanzinformationen für die Zeit vom 1. Januar bis 4. März 2010 zur Verfügung gestellt wurden und das operative Geschäft der Pro TV GmbH für den Senator Konzern von untergeordneter Bedeutung war, wurde vereinfachend auf das Zahlenmaterial vom 31. Dezember 2009 für die Entkonsolidierung zurückgegriffen. Bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 sind durch den Insolvenzverwalter keine weiteren Informationen zur Finanzlage der Pro TV GmbH bis zum 4. März 2010 erteilt worden. Die Entkonsolidierung der Pro TV GmbH wurde als Abgang eines eingestellten Geschäftsbereiches klassifiziert. Weitergehende Informationen zum Buchwert der abgegangenen Vermögenswerte und Schulden sind in den detaillierten Angaben zum Konzernanhang enthalten. Am 11. November 2010 wurde mit notariellem Vertrag die Senator MovInvest UG gegründet. 4. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung von IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass der Vorstand Schätzungen und Annahmen vornimmt, welche die Werte der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und Finanzverpflichtungen sowie die Erträge und Aufwendungen während des Geschäftsjahres beeinflussen können. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei
Die Buchwerte der entsprechenden Abschlussposten sowie wesentliche Bewertungsparameter sind im Rahmen der detaillierten Angaben im Konzernanhang dargestellt. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 0,1 Mio. auf immaterielle Vermögenswerte (Buchwert vor außerplanmäßigen Abschreibungen € 13,5 Mio.) vorgenommen. Grundlage der Wertberichtigung waren Barwerte auf Titelbasis, basierend auf internen Erlöseinschätzungen für einzelne Verwertungsstufen. Der angewandte Diskontierungszins zur Abzinsung der prognostizierten Zahlungsmittelzuflüsse aus den jeweiligen Titeln belief sich auf 10 %. In den sonstigen Rückstellungen wurde Vorsorge für Videokosten getroffen, die aufgrund der abgeschlossenen Verkaufsverträge seitens Senators zu tragen sind. Der Gesamtbetrag dieser Rückstellungen beträgt T€ 100. Die Rückstellung für Videokosten wurde anhand von Erfahrungswerten für vergleichbare Titel geschätzt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte sowie des Sachanlagevermögens erfolgt generell auf Basis abgezinster Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung und dem Verkauf der Vermögenswerte. Faktoren, wie geringere als erwartete Umsätze und daraus resultierende Nettozahlungsströme, aber auch Änderungen der Abzinsungsprozentsätze, können zu einer Wertminderung führen. Bei der Anwendung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden muss der Vorstand in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt, falls die Änderung die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betrifft, entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet. 5. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage des Anschaffungskostenprinzips aufgestellt. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erörtert. Die Bilanz wurde gemäß IAS 1.60 nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert, wobei sich die Unterscheidung zwischen kurz- und langfristig nach den Kriterien des IAS 1.66 bzw. des IAS 1.69 bestimmt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Berichtswährung Der Abschluss wird in EURO erstellt. Alle Beträge werden, sofern nicht anderes angegeben, in T€ ausgewiesen. Währungsumrechnung Bei Fremdwährungsgeschäften wird der Fremdwährungsbetrag mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles gültigen Umrechnungskurs zwischen Berichts- und Fremdwährung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung monetärer Posten zu Kursen, die sich von den ursprünglich während der Periode erfassten unterscheiden, sind in der Periode, in der sie entstanden sind, als Aufwand oder Ertrag zu erfassen. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen der Senator AG, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d. h., die Vermögens- und Schuldposten werden von der funktionalen Währung in die Berichtswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Kursbedingte Veränderungen des konsolidierten Eigenkapitals und der Ergebnisvorträge werden ergebnisneutral als Währungsausgleichsposten im Eigenkapital erfasst. Umsatzrealisierung/erhaltene Anzahlungen Umsätze werden in Übereinstimmung mit IAS 18 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Umsätze werden erfasst, wenn die Übertragung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen mit dem Übergang des rechtlichen Eigentums und der Übergabe des Besitzes zeitlich zusammenfällt. Sofern die Gesellschaft wesentliche mit dem Eigentum verbundene Risiken behält, werden die aus der Transaktion resultierenden Umsätze nicht erfasst. Gehen beim Konzern vor diesen Erlösrealisierungszeitpunkten Zahlungen von Lizenznehmern ein, werden diese zunächst als erhaltene Anzahlung gebucht. In Übereinstimmung mit dem in IAS 18 beschriebenen Prinzip der Periodenabgrenzung werden Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion oder dasselbe sonstige Ereignis beziehen, gleichzeitig erfasst. (1) Kinorechte Vorführrechte für Filme werden an Kinos gegen eine Gebühr in Höhe eines Prozentsatzes der Kasseneinnahmen und/oder gegen Minimumgarantien verkauft. Unter bestimmten Umständen erhält der Senator-Konzern eine nicht rückzahlbare Garantie, welche auf die prozentualen Anteile an den Kasseneinnahmen angerechnet wird. Erfasst werden Erträge sowohl aus den anteiligen Kasseneinnahmen als auch aus den Garantiesummen zum Zeitpunkt der Vorführung des Filmes. Nicht rückzahlbare Garantien werden im Jahresabschluss abgegrenzt und zum Zeitpunkt der Vorführung als Erträge erfasst. Garantien, die im Wesentlichen den vollständigen Erlös darstellen, werden nach denselben Kriterien als Erträge erfasst, wie dies für die Lizenzierung von TV-Rechten erfolgt. Das gilt auch für den Verkauf von Filmrechten an andere Vermarkter in bestimmten Territorien. (2) Fernsehrechte Der Senator-Konzern behandelt Lizenzverträge für TV-Programmmaterial als den Verkauf eines Rechtes oder einer Gruppe von Rechten. Erträge aus einem Lizenzvertrag für TV-Programmmaterial werden erfasst, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(3) Home Entertainment Die Video/DVD-Rechte der Konzernunternehmen werden über die Senator Home Entertainment GmbH ausgewertet. Zur Umsetzung hierfür wurde mit der Universum Film GmbH ein exklusiver Vertriebsvertrag geschlossen. Als Umsatz werden die tatsächlichen Verkäufe von Bildtonträgern realisiert. (4) Produktionserlöse Bei Auftragsproduktionen, die vorwiegend von TV-Sendeanstalten vergeben werden, erfolgt die Umsatz- und Gewinnrealisierung entsprechend der Percentage-of-Completion-Methode. Hierbei werden Aufwendungen und Erträge entsprechend dem Fertigstellungsgrad des Gesamtauftrages anteilig den einzelnen Perioden zugeordnet. Die Methode ist zwingend anzuwenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und Schätzungen mit ausreichender Sicherheit vorgenommen werden können. Der Auftrag muss dem Unternehmen in voller Höhe vergütet werden, die Kosten müssen eindeutig und verlässlich identifizierbar sein und Erträge, Gesamtkosten und Fertigungsstand müssen zuverlässig bestimmt werden können. Der Fertigungsstand kann nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Im Konzern wird der Fertigstellungsgrad nach dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten bestimmt. Eigen- und Koproduktionen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Die externen Finanzierungsbeiträge inklusive der Zuwendungen der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgezogen. Investitionszuschüsse Im Geschäftsjahr 2000 wurden erstmals Investitionszuschüsse passiviert. Weitere Investitionszuschüsse erhielt der Konzern in den Geschäftsjahren 2009 und 2010, insbesondere für Investitionsmaßnahmen am Mietobjekt. Die Förderung ist bedingt rückzahlbar, insbesondere in Abhängigkeit von einer Mindestgrundmietzeit sowie der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Die Investitionszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst. Zinsen Zinsen werden periodengerecht im Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt Fremdkapitalkosten verwiesen. Ertragsteuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag bemessen sich nach der Steuerzahllast unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisse und von Steuerlatenzen. Die Ertragsteuern beinhalten Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer, Solidaritätszuschlag und die entsprechenden ausländischen Steuern. In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz zurzeit 15 % (2009: 15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % (2009: 5,5 %). Die Gewerbesteuer beträgt je nach Gemeinde z. Z. zwischen 17,0 % und 19,7 % (2009 zwischen 17,0 % und 19,7 %). Der für 2010 erwartete Ertragsteuersatz der Senator Entertainment AG wird sich nominal auf 30 % belaufen. Latente Steuern Latente Steuern werden mit Hilfe der Verbindlichkeiten-Methode berechnet. Latente Ertragsteuern spiegeln die steuerlichen Auswirkungen zeitlich begrenzter Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögensgegenstandes oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seinem Wert nach steuerlichen Gesichtspunkten wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und -schulden erfolgt anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögensgegenstand realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, erwartet wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die daraus resultieren, in welcher Art und Weise ein Unternehmen zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert seiner Vermögensgegenstände zu realisieren oder seine Schulden zu erfüllen. Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, in dem sich die temporären Unterschiede wahrscheinlich umkehren. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur dann aktiviert, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit durch zukünftige steuerpflichtige Erträge genutzt werden können. Zu jedem Bilanzstichtag hat das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und die bilanzierten latenten Steueransprüche neu zu beurteilen. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen die Nutzung des latenten Steueranspruches gestatten wird. Umgekehrt hat das Unternehmen den latenten Steueranspruch in dem Umfang zu vermindern, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Nutzen des latenten Steueranspruches, entweder zum Teil oder insgesamt, zu verwenden. Da zurzeit nicht abschließend beurteilt werden kann, inwieweit steuerlich nutzbare Verlustvorträge bestehen, wurden Steuern auf Verlustvorträge nur in Höhe passiver latenter Steuern angesetzt. In dem Umfang, in dem nicht ausgeschüttete Ergebnisse ausländischer Tochterunternehmen auf unabsehbare Zeit in diesen Gesellschaften verbleiben, fallen keine latenten Steuerverbindlichkeiten an. Latente Steuerverbindlichkeiten sind für alle zu versteuernden temporären Unterschiede zu bilanzieren, sofern die latenten Steuerverbindlichkeiten nicht einem Geschäftswert entstammen, dessen Abschreibung für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig ist. Aufgegebene Geschäftsbereiche Vermögenswerte und Schulden werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungs- oder ähnliches Geschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung/das ähnliche Geschäft höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert bzw. die Schuld im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Das Management muss die Transaktion beschlossen haben, die erwartungsgemäß innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung für eine Erfassung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen muss. Die Entkonsolidierung der Pro TV GmbH durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Geschäftsjahr 2010 wird als eine einer Veräußerung ähnliche Transaktion betrachtet. Da die Pro TV GmbH ein eigenständiges Segment im Senator Entertainment Konzern bildete, ist der Abgang nach den Grundsätzen für aufgegebene Geschäftsbereiche im Konzernabschluss 2010 darzustellen. Da die Entkonsolidierung am 31. Dezember 2010 bereits vollzogen war und verläßliche Finanzinformationen für das Geschäftsjahr 2010 nicht vorlagen, betrifft die Anpassung der Darstellung lediglich das Vorjahr. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Vergleichsperiode werden somit die Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen separat von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und als Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Fremdkapitalkosten In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereit stehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Im Geschäftsjahr werden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Immaterielle Vermögenswerte Der Senator-Konzern aktiviert immaterielle Vermögensgegenstände, wenn der Vermögenswert:
In Übereinstimmung mit IAS 38 setzt der Senator-Konzern einen immateriellen Vermögenswert mit dessen Anschaffungskosten an, wenn:
Diese Vorgehensweise findet Anwendung, wenn ein immaterieller Vermögenswert extern erworben oder intern generiert wird. Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nach IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte einheitlich über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts beträgt ab dem Datum, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann, maximal zwanzig Jahre. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft. (1) Patente, Marken und Lizenzen Für Patente, Marken und Lizenzen gezahlte Beträge werden aktiviert und anschließend über den Zeitraum des erwarteten Nutzens linear abgeschrieben. Patente, Marken und Lizenzen werden mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten bewertet. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten, Marken und Lizenzen variiert zwischen fünf und sieben Jahren. Es werden keine planmäßigen Abschreibungen auf Rechte an Manuskripten und Drehbüchern vorgenommen. (2) Filmrechte national Die für den Erwerb oder die Produktion von Filmen gezahlten Beträge werden in Übereinstimmung mit IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert. Filme werden verwertungsbedingt abgeschrieben. Dabei wird als Nutzung die Verwertung der deutschsprachigen Kino-, Video- sowie TV-Rechte verstanden. Für die Verwertungsstufen werden Abschreibungen grundsätzlich wie folgt vorgenommen: scroll
Die Abschreibung der Videorechte beginnt mit der Videoveröffentlichung und erfolgt linear über die folgenden sechs Monate. (3) Filmrechte international Die Abschreibung der Weltvertriebsrechte erfolgt entsprechend den Erlöserwartungen. Die Bewertung der internationalen Rechte findet auf Basis der Grundsätze der US-amerikanischen Rechnungslegungsliteratur statt. Diese international übliche Methode schreibt vor, dass die einzelnen zurechenbaren Aufwendungen einer Produktion oder eines Erwerbs von Film- und Lizenzvermögen bis zum Verwertungsbeginn des Films oder des darauf beruhenden Rechts aktiviert werden müssen. Die Abschreibung des Film- und Lizenzvermögens nach der film forecast computation method erfolgt hierbei in Abhängigkeit der Verwertung. Entsprechend den Zuflüssen der aus der Verwertung insgesamt resultierenden Umsatzerlöse über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren werden die periodisch anteiligen Abschreibungen berücksichtigt (verwertungsbedingte Abschreibung). (4) Künstlerbeziehungen Künstlerbeziehungen werden aktiviert soweit bei Unternehmenszusammenschlüssen eine Kaufpreisallokation auf diese sonstigen immateriellen Vermögenswerte stattgefunden hat. Die Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer. (5) Software Neue Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. (6) Geschäfts- oder Firmenwert Der Überschuss der Anschaffungskosten der Anteile an einem Unternehmen über den vom erwerbenden Unternehmen am Tage der Transaktion erworbenen Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der zugehörigen Vermögenswerte wird als Geschäftswert bezeichnet und in der Bilanz als Vermögenswert angesetzt. Geschäftswerte werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Wertberichtigungen, bilanziert. Der Buchwert wird zu jedem Bilanzstichtag oder wenn Anzeichen für eine Minderung des Geschäftswertes bestehen im Hinblick auf seinen künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Es wird der erzielbare Betrag für die betreffende Einheit ermittelt, zu welcher der Geschäftswert gehört. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, so wird eine Wertberichtigung vorgenommen. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Gesellschaft schätzt die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände auf drei bis zehn Jahre. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendigen Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Voll abgeschriebenes Sachanlagevermögen wird so lange unter Anschaffungs- und Herstellungskosten und kumulierten Abschreibungen ausgewiesen, bis die betreffenden Vermögenswerte außer Betrieb genommen werden. Bei Anlageabgängen werden die Anschaffungs- und Herstellungkosten sowie die kumulierten Abschreibungen abgesetzt, Ergebnisse aus Anlageabgängen (Abgangserlöse abzüglich Restbuchwerte) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Wertminderungen bzw. Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann. Im Senator Entertainment Konzern besteht Identität zwischen den Zahlungsmittel generierenden Einheiten und den Segmenten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2010 enthielten die bestehenden Segmente keine Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer. Im vorangegangenen Geschäftsjahr enthielt das Produktionssegment einen Geschäfts- oder Firmenwert. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz auf ihren Barwert abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die im Vermögenswert inhärenten Risiken, die nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Ausgenommen hiervon ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (die Zahlungsmittel generierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt auf Basis der Ermittlung des Nutzungswertes anhand geschätzter zukünftiger diskontierter Zahlungsströme, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden. Der Planungshorizont der Mittelfristplanung beträgt drei Jahre. Die Zahlungsströme nach diesem Dreijahreszeitraum werden als Ewige Rente ohne Berücksichtigung einer Wachstumsrate berücksichtigt. Der Diskontierungszins wird anhand der gewichteten Kapitalkosten (WACC) ermittelt. Die zum 31. Dezember 2010 durchgeführte jährliche Prüfung der Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgte auf Basis eines Diskontierungszinses von 10 %. Wertminderungsaufwendungen wurden aus dieser Prüfung nicht erfasst. Assoziierte Unternehmen Anteile an Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, sind unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls erhöht oder vermindert um Wertberichtigungen von Geschäftswerten, Gewinnausschüttungen und die anteiligen Ergebnisse der Gesellschaft bewertet. Das Unternehmen bewertet seine Anteile an assoziierten Unternehmen neu, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil eine Wertminderung erfahren hat oder eine Wertminderung, die in früheren Jahren erfasst worden ist, nicht länger besteht. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von anderen Finanzinvestitionen als solchen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Die in der Konzernbilanz erfassten Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden der Kategorie Kredite und Forderungen zugeordnet. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Wertpapiere sowie die Ausleihungen werden der Kategorie zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente zugeordnet. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese zum beizulegenden Zeitwert - sofern dieser zuverlässig ermittelbar ist - bewertet. Die Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte werden erfolgsneutral als Eigenkapitalveränderung ausgewiesen, sofern nicht dauerhafte Wertminderungsverluste festgestellt werden, die erfolgswirksam erfasst werden. Die Wertminderung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis von Erfahrungswerten vorgenommen. Für die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden angemessene einzelfallbezogene Wertberichtigungen vorgenommen. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Derivative Finanzinstrumente Die Senator AG hält Finanzderivate in Form einer Kaufoption an Geschäftsanteilen an der Central Film Verleih GmbH (siehe Punkt 42 Finanzinstrumente). Die Option wird mit dem am Stichtag beigemessenen Marktwert bilanziert unter Berücksichtigung der am Markt beobachtbaren Preisverhältnisse sowie der Ausübungsfrist. Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle der Leistungserstellung zurechenbaren Einzelkosten sowie produktionsbezogene Gemeinkosten. Die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag von Anschaffungs- oder Herstellungskosten und realisierbarem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert stellt dabei den voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten dar. Forderungen aus Fertigungsaufträgen Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrages verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen, es sei denn, dies würde den Leistungsfortschritt nicht wiedergeben. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird nach dem cost-to-cost Verfahren ermittelt, danach wird der Fertigungsgrad am Verhältnis der bis zum Stichtag kumuliert angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten ermittelt. Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind im Geschäftsjahr aufgrund der Entkonsolidierung der Pro TV GmbH nicht mehr relevant. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen für die leistungsorientierten Versorgungssysteme werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen errechnet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf der Basis von Pensionsgutachten. Hinsichtlich der Lebenserwartung wurden die anerkannten versicherungsmathematischen Richttafeln verwendet. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird durch Diskontierung der geschätzten künftigen Zahlungs-mittelabflüsse bestimmt. Der Rechnungszins orientiert sich hierbei an hochqualitativen Unternehmensanleihen, die im Hinblick auf die Währung und die Laufzeit den zugrunde liegenden Pensionsverpflichtungen entsprechen. Pensionsrückstellungen bestehen auf Grund der Entkonsolidierung der Pro TV GmbH im Geschäftsjahr nicht mehr. Rückstellungen Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung erforderlichen Ausgaben dar, d. h., den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Unter den Steuerrückstellungen der Periode wird der Betrag der Steuern erfasst, der aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurde. Hiervon ausgenommen sind die Beträge der Steuern, die mit Positionen in Verbindung stehen und diesen zugeordnet werden, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausgewiesen werden. Grundlage für die Bildung von Steuerrückstellungen ist das Ergebnis vor Steuern. Dazu gehören diejenigen Erträge und Aufwendungen, welche unter Berücksichtigung der Regelungen der deutschen Steuergesetzgebung in das Ergebnis vor Steuern einbezogen werden dürfen. Steuerrückstellungen werden im Senator-Konzern auf das Ergebnis vor Steuern der laufenden Periode gebildet sowie für Steuernachzahlungen für vergangene Perioden. Verbindlichkeiten, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstehen und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder die aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil
werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen, außer, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten, einschließlich aufgenommener Kredite, werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten grundsätzlich gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden. Leasingverhältnisse Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Verinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Bei Leasingvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt in Übereinstimmung mit IFRIC 4 der 1. Januar 2005 als Zeitpunkt des Abschlusses der Leasingvereinbarung. Segmente Der Konzern ist in vier Segmente/Geschäftsfelder gegliedert, die einzeln gesteuert werden. Finanzinformationen über Geschäftsfelder und geographische Segmente sind in der Erläuterung Punkt 40 „Segmentberichterstattung“ dargestellt. (B) ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG6. Umsatzerlöse scroll
Die Umsatzerlöse aus dem Verleih setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Altverbindlichkeiten für Minimumgarantien, die vom Lizenzgeber nicht mehr abgefordert werden. 8. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten: scroll
Die in der Berichtsperiode erfolgswirksam erfassten Zahlungen aus Leasingverhältnissen belaufen sich auf T€ 267. Hiervon entfallen auf Mindestleasingzahlungen T€ 23 und bedingte Mietzahlungen T€ 244. 10. Währungsgewinne und -verluste Die Währungsgewinne und -verluste setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: scroll
11. Ertragsteuern Die tatsächlichen Steuerschulden für das laufende Geschäftsjahr und die Vorjahre werden unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze mit den Beträgen bemessen, die erwartungsgemäß an die Finanzbehörde zu zahlen sind. Der sich bei Anwendung der Senator AG ergebende Steueraufwand lässt sich zum tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten: scroll
Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr werden die Steueransprüche wegen der Verrechnungsmöglichkeit bei gleichen Steuerbehörden insgesamt saldiert ausgewiesen. Die noch nicht steuerlich genutzten körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Senator AG betragen zum 31. Dezember 2010 unverändert zum Vorjahr jeweils rund € 150 Mio. 12. Aufgegebener Geschäftsbereich Aufgrund der Insolvenz der Pro TV GmbH wird der Geschäftsbereichs TV-Produktion als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Das Erbebnis der Pro TV GmbH in 2009 stellte sich wie folgt dar: scroll
13. Ergebnis je Aktie Das gemäß IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf der Division des laufenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien. scroll
In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie für den aufgegebenen Geschäftsbereich betrug im Vorjahr € -0,02 je Aktie. (C) ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ14. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte: scroll
Der Geschäfts- und Firmenwert zum 31. Dezember 2009 wurde mit der Pro Programme und Produktionen für Bühne und Fernsehen GmbH zum 4. März 2010 entkonsolidiert. Abgänge an Filmrechten ergeben sich durch den Ablauf von Lizenzzeiten. Die Position „Patente, Marken und Lizenzen“ umfasst im Wesentlichen Rechte an Drehbüchern. Sobald die Rechte an Drehbüchern für die Produktion eines Films verwertet wurden, werden diese Rechte als Produktionskosten des jeweiligen Films klassifiziert und unter den Filmrechten aktiviert. Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) scroll
15. Anteile an assoziierten Unternehmen scroll
Die nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Unternehmen weisen insgesamt im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis in Höhe von T€ -334 (Vj.: T€ -241), Umsatzerlöse von T€ 6.585 (Vj.: T€ 6.237), Aktiva in Höhe von T€ 14.930 (Vj.: T€ 18.543) sowie Schulden in Höhe von T€ 13.362 (Vj.: T€ 10.863) aus. Langfristige Aktiva bestehen in Höhe von T€ 3.830 (Vj.: T€ 11.491), kurzfristige in Höhe von T€ 11.100 (Vj.: T€ 7.052). Die assoziierten Unternehmen haben kurzfristige Passiva in Höhe von T€ 9.596 (Vj.: T€ 11.637) und langfristige in Höhe von T€ 5.334 (Vj.:T€ 6.234). Der kumulierte Gesamtbetrag der nicht mehr erfassten anteiligen Verluste aus assoziierten Unternehmen beträgt T€ 621 (Vj.: T€ 315). Die Anteile der X Verleih AG werden aufgrund von bestehenden Verkaufsabsichten im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen. Die Verkaufsgespräche konnten im Geschäftsjahr nicht abgeschlossen werden, werden aber weiter verfolgt. 16. Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten eine Rückkaufoption in Höhe von T€ 225. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 42 Finanzinstrumente. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten 12,55 % an der Berliner A-Company Consulting & Licensing AG (A-Company). Die Anteile an der A-Company werden aufgrund von Veräußerungsabsichten im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen. Aufgrund der aktuellen Verhandlungsergebnisse wurde im Geschäftsjahr 2010 eine weitere ergebniswirksame Abwertung der Wertpapiere in Höhe von T€ 100 (Vj.: T€ 1.250) vorgenommen, da von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Am Bilanzstichtag wurden die Anteile in der Bilanz mit T€ 650 ausgewiesen. 17. Vorräte Senator verfügt über Lagerbestände an Bildtonträgern in Höhe von T€ 921. Weder im Geschäftsjahr 2010 noch im Vorjahr mussten Wertberichtigungen auf die Lagerbestände vorgenommen werden. Die Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind, belaufen sich auf T€ 880. 18. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die lang- und kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Forderungen werden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bilanziert. Die Forderungsverluste betragen in 2010 T€ 27 (Vj.: T€ 986). Die Entwicklung der auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildeten Wertberichtigungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
Zum 31. Dezember 2010 ist ein Forderungsbestand in Höhe von T€ 7.903 (Vj.: T€ 6.562) weder einzelwertberichtigt noch überfällig. Hier deuteten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die zum Bilanzstichtag in Zahlungsverzug befindlichen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie folgt überfällig: scroll
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.518 (Vj.: T€ 880), welche zum Berichtszeitpunkt überfällig waren, wurden keine Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten. 19. Forderungen gegen nahe stehende Personen und Unternehmen Die Forderungen gegen nahe stehende Personen und Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Zum 31. Dezember 2010 und 2009 ist der Gesamtbetrag der Forderungen weder wertgemindert noch überfällig. Hier deuteten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Zu weiteren Erläuterungen wird auf Punkt 44 „Beziehungen zu nahe stehenden Personen“ verwiesen. 20. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt: scroll
Die Forderungen aus Kaufpreisanpassung gegen Altgesellschafter der Pro TV GmbH sowie gegen die VGF (für die Abrechnungsjahre 2010/2009; Vj. Abrechnungsjahre 2009/2008) sind kurzfristig fällig. 21. Übrige Vermögenswerte Die übrigen Vermögenswerte setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
22. Vermögenswerte eines aufgegebenen Geschäftsbereichs Aufgrund der Insolvenz der Pro TV GmbH und die damit verbundene Aufgabe des Geschäftsbereichs TV-Produktion sind die entsprechenden Vermögenswerte als Vermögenswerte eines aufgegebenen Geschäftsbereiches zu klassifizieren. Die Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
23. Gezeichnetes Kapital scroll
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Eigene Anteile werden in der Bilanz eigenkapitalmindernd erfasst. Der Erwerb eigener Anteile wird im Jahresabschluss als eine Veränderung im Eigenkapital ausgewiesen. Die Senator AG wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung am 29. Juni 1999 erstmalig dazu ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu einer maximalen Höhe von 10 % des Stammkapitals zu erwerben. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern. Am 31. Dezember 2010 weist die Gesellschaft 9.659 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 9.659 bzw. 0,05 % des Grundkapitals entfallen. Auf der Hauptversammlung vom 20. Juli 2009 wurde das bis dahin bestehende genehmigte Kapital 2004/I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, nach Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in einem Zeitraum von fünf Jahren ab dem 29. September 2009 um einen Betrag von bis zu € 9.981.909 zu erhöhen. Das bedingte Kapital 2008/I, welches auf der HV vom 17. Juli 2008 beschlossen wurde, ist am 6. Mai 2010 mit Berichtigung vom 20. Mai 2010 ins Handelsregister eingetragen worden. 24. Kapitalrücklage Die Deutsche Bank AG brachte mit Forderungsverzichtserklärung vom 6. Dezember 2005 eine Forderung in Höhe von € 22.431.226,48 als Sacheinlage in die Gesellschaft ein, davon entfielen € 6.200.000 auf die Erhöhung des gezeichneten Kapitals und € 16.231.226,48 auf die Einstellung in die Kapitalrücklage. Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in 2004 in Höhe von € 30.600.000 wurden nach den aktienrechtlichen Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung in die Kapitalrücklage eingestellt. In 2004 reduzierte sich die Kapitalrücklage aufgrund der vereinfachten Kapitalherabsetzung in Höhe von € 1.328.813 für die von der Senator AG gehaltenen eigenen Anteile. 25. Minderheitenanteile Die insolvente Pro TV GmbH wurde im Geschäftsjahr entkonsolidiert. Somit existieren zum Bilanzstichtag keine Minderheitenanteile mehr. 26. Kapitalmanagement Die Senator Entertainment AG unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weiter gehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Vorrangiges Ziel des Senator-Managements ist die für eine Unternehmensfortführung sicherzustellende Liquidität. Zur Umsetzung des Ziels werden neben der absoluten Höhe des Bestandes an liquiden Mitteln die erwarteten Ein- und Auszahlungen durch einen Plan auf Wochenbasis sowie einem mittelfristigen Plan, der sich über einen dreijährigen Zeitraum erstreckt, überwacht. Um flexibel sich bietende Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsoptionen am Markt nutzen zu können, ist eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote erforderlich. Dabei wird das wirtschaftliche Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme überwacht. Die Eigenkapitalquote ist dabei das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Eigenkapital auf konsolidierter Basis und der Bilanzsumme. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den Investitionszuschüssen zusammen. Das wirtschaftliche Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote entwickelten sich wie folgt: scroll
Es existieren keine sogenannten Covenants, bei deren Nichteinhaltung eine Kündigung von Kreditverträgen drohen könnte. 27. Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland fällt als "State Plan" im Sinne von IAS 19.36 unter die Regelungen von IAS 19. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2010 für die Mitarbeiter der Inlandsgesellschaften T€ 145 (2009: T€ 152) vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlt worden (Arbeitgeberanteil). Pensionspläne und Pensionsrückstellungen Aufgrund der Entkonsolidierung der insolventen Pro TV GmbH bestehen keine Pensionsverpflichtungen mehr am Bilanzstichtag. Im Vorjahr wies der Senator-Konzern Pensionsverpflichtungen für einen aktiven und einen inaktiven Mitarbeiter der Pro TV GmbH innerhalb der Schulden in Verbindung mit einem aufgegebenen Geschäftsbereichs aus. Es handelt sich bei beiden Pensionszusagen um leistungsorientierte Zusagen, d. h., die Mitarbeiter werden vom Unternehmen einen festen Betrag an Pensionsleistungen in der Zukunft erhalten. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung entspricht dem Barwert dieser Verpflichtung, abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Nach diesem Plan haben die Berechtigten Anspruch auf feste monatliche Vergütungen bei Erreichen des Ruhestandsalters von 65 Jahren. Zur Tilgung der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste wurde von der Möglichkeit der sofortigen erfolgswirksamen Erfassung aller im Geschäftsjahr angefallener Gewinne und Verluste Gebrauch gemacht. Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind: scroll
In der Gewinn- und Verlustrechnung sind hinsichtlich dieser leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst: scroll
Der laufende Jahresaufwand ist im Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt: scroll
Die Bewegung im Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen des laufenden Geschäftsjahres stellen sich wie folgt dar: scroll
Für das Geschäftsjahr 2010 wurden Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen in Höhe von T€ 35 erwartet. Die Bewegungen im Barwert des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar: scroll
Das Planvermögen besteht aus Ansprüchen aus Versicherungsrückdeckungen. Die erwarteten Vermögenserträge werden auf der Grundlage von zu diesem Zeitpunkt gängigen Markterwartungen für den Zeitraum berechnet, über den die Verpflichtungen erfüllt werden. 28. Sonstige Rückstellungen scroll
Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehenden Urlaub. Die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Lizenzgeberanteile sowie Prozessrisiken. 29. Finanzverbindlichkeiten scroll
Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten: scroll
Anleihen Im Dezember 2008 wurden Anleihen mit einem Gesamtvolumen von € 2,64 Mio. emittiert. Die Anleihen wurden in vier Tranchen begeben, deren Rückzahlung zu verschiedenen Zeitpunkten bis zum 22. Dezember 2011 erfolgt. Die Anleihen sind mit Nominalzinssätzen zwischen 6,25 % und 6,75 % verzinst und mit Ausgabeaufschlägen (Agio) zwischen 7 % und 35 % zurückzuführen. Die Anleihen wurden mit immateriellen Vermögenswerten besichert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die langfristigen Bankschulden betreffen in Höhe von T€ 982 ein unbesichertes Nachrangdarlehen aus dem H.E.A.T. Programm (Zinssatz 8,251 % p. a.), welches der Senator Film Verleih GmbH gewährt wurde und bei dem die Senator AG einen Schuldbeitritt erklärt hat. Das Darlehen tritt mit dem Rückzahlungsanspruch des Nominalbetrages und der Zinszahlung im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger der Senator Film Verleih GmbH zurück. Der Zinssatz beträgt 8,251 %. Der Nachrang gilt auch im Insolvenzverfahren. Mit der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG besteht ein Darlehen in Höhe von T€ 499, das jederzeit fällig gestellt werden kann. Das Darlehen wird mit 7,5 % p. a. verzinst. Das Darlehen ist besichert mit den aktuellen und künftig noch zu erwerbenden Anteilen an der X Verleih AG. Im Geschäftsjahr 2010 wurde von der Senator Entertainment AG ein Kreditrahmen über insgesamt € 3,0 Mio. bei der IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG vereinbart. Die Verzinsung des Darlehens beträgt 6,5 % p. a. bzw. bei Ausnutzung als Terminkredit EURIBOR + 3,5 %. Das Darlehen wurde in Höhe von € 1,0 Mio. zur Umschuldung bestehender Finanzverbindlichkeiten und in Höhe von € 2,0 Mio. zur Betriebsmittelfinanzierung genutzt. Zum Bilanzstichtag 2010 wurde der Kreditrahmen vollständig ausgeschöpft. Das Darlehen ist bis zum 31. März 2012 fällig. Mit Wirksamkeit des Kreditvertrages erklärte sich Senator bereit, bestimmte immaterielle Vermögensgegenstände nicht zu belasten und zu veräußern (Negativerklärung). Sonstige Finanzverbindlichkeiten Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthalten ein Darlehen in Höhe von € 2,5 Mio., das zum 31.12.2010 noch mit einem Nominalbetrag in Höhe von T€ 1.887 bilanziert ist. Das Rest-Darlehen ist fällig und wird im Jahr 2011 getilgt. Das Darlehen tritt mit dem Rückzahlungsanspruch des Nominalbetrages und der Zinszahlung im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger der Senator Entertainment AG zurück. Besichert wurde das Darlehen mit den bestehenden Anteilen an der A-Company. Des Weiteren enthalten die sonstigen Finanzverbindlichkeiten zwei Darlehen von der amerikanischen Fondsgesellschaft Winchester Capital International LLC, die dem Konzern im Dezember 2009 sowie im November 2010 gewährt wurden. Zum Bilanzstichtag betrug der Darlehensbetrag T€ 2.329. Die Darlehen haben eine Laufzeit von einem Jahr. Die Nominalzinssätze liegen bei 10,0 % bzw. 12,5 %. Als Sicherheit für die Rückzahlung beider Darlehen wurden Erlösansprüche an diversen Filmen abgetreten. Im Geschäftsjahr 2010 erhielt die Senator Entertainment AG ein Privatdarlehen in Höhe von € 1,0 Mio. Das Darlehen ist zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr 2011 und 2012 ratierlich zu bedienen. Die Verzinsung beträgt 8,5 % p. a. Als Sicherheit wurden die Rechte und/oder Ansprüche an einem Film sicherungsübereignet. Die Herren Prof. Dr. h.c. Berger, Dr. Thomas Middelhoff und Helge Sasse haben der Senator Entertainment AG Darlehnsmittel in Höhe von T€ 71, T€ 553 und T€ 35 zur Verfügung gestellt. Die ungesicherten Kredite sind im März 2012 zur Rückzahlung fällig. Die Darlehen werden mit EURIBOR + 3,5 % verzinst. Der Wert der besicherten Aktiva beträgt ca. € 5,6 Mio. Darüber hinaus bestehen im Konzern keine Kreditlinien. Die zum 31. Dezember 2010 bestehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch die folgenden Inanspruchnahmen, Zinssätze und Fälligkeiten gekennzeichnet: scroll
30. Erhaltene Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen gliedern sich innerhalb der primären Segmente wie folgt: scroll
31. Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
32. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
33. Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen enthalten passivierte Investitionszuschüsse, welche über die Laufzeit der geförderten Maßnahmen aufgelöst werden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen: scroll
34. Schulden in Verbindung mit aufgegebenen Geschäftsbereichen Aufgrund der Insolvenz der Pro TV GmbH und der damit verbundenen Aufgabe des Geschäftsbereichs TV-Produktion sind die entsprechenden Schulden als Schulden eines aufgegebenen Geschäftsbereiches zu klassifizieren.: scroll
35. Währungsumrechnung Für die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Fremdwährungspositionen in den einzelnen Abschlüssen werden die folgenden Wechselkurse zugrunde gelegt: scroll
(D) ERLÄUTERUNGEN ZUR EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGDas Eigenkapital des Senator-Konzerns veränderte sich im Geschäftsjahr lediglich durch das Gesamtergebnis. (E) ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNGSenator weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird. 36. Liquide Mittel Bei den liquiden Mitteln (Finanzmittelfonds) handelt es sich um Kassenbestände und Bankguthaben sowie Bankverbindlichkeiten, soweit es sich um Kontokorrentkonten handelt. Zum 31. Dezember 2010 werden in der Konzernbilanz die Guthaben bei Kreditinstituten, die von den Verfügungsbeschränkungen betroffen sind, wie im Vorjahr unter den sonstigen finanziellen Vermögenwerten ausgewiesen (T€ 60, Vj.: T€ 18). 37. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten: scroll
38. Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Abfluss liquider Mittel aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Filmverwertungsrechte und andere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ -8.127 (Vj.: T€ -7.890). Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Pro in Space GmbH für T€ 440 veräußert. 39. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen in Höhe von T€ 6.005 (Vj. T€ 5.725) stehen Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und Rückführung von Anleihen in Höhe von T€ 2.141 (Vj.: T€ 716) gegenüber. Wir verweisen auch auf die Ausführungen in Punkt 29 „Finanzverbindlichkeiten“. 40. Cashflow aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Der Cashflow der Pro TV GmbH stellt sich im Vorjahr wie folgt dar: scroll
(F) WEITERE INFORMATIONEN41. Segmentberichterstattung In Übereinstimmung mit IFRS 8 werden Informationen zu Geschäftsfeldern und geographischen Segmenten offen gelegt. Die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 wird unter Anwendung des ‚Management-Ansatzes’ vorgenommen, d. h., die Segmentberichterstattung basiert auf der aktuellen für die interne Berichterstattung verwendeten Segmentierung. Intersegmentäre Transaktionen: Segmenterträge, Segmentaufwendungen und Segmentergebnis beinhalten Transaktionen zwischen Geschäftsfeldern und zwischen geographischen Segmenten. Derartige Transaktionen werden zu Marktpreisen abgerechnet, die nicht verbundenen Parteien für ähnliche Leistungen berechnet werden. Diese Transaktionen werden für Zwecke der Konsolidierung eliminiert. Das primäre Berichtsformat gliedert sich nach den Geschäftsfeldern des Senator-Konzerns. Für das sekundäre Berichtsformat werden die geographischen Regionen verwendet, in denen der Senator-Konzern tätig ist. Geschäftsfelder Der Senator-Konzern führt den Großteil seiner Geschäfte in den folgenden Geschäftsfeldern durch:
Diese Geschäftsfelder stellen das primäre Berichtsformat dar. Das Segment Produktion umfasst die Produktion von Kinofilmen. Das Segment Verleih beinhaltet die Auswertung von Filmen in Kinos in Deutschland und Österreich sowie die Auswertungen von Kinofilmen im Fernsehen und auf Video und DVD. Im Segment Sonstige werden Verkäufe von sonstigen Rechten, die beim Erwerb von Filmlizenzen dem Konzern übertragen wurden, sowie die Musik-Aktivitäten zusammengefasst. Der Senator-Konzern hat im Geschäftsjahr einen wichtigen Kunden, mit dem mehr als 10 % der Konzernumsatzerlöse realisiert wurden. Insgesamt betrug der Umsatz mit diesem Kunden € 10,0 Mio. im Verleihsegment. Durch die Entkonsolidierung des Pro TV GmbH-Teilkonzerns besteht im Senator-Konzern zum 31. Dezember 2010 das Segment TV-Produktion nicht mehr. Geographische Regionen Der Senator-Konzern ist international mit den Schwerpunkten Inland und übrige Länder tätig. Die sekundäre Segmentierung wird daher nach den geographischen Segmenten Inland und übrige Länder vorgenommen. Dabei wird danach unterschieden, wo Erlöse erzielt werden. Geschäftsfelder scroll
Die damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Finanzinvestitionen in dem jeweiligen Segment lassen sich wie folgt aufgliedern: scroll
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Geographische Segmente Für die Aufteilung in geographische Segmente wurde die Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, dem Inland zugeordnet, da sie überwiegend Umsätze auf dem deutschen Markt erzielt. scroll
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Segmentinformationen Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt. Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar. Derivative Geschäfts- oder Firmenwerte werden dem Segmentvermögen zugeordnet. In den Segmentschulden sind die operativen Schulden und Rückstellungen der einzelnen Segmente enthalten. Investitionen beinhalten die Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Für die geographische Segmentberichterstattung werden die Umsätze nach dem Standort des Kunden segmentiert, der in der Regel auch dem Standort der Konzerngesellschaft entspricht. Das Segmentvermögen und die Segmentinvestitionen wurden auf der Grundlage des Standortes der Konzerngesellschaft ermittelt. 42. Finanzinstrumente/Management von Finanzrisiken (a) Bewertung der Finanzinstrumente nach Kategorien Die Finanzinstrumente der Aktivseite betreffen die Bewertungskategorie nach IAS 39 Kredite und Forderungen mit Ausnahme der Wertpapiere, Anteile an assoziierten Unternehmen sowie kurzfristige Finanzanlagen. Alle Finanzinstrumente der Passiva sind finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. (b) Beizulegender Zeitwert Alle finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind der Stufe 2 im Sinne von IFRS 7 zugeordnet. Während der Berichtsperiode zum 31. Dezember 2010 gab es keine Umbuchungen zwischen den Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 1 und Stufe 2. Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt und entspricht aufgrund ihres kurzfristigen Charakters annähernd dem Buchwert. Da die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie verzinslichen Finanzverbindlichkeiten zum Stichtag von den beizulegenden Zeitwerten nur unwesentlich abweichen, wird auf eine tabellarische Darstellung der im Konzernabschluss erfassten Finanzinstrumente verzichtet. Allgemeines Der Senator-Konzern unterliegt aufgrund seiner operativen Tätigkeit den folgenden Risiken:
Unter den Marktrisiken werden auch Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen erfasst. Im Folgenden werden
Der Senator-Konzern hat einen zentralen Ansatz des finanziellen Risikomanagements in Portfolioform zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Die Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und geplanten zahlungswirksamen Ein- und Ausgängen als Marktrisiken, betreffend Zinssatz-, Preis- und Wechselkursänderungen. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Option Mit Vertrag vom 1. September 2009 ist ein Geschäftsanteil von 40 % am Stammkapital der Central Film Verleih GmbH durch die Senator Entertainment AG zum Nominalwert veräußert worden. Gleichzeitig war der Anteilskaufvertrag mit einer Option auf den Rückerwerb dieser Anteile versehen. Die Option kann zwischen dem 1. Januar 2012 und 30. April 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ausgeübt werden. Der Ausübungspreis der Option beläuft sich auf € 41.200,00. Die Option wurde im Konzernabschluss mit T€ 225 bilanziert. Dieser Wert wurde auf Basis am Markt beobachtbarer Preisverhältnisse ermittelt und entsprechend IFRS 7 der Stufe 2 zugeordnet. Kreditrisiko Unter Kreditrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden oder Vertragspartners der Senator-Gruppe verstanden, welches dazu führt, dass in der Konzernbilanz ausgewiesene Vermögenswerte, Finanzanlagen oder Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen werden müssen. Demnach ist das Risiko auf den Buchwert dieser Vermögenswerte beschränkt. Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Kunden wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen regelmäßig überwacht. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum 31. Dezember 2010 nicht wertberichtigt waren, lagen keine Anhaltspunkte für Zahlungsausfälle vor. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko der Gesellschaft besteht darin, dass sie möglicherweise mangels vorhandener Liquidität ihren finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen kann, zum Beispiel bei der Tilgung von Finanzschulden und der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen. Die Senator Entertainment AG begrenzt dieses Risiko durch ein zentrales Cash-Management. Die erwarteten Zahlungsein- und –ausgänge werden permanent überwacht. Ergänzend zu den genannten Instrumenten der Liquiditätssicherung verfolgt die Senator Entertainment AG die sich an den Finanzmärkten bietenden Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem beobachtet die Senator Entertainment AG Entwicklungen, was deren Verfügbarkeit und Kosten betrifft. Ein wesentliches Ziel ist es, die finanzielle Flexibilität der Senator AG zu sichern und unangemessene Refinanzierungsrisiken zu begrenzen. Zu den Fristigkeiten der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag siehe Punkt 29 Finanzverbindlichkeiten. Marktrisiko (a) Währungsrisiken Aus dem Ein- und Verkauf in Fremdwährung können sich je nach Entwicklung des Wechselkurses Risiken für die Gesellschaft ergeben. Der Einkauf kann wechselkursbedingt teurer werden und der Verkauf in Fremdwährung kann zu einem in € geringeren Umsatz führen. Wesentliche Fremdwährungsrisiken ergeben sich bei Senator im Wesentlichen aus Einkäufen in US-Dollar. In den dargestellten Geschäftsjahren erfolgte keine Absicherung des Fremdwährungsrisikos. (b) Zinsrisiken Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden des Unternehmens sind sowohl Festzinsen aber auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinssatzänderungen bei festverzinslichen Schulden würden sich nur dann auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum fair value bilanziert wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 3 (Vj.: T€ 173) geringer (höher) gewesen. 43. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug in den Geschäftsjahren: scroll
Bereinigt um die Mitarbeiteranzahl der Pro TV GmbH hatte der Konzern im Vorjahr 38 Mitarbeiter. Im Berichtsjahr existierten aufgrund der Entkonsolidierung der Pro TV GmbH und ihren Tochtergesellschaften keine quoten-konsolidierten Unternehmen im Konzern. Im Vorjahr waren durchschnittlich 10 Mitarbeiter in den quoten-konsolidierten Unternehmen beschäftigt. 44. Beziehungen zu nahe stehenden Personen Als nahe stehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen oder Personen, die den Senator-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Allen Geschäften mit nahe stehenden Personen und Unternehmen wurden marktübliche Konditionen zugrunde gelegt. Die HSW GmbH, Köln, ist direkt mit insgesamt 16,47 % an der Senator AG beteiligt. Gesellschafter der HSW GmbH ist der Vorstand Helge Sasse. Die HSW GmbH gilt als nahe stehendes Unternehmen des Senator-Konzerns. Des Weiteren gelten als nahe stehende Personen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der Senator AG sowie ihre Familienangehörigen (vgl. Punkt 50 „Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats“). Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Senator AG vgl. Punkt 51. „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“. Aus Vergütungen und Reiskostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2010 gegenüber Vorstandsmitgliedern kurzfristige Forderungen in Höhe von T€ 1 (Vj.: T€ -2). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 71 (Vj.: T€ 170). Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahe stehenden Personen und Unternehmen: Die Senator AG hat im Geschäftsjahr 2008 mit der HSW GmbH einen Forderungskaufvertrag geschlossen. Gegenstand des Forderungskaufvertrages sind Forderungen der Senator AG gegen die X-Filme Creative Pool GmbH in Höhe von T€ 2.600. Die Restkaufpreisforderung der Senator AG gegen die X-Filme Creative Pool GmbH wäre in drei gleichen Raten bis zum 1. Januar 2011 fällig gewesen. Ferner sind die Forderungen mit einer Verpfändung von Geschäftsanteilen an der X-Filme Creative Pool GmbH an die Senator AG gesichert. Gegen einen sofort fälligen Kaufpreis in Höhe von T€ 2.451 hat die Senator AG die Forderungen sowie die Sicherungsrechte an die HSW GmbH im Geschäftsjahr 2008 verkauft und übertragen. Ein nahe stehendes Unternehmen, die Rechtsanwaltsgesellschaft Sasse & Partner, war für Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2010 bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, vorwiegend im illegalen Filesharing, tätig. Im Rahmen dieser Verfolgung erhält das Unternehmen für Rechtsverletzungen (z.B. illegales Streaming) Schadensersatzzahlungen und Auslagenersatz vom Urheberrechtsverletzer. Die Schadenersatzleistungen werden an Senator weitergereicht. Im Ergebnis trägt Senator keine wirtschaftliche Belastung aus der Rechtsverfolgung. Herr Dr. Thomas Middelhoff, Aufsichtsratsvorsitzender der Senator Entertainment AG erhielt im Geschäftsjahr 2010 Avalprovisionen in Höhe von T€ 15. Der Vorstand Helge Sasse sowie die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. h.c. Roland Berger und Dr. Thomas Middelhoff haben als Gesellschafter der Senator Entertainment AG Darlehensmittel in Höhe von insgesamt T€ 659 der Gesellschaft zu Verfügung gestellt. Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zum 31. März 2012 und werden variabel mit EURIBOR + 3,5 % verzinst. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter dem Punkt 29 „Finanzverbindlichkeiten“. Im Geschäftsjahr 2009 wurde ein nicht-exklusiver Beratungsvertrag im Rahmen des Absatzes und der Lizenzierung von TV-Rechten zwischen der Senator Entertainment AG und dem vormaligen Aufsichtsratsmitglied Jochen Kröhne geschlossen. Für seine Vermittlungstätigkeiten sollte Herr Kröhne eine auf die Laufzeit des Vertrages verteilte Vergütung von insgesamt € 126.000 erhalten. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 18 Monaten, beginnend ab dem 1. Juli 2009. Im April 2010 wurde der Vertrag bis 31. August 2011 verlängert und die monatliche Vergütung auf € 3.000 reduziert. 45. Joint Ventures (Gemeinschaftsunternehmen) Die Senator AG war seit 2007 an folgenden Joint Ventures indirekt über die Beteiligung an der Pro TV GmbH an der ProCologne GbR und der Pro Vince GbR beteiligt. Folgende Beträge wurden aufgrund der Quotenkonsolidierung im Vorjahr im Konzernabschluss berücksichtigt: scroll
46. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (1) Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus über die im Jahresabschluss berücksichtigten Risiken hinaus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden. (2) Zum 31. Dezember hatte der Konzern feststehende folgende finanzielle Verpflichtungen: scroll
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Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen im Zusammenhang mit der Produktions- (T€ 9.274; Vj.: T€ 9.277) und Verleihförderung (T€ 2.736; Vj.: T€ 3.408). Diese Fördermitteldarlehen sind jedoch nur aus anteiligen zukünftigen Erlösen, die die Kosten übersteigen, zurückzuführen. 47. Haftungsverhältnisse Für die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf die Ausführungen unter Punkt 29. Finanzverbindlichkeiten verwiesen. Die Senator AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie im Geschäftsjahr 2010 gegenüber der Universum Film GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen der Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH abgeschlossenen Videovertriebsvertrag vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 einzustehen. Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Home Entertainment GmbH hat im Geschäftsjahr 2009 und 2010 gegenüber der Universum Film GmbH, München, im Rahmen des oben genannten Vertriebsvertrags vom 18. August 2006 und 13. Mai 2008 sowie vom 2. Dezember 2010 verschiedene Sicherungsübertragungen zur Sicherung von geleisteten Vorschusszahlungen der Universum Film GmbH an die Senator Home Entertainment GmbH vorgenommen. Die Sicherungsübertragungen enthalten die Übertragung von Videomaterialien und Vervielfältigungsrechten im Bereich der Videogrammauswertung an diversen Filmen. Die Senator AG hat diesbezüglich Patronatserklärungen abgegeben. Die Senator AG hat im Geschäftsjahr 2008 gegenüber der Universum Film GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen der Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH abgeschlossenen Lizenzverträge vom 8. Oktober 2008 sowie vom 2. Dezember 2010 einzustehen. Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Home Entertainment GmbH sowie die Senator Entertainment AG haben im Geschäftsjahr 2008 mit der optimal media production GmbH zur Sicherung eines gewährten Zahlungsrahmens (bis zu T€ 550) sowie zukünftig entstehenden Forderungen der optimal media production GmbH gegenüber der Senator Home Entertainment GmbH Sicherungsvereinbarungen geschlossen. Gegenstand der Sicherungsvereinbarungen sind zum einen die Abtretung von Erlösen der Senator Home Entertainment GmbH aus der Videoauswertung von fünf Filmen an die optimal media production GmbH sowie zum anderen die Verpfändung von Geschäftsanteilen der Senator Entertainment AG an der Senator Home Entertainment GmbH an die optimal media production GmbH. Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Film Verleih GmbH hat im Geschäftsjahr gegenüber der Telepool GmbH, München, Erlösansprüche der Senator Film Verleih GmbH aus der Auswertung von TV-Nutzungsrechten an diversen Filmen zur Sicherung von zukünftig gegebenenfalls entstehenden Rückzahlungsansprüchen der Telepool GmbH gegen die Senator Film Verleih GmbH bis zu T€ 1.500 an die Telepool GmbH abgetreten. Die Senator Film Produktion GmbH hat mit Vereinbarung vom 25. Oktober 2010 eine Schuldübernahme zugunsten von deutschfilm GmbH in Bezug auf die Co-Produktionsverträge zwischen deutschfilm und herbX film- und fernsehproduktion GmbH bzw. Summerstorm Entertainment GmbH erklärt. Insofern übernimmt Senator Film Produktion GmbH die Verpflichtung zur Rückzahlung eingebrachter Co-Produktionsbeiträge und Erlösabrechnungen und stellt die deutschfilm GmbH von jeglicher Inanspruchnahme durch herbX und Summerstorm frei. 48. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Die Honorare für die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbrachten Leistungen für Unternehmen des Senator-Konzerns beliefen sich auf folgende Beträge: scroll
49. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und im elektronischen Bundesanzeiger dauerhaft zugänglich gemacht. 50. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Vorstand:
Herr Sasse war zudem im Geschäftsjahr vom 16. August 2010 bis zum 31. Dezember 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der X Verleih AG, Berlin. Aufsichtsrat:
Die Herren sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:
51. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex. Die Bezüge von Herrn Sasse beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2010 (T€ 280), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 9), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 1), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 8) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18). Für Herrn Sasse besteht eine vertragliche Einkommensvereinbarung dergestalt, dass neben einem fixen Gehalt auch ein variabler Anteil gewährt wird. Der variable Anteil berechnet sich in Höhe von 5 % des EBIT der Senator AG, maximal jedoch € 500.000 pro Jahr. Im Geschäftsjahr wurden keine variablen Bezüge gewährt. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010 verteilen sich wie folgt: scroll
Im Geschäftsjahr haben einige Aufsichtsräte auf Ihre Vergütung aufgrund der finanziellen Situation der Gesellschaft verzichtet. 52. Aktien der Organmitglieder scroll
1)
per 16. April 2010, Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat 53. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Im Februar 2011 wurde ein zeitlich unbefristeter Rahmenvertrag zwischen der Senator
Entertainment AG und dem neu gegründeten Fonds PandA geschlossen, der Senator die
Finanzierung von jeweils bis zu 70 % der Vermarktungs- und Herausbringungskosten (P&A-Aufwendungen)
sichert. Die Finanzierung stabilisiert die Liquidität des Verleihs und damit auch
die der Produktion und Akquisition neuer Filme. Am 6. April 2011 hat die Senator Entertainment AG beschlossen, die Begebung einer Optionsschuldverschreibung im Nennbetrag von bis zu € 9.981.000 mit einer Laufzeit bis zum 28. April 2016 auszugeben. Den Aktionären wird ein mittelbares Bezugsrecht durch die begleitende Bank gewährt. Die Teilschuldverschreibungen werden mit jährlich 8 % verzinst. Die Optionsschuldverschreibungen werden den Aktionären der Senator Entertainment AG während der Bezugsfist vom 11. April 2011 bis einschließlich 26. April 2011 angeboten. 54. Befreiung von der Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Folgende Gesellschaften nehmen die Befreiung von der Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
Versicherung des gesetzlichen Vertreters zum 31. Dezember 2010 Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 21. April 2011 Helge Sasse Vorstand BestätigungsvermerkWir haben den von der Senator Entertainment AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Segmentberichterstattung sowie Anhang - sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Berlin, 21. April 2011 Ernst & Young GmbH Glöckner, Wirtschaftsprüfer Schmidt, Wirtschaftsprüfer |
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