![]() SENATOR Entertainment AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Zusammengefasster Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011Es handelt sich um einen zusammengefassten Lagebericht der Senator Entertainment AG (Senator AG) und des Konzerns. Sofern nicht explizit auf die Senator AG oder den Konzern Bezug genommen wird, beziehen sich die Aussagen auf die Senator AG und den Konzern gleichermaßen. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Senator AG beziehen sich auf den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG 2011Die Erholung der Weltwirtschaft setzte sich in 2011 verlangsamt fort. Nach dem sehr kräftigen Zuwachs von 5,1 % in 2010 dürfte die Weltwirtschaft im abgelaufenen Jahr nur noch um 3,8 % gewachsen sein. Damit setzte sich die Mitte 2010 einsetzende Abschwächungstendenz fort, die auf Verschuldungsprobleme vieler Industrieländer sowie auf eine restriktivere Wirtschaftspolitik zurückzuführen ist. Die europäische Konjunktur wurde vor allem durch die Verschärfung der Schuldenkrise geschwächt. In den Schwellenländern Ostasiens und Lateinamerikas wurden in der ersten Jahreshälfte wirtschaftspolitische Maßnahmen ergriffen, um einer drohenden konjunkturellen Überhitzung entgegenzuwirken. Dagegen hat die konjunkturelle Erholung in den USA in der zweiten Jahreshälfte 2011 wieder an Dynamik gewonnen. Die Gefahr eines erneuten Abgleitens in die Rezession scheint somit hier vorerst gebannt. (ifo-Institut) Die deutsche Wirtschaft blieb auch 2011 auf Wachstumspfad. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt um 3,0 %. Der Außenhandel war erneut ein wichtiger Wachstumsfaktor der deutschen Wirtschaft, auch wenn er an Bedeutung hinter dem Wachstumsimpuls aus dem Inland zurückblieb. Insbesondere die privaten Konsumausgaben erwiesen sich 2011 mit einem Zuwachs von 1,5 % als Motor des Aufschwungs. Hinzu kamen Erhöhungen der Ausrüstungs- und Bauinvestitionen preisbereinigt um 7,6 % bzw. 5,8 %. Die Exporte stiegen 2011 preisbereinigt um 8,2 % an, die Importe nahmen mit 7,4 % etwas weniger stark zu (Statistisches Bundesamt). Die Inflationsrate stieg in 2011 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes vor allem aufgrund höherer Preise für Energieprodukte um 2,3 % und lag damit deutlich über der Preissteigerung des Jahres 2010 (+1,1 %). Einhergehend mit dem wirtschaftlichen Wachstum sank die Zahl der Arbeitslosen auf 3,0 Mio. Sie ging damit im Vergleich zum Vorjahr um 8,1 % zurück, die Arbeitslosenquote lag bei nur noch 7,1 %. BRANCHENENTWICKLUNG 2011Kino Im Jahr 2011 zieht die deutsche Kinowirtschaft trotz einer Umsatzsteigerung von gut 4,1 % gegenüber dem Vorjahr eine verhalten positive Bilanz. Laut Besucherstatistik der Filmförderungsanstalt (FFA) ist die Zahl der Kinobesucher im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen, lag damit aber immer noch unter der Kinobesucherzahl von 2009. Mit 129,6 Mio. verkauften Tickets (2010: 126,6 Mio.) verzeichneten die Filmtheater einen Anstieg von 2,3 %. Im Berichtszeitraum stieg der Gesamtumsatz der Branche überproportional aufgrund des Umsatzmotors 3D. Jedoch wurde die angepeilte Umsatzmilliarde mit einem Gesamtumsatz von € 958,1 Mio. erneut nicht erreicht. Der deutsche Film konnte in 2011, nicht zuletzt aufgrund des Erfolgs von Til Schweigers Komödie „Kokowääh“, seinen Marktanteil wieder ausbauen. Der deutsche Film lag mit 27,9 Mio. Besuchern um 5 % über dem Niveau des schlechten Vorjahres (2010: 20,9 Mio. Besucher, 16,8 %). Insbesondere der Erfolg des 3D-Kinos hat wie bereits im Vorjahr nochmals für eine weitere Erhöhung des durchschnittlichen Eintrittspreises gesorgt. Dieser beträgt € 7,39 nach € 7,27 im Jahr 2010. Der Marktanteil von 3D-Filmen stieg in 2011 von 20,1 % bzw. 25,4 Mio. Besuchern auf 22,8 % bzw. 29,3 Mio. Besuchern. Home Entertainment Der deutsche Videokaufmarkt erwirtschaftete in 2011 sowohl beim Absatz als auch beim Umsatz erneut Rekordwerte. Nach Angaben des Bundesverbandes Audiovisuelle Medien (BVV) stieg der Absatz von filmischen Inhalten um 3 % auf eine neue Bestmarke von 122,2 Mio. Stück. Die Umsatzentwicklung fiel aufgrund leicht sinkender Durchschnittspreise zwar unterproportional aus, dennoch stiegen die Erlöse insgesamt um 2 % auf € 1,428 Mrd. (Vj.: € 1,404 Mrd.). Die positive Entwicklung ging vor allem auf starke Wachstumsraten bei Blu-ray und Electronic Sell Through zurück, welche die Rückgänge im DVD-Kaufmarkt kompensieren konnten. Der Absatz der DVDs musste erneut einen Rückgang in 2011 hinnehmen. Aufgrund eines weiteren leichten Preisverfalls im DVD Markt sank der Umsatz um 5 % auf € 1,129 Mrd. nach € 1,189 Mrd. in 2010. Der Blu-ray Absatz ist im Vergleich zum Vorjahr um 41 % gestiegen und erreichte ca. 17 Mio. Einheiten. Somit war mehr als jeder siebte verkaufte Bildtonträger im letzten Jahr eine Blu-ray. Der Umsatz der Blu-ray stieg um 39 % auf € 267 Mio. Damit lag der Umsatzanteil der Blu-ray am Gesamtmarkt bei 18,7 %. Diese Entwicklung resultierte vor allem aus den nur noch moderat abgesunkenen Durchschnittspreisen der High-Definition-Discs, die im Gegensatz zum Vorjahr (-16 % auf durchschnittlich € 16,02) nur noch einen Rückgang in Höhe von -2 % auf durchschnittlich € 15,72 in 2011 zu verzeichnen hatten. Auch der digitale Kaufmarkt erlebte mit 4,2 Mio. Einheiten ein Wachstum von 43 % gegenüber dem Vorjahr. Der Umsatz mit digitalen Kaufinhalten stieg um 45 % auf € 32 Mio. (nach € 22 Mio. in 2010). Ebenso lag der Umsatz mit einmaligen Filmabrufen auf den legalen Internet-Plattformen bei € 32 Mio. Die Anzahl dieser Online-Verleihvorgänge stieg in 2011 sogar um 55 % von 6,1 Mio. Transaktionen auf 9,4 Mio. Abrufe in 2011. Einbußen musste hingegen das physische Verleihgeschäft hinnehmen. Erstmalig seit Anfang der 80er Jahre ist die Anzahl der Verleihvorgänge physischer Bildtonträger (in der herkömmlichen Videothek, an einem Automaten oder per Postzustellung) mit 95,5 Mio. Transaktionen unter die 100 Mio. Schwelle gesunken. So ist der Umsatz mit der Vermietung von DVDs und Blu-rays in 2011 um 6 % auf € 229 Mio. gesunken. TV Der Absatz von TV-Lizenzen gestaltet sich nach wie vor als schwierig. Die Zahl der Fernsehsender, die Programme jedweder Art anbieten, ob frei empfangbar oder gegen Entgelt, über Kabel oder Satellit oder als so genanntes IP TV aus dem Internet, ist zahlreich und die Zahl der Verwertungsmöglichkeiten von Filmproduktionen nimmt demgemäß zu. Gleichzeitig ging dies aber in den letzten Jahren mit einem erheblichen Preisverfall einher. Außerdem haben die Großabnehmer von Spielfilmproduktionen, d. h. die großen, frei empfangbaren Sendergruppen (RTL, ProSieben/SAT.1-Gruppe, ARD, ZDF) ihre Programmstrategien zu Lasten der Sendeplätze für Spielfilme umgestellt. So werden z. B. die ertragreichsten Sendeplätze zwischen 20 und 22 Uhr wesentlich von (Reality-)Show-Formaten, Serien oder Eigenproduktionen belegt. Gesamtaussage zur Lage Das Geschäftsjahr 2011 verzeichnete wie im Vorjahr ein positives erstes Halbjahr mit einem Konzernergebnis von € 0,4 Mio. (Vj.: € 0,2 Mio.). Dies wurde jedoch durch das weit unter den Erwartungen liegende Konzernergebnis des zweiten Halbjahres stark negativ beeinflusst. Im Kinobereich haben sich vor allem Filme wie "THE KING’S SPEECH" mit Colin Firth, die englische Komödie "ALLES KOSCHER" und auch das Liebes-Drama "BLUE VALENTINE", die ersten beiden aus dem ersten Halbjahr und der letztere aus August 2011, durch gute Besucherzahlen hervorgetan. Ansonsten waren die Ergebnisse aus der Kinoauswertung eher unbefriedigend. Im DVD-Bereich hat vor allem „THE KING’S SPEECH“ für hervorragende Umsätze gesorgt. Zusätzlich waren Titel wie „THE FIGHTER“ mit Christian Bale und Mark Wahlberg sowie die hochwertige Literaturverfilmung „THE ROAD“ mit Viggo Mortensen, Robert Duvall und Charlize Theron für gute Verleih- und Verkaufserlöse verantwortlich. Die Senator-Gruppe wird einerseits, wie bereits angekündigt, auf lokales und europäisches Produkt setzen, andererseits wurden die Grundlagen geschaffen, künftig zuverlässig und kalkulierbar mit Topprodukt aus Hollywood versorgt zu werden. Im Dezember haben Senator und das Hollywoodunternehmen RML Distribution International, LLC, Los Angeles, USA (Relativity Media) sich auf einen Outputvertrag verständigt, dem zufolge Senator in Zukunft alle Relativity-Filme in Deutschland vertreiben wird, dessen endgütlige Detailbedingungen derzeit noch in Verhandlung sind. Lokales und europäisches Produkt erhält die Gruppe unter anderem über die eigenen Produktionsgesellschaften. Einer der Schwerpunkte liegt auf europäischen und internationalen Co-Produktionen mit einem starken deutschen Bezug. Sandra Nettelbecks „MR. MORGAN’S LAST LOVE“ mit Michael Caine, eine Koproduktion mit der Senator Film Produktion GmbH, wurde in 2011 abgedreht. Die Senator Film Köln GmbH beabsichtigt durch Erschließung diverser an den Standort NRW gekoppelter Finanzierungsinstrumente und eine enge Vernetzung mit lokalen Multiplikatoren, u. a. durch eine Zusammenarbeit mit den MMC Studios in Köln, das Engagement der Senator Entertainment AG im Bereich der Produktion deutscher und internationaler Spielfilme weiter zu stärken. Im Geschäftsjahr wurde die Koproduktion „2 DAYS IN NEW YORK“ mit July Delpy und dem US Comedy Star Chris Rock fertiggestellt. Im Januar feierte die deutsch-französische Koproduktion, die wir im Frühsommer in Deutschland ins Kino bringen werden, in Sundance eine umjubelte Weltpremiere. Desweiteren erwarb Senator gemeinsam mit Network Movies und C-films in Zürich die Rechte an Martin Suters „DER KOCH“. Über die Senator Film München GmbH baut Senator derzeit ein Kinderprogramm auf. Deutsches Produkt erhält Senator über das Beteiligungsunternehmen deutschfilm GmbH, Berlin (deutschfilm). Deutschfilm steckt derzeit in der Vorbereitung, Finanzierung und Produktion weiterer Projekte. Im Geschäftsjahr hat deutschfilm die Komödie „WAS WEG IS, IS WEG“, das Regiedebüt von Christian Lerch, dem Autor des bayerischen Kinoerfolges „Wer früher stirbt, ist länger tot“ abgedreht. Der Film ist im März in den deutschen Kinos angelaufen. GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES SENATOR-KONZERNS IM JAHR 2011VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS Ertragslage des Konzerns Die Senator-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2011 trotz eines Umsatzanstiegs um 23,2 % auf € 28,5 Mio. (Vj.: € 23,1 Mio.) nur ein EBIT von € 0,9 Mio. Der Geschäftsverlauf wird im Folgenden zunächst unterteilt nach Segmenten dargestellt. Anschließend wird auf die Gesamtertragslage des Konzerns eingegangen. scroll
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Über alle Segmente betrug der Bruttogewinn € 1,5 Mio. (Vj.: € 3,5 Mio.). Im Folgenden ist die Entwicklung der einzelnen Segmente dargestellt. Die Bereiche Kino, TV-Lizenzen, Video und DVD sind im Verleih-Segment zusammengefasst. Weitere Informationen dazu sind im Anhang aufgeführt. Kinoproduktion Im Geschäftsjahr 2011 lag der Erlösbeitrag des Geschäftsbereichs Kinoproduktion der Senator-Gruppe bei T€ 306 (Vj.: T€ 661). Belastet wurde das Segmentergebnis wie im Vorjahr durch Abschreibungen in Höhe von € 0,3 Mio. (Vj.: € 0,3 Mio.). Die Personalkosten konnten im Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert werden. Hingegen erhöhten sich die Produktionskosten aufgrund der verstärkten Produktionsaktivität auf € 0,6 Mio. denen sonstige betriebliche Erträge aus aktivierten Eigenleistungen in Höhe von € 0,5 Mio. gegenüberstanden und führten damit zu einem Bruttoverlust des Geschäftsbereichs in Höhe von € 0,4 Mio. Verleih Der Bereich Verleih fasst sämtliche Aktivitäten der Senator-Gruppe zusammen, die auf die Herausbringung von Filmen und sonstigen Unterhaltungsangeboten abzielen. Neben der Veröffentlichung im Kino zählt hierzu u. a. auch das Geschäftsfeld Home Entertainment, also die Vermarktung von Inhalten auf DVDs und sonstigen Bildtonträgern, sowie die Veräußerung von TV-Lizenzen an Sendeanstalten. Senator brachte im Geschäftsjahr 2011 insgesamt 19 Filme (Vj.: 13) mit insgesamt 3,2 Mio. Besuchern (Vj.: 1,1 Mio.) in die Kinos. Mit großem Abstand erfolgreichster Film war der preisgekrönte Film „THE KING‘S SPEECH“, der allein in Deutschland 2,4 Mio. Zuschauer erreichte. Der Hauptdarsteller Colin Firth wurde für seine schauspielerische Leistung mit dem Oscar, einem Golden Globe sowie zahlreichen weiteren Preisen ausgezeichnet. Senator etablierte sich in 2011 mit einem Marktanteil von 2,4 % auf einem der hinteren TOP 10-Plätze und gehörte damit erneut zu den die führenden Independent Verleiher Deutschlands. Die deutschen Verleihunternehmen belegten im Jahr 2011 folgende Marktanteile: ![]() Das Segment Home Entertainment konnte in der Berichtsperiode ebenfalls leicht ausgebaut werden. Die Anzahl der veröffentlichten Filme, Serien und Dokumentationen lag mit 40 Titeln auf Vorjahresniveau. Die Umsatzerlöse im Bereich Verleih erhöhten sich im Geschäftsjahr 2011 um 25,7 % auf € 28,1 Mio. (Vj.: € 22,4 Mio.). Trotz des Umsatzanstiegs schloss der Geschäftsbereich Verleih die Berichtsperiode mit einem Bruttogewinn von nur € 1,7 Mio. (Vj.: € 3,3 Mio.) ab, was im Vergleich zum Vorjahr einen signifikanten Ergebniseinbruch bedeutet. Sonstige Zu den sonstigen Betätigungen der Senator-Gruppe zählen Aktivitäten aus dem Bereich Musik. Die Umsatzerlöse und der Bruttogewinn des Segments lagen im Geschäftsjahr 2011 mit € 0,1 Mio. (Vj.: € 0,1 Mio.) fast auf Vorjahresniveau. Gesamtertragslage des Konzerns Die Senator-Gruppe hat im Geschäftsjahr einen Konzernverlust von € 0,3 Mio. (Vj.: € -0,5 Mio.) erzielt. Gegenüber dem Vorjahr verbesserte sich das Konzernergebnis geringfügig, war aber trotz Umsatzsteigerung immer noch negativ. Ebenso reduzierte sich im Geschäftsjahr das Betriebsergebnis (EBIT). Es konnte nur ein Betriebsergebnis von € 0,9 Mio. erzielt werden und lag damit um € 0,6 Mio. unter dem Vorjahreswert. Die Ursachen für die Verschlechterung des EBIT liegen vor allem in einer geringeren Ertragskraft der Filme aufgrund von geringer als geplanten Umsatzerlösen bei hohen Marketingaufwendungen und zum anderen an der Beteiligung eines Partners an den Gewinnen aus der erfolgreichen Auswertung von „THE KING’S SPEECH“. Die Ertragskraft der Filme spiegelt sich durch den Saldo aus Umsatzerlösen, Aufwendungen für bezogene Leistungen und Abschreibungen wider. Dieser Deckungsbeitrag beträgt im Geschäftsjahr € 2,2 Mio. nach € 4,7 Mio. im Vorjahr. Die geringere Profitabilität geht auf ein schlechteres Verhältnis von Aufwendungen für bezogene Leistungen zum Umsatz zurück. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen im Wesentlichen Herausbringungskosten für die einzelnen Filmstarts, die Kosten der Vermarktung und Herstellung von DVD/Blu-Ray sowie Lizenzgeberabführungen und Aufwendungen aufgrund anderer Erlösbeteiligungen. Die Aufwandsquote im Verhältnis zum Umsatz beträgt 65,5 % gegenüber 45,9 % im Vorjahr. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen lagen mit € 7,6 Mio. (Vj.: € 7,8 Mio.) in etwa auf Vorjahresniveau. Die Auswirkung von Filmeinkäufen zu weitaus günstigeren Preisen machte sich auch im Geschäftsjahr hier erneut bemerkbar. Weiterhin zeigt sich in dieser Position auch die durch begrenzte liquide Ressourcen verursachte verminderte Einkaufstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2011 wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Filmrechte in Höhe von € 0,3 Mio. (Vj.: € 0,1 Mio.), aufgrund von verminderten Erlöseinschätzungen im Lizenzhandel (TV- und Home Entertainment Erlöse), vorgenommen. Die Personalkosten konnten im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 11,4 % auf € 2,3 Mio. (Vj.: € 2,6 Mio.) reduziert werden. Im Geschäftsjahr beschäftigte der Senator-Konzern durchschnittlich 35 Mitarbeiter (Vorjahr: 40). Weitere Einsparungen konnten im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erreicht werden. Die Aufwendungen reduzierten sich merklich um 22,9 % auf € 2,2 Mio. (Vj.: € 2,9 Mio.). Die im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasste Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft zugunsten der Pro TV GmbH (T€ 669) war ein einmaliger Aufwand des Geschäftsjahres 2010 und erklärt den größten Teil der Reduzierung. Es konnten aber auch Einsparungen gegenüber dem Vorjahr insbesondere bei den Positionen Rechts- und Beratungskosten (T€ 229), Abschluss- Prüfungskosten (T€ 16) und Versicherungen (T€ 24) erzielt werden. Den Reduzierungen standen Erhöhungen in einigen Bereichen wie zum Beispiel höhere Raumkosten und höhere Nebenkosten des Geldverkehrs sowie gestiegene Aufwendungen für den erweiterten Aufsichtsrat gegenüber. Das Zinsergebnis reduzierte sich aufgrund der im Geschäftsjahr vorgenommen Umschuldung im Vergleich zum Vorjahr. Durch die im Mai 2011 ausgegebene Optionsschuldverschreibung im Nennbetrag von bis zu € 9,98 Mio. mit einer Laufzeit bis zum 28. April 2016 konnten teure kurzfristige Finanzverbindlichkeiten zurückgeführt werden. Das Währungsergebnis setzt sich zusammen aus realisierten Verlusten aus Zahlungen von Minimumgarantien in US-Dollar, Rückführung von US-Dollar-Darlehen und aus noch nicht realisierten Gewinnen bzw. Verlusten aus der Umrechnung von originären US-Dollar-Verbindlichkeiten in Euro. Das Währungsergebnis lag bei € 0,04 Mio. nach € -0,5 Mio. im Vorjahr. Die steuerliche Belastung des Senator-Konzerns ist durch ein negatives Ergebnis im Organkreis sowie bestehender Verlustvorträge vernachlässigbar. Im Ergebnis schloss der Senator-Konzern das Geschäftsjahr 2011 mit einem Jahresfehlbetrag von € 0,3 Mio. (Vj.: € 0,5 Mio.) ab. Das Ergebnis pro Aktie beläuft sich auf € -0,01 (Vj.: € -0,02 Mio.). Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Die Konzernbilanzsumme der Senator Entertainment AG erhöhte sich zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2011 gegenüber dem Vorjahr um 6,2 % auf € 32,7 Mio. (Vj.: € 30,7 Mio.). Das Verhältnis von kurzfristigem zu langfristigem Vermögen im Konzernabschluss der Senator-Gruppe ist mit 49,8 % zu 50,2 % nahezu ausgeglichen. Verglichen mit dem Vorjahr erhöhte sich das Anlagevermögen um € 2,4 Mio. (16,8 %) und belief sich zum Bilanzstichtag auf € 16,4 Mio. (Vj.: € 14,0 Mio.). Wichtigster Vermögenswert mit € 14,6 Mio. bzw. 44,6 % der Bilanzsumme bleiben die immateriellen Vermögenswerte. Gegenüber dem Vorjahreswert (€ 13,4 Mio.) erhöhte sich die Position um 8,8 %. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen erfasst Senator primär akquirierte Filmverwertungsrechte, die erst in den kommenden Jahren ausgewertet werden. Weiterhin beinhaltet die Position geleistete Anzahlungen für noch nicht gelieferte Filmrechte und in der Produktion befindliche Projekte, die bis zu dem Zeitpunkt ihrer Verwertung vollständig aktiviert werden. Im Geschäftsjahr 2011 wurde in Filmverwertungsrechte insgesamt € 8,8 Mio. (Vj.: € 8,2 Mio.) investiert. Das langfristige Finanzanlagevermögen besteht aus Anteilen der X Verleih AG (T€ 924) und der Central Film Verleih GmbH (T€ 221). Die Anteile der X Verleih AG werden im Geschäftsjahr aufgrund der nicht mehr bestehenden Verkaufsabsichten wieder im langfristigen Vermögen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr legte der Konzern Liquidität aus der Begebung der Optionsanleihe in einem Wertpapierdepot an. Zum Bilanzstichtag betrug der Wert der Wertpapiere des Umlaufvermögens € 0,3 Mio. Die im Vorjahr unter dieser Position ausgewiesenen Anteile an der A-Company Consulting & Licensing AG, Berlin wurden in 2011 veräußert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen mit 31,2 % der Bilanzsumme und einem Buchwert von € 10,2 Mio. die wichtigste Position des kurzfristigen Vermögens dar. Mit € 1,7 Mio. werden die Forderungen an assoziierte Unternehmen ausgewiesen. Hierunter sind im Wesentlichen Ausleihungen an die deutschfilm GmbH, Berlin zusammengefasst, die durch die Übertragung von Produktionsrechten und liquiden Mitteln für den laufenden Geschäftsbetrieb gewährt wurden. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 8,2 % auf € 2,2 Mio. (Vj.: € 2,0 Mio.). Die liquiden Mittel verminderten sich im Geschäftsjahr 2011 auf € 0,4 Mio. (Vj.: € 1,2 Mio.). Ihr Anteil an der Bilanzsumme reduzierte sich damit auf 1,3 % (Vj.: 3,8 %). Zu weiteren Ausführungen wird auf den Punkt Liquiditätslage verwiesen. Der Senator-Konzern ist zu 39,7 % langfristig und zu 60,3 % kurzfristig finanziert. Die langfristige Finanzierungsstruktur setzt sich aus dem Eigenkapital und den langfristigen Verbindlichkeiten zusammen. Das Eigenkapital der Senator-Gruppe verminderte sich bedingt durch den Konzernjahresfehlbetrag um 8,3 % auf € 2,1 Mio. (Vj.: € 2,3 Mio.). Die Eigenkapitalquote ging damit auf 6,4 % (Vj.: 7,4 %) zurück. Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen € 10,9 Mio. und bestehen zu € 1,0 Mio. aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Zu den Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten wird auf Punkt 28 „Finanzverbindlichkeiten“ des Anhangs verwiesen. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen im Berichtsjahr um 14,4 % auf € 19,7 Mio. (Vj.: € 23,0 Mio.) ab. Die wichtigste Position stellen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (€ 7,4 Mio.) dar, die vor allem bereits gelieferte Filmrechte sowie ausstehende Rechnungen für bereits entstandene Vermarktungskosten beinhalten. Eine weitere bedeutende Position der kurzfristigen Verbindlichkeiten stellen die Finanzverbindlichkeiten dar, die € 4,5 Mio. betragen. Im Vergleich zum Vorjahr (€ 7,0 Mio.) reduzierte sich die Position durch die Umschuldung von kurzfristige in langfristige Finanzverbindlichkeiten. Zu weiteren Erläuterungen wird auf Punkt 28 „Finanzverbindlichkeiten“ des Anhangs verwiesen. Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund von noch abzuführenden Ergebnisanteilen aus einer Kooperation sowie durch die Erhöhung von Lizenzgeberanteilen auf insgesamt € 4,1 Mio. Detaillierte und weitere Informationen zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sind im Anhang des Senator-Konzerns aufgeführt. Liquiditätslage des Konzerns Zum Bilanzstichtag bestanden langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von € 10,3 Mio. (Vj.: € 4,8 Mio.) sowie kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von € 4,5 Mio. (Vj.: € 7,0 Mio.). Die Finanzverbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr durch die Ausgabe der Optionsanleihe vor allem im langfristigen Bereich erhöht. Zum Bilanzstichtag 2011 verfügt Senator über liquide Mittel in Höhe von € 0,4 Mio. (Vj.: € 1,2 Mio.). Der operative Cashflow betrug € 4,0 Mio. (Vj.: € 3,7 Mio.), dem stand ein Cashflow aus der Investitionstätigkeit von € -8,6 Mio. (Vj.: € -7,7 Mio.) gegenüber. Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich trug € 3,8 Mio. (Vj.: € 3,9 Mio.) zum Cashflow des Geschäftsjahres 2011 bei. Für die weitere Entwicklung der Senator-Gruppe sind bereits Verpflichtungen eingegangen worden, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben werden. Das Unternehmen geht nach der derzeitigen Unternehmensplanung davon aus, dass die Existenz gesichert ist und ein Unternehmenswachstum finanzierbar ist. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER SENATOR ENTERTAINMENT AG Ertragslage der Senator Entertainment AG Die Senator Entertainment AG schloss das Geschäftsjahr 2011 mit einem Jahresfehlbetrag von € 0,8 Mio. (Vj.: Jahresfehlbetrag von € 2,9 Mio.) ab. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft lagen mit T€ 93 auf Vorjahresniveau. Umsatzerlöse der AG stammen aus der Auswertung von Musik- und Produktionsrechten, die aufgrund der Verschmelzung der Senator Musik GmbH auf die AG auf diese übergegangen sind. Die sonstigen betrieblichen Erträge, die der Senator Entertainment AG in ihrer Holdingfunktion vor allem durch Konzernumlagen zufließen, lagen mit € 2,3 Mio. (Vj.: € 2,1 Mio.) um € 0,2 Mio. über dem Vorjahr. Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus Erträgen aus Vergleichen aufgrund von Ablösevereinbarungen von Finanzverbindlichkeiten. Die Personalaufwendungen reduzierten sich im Geschäftsjahr um 3,4 % auf € 1,1 Mio. (Vj.: € 1,2 Mio.). Insgesamt beschäftigte die Senator Entertainment AG durchschnittlich 13 Mitarbeiter ohne Vorstand (Vj.: 13). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen € 1,6 Mio. und lagen damit im Geschäftsjahr um € 1,0 Mio. (38,0 %) unter dem Vorjahr. Grund für diesen Rückgang waren im Wesentlichen im Vorjahr einmalige Aufwendungen aufgrund der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft zugunsten der Pro TV GmbH (T€ 669) sowie im Vergleich zum Vorjahr geringere Rechts- und Beratungskosten, denen standen jedoch höhere Kosten des Geldverkehrs gegenüber. Mit verschiedenen Tochtergesellschaften unterhält die Senator Entertainment AG Ergebnisabführungsverträge, infolge derer Organgesellschaften ihre Überschüsse abführen müssen bzw. Verlustausgleichsverpflichtungen bestehen. Die hierdurch vereinnahmten Erträge aus Gewinnübernahmen lagen mit € 0,7 Mio. auf Vorjahresniveau (Vj.: € 0,7 Mio.). Weiterhin reduzierten sich die Verlustübernahmen von Tochtergesellschaften um 38,7 % auf € 0,7 Mio. (Vj.: € 1,2 Mio.). Die Senator Entertainment AG übernimmt als Holding die Versorgung des Konzerns mit Liquidität. Dazu nimmt die AG als Hauptkreditnehmerin Darlehen von Kreditinstituten auf bzw. hat im Geschäftsjahr eine Optionsanleihe ausgegeben und reicht die liquiden Mittel an ihre Tochterunternehmen weiter. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen blieben trotz der höheren Fremdfinanzierung aufgrund der Umschuldung zu Gunsten niedriger verzinster Finanzverbindlichkeiten um € 0,2 Mio. (11,1 %) unter dem Vorjahresniveau. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Senator Entertainment AG verbesserte sich im Geschäftsjahr 2011 auf € -0,8 Mio. (Vj.: € -2,9 Mio.), was einen Verlustrückgang um 72,4 % bedeutet. Vermögens- und Finanzlage der Senator Entertainment AG Die Bilanzsumme der Senator Entertainment AG erhöhte sich im Berichtsjahr um 14,8 % auf € 35,8 Mio. (Vj.: € 31,2 Mio.). Entsprechend ihrer Holdingfunktion stellen die Finanzanlagen die wichtigste Position des Anlagevermögens dar. Ihr Wert erhöhte sich im Geschäftsjahr 2011 um 9,5 % auf € 14,3 Mio. (Vj.: € 13,1 Mio.). Hintergrund ist zum einen die Umgliederung der Beteiligung an der X Verleih AG aus dem Umlaufvermögen ins Anlagevermögen in Höhe von € 1,0 Mio. aufgrund der nicht mehr bestehenden Veräußerungsabsicht und zum anderen die Gründung von bzw. die Beteiligung an neuen Gesellschaften. Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Wesentlichen durch die Anschaffung einer neuen Lizenzdatenbank im Geschäftsjahr erhöht, stellen aber nur einen sehr geringen Teil der Bilanzsumme dar. Im Geschäftsjahr erhöhte sich das Umlaufvermögen um 19,3 % auf € 20,7 Mio. (Vj.: € 17,4 Mio.). Insbesondere die Forderungen gegen verbundene Unternehmen waren verantwortlich für diese Entwicklung. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen erhöhten sich um 25,9 % und bildeten mit € 16,9 Mio. (Vj.: € 13,4 Mio.) den größten Aktivposten der Senator Entertainment AG. Inhaltlich handelt es sich bei dieser Position im Wesentlichen um die Ausreichung von Darlehen für das operative Geschäft innerhalb der Senator-Gruppe. Die Forderungen gegen beteiligte Unternehmen stiegen gegenüber dem Vorjahr um € 0,3 Mio. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um € 0,9 Mio. auf € 1,9 Mio. Hintergrund der Erhöhung ist zum einen die Aktivierung von Anzahlungen für einen Anteilkauf in Höhe von € 0,5 Mio. und zum anderen eine Umsatzsteuerforderung von € 0,3 im Vergleich zu einer Umsatzsteuerverbindlichkeit im Vorjahr von € 0,2 Mio. Zum Vorjahresbilanzstichtag waren die Bankkonten der AG aufgrund einer erstinstanzlichen Entscheidung eines Gerichtsprozesses vom Kläger gepfändet. Die Bankguthaben der Gesellschaft T€ 41 wurden zum Vorjahresbilanzstichtag unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen, da die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt nicht über die Konten verfügen konnte. Die Bankkonten wurden im Geschäftsjahr nach Beilegung des Rechtsstreits wieder freigegeben. Die eigenen Anteile sind von vergleichsweise geringer Bedeutung. Bedingt durch den Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2011, ging die Eigenkapitalausstattung der Senator Entertainment AG um 5,4 % auf € 13,4 Mio. (Vj.: € 14,2 Mio.) zurück. Die Eigenkapitalquote betrug damit 37,4 % (Vj.: 45,4 %). Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse, unter dem das Unternehmen Zuschüsse aus dem Programm „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bilanziert, lag aufgrund der Auflösung im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 72,5 bei T€ 481,7 (Vj.: T€ 554,2). Die Rückstellungen reduzierten sich im Vergleich zum Vorjahr erheblich um 71,5 % auf € 0,3 Mio. (Vj.: € 1,2 Mio.). Der Rückgang geht im Wesentlichen auf den Verbrauch der Rückstellung aufgrund der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft und der Beendigung von Rechtsstreitigkeiten zurück. Die Gesellschaft verzeichnete einen Anstieg bei den Verbindlichkeiten um 41,2 % auf € 21,6 Mio. (Vj.: € 15,3 Mio.). Die Veränderung der Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr war neben einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von € 6,1 Mio. im Wesentlich durch die Ausgabe der Optionsschuldverschreibung in Höhe von € 10,1 Mio. und die damit möglich gewordene Umschuldung geprägt. Durch die Liquidität aus der Optionsschuldverschreibung zahlte die Gesellschaft die verbleibenden Teilhaberschuldverschreibungen aus 2008 in Höhe von € 1,5 Mio., sowie die Kredite der Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen, in Höhe von € 3,0 Mio. zurück. Ebenso haben sich die diversen Darlehensverbindlichkeiten, die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden, um € 5,6 Mio. verringert. Liquiditätslage der Senator Entertainment AG Durch die im Geschäftsjahr ausgegebene Optionsschuldverschreibung in Höhe von € 10,1 Mio. war die Gesellschaft in der Lage, ihre kurzfristig hochverzinslichen Darlehen in langfristige umzuschulden und ihr gelang damit eine solidere Finanzierung des Konzerns. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 0,5 Mio. (Vj.: € 3,5 Mio.) sowie Anleiheverbindlichkeiten in Höhe von € 10,1 Mio. (Vj.: € 1,5 Mio.). Für die weitere Entwicklung der Senator-Gruppe sind bereits Verpflichtungen eingegangen worden, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben werden. Das Unternehmen geht nach der derzeitigen Unternehmensplanung davon aus, dass die Existenz gesichert ist und ein Unternehmenswachstum finanzierbar ist. Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Senator Entertainment AG Langfristigem Vermögen stehen im Wesentlichen Eigenkapital und langfristige Schulden gegenüber. Die Ertragslage konnte gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verbessert werden. Das operative Ergebnis des Konzerns lag bei € 0,9 Mio., konnte jedoch nicht die finanzielle Belastung aufgrund der Fremdfinanzierung des Konzerns decken. Die Fremdfinanzierung des Konzerns wurde im letzten Jahr so angepasst, dass sich die Zinsaufwendungen in 2012 reduzieren werden. Aufgrund der zum Stichtag bestehenden Finanzierungsvereinbarungen sowie bedingt durch den großen Erfolg der im Januar 2012 gestarteten französischen Komödie „ZIEMLICH BESTE FREUNDE“ ist die Existenz des Konzerns sowie seine Ertragslage für 2012 gesichert und ein Unternehmenswachstum finanzierbar. CHANCEN UND RISIKEN Der Senator-Gruppe ist daran gelegen, Chancen zu nutzen und Risiken zu begrenzen. Demzufolge ist das Risikomanagement integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Es basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und ermöglicht durch ein standardisiertes Überwachungssystem gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die dargestellten Ausführungen gelten gleichermaßen für die Senator-Gruppe sowie für die Senator AG. Chancenbericht Jedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Chancen und Risiken verbunden. Die Senator-Gruppe betreibt daher ein ganzheitliches Risiko- und Chancenmanagement-System zur konsequenten Nutzung ihrer Chancen, ohne die damit verbundenen Risiken außer Acht zu lassen. Bestehende und künftige Erfolgspotenziale des Unternehmens werden durch effizientes Risikomanagement gesichert. Zielgerecht werden auch Chancen unternehmensweit identifiziert, beurteilt und aufgegriffen. Die Chancen bestehen insbesondere in der Auswahl der Filme und richtigen Stoffe und ihrer anschließenden Performance im Kino, Home-Entertainment sowie deren Verkauf von Fernsehrechten an die verschiedenen Sendeanstalten. Risikobericht Der Erfolg des Senator-Konzerns hängt von verschiedenen Risiken ab, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur schwer einzuschätzen sind. Liquidität Stichtagsbezogen bestehen für die Senator-Gruppe keine Liquiditätsprobleme. Es wird jedoch angestrebt, die Marktposition zu halten bzw. auszubauen, wofür bereits erhebliche finanzielle Verpflichtungen, insbesondere durch den Erwerb weiterer Filmrechte, eingegangen wurden. Sollten sich die erwarteten Ergebnisbeiträge dieser Erwerbe nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft ab Ende 2013 davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt. Aufgrund der zum Stichtag bestehenden Finanzierungvereinbarungen gehen wir auf der Basis einer konservativen Erfolgs- und Liquiditätsplanung kurzfristig von keiner liquiditätsbezogenen Bestandsgefährdung aus. Risiken im Zusammenhang mit dem Abschluss des Relativity Media Output Agreements zwischen Eurofilm und Relativity Meida Das Relativity Media Output Agreement zwischen Relativity und Eurofilm & Media Ltd., einer 100 %igen Tochtergesellschaft der Senator AG, beinhaltet für Eurofilm gegenüber sonst üblichen einzelnen Filmrechteerwerbsverträgen ein deutlich erhöhtes unternehmerisches Risiko. Das Risiko liegt in der Natur der Vereinbarung als Output Agreement über eine Vielzahl von bislang noch unbekannten Filmen, der finanziellen Verpflichtung über einen langen Zeitraum, den zu erwartenden Herausbringungskosten für diese Filme. Sollten die Ergebnisbeiträge dieser Filme nicht die geplante positive Entwicklung aufweisen, müssten weitere finanzielle Mittel zur Finanzierung Ende 2013 aufgenommen werden. Risiken aus einer Veränderung des Freizeitmarktes und illegaler Download Andere Freizeitangebote könnten den Filmen und Produkten der Gesellschaft vorgezogen werden. Auch bedroht die illegale Verbreitung von Filmen, insbesondere über das Internet, den Erfolg der Gesellschaft. Wettbewerb im Filmproduktions- und Vertriebsmarkt Die Tochterunternehmen des Senator-Konzerns sind einer Reihe von Markt- und Wettbewerbsrisiken ausgesetzt. Als Produzent und Einkäufer von Filmrechten sowie bei der Auswertung von Rechten und als Lizenzhändler bewegen sie sich sowohl auf der Beschaffungs- als auch auf der Vertriebsseite in einem intensiven und dynamischen Wettbewerbsumfeld. Insbesondere besteht das Risiko, dass die multinational agierenden Studios, den von der Gesellschaft u. a. bedienten Nischenmarkt der deutschsprachigen Produktionen und dessen Auswertung zu besetzen versuchen. Auf Grund der stärkeren finanziellen Möglichkeiten dieser Konkurrenzunternehmen besteht die Gefahr des Verdrängungswettbewerbes. Risiken bei Filmproduktionen Bei Eigenproduktionen stehen die Tochtergesellschaften mit anderen Filmproduktionsfirmen im Wettbewerb um die Rechte an literarischen Vorlagen und Drehbüchern sowie um Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Studios. Eigen- und Koproduktionen von Kino- und Fernsehfilmen sind kostenintensiv und mit einem entsprechenden finanziellen Risiko verbunden. Die Produktionskosten bei einem durchschnittlichen deutschen Film lagen in der Vergangenheit zwischen € 2,5 Mio. und € 7,5 Mio.; bei internationalen Produktionen betragen die Produktionskosten ein Vielfaches davon. Darüber hinaus besteht das Risiko von Budgetüberschreitungen und nicht termingerechter Fertigstellung. Das Budgetrisiko wird insbesondere im internationalen Bereich durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Bei nationalen Projekten mindern Filmfördermittel das Risiko. Filmförderungen werden bei internationalen Projekten in der Regel nicht gewährt, dafür stehen andere Fazilitäten, wie beispielsweise die Gap-Finanzierung, zur Verfügung. Der Erfolg eines Films ist im Wesentlichen von der Akzeptanz der Zuschauer abhängig und daher nur schwer im Voraus planbar. Aufgrund des großen Volumens der für die internationalen Produktionen erforderlichen Mittel kann bereits der Misserfolg einzelner Projekte erhebliche nachteilige Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Produzenten haben. Senator hat daher entschieden, größere internationale Projekte nur zu realisieren, wenn wesentliche Verkaufserfolge im Vorfeld erzielt werden konnten und/oder eine Zwischenfinanzierung (Gap-Finanzierung) auf Projektbasis durch eine Bank erfolgt. Nach deutschem Urheberrecht haben Filmurheber einen Anspruch sowohl auf angemessene Vergütung als auch auf eine zusätzliche Vergütung, sofern die Erlöse aus der Auswertung eines Films im Verhältnis zur ursprünglichen Vergütung als außerordentlich hoch angesehen werden. Die jeweils betroffene Senator-Einheit könnte insofern Nachzahlungsansprüchen der jeweiligen Filmurheber ausgesetzt sein. Risiken beim Filmeinkauf Im Bereich Lizenzhandel stehen einzelne Senator-Gesellschaften mit anderen Filmverleihern im Wettbewerb um den Erwerb von Filmrechten für vielversprechende Produktionen. Auch wenn sich die zwischenzeitlich zugespitzte Situation auf dem Beschaffungsmarkt wieder deutlich entspannt hat, besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Kinospielfilme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (Einkaufspreis) als auch ein qualitatives Risiko (Inhalt). Risiko mindernd wirkt hier in der Regel allein die Erfahrung der Einkäufer. Der Senator-Konzern ist bestrebt, über seine Tochtergesellschaften eine ausreichende Anzahl von Eigenproduktionen vorzuhalten, um den Bedarf an Spielfilmen auch dann decken zu können, wenn es aufgrund veränderter Marktsituationen nicht gelingen sollte, die benötigte Anzahl von Lizenzen für hochwertige Fremdproduktionen zu annehmbaren Bedingungen zu erwerben. Risiken bei der Verwertung Die Senator-Gruppe verwertet Filmrechte über sämtliche Auswertungsstufen. In Vermarktung und Vertrieb konkurriert sie in den jeweiligen Verwertungsstufen mit zahlreichen nationalen und internationalen Anbietern. Einnahmen im Kinobereich hängen sowohl von der Gesamtmarktentwicklung als auch von den Präferenzen des Publikums ab. Konjunkturelle Krisen haben in der Vergangenheit die Auswertung im Kinoverleihgeschäft wiederholt beeinträchtigt; sie stellen daher einen Risikofaktor dar. Der TV-Bereich zeichnet sich durch eine hohe Marktdynamik auf der Nachfrageseite aus, die sowohl die Wettbewerbsstruktur als auch das Preisgefüge beeinflusst. Der TV-Bereich ist von der Entwicklung der Werbeeinnahmen und damit auch von der Konjunkturlage abhängig. Profitieren kann Senator vom anhaltenden Boom im Home Entertainment Bereich. Die Piraterie über das Internet in Verbindung mit leistungsfähigen Technologien kann im Kino- und Home Entertainment-Bereich Einbußen zur Folge haben, falls es nicht gelingt, geeignete Maßnahmen zur Eindämmung zu schaffen. Änderungen der Markt- und Wettbewerbslage auf den einzelnen Verwertungsstufen (Kino, Video/DVD, Pay-TV, Free-TV) können sich prinzipiell negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken. Fördermittel Aufgrund der aktuellen Fördersituation in Deutschland finanziert Senator die deutschen Produktionen zum Teil über die von den Förderanstalten gewährten Mittel. Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien könnte bei Senator zu einer Finanzierungslücke führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Umstrukturierung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste. In diesem Zusammenhang besteht ferner das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- bzw. Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann die Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel zur Folge haben. Saisonale Schwankungen der Erträge Insbesondere beim Lizenzhandel handelt es sich um ein saisonales Geschäft. Umsätze können im Kinobereich aber auch erheblich durch die nicht planbare Wetterlage beeinflusst werden. Risiko von Wertberichtigungen an Vermögensgegenständen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Zukunft außerordentliche Wertberichtigungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände des Unternehmens (Filmvermögen, Beteiligungen, etc.) vorgenommen werden müssen, sofern sich die derzeitige Bewertung als unzutreffend erweist. Abhängigkeit von qualifiziertem Personal Qualifiziertes Personal auf Führungs- sowie Mitarbeiterebene ist essentiell für den Erfolg des Konzerns. Der Verlust von entsprechenden Mitarbeitern kann die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns beeinträchtigen. Währungsrisiken Der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Lizenzen wird in US-Dollar bezahlt. Die bei der Auswertung erzielten Umsätze fallen dagegen überwiegend in Euro an. Schwankungen des Euro/US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb haben, die Finanz- und Ertragslage, vor allem die operativen Margen der Gesellschaft beeinflussen und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen. Risiko eines change of control Durch die Ausgabe der Neuen Aktien und die mögliche Ausübung von Optionsrechten aus der Optionsanleihe 2011/2016 könnte es zu einem change of control bei der Gesellschaft kommen. Ein solcher change of control kann Kündigungsrechte in wichtigen Darlehensverträgen auslösen. WERTORIENTIERTE UNTERNEHMENSSTEUERUNG Das aufgebaute Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und ermöglicht durch ein standardisiertes Überwachungssystem gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Risikomanagementziele und -methoden der Senator AG sind auf die spezifischen Anforderungen des Filmgeschäftes als Projektgeschäft ausgerichtet. Ausgehend von und im budgetären Rahmen einer Gesamtplanung werden detaillierte Kalkulationen der einzelnen Projekte erstellt. Das unternehmensintern eingesetzte Steuerungssystem berücksichtigt Deckungsbeitragsrechnungen, die je Film über alle Wertschöpfungsstufen aufgestellt werden. Zusätzlich stehen die Umsatzerlöse sowie das Betriebsergebnis im Fokus des Vorstands. Diese Steuerungsgrößen werden mindestens quartalsweise und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert. Über ein standardisiertes unterjähriges Berichtswesen und über unterjährige Abschlüsse wird die Geschäftsführung über die zahlenmäßige Entwicklung der diversen Tochtergesellschaften unterrichtet. Die Ausgestaltung des Risikomanagements der Senator-Gruppe zur Absicherung von Liquiditätsrisiken und im Umgang mit Projektrisiken ist angemessen und effektiv. Zu weiteren Ausführungen zum Management von Finanzrisiken siehe Konzernanhang Ziffer 38. Eine der Hauptaufgaben des Risikomanagementsystems betrifft die Absicherung der Risiken aus vorhandenen Finanzinstrumenten (Forderungen und Verbindlichkeiten). Einzelfallbezogen erfolgen u. a. Zins- und Währungssicherungsgeschäfte sowie Bonitätsprüfungen von Kunden, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Bei längerfristigen Verträgen werden im Einzelfall Preisklauseln vereinbart bzw. Preise festgeschrieben. Dies sorgt für eine verlässliche Kalkulation bei volatilen Märkten. Für eine optimale Allokation der Finanzmittel werden daneben auch andere Finanzierungsformen flexibel genutzt (z. B. Leasing). Bezüglich der Darstellung Risikomanagement für Finanzinstrumente verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang Ziffer 38. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS Da das Mutterunternehmen Senator Entertainment AG eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist, sind gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess, der auch die Rechnungslegungsprozesse bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einbezieht, zu beschreiben. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess ist gesetzlich nicht definiert. Wir verstehen das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als umfassendes System und lehnen uns an die Definitionen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem (IDW PS 261, Tz. 19 f.) und zum Risikomanagementsystem (IDW PS 340, Tz. 4) an. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die von dem Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess im Konzern. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und strategischen Geschäftsfelder eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des konzernrechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in einem Handbuch niedergelegt, das in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst wird. Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, welche die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses einschließlich Konzernabschlusses und zusammengefasster Lagebericht für den Einzel- und Konzernabschluss maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen bei der Senator-Gruppe nicht. Eigene Filmprojekte werden durch Sichtung, Bewertung und schließlich Umsetzung der Filmstoffe durch die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften der Gesellschaft entwickelt und erforscht. Für die Senator-Gruppe als international tätiges Medienunternehmen gehören aber auch die Identifikation und die Bewertung weltweiter Markttrends dazu. Dies umfasst auch die Bewertung von neuen Geschäftsmöglichkeiten oder Auswirkungen auf bestehende Geschäftsfelder, die durch die Entwicklung oder den Einsatz neuer Technologien entstehen. DIE SENATOR-AKTIE Der Wert der Aktie der Senator Entertainment AG hat sich im Verlauf der Berichtsperiode verdreifacht. Auf Xetra-Basis verzeichnete der Titel die erste Kursnotierung des Jahres am 3. Januar 2011 bei € 0,32. Im Februar stieg der Aktienkurs bis auf € 0,78. In der Folgezeit bis Ende November pendelte sich der Kurs zumeist innerhalb einer Schwankungsbreite von € 0,30 bis € 0,60 ein, ohne dass nachhaltige oder länger anhaltende Ausbrüche aus diesem Korridor nach oben oder nach unten beobachtet werden konnten. Ab Ende November konnte die Senator Entertainment AG Aktie starke Kursanstiege verzeichnen, der höchste Kurswert des Jahres lag am 22. Dezember bei € 1,03. Die letzte Preisnotierung des Börsenjahres verzeichnete die Senator-Aktie am 30. Dezember 2011 bei einem Kurswert von € 0,97. NACHTRAGSBERICHT Im Januar 2012 startete Senator die französische Komödie „ZIEMLICH BESTE FREUNDE“ in den deutschen Kinos, die bis zur Aufstellung des Lageberichts 7,9 Mio. Zuschauer erreichen konnte und damit der erfolgreichste Film in der Senator Geschichte ist. Am 2. April 2012 gab die Senator Entertainment AG bekannt, dass die Senator Film München GmbH, München sich an der Bavaria Pictures GmbH, München beteiligen wird. Senator beabsichtigt im 2. Quartal eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital, die das Eigenkapital der Gesellschaft substantiell stärken soll. Dieser Schritt führt Senator die notwendigen Mittel zu, um mit der Unterstützung der Relativity Media die Marktposition von Senator als Independent-Verleih auf dem deutschen Markt weiter auszubauen. VERGÜTUNGSBERICHT GEMÄß §§ 289 ABS. 2 NR. 5, 315 ABS. 2 NR. 4 HGB Der Vorstand erhält ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben. Mitglieder des Vorstands erhalten vom Unternehmen keine Versorgungszusagen und keine Kredite. Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet. ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH §§ 289 ABS. 4, 315 ABS. 4 HGB, § 120 ABS. 3 NR. 2 AKTG Gemäß §§ 289 Abs.4, 315 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen: • Die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals; bei verschiedenen Aktiengattungen sind für jede Gattung die damit verbundenen Rechte und Pflichten und der Anteil am Gesellschaftskapital anzugeben; Das Grundkapital der Senator Entertainment AG beträgt € 19.963.818,00. Es ist eingeteilt in 19.963.818 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang. • Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben können, soweit sie dem Vorstand der Gesellschaft bekannt sind; Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. • Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten; Bis zur Aufstellung des Lageberichtes haben folgende Aktionäre mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Senator Entertainment AG jeweils mehr als zehn Prozent beträgt: scroll
• Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen; die Sonderrechte sind zu beschreiben; Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. • Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben; Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. • Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung; Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§ 84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. • Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen; Der Vorstand der Senator Entertainment AG war durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse zum Kauf eigener Aktien ermächtigt. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Senator Entertainment AG 9.659 Stückaktien aus. Zu weiteren Angaben wird auf die Ausführungen im Anhang hingewiesen. • Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden Wirkungen; die Angabe kann unterbleiben, soweit sie geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen; die Angabepflicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt; Bei einer Beteiligung (verbundenes Unternehmen) besteht eine Möglichkeit der Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wenn ein Unternehmen aus der Medienbranche mehr als 50 % der Aktien an der Senator Entertainment AG unmittelbar oder mittelbar erwirbt. • Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind. Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. BERICHTERSTATTUNG NACH § 289A HGB Die Berichterstattung nach § 289a HGB ist unter der Internetadresse http://www.senator.de/investor_relations/corporate_governance/bericht_zur_unternehmesfuehrung_nach_289a_hgb/index_ger.html abrufbar. PROGNOSEBERICHT Die Senator-Gruppe konzentriert sich seit 2009 ausschließlich auf ihr originäres Kerngeschäft. Dazu zählen die Segmente Filmproduktion und - verleih sowie die nachgelagerte Auswertung der angeschafften oder hergestellten Filme in allen weiteren Medien, insbesondere im Bereich TV, Home Entertainment und über digitale Plattformen im Internet. Zwei wesentliche Aktivitäten sichern die Versorgung des Unternehmens mit neuen Spielfilmen in ausreichender Zahl: Zum einen entwickelt die Senator Filmproduktion Projekte und stellt die Filme selbst oder mit anderen Produzenten aus dem In- und Ausland in Co-Produktion her. Daneben stellt die Akquisition von Filmrechten aus dem europäischen und dem US-amerikanischen Raum die zweite Säule zur Versorgung unserer Verleih-Pipeline dar. Im Produktionssegment erwarten wir in den nächsten zwei Jahren starkes Wachstum und positive Ergebnisbeiträge. Die verschiedenen im Bundesgebiet strategisch operierenden Gesellschaften der Senator-Gruppe arbeiten intensiver denn je in der Geschichte von Senator an der Realisation neuer, eigener Filme. Die in 2011 neu gegründete Senator Film München GmbH entwickelt mit Partnern vor allem Kinderfilme wie zum Beispiel „DER KLEINE MEDICUS“ nach dem gleichnamigen Bestseller-Sachbuch, dessen Produktion gerade begonnen hat. Für den Herbst ist vorgesehen, dass die Produktion der Bestsellerreihe für Kinder im Vorschulalter „PETTERSON & FINDUS“ beginnt. Die Senator Film Köln GmbH und die Stammproduktion in Berlin bereiten eine ganze Reihe von Filmen vor und haben hierzu insbesondere auch die Rechte an einer Reihe literarischer Bestsellervorlagen wie „NARZISS & GOLDMUND“ von Nobelpreisträger Hermann Hesse oder „DER KOCH“ von Martin Suter erworben. Gleiches gilt für die deutschfilm, die noch in diesem Jahr mit einem biografischen Film über Rainer Werner Fassbinder in Produktion gehen will. Die Akquisition von Filmen auf den internationalen Märkten und in Berlin ist ein umkämpftes Terrain zwischen den unabhängigen Verleihern in Deutschland. Um die Versorgung mit Filmen zu sichern und im Wettbewerb mit anderen Verleihern zu viele und teure Bieterwettkämpfe zu vermeiden, hat Senator sich im Dezember 2011 mit dem US Studio RML Distribution International, LLC, Los Angeles, USA (Relativity Media) auf eine mehrjährige Zusammenarbeit verständigt, die dem Senator Film Verleih ab 2013 pro Jahr 10-12 Filme zu fest gelegten Bedingungen liefern soll. Zur künftigen Senator-Verleihstaffel gehören dann Relativity Filme wie „HUNTER KILLER“, ein Actionthriller mit Gerard Butler und Sam Worthington, „SAFE HAVEN“ nach dem Roman von Nicholas Sparks oder „AFTERBURN“. Die Investitionen, die die Anschaffung und Vermarktung der Relativity Filme erfordert, sind sehr hoch, vor allem im Verhältnis zu den bisherigen, jährlichen Investitionen. Das birgt natürlich Risiken, vor allem für die Liquidität ab Ende 2013, wenn die Erfolge der angeschafften Filme erheblich unter den Erwartungen bleiben sollten. Um die Risiken zu minimieren haben wir uns deshalb sowohl für die DVD Verwertung und den TV Verkauf mit Universum Film GmbH und Telepool GmbH, München starke Partner ins Boot geholt. Ausserdem konnte Relativity Media in den letzten Jahren regelmäßig große Erfolge verzeichnen. Der Output-Vertrag ist deshalb für Senator aufgrund der zu erwartenden kommerziellen Filme eine große Chance, seine Marktposition massiv und dauerhaft zu verbessern. In 2012 wird Senator nach derzeitigem Planungsstand insgesamt 25 Filme im Kino starten und zusätzlich mindestens weitere 23 Titel auf DVD und Blu-ray veröffentlichen, so dass der Bereich Home Entertainment mit ca. 50 Titeln im Verleih- und Kaufsegment vertreten sein wird. Ein Großteil der Video-Titel wird sowohl in Standard Definition als auch in High Definition, also auf Blu-ray, veröffentlicht, um dem weiter wachsenden Blu-ray-Markt in Deutschland, Österreich und der Schweiz Rechnung zu tragen. Gleich mit dem ersten Filmstart im Jahr 2012, der französischen Komödie „ZIEMLICH BESTE FREUNDE“, konnte der Senator Film Verleih den größten Erfolg seiner 30-jährigen Geschichte erzielen, die dem Senator Film Verleih im 1. Quartal sogar die Marktführerschaft unter den deutschen Kinoverleihern mit über 20 % Gesamtmarktanteil im Kino bescherte. Auch von weiteren Filmen wie dem Surfer-Film „MAVERICKS“, unserer Co-Produktion „2 Tage New York“ oder der Verfilmung von Charles Dickens‘ Klassiker „GREAT EXPECTATIONS“ rechnet der Verleih mit guten Besucherzahlen. Für die kommenden zwei Geschäftsjahre erwarten wir im Verleihsegment bei Erreichen der geplanten Kinozuschauerzahlen und entsprechenden Verkaufserfolgen im Bereich Home Entertainment Umsatzerlöse zwischen € 40 Mio. und € 75 Mio. sowie ein positives Betriebsergebnis (EBIT) im oberen einstelligen Millionenbereich. Der Senator-Konzern plant derzeit für 2012 Investitionen in neue Filmprojekte in Höhe von ca. € 8 bis 10 Mio. und für die kommenden Jahre jährlich von mindestens ca. € 30 Mio. Auch wenn die Jahre 2009 bis 2011 schwere Jahre der Restrukturierung waren, blickt der Vorstand der Senator Entertainment AG vor diesem Hintergrund positiv in die Zukunft und erwartet bereits für das Geschäftsjahr 2012 ein nachhaltig positives Wachstum, nicht zuletzt durch den überragenden Erfolg des Filmes „ZIEMLICH BESTE FREUNDE“.
Berlin, 27. April 2012 Vorstand Helge Sasse Konzernbilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA scroll
IFRS Konzerngewinn- und Verlustrechnung für 2011scroll
IFRS Gesamtergebnisrechnung für 2011scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für 2011scroll
Entwicklung des Konzerneigenkapitals zum 31. Dezember 2011 (IFRS)scroll
ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011INHALTSVERZEICHNIS
(A) GRUNDSÄTZE UND METHODEN1. Allgemeines Die Senator Entertainment AG, Berlin, („Senator AG“ oder „Gesellschaft“) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, Deutschland. Die Senator AG und ihre Tochterunternehmen („Senator“ oder „Konzern“) sind in der Unterhaltungs- und Medienbranche tätig. Das Geschäft des Konzerns konzentriert sich im Wesentlichen auf die Produktion von Spielfilmen und die Verwertung von Filmrechten. Innerhalb des Senator-Konzerns treten mehrere Tochtergesellschaften als selbständige Produzenten und Koproduzenten von Spielfilmen am Markt auf. Andere Unternehmen innerhalb des Konzerns betreiben den Erwerb von Lizenzen und die umfassende Vermarktung eigener Filmproduktionen, Koproduktionen und Fremdproduktionen. Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt. Der Sitz der Senator AG ist in der Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland. Gegenstand der Senator AG ist der Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Medien, Filmproduktion und Verwertung von Filmrechten sowie die Verwaltung solcher Unternehmen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Urheberrechte und sonstige mit Warenzeichen verbundene Rechte aller Art zu erwerben, zu veräußern oder auf sonstige Weise kommerziell zu verwerten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die ihrem Geschäft förderlich sind. In diesem Sinne kann sie andere Unternehmen in Deutschland oder im Ausland gründen oder erwerben bzw. Anteile an diesen halten. Der Konzernabschluss der Senator AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 wurde am 27. April 2012 durch den Vorstand aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet. 2. Überblick über wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze Konformität des Konzernabschlusses mit IFRS Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte in Anwendung von § 315a HGB nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (ISAB) sowie den vom ISAB gebilligten Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Commitee (IFRIC). Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Im Geschäftsjahr 2011 haben sich für die Senator AG keine wesentlichen Änderungen aus erstmalig anzuwendenden IFRS-Standards oder IFRIC-Interpretationen ergeben. Nachfolgend werden bereits veröffentlichte, aber noch nicht angewandte IFRS-Standards dargestellt: IFRS 9 „Finanzinstrumente“ wurden im November 2009 vom ISAB veröffentlicht. Finanzielle Vermögenswerte sind künftig nur noch den beiden Bewertungskategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ und „zum beizulegenden Zeitwert“ zuzuordnen und entsprechend zu bewerten. Im Oktober 2010 wurden ergänzend die Vorschriften zur Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten veröffentlicht, die zu Änderungen bei der Anwendung der Fair Value-Option führen. Aufgrund einer im Dezember 2011 veröffentlichten Änderung ist IFRS 9 nunmehr erst auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Eine Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Anwendung des neuen Standards wird zu Änderungen bei der Darstellung und Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen. Im Mai 2011 veröffentlichte das IASB IFRS 10 „Konzernabschlüsse“, IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“, IFRS 12 „Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen“, Änderungen an IAS 27 „Separate Abschlüsse“ sowie Änderungen an IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“. IFRS 10 ersetzt die bisherigen Regelungen zu Konzernabschlüssen (Teile des IAS 27 „Konzern- und separate Abschlüsse“) und Zweckgesellschaften (SIC-12 „Konsolidierung – Zweckgesellschaften“) und schreibt den Beherrschungsansatz künftig als einheitliches Prinzip fest. Zusätzlich enthält der Standard Leitlinien zur Beurteilung der Beherrschung in Zweifelsfällen. Die derzeit gültigen Regelungen zur Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen (IAS 31 „Anteile an Joint Ventures“ sowie SIC-13 „Gemeinschaftlich geführte Unternehmen – nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen“) werden künftig von IFRS 11 abgelöst. Die bisher in IAS 27, IAS 28 und IAS 31 enthaltenen Angabepflichten werden in IFRS 12 zusammengeführt und um zusätzliche Angaben erweitert. Aufgrund dieser Änderungen enthält IAS 27 nur noch Regelungen zur Bilanzierung von Anteilen an Tochter-, assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen im Einzelabschluss des Mutterunternehmens. IAS 28 wird um Regelungen zur Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures erweitert und schreibt für assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen zwingend die Anwendung der Equity-Methode vor. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Wir gehen davon aus, dass die neuen bzw. überarbeiteten Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden. Der ebenfalls im Mai 2011 veröffentlichte IFRS 13 „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ führt ein umfassendes Rahmenkonzept zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes ein. IFRS 13 ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Der Standard wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Im Juni 2011 veröffentlichte das ISAB „Änderungen an IAS 1 – Darstellung des sonstigen Ergebnisses“. Das Wahlrecht, die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis entweder in einer fortlaufenden Darstellung oder alternativ in zwei aufeinanderfolgenden Darstellungen zu präsentieren, bleibt grundsätzlich bestehen. Künftig sind die Posten des sonstigen Ergebnisses jedoch so zu gruppieren, dass eine separate Darstellung danach entsteht, ob diese Posten später in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden müssen oder nicht. Die zugehörigen Ertragsteuerpositionen müssen entsprechend zugeordnet werden. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Eine Übernahme in europäisches Recht steht noch aus. Die Anwendung des geänderten Standards wird zu Änderungen bei der Darstellung der Gesamtergebnisrechnung führen. Das IASB und das IFRS IC haben im Berichtsjahr weiter Verlautbarungen veröffentlicht, die keinen wesentlichen Einfluss auf unseren Konzernabschluss hatten bzw. haben werden. 3. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungsgrundsätze und Stichtag In den Konzernabschluss sind neben der Senator AG alle Tochterunternehmen einbezogen, an denen der Gesellschaft direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte zusteht oder das Control-Konzept anderweitig gewährleistet ist. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Leistungsbeziehungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften der Senator-Gruppe einschließlich der Zwischengewinne und -verluste werden eliminiert. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss der Senator AG einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Der Konzernabschlussstichtag ist für alle einbezogenen Unternehmen der 31. Dezember 2011. Anteile an assoziierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen. Als assoziierte Unternehmen werden Unternehmen definiert, bei denen der Senator Konzern einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Im fortgeführten Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens enthaltene Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nach den Bilanzierungsgrundsätzen für Unternehmens- und Geschäftserwerbe ermittelt. Für die Einbeziehung nach der Equity-Methode werden die IFRS-Einzelabschlüsse dieser Unternehmen zum Konzernabschlussstichtag zugrunde gelegt. Verluste aus assoziierten Unternehmen, die den Beteiligungsbuchwert bzw. sonstige langfristige Forderungen aus der Finanzierung dieser Unternehmen übersteigen, werden nicht erfasst, sofern keine Nachschusspflicht besteht. Beteiligungsbuchwerte werden hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Unternehmenszusammenschlüsse Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode, in deren Rahmen die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet werden. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung des Reinvermögens und der finanziellen und operativen Handlungen des erworbenen Unternehmens auf den Konzern übergeht. Die bei der Zeitwertbewertung der Vermögenswerte und Schulden aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Anteile anderer Gesellschafter werden gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Konsolidierungskreis Die Zusammensetzung des Konsoldierungskreises des Senator-Konzerns zum 31. Dezember 2011 ergibt sich aus folgender Darstellung: scroll
Folgende Unternehmen wurden im Konzernabschluss erfasst: scroll
1
Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft In 2009 veräußerte die Senator AG 40 % der Geschäftsanteile der Central Film Verleih GmbH, Berlin, und ist seitdem mit 10 % an dieser Gesellschaft beteiligt. Die Anteile an der Central Film Verleih GmbH werden wie im Vorjahr at-equity in den Konzernabschluss einbezogen. Grund für den maßgeblichen Einfluss ist, dass die Abberufung bestehender Geschäftsführer und das Treffen wesentlicher geschäftspolitscher Entscheidungen nur mit Zustimmung von Senator möglich sind. Am 30. Juni 2011 wurde mit notariellem Vertrag die Senator Film München GmbH gegründet. In der Gesellschafterversammlung vom 31. März 2011 hat die alleinige Gesellschafterin der Senator MovInvest UG beschlossen die Gesellschaft in eine GmbH umzuwandeln. Die Eintragung der Umwandlung im Handelsregister erfolgte am 6. April 2011. Die Liquidation aller Tochtergesellschaften der Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland wurde am 9. August 2011 veröffentlicht. 4. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung von IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass der Vorstand Schätzungen und Annahmen vornimmt, welche die Werte der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und Finanzverpflichtungen sowie die Erträge und Aufwendungen während des Geschäftsjahres beeinflussen können. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei
Die Buchwerte der entsprechenden Abschlussposten sowie wesentliche Bewertungsparameter sind im Rahmen der detaillierten Angaben im Konzernanhang dargestellt. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 278 auf immaterielle Vermögenswerte (Buchwert vor außerplanmäßigen Abschreibungen T€ 14.844) vorgenommen. Grundlage der Wertberichtigung waren Barwerte auf Titelbasis, basierend auf internen Erlöseinschätzungen für einzelne Verwertungsstufen. Der angewandte Diskontierungszins zur Abzinsung der prognostizierten Zahlungsmittelzuflüsse aus den jeweiligen Titeln wurde von 10 % im Vorjahr auf 8 % im Geschäftsjahr herabgesetzt und entspricht damit der verbesserten Fremdfinanzierungssituation des Konzerns. In den sonstigen Rückstellungen wurde Vorsorge für Videokosten getroffen, die aufgrund der abgeschlossenen Verkaufsverträge seitens Senators zu tragen sind. Der Gesamtbetrag dieser Rückstellungen beträgt T€ 100. Die Rückstellung für Videokosten wurde anhand von Erfahrungswerten für vergleichbare Titel geschätzt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte sowie des Sachanlagevermögens erfolgt generell auf Basis abgezinster Zahlungsströme aus der fortgesetzten Nutzung und dem Verkauf der Vermögenswerte. Faktoren, wie geringere als erwartete Umsätze und daraus resultierende Nettozahlungsströme, aber auch Änderungen der Abzinsungsprozentsätze, können zu einer Wertminderung führen. Bei der Anwendung der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden muss der Vorstand in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen werden, sofern die Änderung nur eine Periode betrifft, nur in dieser berücksichtigt, falls die Änderung die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betrifft, entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet. 5. Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Geschäftsjahr 2011 konzerneinheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich unverändert zum Vorjahr. Grundlagen der Aufstellung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage des Anschaffungskostenprinzips aufgestellt. Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erörtert. Die Bilanz wurde gemäß IAS 1.60 nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert, wobei als kurzfristig alle Vermögenswerte und Schulden bis zu einem Jahr und als langfristig alle größer einem Jahr angesehen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Berichtswährung Der Abschluss wird in EURO erstellt. Alle Beträge werden, sofern nicht anderes angegeben, in T€ ausgewiesen. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten. Währungsumrechnung Bei Fremdwährungsgeschäften wird der Fremdwährungsbetrag mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles gültigen Umrechnungskurs zwischen Berichts- und Fremdwährung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung monetärer Posten zu Kursen, die sich von den ursprünglich während der Periode erfassten unterscheiden, sind in der Periode, in der sie entstanden sind, als Aufwand oder Ertrag zu erfassen. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen der Senator AG, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d. h., die Vermögens- und Schuldposten werden von der funktionalen Währung in die Berichtswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Kursbedingte Veränderungen des konsolidierten Eigenkapitals und der Ergebnisvorträge werden ergebnisneutral als Währungsausgleichsposten im Eigenkapital erfasst. Für die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden, der Gewinn- und Verlustrechnung und der Fremdwährungspositionen in den einzelnen Abschlüssen werden die folgenden Wechselkurse zugrunde gelegt: scroll
Umsatzrealisierung/erhaltene Anzahlungen Umsätze werden in Übereinstimmung mit IAS 18 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Umsätze werden erfasst, wenn die Übertragung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen mit dem Übergang des rechtlichen Eigentums und der Übergabe des Besitzes zeitlich zusammenfällt. Sofern die Gesellschaft wesentliche mit dem Eigentum verbundene Risiken behält, werden die aus der Transaktion resultierenden Umsätze nicht erfasst. Gehen beim Konzern vor diesen Erlösrealisierungszeitpunkten Zahlungen von Lizenznehmern ein, werden diese zunächst als erhaltene Anzahlung gebucht. In Übereinstimmung mit dem in IAS 18 beschriebenen Prinzip der Periodenabgrenzung werden Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion oder dasselbe sonstige Ereignis beziehen, gleichzeitig erfasst. (1) Kinorechte Vorführrechte für Filme werden an Kinos gegen eine Gebühr in Höhe eines Prozentsatzes der Kasseneinnahmen und/oder gegen Minimumgarantien verkauft. Unter bestimmten Umständen erhält der Senator-Konzern eine nicht rückzahlbare Garantie, welche auf die prozentualen Anteile an den Kasseneinnahmen angerechnet wird. Erfasst werden Erträge sowohl aus den anteiligen Kasseneinnahmen als auch aus den Garantiesummen zum Zeitpunkt der Vorführung des Filmes. Nicht rückzahlbare Garantien werden im Jahresabschluss abgegrenzt und zum Zeitpunkt der Vorführung als Erträge erfasst. Garantien, die im Wesentlichen den vollständigen Erlös darstellen, werden nach denselben Kriterien als Erträge erfasst, wie dies für die Lizenzierung von TV-Rechten erfolgt. Das gilt auch für den Verkauf von Filmrechten an andere Vermarkter in bestimmten Territorien. (2) Fernsehrechte Der Senator-Konzern behandelt Lizenzverträge für TV-Programmmaterial als den Verkauf eines Rechtes oder einer Gruppe von Rechten. Erträge aus einem Lizenzvertrag für TV-Programmmaterial werden erfasst, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(3) Home Entertainment Die Video/DVD-Rechte der Konzernunternehmen werden über die Senator Home Entertainment GmbH ausgewertet. Zur Umsetzung hierfür wurde mit der Universum Film GmbH, München, ein exklusiver Vertriebsvertrag geschlossen. Als Umsatz werden die tatsächlichen Verkäufe von Bildtonträgern realisiert. (4) Produktionserlöse Bei Auftragsproduktionen, die vorwiegend von TV-Sendeanstalten vergeben werden, erfolgt die Umsatz- und Gewinnrealisierung entsprechend der Percentage-of-Completion-Methode. Hierbei werden Aufwendungen und Erträge entsprechend dem Fertigstellungsgrad des Gesamtauftrages anteilig den einzelnen Perioden zugeordnet. Die Methode ist zwingend anzuwenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und Schätzungen mit ausreichender Sicherheit vorgenommen werden können. Der Auftrag muss dem Unternehmen in voller Höhe vergütet werden, die Kosten müssen eindeutig und verlässlich identifizierbar sein und Erträge, Gesamtkosten und Fertigungsstand müssen zuverlässig bestimmt werden können. Der Fertigungsstand kann nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Im Konzern wird der Fertigstellungsgrad nach dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten bestimmt. Eigen- und Koproduktionen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Die externen Finanzierungsbeiträge inklusive der Zuwendungen der öffentlichen Hand werden von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgezogen. Zinsen Zinsen werden periodengerecht im Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt Fremdkapitalkosten verwiesen. Ertragsteuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag bemessen sich nach der Steuerzahllast unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisse und von Steuerlatenzen. Die Ertragsteuern beinhalten Körperschaftsteuer, Gewerbeertragsteuer, Solidaritätszuschlag und die entsprechenden ausländischen Steuern. In Deutschland beträgt der Körperschaftsteuersatz zurzeit 15 % (2010: 15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % (2010: 5,5 %). Die Gewerbesteuer beträgt je nach Gemeinde z. Z. zwischen 17,0 % und 19,7 % (2010 zwischen 17,0 % und 19,7 %). Der für 2011 erwartete Ertragsteuersatz der Senator AG wird sich nominal auf 30 % belaufen. Latente Steuern Latente Steuern werden mit Hilfe der Verbindlichkeiten-Methode berechnet. Latente Ertragsteuern spiegeln die steuerlichen Auswirkungen zeitlich begrenzter Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seinem Wert nach steuerlichen Gesichtspunkten wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und -schulden erfolgt anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, erwartet wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die daraus resultieren, in welcher Art und Weise ein Unternehmen zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert seiner Vermögenswerte zu realisieren oder seine Schulden zu erfüllen. Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, in dem sich die temporären Unterschiede wahrscheinlich umkehren. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur dann aktiviert, wenn diese mit hoher Wahrscheinlichkeit durch zukünftige steuerpflichtige Erträge genutzt werden können. Zu jedem Bilanzstichtag hat das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und die bilanzierten latenten Steueransprüche neu zu beurteilen. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Einkommen die Nutzung des latenten Steueranspruches gestatten wird. Umgekehrt hat das Unternehmen den latenten Steueranspruch in dem Umfang zu vermindern, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Nutzen des latenten Steueranspruches, entweder zum Teil oder insgesamt, zu verwenden. Da zurzeit nicht abschließend beurteilt werden kann, inwieweit steuerlich nutzbare Verlustvorträge bestehen, wurden Steuern auf Verlustvorträge nur in Höhe passiver latenter Steuern angesetzt. In dem Umfang, in dem nicht ausgeschüttete Ergebnisse ausländischer Tochterunternehmen auf unabsehbare Zeit in diesen Gesellschaften verbleiben, fallen keine latenten Steuerverbindlichkeiten an. Latente Steuerverbindlichkeiten sind für alle zu versteuernden temporären Unterschiede zu bilanzieren, sofern die latenten Steuerverbindlichkeiten nicht einem Geschäftswert entstammen, dessen Abschreibung für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähig ist. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Fremdkapitalkosten In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereit stehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Im Geschäftsjahr werden keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Immaterielle Vermögenswerte Der Senator-Konzern aktiviert erworbene und selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte, wenn der Vermögenswert:
In Übereinstimmung mit IAS 38 setzt der Senator-Konzern einen immateriellen Vermögenswert mit dessen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten an, wenn:
Diese Vorgehensweise findet Anwendung, wenn ein immaterieller Vermögenswert extern erworben oder intern generiert wird. Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nach IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte einheitlich über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts beträgt ab dem Datum, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann, maximal zwanzig Jahre. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft. (1) Patente, Marken und Lizenzen Für Patente, Marken und Lizenzen gezahlte Beträge werden aktiviert und anschließend über den Zeitraum des erwarteten Nutzens linear abgeschrieben. Patente, Marken und Lizenzen werden mit ihren ursprünglichen Anschaffungskosten bewertet. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten, Marken und Lizenzen variiert zwischen fünf und sieben Jahren. Es werden keine planmäßigen Abschreibungen auf Rechte an Manuskripten und Drehbüchern vorgenommen. (2) Filmrechte national Die für den Erwerb oder die Produktion von Filmen gezahlten Beträge werden in Übereinstimmung mit IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“ aktiviert. Filme werden verwertungsbedingt abgeschrieben. Dabei wird als Nutzung die Verwertung der deutschsprachigen Kino-, Video- sowie TV-Rechte verstanden. Für die Verwertungsstufen werden Abschreibungen grundsätzlich wie folgt vorgenommen: scroll
Die Abschreibung der Videorechte beginnt mit der Videoveröffentlichung und erfolgt linear über die folgenden sechs Monate. (3) Filmrechte international Die Abschreibung der Weltvertriebsrechte erfolgt entsprechend den Erlöserwartungen. Die Bewertung der internationalen Rechte findet auf Basis der Grundsätze der US-amerikanischen Rechnungslegungsliteratur statt. Diese international übliche Methode schreibt vor, dass die einzelnen zurechenbaren Aufwendungen einer Produktion oder eines Erwerbs von Film- und Lizenzvermögen bis zum Verwertungsbeginn des Films oder des darauf beruhenden Rechts aktiviert werden müssen. Die Abschreibung des Film- und Lizenzvermögens nach der film forecast computation method erfolgt hierbei in Abhängigkeit der Verwertung. Entsprechend den Zuflüssen der aus der Verwertung insgesamt resultierenden Umsatzerlöse über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren werden die periodisch anteiligen Abschreibungen berücksichtigt (verwertungsbedingte Abschreibung). (4) Software Neue Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis zehn Jahren linear abgeschrieben. Sachanlagen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungen ausgewiesen. Sachanlagen werden über die geschätzte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Gesellschaft schätzt die Nutzungsdauer der Vermögenswerte auf drei bis zehn Jahre. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendigen Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Voll abgeschriebenes Sachanlagevermögen wird so lange unter Anschaffungs- und Herstellungskosten und kumulierten Abschreibungen ausgewiesen, bis die betreffenden Vermögenswerte außer Betrieb genommen werden. Bei Anlageabgängen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen abgesetzt, Ergebnisse aus Anlageabgängen (Abgangserlöse abzüglich Restbuchwerte) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Wertminderungen bzw. Wertberichtigungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit, zu welcher der Vermögenswert gehört. Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen Zahlungsmittel generierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann. Im Senator-Konzern besteht Identität zwischen den Zahlungsmittel generierenden Einheiten und den Segmenten. Zum Ende des Geschäftsjahres 2011 enthielten die bestehenden Segmente keine Buchwerte von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer bzw. bei solchen, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Bei der Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz auf ihren Barwert abgezinst. Dieser Vorsteuerzinssatz berücksichtigt zum einen die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes, zum anderen die im Vermögenswert inhärenten Risiken, die nicht bereits Eingang in die Schätzung der Zahlungsströme gefunden haben. Wenn der geschätzte erzielbare Betrag eines Vermögenswertes (oder einer Zahlungsmittel generierenden Einheit) den Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf den erzielbaren Betrag vermindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird der Buchwert des Vermögenswertes (der Zahlungsmittel generierenden Einheit) auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages erhöht. Ausgenommen hiervon ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert (die Zahlungsmittel generierende Einheit) in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgt auf Basis der Ermittlung des Nutzungswertes anhand geschätzter zukünftiger diskontierter Zahlungsströme, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden. Der Planungshorizont der Mittelfristplanung beträgt drei Jahre. Die Zahlungsströme nach diesem Dreijahreszeitraum werden als Ewige Rente ohne Berücksichtigung einer Wachstumsrate berücksichtigt. Der Diskontierungszins wird anhand der gewichteten Kapitalkosten (WACC) ermittelt. Die zum 31. Dezember 2011 durchgeführte jährliche Prüfung der Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erfolgte auf Basis eines Vorsteuerdiskontierungszinses von 8 % (Vj.: 10 %). Wertminderungsaufwendungen wurden aus dieser Prüfung nicht erfasst. Assoziierte Unternehmen Anteile an Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, sind unter den Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls erhöht oder vermindert um Wertberichtigungen von Geschäftswerten, Gewinnausschüttungen und die anteiligen Ergebnisse der Gesellschaft bewertet. Das Unternehmen bewertet seine Anteile an assoziierten Unternehmen neu, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil eine Wertminderung erfahren hat oder eine Wertminderung, die in früheren Jahren erfasst worden ist, nicht länger besteht. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden entweder
Die finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von anderen Finanzinvestitionen als solchen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, werden darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zuzurechnen sind. Die Designation der finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien erfolgt bei ihrem erstmaligen Ansatz. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Die in der Konzernbilanz erfassten Forderungen und sonstigen Vermögenswerte werden der Kategorie Kredite und Forderungen zugeordnet. Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Wertpapiere sowie die Ausleihungen werden der Kategorie zur Veräußerung verfügbare Finanzinstrumente zugeordnet. Nach der erstmaligen Erfassung werden diese zum beizulegenden Zeitwert - sofern dieser zuverlässig ermittelbar ist - bewertet. Die Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte werden erfolgsneutral als Eigenkapitalveränderung ausgewiesen, sofern nicht dauerhafte Wertminderungsverluste festgestellt werden, die erfolgswirksam erfasst werden. Die Wertminderung auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis von Erfahrungswerten vorgenommen. Für die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte werden angemessene einzelfallbezogene Wertberichtigungen vorgenommen. Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Derivative Finanzinstrumente Die Senator AG hält Finanzderivate in Form einer Kaufoption an Geschäftsanteilen an der Central Film Verleih GmbH (siehe Punkt 38 „Finanzinstrumente“). Die Option wird mit dem am Stichtag beigemessenen Marktwert bilanziert unter Berücksichtigung der am Markt beobachtbaren Preisverhältnisse sowie der Ausübungsfrist. Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen alle der Leistungserstellung zurechenbaren Einzelkosten sowie produktionsbezogene Gemeinkosten. Die Bewertung der Vorräte zum Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren Betrag von Anschaffungs- oder Herstellungskosten und realisierbarem Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert stellt dabei den voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlös abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Kosten dar. Forderungen aus Fertigungsaufträgen Ist das Ergebnis eines Fertigungsauftrages verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen, es sei denn, dies würde den Leistungsfortschritt nicht wiedergeben. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Der Fertigstellungsgrad wird nach dem cost-to-cost Verfahren ermittelt, danach wird der Fertigungsgrad am Verhältnis der bis zum Stichtag kumuliert angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtkosten ermittelt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die Zahlungsmittel bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Rückstellungen Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung erforderlichen Ausgaben dar, d. h., den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Verbindlichkeiten, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstehen und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder die aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil
werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen, außer, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten, einschließlich aufgenommener Kredite, werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten grundsätzlich gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden. Leasingverhältnisse Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist. Bei Leasingvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt in Übereinstimmung mit IFRIC 4 der 1. Januar 2005 als Zeitpunkt des Abschlusses der Leasingvereinbarung. Investitionszuschüsse Im Geschäftsjahr 2000 wurden erstmals Investitionszuschüsse passiviert. Weitere Investitionszuschüsse erhielt der Konzern in den Geschäftsjahren 2009 und 2010, insbesondere für Investitionsmaßnahmen am Mietobjekt. Die Förderung ist bedingt rückzahlbar, insbesondere in Abhängigkeit von einer Mindestgrundmietzeit sowie der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Die Investitionszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst. Segmente Der Konzern ist in drei Segmente/Geschäftsfelder gegliedert, die einzeln gesteuert werden. Finanzinformationen über Geschäftsfelder und geographische Segmente sind in der Erläuterung Punkt 37 „Segmentberichterstattung“ dargestellt. (B) ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG6. Umsatzerlöse scroll
Die Umsatzerlöse aus dem Verleih setzen sich wie folgt zusammen: scroll
7. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Erträge aus Darlehensvezicht beruhen auf einem Vergleich mit einem Darlehensgeber im Geschäftsjahr. Die Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Altverbindlichkeiten für Minimumgarantien. 8. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten: scroll
Die in der Berichtsperiode erfolgswirksam erfassten Zahlungen aus Leasingverhältnissen belaufen sich auf T€ 345 (Vj.: T€ 267). Hiervon entfallen auf Mindestleasingzahlungen T€ 21 (Vj.: T€ 23) und bedingte Mietzahlungen T€ 324 (Vj.: T€ 244). 10. Währungsgewinne und -verluste Die Währungsgewinne und -verluste setzen sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: scroll
11. Ertragsteuern Die tatsächlichen Steuerschulden für das laufende Geschäftsjahr und die Vorjahre werden unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze mit den Beträgen bemessen, die erwartungsgemäß an die Finanzbehörde zu zahlen sind. Der sich bei Anwendung der Senator AG ergebende Steueraufwand lässt sich zum tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten: scroll
Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Im Berichtsjahr werden die Steueransprüche wegen der Verrechnungsmöglichkeit bei gleichen Steuerbehörden insgesamt saldiert ausgewiesen. Die noch nicht steuerlich genutzten körperschaftsteuerlichen sowie gewerbesteuerlichen Verlustvorträge der Senator AG betragen zum 31. Dezember 2011 unverändert zum Vorjahr jeweils rund € 150 Mio. 12. Ergebnis je Aktie Das gemäß IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf der Division des laufenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien. scroll
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In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte. (C) ERLÄUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ13. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Immaterielle Vermögenswerte: scroll
Abgänge an Filmrechten ergeben sich durch den Ablauf von Lizenzzeiten. Die Position „Patente, Marken und Lizenzen“ umfasst im Wesentlichen Rechte an Drehbüchern. Sobald die Rechte an Drehbüchern für die Produktion eines Films verwertet wurden, werden diese Rechte als Produktionskosten des jeweiligen Films klassifiziert und unter den Filmrechten aktiviert. Sachanlagen (Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) scroll
14. Anteile an assoziierten Unternehmen scroll
Aufgrund der nicht mehr bestehenden Veräußerungsabsicht wurde im Geschäftsjahr die Beteiligung an der X Verleih AG aus dem Umlaufvermögen ins Anlagevermögen umgegliedert. Die nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Unternehmen weisen insgesamt im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis in Höhe von T€ 41 (Vj.: T€ -334), Umsatzerlöse von T€ 5.949 (Vj.: T€ 6.585), Aktiva in Höhe von T€ 10.025 (Vj.: T€ 14.930) sowie Schulden in Höhe von T€ 6.682 (Vj.: T€ 13.362) aus. Langfristige Aktiva bestehen in Höhe von T€ 2.134 (Vj.: T€ 3.830), kurzfristige in Höhe von T€ 7.891 (Vj.: T€ 11.100). Die assoziierten Unternehmen haben kurzfristige Passiva in Höhe von T€ 4.874 (Vj.: T€ 9.596) und langfristige in Höhe von T€ 5.006 (Vj.:T€ 5.334). Der kumulierte Gesamtbetrag der nicht mehr erfassten anteiligen Verluste aus assoziierten Unternehmen beträgt T€ 783 (Vj.: T€ 621). 15. Wertpapiere des Anlage- und Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Anlagevermögens beinhalten eine Rückkaufoption in Höhe von T€ 225. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 38 „Finanzinstrumente“. Desweiteren werden unter den Wertpapieren des Anlagevermögens Anteile an einer Gesellschaft ausgewiesen, an der sich Senator im Geschäftsjahr mit 10 % beteiligt hat. 16. Vorräte Senator verfügt über Lagerbestände an Bildtonträgern in Höhe von T€ 811 (Vj.: T€ 921). Weder im Geschäftsjahr 2011 noch im Vorjahr mussten Wertberichtigungen auf die Lagerbestände vorgenommen werden. Die Vorräte, die als Aufwand in der Berichtsperiode erfasst worden sind, belaufen sich auf T€ 1.504 (Vj.: T€ 880). 17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die lang- und kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Forderungen werden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bilanziert. Die Forderungsverluste betragen in 2011 T€ 12 (Vj.: T€ 27). Die Entwicklung der auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildeten Wertberichtigungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: scroll
Zum 31. Dezember 2011 ist ein Forderungsbestand in Höhe von T€ 8.735 (Vj.: T€ 7.903) weder einzelwertberichtigt noch überfällig. Hier deuteten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Die zum Bilanzstichtag in Zahlungsverzug befindlichen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie folgt überfällig: scroll
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1.459 (Vj.: T€ 1.518), welche zum Berichtszeitpunkt überfällig waren, wurden keine Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten. 18. Forderungen gegen nahe stehende Personen und Unternehmen Die Forderungen gegen nahe stehende Personen und Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Zum 31. Dezember 2011 und 2010 ist der Gesamtbetrag der Forderungen weder wertgemindert noch überfällig. Zu weiteren Erläuterungen wird auf Punkt 40 „Beziehungen zu nahe stehenden Personen“ verwiesen. 19. Sonstige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt: scroll
20. Übrige Vermögenswerte Die übrigen Vermögenswerte setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: scroll
21. Gezeichnetes Kapital scroll
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Eigene Anteile werden in der Bilanz eigenkapitalmindernd erfasst. Der Erwerb eigener Anteile wird im Jahresabschluss als eine Veränderung im Eigenkapital ausgewiesen. Die Senator AG wurde mit Beschlussfassung der Hauptversammlung am 29. Juni 1999 erstmalig dazu ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu einer maximalen Höhe von 10 % des Stammkapitals zu erwerben. Der Erwerb der eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern. Am 31. Dezember 2011 weist die Gesellschaft 9.659 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 9.659 bzw. 0,05 % des Grundkapitals entfallen. Auf der Hauptversammlung vom 20. Juli 2009 wurde das bis dahin bestehende genehmigte Kapital 2004/I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, nach Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in einem Zeitraum von fünf Jahren ab dem 29. September 2009 um einen Betrag von bis zu € 9.981.909 zu erhöhen. Das bedingte Kapital 2008/I, welches auf der HV vom 17. Juli 2008 beschlossen wurde, ist am 6. Mai 2010 mit Berichtigung vom 20. Mai 2010 ins Handelsregister eingetragen worden. Das bedingte Kapital wurde in 2011 für die Ausgabe der 8 % Optionsanleihe, die am 28. April 2016 zur Rückzahlung fällig ist, verwendet. 22. Kapitalrücklage Die Deutsche Bank AG brachte mit Forderungsverzichtserklärung vom 6. Dezember 2005 eine Forderung in Höhe von € 22.431.226,48 als Sacheinlage in die Gesellschaft ein, davon entfielen € 6.200.000 auf die Erhöhung des gezeichneten Kapitals und € 16.231.226,48 auf die Einstellung in die Kapitalrücklage. Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in 2004 in Höhe von € 30.600.000 wurden nach den aktienrechtlichen Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung in die Kapitalrücklage eingestellt. In 2004 reduzierte sich die Kapitalrücklage aufgrund der vereinfachten Kapitalherabsetzung in Höhe von € 1.328.813 für die von der Senator AG gehaltenen eigenen Anteile. 23. Sonstiges Eigenkapital Die Senator AG hat am 6. Mai 2011 eine Optionsanleihe erfolgreich platziert. Mit der Anleihe wurden 9.981.000 auf den Inhaber lautende Optionsscheine ausgegeben. Jeder Optionsschein gewährt seinem Inhaber das Recht zum Bezug von einer Aktie gegen Zahlung des Optionspreises. Der Wert der Optionsscheine betrug bei Ausgabe der Optionsanleihe € 0,01 je Optionsschein. 24. Anteile ohne beherrschenden Einfluss Zum Bilanzstichtag bestehen keine Anteile ohne beherrschenden Einfluss. 25. Kapitalmanagement Die Senator AG unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weiter gehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind überwiegend erfolgsorientiert. Vorrangiges Ziel des Senator-Managements ist die für eine Unternehmensfortführung sicherzustellende Liquidität. Zur Umsetzung des Ziels werden neben der absoluten Höhe des Bestandes an liquiden Mitteln die erwarteten Ein- und Auszahlungen durch einen Plan auf Wochenbasis sowie einem mittelfristigen Plan, der sich über einen dreijährigen Zeitraum erstreckt, überwacht. Um flexibel sich bietende Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsoptionen am Markt nutzen zu können, ist eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote erforderlich. Dabei wird das wirtschaftliche Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme überwacht. Die Eigenkapitalquote ist dabei das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Eigenkapital auf konsolidierter Basis und der Bilanzsumme. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den Investitionszuschüssen zusammen. Das wirtschaftliche Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote entwickelten sich wie folgt: scroll
Es existieren keine sogenannten Covenants, bei deren Nichteinhaltung eine Kündigung von Kreditverträgen drohen könnte. 26. Verpflichtungen aus Leistungen an Arbeitnehmer Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland fällt als "State Plan" im Sinne von IAS 19.36 unter die Regelungen von IAS 19. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2011 für die Mitarbeiter der Inlandsgesellschaften T€ 134 (2010: T€ 145) vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlt worden (Arbeitgeberanteil). 27. Sonstige Rückstellungen scroll
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Die Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehenden Urlaub. Die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Lizenzgeberanteile sowie Prozessrisiken. 28. Finanzverbindlichkeiten scroll
Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten: scroll
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Anleihen Im Dezember 2008 wurden Anleihen mit einem Gesamtvolumen von € 2,64 Mio. emittiert. Die Anleihen wurden in vier Tranchen begeben, deren Rückzahlung zu verschiedenen Zeitpunkten bis zum 22. Dezember 2011 erfolgt. Die Anleihen wurden mit Nominalzinssätzen zwischen 6,25 % und 6,75 % verzinst und sind mit Ausgabeaufschlägen (Agio) zwischen 7 % und 35 % zurückzuführen. Die Anleihen wurden mit immateriellen Vermögenswerten besichert. Zum Bilanzstichtag bestehen hieraus keine Verbindlichkeiten mehr. Die Senator AG hat die im Rahmen eines Bezugsangebots angebotene Optionsanleihe bei Altaktionären und qualifizierten Investoren am 6. Mai 2011 erfolgreich platziert. Ausgegeben wurden insgesamt 99.810 Stück Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 100 Euro mit einer Verzinsung von 8 % per annum, fällig in 2016 mit einem Gesamtnennbetrag von 9.981.000 Euro. Die neuen Teilschuldverschreibungen (ISIN der Optionsanleihe cum: DE 000A 1KQX 87 / ISIN der Optionsanleihe ex: DE 000A 1KQX 95) sowie die Optionsscheine (ISIN: DE 000A 1KQYA 1) wurden im Mai 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse eingeführt. Die Anleihen wurden mit immateriellen Vermögenswerten besichert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die langfristigen Bankschulden betreffen in Höhe von T€ 988 ein unbesichertes Nachrangdarlehen aus dem H.E.A.T. Programm, welches der Senator Film Verleih GmbH gewährt wurde. Das Darlehen tritt mit dem Rückzahlungsanspruch des Nominalbetrages und der Zinszahlung im Rang hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger der Senator Film Verleih GmbH zurück. Der Zinssatz beträgt 8,251 %. Der Nachrang gilt auch im Insolvenzverfahren. Mit der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München besteht ein Darlehen in Höhe von T€ 499, das jederzeit fällig gestellt werden kann. Der Darlehenszins lag im Geschäftsjahr zwischen 7,75 % und 8,07 % p. a. Das Darlehen ist besichert mit den aktuellen und künftig noch zu erwerbenden Anteilen an der X Verleih AG. Im Geschäftsjahr 2010 wurde von der Senator AG ein Kreditrahmen über insgesamt € 3,0 Mio. bei der IBB Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen vereinbart. Die Verzinsung des Darlehens betrug 6,5 % p. a. bzw. bei Ausnutzung als Terminkredit EURIBOR + 3,5 %. Das Darlehen wurde in Höhe von € 1,0 Mio. zur Umschuldung bestehender Finanzverbindlichkeiten und in Höhe von € 2,0 Mio. zur Betriebsmittelfinanzierung genutzt. Zum Bilanzstichtag 2010 wurde der Kreditrahmen vollständig ausgeschöpft. Mit Wirksamkeit des Kreditvertrages erklärte sich Senator bereit, bestimmte immaterielle Vermögenswerte nicht zu belasten und zu veräußern (Negativerklärung). Im Geschäftsjahr wurden beide Darlehen vollständig zurückgeführt. Ein Geldmarktkredit in Höhe von € 7,5 Mio. mit mehrjähriger Laufzeit konnte mit der britischen Niederlassung der israelischen Bank Leumi im Geschäftsjahr abgeschlossen werden. Der Rahmenkredit ermöglicht es den Gesellschaften der Senator-Gruppe, Forderungen aus Verwertungsverträgen über bis zu 2 Jahre zwischen zu finanzieren und so den Zeitraum der Bindung eigenen Kapitals zu minimieren. Die Verzinsung des Darlehens beträgt LIBOR + 4,0 %. Zum Bilanzstichtag wurde der Kreditrahmen in Höhe von € 3,5 Mio. in Anspruch genommen. Zusätzlich berechnet die Bank eine Avalgebühr in Höhe von 0,75 % p.a. Der Kredit wurde mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit immateriellen Vermögenswerten und den Geschäftsanteilen an der Senator MovInvest GmbH besichert. Sonstige Finanzverbindlichkeiten Im Geschäftsjahr 2010 erhielt die Senator AG ein Privatdarlehen in Höhe von € 1,0 Mio. Das Darlehen ist zu verschiedenen Zeitpunkten im Jahr 2011 und 2012 ratierlich zu bedienen. Die Verzinsung beträgt 8,5 % p. a. Zum Bilanzstichtag betrug das Darlehen noch T€ 400. Als Sicherheit wurden die Rechte und/oder Ansprüche an einem Film sicherungsübereignet. Die Herren Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Dr. Thomas Middelhoff und Helge Sasse haben der Senator AG im Geschäftsjahr Darlehen in Höhe von T€ 39, T€ 39 und T€ 20 zur Verfügung gestellt. Die ungesicherten Kredite waren im Dezember 2011 zur Rückzahlung fällig. Das Darlehen von Herrn Sasse wurde im Dezember zurückgezahlt. Die Darlehen wurden bzw. werden mit 6,75 % p. a. verzinst. Die sonstigen Finanzverbindlichkeiten enthielten im Vorjahr ein Darlehen in Höhe von € 2,5 Mio., das zum 31. Dezember 2010 noch mit einem Nominalbetrag in Höhe von T€ 1.887 bilanziert war. Besichert wurde das Darlehen mit den gehaltenen Anteilen an der A-Company Consulting & Licensing AG, Berlin. Zum Bilanzstichtag bestehen hieraus keine Verbindlichkeiten mehr. Des Weiteren enthielten die sonstigen Finanzverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2010 zwei Darlehen von der amerikanischen Fondsgesellschaft Winchester Capital International LLC, Los Angeles, USA, die dem Konzern im Dezember 2009 sowie im November 2010 gewährt wurden. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 betrug der Darlehensbetrag T€ 2.329. Die Darlehen wurden im Geschäftsjahr vollständig zurückgeführt. Die Nominalzinssätze lagen bei 10,0 % bzw. 12,5 %. Als Sicherheit für die Rückzahlung beider Darlehen wurden Erlösansprüche an diversen Filmen abgetreten. Die Herren Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Dr. Thomas Middelhoff und Helge Sasse hatten der Senator AG Darlehensmittel in Höhe von T€ 71, T€ 553 und T€ 35 zur Verfügung gestellt. Die ungesicherten Kredite wurden im Geschäftsjahr zurückgezahlt. Die Darlehen wurden mit EURIBOR + 3,5 % p. a. verzinst. Der Wert der besicherten Aktiva beträgt ca. € 13,0 Mio. (Vj.: € 5,6 Mio.). Darüber hinaus bestehen im Konzern keine Kreditlinien. Die zum 31. Dezember 2011 bestehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch die folgenden Inanspruchnahmen, Zinssätze und Fälligkeiten gekennzeichnet: scroll
29. Erhaltene Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen gliedern sich innerhalb der primären Segmente wie folgt: scroll
30. Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
31. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: scroll
32. Übrige Verbindlichkeiten und Abgrenzungen Die langfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen enthalten passivierte Investitionszuschüsse, welche über die Laufzeit der geförderten Maßnahmen aufgelöst werden. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Zusammensetzung der kurzfristigen übrigen Verbindlichkeiten und Abgrenzungen: scroll
(D) ERLÄUTERUNGEN ZUR EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGDas Eigenkapital des Senator-Konzerns veränderte sich im Geschäftsjahr durch das Gesamtergebnis in Höhe von T€ -288 sowie durch die Bilanzierung der im Geschäftsjahr mit der Anleihe ausgegebenen Option in Höhe von T€ 100. (E) ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNGSenator weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 „Kapitalflussrechnung“ nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird. 33. Liquide Mittel Bei den liquiden Mitteln (Finanzmittelfonds) handelt es sich um Kassenbestände und Bankguthaben sowie Bankverbindlichkeiten, soweit es sich um Kontokorrentkonten handelt. Zum 31. Dezember 2011 werden in der Konzernbilanz die Guthaben bei Kreditinstituten, die von den Verfügungsbeschränkungen betroffen sind, wie im Vorjahr unter den sonstigen finanziellen Vermögenwerten ausgewiesen (T€ 19, Vj.: T€ 60). 34. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit Im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten: scroll
35. Cashflow aus Investitionstätigkeit Der Abfluss liquider Mittel aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Filmverwertungsrechte und andere immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ -8.849 (Vj.: T€ -8.172). 36. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen und der Platzierung der Anleihe in Höhe von T€ 14.342 (Vj. T€ 6.005) stehen Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und Rückführung von Anleihen in Höhe von T€ 10.577 (Vj.: T€ 2.141) gegenüber. Wir verweisen auch auf die Ausführungen in Punkt 28 „Finanzverbindlichkeiten“. (F) WEITERE INFORMATIONEN37. Segmentberichterstattung In Übereinstimmung mit IFRS 8 werden Informationen zu Geschäftsfeldern und geographischen Segmenten offen gelegt. Die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 wird unter Anwendung des ‚Management-Ansatzes’ vorgenommen, d. h., die Segmentberichterstattung basiert auf der aktuellen für die interne Berichterstattung verwendete Segmentierung. Intersegmentäre Transaktionen: Segmenterträge, Segmentaufwendungen und Segmentergebnis beinhalten Transaktionen zwischen Geschäftsfeldern und zwischen geographischen Segmenten. Derartige Transaktionen werden zu Marktpreisen abgerechnet, die nicht verbundenen Parteien für ähnliche Leistungen berechnet werden. Diese Transaktionen werden für Zwecke der Konsolidierung eliminiert. Das primäre Berichtsformat gliedert sich nach den Geschäftsfeldern des Senator-Konzerns. Für das sekundäre Berichtsformat werden die geographischen Regionen verwendet, in denen der Senator-Konzern tätig ist. Geschäftsfelder Der Senator-Konzern führt den Großteil seiner Geschäfte in den folgenden Geschäftsfeldern durch:
Diese Geschäftsfelder stellen das primäre Berichtsformat dar. Das Segment Produktion umfasst die Produktion von Kinofilmen. Das Segment Verleih beinhaltet die Auswertung von Filmen in Kinos in Deutschland und Österreich sowie die Auswertungen von Kinofilmen im Fernsehen und auf Video und DVD. Im Segment Sonstige werden Verkäufe von sonstigen Rechten, die beim Erwerb von Filmlizenzen dem Konzern übertragen wurden sowie die Musik-Aktivitäten zusammengefasst. Geographische Regionen Der Senator-Konzern ist international mit den Schwerpunkten Inland und übrige Länder tätig. Die sekundäre Segmentierung wird daher nach den geographischen Segmenten Inland und übrige Länder vorgenommen. Dabei wird danach unterschieden, wo Erlöse erzielt werden. Geschäftsfelder scroll
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Die damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Finanzinvestitionen in dem jeweiligen Segment lassen sich wie folgt aufgliedern: scroll
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Geographische Segmente Für die Aufteilung in geographische Segmente wurde die Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, dem Inland zugeordnet, da sie überwiegend Umsätze auf dem deutschen Markt erzielt. scroll
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Segmentinformationen Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt. Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar. In den Segmentschulden sind die operativen Schulden und Rückstellungen der einzelnen Segmente enthalten. Investitionen beinhalten die Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Für die geographische Segmentberichterstattung werden die Umsätze nach dem Standort des Kunden segmentiert, der in der Regel auch dem Standort der Konzerngesellschaft entspricht. Das Segmentvermögen und die Segmentinvestitionen wurden auf der Grundlage des Standortes der Konzerngesellschaft ermittelt. 38. Finanzinstrumente/Management von Finanzrisiken (a) Bewertung der Finanzinstrumente nach Kategorien Die Finanzinstrumente der Aktivseite betreffen die Bewertungskategorie nach IAS 39 Kredite und Forderungen mit Ausnahme der Wertpapiere, Anteile an assoziierten Unternehmen sowie kurzfristige Finanzanlagen. Alle Finanzinstrumente der Passiva sind finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. (b) Beizulegender Zeitwert Alle finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind der Stufe 2 im Sinne von IFRS 7 zugeordnet. Während der Berichtsperiode zum 31. Dezember 2011 gab es keine Umbuchungen zwischen den Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 1 und Stufe 2. Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt und entspricht aufgrund ihres kurzfristigen Charakters annähernd dem Buchwert. Da die Buchwerte der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie verzinslichen Finanzverbindlichkeiten zum Stichtag von den beizulegenden Zeitwerten nur unwesentlich abweichen, wird auf eine tabellarische Darstellung der im Konzernabschluss erfassten Finanzinstrumente verzichtet. Allgemeines Der Senator-Konzern unterliegt aufgrund seiner operativen Tätigkeit den folgenden Risiken:
Unter den Marktrisiken werden auch Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen erfasst. Im Folgenden werden
Der Senator-Konzern hat einen zentralen Ansatz des finanziellen Risikomanagements in Portfolioform zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Die Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und geplanten zahlungswirksamen Ein- und Ausgängen als Marktrisiken, betreffend Zinssatz-, Preis- und Wechselkursänderungen. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Option Mit Vertrag vom 1. September 2009 ist ein Geschäftsanteil von 40 % am Stammkapital der Central Film Verleih GmbH durch die Senator AG zum Nominalwert veräußert worden. Gleichzeitig war der Anteilskaufvertrag mit einer Option auf den Rückerwerb dieser Anteile versehen. Die Option kann zwischen dem 1. Januar 2012 und 30. April 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ausgeübt werden. Der Ausübungspreis der Option beläuft sich auf € 41.200,00. Die Option wurde im Konzernabschluss mit T€ 225 bilanziert. Dieser Wert wurde auf Basis am Markt beobachtbarer Preisverhältnisse ermittelt und entsprechend IFRS 7 der Stufe 2 zugeordnet. Mit notarieller Urkunde vom 16. Februar 2012 hat die Senator AG die Option auf den Rückerwerb der Anteile gezogen. Kreditrisiko Unter Kreditrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden oder Vertragspartners der Senator-Gruppe verstanden, welches dazu führt, dass in der Konzernbilanz ausgewiesene Vermögenswerte, Finanzanlagen oder Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen werden müssen. Demnach ist das Risiko auf den Buchwert dieser Vermögenswerte beschränkt. Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Kunden wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen regelmäßig überwacht. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum 31. Dezember 2011 nicht wertberichtigt waren, lagen keine Anhaltspunkte für Zahlungsausfälle vor. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko der Gesellschaft besteht darin, dass sie möglicherweise mangels vorhandener Liquidität ihren finanziellen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen kann, zum Beispiel bei der Tilgung von Finanzschulden und der Bezahlung von Einkaufsverpflichtungen. Die Senator AG begrenzt dieses Risiko durch ein zentrales Cash-Management. Die erwarteten Zahlungsein- und –ausgänge werden permanent überwacht. Ergänzend zu den genannten Instrumenten der Liquiditätssicherung verfolgt die Senator AG die sich an den Finanzmärkten bietenden Finanzierungsmöglichkeiten. Außerdem beobachtet die Senator AG Entwicklungen, was deren Verfügbarkeit und Kosten betrifft. Ein wesentliches Ziel ist es, die finanzielle Flexibilität der Senator AG zu sichern und unangemessene Refinanzierungsrisiken zu begrenzen. Zu den Fristigkeiten der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag siehe Punkt 28 „Finanzverbindlichkeiten“. Marktrisiko (a) Währungsrisiken Aus dem Ein- und Verkauf in Fremdwährung können sich je nach Entwicklung des Wechselkurses Risiken für die Gesellschaft ergeben. Der Einkauf kann wechselkursbedingt teurer werden und der Verkauf in Fremdwährung kann zu einem in € geringeren Umsatz führen. Größere Fremdwährungsrisiken ergeben sich bei Senator im Wesentlichen aus Einkäufen in US-Dollar. In den dargestellten Geschäftsjahren erfolgte keine Absicherung des Fremdwährungsrisikos. (b) Zinsrisiken Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden des Unternehmens sind sowohl Festzinsen aber auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinssatzänderungen bei festverzinslichen Schulden würden sich nur dann auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum fair value bilanziert wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 3 (Vj.: T€ 3) geringer (höher) gewesen. 39. Mitarbeiter Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug in den Geschäftsjahren: scroll
40. Beziehungen zu nahe stehenden Personen Als nahe stehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen oder Personen, die den Senator-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Allen Geschäften mit nahe stehenden Personen und Unternehmen wurden marktübliche Konditionen zugrunde gelegt. Die HSW GmbH, Berlin, ist direkt zum Bilanzstichtag mit insgesamt 16,47 % an der Senator AG beteiligt. Gesellschafter der HSW GmbH ist der Vorstand Helge Sasse. Die HSW GmbH, Berlin gilt als nahe stehendes Unternehmen des Senator-Konzerns. Des Weiteren gelten als nahe stehende Personen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Senator AG sowie ihre Familienangehörigen (vgl. Punkt 45 „Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats“). Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Senator AG vgl. Punkt 46 „Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands“. Aus Vergütungen und Reiskostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2011 gegenüber dem Vorstand kurzfristige Forderungen in Höhe von T€ 5 (Vj.: T€ 1). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 46 (Vj.: T€ 71). Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahe stehenden Personen und Unternehmen: Die Senator AG hat im Geschäftsjahr 2008 mit der HSW GmbH einen Forderungskaufvertrag geschlossen. Gegenstand des Forderungskaufvertrages sind Forderungen der Senator AG gegen die X-Filme Creative Pool GmbH, Berlin in Höhe von T€ 2.600. Die Restkaufpreisforderung der Senator AG gegen die X-Filme Creative Pool GmbH war in drei gleichen Raten bis zum 1. Januar 2011 fällig. Ferner sind die Forderungen mit einer Verpfändung von Geschäftsanteilen an der X-Filme Creative Pool GmbH an die Senator AG gesichert. Gegen einen sofort fälligen Kaufpreis in Höhe von T€ 2.451 hat die Senator AG die Forderungen sowie die Sicherungsrechte an die HSW GmbH im Geschäftsjahr 2008 verkauft und übertragen. Ein nahe stehendes Unternehmen, die Rechtsanwaltsgesellschaft Sasse & Partner, Berlin war für Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2011 bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, vorwiegend im illegalen Filesharing, tätig. Im Rahmen dieser Verfolgung fordert das Unternehmen für Rechtsverletzungen (z. B. illegales Streaming) Schadensersatzzahlungen und Auslagenersatz vom Urheberrechtsverletzer. Die Schadenersatzleistungen werden an Senator weitergereicht. Im Ergebnis trägt Senator keine wirtschaftliche Belastung aus der Rechtsverfolgung, sondern erzielt durch die Rechtsverfolgung lizenzähnliche Erlöse. Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Thomas Middelhoff sowie der Vorstand Helge Sasse erhielten im Geschäftsjahr 2011 Avalprovisionen in Höhe jeweils T€ 9. Der Vorstand Helge Sasse sowie das Aufsichtsratsmitglied Dr. Thomas Middelhoff haben als Gesellschafter der Senator AG Darlehensmittel in 2010 in Höhe von insgesamt T€ 588 der Gesellschaft zu Verfügung gestellt. In 2011 gewährten der Vorstand Helge Sasse sowie das Aufsichtratsmitglied Dr. Thomas Middelhoff der Senator AG Darlehensmittel von insgesamt T€ 59. Zu weiteren Einzelheiten zu den Darlehen von Vorstand und Aufsichtsrat verweisen wir auf unsere Ausführungen unter dem Punkt 28 „Finanzverbindlichkeiten“. Das Aufsichtsratsmitglied Robert Basil Hersov ist Managing Partner der Sapinda U.K., London, Großbritanien, die wiederum ein verbundenes Unternehmen der Sapinda Deutschland GmbH, Berlin ist. Im Dezember 2011 haben Senator und das Hollywoodunternehmen RML Distribution International, LLC, Los Angeles, USA (Relativity Media) sich auf einen Outputvertrag verständigt, dem zufolge Senator in Zukunft alle Relativity-Filme in Deutschland vertreiben wird, dessen endgültige Detailbedingungen derzeit noch in Verhandlung sind. Sapinda Deutschland GmbH, Berlin, (Sapinda) hat sich gegenüber Relativity Media verpflichtet, für sämtliche Zahlungen und Verpflichtungen des Konzerns unter dem Output Agreement einzustehen. Als Sicherheit gewährt die Senator AG der Sapinda eine erstrangige Sicherung an allen Rechten und Ansprüchen in Verbindung mit den erworbenen Filmrechten sowie an sämtlichen Anteilen der Eurofilm & Media Ltd. Killaloe, Irland. Für die Einräumung der Relativity Media-Garantie gegenüber Relativity sowie für die tatsächliche Stellung von Sicherheiten bzw. Zahlung erhält Sapinda von der Senator AG eine Commitment bzw. Guaranty Fee. Zum Stichtag sind hieraus keine Zahlungen fällig geworden, da die Garantie bisher nicht in Anspruch genommen wurde. 41. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (1) Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus über die im Jahresabschluss berücksichtigten Risiken hinaus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden. (2) Zum 31. Dezember hatte der Konzern feststehende folgende finanzielle Verpflichtungen: scroll
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Im Dezember verständigten sich Senator und das Hollywoodunternehmen Relativity Media auf ein Output Agreement, darin verpflichtet sich Senator eine bestimmte Anzahl von Filmen pro Jahr von Relativity Media abzunehmen. Das Output Agreement hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Die finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag hängen von diversen Faktoren ab und werden voraussichtlich zwischen € 30 Mio. und € 50 Mio. pro Jahr liegen. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen im Zusammenhang mit der Produktions- (T€ 9.231; Vj.: T€ 9.274) und Verleihförderung (T€ 3.079; Vj.: T€ 2.736). Diese Fördermitteldarlehen sind jedoch nur aus anteiligen zukünftigen Erlösen, die die Kosten übersteigen, zurückzuführen. 42. Haftungsverhältnisse Für die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf die Ausführungen unter Punkt 28 „Finanzverbindlichkeiten“ verwiesen. Die Senator AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie im Geschäftsjahr 2010 gegenüber der Universum Film GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen der Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH abgeschlossenen Videovertriebsvertrag vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 einzustehen. Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Home Entertainment GmbH hat im Geschäftsjahr 2009 und 2010 gegenüber der Universum Film GmbH, München, im Rahmen des oben genannten Vertriebsvertrags vom 18. August 2006 und 13. Mai 2008 sowie vom 2. Dezember 2010 verschiedene Sicherungsübertragungen zur Sicherung von geleisteten Vorschusszahlungen der Universum Film GmbH an die Senator Home Entertainment GmbH vorgenommen. Die Sicherungsübertragungen enthalten die Übertragung von Videomaterialien und Vervielfältigungsrechten im Bereich der Videogrammauswertung an diversen Filmen. Die Senator AG hat diesbezüglich Patronatserklärungen abgegeben. Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Home Entertainment GmbH sowie die Senator AG haben im Geschäftsjahr 2008 mit der optimal media production GmbH, Röbel/Müritz zur Sicherung eines gewährten Zahlungsrahmens (bis zu T€ 550) sowie zukünftig entstehenden Forderungen der optimal media production GmbH, Röbel/Müritz gegenüber der Senator Home Entertainment GmbH Sicherungsvereinbarungen geschlossen. Gegenstand der Sicherungsvereinbarungen sind zum einen die Abtretung von Erlösen der Senator Home Entertainment GmbH aus der Videoauswertung von fünf Filmen an die optimal media production GmbH, Röbel/Müritz sowie zum anderen die Verpfändung von Geschäftsanteilen der Senator AG an der Senator Home Entertainment GmbH an die optimal media production GmbH, Röbel/Müritz. Die Senator Film Produktion GmbH hat mit Vereinbarung vom 25. Oktober 2010 eine Schuldübernahme zugunsten von deutschfilm GmbH in Bezug auf die Co-Produktionsverträge zwischen deutschfilm und Summerstorm Entertainment GmbH erklärt. Insofern übernimmt Senator Film Produktion GmbH die Verpflichtung zur Rückzahlung eingebrachter Co-Produktionsbeiträge und Erlösabrechnungen und stellt die deutschfilm GmbH von jeglicher Inanspruchnahme durch Summerstorm frei. 43. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Die Honorare für die von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbrachten Leistungen für Unternehmen des Senator-Konzerns beliefen sich auf folgende Beträge: scroll
44. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-KodexDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und im elektronischen Bundesanzeiger dauerhaft zugänglich gemacht. 45. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Vorstand:
Herr Sasse war zudem im Geschäftsjahr Mitglied des Aufsichtsrats der X Verleih AG, Berlin. Aufsichtsrat:
Die Herren sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien: Wolf-Dieter Gramatke
Robert Basil Hersov
Walter F. Kalthoff
Norbert Kopp
Dr. Thomas Middelhoff
46. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex. Die fixen Bezüge von Herrn Sasse beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2011 (T€ 294, Vj.: T€ 280), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 9; Vj.: T€ 9), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 1; Vj.: T€ 1), einen Lebensversicherungs-beitrag (T€ 8; Vj.: T€ 8) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18; Vj.: T€ 18). Für Herrn Sasse besteht eine vertragliche Einkommensvereinbarung dergestalt, dass neben einem fixen Gehalt auch ein variabler Anteil gewährt wird. Der variable Anteil berechnet sich in Höhe von 5 % des EBIT des Senator-Konzerns, maximal jedoch € 500.000 pro Jahr. Im Geschäftsjahr erhielt Herr Sasse einen Bonus in Höhe von T€ 74 für das Geschäftsjahr 2010 sowie einen Sonderbonus in Höhe von T€ 50 für die abgeschlossene Restrukturierung des Senator Konzerns. Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 verteilen sich wie folgt: scroll
47. Aktien der Organmitglieder Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Senator AG: scroll
48. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Mit notarieller Urkunde vom 16. Februar 2012 hat die Senator AG das unwiderrufliche Angebot zum Rückerwerb von 40 % der Anteile an der Central Film Verleih GmbH angenommen und hält damit wieder 50 % der Anteile an dieser Gesellschaft. 49. Befreiung von der Offenlegung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Folgende Gesellschaften nehmen die Befreiung von der Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
Versicherung des gesetzlichen Vertreters zum 31. Dezember 2011Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 27. April 2012 Vorstand Helge Sasse Bestätigungsvermerk Konzernabschluss"Wir haben den von der Senator Entertainment AG, Berlin, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie Anhang - sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst wurde, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und über den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt „Risikobericht“ und „Prognosebericht“ im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist ausgeführt, dass der Konzern bereits Verpflichtungen eingegangen ist, die einen erheblichen Liquiditätsbedarf zur Folge haben werden. Die finanziellen Verpflichtungen resultieren insbesondere aus einem mehrjährigen Output-Vertrag mit dem US Studio RML Distribution International, LLC, Los Angeles, USA. Der Vorstand geht nach der derzeitigen Unternehmensplanung davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten werden kann und das geplante Unternehmenswachstum finanzierbar ist. Sollte das operative Geschäft jedoch nicht die geplante positive Entwicklung aufweisen, hängt die Fortführung des Konzerns ab Ende 2013 davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt."
Berlin, 27. April 2012 Ernst & Young GmbH Glöckner, Wirtschaftsprüfer Schmidt, Wirtschaftsprüfer |
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